IQB - 2008
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IQB – Newsflash - Jahresarchiv 2008

 

Modedroge Spice soll noch im Januar verboten werden

Quelle: >>> aeztezeitung.de v. 30.12.08 <<< (html)


Schwaben hätten lieber Sterne als Schulnoten

Im Südwesten formiert sich Widerstand gegen das geplante Schulnotensystem zur Darstellung der Qualität in Heimen.

Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 30.12.08 <<< (html)


‚Es wird einen Frontalangriff auf das Leben geben’

„Über die neuen „Codewörter“ für Abtreibung und was sich bei der UNO unter Obama konkret ändern wird – darüber spricht Austin Ruse, Präsident der bei der UNO tätigen Lebensschutzorganisation C-Fam. Von Oliver Maksan/Die Tagespost.“

Quelle: Kath.net v. 29.12.08 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=21709 <<< (html)


Bundesjustizministerin Zypries: Gesetz zur Patientenverfügung muss 2009 kommen

Quelle: Welt online >>> http://www.welt.de/welt_print/article2943700/Zypries-Gesetz-zur-Patientenverfuegung-muss-2009-kommen.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 29.12.08):

Dem kann nur beigepflichtet werden. Es ist an der Zeit, nach Jahren endloser Debatten nunmehr das Patientenverfügungsgesetz auf den Weg zu bringen, um so ein stückweit mehr zur Rechtssicherheit beitragen zu können.

Bei den Kritikern eines Patientenverfügungsgesetzes mag man/frau zuweilen in der Tat etwas mehr Rechtsklarheit wünschen.

„Die zentrale kulturelle Bedeutung des Rechts liegt nicht in seiner Anwendung im Einzelfall: Da mag man bisweilen Rechtsklarheit wünschen. Recht hat im Wesentlichen die Funktion, Werthaltungen unmittelbar oder mittelbar in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Insofern wirkt das Recht immer über den Einzelfall hinaus. Gerade im Falle einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügungen, werden diese eine Wirkung auf die Moral unserer Gesellschaft entfalten: Es erscheint dann möglicherweise nicht mehr tunlich, ein Leben mit schwerer Krankheit und Behinderung z. B. unter den Bedingungen eines apallischen Syndroms („Wachkoma“) leben zu wollen. Der verbreitete Last-Diskurs kann den Druck der Mitglieder der Gesellschaft erhöhen, „selbstbestimmt“ Sorge dafür zu tragen, der Gesellschaft im Falle schwerer Pflegebedürftigkeit, Demenz und chronischer Krankheit nicht zur Last zu fallen. Angesichts des demografischen Wandels, der Zunahme von demenzkranken und hochbetagten pflegebedürftigen Menschen muss es aber gerade darum gehen, diesen Menschen einen Platz mitten in der Gesellschaft zu geben“, so die Herren Prof. Dr. jur. Thomas Klie und Prof. Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student in ihrem Freiburger Appell: Cave Patientenverfügung aus 2007.

Hier unterliegen die Initiatoren des sog. „Freiburger Appells“ einem beachtlichen Irrtum: Es geht bei dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht nicht darum, in erster Linie „Werthaltungen“ zu rezipieren, denen gleichsam in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen seien. Es gibt einen Kernbereich, der der Gesellschaft und damit auch dem Recht entzogen bleibt und insofern liegt jedenfalls die kulturelle Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts zuvörderst auch in der Absicherung patientenautonomer Entscheidungen, mögen diese auch noch so unvernünftig sein. Eher das Gegenteil ist anzunehmen: Das Recht – hier die Grundrechte und weitere, ganz zentrale Verfassungswerte– haben ein ihr wohnendes dienendes Element, dass jedenfalls bei den Fragen um das selbstbestimmte Sterben keine Hürden aufrichten darf, die ein selbstbestimmtes Sterben erschweren.

Die Zeit ist reif: ein Patientenverfügungsgesetz muss dringend auf den Weg gebracht werden, so dass nunmehr auch zügig die ethische Grundsatzdebatte ein Ende finden sollte, denn wie mir scheint, werden die Bedenkenträger kaum zur Einsicht in die Notwendigkeit eines Gesetzes gelangen. Mit dem Erlass eines entsprechenden Gesetzes wäre dann ihre „Mission“ gleichsam beendet, uns mit ihren individuellen Werthaltungen „beglücken“ zu wollen und dies wäre mehr als nachhaltig zu begrüßen.


Im Ausnahmezustand

Man kann nicht ¸¸richtig" oder ¸¸falsch" oder ¸¸unvernünftig" sterben - Die Kritiker der Patientenverfügung missverstehen den freien Willen

v. Andreas Zielcke

Quelle: sueddeutsche.de >>> http://www.sueddeutsche.de/653385/472/2685473/Im-Ausnahmezustand.html <<< (html)


TV-Dokumentation
Selbsttötung wird auch in Deutschland gezeigt

Die britische TV-Dokumentation über die begleitete Selbsttötung des britischen Professors Craig Ewert wird in einer bearbeiteten Fassung auch in Deutschland gezeigt. Ein Spartensender, der im Pay-TV von Premiere empfangbar ist, strahlt am 24. Januar den 50-minütigen Film "Selbstmord-Touristen" aus.

Quelle: Welt.online >>> Mitteilung v. 19.12.08 <<< (html)


Deutsche Hospiz Stiftung: Luxemburg macht sich selbst zum Schlusslicht Europas – aktive Sterbehilfe untergräbt Patientenschutz

Quelle: Deutsche Hospizstiftung >>> Mitteilung  v. 19.12.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 23.12.08):

„Straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die Angst haben, anderen zur Last zu fallen“, so der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Brysch, der obigen Pressemitteilung. „Die Schwächsten der Gesellschaft, die es eigentlich zu stärken und zu schützen gilt, werden so unter unerträglichen Druck gesetzt.“

Leider ordnet sich dieses Statement von Brysch nahtlos in die Stimmen derjenigen ein, die einen „Last-Diskurs“ heraufbeschwört haben und zudem einen eklatanten Widerspruch der ärztlichen Assistenz zu einem freiverantwortlichen Suizid und dem Hospizgedanken im Allgemeinen und der Palliativmedizin im Besonderen sehen. Dem ist mitnichten so und insofern hat sich Luxemburg nicht „zum Schlusslicht Europas“ gemacht, sondern nimmt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten besonders ernst.


Unterschiede wie Tag und Nacht: "Boom bei der Tagespflege, Stagnation bei der Nachtpflege

KDA-Fachmagazin beleuchtet die Chancen der teilstationären Betreuung und Versorgung nach der Pflegereform

Quelle: KDA >>> Mitteilung v. 22.12.08 >>> (html)


Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann schnürt 10 Millionen Euro schweres Pflegepaket     

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit >>> Pressemitteilung v. 19.12.08 <<< (html)


Benchmarking in der Pflege zum Thema Ernährung und Flüssigkeitsversorgung

Abschließender Forschungsbericht liegt vor

Quelle: KDA >>> Mitteilung v. 15.12.08 >>> (html)


Per Schalter in die Praxis: Visite über Funk und Computer

„Bei chronisch kranken Menschen kann eine höhere Versorgungsqualität durch engere Überwachung erreicht werden. Im Alltag klappt das letztlich nur per Telemedizin.“ >>>

v. Philipp Grätzel von Grätz, in >>> Ärzte Zeitung v. 23.12.08 <<< (html)


Drohung wegen Überlastungsanzeige

Einer Pflegekraft wird nach einer Überlastungsanzeige von der Pflegedienstleitung mit Kündigung gedroht.

Was ist passiert?  

Eine Pflegekraft wird von der Pflegedienstleitung in Frage gestellt und mit Kündigung bedroht. Die Pflegekraft hatte nach drei Frühdiensten, in denen sie zu zweit (eine Fachkraft und eine Hilfskraft) 19 Bewohner betreuen mussten, eine Überlastungsanzeige gestellt.

Laut Pflegedienstleitung würde aber der Stellenschlüssel keine bessere Besetzung erlauben.

Die Überlastungsanzeige führte dazu, dass eine weitere Pflegehelferin für einige Stunden eingesetzt wurde.

Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 18.12.08) <<< (html)


Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege

Heft 12/2008 der Zeitschrift PflegeRecht >>> Aus dem Inhaltsverzeichnis <<< (pdf.)
(Mit freundlicher Genehmigung des Verlags Luchterhand (Wolters und Kluwer)


GDiskussionsforum: „Leben mit Demenz und Patientenverfügung“

„Ein Leben mit Demenz ist lebenswert!“, so eine der Thesen des Freiburger Rechtswissenschaftlers Thomas Klie, u.a. Präsident der DGGG e.V. (Quelle: vgl. dazu >>> TM-social v. 14.03.06 <<<).

Hierüber möchten wir gerne mit Ihnen diskutieren. Anlass hierzu dürfte allemal bestehen, da u.a. der Gesetzgeber im Begriff ist, ein Patientenverfügungsgesetz – html im kommenden Jahr zu verabschieden (vgl. dazu auch die  jüngst ergangene Stellungnahme der DGGG v. 19.11.08 unter >>> http://www.dggg-online.de/diskussionsforum/dokumente/DGGG_Stellungnahme_Patientenverfuegung_2008_11_19.pdf )

In diesem Zusammenhang stehend stellen sich gewichtige Fragen:

Dürfen wir für den Fall einer späteren Demenzerkrankung auch eine Patientenverfügung verfassen? Sollte der Gesetzgeber vielleicht eine patientenautonome Verfügung für den Fall einer späteren Demenzerkrankung ausschließen?

Darf die humane Gesellschaft es zulassen, dass der künftige Demenzpatient für sich ein „Leben mit Demenz“ für nicht „lebenswert“ erachtet? Was folgt hieraus?

Sind wie vielleicht dazu verpflichtet, für den Fall einer späteren Demenzerkrankung überhaupt davon Abstand zu nehmen, einen Patientenverfügung für dieses Krankheitsbild zu verfassen, weil unsere Persönlichkeit sich verändert hat und wir im Zweifel eine „andere Person“ sind, für die wir bereits im Vorfeld unserer Erklärungen Verantwortung zu tragen haben?

Einige spannende Fragen, die wir gerne neben der DGGG e.V. ebenfalls zur Diskussion stellen wollen und wir würden es begrüßen, wenn Sie uns hierzu uns Ihre Meinung unter Email >>> webmaster@gerontopsychiatrierecht.de <<< mitteilen würden.

Wir werden diese zeitnah in einem gesonderten Forum veröffentlichen, um so die weitere Diskussion ermöglichen zu können. Auch wenn die DGGG e.V. zum Dialog aufgerufen hat, schließt dies freilich ein weiteres Forum nicht aus.

Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen. Besonders würden wir uns auch freuen, wenn Studentinnen und Studenten sowohl der katholischen als auch der evangelischen Fachhochschulen sich an der Diskussion beteiligen würden.

Lutz Barth, 21.12.08


GGerontologie - berufsbegleitend an der FH Lausitz studieren

Noch bis zum 31. Dezember 2008 können sich Interessenten für den berufsbegleitenden fünfsemestrigen Weiterbildungsstudiengang Gerontologie mit Studienbeginn im März 2009 und dem Abschluss Master of Arts an der Fachhochschule Lausitz bewerben.

Voraussetzungen sind ein erster Hochschulabschluss und in der Regel eine einjährige Berufserfahrung, ebenso eine Eignungsfeststellung. In Präsenzphasen am Studienort Cottbus und einem hohen, durch e-learning unterstützen Selbststudienanteil werden gesellschaftliche und berufsspezifische Aufgaben der „alternden Gesellschaft“ und mögliche Lösungsansätze interdisziplinär analysiert und in einem Praxisprojekt erprobt.

Das Studium qualifiziert für Leitungstätigkeiten in Arbeitsfeldern mit Bezug zu Fragen des Alterns, zum Beispiel generationengerechte Stadtplanung und Altenhilfe, Wohnen im Alter, Soziales und Gesundheit.

Mehr Informationen erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link!

Quelle: Fachhochschule Lausitz >>> Pressemitteilung v. 19.12.08 <<< (html)


VG Göttingen: Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen         

VG Göttingen, Urt. v. 27.11.08 (Az. 2 A 406/06)

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteil vom 27.11.2008 entschieden, dass gemeinnützige Einrichtungen für Behinderte keinen Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung für die in ihren Fahrzeugen betriebene Autoradios haben.

Quelle: VG Göttingen >>> Pressemitteilungen v. 16.12.08 <<< (html)


BAG: Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber (hier: Zusammenlegung von zwei Universitätskliniken)

BAG, Urt. v. 18.12.08 (Az. 8 AZR 660/07)

Was war passiert?

Der Kläger war als Arbeitnehmer des beklagten Landes an einer Universitätsklinik mit nicht wissenschaftlichen Tätigkeiten beschäftigt. Zum 1. Juli 2005 trat ein Landesgesetz in Kraft, durch das diese Klinik mit einer zweiten Universitätsklinik in einer neuen Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengelegt wurde. Kraft Gesetzes wurden die Arbeitsverhältnisse der nicht wissenschaftlich Tätigen auf die neue Anstalt übergeleitet. Dem hat der Kläger widersprochen. Das Gesetz hatte die Privatisierung des Klinikbetriebs zur Zielsetzung, die mit weiteren Maßnahmen später durchgeführt wurde.

Mit der Klage begehrte der Kläger die Feststellung, dass wegen seines Widerspruches sein Arbeitsverhältnis weiterhin zum beklagten Land besteht. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, die Revision des Klägers blieb vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg.

Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> BAG, Pressemitteilung Nr. 101/08 <<< (html)


EKD will Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen

Quelle: idea.de das christliche nachrichtenportal >>> idea.de v. 18.12.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Es sei „nicht akzeptabel, dass die in der Verfügung getroffenen Festlegungen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung der betroffenen Person gelten sollen“, so der der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers mit Blick auf die Entwürfe von Stünker u.a. und Zöller/Faust u.a.

Auch prominente Vertreter der EKD befinden sich nach wie vor in einem erheblichen „Rechtsirrtum“: die Verfügungen gelten selbstverständlich unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.


Spätabtreibungen: Kontroverse Debatte im Bundestag

Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 18.12.08 <<< (html)


BKA – Gesetz: "Schwarzer Tag für die Rechte der Patienten"

Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zur Einigung im Vermittlungsausschuss

Quelle: Bundesärztekammer >>> http://www.bundesaerztekammer.de/ <<< (html)


Luxemburgs Parlament votiert erneut für aktive Sterbehilfe

Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 18.12.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Überdies hat Luxemburgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker die Kritik des Papstes zurückgewiesen. Er akzeptiere nicht, dass der Vatikan sich in die Angelegenheiten Luxemburgs einmische, sagte Juncker im Parlament laut der Mitteilung im Ärzteblatt.

Ein begrüßenswertes Bekenntnis des Ministerpräsidenten zur Säkularität!


Die Chronologie eines – rechts- und verfahrensförmigen – Sterbeprozesses!

Kurze Einführung

Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gestaltet sich zunehmend in unserer Rechtsordnung schwierig. Dies liegt zum einen daran, dass aufgrund der Fülle divergierender Entscheidungen nicht zuletzt die Ärzte die Orientierung darüber verloren haben, was im Zweifel rechtlich geboten und zulässig ist. Zum anderen … >>>

Quelle: Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Gesundheitsberichterstattung: Heft zu Hypertonie veröffentlicht

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts unter dem folgenden Link:

Quelle: RKI >>> http://www.rki.de/cln_091/nn_205760/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2008/27__2008.html <<< (html)


Sterbehilfe-Prozess in Magdeburg vor dem Ende

Quelle: mz-web.de >>> Mitteilung v. 16.12.08 <<< (html)


Zeitplan zu Patientenverfügungen geklärt

Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 17.12.08 <<< (html)


Arbeitszeitrichtlinie: EU-Parlament stellt sich gegen den Ministerrat

Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 17.12.08 <<< (html)


Jeder zweite Hochbetagte braucht Pflege

Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 18.12.08 <<< (html)


BAG: Wechselschichtzulage einer Pflegekraft - Einsatz in allen Schichten

BAG, Urt. v. 24.09.08 (Az. 10 AZR 140/08)

Was war passiert?

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin für die Monate Oktober 2005 bis Mai 2007 eine Wechselschichtzulage gem. § 8 Abs. 5 TVöD zusteht.

Vorabveröffentlichung der demnächst online erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht

Das Dokument ist frei zugänglich!

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VG Wiesbaden: Prüfungsangst berechtigt nicht, ein drittes Mal an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Urteil vom 12.08.2008 die Klage eines angehenden Krankenpflegers bei einer Krankenpflegerschule im Rheingau abgewiesen, der die Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung begehrte. >>>

Quelle: VG Wiesbaden >>> Pressemitteilung 09/08 <<< (html)


Sturz in die Pflegebedürftigkeit - Ulmer Studie zu Speichenbrüchen bei älteren Patienten

Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news294272 <<< (html)


Zählt das kommende Patientenverfügungsgesetz zu den „Unrechtsgesetzen“?

Anlass zu dieser Frage besteht deshalb, weil die Katholische Kirche und einige ihrer prominenten Vertreter uns unablässig an ihren Botschaften teilhaben lassen. Ganz aktuell gestattet uns eine weitere Stellungnahme eines Kirchenvertreters einen tieferen Einblick in das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. >>>

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LG Köln: Zur Erstattungsfähigkeit einer Lasik-Augenoperation (hier: Anspruch wurde verneint)

LG Köln, Urt. v. 10.12.08 (Az. 23 S 6/08)

Was war passiert?

Die 1976 geborene Klägerin unterhält bei der Beklagten eine private Krankheitskostenzusatzversicherung, die unter anderem bei ambulanten Operationen, für die die gesetzliche Krankenkasse keine Vorleistungen erbringt, eine hälftige Erstattung der Aufwendungen für ärztliche Leistungen vorsieht. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten zugrunde, die die Rahmenbedingungen RB/KK 94 und die Tarifbedingungen TB/KK 94 beinhalten.

Die Klägerin war weitsichtig mit einer Sehschwäche von rechts und links jeweils +4,25 Dioptrin sowie einer Hornhautverkrümmung. Sie ließ am 31.08.2005 eine Lasik-Operation an beiden Augen durchführen. Diese Operation verursachte Kosten in Höhe von insgesamt 5.282,81 €.

Sowohl das AG als auch das LG haben einen Anspruch  auf Erstattung der hälftigen Kosten für die Lasik-Augenoperation verneint.

Das LG hat aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen.

 Vorabveröffentlichung der demnächst online erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage – Mandant muss sich Fristenversäumnis des Rechtsanwalts zurechnen lassen.

BAG, Urt. v. 11.12.08 (Az. 2 AZR 472/08)

Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 98/08 <<< (html)


Keine Befreiung von der Studiengebühr wegen Schwangerschaft

VG Karlsruhe, Urt. v. 15.10.08 (Az. 7 K 2783/07) – nicht rechtskräftig

Die Geburt eines Kindes im laufenden Semester gibt einer schwangeren Studentin keinen Anspruch darauf, schon für dieses Semester von der Studiengebühr befreit zu werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und damit die Klage einer Medizinstudentin abgewiesen. >>>

Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe >>> Pressemitteilung v. 15.12.08 <<< (html)


Alte Menschen brauchen stärker auf sie zugeschnittene Versorgung

Landesgesundheitskonferenz plädiert für Kooperation

Quelle: aerztezeitung.de >>> Ärzte Zeitung  v. 17.12.08 <<< (html)


Projekt zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe in Speyer erfolgreich

Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus in Speyer hat mit seiner Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschule erfolgreich an einem Bundesmodellprojekt zur Erprobung neuer Ausbildungsmodelle in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege teilgenommen, wie Arbeits- und Sozialministerin Malu Dreyer in Mainz mitteilte. Sie zog eine positive Bilanz des Projektes; Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Praxisanleiter profitierten gleichermaßen von dem integrierten Ansatz. >>>

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz >>> Mitteilung v. 08.12.08 <<< (html)


Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Wohnungsunternehmen sind keine Heimbetreiber

Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) kritisiert Eingriff ins Mietrecht und fordert Rechtssicherheit

Quelle: Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen >>> Mitteilung v. 16.12.08 <<< (html)


Palliativmedizin macht Euthanasie überflüssig

Ein Kommentar v. J. Bonelli, in österreichische ärztezeitung,  2 3 / 2 4 v. 15. Dezember 2008

Quelle: imabe.org >>> http://www.imabe.org/fileadmin/downloads/presse/2008-12-15_OeAeZ.pdf <<< (html)


Rechtzeitig zu Weihnachten: Sterbehilfe-Gegner gehen in die Medienoffensive!

Die Zeit scheint günstig zu sein. Das bevorstehende Weihnachtsfest beflügelt so manchen Sendboten, uns an seinem Verkündungsauftrag in Sachen Sterbehilfe teilhaben zu lassen, sicherlich auch ausgelöst durch das Medienereignis über den inszenierten freiwilligen Suizid in England.

>>> mehr dazu <<< (html)


Unterstützung aus dem Vatikan für den Held aus Luxemburg

Jeder katholische Parlamentarier muss sich mit seiner Stimme einem Gesetz widersetzen, das die Legitimität der Euthanasie unterstützt, so Erzbischof Rino Fisichella

Quelle: keth.net >>> http://www.kath.net/detail.php?id=21583 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Das Statement des Erzbischofs wirft die Frage auf, wie „verfassungstreu“ die Katholische Kirche in zentralen Fragen einer ethischen Wertedebatte sein muss. Hierzu wird in Kürze ein Beitrag erfolgen müssen.


Journalistenverband kritisiert Sterbehilfesendung im TV

Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 12.12.08 <<< (html)



 

Unbeaufsichtigt in der Badewanne

Ein Bewohner wird trotz bekanntem Anfallsleiden von zwei Betreuungskräften in der Badewanne allein gelassen.

Was ist passiert?

Zwei Betreuungskräfte baden einen geistig behinderten Bewohner. In der Wohngruppe ereignet sich zur gleichen Zeit ein Notfall. Beide Betreuungskräfte verlassen das Bad und kümmern sich um den Notfall.
Als sie wieder zurück ins Bad kommen, ist der Bewohner ertrunken.

Der Bewohner wurde unbeaufsichtigt in der Wanne gelassen, obwohl bekannt war, dass er ein Anfallsleiden hat.
Die Betreuungskräfte sind der Meinung, dass sie aufgrund der schlechten Personalsituation gezwungen waren, das Bad zu verlassen.

Die Geschäftsführung wurde nach Aussage der Heimleitung schon des Öfteren über die schlechte Personalsituation informiert.

Mehr zu dieser Fallschilderung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link!

Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 12.12.08) <<< (html)


Altenpflege - Leitfaden "Künstliche Ernährung in der Pflege"

Sozialministerin Haderthauer: Verantwortungsvolle und einfühlsame Pflege nur durch gut ausgebildetes Personal

Quelle: www.stmas.bayern.de >>> Pressemitteilung 682/08 v. 11.12.08 <<< (html)


"Ein zutiefst humanes, der menschlichen Person gerecht werdendes Ethos"

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch zur neuen Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre „DIGNITAS PERSONAE. Über einige Fragen der Bioethik“

Auf dem nachfolgenden Link findet sich hierzu auch ein Download der Dignitas Personae im Pdf. – Format.

Quelle: Deutsche Bischofskonferenz >>> Pressemitteilung 069 v. 12.12.08 <<< (html)


VG Mainz: Medikamenten-Terminal an einer Apotheke zulässig

VG Mainz, Urt. v. 21.11.08 (Az. 4 K 375/08.MZ)

„Das Terminal an einer Apotheke in einer rheinhessischen Gemeinde, über das auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne persönlichen Kontakt mit dem Kunden ausgegeben werden können, ist zulässig, wenn ein Drucker integriert wird, mit dem auf den Originalverschreibungen die gesetzlich geforderten Angaben aufgebracht werden. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden und damit als erstes Verwaltungsgericht den Betrieb eines solchen Terminals für Rechtens erklärt.“ >>>

Quelle: VG Mainz >>> Pressemitteilung Nr. 29/08 <<< (html)


BAG: Vertragliche Bezugnahme von diakonischen Arbeitsvertragsregelungen in der jeweils geltenden Fassung - Änderung durch einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes

BAG, Urt. v. 10.12.08 (Az. 4 AZR 801/07)

Was war passiert?

„Eine Kinderkrankenschwester, die seit 1981 in einem Krankenhaus angestellt ist, dessen Träger-GmbH Mitglied im DWHN ist, hatte aufgrund der Änderung der AngAVO/DW seit dem 1. Oktober 2005 zwar 40 Wochenstunden gearbeitet. Sie war jedoch der Auffassung, dass sie nur zu einer Leistung von 38,5 Wochenstunden verpflichtet gewesen sei und klagte für die darüber hinaus geleistete Arbeit Überstundenvergütung ein. Die Änderung der AngAVO/DW sei durch die arbeitsvertragliche Verweisungsklausel nicht mehr gedeckt, da der BAT in der Neufassung der AngAVO/DW nicht mehr ausdrücklich in Bezug genommen werde. Aus dem gleichen Grund verlangte sie auch für das Jahr 2005 ein Urlaubsgeld in der bisher gezahlten Höhe.“

Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 97/08 <<< (html)


GFit für den Notfall? Update Reanimation

v. M. Thöns, S. Müller, in (Quelle: Hausarzt-online >>> Der Hausarzt 16/08, S. 64 ff. <<< pdf.)


Scharfe Kritik an britischer Dokusoap zum Freitod

Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 11.12.08 <<< (html)


Ein Krankenhaus in Oldenburg ist Vorbild für Qualität in der Palliativmedizin

v. Christian Beneker, in (Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 12.12.08 <<< (html)


Sterbehilfe im Fernsehen - Windhorst: Sterben ist keine Doku-Soap - "Die Würde des Sterbenden ist unantastbar"

Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe >>> Mitteilung Nr. 47/08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

In der Pressemitteilung können wir lesen, dass der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe mahnend darauf hinweist: „Wir brauchen einen ausgewogenen gesellschaftlichen Diskurs über eine bessere Sterbebegleitung. Sensationslust darf hier nicht bedient werden. An erster Stelle muss in diesem Prozess stets die Würde des Sterbenden stehen, die unantastbar ist.“

Dem kann nur beigepflichtet werden, zumal es derzeit an einem „ausgewogenen gesellschaftlichen Diskurs“ ermangelt.

Das große „ethische Kartell“, bestehend aus der BÄK (freilich die Ländesärztekammern folgend) und den beiden großen verfassten Amtskirchen, dienstbeflissen unterstützt von einigen namhaften Ethikern und nicht wenigen Juristen, geben allen voran in der Öffentlichkeit die Marschrichtung an, in der es erkennbar um die Restauration wertkonservativer Ideale geht, ohne hierbei allerdings einen wahrhaftigen Blick in das Verfassungsrecht zu riskieren. Denn nur wenn dies geschieht, würde sich den Gegnern eines Patientenverfügungsgesetzes (im Übrigen auch im Hinblick auf die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Patienten) eine Perspektive in der Debatte eröffnen, die in erster Linie dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinreichend Rechnung trägt. Der „Widerstand“ allerdings der Sterbehilfe-Gegner und das gebetsmühlenartige Vortragen eines vermeintlichen Widerspruchs zwischen palliativmedizinischer Begleitung und dem Wunsch nach einem selbstbestimmten Tod qua patientenautonomer Verfügung trägt mehr zur Verwirrung, denn zur Klärung des insoweit zu ziehenden verfassungsrechtlichen Befundes bei. Von Ausgewogenheit kann da nicht die Rede sein, weil die entscheidenden Akteure im Wertediskurs es beharrlich verstehen, sich eben nicht auf eine solide Diskussion einzulassen. Hier wird die „Ethik“ kurzerhand vor dem geschriebenen Verfassungsrecht als „verbindlich“ deklariert und sofern dann noch pathetisch das ehrwürdige Argument von der „Würde des Menschen“ eingeführt wird, sind nahezu alle ethischen und moralischen Nebelbomben gezündet, die einen klaren Blick auf das verfassungsrechtlich Gebotene nahezu unmöglich machen.

Und ein Weiteres darf an dieser Stelle durchaus betont werden:

Durch die regelmäßigen Pressemitteilungen wird in der Öffentlichkeit - allen Umfragen zum Trotz - dem „Gespenst einer herrschenden Meinung“ Vorschub geleistet. Auffällig hierbei ist, dass in einschlägigen Medien – so auch in kritischen bioethischen Foren – eine bewusste Auswahl von Meldungen erfolgt, die – und das darf uns nicht verwundern – lediglich dem eigenen Standpunkt zuträglich sind. Man/frau könnte fast meinen, hier wird in einer (angeblich so wichtigen) gesellschaftlichen Debatte eine „Zensur“ ausübt, so als ob alle Diskutanten sog. „Tendenzträger“ wären. Dem ist mitnichten so, mal ganz davon abgesehen, dass auch die Umfragen unter den Ärzten ein Meinungsbild widerspiegelt, dass den Funktionären und noch weniger wohl den Berufsethikern gelegen kommt.


Schülerin verliert nach OP-Fehler Bein: 200 000 Euro Schmerzensgeld

„Einer 13 Jahre alten Schülerin, die nach einer Blinddarm-Operation ein Bein verloren hat, ist vom Landgericht Bochum 200 000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt worden. Bei der Operation hatten die Ärzte die Bauchhauptschlagader getroffen. In der Folge wurde das Bein nicht mehr richtig durchblutet und musste abgenommen werden. Wie der Anwalt betonte, habe aus Sicht der Pathologie nicht einmal eine Blinddarmentzündung vorgelegen. Das evangelische Krankenhaus Herne hatte zunächst 75 000 Euro gezahlt. Am Mittwoch einigten sich die Parteien auf einen Vergleichsvorschlag, der die Zahlung weiterer 125 000 Euro beinhaltet. Nach Angaben des Gerichts hat das Krankenhaus aber noch ein Widerrufsrecht bis Anfang Januar (Az.: 6 O 259/08).“

Quelle: justiz.nrw.de >>> http://www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/dpa_11_12/index.php <<< (html)


Weitergabe von Patientendaten an private Abrechnungsstellen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne ausdrückliche Regelung unzulässig

BSG, Urt. v. 10.12.08 (Az. B 6 KA 37/07 R)

Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> BSG, Medieninformation Nr. 56/08 <<< (html)


Sterbehilfe nicht als scheinbar ideale Handlungsanleitung zum Freitod inszenieren

 „Wenn das Sterben öffentlich inszeniert wird, verliert der Sterbende seine Würde. Auch eine TV-Dokumentation muss da ihre Grenzen finden, wo die Individualität des Sterbens beginnt“, so u.a. der Präsident der Bundesärztekammer in einer aktuellen Pressemitteilung (Quelle: BÄK v. 11.12.08 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.5877.6854.6876 <<<).

Kurze Anmerkung (L. Barth, 11.12.08):

Wie nicht anders zu erwarten, hat die Ausstrahlung der Dokumentation über die Selbsttötung im britischen Fernsehen hierzulande Irritationen (vgl. dazu im Übrigen auch das Statement der Deutschen Hospizstiftung) ausgelöst.

Man/frau mag über die Inszenierung streiten, aber eines dürfte hinreichend klar sein: Der Sterbende verliert durch die Veröffentlichung des Dokumentarfilms nicht (!) seine Würde, mal ganz davon abgesehen, dass offensichtlich der Sterbende hierzu sein Einverständnis erteilt hat. Hier werden Erinnerungen an die Rechtsprechung des BVerwG zur Peep-Show-Problematik aus dem Jahre 1981 (BVerwGE 64,274) wach. Es muss darauf hingewiesen, dass der Begründungsansatz des BVerwG in seiner Ersten Peep-Show-Entscheidung erhebliche Kritik erfahren hat, so dass dann in der Folge in der Zweiten Entscheidung aus dem Jahre 1990 (BVerwGE 84, 314) die Frage eines Menschenwürdeverstoßes offengeblieben ist und vielmehr ausschließlich auf die „Sittenwidrigkeit“ abgehoben wurde.

Auch hier zeigt sich einmal mehr, dass in der „Würde des Menschen“ ein Argument erblickt wird, mit dem erkennbar mit einem Hinweis hierauf eine sachliche Diskussion im Vorfeld nicht mehr geboten erscheint. Dem ist mitnichten so, mag es auch mittlerweile populär geworden sein, das Argument von der „Würde“ gleichsam als Notbremse in einer Debatte einführen zu wollen. Hier sind den Diskutanten ein wenig mehr an Argumentationslasten aufzuerlegen, bevor diese mit dem Superargument gehört werden können.


Ausgabe 6/2008 erschienen.

Auf dem nachfolgenden Link können Sie das aktuelle Inhaltsverzeichnis mit einem kurzen Abstract zu den einzelnen Beiträgen nachlesen.

Quelle: btprax.de >>> http://www.btprax.de/cnt/btprax_inhalt.php?select_ausgabe=6&select_jahr=2008 <<< (html)


Offener Brief an Herrn Montgomery, Vize-Präsident der BÄK: Menschenrecht auf den eigenen Tod gibt es nicht…(?)

v. Lutz Barth

Ein Menschenrecht auf den eigenen Tod gäbe es nicht, so der O-Ton vom Vizepräsidenten der BÄK, Frank Ulrich Montgomery (Quelle: in,  >>> www.hwelt.de/c/content/view/2913/70/ <<<)

Auch wenn Sie, verehrter Herr Montgomery, in Ihrem obigen Statement die kommerzielle Sterbehilfe (hier: die Fälle um R. Kusch) anprangern, scheint es an der Zeit zu sein, die Diskussion um die Rechtsfragen eines selbstbestimmten Tods etwas vitaler zu führen.

Es ist unverantwortlich, wie hier kunstvoll auf der Klaviatur des Rechts gespielt wird. Die Debatte um die Sterbehilfe „verflacht“ zusehends und einige Funktionäre der BÄK müssen sich schon fragen lassen, ob es ihnen überhaupt daran gelegen ist, sich den fundamentalen Rechtsfragen zu stellen. Von dieser Kritik sind Sie nicht ausgenommen und es ist nachhaltig zu kritisieren, dass schlicht Aussagen ins Blaue hinein getätigt werden, ohne dass auch nur im Ansatz erkennbar ist, welche Bedeutung Sie und manche Ihrer Kollegen (allein voran auch die Berufsethiker) dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht des Patienten beizumessen gedenken.

Es steht zu befürchten an, dass das unlängst zwischen den Kirchen und der BÄK geführte „Spitzengespräch“ nunmehr seine volle Wirkung entfaltet. Unter dem Deckmantel des Arztethos werden höhere sittliche Werte aktiviert, die unmittelbar ihre Legitimation aus der „Heiligkeit des Lebens“ schöpfen. Dies kann, darf und ist vor allem in einer säkularisierten Gesellschaft nicht der Maßstab für eine Reichweitenbestimmung patientenautonomer Erklärungen.

Der Gesetzgeber sollte tunlichst schnell einschreiten, damit die Ärzteschaft und freilich auch damit Sie eine verbindliche Orientierung über die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts erhalten.

Und – mit Verlaub Herr Montgomery: Selbstverständlich kann in der Sterbehilfe ein Akt der Nächstenliebe erblickt werden und es sollte Sie nachdenklich stimmen, dass auch die jüngste Umfrage unter Ihren Kollegen hieran kein Zweifel aufkommen lässt. Dieses Ergebnis mag nun Ihre individuelle berufsethische Seele auf das Empfindlichste berühren – abermals mit Verlaub: dies werden Sie aushalten müssen, denn Ihnen kommt qua Funktionärstatus nicht die Berechtigung zu, ethische Supergrundrechtsschranken in einer aufgeklärten Gesellschaft zu institutionalisieren und zwar weder für uns als Bürger und Bürgerinnen noch gegenüber Ihrer Kollegenschaft.

Ein wenig mehr Bescheidenheit ist hier anzumahnen, so dass es geboten erscheint, an die damaligen Worte des BGH aus dem Jahr 1957 zu erinnern: „Niemand darf sich zum Richter in der Frage aufwerfen, unter welchen Umständen ein anderer vernünftigerweise bereit sein sollte, seine körperliche Unversehrtheit zu opfern, um dadurch wieder gesund zu werden. Diese Richtlinie ist auch für den Arzt verbindlich. Zwar ist es sein vornehmstes Recht und seine wesentlichste Pflicht, den kranken Menschen nach Möglichkeit von seinem Leiden zu heilen. Dieses Recht und diese Pflicht finden aber im grundsätzlichen freien Bestimmungsrecht des Menschen über seinen Körper ihre Grenze. Es wäre ein rechtswidriger Eingriff in die Freiheit und Würde der menschlichen Persönlichkeit, wenn ein Arzt – und sei es auch aus medizinisch berechtigten Gründen – eigenmächtig und selbstherrlich eine folgenschwere Operation bei einem Kranken, dessen Meinung rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dessen vorherige Billigung vornähme.“

Der Umstand, dass Sie innerhalb weniger Wochen vermehrt die Gelegenheit hatten, ihre Visionen publikumswirksam der Öffentlichkeit vorzutragen (ich denke hier insbesondere an den unseligen „Auftritt“ in der Sendung Hart aber Fair von Plasberg), führt nicht dazu, dass ihre Grundannahmen gehaltvoller werden. Es ist schon bezeichnend, dass Sie unbeirrt Ihren verfassungsdogmatisch höchst bedenklichen Weg fortsetzen und so durchaus der These neue Nahrung geben, dass Sie und einige ihrer Kollegen sich (bei gelegentlich tatkräftiger Unterstützung von Rechtsgelehrten) auf einer Mission befinden, die allerdings zum Scheitern verurteilt ist. Die Arztethik – mag diese auch im intraprofessionellen Raum von Ihnen mitdefiniert werden – ersetzt nicht die geschriebene Verfassung!

In einer aufgeklärten Gesellschaft tragen Sie in einem höchst bedenklichen Maße dazu bei, dass Ängste bei den Patienten geschürt werden, letztlich einen nicht selbstbestimmten Tod sterben zu dürfen.

Vielleicht finden Sie in den Reihen Ihrer Kollegen Gesprächspartner, die Ihnen ein stückweit den Inhalt, die Bedeutung und die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts näher bringen können. Die Kirchen selbst sind hierbei denkbar ungeeignet, Ihnen eine Wertekultur in einer säkularen und vor allem pluralen Gesellschaft zu vermitteln, da zentrale Dogmen nicht zur Disposition stehen und mit einem Absolutheitsanspruch versehen sind.

Insofern sollten Sie das Gespräch „in der Welt“ mit Ihren Kollegen führen und nicht im „Elfenbeinturm“ mit Funktionären und Vertretern der beiden großen verfassten Amtskirchen einer arztethischen Werthaltung frönen, die sich so in der Realität nicht widerspiegelt.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Barth, 10.12.08

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Das Dokument ist zur weiteren Veröffentlichung freigegeben.

Lutz Barth, 10.12.08


Nachgefragt bei der Berliner Ärztekammer

Liebe UserInnen unserer Webseite!

Der Unterzeichnende hat heute die Möglichkeit genutzt, sich mit der Pressestelle der Ärztekammer Berlin über den mittlerweile in der Öffentlichkeit „hohe Wellen“ schlagenden Fall über die Problematik der Patientenverfügung ins Benehmen zu setzen.

Das Gespräch verlief außerordentlich konstruktiv und ich halte es für ein Gebot der Redlichkeit, hierauf auch entsprechend hinzuweisen.

Auch wenn die diesseitige Rechtsposition in dem konkreten Fall unverrückbar ist und ich mich persönlich für eine nachhaltige Streitkultur in dieser Frage einsetze, wurde doch innerhalb des Gespräches klar, dass es der Ärztekammer Berlin seinerzeit darauf ankam, mit der Regelung in § 16 der Berliner Ärzteordnung die Bedeutung des patientenautonomen Willens in den Fokus der ärztlichen Betrachtung zu rücken. Hierfür dürfte in der Tat einiges sprechen, da immerhin die Ärztekammer Berlin eine Regelung in ihre Berufsordnung aufgenommen hat, die sich so jedenfalls in keiner der anderen Berufsordnungen – auch nicht in der Musterberufsordnung der BÄK – wieder findet.

Das nunmehr die Regelung des § 16 Abs. 2 der Berufsordnung für die Berliner Ärzte vom grammatikalischen Wortlaut her genau das Gegenteil bewirkt hat und dies so auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, ist hinreichender Anlass für die Ärztekammer Berlin, sich der Problematik erneut anzunehmen.

Ich denke, dass wir als Diskutanten in dem bedeutsamen Kulturkampf um die Würde und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten vielleicht auch ein stückweit Verständnis dafür aufbringen sollten, dass hier die Ärztekammer Berlin bemüht war, eine den Interessen aller Beteiligten berücksichtigende Regelung auf den Weg zu bringen.

Ich selbst will den „Stab“ als solchen nicht über das redliche Bemühen der Ärztekammer brechen, ohne hier aber an meiner unverrückbaren Rechtsposition festzuhalten.

Vielleicht sollte die Ärzteschaft insgesamt den weiteren Dialog mit den anderen Professionen suchen, um so ein stückweit mehr zur Rechtssicherheit ihrer Mitglieder beitragen zu können und hier scheint gerade der allseits geschätzte und renommierte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz eine der vornehmsten Adressen zu sein; dies auch insbesondere deshalb, weil er der stellvertretende Vorsitzende der bei der BÄK angesiedelten Zentralen Ethikkommission ist.

Ich gehe nach dem Gespräch mit der Pressestelle der Ärztekammer Berlin davon aus, dass das Problem erkannt wurde und hier sicherlich in absehbarer Zeit Abhilfe geschaffen wird. Die Motive der Ärztekammer Berlin nach mehr Rechtssicherheit waren und sind ohne Frage nachhaltig zu begrüßen, so dass ich der Ärztekammer ohne Häme wünsche, sich auf einen grammatikalischen Wortlaut zu verständigen, der ihrem Anliegen und den wohlverstandenen Interessen der den Ärzten anvertrauten Patienten auch tatsächlich gerecht wird.

Und - wir mögen auch aufrichtig sein: Eine juristische Regelung ist nun beileibe nicht einfach und erinnern wir uns auch selbstkritisch daran, dass nicht wenige Juristen selbst in der Frage der Absicherung der patientenautonomen Entscheidung am Lebensende durchaus die Orientierung verloren haben. Besinnen wir uns auf das, was gefordert ist: eine verfassungskonforme Regelung!

Lutz Barth, 10.12.08


LG Ulm: Genehmigungspflicht eines Desorientiertenüberwachungssystems: hier Funkchip sowie zum Zurückhalten der Betroffenen in einem Altenzentrum

LG Ulm, Beschl. v. 25.6.2008 (Az. 3 T 54/08)

Quelle: Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht

Das Dokument ist frei zugänglich!

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OLG Brandenburg: Sendechip im Schuh eines Demenzpatienten zulässig

OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.06.06 (Az. 11 Wx 59/05)

Quelle: Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Schlüsselmolekül bereitet Weg für epileptische Anfälle

Internationale Studie zeigt möglicherweise, wie man verhindern kann, dass das Krampfleiden chronisch wird. >>>

Quelle: uni-bonn.de >>> Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Pressemitteilung v. 09.12.08 <<< (html)


Lauter Fehldiagnosen bei Parkinsonpatienten?

Quelle: Medizin-online.de >>> DNP - Der Neurologe & Psychiater, 09.12.2008  <<< (html)


„Angereichertes Opium fürs Volk“? – der Liefertermin rückt näher!

Mit Spannung darf die neue Instruktion der vatikanischen Glaubenskongregation zu zentralen bioethischen Fragen erwarten werden. Noch drei Tage, dann wird die „Dignitas personae“ präsentiert und es steht zu vermuten an, dass dadurch der Kulturkampf um die Würde des Menschen nochmals an Intensität zunehmen wird. Die bisherige Verlautbarung Donum vitae aus dem Jahre 1987 – seinerzeit noch unter dem damaligen Präfekten Joseph Ratzinger auf den Weg gebracht – beflügelte nicht wenige Moralisten und Ethiker zu neuen Höhen in dem fortwährenden Diskurs über Werte. Ohne Frage: die Lektüre des Donum vitae war durchaus spannend, ermöglichte das mehr oder minder intensive Lesestudium doch tiefere Einsichten in die eigentümliche geistige Welt der Katholiken und wie nicht anders zu erwarten, wurde die staatliche Gesetzgebung „gerügt“. Zuweilen erweist sich gar die Gesetzgebung als „unfähig“, „Moralität zu garantieren, die den naturgemäßen Erfordernissen der menschlichen Person und den "ungeschriebenen Gesetzen" entspricht, die der Schöpfer in das Herz des Menschen eingeprägt hat.“

Was dürfen wir von der neuen Instruktion erwarten? Die bioethische Debatte ist vorangeschritten und am 12. Dezember werden wir es erfahren und selbstverständlich darüber berichten und dazu Stellung beziehen.

Lutz Barth, 09.12.08


Gesetz der Angst - Patientenverfügungen können nur ein Notbehelf sein

v. Dirk Lüddecke, in Sueddeutsche.de v. 08.12.08 >>> http://www.sueddeutsche.de/455385/382/2668205/Gesetz-der-Angst.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.12.08):

Der Artikel ist lesenswert, auch wenn er insoweit keine neuen Einsichten zutage fördert. Diskussionswürdig allerdings scheint der Hinweis zu sein, dass nunmehr ein „neues“ Argument mit Blick auf die Rechtssicherheit u.a. auf Seiten der Ärzteschaft eingeführt wird: Das die Ärzte an der (Rechts)Unsicherheit am Lebensende „leiden“, mag noch nachvollziehbar sein, wenngleich der Hinweis darauf, dass ihr Wunsch nach mehr Rechtssicherheit insofern verständlich sei, weil dieser quasi im  Rechtssystem selbst erzeugt werde, wenn angehende Juristen die Spezialisierung im Medizinrecht empfohlen werde, scheint mir doch nun etwas „platt“ zu sein.

Hier wird das immer mal wieder diskutierte problematische Verhältnis zwischen den Ärzten und Juristen angesprochen, in dem gelegentlich behauptet wurde, dass das Arztstrafrecht seltsam hässliche Blüten treibe. Der nunmehr öffentlich gewordene Fall im Bezirk der Berliner Ärztekammer hingegen dokumentiert, dass vielfach die Rechtsunsicherheit darauf zurückzuführen ist, dass die Rechtslage schlicht fehlinterpretiert wird. Es nützt kein allgemeines Wehklagen: der Heileingriff – mag er auch noch so kunstvoll und damit lege artis durchgeführt worden sein – ist und bleibt zunächst tatbestandlich eine Körperverletzung und dies gilt freilich auch für die Therapie am Ende eines verlöschenden Lebens. Erst der aufgeklärte Patient mit seiner Einwilligung lässt den Heileingriff „sanktionslos“ werden und dies ist ein über Jahrzehnte hinweg gesicherter „Befund“ und nicht eine Folge der im Rechtssystem vermeintlich selbst erzeugten Rechtsunsicherheit, nur weil angehende Juristen sich etwa auf das Medizinrecht spezialisieren. Der Wille des Patienten ist entscheidend und insofern ist die Patientenverfügung als Ausdruck einer selbstbestimmten Entscheidung eben kein Notbehelf, sondern im Zweifel der dokumentierte Wille des Patienten! Und mit Verlaub: Sprache ist in der Tat verräterisch. Es geht nicht darum, dass die Ärzte zu selbstlosen „Erfüllungsgehilfen“ des Patientenwillens werden, denn die patientenautonome Verfügung kann eben nicht zur Fremdbestimmung führen, so wie der selbst auferlegte Fürsorgeanspruch der Ärzte nicht dazu führen kann, den Patienten mit einer auch in seinem Interessen liegenden Behandlung zu „beglücken“. Sofern der Patient allerdings seine Einwilligung in eine auch ärztlich gebotene Heilbehandlung versagt, hat sich der Arzt bzw. die Ärztin hieran strikt zu halten und dies hat mit einer „Erfüllungseigenschaft“ rein gar nichts zu tun.


LSG Hessen: Pflegegeld muss nicht am Ersten eines Monats auf dem Konto sein

Hessisches LSG. Urt. v. 30.10.08 (Az. L 8 P 19/07)

Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil v. 30.10.08 entschieden, dass die Zahlung (Überweisung) des Pflegegeldes am Ersten eines Monats ausreichend ist.

Quelle: Kostenlose-Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7099.htm <<< (html)


Fachkongress Pflege, 23. und 24. Januar 2009, Maritim proArte Hotel Berlin

Weiter Informationen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Quelle: Heilberufe-Kongresse.de >>> http://www.heilberufe-kongresse.de/kap02/index.html <<< (html)


Neue Debatte über Organspende in Deutschland gefordert

„Der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Hans Lilie, hat eine intensive gesellschaftliche Debatte über Organtransplantationen angeregt.“ >>>

Weiter dazu mit dem nachfolgenden Link

Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 08.12.08 <<< (html)


Befragung zu älteren Pflegekräften im Internet

Jörg Feldmann, Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
 

Machbarkeitsstudie "Demografischer Wandel in der Pflege"

Eine Online-Befragung von Führungskräften im Pflegebereich ist Teil der Machbarkeitsstudie "Demografischer Wandel in der Pflege". Die Studie im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen soll Handlungsbedarfe ermitteln und Wege aufzeigen, mit denen sich die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit älterer Pflegekräfte verbessern lässt. Der Fragebogen ist zwischen dem 8. und 22. Dezember 2008 unter www.komega.de/Umfrage freigeschaltet. >>>

Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link

Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news292901 <<< (html)


Hausarzt-Atteste helfen bei Pflegeeinstufung

„Mit der Pflegereform haben sich einige Vorteile für pflegebedürftige Patienten ergeben. So müssen die Pflegekassen Anträge zügiger bearbeiten, und selbst bei Pflegestufe Null können Patienten zum Teil auf Unterstützung hoffen. Gerade für diese Menschen spielt der Hausarzt eine wichtige Rolle.“ >>>

v. Rebekka Höhl (Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 08.12.08 <<< (html)


Kreative Lösungen für Bedürfnisse alter Menschen im Norden

Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 08.12.08 <<< (html)


Patientenautonomie und rechtswidrige Körperverletzung - Was uns nachdenklich stimmen sollte!

Ist es nicht verwunderlich, dass die große Gemeinde der gutmeinenden Ethiker und Hobbyphilosophen beredt schweigt, wenn gleichsam „Internas“ aus den Ärztekreisen öffentlich werden?

>>> weiter dazu >>> (html)


Für die Patientenautonomie!
Patientenverfügungsgesetz – Gesetzgeber muss endlich handeln! Genug der Debatten!

Ungeachtet der Frage, ob die „geschäftsmäßige Förderung“ des Suizids unter Strafe zu stellen ist, bleibt insbesondere die Angeordnetengruppe um den CDU-Politiker Bosbach aufgefordert, ihre Blockade bei der Wahrnehmung des grundrechtlichen Schutzauftrages mit Blick auf die vorbehaltlose Gewährung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten aufzugeben. Der von Bosbach u.a. präsentierte fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zum Patientenverfügungsgesetz dokumentiert erhebliche Defizite. Nicht umsonst hat dieser Entwurf erhebliche Kritik erfahren und die Parlamentarier sind aufgerufen, sich zu einem „Kompromiss“ durchzuringen. Dieser gebotene Kompromiss wird sich einzig an dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu orientieren haben, zumal es keinen staatlichen Zwang zum Leben gibt. Nehmen wir das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ernst, dann kann es nur einen Kompromiss aus den beiden Entwürfen (Stünker und Zöller u.a.) geben. Alles andere – insbesondere eine Reichweitenbeschränkung – ist schlicht und leider auch ergreifend verfassungsrechtlich unzulässig. Warum dies nicht verfassungsrechtliches „Allgemeingut“ ist, bleibt aus dogmatischer Sicht im Unklaren und kann nur dadurch erhellt werden, wenn wir uns die Botschaften mancher Ethiker und Juristen anschauen. Hier schwingen sich Missionare auf, uns ihre Heilslehren von einem ethisch akzeptierten Sterben näher zu bringen – ohne allerdings zu erkennen, dass der mündige Patient dieser ethischen Unterweisung nicht bedarf.

Was ist gefordert?

Ein Patientenverfügungsgesetz, dass den selbsternannten Hobbyphilosophen zumindest eine Orientierung darüber geben kann, welchen Stellenwert unsere Verfassung dem Selbstbestimmungsrecht beimisst. Konzentrieren wir uns auf das, was eigentlich in der Debatte gefordert ist: die Umsetzung verfassungsrechtlicher Grund(er)kenntnisse!

Mögen auch Professoren aus verschiedenen Professionen uns an ihrem Verkündungsauftrag teilhaben lassen, so verbleibt es bei der abermals schlichten Erkenntnis, dass ihre Botschaften durch das geltende Verfassungsrecht in einem ganz erheblichen Maße relativiert werden. Es stellt sich zunehmend als ein echtes Ärgernis dar, wenn hochrangige Persönlichkeiten meinen, mit ihrer (hausbackenen) Philosophie unübersteigbare Hürden für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten errichten zu wollen. Ist es da despektierlich, von „Sendboten“ zu sprechen?

Ich meine nein und es ist hohe Zeit, dass nunmehr das Gesetz auf den Weg gebracht wird. Es gibt eigentlich nichts, was in dem Wertediskurs noch zu diskutieren wäre. Aktivitäten sind gefordert, mag auch die eine oder andere berufsethische „Seele“ der Diskutanten einen begrenzten „Schaden“ davon tragen. Dies erscheint mir im Vergleich dazu, dass ein autonomer Patient erst nach monate- oder jahrelangen Prozessen selbstbestimmt sterben darf, eher als das geringere Übel.

Da darf es nicht verwundern, wenn zunächst in einem „Sterbetourismus“ die Lösung des „Problems“ erblickt wird, so wie seinerzeit im „Abtreibungstourismus“.

Lutz Barth, 07.12.08


Nochmals: Ärztekammer Berlin ist (!) zum Handeln verpflichtet!

Aus gegebenem Anlass darf ich im Nachgang zur diesseitigen Mitteilung vom gestrigen Tage (siehe unten) darauf hinweisen, dass die Ärztekammer Berlin selbstverständlich verpflichtet ist, die Regelung des § 16 Abs. 2 der Berufsordnung für die Berliner Ärzte zu ändern.

Der Passus 

„Unbeachtlich sind Verfügungen und Erklärungen, die (…)

-          den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verlangen, obwohl der Zustand des Patienten nach allgemeiner Erfahrung eine Besserung im Sinne eines umweltbezogenen Lebens, die Wiederkehr der zwischenmenschlichen Kommunikation und ein Wiedererstarken des Lebenswillen erwarten lässt.“

ist ersatzlos zu streichen, da hierdurch der rechtserhebliche Wille des Patienten für unbeachtlich erklärt wird. Dieser Passus ist ein Novum dergestalt, als dass hier expressis verbis die Berliner Ärzte in einer Berufsordnung zum rechtswidrigen Handeln „verpflichtet“ wird, das eigentlich eine strafrechtliche Sanktion nach sich führt.

Nach diesseitiger fester Rechtsüberzeugung ist die Ärztekammer Berlin zum sofortigen Handeln aufgerufen, diese unsägliche Bestimmung in der Berufsordnung zügig zu streichen. Die intraprofessionelle Normsetzungsbefugnis der Kammer führt keinesfalls dazu, in verfassungsrechtlich geschützte Rechte Dritter einzugreifen und hierbei die verfasste Ärzteschaft der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen.

In diesem Sinne sollte die Ärztekammer Berlin den Hinweis in der staatsanwaltschaftlichen Verfügung als Anlass für zügiges Handeln nehmen, zumal kein Zweifel daran besteht, dass hier der Arzt rechtswidrig gehandelt hat. Die Kammer wäre insoweit schlecht beraten, dass Problem „aussitzen“ zu wollen.

Lutz Barth, 06.12.08


Großherzog Henri, der neue Held aus Luxemburg

Quelle: kath.net >>> Mitteilung v. 05.12.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Der Großherzog hat bekanntermaßen seine Unterschrift zu einem Gesetz, in dem die Sterbehilfe erlaubt worden ist, verweigert. Ob dies „heldenhaft“ war, steht jedenfalls in einer Demokratie nachhaltig zu bezweifeln und insofern ist es ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, dass eine Verfassungsänderung in Luxemburg beabsichtigt ist, wonach ein Vetorecht künftig nicht mehr möglich ist.

Hierzulande scheint es auch an der Zeit zu sein, endlich das Patientenverfügungsgesetz auf den Weg zu bringen. Zugleich sollte die Möglichkeit genutzt werden, über die Zulässigkeit der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Patienten bei Vorliegen bestimmter Situationen konkret nachzudenken. Hierbei dürfte des "Volkes Wille" nicht ganz unbeachtlich sein, zumal in dieser Frage kein ethisches Monopol der Ärzteschaft oder der Kirchen begründet ist. Die Umfragen sowohl unter den Bürger und Bürgerinnen als auch bei der Ärzteschaft sind überdeutlich und von daher mögen sich die ethischen Vordenker in der Gegenwart ein wenig bescheiden, wenn es darum geht, ein zwingend notwendiges Gesetz zu "torpedieren".


Das Igl-Rechtsgutachten – ein weiterer „Meilenstein“ in der Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsberufe?

Das mittlerweile vorgelegte neuerliche Rechtsgutachten von Igl über die weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit bringt nach diesseitiger Auffassung zunächst nur eine Orientierung über die Möglichkeiten einer Neuordnung der Gesundheitsfachberufe, zumal die nach wie vor bestehenden „Rechtsunsicherheiten“ mit dem Gutachten nicht geklärt worden sind (gemeint sind hier die straf- und zivilrechtlichen Hürden einer Neuordnung, die ausdrücklich von der gutachterlichen Expertise ausgenommen sind).

Mag auch Igl in gewisser Weise Recht mit seiner Annahme haben ... >>> weiter

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Das zwiespältige Verhältnis des Deutschen Pflegerats (DPR) zu den Arzthelferinnen

„Arztentlastende Modelle wie „AGnES“ oder „VERAH“ („Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis“) seien zu sehr dem „alten, arztzentrierten“ Denken verhaftet: „Im Prinzip ist AGnES nur der verlängerte Arm des Hausarztes und  kein wirklich neues Versorgungsmodell“, so die Präsidentin Müller in dem aktuellen DPR-Newsletter 12/2008.

Geht des nach dem Willen der Präsidentin des DPR, so scheint die große Gruppe der Arzthelferinnen von dem emanzipatorischen Prozess der Pflege ausgenommen. Dies ist aber wenig sachgerecht, zumal der „verlängerte Arm des Hausarztes“ durchaus eine zentrale Rolle etwa bei der Betreuung hochaltriger und multimorbider Patienten – etwa in stationären Einrichtungen – wahrnehmen kann, wie laufende Evaluation der verschiedenen Projekte nachhaltig belegt. Überdies kann kein Zweifel daran bestehen, dass auch die Arzthelferin „lernfähig“ ist und sofern diese sich formell und materiell weiter qualifiziert, bestehen in der Tat keine Bedenken, wenn und soweit diese durch ihre Arbeitgeber über den Weg der ärztlichen Delegation in Teilbereichen bestimmte „ärztliche Aufgaben“ wahrnehmen. Selbstredend ist hierbei, dass die Ärztin resp. der Arzt hierbei die Gesamtverantwortung tragen und dies scheint aus der Sicht der DPR der springende Punkt in der Debatte zu sein. Es geht einzelnen Aktiven in den verschiedenen Gesundheitssektoren nicht gleich und immer darum, der Substitution ärztlicher Leistungen das Wort zu reden, so dass künftig die „Schwestern“ neben den „Halbgöttern in Weiß“ gleichsam auf Augenhöhe thronen. Der hohe Stellenwert der Pflege bemisst sich nicht ausschließlich daran, dass diese genuin ärztliche Aufgaben wahrzunehmen gedenkt. Die Arzthelferinnen sehen zu Recht ihre Aufgabe und Verantwortung in einem therapeutischen Team des Hausarztes und leisten so einen ebenso wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft, der keinesfalls zu unterschätzen ist.

Das skeptische Votum des DPR gegenüber arztentlastenden Modellen dürfte wohl eher dem Umstand geschuldet sein, dass sich hier gewissermaßen eine Konkurrenzsituation mit der zunehmenden und begrüßenswerten Emanzipation der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen aufgetan hat. Dies wird der DPR „aushalten“ müssen, zumal kein Zweifel daran bestehen kann, dass eine Substitution ärztlicher Aufgaben eher das Risiko für den Patienten erhöht, sofern nicht für eine ganz bodenständige formelle und materielle Qualifikation Sorge getragen wird.

Insofern ist auch das Votum etwa der Präsidentin des Verbandes Medizinischer Fachberufe e.V., Sabine Rothe, durchaus sympathisch:

„Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt die Erweitung der Delegation von Leistungen, spricht sich aber gegen eine Substitution aus. Wir haben dazu den Begriff des therapeutischen Teams geprägt. Damit verbinden wir einen Teamgedanken, der sich nicht auf Organisieren und Verwalten hier und Diagnostizieren und Behandeln dort beschränken lässt. Vielmehr muss in einem Praxisteam – das aus Arzt und nichtärztlichen Mitarbeiter/innen besteht – das Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass das Team bei allen Aufgaben enger zusammen rückt, dass Aufgaben eigenständig durch Medizinische Fachangestellte übernommen werden. In einem Team muss eine Praxisphilosophie erarbeitet werden, die auch settingbezogene Ansätze einschließt.“

(Quelle: vmf-online >>> Agnes &. Co in der Diskussion v. 05.11.08 (html) <<<)

Die Neuordnung der Gesundheitsberufe und der auf sie ggf. zukommenden Aufgaben schließt die große Berufsgruppe der Medizinischen Fachangestellten ein und dies ist angesichts einer wünschenswerten „Lotsenfunktion“ des Hausarztes in der Versorgungslandschaft durchaus positiv.

Lutz Barth, 05.12.08


VGH: Heimleiter darf mehrere Heime leiten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof; Urt. v. 22.10.08 (Az. 12 B 07.383)

Quelle: >>> http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7089.htm <<< (html)


§ 16 Beistand für den Sterbenden - Patientenverfügung (Patiententestament) der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin rechtswidrig (!?)

Die Ärztekammer Berlin hat im Vergleich zu den anderen Ärztekammern in ihrer ärztlichen Berufsordnung einen „Sonderweg“ eingeschlagen, der spätestens mit einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Berlin v. 20.09.08 zu „verlassen“ ist. Ich darf hier insoweit auf die Pressemittelung des HVD v. 02.12.08 Nr. 5888 inhaltlich Bezug nehmen.

Während alle anderen Kammerbezirke überwiegend den grammatikalischen Wortlaut der Musterberufsordnung der BÄK über die Regelung des Beistandes für den Sterbenden übernommen haben, hat sich sie Kammer in Berlin offensichtlich dazu veranlasst gesehen, einen weiteren Passus über den Umgang mit einer Patientenverfügung mit in die Berufsordnung aufzunehmen, der nachstehend wie folgt im Originaltext wiedergegeben wird:

 

§ 16 Beistand für den Sterbenden -Patientenverfügung (Patiententestament)

(1) Der Arzt darf – unter Vorrang des Willens des Patienten – auf lebensverlängernde Maßnahmen nur verzichten und sich auf die Linderung der Beschwerden beschränken, wenn ein Hinausschieben des unvermeidbaren Todes für die sterbende Person lediglich eine unzumutbare Verlängerung des Leidens bedeuten würde. Der Arzt darf das Leben des Sterbenden nicht aktiv verkürzen. Er darf weder sein eigenes noch das Interesse Dritter über das Wohl des Patienten stellen.

(2) Eine Patientenverfügung (Patiententestament) mit Selbstbestimmung im Vorfeld des Todes, die der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte verfasst hat, ist für den Arzt verbindlich, es sei denn, es sind konkrete Anzeichen erkennbar, dass der Wille des Patienten sich geändert haben könnte. Soweit möglich, soll der Arzt Erklärungen von Bezugspersonen berücksichtigen.

Unbeachtlich sind Verfügungen und Erklärungen, die

- dem Arzt ein rechtswidriges Verhalten zumuten oder

- den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verlangen, obwohl der Zustand des Patienten nach allgemeiner Erfahrung eine Besserung im Sinne eines umweltbezogenen Lebens, die Wiederkehr der zwischenmenschlichen Kommunikation und ein Wiedererstarken des Lebenswillen erwarten lässt.

Hier wäre sicherlich der Ärztekammer Berlin anzuraten gewesen, den Absatz 2 vorbehaltlos zu streichen, da in ihm beachtliche und kaum hinzunehmende Rechtsirrtümer offen zutage treten. Die Einstellungsverfügung der StA Berlin dokumentiert in aller Deutlichkeit einen „Verbotsirrtum“ des Berliner Arztes, der allerdings nicht entschuldbar war. Gleichwohl sah sich die StA veranlasst, dass Ermittlungsverfahren einzustellen, weil einerseits die Schuld als gering anzusehen sei und andererseits kein öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung bestand.

Die StA Berlin hat bei ihrer Entscheidung allerdings dem beschuldigten Arzt zugute gehalten, dass die Ärztekammern es bisher unterlassen haben, die Ärzteschaft über die relevante und damit einschlägige Rechtslage aufzuklären. Besonders nachdenklich muss aber freilich stimmen, dass die StA Berlin völlig zu Recht darauf hinweist, dass etwa die ärztliche Berufsordnung in Berlin „diverse Unklarheiten“ für die Ärzte schafft. Dieser Hinweis der StA Berlin verdient vollen Respekt und es war insofern hohe Zeit, hierauf aufmerksam gemacht zu haben.

Es ist keine Frage: § 16 Abs.2 der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin ist schlicht rechts- und verfassungswidrig, in dem er die Verfügungen und Erklärungen des Patienten für „unbeachtlich“ erklärt, wenn und soweit der Zustand des Patienten nach „allgemeiner Erfahrung eines Besserung im Sinne eines umweltbezogenen Lebens, die Wiederkehr der zwischenmenschlichen Kommunikation und ein Wiedererstarken des Lebenswillen erwarten lässt.“

Die Ärztekammer Berlin ist dringend daran zu erinnern, dass einzig der Patient darüber entscheidet, ob er eine Behandlung wünscht oder diese entsprechend ablehnt. Die Ärztekammer Berlin kann und vor allem darf sich nicht über den Willen des Patienten hinwegsetzen und insofern ist es mehr als bedauerlich, dass mit einer ärztlichen Berufsordnung eklatante Rechtsirrtümer aufrechterhalten werden und die Berliner Ärzteschaft „an sich“ gehalten wären, sich an ihre Berufsordnung zu halten.

Was also bleibt?

Die Ärztekammer Berlin sollte schleunigst ihre ärztliche Berufsordnung abändern und ihre Kammermitglieder auf die aktuelle Rechtslage (die seit Jahrzehnten besteht!) hinweisen, um so einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Berliner Ärztinnen und Ärzte nicht mit dem Vorwurf eines „nicht entschuldbaren Verbotsirrtums“ konfrontiert werden. Ohne hier die Einstellungsverfügung der StA Berlin vom Ergebnis her bewerten zu wollen, erscheint mir doch die Begründung ein deutlicher Hinweis darauf zu sein, dass hier ganz konkret und aktuell ein Entscheidungs- und Handlungsbedarf angezeigt ist, zumal in der Zukunft wohl nicht damit gerechnet werden darf, dass rechtswidrige Körperverletzungen strafrechtlich nicht sanktioniert werden.

Lutz Barth, 05.12.08

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Erhöhtes Krebs-Risiko bei Pflegepersonal in Schichtarbeit

Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 03.12.08 <<< (html)


Zypries sieht Einigungschancen beim Thema Patientenverfügung

Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 03.12.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 04.12.08):

Die Wahrnehmung der Bundesjustizministerin trügt nicht: in der Tat scheint das Thema Patientenverfügung noch einigen Parlamentariern „ein bisschen suspekt“ zu sein und dies liegt wohl auch an den kirchlichen Mahnungen. Nun – auch wenn wir die Mahnungen der Kirchen vernommen haben, verbleibt es freilich dabei, dass das Selbstbestimmungsrecht keinen ethischen Grundkonsens bedarf. Der Druck auf die Abgeordneten wird freilich noch dadurch verstärkt, in dem Hobbyphilosophen einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die Autonomie des Einzelnen ins Hintertreffen gerät. Die „Ethik“ beschreitet hier seltsame Wege – mögen diese uns allen auch mit blumigen Worten schön geredet werden. Auch wenn im Himmel keine Blumen welken, so doch auf Erden und es ist zuvörderst die Aufgabe des Gesetzgebers, hier seinen grundrechtlichen Schutzverpflichtungen nachzukommen. Für das Selbstbestimmungsrecht gibt es eine zentrale „Leitlinie“, die zudem verbindlich ist: das Verfassungsrecht. Dies mögen die Skeptiker eines Patientenverfügungsgesetzes endlich begreifen, auch wenn es schwer fallen mag und daher sollte nicht nur die „Kirche im Dorf gelassen werden“, sondern die selbsternannten Hobbyphilosophen sind aufgerufen, ein vorbehaltloses Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht abzugeben.


LSG Baden – Württemberg: Zur Übernahme der Kosten einer Abdominoplastik mit Straffung im Ober- und Unterbereich sowie Hüftregion und Neueinpflanzung des Nabels sowie Rekonstruktion der Mammae mittels größerer Silikonimplantate
(hier: Anspruch wurde verneint).

LSG Baden – Württemberg. Urt. v. 11.11.08 (Az. L 11 KR 3379/08 )

 Vorabveröffentlichung der demnächst online erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Bundeszentralstelle Patientenverfügung
Wallstr. 65, 10179 Berlin
Tel.: 0049 - (0)30 - 613904 -11, Fax: -36
http://www.patientenverfuegung.de

Staatsanwaltschaft: Berliner Ärztekammer mitverantwortlich für rechtswidrige Intensivbehandlung entgegen Patientenwillen

Die Weigerung des Oberarztes Dr. K., eine begonnene künstliche Beatmung und Ernährung entgegen einer Patientenverfügung abzubrechen, ist als vorsätzliche Körperverletzung zu werten. Dies geht aus einer Sachentscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft hervor, die dem Humanistischen Verband Deutschlands vorliegt. Entscheidende Mitschuld trifft danach die Berliner Ärztekammer, die im § 16 ihrer Berufsordnung bis heute Patientenverfügungen in bestimmten Situationen für „unbeachtlich“ erklärt. Anzeige erstattet hatte die Witwe des auf einer Intensivstation der Charité in Berlin-Mitte verstorbenen Günter Marquardt.
Der nierenkranke Patient hatte in einer Patientenverfügung festgelegt, dass Dialyse, Beatmung sowie künstliche Ernährung nicht länger erlaubt sind. Als sich sein Zustand nach einem Eingriff zunehmend verschlechterte und ihr Mann bewusstlos blieb, legte die bevollmächtigte Ehefrau Monika Marquardt die Patientenverfügung vor. Sie erwartete, dass man ihn nun friedlich sterben lassen würde. Der verantwortliche Arzt Dr. K. weigerte sich jedoch, dem nachzukommen. „Mir wurde das Wort `Euthanasie´ an den Kopf geworden und der Hinweis, `man sei hier doch nicht in Holland´“, berichtet die Ehefrau. Es folgten jahrelange zermürbende zivilrechtliche Verfahren und Ermittlungen. Nun stellt die Staatsanwaltschaft Berlin in einer Entscheidung vom 20. September 2008 fest: Der Arzt sei „verpflichtet gewesen …das Sterben des Patienten zu ermöglichen.“ Allerdings werde auf eine Anklage verzichtet. Zur Entlastung führe der Umstand, so die Berliner Staatsanwaltschaft, dass die „seitens der Ärztekammer Berlin verabschiedete Berufsordnung diverse Unklarheiten“ schafft.
RA Dieter Graefe, der die Mandantin Marquardt vertritt, kommentiert: „Die Staatsanwaltschaft hat klargestellt, dass ein Arzt, wenn er einen Patienten gegen dessen Willen behandelt, eine Straftat begeht, nämlich gefährliche Körperverletzung. Dies gilt selbst dann, wenn der Patient nicht schwer krank wäre. Ärzte, welche demgegenüber die Berufsordnung der Berliner Ärztekammer umsetzen, verletzen dieses Patientenrecht.“ Dr. Horst Groschopp, Präsident des HVD, hält das für skandalös: „Die Behauptung von hochrangigen Vertretern der Ärzteschaft, es bedürfe keiner gesetzlichen Klarstellung zur Patientenverfügung, erscheint dadurch in neuem, sehr fragwürdigem Licht“.

Fallgeschichte mit verwendbarem Foto: http://hpd.de/node/531 Kontakt RA Dieter Graefe: 030 318675-43

Quelle: Mitteilung vom 2.12.2008
V.i.S.d.P.: Gita Neumann, Referentin für Lebenshilfe
Wallstr. 61-65 • 10179 Berlin
Tel. 030.61 39 04-19 • Fax 030.61 39 04-36


Sterbehilfe
Fall Kusch – Behörden geben sensible Daten weiter

v. Oliver Schirg, in (Quelle: >>> Welt online Hamburg v. 02.12.08 <<< html)


Jubiläumsausgabe

150 Jahre Medizingeschichte in der MMW

Der Hausarzt heute


Das und vieles mehr lesen Sie in der MMW.

Interessante Beiträge (u.a. zur Palliatvmedizin, Schmerztherapie und Geriatrie u.v.m.) können downgeloadet werden (Pdf.-Format).

An dieser Stelle möchte ich mich hier ausdrücklich auch beim Verlag dafür bedanken, dass wir ggf. einen direkten Link auf einzelne Beiträge setzen dürfen.

Lutz Barth, 03.12.08

Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link >>> http://www.mmw.de/mmw/archiv/content-132652.html <<< (html)


Sterbehilfe bleibt in Frankreich verboten

Quelle: >>> ärzteblatt.de v. 02.12.08 <<< (html)


Was ist eine Insulinpumpe?

Aus dem Ärzteblatt der Landesärztekammer Baden – Württemberg

Quelle: >>> LÄK BW Stand 26.11.08 <<< (html)


Verletzung von Dokumentationspflichten und arbeitsrechtliche Konsequenzen

LAG Hamm, Urt. v. 10.05.07 (Az. 15 Sa 1991/06)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Wie frei ist der Mensch?

Ich darf folgenden Passus zitieren:

(…)

„Freiheit ist eine Gabe Gottes

Der Theologe und Ethiker Prof. Ulrich Eibach (Bonn) vertrat die Ansicht, dass Freiheit weniger eine Eigenschaft des Menschen als vielmehr eine Gabe Gottes sei. Der Mensch sei nicht grenzenlos frei, sondern frei, sich an Gott zu binden. Würde und Freiheit würden von Gott gewährt.

(…)

Quelle: >>> kath.net v. 01.12.08 <<< (html)

 

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Mit der Frage „Wie frei ist der Mensch?“ hat sich die Jahrestagung der Akademie für Psychotherapie und Seelsorge (APS) in Marburg kürzlich beschäftigt und der Psychotherapeut Andreas Brooks hat die „Hirndeuter“ kritisiert und zugleich  vor Wissenschaftsgläubigkeit gewarnt.

Hier indes wird vor der „Gläubigkeit“ insofern zu warnen sein, als dass die Freiheit des Menschen jedenfalls keine Gabe Gottes ist, sondern vielmehr ein seit Jahrhunderten mehr oder minder stark umkämpftes subjektives Recht eines jeden Einzelnen. Die Freiheit darauf reduzieren zu wollen, sich letztlich an „Gott“ binden zu können, dokumentiert ein seltsames Freiheitsverständnis und von daher erscheint es auch in den Gegenwartsdebatten immer wieder von Nöten, an den säkularen Staat zu erinnern.


Vatikan: Neue Bioethik-Instruktion

Am 12. Dezember präsentiert die Glaubenskongregation ihr Dokument “Dignitas Personae”.

Quelle: >>> kath.net v. 02.12.08 <<< (html)

Kurzer Hinweis:
Wir werden an dem Thema selbstverständlich „dran“ bleiben, L.B.


Patientenverfügungsgesetz – Aufforderung zum Dialog

Die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) hat sich in der Debatte zu Wort gemeldet. Wir haben darüber berichtet.

Die DGGG ruft auf Ihren Seiten zur gemeinsamen Diskussion auf. Wenn Sie mögen, können Sie sich hieran beteiligen. Sinnvoll erscheint es, im Vorfeld die Stellungnahme der DGGG zu lesen.

Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten der DGGG >>> http://www.dggg-online.de/diskussionsforum/index.php <<< (html)


Delegation oder Substitution? Pflege will heilkundliche Aufgaben

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerates hat auf dem KBV-Kongress „AGnES und Co: Wird die Schwester bald zum Doktor?“ am 30. Oktober in Berlin erneut für die Übernahme bestimmter heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachkräfte geworben.

Hierbei kommt das vom DPR in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Igl zur rechten Zeit, denn dieses wird – wie vordem das Gutachten des Sachverständigenrats zum Gesundheitswesen – als „Meilenstein“ gewertet. Die Pflege positioniert sich und sie scheint in der Politik und Gesellschaft angekommen, so jedenfalls die Einschätzung des Berufsverbandes.

Mehr dazu erfahren Sie im aktuellen >>> DPR-Newsletter 12/2008 (Quelle: DPR) <<< (pdf.)


Cave: Aggression auf der Akutstation!

„Um aggressiven Exzessen auf psychiatrischen Akutstationen wirksam zu begegnen, ist es nötig, kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen. Eine neue Studie zeigt, wie das gelingen könnte.“ >>>

v. Nadine Dreimüller und Klaus Mann

Quelle: medizin-online.de >>> In|Fo|Neurologie & Psychiatrie, 01.12.2008 <<< (html)


„Wie das Selbstbestimmungsrecht auf den Kopf gestellt werden soll“

… so lautet die Überschrift des aktuellen Editorials v. Robert Roßbruch in der Zeitschrift Pflegerecht 11/2008, S. 517.

Roßbruch nimmt hier den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf unter der Führung von dem „Kreuzritter“ Wolfgang Bosbach (CDU) zur Patientenverfügung ins Visier und sein Votum gleich zu Beginn seiner Ausführungen lässt keinen Zweifel aufkommen: nach Roßbruch ist der Gesetzentwurf „antiliberal, antidemokratisch, antisäkular, antipluralistisch, unsozial und verfassungswidrig“.

Mit anderen Worten: der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zum Patientenverfügungsgesetz ist schlicht durchgefallen und darf – nach dem Schulnotensystem – wohl mit „ungenügend“ bewertet werden. Der Entwurf kommt in seinen Konsequenzen einer „Pervertierung des staatlichen Lebensschutzes hin zu einem staatlich verordneten Lebenszwang gleich“, so Roßbruch und hier ist ihm vorbehaltlos beizutreten.

Die Frage allerdings, warum das Selbstbestimmungsrecht mit dem Gesetzentwurf auf den Kopf gestellt worden ist, ist von Roßbruch nur „zwischen den Zeilen“ angesprochen: der Entwurf versucht, die verfassungsrechtlich verbürgte Patientenautonomie auszuhebeln! Aber warum dies so ist, kann sinnhaft nur mit dem Hinweis auf das „Kreuzrittertum“ erschlossen werden. Und in der Tat: Nicht wenige Abgeordnete haben sich der Karawane der selbsternannten „Ethiker und Hobbyphilosophen“ angeschlossen, deren geistige „Führung“ in verschiedene professionellen Lagern beheimat ist und uns an ihrem Verkündungsauftrag teilhaben lassen. Dies ist für sich genommen nicht allzu problematisch, sofern sich in der Folge der Gesetzgeber als verfassungsfest und gegenüber dem mainstream einer neuen neopaternalistischen Wertekultur als standhaft erweisen wird. Nachdenklich muss allenfalls stimmen, dass auch Juristen vermehrt und immer wieder davor warnen, „dass wir das lieber mit dem Gesetz sein lassen sollten“ und hier ist doch schon ein wenig mehr Argwohn anbefohlen und auch zu äußern: es ist nicht in das Belieben des Gesetzgebers gestellt, seinen grundrechtlichen Schutzauftrag aktiv wahrzunehmen – mag dem Gesetzgeber auch ein gewisser Beurteilungsspielraum zugebilligt werden. Gefahren gehen in erster Linie nicht (!) von einer Patientenverfügung aus, und noch weniger von den Patienten, die diese verfassen, sondern vielmehr von denjenigen, die da entgegen besseren Wissens gerade um ihrer Mission willen ihre Augen vor den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten verschließen. Es geht darum, um ein Höchstmaß an Rechtssicherheit Sorge zu tragen und nicht darauf vertrauen, dass die staatliche Gerichte das Rechtsproblem zu lösen in der Lage sind – mal ganz abgesehen davon, dass der Patient dann erst nach einem erfolgreichen Marsch durch die Instanzen selbstbestimmt „sterben“ darf und kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht mit der ihm innewohnenden Last der hohen Verantwortung durch den Patienten bedarf keiner „ethischen“ Neuorientierung und insofern sind dem „ethischen und moralischen Kreuzzug“ deutlich die Grenzen aufzuzeigen. Es bedarf keiner Verklärung des Todes oder einer wie auch immer gearteten Krankheit, um von der Notwendigkeit einer selbstbestimmten Entscheidung – wie immer diese auch aussehen mag – überzeugt zu sein. Mit solchen „ethischen Nebelbomben“ wird über Gebühr der Blick für die Realität eingetrübt und offenbart die Schwäche einer diskursiven Debatte über Werte, in denen es augenscheinlich darauf ankommt, alt hergebrachte konservative Werte zu revitalisieren.

Lutz Barth, 01.12.08


Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege

Heft 11/2008 der Zeitschrift PflegeRecht >>> Aus dem Inhaltsverzeichnis <<< (pdf.)
(Mit freundlicher Genehmigung des Verlags Luchterhand (Wolters und Kluwer)


 

Unsere Mediadaten im November 2008

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren Webseiten. Wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns weiter!

Ihr Lutz Barth, 01.12.08


Roger Kusch
Ermittler durchsuchen Räume von "Dr. Tod"

Quelle: stern.de >>> stern.de v. 29.11.08 <<< (html)


Sterbekultur im Krankenhaus: Ein würdevoller Abschied

v. R. Prönneke, in Dtsch Arztebl 2008; 105(48): A-2574 >>> ärzteblatt.de v. 28.11.08 <<< (html)


Patientenverfügung - Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) hat sich positioniert!

Eine kritische Anmerkung v. Lutz Barth, 27.11.08

 Quelle: Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht

Das Dokument ist frei zugänglich!

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 18. – 19. Februar 2009, Hamburg

Zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf die Pflege aus haftungs-, versicherungs-, arbeits- und berufsrechtlicher Sicht

v. RA Robert Roßbruch, Koblenz

Das Referat (18.02.08) wird sich mit der Veränderung der Anforderungen an die Pflegeberufe und deren Situation seit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes thematisch auseinandersetzen. Es werden zunächst die haftungs-, arbeits-, ausbildungs- und berufsrechtlichen Implikationen der neuen Rechtslage aufgezeigt, bevor im weiteren Verlauf des Referats vor dem Hintergrund des § 63 Abs. 3b und Abs. 3c SGB V in Verbindung mit § 4 Abs. 7 KrPflG analog § 4 Abs. 7 AltPflG die Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie das Ausbildungs- und Berufsrecht den veränderten Anforderungen künftig Rechnung tragen kann.

Das Referat von R. Roßbruch nimmt daher sich eines aktuellen Themas an, über das derzeit eine lebhafte Debatte geführt wird. Interessant ist hierbei, dass unmittelbar vor dem Referat von R. Roßbruch der Kieler Rechtswissenschaftler G. Igl über die Veränderungen der Anforderungen an die Pflegeberufe und deren Situation seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung referiert.

Beide Referenten stehen für einen soliden rechtswissenschaftlichen Ansatz und somit wird das Thema der Neuordnung der Gesundheitsberufe aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet.

Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link. Dort findet sich jeweils auch ein Abstract zu den Referatsthemen.

>>> http://www.faircongress.de/hamburg/index.php?option=com_content&task=view&id=31&Itemid=52 <<< (html)


Jeder-Fehler-zaehlt.de auf dem 2. Deutschen Arzthelferinnen-Tag

„Beim 2. Deutschen Arzthelferinnen-Tag in München am 8. November war auch Dr. med. Barbara Hoffmann vom Jeder-Fehler-zählt-Team in Frankfurt eingeladen worden, um 300 interessierte Arzt- und Zahnarzthelferinnen das Fehlerberichts- und Lernsystem Jeder-Fehler-zaehlt.de vorzustellen. Vor allem Arzthelferinnen durchschauen die Praxisabläufe häufig besser als die Ärzte und erkennen daher Fehler sehr gut. Daher ist eine Teilnahme dieser Berufsgruppe im hausärztlichen Fehlerberichtssystem besonders wichtig. Frau Hoffmann sprach sich zudem für einen offenen und fairen Umgang mit Fehlern in der Medizin und für eine lernende Sicherheitskultur aus“ >>>

Mehr dazu erfahren Sie den Seiten des Projektteams: www.jeder-fehler-zaehlt.de

Hier findet sich auch ein Download zum Vortrag v. Dr. med. B. Hoffmann unter

http://www.jeder-fehler-zaehlt.de/lit/present/fehlermanagement_2AHT_2008_11_08.pdf


Die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) meldet sich zur aktuellen Diskussion im Deutschen Bundestag um die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen zu Wort!

Vgl. dazu die Stellungnahme der DGGG v. 19.11.08, die auf dem nachfolgenden Link downgeloadet werden kann.

Ferner sei darauf hingewiesen, dass die DGGG über das aktuelle Thema zur Patientenverfügung ein Diskussionsforum eingerichtet hat. Sie haben also die Möglichkeit, sich aktiv mit Ihrem Diskussionsbeitrag in die Debatte einzubringen.

Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link der DGGG:

Quelle: DGGG >>> http://www.dggg-online.de/diskussionsforum/index.php <<< (html)


Schmerzauslöser bleibt unklar

Erst nach fünf Tagen wird bei einer im Sterben liegenden Bewohnerin ein Harnverhalt als Auslöser starker Schmerzen identifiziert.

Was ist passiert?

Die Pflegekräfte gehen bei einer Bewohnerin davon aus, dass sie nicht mehr lange zu leben hat. Der Hausarzt und die Angehörigen werden informiert. Der Hausarzt verordnet als Bedarfsmedikation bei Unruhe und Schmerzen ein Morphiumpräparat.

Drei Tage später erhärtet sich bei der Visite der Pflegedienstleitung der Verdacht einer Schenkelhalsfraktur. Der Hausarzt teilt auf Nachfrage mit, dass er eine Schenkelhalsfraktur bereits einen Tag zuvor diagnostiziert hätte. Dass die Bewohnerin eine OP aber nicht überleben würde. Er verordnet ein BTM-Pflaster.

Am nächsten Tag kann die Bewohnerin wegen starker Schmerzen trotz des BTM-Pflasters kaum gelagert werden.

Einen weiteren Tag später wird die Pflegedienstleitung auf Initiative einzelner Pflegekräfte darüber informiert, dass die Bewohnerin seit 3 Tagen keine Miktion mehr gehabt hätte, sich immer wieder in den Schritt greift und sehr unruhig ist. Die Pflegedienstleitung ordnet das Legen eines Harnröhrenkatheters an.

Als der Katheter gelegt wird, fließen aus der Blase ca. 500ml Urin. Danach wird die Bewohnerin sehr ruhig und scheint keine Schmerzen mehr zu haben.
Sie stirbt dann nach zwei Tagen in aller Ruhe.

Mehr zu dieser Fallschilderung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link!

Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 18.11.08) <<< (html)


KBV sieht Noten für Heime nur als Hilfsindikator

Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 26.11.08 <<< (html)


Beihilfe zum Suizid? Die Bundesärztekammer bleibt bei ihrer strikten Ablehnung!

„Rund ein Drittel der deutschen Ärzte ist dafür, unheilbar kranken Patienten beim Suizid helfen zu dürfen, so eine repräsentative Umfrage im Auftrag des "Spiegel". Der Beginn eines Meinungsumschwungs?“

Von Christoph Fuhr, in >>> Ärzte Zeitung v. 25.11.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 25.11.08):

Die Umfrage deutet nach diesseitiger Auffassung zumindest darauf hin, dass die BÄK gut beraten wäre, zumindest für eine ethische Diskussion in den eigenen Reihen Sorge zu tragen. Es entsteht mehr denn je der Eindruck, dass die ethische Grundhaltung der BÄK in dieser Frage „(zwangs-)verordnet“ wird und so gleichsam die Ärzteschaft sich dem ethischen Willen der BÄK zu „beugen“ hat. Auch wenn die BÄK sich auf den ehrwürdigen Hippokrates berufen kann, so scheint doch absehbar, dass dieser Geist sich angesichts der ethischen Probleme der modernen Gegenwart sich zunehmend verflüchtigt hat und zumindest die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eine ethische Option ist, die durchaus diskutabel erscheint. Nur – diskutieren sollte man/frau hierüber und nicht qua „Kammergewalt“ von oben nach unten eine ethische Grund- und Werthaltung (ggf. unter Ankündigung standesrechtlicher Sanktionen) verordnen.


Umfrage: Überraschend viele Ärzte für Sterbehilfe

Quelle: >>> ärzteblatt.de v. 24.11.08 <<< (html)

 

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Wir haben bereits über die anonyme Umfrage v. Spiegel berichtet (siehe dazu weiter unten).

In der o.a. Mitteilung im Deutschen Ärzteblatt wird darauf hingewiesen, dass die Deutsche Hospizstiftung Kritik dergestalt geübt habe, als dass die Umfrage zeige, wie wenig sattelfest Ärzte sowohl in ethischen als auch medizinischen Fragen sind“.

„Es sei nicht verwunderlich, dass Ärzte dem Leiden der Betroffenen hilflos gegenüberstünden, „wenn nur vier Prozent der über 810.000 Sterbenden in Deutschland in den letzten zwölf Monaten ihres Lebens eine professionelle palliative und hospizliche Begleitung erhalten“, erklärte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Hinzu komme, dass viele Ärzte zwischen „sterben lassen“ und „töten“ nicht unterscheiden könnten“.

Im Ergebnis fordert die Deutsche Hospizstiftung neben dem Ausbau der palliativen und hospizlichen Versorgung zugleich auch ethische Fortbildungen für die Ärzteschaft.

Diese Kritik der Deutschen Hospizstiftung ist nicht nur überzogen, sondern in Teilen auch höchst problematisch. Die anonyme Umfrage zeigt vielmehr auf, dass offensichtlich ein Teil der Ärzte eine abweichende „ethische Auffassung“ vertritt, die zu respektieren ist. Fortbildungen werden an dieser „Gewissensentscheidung“ der befragten Ärzte wohl kaum etwas ändern, mal ganz davon abgesehen, dass es im Wertediskurs nicht darauf ankommt, im Rahmen der geforderten Fortbildungsveranstaltungen die Ärzteschaft auf einen vermeintlichen ethischen Grundkonsens zu verpflichten. Durchaus unverschämt ist allerdings der Hinweis der Deutschen Hospizstiftung, wonach viele Ärzte nicht zwischen „sterben lassen“ und „töten“ differenzieren können. Dieser pauschale Vorwurf entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage und dient allenfalls dazu, weitere Ängste bei den Patienten zu schüren.

Auch die Deutsche Hospizstiftung neigt offensichtlich der Auffassung zu, dass die Debatte um die Sterbehilfe untrennbar mit der palliativen und hospizlichen  Begleitung verbunden ist. Dem ist mitnichten so, da der beharrlich behauptete Widerspruch zwischen Palliativmedizin und Sterbebegleitung (ggf. auch unter Einbeziehung der ärztlichen Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid) nicht (!) besteht. Dieser Widersprich wird m.E. insbesondere nur deshalb gebetsmühlenartig behauptet, weil hierdurch von den verfassungsrechtlichen Kernfragen – wenn diese denn überhaupt debattiert werden – abgelenkt werden soll. Beredte Beispiele hierfür finden sich zuhauf in der Literatur, in der nicht selten der These das Wort geredet wird, dass die „Patientenverfügung den Hospizgedanken zerstöre“. Dies ist schlicht Unfug und diese Fehleinschätzung wird auch nicht dadurch gehaltvoller, wenn und soweit 30 Millionen jährlich dafür aufgewendet werden, um die Ärzteschaft auf eine angenehme, weil nach Auffassung bestimmter Oberethiker sittlich und moralisch gebotener Standesethik in Fortbildungsveranstaltungen einschwören zu können. Die Gewissensentscheidung ist und bleibt zuvörderst ein höchst individuelle Entscheidung, die zu respektieren gilt, zumal über den angemessenen ethischen Weg in unserer Gesellschaft mit Blick auf das selbstbestimmte Sterben derzeit noch lebhaft gestritten wird. Es streiten nämlich durchaus gute Gründe dafür, dass in bestimmten Situationen auch die ärztliche Assistenz beim freiverantwortlichen Suizid ein Ausdruck höchster Humanität sein kann, ohne hier gleich vor den Gefahren einer schleichenden Euthanasie warnen zu müssen.

Lutz Barth, 25.11.08


„Du sollst keine anderen Ethiker neben mir haben“(!?)

… so oder ähnlich könnte das Gebot der Bundesärztekammer lauten, wenn es darum geht, sich in der Debatte um das Patientenverfügungsgesetz zu positionieren. >>> weiter

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Bestmögliche Pflege wird neu und lückenlos dokumentiert, Einrichtungen des PARITÄTISCHEN einigen sich auf gemeinsame Richtlinien

Quelle: Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. >>> Pressemitteilung v. 19.11.08 <<< (html)


Was nun, Herr Montgomery?

Ein Drittel deutscher Ärzte befürwortet Sterbehilfe

Quelle: spiegel.de >>> http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,592070,00.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Erneut dokumentiert eine aktuelle Umfrage, dass die Einschätzung der Bundesärztekammer, namentlich der Herren Hoppe und Montgomery, offensichtlich nicht mit der Realität übereinstimmt. In dem Wertediskurs über die Sterbehilfe wird insbesondere auch in Kreisen der Ärzteschaft eine abweichende Auffassung zur bisher stereotyp von der Kammer verkündeten Linie vertreten.

Nach zahlreichen Umfragen bei den Ärzten drängt sich der Schluss auf, dass das ethische Grundsatzvotum der Bundesärztekammer nicht mit dem der Basis übereinstimmt und daher die ethische Grundhaltung der BÄK gleichsam „zwangsverordnet“ wird.


Fragen und Antworten zur Praxisgebühr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat  für Interessierte oft gestellte Fragen zur Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 4 SGB V (Praxisgebühr) auf ihrer Homepage beantwortet.

Quelle: KBV >>> http://www.kbv.de/13791.html <<< (html)


Spitzengespräch der Bundesärztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland v. 20.11.08

u.a. zu ethischen Fragen der Transplantationsmedizin, über den Umgang mit Patientenverfügungen und Fragen der Sterbebegleitung sowie Basiskriterien im Gesundheitswesen

Quelle: Deutsche Bischofskonferenz >>> Pressemitteilung v. 21.11.08 <<< (htm)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Wie nicht anders zu erwarten, ist sich das „Ethik-Kartell“ wie selbstverständlich darüber einig, dass eine Mitwirkung von Ärzten bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos widerspreche und ethisch nicht zu rechtfertigen sei. Überdies wurden auch eine rechtliche Einschränkung der Garantenpflicht des Arztes sowie eine Verankerung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid im Recht klar abgelehnt.

Unbeeindruckt von des „Volkes Meinung“ wird an der Grundposition festgehalten und dies ist zumindest ein weiterer Beleg dafür, „dass wir das lieber nicht mit dem Patientenverfügungsgesetz lassen sollten“. Überdies werden nachhaltige Zweifel angemeldet, ob das ethische Votum der BÄK basisdemokratisch legitimiert ist oder ob es sich hierbei nicht eher doch um ein Bekenntnis von einzelnen Funktionärsvertretern der BÄK handelt. Das „ärztliche Ethos“ wird nicht durch die Interpretationsmacht der BÄK bestimmt und demzufolge verbieten sich ethische „Anweisungen“.


„Opium“ für das Lebensende (?) -  Wie viel „Ethik“ verträgt die Diskussion um den Grund und die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts?

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Lässt moderne Medizin die Schmerzen verschwinden?

Abendvorlesung am Universitätsklinikum Jena am 26. November zum Thema "Schmerzen"

(Jena) Viele Hoffnungen richten sich auf die moderne Medizin, gerade auch mit Blick auf die Beseitigung von Schmerzen - chronischen ebenso wie akuten. Fast scheint es, als würde die Medizin im Kampf gegen Schmerzen den Sieg davontragen. Die Möglichkeiten der modernen Schmerztherapie sind tatsächlich vielfältig und weitreichend, oft kann den Patienten effektiv geholfen werden. "Am wirksamsten ist bei der Schmerzbekämpfung das Zusammenspiel von verschiedenen Verfahren - von psychischer Unterstützung über Physiotherapie bis zum Einsatz von Medikamenten", sagt dazu Privatdozent Oberarzt Winfried Meißner, Leiter der Schmerzambulanz am Universitätsklinikum Jena (UKJ).

Was genau die Medizin gegen Schmerzen zu leisten vermag und wo ihre Grenzen liegen, wird der erfahrene Schmerztherapeut am 26. November in der nächsten Jenaer Abendvorlesung am Universitätsklinikum Jena erklären. Neben den Mechanismen von Schmerzentstehung und der Rolle des so genannten "Schmerzgedächtnis" wird Dr. Meißner dabei auch auf die schmerzlindernden Verfahren der alternativen Medizin eingehen und deren Einsatzgebiete vorstellen.

"Hier hat sich vieles als wirksame Unterstützung erwiesen, beispielsweise die Akupunktur, die oft auch dann hilft, wenn andere Optionen ausgeschöpft sind", so Meißner. Aber eines möchte der Mediziner bei allen Hoffnungen betonen: "Trotz der vielen großartigen Entwicklungen in der Schmerztherapie, neuen Medikamenten und dem immer umfangreicheren Wissen über Schmerzentstehung können wir nicht immer bei unseren Patienten völlige Schmerzfreiheit erreichen. Und oft ist der Schmerz auch ein wichtiges Warnsignal des Körpers, das nur zu unterdrücken zu schwerwiegenden Folgen führen kann."

Die Vorlesung zum Thema "Schmerzen" beginnt am 26. November um 19.00 Uhr, und findet im Hörsaal 2 im Klinikum Lobeda statt. Damit wird die Reihe der "Jenaer Abendvorlesungen" des Fördervereins des Universitätsklinikums Jena fortgesetzt, die im Oktober mit einem Vortrag zur traditionellen chinesischen Medizin in die 2. Runde startete.

Die Vorträge stehen allen interessierten Besuchern offen, die Zuhörer sind herzlich eingeladen, bei einem anschließenden Imbiss in der Cafeteria in geselliger Runde mit dem Referenten ins Gespräch zu kommen und ihre Fragen zu stellen.

26. November 2008, 19:00 Uhr
Jenaer Abendvorlesung "Schmerzen"
Privatdozent Dr. Winfried Meißner, Leiter der Schmerzambulanz
Hörsaal 2, Universitätsklinikum Jena-Lobeda, Erlanger Allee 101
 

Quelle: idw – online >>> http://idw-online.de/pages/de/news289739 <<< (html)


Hart aber Fair: Der Faktenscheck zur „Regelung des Sterbens“ ist online gestellt!

Wie üblich, werden die Aussagen der einzelnen Diskutanten auf den Prüfstand gestellt. Hierbei wird nicht selten Erstaunliches zutage gefördert, wie die nachfolgende Nachlese verdeutlicht (Quelle: WDR – Hart aber Fair >>> http://www.wdr.de/themen/politik/1/hart_aber_fair/faktencheck_081119/index.jhtml <<< )

Der „Faktenscheck“ selbst bedarf nach diesseitiger Auffassung einer gewichtigen Korrektur.

Die Frage, ob der BGH den Gesetzgeber „beauftragt habe“, ein entsprechendes Patientenverfügungsgesetz zu erlassen, ist schlicht und ergreifend unsinnig und nicht zielführend. Hierauf kommt es in Anlehnung des ehrwürdigen und traditionsreichen Prinzips der Gewaltenteilung überhaupt nicht an, mal ganz abgesehen davon, dass mit Blick auf die seinerzeitige Rechtsprechung des BGH ganz aktuell darüber diskutiert werden muss, ob der BGH hier in letzter Konsequenz dauerhaft zur Rechtsfortbildung berufen war und ist. Es geht nicht an, dass der parlamentarische Gesetzgeber sich auf Dauer seiner grundrechtlichen Schutzpflichten mit Erfolg entzieht und der BGH gleichsam für einen adäquaten Rechtsschutz Sorge zu tragen hat. Der Gesetzgeber dürfte ausreichend Zeit gehabt haben, eine verfassungskonforme und rechtsförmige Regelung auf den Weg zu geben (immerhin datiert die Entscheidung des BGH aus 2003), so dass es an der Zeit sein dürfte, den parlamentarischen Tätigkeitsversäumnissen keinen Vorschub mehr zu leisten (in diesem Sinne auch konstruktiv, Hollenbach, Grundrechtsschutz im Arzt-Patienten-Verhältnis, 2003, S. 134 ff.). Selbstredend hierbei ist, dass BGH sozusagen in Ermangelung entsprechender parlamentarischer Gesetzgebungsaktivitäten in einen „Entscheidungsnotstand“ versetzt wurde, da ohne Frage die staatlichen Fachgerichte aufgerufen sind, einen Grundrechtsschutz in einem ganz konkreten Fall zu gewährleisten. Nachhaltige Kritik muss aber dann geübt werden, wenn und soweit seit der Rechtsprechung des BGH Jahre ins Land gezogen sind und überdies ein Zivilsenat beim BGH im Nachgang zur Entscheidung des Strafsenats beim BGH für erhebliche Irritationen gesorgt hat.

Insofern ist der Hinweis im Faktenscheck neben der Sache liegend, weil der BGH nicht dazu berufen ist, irgendwelche Aufträge zur Gesetzgebung zu erteilen. Dieser „Nebenkriegsschauplatz“ ist aus fachlicher Sicht unsinnig und kann nur deshalb in den Fokus der Diskutanten geraten, weil diese eben statt ins Gesetz resp. Verfassung in eine wie auch immer geartete Glaskugel schauen, in der jedenfalls das Verfassungsrecht mehr schlecht als denn recht ausgeleuchtet zu sein scheint.

Was also ist gefordert?

Wohl die Erinnerung an das gute alte Sprichwort: Schuster bleib bei Deinen Leisten! Und in der Tat sind die Diskutanten aufgefordert, sich zumindest den sachverständigen Expertisen zur verfassungsrechtlichen Lage anzunähern, bevor die Öffentlichkeit noch weiter mit einer laienhaften Vorstellung über die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Gesetzgebers konfrontiert wird.

Insofern ist es bedauerlich, dass auch der Faktenscheck ganz ohne profunden verfassungsrechtlichen Sachverstand auszukommen scheint und vielmehr Ethiker das „Feld“ für sich besetzen, obgleich zunächst verfassungsdogmatische Fragen abzuklären sind, denen dann eine ethische Debatte folgen kann, aber nicht zwingend folgen muss!

Lutz Barth


Nachgehakt: Selbstbestimmung -  hart aber faire „Sonntagsreden“

Die gestrige Sendung Hart aber Fair - "Die letzte Freiheit - wie verbindlich darf man das Sterben regeln?" ist ein beredtes Beispiel dafür, dass ein Gesetz zwingender denn je ist. Der Vizepräsident der BÄK, Montgomery, offenbart nach wie vor erhebliche Defizite über die Frage, warum denn ein Gesetz notwendig ist. Er wähnt sich in dem Irrglauben, die Rechtslage sei klar, weil hierzu der BGH sich in zwei zentralen Entscheidungen geäußert habe. Dem ist mitnichten so, da hier der Gesetzgeber zur Entscheidung berufen ist. >>>

Eine kurze Kritik v. L. Barth, 20.11.08

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70.000 Pflegekräfte zu wenig in Krankenhäusern

Der steigenden Zahl an Patienten in deutschen Kliniken stehen immer weniger Pflegekräfte gegenüber – so die Ergebnisse einer aktuellen Studie aus der Fakultät V – Diakonie, Gesundheit und Soziales der Fachhochschule Hannover (FHH)

In den deutschen Krankenhäusern fehlen ca. 70.000 Vollzeitkräfte im Pflegedienst. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der Fachhochschule Hannover (FHH).

Auf der Seite wird ein Download der Studie v. Prof. Simon angeboten.

Quelle: Fachhochschule Hannover >>> Pressemitteilung Nr. 39/2008 <<< (html)


 18. – 19. Februar 2009, Hamburg

Prof. Dr. Gerhard Igl,

Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

hält am 18.02.09 auf dem Jura Fair Kongress einen Vortrag. Thema wird sein:

Zu den Voraussetzungen und Anforderungen an die weitere rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihre Tätigkeit

Weitere Themen finden Sie auf dem nachfolgenden Link >>>

Quelle: >>> http://www.dfc-online.eu/index.php?option=com_content&task=view&id=31&Itemid=52 <<< (html)

Zur Erinnerung: Der Referent Igl ist der Verfasser des Rechtsgutachtens, welches der DPR in Auftrag gegeben hat. Für eine spannende Diskussion dürfte daher gesorgt sein.


Kongress Pflege 2009 will Argumente für Pflegekammer liefern

Kongress und Ausstellung – 23. und 24. Januar 2009 – Maritim pro Arte Hotel Berlin

Quelle: DPR >>> Mitteilung v. 14.11.08 <<< (html)


Pflegefehler und Ausbeutung vermeiden

DBfK fordert eindeutige Regelung für Einsatz von ausländischen Haushaltshilfen

Quelle: DBfK >>> Mitteilung v. 14.11.08 <<< (html)


SG Berlin: Bundesweit erste Gerichtsentscheidung zur neuen Regelung für Arzt-Software: "Manipulative Beeinflussung des Arztes" durch ein Computerprogramm - Berliner Sozialgericht: "Werbung und Funktion in unzulässiger Weise vermischt" - Zertifikat für ein Programm zum Ausfüllen von Rezepten abgelehnt.

In der Pressemitteilung des SG findet sich auch ein Link zum Volltext des Beschlusses!

Quelle: berlin.de - Sozialgericht Berlin >>> Pressemitteilung v. 18.11.08 <<< (html)


Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung des Arbeitgebers

BGH, Urt. v. 19.11.08 (Az. IV ZR 305/07)

Im zu entscheidenden Fall ist der BGH vom Eintritt eines Rechtsschutzfalles ausgegangen. Die Entscheidung ist noch nicht im Volltext verfügbar.

Quelle: Bundesgerichtshof >>> Pressemitteilung Nr. 213/2008 <<< (html)


Vertragskündigungen durch Krankenkassen
Niedergelassene Kardiologen sehen Versorgung von Herzpatienten bedroht

Quelle: BND – Bundesverband niedergelassener Kardiologen e.V. >>> Mitteilung v. 18.11.08 <<< (html)


Hess. LSG: Brustverkleinerung – eine behandlungsbedürftige Krankheit?

Hess. LSG, Urt. v. 19.11.08 (Az. L 1 KR 7/07)

„Die Kosten einer Brustverkleinerung sind von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu tragen, soweit die Brüste nicht entstellend wirken und keine  Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.“ >>>

Quelle: lsg-darmstadt.justiz.hessen.de - Hessisches LSG >>> Mitteilung v. 19.11.08 <<< (html)


Vom Arbeitgeber übernommene Zahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten Geldbuße bzw. -auflage als Arbeitslohn

BFH, Urt. v. 22.07.08 (Az. VI R 47/06)

Übernimmt der Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. Juli 2008 VI R 47/06 in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden. >>>

Quelle: Bundesfinanzhof >>> Mitteilung  Nr. 108/2008 <<< (html)

Zur Entscheidung im Volltext – Quelle: BFH >>> http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.11.19/6R4706.html <<< (html)


Themenheft 42 "Gesundheitliche Folgen von Gewalt"
Unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen

„Institutionen des Gesundheitswesens haben als häufig erste und einzige Anlaufstelle beim Vorliegen von akuten Verletzungen und gesundheitlichen Folgen von Gewalt eine Schlüsselrolle bei der Intervention und Prävention weiterer Gewalt. In dem vorliegenden Themenheft werden – unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen – Ergebnisse der nationalen und internationalen Forschung zu gesundheitlichen Folgen von Gewalt präsentiert und Handlungsanleitungen sowie Best-Practice-Ansätze für den Umgang mit Gewaltbetroffenen vorgestellt.“

Quelle: RKI (30.10.08) >>> Mehr Informationen und mit der Möglichkeit zum Download <<< (html)


DGPPN-Kongress 2008: In Europa größte wissenschaftliche Tagung zu psychischen Erkrankungen

26. - 29. November 2008 • ICC Berlin
mit DGPPN-Akademie für Fort- und Weiterbildung und Pflegekongress

Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten der DGPPN >>> http://www.dgppn.de/ <<< (html)


Gemeinsamer Kongress der DGG/ ÖGGG und der DGGG/ SGG

Alter(n) gestalten

03. - 06. Dezember 2008

Dorint Hotel Sanssouci Berlin Potsdam

Mehr Informationen zum Kongress einschl. des Tagungsprogramms erfahren Sie auf den Seiten der Veranstalter unter dem nachfolgenden Link:

>>> http://www.dggg-kongress.org/index.html <<< (html)


OLG Hamm: Bei intraabdominellen Komplikationen kommt dem Zeitfaktor eine entscheidende Bedeutung zu, so dass in einer solchen Situation „eher einmal zu viel als einmal zu wenig in den Bauch hineingeguckt werden sollte“!

OLG Hamm, Urt. v. 10.09.08 (Az. 3 U 199/07)

 Vorabveröffentlichung der demnächst online erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


EKD: Beistand im Sterben statt Hilfe zum Sterben

Rat der EKD veröffentlicht Orientierungshilfe für die Frage ärztlicher Beihilfe zum Suizid

Quelle: EKD >>> Mitteilung v. 18.11.08 <<< (html)


Fast jeder Zweite wird pflegebedürftig und Facharztversorgung mit Defiziten

Quelle: Gmünder Ersatzkasse >>> Pressemitteilung v. 17.11.2008 - GEK Pflegereport 2008 <<< (html)


Brot und Wasser werden niemanden verweigert …

und damit wird das Sterben unmöglich gemacht. Auch wenn in Italien das Wachkoma-Urteil des Kassationsgerichts keinen Zweifel daran aufkommen lässt, schicken sich nunmehr Heerscharen von Sterbehilfegegner an, Sturm gegen das Urteil zu laufen.

Eine Sprecherin der Initiative, die Anwältin Rosaria Elefante, nannte es im „Corriere“ eine „unsägliche Barbarei“, wenn man einen Behinderten an Hunger und Durst sterben lasse, so die Mitteilung im >>> Deutschen Ärzteblatt v. 17.11.08 <<< (html).

34 italienische Verbände bereiten eine Eingabe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor. Sie wollen in Straßburg gegen das Kassations-Urteil und den zugrunde liegenden Entscheid eines Mailänder Berufungsgerichts vom Juli vorgehen.

Es bleibt zu hoffen, dass wir von einer solchen ethischen Zwangsbeglückung hierzulande verschont bleiben, auch wenn mit Unbehagen festzustellen ist, dass die Gegner des Patientenverfügungsgesetzes nichts unversucht lassen, uns von ihrer ethischen Grundauffassung zu überzeugen. Es nimmt daher nicht wunder, dass gegenwärtig eine regelhafte Medienkampagne gestartet wird, in der u.a. behauptet wird, dass es wohl besser sei, ein Patientenverfügungsgesetz nicht zu verabschieden, da im Übrigen alles „klar“ sei. Wenn überhaupt etwas klar in der Debatte zu sein scheint, ist es die Intoleranz der Sterbehilfegegner, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als einen imperfekten Autonomieanspruch zu entlarven versuchen. Dies kann und darf nicht gelingen, da die Folgen für den letzten Akt im Leben katastrophal wären.

Lutz Barth, 18.11.08


Endlich Fortschritt bei Palliativversorgung?

Es hapert bei der Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Jetzt schaltet sich das Bundesgesundheitsministerium ein.

v. Ilse Schlingensiepen

Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 18.11.08 <<< (html)


Modellprojekt "Agnes" wird fortgesetzt

Ärzte unterstützen Finanzierung für zwei Quartale, dann muss Bewertungsausschuss neue EBM-Ziffer finden

Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 18.11.08 <<< (html)


Italien: Vatikan kritisiert Wachkoma-Urteil des Höchstgerichts

Quelle: kathweb (Katholische Presseagentur Österreich) >>> Mitteilung v. 14.11.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Das Urteil des höchsten italienischen Berufungsgerichts ist nachhaltig zu begrüßen. Die katholische Kirche befindet sich hier auf einem „Sonderweg“, der von allerlei Rechtsirrtümern behaftet ist.

Vgl. dazu auch:

            

Unseliger Papst –Tod? Der Wachkoma-Patient, die künstliche Ernährung und die katholische Glaubenslehre

von Lutz Barth, 07.11.07

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Der Mensch am Lebensende

Die Position der Kirche zu lebensverlängernden Maßnahmen, Therapiebegrenzung und Therapieabbruch erläuterte St. Pöltens Bischof Küng vor Vertretern der Österreichischen Ethikkommission.

Quelle: >>> kath.net v. 21.10.08 <<<

 

Drei Thesen zum Umgang mit lebensbeendenden Maßnahmen bei Menschen im Wachkoma auf dem Prüfstand!?

Unter dem Titel „Drei Thesen zum Umgang mit lebensbeendenden Maßnahmen bei Menschen im Wachkoma“ hat  Christoph Student (14. Oktober 2006, Quelle: Homepage Chr. Student >>> Zum Beitrag <<< ) drei Thesen formuliert, die für sich genommen zunächst unverfänglich zu sein scheinen:

These 1: Bei Patienten im Wachkoma handelt es sich um behinderte Menschen, nicht um sterbende.

These 2: Bei der Unterlassung der Nahrungszufuhr bei Patienten im Wachkoma handelt es sich um Tötung.

These 3: Die Begründung für die Tötung von Menschen im Wachkoma gemahnt bisweilen an eine Denkweise, wie sie auch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bestand (und schließlich zu schrecklichen Exzessen im Nationalsozialismus führte).

Ob die Thesen allerdings mit ihrer Begründung im jeweils beabsichtigten Kontext haltbar sind, mögen Sie als LeserInnen selbst entscheiden.

Lutz Barth, 23.09.08

 

Setzen die katholischen Dogmen der Palliativmedizin Grenzen?

v. Lutz Barth, 21.12.07

Die Frage löst zuweilen Irritationen aus, konfrontiert diese doch die Medizinethik mit ihrem emanzipatorischen Anspruch auf vermeintlich höhere sittliche Werte nach einem ethisch konsentierten Tod und Sterben und dem proklamierten Anspruch, dass Sterben als einen Vorgang weitestgehend erträglicher zu machen, so dass der Patient nicht auf seinen egozentrischen Willen nach einem vorzeitigen Ableben beharren muss.

>>> Zum Kurzbeitrag <<< (pdf.)


Rechtsbeugung
Nürtinger Betreuungsrichter zu Haftstrafe verurteilt

Die 16. große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat heute am siebten Verhandlungstag den vom Dienst suspendierten Amtsrichter wegen Rechtsbeugung in 54 Fällen, davon in 7 Fällen versucht, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. >>>

Quelle: Landgericht Stuttgart >>> Pressemitteilung v. 14.11.08 <<< (html)


Wie Angehörige Pflegende werden

„Mit einem neu beginnenden Forschungsprojekt (Leitung: Prof. Dr. Frieder R. Lang, Prof. Dr. Sabine Engel) am Institut für Psychogerontologie der Universität Erlangen-Nürnberg soll geklärt werden, wie sich die Beziehungen zwischen Ehepartnern oder Eltern und deren Kinder entwickeln und im Fall der zunehmenden Hilfsbedürftigkeit eines älteren Angehörigen verändern. Das Projekt wird in Kooperation mit dem Gedächtnis-Zentrum Erlangen durchgeführt“ >>>

Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news288752 <<< (html)


Brandenburg: Modellprojekt AGnES kann weiterlaufen

Quelle: Deutsches Ärzteblatt >>> ärzteblatt.de v. 13.11.08 <<< (html)


Zeitung: Bosbach sieht keinen Kompromiss zu Patientenverfügung

Quelle: Deutsches Ärzteblatt >>> ärzteblatt.de v. 13.11.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Dass Bosbach keine Kompromissmöglichkeiten sieht, ist bedauerlich, aber letztlich wohl auch dem Umstand geschuldet, dass dieser sich von der rechtsirrigen Vorstellung leiten lässt, dass ein Abbruch der Behandlung nicht auch dann verfügt werden könne, wenn Heilungschancen bestehen. Selbstverständlich ist dies der Fall, da der Patient für sich unvernünftige Entscheidungen – auch solche in einer Patientenverfügung – treffen kann... >>>

Quelle: IQB – Internetportal

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Magdeburger Gericht verhandelt gegen Ärzte wegen Sterbehilfe

Quelle: Deutsches Ärzteblatt >>> ärzteblatt.de v. 13.11.08 <<< (html)


Kassenpatienten auch zukünftig ohne PET-Untersuchung?

“Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) und das kombinierte Untersuchungsverfahren PET/CT sind seit Jahren klinischer Standard und integraler Bestandteil in der Patientenversorgung. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nun ein erstes Gutachten erstellt, in dem der Nutzen der PET bei Lymphdrüsenkrebs angezweifelt wird. Eine negative Bewertung könnte dazu führen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die PET nicht als eine Leistung der gesetzlichen Krankenversorgung einstuft. Vielen Patienten stünde die PET-Untersuchung als eine schnelle, effektive und schonende Diagnostik dann nicht mehr zur Verfügung“ >>> mehr dazu

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. >>> Pressemitteilung v. 12.11.08 <<< (html)


Angriffe auf die Patientenautonomie!?

„Reichlich phantasievoll (und ohne Frage auch einfühlsam), aber ohne verfassungsrechtliche Konturen, widmen sich verschiedene Autoren dem Problem der Autonomie am Lebensende …“ »»» weiter

Quelle: IQB – Internetportal

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


"Das ist doch nicht lebenspraktisch, dass ich ständig einen Notar aufsuche"
Marburger Bund hält Neuregelung von Patientenverfügungen für unnötig

Rudolf Henke im Gespräch mit Christian Schütte

„Eine gesetzliche Neuregelung zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist nach Ansicht der Ärztevereinigung Marburger Bund überflüssig. Die Rechtsprechung und die beruflichen Richtlinien für Ärzte seien schon jetzt eindeutig, sagte Verbandschef Rudolf Henke. Er halte alle drei der bisher vorgelegten Gesetzesentwürfe für schwierig“

Quelle: Deutschlandradio >>> http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/874416/ <<< (html)

Kurze Anmerkung (Lutz Barth):

Ungeachtet der Frage, ob hier im Interview der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, nicht im Zweifel seine Privatmeinung geäußert hat (soweit ersichtlich, gibt es zur Frage der Notwendigkeit eines Patientenverfügungsgesetzes keinen Beschluss der Mitglieder), gilt es erneut darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung eben nicht so eindeutig ist, wie uns versucht wird, ständig mitzuteilen. Ob die beruflichen Richtlinien für die Ärzteschaft schon jetzt in dieser Frage eindeutig seien, ist für die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates gegenüber seinen Bürgern ohne Belang, wobei es im Übrigen auch dahingestellt bleiben kann, ob den Richtlinien der BÄK eine normative Verbindlichkeit zukommt (vgl. dazu kritisch L. Barth, Selbstbestimmtes Sterben in Würde – eine Utopie? Die ärztliche Standesethik als Grundrechtsschranke?, in >>> Sterbehilfe - In dubio pro libertate  - Kommt der Tod auf „ethisch leisen Sohlen“ daher oder öffnen wir ihm die Türen? (2007),  S. 131 ff. <<< (pdf.)

Entscheidend ist, dass die bestehenden Rechtsunsicherheiten dringend einer Klärung bedürfen und mit dem nunmehr zur Diskussion gestellten dritten Gruppenantrag lassen sich Kompromisslösungen erarbeiten.


Literaturauswertung

Therapie von Verhaltensstörungen bei Demenz

„Im Verlauf einer Demenzerkrankung kommt es bei einem Großteil der Betroffenen zu Verhaltensstörungen. Diese sind meist je nach Erkrankungsstadium unterschiedlich gravierend und können oft bereits durch die ohnehin gebotene antidementive Therapie mit gebessert werden. Die praktische Vorgehensweise in den Krankheitsstadien erläutert diese Übersicht“

v. Matthias Riepe, in DNP 11/2008, S. 37 ff.


OLG Karlsruhe: Keine Haftung eines pharmazeutischen Unternehmens, wenn Patient an den Nebenwirkungen leidet, die bei der Zulassung des Medikaments bekannt waren und als vertretbar beurteilt worden sind

OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.10.08 (Az. 7 U 200/07)

Quelle: OLG Karlsruhe >>> Pressemitteilung  v.  12.11.08 <<< (html)


GBeachten Sie bitte auch unsere aktuellen Umfragen! Wir würden uns über Ihre Stimme, soweit noch nicht abgegeben, freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth

>>> Zu den Umfragen <<< (html)


Pflegeheime werden ab 2009 mit Schulnoten bewertet

Quelle: Deutsches Ärzteblatt >>> ärzteblatt.de v. 12.11.08 <<< (html)


Dritter Gruppenantrag zu Patientenverfügungen betont aktive Rolle des Arztes

Quelle: Deutsches Ärzteblatt >>> ärzteblatt.de v. 12.11.08 <<< (html)

Kurzer Hinweis:

Auf der Seite am Ende des Beitrags finden sich die Links zu den bisherigen Entwürfen eines Patientenverfügungsgesetzes


Urteil des Amtsgerichts München
Tausende Pflegehilfen arbeiten illegal

„Schock für viele Familien: Der Richter erkennt in einem Musterverfahren auf Scheinselbständigkeit“

Ein Kurzbeitrag von Bernd Kastner,

in (Quelle: sueddeutsche.de v. 11.11.08 >>> http://www.sueddeutsche.de/muenchen/533/318406/text/  <<< (html)


Wer konstruktiv mit Fehlern umgeht, braucht nicht nach Schuldigen zu suchen

„Ein praxisinternes Fehlermanagement ist wichtig für die Patientensicherheit. Es kann Ärzte aber auch vor Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen schützen. Dabei reichen sieben Schritte aus, um das Fehlermanagement in der Praxis zu etablieren“ »»»

v. Rebekka Höhl, in >>> Ärzte Zeitung online v. 12.11.08 <<< (html)


Wichtiger Präzedenzfall in England
13-jährige Patientin verweigert Herztransplantation

Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 11.11.08 <<< (html)


Patientenverfügungsgesetz: Wie viel Zeit benötigen die Parlamentarier noch?

„Viele Abgeordnete seien für sich noch nicht zu einem Ergebnis gekommen“, so wohl die Einschätzung von Röttgen, Weiter Zweifel an Gesetz zu Patientenverfügungen, in >>> Ärzteblatt.de v. 11.11.08 (html) <<<

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Wenn dem tatsächlich so sein sollte, haben einige unserer Parlamentarier die Debatte wohl „verschlafen“!

Sofern die Parlamentarier die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Gesetzgebers ernst nehmen, kann kein Zweifel darüber bestehen, dass nunmehr zügig ein Gesetz zu verabschieden ist. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass hier das „Gewissen“ des einzelnen Abgeordneten strikt zwischen dem zu differenzieren hat, was er für sich persönlich meint, regeln zu müssen und dem, was mit der Wahrnehmung des grundrechtlichen Schutzauftrages verbunden ist. Es geht um eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Selbstbestimmungsrechts und da spielt die individuelle Einstellung des Abgeordneten zum „eigenen“ Sterben eine untergeordnete Rolle.


11. Vormundschaftsgerichtstag

Der Mensch im Mittelpunkt – Selbstbestimmung und Teilhabe der betreuten Menschen im Alltag umsetzen.

13.- 15. November 2008
in Erkner

Mehr Informationen dazu finden Sie auf den nachfolgenden Seiten >>> http://www.vgt-ev.de/ <<< (html)


Patientenverfügungsgesetz: Keine Probleme?

„Machen wir uns klar: In Deutschland sterben etwa 800 000 Menschen jedes Jahr. Und nur in einer Handvoll Fällen werden gleichzeitig Konflikte um Patientenverfügungen, Behandlungsabbruch oder Behandlungsverweigerung rechtsanhängig. Wo also ist das Problem?“, so der Vizepräsident der BÄK, Montgomery in einem Gastbeitrag „Die Politik soll sich aus dem Sterben heraushalten“, in >>> FR-online.de <<< (html).

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Weil es der Vorbehalt des Gesetzes gebietet und auf Dauer die Gerichte nicht dazu berufen sind, anstelle des Gesetzgebers offensichtlich vorhandene Lücken im Rechtsgüterschutz der Patienten zu schützen!


Die unsezierte Nation

Über den Umgang mit dem Tod und dem menschlichen Leichnam

Quelle: Technische Universität Berlin >>> Medieninformation Nr. 304/2008 v. 11.11.08 <<< (html)


Kliniken im Norden wollen ethische Richtlinien entwerfen
Gesellschaftliche Diskussion soll vorangetrieben werden

Weil Politiker keine Antworten liefern, ergreifen Krankenhäuser die Initiative.

Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 11.11.08 <<< (html)


 

Bewohner schmeißt mit Schuh

Eine umherirrende Bewohnerin bekommt von einem Bewohner einen Schuh an den Kopf geworfen, als sie dessen Zimmer betritt.

Was war passiert?

Eine demenzkranke Bewohnerin irrt abends über den Wohnbereich, als sie das Zimmer eines anderen Bewohners betritt, schmeißt dieser mit einem Schuh nach ihr.

Sie wird von dem Schuh am Kopf getroffen. Die Bewohnerin betritt häufig fremde Zimmer, wenn sie umherirrt. Andere Bewohner reagieren häufig zornig darauf.

Der Bewohner, der den Schuh geschmissen hat, bereute im Nachhinein sein Verhalten.

Seine Ungehaltenheit stößt auch auf Verständnis der Pflegemitarbeiter. Mit dem Bewohner wurde gesprochen und ihm nochmals erklärt, dass die Bewohnerin nicht mit böser Absicht umher irrt, sondern dass dies krankheitsbedingt ist.
Es wurde ihm zugesagt, dass das Pflegeteam nach einer dauerhaften Lösung sucht.

Was meinen Sie, wie sollte mit der Situation umgegangen werden? Wenn Sie mögen, können Sie hierzu Ihren Kommentar im KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege abgeben.

Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 04.11.08) <<< (html)


BAG: Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung

Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl ist nicht altersdiskriminierend

BAG, Urt. v. 06.11.08 (Az. 2 AZR 701/07)

Quelle: Bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 87/08  <<< (html)


BSG: Der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist rechtens

BSG, Urt. v. 06.11.08 (Az. B 1 KR 6/08 R)

Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> Medieninformation Nr. 50/08 <<< (html)


Patientenverfügungsgesetz: Ist ein Ende der Missionarstätigkeit prominenter Hobbyphilosophen endlich absehbar?

Es kommt weitere Bewegung in die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz, nachdem nunmehr auch die Gruppe um den Bundestagsabgeordneten Faust einen (weiteren und offensichtlich überarbeiteten) Entwurf einbringen will.

Mehr dazu …

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Aktuell Archiv aktualisiert!

Sehr geehrte Damen und Herren.

Wir haben das Archiv des IQB - Newsflashs auf den aktuellen Stand (01.11.08) gebracht. Sie können daher in den von uns für Sie aufbereiteten News des Jahres 2008 bequem über die Suchfunktion Ihres Browsers bzw. die Anwendungssoftware (für das Pdf. - Format) recherchieren.

>>> Zum Archiv des Newsflash <<< (html)


Pflege: Erheblicher privater Einsatz

Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 07.11.08 <<< (html)


Patientenverfügungen: „Opium fürs Volk“?

Die Position des Rechtswissenschafters Thomas Klie zu den Fragen der Patientenverfügung lässt erahnen, weshalb wir gemeinsam dafür streiten müssen, dass der neopaternalistischen Werthaltung nicht nur der Ärzte, sondern insbesondere auch der Pflegenden keine neue Nahrung gegeben werden darf.

In einem neuerlichen Beitrag in der neu aufgelegten Zeitschrift Praxis PalliativeCare 01/2008, S. 44 ff. lässt er uns zum wiederholten Male an seinen Visionen von einem scheinbar gelungen Sterben teilhaben und meint, zugespitzt sagen zu können: „Rechtliche Regelungen zur Patientenverfügung, die über die derzeitig bestehenden Bestimmungen hinausreichen, sind bestenfalls „Opium für das Volk“, indem sie eine Sicherheit vorgaukeln, die nicht wirklich einzulösen ist. Im Gegenteil. Sie bergen in sich sogar die nicht unerhebliche Gefahr einer schleichenden Euthanasie.“

Völlig unklar ist, in welcher Eigenschaft hier der Autor Klie den Beitrag verfasst hat; derjenige, der da meint, die Patientenverfügung in Ausprägung des verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts sei möglicherweise „Opium für das Volk“, offenbart beachtliche Defizite über den Sinn, Zweck und vor allen Bedeutung der Grundrechte in unserer säkularen Verfassung, in der gerade die Religion als ein Opium fürs Volk entzaubert wurde!

Dieser Umstand ist umso gravierender, als dass Klie eigentlich zu der Erkenntnis gelangen müsste, dass das geltende Recht unter vielerlei Gesichtspunkten betrachtet eben nicht (!) ausreicht, um den Patientenverfügungen Verbindlichkeit zu verleihen, mal ganz vom Parlamentsvorbehalt und der „Divergenz“ zwischen den Senaten beim BGH über die Frage des selbstbestimmten Sterbens abgesehen. Selbstverständlich ist dringender Regelungsbedarf geboten und mit Verlaub – dieser Regelungsbedarf drängt sich immer stärker auf, zumal wenn wir solche Statements zur Problematik der Patientenverfügungen zur Kenntnis nehmen müssen, bei denen im Übrigen letztlich auch noch betont wird, dass Patientenverfügungen sich ihre Verbindlichkeit „verdienen müssen“. Was mag man/frau dem entgegenhalten wollen, außer kopfschüttelnd die These schlicht zur Kenntnis zu nehmen? Vielleicht der Hinweis darauf, dass das Selbstbestimmungsrecht  und damit die Wahrnehmung eines fundamentalen Grundrechts von überragender Bedeutung nicht davon abhängt, dass aus der Sicht von selbsternannten Neopaternalisten eine Bewertung darüber abgegeben wird, ob etwa die Patientenverfügung im konkreten Fall eine Verbindlichkeit „verdient“ hat. Hierüber entscheidet der Patient, so wie er auch darüber entscheiden kann und darf, ggf. anderen nicht zur Last fallen zu wollen. Es könnte also Sinn machen, sich etwas intensiver mit den Fragen des Selbstbestimmungsrechts auseinanderzusetzen, bevor über die Gefahren einer schleichenden Euthanasie philosophiert wird.

Lutz Barth, 07.11.08

>>> Mitteilung als Pdf. Dokument aufrufen und ausdrucken <<<


GNeu bei IQB: Künftig wollen wir im Turnus von zwei Wochen eine fachspezifische Umfrage durchführen, die anschließend aus unserer Sicht kommentiert wird. Sofern auch Sie Anregungen haben, teilen Sie uns diese gerne mit.

Was meinen Sie?

Muss sich die Pflegekraft vor einer Psychopharmaka-Gabe bei Dementen über die Einwilligung des Betreuers vergewissern?

Zunächst ist Ihre Stimme gefragt. >>> Zur Stimmabgabe <<< (html)

Nach Ablauf der Abstimmungszeit (2 Wochen) werden wir Stellung beziehen.

Lutz Barth, 07.11.08


Schauen Sie sich die Impfpässe Ihrer Senioren genauer an

Jeder Zweite über 60 ist nicht gegen Tetanus geschützt!

v. A. Lukas, in >>> MMW-Fortschr. Med. Nr. 45 / 2008 (150. Jg.) <<< (pdf.)


Die Kammer kann, muss aber nicht (!) kommen!

„Thema Pflegekammer enttabuisiert(?) oder: Droht die Zwangsmitgliedschaft den Pflegenden?

Der Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV), Rolf Höfert, sagte, mit Erscheinen des Igl-Gutachtens sei das Thema Pflegekammer „enttabuisiert“ worden. „Igl hat eindrucksvoll dargelegt, dass das verfassungsrechtlich machbar ist.“

Ob mit der Präsentation des Rechtsgutachtens von Igl über "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen" (2008) das Thema über die Notwendigkeit und die Errichtung von Pflegekammern „enttabuisiert“ worden sei, steht nach wie vor zu bezweifeln an so wie die Einschätzung, dass die Formulierung von „Vorbehaltsaufgaben“ längst überfällig sei.

Der (vermeintliche) Vorteil (?) einer Verkammerung liegt zunächst in der damit verbundenen Zwangsmitgliedschaft, so dass auf diesem Wege Mitglieder zwangsrekrutiert werden können.

Ob dies von den Pflegenden tatsächlich gewollt ist, ist eine offene Frage. Zu fragen aber ist, ob das, was berufspolitisch wünschenswert sein mag, auch tatsächlich verfassungsrechtlich möglich und vor allem zwingend ist.

Spannende Fragen, die einer Klärung und weiteren Diskussion bedürfen.

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


VG Stuttgart: Anspruch gegen Beamtenkrankenkasse auf Erstattung der Kosten einer wegen Zahnbehandlungsphobie notwendigen Vollnarkose

VG Stuttgart, Urt. v. 13.10.08 (Az. 2 K 721/08).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr dazu erfahren Sie in der Pressemitteilung des VG Stuttgart unter dem nachfolgenden Link: >>> http://www.vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1229534/index.html?ROOT=1192939 <<<


Keine Gesprächspsychotherapie zu Lasten der GKV - Landessozialgericht bestätigt Entscheidung des G-BA - Signalwirkung für noch anhängige Rechtsstreite

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in zweiter Instanz in seiner Entscheidung bestätigt, die Gesprächspsychotherapie nicht als Behandlungsverfahren in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen (Aktenzeichen: L 5 KA 2851/06, 29. Oktober 2008). Das teilte der G-BA am Mittwoch in Siegburg mit.

Quelle: G-BA >>> Mitteilung v. 05.11.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Zur Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vgl, auch die Pressemittelung des Gerichts v. 05.11.08  unter dem nachfolgenden Link: >>> http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1229533/index.html?ROOT=1149397 <<< (html)


Sterbehilfe zunehmend nicht nur für tödlich Kranke

Suizidbeihilfe durch die Organisationen Exit Deutsche Schweiz und Dignitas

„Fast doppelt so viele Frauen wie Männer lassen sich von den Sterbehilfeorganisationen Exit Deutsche Schweiz (Stadtzürcher Fälle) und Dignitas in den Tod begleiten. Zu diesem Schluss kommt ein vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) unterstütztes Forschungsprojekt, das erstmals die Praktiken der beiden Organisationen untersucht und miteinander vergleicht. Die Studie* zeigt auch, dass immer mehr nicht an einer tödlichen Krankheit leidende Menschen von Exit Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen.“ »»» weiter

Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news286710 <<< (html)


Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und Expertenstandards: Aus für eine fundierte Qualitätsmethodik?

„Dem BMG liegt eine Verfahrensordnung zur Genehmigung vor, die einer Entmündigung der Pflege und der Pflegewissenschaft zur Definition von Qualität der professionellen pflegerischen Leistung gleich kommt. Die DGP ruft alle Mitglieder auf, diesem Angriff auf das professionelle Selbstverständnis der Pflege und damit letztlich auf den Status der Pflegewissenschaft in Deutschland entgegenzutreten“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. >>> vgl. dazu die Mitteilung der DGP <<< (pdf.)


Fehler zuzugeben, davor haben Ärzte immer noch Angst

Behandlungsfehler sind für Ärzte ein Problem - wegen der Versicherer, aber auch wegen der Juristen.

v. Eva Richter, in (Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 04.11.08 – html <<<)


Facharbeit
Körpertemperaturstörungen

v. Jörg Reinsch, 18.07.2001 (Münster) 

Quelle:

>>> Zum Beitrag im html – Format <<<


Unser Markenzeichnen im Online – Bereich ist unsere Aktualität.

Wir stehen zu unserem kostenlosen Angebot. Wir „verkaufen“ keine Urteile, denn auch die Pflegenden und Ärzte einschl. der Entscheider und Führungskräfte haben einen Anspruch auf kostenlose Rechtsinformationen, wie uns eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lehrt.

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Ihr Lutz Barth, 03.11.08


Verweigerung der Nahrungsaufnahme

Eine demenzkranke Bewohnerin verweigert nach mehreren Tagen mit Fieber, die Nahrungsaufnahme.

Was ist passiert?

Eine demenzkranke Bewohnerin, die bisher zusätzlich zur Nahrung über eine PEG-Sonde immer noch ein wenig gegessen hat, verweigert nachdem sie mehrere Tage Fieber hatte jegliche orale Nahrungsaufnahme. Vermutet werden Zahnschmerzen.
Eine Abklärung durch einen Zahnarzt ist aber nicht möglich, da die Tochter einen Besuch eines Zahnarztes mit der Begründung ablehnt, dass ihre Mutter früher große Angst vor dem Zahnarzt hatte. Es besteht eine Bedarfsmedikation bei Schmerzen.

Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einen Kommentar abgeben.

Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 28.10.08) <<< (html)


Literaturauswertung

Die ärztliche Patientenverfügung: Rheinhessische Ärzte bieten einfühlsame Beratung

v. Peter Wöhrlin, Mainz, in >>> Ärzteblatt Rheinland-Pfalz 11/2008, S. 6 <<< (pdf.)

 

Kausalität, Beweiswürdigung und Beweislastverteilung in der Arzthaftung

Teil 2 des dreiteiligen Artikels beschäftigt sich mit den Einzelheiten zur Beweislastverteilung. Aus der Arbeit der Gutachterkommission – Folge 50 a
 
von H. Dieter Laum und Ulrich Smentkowsk, in >>>  Rheinisches Ärzteblatt 11/2008 – online (html) <<<

 

Multiresistente Keime – MRSA, MRE, VRE etc.

Rückbesinnung auf bewährte Hygienemaßnahmen ist Gebot der Stunde

v. Ursel Heudorf, Rolf Tessmann, in >>> Hessisches Ärzteblatt 11/2008, S. 707 ff.<<< (pdf.)

 

Die Entwicklung des Arzt- und Medizinrechts der letzten zwölf Monate, Teil 1

v. Thomas K. Heinz, in >>> Hessisches Ärzteblatt 11/2008, S. 728 ff.<<< (pdf.)


Montgomerys Haltung zum Patientenverfügungsgesetz stößt auf Unverständnis!

Das Sterben ist und bleibt ideologiefrei und nach der Verfassung kommt dem Gesetzgeber die zentrale Aufgabe zu, in dem Wertediskurs das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gegenüber der Inpflichtnahme durch intraprofessionelle Bereichethiken, aber auch religiöse Grund- und Werthaltungen, als verfassungsfest zu schützen. »»» weiter

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Nachlese: Veranstaltung über Aggression und Gewalt in der häuslichen Pflege

In Pflegesituationen brechen alte Familienkonflikte wieder auf

Mit dem Thema "Aggressionen und Gewalt in der häuslichen Pflege" beschäftigte sich eine gut besuchte Fortbildungsveranstaltung der Ärztekammer Berlin am 28.10.2008.

Auf den Seiten der ÄK Berlin findet sich hierzu ein kurzer Beitrag nebst einem weiteren Literaturhinweis.

Quelle: ÄK Berlin >>> http://www.aekb.de/10_Aktuelles/15_meldungen/0113_Gewalt_Pflege/index.htm <<< (html)


Ein Recht auf Sterben

v. Eugen Brysch, in (Quelle: >>> Rheinischer Merkur Nr. 44, 30.10.2008 <<< html)


Gewerbliche Sterbehilfe: Intensive Diskussion

v. G. Klinhammer (Quelle: Dtsch Arztebl 2008; 105(44): A-2306 >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=62101 <<< html)


Pflegerat kritisiert Monopol der Ärzteschaft – „Entspricht nicht den Anforderungen“

Quelle: bibliomed.de >>> Mitteilung v. 31.10.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Die Präsidentin des DPR erntet aber auch Widerspruch aus den „eigenen Reihen“.


"Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen"

Hier: Sind Pflegekammern notwendig?


Einige Anmerkungen v. L. Barth zum Rechtsgutachten v. Prof. Dr. Gerhard Igl, erstellt im Auftrage des DPR

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Unsere Mediadaten im Oktober 2008

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren Webseiten. Wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns weiter!

Ihr Lutz Barth, 01.11.08


Patientenverfügung – Die gewaltigen Irrtümer des Herrn Montgomery!

„Ein in einer Patientenverfügung geäußerter Wille ist heute schon verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, etwa aktive Sterbehilfe, verlangt wird. Die Rechtsprechung lässt daran keinen Zweifel“, so der Vizepräsident der BÄK  Montgomery in einem aktuellen Artikel (Quelle: Rheinischer Merkur v. 30.10.08 – html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Was soll man/frau solchen „Sprüchen“ entgegenhalten? Lassen wir an dieser Stelle den „Volksmund sprechen“: Schuster bleib bei deinen Leisten!

Der Vizepräsident der Bundesärztekammer scheint die aktuelle Rechtsprechung nicht zu kennen, denn sonst ließe sich seine naive Auffassung nicht erklären. Gerade anhand der Rechtsprechung wird überdeutlich, dass eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Mal ganz davon abgesehen, dass der Gesetzgeber aufgrund des Gesetzesvorbehalts gehalten ist, eine entsprechende Regelung zu treffen.

Ein Gesetz ist daher zwingend notwendig und Herr Montgomery scheint daher gut beraten zu sein, sich auf das zu konzentrieren, was er beherrscht. Die Klärung bedeutsamer verfassungsrechtlicher Fragen dürfte hierzu jedenfalls nicht zählen!


 

 


Aktuell Archiv aktualisiert!

Sehr geehrte Damen und Herren.

Wir haben das Archiv des IQB - Newsflashs auf den aktuellen Stand (01.11.08) gebracht. Sie können daher in den von uns für Sie aufbereiteten News des Jahres 2008 bequem über die Suchfunktion Ihres Browsers bzw. die Anwendungssoftware (für das Pdf. - Format) recherchieren.

>>> Zum Archiv des Newsflash <<< (html)


Pflege: Erheblicher privater Einsatz

Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 07.11.08 <<< (html)


Patientenverfügungen: „Opium fürs Volk“?

Die Position des Rechtswissenschafters Thomas Klie zu den Fragen der Patientenverfügung lässt erahnen, weshalb wir gemeinsam dafür streiten müssen, dass der neopaternalistischen Werthaltung nicht nur der Ärzte, sondern insbesondere auch der Pflegenden keine neue Nahrung gegeben werden darf.

In einem neuerlichen Beitrag in der neu aufgelegten Zeitschrift Praxis PalliativeCare 01/2008, S. 44 ff. lässt er uns zum wiederholten Male an seinen Visionen von einem scheinbar gelungen Sterben teilhaben und meint, zugespitzt sagen zu können: „Rechtliche Regelungen zur Patientenverfügung, die über die derzeitig bestehenden Bestimmungen hinausreichen, sind bestenfalls „Opium für das Volk“, indem sie eine Sicherheit vorgaukeln, die nicht wirklich einzulösen ist. Im Gegenteil. Sie bergen in sich sogar die nicht unerhebliche Gefahr einer schleichenden Euthanasie.“

Völlig unklar ist, in welcher Eigenschaft hier der Autor Klie den Beitrag verfasst hat; derjenige, der da meint, die Patientenverfügung in Ausprägung des verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts sei möglicherweise „Opium für das Volk“, offenbart beachtliche Defizite über den Sinn, Zweck und vor allen Bedeutung der Grundrechte in unserer säkularen Verfassung, in der gerade die Religion als ein Opium fürs Volk entzaubert wurde!

Dieser Umstand ist umso gravierender, als dass Klie eigentlich zu der Erkenntnis gelangen müsste, dass das geltende Recht unter vielerlei Gesichtspunkten betrachtet eben nicht (!) ausreicht, um den Patientenverfügungen Verbindlichkeit zu verleihen, mal ganz vom Parlamentsvorbehalt und der „Divergenz“ zwischen den Senaten beim BGH über die Frage des selbstbestimmten Sterbens abgesehen. Selbstverständlich ist dringender Regelungsbedarf geboten und mit Verlaub – dieser Regelungsbedarf drängt sich immer stärker auf, zumal wenn wir solche Statements zur Problematik der Patientenverfügungen zur Kenntnis nehmen müssen, bei denen im Übrigen letztlich auch noch betont wird, dass Patientenverfügungen sich ihre Verbindlichkeit „verdienen müssen“. Was mag man/frau dem entgegenhalten wollen, außer kopfschüttelnd die These schlicht zur Kenntnis zu nehmen? Vielleicht der Hinweis darauf, dass das Selbstbestimmungsrecht  und damit die Wahrnehmung eines fundamentalen Grundrechts von überragender Bedeutung nicht davon abhängt, dass aus der Sicht von selbsternannten Neopaternalisten eine Bewertung darüber abgegeben wird, ob etwa die Patientenverfügung im konkreten Fall eine Verbindlichkeit „verdient“ hat. Hierüber entscheidet der Patient, so wie er auch darüber entscheiden kann und darf, ggf. anderen nicht zur Last fallen zu wollen. Es könnte also Sinn machen, sich etwas intensiver mit den Fragen des Selbstbestimmungsrechts auseinanderzusetzen, bevor über die Gefahren einer schleichenden Euthanasie philosophiert wird.

Lutz Barth, 07.11.08

>>> Mitteilung als Pdf. Dokument aufrufen und ausdrucken <<<


GNeu bei IQB: Künftig wollen wir im Turnus von zwei Wochen eine fachspezifische Umfrage durchführen, die anschließend aus unserer Sicht kommentiert wird. Sofern auch Sie Anregungen haben, teilen Sie uns diese gerne mit.

Was meinen Sie?

Muss sich die Pflegekraft vor einer Psychopharmaka-Gabe bei Dementen über die Einwilligung des Betreuers vergewissern?

Zunächst ist Ihre Stimme gefragt. >>> Zur Stimmabgabe <<< (html)

Nach Ablauf der Abstimmungszeit (2 Wochen) werden wir Stellung beziehen.

Lutz Barth, 07.11.08


Schauen Sie sich die Impfpässe Ihrer Senioren genauer an

Jeder Zweite über 60 ist nicht gegen Tetanus geschützt!

v. A. Lukas, in >>> MMW-Fortschr. Med. Nr. 45 / 2008 (150. Jg.) <<< (pdf.)


Die Kammer kann, muss aber nicht (!) kommen!

„Thema Pflegekammer enttabuisiert(?) oder: Droht die Zwangsmitgliedschaft den Pflegenden?

Der Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV), Rolf Höfert, sagte, mit Erscheinen des Igl-Gutachtens sei das Thema Pflegekammer „enttabuisiert“ worden. „Igl hat eindrucksvoll dargelegt, dass das verfassungsrechtlich machbar ist.“

Ob mit der Präsentation des Rechtsgutachtens von Igl über "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen" (2008) das Thema über die Notwendigkeit und die Errichtung von Pflegekammern „enttabuisiert“ worden sei, steht nach wie vor zu bezweifeln an so wie die Einschätzung, dass die Formulierung von „Vorbehaltsaufgaben“ längst überfällig sei.

Der (vermeintliche) Vorteil (?) einer Verkammerung liegt zunächst in der damit verbundenen Zwangsmitgliedschaft, so dass auf diesem Wege Mitglieder zwangsrekrutiert werden können.

Ob dies von den Pflegenden tatsächlich gewollt ist, ist eine offene Frage. Zu fragen aber ist, ob das, was berufspolitisch wünschenswert sein mag, auch tatsächlich verfassungsrechtlich möglich und vor allem zwingend ist.

Spannende Fragen, die einer Klärung und weiteren Diskussion bedürfen.

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


VG Stuttgart: Anspruch gegen Beamtenkrankenkasse auf Erstattung der Kosten einer wegen Zahnbehandlungsphobie notwendigen Vollnarkose

VG Stuttgart, Urt. v. 13.10.08 (Az. 2 K 721/08).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr dazu erfahren Sie in der Pressemitteilung des VG Stuttgart unter dem nachfolgenden Link: >>> http://www.vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1229534/index.html?ROOT=1192939 <<<


Keine Gesprächspsychotherapie zu Lasten der GKV - Landessozialgericht bestätigt Entscheidung des G-BA - Signalwirkung für noch anhängige Rechtsstreite

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in zweiter Instanz in seiner Entscheidung bestätigt, die Gesprächspsychotherapie nicht als Behandlungsverfahren in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen (Aktenzeichen: L 5 KA 2851/06, 29. Oktober 2008). Das teilte der G-BA am Mittwoch in Siegburg mit.

Quelle: G-BA >>> Mitteilung v. 05.11.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Zur Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vgl, auch die Pressemittelung des Gerichts v. 05.11.08  unter dem nachfolgenden Link: >>> http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1229533/index.html?ROOT=1149397 <<< (html)


Sterbehilfe zunehmend nicht nur für tödlich Kranke

Suizidbeihilfe durch die Organisationen Exit Deutsche Schweiz und Dignitas

„Fast doppelt so viele Frauen wie Männer lassen sich von den Sterbehilfeorganisationen Exit Deutsche Schweiz (Stadtzürcher Fälle) und Dignitas in den Tod begleiten. Zu diesem Schluss kommt ein vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) unterstütztes Forschungsprojekt, das erstmals die Praktiken der beiden Organisationen untersucht und miteinander vergleicht. Die Studie* zeigt auch, dass immer mehr nicht an einer tödlichen Krankheit leidende Menschen von Exit Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen.“ »»» weiter

Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news286710 <<< (html)


Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und Expertenstandards: Aus für eine fundierte Qualitätsmethodik?

„Dem BMG liegt eine Verfahrensordnung zur Genehmigung vor, die einer Entmündigung der Pflege und der Pflegewissenschaft zur Definition von Qualität der professionellen pflegerischen Leistung gleich kommt. Die DGP ruft alle Mitglieder auf, diesem Angriff auf das professionelle Selbstverständnis der Pflege und damit letztlich auf den Status der Pflegewissenschaft in Deutschland entgegenzutreten“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. >>> vgl. dazu die Mitteilung der DGP <<< (pdf.)


Fehler zuzugeben, davor haben Ärzte immer noch Angst

Behandlungsfehler sind für Ärzte ein Problem - wegen der Versicherer, aber auch wegen der Juristen.

v. Eva Richter, in (Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 04.11.08 – html <<<)


Facharbeit
Körpertemperaturstörungen

v. Jörg Reinsch, 18.07.2001 (Münster) 

Quelle:

>>> Zum Beitrag im html – Format <<<


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Ihr Lutz Barth, 03.11.08


Verweigerung der Nahrungsaufnahme

Eine demenzkranke Bewohnerin verweigert nach mehreren Tagen mit Fieber, die Nahrungsaufnahme.

Was ist passiert?

Eine demenzkranke Bewohnerin, die bisher zusätzlich zur Nahrung über eine PEG-Sonde immer noch ein wenig gegessen hat, verweigert nachdem sie mehrere Tage Fieber hatte jegliche orale Nahrungsaufnahme. Vermutet werden Zahnschmerzen.
Eine Abklärung durch einen Zahnarzt ist aber nicht möglich, da die Tochter einen Besuch eines Zahnarztes mit der Begründung ablehnt, dass ihre Mutter früher große Angst vor dem Zahnarzt hatte. Es besteht eine Bedarfsmedikation bei Schmerzen.

Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einen Kommentar abgeben.

Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 28.10.08) <<< (html)


Literaturauswertung

Die ärztliche Patientenverfügung: Rheinhessische Ärzte bieten einfühlsame Beratung

v. Peter Wöhrlin, Mainz, in >>> Ärzteblatt Rheinland-Pfalz 11/2008, S. 6 <<< (pdf.)

 

Kausalität, Beweiswürdigung und Beweislastverteilung in der Arzthaftung

Teil 2 des dreiteiligen Artikels beschäftigt sich mit den Einzelheiten zur Beweislastverteilung. Aus der Arbeit der Gutachterkommission – Folge 50 a
 
von H. Dieter Laum und Ulrich Smentkowsk, in >>>  Rheinisches Ärzteblatt 11/2008 – online (html) <<<

 

Multiresistente Keime – MRSA, MRE, VRE etc.

Rückbesinnung auf bewährte Hygienemaßnahmen ist Gebot der Stunde

v. Ursel Heudorf, Rolf Tessmann, in >>> Hessisches Ärzteblatt 11/2008, S. 707 ff.<<< (pdf.)

 

Die Entwicklung des Arzt- und Medizinrechts der letzten zwölf Monate, Teil 1

v. Thomas K. Heinz, in >>> Hessisches Ärzteblatt 11/2008, S. 728 ff.<<< (pdf.)


Montgomerys Haltung zum Patientenverfügungsgesetz stößt auf Unverständnis!

Das Sterben ist und bleibt ideologiefrei und nach der Verfassung kommt dem Gesetzgeber die zentrale Aufgabe zu, in dem Wertediskurs das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gegenüber der Inpflichtnahme durch intraprofessionelle Bereichethiken, aber auch religiöse Grund- und Werthaltungen, als verfassungsfest zu schützen. »»» weiter

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Nachlese: Veranstaltung über Aggression und Gewalt in der häuslichen Pflege

In Pflegesituationen brechen alte Familienkonflikte wieder auf

Mit dem Thema "Aggressionen und Gewalt in der häuslichen Pflege" beschäftigte sich eine gut besuchte Fortbildungsveranstaltung der Ärztekammer Berlin am 28.10.2008.

Auf den Seiten der ÄK Berlin findet sich hierzu ein kurzer Beitrag nebst einem weiteren Literaturhinweis.

Quelle: ÄK Berlin >>> http://www.aekb.de/10_Aktuelles/15_meldungen/0113_Gewalt_Pflege/index.htm <<< (html)


Ein Recht auf Sterben

v. Eugen Brysch, in (Quelle: >>> Rheinischer Merkur Nr. 44, 30.10.2008 <<< html)


Gewerbliche Sterbehilfe: Intensive Diskussion

v. G. Klinhammer (Quelle: Dtsch Arztebl 2008; 105(44): A-2306 >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=62101 <<< html)


Pflegerat kritisiert Monopol der Ärzteschaft – „Entspricht nicht den Anforderungen“

Quelle: bibliomed.de >>> Mitteilung v. 31.10.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Die Präsidentin des DPR erntet aber auch Widerspruch aus den „eigenen Reihen“.


"Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen"

Hier: Sind Pflegekammern notwendig?


Einige Anmerkungen v. L. Barth zum Rechtsgutachten v. Prof. Dr. Gerhard Igl, erstellt im Auftrage des DPR

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Unsere Mediadaten im Oktober 2008

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Ihr Lutz Barth, 01.11.08


Patientenverfügung – Die gewaltigen Irrtümer des Herrn Montgomery!

„Ein in einer Patientenverfügung geäußerter Wille ist heute schon verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, etwa aktive Sterbehilfe, verlangt wird. Die Rechtsprechung lässt daran keinen Zweifel“, so der Vizepräsident der BÄK  Montgomery in einem aktuellen Artikel (Quelle: Rheinischer Merkur v. 30.10.08 – html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Was soll man/frau solchen „Sprüchen“ entgegenhalten? Lassen wir an dieser Stelle den „Volksmund sprechen“: Schuster bleib bei deinen Leisten!

Der Vizepräsident der Bundesärztekammer scheint die aktuelle Rechtsprechung nicht zu kennen, denn sonst ließe sich seine naive Auffassung nicht erklären. Gerade anhand der Rechtsprechung wird überdeutlich, dass eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Mal ganz davon abgesehen, dass der Gesetzgeber aufgrund des Gesetzesvorbehalts gehalten ist, eine entsprechende Regelung zu treffen.

Ein Gesetz ist daher zwingend notwendig und Herr Montgomery scheint daher gut beraten zu sein, sich auf das zu konzentrieren, was er beherrscht. Die Klärung bedeutsamer verfassungsrechtlicher Fragen dürfte hierzu jedenfalls nicht zählen!

 

2. erweiterte Auflage: Sonderausgabe der Publikumszeitschrift Homöopathie gibt Tipps zu Kosten und Erstattung in der homöopathischen Arztpraxis

Diese stark erweiterte 2. Auflage der Sonderausgabe richtet sich an Patienten, die sich für eine homöopathische Behandlung interessieren und gibt ihnen die nötigen Informationen für die Kostenerstattung in Kassen- und Privatpraxen. Private Zusatzversicherungen, die die Kosten der ärztlichen Homöopathie übernehmen, werden vorgestellt.

Informationen (auch zur Bestellmöglichkeit) finden Sie auf den Seiten des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte >>> HThttp://www.dzvhae.com/portal/loader.php?navigation=1381&org=1113&seite=1486TH <<< (html)


Literaturhinweis: End-of-Life-Care

 „Das Zulassen des Todes und die Auseinandersetzung mit Sterbesituationen ist immer noch ein Tabuthema, das die Begegnung und Kommunikation mit Menschen in der letzten Lebensphase außerordentlich erschwert“, schreibt H. Christof Müller-Busch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, in seiner GGW-Analyse. Erst langsam beginnen wir, Sterbenden eine würdige Begleitung zu bieten. Dazu bedürfe es auch besserer Strukturen und Ressourcen – ein Anliegen der jüngsten Gesundheitsreform. Der Autor drängt aber auch auf eine Qualitätssicherung sowie begleitende Versorgungsforschung, die das Thema „Sterben unter menschenwürdigen Bedingungen“ zum Thema hat.

Zehn bis 20 Prozent aller Menschen sterben in einer stationären Pflegeeinrichtung, obwohl dies nicht ihrem Wunsch entspricht. Das Pflegeheim als letzte Station des Lebens wird insbesondere für schwerstpflegebedürftige und an Demenz erkrankten Menschen immer mehr zur Realität. Und ihre Versorgung zeigt trotz vieler Fortschritte noch gravierende Mängel, die dringend behoben werden müssen, so Maik H.-J. Winter von der Hochschule Ravensburg-Weingarten. Um die Gesundheitskosten im Alter und am Lebensende geht es in der Analyse von Stefan Felder, Universität Duisburg-Essen. Der Autor rechnet vor, dass das Alter nur einen schwachen Einfluss auf die Gesundheitsausgaben hat.

Analysen:

1. H. Christof Müller-Busch , Palliativmedizin in Deutschland: Menschenwürdige Medizin am Lebensende – ein Stiefkind der Medizin?
 

2. Maik H.-J. Winter , Pflegeheime auf dem Weg zu Institutionen des Sterbens?
    

2. Stefan Felder, Im Alter krank und teuer? Gesundheitsausgaben am Lebensende

 Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK >>> HTInhaltsverzeichnis GGW Ausgabe 4/2008 (Oktober) 8. JahrgangTH <<< (html)


BÄK-Vizepäsidentin Goesmann: Die Verantwortung der Ärzte ist unteilbar

Bundesärztekammer unterstützt stärkere Einbeziehung der Gesundheitsfachberufe

Quelle: BÄK >>> HTMitteilung v. 30.10.08TH <<< (html)


"KBV kontrovers": Ärzte diskutieren mit Gesundheitsberufen
Pflegerat fordert Pilotprojekte zur Substitution

Quelle: >>> HTÄrztliche Praxis v. 30.10.08TH <<< (html)

UKurze Anmerkung (L. Barth):U

Es ist unübersehbar: offensichtlich durch das aktuelle Rechtsguten des renommierten Rechtswissenschaftlers Igl inspiriert, fordert die Präsidentin des DPR die Substitution genuin ärztlicher Leistungen in „Reinform“.

Was aber, wenn alles beim „Alten“ bleibt? Die Präsidentin scheint nicht zu bedenken, dass sich im Zweifel keine Vertragspartner finden lassen, die die Substitution mittragen! Aus § 63 SGB V folgt kein (!) strikter Rechtsbefehl, den es gilt, zu beachten und umzusetzen.

Vgl. dazu weiterführend den Kurzbeitrag v. Lutz Barth (16.10.08),

Neuordnung der Gesundheitsberufe – Bleibt alles beim „Alten“?

Welche Folgen ergeben sich aus der gemeinsamen Bekanntmachung der BÄK und KBV für die anstehenden „Modell-Vorhaben“ für die Neuordnung der Gesundheitsfachberufe?

>>> HTPdf. Dokument aufrufen und druckenTH <<<


Wird das „ethische Fundament“ der Palliativmedizin „moralisch brüchig“ – man/frau könnte auch meinen, „unmoralisch“?

In der aktuellen Debatte um und über die Sterbebegleitung, über den Sinn und Zweck von Patientenverfügungen und über den freiverantwortlichen Suizid werden Gräben zwischen den Diskutanten offenbar, die scheinbar unüberbrückbar sind. Eine relativ junge Disziplin, namentlich die der Palliativmedizin, ringt um Beachtung und allgemeiner Wertschätzung, wenn es darum geht, den Patienten am Ende kurativer medizinischer Behandlungsmaßnahmen zu begleiten. Dieser palliativmedizinische Weg ist nachhaltig zu begrüßen und dennoch stellt sich ein Unbehagen ein, wenn … »»» weiter

Ein Kurzbeitrag v. Lutz Barth, 30.10.08

>>> HTPdf. Dokument aufrufen und druckenTH <<<


Dekubitus-Erhebung 2009: Pflegeheime und Kliniken können teilnehmen

Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 30.10.08TH <<< (html)


Passive Impfung gegen M. Alzheimer ist in Sicht

Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 30.10.08TH <<< (html)


  18. – 19. Februar 2009, Hamburg

Aus dem Programm!

TProgramm für Mittwoch, 18. Februar 2009T

 

10:00 -11:30

TZu den Voraussetzungen und Anforder-T
Tungen an die weitere rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihre TätigkeitT 
HTJFC-VO-100TH 

Prof. Dr. Gerhard Igl, Lehrstuhl
für Öffentliches Recht und Sozialrecht
an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

12:00 -13:30

TZur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf die Pflege aus haftungs-, versicherungs-, arbeits- und berufsrechtlicher SichtT
HTJFC-VO-101TH 

RA Robert Roßbruch, Institut für Gesundheits- und Pflegerecht, Koblenz und Hrsg. der Zeitschrift PflegeRecht 

14:00 -15:30

TAnsprüche von Versicherten kennen - Vergütungsansprüche des Pflegedienstes sichernT
HTJFC-VO-102TH 

RA Dr. Markus Plantholz, Hamburg

16:15 -17:45

TVerordnung von Pflegehilfsmittel durch Pflegefachkräfte - T
TSpielen die Krankenkassen mit? T
HTJFC-VO-103TH

Dr. Carla Grienberger, Abt. Gesundheit GKV-Spitzenverband, Berlin

 

 

TProgramm für Donnerstag, 19. Februar 2009T 

 

09:00 -
10:30 

TZur Rechtsverbindlichkeit von Patienten-verfügungen - T
TAktuelle EntwicklungenT
HTJFC-VO-104TH                                 

Lutz Barth, Institut zur Qualifizierung
und Beratung von Mitarbeitern und Gesundheitseinrichtungen, Langen 

11:00 -
12:30 

TSpezialisierte ambulante Palliativversorgung - Kooperative VersorgungsmodelleT 
HTJFC-VO-105TH

Friedrich R. München, Leiter FB Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen
und stellv. Geschäftsführer Kranken-
hausgesellschaft Sachsen, Leipzig 

13:00 -
14:30 

TDauerproblem Abgrenzung häusliche Pflege und Krankenpflege - T
TAuswirkungen des GKV-WSGT
HTJFC-VO-106TH 

Heinrich Griep, Justitiar des Caritas-
verbandes für die Diözese Mainz
e.V., Mainz 

15:00 -
16:30 

TAktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht - Teilzeit- und Befristungsrecht, Pflegezeitgesetz u.a.T
HTJFC-VO-107TH 

RA Robert Roßbruch, Institut für
Gesundheits- und Pflegerecht, Koblenz und Hrsg. der Zeitschrift PflegeRecht 

Mehr Informationen erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link >>> HTJura Fair Congress 2009TH <<< (html)


 

BFH: Umsätze, die eine Einrichtung zur Uambulanten PflegeU kranker und pflegebedürftiger Personen durch UGestellung von HaushaltshilfenU i.S. des § 38 SGB V erzielt, sind - sofern die übrigen Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG erfüllt sind - UsteuerfreiU.

UBFH, Urt. v. 30.07.08 (Az. XI R 61/07)U

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> HTPdf. Dokument aufrufen und druckenTH <<<


Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege

UHeft 10/2008U der Zeitschrift PflegeRecht >>> HTAus dem InhaltsverzeichnisTHHT TH<<< (pdf.)
(Mit freundlicher Genehmigung des Verlags Luchterhand (Wolters und Kluwer)


COPD- und Pneumonietherapie bei Betagten
Was bei alten Lungen anders ist

„Obwohl die Inzidenz vieler Lungenerkrankungen, von der COPD bis zum Bronchialkarzinom, mit dem Alter zunimmt, sind alte Patienten in klinischen Studien kaum vertreten. „Das muss sich ändern“, forderten die Experten auf dem 49. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und stellten das Thema in den Mittelpunkt ihrer Tagung. Lesen Sie im Report, wie Sie in der Praxis Ihren älteren, oft multimorbiden Lungenpatienten therapeutisch gerecht werden, und welche Besonderheiten auch diagnostisch zu beachten sind.“

v. Dr. med. Peter Stiefelhagen, in >>> HTMMW-Fortschr. Med. Nr. 43 / 2008 (150. Jg.), S. 12 ff.TH <<< (pdf.)


Patientenverfügung: Die meisten bleiben bei ihrem Standpunkt

Quelle: >>> HTÄrztliche Praxis v. 28.10.08TH <<< (html)


Neuer ausbildungsintegrierter Studiengang ab 2009

Die Katholische Stiftungsfachhochschule München beschreitet neue Wege und bietet Abiturienten und Abiturientinnen die Möglichkeit ein akademisches Studium mit einer beruflichen Ausbildung in einem Pflegeberuf zu verknüpfen.

Mehr Informationen hierzu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link:

>>> HThttp://www.ksfh.de/fachbereiche/pflege-dualTH <<< (html)


Hier haben Ärzte Zeit: "Pflege mit dem Plus

Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 29.10.08TH <<< (html)


BGH: Zur Bedeutung des in der Haftpflichtversicherung geltenden Trennungsprinzips für die Auslegung eines Teilungsabkommens (hier: UAnspruch auf Ersatz der Kosten für die Heilbehandlung der verletzten HeimbewohnerU)

UBGH, Urt. v. 01.10.08 (Az. IV ZR 285/06)U

Was war passiert?

Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer von Pflegeheimen aus einem zwischen dem Bundesverband der Ortskrankenkassen und der Beklagten geschlossenen Teilungsabkommen, dem die Klägerin beigetreten ist, auf Ersatz von Kosten in Höhe von 24.130 € in Anspruch, die sie für die Heilbehandlung von 16 in Pflegeheimen gestürzte, bei ihr gesetzlich krankenversicherte pflegebedürftige Heimbewohner aufgewendet hatte.

Entgegen der Rechtsauffassung des OLG Naumburg hat die Klägerin nach § 1 Abs. 9b, § 4 TA einen Anspruch auf Ersatz der für die Heilbehandlung der verletzten Heimbewohner aufgewendeten Kosten.

Überzeugend hat der IV. Zivilsenat des BGH in seinen Entscheidungsgründen dargelegt, dass das Berufungsgericht die rechtlichen Grundlagen der Haftpflichtversicherung, insbesondere das Trennungsprinzip, nicht hinreichend beachtet und deshalb auch Sinn und Zweck des Teilungsabkommens nicht zutreffend erfasst hat.

 Vorabveröffentlichung der demnächst online erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Zahl der Druckgeschwüre in Heimen und Kliniken sinkt

Neue Untersuchung zur Qualität in der Pflege

Wissenschaftler der Charité - Universitätsmedizin Berlin haben festgestellt, dass die Häufigkeit des Dekubitus-Druckgeschwürs bei Pflegeheim-Bewohnern und Klinikpatienten in Deutschland 2008 weiter deutlich abgenommen hat. HT»»» weiterTH

Quelle: IDW >>> HThttp://idw-online.de/pages/de/news285726TH <<< (html)


LG Köln: Auch bei minderjährigen Patienten ist der Arzt grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (hier: Schwangerschaft und Mitteilung ggü. den Eltern)

ULG Köln, Urt. v. 17.09.08 (Az. 25 O 35/08)U

Was war passiert?

Die Klägerin nimmt die Beklagte unter dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung, insbesondere einer nicht ausreichenden Betreuung während der Schwangerschaft der Klägerin, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.

Die Klägerin hat u.a. hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs behauptet, dass sie  während der Schwangerschaft einer erheblichen psychischen Belastung ausgesetzt gewesen sei, da sie durch die Beklagte sich selbst überlassen worden sei. Sie ist der Ansicht, die Beklagte sei zu einer Information der Eltern verpflichtet gewesen.

 Vorabveröffentlichung der demnächst online erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht

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Injektion ohne Insulinampulle

Eine Bewohnerin erhält eine Insulininjektion mit einem Pen, in dem keine Insulinampulle eingesetzt ist.

Was ist passiert?

Eine Pflegehilfskraft führt eine Insulininjektion mit einem Pen durch, ohne diesen zuvor zu kontrollieren. Erst dem Nachtdienst fällt beim routinemäßigen Wechseln der Kanüle das Fehlen der Insulinampulle auf.

Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einhen Kommentar abgeben.

Quelle: >>>> HTKDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 03.10.08)TH <<< (html)


Angeklagte HNO-Ärztin erhält kein sofortiges Berufsverbot

Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung online v. 27.10.08TH <<< (html)


EU-Kommissar Spidla will Rauchverbot verschärfen

Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 27.10.08TH <<< (html)

UKurze Anmerkung (L. Barth):U

„Wir haben die Pflicht sicherzustellen, dass alle Arbeitsplätze sicher sind. Derzeit ist dies nicht der Fall“, so die Sprecherin von Spidla Sprecherin mit Blick auf Länder wie Deutschland. Sollte sich der EU-Kommissar mit seiner Idee durchsetzen, würde dies auf eine Verschärfung des Nichtraucherschutzes hinauslaufen. Indes kann der Nichtraucherschutz – insbesondere nach der Rspr. des BVerfG – nach diesseitiger Auffassung als ausgewogen betrachtet werden. Die einzelnen Bundesländer scheinen nunmehr einen verfassungsrechtlichen Kompromiss zu favorisieren, zumal sich die Verfassungsgerichte resp –höfe der Länder sich den Vorgaben des BVerfG mit den verfassungskonformen Ausnahmeregelungen ganz überwiegend angeschlossen haben. Hiermit sollte es sein Bewenden haben.


Zypries kritisiert restriktiven Entwurf für Patientenverfügungen

Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 27.10.08TH <<< (html)


Hohe Hürden für die Selbstbestimmung

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) lehnt Gesetzentwurf als Angriff auf den mündigen Patienten ab

Quelle: DGHS >>> HTMitteilung v. 23.10.08TH <<< (html)


Das Selbstbestimmungsrecht wird zu Grabe getragen!

v. Lutz Barth (27.10.08)

Die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz droht zu „entgleiten“. Der Gruppenantrag von Bosbach u.a. offenbart das ganze Dilemma: das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen wird zu Grabe getragen und vielleicht später – wenn es denn den ethischen und moralischen Vorgaben der Neopaternalisten entspricht – auch der Patient. Es scheint, als seien die selbsternannten Ethiker ... HT»»» weiterTH


„Ein Heim ist immer nur die zweitbeste Lösung“

Gespräch mit Klaus Dörner und Michael Graber- Dünow

Sonja Siegert

Langfassung des Gesprächs aus Dr. med. Mabuse Nr. 169, September/Oktober 2007

Quelle: Mabuse-Verlag.de  >>> HThttp://mabuse-downloads.de/zeitschrift/169_DoernerGraber.pdfTH <<< (pdf.)


Hess. LAG: Verdachtskündigung einer Hebamme und die Pflicht des Arbeitsgebers zur Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch der Kündigung

UHess. LAG, Urt. v. 17.08.08 (Az. 4/12 Sa 523/07)U

Sofern nach der Anhörung des Arbeitnehmers Zweifel am Tathergang verbleiben, obliegt es dem Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung, vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung die Personen zu befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnisse über ihn haben.

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Ärztekammer Westfalen – Lippe

Organspende hilft Leben retten
Öffentliche Veranstaltung zur Organspende für Interessierte, Betroffene und Mediziner am Samstag, 15.11.2008, in Münster

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Ärztekammer Westfalen – Lippe >>> HThttp://www.aekwl.de/TH <<< (html)


Ärzte und Politiker weisen britisches Embryonengesetz zurück

Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 24.10.08TH <<< (html)


GBlitzumfrage: Sollen Rentner zum „sozialen Dienst“ verpflichtet werden?

Der Mediziner Klaus Dörner hat unlängst in einem Interview (HTInterview v. Leonie Seifert mit Klaus Dörner (Artikel v. 18.10.08)TH über den Unsinn von Altenheimen und die neuen Möglichkeiten der Pflege nachgedacht. U.a. hat er hierbei die Alternative angesprochen, dass man Rentner tatsächlich zu einem "sozialen Dienst" verpflichten könnte, so dass sie erst nach zwei Jahren Altenhilfe die volle Rente bekommen. Man könnte auch Langzeitarbeitslose zur Hilfe verpflichten“

Was meinen Sie, sollte man Rentner zu einem "sozialen Dienst" verpflichten, so dass sie erst nach zwei Jahren Altenhilfe die volle Rente bekommen?

Wir würden uns über Ihr online – Votum freuen. >>> HTHier geht es zur UmfrageTH <<<

Lutz Barth, 25.10.08


Deutsche BKK setzt als erste Kasse den § 132d SGB V um - Neue hausarztzentrierte Versorgung Sterbender

„Als erste Krankenkasse hat die Deutsche BKK einen Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen. Zentrale Rolle spielt der Hausarzt, der die Versorgung der Patienten, die zu Hause sterben wollen, organisiert“ HT»»» weiterTH

Quelle: >>> HTÄrztliche Praxis v. 24.10.08TH <<< (html)


Sozialminister Gerhard Vigener: unangemeldete Kontrollen der Pflegeheime wichtig

366 Kontrollen der Heimaufsicht - davon 15 mit schwerwiegenden Mängeln

Quelle: saarland.de >>> HTPressemitteilung vom 24.10.2008TH <<< (html)


DBfK startet Online-Umfrage!

Wie sieht es im Pflegealltag wirklich aus? Fakten zum Pflegekollaps

Mehr Informationen dazu erfahren Sie auf den Seiten des >>> HTDBfKTH <<<  (html)


Neue Wege in der Pflege - Weg vom Heim

„Altenheime boomen - auch wenn niemand ins Heim möchte. Der Mediziner Klaus Dörner spricht im stern.de-Interview über den Unsinn von Altenheimen und die neuen Möglichkeiten der Pflege. Eine davon: Andere Rentner sollen mehr in die Pflicht genommen werden“

Quelle: stern.de >>> HTInterview v. Leonie Seifert mit Klaus Dörner (Artikel v. 18.10.08)TH <<< (hmtl)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

„Man könnte Rentner tatsächlich zu einem "sozialen Dienst" verpflichten, so dass sie erst nach zwei Jahren Altenhilfe die volle Rente bekommen. Man könnte auch Langzeitarbeitslose zur Hilfe verpflichten“, so Dörner in dem Interview.

Ein Kommentar hierzu dürfte entbehrlich sein und es beruhigt, dass der „Durchschnittbürger“ nicht „blöd“ zu sein scheint. Das Interview ist lesenswert und lässt uns an den Visionen des Herrn Dörner teilhaben.

Lutz Barth, 24.10.08


Britisches Unterhaus billigt Forschung mit Mensch-Tier-Embryonen

„Nach monatelanger Debatte hat das britische Unterhaus ein weitreichendes Embryonengesetz verabschiedet, das die Züchtung von Mensch-Tier-Embryonen für die medizinische Forschung erlaubt“ HT»»» weiterTH

Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 23.10.08TH <<< (html)


OVG Münster: Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern

UOVG Münster, Urt. v. 14.10.08 (Az. 16 A 1409/07)U

„Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 14. Oktober 2008 entschieden, dass die Bewohnerin eines Pflegeheims ihre Tochter, der sie ein größeres Geschenk gemacht hatte, nicht auf Rückgabe des Geschenks verklagen muss, bevor Pflegewohngeld aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird“ HT»»» weiterTH

Quelle: OVG.NRW.de >>> HTPressemitteilung v. 23.10.08TH <<< (html)


Tagung des Erwin – Stauss - Instituts (ESI)

U29. – 30. Oktober 2008
U
Quartier und Heim Lebensräume für Menschen mit Demenz


Bis zum Jahr 2020 wird mit 1,5 Millionen demenzkranken Menschen gerechnet.
Für eine angemessene Versorgung wird die Nachfrage nach Alternativen zum Pflegeheim zunehmen. Es bedarf durchdachter Lösungen für Betreuungsmöglichkeiten im Quartier / Stadtteil mit funktionierenden sozialen Netzwerken sowie Spezialeinrichtungen.
Lebensräume - Planer müssen sich diesen veränderten Gegebenheiten stellen. Menschen mit Demenz nehmen ihre Welt nicht mehr über den Verstand wahr, sondern über den Körper.
Soll diese Einsicht konsequent Berücksichtigung finden, müssen Verantwortliche mehr durch die Brillen ihrer Kunden / dementen Menschen sehen, als nach ihrem eigenen Geschmack und Gutdünken handeln. »»»

>>> HTmehr Informationen zur der Tagung erfahren Sie auf den Seiten des ESITH <<< (html)

Zeit: 29. - 30. Oktober 2008
Ort: Atlantic Hotel Universum,
Conference Center Bremen Wiener Straße 4
28359 Bremen


Pflege neu positionieren - Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten?

Forschungssymposium
30.10.2008 - 30.10.2008

UBeginn:U           30.10.2008
UEnde:U               30.10.2008

Veranstalter

IAF der KFH Freiburg
Karlstraße 63 , 79104 Freiburg
Telefon +49 761 200-736
Fax +49 761 200-444
HTiaf@kfh-freiburg.deTH
HThttp://iaf.kfh-freiburg.deTH


DGPPN-Kongress 2008: In Europa größte wissenschaftliche Tagung zu psychischen Erkrankungen

26. - 29. November 2008 • ICC Berlin
mit DGPPN-Akademie für Fort- und Weiterbildung und Pflegekongress

Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten der DGPPN >>> HThttp://www.dgppn.de/TH <<< (html)


"Heiler" sind gefragt wie nie - Hochkonjunktur für Scharlatane

Über 10 000 "Heiler" soll es allein in Deutschland geben - viele verzweifelte Menschen vertrauen sich ihnen an.

v. Pete Smith, in (Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 23.10.08TH <<< html)


Jeder zweite Pflegekraft im OP bereut ihre Berufsentscheidung

Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung online.de v. 22.10.08TH <<< (html)


Viele Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vernachlässigen Hörprobleme

KDA will Menschen mit Hörschädigungen mehr Gehör verschaffen

Quelle: KDA >>> HTPressemitteilung v. 21.10.08TH <<< (html)


Patientenverfügungen - Ärzte kritisieren neuen Vorstoß

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat den neuen Vorstoß zur Regelung von Patientenverfügungen über die weitere medizinische Behandlung in Grenzsituationen zurückgewiesen.

"Es gibt keine Notwendigkeit, ein Gesetz zu erlassen, weil durch Gerichtsurteile alles klar ist", sagte BÄK-Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery der "Aachener Zeitung".
HT»»» weiterTH

Quelle: >>> HTzm-online v. 22.10.08TH <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Der BÄK-Vizepräsident unterliegt einem fundamentalen Rechtsirrtum. Selbstverständlich gibt es die Notwendigkeit, ein Gesetz zu erlassen: die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates und der Vorbehalt des Gesetzes. Im Übrigen wird gerade durch die unterschiedliche Rechtsprechung (etwa der Straf- und Zivilsenate beim BGH) deutlich, dass zwingend ein Gesetz notwendig ist. Insofern sollte sich der Vizepräsident ein wenig bei seinen Statements bescheiden oder ggf. im Vorfeld „Rechtsrat“ einholen, um eine sachlich fundierte Aussage treffen zu können.


Der Mensch am Lebensende

Die Position der Kirche zu lebensverlängernden Maßnahmen, Therapiebegrenzung und Therapieabbruch erläuterte St. Pöltens Bischof Küng vor Vertretern der Österreichischen Ethikkommission.

Quelle: >>> HTkath.net v. 21.10.08TH <<<


Hospiz Stiftung lobt neues Stufen-Konzept für Patientenverfügungen

„Die Deutsche Hospiz Stiftung hat den neuen Gesetzesvorschlag zu Patientenverfügungen begrüßt. "Er ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", sagte Vorstand Eugen Brysch in Berlin. "Besonders positiv ist, dass Beratungsgesprächen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird." »»» weiter

Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung online.de v. 21.10.08TH <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Ob das Stufen-Konzept im „Bosbach“-Entwurf tatsächlich ein Lob verdient, steht nachhaltig zu bezweifeln an. Hierzu wird in Kürze ein Beitrag erfolgen müssen, da nach diesseitiger Auffassung das Selbstbestimmungsrecht des Patienten im Entwurf nicht hinreichend Rechnung getragen wird. Es ist zu hoffen, dass dieser Entwurf nicht zum Gesetz wird.


Patientenverfügung
Sterben ist ein sozialer Prozess

v. Oliver Tolmein, in >>>  HTFAZ.net v. 21.10.08TH <<< (html)


Neuer Gruppenantrag zu Patientenverfügungen vorgestellt

Einen gemeinsamen Gesetzwurf zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht  haben die Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), Katrin Göhring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) und  René Röspel (SPD) am Dienstag in Berlin vorgestellt HT»»» weiterTH

Auf den Seiten des Ärzteblatts.de findet sich auch ein Download zum Gesetzentwurf,

Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 21.10.08TH <<< (html)


"Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen"

v. Prof. Dr. Gerhard Igl unter Mitarbeit von Silke Staudte

„Die öffentlich-rechtliche Stellung der Pflegeberufe entspricht nicht ihrer tatsächlichen Stellung im Gesundheits- und Pflegewesen.

Erst das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 sieht Modellvorhaben vor, in denen Angehörige der Pflegeberufe als eigenständige Leistungserbringer auftreten können.

In dem Buch "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen", einem Gutachten für den Deutschen Pflegerat e.V., werden die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ausgelotet, wie die öffentlich-rechtliche Stellung der Pflegeberufe verbessert werden kann. Dabei wird gezeigt, dass den Anliegen der Pflegeberufe keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen“, so die Einschätzung des Deutschen Pflegerats e.V. auf seiner Homepage (Quelle: >>>
HThttp://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/B888B77672438A88C12574E30044F284TH )


Bundesregierung beschließt Ausweitung des Pilotprojektes
Schwester Agnes kommt in den Westen

Quelle: >>> HTÄrztliche Praxis v. 20.10.08TH <<< (html)


Weiterbildung zum Hilfsmittelexperten

Pflegekräfte dürfen Hilfsmittel verordnen / Private Universität Witten/Herdecke bietet erste Fortbildung an

Quelle: Universität Witten/Herdecke >>> HTPressemitteilung v. 13.10.08TH <<< (html)


„Weshalb ich Sterbewilligen beim Suizid helfe“

Der Arzt Alois Geiger verschreibt für Dignitas das tödliche Schlafmittel Natriumpentobarbital. Hier erzählt er, warum er das tut. HT»»» weiterTH

v. Alois Geiger, in Quelle: >>> HTBerner Zeitung (BZ) v. 16.10.08TH <<< (html)


Wie viel Spiritualität verträgt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten?

Hinter dieser Frage verbirgt sich offensichtlich mehr, als derzeit in Anbetracht aktueller Forschungsvorhaben zu vermuten anstehen könnte. HT»»» weiterTH

>>> HTPdf. Dokument aufrufen und druckenTH <<<


Erklärung des Deutschen Pflegerats an die 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konsensuskonferenz am 08.10.2008 in Osnabrück

Quelle: DPR >>> HTmehr dazuTH <<< (html)


Deutsche Krankenhausgesellschaft zur zweiten Lesung der Novelle der EU-Arbeitszeitrichtlinie

Arbeitszeitrichtlinie muss Arbeitsmarktrealität berücksichtigen

Quelle: DKG >>> HTPressemitteilung v. 16.10.08TH <<< (html)


Das Informationsportal für Pflegekräfte, Entscheider und Führungskräfte, Mediziner und Juristen – wir sind bundesweit „vertreten“ – von Nord bis Süd!

z.B. am heutigen Tage – 16.10.08: 18.30 Uhr 

                                                                                                                                                                                            

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Wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns weiter. Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre und gelegentlich erweisen wir uns auch dort als besonders „streitbar“, wo das Recht – vornehmlich das Verfassungsrecht – seltsame Wege zu gehen scheint.

Derzeit gilt es, im „Kulturkampf“ um die Würde des Menschen besonders standfest zu bleiben, schicken sich doch namhafte Persönlichkeiten an, uns von ihren Visionen eines gelungenen Sterbens zu überzeugen. In diesem Diskurs wird aber letztlich gerne verschwiegen, dass die Autonomie des Menschen weitaus mehr beinhaltet, als uns die Gelehrten zugestehen wollen. Hiervon sollten wir uns aber nicht beeindrucken lassen, denn ein Blick in die Verfassung erleichtert so manchem „Normexegeten“ die Rechtsfindung.

In der Tat kann mit G. Pott davon ausgegangen werden, dass es nicht zu übersehen ist, „dass zwar dadurch hohe moralische Standards für den Einzelnen erreicht werden, zwischen einzelnen Gruppen der Gesellschaften jedoch eher eine minimale Moral besteht. Dies führt zu einer Wertediskussion und einem Value-Ranking, denn jede Gesellschaft muss sich auf eine Basismoral stützen können. Dazu gehört zwar auf der einen Seite die Autonomie des Einzelnen, auf der anderen Seite jedoch die Frage, wie diese Autonomie erreicht werden kann. Säkulare Gesellschaften, die zum Beispiel eine religiöse Begründung der Moral als allgemeinverbindlich verneinen, müssen sich jedoch fragen lassen, auf welche Weise sie ihre Werte schaffen. Bemerkenswert ist, dass der angesehene Philosoph Jürgen Habermas darauf hingewiesen hat, dass Religion und Common Sense in einer Gesellschaft als moralstabilisierende Elemente nicht zu übersehen sind“ (so G. Pott, Zweierlei Autonomie -

Der Wunsch nach Euthanasie und die Bedürfnisse von Schwestern, Pflegern, Ärztinnen und Ärzten in der Palliativmedizin, in Nds. Ärzteblatt (nä 10/2008) >>> HTonlineTH <<< html).

Sofern es um den „Wert“ des eigenen Abschieds aus dem Leben und ggf. einer damit verbundenen Patientenverfügung geht, dürfte es einzig dem Individuum vorbehalten bleiben, die für eine Entscheidungsfindung und Beurteilung maßgeblichen Erkenntnisquellen zu erschließen, zu denen freilich auch die Religion zählen kann, aber nicht muss.

Zur „Basismoral“ gehört daher nach diesseitigem Verständnis ohne „wenn“ und „aber“ das vorbehaltlose Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht des Menschen und nicht der Vorwurf derjenigen, die da meinen, dass jene, die ihren letzten Willen freiverantwortlich bestimmen wollen, egozentrische Individualisten.sind. Insofern ist es zu begrüßen, wenn G. Pott gleich zu Beginn seines Beitrages darauf hinweist, dass „hier nicht (...) einer allgemeinen Begrenzung der Autonomie, die ein hohes Gut moderner Individualgesellschaften ist, das Wort geredet werden (soll)“.

Bei manch anderen Autoren hingegen scheint dieses hohe Gut in Vergessenheit geraten zu sein und diese dürfte uns alle durchaus nachdenklich stimmen.

Lutz Barth, 16.10.08


TAusgabe 5/2008 erschienen.T

TAus dem InhaltsverzeichnisT

TRichter- und Rechtspflegerhaftung im Betreuungsrecht T

Tv. Prof. Dr. Walter ZimmermannT

THaftung im Verein und der Behörde - Finanzielle Folgen von Fehlern der Mitarbeiter T

TBetreuungsvereine und Betreuungsbehörden beschäftigen Mitarbeiter, die in vielfältiger Weise tätig sind. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Dieser Beitrag untersucht die Frage, wer wofür einzustehen hat, wenn ein Behörden- oder Vereinsmitarbeiter Fehler macht und dadurch bei dem betreuten Menschen ein Schaden entsteht. T

Tv. Prof. Dr. Tobias FröschleT

 

TDie strafrechtliche Garantenstellung des Betreuers T
T- zugleich Besprechung von OLG Celle BtPrax 2008, 86 –T

TMacht sich ein Betreuer strafbar, wenn er bei unzulässigen freiheitsentziehenden Maßnahmen nicht einschreitet? Riskiert er ein Strafverfahren, wenn er untätig zusieht, wie sich der Betreute selbst schädigt? Läuft er womöglich sogar Gefahr, selbst bestraft zu werden, wenn er Straftaten des Betreuten nicht verhindert? Der folgende Beitrag untersucht die strafrechtliche Garantenstellung des Betreuers.T

Tv. Dr. Benjamin TachauT

 

TTypische Schutzlücken in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Betreuers T

TRechtliche Betreuer i.S.v. 1896 ff. BGB ahnen oft nicht, dass sie im Vergleich zur umfassenden persönlichen Haftung nur lückenhaft versichert sind.T

Tv. Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Jur. Thomas KeppelT

 

TKrankenversicherung und Auslandreise T

TBei einer Reise eines Betreuten ins Ausland kann es trotz eines vorhandenen (Inland-) Krankenversicherungsschutzes im Krankheitsfall zu Versicherungslücken kommen, wie der nachstehende Beitrag anhand eines praktischen Beispiels aufzeigt.T

Tv. Sibylle M. MeierT

 

TEinige alte und neue Irrtümer in der Bewertung von Erscheinungen des Betreuungswesens T

TAnmerkung zum Zwischenbericht des ISGT

Tv. Prof. Dr. Werner Bienwald T


OVG Rheinland-Pfalz: Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig

Die Ausweisung eines Sondergebiets für ein Wohnheim zur Unterbringung vorwiegend älterer Menschen mit geistigen Behinderungen am Ortsrand von Rülzheim ist zulässig. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz HT»»» weiterTH

UOVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.10.08 (Az. 8 C 10611/08.OVG)U

Quelle: justiz-rlp.de >>> HTOVG Rehinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 47/2008TH <<< (html)


KG Berlin: Verfahrenspfleger bei Betreuerwechsel

UKG Berlin, Beschl. v. 16.09.08 (Az. 1 W 259/08)U

Quelle: Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht

Das Dokument ist frei zugänglich!

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G-BA erhöht Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie - Künftig zweite ärztliche Meinung bei besonderen Medikamenten

Vor der Verordnung bestimmter Präparate für die Behandlung von schweren Erkrankungen mit hohen Therapiekosten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll künftig von dem behandelnden Arzt eine zweite Meinung eines weiteren, hierfür besonders qualifizierten Arztes eingeholt werden. Einen entsprechenden Beschluss zu der so genannten Zweitmeinung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin HT»»» weiterTH

Quelle: G-BA >>> HTPressemitteilung v. 16.10.08TH <<< (html)


"Massive Überdosierung“ nach OP
Patient ins Koma gespritzt?

v. W. Kannegiesser

Quelle: Rheinische Post >>> HTRP online v. 16.10.08TH <<< (html)


Gendiagnostikgesetz
Viele gute Ansätze, aber auch gravierende Schwächen

Gendiagnostikgesetz gefährdet Zusammenwirken von Staat und Selbstverwaltung

Quelle: BÄK >>> HTPressemitteilung v. 16.10.08TH <<< (html)


Kusch contra Katholiken

Diskussion um Sterbehilfe in katholischer Gemeinde Ratzeburg

Quelle: domradio.de >>> HThttp://www.domradio.de/aktuell/artikel_45523.htmlTH <<< (html)


Neuordnung der Gesundheitsberufe – Bleibt alles beim „Alten“?

Welche Folgen ergeben sich aus der gemeinsamen Bekanntmachung der BÄK und KBV für die anstehenden „Modell-Vorhaben“ für die Neuordnung der Gesundheitsfachberufe?

v. L. Barth, 16.10.08

>>> HTPdf. Dokument aufrufen und druckenTH <<<


Palliativversorgung in Österreich hat gravierende Defizite

In Österreich ist nach einem Bericht des dortigen Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung langfristig nicht gesichert.

Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 15.10.08TH <<< (html)


CareFair Germany 2009 - Messe mit Kongress

Dementia Fair Congress 2009

Jura Fair Congress 2009

T TTCareFairT
TGermanyT
 18.-19.02.2009
 Hamburg (CCH)

T Dementia FairT
T CongressT
 18.-19.02.2009
 Hamburg (CCH)

T TTJura FairT
T CongressT
 18.-19.02.2009
 Hamburg (CCL)

Wählen Sie bitte Ihren Kongress durch Klicken auf das entsprechende Logo! Dort erfahren Sie mehr über die Kongress-Veranstaltungen.


VGH Baden-Württemberg: Heilpraktiker muss auf notwendige ärztliche Behandlung hinwirken

UVGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.10.08 (Az. 9 S 1782/08)U

 „Ein Heilpraktiker darf den Patienten bei schwerwiegenden Erkrankungen nicht im Glauben lassen, eine ärztliche Behandlung werde durch den Heilpraktiker ersetzt. Diesen Grundsatz hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 02.10.2008 wieder betont und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt, das den Antrag eines Heilpraktikers (Antragsteller) auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Widerruf seiner Heilpraktikererlaubnis abgelehnt hatte“ »»» weiter

Quelle: vghmannheim.de >>> HTPressemitteilung v. 15.10.08TH <<< (html)


"AGnES"-Länder treffen sich zum Abschlusssymposium in Berlin

Am Freitag, dem 17. Oktober 2008, findet unter Federführung des Landes Brandenburg in Berlin ein abschließendes Statussymposium "Hausarztunterstützende Konzepte und Strukturen - Die Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept" statt HT»»» weiterTH

Quelle:  idw-online.de >>> HThttp://idw-online.de/pages/de/news283301TH <<<


Ärztepräsident der ÄK Schleswig-Holstein warnt vor Pflegenotstand

Quelle: ÄK Schleswig-Holstein >>> HTPressemitteilung v. 14.10.08TH <<< (html)


„Polizei soll wegen Sterbehilfe gegen Kusch vorgehen“

„Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Hamburger Bürgerschaft fordert polizeiliche Maßnahmen gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Rolf-Dieter Klooß (SPD) will mit dem Ordnungsrecht verhindern, dass Kusch weiterhin Selbsttötungen ermöglicht“ HT»»» weiterTH

Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 13.10.08TH <<< (html)


In eigener Sache!

Sehr verehrte UserInnen.

Es gibt in dieser Woche einen Anlass, unsere Mediadaten abweichend von der monatlichen Statistik zu veröffentlichen.

Wir haben am Sonntag die U„100 000 – Marke“U überschritten. Für uns ein schöner Erfolg und wir möchten Ihnen ganz herzlich für Ihr reges Interesse an unserem Informationsangebot danken.

Ich persönlich werte dies auch als ein Zeichen dafür, dass wir trotz unserer gelegentlich kritischen Berichterstattung mit unserem Konzept richtig liegen und Ihnen interessante Beiträge und Rechtsinformationen liefern, mit denen wir auf der Höhe der Zeit liegen.

Demnächst werden wir unsere Fachzeitschrift zum Gesamten Pflege- und Medizinrecht online stellen, aus der wir bereits teilweise Vorabveröffentlichungen vorgenommen haben. Neben der bereits veröffentlichten Zeitschrift zum Altenpflegerecht hat sich herauskristallisiert, dass unsere UserInnen ein Interesse an der einheitlichen Darstellung des Pflege- und Medizinrechts hegen. Wir haben uns speziell dieser „Aufgabenstellung“ in einem Projekt angenommen und wir befinden uns nach wie vor ganz aktuell in einer Projektphase. Derzeit ist nicht ausgeschlossen, dass wir uns auf die erste Online-Fachzeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht einschließlich fachspezifischer Beiträge in einem einzigen Portal konzentrieren, dass mit einem teilweisen Login-Bereich versehen ist. Hierüber werden wir Sie zeitnah unterrichten.

Ich danke Ihnen für Interesse und Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Arbeitswoche.

Lutz Barth, 14.10.08


Zweierlei Autonomie
Der Wunsch nach Euthanasie und die Bedürfnisse von Schwestern, Pflegern, Ärztinnen und Ärzten in der Palliativmedizin

v. Gerhard Pott, in nä 10/2008 >>> HThttp://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=2319TH <<< (html)


Neues Forschungsprojekt - Telemedizin unterstützt Ältere

„So lange wie möglich in den vertrauten vier Wänden wohnen – Diesen verständlichen Wunsch haben viele Senioren. Wie eine ausgeklügelte Technik dabei helfen kann, untersucht das neue Projekt „E-Health@Home“. Koordiniert wird das Gemeinschaftsvorhaben von Joachim Liesenfeld am Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung (RISP) an der UDE“

Quelle: Universität Duisburg Essen >>> HTmehr dazuTH <<< (html)


Odyssee durch das Spezialistentum - woran krankt die Schmerzversorgung?

„Beim häufigsten Krankheitssymptom überhaupt, dem Schmerz, zeigt sich, wie krank das Gesundheitssystem in Deutschland ist. Es leidet an Spezialisierung und sektoralem Denken. Den Status quo hat das "Weißbuch Schmerz" jetzt erhoben“ »»» weiter

v. Helmut Laschet, in (Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 13.10.08TH <<< html)


"Sie müssen sich wehren, Lärm machen!"

CDU-Politiker Heiner Geißler plädiert im Gesundheitswesen für einen radikalen Kurswechsel

Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 13.10.08TH <<< (html)


Verordnungs- und Therapierechte sollen unteilbar bleiben
Bayerns Ärzte warnen vor Physiotherapeuten

v. C. Heyer, in >>> HTÄrztliche Praxis v. 13.10.08TH <<< (html)


Furcht und Schrecken des Sterbens in modernen Gesellschaften und die Patientenverfügung – eine kritische Beitragsrezension des gleichnamigen Beitrags von Th. Klie in Die Hospiz-Zeitschrift, 03/2008, S. 19-22

v. Lutz Barth, 13.10.08

Es ist kein Geheimnis, dass der Freiburger Rechtswissenschaftler Thomas Klie neben seiner „Cave Patientenverfügung“ mit dem sog. „Freiburger Appell“ in verbundener Kooperation mit dem Palliativmediziner Christoph Student nachhaltig bemüht ist, uns allen die „Gefahren“ (?) einer Patientenverfügung vor Augen zu führen.

Ganz aktuell hat er mit seinem o.a. Beitrag einen erneuten Versuch unternommen und seinem Bekenntnis nach ist er angetreten, mit seinen sechs Thesen einen Kontrapunkt zu der aktuellen Patientenverfügungsdiskussion zu setzen und ggf. die innere Logik und Dynamik der Diskussion zu erklären.

Insbesondere die These Nr. 6 soll überprüft, da in ihr die Auffassung vertreten wird, dass das geltende Recht ausreichend sei, um den Patientenverfügungen Verbindlichkeit zu verleihen.

 Vorabveröffentlichung der demnächst online erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> HTPdf. Dokument aufrufen und druckenTH <<<


GOffener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Pro Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung!

Die Hospizvereinigung OMEGA und der bürgerschaftlich engagierte Verein BioSkop haben aktuell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages geschrieben und diese darum gebeten, sich gegen eine gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen auszusprechen.

Dieser Brief wird von Persönlichkeiten aus Medizin und Wissenschaft unterstützt und es nimmt nicht wunder, dass ausweislich der Pressemitteilung v. 06.10.08 sich hierunter auch die Herren Klaus Dörner, Reimer Gronemeyer, Thomas Klie, Franco Rest, Dietmar Seidel, Christoph Student und Andreas Zieger finden lassen (Quelle: bioskop-forum.de >>> HTPressemitteilung v. 06.10.08TH <<<).

Es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages sich nicht von den fragwürdigen Inhalten in dieser Pressemitteilung beeindrucken lassen und vielmehr sich darauf besinnen, dass sie einen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrzunehmen haben. Der Vorbehalt des Gesetzes gebietet eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung und hieran kann kein ernstlicher Zweifel begründet werden.

Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet mehr, als uns insbesondere die o.a. namhafte Persönlichkeiten in ihren Publikationen zu konzedieren bereit sind. Die dringenden Rechtsfragen der Patientenverfügungen nicht regeln zu wollen und hiervon in der Gänze Abstand zu nehmen bedeutet in der Konsequenz, dass den Bürgerinnen und Bürgern in einem eminent wichtigen Lebensabschnitt der konkret gebotene Grundrechtsschutz versagt wird! Es drohen entgegen den Verlautbarungen der Gegner von Patientenverfügungen keine Gefahren durch die Absicherung des Grundrechts auf Selbstbestimmung, sondern es darf vielmehr darauf hingewiesen werden, dass gerade durch solche Botschaften der Gegner von Patientenverfügungen der zwingend gebotene Grundrechtsschutz unterlaufen und ausgehöhlt wird.

In diesem Sinne appelliere ich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine verfassungskonforme Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung gesetzlich auf den Weg zu bringen und den Gegner der Patientenverfügung sei eindringlich empfohlen, sich dem Lesestudium der allgemein zugänglichen verfassungsrechtlichen Literatur zu widmen, da diesseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese hierzu zu neuen Einsichten gelangen. Es ist beängstigend, mit welcher Leichtig- und Beharrlichkeit verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in der Debatte negiert werden und diesen Vorwurf müssen sich auch Persönlichkeiten gefallen lassen, die allgemein hin dem interessierten Publikum als namhaft vorgestellt werden. Die Interpretation des Verfassungsrechts ist aus guten Gründen nicht mit der Philosophie gleichzusetzen und die Gegner von Patientenverfügungen insbesondere aus der Wissenschaft müssen sich die Frage gefallen lassen, warum diese es tunlichst vermeiden, in gebotener Intensität sich mit den verfassungsrechtlichen Problemlagen auseinanderzusetzen.

Über das „Ob“ einer gesetzlichen Regelung kann ernsthaft nicht gestritten werden, es sei denn, in dem von Ideologien besetzten Kulturkampf um die Würde des Menschen an seinem Lebensende verabschieden wir uns von zugleich auch von zentralen Errungenschaften, die gerade unsere freiheitliche Verfassungsrechtskultur auszeichnen. Hiervor ist aber eindringlich zu warnen und nicht vor verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten, die darauf hinauslaufen, ein stückweit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch mit Blick auf sein Sterben rechtssicherer zu gestalten.

In diesem Sinne hoffe ich, dass die Abgeordneten sich nicht von den fragwürdigen „Botschaften“ irritieren lassen und sich konsequent für das Selbstbestimmungsrecht engagieren.

Lutz Barth, 12. Oktober 2008

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Studie: Wachkomapatienten im MCS können Schmerzen empfinden

Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 10.10.08TH <<< (html)


Delegation ärztlicher Leistungen: Notwendige Präzisierungen

v. Thomas Gerst, in Dtsch Arztebl 2008; 105(41): A-2138

Quelle: Ärzteblatt.de >>> HThttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=61783TH <<< (html)


OLG Braunschweig: Keine Befreiung von Zahlung für Gerichtsgebühren für eine gemeinnützige GmbH, die ein Krankenhaus betreibt.

Leitsatz des Gerichts:

„Eine gemeinnützige GmbH, die ein Krankenhaus betreibt, ist auch dann nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlass von Kosten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit (abgekürzt: Nds.GGebBefrG) von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit, wenn ihre Gesellschafter öffentlich-rechtliche Körperschaften sind.“

UOLG Braunschweig, Beschl. v. 30.09.08 (Az. 2 W 319/08)U

Zum Volltext der Entscheidung siehe nachfolgenden Link >>>

HThttp://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=4830&identTH=


Streit um Koma-Patientin in Italien dauert an

Quelle: Deutsches Ärzteblatt >>> HTärzteblatt.de v. 09.10.08TH <<< (html)


Pflege im Minutentakt - Kliniknotstand ist Thema beim Pflegekongress

Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 09.10.08 TH<<< (html)


Künstliche Ernährung kranker Menschen bald nur noch für Selbstzahler?

DGEM kritisiert G-BA Forderung nach Abschaffung der
Kostenübernahme für enterale Ernährung durch Krankenkassen

Quelle: DGEM >>> HTZur Pressemitteilung v. 01.10.08TH <<< (pdf.)


Wider den Grundrechtsbeeinträchtigungen durch „Hobbyphilosophen“
Pro Patientenverfügung und Selbstbestimmungsrecht

In der aktuellen Debatte um die Reichweite von Patientenverfügungen werden allerlei „Nebenkriegsschauplätze“ eröffnet, um im Zweifel von den grundlegenden Fragen mehr oder weniger bewusst ablenken zu können. Der künftige Patient wird in die „Pflicht genommen“; ihm wird ein egozentrischer Individualismus vorgeworfen und namhafte Personen schwingen sich dazu auf, uns an ihren individuellen Moralvorstellungen teilhaben zu lassen. In dem Diskurs wird nichts unversucht gelassen, vor der „Patientenverfügung“ zu warnen und da kann es auch schon mal Sinn machen, statt in das Verfassungsrecht in die „Glaskugel“ zu schauen, die offensichtlich an ganz zentraler Stelle auf den Schreibtischen so mancher „Sendboten“ platziert ist, damit letztere sich gleichsam an den selbst auferlegten missionarischen Auftrag erinnern, um stetig auf die „richtige Gewissensentscheidung“ der künftigen Patienten einwirken zu können. Es scheint zunehmend populärer zu werden, moralisierend den Zeigefinger in einer ethisch hoch brisanten Debatte zu erheben, da offensichtlich eine intensive Diskussion nicht gewünscht ist. Fast beschwörend wird über die Funktion von Moral und Recht philosophiert und eindringlich vor den Patientenverfügungen gewarnt, die gar „zerstörerische Kraft“ zu entfalten vermögen.

Die Gegner von Patientenverfügungen und diejenigen, die davor „warnen“, sind aufgefordert, die wahren Motive ihres Missionierungsauftrages zu offenbaren, denn nur so lässt sich ernsthaft eine Debatte um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten führen.

Zuweilen ist eine geradezu laienhafte Vorstellung über den Bedeutungsgehalt von Grundrechten in unserer säkularen Gesellschaft zu beklagen und besonders dramatisch wird es in den Fällen, wenn Professionelle offensichtlich ganz bewusst die Grundrechtsordnung „übergehen“ und sich einer zunächst dogmatisch gebotenen Diskussion durch „Botschaften“ über sittlich und moralisch höhere Werte zu entziehen gedenken.