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SG Berlin: Zur Kostenübernahme für eine Protusionstherapie zur Behandlung einer obstruktiven Schlafapnoe SG Berlin, Urt.v. 04.01.12 (Az. S 112 KR 766/09)
Leitsätze des Gerichts: Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; die Entscheidung kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120001066&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html) SG Stuttgart: Zusatzpauschalen für die Vorhaltung der Besuchsbereitschaft SG Stuttgart, Urt. v. 23.08.11 (Az. S 10 KA 418/10)
Leitsätze des Gerichts: Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=15062&pos=7&anz=1001 <<< (html) LSG Darmstadt: Heimaufenthalt allein trennt Ehegatten nicht Im Pflegeheim lebende Frau erhält wegen des Vermögens ihres Ehemanns keine Sozialhilfe Sozialhilfe zur Pflege wird nur geleistet, soweit den Pflegebedürftigen oder deren Ehegatten bzw. Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die Pflegekosten zu tragen. Ein Ehegatte oder Lebenspartner kann jedoch nicht herangezogen werden, wenn er vom Pflegebedürftigen getrennt lebt. Allein aus der Unterbringung in einem Pflegeheim folgt eine Trennung allerdings nicht. Hiervon ist vielmehr erst bei einem nach außen erkennbaren Trennungswillen auszugehen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. >>> weiter Quelle: LSG Darmstadt >>> Pressemitteilung 32/11 v. 05.12.11 <<< (html) SG Stuttgart: Zum Anspruch eines Medikaments zur Körpervergrößerung SG Stuttgart, Urt. v. 01.08.11 (Az. S 8 KR 354/10)
Leitsatz des
Gerichts: Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=15028&pos=10&anz=986 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Pneumonie als Berufskrankheit (hier: Pflegekraft auf Intensivstation) LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.11 (Az. L 2 U 1138/09)
Leitsätze des
Gerichts Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=3&nr=14981&pos=34&anz=963 <<< (html) VGH Baden-Württemberg: Zur Angemessenheit der Kosten einer stationären Behandlung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.08.11 (Az. 2 S 1214/11 )
Leitsätze des
Gerichts: Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14750&pos=8&anz=738 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Zum Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (hier: zum Eintritt des Leistung-/Versicherungsfalls) LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.08.11 (Az. L 13 R 5780/09)
Leitsätze des
Gerichts: Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14712&pos=16&anz=706 <<< (html) LSG Rheinland-Pfalz: Zur Höhe des GdB bei einem Diabetes mellitus LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.07.11 (Az. L 4 SB 182/10) Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 ist für an Diabetes erkrankte Menschen erst dann gerechtfertigt, wenn eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Injektionen erforderlich ist, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss. Außerdem müssen die Betroffenen durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sein. Die Blutzuckerselbstmessung und die Insulindosen (bzw. Insulingaben und Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Dies hat das Landessozialgericht entsprechend den Vorgaben der Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung, BGBl. I 2010 S. 928) entschieden. >>> weiter Quelle: LSG Rheinland-Pfalz, PM v. 02.09.11 >>> http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554528-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=cbf3dd24-0a72-231b-39b6-3f2077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 <<< (html) LSG Sachsen-Anhalt: Transparenzbericht erfolgreich blockiert LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.07.11 (Az. L 4 P 44/10 B ER) Betreiber von Pflegeeinrichtungen müssen die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Prüfergebnissen über ihre Pflegequalität im Internet und in der Einrichtung grundsätzlich dulden. Negative Bewertungen in den Transparentberichten sind wegen des Informationsbedürfnisses der Pflegebedürftigen und ihrer Angehöriger hinzunehmen. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat allerdings auf Antrag eines ambulanten Pflegedienstes die Veröffentlichung eines negativen Transparentberichts vorläufig untersagt. Dort war für "pflegerische Leistungen" die Note 5,0 vergeben worden. Nach Auffassung der Richter sei diese Bewertung nach Angaben von nur einem der 5 Befragten vergeben worden. Daher seien in verfassungskonformer Auslegung der Prüfvorschriften mindestens 10 statt - wie vorgesehen - nur 5 Pflegebedürftige einzubeziehen. Ansonsten könnten die Prüfergebnisse statistisch unbrauchbar oder zweifelhaft sein. Diese Zahl werde auch von den Wissenschaftlern gefordert, die die Transparenzvereinbarungen und bisherigen Ergebnisse ausgewertet hätten. Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 08/11 >>> http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lsg/2011/008_2011_0bd8f27867d2ea179fad515092b6c7f4.htm <<< (html) LSG Berlin-Brandenburg: Krankenhaus obsiegt im Streit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss um die Geltung einer Mindestmenge für die Versorgung mit Kniegelenk-Totalendoprothesen LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.08.11 (Az. L 7 KA 77/08 KL) (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das LSG hat die Revision zugelassen) Der 7. Senat des Landessozialgerichts in Potsdam hat auf mündliche Verhandlung in einem Urteil vom 17. August 2011 die Mindestmenge von 50 für Kniegelenk-Totalendoprothesen („künstliches Kniegelenk“) für unwirksam erklärt. >>> weiter Quelle: LSG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v. 18.08.11 >>> http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/media.php/4417/Pressemitteilung_180811.pdf <<< (pdf.) LSG Mainz: Behandlung mit Hyperthermie wegen Krebsleidens LSG Mainz, Beschl. v. 15.07.11 (Az. L 5 KR 99/11 B ER)
Leitsätze des
Gerichts: Quelle: LSG Mainz, in Entscheidungsdatenbank Rheinland-Pfalz; der Volltext der Entscheidung ist unter >>> http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={77467819-1196-4C23-A77F-57A2D70B0F88} <<< abrufbar. SG Berlin: Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam - Krankenkasse verletzte Hinweispflicht auf Sonderkündigungsrecht SG Berlin, Urteile v. 10.08.11 (Az. S 73 KR 2306/10; S 73 KR 15/11 Erhebt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, muss sie ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder hinweisen. Wie schon die City BKK (vgl. Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Juni 2011 – S 73 KR 1635/10 – Pressemitteilung vom 27. Juni 2011) erfüllte auch die DAK ihre Hinweispflicht nicht. Ein im Kleingedruckten eines Informationsschreibens unter der Überschrift „Rechtsgrundlagen“ verstecktes Gesetzeszitat reicht als Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht nicht aus. Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung besteht keine Pflicht zur Zahlung von Zusatzbeiträgen. >>> weiter Quelle: SG Berlin, Pressemitteilung v. 10.08.11 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20110810.1515.354234.html <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Unfall des pflegenden Angehörigen (hier: kein versicherter Wegeunfall) LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 01.07.11 (Az. L 8 U 4065/10)
Leitsatz des
Gerichts: Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14589&pos=16&anz=599 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Zum Anspruch auf Versorgung mit dem auf Cannabisbasis wirkenden Rezepturarzneimittel Dronabinol (hier verneint). LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.04.11 (Az. L 4 KR 4903/10) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14599&pos=11&anz=599 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Wartungskosten für Treppenlifter als Folgekosten für ein Pflegehilfsmittel? LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 10.06.11 (Az. L 4 P 2397/10)
Leitsatz des
Gerichts: Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14597&pos=12&anz=599 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Zur Finanzierung eines implantatgestützten Zahnersatzes LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 29.06.11 (Az. L 2 SO 5698/10) Auch bei völliger Zahnlosigkeit mit fortgeschrittener Kieferatrophie besteht weder ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf die Gewährung eines Zuschusses noch eines Darlehens zum Zwecke einer Finanzierung implantatgestützten Zahnersatzes. Vielmehr ist der Sozialhilfeempfänger wie alle gesetzlich Krankenversicherten in diesem Fall auf die Versorgung mit einem "normalen" Zahnersatz/-Prothese zu verweisen (Ls des Gerichts) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14502&pos=12&anz=524 <<< (html) LSG Darmstadt: Zweiter Elektro-Rollstuhl nur in Ausnahmefällen Zum Ausgleich einer Behinderung im Bereich der Mobilität haben Versicherte gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch auf Versorgung mit einem geeigneten Elektro-Rollstuhl. Ein zweiter Elektro-Rollstuhl müsse hingegen regelmäßig nicht gewährt werden. Etwas anderes gelte erst dann, wenn der Erst-Rollstuhl regelmäßig über längere Zeit nicht verfügbar sei, ein passender Ersatz-Rollstuhl nicht gestellt werden könne und der Versicherte deshalb über längere Zeit überwiegend bettlägerig sei. >>> weiter Dies entschied in einem gestern veröffentlichten Urteil der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Quelle: LSG Darmstadt >>> PM Nr. 20/2011 v. 07.07.11 <<< (html) LSG Rheinland-Pfalz: Praxisverlegung steht Neuniederlassung nicht gleich LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v.05.05.11 (AZ. L 5 KA 4/10) Die Verlegung einer Arztpraxis innerhalb desselben Planungsbereichs und innerhalb derselben Stadt rechtfertigt nicht die honorarrechtliche Gleichstellung mit einer Neuniederlassung im Sinne des anzuwendenden Honorarverteilungsmaßstabs (HVM). Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. >>> weiter Quelle: LSG Rheinland-Pfalz >>> PM v. 08.06.11 <<< (html)
LSG Darmstadt, Urt. v. 27.01.11 (Az. L 8 P 29/08 KL)
VGH Baden-Württemberg: Magenband darf nur die ultima ratio sein VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.02.11 (Az. 2 S 2242/10)
Leitsätze des Gerichts: Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=3&nr=14262&pos=30&anz=340 <<< (html) LSG Baden- Württemberg: Zu den gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche außergewöhnliche Gehbehinderung („aG“) und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht („RF“)
Leitsatz des
Gerichts: LSG Baden- Württemberg, Beschl. v. 09.05.11 (Az. L 8 SB 2294/10) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14277&pos=8&anz=323 <<< (html) LSG Baden- Württemberg: Betreutes Wohnen im Sinne von § 98 Abs. 5 SGB XII setzt eine konzeptionelle Verknüpfung von Wohnung und ambulanter Betreuung voraus. LSG Baden- Württemberg, Urt. v. 04.05.11 (Az. L 2 SO 5815/09) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14279&pos=7&anz=323 <<< (html) LSG Berlin: Zum Anspruch auf Versorgung mit intravenösen Immunglobulinen als sogenanntem Off-Label-Use LSG Berlin, Urt. v. 15.04.11 (Az. L 1 KR 326/08)
Ls. des Gerichts: Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE110008076&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Im Rahmen der Eingliederungshilfe sind nach einem erfolgreichen Universitätsstudium (zur Diplom-Psychologin) die Kosten für eine weitere Qualifizierung zur Psychologischen Psychotherapeutin nicht zu übernehmen. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.11 (Az. L 2 SO 379/11 ER-B) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14194&pos=1&anz=243 <<< (html) LSG Hessen: Gesundheitsschäden aufgrund der Flucht des Täters sind zu berücksichtigen LSG Hessen, Urt. v. 09.03.11 (Az. L 4 VE 14/10) Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs erkrankt, hat Anspruch auf Opferentschädigung. Wird eine durch den Angriff verursachte psychische Erkrankung durch die Flucht des Täters vor der Strafvollstreckung verschlimmert, so sei dies ebenfalls eine Folge der Gewalttat. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 4. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. >>> weiter Quelle: LSG Hessen >>> PM Nr. 15/2011 v. 28.04.11 <<< SG Karlsruhe: Bei Lactoseintoleranz keine kostenaufwändige Ernährung erforderlich; Probiotische Nahrungsergänzungsmittel nicht mehrbedarfsfähig SG Karlsruhe, Urt. v. 31.03.11 (Az. S 4 AS 2626/09)
Leitsatz des Gerichts: Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14194&pos=1&anz=243 <<< (html) SG Berlin: Zur Kostenübernahme einer operativen Resektion einer abdominalen Fettschürze SG Berlin, Urt. v. 07.04.11 (Az. S 72 KR 667/10)
Leitsätze des Gerichts: Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE110007038&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html) LSG Berlin-Brandenburg: Medikamentengabe bei vollstationärer Unterbringung LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.03.11 (Az. L 9 KR 284/10 B ER)
LSG Rheinland-Pfalz: Selbstbestimmung behinderter Menschen hat Vorrang LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.03.11 (Az. L 5 KR 59/11 B ER) Eine Krankenkasse kann ein notwendiges Hilfsmittel nicht mit der Begründung ablehnen, der entsprechende Bedarf könne auch durch Pflegekräfte gedeckt werden. Das Landessozialgericht entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss abweichend von der Ausgangsentscheidung des Sozialgerichts Speyer, dass dies mit dem Grundsatz der Selbstbestimmung aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) nicht zu vereinbaren ist. Damit wurden die Rechte behinderter Menschen gestärkt. >>> weiter Quelle: LSG Rheinland-Pfalz, Mitteilung v. 22.03.11 >>> http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554528-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=76e24190-50cd-e218-1805-484077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 <<< (html) SG Aachen: Contergan-Schädigung keine Ausnahmeindikation für die Übernahme implantologischer Leistungen durch GKV SG Aachen, Urt. v. 01.02.11 (Az. S 13 KR 235/10) Hinw.: Gegen das Urteil des Sozialgerichts ist Berufung beim Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Essen eingelegt worden. Quelle: SG Aachen, Pressemitteilung v. 15.03.11 >>> http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/15_03_2011/index.php <<< (html) LSG Rheinland-Pfalz: Zum Anspruch auf Gewährung von Betreuungsleistungen aus der sozialen Pflegeversicherung
Quelle: IQB/PMR
Sozialgericht Detmold: Veröffentlichung des Transparenzberichts begegnet im einstweiligen Rechtsschutzverfahren keinen Bedenken Quelle: SG Detmold, Pressemitteilung v. 11.02.11 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_02_2011/index.php <<< (html) Sozialgericht Detmold: Eine Prothese im Wert von 25.000 Euro (C-Leg) muss die Krankenkasse finanzieren, wenn der Amputierte von der Nutzung voraussichtlich profitieren wird. Quelle: SG Detmold, Pressemitteilung v. 11.02.11 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_02_20117/index.php <<< (html) LSG Rheinland-Pfalz: Zum Streitwert bei Verfahren um Kündigung des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 02.02.11 (Az. L 5 P 51/10 B) Der Streitwert für Verfahren, in denen es um die Kündigung des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes geht, richtet sich nicht nach dem erzielten Umsatz, sondern in Anlehnung an § 42 Abs 3 GKG nach dem dreifachen Jahresgewinn (LS des Gerichts) Quelle: LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidungsdatenbank Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={BF13E390-B183-4E2F-88E1-6683D0DAB609} <<< (html) Hess. LSG: Eltern müssen bei Behandlungspflege keine Kürzung hinnehmen
Quelle: Hess. LSG >>> Pressemitteilung 04/11 v. 08.02.11 <<< (html) Hess. LSG: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei erheblichem Arbeitsausfall, soweit dieser auf wirtschaftlichen Gründen beruht. Hiervon sei nicht auszugehen, wenn aufgrund gesetzlicher Änderung im Gesundheitsrecht die Patientenzahlen rückläufig seien. Hessisches LSG, Urt. v. 28.01.11 (Az. L 7 AL 80/08) Quelle: Hess. LSG >>> Pressemitteilung v. 28.01.11 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Versicherte der GKV, die hochgradig sehbehindert sind, können im Rahmen der Hilfsmittelversorgung einen Anspruch auf Versorgung mit einem Screenreader (Bildschirmvorleseprogramm) haben. LSG Baden-Würrtemberg, Urt. v. 24.08.10 (Az. L 11 KR 3089/09) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13715&pos=14&anz=1004 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Bei fehlender ärztliche Behandlung kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein diagnostiziertes seelisches Leiden über eine leichtere psychische Störung hinausgeht und bereits eine stärker behindernde Störung im Sinne der GdB-Bewertungsgrundsätze (GdB 30 bis 40) darstellt (LS des Gerichts). LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.12.10 (Az. L 8 SB 1549/10 ) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13714&pos=16&anz=1004 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Zur Kausalität zwischen einem Autounfall und einem Bandscheibenvorfall an der Halswirbelsäule LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.12.10 (Az. L 10 U 3840/10 ) Leitsätze des Gerichts: 1. Die Bejahung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen einem Autounfall und einem Bandscheibenvorfall an der Halswirbelsäule setzt keine knöchernen oder ligamentären Begleitverletzungen an dem entsprechenden Segment der Wirbelsäule voraus. Die gegenteiligen Ausführungen von Schönberger, Mehrtens, Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, Seite 434 und 436 - selbst wenn sie den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft wiedergeben würden - können der Kausalitätsprüfung aus Rechtsgründen nicht zu Grunde gelegt werden, weil dort nicht zwischen den nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu trennenden zwei Stufen der Kausalitätsprüfung unterschieden wird und die der - ohnehin dem juristischen Betrachter vorbehaltene - wertenden Entscheidung zu Grunde liegenden Kriterien, ob das Unfallereignis wesentlich war, nicht erkennbar sind. 2. Zur (hier verneinten) Zulässigkeit eines Vergleiches der Wirbelsäule mit Obst (hier: Apfel). Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13715&pos=14&anz=1004 <<< (html) BSG: Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist rechtmäßig, wenn er der "Billigkeit" entspricht BSG, Urt. v. 25.11.10 (Az. B 3 KR 1/10 R) Streitig war die durch einen Schiedsspruch erfolgte Anhebung der Vergütung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) für die Zeit vom 1.7.2007 bis zum 31.12.2008. Kläger waren die in Hessen tätigen Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände. Beklagter zu 1 war eine vom Hessischen Sozialministerium nach § 132a Abs. 2 Satz 7 SGB V bestellte Schiedsperson. Beigeladen und seit dem SG-Verfahren ebenfalls beklagt waren zehn in Hessen tätige Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Beklagte zu 2 bis 11). Die Klage gegen deren Dachverband, der nur als Verfahrensbevollmächtigter der Mitgliedsverbände auftrat, wurde im Revisionsverfahren zurückgenommen. Der zwischen den Klägern und den Beklagten zu 2 bis 11 im Jahr 1996 geschlossene Rahmenvertrag über die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V in Hessen wurde 2001 gekündigt, aber bis zum 31.12.2004 weiter angewendet. Zum 1.1.2005 wurde dieser Vertrag dann durch einen neuen Vertrag ersetzt (Rahmenvertrag 2005). Gemäß § 38 Abs. 1 Rahmenvertrag 2005 erfolgt die Vergütung der erbrachten Leistungen nach der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung der Anlage 1. Die Beteiligten konnten sich bei den Vertragsverhandlungen über diverse Vergütungsfragen nicht einigen. Der Rahmenvertrag 2005 enthielt somit nicht die zu § 38 Abs. 1 vorgesehene Anlage 1. Zur Herbeiführung einer Einigung wurde deshalb im November 2006 ein Schiedsverfahren eingeleitet. Es endete mit dem Schiedsspruch des Beklagten zu 1 vom 2.5.2007. Darin wurden die Vergütungen der Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie die Hausbesuchspauschale für die Zeit vom 1.7.2007 bis zum 31.12.2008 jeweils um 5,98 % erhöht. Dieser Entscheidung war eine Aufsummierung der Veränderungen der Grundlohnsummen der Jahre 2001 bis 2007 zugrunde gelegt worden, nachdem es zuletzt im Jahre 1999 eine allgemeine Anhebung der Vergütungen gegeben hatte. Die Kläger hatten im Schiedsverfahren eine Anhebung der Vergütungen um 3,2 % angeboten, wollten aber die Hausbesuchspauschale unverändert lassen; die Beklagten hatten eine Anhebung aller Abrechnungsposten um jeweils 15,77 % gefordert. Im Gerichtsverfahren haben die Kläger in erster Linie die Aufhebung des Schiedsspruchs sowie die Verurteilung des Beklagten zu 1 begehrt, über den Schiedsantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Sollte dies nicht möglich sein, verlangten sie im Verhältnis zu den Beklagten zu 2 bis 11, den Schiedsspruch aufzuheben und die Vergütung durch das Gericht analog § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB nach billigem Ermessen bestimmen zu lassen. Das Sozialgericht hat die Klagen abgewiesen, das Landessozialgericht die Berufungen der Kläger zurückgewiesen. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat in seiner heutigen Sitzung die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Die Vorinstanzen haben zu Recht entschieden, dass die gegen den Beklagten zu 1 gerichtete Klage unzulässig ist, weil der Schiedsspruch einer Schiedsperson nach § 132a Abs. 2 SGB V keinen Verwaltungsakt darstellt und deshalb eine gegen die Schiedsperson gerichtete Anfechtungs- und Verpflichtungsklage von vornherein ausgeschlossen ist. Anders als die Schiedsämter (§ 89 SGBV) und die diversen Schiedsstellen nach dem SGB V und SGB XI sind die Schiedspersonen nach § 132a Abs. 2 SGB V keine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 SGB X, weil sie aufgrund einer Vereinbarung der Vertragspartner der häuslichen Krankenpflege tätig werden und nur als "Vertragshelfer" analog § 317 BGB fungieren. Demgemäß stellen ihre Schiedssprüche keine Verwaltungsakte dar. Zulässig war demzufolge nur die gegen die Beklagten zu 2 bis 11 gerichtete "Ersetzungsklage" analog § 319 Abs. 1 BGB, bei der ein rechtswidriger Schiedsspruch durch eine Billigkeitsentscheidung des Gerichts ersetzt wird. Der Schiedsspruch vom 2.5.2007 war rechtmäßig, weil er "billigem Ermessen" (analog § 317 BGB) entsprach. Anders als im Bereich der sozialen Pflegeversicherung, wo Vergütungsvereinbarungen für die häusliche Pflege nur für jeden Pflegedienst gesondert getroffen werden dürfen (§ 89 Abs. 2 Satz 2 SGB XI), können bei der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) Vergütungsvereinbarungen sowohl für den einzelnen Krankenpflegedienst als auch ‑ wie hier ‑ für eine Mehrzahl von Krankenpflegediensten bzw. ganze Gruppen von Leistungserbringern abgeschlossen werden. Bei solchen Rahmenverträgen kann die Vergütung an der Steigerung der jeweiligen Grundlohnsummen ausgerichtet werden. Das ist hier geschehen. Bei Vergütungsvereinbarungen für den einzelnen Krankenpflegedienst sind hingegen jene Grundsätze entsprechend anzuwenden, die der Senat für die Vergütungsvereinbarungen der häuslichen Pflege nach § 89 SGB XI (Urteil vom 17.12.2009 ‑ B 3 P 3/08 R ‑) entwickelt hat. Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 45/10 v. 25.11.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11775&pos=0&anz=45 <<< (html) SG Dortmund: Operative Magenbandverkleinerung als Kassenleistung nur nach integrierter Adipositastherapie SG Dortmund, Urt. v. 31.08.10 (Az. S 40 KR 313/07) Krankenkassen tragen die Kosten einer operativen Magenbandverkleinerung für übergewichtige Versicherte nur dann, wenn zuvor unter ärztlicher Anleitung eine sechs- bis zwölfmonatige integrierte Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie stattgefunden hat. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 49-jährigen Versicherten aus Dortmund, die ihre Krankenkasse verklagt hatte, ihr eine minimalinvasive operative Magenverkleinerung (Magenband) als Sachleistung zu gewähren. Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Trotz eines erheblichen Übergewichts der Klägerin mit einem BMI von über 40kg/m² und Begleiterscheinungen in Gestalt eines Diabetes mellitus sowie Knie- und Wirbelsäulenbeschwerden komme die stationäre operative Maßnahme erst in Betracht, wenn geeignete konservative Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. Hierzu gehöre die von der Klägerin bislang nicht absolvierte multimodale Adipositastherapie im Sinne der Leitlinien zur Prävention und Therapie der Adipositas der Deutschen Adipositas-Gesellschaft. Soweit die Klägerin sich darauf berief, an Diät- Programmen zur Gewichtsreduktion teilgenommen zu haben, genügt dies nach Auffassung des Sozialgerichts nicht den qualitativen Anforderungen an ein langfristig wirkendes integriertes Therapiekonzept. Es fehle bei diesen Programmen an Elementen der Bewegungs- und Verhaltenstherapie, an der Einbeziehung von Ernährungsfachkräften und an fortlaufender ärztlicher Begleitung. Quelle: SG Dortmund, Pressemitteilung v. 15.11.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/15_11_2010/index.php <<< (html) Hessisches LSG: Die Benotung eines Pflegeheims darf veröffentlich werden, soweit sie auf einer neutral, objektiv und sachkundig durchgeführten Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen basiert. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Quelle: Hessisches LSG >>> Pressemitteilung v. 03.11.10 <<< (html) SG Stuttgart: Apalliker hat keinen Anspruch auf die Zuerkennung des Merkzeichens BI (Blindheit) SG Stuttgart, Entscheidung v. 30.06.10 (Az. S 24 SB 1531/08) Leitsätze des Gerichts: 1. Auch
nach dem Inkrafttreten der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ist weiterhin von
einem bundeseinheitlich geltenden Begriff der Blindheit im Sozialhilferecht und
im Schwerbehindertenrecht auszugehen. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=2&nr=13479&pos=21&anz=780 <<< (html)
LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.10.10 (Az. L 4 P 12/10 B ER)
(…)Die
vom Sozialgericht Halle erlassene einstweilige Anordnung zur Unterlassung der
Veröffentlichung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist
aufzuheben, weil die Voraussetzungen für eine solche einstweilige Anordnung
nicht gegeben sind. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.sozialgerichtsbarkeit.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=134896 <<< (html) LSG Nordrhein-Westfalen: Bei Rückkehr aus dem Urlaub kann für pflegende Angehörige Versicherungsschutz bestehen LSG NRW, Urt. v. 17.09.10 (Az. L 4 U 57/09) Für eine pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf dem Rückweg aus deren Urlaub Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem noch nicht veröffentlichten aktuellen Urteil entschieden. Die Essener Richter gaben einer Klägerin aus Wuppertal Recht, die ihre pflegebedürftigen Eltern in deren Spanienurlaub gepflegt und auch auf dem Heimflug begleitet hatte. Die Klägerin war nach dem Rückflug noch auf dem Flughafen Düsseldorf gestürzt und hatte sich einen komplizierten Schenkelhalsbruch zugezogen. Die Essener Richter sahen darin einen Wegeunfall, der für Klägerin Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung begründe. Nach Ansicht des LSG NRW hatte die als Pflegeperson anerkannte Klägerin während des Spanienurlaubs durch die nicht erwerbsmäßigen Pflege ihrer (nach Pflegestufe I respektive II) pflegebedürftigen Eltern eine (nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 des Siebten Buch des Sozialgesetzbuches) versicherte Tätigkeit verrichtet. Im Vordergrund habe ihre Motivation gestanden, die vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasste Pflegetätigkeit zu erbringen. Der Wunsch, selbst in Spanien Urlaub zu verbringen, sei demgegenüber zweitrangig gewesen. Die Begleitung der Eltern auf dem Weg von der Zweitwohnung in Spanien zur Erstwohnung in Deutschland habe zwar nicht mehr zur versicherten Pflegetätigkeit gehört. Die Klägerin habe sich jedoch zum Unfallzeitpunkt auf dem Nachhauseweg vom Ort der versicherten Tätigkeit zu ihrer Wohnung befunden, den der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit umfasse. Der Senat hat die Revision zugelassen, weil es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz bei Wegeunfällen nach einer versicherten, nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit gibt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 11.10.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_10_2010/index.php <<< (html) BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht BVerfG, Beschl. v. 24.08.10 (Az. 1 BvR 331/10 ) Der 1958 geborene Beschwerdeführer war selbständig tätig und nicht krankenversichert. Seine finanzielle Situation war schwierig. Am 3. Mai 2005 erlitt er einen beidseitigen Hirninfarkt und ist seither pflegebedürftig. Der Krankenhausträger, in dessen Klinikum der Beschwerdeführer nach seinem Hirninfarkt mehrere Monate behandelt worden war, macht gegen ihn Krankenhaus- und Pflegekosten von über 86.000 € geltend. Nach seinem Hirninfarkt wurde der Beschwerdeführer von einer GmbH als deren Arbeitnehmer ab dem 1. Mai 2005 zur Sozialversicherung angemeldet. Die betroffene gesetzliche Krankenkasse stellte jedoch im Jahr 2006 mit Bescheid fest, dass eine Mitgliedschaft des Beschwerdeführers bei ihr nicht bestehe. Hiergegen erhob dieser am 24. Juni 2006 Klage beim Sozialgericht. Nach Klagebegründung im Juli 2006 und weiterem Schriftwechsel der Verfahrensbeteiligten verfügte die Kammervorsitzende im April 2007 das Verfahren ins Terminsfach. Auf zwei Sachstandsanfragen teilte die Vorsitzende u. a. mit, dass noch weitaus ältere Verfahren vorrangig zu entscheiden seien; zuletzt wies sie im September 2008 darauf hin, es würden derzeit Klagen aus dem Jahrgang 2004 terminiert. Die Klage wurde schließlich mit Urteil vom 27. Mai 2010 durch das Sozialgericht abgewiesen. Mit seiner bereits im Januar 2010 eingelegten Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer die überlange Verfahrensdauer. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die überlange Dauer des sozialgerichtlichen Verfahrens von knapp vier Jahren den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Absatz 4 Satz 1 GG verletzt. >>> weiter Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 88/2010 vom 29. September 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-088.html <<< (html) LSG Rheinland-Pfalz: Krankenkasse muss Magenverkleinerung erst nach Ausschöpfung anderer Therapiemöglichkeiten zahlen LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.08.10 (Az. L 5 KR 101/10) Leitsatz des Gerichts: Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, ihren Versicherten ungefragt konkrete vorrangige Behandlungsmöglichkeiten zu benennen. Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz, LSG >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7b3EE7F93D-CE96-43A3-89FD-515A22EB1A49%7d <<< (html) LSG Baden-Württemberg: U.a. zum Anspruch auf Vergütung von ärztlich verordneten Leistungen häuslicher Krankenpflege (hier: Medikamentengabe) LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.07.10 (Az. L 11 KR 1960/09) Leitsätze des Gerichts: 1. Der
Vergütungsanspruch der Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist
ein vom Leistungsanspruch des Versicherten unabhängiger eigenständiger Anspruch.
Er korrespondiert idR mit dem Leistungsanspruch der Versicherten, kann aber
unter besonderen Umständen auch ohne einen solchen Leistungsanspruch bestehen
oder trotz Bestehens eines Leistungsanspruchs nicht gegeben sein. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13347&pos=7&anz=673 <<< (html) LSG NRW: Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen LSG NRW, Urt. v. 26.04.10 (Az. L 16 KR 45/09) Erwachsene Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein selbstbeschafftes Rollstuhlbike („Speedy-bike“) oder einen Elektrorollstuhl, wenn sie sich mit einem gewöhnlichen Aktiv(Greif)rollstuhl in einem Umkreis von 500 m um ihre Wohnung in zumutbarer Zeit noch selbstständig bewegen können. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall eines gehbehinderten erwachsenen Klägers aus Nottuln als erstes Landessozialgericht in Deutschland entschieden. >>> weiter Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: LSG NRW, Pressemitteilung v. 13.09.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/13_09_2010/index.php <<< (html)
LSG Sachsen-Anhalt,
Beschl. v. 14.06.10 (rechtskräftig)
LSG Baden-Württemberg: Zum unfallbedingten Zusammenhang eines psychischen Leidens (hier: Anpassungsstörung) LSG Baden-Württemberg:, Urt. v. 27.08.10 (Az. L 8 U 1427/10) Leitsätze des Gerichts: Ein wesentlicher unfallbedingter Zusammenhang eines psychischen Leidens (hier: Anpassungsstörung) liegt nicht schon dann vor, wenn in der Persönlichkeitsstruktur des Versicherten angelegte Eigenschaften (hier: niedrige Frustrationstoleranz, Aggressionsbereitschaf) durch das Unfallereignis, die physischen Unfallfolgen oder durch die Unfallabwicklung des Unfallversicherungsträgers stimuliert wurden. Maßstab der wertenden Beurteilung ist, dass nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand aus objektiver Sicht ein Zusammenhang herzustellen ist; allein die subjektive Sicht des Versicherten reicht nicht aus. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13319&pos=0&anz=646 <<< (html)
SG Münster, Urt. v. 20.08.10 (Az. S 6 P 111/10) Das Dokument ist frei zugänglich!
(posted by IQB – L. Barth, 02.09.10) BSG: Sozialhilfeträger zuständig für den Hygienebedarf eines an AIDS erkrankten Leistungsempfängers der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 19. August 2010 in dem Verfahren B 14 AS 13/10 R entschieden, dass die Kosten des Hygienebedarfs eines an AIDS erkrankten Leistungsempfängers nach dem SGB II in vergangenen Zeiträumen vom Träger der Sozialhilfe und nicht vom Grundsicherungsträger zu tragen waren. In der Zukunft dürfte allerdings eine Zuständigkeit der SGB II-Leistungsträger für Fälle wie den vorliegenden aufgrund der neuen Norm des § 21 Abs 6 SGB II bestehen. >>> weiter Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 31/10 v. 19.08.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11634&pos=1&anz=32 <<< (html)SG Stuttgart: Maßnahmen zur Verhütung einer Schwangerschaft (hier Sterilisation) können ausnahmsweise dann der Krankenbehandlung zuzurechnen sein, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um von der Versicherten die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung ihres körperlichen oder geistig-seelischen Gesundheitszustandes abzuwenden (im Anschluss an BSG, Urteil vom 13.12.1975, 3 RK 68/73). SG Stuttgart, Urt. v. 24.6.10 (Az. S 16 KR 3236/08) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=8&nr=13111&pos=83&anz=580 <<< (html) SG Dortmund: Zuschuss für Terrassentür als Leistung der Pflegeversicherung SG Dortmund, Urt. v. 12.03.10 (Az. S 39 KN 98/08 P) Die Pflegekasse hat den Umbau eines Küchenfensters in eine behinderungsgerechte Terrassentür zu bezuschussen, soweit die pflegebedürftige Versicherte hierdurch in die Lage versetzt wird, ohne fremde Hilfe mit ihrem Rollstuhl die Terrasse zu nutzen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer pflegebedürftigen Frau aus Dortmund, die infolge einer zu engen Terrassentür im Wohnzimmer mit ihrem Rollstuhl keinen Zugang zu Terrasse und Garten hat. Die Knappschaft-Bahn-See in Bochum lehnte als Pflegekasse die Kostentragung für die Umbaumaßnahme ab, weil sie zur selbständigen Lebensführung der Pflegebedürftigen nicht erforderlich sei und die Terrasse nicht zum Wohnumfeld im Sinne des § 40 Sozialgesetzbuch XI gehöre. Dem widersprach das Sozialgericht Dortmund: Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes seien u.a. dann zu gewähren, wenn dadurch im Einzelfall eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werde. Die Terrasse gehöre zum individuellen Wohnumfeld der Klägerin. Der Begriff des Wohnumfeldes beinhalte über den eigentlichen Wohnraum hinaus auch die Nutzung von angrenzenden Terrassen und Balkonen. Durch den Umbau des Küchenfensters werde die Selbständigkeit der Lebensführung der Klägerin insoweit verbessert, als sie ohne Hilfestellung mit ihrem Rollstuhl die Terrasse erreiche. Quelle: SG Dortmund, Mitteilung v. 03.08.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/03_08_2010/index.php <<< (html) LSG Sachsen-Anhalt: Keine freie Arztwahl bei "Lucentis®"- Behandlung LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.04.10 (Az. L 5 KR 5/10 B ER, rechtskräftig) Das Arzneimittel Lucentis® wird bei Netzhauterkrankungen in den Glaskörper des Auges injiziert. Diese Behandlung kann von Ärzten bei den gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht abgerechnet werden. In Sachsen-Anhalt sind daher von den Krankenkassen Versorgungsverträge u.a. mit der Universitätsklinik Halle geschlossen worden. Dort wird eine Ampulle des Arzneimittels durch die Universitätsapotheke in zwei Einzeldosen aufgeteilt, um die sehr hohen Kosten zu senken. Eine gesetzlich Krankenversicherte hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, die Krankenkasse zur Kostenübernahme für eine Behandlung bei ihrem Augenarzt zu verpflichten. Sie habe ein Recht auf freie Arztwahl. Wegen der Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen sei diese Behandlung von geringerer Qualität und damit unzumutbar. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat den Antrag zurückgewiesen. Nach Auffassung der Richter wäre die begehrte Behandlung fast doppelt so teuer wie die in der Universitätsklinik. Die fachgerechte Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen führte auch nicht zu einer schlechteren Behandlungsqualität, zumal die Ausstattung und gebündelte ärztliche Erfahrung einer Universitätsklinik denen eines niedergelassenen Arztes überlegen seien. Die Beschränkung der freien Arztwahl sei wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots der Krankenkassen hinzunehmen. Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr. 06/10 v. 02.07.10 >>> http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lsg/2010/006_2010_5f0581d62f469d579041ebde8a6bdc78.htm <<< (html) LSG Nordrhein-Westfalen: Gesetzlich Krankenversicherte können Auskunft über medizinische Behandlungen verlangen LSG NRW, Urt. v. 20.05.10 (Az.L 5 KR 153/09) Gesetzlich Krankenversicherte können von der für sie zuständigen kassenärztlichen Vereinigung (KV) Auskunft über dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten verlangen, wenn der KV dadurch kein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall eines gesetzlich krankenversicherten Mannes aus Brühl entschieden. Der Mann hatte die für ihn zuständige kassenärztliche Vereinigung um Auskunft gebeten hatte, welche medizinischen Leistungen sie in den letzten vier Jahren seiner Mitgliedschaft abgerechnet hatte. Er benötige diese Angaben für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die beklagte kassenärztliche Vereinigung erteilte lediglich eine so genannte Versichertenauskunft für das Geschäftsjahr vor der Antragstellung. Auskunft über Daten hinsichtlich Behandlungen in weiter zurückliegenden Jahren könne der Kläger nach der gesetzlichen Regelung im Recht der gesetzlichen Krankenkassen (§ 305 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 5. Buch) nicht verlangen. Die Essener Richter ließen diese Argumentation wie vor ihnen das Sozialgericht Düsseldorf nicht gelten. Der Anspruch des Klägers auch auf Auskünfte für länger zurückliegende Zeiträume folge aus der entsprechenden Regel des allgemeinen Sozialrechts (§ 83 Sozialgesetzbuch 10. Buch). Der dort geregelte allgemeine Auskunftsanspruch sei Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Um es einzuschränken, hätte es einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft, die aber fehle. Es sei nirgendwo erkennbar, dass der Gesetzgeber diesen allgemeinen Auskunftsanspruch für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung habe einschränken wollen. Allerdings bestehe der Auskunftsanspruch des Klägers nicht unbeschränkt. Vielmehr seien seine privaten Interessen abzuwägen mit dem sachlichen und personellen Aufwand, den die Auskunft der betroffenen Behörde verursache. Im Falle des Klägers ergab diese Abwägung, dass er Auskunft nur für ein weiteres Jahr rückwirkend und nur insoweit verlangen konnte, wie seine Sozialdaten von der EDV der Beklagten gespeichert waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hat. Quelle: LSG NRW, Pressemitteilung v. 02.07.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/02_07_2010/index.php <<< (html) Sächs. LSG: Vertragsärzte können gerichtlich gegen Krankenhäuser vorgehen Nach Ansicht des 1. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts können Vertragsärzte gegen die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung von Versicherten klagen. Als erstes Landessozialgericht hat der Senat damit auf der Grundlage des § 116b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Fassung vom 01.04.2007 die für das Krankenversicherungsrecht bedeutsame Rechtsfrage geklärt, ob sich niedergelassene Vertragsärzte überhaupt gegen behördliche Erlaubnisse wenden können, die Krankenhäusern die Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermöglichen. Die Beschwerde gegen die bereits in diesem Sinne ergangene erstinstanzliche Eilentscheidung des Sozialgerichts Dresden hat der Senat zurückgewiesen (Beschluss vom 03.06.2010 – Az.: L 1 KR 94/10 B ER). >>> weiter Quelle: Sächsischen Landessozialgericht, Mitteilung v. 11.06.10 >>> http://www.justiz.sachsen.de/lsg/content/642.php?page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2010-01-01&enddate=2010-12-31 <<< (html)
Das Sozialgericht Münster hat mit Beschluss vom 26.05.2010 (Az.: S 6 P 35/10 ER) erneut im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Veröffentlichung eines sog. Transparenzberichts über die Ergebnisse der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) durchgeführten Prüfung der Pflegeleistungen einer im Kreis Borken ansässigen Pflegeinrichtung im Internet bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt. Mit dieser Entscheidung ist die 6. Kammer des Sozialgerichts von der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in vergleichbaren Fällen abgewichen. Anders als das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält das Sozialgericht Münster die Regelungen in der den Prüfungen der Pflegeeinrichtungen zugrunde liegenden sog. Pflege-Transparenzvereinbarung (PTVS) zur Bestimmung der Qualität der in einer Pflegeeinrichtung erbrachten Pflegeleistungen für ungeeignet, da – so das Gericht – wichtige, die Pflege unmittelbar betreffende Kriterien, wie etwa die Dekubitusprophylaxe, genauso gewichtet werden wie z. B die Lesbarkeit des Speiseplans. Unter Hinweis auf die in der Pflegewissenschaft geäußerten Bedenken an der Eignung der in der PTVS festgelegten Kriterien zur Qualitätsbestimmung und wegen der fehlerhaften – zumindest nicht nachvollziehbaren – Vorgaben zur Bestimmung der im Transparenzbericht festzulegenden Gesamtnote sah das Gericht in der Veröffentlichung des Transparenzberichts im Internet wegen des damit verbundenen Reputationsschadens eine irreversible Verletzung der durch Art. 12 Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit der Pflegeeinrichtung. Die Entscheidung des Sozialgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: www.justiz.nrw.de, SG Münster, Pressemitteilung v. 31.05.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/31_05_2010/index.php <<< (html)
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich in zwei Fällen so genannte Transparenzberichte gestoppt, die von den Verbänden der Pflegekassen im Internet veröffentlicht werden sollten (Beschluss vom 29. März 2010, L 27 P 14/10 B ER und Beschluss vom 11. Mai 2010, L 27 P 18/10 B ER). Antragsteller in den beiden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung waren jeweils ambulante Pflegedienste, die sich in den Transparenzberichten zu schlecht bewertet sahen (z.B. Note „mangelhaft“ bei „pflegerische Leistungen“). Das Landessozialgericht gab ihnen Recht und untersagte vorläufig die Veröffentlichung. Für das Gericht war dabei von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Veröffentlichung von Bewertungen, die in etwa Schulnoten ähneln, einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstelle und in den vorliegenden Fällen auch sachlich fehlerhaft gewesen sein dürfte. Allerdings hat der 27. Senat seine vorläufigen Entscheidungen auf höchstens sechs Monate befristet. In dieser Zeit soll eine weitere Klärung durch die noch bei den Sozialgerichten anhängigen Klageverfahren erfolgen. Quelle: LSG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v. 31.05.10 >>> http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/media.php/4417/pressemitteilung31052010.pdf <<< (html) Die beiden Beschlüsse des Gerichts können auf dem nachfolgenden Link im Volltext heruntergeladen werden >>> http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/list.php?page=allgemein_lsg_pressemit&sv[relation_lsg.gsid]=lbm1.c.287655.de <<< (html)
LSG Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 10.05.10 (Az. L 10 P 10/10 B ER) Das Dokument ist frei zugänglich!
BSG: Rentenversicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen nur dann, wenn Mindestpflegezeit von 14 Wochenstunden mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung erreicht wird Der Rentenversicherungspflicht unterliegen nur solche nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die die hierfür erforderliche (Mindest)Pflegezeit von wenigstens 14 Stunden wöchentlich mit Zeitaufwand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erreichen. Berücksichtigt werden damit nur Hilfeleistungen bei Verrichtungen, die auch bei der Beurteilung des Grades der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung von Bedeutung sind. Das hat das Bundessozialgericht am 5. Mai 2010 auf die Revision einer Pflegeperson und auf eine Revision der Deutschen Rentenversicherung Bund hin entschieden. Eine weitere Revision hat sich unstreitig erledigt. >>> weiter Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 17/10 v. 06.05.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11481&pos=1&anz=18 <<<Aus der aktuellen Rspr. des BSG Der 2. Senat des BSG hat mit Mitteilung v. 03.05.10 über die in seiner Sitzung am 27.04.2010 aufgrund mündlicher Verhandlung getroffenen Entscheidungen berichtet. In einem vor dem BSG verhandelten Fall war u.a. streitig, ob die Klägerin von der Beklagten beanspruchen kann, den Unfall, den sie während einer stationären Anschlussheilbehandlung erlitt, als Arbeitsunfall festzustellen. Nach Auffassung des BSG (Az. B 2 U 11/09 R) hat das Landessozialgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Klägerin in der Reha-Klinik, in der ihre gesetzliche Krankenkasse ihr eine stationäre Reha-Leistung erbrachte, einen Arbeitsunfall erlitten hatte. Nachdem sie aufgrund ärztlicher Verordnung in der Bäderabteilung von einem Physiotherapeuten auf einem bettartigen Massagegerät behandelt worden war, rutschte sie beim Verlassen des Geräts weg, fiel und brach sich den linken Oberschenkel. Dies war ein Unfall, der auch ein Arbeitsunfall war, weil sie durch das Aufstehen im Unfallzeitpunkt die nach § 2 Abs. 1 Nr 15 Buchstabe a SGB VII versicherte Tätigkeit verrichtete und dies eine wesentliche Bedingung für das Unfallereignis war. >>> weiter Mehr dazu erfahren Sie in dem Terminsbericht Nr. 24/2010 des BSG (Quelle: BSG >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11478 <<< html) BSG: Gewaltopferentschädigung nach misslungener Schönheitsoperation Hat jemand infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten, kann er Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beanspruchen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für einen Patienten, dessen Gesundheit durch eine misslungene Schönheitsoperation beeinträchtigt worden ist. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts am 29. April 2010 in einem Revisionsverfahren entschieden. >>> weiter Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 14/10 v. 29.04.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11469&pos=1&anz=15 <<< (html) BSG: Anspruch auf eine Lichtsignalanlage bei hochgradiger Schwerhörigkeit Behinderte Menschen haben einen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die geeignet und im Einzelfall erforderlich sind, ihre Behinderung und deren Folgen auszugleichen (§ 33 SGB V, § 31 SGB IX). Dazu hat das Bundessozialgericht heute entschieden, dass Versicherte, die wegen einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit die Klingel ihrer Wohnung auch mit den vorhandenen Hörgeräten nicht wahrnehmen können, grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage haben, durch die die akustischen Signale der Türklingel in optische Signale umgewandelt werden. Eine Lichtsignalanlage besteht aus einem Sender und mindestens einem Empfänger. Der Sender muss mit der Türklingel durch ein spezielles Kabel verbunden werden. Er nimmt die akustischen Signale auf und wandelt diese in Funkimpulse um, die über die normale Steckdose und das vorhandene Stromnetz zum Empfänger übertragen werden. Der Empfänger, eine Blitzlampe, wandelt die Funkimpulse in Lichtsignale um. Dabei wird zweckmäßigerweise jeder Raum der Wohnung mit einer Blitzlampe ausgestattet. >>> weiter Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 13/10 v. 29.04.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11467&pos=2&anz=15 <<< (html) LSG Baden-Württemberg : Wirksame Aufhebung der Bewilligung von Pflegegeld Nennt die Pflegekasse in dem Bescheid, mit welchem sie die weitere Bewilligung von Pflegegeld wegen tatsächlicher Änderung der Verhältnisse ablehnt, weder den aufzuhebenden letzten maßgeblichen Bewilligungsbescheid noch die insoweit maßgebliche Rechtsgrundlage des § 48 SGB X, ist eine wirksame Aufhebung der Bewilligung von Pflegegeld nicht erfolgt (LS des Gerichts) LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 05.03.10 (Az. L 4 P 4773/08) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=4&nr=12743&pos=42&anz=190 <<< (html) SG Karlsruhe: Anzahl der für die Erstellung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zu entschädigenden Stunden richtet sich nach dem hierfür objektiv erforderlichen Zeitaufwand. SG Karlsruhe, Beschl. v. 24.03.10 (Az. S 1 KO 1092/10) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2010&nr=12716&pos=7&anz=51 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Zum Anspruch eines 22 Jahre alten Versicherten, der an einem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktiv-Syndrom (ADHS) leidet, auf Versorgung mit methylphenidathaltigen Arzneimitteln (hier: Concerta) nach den Grundsätzen des sog Off-Label-Use im Wege einer einstweiligen Anordnung. LSG Baden-Württemberg, Besch. v. 02.03.10 (Az. L 11 KR 460/10 ER-B) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2010&Seite=1&nr=12744&pos=15&anz=51 <<< (html) LSG Baden-Württemberg (LS des Gerichts):
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 05.03.10 (Az. L 4 P 2246/09) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2010&Seite=1&nr=12741&pos=13&anz=51 <<< (html) LSG Nordhein-Westfalen: Contergangeschädigte sind nicht Gewaltopfer im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) LSG Nordhein-Westfalen, Beschl. v. 22.02.10 (Az. L 10 (6) B 8/09 VG) Quelle: LSG Nordhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 16.04.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/16_04_2010/index.php <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Zur Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger (hier: Zum Personenkreis des Verpflichteten i.S.d. § 74 SGB XII) LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.03.10 (Az. L 7 SO 4476/08) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2010&nr=12704&pos=0&anz=34 << (html) Sozialgericht Aachen: Gesetzlich Krankenversicherte mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration haben Anspruch auf Behandlung mit Lucentis® SG Aachen, Urt. v. 11.03.10 (Az. S 2 (15) KR 115/08 KN) In einem am 11.03.2010 verkündeten Urteil hat die 2. Kammer des Sozialgerichts Aachen unter dem Vorsitz von Richter am Sozialgericht Dr. Volker Bischofs entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makula-degeneration (sog. "feuchte AMD") leiden, Anspruch auf Versorgung mit dem für diese Erkrankung zugelassenen Arzneimittel Lucentis® haben und nicht gegen ihren Willen auf die Verwendung eines anderen - in der Anwendung um ein Vielfaches preiswerteren - Mittels (Avastin®) verwiesen werden können. >>> weiter Quelle: www.justiz.nrw.de, SG Aachen >>> Pressemitteilung v. 15.03.10 <<< (html) LSG Hessen: Kein Wettbewerbsverstoß bei Bonusgewährung für gesundheitsbewusstes Verhalten LSG Hessen, Beschl. v. 08.02.10 (Az. L 8 KR 294/09 B ER) Gewährt eine gesetzliche Krankenkasse Normalgewichtigen und Nichtrauchern einen Bonus und verzichtet insoweit auf einen ärztlichen Nachweis, sei dies nicht wettbewerbswidrig. Denn es liege im Rahmen der Entscheidungskompetenz der Krankenkasse, die Erklärungen der Versicherten zu beurteilen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem Eilverfahren. >>> weiter Quelle: LSG Hessen >>> PM 9/10 v. 18.03.10 <<< (html) Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat unter dem 11. März 2010 über seine Sitzung v. 10.03.10 berichtet: Katalog des § 14 Abs 4 SGB XI grundsätzlich abschließend Der Senat hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen, mit der sie u.a. vorgetragen hat, dass § 14 Abs. 4 SGB XI für die Frage, welche Verrichtungen berücksichtungsfähig seien, nicht in jedem Fall als abschließende Regelung zu betrachten sei. Der Gesetzgeber habe offensichtlich den Toilettengang nicht berücksichtigt - bei teleologischer Auslegung sei eine Lückenfüllung des Gesetzes geboten.
Nach Auffassung des BSG ist der Katalog des § 14 Abs. 4 SGB
XI grundsätzlich abschließend, eine Verrichtung "Toilettengang" nicht zusätzlich
aufzunehmen. Das LSG hat den Zeitaufwand für die Hilfe beim Gehen - hierzu zählt
ua auch die Hilfe bei Toilettengängen - auf der Grundlage eines eingeholten
Sachverständigengutachtens zutreffend berechnet. Bei einer nach den
Begutachtungsrichtlinien (BRi) anzunehmenden durchschnittlichen Wegstrecke von
acht Metern benötigt die Klägerin hierfür pro Weg eine halbe Minute; insgesamt
ist daher für die Hilfe beim Gehen ein durchschnittlicher täglicher Zeitbedarf
von 13 Minuten (26 x 1/2 Minute) anzusetzen. Verrichtung im Sinne der BRi ist
nicht jeder einzelne Weg, sondern das Gehen an sich. Die in den BRi enthaltene
Regelung, wonach für jede Verrichtung volle Minutenwerte anzugeben sind, bezieht
sich nicht auf einzelne Tätigkeiten oder Einzelverrichtungen, sondern auf die
Tagesdurchschnittsbemessung. Erst bei letzterer sind keine Sekundenwerte mehr
anzugeben, sondern gerundete volle Minuten. Diese Interpretation des LSG der für
die Gerichte im Übrigen nicht verbindlichen BRi entsprechen der gesetzlichen
Wertung, dass der Pflegebedarf möglichst exakt festzustellen ist;
Pauschalierungen und Rundungen sollen die Ausnahme sein (BSG v. 10.03.10 – Az.
B 3 P 10/08 R) Quelle: BSG, Terminbericht Nr. 13/10 (zur Terminvorschau Nr. 13/10) v. 11.03.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11395 <<< (html) SG Stuttgart: Zum Anspruch auf Hyperthermietherapie (hier: vorläufige Gewährung) SG Stuttgart; Beschl. v. 05.02.10 (Az. S 8 KR 7849/09 ER) Leitsatz des Gerichts: Begehrt ein an einer lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit erkrankter Versicherter von seiner Krankenkasse im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine potentiell lebensverlängernde Therapie und ist es dem Gericht in der gebotenen Zeit nicht möglich, den Sachverhalt zu den Anspruchsvoraussetzungen für die beantragte Behandlung aufzuklären, führt die vorzunehmende Folgenabwägung regelmäßig zum Ergebnis, dass dem Versicherten die Therapie vorläufig zu gewähren ist. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=2&nr=12628&pos=27&anz=98 <<< (html) Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 8 SO 233/07 „Raus aus dem Heim“ für schwerbehinderten Kläger wohl bald Wirklichkeit Kanzlei Menschen und Rechte setzt ambulante Pflege für langjährigen Heimbewohner durch, weil stationäre Versorgung für ihn unzumutbar ist. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am Donnerstag (29. Januar 2010) eine Entscheidung des Sozialgerichts Lüneburg (S 22 SO 298/05) aufgehoben, die einen blinden, schwerhörigen, unter schweren Spastiken und Schmerzsymptomen leidenden Mann gezwungen hat, weiterhin stationär versorgt zu werden. Der von der Kanzlei Menschen und Rechte (Hamburg) vertretene Kläger kämpft seit fünf Jahre darum, endlich ambulante persönliche Assistenz in Anspruch nehmen zu dürfen. Der beklagte Landkreis Lüchow-Dannenberg verwehrte das mit Kostenargumenten. Das Sozialgericht Lüneburg hatte ein medizinisches Gutachten eingeholt, das zugunsten des Klägers ausgefallen war und hervorgehoben hatte, dass die ambulante Versorgung dessen elementaren Bedürfnissen erheblich besser Rechnung tragen könnte, was auch angesichts der erheblichen Schmerzsymptomatik von großer Bedeutung sei. Dennoch entschied das Sozialgericht gegen den Kläger, weil es die Hürde für die Annahme von Unzumutbarkeit deutlich höher sah. Dem widersprach jetzt nach einer mehrstündigen Beweisaufnahme das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Nach dem dargelegt worden war, wie erheblich die Kommunikationsschwierigkeiten in der Pflege sind, dass die 32 Mitarbeiter des Heims, die an seiner Pflege beteiligt sind, nicht so individuell auf ihn eingehen können, wie das angesichts seiner schweren Behinderung erforderlich ist, entschied der aus drei Richtern und zwei Schöffen zusammengesetzte Senat, dass angesichts der besonderen gesundheitlichen Lage des Klägers die stationäre Pflege unzumutbar für ihn sei. In der mündlichen Urteilsbegründung unterstrich das Gericht, dass die Potenziale, die der Kläger sowohl in der Pflege, als auch hinsichtlich der Eingliederung in die Gesellschaft habe, in der stationären Versorgung nicht ausgeschöpft werden könnten. Deswegen bestehe ein Anspruch auf ambulante Versorgung. Quelle: Kanzlei Menschen und Rechte - Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Lünsmann Dr. Tolmein, Dr. Tondorf >>> http://www.menschenundrechte.de/recht.php?kat=10 <<< (html) Wir danken der Kanzlei für die freundliche Genehmigung zum Abdruck der PM im Original; im Übrigen bietet RA Dr. Tolmein und Kollegen einen Newsletter-Service an, auf den wir an dieser Stelle gerne hinweisen möchten. Mehr Informationen hierzu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.menschenundrechte.de/ <<< (html) LSG Niedersachsen-Bremen: Einkaufsfuchs für blinde Versicherte auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.11.09 (Az. L 4 KR 17/08) Der 4. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat eine gesetzliche Krankenkasse in einem kürzlich entschiedenen Fall dazu verpflichtet, eine blinde Klägerin mit einem Barcode-Lesegerät mit digitaler Sprachausgabe (sog. Einkaufsfuchs) auszustatten. >>> weiter Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen, Mitteilung v. 29.01.10 >>> http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/master/C61399847_N6074864_L20_D0_I5210490.html <<< (html) Dort mit einem weiterführenden Link zum Volltext der Entscheidung. LSG Baden-Württemberg: Wartezeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SGB V gilt auch für Versicherte, die vor Aufnahme ihrer Beschäftigung selbständig und privat krankenversichert waren und zwar unabhängig von der Höhe ihres Arbeitseinkommens als Selbständiger LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 12.02.10 (Az. L 4 KR 1420/09)
Die Revision wurde vom LSG zugelassen. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=12629&pos=9&anz=86 <<< (html)
Sächsisches LSG, Urt. v. 24.02.10 (Az. L 1 P 1/10 B ER) Der 1. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts hat am 24.02.2010 entschieden, dass die Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet zulässig ist, auch wenn diese kritisch wertende Ausführungen zur Qualität von Pflegeleistungen in Pflegeheimen enthalten. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind verfassungsgemäß. Die Beschwerde eines Trägers von Pflegeheimen im Raum Dresden hat der Senat deshalb zurückgewiesen. >>> weiter Quelle: Sächsisches LSG, Presseerklärung v. 02.03.10 >>> http://www.justiz.sachsen.de/lsg/content/626.php <<< (html)
LSG
Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.01.10 (Az. L 9 KR 356/09 B ER) –
rechtskräftig. Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners, ihm den Lagerungsrollstuhl "Rea 706 Clematis Standard ohne Trommelbremse SB 45 cm“ zur Verfügung zu stellen. Der Antragsgegner hatte den entsprechenden Antrag mit der Begründung abgelehnt, ein solcher sei vom Heimträger zur Verfügung zu stellen. Damit bestehe keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das
Sozialgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit
Beschluss vom 16. Oktober 2009 abgelehnt und ist der Argumentation der
Antragsgegnerin gefolgt. Quelle: www.sozialgerichtsbarkeit.de Den Beschluss des LSG können Sie unter dem nachfolgenden Link im Volltext aufrufen >>> http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=126513 <<< (html) SG Dresden: Schwerbehinderter hat Anspruch auf Elektrorollstuhl, auch wenn er das Haus nur noch mit Begleitperson verlässt SG Dresden, Urt. v. 20.01.10 (Az. S 25 KR 365/08) – nicht rechtskräftig „Die Krankenkasse muss einem Schwerbehinderten einen Elektrorollstuhl bezahlen, auch wenn dieser stets auf eine Begleitperson angewiesen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene in der Lage ist, den Rollstuhl sicher im Straßenverkehr zu führen. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem Urteil vom 20. Januar 2010 entschieden. Der fast 70-jährige Kläger aus Dresden leidet an schwerer Zuckerkrankheit mit Folgeerscheinungen. Außerhalb der Wohnung kann er sich mit seinem Leichtrollstuhl nicht selbständig fortbewegen. Da gelegentlich Unterzuckerungen auftreten, muss seine Ehefrau ihn beim Verlassen des Hauses stets begleiten. Sie ist gelernte Operationsschwester und kann ihm bei Bedarf eine Spritze geben. Allerdings leidet sie selbst an gesundheitlichen Einschränkungen, so dass ihre Kräfte nicht mehr ausreichen, den Rollstuhl zu schieben. Der Arzt empfahl einen Elektrorollstuhl. Dies lehnte die AOK PLUS ab. Der Kläger wandte sich an das Sozialgericht Dresden. Er berichtet, dass er sich gelegentlich Elektrorollstühle gemietet hat und damit gut klar gekommen ist. Er genieße das selbständige Fahren mit dem Rollstuhl. Das sei so ziemlich das einzige, das er noch selbständig machen könne. Die 25. Kammer des Sozialgerichts Dresden verurteilte die AOK PLUS, dem Kläger einen Elektrorollstuhl zur Verfügung zu stellen, der maximal 5 km/h schnell fährt. Bettina Koppen, Vorsitzende Richterin der 25. Kammer: „Das Grundbedürfnis der Bewegung im örtlichen Nahbereich muss die Krankenkasse befriedigen. Solange der Kläger einen Elektrorollstuhl sicher und selbständig bedienen kann, ist ein Elektrorollstuhl zu gewähren. Er kann nicht darauf verwiesen werden, dass eine Hilfsperson ihn schiebt, auch wenn er auf ständige Begleitung angewiesen ist. Darüber hinaus kann seine Frau den Leichtrollstuhl - auch unter Zuhilfenahme einer elektrischen Schiebehilfe - aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bedienen.“. Quelle: SG Dresden, Pressemitteilung, in Sozialgerichtsbarkeit.de >>> http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/msgb/show.php?modul=msgb&id=3673&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive <<< (html) LSG Saarbrücken: Zum Anspruch einer versicherte pflegebedürftige Person auf Versorgung mit einem höhenverstellbaren Pflegebett, wenn damit eine auch nur geringe Teilmobilität erreicht wird. LSG Saarbrücken, Urt. v. 28.04.09 (Az. L 2 P 4/08) Was war passsiert? Die 1971 geborene Klägerin leidet von Geburt an an einer infantilen zerebralen Parese, einer spastischen Tetraplegie sowie einer psychischen Verlangsamung. Sie erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung der Pflegestufe II und wohnt in Sa. in einem behindertengerechten Einzimmer-Appartement in einem Haus des Paritätischen Wohlfahrtverbandes mit Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. Sie ist Rollstuhlfahrerin und ihr linker Arm und das rechte Bein sind besonders beeinträchtigt. Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Versorgung mit einem höherverstellbaren Pflegebett. Das Dokument ist frei zugänglich!
BSG: 1. Senat bestätigt beschränkte Kostenerstattung einer Krankenkasse für die drittmalige Versorgung mit einer Spender-Herzklappe in London BSG, Urt. v. 17.02.10 (Az. B 1 KR 14/09 R) Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 2/10 v. 17.02.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11352&pos=5&anz=7 <<< (html) BSG: Keine Verpflichtung der Krankenkassen zur vollen Ausschöpfung des gesetzlichen Sollfördervolumens für ambulante Sterbebegleitung BSG, Urt. v. 17.02.10 (Az. B 1 KR 15/09 R) Der klagende freie Wohlfahrtsverband hat im Rahmen eines Musterverfahrens für seine beiden ambulanten Hospizdienste in Berlin für das Jahr 2005 höhere Förderungsbeträge begehrt, als ihm auf Grundlage einer bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung von der beklagten Krankenkasse bewilligt wurden. Diese Vereinbarung hatten im Jahr 2002 die Spitzenverbände der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen geschlossen. Der klagende Verband hat geltend gemacht, das gesetzlich vorgesehene finanzielle Gesamtvolumen für die ambulante Sterbebegleitung habe in vollem Umfang ausgeschöpft und verteilt werden müssen. >>> weiter Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 3/10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11353&pos=3&anz=6 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Einrede der Verjährung und unzulässige Rechtsausübung LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.01.10 (Az. L 13 AL 2894/09) Die Erhebung der Einrede der Verjährung ist wegen unzulässiger Rechtsausübung (Verstoß gegen Treu und Glauben) ausgeschlossen, wenn eine Pflichtverletzung eines Sozialversicherungsträgers die fehlerhafte Beitragszahlung mit verursacht hat. Eine Mitverursachung der unrechtmäßigen Beitragsentrichtung ergibt sich nicht daraus, dass im Rahmen einer durchgeführten Betriebsprüfung keine individuelle Prüfung der Sozialversicherungspflicht einzelner Arbeitnehmer stattgefunden hat. Dies gilt auch für Kleinbetriebe. Eine Unterscheidung zwischen kleinen und großen Betrieben hinsichtlich Umfang und Schutzzweck von Betriebsprüfungen lässt sich weder aus dem SGB IV noch der Beitragsüberwachungsverordnung herleiten. (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 18. November 2009, Az.: L 13 AL 1975/09). Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2010-1&nr=12520&pos=7&anz=11 <<< (html) Sozialgericht Düsseldorf: Kein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse auf Kostenübernahme für die Versorgung mit multifokalen Linsen SG Düsseldorf, Urt. v. 04.02.10 (Az. S 9 KR 159/07) - rechtskräftig „Ein gesetzlich Versicherter hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die ihm operativ eingesetzten sog. multifokalen Linsen, da die gesetzlichen Krankenkassen nur die Versorgung mit monofokalen Linsen anbieten. Er kann auch nicht die Erstattung in Höhe der Kosten, die für das Einsetzen monofokaler Linsen entstanden wären, verlangen. Dies hat die 9. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hinsichtlich einer gesetzlich versicherten 59 Jahre alten Klägerin aus Mönchengladbach entschieden.“ >>> weiter Quelle: SG Düsseldorf, PM v. 04.02.10 unter justiz.nrw.de >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/04_02_20102/index.php <<< (html) Sozialgericht Düsseldorf: Kein sozialhilferechtlicher Notfall bei Verlegung eines Patienten SG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.10 (Az. S 42 (24) SO 27/06) – nicht rechtskräftig „Wird ein Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt, liegt kein sozialhilferechtlicher Notfall (mehr) vor. Die zweite Klinik kann daher vom Sozialhilfeträger nicht die Erstattung der Behandlungskosten verlangen. Dies entschied die 42. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf auf die Klage einer Klinikbetreiberin.“ >>> weiter Quelle: SG Düsseldorf, PM v. 04.02.10 unter justiz.nrw.de >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/04_02_2010/index.php <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Entscheidungen der Sozialgerichte über die Ablehnung von Sachverständigen sind jedenfalls seit Inkrafttreten des SGGArbGGÄndG vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 444) nicht mehr anfechtbar. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.01.10 (Az. L 7 R 3206/09 B) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=12523&pos=2&anz=39 <<< (html) SG München: Pflegeheim-Transparenzbericht darf vorerst nicht veröffentlicht werden SG München, Beschl. v. 13.01.10 (Az. 19 P 6/10 ER) Quelle: LexisNexis.de (Rechtsnews) >>> http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/sg-muenchen-pflegeheim-transparenzbericht-darf-vorerst-nicht-veroeffentlicht-werden-174745 <<< (html) Bayerische Sozialgerichte lassen Veröffentlichung von Transparenzberichten zu Quelle: Kostenlose-Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9111 <<< (html)
SG Dortmund: Transparenzbericht über Pflegeheim darf veröffentlicht werden SG Dortmund, Beschl. v. 11.01.10 (Az. S 39 P 279/09 ER) Quelle: Kostenlose Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9083 <<< (html)
SG Münster, Beschl. v. 18.01.10 (Az. S 6 P 202/09 ER) Neben dem SG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 04.01.10 (Az. S 3 P 90/09 ER) (wir haben darüber berichtet) hat nunmehr auch das SG Münster auf Antrag eines Pflegeheims im Eilverfahren entschieden, dass die Veröffentlichung eines Transparenzberichts aufgrund einer unangemeldeten Qualitätsprüfung im Internet einstweilen bis zur gerichtlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu unterbleiben hat. Im konkreten Fall hat sich die Einrichtung gegen die Bewertung „mangelhaft“ gewandt. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Mehr dazu erfahren Sie auf dem unten angegebenen Link! L. Barth, 19.01.10 Quelle: NRW Justiz, Pressemitteilung v. 19.01.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_19013/index.php <<< (html) Zur Lebensqualität und Leistungspflicht vs. tödlicher Krankheitsverlauf LSG Schleswig-Holstein: Hohe Anforderungen an „notstandsähnliche Situation“ auch bei der palliativmedizinischen Betreuung (hier: zum Zulassungserfordernis für verordnete Arzneimittel in der Palliativversorgung) Was ist passiert? Die
Beteiligten streiten um einen Arzneikostenregress wegen der Verordnung eines für
ein Krankheitsbild nicht zugelassenen Arzneimittels (sog. Off-Label-Use). Megestat sei zur palliativen Behandlung von fortgeschrittenen Karzinomen der Brust und der Gebärmutter zugelassen. Die Erprobung von Arzneimitteln auf Kosten der Versicherungsträger sei nicht zulässig. Die aktuelle Rechtsprechung des BSG bestätige, dass das Fehlen einer positiven Zulassungsentscheidung generell zum Ausschluss aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung führe. Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Frage, ob eine notstandsähnliche Situation bei der palliativen Behandlung von Versicherten mit begrenzter Lebenserwartung in Betracht kommt, wenn die Behandlung allein die Steigerung der Lebensqualität, nicht dagegen eine Beeinflussung des Krankheitsverlaufs im Sinne wenigstens einer Verzögerung oder gar eine Heilung bezweckt, ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, soweit ersichtlich, bisher nicht geklärt. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter >>> www.sozialgerichtsbarkeit.de <<<. Der nachfolgende Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=124814 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Zum Anspruch auf Ausstattung mit einem Kraftknotensystem LSG Baden-Württemberg Urteil vom 15.12.2009, L 11 KR 4915/07 Leitsätze des Gerichts: Behinderte Kinder (hier: Folgen eines frühkindlichen Hirnschadens mit Cerebralparese und Tetraspastik), die noch der Schulpflicht unterliegen, haben zur sicheren Beförderung in Kraftfahrzeugen Anspruch auf Ausstattung mit einem Kraftknotensystem. Diesem Anspruch stehen haftungsrechtliche Erwägungen nicht entgegen. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2009&Seite=1&nr=12465&pos=19&anz=1003 <<< (html)
SG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 04.01.10 (Az. S 3 P 90/09 ER) “Am 4. Januar hat bundesweit erstmals ein Sozialgericht die Veröffentlichung eines Transparenzberichts vorläufig gestoppt. Das betroffene Pflegeheim war mit seinem Antrag erfolgreich, weil das Gericht die möglichen Schäden, die es im Falle eines fehlerhaften Transparenzberichtes erleiden würde, für erheblich gewichtiger hielt als das öffentliche Interesse an der Information über die Qualität der Einrichtung. Ob der Transparenzbericht veröffentlicht werden darf, muss in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, so das Gericht“. >>> weiter
Quelle:
Iffland & Wischnewski, Informationsblatt RAe Iffland & Wischnewski vom
08.01.2010 >>>
http://www.iffland-wischnewski.de/?siteId=1168 <<< (html) LSG Berlin-Brandenburg: Zu den Voraussetzungen einer Anerkennung einer Berufskrankheit (hier: Krankenschwester) LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.06.09 (Az. L 31 U 451/08) Orientierungssatz (L. Barth, 12.01.10): Es muss nicht nur ein objektiver Zwang zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit bestanden haben. Vielmehr muss die gefährdende Tätigkeit auch tatsächlich aufgegeben worden sein, sei es durch Aufgabe der Tätigkeit an sich oder durch Vermeidung der Gefahrstoffe am konkreten Arbeitsplatz. Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg.de. Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE090044933&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html) LSG Berlin-Brandenburg: Anheben einer Patientin durch eine Krankenschwester und Anerkennung als Arbeitsunfall LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.07.09 (Az. L 31 U 378/08) Was ist passiert? Die 1947 geborene Klägerin ist seit Oktober 1982 als Krankenschwester in der Hauskrankenpflege beschäftigt. Am 4. April 2005 hob sie eine schwer behinderte Patientin, die ca. 80 kg wog, von der Toilette in den Rollstuhl. Anschließend verspürte sie starke Schmerzen in der Brustwirbelsäule. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Anerkennung eines Ereignisses vom 4. April 2005 als Arbeitsunfall und die Gewährung entsprechender Leistungen hierfür. Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg.de. Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE090044932&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html) LSG Hamburg Leitsätze des Gerichts:
1.
Versicherte haben grundsätzlich auch dann Anspruch auf Leistungen der häuslichen
Krankenpflege gemäß § 37 SGB V, wenn sie in einer stationären Einrichtung der
Behindertenhilfe leben. LSG Hamburg, Beschl. v. 12.11.09 (Az. L 1 B 202/09 ER KR) Quelle: Landesrechtsprechung Hamburg.de >>> http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=ha&Art=en&Datum=2009&nr=2989&pos=10&anz=303 <<< (html) BSG: Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen BSG, Urt. v. 17.12.09 (Az. B 3 KR 20/08 R) Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 59/09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=11286&pos=1&anz=60 <<< (html) SG Dresden: Krankenversicherten sind Unannehmlichkeiten bei der Umstellung des Lieferanten von Inkontinenzmaterial zumutbar SG Dresden, Urt. v. 23.09.09 (Az. S 25 KR 603/08 - nicht rechtskräftig) Quelle: justiz.sachsen.de, SG Dresden, Mitteilung v. 26.11.09 >>> http://www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/684.php <<< (html)
Ein Pflegebedürftiger (Stufe III) kann gegen die Krankenkasse einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege zur Überprüfung, Reinigung und eventuellen Neulegung einer Magensonde haben (sog verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme). LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.11.09 (Az. L11 KR 4504/09 ER-B) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2009&nr=12147&pos=2&anz=792 <<< (html) (posted by IQB – L. Barth, 10.11.09) BSG: Weiterhin kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung BSG, Urt. v. 28.10.09 (Az. B 6 KA 45/08 R und B 6 KA 11/09 R) „Zwei Therapeuten, die sich in den 1980ger Jahren in dem Therapieverfahren "Gesprächspsychotherapie" weitergebildet haben, sind am 28. Oktober 2009 vor dem Bundessozialgericht mit ihrem Begehren erfolglos geblieben, als Gesprächspsychotherapeuten die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln zu dürfen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 24. April 2008, die Gesprächspsychotherapie (GT) nicht als geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen, verletzt die Rechte der Therapeuten nicht.“ >>> weiter Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 49/09 v. 28.10.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=11216&pos=0&anz=49 <<< (html) BVerfG: Überlange Verfahrensdauer verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (hier: neun Jahre andauerndes Sozialgerichtsverfahren) Was war passiert? Die Beschwerdeführerin, eine Vertragsärztin, hatte beim Sozialgericht Klage wegen mehrerer Honorarbescheide erhoben, die sie im April 2000 um zwei weitere Honorarbescheide erweiterte >>> weiter Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 115/2009 v. 08.10.09 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-115.html <<< (html) Den Beschluss vom 24. September 2009 können Sie unter dem nachfolgenden Link im Volltext downloaden >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090924_1bvr130409.html <<< (html) LSG Hessen: Betreuungsleistungen für psychisch Kranke ohne Pflegestufe Das Hessische Landessozialgericht weist auf Änderung der Rechtslage hin! LSG Hessen, Urt. v. 27.08.09 (Az. AZ L 8 P 35/07) Demente oder psychisch erkrankte Versicherte, die hinsichtlich Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität noch weitgehend selbstständig sind, werden regelmäßig nicht in Pflegestufe 1 eingestuft. Sie erhalten daher trotz des hohen Aufsichts- und Betreuungsbedarfs kein Pflegegeld. Allerdings habe der Gesetzgeber den Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten erweitert. Hierauf wies der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Urteil hin. >>> Quelle: LSG Hessen, Mitteilung Nr. 23/09 v. 06.10.09 >>> http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ/LSG_Darmstadt_Internet/sub/81d/81d700ea-27aa-2421-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm <<< (html) LSG Berlin –Brandenburg Das LSG hat in einer Pressemitteilung v. 16.09.09 über zwei interessante Entscheidungen informiert.
Quelle: LSG Berlin-Brandenburg, PM v. 16.09.09 >>> http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/media.php/4417/pressemitteilung16092009.pdf <<< (pdf.) Bayerisches LSG: Keine Umschulung zur Altentherapeutin bei orthopädischen Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung Bayerisches LSG, Beschl. v. 22.04.09 (Az. L 13 R 152/09 B ER) Das Dokument ist frei zugänglich
LSG Rheinland-Pfalz: Fehlende Behebung von festgestellten Mängeln führt zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung über die Durchführung häuslicher Pflege LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.07.09 (Az. L 5 KR 19/09 B ER) Das Dokument ist frei zugänglich
SG Bremen: u.a. zur Frage, ob bei Hyperlipidämie ein ernährungsbedingter Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 5 SGB II zu gewähren ist. SG Bremen, Beschl. v. 03.09.09 (Az. S 23 AS 1482/09 ER) Quelle: SG Bremen; den Beschluss im Volltext können Sie über den nachfolgenden Link herunterladen. >>> http://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/media.php/13/23_AS_1482_09_ER_BESCHLUSS_20090903Anonym.pdf <<< (pdf.) BSG: Aktuelle Terminberichterstattung Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat über seine Sitzung vom 25. August 2009 in seinem Terminbericht Nr. 45/09 (zur Terminvorschau Nr. 45/09) berichtet. Darin u.a. zu der Frage, ob der Umfang der von der GKV zu leistenden Behandlungspflege in Form der häuslichen Krankenpflege (HKP) durch die Neuregelung des § 34 Abs 1 Satz 1 SGB V zum 1.1.2004 beschränkt wird. Der 3. Senat hat diese Frage verneint! Quelle: BSG, Terminbericht Nr. 45/09 (zur Terminvorschau Nr. 45/09) >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2009&nr=11113 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Die in einer Physiotherapiepraxis tätigen Mitarbeiter sind Arbeitnehmer des Praxisinhabers/Praxisbetreibers und nicht des dort tätigen freiberuflichen Physiotherapeuten/Krankengymnasten, auch wenn er diesen gegenüber weisungsbefugt ist. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.05.09 (Az. L 3 R 4298/04) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2009&Seite=3&nr=11710&pos=37&anz=106 <<< (html) SG Dortmund: Verlegung eines Patienten zwischen Betriebsteilen eines Krankenhauses nicht vergütungsfähig SG Dortmund, Urt. v. 21.07.09 (Az. S 8 KR 89/08) Wird ein Patient zwischen Betriebsstätten eines Krankenhauses verlegt, hat das Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse des Patienten keinen Anspruch auf Vergütung von Krankentransporten. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund auf die Klage der St. Marien-Hospital Hamm gGmbH, die von der AOK Westfalen-Lippe die Bezahlung von Verlegungsfahrten zwischen ihrer Psychiatrischen Klinik und der Klinik Knappenstraße verlangte. Zur Klagebegründung hatte der Krankenhausträger angeführt, bei den Betriebsstellen handele es sich jeweils um verschiedene Krankenhäuser mit eigenständigen Versorgungsaufträgen. Mit den Transporten sei der Versicherte jeweils aus der vorherigen Krankenhausbehandlung entlassen und in ein anderes Krankenhaus aufgenommen worden. Das Sozialgericht Dortmund ist dieser Argumentation entgegengetreten und hat die Klage abgewiesen: Es sei keine Verlegung in ein anderes Krankenhaus erfolgt. Das St. Marien-Hospital Hamm sei in der Gesamtheit seiner Betriebsstätten ein Krankenhaus. Die Psychiatrie und der weitere Klinikteil erfüllten für sich allein nicht den Krankenhausbegriff, da der Versorgungsauftrag nur für das Krankenhaus als ganzes definiert sei. Dementsprechend handele es sich bei dem St. Marien-Hospital Hamm um ein einheitliches Plankrankenhaus. Quelle: justiz.nrw.de, SG Dortmund, Pressemitteilung v. 12.08.09 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/12_08_2008/index.php <<< (html) LSG Berlin-Brandenburg: Gericht weist Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu ambulanten Krankenhausbehandlungen als unzulässig ab LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.07.09 (Az. L 7 KA 30/08 und L 7 KA 50/08 KL) Kassenärztliche Bundesvereinigung unterliegt im Streit um ambulante Krankenhausbehandlung Quelle: LSG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v. 05.08.09 >>> http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/media.php/4417/presseerklaerung050809.pdf <<< (pdf.) SG Braunschweig: Absolute Weisungsgebundenheit führt zum sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (hier: ambulante Pflegekräfte) SG Braunschweig, Urt. v. 28.10.08 (Az. S 6 KR 320/05) Das Dokument ist frei zugänglich
SG Marburg: Gesprächsleistungen können weder ganz noch teilweise an nichtärztliches Personal delegiert werden SG Marburg, Beschl. v. 02.07.09 (Az. S 12 KA 235/09 ER) Aus den Entscheidungsgründen: Aus dem EBM 2005 ergibt sich, dass sämtliche Gesprächsleistungen des EBM 2005 ausschließlich ärztliche Leistungen sind und nicht, auch nicht teilweise, an nichtärztliches Personal delegiert werden können. Gleiches gilt für den Hinweis auf Ernährungsberatungen durch seine Ehefrau. Leistungen potentieller Praxisübernehmer, die nach Angaben des Antragstellers zeitweise mitgearbeitet hätten, können ebf. nicht abgerechnet werden, da es sich weder um Praxispartner noch genehmigte angestellte Ärzte oder Assistenten handelt. Quelle: Justiz Hessen, Rechtsprechung >>> Zur Entscheidung im Volltext >>> http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/1595ED2DC51A0135C12575F200475021?Opendocument <<< (html) SG Marburg: Die technische Überprüfung des Schrittmachers, d.h. das Ausschreiben der Daten und die Überprüfung des Computers sind an entsprechend qualifiziertes nichtärztliches Personal delegierbar. SG Marburg, Urt. v. 17.06.09 (Az. S 12 KA 171/08) Aus den Entscheidungsgründen: „Die Leistung nach Nr. 13552 EBM 2005 (Kontrolle Herzschrittmacher, Kardioverter, Defibrillator) beinhaltet eine Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators mit dem obligaten Leistungsinhalt Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators, Überprüfung des Batteriezustandes, Überprüfung und Dokumentation der programmierbaren Parameter und Messwerte durch Ausdruck des Programmiergerätes, Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Elektrode. Fakultativer Leistungsinhalt ist die Umprogrammierung, Telemetrische Abfrage. Die Kammer geht davon aus, dass die Funktionsanalyse selbst von einem Arzt des Klägers erbracht wurde. Damit wird aber der Leistungsinhalt vollständig erfüllt. Die Leistungslegende setzt nicht voraus, dass die technische Überprüfung des Schrittmachers, d.h. das Ausschreiben der Daten und die Überprüfung des Computers vom Arzt selbst vorgenommen wird. Hierbei handelt es sich um Hilfstätigkeiten, die auf nichtärztliches Personal, das entsprechend ausgebildet und geschult ist, was nach dem Vortrag des Klägers, woran zu zweifeln die Kammer keine Veranlassung hat, bei ihm der Fall ist, übertragen werden kann. Der insoweit fachkundig mit zwei Ärzten besetzten Kammer ist bekannt, dass eine solche Vorgehensweise in der Ärzteschaft üblich und auch mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft in Einklang ist. Eine unmittelbare Überwachung durch einen Arzt ist nicht erforderlich. Fehler bei den Hilfstätigkeiten sind bei der Befundung ohne weiteres erkennbar, da sie zur Unbrauchbarkeit der Aufzeichnungen führen und der Vorgang wiederholt werden muss. Von daher können diese Hilfstätigkeiten auch bei Abwesenheit eines Arztes durchgeführt werden. Soweit die Leistung nach Nr. 13552 EBM 2005 zu Unrecht abgesetzt wurden, gilt dies auch für die Begleitleistungen nach Nr. 01600 und 01601 EBM 2005.“ Quelle: Justiz Hessen, Rechtsprechung >>> Zur Entscheidung im Volltext >>> http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/5A7DF1768FEDBCCCC12575E60040ED3E?Opendocument <<< (html) BSG: Versorgung mit Badeprothesen Entscheidungen v. 25.06.09 In drei Revisionsverfahren hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts heute über die Frage entschieden, ob beinamputierte Versicherte, die mit einer normalen Laufprothese versorgt sind, von der Krankenkasse die zusätzliche Versorgung mit einer wasserfesten Prothese (Badeprothese, Schwimmprothese) verlangen können, um sich zuhause in Bad und Dusche sowie außerhalb der Wohnung im Schwimmbad sicher und ohne Gefahr der Beschädigung der regelmäßig nicht wasserfesten Alltagsprothese bewegen zu können. Einen solchen Versorgungsanspruch hat der Senat grundsätzlich bejaht. Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 25/09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10995&pos=1&anz=26 <<< (html) BSG: GPS-Leitsystem als Hilfsmittel der GKV für Blinde BSG, Urt. v. 26.06.09 (Az. B 3 KR 4/08 R) Die Beklagte lehnte die Versorgung ab, weil das GPS‑System nicht im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt und der Kläger zudem schon ausreichend mit Hilfsmitteln versorgt sei. Widerspruch, Klage und Berufung sind erfolglos geblieben. Das Bundessozialgericht hat in seiner heutigen Entscheidung die Revision des Klägers zurückgewiesen. Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 24/09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10994&pos=2&anz=26 <<< (html) BSG: "Praxisgebühr" ist rechtmäßig BSG, Urt. v. 25.06.09 (Az. B 3 KR 3/08 R) Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 23/09 v. 25.06.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10993&pos=3&anz=26 <<< (html) LSG Nordrhein-Westfalen: Zum Vergütungsanspruch bei mehrfachen (hier: zweitäglicher) Einsatz des Pflegedienstes im Rahmen der „Infusionstherapie“ LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.03.09 (Az. L 16 KR 64/08) Das Dokument ist frei zugänglich
SG Hamburg: Zur Erbringung der häuslichen Krankenpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe Leitsätze des Gerichts: 1. Eine
stationäre Einrichtung der Behindertenhilfe kann ein sonstiger geeigneter Ort im
Sinne des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB V sein. Quelle: Landesrechtsprechung Hamburg.de. Den Volltext der Entscheidung können Sie unter folgendem Link nachlesen: >>> http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=ha&Art=en&Datum=2009&nr=2471&pos=0&anz=54 <<< (html) BSG: Erstattungsanspruch des Krankenhauses gegen den Soziahilfeträger bei Notfallbehandlung eines Arbeitslosengeld-II-Berechtigten bejaht BSG, Urt. v. 19.05.09 (Az. B 8 SO 4/08 R) Quelle: BSG. Medieninformation Nr. 18/09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10956&pos=1&anz=19 <<< (html) LSG Niedersachsen-Bremen: Lichtsignalanlage für hochgradig Schwerhörige auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.02.2009, Az. L 1 KR 201/07 (Lichtsignalanlage; Revision beim BSG anhängig unter dem Az. B 3 KR 5/09) und L 1 KR 151/08 (Gehörlosennotruf; noch nicht rechtskräftig) Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen, PM v. 19.05.09 >>> http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/master/C55813606_N6074864_L20_D0_I5210490.html <<< (html) Dort findet sich im Übrigen auch die Möglichkeit zum Download der Entscheidungen im Volltext. SG Darmstadt: U.a. zur Frage der Zumutbarkeit einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung SG Darmstadt, Beschl. v. 30.03.09 (Az. S 17 SO 18/09 ER) Das Dokument ist frei zugänglich!
BSG: Keine Protonentherapie bei Brustkrebs BSG, Urt. v. 06.05.09 (Az. B 6 A 1/08 R) Bei Brustkrebs darf eine Protonenbestrahlung nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden. Eine derartige Therapie von Mammakarzinomen an Stelle der bislang üblichen Bestrahlung mit Photonen (Röntgenstrahlen) ist nur im Rahmen klinischer Studien möglich, in denen Wirksamkeit und Nebenwirkungen genauer erforscht werden. Dies hat das Bundessozialgericht am 6. Mai 2009 entschieden und damit der Klage des Gemeinsamen Bundesausschusses gegen eine Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit auch in letzter Instanz stattgegeben. >>> weiter Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 16/09 v. 06.05.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10935&pos=0&anz=16 <<< (html) BSG: Möglicherweise Versorgungsschutz auch bei Teilnahme an einer Impfstudie BSG,
Urt. v. 23.04.09 (Az. B 9 VJ 1/08 R ) Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 23.4.2009 an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass der öffentlichen Impfempfehlung ein von der zuständigen Behörde verursachter Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichsteht. Darüber hinaus hat er Kriterien herausgearbeitet, nach denen eine derartige "Rechtsscheinshaftung" des Staates in Betracht kommt, wenn der Impfling an einer Impfstudie teilgenommen hat. Eine Impfstudie dient der klinischen Prüfung von Impfstoffen, die noch nicht zugelassen sind. Solche Impfungen sind nicht öffentlich empfohlen. In der vom Bundessozialgericht entschiedenen Revisionssache erhielt die im März 2002 geborene Klägerin als Säugling im Rahmen einer Impfstudie dreimal eine Siebenfach-Kombinationsimpfung, u.a. gegen Meningokokken-Infektionen. Dabei wurde ein Impfstoff verwendet, der noch nicht zugelassen war. Darüber hinaus war eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Infektionen seinerzeit nur für gefährdete Personen öffentlich empfohlen, zu denen die Klägerin nicht gehörte. Bei einer Vorsorgeuntersuchung im September 2002 wurden bei der Klägerin Entwicklungsverzögerungen festgestellt. Inzwischen ist sie schwerstbehindert. Ausgehend von den Tatsachenfeststellungen des Landessozialgerichts hat das Bundessozialgericht zunächst bestätigt, dass ein gesetzlicher Versorgungsanspruch der Klägerin schon deswegen ausscheidet, weil sie keinen zugelassenen, also auch nicht öffentlich empfohlenen Impfstoff erhalten hat. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz lässt sich jedoch ein dem Beklagten zurechenbarer Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung nicht ohne weitere Ermittlungen verneinen. Möglicherweise ist durch die bei der Studie verwendete schriftliche Elterninformation des Pharmaunternehmens der falsche Eindruck erweckt worden, mit der Teilnahme an der Studie werde einer öffentlichen Impfempfehlung entsprochen. Mit dieser Elterninformation könnte sich zuvor die bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein eingerichtete Ethikkommission befasst haben. Zu deren Aufgaben gehört es auch, darauf zu achten, dass die an der Studie Teilnehmenden zutreffend informiert werden, bevor sie ihre Einwilligung erklären. Versäumnisse der Ethikkommission könnten dem schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium zuzurechnen sein. Darüber hinaus hat dieses selbst im vorliegenden Zusammenhang Überwachungspflichten und -befugnisse, die es ihm ermöglicht haben könnten, eine irreführende Elterninformation zu verhindern. Dementsprechend hat das Landessozialgericht den Sachverhalt und die landesrechtlichen Gegebenheiten weiter aufzuklären.“ Quelle: BSG >>> Medieninformation Nr. 13/09 v. 23.04.09 <<< (html)
Der 3. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 22. April 2009 in einem aktuellen Terminbericht. Zwei Entscheidungen verdienen hierbei Ihre besondere Aufmerksamkeit; zum einen ging es um die Problematik von Hüftprotektoren und die Eintragung ins Hilfsmittelverzeichnis der GKV und zum anderen um die Frage, ob das Gesetz eine Aufgabenteilung zwischen Heimleitung und Pflegedienstleitung. Die Entscheidungen liegen derzeit noch nicht im Volltext vor. Den Terminbericht können Sie auf dem nachfolgenden Link lesen. Quelle; BSG, Terminbericht Nr. 21/09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2009&nr=10902 <<< (html) LSG Baden-Württemberg: Verwertung einer Sachverständigengutachtens im Wege des Urkunden- und nicht des Sachverständigenbeweises (hier: Gutachtenverwertung im Folgeprozess) LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.3.09 (Az. L 10 R 5077/08) Leitsätze des Gerichts 1. Die
Rüge, der psychiatrische Sachverständige habe die Untersuchung nicht persönlich
durchgeführt, geht ins Leere, wenn das Gutachten - in einem Folgeprozess - im
Wege des Urkundenbeweises verwertet wird. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext des Beschlusses >>>
SG Augsburg, Urt. v. 14.10.08 (Az. S 10 P 20/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
SG Speyer: Diabetes mellitus - Anerkennung als Schwerbehinderter nicht allein wegen intensiver Insulintherapie SG Speyer, Urt. v. 11.03.09 (Az. S 5 SB 114/07) Ein an Diabetes mellitus Typ I „juvenilen Diabetes“ Erkrankter hat keinen Anspruch auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, wenn er zwar eine intensive Insulintherapie durchführt, der Diabetes mellitus aber gut eingestellt ist. >>> weiter Quelle: SG Speyer >>> Pressemitteilung v. 25.03.09 <<< (html – posted IQB 26.03.09) Hessisches LSG: Nur Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung führen zur Versicherungspflicht und zur Beitragszahlung durch die Pflegekasse Wer einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen pflichtversichert. Hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, zahlt diese die Rentenbeiträge für die Pflegeperson, wenn diese nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Die Pflege darf allerdings nicht erwerbsmäßig erfolgen und muss wenigstens 14 Stunden wöchentlich umfassen. Maßgeblich sind insoweit nur Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Ergänzende Pflegeleistungen - wie Aufsicht und soziale Kommunikation – sind hingegen unbeachtlich. Dies entschied in einem gestern heute veröffentlichten Urteil der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts >>> weiter Quelle: Hessisches LSG, >>> Pressemitteilung Nr. 11/09 v. 25.03.09 <<< (html – posted IQB 26.03.09)
SG Wiesbaden, Beschl. v. 06.03.09 ( Az. S 17 KR 16/09 ER) – nicht rechtskräftig Quelle: vgl. dazu die Mitteilung bei rsw.beck.de, Beck-aktuell >>> http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=AFE7AA72175C4567BC023E1A19109607&docid=278275&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10 <<< (html)
Hess. LSG, Urt. v. 30.10.08 (Az. L 8 KR 353/07) Was ist passiert? Die Klägerin, geboren im Jahr 1918, ist bei der Beklagten krankenversichert. Der Hausarzt verordnete am 5. Mai 2006 ihr für den Zeitraum 18. Mai bis 1. Juni 2006 einmal wöchentlich die i. m. Injektion von B 12 und Folsäure in Form der häuslichen Krankenpflege wegen Altersgebrechlichkeit, Inappetenz und Gehstörungen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung. Die Medikamente B 12 und Folsäure verordnete der Hausarzt der Klägerin auf einem Privatrezept. Den Antrag
der Klägerin vom 10. Mai 2006, die Kosten der Inanspruchnahme eines ambulanten
Pflegedienstes für die i. m. Injektion zu übernehmen, lehnte die Beklagte mit
Bescheid vom 11. Mai 2006 ab. Der in
Anspruch genommene Pflegedienst stellte die Kosten der Fahrten und der
Injektionen im verordneten Zeitraum in Höhe von 29,47 € in Rechnung. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen; das LSG hat die hiergegen eingelegte Berufung für begründet erachtet und im Ergebnis einen Anspruch auf Erstattung der Kosten der häuslichen Krankenpflege für die ärztlich verordnete intramuskuläre Injektion von Arzneimitteln bejaht und darüber hinaus ausgeführt, dass dem Anspruch des Versicherten auf Erstattung der Kosten der häuslichen Krankenpflege nicht entgegen steht, wenn die ärztlich verordneten Arzneimittel nicht verschreibungspflichtig sind. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das LSG die Revision zugelassen. Das Dokument ist frei zugänglich!
SG Dortmund: Anrechnung unangemessener Bestattungsvorsorge bei Sozialhilfebezug SG Dortmund, Urt. v. 13.02.2009, Az.: S 47 SO 188/06 „Der Sozialhilfeträger muss Heimpflegekosten nicht übernehmen, wenn der Pflegebedürftige mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvertrag schließt, der eine unangemessen hohe Treuhandeinzahlung beinhaltet“ >>> Quelle: Sozialgericht Dortmund, Pressemitteilung v. 06.03.09 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/06_03_2009/index.php <<< (html)
Vgl. dazu auch die obergerichtliche Rechtsprechung: BSG: Angemessene Vorsorge für den Todesfall ist bei Gewährung von Sozialhilfe nicht zu berücksichtigen (hier: Bewohnerin in einem Alten- und Pflegeheim) BSG, Urt. v. 18.03.08 (Az. B 8/9b SO 9/06 R) Das Dokument ist frei zugänglich!
Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur "künstlichen Befruchtung" nach dem 40. Lebensjahr der Ehefrau Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 8/09 v. 03.03.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10825&pos=3&anz=11 <<< (html) SG Hamburg: Kein Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V bei Unterbringung in einem Heim i.S.d. Heimgesetzes. SG Hamburg, Beschl. v. 03.02.09 (Az. S 48 KR 1330/08 ER)
Was war passiert?
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BSG: Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Pflegeheims mitzuwirken - Kündigung des Versorgungsvertrags BSG, Urt. v. 12.06.08 (Az. B 3 P 2/07 R)
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Hessisches LSG: Bonus für
Verzicht auf medizinische Leistungen unzulässig
Quelle: Hessisches Landessozialgericht, Pressemitteilung Nr. 04/09 v. 28.01.09 >>> http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ/LSG_Darmstadt_Internet/sub/42b/42b10d96-8193-1f11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm <<< (html) GBSG: Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten „Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat am 29. Januar 2009 in fünf Revisionsverfahren Entscheidungen von Schiedsstellen (§ 76 SGB XI) überprüft, durch die Pflegevergütungen mittels Schiedsspruch festgesetzt worden waren.“ >>> weiter Quelle: Bundessozialgericht, Medizininformation Nr. 05/09 v. 29.01.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10758&pos=0&anz=5 <<< (html) Hessisches LSG: Krankenkasse muss nur bei ordnungsgemäßem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit zahlen Hessisches LSG, Urt. v. 15.01.09 (Az. L 8 KR 169/06) „Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank, so werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet und er erhält Krankengeld. Dies gilt auch bei einem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherte das in europarechtlichen Verordnungen bestimmte Meldeverfahren eingehalten hat.“ >>> Quelle: Hessisches Landessozialgericht >>> Pressemitteilung 01/2009 v. 15.01.09 <<< (html) LSG Rheinland-Pfalz: Keine Weiterbildung zur Ergotherapeutin bei eingeschränkter körperlicher Eignung für diesen Beruf LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.11.08 (Az. L 2 ER 260/08 R)
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Weitergabe von Patientendaten an private Abrechnungsstellen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne ausdrückliche Regelung unzulässig BSG, Urt. v. 10.12.08 (Az. B 6 KA 37/07 R) Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> BSG, Medieninformation Nr. 56/08 <<< (html) LSG Hessen: Pflegegeld muss nicht am Ersten eines Monats auf dem Konto sein Hessisches LSG. Urt. v. 30.10.08 (Az. L 8 P 19/07) Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil v. 30.10.08 entschieden, dass die Zahlung (Überweisung) des Pflegegeldes am Ersten eines Monats ausreichend ist. Quelle: Kostenlose-Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7099.htm <<< (html)
LSG Baden –
Württemberg: Zur Übernahme der Kosten einer Abdominoplastik mit Straffung im
Ober- und Unterbereich sowie Hüftregion und Neueinpflanzung des Nabels sowie
Rekonstruktion der Mammae mittels größerer Silikonimplantate LSG Baden – Württemberg. Urt. v. 11.11.08 (Az. L 11 KR 3379/08 )
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Hess. LSG: Brustverkleinerung – eine behandlungsbedürftige Krankheit? Hess. LSG, Urt. v. 19.11.08 (Az. L 1 KR 7/07) „Die Kosten einer Brustverkleinerung sind von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu tragen, soweit die Brüste nicht entstellend wirken und keine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.“ >>> Quelle: lsg-darmstadt.justiz.hessen.de - Hessisches LSG >>> Mitteilung v. 19.11.08 <<< (html) VG Stuttgart: Anspruch gegen Beamtenkrankenkasse auf Erstattung der Kosten einer wegen Zahnbehandlungsphobie notwendigen Vollnarkose VG Stuttgart, Urt. v. 13.10.08 (Az. 2 K 721/08). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehr dazu erfahren Sie in der Pressemitteilung des VG Stuttgart unter dem nachfolgenden Link: >>> http://www.vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1229534/index.html?ROOT=1192939 <<< Keine Gesprächspsychotherapie zu Lasten der GKV - Landessozialgericht bestätigt Entscheidung des G-BA - Signalwirkung für noch anhängige Rechtsstreite Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in zweiter Instanz in seiner Entscheidung bestätigt, die Gesprächspsychotherapie nicht als Behandlungsverfahren in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen (Aktenzeichen: L 5 KA 2851/06, 29. Oktober 2008). Das teilte der G-BA am Mittwoch in Siegburg mit. Quelle: G-BA >>> Mitteilung v. 05.11.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Zur Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vgl, auch die Pressemittelung des Gerichts v. 05.11.08 unter dem nachfolgenden Link: >>> http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1229533/index.html?ROOT=1149397 <<< (html) BSG: Impfschadensversorgung nach Polio-Schluckimpfung nur noch bei Rechtsschein einer öffentlichen Empfehlung BSG v. 02.10.08 (Az. B 9/9a VJ 1/07 R) „Wer durch eine Schutzimpfung, die von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach dem Infektionsschutzgesetz (früher nach dem Bundesseuchengesetz) wegen der Folgen dieses Impfschadens Versorgung nach den Grundsätzen der Kriegsopferversorgung. Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 2. Oktober 2008 im Verfahren B 9/9a VJ 1/07 R an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass der öffentlichen Impfempfehlung der von der zuständigen Behörde verursachte Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichsteht. Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, wird das LSG zu ermitteln haben“ »»» Zum Volltext der Pressemitteilung siehe nachfolgenden Link >>> Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> BSG, Pressemitteilung Nr. 48/08 v. 02.10.08 <<< (html) LSG Nordrhein-Westfalen: Opferentschädigung nach Schönheitsoperation Eine Schönheitsoperation stellt eine vorsätzliche, rechtswidrige gefährliche Körperverletzung dar, wenn die Zustimmung durch bewusst falsche Aufklärung erschlichen wurde. In einem solchen Fall kommt ein Anspruch des Patienten auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) in Betracht. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.05.08 (Az. L 10 VG 6/07) Quelle: justiz.nrw.de >>> Pressemitteilung v. 29.09.08 <<< (html) LSG NRW: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für das Arzneimittel Captagon LSG NRW, Beschl. v. 27.08.08 (Az. L 5 KR 119/07) Was war passiert? Die 1976 geborene Klägerin leidet unter Narkolepsie (Tagesmüdigkeit). Im Rahmen eines in der Zeit vom 16.08.2004 bis 23.08.2004 durchgeführten stationären Aufenthaltes in der I-Klinik T wurde sie u.a. auf das Arzneimittel Captagon eingestellt. Nach Beendigung des Aufenthaltes wurde die Klägerin bis Anfang Dezember 2004 im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Captagon behandelt. Die zunächst bestehende Fiktivzulassung (§ 105 Arzneimittelgesetz (AMG)) für Captagon endete zum 30.06.2003, nachdem der Hersteller einen Antrag auf Nachzulassung zurückgenommen hatte. Captagon ist aktuell in Belgien zugelassen; eine europaweite Zulassung besteht nicht. Nach richtiger Entscheidung des LSG gehört die Versorgung mit dem Fertigarzneimittel Captagon nicht zu den Leistungen, die die Krankenkassen den Versicherten als Sachleistung zu erbringen haben. Captagon ist als Fertigarzneimittel weder in Deutschland noch EU-weit zugelassen (§ 21 Abs. 1 AMG).
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Hess. LSG: Kosten für Soft-Orthesen müssen übernommen werden, auch wenn diese nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind Hess. LSG, Urt. v. 19.06.08 (Az. L 8 KR 69/07) Was war passiert? Die 1995
geborene und bei der Beklagten krankenversicherte Klägerin leidet infolge einer
Frühgeburt mit postnataler Hirnblutung an einer rechtsbetonten spastischen
Tetraparese mit einer spastischen Gangstörung. Ein selbständiges Gehen ist ohne
Hilfsmittel, z.B. Rollator, nicht möglich, zumal eine Adduktorenkontraktur in
den Oberschenkeln und eine starke Valgusstellung beider Beine besteht. Auch die
Bewegungsfähigkeit der Arme ist stark eingeschränkt. Die Intelligenzentwicklung
ist altersgleichen Kindern gegenüber rückläufig. Das Sprechen ist undeutlich,
für einen ungeübten sind nur wenige Worte verständlich. Allerdings konnte durch
intensive Ergotherapie und andere intensive ambulante
Rehabilitationsbehandlungen, wie konduktive Förderung nach Petö eine gewisse
Verbesserung der Gesamtsituation erreicht werden. Wegen der verbliebenen
massiven Behinderungen erhält die Klägerin Leistungen aus der Pflegeversicherung
nach Pflegestufe III und ist insoweit als Härtefall eingestuft. Das LSG gab der Klägerin – wie die erste Instanz – Recht. Hinweis: Die Entscheidung kann im Vollext bei www.sozialgerichtsbarkeit.de nachgelesen werden. Geben Sie hierzu bitte im Suchmodul unter Entscheidungen das Gericht und das Aktenzeichen an.
SG
Aachen: Ein Versicherungsnehmer, der an einer
Erkrankung des zentralen Nervensystems im Sinne eines fortgeschrittenen
Steele-Richardson-Olzewski-Syndrom (PSP) leidet, hat einen Anspruch auf
die auf Versorgung mit Hüftprotektoren
(Hüftschutzhosen). Das Dokument ist frei zugänglich!
BSG: Keine Härtefallanerkennung ohne finanziellen Mehraufwand, auch wenn Pflegeaufwand für Schwerstpflegebedürftigen außergewöhnlich hoch Das Bundessozialgericht hat im Anschluss an sein Urteil vom 30.10.2001 (BSGE 89, 50 = SozR 3-3300 § 12 Nr 1) bestätigt, dass die Anerkennung eines Härtefalls durch die Pflegekasse bei stationärer Pflege voraussetzt, dass ein Versicherter wegen seines außergewöhnlich hohen Pflegebedarfs einen gegenüber dem üblichen Pflegesatz der Pflegeklasse III erhöhten Pflegesatz zu zahlen hat. Dies folgt bereits aus § 43 Abs 3 Satz 1 SGB XI, der die Zahlung des erhöhten Gesamtbetrages von bis zu 1.688 Euro monatlich davon abhängig macht, dass dies zur Vermeidung von Härten notwendig ist - damit können nur finanzielle Mehraufwendungen gemeint sein. Die Härtefall-Richtlinien vom 28.10.2005 haben diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene und vom Senat in der oa Entscheidung konkretisierte Rechtsfolge nur noch nachvollzogen. BSG, Urt. v. 10.4.2008 (Az. B 3 P 4/07 R) Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) LSG Berlin – Brandenburg: Anspruch auf Versorgung von Hörgeräten mit Geräuschunterdrückung für Schwerbehinderte Was war passiert? Zwischen den Parteien ist die Versorgung der Antragstellerin mit Hörgeräten streitig. Die Antragstellerin, geboren im März 1942, bezieht seit dem 01. April 2007 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, daneben erhält sie vom Antragsgegner ergänzende Leistungen. In der sozialen Pflegeversicherung erhält die Antragstellerin Leistungen nach der Pflegestufe II. Sie ist als Schwerbehinderte nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch mit einem Grad der Behinderung von 100 anerkannt. Außerdem sind ihr die Merkzeichen H, G und B zuerkannt. Unter anderem leidet sie an einer Minderbegabung, die auf einen frühkindlichen Hirnschaden zurückgeht. Bei der Beigeladenen ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Am 16. Mai 2006 beantragte die Antragstellerin beim Antragsgegner erstmals die Übernahme der Kosten für zwei Hörgeräte. Sie legte den Kostenvoranschlag eines Hörgeräteakustikers vor, der einen nicht durch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckten Anteil am Kaufpreis von 2.329,- EUR auswies. Der Antragsgegner lehnte es durch Bescheid vom 21. Juni 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. August 2006 ab, die Kosten als Hilfe bei Krankheit zu übernehmen. Die Leistungen der Beigeladenen seien vorrangig. Nach der Entscheidung des LSG hat die Antragstellerin einen Anspruch auf die Leistung der gesetzlichen Krankenversucherung, auch wenn der Anpruch über den Festbetrag hinausgeht, wenn und soweit dieser nicht zum Ausgleich der vorliegenden Behinderung ausreicht. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.05.2008 (Az. L 15 B 242/07 SO ER) Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>> Zum Beschluss des LSG im Volltext <<< (html) LSG Baden-Württ. - Zur Kostenübernahme eines Blutgerinnungsmessgeräts Was war passiert? Die Klägerin begehrt von der beklagten Krankenkasse die Versorgung mit einem Blutgerinnungsmessgerät, einem so genannten CoaguChek-Gerät. Bei der 1941 geborenen Klägerin ist nach mehreren tiefen Beinvenenthrombosen eine lebenslange Behandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulation mit Marcumar) erforderlich. Deswegen wird durch den behandelnden Arzt regelmäßig der Blutgerinnungswert (Quick-Wert) gemessen. >>> mehr dazu <<< (pdf.) LSG Hessen: Anspruch auf Therapiedreirad für Behinderte verneint Behinderte Menschen haben in der Regel gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch darauf, zum Ausgleich ihrer Behinderung mit einem entsprechenden Fahrrad versorgt zu werden. Erst wenn ein Therapiedreirad zur Befriedigung der elementaren Bewegungsfreiheit erforderlich ist, besteht eine entsprechende Versorgungspflicht im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, so das LSG Hessen in einer aktuellen Entscheidung v. 24.04.08 (Az. L 8 KR 40/07). Die Revision wurde nicht zugelassen. Quelle: LSG Hessen >>> Pressemitteilung v. 09.06.08 <<< (pdf.) LSG Rheinland-Pfalz: Zum Anspruch auf Kostenerstattung für eine mobile Rampe Was war passiert?
Aus den Gründen: Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die Berufung gegen die beklagte Krankenkasse nicht begründet. Das SG hat die Klage gegen diese zu Recht abgewiesen. Die Beigeladene zu 1) – hier die Bundesagentur für Arbeit - ist jedoch auf den Hilfsantrag zu 1) des Klägers zu verurteilen, ihm die Kosten der selbst beschafften mobilen Rampe zu erstatten. Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de: LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.04.08 (Az. L 5 KR 115/06) >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) BSG: Vorgaben des Bewertungsausschusses für Psychotherapeuten-Vergütung überwiegend rechtmäßig Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 28.05.2008 entschieden, dass die vom Bewertungsausschuss zuletzt getroffenen Regelungen zur Berechnung von Mindestpunktwerten für bestimmte psychotherapeutische Leistungen überwiegend nicht zu beanstanden sind. »»» Quelle: BSG >>> Pressemitteilung Nr. 21/08 v. 28.05.08 <<< LSG Hessen: Fenstersturz und Opferentschädigung Flüchtet eine Person, die ihrer Freiheit beraubt wurde, mangels Alternativen aus dem Fenster im dritten Obergeschoss, so kann eine Opferentschädigung für die bei dem Sturz erlittenen Schäden nicht wegen grob vernunftwidrigen Verhaltens versagt werden, so eine aktuelle Entscheidung des LSG Hessen. Quelle: LSG Hessen >>> Mitteilung v. 28.05.08 <<< (pdf.) SG Aachen: u.a. zur Erstattung der Kosten für Rufbereitschaft Was war passiert? Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für Rufbereitschaft sowie die Erstattung weiterer Kosten selbst beschaffter häuslicher Krankenpflege (HKP) ab 01.01.2006. Die 1978 geborene Klägerin leidet seit einem Verkehrsunfall im Januar 1998 an einer Querschnittslähmung ab dem Halsbereich mit Atemlähmung und Blasen-/Mastdarmlähmung sowie Zustand nach Blasenaugmentation mit dem Erfordernis 6-8-maliger täglicher Katheterisierung. Sie ist insbesondere wegen notwendiger künstlicher Beatmung auf Behandlungspflege rund um die Uhr sowie weitere Pflegeverrichtungen angewiesen. Ihre Pflege wird durch den von ihren Eltern und ihrem Bruder betriebenen Pflegedienst I. GmbH durchgeführt. Die Beklagte erstattet der Klägerin Kosten der HKP. Bis zum 31.12.2005 bestand zwischen der Beklagten und der HELIOS GmbH ein im Dezember 2004 nach § 132a Abs. 2 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geschlossener Versorgungsvertrag. Dieser sah in der Vergütungsvereinbarung (Anlage 2) eine Vergütungspauschale von 40,55 EUR je Stunde (Ziffer 1) und eine Fahrkostenpauschale von 5,75 EUR je Einsatz (Ziffer 2) vor. § 1 Ziffer 4 dieser Vergütungsvereinbarung lautete: "Die Kosten einer Rufbereitschaft sind mit der Vergütung nach Ziffer 1 abgegolten." Als ein neuer Versorgungsvertrag zwischen der Beklagten und der I. GmbH nicht zustande kam, schlossen die Klägerin und der Pflegedienst I. am 17.01.2006 ohne Beteiligung der Beklagten mit Wirkung am 01.01.2006 einen neuen HKP-Vertrag. In § 1 der Vergütungsvereinbarung (Anlage 2) zu diesem Vertrag vereinbarten die Klägerin und I. eine Vergütungspauschale von 50,15 EUR je Stunde (Ziffer 1) und eine Fahrkostenpauschale von 6,75 EUR je Einsatz (Ziffer 2). § 1 Ziffer 4 der Vergütungsvereinbarung dieses Vertrages lautet: "Die Kosten der Rufbereitschaft sind zusätzlich zu geleisteten Pflegeaufwandszeit mit 12,5 % der i. H. der Vergütungspauschale zu (1) zu regulieren." Die Beklagte trat diesem Vertrag nicht bei.»»» Nach Auffassung des SG Aachen ist die Klage nicht begründet! Quelle: Justiz NRW.de >>> SG Aachen, Urt. v. 04.03.08 (Az. S 13 KR 31/07) <<< (Volltext html) BSG: Härtefallleistung nur bei höherem Pflegesatz Was war passiert? Die im Jahre 1912 geborene, bei der beklagten Pflegekasse versicherte Klägerin leidet an schwerer Demenz mit vollständiger Desorientierung, Wahrnehmungsstörungen, Apraxie, kompletter Harn- und Stuhlinkontinenz, Gang- und Standstörungen, Rumpfinstabilität, Sprachstörungen, Schwerhörigkeit, Osteoporose sowie degenerativen Gelenk- und Wirbelsäulenveränderungen. Sie lebt seit 1982 in einem Pflegeheim in Essen. Die
Beklagte gewährte ihr Sachleistungen bei vollstationärer Pflege nach der
Pflegestufe I ab 1.8.1998 und nach der Pflegestufe II ab 1.7.2000. Einen
Höherstufungsantrag vom 22.2.2005 lehnte die Beklagte nach Einholung von zwei
MDK-Gutachten ab, weil der zeitliche Mindestwert der Pflegestufe III von vier
Stunden täglicher Grundpflege nicht erreicht werde.
Der 3.
Senat hat im Anschluss an sein Urteil vom 30.10.2001 (BSGE 89, 50 = SozR 3-3300
§ 12 Nr 1) bestätigt, dass die Anerkennung eines Härtefalls durch die
Pflegekasse bei stationärer Pflege voraussetzt, dass ein Versicherter wegen
seines außergewöhnlich hohen Pflegebedarfs einen gegenüber dem üblichen
Pflegesatz der Pflegeklasse III erhöhten Pflegesatz zu zahlen hat. Dies folgt
bereits aus § 43 Abs 3 Satz 1 SGB XI, der die Zahlung des erhöhten
Gesamtbetrages von bis zu 1.688 Euro monatlich davon abhängig macht, dass dies
zur Vermeidung von Härten notwendig ist - damit können nur finanzielle
Mehraufwendungen gemeint sein. Die Härtefall-Richtlinien vom 28.10.2005 haben
diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene und vom Senat in der oa Entscheidung
konkretisierte Rechtsfolge nur noch nachvollzogen. BSG: Fahrten im rollstuhlgerecht umgebauten Privat-Kraftfahrzeug sind keine "Krankentransporte" Was war passiert? Die 1972
geborene Klägerin (schwerbehindert mit GdB 100 sowie Merkzeichen "B", "aG" und
"H") ist bei der beklagten KK versichert. Sie nimmt außerhalb ihres Wohnorts
zweimal wöchentlich an Rehabilitationssport-Gruppenveranstaltungen teil, zu
denen sie von einem Familienmitglied in einem rollstuhlgerecht umgerüsteten
privaten Kraftfahrzeug gefahren wird. Die Beklagte bezuschusst diesen
Rehabilitationssport. Den im Dezember 2004 gestellten Antrag der Klägerin auf
Kostenübernahme für die Fahrten im Zusammenhang mit dem Rehabilitationssport
lehnte die Beklagte ab, weil es sich weder um "Reisekosten" ( § 53 SGB IX)
handele noch um Kosten für "Krankentransporte" ( § 60 Abs 2 Nr 3 SGB V) oder für
"Fahrten zu einer ambulanten Behandlung" ( § 60 Abs 1 Satz 3 SGB V). Die dagegen
erhobene Klage ist ebenso wie die Berufung der Klägerin mit Blick auf die seit
1.1.2004 geltenden Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung der GKV vom
14.11.2003 (BGBl I 2190; GMG) erfolglos geblieben: Fahrkosten seien in der
ambulanten Versorgung seither grundsätzlich nicht mehr erstattungsfähig,
Härtefälle aus rein finanziellen Gründen nicht vorgesehen (so schon BSG SozR
4-2500 § 60 Nr 1). Ein Anspruch aus § 60 Abs 5 SGB V iVm § 53 Abs 1 bis 3 SGB IX
scheide aus, weil Rehabilitationssport selbst keine "medizinische Leistung zur
Rehabilitation" sei, sondern eine davon zu unterscheidende "ergänzende
Leistung". Die zwischen Rehabilitationsträgern und Behindertenverbänden am
1.10.2003 geschlossene "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das
Funktionstraining" begründe keine weitergehenden Ansprüche. Sie hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Fahrten zum Rehabilitationssport gegen die beklagte AOK. Fahrten im rollstuhlgerecht umgebauten Privat-Kraftfahrzeug sind keine "Krankentransporte" iS von § 60 Abs 2 Nr 3 SGB V. Auch "Fahrten zu einer ambulanten Behandlung" ( § 60 Abs 1 Satz 3 SGB V in Verbindung mit den Krankentransport-Richtlinien) liegen nicht vor, weil zur Krankenbehandlung iS des SGB V nur Maßnahmen mit Behandlungs- und Therapiecharakter gehören, die einen eindeutigen Krankheitsbezug aufweisen, nicht aber allgemeine Maßnahmen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit; das SGB V unterscheidet bewusst zwischen "Behandlung einer Krankheit" und "medizinischer Rehabilitation". § 60 Abs 1 SGB V kann auch nicht erweiternd als allgemeine Härteregelung ausgelegt werden. Ein Anspruch auf Fahrkosten lässt sich ferner nicht aus § 60 Abs 5 SGB V iVm § 53 Abs 1 bis 3 SGB IX ableiten, weil danach nur Fahrkosten im Zusammenhang mit Leistungen zur "medizinischen Rehabilitation" übernommen werden. Rehabilitationssport ist im Rechtssinne keine solche Leistung, sondern selbst nur als "ergänzende" Leistung ausgestaltet. Ein Anspruch der Klägerin ergibt sich schließlich weder aus der Einweisungsvorschrift des § 44 Abs 1 Nr 5 SGB IX noch aus der "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1.10.2003", die Ansprüche über die gesetzlichen Detailregelungen hinaus nicht erweitert. Der Senat hatte keinen Anlass, über Leistungszuständigkeit und Leistungspflicht eines anderen Trägers zu entscheiden. Quelle: >>> BSG, Urt. v. 22.04.08 (Az. B 1 KR 22/07 R - Terminbericht <<< BSG: Zur Frage der Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung "aus medizinischen Gründen" und deren gerichtlicher Überprüfung Was war passiert? Eine bei der beklagten Krankenkasse versicherte Patientin war in der Zeit vom 7. Januar bis zum 22. April 2002 in einem von der Klägerin betriebenen Krankenhaus zur Behandlung einer langjährigen Alkoholerkrankung und darauf beruhenden Folgeschäden vollstationär untergebracht. Die Krankenkasse bezahlte die Behandlung aber nur bis zum 31. Januar 2002, weil die weitere Behandlung auch außerhalb eines Krankenhauses hätte durchgeführt werden können. Die von der Klägerin durchgeführten Maßnahmen (z.B. Hirnleistungstraining, Training der Alltagsfähigkeit, medikamentöse Behandlung) zur "Planung und Überprüfung auf Wirklichkeitsgerechtheit der weiterführenden Betreuung in einer Tagesstätte, des Besuchs von Selbsthilfegruppen und der Strukturierung der Resttageszeit durch die Familie in der Wohnung der Patientin sowie die Erstellung eines ausreichenden ambulanten Hilfsnetzes" seien durchaus als sinnvolle rehabilitative Maßnahmen anzusehen, begründeten aber nicht die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung nach Abschluss der Entgiftung. Im Revisionsverfahren allein noch streitig war der Anspruch auf Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung für die Zeit vom 20. März bis zum 22. April 2002. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat durch Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R - auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil hinsichtlich der allein noch streitigen Zeit ab 20. März 2002 aufgehoben und den Rechtsstreit insoweit an das Landessozialgericht zurückverwiesen, weil die bisher getroffenen Feststellungen nicht ausreichen, abschließend darüber zu entscheiden, ob der Vergütungsanspruch begründet ist. Vgl. zur Begründung die weiteren Ausführungen in der Pressemitteilung des BSG. Quelle: BSG >>> Pressemitteilung Nr. 16/08 v. 10.04.08 <<< (html) Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl Behinderte, die in einem Kraftfahrzeug nur in einem Rollstuhl sitzend transportiert werden können und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Schulpflicht auf einen solchen Transport angewiesen sind, haben gegen die gesetzliche Krankenversicherung Anspruch auf Gewährung eines so genannten Kraftknotens als Zubehör zu ihrem Rollstuhl, so dass LSG Rheinland-Pfalz in einer Entscheidung v. 21.02.08 (Az. L 5 KR 129/07) Quelle: LSG Rheinland-Pfalz >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) BSG: Keine Versorgung mit «Lorenzos Öl» auf Kosten der Krankenkasse Bei Lorenzos Öl handelt es sich weder um ein Heil- noch um ein Hilfsmittel, sondern entweder um ein nicht zugelassenes Fertigarznei- oder um ein Lebensmittel. In beiden denkbaren Fällen besteht jedoch keine Leistungspflicht der Beklagten, so dass BSG in einer aktuellen Entscheidung v. 28.02.08 (Az. B 1 KR 16/07). Quelle: juris.Bundessozialgericht >>> Medieninformation Nr. 10/08 <<< Krankentransport eines Dementen und Notwendigkeit einer Begleitperson – Wer trägt die Kosten für den Krankentransport? Was ist passiert? Aus dem Sachverhalt: „Streitig ist, wer die anlässlich des Krankentransportes von der W. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie W. in das Arbeiterwohlfahrt-Seniorenheim in M. am 13.05.2002 entstandenen Fahrkosten zu tragen hat.»»» Quelle: Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth >>> mehr dazu <<< Kein Anspruch auf Gewährung eines Cholesterinmessgerätes Quelle: Justiz.Nrw.de >>> Zum Beschluss des Landessozialgericht NRW v. 28.01.08 (Az. L 11 KR 49/07) <<< (html) LSG Hessen: Eingliederungshilfe für Behinderte darf nicht willkürlich gekürzt werden Behinderte Menschen haben zum Ausgleich für ihre eingeschränkten Möglichkeiten, am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe, so dass LSG Hessen in einer aktuellen Entscheidung v. 22.01.08 (Az. L 9 SO 162/07 ER). Die Eingliederungshilfe für Behinderte darf nach der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts nicht willkürlich gekürzt werden, solange sie dem Ziel der sozialen Integration förderlich ist. Was war passiert? Einem jungen Mann aus dem Kreis Gießen, der an Autismus leidet, wurden die Betreuungsstunden von 13 auf 3 Stunden im Monat gekürzt.. Der 22Jährige arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und hatte bisher jeden Freitag mit einem Betreuer Waldausflüge gemacht und dabei Holz gesammelt und verarbeitet. Die enge Bezugsperson und der soziale Kontakt zu ihr hätten, so die Ärzte des behinderten Mannes, seine aggressiven Schübe stark reduziert und seine soziale Integration verbessert. Der Landkreis Gießen, der für die Eingliederungshilfe zuständig ist, argumentierte hingegen, der junge Mann sei selbständiger geworden, in der Werkstatt für Behinderte nicht auffällig geworden und daher mit 3 Betreuungsstunden im Monat ausreichend versorgt. Im konkreten Fall sprachen die Darmstädter Richter dem Kläger jetzt wöchentlich 2,5 Betreuungsstunden zu, weil sie es für erwiesen hielten, dass bei einer autistischen Störung eine regelmäßige wöchentliche Betreuung notwendig ist. Quelle: LSG Hessen – Pressemitteilung v. 22.01.08 (pdf.)
Krankenkasse muss
häusliche Krankenpflege auch außer Haus zahlen
Besteht ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege, so muss die Krankenkasse diese auch dann sicherstellen und finanzieren, wenn der Patient sie nicht zu Hause in Anspruch nimmt, so dass Hessische Landessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 17.12.2007 – Az. L 1 KR 110/06 Quelle: >>> Pressemitteilung Nr. 01/08 des LSG Hessen vom 08.01.2008 <<< (pdf.) Was war passiert? Ein heute 44jährigen Mann aus dem Odenwald, der an Epilepsie und Diabetes leidet und in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, muss jeden Mittag eine Insulininjektion erhalten, die er sich nicht selber setzen kann. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme für die mittägliche Insulinspritze verweigert, weil sie nicht beim Patienten zuhause, sondern an seinem Arbeitsplatz gesetzt werden müsse. Nach Auffassung der Krankenkasse beschränke sich die häusliche Krankenpflege auf Leistungen, die in der Wohnung der Patienten erbracht würden und könne nicht auf deren Arbeitsplatz ausgedehnt werden. Dies
sahen das Hessische LSG und im Übrigen die Vorinstanz zu Recht anders. BSG: Keine Kostenerstattung bei Krankenhausverlegung aus religiösen Gründen Der Kläger lehnt es als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ab, (Fremd‑)Blutinfusionen zu erhalten. Am 14. April 2002 kam er wegen akut aufgetretener Schmerzen im Brustraum in das Klinikum Augsburg. Die Ärzte hielten dort eine Herz-Notfalloperation für erforderlich, aber für undurchführbar, weil der Kläger einer Gabe von (Fremd‑)Blutprodukten nicht zustimmte. Das Klinikum Fulda war allerdings bereit, eine Operation auch ohne solche Transfusionen durchzuführen. Das "Krankenhaus-Verbindungskomitee der Zeugen Jehovas" veranlasste, dass der Kläger am Abend des 15. April 2002 mit einem Hubschrauber von Augsburg nach Fulda geflogen und dort noch in der Nacht operiert wurde, was erfolgreich verlief. Der Kläger beantragte erfolglos, ihm die Kosten für den Hubschraubertransport in Höhe von 4.950 Euro zu erstatten. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat in dem Verfahren B 1 KR 11/07 R am 2. November 2007 diese ablehnende Entscheidung der Krankenkasse bestätigt. Quelle: PM Nr. 37/2007 des BSG >>> zur PM im Volltext <<<
LSG-Nordrhein-Westf.: Hüftprotektoren sind in das Hilfsmittelverzeichnis
aufzunehmen!
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>> zur Entscheidung im Volltext >>>
BVerfG: Öffentlich
geförderte Altenheime müssen sozial Bedürftige aufnehmen
Die gesetzliche Belegungspflicht in Altenpflegeeinrichtung ist verfassungsgemäß, so dass BVerfG in einem aktuellen Beschluss v. 17.10.07. Die Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Trägers, der im Land Brandenburg drei öffentlich geförderte Altenpflegeeinrichtungen betreibt, gegen die gesetzliche Belegungspflicht wurde von der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen. Quelle: PM Nr. 109 des BVerfG v. 13.11.07 >>> mehr dazu >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-109.html Zum Beschluss des BVerfG vom 17. Oktober 2007 – Az. 2 BvR 1095/05 – im Volltext >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20071017_2bvr109505.html
Zur Kostenerstattung für einen
behindertengerechten Umbau eines PKW Der an MS leidende Kläger begehrte die
Kostenerstattung für den Umbau seines PKW, durch den es ihm ermöglicht wird, im
Rollstuhl sitzend transportiert zu werden. Die beklagte Krankenkasse hatte ihn
zuvor außer mit einem elektrischen Rollstuhl und einem Stehrollstuhl auch mit
einer elektrischen Ladehilfe versorgt, mit der er den Rollstuhl in den
Kofferraum seines PKW verladen konnte. Dies ist ihm wegen der Verschlechterung
seines Gesundheitszustandes nicht mehr möglich. Mit dem umgebauten PKW will der
Kläger in erster Linie Krankengymnasten und Ärzte aufsuchen, aber auch an einer
Selbsthilfegruppe teilnehmen können. Das BSG geht in seiner Entscheidung v.
19.04.07 (Az. B 3 KR 9/06 R) mit dem LSG davon aus, dass der Kläger mit den
bereits zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln in der Lage ist, sich den
Nahbereich zu erschließen und damit das Grundbedürfnis nach Bewegungsfreiheit zu
erfüllen. Im Nahbereich liegen üblicherweise auch Arztpraxen und Praxen von
Krankengymnasten, sodass auch diese mit einem Elektrorollstuhl erreicht werden
können. Soweit dafür größere Entfernungen wegen der speziellen Arzt- oder
Therapeutenwahl oder wegen der besonderen Verhältnisse des Wohnortes
zurückgelegt werden müssen, können sie keinen weiteren Hilfsmittelbedarf
begründen, da auf durchschnittliche Wohnverhältnisse abzustellen ist. Eine
Selbstbindung der Beklagten durch die frühere Bewilligung einer Ladehilfe für
den PKW ist nicht eingetreten, weil die Anspruchsvoraussetzungen bei jeder
Hilfsmittelbewilligung umfassend zu prüfen sind. (Quelle: BSG -
Presse-Mitteilung Nr. 18/07 vom 19.4.2007) OVG Hamburg zur Beihilfefähigkeit der Bioresonanztherapie Die Aufwendungen für eine Bioresonanztherapie sind jedenfalls dann nicht beihilfefähig, wenn die Erkrankung auch mit Methoden der Schulmedizin behandelt werden kann, so das OVG Hamburg in einem aktuellen Beschluss v. 04.04.2007 (1 Bf 12/07.Z). Quelle: LRHA.juris >>>
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Kein Anspruch auf ein
behindertengerechtes Fahrrad nach
dem 15. Lebensjahr! Der 1984 geborene und bei der Beklagten familienversicherte Kläger leidet u. a. an einer Fehlbildung der größeren Gelenke. Sie sind in der Beweglichkeit erheblich eingeschränkt. Er ist kleinwüchsig und adipös. 1996 ist er von der Beklagten mit einem behindertengerechten Dreirad versorgt worden. Im Juli 2002 beantragte er unter Vorlage einer Verordnung der Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. B. K vom 4. Juni 2002 sowie eines Kostenvoranschlages der Firma P vom 2. Juli 2002 die Übernahme der Kosten für ein behindertengerechtes Dreirad in Höhe von 1.322,44 EUR. Zur Begründung dieses Antrages machte der Kläger geltend, dass er das ihm gewährte Dreirad wachstumsbedingt nicht mehr nutzen könne. Mit Bescheid vom 9. Juli 2002 lehnte die Beklagte diesen Antrag ab. Nur Kinder hätten Anspruch auf die Versorgung mit dem begehrten Hilfsmittel. Jugendliche und Erwachsene hätten einen solchen Anspruch nicht. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Gegen das Urteil hat der Kläger Berufung eingelegt. Im Wesentlichen hat er vorgetragen, dass die Gewährung eines behindertengerechtes Dreirades für seine soziale Integration erforderlich sei. Er stehe als Heranwachsender einem Jugendlichen gleich. Die Voraussetzungen der Rechtsprechung für die Versorgung mit dem begehrten Dreirad seien daher erfüllt. Auch um eine Abnutzung des Bewegungsapparates über Gebühr zu vermeiden, sei davon auszugehen, dass hier die Gehfähigkeit nicht bestehe, sodass er auf das Fahrrad angewiesen sei. Die Berufung blieb ohne Erfolg. Im vorliegenden Fall war die
Frage im Streit, ob das von dem Kläger begehrte Fahrrad zum Ausgleich seiner
Behinderung erforderlich ist. Ein Hilfsmittel ist in diesem Sinne zum
Behinderungsausgleich erforderlich, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im
täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein Grundbedürfnis betrifft. Zu
diesen Grundbedürfnissen gehören die allgemeinen Verrichtungen des täglichen
Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung,
elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines
gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes, der auch die Aufnahme von
Informationen, die Kommunikation mit anderen sowie das Erlernen eines
lebensnotwendigen Grundwissens umfasst (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 m. w.
Nachw.). Das Radfahren selbst gehört nicht zu diesen Grundbedürfnissen. Die
Ermöglichung allein des Radfahrens für einen behinderten Menschen, der ein
handelsübliches Fahrrad nicht benutzen kann, fällt daher nicht in die
Leistungspflicht der Beklagten (BSG a. a. O.). Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>> zur Entscheidung im Volltext >>>
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>> zur Entscheidung im Volltext >>> |
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