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Aktuelle Rechtsprechung im Gesamtüberblick (zugleich im Verbund mit Gerontopsychiatrierecht.de)
LAG Köln: Schließung eines Bäderbereichs im Krankenhaus und Kündigung (hier: Physiotherapeutin im krankengymnastischen Bereich der Abteilung) LAG Köln, Urt. v. 16.03.09 (Az. 5 Sa 1226/08) Das Dokument ist frei zugänglich
BAG: Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Zurechnung des Verschuldens eines gewerkschaftlichen Bevollmächtigten BAG, Urt. v. 28.05.09 (Az. 10 Sa 26/08) „Will sich ein Arbeitnehmer gegen die Wirksamkeit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wenden, muss er nach § 4 KSchG innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. War der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zu-zumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage rechtzeitig zu erheben, so ist die Klage nach § 5 Abs. 1 KSchG auf seinen Antrag hin nachträglich zuzulassen. Hat der Arbeitnehmer die verspätete Klageerhebung dagegen selbst verschuldet, so kann die Klage nicht nachträglich zugelassen werden. Die Kündigung gilt dann als von Anfang an wirksam. Dieselbe Folge tritt ein, wenn nicht der Arbeitnehmer selbst, aber sein Prozessbevollmächtigter die verspätete Klageerhebung verschuldet hat (§ 85 Abs. 2 ZPO). Das gilt nicht nur für bevollmächtigte Rechtsanwälte, sondern ebenso für bevollmächtigte Vertreter einer Gewerkschaft, die dann ihrerseits den Klageauftrag an die DGB-Rechtsschutz GmbH weitergeben“ >>> weiter Quelle: juris.bag.de, BAG, Pressemitteilung Nr. 57/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13531&pos=0&anz=57 <<< (html) LSG Nordrhein-Westfalen: Zum Vergütungsanspruch bei mehrfachen (hier: zweitäglicher) Einsatz des Pflegedienstes im Rahmen der „Infusionstherapie“ LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.03.09 (Az. L 16 KR 64/08) Das Dokument ist frei zugänglich
KG Berlin: Zur Bestellung eines Berufsbetreuers, wenn eine ehrenamtliche Betreuung möglich ist KG Berlin, Beschl. v. 28.04.09 (Az. 1 W 129/07)
Was war passiert? Die Beschwerdeführerin ist die Tochter der Betroffenen. Beide siedelten im Jahr 2005 aus der Ukraine nach Deutschland über. Die Beschwerdeführerin regte mit Schreiben vom 24. Juli 2006 die Bestellung eines Betreuers für die unter einer Demenz leidende Betroffene an. Mit Beschluss vom 28. November 2006 hat das Vormundschaftsgericht die Beteiligte zu 2 zur Berufsbetreuerin bestellt. Die Beschwerdeführerin legte dagegen Beschwerde ein mit dem Ziel, selbst zur Betreuerin bestellt zu werden. Das Landgericht hat die Beschwerde mit Beschluss vom 21. Februar 2007 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 22. März 2007. Die Beschwerde war erfolgreich. Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg, KG Berlin >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE213062009&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html) BAG: Altersdifferenzierung in Sozialplänen zulässig BAG, Urt. v. 26.05.09 (Az. 1 AZR 198/08 ) Sozialpläne dürfen eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen und dürfen rentenberechtigte Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen auch ausschließen. Die damit verbundene unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist von § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt. Diese Regelung verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. Sie ist im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt. >>> weiter Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 50/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13522&pos=0&anz=50 <<< (html)
VG Saarlouis, Urt. v. 20.3.09 (Az. 11 K 2091/07)
(posted by IQB – L. Barth, 27.05.09)
Rechtsprechungsverweise: SG Hamburg: Zur Erbringung der häuslichen Krankenpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe Leitsätze des Gerichts: 1. Eine
stationäre Einrichtung der Behindertenhilfe kann ein sonstiger geeigneter Ort im
Sinne des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB V sein. Quelle: Landesrechtsprechung Hamburg.de. Den Volltext der Entscheidung können Sie unter folgendem Link nachlesen: >>> http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=ha&Art=en&Datum=2009&nr=2471&pos=0&anz=54 <<< (html) BSG: Erstattungsanspruch des Krankenhauses gegen den Soziahilfeträger bei Notfallbehandlung eines Arbeitslosengeld-II-Berechtigten bejaht BSG, Urt. v. 19.05.09 (Az. B 8 SO 4/08 R) Quelle: BSG. Medieninformation Nr. 18/09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10956&pos=1&anz=19 <<< (html) LSG Niedersachsen-Bremen: Lichtsignalanlage für hochgradig Schwerhörige auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.02.2009, Az. L 1 KR 201/07 (Lichtsignalanlage; Revision beim BSG anhängig unter dem Az. B 3 KR 5/09) und L 1 KR 151/08 (Gehörlosennotruf; noch nicht rechtskräftig) Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen, PM v. 19.05.09 >>> http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/master/C55813606_N6074864_L20_D0_I5210490.html <<< (html) Dort findet sich im Übrigen auch die Möglichkeit zum Download der Entscheidungen im Volltext. SG Darmstadt: U.a. zur Frage der Zumutbarkeit einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung SG Darmstadt, Beschl. v. 30.03.09 (Az. S 17 SO 18/09 ER) Das Dokument ist frei zugänglich!
BSG: Keine Protonentherapie bei Brustkrebs BSG, Urt. v. 06.05.09 (Az. B 6 A 1/08 R) Bei Brustkrebs darf eine Protonenbestrahlung nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden. Eine derartige Therapie von Mammakarzinomen an Stelle der bislang üblichen Bestrahlung mit Photonen (Röntgenstrahlen) ist nur im Rahmen klinischer Studien möglich, in denen Wirksamkeit und Nebenwirkungen genauer erforscht werden. Dies hat das Bundessozialgericht am 6. Mai 2009 entschieden und damit der Klage des Gemeinsamen Bundesausschusses gegen eine Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit auch in letzter Instanz stattgegeben. >>> weiter Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 16/09 v. 06.05.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10935&pos=0&anz=16 <<< (html)
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.7.2008 (Az.19 Wx 36/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
BVerwG: Ohne Wirksamkeitsnachweis keine wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens BVerwG, Urt. v. 30.04.09 (Az. 3 C 4.08) Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Zulassung einer Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendpsychotherapie mit dem Vertiefungsgebiet Gesprächpsychotherapie entschieden. Quelle: Bundesverwaltungsgericht, >>> Pressemitteilung Nr. 25/2009 v. 30.04.09 <<< (html) (posted by IQB – L. Barth, 02.05.09)
OVG LSA, Beschl. v. 17.04.09 (Az. 3 M 433/08) „Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 17. April 2009 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 3. April 2008 zum Umfang der Besuchsrechte der vom Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt gebildeten Besuchskommissionen bestätigt. Die Antragstellerin, welche Trägerin eines Alten- und Pflegeheimes ist, hatte beim Verwaltungsgericht Halle beantragt, dass bis zu einer Entscheidung in dem noch beim Verwaltungsgericht Halle anhängigen Klageverfahren es dem Ausschuss bzw. dem vom Ausschuss gebildeten Besuchskommissionen zum einen untersagt wird, die Alten- und Pflegeeinrichtung der Antragstellerin zu besuchen und zum anderen eine Stellungnahme hinsichtlich eines bereits im Jahr 2007 durchgeführten Besuches in einem Bericht an den Landtag zu veröffentlichen. Das Verwaltungsgericht hatte diesem Antrag stattgegeben. Hiergegen hatte der Ausschuss Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben, welche zurückgewiesen wurde. Das Oberverwaltungsgericht hat sich im Wesentlichen der Begründung des Verwaltungsgerichts Halle angeschlossen und ausgeführt, dass sich das Besuchsrecht der Besuchskommissionen nur auf solche Einrichtungen erstreckt, die (unmittelbar) der psychiatrischen Krankenversorgung dienen. Hierzu zählen Alten- und Pflegeheime in aller Regel nicht.“ Quelle: OVG des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/09 v. 28.04.09 >>> http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/ovg/2009/003_2009_da8becb1d8daab75bb837361b4fbd829.htm <<< (html) (posted by IQB – L. Barth, 29.04.09) VGH Baden-Württemberg: Medizinprofessor kann die Leitung einer Klinikabteilung ("Chefarztstelle") entzogen werden VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.04.09 (Az. 9 S 603/09) Quelle: VGH Baden-Württemberg, Mitteilung v. 29.04.09 >>> http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1241735/index.html?ROOT=1153033 <<< (html)
LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 04.03.09 (Az. 3 Sa 410/8) Das Dokument ist frei zugänglich!
BSG: Möglicherweise Versorgungsschutz auch bei Teilnahme an einer Impfstudie BSG,
Urt. v. 23.04.09 (Az. B 9 VJ 1/08 R ) Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 23.4.2009 an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass der öffentlichen Impfempfehlung ein von der zuständigen Behörde verursachter Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichsteht. Darüber hinaus hat er Kriterien herausgearbeitet, nach denen eine derartige "Rechtsscheinshaftung" des Staates in Betracht kommt, wenn der Impfling an einer Impfstudie teilgenommen hat. Eine Impfstudie dient der klinischen Prüfung von Impfstoffen, die noch nicht zugelassen sind. Solche Impfungen sind nicht öffentlich empfohlen. In der vom Bundessozialgericht entschiedenen Revisionssache erhielt die im März 2002 geborene Klägerin als Säugling im Rahmen einer Impfstudie dreimal eine Siebenfach-Kombinationsimpfung, u.a. gegen Meningokokken-Infektionen. Dabei wurde ein Impfstoff verwendet, der noch nicht zugelassen war. Darüber hinaus war eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Infektionen seinerzeit nur für gefährdete Personen öffentlich empfohlen, zu denen die Klägerin nicht gehörte. Bei einer Vorsorgeuntersuchung im September 2002 wurden bei der Klägerin Entwicklungsverzögerungen festgestellt. Inzwischen ist sie schwerstbehindert. Ausgehend von den Tatsachenfeststellungen des Landessozialgerichts hat das Bundessozialgericht zunächst bestätigt, dass ein gesetzlicher Versorgungsanspruch der Klägerin schon deswegen ausscheidet, weil sie keinen zugelassenen, also auch nicht öffentlich empfohlenen Impfstoff erhalten hat. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz lässt sich jedoch ein dem Beklagten zurechenbarer Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung nicht ohne weitere Ermittlungen verneinen. Möglicherweise ist durch die bei der Studie verwendete schriftliche Elterninformation des Pharmaunternehmens der falsche Eindruck erweckt worden, mit der Teilnahme an der Studie werde einer öffentlichen Impfempfehlung entsprochen. Mit dieser Elterninformation könnte sich zuvor die bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein eingerichtete Ethikkommission befasst haben. Zu deren Aufgaben gehört es auch, darauf zu achten, dass die an der Studie Teilnehmenden zutreffend informiert werden, bevor sie ihre Einwilligung erklären. Versäumnisse der Ethikkommission könnten dem schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium zuzurechnen sein. Darüber hinaus hat dieses selbst im vorliegenden Zusammenhang Überwachungspflichten und -befugnisse, die es ihm ermöglicht haben könnten, eine irreführende Elterninformation zu verhindern. Dementsprechend hat das Landessozialgericht den Sachverhalt und die landesrechtlichen Gegebenheiten weiter aufzuklären.“ Quelle: BSG >>> Medieninformation Nr. 13/09 v. 23.04.09 <<< (html)
LG Ravensburg, Urt. v. 03.12.86 (Az. 3 Kls 31/86) Die Entscheidung des Landgerichts aus dem Jahr 1986 wird hier insbesondere deshalb eingeführt, weil in manchen Foren die Auffassung vertreten wird, als sei dieser „Fall“ partiell mit dem aktuell vor dem LG Fulda verhandelten Strafprozess „vergleichbar“. Diese Auffassung vermag ich nicht zu teilen, wenngleich dies uns nicht daran hindern soll, auf die Entscheidung aus 1986 gesondert hinzuweisen. Das Dokument ist frei zugänglich!
BAG: Mithören von Telefongesprächen - Beweisverwertungsverbot BAG, Urt. v. 23.04.09 (Az. 6 AZR 189/08) Prinzipiell wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass heimlich mitgehörte Telefongespräche durch eine weitere Person einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Nach der aktuellen Entscheidung des BAG besteht dagegen dann kein Beweisverwertungsverbot, wenn der Angerufene nichts dazu beigetragen hat, dass der Dritte das Telefongespräch mithören konnte. Das
Interesse des Angerufenen an der Durchsetzung seiner im Einzelfall auch
grundrechtlich geschützten Rechte in einem gerichtlichen Verfahren sowie das
Interesse der Allgemeinheit an einer funktionsfähigen Rechtspflege und materiell
richtigen Entscheidung überwiegen das Interesse des Anrufers am Schutz seines
Persönlichkeitsrechts. Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 41/09 v. 23.04.09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13433&pos=1&anz=42 <<< (html)
Der 3. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 22. April 2009 in einem aktuellen Terminbericht. Zwei Entscheidungen verdienen hierbei Ihre besondere Aufmerksamkeit; zum einen ging es um die Problematik von Hüftprotektoren und die Eintragung ins Hilfsmittelverzeichnis der GKV und zum anderen um die Frage, ob das Gesetz eine Aufgabenteilung zwischen Heimleitung und Pflegedienstleitung. Die Entscheidungen liegen derzeit noch nicht im Volltext vor. Den Terminbericht können Sie auf dem nachfolgenden Link lesen. Quelle; BSG, Terminbericht Nr. 21/09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2009&nr=10902 <<< (html)
„Die in
Anspruch genommene Elternzeit kann durch die Arbeitnehmerin wegen der Geburt
eines weiteren Kindes vorzeitig beendet werden. Der Arbeitgeber kann eine solche
Beendigung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen
schriftlich ablehnen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 BErzGG/BEEG). Quelle: BAG, juris.bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 35/09 des BAG v. 21.04.09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13420&pos=0&anz=35 <<< (html)
VG Stade, Beschl. v. 06.04.09 (Az. 4 B 1758/08) Quelle: Niedersächsisches OVG – Rechtsprechungsdatenbank >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/index.asp <<< Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext des Beschlusses >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0540020080017584%20B <<< (html) ArbG Heilbronn: Zugangsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zu kirchlichen Einrichtungen ArbG Heilbronn. Urt. v. 26.3.09 (Az. 7 Ca 28/09) Leitsatz des Gerichts: Auch nach Aufgabe der Kernbereichsformel gewährleistet Art. 9 Abs. 3 GG für die Gewerkschaften - jedenfalls dann, wenn diese im Betrieb bereits durch betriebsangehörige Mitglieder vertreten sind - keinen Anspruch auf Duldung des Zutritts von betriebsfremden Gewerkschaftsbeauftragten zu kirchlichen Einrichtungen im Sinne des Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV zum Zwecke der Mitgliederwerbung. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext des Urteils >>> LSG Baden-Württemberg: Verwertung einer Sachverständigengutachtens im Wege des Urkunden- und nicht des Sachverständigenbeweises (hier: Gutachtenverwertung im Folgeprozess) LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.3.09 (Az. L 10 R 5077/08) Leitsätze des Gerichts 1. Die
Rüge, der psychiatrische Sachverständige habe die Untersuchung nicht persönlich
durchgeführt, geht ins Leere, wenn das Gutachten - in einem Folgeprozess - im
Wege des Urkundenbeweises verwertet wird. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext des Beschlusses >>>
LG Kleve, Beschl. v. 12.03.09 (Az. 4 T 67/09)
Was ist passiert? Das Dokument ist frei zugänglich!
LG Kleve, Beschl. v. 31.03.09 (Az. 4 T 319/07) Eine ausführliche Rezension der Entscheidung soll zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Gleichwohl dokumentiert auch dieser Beschluss, dass das selbstbestimmte „Sterben“ dringend einer „gesetzlichen Grundlage“ bedarf, damit im Zweifel auch die Gerichte davon entlastet werden, sich ggf. mit „Spekulationen“ auseinandersetzen zu müssen oder, was freilich ebenfalls nicht ausgeschlossen ist, sich selbst an „Spekulationen“ zu beteiligen (L. Barth, 17.04.09) Das Dokument ist frei zugänglich!
SG Augsburg, Urt. v. 14.10.08 (Az. S 10 P 20/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
BVerwG: Gleichwertigkeitsanerkennung einer in Serbien absolvierten Ausbildung zur Krankenschwester nach dem Krankenpflegegesetz BVerwG, Beschl. v. 16.02.09 (Az. 3 B 100.08) Was war passiert? Die Klägerin begehrt die Gleichwertigkeitsanerkennung einer in Serbien absolvierten Ausbildung zur Krankenschwester nach dem Krankenpflegegesetz. Sie leistete auf Aufforderung des Beklagten zunächst ein neunmonatiges Anerkennungspraktikum in einem Krankenhaus. Nachdem die Ausbildungsstätte ihr nach Abschluss des Praktikums ausreichende theoretische und praktische Leistungen lediglich bezogen auf die Fähigkeiten einer Krankenpflegehelferin bescheinigte, erteilte der Beklagte ihr nur die Erlaubnis zum Führen dieser Berufsbezeichnung. Verpflichtungsklage und Berufung der Klägerin sind erfolglos geblieben. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision hat hingegen Erfolg gehabt und zur Aufhebung der Berufungsentscheidung und Zurückverweisung der Sache geführt, weil vom Berufungsgericht nicht hinreichend aufgeklärt worden war, ob die serbische Ausbildung nach Dauer und Intensität einen gleichwertigen Ausbildungsstand vermittelt hat (Beschluss des Senats vom 25. Juni 2007). Mit dem hier angegriffenen Beschluss vom 26. Juni 2008 hat das Berufungsgericht die Berufung erneut zurückgewiesen, nachdem es eine Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eingeholt und die Klägerin Unterlagen über ihre Ausbildung beigebracht hatte. Zur Begründung hat es im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Klägerin den Gleichwertigkeitsnachweis durch das Anerkennungspraktikum nicht erbracht habe und auch die Unterlagen über die Ausbildung in Serbien und die eingeholte fachkundige Stellungnahme eine Gleichwertigkeitsanerkennung nicht zuließen. Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Berufungsgerichts greift die Klägerin nunmehr die Bewertung des Anerkennungspraktikums durch das Berufungsgericht an. Hierzu führt sie - zusammengefasst - aus, dass das Praktikum ausdrücklich die Gleichwertigkeitsanerkennung als Krankenschwester bezweckt und sie die Ausbildungsinhalte erfolgreich absolviert habe. Die Klägerin macht in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend und rügt eine ungenügende Sachverhaltsaufklärung durch das Berufungsgericht. Die Beschwerde vor dem BVerwG hatte keinen Erfolg. Quelle: BVerwG >>> Zum Beschluss im Volltext <<<
VG Aachen, Urt. v. 02.02.09 (Az. 5 K 404/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
LAG Köln: Eingruppierung eines Oberarztes (hier: §§ 15, 16 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern vom 17. August 2006 (TV-Ärzte/VKA) LAG Köln, Urt. v. 12.11.08 (Az. 9 Sa 666/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
AG Bielefeld, Urt. v. 22.01.08 (Az. 5 C 788/07) Nach § 11 Abs. 1 Nr. 7 Heimgesetz sind die Heimträger verpflichtet, eine Pflegedokumentation zu führen. Der Bewohner selbst hat ein Einsichtrecht in die Pflegedokumentation; dieses ergibt sich in erster Linie aus einer vertraglichen Nebenpflicht zum abgeschlossenen Heimvertrag. Nach dem mitgeteilten Sachverhalt der obigen Entscheidung des AG Bielefeld hat die Bewohnerin als Geschädigte die gesetzliche Krankenversicherung als Person ihres Vertrauens mit der Einsichtnahme in die gesamte Pflegedokumentation beauftragt. Dieses Einsichtsrecht ergibt sich nach Auffassung des Gerichts aus dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, nachdem die in einer Alteneinrichtung betreute Bewohnerin stürzte und sich erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Mit dem Recht zur Einsichtnahme ergibt sich zugleich auch der Anspruch auf Übersendung der Pflegedokumentation in Kopie, wobei die Kosten hierfür von demjenigen zu tragen sind, der die Einsichtnahme begehrt (L.B. posted 06.04.09) Vgl. dazu
die Entscheidung des AG Bielefeld v. 22.01.09, in SozialRecht aktuell (SRA)
1/2009, S. 40
OLG Oldenburg, Beschl. v. 09.10.08 (Az. 5 W 91/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
OLG Oldenburg: Eigenmächtige Benutzung eines Laufbandes und Schadensersatzverpflichtung OLG Oldenburg, Urt. v. 13.02.09 (Az. 6 U 212/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
ArbG Berlin: Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen ist nicht tariffähig Das Arbeitsgericht hat in der mündlichen Verhandlung v. 01.04.09 auf Antrag des antragsberechtigten Landes Berlin festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig im Sinne des Gesetzes ist. Quelle: ArbG Berlin, Pressemitteilung Nr. 09/09 v. 01.04.09 >>> http://www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/presse/09_09.html <<< (html) BFH: Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner eines Wohnstifts BFH, Urt. v. 29.01.09 (Az. VI R 28/08) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 28/08 seine Rechtsprechung zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) fortgeführt und entschieden, dass auch der Bewohner eines Wohnstifts die Steuerermäßigung für vom Betreiber des Stifts erbrachte Leistungen in Anspruch nehmen kann. Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 30/09 v. 01.04.09 >>> http://www.bundesfinanzhof.de/www/presse/pr2009/pressep30.html <<< (html) Dort findet sich auch ein Link zur Entscheidung im Volltext.
LAG Köln, Urt. v. 01.08.2008 (Az. 4 Sa 590/08) Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass die fristgerechte Kündigung eines langjährig beschäftigten Lagerarbeiters wirksam war, der mehrfach gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen hatte. Quelle: LAG Köln, Pressemitteilung Nr. 02/09 v. 30.03.09 >>> http://www.lag-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilung02-09.pdf <<< (pdf.) BVerfG: Das Gericht verhängt in drei Fällen Missbrauchsgebühr BVerfG, Beschlüsse vom 16. Februar 2009, 19. Februar 2009 und 3. März 2009 – 2 BvR 161/09, 2 BvR 191/09, 2 BvR 239/09 – Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in drei Verfahren Missbrauchsgebühren in Höhe von 200 € (2 BvR 161/09 und 2 BvR 239/09) bzw. 1.000 € (2 BvR 191/09) gegen die Beschwerdeführer verhängt, weil deren Verfassungsbeschwerden offensichtlich unzulässig waren. Ein einsichtiger Beschwerdeführer hätte dies von Anfang an erkennen müssen, so dass in jedem zu entscheidenden Fall die Verhängung einer Missbrauchsgebühr gerechtfertigt ist. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch für Jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird, über grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann. >>> mehr dazu in der Pressemitteilung des Gerichts. Quelle: Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 30/2009 vom 27. März 2009 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-030.html <<< Kurze Anmerkung (L. Barth, 27.03.09) Die Beschlüsse vom 16. Februar 2009, 19. Februar 2009 und 3. März 2009 stehen in der Pressemitteilung des BVerfG zum Download zur Verfügung. Wir weisen auf diese Beschlüsse deshalb hin, weil wir den Entscheidungen des BVerfG große Bedeutung beimessen und diese ggf. von allgemeinem Interesse sind. (html – posted IQB 27.03.09). Der „Weg“ zum BVerfG ist also kein einfacher und derjenige, der da meint, allzu locker ein Verfassungsbeschwerdeverfahren betreiben zu müssen, hat im Zweifel mit gebührenrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Dass gelegentlich auch Rechtsanwälte hierfür nicht gefeit sind, belegt einer der Beschlüsse des BVerfG. BGH: Pfizer durfte den eigenen Standpunkt zur Festbetragsregelung in öffentlichen Anzeigen verteidigen – Kein Verstoß gegen Werbeverbot für Arzneimittel BGH, Urt. v. 26.03.09 (Az. I ZR 213/06) Quelle: BGH, >>> Pressemitteilung Nr. 64/09 v. 26.03.09 <<< (html – posted IQB 27.03.09) SG Speyer: Diabetes mellitus - Anerkennung als Schwerbehinderter nicht allein wegen intensiver Insulintherapie SG Speyer, Urt. v. 11.03.09 (Az. S 5 SB 114/07) Ein an Diabetes mellitus Typ I „juvenilen Diabetes“ Erkrankter hat keinen Anspruch auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, wenn er zwar eine intensive Insulintherapie durchführt, der Diabetes mellitus aber gut eingestellt ist. >>> weiter Quelle: SG Speyer >>> Pressemitteilung v. 25.03.09 <<< (html – posted IQB 26.03.09) Hessisches LSG: Nur Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung führen zur Versicherungspflicht und zur Beitragszahlung durch die Pflegekasse Wer einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen pflichtversichert. Hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, zahlt diese die Rentenbeiträge für die Pflegeperson, wenn diese nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Die Pflege darf allerdings nicht erwerbsmäßig erfolgen und muss wenigstens 14 Stunden wöchentlich umfassen. Maßgeblich sind insoweit nur Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Ergänzende Pflegeleistungen - wie Aufsicht und soziale Kommunikation – sind hingegen unbeachtlich. Dies entschied in einem gestern heute veröffentlichten Urteil der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts >>> weiter Quelle: Hessisches LSG, >>> Pressemitteilung Nr. 11/09 v. 25.03.09 <<< (html – posted IQB 26.03.09)
OLG Hamm, Beschl. v. 24.05.07 (Az. 1 UF 78/07) Das Dokument ist frei zugänglich!
BAG, Urt. v. 25.03.09 (Az. 7 AZR 710/07) „Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Nach § 14 Abs. 2 Satz 3, § 22 Abs. 1 TzBfG kann die Höchstdauer der Befristung durch Tarifvertrag abweichend von Satz 1 festgelegt werden. In kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann von der Höchstbefristungsdauer nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden“ >>> weiter zum Volltext der PM des BAG Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 33/09 v. 25.03.09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13355&pos=0&anz=33 <<<
BAG, Urt. v. 24.03.09 (Az. 9 AZR 983/07) Art. 7
Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG steht nach der Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs in der Sache Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und
C-520/06 -) einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen
Arbeitnehmern, die wegen Krankheit den Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen
können, am Ende des Arbeitsverhältnisses keine „finanzielle Vergütung“ gezahlt
wird. Nationale Rechtsvorschriften dürfen diese Ansprüche nicht untergehen
lassen. Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 31/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13347&pos=2&anz=33 <<<
OLG Jena: Unterlassene Befunderhebung durch Hausarzt kann Behandlungsfehler sein OLG Jena, Urt. v. 18.02.09 (Az. 4 U 1066/04) RechtsprechungsReport – IQB – Lutz Barth Das Dokument ist frei zugänglich!
SG Wiesbaden, Beschl. v. 06.03.09 ( Az. S 17 KR 16/09 ER) – nicht rechtskräftig Quelle: vgl. dazu die Mitteilung bei rsw.beck.de, Beck-aktuell >>> http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=AFE7AA72175C4567BC023E1A19109607&docid=278275&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10 <<< (html)
VG Göttingen, Urt. v. 08.01.09 (2 A 3/08) Die Klägerin wendet sich gegen eine heimaufsichtsrechtliche Anordnung des Beklagten. Die Klägerin betreibt ein Alten- und Pflegeheim mit 98 Plätzen. Sämtliche Bewohner sind pflegebedürftig. Am 10. Oktober 2005 führte der Beklagte eine einen Tag zuvor angekündigte Heimnachschau bei der Klägerin durch. Der Beklagte stellte bei dieser, gemeinsam mit dem Gesundheitsamt durchgeführten Nachschau fest, dass die Pflegedokumentation gut geführt war; nur die Dusch- und Badeintervalle waren teilweise nicht durchgängig dokumentiert und eingehalten. Das Dokument ist frei zugänglich!
BAG, Urt. v. 19.03.09 (Az. 8 AZR 689/07) Der Senat
hat seine Rechtsprechung (Urteil vom 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 -)
bestätigt, dass durch Landesgesetze Rechtsträger des öffentlichen Dienstes
umstrukturiert werden können und solche Gesetze auch vorsehen können, dass die
Arbeitsverhältnisse der in den umstrukturierten Bereichen Beschäftigten auf
einen neuen Rechtsträger übergeleitet werden, ohne den Arbeitnehmern ein Recht
zum Widerspruch gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse einzuräumen. Wird
nur sog. wissenschaftliches Personal von einer solchen Überleitung betroffen,
verstößt der öffentliche Arbeitgeber gegen den arbeitsrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er einen Arbeitnehmer, der nach der
gesetzlichen Regelung keine wissenschaftlichen Tätigkeiten ausübt, überleitet,
Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten jedoch als wissenschaftliche
Beschäftigte betrachtet und demzufolge nicht überleitet. Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 29/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13345&pos=1&anz=30 <<< (html) VG Mainz: Zivildienst - Keine Zurückstellung wegen Chance auf Arbeitsvertrag VG Mainz, Beschl. v. 26.02.09 (Az. 6 L 109/09.MZ) Die Chance, nach einem befristeten Arbeitsvertrag einen unbefristeten zu erhalten, rechtfertigt es nicht, einen Zivildienstpflichtigen trotz der bevorstehenden Vollendung des 25. Lebensjahres vom Zivildienst zurückzustellen. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. >>> weiter Quelle: VG Mainz >>> Pressemitteilung Nr. 6/2009 v. 18.03.09 <<< (html) Kurzer Hinweis (L. Barth, 20.03.09): Anhand
dieses Beschlusses soll darauf hingewiesen werden, dass hier auf unserem
Internetportal auch auf Urteile und Beschlüsse verwiesen werden, die zunächst
nicht direkt auf die Berufsgruppe der Pflegenden zugeschnitten sind.
Andererseits lassen sich aus den Beschlüssen bzw. Urteilen auch analoge
"Schlüsse" für die Pflegenden ziehen, denn es hätte hier vorliegend auch eine
Pflegefachkraft im weitesten Sinne "treffen" können.
BverfG, Beschl. v. 27.09.09 (Az. 1 BvR 2982/07 ) Quelle: Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 24/09 v. 19.03.09 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-024.html <<< (hmtl) Zum Volltext des Beschlusses gelangen Sie über den nachfolgenden Link: >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090227_1bvr298207.html <<< (html)
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.03.09 (Az. 9 S 1413/08) Physiotherapeuten bedürfen auch für selbständige Behandlungen in ihrem Berufsfeld keiner ärztlichen Verordnung. Eine Heilpraktikererlaubnis kann ihnen aber nur erteilt werden, wenn sie die hierfür allgemein vorgeschriebene Prüfung erfolgreich ablegen. Eine auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikerlaubnis lässt das Heilpraktikergesetz nicht zu. Dies hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in seinem heute verkündeten Urteil entschieden. Quelle: VGH Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 19.03.09 >>> http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1240610/index.html?ROOT=1153033 <<< (html)
KG Berlin, Beschl. v. 27.01.09 (Az. 1 W 95/08) Was war passiert? „Das Landgericht hat ausgeführt, die Betroffene sei infolge einer Demenz vom Mischtyp mit Störungen des Gedächtnisses, der Orientierung und der Handlungsplanung bei Realitätsverlust völlig außer Stande, die vom Aufgabenkreis des Betreuers umfassten Angelegenheiten selbst zu besorgen. Eine Betreuung sei auch nicht im Hinblick auf die Vorsorgevollmacht zu Gunsten von Frau S. entbehrlich, weil diese weder als Bevollmächtigte noch als Betreuerin geeignet sei. Es fehle jegliches Vertrauen in die Verlässlichkeit von Frau S. bei der Besorgung der finanziellen Angelegenheiten der Betroffenen. Die Kammer sei davon überzeugt, dass Frau S. mit Hilfe der Geldkarte der Betroffenen versucht habe, schon zu Lebzeiten einen erheblichen Teil der Geldmittel der Betroffenen zu eigenen Gunsten abzuzweigen, und dass sie die abgehobenen Geldbeträge nur deswegen in das Zimmer der Betroffenen im Pflegeheim gebracht habe, um sich von dem Verdacht der Unterschlagung rein zu waschen. Dass die Betroffene bei der persönlichen Anhörung die Schilderung von Frau S. über die Vorgänge bei der Geldabhebung bestätigt habe, besage nichts, weil es der Betroffenen an jeglichem verlässlichen Erinnerungsvermögen fehle. So habe sie bei der Anhörung erklärt, Frau S. bereits seit acht Jahren zu kennen, während Frau S. selbst schon zu Beginn des Verfahrens ausgeführt habe, sie kenne die Betroffene sei zwei Jahren. Auch habe die Betroffene bei der persönlichen Anhörung auf die Frage nach ihrer Geldkarte vergeblich in ihrem Schrank danach gesucht, wodurch ganz deutlich geworden sei, dass sie in diesen Angelegenheiten keinen Überblick habe. Es sei auch unter keinem Gesichtspunkt nachvollziehbar, weshalb die pflegebedürftige Betroffene, die zu keinerlei eigenen Geldausgaben im Rechtsverkehr in der Lage ist, den Bedarf nach Aufbewahrung von 2.500,00 EUR in 50,00 EUR-Scheinen im Zimmer des Heims gehabt haben könne. Selbst wenn sie so einen Wunsch geäußert haben solle, hätte Frau S., indem sie diesem Wunsch nachgekommen wäre, ihre Ungeeignetheit zur verlässlichen Führung der Geldgeschäfte der Betroffenen bewiesen. Nach Auffassung des Kammergerichts halten diese Ausführungen einer rechtlichen Nachprüfung, auf die das Gericht der weiteren Beschwerde beschränkt ist, §§ 27 Abs. 1 FGG, 546 ZPO, nicht stand.“
so dass Kammergicht in seinen beiden Leitsätzen zu seinem Beschluss. Zum Volltext der Entscheidung des Kammergerichts gelangen Sie über den nachfolgenden Link: Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin, Kammergericht Berlin >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE090028319&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
Brandenburgisches OLG, Urt. v. 26.02.09 (Az. 12 U 88/08) Was war passiert? Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schmerzensgeld in Bezug auf eine bei der Beklagten in der Zeit vom 19.11.2003 bis 22.01.2004 erfolgte Rehabilitationsbehandlung und behauptet hierzu, dass am 16.12. und am 20.12.2003 jeweils beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl ihr rechtes Bein unter den Rollstuhl gedrückt worden sei, wodurch es zu einer Trümmerfraktur über dem rechten Knie gekommen sei mit der Folge, dass ihr am 30.01.2004 der rechte Oberschenkel habe amputiert werden müssen. Das behauptete Geschehen am 20.12.2003 bestreitet die Beklagte und hinsichtlich des Vorfalls am 16.12.2003 räumt sie ein, dass es beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl versehentlich zu einer etwas weitergehenden Beugung des rechten Knies gekommen sei, wodurch aber keine Fraktur eingetreten sei, sondern lediglich eine kurzfristige Schwellung und Rötung ohne pathologische Folgen. Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt wird Bezug genommen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen mit der Begründung, die Klägerin habe nicht bewiesen, dass durch eine fehlerhafte Behandlung während ihres Aufenthaltes bei der Beklagten die Trümmerfraktur am rechten Bein entstanden sei, denn es habe nicht geklärt werden können, wodurch und wann der Trümmerbruch verursacht worden sei. Durch den Vorfall am 16.12.2003 könne es ebenso wenig zu einem Trümmerbruch gekommen sein wie bei dem zwischen den Parteien streitigen Vorfall am 20.12.2003, wie sich aus den insoweit klaren Feststellungen des Sachverständigen Prof. Dr. S. ergebe. Hätte infolge der Vorfälle tatsächlich ein Trümmerbruch vorgelegen, habe dieser entsprechend den Angaben des Sachverständigen nicht von der am 30.12.2003 hinzugezogenen Fachärztin für Orthopädie übersehen werden können. Diese habe aber lediglich eine Lockerung des Außenbandes diagnostiziert. Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Nach Auffassung des OLG stehen der Klägerin Ansprüche aus § 280 Abs. 1 BGB bzw. §§ 823 Abs. 1, 831, 253 BGB nicht zu. Die Klägerin hat einen Beweis für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers in der Form einer nicht ordnungsgemäßen Behandlungspflege nicht geführt. Grundsätzlich ist die Beklagte auch verantwortlich für eine ordnungsgemäße Behandlungspflege, d. h. für eine pflegerische und medizinische Betreuung auch außerhalb der ärztlichen Leistungen (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 823 Rn. 149). In diesen Bereich fällt auch die vorliegende Fallkonstellation, da dem Pflegepersonal vorgeworfen wird, die Klägerin sorgfaltswidrig vom Bett in den Rollstuhl transportiert zu haben. Zum Volltext der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gelangen Sie über den nachfolgenden Link: Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE090028319&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
VG Hamburg, Urt. v. 06.02.09 (Az. 8 E 3301/08) Nach der Auffassung des VG Hamburg ist die kommerziell betriebene Suizidbegleitung kein erlaubtes Gewerbe, so dass diese auf Grund der polizeirechtlichen Klausel wegen Störung der öffentlichen Sicherheit unterbunden werden kann. Die Suizidunterstützung gefährdet das Leben von Menschen, die auf sich gestellt vor dem letzten unzumutbaren Schritt zurückscheuen würden. Quelle: Landesrechtsprechung Hamburg.juris.de >>> http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=ha&Art=en&Datum=2009&nr=2214&pos=4&anz=17 <<< (html) SG Karlsruhe: Sozialhilfe - Grundsicherungsleistungen (Regelsatz + Unterkunftskosten) in stationären Einrichtungen SG Karlsruhe Urteil vom 29.1.2009, S 4 SO 5189/07 „Der sozialhilferechtliche Grundsicherungsbedarf für Heimbewohner bemisst sich nach dem Regelsatz für Haushaltsangehörige. Die durchschnittlichen angemessenen Unterhaltskosten im Heim sind fiktiv zu ermitteln. Der sozialhilferechtliche Grundsicherungsbedarf für Heimbewohner bemisst sich nach dem Regelsatz für Haushaltsangehörige. Die durchschnittlichen angemessenen Unterhaltskosten im Heim sind fiktiv zu ermitteln. Sozialhilfe - Grundsicherungsleistungen (Regelsatz + Unterkunftskosten) in stationären Einrichtungen“, so das SG Karlsruhe in seinen Leitsätzen zur Entscheidung. Quelle: "erhältlich unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de" >>> Zum Volltext der Entscheidung des SG Karlsruhe <<< (html) ArbG Lörrach: Urlaubsübertragung bei Krankheit des Arbeitnehmers ArbG Lörrach, Urt. v. 06.02.09 (Az. 3 Ca 161/08) Wegen Krankheit im Jahr der Entstehung nicht genommener und auf das Nachjahr übertragener Erholungsurlaub verfällt nicht mit dem 31. März. § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG erfasst - bei europarechtskonformer Auslegung - diese Fälle nicht, so dass ArbG Lörrach in einer aktuellen Entscheidung. Quelle: "erhältlich unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de" >>> Zum Volltext der Entscheidung des ArbG Lörrach <<< (html) LAG Baden-Württemberg: Abschluss eines Praxismanagementvertrags führt nicht zur Anwendbarkeit des KSchG LAG
Baden-Württemberg. Urt. v. 08.09.08 (Az. 4 Sa 10/08 ) Quelle: "erhältlich unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de" >>> Zum Volltext der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg <<< (html) Verbot der gleichzeitigen Mitgliedschaft im Vorstand der Berliner Ärztekammer und im Verwaltungsausschuss oder Aufsichtsausschuss der Berliner Ärzteversorgung verfassungsgemäß VerfGH Berlin, Urt. v. 04.03.09 - VerfGH 96/07 – Quelle: www.berlin.de, Senatsverwaltung für Justiz, Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Pressemitteilung v. 04.03.09 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lverfgh/presse/archiv/20090304.1630.121975.html <<< (html)
BAG, Urt. v. 18.03.09 (Az. 4 AZR 64/08) Wir haben bereits darüber kurz berichtigt, dass eine wichtige Entscheidung des BAG ansteht. Nunmehr hat heute das BAG sein Urteil in der Rechtssache verkündet und die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Zur Erinnerung: Der Rechtsstreit betraf eine Mitarbeiterin eines Trägers der freien Wohlfahrtspflege, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft war, in deren Arbeitsvertrag aber auf die einschlägigen Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung Bezug genommen worden war. Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 27/09 v. 18.03.09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13333&pos=1&anz=28 <<< (html) L.B. (18.03.09) BVerwG: Im Rahmen der Krankenpflegeausbildung sind anfallende Kosten der Praxisanleitung bei den Entgeltverhandlungen mit zu berücksichtigen BVerwG, Urt. v. 20.11.08 (Az. 3 C 39.07) Was war passiert? Die Beteiligten streiten um die Höhe des Ausbildungsbudgets für das Krankenhaus der Klägerin für das Jahr 2005. In den Entgeltverhandlungen zwischen der Klägerin und den beigeladenen Krankenkassen war streitig geblieben, wie die im Rahmen der Krankenpflegeausbildung anfallenden Kosten der sog. Praxisanleitung zu berücksichtigen seien. Die Krankenpflegeausbildung zerfällt in Unterricht an der Krankenpflegeschule und in eine praktische Ausbildung im Krankenhaus. Seit 2003 ist vorgeschrieben, dass die Krankenhäuser sicherstellen müssen, dass die Auszubildenden in der praktischen Ausbildung durch voll ausgebildete Pflegekräfte angeleitet werden. Diese Kräfte müssen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen und eine besondere pädagogische Zusatzqualifikation aufweisen. Die Klägerin veranschlagt für das Jahr 2005 zusätzliche Kosten in Höhe von 168 360 € für den Einsatz von Praxisanleitern auf der Station (3,68 zusätzliche Vollkräfte à 45 750 €) sowie von 70 102 € für deren pädagogische Weiterbildung (Arbeitsausfall und tatsächliche Schulungskosten). Die Schiedsstelle ist der Auffassung der Krankenkassen gefolgt, die Beklagte hat dies genehmigt. Die Vorinstanzen haben die dagegen gerichtete Klage des Krankenhauses abgewiesen. Mit ihrer Revision verfolgt die Klägerin ihr Anliegen weiter und hat letztlich obsiegt. Leitsätze des Bundesverwaltungsgerichts:
„§ 17a Abs. 1 Satz 1 KHG
umfasst die Kosten, die dem Krankenhaus dadurch entstehen, dass es Träger oder
Mitträger einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule ist. Der Tatbestand
der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen stellt einen Ausschnitt aus den
insgesamt pflegesatzfähigen Ausbildungskosten dar, dessen Besonderheit in seiner
pauschalierten Berechnung liegt. Zum
Volltext der Entscheidung gelangen Sie über den nachfolgenden Link. Quelle: www.bverwg.de, BVerwG, Urteil v. 20.11.08 (Az. 3 C 39.07) >>> Zum Volltext der Entscheidung auf den Seiten des BVerwG <<< (html)
LAG Niedersachsen: Eingruppierung eines Oberarztes „Weder aus der Benennung als "Oberarzt" noch aus der Eingruppierung in die Vergütungsgruppe I a BAT lässt sich die ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung gemäß § 16 TV-Ärzte/VKA herleiten“, so der Leitsatz des Gerichts. Quelle: Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit – Rechtsprechungsdatenbank – >>> http://www.db-lag.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0700020080014655%20SA <<< (html)
Hess. LSG, Urt. v. 30.10.08 (Az. L 8 KR 353/07) Was ist passiert? Die Klägerin, geboren im Jahr 1918, ist bei der Beklagten krankenversichert. Der Hausarzt verordnete am 5. Mai 2006 ihr für den Zeitraum 18. Mai bis 1. Juni 2006 einmal wöchentlich die i. m. Injektion von B 12 und Folsäure in Form der häuslichen Krankenpflege wegen Altersgebrechlichkeit, Inappetenz und Gehstörungen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung. Die Medikamente B 12 und Folsäure verordnete der Hausarzt der Klägerin auf einem Privatrezept. Den Antrag
der Klägerin vom 10. Mai 2006, die Kosten der Inanspruchnahme eines ambulanten
Pflegedienstes für die i. m. Injektion zu übernehmen, lehnte die Beklagte mit
Bescheid vom 11. Mai 2006 ab. Der in
Anspruch genommene Pflegedienst stellte die Kosten der Fahrten und der
Injektionen im verordneten Zeitraum in Höhe von 29,47 € in Rechnung. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen; das LSG hat die hiergegen eingelegte Berufung für begründet erachtet und im Ergebnis einen Anspruch auf Erstattung der Kosten der häuslichen Krankenpflege für die ärztlich verordnete intramuskuläre Injektion von Arzneimitteln bejaht und darüber hinaus ausgeführt, dass dem Anspruch des Versicherten auf Erstattung der Kosten der häuslichen Krankenpflege nicht entgegen steht, wenn die ärztlich verordneten Arzneimittel nicht verschreibungspflichtig sind. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das LSG die Revision zugelassen. Das Dokument ist frei zugänglich!
LAG Niedersachsen: Zur Befugnis des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung von Freizeitausgleich zwecks Abgeltung von Bereitschaftsdienstentgelten (hier Krankenpfleger) LAG Niedersachsen, Urt. v. 21.07.08 (Az. 6 SA 5/08 Quelle: Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit – Rechtsprechungsdatenbank – >>> http://www.db-lag.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0700020080000056%20SA <<< (html) LAG Düsseldorf: Azubis sind Mitarbeiter i.S.d der AVR (hier: Einmalzahlung für Auszubildende) LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.08.09 (Az. 5 Sa 513/08) Was ist passiert? Die Parteien streiten über die Frage, ob der Klägerin eine so genannte Einmalzahlung in Höhe von 450,-- € brutto für das Jahr 2007 zusteht. Die am 23.10.1984 geborene Klägerin ist aufgrund einer Ausbildungsvereinbarung vom 23.08.2005 seit dem 01.10.2005 bei der Beklagten, die eine Katholische Schule für Kranken- und Kinderkrankenpflege betreibt, als „Schülerin für den Beruf der examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin“ beschäftigt. Gemäß § 4 der Ausbildungsvereinbarung sollten auf das Ausbildungsverhältnis der Parteien unter anderem die „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (im Folgenden nur noch „AVR“ genannt) Anwendung finden. Das Arbeitsgericht hat in erster Instanz die Klage abgewiesen und gemeint, die Auszubildenden seien keine Mitarbeiter im Sinne der Anlage 1 Abschnitt III a zu den AVR. Dies hat das LAG anders gesehen und der Klage der Auszubildenden stattgegeben. Das LAG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision vor dem BAG zugelassen. Das Dokument ist frei zugänglich!
OVG Nordrhein-Westfalen: Laser-Akupunktur ist Heilkunde OVG
NRW, Beschl. v. 13.11.08 (Az. 13 B 1488/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
Notfallarzt kann Verrichtungsgehilfe des niedergelassenen Arztes sein, für den er den Notfalldienst übernimmt BGH, Urt. v. 10.03.09 (Az. VI ZR 39/08) Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 54/09 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=47240&pos=3&anz=57 <<< (html) BAG: Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung BAG, Beschl. v. 10.03.09 (Az. 1 ABR 87/07 ) „Das
Verlangen des Arbeitgebers nach der Abgabe inhaltlich standardisierter
Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer zum Stillschweigen über bestimmte
betriebliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht in jedem Fall der
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Diese kommt in
Betracht, wenn sich die Verschwiegenheitspflicht auf das sog. Ordnungsverhalten
der Arbeitnehmer bezieht und nicht schon gesetzlich geregelt ist. Ein sog.
Globalantrag des Betriebsrats, mit dem dieser die Mitbestimmungspflichtigkeit
jeglichen Verlangens nach der Abgabe inhaltlich gleichlautender
Schweigeverpflichtungen festgestellt wissen will, kann keinen Erfolg haben. Er
erfasst auch Fälle, in denen sich die Schweigeverpflichtung auf das
Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer bezieht oder bereits gesetzliche
Schweigepflichten - etwa nach § 17 UWG - bestehen. Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 25/09 v. 10.03.09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13307&pos=0&anz=25 <<< (html)
Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -, Pressemitteilung Nr. 22/2009 vom 11. März 2009 >>> http://www.openpr.de/news/290164.html <<< In der Pressemitteilung findet sich auch der Link zum Download des Beschlusses v. 25.02.09 (Az. 1 BvR 120/09)
LAG Düsseldorf: Mitglieder der
DRK-Schwesternschaft - auch wenn es sich um männliche "Rote-Kreuz-Schwestern"
handelt - sind keine Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG LAG Düsseldorf, Beschl. v. 30.10.08 (Az. 15 TaBV 245/08) Problembereich: Ob die DRK-Schwestern Arbeitnehmerinnen sind oder nicht (so in der Tat die ständige Rspr. des BAG) ist ein Dauerthema, an dem sich die Gemüter erhitzen. Prinzipiell wird davon ausgegangen, dass u.a. Krankenschwestern, die sich in einem Verband zusammengeschlossen haben (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, Innere Mission, Diakonie etc.) nicht ArbeitnehmerInnen des Schwesternverbandes sind. Ein solches gilt vornehmlich auch für diejenigen Mitarbeiter im Verhältnis zum Träger eines nicht dem Verband angehörenden Krankenhauses, in dem diese aufgrund eines sog. Gestellungsvertrages tätig werden. Das Dauerthema über die Frage nach der Arbeitnehmerschaft durchzieht sowohl das individuelle als auch kollektive Arbeitsrecht. Nach § 5 Abs. 2 Ziff. 3 BetrVG gelten Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist, nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Vorliegend ging es im Beschlussverfahren um die Frage, ob es im Rahmen der Einstellung einer Zustimmung nach § 99 BetrVG bedurft hätte. Ich möchte
diesen Beschluss zum Anlass nehmen, das Thema der „Arbeitnehmerschaft“ im Rahmen
unserer Exzellenzinitiative zum gesamten Pflege- und Medizinrecht (freilich
einschließlich einschlägiger arbeitsrechtlicher Fragestellungen) in das Urteile zum Pflegerecht - kritisch nachgefragt! - Rechtsprechung in der Meinung des “Volkes” zur weiteren Diskussion zu stellen. Dort haben Sie die Gelegenheit, mit uns über das wichtige Thema zu diskutieren! Hier können Sie den Beschluss – wie gewohnt – herunterladen. Das Dokument ist frei zugänglich!
Lutz Barth, 08.03.09 SG Dortmund: Anrechnung unangemessener Bestattungsvorsorge bei Sozialhilfebezug SG Dortmund, Urt. v. 13.02.2009, Az.: S 47 SO 188/06 „Der Sozialhilfeträger muss Heimpflegekosten nicht übernehmen, wenn der Pflegebedürftige mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvertrag schließt, der eine unangemessen hohe Treuhandeinzahlung beinhaltet“ >>> Quelle: Sozialgericht Dortmund, Pressemitteilung v. 06.03.09 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/06_03_2009/index.php <<< (html)
Vgl. dazu auch die obergerichtliche Rechtsprechung: BSG: Angemessene Vorsorge für den Todesfall ist bei Gewährung von Sozialhilfe nicht zu berücksichtigen (hier: Bewohnerin in einem Alten- und Pflegeheim) BSG, Urt. v. 18.03.08 (Az. B 8/9b SO 9/06 R) Das Dokument ist frei zugänglich!
OLG Braunschweig: Dekubitus – ein vollherrschbares Risiko? OLG Brauschweig, Hinweisbeschl. v. 07.10.08 (Az. 1 U 93/07)
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Anmerkung (L. Barth, 03.03.09): Am Ende der Entscheidung sind Hinweise als auch drei weitere Gerichtsentscheidungen eingepflegt. Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur "künstlichen Befruchtung" nach dem 40. Lebensjahr der Ehefrau Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 8/09 v. 03.03.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10825&pos=3&anz=11 <<< (html) OLG Hamm: Zu den Aufklärungspflichten über ein spezielles Wundinfektionsrisiko und die Möglichkeit einer MRSA-Infektion (hier: bei OP einer Rezidivvaricosis) OLG Hamm, Urt. v. 16.06.08 (Az. 3 U 148/07) Das Dokument ist frei zugänglich!
LAG Düsseldorf: Deftige Wortwahl im diakonischen Krankenhaus und fristlose Kündigung? LAG Düsseldorf, Urt. v. 10.12.08 (Az. 12 Sa 1190/08)
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LSG Berlin-Brandenburg: Praxissoftware für Ärzte muss frei von manipulativer Werbung sein Der 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat sich aktuell zwei Eilentscheidungen mit der Problematik der Arzneimittelwerbung in der von Ärzten genutzten Praxissoftware befasst. Antragsteller waren jeweils Softwarehersteller, die gravierende wirtschaftliche Verluste geltend machten, sollten sie ihr Geschäftskonzept nicht wie bislang fortführen können. Dazu finden Sie auf dem nachfolgenden Link des LSG eine Pressemitteilung sowie die beiden Beschlüsse des LSG im Pdf. Format. Quelle: LSG Berlin-Brandenburg >>> http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/list.php?page=allgemein_lsg_pressemit&sv%5Brelation_lsg.gsid%5D=lbm1.c.287655.deSG Hamburg: Kein Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V bei Unterbringung in einem Heim i.S.d. Heimgesetzes. SG Hamburg, Beschl. v. 03.02.09 (Az. S 48 KR 1330/08 ER)
Was war passiert?
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LAG Berlin-Brandenburg: Zu den Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung einer Altenpflegerin (hier: ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung einer Behinderten, die im rollierenden Schichtsystem eingesetzt werden soll) LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.12.08 (Az. 26 Sa 343/08)
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OLG Brandenburg: Zu den Aufklärungspflichten des Arztes vor einer Operation (hier: Hammerzehe - hinreichende Aufklärung über das Infektionsrisiko u.a. bei Knochenresektion mittels Laser) OLG Brandenburg, Urt. v. 13.11.08 (Az. 12 U 104/08)
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BSG: Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Pflegeheims mitzuwirken - Kündigung des Versorgungsvertrags BSG, Urt. v. 12.06.08 (Az. B 3 P 2/07 R)
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VG Oldenburg: Widerruf der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis) – hier u.a.: die Unzuverlässigkeit eines Heilpraktikers kann sich alleine aus dem bestimmungsgemäßen und unsachgemäßen Einsatz eines Medikaments ergeben VG Oldenburg, Urt. v. 18.11.08 (Az. 7 A 1324/08)
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GIm Fall „Roger Kusch“ ist der Beschluss des VG Hamburg ergangen! Mehr Informationen hierzu – u.a. eine Pressemitteilung v. Dr. Kusch v. 06.02.09 und den Beschluss des VG Hamburg v. 06.02.09 im Volltext finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Quelle: Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V. >>> http://www.kuschsterbehilfe.de/ <<< BAG: Stundenweise Rufbereitschaft iSv. § 8 Abs. 3 TVöD BAG, Urt. v. 05.02.09 (Az. 6 AZR 114/08) „§ 8 Abs. 3 TVöD bestimmt, dass im Fall einer stundenweisen Rufbereitschaft ein Entgelt je Stunde der Rufbereitschaft von 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts gezahlt wird. Eine stundenweise Rufbereitschaft liegt nach der tariflichen Definition bei einer ununterbrochenen Rufbereitschaft von weniger als zwölf Stunden vor. Ordnet der Arbeitgeber an einem Kalendertag oder binnen 24 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Kalendertagen zwei oder mehr jeweils weniger als zwölf Stunden umfassende Rufbereitschaften an, so liegen im tariflichen Sinne mehrere Rufbereitschaften iSv. § 8 Abs. 3 TVöD vor. Für diese Rufbereitschaften ist deshalb lediglich die Stundenvergütung von 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts und nicht die Tagespauschale nach § 8 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 TVöD zu zahlen.“ >>> weiter Quelle: Bundearbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 14/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13253&pos=1&anz=15 <<< (html) LAG Düsseldorf: Urlaubsabgeltungsanspruch auch für das ganze Jahr krankgeschriebene Arbeitnehmer LAG Düsseldorf, Urt. v. 02.02.09 (Az. 12 Sa 486/06) Nachdem der Europäische Gerichtshof am 20.01.2009 (Rs. C-350-06) über die Auslegung der europarechtlichen Urlaubsregelung in Art. 7 der EG-Richtlinie 2003/88 geurteilt hat (siehe dazu Pressemitteilung Nr. 03/09 des LAG Düsseldorf v. 21.01.09 >>> http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/940_03_09.pdf <<< pdf.), ist der Ausgangsfall heute vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden worden. Danach hat auch in der Bundesrepublik für den gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub von jährlich vier Wochen zu gelten, ► dass der Urlaub nicht nur für Zeiten erworben wird, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hat, sondern auch für Zeiten, in denen er ordnungsgemäß krankgeschrieben war, ►dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt, sondern, falls der Urlaub im Urlaubsjahr nicht erteilt wurde, vom Arbeitgeber zu späterer Zeit nachzugewähren ist, ►dass der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abgeltung des noch offenen Urlaubs hat, und zwar auch dann, wenn er während des gesamten Urlaubsjahres und darüber hinaus krankgeschrieben war bzw. weiterhin krankgeschrieben ist. Das LAG hat die Revision zugelassen. Vgl. dazu weiter den Volltext der Pressemitteilung. Quelle: LAG Düsseldorf, Pressemitteilung Nr. 04/09 v. 02.02.09 >>> http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/940_04_09.pdf <<< (pdf.) Hess. LAG: Entgeltfortzahlung nach Hormonbehandlung Hess. LAG, Urt. v. 26.11.08 (Az. 6/18 Sa 740/08) “Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitsunfähigkeiten, die infolge von Erkrankungen auftreten, die auf eine Hormonbehandlung zur Beseitigung einer Unfruchtbarkeit zurückzuführen sind, nicht verschuldet im Sinne der Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) sind. Mithin schulde der Arbeitgeber für diese Arbeitsunfähigkeitszeiten der Arbeitnehmerin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ >>> weiter Quelle: Hessisches Landesarbeitgericht >>> Pressemitteilung v. 30.01.09 <<< (html)
Hess. LSG: Bonus für
Verzicht auf medizinische Leistungen unzulässig Quelle: Hessisches Landessozialgericht, Pressemitteilung Nr. 04/09 v. 28.01.09 >>> http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ/LSG_Darmstadt_Internet/sub/42b/42b10d96-8193-1f11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm <<< (html) GBSG: Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten „Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat am 29. Januar 2009 in fünf Revisionsverfahren Entscheidungen von Schiedsstellen (§ 76 SGB XI) überprüft, durch die Pflegevergütungen mittels Schiedsspruch festgesetzt worden waren.“ >>> weiter Quelle: Bundessozialgericht, Medizininformation Nr. 05/09 v. 29.01.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10758&pos=0&anz=5 <<< (html) OVG Lüneburg: Zur sofortigen Vollziehung eines Beschäftigungsverbot eines Heimleiters wegen fehlender persönlicher Eignung OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.10.08 (Az. 4 ME 295/08)
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BAG: Eingruppierung in der Entgeltgruppe 1 TVöD -Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten: hier Reinigkraft im Pflegeheim BAG, Urt. v. 28.01.09 (Az. 4/9 TaBV 73/07) „Eine Arbeitnehmerin, die Reinigungsarbeiten in einem Pflegeheim ausführt, verrichtet keine einfachsten Tätigkeiten nach der Entgeltgruppe 1 (EG 1) des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), wenn sie bei der von ihr vorgenommenen Sicht- und Unterhaltsreinigung Hygienevorschriften, für die sie mehrstündig geschult wurde, sowie einen umfangreichen Desinfektionsplan zu beachten hat, der die selbstständige Kontrolle der von ihr zu reinigenden Räumlichkeiten erfordert“ >>> weiter Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 12/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13239&pos=0&anz=12 <<< (html) VG Freiburg: Geschlossener psychiatrischer Bereich neben Wohnhaus Mit Urteil v. 12.11.2008 (Az. 1 K 784/08) hat das VG Freiburg die Klage von Nachbarn eines Alten- und Pflegeheims in Villingen-Schwenningen gegen die baurechtliche Genehmigung eines geschlossenen psychiatrischen Bereichs in diesem Heim abgewiesen. Mehr dazu erfahren Sie in der nachfolgenden PM des Gerichts. Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg, Pressemitteilung v. 16.12.09 >>> http://vgfreiburg.de/servlet/PB/menu/1231730/index.html?ROOT=1192792 <<< (html) BAG: Gewerkschaftswerbung per E-Mail BAG, Urt. v. 20.01.09 (Az. 1 AZR 515/08) Eine tarifzuständige Gewerkschaft darf sich an Arbeitnehmer über deren betriebliche E-Mail-Adressen mit Werbung und Informationen wenden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Gebrauch der E-Mail-Adressen zu privaten Zwecken untersagt hat. Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de, Pressemitteilung Nr. 8/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13216&pos=0&anz=8 <<< (html) Nds. OVG: Berufsverbot für Arzt bestätigt
Quelle: Nds. Oberwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 20.01.09 >>> http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/master/C52838210_N3096431_L20_D0_I3070902.html <<< (html) EuGH: Ein Arbeitnehmer verliert nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den er wegen Krankheit nicht ausüben konnte. EuGH, Urt. v. 20.01.09 (Az. C 350/06, C 520/06) Der EuGH kommt in einer aktuellen Entscheidung zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums nicht erlöschen darf, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert hat, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte. Quelle: EuGH, Pressemitteilung 04/09 v. 20.01.09 >>> http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp09/aff/cp090004de.pdf <<< (pdf.) VG Hannover: Mehr Geld für Schwangerenberatungsstellen
Schwangerenberatungsstellen klagen mit Erfolg auf höhere finanzielle Förderung.
Das VG hat die Berufung zugelassen. Quelle: VG Hannover, Pressemitteilung v. 14.01.09 >>> http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C52720765_N4432171_L20_D0_I3748247.html <<< Hessisches LSG: Krankenkasse muss nur bei ordnungsgemäßem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit zahlen Hessisches LSG, Urt. v. 15.01.09 (Az. L 8 KR 169/06) „Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank, so werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet und er erhält Krankengeld. Dies gilt auch bei einem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherte das in europarechtlichen Verordnungen bestimmte Meldeverfahren eingehalten hat.“ >>> Quelle: Hessisches Landessozialgericht >>> Pressemitteilung 01/2009 v. 15.01.09 <<< (html) BAG: Überlange Bindung des Arbeitnehmers (hier fünf Jahre) durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt BAG, Urt. v. 14.01.09 (Az. 3 AZR 900/07) Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 04/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13210&pos=2&anz=6 <<< (html) LG München I: Schmerzensgeld für Pflegemängel - mangelnde Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus – LG München I, Urt. v. 14.01.09 (Az. 9 O 10239/04; nicht rechtskräftig)
>>> zur Pressemitteilung des Gerichts, siehe nachstehenden Link. Quelle: Landgericht München I, Pressemitteilung (Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier) >>> http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2009/01772/index.php <<< (html) GAktualisierte Rechtsprechungsübersicht v. Horst Deinert zum Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) (Stand 1.1.2009) >>> http://wiki.btprax.de/VBVG-Rechtsprechung <<< (html) LSG Rheinland-Pfalz: Keine Weiterbildung zur Ergotherapeutin bei eingeschränkter körperlicher Eignung für diesen Beruf LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.11.08 (Az. L 2 ER 260/08 R)
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BVerfG: Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen Quelle: BVerfG, 2 BvR 717/08 vom 9.12.2008, Absatz-Nr. (1 - 20), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081209_2bvr071708.html Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.01.09): Der aktuelle Beschluss des BVerfG reiht sich nahtlos in die ständige Rechtsprechung des Gerichts ein. Hierüber zu wehklagen, scheint nicht von Erfolg gekrönt zu sein, wenngleich doch insgesamt daran zu erinnern ist, dass innerkirchliche Rechtsakte (oder die Zentraldogmen) im umgekehrten Fall ebenfalls keine verbindlichen Maßstäbe im säkularem Verfassungsstaat zu setzen in der Lage sind. Das Dogma von der „Heiligkeit des Lebens“ und die in diesem Zusammenhang stehenden Verlautbarungen etwa der Katholische Kirche – z.B. Evangelium vitae, Donum vitae und Dignitas personae – sind innerkirchliche Meinungen, denen wir Gehör schenken können, aber nicht befolgen müssen und dies gilt freilich auch für unsere Parlamentarier. Sofern allerdings die Katholische Kirche die Abgeordneten zum „zivilen Ungehorsam“ auffordert, vermögedessen die Abgeordneten gehalten wären, „Unrechtsgesetze“ zwingend zu verhindern, darf darauf hingewiesen werden, dass hier die Katholische Kirche nach wie vor im Begriff ist, den Grundsatz des staatlichen religiösen und konfessionellen Neutralitätsgebots zu „unterlaufen“, mal ganz davon abgesehen, dass sich hier nach wie vor ein – wie allseits bekannt – seltsames Demokratieverständnis offenbart. Innerkirchlich mögen die Kirchen ihr „Recht“ selbst setzen und diejenigen, die sich in den „Schoß der Kirchen“ begeben, werden damit „leben“ und im Zweifel „sterben“ müssen, dass es um einen (innerkirchlichen) Grundrechtsschutz nicht zum Besten bestellt ist. Im säkularen Verfassungsstaat hingegen dürfen wir darüber selbst entscheiden und sind im Zweifel darauf angewiesen, dass unsere Angeordneten ein rechtes Augenmaß für unser Selbstbestimmungsrecht entwickeln. Innerkirchliche Meinungen – etwa im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht des Patienten bei einem gewünschten Behandlungsabbruch – sind bei der Entscheidung oder einer Abstimmung weder geboten noch zielführend, lassen diese doch aufgrund ihres Absolutheitsanspruchs nur einen „Schluss“ zu. Hier ist ein wenig mehr Verfassungskonformität bei den Kirchen anzumahnen, denn so wie die staatliche Rechtsordnung die Kirchenautonomie respektiert und vor allem garantiert, dürfen wir in einem säkularen Verfassungsstaat ebenso erwarten, dass die Kirchen zentrale Verfassungswerte und damit auch das Demokratieprinzip nicht zur „Disposition“ eines gläubigen Christen stellen, der zugleich auch als Mitglied mitten in unsere Gesellschaft gestellt und hierbei auch noch aus Berufung dem „Staatsvolke“ zu dienen bereit ist! Aus guten Gründen kommt es eben nicht (!) zu einer „Wertekollision“, die mit dem Prinzip der sog. praktischen Konkordanz ggf. zum Ausgleich zu bringen ist: subjektive Grundrechte im säkularem Verfassungsstaat konfligieren nicht mit der innerkirchlichen Lehrmeinung, da ein Jeder nach seiner Facon selig werden darf – es sei denn, er befindet sich im „Schoß der Kirche“ und hat sich damit einer außerstaatlichen Rechtsmacht mehr oder minder bewusst unterworfen. GAltenheimbetreiber aufgepasst! Praktikantenverträge können sittenwidrig sein. Das ArbG Kiel hat mit Urteil v. 19.11.08 (Az. 4 Ca 1187d/08 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein Altenheimbetreiber einem als Praktikanten Beschäftigten Lohn als Arbeitnehmer nachzahlen muss, da insoweit nach den Feststellungen des Gerichts die Arbeitsleistung gegenüber dem Ausbildungszweck überwogen hat. Was war passiert? Der Kläger war bereits im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme ab Anfang 2007 beim beklagten Altenheimbetreiber eingesetzt und schloss dann für ein knappes Jahr eine als Praktikantenvertrag bezeichnete Vereinbarung. Die hiernach vereinbarte wöchentliche Anwesenheitszeit betrug 38,5 Stunden bei einer Vergütung von 200 € monatlich. Die Parteien haben zugleich eine Stellenbeschreibung für Wohnbereichshelfer unterschrieben und der Altenheimbetreiber stellte dem Kläger für den Fall, dass das Praktikum erfolgreich absolviert werde, einen Ausbildungsplatz für eine 18-monatige Ausbildung zum Altenpflegehelfer in Aussicht. Der Kläger wurde in den Dienstplänen des Beklagten geführt und hat die Tätigkeiten eines Wohnbereichshelfers erbracht. Nach Auslaufen der Vereinbarung hat der Beklagte dem Kläger keinen Ausbildungsvertrag angeboten. Hierauf hin hat der Kläger Klage erhoben und in vollem Umfange erstinstanzlich gesiegt. Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link. Quelle: juris.de >>> Mitteilung v. 29.12.08 <<< (html) VG Göttingen: Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen VG Göttingen, Urt. v. 27.11.08 (Az. 2 A 406/06) Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteil vom 27.11.2008 entschieden, dass gemeinnützige Einrichtungen für Behinderte keinen Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung für die in ihren Fahrzeugen betriebene Autoradios haben. Quelle: VG Göttingen >>> Pressemitteilungen v. 16.12.08 <<< (html) BAG: Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber (hier: Zusammenlegung von zwei Universitätskliniken) BAG, Urt. v. 18.12.08 (Az. 8 AZR 660/07) Was war passiert? Der Kläger
war als Arbeitnehmer des beklagten Landes an einer Universitätsklinik mit nicht
wissenschaftlichen Tätigkeiten beschäftigt. Zum 1. Juli 2005 trat ein
Landesgesetz in Kraft, durch das diese Klinik mit einer zweiten
Universitätsklinik in einer neuen Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengelegt
wurde. Kraft Gesetzes wurden die Arbeitsverhältnisse der nicht wissenschaftlich
Tätigen auf die neue Anstalt übergeleitet. Dem hat der Kläger widersprochen. Das
Gesetz hatte die Privatisierung des Klinikbetriebs zur Zielsetzung, die mit
weiteren Maßnahmen später durchgeführt wurde. Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> BAG, Pressemitteilung Nr. 101/08 <<< (html) Die Chronologie eines – rechts- und verfahrensförmigen – Sterbeprozesses! Kurze Einführung Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gestaltet sich zunehmend in unserer Rechtsordnung schwierig. Dies liegt zum einen daran, dass aufgrund der Fülle divergierender Entscheidungen nicht zuletzt die Ärzte die Orientierung darüber verloren haben, was im Zweifel rechtlich geboten und zulässig ist. Zum anderen … >>>
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BAG: Wechselschichtzulage einer Pflegekraft - Einsatz in allen Schichten BAG, Urt. v. 24.09.08 (Az. 10 AZR 140/08) Was war passiert? Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin für die Monate Oktober 2005 bis Mai 2007 eine Wechselschichtzulage gem. § 8 Abs. 5 TVöD zusteht.
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VG Wiesbaden: Prüfungsangst berechtigt nicht, ein drittes Mal an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Urteil vom 12.08.2008 die Klage eines angehenden Krankenpflegers bei einer Krankenpflegerschule im Rheingau abgewiesen, der die Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung begehrte. >>> Quelle: VG Wiesbaden >>> Pressemitteilung 09/08 <<< (html) LG Köln: Zur Erstattungsfähigkeit einer Lasik-Augenoperation (hier: Anspruch wurde verneint) LG Köln, Urt. v. 10.12.08 (Az. 23 S 6/08) Was war passiert? Die 1976 geborene Klägerin unterhält bei der Beklagten eine private Krankheitskostenzusatzversicherung, die unter anderem bei ambulanten Operationen, für die die gesetzliche Krankenkasse keine Vorleistungen erbringt, eine hälftige Erstattung der Aufwendungen für ärztliche Leistungen vorsieht. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten zugrunde, die die Rahmenbedingungen RB/KK 94 und die Tarifbedingungen TB/KK 94 beinhalten. Die Klägerin war weitsichtig mit einer Sehschwäche von rechts und links jeweils +4,25 Dioptrin sowie einer Hornhautverkrümmung. Sie ließ am 31.08.2005 eine Lasik-Operation an beiden Augen durchführen. Diese Operation verursachte Kosten in Höhe von insgesamt 5.282,81 €. Sowohl das AG als auch das LG haben einen Anspruch auf Erstattung der hälftigen Kosten für die Lasik-Augenoperation verneint. Das LG hat aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen.
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Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage – Mandant muss sich Fristenversäumnis des Rechtsanwalts zurechnen lassen. BAG, Urt. v. 11.12.08 (Az. 2 AZR 472/08) Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 98/08 <<< (html) Keine Befreiung von der Studiengebühr wegen Schwangerschaft VG Karlsruhe, Urt. v. 15.10.08 (Az. 7 K 2783/07) – nicht rechtskräftig Die Geburt eines Kindes im laufenden Semester gibt einer schwangeren Studentin keinen Anspruch darauf, schon für dieses Semester von der Studiengebühr befreit zu werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und damit die Klage einer Medizinstudentin abgewiesen. >>> Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe >>> Pressemitteilung v. 15.12.08 <<< (html) VG Mainz: Medikamenten-Terminal an einer Apotheke zulässig VG Mainz, Urt. v. 21.11.08 (Az. 4 K 375/08.MZ) „Das Terminal an einer Apotheke in einer rheinhessischen Gemeinde, über das auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne persönlichen Kontakt mit dem Kunden ausgegeben werden können, ist zulässig, wenn ein Drucker integriert wird, mit dem auf den Originalverschreibungen die gesetzlich geforderten Angaben aufgebracht werden. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden und damit als erstes Verwaltungsgericht den Betrieb eines solchen Terminals für Rechtens erklärt.“ >>> Quelle: VG Mainz >>> Pressemitteilung Nr. 29/08 <<< (html) BAG: Vertragliche Bezugnahme von diakonischen Arbeitsvertragsregelungen in der jeweils geltenden Fassung - Änderung durch einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes BAG, Urt. v. 10.12.08 (Az. 4 AZR 801/07) Was war passiert? „Eine Kinderkrankenschwester, die seit 1981 in einem Krankenhaus angestellt ist, dessen Träger-GmbH Mitglied im DWHN ist, hatte aufgrund der Änderung der AngAVO/DW seit dem 1. Oktober 2005 zwar 40 Wochenstunden gearbeitet. Sie war jedoch der Auffassung, dass sie nur zu einer Leistung von 38,5 Wochenstunden verpflichtet gewesen sei und klagte für die darüber hinaus geleistete Arbeit Überstundenvergütung ein. Die Änderung der AngAVO/DW sei durch die arbeitsvertragliche Verweisungsklausel nicht mehr gedeckt, da der BAT in der Neufassung der AngAVO/DW nicht mehr ausdrücklich in Bezug genommen werde. Aus dem gleichen Grund verlangte sie auch für das Jahr 2005 ein Urlaubsgeld in der bisher gezahlten Höhe.“ Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 97/08 <<< (html) Weitergabe von Patientendaten an private Abrechnungsstellen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne ausdrückliche Regelung unzulässig BSG, Urt. v. 10.12.08 (Az. B 6 KA 37/07 R) Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> BSG, Medieninformation Nr. 56/08 <<< (html) LG Ulm: Genehmigungspflicht eines Desorientiertenüberwachungssystems: hier Funkchip sowie zum Zurückhalten der Betroffenen in einem Altenzentrum LG Ulm, Beschl. v. 25.6.2008 (Az. 3 T 54/08)
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OLG Brandenburg: Sendechip im Schuh eines Demenzpatienten zulässig OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.06.06 (Az. 11 Wx 59/05)
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LSG Hessen: Pflegegeld muss nicht am Ersten eines Monats auf dem Konto sein Hessisches LSG. Urt. v. 30.10.08 (Az. L 8 P 19/07) Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil v. 30.10.08 entschieden, dass die Zahlung (Überweisung) des Pflegegeldes am Ersten eines Monats ausreichend ist. Quelle: Kostenlose-Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7099.htm <<< (html) VGH: Heimleiter darf mehrere Heime leiten Bayerischer Verwaltungsgerichtshof; Urt. v. 22.10.08 (Az. 12 B 07.383) Quelle: Kostenlose-Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7089.htm <<< (html)
LSG Baden –
Württemberg: Zur Übernahme der Kosten einer Abdominoplastik mit Straffung im
Ober- und Unterbereich sowie Hüftregion und Neueinpflanzung des Nabels sowie
Rekonstruktion der Mammae mittels größerer Silikonimplantate LSG Baden – Württemberg. Urt. v. 11.11.08 (Az. L 11 KR 3379/08 )
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Verletzung von Dokumentationspflichten und arbeitsrechtliche Konsequenzen LAG Hamm, Urt. v. 10.05.07 (Az. 15 Sa 1991/06)
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SG Berlin: Bundesweit erste Gerichtsentscheidung zur neuen Regelung für Arzt-Software: "Manipulative Beeinflussung des Arztes" durch ein Computerprogramm - Berliner Sozialgericht: "Werbung und Funktion in unzulässiger Weise vermischt" - Zertifikat für ein Programm zum Ausfüllen von Rezepten abgelehnt. In der Pressemitteilung des SG findet sich auch ein Link zum Volltext des Beschlusses! Quelle: berlin.de - Sozialgericht Berlin >>> Pressemitteilung v. 18.11.08 <<< (html) Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung des Arbeitgebers BGH, Urt. v. 19.11.08 (Az. IV ZR 305/07) Im zu entscheidenden Fall ist der BGH vom Eintritt eines Rechtsschutzfalles ausgegangen. Die Entscheidung ist noch nicht im Volltext verfügbar. Quelle: Bundesgerichtshof >>> Pressemitteilung Nr. 213/2008 <<< (html) Hess. LSG: Brustverkleinerung – eine behandlungsbedürftige Krankheit? Hess. LSG, Urt. v. 19.11.08 (Az. L 1 KR 7/07) „Die Kosten einer Brustverkleinerung sind von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu tragen, soweit die Brüste nicht entstellend wirken und keine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.“ >>> Quelle: lsg-darmstadt.justiz.hessen.de - Hessisches LSG >>> Mitteilung v. 19.11.08 <<< (html) Vom Arbeitgeber übernommene Zahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten Geldbuße bzw. -auflage als Arbeitslohn BFH, Urt. v. 22.07.08 (Az. VI R 47/06) Übernimmt der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. Juli 2008 VI R 47/06 in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden. >>> Quelle: Bundesfinanzhof >>> Mitteilung Nr. 108/2008 <<< (html) Zur Entscheidung im Volltext – Quelle: BFH >>> http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.11.19/6R4706.html <<< (html) OLG Hamm: Bei intraabdominellen Komplikationen kommt dem Zeitfaktor eine entscheidende Bedeutung zu, so dass in einer solchen Situation „eher einmal zu viel als einmal zu wenig in den Bauch hineingeguckt werden sollte“! OLG Hamm, Urt. v. 10.09.08 (Az. 3 U 199/07)
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OLG Karlsruhe: Keine Haftung eines pharmazeutischen Unternehmens, wenn Patient an den Nebenwirkungen leidet, die bei der Zulassung des Medikaments bekannt waren und als vertretbar beurteilt worden sind OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.10.08 (Az. 7 U 200/07) Quelle: OLG Karlsruhe >>> Pressemitteilung v. 12.11.08 <<< (html) BAG: Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl ist nicht altersdiskriminierend BAG, Urt. v. 06.11.08 (Az. 2 AZR 701/07) Quelle: Bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 87/08 <<< (html) BSG: Der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist rechtens BSG, Urt. v. 06.11.08 (Az. B 1 KR 6/08 R) Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> Medieninformation Nr. 50/08 <<< (html) VG Stuttgart: Anspruch gegen Beamtenkrankenkasse auf Erstattung der Kosten einer wegen Zahnbehandlungsphobie notwendigen Vollnarkose VG Stuttgart, Urt. v. 13.10.08 (Az. 2 K 721/08). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehr dazu erfahren Sie in der Pressemitteilung des VG Stuttgart unter dem nachfolgenden Link: >>> http://www.vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1229534/index.html?ROOT=1192939 <<< Keine Gesprächspsychotherapie zu Lasten der GKV - Landessozialgericht bestätigt Entscheidung des G-BA - Signalwirkung für noch anhängige Rechtsstreite Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in zweiter Instanz in seiner Entscheidung bestätigt, die Gesprächspsychotherapie nicht als Behandlungsverfahren in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen (Aktenzeichen: L 5 KA 2851/06, 29. Oktober 2008). Das teilte der G-BA am Mittwoch in Siegburg mit. Quelle: G-BA >>> Mitteilung v. 05.11.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Zur Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vgl, auch die Pressemittelung des Gerichts v. 05.11.08 unter dem nachfolgenden Link: >>> http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1229533/index.html?ROOT=1149397 <<< (html) BFH: Umsätze, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen durch Gestellung von Haushaltshilfen i.S. des § 38 SGB V erzielt, sind - sofern die übrigen Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG erfüllt sind - steuerfrei. BFH, Urt. v. 30.07.08 (Az. XI R 61/07)
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BGH: Zur Bedeutung des in der Haftpflichtversicherung geltenden Trennungsprinzips für die Auslegung eines Teilungsabkommens (hier: Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Heilbehandlung der verletzten Heimbewohner) BGH, Urt. v. 01.10.08 (Az. IV ZR 285/06) Was war passiert? Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer von Pflegeheimen aus einem zwischen dem Bundesverband der Ortskrankenkassen und der Beklagten geschlossenen Teilungsabkommen, dem die Klägerin beigetreten ist, auf Ersatz von Kosten in Höhe von 24.130 € in Anspruch, die sie für die Heilbehandlung von 16 in Pflegeheimen gestürzte, bei ihr gesetzlich krankenversicherte pflegebedürftige Heimbewohner aufgewendet hatte. Entgegen der Rechtsauffassung des OLG Naumburg hat die Klägerin nach § 1 Abs. 9b, § 4 TA einen Anspruch auf Ersatz der für die Heilbehandlung der verletzten Heimbewohner aufgewendeten Kosten. Überzeugend hat der IV. Zivilsenat des BGH in seinen Entscheidungsgründen dargelegt, dass das Berufungsgericht die rechtlichen Grundlagen der Haftpflichtversicherung, insbesondere das Trennungsprinzip, nicht hinreichend beachtet und deshalb auch Sinn und Zweck des Teilungsabkommens nicht zutreffend erfasst hat.
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LG Köln: Auch bei minderjährigen Patienten ist der Arzt grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (hier: Schwangerschaft und Mitteilung ggü. den Eltern) LG Köln, Urt. v. 17.09.08 (Az. 25 O 35/08) Was war passiert? Die Klägerin nimmt die Beklagte unter dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung, insbesondere einer nicht ausreichenden Betreuung während der Schwangerschaft der Klägerin, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Die Klägerin hat u.a. hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs behauptet, dass sie während der Schwangerschaft einer erheblichen psychischen Belastung ausgesetzt gewesen sei, da sie durch die Beklagte sich selbst überlassen worden sei. Sie ist der Ansicht, die Beklagte sei zu einer Information der Eltern verpflichtet gewesen.
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Hess. LAG: Verdachtskündigung einer Hebamme und die Pflicht des Arbeitsgebers zur Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch der Kündigung Hess. LAG, Urt. v. 17.08.08 (Az. 4/12 Sa 523/07) Sofern nach der Anhörung des Arbeitnehmers Zweifel am Tathergang verbleiben, obliegt es dem Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung, vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung die Personen zu befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnisse über ihn haben.
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OVG Münster: Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern OVG Münster, Urt. v. 14.10.08 (Az. 16 A 1409/07) „Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 14. Oktober 2008 entschieden, dass die Bewohnerin eines Pflegeheims ihre Tochter, der sie ein größeres Geschenk gemacht hatte, nicht auf Rückgabe des Geschenks verklagen muss, bevor Pflegewohngeld aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird“ »»» weiter Quelle: OVG.NRW.de >>> Pressemitteilung v. 23.10.08 <<< (html) OVG Rheinland-Pfalz: Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig Die Ausweisung eines Sondergebiets für ein Wohnheim zur Unterbringung vorwiegend älterer Menschen mit geistigen Behinderungen am Ortsrand von Rülzheim ist zulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz »»» weiter OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.10.08 (Az. 8 C 10611/08.OVG) Quelle: justiz-rlp.de >>> OVG Rehinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 47/2008 <<< (html) KG Berlin: Verfahrenspfleger bei Betreuerwechsel KG Berlin, Beschl. v. 16.09.08 (Az. 1 W 259/08)
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VGH Baden-Württemberg: Heilpraktiker muss auf notwendige ärztliche Behandlung hinwirken VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.10.08 (Az. 9 S 1782/08) „Ein Heilpraktiker darf den Patienten bei schwerwiegenden Erkrankungen nicht im Glauben lassen, eine ärztliche Behandlung werde durch den Heilpraktiker ersetzt. Diesen Grundsatz hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 02.10.2008 wieder betont und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt, das den Antrag eines Heilpraktikers (Antragsteller) auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Widerruf seiner Heilpraktikererlaubnis abgelehnt hatte“ »»» weiter Quelle: vghmannheim.de >>> Pressemitteilung v. 15.10.08 <<< (html) OLG Braunschweig: Keine Befreiung von Zahlung für Gerichtsgebühren für eine gemeinnützige GmbH, die ein Krankenhaus betreibt. Leitsatz des Gerichts: „Eine gemeinnützige GmbH, die ein Krankenhaus betreibt, ist auch dann nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlass von Kosten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit (abgekürzt: Nds.GGebBefrG) von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit, wenn ihre Gesellschafter öffentlich-rechtliche Körperschaften sind.“ OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.09.08 (Az. 2 W 319/08) Zum Volltext der Entscheidung siehe nachfolgenden Link >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=4830&ident= VG Frankfurt a.M.: VG stellt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Heimuntersagung teilweise wieder her. Die Antragstellerin wendet sich gegen eine von der Heimaufsicht verfügte Schließung einer Altenpflegeeinrichtung in Frankfurt am Main. VG Frankfurt, Beschl. v. 26.09.08 (Az. 3 L 2665/08.F(2)) Quelle: VG Frankfurt a.M. Justiz Hessen >>> Pressemitteilung Nr. 21 v. 06.10.08 <<< (html) BSG: Impfschadensversorgung nach Polio-Schluckimpfung nur noch bei Rechtsschein einer öffentlichen Empfehlung BSG v. 02.10.08 (Az. B 9/9a VJ 1/07 R) „Wer durch eine Schutzimpfung, die von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach dem Infektionsschutzgesetz (früher nach dem Bundesseuchengesetz) wegen der Folgen dieses Impfschadens Versorgung nach den Grundsätzen der Kriegsopferversorgung. Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 2. Oktober 2008 im Verfahren B 9/9a VJ 1/07 R an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass der öffentlichen Impfempfehlung der von der zuständigen Behörde verursachte Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichsteht. Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, wird das LSG zu ermitteln haben“ »»» Zum Volltext der Pressemitteilung siehe nachfolgenden Link >>> Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> BSG, Pressemitteilung Nr. 48/08 v. 02.10.08 <<< (html) BAG: Krankenschwester - Schicht- und Wechselschichtzulage bei Teilzeitarbeit BAG, Urt. v. 24.09.08 (Az. 10 AZR 634/07) Was war passiert? Eine mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten tätige Krankenschwester hatte auf die Zahlung der Schicht- und Wechselschichtzulage in voller Höhe geklagt. Das
beklagte Klinikum hatte der in ständiger Schicht- und Wechselschicht
eingesetzten Klägerin nach dem Inkrafttreten des TVöD auf Grund der
Teilzeitarbeit nicht mehr die vollen Zulagen, sondern nur noch auf die Hälfte
gekürzte Schicht- und Wechselschichtzulagen gezahlt. Die Klägerin hat gemeint,
die tarifliche Regelung binde den Anspruch auf die vollen Zulagen nur an die
ständige Leistung von Schicht- und Wechselschichtarbeit. Auf den Umfang der
Arbeitsleistung komme es nicht an. Schicht- und Wechselschichtarbeit belaste
teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer ebenso wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.
Für eine Kürzung der Ausgleichszahlungen bei Teilzeitarbeit fehlten deshalb
sachliche Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten.
Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Vgl. dazu unten weiter die Pressemitteilung des BGA Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> BAG, Pressemitteilung Nr. 76/08 v. 24.09.08 <<< (html) VGH Rheinland-Pfalz: Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten verstößt gegen die rheinland-pfälzische Landesverfassung - Neuregelung muss bis 31. Dezember 2009 erfolgen Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat gestern nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass das Rauchverbot in Gaststätten mit der in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung garantierten Berufsfreiheit und Freiheit zur wirtschaftlichen Betätigung der Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten unvereinbar ist. Die Verfassungsbeschwerden von Lehrern, die sich gegen das Rauchverbot in Schulen gewandt haben, hatten hingegen keinen Erfolg. »»» weiter VGH Rheinland-Pfalz, Urteile v. 30.09.08 (Akten-Zeichen: B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08, VGH B 6/08, VGH B 9/08, VGH B 11/08, VGH B 13/08, VGH B 15/08, VGH B 16/08, VGH B 21/08, VGH B 23/08 und VGH B 29/08) Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz >>> Pressemitteilung v. 30.09.08 <<< (html) LAG Schleswig – Holstein: Abmahnung - Arbeitsgerichte überprüfen nur begrenzt „Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer gegen eine aus seiner Sicht zu unrecht erteilte Abmahnung gerichtlich vorgehen. Allerdings ist der Prüfungsumfang der Arbeitsgerichte begrenzt. Dies musste ein Arbeitnehmer in einer klagabweisenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 03.06.2008, Aktenzeichen: 2 Sa 66/08) erfahren“ »»» LAG Schleswig – Holstein, Urt. v. 03.06.08 (Az. 2 Sa 66/08) Quelle: www.schleswig-holstein.de >>> LAG, Pressemitteilung Nr. 06/08 v. 29.09.08 <<< (html) LSG Nordrhein-Westfalen: Opferentschädigung nach Schönheitsoperation Eine Schönheitsoperation stellt eine vorsätzliche, rechtswidrige gefährliche Körperverletzung dar, wenn die Zustimmung durch bewusst falsche Aufklärung erschlichen wurde. In einem solchen Fall kommt ein Anspruch des Patienten auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) in Betracht. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.05.08 (Az. L 10 VG 6/07) Quelle: justiz.nrw.de >>> Pressemitteilung v. 29.09.08 <<< (html) VG Göttingen: Abgrenzung eines Heimes zum "betreuten Wohnen" VG Göttingen, Urt. v. 28.08.08 (Az. 2 A 2/08)
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BAG: Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern BAG, Urt. v. 24.09.08 (Az. 10 AZR 669/07) „Nach dem am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, eine Zulage von monatlich 105,00 Euro und einen Zusatzurlaub. Auch die im Rettungsdienst üblichen Bereitschaftszeiten können in Wechselschicht geleistet werden und die entsprechenden Leistungen auslösen“ »»» weiter Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 75/2008 v. 24.09.08 <<< (html) OVG NRW: Ausbildung im ehemaligen Jugoslawien zur Krankenschwester und Anerkennung nach deutschem Recht OVG NRW, Beschl. v. 26.06.08 (Az. 13 A 2132/03)
Was war passiert?
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OLG Celle: Physiotherapeutische Leistungen gegen Gutschein und Werbeverbot? OLG Celle, Urt. v. 24.07.08 (Az. 13 U 14/08)
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Vor mehr als 50 Jahren – Weise Worte des Bundesgerichtshofs, die keiner Kommentierung bedürfen! „Das in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des GG gewährleistete Recht auf körperliche Unversehrtheit fordert Berücksichtigung auch bei einem Menschen, der es ablehnt, seine körperliche Unversehrtheit selbst dann preiszugeben, wenn er dadurch von einem lebensgefährlichen Leiden befreit wird. Niemand darf sich zum Richter in der Frage aufwerfen, unter welchem Umständen ein anderer vernünftigerweise bereit sein sollte, seine körperliche Unversehrtheit zu opfern, um dadurch wieder gesund zu werden. Diese Richtlinie ist auch für den Arzt verbindlich. Zwar ist es sein vornehmstes Recht und seine wesentlichste Pflicht, den kranken Menschen nach Möglichkeit von seinem Leiden zu heilen. Dieses Recht und diese Pflicht finden aber im grundsätzlichen freien Bestimmungsrecht des Menschen über seinen Körper ihre Grenze. Es wäre ein rechtswidriger Eingriff in die Freiheit und Würde der menschlichen Persönlichkeit, wenn ein Arzt – und sei es auch aus medizinisch berechtigten Gründen – eigenmächtig und selbstherrlich eine folgenschwere Operation bei einem Kranken, dessen Meinung rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dessen vorherige Billigung vornähme. Denn ein selbst lebensgefährlich Kranker kann triftige und sowohl menschlich wie sittlich achtenswerte Gründe haben, eine Operation abzulehnen, auch wenn er durch sie und nur durch sie von seinem Leiden befreit werden könnte.“ Quelle: BGH, Urt. v. 28.11.1957 (Az. 4 StR 525/57) BAG: Videoüberwachung im Betrieb Leitsätze Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. BAG, Beschl. v. 26.08.09 (Az. 1 ABR 16/07) Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Zum Beschluss im Volltext <<< (html) LSG NRW: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für das Arzneimittel Captagon LSG NRW, Beschl. v. 27.08.08 (Az. L 5 KR 119/07) Was war passiert? Die 1976 geborene Klägerin leidet unter Narkolepsie (Tagesmüdigkeit). Im Rahmen eines in der Zeit vom 16.08.2004 bis 23.08.2004 durchgeführten stationären Aufenthaltes in der I-Klinik T wurde sie u.a. auf das Arzneimittel Captagon eingestellt. Nach Beendigung des Aufenthaltes wurde die Klägerin bis Anfang Dezember 2004 im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Captagon behandelt. Die zunächst bestehende Fiktivzulassung (§ 105 Arzneimittelgesetz (AMG)) für Captagon endete zum 30.06.2003, nachdem der Hersteller einen Antrag auf Nachzulassung zurückgenommen hatte. Captagon ist aktuell in Belgien zugelassen; eine europaweite Zulassung besteht nicht. Nach richtiger Entscheidung des LSG gehört die Versorgung mit dem Fertigarzneimittel Captagon nicht zu den Leistungen, die die Krankenkassen den Versicherten als Sachleistung zu erbringen haben. Captagon ist als Fertigarzneimittel weder in Deutschland noch EU-weit zugelassen (§ 21 Abs. 1 AMG).
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OLG Stuttgart: Ärztlicher Behandlungsfehler vor und unmittelbar nach der Geburt rechtfertigt ein Schmerzensgeld bei schwersten hypoxische Hirnschäden i.H.v. 500.000.-- € OLG Stuttgart, Urt. v. 09.09.08 (Az.1 U 152/07) Die Parteien haben in der Folge weiter über die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs gestritten, nachdem die Haftung dem Grunde nach unstreitig ist. Das LG hat erstinstanzlich im Wesentlichen dem Klagantrag entsprochen und ein Schmerzensgeld i.H.v. 500.000.-- € für gerechtfertigt angesehen, nachdem die Beklagte bereits einen Beitrag i.H.v. 153.387,56 EUR bezahlt hat. Mit der eingelegten Berufung verfolgt die Beklagte ihre erstinstanzlichen Anträge weiter und sie ist der Ansicht, dass das zugesprochene Schmerzensgeld überhöht sei. Das bereits gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von 153.387,56 EUR sei ausreichend. Die Beklagte vertritt hierbei die Auffassung, dass bei der Bemessung des Schmerzensgeldes das Landgericht nicht berücksichtigt habe, dass der Geschädigte nicht in der Lage sei, sein Schicksal zu erfassen. In einem solchen Fall komme die neben der Ausgleichsfunktion bestehende Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes nicht zum Tragen. Dies hat das OLG zu Recht anders gesehen. Die körperlichen und geistigen Schäden, die dem Kläger hierdurch entstanden sind, liegen in dem Bereich, der die denkbar schwerste Schädigung eines Menschen charakterisiert. Das OLG hat daher in Übereinstimmung mit dem Landgericht einen Betrag in Höhe von 500.000 EUR für angemessen erachtet. Die Entscheidung des OLG überzeugt sowohl von der Begründung als auch vom Ergebnis her.
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OVG Lüneburg: Sofort vollziehbarer Widerruf der "Berufserlaubnis" als Hebamme wegen fehlerhafter Geburtshilfe und Abrechnungsbetruges Quelle: dbovg.niedersachsen.de >>> OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.09.08 (Az. 8 ME 53/08) <<< (html) VG Gelsenkirchen: Laser - Ohrakupunktur nur durch Mediziner und Heilpraktiker VG Gelsenkirchen, Beschl. V. 02.09.08 (Az. 7 L 889/08) Der Einsatz von Laser - Ohrakupunktur, in diesem Fall zur Raucherentwöhnung, setzt eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz voraus. Dies entschied die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in ihrem Beschluss vom 2. September 2008 und beließ es nach summarischer Prüfung des Sachverhalts im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz bei der sofortigen Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung der Kreisverwaltung Recklinghausen gegen die Antragstellerin. Die Antragstellerin bot Raucherentwöhnungsbehandlungen durch Laser - Ohrakupunktur an. Hierzu verwendete sie ein Gerät, welches als Medizinprodukt klassifiziert und vertrieben wird. Nach den Herstellerangaben darf dieser Laser nur von medizinischem Fachpersonal und unter Beachtung zahlreicher Sicherheitshinweise betrieben werden. Nach Ansicht der Kammer belegte dies, dass neben der Kenntnis der Gerätefunktionen, welche sich die Antragstellerin offenbar angeeignet hat, auch medizinisches Fachwissen vorhanden sein müsse, um gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden. Bis zum Beweis des Gegenteils im noch anhängigen Klageverfahren sei eine solche Behandlung ohne die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz im öffentlichen bzw. im Interesse der potentiellen Patienten wegen der hinreichend konkret drohenden Gesundheitsgefahren unzulässig und der Antrag der Antragstellerin deshalb abzulehnen. Ob eine Raucherentwöhnung die Behandlung einer Krankheit ist und auch deshalb eine Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz besteht, hat die Kammer ausdrücklich offen gelassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und wird in Kürze in www.nrwe.de veröffentlicht. Quelle: NRW.Justiz.de >>> Pressemitteilung VG Gelsenkirchen v. 10.09.09 <<< (html) LAG Berlin-Brandenburg: Lebensaltersstufen im Vergütungssystem des BAG stellen unzulässige Altersdiskriminierung dar LAG Berlin, Urt. v. 11.09.08 (Az. 20 Sa 2244/07) Das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage eines 39jährigen
Angestellten des Landes Berlin teilweise stattgegeben, der eine Vergütung
entsprechend der Lebensaltersstufe 47 (Jahre) begehrt hatte. Das Gericht hat in
den (aufsteigenden) Lebensaltersstufen des Vergütungssystems des BAT, der im
Lande Berlin über den sog. Anwendungstarifvertrag noch Geltung hat, eine
unzulässige Diskriminierung wegen des Alters gesehen. Dort werde alleine auf der
Grundlage des Lebensalters eine unterschiedliche Vergütung gewährt, dies sei
unwirksam, so dass die höhere Vergütung geschuldet werde. Dies treffe allerdings
nur auf die Grundvergütung, nicht aber auf den Ortszuschlag zu. ArbG Mainz: Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung einer Schwangeren „Eine
schwangere Arbeitnehmerin, deren befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund des
Vorliegens einer Schwangerschaft nicht verlängert wird, hat Anspruch auf
Schadensersatz wegen entgangenen Arbeitseinkommens und zusätzlich auf
angemessene Entschädigung wegen einer ArbG Mainz, Urt. v. 2.9.2008 (Az. 3 Ca 1133/08) Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz.de >>> ArbG Mainz, Pressemitteilung Nr. 02/2008 v. 08.09.08 <<< (html) OLG Oldenburg: Aufklärungspflichten bei einer chiropraktischen Manipulation an der Halswirbelsäule In einer aktuellen Entscheidung des OLG Oldenburg hat der 5. Zivilsenat zu den Aufklärungspflichten eines niedergelassenen Arztes für Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie Stellung bezogen.
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LAG Mainz: Entfernung von Abmahnung aus Personalakte bei zu Unrecht vorgeworfenem ärztlichen Fehlverhalten
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LAG Berlin-Brandenburg: Internetzugang für Betriebsrat LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.07.08 (Az. 17 TaBV 607/08) Der
Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG für die Sitzungen, die
Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang
Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört
auch der Zugang zum Internet. Dieses stellt eine allgemein genutzte, umfassende
Informationsquelle dar, die der Betriebsrat zur sachgerechten Wahrnehmung seiner
Aufgaben regelmäßig benötigt. Ist die Einrichtung des Internetzugangs ohne
weiteres möglich (Freischalten des Personalcomputers des Betriebsrats) und führt
die Nutzung nicht zu besonderen Kosten, kann der Arbeitgeber den Internetzugang
nicht verwehren. Hess. LSG: Kosten für Soft-Orthesen müssen übernommen werden, auch wenn diese nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind Hess. LSG, Urt. v. 19.06.08 (Az. L 8 KR 69/07) Was war passiert? Die 1995
geborene und bei der Beklagten krankenversicherte Klägerin leidet infolge einer
Frühgeburt mit postnataler Hirnblutung an einer rechtsbetonten spastischen
Tetraparese mit einer spastischen Gangstörung. Ein selbständiges Gehen ist ohne
Hilfsmittel, z.B. Rollator, nicht möglich, zumal eine Adduktorenkontraktur in
den Oberschenkeln und eine starke Valgusstellung beider Beine besteht. Auch die
Bewegungsfähigkeit der Arme ist stark eingeschränkt. Die Intelligenzentwicklung
ist altersgleichen Kindern gegenüber rückläufig. Das Sprechen ist undeutlich,
für einen ungeübten sind nur wenige Worte verständlich. Allerdings konnte durch
intensive Ergotherapie und andere intensive ambulante
Rehabilitationsbehandlungen, wie konduktive Förderung nach Petö eine gewisse
Verbesserung der Gesamtsituation erreicht werden. Wegen der verbliebenen
massiven Behinderungen erhält die Klägerin Leistungen aus der Pflegeversicherung
nach Pflegestufe III und ist insoweit als Härtefall eingestuft. Das LSG gab der Klägerin – wie die erste Instanz – Recht. Hinweis: Die Entscheidung kann im Vollext bei www.sozialgerichtsbarkeit.de nachgelesen werden. Geben Sie hierzu bitte im Suchmodul unter Entscheidungen das Gericht und das Aktenzeichen an. OLG Dresden: Übertragung einer i.v. Injektion an MTA stellt keinen Behandlungsfehler dar Mit der aktuellen Entscheidung des OLG Dresden ist ein Problembereich skizziert, der in der zurückliegenden Zeit vermehrt zu lebhaften Debatten insbesondere zwischen den Pflegerechtlern geführt hat: die Delegation von Injektionen auf medizinisches Assistenzpersonal.
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ArbG Cottbus: Keine außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses (hier: Beitritt eines Auszubildenden zu einem Internetforum, in dem arbeitgeberschädigende Forumsbeiträge erscheinen). ArbG Cottbus, Urt. v. 05.06.08 (Az. 6 Ca 395/08) Quelle: ArbG Cottbus.brandenburg.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (pdf.) BAG: Zur Eingruppierung eines Krankengymnasten, der als Physiotherapeut in einem Krankenheim beschäftigt ist (hier: MTV der Pro Seniore AG) BAG, Urt. v. 20.02.08 (Az. 4 AZR 53/07) Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) BAG: Krankenpflege - Ausbildungsvergütung und Angemessenheit Wir haben kürzlich auf die Pressemitteilung des BAG in der o.a. Rechtssache verwiesen. Zwischenzeitlich ist das Urteil im Volltext abrufbar. Leitsätze des Gerichts: 1. Der Träger der Ausbildung hat Schülern nach § 12 Abs. 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zu § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG aF und § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG nF entwickelt hat, sind nach Wortlaut, Zweck und Gesetzesgeschichte des § 12 Abs. 1 KrPflG auf diese Regelung zu übertragen. 2. Allein die Tatsache, dass der Ausbildungsträger im Krankenhausbereich nur über beschränkte finanzielle Mittel in Form eines ihm zugewiesenen Budgets verfügt, rechtfertigt keine Befreiung von der Pflicht, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Der reguläre Ausbildungsmarkt darf durch derartige Ausnahmen nicht verfälscht werden. BAG, Urt. v. 19.02.08 (Az. 9 AZR 1091/06) Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) Hess. LAG: Kein Anspruch auf Mutterschutzlohn - Wegerisiko während der Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn die schwangere Arbeitnehmerin ohne Gefährdung an dem ihr zugewiesenen Ersatzarbeitsplatz arbeiten könnte, der Arzt ihr wegen der Schwangerschaft allerdings die Fahrt zum und vom Arbeitsplatz verboten hat. Hess. LAG, Urt. v. 14.04.08 (Az. 17 Sa 1855/07) Quelle: Hess. Landesarbeitsgericht >>> Zur Pressemitteilung v. 22.08.08 <<< (html) LAG Mainz: Kirchenaustritt einer Pflegemitarbeiterin rechtfertigt Kündigung Problemstellung (L. Barth, 22.08.08): Nach dem Selbstverständnis der Kirche gehört zu einem loyalen Verhalten einer bei ihr beschäftigten Arbeitnehmerin oder eines bei ihr beschäftigten Arbeitnehmers, dass sie oder er während des Arbeitsverhältnisses nicht aus der Kirche austritt.
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OLG Celle: Zur Garantenpflicht eines Betreuers zur Verhinderung von Straftaten des Betreuten (hier: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz) Problemstellung (L. Barth, 22.08.08) In der vorliegenden Entscheidung hatte sich das OLG Celle mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dem angeklagten Betreuer eine Garantenpflicht oblag, ggf. die zu befürchtenden Straftaten des von ihm Betreuten zu verhindern.
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SG
Aachen: Ein Versicherungsnehmer, der an einer
Erkrankung des zentralen Nervensystems im Sinne eines fortgeschrittenen
Steele-Richardson-Olzewski-Syndrom (PSP) leidet, hat einen Anspruch auf
die auf Versorgung mit Hüftprotektoren
(Hüftschutzhosen). Das Dokument ist frei zugänglich!
BAG: Umstellung einer kirchlichen Gesamtversorgung auf das Punktemodell des öffentlichen Dienstes Die Zusatzversorgung nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) ist wirksam auf das tarifvertraglich geregelte Punktemodell des öffentlichen Dienstes umgestellt worden. BAG, Urt. v. 19.08.08 (Az. 3 AZR 383/06) Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 63/08 v. 19.08.08 <<< (html) SG Würzburg: Leitender Angestellter eines Klinikums (hier: Mediziner) hat Fristveräumnis einer Sekretärin aufgrund fehlender Arbeitgeberstellung nicht zu vertreten. Was war passiert? Streitig war, ob der Vergütungsanspruch des Antragstellers wegen Fristablauf erloschen ist. Der Antragsteller erstattete aufgrund einer Beweisanordnung ein internistisch-pneumologisches Fachgutachten, welches am 12.09.2007 bei Gericht einging. Die Rechnung für das Fachgutachten, erstellt durch die ärztliche Verrechnungsstelle, ging dem Sozialgericht Würzburg erst am 29.01.2008 zu. Mit Schreiben vom 29.01.2008 teilte der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle dem Antragsteller mit, der Vergütungsanspruch sei wegen Fristversäumnis erloschen, da er nicht binnen drei Monate nach Eingang des Gutachtens beim Gericht am 12.09.2007 geltend gemacht worden sei. Am 25.02.2008 beantragte der Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hilfsweise richterliche Festsetzung seiner Vergütung. Seine Sekretärin sei im Herbst 2007 wegen Personalengpass, Überforderung und Erschöpfung mehrfach erkrankt und habe in verschiedenen Bereichen Fristen versäumt und selbst Mahnschreiben weder an ihn weitergeleitet noch rechtzeitig beantwortet. Zu den Versäumnissen gehöre auch die nicht rechtzeitige Weitergabe der Abrechnungsunterlagen (ausgefüllt am 11.09.2007) an die Abrechnungsstelle. Der
Kostenbeamte teilte dem Antragsteller am 28.02.2008 mit, dass auch unter
Berücksichtigung der ergänzenden Argumentation dem Antrag auf Wiedereinsetzung
nicht stattgegeben werden könne. Der Vorgang werde dem Kostenrichter zur
endgültigen Entscheidung vorgelegt. Der Kostenrichter des SG hat den Vortrag des Vortrag des Antragstellers als Antrag auf richterliche Festsetzung bei Einsetzung in den vorigen Stand gewertet und für begründet erachtet. In dem Beschluss hat das SG u.a. ausgeführt: „Der Antragsteller ist leitender Angestellter des Klinikums J. Universität, F. Seine Mitarbeiter werden ihm in der Regel von der Klinikverwaltung zugeteilt, sodass er grundsätzlich keine Möglichkeit hat, wesentlichen Einfluss auf die Besetzung der Mitarbeiterstellen zu legen. Darüber hinaus muss er sich das Verschulden des Büropersonals nur dann zurechnen lassen, wenn ihm ein Aufsichts-, Organisations- oder Informationsverschulden vorzuwerfen ist (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, L 6 B 129/07 R-Ko vom 16.08.2007, Landesarbeitsgericht Hamm, 17 S a 1621/06 vom 15.02.2007). Im Hinblick auf die fehlende Arbeitgeberstellung gegenüber der Büroleitung sind dem Antragsteller die von der Sekretärin geschilderten schwierigen Umstände nicht zuzurechnen. Außerdem haben im Fall des medizinischen Gutachters weniger strenge Maßstäbe an die Überwachung von Fristen zu gelten als im Fall eines Rechtsanwaltsbüros, zu dessen ständigen und essenziellen Aufgaben die Fristenkontrolle und -wahrung gehört.“
Quelle: Sozialgericht.de >>> Zum Kostenbeschluss des SG <<< (html) BAG: Zum notwendigen Inhalt der Arbeitszeugnisse Was war passiert? Der Kläger war als Redakteur bei der von der Beklagten herausgegebenen Tageszeitung tätig. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnis erteilte die Beklagte dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis. Der Kläger macht ua. geltend, im erteilten Zeugnis fehle die Hervorhebung seiner Belastbarkeit in Stresssituationen. Die Vorinstanzen haben einen entsprechenden Ergänzungzusatz verneint. Dies hat das BAG in seiner aktuellen Entscheidung v. 12.08.08 (Az. 9 AZR 632/07) anders gesehen und insbesondere darauf verwiesen, dass neben den zentralen Grundsätzen der Zeugnisklarheit und der Zeugniswahrheit sich der weitere notwendige Zeugnisinhalt nach dem Zeugnisgebrauch bestimmt, der jeweils nach Branchen und Berufsgruppen durchaus unterschiedlich sein kann. Die Auslassung eines bestimmten Inhalts, der von einem einstellenden Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet wird, kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein, so dass der Arbeitnehmer einen entsprechenden Anspruch auf Ergänzung haben kann, wenn ein erteiltes Zeugnis die hiernach üblichen Formulierungen ohne sachliche Rechtfertigung ausspart. Das BAG hat das Berufungsurteil des LAG aufgehoben und und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Das LAG wird aufzuklären haben, ob die Behauptung des Klägers zutrifft, für Tageszeitungsredakteure sei die Hervorhebung dieser Belastbarkeit im Zeugnis üblich. Die Auslassung sei ein Geheimzeichen. Quelle: Quelle: Bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 61/08 <<<
Literaturhinweis: BAG: Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung „Der Arbeitgeber hat nach § 5 Abs. 1 ArbSchG durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Nach § 618 Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Dienstberechtigte Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen so zu regeln, dass der Dienstverpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet“ »»» weiter (BAG, Urt. v. 12.08.08 – Az. 9 AZR 1117/06) Quelle: Bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 62/08 <<< BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen Quelle: >>> Pressemitteilung Nr. 80/2008 des BVerfG v. 12.08.08 <<< (html) Kammergericht-Berlin: U.a. zur Aufklärung eines ausländischen Patienten Leitsätze: 1. Der
aufklärungspflichtige Arzt hat - notfalls durch Beiziehung eines Sprachmittlers
- sicherzustellen, das der ausländische Patient der Aufklärung sprachlich folgen
kann (Aufgabe von Senatsurteil vom 15.01.1998 - 20 U 3654/96 = MedR 1999, 226).
Die Parteien streiten um Schmerzensgeld und Schadensersatz aus angeblicher ärztlicher Fehlbehandlung. Die Kläger sind Ehemann und Kinder der Frau B., die nach einer athroskopischen Meniskusoperation im Hause der Beklagten am 9. Juli 2002 am 22. Juli 2002 nach Lungenarterienembolie nach linksseitiger Beinvenenthrombose verstarb. Die Kläger verlangen jeweils einzeln eigenes Schmerzensgeld wegen Verlust von Ehefrau bzw. Mutter sowie als Gesamtgläubiger und Erben Schmerzensgeld nach der Erblasserin wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, dass für einen eigenen Schmerzensgeldanspruch der Kläger es bereits am substantiierten Vortrag zu über das normale Maß an Beeinträchtigungen wegen Todes eines nahen Angehörigen hinausgehenden schweren Beeinträchtigungen der Kläger fehle. Auch für den ererbten Schmerzensgeldanspruch der Erblasserin fehle es am Vortrag zu den Beeinträchtigungen der Erblasserin. Im Übrigen liege kein Behandlungsfehler vor, die Thromboseprophylaxe sei nach den Ausführungen des Sachverständigen korrekt verlaufen. Ein Aufklärungsfehler liege ebenfalls nicht vor; die Erblasserin habe offensichtlich genug Deutsch verstanden, um den Anamnesebogen auszufüllen, so dass die aufklärende Ärztin bei fehlender Rückfrage darauf habe vertrauen dürfen, die Erblasserin habe die Aufklärung verstanden. Über Embolien sei im Übrigen nicht aufzuklären, diese Gefahr sei allgemein bekannt; deswegen müsse auch nicht über einen möglicherweise tödlichen Verlauf aufgeklärt werden. Die Kläger meinen, zu ihren Beeinträchtigungen durch den plötzlichen Tod der Erblasserin habe ein Gutachten eingeholt werden müssen, sie könnten hierzu mangels Fachkunde nichts vortragen. Auch zum Leid der Erblasserin habe ein Gutachten eingeholt werden müssen. Zudem sei das Sachverständigengutachten lückenhaft und ohne Ergänzung geblieben, die Differenzierung nach Thromboserisiken bleibe unerläutert. Das Landgericht hätte hier ein Ergänzungsgutachten einholen müssen. Die Aufklärung der Erblasserin bei diesem nicht lebensnotwendigen Eingriff hätte umfassend auch das Todesrisiko umfassen müssen; dieses Risiko wäre die Erblasserin wegen ihrer Kinder nie eingegangen. Die aufklärende Ärztin habe nicht davon ausgehen dürfen, dass der Erblasserin die mit einer Embolie einhergehenden Gefahren bekannt gewesen seien, dies dürfe man bei Ausländern nicht voraussetzen. Auch hätte man einen Dolmetscher hinzuziehen müssen, da sie nur wenig Deutsch gesprochen habe und man nicht davon habe ausgehen dürfen, dass sie auch medizinische Fachbegriffe verstehe. Das Kammergericht hat die Berufung zurückgewiesen Kammergericht-Berlin, Urt. v. 08.05.08 (Az. 20 U 202/06) >>> Zur Entscheidung im Volltext (pdf.) siehe nachfolgenden Link >>> Quelle: http://home.snafu.de/kammergericht/entscheidungen/20_U_202-06.pdf LAG Schleswig-Holstein: Bezeichnung als „Kanakenfreundin“ hat regelmäßig beleidigenden Charakter und kann grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
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Aktuelle Rechtsprechung: Arbeitsrecht LAG Düsseldorf: Sofern dem Arbeitnehmer eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zusteht, braucht der Arbeitsgeber das Arbeitszeugnis nicht mit einer "Dankes- und Wunschformel" abzuschließen. LAG Düsseldorf, Urt. v. 21.05.08 (Az. 12 Sa 505/08) Was war passiert? Aus dem Sachverhalt der Entscheidung: „Die
Parteien streiten darum, ob in das Arbeitszeugnis eine Schlussformel aufzunehmen
ist. Der Kläger verlangt von der Beklagten, dass diese ihm sowohl für die gute
Zusammenarbeit danke als auch alles Gute für den beruflichen und privaten
Lebensweg wünsche. Im
Berufungsverfahren (LAG Düsseldorf, Gesch.-Nr. 10 Sa 877/07) schlossen die
Parteien einen Prozessvergleich, in dem es – soweit hier von Interesse – heißt:
Der Kläger hat, nachdem die Beklagte sich seinem Verlangen nach einer Schlussformel widersetzt hatte, vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf Klage erhoben und zuletzt beantragt, die Beklagte zu verurteilen, das unter dem Datum vom 31.01.2007 ausgestellte Zeugnis um folgende Schlussformel zu ergänzen: „Wir danken Herrn Q. für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.“ Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Das Arbeitsgericht hat durch Urteil vom 19.02.2008 die Klage abgewiesen. Mit der form- und fristgerecht eingelegten und begründeten Berufung greift der Kläger das Urteil, auf das hiermit zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes verwiesen wird, unter Aufrechterhaltung seines erstinstanzlichen Klageantrages an. Er hat in der Verhandlung vor der Kammer erklärt, in jedem Fall lege er Wert auf eine „Dankes- und Wunschformel“, auch wenn diese gegebenenfalls etwas anders formuliert werden möge.“ Der Berufung war allerdings kein Erfolg beschieden. Für den Kläger ist die Möglichkeit eingeräumt worden, gegen das Berufungsurteil die Revision einzulegen. Quelle: lag-duesseldorf.nrw.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (pdf.) Aktuelle Rechtsprechung: Arbeitsrecht LAG Hessen: Unterschriftenstempel ersetzt nicht die Unterschrift Das Schriftformerfordernis ist nach einer Entscheidung v. 26. Oktober 2007 (Az. 10 Sa 961/06) des Hessischen Landesarbeitsgerichts nicht gewahrt, wenn die Unterschrift unter einer Kündigung durch einen Unterschriftenstempel erzeugt worden ist. Quelle: Justiz.Hessen.de >>> LAG Hessen, Pressemitteilung Nr. 6/2008 v. 30.06.08 <<< (html)
OVG LSA v. 02.07.08: Verbot der sog. Fortgeltungsklausel in Heimverträgen bestätigt „Das Landesverwaltungsamt Halle hatte einer Reihe von Trägern von Alten- und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt die Verwendung der so genannten Fortgeltungsklausel in Heimverträgen mit Bewohnern, welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen, untersagt. Diese Klausel sieht vor, dass ein Heimträger für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen nach dem Sterbetag des Heimbewohners - gegen dessen Erben - einen Anspruch auf Fortzahlung von bestimmten Kosten für Wohnraum und Investitionen hat. Die Heimträger haben gegen die Anordnung des Landesverwaltungsamtes Einwände erhoben und sich hinsichtlich der Zulässigkeit der Klausel auf eine Vorschrift des Heimgesetzes berufen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte mit Urteilen vom 22. Februar 2006 die Klagen der Heimträger gegen die Anordnungen des Landesverwaltungsamtes abgewiesen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, dass für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, eine Regelung im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) einschlägig ist, wonach die Pflicht zu einer Entgeltzahlung mit dem Tod des Heimbewohners generell endet. Die von acht Heimträgern hiergegen eingelegten Berufungen hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteilen vom 2. Juli 2008 zurückgewiesen und die Auffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Die Revision ist jeweils nicht zugelassen worden. Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig, es kann Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Aktenzeichen des OVG: 3 L 53/06).“ Quelle: >>> OVG des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/08 <<< (html) Aktuelles aus der Rechtsprechung des VI. Senats beim BGH
BGH, Beschl. v. 01.07.08 (Az. VI ZR 287/07) Quelle: Bundesgerichtshof.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (pdf.)
Zur Haftung des Gynäkologen für den nach einer erfolglosen Tubensterilisation mittels Tubenligatur und streitiger Elektoagulation entstehenden Schadsens BGH, Urt. v. 08.07.08 (Az. VI ZR 259/06) Quelle: Bundesgerichtshof.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (pdf.) LAG München: Zur Eingruppierung einer Altenpflegehelferin und den Voraussetzungen für die Anerkennung einer einjährigen Ausbildung LAG München, Urt. v. 01.07.08 (Az. 8 Sa 1193/07) Was war passiert? Aus dem Sachverhalt der Entscheidung: (...) Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin. Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 01.09.2001 als Altenpflegehelferin im A.-H.-S. beschäftigt. Seit dem 01.01.2007 verrichtet sie ihre Tätigkeit im paritätischen S.-J.-S. Nach dem Arbeitsvertrag vom 20.08.2001 richtet sich das Arbeitsverhältnis nach den Vorschriften des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen. Die Klägerin wurde bei Anstellung in die Vergütungsgruppe KR I der Anlage 1 b zur Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst eingruppiert. Mit Wirkung zum 01.09.2004 wurde sie in die Vergütungsgruppe KR II BAT im Wege des Bewährungsaufstiegs höhergruppiert. Mit Einführung des TVöD wurde die Klägerin ab dem 01.10.2005 in die Entgeltgruppe KR 3 a TVöD eingruppiert. Dies entspricht der Zuordnung zur Vergütungsgruppe KR I nach KR II BAT. Die Tätigkeiten der Klägerin richten sich nach der Stellenbeschreibung (Bl. 8 ff. d. A.). Die Klägerin nahm an einem vom K.-B. des D. A. e. V. durchgeführten Lehrgang für „Hauswirtschaft für Pflege und betreutes Wohnen“ teil. Der Lehrgang begann am 04.09.2000. Sie nahm jedoch an diesem Lehrgang nicht von Beginn an teil, sondern erst ab dem 20.11.2000 bis zum Lehrgangsende am 12.07.2001. Die Abschlussprüfung am 26.04.2001 bestand die Klägerin (vgl. Bl. 16 d. A.). In den Zeiträumen vom 08.01. bis 02.02.2001, 05.02. bis 02.03.2001 sowie 14.05. bis 08.06.2001 absolvierte die Klägerin im Rahmen der Ausbildung Fachpraktika auf einer Pflegestation im A.-H.-S.. Die Fachpraktika wurden im Bereich Betreuung/Grundpflege abgelegt, nicht im Bereich hauswirtschaftlicher Leistungen (vgl. die vom A.-H.-S. ausgestellten Bestätigungen für die Fachpraktika Bl. 17 ff. d. A.). Nach dem Abschlusszeugnis (vgl. Bl. 20 d. A.) wurde der Lehrgang von der Klägerin mit gutem Erfolg abgeschlossen. »»» Quelle: www.lag.bayern.de (LAG München) >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (pdf.) Kurze Anmerkung: (L. Barth, 04.08.08): Sowohl die Klage als auch die Berufung der Klägerin waren nicht von Erfolg gekrönt. Insbesondere hat nach Auffassung des LAG die Klägerin nicht die Voraussetzungen einer einjährigen Ausbildung erfüllt, nachdem diese unbestritten nur ca. acht Monate an der Ausbildung teilgenommen hat. Gleichwohl hat das LAG die Revision zugelassen, da die Frage, ob das Merkmal der einjährigen Ausbildung ggf. auch im Wege des Selbststudiums erfüllt werden könnte, grundsätzliche Bedeutung hat. LAG München: Umsetzung einer Altenpflegehelferin Amtlicher Leitsatz: Die Umsetzung einer Altenpflegehelferin für mehr als einen Monat von einer Station auf eine andere in einem Seniorenheim ist eine Versetzung, wenn die einzelnen Stationen organisatorisch eigenständig sind (vgl. BAG vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972). Quelle: LAG München, Urt. v. 29.01.08 (Az. 6 Sa 1345/06) Was war passiert? »»» mehr dazu (pdf.) BAG: Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen - anders als bei laufendem Arbeitsentgelt - grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen. BAG, Urt. v. 30.0.08 (Az. 10 AZR 606/07) Quelle: juris.BAG.de >>> Pressemitteilung Nr. 59/08 <<< (html) BVerfG: Verfassungsbeschwerden in Sachen „Rauchverbot“ erfolgreich Quelle: BVerfG >>> Pressemitteilung v. Nr. 78/2008 30.07.08 <<< (html) >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) LG Kiel: Zur Einrede des Krankenhausträger aus § 275 BGB gegenüber Einsichtsrecht des Patienten Leitsätze des Gerichts 1. Beruft
sich der Krankenhausträger gegenüber dem Einsichtsrecht des Patienten in die
Originalbehandlungsunterlagen auf die Einrede des § 275 Abs.2 BGB und darauf,
daß der Aufwand für das Auffinden der Unterlagen unzumutbar sei, so muß der
Patient, der einen Anspruch wegen Falschbehandlung verfolgt, sein Interesse an
der Einsichtnahme nicht von vornherein besonders begründen. LG Kiel, Urt. v. 4.4.2008 (Az. 8 O 50/07) Quelle:
Landesrechtsprechung Schleswig – Holstein (lrsh.juris.de) >>>
Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
Hinweis: § 275 BGB BAG: Verringerung der Arbeitszeit und Verteilungswunsch Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer kann sein Angebot auf Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit gem. § 8 Abs. 2 TzBfG davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber auch seinem Verteilungswunsch zustimmt. Insofern unterbreitet der Arbeitnehmer damit ein einheitliches Vertragsangebot. In einer aktuellen Entscheidung hat der BAG entschieden, dass dabei ein Arbeitnehmer auf Grund des Ergebnisses der Erörterung nach § 8 Abs. 3 TzBfG seinen Verteilungswunsch erstmals äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern darf. Danach ist der Arbeitnehmer hieran gebunden, so dass eine Änderung des Verteilungswunsches im Prozess nicht mehr in Frage kommt. Quelle: BAG >>> Pressemitteilung Nr. 52/08 v. 24.06.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Der Arbeitnehmer ist vor der Unterbreitung seines Angebotes gut beraten, ggf. weitestgehend alle Eventualitäten in Erwägung zu ziehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, wenn Wünsche auf die Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung zu einem einheitlichen Antrag auf Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrages miteinander verbunden werden (vgl. dazu bereits die Entscheidung des BAG v. 18.02.03 – Az. 9 AZR 356/02). Der Arbeitnehmer ist hieran gebunden, wobei im Übrigen der Arbeitgeber nur einheitlich das Änderungsgebot annehmen oder ablehnen kann, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer die Verringerung der Arbeitszeit von der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit abhängig machen will. Da aber nach § 8 II 2 TzBfG der Arbeitnehmer nur die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben soll und damit die Angabe als solche nicht zwingend ist, muss sich der Arbeitnehmer im Übrigen überlegen, ob er überhaupt hierzu sich äußern soll. Dies könnte insofern problematisch sein, weil insbesondere nach der Rechtsprechung des BAG durchaus Anlass zu der Frage besteht, wie denn ein Gericht in der Folge die Wünsche des Arbeitnehmers insgesamt auszulegen gedenkt. Insbesondere in einer weiteren Entscheidung des BAG vom 18.02.03 zum Aktenzeichen 9 AZR 164/02 hat der Neunte Senat in dem dort entschiedenen Fall betont, dass das Landesarbeitsgericht als Berufungsgericht verkannt hat, „dass dann, wenn ein Arbeitnehmer sowohl einen Verringerungs- als auch einen Verteilungswunsch nach § 8 TzBfG geltend macht, erfahrungsgemäß beides voneinander abhängt. Üblicherweise ist der Teilzeitwunsch eines Arbeitnehmers nämlich das Ergebnis von Planungen, für die auch die Verteilung der Arbeitszeit von Bedeutung sind. Für eine gegenteilige Auslegung bedarf es besonderer Anhaltspunkte“, so das BAG in der seinerzeitigen Entscheidung und daran fehlte es offensichtlich. Ob diese Auslegung zwingend war, soll hier nicht bewertet werden – aber der Hinweis verdeutlicht insgesamt, dass der Arbeitnehmer hier eine gewisse Sorgfalt walten lassen sollte, damit eben seine Erklärungen bezüglich der Arbeitszeitverringerung und der Verteilung – wenn er diese denn getrennt behandelt wissen möchte – nicht entgegen seinem „ursprünglichen“ Willen ausgelegt werden. Dem Arbeitnehmer im vorliegenden Fall bleibt letztlich nur die Möglichkeit, erneut die Verringerung der Arbeitszeit und den Verteilungswunsch geltend zu machen, freilich mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten, da nach § 8 II 1 TzBfG der Arbeitnehmer diesen Anspruch drei Monate vor deren Beginn geltend machen muss, mal ganz davon abgesehen, dass ihm Kosten erwachsen sind und ihm im Übrigen bei einer nochmaligen Geltungmachung durchaus weitere „Risiken“ drohen (z.B. wenn der Verringerung der Arbeitszeit keine, wohl aber der Verteilung betriebliche Gründen entgegenstehen). Wie könnte also ein Praxistipp lauten? Vielleicht dergestalt, dass die Arbeitsvertragsparteien versuchen, eine für beide Parteien gangbare Lösung einvernehmlich zu vereinbaren. Dass dies auch vorrangig vom Gesetzgeber gewollt ist, ergibt sich aus § 8 III TzBfG. Sobald die Entscheidung im Volltext vorliegt, wird hierauf nochmals zurückzukommen sein. Quelle: BAG >>> Pressemitteilung Nr. 52/08 v. 24.06.08 <<< (html) EuGH: Schutz des Arbeitnehmers bei Diskriminierung seines behinderten Kindes Der EuGH hatte die Frage zu prüfen, ob die Richtlinie 2000/78 und insbesondere die Art. 1 und 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a dahingehend auszulegen sind, dass sie eine unmittelbare Diskriminierung wegen einer Behinderung nur gegenüber einem Arbeitnehmer, der selbst behindert ist, verbieten oder ob der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Verbot der unmittelbaren Diskriminierung auch für einen Arbeitnehmer gelten, der nicht selbst behindert ist, der aber wegen einer Behinderung seines Kindes benachteiligt wird, für das er selbst im Wesentlichen die Pflegeleistungen erbringt, die dessen Zustand erfordert. Der EuGH hat in seiner Entscheidung wie folgt erkannt: 1. Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und insbesondere ihre Art. 1 und 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a sind dahin auszulegen, dass das dort vorgesehene Verbot der unmittelbaren Diskriminierung nicht auf Personen beschränkt ist, die selbst behindert sind. Erfährt ein Arbeitnehmer, der nicht selbst behindert ist, durch einen Arbeitgeber eine weniger günstige Behandlung, als ein anderer Arbeitnehmer in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, und ist nachgewiesen, dass die Benachteiligung des Arbeitnehmers wegen der Behinderung seines Kindes erfolgt ist, für das er im Wesentlichen die Pflegeleistungen erbringt, deren es bedarf, so verstößt eine solche Behandlung gegen das Verbot der unmittelbaren Diskriminierung in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78. 2. Die Richtlinie 2000/78 und insbesondere ihre Art. 1 und 2 Abs. 1 und 3 sind dahin auszulegen, dass das dort vorgesehene Verbot der Belästigung nicht auf Personen beschränkt ist, die selbst behindert sind. Wird nachgewiesen, dass ein unerwünschtes Verhalten, das eine Belästigung darstellt und dem ein Arbeitnehmer ausgesetzt ist, der nicht selbst behindert ist, im Zusammenhang mit der Behinderung seines Kindes steht, für das er im Wesentlichen die Pflegeleistungen erbringt, deren es bedarf, so verstößt ein solches Verhalten gegen das Verbot der Belästigung in Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 2000/78. Quelle: curia.europa.eu >>> Quellennachweis über die Entscheidung C – 303/06 Coleman <<< VG Düsseldorf: Grundstücksübertragung durch Schenkung und die Finanzierung der Pflege durch die Kinder, die sich im Zuge der Schenkung zur Pflege der Mutter verpflichtet haben. VG Düsseldorf, Urt. v. 28.03.2008 (Az.21 K 2301/07) Quelle: Justiz.NRW.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) BSG: Keine Härtefallanerkennung ohne finanziellen Mehraufwand, auch wenn Pflegeaufwand für Schwerstpflegebedürftigen außergewöhnlich hoch Das Bundessozialgericht hat im Anschluss an sein Urteil vom 30.10.2001 (BSGE 89, 50 = SozR 3-3300 § 12 Nr 1) bestätigt, dass die Anerkennung eines Härtefalls durch die Pflegekasse bei stationärer Pflege voraussetzt, dass ein Versicherter wegen seines außergewöhnlich hohen Pflegebedarfs einen gegenüber dem üblichen Pflegesatz der Pflegeklasse III erhöhten Pflegesatz zu zahlen hat. Dies folgt bereits aus § 43 Abs 3 Satz 1 SGB XI, der die Zahlung des erhöhten Gesamtbetrages von bis zu 1.688 Euro monatlich davon abhängig macht, dass dies zur Vermeidung von Härten notwendig ist - damit können nur finanzielle Mehraufwendungen gemeint sein. Die Härtefall-Richtlinien vom 28.10.2005 haben diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene und vom Senat in der oa Entscheidung konkretisierte Rechtsfolge nur noch nachvollzogen. BSG, Urt. v. 10.4.2008 (Az. B 3 P 4/07 R) Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) LG Bielefeld: Träger eines Pflegeheims ist nicht zur Beratung über die dem Bewohner zustehenden Sozialleistungen verpflichtet. Quelle: Justiz.nrw.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) VG Göttingen: Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer ist verfassungsgemäß Mit Urteil v. 02.07.2008 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen entschieden, dass die Regelung zur Pflichtmitgliedschaft von Ärzten in der Ärztekammer Niedersachsen weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt (Az. 1 A 223/06). Quelle: VG Göttingen >>> Pressemitteilung v. 10.07.08 <<< (html) OVG Koblenz: Caritatives Pflegeheim - Keine Gebührenbefreiung für Heimbesichtigung Was war passiert? Nachdem das Gesundheitsamt eine Heimbesichtigung bei einem Pflegeheim, das sich in der Trägerschaft des Caritasverbandes befindet, durchgeführt hatte, setzte das Landesamt die hierfür nach dem Landesgebührengesetz vorgesehenen Gebühren fest. Im Widerspruchsverfahren hat der Rechtsausschuss den Gebührenbescheid aufgehoben und im Wesentlichen damit begründet, dass das Altenwohnheim nicht als eigenständiger, auf dem Markt agierender Geschäftsbetrieb angesehen werden werde , sondern gemäß § 68 Nr. 1 Abgabenordnung ein Zweckbetrieb der gemeinnützigen Einrichtung sei und sich hieraus folgend letztlich eine persönliche Gebührenbefreiung ergebe. Das Verwaltungsgericht erster Instanz hat den Widerspruchsbescheid aufgehoben. Eine hiergegen von dem Beigeladen (Caritasverband) eingelegte Berufung war ohne Erfolg. Das OVG hat die Erhebung der Gebühren für die Heimbesichtigung auch in der karitativen Einrichtung für rechtsmäßig erachtet. Das Urteil überzeugt – wie bereits die erstinstanzliche Entscheidung – sowohl im Ergebnis als auch von der Begründung her. Lutz Barth (07.07.08)
ArbG Köln: Muslimische Krankenschwester und Kopftuch In einer aktuellen Entscheidung hatte sich das ArbG Köln mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Muslimische Krankenschwester auch in kirchlichen Krankenhäusern bei der Arbeit ein Kopftuch tragen darf. »»»
LSG Berlin – Brandenburg: Anspruch auf Versorgung von Hörgeräten mit Geräuschunterdrückung für Schwerbehinderte Was war passiert? Zwischen den Parteien ist die Versorgung der Antragstellerin mit Hörgeräten streitig. Die Antragstellerin, geboren im März 1942, bezieht seit dem 01. April 2007 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, daneben erhält sie vom Antragsgegner ergänzende Leistungen. In der sozialen Pflegeversicherung erhält die Antragstellerin Leistungen nach der Pflegestufe II. Sie ist als Schwerbehinderte nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch mit einem Grad der Behinderung von 100 anerkannt. Außerdem sind ihr die Merkzeichen H, G und B zuerkannt. Unter anderem leidet sie an einer Minderbegabung, die auf einen frühkindlichen Hirnschaden zurückgeht. Bei der Beigeladenen ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Am 16. Mai 2006 beantragte die Antragstellerin beim Antragsgegner erstmals die Übernahme der Kosten für zwei Hörgeräte. Sie legte den Kostenvoranschlag eines Hörgeräteakustikers vor, der einen nicht durch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckten Anteil am Kaufpreis von 2.329,- EUR auswies. Der Antragsgegner lehnte es durch Bescheid vom 21. Juni 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. August 2006 ab, die Kosten als Hilfe bei Krankheit zu übernehmen. Die Leistungen der Beigeladenen seien vorrangig. Nach der Entscheidung des LSG hat die Antragstellerin einen Anspruch auf die Leistung der gesetzlichen Krankenversucherung, auch wenn der Anpruch über den Festbetrag hinausgeht, wenn und soweit dieser nicht zum Ausgleich der vorliegenden Behinderung ausreicht. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.05.2008 (Az. L 15 B 242/07 SO ER) Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>> Zum Beschluss des LSG im Volltext <<< (html) LSG Baden-Württ. - Zur Kostenübernahme eines Blutgerinnungsmessgeräts Was war passiert? Die Klägerin begehrt von der beklagten Krankenkasse die Versorgung mit einem Blutgerinnungsmessgerät, einem so genannten CoaguChek-Gerät. Bei der 1941 geborenen Klägerin ist nach mehreren tiefen Beinvenenthrombosen eine lebenslange Behandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulation mit Marcumar) erforderlich. Deswegen wird durch den behandelnden Arzt regelmäßig der Blutgerinnungswert (Quick-Wert) gemessen. >>> mehr dazu <<< (pdf.) OLG Stuttgart: Erhöhtes Karriesrisiko bei einer festen Zahnspange und Aufklärungspflichten Auf ein erhöhtes Karriesrisiko bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festen Zahnspange ist nicht im Rahmen der Risikoaufklärung, sondern im Rahmen der therapeutischen Sicherheitsaufklärung hinzuweisen, so dass OLG Stuttgart (Urteil v. 20.5.2008 – Az. 1 U 122/07) Quelle: Landesrechtsprechung BW >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) LAG Mainz: Altenpflege – Diebstahl von Medikamenten rechtfertigt Kündigung Was war passiert? Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Parteien, in dessen Rahmen die Klägerin seit 1992 als examinierte Altenpflegerin beschäftigt war, durch die Kündigung der Beklagten vom 24.09.2003, welche als außerordentliche und vorsorglich ordentliche Kündigung erklärt wurde, beendet worden ist. Die Kündigung hat die Beklagte auf einen am 23.09.2003 entdeckten Diebstahls von Medikamenten gestützt, wobei die Klägerin insgesamt 17 Tabletten des Schlafmittels Adumbran unstreitig entnommen hat. Quelle: Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht >>> zur Entscheidung <<< (pdf.) Aktuell! BGH: "Freiheit zur Krankheit" und vorläufige Unterbringung Was war passiert? Der 27-jährige Betroffene, der an einer Schizophrenie leidet und seit 2003 unter Betreuung steht, war bereits wiederholt untergebracht. Auf Antrag der Betreuerin hat das Amtsgericht - nach einem tätlichen Übergriff des Betroffenen auf die Betreuerin - die vorläufige Unterbringung des Betroffenen bis längstens 7. März 2008 genehmigt. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hat das Landgericht durch die Einzelrichterin - unter Heranziehung eines psychiatrischen Gutachtens und nach Anhörung des Betroffenen - zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen. Das Oberlandesgericht hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung über die sofortige weitere Beschwerde vorgelegt. Der BGH hat die sofortige Beschwerde für nicht begründet erachtet: Die von § 30 Abs. 1 Satz 3 FGG eröffnete Möglichkeit des Beschwerdegerichts, Rechtssachen nach Maßgabe des § 526 ZPO dem Einzelrichter zur Entscheidung zu übertragen, besteht auch in Betreuungs- und Unterbringungssachen. Aus § 69 g Abs. 5 Satz 2, § 70 m Abs. 3 FGG ergibt sich nichts Gegenteiliges. (BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - Az. XII ZB 37/08) Quelle: Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht >>> zur Entscheidung <<< (pdf.) Aktuell! LAG Schleswig-Holstein: Zur Kündigung im Falle lang anhaltender Krankheit – Widerlegung der negativen Gesundheitsprognose nur durch substantiierten Vortrag des Arbeitnehmers möglich. LAG Schleswig-Holstein v. 11.03.08 (Az. 2 Sa 11/08) Quelle: Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht >>> zur Entscheidung mit einer Vorbemerkung v. Lutz Barth <<< (pdf.) LSG Hessen: Anspruch auf Therapiedreirad für Behinderte verneint Behinderte Menschen haben in der Regel gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch darauf, zum Ausgleich ihrer Behinderung mit einem entsprechenden Fahrrad versorgt zu werden. Erst wenn ein Therapiedreirad zur Befriedigung der elementaren Bewegungsfreiheit erforderlich ist, besteht eine entsprechende Versorgungspflicht im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, so das LSG Hessen in einer aktuellen Entscheidung v. 24.04.08 (Az. L 8 KR 40/07). Die Revision wurde nicht zugelassen. Quelle: LSG Hessen >>> Pressemitteilung v. 09.06.08 <<< (pdf.) Aktuell! OLG Düsseldorf: Keine Haftung eines Pflegeheims bei Unfall nach ungeklärtem Lösen eines Sicherheitsgurtes an einem Rollstuhl OLG Düsseldorf, Beschl. vom 20.03.2008 (Az.I-24 U 166/07) Quelle: Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht >>> zur Entscheidung mit einer Vorbemerkung v. Lutz Barth <<< (pdf.) BGH: Zur Bedeutung von „Leitlinien“ (Beschl. v. 28.03.08 (Az. VI ZR 57/07)) Der Beschluss des BGH ist durchaus von zentraler Bedeutung, markiert er doch die Grenzen der „Verbindlichkeit“ von ärztlichen Leitlinien. Insbesondere muss darauf hingewiesen werden, dass die Leitlinien nicht (!) ohne weiteres mit dem zur Beurteilung eines Behandlungsfehlers gebotenen medizinischen Standard gleichgesetzt werden können und überdies kein Sachverständigengutachten ersetzen. Dieser Beschluss des BGH hat insoweit auch eine Bedeutung für die Expertenstandards in der Pflege, die in gleicher Weise wie die ärztlichen Leitlinien nicht unbesehen mit dem zur Beurteilung eines Pflegefehlers gebotenen pflegetherapeutischen Standards gleichgesetzt resp. übernommen werden können. Lutz Barth (04.06.08)
OLG Brandenburg: Koloskopie
und Aufklärungspflichten! Quelle: IQB – Internetportal >>> mehr dazu <<< (pdf.) LSG Rheinland-Pfalz: Zum Anspruch auf Kostenerstattung für eine mobile Rampe Was war passiert?
Aus den Gründen: Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die Berufung gegen die beklagte Krankenkasse nicht begründet. Das SG hat die Klage gegen diese zu Recht abgewiesen. Die Beigeladene zu 1) – hier die Bundesagentur für Arbeit - ist jedoch auf den Hilfsantrag zu 1) des Klägers zu verurteilen, ihm die Kosten der selbst beschafften mobilen Rampe zu erstatten. Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de: LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.04.08 (Az. L 5 KR 115/06) >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) BSG: Vorgaben des Bewertungsausschusses für Psychotherapeuten-Vergütung überwiegend rechtmäßig Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 28.05.2008 entschieden, dass die vom Bewertungsausschuss zuletzt getroffenen Regelungen zur Berechnung von Mindestpunktwerten für bestimmte psychotherapeutische Leistungen überwiegend nicht zu beanstanden sind. »»» Quelle: BSG >>> Pressemitteilung Nr. 21/08 v. 28.05.08 <<< LSG Hessen: Fenstersturz und Opferentschädigung Flüchtet eine Person, die ihrer Freiheit beraubt wurde, mangels Alternativen aus dem Fenster im dritten Obergeschoss, so kann eine Opferentschädigung für die bei dem Sturz erlittenen Schäden nicht wegen grob vernunftwidrigen Verhaltens versagt werden, so eine aktuelle Entscheidung des LSG Hessen. Quelle: LSG Hessen >>> Mitteilung v. 28.05.08 <<< (pdf.)
Lückenhaftigkeit der
Dokumentation ergibt sich nicht ohne weiteres aus dem Nichtvorliegen eines sog.
Suizidbogens Leitsätze des Gerichts: 1. Der
Umstand, dass ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit einem, ihm bis
dahin unbekannten Patienten kurzfristig hintereinander zwei
Therapiegesprächssitzungen durchführt, in denen er mit dem Patienten einen so
genannten Suizidpakt schließt, obwohl der Patient jeweils die Frage nach der
Suizidalität verneint, lässt keinen Rückschluss darauf zu, dass gleichwohl bei
dem Patienten eine erkennbare akute Suizidgefahr bestanden hat.
Zum pauschalierten
Vergütungssystem der §§ 4 und 5 VBVG Leitsätze des Gerichts: 1. Es
lassen sich derzeit unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG keine
verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Pauschalierungssystem der §§ 4 und 5
VBVG erheben, da es keine tragfähigen Erkenntnisse für die Annahme gibt, dass
dieses Vergütungssystem bei einer generalisierenden Betrachtung des gesamten
Berufszweiges der Berufsbetreuung nicht zu auskömmlichen Einkommensverhältnissen
der Berufsbetreuer führt. Quelle: OLG-Niedersachsen.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) VG Gelsenkirchen: Dienstherr muss unzureichende Beihilfe für stationären Heimaufenthalt aufstocken Leitsatz des Gerichts: Reichen die Bezüge - hier Versorgungsbezüge-, die Leistungen der Beihilfe und die obligatorische Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten für einen stationären Pflegeheimaufenthalt einschließlich eines Minimums an Lebenskomfort nicht aus, hat der Fürsorgegeber im Rahmen seines Fürsorgeermessens für Abhilfe zu sorgen, soweit der Beihilfeberechtigte unverschuldet in die Notsituation geraten ist. Zur Entscheidung im Volltext gelangen Sie mit dem nachfolgenden Link >>> Quelle:
Justiz NRW.de >>>
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen; Urt. v. 18.04.2008
BAG - Aktuelle
Rechtsprechungsänderung: Bisher hat der Neunte Senat beim BAG § 17 Abs. 2 BErzGG so ausgelegt, dass der auf Grund einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub auch dann mit Ablauf des auf diese Elternzeit folgenden Urlaubsjahrs verfällt, wenn er wegen einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann. An dieser Rechtsprechung hält der Senat mit Urteil vom 20. Mai 2008 - 9 AZR 219/07 nicht mehr fest. Quelle: BAG >>> Pressemitteilung Nr. 40/08 <<< Neu SG Aachen: u.a. zur Erstattung der Kosten für Rufbereitschaft Was war passiert? Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für Rufbereitschaft sowie die Erstattung weiterer Kosten selbst beschaffter häuslicher Krankenpflege (HKP) ab 01.01.2006. Die 1978 geborene Klägerin leidet seit einem Verkehrsunfall im Januar 1998 an einer Querschnittslähmung ab dem Halsbereich mit Atemlähmung und Blasen-/Mastdarmlähmung sowie Zustand nach Blasenaugmentation mit dem Erfordernis 6-8-maliger täglicher Katheterisierung. Sie ist insbesondere wegen notwendiger künstlicher Beatmung auf Behandlungspflege rund um die Uhr sowie weitere Pflegeverrichtungen angewiesen. Ihre Pflege wird durch den von ihren Eltern und ihrem Bruder betriebenen Pflegedienst I. GmbH durchgeführt. Die Beklagte erstattet der Klägerin Kosten der HKP. Bis zum 31.12.2005 bestand zwischen der Beklagten und der HELIOS GmbH ein im Dezember 2004 nach § 132a Abs. 2 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geschlossener Versorgungsvertrag. Dieser sah in der Vergütungsvereinbarung (Anlage 2) eine Vergütungspauschale von 40,55 EUR je Stunde (Ziffer 1) und eine Fahrkostenpauschale von 5,75 EUR je Einsatz (Ziffer 2) vor. § 1 Ziffer 4 dieser Vergütungsvereinbarung lautete: "Die Kosten einer Rufbereitschaft sind mit der Vergütung nach Ziffer 1 abgegolten." Als ein neuer Versorgungsvertrag zwischen der Beklagten und der I. GmbH nicht zustande kam, schlossen die Klägerin und der Pflegedienst I. am 17.01.2006 ohne Beteiligung der Beklagten mit Wirkung am 01.01.2006 einen neuen HKP-Vertrag. In § 1 der Vergütungsvereinbarung (Anlage 2) zu diesem Vertrag vereinbarten die Klägerin und I. eine Vergütungspauschale von 50,15 EUR je Stunde (Ziffer 1) und eine Fahrkostenpauschale von 6,75 EUR je Einsatz (Ziffer 2). § 1 Ziffer 4 der Vergütungsvereinbarung dieses Vertrages lautet: "Die Kosten der Rufbereitschaft sind zusätzlich zu geleisteten Pflegeaufwandszeit mit 12,5 % der i. H. der Vergütungspauschale zu (1) zu regulieren." Die Beklagte trat diesem Vertrag nicht bei.»»» Nach Auffassung des SG Aachen ist die Klage nicht begründet! Quelle: Justiz NRW.de >>> SG Aachen, Urt. v. 04.03.08 (Az. S 13 KR 31/07) <<< (Volltext html) Neu VG Minden: Zimtkapseln sind Arzneimittel Kapseln mit Zimtextrakt, denen eine blutzuckersenkende Wirkung zugeschrieben wird, sind Arzneimittel, so dass VG Minden in einer aktuellen Entscheidung v. 14.05.08 (Az. 7 K 727/06). Die zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts hat das Produkt aus zwei Gründen als Arzneimittel angesehen: „Zum einen sei es wegen seiner Präsentation (arzneimitteltypische Verpackung, Vertrieb ausschließlich in Apotheken und Werbung, die sich an Personen mit Diabetes mellitus Typ II richtet) als Arzneimittel zu qualifizieren. Zum anderen habe das Präparat nach den vorgelegten Gutachten bei Personen mit dieser Erkrankung tatsächlich eine blutzuckersenkende Wirkung, die auch „arzneilich“ sei. Ohne arzneimittelrechtliche Zulassung dürfe es nicht verkauft werden“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Quelle: Justiz NRW.de >>> Mitteilung v. 14.05.08 <<< Neu BSG: Härtefallleistung nur bei höherem Pflegesatz Was war passiert? Die im Jahre 1912 geborene, bei der beklagten Pflegekasse versicherte Klägerin leidet an schwerer Demenz mit vollständiger Desorientierung, Wahrnehmungsstörungen, Apraxie, kompletter Harn- und Stuhlinkontinenz, Gang- und Standstörungen, Rumpfinstabilität, Sprachstörungen, Schwerhörigkeit, Osteoporose sowie degenerativen Gelenk- und Wirbelsäulenveränderungen. Sie lebt seit 1982 in einem Pflegeheim in Essen. Die
Beklagte gewährte ihr Sachleistungen bei vollstationärer Pflege nach der
Pflegestufe I ab 1.8.1998 und nach der Pflegestufe II ab 1.7.2000. Einen
Höherstufungsantrag vom 22.2.2005 lehnte die Beklagte nach Einholung von zwei
MDK-Gutachten ab, weil der zeitliche Mindestwert der Pflegestufe III von vier
Stunden täglicher Grundpflege nicht erreicht werde. Der 3.
Senat hat im Anschluss an sein Urteil vom 30.10.2001 (BSGE 89, 50 = SozR 3-3300
§ 12 Nr 1) bestätigt, dass die Anerkennung eines Härtefalls durch die
Pflegekasse bei stationärer Pflege voraussetzt, dass ein Versicherter wegen
seines außergewöhnlich hohen Pflegebedarfs einen gegenüber dem üblichen
Pflegesatz der Pflegeklasse III erhöhten Pflegesatz zu zahlen hat. Dies folgt
bereits aus § 43 Abs 3 Satz 1 SGB XI, der die Zahlung des erhöhten
Gesamtbetrages von bis zu 1.688 Euro monatlich davon abhängig macht, dass dies
zur Vermeidung von Härten notwendig ist - damit können nur finanzielle
Mehraufwendungen gemeint sein. Die Härtefall-Richtlinien vom 28.10.2005 haben
diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene und vom Senat in der oa Entscheidung
konkretisierte Rechtsfolge nur noch nachvollzogen. Neu BSG: Fahrten im rollstuhlgerecht umgebauten Privat-Kraftfahrzeug sind keine "Krankentransporte" Was war passiert? Die 1972
geborene Klägerin (schwerbehindert mit GdB 100 sowie Merkzeichen "B", "aG" und
"H") ist bei der beklagten KK versichert. Sie nimmt außerhalb ihres Wohnorts
zweimal wöchentlich an Rehabilitationssport-Gruppenveranstaltungen teil, zu
denen sie von einem Familienmitglied in einem rollstuhlgerecht umgerüsteten
privaten Kraftfahrzeug gefahren wird. Die Beklagte bezuschusst diesen
Rehabilitationssport. Den im Dezember 2004 gestellten Antrag der Klägerin auf
Kostenübernahme für die Fahrten im Zusammenhang mit dem Rehabilitationssport
lehnte die Beklagte ab, weil es sich weder um "Reisekosten" ( § 53 SGB IX)
handele noch um Kosten für "Krankentransporte" ( § 60 Abs 2 Nr 3 SGB V) oder für
"Fahrten zu einer ambulanten Behandlung" ( § 60 Abs 1 Satz 3 SGB V). Die dagegen
erhobene Klage ist ebenso wie die Berufung der Klägerin mit Blick auf die seit
1.1.2004 geltenden Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung der GKV vom
14.11.2003 (BGBl I 2190; GMG) erfolglos geblieben: Fahrkosten seien in der
ambulanten Versorgung seither grundsätzlich nicht mehr erstattungsfähig,
Härtefälle aus rein finanziellen Gründen nicht vorgesehen (so schon BSG SozR
4-2500 § 60 Nr 1). Ein Anspruch aus § 60 Abs 5 SGB V iVm § 53 Abs 1 bis 3 SGB IX
scheide aus, weil Rehabilitationssport selbst keine "medizinische Leistung zur
Rehabilitation" sei, sondern eine davon zu unterscheidende "ergänzende
Leistung". Die zwischen Rehabilitationsträgern und Behindertenverbänden am
1.10.2003 geschlossene "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das
Funktionstraining" begründe keine weitergehenden Ansprüche. Sie hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Fahrten zum Rehabilitationssport gegen die beklagte AOK. Fahrten im rollstuhlgerecht umgebauten Privat-Kraftfahrzeug sind keine "Krankentransporte" iS von § 60 Abs 2 Nr 3 SGB V. Auch "Fahrten zu einer ambulanten Behandlung" ( § 60 Abs 1 Satz 3 SGB V in Verbindung mit den Krankentransport-Richtlinien) liegen nicht vor, weil zur Krankenbehandlung iS des SGB V nur Maßnahmen mit Behandlungs- und Therapiecharakter gehören, die einen eindeutigen Krankheitsbezug aufweisen, nicht aber allgemeine Maßnahmen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit; das SGB V unterscheidet bewusst zwischen "Behandlung einer Krankheit" und "medizinischer Rehabilitation". § 60 Abs 1 SGB V kann auch nicht erweiternd als allgemeine Härteregelung ausgelegt werden. Ein Anspruch auf Fahrkosten lässt sich ferner nicht aus § 60 Abs 5 SGB V iVm § 53 Abs 1 bis 3 SGB IX ableiten, weil danach nur Fahrkosten im Zusammenhang mit Leistungen zur "medizinischen Rehabilitation" übernommen werden. Rehabilitationssport ist im Rechtssinne keine solche Leistung, sondern selbst nur als "ergänzende" Leistung ausgestaltet. Ein Anspruch der Klägerin ergibt sich schließlich weder aus der Einweisungsvorschrift des § 44 Abs 1 Nr 5 SGB IX noch aus der "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1.10.2003", die Ansprüche über die gesetzlichen Detailregelungen hinaus nicht erweitert. Der Senat hatte keinen Anlass, über Leistungszuständigkeit und Leistungspflicht eines anderen Trägers zu entscheiden. Quelle: >>> BSG, Urt. v. 22.04.08 (Az. B 1 KR 22/07 R - Terminbericht <<< Neu LG Köln: Einsatz von Lagerungshilfen bei einer OP zwingend notwendig Das Nichtverwenden von Lagerungshilfen im Rahmen einer mehrstündigen Operation insbesondere im Kniebereich ist ein Verstoß gegen den ärztlichen Standard, so dass Landgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung. Die Klägerin hat ihre Behandlungsfehlerbehauptungen zum großen Teil bewiesen. Auf Grund der Beweisaufnahme steht fest, dass die Klägerin innerhalb der 12-stündigen Operation nicht ordnungsgemäß gelagert war. Zum anderen sind den Mitarbeitern der Beklagten bei Diagnose und Versorgung des postoperativ aufgetretenen Kompartment-Syndroms entscheidende Versäumnisse unterlaufen. Dies folgt aus den sehr gut nach-vollziehbaren und überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen, der als Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie an der Charité in besonderer Weise zur Beantwortung der streitgegenständlichen Fragen berufen ist. Die Landgericht folgt dem Sachverständigen nach eigener Prüfung seiner Darlegungen, die für die Kammer nachvollziehbar und überzeugend sind. Daraus ergibt sich folgendes: Bezüglich der Art und Weise der Lagerung war die Lagerung in Rückenlage unverzichtbar. Ob eine Lagerung auf Gelmatten, wie von der Beklagten behauptet stattgefunden hat, kann dahin stehen. Denn jedenfalls sind bei der Lagerung der Klägerin in der Operation nicht die vom Sachverständigen für erforderlich gehaltenen Lagerungshilfen wie Keile unter der Lendenregion und unter den Knien verwendet worden. Die Beklagten haben zwar behauptet, dass Gelmatten verwendet worden seien. Dass allerdings auch die erwähnten Lagerungshilfen für die Lendenregion und insbesondere unter den Knien verwendet wurden, wird von Beklagtenseite nicht behauptet. Auch nach Vorlage des Sachverständigen-Gutachtens und entsprechendem Vortrag des Kläger-Vertreters hat die Beklagte ihren Vortrag zur Lagerung nicht ergänzt. Das Nichtverwenden von Lagerungshilfen insbesondere im Kniebereich ist ein schlechthin unverständlicher Verstoß gegen den ärztlichen Standard. Der Sachverständige hat sich einen solchen Verstoß nicht vorstellen können, weil es aus seiner Sicht selbstverständlich sei, dass die erwähnten Lagerungshilfen verwendet werden: Hierbei handele es sich um einen selbstverständlichen Standard, der in jedem Operationssaal vorgehalten werde. Damit handelt es sich bei dem Unterlassen einer Lagerungshilfe insbesondere mit der Knierolle um einen unverständlichen Elementarverstoß, der schlechthin nicht vorkommen kann. Rechtlich ist dies ein grober Behandlungsfehler. Quelle: Justiz.NRW.de >>> LG Köln, Urt. v. 19.03.2008 (Az. 25 O 180/05) <<< Neu OLG Koblenz: Träger psychiatrischer Fachklinik haftet für Suizidversuch Was war passiert? Eine damals 56 Jahre alte Patientin hatte bis zu ihrer stationären Aufnahme in einer psychiatrischen Fachklinik bereits zahlreiche Suizidversuche unternommen. Während ihres Klinikaufenthaltes versuchte sie, sich zunächst mit Tabletten und später mit einem Bademantelgürtel das Leben zu nehmen. Bei einem weiteren Selbstmordversuch zündete sie mit einem Feuerzeug ihre Kleidung an. Hierbei erlitt sie schwerste Verbrennung. Für die dadurch entstandenen Behandlungskosten haftet nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz (Urteil vom 26. September 2008, Az.: 10 O 561/04) die Klinik, da deren Mitarbeiter den Unfall durch konkrete Sicherungsmaßnahmen hätten vermeiden müssen. Gegen das erstinstanzliche Urteil des LG hat die Klinik die Berufung eingelegt. Die Berufung hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz durch Beschluss vom 3. März 2008 zurückgewiesen (Az.: 5 U 1343/07). Danach war das Krankenhauspersonal aufgrund der Vorgeschichte der Patientin dazu verpflichtet, alle Gefahren abzuwenden und für die Überwachung und Sicherung der Patientin Sorge zu tragen. Es wäre sicherzustellen gewesen, dass die unüberwachte Patientin keinen Zugriff auf Feuerzeuge oder sonstige für eine Selbstgefährdung geeignete Gegenstände hat. Quelle: OLG Koblenz >>> Medienmitteilung <<< Arbeitsrecht: BAG: Entschädigungspflicht nach geschlechtsspezifischer Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei Stellenbesetzung „Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber, so hat die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht, wenn sie außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vermuten lassen. An diesen weiteren Tatsachenvortrag sind keine strengen Anforderungen zu stellen.“ »»» Quelle: BAG >>> Pressemitteilung Nr. 35/08 v. 24.04.08 <<< Arbeitsrecht: LAG Rheinland - Pfalz: Nichtigkeit einer Kündigung per Telefax Was war passiert? Die Parteien streiten u.a. darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis infolge einer Eigenkündigung der Klägerin, die diese mit per Telefax an die Beklagte übermittelten Schreiben vom 14.12.2006 zum 15.01.2007 erklärt hatte, seine Beendigung gefunden hat. Aus den Entscheidungsgründen: Dass eine per Telefax erklärte Kündigung die nach >>> § 623 BGB (1)<<< erforderliche Schriftform nicht wahrt, entspricht nahezu einhelliger Auffassung in Literatur (vgl. etwa KR-Kündigungsschutzgesetz/Spilger, 8.Auflage, § 623 BGB, Rz. 121) und Rechtsprechung (z. B. LAG Rheinland-Pfalz 21.01.2004, 10 Sa 475/03, LAG-Report 2005, 43 ff.). Die deshalb nach >>> § 125 Satz 1 BGB (2)<<< eingetretene Rechtsfolge der Nichtigkeit der Kündigung entfällt auch nicht deshalb, weil die Beklagte mit der nicht formgerechten Kündigung einverstanden gewesen ist. Ein derartiges Einverständnis ersetzt den Mangel der Form nicht (KR-Kündigungsschutzgesetz, a.a.O., Rz. 133). Die Berufungskammer teilt auch die Auffassung des Arbeitsgerichts, dass es der Klägerin in vorliegendem Fall nicht nach Treu und Glauben (>>> § 242 BGB (3)<<<) verwehrt ist, sich auf den Formmangel zu berufen. Die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform kann zwar ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen. Grundsätzlich ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form jedoch zu beachten, damit die Formvorschriften des Bürgerlichen Rechts nicht ausgehöhlt werden (>>> BAG 16.09.2004 - 2 AZR 659/03 <<< -, EzA § 623 BGB 2002, Nr. 1). Formvorschriften dürfen im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer Acht gelassen werden, sondern nur, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, eine Rechtsposition an einem Formmangel scheitern zu lassen. Hierbei sind strenge Maßstäbe anzulegen. Das Ergebnis darf die betroffene Partei nicht bloß hart treffen, sondern es muss schlechthin untragbar sein (BGH vom 24.04.1998 - V ZR 197/97; LAG Rheinland-Pfalz 12.07.2007 - 2 TaBV 74/06; KR-Kündigungsschutzgesetz, a.a.O., Rz. 200). Quelle: Justiz Rheinl.- Pfalz >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) ____________________________
Gesetzesnormen: >>> zurück <<<
§
125 Nichtigkeit wegen
Formmangels >>> zurück <<< §
242 Leistung nach Treu und
Glauben >>> zurück <<< LG München I: Kündigung eines Heimvertrages Ein Heim haftet in der Regel nicht für den Verlust von Wertsachen. Ferner bestehe auch kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Dies gelte zumindest dann, wenn der Heimvertrag keine besonderen Regelungen diesbezüglich trifft, so das Landgericht München I in einer aktuellen Entscheidung v. 29.03.08 (Az. 31 S 24439/07). Quelle: Landgericht München I >>> Mitteilung v. 08.04.08 <<< BGH: Lebenslange Freiheitsstrafe für Berliner Krankenschwester bestätigt Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Revision der angeklagten Krankenschwester zu entscheiden. Er hat das Rechtsmittel überwiegend verworfen, allerdings den Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Angeklagte wegen Mordes in drei Fällen sowie wegen Totschlags in zwei Fällen verurteilt ist, was die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe unberührt lässt. Quelle: BGH >>> Pressemitteilung Nr. 68 v. 07.04.08 <<< (html) Vgl. dazu auch den >>> Beschluss des BGH v. 03.04.08 (Az. 5 StR 525/07) <<< (pdf.) Arbeitsrecht: BAG: Tarifwechsel nach Übertragung einer Krankenhausküche „Bei einem Betriebs- oder Betriebsteilübergang werden die in dem veräußerten Betrieb geltenden Rechte und Pflichten aus tariflichen Normen nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des auf den neuen Inhaber übergegangenen Arbeitsverhältnisses, wenn dieser nicht an diese Tarifverträge gebunden ist. Das gilt nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch einen anderen Tarifvertrag geregelt sind. Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die kongruente Tarifbindung voraus, dh. der andere Tarifvertrag muss kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das übergegangene Arbeitsverhältnis gelten. Zuvor ist aber in jedem Falle erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis überhaupt in den Geltungsbereich des anderen Tarifvertrages fällt.“ »»» (Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 09.0408 – Az.: 4 AZR 164/07) Quelle: Bundesarbeitsgericht >>> Pressemitteilung Nr. 29/08 <<< Schmerzensgeld für die Sendung von Filmaufnahmen in der Psychiatrie Das Landgericht München I hat mit Urteil v. 20.03.08 (Az. 7 O 12954/05) einem Psychiatriepatienten 30.000 EUR Schmerzensgeld wegen Filmaufnahmen zugesprochen, da insoweit die Kammer einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers angenommen hat. Eine zentrale Frage hierbei war, ob der Kläger seine Zustimmung zu den Filmaufnahmen erteilt hat bzw. ob er – ggf. durch schlüssiges Verhalten – diese hierzu überhaupt hat erteilen können. Der ärztliche Direktor hatte die Patienten, die auf dem Gang der Station versammelt waren, vor den Filmaufnahmen gebeten, auf ihr Zimmer zu gehen, wenn sie nicht gefilmt werden wollten; der Regisseur hatte daraufhin die Patienten gefragt, wer mitwirken wolle und nochmals darauf hingewiesen, dass nur gefilmt werde, wer damit einverstanden sei. Daraus, dass der Kläger geblieben sei und im weiteren Verlauf sogar mehrmals versucht habe, ins Bild zu kommen, sei - so die Beklagten - die Einwilligung des Klägers zu schließen gewesen. Dieser Auffassung haben sich die erkennende Kammer nicht angeschlossen, nachdem der gerichtlich bestellte Sachverständige erläutert hatte, dass der Kläger in seinem Zustand der "psychotischen Ambivalenz" zu bewusst-rationalen Entscheidungen gar nicht in der Lage gewesen sei: Die Erkrankung des Klägers zeichne sich gerade dadurch aus, dass er sich in der akuten Phase nicht entscheiden könne und daher mal so, mal anders und dann auch wieder gar nicht entscheide. Gerade impulshaftes und provokantes Verhalten - wie das sich-ins-Bild-Drängen - sei Teil des Krankheitsbildes. Quelle: >>> Mitteilung (19/08) des Landgerichts München v. 01.04.08 <<< (html)
Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl Behinderte, die in einem Kraftfahrzeug nur in einem Rollstuhl sitzend transportiert werden können und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Schulpflicht auf einen solchen Transport angewiesen sind, haben gegen die gesetzliche Krankenversicherung Anspruch auf Gewährung eines so genannten Kraftknotens als Zubehör zu ihrem Rollstuhl, so dass LSG Rheinland-Pfalz in einer Entscheidung v. 21.02.08 (Az. L 5 KR 129/07) Quelle: LSG Rheinland-Pfalz >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) Fixierung einer Betroffenen zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft ist nicht genehmigungsfähig. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7.2.2008, 19 Wx 44/07 Was war passiert? Die Betroffene steht unter Betreuung. Sie leidet an einer chronisch paranoiden, halluzinatorischen Psychose und einem Diabetes mellitus Typ I und ist - vermutlich aufgrund eines frühkindlichen Hirnschadens - intellektuell minderbegabt. Die Betreuung erstreckt sich auf die Aufgabenkreise Vermögenssorge, Sorge für die Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung. Zudem ist ein Einwilligungsvorbehalt für den Abschluss von Mietverträgen angeordnet. Die Betroffene hat regelmäßig sexuellen Kontakt mit Männern. Sie hat mehrfach geäußert, sie wolle Kinder bekommen. Die Betreuerin regte mit Schreiben vom 10. Januar 2006 (AS 941) an, eine Sterilisationsbetreuung einzurichten. Sie machte geltend, die Betroffene habe regelmäßig Kontakt zu Männern und habe den erklärten Wunsch, unbedingt ein Kind zu bekommen. Die Betroffene lehne sämtliche Verhütungsmittel vehement ab. Eine Schwangerschaft wäre für die Betroffene lebensbedrohend. Zugleich legte die Betreuerin ein ärztliches Attest des Dr. med. R. vom 14. Dezember 2005 (AS 943) vor. Das Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - Schopfheim wies die Betreuerin darauf hin, dass eine Sterilisation gegen den Willen der Betroffenen nicht möglich sei (AS 943 verso). Daraufhin hielt die Betreuerin ihren Antrag, eine Sterilisationsbetreuung einzurichten, nicht mehr aufrecht. Mit Schreiben vom 24. Januar 2006 (AS 945) beantragte sie stattdessen, eine freiheitsentziehende Maßnahme gemäß § 1906 Abs. 4 BGB zu genehmigen. Der Betroffenen solle eine 3-Monatsspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft mittels körperlichen Zwangs durch Festhalten verabreicht werden. Nach Anhörung der Betroffenen genehmigte das Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - Schopfheim am 24. April 2006 (AS 967) „die Fixierung der Betroffenen zum Zwecke der Verabreichung einer 3-Monatsspritze“ bis zum 24. April 2007. Quelle: Landesrechtsprechung BW.de >>> Zum Beschluss im Volltext <<< (html) Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen. Das BVerfG streicht die Obergrenzen für steuerlichen Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen (BVerfG v. 13.02.08 (Az. 2 BvL 1/06)) Quelle: Bundesverfassungsgericht >>> Zum Beschluss im Volltext <<< (html) Nachbarschaftliches Zusammenleben mit Pflegebedürftigen erfordert ein erhöhtes Maß von Toleranzbereitschaft OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.3.2007 (Az. 14 U 43/06) Leitsätze:
Quelle: Landesrechtsprechung BW.de >>> Zum des Beschluss des OLG im Volltext <<< (html) Neu Hausärzte müssen nicht bei jedem Patienten den Blutdruck messen! Dennoch ist Vorsicht geboten! Das OLG München hat in einer Entscheidung v. 01.03.2007 (Az. 1 U 4028/06) entschieden, dass ein praktischer Arzt ungeachtet der Beschwerden und der persönlichen Konstitution eines Patienten nicht verpflichtet ist, zu Beginn oder im Verlauf der Behandlung stets vorsorglich den Blutdruck zu messen, um den Gefahren einer Hypertonie vorzubeugen. Quelle: IQB – Internetportal >>> Zur Entscheidungsrezension <<< (pdf.) OLG Saarbrücken: Zu den Aufsichtspflichten einer Pflegeeinrichtung Hat sich das Pflegepersonal davon überzeugt, dass ein halbseitig gelähmter Heimbewohner noch dazu in der Lage ist, sich im Außengelände ohne fremde Hilfe aktiv im Rollstuhl fortzubewegen, besteht keine Veranlassung für ein Verbot, das Heim mit dem Rollstuhl unbegleitet zu verlassen; auch ist die Heimleitung nicht gehalten, den Heimbewohner beim oder nach dem Verlassen des Gebäudes ständig zu beobachten. Quelle: Rechtsprechung Saarland.de - OLG Saarbrücken Urteil vom 29.1.2008, 4 U 318/07-115 >>> zur Entscheidung im Volltext <<< (html) ALTENHEIM-Rechtsrat im aktuellen Vincentz.net - Newsletter - 04.03.2008: Zum Umgang mit Entscheidungssituationen am Lebensende Kurze Anmerkung v. Lutz Barth (04.03.08) In dem aktuellen Vincentz.net – Newsletter wird u.a. auf den Beschluss des AG Siegen v. 28.09.07 (Az. 33 XVII B 710) zur
hingewiesen. Dem Beschluss des AG Siegen kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, als dass dieser sich ausführlich den Fragen der Ermittlung des Willens widmet und in der Literatur sicherlich zu lebhaften Diskussionen führen wird. Insbesondere der im Newsletter dargelegte Leitsatz Nr. 2 „Ein menschenfreundlicher Umgang mit Kranken und Sterbenden kann der Würde des Menschen gerechter werden als die schnelle Beendigung des Lebens.“ ist lediglich aus den Entscheidungsgründen entlehnt. Hinzuweisen ist an dieser Stelle zunächst darauf, dass es sich nicht (!) bei den im Vincentz.net-Newsletter erwähnten Leitsätze um die sog. amtlichen Leitsätze des AG Siegen handelt, sondern vielmehr um die Leitsätze der jeweiligen Bearbeiter. Ich darf die Stelle im Kontext (!)aus dem Beschluss hier zitieren: „Insoweit muss hingenommen werden, dass die Betroffenen ein Leben erdulden muss, welches sie, ihre Angehörigen und andere nahestehende Personen möglicherweise als "lebensunwürdig" empfinden. Das Gericht gibt aber auch zu bedenken, dass ein menschenfreundlicher Umgang mit Kranken und Sterbenden der Würde des Menschen gerechter werden kann als die schnelle Beendigung des Lebens. Tod oder Qual müssen sich nicht alternativlos gegenüberstehen (Landau, ZRP 2005, 50 (51)). Die Betreuerin wird deshalb auch zu prüfen haben, ob die Möglichkeiten der Würdewahrung durch Pflege und Zuwendung ausgeschöpft sind oder ob möglicherweise die Unterbringung der Betroffenen in einer anderen Einrichtung in Betracht kommt, welche besser auf die Bedürfnisse hochgradig dementer Bewohner spezialisiert ist.“ In diesem Sinne darf daher auf den Beschluss des AG Siegen im Volltext auf der Internetseite der Rechtsprechungsdatenbank NRW unter dem folgenden Link verwiesen werden >>> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html Der Beschluss selbst gibt zum Nachdenken besonderen Anlass und wird demnächst in einer gesonderten Urteilsrezension zu diskutieren sein. Gerade im Hinblick auf den vermeintlichen Leitsatz Nr. 2 des AG Siegen muss nachdenklich stimmen, dass das Gericht höchst subjektiv seine Auffassung darlegt, was als „gerecht“ zu erscheinen hat. Dazu aber demnächst mehr. Lutz Barth (04.03.08) Arbeitsrecht: ArbG Hamburg - Religionszugehörigkeit und Gleichbehandlung bei Bewerbung Mit Urteil v. 04.12.2007 (Az. 20 Ca 105/07) hat das Arbeitsgericht Hamburg einer muslimischen Bewerberin wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot eine angemessene Entschädigung (hier: drei Monatsverdienste) zugesprochen. Leitsätze des Gerichts „Der Ausschluss einer muslimischen Bewerberin aus dem Auswahlverfahren um die Besetzung einer von einer Einrichtung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland ausgeschriebenen Stelle einer Sozialpädagogin für ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des Bundes finanziertes Projekt zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten wegen Nichtzugehörigkeit zur christlichen Religion verstößt in unzulässiger Weise gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG und begründet einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 15 AGG. Die Voraussetzungen für eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der evangelischen Kirche oder auf eine nach der Art der Tätigkeit gerechtfertigte berufliche Anforderung im Sinne von § 9 AGG sind in einem solchen Fall nicht gegeben.“ Quelle: Hamburg.de – Urteilsdatenbank – zur Entscheidung im Volltext >>> ArbG Hamburg Urteil vom 4.12.2007 (Az. 20 Ca 105/07) (html) BSG: Keine Versorgung mit «Lorenzos Öl» auf Kosten der Krankenkasse Bei Lorenzos Öl handelt es sich weder um ein Heil- noch um ein Hilfsmittel, sondern entweder um ein nicht zugelassenes Fertigarznei- oder um ein Lebensmittel. In beiden denkbaren Fällen besteht jedoch keine Leistungspflicht der Beklagten, so dass BSG in einer aktuellen Entscheidung v. 28.02.08 (Az. B 1 KR 16/07). Quelle: juris.Bundessozialgericht >>> Medieninformation Nr. 10/08 <<< Arbeitsrecht: Billiglohnklausel im Arbeitsvertrag – Stundenlohn von 5.-- € sittenwidrig Mehrere Kammern des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven haben in ähnlich gelagerten Verfahren entschieden, dass ein vereinbarter Stundenlohn von 5 € für Arbeitnehmer/innen, die als Auspackhilfen in Supermärkten beschäftigt sind, sittenwidrig niedrig ist, da er um mehr als ein Drittel unter der Vergütung des Tarifvertrages der Branche (von zuletzt 9,70 €) zurückbleibt. Der Arbeitgeber ist deshalb verurteilt worden, den Arbeitnehmerinnen die tarifliche Vergütung nachzuzahlen. Quelle: Arbeitsgericht Bremen – Bremerhaven >>> Pressemitteilung 02/08 v. 18.02.08 <<< Behandlung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses ist auch dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn Patient oder Betreuer hierzu ihr Einverständnis erteilt haben. Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss v. 31.01.08 in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung BGHZ 38, 49 und vom 19. Januar 1984 - III ZR 172/82 = NJW 1985, 677) daran festgehalten, dass die Behandlung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses auch dann öffentlich-rechtlicher Natur ist, wenn sie im Einverständnis des Patienten und seines Betreuers und nicht etwa aufgrund einer hoheitlichen Unterbringung erfolgt. Nach der Rechtsauffassung des BGH ist die Grundlage für Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern daher die Amtshaftung und nicht etwa eine privatrechtliche Haftung wegen positiver Vertragsverletzung. Aus den Gründen: Der III. Zivilsenat hat bereits in seinem Urteil BGHZ 38, 49 entschieden, „dass die Behandlung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses auch dann öffentlich-rechtlicher Natur ist, wenn sie im Einverständnis des Patienten und nicht etwa aufgrund einer hoheitlichen Unterbringung erfolgt. Der Senat hat sich hierbei von der Erwägung leiten lassen, dass die Aufgabe des Landeskrankenhauses in der Verwahrung und Heilbehandlung von Geistes- und Gemütskranken und gegebenenfalls auch in dem Schutz der Außenwelt vor ihnen besteht. Es geht also um Aufgaben, die schon seit langem vom Staat als öffentliche Aufgaben angesehen werden und die im Rahmen sozialstaatlicher, mithin öffentlicher Pflichten des Staates liegen. Der Wahrnehmung von Hoheitsbefugnissen steht nicht entgegen, dass der Patient selbst sich mit der Aufnahme einverstanden erklärt hat. Diese Einverständniserklärung hat nicht die Bedeutung, dass damit etwa die Regelung des Verhältnisses des Krankenhauses zu den mit der Unterbringung einverstandenen Patienten zum Gegenstand einer bürgerlich-rechtlichen vertraglichen Abmachung gemacht wird. Der Einverständniserklärung kommt vielmehr lediglich einmal die Bedeutung zu, dass es bei ihrem Vorliegen des besonderen in den Unterbringungsgesetzen geregelten Unterbringungsverfahrens nicht bedarf. Zum anderen bedeutet das Einverständnis des Betroffenen mit der Unterbringung, dass die mit dieser in einer geschlossenen Anstalt verbundenen Freiheitsbeschränkungen weder im Blick auf die Bestimmungen des Art. 104 GG und des § 823 Abs. 1 BGB noch im Blick auf strafrechtliche Vorschriften rechtswidrig sind. Dementsprechend ist die hier in Rede stehende Einverständniserklärung nicht Rechtsgeschäft oder Willenserklärung im technischen Sinne, sondern die Gestattung von Handlungen oder sonstigen Maßnahmen, die in rechtlich geschützte Güter des Betroffenen eingreifen. Aus alledem folgt, dass das Einverständnis der Versicherten mit ihrer Aufnahme in das Landeskrankenhaus für die Frage, ob die Rechtsbeziehungen zwischen ihr und dem Landeskrankenhaus dem bürgerlichen Recht zuzuordnen sind oder nicht, nicht von entscheidender Bedeutung ist (Senatsurteil BGHZ 38, 49, 53 f). Entgegen der Betrachtungsweise der Beschwerde ändert sich daran durch das Hinzutreten der weiteren Einverständniserklärung des Betreuers nichts. Diese besagt lediglich, dass auch aus seiner Sicht gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen keine Einwände bestehen.“ Quelle: BGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - III ZR 186/06 >>> zum Beschluss im Volltext <<< (pdf.) Arbeitsrecht: Unterschreiten der Ausbildungsvergütung im Krankenpflegebereich um mehr als 20 Prozent nur ausnahmsweise angemessen, BAG, Urt. v. 19.02.2008 (Az.: 9 AZR 1091/06) Der Träger der Ausbildung hat Schülern nach § 12 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Für die Angemessenheitskontrolle gelten die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zu § 10 Abs. 1 BBiG aF (heute § 17 Abs. 1 BBiG) entwickelt hat. Die Besonderheit der Krankenhausfinanzierung durch Budgetierung beschränkt die Angemessenheitskontrolle nicht. Die angemessene Ausbildungsvergütung orientiert sich nicht am Budget, sondern ist bei der Festlegung des Budgets zu berücksichtigen. Unterschreitet die vereinbarte Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Parteien das Tarifniveau um mehr als 20 %, ist sie nur ausnahmsweise angemessen. Eine solche Ausnahme kann zB anzunehmen sein, wenn Ausbildungsplätze für Personengruppen geschaffen werden, die sonst nur unter erheblichen Schwierigkeiten einen Ausbildungsplatz finden könnten, und die Ausbildung teilweise oder vollständig durch öffentliche Gelder finanziert wird, so dass BAG in seiner aktuellen Entscheidung. Quelle: BAG - Pressemitteilung Nr. 13/08 >>> zur Mitteilung im Volltext <<< Keine einstweilige Anordnung bei gesicherter "Offlabel-use-Behandlung" Die Antragstellerin (ASt.) begehrt im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens die Versorgung mit dem Immunglobulin Octagam®, einer Lösung zur intravenösen Infusion, über den Zulassungsbereich hinaus im sog. "off-label-use". Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>> LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.01.2008, L 16 B 102/07 KR ER <<< (html) Arzt trägt Darlegungs- und Beweispflicht für die Erbringung von abgerechneten Leistungen Ein Arzt muss beim Honorarprozess nicht nur die tatsächliche Erbringung der abgerechneten Leistungen, sondern auch deren medizinische Notwendigkeit beweisen, so das OLG Nürnberg in einem Urteil vom 21.12.2007 (Az. 5 U 2308/05). Der Kläger ist ein Arzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie und hat die Beklagte auf Zahlung von Honorar für ärztliche und kieferchirurgische Leistungen in der Zeit vom 18.07.1995 bis 15.02.1996 in Anspruch genommen. Quelle: Jurion.de Arbeitsrecht: ArbG Hamburg: Religionszugehörigkeit und Gleichbehandlung bei Bewerbung Mit Urteil v. 04.12.2007 (Az. 20 Ca 105/07) hat das Arbeitsgericht Hamburg einer muslimischen Bewerberin wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot eine angemessene Entschädigung (hier: drei Monatsverdienste) zugesprochen. Leitsätze des Gerichts „Der Ausschluss einer muslimischen Bewerberin aus dem Auswahlverfahren um die Besetzung einer von einer Einrichtung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland ausgeschriebenen Stelle einer Sozialpädagogin für ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des Bundes finanziertes Projekt zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten wegen Nichtzugehörigkeit zur christlichen Religion verstößt in unzulässiger Weise gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG und begründet einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 15 AGG. Die Voraussetzungen für eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der evangelischen Kirche oder auf eine nach der Art der Tätigkeit gerechtfertigte berufliche Anforderung im Sinne von § 9 AGG sind in einem solchen Fall nicht gegeben.“ Quelle: Hamburg.de – Urteilsdatenbank – zur Entscheidung im Volltext >>> ArbG Hamburg Urteil vom 4.12.2007 (Az. 20 Ca 105/07) (html) LSG Hessen: Eingliederungshilfe für Behinderte darf nicht willkürlich gekürzt werden Behinderte Menschen haben zum Ausgleich für ihre eingeschränkten Möglichkeiten, am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe, so dass LSG Hessen in einer aktuellen Entscheidung v. 22.01.08 (Az. L 9 SO 162/07 ER). Die Eingliederungshilfe für Behinderte darf nach der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts nicht willkürlich gekürzt werden, solange sie dem Ziel der sozialen Integration förderlich ist. Was war passiert? Einem jungen Mann aus dem Kreis Gießen, der an Autismus leidet, wurden die Betreuungsstunden von 13 auf 3 Stunden im Monat gekürzt.. Der 22Jährige arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und hatte bisher jeden Freitag mit einem Betreuer Waldausflüge gemacht und dabei Holz gesammelt und verarbeitet. Die enge Bezugsperson und der soziale Kontakt zu ihr hätten, so die Ärzte des behinderten Mannes, seine aggressiven Schübe stark reduziert und seine soziale Integration verbessert. Der Landkreis Gießen, der für die Eingliederungshilfe zuständig ist, argumentierte hingegen, der junge Mann sei selbständiger geworden, in der Werkstatt für Behinderte nicht auffällig geworden und daher mit 3 Betreuungsstunden im Monat ausreichend versorgt. Im konkreten Fall sprachen die Darmstädter Richter dem Kläger jetzt wöchentlich 2,5 Betreuungsstunden zu, weil sie es für erwiesen hielten, dass bei einer autistischen Störung eine regelmäßige wöchentliche Betreuung notwendig ist. Quelle: LSG Hessen – Pressemitteilung v. 22.01.08 (pdf.)
>>> Zur Befangenheit eines Sachverständigen im Arzthaftungsprozess <<< >>> LG München I: Kein Schadensersatz für im Krankenhaus zerstörte Brille >>> BGH entscheidet über die Zulässigkeit der Vertretung bei sog. Chefarztbehandlung >>> Keine Personalunion von Heimleitung und verantwortlicher Pflegeperson! >>> Krankenkasse muss häusliche Krankenpflege auch außer Haus zahlen
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