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IQB – Newsflash - Jahresarchiv 2008
Modedroge Spice soll noch im Januar verboten werden Quelle: >>> aeztezeitung.de v. 30.12.08 <<< (html) Schwaben hätten lieber Sterne als Schulnoten Im Südwesten formiert sich Widerstand gegen das geplante Schulnotensystem zur Darstellung der Qualität in Heimen. Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 30.12.08 <<< (html) ‚Es wird einen Frontalangriff auf das Leben geben’ „Über die neuen „Codewörter“ für Abtreibung und was sich bei der UNO unter Obama konkret ändern wird – darüber spricht Austin Ruse, Präsident der bei der UNO tätigen Lebensschutzorganisation C-Fam. Von Oliver Maksan/Die Tagespost.“ Quelle: Kath.net v. 29.12.08 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=21709 <<< (html) Bundesjustizministerin Zypries: Gesetz zur Patientenverfügung muss 2009 kommen Quelle: Welt online >>> http://www.welt.de/welt_print/article2943700/Zypries-Gesetz-zur-Patientenverfuegung-muss-2009-kommen.html <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 29.12.08): Dem kann nur beigepflichtet werden. Es ist an der Zeit, nach Jahren endloser Debatten nunmehr das Patientenverfügungsgesetz auf den Weg zu bringen, um so ein stückweit mehr zur Rechtssicherheit beitragen zu können. Bei den Kritikern eines Patientenverfügungsgesetzes mag man/frau zuweilen in der Tat etwas mehr Rechtsklarheit wünschen. „Die zentrale kulturelle Bedeutung des Rechts liegt nicht in seiner Anwendung im Einzelfall: Da mag man bisweilen Rechtsklarheit wünschen. Recht hat im Wesentlichen die Funktion, Werthaltungen unmittelbar oder mittelbar in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Insofern wirkt das Recht immer über den Einzelfall hinaus. Gerade im Falle einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügungen, werden diese eine Wirkung auf die Moral unserer Gesellschaft entfalten: Es erscheint dann möglicherweise nicht mehr tunlich, ein Leben mit schwerer Krankheit und Behinderung z. B. unter den Bedingungen eines apallischen Syndroms („Wachkoma“) leben zu wollen. Der verbreitete Last-Diskurs kann den Druck der Mitglieder der Gesellschaft erhöhen, „selbstbestimmt“ Sorge dafür zu tragen, der Gesellschaft im Falle schwerer Pflegebedürftigkeit, Demenz und chronischer Krankheit nicht zur Last zu fallen. Angesichts des demografischen Wandels, der Zunahme von demenzkranken und hochbetagten pflegebedürftigen Menschen muss es aber gerade darum gehen, diesen Menschen einen Platz mitten in der Gesellschaft zu geben“, so die Herren Prof. Dr. jur. Thomas Klie und Prof. Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student in ihrem Freiburger Appell: Cave Patientenverfügung aus 2007. Hier unterliegen die Initiatoren des sog. „Freiburger Appells“ einem beachtlichen Irrtum: Es geht bei dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht nicht darum, in erster Linie „Werthaltungen“ zu rezipieren, denen gleichsam in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen seien. Es gibt einen Kernbereich, der der Gesellschaft und damit auch dem Recht entzogen bleibt und insofern liegt jedenfalls die kulturelle Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts zuvörderst auch in der Absicherung patientenautonomer Entscheidungen, mögen diese auch noch so unvernünftig sein. Eher das Gegenteil ist anzunehmen: Das Recht – hier die Grundrechte und weitere, ganz zentrale Verfassungswerte– haben ein ihr wohnendes dienendes Element, dass jedenfalls bei den Fragen um das selbstbestimmte Sterben keine Hürden aufrichten darf, die ein selbstbestimmtes Sterben erschweren. Die Zeit ist reif: ein Patientenverfügungsgesetz muss dringend auf den Weg gebracht werden, so dass nunmehr auch zügig die ethische Grundsatzdebatte ein Ende finden sollte, denn wie mir scheint, werden die Bedenkenträger kaum zur Einsicht in die Notwendigkeit eines Gesetzes gelangen. Mit dem Erlass eines entsprechenden Gesetzes wäre dann ihre „Mission“ gleichsam beendet, uns mit ihren individuellen Werthaltungen „beglücken“ zu wollen und dies wäre mehr als nachhaltig zu begrüßen. Im Ausnahmezustand Man kann nicht ¸¸richtig" oder ¸¸falsch" oder ¸¸unvernünftig" sterben - Die Kritiker der Patientenverfügung missverstehen den freien Willen v. Andreas Zielcke Quelle: sueddeutsche.de >>> http://www.sueddeutsche.de/653385/472/2685473/Im-Ausnahmezustand.html <<< (html)
TV-Dokumentation Die britische TV-Dokumentation über die begleitete Selbsttötung des britischen Professors Craig Ewert wird in einer bearbeiteten Fassung auch in Deutschland gezeigt. Ein Spartensender, der im Pay-TV von Premiere empfangbar ist, strahlt am 24. Januar den 50-minütigen Film "Selbstmord-Touristen" aus. Quelle: Welt.online >>> Mitteilung v. 19.12.08 <<< (html) Deutsche Hospiz Stiftung: Luxemburg macht sich selbst zum Schlusslicht Europas – aktive Sterbehilfe untergräbt Patientenschutz Quelle: Deutsche Hospizstiftung >>> Mitteilung v. 19.12.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 23.12.08): „Straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die Angst haben, anderen zur Last zu fallen“, so der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Brysch, der obigen Pressemitteilung. „Die Schwächsten der Gesellschaft, die es eigentlich zu stärken und zu schützen gilt, werden so unter unerträglichen Druck gesetzt.“ Leider ordnet sich dieses Statement von Brysch nahtlos in die Stimmen derjenigen ein, die einen „Last-Diskurs“ heraufbeschwört haben und zudem einen eklatanten Widerspruch der ärztlichen Assistenz zu einem freiverantwortlichen Suizid und dem Hospizgedanken im Allgemeinen und der Palliativmedizin im Besonderen sehen. Dem ist mitnichten so und insofern hat sich Luxemburg nicht „zum Schlusslicht Europas“ gemacht, sondern nimmt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten besonders ernst.
Unterschiede wie Tag und Nacht: "Boom bei der Tagespflege, Stagnation bei der Nachtpflege KDA-Fachmagazin beleuchtet die Chancen der teilstationären Betreuung und Versorgung nach der Pflegereform Quelle: KDA >>> Mitteilung v. 22.12.08 >>> (html) Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann schnürt 10 Millionen Euro schweres Pflegepaket Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit >>> Pressemitteilung v. 19.12.08 <<< (html)
Benchmarking in der Pflege zum Thema Ernährung und Flüssigkeitsversorgung Abschließender Forschungsbericht liegt vor Quelle: KDA >>> Mitteilung v. 15.12.08 >>> (html) Per Schalter in die Praxis: Visite über Funk und Computer „Bei chronisch kranken Menschen kann eine höhere Versorgungsqualität durch engere Überwachung erreicht werden. Im Alltag klappt das letztlich nur per Telemedizin.“ >>> v. Philipp Grätzel von Grätz, in >>> Ärzte Zeitung v. 23.12.08 <<< (html)
Drohung wegen Überlastungsanzeige Einer Pflegekraft wird nach einer Überlastungsanzeige von der Pflegedienstleitung mit Kündigung gedroht. Was ist passiert? Eine
Pflegekraft wird von der Pflegedienstleitung in Frage gestellt und mit Kündigung
bedroht. Die Pflegekraft hatte nach drei Frühdiensten, in denen sie zu zweit
(eine Fachkraft und eine Hilfskraft) 19 Bewohner betreuen mussten, eine
Überlastungsanzeige gestellt. Die Überlastungsanzeige führte dazu, dass eine weitere Pflegehelferin für einige Stunden eingesetzt wurde. Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 18.12.08) <<< (html)
Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege Heft 12/2008 der Zeitschrift PflegeRecht >>>
Aus dem
Inhaltsverzeichnis <<< (pdf.) GDiskussionsforum: „Leben mit Demenz und Patientenverfügung“ „Ein Leben mit Demenz ist lebenswert!“, so eine der Thesen des Freiburger Rechtswissenschaftlers Thomas Klie, u.a. Präsident der DGGG e.V. (Quelle: vgl. dazu >>> TM-social v. 14.03.06 <<<). Hierüber möchten wir gerne mit Ihnen diskutieren. Anlass hierzu dürfte allemal bestehen, da u.a. der Gesetzgeber im Begriff ist, ein Patientenverfügungsgesetz – html im kommenden Jahr zu verabschieden (vgl. dazu auch die jüngst ergangene Stellungnahme der DGGG v. 19.11.08 unter >>> http://www.dggg-online.de/diskussionsforum/dokumente/DGGG_Stellungnahme_Patientenverfuegung_2008_11_19.pdf ) In diesem Zusammenhang stehend stellen sich gewichtige Fragen: Dürfen wir für den Fall einer späteren Demenzerkrankung auch eine Patientenverfügung verfassen? Sollte der Gesetzgeber vielleicht eine patientenautonome Verfügung für den Fall einer späteren Demenzerkrankung ausschließen? Darf die humane Gesellschaft es zulassen, dass der künftige Demenzpatient für sich ein „Leben mit Demenz“ für nicht „lebenswert“ erachtet? Was folgt hieraus? Sind wie vielleicht dazu verpflichtet, für den Fall einer späteren Demenzerkrankung überhaupt davon Abstand zu nehmen, einen Patientenverfügung für dieses Krankheitsbild zu verfassen, weil unsere Persönlichkeit sich verändert hat und wir im Zweifel eine „andere Person“ sind, für die wir bereits im Vorfeld unserer Erklärungen Verantwortung zu tragen haben? Einige spannende Fragen, die wir gerne neben der DGGG e.V. ebenfalls zur Diskussion stellen wollen und wir würden es begrüßen, wenn Sie uns hierzu uns Ihre Meinung unter Email >>> webmaster@gerontopsychiatrierecht.de <<< mitteilen würden. Wir werden diese zeitnah in einem gesonderten Forum veröffentlichen, um so die weitere Diskussion ermöglichen zu können. Auch wenn die DGGG e.V. zum Dialog aufgerufen hat, schließt dies freilich ein weiteres Forum nicht aus. Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen. Besonders würden wir uns auch freuen, wenn Studentinnen und Studenten sowohl der katholischen als auch der evangelischen Fachhochschulen sich an der Diskussion beteiligen würden. Lutz Barth, 21.12.08 GGerontologie - berufsbegleitend an der FH Lausitz studieren Noch bis zum 31. Dezember 2008 können sich Interessenten für den berufsbegleitenden fünfsemestrigen Weiterbildungsstudiengang Gerontologie mit Studienbeginn im März 2009 und dem Abschluss Master of Arts an der Fachhochschule Lausitz bewerben. Voraussetzungen sind ein erster Hochschulabschluss und in der Regel eine einjährige Berufserfahrung, ebenso eine Eignungsfeststellung. In Präsenzphasen am Studienort Cottbus und einem hohen, durch e-learning unterstützen Selbststudienanteil werden gesellschaftliche und berufsspezifische Aufgaben der „alternden Gesellschaft“ und mögliche Lösungsansätze interdisziplinär analysiert und in einem Praxisprojekt erprobt. Das Studium qualifiziert für Leitungstätigkeiten in Arbeitsfeldern mit Bezug zu Fragen des Alterns, zum Beispiel generationengerechte Stadtplanung und Altenhilfe, Wohnen im Alter, Soziales und Gesundheit. Mehr Informationen erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link! Quelle: Fachhochschule Lausitz >>> Pressemitteilung v. 19.12.08 <<< (html) VG Göttingen: Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen VG Göttingen, Urt. v. 27.11.08 (Az. 2 A 406/06) Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteil vom 27.11.2008 entschieden, dass gemeinnützige Einrichtungen für Behinderte keinen Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung für die in ihren Fahrzeugen betriebene Autoradios haben. Quelle: VG Göttingen >>> Pressemitteilungen v. 16.12.08 <<< (html) BAG: Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber (hier: Zusammenlegung von zwei Universitätskliniken) BAG, Urt. v. 18.12.08 (Az. 8 AZR 660/07) Was war passiert? Der Kläger
war als Arbeitnehmer des beklagten Landes an einer Universitätsklinik mit nicht
wissenschaftlichen Tätigkeiten beschäftigt. Zum 1. Juli 2005 trat ein
Landesgesetz in Kraft, durch das diese Klinik mit einer zweiten
Universitätsklinik in einer neuen Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengelegt
wurde. Kraft Gesetzes wurden die Arbeitsverhältnisse der nicht wissenschaftlich
Tätigen auf die neue Anstalt übergeleitet. Dem hat der Kläger widersprochen. Das
Gesetz hatte die Privatisierung des Klinikbetriebs zur Zielsetzung, die mit
weiteren Maßnahmen später durchgeführt wurde. Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> BAG, Pressemitteilung Nr. 101/08 <<< (html) EKD will Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen Quelle: idea.de das christliche nachrichtenportal >>> idea.de v. 18.12.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Es sei „nicht akzeptabel, dass die in der Verfügung getroffenen Festlegungen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung der betroffenen Person gelten sollen“, so der der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers mit Blick auf die Entwürfe von Stünker u.a. und Zöller/Faust u.a. Auch prominente Vertreter der EKD befinden sich nach wie vor in einem erheblichen „Rechtsirrtum“: die Verfügungen gelten selbstverständlich unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Spätabtreibungen: Kontroverse Debatte im Bundestag Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 18.12.08 <<< (html) BKA – Gesetz: "Schwarzer Tag für die Rechte der Patienten" Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zur Einigung im Vermittlungsausschuss Quelle: Bundesärztekammer >>> http://www.bundesaerztekammer.de/ <<< (html) Luxemburgs Parlament votiert erneut für aktive Sterbehilfe Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 18.12.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Überdies hat Luxemburgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker die Kritik des Papstes zurückgewiesen. Er akzeptiere nicht, dass der Vatikan sich in die Angelegenheiten Luxemburgs einmische, sagte Juncker im Parlament laut der Mitteilung im Ärzteblatt. Ein begrüßenswertes Bekenntnis des Ministerpräsidenten zur Säkularität! Die Chronologie eines – rechts- und verfahrensförmigen – Sterbeprozesses! Kurze Einführung Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gestaltet sich zunehmend in unserer Rechtsordnung schwierig. Dies liegt zum einen daran, dass aufgrund der Fülle divergierender Entscheidungen nicht zuletzt die Ärzte die Orientierung darüber verloren haben, was im Zweifel rechtlich geboten und zulässig ist. Zum anderen … >>>
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Gesundheitsberichterstattung: Heft zu Hypertonie veröffentlicht Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts unter dem folgenden Link: Quelle: RKI >>> http://www.rki.de/cln_091/nn_205760/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2008/27__2008.html <<< (html) Sterbehilfe-Prozess in Magdeburg vor dem Ende Quelle: mz-web.de >>> Mitteilung v. 16.12.08 <<< (html) Zeitplan zu Patientenverfügungen geklärt Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 17.12.08 <<< (html) Arbeitszeitrichtlinie: EU-Parlament stellt sich gegen den Ministerrat Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 17.12.08 <<< (html) Jeder zweite Hochbetagte braucht Pflege Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 18.12.08 <<< (html) BAG: Wechselschichtzulage einer Pflegekraft - Einsatz in allen Schichten BAG, Urt. v. 24.09.08 (Az. 10 AZR 140/08) Was war passiert? Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin für die Monate Oktober 2005 bis Mai 2007 eine Wechselschichtzulage gem. § 8 Abs. 5 TVöD zusteht.
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VG Wiesbaden: Prüfungsangst berechtigt nicht, ein drittes Mal an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Urteil vom 12.08.2008 die Klage eines angehenden Krankenpflegers bei einer Krankenpflegerschule im Rheingau abgewiesen, der die Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung begehrte. >>> Quelle: VG Wiesbaden >>> Pressemitteilung 09/08 <<< (html) Sturz in die Pflegebedürftigkeit - Ulmer Studie zu Speichenbrüchen bei älteren Patienten Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news294272 <<< (html) Zählt das kommende Patientenverfügungsgesetz zu den „Unrechtsgesetzen“? Anlass zu dieser Frage besteht deshalb, weil die Katholische Kirche und einige ihrer prominenten Vertreter uns unablässig an ihren Botschaften teilhaben lassen. Ganz aktuell gestattet uns eine weitere Stellungnahme eines Kirchenvertreters einen tieferen Einblick in das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. >>>
LG Köln: Zur Erstattungsfähigkeit einer Lasik-Augenoperation (hier: Anspruch wurde verneint) LG Köln, Urt. v. 10.12.08 (Az. 23 S 6/08) Was war passiert? Die 1976 geborene Klägerin unterhält bei der Beklagten eine private Krankheitskostenzusatzversicherung, die unter anderem bei ambulanten Operationen, für die die gesetzliche Krankenkasse keine Vorleistungen erbringt, eine hälftige Erstattung der Aufwendungen für ärztliche Leistungen vorsieht. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten zugrunde, die die Rahmenbedingungen RB/KK 94 und die Tarifbedingungen TB/KK 94 beinhalten. Die Klägerin war weitsichtig mit einer Sehschwäche von rechts und links jeweils +4,25 Dioptrin sowie einer Hornhautverkrümmung. Sie ließ am 31.08.2005 eine Lasik-Operation an beiden Augen durchführen. Diese Operation verursachte Kosten in Höhe von insgesamt 5.282,81 €. Sowohl das AG als auch das LG haben einen Anspruch auf Erstattung der hälftigen Kosten für die Lasik-Augenoperation verneint. Das LG hat aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen.
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Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage – Mandant muss sich Fristenversäumnis des Rechtsanwalts zurechnen lassen. BAG, Urt. v. 11.12.08 (Az. 2 AZR 472/08) Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 98/08 <<< (html) Keine Befreiung von der Studiengebühr wegen Schwangerschaft VG Karlsruhe, Urt. v. 15.10.08 (Az. 7 K 2783/07) – nicht rechtskräftig Die Geburt eines Kindes im laufenden Semester gibt einer schwangeren Studentin keinen Anspruch darauf, schon für dieses Semester von der Studiengebühr befreit zu werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und damit die Klage einer Medizinstudentin abgewiesen. >>> Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe >>> Pressemitteilung v. 15.12.08 <<< (html) Alte Menschen brauchen stärker auf sie zugeschnittene Versorgung Landesgesundheitskonferenz plädiert für Kooperation Quelle: aerztezeitung.de >>> Ärzte Zeitung v. 17.12.08 <<< (html) Projekt zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe in Speyer erfolgreich Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus in Speyer hat mit seiner Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschule erfolgreich an einem Bundesmodellprojekt zur Erprobung neuer Ausbildungsmodelle in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege teilgenommen, wie Arbeits- und Sozialministerin Malu Dreyer in Mainz mitteilte. Sie zog eine positive Bilanz des Projektes; Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Praxisanleiter profitierten gleichermaßen von dem integrierten Ansatz. >>> Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz >>> Mitteilung v. 08.12.08 <<< (html) Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Wohnungsunternehmen sind keine Heimbetreiber Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) kritisiert Eingriff ins Mietrecht und fordert Rechtssicherheit Quelle: Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen >>> Mitteilung v. 16.12.08 <<< (html) Palliativmedizin macht Euthanasie überflüssig Ein Kommentar v. J. Bonelli, in österreichische ärztezeitung, 2 3 / 2 4 v. 15. Dezember 2008 Quelle: imabe.org >>> http://www.imabe.org/fileadmin/downloads/presse/2008-12-15_OeAeZ.pdf <<< (html) Rechtzeitig zu Weihnachten: Sterbehilfe-Gegner gehen in die Medienoffensive! Die Zeit scheint günstig zu sein. Das bevorstehende Weihnachtsfest beflügelt so manchen Sendboten, uns an seinem Verkündungsauftrag in Sachen Sterbehilfe teilhaben zu lassen, sicherlich auch ausgelöst durch das Medienereignis über den inszenierten freiwilligen Suizid in England. >>> mehr dazu <<< (html) Unterstützung aus dem Vatikan für den Held aus Luxemburg Jeder katholische Parlamentarier muss sich mit seiner Stimme einem Gesetz widersetzen, das die Legitimität der Euthanasie unterstützt, so Erzbischof Rino Fisichella Quelle: keth.net >>> http://www.kath.net/detail.php?id=21583 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Das Statement des Erzbischofs wirft die Frage auf, wie „verfassungstreu“ die Katholische Kirche in zentralen Fragen einer ethischen Wertedebatte sein muss. Hierzu wird in Kürze ein Beitrag erfolgen müssen. Journalistenverband kritisiert Sterbehilfesendung im TV Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 12.12.08 <<< (html)
Unbeaufsichtigt in der Badewanne Ein Bewohner wird trotz bekanntem Anfallsleiden von zwei Betreuungskräften in der Badewanne allein gelassen. Was ist passiert? Zwei
Betreuungskräfte baden einen geistig behinderten Bewohner. In der Wohngruppe
ereignet sich zur gleichen Zeit ein Notfall. Beide Betreuungskräfte verlassen
das Bad und kümmern sich um den Notfall. Der
Bewohner wurde unbeaufsichtigt in der Wanne gelassen, obwohl bekannt war, dass
er ein Anfallsleiden hat. Mehr zu dieser Fallschilderung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link! Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 12.12.08) <<< (html) Altenpflege - Leitfaden "Künstliche Ernährung in der Pflege" Sozialministerin Haderthauer: Verantwortungsvolle und einfühlsame Pflege nur durch gut ausgebildetes Personal Quelle: www.stmas.bayern.de >>> Pressemitteilung 682/08 v. 11.12.08 <<< (html) "Ein zutiefst humanes, der menschlichen Person gerecht werdendes Ethos" Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch zur neuen Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre „DIGNITAS PERSONAE. Über einige Fragen der Bioethik“ Auf dem nachfolgenden Link findet sich hierzu auch ein Download der Dignitas Personae im Pdf. – Format. Quelle: Deutsche Bischofskonferenz >>> Pressemitteilung 069 v. 12.12.08 <<< (html) VG Mainz: Medikamenten-Terminal an einer Apotheke zulässig VG Mainz, Urt. v. 21.11.08 (Az. 4 K 375/08.MZ) „Das Terminal an einer Apotheke in einer rheinhessischen Gemeinde, über das auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne persönlichen Kontakt mit dem Kunden ausgegeben werden können, ist zulässig, wenn ein Drucker integriert wird, mit dem auf den Originalverschreibungen die gesetzlich geforderten Angaben aufgebracht werden. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden und damit als erstes Verwaltungsgericht den Betrieb eines solchen Terminals für Rechtens erklärt.“ >>> Quelle: VG Mainz >>> Pressemitteilung Nr. 29/08 <<< (html) BAG: Vertragliche Bezugnahme von diakonischen Arbeitsvertragsregelungen in der jeweils geltenden Fassung - Änderung durch einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes BAG, Urt. v. 10.12.08 (Az. 4 AZR 801/07) Was war passiert? „Eine Kinderkrankenschwester, die seit 1981 in einem Krankenhaus angestellt ist, dessen Träger-GmbH Mitglied im DWHN ist, hatte aufgrund der Änderung der AngAVO/DW seit dem 1. Oktober 2005 zwar 40 Wochenstunden gearbeitet. Sie war jedoch der Auffassung, dass sie nur zu einer Leistung von 38,5 Wochenstunden verpflichtet gewesen sei und klagte für die darüber hinaus geleistete Arbeit Überstundenvergütung ein. Die Änderung der AngAVO/DW sei durch die arbeitsvertragliche Verweisungsklausel nicht mehr gedeckt, da der BAT in der Neufassung der AngAVO/DW nicht mehr ausdrücklich in Bezug genommen werde. Aus dem gleichen Grund verlangte sie auch für das Jahr 2005 ein Urlaubsgeld in der bisher gezahlten Höhe.“ Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 97/08 <<< (html) GFit für den Notfall? Update Reanimation v. M. Thöns, S. Müller, in (Quelle: Hausarzt-online >>> Der Hausarzt 16/08, S. 64 ff. <<< pdf.) Scharfe Kritik an britischer Dokusoap zum Freitod Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 11.12.08 <<< (html) Ein Krankenhaus in Oldenburg ist Vorbild für Qualität in der Palliativmedizin v. Christian Beneker, in (Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 12.12.08 <<< (html) Sterbehilfe im Fernsehen - Windhorst: Sterben ist keine Doku-Soap - "Die Würde des Sterbenden ist unantastbar" Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe >>> Mitteilung Nr. 47/08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): In der Pressemitteilung können wir lesen, dass der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe mahnend darauf hinweist: „Wir brauchen einen ausgewogenen gesellschaftlichen Diskurs über eine bessere Sterbebegleitung. Sensationslust darf hier nicht bedient werden. An erster Stelle muss in diesem Prozess stets die Würde des Sterbenden stehen, die unantastbar ist.“ Dem kann nur beigepflichtet werden, zumal es derzeit an einem „ausgewogenen gesellschaftlichen Diskurs“ ermangelt. Das große „ethische Kartell“, bestehend aus der BÄK (freilich die Ländesärztekammern folgend) und den beiden großen verfassten Amtskirchen, dienstbeflissen unterstützt von einigen namhaften Ethikern und nicht wenigen Juristen, geben allen voran in der Öffentlichkeit die Marschrichtung an, in der es erkennbar um die Restauration wertkonservativer Ideale geht, ohne hierbei allerdings einen wahrhaftigen Blick in das Verfassungsrecht zu riskieren. Denn nur wenn dies geschieht, würde sich den Gegnern eines Patientenverfügungsgesetzes (im Übrigen auch im Hinblick auf die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Patienten) eine Perspektive in der Debatte eröffnen, die in erster Linie dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinreichend Rechnung trägt. Der „Widerstand“ allerdings der Sterbehilfe-Gegner und das gebetsmühlenartige Vortragen eines vermeintlichen Widerspruchs zwischen palliativmedizinischer Begleitung und dem Wunsch nach einem selbstbestimmten Tod qua patientenautonomer Verfügung trägt mehr zur Verwirrung, denn zur Klärung des insoweit zu ziehenden verfassungsrechtlichen Befundes bei. Von Ausgewogenheit kann da nicht die Rede sein, weil die entscheidenden Akteure im Wertediskurs es beharrlich verstehen, sich eben nicht auf eine solide Diskussion einzulassen. Hier wird die „Ethik“ kurzerhand vor dem geschriebenen Verfassungsrecht als „verbindlich“ deklariert und sofern dann noch pathetisch das ehrwürdige Argument von der „Würde des Menschen“ eingeführt wird, sind nahezu alle ethischen und moralischen Nebelbomben gezündet, die einen klaren Blick auf das verfassungsrechtlich Gebotene nahezu unmöglich machen. Und ein Weiteres darf an dieser Stelle durchaus betont werden: Durch die regelmäßigen Pressemitteilungen wird in der Öffentlichkeit - allen Umfragen zum Trotz - dem „Gespenst einer herrschenden Meinung“ Vorschub geleistet. Auffällig hierbei ist, dass in einschlägigen Medien – so auch in kritischen bioethischen Foren – eine bewusste Auswahl von Meldungen erfolgt, die – und das darf uns nicht verwundern – lediglich dem eigenen Standpunkt zuträglich sind. Man/frau könnte fast meinen, hier wird in einer (angeblich so wichtigen) gesellschaftlichen Debatte eine „Zensur“ ausübt, so als ob alle Diskutanten sog. „Tendenzträger“ wären. Dem ist mitnichten so, mal ganz davon abgesehen, dass auch die Umfragen unter den Ärzten ein Meinungsbild widerspiegelt, dass den Funktionären und noch weniger wohl den Berufsethikern gelegen kommt. Schülerin verliert nach OP-Fehler Bein: 200 000 Euro Schmerzensgeld „Einer 13 Jahre alten Schülerin, die nach einer Blinddarm-Operation ein Bein verloren hat, ist vom Landgericht Bochum 200 000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt worden. Bei der Operation hatten die Ärzte die Bauchhauptschlagader getroffen. In der Folge wurde das Bein nicht mehr richtig durchblutet und musste abgenommen werden. Wie der Anwalt betonte, habe aus Sicht der Pathologie nicht einmal eine Blinddarmentzündung vorgelegen. Das evangelische Krankenhaus Herne hatte zunächst 75 000 Euro gezahlt. Am Mittwoch einigten sich die Parteien auf einen Vergleichsvorschlag, der die Zahlung weiterer 125 000 Euro beinhaltet. Nach Angaben des Gerichts hat das Krankenhaus aber noch ein Widerrufsrecht bis Anfang Januar (Az.: 6 O 259/08).“ Quelle: justiz.nrw.de >>> http://www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/dpa_11_12/index.php <<< (html) Weitergabe von Patientendaten an private Abrechnungsstellen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne ausdrückliche Regelung unzulässig BSG, Urt. v. 10.12.08 (Az. B 6 KA 37/07 R) Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> BSG, Medieninformation Nr. 56/08 <<< (html) Sterbehilfe nicht als scheinbar ideale Handlungsanleitung zum Freitod inszenieren „Wenn das Sterben öffentlich inszeniert wird, verliert der Sterbende seine Würde. Auch eine TV-Dokumentation muss da ihre Grenzen finden, wo die Individualität des Sterbens beginnt“, so u.a. der Präsident der Bundesärztekammer in einer aktuellen Pressemitteilung (Quelle: BÄK v. 11.12.08 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.5877.6854.6876 <<<). Kurze Anmerkung (L. Barth, 11.12.08): Wie nicht anders zu erwarten, hat die Ausstrahlung der Dokumentation über die Selbsttötung im britischen Fernsehen hierzulande Irritationen (vgl. dazu im Übrigen auch das Statement der Deutschen Hospizstiftung) ausgelöst. Man/frau mag über die Inszenierung streiten, aber eines dürfte hinreichend klar sein: Der Sterbende verliert durch die Veröffentlichung des Dokumentarfilms nicht (!) seine Würde, mal ganz davon abgesehen, dass offensichtlich der Sterbende hierzu sein Einverständnis erteilt hat. Hier werden Erinnerungen an die Rechtsprechung des BVerwG zur Peep-Show-Problematik aus dem Jahre 1981 (BVerwGE 64,274) wach. Es muss darauf hingewiesen, dass der Begründungsansatz des BVerwG in seiner Ersten Peep-Show-Entscheidung erhebliche Kritik erfahren hat, so dass dann in der Folge in der Zweiten Entscheidung aus dem Jahre 1990 (BVerwGE 84, 314) die Frage eines Menschenwürdeverstoßes offengeblieben ist und vielmehr ausschließlich auf die „Sittenwidrigkeit“ abgehoben wurde. Auch hier zeigt sich einmal mehr, dass in der „Würde des Menschen“ ein Argument erblickt wird, mit dem erkennbar mit einem Hinweis hierauf eine sachliche Diskussion im Vorfeld nicht mehr geboten erscheint. Dem ist mitnichten so, mag es auch mittlerweile populär geworden sein, das Argument von der „Würde“ gleichsam als Notbremse in einer Debatte einführen zu wollen. Hier sind den Diskutanten ein wenig mehr an Argumentationslasten aufzuerlegen, bevor diese mit dem Superargument gehört werden können.
Ausgabe 6/2008 erschienen. Auf dem nachfolgenden Link können Sie das aktuelle Inhaltsverzeichnis mit einem kurzen Abstract zu den einzelnen Beiträgen nachlesen. Quelle: btprax.de >>> http://www.btprax.de/cnt/btprax_inhalt.php?select_ausgabe=6&select_jahr=2008 <<< (html) v. Lutz Barth Ein Menschenrecht auf den eigenen Tod gäbe es nicht, so der O-Ton vom Vizepräsidenten der BÄK, Frank Ulrich Montgomery (Quelle: in, >>> www.hwelt.de/c/content/view/2913/70/ <<<) Auch wenn Sie, verehrter Herr Montgomery, in Ihrem obigen Statement die kommerzielle Sterbehilfe (hier: die Fälle um R. Kusch) anprangern, scheint es an der Zeit zu sein, die Diskussion um die Rechtsfragen eines selbstbestimmten Tods etwas vitaler zu führen. Es ist unverantwortlich, wie hier kunstvoll auf der Klaviatur des Rechts gespielt wird. Die Debatte um die Sterbehilfe „verflacht“ zusehends und einige Funktionäre der BÄK müssen sich schon fragen lassen, ob es ihnen überhaupt daran gelegen ist, sich den fundamentalen Rechtsfragen zu stellen. Von dieser Kritik sind Sie nicht ausgenommen und es ist nachhaltig zu kritisieren, dass schlicht Aussagen ins Blaue hinein getätigt werden, ohne dass auch nur im Ansatz erkennbar ist, welche Bedeutung Sie und manche Ihrer Kollegen (allein voran auch die Berufsethiker) dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht des Patienten beizumessen gedenken. Es steht zu befürchten an, dass das unlängst zwischen den Kirchen und der BÄK geführte „Spitzengespräch“ nunmehr seine volle Wirkung entfaltet. Unter dem Deckmantel des Arztethos werden höhere sittliche Werte aktiviert, die unmittelbar ihre Legitimation aus der „Heiligkeit des Lebens“ schöpfen. Dies kann, darf und ist vor allem in einer säkularisierten Gesellschaft nicht der Maßstab für eine Reichweitenbestimmung patientenautonomer Erklärungen. Der Gesetzgeber sollte tunlichst schnell einschreiten, damit die Ärzteschaft und freilich auch damit Sie eine verbindliche Orientierung über die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts erhalten. Und – mit Verlaub Herr Montgomery: Selbstverständlich kann in der Sterbehilfe ein Akt der Nächstenliebe erblickt werden und es sollte Sie nachdenklich stimmen, dass auch die jüngste Umfrage unter Ihren Kollegen hieran kein Zweifel aufkommen lässt. Dieses Ergebnis mag nun Ihre individuelle berufsethische Seele auf das Empfindlichste berühren – abermals mit Verlaub: dies werden Sie aushalten müssen, denn Ihnen kommt qua Funktionärstatus nicht die Berechtigung zu, ethische Supergrundrechtsschranken in einer aufgeklärten Gesellschaft zu institutionalisieren und zwar weder für uns als Bürger und Bürgerinnen noch gegenüber Ihrer Kollegenschaft. Ein wenig mehr Bescheidenheit ist hier anzumahnen, so dass es geboten erscheint, an die damaligen Worte des BGH aus dem Jahr 1957 zu erinnern: „Niemand darf sich zum Richter in der Frage aufwerfen, unter welchen Umständen ein anderer vernünftigerweise bereit sein sollte, seine körperliche Unversehrtheit zu opfern, um dadurch wieder gesund zu werden. Diese Richtlinie ist auch für den Arzt verbindlich. Zwar ist es sein vornehmstes Recht und seine wesentlichste Pflicht, den kranken Menschen nach Möglichkeit von seinem Leiden zu heilen. Dieses Recht und diese Pflicht finden aber im grundsätzlichen freien Bestimmungsrecht des Menschen über seinen Körper ihre Grenze. Es wäre ein rechtswidriger Eingriff in die Freiheit und Würde der menschlichen Persönlichkeit, wenn ein Arzt – und sei es auch aus medizinisch berechtigten Gründen – eigenmächtig und selbstherrlich eine folgenschwere Operation bei einem Kranken, dessen Meinung rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dessen vorherige Billigung vornähme.“ Der Umstand, dass Sie innerhalb weniger Wochen vermehrt die Gelegenheit hatten, ihre Visionen publikumswirksam der Öffentlichkeit vorzutragen (ich denke hier insbesondere an den unseligen „Auftritt“ in der Sendung Hart aber Fair von Plasberg), führt nicht dazu, dass ihre Grundannahmen gehaltvoller werden. Es ist schon bezeichnend, dass Sie unbeirrt Ihren verfassungsdogmatisch höchst bedenklichen Weg fortsetzen und so durchaus der These neue Nahrung geben, dass Sie und einige ihrer Kollegen sich (bei gelegentlich tatkräftiger Unterstützung von Rechtsgelehrten) auf einer Mission befinden, die allerdings zum Scheitern verurteilt ist. Die Arztethik – mag diese auch im intraprofessionellen Raum von Ihnen mitdefiniert werden – ersetzt nicht die geschriebene Verfassung! In einer aufgeklärten Gesellschaft tragen Sie in einem höchst bedenklichen Maße dazu bei, dass Ängste bei den Patienten geschürt werden, letztlich einen nicht selbstbestimmten Tod sterben zu dürfen. Vielleicht finden Sie in den Reihen Ihrer Kollegen Gesprächspartner, die Ihnen ein stückweit den Inhalt, die Bedeutung und die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts näher bringen können. Die Kirchen selbst sind hierbei denkbar ungeeignet, Ihnen eine Wertekultur in einer säkularen und vor allem pluralen Gesellschaft zu vermitteln, da zentrale Dogmen nicht zur Disposition stehen und mit einem Absolutheitsanspruch versehen sind. Insofern sollten Sie das Gespräch „in der Welt“ mit Ihren Kollegen führen und nicht im „Elfenbeinturm“ mit Funktionären und Vertretern der beiden großen verfassten Amtskirchen einer arztethischen Werthaltung frönen, die sich so in der Realität nicht widerspiegelt. Mit freundlichen Grüßen Lutz Barth, 10.12.08
Das Dokument ist zur weiteren Veröffentlichung freigegeben. Lutz Barth, 10.12.08 Nachgefragt bei der Berliner Ärztekammer Liebe UserInnen unserer Webseite! Der Unterzeichnende hat heute die Möglichkeit genutzt, sich mit der Pressestelle der Ärztekammer Berlin über den mittlerweile in der Öffentlichkeit „hohe Wellen“ schlagenden Fall über die Problematik der Patientenverfügung ins Benehmen zu setzen. Das Gespräch verlief außerordentlich konstruktiv und ich halte es für ein Gebot der Redlichkeit, hierauf auch entsprechend hinzuweisen. Auch wenn die diesseitige Rechtsposition in dem konkreten Fall unverrückbar ist und ich mich persönlich für eine nachhaltige Streitkultur in dieser Frage einsetze, wurde doch innerhalb des Gespräches klar, dass es der Ärztekammer Berlin seinerzeit darauf ankam, mit der Regelung in § 16 der Berliner Ärzteordnung die Bedeutung des patientenautonomen Willens in den Fokus der ärztlichen Betrachtung zu rücken. Hierfür dürfte in der Tat einiges sprechen, da immerhin die Ärztekammer Berlin eine Regelung in ihre Berufsordnung aufgenommen hat, die sich so jedenfalls in keiner der anderen Berufsordnungen – auch nicht in der Musterberufsordnung der BÄK – wieder findet. Das nunmehr die Regelung des § 16 Abs. 2 der Berufsordnung für die Berliner Ärzte vom grammatikalischen Wortlaut her genau das Gegenteil bewirkt hat und dies so auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, ist hinreichender Anlass für die Ärztekammer Berlin, sich der Problematik erneut anzunehmen. Ich denke, dass wir als Diskutanten in dem bedeutsamen Kulturkampf um die Würde und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten vielleicht auch ein stückweit Verständnis dafür aufbringen sollten, dass hier die Ärztekammer Berlin bemüht war, eine den Interessen aller Beteiligten berücksichtigende Regelung auf den Weg zu bringen. Ich selbst will den „Stab“ als solchen nicht über das redliche Bemühen der Ärztekammer brechen, ohne hier aber an meiner unverrückbaren Rechtsposition festzuhalten. Vielleicht sollte die Ärzteschaft insgesamt den weiteren Dialog mit den anderen Professionen suchen, um so ein stückweit mehr zur Rechtssicherheit ihrer Mitglieder beitragen zu können und hier scheint gerade der allseits geschätzte und renommierte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz eine der vornehmsten Adressen zu sein; dies auch insbesondere deshalb, weil er der stellvertretende Vorsitzende der bei der BÄK angesiedelten Zentralen Ethikkommission ist. Ich gehe nach dem Gespräch mit der Pressestelle der Ärztekammer Berlin davon aus, dass das Problem erkannt wurde und hier sicherlich in absehbarer Zeit Abhilfe geschaffen wird. Die Motive der Ärztekammer Berlin nach mehr Rechtssicherheit waren und sind ohne Frage nachhaltig zu begrüßen, so dass ich der Ärztekammer ohne Häme wünsche, sich auf einen grammatikalischen Wortlaut zu verständigen, der ihrem Anliegen und den wohlverstandenen Interessen der den Ärzten anvertrauten Patienten auch tatsächlich gerecht wird. Und - wir mögen auch aufrichtig sein: Eine juristische Regelung ist nun beileibe nicht einfach und erinnern wir uns auch selbstkritisch daran, dass nicht wenige Juristen selbst in der Frage der Absicherung der patientenautonomen Entscheidung am Lebensende durchaus die Orientierung verloren haben. Besinnen wir uns auf das, was gefordert ist: eine verfassungskonforme Regelung! Lutz Barth, 10.12.08 LG Ulm: Genehmigungspflicht eines Desorientiertenüberwachungssystems: hier Funkchip sowie zum Zurückhalten der Betroffenen in einem Altenzentrum LG Ulm, Beschl. v. 25.6.2008 (Az. 3 T 54/08)
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OLG Brandenburg: Sendechip im Schuh eines Demenzpatienten zulässig OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.06.06 (Az. 11 Wx 59/05)
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Schlüsselmolekül bereitet Weg für epileptische Anfälle Internationale Studie zeigt möglicherweise, wie man verhindern kann, dass das Krampfleiden chronisch wird. >>> Quelle: uni-bonn.de >>> Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Pressemitteilung v. 09.12.08 <<< (html) Lauter Fehldiagnosen bei Parkinsonpatienten? Quelle: Medizin-online.de >>> DNP - Der Neurologe & Psychiater, 09.12.2008 <<< (html) „Angereichertes Opium fürs Volk“? – der Liefertermin rückt näher! Mit Spannung darf die neue Instruktion der vatikanischen Glaubenskongregation zu zentralen bioethischen Fragen erwarten werden. Noch drei Tage, dann wird die „Dignitas personae“ präsentiert und es steht zu vermuten an, dass dadurch der Kulturkampf um die Würde des Menschen nochmals an Intensität zunehmen wird. Die bisherige Verlautbarung Donum vitae aus dem Jahre 1987 – seinerzeit noch unter dem damaligen Präfekten Joseph Ratzinger auf den Weg gebracht – beflügelte nicht wenige Moralisten und Ethiker zu neuen Höhen in dem fortwährenden Diskurs über Werte. Ohne Frage: die Lektüre des Donum vitae war durchaus spannend, ermöglichte das mehr oder minder intensive Lesestudium doch tiefere Einsichten in die eigentümliche geistige Welt der Katholiken und wie nicht anders zu erwarten, wurde die staatliche Gesetzgebung „gerügt“. Zuweilen erweist sich gar die Gesetzgebung als „unfähig“, „Moralität zu garantieren, die den naturgemäßen Erfordernissen der menschlichen Person und den "ungeschriebenen Gesetzen" entspricht, die der Schöpfer in das Herz des Menschen eingeprägt hat.“ Was dürfen wir von der neuen Instruktion erwarten? Die bioethische Debatte ist vorangeschritten und am 12. Dezember werden wir es erfahren und selbstverständlich darüber berichten und dazu Stellung beziehen. Lutz Barth, 09.12.08 Gesetz der Angst - Patientenverfügungen können nur ein Notbehelf sein v. Dirk Lüddecke, in Sueddeutsche.de v. 08.12.08 >>> http://www.sueddeutsche.de/455385/382/2668205/Gesetz-der-Angst.html <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.12.08): Der Artikel ist lesenswert, auch wenn er insoweit keine neuen Einsichten zutage fördert. Diskussionswürdig allerdings scheint der Hinweis zu sein, dass nunmehr ein „neues“ Argument mit Blick auf die Rechtssicherheit u.a. auf Seiten der Ärzteschaft eingeführt wird: Das die Ärzte an der (Rechts)Unsicherheit am Lebensende „leiden“, mag noch nachvollziehbar sein, wenngleich der Hinweis darauf, dass ihr Wunsch nach mehr Rechtssicherheit insofern verständlich sei, weil dieser quasi im Rechtssystem selbst erzeugt werde, wenn angehende Juristen die Spezialisierung im Medizinrecht empfohlen werde, scheint mir doch nun etwas „platt“ zu sein. Hier wird das immer mal wieder diskutierte problematische Verhältnis zwischen den Ärzten und Juristen angesprochen, in dem gelegentlich behauptet wurde, dass das Arztstrafrecht seltsam hässliche Blüten treibe. Der nunmehr öffentlich gewordene Fall im Bezirk der Berliner Ärztekammer hingegen dokumentiert, dass vielfach die Rechtsunsicherheit darauf zurückzuführen ist, dass die Rechtslage schlicht fehlinterpretiert wird. Es nützt kein allgemeines Wehklagen: der Heileingriff – mag er auch noch so kunstvoll und damit lege artis durchgeführt worden sein – ist und bleibt zunächst tatbestandlich eine Körperverletzung und dies gilt freilich auch für die Therapie am Ende eines verlöschenden Lebens. Erst der aufgeklärte Patient mit seiner Einwilligung lässt den Heileingriff „sanktionslos“ werden und dies ist ein über Jahrzehnte hinweg gesicherter „Befund“ und nicht eine Folge der im Rechtssystem vermeintlich selbst erzeugten Rechtsunsicherheit, nur weil angehende Juristen sich etwa auf das Medizinrecht spezialisieren. Der Wille des Patienten ist entscheidend und insofern ist die Patientenverfügung als Ausdruck einer selbstbestimmten Entscheidung eben kein Notbehelf, sondern im Zweifel der dokumentierte Wille des Patienten! Und mit Verlaub: Sprache ist in der Tat verräterisch. Es geht nicht darum, dass die Ärzte zu selbstlosen „Erfüllungsgehilfen“ des Patientenwillens werden, denn die patientenautonome Verfügung kann eben nicht zur Fremdbestimmung führen, so wie der selbst auferlegte Fürsorgeanspruch der Ärzte nicht dazu führen kann, den Patienten mit einer auch in seinem Interessen liegenden Behandlung zu „beglücken“. Sofern der Patient allerdings seine Einwilligung in eine auch ärztlich gebotene Heilbehandlung versagt, hat sich der Arzt bzw. die Ärztin hieran strikt zu halten und dies hat mit einer „Erfüllungseigenschaft“ rein gar nichts zu tun. LSG Hessen: Pflegegeld muss nicht am Ersten eines Monats auf dem Konto sein Hessisches LSG. Urt. v. 30.10.08 (Az. L 8 P 19/07) Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil v. 30.10.08 entschieden, dass die Zahlung (Überweisung) des Pflegegeldes am Ersten eines Monats ausreichend ist. Quelle: Kostenlose-Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7099.htm <<< (html) Fachkongress Pflege, 23. und 24. Januar 2009, Maritim proArte Hotel Berlin Weiter Informationen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: Heilberufe-Kongresse.de >>> http://www.heilberufe-kongresse.de/kap02/index.html <<< (html) Neue Debatte über Organspende in Deutschland gefordert „Der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Hans Lilie, hat eine intensive gesellschaftliche Debatte über Organtransplantationen angeregt.“ >>> Weiter dazu mit dem nachfolgenden Link Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 08.12.08 <<< (html) Befragung zu älteren Pflegekräften im Internet Jörg Feldmann, Pressestelle
Machbarkeitsstudie "Demografischer Wandel in der Pflege" Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news292901 <<< (html) Hausarzt-Atteste helfen bei Pflegeeinstufung „Mit der Pflegereform haben sich einige Vorteile für pflegebedürftige Patienten ergeben. So müssen die Pflegekassen Anträge zügiger bearbeiten, und selbst bei Pflegestufe Null können Patienten zum Teil auf Unterstützung hoffen. Gerade für diese Menschen spielt der Hausarzt eine wichtige Rolle.“ >>> v. Rebekka Höhl (Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 08.12.08 <<< (html) Kreative Lösungen für Bedürfnisse alter Menschen im Norden Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 08.12.08 <<< (html) Patientenautonomie und rechtswidrige Körperverletzung - Was uns nachdenklich stimmen sollte! Ist es nicht verwunderlich, dass die große Gemeinde der gutmeinenden Ethiker und Hobbyphilosophen beredt schweigt, wenn gleichsam „Internas“ aus den Ärztekreisen öffentlich werden? >>> weiter dazu >>> (html)
Für die Patientenautonomie! Ungeachtet der Frage, ob die „geschäftsmäßige Förderung“ des Suizids unter Strafe zu stellen ist, bleibt insbesondere die Angeordnetengruppe um den CDU-Politiker Bosbach aufgefordert, ihre Blockade bei der Wahrnehmung des grundrechtlichen Schutzauftrages mit Blick auf die vorbehaltlose Gewährung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten aufzugeben. Der von Bosbach u.a. präsentierte fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zum Patientenverfügungsgesetz dokumentiert erhebliche Defizite. Nicht umsonst hat dieser Entwurf erhebliche Kritik erfahren und die Parlamentarier sind aufgerufen, sich zu einem „Kompromiss“ durchzuringen. Dieser gebotene Kompromiss wird sich einzig an dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu orientieren haben, zumal es keinen staatlichen Zwang zum Leben gibt. Nehmen wir das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ernst, dann kann es nur einen Kompromiss aus den beiden Entwürfen (Stünker und Zöller u.a.) geben. Alles andere – insbesondere eine Reichweitenbeschränkung – ist schlicht und leider auch ergreifend verfassungsrechtlich unzulässig. Warum dies nicht verfassungsrechtliches „Allgemeingut“ ist, bleibt aus dogmatischer Sicht im Unklaren und kann nur dadurch erhellt werden, wenn wir uns die Botschaften mancher Ethiker und Juristen anschauen. Hier schwingen sich Missionare auf, uns ihre Heilslehren von einem ethisch akzeptierten Sterben näher zu bringen – ohne allerdings zu erkennen, dass der mündige Patient dieser ethischen Unterweisung nicht bedarf. Was ist gefordert? Ein Patientenverfügungsgesetz, dass den selbsternannten Hobbyphilosophen zumindest eine Orientierung darüber geben kann, welchen Stellenwert unsere Verfassung dem Selbstbestimmungsrecht beimisst. Konzentrieren wir uns auf das, was eigentlich in der Debatte gefordert ist: die Umsetzung verfassungsrechtlicher Grund(er)kenntnisse! Mögen auch Professoren aus verschiedenen Professionen uns an ihrem Verkündungsauftrag teilhaben lassen, so verbleibt es bei der abermals schlichten Erkenntnis, dass ihre Botschaften durch das geltende Verfassungsrecht in einem ganz erheblichen Maße relativiert werden. Es stellt sich zunehmend als ein echtes Ärgernis dar, wenn hochrangige Persönlichkeiten meinen, mit ihrer (hausbackenen) Philosophie unübersteigbare Hürden für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten errichten zu wollen. Ist es da despektierlich, von „Sendboten“ zu sprechen? Ich meine nein und es ist hohe Zeit, dass nunmehr das Gesetz auf den Weg gebracht wird. Es gibt eigentlich nichts, was in dem Wertediskurs noch zu diskutieren wäre. Aktivitäten sind gefordert, mag auch die eine oder andere berufsethische „Seele“ der Diskutanten einen begrenzten „Schaden“ davon tragen. Dies erscheint mir im Vergleich dazu, dass ein autonomer Patient erst nach monate- oder jahrelangen Prozessen selbstbestimmt sterben darf, eher als das geringere Übel. Da darf es nicht verwundern, wenn zunächst in einem „Sterbetourismus“ die Lösung des „Problems“ erblickt wird, so wie seinerzeit im „Abtreibungstourismus“. Lutz Barth, 07.12.08 Nochmals: Ärztekammer Berlin ist (!) zum Handeln verpflichtet! Aus gegebenem Anlass darf ich im Nachgang zur diesseitigen Mitteilung vom gestrigen Tage (siehe unten) darauf hinweisen, dass die Ärztekammer Berlin selbstverständlich verpflichtet ist, die Regelung des § 16 Abs. 2 der Berufsordnung für die Berliner Ärzte zu ändern. Der Passus „Unbeachtlich sind Verfügungen und Erklärungen, die (…) - den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verlangen, obwohl der Zustand des Patienten nach allgemeiner Erfahrung eine Besserung im Sinne eines umweltbezogenen Lebens, die Wiederkehr der zwischenmenschlichen Kommunikation und ein Wiedererstarken des Lebenswillen erwarten lässt.“ ist ersatzlos zu streichen, da hierdurch der rechtserhebliche Wille des Patienten für unbeachtlich erklärt wird. Dieser Passus ist ein Novum dergestalt, als dass hier expressis verbis die Berliner Ärzte in einer Berufsordnung zum rechtswidrigen Handeln „verpflichtet“ wird, das eigentlich eine strafrechtliche Sanktion nach sich führt. Nach diesseitiger fester Rechtsüberzeugung ist die Ärztekammer Berlin zum sofortigen Handeln aufgerufen, diese unsägliche Bestimmung in der Berufsordnung zügig zu streichen. Die intraprofessionelle Normsetzungsbefugnis der Kammer führt keinesfalls dazu, in verfassungsrechtlich geschützte Rechte Dritter einzugreifen und hierbei die verfasste Ärzteschaft der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen. In diesem Sinne sollte die Ärztekammer Berlin den Hinweis in der staatsanwaltschaftlichen Verfügung als Anlass für zügiges Handeln nehmen, zumal kein Zweifel daran besteht, dass hier der Arzt rechtswidrig gehandelt hat. Die Kammer wäre insoweit schlecht beraten, dass Problem „aussitzen“ zu wollen. Lutz Barth, 06.12.08 Großherzog Henri, der neue Held aus Luxemburg Quelle: kath.net >>> Mitteilung v. 05.12.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Der Großherzog hat bekanntermaßen seine Unterschrift zu einem Gesetz, in dem die Sterbehilfe erlaubt worden ist, verweigert. Ob dies „heldenhaft“ war, steht jedenfalls in einer Demokratie nachhaltig zu bezweifeln und insofern ist es ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, dass eine Verfassungsänderung in Luxemburg beabsichtigt ist, wonach ein Vetorecht künftig nicht mehr möglich ist. Hierzulande scheint es auch an der Zeit zu sein, endlich das Patientenverfügungsgesetz auf den Weg zu bringen. Zugleich sollte die Möglichkeit genutzt werden, über die Zulässigkeit der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Patienten bei Vorliegen bestimmter Situationen konkret nachzudenken. Hierbei dürfte des "Volkes Wille" nicht ganz unbeachtlich sein, zumal in dieser Frage kein ethisches Monopol der Ärzteschaft oder der Kirchen begründet ist. Die Umfragen sowohl unter den Bürger und Bürgerinnen als auch bei der Ärzteschaft sind überdeutlich und von daher mögen sich die ethischen Vordenker in der Gegenwart ein wenig bescheiden, wenn es darum geht, ein zwingend notwendiges Gesetz zu "torpedieren". Das Igl-Rechtsgutachten – ein weiterer „Meilenstein“ in der Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsberufe? Das mittlerweile vorgelegte neuerliche Rechtsgutachten von Igl über die weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit bringt nach diesseitiger Auffassung zunächst nur eine Orientierung über die Möglichkeiten einer Neuordnung der Gesundheitsfachberufe, zumal die nach wie vor bestehenden „Rechtsunsicherheiten“ mit dem Gutachten nicht geklärt worden sind (gemeint sind hier die straf- und zivilrechtlichen Hürden einer Neuordnung, die ausdrücklich von der gutachterlichen Expertise ausgenommen sind). Mag auch Igl in gewisser Weise Recht mit seiner Annahme haben ... >>> weiter
Das zwiespältige Verhältnis des Deutschen Pflegerats (DPR) zu den Arzthelferinnen „Arztentlastende Modelle wie „AGnES“ oder „VERAH“ („Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis“) seien zu sehr dem „alten, arztzentrierten“ Denken verhaftet: „Im Prinzip ist AGnES nur der verlängerte Arm des Hausarztes und kein wirklich neues Versorgungsmodell“, so die Präsidentin Müller in dem aktuellen DPR-Newsletter 12/2008. Geht des nach dem Willen der Präsidentin des DPR, so scheint die große Gruppe der Arzthelferinnen von dem emanzipatorischen Prozess der Pflege ausgenommen. Dies ist aber wenig sachgerecht, zumal der „verlängerte Arm des Hausarztes“ durchaus eine zentrale Rolle etwa bei der Betreuung hochaltriger und multimorbider Patienten – etwa in stationären Einrichtungen – wahrnehmen kann, wie laufende Evaluation der verschiedenen Projekte nachhaltig belegt. Überdies kann kein Zweifel daran bestehen, dass auch die Arzthelferin „lernfähig“ ist und sofern diese sich formell und materiell weiter qualifiziert, bestehen in der Tat keine Bedenken, wenn und soweit diese durch ihre Arbeitgeber über den Weg der ärztlichen Delegation in Teilbereichen bestimmte „ärztliche Aufgaben“ wahrnehmen. Selbstredend ist hierbei, dass die Ärztin resp. der Arzt hierbei die Gesamtverantwortung tragen und dies scheint aus der Sicht der DPR der springende Punkt in der Debatte zu sein. Es geht einzelnen Aktiven in den verschiedenen Gesundheitssektoren nicht gleich und immer darum, der Substitution ärztlicher Leistungen das Wort zu reden, so dass künftig die „Schwestern“ neben den „Halbgöttern in Weiß“ gleichsam auf Augenhöhe thronen. Der hohe Stellenwert der Pflege bemisst sich nicht ausschließlich daran, dass diese genuin ärztliche Aufgaben wahrzunehmen gedenkt. Die Arzthelferinnen sehen zu Recht ihre Aufgabe und Verantwortung in einem therapeutischen Team des Hausarztes und leisten so einen ebenso wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft, der keinesfalls zu unterschätzen ist. Das skeptische Votum des DPR gegenüber arztentlastenden Modellen dürfte wohl eher dem Umstand geschuldet sein, dass sich hier gewissermaßen eine Konkurrenzsituation mit der zunehmenden und begrüßenswerten Emanzipation der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen aufgetan hat. Dies wird der DPR „aushalten“ müssen, zumal kein Zweifel daran bestehen kann, dass eine Substitution ärztlicher Aufgaben eher das Risiko für den Patienten erhöht, sofern nicht für eine ganz bodenständige formelle und materielle Qualifikation Sorge getragen wird. Insofern ist auch das Votum etwa der Präsidentin des Verbandes Medizinischer Fachberufe e.V., Sabine Rothe, durchaus sympathisch: „Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt die Erweitung der Delegation von Leistungen, spricht sich aber gegen eine Substitution aus. Wir haben dazu den Begriff des therapeutischen Teams geprägt. Damit verbinden wir einen Teamgedanken, der sich nicht auf Organisieren und Verwalten hier und Diagnostizieren und Behandeln dort beschränken lässt. Vielmehr muss in einem Praxisteam – das aus Arzt und nichtärztlichen Mitarbeiter/innen besteht – das Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass das Team bei allen Aufgaben enger zusammen rückt, dass Aufgaben eigenständig durch Medizinische Fachangestellte übernommen werden. In einem Team muss eine Praxisphilosophie erarbeitet werden, die auch settingbezogene Ansätze einschließt.“ (Quelle: vmf-online >>> Agnes &. Co in der Diskussion v. 05.11.08 (html) <<<) Die Neuordnung der Gesundheitsberufe und der auf sie ggf. zukommenden Aufgaben schließt die große Berufsgruppe der Medizinischen Fachangestellten ein und dies ist angesichts einer wünschenswerten „Lotsenfunktion“ des Hausarztes in der Versorgungslandschaft durchaus positiv. Lutz Barth, 05.12.08 VGH: Heimleiter darf mehrere Heime leiten Bayerischer Verwaltungsgerichtshof; Urt. v. 22.10.08 (Az. 12 B 07.383) Quelle: >>> http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7089.htm <<< (html) § 16 Beistand für den Sterbenden - Patientenverfügung (Patiententestament) der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin rechtswidrig (!?) Die Ärztekammer Berlin hat im Vergleich zu den anderen Ärztekammern in ihrer ärztlichen Berufsordnung einen „Sonderweg“ eingeschlagen, der spätestens mit einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Berlin v. 20.09.08 zu „verlassen“ ist. Ich darf hier insoweit auf die Pressemittelung des HVD v. 02.12.08 Nr. 5888 inhaltlich Bezug nehmen. Während alle anderen Kammerbezirke überwiegend den grammatikalischen Wortlaut der Musterberufsordnung der BÄK über die Regelung des Beistandes für den Sterbenden übernommen haben, hat sich sie Kammer in Berlin offensichtlich dazu veranlasst gesehen, einen weiteren Passus über den Umgang mit einer Patientenverfügung mit in die Berufsordnung aufzunehmen, der nachstehend wie folgt im Originaltext wiedergegeben wird:
§ 16 Beistand für den Sterbenden -Patientenverfügung (Patiententestament) (1) Der Arzt darf – unter Vorrang des Willens des Patienten – auf lebensverlängernde Maßnahmen nur verzichten und sich auf die Linderung der Beschwerden beschränken, wenn ein Hinausschieben des unvermeidbaren Todes für die sterbende Person lediglich eine unzumutbare Verlängerung des Leidens bedeuten würde. Der Arzt darf das Leben des Sterbenden nicht aktiv verkürzen. Er darf weder sein eigenes noch das Interesse Dritter über das Wohl des Patienten stellen. (2) Eine Patientenverfügung (Patiententestament) mit Selbstbestimmung im Vorfeld des Todes, die der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte verfasst hat, ist für den Arzt verbindlich, es sei denn, es sind konkrete Anzeichen erkennbar, dass der Wille des Patienten sich geändert haben könnte. Soweit möglich, soll der Arzt Erklärungen von Bezugspersonen berücksichtigen. Unbeachtlich sind Verfügungen und Erklärungen, die - dem Arzt ein rechtswidriges Verhalten zumuten oder - den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verlangen, obwohl der Zustand des Patienten nach allgemeiner Erfahrung eine Besserung im Sinne eines umweltbezogenen Lebens, die Wiederkehr der zwischenmenschlichen Kommunikation und ein Wiedererstarken des Lebenswillen erwarten lässt. Hier wäre sicherlich der Ärztekammer Berlin anzuraten gewesen, den Absatz 2 vorbehaltlos zu streichen, da in ihm beachtliche und kaum hinzunehmende Rechtsirrtümer offen zutage treten. Die Einstellungsverfügung der StA Berlin dokumentiert in aller Deutlichkeit einen „Verbotsirrtum“ des Berliner Arztes, der allerdings nicht entschuldbar war. Gleichwohl sah sich die StA veranlasst, dass Ermittlungsverfahren einzustellen, weil einerseits die Schuld als gering anzusehen sei und andererseits kein öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung bestand. Die StA Berlin hat bei ihrer Entscheidung allerdings dem beschuldigten Arzt zugute gehalten, dass die Ärztekammern es bisher unterlassen haben, die Ärzteschaft über die relevante und damit einschlägige Rechtslage aufzuklären. Besonders nachdenklich muss aber freilich stimmen, dass die StA Berlin völlig zu Recht darauf hinweist, dass etwa die ärztliche Berufsordnung in Berlin „diverse Unklarheiten“ für die Ärzte schafft. Dieser Hinweis der StA Berlin verdient vollen Respekt und es war insofern hohe Zeit, hierauf aufmerksam gemacht zu haben. Es ist keine Frage: § 16 Abs.2 der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin ist schlicht rechts- und verfassungswidrig, in dem er die Verfügungen und Erklärungen des Patienten für „unbeachtlich“ erklärt, wenn und soweit der Zustand des Patienten nach „allgemeiner Erfahrung eines Besserung im Sinne eines umweltbezogenen Lebens, die Wiederkehr der zwischenmenschlichen Kommunikation und ein Wiedererstarken des Lebenswillen erwarten lässt.“ Die Ärztekammer Berlin ist dringend daran zu erinnern, dass einzig der Patient darüber entscheidet, ob er eine Behandlung wünscht oder diese entsprechend ablehnt. Die Ärztekammer Berlin kann und vor allem darf sich nicht über den Willen des Patienten hinwegsetzen und insofern ist es mehr als bedauerlich, dass mit einer ärztlichen Berufsordnung eklatante Rechtsirrtümer aufrechterhalten werden und die Berliner Ärzteschaft „an sich“ gehalten wären, sich an ihre Berufsordnung zu halten. Was also bleibt? Die Ärztekammer Berlin sollte schleunigst ihre ärztliche Berufsordnung abändern und ihre Kammermitglieder auf die aktuelle Rechtslage (die seit Jahrzehnten besteht!) hinweisen, um so einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Berliner Ärztinnen und Ärzte nicht mit dem Vorwurf eines „nicht entschuldbaren Verbotsirrtums“ konfrontiert werden. Ohne hier die Einstellungsverfügung der StA Berlin vom Ergebnis her bewerten zu wollen, erscheint mir doch die Begründung ein deutlicher Hinweis darauf zu sein, dass hier ganz konkret und aktuell ein Entscheidungs- und Handlungsbedarf angezeigt ist, zumal in der Zukunft wohl nicht damit gerechnet werden darf, dass rechtswidrige Körperverletzungen strafrechtlich nicht sanktioniert werden. Lutz Barth, 05.12.08
Erhöhtes Krebs-Risiko bei Pflegepersonal in Schichtarbeit Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 03.12.08 <<< (html) Zypries sieht Einigungschancen beim Thema Patientenverfügung Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 03.12.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 04.12.08): Die Wahrnehmung der Bundesjustizministerin trügt nicht: in der Tat scheint das Thema Patientenverfügung noch einigen Parlamentariern „ein bisschen suspekt“ zu sein und dies liegt wohl auch an den kirchlichen Mahnungen. Nun – auch wenn wir die Mahnungen der Kirchen vernommen haben, verbleibt es freilich dabei, dass das Selbstbestimmungsrecht keinen ethischen Grundkonsens bedarf. Der Druck auf die Abgeordneten wird freilich noch dadurch verstärkt, in dem Hobbyphilosophen einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die Autonomie des Einzelnen ins Hintertreffen gerät. Die „Ethik“ beschreitet hier seltsame Wege – mögen diese uns allen auch mit blumigen Worten schön geredet werden. Auch wenn im Himmel keine Blumen welken, so doch auf Erden und es ist zuvörderst die Aufgabe des Gesetzgebers, hier seinen grundrechtlichen Schutzverpflichtungen nachzukommen. Für das Selbstbestimmungsrecht gibt es eine zentrale „Leitlinie“, die zudem verbindlich ist: das Verfassungsrecht. Dies mögen die Skeptiker eines Patientenverfügungsgesetzes endlich begreifen, auch wenn es schwer fallen mag und daher sollte nicht nur die „Kirche im Dorf gelassen werden“, sondern die selbsternannten Hobbyphilosophen sind aufgerufen, ein vorbehaltloses Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht abzugeben.
LSG Baden – Württemberg: Zur
Übernahme der Kosten einer Abdominoplastik mit Straffung im Ober- und
Unterbereich sowie Hüftregion und Neueinpflanzung des Nabels sowie
Rekonstruktion der Mammae mittels größerer Silikonimplantate LSG Baden – Württemberg. Urt. v. 11.11.08 (Az. L 11 KR 3379/08 )
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Bundeszentralstelle
Patientenverfügung
Sterbehilfe v. Oliver Schirg, in (Quelle: >>> Welt online Hamburg v. 02.12.08 <<< html)
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TProgramm für Mittwoch, 18. Februar 2009T |
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10:00 -11:30 |
TZu den
Voraussetzungen und Anforder-T |
Prof. Dr. Gerhard Igl, Lehrstuhl |
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12:00 -13:30 |
TZur Übertragung
ärztlicher Aufgaben auf die Pflege aus haftungs-, versicherungs-,
arbeits- und berufsrechtlicher SichtT |
RA Robert Roßbruch, Institut für Gesundheits- und Pflegerecht, Koblenz und Hrsg. der Zeitschrift PflegeRecht |
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14:00 -15:30 |
TAnsprüche von
Versicherten kennen - Vergütungsansprüche des Pflegedienstes sichernT |
RA Dr. Markus Plantholz, Hamburg |
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16:15 -17:45 |
TVerordnung von
Pflegehilfsmittel durch Pflegefachkräfte -
T |
Dr. Carla Grienberger, Abt. Gesundheit GKV-Spitzenverband, Berlin |
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TProgramm für Donnerstag, 19. Februar 2009T |
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09:00 - |
TZur
Rechtsverbindlichkeit von Patienten-verfügungen -
T |
Lutz Barth, Institut zur Qualifizierung |
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11:00 - |
TSpezialisierte
ambulante Palliativversorgung - Kooperative VersorgungsmodelleT |
Friedrich R. München, Leiter FB Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen |
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13:00 - |
TDauerproblem
Abgrenzung häusliche Pflege und Krankenpflege -
T |
Heinrich Griep, Justitiar des Caritas- |
|
15:00 - |
TAktuelle
Entwicklungen im Arbeitsrecht - Teilzeit- und Befristungsrecht,
Pflegezeitgesetz u.a.T |
RA
Robert Roßbruch, Institut für |
Mehr Informationen erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link >>> HTJura Fair Congress 2009TH <<< (html)
BFH: Umsätze, die eine Einrichtung zur Uambulanten PflegeU kranker und pflegebedürftiger Personen durch UGestellung von HaushaltshilfenU i.S. des § 38 SGB V erzielt, sind - sofern die übrigen Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG erfüllt sind - UsteuerfreiU.
UBFH, Urt. v. 30.07.08 (Az. XI R 61/07)U
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Das Dokument ist frei zugänglich!
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<<<

Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege
UHeft
10/2008U
der Zeitschrift PflegeRecht >>>
HTAus
dem InhaltsverzeichnisTHHT
TH<<< (pdf.)
(Mit freundlicher
Genehmigung des Verlags Luchterhand (Wolters und Kluwer)
COPD- und Pneumonietherapie bei
Betagten
Was bei alten Lungen anders ist
„Obwohl die Inzidenz vieler Lungenerkrankungen, von der COPD bis zum Bronchialkarzinom, mit dem Alter zunimmt, sind alte Patienten in klinischen Studien kaum vertreten. „Das muss sich ändern“, forderten die Experten auf dem 49. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und stellten das Thema in den Mittelpunkt ihrer Tagung. Lesen Sie im Report, wie Sie in der Praxis Ihren älteren, oft multimorbiden Lungenpatienten therapeutisch gerecht werden, und welche Besonderheiten auch diagnostisch zu beachten sind.“
v. Dr. med. Peter Stiefelhagen, in >>> HTMMW-Fortschr. Med. Nr. 43 / 2008 (150. Jg.), S. 12 ff.TH <<< (pdf.)
Patientenverfügung: Die meisten bleiben bei ihrem Standpunkt
Quelle: >>> HTÄrztliche Praxis v. 28.10.08TH <<< (html)
Neuer ausbildungsintegrierter Studiengang ab 2009
Die Katholische Stiftungsfachhochschule München beschreitet neue Wege und bietet Abiturienten und Abiturientinnen die Möglichkeit ein akademisches Studium mit einer beruflichen Ausbildung in einem Pflegeberuf zu verknüpfen.
Mehr Informationen hierzu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link:
>>> HThttp://www.ksfh.de/fachbereiche/pflege-dualTH <<< (html)
Hier haben Ärzte Zeit: "Pflege mit dem Plus
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 29.10.08TH <<< (html)
BGH: Zur Bedeutung des in der Haftpflichtversicherung geltenden Trennungsprinzips für die Auslegung eines Teilungsabkommens (hier: UAnspruch auf Ersatz der Kosten für die Heilbehandlung der verletzten HeimbewohnerU)
UBGH, Urt. v. 01.10.08 (Az. IV ZR 285/06)U
Was war passiert?
Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer von Pflegeheimen aus einem zwischen dem Bundesverband der Ortskrankenkassen und der Beklagten geschlossenen Teilungsabkommen, dem die Klägerin beigetreten ist, auf Ersatz von Kosten in Höhe von 24.130 € in Anspruch, die sie für die Heilbehandlung von 16 in Pflegeheimen gestürzte, bei ihr gesetzlich krankenversicherte pflegebedürftige Heimbewohner aufgewendet hatte.
Entgegen der Rechtsauffassung des OLG Naumburg hat die Klägerin nach § 1 Abs. 9b, § 4 TA einen Anspruch auf Ersatz der für die Heilbehandlung der verletzten Heimbewohner aufgewendeten Kosten.
Überzeugend hat der IV. Zivilsenat des BGH in seinen Entscheidungsgründen dargelegt, dass das Berufungsgericht die rechtlichen Grundlagen der Haftpflichtversicherung, insbesondere das Trennungsprinzip, nicht hinreichend beachtet und deshalb auch Sinn und Zweck des Teilungsabkommens nicht zutreffend erfasst hat.
Vorabveröffentlichung der demnächst online erreichbaren
Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht
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Zahl der Druckgeschwüre in Heimen und Kliniken sinkt
Neue Untersuchung zur Qualität in der Pflege
Wissenschaftler der Charité - Universitätsmedizin Berlin haben festgestellt, dass die Häufigkeit des Dekubitus-Druckgeschwürs bei Pflegeheim-Bewohnern und Klinikpatienten in Deutschland 2008 weiter deutlich abgenommen hat. HT»»» weiterTH
Quelle: IDW >>> HThttp://idw-online.de/pages/de/news285726TH <<< (html)
LG Köln: Auch bei minderjährigen Patienten ist der Arzt grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (hier: Schwangerschaft und Mitteilung ggü. den Eltern)
ULG Köln, Urt. v. 17.09.08 (Az. 25 O 35/08)U
Was war passiert?
Die Klägerin nimmt die Beklagte unter dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung, insbesondere einer nicht ausreichenden Betreuung während der Schwangerschaft der Klägerin, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.
Die Klägerin hat u.a. hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs behauptet, dass sie während der Schwangerschaft einer erheblichen psychischen Belastung ausgesetzt gewesen sei, da sie durch die Beklagte sich selbst überlassen worden sei. Sie ist der Ansicht, die Beklagte sei zu einer Information der Eltern verpflichtet gewesen.
Vorabveröffentlichung der demnächst online erreichbaren
Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht
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Injektion ohne Insulinampulle
Eine Bewohnerin erhält eine Insulininjektion mit einem Pen, in dem keine Insulinampulle eingesetzt ist.
Was ist passiert?
Eine Pflegehilfskraft führt eine Insulininjektion mit einem Pen durch, ohne diesen zuvor zu kontrollieren. Erst dem Nachtdienst fällt beim routinemäßigen Wechseln der Kanüle das Fehlen der Insulinampulle auf.
Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einhen Kommentar abgeben.
Quelle: >>>> HTKDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 03.10.08)TH <<< (html)
Angeklagte HNO-Ärztin erhält kein sofortiges Berufsverbot
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung online v. 27.10.08TH <<< (html)
EU-Kommissar Spidla will Rauchverbot verschärfen
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 27.10.08TH <<< (html)
UKurze Anmerkung (L. Barth):U
„Wir haben die Pflicht sicherzustellen, dass alle Arbeitsplätze sicher sind. Derzeit ist dies nicht der Fall“, so die Sprecherin von Spidla Sprecherin mit Blick auf Länder wie Deutschland. Sollte sich der EU-Kommissar mit seiner Idee durchsetzen, würde dies auf eine Verschärfung des Nichtraucherschutzes hinauslaufen. Indes kann der Nichtraucherschutz – insbesondere nach der Rspr. des BVerfG – nach diesseitiger Auffassung als ausgewogen betrachtet werden. Die einzelnen Bundesländer scheinen nunmehr einen verfassungsrechtlichen Kompromiss zu favorisieren, zumal sich die Verfassungsgerichte resp –höfe der Länder sich den Vorgaben des BVerfG mit den verfassungskonformen Ausnahmeregelungen ganz überwiegend angeschlossen haben. Hiermit sollte es sein Bewenden haben.
Zypries kritisiert restriktiven Entwurf für Patientenverfügungen
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 27.10.08TH <<< (html)
Hohe Hürden für die Selbstbestimmung
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) lehnt Gesetzentwurf als Angriff auf den mündigen Patienten ab
Quelle: DGHS >>> HTMitteilung v. 23.10.08TH <<< (html)
Das Selbstbestimmungsrecht wird zu Grabe getragen!
v. Lutz Barth (27.10.08)
Die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz droht zu „entgleiten“. Der Gruppenantrag von Bosbach u.a. offenbart das ganze Dilemma: das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen wird zu Grabe getragen und vielleicht später – wenn es denn den ethischen und moralischen Vorgaben der Neopaternalisten entspricht – auch der Patient. Es scheint, als seien die selbsternannten Ethiker ... HT»»» weiterTH
„Ein Heim ist immer nur die zweitbeste Lösung“
Gespräch mit Klaus Dörner und Michael Graber- Dünow
Sonja Siegert
Langfassung des Gesprächs aus Dr. med. Mabuse Nr. 169, September/Oktober 2007
Quelle: Mabuse-Verlag.de >>> HThttp://mabuse-downloads.de/zeitschrift/169_DoernerGraber.pdfTH <<< (pdf.)
Hess. LAG: Verdachtskündigung einer Hebamme und die Pflicht des Arbeitsgebers zur Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch der Kündigung
UHess. LAG, Urt. v. 17.08.08 (Az. 4/12 Sa 523/07)U
Sofern nach der Anhörung des Arbeitnehmers Zweifel am Tathergang verbleiben, obliegt es dem Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung, vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung die Personen zu befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnisse über ihn haben.
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Ärztekammer Westfalen – Lippe
Organspende hilft Leben retten
Öffentliche
Veranstaltung zur Organspende für Interessierte, Betroffene und Mediziner am
Samstag, 15.11.2008, in Münster
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Ärztekammer Westfalen – Lippe >>> HThttp://www.aekwl.de/TH <<< (html)
Ärzte und Politiker weisen britisches Embryonengesetz zurück
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 24.10.08TH <<< (html)
GBlitzumfrage: Sollen Rentner zum „sozialen Dienst“ verpflichtet werden?
Der Mediziner Klaus Dörner hat unlängst in einem Interview (HTInterview v. Leonie Seifert mit Klaus Dörner (Artikel v. 18.10.08)TH über den Unsinn von Altenheimen und die neuen Möglichkeiten der Pflege nachgedacht. U.a. hat er hierbei die Alternative angesprochen, dass man Rentner tatsächlich zu einem "sozialen Dienst" verpflichten könnte, so dass sie erst nach zwei Jahren Altenhilfe die volle Rente bekommen. Man könnte auch Langzeitarbeitslose zur Hilfe verpflichten“
Was meinen Sie, sollte man Rentner zu einem "sozialen Dienst" verpflichten, so dass sie erst nach zwei Jahren Altenhilfe die volle Rente bekommen?
Wir würden uns über Ihr online – Votum freuen. >>> HTHier geht es zur UmfrageTH <<<
Lutz Barth, 25.10.08
Deutsche BKK setzt als erste Kasse den § 132d SGB V um - Neue hausarztzentrierte Versorgung Sterbender
„Als erste Krankenkasse hat die Deutsche BKK einen Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen. Zentrale Rolle spielt der Hausarzt, der die Versorgung der Patienten, die zu Hause sterben wollen, organisiert“ HT»»» weiterTH
Quelle: >>> HTÄrztliche Praxis v. 24.10.08TH <<< (html)
Sozialminister Gerhard Vigener: unangemeldete Kontrollen der Pflegeheime wichtig
366 Kontrollen der Heimaufsicht - davon 15 mit schwerwiegenden Mängeln
Quelle: saarland.de >>> HTPressemitteilung vom 24.10.2008TH <<< (html)
DBfK startet Online-Umfrage!
Wie sieht es im
Pflegealltag wirklich aus? Fakten zum Pflegekollaps
Mehr Informationen dazu erfahren Sie auf den Seiten des >>> HTDBfKTH <<< (html)
Neue Wege in der Pflege - Weg vom Heim
„Altenheime boomen - auch wenn niemand ins Heim möchte. Der Mediziner Klaus Dörner spricht im stern.de-Interview über den Unsinn von Altenheimen und die neuen Möglichkeiten der Pflege. Eine davon: Andere Rentner sollen mehr in die Pflicht genommen werden“
Quelle: stern.de >>> HTInterview v. Leonie Seifert mit Klaus Dörner (Artikel v. 18.10.08)TH <<< (hmtl)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
„Man könnte Rentner tatsächlich zu einem "sozialen Dienst" verpflichten, so dass sie erst nach zwei Jahren Altenhilfe die volle Rente bekommen. Man könnte auch Langzeitarbeitslose zur Hilfe verpflichten“, so Dörner in dem Interview.
Ein Kommentar hierzu dürfte entbehrlich sein und es beruhigt, dass der „Durchschnittbürger“ nicht „blöd“ zu sein scheint. Das Interview ist lesenswert und lässt uns an den Visionen des Herrn Dörner teilhaben.
Lutz Barth, 24.10.08
Britisches Unterhaus billigt Forschung mit Mensch-Tier-Embryonen
„Nach monatelanger Debatte hat das britische Unterhaus ein weitreichendes Embryonengesetz verabschiedet, das die Züchtung von Mensch-Tier-Embryonen für die medizinische Forschung erlaubt“ HT»»» weiterTH
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 23.10.08TH <<< (html)
OVG Münster: Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern
UOVG Münster, Urt. v. 14.10.08 (Az. 16 A 1409/07)U
„Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 14. Oktober 2008 entschieden, dass die Bewohnerin eines Pflegeheims ihre Tochter, der sie ein größeres Geschenk gemacht hatte, nicht auf Rückgabe des Geschenks verklagen muss, bevor Pflegewohngeld aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird“ HT»»» weiterTH
Quelle: OVG.NRW.de >>> HTPressemitteilung v. 23.10.08TH <<< (html)
Tagung des Erwin – Stauss - Instituts (ESI)
U29.
– 30. Oktober 2008
U
Quartier und Heim Lebensräume für Menschen mit Demenz
Bis zum Jahr 2020 wird mit 1,5 Millionen demenzkranken Menschen gerechnet.
Für eine angemessene Versorgung wird die Nachfrage nach Alternativen zum
Pflegeheim zunehmen. Es bedarf durchdachter Lösungen für Betreuungsmöglichkeiten
im Quartier / Stadtteil mit funktionierenden sozialen Netzwerken sowie
Spezialeinrichtungen.
Lebensräume - Planer müssen sich diesen veränderten Gegebenheiten stellen.
Menschen mit Demenz nehmen ihre Welt nicht mehr über den Verstand wahr, sondern
über den Körper.
Soll diese Einsicht konsequent Berücksichtigung finden, müssen Verantwortliche
mehr durch die Brillen ihrer Kunden / dementen Menschen sehen, als nach ihrem
eigenen Geschmack und Gutdünken handeln. »»»
>>> HTmehr
Informationen zur der Tagung erfahren Sie auf den Seiten des ESITH <<< (html)
Zeit: 29. - 30. Oktober 2008
Ort: Atlantic Hotel Universum,
Conference Center Bremen Wiener Straße 4
28359 Bremen
Pflege neu positionieren - Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten?
Forschungssymposium
30.10.2008 - 30.10.2008
UBeginn:U
30.10.2008
UEnde:U
30.10.2008
Veranstalter
IAF der KFH Freiburg
Karlstraße 63 , 79104 Freiburg
Telefon +49 761 200-736
Fax +49 761 200-444
HTiaf@kfh-freiburg.deTH
HThttp://iaf.kfh-freiburg.deTH
DGPPN-Kongress 2008: In Europa größte wissenschaftliche Tagung zu psychischen Erkrankungen
26. -
29. November 2008 • ICC Berlin
mit DGPPN-Akademie
für Fort- und Weiterbildung und Pflegekongress
Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten der DGPPN >>> HThttp://www.dgppn.de/TH <<< (html)
"Heiler" sind gefragt wie nie - Hochkonjunktur für Scharlatane
Über 10 000 "Heiler" soll es allein in Deutschland geben - viele verzweifelte Menschen vertrauen sich ihnen an.
v. Pete Smith, in (Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 23.10.08TH <<< html)
Jeder zweite Pflegekraft im OP bereut ihre Berufsentscheidung
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung online.de v. 22.10.08TH <<< (html)
Viele Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vernachlässigen Hörprobleme
KDA will Menschen mit Hörschädigungen mehr Gehör verschaffen
Quelle: KDA >>> HTPressemitteilung v. 21.10.08TH <<< (html)
Patientenverfügungen - Ärzte kritisieren neuen Vorstoß
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat den neuen Vorstoß zur Regelung von
Patientenverfügungen über die weitere medizinische Behandlung in
Grenzsituationen zurückgewiesen.
"Es gibt keine Notwendigkeit, ein Gesetz zu erlassen, weil durch Gerichtsurteile
alles klar ist", sagte BÄK-Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery der "Aachener
Zeitung".HT»»»
weiterTH
Quelle: >>> HTzm-online v. 22.10.08TH <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der BÄK-Vizepräsident unterliegt einem fundamentalen Rechtsirrtum. Selbstverständlich gibt es die Notwendigkeit, ein Gesetz zu erlassen: die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates und der Vorbehalt des Gesetzes. Im Übrigen wird gerade durch die unterschiedliche Rechtsprechung (etwa der Straf- und Zivilsenate beim BGH) deutlich, dass zwingend ein Gesetz notwendig ist. Insofern sollte sich der Vizepräsident ein wenig bei seinen Statements bescheiden oder ggf. im Vorfeld „Rechtsrat“ einholen, um eine sachlich fundierte Aussage treffen zu können.
Der Mensch am Lebensende
Die Position der Kirche zu lebensverlängernden Maßnahmen, Therapiebegrenzung und Therapieabbruch erläuterte St. Pöltens Bischof Küng vor Vertretern der Österreichischen Ethikkommission.
Quelle: >>> HTkath.net v. 21.10.08TH <<<
Hospiz Stiftung lobt neues Stufen-Konzept für Patientenverfügungen
„Die Deutsche Hospiz Stiftung hat den neuen Gesetzesvorschlag zu Patientenverfügungen begrüßt. "Er ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", sagte Vorstand Eugen Brysch in Berlin. "Besonders positiv ist, dass Beratungsgesprächen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird." »»» weiter
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung online.de v. 21.10.08TH <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Ob das Stufen-Konzept im „Bosbach“-Entwurf tatsächlich ein Lob verdient, steht nachhaltig zu bezweifeln an. Hierzu wird in Kürze ein Beitrag erfolgen müssen, da nach diesseitiger Auffassung das Selbstbestimmungsrecht des Patienten im Entwurf nicht hinreichend Rechnung getragen wird. Es ist zu hoffen, dass dieser Entwurf nicht zum Gesetz wird.
Patientenverfügung
Sterben ist ein sozialer Prozess
v. Oliver Tolmein, in >>> HTFAZ.net v. 21.10.08TH <<< (html)
Neuer Gruppenantrag zu Patientenverfügungen vorgestellt
Einen gemeinsamen Gesetzwurf zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht haben die Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), Katrin Göhring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) und René Röspel (SPD) am Dienstag in Berlin vorgestellt HT»»» weiterTH
Auf den Seiten des Ärzteblatts.de findet sich auch ein Download zum Gesetzentwurf,
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 21.10.08TH <<< (html)
"Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen"
v. Prof. Dr. Gerhard Igl unter Mitarbeit von Silke Staudte
„Die öffentlich-rechtliche Stellung der Pflegeberufe entspricht nicht
ihrer tatsächlichen Stellung im Gesundheits- und Pflegewesen.
Erst das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 sieht Modellvorhaben vor, in
denen Angehörige der Pflegeberufe als eigenständige Leistungserbringer auftreten
können.
In dem Buch "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und
ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen", einem Gutachten für den
Deutschen Pflegerat e.V., werden die rechtlichen und verfassungsrechtlichen
Möglichkeiten ausgelotet, wie die öffentlich-rechtliche Stellung der
Pflegeberufe verbessert werden kann. Dabei wird gezeigt, dass den Anliegen der
Pflegeberufe keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen“, so die Einschätzung
des Deutschen Pflegerats e.V. auf seiner Homepage (Quelle: >>>
HThttp://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/B888B77672438A88C12574E30044F284TH )
Bundesregierung beschließt
Ausweitung des Pilotprojektes
Schwester Agnes kommt in den Westen
Quelle: >>> HTÄrztliche Praxis v. 20.10.08TH <<< (html)
Weiterbildung zum Hilfsmittelexperten
Pflegekräfte dürfen Hilfsmittel verordnen / Private Universität Witten/Herdecke bietet erste Fortbildung an
Quelle: Universität Witten/Herdecke >>> HTPressemitteilung v. 13.10.08TH <<< (html)
„Weshalb ich Sterbewilligen beim Suizid helfe“
Der Arzt Alois Geiger verschreibt für Dignitas das tödliche Schlafmittel Natriumpentobarbital. Hier erzählt er, warum er das tut. HT»»» weiterTH
v. Alois Geiger, in Quelle: >>> HTBerner Zeitung (BZ) v. 16.10.08TH <<< (html)
Wie viel Spiritualität verträgt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten?
Hinter dieser Frage verbirgt sich offensichtlich mehr, als derzeit in Anbetracht aktueller Forschungsvorhaben zu vermuten anstehen könnte. HT»»» weiterTH
>>>
HTPdf.
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<<<
Erklärung des Deutschen Pflegerats an die 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konsensuskonferenz am 08.10.2008 in Osnabrück
Quelle: DPR >>> HTmehr dazuTH <<< (html)
Deutsche Krankenhausgesellschaft zur zweiten Lesung der Novelle der EU-Arbeitszeitrichtlinie
Arbeitszeitrichtlinie muss Arbeitsmarktrealität berücksichtigen
Quelle: DKG >>> HTPressemitteilung v. 16.10.08TH <<< (html)
Das Informationsportal für Pflegekräfte, Entscheider und Führungskräfte, Mediziner und Juristen – wir sind bundesweit „vertreten“ – von Nord bis Süd!
z.B. am heutigen Tage – 16.10.08: 18.30 Uhr

Wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns weiter. Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre und gelegentlich erweisen wir uns auch dort als besonders „streitbar“, wo das Recht – vornehmlich das Verfassungsrecht – seltsame Wege zu gehen scheint.
Derzeit gilt es, im „Kulturkampf“ um die Würde des Menschen besonders standfest zu bleiben, schicken sich doch namhafte Persönlichkeiten an, uns von ihren Visionen eines gelungenen Sterbens zu überzeugen. In diesem Diskurs wird aber letztlich gerne verschwiegen, dass die Autonomie des Menschen weitaus mehr beinhaltet, als uns die Gelehrten zugestehen wollen. Hiervon sollten wir uns aber nicht beeindrucken lassen, denn ein Blick in die Verfassung erleichtert so manchem „Normexegeten“ die Rechtsfindung.
In der Tat kann mit G. Pott davon ausgegangen werden, dass es nicht zu übersehen ist, „dass zwar dadurch hohe moralische Standards für den Einzelnen erreicht werden, zwischen einzelnen Gruppen der Gesellschaften jedoch eher eine minimale Moral besteht. Dies führt zu einer Wertediskussion und einem Value-Ranking, denn jede Gesellschaft muss sich auf eine Basismoral stützen können. Dazu gehört zwar auf der einen Seite die Autonomie des Einzelnen, auf der anderen Seite jedoch die Frage, wie diese Autonomie erreicht werden kann. Säkulare Gesellschaften, die zum Beispiel eine religiöse Begründung der Moral als allgemeinverbindlich verneinen, müssen sich jedoch fragen lassen, auf welche Weise sie ihre Werte schaffen. Bemerkenswert ist, dass der angesehene Philosoph Jürgen Habermas darauf hingewiesen hat, dass Religion und Common Sense in einer Gesellschaft als moralstabilisierende Elemente nicht zu übersehen sind“ (so G. Pott, Zweierlei Autonomie -
Der Wunsch nach Euthanasie und die Bedürfnisse von Schwestern, Pflegern, Ärztinnen und Ärzten in der Palliativmedizin, in Nds. Ärzteblatt (nä 10/2008) >>> HTonlineTH <<< html).
Sofern es um den „Wert“ des eigenen Abschieds aus dem Leben und ggf. einer damit verbundenen Patientenverfügung geht, dürfte es einzig dem Individuum vorbehalten bleiben, die für eine Entscheidungsfindung und Beurteilung maßgeblichen Erkenntnisquellen zu erschließen, zu denen freilich auch die Religion zählen kann, aber nicht muss.
Zur „Basismoral“ gehört daher nach diesseitigem Verständnis ohne „wenn“ und „aber“ das vorbehaltlose Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht des Menschen und nicht der Vorwurf derjenigen, die da meinen, dass jene, die ihren letzten Willen freiverantwortlich bestimmen wollen, egozentrische Individualisten.sind. Insofern ist es zu begrüßen, wenn G. Pott gleich zu Beginn seines Beitrages darauf hinweist, dass „hier nicht (...) einer allgemeinen Begrenzung der Autonomie, die ein hohes Gut moderner Individualgesellschaften ist, das Wort geredet werden (soll)“.
Bei manch anderen Autoren hingegen scheint dieses hohe Gut in Vergessenheit geraten zu sein und diese dürfte uns alle durchaus nachdenklich stimmen.
Lutz Barth, 16.10.08
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TAusgabe 5/2008 erschienen.T
TAus
dem InhaltsverzeichnisT![]()
TRichter- und Rechtspflegerhaftung im Betreuungsrecht T
Tv. Prof. Dr. Walter ZimmermannT
![]()
THaftung im Verein und der Behörde - Finanzielle Folgen von Fehlern der Mitarbeiter T
TBetreuungsvereine und Betreuungsbehörden beschäftigen Mitarbeiter, die in vielfältiger Weise tätig sind. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Dieser Beitrag untersucht die Frage, wer wofür einzustehen hat, wenn ein Behörden- oder Vereinsmitarbeiter Fehler macht und dadurch bei dem betreuten Menschen ein Schaden entsteht. T
Tv. Prof. Dr. Tobias FröschleT
![]()
TDie
strafrechtliche Garantenstellung des Betreuers
T
T-
zugleich Besprechung von OLG Celle BtPrax 2008, 86 –T
TMacht sich ein Betreuer strafbar, wenn er bei unzulässigen freiheitsentziehenden Maßnahmen nicht einschreitet? Riskiert er ein Strafverfahren, wenn er untätig zusieht, wie sich der Betreute selbst schädigt? Läuft er womöglich sogar Gefahr, selbst bestraft zu werden, wenn er Straftaten des Betreuten nicht verhindert? Der folgende Beitrag untersucht die strafrechtliche Garantenstellung des Betreuers.T
Tv. Dr. Benjamin TachauT
TTypische Schutzlücken in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Betreuers T
TRechtliche Betreuer i.S.v. 1896 ff. BGB ahnen oft nicht, dass sie im Vergleich zur umfassenden persönlichen Haftung nur lückenhaft versichert sind.T
Tv. Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Jur. Thomas KeppelT
![]()
TKrankenversicherung und Auslandreise T
TBei einer Reise eines Betreuten ins Ausland kann es trotz eines vorhandenen (Inland-) Krankenversicherungsschutzes im Krankheitsfall zu Versicherungslücken kommen, wie der nachstehende Beitrag anhand eines praktischen Beispiels aufzeigt.T
Tv. Sibylle M. MeierT
![]()
TEinige alte und neue Irrtümer in der Bewertung von Erscheinungen des Betreuungswesens T
TAnmerkung zum Zwischenbericht des ISGT
Tv. Prof. Dr. Werner Bienwald T
OVG Rheinland-Pfalz: Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig
Die Ausweisung eines Sondergebiets für ein Wohnheim zur Unterbringung vorwiegend älterer Menschen mit geistigen Behinderungen am Ortsrand von Rülzheim ist zulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz HT»»» weiterTH
UOVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.10.08 (Az. 8 C 10611/08.OVG)U
Quelle: justiz-rlp.de >>> HTOVG Rehinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 47/2008TH <<< (html)
KG Berlin: Verfahrenspfleger bei Betreuerwechsel
UKG Berlin, Beschl. v. 16.09.08 (Az. 1 W 259/08)U
Quelle:
Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
HTPdf.
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G-BA erhöht Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie - Künftig zweite ärztliche Meinung bei besonderen Medikamenten
Vor der Verordnung bestimmter Präparate für die Behandlung von schweren Erkrankungen mit hohen Therapiekosten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll künftig von dem behandelnden Arzt eine zweite Meinung eines weiteren, hierfür besonders qualifizierten Arztes eingeholt werden. Einen entsprechenden Beschluss zu der so genannten Zweitmeinung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin HT»»» weiterTH
Quelle: G-BA >>> HTPressemitteilung v. 16.10.08TH <<< (html)
"Massive Überdosierung“ nach OP
Patient ins Koma gespritzt?
v. W. Kannegiesser
Quelle: Rheinische Post >>> HTRP online v. 16.10.08TH <<< (html)
Gendiagnostikgesetz
Viele gute Ansätze, aber auch gravierende Schwächen
Gendiagnostikgesetz gefährdet Zusammenwirken von Staat und Selbstverwaltung
Quelle: BÄK >>> HTPressemitteilung v. 16.10.08TH <<< (html)
Kusch contra Katholiken
Diskussion um Sterbehilfe in katholischer Gemeinde Ratzeburg
Quelle: domradio.de >>> HThttp://www.domradio.de/aktuell/artikel_45523.htmlTH <<< (html)
Neuordnung der Gesundheitsberufe – Bleibt alles beim „Alten“?
Welche Folgen ergeben sich aus der gemeinsamen Bekanntmachung der BÄK und KBV für die anstehenden „Modell-Vorhaben“ für die Neuordnung der Gesundheitsfachberufe?
v. L. Barth, 16.10.08
>>>
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Palliativversorgung in Österreich hat gravierende Defizite
In Österreich ist nach einem Bericht des dortigen Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung langfristig nicht gesichert.
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 15.10.08TH <<< (html)
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T Dementia
FairT |
T TTJura FairT |
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VGH Baden-Württemberg: Heilpraktiker muss auf notwendige ärztliche Behandlung hinwirken
UVGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.10.08 (Az. 9 S 1782/08)U
„Ein Heilpraktiker darf den Patienten bei schwerwiegenden Erkrankungen nicht im Glauben lassen, eine ärztliche Behandlung werde durch den Heilpraktiker ersetzt. Diesen Grundsatz hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 02.10.2008 wieder betont und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt, das den Antrag eines Heilpraktikers (Antragsteller) auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Widerruf seiner Heilpraktikererlaubnis abgelehnt hatte“ »»» weiter
Quelle: vghmannheim.de >>> HTPressemitteilung v. 15.10.08TH <<< (html)
"AGnES"-Länder treffen sich zum Abschlusssymposium in Berlin
Am Freitag, dem 17. Oktober 2008, findet unter Federführung des Landes Brandenburg in Berlin ein abschließendes Statussymposium "Hausarztunterstützende Konzepte und Strukturen - Die Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept" statt HT»»» weiterTH
Quelle: idw-online.de >>> HThttp://idw-online.de/pages/de/news283301TH <<<
Ärztepräsident der ÄK Schleswig-Holstein warnt vor Pflegenotstand
Quelle: ÄK Schleswig-Holstein >>> HTPressemitteilung v. 14.10.08TH <<< (html)
„Polizei soll wegen Sterbehilfe gegen Kusch vorgehen“
„Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Hamburger Bürgerschaft fordert polizeiliche Maßnahmen gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Rolf-Dieter Klooß (SPD) will mit dem Ordnungsrecht verhindern, dass Kusch weiterhin Selbsttötungen ermöglicht“ HT»»» weiterTH
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 13.10.08TH <<< (html)
In eigener Sache!
Sehr verehrte UserInnen.
Es gibt in dieser Woche einen Anlass, unsere Mediadaten abweichend von der monatlichen Statistik zu veröffentlichen.
Wir haben am Sonntag die U„100 000 – Marke“U überschritten. Für uns ein schöner Erfolg und wir möchten Ihnen ganz herzlich für Ihr reges Interesse an unserem Informationsangebot danken.
Ich persönlich werte dies auch als ein Zeichen dafür, dass wir trotz unserer gelegentlich kritischen Berichterstattung mit unserem Konzept richtig liegen und Ihnen interessante Beiträge und Rechtsinformationen liefern, mit denen wir auf der Höhe der Zeit liegen.
Demnächst werden wir unsere Fachzeitschrift zum Gesamten Pflege- und Medizinrecht online stellen, aus der wir bereits teilweise Vorabveröffentlichungen vorgenommen haben. Neben der bereits veröffentlichten Zeitschrift zum Altenpflegerecht hat sich herauskristallisiert, dass unsere UserInnen ein Interesse an der einheitlichen Darstellung des Pflege- und Medizinrechts hegen. Wir haben uns speziell dieser „Aufgabenstellung“ in einem Projekt angenommen und wir befinden uns nach wie vor ganz aktuell in einer Projektphase. Derzeit ist nicht ausgeschlossen, dass wir uns auf die erste Online-Fachzeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht einschließlich fachspezifischer Beiträge in einem einzigen Portal konzentrieren, dass mit einem teilweisen Login-Bereich versehen ist. Hierüber werden wir Sie zeitnah unterrichten.
Ich danke Ihnen für Interesse und Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Arbeitswoche.
Lutz Barth, 14.10.08

Zweierlei Autonomie
Der Wunsch nach Euthanasie und die Bedürfnisse von Schwestern, Pflegern,
Ärztinnen und Ärzten in der Palliativmedizin
v. Gerhard Pott, in nä 10/2008 >>> HThttp://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=2319TH <<< (html)
Neues Forschungsprojekt - Telemedizin unterstützt Ältere
„So lange wie möglich in den vertrauten vier Wänden wohnen – Diesen verständlichen Wunsch haben viele Senioren. Wie eine ausgeklügelte Technik dabei helfen kann, untersucht das neue Projekt „E-Health@Home“. Koordiniert wird das Gemeinschaftsvorhaben von Joachim Liesenfeld am Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung (RISP) an der UDE“
Quelle: Universität Duisburg Essen >>> HTmehr dazuTH <<< (html)
Odyssee durch das Spezialistentum - woran krankt die Schmerzversorgung?
„Beim häufigsten Krankheitssymptom überhaupt, dem Schmerz, zeigt sich, wie krank das Gesundheitssystem in Deutschland ist. Es leidet an Spezialisierung und sektoralem Denken. Den Status quo hat das "Weißbuch Schmerz" jetzt erhoben“ »»» weiter
v. Helmut Laschet, in (Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 13.10.08TH <<< html)
"Sie müssen sich wehren, Lärm machen!"
CDU-Politiker Heiner Geißler plädiert im Gesundheitswesen für einen radikalen Kurswechsel
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 13.10.08TH <<< (html)
Verordnungs- und Therapierechte
sollen unteilbar bleiben
Bayerns Ärzte warnen vor Physiotherapeuten
v. C. Heyer, in >>> HTÄrztliche Praxis v. 13.10.08TH <<< (html)
Furcht und Schrecken des Sterbens in modernen Gesellschaften und die Patientenverfügung – eine kritische Beitragsrezension des gleichnamigen Beitrags von Th. Klie in Die Hospiz-Zeitschrift, 03/2008, S. 19-22
v. Lutz Barth, 13.10.08
Es ist kein Geheimnis, dass der Freiburger Rechtswissenschaftler Thomas Klie neben seiner „Cave Patientenverfügung“ mit dem sog. „Freiburger Appell“ in verbundener Kooperation mit dem Palliativmediziner Christoph Student nachhaltig bemüht ist, uns allen die „Gefahren“ (?) einer Patientenverfügung vor Augen zu führen.
Ganz aktuell hat er mit seinem o.a. Beitrag einen erneuten Versuch unternommen und seinem Bekenntnis nach ist er angetreten, mit seinen sechs Thesen einen Kontrapunkt zu der aktuellen Patientenverfügungsdiskussion zu setzen und ggf. die innere Logik und Dynamik der Diskussion zu erklären.
Insbesondere die These Nr. 6 soll überprüft, da in ihr die Auffassung vertreten wird, dass das geltende Recht ausreichend sei, um den Patientenverfügungen Verbindlichkeit zu verleihen.
Vorabveröffentlichung der demnächst online erreichbaren
Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht
Das Dokument ist frei zugänglich!
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HTPdf.
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GOffener
Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Pro Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung!
Die Hospizvereinigung OMEGA und der bürgerschaftlich engagierte Verein BioSkop haben aktuell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages geschrieben und diese darum gebeten, sich gegen eine gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen auszusprechen.
Dieser Brief wird von Persönlichkeiten aus Medizin und Wissenschaft unterstützt und es nimmt nicht wunder, dass ausweislich der Pressemitteilung v. 06.10.08 sich hierunter auch die Herren Klaus Dörner, Reimer Gronemeyer, Thomas Klie, Franco Rest, Dietmar Seidel, Christoph Student und Andreas Zieger finden lassen (Quelle: bioskop-forum.de >>> HTPressemitteilung v. 06.10.08TH <<<).
Es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages sich nicht von den fragwürdigen Inhalten in dieser Pressemitteilung beeindrucken lassen und vielmehr sich darauf besinnen, dass sie einen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrzunehmen haben. Der Vorbehalt des Gesetzes gebietet eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung und hieran kann kein ernstlicher Zweifel begründet werden.
Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet mehr, als uns insbesondere die o.a. namhafte Persönlichkeiten in ihren Publikationen zu konzedieren bereit sind. Die dringenden Rechtsfragen der Patientenverfügungen nicht regeln zu wollen und hiervon in der Gänze Abstand zu nehmen bedeutet in der Konsequenz, dass den Bürgerinnen und Bürgern in einem eminent wichtigen Lebensabschnitt der konkret gebotene Grundrechtsschutz versagt wird! Es drohen entgegen den Verlautbarungen der Gegner von Patientenverfügungen keine Gefahren durch die Absicherung des Grundrechts auf Selbstbestimmung, sondern es darf vielmehr darauf hingewiesen werden, dass gerade durch solche Botschaften der Gegner von Patientenverfügungen der zwingend gebotene Grundrechtsschutz unterlaufen und ausgehöhlt wird.
In diesem Sinne appelliere ich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine verfassungskonforme Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung gesetzlich auf den Weg zu bringen und den Gegner der Patientenverfügung sei eindringlich empfohlen, sich dem Lesestudium der allgemein zugänglichen verfassungsrechtlichen Literatur zu widmen, da diesseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese hierzu zu neuen Einsichten gelangen. Es ist beängstigend, mit welcher Leichtig- und Beharrlichkeit verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in der Debatte negiert werden und diesen Vorwurf müssen sich auch Persönlichkeiten gefallen lassen, die allgemein hin dem interessierten Publikum als namhaft vorgestellt werden. Die Interpretation des Verfassungsrechts ist aus guten Gründen nicht mit der Philosophie gleichzusetzen und die Gegner von Patientenverfügungen insbesondere aus der Wissenschaft müssen sich die Frage gefallen lassen, warum diese es tunlichst vermeiden, in gebotener Intensität sich mit den verfassungsrechtlichen Problemlagen auseinanderzusetzen.
Über das „Ob“ einer gesetzlichen Regelung kann ernsthaft nicht gestritten werden, es sei denn, in dem von Ideologien besetzten Kulturkampf um die Würde des Menschen an seinem Lebensende verabschieden wir uns von zugleich auch von zentralen Errungenschaften, die gerade unsere freiheitliche Verfassungsrechtskultur auszeichnen. Hiervor ist aber eindringlich zu warnen und nicht vor verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten, die darauf hinauslaufen, ein stückweit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch mit Blick auf sein Sterben rechtssicherer zu gestalten.
In diesem Sinne hoffe ich, dass die Abgeordneten sich nicht von den fragwürdigen „Botschaften“ irritieren lassen und sich konsequent für das Selbstbestimmungsrecht engagieren.
Lutz Barth, 12. Oktober 2008
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HTPdf.
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Studie: Wachkomapatienten im MCS können Schmerzen empfinden
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 10.10.08TH <<< (html)
Delegation ärztlicher Leistungen: Notwendige Präzisierungen
v. Thomas Gerst, in Dtsch Arztebl 2008; 105(41): A-2138
Quelle: Ärzteblatt.de >>> HThttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=61783TH <<< (html)
OLG Braunschweig: Keine Befreiung von Zahlung für Gerichtsgebühren für eine gemeinnützige GmbH, die ein Krankenhaus betreibt.
Leitsatz des Gerichts:
„Eine gemeinnützige GmbH, die ein Krankenhaus betreibt, ist auch dann nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlass von Kosten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit (abgekürzt: Nds.GGebBefrG) von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit, wenn ihre Gesellschafter öffentlich-rechtliche Körperschaften sind.“
UOLG Braunschweig, Beschl. v. 30.09.08 (Az. 2 W 319/08)U
Zum Volltext der Entscheidung siehe nachfolgenden Link >>>
HThttp://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=4830&identTH=
Streit um Koma-Patientin in Italien dauert an
Quelle: Deutsches Ärzteblatt >>> HTärzteblatt.de v. 09.10.08TH <<< (html)
Pflege im Minutentakt - Kliniknotstand ist Thema beim Pflegekongress
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 09.10.08 TH<<< (html)
Künstliche Ernährung kranker Menschen bald nur noch für Selbstzahler?
DGEM
kritisiert G-BA Forderung nach Abschaffung der
Kostenübernahme für enterale Ernährung durch Krankenkassen
Quelle: DGEM >>> HTZur Pressemitteilung v. 01.10.08TH <<< (pdf.)
Wider den
Grundrechtsbeeinträchtigungen durch „Hobbyphilosophen“
Pro Patientenverfügung und Selbstbestimmungsrecht
In der aktuellen Debatte um die Reichweite von Patientenverfügungen werden allerlei „Nebenkriegsschauplätze“ eröffnet, um im Zweifel von den grundlegenden Fragen mehr oder weniger bewusst ablenken zu können. Der künftige Patient wird in die „Pflicht genommen“; ihm wird ein egozentrischer Individualismus vorgeworfen und namhafte Personen schwingen sich dazu auf, uns an ihren individuellen Moralvorstellungen teilhaben zu lassen. In dem Diskurs wird nichts unversucht gelassen, vor der „Patientenverfügung“ zu warnen und da kann es auch schon mal Sinn machen, statt in das Verfassungsrecht in die „Glaskugel“ zu schauen, die offensichtlich an ganz zentraler Stelle auf den Schreibtischen so mancher „Sendboten“ platziert ist, damit letztere sich gleichsam an den selbst auferlegten missionarischen Auftrag erinnern, um stetig auf die „richtige Gewissensentscheidung“ der künftigen Patienten einwirken zu können. Es scheint zunehmend populärer zu werden, moralisierend den Zeigefinger in einer ethisch hoch brisanten Debatte zu erheben, da offensichtlich eine intensive Diskussion nicht gewünscht ist. Fast beschwörend wird über die Funktion von Moral und Recht philosophiert und eindringlich vor den Patientenverfügungen gewarnt, die gar „zerstörerische Kraft“ zu entfalten vermögen.
Die Gegner von Patientenverfügungen und diejenigen, die davor „warnen“, sind aufgefordert, die wahren Motive ihres Missionierungsauftrages zu offenbaren, denn nur so lässt sich ernsthaft eine Debatte um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten führen.
Zuweilen ist eine geradezu laienhafte Vorstellung über den Bedeutungsgehalt von Grundrechten in unserer säkularen Gesellschaft zu beklagen und besonders dramatisch wird es in den Fällen, wenn Professionelle offensichtlich ganz bewusst die Grundrechtsordnung „übergehen“ und sich einer zunächst dogmatisch gebotenen Diskussion durch „Botschaften“ über sittlich und moralisch höhere Werte zu entziehen gedenken.