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Aktuelle Rechtsprechung im Gesamtüberblick (zugleich im Verbund mit Gerontopsychiatrierecht.de)

 

BGH: Zum Freiheitsentzug durch geschlossene Unterbringung (u.a. zur Gefählichkeitsprognose)

BGH, Beschl. v. 14.12.11 (Az. XII ZB 488/11)

Aus dem Sachverhalt:

Der 42 Jahre alte Betroffene wendet sich gegen die Anordnung seiner ordnungsrechtlichen Unterbringung nach dem Baden-Württembergischen Unterbringungsgesetz (UBG BW).

Bei dem Betroffenen wurde 1997 eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.  Seit 1998 steht er unter gesetzlicher Betreuung.

Der Betroffene ist weiterhin wahnhaft liebeshungrig; er wünscht sehnlichst eine Beziehung zu einer Frau. Die Begierde des Betroffenen richtete sich ab 1996 auf die ihm flüchtig bekannte K., die er zunehmend verfolgte und belästigte. Sein Besitzstreben an dieser Frau, welche seine Zuneigung nicht erwiderte, steigerte sich mit der Zeit in Sachbeschädigung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung, wegen derer der Betroffene zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.

Im Jahre 2001 wiederholten sich die Vorfälle; der Betroffene versuchte durch das Kellerfenster in das Haus der K. einzudringen und stellte ihr wiederum am Arbeitsplatz nach, wobei es auch zu körperlichen Übergriffen kam. Dieses führte zunächst zu einer ordnungsrechtlichen Unterbringung des Betroffenen nach UBG BW, später zu einer erst vorläufigen und dann endgültigen Unterbringung im strafrechtlichen Maßregelvollzug, dessen weitere Vollstreckung am 16. Dezember 2005 zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unter dem Einfluss einer für vier Jahre angeordneten Führungsaufsicht gelang die medikamentöse Einstellung des Betroffenen, der in dieser Zeit ein unauffälliges Leben führte, bis er von Juli bis Dezember 2010 wiederum einer Frau nachstellte, indem er ihr beispielsweise unerbeten Blumen vor die Tür stellte.

Mit dem Ablauf der Führungsaufsicht am 8. Januar 2011 setzte der Betroffene seine Medikamente ab. Im Februar kam es zu einer Auffälligkeit gegenüber einer 20jährigen Frau, die in eine Nachbarwohnung eingezogen war. Vor deren Wohnungstür bereitete der Betroffene einen "Altar" mit Blumen, Süßigkeiten und Stofftieren sowie Kondomen in einer herzförmigen Dose.

Aufgrund dieser Vorfälle kam der Betroffene zunächst freiwillig und dann aufgrund gerichtlicher Unterbringungsanordnung nach UBG BW für zunächst acht Wochen, gerechnet ab 21. Februar 2011, in die geschlossene psychiatrische Unterbringung. Anlässlich eines orthopädischen Konsils während der Unterbringung weckte eine Arzthelferin sein Interesse, welche er danach an ihrem Arbeitsplatz mit weiteren Geschenken bedachte. Auch im Hinblick auf diese Verhaltensweisen ordnete das Amtsgericht mit Beschluss vom 15. April 2011 die Verlängerung der Unterbringung für weitere acht Wochen an. Die dagegen eingelegte Beschwerde der Verfahrenspflegerin hat das Landgericht zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen. >>> weiter

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; der Beschluss kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=58952&pos=15&anz=616 <<<


BGH: Zur Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB

BGH, Beschl. V. 14.12.11 ( XII ZB 171/11)

Aus dem Sachverhalt:

Für die Betroffene besteht seit Oktober 2009 eine rechtliche Betreuung. Sie leidet an einer organischen psychotischen Störung und ist an Multipler Sklerose erkrankt. Sie hat sechs Kinder von vier Vätern.

Durch die angefochtenen Beschlüsse hat das Amtsgericht die Unterbringung der Betroffenen genehmigt, die sich seit Januar 2011 in einer Klinik befindet. Außerdem hat es die Betreuung um die Aufgabenkreise "Wohnungsangelegenheiten" und "Entgegennahme und Öffnen der Post" erweitert. Dagegen hat der Verfahrenspfleger Beschwerde eingelegt, die vom Landgericht nach einer vom beauftragten Richter durchgeführten Anhörung der Betroffenen zurückgewiesen worden ist. Mit der von ihr eingelegten Rechtsbeschwerde erstrebt die Betroffene die Aufhebung der amtsgerichtlichen Beschlüsse.

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen; der Beschluss kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext nachgelesen werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=58916&pos=6&anz=649 <<< (html)


SG Berlin: Zur Kostenübernahme für eine Protusionstherapie zur Behandlung einer obstruktiven Schlafapnoe

SG Berlin, Urt.v. 04.01.12 (Az. S 112 KR 766/09)

Leitsätze des Gerichts:

Unterkieferprotusionsschienen zur Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen sind ohne positives Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses kein von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasstes Hilfsmittel.

Die Voraussetzungen für eine verfassungsmäßige Leistungsausweitung im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (BVerfGE 115, 25) liegen nicht vor, wenn eine allgemeine anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe zur Verfügung steht und eine rechtswidrige Verfahrensverzögerung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht festgestellt werden kann.

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; die Entscheidung kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120001066&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


BGH: Zur Qualität eines Sachverständigengutachtens im Betreuungsverfahren

BGH, Beschl. v. 09.11.11 (Az. XII ZB 286/11)

a) Das gemäß § 280 FamFG im Betreuungsverfahren einzuholende Sachverständigengutachten muss so gefasst sein, dass das Gericht es auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin überprüfen kann (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 12 mwN).

b) Wurde der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen zum Anhörungstermin weder geladen noch hiervon benachrichtigt, leidet die Anhörung an einem Verfahrensfehler, der eine erneute Anhörung - ggf. durch das Beschwerdegericht - erforderlich macht.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können Sie auf dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=925c763d5f298e45e8179f700ca238f4&nr=58430&pos=4&anz=974 <<<


 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Veröffentlichung von Prüfberichten der Heimaufsicht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.01.12 (Az. 12 CE 11.2685 und 12 CE 11.2700)

Leitsatz des Gerichts:

Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG begründet lediglich eine Verpflichtung des Trägers der jeweiligen Einrichtung zur Veröffentlichung von im Rahmen der Qualitätssicherung (Art. 11 PfleWoqG) erstellter Prüfberichte, nicht aber eine entsprechende Befugnis der nach Art. 24 Abs. 1 PfleWoqG für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Kreisverwaltungsbehörden. Diese dürfen deshalb nach derzeit geltender Rechtslage – außer in den Fällen einer Ersatzvornahme (Art. 32 BayVwZVG) – keine Prüfberichte veröffentlichen.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Pressemitteilung v. 12.01.12 >>> http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM_Transparenz_20121201.pdf <<<; der Beschluss ist online im Volltext nachlesbar unter >>> http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/11a02685b.pdf <<< (pdf.)


LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion

LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.01.12 (Az. 6 Sa 2159/11)

Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion, die während der Probezeit ausgesprochen wurde, für wirksam gehalten und auch die Klage auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 05/12 vom 13.01.2012 >>> http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20120113.1420.364949.html <<< (html)


Bundesgerichtshof entscheidet über Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

BGH, Urt. v. 12.01.12 12. - I ZR 211/10 - Europa-Apotheke Budapest

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 05/2012 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=58866&pos=0&anz=5 <<< (html)


FG Baden-Württemberg: Zum Umfang der Pflicht eines der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Steuerpflichtigen, im Rahmen einer Außenprüfung gemäß § 147 Abs. 6 Satz 2, 2. Alt. AO Patientendaten auf Datenträger herauszugeben

FG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.11.11 (Az. 4 K 4819/08)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&sid=ad558d2e553aa617e8eb94fae8e41ab5&nr=15157&pos=0&anz=1 <<< (html)


OLG Saarbrücken: Zur hypothetischen Einwilligung von Eltern in die Operation ihres Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht

OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.12.11 (Az. 1 U 172/05 – 61)

Leitsätze des Gerichts:

1. Zur hypothetischen Einwilligung von Eltern in die Operation ihres an einer Aortenisthmusstenose leidenden Kindes.

2. Das Selbstbestimmungsrecht auf der einen und das Kindeswohl auf der anderen Seite sind in Fällen gesetzlicher Vertretung des Patienten durch die Eltern zu einem angemessenen Ausgleich zu führen.

Quelle: Rechtsprechung Saarland.de >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2011-12&nr=3779&pos=4&anz=14 <<< (html)


OVG Saarlouis:  Zur Verneinung der für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) erforderlichen Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. f der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz - DVO-HeilprG-1 bei Konsum cannaboidhaltiger Substanzen durch den Erlaubnisbewerber.

OVG Saarlouis, Besch. v. 09.12.11 (Az. 3 A 271/10) 

Leitsätze des Gerichts:

a) An der Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. f DVO-HeilprG-1 fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass der Erlaubnisbewerber keine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass er seinen Beruf ordnungsgemäß unter Beachtung aller in Betracht kommenden Vorschriften und Berufspflichten, insbesondere ohne Straftaten zu begehen, ausüben wird und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben.

b) Wegen der Bedeutung der durch einen unzuverlässigen Heilpraktiker gefährdeten Rechtsgüter sind hierbei - auch in Ansehung der Grundrechte des Erlaubnisbewerbers aus Art. 12 GG - grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen.

c) Bei der Ausübung eines therapeutischen Berufs, insbesondere des Berufs des Heilpraktikers auf dem Gebiet der Psychotherapie, handelt es sich um ein Berufsfeld, das von den sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freigehalten werden muss.

d) Die Tatsache, dass der Erlaubnisbewerber einen langjährig praktizierten Cannabiskonsum eingestandenen hat und im Zusammenhang damit die Auffassung vertritt, hierzu ungeachtet der Illegalität seines Verhaltens berechtigt zu sein, rechtfertigt grundsätzlich die Annahme seiner Unzuverlässigkeit.

Quelle: Rechtsprechung Saarland.de >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2011-12&nr=3769&pos=6&anz=14 <<< (html)


OLG Oldenburg: Chefarzt muss durch eigenes Tätigwerden einer wahlärztlichen Behandlung sein Gepräge geben

OLG Oldenburg, Urt. v. 14.12.11 (Az. 5 U 183/11)

Leitsätze des Gerichts:

Zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag ist es erforderlich, dass der Chefarzt durch sein eigenes Tätigwerden der wahlärztlichen Behandlung sein persönliches Gepräge gibt.

Dadurch, dass der Chefarzt einer psychiatrischen Klinik in täglichen Teamsitzungen die Behandlung supervidiert, werden die eigenverantwortlich durch Dritte durchgeführten Behandlungsmaßnahmen nicht zu eigenen Leistungen des Chefarztes.

Quelle: efundus – Die Entscheidungsdatenbank der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg / OLG Oldenburg; die Entscheidung des Gerichts kann unter dem nachfolgenden Link im Volltext nachgelesen werden >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5851&ident= <<< (html)


KG Berlin: Zu den Pflichten eines Arztes in der Notfallaufnahme

KG Berlin, Urt. v. 24.10.11 (Az. 20 U 67/09)

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird ein Patient von einem Notarzt mit der Differenzialdiagnose einer gefährlichen Erkrankung (hier: cerebraler Prozess) in eine Notaufnahme eingewiesen, ist der Arzt in der Notaufnahme gehalten, diese Erkrankung diagnostisch auszuschließen, bevor er die unklaren Symptome einer Bagatellerkrankung (hier: HWS-Syndrom mit Gastritis) zuordnet.

2. Nach Beweislastumkehr wegen unterlassener Befunderhebung steht es einer Rückentlastung des Behandlers nicht entgegen, dass dem Patienten durch die unterlassene Befunderhebung die abstrakte Möglichkeit einer nicht-standardgerechten Behandlung (hier: Behandlung mit einem nicht zugelassenen und auch nach fachärztlichem Standard nicht einzusetzenden, aber nicht kontraindizierten Medikament) entgeht.

3. Existiert (noch) keine standardgerechte Behandlung des Krankheitsbildes, ist nach dem Maßstab eines vorsichtigen Arztes zu behandeln.

Quelle: KG Berlin, Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE228692011&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


OLG Brandenburg: Klinik darf ihre Arbeitnehmer nicht zum Krankenkassenwechsel drängen

Kliniken dürfen Bewerber um einen Arbeitplatz und die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter nicht zu einem Krankenkassenwechsel veranlassen. >>> weiter

Quelle: OLG Brandenburg >>> Pressemitteilung v. 27.12.11 <<< (pdf.)


BGH: Grober Behandlungsfehler

BGH, Urt. v. 25.10.11 (Az. VI ZR 139/10)

Leitsatz des Gerichts:
Ein Behandlungsfehler ist als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=58691&pos=7&anz=644&Blank=1.pdf <<< (pdf.)


OVG Saarlouis: Zum Erwerb einer Zusatzbezeichnung durch einen Chefarzt

OVG Saarlouis. Urt. v. 04.11.11 (Az. 3 A 163/10)

Leitsätze des Gerichts:

a) Die einschlägigen Vorschriften des Saarländischen Heilberufekammergesetzes (SHKG) und der Weiterbildungsordnung (WBO) erfordern für den regulären Erwerb der Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" grundsätzlich eine in hauptberuflicher Stellung absolvierte Weiterbildungszeit bei einem Weiterbildungsbefugten.

b) Neben der Tätigkeit als vollzeitbeschäftigter Chefarzt in hauptberuflicher Stellung kommt eine (eigene) Weiterbildung in ebenfalls hauptberuflicher Stellung nicht in Betracht, da die Ausübung mehrerer hauptberuflicher Beschäftigungen nebeneinander schon begrifflich nicht möglich ist.

Quelle: Rechtsprechung Saarland.de >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2011-11&nr=3738&pos=16&anz=17 <<< (html)


LAG Köln: Wann darf ein Arbeitgeber ein ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag fordern?

LAG Köln, Urt. v. 14.09.11 (Az. 3 Sa 597/11)

Quelle: LAG Köln, Pressemitteilung Nr. 08/2011 v. 14.12.11 >>> http://www.lag-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilung08-11.pdf <<< (html)


SG Stuttgart:  Zusatzpauschalen für die Vorhaltung der Besuchsbereitschaft

SG Stuttgart, Urt. v. 23.08.11 (Az. S 10 KA 418/10)

Leitsätze des Gerichts:

1. Für Krankenhäuser sind die Zusatzpauschalen für die Vorhaltung der Besuchsbereitschaft bei Notfallbehandlungen nach den Gebührennummern 01211, 01215, 01217 und 01219 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (in der Fassung des Jahres 2008) nur berechnungsfähig, wenn im Zeitpunkt der Leistungserbringung eine Feststellung der Besuchsbereitschaft durch die Kassenärztliche Vereinigung vorlag. Krankenhäuser werden hierdurch nicht unsachgemäß gegenüber Vertragsärzten benachteiligt.

2. Der Bewertungsausschuss darf zwischen der Erbringung von Notfallbehandlungen mit und ohne genereller Besuchsbereitschaft unterscheiden und die Notfallbehandlung mit Besuchsbereitschaft höher vergüten.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=15062&pos=7&anz=1001 <<< (html)


LSG Darmstadt: Heimaufenthalt allein trennt Ehegatten nicht

Im Pflegeheim lebende Frau erhält wegen des Vermögens ihres Ehemanns keine Sozialhilfe

Sozialhilfe zur Pflege wird nur geleistet, soweit den Pflegebedürftigen oder deren Ehegatten bzw. Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die Pflegekosten zu tragen. Ein Ehegatte oder Lebenspartner kann jedoch nicht herangezogen werden, wenn er vom Pflegebedürftigen getrennt lebt. Allein aus der Unterbringung in einem Pflegeheim folgt eine Trennung allerdings nicht. Hiervon ist vielmehr erst bei einem nach außen erkennbaren Trennungswillen auszugehen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. >>> weiter

Quelle: LSG Darmstadt >>> Pressemitteilung 32/11 v. 05.12.11 <<< (html)


BGH: Keine erhöhte Vergütung für Berufsbetreuerin (hier: einjährige Ausbildung zur Krankenpflegehelferin)

BGH, Beschl. v. 26.10.11 (Az. XII ZB 312/11)

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt einer wertenden Betrachtungsweise des Tatrichters. Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat, von ihm Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt wurden und er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat.

2. Die Würdigung des Tatrichters, dass eine einjährige Ausbildung zur Krankenpflegehelferin nach § 10 Abs. 1 KrPflG aF mit einer Lehre nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG nicht vergleichbar ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=2db7797bc7aab24c608beb333ba15575&nr=58321&pos=0&anz=961&Blank=1.pdf <<< (pdf.)


SG Stuttgart: Zum Anspruch eines Medikaments zur Körpervergrößerung

SG Stuttgart, Urt. v. 01.08.11 (Az. S 8 KR 354/10)

Leitsatz des Gerichts:
Ein 13-Jähriger, der 1,52 m groß ist und eine Endgrößenprognose von 1,65 m hat, hat gegen seine Krankenkasse keinen Anspruch auf die Behandlung mit einem Medikament zur Körpervergrößerung, wenn dieses Medikament in Deutschland nicht zur Behandlung von Wachstumsstörungen zugelassen ist.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=15028&pos=10&anz=986 <<< (html)


ArbG Lörrach: Zur außerordentlichen Kündigung eines Chefarztes

ArbG Lörrach, Urt. v. 25.10.11 (Az. 4 Ca 88/11)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des ArbG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=15015&pos=12&anz=976 <<< (html)


LSG Baden-Württemberg: Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Pneumonie als Berufskrankheit (hier: Pflegekraft auf Intensivstation)

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.11 (Az. L 2 U 1138/09)

Leitsätze des Gerichts

1. Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Pneumonie als Berufskrankheit Nr. 3101 der Anlage eins zur Berufskrankheiten-Verordnung.

2. Bei Ausübung von Hilfstätigkeiten ohne ausreichenden Hand- und Mundschutz auf einer Intensivstation mit (auch) Pneumonie-Patienten besteht eine berufsbedingte besondere, über das normale Maß hinausgehende Ansteckungsgefahr für die Erkrankung an einer Pneumonie.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=3&nr=14981&pos=34&anz=963 <<< (html)


BGH: Zur Betreuerbestellung

BGH, Beschl. v. 21.09.11 (Az. XII ZB 287/11)

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=01f4b6ed8bcf3643ac1c13062ee73a64&nr=57911&pos=9&anz=960 <<< (html)


AG Nürtingen: Zwangsweise Behandlung psychisch Kranker bei Unterbringung nach UBG Baden-Württemberg

AG Nürtingen, Beschl. v. 10.11.11 (Az. 11 XIV 80/11)

Leitsatz des Gerichts:

Behandlungsbedürftige psychisch Kranke, die krankheitsbedingt für sich oder andere gefährlich sind, können nach UBG Baden-Württemberg nur untergebracht, aber nicht gegen ihren Willen behandelt werden.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des AG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&nr=14977&pos=2&anz=947 <<< (html)


VGH Mannheim: Normenkontrolle gegen Landesheimbauverordnung erfolglos

Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit einem heute bekannt gegebenen Urteil vom 27.09.2011 entschieden, dass die neue Landesheimbauverordnung vom 18.04.2011, die - einmalig im Bundesgebiet - unter anderem vorsieht, dass allen Heimbewohnern ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen muss, mit höherrangigem Recht vereinbar und daher gültig ist. >>> weiter

Quelle: VGH Mannheim, Pressemitteilung v. 11.11.11 >>> http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1272339/index.html?ROOT=1153033 <<< (html)


LG Heidelberg: Nicht jeder erkannte erhöhte Blutwert kann als Gesundheitsstörung aufgefasst werden

LG Heidelberg, Urt. v. 18.10.11 (Az. 2 O 201/09)

Leitsätze des Gerichts:

Ein vereinzelter erhöhter Blutwert ist nur ein Parameter bei der Diagnose von Krankheiten und stellt für sich genommen noch keine Gesundheitsstörung dar. Eine Gesundheitsstörung liegt nach dem allgemeinen Sprachgebrauch erst bei der Diagnose einer Krankheit oder beim Auftreten von Beschwerden vor, die den Verdacht auf das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Krankheit begründen.

Stellt der Versicherer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in einem Fragenkatalog zur Risikoeinschätzung nur allgemeine Fragen nach Krankheiten, Gesundheitsstörungen und Beschwerden, muss der Versicherungsnehmer einen einzelnen erhöhten Blutwert daher nur angeben, wenn dieser erhöhte Blutwert bereits für sich genommen den sicheren Schluss auf das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Krankheit zulässt und dem Versicherungsnehmer dieser Umstand bekannt ist oder wenn der Schluss auf das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Krankheit für den Versicherungsnehmer aufgrund der ihm bekannten Umstände - auch unter Berücksichtigung eines
Sonderwissens als Arzt - naheliegend ist.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&sid=101c0d58c6afcaec087762fc87f97186&nr=14927&pos=0&anz=1 <<< (html)


OLG Karlsruhe: Zur Ersatzpflicht für psychisch vermittelte Beeninzrächtigungen (hier: Schockschaden)

OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.10.11 (Az. 1 U 28/11)

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Ersatzpflicht für psychisch vermittelte Beeinträchtigungen - wie hier der Unfalltod naher Angehöriger - wird regelmäßig nur da bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die die auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden. Die Gesundheitsbeschädigung muss also nach Art und Schwere über das hinausgehen, was nahe Angehörige in derartigen Fällen erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleiden (im Anschluss an BGH NJW 1989, 2317).

2. Zum - hier gelungenen - Nachweis dass die Nachricht vom Unfalltod der getrennt lebenden Ehefrau einen Schockschaden im Sinne einer akuten Belastungsreaktion, daneben aber auch eine mittelgradige depressive Episode auslöste, für die der Schädiger aus Gefährdungshaftung einzustehen hat.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14910&pos=8&anz=872 <<< (html)


LG Heidelberg: Blutentnahme und Aufklärungspflicht

LG Heidelberg, Urt. v. 29.06.11 (Az. 4 O 95/08)

Leitsatz des Gerichts:

Vor Durchführung einer medizinisch indizierten Blutentnahme bedarf es - anders als im Fall einer fremdnützigen Blutspende - keiner Aufklärung des Patienten über das Risiko einer Nervenirritation durch die eingeführte Nadel

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&Datum=2011-6&nr=14518&pos=0&anz=2 <<< (html)


AG Mannheim: Zum Umfang der Einwilligung des Patienten zur Weitergabe seiner Patientendaten  bei einer Abtretung der Forderung aus einer Arzrechnung an ein Abrechnungsunternehmen

AG Mannheim,  Urt. v.21.09.11 (Az. 10 C 102/11)

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Abtretung der Forderung aus einer Arztrechnung an ein Abrechnungsunternehmen muss sich die Einwilligung des Patienten zu der Weitergabe seiner Patientendaten auch - jedenfalls für diesen erkennbar - darauf beziehen, dass im Falle der Weiterabtretung an die refinanzierende Bank die Patientenunterlagen und Behandlungsdaten an diese weitergegeben werden können, weshalb der Verstoß hiergegen gem. §§ 4, 4a BDSG, 134 BGB i.V.m. § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB zur Unwirksamkeit der in der Urkunde enthaltenen Erklärungen insgesamt führt.

2. Auf den Umstand, dass das Abrechnungsunternehmen tatsächlich die Forderung nicht an das refinanzierende Institut weiter abgetreten hat, kommt es deshalb entscheidungserheblich nicht an (so auch OLGR Karlsruhe 1999, 85; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.11.2006, Az. 5 U 10/07; LG Frankenthal, Urteil vom 29.11.2006, az. 4 O 298/05; AG Viersen, Urteil vom 06.02.2007, Az. 32 C 102/04, "Juris").

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des AG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14919&pos=0&anz=872  <<< (html)


BGH: Zur Bestellung eines Verfahrenspflegers

BGH, Beschl. v. 28.09.11 (Az. XII ZB 16/11)

Leitsätze des Gerichts:

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt. Für einen in diesem Sinne umfassenden Verfahrensgegenstand spricht, dass die vom Gericht getroffene Maßnahme die Betreuung auf Aufgabenkreise erstreckt, die in ihrer Gesamtheit alle wesentlichen Bereiche der Lebensgestaltung des Betroffenen umfassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648).

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können Sie auf dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=57943&pos=31&anz=467&Blank=1.pdf <<< (pdf.)


BFH: Leistungen zur Krankenhaushygiene umsatzsteuerfrei

BFH, Urt. v. 18.08.11 (Az. V R 27/10)

Mit Urteil vom 18. August 2011 V R 27/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass infektionshygienische Leistungen, die ein Arzt für Krankenhäuser erbringt, steuerfrei sind und daher nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Im Hinblick auf das Erfordernis, Heilbehandlungen in Krankenhäusern unter infektionshygienisch optimalen Bedingungen zu erbringen, erleichtert das BFH-Urteil die Inanspruchnahme von Leistungen selbständig tätiger Ärzte, die sich auf Fragen der Infektionshygiene spezialisiert haben.

Nach dem Urteil des BFH kommt es für die Steuerfreiheit ärztlicher Heilbehandlungsleistungen nicht darauf an, dass der Arzt als Behandelnder im Rahmen eines einzelnen und durch eine Vertrauensstellung geprägten Arzt-Patientenverhältnis tätig ist. Ausreichend ist vielmehr, dass die Leistung des Arztes Teil eines auf Patientenheilung ausgerichteten Gesamtverfahrens zur Heilbehandlung in einem Krankenhaus ist. Dies trifft auf infektionshygienische Leistungen eines Arztes zu, mit denen die Erfüllung der nach dem Infektionsschutzgesetz bestehenden Verpflichtungen in Krankenhäusern sichergestellt wird.

Nicht steuerfrei sind demgegenüber allgemeine Leistungen, die wie z.B. die Reinigung eines Krankenhauses nur einen mittelbaren Bezug zu der dort ausgeübten Heilbehandlungstätigkeit aufweisen.

Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 87 vom 26. Oktober 2011 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2011&nr=24750&pos=1&anz=88 <<< (html)


BVerfG: Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung in einem weiteren Fall erfolgreich - auch baden-württembergische gesetzliche Regelung verfassungswidrig

BVerfG, Beschl. v. 12.10.11 (Az. 2 BvR 633/11)

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 63/2011 vom 20. Oktober 2011

>>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-063.html <<< (html)


BGH: Missachtung von elementaren medizinschen Grundregeln können einen Behandlungsfehler als grob erscheinen lassen

BGH, Urt. v. 20.09.11 (Az. VI ZR 55/09)

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OLG Stuttgart: Hyperbare Sauerstofftherapie (Druckkammerbehandlung) ist eine etablierte alternative Methode

Leitsätze des Gerichts:
Die hyperbare Sauerstofftherapie (Druckkammerbehandlung) ist eine etablierte alternative Methode zur Behandlung einer aseptischen Knochennekrose (hier Morbus Ahlbäck), die sich "in der Praxis ebenso erfolgsversprechend bewährt" hat wie die schulmedizinisch anerkannte Behandlung dieser Erkrankung. Dies begründet einen Leistungsanspruch gem. § 4 (6) Satz 2 1. Alt. MB/KK.

OLG Stuttgart. Urt. v. 22.09.11 (Az. 7 U 39/11)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=0&nr=14823&pos=4&anz=794  <<< (html)


OLG Oldenburg: Zur Zustimmung der Eltern zur nächtlichen Fixierung ihres Kindes in der offenen heilpädagogischen Einrichtung

OLG Oldenburg, Beschl. v. 26.09.11 (Az. 14 UF 66/11)

Leitsatz des Gerichts:

Befindet sich ein minderjähriges Kind in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung bedarf eine Fixierung in der Nachtzeit durch Bauch- oder Fußgurt (unterbringungs-ähnliche Maßnahme) keiner familiengerichtlichen Genehmigung. § 1906 Abs. 4 BGB ist nicht analog anzuwenden.

Quelle: Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Oberlandesgerichte – efundus -; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link aufrufen >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5771&ident= <<< (html)


BVerwG: Keine Beihilfe für medizinische Behandlungen durch Angestellte in der Praxis eines nahen Angehörigen

BVerwG, Urt. v. 29.09.11 (Az. 2 C 80.10)

Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe, wenn er im Betrieb seines nahen Angehörigen von Angestellten behandelt worden ist und der Angehörige als Inhaber der Praxis die Honorarforderung geltend macht.. (…) Dem Kläger waren ärztlich verschiedene Behandlungen (u. a. Krankengymnastik und Massage) verschrieben worden. Sämtliche Behandlungen wurden in der physiotherapeutischen Praxis der Ehefrau des Klägers von einer dort angestellten Physiotherapeutin durchgeführt. Die Beihilfestelle lehnte den Antrag unter Hinweis auf eine Beihilfevorschrift ab, wonach Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen (Ehegatten, Eltern und Kinder) bei einer Heilbehandlung nicht beihilfefähig sind. >>> weiter

Quelle: BVerwG >>> Pressemitteilung Nr. 80/2011 v. 29.09.11 <<< (html)


BGH: Zur Unterbringung (hier: Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung)

BGH, Beschl. v. 17.08.11 (Az. XII ZB 241/11)

Leitsätze des Gerichts:

a) Alkoholismus ist für sich gesehen keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; ebenso wenig vermag die bloße Rückfallgefahr eine Anordnung der zivilrechtlichen Unterbringung zu rechtfertigen. Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat.

b) Nach der Herrschaft des Grundgesetzes steht es zwar in der Regel jedermann frei, Hilfe zurückzuweisen, sofern dadurch nicht Rechtsgüter anderer oder der Allgemeinheit in Mitleidenschaft gezogen werden; das setzt jedoch die Fähigkeit des Betroffenen voraus, einen freien Willen zu bilden (im Anschluss an BVerfGE 58, 208, 224 ff.).

Aus dem Sachverhalt:

Der Betroffene wendet sich gegen die Genehmigung seiner Unterbringung.  Der 1973 geborene Betroffene leidet an einem hirnorganischen Psychosyndrom bei Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma mit frontotemporalem Substanzdefekt sowie an einer langjährigen Alkoholabhängigkeit, die bereits zu einer Leberschädigung geführt hat. Wegen dieser Erkrankung musste der Betroffene seit 2001 vielfach in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht und behandelt werden. Der Beteiligte zu 1 ist zu dessen Betreuer u.a. für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung bestellt worden.

Auf Antrag des Beteiligten zu 1 hat das Betreuungsgericht mit Beschluss vom 6. Januar 2011 die Unterbringung des Betroffenen in der beschützenden Abteilung einer Pflegeeinrichtung bis längstens 6. Dezember 2012 genehmigt. Das Landgericht hat die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner Rechtsbeschwerde. >>> weiter

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können Sie auf dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=61a098a55206798bfa1fbb30bbab4e7f&nr=57634&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf <<< (pdf.)


OLG Zweibrücken: Verbot der Kameraüberwachung in einem Kriseninterventionsraum

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 01.08.2011 (Az. 1 Ws 90/11 (Vollz)

Was war passiert?

Aus dem Sachverhalt:

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat im Sicherungsverfahren durch Urteil vom 16. Dezember 1999 (5220 Js 16446/99) die Unterbringung des jetzt 59-jährigen Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Nach den Urteilsfeststellungen hatte er im Zustand der Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Psychose (wahnhaften Störung) mit einer Weinflasche auf seine schlafende Ehefrau eingeschlagen und versucht sie mit einem Kopfkissen zu ersticken. Danach hatte er mit einer weiteren Weinflasche auf seine im Bett liegende Tochter eingeschlagen. In beiden Fällen zerbrach die Flasche, beide Opfer erlitten u.a. Schnittwunden im Gesicht. Das erkennende Gericht hat die Taten als gefährliche Körperverletzung gewertet und dabei zugrunde gelegt, dass ein freiwilliger Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen werden konnte. 

Die Maßregel wird seit dem 16. Dezember 1999 im Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie in Klingenmünster vollzogen.

Der Beschwerdeführer leidet nach der Bewertung der Klinik, die sich insoweit auch auf die externe kriminologische Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. P. bezieht, an einer handlungs- und verhaltensbestimmten paranoiden Schizophrenie (ICD-10:F20.0).

Im Februar 2008 erkrankte der Beschwerdeführer an einer hochgradigen Einengung der Herzkranzgefäße  (sog. Koronare Herzkrankheit- KHK -), weshalb er sich einer Bypass-Operation in der Herzklinik in K. unterziehen musste. Eine Behandlung der Herzerkrankung (z.B. Medikation, Sport, Tabakabstinenz) lehnt er ebenso ab, wie jegliche psychiatrische Untersuchung und Behandlung. Der Beschwerdeführer hat deswegen am 19. März 2010 eine Patientenverfügung (gem. § 1901 a BGB) aufgesetzt und unterschrieben. Darin hat er lediglich im Falle einer Erkrankung, die ein unumkehrbares tödliches Stadium erreicht haben sollte, eine Medikation zur Vermeidung von Schmerzen erbeten. In der Folgezeit wurde er in den nachts kameraüberwachten Kriseninterventionsraum der Station F6 verlegt, um herzbedingte Krisensituationen oder gar einen Herzinfarkt rechtzeitig zu erfassen und dann notärztliche Maßnahmen in die Wege leiten zu können. Die Zugangstür in den Kriseninterventionsraum war geöffnet, so dass er jederzeit die Nasszelle einschließlich der Toilette in einem gesonderten, nicht überwachten  Raum nutzen konnte. 

Durch Schreiben seines Verteidigers vom 10. November 2010 forderte der Beschwerdeführer das Pfalzklinikum Landeck auf, unverzüglich eine Zurückverlegung auf die Station F5 zu veranlassen, damit er nicht der von ihm abgelehnten Kameraüberwachung unterliegt. Dies lehnte das Pfalzklinikum mit Schreiben vom 15. Dezember 2010 an den Verteidiger aus medizinischen Gründen ab. >>> weiter

Quelle: Rheinland Pfalz, Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Entscheidungsdatenbank >>> http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={A4B3FF9F-16FE-4CE4-BD15-E3B80BFC26D9} <<< (html)


VGH Baden-Württemberg: Zur Angemessenheit der Kosten einer stationären Behandlung

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.08.11 (Az.  2 S 1214/11 )

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Angemessenheit der Kosten einer stationären Behandlung orientiert sich nicht nach der Vergütung, die nach dem Behandlungsvertrag geschuldet ist, sondern ist am Maßstab des medizinisch Gebotenen zu beurteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Behandlung in einer Privatklinik oder einem Krankenhaus vorgenommen wird, dessen Vergütungssätze nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und der Bundespflegesatzverordnung bemessen werden. Die Postbeamtenkasse kann deshalb in ihrer Satzung regeln, dass bei Behandlungen in privaten Krankenhäusern ohne Verträge mit der gesetzlichen Krankenversicherung die Beihilfefähigkeit der Kosten für Leistungen auf die Höhe der Aufwendungen für Krankenhäuser der Maximalversorgung begrenzt wird.

2. Bei dem Einbau eines künstlichen Kniegelenks handelt es sich im Verhältnis zu der Methode der Abrasionsarthroplastik um ein gleichwertiges Therapieangebot.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14750&pos=8&anz=738  <<< (html)


BFH: Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt ist im Regelfall im Praxiswert einer Arztpraxis enthalten

BFH, Urt. v. 09.08.11 (Az. VIII R 13/08 )

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. August 2011 VIII R 13/08 entschieden, dass der mit dem Kaufpreis einer Kassenarztpraxis abgegoltene Praxiswert den Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt grundsätzlich untrennbar umfasst. Der Praxiserwerber schafft daher kein gesondertes immaterielles Wirtschaftsgut "Wirtschaftlicher Vorteil einer Vertragsarztzulassung" an. >>> weiter

Quelle: BFH, PM Nr. 78 vom 21. September 2011 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2011&nr=24455&pos=1&anz=79 <<< (html)


BFH: Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen

BFH, Urt. v. 30.06.11 (Az. VI R 14/10 )

Mit Urteil vom 30. Juni 2011 VI R 14/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen sein können. Anders als bei typischen Unterhaltsaufwendungen kommt ein Abzug aber nur in Betracht, soweit die außergewöhnlichen Belastungen den Betrag der sog. zumutbaren Belastung überschreiten.

Im entschiedenen Fall hatte das Sozialamt die Klägerin auf Erstattung von 1.316 € für die Unterbringung ihres nach einem Schlaganfall pflegedürftigen Vaters (Pflegestufe II) in einem Altenpflegeheim in Anspruch genommen. Insgesamt hatten die Kosten der Heimunterbringung ca. 37.000 € betragen, wovon der Vater rd. 9.000 €, die Pflegeversicherung etwa 22.000 € und den verbleibenden Restbetrag das Sozialamt getragen hatten. Außerdem hatte der Vater, der im Streitjahr 2006 eine Rente in Höhe von 24.000 € bezog, seiner schwer gehbehinderten Ehefrau Unterhalt in Höhe von ca.15.000 € gewährt. Das Finanzamt berücksichtigte die von der Tochter geltend gemachten Unterhaltsaufwendungen nicht. Die hiergegen erhobene Klage war erfolglos.

Der BFH wies die Revision der Klägerin zurück. Zwar stellten Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krank¬heitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstünden, als Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dar. Abziehbar seien insoweit nicht nur die Pflegekosten, sondern auch die Kosten, die auf die Unterbringung und Verpflegung entfielen, soweit es sich hierbei um Mehrkosten gegenüber der normalen Lebensführung handele. Im Streitfall scheide ein Abzug der Aufwendungen für die Heimunterbringung des Vaters allerdings aus, weil die Aufwendungen der Klägerin die zumutbare Belastung i.S. von § 33 Abs. 3 EStG (hier: 6 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) nicht überstiegen. Ein von der zumutbaren Belastung unabhängiger Abzug nach § 33a EStG komme nicht Betracht. Denn nach dieser Vorschrift seien nur typische Unterhaltsaufwendungen, insbesondere Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat sowie notwendige Versicherungen, nicht aber Krankheits- und Pflegekosten des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.

Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 76 v. 14.09.11 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2011&nr=24413&pos=0&anz=76 <<< (html)

Durch einen weiterführenden Link in der vorstehenden PM des BSG kann die Entscheidung im Volltext nachgelesen werden.


BAG: Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung

BAG, Urt. v. 08.09.11 (Az. 2 AZR 543/10)

Die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht in jedem Fall seine ordentliche Kündigung. Zwar haben Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen das verfassungsmäßige Recht, von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können. Als Loyalitätsverstoß kommt auch der Abschluss einer nach katholischem Verständnis ungültigen Ehe in Betracht. Eine Kündigung ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn der Loyalitätsverstoß auch bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile im Einzelfall ein hinreichend schweres Gewicht hat.

Der Kläger trat im Jahr 2000 als Chefarzt in die Dienste der Beklagten, die mehrere Krankenhäuser betreibt. Der Dienstvertrag der Parteien wurde unter Zugrundelegung der vom Erzbischof von Köln erlassenen Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 23. September 1993 (GO) geschlossen. Nach deren Art. 4 wird von den Mitarbeitern die Anerkennung und Beachtung der Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre erwartet. Nach Art. 5 Abs. 2 GO kommt eine Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen bei schwerwiegenden Loyalitätsverstößen in Betracht. Als ein solcher Verstoß wird auch der Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe angesehen. Nachdem sich die erste Ehefrau des Klägers von diesem getrennt hatte, lebte der Kläger mit seiner jetzigen Frau von 2006 bis 2008 unverheiratet zusammen. Das war der Beklagten nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts bekannt. Nach seiner Scheidung von der ersten Ehefrau heiratete der Kläger im Jahr 2008 seine jetzige Frau standesamtlich. Nachdem die Beklagte hiervon Kenntnis erlangt hatte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 30. März 2009 ordentlich zum 30. September 2009. Die Beklagte beschäftigt auch nicht katholische, wiederverheiratete Chefärzte. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben der Klage stattgegeben.

Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Revision der Beklagten mit Urteil vom heutigen Tage zurückgewiesen. Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt iSd. § 1 KSchG. Zwar hat sich der Kläger einen Loyalitätsverstoß zuschulden kommen lassen, dem mit Rücksicht auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht beträchtliches Gewicht zukommt. Insgesamt überwog jedoch das Interesse des Klägers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Dabei fällt in die Waagschale, dass die Beklagte selbst sowohl in ihrer Grundordnung als auch in ihrer Praxis auf ein durchgehend und ausnahmslos der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verpflichtetes Lebenszeugnis ihrer leitenden Mitarbeiter verzichtet. Das zeigt sich sowohl an der Beschäftigung nichtkatholischer, wiederverheirateter Ärzte als auch an der Hinnahme des nach dem Arbeitsvertrag an sich untersagten Lebens in nichtehelicher Gemeinschaft von 2006 bis 2008. Zu berücksichtigen war ferner, dass der Kläger zu den Grundsätzen der katholischen Glaubens- und Sittenlehre nach wie vor steht und an ihren Anforderungen nur aus einem dem innersten Bezirk seines Privatlebens zuzurechnenden Umstand scheiterte. Bei dieser Lage war auch der ebenfalls grundrechtlich geschützte Wunsch des Klägers und seiner jetzigen Ehefrau zu achten, in einer nach den Maßstäben des bürgerlichen Rechts geordneten Ehe zusammenleben zu dürfen.

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 69/11 v. 08.09.11 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=15406&pos=0&anz=69 <<< (html)


BFH: Vermehrung von Knorpelzellen zur Reimplantation beim Patienten als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

BFH, Urt. v. 29.06.11 (Az. XI R 52/07)

Quelle: BFH, PM Nr. 73 v. 07.09.11 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2011&nr=24380&pos=2&anz=75 <<< (html)


LSG Baden-Württemberg: Zum Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (hier: zum Eintritt des Leistung-/Versicherungsfalls)

LSG Baden-Württemberg, Urt. v.  23.08.11 (Az. L 13 R 5780/09)

Leitsätze des Gerichts:

1. In einem rentengewährenden Urteil hat das SG auch festzustellen, wann der Versicherungsfall/ Leistungsfall eingetreten ist.

2. War ein contergangeschädigter Versicherter mit extrem verkürzten Armen und nur drei bzw. vier Fingern mit eingschränkter Greiffunktion nie in der Lage, unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen erwerbstätig zu sein, steht ihm ein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 43 Abs. 6 SGB VI zu.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14712&pos=16&anz=706  <<< (html)


LSG Rheinland-Pfalz: Zur Höhe des GdB bei einem Diabetes mellitus

LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.07.11 (Az. L 4 SB 182/10)

Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 ist für an Diabetes erkrankte Menschen erst dann gerechtfertigt, wenn eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Injektionen erforderlich ist, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss. Außerdem müssen die Betroffenen durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sein. Die Blutzuckerselbstmessung und die Insulindosen (bzw. Insulingaben und Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.

Dies hat das Landessozialgericht entsprechend den Vorgaben der Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung, BGBl. I 2010 S. 928) entschieden. >>> weiter

Quelle: LSG Rheinland-Pfalz, PM v. 02.09.11 >>> http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554528-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=cbf3dd24-0a72-231b-39b6-3f2077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 <<< (html)


OLG Celle: Zur Behandlung mit Medikamenten einer nach § 63 StGB untergebrachten Person gegen ihren Willen

OLG Celle, Beschl. v. 03.08.11 (Az. 1 Ws 233/11)

Leitsatz des Gerichts:
Die Behandlung mit Medikamenten einer nach § 63 StGB untergebrachten Person gegen ihren Willen („Zwangsbehandlung“) ist nach dem Nds. MVollzG jedenfalls dann unzulässig, wenn sie allein zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Gesundheit von Mitpatienten oder Personal der Unterbringungseinrichtung angeordnet wird.

Quelle: OLG Celle, in Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Oberlandesgerichte; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5718&ident= <<< (html)


BGH: Zu den Aufklärungspflichten des Arztes vor der Durchführung der Laminektomie (hier: Behandlungsalternative: Laminoplastie)

BGH, Beschl. v. 19.07.11 (Az. VI ZR 179/10)

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link auf den Seiten des BGH abrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=57473&pos=40&anz=746  <<< (pdf.)


BFH: Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des „betreuten Wohnens“ sind umsatzsteuerfrei

BFH, Urt. v. 08.06.11 (Az. XI R 22/09)

Quelle: BFH, PM Nr. 69 vom 31. August 2011 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2011&nr=24350&pos=1&anz=70 <<< (html)


LG Osnabrück: Erfolglose Klagen gegen Ärzte trotz schwerwiegender Folgen von Mandeloperationen

Urteile der Arzthaftungskammer sind rechtskräftig

„Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Osnabrück hat sich in zwei Verfahren mit den schwerwiegenden Folgen von Mandeloperationen beschäftigen müssen.

In dem Rechtsstreit zum Aktenzeichen 2 O 3/09 verklagte ein Ehepaar aus dem Südkreis Osnabrück einen Hals-, Nasen- und Ohrenarzt, weil ihre Tochter eine Woche nach einer Mandeloperation verstorben war. Das 6 Jahre alte Kind litt unter Asthma bronchiale, Allergien und Mandelentzündungen. Im Sommer 2006 wurden ihr daher vom Beklagten in einem Krankenhaus die Rachen- und Gaumenmandeln entfernt. Vier Tage nach der Operation wurde die Patientin, der zuvor Antibiotikum und Schmerzmittel verordnet worden waren, entlassen. Als die Eltern ihr zwei Tage nach der Entlassung das Schmerzmittel verabreichten, verschluckte sich ihre Tochter und hustete. Weil sie auch Blut spuckte, riefen die Eltern sofort den Notarzt, der leider dem Kind nicht mehr helfen konnte. Es war an der Bluteinatmung erstickt.

In dem zweiten Verfahren, Aktenzeichen 2 O 1471/09, hatte der inzwischen 53-jährige Kläger aus Hasbergen einen HNO-Arzt auf Schmerzensgeld in Höhe von 350.000,- € verklagt. Ende 2006 wurden dem Kläger, der unter Mandelentzündungen und Schnarchstörungen litt, in einer Belegklinik im Landkreis Osnabrück die Gaumenmandeln entfernt (sog. Tonsillektomie). Nach der Operation erlitt der Kläger einen Hustenreiz, der eine massive spritzende Nachblutung verursachte. Daraufhin wurde der Kläger erneut intubiert und per Notarztwagen in ein städtisches Krankenhaus überführt, welches über eine umfassendere Versorgungsmöglichkeit verfügt. Auf der Intensivstation kam es dann zu einem Lungen- und Nierenversagen. Seitdem ist der Kläger dauerhaft schwerstbehindert und gelähmt.“  >>> weiter

Quelle: LG Osnabrück, Pressemitteilung Nr. 38/11 v. 30.08.11 >>> http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22465&article_id=98479&_psmand=157 <<< (html)


BAG: Kein tariflicher Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag in Sachsen-Anhalt

BAG, Urt. v. 17.08.11 (Az. 10 AZR 347/10)

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 65/11 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=15373&pos=3&anz=68 <<< (html)


LSG Sachsen-Anhalt: Transparenzbericht erfolgreich blockiert

LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.07.11 (Az. L 4 P 44/10 B ER)

Betreiber von Pflegeeinrichtungen müssen die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Prüfergebnissen über ihre Pflegequalität im Internet und in der Einrichtung grundsätzlich dulden. Negative Bewertungen in den Transparentberichten sind wegen des Informationsbedürfnisses der Pflegebedürftigen und ihrer Angehöriger hinzunehmen.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat allerdings auf Antrag eines ambulanten Pflegedienstes die Veröffentlichung eines negativen Transparentberichts vorläufig untersagt. Dort war für "pflegerische Leistungen" die Note 5,0 vergeben worden.

Nach Auffassung der Richter sei diese Bewertung nach Angaben von nur einem der 5 Befragten vergeben worden. Daher seien in verfassungskonformer Auslegung der Prüfvorschriften mindestens 10 statt - wie vorgesehen - nur 5 Pflegebedürftige einzubeziehen. Ansonsten könnten die Prüfergebnisse statistisch unbrauchbar oder zweifelhaft sein. Diese Zahl werde auch von den Wissenschaftlern gefordert, die die Transparenzvereinbarungen und bisherigen Ergebnisse ausgewertet hätten.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 08/11 >>> http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lsg/2011/008_2011_0bd8f27867d2ea179fad515092b6c7f4.htm <<< (html)


 VG Stuttgart: Zum Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“

VG Stuttgart, Urt. v. 19.07.11 (Az. 4 K 766/11)

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LSG Berlin-Brandenburg: Krankenhaus obsiegt im Streit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss um die Geltung einer Mindestmenge für die Versorgung mit Kniegelenk-Totalendoprothesen

LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.08.11 (Az. L 7 KA 77/08 KL)

(Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das LSG hat die Revision zugelassen)

Der 7. Senat des Landessozialgerichts in Potsdam hat auf mündliche Verhandlung in einem Urteil vom 17. August 2011 die Mindestmenge von 50 für Kniegelenk-Totalendoprothesen („künstliches Kniegelenk“) für unwirksam erklärt. >>> weiter

Quelle: LSG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v. 18.08.11 >>> http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/media.php/4417/Pressemitteilung_180811.pdf <<< (pdf.)


BGH: Zum Umfang der gebotenen Ermittlungen bei einer Betreuerauswahl (u.a. Anhörung des Betroffenen)

BGH, Beschl. v. 27.07.11 (Az. XII ZB 118/11)

Leitsätze des Gerichts:

a) Ist der Amtsrichter trotz eines gegenläufigen Sachverständigengutachtens aufgrund des persönlichen Eindrucks des Betroffenen zu der Überzeugung gelangt, dass dieser einen freien Willen i.S. des § 1896 Abs. 1 a BGB bilden könne, und hat er deshalb die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt, darf das Beschwerdegericht die Betreuung grundsätzlich nicht ohne Anhörung des Betroffenen anordnen.

b) Ein Einwilligungsvorbehalt darf nur dann angeordnet werden, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr im Sinne des § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehen. Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen.

c) Bei der Auswahl des Betreuers sind gemäß § 1897 Abs. 4 BGB auch die Wünsche eines Geschäftsunfähigen zu berücksichtigen, sofern dieser seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. Dabei kommt es maßgeblich auf die Wünsche des Betroffenen im Zeitpunkt der Betreuerbestellung an; das gilt auch für Vorschläge, bestimmte Personen nicht zu bestellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 21).

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link auf den Seiten des BGH abrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=57365&pos=16&anz=759&Blank=1.pdf <<< (pdf.)

Hinweis:
Zum Senatsbeschluss des BGH v. 16.03.11 (Az. XII ZB 601/10) >>> Quelle: BGH, aaO., >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=9cc529ed85a1e22de2774d1878c6f13d&nr=55751&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf <<< (pdf.)


LSG Mainz: Behandlung mit Hyperthermie wegen Krebsleidens

LSG Mainz, Beschl. v. 15.07.11 (Az. L 5 KR 99/11 B ER)

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Leistungspflicht der Krankenkasse auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6.12.2005 (1 BvR 347/98) kommt auch in Betracht, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss die betreffende Behandlungsmethode auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ausdrücklich nicht befürwortet hat.

2. Zum Anspruch auf Gewährung einer Hyperthermiebehandlung wegen eines Krebsleidens. 

Quelle: LSG Mainz, in Entscheidungsdatenbank Rheinland-Pfalz; der Volltext der Entscheidung ist unter >>> http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={77467819-1196-4C23-A77F-57A2D70B0F88} <<< abrufbar.


VG Stuttgart: Keine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone in Stuttgart für Hausarzt

VG Stuttgart, Urt. v. 04.07.11 (Az. 13 K 3296/10)

Quelle: VG Stuttgart, Pressemitteilung v. 11.08.11 >>> http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1270562/index.html?ROOT=1192939 <<< (html)


LAG Schleswig-Holstein: Zur Höhergruppierung einer Fachberaterin und damit qualifizierte Spezialistin in dem Teilbereich „Häusliche Krankenpflege/Pflegeversicherung“

LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.01.11 (Az. 5 Sa 149/10 )

Quelle: LAG Schleswig-Holstein; den Volltext zur Entscheidung können Sie auf dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/unid/E577B0F5BD78F144C125785500784B03/$FILE/U_5Sa149-10_27-01-2011.pdf <<< (pdf.)


Aus der Rechtsprechung des BGH: Zum Betreuungsrecht

  • BGH, Beschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10

Soll in einem Betreuungsverfahren eine Entscheidung, die die Rechte des Betroffenen beeinträchtigt, auf Ausführungen eines Sachverständigen gestützt werden, die dieser im Termin zur Anhörung in Abwesenheit des Betroffenen gemacht hat, so ist dem Betroffenen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. August 2010 XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278).

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=536f2d16dc3741e9009cd73d854b1e1c&nr=57290&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf <<< (pdf.)
 

  • BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 19/11

a) Ein Verfahrenspfleger ist im Betreuungsverfahren dann zu bestellen, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden.

b) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist im Verfahren auf Aufhebung der Betreuung grundsätzlich nur geboten, wenn tatsächliche Ermittlungen anzustellen sind. Das setzt wiederum greifbare Anhaltspunkte für eine Veränderung der tatsächlichen Umstände voraus, die der Betreuerbestellung zugrunde lagen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Februar 2011 XII ZB 467/10 - FamRZ 2011, 556 Rn. 10).

Bei unveränderter Sachlage hätte die Bestellung eines Verfahrenspflegers einen rein formalen Charakter.

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=01eec316d53084bfff0f21b80594e375&nr=57289&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf  <<< (pdf.)


SG Berlin: Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam - Krankenkasse verletzte Hinweispflicht auf Sonderkündigungsrecht

SG Berlin, Urteile v. 10.08.11 (Az. S 73 KR 2306/10; S 73 KR 15/11

Erhebt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, muss sie ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder hinweisen. Wie schon die City BKK (vgl. Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Juni 2011 – S 73 KR 1635/10 – Pressemitteilung vom 27. Juni 2011) erfüllte auch die DAK ihre Hinweispflicht nicht. Ein im Kleingedruckten eines Informationsschreibens unter der Überschrift „Rechtsgrundlagen“ verstecktes Gesetzeszitat reicht als Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht nicht aus. Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung besteht keine Pflicht zur Zahlung von Zusatzbeiträgen. >>> weiter

Quelle: SG Berlin, Pressemitteilung v. 10.08.11 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20110810.1515.354234.html <<< (html)


BSG: Kein subjektiv-öffentliches Recht auf Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 Abs 3 SGB XI

BSG, Urt. v. 18.05.11 (Az. B 3 P 5/10 R)

Was war passiert?

Aus der Terminvorschau Nr. 17/2011 des BSG:

Es ist streitig, ob die Klägerin von den Pflegekassen die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft (vPfK) nach § 71 Abs 3 SGB XI verlangen kann und ob die Pflegekassen hierüber eine Anerkennungserklärung abzugeben haben.

Die 1962 geborene Klägerin hat eine Ausbildung als Altenpflegerin absolviert und im September 1987 mit staatlicher Anerkennung abgeschlossen. Bis Juli 2002 war sie in diesem Beruf bei verschiedenen Pflegeeinrichtungen tätig, lediglich unterbrochen durch eine dreijährige Familienphase nach der Geburt ihres Kindes (1995 bis 1998). Es folgte bis März 2005 eine Zeit der Arbeitslosigkeit und der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. In dem Zeitraum vom 1.4.2005 bis zum 31.1.2007 ließ sich die Klägerin am Bildungszentrum für Pflegeberufe in München zur "Managerin im Sozial- und Gesundheitsbereich" weiterbilden. Die Maßnahme umfasste 2800 Stunden einschließlich 700 Stunden Berufspraktika, endete mit einer Abschlussprüfung und gilt mit einem absolvierten Anteil von 760 Stunden (zuzüglich Vertiefungsstudien und Praktika) auch als "Weiterbildung zum Pflegemanagement (Pflegedienstleitung)". Danach absolvierte die Klägerin zunächst zwei Hospitationen in Pflegeeinrichtungen (Februar bis August 2007); sodann war sie erneut kurze Zeit arbeitslos und trat zum 1.11.2007 in die Pflegedienstleitung eines Pflegeheimes ein, ohne dabei gegenüber den Pflegekassen als vPfK benannt zu sein. Das Arbeitsverhältnis dauerte bis zum 29.2.2008. Anschließend war die Klägerin erneut kurzzeitig arbeitslos. Seit dem 5.5.2008 ist sie als stellvertretende Heimleiterin und stellvertretende Pflegedienstleiterin in einem anderen Pflegeheim beschäftigt.

Mit einem an die "Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern" (ARGE) gerichteten Schreiben forderte die Klägerin Anfang Februar 2008 ihre Anerkennung als vPfK iS des § 71 Abs 3 SGB XI, um sich als vPfK bewerben zu können. Die ARGE ließ das Schreiben unbeantwortet. Mit ihrer am 29.2.2008 erhobenen Klage hat die Klägerin geltend gemacht, § 71 Abs 3 SGB XI gewähre den Pflegefachkräften einen eigenen Anspruch auf Anerkennung als vPfK durch die Pflegekassen. Die Voraussetzungen seien unabhängig vom Abschluss eines Versorgungsvertrages zu prüfen. Da es in Bayern kein Landesgesetz über die Weiterbildung von Krankenpflegern oder Altenpflegern zum Pflegedienstleiter gebe, könne kein Einrichtungsträger anhand von vorgelegten Zeugnissen objektiv prüfen, ob ein Stellenbewerber den Anforderungen einer vPfK entspreche. Bei ihr komme hinzu, dass sie nur dann die Voraussetzung einer zweijährigen Berufspraxis als ausgebildete Pflegefachkraft erfüllen könne, wenn die dafür maßgebliche Rahmenfrist von 5 auf 8 Jahre erhöht werde, was wiederum davon abhänge, dass die von ihr absolvierte Weiterbildung einem "Weiterbildungslehrgang mit einem nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Abschluss" gleichgestellt werde ( § 71 Abs 3 Satz 2 bis 5 SGB XI). Ohne den förmlichen Nachweis einer Anerkennung als vPfK durch die Pflegekassen sei sie im Wettbewerb um die Stellen als vPfK gegenüber anderen Bewerbern benachteiligt, bei denen die Voraussetzungen des § 71 Abs 3 SGB XI unzweifelhaft vorlägen bzw durch Urkunden belegt seien. Dies beeinträchtige ihre Berufswahlfreiheit (Art 12 GG).

Das SG hat die auf "Anerkennung als vPfK für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen" gerichtete Klage als Feststellungsklage ausgelegt und diese als "jedenfalls unbegründet" abgewiesen (Urteil vom 14.10.2008).

Das LSG hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen: Zwar sei ein Feststellungsinteresse bezüglich eines konkreten Rechtsverhältnisses zu bejahen. In der Sache könne das Feststellungsbegehren jedoch keinen Erfolg haben, weil die § § 71 und 72 SGB XI keine individuellen Ansprüche von Arbeitnehmern regelten, sondern nur die Qualitätsanforderungen an Pflegeeinrichtungen. Ein formelles Anerkennungsverfahren als vPfK sehe das Gesetz nicht vor (Urteil vom 10.3.2010).

Mit der vom Senat zugelassenen Revision rügt die Klägerin die Verletzung des § 71 Abs 3 SGB XI sowie des Art 12 GG.

Quelle: Terminvorschau Nr. 17/2011 des BSG >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11942 <<< (html)

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 18. Mai 2011 wie folgt:

Der Senat hat festgestellt, dass die Klägerin kein subjektiv-öffentliches Recht auf Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 Abs 3 SGB XI besitzt.

Die Vorschrift regelt die Beziehung der Pflegekassen zu den Leistungserbringern, und zwar hier konkret die Voraussetzungen zum Abschluss von Versorgungsverträgen.

Um indes einen Zulassungsantrag ordnungsgemäß in die Wege leiten und begründen zu können, haben Einrichtungsträger allerdings einen Auskunftsanspruch gegen die Pflegekassen - etwa zur Frage, ob eine Pflegefachkraft die Voraussetzungen des § 71 Abs 3 SGB XI erfüllt. Daraus folgt als Rechtsreflex auch ein Anspruch der Pflegefachkraft gegen die Pflegekassen auf Auskunftserteilung. Zum Zeitpunkt der damaligen Antragstellung (Februar 2008) hatten die Beklagten jedoch zutreffend darauf abgestellt, dass die Klägerin in der maßgeblichen Rahmenfrist von fünf Jahren nicht über die erforderliche Berufserfahrung von zwei Jahren verfügte und eine Verlängerung der Rahmenfrist wegen der Absolvierung eines 22monatigen Lehrgangs "Pflegemanagement" nicht in Betracht kam, da es an einem vom Gesetz geforderten staatlich anerkannten Abschluss fehlte.

Auf entsprechenden Hilfsantrag der Klägerin hat der Senat jedoch festgestellt, dass die Beklagten zukünftig verpflichtet sind, einer Pflegefachkraft stichtagsbezogen Auskunft zu der Frage zu erteilen, ob sie die Voraussetzungen für die Tätigkeit einer verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 Abs 3 SGB XI in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung erfüllt

Quelle: Terminbericht Nr. 17/11 (zur Terminvorschau Nr. 17/11) >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=12000 <<< (html)


LSG Baden-Württemberg: Zum Anspruch auf Versorgung mit dem auf Cannabisbasis wirkenden Rezepturarzneimittel Dronabinol (hier verneint).

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.04.11 (Az. L 4 KR 4903/10)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14599&pos=11&anz=599  <<< (html)


LAG Nürnberg: Rufbereitschaft an einem Wochenfeiertag (hier: Oberarzt)

LAG Nürnberg, Urt. v. 23.05.11 (Az. 7 Sa 757/10)

Ordnet der Arbeitgeber für einen Wochenfeiertag Rufbereitschaft an, hat der Arbeitnehmer für die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme Anspruch auf Vergütung gemäß § 11 Absatz 1 TV-Ärzte/VKA. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zur Feiertagsvergütung. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum BAT findet auf die Regelungen im TV-Ärzte/VKA Anwendung.

Das LAG hat für die Beklagte die Revision zugelassen.

Quelle: Arbeitsgerichtsbarkeit Bayern, LAG Nürnberg >>> http://www.arbg.bayern.de/nuernberg/entscheidungen/arbeitsrecht/neue/21653/index.html; den Volltext der Entscheidung können Sie auf dem dort angegebenen Link abrufen.


LSG Baden-Württemberg: Unfall des pflegenden Angehörigen (hier: kein versicherter Wegeunfall)

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 01.07.11 (Az. L 8 U 4065/10)

Leitsatz des Gerichts:

Der Unfall des pflegenden Angehörigen auf dem Weg zum Haus des immobilen Pflegebedürftigen, um den wartenden Hausarzt Zugang zur Wohnung des Pflegebedürftigen zu verschaffen, ist kein versicherter Wegeunfall nach §§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII, denn das Aufschließen der Haustüre ist nicht der Pflegetätigkeit im Bereich der Mobilität zuzuordnen.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14589&pos=16&anz=599  <<< (html)


OLG Stuttgart: Wechsel der Krankenversicherung nach  Erstellung eines Heil- und Kostenplans

OLG Stuttgart, Urt. v. 07.07.11 (Az. 7 U 27/11)

Leitsätze des Gerichts:

1. Wechselt ein Versicherungsnehmer nach der Erstellung eines Heil- und Kostenplans den Krankenversicherer, ohne die dort vorgeschlagene Behandlung durchführen zu lassen, so stellt eine Jahre später aufgrund erneut aufgetretener Schmerzen durchgeführte Zahnbehandlung im selben Bereich einen neuen Versicherungsfall dar, der nicht wegen Vorvertraglichkeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

2. Zum Verschweigen des nicht durchgeführten Heil- und Kostenplans beim Abschluß des neuen Versicherungsvertrages.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=0&nr=14591&pos=8&anz=599 <<< (html)


LSG Baden-Württemberg: Wartungskosten für Treppenlifter als Folgekosten für ein Pflegehilfsmittel?

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 10.06.11 (Az. L 4 P 2397/10)

Leitsatz des Gerichts:

Bei Wartungskosten für einen Treppenlifter handelt es sich nicht um Folgekosten für ein Pflegehilfsmittel, sondern um eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, bei welcher der Höchstbetrag von EUR 2.557,00 zu beachten ist.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14597&pos=12&anz=599 <<< (html)


LG Heidelberg: Blutentnahme und Aufklärungspflicht

LG Heidelberg, Urt. v. 29.06.11 (Az. 4 O 95/08)

Leitsatz des Gerichts:
Arzthaftungsrecht: Vor Durchführung einer medizinisch indizierten Blutentnahme bedarf es - anders als im Fall einer fremdnützigen Blutspende - keiner Aufklärung des Patienten über das Risiko einer Nervenirritation durch die eingeführte Nadel

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OLG Brandenburg: Keine Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei Verschweigen einer Gastritis

OLG Brandenburg, Urt. v. 07.06.11 (Az. 11 U 6/11)

Wer eine schwere Gastritis bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verschweigt und sich im Klaren darüber sein muss, dass die Versicherung auf die Erkrankung hingewiesen werden muss, erhält keine Versicherungsleistungen. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden. >>> weiter

Quelle: OLG Brandeburg, Mitteilung v. 27.06.11 >>> http://www.olg.brandenburg.de/media_fast/1411/PM%20Keine%20Leistungen%20aus%20Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung.pdf <<< (pdf.)


BGH: Verfahrenspflegerbestellung bei Absehen von Bekanntgabe eines Gutachtens

BGH, Beschl. v. 08.06.11 (Az. XII ZB 43/11)

Leitsätze des Gerichts:

a) Sieht das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen ab, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, muss ein Verfahrenspfleger bestellt, diesem das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278).

b) Die Entlassung des bisherigen Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB wird nicht von den §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG erfasst (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10).

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0d8753fae772c4511b3fbf68fa1a3d62&nr=56853&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf << (pdf.)


BGH: Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat unter Bezugnahme auf den inhaltsgleichen Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats (dazu Presseerklärung Nr. 76/2011 vom 5. Mai 2011) dem Großen Senat für Strafsachen ebenfalls die Frage vorgelegt, ob Vertragsärzte (Kassenärzte) Amtsträger oder – hilfsweise – Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs sind. >>> weiter

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 136/2011 v. 21.07.11 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=57022&pos=0&anz=136 <<< (html)


EGMR: Berliner Altenpflegerin erhält 15.000 Euro Entschädigung

Quelle: Bibliomed v. 21.07.11 >>> http://www.bibliomed.de/news/-/content/detail/455806 <<< (html)


OLG Oldenburg: Zu den Aufsichtspflichten eines psychiatrischen Krankenhauses bei Patienten mit fraglichen suizidalen Absichten

OLG Oldenburg, Beschl. v. 17.01.11 (Az. 5 U 187/10)

Auch bei einem Patienten, der nach Selbstverletzung in fraglicher suizidaler Absicht und möglicher psychotischer Störung in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen wird, ist bei einem Toilettengang nicht stets eine Begleitung oder Videoüberwachung erforderlich (Ls. des Gerichts).

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BGH: Behandlung eines deutschen Patienten in einem Schweizer Kantonsspital – Anwendung deutschen oder Schweizer Rechts

BGH, Urt. v. 19.07.11 (Az. VI ZR 217/10)

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 139/2011 v. 19.07.11 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=56931&pos=1&anz=132 <<< (html)


BGH: Zur Beweislastumkehr bei einfachem Befunderhebungsfehler

BGH, Urt. v. 07.06.11 (Az. VI ZR 87/10)

Leitsätze des Gerichts:

Bei einem einfachen Befunderhebungsfehler kommt eine Beweislastumkehr für die Frage des Ursachenzusammenhangs mit dem tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden auch dann in Betracht, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde, und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen.

Hingegen ist nicht Voraussetzung für die Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten, dass die Verkennung des Befundes und das Unterlassen der gebotenen Therapie völlig unverständlich sind (Senatsurteil vom 29. September 2009
* - VI ZR 251/08, VersR 2010, 115 zum groben Befunderhebungsfehler).

Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des BGH unter der Rubrik Entscheidungen >>> http://www.bundesgerichtshof.de/cln_136/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html <<< veröffentlicht.

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=50a8524ba1836158a5e180a4bad46d4b&nr=56802&pos=0&anz=1 <<< (pdf.)

*Querverweis: 

Quelle: BGH, Urt. v. 29. September 2009 - VI ZR 251/08 >>>
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e632b3eab1fcee3cffe850ef4e246ed0&nr=49856&pos=2&anz=3&Blank=1.pdf <<< (pdf.)


BGH: Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

BGH, Urt. v. 07.07.11(Az. 5 StR 561/10)

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 125 v. 07.07.11 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=56790&pos=3&anz=128 <<< (html)


BGH: Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung

BGH, Urt. v. 16.06.11 (Az. VII ZB 12/09)

Leitsatz des Gerichts:

Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompen-ieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789)

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=bce25bdc9b56b2a8ca5ca33df2dc8dbe&nr=56886&pos=0&anz=917&Blank=1.pdf << (pdf.)


LSG Baden-Württemberg: Zur Finanzierung eines implantatgestützten Zahnersatzes

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 29.06.11 (Az. L 2 SO 5698/10)

Auch bei völliger Zahnlosigkeit mit fortgeschrittener Kieferatrophie besteht weder ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf die Gewährung eines Zuschusses noch eines Darlehens zum Zwecke einer Finanzierung implantatgestützten Zahnersatzes. Vielmehr ist der Sozialhilfeempfänger wie alle gesetzlich Krankenversicherten in diesem Fall auf die Versorgung mit einem "normalen" Zahnersatz/-Prothese zu verweisen (Ls des Gerichts)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14502&pos=12&anz=524 <<< (html)


BGH: Zur Betreuervergütung nach einem Betreuerwechsel

BGH, Besch. v. 25.05.11 (Az.) XII ZB 440/10

Leitsatz des Gerichts:
Nach einem Betreuerwechsel beginnt der Abrechnungszeitraum für die Betreuerergütung des § 9 Satz 1 VBVG mit der Wirksamkeit der Bestellung des neuen Betreuers.

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=106354a9c1bdb4e45848bcc8b018aefa&nr=56650&pos=0&anz=1 <<< (pdf.)


BAG: Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung

BAG, Urt. v. 07.07.11 (Az. 2 AZR 396/10)

Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das setzt voraus, dass die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war. Wirkt sich die Täuschung im Arbeitsverhältnis weiterhin aus, kann zudem eine Kündigung gerechtfertigt sein. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 58/11 v. 07.07.11 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=15302&pos=0&anz=58 <<< (html)


LSG Darmstadt: Zweiter Elektro-Rollstuhl nur in Ausnahmefällen

Zum Ausgleich einer Behinderung im Bereich der Mobilität haben Versicherte gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch auf Versorgung mit einem geeigneten Elektro-Rollstuhl. Ein zweiter Elektro-Rollstuhl müsse hingegen regelmäßig nicht gewährt werden. Etwas anderes gelte erst dann, wenn der Erst-Rollstuhl regelmäßig über längere Zeit nicht verfügbar sei, ein passender Ersatz-Rollstuhl nicht gestellt werden könne und der Versicherte deshalb über längere Zeit überwiegend bettlägerig sei. >>> weiter

Dies entschied in einem gestern veröffentlichten Urteil der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Quelle: LSG Darmstadt >>> PM Nr. 20/2011 v. 07.07.11 <<< (html)


LG Kassel: Zur Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme

LG Kassel, Beschl. v. 27.06.11 (Az. 3 T 343/11)


Leitsätze des Gerichts

Die "Genehmigung" einer Unterbringungsmaßnahme erfordert, dass dem bestellten Betreuer die einschlägigen Aufgabenkreise übertragen sind. "Genehmigt" das Amtsgericht eine - in der zu entscheidenden Fallgestaltung vorläufige - Unterbringung, obwohl der Betreuer einen solchen Antrag nicht gestellt hat und mangels notwendiger Aufgabenkreise auch nicht hat stellen können, kann die Beschwerdekammer unter Abänderung der angefochtenen Entscheidung die vorläufige Unterbringung des Betroffenen nach Maßgabe von §§ 1908i, 1846 BGB "anordnen". Es ist der Beschwerdekammer im Rechtsmittelverfahren über die Unterbringung aber verwehrt, die bestehende Betreuung zu erweitern. Diese Entscheidung ist dem Amtsgericht vorbehalten.

 

Was war passiert?

Am 03.06.2011 wurde der Beschwerdeführer durch seine Angehörigen in die eingangs bezeichnete Klinik verbracht und dort – zunächst freiwillig – zur stationären Behandlung aufgenommen. Nachdem sich der Beschwerdeführer dieser Behandlung freiwillig nicht mehr stellen wollte, kam es am 08.06.2011 zu seiner persönlichen Anhörung durch den zuständigen Betreuungsrichter. Der hinzugezogene Stationsarzt diagnostizierte eine akute wahnhafte Verschlechterung der bekannten psychischen Erkrankung mit Suizidalität und empfahl zur Abwehr der bestehenden Eigengefährdung sowie der medikamentösen Neueinstellung die Unterbringung des Beschwerdeführers. Dem ist das Amtsgericht nach persönlicher Anhörung gefolgt und hat durch Beschluss vom 08.06.2011, auf den Bezug genommen wird (Bl. 84 f. d.A.), die vorläufige Unterbringung des Beschwerdeführers in einer geschlossenen Einrichtung längstens bis zum 20.07.2011 „genehmigt“. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit seinem Rechtsmittel vom 14.06.2011 (Bl. 87 d.A.). Das Amtsgericht hat dem Rechtsmittel am 17.06.2011 nicht abgeholfen und die Verfahrensakte der Kammer zur Entscheidung vorgelegt. >>> weiter

Quelle: LG Kassel, Hessenrecht, Landesrechtsprechungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> Zum Volltext <<< (html) <<<


BGH: Pflicht zur (vorsorglichen) Aufklärung der werdenden Mutter über alternative Entbindungen

BGH, Urt. v. 17.05.11 (Az. VI ZR 69/10)

Ist eine Schnittentbindung aufgrund besonderer Umstände relativ indiziert und ist sie deshalb eine echte Alternative zu einer vaginal-operativen Entbindung, besteht eine Pflicht zur Aufklärung der Mutter über die Möglichkeit der Schnittentbindung (Ls. des Gerichts)

Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des BGH unter der Rubrik Entscheidungen >>> http://www.bundesgerichtshof.de/cln_136/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html <<< veröffentlicht.

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=56732&pos=6&anz=680 <<< (pdf.)


 BGH: Zur Kündigung eines Vertrags über ambulante pflegerische Leistungen

BGH, Urt. v. 09.06.11 (Az. III ZR 203/10)

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VGH Baden-Württemberg: Schwangerschaft und „Gehsteigberatung“

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.6.2011 (Az. 1 S 915/11)

Leitsätze des Gerichts:

1. Das an einen privaten Verein gerichtete Verbot, unmittelbar vor einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Personen auf eine Schwangerschaftskonfliktsituation anzusprechen und ihnen unaufgefordert Broschüren, Bilder oder Gegenstände zu diesem Thema zu zeigen oder zu überreichen (sog. Gehsteigberatung), kann auch unter Berücksichtigung der Meinungs- und der Glaubensfreiheit zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der schwangeren Frauen und des dem Schutz des ungeborenen Lebens dienenden Beratungskonzepts des Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetzes gerechtfertigt sein.

2. Die Subsidiaritätsklausel des § 2 Abs. 2 PolG steht einem polizeilichen Einschreiten nicht entgegen, weil durch die Gehsteigberatung das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer unbestimmten Vielzahl von Grundrechtsträgerinnen bedroht wird, denen eine individuelle Rechtsverfolgung vor den ordentlichen Gerichten nicht zumutbar ist.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14457&pos=0&anz=477 <<< (html)


OLG Brandenburg: Keine Leistungen aus einer  Berufsunfähigkeitsversicherung bei Verschweigen einer Gastritis

OLG Brandenburg, Urt. v. 07.06.11 (Az. 11 U 6/11)

Wer eine schwere Gastritis bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verschweigt und sich im Klaren darüber sein muss, dass die Versicherung auf die Erkrankung hingewiesen werden muss, erhält keine Versicherungsleistungen. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden. >>> weiter

Quelle: OLG Brandenburg, Mitteilung v. 27.06.11 >>> http://www.olg.brandenburg.de/media_fast/1411/PM%20Keine%20Leistungen%20aus%20Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung.pdf <<< (pdf.)


KG Berlin: Zur In-Vitro-Fertilisation (IVF) als medizinisch anerkannte Methode und zur Erstattungspflicht der Kosten von privaten Krankenversicherungen

KG Berlin, Hinweisbeschluss v. 20.5.2011 (Az. 6 U 187/10); erledigt durch Berufungsrücknahme vom 7.6.2011

Leitsätze des Gerichts:

1. Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) in Kombination mit einer intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) ist eine medizinisch anerkannte Methode zur Überwindung der Sterilität eines Mannes.

2. Die Aufwendungen hierfür sind nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als medizinisch notwendige Heilbehandlung von der privaten Krankenversicherung aber nur dann zu erstatten, wenn die Maßnahme hinreichenden Erfolg verspricht. Bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht ist von der durch das IVF-Register seit 1982 umfassend dokumentierten Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlungen in Abhängigkeit vom Lebensalter der Frau auszugehen. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, inwieweit individuelle Faktoren die Einordnung der Frau in die ihrem Lebensalter entsprechende Altersgruppe rechtfertigen, ob also ihre persönlichen Erfolgsaussichten höher oder niedriger einzuschätzen sind als die im IVF-Register für ihre Altersgruppe ermittelten Durchschnittswerte. Von einer nicht mehr ausreichenden Erfolgsaussicht ist dann auszugehen, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Embryotransfer zur gewünschten Schwangerschaft führt, signifikant absinkt und eine Erfolgsaussicht von 15 % nicht mehr erreicht wird (BGH , Urteil vom 3.3.2004 - IV ZR 25/03 VersR 2004, 588; Urteil vom 21.9.2005 - IV ZR 113/04 - VersR 2005, 1673).

3. Auf die Feststellung der Erfolgsaussicht von mindestens 15 % kann auch angesichts der medizinischen Fortschritte im Bereich der künstlichen Befruchtung nicht verzichtet werden, da sich diese auch auf die statistische Erfolgsquote auswirken würden.

4. Bei einer zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtungsversuche 44-45-jährigen Frau müssen daher aufgrund sachverständiger Feststellungen Umstände festgestellt werden können, die die in dieser Altersgruppe unter 15 % liegende Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht.

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE216342011&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<<; dort können Sie die Entscheidung im Volltext nachlesen.


BAG: Ersatz des Unfallschadens - Einsatz eines Privatfahrzeugs im Rahmen der Rufbereitschaft

BAG, Urt. v. 22.06.11 (Az. 8 AZR 102/10)

Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bemisst sich nach den Regeln des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.

Der Kläger war als Oberarzt im Klinikum in L. beschäftigt. Er wohnte einige Kilometer von seinem Arbeitsort entfernt in der Gemeinde A. An einem Sonntag im Januar 2008 war er zum Rufbereitschaftsdienst eingeteilt und hielt sich in seiner Wohnung auf. Als er gegen 09:00 Uhr zur Dienstaufnahme ins Klinikum gerufen wurde, fuhr er mit seinem Privatfahrzeug von seinem Wohnort nach L. Bei Straßenglätte kam er dabei von der Straße ab und rutschte in den Straßengraben. Die Erstattung des durch diesen Unfall an seinem Pkw entstandenen Schadens in Höhe von 5.727,52 Euro verlangt er von seinem Arbeitgeber.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer - soweit keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen - seine Aufwendungen für Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte selbst zu tragen. Dazu gehören auch Schäden an seinem Fahrzeug. Eine Ausnahme davon ist dann zu machen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Rufbereitschaft vom Arbeitgeber aufgefordert wird, seine Arbeit anzutreten und er die Benutzung seines Privatfahrzeugs für erforderlich halten durfte, um rechtzeitig am Arbeitsort zu erscheinen.

Der Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dieses wird die Höhe des Unfallschadens ebenso aufzuklären haben wie die Frage, ob und ggf. mit welchem Verschuldensgrad der Kläger den Unfall verursacht hat.

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 52/11 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=15263&pos=0&anz=52 <<< (html)


Bundesgerichtshof zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde bei Synergetik-Therapie

(…) Nach verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift des § 1 Abs.2 HeilprG ist es erforderlich, dass die Ausübung der Heilkunde im konkreten Fall eine zumindest potentielle Gefahr für die Gesundheit der behandelten Personen verursacht. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nicht beanstandet, dass das Landgericht in den einzelnen Behandlungsfällen eine solche potenzielle Gefahr der Therapiemethode angenommen hat, und hat die Revision der Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. (…)

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 111 v. 22. Juni 2011 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=56627&linked=pm&Blank=1 <<< (html)


VG Kassel: Zwei Eilanträge des Eigentümers und des Pflegediensts einer "Wohngemeinschaft" gegen die Schließung nach dem Heimgesetz abgewiesen

„Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hatte im Mai 2011 über zwei Eilanträge aus dem Bereich des Heimrechts zu entscheiden, mit denen sich sowohl der Eigentümer des Hauses als auch der Pflegedienst einer „Wohngemeinschaft“ im Werra-Meißner-Kreis gegen die umgehende Schließung der Einrichtung nach dem Heimgesetz wehrten.“ >>> weiter

Anm.: Gegen die Beschlüsse – Aktenzeichen 5 L 335/11.KS und 3 L 372/11.KS – ist Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt worden.

Quelle: VG Kassel, Pressemitteilung Nr. 6/2011 v. 06.06.11 >>> http://www.vg-kassel.justiz.hessen.de/irj/VG_Kassel_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Kassel_Internet/sub/9c6/9c636572-3246-031f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm <<< (html)


VG Berlin: Blindheit schließt Zulassung als Heilpraktikerin nicht generell aus

VG Berlin, Urt. v. 31.05.11 (Az. VG 14 K 31.10)

„Die 1971 geborene Klägerin ist blind. Ab dem Jahr 2006 absolvierte sie eine Ausbildung zur Heilpraktikerin. Ihren Antrag, ihr die Ausübung der Heilkunde zu erlauben, lehnte das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin mit der Begründung ab, ihr fehle die gesundheitliche Eignung, den Heilpraktikerberuf auszuüben. Auch eine auf die Heilung und Linderung von Krankheiten beschränkte Erlaubnis könne nicht erteilt werden, da die Klägerin außerstande sei, den Erfolg ihrer Behandlungsmaßnahmen sowie Änderungen im Krankheitsverlauf in Augenschein zu nehmen. Die dadurch notwendig werdende fortwährende Begleitung der Behandlungstätigkeit durch Diagnosestellungen Dritter scheide aus, da der Heilpraktikerberuf eigenverantwortlich ausgeübt werden müsse.“  >>> weiter

Quelle: VG Berlin, Pressemitteilung Nr. 28/2011 vom 21.06.2011 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20110621.1210.348587.html <<< (html)


BGH: Zur geschlossenen Unterbringung eines Betreuten

BGH, Beschl. v. 18.05.11 (Az. XII ZB 47/11)

Leitsatz des Gerichts:

Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten voraus (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365)

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=423e6fae8671f6fe78b41ea6c28455a5&nr=56461&pos=0&anz=1 <<< (pdf.)


 OLG Köln: Zu den Obhutspflichten einer Einrichtung für Tagespflege

OLG Köln, Beschl. v. 25.08.10 (Az. 5 U 73/10)

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 Zu den Obhutspflichten eines Pflegeheims (hier: Sturz)

Erstinstanzliche Entscheidung (LG Wuppertal, Urt. v. 01.07.09 (Az. 3 O 74/09)) und ein entsprechender Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf v. 16.02.10 (Az. I-24 U 141/09)

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 OVG NRW: Zu den materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die streitige Anordnung, die Verpflegung, Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen/Bewohner einzustellen und damit den Betrieb des Heimes aufzugeben

OVG NRW, Beschl. v. 17.02.11 (Az. 12 A 241/10)

Hinweis (L. Barth, 15.06.11):

Ungewöhnlich umfangreiche Entscheidung, u.a. mit aufschlussreichen Hinweisen zur Verbindlichkeit von Expertenstandards und zur Frage einer ordnungsgemäßen Dokumentation.

Die Entscheidung überzeugt sowohl vom Ergebnis als auch von der Begründung her.

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BGH: Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht

BGH, Beschl. v. 30.03.11 (Az. XII ZB 537/10)

Was war passiert?

„Die Betroffene hat mit notarieller Urkunde vom 10. November 2003 ihren drei Söhnen eine umfassende Vorsorgevollmacht mit der Berechtigung zur Einzelvertretung bestellt. Seit 2007 leidet die Betroffene, die bereits seit 1991 im Haus ihres Sohnes B. lebt, an einer fortschreitenden Demenzerkrankung. Mittlerweile wurde ihr Pflegestufe II bewilligt.

Nach einem Sturz der Betroffenen entstand zwischen den Söhnen Streit darüber, wie zukünftig die Pflege und Betreuung der Betroffenen aussehen sollte. Während der Rechtsbeschwerdeführer die Unterbringung seiner Mutter in einem Pflegeheim für erforderlich hielt, wollte B. die häusliche Pflege der Betroffenen, ggf. mit Unterstützung durch Fachkräfte, übernehmen.

Am 20. April 2010 stellte der Rechtsbeschwerdeführer einen Antrag auf Erteilung einer Betreuungsvollmacht. Im Hinblick auf die erteilte Vorsorgevollmacht lehnte das Amtsgericht die Einrichtung einer Betreuung ab.

Mit notarieller Urkunde vom 6. Mai 2010 widerrief die Betroffene die dem Rechtsbeschwerdeführer erteilte Vollmacht. Dazu wurde die Betroffene von dem Notar in einem Pflegeheim aufgesucht, in dem sie sich zu dieser Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt zur Rehabilitation befand. Der Notar stellte bei der Beurkundung die Geschäftsfähigkeit der Betroffenen fest.

Den danach gestellten Antrag des Rechtsbeschwerdeführers, für die Betroffene gemäß § 1896 Abs. 3 BGB einen Kontrollbetreuer zu bestellen, hat das Amtsgericht abgelehnt.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Rechtsbeschwerdeführers blieb erfolglos.

Mit der Rechtsbeschwerde verfolgt der Rechtsbeschwerdeführer sein Ziel weiter, zum Kontrollbetreuer bestellt zu werden.“

Quelle: Bundesgerichtshof, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f4184ccd3ba4e2922690919e92c9d584&Seite=1&nr=56184&pos=41&anz=44 <<< (pdf.)


BGH: Zur Vorsorgevollmacht und Bestellung eines Betreuers

BGH, Beschl. v. 13.04.11 (Az. XII ZB 584/10)

Leitsätze des Gerichts:

a) Eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht hindert die Bestellung eines Betreuers nur, wenn gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11).
b) Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung auch dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, namentlich erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit im Raum stehen. In diesem Fall genügt die Einsetzung eines Kontrollbetreuers gemäß § 1896 Abs. 3 BGB regelmäßig nicht.

Quelle: Bundesgerichtshof, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f4184ccd3ba4e2922690919e92c9d584&Seite=1&nr=56184&pos=41&anz=44 <<< (pdf.)


VG Münster: Behandlungsfehler eines Arztes berufsrechtlich geahndet

VG Münster, Beschl. v. 27.04.11 (Az. 14 K 791/10.T)

„Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Münster hat durch jetzt rechtskräftig gewordenen Beschluss vom 27. April 2011 einem 68jährigen Arzt aus Witten wegen Berufsvergehens einen Verweis erteilt und ihm eine Geldbuße von 7.000,- Euro auferlegt.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster hatte dem Arzt vorgeworfen, während eines ärztlichen Wochenenddienstes in England im Februar 2008 bei der Behandlung von drei Patienten im Rahmen von Hausbesuchen in eklatanter Weise medizinische Standards bei der Diagnostik und Behandlung missachtet zu haben. So habe der Arzt einem Patienten in Unkenntnis der richtigen Dosierung 100 Milligramm Diamorphin (Heroin) verabreicht und damit den Tod des Patienten verursacht. Zwei Patientinnen habe er nur wirkungslos medikamentös behandelt und jeweils die medizinisch gebotene stationäre Einweisung unterlassen. Durch Strafbefehl vom 20. März 2009 hatte das Amtsgericht Wetter gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung des Patienten eine Freiheitsstrafe von neun Monaten festgesetzt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.“
>>> weiter

Quelle: VG Münster, Pressemitteilung v. 08.06.11 >>> http://www.vg-muenster.nrw.de/presse/pressemitteilungen/06_110608/index.php <<< (html)


FG Münster: Abgabe von Krebsmedikamenten durch Krankenhausapotheke umsatzsteuerfrei!

Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 12. Mai 2011 (5 K 435/09 U) klargestellt, dass die Lieferung von Medikamenten zur Behandlung von Krebserkrankungen (sog. Zytostatika) durch eine Krankenhausapotheke umsatzsteuerfrei ist – und zwar auch dann, wenn die Patienten ambulant therapiert werden. >>> weiter

Quelle: FG Münster, Pressemitteilung Nr. 10 vom 09.06.2011 >>> http://www.fg-muenster.nrw.de/presse/pressemitteilungen/PM_10_09_06_2011/index.php <<< (html)


LSG Rheinland-Pfalz: Praxisverlegung steht Neuniederlassung nicht gleich

LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v.05.05.11 (AZ. L 5 KA 4/10)

Die Verlegung einer Arztpraxis innerhalb desselben Planungsbereichs und innerhalb derselben Stadt rechtfertigt nicht die honorarrechtliche Gleichstellung mit einer Neuniederlassung im Sinne des anzuwendenden Honorarverteilungsmaßstabs (HVM). Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. >>> weiter

Quelle: LSG Rheinland-Pfalz >>> PM v. 08.06.11 <<< (html)


LG Karlsruhe: Zur Aufklärung bei "Off-label-use" eines Medikaments (hier: Cortisonpräparat bei einem Clusterkopfschmerz)

LG Karlsruhe, Urt. v. 06.05.11 (Az. 6 O 285/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=4&nr=14332&pos=49&anz=415 <<< (html)


 LSG Darmstadt: Personelle Unterbesetzung im Pflegeheim kann zur Kürzung des Pflegesatzes führen

LSG Darmstadt, Urt. v. 27.01.11 (Az. L 8 P 29/08 KL)

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VGH Baden-Württemberg: Magenband darf nur die ultima ratio sein

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.02.11 (Az. 2 S 2242/10)

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird durch eine Operation in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen und dieses regelwidrig verändert, wie das bei der Applikation eines Magenbandes geschieht, bedarf diese mittelbare Behandlung einer speziellen Rechtfertigung, wobei die Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie sowie etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung gegeneinander abzuwägen sind; nach diesen Kriterien darf eine chirurgische Behandlung in Form der Applikation eines Magenbandes nur die ultima ratio sein, zumal ein operativer Eingriff stets mit einem erheblichen Risiko verbunden ist (im Anschluss an: BSG, Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R - BSGE 90, 289).

2. Hat ein Versicherter der Postbeamtenkrankenkasse die angezeigten konservativen Behandlungsalternativen durchgeführt und durfte er nach objektiviertem Verständnis von der Erfolglosigkeit weiterer konservativer Behandlungsmethoden ausgehen, sind die Kosten einer stationär durchgeführten Magenbandoperation zu erstatten.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=3&nr=14262&pos=30&anz=340 <<< (html)


LSG Baden- Württemberg: Zu den gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche  außergewöhnliche Gehbehinderung („aG“) und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht („RF“)

Leitsatz des Gerichts:

Die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich ""RF"" sind wegen einer Harn- und Stuhlinkontinenz nicht gegeben, wenn eine praktisch bestehende Bindung an das Haus durch Versorgung mit Inkontinenzartikeln zumutbar verhindert wird und der Behinderte somit nicht generell vom Besuch öffentlicher Veranstaltungen ausgeschlossen ist (Fortführung Urteil des Senats vom 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03 -, juris).

LSG Baden- Württemberg, Beschl. v. 09.05.11 (Az. L 8 SB 2294/10)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14277&pos=8&anz=323 <<< (html)


LSG Baden- Württemberg: Betreutes Wohnen im Sinne von § 98 Abs. 5 SGB XII setzt eine konzeptionelle Verknüpfung von Wohnung und ambulanter Betreuung voraus.

LSG Baden- Württemberg, Urt. v. 04.05.11 (Az. L 2 SO 5815/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14279&pos=7&anz=323 <<< (html)


LSG Berlin: Zum Anspruch auf Versorgung mit intravenösen Immunglobulinen als sogenanntem Off-Label-Use

LSG Berlin, Urt. v. 15.04.11 (Az. L 1 KR 326/08)

Ls. des Gerichts:

Bei einer atypischen schweren MS-Erkrankung kann im Einzelfall in Anwendung des § 31 Abs. 1 S. 1 SGB V unter der gebotenen Beachtung der Art. 2 I in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und Art. 2 II 1 GG ein Anspruch auf Versorgung mit intravenösen Immunglobulinen als sogenanntem Off-Label-Use bestehen.

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE110008076&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


BGH: U.a. zur Neuregelung des Anspruchs auf häusliche Pflegehilfe in §§ 36 ff. SGB XI

BGH, Urt. v. 12.04.11 (Az. VI ZR 158/10)

 Leitsätze des Gerichts:

a) Der Übergang von Schadensersatzansprüchen nach § 1542 RVO, § 116 Abs. 1 SGB X vollzieht sich grundsätzlich schon im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses, soweit der Sozialversicherungsträger dem Geschädigten möglicherweise in Zukunft Leistungen zu erbringen hat, die sachlich und zeitlich mit den Erstattungsansprüchen des Geschädigten kongruent sind.

b) Dieser Grundsatz erfährt eine Ausnahme in den Fällen, in denen neue Leistungsberechtigungen erst nach dem Schadensereignis aufgrund sogenannter "Systemänderungen" geschaffen werden.

c) Die Neuregelung des Anspruchs auf häusliche Pflegehilfe in §§ 36 ff. SGB XI bedeutet keine Systemänderung, sondern lediglich eine Modifizierung der bereits seit 1989 in §§ 53 ff. SGB V a.F. vorgesehenen Pflegeleistungen (Fortentwicklung der Senatsurteile vom 18. Februar 1997 - VI ZR
70/96, BGHZ 134, 381, 386 und vom 3. Dezember 2002 - VI ZR 142/02, VersR 2003, 267).

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=19a9eb6c9671de26ef16db5113a4150e&nr=56014&pos=0&anz=1 <<< (pdf.)


LSG Baden-Württemberg: Im Rahmen der Eingliederungshilfe sind nach einem erfolgreichen Universitätsstudium (zur Diplom-Psychologin) die Kosten für eine weitere Qualifizierung zur Psychologischen Psychotherapeutin nicht zu übernehmen.

LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.11 (Az. L 2 SO 379/11 ER-B)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14194&pos=1&anz=243 <<< (html)


LSG Hessen: Gesundheitsschäden aufgrund der Flucht des Täters sind zu berücksichtigen

LSG Hessen, Urt. v. 09.03.11 (Az. L 4 VE 14/10)

Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs erkrankt, hat Anspruch auf Opferentschädigung. Wird eine durch den Angriff verursachte psychische Erkrankung durch die Flucht des Täters vor der Strafvollstreckung verschlimmert, so sei dies ebenfalls eine Folge der Gewalttat. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 4. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. >>> weiter

Quelle: LSG Hessen >>> PM Nr. 15/2011 v. 28.04.11 <<<


AG München: Der behandelte Nabelbruch...

AG München, Urt. v. 28.4.10 (Az. 163 C 34297/09)

Eine Vergütungsvereinbarung mit einem gesetzlich Versicherten ist nur dann wirksam, wenn dieser vor der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Arzt schriftlich bestätigt. >>> weiter

Quelle: AG München, PM v. Nr. 21/11 v. 02.05.11 >>> http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2011/03029/index.php <<< (html)


BGH: Zur persönlichen Anhörung des Betroffenen

BGH, Beschl. v. 16.03.11 (Az. XII ZB 601/10)

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SG Karlsruhe: Bei Lactoseintoleranz keine kostenaufwändige Ernährung erforderlich; Probiotische Nahrungsergänzungsmittel nicht mehrbedarfsfähig

SG Karlsruhe, Urt. v. 31.03.11 (Az. S 4 AS 2626/09)

Leitsatz des Gerichts:

Lactoseintoleranz rechtfertigt nicht die Gewährung von Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14194&pos=1&anz=243 <<< (html)


SG Berlin: Zur Kostenübernahme einer operativen Resektion einer abdominalen Fettschürze

SG Berlin, Urt. v. 07.04.11 (Az. S 72 KR 667/10)

Leitsätze des Gerichts:

1. In Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum krankenversicherungsrechtlichen Begriff der Krankheit (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 28.09.2010, B 1 KR 5/10 R) kann einer Fettschürze selbst ein Krankheitswert zukommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fettschürze ein solches Ausmaß erreicht hat, dass ihr eine entstellende Wirkung zukommt.

2. Auch bei einem body mass index von mehr als 40 kg/m² (hier 63,7 kg/m²) kommt eine chirurgische Behandlung der Adipositas zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung als ultima ratio grundsätzlich nur nach Ausschöpfung der konservativen Behandlungsmöglichkeiten in Betracht.

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE110007038&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


OLG Stuttgart, Urt. v. 17.02.11 (Az. 2 U 65/10): Zum Versandhandel mit Medikamenten

Leitsätze des Gerichts:

1. Beim Versandhandel mit Medikamenten ist die Einrichtung einer Telefonberatung, die für den Patienten mit Kosten in Form von Telefonentgelten verbunden ist, welche über die ihm bei Festnetzgesprächen aufgrund seines Telefontarifs normalerweise entstehenden hinausgehen, mit der Beratungspflicht in §§ 20, 17 ApBetrO unvereinbar.

2. Eine ausländische Versandapotheke bedarf der deutschen Apothekenerlaubnis, wenn sie Arbeitsgänge in Deutschland ausführen lässt, die dem pharmazeutischen Bereich der Apotheke zuzurechnen sind, sei es unmittelbar oder weil sie Auswirkungen auf die Arzneimittelsicherheit oder die Volksgesundheit haben können.

3. Zur Unterlauterkeit von Angaben, durch die eine ausländische Versandapotheke beim Verbraucher den Eindruck erweckt, sie habe ihren Sitz in Deutschland bzw. sein Vertragspartner werde nicht eine ausländische Versandapotheke sondern eine deutsche Drogeriemarktkette.

4. Die von einer ausländischen Versandapotheke gegenüber Kunden in Deutschland verwendete Klausel "Anwendbares Recht/Gerichtsstand: für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich niederländisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts" benachteiligt den deutschen Verbraucher unangemessen.

Gegen die Entscheidung ist Revision eingelegt worden, die beim BGH unter dem Aktenzeichen I ZR 40/11 geführt wird.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14169&pos=10&anz=230 <<< (html)


BFH: EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes

Beschluss vom 02.03.11   XI R 47/07

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Beschluss vom 2. März 2011 XI R 47/07 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes vorgelegt. >>> weiter

Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 32 vom 20. April 2011 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2011&nr=23567&pos=2&anz=34 <<< (html)


LAG Baden-Württemberg: Zum Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses

LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 03.02.11 (Az. 21 Sa 74/10)

Leitsatz des Gerichts:
Auf eine allgemeine Höflichkeitsbekundung am Ende eines qualifizierten Zeugnisses, die offensichtlich keinen Bezug zum Verhalten und/oder der Leistung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis hat, sind die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum beredten Schweigen nicht anzuwenden.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LAG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14160&pos=3&anz=212 <<< (html)


VG Freiburg: Heilpädagogisches Reiten kann für Schulkinder nicht als eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bewilligt werden.

VG Freiburg, Urt. v. 17.03.11 (Az. 4 K 1469/10)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14127&pos=4&anz=192 <<< (html)


LSG Berlin-Brandenburg: Medikamentengabe bei vollstationärer Unterbringung

LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.03.11 (Az. L 9 KR 284/10 B ER)

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OVG Lüneburg: Zum Erfordernis einer Heilpraktikererlaubnis für die Ausübung verschiedener Behandlungen und Therapien der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)

OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.03.11 (Az. 8 ME 8/11)

Quelle: Nds. Oberverwaltungsgericht, Rechtsprechungsdatenbank >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020110000088%20ME <<< (html)


AG Nürtingen: Zahnreinigung im sog. Airflow-Verfahren als Ausübung der Zahnheilkunde

AG Nürtingen, Urt. v. 17.03.11 (Az. 16 Cs 115 Js 93733/08)

Leitsatz des Gerichts:

Die sog. professionelle Zahnreinigung im Airflow-Verfahren stellt eine Ausübung der Zahnheilkunde dar.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&sid=b68afb48d1e62da258eb69a45528b591&nr=14108&pos=0&anz=1 <<< (html)


OVG Lüneburg: Apotheke darf auf Erhebung der Rezeptgebühr nicht verzichten

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat sich in seinem Beschluss vom 22. März 2011 - 13 LA 157/09 - erneut mit der Frage befasst, ob eine deutsche (Versand-)Apotheke den gesetzlich Krankenversicherten die Zahlung der Rezeptgebühr bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ersparen darf. Der Senat hatte dies bereits in zwei Eilverfahren verneint (Beschluss vom 20. Juni 2008 - 13 ME 61/08 -, vgl. dazu Pressemitteilung vom 27. Juni 2008; Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 13 ME 162/08 -, vgl. dazu Pressemitteilung vom 20. Oktober 2008). Nunmehr hat er seine Auffassung bekräftigt, dass ein Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung immer schon dann vorliegt, wenn eine Apotheke dem Versicherten bzw. Kunden gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt, die den dortigen Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke. >>> weiter

Quelle: OVG Lüneburg, Pressemitteilung v. 28.03.11 >>> http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22004&article_id=95400&_psmand=134 <<< (html)


LG Mönchengladbach: Urteilsverkündung im Klinik-Wegberg-Verfahren

Das Schwurgericht des Landgerichts Mönchengladbach hat heute den früheren Inhaber der Klinik Wegberg wegen Körperverletzung mit Todesfolge in 2 Fällen, schwerer Körperverletzung in einem Fall, fahrlässiger Tötung in 2 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 4 Fällen, vorsätzlicher Körperverletzung in 3 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. >>> weiter

Quelle: LG Mönchengladbach, Pressemitteilung v. 28.03.11 >>> http://www.lg-moenchengladbach.nrw.de/presse/letzte_Mitteilung/Urteilsverk__ndung_im_Klinik-Wegberg-Verfahren.pdf <<< (html)


 OLG Thüringen: Pflegeheimbetreiber verletzt seine Betreuungspflichten, wenn er Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz nicht genügend beaufsichtigt

OLG Thüringen, Urt. v. 23.03.11 (Az. 2 U 567/10)

Quelle: OLG Thüringen, Pressemitteilung 04/2011 >>> http://www.thueringen.de/de/olg/infothek/pressemitteilungen/data/54169/content.html <<< (html)


LAG Hamburg: Kein Verbot für Streiks gegen kirchliche Arbeitgeber, die Tarifverträge anwenden. 

LAG Hamburg, Urt. v. 23.03.11 (Az. 2 Sa 83/10)

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat die Berufung des kirchlichen Arbeitgeberverbandes VKDA-NEK gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts zurückgewiesen und sich der Auffassung des Arbeitsgerichts angeschlossen, dass es der Gewerkschaft Marburger Bund nicht generell verboten ist, in Mitgliedseinrichtungen des VKDA-NEK zu streiken. Eine auf das Verbot von Streikaufrufen und Streiks gerichtete Klage des VKDA-NEK blieb damit auch im Berufungsverfahren erfolglos. >>> weiter

Quelle: LAG Hamburg, Pressemitteilung v. 23.03.11 >>> http://justiz.hamburg.de/landesarbeitsgericht/aktuelles/2833598/pressemeldung-2011-2.html <<< (html)


 LG Berlin: Zur Verletzung von Obhutspflichten eines Heimträgers gegenüber dementen Hausbewohnern

LG Berlin, Urt. v. 15.02.11 (Az. 37 O 516/09)

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VG Freiburg: Untersagung von Gehsteigbefragungen durch Abtreibungsgegner in der Nähe einer Einrichtung von Pro Familia

VG Freiburg,  Beschl. v. 04.33.11 (Az. 4 K 314/11)

Leitsatz des Gerichts:

Das an einen privaten Verein gerichtete Verbot, unmittelbar vor einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Personen auf eine Schwangerschaftskonfliktsituation anzusprechen oder ihnen unaufgefordert Broschüren, Bilder oder Gegenstände zu diesem Thema zu zeigen oder zu überreichen (sog. Gehsteigberatungen), kann auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit zum Schutze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der schwangeren Frauen und des Beratungskonzepts des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gerechtfertigt sein.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&nr=14073&pos=5&anz=147  <<< (html)


LSG Rheinland-Pfalz: Selbstbestimmung behinderter Menschen hat Vorrang

LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.03.11 (Az. L 5 KR 59/11 B ER)

Eine Krankenkasse kann ein notwendiges Hilfsmittel nicht mit der Begründung ablehnen, der entsprechende Bedarf könne auch durch Pflegekräfte gedeckt werden. Das Landessozialgericht entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss abweichend von der Ausgangsentscheidung des Sozialgerichts Speyer, dass dies mit dem Grundsatz der Selbstbestimmung aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) nicht zu vereinbaren ist. Damit wurden die Rechte behinderter Menschen gestärkt. >>> weiter

Quelle: LSG Rheinland-Pfalz, Mitteilung v. 22.03.11 >>> http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554528-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=76e24190-50cd-e218-1805-484077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 <<< (html)


BSG: Verstöße eines Krankenhauses gegen die normativen Vorgaben für ambulante Operationen können Schadensersatzansprüche konkurrierender Vertragsärzte auslösen

BSG, Urt. v. 23.03.11 (Az. B 6 KA 11/10 R)

Lässt ein Krankenhaus in seinen Räumen ambulante Operationen in einer Weise durchführen, die nicht durch die maßgeblichen Vorschriften gedeckt ist (§ 115b SGB V in Verbindung mit dem "Vertrag nach § 115b Abs 1 SGB V ‑ Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Kranken­haus ‑", sog AOP-Vertrag), so kann das Schadensersatzansprüche vertragsärztlich tätiger Anästhe­sisten auslösen, sofern diese geltend machen können, bei korrektem Vorgehen des Krankenhauses wären sie in größerem Umfang zur Mitwirkung bei ambulanten Operationen herangezogen worden. Dies hat der für das Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des Bundessozialgerichts am 23. März 2011 im Verfahren einer Gemeinschaftspraxis von Anästhesisten gegen einen Krankenhausträger entschieden. >>> weiter

Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 11/11 v. 23.03.11 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2011&nr=11923&pos=0&anz=11 <<< (html)


AG Mannheim: Sittenwidrigkeit eines Vertrags zur Lebenshilfe unter Ausnutzung des Aberglaubens

Leitsätze des Gerichts:

  • Verpflichtet sich der Vertragspartner durch "Seine medialen Kräfte und göttlicher Liebe" beim Kunden "negative Energie", "Fluch", "telepathische Angriffe", "magische und okkulte Einflüsse" zur Bewältigung einer Lebenskrise abzuwenden, ist der Vertrag sittenwidrig und nichtig, wenn er den Aberglauben des Kunden ausnutzt (Fortführung von BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10*).

     
  • Das Vertrauen des Vertragsschließenden, solche Leistungen rechtswirksam vereinbaren zu können, schließt die Anwendung des § 814 BGB aus.

AG Mannheim Urteil vom 4.3.2011, 3 C 32/11

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&nr=14040&pos=3&anz=137  <<< (html)


Querverweise:

* BGH: Zur Frage der objektiven Unmöglichkeit einer Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen), und der Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch.

BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 87/10

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=84a4e7525c52be11d6b153686c24a386&nr=54916&pos=0&anz=1 <<< (pdf.)

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BVerfG: Geistheiler und Heilmittelwerberecht

BVerfG, Beschl. v. 20.03.2007 (Az. 1 BvR 1226/06)

Quelle: BVerfG, 1 BvR 1226/06 vom 20.3.2007, Absatz-Nr. (1 - 36), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20070320_1bvr122606.html  


OLG Hamm: Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen einer Werbeanzeige (hier: „Praxis für medizinische Fußpflege“)

OLG Hamm, Urt. v. 03.02.11 (Az. I-4 U 160/10)

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SG Aachen: Contergan-Schädigung keine Ausnahmeindikation für die Übernahme implantologischer Leistungen durch GKV

SG Aachen, Urt. v. 01.02.11 (Az. S 13 KR 235/10)

Hinw.: Gegen das Urteil des Sozialgerichts ist Berufung beim Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Essen eingelegt worden.

Quelle: SG Aachen, Pressemitteilung v. 15.03.11 >>> http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/15_03_2011/index.php <<< (html)


VG Gießen: Berufsgericht für Heilberufe verurteilt Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie wegen fehlerhafter Erstellung eines Attestes zur Vorlage in einem Sorgerechtsstreit geschiedener Eltern

VG Gießen, Urt. v. 15.02.11 (Az. 21 K 1582/10.GI.B)

Mit Urteil vom 15. Februar 2011 verurteilte das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht in Gießen eine Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie unter Erteilung eines Verweises zu einer Geldbuße von 500,- EURO, weil sie über eine Person, die sie nie untersucht, insbesondere auch niemals gesehen hatte, ein Attest ausgestellt hatte, das ihre Fähigkeit zur Kindererziehung in Abrede stellte. >>> weiter

Quelle: VG Gießen >>> Pressemitteilung v. 10.03.11 <<< (html)


AG München: Der Vergütungsanspruch eines Arztes wird erst mit Erteilung einer Gebührenrechnung nach den Vorschriften der ärztlichen Gebührenordnung fällig. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen.  

AG München, Urt. v.  28.09.10 (AZ 213 C 18634/10)

>>> weiter

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: AG München, Pressemitteilung v. 14.03.11 >>> http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2011/02962/ <<< (html)


VGH Baden-Württemberg: Aus dem ärztlichen Gebührenrecht (hier: GOÄ-Ziff. 2119 - operativen Entfernung freier Gelenkkörper oder Fremdkörperentfernung aus dem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk )

VG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.02.11 (Az. 2 S 595/10)

LS des Gerichts:

  • Bei der in der GOÄ-Ziff. 2119 beschriebenen "operativen Entfernung freier Gelenkkörper oder Fremdkörperentfernung aus dem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk" handelt es sich um einen methodisch notwendigen Bestandteil der in der GOÄ-Ziff. 2144 aufgeführten ärztlichen Leistung ("operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks").
     
  • Für diese Leistung kann deshalb gemäß § 4 Abs. 2a S. 2 GOÄ neben einer Gebühr nach der GÖA-Ziff. 2144 keine weitere Gebühr nach der GOÄ-Ziff. 2119 berechnet werden

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&nr=14038&pos=0&anz=114  <<< (html)


BGH: Zur Bestellung eines Betreuers und zum sog. „freien Willen“ (u.a. eines an Demenz Erkrankten)

BGH, Beschl. v. 09.02.11 (Az. XII ZB 526/10)

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VG Gießen: Schönheitschirurgen können bei Vorliegen eines hinreichenden Grundes ihren Patienten ein bestimmtes Kosmetikinstitut empfehlen.

VG Gießen, Urt. v. 10.01.11 (Az. 21 K 1584/10.GI.B)

Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie vom Vorwurf des Verstoßes gegen die ärztliche Berufsordnung freigesprochen.

Mit einem aktuell bekanntgegebenen Urteil hat das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen, das hessenweit für die Ahndung von Verstößen von Ärzten, Zahnärzten, Psychologen, Apothekern  und Tierärzten gegen das einschlägige Berufsrecht zuständig ist, eine Ärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie vom Vorwurf der unzulässigen Zusammenarbeit mit einem Anbieter gewerblicher Leistungen freigesprochen. >>> weiter

Quelle: VG Gießen >>> Pressemitteilung v. 09.03.11 <<< (html)


FG Düsseldorf: Tätigkeit als Berufsbetreuer ist umsatzsteuerpflichtig mit Regelsteuersatz

FG Düsseldorf, Urt. v. 26.11.10 (Az. 1 K 1914/10 U)

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LG Heidelberg: Schmerzensgeldansprüche wegen vorgeblich nicht indizierter und nicht eingewilligter Extraktion von Zähnen

LG Heidelberg, Urt. v. 16.02.11 (Az. 4 O 133/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14001&pos=11&anz=96  <<< (html)


OLG Nürnberg: Keine Verletzung der Garantenpflicht der Heimleitung, wenn der Fixierung eine ärztliche Anordnung zugrundeliegt

OLG Nürnberg, Urt. v. 18.10.10  (Az. 1 St OLG Ss 106/10)

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BAG: Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

BAG, Urt. v. 24.02.11 (Az. 2 AZR 636/09)

Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen, eine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, zu der er sich vertraglich verpflichtet hat, kann dies eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Voraussetzung ist, dass keine naheliegenden anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Ein als "Ladenhilfe" in einem Einzelhandelsmarkt beschäftigter Arbeitnehmer muss mit der Zuweisung von Arbeitsaufgaben rechnen, die den Umgang mit Alkoholika erfordern. Macht er geltend, aus religiösen Gründen an der Ausübung vertraglich geschuldeter Tätigkeiten gehindert zu sein, muss er dem Arbeitgeber mitteilen, worin genau die religiösen Gründe bestehen, und aufzeigen, an welchen Tätigkeiten er sich gehindert sieht. Besteht für den Arbeitgeber im Rahmen der von ihm zu bestimmenden betrieblichen Organisation die Möglichkeit einer vertragsgemäßen Beschäftigung, die den religionsbedingten Einschränkungen Rechnung trägt, muss er dem Arbeitnehmer diese Tätigkeit zuweisen. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 16 v. 24.02.11 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=14999&pos=0&anz=16 <<< (html)


OLG Hamm: Werbeanzeige: "Praxis für medizinische Fußpflege" kann irreführend sein

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Werbeanzeige einer Fußpflegerin mit dem Inhalt „Praxis für medizinische Fußpflege“ irreführend ist. >>> weiter

Quelle: OLG Hamm, Pressemitteilung v. 22.02.11 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/22_02_2011/index.php <<< (html)


BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Haus-Notruf-Dienste; keine Umsatzsteuerbefreiung für Menüservice

BFH, Urteil vom 01.12.10  (Az. XI R 46/08 )

„Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08 entschieden, dass die im Rahmen eines Haus-Notruf-Dienstes erbrachten Leistungen eines Vereins, der nicht zu einem anerkannten Verband der Wohlfahrtspflege gehört, von der Umsatzsteuer befreit sind. Die Leistungen eines Menüservices des Vereins sind dagegen nicht steuerfrei.

In dem vom BFH entschiedenen Streitfall ist der Kläger ein eingetragener Verein für Rettungsdienste, Krankentransporte und soziale Hilfsdienste, der nach seinem Satzungszweck Alte, Kranke, Behinderte und sozial Hilfsbedürftige unterstützt. Er unterhielt in den Streitjahren mehrere entsprechende Einrichtungen (u.a. Rettungsdienst, Haus-Notruf-Dienst, Menüservice). Das Finanzamt war der Meinung, dass u.a. die im Zusammenhang mit dem Haus-Notruf-Dienst und dem Menüservice erbrachten Leistungen des Klägers steuerpflichtig sind.

Der BFH war - wie das Finanzgericht (FG) - der Auffassung, dass die Voraussetzungen der in Betracht kommenden nationalen Befreiungsvorschrift nicht erfüllt seien, weil der Kläger kein amtlich anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege sei; der Kläger könne sich für die Steuerfreiheit der im Rahmen seines Haus-Notruf-Dienstes erbrachten Leistungen aber unmittelbar auf das günstigere Unionsrecht berufen. Diese Steuerbefreiung umfasse jedoch nicht die beim Menüservice ausgeführten Leistungen. Denn bei dem Menüservice handele es sich weder um eine anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter, noch seien die von ihm erbrachten Leistungen eng mit der Fürsorge oder der sozialen Sicherheit verbunden.

Die Sache wurde an das FG zurückverwiesen, damit dieses nach einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts und ggf. erst nach Ergehen einer - inzwischen für den 10. März 2011 angekündigten - Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Steuersatz bei Abgabe von Speisen und Mahlzeiten entscheidet, ob auf die Leistungen des Menüservices ein ermäßigter Steuersatz oder der Regelsteuersatz anzuwenden ist.“

Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 15 vom 23. Februar 2011 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2011&nr=23261&pos=0&anz=15 <<< (html)


BFH: Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Urteil vom 16.12.10   VI R 43/10

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16. Dezember 2010 VI R 43/10 unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden können. >>> weiter

Quelle: BFH, Pressemitteilung  Nr. 14 vom 21. Februar 2011 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2011&nr=23259&pos=0&anz=14 <<< (html)


LSG Rheinland-Pfalz: Zum Anspruch auf Gewährung von Betreuungsleistungen aus der sozialen Pflegeversicherung


LSG Rheinland-Pfalz , Urt. v. 06.01.11 (Az. L 5 P 36/10 - nicht rechtskräftig)

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 VG Stuttgart: Heimbetreiber hat im Zweifel Begleitung für zwingend notwendigen Arztbesuch des Bewohners Sorge zu tragen

VG Stuttgart, Urt. v. 13.01.11 (Az. 4 K 3702/10)

Leitsätze des Gerichts:

  • Die Heimaufsicht ist (auch) dazu berufen, auf die Einhaltung der nach dem Rahmenvertrag als Regelleistung zu erbringenden Leistungen zu achten und hierbei den Rahmenvertrag auszulegen.
     
  • Ist ein Arztbesuch zwingend außerhalb der Einrichtung notwendig und eine notwendige Begleitung durch Dritte nicht möglich, hat der Heimbetreiber die Begleitung für den Bewohner sicherzustellen. Dies gehört als Hilfe bei der Mobilität zu den allgemeinen Pflegeleistungen.
     
  • Für eine Zusatzleistung ist die individuelle Wählbarkeit kennzeichnend; dies ist bei der Begleitung zum Arzt nicht der Fall.

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Sozialgericht Detmold: Veröffentlichung des Transparenzberichts begegnet im einstweiligen Rechtsschutzverfahren keinen Bedenken

Quelle: SG Detmold, Pressemitteilung v. 11.02.11 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_02_2011/index.php <<< (html)


Sozialgericht Detmold: Eine Prothese im Wert von 25.000 Euro (C-Leg) muss die Krankenkasse finanzieren, wenn der Amputierte von der Nutzung voraussichtlich profitieren wird.

Quelle: SG Detmold, Pressemitteilung v. 11.02.11 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_02_20117/index.php <<< (html)


BVerfG: Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung

BVerfG, Beschl. v. 25.01.11 (Az. 1 BvR 1741/09)

Im Jahr 2005 kam das Land Hessen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Probleme der Universitätskliniken zu dem Entschluss, die Universitätskliniken Gießen und Marburg zusammenzufassen und sodann zu privatisieren. Das hierzu erlassene und am 1. Juli 2005 in Kraft getretene Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKG) regelt, dass alle Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der bislang selbständigen Universitätskliniken im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf das „Universitätsklinikum Gießen und Marburg“ als neu errichtete Anstalt des öffentlichen Rechts übergehen.  

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 UKG wurden die Arbeitsverhältnisse der in der Krankenversorgung und Verwaltung der beiden Kliniken tätigen nichtwissenschaftlichen Beschäftigten, die bis dahin im Dienst des Landes Hessen standen, auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg übergeleitet. Eine der Vorschrift des § 613a Abs. 6 BGB entsprechende Regelung, die bei einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang den betroffenen Arbeitnehmern ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betriebsinhaber einräumt, wurde nicht aufgenommen.  

Das Gesetz enthält ferner die Ermächtigung, die neue Anstalt im Wege der Rechtsverordnung zu privatisieren. Die Privatisierung erfolgte 2006. Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg wurde in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Das Land verkaufte 95 % der Geschäftsanteile der neu geschaffenen Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH an einen privaten Krankenhausbetreiber, der sich verpflichtete, bis Ende 2010 keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen.

Die Beschwerdeführerin war als Krankenschwester und damit als nicht wissenschaftlich tätige Arbeitnehmerin des Klinikums Marburg beim Land beschäftigt. Sie widersprach dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg und später auf die GmbH. Ihre Klage gegen das Land Hessen auf Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis mit dem Land fortbesteht, hatte zwar vor dem Arbeitsgericht, nicht aber vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Der Beschwerdeführerin stehe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Widerspruchsrecht zu. Sowohl die Überleitung der Arbeitsverhältnisse als auch die Nichteinräumung eines Widerspruchsrechts sei durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt. >>> weiter

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 15/2011 vom 16. Februar 2011 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-015.html <<< (html)


VGH Baden-Württemberg: Im Rahmen des Verfahrens der erstmaligen Erteilung einer Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Physiotherapeut führen zu dürfen, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Antragstellers die mündliche Verhandlung vor dem Tatsachengericht.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.01.11 (Az. 9 S 2769/10)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=13900&pos=15&anz=36 <<< (html)


VG Stuttgart: Begleitung von Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen, für die eine Begleitung durch Dritte nicht sichergestellt ist, ist als Regelleistung von den Pflegeheimen zu leisten

VG Stuttgart, Urt. v. 13.01.11 (Az. 4 K 3702/10)

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit nun bekannt gegebenem Urteil vom 13.01.2011 entschieden, dass die Begleitung von  Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen, für die eine Begleitung durch Dritte nicht sichergestellt ist, als Regelleistung von den Pflegeheimen zu leisten ist. Damit wurde die Klage einer Pflegeeinrichtung gegen eine im Wege der Heimaufsicht ergangenen gleichlautenden Anordnung des vom Landratsamt Ostalbkreis vertretenen Landes Baden-Württemberg abgewiesen.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Heimbetreiber für ihre Bewohner bei notwendigen Arztbesuchen außerhalb der Einrichtung auch die Begleitung als Regelleistung sicher zu stellen haben, und die finanziellen Aufwendungen hierfür nicht als Zusatzleistung oder sonstige Leistung abgerechnet werden dürfen. Vielmehr sind solche Leistungen Teil der allgemeinen Pflegeleistungen, die durch den entsprechenden Pflegesatz abgegolten werden.

“Die Klägerin ist Trägerin einer Pflegeeinrichtung mit 101 Pflegeplätzen. Das Landratsamt Ostalbkreis gab der Klägerin im Januar 2010 auf, für ihre Bewohner im Bedarfsfall im Rahmen der Organisation des Arztbesuches außerhalb der Einrichtung auch die Begleitung als Regelleistung sicher zu stellen, sofern der Zustand der Bewohner eine Begleitung erforderlich macht, für die Begleitung Dritte nicht in Anspruch genommen werden können und die medizinisch notwendige Behandlung in der Einrichtung selbst nicht durchgeführt werden kann. In Betracht komme die Begleitung vor allem zu Fachärzten, da deren Leistungen auf Grund der erforderlichen personellen und technischen Ausstattungen der Praxen regelmäßig nicht in der Einrichtung erbracht werden könnten. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin im September 2010 Klage zum Ver-waltungsgericht Stuttgart.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts führte im Wesentlichen aus:

Die Kontrolle auf die Angemessenheit des von den Heimbewohnern zu zahlenden Entgelts gehöre zu den Aufgaben der Heimaufsicht.
Grundsätzlich dürften keine zusätzlichen Entgelte für solche Leistungen von den Heimbewohnern verlangt werden, die die Einrichtung als Regelleistung zu erbringen habe und die Teil der allgemeinen Pflegeleistungen seien, die durch den von den Pflegekassen hierfür geleisteten entsprechenden Pflegesatz abgegolten würden. Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehörten nach dem zwischen den überörtlichen Trägern der Pflegeeinrichtungen und den Pflegekassen geschlossenen Rahmenvertrag u.a. Hilfen bei der Mobilität. Die Mobilität umfasse u.a. auch das Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung. Nach dem Rahmenvertrag seien dabei solche Verrichtungen außerhalb des Pflegeheims zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig seien und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erforderten. Zu den Hilfen bei Mobilität sei jedenfalls für den Fall, dass ein Arztbesuch zwingend außerhalb der Einrichtung der Klägerin notwendig und eine notwendige Begleitung durch Dritte nicht möglich sei, auch die Begleitung durch den Heimbetreiber für die Bewohner sicherzustellen, indem dieser Beschäftigte des Heims einsetze oder sonstige Personen damit beauftrage. Die sicherzustellende Begleitung als Teil der Regelleistung sei daher weder eine Zusatzleistung noch eine sonstige Leistung, für die ein gesonderter Zuschlag von den Heimbewohnern zu entrichten sei.

Das Gericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden.“

Quelle: VG Stuttgart, Pressemitteilung v. 15.02.11 >>> http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1265315/index.html?ROOT=1192939 <<< (html)


LSG Rheinland-Pfalz: Zum Streitwert bei Verfahren um Kündigung des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes

LSG Rheinland-Pfalz, Beschl.  v. 02.02.11 (Az. L 5 P 51/10 B)

Der Streitwert für Verfahren, in denen es um die Kündigung des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes geht, richtet sich nicht nach dem erzielten Umsatz, sondern in Anlehnung an § 42 Abs 3 GKG nach dem dreifachen Jahresgewinn (LS des Gerichts)

Quelle: LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidungsdatenbank Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={BF13E390-B183-4E2F-88E1-6683D0DAB609} <<< (html)


OLG Celle: Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes müssen auch bestehende erhebliche Vorschädigungen und die darauf beruhenden Risiken (hier: Herzinfarkt mit anschließenden Angstgefühlen) Berücksichtigung finden (LS des Gerichts)

OLG Celle, Beschl. v. 01.02.11 (Az. W 47/10)

Quelle:  Entscheidungen der nds. Oberlandesgerichte, Rechtsprechungsdatenbank >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5541&ident= <<< (html)


BGH: Zur Kündigung des Heimvertrages bei Veränderung des Gesundheitszustandes des Bewohners

BGH, Beschl. v. 15.12.10 (Az. XII ZB 90/09)

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LG Saarbrücken , Beschl. v. 04.01.11 (Az. 5 T 522/10) – Zum Betreuungsrecht

Leitsätze des Gerichts;

  • Die Entscheidung des Betreuungsgerichts, ob die Auslagen des Betroffenen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, ganz oder teilweise der Staatskasse aufzuerlegen sind (§ 307 FamFG), ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.
     
  • Dazu ist eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen, bei der sowohl das eigene Verhalten des Betroffenen eine maßgebliche Bedeutung hat, als auch eventuelle Verfahrensmängel des entscheidenden Gerichtes zu berücksichtigen sind.
     
  • Der Betroffene muss von dem Betreuungsgericht vor der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Überprüfung seiner Betreuungsbedürftigkeit grundsätzlich nicht persönlich angehört werden (§ 278 Abs. 1Fam FG).
     
  • Anders verhält es sich nur dann, wenn das Betreuungsgericht anordnet, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung vorgeführt wird oder wenn es zur Vorbereitung des Sachverständigengutachtens die Unterbringung des Betroffenen beschließt (vgl. §§ 278 Abs. 1, 283 Abs. 1 S. 2, 284 Abs. 1 S. 2 FamFG).

Quelle: Rechtsprechung Saarland.de; die Entscheidung kann im Volltext online unter >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2011-1&nr=3204&pos=15&anz=17 <<< nachgelesen werden.


Hanseatisches Oberlandesgericht erachtet auch in sog. Altfällen nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung als zulässig - Verfahren wird Bundesgerichtshof vorgelegt

Erstmals hatte sich in Hamburg das Hanseatischen Oberlandesgericht mit dem Problem der Sicherungsverwahrung in sog. Altfällen zu befassen.  Der 3. Strafsenat vertritt in einer heute veröffentlichten Beschwerdeentscheidung (3 Ws 8/11) die Auffassung, dass trotz der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Sicherungsverwahrung in Altfällen nachträglich über zehn Jahre hinaus verlängert werden kann. Wegen abweichender Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte hat der Senat das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Der Beschwerdeführer bleibt vorläufig weiter in Sicherungsverwahrung. >>> weiter

Quelle: OLG Hamburg, Pressemitteilung v. 08.02.11 >>> http://justiz.hamburg.de/2779460/pressemeldung-2011-02-08.html <<< (html)


Hess. LSG: Eltern müssen bei Behandlungspflege keine Kürzung hinnehmen


Wird die 24-stündige Behandlungspflege von einer anderen Pflegekraft erbracht als die Grundpflege, sind die Kosten für die Behandlungspflege in vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen. Dabei darf sie weder den Zeitaufwand für Grundpflege noch das Pflegegeld in Abzug bringen. Dies entschied in zwei heute veröffentlichten Urteilen der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Eltern beatmungspflichtiger Kinder klagen auf volle Kostenübernahme

In den zu entscheidenden Fällen benötigen die jeweils sehr schwer erkrankten Kinder eine 24-stündige Überwachung ihrer Atmung. Diese ist von einer Fachkraft durchzuführen und im Rahmen der häuslichen Krankenpflege von der Krankenkasse zu zahlen.
Die Krankenkasse zog allerdings den Zeitaufwand für die Grundpflege ab, die von den Eltern erbracht wird. Die Kosten hierfür seien von der Pflegeversicherung zu tragen. Deren Leistungspflicht ist jedoch in der Höhe begrenzt. Um den entsprechenden Anteil der Pflegekosten nicht selbst tragen zu müssen, verklagten die Eltern der intensiv pfle-gebedürftigen Kinder die Krankenkasse. Diese müsse die gesamten Kosten für die 24-stündige Behandlungspflege übernehmen.

Anspruch auf umfassende Behandlungspflege und Pflegegeld

Die Richter beider Instanzen gaben den Eltern Recht. Soweit eine 24-stündige Behandlungspflege von einer Pflegefachkraft erbracht wird, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung jedoch von Angehörigen geleistet werden, seien die gesamten Kosten für die Behandlungspflege von der Krankenversicherung zu tragen. Eine Anrechnung der Grundpflege komme nur in Betracht, wenn Behandlungs- und Grundpflege von derselben Fachkraft erbracht werden. Auch das Pflegegeld ist von der Krankenkasse nicht in Abzug zu bringen. Häusliche Krankenpflege und Pflegegeld stünden vielmehr uneingeschränkt nebeneinander.

(AZ L 1 KR 187/10 und L 1 KR 189/10)

Quelle: Hess. LSG >>> Pressemitteilung 04/11 v. 08.02.11 <<< (html)


BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter erfolglos

BVerfG, Beschl. v. 31. Januar 2011 (Az. 2 BvR 94/11)

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu  begleitenden Regelungen, insbesondere gegen das Gesetz zur Therapierung  und Unterbringung gestörter Gewalttäter (ThUG) wendet, nicht zur Entscheidung angenommen. >>> weiter

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 12/2011 vom 04. Februar 2011 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-012.html <<< (html)


OLG Frankfurt: Als allgemein bekanntes Risiko einer größeren Operation muss auf die Möglichkeit, daran unter ungünstigen Umständen versterben zu können, nicht ohne Weiteres hingewiesen werden (LS des Gerichts)

OLG Frankfurt, Urt. v. 16.11.10 (Az. 8 U 88/10)

Quelle: OLG Frankfurt, Hess. Landesrechtsprechungsdatenbank – Rspr. der OLG; der nachfolgende Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung >>> http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1ns6/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE230332010%3Ajuris-r00&documentnumber=24&numberofresults=2072&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint <<< (html)


Hess. LSG: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei erheblichem Arbeitsausfall, soweit dieser auf wirtschaftlichen Gründen beruht. Hiervon sei nicht auszugehen, wenn aufgrund gesetzlicher Änderung im Gesundheitsrecht die Patientenzahlen rückläufig seien.

Hessisches LSG, Urt. v. 28.01.11 (Az. L 7 AL 80/08)

Quelle: Hess. LSG >>> Pressemitteilung v. 28.01.11 <<< (html)


BVerfG: Voraussetzungen für die rechtliche Anerkennung von Transsexuellen nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Transsexuellengesetz verfassungswidrig

BVerfG, Beschl. v. 11.01.11 (Az. 1 BvR 3295/07)

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 7/2011 vom 28. Januar 2011 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-007.html <<< (html)


Ärztliche Approbation nach Abrechnungsbetrug zu Recht widerrufen

VG Lüneburg, Urt. v. 19.01.11 (Az. 5 A 96/09)

Einem Arzt, der wegen Abrechnungsbetruges zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt worden ist, ist auch die Approbation zur Ausübung seines ärztlichen Berufes zu Recht widerrufen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
>>> weiter

Quelle: VG Lüneburg, Pressemitteilung v. 19.01.11 >>> http://www.verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=19487&article_id=93531&_psmand=127 <<< (html)


OVG Lüneburg: Zulage zur Altersrente der Ärzte - Zu den Voraussetzungen für die Gewährung eines sog. Ledigenzuschlags nach § 15 Abs. 10 ASO.

OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.01.11 (Az. 8 PA 241/10)

LS des Gerichts:

Die Gewährung des sog. Ledigenzuschlags zur Altersrente nach § 15 Abs. 10 Satz 1 Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen - ASO -, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 28. November 2009, setzt voraus, dass der Ärzteversorgung Niedersachen spätestens bei Beginn der Altersrente des versorgungsberechtigten Mitglieds dessen verbindliche Erklärung vorliegt, dass keine sonstigen rentenbezugsberechtigten Personen vorhanden sind.

Quelle: Nds. Oberverwaltungsgericht – Rechtsprechungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020100002418%20PA <<< (html)


BAG: Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung

BAG, Urt. v. 27.01.11 (Az. 8 AZR 483/09)

Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem Mann, so hat die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht, wenn sie außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vermuten lassen. An diesen weiteren Tatsachenvortrag sind keine strengen Anforderungen zu stellen. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung 11/2011 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=14937&pos=0&anz=11 <<< (html)


BAG: Schutz behinderter, aber nicht schwerbehinderter Menschen

BAG, Urt. v. 27.01.11 (Az. 8 AZR 580/09)

Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 kann sich auf die Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) nur berufen, wer unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt. Das sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 oder die diesen durch ein förmliches Verfahren gleichgestellten Menschen. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, kann sich zur Abwehr einer Benachteiligung wegen Behinderung ab August 2006 auf das AGG berufen. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung 10/2011 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=14936&pos=2&anz=12 <<< (html)


BGH: Zur Behandlung des erstmals in zweiter Instanz gestellten Antrags auf Wechsel des Betreuers.

BGH, Beschl. v 05.01.11 (Az. XII ZB 240/10)

Was war passiert?

Aus dem Sachverhalt:

„Für die Betroffene wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 15. September 2009 die Beteiligte zu 2 zur Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der Gesundheitsfürsorge, Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten und Unterbringung bestellt. Die Frist zur Überprüfung der Betreuung wurde auf den 15. September 2010 bestimmt.

Auf Anregung der Beteiligten zu 2 hat das Amtsgericht nach Anhörung der Betroffenen mit Beschluss vom 19. Februar 2010 die für die Betroffene geführte Betreuung aufrecht erhalten mit der Maßgabe, dass der Aufgabenkreis der Betreuerin um die Postangelegenheiten erweitert wird. Auch die auf den 15. September 2010 festgelegte Überprüfungsfrist hat es beibehalten.

Hiergegen hat die Betroffene Beschwerde eingelegt und erstmals gefordert, ihren Ehemann anstelle der Beteiligten zu 2 zum Betreuer zu bestellen.

Das Landgericht hat darauf hingewiesen, dass ein Betreuerwechsel im landgerichtlichen Verfahren nicht erfolgen könne, da die Auswahl der Betreuungsperson nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sei. Sodann hat es den Beschluss des Amtsgerichts dahin abgeändert, dass die Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis der Postangelegenheiten aufgehoben wird. Im Übrigen hat es die Beschwerde zurückgewiesen.

Dagegen wendet sich die Betroffene mit der Rechtsbeschwerde.“ >>> weiter

Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie mit dem nachfolgenden Link aufrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e5080bf3196bdc21fa29017c3f855787&nr=54797&pos=1&anz=801 <<< (pdf.)


LG Osnabrück: Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflichten durch Reha-Klinik

Es liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflichten vor, wenn eine Reha-Klinik einen Patienten einer stationären Rehabilitationsmaßnahme mehr als 14 Stunden lang nicht in seinem Einzelzimmer aufsucht, obwohl dieser weder zu den Mahlzeiten noch zu den verabredeten Therapiemaßnahmen erscheint. >>> weiter

Dies hat am 26.01.11 die 2. Zivilkammer (Arzthaftungskammer) des Landgerichts Osnabrück durch ein Grundurteil zum Aktenzeichen 2 O 2278/08 entschieden.

Quelle: LG Osnabrück, Mitteilung v. 27.01.11 >>> http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22465&article_id=93748&_psmand=157 <<< (html)


BGH: Zu den berufsspezifischen Sorgfaltsanforderungen eines Arztes (u.a. „Zufallsbefunde“)

BGH, Urt. v. 21.12.10 (Az. VI ZR 284/09)

LS des Gerichts:

1. Den Arzt verpflichten auch die Ergebnisse solcher Untersuchungen zur Einhaltung der berufsspezifischen Sorgfalt, die medizinisch nicht geboten waren, aber trotzdem - beispielsweise aus besonderer Vorsicht - veranlasst wurden.

2. Der für die Auswertung eines Befundes im konkreten Fall medizinisch verantwortliche Arzt hat all die Auffälligkeiten zur Kenntnis und zum Anlass für die gebotenen Maßnahmen zu nehmen, die er aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs unter Berücksichtigung der in seinem Fachbereich vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Behandlungssituation feststellen muss. Vor in diesem Sinne für ihn erkennbaren "Zufallsbefunden" darf er nicht die Augen verschließen.

3. Zur Abgrenzung des Befunderhebungsfehlers vom Diagnoseirrtum.

Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie mit dem nachfolgenden Link aufrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0ca2ac6782e7c0835ba0f496010fffd5&nr=54820&pos=0&anz=864 <<< (pdf.)


BGH: Zur Verwaltung von Barbeträgen eines geistig behinderten Bewohners in einer Alteneinrichtung

BGH, Urteil vom 2. Dezember 2010 (Az. III ZR 19/10)

a) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Heimträger verpflichtet ist, die seinem geistig behinderten Bewohner bewilligten Barbeträge zur persönlichen Verfügung (§ 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) zu verwalten, wenn dieser neben dem Lebensunterhalt in Einrichtungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Form der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder Hilfe zur Pflege erhält. 

b) Die für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge eingerichtete Betreuung verpflichtet den Betreuer nicht zu tatsächlichen Hilfeleistungen für den Betroffenen, sondern nur zu deren Organisation. Sie erübrigt daher in Ansehung der Verwaltung der Barbeträge entsprechende Leistungen der Soziahilfe nicht.

Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie mit dem nachfolgenden Link aufrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=92300c951db4d07de5d8df0bef6f0468&nr=54409&pos=0&anz=1 <<< (pdf.)


BGH: Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt.

BGH, Beschl. v. 15.12.10 (Az. XII ZB 165/10)

Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie mit dem nachfolgenden Link aufrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d570eee1e9f211d34a53c0fd0688a418&nr=54729&pos=1&anz=953  <<< (pdf.)


VG Köln: Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte muss über Cannabis-Anbau durch Multiple-Sklerose-Patienten neu entscheiden

VG Köln, Urt. v. 11.01.11 (Az. Az.: 7 K 3889/09)

Mit einem (…) den Beteiligten bekannt gegebenen Urteil vom 11. Januar 2011 hat das Verwaltungsgericht Köln der Klage eines an Multiple-Sklerose erkrankten Patienten auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken teilweise stattgegeben.

Der Kläger, der seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt ist, begehrt vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken. Nach Ansicht seiner Ärzte hat der jahrelange regelmäßige Cannabiskonsum des Klägers günstige Effekte auf die mit seiner Erkrankung verbundene Ataxie (=Störungen der Bewegungskoordination).

Der Kläger sieht aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen die von seiner Krankenkasse nicht übernommene Behandlung mit Dronabinol oder mit Cannabis-Extrakt nicht als Alternative an und beantragte deswegen eine Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz zum Eigenanbau von Cannabis. Diese wurde ihm vom BfArM mit der Begründung versagt, eine Erlaubnis verstoße gegen das internationale Suchtstoffübereinkommen. Zudem habe der Kläger keine geeigneten Sicherungsmaßnahmen in seiner Wohnung, um den Zugriff Dritter zu verhindern. Der selbst angebaute Cannabis sei zur medizinischen Versorgung des Klägers auch ungeeignet, da die Qualität des Wirkstoffs nicht nachgewiesen sei.

Dem folgte das Verwaltungsgericht jedoch nicht: Es stellte fest, dass die ableh-nende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten Cannabis nicht selbst schädige. Der mit der Erlaubniserteilung verbundene Verstoß gegen das internationale Suchtstoffabkommen müsse nicht zwingend zu einer Versagung der Erlaubnis führen. Das BfArM habe auch bei Verstoß gegen das Abkommen einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen auch die Interessen des Klägers angemessen zu berücksichtigen seien. Dieses Ermessen habe die Behörde (bisher) nicht ordnungsgemäß ausgeübt, weil sie allein darauf abgestellt habe, dass eine Vertragsverletzung dem Ansehen der Bundesrepublik schade. Deshalb müsse die Behörde über den Antrag neu entscheiden und dabei auch den gegenwärtigen Gesundheitszustand des Klägers berücksichtigen, was zu einer anderen Entscheidung führen könne.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungsgründe Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Quelle; VG Köln, Pressemitteilung v. 21.01.11 >>> http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2011/01_110121/index.php <<< (html)


BAG: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung - Inhaltskontrolle

BAG, Urt. v. 19.01.11 (Az. 3 AZR 621/08)

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB regelmäßig stand, sofern die erfolgreiche Weiterbildung für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 3/11 v. 19.01.11 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=14905&pos=0&anz=3 <<< (html)


 

LG Berlin: Duogynon-Klage wegen Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche abgewiesen

Aus rechtlichen Gründen hat heute das Landgericht Berlin die am 30. November 2010 verhandelte Auskunftsklage gegen die Bayer Schering Pharma AG wegen behaupteter Gesundheitsschäden durch das Medikament Duogynon bzw. Cumorit abgewiesen. >>> weiter

Quelle: LG Berlin, Pressemitteilung 01/2011 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110111.1235.326146.html <<< (html)

Hinweis (L. Barth, 17.01.11):

Vgl. dazu auch die PM 04/11 des LG Berlin: Urteilstext im Duogynon-Verfahren vor dem Landgericht Berlin liegt vor
>>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110114.1155.326689.html <<<. Dort findet sich ein Link zum Download der Entscheidung im Volltext.


LAG Hamm: Streik in kirchlichen Einrichtungen nicht ausnahmslos unzulässig

Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm hat am 13.01.01 das Berufungsverfahren 8 Sa 788/10 entschieden, in dem es um die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen im Bereich der Evangelischen Kirche geht.

Im August 2008 hatte die Gewerkschaft ver.di den Verband der Diakonischen Dienstgeber zu Tarifverhandlungen aufgefordert, was dieser ablehnte. Daraufhin rief die Gewerkschaft die Mitarbeiter in Diakonischen Einrichtungen in NRW zu Aktionen und Warnstreiks auf. Im Mai 2009 fand eine Streik- und Aktionswoche statt.

Gegen die Arbeitskampfmaßnahmen regte sich die von der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover sowie Diakonischen Werken, Diakonien und weiteren Einrichtungen beim Arbeitsgericht Bielefeld erhobene Klage. Mit Urteil vom 03.03.2010 hat das Arbeitsgericht die Gewerkschaft ver.di zur Unterlassung von Streikmaßnahmen gegenüber der Evangelischen Kirche, dem Diakonischen Werk und einzelner Einrichtungen verurteilt.

Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat die Klage im Gegensatz zur Vorinstanz abgewiesen, da auch in kirchlichen Einrichtungen gewerkschaftlich organisierte Streikmaßnahmen nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Bei der Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und dem nach Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Streikrecht ist zu berücksichtigen, dass in kirchlichen Einrichtungen auch Arbeitnehmer beschäftigt werden, deren Tätigkeit nicht zum in christlicher Überzeugung geleisteten „Dienst am Nächsten“ zählen. Äußerlich erkennbar wird dies u. a. daran, dass bestimmte Aufgabenbereiche mit Hilfsfunktionen (z. B. Krankenhausküche, Reinigungsdienst) ausgegliedert und auf nicht kirchliche Einrichtungen übertragen werden können.

Daher ist ein Ausschluss des Streikrechts in kirchlichen Einrichtungen unverhältnismäßig. Schon deswegen ist der umfassende Unterlassungsantrag der Kläger unbegründet.

Der Ausschluss des Streikrechts lässt sich auch nicht dadurch rechtfertigen, dass in kirchlichen Einrichtungen der „Dritte Weg“ beschritten wird. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch Beschlüsse der „Arbeitsrechtlichen Kommission“ stellt kein gleichwertiges System zur Regelung der Arbeitsbedingungen nach § 9 Abs. 3 GG dar. Da ⅔ der Arbeitnehmervertreter der „Arbeitsrechtlichen Kommission“ im kirchlichen Dienst tätig sein müssen, können hauptamtliche Gewerkschaftsvertreter keinen maßgeblichen Einfluss ausüben. Weitere Einschränkungen gewerkschaftlicher Interessenvertretung erfolgt dadurch, dass sich die Arbeitnehmervertreter aus sämtlichen in der Einrichtung vertretenen Mitarbeitervereinigung zusammensetzen müssen. Daher kann auch die formale Gleichheit der Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberstimmen in der Kommission die im Vergleich zum staatlichen Tarif- und Arbeitskampfrecht erkennbare Beschränkung der kollektiven Interessenvertretung nicht ausgleichen.

Welche Einschränkungen des Streikrechts aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen folgen und wie der „Dritte Weg“ auszugestalten ist, um eine Gleichwertigkeit der Gestaltung der Arbeitsbedingungen annehmen zu können, musste die Kammer nicht entscheiden.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Quelle: LAG Hamm, Pressemitteilung v. 13.01.11 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/13_01_2011/index.php <<< (html)


OLG Frankfurt: Wer als Patient auf Empfehlung einer "Geistheilerin" notwendige und ärztlich verordnete Medikamente zur Abwehr eines neuen Schubs einer schweren Autoimmunerkrankung (Lupus Erythematodes) unter Missachtung der Warnungen Dritter absetzt, wirkt an der Entstehung des daraus folgenden Schadens in gleichem Maße wie die "Geistheilerin" mit. (LS des Gerichts)

OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.10 (Az. 8 U 108/07 )

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OLG Saarbrücken: Zur erfolgreichen Inanspruchnahme eines Betreuers auf Herausgabe von aus dem Vermögen der Betreuten stammenden Geldes, welches nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde.

OLG Saarbrücken, Urt. v. 22.12.10 (Az. 8 U 622/09 – 164)

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VG Hannover: Zur Benotung von Kursklausuren und schriftlicher Abiturprüfung bei Fortbestehen einer festgestellten Legasthenie

VG Hannover, Urt. v. 13.12.10 (Az. 6 B 5596/10)

LS des Gerichts:


1. Auch in der Oberstufe des Gymnasiums müssen Schülerinnen und Schülern mit festgestellter Legasthenie bei der Anfertigung schriftlicher Arbeiten (Klausuren) Erleichterungen der äußeren Arbeitsbedingungen gewährt werden (wie OVG Lüneburg, Beschluss v.10.07.2008 - 2 ME 308/08 - NVwZ-RR 2009 S. 68).

2. Die für die Oberstufe und die Abiturprüfung erlassenen Vorschriften über den pauschalen Punktabzug bei schwerwiegenden und gehäuften Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit in schriftlichen Arbeiten und Prüfungsleistungen sind kein geeigneter Beurteilungsmaßstab, der eine differenzierte Benotung der Sprachkompetenz von Schülerinnen und Schülern mit festgestellter Legasthenie ersetzen könnte.

Quelle: Nds. Oberverwaltungsgericht, Rechtsprechungsdatenbank; der Volltext der Entscheidung kann unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0520020100055966%20B <<<


 BFH: Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung abziehbar

BFH, Urt. v. 13.10.10 (Az. VI R 38/09)

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09 sind Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden sind. Mit der Entscheidung rückt der BFH von seinen bisher strengeren Grundsätzen ab, wonach ein Abzug entweder zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen oder die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "H" oder "Bl" voraussetzte.

Im Urteilsfall war die damals 74-jährige Klägerin nach einer stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik auf ärztliche Empfehlung in ein Seniorenheim gezogen. Ihre Wohnung in einem Zweifamilienhaus hatte die Klägerin währenddessen nicht aufgegeben. Das Finanzamt erkannte die geltend gemachten Kosten des Seniorenheims nicht als außergewöhnliche Belastung an, weil die Klägerin nicht in eine Pflegestufe eingruppiert gewesen sei und auch das Merkmal "H" im Behindertenausweis fehle.

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts, wonach die Miet- und Verpflegungskosten abzüglich einer Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. Anders als der altersbedingte Aufenthalt führe die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenheim zu Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden könnten. Pflegebedürftigkeit sei keine Voraussetzung für den Abzug, wenn - wie hier aufgrund ärztlicher Bescheinigungen - festgestellt werden könne, dass der Heimaufenthalt infolge einer Erkrankung notwendig gewesen sei.

Quelle: BFH, PM Nr. 02/11 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2011&nr=22930&pos=0&anz=2 <<< (html)

Dort mit weiterführenden Link zum Volltext der Entscheidung.


BGH: Mangelnde Prozessfähigkeit führt nicht zur Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschl. v. 09.11.10 (Az. VI ZR 249/09)

Orientierungssätze des Gerichts:

a) Die mögliche mangelnde Prozessfähigkeit des Klägers führt nicht zur Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen.

b) Das Gericht muss dafür Sorge tragen, dass einem prozessunfähigen Kläger ermöglicht wird, für eine ordnungsgemäße Vertretung zu sorgen (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09, NJW 2009, 3051).

Was war passiert?

Der Kläger nimmt den Beklagten, einen niedergelassenen Arzt für Radiologie, wegen vermeintlicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit einer Angiographie in Anspruch. Der Beklagte ist den Vorwürfen entgegengetreten und hat unter anderem die Prozessfähigkeit des Klägers bestritten. Durch Zwischenurteil hat das Landgericht die Prozessfähigkeit des Klägers festgestellt. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht das Zwischenurteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage als unzulässig abgewiesen. Da es gegen sein Urteil die Revision nicht zugelassen hat, beantragt der Kläger mit der vorliegenden Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung der Revision durch das Revisionsgericht, um sein Klagebegehren weiterzuverfolgen. >>> weiter

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=15a4ff2e3d2fe4f8229985eddf057a1e&nr=54309&pos=6&anz=853 <<< (pdf.)


LSG Baden-Württemberg: Versicherte der GKV, die hochgradig sehbehindert sind, können im Rahmen der Hilfsmittelversorgung einen Anspruch auf Versorgung mit einem Screenreader (Bildschirmvorleseprogramm) haben.

LSG Baden-Würrtemberg, Urt. v. 24.08.10 (Az. L 11 KR 3089/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13715&pos=14&anz=1004  <<< (html)


BGH: Die ärztliche Behandlung von Zivildienstleistenden durch Vertragsärzte und Krankenhäuser mit Kassenzulassung im Rahmen der gesetzlichen Heilfürsorge erfolgt nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes.

BGH, Urt. v. 26.10.10 (Az. VI ZR 307/09)

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=fcd9691d219ea7afaeb7914b70cf4738&nr=54270&pos=9&anz=852 <<< (html)


LSG Baden-Württemberg: Zur Kausalität zwischen einem Autounfall und einem Bandscheibenvorfall an der Halswirbelsäule

LSG Baden-Württemberg, Urt. v.  22.12.10 (Az. L 10 U 3840/10 )

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Bejahung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen einem Autounfall und einem Bandscheibenvorfall an der Halswirbelsäule setzt keine knöchernen oder ligamentären Begleitverletzungen an dem entsprechenden Segment der Wirbelsäule voraus. Die gegenteiligen Ausführungen von Schönberger, Mehrtens, Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, Seite 434 und 436 - selbst wenn sie den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft wiedergeben würden - können der Kausalitätsprüfung aus Rechtsgründen nicht zu Grunde gelegt werden, weil dort nicht zwischen den nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu trennenden zwei Stufen der Kausalitätsprüfung unterschieden wird und die der - ohnehin dem juristischen Betrachter vorbehaltene - wertenden Entscheidung zu Grunde liegenden Kriterien, ob das Unfallereignis wesentlich war, nicht erkennbar sind.

2. Zur (hier verneinten) Zulässigkeit eines Vergleiches der Wirbelsäule mit Obst (hier: Apfel).

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13715&pos=14&anz=1004  <<< (html)


BGH: Zur Abgrenzung der Krankenhausbehandlung von der medizinischen Rehabili-tation für Neurologiepatienten, die nach den Empfehlungen der Bundesarbeits-gemeinschaft für Rehabilitation der Phase B zuzuordnen sind.

BGH, Urt. v. 18.11.10 (Az. III ZR 239/09 )

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=fcd9691d219ea7afaeb7914b70cf4738&nr=54254&pos=1&anz=852 <<< (pdf.)


LSG Baden-Württemberg: Bei fehlender ärztliche Behandlung kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein diagnostiziertes seelisches Leiden über eine leichtere psychische Störung hinausgeht und bereits eine stärker behindernde Störung im Sinne der GdB-Bewertungsgrundsätze (GdB 30 bis 40) darstellt (LS des Gerichts).

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.12.10 (Az. L 8 SB 1549/10 )

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13714&pos=16&anz=1004 <<< (html)


BGH: Zum Anspruch des externen Arztes gegen einen Wahlleistungspatienten auf Ersatz von Auslagen für aufgewendete Sachkosten.

BGH, Urt. v. 04.11.10 (Az. III ZR 323/09)

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=fcd9691d219ea7afaeb7914b70cf4738&nr=54067&pos=6&anz=852 <<< (pdf.)


BGH: Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

BGH, Urt. v. 22.12.10 (Az. 3 StR 239/10)

Auf die Revision des Angeklagten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach gegen den früheren Chefarzt einer Klinik in Wegberg aufgehoben, mit dem dieser wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung verurteilt worden war. >>> weiter

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 246/2010 v. 22.12.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=54458&pos=0&anz=246 <<< (html)


BVerfG: Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal verstößt nicht gegen zahnärztliche Berufspflichten

BVerfG, Beschl. v. 08.12.10 (Az. 1 BvR 1287/08)

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 119/2010 vom 22. Dezember 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-119.html <<< (html)


 BGH: Zum rechtfertigenden Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 25. Juni 2010  (2 StR 454/09)

BGH, Beschl. v. 10.11.10 (Az. 2 StR 320/10)

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BAG: Stufenzuordnung eines Oberarztes

BAG, Urt. v. 16.12.10 (Az. 6 AZR 357/09)

Oberarzt im Sinne des am 1. August 2006 in Kraft getretenen Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen ist. Eingruppiert ist ein Oberarzt nach § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA in die Entgeltgruppe III, die zwei Stufen umfasst. Gemäß § 19 Abs. 1 Buchst. c TV-Ärzte/VKA wird die Stufe 2 nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit erreicht.

Der im Arbeitsvertrag als Oberarzt bezeichnete Kläger ist seit Februar 1986 im beklagten städtischen Klinikum beschäftigt. Dieses übertrug ihm mit einem Schreiben vom 13. Juni 2007 rückwirkend zum 1. August 2006 die medizinische Verantwortung für den selbständigen Funktions-/Teilbereich Neuroradiologie in der Abteilung Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Nuklearmedizin und zahlte ihm ab diesem Zeitpunkt Vergütung der Entgeltgruppe III, Stufe 1, TV-Ärzte/VKA. Mit seiner Klage verlangte der Kläger seine Zuordnung zur Stufe 2 ab dem 1. August 2006 mit der Begründung, er habe bereits seit seiner Einstellung eine oberärztliche Tätigkeit im Tarifsinne ausgeübt. Das beklagte Klinikum hat dies bestritten und gemeint, die Berechtigung des Klägers zur Führung der Bezeichnung „Oberarzt“ sei unter der Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags nicht vergütungsrelevant gewesen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen.

Die Revision des Klägers hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die erforderliche Zeit für das Erreichen der nächsten Stufe innerhalb derselben Entgeltgruppe beginnt nach § 19 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA grundsätzlich nicht vor der Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen. Allerdings haben die Tarifvertragsparteien bei einer ärztlichen Tätigkeit in der Entgeltgruppe I und einer fachärztlichen Tätigkeit in der Entgeltgruppe II in § 19 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA die Anrechnung einer Vorbeschäftigung als Arzt bzw. Facharzt auf die Stufenlaufzeiten der Entgeltgruppe I und II geregelt. Von der Anrechnung einer Vorbeschäftigung als Arzt, Facharzt oder Oberarzt auf die Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe III haben sie jedoch abgesehen. Damit stand dem Kläger ungeachtet der Frage, ob und gegebenenfalls welche Verantwortung ihm bereits vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA übertragen war, Vergütung der Entgeltgruppe III, Stufe 2, TV-Ärzte/VKA nicht bereits ab dem 1. August 2006, sondern erst nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit in der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA zu.

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 96/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14822&pos=0&anz=96 <<< (html)


OLG Koblenz: Keine Haftung von Arzt und Pfleger für Sturz einer bewegungsbeeinträchtigten Patientin nach Aufklärung über das Unfallrisiko

OLG Koblenz, Beschl. v. 21.07.10 (Az. 5 U 761/10)

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BFH: Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung abziehbar

BFH, Urt. v. 02.09.10  (Az. VI R 11/09)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 2. September 2010 VI R 11/09 entschieden, dass Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden können. >>> weiter

Quelle: Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 103 vom 01. Dezember 2010 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2010&nr=22689&pos=4&anz=107 <<< (html)


KG Berlin: Zur Auslegung eines auf die Aufhebung einer Betreuung gerichteten Antrags als Beschwerde gegen die Betreuerbestellung.

KG Berlin, Beschl. v. 30.11.10 (Az. 1 W 93/10)

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AG Düsseldorf: Zur Misshandlung von Schutzbefohlenen in einer stationären Alteneinrichtung

AG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.09 (Az. 101 Ls-90 Js 5539/07-72/08)

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LSG Baden-Württemberg: Kosten für eine Montessori-Therapie können als Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.10 (Az. L 7 SO 6090/08)

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Kosten für eine Montessori-Therapie können als Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung i.S.v. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 EinglVO zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören.


2. Die Gewährung von Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie ist nicht bereits deshalb durch den Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe im Hinblick auf eine Zuständigkeit der Schule ausgeschlossen, weil die Montessori-Therapie auch pädagogische Elemente enthält. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Maßnahme dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule zuzuordnen ist; auch unter Berücksichtigung der Änderung der schulrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit einer zunehmenden integrativen Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicher kann daneben ein ergänzender Eingliederungsbedarf bestehen.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=2&nr=13624&pos=28&anz=933  <<< (html)


LG Ulm: Zur Anbringung eines Türschlosses mit einem Zahlencode (hier: Demenzstation)

LG Ulm, Beschl. v. 11.06.10 (Az. 3 T 49/10)

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Aus unserem Rechtsprechungsarchiv!

Im Nachgang zu der mitgeteilten Entscheidung des >>> LG Itzehoe <<< dürfen wir auf die nachstehende Entscheidung des OLG Saarbrücken verweisen.

OLG Saarbrücken: Zu den Grenzen der Obhutspflichten des Pflegepersonals eines Altenheims gegenüber einem halbseitig gelähmten Rollstuhlfahrer

OLG Saarbrücken, Urt. v. 29.01.08 (Az. 4 U 318/07 – 115)

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BGH: Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen nicht berufsrechtswidrig

BGH, Urt. v. 01.12.10 (Az. I ZR 55/08)

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 230/10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=54236&pos=1&anz=231 <<< (html)


LG Itzehoe: U.a. zur Beweislast bei Unfällen in Pflegeheimen

LG Itzehoe, Urt. v. 29.10.09 (Az. 7 O 246/08)

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BGH: Zum Anspruch des externen Arztes gegen einen Wahlleistungspatienten auf Ersatz von Auslagen für aufgewendete Sachkosten.

BGH, Urt. v. 04.11.10 (Az.III ZR 323/09)

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; die Entscheidung kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=333c7c6e6b670b364f53855ecd9328a7&nr=54067&pos=0&anz=845 <<< (pdf.)


BSG: Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist rechtmäßig, wenn er der "Billigkeit" entspricht

BSG, Urt. v. 25.11.10 (Az. B 3 KR 1/10 R)

Streitig war die durch einen Schiedsspruch erfolgte Anhebung der Vergütung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) für die Zeit vom 1.7.2007 bis zum 31.12.2008. Kläger waren die in Hessen tätigen Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände. Beklagter zu 1 war eine vom Hessischen Sozialministerium nach § 132a Abs. 2 Satz 7 SGB V bestellte Schiedsperson. Beigeladen und seit dem SG-Verfahren ebenfalls beklagt waren zehn in Hessen tätige Verbände der Freien Wohl­fahrtspflege (Beklagte zu 2 bis 11). Die Klage gegen deren Dachverband, der nur als Verfahrensbevollmächtigter der Mitgliedsverbände auftrat, wurde im Revisionsverfahren zurückgenommen.

Der zwischen den Klägern und den Beklagten zu 2 bis 11 im Jahr 1996 geschlossene Rahmenvertrag über die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V in Hessen wurde 2001 gekündigt, aber bis zum 31.12.2004 weiter angewendet. Zum 1.1.2005 wurde dieser Vertrag dann durch einen neuen Vertrag ersetzt (Rahmenvertrag 2005). Gemäß § 38 Abs. 1 Rahmenvertrag 2005 erfolgt die Vergütung der erbrachten Leistungen nach der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung der Anlage 1.

Die Beteiligten konnten sich bei den Vertragsverhandlungen über diverse Vergütungsfragen nicht einigen. Der Rahmenvertrag 2005 enthielt somit nicht die zu § 38 Abs. 1 vorgesehene Anlage 1. Zur Herbeiführung einer Einigung wurde deshalb im November 2006 ein Schiedsverfahren eingeleitet. Es endete mit dem Schiedsspruch des Beklagten zu 1 vom 2.5.2007. Darin wurden die Vergütungen der Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie die Hausbesuchspauschale für die Zeit vom 1.7.2007 bis zum 31.12.2008 jeweils um 5,98 % erhöht. Dieser Entscheidung war eine Aufsummierung der Veränderungen der Grundlohnsummen der Jahre 2001 bis 2007 zugrunde gelegt worden, nachdem es zuletzt im Jahre 1999 eine allgemeine Anhebung der Vergütungen gegeben hatte. Die Kläger hatten im Schiedsverfahren eine Anhebung der Vergütungen um 3,2 % angeboten, wollten aber die Hausbesuchspauschale unverändert lassen; die Beklagten hatten eine Anhebung aller Abrechnungs­posten um jeweils 15,77 % gefordert.

Im Gerichtsverfahren haben die Kläger in erster Linie die Aufhebung des Schiedsspruchs sowie die Verurteilung des Beklagten zu 1 begehrt, über den Schiedsantrag unter Beachtung der Rechtsauf­fassung des Gerichts neu zu entscheiden. Sollte dies nicht möglich sein, verlangten sie im Verhältnis zu den Beklagten zu 2 bis 11, den Schiedsspruch aufzuheben und die Vergütung durch das Gericht analog § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB nach billigem Ermessen bestimmen zu lassen. Das Sozialgericht hat die Klagen abgewiesen, das Landessozialgericht die Berufungen der Kläger zurückgewiesen.

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat in seiner heutigen Sitzung die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Die Vorinstanzen haben zu Recht entschieden, dass die gegen den Beklagten zu 1 gerichtete Klage unzulässig ist, weil der Schiedsspruch einer Schiedsperson nach § 132a Abs. 2 SGB V keinen Verwaltungsakt darstellt und deshalb eine gegen die Schiedsperson gerichtete An­fechtungs- und Verpflichtungsklage von vornherein ausgeschlossen ist. Anders als die Schiedsämter (§ 89 SGBV) und die diversen Schiedsstellen nach dem SGB V und SGB XI sind die Schiedspersonen nach § 132a Abs. 2 SGB V keine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 SGB X, weil sie aufgrund einer Vereinbarung der Vertragspartner der häuslichen Krankenpflege tätig werden und nur als "Vertragshelfer" analog § 317 BGB fungieren. Demgemäß stellen ihre Schiedssprüche keine Verwaltungsakte dar.

Zulässig war demzufolge nur die gegen die Beklagten zu 2 bis 11 gerichtete "Ersetzungsklage" analog § 319 Abs. 1 BGB, bei der ein rechtswidriger Schiedsspruch durch eine Billigkeitsentscheidung des Gerichts ersetzt wird. Der Schiedsspruch vom 2.5.2007 war rechtmäßig, weil er "billigem Ermessen" (analog § 317 BGB) entsprach. Anders als im Bereich der sozialen Pflegeversicherung, wo Vergütungsvereinbarungen für die häusliche Pflege nur für jeden Pflegedienst gesondert getroffen werden dürfen (§ 89 Abs. 2 Satz 2 SGB XI), können bei der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) Vergütungsvereinbarungen sowohl für den einzelnen Krankenpflegedienst als auch ‑ wie hier ‑ für eine Mehrzahl von Krankenpflegediensten bzw. ganze Gruppen von Leistungserbringern abgeschlossen werden. Bei solchen Rahmenverträgen kann die Vergütung an der Steigerung der jeweiligen Grundlohnsummen ausgerichtet werden. Das ist hier geschehen. Bei Vergütungsvereinbarungen für den einzelnen Krankenpflegedienst sind hingegen jene Grundsätze entsprechend anzuwenden, die der Senat für die Vergütungsvereinbarungen der häuslichen Pflege nach § 89 SGB XI (Urteil vom 17.12.2009 ‑ B 3 P 3/08 R ‑) entwickelt hat.

Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 45/10 v. 25.11.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11775&pos=0&anz=45 <<< (html)


OLG Nürnberg: Zur Verletzung der Garantenpflicht des Leitungspersonals eines Pflegeheimes durch Unterlassen

Was war passiert?

Mit Urteil v. 22.12.09 des Amtsgerichts Nürnberg war der 54-jährige damalige Verwaltungschef des Pflegezentrums Sebastianspital in Nürnberg vom Vorwurf der versuchten Freiheitsberaubung und Nötigung durch Unterlassen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, im Jahr 2006 die Anbringung eines Bettgitters bei einem Heimbewohner sowie – zu einem späteren Zeitpunkt - seine Fixierung mittels Bauchgurt und auch an den Gliedmaßen zugelassen zu haben, ohne die hierfür erforderlichen Genehmigungen des Vormundschaftsgerichts zu erholen. Die Fixierung diente dazu, die Ernährung mittels Bauchsonde zu ermöglichen. Der Geschädigte soll auf beiden Augen erblindet gewesen sein und an Demenz gelitten haben.

Die Staatsanwaltschaft hält ihren Vorwurf gegen den Angeklagten nach wie vor aufrecht und hat die Überprüfung des Urteils des Amtsgerichts durch den Strafsenat darauf, ob Rechtsfehler vorliegen, beantragt (vgl. dazu Terminsmitteilung Nr. 34/10 des OLG Nürnberg)

Nunmehr hat das OLG Nürnberg mit Urt. v. 18.10.10 (Az. 1 St OLG Ss 2106/10) darauf erkannt, dass ein Mitglied der Leitung eines Pflegeheims die ihm gegenüber den Bewohnern obliegende Garantenpflicht im Rahmen der Nötigung durch Unterlassen dann nicht verletzt, wenn er sich bei der Frage der Erforderlichkeit einer regelmäßigen Fixierung auf eine entsprechende ärztliche Anordnung verlässt.


OVG NRW: Zu den Grenzen der Befugnisse ärztlicher Selbstverwaltungskörperschaften

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 09.11.10 (Az. 13 B 1143/10)

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ArbG Hamburg: Zur Zulässigkeit von Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen in kirchlichen Einrichtungen

ArbG Hamburg, Urt. v. 01.09.10 (Az. 28 Ca 105/10)

Quelle: Rechtsprechung Hamburg.de; den Volltext der Entscheidung des ArbG können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://www.rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=JURE100070419&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint <<< (html)


BGH: Nicht immer muss der Arzt alles „wissen“

BGH, Urt. v. 19.10.10 (Az. VI ZR 241/09)

Leitsatz des Gerichts:

Ist dem behandelnden Arzt ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> zum Volltext der Entscheidung <<< (pdf.)


BAG: Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

BAG, Urt. v. 16.11.10 (Az. 9 AZR 573/09)

Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Hierzu zählt auch das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 84/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14745&pos=1&anz=85 <<< (html)


LSG Nordrhein-Westfalen: Pflege - TÜV bleibt in NRW umstritten

LSG Nordrhein-Westfalen v. 15.11.2010 Az. 10 P 76/10 B ER)

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen (LSG NRW) hat heute einen Eilbeschluss des Sozialgerichts Münster aufgehoben, mit dem die Veröffentlichung der Pflegenoten (sog. Transparenzbericht) über ein Alten- und Pflegeheim in Bocholt aus verfassungsrechtlichen Erwägungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt worden war. Das Heim hatte bei einer Prüfung durch die Landesverbände der Pflegekassen aus dem Mittelwert der 64 Einzelkriterien lediglich die Gesamtnote 4,3 erhalten.

Das System der Pflegenoten und ihre Veröffentlichung im Internet ist nach Ansicht des LSG NRW rechtmäßig, wenn die Noten auf einer neutralen, objektiven und sachkundigen Qualitätsprüfung des zuständigen medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) basieren.

Bewusste Fehlurteile oder Verzerrungen seien im Fall des beschwerdeführenden Pflegeheimes nicht erkennbar. Das Pflegeheim hatte unzutreffende Feststellungen des MDK uA im Hinblick auf Hygiene und Sauberkeit angeführt. Die Einrichtung sei zu schlecht bewertet worden. Dadurch entstünden ihr Wettbewerbsnachteile sowie ein nicht wieder gutzumachender Reputationsschaden.

Demgegenüber hat das LSG die angeführten Falschbewertungen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht als glaubhaft gemacht angesehen. Ob die Mängel im Einzelfall bereits beseitigt seien, sei unerheblich. Es sei auf den Prüfungszeitpunkt abzustellen und der Transparenzbericht stelle insoweit eine Momentaufnahme dar.

Soweit bemängelt werde, dass es derzeit noch keine pflege - wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung der Pflegequalität gebe, ist das LSG dem Einwand nicht beigetreten. Dies bedeute nicht, dass dadurch die Gütequalität des Verfahrens in Frage gestellt werde. Der Gesetzgeber habe den schnellen Einsatz des von ihm neu geschaffenen Instruments zur Transparenzherstellung trotz der bestehenden Unsicherheiten gewollt, diese bewusst in Kauf genommen und das Informations-bedürfnis der Pflegebedürftigen in den Vordergrund gestellt.

Der Beschluss ist rechtskräftig (Beschluss vom 15.11.2010, 10 P 76/10 B ER; Vorinstanz SG Münster, S 6 P 35/10 ER SG).

Die Rechtsansicht des LSG NRW über die Rechtmäßigkeit der Pflegebenotung teilen inzwischen eine Reihe weiterer Landessozialgericht in Deutschland (so Bayrisches LSG, Hessisches LSG, LSG Sachsen, LSG Sachsen-Anhalt) Lediglich das LSG Berlin-Brandenburg hält den Pflege-TÜV grundsätzlich für rechtswidrig.

Das LSG NRW wird am 15.12.2010 ab 11:15 Uhr über die Berufung der Landesverbände der Pflegekassen und damit erstmals über ein Hauptsacheverfahren zum Thema Transparenzbericht entscheiden. Der Fall betrifft ebenfalls das Alten- und Pflegeheim aus Bocholt.

Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 15.11.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/16_11_2010/index.php <<< (html)


OLG Dresden: Zur Ablehnung eines Sachverständigen im Arzthaftungsprozess

OLG Dresden, Beschl. v. 04.11.10 (Az. 4 W 0020/10)

Leitsatz des Gerichts:

Ergeben sich die Gründe, auf die die Ablehnung des Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten, ist der Befangenheitsantrag innerhalb der nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten oder verlängerten Frist zu stellen, wenn sich die Besorgnis der Befangenheit erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten ergibt. 2. Nicht jede für die Partei ungünstige Beurteilung kann als einseitig zu ihren Lasten qualifiziert werden, soweit der Sachverständige hierdurch den Boden einer sachlichen Auseinandersetzung nicht verlässt. 3. Zur Frage, ob folgende Äußerung des Sachverständigen einen Befangenheitsgrund darstellt: Das von der Beklagten vertretene Verständnis des Operationsberichts kennzeichne "entweder eine völlig absurde und abenteuerliche Vorstellung der Beklagten bezüglich offener Bauchchirurgie oder (sei) eine bewusste Verleugnung besseren Wissens und entbehrt dann jeglicher Sachargumentation".

Quelle: OLG Dresden (Justiz.Sachsen.de); der Beschluss kann unter dem nachfolgenden Link im Volltext abgerufen werden (pdf.) >>> http://www.justiz.sachsen.de/elvis/documents/4W0020.10.pdf <<<


SG Dortmund: Operative Magenbandverkleinerung als Kassenleistung nur nach integrierter Adipositastherapie

SG Dortmund, Urt. v. 31.08.10 (Az. S 40 KR 313/07)

Krankenkassen tragen die Kosten einer operativen Magenbandverkleinerung für übergewichtige Versicherte nur dann, wenn zuvor unter ärztlicher Anleitung eine sechs- bis zwölfmonatige integrierte Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie stattgefunden hat.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 49-jährigen Versicherten aus Dortmund, die ihre Krankenkasse verklagt hatte, ihr eine minimalinvasive operative Magenverkleinerung (Magenband) als Sachleistung zu gewähren.

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Trotz eines erheblichen Übergewichts der Klägerin mit einem BMI von über 40kg/m² und Begleiterscheinungen in Gestalt eines Diabetes mellitus sowie Knie- und Wirbelsäulenbeschwerden komme die stationäre operative Maßnahme erst in Betracht, wenn geeignete konservative Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. Hierzu gehöre die von der Klägerin bislang nicht absolvierte multimodale Adipositastherapie im Sinne der Leitlinien zur Prävention und Therapie der Adipositas der Deutschen Adipositas-Gesellschaft.

Soweit die Klägerin sich darauf berief, an Diät- Programmen zur Gewichtsreduktion teilgenommen zu haben, genügt dies nach Auffassung des Sozialgerichts nicht den qualitativen Anforderungen an ein langfristig wirkendes integriertes Therapiekonzept. Es fehle bei diesen Programmen an Elementen der Bewegungs- und Verhaltenstherapie, an der Einbeziehung von Ernährungsfachkräften und an fortlaufender ärztlicher Begleitung.

Quelle: SG Dortmund, Pressemitteilung v. 15.11.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/15_11_2010/index.php <<< (html)


VG Hannover: Zur Beihilfefähigkeit eines Neugeborenen-Screenings

VG Hannover, Gerichtsbescheid v. 25.10.10 (Az. 13 A 2895/10)

Aus den Gründen:

… Beihilfefähig sind nach § 120 NBG n.F. iVm. § 87c Abs. 1 NBG in der bis März 2009 geltenden Fassung und iVm. mit § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) Aufwendungen, die dem Grunde nach notwendig und der Höhe nach angemessen sind. Dazu zählt grundsätzlich auch das hier umstrittene Neugeborenen-Screening. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 BhV sind aus Anlass von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten nach Maßgabe der hierzu ergangenen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen die Aufwendungen bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres die Kosten für Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die eine körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden, ausdrücklich beihilfefähig …

Quelle: VG Hannover, in Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Rechtsprechungsdatenbank >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05200201000289513%20A <<< (html)


OVG Lüneburg: Zu den Anforderungen an den Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis wegen mangelnder Zuverlässigkeit und der Anordnung dessen sofortiger Vollziehung.

OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.10.10 (Az. 8 ME 181/10)

Leitsätze des Gerichts:

1. An der Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Heilpraktiker werde in Zukunft die Vorschriften und Pflichten nicht beachten, die sein Beruf mit sich bringt, und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben.

2. Für die nach § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG zu treffende Prognose sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich.

3. Eine wesentliche Berufspflicht des Heilpraktikers ist es, sich der Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst zu sein und einer notwendigen ärztlichen Behandlung seines Patienten nicht im Wege zu stehen. Ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe weder veranlassen noch stärken.

4. Die Jahresfrist des § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. §§ 49 Abs. 2 Satz 1, 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG gilt im Widerrufsverfahren nach § 7 1. DVO-HeilprG nicht.

5. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Widerrufs nach § 7 Abs. 1 1. DVO-HeilprG setzt voraus, dass sie zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter notwendig und auch im Übrigen verhältnismäßig ist.

Quelle: OVG Lüneburg, in Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Rechtsprechungsdatenbank >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020100001818%20ME <<< (html)


VGH Baden-Württemberg: Zur Zulässigkeit einer Organisationsmaßnahme eines Universitätsklinikums, deren Vollzug eine Schmälerung des Zuständigkeitsbereichs der von der Antragstellerin geleiteten Klinik zur Folge hätte

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.10.10 (Az. 9 S 1935/10)

Leitsätze des Gerichts:

Organisatorische Maßnahmen zur Änderung der bestehenden Struktur von Kliniken sind grundsätzlich ein zulässiges Mittel, um unabhängig vom vorwerfbaren Fehlverhalten des leitenden Chefarztes und unterhalb der Kündigungsschwelle auf Missstände zu reagieren. Sie setzen aber voraus, dass die Änderungen selbst sachlich geeignet und zumutbar erscheinen.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13531&pos=12&anz=823  <<< (html)


VG Gießen: Berufsgericht für Heilberufe verurteilt Arzt wegen Nichtannahme einer Patientin im Notdienst

VG Gießen, Urt. v. 20.10.10 (Az. 21 K 3235/09. GI.B)

Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen – das für Berufspflichtverstöße hessenweit zuständig ist – hat einem Allgemeinmediziner, der mit Kassenzulassung  in einer aus mehreren Ortsteilen bestehenden Gemeinde niedergelassen ist, eine Geldbuße in Höhe von 3000,- EURO auferlegt und ihm wegen Verstoßes gegen seine Berufspflichten einen Verweis erteilt.

Der Arzt betreibt seine Praxis im Erdgeschoß seines Wohnhauses und war an jenem Wochenende vom 01. bis 03. Dezember 2006 zum Notdienst eingeteilt. Er erhielt zwischen 21 Uhr und 22 Uhr einen Anruf aus einem anderen Ortsteil der Gemeinde, wonach es einer älteren Dame sehr schlecht gehe. Der Arzt bestellte die Frau für 23 Uhr in seine Praxis. Die Nichte der alleinlebenden Frau, die an Diabetes mellitus litt und an jenem Abend hohe Blutzuckerwerte hatte, fuhr mit ihrem Mann und dessen Mutter, die den Weg zur Praxis weisen sollte, die Tante zur Arztpraxis, die sie zwischen 23 Uhr und 23.10 Uhr erreichten. Die Tante hatte sich unterwegs mehrfach übergeben, was die Fahrt verzögert hatte. Trotz mehrfachen Läutens an allen Klingeln, die sich im Eingangsbereich des Hauses befanden, wurde ihnen die Tür nicht geöffnet.  Da sich der Zustand der alten Dame zunehmend verschlechterte, fuhren die Verwandten sie ins nächstgelegene Krankenhaus. Dort mussten sie, wie andere,  vor ihnen eingetroffene Hilfesuchende auch, längere Zeit an der Notaufnahme warten. Einem Arzt  fiel der schlechte Gesundheitszustand der Frau auf, ihre Behandlung wurde vorgezogen und ein schwerer Herzinfarkt festgestellt, an dem sie in der Nacht noch verstarb.

Der Ehemann der Nichte der Verstorbenen, ein Polizeioberkommissar, erstattete Anzeige.

Nach Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung leitete die Landeärztekammer Hessen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Berufspflichten ein, das dann zur Anschuldigung beim Berufsgericht für Heilberufe führte. Im gesamten Verfahren bestritt der Arzt, ein Klingeln an seiner Praxistür oder im Wohnhaus wahrgenommen zu haben. Er habe zwischen 23 Uhr und 23.20 Uhr in der Praxis vergeblich auf die angekündigte Person gewartet. Nach umfangreicher Beweisaufnahme gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass die Kranke mit ihren Angehörigen tatsächlich vergeblich an der Eingangstür zur Praxis und zum Haus geläutet bzw. gewartet hatte.

Mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2010 verurteilte das Gericht den Arzt wegen Verstoßes gegen seine Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung gemäß § 22 Hessisches Heilberufsgesetz.

Nach Auffassung des Gerichts hat ein Arzt, der gemäß seiner Verpflichtung aus § 23 Hessisches Heilberufsgesetz zum Notdienst eingeteilt ist, alle Personen in ärztliche Obhut zu nehmen, die um ärztliche Hilfe nachsuchen. Der Arzt muss auch tatsächlich und nicht nur telefonisch erreichbar sein. Eine Fallgestaltung, nach welcher das Ansinnen um ärztlichen Beistand erkennbar überflüssig, unsinnig oder aus sonstigen Gründen für den Arzt nicht zumutbar wäre, habe hier ersichtlich nicht vorgelegen.

Allerdings beinhalte diese Verpflichtung zur Leistung ärztlicher Fürsorge im Notdienst nicht, dass der Arzt auch tatsächlich eine Heilbehandlung durchführe. Er sei vielmehr lediglich verpflichtet, sein ärztliches Wissen/Können zur Prüfung des ihm vorgetragenen oder vor Augen geführten Leidens dergestalt einzusetzen, dass er entscheide, ob Behandlungsbedürftigkeit vorliege und, ggf., wie und vom wem die Behandlung  durchgeführt werde.

Diese Verpflichtung bestehe derzeit als eine Art „hergebrachte Regel ärztlicher Berufsausübung“  auf der Grundlage der §§ 22, 23 Hessisches Heilberufsgesetz, sie könne allerdings nicht,  wie die Landesärztekammer offenbar meine, auf die „Notdienstordnung der kassenärztlichen Vereinigung Hessen“ gestützt werden, da der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen insoweit keine Regelungsbefugnis gegenüber den Ärzten zustehe.

Das Hessische Heilberufsgesetz  in Verbindung mit der einschlägigen Berufsordnung sehe vor, dass die Landesärztekammer selbst für die Einrichtung und Durchführung  eines Notfalldienstes Richtlinien erlasse (§ 26 Absatz 2 der Berufsordnung). Diese lägen aber bisher nicht vor, so dass auf die allgemeine gesetzliche Regelung der Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung zurückgegriffen werden  müsse.

Gegen das Urteil kann Berufung zum Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Quelle: VG Gießen >>> Pressemitteilung v. 05.11.10 <<< (html)


BGH: Zu den Voraussetzungen der Genehmigung einer Zwangsmedikation bei der Unterbringung des Betroffenen gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

BGH, Beschl. v. 22.09.10 (Az. XII ZB 135/10)

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Hessisches LSG: Die Benotung eines Pflegeheims darf veröffentlich werden, soweit sie auf einer neutral, objektiv und sachkundig durchgeführten Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen basiert. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.


Träger des Pflegeheims will Veröffentlichung verhindern

Eine im Hochtaunuskreis ansässige Gesellschaft betreibt in Berlin ein Pflegeheim mit 160 Pflegeplätzen. Die Qualität dieser Einrichtung wurde im November 2009 geprüft und mit der Note 3,0 (befriedigend) bewertet. Die hiergegen erhobenen Einwände wiesen die Pflegekassen zurück. Um eine Veröffentlichung zu verhindern, stellte der Träger des Pflegeheims einen gerichtlichen Eilantrag.

Das Sozialgericht Frankfurt am Main untersagte daraufhin den Pflegekassen die Veröffentlichung der Prüfbewertung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Unterlassungsbegehren – längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2010. Die Bewertung beruhe nicht auf zutreffenden Tatsachenfeststellungen, sondern auf subjektiven Werturteilen der Prüfer. Die Veröffentlichung könne zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen und den Träger des Pflegeheims in seinem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzen. Gegen diesen Eilbeschluss legten die Pflegekassen Beschwerde ein.

Landessozialgericht: „Pflegenoten“ müssen hingenommen werden

Die Darmstädter Richter gaben den Pflegekassen Recht und hoben den sozialgerichtlichen Beschluss auf. Der Gesetzgeber habe die Landesverbände der Pflegekassen dazu verpflichtet, Leistung und Qualität der Pflegeeinrichtungen zu veröffentlichen (§ 115 Abs. 1 a SGB XI). Hierdurch solle mehr Markttransparenz und Vergleichbarkeit von Qualitätsprüfungen erreicht werden. Zwar habe eine wissenschaftliche Auswertung des Prüfverfahrens ergeben, dass aufgrund struktureller Gründe unklar sei, ob tatsächlich Pflegequalität gemessen werde. Dennoch existierten Qualitätsindikatoren. Das Prüfverfahren sei daher nicht prinzipiell ungeeignet. Auch deuteten Forschungsergebnisse aus den USA darauf hin, dass bereits die Veröffentlichung von Prüfberichten positive Effekte hätte. Das Bewertungssystem und die Kriterien der Veröffentlichung seien auf breiter Basis - unter Einbeziehung der Pflegeheime sowie der Interessenverbände der Pflegebedürftigen - erarbeitet worden. Da der Transparenzbericht auch für die Betroffenen verständlich und übersichtlich sein muss, sei eine kurze Darstellung von Ergebnissen erforderlich. Dies geschehe üblicherweise mit Noten. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, dass Pflegeheime eine Dokumentation ihrer Gegendarstellung im Bericht verlangen könnten. So werde gewährleistet, dass zeitnah Korrekturen zu Bewertungen berücksichtigt und fehlende Gesichtspunkte ergänzt werden könnten.

Quelle: Hessisches LSG >>> Pressemitteilung v. 03.11.10 <<< (html)


BVerwG: Lebenspartnerschaft und Beihilfe

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 28. Oktober 2010 in mehreren Fällen über die Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit verheirateten Beamtinnen und Beamten entschieden.

Es hat in drei Verfahren beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, ob die einem Beamten von seinem Dienstherrn gewährte Beihilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fällt. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass ihnen Leistungen der beamtenrechtlichen Krankenversorgung (Beihilfe) auch für ihre Lebenspartner in gleicher Weise zustünden wie verheirateten Beamten. >>> weiter

Quelle: BverwG >>> Pressemitteilung Nr. 97/2010 v. 29.10.10 <<< (html)


Sterbehilfe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
(Hintergrundinformationen)

Assistierter Suizid und Verpflichtung zur Abgabe eines Pharmakons?

VG Köln, Urt. v. 21.02.06 – Az. 7 K 2040/05

Die Ehefrau des Klägers hatte beantragt, die Abgabe von 15g Natrium-Pentobarbital zum Zwecke der Durchführung eines assistierten Suizids von einem Apotheker an einen Vertreter des Vereins „DIGNITAS“ zu gestatten.
Die Antragstellerin ist wenige Tage vor Erlass des Widerspruchsbescheides verstorben, so dass der Ehemann der Verstorbenen Klage eingereicht hat, nachdem er im Widerspruchsverfahren dem Verwaltungsverfahren beigetreten ist. Die Klage hatte keinen Erfolg.


Nunmehr wird sich am 23.11.10 der EGMR mit der Frage auseinandersetzen zu haben. Wir werden dann zeitnah über den Ausgang des Verfahrens berichten.

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LAG Baden-Württemberg: Diskriminierung wegen Behinderung; Erkundigungspflicht des Arbeitgebers

LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 06.09.10 (Az. 4 Sa 18/10)

Leitsätze des Gerichts:

  • Die Pflicht zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch entfällt nicht deswegen, weil die ausgeschriebene Stelle als Mutterschaftsvertretung neu zu besetzen ist (§ 82 Satz 1 iVm § 72 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX).
     
  • Macht ein schwerbehinderter Bewerber im Bewerbungsschreiben unklare Angaben über den Grad und die Art seiner Behinderung, so trifft den Arbeitgeber keine Pflicht, sich im Hinblick auf § 1 AGG über den Grad und die Art der Behinderung zu erkundigen.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LAG >>>  http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13515&pos=4&anz=805 <<< (html)


SG Stuttgart: Apalliker hat keinen Anspruch auf die Zuerkennung des Merkzeichens BI (Blindheit)

SG Stuttgart,  Entscheidung v. 30.06.10 (Az. S 24 SB 1531/08)

Leitsätze des Gerichts:

1. Auch nach dem Inkrafttreten der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ist weiterhin von einem bundeseinheitlich geltenden Begriff der Blindheit im Sozialhilferecht und im Schwerbehindertenrecht auszugehen.

2. Zu den Anforderungen der Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" bei einem vollständigen apallischen Syndrom.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=2&nr=13479&pos=21&anz=780 <<< (html)


LSG Sachsen-Anhalt: Veröffentlichung Transparenzbericht

LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.10.10 (Az. L 4 P 12/10 B ER)

(…)Die vom Sozialgericht Halle erlassene einstweilige Anordnung zur Unterlassung der Veröffentlichung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist aufzuheben, weil die Voraussetzungen für eine solche einstweilige Anordnung nicht gegeben sind.

Da weder in der Ankündigung der Veröffentlichung eines Transparenzberichtes noch in dem Transparenzbericht oder der Veröffentlichung selbst ein Verwaltungsakt liegt, kann vorläufiger Rechtsschutz zur Abwehr drohenden Verwaltungshandelns nur über den Erlass einer Sicherungsanordnung nach §
86b Abs. 2 Satz 1 SGG erreicht werden. Sowohl dem Transparenzbericht selbst als auch seiner Veröffentlichung und der Ankündigung dieses Vorhabens fehlt es für eine Qualifizierung als Verwaltungsakt an einer verbindlichen Regelung der Rechtslage gegenüber der Antragstellerin (vgl. § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X). Hierdurch werden keine Rechte oder Pflichten begründet. Die Pflicht zum Handeln nach bestimmten Vorgaben ergibt sich für den Träger der Pflegeeinrichtung nur aus einem Maßnahmebescheid nach § 115 Abs. 2 SGB XI. Die Pflicht der Pflegeeinrichtung, die Veröffentlichung zu dulden, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, nicht aus der Ankündigung der Veröffentlichung oder dieser selbst  (…)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.sozialgerichtsbarkeit.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=134896  <<< (html)


ArbG Mönchengladbach: Pflichtverletzung einer Altenpflegerin mit schwerwiegenden Folgen, Erforderlichkeit einer Abmahnung.

ArbG Mönchengladbach, Urt. v. 22.04.10 (Az. 1 Ca 497/10)

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ArbG Ulm: Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit

ArbG Ulm, Urt. v. 16.09.10 (Az. 5 Ca 563/09)

Leitsätze des Gerichts:

1. Während der dauerhaften krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unterliegen Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis weder der gesetzlichen Verjährung noch der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD.

2. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt er der gesetzlichen Verjährung sowie der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des ArbG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13412&pos=18&anz=725  <<< (html)


BSG: Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut mit hälftigem Versorgungsauftrag nicht mit Vollzeitbeschäftigung vereinbar

BSG, Urt. v. 13.10.10 (Az. B 6 KA 40/09)

Der Kläger wandte sich dagegen, dass seine Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung mit dem Zusatz verbunden war, dass er seine wöchentliche Dienstzeit aus seinem in Vollzeit ausgeübten Beamtenverhältnis auf 26 Stunden pro Woche zu reduzieren habe. Seit dem 1. Januar 2007 sieht das Vertragsarztrecht die Möglichkeit vor, die Zulassung auf einen hälftigen Versorgungsauftrag zu beschränken.

Mit seinem Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 40/09 R - hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt und die Revision des Klägers zurückgewiesen. Die Aufhebung der Bedingung, das Dienstverhältnis auf 26 Wochenstunden zu reduzieren, kann der Kläger nicht beanspruchen. Auch ein hälftiger Versorgungsauftrag iS des § 19a Ärzte-ZV kann nicht neben einer vollzeitig ausgeübten Tätigkeit wahrgenommen werden. Ein regelmäßiges und verlässliches Angebot von Sprechstunden und Gesprächsleistungen zu Zeiten, die für solche Behandlungen üblich sind, kann unter diesen Umständen auch im Umfang eines hälftigen Versorgungsauftrags nicht gemacht werden. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte und das SG ausgehend von der Rechtsprechung des Senats, wonach neben einer vollen Zulassung zur vertrags­psychotherapeutischen Versorgung nur eine Tätigkeit im Umfang von 13 Wochenstunden ausgeübt werden darf, jedenfalls als Höchstgrenze für eine neben einer Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut mit hälftigem Versorgungsauftrag ausgeübte Tätigkeit in einem beamtenrechtlichen Dienstverhältnis 26 Wochenstunden ansehen.

Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 40/10 v. 14.10.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11724&pos=0&anz=40 <<< (html)


LAG Schleswig-Holstein: Zur Kündigung eines Schwerbehinderten (hier: Pflicht, innerhalb von 3 Wochen den Arbeitgeber über Schwerbehindertenantrag zu informieren

Wusste der Arbeitgeber nichts von einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einem Neuantrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung, muss ihm der schwerbehinderte Arbeitnehmer dieses innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung mitteilen. Geschieht dieses nicht, kann er sich nicht auf den besonderen Kündigungsschutz berufen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 06.07.2010 entschieden (1 Sa 403 e/09). >>> weiter

Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. 15.10.10 >>> http://www.schleswig-holstein.de/LAG/DE/Service/MedienInformationen/PI/prm1410.html <<< (html)


BGH: u.a. zum Betreuerwechsel

BGH, Beschl. v. 15.09.10 (Az. XII ZB 166/10)

Leitsätze des Gerichts:

a) Im Verfahren über die Verlängerung einer bestehenden Betreuung nach § 295 FamFG ist gegen die Beschwerdeentscheidung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthaft. Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht gegen die Verlängerung der Betreuung, sondern nur gegen die Auswahl des Betreuers wendet.

b) Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908 b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB.

c) Eine von dem volljährigen Betreuten als Betreuer vorgeschlagene Person kann deshalb nur dann abgelehnt werden, wenn deren Bestellung dem Wohl des Volljährigen zuwiderlaufen würde, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext des Beschlusses können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=53578&pos=30&anz=541<<< (pdf.)
 

LSG Nordrhein-Westfalen: Bei Rückkehr aus dem Urlaub kann für pflegende Angehörige Versicherungsschutz bestehen

LSG NRW, Urt. v. 17.09.10 (Az. L 4 U 57/09)

Für eine pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf dem Rückweg aus deren Urlaub Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem noch nicht veröffentlichten aktuellen Urteil entschieden.

Die Essener Richter gaben einer Klägerin aus Wuppertal Recht, die ihre pflegebedürftigen Eltern in deren Spanienurlaub gepflegt und auch auf dem Heimflug begleitet hatte. Die Klägerin war nach dem Rückflug noch auf dem Flughafen Düsseldorf gestürzt und hatte sich einen komplizierten Schenkelhalsbruch zugezogen. Die Essener Richter sahen darin einen Wegeunfall, der für Klägerin Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung begründe. Nach Ansicht des LSG NRW hatte die als Pflegeperson anerkannte Klägerin während des Spanienurlaubs durch die nicht erwerbsmäßigen Pflege ihrer (nach Pflegestufe I respektive II) pflegebedürftigen Eltern eine (nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 des Siebten Buch des Sozialgesetzbuches) versicherte Tätigkeit verrichtet. Im Vordergrund habe ihre Motivation gestanden, die vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasste Pflegetätigkeit zu erbringen. Der Wunsch, selbst in Spanien Urlaub zu verbringen, sei demgegenüber zweitrangig gewesen. Die Begleitung der Eltern auf dem Weg von der Zweitwohnung in Spanien zur Erstwohnung in Deutschland habe zwar nicht mehr zur versicherten Pflegetätigkeit gehört. Die Klägerin habe sich jedoch zum Unfallzeitpunkt auf dem Nachhauseweg vom Ort der versicherten Tätigkeit zu ihrer Wohnung befunden, den der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit umfasse.

Der Senat hat die Revision zugelassen, weil es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz bei Wegeunfällen nach einer versicherten, nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit gibt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 11.10.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_10_2010/index.php <<< (html)


BGH: Zum Begriff der Krankheit i.S. von § 1 (2) MB/ (hier Inseminationsbehandlungen, In-vitro-Fertilisationen mit intracytoplasmatischen Spermien-Injektionen)

BGH, Urt. v. 15.09.10 (Az. IV ZR 187/07)

Im Streit um die Erstattungsfähigkeit von Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen (hier Inseminationsbehandlungen, In-vitro-Fertilisationen mit intracytoplasmatischen Spermien-Injektionen) genügt der Versicherungsnehmer einer privaten Krankheitskostenversicherung der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Krankheit, wenn er nachweist, dass bei ihm eine Spermienanomalie vorliegt, die seine Fähigkeit, ein Kind zu zeugen, beeinträchtigt.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=53517&pos=4&anz=545 <<< (pdf.)


BGH: Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben

BGH, Urt. v. 07.10.10 (Az. 3 StR 168/10)

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Verden aufgehoben, durch das ein Angeklagter, der seine Ehefrau erschossen hatte, wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Gegen das Urteil hat die Tochter des Tatopfers als Nebenklägerin Revision eingelegt; sie erstrebt einen Schuldspruch wegen Mordes.

Nach den Feststellungen tötete der Angeklagte, ein damals 74-jähriger Geschäftsmann, am Morgen des 3. Juni 2009 seine 53-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung durch einen Revolverschuss in den Kopf. Unmittelbar danach schoss er sich mit einer Pistole in die Brust, überlebte aber schwer verletzt. Das Landgericht ist der Darstellung des Angeklagten gefolgt, seine Ehefrau habe ihm kurz vor der Tat eröffnet, sie leide an einem bösartigen Unterleibstumor und könne die Schmerzen nicht mehr ertragen. Sie habe ihn deshalb gebeten, sie zu erschießen. Bei der Obduktion des Tatopfers fand sich lediglich ein gutartiges Myom, wenngleich von beträchtlicher Größe.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil schon deswegen aufgehoben, weil das Landgericht die Glaubhaftigkeit der erstmals am vierten Tag der Hauptverhandlung abgegebenen Erklärung des Angeklagten zum Tötungsverlangen seiner Ehefrau nur unzureichend geprüft hat und daher vorschnell davon ausgegangen ist, diese sei nicht zu widerlegen. Der Angeklagte hatte sich bereits im Ermittlungsverfahren zu der Tat eingelassen, insbesondere anlässlich der psychiatrischen Untersuchung zur Frage seiner Schuldfähigkeit. Was er dort zum Tatgeschehen, namentlich zum Tatanlass angegeben hat, teilt das landgerichtliche Urteil indes nicht mit, sondern führt lediglich aus, das frühere Einlassungsverhalten des Angeklagten sei nicht geeignet, die Richtigkeit seiner Einlassung in der Hauptverhandlung zu widerlegen. Damit fehlt es aber an der entscheidenden Grundlage für die revisionsrechtliche Prüfung, ob das Landgericht alle maßgeblichen Umstände hinreichend in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat, bevor es den Grundsatz "in dubio pro reo" angewendet und seinem Urteil die Erklärung des Angeklagten zugrunde gelegt hat.

Hinzu kommt, dass das Landgericht das unmittelbare Tatvorgeschehen nur unzureichend dargestellt, insbesondere den Inhalt einer längeren Diskussion nicht mitteilt hat, die nach den Urteilsfeststellungen nach dem Tötungsverlangen des Opfers zwischen diesem und dem Angeklagten entstanden war. Der Bundesgerichtshof hat sich deswegen nicht in der Lage gesehen zu prüfen, ob das vom Angeklagten behauptete Tötungsverlangen überhaupt ernstlich im Sinne der Vorschrift des § 216 Abs. 1 StGB war. An der erforderlichen Ernstlichkeit fehlt es jedenfalls dann, wenn das Tötungsverlangen erkennbar nur einer Augenblicksstimmung entspringt und ihm daher keine tiefere Reflexion des Tatopfers über seinen Todeswunsch zugrunde liegt. Hier lagen Umstände vor, die gegen ein ernstliches Tötungsverlangen sprachen. So ist der Ehefrau des Angeklagten nach den Urteilsfeststellungen jedenfalls geraume Zeit vor der Tat ihre Erkrankung bewusst geworden, was sie aber nicht gehindert hatte, Unternehmungen für den bevorstehenden Sommer zu planen sowie Vorbereitungen für die am Tattag beginnende Renovierung des gemeinsamen Hauses zu treffen. In der Nacht zuvor war sie bis etwa 01.00 Uhr zudem ihren gewohnten Freizeitbeschäftigungen am Computer nachgegangen. Vor diesem Hintergrund kann die Ernstlichkeit ihres Todeswunsches nicht ohne Kenntnis des näheren Inhalts ihres Gesprächs mit dem Angeklagten vor der Tat festgestellt werden.

Die Sache muss daher nochmals verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren hierzu an das Landgerichts Stade zurückverwiesen.

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 189/2010 v. 07.10.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53527&pos=1&anz=190 <<< (html)


BGH: Zur Abgrenzung von Medizinprodukt und (Funktions-)Arzneimittel  (hier: Photodynamische Therapie)

BGH, Urt. v. 24.06.10 (Az. I ZR 166/08)

Leitsatz des Gerichts:

Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen un-mittelbaren Wirkungen auch seine Neben- und Folgewirkungen zu berücksichti-gen und führen diese, soweit sie auf immunologischem, metabolischem oder pharmakologischem Gebiet liegen, zu seiner Einordnung als Arzneimittel.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link aufrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12290&nr=53437&pos=21&anz=543 <<< (pdf.)


VG Sigmaringen: Anspruch eines dienstlich reisenden Personalrats auf mobilen Computer (Laptop, Notebook)

VG Sigmaringen,  Beschl. v. 13.09.10, (Az. PL 11 K 4215/09)

Leitsatz des Gerichts:

Notwendige Reisetätigkeit erfordert für den Personalrat einen mobilen Computer (Laptop, Notebook) mit Anschlussmöglichkeit an das Intranet, wenn kein zumutbarer Zugriff über einen stationären PC besteht.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13412&pos=18&anz=725  <<< (html)


BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht

BVerfG, Beschl. v. 24.08.10 (Az. 1 BvR 331/10 )

Der 1958 geborene Beschwerdeführer war selbständig tätig und nicht krankenversichert. Seine finanzielle Situation war schwierig. Am 3. Mai 2005 erlitt er einen beidseitigen Hirninfarkt und ist seither pflegebedürftig. Der Krankenhausträger, in dessen Klinikum der Beschwerdeführer nach seinem Hirninfarkt mehrere Monate behandelt worden war, macht gegen ihn Krankenhaus- und Pflegekosten von über 86.000 € geltend. Nach seinem Hirninfarkt wurde der Beschwerdeführer von einer GmbH als deren Arbeitnehmer ab dem 1. Mai 2005 zur Sozialversicherung angemeldet. Die betroffene gesetzliche Krankenkasse stellte jedoch im Jahr 2006 mit Bescheid fest, dass eine Mitgliedschaft des Beschwerdeführers bei ihr nicht bestehe.

Hiergegen erhob dieser am 24. Juni 2006 Klage beim Sozialgericht. Nach Klagebegründung im Juli 2006 und weiterem Schriftwechsel der Verfahrensbeteiligten verfügte die Kammervorsitzende im April 2007 das Verfahren ins Terminsfach. Auf zwei Sachstandsanfragen teilte die Vorsitzende u. a. mit, dass noch weitaus ältere Verfahren vorrangig zu entscheiden seien; zuletzt wies sie im September 2008 darauf hin, es würden derzeit Klagen aus dem Jahrgang 2004 terminiert. Die Klage wurde schließlich mit Urteil vom 27. Mai 2010 durch das Sozialgericht abgewiesen. Mit seiner bereits im Januar 2010 eingelegten Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer die überlange Verfahrensdauer.

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die überlange Dauer des sozialgerichtlichen Verfahrens von knapp vier Jahren den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Absatz 4 Satz 1 GG verletzt.  >>> weiter

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 88/2010 vom 29. September 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-088.html <<< (html)


OLG Brandenburg: Zum Erstattungsanspruch der Vergütung für ein ärztliches Zeugnis, dass nach einer Bitte des Gerichts vom Betreuer beigebracht wird

OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.08.10 (Az. 2 Wx 1/10)

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> Zum Beschluss des Gerichts <<< (html)


LSG Rheinland-Pfalz: Krankenkasse muss Magenverkleinerung erst nach Ausschöpfung anderer Therapiemöglichkeiten zahlen

LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.08.10 (Az. L 5 KR 101/10)

Leitsatz des Gerichts:

Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, ihren Versicherten ungefragt konkrete vorrangige Behandlungsmöglichkeiten zu benennen.

Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz, LSG >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7b3EE7F93D-CE96-43A3-89FD-515A22EB1A49%7d <<< (html)


BGH: Im Unterbringungsverfahren kann auch der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt werden

BGH, Beschl. v. 15.09.10  (Az. XII ZB 383/10)

Was war passiert?

Der 1972 geborene Betroffene wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die gerichtliche Genehmigung seiner Unterbringung. 

Der Betroffene steht seit Dezember 2006 unter rechtlicher Betreuung. Die Betreuerin, zu deren Aufgabenkreis u.a. die Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung gehören, hat mit Schreiben vom 1. Juni 2010 die Genehmigung zur Unterbringung des Betroffenen beantragt. Das Amtsgericht hat daraufhin dessen behandelnde Hausärztin, Frau Dr. med. V., Fachärztin für Allgemeinmedizin, Akupunktur und suchtmedizinische Grundversorgung mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt.
Nach Anhörung des Betroffenen und Bestellung eines Verfahrenspflegers hat das Amtsgericht - Betreuungsgericht - mit Formularbeschluss vom 17. Juni 2010 die Unterbringung des Betroffenen in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bis zum 17. September 2010 genehmigt. Ferner hat es "die zeitweise oder regelmäßige Freiheitsentziehung des Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, nämlich Fixierung der Extremitäten, (…) bis zur Entscheidung der Betreuerin genehmigt".

Mit Beschluss vom 21. Juli 2010 hat das Landgericht nach Anhörung des Betroffenen und der behandelnden Ärztin die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner Rechtsbeschwerde.

Leitsätze der BGH-Entscheidung: 

  • Auch der behandelnde Arzt des Betroffenen kann im Unterbringungsverfahren gemäß § 321 Abs. 1 FamFG zum Sachverständigen bestellt werden, solange es sich nicht um Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren handelt, § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG.
     
  • Der Verwertung eines Sachverständigengutachtens des behandelnden Arztes steht nicht entgegen, dass der Betroffene ihn nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden hat.
     
  • Ist der Sachverständige nicht Arzt für Psychiatrie, muss das Gericht prüfen und in der Entscheidung darlegen, ob er als Arzt über Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie i.S.v. § 321 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 FamFG verfügt. Ein pauschaler Verweis auf die Selbsteinschätzung des Sachverständigen genügt nicht.
     
  • Ist der Sachverständige im Sinne von § 321 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht hinreichend qualifiziert, kann das von ihm angefertigte Gutachten nicht verwertet werden.
     
  • Dem Betroffenen sind vor seiner Untersuchung durch den Sachverständigen dessen Ernennung und der Zweck der Untersuchung bekanntzugeben.

Quelle:BGH, Entscheidungssammlung >>>  http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=61b505f391c9b0e7fd461b091e7dbc9b&nr=53359&pos=0&anz=829 <<< (pdf.


OLG Karlsruhe: Ein Erstattungsanspruch eines privaten Krankenversicherers gegen eine gesetzliche Unfallversicherung ist vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geltend zu machen.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.09.10 (Az. 12 W 59/10)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13351&pos=0&anz=705  <<< (html)


LAG Baden-Württemberg: Zugangsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zu einem kirchlichen Betrieb zum Zwecke der Mitgliederwerbung.

LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 08.09.10 (Az. 2 Sa 24/10)

Leitsatz des Gerichts:

Ein betriebliches Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Zwecke der Mitgliederwerbung in einen kirchlichen Betrieb ist in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.1981 jedenfalls dann verneint worden, wenn die Gewerkschaft im kirchlichen Betrieb bereits durch Mitglieder vertreten ist.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13409&pos=5&anz=705 <<< (html)


Finanzgericht Münster: Aufwendungen für alternative Heilbehandlungsmethoden können nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden

FG Münster, Urt. v. 16.06.10 (Az. 10 K 1655/09 E)

U.a. zu energitischen Heilbehandlungen, Energieberatung, Feng Shui-Arbeiten, Spirituelles Lebensmanagement

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LSG Baden-Württemberg: U.a. zum Anspruch auf Vergütung von ärztlich verordneten Leistungen häuslicher Krankenpflege (hier: Medikamentengabe)

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.07.10 (Az. L 11 KR 1960/09)

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Vergütungsanspruch der Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist ein vom Leistungsanspruch des Versicherten unabhängiger eigenständiger Anspruch. Er korrespondiert idR mit dem Leistungsanspruch der Versicherten, kann aber unter besonderen Umständen auch ohne einen solchen Leistungsanspruch bestehen oder trotz Bestehens eines Leistungsanspruchs nicht gegeben sein.

2. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege kann auch die Medikamentengabe sowie die Kontrolle der Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten umfassen.

3. Auch die Ärzte einer Psychiatrischen Institutsambulanz sind berechtigt, im Einzelfall häusliche Krankenpflege zu verordnen.

4. Leistungen der häuslichen Krankenpflege bedürfen grundsätzlich der vorherigen Beantragung durch den Versicherten und der vorherigen Bewilligung gegenüber dem Versicherten durch die zuständige Krankenkasse.

5. Verweigert die Krankenkasse die Bezahlung der (verordneten und erbrachten) Leistungen gegenüber dem Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, weil sie der Ansicht ist, dass diese Leistungen im Leistungsspektrum der Institutsambulanz bereits enthalten sind, liegt darin keine Leistungsablehnung, die der Leistungserbringer gegen sich gelten lassen müsste.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13347&pos=7&anz=673  <<< (html)


LSG NRW: Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen

LSG NRW, Urt. v. 26.04.10 (Az. L 16 KR 45/09)

Erwachsene Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein selbstbeschafftes Rollstuhlbike („Speedy-bike“) oder einen Elektrorollstuhl, wenn sie sich mit einem gewöhnlichen Aktiv(Greif)rollstuhl in einem Umkreis von 500 m um ihre Wohnung in zumutbarer Zeit noch selbstständig bewegen können. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall eines gehbehinderten erwachsenen Klägers aus Nottuln als erstes Landessozial­gericht in Deutschland entschieden. >>> weiter

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: LSG NRW, Pressemitteilung v. 13.09.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/13_09_2010/index.php <<< (html)


LSG Sachsen-Anhalt: Zur Veröffentlichung der Transparenzberichte (hier: Zulässigkeit der Veröffentlichung)

LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.06.10 (rechtskräftig)

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BGH entscheidet über Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in sechs am 15. April 2010 verhandelten Sachen, in denen es jeweils um die Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ging, die Entscheidungen verkündet.

Die unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs (§ 4 Nr. 11 UWG*) sowie teilweise auch unter dem einer unangemessenen Kundenbeeinflussung (§ 4 Nr. 1 UWG*) auf Unterlassung in Anspruch genommenen Apothekeninhaber gewährten ihren Kunden beim Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach unterschiedlichen Systemen Preisnachlässe, die Rückerstattung der Praxisgebühr, Einkaufsgutscheine und/oder Prämien. Die Kläger - in drei Fällen die Wettbewerbszentrale und in den übrigen Fällen Mitbewerber der Beklagten - sahen darin u.a. Verstöße gegen die im Arzneimittelrecht enthaltenen Preisbindungsvorschriften (§ 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG**; § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV***) sowie gegen das im Heilmittelwerberecht geregelte Verbot von Werbegaben (§ 7 HWG****). Die Vorinstanzen hatten die gegenüber den Rabatt- und Bonussystemen erhobenen Beanstandungen überwiegend für begründet erachtet und jeweils die Revision zugelassen.

Der Bundesgerichtshof hat einen Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann als gegeben angesehen, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt. Er hat einen solchen Verstoß vielmehr auch dann bejaht, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaf