TOP-News
Home Feedback Suchen

TOP-News Fachbeiträge Rechtsprechung Unser Service Seminarangebote Links Archiv IQB Impressum

 

Archiv-Umfragen
Aktuelle Umfragen
Veranstaltungshinweise

 

Aktuelle Umfrage

Verehrte Leserinnen und Leser.

Wir würden gerne wissen wollen, wem Sie sich bei einer frei verantwortlichen Suizidentscheidung im Falle einer möglichen Schwersterkrankung am ehesten anvertrauen würden.

Einer nichtstaatlichen Sterbehilfeorganisation, z. B. DIGNITAS, EXIT, dem SterbeHilfeDeutschland e.V. oder einer Ärztin oder Arztes Ihres Vertrauens.

Wir hoffen auf eine rege Beteiligung.

>>> Zum Online-Voting <<< (html)

Lutz Barth (14.01.12)


  An die Delegierten der Kammerversammlungen!

v. Ass. jur. Lutz Barth (25.11.11) >>> weiter dazu <<< (html)

 

Ärztliche Suizidbegleitung

Offener Brief an die

  • Kammermitglieder des Ärztekammerbezirks Westfalen-Lippe
  • Ministerin Barbara Steffens, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

v. Ass. jur. Lutz Barth (09.11.11) >>> weiter dazu <<< (html)







 

IQB - Newsletter vom 30.01.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,
dem Wunsch aus der Praxis folgend wird das IQB zunächst in unregelmäßigen Abständen - jedoch mindestens einmal wöchentlich - einen kostenlosen Newsletter zum Pflegerecht &. Medizinrecht per Email an Interessenten versenden. Wenn Sie ebenfalls in den Verteiler aufgenommen werden möchten, zeigen Sie uns dies bitte durch eine Zuschrift unter
webmaster@iqb-info.de an.

>>> Zum aktuellen Newsletter <<< (html)

>>> Aktuellen Newsletter als Pdf.-Dokument aufrufen und drucken <<< (pdf.)

 

oder fordern Sie bequem online den Newsletter an, damit Sie stets umfassend und aktuell informiert sind!


>>> Newsflash speziell zur Gerontopsychiatrie &. Recht <<< (html)


Der tägliche Newsflash des IQB - aktuell und informativ


 

Zwangsbehandlungen bei psychisch Kranken: Fixieren statt behandeln?

v. Müller, Sabine; Walter, Henrik; Heinz, Andreas,

in Dtsch Arztebl 2012; 109(5): A-198 / B-174 / C-174; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/121158/Zwangsbehandlungen-bei-psychisch-Kranken-Fixieren-statt-behandeln <<< (html)


Schwierige Abwägung

Die anonyme Geburt soll legalisiert werden – auch wenn sie gegen wichtige Grundrechte des Kindes verstößt

Quelle: Bayerische Staatszeitung v. 03.02.12 >>> http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/schwierige-abwaegung/ <<< (html)


Mehr Studien über Wirkung von Alternativmedizin notwendig

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 03.02.12 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.10037.10043 <<< (html)


Medikamente für Senioren Alt, krank und falsch behandelt

v. Werner Bartens

Quelle: Süddeutsched.de v. 03.02.12 >>> http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/medikamente-fuer-senioren-alt-krank-und-falsch-behandelt-1.1274474 <<< (html)


Ärztliche Verordnungen von potenziell inadäquater Medikation bei Älteren: Eine Analyse basierend auf der PRISCUS-Liste

v. Amann, Ute; Schmedt, Niklas; Garbe, Edeltraut,

in Dtsch Arztebl Int 2012; 109(5): 69-75; DOI: 10.3238/arztebl.2012.0069; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/121063/Aerztliche-Verordnungen-von-potenziell-inadaequater-Medikation-bei-Aelteren-Eine-Analyse-basierend-auf-der-PRISCUS-Liste <<< (html)


Menschen mit Behinderung: Fachleute warnen vor Versorgungslücken

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 03.02.12 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.10037.10044 <<< (html)


Internationales Sterbehilfe-Treffen in Zürich

Organisationen aus 45 Ländern treffen sich im Juni zu einem Kongress – zum Ärger der Suizidhilfe-Gegner

Aus Anlass ihres 30-jährigen Bestehens veranstaltet die Sterbehilfeorganisation Exit ein Treffen des Weltverbands für das Selbstbestimmungsrecht. Der Kongress in Zürich provoziert Kritik aus christlichen Parteien.

v. Andreas Schmid

Quelle: NZZ online v. 02.02.12 >>> http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/stadt_und_region/internationales_sterbehilfe-treffen_in_zuerich_1.14748371.html <<< (html)


"Kein großer Wurf für bessere Patientenrechte"

Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.02.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/patientenrechtegesetz/article/803419/kein-grosser-wurf-bessere-patientenrechte.html <<< (html)


Patientenrechtegesetz kann Verhältnis zwischen Arzt und Patienten beschädigen - Windhorst: Patienten werden juristisch gestärkt, aber auf Kosten der Versorgung

Quelle: ÄK Westfalen-Lippe, Mitteilung v. 01.02.12 >>> http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=908&tx_ttnews[backPid]=117&cHash=7ff304a8478593cba4212b508fe92c84 <<< (html)


Organspende rettet Leben

Quelle: Der Westen v. 02.02.12 >>> http://www.derwesten.de/staedte/luedenscheid/organspende-rettet-leben-id6305992.html <<< (html)


Ärzte sollen Patienten künftig Betäubungsmittel überlassen dürfen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 01.02.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48967 <<< (html)


Epidemischer Vitamin-D-Mangel bei Patienten einer geriatrischen Rehabilitationsklinik

v. Schilling, Stefan,

in Dtsch Arztebl Int 2012; 109(3): 33-8; DOI: 10.3238/arztebl.2012.0033; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/118937 <<< (html)


Nach drei Abtreibungen kam das Glück mit der PID - Lübeck sieht sich vorn

v. Oliver Tolmein

in F.A.Z. BLOG Biopolitik v. 31.01.12 >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2012/01/31/nach-drei-abtreibungen-und-das-glueck-mit-pid-luebeck-sieht-sich-vorn.aspx  <<< (html)


Das IQB-Internetportal zum Medizin- und Pflegerecht

Mehr als 35 000 Besucher haben im Januar unser Informationsportal besucht und wir danken für das nach wie vor starke Interesse an unserem kostenlosen Webangebot.

Ihr IQB-Redaktionsteam (02.02.12)


Einige Gedanken über die Hospizbewegung

„Die Hospizbewegung betrachtet das menschliche Leben von seinem Beginn bis zu seinem Tode als ein Ganzes. Sterben ist Leben - Leben vor dem Tod. Im Zentrum stehen die Würde des Menschen am Lebensende und der Erhalt größtmöglicher Autonomie. Voraussetzung hierfür sind die weitgehende Linderung von Schmerzen und Symptomen schwerster lebensbeendender Erkrankungen durch palliativärztliche und palliativpflegerische Versorgung sowie eine psychosoziale und spirituelle Begleitung der Betroffenen und Angehörigen. Diese lebensbejahende Grundidee schließt Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung aus“.

So lautet der Leitsatz unter Ziff. 2 des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V., nachzulesen unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.dhpv.de/ueber-uns_der-verband_leitsaetze.html <<<.

Kritisch nachzufragen ist, ob die „lebensbejahende Grundidee“ die Beihilfe zur Selbsttötung ausschließt oder ob es sich hierbei vielmehr um ein Dogma per se handelt, nach dem es unmoralisch sei, nicht nur die die Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten, sondern dass es vielmehr auch unmoralisch ist, wenn diese vom Schwersterkrankten eingefordert wird?

Die Hospizbewegung will uns allen Glauben schenken, dass zwischen der Beihilfe zum frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten und sterbenden Patienten und der „lebensbejahenden Grundidee“ der Hospizbewegung ein nachhaltiger Widerspruch besteht, der aufzulösen unmöglich erscheint. Dem ist mitnichten so, da selbstverständlich der Patient einerseits die Linderung von Schmerzen und Symptomen sowie eine psychosozialen und spirituelle Begleitung begehren kann und dies vielfach auch tun wird und andererseits die Autonomie des Schwersterkrankten zugleich ihm die Möglichkeit eröffnet, seinem individuellen Leid durch einen freien Suizid entfliehen zu können.

Die Hospizbewegung kann an ihrer „lebensbejahenden Grundidee“ nur allein deshalb festhalten, weil diese m.E. nach den gebotenen Grundrechtsschutz schwersterkrankter und sterbender Menschen dergestalt verkürzt, als dass sie ihre (im Kern fehlinterpretierte)  „Grundidee“ nicht als dass proklamiert, was sie eigentlich ist: ein Glaubensbekenntnis, gepaart mit einer Gewissensentscheidung, in der das Leben als ranghöchstes Rechtsgut hochstilisiert wird und insbesondere „nur“ deswegen zu tolerieren ist, weil Art. 4 GG selbstredend auch den Hospizler die Freiheit zum Bekenntnis einer „lebensbejahenden Grundidee“ einräumt so wie es etwa den Lebensschützern vorbehalten bleibt, ihren „Kreuzzug“ gegen den Schwangerschaftsabbruch – auch eines solchen aufgrund einer kriminologischen Indikation – zu führen.

Der ethische Grundstandard unseres Grundgesetzes ist indes ein ausgewogener, wonach im Prinzip ein Jeder nach seiner „Facon selig“ werden darf und in diesem Sinne wird sich die Hospizbewegung die Frage gefallen müssen, ob tatsächlich im Zentrum ihrer Arbeit die „Würde des Menschen“ oder aber die Verklärung ihrer „Grundidee“ steht, von der wir letztlich überzeugt sein können oder nicht. Während die Grundidee der Hospizarbeit durchaus der Diskussion zugänglich ist, gilt dies freilich nicht (!) für die „Würde“ des Menschen und auch nur unter erschwerten Bedingungen für die Autonomie und ihr entspringend das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten.

Die Hospizbewegung sollte „Farbe“ bekennen und jedenfalls in der Öffentlichkeit keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass auch der freie Suizid des schwersterkrankten und sterbenden Patienten in Anbetracht ihrer Grundidee keine ethische Option ist und sie sich damit in einer besonderen Weise dem „Lebensschutz“ verpflichtet sieht.

Mit dieser Klarstellung wäre viel gewonnen. Die Debatte würde ein Stück weit redlicher geführt werden, da es nicht mehr darauf ankommt, gebetsmühlenhaft darauf hinzuweisen, dass jedenfalls die Palliativmedizin nicht im Widerspruch zu einem frei verantwortlichen Suizid und einer ärztlichen Assistenz steht, auch wenn es derzeit dem Mainstream entspricht, diesen Irrtum von einem vermeintlichen Widerspruch in der Öffentlichkeit mit gehörigem Pathos ständig zu proklamieren.

Die Hospizbewegung ist in der Tat eine „Bewegung“, die ihre Werte beliebig frei generieren kann; hiermit allerdings die Vorstellung zu verbinden, als dass sich hieraus gleichsam ein „gesellschaftlicher Konsens“ produzieren ließe, der sich dann zu sozialethischen und individualethischen Pflichten verdichten ließe, ist nicht nur ein vermessener Anspruch, sondern trägt in sich Züge, die mit einer „Klerikalisierung“ des „Sterbens in Würde“ gleichgesetzt werden können und den individuellen Freiheitsrechten des Schwersterkrankten und Sterbenden abträglich sind.

Die Frage lautet im Kern nicht, „wie wollen wir sterben“, sondern „dürfen wir überhaupt über den Zeitpunkt unseres Ablebens entscheiden“ und sofern wir meinen, dass hierzu der schwersterkrankten und sterbende Mensch befugt ist, dann ist die „Grundidee“ der Hospizbewegung dergestalt entlarvt, als dass diese den Schwersterkrankten und Sterbenden eben dieses „Recht“ nicht zu konzedieren bereit ist, so wie etwa die verfassten Amtskirchen sich auf eine „Sterbekultur“ verständigt haben, in der der Heiligkeit des Lebens eine besondere Wertschätzung zuteil geworden ist.

Sowohl in den verfassten Amtskirchen als auch in der Hospizbewegung sind zentrale Dogmen von überragender Bedeutung, die zu akzeptieren wir alle aufgerufen sind, wenn wir denn den Grundrechtsschutz gerade aus Art. 4 GG ernst nehmen wollen. Andererseits wäre es mehr als begrüßenswert, wenn anders Denkenden ebenfalls die notwendige Akzeptanz und Toleranz entgegengebracht werden würde und die Entscheidung des schwersterkrankten und sterbenden Menschen als individueller Willensakt begriffen wird, wonach er seinem Leid zu entfliehen gedenkt. Einer Ärztin oder einem Arzt, die einen solchen Weg mit ihrem Gewissen vereinbaren können und einem Schwersterkrankten begleiten und ihm ggf. bei dem Vollzug seiner Entscheidung assistieren, gebührt allergrößter Respekt, wohlwissend darum, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt. Insofern ist es mehr als unredlich, in der Debatte die unsägliche These zu streuen, als stehe zu befürchten an, dass künftig die Ärzteschaft zur Mitwirkung „verpflichtet“ werde. Dem ist nicht so, wie sich unschwer aus unserem Grundgesetz ergibt.

In diesem Sinne erscheint es mir persönlich hohe Zeit zu sein, endlich mit der „Schöpfung“ von Mythen und Legenden aufzuhören und sich auf das zu konzentrieren, was aktuell geboten ist: die Rückbesinnung auf den ethischen Standard des Grundgesetzes, der zuvörderst durch individuelle Grundrechte verbürgt ist!

Auch die Palliativmedizin scheint daher neben der Hospizbewegung gut beraten zu sein, den aufkeimenden ethischen Neopaternalismus in ihren eigenen Reihen eine konsequente Absage zu erteilen, es sei denn, wir erblicken in der Palliativmedizin zugleich etwas „Heiliges“, dass zu diagnostizieren und zu therapieren ein Ergebnis einer „heiligen Indikation“ ist und allenfalls die Möglichkeit einer palliativen Sedierung in Ausnahmefällen als Therapieoption in Erwägung zieht, „ohne gezielt das Leben beenden zu wollen“. Der „Glaube“ hieran versetzt nicht nur „Berge“, sondern dient vornehmlich der Aufrechterhaltung eines Arztethos, nach dem die individuelle „Gewissensentscheidung“ der Ärztin resp. des Arztes in der konkreten Situation ohnehin nicht nachvollziehbar ist und das „Motiv“ im Verborgenen bleibt, denn immerhin gilt: Auch Palliativärzte sind keine Mechaniker des Todes.

Ich meine, dass mehr Aufrichtigkeit in dem Diskurs über das Sterben von Schwersterkrankten gefordert ist und nicht Sonntagsreden, die für den Schwersterkrankten und Sterbenden bei einer nachhaltigen Willensentscheidung eher zu einer Belastung führen denn zu einem vorgeblich „würdevollen Sterben“ – einem „Sterben in Würde“, dass nur dann gelingen kann, wenn wir den Patienten mit seinem Selbstbestimmungsrecht ernst nehmen und nicht der absurden Versuchung erliegen, den Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern, weil dies eine „Grundidee“ erfordert bzw. vorsieht! Der Schwersterkrankte oder Sterbende ist nicht am Ende seines sich neigenden Lebens zu „bekehren“, gleich aus welchen Gründen. Nur er stirbt allein und sofern dies sein Wunsch ist, haben wir dies zu respektieren. Punkt um!

Lutz Barth (01.02.12)


BÄK-Vize Kaplan: „Fortbildung ist gelebter Patientenschutz“

Experten tagen auf Fortbildungsveranstaltung der Bundesärztekammer in Berlin

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 01.02.12 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.10037.10038 <<< (html)


Ärzte scheuen die Psychiatrie

Quelle: Ärzte Zeitung v. 31.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/803198/aerzte-scheuen-psychiatrie.html <<< (html)


Das schwerste Spiel des Fußball-Machos

Schalkes ehemaliger Manager Rudi Assauer hat Alzheimer. Nun geht er mit seiner Erkrankung an die Öffentlichkeit

v. Lars Wallrodt und Oliver Müller

Quelle: Welt online v. 01.02.12 >>> http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article13845062/Das-schwerste-Spiel-des-Fussball-Machos.html <<< (html)


Pflegeausbildung: NRW-Anbieter müssen zahlen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 31.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/803234/pflegeausbildung-nrw-anbieter-muessen-zahlen.html?sh=11&h=-1872079381 <<< (html)


Europarat, Vatikan, Sterbehilfe und Patientenverfügung - eine (un-)kritische Masse

v. Oliver Tolmein

in F.A.Z. BLOG Biopolitik v. 31.01.12 >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2012/01/31/europarat-vatikan-sterbehilfe-und-patientenverfuegung-eine-un-kritische-masse.aspx <<< (html)


Britische Schwestern: Gut ausgebildet, aber herzlos?

Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/803105/britische-schwestern-ausgebildet-aber-herzlos.html <<< (html)


Patienten fordern mehr Sicherheit bei Medizinprodukten

Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48935 <<< (html)


Demenz wird das Pflege-Thema

Die absehbare Zunahme von Demenzerkrankungen in den kommenden Jahren fordert alle: Forscher und Politiker müssten sich bereits heute auf diese Herausforderungen einstellen, sagen Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen unisono.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/803115/demenz-pflege-thema.html <<< (html)


Beratung mit der Moralkeule

Mit umstrittenen Psychotechniken will die Stiftung Organtransplantation Angehörige von Hirntoten zur Organspende überreden. Experten wehren sich

v. Heike Haarhoff

Quelle: taz.de v. 30.01.12 >>> http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=in&dig=2012%2F01%2F30%2Fa0050&cHash=0d46bb68fd <<< (html)

 

Vgl. auch

HEIKE HAARHOFF ÜBER MANIPULATIONEN ZUR STEIGERUNG DER ORGANSPENDEN

Die Politik scheut Verantwortung

Quelle: taz.de v. 30.01.12 >>> http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=me&dig=2012%2F01%2F30%2Fa0092&cHash=740572c0a1 <<< (html)


Pflegekammer – Wann kommt die berufliche Selbstverwaltung?

Wie zu erwarten, hat sich auch der diesjährige Kongress Pflege 2012 mit dem Thema der Verkammerung der Pflegeberufe unter der o.a. Fragestellung beschäftigt. Die Pflegefunktionäre werben unermüdlich für die Idee der Selbstverwaltung, ohne hierbei zu erkennen, dass die Pflegekammer letztlich überflüssig und keinen nennenswerten Beitrag für die Situation in den Pflegeberufen zu leisten imstande ist, sehen wir mal davon ab, dass durch die Zwangsmitgliedschaft eine wünschenswerte „basisdemokratische Legitimation“ entbehrlich werden würde. Ein Aspekt, der insoweit zum besonderen Nachdenken auffordert, da die bisherigen Verbände sich durch einen höchst bescheidenen Organisationsgrad auszeichnen, der eben darauf schließen lässt, dass es gegenwärtig den Berufsverbänden nicht gelungen ist, ihre eigene Profession von der zwingenden Notwendigkeit einer Kammer zu überzeugen.

Umso weniger sollten die politisch Verantwortlichen dem Charme der Verbandsfunktionäre erliegen und eine Verkammerung ernsthaft in Erwägung ziehen. Das Gesundheitssystem benötigt keine Kammerstrukturen, die letztlich nur einen Beitrag zur weiteren Bürokratisierung leisten werden.

Angesichts der Übertragung einiger ärztlicher Aufgaben an das Pflegepersonal und der damit unabweislichen Kooperation der Berufe im Gesundheitswesen könnte sich anbieten, darüber nachzudenken, ob den Pflegeberufen nicht ein ständiger Sitz in den Landesärztekammern und der BÄK eingeräumt werden kann, um so unnötige Doppelstrukturen vermeiden zu können. Auf „Augenhöhe“ in den ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften bliebe es dann den Akteuren im Gesundheitswesen überantwortet, ihren ureigenen Beitrag zum Gelingen einer guten Arzt-Pfleger-Patienten-Beziehung zu leisten, ohne dabei über Gebühr in die individuelle Rechte der einzelnen Ärzte und Pfleger einzugreifen.

Um die Frage des Kongressthemas hier zu beantworten: Hoffentlich siegt die Vernunft und es kommt keine Pflegekammer!

Lutz Barth (30.01.12)


„Angehörige bei Entscheidung nicht allein lassen“

Aktuelle Organspendezahlen: In neun von zehn Fällen entscheiden die Angehörigen über Organspende

Quelle: DSO, Pressemitteilung v. 30.01.12 >>> http://www.dso.de/ <<< (html)


Widmann-Mauz kündigt Schritt zur Substitution an

Quelle: Ärzte Zeitung v. 29..01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/803028/widmann-mauz-kuendigt-schritt-substitution.html <<< (html)


Stets aktuell!

Klaus Feldmann

Sterben, Sterbehilfe, Töten, Suizid.
Bausteine für eine kritische Thanatologie und für eine Kultivierungstheorie.

Hannover 2012
work in progress (kritische Stellungnahmen und Anregungen erwünscht)


Quelle: Klaus Feldmann / Internetpräsenz >>>
Version 229 <<< (pdf.)

 

Kurze Anmerkung (L. Barth, 30.01.12):

„Dieser Text über Sterben und Tod, in dem viele heilige Kühe schlecht behandelt werden, wird von den wichtigen Spielern des Feldes ignoriert (werden), da sie nicht wünschen (dürfen), dass er Wirkungen entfaltet. Würden sie ihn heftig kritisieren, dann könnte er Wirkung entfalten. Allerdings sollte man Verständnis für die Ignoranz der ThanatologInnen und Sterbefunktionäre haben. Sie sind von mächtigen konservativen politischen, religiösen und ökonomischen Gruppen abhängig. Außerdem betreiben die meisten das brisante Todesspiel nur nebenamtlich“, so Klaus Feldmann in seinen herrschafts- und wissenschaftssoziologischen Nachbemerkungen (Feldmann, s.o., S. 200).

Der kritische Text von Klaus Feldmann sollte freilich Eingang in die aktuelle Debatte um das „selbstbestimmte und frei verantwortliche Sterben“ finden und insofern hält sich mein Verständnis für die Apologeten einer vollends aus den Fugen geratenen „Philosophie des würdigen Sterbens“ nicht nur in Grenzen, sondern provoziert geradezu einen nachhaltigen Widerspruch heraus.

Die Ignoranz der Sterbefunktionäre, allen voran solche aus der organisierten Ärzteschaft und dem Zweig der Palliativmedizin, ist nach wie vor scharf zu kritisieren, offenbaren diese doch nicht in aller gebotenen Offenheit das mehr oder minder beabsichtigte Ziel ihrer Botschaften, wonach das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Patienten mit individuellen und sozialethischen Pflichten überzogen wird und demzufolge der Gewährleistungsbereich einer zentralen grundrechtlichen Freiheit in nicht annehmbarer Weise verkürzt wird. Klaus Feldmann kommt u.a. das Verdienst zu, „Ross“ und „Reiter“ zu benennen und ihm wird beizupflichten sein, dass etwa Befürworter einer offenen Sterbehilfe-Debatte eher defensiv in der Öffentlichkeit mit ihren Argumenten aufwarten, obgleich doch dazu kein Anlass bestehen dürfte.

Gerade die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe können sich auf den ethischen Grundstandard unseres Grundgesetzes berufen, während demgegenüber die Lebensschützer-Fraktionen es geschickt verstehen, fortwährend im ethischen Diskurs die sog. „ethischen Nebelbomben“ zu zünden, die den sachgerechten Blick auf das ethisch, vor allem aber verfassungsrechtlich Gebotene eintrüben sollen.

Auch wenn es Sinn machen dürfte, dass einzelne Palliativmediziner sich mit ihren Publikationen an die breite Öffentlichkeit wenden, darf in diesem Zusammenhang stehend angemerkt werden, dass diese Publikationen wohl in letzter Konsequenz nicht dazu führen werden, dass der ethische Neopaternalismus gerade der Palliativmediziner ad absurdum geführt wird.
Es ist von der großen Masse der Palliativmediziner eine Diskussion über ihre Ethik nicht gewünscht und so gesehen werden etwa die Autoren de Ridder oder Borasio mehr „Butter bei die Fische zu bringen haben“, als sich in ihren aktuellen Publikationen widerspiegelt.
Die Schilderung einfühlsamer und bewegender Einzelfallgeschichten wird zwar nicht die Wirkung bei den geneigten Leserinnen und Lesern verfehlen, aber eine darüber hinausgehende Wirkung mit Blick auf eine intraprofessionell gebotene Diskussion über die Ethik der Palliativmedizin kann wohl nicht erwartet werden, da das „Ethikkartell“ der Eliten sich gegenüber einem Diskurs abschottet und hierbei selbst in Kauf nimmt, dass zwei Palliativmediziner, denen der Ruf voran eilt, besonders qualifiziert zu sein, schlicht und ergreifend mit ihren Argumenten nicht gehört werden.

Besonders engagierte Lebensschützer schicken sich an, dem Gespenst von der herrschenden Lehre ständig neue Nahrung zu geben und so gesehen verwundert es nicht, wenn etwa die Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbenden Menschen voller Stolz Namen und Institutionen verkünden können, die die Charta mit dem intendierten Ziel einer Selbstverpflichtung entsprechend mitunterzeichnet haben.

Dass hierbei die Charta es mit dem Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Menschen nicht ernst meint und den Sinn und Zweck von grundrechtlichen Freiheiten und im Übrigen der Staatsfundamentalklausel des Art. 1 GG völlig verkennt, wird von der Öffentlichkeit nicht hinreichend wahrgenommen; im Gegenteil, es „schickt sich“, die Charta zu unterzeichnen, offenbart sich doch in ihren Leitideen eine besonders humanitäre Einstellung gegenüber den Schwersterkrankten und Sterbenden, die so human nach der diesseitigen Auffassung allerdings nun nicht ist.

Ein „Konsens über das würdevolle Sterben“, in der das Selbstbestimmungsrecht nur halbherzig beachtet wird, ist ein Beleg für die Inhumanität derjenigen, die für sich glauben, einen „Königsweg“ in der Palliativmedizin erblicken zu können und hierbei auch noch offen sich dazu bekennen, den Patienten ggf. auf seinem „letzten Weg“ – nämlich einen frei verantwortlichen Suizid – nicht begleiten zu können. Freilich: diese Werthaltung einzunehmen, ist den Palliativmedizinern und ihren Mitstreitern ausdrücklich gestattet, wie sich unschwer aus Art. 4 GG ergibt und weil dem so ist, kann aus der Charta kein „gesellschaftlicher Konsens“ über das würdevolle Sterben folgen, den zu beachten z.B. den politisch Verantwortlichen und in letzter Konsequenz dem parlamentarischen Gesetzgeber aufgegeben wäre. Nicht die Palliativmedizin bestimmt das „würdevolle Sterben“, sondern einzig der schwersterkrankte Patient. Punkt um!

Die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe müssen ihre defensive Grundhaltung im öffentlichen Diskurs aufgeben und ständig daran erinnern, dass die neopaternalistische Ethik auch der Palliativmedizin im Begriff ist, die tragenden Achsen des ethischen Grundstandards unseres Grundgesetzes zu versenken!

Wir brauchen keinen neuen Messias oder „heilige Kühe“, die uns mit einfühlsamen Worten über das „Sterben“ informieren, sondern vielmehr Verfechter von für selbstverständlich gehaltenen Grundrechten, die auch der Palliativmedizin ihre ethischen Grenzen aufzeigt, bevor ein „Konsens der Eliten“ als herrschende Lehre Geltung beansprucht, der die Schwersterkrankten und Sterben entrechtet.

Dem vermeintlichen Konsens der Eliten liegt ein philosophisches Erbe zugrunde, dass wir nicht anzunehmen brauchen und dessen Last die „Würde des Menschen“ mit seiner vorgeblichen „Liebe zum Leben“ geradezu erdrückt. Weder das Leid noch die Palliativmedizin bedarf einer Verklärung, sondern vielmehr ist eine Rückbesinnung auf den ethischen Standard unseres Grundgesetzes geboten, der gerade mit Blick auf das freie und selbstbestimmte Sterben unhintergehbar ist.

Dass dies den Verfechtern einer neopaternalistischen Ethik nicht einleuchtet, ist mehr als bedauerlich und zeigt in einem Maße beachtliche Wissensdefizite auf, über die nicht darüber hinweggetäuscht werden können, im dem die ständige Rede von der „Würde auch des schwersterkrankten Patienten“ geführt wird; eine „Würde“, die letztlich nicht beachtet wird, da hier ein Zweig der Medizin glaubt, einen ethischen Sonderweg beschreitet zu können, ohne das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten mit all seinen Implikationen beachten zu müssen.

Ein Kurswechsel scheint nicht in Sicht und von daher wird die Debatte in unverminderter Schärfe zu führen sein, auch wenn hierbei die Palliativmedizin mit ihren besonders glühenden Verfechtern nach wie vor bestrebt sein wird, in der Frage des selbstbestimmten Sterbens ein gesellschaftliches Umdenken bewirken zu wollen. Des „Volkes Meinung“ indes ist hinreichend klar und es fragt sich ernsthaft, woher die Lebensschützer ihre Legitimation schöpfen, sich über den „Konsens des Volkes“ hinwegzusetzen und dieses versuchen, mit ihrer neopaternalistischen Ethik zwangsbeglücken zu wollen? In einer aufgeklärten Gesellschaft ist kein Platz für „ethische Überzeugungstäter“, die da meinen, ihre ethischen Grundwerte aus einer „Glaskugel“ generieren zu können und die dann auch noch tunlichst nach strikter Verbindlichkeit heischen, mal ganz davon abgesehen, dass die Voten etwa der „Ethikräte“ eine deutliche Sprache sprechen!

In diesem Sinne kann es nur darum gehen, endlich die verbürgten Grundrechte in der Sterbehilfe-Debatte ernst zu nehmen und hierüber nicht nur zu lamentieren, sondern ihren konsequenten Schutz einzufordern.

Die schwersterkrankten und sterbenden Patientinnen und Patienten hegen keinen Wunsch nach philosophisch interessanten Vorlesungen am Ende ihres sich neigenden Lebens, sondern erwarten schlicht den gebotenen Respekt vor ihrer freien Willensentscheidung.

Nicht die Palliativmedizin oder die Hospizbewegung, sondern der schwersterkrankte oder sterbende Mensch führt die Regie über sein Lebensende und allein hieran misst sich die ethische Grundsatzfrage, ob die paternalistische Werthaltung „gut“ oder „böse“ ist und zwar gerade in den Fällen, in denen die Apologeten einer palliativmedizinischen Sonderethik aus meiner Sicht in unredlicher Manier behaupten, dass „Selbstbestimmungsrecht“ ihrer Patientinnen und Patienten wahren zu wollen, obgleich es ihnen darum geht, das „Leben als solches“ wertzuschätzen und an dem Selbstentleibungsverbot unverändert festzuhalten und einen Widerspruch behaupten, der nicht existiert!

Hieran zu „glauben“, ist selbstverständlich den Palliativmedizinern gestattet und sofern sie hieran ihre Handlungen auszurichten gedenken, ist dies völlig legitim und da dem so ist, muss sich unsere Gesellschaft anderen Alternativen zuwenden, die das frei und selbstverantwortliche Sterben auch der Schwersterkrankten ermöglicht, ohne dass diese am Ende ihres Lebens noch eine „Reise ohne Wiederkehr“ ins europäische Ausland anzutreten haben.

Die alles entscheidende Frage also lautet: Was sagen die Palliativmediziner und Hospizler ihren Patientinnen und Patienten, wenn diesen ihren letzten Weg gehen wollen?

Nun – es gibt derzeit hierauf wohl nur eine Antwort: Dann müssen Sie unser Haus verlassen, da wir keine Suizidbeihilfe leisten.

Schwersterkrankte und Sterbende werden des Weges verwiesen und da darf denn auch unspektakulär nachgefragt werden: Wohin mit den sterbewilligen Schwersterkrankten? Zum nächstbelegenen Parkplatz? Ins Ausland oder in eine Einrichtung hierzulande, die ein frei verantwortliches Sterben den schwererkrankten und sterbenden Patientinnen und Patienten ermöglicht?


Zum PID-Gesetz und zur PID-Rechtsverordnung: "Das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik und die ausstehende Rechtsverordnung: Offene Fragen"

Einführendes Referat anlässlich des „Spiegelsaalgesprächs“ in Magdeburg am 18.01.2012 zur Präimplantationsdiagnostik

v. Hartmut Kreß

Quelle: Sozialethik / Uni Bonn / Hartmut Kreß >>> http://www.sozialethik.uni-bonn.de/kress/vortraege/kress_pid-gesetz_u.-verordnung_18.1.2012.pdf <<< (html)


Herausforderung und Chance – Das Angehörigengespräch mit der Bitte um eine Organspende

v. Anne-Bärbel Blaes-Eise, Undine Samuel, Alexandra Hesse

in Hess. ÄBl. 02/2012, S. 99 ff.; online unter >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2012/2012_02/2012_02_10.pdf <<< (pdf.)


„Palliative Care“: Bericht vom Symposium „Innovative Therapien in der Palliativmedizin“

Quelle:  BERLINER ÄRZTE 2/2012 S. 24 ff.; online unter >>> http://www.berliner-aerzte.net/pdf/bae1202_024.pdf <<< (pdf.)


Kommen bald die "Pflege-Inder"?

Vor zehn Jahren wurde versucht, den Fachkräftemangel im IT-Bereich mit indischen Spezialisten zu beheben. Nun sind hierzulande die Pflegekräfte knapp – und der Blick geht wieder nach Indien. Kommen nach den „Computer-Indern“ bald die „Pflege-Inder“? Doch auch junge Menschen mit Migrationshintergrund rücken in den Fokus.

v. Anno Fricke

Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/kongresse/kongresse2012/berlin2012-pflege/article/803023/kommen-bald-pflege-inder.html <<< (html)


Fehlerhafte Implantate: Weiterer Hersteller betroffen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48912 <<< (html)


Tagebuch eines ungeborenen Babys

Quelle: kath.net v. 27.01.12 >>> http://kath.net/detail.php?id=34829 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 28.01.12):

Einfühlsamer Text, der geeignet ist, besonders tiefgehende Emotionen in der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch zu wecken. Ein Kommentar erscheint da wenig zielführend, wird er doch der besonderen Dramatik dieser wenigen Zeilen nicht gerecht, auch wenn im Übrigen gute Argumente dafür streiten, dass das „Leben“ nicht der höchsten Güter ist.

Wenn ich dennoch auf diesen Text hinweise, dann in erster Linie mit Hinweis darauf, dass das IQB-Internetportal im Vergleich zu einigen Internetpräsenzen von den sog. „Lebensschützer-Fraktionen“ kein Problem damit hat, die ganze Bandbreite der jeweils in den verschiedenen bioethischen Diskursen vertretenen Meinungen abzubilden.

Es fällt vermehrt auf, dass gerade die Lebensschützer-Fraktionen es mehr oder minder „geschickt“ verstehen, eine einseitige Berichterstattung vorzunehmen, sicherlich wohlwissend darum, dass die von ihnen vertretenen Argumente seit Jahren entmythologisiert worden sind.

Es erscheint mir persönlich ein Ärgernis zu sein, dass nahezu alle Diskutanten in den ethischen Hochdiskursen das Wort von der Wertepluralität reden, indes aber hieraus die gebotenen Konsequenzen nicht zu ziehen beabsichtigen. Gerade die besonders zu „Herzen gehenden“ Themen, etwa der Schwangerschaftsabbruch, die PID aber auch die Sterbehilfe, scheinen dafür prädestiniert zu sein, einen gebotenen rationalen Diskurs durch Glaubensbekenntnisse zu verwässern und so den rechten Blick für das verfassungsrechtlich Gebotene einzutrüben.

Erst jüngst hat wieder ein Journalist seine Innenansichten zur Sterbehilfe-Problematik verkündet und hierbei nicht im Ansatz den wahren Wert des grundrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Menschen erkannt (vgl. dazu: Andreas Krause Landt , Der Freitod per Sterbehilfe ist keine Selbstverwirklichung - Um der Menschlichkeit willen muss, in Deutschland Radio / Kultur v. 27.01.12 >>> http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/1661631/ <<< (html).

Gerade in bioethischen Hochdiskursen ist mehr denn je daran zu erinnern, dass Verfassungsrecht keine Philosophie ist und sich nicht selten in den Statements eine „Werthaltung“ widerspiegelt, die wohl in erster Linie dem Nichtwissen um die Bedeutung des ethischen Grundstandards unseres Grundgesetzes geschuldet ist. In diesem Sinne ist mehr Aufklärung denn je geboten, auch wenn es freilich den Kommentatoren, Denkern, großen Philosophen und Ethikern vorbehalten bleibt, auf ihrer Mission voranzuschreiten. Gleichwohl wird es diesen nicht gelingen, bedeutsame Grundrechte „zu Grabe zu tragen“, denn die nach dem Grundgesetz verbürgten zentralen Freiheiten der Individuen hängen nicht vom „Weltbild“ im Allgemeinen und dem „Menschenbild“ der Lebensschützer im Besonderen ab. Wir benötigen in unserer Gesellschaft für die brennenden Fragen des Grundrechtsschutzes gerade der Schwersterkrankten und Sterbenden keine vom Glauben inspirierten Botschaften, auch nicht solche der palliativmedizinischen Sonderethik, die sich auf dem besten Wege befindet, zu einer „Ersatzreligion“ zu mutieren und damit zu besonders gravierenden Einschnitten beim Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Menschen führt.

Jeder darf nach seiner Facon selig werden und sofern ein Schwersterkrankter meint, vorzeitig frei bestimmt aus dem Leben scheiden zu wollen, verfangen weder die „Dammbruch-Argumente“ noch der unsägliche Hinweis darauf, dass der Freitod keine Selbstverwirklichung sei. Dies zu behaupten, ist den Lebensschützern insbesondere deshalb nur möglich, weil ihnen grundlegende verfassungsrechtliche Einsichten völlig abgehen, mal ganz davon abgesehen, dass sich in solchen Botschaften eine Intoleranz widerspiegelt, die am Ende eines sich neigenden Lebens den Schwersterkrankten mit seinen Wünschen nicht ernst nimmt.

Wenn die Ethik als Wissenschaft sich mit dem „Guten“ und „Bösen“ thematisch auseinanderzusetzen gedenkt, dann sollte vermehrt das „Gute“ einer selbstbestimmten Entscheidung in den Fokus der Betrachtungen gerückt werden und nicht fragwürdige Botschaften, die ausnahmslos den Zweck verfolgen, unter der Fahne des Selbstbestimmungsrechts eine „Kultur des Sterbens“ zu proklamieren, bei der das „Sterben“ ganz maßgeblich von Bedingungen abhängt, die von den vermeintlichen Lebensschützer vorgegeben werden. Das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Patientinnen und Patienten wird in geradezu beängstigender Weise darauf reduziert, ggf. die palliativmedizinischen Angebote wahrzunehmen, ohne dass hierbei die Palliativmedizin bereit wäre, den „letzten Weg“ des Patienten mitzugehen, sehen wir mal von dem Sonderfall der „terminalen Sedierung“ ab, die ausnahmsweise in seltenen Fällen als Therapieoption in Aussicht gestellt wird und mehr Fragen des palliativmedizinischen Selbstverständnisses und der entsprechenden „Sonderethik“ aufwirft, als so manchem Palliativmediziner Recht sein dürfte.

Die Palliativmedizin muss sich von ihrer Vorstellung verabschieden, einen „Königsweg“ für eine konsensfähige Kultur eines würdigen Sterbens unterbreiten zu wollen; dies kann und wird nicht gelingen, weil gerade die palliativmedizinische „Sonderethik“ das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Menschen nicht mit allen Konsequenzen ernst nimmt, auch wenn hinreichend klar ist, dass das Selbstbestimmungsrecht nicht zur „Fremdbestimmung“ über die Ärzteschaft führt. Insofern ist es schlicht Unsinn, zu behaupten, es entstünde eine Pflicht der Ärztinnen und Ärzte, künftig bei einem frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten Patienten assistieren zu müssen. Ein Blick in das Grundgesetz erleichtert hier den Mitdiskutanten – insbesondere aber freilich den Berufsethikern, Philosophen und Theologen – die Rechtsfindung.


Der Standpunkt
Pflegereform - bitte nachlegen!

Aus dem Jahr der Pflege 2011 wurde nichts. Jetzt hat Gesundheitsminister Bahr geliefert. Eines der dringendsten Probleme wird angegangen, doch insgesamt bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zurück meint Wolfgang van den Bergh.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/802826/standpunkt-pflegereform-bitte-nachlegen.html <<< (html)


Patientenrechtegesetz: Klarstellung im BGB

v. Krüger-Brand, Heike E.; Rieser, Sabine,

in Dtsch Arztebl 2012; 109(4): A-128 / B-120 / C-120; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/119914/Patientenrechtegesetz-Klarstellung-im-BGB <<< (html)


Kaplan: Innovative Versorgungskonzepte von Ärzten und Pflegenden fördern

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 27.01.12 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.9973.10031 <<< (html)


Kostenexplosion
Muss Medizin in Deutschland rationiert werden?

Quelle: Hannoversche Allgemeine v. 27.01.12 >>> http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Muss-Medizin-in-Deutschland-rationiert-werden <<< (html)


Babyklappe: Experten begrüßen Pläne zu neuem Gesetz

Quelle: Berliner Morgenpost v. 27.01.12 >>> http://www.morgenpost.de/familie/article1891803/Babyklappe-Experten-begruessen-Plaene-zu-neuem-Gesetz.html <<< (html)


Aktuelle Studie: Weniger Pflegepersonal als bisher angenommen

Quelle: DPR, Presseinformation v. 18.01.12 >>> http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/E81BDA151130EDFEC125796C003DEB66/$file/Presseinformation_Aktuelle%20Studie_Weniger%20Pflegepersonal%20als%20bisher%20angenommen_120118.pdf <<< (pdf.)


Europarats-Parlamen­tarier: Aufruf zur Anerkennung von Patientenverfügungen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48899 <<< (html)


Apallisches Syndrom, vegetativer Zustand: Unangemessene Begriffe

v. Wild, Klaus; Laureys, Steven; Dolce, Giuliano,

in Dtsch Arztebl 2012; 109(4): A-143 / B-131 / C-131; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/119915/Apallisches-Syndrom-vegetativer-Zustand-Unangemessene-Begriffe <<< (html)


Belgier weltweit Spitzenreiter bei Organspenden

Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48898 <<< (html)


Interview
"Politiker nutzen den Idealismus der Heilberufe aus"

Darin sind sie sich einig: Die Pflegereform bleibt hinter den Erwartungen zurück. BÄK-Vorstand Dr. Max Kaplan und der Präsident des Deutschen Pflegerates Andreas Westerfellhaus kritisieren im Interview, dass die Politik den Idealismus der Heilberufe ausnutzt.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/pflegereform/article/802839/politiker-nutzen-idealismus-heilberufe.html <<< (html)


Europarats-Parlament gegen Euthanasie

Quelle: domradio.de v. 27.01.12 >>> http://www.domradio.de/news/79465/europarats-parlament-gegen-euthanasie.html <<< (html)


Wer arbeitet eigentlich in der Pflege?

Wie viele Pflegekräfte gibt es? Daran scheiden sich die Geister. Der Pflegerat hat eine Studie vorgelegt, wonach es weniger Beschäftigte sind als bisher vermutet.

v. Johanna Dielmann-von Berg

Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/802841/arbeitet-eigentlich-pflege.html <<< (html)


Der Freitod per Sterbehilfe ist keine Selbstverwirklichung

Um der Menschlichkeit willen muss Sterbehilfe verboten bleiben

v. Andreas Krause Landt

Quelle: Deutschland Radio / Kultur v. 27.01.12 >>> http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/1661631/ <<< (html)


Statement von Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, zum Thema Individuelle Gesundheitsleistungen

Quelle: BÄK v. 25.01.12 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.75.77.10024 <<< (html)


Pflegende rufen die Kanzlerin

Merkel soll es richten: Zwar kommt die Pflegereform langsam in die Gänge, doch das reicht den Heilberuflern nicht aus: Sie wollen, dass Schwarz-Gelb die Pflege zur Chefsache macht.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 26.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/kongresse/kongresse2012/berlin2012-pflege/article/802846/pflegende-rufen-kanzlerin.html <<< (html)


Kein Platz für Interpretation bei Würde

Quelle: >> Südkurier v. 26.01.12 <<< (html)


Franzosen mehrheitlich für Homo-Ehe und Sterbehilfe

Quelle: RP online v. 26.01.12 >>> http://nachrichten.rp-online.de/politik/franzosen-mehrheitlich-fuer-homo-ehe-und-sterbehilfe-1.2686372 <<< (html)


Ärzte lehnen Cannabis-Clubs ab

Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48891 <<< (html)


Einschnitte bei der Palliativmedizin
Leben und sterben lassen

v. Christina Berndt

Quelle: Süddeutsche.de v. 25.01.12 >>> http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/einschnitte-bei-der-palliativmedizin-leben-und-sterben-lassen-1.1266197 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 25.01.12):

Palliativmediziner befürchten, dass ein Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium (vgl. dazu BR-Drucksache 862/11 >>> https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2011/0862_2D11.pdf <<<) mit Blick auf die Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zu einem großen gesundheitspolitischen und medizinischen Schaden für die Palliativmedizin führen könnte, wenn und soweit der Bereich der Palliativmedizin mit „Palliativ- und Schmerzmedizin“ überschrieben werden würde.

Ob es tatsächlich zu den befürchteten Einschnitten kommen wird, steht allerdings nach der entsprechenden Begründung (vgl. dazu BR-Drucksache 862/11 zu § 27, S. 27) zu bezweifeln an:

„Zu Nummer 8 (§ 27)

Im Querschnittsbereich „Palliativmedizin“ sind bei der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender schmerztherapeutische Gesichtspunkte notwendiger Weise zu berücksichtigen. Da die „Schmerzbehandlung“ bereits nach geltendem Recht Teil des Prüfungsstoffes im schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist, dient die Ergänzung insoweit der Klarstellung, dass Schmerzmedizin auch über die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender hinaus Gegenstand der ärztlichen Ausbildung ist.“

In diesem Sinne ist wohl lediglich eine Klarstellung beabsichtigt. Gleichwohl geht es im Übrigen nicht nur um „ein liebevolles Unterlassen“, dass die Ärzte entsprechend zu lernen haben, sondern schlicht darum, dass auch die Palliativmediziner die Grundrechte der schwersterkrankten Patienten am Ende des sich neigenden Lebens ernst nehmen und vorbehaltlos zu beachten haben! Die Palliativmedizin und die Hospizbewegung negieren nach wie vor trotz ihrer herausragenden Stellung mit Blick auf das „Sterben in Würde“ das Selbstbestimmungsrecht ihrer schwersterkrankten Patienten und verweigern im Zweifel einen letzten Akt der Humanität, den die schwersterkrankten Patientinnen und Patienten trotz der palliativmedizinischen Angebote als Wunsch aufgrund ihrer individuellen Krankheits- und Lebenssituation hegen können: die Mitwirkung bei einem freiverantwortlichen Suizid.

Dass den Palliativmediziner die Akzeptanz des letzten, frei verantwortlichen Willens eines Schwersterkrankten und Sterbenden nach einem frei verantwortlichen Suizid nicht möglich ist, erweist sich in der Debatte um die Legalisierung der Sterbehilfe als höchst kontraproduktiv, werden doch die Patienten letztlich darauf verwiesen, anderweitige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Palliativmedizin wird sich den Vorwurf gefallen müssen, dass auch sie neben der BÄK und anderen namhaften Gesellschaften dem Sterbetourismus und dem Ruf nach der Institutionalisierung etwaiger Sterbehilfegesellschaften Vorschub leistet.

Eine Palliativmedizin, die am Ende des sich neigenden Lebens den schwersterkrankten Patienten nicht auf seinem von ihm gewünschten letzten Weg begleiten kann, sollte daher etwas bescheidener in der Öffentlichkeit auftreten, denn mit ihrer Verweigerungshaltung verdient diese sich keine besonderen Meriten, außer vielleicht dem Ruf, besonders empathisch die „Heiligkeit des Lebens“ in einer wertepluralen Gesellschaft zu verteidigen, mag auch ein „liebevolles Unterlassen“ gefordert sein, welches letztlich mit einem „Behandlungsabbruch“ gleichzusetzen ist und der Prozess des „natürlichen Sterbens“ favorisiert wird. Der nachhaltige Wille des autonomen Patienten spielt da eine untergeordnete bis gar keine Rolle und es bleibt abzuwarten, ob sich die palliativmedizinische Ethik insbesondere in das Gehör der politisch Verantwortlichen schleicht, wenn und soweit diese gebetsmühlenhaft mit einem entsprechenden Pathos verkündet wird und letztlich dazu führt, dass ein frei verantwortliches Sterben hierzulande auf absehbare Zeit nicht möglich ist.

Hilfreich in diesem Sinne wäre es, wenn die Palliativmedizin zur Erkenntnis gelangen würde, dass es eben nicht ausgeschlossen ist, dass einer ihrer Patientinnen oder Patienten selbst den Zeitpunkt ihres Sterbens bestimmen möchte. Die Palliativmedizin läuft Gefahr, einer Ethik das Wort zu reden, in der der Schwersterkrankte nur partiell mit seinem Selbstbestimmungsrecht Gehör findet und nur dann durchgängig vertreten werden kann, wenn die Mär vom „Selbstentleibungsverbot“ aufrechterhalten wird.


Bahrs Erste Hilfe für Demenzkranke

Die Pflegereform wird konkreter - vor allem Demenz-Patienten sollen davon profitieren. Viele Neuregelungen sind geplant. Ein Blick in die Details.

v. Johanna Dielmann-von Berg

Quelle: Ärzte Zeitung v. 25.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/pflegereform/article/802594/bahrs-erste-hilfe-demenzkranke.html <<< (html)


Flach: Potenziale älterer Menschen effektiver nutzen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 24.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48867 <<< (html)


Dieses Schicksal erschüttert die Briten
Gelähmter Rugby-Spieler klagt, damit er sterben kann

Quelle: Bild.de v. 25.01.12 >>> http://www.bild.de/news/ausland/sterbehilfe/rugby-spieler-locked-in-syndrom-will-sterben-22251174.bild.html?wtmc=go.off.edpick <<< (html)

Vgl. zur Problematik u.a.:

·        Glücklich trotz Locked-in-Syndrom, in Ärzteblatt.de v. 24.02.11 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/44854/Gluecklich_trotz_Locked-in-Syndrom.htm <<< (html)

·        Frankreich: Höchster Staatspreis geht an Locked-in-Syndrom-Patientin
56-jährige Französin setzte sich beispielhaft gegen Euthanasie ein
Quelle: IMABE >>>
http://www.imabe.org/index.php?id=1462 <<< (html)

·        Sterbehilfe
Ein Mann, der dringend sterben wollte
Ein Schlaganfall, eine Blutung im Stammhirn – zwei Jahre lang war Herr R. fast vollständig gelähmt. Andere Patienten kämpfen um ihr Leben, er kämpfte um seinen Tod
v. Frank Drieschner, in ZEIT online v. 27.10.05 >>>
http://www.zeit.de/2005/44/Sterben_und_Tod <<< (html)

·        Das apallische Syndrom: Diagnose, Prognose und ethische Probleme
v. Wilhelm, Nacimiento,
in Dtsch Arztebl 1997; 94(11): A-661 / B-537 / C-505; online unter Ärzteblatt.de >>>
http://www.aerzteblatt.de/archiv/5529 <<< (html)

·        Das Locked-in-Syndrom: Geschichte, Erscheinungsbild, Diagnose und Chancen der Rehabilitation,
v. Karl-Heinz Pantke, Gudrun Mrosack, Christine Kühn, Gerhard Scharbert, 2010, Mabuse-Verlag

·        Wachkoma: Medizinische, rechtliche und ethische Aspekte,
v. Adam Geremek (Deutscher Arzte-Verlag, April 2009)

·        Das sog. Wachkoma: Rechtliche, medizinische und ethische Aspekte,
v. Wolfram Höfling (Lit Verlag - April 2007)


BGH: Zum Freiheitsentzug durch geschlossene Unterbringung (u.a. zur Gefählichkeitsprognose)

BGH, Beschl. v. 14.12.11 (Az. XII ZB 488/11)

Aus dem Sachverhalt:

Der 42 Jahre alte Betroffene wendet sich gegen die Anordnung seiner ordnungsrechtlichen Unterbringung nach dem Baden-Württembergischen Unterbringungsgesetz (UBG BW).

Bei dem Betroffenen wurde 1997 eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.  Seit 1998 steht er unter gesetzlicher Betreuung.

Der Betroffene ist weiterhin wahnhaft liebeshungrig; er wünscht sehnlichst eine Beziehung zu einer Frau. Die Begierde des Betroffenen richtete sich ab 1996 auf die ihm flüchtig bekannte K., die er zunehmend verfolgte und belästigte. Sein Besitzstreben an dieser Frau, welche seine Zuneigung nicht erwiderte, steigerte sich mit der Zeit in Sachbeschädigung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung, wegen derer der Betroffene zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.

Im Jahre 2001 wiederholten sich die Vorfälle; der Betroffene versuchte durch das Kellerfenster in das Haus der K. einzudringen und stellte ihr wiederum am Arbeitsplatz nach, wobei es auch zu körperlichen Übergriffen kam. Dieses führte zunächst zu einer ordnungsrechtlichen Unterbringung des Betroffenen nach UBG BW, später zu einer erst vorläufigen und dann endgültigen Unterbringung im strafrechtlichen Maßregelvollzug, dessen weitere Vollstreckung am 16. Dezember 2005 zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unter dem Einfluss einer für vier Jahre angeordneten Führungsaufsicht gelang die medikamentöse Einstellung des Betroffenen, der in dieser Zeit ein unauffälliges Leben führte, bis er von Juli bis Dezember 2010 wiederum einer Frau nachstellte, indem er ihr beispielsweise unerbeten Blumen vor die Tür stellte.

Mit dem Ablauf der Führungsaufsicht am 8. Januar 2011 setzte der Betroffene seine Medikamente ab. Im Februar kam es zu einer Auffälligkeit gegenüber einer 20jährigen Frau, die in eine Nachbarwohnung eingezogen war. Vor deren Wohnungstür bereitete der Betroffene einen "Altar" mit Blumen, Süßigkeiten und Stofftieren sowie Kondomen in einer herzförmigen Dose.

Aufgrund dieser Vorfälle kam der Betroffene zunächst freiwillig und dann aufgrund gerichtlicher Unterbringungsanordnung nach UBG BW für zunächst acht Wochen, gerechnet ab 21. Februar 2011, in die geschlossene psychiatrische Unterbringung. Anlässlich eines orthopädischen Konsils während der Unterbringung weckte eine Arzthelferin sein Interesse, welche er danach an ihrem Arbeitsplatz mit weiteren Geschenken bedachte. Auch im Hinblick auf diese Verhaltensweisen ordnete das Amtsgericht mit Beschluss vom 15. April 2011 die Verlängerung der Unterbringung für weitere acht Wochen an. Die dagegen eingelegte Beschwerde der Verfahrenspflegerin hat das Landgericht zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen. >>> weiter

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; der Beschluss kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=58952&pos=15&anz=616 <<<


Bremer Früchenskandal: Viele Hygiene-Mängel am Klinikum

Offen liegende Absaugkatheter, Teppichboden auf der Station und Pflegekräfte, die Schmuck tragen: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu hygienischen Missständen am Klinikum Bremen Mitte deckt zahlreiche Infektionsquellen auf.

v. Christian Beneker

Quelle: Ärzte Zeitung v.24.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/802467/bremer-fruechenskandal-viele-hygiene-maengel-klinikum.html <<< (html)


Nach Skandal um Brust-Implantate will EU Kontrollen verschärfen

Quelle: Ärzeblatt.de v. 24.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48868 <<< (html)


Apotheker pochen aufs Monopol

Opioide vom Arzt: Was Palliativmediziner erfreut, sorgt für Unmut bei den Apothekern. Diese fürchten einen Dammbruch bei ihrem Abgabemonopol - und wollen die Regelung dennoch.

Quelle: Ärzte Zeitung v.24.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/802431/apotheker-pochen-aufs-monopol.html <<< (html)


Pflegereform: Heimärzte sollen Zuschläge erhalten

Quelle:  Ärzteblatt.de v. 24.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48864 <<< (html)


Pflegereform: Heimärzte sollen Zuschläge erhalten

Quelle:  Ärzteblatt.de v. 24.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48864 <<< (html)


Überlange Gerichtsprozesse
Der Fall Bach und die Folgen

v. Sonja Fröhlich

Quelle: Hannoversche Allgemeine v. 24.01.12 >>>
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Der-Fall-Bach-und-die-Folgen <<< (html)


Bahr (pf)legt jetzt richtig los

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 24.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/pflegereform/article/802450/bahr-pflegt-jetzt-richtig-los.html <<< (html)


BÄK begrüßt geplante Unterstützung von Heimärzten

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 24.01.12 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.9973.10022 <<< (html)


Plan der Regierung
Ärzte sollen Patienten straffrei mit Schmerzmittel eindecken dürfen

Quelle: SPIEGEL online v. 23.01.12 >>> http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,810900,00.html <<< (html)


Interview
Der Hausarzt gibt Palliativpatienten Halt

Patienten mit unheilbaren Erkrankungen benötigen ehrliche und kompetente ärztliche Begleitung. Mit Hilfe ambulanter Palliativteams kann hier der Hausarzt einen entscheidenden Beitrag leisten, sagt die Onkologin und Palliativmedizinerin Dr. Jutta Hübner aus Frankfurt am Main.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 24.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/krebs/article/802307/hausarzt-gibt-palliativpatienten-halt.html <<< (html)


Palliativmedizin
Lebensperspektive für Schwerkranke

Quelle: rhein-berg-online.de v. 23.01.12 >>> http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1326981760373.shtml <<< (html)


Uniklink untersucht den Tod von drei Krebspatienten durch Virus

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48853 <<< (html)


Heftiger Streit um ambulante Chemotherapie

Zwischen niedergelassenen Onkologen und Brustzentren schwelt in Hannover seit Jahren ein Streit über die Versorgung von Brustkrebspatientinnen. Für die Kliniken steht neben Umsatz auch die Zertifizierung auf dem Spiel.

v. Christian Beneker

Quelle: Ärzte Zeitung v. 24.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/802333/heftiger-streit-ambulante-chemotherapie.html <<< (html)


Das ethische Stichwort - Toleranz

v. Hartmut Kreß,
in: Zeitschrift für Evangelische Ethik 56 / 2012, 49-52 (online unter >>> 
http://www.fachzeitschriften-religion.de/download/3846 <<< (html)


Organspende-Pläne: Kassen skeptisch

Lebendspender sollen besser abgesichert werden. Auf die Kassen könnten höhere Kosten zukommen. Deren Reaktionen sind verhalten.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/802361/organspende-plaene-kassen-skeptisch.html <<< (html)


Montgomery: Folgen von Lebendspende absichern

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 23.01.12 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.9973.10019 <<< (html)


Schwesig kritisiert geplante Pflegereform

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48850 <<< (html)


Montgomery begrüßt Initiative für bessere Behandlung in der Palliativmedizin

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 23.01.12 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.9973.10018 <<< (html)


Babyklappen im Bundestag

Nicht alle Mütter stehen zu ihren Neugeborenen. Sie gebären und verschwinden in der Anonymität. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) will die Tabuzone von Babyklappen und anonymer Geburt in absehbarer Zeit gesetzlich regeln.

v. Anno Fricke

Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/802357/babyklappen-bundestag.html <<< (html)


Die Ökonomik des Suizids

20. Januar 2012, 11:04 Uhr

Von Werner Mussler

Quelle: F.A.Z. Wirtschaftsblog v. 20.01.12 >>> http://faz-community.faz.net/blogs/fazit/archive/2012/01/20/die-oekonomik-des-suizids.aspx <<< (html)


Beteiligung an Abtreibung: Schottische Hebammen verklagen Klinik

Quelle: kath.net v. 19.01.12 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=34820 <<< (html)


Ministerin Schröder: Babyklappe zum Zweiten, zum Dritten - diesmal in grau-weiß-nicht

v. Oliver Tolmein

in F.A.Z. BLOG Biopolitik v. 23.01.12 >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2012/01/23/ministerin-schroeder-babyklappe-zum-zweiten-zum-dritten-diesmal-in-grau-weiss-nicht.aspx <<< (html)


Pflege-Abi soll es nicht geben

Die vermeintlichen EU-Pläne für ein Pflege-Abitur hatten für ordentlichen Wirbel gesorgt. Etliche deutsche Politiker gingen auf die Barrikaden - selbst Gesundheitsminister Bahr sprang den Kritikern bei. Nun beschwichtigt die EU-Kommission: Von einem Abi sei gar nicht die Rede.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/802264/pflege-abi-soll-nicht-geben.html <<< (html)

Vgl. dazu auch den Kommentar

v. A. Fricke, Ein Pflege-Abitur gibt es gar nicht, in Ärzte Zeitung (22.01.12) >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/802257/kommentar-pflege-abitur-gibt-gar-nicht.html?sh=3&h=1144847413 <<< (html)


Papst: Kirchen sollen in ethischen Fragen geschlossen auftreten

Benedikt XVI.: auf diese Weise können die Christen Politikern helfen, weise Entscheidungen zu treffen

Quelle: kath.net v. 21.01.12 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=34853 <<< (html)


Regierung will Lebendspender finanziell absichern

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 22.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/802271/regierung-will-lebendspender-finanziell-absichern.html <<< (html)


Kardinal verurteilt Abtreibungen von Kindern mit Down-Syndrom

Quelle: kath.net v. 21.01.12 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=34857 <<< (html)


In eigener Sache!
Cave: Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

Aus gegebenem Anlass darf ich darauf hinweisen, dass selbstverständlich an der diesseitigen Kritik an der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen festgehalten wird.

Den Trägern der Charta ist es gelungen, mit gehörigem Pathos den Fürsorgegedanken gerade am Ende eines sich neigenden Lebens in das Bewusstsein insbesondere all derjenigen Hospizler und Palliativmediziner zu rücken, die sich aus professioneller Binnenperspektive weitestgehend unwidersprochen von dem Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten Patientinnen und Patienten distanziert haben.
Ein Umstand, der einerseits in einem aufgeklärten Zeitalter mehr als unsäglich und andererseits aber nicht sonderlich verwunderlich ist, weil gerade die Initiatoren der Charta für einen neuen ethischen Neopaternalismus einstehen, bei dem das Selbstbestimmungsrechts, aber auch der Verfassungsbegriff von der „Würde des Menschen“ fehlinterpretiert wird.
So sehr im Kern das Anliegen der Charta auch zu begrüßen ist, so wenig darf hierüber ein gesellschaftlicher Konsens hergestellt werden, da die Rede vom „Sterben in Würde“ endgültig zur Farce wird. Diese zugegebenermaßen herbe Kritik ist deshalb erforderlich, weil die Initiatoren bestrebt sind, der Öffentlichkeit gegenüber darzulegen, dass „alle gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevanten Gruppen“ an dem Chartaprozess beteiligt sind und hieraus folgend gleichsam der Versuch unternommen wird, im politischen Raum die entsprechenden Weichen zu stellen, so es letztlich darauf ankommen soll, ggf. in Anlehnung an den „gesellschaftlichen Konsens“ Einfluss auf den parlamentarischen Gesetzgeber über die politisch Verantwortlichen nehmen zu können.

Ein Sterben unter würdigen Bedingungen bedeutet eben nicht nur, „den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zum Suizid durch eine Perspektive der Fürsorge und des Miteinanders entgegenzuwirken“, sondern den schwersterkrankten und sterbenden Patienten mit seiner selbstbestimmten Entscheidung schlicht und manchmal auch ergreifend ernst (!) zu nehmen.

Dass hier die Initiatoren der Charta nur eine einseitige Kultur des Sterbens zu fördern beabsichtigen, in dem die Option eines frei verantwortlichen Suizids gerade eines schwersterkrankten Patienten verworfen wird, dokumentiert letztlich eindrucksvoll, dass es keineswegs erstrebenswert ist, wenn aus der Charta der parlamentarische Gesetzgeber Konsequenzen für die nach wie vor brennenden Fragen eines ethischen Hochdiskurses über das selbstbestimmte Sterben in Würde ziehen, geschweige denn einen „gesellschaftlichen Konsens“ der „gesellschaftlich relevanten Gruppen“ unterstellen würde.

Den Initiatoren der Charta sowie denjenigen, die sich im Wege einer Selbstverpflichtungserklärung  dem Text vorbehaltlos angeschlossen haben, bleibt es freilich unbenommen, ihre Lesart von einem „würdigen Sterben“ zu verkünden und entsprechend zu dokumentieren.

Indes kann und darf der Charta nicht die Qualität eines gesellschaftlichen Konsenses beigemessen werden, da mit dem Konsens eine Absage an ein zentrales Freiheitsrecht verbunden ist. Der stets bemühte und durchaus ehrenvoll anmutende Paternalismusgedanke kann hierüber nicht hinwegtäuschen, mal ganz davon abgesehen, dass nahezu alle Umfragen auf einen „gesellschaftlichen Konsens“ schließen lassen, der genau das Gegenteil von dem beinhaltet, was uns die Charta gerade nicht zugestehen will: Die Möglichkeit, frei verantwortlich dem Leiden im Falle einer Schwersterkrankung zu entfliehen und hierbei darauf hoffen zu dürfen, dass uns ggf. eine Ärztin oder Arzt unseres Vertrauens am Ende unseres Lebens begleitet.

 

Gleichwohl wird diesseits nicht verkannt, dass es sich bei den Initiatoren der Charta und den Mitunterzeichnern um eine ohne Frage gesellschaftlich relevante Gruppe handelt, die für sich eine individuelle Entscheidung mit Blick auf ihr gewünschtes „Sterben in Würde“ getroffen hat.

Mehr als diese schlichte Erkenntnis folgt aber nicht aus den Aktivitäten der Initiatoren der Charta und unsere Gesellschaft wird es zu akzeptieren haben, dass es den Hospizler und so manchen Palliativmedizinern aufgrund ihrer individuellen (!) Werthaltung nicht möglich ist, über die eigene Gewissensentscheidung hinaus sich auf einen gesellschaftlichen Konsens zu verständigen, nach dem es dem Einzelnen obliegt, für sich eine frei verantwortliche Entscheidung an seinem Lebensende zu treffen.

Gleichwohl darf und muss vom parlamentarischen Gesetzgeber erwartet werden, dass er dem Charme eines ethischen Neopaternalismus nicht erliegt, sondern sich auf den ethischen Grundstandard unseres Grundgesetzes besinnt und demzufolge ein „Sterben in Würde“ ermöglicht, in dem der schwersterkrankte Sterbewillige seine Regie über seinen Tod führen kann, ohne hierbei auf die Option des natürlichen Sterbens im Sinne der Charta festgelegt zu sein.

Hospizler und Palliativmediziner sollten begreifen, dass das Selbstbestimmungsrecht neben der Würde des Menschen ein hochrangiges Gut ist und von den Befürwortern der Sterbehilfe nicht „verklärt“ wird, sondern anzumahnen eine humanitäre Verpflichtung allerersten Ranges ist!

 

Dem schwersterkrankten Patienten obliegen keine sozialethischen Pflichten, die zu beachten ihm ggf. im Sinne der Charta aufgegeben sind und von daher kann in der Legalisierung insbesondere der ärztlichen Suizidassistenz ein Beitrag des parlamentarischen Gesetzgebers erblickt werden, ethisch begründbare Wahloptionen für den freien und mündigen Patienten zu normieren, die dem ethischen Standard unseres Grundgesetzes gerecht werden. Selbstverständlich muss diesbezüglich Konsens darüber bestehen, dass die Ärzteschaft ebenso in ihre Mündigkeit entlassen und nicht einem diktatorischen Zwangsdiktat unterworfen wird, nach dem es den Ärztinnen und Ärzten verwehrt ist, gemäß ihrer individuellen Gewissensentscheidung zu handeln. Eine Ärzteschaft, die sich ethische Zwangsfesseln anlegen lassen muss, wäre m.E. gut beraten, gegenüber ihren ethischen Obergelehrten aufzubegehren, denn nach meinem Verständnis führt dann die vielgepriesene Arztethik in eine Unfreiheit eines freien Berufsstandes, die gegenüber den Patientinnen und Patienten nicht nur nicht vermittelbar ist, sondern eine Gesinnung der Funktionäre offenbart, die auf das Schärfste zu kritisieren ist. Um es klar zum Ausdruck zu bringen: Das Präsidium der BÄK oder der entsprechenden Landesärztekammern ist nicht ethisch integerer als die Hausärztin und der Hausarzt, die sich ihren schwersterkrankten und sterbenden Patienten widmen und letztlich ihre Wünsche ernst nehmen. Allein das Ansinnen, in dieser höchst sensiblen Gewissensentscheidung berufsrechtlichen Druck auszuüben, halte ich für derart ungeheuerlich, dass es mir gelegentlich die Sprache zu verschlagen droht.

Der schwersterkrankte und sterbende Patient wird allein seine vertrauensvolle Beziehung zu seiner Ärztin/seinem Arzt zu schätzen wissen und weder eine Charta noch ein berufsrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidassistenz entbinden diese von der sicherlich ungeheuer schwierigen Aufgabe, nach gemeinsamen Antworten auf dringende Fragen am Lebensende zu suchen, wohlwissend darum, dass beide einander wertschätzen und die jeweilige Meinung (will heißen: Gewissensentscheidung!) des anderen zu tolerieren und zu akzeptieren bereit sind. Von dieser Warte aus betrachtet schließt das Fürsorgeprinzip der Ärzteschaft gerade nicht die Begleitung des Schwersterkrankten auf seinem letzten Weg aus, wenn wir denn bereit sind, zu akzeptieren, dass auch Ärztinnen und Ärzte nicht bar ihrer individuellen Gewissensentscheidung zum Spielball eines Arztethos werden, dass über das ärztliche Berufsrecht oder eine Charta zementiert werden soll.

Derart „unmündige Ärztinnen und Ärzte“ können wir uns in unserer Gesellschaft nicht wünschen!

Von daher wäre es schon begrüßenswert, wenn die Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen aber auch die BÄK sich zur ihrer eigentlichen Basis und damit dem Fundament ihrer Argumentationsführung bekennen – einem Fundament, dass jedenfalls nach hiesiger Einschätzung eher philosophischen resp. theologischen Grundeinsichten geschuldet ist, denn einem unbefangenen Blick in die für uns alle maßgeblichen Verfassungsordnung.

Es mag der Katholischen Kirche aufgrund ihrer ureigenen Dogmenlehre zugestanden sein, vor einem „radikalen Säkularismus“ zu warnen und gegenüber einem „extremen Individualismus“ Stellung zu beziehen und an das es auf der Grundlage des sog. Naturrechts gilt, nach wie vor die scheinbar für unabänderlich gehaltenen moralischen Wahrheiten zu verkünden (vgl. dazu aktuell: „Papst besorgt über antichristliche Strömungen in den USA“, in kath.net v. 20.01.12 >>> >>>
http://kath.net/detail.php?id=34846 <<<)

All dies ist im Rahmen unserer Verfassung gestattet, während demgegenüber allen voran die Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts darauf bedacht sein sollten, im wahrsten Sinne des Wortes neutral zu bleiben.
Nur wenn die Neutralität gewahrt bleibt, wird sich ein entsprechender gesellschaftlicher Konsens auch über die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen dergestalt einstellen, dass einer Jeder frei verantwortlich sein Leben beenden kann und zwar auch im Zustande schwerster Erkrankung.

Da der frei verantwortliche Suizid und im Übrigen die Beihilfe hierzu nicht strafbar sind und gute Gründe dafür streiten, dass eine Suizidassistenz gerade durch die Ärzteschaft als wünschenswert erscheint, wenn und soweit die mitwirkenden Ärztinnen und Ärzte es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, plädiere ich nach wie vor dafür, die ärztliche Suizidassistenz entsprechend zu legalisieren. Sofern dies allerdings nicht gewünscht ist, wird unsere Gesellschaft über die Legalisierung von Sterbehilfegesellschaften nachzudenken haben und es fragt sich, ob dies im Interesse der Ärzteschaft liegt, wenn diese gerade in den entscheidenden Momenten des Abschieds aus dem Leben ihre Patienten professionellen Sterbehilfeaktivisten überantworten, die – vorsichtig ausgedrückt – in der Vergangenheit eher durch spektakuläre Aktionen auffällig geworden sind, denn durch einen fundierten Beitrag zur Sterbehilfedebatte, um die von ihnen selbst initiierten „Merkwürdigkeiten“ auszuräumen.

Lutz Barth (21.01.12)

Gerne können Sie mit uns auch über den Beitrag diskutieren. Wir haben den Beitrag im BLOG „Ärztliche Suizidassistenz“ eingestellt.

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<


NRW stärkt Altenpflege­ausbildung durch Umlagefinanzierung

Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48829 <<< (html)


Familienministerin will Babyklappengesetz

Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/802236/familienministerin-will-babyklappengesetz.html <<< (html)


Embryonale Stammzellforschung in Europa: Von ethischen Grundsätzen geleitet

v. Petra Spiegelberg,

in Dtsch Arztebl 2012; 109(3): A-86 / B-81 / C-81; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/119028?src=toc <<< (html)


Der Schrei der Ungeborenen

Quelle: kath.net v. 19.01.12 >>> http://kath.net/detail.php?id=34827 <<< (html)


Union bremst Bahr aus

Gesundheitsminister wollte für Demenzkranke ursprünglich mehr ausgeben. Kritiker vermissen ein Gesamtkonzept für die Pflegereform.

v. Rainer Woratschka

Quelle: Der Tagesspeiegel v. 20.01.12 >>> http://www.tagesspiegel.de/politik/union-bremst-bahr-aus/6087198.html <<< (html)


CSU fordert Kompromiss zur Pflege-Zusatzversicherung

Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48840 <<< (html)


Die BÄK – auf dem Weg zur (außer)parlamentarischen Fraktion?

Die Bundesärztekammer, eine private Arbeitsgemeinschaft, sieht sich dazu berufen, in der Zukunft mehr als bisher gestalterisch in die Tagespolitik einzugreifen und da darf denn schon rein vorsorglich daran erinnert werden, dass die Debatte um das allgemeinpolitische Engagement gerade der Ärztekammern so neu nun nicht ist. Zwar wurde die BÄK nach dem seinerzeit Aufsehen erregenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „von Staats wegen“ nicht aufgelöst (vgl. dazu den Artikel ÄRZTEKAMMER /Muß weg, in Der SPIEGEL 53/1981 >>> http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14354250.html <<<), aber gerade in den gegenwärtigen Diskussionsfeldern wird darauf zu achten sein, dass die BÄK nicht über Gebühr stellvertretend für die öffentlich-rechtlichen Landesärztekammern ihren Einfluss auf die Allgemeinpolitik geltend zu machen versucht, weil hiermit in einer besonderen Art und Weise der Weg in einen unheilvollen Lobbyismus geebnet wird. Gerade die BÄK hat sich in den letzten Monaten als eine nicht verlässliche Partnerin erwiesen, wenn und soweit es darum geht, auch im Bereich der intraprofessionellen Ethik und der Statuierung von vermeintlichen ethischen Berufspflichten den ethischen Grundstandard unseres Grundgesetzes zu bewahren, mal ganz davon abgesehen, dass die „Demokratie im Kleinen“ in Gestalt des scheinbar wirkmächtigen Deutschen Ärztetages lediglich dazu dient, den von der BÄK vorgegebenen Grundkurs pseudodemokratisch zu legitimieren, ohne hierbei die freie Ärzteschaft und damit die Basis hinreichend einzubinden. Beklagenswerte Funktionsverluste des binnendemokratischen Willensbildungsprozesses führen dazu, dass die persönliche Integrität der einzelnen Ärztinnen und Ärzte sehenden und offenen Auges „zu Grabe getragen werden können“, ohne dass sich hiergegen in den eigenen Reihen, sehen wir mal von einzelnen Stellungnahmen ab, Widerstand regt noch mobilisieren lässt.

Ob die verfasste Ärzteschaft gut beraten ist, sich den ungezügelten Herrschaftsansprüchen einiger Ärztefunktionäre weiterhin auszusetzen, soll hier ausdrücklich nicht bewertet werden, zumal es lediglich darauf ankommt, darauf hinzuweisen, dass unsere Gesellschaft einen Anspruch darauf hat, dass Lobbyisten den Kurs der demokratisch legitimierten Parteien nicht entscheidend prägen, geschweige denn Einfluss darauf nehmen, wie im Zweifel das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Ethik aufzulösen ist. Gerade die hochrangigen Ärztefunktionäre werden zu verinnerlichen haben, dass sie keine „staatstragende Aufgabe“ wahrnehmen, die sie dazu berechtigen würden, grundrechtliche Gewährleistungen umzudeuten und so für existentiell gehaltene Freiheiten  in einem Maße zu beschneiden, dass geradezu gen Null tendiert. Es reicht völlig zu, wenn die Funktionäre meinen, die Grundrechte ihrer Kollegenschaft versenken zu können; die Schmerzgrenze dürfte allerdings dann erreicht sein, wenn über den strikten ethischen neopaternalistischen Kurs der BÄK und ihr leider manche Landesärztekammern „dienstbeflissen“ folgend, zumindest mittelbar Grundrechte der Patientinnen und Patienten berührt werden, zu deren Eingriffen einzig der parlamentarisch und damit hinreichend demokratisch legitimierte Gesetzgeber berufen ist (freilich in Kenntnis von „Recht“ und „Gesetz“).

Wenn und soweit die Ärztefunktionäre den dringenden Wunsch verspüren, politische Verantwortung zu übernehmen, mögen diese sich für ein „politisches Amt“ in der Partei ihres Vertrauens bewerben, im Übrigen aber angehalten sein dürften, sich in ihren Statements zu bescheiden, da ihnen kein „allgemeinpolitisches Mandat“ übertragen worden ist.

Sofern die BÄK Aktivitäten entfalten möchte, wäre es sicherlich sehr verdienstvoll, ihre medizinethischen Grundsatzpositionen zu überdenken und hierbei die Basis entsprechend einzubinden, ggf. aber auch die bei der BÄK eingerichtete Zentrale Ethikkommission mit entsprechenden Expertisen zu beauftragen, von der man/frau eigentlich eine Stellungnahme gerade mit Blick auf die noch nicht beendete Debatte um die ärztliche Suizidbeihilfe erwarten darf, handelt es sich doch um ein ethisches Grundsatzthema von überragender Bedeutung.

Lutz Barth (20.01.12)


Pflegereform: 77 Millionen Euro für Ärzte

Die mit der Pflegereform vorgesehenen Zuschläge für eine bessere ärztliche und pflegerische Betreuung von Heimbewohnern sollen ein Volumen von ungefähr 77 Millionen Euro umfassen.

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 20.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/pflegereform/article/802149/pflegereform-77-millionen-euro-aerzte.html <<< (html)


Neue Herausforderungen der Transplantationsmedizin

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48807 <<< (html)


Stellungnahme der BAGSO
zur zukünftigen Qualitätsberichterstattung in der Pflege

Die BAGSO fordert mehr Transparenz über die Ergebnisqualität der Pflege

Quelle: BAGSO, Stellungnahme v. 19.01.12 >>> http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Positionen/2012/Stellungnahme_Pflegenoten_120119.pdf <<< (pdf.)


Hospizverband setzt auf verstärkte Zusammenarbeit mit Politik

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48811 <<< (html)

Kurzkommentar v. L. Barth (20.01.12)

Keine „einseitige Kultur des Sterbens“!

Dass der Deutsche Hospiz und Palliativverband (DHPV auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Politik drängt, ist zunächst für sich genommen unverdächtig, geht es doch darum, ein „Sterben in Würde“ zu ermöglichen. Problematisch wird es allerdings, wenn die Hospizverbände einer einseitigen „Kultur des Sterbens“ das Wort reden, in der das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Patientinnen und Patienten nicht hinreichend berücksichtigt wird. Sowohl der Hospizgedanke als auch die Palliativmedizin laufen Gefahr, „entsäkularisiert“ und damit zu einer Ideologie zu werden, in der der „Lebensschutz“ dergestalt verklärt wird, als dass selbst der frei verantwortliche Sterbewunsch von den Hospiz- und Palliativverbänden im Zustande schwerster Erkrankung nicht mitgetragen wird. Hier versagen die Hospizvereine dem schwersterkrankten Patientinnen und Patienten einen letzten Akt höchster Humanität, so dass diese gehalten sind, nach Alternativen eines „würdevollen Sterbens“ zu suchen. Sofern also auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Politik gedrängt wird, kann dies nur begrüßt werden, weil insofern die Hoffnung besteht, dass gerade die politisch Verantwortlichen das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten ernst nehmen und ihrerseits darauf drängen werden, dass die Hospiz- und Palliativverbände nicht in einem Maße einer „Klerikalisierung“ unterzogen werden, so dass diese sich nur noch wenig von den fundamentalistischen Positionen etwa der verfassten Amtskirchen hierzulande unterscheiden. Um hier nicht missverstanden zu werden: Die klerikale Ausrichtung ist durchaus legitim, wenngleich dies aber um der Redlichkeit willen auch im öffentlichen Diskurs deutlich benannt werden muss. Die Hospiz- und Palliativverbände leisten dem Sterbehilfetourismus Vorschub, in dem diese den „letzten Weg“ des schwersterkrankten Patienten nicht mitzugehen bereit sind, wenn und soweit er den nachhaltigen Wunsch in einen frei verantwortlichen Tod hegt und hierbei den Zeitpunkt selber bestimmen möchte. In der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen spiegeln sich Glaubensbekenntnisse wider, die zu „glauben“ ausdrücklich nach Art. 4 GG gestattet sind, gleichwohl aber nicht dazu führen, dass am Ende des sich neigenden Lebens der schwersterkrankte resp. sterbende Patient seines Selbstbestimmungsrechtes „beraubt“ wird! Insofern bleibt zu hoffen, dass sich in der Charta gerade kein „gesellschaftlicher Konsens“ niedergeschlagen wird, denn dieser wäre geradezu fatal und er bedeutet in letzter Konsequenz der Abschied vom individuellen Sterben und eines höchstrangigen Grundrechts.


Betroffene brauchen keine Wasserstandmeldungen aus dem Gesundheitsministerium/ Patientenschützer fordern ein zukunftsicherndes Stufenmodell für die Demenzversorgung

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 18.01.12 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2012/mitteilung458.html <<< (html)


Todesfälle bei Gurtfixierungen

Deaths Due to Physical Restraint

v. Berzlanovich, Andrea M.; Schöpfer, Jutta; Keil, Wolfgang,

in Dtsch Arztebl Int 2012; 109(3): 27-32; DOI: 10.3238/arztebl.2012.0027; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/118941/Todesfaelle-bei-Gurtfixierungen <<< (html)


Der Standpunkt
Spagat zwischen Rechtssystemen

Viele Ärzte fühlen sich zwischen den Mühlsteinen der Rechtssysteme. Und mit dem Patientenrechtegesetz wird es nicht leichter: Patienten haben Anspruch auf Facharztstandard, Ärzte werden an Wirtschaftlichkeit gemessen. Diesen Spagat muss die Politik klären, meint Hauke Gerlof.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/patientenrechtegesetz/default.aspx?sid=801530 <<< (html)


Veranstaltungshinweis

8. Bioethik-Symposium “Selbstbestimmtes Leben im Alter”

Die Braunschweigische Wissenschaftliche Gesellschaft
in Kooperation mit der Akademie für Ethik in der Medizin e.V., Göttingen
lädt zum 8.
Bioethik-Symposium zum Thema

Selbstbestimmtes Leben im Alter -
Informatik als Segen oder Bedrohung?


am Mittwoch, den 8. Februar 2012, 14 - 18 Uhr
im Haus der Wissenschaft, Braunschweig, Pockelsstraße 11, Raum Veolia, 5. OG ein.
                   

Mehr Informationen zur kostenlosen VA finden Sie unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.aem-online.de/index.php?new_kat=6&artikel_id=320&action=read <<< (html)


Ex-Bischöfin: Babyklappe ist Ausweg in höchster Not

Drei Fragen an Margot Käßmann

epd-Gespräch: Karen Miether

Quelle: EKD v. 18.01.12 >>> http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2012_01_17_1_kaessmann_babyklappe.html <<< (html)


BGH: Zur Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB

BGH, Beschl. V. 14.12.11 ( XII ZB 171/11)

Aus dem Sachverhalt:

Für die Betroffene besteht seit Oktober 2009 eine rechtliche Betreuung. Sie leidet an einer organischen psychotischen Störung und ist an Multipler Sklerose erkrankt. Sie hat sechs Kinder von vier Vätern.

Durch die angefochtenen Beschlüsse hat das Amtsgericht die Unterbringung der Betroffenen genehmigt, die sich seit Januar 2011 in einer Klinik befindet. Außerdem hat es die Betreuung um die Aufgabenkreise "Wohnungsangelegenheiten" und "Entgegennahme und Öffnen der Post" erweitert. Dagegen hat der Verfahrenspfleger Beschwerde eingelegt, die vom Landgericht nach einer vom beauftragten Richter durchgeführten Anhörung der Betroffenen zurückgewiesen worden ist. Mit der von ihr eingelegten Rechtsbeschwerde erstrebt die Betroffene die Aufhebung der amtsgerichtlichen Beschlüsse.

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen; der Beschluss kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext nachgelesen werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=58916&pos=6&anz=649 <<< (html)


Pflegereform in der Kritik

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48818 <<< (html)


DGHS richtet Appell an die Ärzteschaft!

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben setzt sich dafür ein, den Menschen ein unerträgliches und sinnloses Leiden zu ersparen und ihnen auch beim Sterben ihre Menschenwürde zu erhalten. Sie will die Bedingungen für Schwerstkranke und Sterbende in diesem Land verbessern.

Nach Auffassung der DGHS ist der Arzt derjenige, der sicher weiß, wie ein humaner und schmerzfreier Suizid durchzuführen ist. Da dem so ist, erbittet die DGHS all diejenigen Ärztinnen und Ärzte um Mithilfe, die für eine Liberalisierung der ärztlichen Mitwirkung bei einem frei verantwortlichen Suizid in eng begrenzten Ausnahmefällen  eintreten.

Eine Kontaktaufnahme ist in diesem Sinne ausdrücklich von der DGHS erwünscht.

Quelle: DGHS, Mitteilung v. 16.01.12 >>> http://www.dghs.de/startseite.html <<< (html)


Patientenrechte­gesetz geht Grünen nicht weit genug

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48820 <<< (html)


Silikon-Skandal: Klage gegen Arzt erwartet

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 19.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/802128/silikon-skandal-klage-arzt-erwartet.html <<< (html)


Osteoporose: Kontrolle der Knochendichtemessung oft unnötig

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48824 <<< (html)


LAG Hamm: Oberarzt verklagt Chefarzt auf Schadensersatz in Höhe von einer halben Million Euro - Mobbingklage erfolglos

Quelle: LAG Hamm, Pressemitteilung v. 19.01.12 >>> http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/19_01_2012/index.php <<< (html)


Pläne, Positionen, Perspektiven für die Pflege

Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/801416/plaene-positionen-perspektiven-pflege.html <<< (html)


Veranstaltungshinweis

Hirntod und Organentnahme.
Gibt es neue Erkenntnisse zum Ende des menschlichen Lebens?

Vorträge mit anschließender Diskussion

Mittwoch · 21. März 2012 · 18:00 Uhr s. t.

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Leibniz-Saal
Markgrafenstraße 38
10117 Berlin

Anmeldung erforderlich bis zum 14.
März 2012.

Quelle: Deutscher Ethikrat >>> http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/forum-bioethik/fb-hirntod <<< (html)


Luxemburg

Sterbehilfe
Pflegepersonal richtig vorbereiten

Quelle: tageblatt.lu v. 19.01.12 >>> http://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/14317722 <<< (html)


Pflegerat: Regierung bei der Pflege gescheitert

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 19.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/pflegereform/article/801403/pflegerat-regierung-pflege-gescheitert.html?sh=5&h=-1935325584 <<< (html)


Hausärzte und Pflege wollen gemeinsam Verträge anbieten

Quelle: Ärzteblatt.de v. 18.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48801 <<< (html)


SG Berlin: Zur Kostenübernahme für eine Protusionstherapie zur Behandlung einer obstruktiven Schlafapnoe

SG Berlin, Urt.v. 04.01.12 (Az. S 112 KR 766/09)

Leitsätze des Gerichts:

Unterkieferprotusionsschienen zur Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen sind ohne positives Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses kein von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasstes Hilfsmittel.

Die Voraussetzungen für eine verfassungsmäßige Leistungsausweitung im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (BVerfGE 115, 25) liegen nicht vor, wenn eine allgemeine anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe zur Verfügung steht und eine rechtswidrige Verfahrensverzögerung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht festgestellt werden kann.

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; die Entscheidung kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120001066&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


Patient stirbt nach OP - Ärzte freigesprochen

Quelle: OVB online v. 18.01.12 >>> http://www.ovb-online.de/nachrichten/bayern-lby/patient-stirbt-nach-zwei-aerzte-freigesprochen-1566973.html <<< (html)


Transparenz verbessern, Überregulierung vermeiden
Der VKD begrüßt den Entwurf für ein Patientenrechtegesetz, warnt aber vor Ausweitung der Bürokratie

Quelle: VDK v. 18.01.12 >>> http://www.vkd-online.de/veroeffentlichungen/20122/transparenz-verbessern-ueberregulierung-vermeiden <<< (html)


Pflegereform soll höhere Leistungen für 500.000 Menschen bringen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 18.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48787 <<< (html)


Ärzte Hand in Hand mit Pflegern

Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/801371/aerzte-hand-hand-pflegern.html <<< (html)


Weidner verteidigt EU-Pläne für Pflegeausbildung

Quelle: bibliomed v. 18.01.12 >>> http://www.bibliomed.de/news/-/content/detail/584338 <<< (html)


Letzter Ausweg Babyfenster

Kritik an den Einrichtungen für Mütter in Not wird in Höxter nicht geteilt / "Jedes Leben retten"

v. Katharina Bätz

Quelle: nw-news.de v. 17.01.12 >>> http://www.nw-news.de/lokale_news/hoexter/hoexter/5834143_Letzter_Ausweg_Babyfenster.html <<< (html)


Ethikrat-Vize fordert Abschaffung der Babyklappen

Quelle: stern.de v. 17.01.12 >>> http://www.stern.de/news2/aktuell/ethikrat-vize-fordert-abschaffung-der-babyklappen-1774944.html <<< (html)

Vgl. dazu in diesem Zusammenhang stehend die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats

Das Problem der anonymen Kindesabgabe
Herausgegeben vom Deutschen Ethikrat, 2009; online abrufbar unter >>>
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-das-problem-der-anonymen-kindesabgabe.pdf <<< (html)


BVerfG: Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch private Pflegekräfte nach dem hessischen Maßregelvollzugsgesetz verfassungsgemäß

BVerfG, Urt. v. 18.01.12 (Az. 2 BvR 133/10)

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 2/2012 vom 18. Januar 2012 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-002.html <<< (html)


Pflegereform in den Startlöchern?

Das vergangene "Jahr der Pflege" war keines. Doch die Zeichen mehren sich, dass dieses Jahr die Pflegereform kommen könnte.

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 18.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/pflegereform/article/801311/pflegereform-startloechern.html <<< (html)


Gewalt in der Pflege: Nicht wegsehen, sondern handeln

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe rät in der aktuellen Ausgabe seines Fachmagazins ProAlter, Strategien gegen Gewalt zu entwickeln

Quelle: KDA, Pressemitteilung v. 18.01.12 >>> http://www.kda.de/news-detail/items/gewalt-in-der-pflege-nicht-wegsehen-sondern-handeln.html <<< (html)


Medienkritik: Lebenserhaltung – “Wie wollen wir sterben?”

v. Lutz Barth (18.01.12)

Es ist ohne Frage begrüßenswert, wenn die Medien einen Beitrag dazu leisten, dass das „Sterben“ am Ende eines sich neigenden Lebens enttabuisiert wird. Jedwede Berichtserstattung, aber letztlich auch jede Expertise aus der Feder von Experten aus Philosophie, Medizin, Recht und Ethik, sollte allerdings bemüht sein, einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten und nicht – wie leider in dem Bericht von Frontal21 geschehen – von einander strikt zu differenzierende Themenbereiche einfach „zusammen zu würfeln“ und dadurch mehr Fragen denn Antworten zu liefern.

Die Frage „wie wollen wir sterben?“ ist mehr oder minder entschieden: frei verantwortlich und selbstbestimmt und in diesem Sinne bleibt es jedem Einzelnen überlassen, ggf. auch ohne eine medizinische Indikation aus dem Leben zu scheiden; die Motive für einen Suizid sind hierbei einstweilen von untergeordneter Bedeutung, sehen wir mal davon ab, dass im Übrigen der Suizident mit seinem Selbsttötungswunsch häufig pathologisiert wird.

Dass dies die Medizin „als und im“ System zu akzeptieren hat, dürfte mittlerweile als unstreitig gelten, denn das Fürsorgeprinzip, dem sich die Ärzteschaft in einer besonderen Weise verpflichtet fühlt, genießt keinen prinzipiellen Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten. Der Patient entscheidet – vorbehaltlich seines freien Willens – über seine physische und psychische Integrität und sofern er meint, sich selbst „schaden“ zu müssen, werden wir dieses zu akzeptieren haben.

Der Suizid als solches – auch und gerade eines Schwersterkrankten – ist selbstverständlich möglich und es fragt sich, wie nunmehr das Spannungsverhältnis etwa zu der völlig anders gelagerten Diskussion über die Priorisierung und Rationierung medizinisch an sich gebotener Leistungen gerade mit Blick auf die Höchstbetagten in Zeiten des demografischen Wandels aufzulösen sind. Es ist kein Geheimnis, dass sich in den letzten Lebensjahren die Kosten für eine medizinische Behandlung drastisch erhöhen und dies verwundert angesichts des hohen Alters und der dadurch vielfach bedingten Multimorbidität der hochaltrigen Patienten keineswegs.

Dass dieses Thema unter den Stichworten Priorisierung und Rationierung künftig einen selbständigen bioethischen Diskurs darstellen wird, steht nicht zu bezweifeln an, wenngleich dieser doch strikt von der „neuen“ Kultur eines selbstbestimmten und würdigen Sterbens zu trennen ist.

Die Frage lautet eben aus guten Gründen nicht „Wie wollen wir sozialverträglich sterben?“, mit der gleichsam die höchst unsägliche Debatte um das sozialverträgliche Frühableben im Kontext der Sterbehilfe-Debatte fortgeführt wird, sondern im Kern geht es hier um grundlegend verschiedene Inhalte, die jeweils für sich betrachtet einer – meinetwegen auch ethischen – Aufarbeitung bedürfen.

Während die Sterbehilfe-Debatte ein stückweit enttabuisiert worden ist, gilt dies freilich nicht für die Frage der Priorisierung und Rationierung medizinischer Leistungen, über die m.E. erst dann sinnvoll diskutiert werden kann, wenn zuvor das System in seiner ganzen Bandbreite auf Fehlallokationen hin untersucht wird. In diesem Sinne wird das hohe Gut der Gesundheit und hierzu ggf. notwendiger medizinischer Maßnahmen entsprechend zu werten sein und zwar auch vor dem Hintergrund der ansonsten als sinnvoll erachteten „Staatsausgaben“. Die Gesundheit auch der hochaltrigen Bevölkerung wird, um es pointiert auszudrücken, in erster Linie hierzulande und nicht am „Hindukusch“ verteidigt, will heißen, dass im Zweifel die finanzielle Ausgabepolitik aus allen gesellschaftlich relevanten Bereichen daraufhin zu überprüfen ist, ob diese angesichts an einer der Gesundheit „notleidenden älterer Bevölkerung“ in vollem Umfange noch aufrechterhalten werden können. Immerhin wäre es schon ein Verdienst der politisch Verantwortlichen, wenn der Bund der Steuerzahler in den kommenden Ausgaben des „Schwarzbuchs“ lediglich nur noch einen Einzeiler zu verkünden hätte, wonach eben nicht aberwitzige Millionen in den „Sand gesetzt wurden“.

Ich persönlich hege Zweifel daran, dass die Priorisierung und Rationierung medizinischer Leistungen unumgänglich zu sein scheint und in diesem Sinne halte ich es für völlig unangemessen, die Frage „wie wollen wir sterben“ auch nur ansatzweise in die Nähe vermeintlich gesundheitsökonomischer Zwänge zu rücken so wie es eher auch unglücklich ist, das „Sterben in einem medizinischen System“ kultivieren zu wollen. Entscheidend ist und bleibt die Innenperspektive des schwersterkrankten und sterbenden Menschen und sofern dieser für sich entscheidet, auf natürlichem Wege sterben zu wollen und er hierzu der kostenintensiven palliativmedizinischen Betreuung bedarf, ist dies aus meiner Sicht nicht verhandelbar noch hintergehbar so wie es im Übrigen auch für selbstverständlich gehalten werden sollte, dass schwersterkrankte Patienten ohne den Prozess des natürlichen Sterbens auch über den Weg des „liebevollen Unterlassens“ schlicht ihrem höchst individuellen Leid vorzeitig entfliehen dürfen, so wie es dem Lebensüberdrüssigen überantwortet ist und bleibt, eine eigene für ihn tragbare Entscheidung zu treffen und zwar auch jenseits einer medizinischen Indikation.

Der Staat sollte sich dazu durchringen, dass Selbstbestimmungsrecht auch der Patienten am Ende des Lebens ernst zu nehmen und sich vordergründig darum bemühen, katastrophale finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden, so dass die finanziellen Ressourcen nicht von vornherein „versenkt“ werden; im Zweifel mag ein „Rettungsschirm“ für die Höchstbetagten und zumeist mehrfach Erkrankten aufgespannt werden, in dem dann auch in einem hohen Alter die Mobilität etwa durch ein künstliches Hüftgelenk gewährleistet ist, auch wenn in diesem Zusammenhang stehend die Risiken einer Operation besonders intensiv mit den hochbetagten Patientinnen und Patienten zu erörtern sind.

Andererseits werden wir freilich auch die Entscheidung eines Patienten an seinem Lebensende zu akzeptieren haben, wenn er dem „System oder seiner Angehörigen nicht weiter zur Last fallen will“ – wohlwissend darum, dass im Übrigen ihm ein umfassendes Recht auf Erhaltung und Förderung der Gesundheit nicht streitig gemacht werden würde. Gegenüber einem vermeintlichen gesellschaftlichen Druck zum sozialverträglichen Frühableben, sollte dieser denn überhaupt entstehen, ist unsere Rechtsordnung im wahrsten Sinne des Wortes „verfassungsfest“!

Lutz Barth (18.01.12)
 


Lebenserhaltung
Wie wollen wir sterben?

von Daniela Schmidt-Langels und Otto Langels

Quelle: Frontal21 v. 17.01.12; auf dem nachfolgenden Link finden Sie sowohl den Link zum Manuskript als auch zum Videobeitrag >>> http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html?dr=1 <<< (html)


Weiter Streit um Zugangsvoraussetzungen für Pflegeberufe

Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48780 <<< (html)


Ärzte rüsten für den Mega-Streik

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/801269/aerzte-ruesten-mega-streik.html <<< (html)


Adipositas: Magenbypass langfristig besser als Magenband?

Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48786 <<< (html)


Patientenrechtegesetz überflüssig?

Durchbruch oder Flop: Der Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz erntet Lob und Kritik. Die SPD drängt auf einen Fonds, Juristen halten das Gesetz für überflüssig.

v.  Anno Fricke

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/patientenrechtegesetz/article/801232/patientenrechtegesetz-ueberfluessig.html <<< (html)


Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.03.2011 zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

Quelle: DGPPN v. 17.01.12 >>> http://www.dgppn.de/publikationen/stellungnahmen/detailansicht/article/141/zum-urteil-d-1.html <<< (html)


Ärzteschaft
Patientenrechte­gesetz: Mehr Lob als Tadel

Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48774 <<< (html)


Montgomery zu Patientenrechtegesetz

Quelle: BÄK v. 17.01.12 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.9973.10004 <<< (html)


Zur Organspende-Problematik

Es braucht eine Diskussion darüber, was wir einander als Bürger an Solidarität schulden - Der deutsche Patient

Kommentar von Thomas Gutmann

Quelle: taz.de v. 10.01.12 >>> http://www.taz.de/Debatte-Organspende/!85343/ <<< (html)


Patientenrechte im Bündel

Jetzt ist er da, der lange angekündigte Entwurf für ein Patientenrechtegesetz. Die Ärzteschaft kann aufatmen: es gibt keine generelle Beweislastumkehr. Für die Opposition völlig unzureichend.

v. Helmut Laschet

Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/patientenrechtegesetz/article/801117/patientenrechte-buendel.html <<< (html)


Organspende: Hat ein Toter lebendige Organe?

Der Freiburger Theologieprofessor Joseph Schumacher im KATH.NET-Interview über die Problematik der Organspende.

v. Petra Lorleberg

Quelle: kath.net v. 09.01.12 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=34632 <<< (html)


Tipps für die Arzthelferin

So bleiben MFA bei Stress leistungsstark

In Arzpraxen wird das Thema Gesundheitsförderung oft vernachlässigt. Ein grober Fehler: Denn gesunde, ausgeglichene Mitarbeiter sind motivierter und belastbarer.

v. Theresia Wölker

Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/801116/bleiben-mfa-stress-leistungsstark.html <<< (html)


Literaturtipp

Die rechtliche Regulierung von Sterbehilfegesellschaften

v. Carmen Gottwald (2011)

Kurzfassung:

„In Deutschland existieren bislang keine speziellen gesetzlichen Regelungen zur Beihilfe zum Suizid. Diese vergleichsweise liberale Haltung sieht sich zunehmender Kritik ausgesetzt, seitdem Suizidhilfeorganisationen versuchen, auch in Deutschland Fuß zu fassen. Besteht Anlass, an der geltenden Rechtslage zu rütteln oder zumindest eine Sonderregelung für die institutionalisierte Beihilfe einzuführen?

Die vorliegende Arbeit stellt die organisierte Suizidbeihilfe in einen begrifflichen und empirischen Kontext. Neben den rechtlichen Grundlagen befasst sie sich mit der Tätigkeit der Suizidhilfeorganisationen aus rechtlicher Sicht. Relevant ist dabei vor allem die Beurteilung der Urteilsfähigkeit der Suizidenten. Wie kann sie festgestellt werden bei dementen Personen oder Kindern? Wer kann bzw. darf über ihren Suizid entscheiden? Auch die weiteren Anforderungen an eine zulässige Unterstützung werden beleuchtet; soweit sie auf der Grundlage der heutigen Rechtslage nur unzureichend erfasst werden, greifen Überlegungen de lege ferenda ein. Die Arbeit schließt mit einer vorsichtigen Beurteilung des Status quo.“

Quelle: OPUS Würzburg; auf dem nachfolgenden Link können Sie den Volltext der interessanten Dissertation downloaden >>> http://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/volltexte/2011/5637/ <<< (html)

Hinweis: Lizenz >>>  Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerziell, Keine Bearbeitung <<< (html)


Bewertungsportale: User geben Ärzten Bestnoten

Bewertungsportale im Web waren bei Ärzten gefürchtet - von digitalen Ärzteprangern war die Rede. Doch dafür gibt es keinen Grund, findet ein Medizinethiker. Seine Recherche ergab: Die bewerteten Ärzte erhalten im Schnitt die Note 1,1.

v. Christian Beneker

Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxis_edv/article/800989/bewertungsportale-user-geben-aerzten-bestnoten.html <<< (html)


BGH: Zur Qualität eines Sachverständigengutachtens im Betreuungsverfahren

BGH, Beschl. v. 09.11.11 (Az. XII ZB 286/11)

a) Das gemäß § 280 FamFG im Betreuungsverfahren einzuholende Sachverständigengutachten muss so gefasst sein, dass das Gericht es auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin überprüfen kann (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 12 mwN).

b) Wurde der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen zum Anhörungstermin weder geladen noch hiervon benachrichtigt, leidet die Anhörung an einem Verfahrensfehler, der eine erneute Anhörung - ggf. durch das Beschwerdegericht - erforderlich macht.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können Sie auf dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=925c763d5f298e45e8179f700ca238f4&nr=58430&pos=4&anz=974 <<<


Pflegereform: FDP will mehr Leistungen für altersverwirrte Menschen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 16.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48755 <<< (html)


Patientenrechte werden greifbar

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr haben heute in Berlin ihren gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt.

Quelle: Bundesjustizministerium, Pressemitteilung v. 16.01.12 >>> http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/20120116_Patientenrechte_werden_greifbar.html <<< (html)


bpa: Auch Sozialhilfeempfänger müssen Heimplatz frei wählen können!

Quelle: bpa, Pressemitteilung Nr. 03/12  v. 13.01.12 >>> http://www.bpa.de/upload/public/doc/16012012_bw_belegungssteuerung.pdf <<< (pdf.)


Kassen sollen Patienten nach Behandlungsfehlern beraten

Quelle: Ärzteblatt.de v. 16.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48753 <<< (html)


Zum Lesestudium besonders empfohlen!

 

Borowski, Martin

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Grundgesetzes
 

2006. XXXIV, 837 Seiten. JusPubl 144
ISBN 978-3-16-148565-7
Leinen € 129.00
>>>
Zur Seite des Verlags <<<

 

Nachfolgender Link führt Sie zur Rezension hier auf den Seiten des IQB >>> Literaturauswertung <<< (html)


Beckstein lobt katholisches Eintreten für Lebensschutz

Quelle: kath.net v. 16.01.12 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=34765 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 16.01.12):

Günther Beckstein in seiner Eigenschaft als Vizepräses der EKD-Synode bleibt es unbenommen, scharfe Kritik an der Organisation „DIGNITAS“ zu üben. Ungeachtet dieser Kritik erscheint es allerdings mehr als problematisch, sich primär auf die 10 Gebote berufen zu wollen, in denen sich die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts eben nicht widerspiegelt. Von einem Ministerpräsidenten a.D. darf erwartet werden, dass er zuvörderst einen Blick in das Grundgesetz und nicht in eine transzendente Glaskugel wirft, zumal wenn es darum geht, den parlamentarischen Gesetzgeber in einem säkularen Staat an seine grundrechtlichen Verpflichtungen zu erinnern.

Dass einige Aktionen der Sterbehilfe-Aktivisten die Diskussion belasten, soll hier nicht in Abrede gestellt werden. Entscheidend ist und bleibt ein ausdrückliches Bekenntnis zur autonomen Entscheidungsfreiheit der Schwersterkrankte, die sich angesichts ihres individuellen Leids aus dem Leben verabschieden wollen. In diesem Sinne wäre es freilich wünschenswert, wenn allen voran die BÄK ihren ethischen Widerstand gegen eine Mitwirkung der Ärzteschaft bei einem frei verantwortlichen Suizid aufgibt. Einem Sterbetourismus könnte hierdurch Einhalt geboten werden und zudem wäre es überflüssig, hierzulande Sterbehilfegesellschaften zu legalisieren, die in einem erheblichen Maße selbst dazu beigetragen haben, dass die Debatte eher zäh geführt wird. Wir brauchen in erster Linie Protagonisten für das Selbstbestimmungsrecht, dass neben der Würde des Menschen das ranghöchste Gut ist, welches wir alle besitzen und die zugleich akzeptieren, dass es nicht nur ein bestimmtes Menschenbild gibt. Ob es da hilfreich war, „Tötungmaschinen“ vorzustellen oder gleichsam auf Parkplätzen für ein vorgeblich humanes Sterben Sorge tragen zu wollen, halte ich eher für unwahrscheinlich, wenngleich es allein darauf ankommt, daran zu erinnern, dass der Diskurs fortgeschritten ist und sich durch ein Höchstmaß an Qualität auszeichnet, mögen auch die einen oder anderen Missionare sich eher unterdurchschnittlich des Problems über das frei verantwortliche Sterben annehmen. Nicht Polarisierung ist gefordert, sondern lediglich die Enttabuisierung eines für selbstverständlich erachteten Gebots der Humanität, einem Schwersterkrankten das freie und selbst verantwortete Sterben u ermöglichen, sofern er ein solches wünscht.

Markige Sprüche, ob nun von den Gegner oder den Befürworter der Sterbehilfe, helfen hier wahrlich nicht weiter und belasten in einem zunehmenden Maße eine Diskussion, die eigentlich zu führen keinen Sinn mehr macht, da alle wesentlichen Argumente vorgetragen sind und unserer ethischer Grundstandard des Grundgesetzes keinen Zweifel daran aufkommen lässt, dass ein frei verantwortliches Sterben auch eines Schwersterkrankten möglich ist.


Wird Selbstmord salonfähig?

Seit wann ist es ein Menschenrecht, jemanden zu erlauben mir eine tödliche Spritze zu geben?"

v. Edith Breburda

Quelle: kath.net v. 13.01.12 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=34699 <<< (html)


Implantate außer Kontrolle

Ein Metallröhrchen weitet Adern im Gehirn und soll so Schlaganfallpatienten helfen. Laut einer US-Studie steigt damit aber das Sterberisiko drastisch. In Deutschland will davon keiner etwas wissen

v. Heike Haarhoff

Quelle: taz.de v. 13.01.12 >>> http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=sw&dig=2012%2F01%2F13%2Fa0166&cHash=27ae0cd0a7 <<< (html)


Marsch für das Leben – Eine neue Aktionsform für den Lebensschutz breitet sich aus

Quelle: Katholisches – Magazin für Kirche und Kultur v. 13.01.12, Text v. BQ/Giuseppe Nardi >>> http://www.katholisches.info/2012/01/13/marsch-fur-das-leben-eine-neue-aktionsform-fur-den-lebensschutz-breitet-sich-aus/ <<< (html)


Wiederbelebung ohne Einwilligung - ethisch wenn's der Organentnahme dient?

v. Oliver Tolmein

in F.A.Z. BLOG Biopolitik v. 16.01.12 >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2012/01/16/wiederbelebung-ohne-einwilligung-ethisch-wenn-s-der-organentnahme-dient.aspx?CommentPosted=true#commentmessage  <<< (html)


Organspende im Tiefflug

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 12.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/800781/organspende-tiefflug.html?sid=800781&ticket=ST-33-JZqCyObvWFRn0VYKsf6AvbOElf1s4zxOL7P-20 <<< (html)

Kurzkommentar v. L. Barth (16.01.12):

Moderne Ethikdebatten zeichnen sich vornehmlich dadurch aus, dass diese in den Kernfragen höchst umstritten sind und eine Befriedung nicht zu erwarten ansteht, ja eigentlich nicht stattfinden kann, geht es doch stets um das vermeintlich höchste Gut des Menschen, das „Leben“, von dem behauptet wird, es sei nicht disponibel und damit keiner Wertung zugänglich.

Von daher nimmt es nicht wunder, dass auch derzeit die Debatte um die Organspende zu entgleiten droht und mit Verlaub, gerade Patienten- und Lebensschützer tragen mit ihren undifferenzierten Statements in ganz entscheidendem Maße dazu bei, dass hier mal wieder „ein Glaubenskampf“ geführt wird, der weder gewonnen noch verloren werden kann. Aufklärung ist in der Tat das Gebot der Stunde und die Frage, wann der Mensch denn nun endlich „tot“ sei, verliert dann an entsprechender Schärfe. Zu fragen allerdings ist, ob dies im Interesse der Kritiker der Organspende und de „Hirn-Tod-Konzept“ zu liegen scheint? Ich habe hier meine Zweifel, werden doch Fragen aufgeworfen, die unmittelbar mit dem „Recht zur Selbsttötung“ zusammenhängen und von daher eigentlich aus der Sicht der Patientenschützer- und Lebensschützerfraktionen das eigentliche Problem darstellen: Es geht darum, ob der zur Organspende bereite Patient selbst über seinen endgültigen Tod bestimmen darf und in diesem Sinne die Ärzteschaft als gute Mechaniker des Todes einen aktiven Beitrag leisten dürfen, da es darum geht, verwertbare Organe zu gewinnen und der Mensch per se nicht „tot“ sein darf. Nun – dies zu entscheiden, darf nach hiesigem Verfassungsverständnis der schwersterkrankte Patient und insofern scheitert die Organspende jedenfalls nicht (!) an einer Patientenverfügung, die hierauf bezogen lediglich einer Konkretisierung bedarf. Die Debatte könnte entkrampfter geführt werden, wenn und soweit das Selbstbestimmungsrecht der Organspender in den Fokus der Betrachtung gesellt wird. Der Mensch bestimmt über seinen (!) Tod und sofern er sich hierüber bewusst ist, kann er auch auf ein endgültiges wissenschaftliches Kriterium des medizinischen Todes verzichten und seine Erklärung auf Plausibilitäten ausrichten, die er für akzeptabel hält. Hierzu könnte dann auch das derzeitige „Hirn-Tod-Konzept“ zählen, mag dieses auch durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse modifizierbar sein oder werden.

Der parlamentarische Gesetzgeber scheint gut beraten zu sein, sich von dem Kantschen „Selbstentleibungs-Verbot“ zu distanzieren, denn in diesem Verbot ist der maßgebliche Grund für nahezu alle modernen Ethikdebatten zu erblicken. Das „Leben“ mag die vitale Basis für das Selbstbestimmungsrecht sein, aber mit Verlaub: Das Diktum Kants muss nicht in allen Konsequenzen befolgt werden noch orientiert sich hieran unser moderner Verfassungsverständnis vom dem nach der Würde des Menschen ranghöchsten Gut, namentlich dem Selbstbestimmungsrecht!


 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Veröffentlichung von Prüfberichten der Heimaufsicht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.01.12 (Az. 12 CE 11.2685 und 12 CE 11.2700)

Leitsatz des Gerichts:

Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG begründet lediglich eine Verpflichtung des Trägers der jeweiligen Einrichtung zur Veröffentlichung von im Rahmen der Qualitätssicherung (Art. 11 PfleWoqG) erstellter Prüfberichte, nicht aber eine entsprechende Befugnis der nach Art. 24 Abs. 1 PfleWoqG für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Kreisverwaltungsbehörden. Diese dürfen deshalb nach derzeit geltender Rechtslage – außer in den Fällen einer Ersatzvornahme (Art. 32 BayVwZVG) – keine Prüfberichte veröffentlichen.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Pressemitteilung v. 12.01.12 >>> http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM_Transparenz_20121201.pdf <<<; der Beschluss ist online im Volltext nachlesbar unter >>> http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/11a02685b.pdf <<< (pdf.)


Aktuelle Umfrage

Verehrte Leserinnen und Leser.

Wir würden gerne wissen wollen, wem Sie sich bei einer frei verantwortlichen Suizidentscheidung im Falle einer möglichen Schwersterkrankung am ehesten anvertrauen würden.

Einer nichtstaatlichen Sterbehilfeorganisation, z. B. DIGNITAS, EXIT, dem SterbeHilfeDeutschland e.V. oder einer Ärztin oder Arztes Ihres Vertrauens.

Wir hoffen auf eine rege Beteiligung.

>>> Zum Online-Voting <<< (html)

Lutz Barth (14.01.12)


Sterbebegleitung als Auftrag von Kirche

Der Fachverband Hospiz in der Diakonie RWL begrüßt Diskussion auf der rheinischen Landessynode

Quelle: Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. >>> Mitteilung v. 10.01.12 <<< (html)


LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion

LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.01.12 (Az. 6 Sa 2159/11)

Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion, die während der Probezeit ausgesprochen wurde, für wirksam gehalten und auch die Klage auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 05/12 vom 13.01.2012 >>> http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20120113.1420.364949.html <<< (html)


Wenn der Staatsanwalt kommt

Quelle: Heilberufe online v. 13.01.12 >>> http://www.heilberufe-online.de/pflegeaktuell/meldungen/120110.php <<< (html)


Patientenverfügungen sind nicht allein für Rückgang der Organspender verantwortlich / Bevölkerung und Ärzte sind verunsichert

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Mitteilung v. 12.01.12 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2012/mitteilung457.html <<< (html)


Das spricht für die Pflegekammer

Rolf Höfert im Interview

Quelle: Heilberufe online v. 13.01.12 >>> http://www.heilberufe-online.de/pflegeaktuell/meldungen/120115.php <<< (html)


EU-Kommission: Zugang zur Pflegeausbildung erst nach 12 Schuljahren ermöglichen

Erneuerung der Berufsanerkennungsrichtlinie – bpa warnt vor Verschärfung des Fachkräftemangels

Quelle: bpa, Pressemitteilung Nr. 02/12 >>> http://www.bpa.de/upload/public/doc/12012012_eu_berufsanerkennungsrichtlinie.pdf <<< (pdf.)


Bundesgerichtshof entscheidet über Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

BGH, Urt. v. 12.01.12 12. - I ZR 211/10 - Europa-Apotheke Budapest

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 05/2012 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=58866&pos=0&anz=5 <<< (html)


Nächste Runde im thüringischen Pflegekrieg

Gab es "Geheimverhandlungen" über bessere Löhne für Thüringens Pflegekräfte? Drei Verbände geraten nach Verhandlungen über einen Sondervertrag mit der AOK Plus heftig aneinander.

v. Robert Büssow

Quelle: Ärzte Zeitung v. 13.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/800999/naechste-runde-thueringischen-pflegekrieg.html <<< (html)


Patientenrechtegesetz könnte Ärzten Kopfschmerzen bereiten

Ärzte Zeitung online v. 13.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/801035/patientenrechtegesetz-koennte-aerzten-kopfschmerzen-bereiten.html <<< (html)


Bei der PIP-Haftung sind Ärzte aus dem Schneider - fast

Wer trägt die Kosten für die Explantation schadhafter Silikonimplantate? Können Ärzte belangt werden? Die Diskussion wogt hin und her. Doch rein rechtlich haben Ärzte nichts zu befürchten, sagt ein Medizinrechtler.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 13.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/default.aspx?sid=800886 <<< (html)


FG Baden-Württemberg: Zum Umfang der Pflicht eines der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Steuerpflichtigen, im Rahmen einer Außenprüfung gemäß § 147 Abs. 6 Satz 2, 2. Alt. AO Patientendaten auf Datenträger herauszugeben

FG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.11.11 (Az. 4 K 4819/08)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&sid=ad558d2e553aa617e8eb94fae8e41ab5&nr=15157&pos=0&anz=1 <<< (html)


Bundesverband Pflegemanagement (ehemals BALK) zu den angedrohten Ärztestreiks

Quelle: Bundesverband Pflegemanagement (ehemals BALK), Mitteilung v. 11.01.12 >>> http://www.bv-pflegemanagement.de/meldung/items/16.html <<< (html)


Patientenrechte: Den Nagel auf den Kopf getroffen

Leserbrief v. Peter Heilberger,

in  Dtsch Arztebl 2012; 109(1-2): A-32 / B-28 / C-28 >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/118109/Patientenrechte-Den-Nagel-auf-den-Kopf-getroffen <<<

Kommentar v. Lutz Barth (09.01.12),
in Ärzteblatt online

Patientenrechtegesetz unumgänglich!

“Was wäre den Passagieren der Titanic lieber gewesen? Ein Passagierrechtegesetz oder ein guter Kapitän?”, so Günther Jonitz auf dem 12. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin und allein durch diesen an Zynismus kaum zu überbietenden Hinweis wird deutlich, dass die politisch Verantwortlichen sich von den markigen Sprüchen aus der Ärzteschaft sich nicht beeindrucken lassen sollten. Hier ist Expertenrat gefragt und auch wenn es der verfassten Ärzteschaft nicht so recht in das von ihr selbst so verklärte Berufsbild passt, so wird es entscheidend darauf ankommen, die unbestreitbaren Vorzüge eines künftigen Patientenrechtegesetzes in den Vordergrund zu rücken. Transparenz und Rechtssicherheit für alle Akteure ist das Gebot der Stunde und nicht zuletzt eine positivrechtliche Verankerung der Patientenautonomie, die nach wie vor viel zu häufig durch den neopaternalistischen Fürsorgeanspruch überlagert wird. Freilich – die Stimmungsmache gegen ein Patientenrechtegesetz ist ein Beleg dafür, dass gerade die Ärztefunktionäre ein erhebliches Problem damit haben, dass die Patienten im aufgeklärten 21. Jahrhundert mehr denn je davon entfernt sind, sich einzig darauf zu verlassen, was ihnen die „Halbgötter in Weiß“ als Segnungen in Aussicht stellen. Es muss zur besonderen Nachdenklichkeit führen, dass immer dann, wenn die Rechte und erst recht die Autonomie der Patienten gestärkt werden sollen, die Ärzteschaft Front macht. Die unsägliche Debatten um die Patientenverfügung und die ärztliche Suizidassistenz belegen einen ethischen Neopaternalismus, der vorrangig darin besteht, dass Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten schlicht zu marginalisieren. Sofern also hier der parlamentarische Gesetzgeber tätig werden will, ist dieses nachhaltig zu begrüßen, zumal die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften gerade in diesem Punkte ihrer scheinbar im „Allgemeinwohl“ liegende Aufgabe nicht nachkommen!

Problematisch aus der Sicht der Ärzteschaft muss vielmehr sein, dass das Vertrauen in den „Kapitän“ erschüttert ist und der mündige Patient mehr als es den Ärzten vielleicht lieb ist, die von ihm gewünschte Heilbehandlung „gelegentlich“ auch als Dienstleistung begreift und nicht als Akt einer hohen Kunst, der gelegentlich eine „heilige Indikation“ zugrunde liegt, für die in letzter Zeit vermehrt in ethischen Hochdiskursen geworben wird.


Zahl der Organspenden 2011 wieder gesunken

Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48720 <<< (html)


Qualitätssiegel für Geriatrie des Universitäts­klinikums Jena

Quelle: Ärzteblatt.de v. 11.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48714 <<< (html)


Großbritannien: Gegen eine Normalisierung der Sterbehilfe

Quelle: Radio Vatikan, Kurzartikel v. 11.01.12 >>> http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/articolo.asp?c=553568 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 11.01.12):

Entgegen der Auffassung der katholischen Kirche ist in der Legalisierung des assistierten Suizids ein besonderer Akt der Humanität zu erblicken, mit dem Schwersterkrankten die Möglichkeit zur Selbsttötung eingeräumt wird, so dass sie ihrem Leid entfliehen können und zwar ungeachtet dem Erfordernis, parallel hierzu die palliativmedizinischen Versorgungsmöglichkeiten entsprechend auszubauen. Nicht nur in Großbritannien, sondern auch hierzulande wird leider dem Umstand nicht hinreichend Rechnung getragen, dass der stets behauptete Widerspruch zwischen dem ärztlich assistierten Suizid und der Palliativmedizin resp. der Hospizbetreuung „nur“ deshalb besonders leidenschaftlich vertreten wird, weil vielfach unausgesprochen die Gegner der ärztlichen Suizidbeihilfe sich in besonderer Weise dem Grundsatz von der „Heiligkeit des Lebens“ verpflichtet fühlen und im Übrigen dem Prinzip der Fürsorge vor der Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der schwersterkrankten Patientinnen und Patienten einen Vorrang einräumen. Eine derart fehlgeleitete Vorstellung kann hierzulande keine Beachtung genießen, da insoweit die hohe Bedeutung des Grundrechts der Selbstbestimmung nachhaltig verkannt wird. An diesem schlichten Befund wird sich auch dadurch nichts ändern, wenn Ethiker und Philosophen sich dazu anschicken, unter Berufung auf Kant ein Verständnis von Autonomie zu bemühen, nach dem es ausgeschlossen sei, seinem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Dieses Autonomieverständnis spiegelt nicht den ethischen Standard unseres Grundgesetzes wider.


Montgomery: „Wir können uns keinen Stillstand in der Gesundheitspolitik leisten“

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 11.01.12. >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.9973.9986 <<< (html)


„Darf die Kirche zur Wahrung ihrer Rechte die Grundrechte verdrängen? Zum kirchlichen Arbeitsrecht und zu den derzeitigen Kontroversen über ein Streikrecht in kirchlich getragenen Einrichtungen".

v. Hartmut Kreß

Referat am 17.11.2011 in Kassel auf der 9. Fachtagung der Diakonischen ArbeitnehmerInnen-Initiative e.V. „Kirchliches Arbeitsrecht in der Krise“

Quelle: Hartmut Kreß, online unter >>> http://www.ich-studiere-in-bonn.uni-bonn.de/fakultaet/sozialethik/kress/vortraege/kress_grundrechte_kirchliches_arbeitsrecht_17.11.2011.pdf <<< (pdf.)


OLG Saarbrücken: Zur hypothetischen Einwilligung von Eltern in die Operation ihres Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht

OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.12.11 (Az. 1 U 172/05 – 61)

Leitsätze des Gerichts:

1. Zur hypothetischen Einwilligung von Eltern in die Operation ihres an einer Aortenisthmusstenose leidenden Kindes.

2. Das Selbstbestimmungsrecht auf der einen und das Kindeswohl auf der anderen Seite sind in Fällen gesetzlicher Vertretung des Patienten durch die Eltern zu einem angemessenen Ausgleich zu führen.

Quelle: Rechtsprechung Saarland.de >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2011-12&nr=3779&pos=4&anz=14 <<< (html)


Verwaltungsausgaben verschlingen Milliarden – Gesundheitsversorgung darf nicht zur Gesundheitsverwaltung pervertieren - Windhorsts Ziel für 2012: Den bürokratischen Wahnsinn stoppen

Quelle: ÄK Westfalen-Lippe >>> Mitteilung v. 03.01.12 <<< (html)


Die Gnade der frühen Geburt

v. Stefan Rehder

in L e b e n s F o r u m Ausgabe 100 - 4/2011, S. 28 ff.; online unter >>> http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upload/Lebensforum/2011/lf_0411-11-gnade-fruehe-geburt.pdf <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 11.01.12):

Aktuell liegt nunmehr die 100. Ausgabe der Zeitschrift LebensForum und dennoch meint die Bundesvorsitzende der AlfA, die sei kein Grund zum Feiern (vgl. dazu das Editorial unter >>> http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upload/Lebensforum/2011/lf_0411-1-editorial.pdf <<<), denn einen Grund zum Feiern hätten die Lebensschützer erst dann, wenn es keine Themen mehr gäbe, über die berichtet werden müsste.

Nun – in der Tat werden dem LebensForum die Themen nicht ausgehen, zeigt sich doch in weiten Teilen die Lebensschützer-Fraktion von im Übrigen für selbstverständlich gehaltenen Grundrechten völlig beeindruckt. Die Themen können und werden beliebig generiert, befinden sich doch die Lebensschützer auf einer Mission, in der das „Leben“ als heiliges Gut gewertet wird und demzufolge es erkennbar gilt, den ethischen Grundstandard, verbürgt in unserem Grundgesetz, nach wie vor beharrlich zu leugnen und mit einer Interpretation zu versehen, der gelegentlich schon „sprachlos“ macht.

Der obige Beitrag von Stefan Rehder dokumentiert – trotz aller Dramatik des dort in Bezug genommenen Einzelsckicksals – die mittlerweile zu akzeptierende Tatsache, dass es wenig Sinn macht, auf Dauer den von der Lebensschützer-Fraktion initiierten „Kulturkampf“ befrieden zu wollen. Es wird das „Wort von der Heiligkeit des Lebens gepredigt“, so dass es geboten erscheint, die kriminologische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch in Frage zu stellen. Dass in diesem Zusammenhang stehend sich die Lebensschützer kritiklos der katholische Lehre anschließen, versteht sich nahezu von selbst und dass dem so ist, kann in dem o.a. Beitrag v. S. Rehder nachgelesen werden.


OPs leiden unter Personalknappheit

Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48688 <<< (html)


OVG Saarlouis:  Zur Verneinung der für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) erforderlichen Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. f der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz - DVO-HeilprG-1 bei Konsum cannaboidhaltiger Substanzen durch den Erlaubnisbewerber.

OVG Saarlouis, Besch. v. 09.12.11 (Az. 3 A 271/10) 

Leitsätze des Gerichts:

a) An der Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. f DVO-HeilprG-1 fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass der Erlaubnisbewerber keine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass er seinen Beruf ordnungsgemäß unter Beachtung aller in Betracht kommenden Vorschriften und Berufspflichten, insbesondere ohne Straftaten zu begehen, ausüben wird und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben.

b) Wegen der Bedeutung der durch einen unzuverlässigen Heilpraktiker gefährdeten Rechtsgüter sind hierbei - auch in Ansehung der Grundrechte des Erlaubnisbewerbers aus Art. 12 GG - grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen.

c) Bei der Ausübung eines therapeutischen Berufs, insbesondere des Berufs des Heilpraktikers auf dem Gebiet der Psychotherapie, handelt es sich um ein Berufsfeld, das von den sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freigehalten werden muss.

d) Die Tatsache, dass der Erlaubnisbewerber einen langjährig praktizierten Cannabiskonsum eingestandenen hat und im Zusammenhang damit die Auffassung vertritt, hierzu ungeachtet der Illegalität seines Verhaltens berechtigt zu sein, rechtfertigt grundsätzlich die Annahme seiner Unzuverlässigkeit.

Quelle: Rechtsprechung Saarland.de >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2011-12&nr=3769&pos=6&anz=14 <<< (html)


Aktuelle Umfrage vom Vincentz-Verlag

Übertragung ärztlicher Aufgaben?

Quelle: Vincentz.net /Altenpflege online >>> http://www.altenpflege.vincentz.net/ <<< (html)

Dort findet sich auch ein Link zu Pro &. Contra Positionen.
 

In diesem Zusammenhang stehend sei es gestattet, auf die lesenswerte und höchst instruktive Dissertation v. Michelle Abanador

„Die Zulässigkeit der Substitution ärztlicher Leistungen durch Leistungen nichtärztlichen Pflegepersonals – zugleich ein Beitrag zu § 63 Abs. 3c SGB V“

zu verweisen.

 

Aus der Verlagsanzeige:

 Der demographische Wandel und ein steigender Ärztemangel bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung haben zu vehementen Forderungen nach stärkerer Einbeziehung nichtärztlicher Fachberufe in das medizinische Versorgungssystem geführt. Die Diskussion zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf nichtärztliches Personal geht mittlerweile über die ebenfalls diskutierte „Delegation“ hinaus und zielt immer mehr auf eine Neuordnung der gesamten Gesundheitsberufe ab. Im Fokus steht dabei aktuell aber vor allem die sogenannte Substitution ärztlicher Leistungen.

Die Verfasserin beschäftigt sich eingehend mit der Frage, ob eine Substitution ärztlicher Leistungen zulässig ist und welche Erfordernisse dafür erfüllt sein müssen. Sie prüft allgemein deren Vereinbarkeit mit einfachgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Wertungen. Im Anschluss untersucht sie, welche gesetzlichen Regelungen zur Substitution gegenwärtig bestehen und analysiert unter diesem Aspekt ausführlich § 63 Abs. 3c SGB V. Die Erkenntnisse werden verwendet, um notwendige Kernelemente einer zukünftigen gesetzlichen Regelung zu benennen. Daran schließen sich haftungsrechtliche Fragen der Substitution an.

 Quelle: Nomos Verlag >>> http://www.nomos-shop.de/Abanador-Zul%C3%A4ssigkeit-Substitution-%C3%A4rztlicher-Leistungen-Leistungen-nicht%C3%A4rztlichen-Pflegepersonals/productview.aspx?product=13836 <<< (html)


Nachgehakt: Einrichtung einer Nachtwache statt „Fixierung“!

Das SG Freiburg hat aktuell einen bemerkenswerten Beschluss im Eilverfahren verfasst, wonach eine schwerst pflegebedürftige 80-jährige Bewohnerin eines Pflegeheims nachts nicht länger in ihrem Bett festgebunden werden darf. Wir haben darüber berichtet.

Während Thomas Klie den Beschluss mit den Worten „So ein Urteil kommt nicht alle Tage vor“ kommentiert hat (vgl. dazu Vincentz.net /Altenpflege online >>> http://www.altenpflege.vincentz.net/nachrichten/articles/180348/Urteil-aus-Freiburg-Fixierung-verboten/ <<<), wird der Beschluss in manchen Foren eher verhalten bewertet (vgl. dazu Werner Schell >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=16756 <<<).

Indes kann aus rechtlicher Perspektive kein Zweifel daran bestehen, dass der Beschluss des SG Freiburg durchaus bemerkenswert ist, könnte dieser doch auch im Zivilrecht die Debatte darüber beleben, was mit Blick auf den Vollzug eines Heimvertrages für den Träger einer stationären Alteneinrichtung „personell und wirtschaftlich“ zumutbar ist.

M.E. ist es aber verfehlt, die Diskussion auf den ohnehin gebetsmühlenartig angemahnten „Pflegenotstand“ reduzieren zu wollen, da mit dem Beschluss des SG Freiburg zugleich strittige Fragen zum Verhältnis zwischen Sozial- und Zivilrecht aufgeworfen werden, die einer weiteren kritischen Reflexion bedürfen. Ein „ständiges Jammern“ über den Pflegenotstand entbindet nicht von einer weiteren inhaltlichen Diskussion.

Zugleich möchte ich hier die Gelegenheit nutzen, mitzuteilen, dass ich mich persönlich aus dem Forum von Werner Schell aus prinzipiellen Gründen verabschiedet habe und künftig keine Kommentare mehr abgeben werde (vgl. dazu http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=16758 <<<).

Lutz Barth (10.01.12)


Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen – eine Art „Grundgesetz“ der Hospiz- und Palliativarbeit?

v. Lutz Barth

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

Gerne können Sie mit uns auch über den Beitrag diskutieren. Wir haben den Beitrag im BLOG „Ärztliche Suizidassistenz“ eingestellt.

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<


Wachkoma-Patienten oft kontaktfähiger als vermutet

Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48671 <<< (html)


Patientenrechtegesetz ist wünschenswert!

“Was wäre den Passagieren der Titanic lieber gewesen? Ein Passagierrechtegesetz oder ein guter Kapitän?”, so Günther Jonitz auf dem 12. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin und allein durch diesen an Zynismus kaum zu überbietenden Hinweis wird deutlich, dass die politisch Verantwortlichen sich von den markigen Sprüchen aus der Ärzteschaft sich nicht beeindrucken lassen sollten. Hier ist Expertenrat gefragt und auch wenn es der verfassten Ärzteschaft nicht so recht in das von ihr selbst so verklärte Berufsbild passt, so wird es entscheidend darauf ankommen, die unbestreitbaren Vorzüge eines künftigen Patientenrechtegesetzes in den Vordergrund zu rücken. Transparenz und Rechtssicherheit für alle Akteure ist das Gebot der Stunde und nicht zuletzt eine positivrechtliche Verankerung der Patientenautonomie, die nach wie vor viel zu häufig durch den neopaternalistischen Fürsorgeanspruch überlagert wird. Freilich – die Stimmungsmache gegen ein Patientenrechtegesetz ist ein Beleg dafür, dass gerade die Ärztefunktionäre ein erhebliches Problem damit haben, dass die Patienten im aufgeklärten 21. Jahrhundert mehr denn je davon entfernt sind, sich einzig darauf zu verlassen, was ihnen die „Halbgötter in Weiß“ als Segnungen in Aussicht stellen. Es muss zur besonderen Nachdenklichkeit führen, dass immer dann, wenn die Rechte und erst recht die Autonomie der Patienten gestärkt werden sollen, die Ärzteschaft Front macht. Die unsägliche Debatte um die Patientenverfügung und die ärztliche Suizidassistenz belegen einen ethischen Neopaternalismus, der vorrangig darin besteht, dass Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten schlicht zu marginalisieren. Sofern also hier der parlamentarische Gesetzgeber tätig werden will, ist dieses nachhaltig zu begrüßen, zumal die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften gerade in diesem Punkte ihrer scheinbar im „Allgemeinwohl“ liegende Aufgabe nicht nachkommen!

Problematisch aus der Sicht der Ärzteschaft muss vielmehr sein, dass das Vertrauen in den „Kapitän“ erschüttert ist und der mündige Patient mehr als es den Ärzten vielleicht lieb ist, die von ihm gewünschte Heilbehandlung „gelegentlich“ auch als Dienstleistung begreift und nicht als Akt einer hohen Kunst, der gelegentlich eine „heilige Indikation“ zugrunde liegt, für die in letzter Zeit vermehrt in ethischen Hochdiskursen geworben wird.

Lutz Barth (10.01.12)


Arzt-Patienten-Beziehung: In falsches Fahrwasser geraten

v. Marianne Koch,

in Dtsch Arztebl 2012; 109(1-2): A-20 / B-16 / C-16; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/118077/Arzt-Patienten-Beziehung-In-falsches-Fahrwasser-geraten <<< (html)


Pflegeverband für Pflegeabi

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 09.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/800498/pflegeverband-pflegeabi.html?sh=8&h=282255112 <<< (html)


Pflegeberufe in der EU: Professionalisierung angestrebt

v. Petra Spiegelberg,

in Dtsch Arztebl 2012; 109(1-2): A-14 / B-22 / C-22; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/118113/Pflegeberufe-in-der-EU-Professionalisierung-angestrebt <<< (html)


Pflegereform steht vor der Spaltung

Quelle: Ärzte Zeitung v. 09.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=800545 <<< (html)


Tote Frühchen in Siegen: Keine Hygieneprobleme

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 09.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/800479/tote-fruehchen-siegen-keine-hygieneprobleme.html <<< (html)


Schäuble macht die Pflege-Rechnung

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 06.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/800490/schaeuble-macht-pflege-rechnung.html?sh=2&h=2143375643 <<< (html)


VERAH feiert Erfolge an der Ostsee

Ein neuer Vertrag zwischen KV Mecklenburg-Vorpommern und der AOK Nordost macht es möglich: Die Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) können nun auch in nicht-unterversorgten Gebieten eingesetzt werden. >>> weiter

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 05.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/800293/verah-feiert-erfolge-ostsee.html <<< (html)


Herausforderung Pflege und 1000 Fragen

Alles wischiwaschi oder was? Die schwarz-gelbe Regierungskoalition bekommt für ihr Konzept zur Pflegereform heftig Prügel. Zu unausgegoren seien die Pläne, sagen Kritiker. Vor allem für Demenzpatienten zeichnen sich offenbar keine positiven Veränderungen ab.

v. Christoph Fuhr

Quelle: Ärzte Zeitung v. 06.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/jahresendausgabe-2011/article/683908/herausforderung-pflege-1000-fragen.html <<< (html)


Sterbehilfe-Vorstoß in Großbritannien sorgt für Kontroverse

Quelle: Ärzteblatt.de v. 05.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48629 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 06.01.12):

Auch hierzulande sollte der parlamentarische Gesetzgeber eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen, zumal ein ethischer und  breiter gesellschaftlicher Konsens gerade mit Blick auf die Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe besteht. Nahezu alle bisher eingerichteten Ethikkommissionen haben jedenfalls dafür plädiert, dass die verfasste Ärzteschaft von einer strikten berufsrechtlichen Missbilligung der ärztlichen Suizidassistenz absehen sollte. Entgegen dem Vorschlag in der ärztlichen Musterberufsordnung haben bisher zwei Ärztekammern das auf dem 114. Deutschen Ärztetag beschlossene Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe nicht übernommen und durch eine ausgewogene Regelung ersetzt. Indes bleibt es aber die Aufgabe des hinreichend demokratisch legitimierten Gesetzgebers, hier seinen grundrechtlichen Schutzpflichten nachzukommen und sich endlich sich der Problematik anzunehmen, nicht zuletzt auch deswegen, weil bedeutsame Grundrechte sowohl der Ärzteschaft als auch der Patientinnen und Patienten betroffen sind, die jedenfalls von der BÄK nicht in einem gehörigen Maße berücksichtigt resp. gewertet worden sind. Die ethische Grundsatzdebatte ist seit Jahrzehnten geführt worden und im Ergebnis kann es als nicht zweifelhaft gelten, dass das Selbstbestimmungsrecht (aber eben auch andere einschlägige Grundrechte) höchstrangige Werte darstellen, die dem Paternalismus durchaus Grenzen ziehen. Der immer wieder vorgenommene Versuch, die Bedeutung der Autonomie und damit des Selbstbestimmungsrechts „klein zu reden“, ist aus guten Gründen gescheitert, wie sich unschwer durch einen unbefangenen Blick in das Grundgesetz ergibt. Im Rekurs auf den ethischen Standard unseres gemeinsamen Grundgesetzes ist die Argumentationsbasis der Gegner der ärztlichen Suizidassistenz mehr denn je „schmaler“ geworden und es wird weder der Theologie noch der Philosophie gelingen, im aufgeklärten 21. Jahrhundert das Rad der Geschichte zurückzudrehen, auch wenn es natürlich jedem selbst überlassen bleibt, für sich die Fragen nach einem „würdigen Sterben“ zu beantworten. Zwischen der Palliativmedizin und einer Befürwortung der ärztlichen Suizidassistenz gab und gibt es keinen Widerspruch. Schwersterkrankte Patientinnen und Patienten sind nicht verpflichtet, „Leid zu tragen“! 


Mehr Patientenrechte - nicht gegen die Ärzte

Das Patientenrechtegesetz lässt auf sich warten. Kassen sollen künftig strenger in die Pflicht genommen werden. Sie müssen über Kur-Anträge schneller als heute entscheiden. Ärzte müssen nichts befürchten: Eine generelle Beweislastumkehr wird es nicht geben.

v. Sunna Gieseke und Johanna Dielmann-von Berg

Quelle: Ärzte Zeitung v. 06.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/jahresendausgabe-2011/article/683993/patientenrechte-nicht-aerzte.html <<< (html) 


"Weisse Liste" informiert über Pflegeheime

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 05.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/800291/weisse-liste-informiert-pflegeheime.html <<< (html)


 Ärztliche Suizidassistenz – Das auf dem 114. Deutschen Ärztetag verabschiedete ethische Zwangsdiktat stößt zunehmend auf Bedenken!

Ausweislich eines Berichtes im Westfälischen Ärzteblatt über die Herbstsitzung der Kammerversammlung der ÄK Westfalen-Lippe haben die Delegierten u.a. eine Änderung der ärztlichen Berufsordnung mit Blick auf die ärztliche Mitwirkung bei einem frei verantwortlichen Suizid beschlossen, die von einem strikten Verbot der ärztlichen Suizidassistenz absieht.

„Vorgeschlagen und von der Kammerversammlung angenommen wurde schließlich ein Kompromiss. Appellativ heißt es nun in der westfälisch-lippischen Berufsordnung, dass Ärztinnen und Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten sollen.“, so der Mitteilungstext (Westf. ÄBL 01/2012, S. 20; online unter >>> http://www.aekwl.de/fileadmin/aerzteblatt/pdf/waeb0112.pdf <<<).

Dies ist nachhaltig zu begrüßen und es bleibt zu hoffen, dass die anderen Landesärztekammer sich ebenso zu einer moderaten Regelung durchringen werden. Denn immerhin steht mit dem ethischen Zwangsdiktat und dem Verbot der ärztlichen Suizidassistenz zugleich auch die ärztliche Gewissensfreiheit auf dem Spiel, die ohne erkennbare Not von den Delegierten des 114. Deutschen Ärztetages zu Grabe getragen wurde. Es hätte der BÄK gut zu Gesichte angestanden, hier von vorn herein auf eine Regelung zu drängen, die dem hohen Rang des Grundrechts auf Gewissensfreiheit gerecht wird, statt für ein ethisches Zwangsdiktat zu plädieren, dass für sich betrachtet als ein Affront gegen die persönliche und ethische Integrität der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen gewertet werden muss.

Ärztefunktionäre resp. die Delegierten sollten sich nicht anmaßen, eine höchst individuelle ärztliche Gewissensentscheidung durch eine berufsrechtliche Norm zu beugen! Dies gereicht einem freien Berufsstand, der sich in einem besonderen Maße einer vertrauensvollen und individuellen Arzt-Patienten-Beziehung verpflichtet weiß, nicht zur Ehre. Insofern liegt es an den einzelnen Ärztekammern, hier eine weise Entscheidung zu treffen!

Lutz Barth (05.01.12)


Endlich: Arbeitnehmerfreizügigkeit für Pflegefachkräfte aus Bulgarien und Rumänien!
Bundesregierung setzt bpa-Forderung um: Arbeitsbeschränkung für Pflegefachkräfte entfällt

Quelle: bpa >>> Pressemitteilung Nr. 01/2012 v. 04.01.12 <<< (pdf.)


Gefesselt im Heim: NRW-FDP fordert Zahlen

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 04.01.12 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/800246/gefesselt-heim-nrw-fdp-fordert-zahlen.html?sh=3&h=-1243861056 <<< (html)


Schleswig-Holstein: Landtag streitet über Pflegeausbildung

Quelle: Ärzteblatt.de v. 04.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48621 <<< (html)


Fragwürdige Innenansichten der CDL

„Mit der aktiven Beendigung des eigenen Lebens überschreitet der Mensch jedoch Grenzen, die ihm vorgegeben sind, weil sie seiner Existenz vorausgehen. Der Mensch hat eine unveräußerliche Würde und ist ethisch nicht berechtigt, seine eigene Würde aufzugeben. Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die vernichtende Verfügung über die physische Grundlage des eigenen Lebens gehört allerdings nicht dazu, denn dadurch zerstört der Mensch die Basis seiner Autonomie seine Würde, da sich diese nur in der physischen Existenz entfalten kann. Die Selbsttötung ist Ausdruck einer Haltung, die ethisch gerade nicht mit der Autonomie des Menschen legitimiert werden kann. Die Autonomie, die mit Immanuel Kant als die Fähigkeit der menschlichen Vernunft, sich eigene Gesetze zu geben und nach diesen zu handeln, beschrieben werden kann, hat ihre Voraussetzung in der physischen Existenz der Person, sie ist Folge und nicht Ursache unserer biologischen Konstitution. Daher beschränkt sich die legitime Reichweite der menschlichen Autonomie auf den Bereich diesseits ihrer physischen Grundlage. Die Selbsttötung ist damit ein Akt unberechtigter Gewalt gegen sich selbst, an dem der Einzelne zwar nicht gehindert werden kann, dessen Förderung die Rechtsordnung aber ablehnen muss.“ (Quelle: Mitwirkung am Suizid und "Autonomie" am Lebensende - Ethische und rechtliche Grenzen, Positionspapier der CDL, Münster 2011, S. 4, 5; online unter cdl-online >>> http://www.cdl-online.de/files/dokumente/bioethik/suizid.pdf <<< pdf.).
 

Kurze Anmerkung (L. Barth, 04.01.12):

Mit Verlaub – dass Selbstbestimmungsrecht und damit die Autonomie ist unhintergehbar, auch wenn – wie im Übrigen üblich – sich übereifrige Ethiker auf den großen Philosophen Immanuel Kant berufen. Der Schwersterkrankte darf sich für einen Suizid entscheiden und die Rechtsordnung bleibt aufgerufen, diese frei verantwortliche Entscheidung eines Menschen vollumfänglich zu respektieren. Eine moralische resp. ethische Verurteilung zeigt allenfalls, dass die Oberethiker in unserem Lande das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Menschen nicht ernst nehmen. Hier scheint auch den Christdemokraten für das Leben ein stückweit die Orientierung über den Sinn und Zweck des Selbstbestimmungsrechts in unserer säkularen Gesellschaftsordnung abhanden gekommen zu sein. Dabei ist es wenig tröstlich, dass sich die CDL in bewusster Eintracht mit anderen Lebensschutzorganisationen und nicht zuletzt auch mit der Bundesärztekammer weiß. Entscheidend ist und bleibt allein die Innenperspektive des Menschen und die Beschwörung einer Wertekultur, in der gleichsam dem Grundsatz der „Heiligkeit des Lebens“ gefrönt und zugleich die Auffassung vertreten wird, als habe dieser Grundsatz als ein für alle verbindliches Gesetz zu gelten. Dem ist mitnichten so, so wie eben auch Immanuel Kant für sich ein Selbstentleibungs-Verbot als innerlich verpflichtend annehmen konnte, ohne dass hieraus irgendwelche moralische Pflichten für die nachkommenden Generationen abzuleiten wären.


Tiefe Hirnstimulation lindert auch Bipolare Depressionen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 03.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48610 <<< (html)


OLG Oldenburg: Chefarzt muss durch eigenes Tätigwerden einer wahlärztlichen Behandlung sein Gepräge geben

OLG Oldenburg, Urt. v. 14.12.11 (Az. 5 U 183/11)

Leitsätze des Gerichts:

Zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag ist es erforderlich, dass der Chefarzt durch sein eigenes Tätigwerden der wahlärztlichen Behandlung sein persönliches Gepräge gibt.

Dadurch, dass der Chefarzt einer psychiatrischen Klinik in täglichen Teamsitzungen die Behandlung supervidiert, werden die eigenverantwortlich durch Dritte durchgeführten Behandlungsmaßnahmen nicht zu eigenen Leistungen des Chefarztes.

Quelle: efundus – Die Entscheidungsdatenbank der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg / OLG Oldenburg; die Entscheidung des Gerichts kann unter dem nachfolgenden Link im Volltext nachgelesen werden >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5851&ident= <<< (html)


Streit um Behinderteneinrichtung

Ein Verein, der in Cochem-Brauheck ein Wohnheim für behinderte Menschen betreibt, wird durch die Zulassung von zirka 600 m entfernt stehenden Anlagen für psychisch kranke Personen offensichtlich nicht in eigenen Rechten verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. >>> weiter

Quelle: Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz / VG Koblenz >>> Pressemitteilung 1/2012 v. 03.01.12 <<< (html)


Fachverlag Pflegerecht hat seinen Service-Dienst eingestellt

Der Fachverlag Pflegerecht unter der Führung von Robert Roßbruch hat ausweislich einer nunmehr online zugänglichen Mitteilung unter der Webadresse www.pflegerecht.com seinen Service-Dienst eingestellt.

In diesem Zusammenhang laufen die von uns auf die Webseite gesetzten Links ins Leere.

Bei dieser Gelegenheit dürfen wir darauf hinweisen, dass auch die Links, die wir auf die Beiträge von Axel W. Bauer gesetzt haben, nicht mehr aktuell sind. Die seinerzeit von Axel W. Bauer unterhaltene Homepage ist seit geraumer Zeit nicht mehr erreichbar. Soweit wir in unseren kritischen Beitragsrezensionen auf die einzelnen Beiträge mittels Linksetzung inhaltlich Bezug genommen haben, sind diese bereits im Web-Archiv eingepflegt worden.

Ggf. versuchen Sie, die Originalbeiträge über eine entsprechende Internetrecherche anderenorts „ausfindig“ zu machen, da wir es aus prinzipiellen Gründen für geboten erachten, unverändert an unseren Kommentaren festzuhalten.

IQB – Lutz Barth (03.01.12)


Papst zum Welttag der Kranken: der sichere Glaube für den, der leidet

Quelle: kath.net v. 03.01.12 >>> http://kath.net/detail.php?id=34601 <<< (html)


Fallpauschalen sind Ursache für unnötige Klinikaufenthalte. Diskussion über die Schließung von Krankenhäusern verpufft ohne Ergebnis.

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Mitteilung v. 03.01.12 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2012/mitteilung456.html <<< (html)


Pflegeausbildung in Europa: „Deutschland auf Geisterfahrt“!

Institutsdirektor kritisiert Kurzsichtigkeit deutscher Politiker

Quelle: DIP >>> Mitteilung v. 03.01.12 <<< (html)


Die Unabhängigkeit ist bedroht!

v. G. Jonitz

Quelle: BERLINER ÄRZTE 1/2012 S. 3.; online unter >>> http://www.berliner-aerzte.net/pdf/bae1201_003.pdf <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 03.12.11):

Hehre Worte des Präsidenten der Berliner Ärztekammer gleich zu Beginn des Jahres. Die Kammer wähnt sich in einer zentralen Rolle sowohl auf der individuellen und politischen Ebene und die Ärztinnen und Ärzte sehen sich zugleich als erste Anwälte ihrer Patientinnen und Patienten. Mit Verlaub: Dann sollten die Kammern einschließlich der BÄK ihren Worten auch Taten folgen lassen und zwar sowohl mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht der Patienten als auch dem Grundrechtsschutz ihrer verfassten Mitglieder. Das zurückliegende Jahr hat gezeigt, dass hier ein dringender Kurswechsel anzumahnen ist. Eine Kammer, die eine ethische Werthaltung durch ethische Zwangsdiktate im ärztlichen Berufsrecht abzusichern versucht, bedarf selbst einer ethischen Grundorientierung und ist weit davon entfernt, als ethische und moralische Autorität wahrgenommen zu werden.

Der ethische Grundstandard unseres Grundgesetzes ist unterhintergehbar und es ist hohe Zeit, dass die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften dies akzeptieren und sich nicht dazu aufschwingen, über ihre fragwürdige Arztethik gerade bei den Fragen am Ende eines sich neigenden menschlichen Lebens ein würdevolles Sterben aus der Innenperspektive der schwersterkrankten Patientinnen und Patienten verunmöglichen zu wollen.


KG Berlin: Zu den Pflichten eines Arztes in der Notfallaufnahme

KG Berlin, Urt. v. 24.10.11 (Az. 20 U 67/09)

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird ein Patient von einem Notarzt mit der Differenzialdiagnose einer gefährlichen Erkrankung (hier: cerebraler Prozess) in eine Notaufnahme eingewiesen, ist der Arzt in der Notaufnahme gehalten, diese Erkrankung diagnostisch auszuschließen, bevor er die unklaren Symptome einer Bagatellerkrankung (hier: HWS-Syndrom mit Gastritis) zuordnet.

2. Nach Beweislastumkehr wegen unterlassener Befunderhebung steht es einer Rückentlastung des Behandlers nicht entgegen, dass dem Patienten durch die unterlassene Befunderhebung die abstrakte Möglichkeit einer nicht-standardgerechten Behandlung (hier: Behandlung mit einem nicht zugelassenen und auch nach fachärztlichem Standard nicht einzusetzenden, aber nicht kontraindizierten Medikament) entgeht.

3. Existiert (noch) keine standardgerechte Behandlung des Krankheitsbildes, ist nach dem Maßstab eines vorsichtigen Arztes zu behandeln.

Quelle: KG Berlin, Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE228692011&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


Gendiagnostikgesetz: 7 Fragen – 7 Antworten

Ab dem 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Die Ärztekammer Berlin beantwortet die 7 wichtigsten Fragen zum Gendiagnostikgesetz (GenDG).

v. Martina Jaklin

Quelle: BERLINER ÄRZTE 1/2012 S. 24 ff.; online unter >>> http://www.berliner-aerzte.net/pdf/bae1201_024.pdf <<< (html)


UKSH-Forscher entwickeln neue Immunochemotherapie

Studiengruppe von PD Dr. Trappe definiert neuen Therapiestandard für Tumor-Erkrankung bei Transplantationspatienten

Quelle:  v. 02.01.12 >>> http://idw-online.de/de/news457791 <<< (html)


OLG Brandenburg: Klinik darf ihre Arbeitnehmer nicht zum Krankenkassenwechsel drängen

Kliniken dürfen Bewerber um einen Arbeitplatz und die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter nicht zu einem Krankenkassenwechsel veranlassen. >>> weiter

Quelle: OLG Brandenburg >>> Pressemitteilung v. 27.12.11 <<< (pdf.)


Montgomery zur Studie zu den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen

Quelle: BÄK v. 02.01.12 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.9973.9974 <<< (html)


SPD droht mit Blockade von Pflegereform im Bundesrat

Quelle: Ärzteblatt.de v. 02.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48588/SPD_droht_mit_Blockade_von_Pflegereform_im_Bundesrat.htm <<< (html)


Ärztekammer kritisiert Krankenkassenforderung - Den Krankenhäusern droht vielmehr ein Burnout - Windhorst: Wer Kliniken schließen will, gefährdet die gesamte Patientenversorgung

Quelle: ÄK Westfalen-Lippe >>> Mitteilung v. 02.01.12 <<< (html)


Verwaltungskosten im Gesundheitswesen: Milliarden können eingespart werden

Quelle: Ärzteblatt.de v. 01.01.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/48585/Verwaltungskosten_im_Gesundheitswesen_Milliarden_koennen_eingespart_werden.htm <<< (html)


Pflegekrieg in Thüringen

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 02.01.11 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/800079/pflegekrieg-thueringen.html <<< (html)


Recht auf Freizeit durch organisierten ärztlichen Notdienst

v. Bettina Jäger-Siemon,

in Ärztebl. Thüringen, 23 (1), 29, 2012; online unter >>> http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu12_029.pdf <<< (pdf.)


Pflege ohne „Fesseln“

Amtsrichter Dr. Sebastian Kirsch im Gespräch mit Sophia Pelzer (BLÄK)

Quelle: Bayerisches Ärzteblatt 12/2011, S. 729; online unter >>> http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2011/BAB_1211_729.pdf <<< (pdf.)


Einsichtsrecht des Patienten in die Krankendokumentation nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2006 – Subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen auf dem Prüfstand

v. Sabine Butters,
in   Ärztebl. Thüringen, 22 (12), 743 - 744, 2011; online unter >>> http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu11_743.pdf <<< (html)


Das IQB – Informationsportal zum gesamten Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012.

 

 

 


Die älteren News sind aktuell im Online Archiv eingepflegt!

Aufgrund des Umfanges der Informationen kann es zu längeren Ladezeiten der Seite kommen.

Lutz Barth (01.01.12)

>>> Archiv 2011 <<< (html)