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Sehr verehrte UserInnen. Wir werden zum 01. September 2010 unseren Telekommunikationsanbieter wechseln und hoffen, dass dieser Wechsel reibungslos stattfinden wird. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass es hierdurch bedingt zu einigen Störungen kommen kann und wir die Webseiten aus unserem Internetangebot nicht zeitnah pflegen und aktualisieren können. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis. Aus diesem Grunde haben wir auch – abweichend vom üblichen Turnus – unseren „Mittwochs-Newsletter“ auf den heutigen Tag vorgezogen. Mit freundlichen Grüßen IQB – Lutz Barth &. Team (31.08.10)
TOP - Rechtsprechung
mit Hyperlinkfunktion (pdf.)
>>> Newsflash speziell zur Gerontopsychiatrie &. Recht <<< (html)
Experte: Pflegepersonal ohne Zivis überlastet Quelle: Ärzte Zeitung online v. 06.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=617959 <<< (html)
TÜV Das vor einem Jahr eingeführte Benotungssystem für Pflegeheime und Pflegedienste erweist sich immer mehr als hochproblematisch. Quelle: Frankfurter Rundschau v. 03.09 >>> http://www.fr-online.de/politik/miese-noten-fuer-pflege/-/1472596/4613470/-/index.html <<< (html) Deutsche Hospiz-Stiftung fordert Gesundheitsminister Rösler zum Handeln auf „Bei Pflegenoten dringend nachbessern“ Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung v. 02.09.10 >>> https://www.noz.de/deutschland-und-welt/politik/47421851/bei-pflegenoten-dringend-nachbessern <<< (html) Organspende muss eine freie Entscheidung bleiben v. Bischof Markus Dröge Quelle: B.Z. v. 02.09.10 >>> http://www.bz-berlin.de/archiv/organspende-muss-eine-freie-entscheidung-bleiben-article966553.html <<< (html) >>> IQB - 2010 <<< (html)
Aufgrund des Umfanges der
Informationen kann es zu längeren Ladezeiten der Seite kommen. WIdO-Wissenschaftler Jacobs für mehr Flexibilität in der medizinischen Versorgung Für flexible Lösungen bei der ärztlichen Versorgung in Deutschland hat sich der Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), Dr. Klaus Jacobs, ausgesprochen. So könne die Primärversorgung zum Beispiel dadurch verbessert werden, dass vermehrt nichtärztliche Fachkräfte wie Gemeindeschwestern eingesetzt werden. >>> weiter Quelle: AOK BV v. 03.09.10 >>> http://www.aok-bv.de/gesundheit/versorgungsbereiche/arzt/index_04578.html <<< (html) VGH Baden-Württemberg: Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für chinesische Phytotherapeutika (hier: Kräuterteemischung) VGH Baden Württemberg, Urt. v. 31.08.10 (Az. 10 S 3384/08) 1. Für die Einstufung eines Präparats als Arzneimittel im Sinne der Beihilfeverordnung ist nicht auf die formelle arzneimittelrechtliche Definition, sondern allein auf die materielle Zweckbestimmung des Präparats und seine Eignung abzustellen, durch Einwirkung auf den menschlichen Körper ein Krankheitsbild zu heilen oder zu lindern (wie VGH Bad.-Württ. Urteile vom 19.01.2010 - 4 S 1816/07 - PharmR 2010, 307 und vom 11.03.2010 - 10 S 3090/08 - PharmR 2010, 300). Ob das Mittel allgemein wissenschaftlich anerkannt ist oder eine solche Anerkennung zumindest erwartet werden kann, ist für die Einstufung als Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne ohne Belang. 2. Die Frage, ob ein Präparat geeignet ist, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen und deshalb gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 BVO a. F. kein Anspruch auf Beihilfegewährung besteht, kann nicht fallübergreifend-abstrakt, sondern lediglich im Hinblick auf die konkrete Anwendung und die medizinischen Besonderheiten beurteilt werden. 3. Heilkräuterzubereitungen der Traditionellen Chinesischen Medizin (sog. Dekokte) können im Einzelfall dann als beihilfefähige Arzneimittel anzusehen sein, wenn sie pharmakologisch hoch aktive Bestandteile enthalten und aus medizinischen Gründen nicht im Rahmen der täglichen Flüssigkeitszufuhr eingenommen werden dürfen. 4. Die fehlende allgemeine wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode steht einer Beihilfegewährung auch unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit und Angemessenheit im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 BVO nicht von vornherein entgegen. Vielmehr besteht ein Anspruch auf Beihilfe für eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode dann, wenn das Finanzministerium keine Ausschlussentscheidung auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Nr. 1 BVO a. F. getroffen hat und die Notwendigkeit der Behandlung mit einer derartigen Methode im Einzelfall bei Anlegung eines strengen Prüfungsmaßstabes nachgewiesen ist. Bei dieser Prüfung kommt der Beurteilung des zuständigen Amtsarztes eine besondere Bedeutung zu. Unerheblich ist in einer derartigen Fallgestaltung, ob nach dem Stand der Wissenschaft die begründete Aussicht auf eine wissenschaftliche Anerkennung der Therapiemethode besteht. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13300&pos=0&anz=644 <<< (html) Arzt verbietet Patientinnen Kopftuch - und riskiert rechtliche Konsequenzen Quelle: Ärzte Zeitung online v. 03.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/vertragsarztrecht/article/617920/arzt-verbietet-patientinnen-kopftuch-riskiert-rechtliche-konsequenzen.html <<< (html)
Mord im Krankenhaus Quelle: >>> Sueddeutsche.de v. 02.09.10 <<< BAG: Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 Satz 1 KSchG - Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB BAG, Urt. v. 01.09.10 (Az. 5 AZR 700/09) Bei
einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die
Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der
fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu
kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich
gebotenen Frist auslegen lässt. Bedürfte die Kündigung der Umdeutung in eine
Kündigung mit zutreffender Frist, gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene
Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum
„falschen“ Termin, wenn die Kündigungsschutzklage nicht binnen drei Wochen nach
Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben worden ist. Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 67/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14605&pos=0&anz=67 <<< (html) Ersatzkassen stellen Pflege-TÜV trotz Klagewelle vor Gerichten gute Noten aus Quelle: Ärzte Zeitung v. 03.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/617525/ersatzkassen-stellen-pflege-tuev-trotz-klagewelle-gute-noten.html <<< (html) Schweizer befürworten Sterbehilfe Quelle: Ärzteblatt.de v. 02.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42571/Schweizer_befuerworten_Sterbehilfe.htm <<< (html) Patientenverfügung: "Individuelle Beratung zwingend erforderlich" Ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes am 1. September 2009 fordert die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung Nachbesserungen - auch bei ärztlichen Beratungsleistungen. v. Ilse Schlingensiepen Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/617523/patientenverfuegung-individuelle-beratung-zwingend-erforderlich.html <<< (html) Heimbewohner sind im Netz rund um die Uhr versorgt Versorgungsmodell der AOK im Rheinland verhindert unnötige Klinikeinweisungen von Patienten aus Alten- und Pflegeheimen. Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=617346 <<< (html)
SG Münster, Urt. v. 20.08.10 (Az. S 6 P 111/10) Das Dokument ist frei zugänglich!
(posted by IQB – L. Barth, 02.09.10) ArbG Berlin: Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum - Erlöschen des Urlaubsanspruchs ArbG Berlin, Urt. v. 17.06.10 (Az. 2 Ca 1648/10) Leitsätze des Gerichts
Quelle: Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100064561&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html) Gibt es für Ärzte eine ethische Grauzone am Bett von schwerstkranken Menschen? Der assistierte Suizid widerspricht sowohl dem ärztlichen Ethos als auch dem Berufsrecht. Eine Umfrage unter Ärzten sorgt für kontroverse Diskussionen. v. Christian Beneker Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/617340/gibt-aerzte-ethische-grauzone-schwerstkranken.html <<< (html) Patientenverfügung ohne Wert: Wieso Ärzte sich über den Willen von todkranken Patienten hinwegsetzen Quelle: swr.de (Report Mainz, 30.08.10) >>> http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=6685868/1xomci9/index.html <<< (html) CDU-Europaabgeordneter drängt auf striktes Verbot von PID Quelle: Ärzteblatt.de v. 01.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42549/CDU-Europaabgeordneter_draengt_auf_striktes_Verbot_von_PID.htm <<< (html) Einfachere Organspende umstritten Ärztekammerchef gegen neues Gesetz - SPD-Experte fordert neue Initiative Quelle: Welt online v. 31.08.10 >>> http://www.welt.de/die-welt/politik/article9303188/Einfachere-Organspende-umstritten.html <<< (html)
Dem o.a. Bericht zufolge hat der Vizepräsident der BÄK, Montgomery, deutliche Vorbehalte gegen eine Widerspruchslösung geäußert, während demgegenüber der Präsident der BÄK, Hoppe, zumindest eine Debatte über eine Gesetzesänderung befürwortet. Nun – die Bedenken von Montgomery sollten zwar ernst genommen werden, wenngleich doch sein Hinweis darauf, dass bereits die Debatte darüber „mehr Nutzen als Schaden bringe“, wohl eher neben der Sache liegt. Selbstverständlich ist über die Widerspruchslösung zu diskutieren, zumal grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass dieses Thema die Bevölkerung überfordert! Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einigen die bestehenden Ressentiments verstärkt werden, aber gleichwohl sollte hier – ähnlich wie bei dem Problembereich der „Patientenverfügung“ in erster Linie auf Aufklärung gesetzt werden, zumal es den Bedenkenträgern anheim gestellt wäre, diesbezüglich einen Widerspruch zu erklären. Ohne Frage hat jeder Mensch das Recht, sich nicht mit seinem Lebensende zu befassen so wie er eben auch für sich entscheiden kann, keine Patientenverfügung abfassen zu wollen. Gleichwohl geht grundsätzlich mit dem Selbstbestimmungsrecht auch einher, dass die Wahrnehmung und die Ausübung eines Grundrechts auch mit einer Selbstverantwortung korrespondiert – einer Selbstverantwortung, der wir uns stellen sollten und insofern könnte eine (auch leidenschaftliche) Debatte über die mögliche Widerspruchslösung einen Beitrag dazu leisten, uns mit gewichtigen (ethischen) Fragen unserer Zeit auseinanderzusetzen. Andererseits ist auffällig, dass offensichtlich auch Diskussionsbedarf innerhalb der Bundesärztekammer besteht so wie bei der Frage nach der ärztlichen Suizidbeihilfe. Wir werden die Diskussion kritisch begleiten, steht doch nach diesseitiger Auffassung gerade der Vizepräsident in den einschlägigen Wertediskursen für Positionen, in denen sich nicht selten – mit Verlaub – ein „seltsames“ Verfassungsverständnis offenbart. Erstaunen löst zuweilen der Positionswechsel bei der Beurteilung des Selbstbestimmungsrechts aus: während gewissermaßen leidenschaftlich gegen ein Patientenverfügungsgesetz und gegen die ärztliche Suizidhilfe („Wir sind keine Mechaniker des Todes“) votiert wurde, besinnt man sich jetzt auf das Recht, sich nicht mit dem „Tod“ beschäftigen zu müssen. Sei es drum: die Debatte ist wichtig und muss geführt werden, auch wenn einige Personen aus nachvollziehbaren Gründen Berührungsängste mit dem Thema Organspende im Allgemeinen und der Widerspruchslösung im Besonderen haben.
Drohender Auszug Einem Bewohner droht der Auszug aus dem Pflegeheim, da die Kinder eine Beendigung der Sondenrenährung wünschen. Was ist passiert? Die
beiden Kinder eines bettlägerigen Bewohners, der bereits seit einigen Jahren im
Pflegeheim lebt und schon lange ausschließlich über eine PEG-Sonde ernährt wird,
möchten, dass jetzt die Ernährung eingestellt wird. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 23.08.10) <<< (html) OLG Karlsruhe: Zur Haftung der Ärzte bei Behandlung deutscher Patienten in Schweizer Kantonsspitälern Leitsatz des Gerichts: Bei Behandlung deutscher Patienten in Schweizer Kantonsspitälern können die nach Schweizer Recht nicht haftenden Ärzte zu einer deliktischen Haftung nach deutschem Recht nicht herangezogen werden, weil der Sachverhalt wegen des Behandlungsvertrages mit dem Kantonsspital nach Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB eine wesentlich engere Verbindung zum Schweizer Recht als zum deutschen Recht aufweist und deshalb Schweizer Recht Anwendung findet. OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.08.10 (Az. 13 U 233/09) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13298&pos=1&anz=627 <<< (html) Veranstaltungshinweis Deutscher Ethikrat Äußerungspflicht zur
Organspende Forum
Bioethik Mittwoch · 27. Oktober 2010 · 18:00 Uhr s. t.
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Leibniz-Saal Quelle: Deutscher Ethikrat >>> http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/forum-bioethik/aeusserungspflicht-zur-organspende <<< (html) Hinw.: Dort finden Sie weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung Wir empfehlen uns als Ihr Informationsportal rund um das Pflege-, Medizin- und Gerontopsychiatrierecht.
Mehr als 21.000 Besucher haben 28.015 Seiten im Urlaubsmonat August besucht und erneut hat hierbei der BLOG zur ärztlichen Suizidbeihilfe als auch der Rechtsprechungsservice Ihr besonderes Interesse gefunden. Darüber hinaus ist das Archiv überproportional häufig aufgerufen worden; reges Interesse fanden im Übrigen die folgenden Beiträge/Einzelentscheidungen:
Wir danken für das rege Interesse und wir würden uns freuen, wenn Sie uns weiterempfehlen. IQB – Lutz Barth &. Team (01.09.10) Die älteren News sind aktuell im Online Archiv eingepflegt! >>> IQB - 2010 <<< (html) Aufgrund des Umfanges der Informationen kann es zu längeren Ladezeiten der Seite kommen.
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