|
|
|
|
BSG: Kein subjektiv-öffentliches Recht auf Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 Abs 3 SGB XI BSG, Urt. v. 18.05.11 (Az. B 3 P 5/10 R) Was war passiert? Aus der Terminvorschau Nr. 17/2011 des BSG:
Es ist streitig, ob
die Klägerin von den Pflegekassen die Anerkennung als verantwortliche
Pflegefachkraft (vPfK) nach § 71 Abs 3 SGB XI verlangen kann und ob die
Pflegekassen hierüber eine Anerkennungserklärung abzugeben haben.
Das LSG hat
die Berufung der Klägerin zurückgewiesen: Zwar sei ein Feststellungsinteresse
bezüglich eines konkreten Rechtsverhältnisses zu bejahen. In der Sache könne das
Feststellungsbegehren jedoch keinen Erfolg haben, weil die § § 71 und 72 SGB XI
keine individuellen Ansprüche von Arbeitnehmern regelten, sondern nur die
Qualitätsanforderungen an Pflegeeinrichtungen. Ein formelles
Anerkennungsverfahren als vPfK sehe das Gesetz nicht vor (Urteil vom 10.3.2010).
Quelle: Terminvorschau Nr. 17/2011 des BSG >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11942 <<< (html)
Der 3. Senat des
Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 18. Mai 2011 wie folgt: Die Vorschrift regelt die Beziehung der Pflegekassen zu den Leistungserbringern, und zwar hier konkret die Voraussetzungen zum Abschluss von Versorgungsverträgen. Um indes einen Zulassungsantrag ordnungsgemäß in die Wege leiten und begründen zu können, haben Einrichtungsträger allerdings einen Auskunftsanspruch gegen die Pflegekassen - etwa zur Frage, ob eine Pflegefachkraft die Voraussetzungen des § 71 Abs 3 SGB XI erfüllt. Daraus folgt als Rechtsreflex auch ein Anspruch der Pflegefachkraft gegen die Pflegekassen auf Auskunftserteilung. Zum Zeitpunkt der damaligen Antragstellung (Februar 2008) hatten die Beklagten jedoch zutreffend darauf abgestellt, dass die Klägerin in der maßgeblichen Rahmenfrist von fünf Jahren nicht über die erforderliche Berufserfahrung von zwei Jahren verfügte und eine Verlängerung der Rahmenfrist wegen der Absolvierung eines 22monatigen Lehrgangs "Pflegemanagement" nicht in Betracht kam, da es an einem vom Gesetz geforderten staatlich anerkannten Abschluss fehlte.
Auf entsprechenden
Hilfsantrag der Klägerin hat der Senat jedoch festgestellt, dass die Beklagten
zukünftig verpflichtet sind, einer Pflegefachkraft stichtagsbezogen Auskunft zu
der Frage zu erteilen, ob sie die Voraussetzungen für die Tätigkeit einer
verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 Abs 3 SGB XI in einer ambulanten oder
stationären Pflegeeinrichtung erfüllt…
BGH, Urt. v. 09.06.11 (Az. III ZR 203/10)
OLG Köln: Zu den Obhutspflichten einer Einrichtung für Tagespflege OLG Köln, Beschl. v. 25.08.10 (Az. 5 U 73/10)
Zu den Obhutspflichten eines Pflegeheims (hier: Sturz) Erstinstanzliche Entscheidung (LG Wuppertal, Urt. v. 01.07.09 (Az. 3 O 74/09)) und ein entsprechender Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf v. 16.02.10 (Az. I-24 U 141/09)
OLG Thüringen: Pflegeheimbetreiber verletzt seine Betreuungspflichten, wenn er Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz nicht genügend beaufsichtigt OLG Thüringen, Urt. v. 23.03.11 (Az. 2 U 567/10) Quelle: OLG Thüringen, Pressemitteilung 04/2011 >>> http://www.thueringen.de/de/olg/infothek/pressemitteilungen/data/54169/content.html <<< (html) LG Berlin: Zur Verletzung von Obhutspflichten eines Heimträgers gegenüber dementen Hausbewohnern LG Berlin, Urt. v. 15.02.11 (Az. 37 O 516/09)
OLG Nürnberg: Keine Verletzung der Garantenpflicht der Heimleitung, wenn der Fixierung eine ärztliche Anordnung zugrundeliegt OLG Nürnberg, Urt. v. 18.10.10 (Az. 1 St OLG Ss 106/10)
Quelle: IQB/PMR VG Stuttgart: Begleitung von Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen, für die eine Begleitung durch Dritte nicht sichergestellt ist, ist als Regelleistung von den Pflegeheimen zu leisten VG Stuttgart, Urt. v. 13.01.11 (Az. 4 K 3702/10) Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit nun bekannt gegebenem Urteil vom 13.01.2011 entschieden, dass die Begleitung von Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen, für die eine Begleitung durch Dritte nicht sichergestellt ist, als Regelleistung von den Pflegeheimen zu leisten ist. Damit wurde die Klage einer Pflegeeinrichtung gegen eine im Wege der Heimaufsicht ergangenen gleichlautenden Anordnung des vom Landratsamt Ostalbkreis vertretenen Landes Baden-Württemberg abgewiesen.
Das Gericht hat
festgestellt, dass die Heimbetreiber für ihre Bewohner bei notwendigen
Arztbesuchen außerhalb der Einrichtung auch die Begleitung als Regelleistung
sicher zu stellen haben, und die finanziellen Aufwendungen hierfür nicht als
Zusatzleistung oder sonstige Leistung abgerechnet werden dürfen. Vielmehr sind
solche Leistungen Teil der allgemeinen Pflegeleistungen, die durch den
entsprechenden Pflegesatz abgegolten werden. LG Itzehoe: U.a. zur Beweislast bei Unfällen in Pflegeheimen LG Itzehoe, Urt. v. 29.10.09 (Az. 7 O 246/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
LSG Nordrhein-Westfalen: Pflege - TÜV bleibt in NRW umstritten LSG Nordrhein-Westfalen v. 15.11.2010 Az. 10 P 76/10 B ER) Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen (LSG NRW) hat heute einen Eilbeschluss des Sozialgerichts Münster aufgehoben, mit dem die Veröffentlichung der Pflegenoten (sog. Transparenzbericht) über ein Alten- und Pflegeheim in Bocholt aus verfassungsrechtlichen Erwägungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt worden war. Das Heim hatte bei einer Prüfung durch die Landesverbände der Pflegekassen aus dem Mittelwert der 64 Einzelkriterien lediglich die Gesamtnote 4,3 erhalten. Das System der Pflegenoten und ihre Veröffentlichung im Internet ist nach Ansicht des LSG NRW rechtmäßig, wenn die Noten auf einer neutralen, objektiven und sachkundigen Qualitätsprüfung des zuständigen medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) basieren. Bewusste Fehlurteile oder Verzerrungen seien im Fall des beschwerdeführenden Pflegeheimes nicht erkennbar. Das Pflegeheim hatte unzutreffende Feststellungen des MDK uA im Hinblick auf Hygiene und Sauberkeit angeführt. Die Einrichtung sei zu schlecht bewertet worden. Dadurch entstünden ihr Wettbewerbsnachteile sowie ein nicht wieder gutzumachender Reputationsschaden. Demgegenüber hat das LSG die angeführten Falschbewertungen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht als glaubhaft gemacht angesehen. Ob die Mängel im Einzelfall bereits beseitigt seien, sei unerheblich. Es sei auf den Prüfungszeitpunkt abzustellen und der Transparenzbericht stelle insoweit eine Momentaufnahme dar. Soweit bemängelt werde, dass es derzeit noch keine pflege - wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung der Pflegequalität gebe, ist das LSG dem Einwand nicht beigetreten. Dies bedeute nicht, dass dadurch die Gütequalität des Verfahrens in Frage gestellt werde. Der Gesetzgeber habe den schnellen Einsatz des von ihm neu geschaffenen Instruments zur Transparenzherstellung trotz der bestehenden Unsicherheiten gewollt, diese bewusst in Kauf genommen und das Informations-bedürfnis der Pflegebedürftigen in den Vordergrund gestellt. Der Beschluss ist rechtskräftig (Beschluss vom 15.11.2010, 10 P 76/10 B ER; Vorinstanz SG Münster, S 6 P 35/10 ER SG). Die Rechtsansicht des LSG NRW über die Rechtmäßigkeit der Pflegebenotung teilen inzwischen eine Reihe weiterer Landessozialgericht in Deutschland (so Bayrisches LSG, Hessisches LSG, LSG Sachsen, LSG Sachsen-Anhalt) Lediglich das LSG Berlin-Brandenburg hält den Pflege-TÜV grundsätzlich für rechtswidrig. Das LSG NRW wird am 15.12.2010 ab 11:15 Uhr über die Berufung der Landesverbände der Pflegekassen und damit erstmals über ein Hauptsacheverfahren zum Thema Transparenzbericht entscheiden. Der Fall betrifft ebenfalls das Alten- und Pflegeheim aus Bocholt. Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 15.11.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/16_11_2010/index.php <<< (html)
LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.10.10 (Az. L 4 P 12/10 B ER)
(…)Die
vom Sozialgericht Halle erlassene einstweilige Anordnung zur Unterlassung der
Veröffentlichung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist
aufzuheben, weil die Voraussetzungen für eine solche einstweilige Anordnung
nicht gegeben sind. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.sozialgerichtsbarkeit.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=134896 <<< (html)
LSG Sachsen-Anhalt,
Beschl. v. 14.06.10 (rechtskräftig)
OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.07.10 (Az. 4 U 496/09 – 142) Das Dokument ist frei zugänglich!
(posted by IQB – L. Barth, 30.08.10) LG Heilbronn: Sturz eines Heimbewohners unter Begleitung einer ungelernten Hilfskraft LG Heilbronn, Urt. v. 29.07.2009 (Az. 1 O 195/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
LG Coburg, Urt. v. 25.08.09 (Az. Az. 11 O102/09); Oberlandesgericht Bamberg Beschluss vom 01.02.2010 Az.: 6 U 54/09; rechtskräftig) Was war passiert? Die damals 83-Jährige Bewohnerin eines Pflegeheims erlitt während des Toilettengangs in der Nasszelle ihres Zimmers eine Oberschenkelfraktur. Die Heimbewohnerin benötigte aufgrund ihrer Erkrankungen Hilfe beim Stehen und Gehen. Die gesetzliche Krankenkasse der Heimbewohnerin klagte beim Pflegeheim und dessen Mitarbeitern 7.000,00 Euro Behandlungskosten ein, die infolge des Sturzes entstanden waren. Die Krankenkasse meinte, mindestens zwei Pflegekräfte hätten die alte Dame auf die Toilette begleiten müssen. Zudem hätte das Pflegeheim weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen treffen müssen. Das Pflegeheim hat sich damit verteidigt, dass eine ihrer Mitarbeiterinnen die Bewohnerin beim Sturz noch habe auffangen können. Der Bruch ließ sich jedoch dadurch nicht vermeiden. Von Gleichgewichtsstörungen sei dem Pflegeheim nichts bekannt gewesen. Das LG hat die Klage der Krankenkasse zurückgewiesen. Mehr zu den Entscheidungsgründen erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link. Quelle: LG Coburg (justiz.bayern.de), Mitteilung 441/10 v. 19.03.10 >>> http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/co/presse/archiv/2010/02496/index.php <<< (html) OLG Dresden: Medizinisch-technische Assistentin für Radiologie und intravenöse Injektionen OLG Dresden, Urt. v. 24.07.08 (Az. 4 U 1857/07)
Leitsatz des Gerichts Quelle: Quelle: OLG Dresden (Justiz.Sachsen.de) >>> http://www.justiz.sachsen.de/elvis/documents/4U1857.07.pdf <<< (pdf.)
OLG Hamm, Urt. v. 27.10.09 (Az. 26 U 44/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
BSG: Aktuelle Terminberichterstattung Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat über seine Sitzung vom 25. August 2009 in seinem Terminbericht Nr. 45/09 (zur Terminvorschau Nr. 45/09) berichtet. Darin u.a. zu der Frage, ob der Umfang der von der GKV zu leistenden Behandlungspflege in Form der häuslichen Krankenpflege (HKP) durch die Neuregelung des § 34 Abs 1 Satz 1 SGB V zum 1.1.2004 beschränkt wird. Der 3. Senat hat diese Frage verneint! Quelle: BSG, Terminbericht Nr. 45/09 (zur Terminvorschau Nr. 45/09) >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2009&nr=11113 <<< (html) OLG Hamm: Dekubitus als Pflegefehler? (hier: zur schicksalhaften Entwicklung) OLG Hamm, Urt. v. 21.04.09 (Az. 26 U 151/08) Das Dokument ist frei zugänglich
(posted by IQB – L. Barth, 08.06.09) OLG Karlsruhe: Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen bei Aggressionsdurchbrüchen und Gefährdung Dritter OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.7.2008 (Az.19 Wx 36/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
SG Augsburg: Anerkennung einer ausgebildeten Altenpflegerin als Pflegefachkraft im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB XI SG Augsburg, Urt. v. 14.10.08 (Az. S 10 P 20/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
AG Bielefeld: Anspruch der Krankenkasse auf Kopien der Pflegedokumentation AG Bielefeld, Urt. v. 22.01.08 (Az. 5 C 788/07) Nach § 11 Abs. 1 Nr. 7 Heimgesetz sind die Heimträger verpflichtet, eine Pflegedokumentation zu führen. Der Bewohner selbst hat ein Einsichtrecht in die Pflegedokumentation; dieses ergibt sich in erster Linie aus einer vertraglichen Nebenpflicht zum abgeschlossenen Heimvertrag. Nach dem mitgeteilten Sachverhalt der obigen Entscheidung des AG Bielefeld hat die Bewohnerin als Geschädigte die gesetzliche Krankenversicherung als Person ihres Vertrauens mit der Einsichtnahme in die gesamte Pflegedokumentation beauftragt. Dieses Einsichtsrecht ergibt sich nach Auffassung des Gerichts aus dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, nachdem die in einer Alteneinrichtung betreute Bewohnerin stürzte und sich erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Mit dem Recht zur Einsichtnahme ergibt sich zugleich auch der Anspruch auf Übersendung der Pflegedokumentation in Kopie, wobei die Kosten hierfür von demjenigen zu tragen sind, der die Einsichtnahme begehrt (L.B. posted 06.04.09) Vgl. dazu
die Entscheidung des AG Bielefeld v. 22.01.09, in SozialRecht aktuell (SRA)
1/2009, S. 40 OLG Braunschweig: Dekubitus – ein vollherrschbares Risiko? OLG Brauschweig, Hinweisbeschl. v. 07.10.08 (Az. 1 U 93/07)
Das Dokument ist frei zugänglich!
Anmerkung (L. Barth, 03.03.09): Am Ende der Entscheidung sind Hinweise als auch drei weitere Gerichtsentscheidungen eingepflegt. LAG Berlin-Brandenburg: Zu den Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung einer Altenpflegerin (hier: ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung einer Behinderten, die im rollierenden Schichtsystem eingesetzt werden soll) LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.12.08 (Az. 26 Sa 343/08)
Das Dokument ist frei zugänglich!
GAltenheimbetreiber aufgepasst! Praktikantenverträge können sittenwidrig sein. Das ArbG Kiel hat mit Urteil v. 19.11.08 (Az. 4 Ca 1187d/08 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein Altenheimbetreiber einem als Praktikanten Beschäftigten Lohn als Arbeitnehmer nachzahlen muss, da insoweit nach den Feststellungen des Gerichts die Arbeitsleistung gegenüber dem Ausbildungszweck überwogen hat. Was war passiert? Der Kläger war bereits im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme ab Anfang 2007 beim beklagten Altenheimbetreiber eingesetzt und schloss dann für ein knappes Jahr eine als Praktikantenvertrag bezeichnete Vereinbarung. Die hiernach vereinbarte wöchentliche Anwesenheitszeit betrug 38,5 Stunden bei einer Vergütung von 200 € monatlich. Die Parteien haben zugleich eine Stellenbeschreibung für Wohnbereichshelfer unterschrieben und der Altenheimbetreiber stellte dem Kläger für den Fall, dass das Praktikum erfolgreich absolviert werde, einen Ausbildungsplatz für eine 18-monatige Ausbildung zum Altenpflegehelfer in Aussicht. Der Kläger wurde in den Dienstplänen des Beklagten geführt und hat die Tätigkeiten eines Wohnbereichshelfers erbracht. Nach Auslaufen der Vereinbarung hat der Beklagte dem Kläger keinen Ausbildungsvertrag angeboten. Hierauf hin hat der Kläger Klage erhoben und in vollem Umfange erstinstanzlich gesiegt. Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link. Quelle: juris.de >>> Mitteilung v. 29.12.08 <<< (html) LG Ulm: Genehmigungspflicht eines Desorientiertenüberwachungssystems: hier Funkchip sowie zum Zurückhalten der Betroffenen in einem Altenzentrum LG Ulm, Beschl. v. 25.6.2008 (Az. 3 T 54/08)
Das Dokument ist frei zugänglich!
OLG Brandenburg: Sendechip im Schuh eines Demenzpatienten zulässig OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.06.06 (Az. 11 Wx 59/05)
Das Dokument ist frei zugänglich!
Verletzung von Dokumentationspflichten und arbeitsrechtliche Konsequenzen LAG Hamm, Urt. v. 10.05.07 (Az. 15 Sa 1991/06)
Das Dokument ist frei zugänglich!
Aktuell: OLG Dresden: Übertragung einer i.v. Injektion an MTA stellt keinen Behandlungsfehler dar Mit der aktuellen Entscheidung des OLG Dresden ist ein Problembereich skizziert, der in der zurückliegenden Zeit vermehrt zu lebhaften Debatten insbesondere zwischen den Pflegerechtlern geführt hat: die Delegation von Injektionen auf medizinisches Assistenzpersonal.
Das Dokument ist frei zugänglich!
OLG Düsseldorf: Keine Haftung eines Pflegeheims bei Unfall nach ungeklärtem Lösen eines Sicherheitsgurtes an einem Rollstuhl OLG Düsseldorf, Beschl. vom 20.03.2008 (Az.I-24 U 166/07) Quelle: Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht >>> zur Entscheidung mit einer Vorbemerkung v. Lutz Barth <<< (pdf.) OLG Saarbrücken: Zu den Aufsichtspflichten einer Pflegeeinrichtung Hat sich das Pflegepersonal davon überzeugt, dass ein halbseitig gelähmter Heimbewohner noch dazu in der Lage ist, sich im Außengelände ohne fremde Hilfe aktiv im Rollstuhl fortzubewegen, besteht keine Veranlassung für ein Verbot, das Heim mit dem Rollstuhl unbegleitet zu verlassen; auch ist die Heimleitung nicht gehalten, den Heimbewohner beim oder nach dem Verlassen des Gebäudes ständig zu beobachten. Quelle: Rechtsprechung Saarland.de - OLG Saarbrücken Urteil vom 29.1.2008, 4 U 318/07-115 >>> zur Entscheidung im Volltext <<< (html) Unterschreiten der Ausbildungsvergütung im Krankenpflegebereich um mehr als 20 Prozent nur ausnahmsweise angemessen, BAG, Urt. v. 19.02.2008 (Az.: 9 AZR 1091/06) Der Träger der Ausbildung hat Schülern nach § 12 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Für die Angemessenheitskontrolle gelten die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zu § 10 Abs. 1 BBiG aF (heute § 17 Abs. 1 BBiG) entwickelt hat. Die Besonderheit der Krankenhausfinanzierung durch Budgetierung beschränkt die Angemessenheitskontrolle nicht. Die angemessene Ausbildungsvergütung orientiert sich nicht am Budget, sondern ist bei der Festlegung des Budgets zu berücksichtigen. Unterschreitet die vereinbarte Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Parteien das Tarifniveau um mehr als 20 %, ist sie nur ausnahmsweise angemessen. Eine solche Ausnahme kann zB anzunehmen sein, wenn Ausbildungsplätze für Personengruppen geschaffen werden, die sonst nur unter erheblichen Schwierigkeiten einen Ausbildungsplatz finden könnten, und die Ausbildung teilweise oder vollständig durch öffentliche Gelder finanziert wird, so dass BAG in seiner aktuellen Entscheidung. Quelle: BAG - Pressemitteilung Nr. 13/08 >>> zur Mitteilung im Volltext <<< LG Mönchengladbach: Einsichtnahme in Pflegeunterlagen – Anspruch kann nicht abgetreten werden Bei dem Anspruch auf Einsichtnahme in Pflegeunterlagen handelt es sich um einen höchstpersönlichen Anspruch aus dem Pflegevertrag, der nicht abgetreten werden kann, so dass LG LG Mönchengladbach in einem Urteil v. 31.10.07 (Az. 2 S 34/07). Quelle: Justiz NRW >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html) LG München I: Kein Schadenssersatz für im Krankenhaus zerstörte Brille Mit einer aktuellen Entscheidung v. 13.12.07 hat das LG München (Az. 31 S 9676/07) u.a. zu den Fürsorgepflichten eines Krankenhauses gegenüber eines narkotisierten Patienten Stellung bezogen. Was war passiert? Der Kläger
unterzog sich am 28.6.2005 einer Koloskopie im Klinikum der Beklagten unter
Vollnarkose. Nach dem Aufwachen wurde dem Kläger von der Operationsschwester
seine Brille für den Rücktransport ins Krankenzimmer wieder aufgesetzt. Entgegen
dem Rat der Schwester blieb der Kläger nicht liegen, sondern stand auf. Dabei
fiel ihm die Brille auf den Boden, anschließend trat er darauf. Quelle: >>> Pressemitteilung Nr. 01/08 des LG München I vom 04.01.2008 <<<
|
|
|