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Die Medikamente der Bewohnerinnen eines Doppelzimmers werden vertauscht und der Vorfall wird nicht im Team kommuniziert. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 25.02.11) <<< (html)
Beabsichtigung einer Gewalttat Im Gespräch mit Angehörigen, die ihre Mutter nach Hause holen wollen, stellt sich heraus, dass die Mutter zu Hause keine Flüssigkeit und keine Nahrung mehr erhalten soll. Was ist passiert?
Angehörige kündigen
den Pflegeheimplatz ihrer Mutter. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 01.02.11) <<< (html)
Essigreiniger zur Desinfektion Bei einem ambulanten Pflegedienst ergeht die Anweisung Pflegehilfsmittel mit "Essigreiniger zu desinfizieren". Was ist passiert? Bei einem ambulanten Pflegedienst ergeht die Anweisung Toilettenstühle, Waschschüsseln und ggf. andere Pflegehilfsmittel nach der Benutzung mit "Essigreiniger zu desinfizieren". >>> weiter Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 20.01.11) <<< (html) Auf ein Wort zum Sonntag: Das „Selbstentleibungsverbot“ Msgr. Elio Sgreccia, der jüngst von Papst Benedikt XVI. zum Kardinal erhobene ehemalige Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, fordert ein Umdenken beim Thema Selbstmord und da nimmt es nicht wunder, dass auch er neben einem Zentraldogma an zwei große Philosophen erinnert: „Platon sagte, daß das Leben nicht in den Händen des Menschen liege und daher niemand das Recht habe, es sich zu nehmen. Kant erklärte, daß nur das erlaubt sei, was von allen gemacht werden könne. Deshalb sei Selbstmord nicht erlaubt, denn wenn ihn alle begehen würden, würde die gesamte Menschheit aussterben. “Wenn es Kant verstanden hat, dann können es also alle verstehen” (Quelle: Katholisches, Kardinal Sgreccia: Nicht Selbstmord, sondern Selbstmörder respektieren – Wenn Kant es verstanden hat, kann es jeder verstehen >>> http://www.katholisches.info/?p=10323 <<< html). Nun soll hier allerdings nicht verschwiegen werden, dass es auch andere namhafte Philosophen gibt, die durchaus eine diametral entgegengesetzte Position vertreten und es fragt sich, wie nun die interessierte Bürgerin und der Bürger mit diesen Grundinformationen umzugehen gedenkt. Es ist kein Geheimnis, dass ganz aktuell sich Philosophen und solche, die sich das große Spektrum der Philosophie gleichsam als Hobby ausgesucht haben, in aller Regel bemüht sind, die gedanklichen Überlieferungen Kants in Erinnerungen zu bringen, ist dieser mit seinen Lehren doch durchaus prägend für unsere Rechtskultur, aus denen dann gewissermaßen philosophische Gebote kreiert werden, die nach Verbindlichkeit heischen. Ein moralischer Ungehorsam – etwa gegen das „Selbstentleibungsverbot“ – wird umgehend „abzustrafen“ sein und da wiegt es natürlich besonders schwer, wenn gar die Gattung Mensch insgesamt vom Aussterben bedroht sei, wenn alle eine Selbstentleibung begehen würde. Nun – wenn es Kant verstanden hat, so die Kunde des Kardinals, dann können, wir es alle verstehen. Es erscheint außerhalb jeglicher Betrachtungsweise, dass das Kantsche Selbstentleibungsverbot – und freilich auch die Lehre Platons – mit Prämissen versehen wurde, die aufzustellen ausdrücklich in das Ermessen des Einzelnen gestellt sind. Der Mensch ist nicht verpflichtet, sich für die Gattung Mensch instrumentalisieren zu lassen – einem Akt der Instrumentalisierung, in der das Individuum weniger als Subjekt sondern mehr als Objekt erscheinen muss, da er als der Gattung zugehörig eben um den Erhalt dieser wegen sich der Gattung nicht entziehen und damit in der Folge „verweigern“ darf. So gesehen kulminiert der Gattungsgedanke in eine Pflicht zum „Leben“ und zwar solange, bis der biologisch vergängliche Körper aufgrund von körperlicher Pein wieder zur Asche wird (und wir im Übrigen hinüber gleiten in eine transzendente Welt, so wir denn glauben) und dieser Prozess ausdrücklich nicht von eigener oder fremder Hand in Gang gesetzt werden darf. Es ist keine Frage: Auch wir werden hier den „Streit“ nicht befrieden können und es erscheint mir persönlich daher auch mehr als müßig, sich mit den Lehren Kants oder Platons, aber eben auch mit modernen Gegenwartsethikern und Hobbyphilosophen aufzuhalten, da wir auf ein Grundgesetz zurückblicken können, dass jenseits der Philosophie, der Ethik und der Moraltheologie uns ein Mehr an Autonomie einräumt und es eben keine Pflicht zum „Leben“ gibt! Punkt um! In diesem Sinne hoffe ich also, dass all diejenigen, die das „Ob“ und „Wie“ – mithin also den verfassungsrechtlich zentralen Hintergrund des freien Selbstbestimmungsrechts – „verstehen“, sich letztlich nicht von Kant oder Platon und seinen modernen Gegenwartsjüngern beirren lassen und so das Selbstentleibungsverbot als einen Mythos entlarven. Der frei verantwortliche Suizid bedarf keiner Rechtfertigung, auch nicht um den Erhalt der Gattung Mensch wegen! Gleichwohl mag es spannend sein, hierüber vortrefflich zu philosophieren; die langen Winterabende laden hierzu ein, um sich mit bedeutsamen Fragen der Mythen- und Legendenschöpfung zu befassen und da kann es durchaus sein, dass wir vielleicht auch die Frage aufwerfen, ob die Gattung Mensch stets erhaltenswert gewesen ist: Nun will ich hier nicht über die „Sintflut“ mit all ihren Implikationen spekulieren, aber immerhin war es wohl einigen Gerechten vorbehalten, der „Strafe Gottes“ zu entgehen. So gesehen dürfen wir denn auch alle frohen Mutes sein, denn es wird sicherlich einige gerechte und geläuterte Ethiker und Philosophen in unserem Lande geben, die den Freiheitsverbürgungen unseres Grundgesetzes eine Absage erteilen; sie frönen dem „Selbstentleibungsverbot“ und sichern so in der Folge den Bestand der Gattung Mensch auch in unserem Staats- und Hoheitsgebiet. Setzen wir die „Sintflut“ gedanklich mit dem „egozentrischen Egoismus der Individualisten“ gleich, so dass die latente Gefahr besteht, dass unsere Gesellschaft moralisch verrohen wird, da u.a. einige (?) Individualisten glauben, sich selbst entleiben zu dürfen und insofern der Selbstbestimmungsidee verfallen sind, besteht für die Gutmenschen innerhalb unserer Gattung kein konkreter Handlungsbedarf, bleiben diese doch „gerecht“ und gelten als besonders moralisch und ethisch integer, so dass eben die Gattung Mensch nicht untergehen wird. Indes werden die egozentrischen Individualisten ihr Schicksal selbst besiegeln und so gesehen wäre dann die Gesellschaft ein Stück weit „moralischer“ geworden, haben sich doch die unbequemen Gesellschaftsmitglieder, die nicht den Botschaften der Oberethiker in diesem Lande ihr uneingeschränktes Vertrauen schenken wollen, selbst ins „Abseits“ und vor allem ins „Jenseits“ befördert. Dies wäre ein Vision, die den namhaften Oberethikern doch gelegen sein dürfte und von daher könnte einiges dafür sprechen, für einen kollektiven Suizid jedenfalls der egozentrischen Individualisten wenn nicht schon zu „werben“, so ihn doch zumindest für legal zu bewerten. Nun, dies wird freilich nicht geschehen, befinden sich doch die Gerechten auf einer Mission und es liegt nun einmal dem missionarischen Gedanken zugrunde, die Individualisten von ihrem Irrweg abzuhalten. Aber gerade die Verfechter des Selbstbestimmungsrechts dürften standfester denn je sein und von daher bleibt der ethische Hochdiskurs nach wie vor spannend. Ihr Lutz Barth (05.12.10) Der Kurzbeitrag ist auch im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
Pflegeheim ohne Personal Als eine Bewohnerin gegen 20:30 Uhr zurück ins Heim gebracht wird, finden die Sanitäter keine Pflegenden vor. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 02.12.10) <<< (html)
Demenz – Ende der
Selbstbestimmung? Voller Erwartungen an die Veranstaltung des Deutschen Ethikrats zu einem mehr als spannenden und vor allem zentralen Thema der Zukunft gerade an der Schnittstelle zwischen Recht und Ethik habe ich mich mit einigen Kollegen und Bekannten in den frühen Morgenstunden aufgemacht, um an der Veranstaltung auch pünktlich teilnehmen zu können, denn immerhin ist die A1 seit geraumer Zeit eine Großbaustelle. >>> weiter
Anmerkung: Der vorliegende Beitrag wurde auch im BLOG „Patientenverfügung / Patientenautonmie“ eingestellt. Gerne können Sie dort einen Kommentar hinterlassen oder uns Ihren persönlichen Eindruck von der Veranstaltung am 24.11.10 schildern, sofern Sie zugegen waren.
Pflege trotz gekündigtem Pflegevertrag Ein Bewohner wird in einer betreuten Wohngruppe gepflegt, obwohl der Pflegevertrag bereits vor längerer Zeit gekündigt wurde. >>> weiter Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 15.10.10) <<< (html) Organspende: Lebendspenden helfen aus dem Tief Strukturen müssen zugunsten der Widerspruchslösung verändert werden von Volker Heiliger, Ärztekammer Westfalen-Lippe, in WESTFÄLISCHES ÄRZTEBLATT 10|10, S. 17 ff.; online unter WESTFÄLISCHES ÄRZTEBLATT 10|10 >>> http://www.aekwl.de/fileadmin/aerzteblatt/pdf/waeb1010.pdf <<< (pdf.) „Dammbruch“ – Argument und Sterbehilfe: Was will uns das BVerfG sagen? „Dem Grundgesetz liegen Prinzipien der Staatsgestaltung zugrunde, die sich nur aus der geschichtlichen Erfahrung und der geistig-sittlichen Auseinandersetzung mit dem vorangegangenen System des Nationalsozialismus erklären lassen. Gegenüber der Allmacht des totalitären Staates, der schrankenlose Herrschaft über alle Bereiche des sozialen Lebens für sich beanspruchte und dem bei der Verfolgung seiner Staatsziele die Rücksicht auch auf das Leben des Einzelnen grundsätzlich nichts bedeutete, hat das Grundgesetz eine wertgebundene Ordnung aufgerichtet, die den einzelnen Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt aller seiner Regelungen stellt. Dem liegt, wie das Bundesverfassungsgericht bereits früh ausgesprochen hat (BVerfGE 2, 1 [12]), die Vorstellung zugrunde, daß der Mensch in der Schöpfungsordnung einen eigenen selbständigen Wert besitzt, der die unbedingte Achtung vor dem Leben jedes einzelnen Menschen, auch dem scheinbar sozial "wertlosen", unabdingbar fordert und der es deshalb ausschließt, solches Leben ohne rechtfertigenden Grund zu vernichten. Diese Grundentscheidung der Verfassung bestimmt Gestaltung und Auslegung der gesamten Rechtsordnung. Auch der Gesetzgeber ist ihr gegenüber nicht frei; gesellschaftspolitische Zweckmäßigkeitserwägungen, ja staatspolitische Notwendigkeiten können diese verfassungsrechtliche Schranke nicht überwinden (BVerfGE 1, 14 [36]). Auch ein allgemeiner Wandel der hierüber in der Bevölkerung herrschenden Anschauungen - falls er überhaupt festzustellen wäre - würde daran nichts ändern können. Das Bundesverfassungsgericht, dem von der Verfassung aufgetragen ist, die Beachtung ihrer grundlegenden Prinzipien durch alle Staatsorgane zu überwachen und gegebenenfalls durchzusetzen, kann seine Entscheidungen nur an diesen Prinzipien orientieren, zu deren Entfaltung es selbst in seiner Rechtsprechung entscheidend beigetragen hat. Damit wird kein absprechendes Urteil über andere Rechtsordnungen gefällt, "die diese Erfahrungen mit einem Unrechtssystem nicht gemacht haben und die aufgrund einer anders verlaufenen geschichtlichen Entwicklung, anderer staatspolitischer Gegebenheiten und staatsphilosophischer Grundauffassungen eine solche Entscheidung für sich nicht getroffen haben" (BVerfGE 18, 112 [117]).“ Quelle: BVerfGE 39, 1 (68); online nachlesbar im Deutschen Fallrecht (DFR) unter >>> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039001.html <<< (html) Dort auch mit weiteren Querverweisen! Kurzkommentar: Diese bedeutungsvolle Passage findet sich in der ersten großen Entscheidung des BVerfG zum Schwangerschaftsabbruch und könnte uns einen Einblick dahingehend ermöglichen, wie wir in der Folge der ethischen Grundsatzdebatte über die Frage der Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe das vielfach beliebte „Dammbruch-Argument“ einordnen können, das häufig von Medizinethikern als gewichtiges Pfund ins Feld geführt wird. Das BVerfG bekräftigt die Wertentscheidungen des Grundgesetzes, die sich insbesondere vor dem Hintergrund geschichtlichen Erfahrung und der geistig-sittlichen Auseinandersetzung mit dem vorangegangenen System des Nationalsozialismus erklären lassen, ohne dass ich allerdings hierin ein Argument zu erblicken vermag, dass von vornherein geeignet ist, bereits eine notwendige Diskussion etwa über die ärztliche/nichtärztliche Suizidbeihilfe im Keime zu ersticken. Entscheidend ist vielmehr, dass der Allmacht des totalitären Staates deutliche Grenzen gezogen werden und – was nicht minder gewichtig ist – eine Grenzverschiebung auch nicht aufgrund des Volkes Wille demokratisch legitimierbar ist: Anschauungen des Staatsvolkes über den Wert des Lebens an sich sind ebenso unbeachtlich wie Zweckmäßigkeitserwägungen oder sog. Staatsnotwendigkeiten, so dass das Leben eines jeden Menschen, also auch der schwachen, behinderten, sterbenden und schwersterkrankten, stets zu achten ist und zwar primär durch alle Staatsorgane. Ein „sozialverträglicher Zwang zum Frühableben“ ist damit ausgeschlossen, jedenfalls soweit er staatlich organisiert werden soll und ggf. hierüber sich auch die herrschende Anschauung in der Bevölkerung geändert haben sollte. Zu fragen allerdings ist, ob die Bürgerin und der Bürger für sich eine individuelle Entscheidung treffen dürfen, in der sie/er für sich meinen, die Kategorien eines „lebensunwerten Lebens“ erschließen zu dürfen und ob der Gesetzgeber angehalten ist, hier den Grundrechtsträgern als Adressat der grundrechtlichen Freiheitsverbürgungen einen Rechtsrahmen zu eröffnen, der ihnen dieses exklusive Wahlrecht ermöglicht?
Lutz Barth, 27.09.10
Zurückgeschlagen Als ein demenziell erkrankter Bewohner nach einer Pflegekraft schlägt, schlägt diese zurück. Was ist passiert? Ein demenziell erkrankter Bewohner wehrt sich vehement gegen die Grundpflege und versucht zu kneifen. Als er nach der Pflegekraft schlägt, schlägt ihm diese ins Gesicht. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 15.07.09) <<< (html) Einfachere Organspende umstritten Ärztekammerchef gegen neues Gesetz - SPD-Experte fordert neue Initiative Quelle: Welt online v. 31.08.10 >>> http://www.welt.de/die-welt/politik/article9303188/Einfachere-Organspende-umstritten.html <<< (html)
Dem o.a. Bericht zufolge hat der Vizepräsident der BÄK, Montgomery, deutliche Vorbehalte gegen eine Widerspruchslösung geäußert, während demgegenüber der Präsident der BÄK, Hoppe, zumindest eine Debatte über eine Gesetzesänderung befürwortet. Nun – die Bedenken von Montgomery sollten zwar ernst genommen werden, wenngleich doch sein Hinweis darauf, dass bereits die Debatte darüber „mehr Nutzen als Schaden bringe“, wohl eher neben der Sache liegt. Selbstverständlich ist über die Widerspruchslösung zu diskutieren, zumal grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass dieses Thema die Bevölkerung überfordert! Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einigen die bestehenden Ressentiments verstärkt werden, aber gleichwohl sollte hier – ähnlich wie bei dem Problembereich der „Patientenverfügung“ in erster Linie auf Aufklärung gesetzt werden, zumal es den Bedenkenträgern anheim gestellt wäre, diesbezüglich einen Widerspruch zu erklären. Ohne Frage hat jeder Mensch das Recht, sich nicht mit seinem Lebensende zu befassen so wie er eben auch für sich entscheiden kann, keine Patientenverfügung abfassen zu wollen. Gleichwohl geht grundsätzlich mit dem Selbstbestimmungsrecht auch einher, dass die Wahrnehmung und die Ausübung eines Grundrechts auch mit einer Selbstverantwortung korrespondiert – einer Selbstverantwortung, der wir uns stellen sollten und insofern könnte eine (auch leidenschaftliche) Debatte über die mögliche Widerspruchslösung einen Beitrag dazu leisten, uns mit gewichtigen (ethischen) Fragen unserer Zeit auseinanderzusetzen. Andererseits ist auffällig, dass offensichtlich auch Diskussionsbedarf innerhalb der Bundesärztekammer besteht so wie bei der Frage nach der ärztlichen Suizidbeihilfe. Wir werden die Diskussion kritisch begleiten, steht doch nach diesseitiger Auffassung gerade der Vizepräsident in den einschlägigen Wertediskursen für Positionen, in denen sich nicht selten – mit Verlaub – ein „seltsames“ Verfassungsverständnis offenbart. Erstaunen löst zuweilen der Positionswechsel bei der Beurteilung des Selbstbestimmungsrechts aus: während gewissermaßen leidenschaftlich gegen ein Patientenverfügungsgesetz und gegen die ärztliche Suizidhilfe („Wir sind keine Mechaniker des Todes“) votiert wurde, besinnt man sich jetzt auf das Recht, sich nicht mit dem „Tod“ beschäftigen zu müssen. Sei es drum: die Debatte ist wichtig und muss geführt werden, auch wenn einige Personen aus nachvollziehbaren Gründen Berührungsängste mit dem Thema Organspende im Allgemeinen und der Widerspruchslösung im Besonderen haben.
Drohender Auszug Einem Bewohner droht der Auszug aus dem Pflegeheim, da die Kinder eine Beendigung der Sondenrenährung wünschen. Was ist passiert? Die
beiden Kinder eines bettlägerigen Bewohners, der bereits seit einigen Jahren im
Pflegeheim lebt und schon lange ausschließlich über eine PEG-Sonde ernährt wird,
möchten, dass jetzt die Ernährung eingestellt wird. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 23.08.10) <<< (html)
Isolation nach Übergriffen Was ist passiert?
Pflegerinnen gingen mit einem Heimbewohner täglich außerhalb des Pflegeheimes
spazieren. Dies stellte die einzige Beschäftigung für ihn dar, da er von den
anderen Bewohnern ignoriert wird. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 26.07.10) <<< (html) Wie wird (oder soll!?) die aktuelle Debatte um die ärztliche Suizidbeihilfe von der Öffentlichkeit wahrgenommen (werden)? Spätestens seit der Erscheinung des schon im Gewande eines „Klassikers“ uns allen offenbarten Buches des Berliner Arztes Dr. Michael de Ridder mit dem Titel „Wie wollen wir sterben“: ?: Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin (2010) mag der eine oder andere Interessierte den Eindruck gewinnen, als werde mit dem Thema insgesamt ethisches Neuland betreten und da dem so sei, erscheint es allemal angebracht, einstweilen noch vornehme Zurückhaltung in den Diskussionen zu üben, zumal wir Deutsche doch gerade eine besondere Verantwortung vor dem Hintergrund unserer ureigenen Vergangenheit zu tragen und vor allem auch wahrzunehmen haben. >>> weiter v. Lutz Barth, 19.08.2010, im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“
Moralischer Druck einspringen zu müssen Auf Pflegende wird moralischer Druck aufgebaut, trotz Frei immer wieder einspringen zu müssen. Was ist passiert?
Wohnbereichs- bzw. Pflegedienstleitung rufen immer wieder bei Pflegenden, die
frei haben, zu Hause an, weil sie jemanden suchen, die/der bei
krankheitsbedingten Ausfällen einspringt. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 26.07.10) <<< (html)
Ernährung mittels Spritze Bewohner, die den Mund nicht öffnen, wird mit einer Sondenspritze die Nahrung und die Flüssigkeit in den Mund gedrückt. Was ist passiert?
Bewohner mit fortgeschrittener Demenz, die den Mund nicht mehr öffnen, werden
mit einer Spritze ernährt. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 29.06.10) <<< (html) Auch Demente kommen in den Himmel… und so gesehen wird sich wohl der gläubige Christ bereits hier auf Erden mit der Frage auseinanderzusetzen haben, welchen Willen er in seiner Patientenverfügung niederzuschreiben gedenkt. Die Diskussion darüber, ob der zunächst noch von kognitiven Einbußen „verschonte“ Erdenbürger überhaupt für den Fall einer späteren Demenz eine Patientenverfügung treffen darf, scheint „eingeschlafen“ zu sein. >>> weiter v. Lutz Barth, 02.07.2010, im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“
Vertauschte Insulininjektionen Eine Auszubildende injiziert zwei Bewohnern das falsche Insulin. Was ist passiert? Eine
Auszubildende spritzt einem Bewohner morgens ein Insulin, welches nur für abends
verordnet ist, obwohl die Pens entsprechend gekennzeichnet und die Verordnung
eindeutig dokumentiert ist. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 04.06.10) <<< (html) Selbstjustiz in Alten- und Pflegeheimen ist keine Lösung! Der aktuell vor dem BGH zur Entscheidung anstehende Fall zur „Sterbehilfe“ wirft in vieler Hinsicht bedeutsame Fragen auf, die einer Klärung bedürfen. Das Selbstjustiz – egal von welcher Partei ergriffen – kein gangbarer Weg ist, bedarf keiner großen Erläuterung, wenngleich doch die Wertungswidersprüche zwischen den Trägern einerseits und den Betreuern andererseits über den Rechtsgüterschutz der ihnen jeweils anvertrauten Patienten prinzipiell nicht geleugnet werden sollten, wie uns u.a. eindrucksvoll das Beispiel der italienischen Wachkoma-Patientin hoffentlich lehrte und uns in Teilen auch in der Rechtsprechung des BGH als Problem begegnete: Die Gewissensentscheidung der Pflegenden resp. der Heimleitung oder der Pflegedienstleitung. Soweit ersichtlich, vertrete ich hierzu nahezu alleine im fachlichen Diskurs die Auffassung, dass der BGH die Tragweite seiner Ausführungen seinerzeit wohl nicht bedacht hat und sich auf eine verfassungsrechtlich anmutende Selbstverständlichkeit hat zurückziehen können, dass auch das Recht der Gewissensentscheidung aus Art. 4 GG dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten keine Grenzen zu ziehen vermag. Dies ist prinzipiell richtig, wenngleich doch erst im Konflikt der weitere inhaltliche Konflikt entstehen kann, der letztlich einer Lösung bedarf und zwar um der Befriedigung eines umfassenden und ausgleichenden Rechtsgüterschutzes willen, nach dem zugleich auch die Grundrechte nicht nur der Patienten, sondern auch der Pflegenden in einem ausreichendem Maße gewahrt werden könnten (vgl. dazu den Ansatz im Beitrag, Der Wachkoma-Patient und ein „öffentlichkeitswirksamer“ Rechtsstreit - die „zulässige Sterbehilfe“ aus anwaltlicher Sicht?! >>> http://www.iqb-info.de/Barth%20vs.%20Putz_Wachkomapatient.pdf <<< pdf.) Mit anderen Worten: Hätten „Wild-West-Methoden“ durch „mildere Maßnahmen“ ersetzt werden können? Nun – unabhängig von dem aktuellen Fall dürfte hier die Biografie des individuellen Einzelschicksals Aufschluss darüber geben, dass im Zweifel die einfache Kategorie der „Kündigung“ des Heimvertrages in Erwägung gezogen werden kann, wenn und soweit das Heim sich nicht in der Lage sieht, einen wie auch immer zu bewertenden Beitrag zur „Sterbehilfe“ aus einer als innerlich verpflichtend empfundenen Gewissensentscheidung leisten zu können. Die ethischen Dilemmata bestehen ohne Frage und insofern plädiere ich nach wie vor für eine Lösung, die selbstverständlich in Anlehnung an das Selbstbestimmungsrecht der Patienten zugleich auch den Mitarbeitern in stationären Einrichtungen die Möglichkeit eröffnet, an ihren Gewissensentscheidungen festhalten zu können, ohne dass dies allerdings zur Fremdbestimmung (wie im umgekehrten Fall auch) über den Patienten führt. Moralische und ethische Grundsatzdebatten durch das scharfe Schwert des Strafrechts lösen zu wollen, ist nicht nur nicht verfassungsrechtlich geboten, sondern verschärft sehenden Auges den „Kulturkampf“ um das selbstbestimmte Sterben, auch wenn es gelegentlich Sinn machen dürfte, „als Überzeugungstäter“ Zeichen zu setzen, ohne allerdings gleich in die Rolle eines „Märtyrers“ schlüpfen zu müssen. Ganz allgemein gilt hierbei für mich, dass die Diskutanten und „Überzeugungstäter“ sich von altruistischen Vorstellungen einschließlich eines enthemmten ethischen Paternalismus endlich verabschieden und nach einem gangbaren Konsens streben sollten. Für mich besteht kein Zweifel, dass auch nach der zu erwartenden aktuellen Entscheidung des BGH die Debatte mit unverminderter Schärfe fortgeführt wird und letztlich nur als weiterer Beleg dafür dient, dass der Gesetzgeber in einem ersten Schritt gut beraten war, dass Patientenverfügungsgesetz zu verabschieden. Hierbei sollte es aber nicht sein Bewenden haben: Vielmehr kommt es nun darauf an, einen Beitrag zur Harmonisierung der verschiedenen Bereichsethiken zu leisten – eine Aufgabe, die sich der Gesetzgeber nicht entziehen darf, in dem er auf eine ausgewogene Rechtsprechung des BGH zuwartet. Die Debatte ist auf das zurückzuführen, was ursprünglich ihren Kern ausmachte: Der Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Patienten, auch wenn diese gelegentlich unvernünftige Entscheidungen zu treffen beabsichtigen. Mit zunehmender Etablierung der Ethik als Wissenschaft ist der hohe Rang des Selbstbestimmungsrechts aus dem Blickwinkel der Diskutanten geraten, wobei hier natürlich nicht der Fremdbestimmung des Patienten sowohl über die Ärzteschaft als etwa auch der beruflich Pflegenden das Wort geredet werden soll. Das „Prinzip der praktischen Konkordanz“ weist hier einen gangbaren Weg, der auch dem hohen Gut der individuellen freien Gewissensentscheidung Rechnung tragen könnte, in dem sich alle Diskutanten, aber vornehmlich alle die Schwersterkrankten Betreuenden sich darüber im Klaren werden, ob sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, ggf. das wunschgemäße „Sterben“ zulassen zu können, in dem nicht „nur“ die künstliche Ernährung eingestellt wird. Nein – es geht um mehr: Im Einzelfall muss über die „Tötung auf Verlangen“ nachgedacht werden und zwar gerade in den Fällen, in denen die „Tathandlung“ nicht mehr von den schwersterkrankten Patienten selber ausgeübt werden kann. Ja, es geht auch - wenn nicht gar primär - um „aktive“ Sterbehilfe in Gestalt der ärztlichen Suizidassistenz und da hätte ich mir eine lebhaftere Diskussion gestern in Phoenix Runde gewünscht. Das Patientenverfügungsgesetz wurde trotz erheblicher Widerstände verabschiedet und es ist für mich keine Frage, dass hierin ein bedeutsamer Schritt zur Absicherung auch der Patientenautonomie erblickt werden kann. Nun erscheint es an der Zeit, sich den Fragen der ärztlichen Suizidassistenz zu widmen, wobei hier gleichermaßen darauf zu achten ist, dass wir die Gewissensentscheidungen auch der Ärzte so wie eben diejenigen der Pflegenden tunlichst beachten sollten. Dass dies nicht unmöglich ist, zeigt uns u.a. auch die Judikatur des BVerfG, die zwar nicht immer unumstritten war und ist, aber uns doch lehrt, dass „Gewissenentscheidungen“ gerade konfessionsgebundener Träger und deren Mitarbeiter prinzipiell zu achten sind. Hieraus könnte dann der Schluss zu ziehen sein, dass sich auch Alten- und Pflegeheime über das ansonsten übliche „Leitbild“ hinaus zur Frage positionieren, ob in ihren Einrichtungen ggf. „Sterbehilfe“ im weitesten Sinne geleistet werden kann und darf. Nun will ich zwar hier nicht den gravierenden Fehler begehen, auf die „Gewissensentscheidung“ der Professionellen Einfluss auszuüben, aber eins sollte uns stets bewusst und immer gegenwärtig sein: Der schwersterkrankte Patient genießt vollumfänglich einen Grundrechtsschutz – wie du und ich – und von daher sollten wir die selbstbestimmte Entscheidung des Patienten akzeptieren, auch wenn wir für uns einen anderen Weg gehen würden. Was also bleibt? Auch die Träger von Alteneinrichtungen müssen für sich die Frage beantworten, ob diese ggf. ihre Bewohner/Patienten bis zum „verlöschenden Leben“ betreuen wollen, auch wenn diese sich ggf. zu einem Suizid oder eines klassischen medizinischen Behandlungsabbruch entscheiden oder qua einer Patientenverfügung bereits ihren nachhaltigen Willen dokumentiert haben. Bereits das Aufnahmegespräch zwischen Heimleitung, dem künftigen Bewohner oder in Ersetzung dessen mit dem Betreuer könnte hier ganz entscheidend zur Milderung einer möglichen Konfliktsituation beitragen. Eine wie auch immer geartete Selbstjustiz – von wem auch immer begangen - ist nicht nur strafrechtlich von Belang, sondern vielmehr auch insofern ethisch bedenklich, weil damit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten/Bewohners negiert wird, mal ganz davon abgesehen, dass unsere Verfassung hier deutliche Akzente gesetzt hat und im Übrigen die Rechtslage bezüglich einer ärztlichen Heilbehandlung ohne Einwilligung des Patienten völlig klar ist, über die sich eine stationäre Einrichtung nicht hinwegsetzen kann und darf! Lutz Barth, 03.06.10
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Sedierung verhindert jede Aktivität Eine Bewohnerin, die mehrmals außerhalb des Pflegeheims gesucht werden musste, wird so sediert, dass sie sich gar nicht mehr bewegen kann. >>> weiter Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 21.05.10) <<< (html)
Attacken im Aufenthaltsraum Eine Bewohnerin attackiert andere Bewohner, wenn sie sich von diesen im Aufenthaltsraum gestört fühlt. Was ist passiert? Eine
geistig voll orientierte Bewohnerin beansprucht den Aufenthaltsraum des
Wohnbereichs, als ob er ihr Privatbereich sei. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 14.04.10) <<< (html) Kanada: Joint Venture für Schmerzpatienten - und Deutschland? v. O. Tolmein, in >>> FAZ.net v. 19.04.10 (Biopolitik) <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 19.04.10): O. Tolmein hat ein Thema aufgegriffen, dass in der Tat Beachtung verdient. Gelegentlich wird gerade im Recht darüber geschrieben, dass Patienten ein „Recht“ auf Schmerzfreiheit haben und mit Blick auf das von Tolmein beispielhaft genannte Medikament dürfte es unbestritten sein, dass die Wirkung von Dronabinol seit mehr als zwei Jahrzehnten im Hinblick auf das therapeutische Ziel einer effektiven Schmerzbehandlung bekannt ist. Nun scheitert es – wie im Übrigen vielfach – allerdings nicht an dem Willen der Gerichte oder etwa auch der Gesundheitspolitiker, sondern in erster Linie wohl an der der zähen und manchmal auch langwierigen Arbeitsweise des G-BA, der über die Zulassung zu entscheiden hat, bevor Kassen die entsprechenden Kosten übernehmen. Ohne Frage ist hier ein Umdenken erforderlich, auch wenn insoweit das Medikament Dronabinol seit 1998 hierzulande verkehrs- und verschreibungsfähig ist. Ungeachtet der zähen Arbeitsweise des G-BA (wobei dies allerdings auch einen entsprechenden Zulassungsantrag voraussetzt), die selbstverständlich zu rügen ist (auch mit Blick auf die Neuordnung der Gesundheitsfachberufe) erscheint es mir allerdings nicht sachdienlich, die „üblichen“ Assoziationen zur Sterbehilfedebatte zu wecken. Eine effektive Schmerztherapie ist ohne Frage erforderlich, wenngleich doch der Patient selbst darüber bestimmen kann, ob er alle Therapieoptionen auch Sinne der palliativmedizinischen Betreuung wahrzunehmen gedenkt. Der Wunsch und die Forderung nach einer nachhaltigen Schmerztherapie schließt nicht (!) etwa den frei verantwortlichen Suizid aus, um so der Krankheit und den damit verbundenen Schmerzen entfliehen zu können und zwar selbst unter der Annahme, dass die Palliativmedizin resp. die Forschung große Fortschritte im Hinblick auf die Schmerzmedikation erzielt hat. Die freie Entscheidung eines Schwersterkrankten zum Suizid ist nicht nur auf die Aspekte der Ängste vor Schmerzen zu fokussieren, zumal ein Jeder dazu in der Lage und befugt ist, für sich seine „Lebensqualität“ auch vor dem Hintergrund einer schweren Erkrankung zu definieren. Pflegekammer: Über den Abstand zwischen „Normgeber“ und „Normadressaten“!? Das Thema „Pflege-/Gesundheitskammer“ wird auch auf dem kommenden Deutschen Pflegekongresses im Mai 2010 von verschiedenen Referenten unter dem Tenor „Pflegekammern – Aufbruch oder Irrweg?“ problematisiert. v. Lutz Barth (15.04.10), in
Schlaftablette am Morgen Ein Bewohner erhält aufgrund eines Übertragungsfehlers bei der Medikamentenverordnung morgens eine Schlaftablette. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 26.03.10) <<< (html)
Was ist passiert? Neuer Patient meldete sich als Akut-Patient (ohne vorherige Terminvergabe) für die Sprechstunde an und gab seine Chipkarte bei der Helferin ab. Der Patient wurde ins Wartezimmer gebeten, die Chipkarte in der Montagshektik (außerdem nur 2 von 3 Helferinnen anwesend) beiseite gelegt und der Vorgang nicht weiter bearbeitet. Patient saß zwei Stunden im Wartezimmer (eigentliche Wartezeit wären etwa 45 min gewesen)und fragt dann am Sprechstundenende schließlich nach, ob er vergessen worden sei. Er litt übrigens an einem bereits wieder abklingenden Magen-Darm-Infekt. >>> weiter Weitere Informationen zur Fallschilderung finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen >>> Fehler des Monats 03.2010 Report Nr. 526 <<< (html)
Verbrühung der Füße Was ist passiert? Ein
demenzkranker Bewohner, der keine eigene Bewegungen mehr ausführt und keine
Äußerungen mehr von sich gibt, bekommt von einer Pflegekraft ein Fußbad
zubereitet. Die Pflegekraft kontrolliert die Wassertemperatur, empfindet diese
als angemessen und stellt die Füsse des Bewohners ins Wasser. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 02.03.10) <<< (html) Vom DPR ist Transparenz einzufordern! Was nun, Herr Westerfellhaus? Wie bereits darüber berichtet, fordert der DPR in allen Bundesländern die Errichtung sog. Pflegekammern. Hierbei wird gerne darauf verwiesen, dass die Berufsverbände und damit gleichsam der DPR ca. 1,2 Millionen Beschäftige in der Pflege „vertreten“ – besser wohl geneigt sind, die beruflich Pflegen repräsentieren zu wollen. Der DPR scheut sich nach wie vor, entsprechendes Zahlenmaterial der insgesamt in den Berufsverbänden organisierten Mitglieder zu veröffentlichen (vgl. dazu L. Barth, Geheimniskrämerei um Mitgliederbestand – DPR trägt maßgeblich zur Irritation bei, 04.04.09). Insofern war es durchaus sympathisch, dass in den aktuellen Zeilen v. M. Zaddach (Freiwillige Registrierung – Erfordernis der Zeit, in Die Schwester/Der Pfleger 04/2009, S. 358 ff.) leise Töne der Kritik angestimmt worden sind: es lassen sich wohl Informationsdefizite aus der „gleichgültigen oder womöglich ablehnenden Haltung“ ableiten, die dringend behoben werden müssen. Nun – dieses Informationsdefizit wird u.a. durch eine Webpräsenz der Registrierung beruflich Pflegender unter der Adresse >>> http://www.regbp.de/ <<< zu beheben versucht und hier finden wir denn auch einen Hinweis darauf, dass die Registrierung als ein wichtiger Indikator für das berufspolitische Engagement der beruflich Pflegenden aus der Sicht der Berufsverbände gewertet wird: „Vorrangige Zielsetzung der Registrierung beruflich Pflegender ist es, die Position der Profession gegenüber Politik und anderen Berufsgruppen zu stärken. Mit dem Ergebnis einer künftig gesetzlich verpflichtenden Registrierung und der Notwendigkeit zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung. Im Interesse aller – der Patienten, der beruflich Pflegenden und der Arbeitgeber.“ Quelle: Registrierung beruflich Pflegender, aaO., >>> http://www.regbp.de/was.html <<<. Auch die Frage nach dem „Warum?“ wird auf der Webseite beantwortet und es leuchtet ein, dass die Registrierung zugleich auch der Professionalisierung des Berufsstands und zur Stärkung der Position der Profession Pflege beitragen soll (Quelle: aaO., >>> http://www.regbp.de/warum.html <<<). Im Newsletter Nr. 04/09 des DPR hätte es sich ich angeboten, ggf. die Öffentlichkeit über die Strukturen und die „soziale Mächtigkeit“ des DPR zu informieren. Zwar wurde in diesem Newsletter darauf hingewiesen, dass eine der Deutsche Pflegerat die Zahl von Pflegefachkräften, die ihre regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen nachweisen, deutlich steigern will und das dazu jetzt in Berlin die „Registrierungsstelle beruflich Pflegender“ (RbP) als GmbH gegründet wurde. Dass hierbei nur knapp unter 9000 Pflegende registriert sind, muss allerdings irritieren. Auch wenn diese Zahl sicherlich nicht mehr aktuell sein dürfte, muss sich allen voran der DPR selbstkritisch die Frage stellen, ob hieraus ggf. ein Rückschluss für die „Kammerproblematik“ abgeleitet werden kann. Dies deshalb, weil partiell mit der Registrierung auch diejenigen Ziele verfolgt werden, die mit einer Verkammerung beabsichtigt sind. Gemessen an den 1,2 Millionen Beschäftigten dürfte sich dann auch die Zahl der freiwillig Registrierten bescheiden ausnehmen – vielleicht ein Fingerzeig darauf, dass ein Großteil der beruflich Pflegenden rein gar nichts von einer Zwangsmitgliedschaft halten? In diesem Sinne mag man/frau es mir auch nachsehen, wenn ich derzeit davon ausgehe, dass die große Basis der beruflich Pflegenden ein Mehr an konkreter Berufspolitik erwartet, statt darüber zu räsonieren, ob nun endlich in allen Bundesländern Pflegekammern zu errichten sind. Ich halte es jedenfalls persönlich für den falschen Weg, die bescheidenen Erfolge der seit 2003 stattfindenden Registrierung nunmehr durch eine „Zwangsmitgliedschaft“ kompensieren zu wollen, obgleich sich doch gerade aus der Freiwilligkeit der Registrierung den Berufsverbänden ein Votum der Basis aufdrängt, wonach diese es wohl nicht für zwingend erachtet, sich öffentlich-rechtlich organisieren zu müssen, um etwas in der „Pflege“ und vor allem ihrem Berufsstand bewegen zu wollen. Wenn also schon der DPR sich nicht in der Lage sieht, den Organisationsgrad offen zu legen, so vielleicht den aktuellen Stand der Registrierung? Man/frau wird abwarten müssen … Lutz Barth, 28.02.10 Wenn Sie mögen, können Sie den >>> Beitrag <<< gerne im BLOG „Brauchen wir Pflegekammern in Deutschland?“ kommentieren. Der „Ruf“ nach einer Pflegekammer! v. Lutz Barth (25.02.10), in BLOG „Brauchen wir in Deutschland Pflegekammern?“
Angebliche Verweigerung der Medikamente In der Pflegedokumentation steht, dass Bewohner die Einnahme ihrer Medikamente verweigert hätten, obwohl diese noch im Medikamentenschrank liegen. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 02.02.10) <<< (html) Gesundheitsminister Rösler geht gegen Sterbehelfer Kusch vor Wie wir der Berichterstattung Quelle: Ärzteblatt.de v. 01.02.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39896/Roesler_geht_juristisch_gegen_Sterbehelfer_Kusch_vor.htm <<< (html) Vgl. dazu im Übrigen auch den Beitrag im Focus v. 31.01.10 >>> http://www.focus.de/politik/deutschland/rechtsstreit-roesler-geht-gegen-sterbehelfer-kusch-vor_aid_475812.html <<< mit einem Online-Voting zur Frage „Befürten Sie Sterbehilfe?“ entnehmen können, will sich der Bundesgesundheitsminister nicht unter Verwendung seines Bildes und einer ihm zugeschriebenen Äußerung für Zwecke des Sterbehelfers Kusch instrumentalisieren lassen. Nun – ob dem so ist oder war, soll diesseits nicht bewertet werden und es dürfte wohl ganz entscheidend darauf ankommen, ob und inwieweit sich der Minister bereits zu Fragen des ärztlich assistierten Suizids geäußert hat. Hier hat Roger Kusch „Beweis angetreten“ und auf einen am 29.11.05 erschienen Artikel in der TAZ unter dem Tenor "Liberale empfangen 'Dignitas´-Chef" verwiesen. Vgl. dazu im Übrigen die Frankfurter Rundschau vom gleichen Tage. Dass nunmehr offensichtlich Philipp Rösler einen Meinungswandel vollzogen hat, ist legitim. Zumindest spricht er sich deutlich gegen die aktive Sterbehilfe aus (vgl. dazu Philipp Rösler – klare Absage an aktive Sterbehilfe, in Ärzteblatt.de – BLOG v. 28.01.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/blogs/39866/Philipp_Roesler_-_klare_Absage_an_aktive_Sterbehilfe.htm ). Ob hiermit zugleich aber eine Absage an die Möglichkeit zur ärztlichen Suizidbeihilfe verbunden ist, bleibt nach wie vor eine offene Frage, zumal es unbestritten sein dürfte, dass auch die Palliativmedizin an Grenzen stößt! Ungeachtet dessen bleibt es aber dem Minister unbenommen, seine ureigene Gewissensentscheidung zu treffen, auch wenn diesbezüglich ein Teil der Ärzteschaft und der Bevölkerung durchaus in Grenzen eine Sterbehilfe befürworten. Die Gewissensentscheidung eines Ministers wiegt nun allerdings nicht schwer, als die einer anderen Person und insofern sollte eine aufrichtige Debatte in unserer Gesellschaft geführt werden, als sich auf „Nebenkriegsschauplätzen“ zu bewegen. Sofern im Übrigen Zweifel an der Kernaussage gehegt werden, darf hier auf eine Pressemitteilung des HVD – patientenverfügung.de v. 28.11.05 unter dem Link >>> http://www.patientenverfuegung.de/node/3773 <<< (html) verwiesen werden. Dass nunmehr der Minister seine Auffassung geändert haben dürfte, ändert wohl nichts an seiner ehemaligen Aussage. Sofern also im Diskurs hieran erinnert wird, ggf. auch unter Beifügung eines Fotos, erscheint mir denn auch nicht als so großes Problem, mit dem in der Folge die Gerichte zu beschäftigen sind, mal ganz abgesehen davon, dass Herr Rösler eine Person der Gegenwartsgeschichte ist und im Übrigen sein Bildnis dreifach unter seiner Homepage >>> http://www.philipp-roesler.de/ unter der Rubrik Medien / Pressefotos eingestellt ist. Sei es drum – in der Sache selbst wird freilich die Debatte weiterzuführen sein und da erscheint mir persönlich doch der Kommentar im o.a. BLOG des Ärzteblatts ein wenig verfrüht zu sein, wonach man/frau „also zuversichtlich sein (kann), dass Regierung und Bundesärztekammer sich für einen Ausbau der Palliativmedizin einsetzen werden und dass auch künftig Bestrebungen, die sich für eine Lockerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe einsetzen, nicht mit offizieller Unterstützung von Ärzteschaft und Politik rechnen können.“ Dass die Palliativmedizin weiter ausgebaut gehört, ist ohne Frage eine berechtigte Forderung, wenngleich diese eben nicht in Grenzfällen eine ärztliche Suizidbegleitung ausschließt! Gleichwohl werden allerdings auch Politiker – gleich im welchem Amt – nicht umhinkommen, die Gewissensentscheidung der Ärzte aber eben auch das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Patienten zu respektieren. Persönliche Nähe oder Erfahrungen mit kirchlichen Einrichtungen vermögen hieran ebenso wenig etwas zu ändern wie das christliche Menschenbild, das eben nur ein „Bild“ unter vielen ist. Abgeordnete haben sich diesbezüglich zu bescheiden und sind in erster Linie an den Grundsatz der religiösen Neutralität zu halten. v. L. Barth (01.02.10). Dieser Kurzbeitrag ist auch im BLOG – Ärztliche Assistenz beim Suizid – eingestellt worden und wenn Sie mögen, können Sie ihn dort kommentieren.
Sterbehilfe v. Christian Geyer Quelle: Frankfurter Allgemeine, >>> FAZ.net v. 28.01.10 <<< Der o.a. Beitrag dokumentiert das Bemühen, den selbstbestimmten Willen eines Sterbewilligen ad absurdum zu führen. Es scheint, als gehen den Gegner einer ärztlichen Suizidbeihilfe die Argumente aus, so dass nunmehr nachgefragt wird, ob sich die „Freiheit nunmehr wieder Unfreiheit“ wandelt: „Wie viel Selbstbestimmung bleibt übrig, wenn der Sterbewillige zum Mitläufer seines eigenen erklärten Willens wird?“, da erkennbar der Tod zum „Funktionserfordernis“ werde und dem Suizidenten ein Kollektiv hilfreich zur Seite steht, dass eben zur Funktionserreichung einen helfenden Beitrag zu leisten aufgefordert ist. Nun – es steht nicht in Abrede: die Selbstbestimmung ist ohne eine entsprechende Selbstverantwortung nicht denkbar und sofern ein schwersterkrankter Patient hieran festzuhalten gedenkt, wird freilich dem Willen Folge zu leisten sein – insofern ist der Sterbewillige nicht „nur“ Mitläufer, sondern führt gleichsam die Regie über seinen Abschied aus dem Leben.
Keine Verordnung zur Wundbehandlung Obwohl eine Angehörige auf eine Wunde am Zeh ihrer Mutter hinweist, sorgen die Pflegefachkräfte nicht für eine ärztliche Verordnung zur Wundbehandlung. Einige Pflegekräfte führen dennoch eine Behandlung durch, andere nicht. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 26.01.10) <<< (html) Die Lebenden und die Toten
v. Linus S. Geisler (in UNIVERSITAS, 65. Jahrgang, Nr. 763, Ausgabe Januar 2010, S. 4-13) Quelle: Linus Geisler.de >>> http://www.linus-geisler.de/art2010/201001universitas_tote-spender-regel.html <<< (html) „Jetzt reicht mir aber der Käse“… v. L. Barth (23.01.10), im BLOG – Ärztliche Assistenz beim Suizid -
Sterbehilfe-Debatte: Wenn „Medizinethiker zu Überzeugungstäter werden“ … … ist es wahrlich um das selbstbestimmte Sterben hierzulande nicht gut bestellt. >>> weiter v. Lutz Barth, 13.01.10
Dieser Kurzbeitrag ist auch im BLOG – Ärztliche Assistenz beim Suizid - eingestellt worden und wenn Sie mögen, können Sie dort diesen kommentieren.
Pflegekraft soll Katheter wechseln
Was ist passiert? Ein
Bewohner mit einem suprapubischen Katheter verliert unerwartet wieder Urin über
die Harnröhre. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 22.12.09) <<< (html)
"Wer stellt das Marcumar?" Dieses Ereignis wird von einem Mitglied des Pflegeteams einer geriatrischen Tagesklinik berichtet. Was ist passiert? Pat.
wurde in die geriatrische Tagesklinik aufgenommen. Bei Aufnahme zeigte sie den
Marcumarausweis, der von der behandelnden Hausärztin schon für die nächsten zwei
Wochen ausgefüllt war. Die Frage, ob sie ihr Marcumar wie gewohnt selbst
weiternehmen wolle, wurde bejaht. Problem: Die restlichen Tabletten werden von
den Schwestern der Tagesklinik gestellt. Mehr Informationen dazu, siehe nachfolgender Link! Quelle: Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen >>> Fehler des Monats 12.2009 Report Nr. 514 <<< (html) Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung vergleicht „Äpfel mit Birnen“ (?!) Lutz Barth übt erneut Kritik an den Verlautbarungen der Patientenschutzorganisation (16.12.09)
Pflegekammern gegen Pflege-Krise v. Achim Beinsen Quelle: pflegen-online, Der Pflegebrief, Ausgabe 04/2009 (Nr. 111) >>> http://pflegen-online.de/html/pflegebrief/pflegebrief_2009_04.pdf?PHPSESSID=b71925ff0a2196d3c6bf38033e093a85
Medikamentengabe unterbleibt Da für ein Medikament, das aufgrund der Verordnung des Hausarztes als Tropfen vorhanden ist, nur die Dosierung für Tabletten vorliegt, unterbleibt eine Gabe seitens der Pflegekräfte. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 25.11.09) <<< (html) Alte und Kinderlose kontra Junge und Eltern - Forscher weisen erstmals Verteilungskonflikte in sozialpolitischen Meinungen nach Quelle: idw-online v. 25.11.09 >>> http://idw-online.de/pages/de/news345842 <<< (html)
Anmerkung v. Lutz Barth, 25.11.09: Das Alter – für die Politik kein Kinderspiel Steigende Lebenserwartung auf der einen Seite, niedrige Geburtenraten auf der anderen – welche Auswirkungen der demografische Wandel auf die Gesellschaft haben wird, hat sich inzwischen weitgehend herumgesprochen. Weitaus weniger bekannt sind jedoch die Folgen einer solchen Altersstruktur für sozialpolitische Entscheidungen. v. H. Wilkoszewski, in MaxPlanckForschung 3 | 09, S. 10 ff., online unter >>> http://www.mpg.de/bilderBerichteDokumente/multimedial/mpForschung/2009/heft03/pdf10.pdf <<< (pdf.) u.a. zum Gesundheits- und Pflegebereich. Anhand dieser Forschungsergebnisse ließen sich mehrere Szenarien auch für die Sterbehilfe-Debatte denken; es ist damit zu rechnen, dass aufgrund des demografischen Wandels künftig die Hochaltrigen ein beachtliches Wählerpotential stellen werden und abgesehen von den Verteilungskonflikten wird könnte dies auch dazu führen, dass das Schreckensszenario von einem „sozialverträglichen Ableben“ sich nur als eine Vision derjenigen erweisen wird, die da meinen, gegenwärtig in der Debatte um die ärztliche Assistenz beim frei verantworteten Suizid Furcht und Schrecken verbreiten zu müssen – freilich um einen hohen Preis, der zuvörderst in der Bescheidung des Selbstbestimmungsrechts und im Übrigen in der Marginalisierung der Würde als normativer Verfassungsbegriff zu bestehen scheint. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die künftige Mehrheit der Wählerinnen und Wähler in unserer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie politische Parteien bzw. deren Positionen unterstützt, die gleichsam darauf drängen, dass sich die Wählerinnen und Wähler über kurz oder lang „sozialverträglich“ zu „verabschieden“ haben, ungeachtet der Tatsache, dass unsere Verfassung gegenüber solchen Tendenzen – wenn sie denn feststellbar sein sollten – verfassungsfest ist. Gleichwohl wird allerdings der „Verteilungskampf“ unter den Generationen an Schärfe zunehmen und die gegenwärtig geführte Debatte um Priorisierung und Rationierung von denen der Gesundheit förderlichen und dienlichen Leistungen wird nach diesseitiger Einschätzung in den kommenden Jahren an Schärfe zunehmen. Nicht ausgeschlossen werden kann allerdings eine „Koalition“ der gesunden Hochaltrigen und der jüngeren Generation, die ein gemeinsames Interesse an bestimmten wohlfahrtsstaatlichen Leistungen begründen könnten, die ihnen ein Höchstmaß an individueller Lebensqualität gewähren und hiernach ihre Wahlentscheidung auszurichten gedenken. Die weitere Entwicklung wird zu beobachten sein, auch wenn wir einige Szenarien nicht mehr überprüfen können, weil unsere Lebensuhr schlicht abgelaufen ist – das Jahr 2050 ist noch „weit weg“, so wie das Jahr der Veröffentlichung einer zu zweifelhaftem „Ruhm“ gelangten Schrift aus dem Jahr 1920 bereits lange „zurückliegt“; gemeint ist hier das Werk von Binding/Hoche mit dem Titel „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“, in der ein „Verteilungskampf“ von Hoche prognostiziert wurde und den auszufechten nachkommende Generationen wohl überantwortet ist. Indes aber gilt gegenwärtig und auch für die Zukunft: der „Verteilungskampf“ ist mit unserem Grundgesetz bereits entschieden und da dem so ist und auch bleiben wird, sollten sich die Diskutanten bei der Frage nach der Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe auf die zentralen Gegenwartsfragen konzentrieren, statt mit einem Argument aufzuwarten, dass jedweden Diskurs bereits im Keime zu ersticken droht. Pflegende zweigen Nahrungsmittel ab Pflegekräfte zweigen vor der Ausgabe der Mahlzeiten Nahrungsmittel für sich ab. Was ist passiert? Einige Pflegekräfte schätzen vor der Ausgabe der Mahlzeiten ab, was übrig bleiben könnte und zweigen dann Teile der Mahlzeiten wie Brötchen, Frühstückseier, Nachspeisen, Obst, Joghurt, Kuchen, Käse und Wurst für sich ab. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 15.04.08) <<< (html) Sterbehilfe: leitet Käßmann Kurswechsel der EKD ein? Ein aktueller BLOG-Beitrag v. O. Tolmein (30.10.09) Quelle: Faz.net >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/10/30/sterbehilfe-leitet-kaessmann-kurswechsel-der-ekd-ein.aspx?CommentPosted=true#commentmessage <<< (html)Erzbischof und Mediziner für Förderung der Palliativmedizin Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.10.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38738/Erzbischof_und_Mediziner_fuer_Foerderung_der_Palliativmedizin.htm <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 31.10.09): Wie nicht anders zu erwarten, wird erneut das Argument vom „Dammbruch“ bemüht, wonach das medizinische Töten als gängige Alternative in der letzten Lebensphase erscheint. Zu fragen ist, ob die Medizinethik künftig gewillt ist, einen Beitrag dazu zu leisten, dass dieser unsägliche und vor allem vermeintliche „Widerspruch“ zwischen Palliativmedizin und dem Selbstbestimmungsrecht aufgelöst wird. Es mutet mittlerweile grotesk an, wenn gebetsmühlenartig darauf hingewiesen wird, dass allein mit dem Ausbau der Palliativmedizin dem Sterbewillen einsichtsfähiger Menschen etwas entgegenzusetzen sei, ohne hierbei zu erkennen, dass es auch Patienten gibt, die das palliativmedizinische Angebot nicht anzunehmen bereit sind. Der ärztlich begleitete Suizid ist und bleibt eine Alternative zur Palliativmedizin und über diese Alternative entscheidet einzig der Patient und freilich die Ärztin oder der Arzt, die einen solchen Weg als human werten und demzufolge mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Der Hinweis auf das „christliche Menschenbild“ hilft hier nun wahrlich nicht weiter, denn unser Grundgesetz kennt kein allgemein verbindliches „Menschenbild“. Sendet die Deutsche Hospiz Stiftung seit Jahren „falsche“ Signale? Nun mag es dem einen oder anderen despektierlich erscheinen, wenn nur wenige Wochen nach der Vergabe des in diesem Jahr erstmals verliehenen „Charity-Award“ des Springer-Fachverlags an die Deutsche Hospiz Stiftung der durchaus provozierenden Frage nachgegangen werden soll, ob die Patientenschutzorganisation seit Jahren falsche Signale sendet, wenn es darum geht, den Grund und die Reichweite des grundrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts zu markieren. Zunächst ist daher „nur“ beabsichtigt, ihr Augenmerk auf eine Stellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung zu den Thesen, Beschlüssen und einem Gutachten zum 66. Deutschen Juristentag (>>>Sonderausgabe Hospiz Patientenschutz Aktuell zum 66. Deutschen Juristentag (PDF) v. 01.09.2006) zu lenken, in der die Deutsche Hospiz Stiftung u.a. zu der Frage der ärztlichen Assistenz beim Suizid Position bezogen und hierbei die Brücke zur Palliativmedizin und der Hospizidee geschlagen hat. In Kürze wird dann aus diesseitiger Sicht die Position der Deutschen Hospiz Stiftung einer kritischen Prüfung unterzogen, zumal es hohe Zeit sein dürfte, die Diskussion um die ärztliche Assistenz beim Suizid etwas vitaler zu führen. Lutz Barth, 30.10.09
Nachts im nassen Bett Was ist passiert? Eine an Demenz erkrankte Bewohnerin entfernt sich jeden
Abend, nachdem sie ins Bett gebracht worden ist, ihr Inkontinenzmaterial. Das
Pflegeteam entscheidet daher, dass diese Bewohnerin nachts kein
Inkontinenzmaterial mehr angelegt bekommt. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 19.10.09) <<< (html) Auf ein Wort zum Sonntag: Koalitionsvertrag und „Sterbehilfe“ v. Lutz Barth, 25.10.09
„Ich möchte keinem
zur Last fallen“ v. Lutz Barth, 20.10.09
„Berufsideologische Barrieren einreißen!“ Thomas Hommel im Interview mit dem neuen Präsidenten des DPR, Andreas Westerfellhaus Hierzu eine Kurzanmerkung v. L. Barth (14.10.09) im BLOG “Brauchen wir Pflegekammern in Deutschland”
Erste Schwangerschaft im Wachkoma erfolgreich beendet
Quelle:
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg >>> Mitteilung, aktuell Nr.
252/2009 vom 09.10.2009 >>>
http://www.uni-erlangen.de/infocenter/meldungen/nachrichten.shtml/430 <<< (html) Vgl. auch Geburt im Wachkoma ist kein Einzelfall Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.10.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/default.aspx?sid=570449 <<< (html)
Zur weiteren Orientierung über das „erste“ Erlanger Baby“ mit weiterführenden Links >>> http://de.wikipedia.org/wiki/Erlanger_Baby <<< (html) Eltern verurteilt: Gebet statt Medizin USA: Elfjährige Tochter starb an unbehandelter Diabetes Quelle: kath.net v. 12.10.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=24184 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 12.10.09): Die Frage,
ob möglicherweise Gott durch Menschen wirke, etwa durch Ärzte, ist offen
geblieben. Im Rahmen des angesetzten Strafmaßes werden die Eltern die
Möglichkeit haben, u.a. über die Frage, was „Gott ihnen lehren will“,
nachzudenken, so der Richter. Vgl. dazu im Kontext stehend zur bundesdeutschen Rechtslage den instruktiven Beitrag v. W. Putz · B. Steldinger Rechtliche Aspekte der Therapiebegrenzung in der Pädiatrie, in Monatsschrift Kinderheilkunde 2009 · 157:33–37; Online publiziert: 15. Januar 2009 Quelle: Springer Link, Zeitschriftenbeitrag >>> http://www.springerlink.com/content/uj57v5rh4u887150/ <<< (html) Dort haben Sie auch die Möglichkeit, den Beitrag downzuloaden.
Quelle:
DGSS, Pressemitteilung v. 10.10.09 >>>
http://www.dgss.org/index.php?id=98&tx_ttnews[tt_news]=144&tx_ttnews[backPid]=15&cHash=887fe68835
<<< (html)
Medizin- und Pflegerechtler L. Barth lehnt jegliche Instrumentalisierung der Schwersterkrankten an ihrem Lebensende ab Quelle: IQB – Internetportal zum gesamten Medizin- und Pflegerecht, PM v. 21.09.09
Akuter körperlicher Verfall Nachdem darauf gedrängt wurde, dass ein Antrag auf eine höhere Pflegestufe gestellt werden soll, kommt es zu einer akuten Verschlechterung des Allgemeinzustandes. Was ist passiert? Die Leitung einer Einrichtung drängt darauf, einen Antrag auf
Erhöhung der Pflegestufe zu stellen. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 25.08.09) <<< (html)
Nebenwirkungen nicht gemeldet Obwohl ein Neurologe angeordnet hat, ihn zu verständigen, falls es zu Nebenwirkungen kommt, geschieht dies erst auf Initiative einer Angehörigen. Was ist passiert? Eine
Bewohnerin bekommt vom Neurologen ein Dopamin-Präperat verordnet, welches
einschleichend verabreicht werden soll. Sobald Nebenwirkungen zu beobachten
seien, soll der behandelnde Neurologe verständigt werden. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 07.09.09) <<< (html)
Sepsis nach Katheterisierung Was ist passiert? Eine
Pflegefachkraft legt bei einem Bewohner einen transurethralen Katheter, obwohl
die medizinische Vorgeschichte des Bewohners (Urethrastenosen/Benigne
Prostatahyperplasie) eindeutig gegen eine solche Maßnahme spricht. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 18.08.09) <<< (html)
Bewohner greift Pflegekräfte an Was ist passiert?
Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 20.07.09) <<< (html)
von fall zu fall Quelle: nä 07/2009 >>> http://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=2664 <<< (html) Vgl. zur Thematik auch aktuell: Sturz aus dem Krankenbett v. Thomas K. Heinz, in Hessisches Ärzteblatt 08/2009, S. 531 >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2009/2009_08/2009_08_13.pdf <<< (html)
"Depression" Folgendes Ereignis wurde dem Frankfurter Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen von einer/m Hausärztin/Hausarzt geschildert. Was ist passiert? Ein Patient litt unter einer Depression, einen Monat nach Beginn der Depression wurde er neben psychosomatischen Gesprächen mit Citalopram (1. Woche 10 mg, dann 20 mg) behandelt. Drei Wochen später berichtete er über anhaltende Depressionen, wollte aber wieder arbeiten gehen. Mehr zum Sachverhalt und zu den Kommentaren erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen >>> Fehler des Monats 07.2009 Report Nr. 497 <<< (html)
Selbstständigkeit trotz Suizidgefahr Die Mitarbeiter einer psychologischen Ambulanz empfehlen, einer Bewohnerin ihr Insulin und ihre Spritzen weg zu nehmen, da sie Suizidgedanken geäußert hat. Was ist passiert? Eine
Bewohnerin - eine insulinpflichtige Diabetikerin, die ihre Injektionen
selbstständig durchführt und die benötigten Utensilien auch in ihrem Gewahrsam
hat - äußert gegenüber einer Pflegekraft Suizidgedanken und fragt, was passieren
würde, wenn sie sich eine ganze Ampulle Insulin in den Bauch spritzen würde. Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 24.07.09) <<< (html)
Verschränkte Hände Was ist passiert? Die Hände von Verstorbenen werden wie beim Gebet verschränkt, obwohl es dann dazu kommen kann, dass der Bestatter die Finger brechen muss, um sie wieder auseinander zu bekommen. Die Pflegedienstleitung vertritt die Meinung, dass verstorbene Bewohner "betend vor unseren Herrn treten sollen." Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 10.07.09) <<< (html)
Aktuelle kritische Ereignisse!
„Pflicht des Staates“ zur Errichtung einer Pflegekammer? von L. Barth, 11.06.09, im BLOG “Brauchen wir Pflegekammern in Deutschlandt”
Späte Insulingabe Was ist passiert? Eine
Klientin eines ambulanten Pflegedienstes bekommt ihre Insulininjektion (Insulin
human) jeden Abend erst ca. 1,5 Stunden nach dem Abendessen. Da der Pflegedienst
in der ländlichen Region unterwegs ist und die Klientin abends auch eine
Abendtoilette und eine Inkontinenzversorgung erhält, ist aufgrund der langen
Anfahrt nur ein Einsatz am Abend möglich. Mehr Informationen zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 04.06.09) <<< (html)
Ablehnung einer Katheterisierung Was ist passiert? Ein Klient
möchte von einer Pflegekraft einen Katheter gelegt bekommen. Mehr Informationen zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 12.05.09) <<< (html) Italien: Präsident der italienischen Abgeordnetenkammer, Gianfranco Fini, gegen kirchlichen "Einfluss" auf Gesetzgebung Quelle: kathweb.at v. 21.05.09 >>> http://www.kathweb.at/content/site/nachrichten/database/26086.html <<< (html)
Betreuer erhält keine Informationen Ein Betreuer erhält keine Informationen über die Dekubitusgefährdung einer ins Krankenhaus eingewiesenen Bewohnerin. Was ist passiert? Ein
Krankenhaus empfiehlt einem gesetzlichen Betreuer mit den Aufgabenkreisen
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge, dass eine Patientin mit
einem Dekubitus 3-4 Grades wegen gefährlicher Pflege aus dem bisherigen
Pflegeheim ausziehen sollte. Mehr Informationen zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 12.05.09) <<< (html) Christi Tod und seine Bedeutung für die Sterbehilfe-Debatte v. Lutz Barth (08.05.09), im Blog: Patientenverfügung und Patientenautonomie
Immer noch lesenswert und aktuell! Gewalt, Krankheit und Tod - Wie gehen Christen mit Leid um? 3. Forum zur Begegnung von Christen und Muslimen in Niedersachsen Impulsreferat von Landesbischof Dr. Friedrich Weber am 11. November 2005 im Haus kirchlicher Dienste in Hannover Quelle; Landeskirche Braunschweig >>> http://www.landeskirche-braunschweig.de/uploads/download/Leid11-2005_01.pdf <<< (pdf.)
Falsche Sorte Insulin Ein Diabetiker bekommt von den Pflegekräften eines Pflegedienstes mehrmals die falsche Sorte Insulin injeziert. Was ist passiert? Ein Kunde
bekommt von den Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes abends mehrmals
hintereinander die falsche Sorte Insulin gespritzt. Mehr Informationen zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 14.04.09) <<< (html)
Keine Hilfe trotz Gehproblemen Einem Bewohner wird nicht geholfen, obwohl ihm des öfteren die Beine wegsacken, so dass er nicht mehr richtig laufen und nur noch über den Boden kriechen kann. Was ist passiert? Einem
Bewohner sacken des öfteren die Beine weg, so dass er nicht mehr richtig laufen
und nur noch über den Boden kriechen kann. Mehr zu dieser Fallschilderung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link! Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 24.03.09) <<< (html)
Ungerechtfertigte Beschuldigungen Eine Bewohnerin behauptet immer wieder, dass ihr von Pflegekräften Gewalt angetan wurde. Was ist passiert? „Eine
Bewohnerin, die an einer leichten Demenz leidet, behauptet immer wieder, dass
sie geschlagen worden sei, schlecht behandelt wurde oder freche Beschimpfungen
über sich ergehen lassen musste. Mehr zu dieser Fallschilderung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link! Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 05.03.09) <<< (html)
Infektionsschutz wird belächelt Pflegekräfte belächeln die Infektionsschutzmaßnahmen eines Rettungsdienstes. Was ist passiert? Als ein
mit MRSA besiedelter Bewohner vom Rettungsdienst ins Pflegeheim gebracht wird,
belächeln die Pflegekräfte die Infektionsschutzmaßnahmen des Rettungsdienstes. Unwissen über die Übertragungswege und Gefahr von MRSA käme als mögliche Ursache in Betracht. Als die Pflegekräfte auf ihr Verhalten angesprochen werden, heißt es, dass die Infektionsschutzmaßnahmen übertrieben seien. Mehr zu dieser Fallschilderung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link! Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 06.02.09) <<< (html)
Hautverletzungen bleiben ungeklärt Die Frage, ob die Hämatome und Risswunden an den Beinen einer Bewohnerin beim Umlagern entstanden sein könnten, bleibt ungeklärt. Was ist passiert? Eine
bettlägrige Bewohnerin hat immer wieder Hämatome und Risswunden an Schienbeinen,
Waden und Fußgelenken. Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 15.01.09) <<< (html)
Ordnungswidrige Dienstpläne Laut Dienstplan sind ganze Wohnbereiche während der Spätdienste nur mit Pflegehilfskräften besetzt. Was ist passiert? Eine Pflegedienstleitung macht Dienstpläne, nach denen ganze Wohnbereiche nur mit Pflegehilfskräften besetzt sind. Die Pflegedienstleitung sagt, ihr kann nichts passieren, auch wenn sie gegen die Heimpersonalverordnung verstößt. Die Heimleitung ist über die Verfahrensweise informiert, unternimmt aber nichts dagegen. Pflegefachkräfte wehren sich gegen diese Form der Dienstplangestaltung, indem sie die Heimaufsicht informierten. Die Pflegedienstleitung reagierte sehr sauer und mit Repressalien gegenüber allen Pflegekräften, die ihr widersprechen. Alle Pflegekräfte arbeiten nun mit Angst. Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 16.12.08) <<< (html)
Drohung wegen Überlastungsanzeige Einer Pflegekraft wird nach einer Überlastungsanzeige von der Pflegedienstleitung mit Kündigung gedroht. Was ist passiert? Eine Pflegekraft wird von der Pflegedienstleitung in Frage
gestellt und mit Kündigung bedroht. Die Pflegekraft hatte nach drei
Frühdiensten, in denen sie zu zweit (eine Fachkraft und eine Hilfskraft) 19
Bewohner betreuen mussten, eine Überlastungsanzeige gestellt. Die Überlastungsanzeige führte dazu, dass eine weitere Pflegehelferin für einige Stunden eingesetzt wurde. Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 18.12.08) <<< (html) Palliativmedizin macht Euthanasie überflüssig Ein Kommentar v. J. Bonelli, in österreichische ärztezeitung, 2 3 / 2 4 v. 15. Dezember 2008 Quelle: imabe.org >>> http://www.imabe.org/fileadmin/downloads/presse/2008-12-15_OeAeZ.pdf <<< (html)
Unbeaufsichtigt in der Badewanne Ein Bewohner wird trotz bekanntem Anfallsleiden von zwei Betreuungskräften in der Badewanne allein gelassen. Was ist passiert? Zwei
Betreuungskräfte baden einen geistig behinderten Bewohner. In der Wohngruppe
ereignet sich zur gleichen Zeit ein Notfall. Beide Betreuungskräfte verlassen
das Bad und kümmern sich um den Notfall. Der
Bewohner wurde unbeaufsichtigt in der Wanne gelassen, obwohl bekannt war, dass
er ein Anfallsleiden hat. Mehr zu dieser Fallschilderung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link! Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 12.12.08) <<< (html)
Bundeszentralstelle Patientenverfügung
Sterbehilfe v. Oliver Schirg, in (Quelle: >>> Welt online Hamburg v. 02.12.08 <<< html) „Wie das Selbstbestimmungsrecht auf den Kopf gestellt werden soll“ … so lautet die Überschrift des aktuellen Editorials v. Robert Roßbruch in der Zeitschrift Pflegerecht 11/2008, S. 517. Roßbruch nimmt hier den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf unter der Führung von dem „Kreuzritter“ Wolfgang Bosbach (CDU) zur Patientenverfügung ins Visier und sein Votum gleich zu Beginn seiner Ausführungen lässt keinen Zweifel aufkommen: nach Roßbruch ist der Gesetzentwurf „antiliberal, antidemokratisch, antisäkular, antipluralistisch, unsozial und verfassungswidrig“. Mit anderen Worten: der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zum Patientenverfügungsgesetz ist schlicht durchgefallen und darf – nach dem Schulnotensystem – wohl mit „ungenügend“ bewertet werden. Der Entwurf kommt in seinen Konsequenzen einer „Pervertierung des staatlichen Lebensschutzes hin zu einem staatlich verordneten Lebenszwang gleich“, so Roßbruch und hier ist ihm vorbehaltlos beizutreten. Die Frage allerdings, warum das Selbstbestimmungsrecht mit dem Gesetzentwurf auf den Kopf gestellt worden ist, ist von Roßbruch nur „zwischen den Zeilen“ angesprochen: der Entwurf versucht, die verfassungsrechtlich verbürgte Patientenautonomie auszuhebeln! Aber warum dies so ist, kann sinnhaft nur mit dem Hinweis auf das „Kreuzrittertum“ erschlossen werden. Und in der Tat: Nicht wenige Abgeordnete haben sich der Karawane der selbsternannten „Ethiker und Hobbyphilosophen“ angeschlossen, deren geistige „Führung“ in verschiedene professionellen Lagern beheimat ist und uns an ihrem Verkündungsauftrag teilhaben lassen. Dies ist für sich genommen nicht allzu problematisch, sofern sich in der Folge der Gesetzgeber als verfassungsfest und gegenüber dem mainstream einer neuen neopaternalistischen Wertekultur als standhaft erweisen wird. Nachdenklich muss allenfalls stimmen, dass auch Juristen vermehrt und immer wieder davor warnen, „dass wir das lieber mit dem Gesetz sein lassen sollten“ und hier ist doch schon ein wenig mehr Argwohn anbefohlen und auch zu äußern: es ist nicht in das Belieben des Gesetzgebers gestellt, seinen grundrechtlichen Schutzauftrag aktiv wahrzunehmen – mag dem Gesetzgeber auch ein gewisser Beurteilungsspielraum zugebilligt werden. Gefahren gehen in erster Linie nicht (!) von einer Patientenverfügung aus, und noch weniger von den Patienten, die diese verfassen, sondern vielmehr von denjenigen, die da entgegen besseren Wissens gerade um ihrer Mission willen ihre Augen vor den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten verschließen. Es geht darum, um ein Höchstmaß an Rechtssicherheit Sorge zu tragen und nicht darauf vertrauen, dass die staatliche Gerichte das Rechtsproblem zu lösen in der Lage sind – mal ganz abgesehen davon, dass der Patient dann erst nach einem erfolgreichen Marsch durch die Instanzen selbstbestimmt „sterben“ darf und kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht mit der ihm innewohnenden Last der hohen Verantwortung durch den Patienten bedarf keiner „ethischen“ Neuorientierung und insofern sind dem „ethischen und moralischen Kreuzzug“ deutlich die Grenzen aufzuzeigen. Es bedarf keiner Verklärung des Todes oder einer wie auch immer gearteten Krankheit, um von der Notwendigkeit einer selbstbestimmten Entscheidung – wie immer diese auch aussehen mag – überzeugt zu sein. Mit solchen „ethischen Nebelbomben“ wird über Gebühr der Blick für die Realität eingetrübt und offenbart die Schwäche einer diskursiven Debatte über Werte, in denen es augenscheinlich darauf ankommt, alt hergebrachte konservative Werte zu revitalisieren. Lutz Barth, 01.12.08
Schmerzauslöser bleibt unklar Erst nach fünf Tagen wird bei einer im Sterben liegenden Bewohnerin ein Harnverhalt als Auslöser starker Schmerzen identifiziert. Was ist passiert? Die
Pflegekräfte gehen bei einer Bewohnerin davon aus, dass sie nicht mehr lange zu
leben hat. Der Hausarzt und die Angehörigen werden informiert. Der Hausarzt
verordnet als Bedarfsmedikation bei Unruhe und Schmerzen ein Morphiumpräparat. Mehr zu dieser Fallschilderung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link! Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 18.11.08) <<< (html) Brot und Wasser werden niemanden verweigert … und damit wird das Sterben unmöglich gemacht. Auch wenn in Italien das Wachkoma-Urteil des Kassationsgerichts keinen Zweifel daran aufkommen lässt, schicken sich nunmehr Heerscharen von Sterbehilfegegner an, Sturm gegen das Urteil zu laufen. Eine Sprecherin der Initiative, die Anwältin Rosaria Elefante, nannte es im „Corriere“ eine „unsägliche Barbarei“, wenn man einen Behinderten an Hunger und Durst sterben lasse, so die Mitteilung im >>> Deutschen Ärzteblatt v. 17.11.08 <<< (html). 34 italienische Verbände bereiten eine Eingabe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor. Sie wollen in Straßburg gegen das Kassations-Urteil und den zugrunde liegenden Entscheid eines Mailänder Berufungsgerichts vom Juli vorgehen. Es bleibt zu hoffen, dass wir von einer solchen ethischen Zwangsbeglückung hierzulande verschont bleiben, auch wenn mit Unbehagen festzustellen ist, dass die Gegner des Patientenverfügungsgesetzes nichts unversucht lassen, uns von ihrer ethischen Grundauffassung zu überzeugen. Es nimmt daher nicht wunder, dass gegenwärtig eine regelhafte Medienkampagne gestartet wird, in der u.a. behauptet wird, dass es wohl besser sei, ein Patientenverfügungsgesetz nicht zu verabschieden, da im Übrigen alles „klar“ sei. Wenn überhaupt etwas klar in der Debatte zu sein scheint, ist es die Intoleranz der Sterbehilfegegner, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als einen imperfekten Autonomieanspruch zu entlarven versuchen. Dies kann und darf nicht gelingen, da die Folgen für den letzten Akt im Leben katastrophal wären. Lutz Barth, 18.11.08
Bewohner schmeißt mit Schuh Eine umherirrende Bewohnerin bekommt von einem Bewohner einen Schuh an den Kopf geworfen, als sie dessen Zimmer betritt. Was war passiert? Eine
demenzkranke Bewohnerin irrt abends über den Wohnbereich, als sie das Zimmer
eines anderen Bewohners betritt, schmeißt dieser mit einem Schuh nach ihr. Der
Bewohner, der den Schuh geschmissen hat, bereute im Nachhinein sein Verhalten. Was meinen Sie, wie sollte mit der Situation umgegangen werden? Wenn Sie mögen, können Sie hierzu Ihren Kommentar im KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege abgeben. Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 04.11.08) <<< (html)
Verweigerung der Nahrungsaufnahme Eine demenzkranke Bewohnerin verweigert nach mehreren Tagen mit Fieber, die Nahrungsaufnahme. Was ist passiert? Eine
demenzkranke Bewohnerin, die bisher zusätzlich zur Nahrung über eine PEG-Sonde
immer noch ein wenig gegessen hat, verweigert nachdem sie mehrere Tage Fieber
hatte jegliche orale Nahrungsaufnahme. Vermutet werden Zahnschmerzen. Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einen Kommentar abgeben. Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 28.10.08) <<< (html)
Injektion ohne Insulinampulle Eine Bewohnerin erhält eine Insulininjektion mit einem Pen, in dem keine Insulinampulle eingesetzt ist. Was ist passiert? Eine Pflegehilfskraft führt eine Insulininjektion mit einem Pen durch, ohne diesen zuvor zu kontrollieren. Erst dem Nachtdienst fällt beim routinemäßigen Wechseln der Kanüle das Fehlen der Insulinampulle auf. Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einen Kommentar abgeben. Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 03.10.08) <<< (html) Freiburger Moraltheologe Schockenhoff gegen embryonale Stammzellforschung und Klonen Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 08.10.08 <<< (html)
Falsche Wundversorgung Aufgrund einer falschen Wundversorgung kommt es bei einer Bewohnerin mit mehreren Ulcus cruris zu Wundinfektionen. Was ist passiert? Eine Pflegehilfskraft führt Verbandswechsel bei einer Bewohnerin mit mehreren Ulcus cruris durch, indem sie mit sterilen Kompressen auf dem Wundgrund herumwischt und dieselbe Kompresse für bis zu 5 offene Stellen am Bein benutzt. An den Wunden treten deutliche Infektionszeichen auf. Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einhen Kommentar abgeben. Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 08.10.08) <<< (html)
Leben im Isolierzimmer Ein an Chorea Huntington erkrankter Bewohner muss seit Jahren in einem Isolierzimmer leben. Was ist passiert? Ein Bewohner, der an Chorea Huntington erkrankt ist, muss seit Jahren in einem Isolierzimmer leben, welches nur von Personen mit Kittel, Mundschutz und Gummihandschuhen betreten werden darf. Dies dient laut Pflegekräfte dem Schutz des Bewohners vor Infektionen. Als der Bewohner wegen eines kleinen Eingriffs in ein Krankenhaus kam, wurde er in einem normalen Krankenzimmer untergebracht. Besondere Schutzmaßnahmen gegen Infektionen wurden keine ergriffen. Was soll man als Angehörige davon halten? Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einen Kommentar abgeben. Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 22.09.08) <<< (html) Ärzte bewegen sich auf dem schmalen Grat zwischen Schweigepflicht und Kindeswohl „Melden oder nicht? Wenn Ärzte sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung an die Jugendämter wenden, begeben sie sich auf dünnes Eis. In Bremen wurde jetzt die Gratwanderung zwischen Kindeswohl und Schweigepflicht diskutiert“ »»»» weiter Von Christian Beneker, in Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 23.09.08 <<< (html)
Unabgesprochene Streichung freier Tage Als eine Pflegekraft zum Dienst kommt, stellt sie fest, dass ihr einige freie Tage gestrichen wurden. Was ist passiert? Eine
Pflegekraft tritt nach einem freien Tag wieder den Dienst an und stellt fest,
dass im Dienstplan mehrere freie Tage gestrichen wurden und durch Früh- und/oder
Spätschichten ersetzt sind. Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einen Kommentar abgeben. Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 26.08.08) <<< (html)
Drohung nach Überlastungsanzeigen Nachdem mehrere Pflegekräfte Überlastungsanzeigen geschrieben haben, droht die Heimleitung mit Abmahnungen. Was ist passiert? Aufgrund
eines dauerhaften Mangels an Pflegekräften schreiben mehrere Pflegekräfte
Überlastungsanzeigen. Das Team ist relativ sprachlos und auch uneins über das weitere Vorgehen. Was meinen Sie dazu? Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einhen Kommentar abgeben. Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 22.08.07) <<< (html) Darf man/frau die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kritisieren? Die diesseitigen Statements zum Urteil des BVerfG in Sachen Nichtraucherschutz haben etliche Befürworter eines strikten Rauchverbots veranlasst, mir eine Mail zuzusenden, in der diese ihr Unverständnis äußern. Insbesondere wurde „angemahnt“, dass die Rechtsprechung des BVerfG zu begrüßen sei und im Übrigen hier das „höchste deutsche Gericht“ Recht gesprochen hat, vermögedessen die Judikate des BVerfG zu akzeptieren sind. Ungeachtet der unseligen Debatte um den Nichtraucherschutz gilt hier indes deutlich festzuhalten: Auch die Urteile des BVerfG sind durchaus kritisch zu reflektieren und es gehört zu einer wissenschaftlichen Streitkultur, ggf. auch darauf hinweisen zu dürfen, dass in manchen Fragen die Senatsmitglieder des BVerfG eine verfassungsrechtliche Lösung anbieten, die nicht immer verfassungsrechtlich geboten erscheint und noch weniger sich zwingend anbietet! Es ist also keine Frage des „mangelnden Respekts“ vor dem höchsten deutschen Gericht, wenn und soweit auch die Judikate des BVerfG kritisiert werden, sondern schlicht und ergreifend eine andere Wertung des Verfassungsrechts, mal ganz davon abgesehen, dass verschiedene grundrechtstheoretische Ansätze auch zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Hierbei ist evident, dass die jeweilige Besetzung des Senats hierbei durchaus eine entscheidende Bedeutung hat, wie nicht zuletzt auch der politische Streit jüngeren Datums um die Besetzung des Amts des Vizepräsidenten des BVerfG gezeigt hat. Kurzum: Auch Bundesverfassungsrichter sind vor einer Kritik nicht gefeit. In aller Regel werden grundrechtsbezogene Spannungslagen in einem Abwägungsprozess aufgelöst und es liegt nun in der Natur der Sache einer „Abwägung“ begründet, dass diese auch mit guten Argumenten hätte anders ausfallen können, zumal dem Gesetzgeber ein beachtlicher Spielraum eingeräumt ist. Insofern gewinnen wir aus der Entscheidung die positive Erkenntnis, dass der Gesetzgeber sich auch für eine Regelung mit Ausnahmetatbeständen durchringen kann. Wünsche der Senatsmitglieder sind hierbei nicht zielführend und verbindlich, wie nunmehr offensichtlich in der Debatte gemutmaßt wird. Vielmehr ist es die Aufgabe der jeweiligen Landesgesetzgeber, hier eine „Gesetzgebung der Mitte“ zu finden oder – wie sich kürzlich der ehemalige Vizepräsident des BVerfG Hassemer ausgedrückt hat: eine Politik der Mittelhöhe. Keinesfalls ist ein „Kreuzzug“ gefordert, bei dem ohne erkennbare Not Grundrechte auf Null reduziert werden. Wenden wir den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf die vom BVerfG als zulässig erachteten Lösungen in Sachen Nichtraucherschutz an, drängt sich für mich persönlich nur eine Lösung auf. Zugegeben: auch hiermit werden Wünsche des Unterzeichnenden offenbar, geht es im Kern doch vielfach um die Intention des Staates und mancher Verbände, Institutionen und berufsspezifische Gruppen, die „Freiheit“ über Gebühr einzuschränken, obgleich doch u.a. in der hohen Selbstverantwortung der Einzelnen und der Möglichkeit eines freien Willensentschlusses sinnvolle Korrektive zur Verfügung stehen. Lutz Barth (13.08.08)
Sturz aus Hebelifter Eine Bewohnerin stürzt bei Anwesenheit zweier Pflegekräfte aus einem Hebelifter. Was ist passiert? Eine Bewohnerin wird mit Hilfe eines Hebelifters mit
Tragenetz, ins Bett transferiert. Was hat das kritische Ereignis ausgelöst und wie wurde mit der Situation umgegangen? Dazu erfahren Sie mehr unter dem nachfolgenden Link! Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 07.08.08) <<< (html)
Schmerzhafte Wundversorgung eines Ulcus cruris Durch die Verwendung von Desinfektionsmittel wird einer Bewohnerin erheblicher Schmerz bei der Wundversorgung zugefügt. Was ist passiert? Eine Wohnbereichsleitung besprüht ein Ulcus cruris einer Bewohnerin mit Händedesinfektionsmittel, um die Wunde zu desinfizieren. Die Bewohnerin schreit laut vor Schmerzen. Die Pflegefachkraft hat trotz langjähriger Berufserfahrung erhebliche Wissenslücken hinsichtlich einer fachgerechten Wundbehandlung. Wie wurde mit der Situation umgegangen?
Betroffenheit aller Pflegekräfte, die die Behandlung miterlebten. Insbesondere
über die Schmerzensschreie der Bewohnerin. Niemand hat aber etwas gesagt. Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 21.07.08) <<< (html)
Verwahrlosung trotz Pflegedienst Obwohl eine Pflegekraft eines Pflegedienstes jeden Morgen zur Pflege ins Haus kommt, finden Angehörige ihre pflegebedürftige Verwandte in einem verwahrlosten Zustand vor. Was ist passiert? Nach einer
Woche Urlaub besuchen Angehörige ihre pflegebedürftige Verwandte, die von einem
Pflegedienst in ihrer Wohnung aufgrund der Pflegestufe 1 versorgt wird. Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 24.07.08) <<< (html)
Aktuell: "Zu viele Köche ....?" Der Bericht wurde dem Frankfurter Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen von einer/m Hausärztin/Hausarzt geschildert. Was ist passiert? „Der knapp 80-jährige dialyse-& insulinpflichtige Diabetiker entwickelte ein diabetisches Ulcus am li Fußrand, das sich unter konservativer Therapie mit tgl. VW und desinfizierenden Bädern nicht besserte. Wurde aus diesem Grund von mir der Gefäßchirurgie zugewiesen und von dort nach Anfertigung eines Rö wieder nach Hause geschickt (Befund: Grenzlamellenarosion kann nicht ausgeschlossen werden). In weiterer Folge wurde von der Hauskrankenpflegerin die Wundbehandlung eigenmächtig auf einen Okklusionsverband mit NuGel, Algesal und Actisorb geändert. Der darauffolgende Verbandswechsel wurde nach Rücksprache mit dem Dialysekollegen 3 Tage später im Krankenhaus durchgeführt mit der Bitte meinerseits einen Abstrich mit Antibiogramm durchzuführen. Beim nächsten VW wiederum 3 Tage später ist die Wundsituation deutl. verschlechtert, der Patient hat eine beginnende feuchte Gangrän mit Knochenbeteiligung und wird von mir sofort zur stationären Aufnahme an die Gefäßchirurgie überwiesen. Dort werden mehrere Stenosen im Unterschenkel und Fußbereich dilatiert. Die notwendige Amputation (Zeh/Vorfuß) wird wegen eines nicht einstellbaren Diabetes erst nach 2 Wochen durchgeführt“ »»» weiter Quelle: Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen >>> Fehler des Monats 07.2008 Report Nr. 448 <<< (html)
Aktuell: Verzögerte Hilfe bei Notfall in einer Pflegeeinrichtung Zu einem Bewohner, der über Brustschmerzen und Atemnot klagt, kommt erst nach vielen Stunden ein Arzt. Was ist passiert? Ein
Bewohner klagt über Brustschmerz und Atemnot. Die zuständige Pflegekraft
versucht daraufhin 2 Stunden lang die gesetzliche Betreuerin zu erreichen, um
mit dieser zu entschieden, ob der Hausarzt gerufen werden soll. Was hat die kritische Situation ausgelöst? Die Pflegekraft hat die Situation vollständig unterschätzt. Die Symptomatik wies auf eine akute schwere Herzerkrankung hin, die sofortige Alarmierung des Rettungsdienstes wäre zwingend erforderlich gewesen. Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 13.07.08) <<< (html)
Aktuell: Gefahr der Hypoglykämie wird nicht beachtet Im Krankenhaus wird das Dosierungsschema für Insulin des Hausarztes übernommen und obwohl die Patientin wenig isst, werden keine weiteren Kontrollen durchgeführt. Was ist passiert? Eine
insulinpflichtige Diabetikerin wird im Krankenhaus, nachdem vor dem Essen der
BZ-Wert bestimmt wurde, nach dem vom Hausarzt verordneten Dosierungsschema
gespritzt. Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 13.07.08) <<< (html) Nachgefragt: Freie Rechtsinformationen für den freien Staatsbürger? Quelle: Lutz Barth.de >>> Zum Kurzbeitrag <<< (pdf.)
Keine Reaktion auf Dehydratation Eine demenzkranke Patientin trinkt nichts. Von den Pflegekräften wird darauf nicht reagiert. Was ist passiert? Einer
demenzkranken Patientin wird nur ein Becher mit einem Getränk ans Bett gestellt.
Obwohl sie nichts trinkt, reagieren die Pflegekräfte nicht darauf. Der Patientin wird immer wieder ein Schnabelbecher ans Bett gestellt. Da sie eine normale Tasse gewohnt ist, erkennt sie nicht, dass es sich hier um ein Getränk handelt und greift nicht danach. Vermutlich ging das Pflegepersonal davon aus, dass die Patientin "lernen" würde, dass es sich bei dem Plastikbecher mit Deckel um ein Getränk handelt. Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 30.06.08) <<< (html)
MDK- Prüfung steht an: Dokumentation wird neu geschrieben Da eine Qualitätsprüfung durch den MDK ansteht, wird die komplette Dokumentation neu geschrieben. Was ist passiert? Immer dann, wenn interne oder externe Überprüfungen anstehen, wird oft tagelang die Dokumentation überarbeitet oder gar ganz neu geschrieben. Aufgrund der schlechten Bezahlung arbeiten in der Einrichtung
keine gut qualifizierten Mitarbeiter. Durch die geringe Qualifikation ist die
Pflegeplanung oft zu kompliziert und nicht nachvollziehbar. Gerade Pflegehelfer
machen aus Unwissen oft falsche Eintragungen. Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 26.06.08) <<< (html)
MDK- Prüfung steht an: Dokumentation wird neu geschrieben Da eine Qualitätsprüfung durch den MDK ansteht, wird die komplette Dokumentation neu geschrieben. Was ist passiert? Immer dann, wenn interne oder externe Überprüfungen anstehen, wird oft tagelang die Dokumentation überarbeitet oder gar ganz neu geschrieben. Aufgrund der schlechten Bezahlung arbeiten in der Einrichtung
keine gut qualifizierten Mitarbeiter. Durch die geringe Qualifikation ist die
Pflegeplanung oft zu kompliziert und nicht nachvollziehbar. Gerade Pflegehelfer
machen aus Unwissen oft falsche Eintragungen. Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 26.06.08) <<< (html)
Kritisches Ereignis in der Pflege: Doppelte Dosis Morphium Eine Bewohnerin bekommt die doppelte Menge Morphium injiziert, da eine Pflegekraft die Dosis für morgens und die für abends in eine Spritze aufzieht. Was ist passiert? Eine
Pflegekraft zieht anstatt einer halben Ampulle eine ganze Ampulle Morphium in
eine Spritze auf. Die Spritze soll nach Meinung der Pflegekraft einmal morgens
und einmal abends genutzt werden. Die Pflegekraft hat sich die Predigten vom Sparen der Einrichtungsleitung zu Herzen genommen. Es sollten die Kosten für eine Spritze gespart werden. Sie hat dabei nicht daran gedacht, dass diese Kosten nicht das Heim, sondern die Krankenkasse trägt. Quelle: KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für die Altenpflege – Aus kritischen Ereignissen lernen >>> Bericht v. 13.05.08 <<< (html)
Aktueller Fehler des Monats Was ist passiert? „Folgende Geschichte lässt auch mir fast das Herz stehen: Der Patient ist Anfang 80 Jahre alt, lärmschwerhörig und herzinsuffizent, eine bodenständige Natur, schlicht aber keinseswegs dement. Kürzlich hat er bei uns ein Nachfolge-Rezept bestellt: Zwei mal 100 Tabletten Metoprolol 200 mg von zwei Herstellern! Er nehme schon länger je eine Tablette morgens ein! Daraufhin habe ich mir zuhause zeigen lassen, welche Tabletten er wirklich einnimmt: Außer 400 mg Metoprolol nimmt er noch zwei mal 10 mg Amlodipin von zwei verschiedenen Herstellern. Nicht eingenommen hat er das verordnete Metformin, wahrscheinlich hat er die Metoprolol-Tabletten für Metformin gehalten.“ »»» Quelle: Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen >>> Fehler des Monats 06.2008 Report Nr. 434 <<< (html)
Kritisches Ereignis in der Altenpflege: Nächtliche Fixierung im Bad Eine Patientin wird nachts am ganzen Körper im Bett fixiert, medikamentös ruhig gestellt und in ein Stationsbad verbracht. Was ist passiert? Eine
verwirrte und unruhige Patientin wird von einer Pflegekraft im Nachtdienst mit
dem Bett in ein hell erleuchtetes und stark geheiztes Bad geschoben, an Händen,
Füßen und Bauch fixiert. Sie erhält keine Decke, da sie diese nach Aussage der
Pflegekraft nur mit Kot verschmutzen würde. Zudem wird der Patientin ohne
ärztliche Anordnung eine Neuroleptikum verabreicht. Quelle: KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für die Altenpflege – Aus kritischen Ereignissen lernen >>> Bericht v. 08.04.08 <<< (html)
VG München: Zum Verbot der Führung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ Zur Erinnerung: Die Regierung von Oberbayern hatte dem Pfleger die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" mit sofortiger Wirkung entzogen. Dem Antragsteller wird vorgeworfen, Anfang 2004 eine Heimbewohnerin beim Duschvorgang bei laufendem heißen Wasser alleine gelassen zu haben. Dabei habe sich die Heimbewohnerin so schwer verbrüht, dass sie hochgradige Verbrennungen erlitt. Anfang 2006 gab der Altenpfleger einem anderen Heimbewohner eine Ohrfeige. Nach Angaben des Altenpflegers war dies eine spontane Reaktion auf einen unvorhergesehenen Faustschlag in sein Gesicht. Das VG München hat seinerzeit mit Beschluss v. 10.10.06 (Az.: M 16 S 06.3359) (pdf.) dem Eilantrag eines Altenpflegers stattgegeben. Danach darf der Antragsteller bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Berufsbezeichnung "Altenpfleger" vorläufig weiterführen. Das Gericht war der Auffassung, dass von dem Altenpfleger derzeit keine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit bzw. die Bewohner des Alten- und Pflegeheims ausgeht. Neuerliche Pflichtverletzungen seien akut nicht zu befürchten. Nur dann könne ein sofortiges Verbot nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen werden. Ob dem Antragsteller tatsächlich die erforderliche Zuverlässigkeit für den Beruf als Altenpfleger fehlt, bleibt der eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten. Das VG München hat nunmehr in der Hauptsache entschieden und der Pfleger darf weiter seine Berufsbezeichnung führen. Die Entscheidung mit seiner Begründung liegt noch nicht vor und die Regierung von Oberbayern hat angekündigt, die Gründe zu prüfen, um dann ggf. in das Berufungsverfahren zu gehen. Die Entscheidung hat zu allerlei Irritationen geführt. Vgl. dazu die etwa u.a. die Kommentare des Pflegekritikers Claus Fussek in den folgenden Mitteilungen:
„Horror- Pfleger darf wieder in Heimen arbeiten“ Zitat hieraus v. C. Fussek: Der Münchner Pflegeexperte Claus Fussek spricht aus, was viele denken: „Was soll so eine Entscheidung? Das karikiert die Arbeit aller Kontrollinstanzen, wenn so jemand weitermachen darf. Und es schadet dem Ruf aller Pflegekräfte, die ihren Beruf vorbildlich ausüben. Eine Schande!“
Quelle: tz-online >>>
Artikel v. 01.04.08 <<< Kein Berufsverbot für misshandelnden Altenpfleger Zitat hieraus v. Claus Fussek: Claus Fussek, Pflegeexperte aus München, dazu heute gegenüber kobinet: "Ein solches Urteil ist unfassbar. Ist denn die Unversehrtheit Schutzbefohlener nichts mehr Wert? Wäre so etwas in einem Militärgefängnis passiert, hätte die misshandelnde Person mit Bestrafung zu rechnen gehabt und wäre umgehend aus dem Dienst suspendiert worden. Das Urteil scheint die Taten des Pflegers zu legitimieren. Es ist entsetzlich".
Quelle: kobinet –
nachrichten >>>
Mitteilung v. 06.04.08 <<< Prügelnder Pfleger darf weiterarbeiten Zitat hieraus v. C. Fussek: „Pflege-Experte Claus Fussek schüttelt den Kopf. ,,Ich bin mir nicht sicher, ob S. als Tierpfleger noch eine Stelle bekäme, wenn er sich im Tierpark so etwas geleistet hätte." Wenn ein Pfleger weder menschlich noch fachlich dazu in der Lage sei, dann dürfe er auch nicht in einem Beruf arbeiten, der menschlich und fachlich so hohe Anforderungen habe. ,,Ich stelle mir die Frage, ob jemand von den verantwortlichen Richtern ihm seine Mutter oder seinen Vater anvertrauen würde." Quelle: Merkur – online >>> Artikel v. 01.04.08 <<< Sobald uns die Entscheidung vorliegt, werden wir diese rezensieren. In den jeweiligen Pressemitteilungen äußert sich neben Claus Fussek u.a. auch Sebastian Groth von der Heimaufsicht zum Fall. Lutz Barth
Heimliche Medikamentengabe Was ist passiert? Angehörige fordern von einer Pflegekraft ein nicht ärztlich verordnetes homöopathisches Mittel in die Mahlzeiten eines Bewohners zu mischen. Angehörige sind davon überzeugt, sich bestens mit Medikamenten auszukennen. Es wird immer wieder versucht, die Angehörigen davon zu überzeugen, dass die Verordnung von Medikamenten Aufgabe des behandelnden Arztes ist. Quelle: KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> zum Bericht <<< (html) mit einer Stellungnahme des KDA
Tochter droht mit Heimaufsicht Eine Tochter droht dem Heim, die Heimaufsicht einzuschalten, da die Pflegenden die Entscheidung des Urologen teilen, keinen suprapubischen Katheter zu legen. Was ist passiert? Die Tochter einer Heimbewohnerin besteht darauf, dass ihrer Mutter ein suprapubischer Katheter gelegt wird. Als der Urologe dies ablehnt und die Pflegekräfte dies der Tochter mitteilen, droht sie damit, die Heimaufsicht einzuschalten. Die Bewohnerin ist sehr unzufrieden, weil sie stetig nass ist und mind. 1x pro Schicht umgezogen werden muss. Zudem gestaltet sich die Inkontinenzversorgung aufgrund ihrer Adipositas sehr schwierig. Die Tochter holt sich immer wieder Ratschläge bei der Krankenkasse, was man ihrer Mutter noch vermeintlich Gutes tun könne, um ihr das Leben im Heim zu erleichtern. Quelle: KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> zum Bericht <<< (html)
Lärmbelästigung in der Sterbephase Pflegekräfte machen bei Reinigung von Pflegehilfsmittel großen Lärm während eine Bewohnerin im gleichen Zimmer im Sterben liegt. Was ist passiert? Während eine Bewohnerin im Sterben liegt, werden von zwei Pflegekräften in der Dusche Pflegehilfsmittel gereinigt, was mit einer erheblichen Lärmbelästigung für die Bewohnerin und die sie betreuenden Personen einher geht. Quelle: KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> zum Bericht <<< (html) mit einer pflegerischen und ethischen Stellungnahme des KDA
Mündliche Anordnung missverstanden Was ist passiert? Die Praxis war überfüllt, das Team durch Krankheit reduziert. Bekannter Patient mit rezidivierenden Nackenschmerzen wird mir, weil bekanntes Problem, zwischen zwei Patienten von der Arzthelferin angekündigt. Um Zeit zu sparen, ordnete ich an, eine Injektion Lidocain und den Patienten vorzubereiten. Als ich nach 10 min zum Patienten kam um zu Qaddeln sah ich, daß beim Patienten eine Infusionsflasche angehängt war und bereits lief. >>> mehr zum kritischen Ereignis unter dem nachfolgenden Link Quelle: Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen >>> Fehler des Monats 05.2008 Report Nr. 426 <<< (html)
Mobilisation gegen den Willen Ein Bewohner wird, obwohl er verdeutlicht, dass es das nicht möchte, gezwungen das Bett zu verlassen. Was ist passiert? Ein
Bewohner kann sich nicht verbal äußern, aber durch Bewegungen z. B. mit dem Kopf
zeigen, was er möchte und was nicht. Die Wohnbereichsleitung ist der Meinung, er müsse dazu gezwungen werden, da er sonst nur im Bett liegt. Quelle: KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> zum Bericht <<< (html) mit einer pflegerischen, ethischen und rechtlichen Einschätzung. Zum neuen internetbasierten Fehlerberichts- und Lernsystem für die Altenpflege v. RA Robert Roßbruch, >>> in Editorial PflR 01/2008, S. 1ff. <<< Ich danke hier dem Herausgeber der Zeitschrift PflegeRecht, Herrn Robert Roßbruch und dem Verlag, für die freundliche Genehmigung, sein o.a. Editorial hier veröffentlichen zu können.
MRSA und fehlende Mund- und Nasenschutzmasken Eine Pflegekraft soll eine Bewohnerin mit MRSA im Mund- und Rachenraum ohne Mund- und Nasenschutzmaske versorgen. Was ist passiert? Eine
Pflegekraft soll eine Bewohnerin mit MRSA im Mund-/Rachenraum pflegen. Es kam zu
Konflikten im Pflegeteam; schließlich versorgte eine andere Pflegekraft die
Bewohnerin ohne Mundschutz. Quelle: KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> zum Bericht <<< (html) Literaturempfehlungen (L. Barth): Vgl. dazu insbesondere die Informationen des RKI zu Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) >>> zur Übersicht auf den Seiten des (RKI) <<< (html)
Schneller Griff mit Folgen „Ein Kollege hat in einem unkonzentrierten Moment zur falschen Ampulle gegriffen, was für Patienten fatale Folgen haben kann. In diesem Fall ging der „Griff daneben“ noch einmal gut aus.“ v. B. Hoffmann, in Quelle: >>> Der Hausarzt 03/2008, S. 48 ff. <<< (pdf.)
Qualitätsentwicklung per Click - praxistauglich, lehrreich und realitätsnah: „Hannover (KDA) - 13. Februar 2008 - Mit dem Online-Berichts- und Lernsystem "Aus kritischen Ereignissen lernen" betreibt das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) ein Qualitätsentwicklungsinstrument für die Altenpflege, das in Deutschland einzigartig ist", sagte KDA-Geschäftsführer Klaus Großjohann auf der Pressekonferenz des Kuratoriums anlässlich der Fachmesse Altenpflege+ProPflege 2008 in Hannover. "Nach nur vier Monaten Betriebszeit ist im System durch die Veröffentlichung von in der Pflegepraxis auftretenden Problemen ein beachtlicher Pool an aktuellem Pflegewissen entstanden. Damit hält die Altenpflege an eine internationale Entwicklung Anschluss, in der ein multiprofessioneller Austausch und Lernen mit modernen Methoden die Regel sein wird", freute sich Großjohann. Nun gelte es, neben dem Berichten kritischer Ereignisse das Lernen mit Hilfe des Systems verstärkt in den Altenpflegeeinrichtungen und der Altenpflegeausbildung zu verankern. Derzeit sind rund 150 Berichte, 850 Kommentare sowie 50 Stellungnahmen von Experten auf der Internetseite www.kritische-ereignisse.de nachzurecherchieren. "Eine erste Analyse hat ergeben, dass die eingereichten Berichte immer drei Kategorien zugeordnet werden können: der Pflegefachlichkeit, rechtlichen sowie ethischen Aspekten", verdeutlichte Projektleiter und KDA-Referent Heiko Fillibeck an einem aktuellen Beispiel aus dem System: Eine Praktikantin beobachtete, wie ein Pfleger einer Bewohnerin mit neurologisch bedingten Schluckstörungen beim Anreichen des Essens die Nase zuhielt, damit sie die passierte Nahrung schneller schluckte. Er forderte die Praktikantin dazu auf, dies ebenfalls so zu tun. "Anhand dieses Berichts sieht man erstens ganz klar, dass hier fachlich falsch gehandelt wurde, weil die Bewohnerin der Gefahr ausgesetzt wurde, Nahrung zu aspirieren", erklärte Fillibeck. "Zweitens: Nicht nur die gewaltsame Verabreichung der Nahrung, sondern auch die möglichen Folgen wie Erstickungsanfälle oder eine Lungenentzündung können den Pfleger rechtlich belangbar machen." Drittens sei die Haltung, die der Pfleger an den Tag gelegt habe, nämlich Zeitdruck auf Kosten der Bewohnerin auszubügeln, mit den ethischen Aspekten des Altenpflegeberufes unvereinbar, so der KDA-Referent für Pflegepraxis. In einer Stellungnahme auf der Internetseite werden die drei Aspekte von den KDA-Pflegeexperten aufgegriffen. Sie beschreiben dort ethische Gesichtspunkte und rechtliche Konsequenzen, die in dem berichteten Ereignis von Bedeutung sind. Zudem weisen sie auf pflegerische Interventionsmöglichkeiten hin, beispielsweise, dass das Kauen und Schlucken der Bewohnerin dadurch angeregt werden kann, indem ihr nicht die gesamte Mahlzeit passiert angereicht wird. Nachzulesen ist aber auch, dass die Pflegeorganisation so angepasst werden sollte, dass der Bewohnerin ausreichend Zeit zum Essen bleibt. Dieser Fall zeigt zugleich die Möglichkeiten auf, das System als Lernplattform zu nutzen: "Jede Altenpflegelehrerin kann an Beispielen wie diesen für ihren Unterricht Fälle bereitstellen, anhand derer realitätsnahes Lernen in Lernfeldern möglich ist", führte Projektmitarbeiter Andreas Kutschke aus. Einzigartig an der Internetseite sei dabei, dass alle Berichte und Kommentare durch das Expertenteam des KDA begleitet werden. "Dies soll verhindern, dass falsches Wissen verbreitet wird, wie dies beispielsweise in allgemeinen Internetforen für die Pflege geschehen kann", hob der Referent für Pflegeorganisation hervor. Aber nicht nur die Altenpflegeausbildung könne von dem leicht zugänglichen System profitieren, es könne auch hervorragend für die Qualitätsentwicklung und einrichtungsinterne Pflegestandards genutzt werden, so Kutschke: "Denn kritische Ereignisse, die gerne sehr emotional diskutiert werden, sind im KDA-System auf eine fachliche Diskussion heruntergebrochen, was Voraussetzung für den Lerneffekt ist." Dass die Internetseite "ein gutes Medium ist, um Pflegewissen zu transportieren", findet auch Helmut Wallrafen-Dreisow, Geschäftsführer der Sozial Holding GmbH, einem Heimträger aus Mönchengladbach und der erste Partner des KDA-Projektes, der die Lernmöglichkeiten des Systems in der Praxis erprobt. Wallrafen-Dreisow hat einige Berichte mit Kommentaren und Stellungnahmen aus dem System ausdrucken lassen und sie den Pflegeteams bei den Übergaben zum Schichtwechsel als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt. "Mir wurde mitgeteilt, dass in den Teams angeregt darüber diskutiert wurde, ob solche Fälle auch bei uns vorkommen könnten und ob die Lösungsvorschläge umsetzbar erschienen. Die meisten Teams meldeten zurück, dass sie die darin enthaltenen Informationen für praxistauglich und nützlich für ihr Fachwissen hielten", berichtete Wallrafen-Dreisow. Seine Mitarbeitenden hätten dadurch ihre Arbeitsabläufe reflektiert und ihren Blick auf risikobehaftete Arbeitsbereiche geschärft, lautete seine Bewertung. So könnten schon im Vorfeld Maßnahmen ergriffen werden, damit solche kritischen Ereignisse gar nicht erst auftauchten. "Ich kann mir sehr gut vorstellen, die Inhalte der Internetseite weiterhin systematisch zu nutzen, indem beispielsweise einmal in der Woche den Teams die fünf aktuellsten Berichte zur Diskussion zur Verfügung gestellt werden", so Wallrafen-Dreisow. Dass sich die Internetseite in der Praxis bewährt, freut die KDA-Mitarbeiter. "Dabei ist Mönchengladbach nur ein Beispiel, wie die Lernplattform "Aus kritischen Ereignissen lernen" genutzt werden kann. Für die Zukunft stellen wir uns vor, weitere Test- und Anwendungs-Partner mit ins Boot zu holen und auf der Internetseite auch die verschiedenen Lernmöglichkeiten, die das System bietet, zu präsentieren", so Projektleiter Heiko Fillibeck.“
Kontakt
und Informationen: Quelle: KDA Pressemitteilung vom 13. Februar 2008
Das in der Pressemitteilung geschilderte Fallbeispiel nebst der Expertise durch das KDA und den weiteren Stellungnahmen und Berichten aus der Praxis finden Sie auf dem nachfolgenden Link unter >>> Nahrung wird mit Gewalt verabreicht >>> https://www.kritische-ereignisse.de/index.php?id=26&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=1259&cHash=029a4833a2
Kooperation des IQB mit der Redaktion des Online-Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege Das IQB - Internetportal: Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht hat mit der Redaktion des Online-Berichts- und Lernsystems “Aus kritischen Ereignissen lernen” eine Kooperationsvereinbarung getroffen. »»» Quelle: openPR (IQB – 12.11.07) >>> mehr dazu <<< Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl "kritischer Ereignisse" mit Verweis auf die entsprechenden Portale. Darüber hinaus problematisieren wir auf dieser Seite auch Fragen, die weitestgehend als kritische Ereignisse gewertet werden können.
![]() Zugleich dürfen wir an dieser Stelle auf das Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen verweisen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgenden Link >>> http://www.jeder-fehler-zaehlt.de/ Kritische Ereignisse: Berichts- und Lernsysteme im Internet
Für die Leserinnen und Leser des Informationsangebotes hat das KDA die PDF-Datei des kompletten Titelthemas online zur Verfügung gestellt. In der Ausgabe finden Sie interdisziplinäre Fachbeiträge von namhaften Autoren rund um die Berichts- und Lernsysteme aus Medizin und (Alten)Pflege. Quelle: KDA >>> http://info.kritische-ereignisse.de/?p=53
Arzt wird trotz Hyperglykämie nicht verständigt Trotz eines Blutzuckers von über 400 mg/dl verzichtet die zuständige Pflegefachkraft auf die Benachrichtigung eines Arztes. Was ist passiert? Eine
Bewohnerin hat am frühen Abend einen Blutzucker von über 400 mg/dl. Laut
Pflegeplan soll die Insulininjektion aber erst um 21 Uhr erfolgen. Die
zuständige Pflegefachkraft ordnet an, die Injektion sofort durchzuführen und die
Zufuhr der Sondennahrung abzustellen. Die Pflegefachkraft hielt es nicht für notwendig den Notarzt zu rufen, da ein Besuch des Hausarztes am nächsten Tag angekündigt war. Quelle: KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (25.01.08) >>> zum Bericht <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Zum Bericht liegt eine Stellungnahme der KDA – Redaktion vor. Ergänzend hierzu ist anzumerken, dass grundsätzlich das Pflegepersonal angehalten ist, keine eigenmächtigen Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, sondern vielmehr verpflichtet ist, den zuständigen Hausarzt zu benachrichtigen.
Infektion eines Amputationsstumpfes Eine Krankenpflegerin legt an einem Amputationsstumpf drei Tage den gleichen Verband an, es kommt zu einer Infektion der Wunde. Was ist passiert? Eine
examinierte Krankenpflegerin kontrolliert bei einer demenzkranken Patientin die
Wunde am Stumpf eines amputierten Fußes. Sie erneuert dabei den Verband nicht ,
sondern verwendet den alten Verband erneut. Die Wunde wird nur in Augenschein
genommen, eine Behandlung unterbleibt. Quelle: KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (18.01.08) >>> zum Bericht <<< (html) Anmerkung: Zum Bericht liegt eine fundierte Stellungnahme der KDA – Pflegeexperten vor.
Katheter wird mit Händedesinfektionsmittel besprüht Eine examinierte Altenpflegerin besprüht nach dem ersten misslungenen Legen einen transurethralen Dauerkatheter mit Händedesinfektionsmittel und führt ihn erneut in die Harnröhre ein. Was ist passiert? Eine
examinierte Altenpflegerin legt bei einer Bewohnerin einen transurethralen
Dauerkatheter. Als kein Urin kommt, zieht sie den Katheter wieder heraus und
sprüht ihn mit Händedesinfektionsmittel ein. Danach schiebt sie ihn erneut in
die Harnröhre, um die Bewohnerin zu katheterisieren.
Kritisches Ereignis in der Altenpflege - Nachtmedikation vor dem Abendessen Eine Gruppe von demenzkranken Bewohnern bekommt die Nachtmedikation vor dem Abendessen verabreicht. Daraufhin können diese nicht mehr wie gewohnt essen und einige stürzen auf dem Weg in ihre Zimmer. Was ist passiert? Eine Gruppe von demenzkranken Bewohnern, die für gewöhnlich ihre Mahlzeiten selbständig einnehmen, wirkt beim Abendessen stets sehr hilflos. Immer wieder stürzen Bewohner auf dem Weg zu ihrem Zimmer. Die Wohnbereichsleitung gibt den Bewohnern die Nachtmedikation schon vor dem Abendessen. Quelle: KDA – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> zum Bericht <<<
Pflegende machen sich über demenzkranken Bewohner lustigEin demenzkranker Bewohner muss sich nackt im Zimmer stehend von zwei Pflegekräften versorgen lassen, die sich dabei auch noch über ihn lustig machen. Was ist passiert? Zwei Pflegekräfte versorgen einen demenzkranken Bewohner nackt mitten im Zimmer stehend. Dabei machen sie primitive Bemerkungen über seine Geschlechtsteile und lachen über ihn. Quelle: KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> zum Bericht und weiterführend zu den bisher eingestellten Kommentaren <<<
Kritisches Ereignis in der Altenpflege - Hauswirtschaftliche Hilfskraft muss Insulininjektion durchführen Ohne vorherige Anleitung wird eine hauswirtschaftliche Hilfskraft von der Pflegedienstleitung gezwungen, eine Insulininjektion durchzuführen. Was war passiert? Eine
hauswirtschaftliche Hilfskraft wird aufgrund eines personellen Engpasses
verpflichtet, in der Pflege auszuhelfen. Quelle: KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> https://www.kritische-ereignisse.de/ Anne-Will-Talkshow - Lebenswichtige Fragen „Ist Sterbehilfe ein Gnadenakt - oder zynische Geschäftemacherei? Diese Frage versuchte Anne Will am Sonntag in ihrer Talkshow zu beantworten. Mit dabei: der umstrittene Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli. Für bewegende Momente sorgten jedoch andere. Eine TV-Kritik von Malte Arnsperger“ Quelle: Stern.de >>> http://www.stern.de/politik/panorama/:Anne-Will-Talkshow-Lebenswichtige-Fragen/603540.html
Nachgehakt: der unselige Papst-Tod? Der Heilige Vater hat nie um ‚Euthanasie‘ gebeten’, so die Grundbotschaft der katholischen Kirche. Der päpstliche Leibarzt über die letzten Augenblicke im Leben Johannes Pauls II.: Er flüsterte ein ‚consumatum est – es ist vollbracht‘. Quelle: Kath.net >>> http://www.kath.net/detail.php?id=18269
Kritische Ereignisse in der
Altenpflege! Ein demenzkranker Bewohner verlässt unbemerkt ein Pflegeheim und wird erst nach 24 Stunden mit starker Unterkühlung von der Polizei aufgefunden.
Was
war passiert? Sherlock Holmes der Pflegefehler v. Ingrid Müller „Die Zustände in manchen Pflegeheimen sind katastrophal. Jetzt berichten Pfleger und Angehörige erstmals im Internet, was dort vor sich geht. Öffentlich und anonym“ »»» Quelle: HUK-Coburg-Gesundheitsportal >>> mehr dazu <<<
Kritisches Ereignis in der Altenpflege - Routinemäßiges Verabreichen von Abführmitteln Was ist passiert? >>>
mehr dazu <<< (pdf.) KDA: Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege geht Online “Nach fünf Monaten Entwicklungsarbeit und anschließender erfolgreich abgeschlossener Testphase geht ein bisher einmaliges Qualitätsentwicklungsinstrument für die Altenpflege Online: Das vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) initiierte und vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Berichts- und Lernsystem "Aus kritischen Ereignissen lernen". "Damit stärken wir das Lernen in der Altenpflege als einen wichtigen und unerlässlichen Baustein der Qualitätsentwicklung in diesem Berufsfeld, für den sich das Kuratorium Deutsche Altershilfe seit Jahren immer wieder eingesetzt hat", freut sich KDA-Geschäftsführer Klaus Großjohann.” Quelle: Auszug aus der PM des KDA v. 28.09.07 >>> http://www.kda.de/german/showarticles.php?id_art=331
Nachfolgender Link verweist auf die Seite - Aus kritischen Ereignissen
lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>>
https://www.kritische-ereignisse.de/ Pflegemängel und Ursachenforschung: Fehlentwicklungen im Pflegerecht!? Das sog. Pflegerecht leistet nach diesseitiger Auffassung in großen Teilen der pflegekundlichen Literatur dem Pflegepersonal einen „Bärendienst“, da nicht selten zu unkritisch das Rechtsverhältnis zwischen dem Krankenpflegepersonal und dem Krankenhausträger im Verhältnis 1:1 auf die stationären Altenpflegeeinrichtungen übertragen wird.
Dies führt in der
Konsequenz zu erheblichen Rechtsunsicherheiten, da in der
pflegerechtlichen Literatur wesentliche Bedingungen für die
Kooperationsbeziehungen im Arzt-Krankenhaus-Pflegerbereich ausgeblendet
werden. Die "Macht" des geschriebenen Wortes und ihre/seine "Bedeutung" für die professionelle Pflege v. L. Barth (2005) >>> mehr dazu <<< (pdf.)
Kooperation des IQB mit der Redaktion des Online-Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege Das IQB - Internetportal: Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht hat mit der Redaktion des Online-Berichts- und Lernsystems “Aus kritischen Ereignissen lernen” eine Kooperationsvereinbarung getroffen. »»»
Quelle: openPR (IQB – 12.11.07) >>>
mehr dazu <<<
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