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Aktuelle Rechtsprechung im Gesamtüberblick (zugleich im Verbund mit Gerontopsychiatrierecht.de)

 

VGH Baden-Württemberg: Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für chinesische Phytotherapeutika (hier: Kräuterteemischung)

VGH Baden Württemberg, Urt. v. 31.08.10 (Az. 10 S 3384/08)                                           

1. Für die Einstufung eines Präparats als Arzneimittel im Sinne der Beihilfeverordnung ist nicht auf die formelle arzneimittelrechtliche Definition, sondern allein auf die materielle Zweckbestimmung des Präparats und seine Eignung abzustellen, durch Einwirkung auf den menschlichen Körper ein Krankheitsbild zu heilen oder zu lindern (wie VGH Bad.-Württ. Urteile vom 19.01.2010 - 4 S 1816/07 - PharmR 2010, 307 und vom 11.03.2010 - 10 S 3090/08 - PharmR 2010, 300). Ob das Mittel allgemein wissenschaftlich anerkannt ist oder eine solche Anerkennung zumindest erwartet werden kann, ist für die Einstufung als Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne ohne Belang.  

2. Die Frage, ob ein Präparat geeignet ist, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen und deshalb gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 BVO a. F. kein Anspruch auf Beihilfegewährung besteht, kann nicht fallübergreifend-abstrakt, sondern lediglich im Hinblick auf die konkrete Anwendung und die medizinischen Besonderheiten beurteilt werden.

3. Heilkräuterzubereitungen der Traditionellen Chinesischen Medizin (sog. Dekokte) können im Einzelfall dann als beihilfefähige Arzneimittel anzusehen sein, wenn sie pharmakologisch hoch aktive Bestandteile enthalten und aus medizinischen Gründen nicht im Rahmen der täglichen Flüssigkeitszufuhr eingenommen werden dürfen.

4. Die fehlende allgemeine wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode steht einer Beihilfegewährung auch unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit und Angemessenheit im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 BVO nicht von vornherein entgegen. Vielmehr besteht ein Anspruch auf Beihilfe für eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode dann, wenn das Finanzministerium keine Ausschlussentscheidung auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Nr. 1 BVO a. F. getroffen hat und die Notwendigkeit der Behandlung mit einer derartigen Methode im Einzelfall bei Anlegung eines strengen Prüfungsmaßstabes nachgewiesen ist. Bei dieser Prüfung kommt der Beurteilung des zuständigen Amtsarztes eine besondere Bedeutung zu. Unerheblich ist in einer derartigen Fallgestaltung, ob nach dem Stand der Wissenschaft die begründete Aussicht auf eine wissenschaftliche Anerkennung der Therapiemethode besteht.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13300&pos=0&anz=644 <<< (html)


BAG: Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 Satz 1 KSchG - Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB

BAG, Urt. v. 01.09.10 (Az. 5 AZR 700/09)

Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Bedürfte die Kündigung der Umdeutung in eine Kündigung mit zutreffender Frist, gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum „falschen“ Termin, wenn die Kündigungsschutzklage nicht binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben worden ist.

Der am 9. November 1972 geborene Kläger war seit dem 1. August 1995 als Mitarbeiter an einer Tankstelle beschäftigt. Im Frühjahr 2007 übernahm die Beklagte den Betrieb von einer Vorpächterin, für die der Kläger seit dem 1. Januar 1999 arbeitete. Mit Schreiben vom 22. April 2008 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2008. Im November 2008 erhob der Kläger Klage auf Leistung der Annahmeverzugsvergütung für die Monate August und September 2008 mit der Begründung, die gesetzliche Kündigungsfrist betrage fünf Monate zum Monatsende, weil er insgesamt mehr als zwölf Jahre beschäftigt gewesen sei. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, der bestimmt, dass bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs liegen, nicht berücksichtigt werden, sei nicht anzuwenden. Die Vorschrift verstoße gegen das unionsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision der Beklagten war erfolgreich. Die von der Beklagten gewählte Kündigungsfrist war zu kurz. Die Beklagte berücksichtigte zum einen nur die Beschäftigungszeit des Klägers bei ihrer unmittelbaren Rechtsvorgängerin ab 1. Januar 1999. Der Kläger war aber bereits seit dem 1. August 1995 bei einer weiteren Rechtsvorgängerin der Beklagten beschäftigt. Schon die Berücksichtung der nach Vollendung des 25. Lebensjahrs des Klägers liegenden Beschäftigungszeit führte zu einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende (hier: 31. August 2008). Zudem darf § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht angewendet werden, weil eine derartige Regelung mit dem Recht der Europäischen Union unvereinbar ist (EuGH vom 19. Januar 2010 - C-555/07 - Kücükdeveci). Die rechtlich gebotene Kündigungsfrist betrug deshalb fünf Monate zum Monatsende (hier: 30. September 2008). Gleichwohl blieb die Klage ohne Erfolg. Der Senat konnte die ausdrücklich zum 31. Juli 2008 erklärte Kündigung der Beklagten weder nach ihrem Inhalt noch nach den sonstigen Umständen als eine Kündigung zum 30. September 2008 auslegen. Der Kläger hätte deshalb die unzutreffend angenommene Kündigungsfrist binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung gerichtlich geltend machen müssen (§ 4 Satz 1 KSchG). Da das nicht erfolgte, hat die Kündigung das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2008 aufgelöst (§ 7 KSchG). Annahmeverzugsvergütung für die Monate August und September 2008 steht dem Kläger nicht zu.

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 67/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14605&pos=0&anz=67 <<< (html)


SG Münster: Veröffentlichung eines Transparenzberichts verletzt das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit

 SG Münster, Urt. v. 20.08.10 (Az. S 6 P 111/10)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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 (posted by IQB – L. Barth, 02.09.10)


ArbG Berlin: Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum - Erlöschen des Urlaubsanspruchs

ArbG Berlin, Urt. v. 17.06.10 (Az. 2 Ca 1648/10)

Leitsätze des Gerichts

  • Ist es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubes wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt, so kommt es gleichwohl zum Erlöschen des Urlaubsanspruches im Umfang seiner Bewilligung. § 9 BUrlG ist hierauf nicht entsprechend anzuwenden.
     
  • Da es nicht Zweck des § 45 SGB V ist, den Arbeitnehmer vor Vergütungseinbußen wegen der Pflege eines erkrankten Kindes zu schützen, kommt in diesem Falle auch kein Schadensersatzanspruch auf Nachgewährung von Erholungsurlaub in Betracht. Will der Arbeitnehmer Nachteile bei der Vergütung vermeiden, so ist er in diesem Falle gehalten, von der Arbeitsfreistellung nach § 45 SGB V keinen Gebrauch zu machen und das erkrankte Kind während des Urlaubszeitraumes zu pflegen.

Quelle: Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100064561&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


OLG Karlsruhe: Zur Haftung der Ärzte bei Behandlung deutscher Patienten in Schweizer Kantonsspitälern

Leitsatz des Gerichts:

Bei Behandlung deutscher Patienten in Schweizer Kantonsspitälern können die nach Schweizer Recht nicht haftenden Ärzte zu einer deliktischen Haftung nach deutschem Recht nicht herangezogen werden, weil der Sachverhalt wegen des Behandlungsvertrages mit dem Kantonsspital nach Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB eine wesentlich engere Verbindung zum Schweizer Recht als zum deutschen Recht aufweist und deshalb Schweizer Recht Anwendung findet.

OLG Karlsruhe,  Urt. v. 03.08.10 (Az. 13 U 233/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13298&pos=1&anz=627 <<< (html)


VG Trier: Behandlungen nach Traditioneller Chinesischer Medizin erfordern Heilpraktikererlaubnis

VG Trier, Urt. v. 18.08.10 (Az. 5 K 221/10.TR)

Wer – ohne Arzt zu sein - Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin durchführt, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 18. August 2010 entschieden.

Dem Kläger, der in einer Arztpraxis in den Bereichen Akupunktur, Akupressur, chinesische Puls- und Zungendiagnostik, TUINA-Massage und chinesische Reflexzonen-Therapie tätig ist und der zuvor mehrere Jahre in einer TCM-Fachklinik gearbeitet, einen staatlich zugelassenen Lehrgang Akupunktur absolviert hat sowie über ein chinesisches Zertifikat für TUINA Massage verfügt, war die Ausübung dieser Tätigkeiten mit der Begründung untersagt worden, dass er über keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz verfüge. Hiergegen wandte der Kläger zunächst im Widerspruchs- und dann im Klageverfahren ein, er benötige keine Heilpraktikererlaubnis, weil er lediglich abhängige, weisungsgebundene Tätigkeiten ausübe. Die Anordnungsverantwortung bezüglich Diagnostik und Therapie liege ausschließlich beim Facharzt, der sich während der Behandlungen stets in Rufnähe aufhalte. Dem hielt die Beklagte entgegen, dass es sich bei den ausgeübten Tätigkeiten um die Ausübung von Heilkunde handele, die nicht auf Hilfskräfte übertragen werden dürfe, sondern vielmehr eine eigene medizinische Qualifikation erfordere.

Dem stimmten die Richter der 5. Kammer zu. Der gesamte Bereich der TCM sei der Heilkunde i.S.d. Heilpraktikergesetzes zuzuordnen. Da sich die TCM als umfassende Gesamtbetrachtung gesundheitlicher Probleme verstehe, bestehe in ihrem gesamten Anwendungsbereich bei einer Ausführung durch nicht hinreichend sachkundige Personen eine potentielle Gesundheitsgefährdung alleine deshalb, weil möglicherweise eine erforderliche ärztliche Behandlung verzögert werde. Hinzu komme, dass es bei der TCM entscheidend auf den Wissensstand der unmittelbar handelnden Person ankomme, sodass die ausgeübten Tätigkeiten von vorneherein einer Ausführung durch Hilfspersonen ohne medizinische Qualifikation nicht zugänglich seien.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

Quelle: VG Trier >>> Pressemitteilung <<<


OLG Saarbrücken: Kündigung eines Hebammen-Belegvertrags ist am rechtlichen Maßstab des § 626 BGB zu messen (hier: Ausspruch der Kündigung durch den Krankenhausträger)

OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.07.10 (Az. 4 U 496/09 – 142)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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(posted by IQB – L. Barth, 30.08.10)


BVerwG: Behandlung nach der Synergetik-Methode ist erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde

BVerwG, Urt. v. 26.08.10 (Az. 3 C 29.09)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Behandlung nach der Synergetik-Methode eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist.

Der Kläger versteht sich als Begründer der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profilings. Dabei sollen - so die Eigendarstellung - während einer sog. Innenweltreise durch eine Veränderung der neuronalen Informationsstruktur des Gehirns Selbstheilungskräfte mobilisiert werden. Anwendbar sei die Methode bei nahezu allen seelischen und körperlichen Krankheiten, auch bei schweren oder vermeintlich unheilbaren Erkrankungen wie Krebs. Gemeinsam mit der Klägerin eröffnete der Kläger im Jahr 2004 in Goslar ein Informationscenter, in dem die Synergetik-Methode angeboten wurde. Die beklagte Behörde untersagte ihnen diese Tätigkeit mit der Begründung, es handele sich um Ausübung der Heilkunde, die ohne eine Heilpraktikererlaubnis strafbar sei. Die dagegen geführten Klagen blieben in den Vorinstanzen ohne Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger zurückgewiesen und damit die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Die Anwendung der Synergetik-Methode sei Ausübung der Heilkunde. Die Kläger erweckten in ihren Eigendarstellungen den Eindruck, Krankheiten mit wissenschaftlich begründeten Methoden heilen zu können. Dass die Methode auf eine Selbstheilung durch die Patienten abziele, ändere nichts daran, dass die Kläger in den Therapie-Sitzungen zum Zweck der Heilbehandlung tätig würden, indem sie die Patienten in einen Zustand der Tiefenentspannung versetzten und sie auf der "Innenweltreise" begleiteten. Anders als sog. Geist- oder Wunderheiler präsentiere sich die Synergetik als Ersatz für eine ärztliche Behandlung; denn sie nehme für sich in Anspruch, Krankheiten besser als die Schulmedizin heilen zu können, weil sie nicht nur die Symptome bekämpfe, sondern den "Krankheitshintergrund" auflösen könne. Von der Tätigkeit gingen unmittelbare Gefährdungen für Patienten mit bestimmten psychischen Erkrankungen aus; zudem bestehe die Gefahr, dass Patienten von einem notwendigen Arztbesuch abgehalten würden. Da die Kläger somit Heilkunde ausübten, ohne als Ärzte bestallt zu sein, benötigten sie eine staatliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, zu deren Erlangung eine Prüfung über Grundkenntnisse der Heilkunde abgelegt werden müsse. Diese gesetzlichen Vorgaben dienten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die Berufsfreiheit der Kläger aus Art. 12 des Grundgesetzes werde dadurch nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt.

Quelle: BverwG >>> Pressemitteilung v. 26.08.10 <<< (html)


VGH Baden-Württemberg: „Beschränkte“ Austrittserklärung aus der Kirche und Kirchensteuerpflicht

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 04.05.10 (Az. 1 S 1953/09)

Leitsatz des Gerichts

Wer den Austritt aus einer Kirche erklärt, die nach staatlichem Recht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat und deswegen u.a. zur Erhebung von Kirchensteuer berechtigt ist, kann seine Austrittserklärung nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränken.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13278&pos=2&anz=620 <<< (html)


BAG: Diskriminierung eines Stellenbewerbers wegen seines Alters

BAG, Urt. v. 19.08.10 (Az. 8 AZR 530/09)

Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 64/10 v. 19.08.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14582&pos=0&anz=64 <<< (html)


LG Hagen: Zur Herausgabe von Krankenunterlagen (hier: zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses)

LG Hagen, Urt. v. 11.08.10 (Az. 2 O 170/10)

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BGH: Rechtsbeschwerden oder andere Rechtsbehelfe zum Bundesgerichtshof können in Betreuungs- und Unterbringungssachen von einem Beteiligten formgerecht nur durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (§ 10 Abs. 4 FamFG). Dies gilt seit Inkrafttreten des Familienverfahrensgesetzes ohne Ausnahme.

Quelle: BGH, Beschl. v. 28.07.10 (Az. XII ZB 317/10); online unter BGH, Entscheidungsdatenbank >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=16155b098fd59072ce96f2d4b13d49e7&nr=52888&pos=0&anz=1 <<< (pdf.)


BSG: Sozialhilfeträger zuständig für den Hygienebedarf eines an AIDS erkrankten Leistungsempfängers der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 19. August 2010 in dem Verfahren B 14 AS 13/10 R entschieden, dass die Kosten des Hygienebedarfs eines an AIDS erkrankten Leistungsempfängers nach dem SGB II in vergangenen Zeiträumen vom Träger der Sozialhilfe und nicht vom Grundsiche­rungsträger zu tragen waren. In der Zukunft dürfte allerdings eine Zuständigkeit der SGB II-Leistungs­träger für Fälle wie den vorliegenden aufgrund der neuen Norm des § 21 Abs 6 SGB II bestehen. >>> weiter

Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 31/10 v. 19.08.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11634&pos=1&anz=32 <<< (html)
 

BFH: Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger unterliegen nicht der Gewerbesteuer

Urteil vom 15.06.10   VIII R 10/09

Urteil vom 15.06.10   VIII R 14/09

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Qualifikation der Einkünfte von berufsmäßigen Betreuern und Verfahrenspflegern geändert und die Einkünfte als nicht gewerblich behandelt (Urteile vom 15. Juni 2010 VIII R 10/09 und VIII R 14/09). Damit unterliegen die Einkünfte nicht mehr der Gewerbesteuer.

In den entschiedenen Fällen hatte das Finanzamt die Einkünfte von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig waren, und die Einkünfte einer Volljuristin, die als Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger agierte, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft. Der BFH entschied, dass es sich nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handele, sondern um Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes), für die keine Gewerbesteuer anfällt.

Danach sind die genannten Tätigkeiten den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit zuzuordnen, weil sie ebenso wie die in der Vorschrift bezeichneten Regelbeispiele (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied) durch eine selbständige fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis sowie durch Aufgaben der Vermögensverwaltung geprägt sind.

An der früheren Beurteilung, nach der Einkünfte berufsmäßiger Betreuer als gewerblich eingestuft wurden (BFH-Urteil vom 4. November 2004 IV R 26/03), hält der BFH nicht mehr fest.

Quelle: BFH, Pressemitteilung 70/2010 v. 13.08.10 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2010&nr=22003&pos=0&anz=70 <<< (html)

Dort finden Sie auch einen Link zu den Volltexten der beiden Entscheidungen.


BGH: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar (Strafsache RA Putz)

Leitsätze des Gerichts

1. Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) ist gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen.

2. Ein Behandlungsabbruch kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Tun vorgenommen werden.

3. Gezielte Eingriffe in das Leben eines Menschen, die nicht in einem Zusammenhang mit dem Abbruch einer medizinischen Behandlung stehen, sind einer Rechtfertigung durch Einwilligung nicht zugänglich.

BGH, Urt.v. 25.06.10 (Az. 2 StR 454/09)

Quelle: BGH (Rechtsprechungsdatenbank); der Volltext der Entscheidung kann unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=52999&pos=1&anz=649 <<< (html)


LAG Baden-Württemberg: Zur Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitsgebers(hier: Beauftragung einer leitenden Röntgenfachkraft  mit der Reinigung und Aufarbeitung von endoskopischen Geräten während des Bereitschaftsdienstes

LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.03.10 (Az. 11 Sa 70/09)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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SG Stuttgart: Maßnahmen zur Verhütung einer Schwangerschaft (hier Sterilisation) können ausnahmsweise dann der Krankenbehandlung zuzurechnen sein, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um von der Versicherten die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung ihres körperlichen oder geistig-seelischen Gesundheitszustandes abzuwenden (im Anschluss an BSG, Urteil vom 13.12.1975, 3 RK 68/73).

SG Stuttgart, Urt. v. 24.6.10 (Az. S 16 KR 3236/08)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=8&nr=13111&pos=83&anz=580 <<< (html)


OLG Stuttgart: Zur Einsetzung des Heimes als alleiniger Nacherbe

LS des Gerichts:                        

1. Die Einsetzung des Heimes, in dem sich der einzige Sohn und Vorerbe der Erblasserin befindet, als alleiniger Nacherbe ist nicht gem. §§ 14 HeimG ,134 BGB nichtig, wenn die Testamentserrichtung vor dem zum 1. Januar 1975 erfolgten Inkrafttreten des Heimgesetzes vom 7. August 1974 vorgenommen wurde.

2. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen §§ 14 HeimG ,134 BGB vorliegt, kommt es auf den Zeitpunkt der Testamentserrichtung an und nicht auf den Eintritt des Erbfalls. Eine Rückwirkung wurde dem HeimG nach den Übergangsvorschriften in § 23 HeimG nicht beigemessen, auch nicht bezüglich seines § 14.

OLG Stuttgart, Urt. v. 24.06.10 (Az. 8 W 241/10)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=8&nr=13206&pos=82&anz=580 <<< (html)


VGH Baden-Württemberg: Aufwendungen für eine Autohomologe Immuntherapie sind auch bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krebserkrankung nicht beihilfefähig.

VGH Baden-Württemberg. Urt. v. 14.07.10 (Az. 11 S 2730/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=3&nr=13226&pos=31&anz=580 <<< (html)


LG Landau: Zur Beschwerdebefugnis von Angehörigen, die am erstinstanzlichen Verfahren über die Errichtung einer Betreuung nicht beteiligt worden sind.

LG Landau, Beschl. v. 15.06.10 (Az. 3 T 42/10)

Quelle: OLG Koblenz, in Rheinland Pfalz, Ministerium der Justiz, Entscheidungsdatenbank >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7bC31412F3-8FD7-41E8-96CD-7D4220439BB1%7d <<< (htmll)


BGH: Tägliche Versorgung (Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT) in einer Fachpflegeeinrichtung und Teilungsabkommen  

BGH, Beschl. v. 28.04.10 (Az. IV ZR 205/09)

Aus dem Beschluss:

… Die pflegerische Betreuung in der Fachpflegeeinrichtung obliegt dem Heimpersonal. Dazu gehört auch die Umsetzung einer von Ärzten und Psychologen vorgegebenen Pflegetherapeutik wie die nach der hier in Rede stehenden Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT). Die tägliche Versorgung unter Einschluss dieses DBT-Konzeptes wird damit nicht selbst zu einer medizinischen Heilbehandlung und auch nicht zu einer Maßnahme auf dem Gebiet des Heilwesens durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, an die § 1 (5) Abs. 1 und 2 TA den Anwendungsausschluss knüpfen…

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung. Auf dem nachfolgenden Link gelangen Sie zum Volltext des Beschlusses >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6e1dc0715b32f84328fd8031af475c46&nr=52408&pos=0&anz=1  <<< (pdf.)


FG Berlin-Brandenburg: Zahlungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht immer steuerfrei (hier: Bereitschaftsdienste eines Arztes im Krankenhaus)

Quelle: Legal Tribune online v. 05.08.10 >>> http://www.lto.de/index.php/de/html/nachrichten/1150/Zahlungen-fC3BCr-Sonntags-,-Feiertags--und-Nachtarbeit-nicht-immer-steuerfrei/ <<< (html)

Hinweis: Der Kläger hat gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH erhoben.


LG Freiburg: Keine gesonderte betreuungsgerichtliche Genehmigung von freiheitsentziehenden und -beschränkenden Maßnahmen nach § 1906 Abs.4 BGB bei geschlossen untergebrachten Betreuten

LG Freiburg, Beschl. v. 20.07.10 (Az. 4 T 133/10)

Leitsätze des Gerichts:

Bei bereits nach § 1906 Abs. 1 BGB untergebrachten Betreuten ist entsprechend des eindeutigen Gesetzeswortlauts eine weitere betreuungsgerichtliche Genehmigung freiheitsentziehender oder -beschränkender Maßnahmen nach § 1906 Abs.4 BGB nicht erforderlich. Auch eine dahingehende verfassungskonforme Auslegung des § 1906 Abs. 4 BGB ist nicht veranlasst.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13175&pos=6&anz=530 <<< (html)


VG Sigmaringen: Zur Unwirksamkeit einer Entwicklungs- und Anpassungsklausel in einem Chefarztvertrag zwischen Universitätsklinikum und beamteten Hochschulprofessor

VG Sigmaringen, Beschl. v. 26.07.10 (Az. 8 K 273/10)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13174&pos=3&anz=530 <<< (html)


SG Dortmund: Zuschuss für Terrassentür als Leistung der Pflegeversicherung

SG Dortmund, Urt. v. 12.03.10 (Az. S 39 KN 98/08 P)

Die Pflegekasse hat den Umbau eines Küchenfensters in eine behinderungsgerechte Terrassentür zu bezuschussen, soweit die pflegebedürftige Versicherte hierdurch in die Lage versetzt wird, ohne fremde Hilfe mit ihrem Rollstuhl die Terrasse zu nutzen.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer pflegebedürftigen Frau aus Dortmund, die infolge einer zu engen Terrassentür im Wohnzimmer mit ihrem Rollstuhl keinen Zugang zu Terrasse und Garten hat.

Die Knappschaft-Bahn-See in Bochum lehnte als Pflegekasse die Kostentragung für die Umbaumaßnahme ab, weil sie zur selbständigen Lebensführung der Pflegebedürftigen nicht erforderlich sei und die Terrasse nicht zum Wohnumfeld im Sinne des § 40 Sozialgesetzbuch XI gehöre.

Dem widersprach das Sozialgericht Dortmund: Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes seien u.a. dann zu gewähren, wenn dadurch im Einzelfall eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werde. Die Terrasse gehöre zum individuellen Wohnumfeld der Klägerin. Der Begriff des Wohnumfeldes beinhalte über den eigentlichen Wohnraum hinaus auch die Nutzung von angrenzenden Terrassen und Balkonen. Durch den Umbau des Küchenfensters werde die Selbständigkeit der Lebensführung der Klägerin insoweit verbessert, als sie ohne Hilfestellung mit ihrem Rollstuhl die Terrasse erreiche.

Quelle: SG Dortmund, Mitteilung v. 03.08.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/03_08_2010/index.php <<< (html)


VG Berlin: Keine Erstattung von durch die Botschaft in Bangkok übernommenen Krankenhauskosten

VG Berlin, Urt. v. 26.07.10 (Az. VG 34 A 87.05)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer Klage stattgegeben, mit der sich der Kläger gegen eine Forderung des Auswärtigen Amtes wegen Krankenhauskosten wandte, die die Deutsche Botschaft für die Behandlung seines in Thailand verstorbenen Vaters bezahlt hatte. >>> weiter

Quelle: VG Berlin, Pressemitteilung Nr. 40/2010 v. 26.07.10 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20100726.1730.304201.html <<< (html)


KG Berlin: Lehnt der Betroffene die Bestellung einer bestimmten Person zum Betreuer ab, sind die dafür maßgeblichen Gründe des Betroffenen durch die Tatgerichte zu ermitteln.

KG Berlin, Beschl. v. 01.06.10 (Az. 1 W 36/10)

Quelle: KG Berlin, in Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; den Volltext des Beschlusses können Sie unter dem folgenden Link nachlesen >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE217422010&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


BGH: Zu den Aufklärungspflichten bei einer PRT - Behandlung

BGH, Urt. v. 06.07.10 (Az. VI ZR 198/09)

Leitsätze des Gerichts:

  • Der Umstand, dass bei der konkreten Behandlung (hier: PRT) über eine Querschnittlähmung noch nicht berichtet worden ist, reicht nicht aus, dieses Risiko als lediglich theoretisches Risiko einzustufen und eine Aufklärungspflicht zu verneinen.
     
  • Liegen der Beurteilung des gerichtlichen Sachverständigen medizinische Fragen zugrunde, muss der Richter mangels eigener Fachkenntnisse Unklarheiten und Zweifel bei den Bekundungen des Sachverständigen durch eine gezielte Befragung klären.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; auf dem nachfolgenden Link findet sich der Volltext zur Entscheidung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=52745&pos=12&anz=620 <<<


BVerwG: Wehrübende Ärzte erhalten Betriebsausgabenerstattung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz nur bei ruhender Praxis

BverwG, Urt. v. 21.07.10 (Az. 6 C 1.09)

Leistet ein selbständig tätiger Arzt eine Wehrübung ab, kann er eine Erstattung der Betriebsausgaben, die für seine Praxis während der Zeit seiner Abwesenheit anfallen, nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) nur dann verlangen, wenn in dieser Zeit in der Praxis keinerlei erwerbsbezogene Tätigkeiten verrichtet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute im Fall eines Facharztes für Orthopädie und Oberstabsarztes der Reserve aus Oldenburg entschieden, der im Februar 2005 zu einer zehntägigen Wehrübung eingezogen worden war. >>> weiter

Quelle: BverwG >>> Pressemitteilung Nr. 65/2010 <<< (html)


BAG: Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten von Ärzten kann in der gesetzlichen Ruhezeit erfolgen

BAG, Urt. v.  22.07.10 (Az. 6 AZR 78/09)

Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006 verpflichtet Ärzte, Bereitschaftsdienste zu leisten. Diese Bereitschaftsdienste werden mit einem tariflich festgelegten Faktor in Arbeitszeit umgerechnet und sind mit einem ebenfalls tariflich festgelegten, von der Entgeltgruppe abhängigen Stundenlohn zu vergüten oder gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-Ärzte/VKA durch entsprechende Freizeit abzugelten (Freizeitausgleich). Dieser Freizeitausgleich kann auch in der gesetzlichen Ruhezeit nach § 5 ArbZG erfolgen. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 53/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14488&pos=0&anz=53 <<< (html)


VGH Baden-Württemberg: Keine Beihilfe für Autohomologe Immuntherapie eines unheilbar an Krebs erkrankten Beamten

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.07.10 (Az. 11 S 2730/09)

Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat entschieden, dass die Kosten für eine Autohomologe Immuntherapie, die ein unheilbar an Krebs erkrankter Beamter durchführen ließ, vom Land Baden-Württemberg nicht zu erstatten sind. Damit hat der VGH eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart aufgehoben.

Quelle: VGH Baden-Württemberg, Mitteilung v. 14.07.10 >>> http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1256773/index.html?ROOT=1153033 <<< (html)


OLG Koblenz: In der Regel keine rechtliche Pflicht, den Patienten an die Terminswahrnehmung zu erinnern.

OLG Koblenz, Urt. v. 24.06.10 (Az. 5 U 186/10)

Leitsatz des Gerichts:

Wenn der Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit einer erneuten Vorsorgeuntersuchung hinweist und ihm dafür einen Zeitkorridor nennt, gibt es in der Regel keine rechtliche Pflicht, den Patienten an die Terminswahrnehmung zu erinnern. Abweichende Fallkonstellationen aufgrund des konkreten Einzelfalles sind allerdings denkbar. 

Quelle: OLG Koblenz, in Rheinland Pfalz, Ministerium der Justiz, Entscheidungsdatenbank >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={921FF9E7-6B88-4282-821A-72E4A6E7C39F} <<< (html)


OLG Oldenburg: Zur Haftung des Durchgangsarztes

OLG Oldenburg, Urt. v. 30.06.10 (Az. 5 U 15/10)

Leitsatz des Gerichts:

Ein Durchgangsarzt, der die besondere Heilbehandlung anordnet und selbst übernimmt, haftet auch dann persönlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen, wenn das Unterlassen einer sachgerechten Behandlung auf der fehlerhaften Auswertung einer Röntgenaufnahme beruht, die vor seiner Entscheidung über die Anordnung der besonderen Heilbehandlung erfolgt ist.

Quelle: OLG Oldenburg, in Rechtsprechungsdatenbank, Entscheidungen der Nds. Oberlandesgerichte; der Volltext der Entscheidung kann unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5349&ident= <<< (html)


LAG Niedersachsen: Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit

LAG Niedersachsen, Urt. v. 31.05.10 (Az. 12 SA 875/09)

Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitabeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.

Quelle: LAG Niedersachsen, in Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit – Rechtspechungsdatenbank >>> http://www.db-lag.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=07000200900087512%20SA <<< (html)


ArbG Berlin: Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum - Erlöschen des Urlaubsanspruchs

ArbG Berlin, Urt. v. 17.06.10 (Az. 2 Ca 1648/10)

Leitsatz des Gerichts:

Ist es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubes wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt, so kommt es gleichwohl zum Erlöschen des Urlaubsanspruches im Umfang seiner Bewilligung. § 9 BUrlG ist hierauf nicht entsprechend anzuwenden.

Da es nicht Zweck des § 45 SGB V ist, den Arbeitnehmer vor Vergütungseinbußen wegen der Pflege eines erkrankten Kindes zu schützen, kommt in diesem Falle auch kein Schadensersatzanspruch auf Nachgewährung von Erholungsurlaub in Betracht. Will der Arbeitnehmer Nachteile bei der Vergütung vermeiden, so ist er in diesem Falle gehalten, von der Arbeitsfreistellung nach § 45 SGB V keinen Gebrauch zu machen und das erkrankte Kind während des Urlaubszeitraumes zu pflegen.

Quelle: ArbG Berlin, in Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/djd/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100064561%3Ajuris-r03&documentnumber=29&numberofresults=887&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint <<< (html)


BAG: Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

BAG, Beschl. v. 14.07.10 (Az. 7 ABR 80/08)

Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.

Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Die Beurteilung, ob ein Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik der Erfüllung von Betriebsratsaufgaben dient, ist Sache des Betriebsrats. Er hat dabei einen Beurteilungsspielraum. Bei seiner Entscheidung muss er die entgegenstehenden Belange des Arbeitgebers, darunter insbesondere die diesem entstehenden Kosten berücksichtigen. Wie das Bundesarbeitsgericht bereits wiederholt entschieden hat, kann der Betriebsrat die Einholung von Informationen aus dem Internet als zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ansehen. In Wahrnehmung seines Beurteilungsspielraums darf er auch davon ausgehen, dass die Eröffnung von Internetanschlüssen für die einzelnen Mitglieder - etwa zu deren Vorbereitung auf Betriebsratssitzungen - der Aufgabenerfüllung des Betriebsrats dient. Auch durch die Entscheidung, seinen Mitgliedern eigene E-Mail-Adressen zum Zwecke der externen Kommunikation einzurichten, überschreitet der Betriebsrat seinen Beurteilungsspielraum nicht. Ebenso wie die Informationsbeschaffung kann die Kommunikation einzelner Betriebsratsmitglieder mit nicht zum Betrieb gehörenden Dritten Teil der Betriebsratstätigkeit sein.

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daher - anders als die Vorinstanzen - den Anträgen eines Betriebsrats stattgegeben, der vom Arbeitgeber für sämtliche Mitglieder die Eröffnung von Zugängen zum Internet sowie die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen verlangt hat. Berechtigte Kosteninteressen des Arbeitgebers standen dem Verlangen nicht entgegen, da die Betriebsratsmitglieder alle an PC-Arbeitsplätzen beschäftigt sind, so dass es lediglich der Freischaltung des Internets und der Einrichtung einer E-Mail-Adresse bedarf.

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 50/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14471&pos=1&anz=51 <<< (html)


BGH: In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist.

BGH, Urt. v. 15.06.10 (Az. VI ZR 204/09)

Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=52599&pos=10&anz=607 <<<


OLG Karlsruhe: Benachteiligung wegen einer Behinderung bei Abschluss einer privatrechtlichen Versicherung

OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.05.10 (Az. 9 U 156/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=1&nr=13037&pos=19&anz=411 <<< (html)


VG Mainz: Ausschluss vom Masterstudium wegen Bachelor-Note zulässig

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Hochschule in  der Prüfungsordnung für einen konsekutiven Masterstudiengang die Zulassung eines Bachelorabsolventen zu diesem Studiengang davon abhängig macht, dass der Bewerber das Bachelorstudium  mit einer bestimmten ECTS-Note abgeschlossen hat. Dies folgt aus einem Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz. >>> weiter

Quelle: VG Mainz >>> Mitteilung Nr. 10/2010 v. 05.07.10 <<<


BGH: Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des extrakorporal erzeugten Embryos ist nicht strafbar

BGH, Urt. v. 06.07.10 (Az. 5 StR 386/09)

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 137/2010 v. 06.07.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=52539&pos=0&anz=137 <<< (html)


Brandenburgisches OLG: Zur Sicherstellung der Atmung des Neugeborenen durch Einsatz eines Guedel-Tubus (hier: Diagnose der Choanalatresie)

OLG Brandenburg, Urt. v. 20.05.10 (Az. 12 U 4/09)

Quelle: OLG Brandenburg, Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; die Entscheidung kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext nachgelesen werden >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100063233&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


LSG Sachsen-Anhalt: Keine freie Arztwahl bei "Lucentis®"- Behandlung

LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.04.10 (Az. L 5 KR 5/10 B ER, rechtskräftig)

Das Arzneimittel Lucentis® wird bei Netzhauterkrankungen in den Glaskörper des Auges injiziert. Diese Behandlung kann von Ärzten bei den gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht abgerechnet werden. In Sachsen-Anhalt sind daher von den Krankenkassen Versorgungsverträge u.a. mit der Universitätsklinik Halle geschlossen worden. Dort wird eine Ampulle des Arzneimittels durch die Universitätsapotheke in zwei Einzeldosen aufgeteilt, um die sehr hohen Kosten zu senken.

Eine gesetzlich Krankenversicherte hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, die Krankenkasse zur Kostenübernahme für eine Behandlung bei ihrem Augenarzt zu verpflichten. Sie habe ein Recht auf freie Arztwahl. Wegen der Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen sei diese Behandlung von geringerer Qualität und damit unzumutbar.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat den Antrag zurückgewiesen. Nach Auffassung der Richter wäre die begehrte Behandlung fast doppelt so teuer wie die in der Universitätsklinik. Die fachgerechte Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen führte auch nicht zu einer schlechteren Behandlungsqualität, zumal die Ausstattung und gebündelte ärztliche Erfahrung einer Universitätsklinik denen eines niedergelassenen Arztes überlegen seien. Die Beschränkung der freien Arztwahl sei wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots der Krankenkassen hinzunehmen.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr. 06/10 v. 02.07.10 >>> http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lsg/2010/006_2010_5f0581d62f469d579041ebde8a6bdc78.htm <<< (html)


LAG Niedersachsen: Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit

LAG Niedersachsen, Urt. v. 31.05.10 (Az. 12 SA 875/09)

Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.

Quelle: Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit – Rechtsprechungsdatenbank; die Entscheidung kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden >>> http://www.db-lag.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=07000200900087512%20SA <<< (html)


LSG Nordrhein-Westfalen: Gesetzlich Krankenversicherte können Auskunft über medizinische Behandlungen verlangen

LSG NRW, Urt. v. 20.05.10 (Az.L 5 KR 153/09)

Gesetzlich Krankenversicherte können von der für sie zuständigen kassenärztlichen Vereinigung (KV) Auskunft über dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten verlangen, wenn der KV dadurch kein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall eines gesetzlich krankenversicherten Mannes aus Brühl entschieden. Der Mann hatte die für ihn zuständige kassenärztliche Vereinigung um Auskunft gebeten hatte, welche medizinischen Leistungen sie in den letzten vier Jahren seiner Mitgliedschaft abgerechnet hatte. Er benötige diese Angaben für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die beklagte kassenärztliche Vereinigung erteilte lediglich eine so genannte Versichertenauskunft für das Geschäftsjahr vor der Antragstellung. Auskunft über Daten hinsichtlich Behandlungen in weiter zurückliegenden Jahren könne der Kläger nach der gesetzlichen Regelung im Recht der gesetzlichen Krankenkassen (§ 305 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 5. Buch) nicht verlangen.

Die Essener Richter ließen diese Argumentation wie vor ihnen das Sozialgericht Düsseldorf nicht gelten. Der Anspruch des Klägers auch auf Auskünfte für länger zurückliegende Zeiträume folge aus der entsprechenden Regel des allgemeinen Sozialrechts (§ 83 Sozialgesetzbuch 10. Buch). Der dort geregelte allgemeine Auskunftsanspruch sei Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Um es einzuschränken, hätte es einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft, die aber fehle. Es sei nirgendwo erkennbar, dass der Gesetzgeber diesen allgemeinen Auskunftsanspruch für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung habe einschränken wollen.

Allerdings bestehe der Auskunftsanspruch des Klägers nicht unbeschränkt. Vielmehr seien seine privaten Interessen abzuwägen mit dem sachlichen und personellen Aufwand, den die Auskunft der betroffenen Behörde verursache. Im Falle des Klägers ergab diese Abwägung, dass er Auskunft nur für ein weiteres Jahr rückwirkend und nur insoweit verlangen konnte, wie seine Sozialdaten von der EDV der Beklagten gespeichert waren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hat.

Quelle: LSG NRW, Pressemitteilung v. 02.07.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/02_07_2010/index.php <<< (html)


Thüringer OLG: Zur Notwendigkeit einer Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden

Thüringer OLG, Urt. v. 15.06.10 (Az. 4 U 797/09)

  • Kern der Aufklärung eines Patienten ist die Behandlungsaufklärung; d.h. die Erläuterung des Arztes über die Art der konkreten Behandlung (Medikation, Operation). Als Nebenpflicht des Behandlungsvertrages erfordert sie auch die Erläuterung der Tragweite des beabsichtigten Eingriffs.
     
  • Zwar ist die Wahl der Behandlungsmethode grundsätzlich Sache des Arztes. Das bedeutet, dass der Arzt dem Patienten nicht ungefragt erläutern muss, welche Behandlungsmethode in Betracht kommt und was für bzw. gegen die eine oder andere Methode spricht, so lange der Arzt eine Behandlungsmethode wählt, die dem medizinischen Standard – zum Zeitpunkt der Behandlung – entspricht.
     
  • Wählt der Arzt eine medizinisch indizierte, dem ärztlichen Standard entsprechende
    Behandlungsmethode, bedarf es der Aufklärung über eine anderweitige, gleichfalls
    dem ärztlichen Standard entsprechende (alternative) Methode dann nicht, wenn die
    gewählte Therapiemethode hinsichtlich ihrer Heilungschancen einerseits und den mit
    der Behandlung für den Patienten verbundenen Belastungen andererseits gegenüber
    der alternativen Methode gleichwertig oder sogar vorzuziehen ist.
     
  • Eine Aufklärung (über die Behandlungsalternative) ist nur dann erforderlich, wenn
    die in Betracht kommenden Methoden unterschiedliche Risiken/Belastungen und Erfolgschancen bieten, insbesondere die Behandlungsalternative risikoärmer ist bei gleich anzusetzendem Erfolg.

Quelle: Thüringer Oberlandesgericht, Entscheidungen. Das Urteil kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext aufgerufen werden >>> http://www.thueringen.de/de/olg/entscheidungen/ <<< (html). Es öffnet sich dort die Suchanfrage, in die Sie z.B. das Aktenzeichen eintragen können.

Alternativ klicken Sie einfach auf den Button „Suche starten“, ohne eine Angabe vorzunehmen. Es werden jeweils die aktuellen Entscheidungen angezeigt.


Zugleich möchten wir Ihr Augenmerk auf eine weitere aktuelle Entscheidung des

Thüringer OLG v. 22.06.10 (Az. 4 U 519/07) zu den vorvertraglichen Obliegenheiten des Antragstellers und späteren Versicherungsnehmer (hier: Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung – vorvertragliche Obliegenheitsverletzung bei unwahrer Beantwortung von Gesundheitsfragen)

lenken.

Die Entscheidungen kann ebenfalls auf dem vorstehend angegeben Link im Volltext nachgelesen werden.


BGH: Will ein Patient abweichend von den Grundsätzen des totalen Krankenhausaufnahmevertrags seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beschränken, muss er seinen entsprechenden Willen eindeutig zum Ausdruck bringen (LS. des Gerichts)

BGH, Urt. v. 11.05.10 (Az. VI ZR 252/08)

Aus den Entscheidungsgründen:

... Die Klägerin hat mit der Beklagten einen einheitlichen, so genannten totalen Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Bei dieser Regelform der stationären Krankenhausbetreuung hat der Patient grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Arzt behandelt und operiert zu werden. Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Behandlungsvertrag kann sich der Krankenhausträger vielmehr grundsätzlich seines gesamten angestellten Personals bedienen...

... Dem Krankenhausträger als alleinigem Vertragspartner ist es insbesondere überlassen, den Operationsplan so aufzustellen, dass alle Krankenhausärzte nach Möglichkeit gleichmäßig herangezogen und entsprechend ihrem jeweiligen Können eingesetzt werden, so dass einerseits die höher qualifizierten und erfahrenen Ärzte für die schwierigeren Eingriffe zur Verfügung stehen und andererseits den noch nicht so erfahrenen Assistenzärzten - unter Überwachung durch einen erfahrenen Kollegen - die Möglichkeit gegeben werden kann, sich anhand von weniger schwierigen Eingriffen weiter zu bilden. Anders wäre die Aufstellung eines den verschiedenen Schwierigkeitsgraden der Eingriffe gerecht werdenden Operationsplans wie auch eine vernünftige Aus- und Weiterbildung der Ärzte in Krankenhäusern nicht möglich...

... Auch beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag bleibt es dem Patienten allerdings unbenommen zu erklären, er wolle sich nur von einem bestimmten Arzt operieren lassen. In diesem Fall darf ein anderer Arzt den Eingriff nicht vornehmen. Einen Anspruch darauf, dass der gewünschte Operateur tätig wird, hat der Patient jedoch nicht; er muss sich, wenn er nicht doch noch darin einwilligt, dass ein anderer Arzt den Eingriff vornimmt, gegebenenfalls damit abfinden, unbehandelt entlassen zu werden. Ist ein Eingriff durch einen bestimmten Arzt, regelmäßig den Chefarzt, vereinbart oder konkret zugesagt, muss der Patient rechtzeitig aufgeklärt werden, wenn ein anderer Arzt an seine Stelle treten soll...

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung (nebst Rechtsprechungshinweisen) können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=820b1a6213d418b7385ea68b2a32b38d&nr=52387&pos=1&anz=803 <<< (pdf.)


Bayerischer VGH: Ärztin hat keinen Anspruch auf Heilpraktikererlaubnis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.06.2010 (Az. 21 ZB 10.606)

Quelle: Kostenlose Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9869 <<< (html)


Bayerischer VerfGH: Rauchverbot im Gesundheitsschutzgesetz mit Bayerischer Verfassung vereinbar

Entscheidung vom 25.06.2010 - 1-VII-08

Quelle: Bayerischer VerfGH, Pressemitteilung zur Entscheidung v. 28.06.10 >>> http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/1-VII-08-Pressemitteilung.htm <<< (html)


LAG Düsseldorf: Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam

LAG Düsseldorf, Urt. v. 01.07.10 (Az. 5 Sa 996/09)

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. >>> weiter

Quelle: LAG Düsseldorf, Pressemitteilung v. 01.07.10 >>> http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/940_17_10.pdf <<< (pdf.)


VG Saarlouis: Keine Beihilfenfähigkeit der Bioresonanztherapie

VG Saarlouis, Urt. v. 01.06.10 (Az. 3 K 185/10)

In einer aktuellen Entscheidung hat das VG Saarlouis darauf erkannt, dass die Bioresonanztherapie als Behandlungsmethode wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt ist; die Aufwendungen hierfür sind daher nicht beihilfefähig.

Quelle: VG Saarlouis (Rechtsprechung Saarland)

Die Entscheidung kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext nachgelesen werden >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2010&nr=2832&pos=6&anz=227 <<< (html)


BAG: Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

BAG, Beschl. v.  23.06.10 (Az.  7 ABR 103/08)

Der Arbeitgeber muss im erforderlichen Umfang die Kosten erstatten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder entstehen. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 47/10 v. 23.06.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14426&pos=0&anz=47 <<< (html)


BVerfG: Gericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen Schwangerschaftsabbrüche auf

BVerfG, Beschl. v. 08.06.10 (Az. 1 BvR 1745/06)

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 43/2010 vom 29. Juni 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-043.html <<< (html)


Brandenburgisches OLG: Zu den Aufklärungspflichten einer Nervenverletzung (hier: Vagusnerv)

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 17.06.10 (Az. 12 U 202/09)

Was ist passiert?

Der Kläger macht gegenüber den Beklagten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit einer von dem Beklagten zu 2. am 07.10.2003 in der chirurgischen Klinik der Beklagten zu 1. vorgenommenen operativen Behandlung einer chronischen Refluxkrankheit mittels laparoskopischer Fundoplicatio nach Toupet geltend. Der Kläger behauptet, bei diesem Eingriff sei es zu einer Verletzung des Vagusnervs gekommen. Über dieses mit dem Eingriff verbundene Risiko sei er vor der Operation nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, weshalb der vorgenommene Eingriff rechtswidrig sei. Aufgrund dieser Verletzung leide er seitdem an andauernden schmerzhaften Bauchkrampfattacken, begleitet von massiven sturzartigen Stuhlentleerungen, Herzrasen und Atemaussetzern sowie anhaltenden Oberbauchschmerzen.

Den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen.

Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100064412&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


VG Hannover: Gericht bestätigt Entzug einer Heilpraktikererlaubnis

Die 5. Kammer des Gerichts lehnt Eilantrag eines in Bückeburg tätigen 67-jährigen Heilpraktikers durch Beschluss vom 25.06.2010 (Az. 5 B 2650/10) ab.

Quelle: VG Hannover, Mitteilung v. 28.06.10 >>> http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C63844183_N4432171_L20_D0_I3748247.html <<< (html)


BGH: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 129/2010 v. 25.06.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=52416&pos=0&anz=129 <<< (html)


LG Kleve: Zum sog. „Negativatttest“ des Betreuungsgerichts, wenn zwischen Arzt und Betreuer Einvernehmen über den Patientenwillen besteht.

LG Kleve, Beschl. v. 31.05.10 (Az. 4 T 77/10)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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BVerwG: Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Klageverfahren selbständiger Apotheker aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Abgabe von Arzneimitteln mittels sog. Apothekenterminals im Wesentlichen für unzulässig erklärt. >>> weiter

Quelle: BverwG, >>> Pressemitteilung Nr. 57/2010 v. 24.06.10 <<< (html)


BAG: Grundsatz der Tarifeinheit

Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anfragebeschluss vom 27. Januar 2010 dargelegten Rechtsauffassung zur Tarifeinheit (vgl. Pressemitteilung Nr. 9/10) angeschlossen. Auch nach Auffassung des Zehnten Senats gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, für Beschäftigte kraft Koalitionsmitgliedschaft nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar. Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für den Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers (Verbandsmitgliedschaft oder eigener Abschluss des Tarifvertrags) mehr als ein Tarifvertrag Anwendung findet, wenn für den einzelnen Arbeitnehmer jeweils nur ein Tarifvertrag gilt (sog. Tarifpluralität). Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.

Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 10 AS 2/10 - und - 10 AS 3/10 -
Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 537/08 (A) - und - 4 AZR 549/0

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 46/10 v. 23.06.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14424&pos=1&anz=47 <<< (html)

Vgl. zu dieser Entscheidung auch

Ein Krankenhaus – zwei Tarifverträge: Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Position des Marburger Bundes

Quelle: Ärzteblatt. De v. 23.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41695/Ein_Krankenhaus_-_zwei_Tarifvertraege_Das_Bundesarbeitsgericht_staerkt_die_Position_des_Marburger_Bundes.htm <<< (html)


VGH Baden-Württemberg: Zum Widerruf der Approbation eines Psyhologischen Psychotherapeuten

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.06.10 (Az. 9 S 2530/09)

Leitsätze des Gerichts:

  • Tatsächliche Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils können grundsätzlich zur Grundlage einer Persönlichkeitsbeurteilung im Approbationswiderruf-Verfahren gemacht werden. Dies gilt auch, wenn das Urteil auf einer Verfahrensabsprache beruht.
     
  • Der Widerruf der einem Psychologischen Psychotherapeuten erteilten Approbation kann nicht auf die Behandlung weiblicher Patientinnen beschränkt werden.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&Datum=2010&nr=12978&pos=0&anz=72  <<< (html)


BFH: Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen Belastungen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15. April 2010 (Az. VI R 51/09) entschieden, dass Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind. >>> weiter

Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 57 vom 23. Juni 2010 >>> http://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen?newiframecontent=http%3a%2f%2fjuris.bundesfinanzhof.de%2fcgi-bin%2frechtsprechung%2fdocument.py%3fGericht%3dbfh%26amp%3bArt%3dpm%26amp%3bpm_nummer%3d0057%2f10 <<< (html)


Die „Neuordnung des ärztlichen und pflegerischen Dienstes – eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme (?!)

Das VG Saarlouis hat sich in einem für die Praxis bedeutsamen Beschluss mit der Frage zu befassen gehabt, ob die Delegation ärztlicher Maßnahmen auf das Pflegepersonal i.R. von Pilotprojekten eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ist.

v. Ass.jur. Lutz Barth, 19.06.10

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Sächs. LSG: Vertragsärzte können gerichtlich gegen Krankenhäuser vorgehen

Nach Ansicht des 1. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts können Vertragsärzte gegen die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung von Versicherten klagen. Als erstes Landessozialgericht hat der Senat damit auf der Grundlage des § 116b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Fassung vom 01.04.2007 die für das Krankenversicherungsrecht bedeutsame Rechtsfrage geklärt, ob sich niedergelassene Vertragsärzte überhaupt gegen behördliche Erlaubnisse wenden können, die Krankenhäusern die Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermöglichen. Die Beschwerde gegen die bereits in diesem Sinne ergangene erstinstanzliche Eilentscheidung des Sozialgerichts Dresden hat der Senat zurückgewiesen (Beschluss vom 03.06.2010 – Az.: L 1 KR 94/10 B ER). >>> weiter

Quelle: Sächsischen Landessozialgericht, Mitteilung v. 11.06.10 >>> http://www.justiz.sachsen.de/lsg/content/642.php?page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2010-01-01&enddate=2010-12-31 <<< (html)


Berufsgericht für Heilberufe Berlin:

Nach Kapitel C Nr. 3 der BO soll der Arzt bei der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit nichtärztliche Mitarbeiter nicht diskriminieren und insbesondere die arbeitsrechtlichen Bestimmungen beachten.

Hierzu zählt auch die ordnungsgemäße Entlohnung der bei ihm Beschäftigten.

Bestandteil des (Brutto-)Lohns sind auch die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsabgaben (wie Urteil vom 18. November 2009 - VG 90 A 5.08 -).

Berufsgericht für Heilberufe Berlin, Beschl. v. 31.05.10 (Az. 90 A 8.07)

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; zum Beschluss im Volltext >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/8x6/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100063264%3Ajuris-r01&documentnumber=13&numberofresults=720&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint <<< (html)


VG Stuttgart: Die prämature Menopause ist eine Krankheit im Sinne von § 6 Abs. 1 der BVO BW. Eine Hormontherapie stellt insoweit eine Behandlung und keine bloße Prophylaxe dar.

VG Stuttgart, Urt. v. 17.05.10 (Az. 12 K 699/10)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=1&nr=12926&pos=14&anz=346  <<< (html)


EuGH: Im Fall einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat als dem Versicherungsmitgliedstaat durchgeführt wird, ist Letzterer nicht verpflichtet, dem Patienten die Kosten zu erstatten, die ihm in dem Staat auferlegt wurden, in dem die Behandlung stattgefunden hat

EuGH, Urteil in der Rechtssache C-211/08

Kommission / Spanien

Quelle: EuGH, Pressemitteilung Nr.56/10 v. 15.06.10 >>> http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2010-06/cp100056de.pdf <<< (pdf.)


OVG Rheinland-Pfalz: Bei Eheschließung nach Vollendung des 65. Lebensjahres keine Rente für Arztwitwe

OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26. 05.10 (Az. 6 A 10320/10.OVG)

Eine ärztliche Versorgungseinrichtung kann den Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente davon abhängig machen, dass die Ehe vor der Vollendung des 65. Lebensjahres des Mitgliedes geschlossen worden ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. >>> weiter

Quelle: OVG Rheinland-Pfalz, >>> Pressemitteilung Nr. 32/2010 <<< (html)


VG Berlin: Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis nach unzulässiger Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente

VG Berlin, Urt. v. 19. 05.10  (Az. VG 14 K 45.09)

Wer als Apotheker verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgibt, kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin seine Apothekenbetriebserlaubnis verlieren.

Der Kläger, ein 64-jähriger Apotheker und bisher Inhaber einer Apotheke in Berlin-Wilmersdorf, war im Januar 2009 vom Landgericht Berlin u.a. wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an einen Drogenabhängigen und von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Daraufhin hatte das Landesamt für Gesundheit und Soziales seine Apothekenbetriebserlaubnis widerrufen.
>>> weiter

Quelle: VG Berlin, Pressemitteilung Nr. 27/2010 vom 10.06.2010 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20100610.1315.298785.html <<< (html)


VG Berlin: Zum Anspruch der Beamten auf finanzielle Abgeltung für krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaub

VG Berlin, Urteile v. 27.05.10 (Az. VG 5 K 175.09 u.a)

Beamte, die vor ihrer Zurruhesetzung wegen Krankheit daran gehindert waren, Erholungsurlaub zu nehmen, können von ihrem Dienstherrn einen finanziellen Ausgleich hierfür verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer Reihe parallel gelagerter Klageverfahren entschieden. >>> weiter

Quelle: VG Berlin, Pressemitteilung Nr. 25/2010 vom 10.06.2010 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20100610.1000.298746.html <<< (html)


BAG: „Fall Emmely“ - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener Leergutbons

BAG, Urt. v. 10.06.10 (Az. 2 AZR 541/09)

Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. Umgekehrt ist nicht jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. Maßgeblich ist § 626 Abs. 1 BGB. Danach kann eine fristlose Kündigung nur aus „wichtigem Grund“ erfolgen. Das Gesetz kennt in diesem Zusammenhang keine „absoluten Kündigungsgründe“. Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, muss vielmehr nach dem Gesetz „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile“ beurteilt werden. Dabei sind alle für das jeweilige Vertragsverhältnis in Betracht kommenden Gesichtspunkte zu bewerten. Dazu gehören das gegebene Maß der Beschädigung des Vertrauens, das Interesse an der korrekten Handhabung der Geschäftsanweisungen, das vom Arbeitnehmer in der Zeit seiner unbeanstandeten Beschäftigung erworbene „Vertrauenskapital“ ebenso wie die wirtschaftlichen Folgen des Vertragsverstoßes; eine abschließende Aufzählung ist nicht möglich. Insgesamt muss sich die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses als angemessene Reaktion auf die eingetretene Vertragsstörung erweisen. Unter Umständen kann eine Abmahnung als milderes Mittel zur Wiederherstellung des für die Fortsetzung des Vertrags notwendigen Vertrauens in die Redlichkeit des Arbeitnehmers ausreichen.

In Anwendung dieser Grundsätze hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin eines Einzelhandelsgeschäfts stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hat.
>>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 42/10 v. 10.06.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14385&pos=0&anz=42 <<< (html)


FG Niedersachsen: Aufwendungen eines Ehepaars für eine heterologe künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig

FG Niedersachsen, Urt. v. 05.05.10 (Az. Az: 9 K 231/07)

Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hat mit Urteil vom 5. Mai 2010 entschieden, dass wegen einer inoperablen Sterilität des Ehemannes verursachte Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) anzuerkennen sind >>> weiter

Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen.

Quelle: FG Niedersachsen >>> http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=13538&article_id=72589&_psmand=53 <<< (html)


LAG Mainz: Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel im Tarifvertrag über eine Zuwendung (ZTV Pro Seniore) - dynamische Bezugnahmeklausel im Formulararbeitsvertrag - Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch den MTV Pro Seniore

LAG Mainz, Urt. v. 25.03.10 (Az. 10 Sa 695/09)

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz über die Zahlung einer Sonderzuwendung (von Nov. 2008 bis Aug. 2009), Schadensersatz wegen Nichtreinigung der Dienstkleidung (von Jan. 2009 bis Sept. 2009) und Versicherungsbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (von Juni 2005 bis Mai 2009).

Quelle: LAG Mainz, justiz.rlp.de >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={ABF20927-89EB-4F5B-ACC0-7210932F0F6D


BAG: Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers?

BAG, Beschl. v. 20. 05.10 (Az.  8 AZR 287/08 (A)

Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Gebietet es das Gemeinschaftsrecht, einem Bewerber, der darlegt, dass er die Voraussetzungen für eine von einem Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle erfüllt, dessen Bewerbung jedoch nicht berücksichtigt wurde, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft einzuräumen, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und wenn ja, aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist? >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 40/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14352&pos=1&anz=41 <<< (html)


BVerwG: Heimvertrag endet stets mit Tod des Pflegeleistungsempfängers

BVerwG, Urt. v. 02.06.10 (Az. 8 C 24.09)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Heimverträge mit Bewohnern, die stationäre Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, stets mit dem Sterbetag des Bewohners enden. Vereinbarungen, die eine Fortgeltung des Vertrages darüber hinaus vorsehen und zur Fortzahlung des Heimentgelts bezüglich der Unterkunft und der gesondert berechenbaren Investitionskosten verpflichten, dürfen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung nicht geschlossen werden und sind unwirksam. Die Klage mehrerer Heimträger gegen entsprechende heimaufsichtsrechtliche Anordnungen ist damit auch in letzter Instanz erfolglos geblieben.>>> weiter

Quelle: BVerwG >>> Pressemitteilung Nr. 44/2010 v. 02.06.10 <<< (html)


BVerfG: Ungleichbehandlung von Arbeitnehmergruppen bei Privatisierung der Kliniken der Stadt Hamburg verfassungswidrig

Beschluss vom 14. April 2010 – 1 BvL 8/08  –

Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -, Pressemitteilung Nr. 36/2010 vom 2. Juni 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-036.html <<< (html)


SG Münster: Gericht stoppt erneut Veröffentlichung eines Transparenzberichts

Das Sozialgericht Münster hat mit Beschluss vom 26.05.2010 (Az.: S 6 P 35/10 ER) erneut im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Veröffentlichung eines sog. Transparenzberichts über die Ergebnisse der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) durchgeführten Prüfung der Pflegeleistungen einer im Kreis Borken ansässigen Pflegeinrichtung im Internet bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt.

Mit dieser Entscheidung ist die 6. Kammer des Sozialgerichts von der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in vergleichbaren Fällen abgewichen.

Anders als das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält das Sozialgericht Münster die Regelungen in der den Prüfungen der Pflegeeinrichtungen zugrunde liegenden sog. Pflege-Transparenzvereinbarung (PTVS) zur Bestimmung der Qualität der in einer Pflegeeinrichtung erbrachten Pflegeleistungen für ungeeignet, da – so das Gericht – wichtige, die Pflege unmittelbar betreffende Kriterien, wie etwa die Dekubitusprophylaxe, genauso gewichtet werden wie z. B die Lesbarkeit des Speiseplans. Unter Hinweis auf die in der Pflegewissenschaft geäußerten Bedenken an der Eignung der in der PTVS festgelegten Kriterien zur Qualitätsbestimmung und wegen der fehlerhaften – zumindest nicht nachvollziehbaren – Vorgaben zur Bestimmung der im Transparenzbericht festzulegenden Gesamtnote sah das Gericht in der Veröffentlichung des Transparenzberichts im Internet wegen des damit verbundenen Reputationsschadens eine irreversible Verletzung der durch Art. 12 Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit der Pflegeeinrichtung.

Die Entscheidung des Sozialgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: www.justiz.nrw.de, SG Münster, Pressemitteilung v. 31.05.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/31_05_2010/index.php <<< (html)


LSG Berlin-Brandenburg: Berichte über angebliche Pflegemängel dürfen vorerst nicht veröffentlicht werden

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich in zwei Fällen so genannte Transparenzberichte gestoppt, die von den Verbänden der Pflegekassen im Internet veröffentlicht werden sollten (Beschluss vom 29. März 2010, L 27 P 14/10 B ER und Beschluss vom 11. Mai 2010, L 27 P 18/10 B ER).

Antragsteller in den beiden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung waren jeweils ambulante Pflegedienste, die sich in den Transparenzberichten zu schlecht bewertet sahen (z.B. Note „mangelhaft“ bei „pflegerische Leistungen“). Das Landessozialgericht gab ihnen Recht und untersagte vorläufig die Veröffentlichung. Für das Gericht war dabei von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Veröffentlichung von Bewertungen, die in etwa Schulnoten ähneln, einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstelle und in den vorliegenden Fällen auch sachlich fehlerhaft gewesen sein dürfte.

Allerdings hat der 27. Senat seine vorläufigen Entscheidungen auf höchstens sechs Monate befristet. In dieser Zeit soll eine weitere Klärung durch die noch bei den Sozialgerichten anhängigen Klageverfahren erfolgen.

Quelle: LSG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v. 31.05.10 >>> http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/media.php/4417/pressemitteilung31052010.pdf <<< (html)

Die beiden Beschlüsse des Gerichts können auf dem nachfolgenden Link im Volltext heruntergeladen werden >>> http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/list.php?page=allgemein_lsg_pressemit&sv[relation_lsg.gsid]=lbm1.c.287655.de <<< (html)


LG Heilbronn: Sturz eines Heimbewohners unter Begleitung einer ungelernten Hilfskraft

LG Heilbronn, Urt. v. 29.07.2009 (Az. 1 O 195/08)

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LG Bonn: Überwachungsmaßnahmen, die der Erhaltung der Vitalfunktionen der versicherten Person dienen, sind als medizinisch notwendige Heilbehandlung zu bewerten.

LG Bonn, Urt. v. 26.11.09 (Az. 9 O 230/09)

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Aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

 

·         BFH: Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn
Urteil vom 11.03.10   VI R 7/08

Vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 42 vom 19. Mai 2010 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2010&nr=21492&pos=2&anz=44 <<< (html)


LAG Baden-Württemberg: Das Pflegezeitgesetz lässt nach § 4 Abs. 1 PflegeZG nur eine einmalige Pflegezeitnahme mit unmittelbarer anschließender Verlängerungsmöglichkeit, nicht aber eine Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Abschnitte zu.

LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 31.03.10 (Az. 20 Sa 87/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LAG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=4&nr=12889&pos=41&anz=285  <<< (html)


LSG Nordrhein-Westfalen: Veröffentlichung von Transparenzberichten über die Leistungen und die Qualität von Pflegeheimen ist nicht verfassungswidrig

LSG Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 10.05.10 (Az. L 10 P 10/10 B ER)

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OLG Rostock: Zur Herausgabe von eingelagerten befruchteten kryokonservierten Eizellen

OLG Rostock, Urt. v. 07.05.10 (Az. 7 U 67/09)

Kurzer Hinweis (L. Barth): Das OLG Rostock hat seine Entscheidung im Volltext zum Download auf seinen Seiten bereitgestellt. Im Übrigen hat es die Revision zugelassen.

Vgl. dazu den nachfolgenden Link (Quelle: mv-justiz.de, OLG Rostock >>> http://www.mv-justiz.de/dokumente/GVP/7u0679ua.pdf <<< pdf.)


BSG: Rentenversicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen nur dann, wenn Mindestpflegezeit von 14 Wochenstunden mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Ver­sor­gung erreicht wird

Der Rentenversicherungspflicht unterliegen nur solche nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die die hierfür erforderliche (Mindest)Pflegezeit von wenigstens 14 Stunden wöchentlich mit Zeitauf­wand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erreichen. Berücksichtigt werden damit nur Hilfe­leistungen bei Verrichtungen, die auch bei der Beurteilung des Grades der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung von Bedeutung sind. Das hat das Bundessozialgericht am 5. Mai 2010 auf die Revision einer Pflegeperson und auf eine Revision der Deutschen Rentenversicherung Bund hin ent­schieden. Eine weitere Revision hat sich unstreitig erledigt. >>> weiter

Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 17/10 v. 06.05.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11481&pos=1&anz=18 <<<
 

Aus der aktuellen Rspr. des BSG

Der 2. Senat des BSG hat mit Mitteilung v. 03.05.10 über die in seiner Sitzung am 27.04.2010 aufgrund mündlicher Verhandlung getroffenen Entscheidungen berichtet.

In einem vor dem BSG verhandelten Fall war u.a. streitig, ob die Klägerin von der Beklagten beanspruchen kann, den Unfall, den sie während einer stationären Anschlussheilbehandlung erlitt, als Arbeitsunfall festzustellen.

Nach Auffassung des BSG (Az. B 2 U 11/09 R) hat das Landessozialgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Klägerin in der Reha-Klinik, in der ihre gesetzliche Krankenkasse ihr eine stationäre Reha-Leistung erbrachte, einen Arbeitsunfall erlitten hatte. Nachdem sie aufgrund ärztlicher Verordnung in der Bäderabteilung von einem Physiotherapeuten auf einem bettartigen Massagegerät behandelt worden war, rutschte sie beim Verlassen des Geräts weg, fiel und brach sich den linken Oberschenkel. Dies war ein Unfall, der auch ein Arbeitsunfall war, weil sie durch das Aufstehen im Unfallzeitpunkt die nach § 2 Abs. 1 Nr 15 Buchstabe a SGB VII versicherte Tätigkeit verrichtete und dies eine wesentliche Bedingung für das Unfallereignis war. >>> weiter

Mehr dazu erfahren Sie in dem Terminsbericht Nr. 24/2010 des BSG (Quelle: BSG >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11478 <<< html)


BAG: Zum Umfang der ärztlichen Schweigepflicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren

BAG, Beschl. v. 23.02.10  (Az. 9 AZN 876/09)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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BAG: Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik (hier: Zulage nach § 43 Nr. 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 idF des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 13. März 2008)

BAG, Urt. v. 24.02.10 (Az. 10 AZR 1035/08)

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OLG Oldenburg: Die Aufklärung eines Patienten durch den Arzt kann nicht Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens sein.

OLG Oldenburg, Beschl. v. 03.12.09 (Az. 5 W 60/09)

Quelle: Rechtsprechungsdatenbank, Entscheidungen der niedersächsischen Oberlandesgerichte >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/index.php4 <<< (html).

Den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5280&ident <<< (html)


 

BAG: Zur Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

BAG, Urt. v. 24.02.10 (Az. 4 AZR 657/08)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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BSG: Gewaltopferentschädigung nach misslungener Schönheitsoperation

Hat jemand infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädi­gung erlitten, kann er Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bean­spruchen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für einen Patienten, dessen Gesundheit durch eine misslungene Schönheitsoperation beeinträchtigt worden ist. Dies hat der 9. Senat des Bundessozial­gerichts am 29. April 2010 in einem Revisionsverfahren entschieden. >>> weiter

Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 14/10 v. 29.04.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11469&pos=1&anz=15 <<< (html)


BVerwG: Widerruf der Berufserlaubnis als Logopäde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Quelle: BVerwG, >>> Pressemitteilung Nr. 31/10 v. 28.04.10 <<< (html)

Hinweis: Das hier in Bezug genommene Urteil des BVerwG steht als Download unter Angabe eines entsprechenden Links in der Pressemitteilung zur Verfügung.


BSG: Anspruch auf eine Lichtsignalanlage bei hochgradiger Schwerhörigkeit

Behinderte Menschen haben einen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf Versorgung mit Hilfs­mitteln, die geeignet und im Einzelfall erforderlich sind, ihre Behinderung und deren Folgen auszu­gleichen (§ 33 SGB V, § 31 SGB IX). Dazu hat das Bundessozialgericht heute entschieden, dass Ver­sicherte, die wegen einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit die Klingel ihrer Wohnung auch mit den vorhandenen Hörgeräten nicht wahrnehmen können, grundsätzlich Anspruch auf Ver­sorgung mit einer Lichtsignalanlage haben, durch die die akustischen Signale der Türklingel in optische Sig­nale umgewandelt werden. Eine Lichtsignalanlage besteht aus einem Sender und mindestens einem Empfänger. Der Sender muss mit der Türklingel durch ein spezielles Kabel verbunden werden. Er nimmt die akustischen Signale auf und wandelt diese in Funkimpulse um, die über die normale Steck­dose und das vorhandene Stromnetz zum Empfänger übertragen werden. Der Empfänger, eine Blitz­lampe, wandelt die Funkimpulse in Lichtsignale um. Dabei wird zweckmäßigerweise jeder Raum der Wohnung mit einer Blitzlampe ausgestattet. >>> weiter

Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 13/10 v. 29.04.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11467&pos=2&anz=15 <<< (html)


BGH: Tod bei Brechmitteleinsatz; Freispruch aufgehoben

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 94/10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51782&pos=1&anz=95 <<< (html)


BGH: Zum Herausgabeanspruch von Kopien der Pflegedokumentation

BGH, Urt. v. 23.03.10 (Az. VI ZR 249/08)


LS des Gerichts:


Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen.
 

Was war passiert?

Die Klägerin nimmt als gesetzlicher Krankenversicherer den Beklagten auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation einer bei ihr versicherten Heimbewohnerin in Anspruch.

Die unter Betreuung stehende Versicherte zog sich bei einem Sturz in dem vom Beklagten betriebenen Pflegeheim am 30. August 2005 erhebliche Verletzungen zu. Sie wurde vom Pflegepersonal in der Wohnküche auf dem Boden liegend gefunden. Wegen ihrer Verletzungen musste sie ärztlich behandelt werden. Die Kosten in Höhe von 7.883,14 € wurden von der Klägerin getragen.

Diese wandte sich, um die Berechtigung eventueller auf sie gemäß § 116 SGB X übergegangener Schadensersatzansprüche prüfen zu können, mit Schreiben vom 31. Mai 2006 an den Beklagten zwecks Einsichtnahme in die Pflegedokumentation. Dem Schreiben war eine Schweigepflichtentbindungserklärung und Herausgabegenehmigung des Betreuers der Geschädigten beigefügt. Der Beklagte und die hinter ihm stehende Versicherung lehnten eine Einsichtnahme der Klägerin in die Pflegedokumentation bzw. deren Herausgabe an die Klägerin ab, weil es sich bei der Pflegedokumentation um hochsensible persönliche Daten handle und ein entsprechendes Recht allein der Geschädigten zustehe.

Die Klägerin hat daraufhin Klage auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation Zug um Zug gegen Erstattung angemessener Kopierkosten erhoben.

Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben.

Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht das amtsgerichtliche Urteil dahin abgeändert, dass Kopien der Pflegedokumentation Zug um Zug gegen Zahlung angemessener Kopierkosten nur beschränkt auf die Zeit vom 1. März 2005 bis 31. August 2005 herauszugeben seien.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehren der Beklagte weiterhin eine Klageabweisung und die Klägerin eine zeitlich nicht beschränkte Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation.

Sowohl die Revision der Klägerin als auch die Revision der Beklagten bleiben ohne Erfolg. Der Klägerin steht ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen eine Kostenerstattung aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB wegen eines möglichen Schadensersatzanspruchs der Versicherten aus einer Verletzung des Heimvertrags bzw. § 823 Abs. 1 BGB zu. Dieses Einsichtsrecht ist allerdings auf den vom Berufungsgericht begrenzten Zeitraum beschränkt.

Quelle: BGH >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=51743&pos=29&anz=611 <<<

Hinweis: Der vorstehend angebene Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung.


BVerwG: Autoradios von Behinderteneinrichtungen gebührenfrei

BVerwG, Urt. v. 28.04.10 (Az. 6 C 6.09 und 6 C 7.09)

Das BVerwG hat am 28.04.10 über die Klagen von zwei gemeinnützigen Trägern von Behinderteneinrichtungen entschieden, die sich gegen die Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios gewandt hatten.

Vom beklagten Westdeutschen Rundfunk begehrten sie die Befreiung für Autoradios in solchen Fahrzeugen, die ausschließlich zur Beförderung behinderter Menschen dienten. In der Vorinstanz beim OVG Münster waren die Klägerinnen ohne Erfolg geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihnen daraufhin heute die Befreiung von der Rundfunkgebühr zugesprochen, weil die Autoradios in den Behinderteneinrichtungen für die Behinderten bereitgehalten wurden, soweit die Fahrzeuge ausschließlich zum Transport von Behinderten bestimmt sind.

Quelle: BVerwG, >>> Pressemitteilung Nr. 30/2010 <<< (html)

Hinweis: Die hier in Bezug genommenen Urteile des BVerwG stehen als Download unter Angabe eines entsprechenden Links in der Pressemitteilung zur Verfügung.


OLG Hamm: Zum Diagnosefehler und der ärztlichen Befunderhebungspflicht

OLG Hamm, Urt. v. 05.03.10 (Az. 26 U 147/08)

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OLG Koblenz: Patient bekommt 384.000 Euro wegen verspäteter Operation an Bandscheibe

OLG Koblenz, Urt. v. 29.10.09 (Az. 5 U 55/09)

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Wir haben aktuell unseren Gesamtüberblick über die entsprechenden Rechtsprechungsentwicklungen in den einzelnen Rubriken aktualisiert, um so die Ladezeit der entsprechenden Website verkürzen zu können.

Die Rechtsprechungshinweise sind in den einzelnen Rubriken eingepflegt worden.

Den Stand haben wir in einem gesonderten Dokument erfasst, dass nunmehr zum Download zur Verfügung steht.

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Mit freundlichen Grüßen

Lutz Barth, 28.04.10


VG Gelsenkirchen: Zum Anspruch auf Ausweisung von palliativmedizinischen Betten als besonderes Angebot der Abteilung Geriatrie (hier: Anspruch vom Gericht verneint)

VG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.03.10 (Az. 7 K 988/08)

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Stand: 04-Sep-10