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Archiv IQB - Newsflash 1. Halbjahr 2009
Ethische Grundfragen „Wir müssen lernen, das Sterben als Teil des Lebens anzunehmen“ – ein Gespräch mit dem Palliativmediziner Gian Borasio Hans-Martin Schönherr-Mann im Gespräch mit Gian Borasio Quelle: Goethe Institut >>> http://www.goethe.de/ges/phi/thm/etg/de4757631.htm <<< (html) Das Kind als Zeitbombe - Behinderung im "Spiegel" der Nichtbehinderten Quelle: Faz.net, Blog v. O. Tolmein >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/06/28/ein-kind-ist-keine-zeitbombe-spiegel-und-behinderung.aspx?CommentPosted=true#commentmessage <<< (html) Unsere Mediadaten im Juni 2009
Unsere TOP- SEITEN im Juni 2009 1. Rechtsprechung 2. BLOG Neuordnung Gesundheitsfachberufe 3. TOP-News 4. BLOG Pflegekammern 5. BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie 6. BLOG Ärztliche Assistenz beim Suizid 7. Jahresarchiv IQB 2008 – 2009 8. BLOG Brennpunkt Pflegerecht 9. Gerontopsychiatrierecht (Webseite) 10. Rechtsprechung (IQB) Sozialrecht
Unsere TOP-Beiträge (Download im Juni 2009)
1. >>>
Dekubitus und Ulcus cruris - wer trägt die haftungsrechtliche Verantwortung?
<<< (pdf.) 3. >>> Nachgehakt: „Aufsichtspflichten“ und „Herausforderndes Verhalten“ <<< (pdf.) 4. >>> Können pflegerechtliche Publikationen zur Haftung resp. zum Regress führen? >>> (pdf.)
5. >>>
Entscheidungsfindung zwischen Sicherheit und Mobilitätsförderung: 6. >>> Sterbehilfe, Religionsfreiheit und Werte: von der „Wende“ der „kopernikanischen Wende“? <<< (pdf.) 7. >>> 60 Jahre Grundgesetz - Vom Dilemma der Menschenwürde <<< (pdf.) 8. >>> Pflicht des Arztes zur Dokumentation und Gegenzeichnung in der „fremden“ (Heim)Dokumentation einer stationären Alteneinrichtung? <<< (pdf.)
9. >>>
Die Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen - 10. >>> Vom ethischen Selbstbildnis des „guten“ Arztes und dem „humanistischen Erbe“ <<< (pdf.)
Folgende TOP-Entscheidungen haben besonderes Interesse gefunden: Platz 1: OLG Hamm: Dekubitus als Pflegefehler? (hier: zur schicksalhaften Entwicklung) OLG Hamm, Urt. v. 21.04.09 (Az. 26 U 151/08)
Platz 2: OLG Braunschweig: Dekubitus – ein vollherrschbares Risiko? OLG Brauschweig, Hinweisbeschl. v. 07.10.08 (Az. 1 U 93/07)
Platz 3: OLG Frankfurt: Zu den ärztlichen Sorgfaltspflichten eines Anästhesisten / Schmerzmediziners bei der regelmäßigen Befüllung einer subkutanen sog. „Schmerzmittelpumpe“ OLG Frankfurt, Urt. v. 10.03.09 (Az. 8 U 253/07)
Wir danken für Ihr reges Interesse an unserem kostenlosen Informationsangebot und wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns bitte weiter. Im Internet lesen Sie vielfach bereits schon heute, was „morgen“ in den Fachzeitschriften an Urteilen veröffentlicht wird! Unsere Aktualität im Pflegerecht hier auf den Seiten des IQB ist unser Markenzeichen und wir sehen ganz bewusst von einer Mehrfachverwertung unseres kostenlosen Newsletter- und Informationsservice – z.B. im Printmedienbereich - ab. Verschaffen Sie sich Ihren persönlichen Wissensvorsprung durch einen Besuch auf unseren frei zugänglichen Webseiten. Ihr Lutz Barth, 01.07.09 Mindestlohn in der Pflege könnte die Bereitschaft zur Qualifizierung senken Keinen Mindestlohn, aber neue Berufsbilder für Pflegende - das empfiehlt das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) gegen den wachsenden Fachkräftemangel in der Pflege. v. A. Mißlbeck Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/unternehmen/default.aspx?sid=555459 <<< (html) Montgomery: Patientenrechtegesetz soll Rationierung vertuschen Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 30.06.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7531.7615 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 30.06.09): „Scharfe Kritik übt die Bundesärztekammer an einzelnen Vorschlägen aus der SPD-Bundestagsfraktion für ein Patientenrechtegesetz. „Es ist an Heuchelei kaum zu überbieten, einerseits eine fachgerechte Behandlung nach wissenschaftlich anerkanntem Qualitätsstandard festschreiben zu wollen, andererseits aber die dafür notwendigen Finanzmittel immer weiter zu begrenzen. Solche Vorstöße für ein Patientenrechtegesetz sollen lediglich die täglich stattfindende Rationierung medizinischer Leistungen vertuschen“, kritisierte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, die jetzt bekannt gewordenen Vorarbeiten in der SPD für ein Patientenrechtegesetz.“ Mit Verlaub – die Kritik vom Vizepräsidenten der BÄK ist nun in der Gänze nicht nachvollziehbar und an ihm scheint die Diskussion der letzten Jahre völlig vorbeigegangen zu sein. Es besteht in Fachkreisen (!) kein begründeter Zweifel darüber, dass die Patientenrechte in Deutschland klar und per Gesetz geregelt werden müssen. Vgl. dazu statt vieler die Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bremen mit weiteren Hinweisen, so u.a. auch mit einem Statement des renommierten Medizinrechtlers Dieter Hart von der Universität Bremen, dem ehemaligen Direktor des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen >>> http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/gesundheit/patientenrechtegesetz.html <<< (html) Auch der seinerzeitige Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen trat dafür ein, die Patientenrechte in einem eigenständigen Patientenrechte-Gesetz zusammenzufassen. Dies geht aus dem Gutachten 2000/2001 der Experten hervor, welches die Bundesregierung in Form zweier Unterrichtungen (14/5660,5661) vorgelegt hat (Quelle: hib >>> http://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0108/aktuell/hib/2001/2001_120/01.html <<<) Insofern ist das Engagement einiger SPD-Abgeordneter ausdrücklich zu begrüßen, mag dies auch dem Vize der BÄK ein Dorn im Auge sein. Es ist schlicht Unsinn zu behaupten, mit dem Gesetz solle die Rationierung vertuscht werden. Mit solchen Unmutsäußerungen kann der Vizepräsident der BÄK nun wirklich nicht ernst genommen werden! Vgl. zu den Aktivitäten der SPD >>> http://gesundheit-adhoc.de/index.php?m=1&showPage=1&id=6665 <<< (html) m.w.N., u.a. zu den Eckpunkten eines Patientenrechte-Gesetzes. Ethikkommissionen: Keine Komplizen der Forscher v. G. Klinkhammer, in Dtsch Arztebl 2009; 106(26): A-1342 Quelle: Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=65165 <<< (html) Kanton Zürich will Vertrag mit Sterbehilfeorganistation schließen Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/37153/Kanton_Zuerich_will_Vertrag_mit_Sterbehilfeorganistation_schliessen.htm <<< (html) Pflegeheime: Gute Aussichten trotz vorübergehender Überkapazitäten Teure Pflegeheime sind nicht die besseren, die regionalen Preisunterschiede sind enorm, die Zahl der Pflegefälle wird weiter ansteigen und zu einem großen Bedarf an Fachkräften führen. Dies sind einige der Ergebnisse des "Pflegeheim Rating Report 2009 - Konsolidierung voraus!" von RWI, ADMED GmbH und HCB GmbH. >>> weiter Quelle; idw-online v. 29.06.09 >>> http://idw-online.de/pages/de/news323289 <<< (html) Experte: Keine Bedenken gegen Wunsch-Kaiserschnitt Quelle: Ärzte Zeitung online v. 29.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/?sid=555313 <<< (html) Buchrezension v. Lutz Barth, 29.06.09
>>> Zur Rezension <<< (html)
„Ärzte können Behandlung verweigern“ Quelle: Kölnische Rundschau v. 25.06.09 >>> http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1238775236173.shtml <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 28.06.09): „Die Ärzte werden sich sehr genau überlegen müssen, ob sie überhaupt einen Behandlungsvertrag eingehen, wenn eine Patientenverfügung vorliegt“, so der Präsident der BÄK in einem Interview. Mit einer solchen Äußerung dürfte sich der Präsident endgültig ins „Abseits“ gestellt haben. Eine weitere Kommentierung ist entbehrlich. Plädoyer für die ärztlichen Kompetenzen in der Psychotherapie Stellungnahme der DGPPN zum „Forschungsgutachten Ausbildung Psychologischer Psychotherapeuten“ Quelle: DGPPN, Mitteilung v. 25.06.09 >>> http://media.dgppn.de/mediadb/media/dgppn/pdf/presseinfo/2009/dgppn-pm09-11-forschungsgutachten-pp.pdf <<< (pdf.) Vgl. dazu auch: Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychotherapie (DGPPN) zum „Forschungsgutachten zur Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ v. 25.06.09 >>> http://media.dgppn.de/mediadb/media/dgppn/pdf/stellungnahmen/2009/stn-dgppn-09-05-forschungsgutachten-ausbildung-psychotherapeuten.pdf <<< (pdf.) Deutsche vertrauen beim Sterben auf Angehörige Quelle: Ärzteblatt.de v. 26.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/37137/Deutsche_vertrauen_beim_Sterben_auf_Angehoerige.htm <<< (html) Palliativmedizin ohne Schmerztherapie: Bundestagsbeschluss blendet wichtige Inhalte aus Quelle: DGGS e.V., Mitteilung v. 26.06.09 >>> http://www.dgss.org/index.php?id=254&tx_ttnews[tt_news]=104&tx_ttnews[backPid]=21&cHash=ba1f1c4416 <<< (html) BAG: Freistellung von der Haftung (hier: leitender Arzt einer Frauenklinik wegen Sachdensersatz) und Ausschlussfrist BAG, Urt. v. 25.06.09 (Az. 8 AZR 236/08) Der
Anspruch des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber im Innenverhältnis von
Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt zu werden, wird jedenfalls dann
fällig, wenn der Arbeitnehmer im Außenverhältnis die Rechtsverteidigung gegen
eine Verurteilung zum Schadensersatz einstellt. Der Kläger
ist bei der Beklagten als leitender Arzt der Frauenklinik angestellt. Aufgrund
eines Fehlers bei der Entbindung kam es im Januar 1997 zur Geburt eines
schwerstbehinderten Kindes. Die Mutter des Kindes nahm daraufhin ab Mitte 1999
den Krankenhausträger, eine weitere Ärztin und den Kläger vor den Zivilgerichten
auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Das Oberlandesgericht hat den
Kläger zur Zahlung eines erheblichen Schmerzensgeldes verurteilt und
festgestellt, dass er und die anderen Beklagten der Mutter und ihrem Kind
zumindest teilweise zum Schadensersatz verpflichtet sind. Die Revision gegen
sein Urteil hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Dieses Urteil wurde dem
Kläger am 29. November 2002 zugestellt. Die einmonatige Frist zur Einlegung
einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ließ der Kläger
verstreichen. Mit Schreiben seines Rechtsanwaltes vom 16. Juli 2003 machte der
Kläger gegenüber seiner Arbeitgeberin, der Beklagten, die Freistellung von den
Schadensersatzansprüchen geltend, zu denen er verurteilt worden war. Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 65/2009 v. 25.06.09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13600&pos=1&anz=66 <<< (html) Mal unter uns… fragen Sie sich nicht manchmal auch, warum eintägige Fortbildungsveranstaltungen nicht selten zwischen 400 – 500 € netto kosten und Sie hierbei im Zweifel auch noch für eine geeignete Hotelunterkunft Sorge tragen müssen, die nicht im Preis enthalten sind? Keine Frage – Qualität hat seinen „Preis“, aber gleich in solchen Höhen? Wir vom IQB mit unseren Verbundpartner ist es möglich, ab Herbst 2009 Ihnen ein attraktives Veranstaltungsprogramm zu unterbreiten, in dem in der Regel zwei oder in Einzelfällen sogar drei renommierten Fachreferenten aus Forschung, Lehre und Praxis Sie durch zwei Veranstaltungstage begleiten werden. Selbstverständlich sind in den Seminarpreisen zwischen 290 – 340 Euro inkl. Mehrwertsteuer auch Ihre komfortable Unterbringung und eine hervorragende „Küche“ für Ihr leibliches Wohl enthalten. Seminarunterlagen zählen zum „Standard“ ebenso wie der von uns favorisierte Kleingruppencharakter der Veranstaltung, in der wir auch Workshops integrieren: wir setzen nicht auf „Masse“, sondern auf einen dialogischen Prozess mit Ihnen, in dem wir Ihnen mit dem jeweiligen Referententeam als Kommunikationspartner zur Verfügung stehen. Wir freuen uns, Sie vielleicht demnächst auf einer unserer Veranstaltungen begrüßen zu können, die hoch aktuell und manchmal auch brisant sind. Mit unseren Veranstaltungen verfolgen wir einen interdisziplinären Ansatz, der auch Sie ganz persönlich in das Fachgespräch mit einbindet, um so einen größtmöglichen Gewinn für Ihre praktische Arbeit aus den Seminaren ziehen zu können. In der nächsten Woche wird das Veranstaltungsprogramm für den kommenden Herbst und Frühjahr 2010 online abrufbar sein, das dann schrittweise ergänzt wird. Ihr Lutz Barth, 26.06.09 Rechtsmediziner: Viele Totenscheine sind falsch Quelle: Ärzte Zeitung online v. 25.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/?sid=555095 <<< (html) Stiftung Warentest nimmt Pflegequalität unter die Lupe Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/37120/Stiftung_Warentest_nimmt_Pflegequalitaet_unter_die_Lupe.htm <<< (html) Über das Geheimnis von Krankheit und Schmerz Papst Benedikt XVI hat im Rahmen seiner Pilgerreise zum Grab des heiligen Pater Pio von Pietrelcina ein Krankenhaus besucht und während seiner Ansprache nahm er das Geheimnis der menschlichen Person in den Blick und betrachtete das „Rätsel der Krankheit", das die menschliche Vernunft nicht ergründen könne. Quelle: kath.net v. 23.06.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=23246 <<< (html) PATIENTENVERFÜGUNG / Das Parlament hat geregelt, was sich im Parlament nicht regeln lässt Recht im Übermaß Das Gesetz bevormundet alle: den Arzt, die Angehörigen und auch den Patienten. v. W. Thielmann Quelle: Rheinischer Merkur v. 25.06.09 >>> http://www.merkur.de/2009_26_polkom_patientenverfue.35359.0.html?&no_cache=1 <<< Kurze Anmerkung (L. Barth, 25.06.09): Sich hier der Worte von Horst Deinert im Forum v. Werner Schell bedienend: „Die Gegner des beschlossenen Patientenverfügungsgesetzes (u.a. CDU, Bundesärztekammer, Kirchen) schießen weiter aus allen Rohren“ (>>>http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=12186&start=15 <<<). Auch Journalisten befinden sich weiter auf einer „Mission“ und stimmen sich in das „Klagelied“ nahtlos ein. Auch wenn der „Chor“ der Paternalisten zu alter Größe erstärkt, wird dies freilich nichts an dem Gesetz ändern, das nicht selten schlicht falsch interpretiert wird. Organsspende und Patientenverfügung Der Vorschlag des Präsidenten der ÄK Westfalen-Lippe ist nicht unsympathisch. In einer Pressemitteilung (siehe dazu PM der ÄK v. 24.06.09) hat dieser angeregt, ggf. im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung auch eine Entscheidung zur Organspende mit in die Patientenverfügung aufzunehmen. Hierüber wird in der Tat näher nachzudenken sein und es bleibt zu hoffen, dass namhafte Vertreter in dem Diskurs nicht sogleich wieder daran „erinnern und mahnen“, dass ggf. ein Hinweis in der Patientenverfügung das „Ableben des Patienten“ beschleunigt und als Einfallstor für einen „Missbrauch“ dienen könnte. Ebenso sinnvoll könnte es erscheinen, auch Aussagen zu den therapeutischen Interventionsmöglichkeiten der Ärzte und beruflich Pflegenden für den Fall einer psychiatrischen Krise auch im Rahmen einer demenziellen Erkrankung zu treffen; der Patient könnte so durchaus sein ihm im Zweifel überantwortetes individuelles Lebensrisiko im Zustande höchster kognitiver Beeinträchtigung mildern, in dem er im Vorfeld bereits seine Einwilligung in partiell notwendig gewordene "Freiheitsbeschränkungen" im Rahmen therapeutischer Interventionen erteilt. Lutz Barth, 25.05.09 BSG: Versorgung mit Badeprothesen Entscheidungen v. 25.06.09 In drei Revisionsverfahren hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts heute über die Frage entschieden, ob beinamputierte Versicherte, die mit einer normalen Laufprothese versorgt sind, von der Krankenkasse die zusätzliche Versorgung mit einer wasserfesten Prothese (Badeprothese, Schwimmprothese) verlangen können, um sich zuhause in Bad und Dusche sowie außerhalb der Wohnung im Schwimmbad sicher und ohne Gefahr der Beschädigung der regelmäßig nicht wasserfesten Alltagsprothese bewegen zu können. Einen solchen Versorgungsanspruch hat der Senat grundsätzlich bejaht. Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 25/09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10995&pos=1&anz=26 <<< (html) BSG: GPS-Leitsystem als Hilfsmittel der GKV für Blinde BSG, Urt. v. 26.06.09 (Az. B 3 KR 4/08 R) Die Beklagte lehnte die Versorgung ab, weil das GPS‑System nicht im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt und der Kläger zudem schon ausreichend mit Hilfsmitteln versorgt sei. Widerspruch, Klage und Berufung sind erfolglos geblieben. Das Bundessozialgericht hat in seiner heutigen Entscheidung die Revision des Klägers zurückgewiesen. Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 24/09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10994&pos=2&anz=26 <<< (html) BSG: "Praxisgebühr" ist rechtmäßig BSG, Urt. v. 25.06.09 (Az. B 3 KR 3/08 R) Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 23/09 v. 25.06.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10993&pos=3&anz=26 <<< (html)
Sehr verehrte UserInnen. 1.) Zuschriften haben uns dazu veranlasst, die nachstehende Umfrage wieder „zu eröffnen“, nachdem für die diese eine Laufzeit von 30 Tagen vorgesehen war. Wir hoffen hierbei natürlich auf ein repräsentatives Ergebnis, nicht zuletzt auch deswegen, um anschließend die Vor- und Nachteile eines „Eides“ für die beruflich Pflegenden zur Diskussion stellen zu können.
Aktuelle Umfrage! Im Nachgang zum diesseitigen BLOG-Eintrag >>> „Auf der Suche nach einem „mächtigen Konsens“ in den Pflegeberufen!?“ <<< wollen wir gerne eine aktuelle Umfrage durchführen. Was meinen Sie, sollte es künftig einen "Eid" für beruflich Pflegende geben (z.B. analog eines "Hippokratischen Eides")? Der nachfolgende Link führt Sie zur Umfrage: >>> zur Umfrage <<< (html) 2.) Seminarreihe im Herbst 2009 / Frühjahr 2010 Im Rahmen unserer Exzellenzinitiative zum gesamten Pflege- und Medizinrecht können wir Ihnen mitteilen, dass wir ab Herbst 2009 in Kooperation mit dem Veranstalter Nursing – Health (Seminare &. Kongresse) eine Seminarreihe unter dem künftigen Obertitel
durchführen werden. Alle Seminare werden in dem wunderschönen Diedrichshof mit seinem exklusiven Ambiente in dem berühmten Künstlerdorf Worpswede veranstaltet. Es ist uns gelungen, Referenten mit einem exzellenten Ruf in Wissenschaft und Praxis für die einzelnen Themen zu gewinnen, die sich rund um das Pflege- und Medizinrecht, aber auch Ethik und anderen rechtlich brisanten Fragen ranken werden. Themenfelder, wie z.B. die Ethik in der Altenpflege, die Grundrechte in der Arzt-Patienten-Pfleger-Beziehung, die Priorisierung von Gesundheitsleistungen, die Neuordnung der Gesundheitsberufe werden ebenso offensiv angegangen wie diejenigen des Selbstverständnisses und Berufsbildes der Ärzteschaft und der beruflich Pflegenden. Ein anspruchsvolles Seminarprogramm, bei dem im Übrigen das Preis-Leistungsverhältnis stimmen wird. Wir setzen hierbei auf Individualität auch in den einzelnen Veranstaltungen und von daher ist die Teilnehmerzahl auf maximal 15 Personen begrenzt. Wir sind bemüht, auch Impulse mit unseren Seminaren zu setzen, in der wir die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis zu überbrücken versuchen. Das wir hierbei unsere Rechtsgespräche in dem anspruchsvollen Ambiente des Diedrichshofes mit seinem weit über die Grenzen von Worpswede hinaus liebevoll rekonstruierten sog. „Hoetger-Garten“ führen können, ist uns eine besondere Ehre und freut uns natürlich sehr. Der „Diedrichshof“ bürgt für hohe Qualität und wir nehmen gerne das Motto „Wohlfühlen und Ruhe finden“ für unsere Rechtsgespräche auf. „Wissenschaft ist ein permanenter Wettbewerb um das bessere Argument“ und in den einzelnen Seminaren möchten wir ganz in Ruhe in einem überschaubaren Teilnehmerkreis dazu beitragen, die einzelnen Argumente zu diskutieren, abzuwägen und ggf. für die Praxis fruchtbar zu machen. Wenn Sie mögen, können Sie auf dem nachfolgenden Link den >>> Diedrichshof <<< in Worpswede virtuell besuchen, auf dem wir Sie dann ab Herbst gerne persönlich zu einem der Seminare begrüßen möchten. In Kürze werden Sie hier auf den Seiten des IQB das Veranstaltungsprogramm vorfinden. Ihr Lutz Barth, 25.06.09 ÄK – Präsident Windhorst: Wer sein Sterben regelt, muss auch eine Entscheidung zur Organspende treffen Quelle: BÄK, >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.8.5627.7582 <<< (html)
Kurioses am Rande! ArbG Hamburg: „ Klei mi ann Mors“ – ungehörig (?), aber kein Grund zur fristlosen Kündigung! ArbG Hamburg, Urt. v. 12.05.09 (Az. 21 Ca 490/08) Nun – die Entscheidung bedarf keiner Kommentierung und ist sowohl vom Ergebnis als auch von der Begründung nicht nur vertretbar, sondern auch geboten. Hier könnte m.E. gar die Überlegung angestellt werden, ob dieser plattdeutsche Spruch in norddeutschen Gefilden nicht eher zur „Umgangssprache“ zu zählen ist und von daher noch nicht einmal geeignet ist, „an sich“ einen Kündigungsgrund darzustellen. Es handelt sich nämlich um eine „Unmutsäußerung“, die bei verschiedenen Anlässen verwendet wird, ohne allerdings damit eine „Beleidigung“ aussprechen zu wollen. Sei es drum – eine andere Entscheidung wäre wohl kaum denkbar gewesen, zumal es sich hier um eine fristlose Kündigung (ohne vorherige Abmahnung) gehandelt hat (L. Barth, 24.06.09). Quelle: Landesrechtsprechung Hamburg >>> http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=ha&Art=en&Datum=2009&nr=2536&pos=2&anz=68 <<< (html) Ärztliche Assistenz beim Suizid? Wege aus der Tabuisierung ![]() Der Flyer zur Veranstaltung! >>> Download <<< (pdf.)
Besuchen Sie auch die Kongressseite unter http://www.nursing-health-congress.de/ oder unter http://www.nursing-health-events.de/ mit weiteren Informationen rund um das Thema der "Ärztlichen Assistenz beim Suizid". OLG Frankfurt: Zu den ärztlichen Sorgfaltspflichten eines Anästhesisten / Schmerzmediziners bei der regelmäßigen Befüllung einer subkutanen sog. „Schmerzmittelpumpe“ OLG Frankfurt, Urt. v. 10.03.09 (Az. 8 U 253/07) Das Dokument ist frei zugänglich
OVG Rheinland-Pfalz: Kein Sonderurlaub für Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas OVG Rheinland-Pfalz. Urt. v. 19.06.09 (Az. 10 A 10042/09.OVG) Ein Beamter hat keinen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Quelle: Rheinland Pfalz, Ministerium der Justiz, >>> Pressemitteilung Nr. 25/2009 <<< (html) Zwölf Monate Pflegeweiterentwicklungsgesetz – Eine erste Bilanz Quelle: DPV – Pflege Konkret 07/2009 >>> http://www.dpv-online.de/pdf/2009/pk0907.pdf <<< (pdf.) Schiedsstelle Patientenverfügung Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat eine Schiedsstelle eingerichtet, die bei Konflikten im Zusammenhang mit Patientenverfügungen berät und zwischen den Beteiligten vermittelt. Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link der Deutschen Hospiz Stiftung >>> http://www.hospize.de/service/schiedsstellepatientenverfuegung.html <<< (html)
BAG, Urt. v. 23.06.09 (Az. 2 AZR 606/08) „Nach §
106 der Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der
Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese
Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung,
Tarifvertrag oder Gesetz bereits festgelegt sind; außerdem können Weisungen zur
Ordnung und dem Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb erfolgen. Das
Weisungsrecht beinhaltet dagegen nicht die Befugnis, den Arbeitnehmer zur
Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, in dem es ausschließlich um
eine bereits abgelehnte Vertragsänderung (hier: Absenkung der Arbeitsvergütung)
gehen soll. Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 62/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13585&pos=1&anz=63 <<< (html) Bessere Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen - Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs Quelle: LexisNexis >>> http://www.lexisnexis.de/aktuelles/anwaltswoche/162478/bessere-versorgung-von-pflegebeduerftigen-menschen-mit-behinderungen-deutscher-bundestag-beschliesst-gesetz-zur-regelung-des-assistenzpflegebedarfs <<< (html) Hinweis (L. Barth, 23.06.09): Instruktiver Kurzbericht mit weiteren Links zum Gesetz Mehr Rechte und hohes Schutzniveau für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung – Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein löst Heimgesetz des Bundes ab Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Mitteilung v. 18.06.09 >>> http://www.schleswig-holstein.de/MSGF/DE/Service/Presse/PI/2009/090618__msgf__pflege.html <<< (html) AG Gummersbach: „Die vergessene Klammer“ und Schmerzensgeldanspruch AG Gummersbach, Urt. v. 08.06.09 (Az. 10 C 238/08) Aus den Entscheidungsgründen: (…) Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von 500,- € aus §§ 280 I; 253 II BGB. Dadurch, dass der im Verantwortungsbereich der Beklagten (§ 278 BGB) handelnde Arzt nachoperativ versehentlich eine Klammer zu entfernen vergaß, ist der Beklagten ein ärztlicher Kunstfehler vorzuwerfen. Die Entfernung sämtlicher Klammern gehört zu den Regeln der ärztlichen Kunst. Da das Verbleiben von metallischen Fremdkörpern im menschlichen Organismus zu Entzündungen und Schmerzreaktionen führen kann, ist beim Entfernen eines medizinischen Klammerapparats darauf zu achten, dass alle Klammern entnommen werden. Verbleibt eine Restklammer im Körper des Patienten, haftet der Krankenhausträger für die daraus resultierenden Körper- und Gesundheitsschäden auf Schadensersatz. Der Höhe nach ist das Schmerzensgeld nach den Umständen des Falles aber auf 500,- € beschränkt. Dieser Betrag erscheint erforderlich, aber auch ausreichend, um die Einbußen der Klägerin am körperlichen und seelischen Wohlbefinden auszugleichen. Dass eine im Körper verbliebene Restklammer zu Schmerzen, insbesondere beim Tragen eines Gürtels und bei körperlichen Arbeiten, führen kann, ist für das Gericht aufgrund des Vortrags der Klägerin nachvollziehbar. Ein höheres Schmerzensgeld kommt aber nicht in Betracht, weil sich die Klägerin ohne ersichtlichen Grund nicht sofort nach Auftreten der Schmerzen im Dezember 2006 in ärztliche Behandlung begeben hatte. Dann wäre die vergessene Klammer erkannt und entfernt worden und die Klägerin hätte sich weitere Schmerzen bis Juli 2007 erspart. (…) Antikoagulieren oder nicht? Vorhofflimmern beim alten, gebrechlichen Patienten Quelle: MMW >>> http://www.mmw.de/mmw/aktuelle_medizin/kritisch_gelesen/content-137664.html?abstract=true <<< (html) Probt die Ärzteschaft den „Aufstand“? v. Lutz Barth, 22.06.09 im BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie – Über den mündigen Patienten!
Gesetz zu Patientenverfügungen bringt Ärzten neue Probleme „Eine jahrelange Kontroverse über die Patientenverfügung ist im Parlament beigelegt. Ob das Gesetz tatsächlich Rechtssicherheit schafft, ist ungewiss“ v. R. Beerheide Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=553958 <<< (html) Vgl. dazu auch U. Montgomery, Vizepräsident der BÄK, Ein Bärendienst für Ärzte und Patienten, in Quelle: Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=553955 <<< (html) Ärzte begrüßen Gesetz zur Patientenverfügung Quelle: Der Westen v. 19.06.09 >>> http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bottrop/2009/6/19/news-123172313/detail.html <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 22.06.09, 9.47 Uhr): Entgegen der offiziellen Losung der BÄK und wohl der überwiegenden Mehrzahl der Landesärztekammern gibt es auch Stimmen von Ärzten, die das Patientenverfügungsgesetz nachhaltig begrüßen. Dies ist erfreulich, zeigt es uns doch, dass die Basis der Ärzteschaft dem Selbstbestimmungsrecht den notwendigen Rang im Rahmen der Arzt-Patienten-Beziehung beimisst. Soweit ersichtlich, stehen noch offizielle Stellungnahmen der Ärztekammern und der BÄK aus, mal von der rechtirrigen Auffassung des Vizepräsidenten des BÄK abgesehen. Wir dürfen also gespannt sein, wie die offiziellen Reaktionen ausfallen werden. Wir bleiben – wie immer – selbstverständlich an diesem Thema dran. Hinweis: Die TOP - News der Monate April und Mai 2009 sind ganz aktuell im Archiv eingepflegt worden! >>> IQB - Archiv 2009 <<< Aufgrund des Umfanges der Informationen kann es zu längeren Ladezeiten der Seite kommen. Patientenverfügungsgesetz: Desinformationen sollten unterbleiben! In den letzten Tagen konnten wir eine „Flut“ von Presseberichten über „Stimmen“ zum Patientenverfügungsgesetz verfolgen, die weniger durch Sachverstand, als vielmehr durch ausgesprochene Unkenntnis geprägt waren. Das Patientenverfügungsgesetz gibt das „Gebot des Lebensschutzes“ nicht preis und selbstverständlich kann eine Patientenverfügung auch widerrufen werden. Dies ergibt sich überdeutlich aus dem grammatikalischen Wortlaut des Gesetzes. Insofern sind die Statements namhafter Vertreter aus Kirchen und den ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften nicht nur nicht richtig, sondern auch höchst gefährlich und kontraproduktiv. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Patientenverfügung ein sinnvolles Instrument ist, um so seinen Willen selbst bestimmen zu können, der dann entsprechend zu beachten ist. Das Patientenverfügungsgesetz ist verabschiedet und da ist es angeraten, sachbezogene Informationen verlautbaren zu lassen und mit Verlaub – schlicht keinen Unsinn! Die Zeiten populistischer und selbstgefälliger, in Teilen arroganter Selbstdarstellungen sind vorbei und wir sollten uns darauf konzentrieren, dass Gesetz fachlich fundiert zu kommentieren. Lutz Barth, 22.06.09
Aus dem aktuellen Inhaltsverzeichnis 03/2009: Wir möchten insbesondere Ihr Augenmerk auf den Beitrag v. Dr. Sebastian Kirsch und Josef Wassermann Eine Initiative zur Reduzierung von Fixierungsmaßnahmen mit verfahrensrechtlichem Ansatz „Der Werdenfelser Weg“ „Die Reduzierung von Fixierungsmaßnahmen in Einrichtungen ist in aller Munde. Das Fachwissen der Pflegenden zum Thema nimmt zu, höchstrichterliche Bekenntnisse definieren Freiräume zu Gunsten verbleibender Lebensqualität, dennoch hinkt die Praxis seltsamerweise hinter dem eigenen theoretischen Wissen hinterher“. Die weiteren Inhalte der aktuellen Ausgabe können Sie im eingestellten Inhaltsverzeichnis unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://www.btprax.de/cnt/btprax_inhalt.php <<< (html) Die Alterspyramide als ewige Reformbaustelle Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/?sid=554011 <<< (html) Auf ein Wort zum Sonntag: Erliegen Sie bitte nicht (!) fragwürdigen „Botschaften“ „Lebensschutz, nein danke“, so die Überschriftenzeile eines Kurzbeitrages v. Stefan Rehder. „Diesem Parlament ist nicht mehr zu helfen. Alle hatten sie die Abgeordneten gewarnt, besser kein Gesetz zu beschließen als ein schlechtes: die Bundesärztekammer, der Deutsche Hospiz- und Palliativverband, die Alzheimer-Gesellschaft, die Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie, die Kirchen, die Lebensrechtsbewegung und viele andere mehr. Genutzt hat es nichts.“, so die einführenden Sätze. Quelle: Die Tagespost, Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur v. 20.06.09 >>> http://www.die-tagespost.de/2008/index.php?option=com_content&task=view&id=100049453&Itemid=5 <<< (html) Der Artikel ist insofern instruktiv, als dass er geradezu die Notwendigkeit aufzeigt, warum ein Gesetz zwingend notwendig war. Gerade die von dem Autor bemühten Organisationen und Institutionen, die seit Jahren vor einem Gesetz warnen, stehen für eine Position in dem Wertediskurs, die den autonomen Patienten als „egozentrische Individualisten“ entlarven wollten und im Übrigen meinten, in einer Patientenverfügung „das Opium für einen Verfügenden“ erblicken zu können. Das Patientenverfügungsgesetz ist in einem säkularen Verfassungsstaat eine deutliche Absage an die „Klerikalisierung“ des Sterbens und erinnert die Diskutanten zugleich auch daran, dass das Grundgesetz kein verpflichtendes „Menschenbild“ kennt! Der Staat hat sich nicht (!) von seiner Fürsorgepflicht zugunsten der Achtung einer vermeintlichen Selbstbestimmung verabschiedet. Diese Behauptung ist schlicht unsäglich und zeigt einerseits die beachtlichen Wissensdefizite, aber andererseits auch die inquisitorische Grundhaltung der Sendboten vermeintlich höherer sittlicher und geistiger Werte auf. Das Gesetz stellt keine (!) Einschränkung des Lebensschutzes oder gar einen Verzicht auf Fürsorge dar; dies deshalb nicht, weil mit dem Gesetz eigentlich "nur" die verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit betont wurde, dass dem Selbstbestimmungsrecht auch in der Arzt- und Betreuerbeziehung höchste Priorität einzuräumen ist. Da es nun allerdings keine (Rechts-)Pflicht zum Leben gibt, reicht auch die Schutzpflicht des Staates nicht weiter, als es die patientenautonomen Interessen des Individuums gebieten, will heißen: der Patient selber disponiert über die Reichweite seines Lebensschutzes und darf weder durch einen leider immer noch vorkommenden ärztlichen Paternalismus, geschweige denn durch einen staatlichen Paternalismus über Gebühr eingeschränkt werden, mal ganz abgesehen davon, dass der parlamentarische Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen gehalten war, diese Aufgabe seiner ihm obliegenden grundrechtlichen Schutzverpflichtung selbst wahrzunehmen; die Gerichte waren auf Dauer nicht legitimiert, diese bedeutsame "Lücke" im Grundrechtsschutz zu schließen. Insofern ist das Gesetz durchaus als „Meilenstein“ zu begreifen. Die „kritischen Stimmen“ hiergegen sind m.E. aber letztlich darauf zurückzuführen, dass hier statt ins Verfassungsrecht vielmehr ein Blick in die „Glaskugel“ geworfen wird, der eben nicht dazu beiträgt, die Kernpunkte des Selbstbestimmungsrechts zu erkennen. Dies mag bedauert werden, zumal bereits zu diesem frühen Zeitpunkt nach Erlass des Gesetzes absehbar ist, dass hier die „Paternalisten“ nicht geneigt sind, sich der ratio legis des Gesetzes zu stellen. Dies verwundert allerdings nicht, wollen doch die Missionare kognitiv dissonante Erfahrungen vermeiden und streben permanent nach psychischer Stabilität um der Erhaltung vermeintlich höherer sittlicher und ethischer Werte willen. Lutz Barth, 21.06.09
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung: Patientenverfügungsgesetz schafft Klarheit / Leider nur ausreichende Lösung Quelle: Deutsche Hospiz Stiftung, Mitteilung v. 18.06.09 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2009/mitteilung369.html <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 20.09.09): „Als Schulnote würde man aber nur ein ‚gerade versetzt’ vergeben“, kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, die von den Parlamentariern getroffene Entscheidung, den Stünker-Entwurf anzunehmen“ „Allerdings ist die Beratung nur eine Empfehlung, so wird der Fürsorgepflicht des Staates leider nur ausreichend genüge getan. Denn echte Selbstbestimmung setzt Aufklärung voraus“, so Brysch weiter. Nun – ob der nunmehr verabschiedete Gesetzentwurf ein „gerade versetzt“ verdient, ist wie immer eine Frage der subjektiven Bewertung. Entscheidend ist, dass der Fürsorgepflicht des Staates entgegen der von Brysch vertretenen Auffassung mit der Empfehlung zur Wahrnehmung einer Beratung durchaus Genüge getan ist. Jochen Taupitz hat bereits in seinem für den 63. Deutschen Juristentag erstellten Gutachten im Jahre 2000 zu recht darauf hingewiesen, dass das bereits seinerzeit bestehende Recht dem Patienten eine sehr weitgehende Selbstverantwortung übertragen hat, so dass dem medizinischen, aber nach diesseitiger Auffassung auch dem staatlichen Paternalismus durchaus Grenzen gezogen worden sind: „Voluntas aegroti suprema lex“ – der Wille des Patienten ist oberstes Gesetz und insofern ist es auch konsequent, wenn ein stückweit der Patient seine Eigenverantwortung auch aktiv wahrnimmt. Von daher ist es ausreichend, wenn bezüglich einer Beratung „nur“ eine Empfehlung ausgesprochen wurde. Dies ist nicht etwa ein Manko des Gesetzes, sondern vielmehr ein Weg in die richtige Richtung, wonach das Selbstbestimmungsrecht als ein von der Verfassung geschütztes hohes Gut auch der aktiven Inanspruchnahme des Patienten bedarf, wenn und soweit er sich dazu entschließt, eine Patientenverfügung zu verfassen. Freilich kann der Patient auch für sich entscheiden, in der Gänze auf eine Beratung zu verzichten; ob ein solches allerdings angeraten erscheint, ist insofern zweifelhaft, weil er sich dann dem Risiko einer „relativen Unbestimmtheit“ seiner Patientenverfügung und seines Willens aussetzen würde, die dann von vornherein zu „interpretieren“ wäre. Andererseits wird diesseits kein Zweifel daran gehegt, dass auch die Deutsche Hospiz Stiftung in ihrem Engagement neben anderen Institutionen, Vereinen oder Körperschaften zugleich dafür Sorge tragen wird, dass hier die „potentiellen“ Kunden von einer Beratung überzeugt werden. Alternativ dazu könnte es vielleicht Sinn machen, dass der Bund einige Werbespots im öffentlichen und privaten Fernsehen und ggf. weitere „Aufklärungsaktionen“ unterstützt, um darauf hinzuweisen, dass eine Beratung mit Blick auf die Patientenverfügung durchaus wahrgenommen werden sollte, da hierauf ein Anspruch (!) besteht. „Verhallt der Ruf nach aktiver Sterbehilfe“ oder „straffreier Tötung auf Verlangen“ durch das Patientenverfügungsgesetz? v. Lutz Barth, 20.06.09 im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“ zur >>> Veranstaltung am 16.10.09 in Koblenz <<<
Patientenverfügung Quelle: sueddeutsche.de v. 19.06.09 >>> http://www.sueddeutsche.de/politik/213/472735/text/ <<< (html) Der Palliativmediziner Borasio im Gespräch mit Oliver Bilger über das Patientenverfügungsgesetz Patientenverfügungsgesetz: Nun sind die Justitiare der Landesärztekammern gefordert! Kaum, dass das Patientenverfügungsgesetz verabschiedet worden ist, werden bereits allerlei „Rechtsirrtümern“ neue Nahrung gegeben, wie nicht zuletzt das Statement des Vizepräsidenten der BÄK, Montgomery, nachhaltig dokumentiert. In einschlägigen Fachforen und BLOGS >>> vgl. dazu statt vieler: O.Tolmein, Patientenverfügungen – Das neue Gesetz in der Praxis, in FAZ.net http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/06/19/patientenverfuegungen-das-neue-gesetz-in-der-praxis.aspx ) wird auch aus ärztlicher Sicht das Patientenverfügungsgesetz „interpretiert“ und es zeigt sich bereits jetzt, dass hier der Ärzteschaft eine Orientierung an die Hand zu geben ist, bevor sich weitere Missverständnisse über die Pflichten der Ärzteschaft im Rahmen des dialogischen Prozesses zwischen ihr und den Betreuern verfestigen. Der dialogische Prozess zwischen Arzt und Betreuer ist zwingend nach der neuen gesetzlichen Regelung vorgesehen. Es darf also nicht der Eindruck entstehen, als sei hier der Arzt „nur“ beratend tätig! § 1901 a BGB nF umschreibt die Prüfpflichten des Betreuers, ob die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu treffen. Hier liegt u.a. der spezifische Akzent auf Behandlungssituation, die nunmehr den ärztlichen Behandlungsvertrag als solches mit einbezieht. Hier ist es das vornehmste Recht, aber auch die Pflicht eines Arztes, eine entsprechende medizinische Indikation zu stellen. Die originär ärztliche Verpflichtung kommt der Arzt also nach und diese Indikation ist mit dem Betreuer zu erörtern und zwar im Hinblick auf die beiden Alternativen des § 1901 a BGB nF (Vorliegen/Nichtvorliegen einer Entscheidung). Nach 1904 BGB n.F. ist eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht dann nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass entsprechend dem nach § 1901a BGB n.F. festgestellten Willen des Betreuten verfahren wird. Aufgrund diesen systematischen Zusammenhangs ist also der dialogische Prozess gleichsam ein weiteres Kernstück des Patientenverfügungsgesetzes neben der Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten/Verfügenden und demzufolge besteht zwar kein „Zwang zur Einigung“ zwischen Betreuer und Arzt, aber immerhin die Option, dass sich im Rahmen einer Kommunikation – die von beiden Seiten aus dem Blickwinkel des Patientenwillens, auch des mutmaßlichen zu führen ist! – ein Einvernehmen über die Erteilung, Nichterteilung oder ggf. der Widerruf herstellen lässt, die dem Willen des Betreuten entspricht. Insofern ist der Arzt durchaus Adressat des Patientenverfügungsgesetzes, da er zur Erörterung der ärztlichen Maßnahmen nach § 1901b BGB nF verpflichtet ist und hierauf sich der anschließende dialogische Prozess gründet, der ggf. in einen Konsens mündet. Sofern dann allerdings kein Einvernehmen hergestellt werden kann, bedarf es der Genehmigung durch das Gericht (vgl. dazu 1904 Abs. 1 und 2 BGB nF). Insgesamt erscheint es also angeraten, dass die Ärztekammern in ihrer Eigenschaft als Körperschaften des öffentlichen Rechts ein stückweit dazu beitragen, dass künftig Fehlinterpretationen vermieden werden, denn auch diese sind an „Gesetz und Recht“ gebunden. Lutz Barth, 20.06.09 Kritik von Montgomery am Patientenverfügungsgesetz unqualifiziert! «Das ist ein Patientenverfügungsverhinderungsgesetz», sagte Montgomery. Viele Menschen, die bislang keine Patientenverfügung hätten, seien jetzt verwirrt. Weil es keine Möglichkeit gebe, eine Patientenverfügung zu widerrufen, hätten die Menschen Angst, eine schriftliche Willenserklärung zu verfassen. Quelle: Netzzeitung v. 19.06.09 >>> http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1383459.html <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 19.06.09): Die Statements des Vizepräsidenten der BÄK sind mittlerweile mehr als ärgerlich und zuweilen unerträglich. Entgegen des eindeutigen Wortlauts im Gesetz wird schlicht behauptet, dass es nicht mehr möglich sei, eine Patientenverfügung zu widerrufen. Ein Blick in das Gesetz erleichtert hier dem Vizepräsidenten die Rechtsfindung! Es bleibt nachzufragen, welche Motive den Vizepräsidenten dazu veranlassen, die Öffentlichkeit (bewusst?) falsch zu informieren! So nicht, Herr Montgomery und es erscheint angeraten, vor einem Statement auf den Seiten der Bundesärztekammer etwas intensiver den Gesetzestext zu lesen, bevor „Angaben ins Blaue hinein“ getätigt werden. KAUCH: Kritiker sollen Gesetz zu Patientenverfügungen lesen statt Bürger zu verunsichern Quelle: Michael Kauch >>> http://www.michael-kauch.de/index.php?id=73&tx_ttnews[tt_news]=393&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=37672e909a <<< (html) „Maximaltherapie“ als schriftlich fixierter Wille einer Patientenverfügung? Oliver Tolmein hat in seinem BLOG bei Faz.net unter dem Titel „Patientenverfügungen - Das neue Gesetz in der Praxis“ ein interessantes Problem angesprochen. Ein Blogger (Heinz) hat die Frage aufgeworfen: Mich würde interessieren, wie verfahren wird, wenn ich in meiner Patientenverfügung festlege, dass ich wünsche, dass alles nur Erdenkliche getan wird, um meine Lebensfunktionen so lange wie nur irgend möglich ggfs bis ein wissenschaftlicher Durchbruch eine Heilung ermöglicht, aufrecht zu erhalten. Auch wenn es bedeutet über Jahre künstlich ernährt, durch Apparate am Leben gehalten, und auch mit Aussenseiter-Verfahren behandelt zu werden. Im Zuge der weiteren Einträge hat O. Tolmein dann auf eine Entscheidung in den USA verwiesen, wo bei einem anencephalen Kind trotz fehlender medizinischer Indikation ein Anspruch auf Beatmung bejaht wurde. In diesem Zusammenhang stehend soll zunächst von einer diesseitigen Stellungnahme abgesehen und auf einen Beitrag v. A. Zieger verwiesen werden: Wieviel
Gehirn braucht ein Mensch? Quelle: Andreas Zieger >>> http://www.a-zieger.de/Dateien/Publikationen-Downloads/Statement_Erfurt_2004.pdf <<< (html) Patientenverfügung und Demenz v. Lutz Barth, 19.06.09 im BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie – Über den mündigen Patienten!
Quelle: Bundestag.de >>> http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp_pdf/16227.pdf <<< (pdf.) Hierin u.a. die Debatte zum Patientenverfügungsgesetz! DPR-Appell an Bund und Länder: Gemeinsame Pflege-Ausbildung Kann hier jemand zur Aufklärung beitragen? Lutz Barth, 19.06.09 im BLOG „Neuordnung der Gesundheitsfachberufe“
Nds. OVG: Verbot der Synergetik-Therapie bestätigt Der 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 18. Juni 2009 - 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07 - entschieden, dass die Therapieform der Synergetik eine Heilbehandlung darstellt, die der Therapeut ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht ausüben darf. >>> weiter Quelle: Niedersächsisches OVG, Pressemitteilung v. 18.06.09 >>> http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/master/C56463442_N3096431_L20_D0_I3070902.html <<< (html) Direkter Einstieg in die Altenpflegeausbildung künftig auch für Hauptschüler möglich bpa: Wichtiges Signal angesichts des Fachkräftemangels Quelle: bpa, Pressemitteilung v. 17. Juni 2009 (Nr. 33/09) >>> http://www.bpa.de/upload/public/doc/PM_17062009_Hauptschueler_Altenpflegeausbildung.pdf <<< (pdf.) Der Tag danach: Ausgewählte „Stimmen“ zum Patientenverfügungsgesetz v. Lutz Barth, 19.06.09 im BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie – Über den mündigen Patienten!
Schmerztherapie für Behinderte Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/schmerz/default.aspx?sid=553471 <<< (html) Patientenverfügungsgesetz ist auf den Weg gebracht – was steht nun auf der Agenda? Parallel zu dem weiteren Ausbau der Palliativmedizin und alternativen Betreuungsangeboten wird es m.E. nunmehr darauf ankommen, die beteiligten Fachkreise zunächst davon zu überzeugen, dass auch die ärztliche Assistenz beim Suizid eines Patienten durchaus als ein Akt der Humanität begriffen werden muss, der gleichsam als ein Reflex aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten folgt. Hier wird es ganz maßgeblich darauf ankommen, Überzeugungsarbeit bei der BÄK und den Landesärztekammern zu leisten, damit diese ihr entschiedenes Veto nicht nur überdenken, sondern letztlich diese Entscheidung den einzelnen Ärztinnen und Ärzten überlassen, ohne dass berufsrechtliche oder standesethische Sanktionen in Aussicht gestellt werden. Höchst spannende Fragen, denen auf einer am 16.10.09 stattfindenden Expertentagung nachgegangen werden soll: Die ärztliche Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid? Wege aus der Tabuisierung Mehr Informationen dazu erfahren Sie unter >>> http://www.nursing-health-events.de/ <<< oder >>> http://www.nursing-health-congress.de/ Namhafte Referenten werden sich des Themas annehmen und für eine spannende Diskussion dürfte gesorgt sein.
BÄK-Präsident Hoppe: „Gesetz zur Patientenverfügung ist eine Pseudoregelung“ Quelle: BÄK, Mitteilung v. 18.06.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7531.7557 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 18.06.09): Mit Verlaub: Herr Hoppe möge sich auf das konzentrieren, wozu er sich berufen fühlt. Allerdings die unhaltbare These zu verbreiten, das Gesetz zur Patientenverfügung sei eine Pseudoregelung, ist schlicht unverschämt. Allein die gebetsmühlenartig vorgetragenen Statements der Funktionäre der BÄK sind ein eindrucksvoller Beleg dafür, warum zwingend ein Gesetz erforderlich ist. Hier versucht eine Ständeorganisation aus nicht nachvollziehbaren Gründen Einfluss auf den Gesetzgeber zu nehmen, in dem öffentlichkeitswirksamer Druck aufgebaut wird und im Übrigen Ängste bei den Patienten geschürt werden. Der Präsident und sein Stellvertreter der BÄK sind im Begriff, den Diskurs überzustrapazieren, zumal hier „Sonntagsreden“ nicht weiterhelfen. Es hat erkennbar keinen Zweck, hier auf Lernerfolge zu setzen. Insbesondere die beiden Herren Hoppe und Montgomery setzen unbeirrt ihren Weg fort und allein dies muss zur Nachdenklichkeit anregen. Beschlüsse zur Rehabilitations-Richtlinie und zur Arzneimittel-Richtlinie treten in Kraft Rehabilitations-Richtlinie (Stichprobenprüfung MDK) >>> http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/773/ <<< (html) Rehabilitations-Richtlinie (Anpassung an Datenschutzvorschriften) >>> http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/772/ <<< (html) Quelle: G-BA, Pressemitteilung v. 18.06.09 Gesundheitsausschuss macht Weg frei für geändertes Arzneimittelrecht …und damit u.a. die Öffnung zum Kranken- und Altenpflegeberuf für alle Bewerber mit einer abgeschlossen zehnjährigen Schulausbildung. Quelle: hib-Meldung 186/09 v. 17.06.09 >>> http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_186/04.html <<< (html) "Ärzte werden nur selten mit einbezogen" Mediziner Nauck im Interview mit Karin Wollschläger / KNA, u.a. über die Aussagekraft von Patientenverfügungen Quelle: Bistum Essen v. 17.06.09 >>> http://www.bistum-essen.de/119.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5564&cHash=0556af3138 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 18.06.09): Auf die Frage
KNA:
Ist aus
ärztlicher Sicht politischer Handlungsbedarf geboten? Der Bundestag will ja an
diesem Donnerstag ein entsprechendes Gesetz beschließen.
Und in der Tat: Der Gesetzgeber kann seinen Verpflichtungen nach mehr Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten nachkommen, in dem er ein entsprechendes Patientenverfügungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist dann gleichsam die Entscheidungsgrundlage für den Richter, damit dieser zügig entscheiden kann. Es ist nicht hinnehmbar, wenn der patientenautonome Wille erst in einem rechtsförmigen Verfahren durch mehrere Instanzen bestätigt wird. Vgl. dazu Die Chronologie eines – rechts- und verfahrensförmigen – Sterbeprozesses! Kurze Einführung Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gestaltet sich zunehmend in unserer Rechtsordnung schwierig. Dies liegt zum einen daran, dass aufgrund der Fülle divergierender Entscheidungen nicht zuletzt die Ärzte die Orientierung darüber verloren haben, was im Zweifel rechtlich geboten und zulässig ist. Zum anderen … >>>
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Bundestag will Palliativmedizin zum Pflichtfach machen Quelle: Ärzteblatt v. 17.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36991/Bundestag_will_Palliativmedizin_zum_Pflichtfach_machen.htm <<< (html) BSG: Sechsjährige Zulassungssperre nach Kollektivverzicht ist rechtmäßig Das Bundessozialgericht hat am 17.06.09 entschieden, dass alle Teilnehmer einer Aktion zum kollektiven Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt bzw Vertragszahnarzt frühestens nach sechs Jahren erneut zugelassen werden dürfen, wenn die Aufsichtsbehörde zumindest für einen Planungsbereich aufgrund der Verzichtsaktion eine Gefährdung der Sicherstellung der Versorgung der Versicherten festgestellt hat. Die Wiederzulassungssperre gilt unabhängig davon, ob ein Teilnehmer an der Kollektivverzichtsaktion seinen Praxissitz gerade in dem Bereich hatte, für den eine solche Feststellung getroffen worden ist, und muss im gesamten Bundesgebiet beachtet werden. Sie ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Zudem ist der einzelne Vertrags(zahn)arzt nicht berechtigt, die Feststellung der Aufsichtsbehörde gerichtlich anzufechten. Er kann im Rechtsstreit über seine eigene Wiederzulassung aber zur gerichtlichen Überprüfung stellen, ob er persönlich an einer rechtswidrigen Kollektivverzichtsaktion teilnahm. >>> weiter Quelle: BSG, Medieninformation 22/09 v. 17.06.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10989&pos=0&anz=22 <<< (html) Viele Ältere vernachlässigen Zahngesundheit Mit zunehmendem Alter sinkt die Häufigkeit der Zahnarztbesuche: Während fast 80 Prozent der 65- bis 74-jährigen Prothesenträger mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen, tun dies nur noch knapp zwei Drittel der 75- bis 84-jährigen. Darauf weist das Kuratorium perfekter Zahnersatz (KpZ) mit Blick auf eine aktuelle Studie hin. >>> weiter Quelle: zm online v. 18.06.09 >>> http://www3.zm-online.de/zmPortal.nsf/MNachrichten/8B01AE42860385AEC12575D7004FB0F8?OpenDocument <<< (html)
ArbG Herford, Urt. v. 01.04.09 (Az. 2 Ca 1502/08) Das Dokument ist frei zugänglich
Gute Folter? Quelle: Bayerisches Ärzteblatt Nr. 6/2009, S. 299 (Nachdruck aus Süddeutsche Zeitung v. 08.04.09) >>> http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2009/BAB_0609_299.pdf <<< Kurze Anmerkung (L. Barth, 17.06.09): Bei dem vorliegenden Kurzbeitrag v. Dr. Heribert Prantl, Leiter des Ressorts für Innenpolitik, „Süddeutsche Zeitung“ handelt es sich um einen Nachdruck aus der Süddeutschen Zeitung v. 08. April 2009 und hat nunmehr Eingang in das Bayerische Ärzteblatt gefunden. Der Beitrag ist lesenswert und wird sicherlich nicht seine Wirkung verfehlen; der Sprachduktus lässt keinen Zweifel aufkommen, dass eine „ärztliche Assistenz“ bei einer „guten Folter“ (?) wohl einhergeht mit einem „perversen Versuch einer Humanisierung der Inhumanität“ und in diesem Zusammenhang stehend nimmt es ebenfalls nicht wunder, dass (aus guten Gründen!) die spezifisch deutsche Geschichte mit seinen ethischen und moralischen Perversionen kontextualisiert wird. Das angeführte Beispiel v. Paul Teitgen, Widerstandsheld in Frankreich, zeigt denn auch die generelle Tendenz an, in dem sich ein möglicher Wertediskurs um die Frage der „Zulässigkeit der Folter“ in bestimmten Situationen abspielen dürfte: „Wenn man sich einmal auf Folter einlässt, dann ist man verloren“ und damit scheint das Thema ausdiskutiert zu sein. Dem dürfte allerdings nach hiesiger Einschätzung nicht so sein. Die sog. „rechtfertigende Pflichtenkollision“ (Würde gegen Würde) – bereits im Fall M. Gäfgen ansatzweise diskutiert – bedarf nach wie vor einer tragfähigen Lösung und stellt insbesondere unsere Verfassungsjuristen vor ungemein schwierige verfassungsrechtliche Problemlagen. Im Wissenschaftsdiskurs hierüber sind einstweilen keine Denk- oder Sprachverbote anbefohlen, würde dies doch in letzter Konsequenz bedeuten, dass das „Recht“ vor einer ganz zentralen Frage kapituliert. Es muss erlaubt sein, hierüber nachzudenken, auch wenn insoweit uns die deutsche Geschichte zur Vorsicht und vor allem zur Besonnenheit mahnt. Mit Blick auf die „ärztliche Begleitung“ einer Folter im Sinne einer „geringeren Übels“ – wenn denn schon gefoltert werden soll – darf denn allerdings hier bereits unspektakulär festgestellt werden, dass selbstverständlich der Arzt zur medizinischen Assistenz nicht (!) verpflichtet werden kann, so wie er eben auch nicht dazu verpflichtet ist, bei einem freien Suizid ärztlich zu assistieren. Sofern allerdings die „rote Linie“ im Hinblick auf das Würdekonzept des Grundgesetzes vor dem Hintergrund der nicht zu leugnenden „Pflichtenkollision“ neu zu ziehen wäre, bliebe die Mitwirkung an einer „Folter“ eine ureigene Entscheidung der Ärztin bzw. des Arztes, ohne dass diese Mitwirkung standesethisch und damit –rechtlich zu sanktionieren ist. Auch hier gilt ganz grundsätzlich: dem Arztethos kommt keine Verbindlichkeit im Sinne einer ethischen oder moralischen Direktive zu und dies gilt auch in den Fällen der ärztlichen Assistenz beim Suizid.
Lesen Sie heute schon im Internet Urteile, die „morgen“ in den Fachzeitschriften stehen! Aktualität ist unser „Markenzeichen“ und da nimmt es nicht wunder, dass gerade unser kostenloser Rechtsprechungsreport auf reges Interesse stößt. Führungs- und Fachkräfte, Studenten und Auszubildende finden auf unseren Seiten Rechtsinformationen, mit der sie immer auf der Höhe der Zeit sind: TOP-News zum „Nulltarif“ – ohne Abo-Verpflichtung! Wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns bitte weiter. Lutz Barth, 17.06.09 KatHO NRW: Pflegemanager testen, wie es ist, alt zu sein Quelle: idw-online v. 16.06.09 >>> http://idw-online.de/pages/de/news320773 <<< (html) Neues Dokument der Internationalen Theologenkommission „Auf der Suche nach einer universellen Ethik“ lautet der Titel des Dokuments, das die objektiven Werte des Naturrechts als Grundlage einer universellen Ethik hervorhebt. Quelle: kath.net v. 15.06.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=23174 <<< (html) Schmerzen bei Krebspatienten wirksam behandeln? Quelle: idw-online v. 16.06.09 >>> http://idw-online.de/pages/de/news320791 <<< (html) Eine große Koalition gegen den Schmerz Quelle: Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. >>> http://www.stk-ev.de/ <<< (html) Mit weiteren Hinweisen und Statements. „Innenansichten unserer Bundeskanzlerin“ – Patientenverfügung und christliches Menschenbild „Wir sind als Geschöpfe Gottes nicht für eine unendliche Zeit in einer immer perfekten Gesundheit und Ansprechbarkeit geschaffen“. Das gehöre zum Sinn des Lebens dazu, so Kanzlerin Merkel (Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36949/Merkel_Verzicht_auf_Gesetz_zu_Patientenverfuegung_interessant.htm ). Vor den Mitgliedern des protestantischen Dachverbands in der Union hat die Kanzlerin den demografischen Wandel als Chance zur Vervollkommnung des christlichen Menschenbildes bezeichnet. Mit Verlaub – es geht nicht um die „Vervollkommnung des christlichen Menschenbildes“ in einem säkularen Verfassungsstaat und in Anbetracht der nunmehr wieder aufgeflammten Debatte um das Für und Wider eines Patientenverfügungsgesetzes sollten wir Obacht gebe, dass unsere Gesellschaft nicht in gewichtigen Teilbereichen schleichend einer „Klerikalisierung“ ausgesetzt wird. Lutz Barth, 16.06.09 Aktuelle Umfrage bei Ärztliche Praxis! Wir vom IQB haben darauf hingewiesen, dass derzeit eine aktuelle Umfrage von der Fachzeitschrift Ärztliche Praxis durchgeführt wird.
Patientenverfügung
gesetzlich regeln? Das Zwischenergebnis gestaltet sich derzeit bei 432 abgegebenen Stimmen wie folgt:
Zwischenergebnis
(Stand: 16.06.09 – 7.00 Uhr):
Noch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben. Folgender Link führt Sie zu den Seiten von Ärztliche Praxis >>> http://www.aerztlichepraxis.de/ <<< (siehe dazu den Frame - rechts)
Bundesverband
Medizintechnologie kritisiert Gesetzesvorhaben Quelle: Ärztliche Praxis v. 15.06.09 >>> http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_politik_verbaende_entlassung_124507342982.htm <<< Hinweis: Auf den Seiten von Ärztlicher Praxis findet sich ein Link zum Download des Rechtsgutachtens: Zur verfassungsrechtlichen Bewertung der Gesetzgebungsvorschläge zu § 128 SGB V in Hinblick auf eine sogenannte „unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten“, im Auftrag des Bundesverbands Medizintechnologie v. C. Koenig u. V. Bache, 15.06.09 „Innenansichten“ eines Neuromediziners“ zu Patientenverfügungen ANGEMERKT! "Einmal kann man sich doch irren!" v. Niels Birbaumer Quelle: Gehirn&.Geist v. 10.06.09 >>> http://www.gehirn-und-geist.de/artikel/996023 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.06.09): Niels Birbaumer ist Professor am Institut für Medizinische Psychologie und Verhaltensneurobiologie der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Mit Blick auf Patientenverfügungen vertritt er die These, dass fast alle Patientenverfügungen auf mangelhaften Informationen und inkompetenter Beratung basieren und im Extremfall sie sogar zum ungewollten vorzeitigen Tod der Betroffenen führen >>> weiter Ärzte und Politiker streiten über Patientenverfügungen Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=552800 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.09.09): Wir haben bereits über den unsäglichen Brief der Herren Hoppe und Montgomery an den Unions-Fraktionsvorsitzenden Kauder berichtet. In der Öffentlichkeit darf aber nicht der Eindruck entstehen, als dass „die Ärzte“ über den Sinn und Zweck von Patientenverfügungen streiten. Hier handelt es sich um eine „besondere Mission“ der beiden Herren, wenngleich in der Öffentlichkeit nunmehr der Eindruck geschürt wird, als sprechen diese für die Gesamtheit der verfassten Ärzteschaft; dem ist mitnichten so, zumal einige PräsidentInnen der Landesärztekammern dies anders sehen und zwar aus guten Gründen. Von daher überrascht es auch keineswegs, dass der 112. Deutsche Ärztetag hierzu keinen (!) Beschluss gefasst hat. In diesem Sinne ist das Schreiben an den Unions-Fraktionsvorsitzenden doch wohl eher privater Natur. LAG Düsseldorf: Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des Diakonischen Werkes betriebenes Krankenhaus – (hier: Nebenintervention im Beschlussverfahren) LAG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.09 (Az. 8 TaBV 76/08) Das Dokument ist frei zugänglich
Die unterschätzte Katastrophe Ein Interview v. Dr. med. Jochen Aumiller mit Prof. Dr. Martin Wehling Quelle: MMW >>> http://www.mmw.de/mmw/aktuelle_medizin/nachgefragt/content-137453.html <<< (html)
Deutsche Krankenhaus
Gesellschaft zu Behandlungsfehlern im Krankenhaus Quelle: DKG v. 12.06.09 >>> http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/38/aid/6067/title/DKG_zu_Behandlungsfehlern_im_Krankenhaus <<< (html)
Trotz riskanter Nebenwirkungen bekommen in Deutschland viele Demenzkranke viele Beruhigungsmittel. Bei der Vorstellung des Arzneimittelreports der Gmünder Ersatzkasse (GEK) hat der Bremer Gesundheitsforscher Gerd Glaeske denn ein eher doch beängstigendes Fazit gezogen >>> weiter v. Lutz Barth, 13.06.09
Überobligatorisches Engagement der Bundesärztekammer nicht nachvollziehbar! Das Schreiben des Präsidiums der BÄK trägt zur neuerlichen Irritation bei den Abgeordneten bei und es ist hier ein dringender Appell an die Abgeordneten – insbesondere aber an die Fraktionen der CDU und CSU – zu richten: Das Spannungsverhältnis zwischen der Ärzteschaft und ihren Patienten ließe sich am besten dadurch auflösen, in dem die Mitglieder des Deutschen Bundestages dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten den Rang einräumen, dem es ihm qua Verfassung zukommt. Hierzu ist es unabdingbar, ein Gesetz zu verabschieden, dass den Belangen der Bürgerinnen und Bürger hinreichend Rechnung trägt. Die Expertenanhörungen belegen dies eindrucksvoll und dagegen nimmt sich der ganz aktuelle Versuch der BÄK doch in seiner Argumentation sehr bescheiden aus. Sofern der Unions-Fraktionsvorsitzende Kauder in einem Antwortschreiben dem Präsidium der BÄK mitgeteilt hat, dass die Fraktion gerne der Empfehlung der Herren Hoppe und Montgomery folgen würde, obgleich aus den Reihen der CDU/CSU zwei Gesetzentwürfe vorgelegt wurden, muss zur Kenntnis genommen werden, wenngleich sich schon die Frage stellt, warum hier ein Fraktionsvorsitzender nicht eher darauf bedacht ist, der ganz überwiegenden „herrschenden Lehre“ beizutreten. Ungeachtet dessen gilt aber eindringlich darauf hinzuweisen, dass kein (!) Fraktionszwang besteht und die Abgeordneten eine Entscheidung zu treffen haben, die im wohlverstandenen Interesse der von ihr repräsentierten Bürgerinnen und Bürger liegt. Es geht um unser Selbstbestimmungsrecht und nicht um die persönliche Werthaltung und Gewissensentscheidung von Funktionären einer Ärztekammer, über die wir letztlich keine Kontrolle haben! Das Versprechen der Ärzteschaft, dass sie nach „bestem Wissen und Gewissen“ im Sinne ihrer Patienten handeln, ist sehr ehrenvoll, ändert aber freilich nichts an dem Vorbehalt des Gesetzes und der Tatsache, dass auch namhafte Vertreter von den höchsten deutschen Gerichten für eine gesetzliche Regelung plädieren. Die Ausformung des verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts ist selbstverständlich möglich, mag sich dies den Vertretern von der BÄK auch nicht auf den ersten Blick erschließen; hierfür fehlt ggf. auch die Sachkunde, so dass es angeraten erscheint, bei etwaigen Zweifeln sich noch einmal die sachverständigen Expertisen zu vergegenwärtigen. „Wissenschaft ist ein Wettbewerb um das bessere Argument“ – aber freilich setzt diese Erkenntnis voraus, dass überhaupt wissenschaftlich argumentiert wird und hier habe ich denn persönlich meine erheblichen Zweifel, ob dies bisher der BÄK in der Debatte gelungen ist. Die Zeit der „Sonntagsreden“ neigt sich dem Ende zu und von daher bleibt nur die Hoffnung, dass am Ende des Sitzungstages in der kommenden Woche auch ein Gesetz verabschiedet worden ist, dass ein stückweit zur Absicherung der Autonomie am Lebensende beiträgt. Lutz Barth, 12.06.09
Veranstaltungshinweis:
Ausgehend von dem offenkundigen Wunsch älterer Menschen, auch mit abnehmenden Kräften und gesundheitlichen Einschränkungen, selbstbestimmt zu leben, ist es das Ziel der Tagung, „Wohnen im Alter“ als universelles Thema unserer Zeit zu verstehen: Sowohl als interdisziplinäres Handlungsfeld wie auch über Ländergrenzen hinweg und so bauliche Lösungen unserer europäischen Nachbarn einzubeziehen. Zahlreiche auf diesem Feld tätige und international renommierte Experten werden die bereits heute immer differenzierteren Wohnvorstellungen und die wachsenden Anforderungen an entsprechende Raumangebote für Rückzug und Gemeinschaft, Fragen der Sicherheit und des Komforts ebenso berücksichtigen wie absehbare oder wünschenswerte zukünftige Entwicklungen im Wohnungsbau und Pflegesektor beleuchten. Der erste Tag fokussiert die aktuellen gesellschaftlichen und gestalterischen Entwicklungen wie auch Fragen der interdisziplinären Arbeitsprozesse rund um das Thema "Wohnen im Alter". Den Schwerpunkt der Tagung bildet am zweiten Tag ein nutzungstypologisch angelegter Projektteil, der mit Beispielen aus verschiedenen europäischen Ländern die Bandbreite des Themas von generationenübergreifenden Ansätzen im Quartier bis hin zu Seniorenwohnanlagen und Angeboten der Tagespflege und stationären Pflegeheimen schlaglichtartig abbildet. Architekten, Soziologen, Bauherren und Betreibern von (Senioren-) Wohnanlagen und Pflegeeinrichtungen bietet die Veranstaltung Unterstützung und Anregung für die eigene praktische Arbeit. Die Tagung ist eine Kooperation zwischen Cocon Feddersen Lüdtke Beratung GbR, Berlin und dem Erwin-Stauss-Institut in Bremen. >>> Flyer zur Veranstaltung mit weiterführenden Informationen <<< (pdf.) In der Causa „Brief des BÄK – Präsidiums an den Unions-Fraktionschef Kauder“ können wir diesbezüglich nunmehr auf einen Artikel in der Ärzte Zeitung online Ärzte gegen Regeln für Patientenverfügungen Quelle: Ärzte Zeitung online v. 12.06.09 – 11.13 Uhr >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/default.aspx?sid=552663 <<< (html) verweisen. Lutz Barth, 12.06.09 – 16.00 Uhr
Sehr verehrte Damen und Herren! Heute Vormittag haben wir vom IQB eine Pressemitteilung zu einer Mitteilung auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes verfasst, in der darauf hingewiesen wurde, dass offensichtlich das Präsidium der Bundesärztekammer sich mit einem Brief an den Unions-Fraktionschef Kauder in Sachen Patientenverfügungsgesetz gewandt hat. Wie geboten, haben wir selbstverständlich zur öffentlich zugänglichen Mitteilung einen entsprechenden Link unter „Mitteilung beim GKV-Spitzenverband v. 11.06.09 >>> https://www.gkv-spitzenverband.de/News_Anzeige.gkvnet?NewsID=773 <<<)“ gesetzt. Leider läuft dieser Link nunmehr ins „Leere“. Folgende Nachricht können wir nach Aufrufen des Links lesen:
„Nachricht nicht verfügbar Dies ist bedauerlich. In der Sache selbst verbleibt es freilich bei der diesseits geäußerten Kritik. Lutz Barth, 12.06.09 – 15.37 Uhr
v. Lutz Barth, 12.06.09
Bundesärztekammer warnt nochmals eindringlich in einem Brief an Unions- Fraktionschef Volker Kauder vor einer gesetzlichen Regelung für Patientenverfügungen Entgegen nahezu allen (rechts-)wissenschaftlichen Sachverstandes setzt das Präsidium der BÄK, namentlich die Herren Hoppe und Montgomery, unbeirrt seine „Mission“ fort. Mit einem Brief schaltet sich die BÄK nochmals in die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz ein und es ist mehr als bedauerlich, dass bei dem Präsidium der BÄK kein Erkenntniszuwachs zu verzeichnen ist. Beharrlich wird der Umstand geleugnet, dass der parlamentarische Gesetzgeber aufgrund seiner grundrechtlichen Schutzverpflichtung zum Handeln verpflichtet ist. Im Gegensatz zu der von der BÄK vertretenen Auffassung wäre es geradezu sträflich, keine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, um so nicht nur für Transparenz und Rechtssicherheit bei den Bürgern, sondern vor allem auch bei den Gerichten Sorge tragen zu können. Das „Sterben mag für sich genommen als kreatürlicher Vorgang nicht normierbar sein“, während demgegenüber dies aber nicht für eine Regelung der Patientenautonomie in dem vorgesehenen Rahmen gilt. Sollte das Sterben nicht „normierbar“ sein, wie stets von der BÄK Glauben geschenkt werden soll, dann erscheint es auch hohe Zeit, sich von den Richtlinien zur Sterbebegleitung zu verabschieden, die eben in Teilen für sich den Anspruch erheben, eine aus ärztlicher Sicht und damit wohl überwiegend aus der Sicht der Bundesärztekammer für sinnvoll erachtete Sterbebegleitung geregelt und damit ohne Frage normiert zu haben. „Die Ärztekammer-Chefs versichern, die Mediziner handelten «nach bestem Wissen und Gewissen» im Sinne der Patienten“, so wohl der pathetisch anmutende Hinweis in dem Schreiben der BÄK (vgl. dazu die Mitteilung beim GKV-Spitzenverband v. 11.06.09 >>> https://www.gkv-spitzenverband.de/News_Anzeige.gkvnet?NewsID=773 <<<). Ein solches Bekenntnis, sehr geehrte Herren, ist zwar sehr lobenswert, aber noch sinnvoller wäre es, sich vorbehaltlos zum Selbstbestimmungsrecht in all seiner ganzen Tragweite zu bekennen und da kann es keinen Zweifel geben, dass ein Patientenverfügungsgesetz zwingend notwendig ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Politiker diesem unsäglichen Unterfangen der BÄK mit ihren fragwürdigen Botschaften nicht „unterliegt“ und sich am kommenden Donnerstag deutlich für die Autonomie der Bürgerinnen und Bürger ausspricht. Vielleicht sieht die BÄK eine Möglichkeit, ihren Brief der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, damit wir aus „erster Quelle“ an ihrer Botschaft teilhaben können. Lutz Barth, 12.06.09 Streit um Karlsruher Urteil zu Gesundheitsreform Quelle: Ärzteblatt.de v. 11.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36916/Streit_um_Karlsruher_Urteil_zu_Gesundheitsreform.htm <<< (html) Hinweis: Vgl. dazu auch die Pressemitteilung Nr. 59/2009 vom 10. Juni 2009 des BVerfG >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-059.html <<< (html) mit einem Link zum Volltext der Entscheidung Fehler vermeiden, Ursachen erforschen Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehler-Statistik 2008 vor Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 11.06.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7531.7539 <<< (html) mit weiterführenden Informationen! WHO erklärt Schweinegrippe offiziell zur Pandemie Quelle: Ärzteblatt.de v. 11.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36920/WHO_erklaert_Schweinegrippe_offiziell_zu_Pandemie.htm <<< (html) Behandlungsfehler: Nicht mal jeder dritte Verdacht wird bestätigt Quelle: Ärzte Zeitung online v. 11.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=552622 <<< (html) Bundesweit erster Vertrag zur Palliativ-Versorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen Quelle: KVNO, dort Gemeinsame PM v. 10.06.09 m.N. >>> http://www.kvno.de/presse/meld2009/start_sapv.htm <<< „Pflicht des Staates“ zur Errichtung einer Pflegekammer? von L. Barth, 11.06.09, im BLOG “Brauchen wir Pflegekammern in Deutschlandt”
Mehr ältere Menschen, weniger Fachkräfte: Telemedizin wird für die Patientenversorgung immer wichtiger Quelle: idw-online v. 10.06.09 >>> http://idw-online.de/pages/de/news319751 <<< (html)
„Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 10. Juni 2009 über mehrere Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich gegen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26. März 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) und gegen Normen des Gesetzes zur Reform des Vertragsversicherungsrechts vom 23. November 2007 richteten.“ >>> weiter Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 59/2009 vom 10. Juni 2009 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-059.html <<< (html) Neuordnung der Gesundheitsfachberufe – hier: Aufklärungspflicht über Qualifikation und Beruf? von L. Barth, 10.06.09, im BLOG “Brennpunkt: Pflegerecht”
Späte Insulingabe Was ist passiert? Eine
Klientin eines ambulanten Pflegedienstes bekommt ihre Insulininjektion (Insulin
human) jeden Abend erst ca. 1,5 Stunden nach dem Abendessen. Da der Pflegedienst
in der ländlichen Region unterwegs ist und die Klientin abends auch eine
Abendtoilette und eine Inkontinenzversorgung erhält, ist aufgrund der langen
Anfahrt nur ein Einsatz am Abend möglich. Mehr Informationen zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 04.06.09) <<< (html) Gericht in Italien verbietet Samenspende durch Komapatienten Quelle: Ärzteblatt.de v. 04.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36835/Gericht_in_Italien_verbietet_Samenspende_durch_Komapatienten.htm <<< (html)
60 Jahre Grundgesetz v. Lutz Barth, 10.06.09
Hoffnung für erleichterte Organtransplantation? Forscher des HZI und der MHH erzeugen wichtige Immunbremse im Labor Quelle: idw-online v. 09.0609 >>> http://idw-online.de/pages/de/news319327 <<< (html) Neuordnung der Gesundheitsfachberufe: Wer trägt hier eigentlich zur „Verwirrung“ bei? Inmitten anderer Projekte sehe ich mich nun doch veranlasst, zumindest mit einem Kurzbeitrag zur „Belebung“ der Diskussion um die Neuordnung der Gesundheitsfachberufe beizutragen - auch auf die Gefahr hin, „mal wieder“ Unmut auf mich zu ziehen. >>> weiter v. Lutz Barth, 10.06.09
Bitte keine „Sonntagsreden“, Frau Merkel. „Ein älterer Mensch darf nie in die Situation kommen, dass er denkt, er könnte der Gesellschaft zur Last fallen“, so Bundeskanzlerin Merkel auf dem 09. Deutschen Seniorentag in Leipzig (Quelle: domradio >>> http://www.domradio.de/aktuell/artikel_53941.html <<<) Dann, verehrte Frau Bundeskanzlerin, tragen Sie bitte auch entsprechend Sorge und Verantwortung dafür, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Freiheitsrechte auch im Alter werden dann „zynisch“, wenn die hochaltrigen Bürgerinnen und Bürger auf ihr „Lebensrisiko“ verwiesen werden und zudem nicht selten von der Altersarmut betroffen sind. „Sonntagsreden“ – zumal in einem bedeutsamen Wahljahr – helfen hier nicht wirklich weiter, sondern schlicht Taten. Und da könnte es dann u.a. hilfreich sein, wenn nicht Steuergelder in Größenordnungen versenkt werden, wie uns alljährlich das Schwarzbuch nachhaltig vor Augen führt. Lutz Barth, 10.06.09
OLG Celle, Beschl. v. 07.05.09 (Az. 17 W 6/09) Das Dokument ist frei zugänglich
Hinweis: Der Senat möchte aus den im Beschluss genannten Gründen das Rechtsmittel der Betreuerin zurückweisen. Er sieht sich daran allerdings durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. April 2006 gehindert. Die Sache war daher gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. Werbung mit Praxis für Psychotherapie für Heilpraktiker unzulässig Eine Werbung mit " Praxis für Psychotherapie und Traumatherapie" ohne wissenschaftliche Ausbildung mit Hochschulabschluss ist unzulässig. Dies hatte das Landgericht Oldenburg auf eine Wettbewerbsklage eines Interessenverbandes gegen eine als Heilpraktikerin tätige Beklagte entschieden. Die Beklagte ging gegen das Urteil in die Berufung. Auf Hinweis des 1. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Oldenburg nahm die Beklagte ihre Berufung zurück. >>> weiter Quelle: OLG Oldenburg, Pressemitteilung v. 05.06.09 >>> http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/master/C10718635_N6193694_L20_D0_I4815380.html <<< (html) LG Paderborn: Für Komplikationen rein chirurgischer Natur haftet nicht der Anästhesist LG Paderborn, Urt .v. 19.05.09 (Az. 2 O 467/06) Das Dokument ist frei zugänglich
In Hessens Heimen verändern sich Strukturen Quelle: Ärzte Zeitung v. 09.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=551868 <<< (html) Merkel: Aktive Sterbehilfe ist keine Option Quelle; Ärzteblatt.de v. 08.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36880/Merkel_Aktive_Sterbehilfe_ist_keine_Option.htm <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.06.09): „Allen Bestrebungen in diese Richtung werde ich ein klares Nein entgegenschmettern“, so die Bundeskanzlerin auf dem 9. Deutschen Seniorentag. Zu fragen bleibt freilich, ob dieses strikte „Nein“ auch für die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz beim Suizid eines Patienten gilt? Hierüber wird intensiv zu diskutieren sein, so u.a. auf dem Symposium „Die ärztliche Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid? - Wege aus der Tabuisierung“ am 18.10.09 in Koblenz. Mehr dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.nursing-health-events.de/ <<< (html).
OLG Hamm, Urt. v. 21.04.09 (Az. 26 U 151/08) Das Dokument ist frei zugänglich
(posted by IQB – L. Barth, 08.06.09)
Mehr Gesundheit wagen! Memorandum des Arbeitskreises Dienstleistungen Zusammengestellt von PD Dr.
Josef Hilbert und Michaela Evans WISO Diskurs, Expertisen und Dokumentationen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik (Mai 2009), Friedrich-Ebert-Stiftung, Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Quelle: >>> http://library.fes.de/pdf-files/wiso/06386.pdf <<< (pdf.) Sterbehilfe, Religionsfreiheit und Werte: von der „Wende“ der „kopernikanischen Wende“? „Einer muss die Fackel hochhalten“ Mit diesem pathetisch anmutenden und zugleich mahnenden Titel wird auf einen Redebeitrag der Bundestagsabgeordneten Julia Klöckner über Werte in der Politik im Wiesbadener Tagblatt hingewiesen, der Anlass zu einigen Anmerkungen bietet. v. Lutz Barth, 08.06.09
BGH: Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit Sicherheitsmängeln (hier: Nachrüstkosten für Pflegebetten) BGH, Urt. v. 16.12.08 (Az. VI ZR 170/07) Was war passiert? Die klagende Pflegekasse verlangt die Erstattung von Nachrüstungskosten für Pflegebetten aus der Produktion der Beklagten, die sie ihren Versicherten für die häusliche Pflege zur Verfügung gestellt hatte. Nachdem die zuständigen Behörden über Sicherheitsrisiken der Betten informiert hatten und die Beklagte die Übernahme der Nachrüstungskosten abgelehnt hatte, ließ die Klägerin die Betten auf eigene Kosten nachrüsten. Die Klage blieb in beiden Vorinstanzen erfolglos und der u. a. für Produkthaftung zuständige VI. Zivilsenat hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Quelle: BGH >>> Zum Volltext der Entscheidung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-12&Seite=3&nr=46697&pos=107&anz=324 <<< (pdf.)
Aus Fehlern gemeinsam lernen v. Mindel-Hennies, Angelika; Sanguino, Andrea Quelle: ÄK Berlin, Berliner Ärzte, 46 (6), 31 - 32, 2009 >>> http://www.berliner-aerzte.net/pdf/bae0906_031.pdf <<< (pdf.) LG Karlsruhe: Grober Behandlungsfehler bei Ellenbogenfraktur eines Kleinkindes LG Karlsruhe, Urt. v. 20.02.09 (Az. 6 O 115/07) Leitsätze des Gerichts
1. Die bei einem
Kleinkind zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung nicht sicher abklärbare Art der
Fraktur in einem höchst sensiblen Gelenkbereich - hier letztlich: eine
intraartikuläre transkondyläre Y-Fraktur des rechten Oberarmknochens (Humerus) -
gibt Anlass zur besonderen Sorgfalt ärztlicher Behandlung. Quelle: erhältlich unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de >>> Zum Volltext der Entscheidung >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&Datum=2009&Seite=1&nr=11530&pos=14&anz=19 Schwangere verliert Kind nach Tritt: 1.000 Euro Strafe Lebensrechtler kritisieren Urteil des Düsseldorfer Amtsgerichts. Quelle: kath.net v. 07.06.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=23107 <<< (html)
Aus Wissenschaft und Forschung v. Norgall, Thomas: Saarl. Ärztebl., 62 (6), 13 - 18, 2009. Quelle: ÄK Saarland >>> Saarl. Ärztebl., 62 (6), 13 - 18, 2009 >>> http://www.l-va.city-bizzy.de/saar/pdf/saar0906_013.pdf <<< (pdf.) Tag der Organspende: Aufklärung wirkt Hoppe: EU darf Kompetenzen nicht überschreiten Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 05.06.09, >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7531.7532 <<< (html) Kardinal Lehmann fordert sensibleren Umgang mit der Ärzteschaft Quelle: Ärzteblatt.de v. 05.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36853/Kardinal_Lehmann_fordert_sensibleren_Umgang_mit_der_Aerzteschaft.htm <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 05.06.09): Nun – es gehört zu einer Diskussionskultur, Respekt und Toleranz walten zu lassen. Sofern allerdings die Ärzteschaft, allen voran die Funktionäre, sich an einer Wertedebatte beteiligen – gelegentlich diese sogar anstoßen – muss freilich damit gerechnet werden, dass die Debatte etwas vitaler geführt wird. Sensibilität ist dort nicht angebracht, wo es gleichsam um fundamentale Werte zu gehen scheint und zwar hier insbesondere mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Die Ärzteschaft wird es daher „aushalten“ müssen, wenn ihnen gelegentlich auch ein „scharfer Wind“ entgegenbläst. Für subjektive Befindlichkeiten ist dort kein Raum, wo zu befürchten ansteht, dass Grundrechte dauerhaft versenkt werden! Dies gilt ohne Frage für die Sterbehilfe-Debatte und sofern dann einzelne Funktionäre und Diskutanten in dem Kulturkampf „Zuspruch“ erhalten, aus dem dann der „Mut und die weitere Kraft“ für diesen Wertediskurs gespeist werden, ist dies legitim, setzt aber der Sache keine inhaltlichen Grenzen. Wenn bei Politikern die Wahrnehmung beeinträchtigt ist… v. Lutz Barth, 04.04.09 im BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie – Über den mündigen Patienten!
Pflegeausbildung für Hauptschüler – „Unverantwortlicher Vorstoß“ (?) „quergelesen und kommentiert“, von L. Barth, 04.06.09 im BLOG “Brennpunkt: Pflegerecht”
TK-Studie: Pflege eines Angehörigen ist Stressfaktor Nummer eins Quelle: Ärzteblatt.de v. 03.06.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36809/TK-Studie_Pflege_eines_Angehoerigen_ist_Stressfaktor_Nummer_eins.htm <<< (html) Gehörlose alte Menschen oft schlecht versorgt Quelle: Ärzte Zeitung v. 04.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=551110 <<< (html) AG Köln: Zum Anspruch auf Räumungsschutz wegen Suizidalität AG Köln, Beschl. v. 25.02.09 (Az. 288 M 279/09) Das Dokument ist frei zugänglich
RTL "Erwachsen auf Probe": Jugendamt der Stadt Köln kann nicht verpflichtet werden, die Ausstrahlung der Sendung zu verhindern Das VG Köln hat mit Beschluss vom heutigen Tage (Az. 6 L 798/09) entschieden, dass die Sendung von RTL ausgestrahlt werden darf. Wir weisen insofern auf diesen Beschluss hin, weil eine Vielzahl von Verbänden und Selbstverwaltungskörperschaften, so u.a. die Landesärztekammern Hessen und Niedersachsen, den Verzicht auf die Ausstrahlung der Sendung gefordert hatten. Quelle: VG Köln, Pressemitteilung v. 03.06.09 >>> http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/12_090603/index.php <<< (html)
Sterben ist auch ein Stück
Leben Seit Jahren wird um verbindliche Regeln für das Lebensende gestritten v. Cordula Tutt, in Das Parlament, Nr. 23-24 / 2.6.2009 Quelle: >>> http://www.bundestag.de/dasparlament/2009/23-24/Thema/24674742.html <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 03.06.09): Was will uns dieser Beitrag “sagen”? Insbesondere der Abschnitt unter der Zwischenüberschrift Demenz im Alter wirft denn mehr Fragen als Antworten auf. Vielleicht will die Autorin tatsächlich „nur“ zum weiteren Nachdenken anregen, wenngleich doch darauf hinzuweisen ist, dass gerade das Beispiel von Walter Jens insofern problematisch ist, weil der Rhetorikprofessor durchaus seinen selbstbestimmten Willen kundgetan hat und nunmehr dieser „Wille“ nicht mehr zum Tragen kommt. Das von der Autorin geschilderte Fallbeispiel der Frau Vogt, die mit ihrer Tochter auch über den „Fall Jens“ gesprochen hat, mündet in der von der Mutter aufgeworfenen Frage: „Wer weiß, ob ich überhaupt unglücklich wäre“, so die Erinnerung der Tochter. Folgende pars pro toto soll zunächst zitiert werden: „So kann sie den langsamen geistigen Rückzug der Mutter besser ertragen. Umso wichtiger werde, miteinander zu singen und sich in den Arm zu nehmen, beschreibt sie die Beziehung heute. Doch der Abschied ist allgegenwärtig. An Ostern spielte der Blutdruck der 95-Jährigen verrückt, sie war kaum noch ansprechbar. Tochter Agnes befürchtete das Schlimmste und verbrachte nach der Einlieferung ins Krankenhaus vier Tage mit im Klinikzimmer. Die vier Enkel reisten aus allen Himmelsrichtungen an. Inzwischen ist Irmgard Vogt wieder zu Hause bei ihrer Familie - wie sie es sich gewünscht hat - am liebsten im großen Sessel neben der Wohnzimmertür. "Es ist nicht leicht, aber wahrscheinlich ist das ein Abschied, wie sie ihn sich gewünscht hat", sagt die Tochter. "Ich bin froh, wenn er noch nicht so schnell vorbei ist.“ Aus der Fallschilderung können wir entnehmen, dass eine Patientenverfügung nebst einer Vorsorgevollmacht für die Tochter vorliegt. „Seit einem Jahr hat die alte Dame immer stärkere Aussetzer, Menschen jenseits der Familie erkennt sie kaum noch. Inzwischen wäre es zu spät, ihren Willen zu ergründen. Agnes Quast springt deshalb bei Ärzten immer wieder als Übersetzerin ein.“ (Quelle: ebenda) und in der Tat scheint sich hier eine „Lücke“ aufgetan zu haben, was im Zweifel im Hinblick auf einen dementen Zustand „gewollt war“. Diese „Lücke“ allerdings zu schließen, wäre in einer Patientenverfügung nicht unmöglich gewesen. LAG Köln: Schließung eines Bäderbereichs im Krankenhaus und Kündigung (hier: Physiotherapeutin im krankengymnastischen Bereich der Abteilung) LAG Köln, Urt. v. 16.03.09 (Az. 5 Sa 1226/08) Das Dokument ist frei zugänglich
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz verabschiedet Der Deutsche Bundestag hat das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) verabschiedet. Das Gesetz stärkt die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, wenn sie Verträge über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen abschließen. Quelle: Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend v. 29.05.09 >>> http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=123798.html <<< (html) Priorisierung erhitzt nicht nur die Gemüter von Ärzten Quelle: Ärzte Zeitung v. 03.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=550950 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 03.06.09): Auch der Bremer Kirchentag hat sich mit der aktuellen Debatte um und über die Priorisierung von medizinischen Leistungen beschäftigt. Besonders „eindrucksvoll“ hierbei das Statement von Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen und Theologe: Unser Problem sind aber viel eher Unter-, Über- und Fehlversorgung", erklärte Etgeton. In der gesetzlichen Krankenversicherung sieht er aber kein Instrument der Gerechtigkeit, sondern "System gewordene Barmherzigkeit, in dem die Starken die Schwachen tragen." Dieses System mute es der Gesellschaft zu, "dass auch die Dicken und die Raucher und die, die sich selber gefährden, Zugang zur Versorgung erhalten", so Etgeton (Quelle: Ärzte Zeitung, s.o.). Der Ruf
nach einer „neuen Kultur des Maßes“ in der Medizin ist nicht neu. Delegieren? Ja, aber bitte nur an die, die es können! Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.06.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=550572 <<< (html) Staat, Gesellschaft und Medizin "ein wenig geriatrisieren" Die Zahl der Senioren wächst. Visionen für die älter werdende Gesellschaft aber fehlen, kritisieren Experten. v. Thomas Hommel Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/kongresse/kongresse2009/berlin2009-hauptstadt/?sid=549822 <<< (html)
Ablehnung einer Katheterisierung Was ist passiert? Ein Klient
möchte von einer Pflegekraft einen Katheter gelegt bekommen. Mehr Informationen zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 12.05.09) <<< (html) Aktuelle Umfrage bei Ärztliche Praxis! Wir vom IQB haben darauf hingewiesen, dass derzeit eine aktuelle Umfrage von der Fachzeitschrift Ärztliche Praxis durchgeführt wird (siehe dazu >>> unten <<<).
Patientenverfügung gesetzlich regeln? Das Zwischenergebnis gestaltet sich derzeit bei 52 abgegebenen Stimmen wie folgt:
Zwischenergebnis
(Stand: 01.06.09 – 8.15 Uhr): Noch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben. Folgender Link führt Sie zu den Seiten von Ärztliche Praxis >>> http://www.aerztlichepraxis.de/ <<< (siehe dazu den Frame - rechts) Unsere Media - Daten Mai 2009
Wird danken für Ihr Interesse an unserem kostenfreien „Webangebot“ zum gesamten Recht der Pflege und Medizin. Auch künftig werden wir Akzente setzen und uns als eine der ersten Adressen speziell zum Pflegerecht empfehlen. Künftig werden wir noch „mehr“ auf Urteile im Rahmen unseres RechtsprechungsReports hinweisen können, da es keine Veranlassung mehr gibt, aus Gründen wohlverstandener Kollegialität auf einschlägige Printmedien Rücksicht zu nehmen; zugleich werden perspektivisch auch „ältere“, aber gleichwohl nicht minder gewichtige Entscheidungen zum gesamten Gesundheitsrecht unter speziellen thematischen Gesichtspunkten erfasst. Dies hat für Sie den Vorteil, ggf. Rechtsprechungsentwicklungen nachvollziehen zu können, die sich z.B. um die „Sturzfälle“, OP-Risiken, Delegationsproblematik, Aufklärungspflichten, Fachkraft-Quote und einiges mehr ranken. Im Übrigen dürfen wir uns auch für das rege Interesse an den eingerichteten BLOGS bedanken und vielleicht fassen Sie einmal „den Mut“, zu den in den BLOGS aufgeworfenen Fragen auch einen Kommentar abzugeben. Insgesamt sind wir mit der Entwicklung des IQB - Internetportals sehr zufrieden, zeigt es uns doch, dass wir tatsächlich im Begriff sind, die erste Online-Tageszeitung zum Pflege- und Medizinrecht „aufzulegen“. Ich wünsche Ihnen weiterhin einen angenehmen zweiten Pfingsttag und für morgen einen erfolgreichen Start in die neue Arbeitswoche. Ihr Lutz Barth, 01. Juni 2009
Patientenverfügung Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe fordert, auf eine gesetzliche Regelung für die Patientenverfügung ganz zu verzichten. >>> weiter Quelle: Der Tagesspiegel v. 28.05.09 >>> http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Hubert-Hueppe-Patientenverfuegung;art122,2808577 <<< (html) Kurze Anmerkung: (L. Barth, 31.05.09): Die hier im IQB-Internetportal (siehe dazu weiter >>> unten )aufgeworfene Frage, warum der Abgeordnete Hüppe trotz seiner Verlautbarungen in der Ethikkommission (hier: Sondervotum) einen Paradigmenwechsel vorgenommen hat, ist in dem o.a. Interview beantwortet: „Wenn ich der Überzeugung wäre, dass man das gesetzlich regeln könnte, wäre ich ja dafür. Ich war im Übrigen auch schon mal dafür und habe selber eine sehr umfangreiche gesetzliche Regelung gefordert. Inzwischen habe ich aber erkannt, dass feste Vorgaben niemals die vielen Besonderheiten berücksichtigen könnten und sich folglich eher gegen den Patienten wenden würden. Außerdem könnte – und hier spreche ich wieder als Behindertenbeauftragter – dadurch Druck entstehen, Patientenverfügungen auszufüllen, die sich hinterher gegen einen richten. Das will ich auf keinen Fall.“ Nun – so neu ist diese „Erkenntnis“ wohl nicht, denn es gab bereits schon seinerzeit schon Stimmen in der Literatur, die dem „Lastargument“ das Wort geredet haben. Auf die Frage von Rainer Woratschka, der das Interview führte, „Welchen Druck meinen Sie?“
antwortete Hüppe: Es sind genau diese Szenarien, die Ängste bei den Patienten entstehen lassen. Nach hiesiger Auffassung darf aber selbstverständlich der autonome Patient darüber entscheiden, ob er jemanden zur „Last“ fallen möchte oder nicht. Hier ist dann ein Dialog zwischen den Ehegatten erforderlich und ein jeder für sich darf seine Entscheidung treffen, die zu akzeptieren ist; indes aber gilt: eine besondere ethischen Pflichtenbindung ergibt sich weder aus dem Aspekt des Instituts der Ehe noch über die familiäre Bande. Wenn also von „Druck“ die Rede ist, wird dieser nach zwei Richtungen „auszuloten“ sein. Mag auch das Leben etwa eines Demenzerkrankten nicht nur „sinnstiftend“ und „bereichernd“, vielleicht sogar in Teilen „lehrreich“ sein, so ergeben sich hieraus keine Handlungsanweisungen, wie gleichsam die verschiedenen Lebensphilosophien innerfamiliär gelöst werden sollen. Memorandum zur Pflegebildung „Der Deutsche Pflegerat e.V. und seine Mitgliedsverbände fordern die Parteien des Deutschen Bundestages und der Landtage auf, unverzüglich eine grundlegende Reform von Alten- und Krankenpflegegesetz vorzunehmen“. >>> weiter Quelle: DPR >>> Mitteilung v. 28.05.09 >>> http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/BDEE1037FC7F5143C12575C6005B1964 <<< (html) „Sperrfrist“ zur Veröffentlichung abgelaufen! Innenansichten einer Landestagspräsidentin u.a. zur Bedeutung der Religion in unserer Gesellschaft Anlässlich des Festakts „75 Jahre Barmer Bekenntnis“ in der Gemarker Kirche zu Wuppertal-Barmen am Freitag, 29. Mai 2009, 19 Uhr, hat die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen, Regina van Dinther, eine bemerkenswerte Rede gehalten, die uns einen Einblick nicht nur in das Verhältnis zwischen Staat und Religion, sondern zugleich auch zur Rolle einer „Gewissensentscheidung“ eines Abgeordneten gestattet. Quelle: Evangelische Kirche im Rheinland, Mitteilung v. 29.05.09 >>> http://www.ekir.de/ekir/233_54167.php <<<. Dort finden Sie auch einen Download der Rede. Eine Kommentierung bleibt einstweilen an dieser Stelle ausgespart, wenngleich doch die Rede nachhaltig zum Widerspruch auffordert (L. Barth, 30.05.09) Nachgefragt: Warum vollzieht der Abgeordnete Hüppe einen Paradigmenwechsel? Wir mögen uns daran erinnern, dass der Abgeordnete Hüppe, der nunmehr einen höchst fragwürdigen Antrag im Hinblick auf das zur Debatte, aber eigentlich vielmehr zur Entscheidung anstehende Patientenverfügungsgesetz in die Diskussion eingebracht hat, seinerzeit bei der Enquete Ethik und Recht in der modernen Medizin als stellvertretender Vorsitzender mitgewirkt hat. Wie weiterhin bekannt, hat die Enquete-Kommission einen Zwischenbericht – Patientenverfügung – (BT- Drucksache 15/3700 >>> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/037/1503700.pdf )vorgelegt, in dem ganz überwiegend die Auffassung vertreten wurde, dass die Problematik Patientenverfügung regelungsnotwendig ist. In diesem Zusammenhang stehend muss es zum Nachdenken anregen, dass in dem Sondervotum der Damen u. Herren Christa Nickels, Dr. Sigrid Graumann, Prof. Dr. Dietmar Mieth, Ulrike Riedel und eben auch Herrn Hubert Hüppe diese für eine Regelungsnotwendigkeit von Patientenverfügungen plädiert haben (vgl. dazu Sondervotum, in BR-Dr. aaO., S. 70). Ich darf zitieren, wenngleich es natürlich redlich ist, dass Sondervotum im gesamten Kontext zu lesen: „Man sollte von der gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen nicht zuviel erwarten. Sie ist erforderlich, aber nicht hinreichend.“ Hat sich also etwas an der Erforderlichkeit seit dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission geändert? Wohl kaum – eher das Gegenteil ist eingetreten, da insoweit kaum noch Rechtssicherheit „diagnostiziert“ werden kann: „…im Augenblick versinken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand.“ So völlig zu recht Eugen Brysch von der Deutschen Hospiz Stiftung (Quelle: Mitteilung v. 27.05.09, >>> http://www.hospize.de/patientenverfuegungsgesetz-jetzt.html <<<) Handelt es sich also um einen Paradigmen- oder schlicht um einen Strategiewechsel? Lutz Barth, 30.05.09
Im Rahmen unserer nahezu täglichen Internetrecherche rund um einschlägige Themen, aber auch einzelne Judikate zum Pflege- und Medizinrecht möchten wir Ihnen heute einige Internetlinks präsentieren, auf denen sich nachzuschauen lohnen dürfte, auch wenn bemüht sind, höchste Aktualität auf unserer Webseite abzubilden. >>> mehr dazu auf dieser Homepage unter Links <<< BAG: Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Zurechnung des Verschuldens eines gewerkschaftlichen Bevollmächtigten BAG, Urt. v. 28.05.09 (Az. 10 Sa 26/08) „Will sich ein Arbeitnehmer gegen die Wirksamkeit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wenden, muss er nach § 4 KSchG innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. War der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zu-zumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage rechtzeitig zu erheben, so ist die Klage nach § 5 Abs. 1 KSchG auf seinen Antrag hin nachträglich zuzulassen. Hat der Arbeitnehmer die verspätete Klageerhebung dagegen selbst verschuldet, so kann die Klage nicht nachträglich zugelassen werden. Die Kündigung gilt dann als von Anfang an wirksam. Dieselbe Folge tritt ein, wenn nicht der Arbeitnehmer selbst, aber sein Prozessbevollmächtigter die verspätete Klageerhebung verschuldet hat (§ 85 Abs. 2 ZPO). Das gilt nicht nur für bevollmächtigte Rechtsanwälte, sondern ebenso für bevollmächtigte Vertreter einer Gewerkschaft, die dann ihrerseits den Klageauftrag an die DGB-Rechtsschutz GmbH weitergeben“ >>> weiter Quelle: juris.bag.de, BAG, Pressemitteilung Nr. 57/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13531&pos=0&anz=57 <<< (html)
Emnid-Umfrage Quelle: zm-online v. 29.05.09 >>> http://www3.zm-online.de/zmPortal.nsf/MNachrichten/1609AE33C9FAA183C12575C4004D83EA?OpenDocument <<< (html) Auch Menschen im Heim wollen einen Hausarzt Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=550597 <<< (html) In eigener Sache. Sehr verehrte UserInnen. Es wurde vereinzelt nachgefragt, warum ich als Webmaster des Internetportals IQB nicht mehr die Inhaltsverzeichnisse der Zeitschrift PflegeRecht - wie bisher - monatlich einpflege. Nun – triftige Gründe haben mich dazu veranlasst, die ich hier nicht weiter vertiefen möchte, zumal meine Tätigkeit als ständiger Mitarbeiter bei der Fachzeitschrift beendet ist. Meine diesseitigen Aktivitäten beschränken sich künftig darauf, ggf. auf thematisch interessante Beiträge hinzuweisen. Bei Bedarf können Sie das Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift PflegeRecht im Rahmen eines tollen Service der Kuselit Verlag GmbH unter der folgenden Webadresse unter dem Button Aktuelles nachlesen: >>> http://www.rechtsinformatik.de/zid/ <<<. (html) Dort finden Sie im Übrigen weitere Inhaltsverzeichnisse von Fachzeitschriften rund um das Recht. Ungeachtet dessen konzentriere ich mich auf anstehende Projekte, zu denen u.a. die angekündigte neue Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht im Rahmen der insoweit auf den Weg gebrachten Exzellenzinitiative zum Pflegerecht gehört. Trotz dieses Projektes bleibe ich meiner Philosophie treu, dass Sie als beruflich Pflegende einen „Anspruch“ auf kostenlose Rechtsinformationen haben, so dass wir auch weiterhin die Urteilstexte nicht „vermarkten“, auch nicht im Rahmen eines kostenpflichtigen Newsletters. Es freut mich daher besonders, dass die bereits angesprochenen künftigen Mitautoren eine ähnliche Auffassung vertreten. Unsere steigenden Zugriffszahlen legen „Zeugnis“ über unser Engagement ab und da darf ich denn auch in aller Bescheidenheit darauf hinweisen, dass wir im Hinblick auf die Aktualität ganz entscheidende Impulse gesetzt haben und zwar zum „Nulltarif“! Dies wird auch trotz einer neuen Fachzeitschrift weiterhin so bleiben. Ihr Lutz Barth, 29.05.09 LSG Nordrhein-Westfalen: Zum Vergütungsanspruch bei mehrfachen (hier: zweitäglicher) Einsatz des Pflegedienstes im Rahmen der „Infusionstherapie“ LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.03.09 (Az. L 16 KR 64/08) Das Dokument ist frei zugänglich
Delegation ärztlicher
Tätigkeiten „Seit Jahren streiten Ärzte- und Pflegeverbände über ihre neue Aufgabenverteilung. Das behindert die Abläufe in den Kliniken. Der Verband der Pflegedirektionen der Unikliniken (VPU) verspricht Abhilfe: Gemeinsam mit dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) plant er ein Projekt, das eine bundesweit einheitliche Lösung schaffen soll“ >>> weiter Vgl
dazu auch Quelle: VPU, mit Hinweis auf die Seiten 27 ff. aus kma 09/2008 >>> http://www.vpu-online.de/de/pdf/Seiten_aus_kma0908.pdf <<< (pdf.) Hinweis: Vgl. in diesem Zusammenhang stehend auch den Kurzbeitrag
KURIOSES am Rande! In diesem Kurzbeitrag wird der Frage nachgegangen, ob der „Leitfaden zur ärztlichen Delegation“ des VPU Haftungsansprüche auslösen kann.
Volkskrankheit
„Harninkontinenz“ Zu diesem Thema finden Sie sich auf dem nachfolgenden Link Verweise zu einzelnen Fachbeiträgen Quelle: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/cme/content-137106.html?abstract=true <<< (html) Staat, Gesellschaft und Medizin "ein wenig geriatrisieren" Die Zahl der Senioren wächst. Visionen für die älter werdende Gesellschaft aber fehlen, kritisieren Experten. v. Thomas Hommel Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.05.05 >>> http://www.aerztezeitung.de/kongresse/kongresse2009/berlin2009-hauptstadt/?sid=549822 <<< (html)
Patientenverfügung gesetzlich regeln? Zwischenergebnis (Stand: 29.05.09 – 5.00 Uhr)
Wenn Sie mögen, können Sie auch Ihre Stimme abgegeben. Folgender Link führt Sie zu den Seiten von Ärztliche Praxis >>> http://www.aerztlichepraxis.de/ <<< (siehe rechten Frame) Mysterium von Hillesheim hält nicht nur Forensiker in Atem Mehrere mysteriöse Todesfälle in einem Pflegeheim geben der Staatsanwaltschaft weiter Rätsel auf. v. Anne Christin Gröger Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=550190 <<< (html) Entideologisierung der Debatte um Patientenverfügungsgesetz gefordert! v. Lutz Barth (28.05.09) im BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie – Über den mündigen Patienten!
Nursing &. Health – Events Seminare &. Kongresse
Besuchen Sie auch die Kongressseite unter http://www.nursing-health-congress.de/ oder unter http://www.nursing-health-events.de/ mit weiteren Informationen rund um das Thema der "Ärztlichen Assistenz beim Suizid". Doppelter Salto rückwärts: Patientenverfügungs-Gesetz 18. Juni doch im Bundestag v. Oliver Tolmein in seinem BLOG Quelle: Faz.net v. 27.05.09 >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/05/27/doppelter-salto-rueckwaerts-patientenverfuegungs-gesetz-doch-noch-in-den-bundestag.aspx#comments <<< html) Hilfe, wenn sich das Leben dem Ende zuneigt Ob unheilbar und sterbenskranke Menschen in Deutschland palliativmedizinisch versorgt werden, hängt immer noch stark von Zufällen ab. Ein flächendeckendes Angebot gibt es bisher nicht. v. Christoph Fuhr Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/default.aspx?sid=549200 <<< (html) Alten- und Krankenpflege stärken – Zugang zur Ausbildung weiter öffnen! Quelle: bpa, Pressemitteilung v. 26.05.09 >>> http://www.bpa.de/upload/public/doc/PM_26052009_15_AMG_Novelle.pdf <<< (pdf.)
"Diese Menschen sind in der
Politik nicht vorhanden" Claus Fussek im Gespräch mit Jasper Barenberg Quelle: Deutschlandfunk v. 27.05.09 >>> http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/972059/ <<< (html) Experte fordert Paradigmenwechsel in der Altenpflege Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=549201 <<< (html) Entscheidung über Patientenverfügung im Juni Hierauf hat sich aktuellen Meldungen zufolge der Ältestenrat des Bundestages verständigt. Quelle: Ad-hoc-news >>> http://www.ad-hoc-news.de/entscheidung-ueber-patientenverfuegung-im-juni--/de/Politik/20247713 <<< (html) Bayerische Diakonie fordert bessere Rahmenbedingungen für die Pflege Quelle: Diakonie Bayern >>> Mitteilung v. 26.05.09 <<< (html) Die Würde des Menschen ist unantastbar „In einem Satz: Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist kein Fundus schöner Worte, sondern Fundament und Verpflichtung unseres Handelns – für die Politik wie für jeden von uns im persönlichen Leben“, so Bundeskanzlerin Merkel Quelle: Bundesregierung.de v. 23.05.09 >>> http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Namensbeitrag/2009/2009-05-23-merkel-berliner-zeitung-60-jahre.html <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 27.05.09): Dann, verehrte Frau Bundeskanzlerin, ist es hohe Zeit, einige Abgeordnete darauf hinzuweisen, dass das Patientenverfügungsgesetz höchste Priorität genießt, bevor wir uns der These zuwenden, ob die aktive Sterbehilfe gegen Art. 1 GG verstößt, wie der obigen Mitteilung entnommen werden kann. ALfA begrüßt die Absetzung der Debatte über Patientenverfügungen – Kaminski: "Besser kein Gesetz – als ein schlechtes" Quelle: ALfA v. 26.05.09 >>> Zur Mitteilung <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 27.05.09): Vorweg ein Zitat hieraus: „Mit Erleichterung begrüßt die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., dass der Deutsche Bundestag nun doch nicht, wie angekündigt, am Donnerstag über ein Patientenverfügungsgesetz abschließend beraten und entscheiden wird. Aus Sicht der ALfA ist keiner der vorgelegten drei Gesetzentwürfe geeignet, den Lebensschutz am Ende des Lebens zuverlässig zu gewährleisten. Da zudem alle Gruppenentwürfe in der letzten Woche noch einmal eine Überarbeitung erfahren haben, hätte sich ohnehin die Frage gestellt, wie viele der Abgeordneten diese Änderungen noch mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis hätten nehmen können. Gerade bei Entscheidungen, die Fragen von Leben und Tod betreffen, muss grundsätzlich gelten: Besser kein Gesetz – als ein schlechtes und mit heißer Nadel geflicktes!“ Nun – wie es scheint, sind die Verfechter des „Lebensschutzes“ nicht gerade ungehalten über das Taktieren einiger Abgeordneter. Auch wenn kurzfristig Änderungen vorgenommen worden sind, ist es einem Abgeordneten zuzumuten, sich den brennenden Fragen anzunehmen, zumal es in der Absicht stand, hierüber Konsensgespräche zu führen. Auch hier – ähnlich wie bei Tolmein (siehe dazu >>> unten <<<) – wird die Wichtigkeit der Aussagen dadurch zu untermauern versucht, dass es um „Fragen von Leben und Tod“ geht. Auch Frau Kaminski lässt eine gewichtige Alternative außer Betracht: Im Zweifel ebnet ein „schlechtes Gesetz“ einen Weg, der ohnehin vorgezeichnet zu sein scheint.
Nehmen Sie das Heft des Handelns selbst in die Hand Nach fünf Jahren intensiver Diskussion drohen die Bemühungen um ein Patientenverfügungsgesetz wegen politischer Eitelkeiten zu scheitern. Das wäre fatal. Denn im Augenblick versinken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Es hängt derzeit von der Person des Richters und damit vom Zufall ab, wie an Vormundschaftsgerichten über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden wird. Mehr als neun Millionen Menschen haben bereits eine Patientenverfügung verfasst. Weit mehr hätten gerne eine, bezweifeln aber, dass sich Ärzte im Ernstfall daran halten würden. Das sind unhaltbare Zustände, die nur durch ein Gesetz geändert werden können.“ >>> weiter Quelle: Deutsche Hospiz Stiftung v. 27.05.09 Wir vom IQB unterstützen diese Aktion mit einer entsprechenden Verlinkung auf die Seiten der Deutschen Hospiz Stiftung Mehr Informationen zur Kampagne finden Sie unter dem nachfolgenden Link! >>> http://www.hospize.de/patientenverfuegungsgesetz-jetzt.html <<< (html) KG Berlin: Zur Bestellung eines Berufsbetreuers, wenn eine ehrenamtliche Betreuung möglich ist KG Berlin, Beschl. v. 28.04.09 (Az. 1 W 129/07)
Was war passiert? Die Beschwerdeführerin ist die Tochter der Betroffenen. Beide siedelten im Jahr 2005 aus der Ukraine nach Deutschland über. Die Beschwerdeführerin regte mit Schreiben vom 24. Juli 2006 die Bestellung eines Betreuers für die unter einer Demenz leidende Betroffene an. Mit Beschluss vom 28. November 2006 hat das Vormundschaftsgericht die Beteiligte zu 2 zur Berufsbetreuerin bestellt. Die Beschwerdeführerin legte dagegen Beschwerde ein mit dem Ziel, selbst zur Betreuerin bestellt zu werden. Das Landgericht hat die Beschwerde mit Beschluss vom 21. Februar 2007 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 22. März 2007. Die Beschwerde war erfolgreich. Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg, KG Berlin >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE213062009&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html) BAG: Altersdifferenzierung in Sozialplänen zulässig BAG, Urt. v. 26.05.09 (Az. 1 AZR 198/08 ) Sozialpläne dürfen eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen und dürfen rentenberechtigte Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen auch ausschließen. Die damit verbundene unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist von § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt. Diese Regelung verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. Sie ist im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt. >>> weiter Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 50/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13522&pos=0&anz=50 <<< (html)
Patientenverfügung v. Oliver Tolmein Quelle: FAZ.net /Feuilleton /Der Kommentar v. 27.05.09 >>> Zum Kommentar <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 27.05.09): „Legitimation wird sich das Parlament so wohl nicht verschaffen. Aber wer sich darüber beschwert, dass vielleicht wieder kein Patientenverfügungsgesetz beschlossen werden wird, muss sich fragen, ob es ihm mehr auf die Abstimmung als auf das Ergebnis ankommt. Das werden nur wenige so sehen. Dann müssen sie aber hinnehmen, dass Verfahrensfragen die Debatte aufhalten können. Schließlich geht es um viel: um Leben und Tod“ so die „mahnenden“ Worte von O. Tolmein in seinem obigen Kommentar. Wir sollten hier nichts beschönigen: In der Tat geht es um „Leben und Tod“ und ich hoffe doch sehr, dass dieser Umstand allen Diskutanten von Anfang an klar war. Es mutet mehr als seltsam an, dass seit Jahren der Debatten sich die Parlamentarier außerstande sehen, hier zu einem Kompromiss zu gelangen. Dass nunmehr ein „Streit“ über Verfahrensfragen entbrannt ist, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es offensichtlich eine Gruppe von Abgeordneten verstanden hat, sich dem Dialog und der Konsensfindung zu entziehen, mal ganz abgesehen von dem unsäglichen Antrag des Abgeordneten Hüppe u.a. Was soll es uns bedeuten, wenn Tolmein geradezu apodiktisch schreibt: es geht um Leben und Tod? Ein Zuwarten, dass die Parlamentarier es schaffen, sich irgendwann einmal über Verfahrensfragen zu verständigen? Wenn O. Tolmein meint, es gehe ja schließlich um das Ergebnis und nicht um die Abstimmung als solche, wird ihm wohl keiner widersprechen wollen – aus guten Gründen. Aber andererseits liegt hieran vielleicht gerade eine Chance: Sofern zu befürchten ansteht, dass die Parlamentarier über das Philosophieren von Verfahrensfragen nicht hinaus kommen (und ich sehe hier nicht, dass die Parteien sich einigen werden), erscheint mir eine Abstimmung über ein Gesetz durchaus sinnvoll. Was wäre, wenn plötzlich alle Abgeordneten, die den Gesetzentwurf von Stünker unterstützen, für den Bosbach-Entwurf votieren würden? Kann es die Option geben, dass ein "schlechtes Gesetz" besser als gar kein Gesetz ist? Es bleibt einstweilen Ihrer Phantasie überantwortet, diese Frage einer Beantwortung zuzuführen.
Nun – zunächst war ich ein wenig skeptisch, ob der diesseitige Offene Brief an unseren Bundespräsidenten in seinem Gästebuch veröffentlich wird - er wurde es trotz der darin deutlich zum Ausdruck gebrachten Kritik um das derzeitige Dilemma der Debatte um das Patientenverfügungsgesetz >>> http://195.43.52.103/gaestebuch.php <<< und dafür möchte ich mich hier ausdrücklich bedanken. Schließlich ist dies keine „Selbstverständlichkeit“, rundet aber für mich persönlich das Bild von unserem Bundespräsidenten ab, den ich als sehr kompetent und in manchen Fragen auch durchaus für revolutionär erachte (Stichwort: Direkte Demokratie). Insofern wünsche ich dem Bundespräsidenten weiterhin viel Schaffenskraft in seiner zweiten Amtszeit und möge er nicht dem politischen Mainstream erliegen, denn er liefert ganz entscheidende Impulse in unserem demokratischen Rechtsstaat. Lutz Barth, 27.05.09 Superwahljahr 2009 - das erwarten Deutschlands Pflegekräfte von den Parteien „Pünktlich zum Hauptstadtkongress legen die im Pflegerat (DPR) vertretenen 15 Berufsverbände ihre "Anforderungsprofile" an die für den Bundestag kandidierenden Parteien vor. Die Wahlprüfsteine drücken viel Selbstbewusstsein aus. Ob sie umgesetzt werden, ist fraglich.“ >>> weiter v. Thomas Hommel Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/kongresse/kongresse2009/berlin2009-hauptstadt/?sid=548869 <<< (html)
Was Pflege von der Politik erwartet Quelle: in DPR – Newsletter PflegePositionen 05/2009 >>> http://www.deutscher-pflegerat.de/balk.nsf/F54A26BE4AD187C4C12575AE004AA9D3/$File/DPR-Newsletter%20-%20Mai%202009.pdf <<< (pdf.) Schmidt: "Was ist uns humane Pflege wert?" Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/default.aspx?sid=549835 <<< (html)
Damit aus dem
Pflegenotstand keine Pflegekrise wird Quelle: Diakonie Bundesverband v. 29.04.09 >>> http://www.diakonie.de/188_5332_DEU_HTML.htm <<< (html) Vgl. dazu auch Pflege: Diakonie startet Unterschriftenaktion Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=549843 <<< (html)
VG Saarlouis, Urt. v. 20.3.09 (Az. 11 K 2091/07)
(posted by IQB – L. Barth, 02.05.09)
Rechtsprechungsverweise:
Sehr verehrter Herr Bundespräsident. Die Feiern zum 60jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes können nicht darüber hinwegtäuschen: Wir befinden uns in einem irdischen Jammertal einer Diktatur einer Ethik, die sich berühmt, moralischen Ansprüchen gerecht zu werden. Die „Leitkultur“ einer großen Volkspartei erweist sich als eine unüberwindbare Hürde für unser aller Grundrecht auf Selbstbestimmung, da offensichtlich ein Dialog nicht gewünscht ist. Ich bitte Sie eindringlich, kraft Ihrer moralischen Integrität und Ihres hohen Amtes auf die Parteien insofern „einzuwirken“, als dass diese sich zum konstruktiven Dialog bereit erklären. An der Notwendigkeit eines Patientenverfügungsgesetzes kann es doch keinen Zweifel geben! Die zur seinerzeitigen Anhörung geladenen Sachverständigen sind sich in dieser Frage einig und da erweist es sich als „Insolvenzerklärung“ allen ersten Ranges, wenn die „Parteien“ es nicht mehr für nötig erachten, sich über mögliche Kompromisse zu verständigen. Mit freundlichen Grüßen Lutz Barth, 26.09.09 Anmerkung: Der „offene Brief“ wurde dem Bundespräsidenten per Email übersandt. Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung zur Absetzung der Debatte über ein Patientenverfügungsgesetz: Die Betroffenen haben nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag Zeit Quelle: Deutsche Hospiz Stiftung, Mitteilung v. 26.05.09 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2009/mitteilung366.html <<< (html)
Quelle: Spiegel-online v. 26.05.09, Regelung zu Patientenverfügung droht zu scheitern >>> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,626872,00.html <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 26.05.09): … Ich schweige hier lieber beredt, auch wenn es Mühe kostet … Marburger Bund hält Neuregelung der Patientenverfügung für nicht notwendig Quelle: Marburger Bund, Mitteilung Nr. 34/09 v. 26.05.09 >>> http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/bundesverband/presse/pressemitteilungen/pm2009/pm34_09.php <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 26.05.09): „Henke: "Ich glaube, man ändert am besten möglichst wenig an diesem geltenden Recht. Deshalb bin ich nicht besonders traurig, falls es nun doch nicht zu einer Neuregelung kommen sollte." (Quelle: ebenda) Mit Verlaub Herr Henke, die Frage des Selbstbestimmungsrecht und einer adäquaten und vor allem notwendigen gesetzlichen Regelung ist keine „Glaubensfrage“. Sofern sich Ihre Traurigkeit in Grenzen hält, ist dies für Sie persönlich sicherlich angenehm, ändert aber nichts an den Realitäten. Manchmal erscheint es sinnvoller, schlicht zu schweigen! Priorisierung: Verbände stärken Hoppe den Rücken Quelle: Ärztliche Praxis v. 26.05.09 >>> http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_politik_verbaende_priorisierung_124334108532.htm <<< (html) «Schwarzfahren muss strafbar bleiben!» Quelle: Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V, Pressemitteilung v. 26.05.09 >>> http://www.kuschsterbehilfe.de/rg/files/Medien/PDF%20neu/2009-05-26%20PE.pdf <<< (pdf.) Beschluss zur Vereinbarung über Maßnahmen zur QS der Versorgung von Früh- und Neugeborenen tritt in Kraft Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Februar 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. Mai 2009 in Kraft. Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link. Quelle: G-BA, Mitteilung v. 26.05.09 >>> http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/783/ <<< (html)
v. Gian Domenico Borasio Quelle: FAZ.net v. 26.05.09 >>> Zum Beitrag <<< Kurze Anmerkung (L. Barth, 26.05.09): Die Stimme von Borasio als eine aus der Ärzteschaft ist von gewichtiger Natur. Dem Kurzbeitrag kann nur zugestimmt werden und es bliebe nur zu ergänzen, dass neben der Politik auch die verfasste Ärzteschaft nebst ihren Funktionärsvertreter und die Kirchen schlicht und leider auch ergreifend vor dem Sterben versagen!
Ein unglaublicher Vorgang, der nicht hinzunehmen ist! Es offenbart sich in dem (parlamentarischen) Vorgang die unendliche Arroganz der "Mächtigen", die in ihren Zirkeln mehr glauben, statt sich von Sachargumenten überzeugen zu lassen. Was möge man/frau ihnen zurufen wollen? "Herr, vergib ihnen nicht, denn sie wissen, was sie tun!" Allianz zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtungen zwingend nötig
Quelle: KWA, Pressemitteilung v. 21.05.09 >>> http://www.kwa.de/php_dateien/pm_ansicht.php?id=177 <<< (html) Assistierter Suizid - Delegierte sagen Nein Ein Kurzkommentar v. L. Barth (26.05.09) im Blog: Ärztliche Assistenz beim Suizid?
Dekubitusversorgung auf Basis der Produktgruppe 11 (Hilfsmittel gegen Dekubitus) des Hilfsmittelverzeichnisses Dipl. Ing. Norbert Kamps, Referent für Hilfsmittelversorgung, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), April 2009 Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link mit der Möglichkeit zum Download. Quelle: Quelle: BVmed Portal >>> http://www.bvmed.de/publikationen/publ_hilfsmittel/ <<< (html) Pflegeberufe Dreyer: Lange Verweildauer in den Krankenpflegeberufen Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz v. 25.05.09 >>> Mitteilung <<< Bundesgesundheitsministerin Schmidt will Leistungen der Pflegeversicherung reformieren Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.05.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36708/Schmidt_will_Leistungen_der_Pflegeversicherung_reformieren.htm <<< (html) „Ärztliche Hilfe beim Suizid legalisieren“ DISKUSSION: Medizinethikerin und Landesbischof streiten über das Thema „Würdevolles Sterben“ v. Phillip Köster Quelle: NWZonline v. 25.05.09 >>> http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_stadt_bremen_artikel.php?id=2013595 <<< (html) Patientenverfügungen: Zypries wirft Unionspolitikern Verweigerungshaltung vor Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.05.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36705/Patientenverfuegungen_Zypries_wirft_Unionspolitikern_Verweigerungshaltung_vor.htm <<< (html) Kritik an neuen Heimprüfungen Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.05.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36707/Kritik_an_neuen_Heimpruefungen.htm <<< (html) Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk Werner Schell v. Pro Pflege – Selbshilfenetzwerk lehnt die bisherigen Gesetzentwürfe zum Patientenverfügungsgesetz ab und unterstützt den jüngsten Antrag des Abgeordneten Hüppe u.a. Quelle: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, Pressemitteilung v. 23.05.09 >>> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/23052009pressemitteilung.php <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 25.05.09): Entgegen der von W. Schell vertretenen Auffassung bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber sich seinen grundrechtlichen Schutzpflichten, die er im Übrigen aufgrund der Lehre vom Vorbehalt des Gesetzes wahrzunehmen hat, nicht entzieht. Der jüngste Antrag vom Abgeordneten Hüppe u.a. erweist sich in letzter Konsequenz als „Insolvenzerklärung aller ersten Ranges“ nach einer seit Jahren mehr als lebhaft geführten Diskussion und negiert hierbei die sachverständigen Expertisen, die nahezu einhellig davon ausgehen, dass ein Patientenverfügungsgesetz dringend erforderlich ist. SG Hamburg: Zur Erbringung der häuslichen Krankenpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe Leitsätze des Gerichts: 1.
Eine stationäre Einrichtung der Behindertenhilfe kann ein sonstiger
geeigneter Ort im Sinne des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB V sein. Quelle: Landesrechtsprechung Hamburg.de. Den Volltext der Entscheidung können Sie unter folgendem Link nachlesen: >>> http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=ha&Art=en&Datum=2009&nr=2471&pos=0&anz=54 <<< (html) „Hospiz ist kostengünstiger“ Joachim Boldt, Präsident des diesjährigen Deutschen Anästhesie-Kongresses, erklärt, wie Schwerkranke wirtschaftlich sinnvoll behandelt werden können. Von FOCUS-Redakteur Robert Thielicke Quelle: FOCUS v. 12.05.09 >>> http://www.focus.de/gesundheit/arzt-klinik/intensivmedizin-hospiz-ist-kostenguenstiger_aid_398328.html <<< (html) „Wir sind alle geläutert“ (!?) und befehlen uns in die gütigen Hände der Paternalisten v. Lutz Barth, 24.05.09 Der derzeitige Wertediskurs leidet zunehmend darunter, dass der Blick für das Wesentliche mehr und mehr eingetrübt wird: das Selbstbestimmungsrecht und die damit korrespondierende Eigenverantwortung.
Die Vorstellung,
künstlich am Leben gehalten zu werden, wenn der Verstand nicht mehr
funktioniert, ist mir nahezu unerträglich. Damit verbindet sich auch eine
Vorstellung von Würdelosigkeit und ich denke da auch an die engsten
Angehörigen, die damit konfrontiert sind und denen ich nicht zur Last fallen
möchte. Ich finde es zutiefst unmenschlich, wenn andere meinen, mich in
einer hoffnungslosen Situation künstlich am Leben erhalten zu wollen, weil
die Medizin heute dazu in der Lage ist und Ärzte meinen, Fürsorge für mich
leisten zu müssen. In höchstem Maße finde ich es daher zynisch, mir mein
persönliches „Opium“ zu versagen, dass mir auf ewig Linderung verspricht:
die Verbindlichkeit meiner Patientenverfügung aufgrund eines Gesetzes. Ich
möchte keine Verantwortung für das „Fremde in mir“ tragen, auch wenn aus der
Perspektive der Ethiker das Leben mit gravierenden kognitiven Einbußen
„lebenswert“ erscheint.
>>> http://patientenverfuegung-patientenautonomie.iqb-info.de/ <<< (html)
Auf ein Wort zum Sonntag: Der „große Irrtum“ in der Sterbehilfe-Debatte und die Folgen für das Patientenverfügungsgesetz? v. Lutz Barth, 24.05.09 – zugleich mit einer Botschaft an den Abgeordneten Hüppe und seinen Kollegen!
Aktives Bekenntnis zu ärztlich-ethischem Bewusstsein im Sinne des „Hippokratischen Eides“ und die Ablehnung der ärztlichen Suizidbeihilfe v. Lutz Barth, 23.05.09
Italien: Präsident der italienischen Abgeordnetenkammer, Gianfranco Fini, gegen kirchlichen "Einfluss" auf Gesetzgebung Quelle: kathweb.at v. 21.05.09 >>> http://www.kathweb.at/content/site/nachrichten/database/26086.html <<< (html)
Diabetischer Fuß,
Dekubitus, Ulcus cruris v. A. Larena-Avellaneda Quelle: MMW.de - MMW-Fortschr. Med. Nr. 21 / 2009 (151. Jg.). S. 49 ff. >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/cme/content-137013.html?pdf=true <<< (pdf.) BSG: Erstattungsanspruch des Krankenhauses gegen den Soziahilfeträger bei Notfallbehandlung eines Arbeitslosengeld-II-Berechtigten bejaht BSG, Urt. v. 19.05.09 (Az. B 8 SO 4/08 R) Quelle: BSG. Medieninformation Nr. 18/09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10956&pos=1&anz=19 <<< (html)
Historisches Dokument Die „Sterbehilfe-Debatte“ ohne eine entsprechende Kontextualisierung mit der Geschichte führen zu wollen, erscheint nicht möglich. Deshalb möchte ich hier auf eine Fundstelle im Internet verweisen, auf der - die zu zweifelhaften Ruhm gelangte - Schrift der Professoren Binding und Hoche zum Download bereit gestellt ist. Die Freigabe der
Vernichtung lebensunwerten Lebens. Von den Professoren Dr. jur. et. phil. Karl
Binding (früher in Leipzig) und Dr. med. Alfred Hoche (in Freiburg) Quelle: Uni Marburg – Institut für Erziehungswissenschaft unter der Rubrik Historische Literatur >>> http://www.uni-marburg.de/fb21/erzwiss/personal/prof/rohrmann_hp/historischelit <<< (html) LSG Niedersachsen-Bremen: Lichtsignalanlage für hochgradig Schwerhörige auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.02.2009, Az. L 1 KR 201/07 (Lichtsignalanlage; Revision beim BSG anhängig unter dem Az. B 3 KR 5/09) und L 1 KR 151/08 (Gehörlosennotruf; noch nicht rechtskräftig) Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen, PM v. 19.05.09 >>> http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/master/C55813606_N6074864_L20_D0_I5210490.html <<< (html) Dort findet sich im Übrigen auch die Möglichkeit zum Download der Entscheidungen im Volltext. SoVD lehnt Rationierung medizinischer Leistungen für Kassenpatienten ab Quelle: SoVD, PM v. 20.05.09 >>> http://www.sovd.de/1497.0.html <<< Sachsen will alte Menschen nicht sich selbst überlassen Kammerpräsident Jan Schulze präsentiert Konzept "Aktives Altern" Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=548868 <<< (html) Schwester Agnes soll überall arbeiten können Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/default.aspx?sid=548700 <<< (html)
Deutsche Hospiz Stiftung:
Quelle: Werner Schell Forum (Mitteilung v. 19.05.09, Matthias Hartmann >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=11945 <<< (hmtl)
Sterbehilfedokumente Gerichtsentscheidungen und weitere Dokumente zur Sterbehilfe im vollen Wortlaut (Haupt)Autor der Zusammenstellung: Horst Deinert Quelle: >>> http://wiki.btprax.de/Sterbehilfedokumente <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 21.05.09): Das Engagement v. Horst Deinert ist bemerkens- und vor allem lobenswert. Auch er lässt sich offensichtlich von der Maxime leiten, dass der Bürger einen Anspruch auf freie Rechtsinformationen hat. Er folgt insoweit nicht der schlechten Manier mancher Juristen, die manchmal auf den Gerichtsentscheidungen wie die “Henne auf ihre Glucken” zu sitzen scheinen und sich gelegentlich hierbei „Vorteile“ versprechen, in dem sie die Aktenzeichen resp. das Entscheidungsdatum rein vorsorglich nicht mitteilen. Die Seite ist uneingeschränkt zum weiteren Selbststudium empfehlenswert! Lutz Barth Patientenrechte: Widersprüchliche Anforderungen an Ärzte nehmen zu Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.05.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36650/Patientenrechte_Widerspruechliche_Anforderungen_an_Aerzte_nehmen_zu.htm <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 21.05.09): Für
den Gastredner auf dem Ärztetag, Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Direktor
des Instituts für Medizinrecht der Universität zu Köln, stellt sich immer
drängender die Frage, ob man einen Arzt unter haftungsrechtlichen
Gesichtspunkten eigentlich zu einem Behandlungsstandard verpflichten kann,
den er am Ende nicht mehr bezahlt bekommt. Nun – die Auffassung des Medizinrechtlers Katzenmeiers ist nicht „ohne“ und bedarf freilich der weiteren Diskussion. Zu hinterfragen ist insbesondere die These, ob es tatsächlich eine Aufgabe der Rechtsprechung im Haftungsrecht sei, angesichts der Prioritätendebatte die Sorgfaltsanforderungen zu relativieren. Wir werden hierzu die Diskussion verfolgen und uns dazu in Kürze positionieren. Letztlich handelt es sich hierbei um ein Thema, das uns alle angeht und nicht allein im intraprofessionellen Raum der Ärzteschaft gelöst werden kann und darf!
Nachgehakt! – Patientenverfügungsgesetz v. Lutz Barth, 21.05.09
Patientenverfügungsgesetz: Pflege- und Medizinrechtler Barth vom IQB übt scharfe Kritik an Hüppe (CDU) In der heutigen Ausgabe der Ärzte Zeitung können wir nachlesen, dass in der Debatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen sich ein neuer - vierter - Antrag dafür ausspricht, keine rechtlichen Änderungen vorzunehmen. Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben. Nun - der 01. April 2009 ist schön längst Vergangenheit und insofern handelt es sich um keinen verspäteten Aprilscherz. Das Unterfangen des Herrn Hüppe ist schlicht und ergreifend unsäglich und dokumentiert einmal mehr, dass die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts und die damit einhergehende grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates von einigen Abgeordneten völlig verkannt wird. Mir fehlen zwar selten die Worte, aber immerhin regt sich in mir der zivile Ungehorsam gegenüber so viel Ignoranz gegenüber einer seit mehr als sechs Jahren geführten Diskussion. Es kann nicht angehen, dass nunmehr die Missionare einer höchst konservativen Wertekultur versuchen, einen „Schachzug zu landen“, der unserer aller Autonomie „matt“ setzt. So nun wahrlich nicht, Herr Hüppe und insofern empfehle ich dringend ein Literaturstudium über das Selbstbestimmungsrecht im Allgemeinen und dem Vorbehalt des Gesetzes im Besonderen! Es erschließt sich dann ohne weiteres die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und da muss es doch nachdenklich stimmen, wenn nahezu alle Rechtsexperten eine gesetzliche Regelung befürworten. Die Anhörung der Sachverständigen und die von ihnen vorgelegten Expertisen lassen hierüber keinen Zweifel aufkommen und sofern im Übrigen dazu die nahezu unüberschaubare Literatur der letzten Jahre gesichtet wird, so wird jedenfalls eines deutlich: der Gesetzgeber muss (!) tätig werden. Diese „Verweigerungshaltung“ ist unter keinem (!) Aspekt zu rechtfertigen und zu tolerieren. Lutz Barth (20.05.09)
Patientenverfügungsgesetz
„In der Debatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen spricht sich ein neuer - vierter - Antrag dafür aus, keine rechtlichen Änderungen vorzunehmen. Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben.“ >>> weiter Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/default.aspx?sid=548747 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 20.05.09): Der 01. April 2009 ist schön längst Vergangenheit und insofern handelt es um keinen verspäteten Aprilscherz. Das Unterfangen des Herrn Hüppe ist schlicht und ergreifend unsäglich und dokumentiert einmal mehr, dass die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts und die damit einhergehende grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates von einigen Abgeordneten völlig verkannt wird.
Deutsche Hospiz Stiftung:
Quelle: Werner Schell Forum, Bezug: Mitteilung v. 19.05.09 >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=11945 <<< (html) Hoppe fordert Mut zum Tabubruch „Elf Milliarden Euro mehr für die Kassenmedizin, aber nicht genug, um alle Patienten gleichermaßen gut zu versorgen. Für Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe sind Prioritäten für die Versorgung nötig. Doch in der Debatte, die er bereits vor dem Ärztetag angestoßen hat, findet er außerhalb der Ärzteschaft keine Zustimmung.“ >>> weiter v. Helmut Laschet Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/kongresse/kongresse2009/mainz2009-aerztetag/default.aspx?sid=548426 <<< (html)
Ein Kurzkommentar v. L. Barth (19.05.09) – „So geht das nicht, Herr Präsident!“ im Blog: Ärztliche Assistenz beim Suizid?
Verteilungsgerechtigkeit
durch Priorisierung – Patientenwohl in Zeiten der Mangelverwaltung Quelle: BÄK >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.6499.7209 <<< (html)
Mehr Kompetenz durch
Fortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung Quelle: Landesärztekammer Hessen, Mitteilung v. 18.05.09 >>> http://www.laekh.de/index-b-687-4310.html <<< (html)
Deutliche Achtung des
Patientenwillens „Wie kontrovers die Diskussion über den Umgang mit dem Patientenwillen derzeit zwischen Medizinern, Pflegenden und Juristen geführt wird, zeigten eindrucksvoll die Vorträge beim JuraHealth Congress 2009. Während der Gesetzgeber und die Rechtsprechung klare Regelungen fordern, wünschen sich Mediziner und Ethiker mehr Beschäftigung mit dem Sterben und eine intensivere Suche nach dem “mutmaßlichen Willen” sterbender Patienten. “Wer die Tür einen Spalt aufmacht, läuft Gefahr, sie weit aufzustoßen.” Mit diesen mahnenden Worten beendete einer der Hauptredner des JHC 2009, der niederländische Erzbischof Dr. Willem-Jacobus Eijk seinen Vortrag zu den ethischen Grenzfragen bei der Entscheidung zwischen einem würdigen und ärztlich begleiteten Sterben und den medizinisch möglichen lebensverlängernden Maßnahmen. Damit formulierte er das Dilemma, in der der Dialog zwischen den medizinischen Praktikern, also Ärzten und Pflegenden, und der Rechtswissenschaft derzeit steckt. Was im Einzelfall abgeschätzt werden kann und passieren soll, lässt sich nur schwer in Gesetze gießen. Entsprechend kontrovers gestalteten sich auch die Diskussionen beim JuraHealth Congress 2009 in der Berliner Urania. Staatssekretär Lutz Diwell legte in seinem Grußwort, das er in Vertretung von Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum Congressbeginn sprach, noch einmal die grundlegenden Unterschiede zwischen den drei derzeit konkurrierenden Gesetzentwürfen zum Thema dar. Gleichzeitig sprach er sich erstaunlich klar für die Gesetzesvorlage aus, die unter Federführung des Bundestagsabgeordneten Stünker entstanden ist. Die oberste Bundesrichterin Frau Dr. Meo-Micaela Hahne hingegen verzichtete auf jede Wertung, zeigte mit der Erläuterung von zwei wegweisenden Urteilen des Bundesgerichtshofes zur Gültigkeit von Patientenverfügungen aber den aktuellen Stand der Rechtsprechung und die Grenzen einer richterlichen Entscheidung in dieser Thematik auf. In zahlreichen Vorträgen erörterten anschließend Ethiker und Palliativmediziner ihre Bedenken gegen eine starre schriftliche Fixierung von Anweisungen an die handelnden Ärzte oder Betreuer und sprachen sich für eine intensivere Beschäftigung mit dem Prozess des Sterbens aus. Den zweiten Congresstag dominierten dann Vorträge zum derzeit in der Testung befindlichen Expertenstandard Ernährung. Frau Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik von der Universität Witten/Herdecke, die im Lenkungsausschuss des DNQP federführend an der Erstellung des Standards beteiligt war, und MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick lobten die damit erzielte Verbesserung der Ernährungssituation für Menschen in der Pflege. Als Vertreter der Patienten und Versicherten forderte DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus eine Neustrukturierung der geplanten elektronischen Patientenkarte. Wenn man die Chipkarte vielmehr als “persönliche Behandlungsdokumentation” gestalte und auch Dokumente wie einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung in digitaler Form mit einschließe, könnte das Modell der Patientenkarte sehr viel mehr Akzeptanz unter den Versicherten finden, betonte Candidus. Der nächste JuraHealth Congress im Jahr 2010 wird sich mit dem Themenkomplex der Haftung und der Haftpflichtversicherung in Medizin und Pflege befassen und erneut in Berlin stattfinden.“ Quelle: JuraHealth Congress 2009, Mitteilung v. 15.05.09 >>> http://www.jurahealth-congress.de/index.php?article_id=43 <<< (html) Bundesfamilienministerin von der Leyen und Landesbischöfin Käßmann wollen Wertebildung in Familien stärken Quelle: Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers v. 18.05.09 >>> http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=10494 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 19.05.09): "Die Generation, die jetzt heranwächst, wird sich mit Wertebildung auseinandersetzen müssen, weil sie ethische Fragen wie die nach der Sterbehilfe oder der Gentechnik individuell wird beantworten müssen", so die Landesbischöfin in der o.a. Mitteilung. Dieser Einschätzung kann nur beigepflichtet werden und darf diesseits um den Hinweis ergänzt werden, dass diese auch für die jetzige (!) Generation gilt. Insofern dürfen wir unsere ethischen Fragen selbst identifizieren und dazu gehört m.E. auch die durchaus spannende Frage, ob die vielfach bemühte „rote Linie“ (bezogen auf die Sterbehilfe) nicht neu gezogen werden darf. Für mich besteht kein Zweifel: Ja, wir dürfen, denn die „nicht interpretierte These“ von der Würde des Menschen darf mit einem zeitgemässen Programm versehen werden, anderenfalls zu befürchten ansteht, dass wir auf den historischen Willen und ggf. auf die „naturrechtlichen Erkenntnisse“ auf ewig gebunden sind.
Fortschritt verschiebt
Lebensgrenzen v. Stefanie Rubner Quelle: Nürnberger Zeitung v. 19.05.09 >>> http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1020982&kat=317 <<< (html)
Auf der Karriereleiter nach
oben
Quelle: epd – sozial (aus epd Sozial Nr. 20 vom 15. Mai 2009) >>> http://www.epd.de/sozial/sozial_index_65005.html <<< (html) Katastrophal lange Wartelisten für psychisch Kranke 09.05.2009: 14. Deutscher Psychotherapeutentag fordert realistische Bedarfsplanung Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer, Mitteilung v. 09.05.09 >>> http://www.bptk.de/presse/pressemitteilungen/2419429.html <<< (html) Auf ein Wort zum Sonntag: Innenansichten eines Verfassungsrechtlers Nahezu sechs Jahrzehnte besteht nunmehr unser Grundgesetz und dies ist allemal ein Grund, an die zuweilen bewegende Geschichte des Grundgesetzes zu erinnern. Bereits am letzten Sonntag war es mir ein Anliegen, nach dem Statement vom Bundesverfassungsrichter Landau einen Kommentar zu verfassen, weil er auf den Gottesbezug in der Präambel unseres Grundgesetzes eingegangen ist. Unlängst hat sich auch der Staats- und Verfassungsrechtler Horst Dreier in einem Interview zu Wort gemeldet. Erst gestern habe ich darauf hingewiesen und hierbei einstweilen seinen Hinweis „Die Verfassung ist keine Bibel“ unkommentiert gelassen. Nun – dies geschah in „weiser“ Vorsicht, stand doch gestern die Suche nach einem geeigneten Thema für das „Wort zum Sonntag“ an. Dieser Beitrag ist insofern „politisch“, weil er zugleich auch auf das „Folterverbot“ eingeht. Von daher habe ich diesen Beitrag unter meiner privaten Homepage eingestellt und wenn Sie mögen, können Sie gleichwohl das „Wort zum Sonntag“ lesen. Lutz Barth, 17.05.09 Quelle: LutzBarth.de
Am 28. Mai ist kein Weltuntergang - Bundestag entscheidet Gesetz zu Patientenverfügungen …so lautet die Überschrift eines aktuellen Blog-Eintrags v. Oliver Tolmein. Nun – wir nicht anders zu erwarten, sah ich mich veranlasst, dazu ein kurzes Statement abzugeben, ringen wir doch alle ein wenig – einige mal mehr – um Orientierung in einem höchst bedeutsamen Wertediskurs. Der nachfolgende Link führt Sie zum aktuellen Blog-Eintrag von Oliver Tolmein. Quelle: Faz.net v. 16.05.09 >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/05/16/am-28-mai-ist-kein-weltuntergang-bundestag-entscheidet-gesetz-zu-patientenverfuegungen.aspx <<< (html)
60 Jahre Grundgesetz Der Würzburger Verfassungsrechtler Horst Dreier über Menschenwürde, die Freiheit in der Debatte über die Patientenverfügung - und seine Nichtwahl zum Karlsruher Verfassungsrichter. Quelle: taz, Interview mit Jan Feddersen (26.03.09) >>> http://www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/die-verfassung-ist-keine-bibel/ <<< (html) Kurzer Kommentar (L. Barth, 16.05.09): Der Kommentar von Kristian Stemmler (28.03.09) offenbart das eigentliche Dilemma in einem Wertediskurs: Es ist höchst fatal, eine Person an einem Interview zu messen und dabei die unsägliche Behauptung aufzustellen, dass Dreier wohl im Begriff sei, Carl Schmitt den Rang abzulaufen. Das Interview ist kein Armutszeugnis, sondern gestattet uns einen Blick gleichsam aus der Innenperspektive eines Staats- und Verfassungsrechtlers zu nach wie vor gewichtigen Problemen in einer säkularen Verfassungsordnung, die nach wie vor der Klärung bedürfen. Es ist u.a. das Verdienst Dreiers, mit seiner Kommentierung (ebenso wie Matthias Herdegen mit seiner Kommentierung zu Art. 1 GG) eine wissenschaftliche Debatte neu zu beleben, die eben nicht mit der Kommentierung von Düring als auf ewig gelöst betrachtet werden kann. Es streiten gute Gründe dafür, dass die Würde durchaus antastbar ist und nicht zuletzt die beiden Entscheidungen des BVerfG zum Schwangerschaftsabbruch belegen dies eindrucksvoll. Mit Blick auf die Patientenverfügung ist gegen die Position Dreiers nun aber wahrlich nichts zu erinnern; Dreier ruft hier verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in Erinnerung, die leider im anstehenden Wertediskurs nicht immer hinreichend berücksichtigt werden. Sofern eine Patientenverfügung vorliegt, ist diese nach ihrem grammatikalischen Wortlaut her verbindlich; eine "Auslegung" ist in Ausnahmefällen "nur" analog einer salvatorischen Klausel zulässig, so dass gerade mit einer solchen Klausel den Interpreten gewichtige Hinweise für den "Willen" des Verfügenden gegeben werden. Mögliche "Unklarheiten" resp. "Lücken" sind also in einer Gesamtschau zu schließen, so dass sichergestellt wird, dass nicht ein ethischer Paternalismus der Interpreten gleichsam den Willen des Patienten ersetzt, geschweige denn ein irgendwie zustande gekommener gesellschaftlicher Konsens, der eben seiner basisdemokratischen Legitimation entbehrt (wobei es nach hiesigem Verfassungsverständnis hierauf ohnehin nicht ankommen dürfte). Ein Konsens kann nur sinnhaft darüber bestehen, dass das Selbstbestimmungsrecht zu respektieren, zu achten und der vermeintlichen Vernunfthoheit der Interpreten entzogen ist, ohne dass die Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts zur Fremdbestimmung führt. Im Übrigen darf ich hier ausdrücklich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass Horst Dreier nicht das Richteramt beim BVerfG hat antreten können. Unsere Gesellschaft muss es aushalten können, dass Verfassungsinterpretation eben nicht mit Philosophie gleichzusetzen ist und dies scheint mir in der Person Dreiers besonders gewährleistet zu sein. Lutz Barth Das zweifelhafte Diktum der Arztethik: das Arztethos! v. Lutz Barth (16.05.09), im Blog: Ärztliche Assistenz beim Suizid?
Stünker/Kauch/Jochimsen/Montag: Gesetzentwurf zur Patientenverfügung überarbeitet Zur Überarbeitung ihres Gesetzentwurfs zur Regelung der Patientenverfügung erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen): Nachstehend die Gemeinsame Erklärung im Volltext (Quelle: Michael Kauch, 14.05.09 >>> http://www.michael-kauch.de/index.php?id=73&tx_ttnews[tt_news]=338&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=50aa5cad78 <<<) „In der Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung am 4. März 2009 waren sich die meisten Experten einig: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen – und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, also unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Anhörung hat bestätigt, dass wir mit unserem Entwurf richtig liegen. Wir haben Anregungen aus der Anhörung in einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen. So haben wir den sogenannten „dialogischen Prozess“ zwischen Arzt und Betreuer – ein Kernstück des Entwurfs Zöller/Faust - explizit im Gesetz integriert. Mit der neuen Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt und Betreuer verdeutlicht werden: Zunächst prüft der Arzt, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer erörtert werden. Dieser Dialog ergab sich bisher aus dem Zusammenspiel der Regelungen unseres Entwurfs, wir haben ihn jetzt der Klarstellung halber noch einmal ausdrücklich formuliert. Der Kerngehalt unseres Entwurfs wird dadurch jedoch nicht berührt. Aufgenommen haben wir zudem die Formulierung, dass niemand dazu verpflichtet werden kann und darf, eine Patientenverfügung zu verfassen. Diese darf auch nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden. Der Empfehlung der Sachverständigen, dass sich die Initiatoren der beiden Entwürfe ohne Reichweitenbegrenzung, Stünker/Kauch/Jochimsen/ Montag und Zöller/Faust, auf ein gemeinsames Konzept verständigen, wären wir gerne nachgekommen und würden es noch immer. Wir haben dem Kollegen Zöller mehrfach unsere Bereitschaft signalisiert, die Entwürfe zusammenzuführen. Eine Einigung wurde allerdings seitens der Kollegen Zöller/Faust schon im Vorfeld blockiert: Es kam noch nicht einmal zu einem Gespräch. Zuletzt haben wir vor einer Woche schriftlich auf die Dringlichkeit einer Einigung hingewiesen und um ein Gespräch gebeten. Auch diese Bitte blieb – wie alle bisherigen – ohne Antwort. Die Gruppe um den Kollegen Zöller hat statt dessen ihren Entwurf jetzt um eine Vorschrift ergänzt, nach der vor Errichtung einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung erfolgen soll. Eine solche Soll-Regelung ist rechtlich keineswegs unverbindlich. Sie würde eine Fülle von neuen Problemen aufwerfen und bei Patienten und Ärzten zu neuer Rechtsunsicherheit führen: In welchen Fällen ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung an eine vorherige ärztliche Beratung geknüpft und wann kann auf sie verzichtet werden? Das würde eine Fülle gerichtlicher Verfahren zur Klärung nach sich ziehen, bis hin zu einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ein Gesetz mit dieser Regelung würde den Menschen „Steine statt Brot“ geben, nicht aber die angestrebte Rechtssicherheit. Nicht beantwortet ist auch die Frage, warum die Beratung nur von Ärzten erbracht werden soll, wo doch Seelsorger, Psychologen, Sozialarbeiter oder caritative Einrichtungen zur Beratung ebenso geeignet sind. Vor allem aber würde eine solche Regelung die Wirksamkeit von einigen Millionen bereits vorliegenden Patientenverfügungen in Frage stellen. Mit einer solchen Regelung ist den Menschen nicht gedient, im Gegenteil, sie stellt im Vergleich zum geltenden Recht einen Rückschritt dar. Die unterschiedlichen Gesetzentwürfe werden jetzt abschließend am 28. Mai im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Noch ist Zeit für eine einvernehmliche Regelung ohne Reichweitenbegrenzung, wie sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen im Lande von uns erwartet wird.“
Kurze Anmerkung (L. Barth, 16.05.09):
Da es in dieser für uns Bürgerinnen und Bürger so gewichtigen Entscheidungen keinen Fraktionszwang gibt, möchte ich an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages den Appell richten, für den Vorschlag von ihrem Abgeordnetenkollegen Stünker u.a. zu votieren. Tragen Sie mit Ihrer Entscheidung dazu bei, dass wir in existentiellen Fragen des Lebens und Sterbens unser Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen können – einem Grundrecht, dass in weiten Kreisen einer liberalen Verfassungsrechtslehre zu einem der überragenden Grundrechte mit einem Höchstwert gezählt wird. Bitte bedenken Sie bei Ihrer höchst persönlichen Entscheidung, dass es Ihnen selbstverständlich anheim gestellt ist, Ihre eigene Gewissenentscheidung zu treffen und zugleich die Verantwortung dafür tragen, dass auch uns Bürgerinnen und Bürgern dieses Recht zur Gewissensentscheidung im Rahmen der aktiven Wahrnehmung unseres Selbstbestimmungsrechts zusteht. Ohne Frage ist die Entscheidung eines Abgeordneten „frei“, aber bei Ihrer Abstimmung sollten Sie sich zugleich darüber bewusst werden, dass Sie „treuhänderisch“ über unsere Grundrechte mitentscheiden. So wie Sie sicherlich Wert darauf legen, dass Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ihre Gewissensentscheidung gewahrt bleiben, ist dies auch ein Wunsch der Bürgerinnen und Bürger und dies mögen Sie akzeptieren. Von daher bitte ich Sie eindringlich, für den nunmehr überarbeiteten „Stünker-Entwurf“ zu votieren. Lutz Barth, 16.05.09
Wenn Sie sich guten Gewissens für dem Appell und dem Stünker-Entwurf anschließen können, würde ich Sie bitten wollen, dies in kleiner Umfrage zu bestätigen. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und diese wird u.a. in Abstimmungen wahrgenommen (Art. 20 III GG). Für welchen Entwurf würden Sie sich entscheiden:
Ich gehe dabei davon aus, dass unsere IQB - Webpräsenz einen beachtlichen Verbreitungsgrad hat und sich in erster Linie an ein Fachpublikum richtet, dass die Diskussion um das Patientenverfügungsgesetz mit verfolgt hat. Von daher möchte ich die Umfrage nach mehr als sechs Jahren lebhafter Debatten auf die namentliche Benennung der einzelnen Gesetzgebungsvorschläge begrenzen. Ich hoffe auf eine rege Beteiligung, da dieses Ergebnis der Umfrage allen Fraktionen bekannt gegeben werden soll. Zugleich würde ich es begrüßen, wenn Sie – sofern möglich – auf Ihren Internetseiten auf die nunmehr bis zum 26. Mai 2009 laufende Umfrage verweisen würden. Der nachfolgende Link führt Sie zur Umfrage! >>> Zur Umfrage <<< (html) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ihr Lutz Barth, 16.05.09 Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/12256) zu Artikel 12a Änderung des Krankenpflegegesetz Stellungnahme des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Quelle: DPR >>> http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/AE2B2869EF3E6F27C125758C006B23FA <<< (html) Vgl. in diesem Zusammenhang stehend auch den Brief des DPR an die Bundesgesundheitsministerin v. 28.04.09, Quelle: BAPP- info.blog >>> http://www.ba-ev.de/images/stories/PDF/dpr_an_ministerin_schmidt.pdf <<<
Am 06.05.09 hat in Hannover ein Symposium mit dem Titel „Begleiteter Suizid“ stattgefunden, dass von der Ärztekammer Niedersachsen und dem Niedersächsischen Justizministerium veranstaltet wurde. Ein „Nachruf“ erscheint zwingend erforderlich! v. Lutz Barth (15.05.09) im BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie – Über den mündigen Patienten!
"Keine Baby-Experimente für die Gier nach Einschaltquote!“ / Ärztekammer Niedersachsen schockiert über die geplante RTL-Serie "Erwachsen auf Probe“ Der Kinderarzt und Vizepräsident der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. med. Gisbert Voigt, fordert den Privatsender RTL mit Nachdruck dazu auf, die geplante Dokusoap "Erwachsen auf Probe“ fallen zu lassen. >>> weiter Quelle: ÄK Niedersachsen, Mitteilung v. 13.05.09 >>> http://www.aekn.de/web_aekn/webstatistik.nsf/WebAccess?CreateDocument&open=/web_aekn/home.nsf/ContentView/Presse_keine_baby_experimente <<< (html) Nachgehakt: „Aufsichtspflichten“ und „Herausforderndes Verhalten“ Mich haben einige Zuschriften erreicht, die mich zu einem nochmaligen Statement veranlassen (L. Barth, 15.05.09)
Justizministerium (NRW) und Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe verstärken Zusammenarbeit im Betreuungsrecht Mehr Informationen dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link Quelle: Justizministerium Nordrhein-Westafalen, Pressemitteilung v. 13.05.09 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/13_05_09/index.php <<< (html)
Sehr empfehlenswert! „Das Online-Lexikon Betreuungsrecht ist jetzt ein Wiki. Es benutzt die gleiche Softwarebasis wie die freie Enzyklopedie Wikipedia und funktioniert auch genau so, d.h., jede Leserin und jeder Leser kann Artikel verändern, ergänzen oder komplette Artikel selbst schreiben. (siehe Links unter Hilfe). Mit diesem Angebot ist die Hoffnung verbunden, dass sich viele am Betreuungsrecht Interessierte und dort Kundige finden, die diesem Lexikon dazu verhelfen, als vollständiges Kompendium allen im Bereich der rechtlichen Betreuung Tätigen und sonst davon Betroffenen eine gute Praxishilfe zu werden.“ Quelle: >>> http://wiki.btprax.de/Hauptseite <<< Parkinson-Nurses entlasten Ärzte „Parkinson-Patienten sind für Krankenhäuser eine große Herausforderung. Das Neurologische Zentrum in Bad Segeberg reagiert auf diesen besonderen Betreuungsbedarf - mit speziell geschulten Parkinson-Nurses, die Ärzte entlasten können“ >>> weiter v. Dirk Schnack Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=547818 <<< (html)
KURIOSES am Rande! Diese Frage mag zunächst ein wenig Verwunderung auslösen und sofern diese im Zweifel zu bejahen ist, dürfte die Autorentätigkeit so mancher ambitionierter Pflegerechtler gegen Null tendieren.
Abtreibungsrecht: Scharfe Kritik - aber auch Lob Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=548210 <<< Pflegerechtler Robert Roßbruch erhält Honorarprofessur Robert Roßbruch bekommt am 29. Juni 2009 von HTW-Rektor Prof. Dr. Wolfgang Cornetz die Honorarprofessur für das Lehrgebiet Pflege- und Gesundheitsrecht verliehen. Die Verleihung findet an der HTW Rastpfuhl statt und beginnt um 14.00 Uhr mit einer Begrüßung des Rektors. Der Vortrag der Prodekanin der Fakultät für Sozialwissenschaften, Prof. Dr. Martha Meyer, und die Festrede Roßbruchs beschäftigen sich mit rechtlichen Gesichtspunkten des Pflegestudiums. Die Laudatio hält Prof. Dr. jur. Heinrich Hanika. Quelle: HTW-Saarland v. 12.05.09 >>> https://www.htw-saarland.de/sowi/nachrichten/honorarprofessur-rossbruch <<< (html) Noten für Pflegeheime mit Farbkennzeichnung Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=548212 <<< (html) SG Darmstadt: U.a. zur Frage der Zumutbarkeit einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung SG Darmstadt, Beschl. v. 30.03.09 (Az. S 17 SO 18/09 ER) Das Dokument ist frei zugänglich!
Bachelor und Master auch für Mediziner? VolkswagenStiftung und Stiftung Mercator veranstalten Regionalkonferenz zur Lehre in Medizin und Biowissenschaften in Berlin Wie wird die Mediziner-Ausbildung in Zukunft aussehen? Können und sollten die Studienabschlüsse von Bachelor und Master, die im Rahmen des Bologna-Prozesses in vielen Fächern bereits Realität sind, auch für das Medizinstudium eingeführt werden? Was könnte denn ein Medizin-Bachelor mit seinem verkürzten Studium aus- oder, wie Kritiker fragen, anrichten? Über diese und andere Fragen diskutieren Vertreter aus Wissenschaft und Politik bei einer Konferenz in Berlin; sie ist Teil der Initiative "Bologna - Zukunft der Lehre". Innerhalb dieser im Januar gestarteten Initiative veranstalten Stiftung Mercator und VolkswagenStiftung vier Regionalkonferenzen im Norden, Süden, Westen und Osten Deutschlands, jeweils zu unterschiedlichen Fachgebieten. Die Konferenz in Berlin widmet sich der Medizin und den Biowissenschaften und wird in Kooperation mit der Charité - Universitätsmedizin Berlin durchgeführt. Mehr Informationen erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link. Quelle: idw-online v. 14.05.09 >>> http://idw-online.de/pages/de/news315324 <<< (html)
Betreuer erhält keine Informationen Ein Betreuer erhält keine Informationen über die Dekubitusgefährdung einer ins Krankenhaus eingewiesenen Bewohnerin. Was ist passiert? Ein
Krankenhaus empfiehlt einem gesetzlichen Betreuer mit den Aufgabenkreisen
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge, dass eine Patientin mit
einem Dekubitus 3-4 Grades wegen gefährlicher Pflege aus dem bisherigen
Pflegeheim ausziehen sollte. Mehr Informationen zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 12.05.09) <<< (html) Ärztekammer ist Ansprechpartner bei Arzthaftungsstreitigkeiten Statistik zeigt hohe Qualität in der Behandlung Quelle: Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Mitteilung v. 12.05.09 >>> http://www.aeksa.de/40presse/050Pressemitteilungen/984Arzthaftung.html <<< (html)
Individuelle Therapie der
Stuhlinkontinenz „Aus Scham wird eine Stuhlinkontinenz oft von den Patienten lange Zeit verschwiegen. Nicht selten drängt die Erkrankung die Betroffenen in die soziale Isolation. Neue Erkenntnisse über die Ursachen der Stuhlinkontinenz haben nun zur Entwicklung innovativer Therapieverfahren geführt, mit denen bei vielen Patienten sogar eine Heilung möglich ist“ >>> weiter v. Peter Stiefelhagen, in MMW-Fortschr. Med. Nr. 20 / 2009 (151. Jg.), S. 12 ff. Quelle: MMW >>> http://www.mmw.de/mmw/aktuelle_medizin/reports/content-136810.html?pdf=true <<< (pdf.) Deutsche Hospiz Stiftung optimistisch: Gutes Patientenverfügungsgesetz kann gelingen Quelle: Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 12.05.09 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2009/mitteilung364.html <<< (html) Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Leonhard Hansen, fordert Praxisgebühr für jeden Arztbesuch Quelle: Ärzteblatt v. 13.05.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36543/Hansen_will_Praxisgebuehr_fuer_jeden_Arztbesuch.htm <<< (html) Patientenverfügungsgesetz – Gibt es „lachende Vierte“? v. Lutz Barth (12.05.09) im BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie – Über den mündigen Patienten!
Kurioses am Rande: Bezeichnung einer Kammer als „10. Kämmerlein“ und die Überschrift „Für an die Statthalter der Gerechtigkeit“ können zur Verhängung eines Ordnungsgeldes führen So geschehen in einem Beschluss des SG Ulm v. 17.4.2009 (Az. S 10 R 1149/09; S 10 R 1149/09 A) Nach Auffassung des Gerichts stellen derartige Äußerungen ein ungebührliches Verhalten dar. Mit solchen schriftlichen Äußerungen greift der Betroffene die Ehre und Würde des Gerichts sowie dessen Autorität an. Den Beschluss können Sie auf dem nachfolgenden Link im Volltext nachlesen. Quelle: Landesrechtsprechung Baden-Württemberg >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2009&nr=11500&pos=0&anz=37 <<< (html) Jeder Dritte Krebskranke braucht psychischen Beistand Psychoonkologische Interventionen können dazu beitragen, den Leidensdruck von Krebspatienten zu mindern und damit die Lebensqualität zu bessern. v. Werner Stingl Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/krebs/default.aspx?sid=539411 <<< (html) Das Palliativ-Portal! „Diese Seite ist speziell für betroffene Menschen und Ihre Angehörige, Familie und Freunde, entwickelt worden, um in kritischen Phasen des Lebens ausreichende Unterstützung zu finden.“ >>> weiter Mehr dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link http://www.palliativ-portal.de/ Günstige Versorgung im Alter - wie wär's mit einem "Krankenhaus zu Hause"? v. Dirk Schnack Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/?sid=547242 <<< (html) Auf ein Wort zum Sonntag: Innenansichten eines Bundesverfassungsrichters Deutscher Bundesverfassungsrichter Landau zu 60 Jahre Grundgesetz: Benennung Gottes in der Präambel des Grundgesetzes erinnere daran, dass das menschliche Handeln fehlbar und der Mensch an eine höhere Instanz gebunden ist Quelle: kath.net v. 08.05.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=22843 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 10.05.09): „Die Benennung Gottes in der Präambel des Grundgesetzes – „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...“ - erinnere daran, dass das menschliche Handeln fehlbar und der Mensch an eine höhere Instanz gebunden ist, so Landau. Die moderne Vorstellung von Freiheit und Menschenwürde beruhe auf der Gottesebenbildlichkeit des Menschen. Die Freiheit sei dem Menschen von Gott gegeben und gehe einher mit der Verantwortung vor Gott“, so offensichtlich die Auffassung von Herbert Landau (Quelle: kath.net, aaO.) Nun – immer dann, wenn sich Bundesverfassungsrichter zu Wort melden, dürfte dies von besonderem Interesse sein, nehmen diese doch innerhalb unserer Gesellschaft eine herausragende Rolle ein. Ob der Mensch an eine höhere Instanz gebunden sei, ist eine interpretationsbedürftige These und es dürfte daher nicht überraschen, dass über die Bedeutung der Präambel des Grundgesetzes mit ihrer Gottesbezogenheit leidenschaftlich gestritten wird. Gerade vor dem Hintergrund aktueller Debatten im Wertediskurs über die Sterbehilfe erscheint es denn auch zweckmäßig daran zu erinnern, dass wir im säkularen Verfassungsstaat leben und insoweit gute Gründe dafür streiten, dass der Mensch nicht an eine „höhere Instanz“ gebunden ist. Das Statement des Bundesverfassungsrichters Landau soll daher zum Anlass genommen werden, binnen kurzer Zeit hierzu etwas ausführlicher Stellung zu beziehen, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass aus dem Interview mit dem Verfassungsrichter in Ansehnung an die aktuelle Debatte über die ärztliche Assistenz beim Suizid Folgerungen gezogen werden, die so zu ziehen wohl nicht zulässig sind. Sofern Landau die These vertritt, „die Freiheit sei dem Menschen von Gott gegeben und gehe einher mit der Verantwortung vor Gott“, bedarf diese ein stückweit der Konkretisierung und ggf. auch einer zwingend gebotenen Korrektur. Die Freiheit ist eben nicht von einer transzendenten Macht abhängig, geschweige denn von ihr gegeben worden. Wenn dies so wäre, müssten wir konsequenter Weise das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bildlich gesprochen zu „Grabe tragen“, ohne dass diese zur „Auferstehung“ berufen wäre. Warum dem so ist, wird demnächst in einem Beitrag zur Diskussion zu stellen sein. Ferner wird der Umstand zu diskutieren sein, dass sich gerade in der Präambel des Grundgesetzes das Spannungsverhältnis zwischen negativer und positiver Religionsfreiheit widerspiegelt und insofern davon ausgegangen werden kann, dass jedenfalls aus der Präambel keine (!) ethische Orientierung vor dem Hintergrund eines christlichen Menschenbildes zu folgen hat: „Der "ethische Standard" des Grundgesetzes ist vielmehr die Offenheit gegenüber dem Pluralismus weltanschaulich-religiöser Anschauungen angesichts eines Menschenbildes, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist. In dieser Offenheit bewährt der freiheitliche Staat des Grundgesetzes seine religiöse und weltanschauliche Neutralität“, so das BVerfG u.a. im Beschl. v. 17.12.75 (Az. 1 BvR 63/69) – (BVerfGE 41, 29 – Simultanschule).
VPU hält die beabsichtigte
Änderung des Krankenpflegegesetzes für riskant und
Quelle: DPR, Mitteilung des VPU v. 06.05.09 >>>
VPU-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung_Änderung
arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften_BT-Drs._16-12256.pdf Würdevolles Sterben - Leben bis zum Schluss v. Lutz Barth (08.05.09), im Blog: Ärztliche Assistenz beim Suizid?
Deutscher Arzt soll nicht nach England ausgeliefert werden Quelle: Ärzteblatt v. 08.05.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36490/Deutscher_Arzt_soll_nicht_nach_England_ausgeliefert_werden.htm <<< (html) Patientenverfügungsgesetz darf nicht vertagt werden! v. Lutz Barth (09.05.09) im BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie – Über den mündigen Patienten!
8. KWA Symposium Thema: Ärztliche Versorgung in Heimen - Bestandsaufnahme und Perspektiven nach der Pflegereform
Quelle: KWA >>> http://www.kwa.de/php_dateien/aktuelles.php <<< (html) Ethik-Forum der Ärztekammer ÄK Westfalen-Lippe: Rationiert – oder wie? Verteilung medizinischer Leistungen muss diskutiert werden
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Mitteilung v. 06.05.09 >>> http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=477&tx_ttnews[backPid]=117&cHash=0c51415a5d <<< (html) Ärzte in Luxemburg lehnen neues Sterbehilfe-Gesetz ab Quelle: Ärzteblatt v. 08.05.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36489/Aerzte_in_Luxemburg_gegen_Sterbehilfe-Gesetz.htm <<< (html) SPD: Patientenverfügungsgesetz nicht vertagen Quelle: Ärzteblatt v. 08.05.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36484/SPD_Patientenverfuegungsgesetz_nicht_vertagen.htm <<< (html) Rechte haben - Rechte verwirklichen Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) e.V und des Vormundschaftsgerichtstags (VGT) e.V. in Kooperation mit der Fachhochschule Köln – Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften – "Der Weg der Rechtsverwirklichung ist mit "Stolpersteinen" gepflastert, die es gilt wahrzunehmen und zu überwinden." Im Fokus der Aufmerksamkeit stehen die psychiatrische Versorgung und die dazugehörigen rechtlichen Rahmensetzungen. Insbesondere sehen sich die Veranstalter durch die Situation der Verwirklichung oder besser Nichtverwirklichung bestehender Rechte psychisch erkrankter Menschen herausgefordert. 15.-16. Mai 2009 in Köln Mehr zu dieser Fachtagung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link. >>> http://www.vgt-ev.de/gemeinsame_tagungen_dgsp.html <<< Christi Tod und seine Bedeutung für die Sterbehilfe-Debatte v. Lutz Barth (08.05.09), im Blog: Patientenverfügung und Patientenautonomie
Tut Religion der Psyche gut? Der Vortrag des Psychiaters Raphael Bonelli bei der Fachtagung Liturgie und Psyche in Heiligenkreuz. v. Stefan Beig Quelle: kath.net v. 06.05.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=22816 <<< (html) Kurzer Hinweis (L.B.): Der Beitrag geht u.a. der Frage nach, ob Sigmund Freud eine Grenzüberschreitung begangen habe. „Es ist nicht Aufgabe der Psychotherapie in die Diskussion über die Existenz Gottes einzusteigen“, so der Bonelli. Hospizstiftung fordert amtliche Leichenschau Quelle: Ärzte Zeitung v. 07.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=546824 <<< (html) Ist Sterbehilfe tatsächlich keine Lösung? Eine kritische Frage, der im Zusammenhang mit dem aktuellen Palliativkongress in Wien kurz nachgegangen werden soll. v. Lutz Barth (08.05.09), im Blog: Ärztliche Assistenz beim Suizid?
Palliativmediziner wenden sich gegen aktive Sterbehilfe Aktive Sterbehilfe ist nach Ansicht internationaler Palliativmediziner keine Alternative für die umfassende medizinische Betreuung Todkranker. Quelle: Ärzte Zeitung online v. 08.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/default.aspx?sid=547163 <<< (html) Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker, lehnt Beihilfe zur Selbsttötung ab
Kurze Anmerkung (L. Barth, 08.08.05): Die Argumente der ÄK-Präsidentin überzeugen nicht. „Durch aktive Sterbehilfe könnten Gefahren für krankes und schwerbeschädigtes Leben entstehen, führte Wenker aus. Es gebe viele Wege, Druck auszuüben und jemandem einzureden, es sei richtig und anständig, das Ende des eigenen Lebens zu verlangen. Solche Diskussionen schürten Ängste in der Bevölkerung. Sie suggerierten den Menschen die staatsbürgerliche Pflicht zum "sozialverträglichen Frühableben", sagte die Medizinerin mit Blick auf die immer größere Zahl allein lebender, hochbetagter und kranker Menschen und die knapper werdenden Finanzen im Gesundheitssystem.“, so die Präsidentin der ÄK-Niedersachsen. Es sind gerade solche Argumente, die Ängste in der Bevölkerung aufkommen lassen müssen. Es wird weder eine „staatsbürgerliche Pflicht“ zum Sterben geben noch wird ein entsprechender Druck ausgeübt werden. Unsere Verfassung ist gegenüber solchen „Vorhaben“ und Schreckensvisionen verfassungsfest (!), mal ganz davon abgesehen, dass eine Pflicht zum „sozialverträgliches Frühableben“ durch die Befürworter einer ärztlichen Assistenz beim Suizid nicht suggeriert wird. Persönliche Assistenz für Behinderte künftig auch in der Klinik Quelle: Ärzteblatt v. 07.05.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36473/Persoenliche_Assistenz_fuer_Behinderte_kuenftig_auch_in_der_Klinik.htm <<< (html) Aus dem Ausland: Frankreich Mehrheit der Franzosen für aktive Sterbehilfe Quelle: Ärzteblatt v. 06.05.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36445/Mehrheit_der_Franzosen_fuer_aktive_Sterbehilfe.htm <<< (html) Das Gesundheitswesen rüstet sich für Ansturm der Alten Quelle: Ärzte Zeitung online v. 06.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=546760 <<< (html) „Quer gelesen“ – eine kleine Literaturschau (hier: „Selbstbestimmung / Patientenverfügung) v. Lutz Barth, 06.05.09 Unter dem Titel „Selbstbestimmung und Teilhabe rechtlich betreuter Menschen – Eine Bestandaufnahme aus richterlicher Sicht“ hat die Autorin Carola von Looz, Betreuungsrichterin, in der Zeitschrift BtPrax 01/2009, S. 3 ff. einen Beitrag verfasst, der u.a. der Frage nachgeht, was die gesetzliche Betreuung seit 1992 für die Selbstbestimmung und Teilhabe kranker und behinderter Menschen geleistet hat und wo ggf. noch etwaige Schwächen bestehen. >>> weiter
Wenn Sie mögen, können Sie hierzu gerne mitdiskutieren. Der Beitrag ist auch im BLOG einstellt worden.
BSG: Keine Protonentherapie bei Brustkrebs BSG, Urt. v. 06.05.09 (Az. B 6 A 1/08 R) Bei Brustkrebs darf eine Protonenbestrahlung nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden. Eine derartige Therapie von Mammakarzinomen an Stelle der bislang üblichen Bestrahlung mit Photonen (Röntgenstrahlen) ist nur im Rahmen klinischer Studien möglich, in denen Wirksamkeit und Nebenwirkungen genauer erforscht werden. Dies hat das Bundessozialgericht am 6. Mai 2009 entschieden und damit der Klage des Gemeinsamen Bundesausschusses gegen eine Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit auch in letzter Instanz stattgegeben. >>> weiter Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 16/09 v. 06.05.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10935&pos=0&anz=16 <<< (html) Aus dem Ausland: Schweiz Sterbehilfe in Heimen geduldet v. Christof Widmer, aktualisiert am 06.05.2009 „Beihilfe zum Freitod ist in den meisten Pflegeheimen möglich. Zu tun haben die Sterbehilfeorganisationen aber wenig.“ >>> Quelle: Thurgauer Zeitung v. 06.05.98 >>> http://www.thurgauerzeitung.ch/thurgau/kanton/Sterbehilfe-in-Heimen-geduldet/story/29432305 <<< (html)
„Eid für beruflich Pflegende?“ v. Dr. Angelika Zegelin Der DBfK hat auf seiner Homepage den aktuellen Kommentar v. A. Zegelin online gestellt. Auf dem nachfolgenden Link können Sie den Kommentar nachlesen. Quelle: DBfK >>> http://www.dbfk.de/service/verbandszeitschrift/kommentar.php <<< (html)
Gangstörungen im Alter v. Sebastian v. Stuckrad-Barre, Wolfgang Fogel, Wolfgang H. Jost Quelle: in Hessisches Ärzteblatt 05/2009 - Fortbildung, S. 310 ff. >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2009/2009_05/2009_05_04.pdf <<< (pdf.) Kurze Anmerkung: Zum Lesestudium besonders empfohlen. „Da Gangstörungen im Alter oft multifaktoriell verursacht sind, sollten Diagnostik und Therapie idealerweise fächerübergreifend ausgerichtet sein“, so u.a. die Autoren in ihrem Fazit. Dem muss nachhaltig zugestimmt werden. Es ist hinlänglich bekannt, dass der hochaltrige Patient einem besonderen Multimorbiditätsrisiko ausgesetzt ist. Im Rahmen der Diagnoseerstellung, die als Rechtspflicht des Arztes bezeichnet ist, wird dieser Umstand besonders zu werten sein. Gerade aufgrund des Multimorbiditätsrisikos des Alterspatienten kommt dem dynamischen Element der Diagnose ein besonderer Stellenwert zu, dergestalt, als dass die spezielle Situation des Alterspatienten eine fortlaufende Kontrolle der Erstdiagnose gebietet. Zu Recht wird daher in der geriatrischen und gerontopsychiatrischen Fachliteratur (vgl. dazu statt vieler: Oesterreich, Gerontopsychiatrie, 1993, S. 65 ff.) hervorgehoben, dass die Ermittlung einer Multimorbidität bei den Hoch- und Höchstbetagten zur Grundlage geriatrischer Diagnostik und Therapie zählt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Multimorbidität die Durchführung der Behandlung erschwert . Der diagnostische Prozess bei Geriatriepatienten - zumal bei psychisch Erkrankten – erfordern einen erheblichen Zeitaufwand; erst die Verlaufsbeobachtung ermöglicht im Zweifel die präzise diagnostische Zuordnung oder zwingt ggf. zur Korrektur der ursprünglich gestellten Verdachtsdiagnose resp. Erstdiagnose . "Der Ehrgeiz des Untersuchers, sich rasch diagnostisch festzulegen, ist bei einem Großteil gerontopsychiatrischer Patienten nicht angebracht. Auf der anderen Seite zeugt diagnostische Unsicherheit nach längerer Beobachtungsdauer von fachlicher Inkompetenz des Arztes", so Oesterreich (aaO., S. 71) Es liegt auf der Hand, dass sich hierdurch für den Arzt die Gefahr ergibt, gleichsam eine Fehldiagnose zu stellen. Wenn und soweit die aufgrund einer Verdachtsdiagnose durchgeführte Untersuchung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis geführt hat, muss der Arzt den Patienten/Bewohner im Falle anhaltender Beschwerden wieder einbestellen bzw. erneut aufsuchen, um die Diagnose bei der weiteren Behandlung überprüfen zu können (ein solches gilt insbesondere auch für die Pharmakotherapie!). In diesem Sinne gilt also, dass gerade bei einem Alterspatienten die Diagnostik aufgrund des Morbiditätsrisikos einen ungleich höheren Stellenwert einnehmen dürfte, so dass hieraus folgend dem Arzt gesteigerte Pflichten im Rahmen der Diagnostik aufzuerlegen wären. Gerade ein routinemäßiges Handeln aufgrund bestimmter Erfahrungswerte ist bei einem hochaltrigen Patienten unangebracht und könnte zu einem klassischen Behandlungsfehler führen. Lutz Barth, 06.05.09
Implantatinfektionen v. Elisabeth Presterl, Wien Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, gehalten bei der Staphylokokken-Tagung der PEG und ÖgACH vom 26. bis 28. Oktober 2007 in Graz Quelle: ÄK Baden-Württemberg, 02.05.09 >>> http://www.aerztekammer-bw.de/25/10praxis/88arzneimitteltherapie/0905.pdf <<< (pdf.) Qualitätsgestützte und kooperative Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Harninkontinenz Um die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Harninkontinenz zu verbessern, hat die Vertragswerkstatt der KBV gemeinsam mit den Berufsverbänden der Urologen und der Frauenärzte ein neues Vertragskonzept entwickelt. Mehr Informationen dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: KBV, Mitteilung v. 28.04.09 >>> http://www.kbv.de/presse/23203.html <<< (html) Niedersachsens Ärzte fordern dazu auf, konsequenter gegen die Luftverschmutzung vorzugehen: Verbot von Silvesterböllern und Osterfeuern bei Inversionswetterlagen notwendig Quelle: ÄK Niedersachsen, Mitteilung v. 04.05.09 >>> http://www.aekn.de/web_aekn/webstatistik.nsf/WebAccess?CreateDocument&open=/web_aekn/home.nsf/ContentView/Presse_feinstaub_und_klimawandel_verstaerken_asthmatische_beschwerden! <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 06.05.09): Nun – der erste April ist zwar schon vergangen, aber die Forderung der ÄK Niedersachsen ist anlässlich des gestrigen Weltasthmatages durchaus ernst gemeint. Vielleicht wäre es da sinniger, gleich für die Abschaffung des „Silvestertages“, der „Walpurgisnacht“ und einiges mehr zu plädieren, sind dies doch auch Tage, in denen die mündigen Bürger speziell zu nicht gesundheitsförderndem Verhalten neigen. Im Übrigen sollten wir auch über ein „Kaminbefeuerungsverbot“ nachdenken so wie wir vielleicht in der Gänze darauf drängen sollten, nachhaltiger auf eine gesundheitspädagogische Erziehung durch die einzelnen Ärztekammern zu drängen. Frakturschutz: Viel Vitamin D hilft viel! Eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D ist für ältere Menschen wichtig zum Schutz der Knochen. Das bestätigen aktuelle Studiendaten. Vermutlich verringert sich auch das kardiovaskuläre Risiko. v. Ingrid Kreutz Quelle: Ärzte Zeitung v. 06.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/osteoporose/default.aspx?sid=545802 <<< (html) KatHO NRW gegen Absenkung des Niveaus in der Pflegeausbildung Die Katholische Hochschule NRW (KatHO NRW) lehnt den von CDU/CSU und SPD vorgeschlagenen Gesetzesentwurf ab, der vorsieht, die Eingangsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung auf Hauptschulniveau zu senken. Quelle: KatHO NRW, Mitteilung v. 05.05.09 >>> http://www.katho-nrw.de/katho-nrw/service/presse-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/artikel/datum/2009/05/05/katho-nrw-gegen-absenkung-des-niveaus-in-der-pflegeausbildung/ <<< (html) Immer noch lesenswert und aktuell! Gewalt, Krankheit und Tod - Wie gehen Christen mit Leid um? 3. Forum zur Begegnung von Christen und Muslimen in Niedersachsen Impulsreferat von Landesbischof Dr. Friedrich Weber am 11. November 2005 im Haus kirchlicher Dienste in Hannover Quelle; Landeskirche Braunschweig >>> http://www.landeskirche-braunschweig.de/uploads/download/Leid11-2005_01.pdf <<< (pdf.) Krankenhauskeime: Höherer Druck schafft Probleme bei der Hygiene Quelle: Ärzte Zeitung online v. 05.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/default.aspx?sid=546331 <<< (html)
Die Patientenverfügung Jeder Arzt, der schon einmal vor der Entscheidung stand, bis zur letzten Sekunde um das Leben des Patienten zu kämpfen oder dem Tod seinen freien Lauf zu lassen, weiß, wie schwer diese Verantwortung wiegt. In den meisten Fällen kennt man den ausdrücklichen Willen des Patienten nicht und muss mit Angehörigen, Betreuern und anderen Kollegen gemeinsam darüber urteilen, was der Patient entschieden hätte. v. K. Memm, in Ärztebl. Thüringen, 20 (5), 321 - 322, 2009 Quelle: Ärzteblatt Thüringen 05/2009 >>> http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu09_321.pdf <<< (pdf.) Der Wallfahrtsort Lourdes und die „Sterbehilfe-Debatte“ „Viele Kranke suchten dort Trost in ihrem Leiden und gerade in der heutigen Zeit gebe es durch die Lebens verlängernde Medizin eine längere Zeit der Hinfälligkeit, die die Themen Sterbehilfe und Patientenverfügung stark in den Vordergrund rücken. Der Gedanke, selbst über das Leben verfügen zu können, lasse sich aber mit dem Christentum nicht vereinbaren“, so Weihbischof Dr. Max Georg. Quelle: „Maria, Du Morgenstern“, in Ahlener Zeitung v. 04.05.09 >>> http://www.ahlener-zeitung.de/lokales/kreis_borken/schoeppingen/1050493_Maria_Du_Morgenstern.html <<< (html)
v. Blinkert / Gräf Quelle: Deutsche Bank Research, Nr. 19 v. 30.03.09 >>> http://www.dbresearch.de/PROD/DBR_INTERNET_DE-PROD/PROD0000000000239350.pdf <<<
Forscher warnen vor
Bildungsabstieg in der Pflege Quelle: DIP, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V., Mitteilung v. 04.05.09 >>> http://www.dip-home.de/material/presse/pm_dip_2009-05-04%20aenderung-krpflg.htm <<< (html) Aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten! Wie lange aber noch? Zitat: „Um
Missverständnissen vorzubeugen, will ich an dieser Stelle aber eines
deutlich machen: Das Recht eines jeden Menschen, in jedem Stadium einer
Erkrankung eine medizinische Behandlung ablehnen zu können, bedeutet nicht,
anderen die Befugnis zu seiner Tötung zu geben - seien es Ärztinnen oder
Ärzte, Angehörige oder Pflegepersonal. Im Klartext: Die aktive Sterbehilfe
ist und bleibt verboten. Weniger Hausärzte - mehr ältere Patienten: Helfen Arzthelferinnen? Expertentagung für Medizinische Fachangestellte am 13.05.2009 in der Universität Witten/Herdecke „Die Hausärzte werden immer weniger, die Patienten aber immer älter und damit auch eher und öfter krank. "Das führt in vielen Regionen heute schon an die Grenze der Versorgungssicherheit", provoziert Dr. Stefan Wilm, Leiter des Instituts für Allgemeinmedizin und Familienmedizin der Universität Witten/Herdecke. Sein Vorschlag: Die Rolle der Medizinischen Fachangestellten (MFA) (früher: Arzthelferin) ausweiten. Sie können in Delegation z.B. selbständig Hausbesuche durchführen, Routinediagnostik anwenden, chronische Wunden versorgen, Patienten schulen und begleiten oder die Medikamentenpläne chronisch Kranker abgleichen“ >>> weiter Quelle: idw-online v. 04.05.09 >>> http://idw-online.de/pages/de/news313072 <<< (html) SAPV - Der lange Weg zur guten Palliativversorgung Hempel, Ulrike; Rieger, Achim, Dr med: Berliner Ärzte, 46 (5), 14 - 20, 2009. Quelle: Berliner Ärzte >>> http://www.berliner-aerzte.net/pdf/bae0905_014.pdf <<< (pdf.)
Im Nachgang zum diesseitigen BLOG-Eintrag >>> „Auf der Suche nach einem „mächtigen Konsens“ in den Pflegeberufen!?“ <<< wollen wir gerne eine aktuelle Umfrage durchführen. Was meinen Sie, sollte es künftig einen "Eid" für beruflich Pflegende geben (z.B. analog eines "Hippokratischen Eides")? Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und der nachfolgende Link führt Sie zur Umfrage: >>> zur Umfrage <<< (html) Brennpunkt: Pflegerecht! Auf der Suche nach einem „mächtigen Konsens“ in den Pflegeberufen!? Angelika Zegelin, Pflegewissenschaftlerin an der Universität Witten Herdecke, hat sich in den aktuellen Mitteilungen „DBfK-Aktuell/469, in Die Schwester/Der Pfleger 05/2009“ in einem kurzen Beitrag unter dem Tenor „Eid für beruflich Pflegende?“ einer erkennbar spannenden Frage gewidmet, die zu beantworten sicherlich nicht leicht fällt und im Übrigen aber auf fruchtbaren Boden etwa der Pflegeberufsverbände fallen dürfte. v. Lutz Barth, 04.05.09, in BLOG “Brennpunkt: Pflegerecht”
Bundesrat Drucksache 111/09
(Beschluss) Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes „Problem und Ziel Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz wird bisher auf der Grundlage der seit 1996 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) herausgegebenen "DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistentinnen/Assistenten" ohne staatliche Anerkennung durchgeführt. In Schleswig-Holstein gibt es seit 2004 auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und in Thüringen seit 2004 nach Landesschulrecht Regelungen des Berufsbildes. Die Finanzierung dieser Ausbildungen an Krankenhäusern (2008 bundesweit 73 OTA-Schulen mit 1 342 Ausbildungsplätzen) ist nach Einführung des neuen Entgeltsystems (DRG) für die Krankenhausversorgung nicht mehr gesichert. Bis dahin erfolgte die Finanzierung durch die Krankenhausträger, ohne dass diese angesichts der derzeitigen allgemeinen schwierigen Finanzsituation die Möglichkeit hätten, die Kosten für die Ausbildungsfinanzierung durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet zu erhalten. Die 79. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat bereits am 29./30. Juni 2006 das Bundesministerium für Gesundheit mit einstimmigem Beschluss gebeten, die notwendigen Schritte für eine bundeseinheitliche Regelung des Berufsbildes der Operationstechnischen Assistenz einzuleiten und eine Ausbildungsregelung als Gesundheitsberuf auf der Grundlage des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes zu erarbeiten sowie die Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sicherzustellen. Mit diesem Votum haben die Länder den Bedarf für eine bundeseinheitliche Regelung bestätigt, auf die Dringlichkeit einer gesicherten Finanzierungsregelung hingewiesen und zum Ausdruck gebracht, dass landesrechtliche Regelungen zu einer dauerhaften Lösung der Problematik nicht weiterhelfen. Im Interesse der Vermeidung einer Zersplitterung des Heilberufswesens ist die bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes als nichtärztlicher Heilberuf erforderlich.“ Zur Bundesrat-Drucksache im Volltext siehe nachfolgenden Link. Quelle: Bundesrat >>> Zum Gesetzentwurf <<< (pdf.) „Quer gelesen“ – eine kleine Literaturschau (hier: „Delegationsproblematik / Neuordnung“) v. Lutz Barth, 04.05.09
Wenn Sie mögen, können Sie hierzu gerne mitdiskutieren. Der Beitrag ist auch im BLOG einstellt worden.
Durchlöcherte Grenzen v. Stephan Speicher Quelle: Sueddeutsche.de v. 28.04.09 >>> http://www.sueddeutsche.de/454384/629/2865679/Durchloecherte-Grenzen.html <<< (html)
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.7.2008 (Az.19 Wx 36/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
Deutschlands
Alterspsychiater laden ein Mehr zu diesem Kongress erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.dggpp.de/dggpp2009/index.html <<< (html)
Palliative Care v. Stephan Kostrzewa, Franziska Misch, in Die Schwester/Der Pfleger 04/2009 Hinweis: Dieser Beitrag steht auf den Seiten von Bibliomed als Artikel des Monats April zum Download unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung. >>> http://www.bibliomed.de/images/sp/Kostrzewa_Palliative_Care.pdf <<< Ein toller Service, wie wir meinen!
Auf ein Wort zum Sonntag – Innenansichten eines Bischofs: „Ein Plädoyer für den kompromisslosen politischen Einsatz für das ungeborene Leben hielt der US-Bischof Robert Finn bei einer Tagung in seiner Diözese Kansas City“ Dazu ein Kurzkommentar von L. Barth, 03.05.09, im BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie – Über den mündigen Patienten!
FOCUS-Reportage Ein 36-Jähriger liegt im Wachkoma. Für seine Eltern ein Martyrium. Ihr Sohn wollte, dass sie ihn in solcher Lage sterben lassen. Sie bringen es nicht über sich. Darf Heiko sterben? Muss er? v. FOCUS-Redakteur Bernhard Quelle: FOCUS – Panorama v. 19.04.09 >>> http://www.focus.de/panorama/reportage/focus-reportage-heikos-zweiter-tod_aid_391313.html <<< (html) Über Magensonden und ahnungslose Juristen Ein Kommentar v. Prof. Dr. Uwe Körner, in Ärzte Zeitung v. 30.04.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/extras/leserkommentare/?sid=545488&pid=545488 <<< (html) BVerwG: Ohne Wirksamkeitsnachweis keine wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens BVerwG, Urt. v. 30.04.09 (Az. 3 C 4.08) Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Zulassung einer Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendpsychotherapie mit dem Vertiefungsgebiet Gesprächpsychotherapie entschieden. Quelle: Bundesverwaltungsgericht, >>> Pressemitteilung Nr. 25/2009 v. 30.04.09 <<< (html) (posted by IQB – L. Barth, 02.05.09) Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/12256) zu Artikel 12a Änderung des Krankenpflegegesetz Stellungnahme des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Quelle: DPR, Stellungnahme v. 29.04.09 >>> http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/AE2B2869EF3E6F27C125758C006B23FA <<< (html) Rechtsanwalt in Sachen Sterbehilfe zu neun Monaten verurteilt v. Oliver Tolmein, 30.04.09 Quelle: Faz.net, Oliver Tolmein v. 30.04.09 >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/04/30/rechtsanwalt-in-sachen-sterbehilfe-zu-neun-monaten-verurteilt.aspx?CommentPosted=true#commentmessage <<< (html) Vgl. dazu auch die kurze Stellungnahme v. Lutz Barth, 01.05.09 im BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie – Über den mündigen Patienten!
Verehrte UserInnen. Ich möchte mich persönlich ganz herzlich für Ihr reges Interesse an unseren Webaktiven bedanken. Wir sind im Begriff, unser Standing im und am „virtuellen“ Markt weiter auszubauen und die Zugriffszahlen zeigen uns, dass wir mit unserem Konzept Zeichen gesetzt haben.
Ob Rechtsprechungsservice, der kostenlose Newsletter, der tägliche Newsflash oder einzelne Fachbeiträge: Wir sind stets am Puls der Zeit und setzen auch im Vergleich zu anderen Anbietern und ihren Webauftritten speziell zum Pflegerecht bis dato unerreichte Akzente. Aktualität und Kontinuität unserer Philosophie zeichnen uns hierbei aus und aufgrund der beachtlichen Webaktivitäten wird es noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, ein sinnvolles Relaunch des gesamten Internetauftritts vorzunehmen. Im Rahmen der Exzellenzinitiative zum gesamten Pflegerecht formiert sich derzeit gerade ein Team, dass sich aus namhaften und kompetenten Rechtswissenschaftler/innen und Rechtsanwälten/innen zusammen setzt, wobei es ferner beabsichtigt ist, auch externen Sachverstand durch renommierte Pflegewissenschaftler und Praktiker einzubinden. Wir glauben, mit einem solchen Konzept noch mehr den Ansprüchen der Praxis insbesondere im Hinblick auf die anstehende Neuordnung des Gesundheitswesens gerecht werden zu können, zumal unter Risikogesichtspunkten und einem sich in der Entwicklung befindlichen Integrierten Risikomanagementsystems an der gemeinsamen Schnittstelle zwischen Recht, Medizin und Pflege. Diese Aktivitäten münden u.a. in die angekündigte neue Fachzeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht, mit der ein Medium präsentiert werden soll, das neben den bisherigen kostenlosen Angeboten ein Login-Bereich aufweisen wird, der zu höchst akzeptablen „Preisen“ angeboten wird, die ihresgleichen suchen dürften. Insgesamt betrachtet ist dies ein sehr anspruchsvolles Vorhaben, zumal wir uns in einem ersten Schritt ausschließlich auf unseren Online-Auftritt konzentrieren und es daher gilt, die Praxis nach wie vor in einem „ersten Schritt“ von dem Internet als schier unerschöpfliche Informationsquelle nachhaltig zu überzeugen. Ihnen ist sicherlich aufgefallen, dass wir bei einigen Rechtsprechungshinweisen einen Vermerk anfügen, der das Datum des postings der Entscheidung beinhaltet. Dies geschieht u.a. deshalb, weil zu unseren Newsletter-Interessenten Redakteure von namhaften Fachverlagen gehören und wir eigentlich die „Uhr“ danach stellen können, dass zeitlich nachfolgend diese Entscheidungen uns „wieder begegnen“. Dies ist legitim und begrüßenswert, wenngleich wir doch darauf hinweisen wollen, dass nach wie vor im Pflegerecht mit Zuschnitt auf unseren Adressatenkreis unsere Aktualität unerreicht ist, mal ganz davon absehen, dass dieser umfangreiche Rechtsprechungsservice den Namen „Serviceleistung“ auch wirklich verdient, ist er doch kostenlos! Dies wird sich auch nicht durch die neue Online-Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht ändern, denn wir bleiben unserer Philosophie treu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ich wünsche Ihnen einen schönen ersten Mai, zumal das Wetter uns hier in Norddeutschland am Wattenmeer mal wieder sehr gewogen ist und ich hoffe doch sehr, dass dies auch bei Ihnen der Fall ist. Ihr Lutz Barth, 01. Mai 2009 Überzeugungstäter? Zum (vorläufigen!) Ausgang des Prozesses in Fulda, eine kurze „Erwiderung“ von L. Barth, 30.04.09 im BLOG Patientenverfügung und Patientenautonomie – Über den mündigen Patienten!
Freispruch für die Tochter, Strafe für den Anwalt Quelle: Frankfurter Rundschau, FR-online.de >>> http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/1738979_Sterbehilfe-Prozess-Freispruch-fuer-die-Tochter-Strafe-fuer-den-Anwalt.html <<< (html) |