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Jahresarchiv Newsflash 2008 im Html - Format:
Modedroge Spice soll noch im Januar verboten werden Quelle: >>> aeztezeitung.de v. 30.12.08 <<< (html) Schwaben hätten lieber Sterne als Schulnoten Im Südwesten formiert sich Widerstand gegen das geplante Schulnotensystem zur Darstellung der Qualität in Heimen. Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 30.12.08 <<< (html) ‚Es wird einen Frontalangriff auf das Leben geben’ „Über die neuen „Codewörter“ für Abtreibung und was sich bei der UNO unter Obama konkret ändern wird – darüber spricht Austin Ruse, Präsident der bei der UNO tätigen Lebensschutzorganisation C-Fam. Von Oliver Maksan/Die Tagespost.“ Quelle: Kath.net v. 29.12.08 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=21709 <<< (html) Bundesjustizministerin Zypries: Gesetz zur Patientenverfügung muss 2009 kommen Quelle: Welt online >>> http://www.welt.de/welt_print/article2943700/Zypries-Gesetz-zur-Patientenverfuegung-muss-2009-kommen.html <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 29.12.08): Dem kann nur beigepflichtet werden. Es ist an der Zeit, nach Jahren endloser Debatten nunmehr das Patientenverfügungsgesetz auf den Weg zu bringen, um so ein stückweit mehr zur Rechtssicherheit beitragen zu können. Bei den Kritikern eines Patientenverfügungsgesetzes mag man/frau zuweilen in der Tat etwas mehr Rechtsklarheit wünschen. „Die zentrale kulturelle Bedeutung des Rechts liegt nicht in seiner Anwendung im Einzelfall: Da mag man bisweilen Rechtsklarheit wünschen. Recht hat im Wesentlichen die Funktion, Werthaltungen unmittelbar oder mittelbar in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Insofern wirkt das Recht immer über den Einzelfall hinaus. Gerade im Falle einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügungen, werden diese eine Wirkung auf die Moral unserer Gesellschaft entfalten: Es erscheint dann möglicherweise nicht mehr tunlich, ein Leben mit schwerer Krankheit und Behinderung z. B. unter den Bedingungen eines apallischen Syndroms („Wachkoma“) leben zu wollen. Der verbreitete Last-Diskurs kann den Druck der Mitglieder der Gesellschaft erhöhen, „selbstbestimmt“ Sorge dafür zu tragen, der Gesellschaft im Falle schwerer Pflegebedürftigkeit, Demenz und chronischer Krankheit nicht zur Last zu fallen. Angesichts des demografischen Wandels, der Zunahme von demenzkranken und hochbetagten pflegebedürftigen Menschen muss es aber gerade darum gehen, diesen Menschen einen Platz mitten in der Gesellschaft zu geben“, so die Herren Prof. Dr. jur. Thomas Klie und Prof. Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student in ihrem Freiburger Appell: Cave Patientenverfügung aus 2007. Hier unterliegen die Initiatoren des sog. „Freiburger Appells“ einem beachtlichen Irrtum: Es geht bei dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht nicht darum, in erster Linie „Werthaltungen“ zu rezipieren, denen gleichsam in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen seien. Es gibt einen Kernbereich, der der Gesellschaft und damit auch dem Recht entzogen bleibt und insofern liegt jedenfalls die kulturelle Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts zuvörderst auch in der Absicherung patientenautonomer Entscheidungen, mögen diese auch noch so unvernünftig sein. Eher das Gegenteil ist anzunehmen: Das Recht – hier die Grundrechte und weitere, ganz zentrale Verfassungswerte– haben ein ihr wohnendes dienendes Element, dass jedenfalls bei den Fragen um das selbstbestimmte Sterben keine Hürden aufrichten darf, die ein selbstbestimmtes Sterben erschweren. Die Zeit ist reif: ein Patientenverfügungsgesetz muss dringend auf den Weg gebracht werden, so dass nunmehr auch zügig die ethische Grundsatzdebatte ein Ende finden sollte, denn wie mir scheint, werden die Bedenkenträger kaum zur Einsicht in die Notwendigkeit eines Gesetzes gelangen. Mit dem Erlass eines entsprechenden Gesetzes wäre dann ihre „Mission“ gleichsam beendet, uns mit ihren individuellen Werthaltungen „beglücken“ zu wollen und dies wäre mehr als nachhaltig zu begrüßen. Im Ausnahmezustand Man kann nicht ¸¸richtig" oder ¸¸falsch" oder ¸¸unvernünftig" sterben - Die Kritiker der Patientenverfügung missverstehen den freien Willen v. Andreas Zielcke Quelle: sueddeutsche.de >>> http://www.sueddeutsche.de/653385/472/2685473/Im-Ausnahmezustand.html <<< (html)
TV-Dokumentation Die britische TV-Dokumentation über die begleitete Selbsttötung des britischen Professors Craig Ewert wird in einer bearbeiteten Fassung auch in Deutschland gezeigt. Ein Spartensender, der im Pay-TV von Premiere empfangbar ist, strahlt am 24. Januar den 50-minütigen Film "Selbstmord-Touristen" aus. Quelle: Welt.online >>> Mitteilung v. 19.12.08 <<< (html) Deutsche Hospiz Stiftung: Luxemburg macht sich selbst zum Schlusslicht Europas – aktive Sterbehilfe untergräbt Patientenschutz Quelle: Deutsche Hospizstiftung >>> Mitteilung v. 19.12.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 23.12.08): „Straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergänzung oder Fortführung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, die Angst haben, anderen zur Last zu fallen“, so der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Brysch, der obigen Pressemitteilung. „Die Schwächsten der Gesellschaft, die es eigentlich zu stärken und zu schützen gilt, werden so unter unerträglichen Druck gesetzt.“ Leider ordnet sich dieses Statement von Brysch nahtlos in die Stimmen derjenigen ein, die einen „Last-Diskurs“ heraufbeschwört haben und zudem einen eklatanten Widerspruch der ärztlichen Assistenz zu einem freiverantwortlichen Suizid und dem Hospizgedanken im Allgemeinen und der Palliativmedizin im Besonderen sehen. Dem ist mitnichten so und insofern hat sich Luxemburg nicht „zum Schlusslicht Europas“ gemacht, sondern nimmt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten besonders ernst.
Unterschiede wie Tag und Nacht: "Boom bei der Tagespflege, Stagnation bei der Nachtpflege KDA-Fachmagazin beleuchtet die Chancen der teilstationären Betreuung und Versorgung nach der Pflegereform Quelle: KDA >>> Mitteilung v. 22.12.08 >>> (html) Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann schnürt 10 Millionen Euro schweres Pflegepaket Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit >>> Pressemitteilung v. 19.12.08 <<< (html)
Benchmarking in der Pflege zum Thema Ernährung und Flüssigkeitsversorgung Abschließender Forschungsbericht liegt vor Quelle: KDA >>> Mitteilung v. 15.12.08 >>> (html) Per Schalter in die Praxis: Visite über Funk und Computer „Bei chronisch kranken Menschen kann eine höhere Versorgungsqualität durch engere Überwachung erreicht werden. Im Alltag klappt das letztlich nur per Telemedizin.“ >>> v. Philipp Grätzel von Grätz, in >>> Ärzte Zeitung v. 23.12.08 <<< (html)
Drohung wegen Überlastungsanzeige Einer Pflegekraft wird nach einer Überlastungsanzeige von der Pflegedienstleitung mit Kündigung gedroht. Was ist passiert? Eine Pflegekraft wird von der Pflegedienstleitung in Frage
gestellt und mit Kündigung bedroht. Die Pflegekraft hatte nach drei
Frühdiensten, in denen sie zu zweit (eine Fachkraft und eine Hilfskraft) 19
Bewohner betreuen mussten, eine Überlastungsanzeige gestellt. Die Überlastungsanzeige führte dazu, dass eine weitere Pflegehelferin für einige Stunden eingesetzt wurde. Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 18.12.08) <<< (html)
Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege
Heft 12/2008 der Zeitschrift
PflegeRecht >>>
Aus dem
Inhaltsverzeichnis <<< (pdf.) GDiskussionsforum: „Leben mit Demenz und Patientenverfügung“ „Ein Leben mit Demenz ist lebenswert!“, so eine der Thesen des Freiburger Rechtswissenschaftlers Thomas Klie, u.a. Präsident der DGGG e.V. (Quelle: vgl. dazu >>> TM-social v. 14.03.06 <<<). Hierüber möchten wir gerne mit Ihnen diskutieren. Anlass hierzu dürfte allemal bestehen, da u.a. der Gesetzgeber im Begriff ist, ein Patientenverfügungsgesetz – html im kommenden Jahr zu verabschieden (vgl. dazu auch die jüngst ergangene Stellungnahme der DGGG v. 19.11.08 unter >>> http://www.dggg-online.de/diskussionsforum/dokumente/DGGG_Stellungnahme_Patientenverfuegung_2008_11_19.pdf ) In diesem Zusammenhang stehend stellen sich gewichtige Fragen: Dürfen wir für den Fall einer späteren Demenzerkrankung auch eine Patientenverfügung verfassen? Sollte der Gesetzgeber vielleicht eine patientenautonome Verfügung für den Fall einer späteren Demenzerkrankung ausschließen? Darf die humane Gesellschaft es zulassen, dass der künftige Demenzpatient für sich ein „Leben mit Demenz“ für nicht „lebenswert“ erachtet? Was folgt hieraus? Sind wie vielleicht dazu verpflichtet, für den Fall einer späteren Demenzerkrankung überhaupt davon Abstand zu nehmen, einen Patientenverfügung für dieses Krankheitsbild zu verfassen, weil unsere Persönlichkeit sich verändert hat und wir im Zweifel eine „andere Person“ sind, für die wir bereits im Vorfeld unserer Erklärungen Verantwortung zu tragen haben? Einige spannende Fragen, die wir gerne neben der DGGG e.V. ebenfalls zur Diskussion stellen wollen und wir würden es begrüßen, wenn Sie uns hierzu uns Ihre Meinung unter Email >>> webmaster@gerontopsychiatrierecht.de <<< mitteilen würden. Wir werden diese zeitnah in einem gesonderten Forum veröffentlichen, um so die weitere Diskussion ermöglichen zu können. Auch wenn die DGGG e.V. zum Dialog aufgerufen hat, schließt dies freilich ein weiteres Forum nicht aus. Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen. Besonders würden wir uns auch freuen, wenn Studentinnen und Studenten sowohl der katholischen als auch der evangelischen Fachhochschulen sich an der Diskussion beteiligen würden. Lutz Barth, 21.12.08 GGerontologie - berufsbegleitend an der FH Lausitz studieren Noch bis zum 31. Dezember 2008 können sich Interessenten für den berufsbegleitenden fünfsemestrigen Weiterbildungsstudiengang Gerontologie mit Studienbeginn im März 2009 und dem Abschluss Master of Arts an der Fachhochschule Lausitz bewerben. Voraussetzungen sind ein erster Hochschulabschluss und in der Regel eine einjährige Berufserfahrung, ebenso eine Eignungsfeststellung. In Präsenzphasen am Studienort Cottbus und einem hohen, durch e-learning unterstützen Selbststudienanteil werden gesellschaftliche und berufsspezifische Aufgaben der „alternden Gesellschaft“ und mögliche Lösungsansätze interdisziplinär analysiert und in einem Praxisprojekt erprobt. Das Studium qualifiziert für Leitungstätigkeiten in Arbeitsfeldern mit Bezug zu Fragen des Alterns, zum Beispiel generationengerechte Stadtplanung und Altenhilfe, Wohnen im Alter, Soziales und Gesundheit. Mehr Informationen erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link! Quelle: Fachhochschule Lausitz >>> Pressemitteilung v. 19.12.08 <<< (html) VG Göttingen: Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen VG Göttingen, Urt. v. 27.11.08 (Az. 2 A 406/06) Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteil vom 27.11.2008 entschieden, dass gemeinnützige Einrichtungen für Behinderte keinen Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung für die in ihren Fahrzeugen betriebene Autoradios haben. Quelle: VG Göttingen >>> Pressemitteilungen v. 16.12.08 <<< (html) BAG: Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber (hier: Zusammenlegung von zwei Universitätskliniken) BAG, Urt. v. 18.12.08 (Az. 8 AZR 660/07) Was war passiert? Der Kläger
war als Arbeitnehmer des beklagten Landes an einer Universitätsklinik mit nicht
wissenschaftlichen Tätigkeiten beschäftigt. Zum 1. Juli 2005 trat ein
Landesgesetz in Kraft, durch das diese Klinik mit einer zweiten
Universitätsklinik in einer neuen Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengelegt
wurde. Kraft Gesetzes wurden die Arbeitsverhältnisse der nicht wissenschaftlich
Tätigen auf die neue Anstalt übergeleitet. Dem hat der Kläger widersprochen. Das
Gesetz hatte die Privatisierung des Klinikbetriebs zur Zielsetzung, die mit
weiteren Maßnahmen später durchgeführt wurde. Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> BAG, Pressemitteilung Nr. 101/08 <<< (html) EKD will Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen Quelle: idea.de das christliche nachrichtenportal >>> idea.de v. 18.12.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Es sei „nicht akzeptabel, dass die in der Verfügung getroffenen Festlegungen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung der betroffenen Person gelten sollen“, so der der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers mit Blick auf die Entwürfe von Stünker u.a. und Zöller/Faust u.a. Auch prominente Vertreter der EKD befinden sich nach wie vor in einem erheblichen „Rechtsirrtum“: die Verfügungen gelten selbstverständlich unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Spätabtreibungen: Kontroverse Debatte im Bundestag Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 18.12.08 <<< (html) BKA – Gesetz: "Schwarzer Tag für die Rechte der Patienten" Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zur Einigung im Vermittlungsausschuss Quelle: Bundesärztekammer >>> http://www.bundesaerztekammer.de/ <<< (html) Luxemburgs Parlament votiert erneut für aktive Sterbehilfe Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 18.12.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Überdies hat Luxemburgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker die Kritik des Papstes zurückgewiesen. Er akzeptiere nicht, dass der Vatikan sich in die Angelegenheiten Luxemburgs einmische, sagte Juncker im Parlament laut der Mitteilung im Ärzteblatt. Ein begrüßenswertes Bekenntnis des Ministerpräsidenten zur Säkularität! Die Chronologie eines – rechts- und verfahrensförmigen – Sterbeprozesses! Kurze Einführung Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gestaltet sich zunehmend in unserer Rechtsordnung schwierig. Dies liegt zum einen daran, dass aufgrund der Fülle divergierender Entscheidungen nicht zuletzt die Ärzte die Orientierung darüber verloren haben, was im Zweifel rechtlich geboten und zulässig ist. Zum anderen … >>>
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Gesundheitsberichterstattung: Heft zu Hypertonie veröffentlicht Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts unter dem folgenden Link: Quelle: RKI >>> http://www.rki.de/cln_091/nn_205760/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2008/27__2008.html <<< (html) Sterbehilfe-Prozess in Magdeburg vor dem Ende Quelle: mz-web.de >>> Mitteilung v. 16.12.08 <<< (html) Zeitplan zu Patientenverfügungen geklärt Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 17.12.08 <<< (html) Arbeitszeitrichtlinie: EU-Parlament stellt sich gegen den Ministerrat Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 17.12.08 <<< (html) Jeder zweite Hochbetagte braucht Pflege Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 18.12.08 <<< (html) BAG: Wechselschichtzulage einer Pflegekraft - Einsatz in allen Schichten BAG, Urt. v. 24.09.08 (Az. 10 AZR 140/08) Was war passiert? Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin für die Monate Oktober 2005 bis Mai 2007 eine Wechselschichtzulage gem. § 8 Abs. 5 TVöD zusteht.
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VG Wiesbaden: Prüfungsangst berechtigt nicht, ein drittes Mal an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Urteil vom 12.08.2008 die Klage eines angehenden Krankenpflegers bei einer Krankenpflegerschule im Rheingau abgewiesen, der die Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung begehrte. >>> Quelle: VG Wiesbaden >>> Pressemitteilung 09/08 <<< (html) Sturz in die Pflegebedürftigkeit - Ulmer Studie zu Speichenbrüchen bei älteren Patienten Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news294272 <<< (html) Zählt das kommende Patientenverfügungsgesetz zu den „Unrechtsgesetzen“? Anlass zu dieser Frage besteht deshalb, weil die Katholische Kirche und einige ihrer prominenten Vertreter uns unablässig an ihren Botschaften teilhaben lassen. Ganz aktuell gestattet uns eine weitere Stellungnahme eines Kirchenvertreters einen tieferen Einblick in das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. >>>
LG Köln: Zur Erstattungsfähigkeit einer Lasik-Augenoperation (hier: Anspruch wurde verneint) LG Köln, Urt. v. 10.12.08 (Az. 23 S 6/08) Was war passiert? Die 1976 geborene Klägerin unterhält bei der Beklagten eine private Krankheitskostenzusatzversicherung, die unter anderem bei ambulanten Operationen, für die die gesetzliche Krankenkasse keine Vorleistungen erbringt, eine hälftige Erstattung der Aufwendungen für ärztliche Leistungen vorsieht. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten zugrunde, die die Rahmenbedingungen RB/KK 94 und die Tarifbedingungen TB/KK 94 beinhalten. Die Klägerin war weitsichtig mit einer Sehschwäche von rechts und links jeweils +4,25 Dioptrin sowie einer Hornhautverkrümmung. Sie ließ am 31.08.2005 eine Lasik-Operation an beiden Augen durchführen. Diese Operation verursachte Kosten in Höhe von insgesamt 5.282,81 €. Sowohl das AG als auch das LG haben einen Anspruch auf Erstattung der hälftigen Kosten für die Lasik-Augenoperation verneint. Das LG hat aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen.
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Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage – Mandant muss sich Fristenversäumnis des Rechtsanwalts zurechnen lassen. BAG, Urt. v. 11.12.08 (Az. 2 AZR 472/08) Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 98/08 <<< (html) Keine Befreiung von der Studiengebühr wegen Schwangerschaft VG Karlsruhe, Urt. v. 15.10.08 (Az. 7 K 2783/07) – nicht rechtskräftig Die Geburt eines Kindes im laufenden Semester gibt einer schwangeren Studentin keinen Anspruch darauf, schon für dieses Semester von der Studiengebühr befreit zu werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und damit die Klage einer Medizinstudentin abgewiesen. >>> Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe >>> Pressemitteilung v. 15.12.08 <<< (html) Alte Menschen brauchen stärker auf sie zugeschnittene Versorgung Landesgesundheitskonferenz plädiert für Kooperation Quelle: aerztezeitung.de >>> Ärzte Zeitung v. 17.12.08 <<< (html) Projekt zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe in Speyer erfolgreich Das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus in Speyer hat mit seiner Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschule erfolgreich an einem Bundesmodellprojekt zur Erprobung neuer Ausbildungsmodelle in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege teilgenommen, wie Arbeits- und Sozialministerin Malu Dreyer in Mainz mitteilte. Sie zog eine positive Bilanz des Projektes; Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Praxisanleiter profitierten gleichermaßen von dem integrierten Ansatz. >>> Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz >>> Mitteilung v. 08.12.08 <<< (html) Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Wohnungsunternehmen sind keine Heimbetreiber Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) kritisiert Eingriff ins Mietrecht und fordert Rechtssicherheit Quelle: Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen >>> Mitteilung v. 16.12.08 <<< (html) Palliativmedizin macht Euthanasie überflüssig Ein Kommentar v. J. Bonelli, in österreichische ärztezeitung, 2 3 / 2 4 v. 15. Dezember 2008 Quelle: imabe.org >>> http://www.imabe.org/fileadmin/downloads/presse/2008-12-15_OeAeZ.pdf <<< (html) Rechtzeitig zu Weihnachten: Sterbehilfe-Gegner gehen in die Medienoffensive! Die Zeit scheint günstig zu sein. Das bevorstehende Weihnachtsfest beflügelt so manchen Sendboten, uns an seinem Verkündungsauftrag in Sachen Sterbehilfe teilhaben zu lassen, sicherlich auch ausgelöst durch das Medienereignis über den inszenierten freiwilligen Suizid in England. >>> mehr dazu <<< (html) Unterstützung aus dem Vatikan für den Held aus Luxemburg Jeder katholische Parlamentarier muss sich mit seiner Stimme einem Gesetz widersetzen, das die Legitimität der Euthanasie unterstützt, so Erzbischof Rino Fisichella Quelle: keth.net >>> http://www.kath.net/detail.php?id=21583 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Das Statement des Erzbischofs wirft die Frage auf, wie „verfassungstreu“ die Katholische Kirche in zentralen Fragen einer ethischen Wertedebatte sein muss. Hierzu wird in Kürze ein Beitrag erfolgen müssen. Journalistenverband kritisiert Sterbehilfesendung im TV Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 12.12.08 <<< (html)
Unbeaufsichtigt in der Badewanne Ein Bewohner wird trotz bekanntem Anfallsleiden von zwei Betreuungskräften in der Badewanne allein gelassen. Was ist passiert? Zwei
Betreuungskräfte baden einen geistig behinderten Bewohner. In der Wohngruppe
ereignet sich zur gleichen Zeit ein Notfall. Beide Betreuungskräfte verlassen
das Bad und kümmern sich um den Notfall. Der
Bewohner wurde unbeaufsichtigt in der Wanne gelassen, obwohl bekannt war, dass
er ein Anfallsleiden hat. Mehr zu dieser Fallschilderung erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link! Quelle: >>> KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 12.12.08) <<< (html) Altenpflege - Leitfaden "Künstliche Ernährung in der Pflege" Sozialministerin Haderthauer: Verantwortungsvolle und einfühlsame Pflege nur durch gut ausgebildetes Personal Quelle: www.stmas.bayern.de >>> Pressemitteilung 682/08 v. 11.12.08 <<< (html) "Ein zutiefst humanes, der menschlichen Person gerecht werdendes Ethos" Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch zur neuen Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre „DIGNITAS PERSONAE. Über einige Fragen der Bioethik“ Auf dem nachfolgenden Link findet sich hierzu auch ein Download der Dignitas Personae im Pdf. – Format. Quelle: Deutsche Bischofskonferenz >>> Pressemitteilung 069 v. 12.12.08 <<< (html) VG Mainz: Medikamenten-Terminal an einer Apotheke zulässig VG Mainz, Urt. v. 21.11.08 (Az. 4 K 375/08.MZ) „Das Terminal an einer Apotheke in einer rheinhessischen Gemeinde, über das auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne persönlichen Kontakt mit dem Kunden ausgegeben werden können, ist zulässig, wenn ein Drucker integriert wird, mit dem auf den Originalverschreibungen die gesetzlich geforderten Angaben aufgebracht werden. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden und damit als erstes Verwaltungsgericht den Betrieb eines solchen Terminals für Rechtens erklärt.“ >>> Quelle: VG Mainz >>> Pressemitteilung Nr. 29/08 <<< (html) BAG: Vertragliche Bezugnahme von diakonischen Arbeitsvertragsregelungen in der jeweils geltenden Fassung - Änderung durch einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes BAG, Urt. v. 10.12.08 (Az. 4 AZR 801/07) Was war passiert? „Eine Kinderkrankenschwester, die seit 1981 in einem Krankenhaus angestellt ist, dessen Träger-GmbH Mitglied im DWHN ist, hatte aufgrund der Änderung der AngAVO/DW seit dem 1. Oktober 2005 zwar 40 Wochenstunden gearbeitet. Sie war jedoch der Auffassung, dass sie nur zu einer Leistung von 38,5 Wochenstunden verpflichtet gewesen sei und klagte für die darüber hinaus geleistete Arbeit Überstundenvergütung ein. Die Änderung der AngAVO/DW sei durch die arbeitsvertragliche Verweisungsklausel nicht mehr gedeckt, da der BAT in der Neufassung der AngAVO/DW nicht mehr ausdrücklich in Bezug genommen werde. Aus dem gleichen Grund verlangte sie auch für das Jahr 2005 ein Urlaubsgeld in der bisher gezahlten Höhe.“ Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 97/08 <<< (html) GFit für den Notfall? Update Reanimation v. M. Thöns, S. Müller, in (Quelle: Hausarzt-online >>> Der Hausarzt 16/08, S. 64 ff. <<< pdf.) Scharfe Kritik an britischer Dokusoap zum Freitod Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 11.12.08 <<< (html) Ein Krankenhaus in Oldenburg ist Vorbild für Qualität in der Palliativmedizin v. Christian Beneker, in (Quelle: >>> Ärzte Zeitung v. 12.12.08 <<< (html) Sterbehilfe im Fernsehen - Windhorst: Sterben ist keine Doku-Soap - "Die Würde des Sterbenden ist unantastbar" Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe >>> Mitteilung Nr. 47/08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): In der Pressemitteilung können wir lesen, dass der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe mahnend darauf hinweist: „Wir brauchen einen ausgewogenen gesellschaftlichen Diskurs über eine bessere Sterbebegleitung. Sensationslust darf hier nicht bedient werden. An erster Stelle muss in diesem Prozess stets die Würde des Sterbenden stehen, die unantastbar ist.“ Dem kann nur beigepflichtet werden, zumal es derzeit an einem „ausgewogenen gesellschaftlichen Diskurs“ ermangelt. Das große „ethische Kartell“, bestehend aus der BÄK (freilich die Ländesärztekammern folgend) und den beiden großen verfassten Amtskirchen, dienstbeflissen unterstützt von einigen namhaften Ethikern und nicht wenigen Juristen, geben allen voran in der Öffentlichkeit die Marschrichtung an, in der es erkennbar um die Restauration wertkonservativer Ideale geht, ohne hierbei allerdings einen wahrhaftigen Blick in das Verfassungsrecht zu riskieren. Denn nur wenn dies geschieht, würde sich den Gegnern eines Patientenverfügungsgesetzes (im Übrigen auch im Hinblick auf die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Patienten) eine Perspektive in der Debatte eröffnen, die in erster Linie dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinreichend Rechnung trägt. Der „Widerstand“ allerdings der Sterbehilfe-Gegner und das gebetsmühlenartige Vortragen eines vermeintlichen Widerspruchs zwischen palliativmedizinischer Begleitung und dem Wunsch nach einem selbstbestimmten Tod qua patientenautonomer Verfügung trägt mehr zur Verwirrung, denn zur Klärung des insoweit zu ziehenden verfassungsrechtlichen Befundes bei. Von Ausgewogenheit kann da nicht die Rede sein, weil die entscheidenden Akteure im Wertediskurs es beharrlich verstehen, sich eben nicht auf eine solide Diskussion einzulassen. Hier wird die „Ethik“ kurzerhand vor dem geschriebenen Verfassungsrecht als „verbindlich“ deklariert und sofern dann noch pathetisch das ehrwürdige Argument von der „Würde des Menschen“ eingeführt wird, sind nahezu alle ethischen und moralischen Nebelbomben gezündet, die einen klaren Blick auf das verfassungsrechtlich Gebotene nahezu unmöglich machen. Und ein Weiteres darf an dieser Stelle durchaus betont werden: Durch die regelmäßigen Pressemitteilungen wird in der Öffentlichkeit - allen Umfragen zum Trotz - dem „Gespenst einer herrschenden Meinung“ Vorschub geleistet. Auffällig hierbei ist, dass in einschlägigen Medien – so auch in kritischen bioethischen Foren – eine bewusste Auswahl von Meldungen erfolgt, die – und das darf uns nicht verwundern – lediglich dem eigenen Standpunkt zuträglich sind. Man/frau könnte fast meinen, hier wird in einer (angeblich so wichtigen) gesellschaftlichen Debatte eine „Zensur“ ausübt, so als ob alle Diskutanten sog. „Tendenzträger“ wären. Dem ist mitnichten so, mal ganz davon abgesehen, dass auch die Umfragen unter den Ärzten ein Meinungsbild widerspiegelt, dass den Funktionären und noch weniger wohl den Berufsethikern gelegen kommt. Schülerin verliert nach OP-Fehler Bein: 200 000 Euro Schmerzensgeld „Einer 13 Jahre alten Schülerin, die nach einer Blinddarm-Operation ein Bein verloren hat, ist vom Landgericht Bochum 200 000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt worden. Bei der Operation hatten die Ärzte die Bauchhauptschlagader getroffen. In der Folge wurde das Bein nicht mehr richtig durchblutet und musste abgenommen werden. Wie der Anwalt betonte, habe aus Sicht der Pathologie nicht einmal eine Blinddarmentzündung vorgelegen. Das evangelische Krankenhaus Herne hatte zunächst 75 000 Euro gezahlt. Am Mittwoch einigten sich die Parteien auf einen Vergleichsvorschlag, der die Zahlung weiterer 125 000 Euro beinhaltet. Nach Angaben des Gerichts hat das Krankenhaus aber noch ein Widerrufsrecht bis Anfang Januar (Az.: 6 O 259/08).“ Quelle: justiz.nrw.de >>> http://www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/dpa_11_12/index.php <<< (html) Weitergabe von Patientendaten an private Abrechnungsstellen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne ausdrückliche Regelung unzulässig BSG, Urt. v. 10.12.08 (Az. B 6 KA 37/07 R) Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> BSG, Medieninformation Nr. 56/08 <<< (html) Sterbehilfe nicht als scheinbar ideale Handlungsanleitung zum Freitod inszenieren „Wenn das Sterben öffentlich inszeniert wird, verliert der Sterbende seine Würde. Auch eine TV-Dokumentation muss da ihre Grenzen finden, wo die Individualität des Sterbens beginnt“, so u.a. der Präsident der Bundesärztekammer in einer aktuellen Pressemitteilung (Quelle: BÄK v. 11.12.08 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.5877.6854.6876 <<<). Kurze Anmerkung (L. Barth, 11.12.08): Wie nicht anders zu erwarten, hat die Ausstrahlung der Dokumentation über die Selbsttötung im britischen Fernsehen hierzulande Irritationen (vgl. dazu im Übrigen auch das Statement der Deutschen Hospizstiftung) ausgelöst. Man/frau mag über die Inszenierung streiten, aber eines dürfte hinreichend klar sein: Der Sterbende verliert durch die Veröffentlichung des Dokumentarfilms nicht (!) seine Würde, mal ganz davon abgesehen, dass offensichtlich der Sterbende hierzu sein Einverständnis erteilt hat. Hier werden Erinnerungen an die Rechtsprechung des BVerwG zur Peep-Show-Problematik aus dem Jahre 1981 (BVerwGE 64,274) wach. Es muss darauf hingewiesen, dass der Begründungsansatz des BVerwG in seiner Ersten Peep-Show-Entscheidung erhebliche Kritik erfahren hat, so dass dann in der Folge in der Zweiten Entscheidung aus dem Jahre 1990 (BVerwGE 84, 314) die Frage eines Menschenwürdeverstoßes offengeblieben ist und vielmehr ausschließlich auf die „Sittenwidrigkeit“ abgehoben wurde. Auch hier zeigt sich einmal mehr, dass in der „Würde des Menschen“ ein Argument erblickt wird, mit dem erkennbar mit einem Hinweis hierauf eine sachliche Diskussion im Vorfeld nicht mehr geboten erscheint. Dem ist mitnichten so, mag es auch mittlerweile populär geworden sein, das Argument von der „Würde“ gleichsam als Notbremse in einer Debatte einführen zu wollen. Hier sind den Diskutanten ein wenig mehr an Argumentationslasten aufzuerlegen, bevor diese mit dem Superargument gehört werden können.
Ausgabe 6/2008 erschienen. Auf dem nachfolgenden Link können Sie das aktuelle Inhaltsverzeichnis mit einem kurzen Abstract zu den einzelnen Beiträgen nachlesen. Quelle: btprax.de >>> http://www.btprax.de/cnt/btprax_inhalt.php?select_ausgabe=6&select_jahr=2008 <<< (html) v. Lutz Barth Ein Menschenrecht auf den eigenen Tod gäbe es nicht, so der O-Ton vom Vizepräsidenten der BÄK, Frank Ulrich Montgomery (Quelle: in, >>> www.hwelt.de/c/content/view/2913/70/ <<<) Auch wenn Sie, verehrter Herr Montgomery, in Ihrem obigen Statement die kommerzielle Sterbehilfe (hier: die Fälle um R. Kusch) anprangern, scheint es an der Zeit zu sein, die Diskussion um die Rechtsfragen eines selbstbestimmten Tods etwas vitaler zu führen. Es ist unverantwortlich, wie hier kunstvoll auf der Klaviatur des Rechts gespielt wird. Die Debatte um die Sterbehilfe „verflacht“ zusehends und einige Funktionäre der BÄK müssen sich schon fragen lassen, ob es ihnen überhaupt daran gelegen ist, sich den fundamentalen Rechtsfragen zu stellen. Von dieser Kritik sind Sie nicht ausgenommen und es ist nachhaltig zu kritisieren, dass schlicht Aussagen ins Blaue hinein getätigt werden, ohne dass auch nur im Ansatz erkennbar ist, welche Bedeutung Sie und manche Ihrer Kollegen (allein voran auch die Berufsethiker) dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht des Patienten beizumessen gedenken. Es steht zu befürchten an, dass das unlängst zwischen den Kirchen und der BÄK geführte „Spitzengespräch“ nunmehr seine volle Wirkung entfaltet. Unter dem Deckmantel des Arztethos werden höhere sittliche Werte aktiviert, die unmittelbar ihre Legitimation aus der „Heiligkeit des Lebens“ schöpfen. Dies kann, darf und ist vor allem in einer säkularisierten Gesellschaft nicht der Maßstab für eine Reichweitenbestimmung patientenautonomer Erklärungen. Der Gesetzgeber sollte tunlichst schnell einschreiten, damit die Ärzteschaft und freilich auch damit Sie eine verbindliche Orientierung über die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts erhalten. Und – mit Verlaub Herr Montgomery: Selbstverständlich kann in der Sterbehilfe ein Akt der Nächstenliebe erblickt werden und es sollte Sie nachdenklich stimmen, dass auch die jüngste Umfrage unter Ihren Kollegen hieran kein Zweifel aufkommen lässt. Dieses Ergebnis mag nun Ihre individuelle berufsethische Seele auf das Empfindlichste berühren – abermals mit Verlaub: dies werden Sie aushalten müssen, denn Ihnen kommt qua Funktionärstatus nicht die Berechtigung zu, ethische Supergrundrechtsschranken in einer aufgeklärten Gesellschaft zu institutionalisieren und zwar weder für uns als Bürger und Bürgerinnen noch gegenüber Ihrer Kollegenschaft. Ein wenig mehr Bescheidenheit ist hier anzumahnen, so dass es geboten erscheint, an die damaligen Worte des BGH aus dem Jahr 1957 zu erinnern: „Niemand darf sich zum Richter in der Frage aufwerfen, unter welchen Umständen ein anderer vernünftigerweise bereit sein sollte, seine körperliche Unversehrtheit zu opfern, um dadurch wieder gesund zu werden. Diese Richtlinie ist auch für den Arzt verbindlich. Zwar ist es sein vornehmstes Recht und seine wesentlichste Pflicht, den kranken Menschen nach Möglichkeit von seinem Leiden zu heilen. Dieses Recht und diese Pflicht finden aber im grundsätzlichen freien Bestimmungsrecht des Menschen über seinen Körper ihre Grenze. Es wäre ein rechtswidriger Eingriff in die Freiheit und Würde der menschlichen Persönlichkeit, wenn ein Arzt – und sei es auch aus medizinisch berechtigten Gründen – eigenmächtig und selbstherrlich eine folgenschwere Operation bei einem Kranken, dessen Meinung rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dessen vorherige Billigung vornähme.“ Der Umstand, dass Sie innerhalb weniger Wochen vermehrt die Gelegenheit hatten, ihre Visionen publikumswirksam der Öffentlichkeit vorzutragen (ich denke hier insbesondere an den unseligen „Auftritt“ in der Sendung Hart aber Fair von Plasberg), führt nicht dazu, dass ihre Grundannahmen gehaltvoller werden. Es ist schon bezeichnend, dass Sie unbeirrt Ihren verfassungsdogmatisch höchst bedenklichen Weg fortsetzen und so durchaus der These neue Nahrung geben, dass Sie und einige ihrer Kollegen sich (bei gelegentlich tatkräftiger Unterstützung von Rechtsgelehrten) auf einer Mission befinden, die allerdings zum Scheitern verurteilt ist. Die Arztethik – mag diese auch im intraprofessionellen Raum von Ihnen mitdefiniert werden – ersetzt nicht die geschriebene Verfassung! In einer aufgeklärten Gesellschaft tragen Sie in einem höchst bedenklichen Maße dazu bei, dass Ängste bei den Patienten geschürt werden, letztlich einen nicht selbstbestimmten Tod sterben zu dürfen. Vielleicht finden Sie in den Reihen Ihrer Kollegen Gesprächspartner, die Ihnen ein stückweit den Inhalt, die Bedeutung und die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts näher bringen können. Die Kirchen selbst sind hierbei denkbar ungeeignet, Ihnen eine Wertekultur in einer säkularen und vor allem pluralen Gesellschaft zu vermitteln, da zentrale Dogmen nicht zur Disposition stehen und mit einem Absolutheitsanspruch versehen sind. Insofern sollten Sie das Gespräch „in der Welt“ mit Ihren Kollegen führen und nicht im „Elfenbeinturm“ mit Funktionären und Vertretern der beiden großen verfassten Amtskirchen einer arztethischen Werthaltung frönen, die sich so in der Realität nicht widerspiegelt. Mit freundlichen Grüßen Lutz Barth, 10.12.08
Das Dokument ist zur weiteren Veröffentlichung freigegeben. Lutz Barth, 10.12.08 Nachgefragt bei der Berliner Ärztekammer Liebe UserInnen unserer Webseite! Der Unterzeichnende hat heute die Möglichkeit genutzt, sich mit der Pressestelle der Ärztekammer Berlin über den mittlerweile in der Öffentlichkeit „hohe Wellen“ schlagenden Fall über die Problematik der Patientenverfügung ins Benehmen zu setzen. Das Gespräch verlief außerordentlich konstruktiv und ich halte es für ein Gebot der Redlichkeit, hierauf auch entsprechend hinzuweisen. Auch wenn die diesseitige Rechtsposition in dem konkreten Fall unverrückbar ist und ich mich persönlich für eine nachhaltige Streitkultur in dieser Frage einsetze, wurde doch innerhalb des Gespräches klar, dass es der Ärztekammer Berlin seinerzeit darauf ankam, mit der Regelung in § 16 der Berliner Ärzteordnung die Bedeutung des patientenautonomen Willens in den Fokus der ärztlichen Betrachtung zu rücken. Hierfür dürfte in der Tat einiges sprechen, da immerhin die Ärztekammer Berlin eine Regelung in ihre Berufsordnung aufgenommen hat, die sich so jedenfalls in keiner der anderen Berufsordnungen – auch nicht in der Musterberufsordnung der BÄK – wieder findet. Das nunmehr die Regelung des § 16 Abs. 2 der Berufsordnung für die Berliner Ärzte vom grammatikalischen Wortlaut her genau das Gegenteil bewirkt hat und dies so auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, ist hinreichender Anlass für die Ärztekammer Berlin, sich der Problematik erneut anzunehmen. Ich denke, dass wir als Diskutanten in dem bedeutsamen Kulturkampf um die Würde und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten vielleicht auch ein stückweit Verständnis dafür aufbringen sollten, dass hier die Ärztekammer Berlin bemüht war, eine den Interessen aller Beteiligten berücksichtigende Regelung auf den Weg zu bringen. Ich selbst will den „Stab“ als solchen nicht über das redliche Bemühen der Ärztekammer brechen, ohne hier aber an meiner unverrückbaren Rechtsposition festzuhalten. Vielleicht sollte die Ärzteschaft insgesamt den weiteren Dialog mit den anderen Professionen suchen, um so ein stückweit mehr zur Rechtssicherheit ihrer Mitglieder beitragen zu können und hier scheint gerade der allseits geschätzte und renommierte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz eine der vornehmsten Adressen zu sein; dies auch insbesondere deshalb, weil er der stellvertretende Vorsitzende der bei der BÄK angesiedelten Zentralen Ethikkommission ist. Ich gehe nach dem Gespräch mit der Pressestelle der Ärztekammer Berlin davon aus, dass das Problem erkannt wurde und hier sicherlich in absehbarer Zeit Abhilfe geschaffen wird. Die Motive der Ärztekammer Berlin nach mehr Rechtssicherheit waren und sind ohne Frage nachhaltig zu begrüßen, so dass ich der Ärztekammer ohne Häme wünsche, sich auf einen grammatikalischen Wortlaut zu verständigen, der ihrem Anliegen und den wohlverstandenen Interessen der den Ärzten anvertrauten Patienten auch tatsächlich gerecht wird. Und - wir mögen auch aufrichtig sein: Eine juristische Regelung ist nun beileibe nicht einfach und erinnern wir uns auch selbstkritisch daran, dass nicht wenige Juristen selbst in der Frage der Absicherung der patientenautonomen Entscheidung am Lebensende durchaus die Orientierung verloren haben. Besinnen wir uns auf das, was gefordert ist: eine verfassungskonforme Regelung! Lutz Barth, 10.12.08 LG Ulm: Genehmigungspflicht eines Desorientiertenüberwachungssystems: hier Funkchip sowie zum Zurückhalten der Betroffenen in einem Altenzentrum LG Ulm, Beschl. v. 25.6.2008 (Az. 3 T 54/08)
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OLG Brandenburg: Sendechip im Schuh eines Demenzpatienten zulässig OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.06.06 (Az. 11 Wx 59/05)
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Schlüsselmolekül bereitet Weg für epileptische Anfälle Internationale Studie zeigt möglicherweise, wie man verhindern kann, dass das Krampfleiden chronisch wird. >>> Quelle: uni-bonn.de >>> Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Pressemitteilung v. 09.12.08 <<< (html) Lauter Fehldiagnosen bei Parkinsonpatienten? Quelle: Medizin-online.de >>> DNP - Der Neurologe & Psychiater, 09.12.2008 <<< (html) „Angereichertes Opium fürs Volk“? – der Liefertermin rückt näher! Mit Spannung darf die neue Instruktion der vatikanischen Glaubenskongregation zu zentralen bioethischen Fragen erwarten werden. Noch drei Tage, dann wird die „Dignitas personae“ präsentiert und es steht zu vermuten an, dass dadurch der Kulturkampf um die Würde des Menschen nochmals an Intensität zunehmen wird. Die bisherige Verlautbarung Donum vitae aus dem Jahre 1987 – seinerzeit noch unter dem damaligen Präfekten Joseph Ratzinger auf den Weg gebracht – beflügelte nicht wenige Moralisten und Ethiker zu neuen Höhen in dem fortwährenden Diskurs über Werte. Ohne Frage: die Lektüre des Donum vitae war durchaus spannend, ermöglichte das mehr oder minder intensive Lesestudium doch tiefere Einsichten in die eigentümliche geistige Welt der Katholiken und wie nicht anders zu erwarten, wurde die staatliche Gesetzgebung „gerügt“. Zuweilen erweist sich gar die Gesetzgebung als „unfähig“, „Moralität zu garantieren, die den naturgemäßen Erfordernissen der menschlichen Person und den "ungeschriebenen Gesetzen" entspricht, die der Schöpfer in das Herz des Menschen eingeprägt hat.“ Was dürfen wir von der neuen Instruktion erwarten? Die bioethische Debatte ist vorangeschritten und am 12. Dezember werden wir es erfahren und selbstverständlich darüber berichten und dazu Stellung beziehen. Lutz Barth, 09.12.08 Gesetz der Angst - Patientenverfügungen können nur ein Notbehelf sein v. Dirk Lüddecke, in Sueddeutsche.de v. 08.12.08 >>> http://www.sueddeutsche.de/455385/382/2668205/Gesetz-der-Angst.html <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.12.08): Der Artikel ist lesenswert, auch wenn er insoweit keine neuen Einsichten zutage fördert. Diskussionswürdig allerdings scheint der Hinweis zu sein, dass nunmehr ein „neues“ Argument mit Blick auf die Rechtssicherheit u.a. auf Seiten der Ärzteschaft eingeführt wird: Das die Ärzte an der (Rechts)Unsicherheit am Lebensende „leiden“, mag noch nachvollziehbar sein, wenngleich der Hinweis darauf, dass ihr Wunsch nach mehr Rechtssicherheit insofern verständlich sei, weil dieser quasi im Rechtssystem selbst erzeugt werde, wenn angehende Juristen die Spezialisierung im Medizinrecht empfohlen werde, scheint mir doch nun etwas „platt“ zu sein. Hier wird das immer mal wieder diskutierte problematische Verhältnis zwischen den Ärzten und Juristen angesprochen, in dem gelegentlich behauptet wurde, dass das Arztstrafrecht seltsam hässliche Blüten treibe. Der nunmehr öffentlich gewordene Fall im Bezirk der Berliner Ärztekammer hingegen dokumentiert, dass vielfach die Rechtsunsicherheit darauf zurückzuführen ist, dass die Rechtslage schlicht fehlinterpretiert wird. Es nützt kein allgemeines Wehklagen: der Heileingriff – mag er auch noch so kunstvoll und damit lege artis durchgeführt worden sein – ist und bleibt zunächst tatbestandlich eine Körperverletzung und dies gilt freilich auch für die Therapie am Ende eines verlöschenden Lebens. Erst der aufgeklärte Patient mit seiner Einwilligung lässt den Heileingriff „sanktionslos“ werden und dies ist ein über Jahrzehnte hinweg gesicherter „Befund“ und nicht eine Folge der im Rechtssystem vermeintlich selbst erzeugten Rechtsunsicherheit, nur weil angehende Juristen sich etwa auf das Medizinrecht spezialisieren. Der Wille des Patienten ist entscheidend und insofern ist die Patientenverfügung als Ausdruck einer selbstbestimmten Entscheidung eben kein Notbehelf, sondern im Zweifel der dokumentierte Wille des Patienten! Und mit Verlaub: Sprache ist in der Tat verräterisch. Es geht nicht darum, dass die Ärzte zu selbstlosen „Erfüllungsgehilfen“ des Patientenwillens werden, denn die patientenautonome Verfügung kann eben nicht zur Fremdbestimmung führen, so wie der selbst auferlegte Fürsorgeanspruch der Ärzte nicht dazu führen kann, den Patienten mit einer auch in seinem Interessen liegenden Behandlung zu „beglücken“. Sofern der Patient allerdings seine Einwilligung in eine auch ärztlich gebotene Heilbehandlung versagt, hat sich der Arzt bzw. die Ärztin hieran strikt zu halten und dies hat mit einer „Erfüllungseigenschaft“ rein gar nichts zu tun. LSG Hessen: Pflegegeld muss nicht am Ersten eines Monats auf dem Konto sein Hessisches LSG. Urt. v. 30.10.08 (Az. L 8 P 19/07) Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil v. 30.10.08 entschieden, dass die Zahlung (Überweisung) des Pflegegeldes am Ersten eines Monats ausreichend ist. Quelle: Kostenlose-Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7099.htm <<< (html) Fachkongress Pflege, 23. und 24. Januar 2009, Maritim proArte Hotel Berlin Weiter Informationen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Quelle: Heilberufe-Kongresse.de >>> http://www.heilberufe-kongresse.de/kap02/index.html <<< (html) Neue Debatte über Organspende in Deutschland gefordert „Der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Hans Lilie, hat eine intensive gesellschaftliche Debatte über Organtransplantationen angeregt.“ >>> Weiter dazu mit dem nachfolgenden Link Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 08.12.08 <<< (html) Befragung zu älteren Pflegekräften im Internet Jörg Feldmann, Pressestelle
Machbarkeitsstudie "Demografischer Wandel in der Pflege" Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news292901 <<< (html) Hausarzt-Atteste helfen bei Pflegeeinstufung „Mit der Pflegereform haben sich einige Vorteile für pflegebedürftige Patienten ergeben. So müssen die Pflegekassen Anträge zügiger bearbeiten, und selbst bei Pflegestufe Null können Patienten zum Teil auf Unterstützung hoffen. Gerade für diese Menschen spielt der Hausarzt eine wichtige Rolle.“ >>> v. Rebekka Höhl (Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 08.12.08 <<< (html) Kreative Lösungen für Bedürfnisse alter Menschen im Norden Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 08.12.08 <<< (html) Patientenautonomie und rechtswidrige Körperverletzung - Was uns nachdenklich stimmen sollte! Ist es nicht verwunderlich, dass die große Gemeinde der gutmeinenden Ethiker und Hobbyphilosophen beredt schweigt, wenn gleichsam „Internas“ aus den Ärztekreisen öffentlich werden? >>> weiter dazu >>> (html)
Für die Patientenautonomie! Ungeachtet der Frage, ob die „geschäftsmäßige Förderung“ des Suizids unter Strafe zu stellen ist, bleibt insbesondere die Angeordnetengruppe um den CDU-Politiker Bosbach aufgefordert, ihre Blockade bei der Wahrnehmung des grundrechtlichen Schutzauftrages mit Blick auf die vorbehaltlose Gewährung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten aufzugeben. Der von Bosbach u.a. präsentierte fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zum Patientenverfügungsgesetz dokumentiert erhebliche Defizite. Nicht umsonst hat dieser Entwurf erhebliche Kritik erfahren und die Parlamentarier sind aufgerufen, sich zu einem „Kompromiss“ durchzuringen. Dieser gebotene Kompromiss wird sich einzig an dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu orientieren haben, zumal es keinen staatlichen Zwang zum Leben gibt. Nehmen wir das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ernst, dann kann es nur einen Kompromiss aus den beiden Entwürfen (Stünker und Zöller u.a.) geben. Alles andere – insbesondere eine Reichweitenbeschränkung – ist schlicht und leider auch ergreifend verfassungsrechtlich unzulässig. Warum dies nicht verfassungsrechtliches „Allgemeingut“ ist, bleibt aus dogmatischer Sicht im Unklaren und kann nur dadurch erhellt werden, wenn wir uns die Botschaften mancher Ethiker und Juristen anschauen. Hier schwingen sich Missionare auf, uns ihre Heilslehren von einem ethisch akzeptierten Sterben näher zu bringen – ohne allerdings zu erkennen, dass der mündige Patient dieser ethischen Unterweisung nicht bedarf. Was ist gefordert? Ein Patientenverfügungsgesetz, dass den selbsternannten Hobbyphilosophen zumindest eine Orientierung darüber geben kann, welchen Stellenwert unsere Verfassung dem Selbstbestimmungsrecht beimisst. Konzentrieren wir uns auf das, was eigentlich in der Debatte gefordert ist: die Umsetzung verfassungsrechtlicher Grund(er)kenntnisse! Mögen auch Professoren aus verschiedenen Professionen uns an ihrem Verkündungsauftrag teilhaben lassen, so verbleibt es bei der abermals schlichten Erkenntnis, dass ihre Botschaften durch das geltende Verfassungsrecht in einem ganz erheblichen Maße relativiert werden. Es stellt sich zunehmend als ein echtes Ärgernis dar, wenn hochrangige Persönlichkeiten meinen, mit ihrer (hausbackenen) Philosophie unübersteigbare Hürden für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten errichten zu wollen. Ist es da despektierlich, von „Sendboten“ zu sprechen? Ich meine nein und es ist hohe Zeit, dass nunmehr das Gesetz auf den Weg gebracht wird. Es gibt eigentlich nichts, was in dem Wertediskurs noch zu diskutieren wäre. Aktivitäten sind gefordert, mag auch die eine oder andere berufsethische „Seele“ der Diskutanten einen begrenzten „Schaden“ davon tragen. Dies erscheint mir im Vergleich dazu, dass ein autonomer Patient erst nach monate- oder jahrelangen Prozessen selbstbestimmt sterben darf, eher als das geringere Übel. Da darf es nicht verwundern, wenn zunächst in einem „Sterbetourismus“ die Lösung des „Problems“ erblickt wird, so wie seinerzeit im „Abtreibungstourismus“. Lutz Barth, 07.12.08 Nochmals: Ärztekammer Berlin ist (!) zum Handeln verpflichtet! Aus gegebenem Anlass darf ich im Nachgang zur diesseitigen Mitteilung vom gestrigen Tage (siehe unten) darauf hinweisen, dass die Ärztekammer Berlin selbstverständlich verpflichtet ist, die Regelung des § 16 Abs. 2 der Berufsordnung für die Berliner Ärzte zu ändern. Der Passus „Unbeachtlich sind Verfügungen und Erklärungen, die (…) - den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verlangen, obwohl der Zustand des Patienten nach allgemeiner Erfahrung eine Besserung im Sinne eines umweltbezogenen Lebens, die Wiederkehr der zwischenmenschlichen Kommunikation und ein Wiedererstarken des Lebenswillen erwarten lässt.“ ist ersatzlos zu streichen, da hierdurch der rechtserhebliche Wille des Patienten für unbeachtlich erklärt wird. Dieser Passus ist ein Novum dergestalt, als dass hier expressis verbis die Berliner Ärzte in einer Berufsordnung zum rechtswidrigen Handeln „verpflichtet“ wird, das eigentlich eine strafrechtliche Sanktion nach sich führt. Nach diesseitiger fester Rechtsüberzeugung ist die Ärztekammer Berlin zum sofortigen Handeln aufgerufen, diese unsägliche Bestimmung in der Berufsordnung zügig zu streichen. Die intraprofessionelle Normsetzungsbefugnis der Kammer führt keinesfalls dazu, in verfassungsrechtlich geschützte Rechte Dritter einzugreifen und hierbei die verfasste Ärzteschaft der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen. In diesem Sinne sollte die Ärztekammer Berlin den Hinweis in der staatsanwaltschaftlichen Verfügung als Anlass für zügiges Handeln nehmen, zumal kein Zweifel daran besteht, dass hier der Arzt rechtswidrig gehandelt hat. Die Kammer wäre insoweit schlecht beraten, dass Problem „aussitzen“ zu wollen. Lutz Barth, 06.12.08 Großherzog Henri, der neue Held aus Luxemburg Quelle: kath.net >>> Mitteilung v. 05.12.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth): Der Großherzog hat bekanntermaßen seine Unterschrift zu einem Gesetz, in dem die Sterbehilfe erlaubt worden ist, verweigert. Ob dies „heldenhaft“ war, steht jedenfalls in einer Demokratie nachhaltig zu bezweifeln und insofern ist es ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, dass eine Verfassungsänderung in Luxemburg beabsichtigt ist, wonach ein Vetorecht künftig nicht mehr möglich ist. Hierzulande scheint es auch an der Zeit zu sein, endlich das Patientenverfügungsgesetz auf den Weg zu bringen. Zugleich sollte die Möglichkeit genutzt werden, über die Zulässigkeit der ärztlichen Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Patienten bei Vorliegen bestimmter Situationen konkret nachzudenken. Hierbei dürfte des "Volkes Wille" nicht ganz unbeachtlich sein, zumal in dieser Frage kein ethisches Monopol der Ärzteschaft oder der Kirchen begründet ist. Die Umfragen sowohl unter den Bürger und Bürgerinnen als auch bei der Ärzteschaft sind überdeutlich und von daher mögen sich die ethischen Vordenker in der Gegenwart ein wenig bescheiden, wenn es darum geht, ein zwingend notwendiges Gesetz zu "torpedieren". Das Igl-Rechtsgutachten – ein weiterer „Meilenstein“ in der Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsberufe? Das mittlerweile vorgelegte neuerliche Rechtsgutachten von Igl über die weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit bringt nach diesseitiger Auffassung zunächst nur eine Orientierung über die Möglichkeiten einer Neuordnung der Gesundheitsfachberufe, zumal die nach wie vor bestehenden „Rechtsunsicherheiten“ mit dem Gutachten nicht geklärt worden sind (gemeint sind hier die straf- und zivilrechtlichen Hürden einer Neuordnung, die ausdrücklich von der gutachterlichen Expertise ausgenommen sind). Mag auch Igl in gewisser Weise Recht mit seiner Annahme haben ... >>> weiter
Das zwiespältige Verhältnis des Deutschen Pflegerats (DPR) zu den Arzthelferinnen „Arztentlastende Modelle wie „AGnES“ oder „VERAH“ („Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis“) seien zu sehr dem „alten, arztzentrierten“ Denken verhaftet: „Im Prinzip ist AGnES nur der verlängerte Arm des Hausarztes und kein wirklich neues Versorgungsmodell“, so die Präsidentin Müller in dem aktuellen DPR-Newsletter 12/2008. Geht des nach dem Willen der Präsidentin des DPR, so scheint die große Gruppe der Arzthelferinnen von dem emanzipatorischen Prozess der Pflege ausgenommen. Dies ist aber wenig sachgerecht, zumal der „verlängerte Arm des Hausarztes“ durchaus eine zentrale Rolle etwa bei der Betreuung hochaltriger und multimorbider Patienten – etwa in stationären Einrichtungen – wahrnehmen kann, wie laufende Evaluation der verschiedenen Projekte nachhaltig belegt. Überdies kann kein Zweifel daran bestehen, dass auch die Arzthelferin „lernfähig“ ist und sofern diese sich formell und materiell weiter qualifiziert, bestehen in der Tat keine Bedenken, wenn und soweit diese durch ihre Arbeitgeber über den Weg der ärztlichen Delegation in Teilbereichen bestimmte „ärztliche Aufgaben“ wahrnehmen. Selbstredend ist hierbei, dass die Ärztin resp. der Arzt hierbei die Gesamtverantwortung tragen und dies scheint aus der Sicht der DPR der springende Punkt in der Debatte zu sein. Es geht einzelnen Aktiven in den verschiedenen Gesundheitssektoren nicht gleich und immer darum, der Substitution ärztlicher Leistungen das Wort zu reden, so dass künftig die „Schwestern“ neben den „Halbgöttern in Weiß“ gleichsam auf Augenhöhe thronen. Der hohe Stellenwert der Pflege bemisst sich nicht ausschließlich daran, dass diese genuin ärztliche Aufgaben wahrzunehmen gedenkt. Die Arzthelferinnen sehen zu Recht ihre Aufgabe und Verantwortung in einem therapeutischen Team des Hausarztes und leisten so einen ebenso wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft, der keinesfalls zu unterschätzen ist. Das skeptische Votum des DPR gegenüber arztentlastenden Modellen dürfte wohl eher dem Umstand geschuldet sein, dass sich hier gewissermaßen eine Konkurrenzsituation mit der zunehmenden und begrüßenswerten Emanzipation der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen aufgetan hat. Dies wird der DPR „aushalten“ müssen, zumal kein Zweifel daran bestehen kann, dass eine Substitution ärztlicher Aufgaben eher das Risiko für den Patienten erhöht, sofern nicht für eine ganz bodenständige formelle und materielle Qualifikation Sorge getragen wird. Insofern ist auch das Votum etwa der Präsidentin des Verbandes Medizinischer Fachberufe e.V., Sabine Rothe, durchaus sympathisch: „Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt die Erweitung der Delegation von Leistungen, spricht sich aber gegen eine Substitution aus. Wir haben dazu den Begriff des therapeutischen Teams geprägt. Damit verbinden wir einen Teamgedanken, der sich nicht auf Organisieren und Verwalten hier und Diagnostizieren und Behandeln dort beschränken lässt. Vielmehr muss in einem Praxisteam – das aus Arzt und nichtärztlichen Mitarbeiter/innen besteht – das Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass das Team bei allen Aufgaben enger zusammen rückt, dass Aufgaben eigenständig durch Medizinische Fachangestellte übernommen werden. In einem Team muss eine Praxisphilosophie erarbeitet werden, die auch settingbezogene Ansätze einschließt.“ (Quelle: vmf-online >>> Agnes &. Co in der Diskussion v. 05.11.08 (html) <<<) Die Neuordnung der Gesundheitsberufe und der auf sie ggf. zukommenden Aufgaben schließt die große Berufsgruppe der Medizinischen Fachangestellten ein und dies ist angesichts einer wünschenswerten „Lotsenfunktion“ des Hausarztes in der Versorgungslandschaft durchaus positiv. Lutz Barth, 05.12.08 VGH: Heimleiter darf mehrere Heime leiten Bayerischer Verwaltungsgerichtshof; Urt. v. 22.10.08 (Az. 12 B 07.383) Quelle: >>> http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7089.htm <<< (html) § 16 Beistand für den Sterbenden - Patientenverfügung (Patiententestament) der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin rechtswidrig (!?) Die Ärztekammer Berlin hat im Vergleich zu den anderen Ärztekammern in ihrer ärztlichen Berufsordnung einen „Sonderweg“ eingeschlagen, der spätestens mit einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Berlin v. 20.09.08 zu „verlassen“ ist. Ich darf hier insoweit auf die Pressemittelung des HVD v. 02.12.08 Nr. 5888 inhaltlich Bezug nehmen. Während alle anderen Kammerbezirke überwiegend den grammatikalischen Wortlaut der Musterberufsordnung der BÄK über die Regelung des Beistandes für den Sterbenden übernommen haben, hat sich sie Kammer in Berlin offensichtlich dazu veranlasst gesehen, einen weiteren Passus über den Umgang mit einer Patientenverfügung mit in die Berufsordnung aufzunehmen, der nachstehend wie folgt im Originaltext wiedergegeben wird:
§ 16 Beistand für den Sterbenden -Patientenverfügung (Patiententestament) (1) Der Arzt darf – unter Vorrang des Willens des Patienten – auf lebensverlängernde Maßnahmen nur verzichten und sich auf die Linderung der Beschwerden beschränken, wenn ein Hinausschieben des unvermeidbaren Todes für die sterbende Person lediglich eine unzumutbare Verlängerung des Leidens bedeuten würde. Der Arzt darf das Leben des Sterbenden nicht aktiv verkürzen. Er darf weder sein eigenes noch das Interesse Dritter über das Wohl des Patienten stellen. (2) Eine Patientenverfügung (Patiententestament) mit Selbstbestimmung im Vorfeld des Todes, die der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte verfasst hat, ist für den Arzt verbindlich, es sei denn, es sind konkrete Anzeichen erkennbar, dass der Wille des Patienten sich geändert haben könnte. Soweit möglich, soll der Arzt Erklärungen von Bezugspersonen berücksichtigen. Unbeachtlich sind Verfügungen und Erklärungen, die - dem Arzt ein rechtswidriges Verhalten zumuten oder - den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verlangen, obwohl der Zustand des Patienten nach allgemeiner Erfahrung eine Besserung im Sinne eines umweltbezogenen Lebens, die Wiederkehr der zwischenmenschlichen Kommunikation und ein Wiedererstarken des Lebenswillen erwarten lässt. Hier wäre sicherlich der Ärztekammer Berlin anzuraten gewesen, den Absatz 2 vorbehaltlos zu streichen, da in ihm beachtliche und kaum hinzunehmende Rechtsirrtümer offen zutage treten. Die Einstellungsverfügung der StA Berlin dokumentiert in aller Deutlichkeit einen „Verbotsirrtum“ des Berliner Arztes, der allerdings nicht entschuldbar war. Gleichwohl sah sich die StA veranlasst, dass Ermittlungsverfahren einzustellen, weil einerseits die Schuld als gering anzusehen sei und andererseits kein öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung bestand. Die StA Berlin hat bei ihrer Entscheidung allerdings dem beschuldigten Arzt zugute gehalten, dass die Ärztekammern es bisher unterlassen haben, die Ärzteschaft über die relevante und damit einschlägige Rechtslage aufzuklären. Besonders nachdenklich muss aber freilich stimmen, dass die StA Berlin völlig zu Recht darauf hinweist, dass etwa die ärztliche Berufsordnung in Berlin „diverse Unklarheiten“ für die Ärzte schafft. Dieser Hinweis der StA Berlin verdient vollen Respekt und es war insofern hohe Zeit, hierauf aufmerksam gemacht zu haben. Es ist keine Frage: § 16 Abs.2 der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin ist schlicht rechts- und verfassungswidrig, in dem er die Verfügungen und Erklärungen des Patienten für „unbeachtlich“ erklärt, wenn und soweit der Zustand des Patienten nach „allgemeiner Erfahrung eines Besserung im Sinne eines umweltbezogenen Lebens, die Wiederkehr der zwischenmenschlichen Kommunikation und ein Wiedererstarken des Lebenswillen erwarten lässt.“ Die Ärztekammer Berlin ist dringend daran zu erinnern, dass einzig der Patient darüber entscheidet, ob er eine Behandlung wünscht oder diese entsprechend ablehnt. Die Ärztekammer Berlin kann und vor allem darf sich nicht über den Willen des Patienten hinwegsetzen und insofern ist es mehr als bedauerlich, dass mit einer ärztlichen Berufsordnung eklatante Rechtsirrtümer aufrechterhalten werden und die Berliner Ärzteschaft „an sich“ gehalten wären, sich an ihre Berufsordnung zu halten. Was also bleibt? Die Ärztekammer Berlin sollte schleunigst ihre ärztliche Berufsordnung abändern und ihre Kammermitglieder auf die aktuelle Rechtslage (die seit Jahrzehnten besteht!) hinweisen, um so einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Berliner Ärztinnen und Ärzte nicht mit dem Vorwurf eines „nicht entschuldbaren Verbotsirrtums“ konfrontiert werden. Ohne hier die Einstellungsverfügung der StA Berlin vom Ergebnis her bewerten zu wollen, erscheint mir doch die Begründung ein deutlicher Hinweis darauf zu sein, dass hier ganz konkret und aktuell ein Entscheidungs- und Handlungsbedarf angezeigt ist, zumal in der Zukunft wohl nicht damit gerechnet werden darf, dass rechtswidrige Körperverletzungen strafrechtlich nicht sanktioniert werden. Lutz Barth, 05.12.08
Erhöhtes Krebs-Risiko bei Pflegepersonal in Schichtarbeit Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 03.12.08 <<< (html) Zypries sieht Einigungschancen beim Thema Patientenverfügung Quelle: >>> aerzteblatt.de v. 03.12.08 <<< (html) Kurze Anmerkung (L. Barth, 04.12.08): Die Wahrnehmung der Bundesjustizministerin trügt nicht: in der Tat scheint das Thema Patientenverfügung noch einigen Parlamentariern „ein bisschen suspekt“ zu sein und dies liegt wohl auch an den kirchlichen Mahnungen. Nun – auch wenn wir die Mahnungen der Kirchen vernommen haben, verbleibt es freilich dabei, dass das Selbstbestimmungsrecht keinen ethischen Grundkonsens bedarf. Der Druck auf die Abgeordneten wird freilich noch dadurch verstärkt, in dem Hobbyphilosophen einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die Autonomie des Einzelnen ins Hintertreffen gerät. Die „Ethik“ beschreitet hier seltsame Wege – mögen diese uns allen auch mit blumigen Worten schön geredet werden. Auch wenn im Himmel keine Blumen welken, so doch auf Erden und es ist zuvörderst die Aufgabe des Gesetzgebers, hier seinen grundrechtlichen Schutzverpflichtungen nachzukommen. Für das Selbstbestimmungsrecht gibt es eine zentrale „Leitlinie“, die zudem verbindlich ist: das Verfassungsrecht. Dies mögen die Skeptiker eines Patientenverfügungsgesetzes endlich begreifen, auch wenn es schwer fallen mag und daher sollte nicht nur die „Kirche im Dorf gelassen werden“, sondern die selbsternannten Hobbyphilosophen sind aufgerufen, ein vorbehaltloses Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht abzugeben.
LSG Baden –
Württemberg: Zur Übernahme der Kosten einer Abdominoplastik mit Straffung im
Ober- und Unterbereich sowie Hüftregion und Neueinpflanzung des Nabels sowie
Rekonstruktion der Mammae mittels größerer Silikonimplantate LSG Baden – Württemberg. Urt. v. 11.11.08 (Az. L 11 KR 3379/08 )
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Bundeszentralstelle Patientenverfügung
Sterbehilfe v. Oliver Schirg, in (Quelle: >>> Welt online Hamburg v. 02.12.08 <<< html)
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TProgramm für Mittwoch, 18. Februar 2009T |
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10:00 -11:30 |
TZu
den Voraussetzungen und Anforder-T |
Prof. Dr. Gerhard Igl, Lehrstuhl |
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12:00 -13:30 |
TZur
Übertragung ärztlicher Aufgaben auf die Pflege aus haftungs-,
versicherungs-, arbeits- und berufsrechtlicher SichtT |
RA Robert Roßbruch, Institut für Gesundheits- und Pflegerecht, Koblenz und Hrsg. der Zeitschrift PflegeRecht |
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14:00 -15:30 |
TAnsprüche
von Versicherten kennen - Vergütungsansprüche des Pflegedienstes sichernT |
RA Dr. Markus Plantholz, Hamburg |
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16:15 -17:45 |
TVerordnung
von Pflegehilfsmittel durch Pflegefachkräfte -
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Dr. Carla Grienberger, Abt. Gesundheit GKV-Spitzenverband, Berlin |
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TProgramm für Donnerstag, 19. Februar 2009T |
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09:00 - |
TZur
Rechtsverbindlichkeit von Patienten-verfügungen -
T |
Lutz
Barth, Institut zur Qualifizierung |
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11:00 - |
TSpezialisierte
ambulante Palliativversorgung - Kooperative VersorgungsmodelleT |
Friedrich R. München, Leiter FB Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen |
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13:00 - |
TDauerproblem
Abgrenzung häusliche Pflege und Krankenpflege -
T |
Heinrich Griep, Justitiar des Caritas- |
|
15:00 - |
TAktuelle
Entwicklungen im Arbeitsrecht - Teilzeit- und Befristungsrecht,
Pflegezeitgesetz u.a.T |
RA
Robert Roßbruch, Institut für |
Mehr Informationen erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link >>> HTJura Fair Congress 2009TH <<< (html)
BFH: Umsätze, die eine Einrichtung zur Uambulanten PflegeU kranker und pflegebedürftiger Personen durch UGestellung von HaushaltshilfenU i.S. des § 38 SGB V erzielt, sind - sofern die übrigen Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG erfüllt sind - UsteuerfreiU.
UBFH, Urt. v. 30.07.08 (Az. XI R 61/07)U
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Das Dokument ist frei zugänglich!
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<<<

Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege
UHeft
10/2008U
der Zeitschrift PflegeRecht >>>
HTAus
dem InhaltsverzeichnisTHHT
TH<<<
(pdf.)
(Mit
freundlicher Genehmigung des Verlags Luchterhand (Wolters und Kluwer)
COPD- und
Pneumonietherapie bei Betagten
Was bei alten Lungen anders ist
„Obwohl die Inzidenz vieler Lungenerkrankungen, von der COPD bis zum Bronchialkarzinom, mit dem Alter zunimmt, sind alte Patienten in klinischen Studien kaum vertreten. „Das muss sich ändern“, forderten die Experten auf dem 49. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und stellten das Thema in den Mittelpunkt ihrer Tagung. Lesen Sie im Report, wie Sie in der Praxis Ihren älteren, oft multimorbiden Lungenpatienten therapeutisch gerecht werden, und welche Besonderheiten auch diagnostisch zu beachten sind.“
v. Dr. med. Peter Stiefelhagen, in >>> HTMMW-Fortschr. Med. Nr. 43 / 2008 (150. Jg.), S. 12 ff.TH <<< (pdf.)
Patientenverfügung: Die meisten bleiben bei ihrem Standpunkt
Quelle: >>> HTÄrztliche Praxis v. 28.10.08TH <<< (html)
Neuer ausbildungsintegrierter Studiengang ab 2009
Die Katholische Stiftungsfachhochschule München beschreitet neue Wege und bietet Abiturienten und Abiturientinnen die Möglichkeit ein akademisches Studium mit einer beruflichen Ausbildung in einem Pflegeberuf zu verknüpfen.
Mehr Informationen hierzu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link:
>>> HThttp://www.ksfh.de/fachbereiche/pflege-dualTH <<< (html)
Hier haben Ärzte Zeit: "Pflege mit dem Plus
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 29.10.08TH <<< (html)
BGH: Zur Bedeutung des in der Haftpflichtversicherung geltenden Trennungsprinzips für die Auslegung eines Teilungsabkommens (hier: UAnspruch auf Ersatz der Kosten für die Heilbehandlung der verletzten HeimbewohnerU)
UBGH, Urt. v. 01.10.08 (Az. IV ZR 285/06)U
Was war passiert?
Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer von Pflegeheimen aus einem zwischen dem Bundesverband der Ortskrankenkassen und der Beklagten geschlossenen Teilungsabkommen, dem die Klägerin beigetreten ist, auf Ersatz von Kosten in Höhe von 24.130 € in Anspruch, die sie für die Heilbehandlung von 16 in Pflegeheimen gestürzte, bei ihr gesetzlich krankenversicherte pflegebedürftige Heimbewohner aufgewendet hatte.
Entgegen der Rechtsauffassung des OLG Naumburg hat die Klägerin nach § 1 Abs. 9b, § 4 TA einen Anspruch auf Ersatz der für die Heilbehandlung der verletzten Heimbewohner aufgewendeten Kosten.
Überzeugend hat der IV. Zivilsenat des BGH in seinen Entscheidungsgründen dargelegt, dass das Berufungsgericht die rechtlichen Grundlagen der Haftpflichtversicherung, insbesondere das Trennungsprinzip, nicht hinreichend beachtet und deshalb auch Sinn und Zweck des Teilungsabkommens nicht zutreffend erfasst hat.
Vorabveröffentlichung
der demnächst online erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und
Medizinrecht
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Zahl der Druckgeschwüre in Heimen und Kliniken sinkt
Neue Untersuchung zur Qualität in der Pflege
Wissenschaftler der Charité - Universitätsmedizin Berlin haben festgestellt, dass die Häufigkeit des Dekubitus-Druckgeschwürs bei Pflegeheim-Bewohnern und Klinikpatienten in Deutschland 2008 weiter deutlich abgenommen hat. HT»»» weiterTH
Quelle: IDW >>> HThttp://idw-online.de/pages/de/news285726TH <<< (html)
LG Köln: Auch bei minderjährigen Patienten ist der Arzt grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (hier: Schwangerschaft und Mitteilung ggü. den Eltern)
ULG Köln, Urt. v. 17.09.08 (Az. 25 O 35/08)U
Was war passiert?
Die Klägerin nimmt die Beklagte unter dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung, insbesondere einer nicht ausreichenden Betreuung während der Schwangerschaft der Klägerin, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.
Die Klägerin hat u.a. hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs behauptet, dass sie während der Schwangerschaft einer erheblichen psychischen Belastung ausgesetzt gewesen sei, da sie durch die Beklagte sich selbst überlassen worden sei. Sie ist der Ansicht, die Beklagte sei zu einer Information der Eltern verpflichtet gewesen.
Vorabveröffentlichung
der demnächst online erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und
Medizinrecht
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Injektion ohne Insulinampulle
Eine Bewohnerin erhält eine Insulininjektion mit einem Pen, in dem keine Insulinampulle eingesetzt ist.
Was ist passiert?
Eine Pflegehilfskraft führt eine Insulininjektion mit einem Pen durch, ohne diesen zuvor zu kontrollieren. Erst dem Nachtdienst fällt beim routinemäßigen Wechseln der Kanüle das Fehlen der Insulinampulle auf.
Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einhen Kommentar abgeben.
Quelle: >>>> HTKDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 03.10.08)TH <<< (html)
Angeklagte HNO-Ärztin erhält kein sofortiges Berufsverbot
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung online v. 27.10.08TH <<< (html)
EU-Kommissar Spidla will Rauchverbot verschärfen
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 27.10.08TH <<< (html)
UKurze Anmerkung (L. Barth):U
„Wir haben die Pflicht sicherzustellen, dass alle Arbeitsplätze sicher sind. Derzeit ist dies nicht der Fall“, so die Sprecherin von Spidla Sprecherin mit Blick auf Länder wie Deutschland. Sollte sich der EU-Kommissar mit seiner Idee durchsetzen, würde dies auf eine Verschärfung des Nichtraucherschutzes hinauslaufen. Indes kann der Nichtraucherschutz – insbesondere nach der Rspr. des BVerfG – nach diesseitiger Auffassung als ausgewogen betrachtet werden. Die einzelnen Bundesländer scheinen nunmehr einen verfassungsrechtlichen Kompromiss zu favorisieren, zumal sich die Verfassungsgerichte resp –höfe der Länder sich den Vorgaben des BVerfG mit den verfassungskonformen Ausnahmeregelungen ganz überwiegend angeschlossen haben. Hiermit sollte es sein Bewenden haben.
Zypries kritisiert restriktiven Entwurf für Patientenverfügungen
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 27.10.08TH <<< (html)
Hohe Hürden für die Selbstbestimmung
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) lehnt Gesetzentwurf als Angriff auf den mündigen Patienten ab
Quelle: DGHS >>> HTMitteilung v. 23.10.08TH <<< (html)
Das Selbstbestimmungsrecht wird zu Grabe getragen!
v. Lutz Barth (27.10.08)
Die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz droht zu „entgleiten“. Der Gruppenantrag von Bosbach u.a. offenbart das ganze Dilemma: das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen wird zu Grabe getragen und vielleicht später – wenn es denn den ethischen und moralischen Vorgaben der Neopaternalisten entspricht – auch der Patient. Es scheint, als seien die selbsternannten Ethiker ... HT»»» weiterTH
„Ein Heim ist immer nur die zweitbeste Lösung“
Gespräch mit Klaus Dörner und Michael Graber- Dünow
Sonja Siegert
Langfassung des Gesprächs aus Dr. med. Mabuse Nr. 169, September/Oktober 2007
Quelle: Mabuse-Verlag.de >>> HThttp://mabuse-downloads.de/zeitschrift/169_DoernerGraber.pdfTH <<< (pdf.)
Hess. LAG: Verdachtskündigung einer Hebamme und die Pflicht des Arbeitsgebers zur Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch der Kündigung
UHess. LAG, Urt. v. 17.08.08 (Az. 4/12 Sa 523/07)U
Sofern nach der Anhörung des Arbeitnehmers Zweifel am Tathergang verbleiben, obliegt es dem Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung, vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung die Personen zu befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnisse über ihn haben.
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Ärztekammer Westfalen – Lippe
Organspende
hilft Leben retten
Öffentliche Veranstaltung zur Organspende für Interessierte, Betroffene und
Mediziner am Samstag, 15.11.2008, in Münster
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Ärztekammer Westfalen – Lippe >>> HThttp://www.aekwl.de/TH <<< (html)
Ärzte und Politiker weisen britisches Embryonengesetz zurück
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 24.10.08TH <<< (html)
GBlitzumfrage: Sollen Rentner zum „sozialen Dienst“ verpflichtet werden?
Der Mediziner Klaus Dörner hat unlängst in einem Interview (HTInterview v. Leonie Seifert mit Klaus Dörner (Artikel v. 18.10.08)TH über den Unsinn von Altenheimen und die neuen Möglichkeiten der Pflege nachgedacht. U.a. hat er hierbei die Alternative angesprochen, dass man Rentner tatsächlich zu einem "sozialen Dienst" verpflichten könnte, so dass sie erst nach zwei Jahren Altenhilfe die volle Rente bekommen. Man könnte auch Langzeitarbeitslose zur Hilfe verpflichten“
Was meinen Sie, sollte man Rentner zu einem "sozialen Dienst" verpflichten, so dass sie erst nach zwei Jahren Altenhilfe die volle Rente bekommen?
Wir würden uns über Ihr online – Votum freuen. >>> HTHier geht es zur UmfrageTH <<<
Lutz Barth, 25.10.08
Deutsche BKK setzt als erste Kasse den § 132d SGB V um - Neue hausarztzentrierte Versorgung Sterbender
„Als erste Krankenkasse hat die Deutsche BKK einen Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen. Zentrale Rolle spielt der Hausarzt, der die Versorgung der Patienten, die zu Hause sterben wollen, organisiert“ HT»»» weiterTH
Quelle: >>> HTÄrztliche Praxis v. 24.10.08TH <<< (html)
Sozialminister Gerhard Vigener: unangemeldete Kontrollen der Pflegeheime wichtig
366 Kontrollen der Heimaufsicht - davon 15 mit schwerwiegenden Mängeln
Quelle: saarland.de >>> HTPressemitteilung vom 24.10.2008TH <<< (html)
DBfK startet
Online-Umfrage!
Wie sieht es im Pflegealltag wirklich aus? Fakten zum Pflegekollaps
Mehr Informationen dazu erfahren Sie auf den Seiten des >>> HTDBfKTH <<< (html)
Neue Wege in der Pflege - Weg vom Heim
„Altenheime boomen - auch wenn niemand ins Heim möchte. Der Mediziner Klaus Dörner spricht im stern.de-Interview über den Unsinn von Altenheimen und die neuen Möglichkeiten der Pflege. Eine davon: Andere Rentner sollen mehr in die Pflicht genommen werden“
Quelle: stern.de >>> HTInterview v. Leonie Seifert mit Klaus Dörner (Artikel v. 18.10.08)TH <<< (hmtl)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
„Man könnte Rentner tatsächlich zu einem "sozialen Dienst" verpflichten, so dass sie erst nach zwei Jahren Altenhilfe die volle Rente bekommen. Man könnte auch Langzeitarbeitslose zur Hilfe verpflichten“, so Dörner in dem Interview.
Ein Kommentar hierzu dürfte entbehrlich sein und es beruhigt, dass der „Durchschnittbürger“ nicht „blöd“ zu sein scheint. Das Interview ist lesenswert und lässt uns an den Visionen des Herrn Dörner teilhaben.
Lutz Barth, 24.10.08
Britisches Unterhaus billigt Forschung mit Mensch-Tier-Embryonen
„Nach monatelanger Debatte hat das britische Unterhaus ein weitreichendes Embryonengesetz verabschiedet, das die Züchtung von Mensch-Tier-Embryonen für die medizinische Forschung erlaubt“ HT»»» weiterTH
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 23.10.08TH <<< (html)
OVG Münster: Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern
UOVG Münster, Urt. v. 14.10.08 (Az. 16 A 1409/07)U
„Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 14. Oktober 2008 entschieden, dass die Bewohnerin eines Pflegeheims ihre Tochter, der sie ein größeres Geschenk gemacht hatte, nicht auf Rückgabe des Geschenks verklagen muss, bevor Pflegewohngeld aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird“ HT»»» weiterTH
Quelle: OVG.NRW.de >>> HTPressemitteilung v. 23.10.08TH <<< (html)
Tagung des
Erwin – Stauss - Instituts (ESI)
U29.
– 30. Oktober 2008
U
Quartier und Heim Lebensräume für Menschen mit Demenz
Bis zum Jahr 2020 wird mit 1,5 Millionen demenzkranken Menschen gerechnet.
Für eine angemessene Versorgung wird die Nachfrage nach Alternativen zum
Pflegeheim zunehmen. Es bedarf durchdachter Lösungen für Betreuungsmöglichkeiten
im Quartier / Stadtteil mit funktionierenden sozialen Netzwerken sowie
Spezialeinrichtungen.
Lebensräume - Planer müssen sich diesen veränderten Gegebenheiten stellen.
Menschen mit Demenz nehmen ihre Welt nicht mehr über den Verstand wahr, sondern
über den Körper.
Soll diese Einsicht konsequent Berücksichtigung finden, müssen Verantwortliche
mehr durch die Brillen ihrer Kunden / dementen Menschen sehen, als nach ihrem
eigenen Geschmack und Gutdünken handeln. »»»
>>>
HTmehr
Informationen zur der Tagung erfahren Sie auf den Seiten des ESITH
<<< (html)
Zeit: 29. - 30. Oktober 2008
Ort: Atlantic Hotel Universum,
Conference Center Bremen Wiener Straße 4
28359 Bremen
Pflege neu positionieren - Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten?
Forschungssymposium
30.10.2008 - 30.10.2008
UBeginn:U
30.10.2008
UEnde:U
30.10.2008
Veranstalter
IAF der KFH
Freiburg
Karlstraße 63 , 79104 Freiburg
Telefon +49 761 200-736
Fax +49 761 200-444
HTiaf@kfh-freiburg.deTH
HThttp://iaf.kfh-freiburg.deTH
DGPPN-Kongress 2008: In Europa größte wissenschaftliche Tagung zu psychischen Erkrankungen
26. - 29.
November 2008 • ICC Berlin
mit DGPPN-Akademie für Fort- und Weiterbildung und Pflegekongress
Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten der DGPPN >>> HThttp://www.dgppn.de/TH <<< (html)
"Heiler" sind gefragt wie nie - Hochkonjunktur für Scharlatane
Über 10 000 "Heiler" soll es allein in Deutschland geben - viele verzweifelte Menschen vertrauen sich ihnen an.
v. Pete Smith, in (Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 23.10.08TH <<< html)
Jeder zweite Pflegekraft im OP bereut ihre Berufsentscheidung
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung online.de v. 22.10.08TH <<< (html)
Viele
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vernachlässigen Hörprobleme
KDA will Menschen mit Hörschädigungen mehr Gehör verschaffen
Quelle: KDA >>> HTPressemitteilung v. 21.10.08TH <<< (html)
Patientenverfügungen - Ärzte kritisieren neuen Vorstoß
Die
Bundesärztekammer (BÄK) hat den neuen Vorstoß zur Regelung von
Patientenverfügungen über die weitere medizinische Behandlung in
Grenzsituationen zurückgewiesen.
"Es gibt keine Notwendigkeit, ein Gesetz zu erlassen, weil durch Gerichtsurteile
alles klar ist", sagte BÄK-Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery der "Aachener
Zeitung".HT»»»
weiterTH
Quelle: >>> HTzm-online v. 22.10.08TH <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der BÄK-Vizepräsident unterliegt einem fundamentalen Rechtsirrtum. Selbstverständlich gibt es die Notwendigkeit, ein Gesetz zu erlassen: die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates und der Vorbehalt des Gesetzes. Im Übrigen wird gerade durch die unterschiedliche Rechtsprechung (etwa der Straf- und Zivilsenate beim BGH) deutlich, dass zwingend ein Gesetz notwendig ist. Insofern sollte sich der Vizepräsident ein wenig bei seinen Statements bescheiden oder ggf. im Vorfeld „Rechtsrat“ einholen, um eine sachlich fundierte Aussage treffen zu können.
Der Mensch am Lebensende
Die Position der Kirche zu lebensverlängernden Maßnahmen, Therapiebegrenzung und Therapieabbruch erläuterte St. Pöltens Bischof Küng vor Vertretern der Österreichischen Ethikkommission.
Quelle: >>> HTkath.net v. 21.10.08TH <<<
Hospiz Stiftung lobt neues Stufen-Konzept für Patientenverfügungen
„Die Deutsche Hospiz Stiftung hat den neuen Gesetzesvorschlag zu Patientenverfügungen begrüßt. "Er ist ein großer Schritt in die richtige Richtung", sagte Vorstand Eugen Brysch in Berlin. "Besonders positiv ist, dass Beratungsgesprächen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird." »»» weiter
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung online.de v. 21.10.08TH <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Ob das Stufen-Konzept im „Bosbach“-Entwurf tatsächlich ein Lob verdient, steht nachhaltig zu bezweifeln an. Hierzu wird in Kürze ein Beitrag erfolgen müssen, da nach diesseitiger Auffassung das Selbstbestimmungsrecht des Patienten im Entwurf nicht hinreichend Rechnung getragen wird. Es ist zu hoffen, dass dieser Entwurf nicht zum Gesetz wird.
Patientenverfügung
Sterben ist ein sozialer Prozess
v. Oliver Tolmein, in >>> HTFAZ.net v. 21.10.08TH <<< (html)
Neuer Gruppenantrag zu Patientenverfügungen vorgestellt
Einen gemeinsamen Gesetzwurf zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht haben die Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), Katrin Göhring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) und René Röspel (SPD) am Dienstag in Berlin vorgestellt HT»»» weiterTH
Auf den Seiten des Ärzteblatts.de findet sich auch ein Download zum Gesetzentwurf,
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 21.10.08TH <<< (html)
"Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen"
v. Prof. Dr. Gerhard Igl unter Mitarbeit von Silke Staudte
„Die
öffentlich-rechtliche Stellung der Pflegeberufe entspricht nicht ihrer
tatsächlichen Stellung im Gesundheits- und Pflegewesen.
Erst das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 sieht Modellvorhaben vor, in
denen Angehörige der Pflegeberufe als eigenständige Leistungserbringer auftreten
können.
In dem Buch "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und
ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen", einem Gutachten für den
Deutschen Pflegerat e.V., werden die rechtlichen und verfassungsrechtlichen
Möglichkeiten ausgelotet, wie die öffentlich-rechtliche Stellung der
Pflegeberufe verbessert werden kann. Dabei wird gezeigt, dass den Anliegen der
Pflegeberufe keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen“, so die Einschätzung
des Deutschen Pflegerats e.V. auf seiner Homepage (Quelle: >>>
HThttp://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/B888B77672438A88C12574E30044F284TH
)
Bundesregierung beschließt Ausweitung des Pilotprojektes
Schwester Agnes kommt in den Westen
Quelle: >>> HTÄrztliche Praxis v. 20.10.08TH <<< (html)
Weiterbildung zum Hilfsmittelexperten
Pflegekräfte dürfen Hilfsmittel verordnen / Private Universität Witten/Herdecke bietet erste Fortbildung an
Quelle: Universität Witten/Herdecke >>> HTPressemitteilung v. 13.10.08TH <<< (html)
„Weshalb ich Sterbewilligen beim Suizid helfe“
Der Arzt Alois Geiger verschreibt für Dignitas das tödliche Schlafmittel Natriumpentobarbital. Hier erzählt er, warum er das tut. HT»»» weiterTH
v. Alois Geiger, in Quelle: >>> HTBerner Zeitung (BZ) v. 16.10.08TH <<< (html)
Wie viel Spiritualität verträgt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten?
Hinter dieser Frage verbirgt sich offensichtlich mehr, als derzeit in Anbetracht aktueller Forschungsvorhaben zu vermuten anstehen könnte. HT»»» weiterTH
>>>
HTPdf.
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<<<
Erklärung des Deutschen Pflegerats an die 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konsensuskonferenz am 08.10.2008 in Osnabrück
Quelle: DPR >>> HTmehr dazuTH <<< (html)
Deutsche Krankenhausgesellschaft zur zweiten Lesung der Novelle der EU-Arbeitszeitrichtlinie
Arbeitszeitrichtlinie muss Arbeitsmarktrealität berücksichtigen
Quelle: DKG >>> HTPressemitteilung v. 16.10.08TH <<< (html)
Das Informationsportal für Pflegekräfte, Entscheider und Führungskräfte, Mediziner und Juristen – wir sind bundesweit „vertreten“ – von Nord bis Süd!
z.B. am heutigen Tage – 16.10.08: 18.30 Uhr

Wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns weiter. Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre und gelegentlich erweisen wir uns auch dort als besonders „streitbar“, wo das Recht – vornehmlich das Verfassungsrecht – seltsame Wege zu gehen scheint.
Derzeit gilt es, im „Kulturkampf“ um die Würde des Menschen besonders standfest zu bleiben, schicken sich doch namhafte Persönlichkeiten an, uns von ihren Visionen eines gelungenen Sterbens zu überzeugen. In diesem Diskurs wird aber letztlich gerne verschwiegen, dass die Autonomie des Menschen weitaus mehr beinhaltet, als uns die Gelehrten zugestehen wollen. Hiervon sollten wir uns aber nicht beeindrucken lassen, denn ein Blick in die Verfassung erleichtert so manchem „Normexegeten“ die Rechtsfindung.
In der Tat kann mit G. Pott davon ausgegangen werden, dass es nicht zu übersehen ist, „dass zwar dadurch hohe moralische Standards für den Einzelnen erreicht werden, zwischen einzelnen Gruppen der Gesellschaften jedoch eher eine minimale Moral besteht. Dies führt zu einer Wertediskussion und einem Value-Ranking, denn jede Gesellschaft muss sich auf eine Basismoral stützen können. Dazu gehört zwar auf der einen Seite die Autonomie des Einzelnen, auf der anderen Seite jedoch die Frage, wie diese Autonomie erreicht werden kann. Säkulare Gesellschaften, die zum Beispiel eine religiöse Begründung der Moral als allgemeinverbindlich verneinen, müssen sich jedoch fragen lassen, auf welche Weise sie ihre Werte schaffen. Bemerkenswert ist, dass der angesehene Philosoph Jürgen Habermas darauf hingewiesen hat, dass Religion und Common Sense in einer Gesellschaft als moralstabilisierende Elemente nicht zu übersehen sind“ (so G. Pott, Zweierlei Autonomie -
Der Wunsch nach Euthanasie und die Bedürfnisse von Schwestern, Pflegern, Ärztinnen und Ärzten in der Palliativmedizin, in Nds. Ärzteblatt (nä 10/2008) >>> HTonlineTH <<< html).
Sofern es um den „Wert“ des eigenen Abschieds aus dem Leben und ggf. einer damit verbundenen Patientenverfügung geht, dürfte es einzig dem Individuum vorbehalten bleiben, die für eine Entscheidungsfindung und Beurteilung maßgeblichen Erkenntnisquellen zu erschließen, zu denen freilich auch die Religion zählen kann, aber nicht muss.
Zur „Basismoral“ gehört daher nach diesseitigem Verständnis ohne „wenn“ und „aber“ das vorbehaltlose Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht des Menschen und nicht der Vorwurf derjenigen, die da meinen, dass jene, die ihren letzten Willen freiverantwortlich bestimmen wollen, egozentrische Individualisten.sind. Insofern ist es zu begrüßen, wenn G. Pott gleich zu Beginn seines Beitrages darauf hinweist, dass „hier nicht (...) einer allgemeinen Begrenzung der Autonomie, die ein hohes Gut moderner Individualgesellschaften ist, das Wort geredet werden (soll)“.
Bei manch anderen Autoren hingegen scheint dieses hohe Gut in Vergessenheit geraten zu sein und diese dürfte uns alle durchaus nachdenklich stimmen.
Lutz Barth, 16.10.08
![]()
TAusgabe 5/2008 erschienen.T
TAus
dem InhaltsverzeichnisT![]()
TRichter- und Rechtspflegerhaftung im Betreuungsrecht T
Tv. Prof. Dr. Walter ZimmermannT
![]()
THaftung im Verein und der Behörde - Finanzielle Folgen von Fehlern der Mitarbeiter T
TBetreuungsvereine und Betreuungsbehörden beschäftigen Mitarbeiter, die in vielfältiger Weise tätig sind. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Dieser Beitrag untersucht die Frage, wer wofür einzustehen hat, wenn ein Behörden- oder Vereinsmitarbeiter Fehler macht und dadurch bei dem betreuten Menschen ein Schaden entsteht. T
Tv. Prof. Dr. Tobias FröschleT
![]()
TDie
strafrechtliche Garantenstellung des Betreuers
T
T-
zugleich Besprechung von OLG Celle BtPrax 2008, 86 –T
TMacht sich ein Betreuer strafbar, wenn er bei unzulässigen freiheitsentziehenden Maßnahmen nicht einschreitet? Riskiert er ein Strafverfahren, wenn er untätig zusieht, wie sich der Betreute selbst schädigt? Läuft er womöglich sogar Gefahr, selbst bestraft zu werden, wenn er Straftaten des Betreuten nicht verhindert? Der folgende Beitrag untersucht die strafrechtliche Garantenstellung des Betreuers.T
Tv. Dr. Benjamin TachauT
TTypische Schutzlücken in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Betreuers T
TRechtliche Betreuer i.S.v. 1896 ff. BGB ahnen oft nicht, dass sie im Vergleich zur umfassenden persönlichen Haftung nur lückenhaft versichert sind.T
Tv. Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Jur. Thomas KeppelT
![]()
TKrankenversicherung und Auslandreise T
TBei einer Reise eines Betreuten ins Ausland kann es trotz eines vorhandenen (Inland-) Krankenversicherungsschutzes im Krankheitsfall zu Versicherungslücken kommen, wie der nachstehende Beitrag anhand eines praktischen Beispiels aufzeigt.T
Tv. Sibylle M. MeierT
![]()
TEinige alte und neue Irrtümer in der Bewertung von Erscheinungen des Betreuungswesens T
TAnmerkung zum Zwischenbericht des ISGT
Tv. Prof. Dr. Werner Bienwald T
OVG Rheinland-Pfalz: Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig
Die Ausweisung eines Sondergebiets für ein Wohnheim zur Unterbringung vorwiegend älterer Menschen mit geistigen Behinderungen am Ortsrand von Rülzheim ist zulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz HT»»» weiterTH
UOVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.10.08 (Az. 8 C 10611/08.OVG)U
Quelle: justiz-rlp.de >>> HTOVG Rehinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 47/2008TH <<< (html)
KG Berlin: Verfahrenspfleger bei Betreuerwechsel
UKG Berlin, Beschl. v. 16.09.08 (Az. 1 W 259/08)U
Quelle:
Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
HTPdf.
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G-BA erhöht Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie - Künftig zweite ärztliche Meinung bei besonderen Medikamenten
Vor der Verordnung bestimmter Präparate für die Behandlung von schweren Erkrankungen mit hohen Therapiekosten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll künftig von dem behandelnden Arzt eine zweite Meinung eines weiteren, hierfür besonders qualifizierten Arztes eingeholt werden. Einen entsprechenden Beschluss zu der so genannten Zweitmeinung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin HT»»» weiterTH
Quelle: G-BA >>> HTPressemitteilung v. 16.10.08TH <<< (html)
"Massive Überdosierung“ nach OP
Patient ins Koma gespritzt?
v. W. Kannegiesser
Quelle: Rheinische Post >>> HTRP online v. 16.10.08TH <<< (html)
Gendiagnostikgesetz
Viele gute Ansätze, aber auch gravierende Schwächen
Gendiagnostikgesetz gefährdet Zusammenwirken von Staat und Selbstverwaltung
Quelle: BÄK >>> HTPressemitteilung v. 16.10.08TH <<< (html)
Kusch contra Katholiken
Diskussion um Sterbehilfe in katholischer Gemeinde Ratzeburg
Quelle: domradio.de >>> HThttp://www.domradio.de/aktuell/artikel_45523.htmlTH <<< (html)
Neuordnung der Gesundheitsberufe – Bleibt alles beim „Alten“?
Welche Folgen ergeben sich aus der gemeinsamen Bekanntmachung der BÄK und KBV für die anstehenden „Modell-Vorhaben“ für die Neuordnung der Gesundheitsfachberufe?
v. L. Barth, 16.10.08
>>>
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Palliativversorgung in Österreich hat gravierende Defizite
In Österreich ist nach einem Bericht des dortigen Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung langfristig nicht gesichert.
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 15.10.08TH <<< (html)
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T TTCareFairT |
T Dementia
FairT |
T TTJura FairT |
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VGH Baden-Württemberg: Heilpraktiker muss auf notwendige ärztliche Behandlung hinwirken
UVGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.10.08 (Az. 9 S 1782/08)U
„Ein Heilpraktiker darf den Patienten bei schwerwiegenden Erkrankungen nicht im Glauben lassen, eine ärztliche Behandlung werde durch den Heilpraktiker ersetzt. Diesen Grundsatz hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 02.10.2008 wieder betont und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt, das den Antrag eines Heilpraktikers (Antragsteller) auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Widerruf seiner Heilpraktikererlaubnis abgelehnt hatte“ »»» weiter
Quelle: vghmannheim.de >>> HTPressemitteilung v. 15.10.08TH <<< (html)
"AGnES"-Länder treffen sich zum Abschlusssymposium in Berlin
Am Freitag, dem 17. Oktober 2008, findet unter Federführung des Landes Brandenburg in Berlin ein abschließendes Statussymposium "Hausarztunterstützende Konzepte und Strukturen - Die Modellprojekte nach dem AGnES-Konzept" statt HT»»» weiterTH
Quelle: idw-online.de >>> HThttp://idw-online.de/pages/de/news283301TH <<<
Ärztepräsident der ÄK Schleswig-Holstein warnt vor Pflegenotstand
Quelle: ÄK Schleswig-Holstein >>> HTPressemitteilung v. 14.10.08TH <<< (html)
„Polizei soll wegen Sterbehilfe gegen Kusch vorgehen“
„Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Hamburger Bürgerschaft fordert polizeiliche Maßnahmen gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Rolf-Dieter Klooß (SPD) will mit dem Ordnungsrecht verhindern, dass Kusch weiterhin Selbsttötungen ermöglicht“ HT»»» weiterTH
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 13.10.08TH <<< (html)
In eigener Sache!
Sehr verehrte UserInnen.
Es gibt in dieser Woche einen Anlass, unsere Mediadaten abweichend von der monatlichen Statistik zu veröffentlichen.
Wir haben am Sonntag die U„100 000 – Marke“U überschritten. Für uns ein schöner Erfolg und wir möchten Ihnen ganz herzlich für Ihr reges Interesse an unserem Informationsangebot danken.
Ich persönlich werte dies auch als ein Zeichen dafür, dass wir trotz unserer gelegentlich kritischen Berichterstattung mit unserem Konzept richtig liegen und Ihnen interessante Beiträge und Rechtsinformationen liefern, mit denen wir auf der Höhe der Zeit liegen.
Demnächst werden wir unsere Fachzeitschrift zum Gesamten Pflege- und Medizinrecht online stellen, aus der wir bereits teilweise Vorabveröffentlichungen vorgenommen haben. Neben der bereits veröffentlichten Zeitschrift zum Altenpflegerecht hat sich herauskristallisiert, dass unsere UserInnen ein Interesse an der einheitlichen Darstellung des Pflege- und Medizinrechts hegen. Wir haben uns speziell dieser „Aufgabenstellung“ in einem Projekt angenommen und wir befinden uns nach wie vor ganz aktuell in einer Projektphase. Derzeit ist nicht ausgeschlossen, dass wir uns auf die erste Online-Fachzeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht einschließlich fachspezifischer Beiträge in einem einzigen Portal konzentrieren, dass mit einem teilweisen Login-Bereich versehen ist. Hierüber werden wir Sie zeitnah unterrichten.
Ich danke Ihnen für Interesse und Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Arbeitswoche.
Lutz Barth, 14.10.08

Zweierlei Autonomie
Der Wunsch nach Euthanasie und die Bedürfnisse von Schwestern, Pflegern,
Ärztinnen und Ärzten in der Palliativmedizin
v. Gerhard Pott, in nä 10/2008 >>> HThttp://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=2319TH <<< (html)
Neues Forschungsprojekt - Telemedizin unterstützt Ältere
„So lange wie möglich in den vertrauten vier Wänden wohnen – Diesen verständlichen Wunsch haben viele Senioren. Wie eine ausgeklügelte Technik dabei helfen kann, untersucht das neue Projekt „E-Health@Home“. Koordiniert wird das Gemeinschaftsvorhaben von Joachim Liesenfeld am Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung (RISP) an der UDE“
Quelle: Universität Duisburg Essen >>> HTmehr dazuTH <<< (html)
Odyssee durch das Spezialistentum - woran krankt die Schmerzversorgung?
„Beim häufigsten Krankheitssymptom überhaupt, dem Schmerz, zeigt sich, wie krank das Gesundheitssystem in Deutschland ist. Es leidet an Spezialisierung und sektoralem Denken. Den Status quo hat das "Weißbuch Schmerz" jetzt erhoben“ »»» weiter
v. Helmut Laschet, in (Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 13.10.08TH <<< html)
"Sie müssen sich wehren, Lärm machen!"
CDU-Politiker Heiner Geißler plädiert im Gesundheitswesen für einen radikalen Kurswechsel
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 13.10.08TH <<< (html)
Verordnungs- und Therapierechte sollen unteilbar bleiben
Bayerns Ärzte warnen vor Physiotherapeuten
v. C. Heyer, in >>> HTÄrztliche Praxis v. 13.10.08TH <<< (html)
Furcht und Schrecken des Sterbens in modernen Gesellschaften und die Patientenverfügung – eine kritische Beitragsrezension des gleichnamigen Beitrags von Th. Klie in Die Hospiz-Zeitschrift, 03/2008, S. 19-22
v. Lutz Barth, 13.10.08
Es ist kein Geheimnis, dass der Freiburger Rechtswissenschaftler Thomas Klie neben seiner „Cave Patientenverfügung“ mit dem sog. „Freiburger Appell“ in verbundener Kooperation mit dem Palliativmediziner Christoph Student nachhaltig bemüht ist, uns allen die „Gefahren“ (?) einer Patientenverfügung vor Augen zu führen.
Ganz aktuell hat er mit seinem o.a. Beitrag einen erneuten Versuch unternommen und seinem Bekenntnis nach ist er angetreten, mit seinen sechs Thesen einen Kontrapunkt zu der aktuellen Patientenverfügungsdiskussion zu setzen und ggf. die innere Logik und Dynamik der Diskussion zu erklären.
Insbesondere die These Nr. 6 soll überprüft, da in ihr die Auffassung vertreten wird, dass das geltende Recht ausreichend sei, um den Patientenverfügungen Verbindlichkeit zu verleihen.
Vorabveröffentlichung der demnächst online
erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht
Das Dokument ist frei zugänglich!
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GOffener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Pro Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung!
Die Hospizvereinigung OMEGA und der bürgerschaftlich engagierte Verein BioSkop haben aktuell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages geschrieben und diese darum gebeten, sich gegen eine gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen auszusprechen.
Dieser Brief wird von Persönlichkeiten aus Medizin und Wissenschaft unterstützt und es nimmt nicht wunder, dass ausweislich der Pressemitteilung v. 06.10.08 sich hierunter auch die Herren Klaus Dörner, Reimer Gronemeyer, Thomas Klie, Franco Rest, Dietmar Seidel, Christoph Student und Andreas Zieger finden lassen (Quelle: bioskop-forum.de >>> HTPressemitteilung v. 06.10.08TH <<<).
Es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages sich nicht von den fragwürdigen Inhalten in dieser Pressemitteilung beeindrucken lassen und vielmehr sich darauf besinnen, dass sie einen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrzunehmen haben. Der Vorbehalt des Gesetzes gebietet eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung und hieran kann kein ernstlicher Zweifel begründet werden.
Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet mehr, als uns insbesondere die o.a. namhafte Persönlichkeiten in ihren Publikationen zu konzedieren bereit sind. Die dringenden Rechtsfragen der Patientenverfügungen nicht regeln zu wollen und hiervon in der Gänze Abstand zu nehmen bedeutet in der Konsequenz, dass den Bürgerinnen und Bürgern in einem eminent wichtigen Lebensabschnitt der konkret gebotene Grundrechtsschutz versagt wird! Es drohen entgegen den Verlautbarungen der Gegner von Patientenverfügungen keine Gefahren durch die Absicherung des Grundrechts auf Selbstbestimmung, sondern es darf vielmehr darauf hingewiesen werden, dass gerade durch solche Botschaften der Gegner von Patientenverfügungen der zwingend gebotene Grundrechtsschutz unterlaufen und ausgehöhlt wird.
In diesem Sinne appelliere ich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine verfassungskonforme Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung gesetzlich auf den Weg zu bringen und den Gegner der Patientenverfügung sei eindringlich empfohlen, sich dem Lesestudium der allgemein zugänglichen verfassungsrechtlichen Literatur zu widmen, da diesseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese hierzu zu neuen Einsichten gelangen. Es ist beängstigend, mit welcher Leichtig- und Beharrlichkeit verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in der Debatte negiert werden und diesen Vorwurf müssen sich auch Persönlichkeiten gefallen lassen, die allgemein hin dem interessierten Publikum als namhaft vorgestellt werden. Die Interpretation des Verfassungsrechts ist aus guten Gründen nicht mit der Philosophie gleichzusetzen und die Gegner von Patientenverfügungen insbesondere aus der Wissenschaft müssen sich die Frage gefallen lassen, warum diese es tunlichst vermeiden, in gebotener Intensität sich mit den verfassungsrechtlichen Problemlagen auseinanderzusetzen.
Über das „Ob“ einer gesetzlichen Regelung kann ernsthaft nicht gestritten werden, es sei denn, in dem von Ideologien besetzten Kulturkampf um die Würde des Menschen an seinem Lebensende verabschieden wir uns von zugleich auch von zentralen Errungenschaften, die gerade unsere freiheitliche Verfassungsrechtskultur auszeichnen. Hiervor ist aber eindringlich zu warnen und nicht vor verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten, die darauf hinauslaufen, ein stückweit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch mit Blick auf sein Sterben rechtssicherer zu gestalten.
In diesem Sinne hoffe ich, dass die Abgeordneten sich nicht von den fragwürdigen „Botschaften“ irritieren lassen und sich konsequent für das Selbstbestimmungsrecht engagieren.
Lutz Barth, 12. Oktober 2008
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HTPdf.
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Studie: Wachkomapatienten im MCS können Schmerzen empfinden
Quelle: >>> HTÄrzteblatt.de v. 10.10.08TH <<< (html)
Delegation ärztlicher Leistungen: Notwendige Präzisierungen
v. Thomas Gerst, in Dtsch Arztebl 2008; 105(41): A-2138
Quelle: Ärzteblatt.de >>> HThttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=61783TH <<< (html)
OLG Braunschweig: Keine Befreiung von Zahlung für Gerichtsgebühren für eine gemeinnützige GmbH, die ein Krankenhaus betreibt.
Leitsatz des Gerichts:
„Eine gemeinnützige GmbH, die ein Krankenhaus betreibt, ist auch dann nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlass von Kosten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit (abgekürzt: Nds.GGebBefrG) von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit, wenn ihre Gesellschafter öffentlich-rechtliche Körperschaften sind.“
UOLG Braunschweig, Beschl. v. 30.09.08 (Az. 2 W 319/08)U
Zum Volltext der Entscheidung siehe nachfolgenden Link >>>
HThttp://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=4830&identTH=
Streit um Koma-Patientin in Italien dauert an
Quelle: Deutsches Ärzteblatt >>> HTärzteblatt.de v. 09.10.08TH <<< (html)
Pflege im Minutentakt - Kliniknotstand ist Thema beim Pflegekongress
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 09.10.08 TH<<< (html)
Künstliche Ernährung kranker Menschen bald nur noch für Selbstzahler?
DGEM kritisiert
G-BA Forderung nach Abschaffung der
Kostenübernahme für enterale Ernährung durch Krankenkassen
Quelle: DGEM >>> HTZur Pressemitteilung v. 01.10.08TH <<< (pdf.)
Wider den Grundrechtsbeeinträchtigungen durch „Hobbyphilosophen“
Pro Patientenverfügung und Selbstbestimmungsrecht
In der aktuellen Debatte um die Reichweite von Patientenverfügungen werden allerlei „Nebenkriegsschauplätze“ eröffnet, um im Zweifel von den grundlegenden Fragen mehr oder weniger bewusst ablenken zu können. Der künftige Patient wird in die „Pflicht genommen“; ihm wird ein egozentrischer Individualismus vorgeworfen und namhafte Personen schwingen sich dazu auf, uns an ihren individuellen Moralvorstellungen teilhaben zu lassen. In dem Diskurs wird nichts unversucht gelassen, vor der „Patientenverfügung“ zu warnen und da kann es auch schon mal Sinn machen, statt in das Verfassungsrecht in die „Glaskugel“ zu schauen, die offensichtlich an ganz zentraler Stelle auf den Schreibtischen so mancher „Sendboten“ platziert ist, damit letztere sich gleichsam an den selbst auferlegten missionarischen Auftrag erinnern, um stetig auf die „richtige Gewissensentscheidung“ der künftigen Patienten einwirken zu können. Es scheint zunehmend populärer zu werden, moralisierend den Zeigefinger in einer ethisch hoch brisanten Debatte zu erheben, da offensichtlich eine intensive Diskussion nicht gewünscht ist. Fast beschwörend wird über die Funktion von Moral und Recht philosophiert und eindringlich vor den Patientenverfügungen gewarnt, die gar „zerstörerische Kraft“ zu entfalten vermögen.
Die Gegner von Patientenverfügungen und diejenigen, die davor „warnen“, sind aufgefordert, die wahren Motive ihres Missionierungsauftrages zu offenbaren, denn nur so lässt sich ernsthaft eine Debatte um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten führen.
Zuweilen ist eine geradezu laienhafte Vorstellung über den Bedeutungsgehalt von Grundrechten in unserer säkularen Gesellschaft zu beklagen und besonders dramatisch wird es in den Fällen, wenn Professionelle offensichtlich ganz bewusst die Grundrechtsordnung „übergehen“ und sich einer zunächst dogmatisch gebotenen Diskussion durch „Botschaften“ über sittlich und moralisch höhere Werte zu entziehen gedenken.
Hier ist Aufklärung geboten, denn das Selbstbestimmungsrecht mit Blick auf die Patientenverfügung als ein verfassungsrechtliches „Gut“ allerhöchsten Ranges droht beeinträchtigt zu werden.
Lutz Barth (09.10.08)
Betreuungszahlen 2006 – 2007
Amtliche Erhebungen des Bundesministeriums der Justiz, der Sozialministerien der Bundesländer und überörtlichen Betreuungsbehörden sowie des Statistischen Bundesamtes
Ausgewertet und grafisch aufbereitet von Horst Deinert
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Quelle: BtPrax.de >>>
HTzum
Downloadbereich auf den Seiten von BtPraxTH <<<

Falsche Wundversorgung
Aufgrund einer falschen Wundversorgung kommt es bei einer Bewohnerin mit mehreren Ulcus cruris zu Wundinfektionen.
Was ist passiert?
Eine Pflegehilfskraft führt Verbandswechsel bei einer Bewohnerin mit mehreren Ulcus cruris durch, indem sie mit sterilen Kompressen auf dem Wundgrund herumwischt und dieselbe Kompresse für bis zu 5 offene Stellen am Bein benutzt. An den Wunden treten deutliche Infektionszeichen auf.
Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einhen Kommentar abgeben.
Quelle: >>>> HTKDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 08.10.08)TH <<< (html)
Stellungnahme von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher
Bundesvereinigung
Persönliche Leistungserbringung - Möglichkeiten und Grenzen der Delegation
ärztlicher Leistungen
UStand: 29.08.2008U
„Die persönliche Leistungserbringung ist eines der wesentlichen Merkmale freiberuflicher Tätigkeit. Sie prägt wie kein anderes Merkmal das Berufsbild des Arztes und steht dafür, dass der Arzt seine Leistungen auf der Grundlage einer besonderen Vertrauensbeziehung erbringt. Persönliche Leistungserbringung bedeutet nicht, dass der Arzt jede Leistung höchstpersönlich erbringen muss. Sie erfordert vom Arzt aber immer, dass er bei Inanspruchnahme nichtärztlicher oder ärztlicher Mitarbeiter zur Erbringung eigener beruflicher Leistungen leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Der Arzt kann daher, anders als der gewerbliche Unternehmer, den Leistungsumfang seiner Praxis durch Anstellung von Mitarbeitern nicht beliebig vermehren“.
Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten der KBV, u.a. mit der Möglichkeit zum Download der Stellungnahme
Quelle: KBV >>> HThttp://www.kbv.de/13196.htmlTH <<<
VG Frankfurt a.M.: VG stellt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Heimuntersagung teilweise wieder her.
Die Antragstellerin wendet sich gegen eine von der Heimaufsicht verfügte Schließung einer Altenpflegeeinrichtung in Frankfurt am Main.
UVG Frankfurt, Beschl. v. 26.09.08 (Az. 3 L 2665/08.F(2))U
Quelle: VG Frankfurt a.M. Justiz Hessen >>> HTPressemitteilung Nr. 21 v. 06.10.08TH <<< (html)
PAktuell PArchiv aktualisiert!
Sehr geehrte Damen und Herren.
Wir haben das Archiv des IQB - Newsflashs auf den aktuellen Stand (U31.08.08U) gebracht. Sie können daher in den von uns für Sie aufbereiteten News des Jahres 2008 bequem über die Suchfunktion Ihres Browsers bzw. die Anwendungssoftware (für das Pdf. - Format) recherchieren.
>>> HTZum Archiv des NewsflashTH <<< (html)
Pflegende müssen Intimsphäre bei Blasenschwäche achten
Wittener Pflegewissenschaftlerin plädiert im neuen Praxishandbuch zur Harninkontinenz für vertrauensvolles Verhältnis von Pflegenden und Patienten
Quelle: Universität Witten/Herdecke >>> HTPressemitteilung v. 07.10.08TH <<< (html)
Zerstört die „Patientenverfügung“ den Hospizgedanken?
Wenn wir diese Frage Klaus Dörner vorlegen, wird er diese wohl nach wie vor bejahen. Was dürfen wir von der Vision eines Herrn Dörner halten?
Dazu mehr in einem Kurzbeitrag v. Lutz Barth (07.10.08)
>>>
HTPdf.
Dokument aufrufen und druckenTH
<<<
Geriatrie-Symposium 2008
Geriatrische Versorgung - zwischen Ethik und Ökonomie
Gemeinsame Veranstaltung der Bayerischen Landesärztekammer
und des MDK Bayerns
am Mittwoch,
U5.
November 2008U
um 9.30 Uhr
im Ärztehaus Bayern, Großer Saal 5. OG, Mühlbaurstraße 16, 81677 München
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bayerischen LÄK
>>> HThttp://www.blaek.de/TH <<< (html)
Bayerns Ärztekammer kritisiert Modellvorhaben in der Pflegereform
Alarmglocken bei Delegation ärztlicher Leistungen
Quelle: >>> HTÄrztliche Praxis v. 06.10.08TH <<< (html)
Das Bild des Arztes im 21. Jahrhundert
Interdisziplinäres Symposion in Köln
U10. Oktober 2008
U
Aula der Universität zu Köln
UVeranstalter:
UProf.
Dr. iur. Christian Katzenmeier, Institut für Medizinrecht der Universität zu
Köln
Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus Bergdolt, Institut für Geschichte und Ethik der
Medizin, Universität zu Köln
Das Bild des Arztes hat sich, abhängig vom sozialen und kulturhistorischen Kontext der jeweiligen Epoche, seit der Antike vielfach gewandelt. Mit dem naturwissenschaftlich-positivistischen Paradigmenwechsel zur Mitte des 19. Jahrhundert trat die technische Komponente in den Vordergrund, die Heilkunde wurde zur medizinischen Wissenschaft. Deren Errungenschaften und Fortschritte prägen das moderne Leben.
Heute lastet ein ökonomischer Druck auf dem ärztlichen Alltag. Der Dienst am Kranken und das vertrauensvolle Gespräch mit ihm leiden zunehmend unter wirtschaftlichen Zwängen. Zudem durchdringt das Recht die Medizin in einer Intensität, die historisch kein Vorbild besitzt. Dabei droht bei einer allzu weit gehenden Reglementierung ein Auseinandertreten von Recht und ärztlichem Ethos, der Verlust der Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient, schließlich eine Entwicklung zur Defensivmedizin.
Juristen, Mediziner, Gesundheitspolitiker und Ökonomen, Theologen und Philosophen reflektieren auf der Tagung am 10.10.2008 an der Universität zu Köln das aktuelle Arztbild, seine historische Entwicklung und Erwartungen für die Zukunft.
Auf dem nachfolgenden Link finden Sie weitere Informationen zu der Veranstaltung. In der Ankündigung ist darauf hingewiesen, dass keine Tagungsgebühr erhoben wird.
Quelle: Universität zu Köln – Rechtwissenschaftliche Fakultät, Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln >>> HThttp://www.medizinrecht.uni-koeln.de/symposion/TH
Symposium
Entscheidungen für Frühgeborene an der Grenze der Lebensfähigkeit
am U11. Oktober 2008U
VA - Ort: Hotel Aquino - Tagungszentrum Berlin
Quelle: Akademie für Ethik in der Medizin e. V. >>> mehr Informationen zum Symposium erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link >>> HThttp://www.ethikkomitee.de/TH
BSG: Impfschadensversorgung nach Polio-Schluckimpfung nur noch bei Rechtsschein einer öffentlichen Empfehlung
UBSG v. 02.10.08 (Az. B 9/9a VJ 1/07 R)U
„Wer durch eine Schutzimpfung, die von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach dem Infektionsschutzgesetz (früher nach dem Bundesseuchengesetz) wegen der Folgen dieses Impfschadens Versorgung nach den Grundsätzen der Kriegsopferversorgung.
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 2. Oktober 2008 im Verfahren B 9/9a VJ 1/07 R an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass der öffentlichen Impfempfehlung der von der zuständigen Behörde verursachte Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichsteht.
Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, wird das LSG zu ermitteln haben“ »»»
Zum Volltext der Pressemitteilung siehe nachfolgenden Link >>>
Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> HTBSG, Pressemitteilung Nr. 48/08 v. 02.10.08TH <<< (html)
„Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!“
Diesen Beschluss des AG Tiergarten möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, auch wenn er insoweit nicht zur Kategorie des Medizin- und Pflegerechts gehört.
ULeitsatz des Gerichts:U
„Die Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Oberförster" stellt keine strafbare Beleidigung dar“
Was war passiert?
Mit der Anklageschrift vom 05.02.2008 legt die Staatsanwaltschaft Berlin dem Angeschuldigten eine Beleidigung zur Last. Sie wirft ihm vor, er habe am 17.10.2007 gegen 19:05 Uhr in der Rhinstraße in Berlin-Marzahn dem - als Anhalteposten im Rahmen einer Verkehrssonderkontrolle eingesetzten - PK im Vorbeigehen zugerufen: „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!“. Damit soll der Angeschuldigte in strafbarer Weise die Ehre des Polizeibeamten verletzt haben.
Das AG Tiergarten hat einen beachtlichen Beschluss dazu verfasst und die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen gegen den Angeschuldigten abgelehnt.
Der Beschluss überzeugt in allen Punkten.
Die Staatsanwaltschaft, die die ihr übermittelten Zweifel des Gerichts an der Strafbarkeit in der vom Angeschuldigten getätigten Äußerung unverständlich fand („nicht ansatzweise nachvollziehbar“), hat in ihrer Rückäußerung betont, nicht die Titulierung als „Oberförster“ allein stehe in Rede sondern die gesamte Äußerung „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!“ sei eine strafbare Äußerung der Missachtung.
Das hat das AG nun anders gesehen und sorgfältig begründet. Der Hinweis darauf, dass die Staatsanwaltschaft einen „solchen Schmarren“ nicht anzeigen sollte, ist durchaus sympathisch, auch wenn das Gericht umgehend nicht verabsäumt, höchst vorsorglich darauf hinzuweisen, dass damit keineswegs einer Nachgiebigkeit gegenüber Beleidigungen von Polizeibeamten das Wort geredet werden soll.
UAG Tiergarten, Beschl. v. 26.05.08 (Az. (412 Ds) 2 Ju Js 186/08 (74/08) Jug, 412 Ds 74/08 JugU
Den Volltext des Beschlusses können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen. Ich persönlich habe jedenfalls schmunzeln müssen.
Lutz Barth
BAG: Krankenschwester - Schicht- und Wechselschichtzulage bei Teilzeitarbeit
UBAG, Urt. v. 24.09.08 (Az. 10 AZR 634/07)U
Was war passiert?
Eine mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten tätige Krankenschwester hatte auf die Zahlung der Schicht- und Wechselschichtzulage in voller Höhe geklagt.
Das beklagte
Klinikum hatte der in ständiger Schicht- und Wechselschicht eingesetzten
Klägerin nach dem Inkrafttreten des TVöD auf Grund der Teilzeitarbeit nicht mehr
die vollen Zulagen, sondern nur noch auf die Hälfte gekürzte Schicht- und
Wechselschichtzulagen gezahlt. Die Klägerin hat gemeint, die tarifliche Regelung
binde den Anspruch auf die vollen Zulagen nur an die ständige Leistung von
Schicht- und Wechselschichtarbeit. Auf den Umfang der Arbeitsleistung komme es
nicht an. Schicht- und Wechselschichtarbeit belaste teilzeitbeschäftigte
Arbeitnehmer ebenso wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Für eine Kürzung der
Ausgleichszahlungen bei Teilzeitarbeit fehlten deshalb sachliche Gründe, die
eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten. Die Vorinstanzen hatten
die Klage abgewiesen.
Die Revision der Klägerin hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts
keinen Erfolg.
Vgl. dazu unten weiter die Pressemitteilung des BGA
Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> HTBAG, Pressemitteilung Nr. 76/08 v. 24.09.08TH <<< (html)
Literauswertung Oktober 2008 – Teil 1
>>> HTzur AuswertungTH <<<
Erneute Suizidbegleitung durch Roger Kusch
In den Mittagsstunden des 30. September 2008 schied die 84jährige Inge Iassov eigenverantwortlich aus dem Leben. Beim Suizid in ihrer Wohnung Alexanderstraße 27a, 20099 Hamburg wurde sie von Dr. Kusch begleitet.
Quelle: >>>HT Roger Kusch Sterbehilfe e.V.TH <<<
Auf der Homepage von R. Kusch finden sich Links zur aktuellen Berichterstattung.
Religiöses Gefühl löst schmerzlindernde Hirnfunktion aus
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 01.10.08TH <<< (html)
GWie gefährlich sind Kernkraftwerke für Kleinkinder? Der Streit geht weiter
„Eine aufwendige Studie hat einen direkten Zusammenhang zwischen der Nähe des Wohnorts zu einem Kernkraftwerk und der Krebshäufigkeit von Kleinkindern nachgewiesen. Seitdem streiten sich die Studienautoren und ein externes Expertengremium“ »»»
v. Thomas Meißner, in Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 01.10.08TH <<< (html)
UUnsere Mediadaten im SeptemberU

Wir danken für Interesse an unseren Webportalen und wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns bitte weiter.
GIch möchte die Gelegenheit nutzen, hier nochmals auf die >>> HTaktuelle UmfrageTH <<< hinzuweisen. Es wäre schön, wenn Sie hierzu Ihr UOnline - VotumU abgeben und ggf. Ihre Freunde und Bekannte auf diese Umfrage hinweisen könnten.
Auf dem >>> HTJuraFairCongress 2009 TH<<< in Hamburg wird zum Thema Patientenverfügung ein Grundsatzreferat gehalten und ich würde in diesem Zusammenhang stehend gerne auf aktuelle empirische Daten zurückgreifen wollen.
Ich hoffe auf Ihre hilfreiche Unterstützung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Lutz Barth (02.10.08)
VGH Rheinland-Pfalz: Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten verstößt gegen die rheinland-pfälzische Landesverfassung - Neuregelung muss bis 31. Dezember 2009 erfolgen
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat gestern nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass das Rauchverbot in Gaststätten mit der in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung garantierten Berufsfreiheit und Freiheit zur wirtschaftlichen Betätigung der Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten unvereinbar ist. Die Verfassungsbeschwerden von Lehrern, die sich gegen das Rauchverbot in Schulen gewandt haben, hatten hingegen keinen Erfolg. »»» weiter
UVGH Rheinland-Pfalz, Urteile v. 30.09.08U (Akten-Zeichen: B 31/07, VGH B 2/08, VGH B 3/08, VGH B 6/08, VGH B 9/08, VGH B 11/08, VGH B 13/08, VGH B 15/08, VGH B 16/08, VGH B 21/08, VGH B 23/08 und VGH B 29/08)
Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz >>> HTPressemitteilung v. 30.09.08TH <<< (html)
Ärztepräsident gedenkt jüdischer Kollegen, die Opfer des
Nationalsozialismus wurden
Vor 70 Jahren erhielten jüdische Ärzte Berufsverbot
Quelle: BÄK >>> HTPressemitteilung v. 30.09.08TH <<< (html)
Hotelfachkräfte entlasten Pfleger im Uniklinikum
Seit wenigen Wochen entlasten Hotelfachkräfte das Pflegepersonal am Universitätsklinikum Heidelberg mit Erfolg. Nun soll das bisherige Pilotprojekt "Serviceassistent" ausgebaut werden.
Quelle: >>> HTÄrzte Zeitung.de v. 30.09.08TH <<< (html)

Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege
UHeft
9/2008U
der Zeitschrift PflegeRecht >>>
HTAus
dem InhaltsverzeichnisTHHT
TH<<< (pdf.)
(Mit
freundlicher Genehmigung des Verlags Luchterhand (Wolters und Kluwer)
LAG Schleswig – Holstein: Abmahnung - Arbeitsgerichte überprüfen nur begrenzt
„Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer gegen eine aus seiner Sicht zu unrecht erteilte Abmahnung gerichtlich vorgehen. Allerdings ist der Prüfungsumfang der Arbeitsgerichte begrenzt. Dies musste ein Arbeitnehmer in einer klagabweisenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 03.06.2008, Aktenzeichen: 2 Sa 66/08) erfahren“ »»»
LAG Schleswig – Holstein, Urt. v. 03.06.08 (Az. 2 Sa 66/08)
Quelle: www.schleswig-holstein.de >>> LAG, Pressemitteilung Nr. 06/08 v. 29.09.08 <<< (html)
LSG Nordrhein-Westfalen: Opferentschädigung nach Schönheitsoperation
Eine Schönheitsoperation stellt eine vorsätzliche, rechtswidrige gefährliche Körperverletzung dar, wenn die Zustimmung durch bewusst falsche Aufklärung erschlichen wurde. In einem solchen Fall kommt ein Anspruch des Patienten auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) in Betracht.
LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.05.08 (Az. L 10 VG 6/07)
Quelle: justiz.nrw.de >>> Pressemitteilung v. 29.09.08 <<< (html)
Kinderkrebs um Kernkraftwerke ist Tatsache – Vorsorgeprinzip erzwingt Handeln
„Am 28.9.2008 trafen sich Epidemiologen, Statistiker, Physiker, Biologen und Ärzte mit Journalisten, Behördenvertretern und Politikern in der Berliner Charite zu einem Symposion, um mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Schwachstellen der "Epidemiologischen Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken" (KiKK) des Mainzer Kinderkrebsregisters nachzubessern. Unter den Teilnehmern waren sieben Wissenschaftler, die als Externe (nicht als Autoren) an der Entwicklung der Methode und der Begleitung der KiKK-Studie beteiligt waren“ »»» weiter
Quelle: GS Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. >>> Mitteilung v. 29.09.08 <<< (html)
"Palliativmedizin muss Pflicht- und Prüfungsfach werden!"
von Raimund Schmid
Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 29.09.08 <<< (html)
Annährung an ein schwieriges Thema und Spurensuche: Ist die „Seele“ eines Demenzpatienten frei von kognitiven Defiziten und wo ist der Aufenthaltsort der „Seele“?
Wenn es darum geht, sich in der allgemeinen Sterbehilfe-Debatte zu positionieren und hier insbesondere den Stellenwert einer vorliegenden Patientenverfügung zu erhellen, kommen wir wohl nicht umhin, auch Grenzbereiche zu diskutieren. »»»
Quelle: IQB – Lutz Barth (29.09.08)
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<
Leipziger Forscher beweisen Wirksamkeit von Enzym-Hemmer gegen Alzheimersche Krankheit
“Einer Gruppe von Wissenschaftlern des Paul-Flechsig-Instituts für Hirnforschung
an der Universität Leipzig ist gemeinsam mit Forschern von Partnereinrichtungen
ein entscheidender Schritt für die Entwicklung eines Medikamentes gegen die
Alzheimersche Krankheit gelungen. "Wir konnten anhand von Versuchen mit Mäusen
erstmals nachweisen, dass die Hemmung eines bestimmten Enzyms die Bildung
Alzheimer-typischer Ablagerungen, sog. Plaques, im Gehirn reduziert und dadurch
die Auswirkungen der Krankheit deutlich gemildert werden", erläutert PD Dr.
Steffen Roßner von der Abteilung "Zelluläre und Molekulare Mechanismen der
Neurodegeneration" des Instituts. Die Erkenntnisse der Wissenschaftler wurden
jetzt in der renommierten Fachzeitschrift Nature Medicine veröffentlicht“ »»»
weiter
Quelle: Universitätsklinikum Leipzig >>> Pressemitteilung v. 29.09.08 <<< (html)
Anonyme Befragung zu
über 30.000 Todesfällen
Sterbehilfe: Was erlaubt ist, wird auch gemacht
Quelle: >>> Ärztliche Praxis v. 29.09.08 <<<
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Auch wenn Deutschland nicht Teil der Studie war, so ergeben sich doch gleichwohl interessante Aspekte aus dieser Studie für den Wertediskurs hierzulande.

Leben im Isolierzimmer
Ein an Chorea Huntington erkrankter Bewohner muss seit Jahren in einem Isolierzimmer leben.
Was ist passiert?
Ein Bewohner, der an Chorea Huntington erkrankt ist, muss seit Jahren in einem Isolierzimmer leben, welches nur von Personen mit Kittel, Mundschutz und Gummihandschuhen betreten werden darf.
Dies dient laut Pflegekräfte dem Schutz des Bewohners vor Infektionen.
Als der Bewohner wegen eines kleinen Eingriffs in ein Krankenhaus kam, wurde er in einem normalen Krankenzimmer untergebracht. Besondere Schutzmaßnahmen gegen Infektionen wurden keine ergriffen.
Was soll man als Angehörige davon halten?
Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einen Kommentar abgeben.
Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 22.09.08) <<< (html)
Vorwürfe gegen Klinik
waren Rufmord-Kampagne
Keine Behandlungsfehler in der Herzchirurgie Münster
Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 26.09.08 <<< (html)
Kausalität, Beweiswürdigung und Beweislastverteilung in der Arzthaftung
Teil 1 des
dreiteiligen Artikels beschäftigt sich mit Grundsätzen des
Kausalitätsnachweises. - Aus der Arbeit der Gutachterkommission - Folge 50
von H. Dieter Laum und Ulrich Smentkowski
Quelle: Ärztekammer Nordrhein >>> Rheinisches Ärzteblatt, aus Heft 09/2008 <<< (html)
Wie sattelfest sind
Parlamentarier bei Gesetzesentwürfen?
Neuer Vorstoß zu PV-Gesetz gibt Anlass zur Besorgnis
Quelle: Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben >>> Pressemitteilung v. 24.09.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
DGHS-Geschäftsführer Schobert und der Präsident der DGHS Wichmann haben in der o.a. Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass eine „Gesinnungs-Gesetzgebung“ das Vertrauen in den Rechtsstaat beschädige. Dem wird ohne weiteres zuzustimmen sein, wenngleich ich doch anraten würde, zunächst über das Eckpunkte-Papier hinaus auf den Gesetzentwurf zuzuwarten.
Auch wenn Wichmann mit Hinweis auf den Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen betont, dass eine Erklärung des Patienten auch gültig ist, wenn sie ohne vorherige Beratung und Information abgefasst worden ist, ist hiermit noch nicht zum Ausdruck gebracht, dass der Gesetzgeber eine etwaige Aufklärungs- und Informationspflicht in dem Patientenverfügungs-Gesetz nicht vorsehen kann. Eine solche „Pflicht“ könnte ein verfassungsrechtlicher Kompromiss darstellen, dergestalt, als dass der Gesetzgeber im Rahmen des ihm eingeräumten Gestaltungsspielraums eine Regelung vorschlägt, die einerseits der hohen Bedeutung des Werts „Leben“ an sich, aber eben auch dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten gerecht wird. Hiervon unabhängig ist die Frage zu beurteilen, ob dann in der Folge der Patient rechtswirksam einen Verzicht auf die insoweit gebotene Aufklärung erteilen kann. Dies wird man/frau in Analogie zur ärztlichen Aufklärung und der Einwilligung des Patienten in die ärztliche Diagnostik und Therapie annehmen müssen, so dass die Pflicht zur Aufklärung in der Folge wohl kein entscheidendes Problem darstellen würde. Hierzu wird in kürze ein Beitrag erfolgen, zumal es durchaus gute verfassungsrechtliche Argumente dafür gibt, hier dem Gesetzgeber in gewisser Weise einen Beurteilungsspielraum zu belassen, da sich in diesem zugleich auch die „objektive Wertordnung“ des Grundgesetzes widerspiegelt. Auch wenn ich persönlich ein Vertreter der individualrechtlichen Grundrechtstheorie bin, so macht es insbesondere in Kenntnis der Rechtsprechung des BVerfG keinen Sinn, „objektivrechtliche“ Elemente in der Verfassungsordnung in der Gänze zu leugnen. Das Problem besteht vielmehr darin, dass gerade die objektivrechtlichen Elemente in unserer Verfassung dazu bestimmt sind, dem subjektivrechtlichen Charakter der Grundrechte prinzipiell zu „dienen“ resp. zu „verstärken“. In der Pflicht zur Aufklärung bei Wahrung der Grenzen eben dieser Pflicht und der Möglichkeit eines Verzichts könnte insofern ein Kompromiss erblickt werden, wenn im Übrigen aber das „Ob“ einer patientenautonomen Verfügung ohne eine entsprechende Reichweitenbeschränkung nicht zur Debatte steht.
Sofern der Entwurf vorliegt, wird hierzu nochmals gesondert Stellung bezogen.
Lutz Barth (27.09.08)
Klinische Ethikberatung
ist notwendig
Passive Sterbehilfe mit Lebensverkürzung in der klinischen Praxis häufig
Jahrestagung der Akademie für Ethik in der Medizin an der RUB
Quelle: Ruhr - Universität Bochum >>> Pressemitteilung (Nr. 296) v. 26.09.09 <<< (html)
Deutscher Ethikrat startet Beratungen zum Problemfeld der Ressourcenallokation im Gesundheitswesen
Am 25. September befasste sich der Deutsche Ethikrat in seiner Plenarsitzung mit Inhalt und Grenzen des normativen Anspruchs gesundheitsökonomischer Evaluationen.
Quelle: Deutscher Ethikrat >>> Pressemitteilung v. 26.09.08 <<< (html)
Welche Werte legen Eltern schwerstkranker Neugeborener ihrer Entscheidung über Einstellung oder Fortführung der Therapie zugrunde?
Quelle:
careum-explorer.ch >>>
Mitteilung v. 25.09.08 <<< (html)
Ethikberatung in Einrichtungen der stationären Altenhilfe
„Einrichtungen der stationären Altenhilfe unterscheiden sich von Krankenhäusern oder Hospizen. Vom Konzept leben Menschen eine längere Zeit in einer Einrichtung der stationären Altenhilfe und es findet ein intensiver Kontakt zwischen Bewohner und Pflegepersonal statt. Oft kommt es aber auch zu Situationen, in denen der Bewohner nicht mehr ausführlich nach seinen Wertvorstellungen gefragt werden kann. Dann müssen sich die verschiedenen Akteure mit dem Entscheidungsträger verständigen, was in der Praxis in Einzelfällen zu unterschiedlichen Wahrnehmungen und Konflikten führen kann.
In derartigen Konfliktfällen empfiehlt sich eine bewusste Thematisierung durch eine ethische Fallbesprechung.
Im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Ethikberatung, Moral Mitgestalten, Altenhilfe (EMMA)“ wurden durch Dr. med. G. Bockenheimer-Lucius (Senckenberg Institut für Geschichte und Ethik der Medizin in Frankfurt, Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main) und Dr. phil. A. May (Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Universitätsklinikum der RWTH Aachen) Eckpunkte für ein Curriculum speziell für Einrichtungen der stationären Altenhilfe entwickelt, die auf dieser Seite zur Diskussion gestellt werden“
Anregungen und Kommentare zu den Eckpunkten sind dem Vernehmen der Autoren nach willkommen und auf den Seiten (unter Altenhilfe) findet sich eine entsprechende Kontaktadresse.
Dort kann auch der nachfolgende Beitrag unter dem Button Altenhilfe
Ethikberatung – Ethik-Komitee in Einrichtungen der stationären Altenhilfe (EKA)
Eckpunkte für ein Curriculum, veröffentlicht in Ethik Med 2007 · 19:331–339, DOI 10.1007/s00481-007-0530-6, Online publiziert: 13. November 2007 © Springer Medizin Verlag GmbH 2007
downgeloadet werden.
Quelle: >>> Ethikberatung im Krankenhaus“! Das Internetportal für klinische Ethik-Komitees, Konsiliar- und Liaisondienste <<< (html)
Menschliche Zuwendung in letzter Lebensphase
Palliativmediziner fordern rasche Umsetzung der Gesundheitsreform
Quelle: Deutsche Krebshilfe >>> Mitteilung v. 25.09.08 <<< (html)
Peter Liese: „Rüttgers Kritik am Gendiagnostikgesetz ist nicht absurd“
„Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der christlich-konservativen Fraktion im Europäischen Parlament, Peter Liese, hat NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers gegen Kritik aus der SPD in Schutz genommen. Rüttgers hatte den Entwurf eines Gendiagnostik-Gesetzes kritisiert, da dieser kein Verbot der Pränataldiagnostik bei spät manifestierenden Erkrankungen enthalte“ »»» weiter
Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 25.09.08 <<< (html)
Atemnot in der letzten Lebensphase lindern
Forschungsprojekt zeigt Behandlungserfolge mit Opioiden
„Das Ziel der Palliativmedizin ist es, die Lebensqualität unheilbar kranker Patienten zu bewahren, ihre Beschwerden zu lindern und ihnen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Die Deutsche Krebshilfe hat die Palliativmedizin in den letzten Jahrzehnten in Deutschland erheblich vorangebracht“ »»» weiter
Quelle: Deutsche Krebshilfe >>> Mitteilung v. 25.09.08 <<< (html)
Wenn beim Denken ein Licht aufgeht
Fluoreszierende Proteine im Gehirn leuchten bei einzelnen Aktionspotenzialen auf und ermöglichen, die Kommunikation von Nervenzellen zu verfolgen
„Diese neue Methode erlaubt es, die Gehirnaktivität über viele Monate hinweg zu beobachten, und bietet neue Ansätze, um z.B. frühzeitig Fehlfunktionen bei neurologischen Krankheiten wie Alzheimer und Parkinson zu erkennen.“
Quelle: Max-Planck-Gesellschaft >>> Pressemitteilung v. 24.09.08 - B / 2008 (198 <<< (html)
VG Göttingen: Abgrenzung eines Heimes zum "betreuten Wohnen"
VG Göttingen, Urt. v. 28.08.08 (Az. 2 A 2/08)
Quelle: Online
– Zeitschrift zum Altenpflegerecht
Das Dokument ist frei zugänglich!
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GAus der neuen IQB - Reihe „Lesesplitter“ – Ohne Kommentar (01/08)
Vorab:
Unter
der Rubrik „Lesesplitter“ werden künftig kurze Zitate veröffentlicht, die – so
ist es jedenfalls beabsichtigt – nicht kommentiert werden sollen. Sie sollen
vielmehr zum Nachdenken und vielleicht zum näheren Lesestudium der jeweils
angegebenen Literaturquelle anregen, aus der das Zitat entlehnt ist (Lutz Barth,
25.09.08)
„Tabuisierung des Todes ist scheinheilig
Gefühlsduselei, die angesichts soziologischer Veränderungen für alle erkennbar jedes realen Kerns entbehrt, ist völlig unangebracht. Verklärung von längst vergangenen familiären und nachbarschaftlichen Traditionen ist es auch. Und Hilfsorganisationen, die auf ehrenamtliches Engagement verweisen, müssen sich an ihre „eigene Nase“ fassen. Ihre Vereinsstrukturen vergreisen, und ohne ihre kommerziellen Tochtergesellschaften, die Alten und Pflegeheime sowie Blutspendekonzerne und sonstige Sozialunternehmen aller Art betreiben, gäbe es viele von ihnen längst nicht mehr.“
Quelle: Tabuisierung des Todes ist inhuman - Schluss mit der Heuchelei, v. Heinz Lohmann, In Die Schwester/Der Pfleger 02/2008
BAG: Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern
BAG, Urt. v. 24.09.08 (Az. 10 AZR 669/07)
„Nach dem am 1. Oktober 2005 in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, eine Zulage von monatlich 105,00 Euro und einen Zusatzurlaub. Auch die im Rettungsdienst üblichen Bereitschaftszeiten können in Wechselschicht geleistet werden und die entsprechenden Leistungen auslösen“ »»» weiter
Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 75/2008 v. 24.09.08 <<< (html)
Klinikleitung beklagt "politisch motivierte Kampagne"
Quelle: >>> Giessener Anzeiger v. 24.09.08 <<<
Kurzer Hinweis:
In der Angelegenheit haben wir bereits darauf hingewiesen, dass verdi im Internet eine Beschwerdestelle eingerichtet hat. Vgl. dazu >>> Ärzteblatt.de v. 22.09.08 <<<
17. Geriatrietag des Landes Baden-Württemberg in Freiburg
am
Mittwoch, den 01. Oktober 2008,
von 10.00 bis 18.00 Uhr im Konzerthaus Freiburg
u.a. mit
einem öffentlichen Vortrag:
"Alter ist Zukunft: Hoffnung und Furcht des langen Lebens"
um 17.15 Uhr
Weitere Programminformationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
http://www.pr.uni-freiburg.de/pm/2008/Geriatrietag%20Programm
G-BA-Vorsitzender Hess zu GKV-OrgWG: Geplante Neuregelung zur künstlichen Ernährung ermöglicht Lebensmittelkauf auf Krankenschein
Quelle: GB-A >>> Pressemitteilung v. 24.09.08 <<< (html)
Zwei Ärztinnen als feste Ansprechpartner im Pflegeheim
AOK Brandenburg startet Projekt "Pflegeheim Plus"
Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 24.09.08 <<< (html)
Drei Thesen zum Umgang mit lebensbeendenden Maßnahmen bei Menschen im Wachkoma auf dem Prüfstand!?
Unter dem Titel „Drei Thesen zum Umgang mit lebensbeendenden Maßnahmen bei Menschen im Wachkoma“ hat Christoph Student (14. Oktober 2006, Quelle: Homepage Chr. Student >>> Zum Beitrag <<< ) drei Thesen formuliert, die für sich genommen zunächst unverfänglich zu sein scheinen:
These 1: Bei Patienten im Wachkoma handelt es sich um behinderte Menschen, nicht um sterbende.
These 2: Bei der Unterlassung der Nahrungszufuhr bei Patienten im Wachkoma handelt es sich um Tötung.
These 3: Die Begründung für die Tötung von Menschen im Wachkoma gemahnt bisweilen an eine Denkweise, wie sie auch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bestand (und schließlich zu schrecklichen Exzessen im Nationalsozialismus führte).
Ob die Thesen allerdings mit ihrer Begründung im jeweils beabsichtigten Kontext haltbar sind, mögen Sie als LeserInnen selbst entscheiden.
Lutz Barth, 23.09.08
Verdi richtet im Internet Beschwerdestelle für Rhön - Kliniken ein
Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 22.09.08 <<< (html)
OVG NRW: Ausbildung im ehemaligen Jugoslawien zur Krankenschwester und Anerkennung nach deutschem Recht
OVG NRW, Beschl. v. 26.06.08 (Az. 13 A 2132/03)
Was war passiert?
Die 1964 im ehemaligen Jugoslawien geborene Klägerin hat bis 1989 in Belgrad
eine Ausbildung zur Krankenschwester absolviert. Im Januar 1989 erhielt sie dort
ein "Diplom über den Grad der Fachbildung". Darin wird bescheinigt, dass sie "in
der Medizinischen Schule den vierten Grad der Fachbildung, Beruf:
Krankenschwester - Techniker, Fach: Gesundheitswesen" erlangt habe. Nach einer
weiteren Bescheinigung von Oktober 1996 war die Klägerin vom 7. August 1989 bis
zum 25. März 1995 als Krankenschwester auf der Kardiologie-Station des Instituts
für Herz- und Blutgefäßeerkrankungen im Klinischen Zentrum in C. tätig.
Im Jahr 2000 beantragte die Klägerin beim Beklagten die Anerkennung der
Ausbildung nach deutschem Recht. Daraufhin teilte ihr der Beklagte mit, die
Anerkennung könne wegen fehlender Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht
ausgesprochen werden.
Das Verwaltungsgericht hat die Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen
der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" abgewiesen. Die hiergegen gerichtete
Berufung der Klägerin war nicht von Erfolg gekrönt.
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erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht
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OLG Celle: Physiotherapeutische Leistungen gegen Gutschein und Werbeverbot?
OLG Celle, Urt. v. 24.07.08 (Az. 13 U 14/08)
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Ärzte bewegen sich auf dem schmalen Grat zwischen Schweigepflicht und Kindeswohl
„Melden oder nicht? Wenn Ärzte sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung an die Jugendämter wenden, begeben sie sich auf dünnes Eis. In Bremen wurde jetzt die Gratwanderung zwischen Kindeswohl und Schweigepflicht diskutiert“ »»»» weiter
Von Christian Beneker, in Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 23.09.08 <<< (html)
Hinweis:
Vgl. dazu auch den Beitrag
Ärztliche Schweigepflicht – Umgang in schwierigen Fällen
v. Torsten Koop
Quelle: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein >>> https://www.datenschutzzentrum.de/vortraege/20080119-koop-kinderschutz.html <<< (html)
Neues Präsidium der LÄK Hessen gegen aktive Sterbehilfe
Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 22.09.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der o.a. Mitteilung in der Ärzte Zeitung.de zufolge hat sich das neue Präsidium der Landesärztekammer Hessen in scharfer Form gegen jede Form von aktiver Sterbehilfe ausgesprochen und darauf hingewiesen:
"Im Gegensatz zu einer utilitaristischen, also rein nutzenorientierten Einstellung in der Medizin, treten wir Ärzte für die Würde des Menschen am Anfang und am Ende des Lebens ein", sagte Kammer-Vizepräsident Martin Leimbeck.
Zugleich warnte dieser mit Blick auf immer wieder neue Berichte über eine angeblich notwendige aktive Sterbehilfe in Deutschland vor einem schleichenden Prozess ohne öffentliche gesellschaftliche Diskussion.
Mit Verlaub – es geht in der Debatte nicht um eine „rein nutzenorientierten Einstellung in der Medizin“, sondern um die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts gerade auch mit Blick auf das selbstbestimmte Sterben am Ende eines Lebens, zumal die „Würde“ des Menschen ohne eine adäquate Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts zur kleinen Münze geschlagen wird. Es findet kein „schleichender Prozess ohne öffentliche Debatte“ statt, sondern es scheint allenfalls in dem Bestreben mancher Professionen zu liegen, ein „ethisches Monopol“ in dieser Frage begründen zu wollen, so dass es gerade nicht gewünscht ist, einen Beitrag zur Enttabuisierung leisten zu wollen. Eine öffentliche gesellschaftliche Diskussion ist offensichtlich nicht gewünscht, zumal umgehend sämtliche Umfragen in Zweifel gezogen werden, wie nicht zuletzt am Beispiel der Allensbach-Umfrage dokumentiert worden ist.
Der Hinweis darauf, für die „Würde“ des Menschen eintreten zu wollen, ist für sich genommen lobenswert, bleibt indes aber nach wie vor in nebulöse Schemen verhaftet, wenn und soweit gebetsmühlenartig insbesondere die Berufsverbände der Ärzteschaft einen nicht unerheblichen Beitrag dazu leisten, den Patienten eigentlich für „unmündig“ zu erklären. Dies ist einer der springenden Punkte in der Debatte: nach wie vor wird letztlich einer Vernunfthoheit der Ärzteschaft in Gestalt ihrer Berufskammern das Wort geredet, die in dieser Frage aber vollends entbehrlich sein dürfte. Überdies gilt daran zu erinnern, dass offensichtlich die Auffassung so mancher Ärztekammern nicht immer das Meinungsspektrum innerhalb der Ärzteschaft widerspiegelt, wie sich aus einigen Umfragen ablesen lässt.
Es wäre daher nachhaltig zu begrüßen, wenn „die Ärzte“ über die Würde des Menschen insbesondere auch für das Selbstbestimmungsrecht der Patienten eintreten würden und jeglichen Tendenzen und Versuchen eine deutliche Absage erteilen, wonach der autonome Patient als „egozentrischer Individualist“ diskreditiert wird, nur weil dieser meint, eine Patientenverfügung verfassen zu müssen.
Bei Aufnahme in Klinik Test auf MRSA?
Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 22.09.08 <<< (html)
Vor mehr als 50 Jahren – Weise Worte des Bundesgerichtshofs, die keiner Kommentierung bedürfen!
„Das in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des GG gewährleistete Recht auf körperliche Unversehrtheit fordert Berücksichtigung auch bei einem Menschen, der es ablehnt, seine körperliche Unversehrtheit selbst dann preiszugeben, wenn er dadurch von einem lebensgefährlichen Leiden befreit wird. Niemand darf sich zum Richter in der Frage aufwerfen, unter welchem Umständen ein anderer vernünftigerweise bereit sein sollte, seine körperliche Unversehrtheit zu opfern, um dadurch wieder gesund zu werden. Diese Richtlinie ist auch für den Arzt verbindlich. Zwar ist es sein vornehmstes Recht und seine wesentlichste Pflicht, den kranken Menschen nach Möglichkeit von seinem Leiden zu heilen. Dieses Recht und diese Pflicht finden aber im grundsätzlichen freien Bestimmungsrecht des Menschen über seinen Körper ihre Grenze. Es wäre ein rechtswidriger Eingriff in die Freiheit und Würde der menschlichen Persönlichkeit, wenn ein Arzt – und sei es auch aus medizinisch berechtigten Gründen – eigenmächtig und selbstherrlich eine folgenschwere Operation bei einem Kranken, dessen Meinung rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dessen vorherige Billigung vornähme. Denn ein selbst lebensgefährlich Kranker kann triftige und sowohl menschlich wie sittlich achtenswerte Gründe haben, eine Operation abzulehnen, auch wenn er durch sie und nur durch sie von seinem Leiden befreit werden könnte.“
Quelle: BGH, Urt. v. 28.11.1957 (Az. 4 StR 525/57)
Neue Serie: Alt, Krank, Verzweifelt - Wir stellen Menschen vor, für die Suizid oder Sterbehilfe trotz allem keine Lösung ist
Ja zum Leben!
v. Irene Jung, Quelle: >>> Hamburger Abendblatt v. 20.09.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 21.09.08):
In der neuen Serie im Hamburger Abendblatt sollen Menschen zu Worte kommen, die schwere Schicksalsschläge bewältigt haben und zum Teil noch bewältigen müssen. Die Serie nimmt hier auf eine Initiative der Herren Hauptpastor Lutz Mohaupt, Sozialsenator Dietrich Wersich und der Geriater Prof. Wolfgang von Renteln-Kruse Bezug, die nicht länger hinnehmen wollen, dass als Folge von Angstszenarien sich viele Menschen mehr mit dem Sterben beschäftigen als mit der Frage: Wie wollen wir im Alter leben? .
Diese wollen - in Kooperation mit dem Abendblatt - einen lebensbejahenden Kontrapunkt gegen Vorurteile und Angst-Szenarien setzen: "Ja zum Leben". Die Initiative mag als ehrenwert bezeichnet werden, wenngleich aus ihr nicht „mehr folgt“, als die Schilderung dramatischer Einzelschicksäle und der höchst individuellen Entscheidung der unmittelbar Betroffenen. Den „Kontrapunkt“ hierzu setzen andere individuelle Entscheidungen, die ebenfalls zu akzeptieren sind und ggf. in dem freiverantwortlichen Suizid, ggf. unter ärztlicher Assistenz, einen Akt der Humanität erblicken. Der Diskussion rund um die Sterbehilfe und Patientenverfügung dürfte nach dem diesseitigen Eindruck nicht damit gedient sein, das Thema zu „emotionalisieren“, zumal sich ebenso beliebige Fälle schildern lassen, die eine Initiative unter dem Tenor „Ja zum Sterben“ rechtfertigen könnte. Entscheidend dürfte allein sein, dass Selbstbestimmungsrecht des Patienten mit all seinen Konsequenzen zu respektieren, mit dem freilich auch widerstreitende „Lebens- und Sterbekonzepte“ verbunden sein können. Einzelschicksäle, so bewegend diese auch sein mögen, gestatten uns vornehmlich einen Blick in die individuelle Entscheidung der Person, die zu respektieren ist und zwar sowohl für oder gegen das eigene „Leben“.
Literaturhinweis
Patientenautonomie - ein leeres Wort?
Karl-Friedrich Sewing
GMS Mitt AWMF 2008;5:Doc8
Quelle: Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter http://www.egms.de/en/journals/awmf/2008-5/awmf000151.shtml
Kurzer Hinweis:
Dieser Beitrag bietet nach diesseitiger Auffassung auch weitere Anregungen insbesondere für Studenten an evangelischen und katholischen Hochschulen, zumal es gerade die Hochschulen und ihre Professoren sind, die da meinen, vor den „Gefahren einer Patientenverfügung“ warnen zu müssen. Ein Blick über die „eigene Hochschule“ und deren Lehrmeinung hinaus könnte durchaus dazu führen, dass man/frau zu völlig neuen Einsichten gelangt. Nicht die Konservierung vermeintlich höherer ethischer und moralischer Werte ist das Gebot der Stunde, sondern ein offener Dialog zumindest im Wissenschaftsbetrieb (L. Barth, 21.09.08).
In diesem
Zusammenhang stehend darf auf die diesseitige Publikationen verwiesen werden,
die zu meiner eigenen Überraschung trotz - oder gerade wegen (?) - meiner
kritischen Distanz zur Medizinethik der Neopaternalisten im Allgemeinen und der
Kirchen im Besonderen vielfach downgeloadet werden:
Grenzen der neopaternalistischen Medizinethik?
oder
„Wenn es möglich ist, lass diesen Kelch an mir vorübergehen“ – Warum soll ich jetzt (nicht!) sterben (dürfen)?
Beiträge über die Ethik, das Sterben und das Selbstbestimmungsrecht.
Lutz Barth (2008) >>> zum Download im pdf. – Format <<<
„Sterbehilfe - In dubio pro libertate - Kommt der Tod auf „ethisch leisen Sohlen“ daher oder öffnen wir ihm die Türen?“
Ein Kompendium rund um den ethischen und rechtlichen Diskurs der Sterbehilfe-Problematik v. L. Barth (Dezember 2007)
Hier können Sie das Buch mit seinen Einzelbeiträgen downloaden (pdf.) >>> download <<<
Auch für die Ethikkurse an allgemeinbildenden Schulen und Institutionen geeignet. Es geht im Kern um eine einzufordernde offene Debatte über die bedeutsamen Fragen rund um die Sterbehilfe.
Setzen die katholischen Dogmen der Palliativmedizin Grenzen?
v. Lutz Barth, 21.12.07
Die Frage löst zuweilen Irritationen aus, konfrontiert diese doch die Medizinethik mit ihrem emanzipatorischen Anspruch auf vermeintlich höhere sittliche Werte nach einem ethisch konsentierten Tod und Sterben und dem proklamierten Anspruch, dass Sterben als einen Vorgang weitestgehend erträglicher zu machen, so dass der Patient nicht auf seinen egozentrischen Willen nach einem vorzeitigen Ableben beharren muss.
>>> Zum Kurzbeitrag <<< (pdf.)
IQWiG - Blutdrucksenker im Vergleich: Vorläufige Ergebnisse liegen vor
Bewährte Diuretika sind die Wirkstoffe mit dem am besten belegten Nutzen
Kommentare zu den im Vorbericht 2.0 aufgeführten Ergebnissen der Nutzenbewertung, die bis zum 17. Oktober 2008 beim IQWiG eingehen, werden gesichtet und ausgewertet. Auf den Seiten des IQWiG kann der Vorbereicht downgeloadet werden.
Quelle: IQWiG >>> Pressemitteilung v. 18.09.09 <<< (html)
Der „radikale Ethikerlass“? Erinnerung(en) – 33 Jahre ist es her…
… als im Spiegel am 01.09. 1975 ein Artikel von Peter Derleder unter dem Tenor „Jetzt kann das Schnüffeln erst richtig losgehen“ (Quelle: wissen.spiegel.de >>> Der Spiegel 36/1975 vom 01.09.1975, Seite 30 <<< html.) erschien, in dem er das sog. Radikalen-Urteil des BVerfG politisch gewürdigt hat.
Ein immer noch lesenswerter Kurzbeitrag, in dem der emeritierte Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Universität Bremen trotz des von ihm selbst gegebenen Hinweises, sein Beitrag enthalte keine „verfassungsrechtliche Analyse“, gleichsam am Rande eine auch gegenwärtig immer noch aktuelle Frage ins Bewusstsein derer gerückt hat, die sich mit dem „Geist“ der Verfassung auseinandergesetzt haben – so damals wie auch heute.
Quelle: LutzBarth.de - Private Homepage
>>>
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ZEIT WISSEN
Zukunftswerkstatt "Demenz: Die neue Volkskrankheit?"
DIE ZEIT
lädt am
14. Oktober 2008 ab 19.00
Uhr in Berlin zur ZEIT WISSEN Zukunftswerkstatt.
Experten diskutieren zum
Thema "Demenz: Die neue Volkskrankheit?"
Ort:
"Hörsaalruine" im Medizinhistorischen Museum der Charité
Charitéplatz 1(Eingang auf dem Campus: Virchowweg 16)
10117 Berlin (Mitte)
Eintritt frei!
Es
diskutieren:
- Prof. Dr. med. Hans Förstl, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Klinikum rechts der Isar, München
- Dr. Johannes Hallauer, (Gesundheitsökonom), Ministerium für Soziales und
Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
- Heike von Lützau-Hohlbein, Vorsitzende des Vorstandes, Deutsche Alzheimer
Gesellschaft e.V.
- PD Dr. Andreas Schmitt, Associate Medical Director, Wyeth Pharma GmbH, Münster
- Prof. Dr. Siegfried Weyerer, AG Psychiatrische Epidemiologie und
Demographischer Wandel, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
Moderation: Jan Schweitzer, Chefredakteur, ZEIT WISSEN
Weitere Informationen:
http://www.zeit.de/zukunftswerkstatt/anmeldung
Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news278762 <<< (html)
Gemeinsam gegen MRSA - Erfahrungsaustausch im RKI
Staphylococcus aureus verursacht weltweit die meisten im Krankenhaus erworbenen Infektionen. Besonders kritisch sind dabei Infektionen durch MRSA, für die es häufig nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Antibiotika-Therapie gibt. Regionale Netzwerke spielen eine entscheidende Rolle für die bessere Umsetzung von MRSA-Präventions- und Kontrollstrategien. Die Etablierung solcher Netzwerke hat auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder empfohlen. Die in solchen Netzwerken geschaffenen Strukturen können auch für die Kontrolle weiterer Resistenzprobleme ein hilfreiches Instrument sein. Eine Vorbildfunktion hat das grenzüberschreitende "EUREGIO MRSA-net Twente/Münsterland". Inzwischen wurden zahlreiche Netzwerke etabliert.
Für den 16. und 17. Oktober 2008 lädt das Robert Koch-Institut zu einem Erfahrungsaustausch im Robert Koch-Institut, Bereich Wernigerode, ein. Angesprochen sind insbesondere die Moderatoren der regionalen Netzwerke, aber auch Qualitätsmanagement-Beauftragte oder beratende Krankenhaushygieniker länderübergreifender Krankenhaus- oder Pflegeheimträger.
>>> Vgl. dazu auch folgenden Link auf den Seiten des RKI >>> Erfahrungsaustausch zu MRSA am 16. und 17. Oktober 2008 <<< (html)
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link. Im Übrigen finden sich dort auch zusätzliche Informationen zu MRSA – Seiten und zur Krankenhaushygiene.
Quelle: Robert-Koch-Institut >>> Mitteilung Stand: 04.08.08 <<< (html)
BAG: Videoüberwachung im Betrieb
Leitsätze
Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
BAG, Beschl. v. 26.08.09 (Az. 1 ABR 16/07)
Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Zum Beschluss im Volltext <<< (html)
Schwester AGNES wird akzeptiert
Patienten und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern zufrieden mit dem Modellprojekt / Ausbau geplant
Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 19.09.08 <<< (html)
Sozialminister Gerhard Vigener: Spätabtreibung ist Kindestötung
Quelle: Saarland - Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales >>> Pressemitteilung v. 18.09.08 <<< (html)
LSG NRW: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für das Arzneimittel Captagon
LSG NRW, Beschl. v. 27.08.08 (Az. L 5 KR 119/07)
Was war passiert?
Die 1976 geborene Klägerin leidet unter Narkolepsie (Tagesmüdigkeit). Im Rahmen eines in der Zeit vom 16.08.2004 bis 23.08.2004 durchgeführten stationären Aufenthaltes in der I-Klinik T wurde sie u.a. auf das Arzneimittel Captagon eingestellt. Nach Beendigung des Aufenthaltes wurde die Klägerin bis Anfang Dezember 2004 im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Captagon behandelt. Die zunächst bestehende Fiktivzulassung (§ 105 Arzneimittelgesetz (AMG)) für Captagon endete zum 30.06.2003, nachdem der Hersteller einen Antrag auf Nachzulassung zurückgenommen hatte. Captagon ist aktuell in Belgien zugelassen; eine europaweite Zulassung besteht nicht.
Nach richtiger Entscheidung des LSG gehört die Versorgung mit dem Fertigarzneimittel Captagon nicht zu den Leistungen, die die Krankenkassen den Versicherten als Sachleistung zu erbringen haben. Captagon ist als Fertigarzneimittel weder in Deutschland noch EU-weit zugelassen (§ 21 Abs. 1 AMG).
Vorabveröffentlichung der demnächst online
erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht
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OLG Stuttgart: Ärztlicher Behandlungsfehler vor und unmittelbar nach der Geburt rechtfertigt ein Schmerzensgeld bei schwersten hypoxische Hirnschäden i.H.v. 500.000.-- €
OLG Stuttgart, Urt. v. 09.09.08 (Az.1 U 152/07)
Die Parteien haben in der Folge weiter über die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs gestritten, nachdem die Haftung dem Grunde nach unstreitig ist.
Das LG hat erstinstanzlich im Wesentlichen dem Klagantrag entsprochen und ein Schmerzensgeld i.H.v. 500.000.-- € für gerechtfertigt angesehen, nachdem die Beklagte bereits einen Beitrag i.H.v. 153.387,56 EUR bezahlt hat.
Mit der eingelegten Berufung verfolgt die Beklagte ihre erstinstanzlichen Anträge weiter und sie ist der Ansicht, dass das zugesprochene Schmerzensgeld überhöht sei.
Das bereits gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von 153.387,56 EUR sei ausreichend.
Die Beklagte vertritt hierbei die Auffassung, dass bei der Bemessung des Schmerzensgeldes das Landgericht nicht berücksichtigt habe, dass der Geschädigte nicht in der Lage sei, sein Schicksal zu erfassen. In einem solchen Fall komme die neben der Ausgleichsfunktion bestehende Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes nicht zum Tragen.
Dies hat das OLG zu Recht anders gesehen.
Die körperlichen und geistigen Schäden, die dem Kläger hierdurch entstanden sind, liegen in dem Bereich, der die denkbar schwerste Schädigung eines Menschen charakterisiert. Das OLG hat daher in Übereinstimmung mit dem Landgericht einen Betrag in Höhe von 500.000 EUR für angemessen erachtet.
Die Entscheidung des OLG überzeugt sowohl von der Begründung als auch vom Ergebnis her.
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Inkontinenzstudie: Medizin-Skandal in Österreich
Quelle: >>> Ärztliche Praxis v. 15.09.08 <<< (html)
Medizinrechtler Jochen Taupitz: Sterbehilfe in bestimmten Fälle nicht bestrafen
Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 17.09.08 <<< (html)
OVG Lüneburg: Sofort vollziehbarer Widerruf der "Berufserlaubnis" als Hebamme wegen fehlerhafter Geburtshilfe und Abrechnungsbetruges
Quelle: dbovg.niedersachsen.de >>> OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.09.08 (Az. 8 ME 53/08) <<< (html)
Gutachten zu den zukünftigen Handlungsfeldern in der Krankenhauspflege
Erstellt im Auftrag des Sozialministeriums Rheinland-Pfalz
Projektleitung: Prof. Dr. Renate Stemmer
GutachterInnen:
Prof. Dr. Renate Stemmer, Katholische Fachhochschule Mainz
Prof. Dr. Manfred Haubrock, Fachhochschule Osnabrück
Prof. Hans Böhme, Fachhochschule Jena; Institut für Gesundheitsrecht und -politik, Mössingen
Unter Mitarbeit von: Rita Schnabel , Undine Tiemann
Februar 2008
Das Gutachten kann auf den Seiten des Ministeriums sowohl in der Lang- als auch Kurzfassung downgeloadet werden. Ferner finden sich hierzu einzelne Vorträge der GutachterInnen.
Mehr Informationen dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link
Quelle:
>>>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Familie und Frauen
des Landes Rheinland-Pfalz <<<
Landgericht Berlin: Freispruch im Prozess um getöteten Sohn
„Eine
Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin hat heute eine 61 Jahre alte
Angeklagte vom Vorwurf des Totschlags zum Nachteil ihres Sohnes freigesprochen.
Die Kammer ging davon aus, dass die Mutter ihren mittlerweile 26 Jahre alten
Sohn M. am 28. Oktober 2007 in ihrer Wohnung in Berlin-Schöneberg durch die
Verabreichung eines „Medikamentencocktails“ in Verbindung mit der Öffnung seiner
Pulsadern getötet hatte. Zuvor habe sie selbst Medikamente genommen und
versucht, sich die Pulsadern zu öffnen, weil sie keinen Ausweg mehr gesehen
habe.
Eine Verurteilung wegen der Tötung des Sohnes scheide aber aus, weil die
Angeklagte zur Tatzeit an einer schweren depressiven Erkrankung gelitten habe.
Ihre Schuldfähigkeit sei daher bei Begehung der Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit
aufgehoben gewesen“
»»» weiter
Quelle: LG Berlin >>> Pressemitteilung Nr. 36/2008 vom 15.09.2008 <<< (html)
Wer schlecht schläft, hat hohes Sturzrisiko
Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 17.09.08 <<< (html)
Hyperthyreose bei älteren Patienten - Verlassen Sie sich nicht auf TSH und typische Symptome
v. R. Gärtner, in (Quelle: MMW.de >>> MMW-Fortschr. Med. Nr. 36-37 / 2008 <<< (pdf.)
GAktuell „Mission possible“ – Die Erosion des Selbstbestimmungsrecht des Demenzpatienten?
Wie nicht anders zu erwarten, wird mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht des Demenzpatienten der mehr oder minder einstweilen noch zaghafte Versuch unternommen, ein neues „Bild“ vom Menschen zu skizzieren, der für sich selbst in „gesunden Tagen“ eine besondere Verantwortung für sein „Sein im Diesseits“ zu tragen verpflichtet ist. Die Konsequenzen sind denn auch gravierend: Der mündige Bürger soll im Zweifel von der Festlegung patientenautonomer Verfügungen Abstand nehmen, nicht nur, weil er angeblich ein „egozentrischer Individualist“ sei, sondern weil er zugleich auf die „andere Person“ in ihm, die sich scheinbar mit fortschreitender Demenzerkrankung konstituiere, Rücksicht zu nehmen habe.
Was soll – mit Verlaub – hieraus folgen?
Eine Frage, die dringend einer Antwort harrt! Hierzu möchten wir vom IQB eine zunächst eine neue Umfrage starten:
Was meinen Sie,
dürfen wir in „gesunden Tagen“ für den Fall „unserer späteren Demenzerkrankung“
verbindliche Verfügungen treffen?
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung. Nachfolgend können Sie Ihr >>> Votum online <<< abgeben.
Lutz Barth (16.09.08)
Therapie-Standards nicht
Allgemeingut - Zu wenige Ärzte behandeln nach den "Leitlinien" von
Expertengremien
Für rund 700 Krankheiten existieren in Deutschland Leitlinien von
Expertengremien, die Ärzten in Praxen und Kliniken helfen könnten, ihre
Behandlungen zu verbessern. Als Beispiel für einen segensreichen
Behandlungsstandard nennt die "Apotheken Umschau" die "Leitlinie
Mammakarzinom": Neunzig Prozent der Brustkrebspatientinnen, die danach
behandelt werden, überleben mindestens fünf Jahre nach der Diagnose. Bei
nicht nach diesem Standard therapierten Frauen sind es nur 55 Prozent.
Die Leitlinien gibt es in drei Qualitätsstufen, unterteilt nach der
Datenbasis, auf der die Empfehlungen beruhen. Die höchste Qualitätsstufe
(S1) besitzen 52 von 718 Leitlinien. Sie basieren auf der Auswertung oft
Tausender Studien. Als S2 sind 109 eingestuft, hinter denen eine weniger
breite Expertengruppe steht. Der Rest (S3) wurde nur vom Vorstand einer
Fachgesellschaft verabschiedet. Dass viele Ärzte die Leitlinien nicht
anwenden, begründen sie damit, die Vorgaben würden ihre Therapiefreiheit zu
sehr einengen. "Leitlinien bilden einen Behandlungskorridor, in dem sich der
Arzt bewegen kann", hält Professor Edmund Neugebauer in der
"Apotheken-Umschau" dagegen. "Er sollte sich zwar möglichst daran halten, es
gibt aber auch gute Gründe, von einer Leitleitlinie abzuweichen." Sich
grundsätzlich danach zu richten, soll die Sicherheit in der Medizin
verbessern. Um sie anzuwenden, "muss der Arzt wissen, dass es sie gibt",
sagt Neugebauer diplomatisch - offenbar wissen es viele nicht.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2008 B liegt in den meisten
Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden
abgegeben.
Quelle: wortundbildverlag.de >>>
Pressemitteilung vom 14.9.2008
<<<
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail:
pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.gesundheitpro.de
http://www.wortundbildverlag.de
Schmerztherapeutika wirken individuell sehr unterschiedlich
Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 15.09.08 <<< (html)
Auf dem Weg zur „Verbindlichkeit“ der Expertenstandards zur Qualität in der Pflege – ein entscheidender Schritt ist getan.
Die Vertragspartner in der Pflege haben sich auf eine konkrete Verfahrensordnung verständigt.
Weitere Meldungen und Positionen zu diesem Thema finden Sie u.a. auf den Seiten des BAGFW, so einen Download der Gemeinsamen Presseerklärung der Vertragspartner für die Pflege >>> http://www.bagfw.de/media/artikel/medien_3/fcbcf497d75bd7a0f2664ebeff8cb7ea.pdf
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Wie weit die „Verbindlichkeit“ der Expertenstandards reicht, bleibt indes einstweilen eine offene Frage. Ein solches gilt insbesondere für die Beurteilung der Expertenstandards für das zivilrechtliche Haftungsrecht. Hierzu kündigt sich eine weitere Debatte an, denn es ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass aus einer sozialversicherungsrechtlichen Bewertung der Standards heraus zugleich auch eine gleichlautende Bewertung für das Zivilrecht zu erfolgen hat. Dazu soll in absehbarer Zeit eine diesseitige Stellungnahme erfolgen.
Veranstaltungshinweise
|
CareFair |
Dementia Fair |
Jura Fair |
Wählen Sie bitte Ihren Kongress durch Klicken auf das entsprechende Logo! Dort erfahren Sie mehr über die Kongress-Veranstaltungen.
Weitere aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie >>> hier <<<.
Bundesärztekammer: Tabakabhängigkeit als Krankheit anerkennen
Quelle: BÄK >>> Pressemitteilung v. 15.09.08 <<< (html)
Hinweis:
Hier findet sich auch ein Download der Stellungnahme der Bundesärztekammer zu den Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung für ein Nationales Aktionsprogramm zur Tabakprävention (pdf.)
Ethisches Dilemma bei Hirnstimulation
Ein Kommentar von Thomas Müller
Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 15.09.08 <<< (html)
Umstellung eines Opioids muss ärztlich überwacht werden
Ärzte haben Verantwortung für die Therapie / Dies gilt auch, wenn die Apotheke ein Austausch-Präparat abgibt
Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 15.09.08 <<< (html)
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Patientenverfügung und Demenz: Dürfen Verfügende ein „Opfer“ ihrer Festlegungen werden?
Sofern diese Frage in der Debatte rund um den Grund und die Grenzen von Patientenverfügungen von dem Rechtswissenschaftler Thomas Klie beantwortet werden soll, ist diese wohl eindeutig zu verneinen.
Ist dem tatsächlich so?
Mehr dazu in der aktuellen Pressemitteilung v. L. Barth (15.09.08) unter
>>> http://www.gerontopsychiatrierecht.de/news.htm <<< (html)
GLiteraturempfehlung
Neonatologie: Eine „Handvoll Mensch“
v. G. Klinkhammer, in Dtsch Arztebl 2008; 105(37): A-1880
>>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=61445 <<< (html).
Anm.: Der Beitrag steht auch auf den Seiten von Ärzteblatt.de als Download im Pdf.-Format zur Verfügung.
Zeugen Jehovas: Tod einer 29-jährigen schwangeren Frau löst erneute Diskussionen aus
Quelle u.a.: Giessener – Allgemeine >>> Artikel v. 05.09.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Wie allgemein hin bekannt, lehnen die Zeugen Jehovas eine Bluttransfusion ab und dies ist in aller Regel in einer Patientenverfügung dokumentiert. Im aktuellen Fall hat ein Arzt sich an die Patientenverfügung gehalten, wenngleich sich die besondere Dramatik dieses Falls aus dem Umstand der Schwangerschaft ergibt. Presseberichten zufolge soll der Fötus bereits abgestorben sein, so dass der Arzt das Wohl des Kindes nicht mehr hätten berücksichtigen müssen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall die näheren Umstände, nachdem die Mutter der Verstorbenen eine Strafanzeige sowohl gegen den Arzt als auch ihren Schwiegersohn gestellt hat.
Als Einführung in die Problematik kann hier auf den Beitrag v. H. Röttgers und N. Schide verwiesen werden:
Röttgers, Hanns Rüdiger; Nedjat, Schide
Zeugen Jehovas: Kritik am Transfusionsverbot nimmt zu
Dtsch Arztebl 2002; 99(3): A-102 / B-86 / C-84 >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=30076 <<< (html)
Überdies wird eine diesseitige Stellungnahme angekündigt, in der die Problematik insbesondere unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten (und hier näher mit Blick auf das Wohl des ungeborenen Lebens) angegangen werden soll.
Auch wenn heute Sonntag ist ... (oder gerade deshalb?)
Beichten sei wie Duschen,
"wir werden alle an der gleichen Stelle schmutzig"
Erschreckende „Ansichten“ über AIDS, die „Pille“ und einiges mehr…
Was mag dem Rezipienten im Fernsehen noch zumutbar erscheinen? Ein Kardinal, eine Fürstin und der Untergang einer Kultur des Wissens und des Verstandes?
Zugegeben: es „brodelt“ seit Tagen in mir, auch wenn ich manche Personen der Gegenwartsgeschichte nicht für sonderlich erwähnenswert erachte, da von ihnen keine entscheidende Impulse ausgehen – zumal für eine sachliche Debatte.
Indes sei es uns allen aber nachgesehen, wenn wir gelegentlich „aus der Haut fahren“ und uns darüber mokieren, mit welchen „geistigen Verwirrungen“ die Öffentlichkeit konfrontiert wird. Zuweilen sitzt man/frau geradezu „ohnmächtig“ bei den „Botschaften“ mancher Interviewpartner in Talkshows vor der „Flimmerkiste“ und es stellt sich ernsthaft die Frage, was wir uns alle vielleicht gemeinsam in einem solchen Moment der „Tatenlosigkeit“ wünschen würden.
Ist da der Wunsch
„Herr, lass mehr Hirn vom Himmel regnen“
frech, disqualifizierend oder gar „beleidigend“?
Nun – ich meine nicht und es bleibt Ihnen anheim gestellt, hierauf nach Antworten zu suchen.
Die Sendung am 09.09.2008, 22.45 Uhr – Menschen bei Maischberger - "Die Fürstin und der Kardinal" (Link hierzu >>> http://www.daserste.de/maischberger/sendung.asp?datum=09.09.2008&Suche+starten.x=10&Suche+starten.y=11 )
ist eine der ersten Referenzadressen für eine sinnvolle Recherche im Internet, um sich zaghaft des Themas anzunähern. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich das Video von der Sendung anzuschauen und ich wünsche Ihnen beim Zuschauen und –Hören eine höhere Toleranzschwelle, als sie mir vielleicht vergönnt war.
Die
„Botschaften“ einer Fürstin müssen nicht nur im aktuellen Wertediskurs
irritieren und es bleibt zu hoffen, dass dies nicht der status quo christlicher
Lehrmeinung ist, denn wenn dem so sein sollte, müssen wir alle dafür Sorge
tragen, dass der säkulare Verfassungsstaat gegenüber solchen
„Glaubensbotschaften“ um einiges mehr „verfassungsfester“ wird.
Die Kommunikationsfreiheiten des Grundgesetzes sind freilich zu bewahren, aber
gerade um der demokratischen Grundordnung willen darf hier daran erinnert
werden, dass „der geistige Meinungskampf“ insbesondere auch nach der
Rechtsprechung des BVerfG ausdrücklich gewünscht ist, so dass ggf. einige
Diskutanten auch damit rechnen müssen, gewisse „Blessuren“ davon tragen zu
müssen, ohne gleich auf dem „Scheiterhaufen“ enden zu müssen. Wie war noch
gleich die Antwort der Fürstin auf die Frage der Moderatorin Maischberger: Und
wer kommt auf den Scheiterhaufen? – "Ich!"
Ohne Sarkasmus sei an dieser Stelle aber darauf hingewiesen, dass der Fürstin ein solches Schicksal erspart bleiben und ihr ein langes und gesundes Leben beschieden sein möge. Vielleicht nutzt sie einen Teil ihrer Zeit auch für die Möglichkeit, sich ggf. einem intensiveren Literaturstudium über bedeutsame ethische Grundsatzfragen in unserer Gesellschaft hinzugeben. Hiermit kann zumindest die Hoffnung verbunden werden, dass diese zu „neuen“ und moderateren Einsichten gelangt, insbesondere über ihre Position zum „schnackseln“ und zur Schwangerschaftsverhütung.
Lutz Barth (14.09.08)
GDie aktuelle IQB - Umfrage
Was meinen Sie. Ist ein Kruzifix an der Wand in einer Pflegeeinrichtung ein Zeichen für Kompetenz und Mitmenschlichkeit?
endet in 8 Tagen.
Bis dato hat die Umfrage leider noch nicht die erhoffte Resonanz erfahren und wenn Sie mögen, können Sie auf dem nachfolgenden Link >>> Ihre Stimme abgegeben <<< (html).
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Lutz Barth (14.09.08)
Symposium
Entscheidungen für Frühgeborene an der Grenze der Lebensfähigkeit
am 11. Oktober 2008
VA - Ort: Hotel Aquino - Tagungszentrum Berlin
Quelle: Akademie für Ethik in der Medizin e. V. >>> mehr Informationen zum Symposium erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.ethikkomitee.de/
GDie
Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen -
ein Startsignal zum „leitliniengerechten Leben“ im palliativmedizinisch
begleiteten „Sterbevorgang“?
Unter dem 03.09.08 konnten wir alle in der Gemeinsamen Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., des Deutschen Hospiz- und Palliativ Verbands e.V. und der Bundesärztekammer nachlesen (Quelle: BÄK >>> zur Pressemitteilung <<<), dass nunmehr der Prozess um die Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland in Gang gesetzt worden ist.
Was dürfen wir von einem Charta-Prozess erwarten?
Fragen, denen in einem Kurzbeitrag nachgegangen werden sollen.
>>>
zum Kurzbeitrag <<< (pdf.)
Nationaler Kongress zur Pflege von Patienten mit Knochenmarks- u. Stammzellentransplantationen in Ulm
24.
bis 26. September 2008
Universitätsklinikum Ulm, Hörsaal Medizinische Klinik
Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm, Oberer Eselsberg
Quelle: idw-online >>> Mehr dazu erfahren Sie in der Pressemitteilung v. 12.09.08 <<< (html)
Patientenverfügung:
Deutliche Worte vom Staatsrechtler Horst Dreier in der FAZ
- eine kurze Anmerkung hierzu von L. Barth
Horst Dreier, Ordinarius für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg, warnt völlig zu Recht davor, das in einer Patientenverfügung zum Ausdruck kommende Selbstbestimmungsrecht ignorieren zu wollen. »»»
>>>
zum Kurzbeitrag <<< (pdf.)
GDemenzkrankheit
enttabuisieren!
oder die Aufsichtspflicht vor dem Hintergrund fehlplazierter Demenzkranker
eine Streitschrift v. Lutz Barth mit einer kurzen Stellungnahme auch zur Patientenverfügung eines Demenzkranken.
>>>
zum Kurzbeitrag <<< (pdf.)
Pflegeheime: Kameras und Mikrophone in den Zimmern ...?
Im Forum bei Werner Schell zum Pflege- und Gesundheitswesen ist die o.a. Frage von einem Forumsmitglied zur Diskussion gestellt worden. Wir dürfen gespannt sein, welche Meinungen und Anregungen hierzu mitgeteilt werden.
Mehr dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link
Quelle: wernerschell.de >>> Pflegeheime: Kameras und Mikrophone in den Zimmern ...? <<< (html)
VG Gelsenkirchen: Laser - Ohrakupunktur nur durch Mediziner und Heilpraktiker
VG Gelsenkirchen, Beschl. V. 02.09.08 (Az. 7 L 889/08)
Der Einsatz von Laser - Ohrakupunktur, in diesem Fall zur Raucherentwöhnung, setzt eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz voraus. Dies entschied die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in ihrem Beschluss vom 2. September 2008 und beließ es nach summarischer Prüfung des Sachverhalts im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz bei der sofortigen Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung der Kreisverwaltung Recklinghausen gegen die Antragstellerin. Die Antragstellerin bot Raucherentwöhnungsbehandlungen durch Laser - Ohrakupunktur an. Hierzu verwendete sie ein Gerät, welches als Medizinprodukt klassifiziert und vertrieben wird. Nach den Herstellerangaben darf dieser Laser nur von medizinischem Fachpersonal und unter Beachtung zahlreicher Sicherheitshinweise betrieben werden. Nach Ansicht der Kammer belegte dies, dass neben der Kenntnis der Gerätefunktionen, welche sich die Antragstellerin offenbar angeeignet hat, auch medizinisches Fachwissen vorhanden sein müsse, um gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden. Bis zum Beweis des Gegenteils im noch anhängigen Klageverfahren sei eine solche Behandlung ohne die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz im öffentlichen bzw. im Interesse der potentiellen Patienten wegen der hinreichend konkret drohenden Gesundheitsgefahren unzulässig und der Antrag der Antragstellerin deshalb abzulehnen. Ob eine Raucherentwöhnung die Behandlung einer Krankheit ist und auch deshalb eine Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz besteht, hat die Kammer ausdrücklich offen gelassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und wird in Kürze in www.nrwe.de veröffentlicht.
Quelle: NRW.Justiz.de >>> Pressemitteilung VG Gelsenkirchen v. 10.09.09 <<< (html)
LAG Berlin-Brandenburg: Lebensaltersstufen im Vergütungssystem des BAG stellen unzulässige Altersdiskriminierung dar
LAG Berlin, Urt. v. 11.09.08 (Az. 20 Sa 2244/07)
Das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage eines 39jährigen
Angestellten des Landes Berlin teilweise stattgegeben, der eine Vergütung
entsprechend der Lebensaltersstufe 47 (Jahre) begehrt hatte. Das Gericht hat in
den (aufsteigenden) Lebensaltersstufen des Vergütungssystems des BAT, der im
Lande Berlin über den sog. Anwendungstarifvertrag noch Geltung hat, eine
unzulässige Diskriminierung wegen des Alters gesehen. Dort werde alleine auf der
Grundlage des Lebensalters eine unterschiedliche Vergütung gewährt, dies sei
unwirksam, so dass die höhere Vergütung geschuldet werde. Dies treffe allerdings
nur auf die Grundvergütung, nicht aber auf den Ortszuschlag zu.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Quelle: LAG Berlin >>>
Pressemitteilung Nr. 32/08 v. 11.09.08 <<< (html)
Az.: 20 Sa 2244/07
Palliativzentrum des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg erhält diesjährigen Preis der QualitätsInitiative Niedersachsen
Quelle: Ärztekammer Niedersachsen >>> Pressemitteilung v. 10.09.08 <<< (html)
Todkranke Italienerin wird für Hochzeit aus dem Koma geweckt
Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 11.09.08 <<< (html)
Pflegegipfel – Gemeinsam bessere Voraussetzungen für die Krankenhauspflege schaffen
Quelle: BMG >>> zur Pressemitteilung v. 10.09.08 <<< (html)
Vorläufiges Berufsverbot für Hebamme bestätigt
„Das
Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 8. Senat - hat mit Beschluss vom 2.
September 2008 (8 ME 53/08) entschieden, dass einer Hebamme die zur Ausübung der
Geburtshilfe notwendige Berufserlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen werden
darf, wenn die Hebamme bei einer von ihr betreuten Geburt, bei der es zu
Komplikationen kommt, nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt und
deshalb werdende Mütter oder Neugeborene gefährdet“ »»» weiter
Quelle: Nds. Oberverwaltungsgericht >>> Pressemitteilung v. 11.09.08 <<< (html)

Entscheidungsgrundlagen
Junginger, T.; Perneczky, A.; Vahl, C.-F.; Werner, C. (Hrsg.)
2008, XII, 280 S. 12 Abb., Softcover
ISBN: 978-3-540-75819-8
Mehr über dieses Buch einschließlich einer Rezension, Inhaltsverzeichnis, Probetext können Sie direkt auf den Seiten des Springer Verlages auf dem nachfolgenden >>> Link <<< (html) erfahren.
Special „ernährung“
Das Special "ernährung" der Ärzte Zeitung online informiert ganz aktuell mit einschlägigen Beiträgen u.a. zur Ernährung von alten und pflegebedürftigen Menschen.
Mehr dazu erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe vom 11. September 2008
Quelle: Ärzte Zeitung.de >>> http://www.aerztezeitung.de/extras/extras_specials/ernaehrung-wp/ <<< (html)
Eine Imagekampagne mit Broschüren und Anzeigen soll helfen - Hamburg sucht dringend Altenpfleger.
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 10.09.08 <<< (html)
Hausarzt wegen versuchten Mordes an Patientin angeklagt / Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft
Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 09.09.08 <<< (html)
Ein Kurzbeitrag v. Ass. jur. Annett Montes de Oca
Quelle: >>> Sachsen – Anhalt Ärzteblatt 09/2008 <<< (html)
Wachsendes Angebot für die Betreuung Demenzkranker
„Für
die Betreuung Demenzkranker sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Netzwerke
und Servicezentren entstanden - und haben das Thema Demenz aus der Tabuzone
geholt“
von Jürgen Brenn
Quelle: Ärztekammer Nordrhein.d >>> Rheinisches Ärzteblatt 09/2008 <<<
Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz – ein Vorbild für den deutschen Gesetzgeber?
Ein Beitrag v. Alfred Simon
Quelle: >>> Hess. ÄBL 09/2008, S. 584 <<< (pdf.)
Ein Beitrag von Hans-Winfried Jüngling
Quelle: >>> Hess. ÄBL 09/2008, S. 581 <<< (pdf.)
Ein Kurzbeitrag v. dem Mediziner Alexander H. Jakob
Quelle: >>> Hess. ÄBL 09/2008, S. 580 <<< (pdf.)
Ein Kurzbeitrag v. Ass. Jur. Kristina Metzler, in Brandenburgisches Ärzteblatt 09/2008, S. 260 ff.
Quelle: Brandenburgisches Ärzteblatt 09/2008 (>>> nachzulesen über das Inhaltsverzeichnis der September Ausgabe 2008 – pdf. <<<)
Pflege neu positionieren - Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten?
Forschungssymposium
30.10.2008 - 30.10.2008
Beginn:
30.10.2008
Ende: 30.10.2008
Veranstalter
IAF der
KFH Freiburg
Karlstraße 63 , 79104 Freiburg
Telefon +49 761 200-736
Fax +49 761 200-444
iaf@kfh-freiburg.de
http://iaf.kfh-freiburg.de
ArbG Mainz: Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung einer Schwangeren
„Eine
schwangere Arbeitnehmerin, deren befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund des
Vorliegens einer Schwangerschaft nicht verlängert wird, hat Anspruch auf
Schadensersatz wegen entgangenen Arbeitseinkommens und zusätzlich auf
angemessene Entschädigung wegen einer
Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“
»»» weiter
ArbG Mainz, Urt. v. 2.9.2008 (Az. 3 Ca 1133/08)
Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz.de >>> ArbG Mainz, Pressemitteilung Nr. 02/2008 v. 08.09.08 <<< (html)
Literaturempfehlung
GHaftungsrechtliche Aspekte der Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Medizinpersonal - unter besonderer Berücksichtigung der Anästhesie
v. Andreas Spickhoff / Maximilian Seibl, in MedR 08/2008, S. 463 ff.
Krebsärztin Bach: Fünf Jahre Berufsverbot ohne Schuldspruch
Quelle: >>> Ärzte Zeitung de. v. 08.08.09 <<< (html)
Pflegedirektoren in großer Sorge um Kliniken
Quelle: >>> Ärzte Zeitung de. v. 08.08.09 <<< (html)
Innenansichten eines
Sterbeforschers zur Pattientenverfügung
„Die Akzeptanz des Todes fehlt oft“
„Die drohende Abhängigkeit von der Apparatemedizin und der damit verbundene Verlust von Autonomie ruft bei schwerkranken Patienten große Ängste hervor. Der deutsche Sterbeforscher Bernard Jakoby fordert einen radikal anderen Umgang mit Sterbenden“ »»» weiter
Quelle: Kölner Stadtanzeiger (kasta.de) >>> v. Dogan Michael Ulsuv (08.08.08) <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Auch wenn diesseits nicht die Aussage des Sterbeforschers zu den „geistigen Gesetzen“ geteilt wird, so ist doch im Übrigen das Statement durchaus überzeugend. Entscheidend dürfte in jedem Falle der Hinweis sein, dass das Selbstbestimmungsrecht im Mittelpunkt der Diskussion stehen müsse und leider sich der Eindruck zunehmend verfestigt, dass dies sowohl bei den Angehörigen als auch den Professionellen nicht immer der Fall sei. Hiervon scheinen auch manche Juristen nicht ausgenommen zu sein, die expressis verbis vor einer Patientenverfügung „warnen“! Beredtes Beispiel hierfür ist der sog. „Freiburger Appell“, der sich von der irrigen Vorstellung leiten lässt, als habe mit Blick auf das individuelle Sterben das Recht unter anderem die Funktion, Werthaltungen unmittelbar in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Dem ist mitnichten so und hier ist den Autoren des „Freiburger Appells“ dringend ein intensives Literaturstudium zu empfehlen, damit diese zu neuen Einsichten gelangen und damit für sich selbst (!) Rechtsklarheit schaffen. Das individuelle Sterben und der Weg hierhin bedarf keiner sozialethischen Legitimation durch die Gesellschaft und noch weniger die Konfrontation mit philosophischen „Grundweisheiten“ von Normexergeten, die nach allgemeiner Beachtung streben und hierbei in durchaus bedenklicher Weise dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten nur noch eine marginale Rolle zuweisen. Hier wird versucht, über eine Gesinnungsethik sui generis neue höhere ethische Werte zu in einem Akt freier geistiger Schöpfung zu kreieren, die zudem Eingang in die Verfassung finden sollen und so unmittelbar für die Gesellschaft "verpflichtend" sind. Dies darf insofern nicht gelingen, da mit einer solchen "Motivlage" das Recht für höchst individuelle eigene Zwecke instrumentalisiert wird und dem Sterbenden die Regie über seinen Tod endgültig genommen wird. Wenn überhaupt im Wertediskurs eine Warnung auszusprechen ist, dann ist es eine Warnung vor den "Sendboten" eines neuen Neopaternalismus, der zugleich virusartig auch so manchen Rechtswissenschaftler zu infizieren droht.
Der Hirntod: Kriterium für die Definition des Todes?
Eine Anfrage anlässlich des 40. Jahrestages der „Harvard-Erklärung“
von Armin Schwibach
Quelle: Zenit >>> http://www.zenit.org/article-15808?l=german <<< (html))
Neurologie: Engpass bei Patientenversorgung droht
Kaum jemand, der nicht einen Angehörigen oder Bekannten hat, der an Alzheimer, anderen Demenzerkrankungen, Schlaganfall, Parkinson, Multiples Sklerose oder Epilepsie erkrankt ist. Und es werden immer mehr: Die Zahl der Patienten wird in den nächsten Jahren stark ansteigen, denn die Menschen werden immer älter. Gleichzeitig herrscht heute schon ein Mangel an Neurologen. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) fordert politische Weichenstellungen, um die Forschung zu forcieren und die Patientenversorgung zu optimieren.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) >>> Pressemitteilung v. 04.09.08 <<< (html)
Kölner "Zwitterprozess": Krankenpflegerin obsiegt auch in 2. Instanz
„Im Kölner "Zwitterprozess" hat eine 49-jährige Krankenpflegerin auch in der Berufungsinstanz gegen einen Chirurgen obsiegt, den sie wegen einer über 30 Jahre zurückliegenden Operation auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 100.000,- Euro in Anspruch nimmt. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln wies mit Beschluss vom 03.09.2008 (Az. 5 U 51/08) die Berufung des Mediziners gegen das Urteil der Vorinstanz einstimmig zurück, ohne dass es noch zu einer erneuten mündlichen Verhandlung kam, weil das Rechtsmittel des Mediziners keine Aussicht auf Erfolg und die Sache keine grundsätzliche Bedeutung habe.
Wie auch das Landgericht Köln als Vorinstanz hält der Senat die Operation, bei der der Krankenpflegerin die intakten Eierstöcke sowie die Gebärmutter entfernt worden waren, für einen rechtswidrigen Eingriff, weil der Chirurg die Patientin vor der Operation nicht hinreichend aufgeklärt habe und sie daher mangels wirksamer Einwilligung schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt habe.
Die Pflegerin war entsprechend den äußeren Geschlechtsmerkmalen zunächst als Junge aufgewachsen; bei der Geburt war die vergrößerte Klitoris irrtümlich als Penis angesehen worden. Erst später wurde im Zusammenhang mit einer Blinddarmoperation entdeckt, dass der angebliche "Junge" über innere weibliche Geschlechtsorgane verfügte. Ihm wurde nach weiteren Untersuchungen mitgeteilt, dass er "zu 60 % Frau" sei. Nach langem Leidensweg bis hin zu Suizidgedanken entschloss sich die intersexuelle Patientin zur operativen Anpassung an ihr äußeres männliches Erscheinungsbild. Bei dem am 12.8.1977 vom beklagten Chirurgen durchgeführten Eingriff sollten der Pflegerin die angeblich gemischt-geschlechtlichen inneren Geschlechtsorgane ("Testovare") entfernt werden. Nach Beginn der Operation hat sich nach Überzeugung der Richter aber ein "essentiell" anderer Befund ergeben, nämlich der einer normalen weiblichen Anatomie mit Gebärmutter und Eierstöcken. Danach hätte der Mediziner schon während der Operation Zweifel an der Richtigkeit der vorherigen Indikation und an einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Patientin haben müssen, die - entsprechend den Angaben der Ärzte - vor dem Eingriff von einem ganz anderen Befund ausgegangen sei. Ohne eine erneute Aufklärung hätte die Krankenpflegerin nicht weiter operiert werden dürfen. Wegen des neuen Befundes, der sich erst während des laufenden Eingriffes herausstellte und den auch der Beklagte nach Auffassung des Senats als Chirurg ohne weiteres erkennen musste, habe er sich auch nicht darauf verlassen dürfen, dass die Patientin durch die vorbehandelnden und überweisenden Ärzte umfassend aufgeklärt gewesen sei.
Der beklagte Chirurg hatte mit der Berufung insbesondere in Zweifel gezogen, dass sich während der Operation das Bild rein weiblicher Geschlechtsorgane ergeben habe. Insoweit hat sich das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung aber auf die ordnungsgemäßen und nicht lückenhaften Krankenunterlagen der Klinik gestützt, die auch den Bericht eines Internisten enthielten, der bei der Operation zugegen war und eine "normale weibliche Anatomie" bei der Patientin beschrieben hatte. Dieser zunächst subjektive Befund sei bei der späteren pathologischen Untersuchung der entfernten Organe bestätigt worden, wo nämlich keinerlei männliches Keimdrüsengewebe nachgewiesen worden sei.
Der gestern verkündete Beschluss des Oberlandesgerichts ist nicht anfechtbar.
Da das Landgericht zunächst nur dahin entschieden hat, dass die Klage der Pflegerin "dem Grunde nach" gerechtfertigt ist, hat es sich nun in einem zweiten Schritt mit der Höhe des Schmerzensgeldanspruchs zu befassen.
v. Hubertus Nolte - Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“
Quelle: www.olg-koeln.nrw.de (Pressemitteilung v. 04.09.08)
Bundesbeauftragter für den Datenschutz Schaar begrüßt Kabinettsbeschluss zum Gendiagnostikgesetz
Quelle: www.bfdi.bund.de >>> Pressemitteilung Nr. 25/2008 v. 29.08.09 <<< (html)
mit weiterführenden Informationen
4. Symposium Pflege in der Herzchirurgie am 3. Dezember 2008
Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news276599 <<< (html)
Presseerklärung der
Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., des Deutschen Hospiz-und
PalliativVerbands e.V. und der Bundesärztekammer
Eine Charta für schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland
Quelle: BÄK >>> Presseerklärung v. 03.09.08 <<< (html)
Literaturauswertung September 2008 - 1. Teil
Zwangsbehandlung - Ernährung wider Willen?
v. A. Elsbernd, in Die Schwester/Der Pfleger 09/2008, S. 823 ff.
Der Artikel thematisiert die „Zwangsbehandlung und Zwangsernährung“ aus pflegewissenschaftlicher Perspektive. Die Erstveröfffentlichung unter dem Titel „Zwangsbehandlung und Zwangsernährung in der statuonären Altenhilfe“ erfolgte in BtPrax 02/2008, S. 57 ff.
In einem Folgebeitrag werden dann die rechtlichen Aspekte v. K. Stolz zur Problematik aufgegriffen.
Anzeichen erkennen
“Um die Ursachen von Schmerzen ermitteln zu können, müssen die Instrumente des Schmerzmanagements fundiert eingesetzt werden. Bei an Demenz erkrankten Menschen sollten Pflegende vor allem auf nonverbale Schmerzanzeichen und Verhaltensauffälligkeiten achten“ (Quelle: vincentz.net)
v. Meike Schwermann, in Altenpflege 09/2008

Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege
Heft 8/2008 der Zeitschrift
PflegeRecht >>>
Aus dem
Inhaltsverzeichnis
<<< (pdf.)
(Mit freundlicher Genehmigung
des Verlags Luchterhand (Wolters und Kluwer)
Innenansichten eines Dekans
zum Lebensende:
„Das Lebensende ist die Sache Gottes“
Ein Interview mit dem früheren Aalener Dekan Erich Haller über Sterbehilfe, Freitod und Patientenverfügungen in der Schwäbischen Post.
Quelle: >>> Schwäbische Post v. 27.08.08 <<<
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Interview vermittelt einen Eindruck, wie das „Leid“ verklärt und der Christ in die „Pflicht“ genommen wird.
Arzt wegen versuchten Mordes an Patientin vor Gericht
Vor dem Landgericht Mannheim hat sich ein Arzt zu verantworten, dem u.a. vorgeworfen wird, bei einer Patienten in einem Altenpflegeheim Medikamente abgesetzt und die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr stark reduziert zu haben.
Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 01.09.08 <<< (html)
Vgl. dazu auch >>> Ärzte Zeitung online v. 01.09.08 - Im Mordprozess weist Mannheimer Arzt die Vorwürfe zurück <<< (html)
Roger Kusch
Sterbebegleitung hat ihren Preis
Quelle: Focus >>> online Focus v. 01.09.08 <<< (html)
OLG Oldenburg: Aufklärungspflichten bei einer chiropraktischen Manipulation an der Halswirbelsäule
In einer aktuellen Entscheidung des OLG Oldenburg hat der 5. Zivilsenat zu den Aufklärungspflichten eines niedergelassenen Arztes für Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie Stellung bezogen.
Vorabveröffentlichung
der demnächst online erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und
Medizinrecht
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<
„Medikamente: Abhängigkeit und Missbrauch“
„In Deutschland sind etwa 1,5 Millionen Menschen abhängig von Medikamenten. Die Bundesapothekerkammer hat sich des komplexen Themas Medikamentenabhängigkeit und -missbrauch aus verschiedenen Perspektiven angenommen und einen neu erarbeiteten Leitfaden vorgestellt. Er beleuchtet, was Apotheker gegen den Missbrauch von verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln unternehmen können“ >>> mehr dazu
Auf den Seiten der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände findet sich hierzu ein Download des Leitfadens.
Quelle: >>> ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände <<< (html)
Künstliche Beatmung: Neue Strategien könnten Tausenden das Leben retten
Quelle: Technische Universität München >>> Pressemitteilung v. 01.09.08 <<< (html)
Zur aktuellen Diskussion
über eine mögliche gesundheitliche Gefährdung durch Bisphenol A
Beratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie e.V., Pressereferat
IfADo - Institut für Arbeitsphysiologie an der Universität Dortmund
Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news276026 <<< (html)
Editorial
02/2008 der Zeitschrift zum Altenpflegerecht
Pflegerechtler H. Böhme gerät erneut ins Visier seines Kollegen R. Roßbruch und L. Barth scheint das gleiche „Schicksal“ durch den Juristen Thomas Klie zu „erleiden“.
Quelle: Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht
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<<<
Unsere Mediadaten für den August 2008:
Wir danken für Ihr Interesse an unseren Webseiten.
Lutz Barth
Wenn Krankenhäuser krank machen …
v. Pressesprecher RiLG Tobias Pichlmaier (LG München I)
Quelle: justiz.bayern.de >>> Pressemitteilung Nr. 51/08 v. 27.08.08 <<< (html)
Patientenverfügungen - Informationen und Quellen
Careum-Explorer will die Gesundheitsberufe fördern indem es den Zugang zur Fachinformation erleichtert und eine Plattform für den fachlichen Austausch bietet. Es will ein Fachportal sein das verlässlich, aktuell, gut strukturiert und fortschrittlich ist und auf definierten qualitativen Vorgaben beruht.

Quelle: Careum-Explorer >>> Zur Startseite <<< (html)
Deutscher Ethikrat befasst sich mit Alten- und Behindertenhilfe
Der Deutsche Ethikrat hat sich in seiner Sitzung am 28. August ausführlich mit der Zukunft der Alten- und Behindertenhilfe in Deutschland beschäftigt.
Quelle: idw-online >>> Mitteilung v. 29.08.08 <<< (html)
LAG Mainz: Entfernung von Abmahnung aus Personalakte bei zu Unrecht vorgeworfenem ärztlichen Fehlverhalten
Vorabveröffentlichung der demnächst online
erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht
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Methusalem muss keine Last sein
Die Gesellschaft altert. Und sie fürchtet sich vor mehr Krankheit, längerem Leiden und steigenden Kosten. Eine Herausforderung für die Pharmaforschung: Spezielle Arzneien für alte Menschen.
v. Helmut Laschet
Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 28.08.08 <<< (htm)
Palliativversorgung: Hohe Hürden für Hausärzte
Dr. Carl-Heinz Müller, KBV-Vorstand, warnt vor Engpässen in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Kritik äußert er insbesondere an den Qualitätsanforderungen, die die Kassen an die Vertragsärzte stellen: „Insbesondere für den niedergelassenen Arzt auf dem Land ist es sehr schwer, diese Qualifikation neben seiner Praxistätigkeit zu erwerben.“ Um an der SAPV teilnehmen zu können, müssen Ärzte künftig eine Fortbildung von 160 Stunden nachweisen und eine bestimmte Anzahl an Patienten klinisch oder ambulant behandelt haben. Die KBV hatte eine Fortbildung von 160 Stunden oder praktische Erfahrung als ausreichend vorgeschlagen. (Ärzte Zeitung, 28. August)
Quelle: KBV >>> Presseecho 2008 <<< (html)

Unabgesprochene Streichung freier Tage
Als eine Pflegekraft zum Dienst kommt, stellt sie fest, dass ihr einige freie Tage gestrichen wurden.
Was ist passiert?
Eine Pflegekraft
tritt nach einem freien Tag wieder den Dienst an und stellt fest, dass im
Dienstplan mehrere freie Tage gestrichen wurden und durch Früh- und/oder
Spätschichten ersetzt sind.
Mit der Pflegekraft wurde darüber im Vorfeld nicht gesprochen. Als Auslöser
werden wahrscheinlich mehrere Krankheitsfälle und daher Planungsprobleme der
Pflegedienstleitung vermutet.
Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einhen Kommentar abgeben.
Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 26.08.07) <<< (html)
Richtlinie über zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt!
>>> Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen <<< (Download – Pdf. auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes)
Quelle: GKV-Spitzenverband
In eigener Sache!
Heute begrüße ich in erster Linie neben den Stamm-Usern unserer Webpräsenz auch meine Kollegen. Der aktuelle Newsletter bietet auch Ihnen umfangreiche Informationen rund um das Pflegerecht und es freut mich, dass insbesondere der tagesaktuelle Newsflash neben dem wöchentlichen Newsletter reges Interesse bei Ihnen findet.
Wir setzen nicht nur im Hinblick auf die Aktualität Akzente, sondern wir befinden aus auf dem Weg, die erste Online-Zeitschrift zum gesamten Medizin- und Pflegerecht und zu etablieren. Das Internetportal des IQB ist im Begriff, sich zu einer der „ersten Adressen“ im Online-Markt des Medizin- und Pflegerechts zu entwickeln.
Angesichts der Mediadaten beabsichtigten wir nicht, neben dem Online-Auftritt eine Printversion anzubieten und da wir nicht immer die herrschende Lehre vertreten und im Übrigen vermehrt Position auch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung beziehen, dürfen wir Sie bitten, ggf. bei Bedarf unter Angabe des konkreten Links auf den einen oder anderen Beitrag zu verweisen.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und wir gehen davon aus, dass unsere Webpräsenz auch für Sie künftig ein ständiger „Begleiter“ sein wird, zumal wir – mit Verlaub – Ihnen einige Recherchearbeiten im WWW abnehmen.
Lutz Barth, 27.07.08
Vorankündigung – Grund und Grenzen kirchenspezifischer Loyalitätspflichten im Arbeitsverhältnis.
Im Nachgang zu der diesseits >>> mitgeteilten Entscheidung <<< des
LAG Mainz: Kirchenaustritt einer Pflegemitarbeiterin rechtfertigt Kündigung
LAG Mainz , Urt. v. 02.07.08 (Az. 7 Sa 250/08)
hat mich eine Zuschrift erreicht, die aufgrund der Argumentationsführung auszugsweise veröffentlicht werden soll.
>>> mehr dazu <<< (pdf.)
"Begleiten und Unterstützen am Lebensende" - Tagung für Interessierte in der MHH
Stefan Zorn, Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
Medizinische Hochschule Hannover
26.08.2008
Kooperationsveranstaltung von Patientenuniversität, Tumorzentrum und Palliativstation der MHH mit dem Klinikum Region Hannover am 30. August
Die Verbesserung der Lebensqualität bei Menschen mit
unheilbaren, fortgeschrittenen und weiter fortschreitenden Erkrankungen ist das
zentrale Ziel der Palliativversorgung. Das Interesse in der Bevölkerung an
diesem Thema ist groß. Die Patientenuniversität, das Tumorzentrum und die
Palliativstation der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) veranstalten
deshalb in Kooperation mit der Palliativstation des Krankenhauses Siloah eine
Tagung für interessierte Menschen unter dem Titel "Palliativversorgung -
Begleiten und Unterstützen am Lebensende".
Wir haben noch Plätze zur Verfügung und laden interessierte Bürgerinnen und
Bürger, Betroffene und Angehörige sowie Vertreter unterschiedlicher Professionen
ein, an der Tagung teilzunehmen am
· Sonnabend, 30. August 2008
· 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr
· Hörsaal F, Gebäude J1, Medizinische Hochschule Hannover,
Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Schmerztherapie und die Kontrolle anderer
belastender Symptome, die Pflege sowie die psychosoziale und spirituelle
Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Die Palliativversorgung
vereint die Ansätze der ehrenamtlich geprägten Hospizarbeit mit denen der
modernen Medizin. Dieses breite Spektrum kommt in den Themen der Veranstaltung
zum Ausdruck. Verschiedene Experten aus der Medizinischen Hochschule Hannover,
dem Klinikum Region Hannover und aus der ehrenamtlichen Hospizarbeit geben einen
Überblick über den Stand, die Möglichkeiten und die Zukunft der
Palliativversorgung in Niedersachsen.
Neben den Vorträgen bieten wir an diversen Dialog-Ständen die Möglichkeiten zur
persönlichen Beratung und Information. Der Teilnahmebeitrag beträgt 24 Euro,
inklusive Verpflegung, und kann vor der Veranstaltung an der Anmeldung
entrichtet werden.
Weitere Informationen bei der Geschäftsstelle der Patientenuniversität unter
Telefon (0511) 532-8425 oder unter der Homepage der Patientenuniversität http://www.patienten-universitaet.de/.
Quelle: idw-online >>>
http://idw-online.de/pages/de/news275180 <<<
LAG Berlin-Brandenburg: Internetzugang für Betriebsrat
LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.07.08 (Az. 17 TaBV 607/08)
Der Arbeitgeber
hat dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG für die Sitzungen, die Sprechstunden
und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Informations- und
Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört auch der Zugang zum
Internet. Dieses stellt eine allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle
dar, die der Betriebsrat zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben
regelmäßig benötigt. Ist die Einrichtung des Internetzugangs ohne weiteres
möglich (Freischalten des Personalcomputers des Betriebsrats) und führt die
Nutzung nicht zu besonderen Kosten, kann der Arbeitgeber den Internetzugang
nicht verwehren.
Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dem Antrag
eines Betriebsrats stattgegeben, ihm durch Freischalten des Personalcomputers
Zugang zum Internet zu gewähren. Es hat dabei für unerheblich gehalten, ob der
Betriebsrat Informationen aus dem Internet für gerade anstehende Fragestellungen
benötige; der Betriebsrat müsse sich vielmehr stets aus dem Internet informieren
können. Auch sei nicht entscheidend, ob der Betriebsrat die Informationen auch
auf anderem Weg erhalten könne und auf welche Weise der Arbeitgeber das Internet
nutze.
Da das >>>
Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 23. August
2006 – 7 ABR 55/05 – <<< (Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de -
html) teilweise andere Maßstäbe für die Internetnutzung durch den Betriebsrat
aufgestellt hat, wurde die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin zum
Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Quelle:
berlin.de >>>
LAG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 30/08 v.
26.06.08 <<< (html)
Die Zigarette mal anders betrachtet – ein Stück „Lebensqualität“!?
Innenansichten des Palliativmediziners Achim Rieger
Quelle: welt.de >>> v. Nicole Dolif, Der letzte Begleiter, in welt.de v. 17.08.08 <<< (html)
Hinweis:
Über
die „Zigarette“ hinaus wird in dem Beitrag von der Autorin Dolif der
Arbeitsalltag eines Palliativmediziners geschildert (L.B.)
Schlaflos im Pflegeheim
„Frau Schäfer redet die ganze Nacht, Herr Huber will ständig seine Windel gewechselt haben, Frau Koch liegt im Sterben. Eine Nachtschicht auf der Pflegestation im Mutter-Werner-Heim in Reutlingen“ »»»
Quelle: >>> ZEIT ONLINE v. 20.08.08 – B. Cordes, Schlaflos im Pflegeheim <<< (html)
Claus Fussek: „Pflegediskussion ist Aufforderung zum Suizid“
„Wenn man alten Menschen ständig die Kosten vorrechnet und ihnen so signalisiert, welche Last ihre Existenz für die Gesellschaft ist und wir uns die Pflegekosten nicht leisten können oder wollen, gleicht das für mich einer Aufforderung zum Suizid. Wir müssen raus aus dem Bejammern der Zustände, wir haben doch kein Erkenntnisproblem, alle wissen Bescheid“, so Claus Fussek im Interview.
Quelle: Norddeutsche Neueste Nachrichten >>> C. Fussek im Interviev (v. Philipp Schröder, 19.08.08) <<< (html)
Aktuelle Umfrage bei Ärztliche Praxis (Zwischenstand: 26.08.08 – 8.15 Uhr bei derzeit 314 abgegebenen Stimmen)
Arbeitslose als Pflegeassistenten?
Langzeitarbeitslose als Betreuer von Demenzkranken: Was halten Sie von diesem
Plan der Bundesanstalt für Arbeit und der Bundesregierung?

Quelle: Ärztliche Praxis >>> Zur Umfrage auf der Homepage von ÄP <<< (html)
Nachgehakt: Verhinderungspflege
Bayerischer Rundfunk - report MÜNCHEN - Sendung vom 25.08.2008
Pflegen bis zum Umfallen – Wenn Angehörige durchs Raster fallen
v. Birgit Kappel
Quelle: br-online.de >>> Zum Beitrag resp. Sendung <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der Einzelfall mag für sich betrachtet in der Tat außergewöhnlich sein, wenngleich nach wie vor ein Leistungsanspruch nur dann begründet ist, wenn und soweit die Voraussetzungen für eine sog. Verhinderungspflege gegeben sind. Die Krankenkasse hat hier einen Anspruch verneint und demzufolge bliebe die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten. Nicht sonderlich hilfreich erscheint hierbei der eher unvermittelte Hinweis auf eine Kammersitzung des SG München aus 2005, wo der Richter wohl folgende Aussage getroffen hat: "die Kammer habe keinen Zweifel, dass die Anspruchsvoraussetzungen uneingeschränkt erfüllt sind. […] Eine gemeinsame urlaubsbedingte Abwesenheit sei essentiell erforderlich“.
Die Auffassung der Kasse hingegen ist offensichtlich nach wie vor eine andere:
„Keinesfalls hat Verhinderungspflege das Ziel, gemeinsame Urlaube von Pflegeperson und zu Pflegendem zu finanzieren […] Gesetzliche Krankenkassen […] können keine Kulanzentscheidungen treffen, wenn diese offensichtlich rechtwidrig sind."
Für den Pflegeexperten Claus Fussek hingegen scheint der Fall „gelöst“ zu sein: „Diese Stellungnahme ist unerträglich“ (...)
Wie würden Sie entscheiden? Wenn Sie mögen, schreiben Sie uns Ihre Meinung hierzu.
L. Barth, 26.08.08
Hess. LSG: Kosten für Soft-Orthesen müssen übernommen werden, auch wenn diese nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind
Hess. LSG, Urt. v. 19.06.08 (Az. L 8 KR 69/07)
Was war passiert?
Die 1995 geborene
und bei der Beklagten krankenversicherte Klägerin leidet infolge einer
Frühgeburt mit postnataler Hirnblutung an einer rechtsbetonten spastischen
Tetraparese mit einer spastischen Gangstörung. Ein selbständiges Gehen ist ohne
Hilfsmittel, z.B. Rollator, nicht möglich, zumal eine Adduktorenkontraktur in
den Oberschenkeln und eine starke Valgusstellung beider Beine besteht. Auch die
Bewegungsfähigkeit der Arme ist stark eingeschränkt. Die Intelligenzentwicklung
ist altersgleichen Kindern gegenüber rückläufig. Das Sprechen ist undeutlich,
für einen ungeübten sind nur wenige Worte verständlich. Allerdings konnte durch
intensive Ergotherapie und andere intensive ambulante
Rehabilitationsbehandlungen, wie konduktive Förderung nach Petö eine gewisse
Verbesserung der Gesamtsituation erreicht werden. Wegen der verbliebenen
massiven Behinderungen erhält die Klägerin Leistungen aus der Pflegeversicherung
nach Pflegestufe III und ist insoweit als Härtefall eingestuft.
Unter Vorlage einer Verordnung der Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin
sowie eines Kostenvoranschlages der Fa. in Höhe von insgesamt Euro 1.098,95
hatte die Klägerin die Kostenübernahme für ein paar Dynamic GPS-Soft-Orthesen
für Becken und beide Beine beantragt.
Das LSG gab der Klägerin – wie die erste Instanz – Recht.
Hinweis: Die Entscheidung kann im Vollext bei www.sozialgerichtsbarkeit.de nachgelesen werden. Geben Sie hierzu bitte im Suchmodul unter Entscheidungen das Gericht und das Aktenzeichen an.
Aktuell: OLG Dresden: Übertragung einer i.v. Injektion an MTA stellt keinen Behandlungsfehler dar
Mit der aktuellen Entscheidung des OLG Dresden ist ein Problembereich skizziert, der in der zurückliegenden Zeit vermehrt zu lebhaften Debatten insbesondere zwischen den Pflegerechtlern geführt hat: die Delegation von Injektionen auf medizinisches Assistenzpersonal.
Quelle:
Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht
Das Dokument ist frei zugänglich!
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Ist wirklich alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist?
Das EDITORIAL von Robert Roßbruch, in PflR 07/2008, S. 305 ff. >>> mehr dazu <<< (pdf.)
Ärztekammer Westfalen-Lippe: Ärztekammerpräsident begrüßt Initiative zum Einsatz Arbeitsloser in der Pflege Demenzkranker – aber: Arbeit im Pflegedienst muss freiwillig sein
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe.de >>> Pressemitteilung v. 19.08.08 <<< (html)
Ärztekammer Hamburg: Kritik am Vorschlag zur Betreuung
Demenzkranker
Missachtung von Patienten und Pflegenden
“Starke Bedenken äußert Klaus Schäfer, Vizepräsident der Ärztekammer Hamburg, gegen den Vorschlag, Langzeitarbeitslose zur Betreuung Demenzkranker einzusetzen“ »»» weiter
Quelle: Ärztekammer Hamburg.de >>> Zur Pressemitteilung v. 18.08.08 <<< (html)
G-BA veröffentlicht Merkblatt über Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des G-BA.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss >>> Mitteilung v. 22.08.08 <<< (html)
Ist Töten ein Akt der Humanität?
Wenn diese Frage den Präsidenten der BÄK, Jörg-Dietrich Hoppe und der ehemaligen Bundesministerin der Justiz, Hertha Däubler-Gmelin, gestellt wird, scheint die Antwort klar: Töten ist nie ein Akt der Humanität!
Beredtes Zeugnis über die Innenansichten des Präsidenten der BÄK und der ehemaligen Bundesministerin legt ein Interview aus dem Jahre 2006 ab, dass von der Redakteurin und Publizistin Antonia Loick geführt wurde.
Die Interviews sind immer noch lesenswert, auch wenn in diesen die Palliativmedizin in einen - nach diesseitiger Auffassung nicht (!) vorhandenen - Widerspruch zur Möglichkeit der ärztlichen Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid gesetzt wird.
Quelle: Goethe-Institut >>> Sterbehilfe: "Töten ist nie ein Akt der Humanität" <<< (html)

Drohung nach Überlastungsanzeigen
Nachdem mehrere Pflegekräfte Überlastungsanzeigen geschrieben haben, droht die Heimleitung mit Abmahnungen.
Was ist passiert?
Aufgrund eines
dauerhaften Mangels an Pflegekräften schreiben mehrere Pflegekräfte
Überlastungsanzeigen.
Von der Leitung erfolgt daraufhin die Androhung von Abmahnungen, falls es zu
weiteren Überlastungsanzeigen kommen sollte.
Das Team ist relativ sprachlos und auch uneins über das weitere Vorgehen. Was meinen Sie dazu?
Wenn Sie mögen, können auch Sie hierzu auf den Seiten des KDA – Online Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege einhen Kommentar abgeben.
Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 22.08.07) <<< (html)
ArbG Cottbus: Keine außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses (hier: Beitritt eines Auszubildenden zu einem Internetforum, in dem arbeitgeberschädigende Forumsbeiträge erscheinen).
ArbG Cottbus, Urt. v. 05.06.08 (Az. 6 Ca 395/08)
Quelle: ArbG Cottbus.brandenburg.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (pdf.)
BAG: Zur Eingruppierung eines Krankengymnasten, der als Physiotherapeut in einem Krankenheim beschäftigt ist (hier: MTV der Pro Seniore AG)
BAG, Urt. v. 20.02.08 (Az. 4 AZR 53/07)
Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
BAG: Krankenpflege - Ausbildungsvergütung und Angemessenheit
Wir haben kürzlich auf die Pressemitteilung des BAG in der o.a. Rechtssache verwiesen. Zwischenzeitlich ist das Urteil im Volltext abrufbar.
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Träger der Ausbildung hat Schülern nach § 12 Abs. 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zu § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG aF und § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG nF entwickelt hat, sind nach Wortlaut, Zweck und Gesetzesgeschichte des § 12 Abs. 1 KrPflG auf diese Regelung zu übertragen.
2. Allein die Tatsache, dass der Ausbildungsträger im Krankenhausbereich nur über beschränkte finanzielle Mittel in Form eines ihm zugewiesenen Budgets verfügt, rechtfertigt keine Befreiung von der Pflicht, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Der reguläre Ausbildungsmarkt darf durch derartige Ausnahmen nicht verfälscht werden.
BAG, Urt. v. 19.02.08 (Az. 9 AZR 1091/06)
Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
Hess. LAG: Kein Anspruch auf Mutterschutzlohn - Wegerisiko während der Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot
Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn die schwangere Arbeitnehmerin ohne Gefährdung an dem ihr zugewiesenen Ersatzarbeitsplatz arbeiten könnte, der Arzt ihr wegen der Schwangerschaft allerdings die Fahrt zum und vom Arbeitsplatz verboten hat.
Hess. LAG, Urt. v. 14.04.08 (Az. 17 Sa 1855/07)
Quelle: Hess. Landesarbeitsgericht >>> Zur Pressemitteilung v. 22.08.08 <<< (html)
LAG Mainz: Kirchenaustritt einer Pflegemitarbeiterin rechtfertigt Kündigung
Problemstellung (L. Barth, 22.08.08):
Nach dem Selbstverständnis der Kirche gehört zu einem loyalen Verhalten einer bei ihr beschäftigten Arbeitnehmerin oder eines bei ihr beschäftigten Arbeitnehmers, dass sie oder er während des Arbeitsverhältnisses nicht aus der Kirche austritt.
Quelle:
Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht
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OLG Celle: Zur Garantenpflicht eines Betreuers zur Verhinderung von Straftaten des Betreuten (hier: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz)
Problemstellung (L. Barth, 22.08.08)
In der vorliegenden Entscheidung hatte sich das OLG Celle mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dem angeklagten Betreuer eine Garantenpflicht oblag, ggf. die zu befürchtenden Straftaten des von ihm Betreuten zu verhindern.
Quelle:
Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht
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Wo ist die Lobby der Pflegekräfte geblieben?
Mit dieser Frage hat „Kimmi“ unter dem 28.07.08 ein neues Forums-Thema auf der Homepage von Werner Schell eröffnet.
Wenn Sie mögen, können Sie auf dem nachfolgenden Link die Diskussion verfolgen und ggf. hieran teilnehmen..
Quelle: Werner Schell.de >>> Zum Forum <<< (html)
Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke: Initiative der Bundesagentur für Arbeit darf kein Schnellschuss sein
„In der Diskussion um den möglichen Einsatz von Laien in der Betreuung von Demenzkranken warnen Expertinnen des Wittener Instituts für Pflegewissenschaft vor einem übereilten Vorgehen. Die Wissenschaftlerinnen weisen in Übereinstimmung mit zahlreichen Forschungsergebnissen darauf hin, dass die Betreuung von Menschen mit Demenz fundiertes fachliches Wissen erfordert. Gerade die Qualität der Betreuung ist entscheidend für die Lebensqualität der Demenzkranken. Bei einem unangemessenen Umgang reagieren Demenzkranke oft mit Aggression oder Apathie. Sie kommunizieren auf ihre eigene Art und reagieren sehr sensibel. Neben der Demenz leiden sie oft an anderen chronischen Erkrankungen, an Mobilitätseinschränkungen und Essstörungen. Ein nicht fachgemäßer Umgang kann zu lebensgefährlichen Situationen führen“ »»» weiter
Quelle: idw-online.de >>> Zur Mitteilung v. 20.08.08 <<< (html)
Kurze Stellungnahme (L. Barth, 22.08.08):
Das Statement des Wittener Instituts für Pflegewissenschaft ist nachhaltig zu begrüßen und spricht in aller Deutlichkeit die Problemlagen an. Die Qualität der Betreuung gerade von Demenzpatienten hängt untrennbar mit der formellen und materiellen Qualifikation des Personals zusammen und hier haben sich in der Vergangenheit bereits durchaus gravierende Defizite offenbart. Mit der Betreuung von Demenzpatienten werden höchste Ansprüche auch an das Personal gestellt und die Debatte sollte sich hierauf konzentrieren.
Kurt Beck (SPD) gegen Ampelsystem für Bewertung von Pflegeheimen
Quelle: Krankenkassen.de >>> Zur Meldung v. 21.08.08 <<< (html)
Kinderhospiz wehrt sich gegen Spendensammler
Das Kinderhospiz Löwenherz in Syke bei Bremen warnt vor falschen Unterstützern der Einrichtung.
Quelle: >>> Ärzte Zeitung Online v. 21.08.08 <<< (html)
"Amputationen lösen Probleme von Diabetikern nicht"
Die Amputation eines Gliedes sei oft der Anfang vom Ende, so die Meinung von Dr. Wolfram Wenz von der Orthopädischen Universitätsklinik Heidelberg.
Quelle: >>> Ärzte Zeitung Online v. 21.08.08 <<< (html)
Kassenärztliche Vereinigung Hessen muss Facharztversorgung in Pflegeheimen sicherstellen - Sozialministerium bestellt KVH-Vorsitzende ein
Heftige Reaktion von Staatsekretär Krämer u.a. auf die Äußerung der KVH-Vorsitzenden, Dr. Margita Bert, in der Sendung REPORT Mainz:
“Früher hat ein Arzt nicht betriebswirtschaftlich gedacht, er hat nur sein Helfersyndrom gehabt. Aber das kann sich ja heute keiner mehr leisten“, so Bert in der Sendung.
Quelle: Landesportal Hessen >>> Zur Pressemitteilung <<< (html)
4. Gesundheitswirtschaftskongress in Hamburg (10. und 11. September 2008)
>>> mehr Informationen zur der Tagung erfahren Sie hier >>> http://www.gesundheitswirtschaftskongress.de/
Tagung des Erwin – Stauss - Instituts (ESI)
29. – 30. Oktober 2008
Quartier und Heim Lebensräume für Menschen mit Demenz
Bis zum Jahr 2020 wird mit 1,5 Millionen demenzkranken Menschen gerechnet.
Für eine angemessene Versorgung wird die Nachfrage nach Alternativen zum
Pflegeheim zunehmen. Es bedarf durchdachter Lösungen für Betreuungsmöglichkeiten
im Quartier / Stadtteil mit funktionierenden sozialen Netzwerken sowie
Spezialeinrichtungen.
Lebensräume - Planer müssen sich diesen veränderten Gegebenheiten stellen.
Menschen mit Demenz nehmen ihre Welt nicht mehr über den Verstand wahr, sondern
über den Körper.
Soll diese Einsicht konsequent Berücksichtigung finden, müssen Verantwortliche
mehr durch die Brillen ihrer Kunden / dementen Menschen sehen, als nach ihrem
eigenen Geschmack und Gutdünken handeln. »»»
>>>
mehr
Informationen zur der Tagung erfahren Sie auf den Seiten des ESI <<<
(html)
Zeit: 29. - 30. Oktober 2008
Ort: Atlantic Hotel Universum,
Conference Center Bremen Wiener Straße 4
28359 Bremen
Diakonie unterstützt Initiative für zusätzliche Betreuungsassistenten
Die Diakonie hat ihre Vorstellung zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen in einer Stellungnahme zum Richtlinienentwurf des GKV-Spitzenverbandes deutlich gemacht.
Die Stellungnahme der Diakonie kann downgeloadet werden (pdf.)
Diakonie-Stellungnahme zum Richtlinienentwurf (pdf, 180 KB)
Quelle: Diakonie.de >>> http://www.diakonie.de/1330_4367_DEU_HTML.htm <<<
SG Aachen: Ein Versicherungsnehmer, der an
einer Erkrankung des zentralen Nervensystems im Sinne eines fortgeschrittenen
Steele-Richardson-Olzewski-Syndrom (PSP)
leidet, hat einen Anspruch auf die
auf Versorgung mit Hüftprotektoren (Hüftschutzhosen).
Quelle: Online – Zeitschrift zum
Altenpflegerecht (07.08.08)
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<
BAG: Umstellung einer kirchlichen Gesamtversorgung auf das Punktemodell des öffentlichen Dienstes
Die Zusatzversorgung nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) ist wirksam auf das tarifvertraglich geregelte Punktemodell des öffentlichen Dienstes umgestellt worden.
BAG, Urt. v. 19.08.08 (Az. 3 AZR 383/06)
Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 63/08 v. 19.08.08 <<< (html)
Langzeitarbeitslose in die Pflege:
„Ein Schritt in die richtige Richtung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind."
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt grundsätzlich die mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz geschaffene Möglichkeit, zusätzliche Betreuungskräfte im stationären Bereich einzusetzen. »»» weiter
Quelle: KDA >>> Pressemitteilung v. 19.08.08 <<< (html)
Ist wirklich alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist?
Das EDITORIAL von Robert Roßbruch, in PflR 07/2008, S. 305 ff.
Mit
freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters und Kluwer Deutschland GmbH
>>>
<<<
Quelle: IQB –
Internetportal >>>
Zum Editorial mit einer kurzen Vorbemerkung v. Lutz
Barth <<< (pdf.)
Vgl. in diesem Zusammenhang stehend auch den Kurzbeitrag von L. Barth
Bedenkliche Entwicklungen im Pflegerecht: Wenn die professionelle Expertise das Laientum fördert!, in PflR 07/2008, S. 316 ff.
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen fordert mehr Geld für Hausbesuche von Fachärzten
SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach wirft KV „Erpressung“ vor.
Quelle: SWR.de (Report Mainz) >>> Mitteilung v. 18.08.08 <<< (html)
Vgl. dazu auch die Sendung heute im Ersten: 21.45 Uhr
Langzeitarbeitslose ins Pflegeheim? Schmidt-Pläne stoßen auf Skepsis
Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 18.08.08 <<< (html)
Weil Sterbehilfe verboten ist
Immer mehr alte Menschen hungern sich zu Tode
v. M. Kaman
Quelle: welt.de >>> Artikel v. 11.08.08 <<< (html)
Aktuell und
brisant – Umfrage bei tagesschau.de ist abgeschlossen!
Sollen Langzeitarbeitlose Demenzkranke betreuen?
Nach Plänen der Bundesagentur für Arbeit sollen schwer vermittelbare Arbeitslose in der Betreuung von Demenzkranken eingesetzt werden. Damit sollen Langzeitarbeitslose die großen Personallücken im Pflege- und Gesundheitsbereich auffüllen.
Halten Sie diesen Vorschlag für richtig?
Hier geht es zum Umfrageergebnis und dem Kurzbericht!
Quelle: tagesschau.de >>> Umstrittene Pläne der BA - Sollen schwer Vermittelbare Demenzkranke betreuen? <<< (html)
Das Ergebnis gestaltet sich wie folgt:
Mit JA haben 906 (25,2%), mit NEIN 2638 (73,4%) und KEINE MEINUNG dazu 49 (1,4%)
bei insgesamt 3593 abgegebenen Stimmen votiert.
Blutzuckerkontrolle - Neue Standards in der Diabetes-Therapie
„Die langfristige Kontrolle des Blutzuckers ist ein wichtiges Ziel der Diabetes-Therapie. Allerdings können die Messergebnisse – je nach Methode und Labor – unterschiedlich sein. Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) hat sich internationalen Empfehlungen zur Standardisierung des Verfahrens angeschlossen und empfiehlt eine neue verbesserte Nachweismethode“ »»» weiter
Quelle: Deutsche Diabetes-Gesellschaft.de >>> Mitteilung <<< (html)
BVMed veröffentlicht „Leitlinie zum Wiedereinsatz und zur hygienischen Aufbereitung von Hilfsmitteln zur Dekubitusprophylaxe und -therapie“
Quelle: BVMed.de >>> Mitteilung v. 15.08.2008 - 60/08 <<< (html)
IQWiG veröffentlicht Vorbericht zu Antidementivum Memantine
Quelle: Ärzte Zeitung.de >>> Kurzbericht v. 14.08.08 <<< (html)
Ob Patienten mit Alzheimer-Demenz von Medikamenten profitieren, die den Wirkstoff Memantin enthalten, bleibt vorerst eine ungeklärte Frage. Hinweise auf einen möglichen Nutzen können nur unter Vorbehalt gelten, weil die bislang für die Bewertung verfügbaren Daten lückenhaft sind. Zu dieser Schlussfolgerung kommt der Vorbericht des IQWiG, den die Wissenschaftler am 14. August veröffentlicht haben.
Bis zum 11. September 2008 können interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen dazu abgeben.
Mehr dazu erfahren Sie (u.a. zum Vorbericht im Volltext) auf den Seiten des IQWiG >>> IQWiG v. 14.08.08 <<< (html)
SG Würzburg: Leitender Angestellter eines Klinikums (hier: Mediziner) hat Fristveräumnis einer Sekretärin aufgrund fehlender Arbeitgeberstellung nicht zu vertreten.
Was war passiert?
Streitig war, ob der Vergütungsanspruch des Antragstellers wegen Fristablauf erloschen ist.
Der Antragsteller erstattete aufgrund einer Beweisanordnung ein internistisch-pneumologisches Fachgutachten, welches am 12.09.2007 bei Gericht einging. Die Rechnung für das Fachgutachten, erstellt durch die ärztliche Verrechnungsstelle, ging dem Sozialgericht Würzburg erst am 29.01.2008 zu.
Mit Schreiben vom 29.01.2008 teilte der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle dem Antragsteller mit, der Vergütungsanspruch sei wegen Fristversäumnis erloschen, da er nicht binnen drei Monate nach Eingang des Gutachtens beim Gericht am 12.09.2007 geltend gemacht worden sei.
Am 25.02.2008 beantragte der Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hilfsweise richterliche Festsetzung seiner Vergütung. Seine Sekretärin sei im Herbst 2007 wegen Personalengpass, Überforderung und Erschöpfung mehrfach erkrankt und habe in verschiedenen Bereichen Fristen versäumt und selbst Mahnschreiben weder an ihn weitergeleitet noch rechtzeitig beantwortet. Zu den Versäumnissen gehöre auch die nicht rechtzeitige Weitergabe der Abrechnungsunterlagen (ausgefüllt am 11.09.2007) an die Abrechnungsstelle.
Der Kostenbeamte
teilte dem Antragsteller am 28.02.2008 mit, dass auch unter Berücksichtigung der
ergänzenden Argumentation dem Antrag auf Wiedereinsetzung nicht stattgegeben
werden könne. Der Vorgang werde dem Kostenrichter zur endgültigen Entscheidung
vorgelegt.
Der Kostenrichter wies den Antragsteller darauf hin, dass eine Wiedereinsetzung
nur dann möglich wäre, wenn glaubhaft gemacht sei, dass die Fristen
unverschuldet versäumt worden seien. Der Antragsteller legte daraufhin ein
Schreiben seiner Sekretärin vom 17.03.2008 vor, worin diese mitteilte, dass
wegen Umzügen der Abteilung, Wechsel von Führungskräften in der Verwaltung und
den damit verbundenen Umstrukturierungen ein erhebliches Arbeitsaufkommen auf
sie zugekommen sei, das kaum zu schaffen gewesen sei. Die damit verbundenen
gesundheitlichen Beschwerden hätten zur Folge gehabt, dass sie die gerichtlichen
Schreiben nicht rechtzeitig beantwortet habe und, anstatt diese dem
Antragsteller weiterzuleiten, bei ihr zur Bearbeitung liegen geblieben seien.
Die ärztliche Verrechnungsstelle bestätigte, dass die Abrechnungsunterlagen
ihnen erst am 21.12.2007 eingereicht worden seien und die Erstellung der
Rechnungen unter dem Vorbehalt erfolgt sei, dass die Frist zur Rechnungsstellung
bereits abgelaufen gewesen sei.
Der Kostenrichter des SG hat den Vortrag des Vortrag des Antragstellers als Antrag auf richterliche Festsetzung bei Einsetzung in den vorigen Stand gewertet und für begründet erachtet.
In dem Beschluss hat das SG u.a. ausgeführt:
„Der Antragsteller ist leitender Angestellter des Klinikums J. Universität, F. Seine Mitarbeiter werden ihm in der Regel von der Klinikverwaltung zugeteilt, sodass er grundsätzlich keine Möglichkeit hat, wesentlichen Einfluss auf die Besetzung der Mitarbeiterstellen zu legen. Darüber hinaus muss er sich das Verschulden des Büropersonals nur dann zurechnen lassen, wenn ihm ein Aufsichts-, Organisations- oder Informationsverschulden vorzuwerfen ist (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, L 6 B 129/07 R-Ko vom 16.08.2007, Landesarbeitsgericht Hamm, 17 S a 1621/06 vom 15.02.2007). Im Hinblick auf die fehlende Arbeitgeberstellung gegenüber der Büroleitung sind dem Antragsteller die von der Sekretärin geschilderten schwierigen Umstände nicht zuzurechnen. Außerdem haben im Fall des medizinischen Gutachters weniger strenge Maßstäbe an die Überwachung von Fristen zu gelten als im Fall eines Rechtsanwaltsbüros, zu dessen ständigen und essenziellen Aufgaben die Fristenkontrolle und -wahrung gehört.“
Den Beschluss können Sie unter www.sozialgericht.de unter dem folgenden
Link im Volltext nachlesen.
Quelle: Sozialgericht.de >>> Zum Kostenbeschluss des SG <<< (html)
BAG: Zum notwendigen Inhalt der Arbeitszeugnisse
Was war passiert?
Der Kläger war als Redakteur bei der von der Beklagten herausgegebenen Tageszeitung tätig. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnis erteilte die Beklagte dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis. Der Kläger macht ua. geltend, im erteilten Zeugnis fehle die Hervorhebung seiner Belastbarkeit in Stresssituationen. Die Vorinstanzen haben einen entsprechenden Ergänzungzusatz verneint.
Dies hat das BAG in seiner aktuellen Entscheidung v. 12.08.08 (Az. 9 AZR 632/07) anders gesehen und insbesondere darauf verwiesen, dass neben den zentralen Grundsätzen der Zeugnisklarheit und der Zeugniswahrheit sich der weitere notwendige Zeugnisinhalt nach dem Zeugnisgebrauch bestimmt, der jeweils nach Branchen und Berufsgruppen durchaus unterschiedlich sein kann. Die Auslassung eines bestimmten Inhalts, der von einem einstellenden Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet wird, kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein, so dass der Arbeitnehmer einen entsprechenden Anspruch auf Ergänzung haben kann, wenn ein erteiltes Zeugnis die hiernach üblichen Formulierungen ohne sachliche Rechtfertigung ausspart.
Das BAG hat das Berufungsurteil des LAG aufgehoben und und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Das LAG wird aufzuklären haben, ob die Behauptung des Klägers zutrifft, für Tageszeitungsredakteure sei die Hervorhebung dieser Belastbarkeit im Zeugnis üblich. Die Auslassung sei ein Geheimzeichen.
Quelle: Quelle: Bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 61/08 <<<
Literaturhinweis:
Vgl. dazu
Arbeitszeugnisse für Pflegeberufe – ein Beitrag in zwei Teilen.
• Der Beitrag erläutert die rechtlichen Voraussetzungen, die verschiedenen Arten
von Zeugnissen und die jeweiligen rechtlichen Besonderheiten.
Von RA Robert Roßbruch, in PflR 05/2004 (Teil 1), S. 195 ff. und PflR 06/2004
(Teil 2), S. 242 ff.

Fortwährende Bedarfsmedikation
Wenn die Heimleitung glaubt einen Bedarf zu erkennen, werden demenzkranken Bewohnern zusätzliche Psychopharmaka verabreicht.
Was ist passiert?
Demenzkranke
Bewohner werden auf Wunsch der Heimleitung mit Psychopharmaka, die als
Bedarfsmedikation angeordnet sind, ruhiggestellt, damit sie nicht herumlaufen
oder soviel sprechen.
Was hat das kritische Ereignis ausgelöst und wie wurde mit der Situation
umgegangen?
Dazu erfahren Sie mehr unter dem nachfolgenden Link!
Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 13.08.08) <<< (html)
BAG: Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
„Der Arbeitgeber hat nach § 5 Abs. 1 ArbSchG durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Nach § 618 Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Dienstberechtigte Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen so zu regeln, dass der Dienstverpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet“ »»» weiter
(BAG, Urt. v. 12.08.08 – Az. 9 AZR 1117/06)
Quelle: Bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 62/08 <<<
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Ausgabe 4/2008 erschienen.
>>>
Zum
Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe
<<<
(Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags)
Literaturauswertung August 2008 (2. Teil)
Zeitschrift Altenpflege 08/2008
Titelthema: Wohnbereichsleitung (S. 28 ff.)
Der mündige Patient im Gesundheitswesen - Leitbild oder
Fiktion?
v. B. Buchner, in MED kompakt 06/2008
Der Wunsch nach einem Tod in Würde. Eine Annäherung an den
ärztlich assistierten Suizid
v. H.
Petermann, in ZEFQ 03/2008, S. 171 ff.
Probleme in Pflegeheimen - Rechtsprechung zu ausgewählten
Problemen
v.
Diezel, in ZEFQ 03/2008, S. 147 ff.
Postmortale Persönlichkeitsrechte
v. Chr. Jansen, in ZEFQ 03/2008, S. 194 ff.
Innenansichten eines Palliativmediziners zur Patientenverfügung
„Gewiss ist, dass einige meiner Persönlichkeitsmerkmale auch das Eintauchen in Koma oder Demenz überdauern werden. Wir sind in dieser Seinsform weder weniger noch mehr; wir sind schlicht anders. Ebenso sicher aber ist auch, dass ein wesentlicher Teil meiner Person gewissermaßen neu „erfunden“ wird, sich neu konstellieren wird. Im Koma und in der Demenz bin ich per definitionem ein Anderer: Ich habe Fähigkeiten und Möglichkeiten verloren – aber ich habe auch andere neu hinzugewonnen. Kann ich heute für diesen Anderen wirklich Verfügungen treffen, in der Hoffnung diesem Anderen morgen damit etwas Gutes zu tun? Hierin liegt eine entscheidende Relativierung aller Aussagen einer Patientenverfügung“, so eindrucksvoll der Palliativmediziner J.-Chr. Student (in, Was nützen vorsorgliche Verfügung für das Lebensende, 2006).
Kurze Anmerkung (L. Barth, 13.08.08):
Ich möchte hier dem Palliativmediziner J.-Chr. Student seine
Frage beantworten:
Ja, wir dürfen
Verfügungen treffen!
Auch im Koma und in der Demenz sind wir per definitionem keine (!) Anderen! Wir bleiben ein und dieselbe Person und damit subjektive Grundrechtsträger. Es besteht vielmehr zu befürchten an, dass die These von einer „anderen Person“ zur Relativierung des Grundrechtsschutzes führt. Gerade dies sollte uns dazu veranlassen, eine Patientenverfügung zu verfassen.
Darf man/frau die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kritisieren?
Die diesseitigen Statements zum Urteil des BVerfG in Sachen Nichtraucherschutz haben etliche Befürworter eines strikten Rauchverbots veranlasst, mir eine Mail zuzusenden, in der diese ihr Unverständnis äußern.
Insbesondere wurde „angemahnt“, dass die Rechtsprechung des BVerfG zu begrüßen sei und im Übrigen hier das „höchste deutsche Gericht“ Recht gesprochen hat, vermögedessen die Judikate des BVerfG zu akzeptieren sind.
Ungeachtet der unseligen Debatte um den Nichtraucherschutz gilt hier indes deutlich festzuhalten: Auch die Urteile des BVerfG sind durchaus kritisch zu reflektieren und es gehört zu einer wissenschaftlichen Streitkultur, ggf. auch darauf hinweisen zu dürfen, dass in manchen Fragen die Senatsmitglieder des BVerfG eine verfassungsrechtliche Lösung anbieten, die nicht immer verfassungsrechtlich geboten erscheint und noch weniger sich zwingend anbietet! Es ist also keine Frage des „mangelnden Respekts“ vor dem höchsten deutschen Gericht, wenn und soweit auch die Judikate des BVerfG kritisiert werden, sondern schlicht und ergreifend eine andere Wertung des Verfassungsrechts, mal ganz davon abgesehen, dass verschiedene grundrechtstheoretische Ansätze auch zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Hierbei ist evident, dass die jeweilige Besetzung des Senats hierbei durchaus eine entscheidende Bedeutung hat, wie nicht zuletzt auch der politische Streit jüngeren Datums um die Besetzung des Amts des Vizepräsidenten des BVerfG gezeigt hat.
Kurzum: Auch Bundesverfassungsrichter sind vor einer Kritik nicht gefeit. In aller Regel werden grundrechtsbezogene Spannungslagen in einem Abwägungsprozess aufgelöst und es liegt nun in der Natur der Sache einer „Abwägung“ begründet, dass diese auch mit guten Argumenten hätte anders ausfallen können, zumal dem Gesetzgeber ein beachtlicher Spielraum eingeräumt ist. Insofern gewinnen wir aus der Entscheidung die positive Erkenntnis, dass der Gesetzgeber sich auch für eine Regelung mit Ausnahmetatbeständen durchringen kann. Wünsche der Senatsmitglieder sind hierbei nicht zielführend und verbindlich, wie nunmehr offensichtlich in der Debatte gemutmaßt wird. Vielmehr ist es die Aufgabe der jeweiligen Landesgesetzgeber, hier eine „Gesetzgebung der Mitte“ zu finden oder – wie sich kürzlich der ehemalige Vizepräsident des BVerfG Hassemer ausgedrückt hat: eine Politik der Mittelhöhe.
Keinesfalls ist ein „Kreuzzug“ gefordert, bei dem ohne erkennbare Not Grundrechte auf Null reduziert werden. Wenden wir den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf die vom BVerfG als zulässig erachteten Lösungen in Sachen Nichtraucherschutz an, drängt sich für mich persönlich nur eine Lösung auf. Zugegeben: auch hiermit werden Wünsche des Unterzeichnenden offenbar, geht es im Kern doch vielfach um die Intention des Staates und mancher Verbände, Institutionen und berufsspezifische Gruppen, die „Freiheit“ über Gebühr einzuschränken, obgleich doch u.a. in der hohen Selbstverantwortung der Einzelnen und der Möglichkeit eines freien Willensentschlusses sinnvolle Korrektive zur Verfügung stehen.
Lutz Barth (13.08.08)
Veranstaltungsankündigung des Deutschen Pflegerat e. V. am
16.10.2008 in Berlin
Neuordnung der Pflegeberufe im Gesundheits- und Sozialsystem -
Veränderungsbedarfe und rechtliche Grundlagen
Quelle: PflegePosition – Der Newsletter des DPR 08/2008 >>> Zum Newsletter <<< (pdf.)
Kurze Anmerkung (Lutz Barth):
Das Thema Neuordnung der Gesundheitsberufe hat in der Tat Hochkonjunktur und wie zu vermuten anstand, hat sich nunmehr der DPR eine sachverständige Expertise eingeholt. Hierbei überrascht es keineswegs, dass der renommierte Hochschullehrer Igl, seines Zeichens Rechtswissenschaftler an der Uni Kiel, mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden ist.
Was also dürfen wir von dem Gutachten erwarten?
Nach Ansicht des DPR jedenfalls scheint das Gutachten die fachliche und politische Diskussion um die Weiterentwicklung der Pflegeberufe mit den Schwerpunkten Selbstverwaltung, vorbehaltene Aufgaben und Ausübung der Heilkunde zu intensivieren und die dafür notwendigen rechtlichen Argumente zu liefern.
Nun – wir dürfen also auf das Gutachten gespannt zuwarten und eine kritische Analyse ankündigen. Dies gilt insbesondere in Kenntnis dessen, dass Igl sich bisher in einigen Publikationen zu den Problemen der Vorbehaltsaufgaben als auch der Notwendigkeit zur Etablierung von Pflegekammern deutlich positioniert hat.
Pflegealltag - gestern, heute, morgen
6. Thüringer Pflegetag & 2. Thüringer Palliativpflegekongress finden am 12. und 13. September 2008 in Jena unter dem Thema "Alltag in der Pflege - Pflege im Alltag" statt
Mehr zu diesen Veranstaltungen erfahren Sie unter
>>> http://www.thueringer-pflegetag.de/
ELSID-Studie: Diabetiker im DMP leben länger
Erste Endergebnisse der Studie zeigen Unterschiede bei der Sterblichkeit von Teilnehmern und Nicht-Teilnehmern strukturierter Behandlungsprogramme
Quelle: AOK – Bundesverband >>> Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes und der Universitätsklinik Heidelberg vom 12.08.08 <<< (html)
Im Übrigen finden sich im Anhang an die Pressemitteilung weitere Materialien zum Pressegespräch.
BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen
Quelle: >>> Pressemitteilung Nr. 80/2008 des BVerfG v. 12.08.08 <<< (html)
Gemeinsam gegen MRSA - Erfahrungsaustausch im RKI
Staphylococcus aureus verursacht weltweit die meisten im Krankenhaus erworbenen Infektionen. Besonders kritisch sind dabei Infektionen durch MRSA, für die es häufig nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Antibiotika-Therapie gibt. Regionale Netzwerke spielen eine entscheidende Rolle für die bessere Umsetzung von MRSA-Präventions- und Kontrollstrategien. Die Etablierung solcher Netzwerke hat auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder empfohlen. Die in solchen Netzwerken geschaffenen Strukturen können auch für die Kontrolle weiterer Resistenzprobleme ein hilfreiches Instrument sein. Eine Vorbildfunktion hat das grenzüberschreitende "EUREGIO MRSA-net Twente/Münsterland". Inzwischen wurden zahlreiche Netzwerke etabliert.
Für den 16. und 17. Oktober 2008 lädt das Robert Koch-Institut zu einem Erfahrungsaustausch im Robert Koch-Institut, Bereich Wernigerode, ein. Angesprochen sind insbesondere die Moderatoren der regionalen Netzwerke, aber auch Qualitätsmanagement-Beauftragte oder beratende Krankenhaushygieniker länderübergreifender Krankenhaus- oder Pflegeheimträger.
>>> Vgl. dazu auch folgenden Link auf den Seiten des RKI >>> Erfahrungsaustausch zu MRSA am 16. und 17. Oktober 2008 <<< (html)
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link. Im Übrigen finden sich dort auch zusätzliche Informationen zu MRSA – Seiten und zur Krankenhaushygiene.
Quelle: Robert-Koch-Institut >>> Mitteilung Stand: 04.08.08 <<< (html)
Die Patientenakte des Klaus Kinski
Ganz aktuell ist ein Streit darüber entbrannt, ob die Veröffentlichung von Bonhoeffer-Patientenakten (hier insbesondere die Patientenakte von K. Kinski) zulässig ist.
Die Ärztekammer Berlin vertritt hierzu die Auffassung, dass in der Veröffentlichung der Patientenakten ein klarer Rechtsbruch zu erblicken sei (Quelle: Pressemitteilung der Ärztekammer Berlin v. 06.08.08).
Zuvor hatten bereits unter dem 29.07.08 Dr. Alexander Dix (Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) und Prof. Dr. Uwe Schaper (Direktor Landesarchiv Berlin) in einer gemeinsamen Presseerklärung (Quelle: Landesarchiv Berlin, Gemeinsame Presseerklärung) dazu erklärt, dass bei der Patientenakte zu Klaus Kinski, der unzweifelhaft als Person der Zeitgeschichte anzusehen ist, die zehnjährige Schutzfrist bereits 2001 abgelaufen war. Das Landesarchiv Berlin sei deshalb berechtigt gewesen, die Akte aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles jetzt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Abwägung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes mit der Informationsfreiheit spreche für die Veröffentlichung.
Inzwischen hat die Witwe von Klaus Kinski Strafantrag gestellt und der gemeinsamen Presseerklärung zufolge wird das Landesarchiv Berlin die gesamte Akte jedenfalls bis zum Abschluss der Ermittlungen unter Verschluss halten.
In diesem Zusammenhang stehend dürfen wir für Interessierte die folgende Literaturempfehlung geben:
Aus der Literatur:
Ricarda Luise Boenigk
Auswirkungen des
postmortalen Persönlichkeitsschutzes auf die Schweigepflicht der Ärzte
Studien zur Rechtswissenschaft, Bd. 155
Hamburg 2004, 204 Seiten
ISBN-13: 978-3-8300-1672-4
ISBN-10: 3-8300-1672-7
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine kurze Zusammenfassung.
Quelle: Verlag Dr. Kovač >>> http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-1672-7.htm <<<
Heinz-Joachim Pabst
Der postmortale
Persönlichkeitsschutz in der neueren Rechtsprechung des BVerfG,
in NJW 2002, S. 999 ff
Aus der Rechtsprechung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2006 (Az. I ZR 277/03)
In der Entscheidung ging es um den Streit um den Domain-Namen "kinski-klaus.de" und der BGH hat seinerzeit die Revision zurückgewiesen. Die Kläger (Erben) hätten keine Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts von Klaus Kinski. Nach richtiger Auffassung des BGH schützt allerdings das postmortale Persönlichkeitsrecht mit seinen vermögenswerten Bestandteilen, die den Erben zustünden, auch vermögenswerte Interessen. Demzufolge kann eine Rechtsverletzung auch Schadensersatzansprüche der Erben begründen. (Quelle: juris.bundesgerichtshof.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< pdf.)
Vgl. dazu auch die Fälle um die Person „Marlene Dietrich“
BGH, Beschluss v. 22.04.04 – AZ. I ZR 264/03 und hierzu wiederum die Entscheidung des BVerfG, (BVerfG, 1 BvR 1168/04 vom 22.8.2006, Absatz-Nr. (1 - 44), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060822_1bvr116804.html)
Ferner BGH, Urt. v. 14.05.02 – Az. VI ZR 220/01 zur Wiedergabe eines Bildnisses (Quelle: juris.bundesgerichtshof.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< pdf.)
Grundlegend im Übrigen die sog. „Mephisto-Entscheidung“ des BVerfG (Quelle: servat.unibe.ch. >>> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv030173.html <<<) html
Weitere interessante Informationen (u.a. mit Weblinks) finden Sie unter Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Postmortales_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht (html)
Speziell für die Ärzteschaft:
Quelle: BÄK >>> Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis <<< (09. Mai 2008)
Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. bitte um Mitwirkung an einer aktuellen Studie.
· Haben Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause und beschäftigen Sie aufgrund des erhöhten Unterstützungsbedarfes eine mittel- bzw. osteuropäische Haushaltshilfe?
· Arbeiten Sie in einem ambulanten Pflegedienst, der Pflegebedürftige versorgt, die eine mittel- bzw. osteuropäische Haushaltshilfe beschäftigen?
· Sind Sie bereit, an einer schriftlichen Befragung teilzunehmen?
Dann bittet Sie das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. um Ihre Mitwirkung an einer aktuellen Studie.
Quelle: DIP >>> Aufruf zur Mitwirkung an einer Studie <<< (html)
Kritik an der Sterbehilfe-Umfrage überzogen
Die Kritik an der Sterbehilfe-Umfrage des IfD (Quelle: >>> IfD – Umfrage <<< pdf.) scheint überzogen, und zwar unabhängig davon, dass selbstverständlich der Palliativmedizin ein hoher Stellenwert einzuräumen ist. Es ist daran zu erinnern, dass nicht wenige Palliativmediziner und –Ethiker den Patienten einen egozentrischen Individualismus vorwerfen, wenn und soweit diese im Rahmen einer von ihnen selbst formulierten Patientenverfügung den freiverantwortlichen Suizid ggf. durch eine ärztliche Assistenz vorziehen würden. Die Patientenverfügung selbst leiste damit einen Beitrag, dass künftig wohl kein Interesse daran bestehe, dass der palliativmedizinischen Forschung und Therapie der Vorrang eingeräumt werde.
Sofern nunmehr die Fachgesellschaften der „Instrumentalisierung“ der Bürger im Rahmen einer Umfrage das Wort reden, wird daran zu erinnern sein, dass mit dem Hinweis auf den Patienten als einen „egozentrischen Individualisten“ der künftige Patient selbst zum „Objekt“ einer Wissenschaftsdisziplin wird.
Das redliche Bemühen der Palliativmediziner auch um eine qualifizierte und nachhaltige Schmerzforschung steht nicht - wie vielfach behauptet – in einem direkten Widerspruch zu den aktiven Formen der Sterbehilfe. Es obliegt künftigen Patienten, sich für eine der Optionen entscheiden zu können.
"Tötung auf Verlangen ist keine Alternative“, so Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der DGSS in einer >>> gemeinsamen Presseerklärung v. 08.08.08 <<< (html) mit Prof. Dr. Müller-Busch, Präsident der DGP.
Selbstverständlich ist der freiverantwortliche Suizid ggf. durch ärztliche Assistenz eine Alternative. Hierüber entscheidet der Patient und nicht die Palliativmediziner, mögen letztere auch um ihre Wissenschaft willen eine andere Auffassung hegen. Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet mehr, als man/frau allgemeinhin vermuten und das dies in der Tat so ist, dokumentiert im Kern die Umfrage sowie erkennbar den weiteren bedeutsamen Umstand, dass ggf. der Vernunfthoheit der Ärzte Grenzen gesetzt sind und der Patient sich durchaus auch gegen ein palliativmedizinisches und –therpeutisches Konzept in seinem individuellen Fall entscheiden kann.
Die Palliativmedizin unterbreitet ein therapeutisches „Angebot“, welches eben nicht zwangsläufig von den Patienten anzunehmen ist. Dies mag zwar die Berufsseele der Pallitaivmediziner empfindlich „berühren“, dürfte aber letztlich ohne Belang sein. Freilich ist in diesem Zusammenhang stehend immer wieder zu betonen, dass das Selbstbestimmungsrecht nicht zur Fremdbestimmung der Ärzte, so also auch nicht über Palliativmediziner führt, so wenig wie der neopaternalistische Fürsorgegedanke zur Fremdbestimmung über die Patienten führen darf!
Lutz Barth (10.08.08)
Fachgesellschaften monieren suggestive Fragestellung
Allensbach-Umfrage zur Sterbehilfe "liefert verzerrtes Bild"
Quelle: >>> Ärztliche Praxis v. 08.08.08 <<< (html)
Gebt die Sterbehilfe frei
Unter diesem Titel ist seit kurzem eine Internetpräsenz online. Es ist eine persönliche Seite und gibt die Ansicht der Initiatorin wieder.
Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, besuchen Sie den nachfolgenden Link
>>> http://gebt-die-sterbehilfe-frei.de <<< (html)
Leben mit Demenz - Ohnmächtig vor der Katastrophe
Ein Interview von Thomas Geißen mit
Rolf Dieter Hirsch, Chefarzt der Abteilung für Gerontopsychiatrie/ -psychotherapie in den Rheinischen Kliniken Bonn und Leiter des Vereins „Handeln statt Misshandeln – Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e.V.“
Quelle: >>> Kölner Stadtanzeiger v. 01.07.08 <<< (html)
Kurzer Kommentar (L. Barth, 08.08.07):
M.E. ist das Interview – gelinde ausgedrückt – ein Beleg für die Ohnmacht mancher Professionellen im Umgang mit der Sterbehilfe-Debatte und Herr Hirsch hätte wohl gut daran getan, das Thema professioneller anzugehen. Mancher seiner Aussagen sind schlicht unzutreffend und unhaltbar. Aber lesen Sie selber ...

Sturz aus Hebelifter
Eine Bewohnerin stürzt bei Anwesenheit zweier Pflegekräfte aus einem Hebelifter.
Was ist passiert?
Eine Bewohnerin
wird mit Hilfe eines Hebelifters mit Tragenetz, ins Bett transferiert.
Die Bewohnerin fällt trotz Anwesenheit einer Pflegefach- und einer
Pflegehilfskraft aus dem Lifter, als sie etwa einen Meter über dem Boden hängt.
Ohne sich weiter Hilfe zu holen hieven die beiden Pflegekräfte die Bewohnerin
vom Boden ins Bett.
Was hat das kritische Ereignis ausgelöst und wie wurde mit der Situation umgegangen?
Dazu erfahren Sie mehr unter dem nachfolgenden Link!
Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 07.08.08) <<< (html)
Folgenschwerer Fehler bei der Blutentnahme: Pseudohyperkaliämie
Quelle: medizin-online.de (CardioVasc, 04.08.2008) >>> mitgeteilt v. J. Aumiller <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Aus diesem „Befund“ können sich im Übrigen Folgen für das Risikomanagement ergeben. Sofern davon ausgegangen werden kann, dass es bei der Blutentnahme u.a. durch das wiederholte Faustmachen zu erhöhten Kaliumwerten kommt, sollte ggf. ein Training der mit der Blutentnahme beauftragten Mitarbeiter in Erwägung gezogen werden.
Im Rahmen einer Untersuchung hat sich herausgestellt, dass allein das Vermeiden des Faustmachens zu einer Senkung der Häufigkeit von erhöhten Kaliumwerten führte.
Innovationspreis Pflegemanagement 2008 erstmals ausgeschrieben
Der Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. BALK schreibt zum ersten Mal den mit 5000 EURO dotierten Innovationspreis für Nachwuchsführungskräfte im Pflegemanagement aus. Das ZePP - Zentrum für Angewandte Pflegeforschung, Pflegeökonomik und -wirtschaftslehre an der Katholischen Fachhochschule Freiburg organisiert die Ausschreibung, koordiniert die Vergabe und ist Mitglied der Jury. Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober 2008.
Quelle: BALK >>> weitere Informationen <<< (html)
Private Pflegedienste kritisieren Hürden für Palliativversorgung
Quelle: >>> Ärzte Zeitung online, 05.08.2008 <<< (html)
LAG Schleswig-Holstein: Bezeichnung als „Kanakenfreundin“ hat regelmäßig beleidigenden Charakter und kann grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Quelle:
Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht (07.08.08)
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<
Aktuelle Rechtsprechung: Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Sofern dem Arbeitnehmer eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zusteht, braucht der Arbeitsgeber das Arbeitszeugnis nicht mit einer "Dankes- und Wunschformel" abzuschließen.
LAG Düsseldorf, Urt. v. 21.05.08 (Az. 12 Sa 505/08)
Was war passiert?
Aus dem Sachverhalt der Entscheidung:
„Die Parteien
streiten darum, ob in das Arbeitszeugnis eine Schlussformel aufzunehmen ist. Der
Kläger verlangt von der Beklagten, dass diese ihm sowohl für die gute
Zusammenarbeit danke als auch alles Gute für den beruflichen und privaten
Lebensweg wünsche.
Der Kläger war bei der Beklagten, die sich in ihrem Betrieb in S. als
„Volkswagen Partner“ mit Kraftfahrzeughandel und -service befasst, vom
01.10.2000 bis zum 31.01.2007 als Automobilverkäufer beschäftigt. Am 12.01.2007
erklärte die Beklagte gegenüber dem Kläger, dem sie ein Eigentumsdelikt vorwarf,
die fristlose Kündigung. In dem nachfolgenden Rechtsstreit erachtete das
Arbeitsgericht die Kündigung für wirksam.
Im
Berufungsverfahren (LAG Düsseldorf, Gesch.-Nr. 10 Sa 877/07) schlossen die
Parteien einen Prozessvergleich, in dem es – soweit hier von Interesse – heißt:
I. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien hat aufgrund fristgerechter
Kündigung der Beklagten vom 21.11.2006 aus betrieblichen Gründen mit dem
31.01.2007 sein Ende gefunden.
II. Die Beklagte hält nach nochmaliger Prüfung den Vorwurf vertragswidrigen
Verhaltens gegenüber dem Kläger nicht aufrecht. ... V. Die Beklagte erteilt dem
Kläger ein qualifiziertes Zeugnis. Dieses Zeugnis wird eine zusammenfassende
Leistungsbeurteilung „zur vollen Zufriedenheit“ und eine zusammenfassende
Verhaltensbeurteilung „einwandfrei“ enthalten. Die Beklagte erteilte dem Kläger
daraufhin mit Datum vom 31.10.2007 ein Zeugnis, das wie folgt endet:
„.... Aufgrund seiner überdurchschnittlichen Verkaufsleistungen wurde Herr Q.
jährlich wiederkehrend durch die VW-Bank ausgezeichnet. Seine Leistung hat mit
dazu beigetragen, dass in den CSS-VW-Quartalsberichten gute Ergebnisse erzielt
werden konnten. Herr Q. hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen
Zufriedenheit erledigt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und
Kunden war einwandfrei. Das Arbeitsverhältnis musste aus betrieblichen Gründen
beendet werden.“
Der Kläger hat, nachdem die Beklagte sich seinem Verlangen nach einer Schlussformel widersetzt hatte, vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf Klage erhoben und zuletzt beantragt, die Beklagte zu verurteilen, das unter dem Datum vom 31.01.2007 ausgestellte Zeugnis um folgende Schlussformel zu ergänzen:
„Wir danken Herrn Q. für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.“
Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Das Arbeitsgericht hat durch Urteil vom 19.02.2008 die Klage abgewiesen. Mit der form- und fristgerecht eingelegten und begründeten Berufung greift der Kläger das Urteil, auf das hiermit zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes verwiesen wird, unter Aufrechterhaltung seines erstinstanzlichen Klageantrages an. Er hat in der Verhandlung vor der Kammer erklärt, in jedem Fall lege er Wert auf eine „Dankes- und Wunschformel“, auch wenn diese gegebenenfalls etwas anders formuliert werden möge.“
Der Berufung war allerdings kein Erfolg beschieden. Für den Kläger ist die Möglichkeit eingeräumt worden, gegen das Berufungsurteil die Revision einzulegen.
Quelle: lag-duesseldorf.nrw.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (pdf.)
Aktuelle Rechtsprechung: Arbeitsrecht
LAG Hessen: Unterschriftenstempel ersetzt nicht die Unterschrift
Das Schriftformerfordernis ist nach einer Entscheidung v. 26. Oktober 2007 (Az. 10 Sa 961/06) des Hessischen Landesarbeitsgerichts nicht gewahrt, wenn die Unterschrift unter einer Kündigung durch einen Unterschriftenstempel erzeugt worden ist.
Quelle: Justiz.Hessen.de >>> LAG Hessen, Pressemitteilung Nr. 6/2008 v. 30.06.08 <<< (html)
„Irrtümer“ in der Sterbehilfe-Debatte
Wie hinreichend
bekannt, verweisen die Professoren Christof Student (Arzt) und Thomas Klie
(Jurist) darauf, dass eine Patientenverfügungs-Gesetzgebung keineswegs die
Selbstbestimmungsrechte stärke. Sie warnen zudem davor, dass ein solches Gesetz
eine gefährliche Wirkung auf die Moral in unserer Gesellschaft haben würde, ohne
gleichzeitig mehr Sicherheit am Lebensende zu ermöglichen.
Derartige „Warnungen“ entbehren allerdings einer Grundlage, wie der Autor Lutz
Barth in einer kurzen Stellungnahme dargelegt hat.
Vgl. dazu
Der Freiburger Appell: Cave Patientenverfügung
der Professoren Thomas Klie und Christoph Student
Einige kritische Anmerkungen zu den Botschaften v. Lutz Barth (März 2008)
Quelle: IQB – Internetportal >>>
Zum Download des Beitrages <<< (pdf.)
Weitere Informationen rund um die Sterbehilfe-Debatte finden Sie unter Rubrik >>> Ethik und Recht <<< auf dem IQB – Internetportal.
Die Ärzteschaft – eine weitere Meldung vom „Kreuzzug“ der Ärztefunktionäre für den Nichtraucherschutz
„Dieser relative Nichtraucherschutz ist Gesundheitsfürsorge zweiter Klasse, den wir als Ärzteschaft keineswegs akzeptieren können. Ernsthafter Nichtraucherschutz darf einfach keine Zugeständnisse machen“, so die Präsidentin der LÄK Niedersachsen Dr. med. Martina Wenker in ihrer Pressemitteilung v. 30.07.08 zum Urteil des BVerfG (Quelle: ÄKN >>> Mitteilung v. 30.07.08 <<< html)
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Leichtigkeit die Vertreter der Ärzteschaft die hinter dem Rauchverbot stehenden verfassungsrechtlichen Probleme bewerten. Der relative Nichtraucherschutz ist keine (!) Gesundheitsfürsorge zweiter Klasse, sondern entspricht durchaus einer gebotenen Rechtsgüterabwägung nach dem Prinzip der praktischen Konkordanz. Es scheint den Ärzteverbänden nicht einleuchtend zu sein, dass hier ein handfestes Grundrechtsproblem nicht nur aus der Sicht der Nichtraucher zu lösen war, sondern auch künftig zu lösen ist. Ob das BVerfG im Übrigen mit seiner These, dass ein striktes Rauchverbot zulässig sei, richtig liegt, ist keinesfalls so sicher, wie derzeit wohl überwiegend angenommen wird.
Es reicht völlig zu, wenn die Präsidentin mit ihrer höchst persönlichen Gesundheit verantwortungsvoll umgeht und es vermeidet, eine Rauchergaststätte zu besuchen. Im Übrigen dürften aber die Bürgerinnen und Bürger durchaus selbst in der Lage sein, eine eigene Entscheidung zu treffen, und zwar unabhängig davon, ob die Ärzteschaft einen vermeintlich relativen Nichtraucherschutz akzeptieren kann oder nicht! Punkt um!
Lutz Barth (07.08.08)
OVG LSA v. 02.07.08: Verbot der sog. Fortgeltungsklausel in Heimverträgen bestätigt
„Das Landesverwaltungsamt Halle hatte einer Reihe von Trägern von Alten- und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt die Verwendung der so genannten Fortgeltungsklausel in Heimverträgen mit Bewohnern, welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen, untersagt.
Diese Klausel sieht vor, dass ein Heimträger für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen nach dem Sterbetag des Heimbewohners - gegen dessen Erben - einen Anspruch auf Fortzahlung von bestimmten Kosten für Wohnraum und Investitionen hat. Die Heimträger haben gegen die Anordnung des Landesverwaltungsamtes Einwände erhoben und sich hinsichtlich der Zulässigkeit der Klausel auf eine Vorschrift des Heimgesetzes berufen.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte mit Urteilen vom 22. Februar 2006 die Klagen der Heimträger gegen die Anordnungen des Landesverwaltungsamtes abgewiesen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, dass für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, eine Regelung im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) einschlägig ist, wonach die Pflicht zu einer Entgeltzahlung mit dem Tod des Heimbewohners generell endet.
Die von acht Heimträgern hiergegen eingelegten Berufungen hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteilen vom 2. Juli 2008 zurückgewiesen und die Auffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt.
Die Revision ist jeweils nicht zugelassen worden. Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig, es kann Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Aktenzeichen des OVG: 3 L 53/06).“
Quelle: >>> OVG des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/08 <<< (html)
Striktes Rauchverbot ist nicht notwendig!
„Ich hoffe, dass die anderen Bundesländer den bayerischen Weg übernehmen, Bayern konsequent bleibt und auch das Problem der Raucherclubs löst“, so der Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer in einer Pressemitteilung v. 31.07.08 (nachzulesen auf der Homepage der BLÄK (>>> www.blaek.de <<<).und damit plädiert er für die Notwenigkeit eines umfassenden Nichtraucherschutzes.
Nun – nicht wenige Menschen in unserem Lande hoffen, dass der bayerische Weg nicht (!) übernommen wird und die Landesgesetzgeber sich eher an der ursprünglich in Niedersachsen angedachten Regelung orientieren. Ein striktes Rauchverbot ist nicht notwendig, um die Konfliktlagen zwischen einem gebotenen Nichtraucherschutz und der Freiheit des Einzelnen, sich an dem Glimmstengel auch im Rahmen eines geselligen Beisammenseins zu erfreuen, zu lösen.
In diesem Sinne ist es freilich zu begrüßen, dass die einzelnen Gesetzgebungsorgane der Länder zuständig sind und keine berufsständischen Institutionen.
Lutz Barth (06.08.08)
Aktuelles aus der Rechtsprechung des VI. Senats beim BGH
Zur Darlegungslast des Patienten, der einen pharmazeutischen Unternehmer gem. §
84 AMG unter dem Aspekt der Arzneimittelhaftung auf Schadensersatz in Anspruch
nimmt.
BGH, Beschl. v. 01.07.08 (Az. VI ZR 287/07)
Quelle: Bundesgerichtshof.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (pdf.)
Zur Haftung des Gynäkologen für den nach einer erfolglosen Tubensterilisation mittels Tubenligatur und streitiger Elektoagulation entstehenden Schadsens
BGH, Urt. v. 08.07.08 (Az. VI ZR 259/06)
Quelle: Bundesgerichtshof.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (pdf.)
Aktuell: Einstellungen zur aktiven und passiven Sterbehilfe
Wie nicht anders zu erwarten, steht die Mehrheit der deutschen Bevölkerung der Forderung, unheilbar schwerstkranken Menschen auf deren Wunsch hin aktiv Sterbehilfe zu gewähren, positiv gegenüber, so eine aktuelle Meldung des Instituts für Demoskopie Allensbach v. 05.08.08 (Quelle: IfD – Allesbach >>> Mitteilung 2008/Nr. 12 <<< html)
Zu fragen ist, ob diese neuerliche Umfrage mit ihrem eindeutigen Ergebnis zumindest die politisch Verantwortlichen und insbesondere auch die Ärztefunktionäre zum erneuten Nachdenken über ihren eingeschlagenen neopaternalistischen Kurs bewegt.
Oberste Richtschnur ist und bleibt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, das freilich nicht zur Fremdbestimmung etwa über die Ärzteschaft führt. Gleichwohl ist die ärztliche Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid in bestimmten Lagen eine echte Option und sofern ein Arzt oder eine Ärztin eine solche Option mit seinem/ihrem Gewissen vereinbaren kann, werden insbesondere die Ärztekammern – allen voran die Bundesärztekammer – ein solches zu akzeptieren haben.
Das ethische Sendungsbewusstsein mancher Sprecher von Ärztekammern und –verbänden in allen Ehren gehalten, aber hier handelt es sich um eine höchst individuelle Entscheidung und wie die neuerliche Umfrage zeigt, wünscht sich erkennbar auch eine Mehrheit der Bevölkerung zumindest die Option der aktiven Sterbehilfe. Es bedarf hier keiner ethischen Erziehung durch Funktionäre, sondern lediglich ein geschärfter Blick für das Wesentliche, der eben nicht mit „Last-Argumenten“ oder die unselige deutsche Vergangenheit eingetrübt wird. Auf der Suche nach einem würdevollen Tod bedürfen wir nicht eines fürsorglichen Zwangs, sondern allenfalls Respekt und Toleranz für und vor unserer Entscheidung. Wir sterben alle unseren eigenen Tod und es ist unerträglich, bei dem Ringen um eine selbstbestimmte Entscheidung mit ethischen Proklamationen konfrontiert zu werden, die nur vorübergehender Natur sind, weil es offensichtlich dem mainstream nicht ganz unbedeutender Hobbyphilosophen entspricht und hier gerne darauf verwiesen wird, dass uns im Zweifel eine „liebende Hand“ gereicht wird.
In Grenzfällen ist die aktive Sterbehilfe ein gebotener Akt der Humanität und es kann und darf nicht sein, dass das selbstbestimmte Sterben und ggf. die dazu erforderliche ärztliche Assistenz gebetsmühlenartig stigmatisiert wird und zwar mit Argumenten, die nun ganz und gar untauglich sind. Das Bekenntnis eines Hippokrates ist nicht bindend und dies mögen die Gegenwartsethiker verinnerlichen, auch wenn es schwer fällt.
Lutz Barth (06.08.08)
Aktuelle Umfrage bei Ärztliche Praxis
Stand der Umfrage zum Rauchverbot (06.08.08 – 8.00 Uhr)
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf in kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin ab sofort wieder geraucht werden.
So votierten die bisherigen Teilnehmer (derzeit abgegebene Stimmen: 522)

Auch Sie können Ihre Stimme abgeben (L.B.)
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
„Der Neusser Werner Schell, Dozent für Pflegerecht, hat am 1. August 2008 ein Selbsthilfenetzwerk gegründet, das sich als Bürgerinitiative um die notwendigen Verbesserungen im Gesundheits- und Pflegesystem der Bundesrepublik Deutschland kümmern will. Angesichts der im Jahr 2009 anstehenden Bundestagswahl ist eine entsprechende Initiative überfällig!
Das Netzwerk ist nach Mitteilung von Werner Schell ein Zusammenschluss von Personen, Vereinen und sonstigen Institutionen, die sich eine an der Menschenwürdegarantie (Artikel 1 und 2 Grundgesetz) ausgerichtete Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen und die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung des Pflegesystems zum Ziel gesetzt haben. Damit dient das Netzwerk der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und arbeitet im Sinne der einschlägigen Vorschriften gemeinnützig bzw. unabhängig. Werner Schell setzt auf eine breite Unterstützung.“
(...)
Werner Schell: „BürgerInnen und Institutionen, die das „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ unterstützen möchten, sollten sich mit einer entsprechenden Interessensbekundung (per E-Mail oder per Post) an den o.a. Ansprechpartner wenden und auch gerne konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten aufzeigen.“
Vorläufige Projektbeschreibung des Selbsthilfenetzwerkes:
http://www.wernerschell.de/ProPflege/index.htm
Quelle: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk (Auszug aus der Pressemitteilung v. 03.08.08)
LAG München: Zur Eingruppierung einer Altenpflegehelferin und den Voraussetzungen für die Anerkennung einer einjährigen Ausbildung
LAG München, Urt. v. 01.07.08 (Az. 8 Sa 1193/07)
Was war passiert?
Aus dem Sachverhalt der Entscheidung:
(...)
Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 01.09.2001 als Altenpflegehelferin im A.-H.-S. beschäftigt. Seit dem 01.01.2007 verrichtet sie ihre Tätigkeit im paritätischen S.-J.-S. Nach dem Arbeitsvertrag vom 20.08.2001 richtet sich das Arbeitsverhältnis nach den Vorschriften des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen. Die Klägerin wurde bei Anstellung in die Vergütungsgruppe KR I der Anlage 1 b zur Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst eingruppiert. Mit Wirkung zum 01.09.2004 wurde sie in die Vergütungsgruppe KR II BAT im Wege des Bewährungsaufstiegs höhergruppiert. Mit Einführung des TVöD wurde die Klägerin ab dem 01.10.2005 in die Entgeltgruppe KR 3 a TVöD eingruppiert. Dies entspricht der Zuordnung zur Vergütungsgruppe KR I nach KR II BAT.
Die Tätigkeiten der Klägerin richten sich nach der Stellenbeschreibung (Bl. 8 ff. d. A.).
Die Klägerin nahm an einem vom K.-B. des D. A. e. V. durchgeführten Lehrgang für „Hauswirtschaft für Pflege und betreutes Wohnen“ teil. Der Lehrgang begann am 04.09.2000. Sie nahm jedoch an diesem Lehrgang nicht von Beginn an teil, sondern erst ab dem 20.11.2000 bis zum Lehrgangsende am 12.07.2001. Die Abschlussprüfung am 26.04.2001 bestand die Klägerin (vgl. Bl. 16 d. A.). In den Zeiträumen vom 08.01. bis 02.02.2001, 05.02. bis 02.03.2001 sowie 14.05. bis 08.06.2001 absolvierte die Klägerin im Rahmen der Ausbildung Fachpraktika auf einer Pflegestation im A.-H.-S.. Die Fachpraktika wurden im Bereich Betreuung/Grundpflege abgelegt, nicht im Bereich hauswirtschaftlicher Leistungen (vgl. die vom A.-H.-S. ausgestellten Bestätigungen für die Fachpraktika Bl. 17 ff. d. A.). Nach dem Abschlusszeugnis (vgl. Bl. 20 d. A.) wurde der Lehrgang von der Klägerin mit gutem Erfolg abgeschlossen. »»»
Quelle: www.lag.bayern.de (LAG München) >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (pdf.)
Kurze Anmerkung: (L. Barth, 04.08.08):
Sowohl die Klage als auch die Berufung der Klägerin waren nicht von Erfolg gekrönt. Insbesondere hat nach Auffassung des LAG die Klägerin nicht die Voraussetzungen einer einjährigen Ausbildung erfüllt, nachdem diese unbestritten nur ca. acht Monate an der Ausbildung teilgenommen hat.
Gleichwohl hat das LAG die Revision zugelassen, da die Frage, ob das Merkmal der einjährigen Ausbildung ggf. auch im Wege des Selbststudiums erfüllt werden könnte, grundsätzliche Bedeutung hat.
Was meinen Sie. Kann das Rauchen zur „Lebensqualität“ beitragen?
Wir möchten die aktuelle Debatte zum Anlass nehmen, den Nichtraucherschutz u.a. aus Patientenperspektive etwas intensiver zu diskutieren. Nehmen wir den Nichtraucherschutz ernst und plädieren für einen striktes Rauchverbot, so bleibt die Frage offen, wie wir mit den Ausnahmeregelungen hinsichtlich von Alteneinrichtungen und ggf. Palliativstationen umgehen sollen. Könnte es Sinn machen, ggf. sämtliche Ausnahmetatbestände zu streichen?

Wenn Sie mögen, können Sie uns hierzu Ihre Meinung schreiben. Der Einsendeschluss für die Zuschriften ist der 30. August 2008.
Lutz Barth (03.08.09)
Bekenntnis zum Arztberuf - und was moralisch daraus folgt
„Seine
Grundlinien einer Philosophie der Medizin legt der Autor anhand der Entwicklung
in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Sein vor drei Jahren verfasster
Beitrag erscheint angesichts der Tendenzen einer Ökonomisierung der Medizin auch
in Deutschland und einer Deprofessionalisierung des Arztberufes hochaktuell. Das
Plädoyer lautet, jenseits von Business, Kommerz und Technik den moralischen Kern
des Berufes zu stärken“
von Edmund D. Pellegrino
Quelle: Ärztekammer Nordrhein >>> Rheinisches Ärzteblatt 08/2008v. 30.07.08 <<< (html)
Für den Notfall gewappnet sein
Dr. Christoph Mario Pilz im Gespräch mit Marion Munke (KBV) über die Patientenverfügung in der hausärztlichen Betreuung
Quelle: >>> Bayerisches ÄBL 07-08/2008, S. 460 ff. <<< (pdf.)
Menschen mit geistiger Behinderung beim niedergelassenen Arzt – bei uns ganz normal?
v. Birgit Berg, Rudi Sack &. Gisela Dahl, in ÄBW 07/2008, S. 321 ff.
Quelle: >>> ÄBW 07/2007 (pdf.) <<< (der Beitrag kann dort in der Gesamtausgabe nachgelesen werden, L.B.)
"Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Nichtraucherschutz zweiter Klasse“:
Ärztekammerpräsidentin Dr. Martina Wenker plädiert für konsequentes Rauchverbot in allen gastronomischen Betrieben
„Die Kammerpräsidentin befürchtet, dass bis zum 31. Dezember 2009, dem vom Gericht festgesetzten Termin für eine Neuregelung der angefochtenen Nichtraucherschutzgesetze, die Koalition aus Tabakindustrie, Gaststättenverbänden, Wirten und rauchenden Gästen nicht locker lassen werde, um eine ihnen genehme Gesetzgebung zu erreichen.“
Quelle: Ärztekammer Niedersachsen >>> Mitteilung v. 30.07.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Diese „Befürchtung“ besteht durchaus zu Recht, ist doch eine Politik der „Mittelhöhe“ gefordert, wie dies ganz aktuell der ehemalige Vizepräsident des BVerfG, Hassemer, angemahnt hat. Den bundesdeutschen Bürgern sollte mehr Zutrauen geschenkt werden, in dem diese durchaus Willens und in der Lage sind, selbst über ihre einzugehenden Risiken entscheiden zu können.
Kniefall vor wirtschaftlichen Interessen? LÄK Hessen zeigt sich vom Urteil des BVerfG zu den „Rauchverboten“ enttäuscht.
„Mit Enttäuschung hat die Landesärztekammer Hessen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach die Rauchverbote in zwei Bundesländern verfassungswidrig seien. „Es ist völlig unverständlich, dass die Klagen einiger Gaststättenbesitzer Vorrang vor dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung haben sollen", kritisierte Dr. med. Ursula Stüwe, Präsidentin der Landesärztekammer Hessen. In dem deutschen Gesundheitswesen fehle das Geld an allen Ecken und Enden. Doch Raucher mit ihren kostenintensiven Folgeerkrankungen dürften das System weiter belasten. Dass der blaue Dunst in Gaststätten nicht nur bei Rauchern sondern auch bei Passivrauchern zu massiven gesundheitlichen Schäden führen könne, sei längst kein medizinisches Geheimnis mehr.“
Quelle: LÄK Hessen >>> Mitteilung v. 30.07.08 <<< (html)
Kurze Kommentierung (L. Barth):
Die Urteilskritik von der Präsidentin der LÄK Hessen lässt darauf schließen, dass diese offensichtlich die Entscheidung des BVerfG nur „halbherzig“ gelesen und erkennbar in Teilen fehlinterpretiert hat. Es ist völlig unverständlich, weshalb die Präsidentin meint feststellen zu müssen, dass die Klagen einiger Gaststättenbesitzer Vorrang vor dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung haben sollen. Dies ergibt sich als Botschaft eben nicht aus der Entscheidung des BVerfG.
Die Intention der Präsidentin ist aber wohl eine andere: Wie lässt es sich erklären, dass hier Frau Stüwe mit einem nicht weniger bedenklichen Argument aufwartet, wonach die Raucher mit ihren kostenintensiven Folgeerkrankungen das deutsche Gesundheitssystem weiter belasten dürfen? Hier offenbart sich der eigentlich der Kern des „Kreuzzuges“, der in einer gesundheitspädagogischen Erziehungsmaßnahme mündet und populistisch mit einem Finanzargument untermauert wird. Da könnte es Sinn machen, dass Frau Stüwe künftig auch die Adipositas nachhaltig bekämpft, gehen doch in Teilen die ungebremsten Ess- und Ernährungsgewohnheiten ebenfalls unmittelbar zu Lasten der Versichertengemeinschaft, mal ganz abgesehen davon, dass diese für eine sofortiges Alkoholverbot einzutreten hätte. Der Phantasie gesundheitspädagogischer Erziehungsaufträge sind keine Grenzen gesetzt, es sei denn, die Verfassungsgerichte erinnern gelegentlich aufgrund von Verfassungsbeschwerden einige Sendboten einer „maßvollen Kultur“ daran, dass unsere Verfassung auch einen Grundrechtsteil beinhaltet!
Sich einiger Worte der Präsidentin bedienend darf also resümierend festgestellt werden: Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass ärztliche Funktionärsvertreter gelegentlich erhebliche Defizite über die Verfassungsdogmatik offenbaren, wie sich u.a. auch aus ihrem Verhältnis zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Patientenverfügung ablesen lässt. Wir brauchen keine ärztliche Fürsorge, die mehr oder minder in einem formalisierten Zwang besteht, sondern allenfalls einen Appell an die hohe Selbstverantwortung der Patienten /(resp. Bürger und Bürginnen), die notwendigerweise mit den Freiheitsrechten korrespondiert. Hierzu zählt freilich auch die Entscheidung des Bürgers, zu rauchen oder eben eine als Rauchergaststätte gekennzeichnete Eckkneipe zu betreten, so wie er sich auch dazu entschließen kann, Unmengen an Currywürsten, Pommes oder Hamburger zu vertilgen oder eine Risikosportart auszuüben – auch wenn diese im Zweifel das System kostenseitig „belasten“.
Was also bleibt?
Lediglich ein kurzes Fazit: So nicht, Frau Stüwe!
Lutz Barth, 03.08.08
Aktuell Umfragen beim IQB
Liebe UserInnen.
Ganz aktuell führen wir zwei Umfragen durch. Wir würden uns freuen, wenn Sie hierzu Ihr Votum abgeben könnten.
Was meinen Sie. Ist ein Kruzifix an der Wand in einer Pflegeeinrichtung ein Zeichen für Kompetenz und Mitmenschlichkeit?
und
Brauchen wir tatsächlich Pflegekammern in Deutschland?
>>> zu den Online-Umfragen <<< (html)
Ich danke für
Interesse.
Lutz Barth (02.08.08)
Sterbehilfe: Italienische Komapatientin darf doch nicht sterben
Quelle: >>> Zeit online v. 01.08.07 <<< (html)
LAG München: Umsetzung einer Altenpflegehelferin
Amtlicher Leitsatz:
Die Umsetzung einer Altenpflegehelferin für mehr als einen Monat von einer Station auf eine andere in einem Seniorenheim ist eine Versetzung, wenn die einzelnen Stationen organisatorisch eigenständig sind (vgl. BAG vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972).
Quelle: LAG München, Urt. v. 29.01.08 (Az. 6 Sa 1345/06)
Was war passiert? »»» mehr dazu (pdf.)
BAG: Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen - anders als bei laufendem Arbeitsentgelt - grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen.
BAG, Urt. v. 30.0.08 (Az. 10 AZR 606/07)
Quelle: juris.BAG.de >>> Pressemitteilung Nr. 59/08 <<< (html)
Unmutsäußerungen über Claus Fussek im Werner Schell Forum: Überzogen oder sinkt die Frustrationsschwelle der Pflegekräfte?
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Intensität momentan die Pflegekritiker selbst in die Kritik geraten. Beredte Beispiele hierfür finden sich in dem Forum von Werner Schell. Dort formiert sich nachhaltiger „Widerstand“ gegen eine Kritik von C. Fussek, die im Ergebnis von den engagierten ForumsteilnehmerInnen als „sprachsoziologische Leerhülsen“ zu enttarnen versucht wird.
Ob es den ForumsteilnehmerInnen gelingt, soll hier nicht bewertet werden. Hierzu können Sie sich selbst ein Bild auf der Homepage von W. Schell machen >>> http://www.wernerschell.de/
Nun – ich will hier nicht ganz so streng mit Herrn Fussek umgehen, wenngleich doch anzumerken ist, dass gelegentlich der öffentlichkeitswirksamen Kritik an den Pflegezuständen auch substantielle Vorschläge zu folgen haben. Mit der Besetzung und Tenorierung von populistischen Themen – wie „Mord auf Raten“ oder „Die Pflegemafia“ – sind in aller Regel die Pflegekritiker einer erhöhten Argumentationslast ausgesetzt und hier scheint mir in Teilen ein Nachholbedarf gegeben zu sein. Es dürfte nicht zureichend sein, stets darauf zu weisen, dass „das System“ schuld sei. Dies gilt allerdings auch für die Kritiker der Pflegekritiker, die nicht selten das System als solches geißeln, aber kaum brauchbare Alternativen dazu diskutieren.
Lutz Barth (01.08.08)
Patientenverfügung und „Werteverschiebung“?
Der Klinische Ethiker des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld, Klaus Kobert, hat den Entwurf für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker kritisiert, da nach dem Stünker-Entwurf die Reichweite der Patientenverfügung nicht beschränkt werden soll.
„Wenn unabhängig von Art und Schwere der Erkrankung auf bestimmte Heilverfahren verzichtet wird, dann ist das eine Werteverschiebung, und die geht mir entschieden zu weit.“
Quelle: idea.de – das christliche Nachrichtenportal >>> Mitteilung v. 31.07.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung:
Es ist daran zu erinnern, dass es sich nicht um eine „Werteverschiebung“ handelt. Der Patient allein bestimmt (von Ausnahmefällen abgesehen) darüber, ob er sich überhaupt einer ärztlichen Behandlung unterziehen will. In diesem Sinne hat der Patient selbstverständlich das Recht, überhaupt von einer ärztlichen Behandlung oder bestimmte Heilverfahren Abstand zu nehmen und dies gilt auch für den Fall, dass eine kurative medizinische Behandlung nicht mehr angezeigt ist.
Wenn überhaupt eine „Werteverschiebung“ stattfindet, dann durch einen neu aufkeimenden ethischen Paternalismus.
Lutz Barth, 01.08.08
Einzelpflegekräfte scheinselbstständig?
bpa legt Gutachten zu Einzelpflegekräften nach § 77 SGB XI vor
Quelle: bpa >>> Pressemitteilung v. 28.07.08 <<< (pdf.)
Literaturauswertung August 2008 (1. Teil)
>>> zur Auswertung <<< (html)
Aktuelle Umfrage der Zeitschrift Altenpflege (Ausgabe 08/2008):![]()
Sterne als Siegel für gute Pflege?
Die
Idee, Pflegeeinrichtungen - ähnlich wie im Hotel- und Gaststättengewerbe - mit
Sternen zu bewerten, findet zunehmend Befürworter. Doch auch kritische Stimmen
melden sich zu Wort.
Lesen Sie bei Vincentz.net (html) die >>>
Pro & Contra Positionen <<< v. Andreas Haupt
und Lutz Barth aus der aktuellen Altenpflege 08/2008.
Wie ist Ihre Meinung?
Quelle: Vincentz.net >>> Zur Umfrage <<< (html)
Drogenbeauftragte wollen absolutes Rauchverbot
Quelle: >>> Ärzte Zeitung online (01.08.08) <<< (html)
Die Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), und der Unionsfraktion, Maria Eichhorn (CSU), verlangen nach wie vor ein striktes Rauchverbot.
Kurze Anmerkung (L. Barth, 01.08.08)
Diesem Begehren ist nicht (!) nachzukommen, sondern es ist vielmehr eine an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtete Regelung erforderlich. Den beiden Damen bleibt es unbenommen, gastronomische Kleinbetriebe, die mit einem entsprechenden Raucherhinweis gekennzeichnet sind, nicht zu betreten. Die Bürgerinnen und Bürger dürften ebenso wie die Drogenbeauftragten durchaus Herr ihres Willens sein, frei über den Zugang zu einer Nichtraucherkneipe zu entscheiden. Eine weitergehende staatliche Bevormundung ist nicht angezeigt.
Unsere aktuellen Mediadaten im Juli 2008:

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unserem kostenlosen Internetangebot und dem Newsletter. Die nähere Auswertung zeigt, dass der nahezu tägliche Online-Newsflash mit aktuellen Hinweisen aus Rechtsprechung und Literatur überproportional häufig aufgerufen wird.
Dies ist ein Ansporn für uns, noch "schneller" und aktueller zu werden. Die "Konkurrenz" wird es schwer haben, mit uns Schritt halten zu können.
Lutz Barth, 01.08.08
Hitzewelle erfordert Eigeninitiative von Altenpflegeeinrichtungen
v. Klaus Großjohann, Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Quelle: KDA >>> Pressemitteilung v. 31.07.08 <<< (html)
BÄK: Chance für ein „absolutes“ Rauchverbot (?)
„Ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken ist verfassungsgemäß – das hat das höchste deutsche Gericht in nicht zu überbietender Klarheit kundgetan. Nun hat der Gesetzgeber die Pflicht, im Sinne des Nichtraucherschutzes für ein einheitliches Rauchverbot in allen Bundesländern zu sorgen. Einen Flickenteppich unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen darf es nicht mehr geben“, fordert Rudolf Henke, Vorsitzender des Ausschusses „Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation“ der Bundesärztekammer (Quelle: BÄK >>> Pressemitteilung v. 30.07.08 <<< html.).
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Statement der BÄK verwundert nicht, zeichnete diese sich doch in den letzten Monaten durch ein besonderes gesundheitspädagogisches Engagement aus, dass nicht selten in einem unverfrorenen Paternalismus mündet. Hiervon scheint auch Rudolf Henke nicht ausgenommen, wenn er meint, der Gesetzgeber habe nunmehr die Pflicht, für ein einheitliches Rauchverbot Sorge zu tragen. Dem ist mitnichten so und hier mag nochmals ein intensives Lesestudium der Entscheidung anbefohlen sein. Dem Gesetzgeber obliegt ein Gestaltungsraum, den er unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten ausüben kann und im Übrigen auch ausüben sollte. Der ehemalige Vizepräsident des BVerfG, Winfried Hassemer hat es letztlich auf den Punkt gebracht: Er glaubt, dass diejenigen Leute, die gegen das Rauchen agitiert haben, sehr erfolgreich waren! Im Kern geht es aber wohl letztlich ganz generell um die „Ächtung der Droge“ und das perspektivisch überhaupt nicht mehr geraucht werde. „Es hat keinen Sinn, radikal zu sein“, so Hassemer in seinem Interview mit Marietta Slomka (heute journal v. 30.07.08 – ZDF-Mediathek >>>zum Interview <<<) mit Blick auf die Frage, ob es denn nicht auch Sinn mache, bei dem interessanten Stichwort „Alkohol“ hier auch für ein konsequentes Verbot einzutreten. Insgesamt plädiert er für eine ausgewogene Regelung („Mittelhöhe“) und auf die Frage, ob es ein Recht auf „Unvernunft“ gäbe, hat er dies völlig zu Recht bestätigt.
In diesem Sinne sollten sich also auch die BÄK und einige Landesärztekammern bei ihren allgemeinpolitischen Voten bescheiden und nicht eine „Pflicht“ anmahnen, die in dieser Radikalität verfassungsrechtlich nicht gefordert oder geboten ist. Es ist völlig zureichend, wenn die Kammern vor den Gefahren des Rauchens und des Passivrauchens warnen und im Übrigen an die Selbstverantwortung der (künftigen) Patienten appellieren. Im Übrigen sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber es durchaus in der Hand hat, über den Aspekt des Gefahrenschutzes hinaus ein Modell zu favorisieren, dass zugleich auch den Aspekt der Handlungsfreiheit eines jeden Einzelnen berücksichtigt. Sofern das „Übergangsmodell“ zum Regelmodell erklärt werden würde, bliebe es ferner jedem potentiellen Kunden vorbehalten, selbst zu entscheiden, ob er eine Rauchergaststätte zu betreten gedenkt. Die damit verbundene generelle Kennzeichnungspflicht weist in einen Weg in die richtige Richtung: alles Andere wäre m.E. eine unerträgliche staatliche Bevormundung und es steht zu befürchten an, dass der Staat sich dann weiterer Betätigungsfelder annimmt, die sich förmlich aufdrängen und im Übrigen auch von den Ärztekammern propagiert werden.
Um es klar zu formulieren: Den Kammern kommt kein allgemeinpolitisches Mandat in Sachen Gesundheitserziehung zu!
Lutz Barth (31.07.08)
BVerfG: Verfassungsbeschwerden in Sachen „Rauchverbot“ erfolgreich
Quelle: BVerfG >>> Pressemitteilung v. Nr. 78/2008 30.07.08 <<< (html)
>>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
BVerfG: Entscheidung zu Nichtraucherschutzgesetze
Die Entscheidung des BVerfG vom heutigen Tage ist insoweit nachhaltig zu begrüßen, als dass nach ihr die derzeitigen Gesetze nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. In diesem Sinne hat sich die Kritik u.a. an einzelnen Entscheidungen der Verfassungsgerichte als substanzlos erwiesen, auch wenn das BVerfG es als zulässig erachtet, dass der Gesetzgeber sich zu einem generellen Rauchverbot durchringen könnte.
Nun – dieser dem Gesetzgeber überlassene Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum wird bei einer Folgeregelung insgesamt zu nachhaltigen Debatten führen und vielleicht entsinnt sich hier der Gesetzgeber an der ehemals vom Land Niedersachsen geplanten Regelung, die als ausgewogen bezeichnet werden konnte.
Die politisch Verantwortlichen sollten dabei in Grenzen ein gesundheitspädagogisches Erziehungsmandat wahrnehmen und Ausnahmeregelungen gestatten. Die Wahrnehmung von Freiheit bedeutet in erster Linie auch Selbstverantwortung und es scheint an der Zeit, dass die politisch Verantwortlichen mehr Zutrauen in die Kompetenz ihrer Bürgerinnen und Bürger setzen, anstatt dem Charme wohlmeinender paternalistischen Strömungen zu erliegen. Verfassungsinterpretation ist eben nicht mit Philosophie gleichzusetzen und damit in Teilen der laienhaften Vorstellung mancher Interpreten entzogen, worauf wir bereits mehrfach haben hinweisen müssen.
Das Urteil des BVerfG soll demnächst etwas intensiver rezensiert werden, zumal das Gericht ein striktes Rauchverbot für zulässig erachtet hat. Ein solches strikte Verbot begegnet entgegen der Auffassung des BVerfG gleichwohl erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Und wenn die Blumen im Himmel doch welken? – Die Begegnung mit unserem Tod
Es scheint Ruhe in die allgemeine Debatte rund um die Sterbehilfe eingekehrt zu sein. R. Kusch hat einige Tage für ein gewaltiges Medienecho gesorgt und nun können wir alle wieder zum „Tagesgeschäft“ übergehen. Um den Tod ranken sich Geschichten ... »»» weiter
Quelle: >>> IQB - Lutz Barth v. 30.07.08 <<< (html)
Ermittlung des Patientenwillens: Multiprofessionalität gefordert?
v. K. Kobert, in >>> Deutsches Ärzteblatt (Dtsch Arztebl 2008; 105(30): A-1590) >>> ärzteblatt.de v. 25.07.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 30.07.08):
Entgegen der von Kobert vertretenen Auffassung sind der Multiprofessionalität bei der Ermittlung des Patientenwillens durchaus Grenzen gesetzt. Dies zu betonen ist insbesondere deshalb geboten, weil auch Kobert die Meinung vertritt, dass der Gesetzentwurf (Stünker) einseitig auf die Autonomie des Patientenwillens und seine Durchsetzung ausgerichtet sei. Dem kann hier nicht gefolgt werden, da gerade die Autonomie des Patienten die oberste Richtschnur bei der Umsetzung des letzten Willens ist, der im Übrigen auch maßgeblich für ein ethisches Konzil ist. Sofern der Patient in der Lage ist oder war (!), seinen hinreichenden Willen mit Blick auf therapeutische Entscheidungen zu treffen, wird dieser selbstverständlich zu akzeptieren sein und er bedarf keiner „Interpretation“ durch ein interdisziplinär besetztes Konzil.
Neue Impfempfehlungen veröffentlicht
„Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen auf dem Gebiet der Medizin. Die STIKO, die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, hat im Epidemiologischen Bulletin 30/2008 ihre aktuellen Impfempfehlungen veröffentlicht. „Die Möglichkeiten für Schutzimpfungen werden noch nicht ausreichend genutzt“, betont Jörg Hacker, Präsident des Robert Koch-Instituts. Große Bedeutung hat daher die kürzlich verabschiedete „Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit“. Darin sind auch Maßnahmen zur Steigerung der Durchimpfung bei Kindern und Jugendlichen vorgesehen“ »»» weiter
Quelle: RKI >>> Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts v. 28.07.08 <<< (html)
BVerfG: § 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz verfassungswidrig
Quelle: BVerfG >>> Zum Beschluss im Volltext <<< (html)
Krankenkassen können jetzt Verträge abschließen
Empfehlungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung vorgelegt
Quelle: AOK >>> Pressemitteilung v. 30.07.08 <<< (html)
Der "Ton" zwischen den Pflegerechtlern wird schärfer!
Robert Roßbruch widmet sich in seinem Editorial zur Ausgabe 07/2008 der Zeitschrift Pflegerecht der Frage „Ist wirklich alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist?“ (in PflR 07/2008, S. 305).
Wie wir wissen, ist dies das Motto des Pflegerechtlers Böhme und R. Roßbruch hatte offensichtlich die Gelegenheit, den Worten des Kollegen Böhme auf dem JuraHealth Congress in Leipzig zu „lauschen“.
Das Votum von Robruch ist überdeutlich: Die Aussage des Pflegerechtlers Böhme ist nicht nur populistisch, sondern darüber hinaus juristisch falsch und brandgefährlich und er weist in seinem Editorial darauf hin, dass Böhm`sche Auffassung von allen auf dem JuraHealth Congress anwesenden renommierten Medizin- und Pflegerechtlern als juristisch unhaltbar und verantwortungslos kritisiert worden ist.
Das „Böhm`sche Pflegerechtsuniversum“ verträgt offensichtlich keine anderen Rechtsmeinungen. Dies gilt erkennbar nicht nur für kritische Stimmen aus der Literatur, sondern auch für die Rechtsprechung, die nicht selten zu anderen Ergebnissen gelangt. Da scheint es Herrn Böhme auch keine Probleme zu bereiten, eine Richterschelte besonderer Art zu betreiben, in dem er diese als „Richter-Ayatollahs“ verunglimpft, so R. Roßbruch (PflR 07/2008, S. 306).
Nun – der Sprachduktus des Herrn Böhme ist in der Tat nicht nur gewöhnungsbedürftig, sondern gelegentlich auch Ausdruck einer gewissen Ohnmächtigkeit vor der Dogmatik, die es gilt, im Pflegerecht zu entfalten. So mag es legitim sein, dass der selbst erklärte „Lieblingsfeind“ von Böhme, namentlich R. Roßbruch, sich dazu hinreißen lässt, die Pflegekräfte davor zu warnen, nicht dem „Pflegerechts-Ayatollah von Mössingen“ mit seinen „populistischen und pseudowissenschaftlichen Sprüchen“ aufzusitzen.
Nicht nur die Pflege insgesamt ist dazu berufen, sich ein stückweit mehr zu „professionalisieren“, sondern insbesondere auch die selbsternannten Pflegerechtler. Es reicht nicht zu, „herbe Sprüche“ zu klopfen, die letztlich nur dazu führen, dass die Diskutanten kopfschüttelnd davon Abstand nehmen, den einen oder anderen Autor mit seinen rechtlichen „Erwägungen“ zur Kenntnis zu nehmen. Pflegerecht ist keine „weiche Dogmatik“, die in die Beliebigkeit einzelner Interpreten oder Pflegedirektoren gestellt ist.
Lutz Barth (29.07.08)
Pflegedienste in Berlin wollen Benzin-Zuschlag
Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 28.07.08 <<< (html)

Schmerzhafte Wundversorgung eines Ulcus cruris
Durch die Verwendung von Desinfektionsmittel wird einer Bewohnerin erheblicher Schmerz bei der Wundversorgung zugefügt.
Was ist passiert?
Eine Wohnbereichsleitung besprüht ein Ulcus cruris einer Bewohnerin mit Händedesinfektionsmittel, um die Wunde zu desinfizieren. Die Bewohnerin schreit laut vor Schmerzen.
Die Pflegefachkraft hat trotz langjähriger Berufserfahrung erhebliche Wissenslücken hinsichtlich einer fachgerechten Wundbehandlung.
Wie wurde mit der Situation umgegangen?
Betroffenheit
aller Pflegekräfte, die die Behandlung miterlebten. Insbesondere über die
Schmerzensschreie der Bewohnerin. Niemand hat aber etwas gesagt.
Es erfolgte keine Dokumentation. Eine weitere Behandlung in dieser Weise
erfolgte zunächst nicht mehr.
Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 21.07.08) <<< (html)
Claus Fussek - Der Pflegekritiker fordert eine radikale Reform des Systems - hin zu bezahlbaren ambulanten Strukturen
»Baut keine Heime mehr«
Das Interview führte Rainer Woratschka. Er ist Redakteur und Parlamentskorrespondent beim Berliner "Tagesspiegel".
Quelle: bundestag.de >>> Das Parlament Nr. 31 / 28.7.2008 <<< (html)

Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege
Heft 7/2008
der Zeitschrift PflegeRecht >>>
Aus dem
Inhaltsverzeichnis
<<< (pdf.)
(Mit
freundlicher Genehmigung des Verlags Luchterhand (Wolters und Kluwer)
Vatikan offenbart erhebliche Wissensdefizite
Beharrlich weigert sich der Vatikan, sich dem Thema insbesondere der PEG-Sondenernährung aus fachlicher Sicht anzunehmen, wie nicht zuletzt einmal mehr der aktuelle Fall in Italien dokumentiert.
Immer noch wird die Mär verbreitet, dass mit der Einstellung der künstlichen Ernährung der Patient verhungere und verdurste. Dem ist mitnichten so und es kann nur vermutet werden, dass das Beharren hierauf lediglich der zweifelhaften These von der „Heiligkeit des Lebens“ geschuldet ist.
Ungeachtet dessen ist darauf hinzuweisen, dass die künstliche Ernährung nicht (!) zur Basisbetreuung zählt, sondern vielmehr nur das entsprechende Lindern des Hunger- oder Durstgefühls. Mag auch die katholische Kirche für sich den Status einer moralischen Autorität reklamieren, so entbindet doch die Berufung hierauf nicht von der Verpflichtung, sich den Einsichten medizinisches Basiswissens zu öffnen. Es ist ein echtes Ärgernis, wenn die Lehrmeinung der katholischen Kirche mehr oder minder bewusst medizinische Erkenntnisse ausblendet, wenn es darum geht, in einer Wertedebatte auch fachlich Stellung beziehen zu müssen. Mag der Glaube auch „Berge“ versetzen, so wenig wird er allerdings die gesicherten medizinischen Erkenntnisse in Frage stellen können.
Lutz Barth (27.07.08)

Verwahrlosung trotz Pflegedienst
Obwohl eine Pflegekraft eines Pflegedienstes jeden Morgen zur Pflege ins Haus kommt, finden Angehörige ihre pflegebedürftige Verwandte in einem verwahrlosten Zustand vor.
Was ist passiert?
Nach einer Woche
Urlaub besuchen Angehörige ihre pflegebedürftige Verwandte, die von einem
Pflegedienst in ihrer Wohnung aufgrund der Pflegestufe 1 versorgt wird.
Die Frau liegt bewegungsunfähig im Bett. Sie hat sich über und über eingekotet.
Bett und Bettwäsche sind mit teils frischem, im Wesentlichen aber mit
festgetrockneten Kot verschmutzt. Getrocknete Kot- und Urinspuren ziehen sich
vom Bett bis zur Toilette. Die ganze Wohnung stinkt erbärmlich.
Der alten Dame ist die ganze Situation sehr peinlich, aber sie ist körperlich
nicht in der Lage aufzustehen und etwas zu ändern.
Die Angehörigen verständigen den Hausarzt und erklären ihm die Situation. Dieser
kommt daraufhin umgehend in die Wohnung und veranlaßt eine Einweisung auf die
geriatrische Abteilung eines Krankenhauses.
Die Klientin war stark dehydriert und blieb anschließend 25 Tage auf der
geriatrischen Station des Krankenhauses.
Bei der Durchsicht der Pflegeunterlagen stellen die Angehörigen fest, daß am
gleichen Tag und an den Tagen zuvor frühmorgens einen Besuch des Pflegedienstes
erfolgt war.
Trotz des Zustandes der Klientin wurde von der besuchenden Pflegekraft keine
Intervention veranlaßt.
Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 24.07.08) <<< (html)
GEK und KV vereinbaren Tests zur Delegation hausärztlicher
Leistungen
Helferinnen in Sachsen-Anhalt werden zur Agnes gemacht
Quelle: >>> Ärztliche Praxis v. 25.07.08 <<< (html)
"Rauchen macht dumm"
Ein Beitrag v. Julia Hofmann
Quelle: Newsletter.doccheck.com >>> Zum Kurzbeitrag <<< (html)
Raucher-Klub-Idee löst sich in Luft auf
Die Präsidentin der Hessischen Landesärztekammer begrüßt die Klarstellung des Hessischen Sozialministeriums, wonach sog. Raucher-Clubs eine eindeutige Absage erteilt worden ist (Quelle: Hess. LÄK >>> Mitteilung v. 23.07.08 <<< html)
Nun – wir dürfen alle auf den kommenden Mittwoch gespannt sein. Am 30.07.08 wird das BVerfG seine Entscheidung in Sachen Rauchverbot verkünden und es bleibt abzuwarten, ob das BVerfG Ausnahmen zulässt. Wenn dem so sein sollte, erfährt der gesundheitspädagogische Erziehungsauftrag nicht nur des Staates eine Begrenzung, sondern die Ärztekammern wären auch insoweit von der Wahrnehmung eines allgemeinen gesundheitspolitischen Mandats entlastet, ohne dass diese allerdings auch in der Folge daran gehindert wären, vor den spezifischen Gefahren des Rauchens zu warnen. Entscheidend dürfte allein sein, dass das BVerfG aller Voraussicht nach deutliche Worte zum Umfang des Grundrechtsschutzes finden wird.
Lutz Barth (25.07.08)
LG Kiel: Zur Einrede des Krankenhausträger aus § 275 BGB gegenüber Einsichtsrecht des Patienten
Leitsätze des Gerichts
1. Beruft sich
der Krankenhausträger gegenüber dem Einsichtsrecht des Patienten in die
Originalbehandlungsunterlagen auf die Einrede des § 275 Abs.2 BGB und darauf,
daß der Aufwand für das Auffinden der Unterlagen unzumutbar sei, so muß der
Patient, der einen Anspruch wegen Falschbehandlung verfolgt, sein Interesse an
der Einsichtnahme nicht von vornherein besonders begründen.
2. Auch eine längere Suchaktion nach Behandlungsunterlagen ist zumutbar, wenn
die mit dem Auffinden der Behandlungsunterlagen verbundenen Schwierigkeiten von
dem Krankenhausträger zu vertreten sind.
3. Zu vertreten hat der Krankenhausträger die Schwierigkeiten des Auffindens,
die daraus entstehen, daß er in großem Umfang Behandlungsunterlagen nach
erfolgter Digitalisierung und Mikroverfilmung zum Zwecke der Vernichtung
ungeordnet lagert, wenn nicht zuvor der Patient auf die Möglichkeit der
vorherigen Einsichtnahme in die Originalunterlagen hingewiesen und ihm hierzu
Gelegenheit gegeben wurde.
LG Kiel, Urt. v. 4.4.2008 (Az. 8 O 50/07)
Quelle:
Landesrechtsprechung Schleswig – Holstein (lrsh.juris.de) >>>
Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
Hinweis: § 275 BGB
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner
oder für jedermann unmöglich ist.
(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand
erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der
Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem
Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner
zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das
Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung
persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung
entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht
zugemutet werden kann.
(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280,
283 bis 285, 311a und
326.
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Ihr Lutz Barth (24.07.08)
Neue Umfrage hier beim IQB
Einem Bericht der Ärzte Zeitung.de zufolge können christliche Werte den Ausschlag bei einer Klinikwahl geben.
„Die konfessionell geprägte Ausrichtung der Kliniken soll den Häusern Marktvorteile durch die klare Positionierung verschaffen. Denn für Patienten sind in Zeiten schwerer Krankheit bei einem qualitativ gleichwertigen Angebot die Häuser attraktiver, die sich bewusst auf christliche Grundwerte berufen. Ein Kreuz an der Wand bedeute für die Patienten Kompetenz und Menschlichkeit, so Krog“ (Quelle: Ärzte Zeitung.de v. 24.07.08).
Wir möchten den interessanten Aspekt zum Ansatz nehmen, hierzu mit Blick auf die Pflegeeinrichtungen eine Umfrage durchzuführen.
Was meinen Sie. Ist ein Kruzifix an der Wand in einer Pflegeeinrichtung ein Zeichen für Kompetenz und Mitmenschlichkeit?
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung.
Ihr Lutz Barth
>>> Hier geht es zum Online-Voting <<< (html)
Altersblindheit: Neue Forschungsergebnisse zur Krankheitsentstehung
Quelle: idw-online >>> http://idw-online.de/pages/de/news271882 <<< (html)
Die Umfrage
Alzheimer- Abgabe: ja oder nein!
Sind Sie für eine Alzheimer-Abgabe, um damit ggf. Versorgungsengpässe bei der Betreuung hochaltriger Demenzpatienten vermeiden zu können?
ist zwischenzeitlich beendet.
Das Endergebnis lautet wie folgt (Stimmen gesamt: 73)

Wir danken allen Teilnehmenden für Ihr Votum.
Lutz Barth (24.07.08)
Die „Milchzahn-Seite“
Die Initiative Kiefergesundheit e. V. (IKG) ist ein von Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden gegründeter, gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Öffentlichkeit über gesunde und gerade Zähne und Kiefer zu informieren.
Die Initiative Kiefergesundheit hat zu diesem Zweck im Netz eine "Milchzahnseite" unter dem Link >>> http://www.milchzahnseite.de <<< eingerichtet.
Ein gelungener Webauftritt!
BAG: Mitbestimmung bei „Ethik-Richtlinien“
„Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien („codes of conduct“) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will. Kein Mitbestimmungsrecht besteht bei Vorgaben, mit denen lediglich die geschuldete Arbeitsleistung konkretisiert werden soll“ »»» weiter
BAG, Beschl. v. 22. 07.08 (Az. 1 ABR 40/07)
Kurzer Hinweis:
Sobald die Entscheidung im Volltext vorliegt, soll diese einer Rezension
unterzogen werden.
Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de >>> Pressemitteilung Nr. 58/08 v. 22.07.08 <<< (html)
Suizid: Hilfe und Beihilfe im Internet
Quelle: medizin-online.de >>> InFo Neurologie & Psychiatrie, 18.07.2008 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Eine erst kürzlich veröffentlichte Studie hat die Informationsmöglichkeiten über den Suizid über das Internet mit einigen Suchmaschinen (u.a. Google) untersucht. Zu dieser Studie findet sich ein Kurzkommentar v. K. Lieb, in dem er seiner Hoffnung Ausdruck verleiht, dass durch solche Studien insgesamt ein Beitrag dazu geleistet wird, dass die Debatte „über potenziell lebensbedrohliche Informationen im Internet und den Umgang damit stimuliert wird“.
Zugleich hat er darauf hingewiesen, dass es in Australien seit 2006 verboten ist, das Internet zur Verbreitung von Pro-Suizid-Ideen zu benutzen oder im Internet über Suizidmethoden zu informieren. Auch wenn nach ihm ein Verbot wenig effektiv zu sein scheint, sei dies doch allemal ein Anfang, so Lieb.
Ob dies ein Anfang ist, wird diesseits eher skeptisch beurteilt, zumal die Diskussion um die Sterbehilfe im Allgemeinen auch die Debatte über die einzelnen Suizidmethoden mit einschließt, mal ganz davon abgesehen, dass es dann wohl nur noch ein kleiner Schritt ist, ganz generell ein Verbot für das Eintreten etwa der ärztlichen Assistenz eines freiverantwortlichen Suizids einzuführen. Dass ein solches Verbot manchen Sterbehilfegegnern durchaus gelegen kommen dürfte, liegt auf der Hand.
Lutz Barth, 23.07.08
Preiswürdige Idee: Ambulanz der Charité verbindet Schul- und Alternativmedizin
von Angela Mißlbeck
Quelle: Ärzte Zeitung.de >>> Zum Beitrag <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der von der Charité Ambulanz beschrittene Weg in einen Methodenpluralismus der Medizin ist nachhaltig zu begrüßen.
Die Charité Ambulanz für Prävention und Integrative Medizin (Champ) wird von Dr. Michael Teut geleitet, der seit Jahren die Schulmedizin und die Komplementärmedizin in seiner ärztlichen Tätigkeit verbindet. Einen weiteren Schwerpunkt hat M. Teut bei seiner Arbeit in der Geriatrie gesetzt und wir haben diesbezüglich schon im Jahre 2006 (openPR - IQB-PM v. 09.10.06) darauf verwiesen, dass er der Homöopathie in der Geriatrie durchaus einen angemessenen Stellenwert beimisst.
Seinerzeit hat M. Teut über seine Erfahrungen mit der Homöopathie in der Geriatrie in der Ärzte Zeitung.de v. 09.10.06 - Homöopathie in der Geriatrie - Erfahrungen eines Kollegen – berichtet.
Experten des Pflegeforums verständigen sich auf Kriterien![]()
Sozialministerin Ross-Luttmann: „Wir bringen mehr Transparenz in die Pflege“
In Niedersachsen sollen die Bürger noch vor Einführung bundeseinheitlicher Kriterien von einem freiwilligen Transparenzverfahren für Pflegeheime profitieren. "Wir wollen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen mehr Orientierung bei der Auswahl und Beurteilung von stationären Pflegeeinrichtungen und ihrer Qualität geben", sagte Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann. »»» weiter
Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit >>> Pressemitteilung v. 14.07.08 <<< (html)
BAG: Verringerung der Arbeitszeit und Verteilungswunsch
Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer kann sein Angebot auf Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit gem. § 8 Abs. 2 TzBfG davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber auch seinem Verteilungswunsch zustimmt. Insofern unterbreitet der Arbeitnehmer damit ein einheitliches Vertragsangebot. In einer aktuellen Entscheidung hat der BAG entschieden, dass dabei ein Arbeitnehmer auf Grund des Ergebnisses der Erörterung nach § 8 Abs. 3 TzBfG seinen Verteilungswunsch erstmals äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern darf. Danach ist der Arbeitnehmer hieran gebunden, so dass eine Änderung des Verteilungswunsches im Prozess nicht mehr in Frage kommt.
Quelle: BAG >>> Pressemitteilung Nr. 52/08 v. 24.06.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der Arbeitnehmer ist vor der Unterbreitung seines Angebotes gut beraten, ggf. weitestgehend alle Eventualitäten in Erwägung zu ziehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, wenn Wünsche auf die Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung zu einem einheitlichen Antrag auf Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrages miteinander verbunden werden (vgl. dazu bereits die Entscheidung des BAG v. 18.02.03 – Az. 9 AZR 356/02). Der Arbeitnehmer ist hieran gebunden, wobei im Übrigen der Arbeitgeber nur einheitlich das Änderungsgebot annehmen oder ablehnen kann, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer die Verringerung der Arbeitszeit von der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit abhängig machen will.
Da aber nach § 8 II 2 TzBfG der Arbeitnehmer nur die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben soll und damit die Angabe als solche nicht zwingend ist, muss sich der Arbeitnehmer im Übrigen überlegen, ob er überhaupt hierzu sich äußern soll. Dies könnte insofern problematisch sein, weil insbesondere nach der Rechtsprechung des BAG durchaus Anlass zu der Frage besteht, wie denn ein Gericht in der Folge die Wünsche des Arbeitnehmers insgesamt auszulegen gedenkt. Insbesondere in einer weiteren Entscheidung des BAG vom 18.02.03 zum Aktenzeichen 9 AZR 164/02 hat der Neunte Senat in dem dort entschiedenen Fall betont, dass das Landesarbeitsgericht als Berufungsgericht verkannt hat, „dass dann, wenn ein Arbeitnehmer sowohl einen Verringerungs- als auch einen Verteilungswunsch nach § 8 TzBfG geltend macht, erfahrungsgemäß beides voneinander abhängt. Üblicherweise ist der Teilzeitwunsch eines Arbeitnehmers nämlich das Ergebnis von Planungen, für die auch die Verteilung der Arbeitszeit von Bedeutung sind. Für eine gegenteilige Auslegung bedarf es besonderer Anhaltspunkte“, so das BAG in der seinerzeitigen Entscheidung und daran fehlte es offensichtlich. Ob diese Auslegung zwingend war, soll hier nicht bewertet werden – aber der Hinweis verdeutlicht insgesamt, dass der Arbeitnehmer hier eine gewisse Sorgfalt walten lassen sollte, damit eben seine Erklärungen bezüglich der Arbeitszeitverringerung und der Verteilung – wenn er diese denn getrennt behandelt wissen möchte – nicht entgegen seinem „ursprünglichen“ Willen ausgelegt werden.
Dem Arbeitnehmer im vorliegenden Fall bleibt letztlich nur die Möglichkeit, erneut die Verringerung der Arbeitszeit und den Verteilungswunsch geltend zu machen, freilich mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten, da nach § 8 II 1 TzBfG der Arbeitnehmer diesen Anspruch drei Monate vor deren Beginn geltend machen muss, mal ganz davon abgesehen, dass ihm Kosten erwachsen sind und ihm im Übrigen bei einer nochmaligen Geltungmachung durchaus weitere „Risiken“ drohen (z.B. wenn der Verringerung der Arbeitszeit keine, wohl aber der Verteilung betriebliche Gründen entgegenstehen).
Wie könnte also ein Praxistipp lauten? Vielleicht dergestalt, dass die Arbeitsvertragsparteien versuchen, eine für beide Parteien gangbare Lösung einvernehmlich zu vereinbaren. Dass dies auch vorrangig vom Gesetzgeber gewollt ist, ergibt sich aus § 8 III TzBfG.
Sobald die Entscheidung im Volltext vorliegt, wird hierauf nochmals zurückzukommen sein.
Quelle: BAG >>> Pressemitteilung Nr. 52/08 v. 24.06.08 <<< (html)
Es muss nicht immer der Arzt spritzen
Quelle: Caritas >>> Pressemitteilung v. 24.06.08 <<< (html)

Aktuell: "Zu viele Köche ....?"
Der Bericht wurde dem Frankfurter Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen von einer/m Hausärztin/Hausarzt geschildert.
Was ist passiert?
„Der knapp 80-jährige dialyse-& insulinpflichtige Diabetiker entwickelte ein diabetisches Ulcus am li Fußrand, das sich unter konservativer Therapie mit tgl. VW und desinfizierenden Bädern nicht besserte. Wurde aus diesem Grund von mir der Gefäßchirurgie zugewiesen und von dort nach Anfertigung eines Rö wieder nach Hause geschickt (Befund: Grenzlamellenarosion kann nicht ausgeschlossen werden). In weiterer Folge wurde von der Hauskrankenpflegerin die Wundbehandlung eigenmächtig auf einen Okklusionsverband mit NuGel, Algesal und Actisorb geändert. Der darauffolgende Verbandswechsel wurde nach Rücksprache mit dem Dialysekollegen 3 Tage später im Krankenhaus durchgeführt mit der Bitte meinerseits einen Abstrich mit Antibiogramm durchzuführen. Beim nächsten VW wiederum 3 Tage später ist die Wundsituation deutl. verschlechtert, der Patient hat eine beginnende feuchte Gangrän mit Knochenbeteiligung und wird von mir sofort zur stationären Aufnahme an die Gefäßchirurgie überwiesen. Dort werden mehrere Stenosen im Unterschenkel und Fußbereich dilatiert. Die notwendige Amputation (Zeh/Vorfuß) wird wegen eines nicht einstellbaren Diabetes erst nach 2 Wochen durchgeführt“ »»» weiter
Quelle: Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen >>> Fehler des Monats 07.2008 Report Nr. 448 <<< (html)

Aktuell: Verzögerte Hilfe bei Notfall in einer Pflegeeinrichtung
Zu einem Bewohner, der über Brustschmerzen und Atemnot klagt, kommt erst nach vielen Stunden ein Arzt.
Was ist passiert?
Ein Bewohner
klagt über Brustschmerz und Atemnot. Die zuständige Pflegekraft versucht
daraufhin 2 Stunden lang die gesetzliche Betreuerin zu erreichen, um mit dieser
zu entschieden, ob der Hausarzt gerufen werden soll.
Als der Hausarzt schließlich ca. 6 Stunden nach Auftreten der Beschwerden
eintrifft, ruft er umgehend den Rettungsdienst.
Der Bewohner wird vom Rettungsdienst in Begleitung des Notarztes ins Krankenhaus
gebracht.
Was hat die kritische Situation ausgelöst?
Die Pflegekraft hat die Situation vollständig unterschätzt. Die Symptomatik wies auf eine akute schwere Herzerkrankung hin, die sofortige Alarmierung des Rettungsdienstes wäre zwingend erforderlich gewesen.
Quelle: >>>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 13.07.08) <<< (html)
In eigener Sache!
![]()
Sehr geehrte Damen und Herren.
Wie angekündigt, haben wir nunmehr unsere Einführungsphase für unser neues Online - Produkt der >>> Zeitschrift zum Altenpflegerecht <<< beendet. Wir möchten an dieser Stelle zunächst den UserInnen für ihre zahlreichen Hinweise, Empfehlungen und Anregungen danken. Wir haben Ihre Anregungen aufgenommen und wir präsentieren uns nunmehr in einem neuen „Gewande“.
Neue Interessenten haben nach wie vor die Möglichkeit, für längstens 3 Wochen einen kostenlosen Testzugang per >>> einfacher Email <<< anzufordern anzufordern.
Auf der Seite des IQB finden sich einige Vorab-Veröffentlichungen aus dem nunmehr geschützten Bereich. Selbstverständlich bleiben diese Veröffentlichungen auch nach der Freischaltung der Online – Version der Zeitschrift zum Altenpflegerecht in einem geschützten Modus frei zugänglich.
Die Zugangskennung april1111 wird am 20.07.08, 9.00 Uhr gelöscht.
Die Umstellung hat auf die vergebenen Benutzerkennungen der Abonnenten keinen Einfluss, so dass Sie sich weiterhin einloggen können. Wie gewohnt können Sie hierbei direkt die Seite unter http://www.altenpflegerecht-zeitschrift.de mit dem Login aufrufen.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und ich wünsche Ihnen weiterhin ein angenehmes Wochenende.
Ihr Lutz Barth (19.07.08)
Dossier des Deutschen Ärzteblatts zur Palliativmedizin
Seit dem letzten Jahr hat das Deutsche Ärzteblatt neben dem >>> Dossier zur Sterbehilfe <<< (Quelle: Ärzteblatt.de) auch ein solches zur Palliativmedizin auf seinen Internetseiten zur Verfügung gestellt. In diesem Dossier werden kontinuierlich Aufsätze, Berichte, Diskussionsbeiträge &. Kommentare erfasst, die im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht worden sind.
Das Dossier vermittelt Ihnen so einen Einstieg in die Fachdisziplin der Palliativmedizin und der damit verbundenen Diskussionen und eignet sich hervorragend zur weiteren Literaturrecherche.
Mehr dazu erfahren Sie unter dem folgenden Link:
Quelle: Ärzteblatt.de >>> Dossier Palliativmedizin <<< (html)
EuGH: Schutz des Arbeitnehmers bei Diskriminierung seines behinderten Kindes
Der EuGH hatte die Frage zu prüfen, ob die Richtlinie 2000/78 und insbesondere die Art. 1 und 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a dahingehend auszulegen sind, dass sie eine unmittelbare Diskriminierung wegen einer Behinderung nur gegenüber einem Arbeitnehmer, der selbst behindert ist, verbieten oder ob der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Verbot der unmittelbaren Diskriminierung auch für einen Arbeitnehmer gelten, der nicht selbst behindert ist, der aber wegen einer Behinderung seines Kindes benachteiligt wird, für das er selbst im Wesentlichen die Pflegeleistungen erbringt, die dessen Zustand erfordert.
Der EuGH hat in seiner Entscheidung wie folgt erkannt:
1. Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und insbesondere ihre Art. 1 und 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a sind dahin auszulegen, dass das dort vorgesehene Verbot der unmittelbaren Diskriminierung nicht auf Personen beschränkt ist, die selbst behindert sind. Erfährt ein Arbeitnehmer, der nicht selbst behindert ist, durch einen Arbeitgeber eine weniger günstige Behandlung, als ein anderer Arbeitnehmer in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, und ist nachgewiesen, dass die Benachteiligung des Arbeitnehmers wegen der Behinderung seines Kindes erfolgt ist, für das er im Wesentlichen die Pflegeleistungen erbringt, deren es bedarf, so verstößt eine solche Behandlung gegen das Verbot der unmittelbaren Diskriminierung in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78.
2. Die Richtlinie 2000/78 und insbesondere ihre Art. 1 und 2 Abs. 1 und 3 sind dahin auszulegen, dass das dort vorgesehene Verbot der Belästigung nicht auf Personen beschränkt ist, die selbst behindert sind. Wird nachgewiesen, dass ein unerwünschtes Verhalten, das eine Belästigung darstellt und dem ein Arbeitnehmer ausgesetzt ist, der nicht selbst behindert ist, im Zusammenhang mit der Behinderung seines Kindes steht, für das er im Wesentlichen die Pflegeleistungen erbringt, deren es bedarf, so verstößt ein solches Verhalten gegen das Verbot der Belästigung in Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 2000/78.
Quelle: curia.europa.eu >>> Quellennachweis über die Entscheidung C – 303/06 Coleman <<<
VG Düsseldorf: Grundstücksübertragung durch Schenkung und die Finanzierung der Pflege durch die Kinder, die sich im Zuge der Schenkung zur Pflege der Mutter verpflichtet haben.
VG Düsseldorf, Urt. v. 28.03.2008 (Az.21 K 2301/07)
Quelle: Justiz.NRW.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
Kusch: Sterbehilfe und christliches Weltbild kein Widerspruch
Auch wenn Roger Kusch betont, dass er sich dem Christentum verbunden fühle, erscheint doch mir sein Hinweis insoweit diskussionswürdig, als dass die Interpretationsherrschaft über das, was letztlich das christliche Menschenbild auszeichnen soll, bei den Normexergeten der Kirchen liegt. Der vermeintliche Widerspruch exitiert in der Tat nicht ... >>> weiter (pdf.)
Eine kurze Anmerkung v. L. Barth >>> mehr dazu <<< (pdf.)
Stammzellforscher fordern sachlichere Berichterstattung
v. Philipp Grätzel von Grätz
Quelle: Ärzte Zeitung.de >>> Zum Beitrag <<< (html)
Organspende: Widerspruchslösung ist in Deutschland undenkbar“
Quelle: Ärzte Zeitung.de >>> Kurzbericht v. 14.07.08 <<< (html)
BSG: Keine Härtefallanerkennung ohne finanziellen Mehraufwand, auch wenn Pflegeaufwand für Schwerstpflegebedürftigen außergewöhnlich hoch
Das Bundessozialgericht hat im Anschluss an sein Urteil vom 30.10.2001 (BSGE 89, 50 = SozR 3-3300 § 12 Nr 1) bestätigt, dass die Anerkennung eines Härtefalls durch die Pflegekasse bei stationärer Pflege voraussetzt, dass ein Versicherter wegen seines außergewöhnlich hohen Pflegebedarfs einen gegenüber dem üblichen Pflegesatz der Pflegeklasse III erhöhten Pflegesatz zu zahlen hat. Dies folgt bereits aus § 43 Abs 3 Satz 1 SGB XI, der die Zahlung des erhöhten Gesamtbetrages von bis zu 1.688 Euro monatlich davon abhängig macht, dass dies zur Vermeidung von Härten notwendig ist - damit können nur finanzielle Mehraufwendungen gemeint sein. Die Härtefall-Richtlinien vom 28.10.2005 haben diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene und vom Senat in der oa Entscheidung konkretisierte Rechtsfolge nur noch nachvollzogen.
BSG, Urt. v. 10.4.2008 (Az. B 3 P 4/07 R)
Quelle: juris.bundessozialgericht.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
LG Bielefeld: Träger eines Pflegeheims ist nicht zur Beratung über die dem Bewohner zustehenden Sozialleistungen verpflichtet.
Quelle: Justiz.nrw.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
Immen noch aktuell und lesenswert!
Mehrdeutigkeiten im Begriff der Menschenwürde
v. Dieter Birnbacher (1995)
Quelle: Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (FOWID) >>> Textarchiv (TA) – 1995-8 (pdf.)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Instruktiver Beitrag, der zum weiteren Nachdenken anregen könnte. Birnbacher weist völlig zu Recht u.a. darauf hin, dass der Begriff der Menschenwürde von einer gewissen Inflationierung bedroht ist. Nach ihm bestehe der Verdacht, dass die Emphase und das Pathos dieses Begriffs gleichsam dazu verführe, mangelnde Argumente zu bedecken.
In der Tat besteht auch im Jahr 2008 die Gefahr, dass die Würde des Menschen zur „kleinen Münze geschlagen wird“, in dem diese nahezu auf jeden Sachverhalt transportiert wird und die Autoren sich kaum noch der Mühe unterziehen, den Begriff von der Würde des Menschen zu hinterfragen. Die Würde des Menschen entwickelt sich zu einer Superanspruchsgrundlage und nicht selten wird hierbei das Dilemma offenbar, dass diejenigen, die das Argument von der Würde positiv für eine Entscheidung – auch eine solche der Gerichte – einführen, schlicht nur noch den Hinweis erteilen, dass die Würde des Menschen zu wahren sei.
Mögliche Argumentationsnotstände werden mit dem „knock-down“-Argument von der Würde des Menschen (so Birnbacher) begegnet.
An dieser Tendenz hat sich auch gegenwärtig nichts geändert, so dass der Beitrag v. Birnbacher zum Lesestudium empfohlen werden darf.
Ärztekammer Berlin warnt vor fehlerhaften Ergebnissen in Patienteninformations-Portalen
Kammerpräsident Jonitz fordert deutliche Hinweise auf mögliche Fehlerquellen
Quelle: Ärztekammer Berlin >>> Pressemitteilung v. 10.07.08 <<< (html)
Zum Fall „Roger Kusch“
„Wir dürfen nicht einem politischen Amokläufer aufsitzen, der scheinbar aus tiefstem Narzissmus die Angst der Menschen vor Pflege missbraucht, nur um öffentliche Aufmerksamkeit auf seine eigene Person zu lenken“, so der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung Eugen Brysch in einer Pressemeldung v. 30.06.08.
Quelle: DHS >>> Pressemitteilung v. 30.06.08 <<< (html)
Kurzer Hinweis:
Ob R.
Kusch ein „politischer Amokläufer“ ist, soll hier nicht bewertet werden. Dass er
allerdings sich mit dem Thema speziell unter strafrechtlichen Gesichtspunkten
auseinandergesetzt hat, soll hier nicht verschwiegen werden. Insofern sollte
eine fachliche Diskussion mit den Positionen von Kusch stattfinden. Persönliche
Werturteile helfen hier nicht wirklich weiter.
Siehe dazu den Literaturhinweis weiter unten.
In Würde sterben - nur im Ausland?, v. R. Kusch, (in NStZ 08/2007, S. 436)
L. Barth (14.07.08)
Versorgung von Verbrennungswunden - Wundmanagement -
v. Friedhelm Funke
Quelle: CareLounge >>> Beitrag v. 27.02.08 <<< (html). Der Beitrag seht auch als Download im Pdf. – Format zur Verfügung.

Gefahr der Hypoglykämie wird nicht beachtet
Im Krankenhaus wird das Dosierungsschema für Insulin des Hausarztes übernommen und obwohl die Patientin wenig isst, werden keine weiteren Kontrollen durchgeführt.
Was ist passiert?
Eine
insulinpflichtige Diabetikerin wird im Krankenhaus, nachdem vor dem Essen der
BZ-Wert bestimmt wurde, nach dem vom Hausarzt verordneten Dosierungsschema
gespritzt.
Auf den Hinweis der Angehörigen, dass im Krankenhaus vielleicht nicht so viel
Insulin gespritzt werden sollte, da die Patientin möglicherweise nicht so viel
isst, gehen die Pflegekräfte nicht ein.
Die Patientin schläft nach dem Essen ein. Erst nach einer ganzen Weile wird der
somnolente Zustand aufgrund einer akuten Hypoglykämie festgestellt.
Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 13.07.08) <<< (html)
In Würde sterben - nur im Ausland?
v. R. Kusch, (in NStZ 08/2007, S. 436)
Hinweis: Der Beitrag ist v. R. Kusch auf der Seite v. Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V. als Pdf. – Dokument abrufbar (Quelle und Link hierzu: >>> http://www.kuschsterbehilfe.de/rg/files/PDF/Sonstiges/Aufsatz%20NStZ%208%2D2007.pdf <<<)
Literaturtipp:
Heinz R.
Sträßner,
Fixierung und Sedierung in der stationären und ambulanten Altenpflege (1. Teil),
in PflR 06/2007, S. 253 ff.
Literaturtipp:
Robert Roßbruch,
Plädoyer für eine Rückkehr von den metaphysischen zu den säkularen Fragen einer
gesetzlich verankerten Patientenverfügung,
in PflR 06/2008, S. 251 ff.
„Lachen, wenn ich mich über die moralisierenden Kleingeister lustig machte“
Roger Kusch
veröffentlicht den Abschiedsbrief der Frau, der er beim Selbstmord geholfen hat
– Wo scheinbar letzte Gewissheit herrscht, schwindet Eindeutigkeit
von Alexander Kissler![]()
Quelle: Die Tagespost – Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur >>> DT v. 10.07.08 <<< (html)
Hinweis: Der Abschiedsbrief ist auf der Homepage v. R. Kusch als Pdf. – Dokument eingestellt.
Der Diskurs in der Sterbehilfe – Debatte: Populistisch und zuweilen völlig „daneben“!
Eines in eigener Sache vorweg: Ich habe in den letzten Tagen vermehrt auf die Sterbehilfe-Debatte hingewiesen, weil es mir manchmal persönlich schwer fällt, bei etlichen Beiträgen sich in „Gelassenheit zu üben“. Zuweilen schwanke ich zwischen Resignation, „Kopfschütteln über soviel Dünnbrettbohrer-Tum“ und dem konsequenten Eintreten für das Selbstbestimmungsrecht. Moral und Ethik werden ... »»» weiter (pdf.)
Quelle: IQB – Lutz Barth >>> Zum Kurzbeitrag v. 13.07.08 <<< (pdf.)
Hinweis:
Am Ende des Kurzbeitrages findet sich im Übrigen eine Leserzuschrift v. H.-B.
Ottmer.
Neues vom „ethischen und moralischen Kreuzzug“ der Ärzteschaft
Sterbehilfe und „Entsorgungs - Mentalität?
Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe warnt in der aktuellen Debatte vor einer „wachsenden Entsorgungs-Mentalität“ und kritisiert vor allem den geschäftsmäßigen Umgang mit den Sterbenden. Er befürchtet die Entwicklung eines „entmenschlichten Sterbe.Marktes“.
>>> ein Kurzbeitrag v. Lutz Barth, 12.07.08 <<< (pdf.)
BÄK – Präsident Hoppe gegen weitere Liberalisierung des Stammzellgesetzes
Obwohl der Bundestag im April eine Lockerung des Stammzellgesetzes beschlossen hat, haben jüngst Stammzellforscher auf einer Internationalen Tagung in Dresden die rechtlichen Bedingungen für die Forschung kritisiert.
Dies hat den Präsidenten der Bundesärztekammer dazu veranlasst, in einem Interview mit der „Katholischen Nachrichten Agentur“ v. 09.07.08 auf Folgendes hinzuweisen: „Ich bin gegen eine weitere Liberalisierung. Die Verschiebung des Stichtags ist uns schwer genug gefallen“ (zit. nach BÄK-Mitteilung v. 10.07.08).
Nun – wir haben es vernommen, dass der Präsident der BÄK gegen eine weitere Liberalisierung ist. Aber welchen Stellenwert müssen wir diesem Statement des Präsidenten beimessen, zumal wenn es auf der Homepage der BÄK veröffentlicht worden ist. Dass der Präsident ein willkommener Interviewpartner ist, dürfte unbestritten sein, zumal wenn es um ethische Grundsatzfragen innerhalb unserer Gesellschaft geht. Ihn ihm sehen erkennbar insbesondere die verfassten Amtskirchen einen verlässlichen Partner, wenn es darum geht, in einem säkularen Verfassungsstaat bedeutsame Wertedebatten in einem wertkonservativen Gewande zu kleiden und fundamentalethisch einer Lösung zuzuführen, die insbesondere der Katholische Kirche genehm sein dürfte. Dies ist freilich insoweit legitim, als dass der Präsident selbstverständlich seine Meinung äußern und an der Debatte teilnehmen kann. Kritisch zu hinterfragen ist allerdings der Umstand, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, dass die ethischen Proklamationen des Präsidenten zugleich als ein Votum der verfassten Ärzteschaft verstanden werden können. Eine solche Wertung stößt indes auf Skepsis: Nicht nur, dass in seinem neuerlichen Votum der Präsident ausdrücklich darauf hinweist, dass „er“ gegen eine weitere Liberalisierung des Stammzellgesetzes ist, bleibt zu fragen, wer mit „uns“ gemeint ist? „Die Verschiebung des Stichtages ist uns schwer gefallen“, so der Präsident im Interview und vielleicht ist es dem Präsidenten möglich, in einem weiteren Statement hierzu ergänzende Auskünfte zu erteilen. Dies erscheint insofern geboten, weil jedenfalls die Debatte im Bundestag und insbesondere auch die Sachverständigengutachten ein anderes Bild skizzieren. Ein solches gilt auch mit Blick auf das Gutachten des renommierten Medizinrechtlers Jochen Taupitz, der immerhin stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer ist und sich deutlich zu den verfassungsrechtlichen Implikationen des Stammzellgesetzes geäußert hat. Zuzugeben ist, dass er sich in seiner gutachterlichen Stellungnahme für die Anhörung des zuständigen Ausschusses für Bildung, Technik und Folgenabschätzung des Deutschen Bundestages in seiner Eigenschaft als geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim geäußert hat (Quelle: Bundestag >>> zur Stellungnahme v. J. Taupitz (pdf.) <<<. Aber letztlich darf davon ausgegangen werden, dass Prof. Dr. jur. Taupitz hierzu keine „zweierlei Meinungen“ vertreten dürfte und diese Position auch bei der BÄK vertritt.
Kann es sein, dass die Verschiebung des Stichtages nicht „uns“, sondern vielleicht Herrn Hoppe (und freilich anderer Fundamentalethiker) schwer gefallen ist, im Übrigen aber die Verschiebung als verfassungsrechtlich konform und der Forschung als sachdienlich gewertet worden ist?
Wenn dem so ist, bleibt weiter kritisch nachzufragen, ob dass Portal der BÄK dazu sich eignet, private Statements zu veröffentlichen oder ob diese nicht eher auf einer privaten Homepage publiziert werden sollten, um hinreichend klar die Position der BÄK als Institution von einer privaten Meinungsäußerung abgrenzen zu können?
Ich möchte an dieser Stelle wieder mit der Frage enden: Was nun, Herr Hoppe?
Lutz Barth (11.07.08)
VG Göttingen: Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer ist verfassungsgemäß
Mit Urteil v. 02.07.2008 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen entschieden, dass die Regelung zur Pflichtmitgliedschaft von Ärzten in der Ärztekammer Niedersachsen weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt (Az. 1 A 223/06).
Quelle: VG Göttingen >>> Pressemitteilung v. 10.07.08 <<< (html)

Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege
Heft 6/2008
der Zeitschrift PflegeRecht >>>
Aus dem
Inhaltsverzeichnis
<<< (pdf.)
(Mit
freundlicher Genehmigung des Verlags Luchterhand (Wolters und Kluwer)
Gemeinsame Pressemitteilung
Ärzteschaft hofft auf Konsens im Parlament bei der Neuregelung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
„Die Ärzteschaft begrüßt die Ankündigung von CDU und CSU, ihren Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes nach der Sommerpause als Gruppenantrag in den Bundestag einzubringen, dem sich dann auch Abgeordnete aus allen anderen Fraktionen anschließen können. Nach dem Scheitern der Gespräche mit der SPD über einen gemeinsamen Entwurf besteht nun die Möglichkeit, einen fraktionsübergreifenden Konsens über die notwendigen Regelungen zur Minimierung von medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen herzustellen, betonen Bundesärztekammer und Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)“ »»»
Quelle: Homepage der BÄK >>> Gemeinsame Pressemitteilung v. 10.07.08 <<< (html)
Gott im Gehirn und die „Sterbehilfe-Entscheidung“
„Eins mit Gott und dem Universum fühlen sich Menschen während der Meditation. Die Neurotheologie versucht zu erklären, warum.
Existiert Gott? Ist es notwendig, dass er existiert? Oder reicht nicht der Glaube allein? Je genauer Naturwissenschaftler die Funktionsweise des menschlichen Gehirns entschlüsseln, umso mehr müssen sich Theologen mit der Frage nach der Beziehung zwischen Gott und Gehirn auseinandersetzen. Dr. Tobias Kläden vom Seminar für Pastoraltheologie stellt sich dieser Herausforderung. Das neue Gebiet der so genannten Neurotheologie wird zumeist von Naturwissenschaftlern besetzt, Theologen haben bisher eher wenig Kenntnis genommen“ (Quelle: >>> Universität Münster, Wissen/Leben, Gott im Gehirn (02.07.08) <<< html)
Kurze Anmerkung:
Hier bahnt sich ein höchst spannender Diskurs an, an dem wir uns auch beteiligen wollen, zumal das Thema eine interessante Schnittstelle zum Selbstbestimmungsrecht aus juristischer Perspektive beinhaltet: Ist der „Wille“ wirklich so frei, wie wir allgemeinhin annehmen oder ist dieser Wille vielmehr ein vernetztes „Neuronenfeuer“ im Gehirn, dass uns gleichsam determiniert. Über den diesseitigen kurzen Beitrag >>> „Der drohende Kulturkampf um die Würde des Menschen - Visionen, Irrwege des menschlichen Geistes oder ernsthafte Bedrohung durch das Neuronenfeuer in unseren Hirnen? (pdf.) <<< aus 2006 hinaus erscheint es an der Zeit, gerade vor dem Hintergrund der Sterbehilfe-Debatte diesen spannenden Fragen nachzugehen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir alle vielleicht zu neuen Erkenntnissen gelangen und die Theologie – mehr als bisher – in der aktuellen Debatte gefordert ist, sich ihrer Offenbarungsquellen nochmals bewusst zu werden und kritisch zu reflektieren. Nicht die zuletzt die Sendung von HartaberFair in dieser Woche dürfte als ein Beleg dafür zu werten sein, dass die Theologen allein mit „Sonntagsreden“ keine Überzeugungsarbeit (mehr) in dem Wertediskurs zu leisten vermögen. Es muss uns nachdenklich stimmen, dass R. Kusch in dem Medienspektakel hat darauf hinweisen können, dass die Suizidkandidatin wohl offensichtlich meinte, Frau Käßmann im Fernsehen „wegzappen“ zu wollen und zu können. Ob dieser Hinweis von Kusch „anrüchig“ war, soll hier nicht bewertet werden – aber allein der Hinweis muss uns nachdenklich stimmen und wirft letztlich die Frage auf, ob der Religion noch eine integrierende (ethische) Kraft beizumessen ist, wenn es darum geht, selbstbestimmte Entscheidungen mit Blick auf das Lebensende zu treffen. Die Neurotheologie könnte hier neue Einsichten ermöglichen, wenn es insbesondere darum geht, zu klären, ob die „Existenz Gottes nur eine reine Projektion“ ist oder ob es eine „Wirklichkeit“ auch außerhalb des Gehirns gibt und welche Folgen sich hieraus für das verfassungsrechtlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht des Patienten ableiten lassen.
Lutz Barth (11.07.08)
Nachgehakt: Sterbehilfe bei HartaberFair - Nur Glaubensbekenntnisse und die weichgespülte Ethik des Sterbens
Ein >>> Kurzbeitrag v. Lutz Barth (10.07.08) <<< (pdf.)
Gesundheit: Wohl oder Wille? Woran orientiert sich die Medizin?
v. H.-L. Schreiber
Quelle: Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie e.V. (DEGRO) >>> Festvortrag aus 2007 <<< (pdf.)
Sterbehilfe!
Hart aber fair - ARD, Mittwoch., 9.7.2008, 21.45 Uhr
Die Gäste in der Sendung von Plasberg:
Roger Kusch
(Vorsitzender der "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.", ehem. Justizsenator von
Hamburg)
Margot Käßmann (Evangelische Landesbischöfin Hannover)
Edith Fux (Witwe des österreichischen Schauspielers und Grünen-Politikers
Herbert Fux, der im März 2007 den Freitod in Anwesenheit von zwei
Sterbebegleiterinnen von Dignitas wählte)
Uwe Christian Arnold (Arzt; 2. Vorsitzender des Sterbehilfevereins
"Dignitate“)
Beate Merk (CSU; Bayerische Justizministerin; stellv. Partei-Vorsitzende)
BÄK – Präsident Hoppe: Tötung auf Verlangen nur Scheinlösung
Vertrauen zerstörend sei ärztliche Mithilfe bei der Selbsttötung. „Auch Tötung auf Verlangen ist eine Scheinlösung und darf keinesfalls akzeptiert werden. Sie verweigert die wirklich gebotene Hilfe für todkranke Patienten. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass Ärzte ihnen beistehen und alles dafür tun, Leiden zu lindern und Angst zu nehmen. Aktive Sterbehilfe – in anderen Ländern auch Euthanasie genannt –, etwa durch Einschläfern wie in der Tiermedizin, darf es nicht geben“, so der Präsident der Bundesärztekammer in einer Mitteilung v. 08.07.08 (Quelle: BÄK >>> Mitteilung <<<).
Dem Votum des Präsidenten Hoppe kann nicht ohne weiteres zugestimmt werden. Der ärztlich assistierte Suizid kann in besonders gelagerten Fällen durchaus eine Option sein, um dem todkranken Patienten auf seinem letzten Weg zu begleiten. Hier verweigert der Arzt nicht die gebotene Hilfe, sondern der ärztlich begleitete Suizid des Patienten könnte sich als ein Akt der Humanität darstellen, der eben nicht ethisch resp. moralisch verwerflich ist.
Lutz Barth (08.07.08)
Siegt die Alltagsphilosophie über das Selbstbestimmungsrecht?
Es ist nahezu unerträglich, wie einige Alltagsphilosophen fantasievoll, aber deswegen nicht minder desolat auf der Klaviatur des Verfassungsrechts spielen. Der ethische Wertediskurs über die Sterbehilfe droht zu entgleiten und allenthalben ist festzustellen, dass sich ganz aktuell insbesondere Bundespolitiker besonders dienstbeflissen der Problematik über das Sterben im Allgemeinen und dem Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen im Besonderen annehmen.
>>> mehr dazu <<< (pdf.)
OVG Koblenz: Caritatives Pflegeheim - Keine Gebührenbefreiung für Heimbesichtigung
Was war passiert?
Nachdem das Gesundheitsamt eine Heimbesichtigung bei einem Pflegeheim, das sich in der Trägerschaft des Caritasverbandes befindet, durchgeführt hatte, setzte das Landesamt die hierfür nach dem Landesgebührengesetz vorgesehenen Gebühren fest.
Im Widerspruchsverfahren hat der Rechtsausschuss den Gebührenbescheid aufgehoben und im Wesentlichen damit begründet, dass das Altenwohnheim nicht als eigenständiger, auf dem Markt agierender Geschäftsbetrieb angesehen werden werde , sondern gemäß § 68 Nr. 1 Abgabenordnung ein Zweckbetrieb der gemeinnützigen Einrichtung sei und sich hieraus folgend letztlich eine persönliche Gebührenbefreiung ergebe.
Das Verwaltungsgericht erster Instanz hat den Widerspruchsbescheid aufgehoben. Eine hiergegen von dem Beigeladen (Caritasverband) eingelegte Berufung war ohne Erfolg.
Das OVG hat die Erhebung der Gebühren für die Heimbesichtigung auch in der karitativen Einrichtung für rechtsmäßig erachtet.
Das Urteil überzeugt – wie bereits die erstinstanzliche Entscheidung – sowohl im Ergebnis als auch von der Begründung her.
Lutz Barth (07.07.08)
Quelle:
Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<
Unsere Mediadaten für Juni 2008
Wir danken für Ihr reges Interesse!
Lutz Barth (07.07.08)

Haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner von Seniorenheimen
Bewohner eines Seniorenheims, die dort über eine eigene Wohnung verfügen, können für haushaltsnahe Dienstleistungen des Heimbetreibers aufgrund eines Heimvertrags die Steuerermäßigung des § 35a EStG in Höhe von maximal 600 € in Anspruch nehmen. Dies hat der 6. Senat des Finanzgerichts Hamburg mit Urteil vom 05. Mai 2008 entschieden (Az. 6 K 175/05).
Quelle: Hamburg.de - Finanzgericht Hamburg >>> Pressemitteilung v. 05.06.08 <<< (html)
Drucksachen zu 230/06:
Quelle: Bundesrat.de >>> Entschließung (BR-Drs. 436/08) 04.07.08 <<< (pdf.)
Ex-Senator Kusch als Gast bei Friedmann – ein Alptraum über Sterbehilfe
Erst kürzlich war Friedmann selbst Talk-Gast im Elysée und verkündete dort in gewohnter Manier: "Ich sage, was ich denke und nehme wenig Rücksicht darauf, ob mich andere Menschen mögen - ich möchte ja nicht 'Wetten, dass ..?' moderieren."
Wohl wahr – so kennen wir ihn und es war nur eine Frage der Zeit, bis Friedmann in seiner Sendung v. 03.07.08 zum Generalangriff auf R. Kusch überging. Kusch blieb kaum die Zeit zum „Atmen“, geschweige denn zum Antworten und mit Verlaub – es wäre sicherlich für die allgemeine Debatte um den Grund und die Grenzen der Sterbehilfe hilfreicher gewesen, wenn Kusch sich nicht der Öffentlichkeit in der Art und Weise, wie geschehen, präsentiert hätte. Friedmann selbst zelebriert einen Journalismus, der nicht selten Anlass zu heftigen Widersprüchen bietet und in diesem Sinne war es fatal, dass Kusch den Verbalattacken von Friedmann nichts entgegenzusetzen hatte. Ein wahrer Alptraum in den Abendstunden – ein geradezu entfesselter Talker, der im Sekundentakt seinen Interviewpartner mit Fragen bombardierte und dieser offensichtlich mit der Situation überfordert war. Insgesamt ein bedauerliches Kapitel im an sich bedeutsamen Wertediskurs und es sollte schnellstens zugeschlagen werden. Weder Kusch noch Friedmann ist es gelungen, auch nur ansatzweise die Probleme zu skizzieren und es bleibt zu hoffen, dass aus diesem Szenario die Wertkonservativen kein „moralisches Kapital“ schlagen, um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem damit verbundenen Willen nach einem frei verantwortlichen, ggf. auch ärztlich assistierten Suizid ad absurdum führen zu können.
Vgl. dazu auch den Beitrag von Annett Meiritz, "Wie fühlt man sich als Deutschlands Todesengel Nummer eins?", in >>> Spiegel online.de v. 04.07.08 <<< (html)
Lutz Barth (04.07.08)
Nachgefragt: Freie Rechtsinformationen für den freien Staatsbürger?
Quelle: Lutz Barth.de >>> Zum Kurzbeitrag <<< (pdf.)
Experten mahnen in der Pflege einen grundlegenden Systemwechsel an
Quelle: Ärzteblatt.de >>> Kurzbericht v. 01.07.08 <<< (html)
Berlin zeigt, wie Verzahnung funktioniert
Die Kooperation von Ärzten, Pflegern und Therapeuten bei der Versorgung im Pflegeheim hat Vorbildcharakter
Quelle: Ärzte Zeitung.de >>> Bericht v. 04.07.08 <<< (html)
Der „Fall Kusch“ – Bundeskanzlerin will Rechtslage prüfen lassen
Die Bundeskanzlerin sei „absolut gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe, in welchem Gewand sie auch immer daherkommt“. „Härte“ sei gefordert und es wird eine Prüfung zusätzlicher Maßnahmen angestrebt, die die „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ unterbinden sollen.
Mehr Informationen zum Thema „Kusch“ finden Sie auf den Seiten von Ärzteblatt.de.
Quelle: Ärzteblatt.de >>> Kurzbericht v. 03.07.08 <<< (html)
Insulininjektion – „ein Mückenschiss“?
Unabhängig davon, dass der Sprachduktus des Pflegerechtlers Böhme nach wie vor gewöhnungsbedürftig ist, offenbaren sich doch in ihm zugleich auch tiefgreifende Rechtsirrtümer, über die es aufzuklären gilt. Erkennbar ausgehend von seiner Grundthese, dass „alles im Zweifel erlaubt sei, was gesetzlich nicht verboten ist“, erklärt der Honorarprofessor kurzerhand die Insulininjektion im Rahmen seiner Rezension zum Urteil des LG Waldshut-Tiengen als ein „Mückenschiss“ (Böhme, in PKR 2005, S. 51 ff. (53), da diese doch nun wahrlich einfach sei und hierzu keinerlei Kenntnisse erforderlich seien.
Nun wissen wir nicht um die medizinische Qualifikation des Herrn Böhme, aber sowohl im Hinblick auf die Insulininjektion als auch insbesondere mit Blick auf die damit verbundenen Rechtsfragen unterliegt er einem beachtlichen Irrtum. Hierzu wird in Kürze ein Beitrag erfolgen müssen, damit die Rechtsirrtümer nicht auf Dauer „konserviert“ werden und so der Pflege ein nachhaltiger Bärendienst erwiesen wird.
Lutz Barth (03.07.08)
C. Fussek im Interview: "Alte Tiere werden bei uns würdevoller versorgt als alte Menschen“
Der Buchautor und Sozialpädagoge Claus Fussek in der Frankfurter Rundschau – Online über Sterbehilfe und unwürdige Bedingungen in den Altenheimen.
Quelle: FR-online.de >>> Zum Interview v. Matthias Thieme mit C. Fussek <<< (html)
Kurze Anmerkung:
„Alte Tiere werden bei uns würdevoller versorgt als alte Menschen. Wir leben in einer Gesellschaft, die zwei Milliarden Euro für Hunde- und Katzenfutter ausgibt und sich nicht schämt, dass wir gleichzeitig mehr als 200 000 mangelernährte alte Menschen in Pflegeheimen haben“, so Fussek in seinem Interview.
Der oberste Pflegekritiker in unserem Lande hat erneut einen Vergleich bemüht, der nahezu die gesamte Pflegebranche diskreditiert. Herrn Fussek ist dringend zu empfehlen, die ohne Frage vorhandenden Defizite nicht zu pauschalisieren. Er erweist so der Pflege einen gewaltigen Bärendienst und nur so lässt sich auch erklären, warum vermehrt Kritik eben an diesem Pflegekritiker geäußert wird. Im Übrigen dürfte sich das Thema Sterbehilfe nicht dazu eignen, in einem populistischen Rundumschlag in der höchst aktuellen Debatte gegen die Sterbehilfe zu Felde zu ziehen. Dass hier der Ex-Senator Kusch den Bestrebungen nach mehr Autonomie in dieser Frage ebenfalls einen Bärendienst erwiesen hat, liegt erkennbar auf der Hand. Gleichwohl muss daran erinnert werden, dass auch der „Freitod“ eine selbstbestimmte Entscheidung und diese letztlich auch zu akzeptieren ist. Sterbehilfe und Palliativmedizin schließen sich nicht aus, wie vielfach behauptet wird.
Lutz Barth (03.07.08)

Keine Reaktion auf Dehydratation
Eine demenzkranke Patientin trinkt nichts. Von den Pflegekräften wird darauf nicht reagiert.
Was ist passiert?
Einer
demenzkranken Patientin wird nur ein Becher mit einem Getränk ans Bett gestellt.
Obwohl sie nichts trinkt, reagieren die Pflegekräfte nicht darauf.
Nach vier Tagen wird eine Exsikkose festgestellt und es muß eine Infusion
verabreicht werden.
Der Patientin wird immer wieder ein Schnabelbecher ans Bett gestellt. Da sie eine normale Tasse gewohnt ist, erkennt sie nicht, dass es sich hier um ein Getränk handelt und greift nicht danach. Vermutlich ging das Pflegepersonal davon aus, dass die Patientin "lernen" würde, dass es sich bei dem Plastikbecher mit Deckel um ein Getränk handelt.
Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 30.06.08) <<< (html)
BÄK – Präsident Hoppe zur Sterbehilfe: „Das ist ein Aufruf zur Selbsttötung“
„Herrn Kusch geht es offenbar darum, sich selbst in Szene zu setzen. Es ist zynisch und abstoßend, dass er eine alte Frau für seine Zwecke missbraucht hat“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe in einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse“ (02.07.2008) zu der vom früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch geleisteten Sterbehilfe für eine 79-jährige Frau in Würzburg.
Quelle: BÄK >>> Mitteilung v. 02.07.08 <<< (html)
Baden-Württembergs Justizminister bringt Gesetzentwurf zum Verbot gewerblicher und organisierter Suizidhilfe auf den Weg
Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg >>> Pressemitteilung v. 01.07.08 <<< (html)
KDA legt ersten Zwischenbericht zu den Pflegestützpunkten vor:
"Die befürchteten Doppelstrukturen sind nicht entstanden"
Quelle: KDA >>> Pressemitteilung v. 01.07.08 <<< (html)
Baden-württembergisches Heimgesetz tritt zum 1. Juli in Kraft
Quelle: Landesportal Baden-Württemberg >>> Mitteilung v. 30.06.08 <<< (html)
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Aktuell Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht!
Wir öffnen unsere „Pforten“ zum Eingang in das neue Medium der Fachzeitschrift zum Altenpflegerecht.
So gelangen Sie zu dem Online-Portal. Geben Sie bitte folgende Zugangskennung ein, nachdem Sie den folgenden Link aufgerufen haben:
>>> http://www.altenpflegerecht-zeitschrift.de
Benutzername: Testzugang
Passwort: april1111
Ihnen steht bis zum Ablauf der Projektphase (15.07.2008) der kostenlose Zugang offen. Wir meinen, Ihnen ein attraktives Portal zur Verfügung gestellt zu haben. Die Fachzeitschrift wächst nunmehr kontinuierlich.
Ihr Lutz Barth (30.06.08)
Innenansichten von Prominenten zur Sterbehilfe, Patientenautonomie und dem Selbstbestimmungsrecht
Aus der Reihe: „Interviews mit Lebenden“
Heute: Interview der Zeitschrift «Evangelische Verantwortung» des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) mit Bischof Dr. Martin Hein zum Thema „Aktive Sterbehilfe“
Quelle: Evangelische Kirche von Kurhessen – Waldeck >>> zum Interview <<< (pdf.)
Deutsche Hospiz Stiftung: Selbstbestimmung und Fürsorgepflicht nicht gegeneinander ausspielen
Quelle: Deutsche Hospiz Stiftung >>> Pressemitteilung v. 26.06.08 <<< (html)
„Sterne“ aus Heilbronn fürs Pflegeheim
Neben dem Pflege-Selbsthilfeverband hat auch das Pflegenetz Heilbronn seit geraumer Zeit ein Pilotprojekt gestartet.
Nach Auffassung der Initiatoren sollte das Bewertungssystem in das vorhandene Prüfschema anderer Institutionen wie Heimaufsichtsbehörde oder MDK eingefügt und mit diesen abgestimmt werden, um so einen guten Schutz garantieren zu können. Soweit ersichtlich, unterscheidet sich in diesem Punkte die in Aussicht gestellten Systeme der jeweils unterschiedlichen Anbieter.
Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage vom >>> Pflegenetz Heilbronn e.V. <<<
Im Übrigen können Sie dort ein Interview mit den Initiatoren und dem Pflegekritiker C. Fussek hören.
Lutz Barth (27.06.08)

MDK- Prüfung steht an: Dokumentation wird neu geschrieben
Da eine Qualitätsprüfung durch den MDK ansteht, wird die komplette Dokumentation neu geschrieben.
Was ist passiert?
Immer dann, wenn interne oder externe Überprüfungen anstehen, wird oft tagelang die Dokumentation überarbeitet oder gar ganz neu geschrieben.
Aufgrund der
schlechten Bezahlung arbeiten in der Einrichtung keine gut qualifizierten
Mitarbeiter. Durch die geringe Qualifikation ist die Pflegeplanung oft zu
kompliziert und nicht nachvollziehbar. Gerade Pflegehelfer machen aus Unwissen
oft falsche Eintragungen.
Durch personelle Engpässe werden die Eintragungen oft im Voraus oder gar nicht
gemacht.
Quelle: >>> KDA – Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 26.06.08) <<< (html)
Anmerkung (L. Barth):
Es ist selbstredend, dass Träger von ambulanten und stationären Einrichtungen zur sorgfältigen Dokumentation verpflichtet sind. Die Dokumentation hat mehrere Zwecke zu erfüllen und sie soll hierbei umfassend, zeitnah und vor allem auch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Sofern im Nachgang hierzu Änderungen – und dazu zählt freilich auch eine Neufassung – vorgenommen werden, kann dies zu nicht unerheblichen straf-, zivil- und arbeitsrechtlichen Folgen führen. Hierzu wird in Kürze ein umfangreicher Beitrag erfolgen, da Dokumentationsversäumnisse offensichtlich häufiger als allgemein angenommen in der Praxis vorkommen.
Nochmals: Das „Kopftuch“ – nunmehr aus der Sicht des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht hat ganz aktuell entschieden, dass für die Ausbildung zur Lehrerin von einer Frau, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, nicht im Hinblick auf eine abstrakte Gefährdung des Schulfriedens das Ablegen des Kopftuchs verlangt werden kann. Eine solche Auslegung des Bremischen Schulgesetzes stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die vom Grundgesetz allen Deutschen garantierte Berufsfreiheit dar. »»»
In der nachfolgenden Pressemitteilung finden Sie auch den Link zur Entscheidung. Siehe weiter dazu unten auch die Entscheidung des >>> ArbG Köln <<<.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht >>> Pressemitteilung Nr. 38/2008 <<< (html)
Gesetzliche Regelung zu Patientenverfügung weiterhin umstritten
Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 26.06.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Wie nicht anders zu erwarten, bleibt die Frage nach einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung umstritten. Dies ist bedauerlich, geht es doch bei der patientenautonomen Verfügung um ein ganz zentrales Grundrecht, dass nicht (!) zur Disposition irgendwelcher Politiker steht. Es ist mehr als befremdend, wenn wohl die Mehrheit unserer Bundestagsabgeordneten sich einer gebotenen Regelung verschließen und es zu befürchten ansteht, dass es zu keiner gesetzlichen Regelung kommt. Vielleicht haben sich gerade die Unionsabgeordneten „zu weit“ bei den Kirchen und der Bundesärztekammer aus dem „Fenster“ gelehnt, so dass es ihnen im Nachgang zu den Gesprächen nicht mehr möglich erscheint, für eine verfassungskonforme Regelung zu werben und einzutreten. Unabhängig davon, welche unheilvollen Allianzen nunmehr zwischen den Fraktionen geschmiedet werden, verbleibt es bei der schlichten Erkenntnis, dass der Gesetzgeber einen grundrechtlichen Schutzauftrag zu erfüllen hat. Dies zu begreifen, dürfte an sich nicht schwer fallen, es sei denn, man/frau beabsichtigt, in einem säkularen Verfassungsstaat ein gesamtes Staatsvolk mit seinen ureigenen individualethischen Vorstellungen zwangsbeglücken zu wollen. Den Damen und Herren Künast, Göring-Eckardt, Bosbach, Hüppe und Herrn Hoppe von der BÄK bleibt es unbenommen, gemäß ihren höchst subjektiven Vorstellungen von einem gelungenen Sterben eine patientenautonome Verfügung zu erstellen oder diese schlicht zu unterlassen. Diese Freiheit ist ihnen zu konzedieren, so wie manch andere Bürger (wohl mehr 10 Millionen) es für wesentlich erachten, ihren Willen in einer Patientenverfügung zu dokumentieren, der strikt zu befolgen ist.
Wo also liegt das Problem?
Es ist der Kulturkampf zwischen Werten und Moralen und es bewahrheitet sich wieder aufs Neue, dass Wertkonservative ein – gelinde ausgedrückt – seltsames Verständnis von Freiheit hegen. Bürger und Patienten sind „mündiger“, als es vielleicht einigen Abgeordneten genehm ist und genau dies ist der neuralgische Punkt in der gesamten Debatte: Wir brauchen nicht die Botschaften einzelner Abgeordneter, sondern eine verfassungskonforme Regelung, die in erster Linie beherzigt, dass eben nicht „dein“ sonder „mein“ (!) Wille geschehe. Mag sich auch „Gottes Wort“ durch seine Stellvertreter auf Erden in das Ohr einiger Abgeordneten schleichen, so entfalten diese Botschaften keinerlei Verbindlichkeit. Diese Erkenntnis mag zwar insbesondere für die unionspolitische Seele schmerzhaft sein, aber der Einzelne ist für den Seelenfrieden der Abgeordneten nicht zuständig! Ein Blick in das Grundgesetz dient denn auch den Abgeordneten zur Rechtsfindung und nicht der Blick in die transzendente Glaskugel, die sich zunehmend mehr als brüchig erweist.
Lutz Barth (27.06.08)
ArbG Köln: Muslimische Krankenschwester und Kopftuch
In einer aktuellen Entscheidung hatte sich das ArbG Köln mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Muslimische Krankenschwester auch in kirchlichen Krankenhäusern bei der Arbeit ein Kopftuch tragen darf. »»»
Quelle:
Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<
86-Jährige starb an Tetanusfolgen
Alte Menschen haben häufig keinen ausreichenden Impfschutz mehr
Quelle: Ärzte Zeitung.de >>> Mitteilung v. 25.06.08 <<< (html)
LSG Berlin – Brandenburg: Anspruch auf Versorgung von Hörgeräten mit Geräuschunterdrückung für Schwerbehinderte
Was war passiert?
Zwischen den Parteien ist die Versorgung der Antragstellerin mit Hörgeräten streitig. Die Antragstellerin, geboren im März 1942, bezieht seit dem 01. April 2007 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, daneben erhält sie vom Antragsgegner ergänzende Leistungen. In der sozialen Pflegeversicherung erhält die Antragstellerin Leistungen nach der Pflegestufe II. Sie ist als Schwerbehinderte nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch mit einem Grad der Behinderung von 100 anerkannt. Außerdem sind ihr die Merkzeichen H, G und B zuerkannt. Unter anderem leidet sie an einer Minderbegabung, die auf einen frühkindlichen Hirnschaden zurückgeht. Bei der Beigeladenen ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Am 16. Mai 2006 beantragte die Antragstellerin beim Antragsgegner erstmals die Übernahme der Kosten für zwei Hörgeräte. Sie legte den Kostenvoranschlag eines Hörgeräteakustikers vor, der einen nicht durch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckten Anteil am Kaufpreis von 2.329,- EUR auswies. Der Antragsgegner lehnte es durch Bescheid vom 21. Juni 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. August 2006 ab, die Kosten als Hilfe bei Krankheit zu übernehmen. Die Leistungen der Beigeladenen seien vorrangig.
Nach der Entscheidung des LSG hat die Antragstellerin einen Anspruch auf die Leistung der gesetzlichen Krankenversucherung, auch wenn der Anpruch über den Festbetrag hinausgeht, wenn und soweit dieser nicht zum Ausgleich der vorliegenden Behinderung ausreicht.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.05.2008 (Az. L 15 B 242/07 SO ER)
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>> Zum Beschluss des LSG im Volltext <<< (html)
„Der mündige Patient“
Wie hier auf der Seite des IQB angekündigt, hat heute (24.06.08) im IGMR Prof. Dr. Benedikt Buchner seine Antrittsvorlesung zum Thema „Der mündige Patient“ gehalten. Auf meine Nachfrage hin beabsichtigt dieser, kurzfristig seine Antrittsvorlesung in einem Beitrag zu veröffentlichen. Von daher nehme ich einstweilen Abstand, über die von Buchner vertretenen Thesen hier zu berichten, zumal sich dazu ein nachhaltiger Diskussionsbedarf einstellen wird. Vorab sei nur die diesseitige These geäußert, dass in weiten Teilen zumindest beim Hören der Antrittsvorlesung der Eindruck entstehen musste, dass auch gelegentlich Juristen neopaternalistischen Tendenzen bei der Frage nach der „Mündigkeit“ des Patienten zu erliegen scheinen. B. Buchner geht davon aus, dass es wohl auch gegenwärtig den Verfechtern von der Lehre der Mündigkeit der Patienten nicht gelungen sei, eben diese Auffassung vom angeblich mündigen Patienten argumentativ zu belegen. Dem ist mitnichten so, wenngleich wir auf die Veröffentlichung seines Beitrages zuwarten, bevor hier Kritik an seinen Thesen geübt wird. Dies gilt umso mehr, als dass er die Thematik des mündigen Patienten vor dem Hintergrund der Tendenz entfaltet hat, ggf. das Werbeverbot für Arzneimittel zu lockern, so dass künftig die Pharmakonzerne auch direkt die Patienten resp. die potentiellen Kunden bewerben können. Ob sich eine solche thematische Engführung bei der Frage nach der Mündigkeit des Patienten allerdings gerechtfertigt ist, steht insofern zu hinterfragen an, weil seine Thesen weit über die Debatte um die Lockerung des Werbeverbots hinausragen und im Zweifel unmittelbar auf die Patientenautonomie durchschlagen.
Wir bleiben also an dem Thema dran.
Lutz Barth (24.06.08)
Neuerliches Votum des Präsidenten der BÄK zum Patientenverfügungsgesetz: „Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie klar und eindeutig sind“
„Die deutsche Ärzteschaft hält ein Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen nicht für notwendig. «Wir haben Klarheit - und diese wird durch ein Gesetz nicht noch klarer werden», sagte der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.“ »»»
Quelle: BÄK >>> Ärztepräsident gegen Gesetz zu Patientenverfügungen (23.06.08) <<< html
Kurze Anmerkung:
Nun – die Auffassung des Präsidenten der BÄK ist hinreichend bekannt, ändert aber freilich nichts an der Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber hier seinen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrzunehmen hat. Mag auch die verfasste Ärzteschaft „Klarheit haben“, so zeigt uns ein Blick in das Verfassungsrecht, dass der Gesetzgeber letztlich zum Handeln verpflichtet ist! Der Vorbehalt des Gesetzes ist nach wie vor zu beachten und demzufolge muss der Gesetzgeber – auch im Rahmen seines Ermessens- und Beurteilungsspielraums – eine Regelung schaffen. Nicht selten wird in diesem Zusammenhang in der Literatur die Verpflichtung des Gesetzgebers zur Regelung angemahnt, wenn es um grundrechtsrelevante Bereiche geht. Wenn überhaupt etwas in dem Wertediskurs klar ist, so ist es der Vorbehalt des Gesetzes, der eben nicht durch standesethische Grundsatzproklamationen der Ärzteschaft entbehrlich wird.
Weitaus gewichtiger als der metajuristische Ausflug der Bereichsethiker in die nebulösen Dimensionen der Sozialethik scheint denn auch der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts zu sein, wonach Eberhard Schmidt folgend die ärztliche Standesethik nicht isoliert neben dem Recht steht:
„Sie wirkt allenthalben und ständig in die rechtlichen Bindungen des Arztes zum Patienten hinein. Was die Standesethik vom Arzte fordert, übernimmt das Recht weithin zugleich als rechtliche Pflicht. Weit mehr als sonst in den sozialen Beziehungen des Menschen fließt im ärztlichen Berufsbereich das Ethische mit dem Rechtlichen zusammen.“ (BVerfGE 52, 131ff.)
Hieraus kann aber freilich nicht der Schluss gezogen werden, dass die Standesethik der Ärzte Recht setzt und somit der Patient rechtlich gebunden wird. Das BVerfG hat vielmehr unmittelbar an das Zitat von Schmidt konstatiert, dass die Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten ein wesentlicher Teil des ärztlichen Aufgabenbereichs ist (BVerfGE 52, 131ff.).
Dies ist ein konsequenter verfassungsrechtlicher Befund, der zugleich auch die Grenzen des standesethischen Bemühens der Ärzteschaft markiert: Eine noch so wohlverstandene ärztliche Ethik wird sich an dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten messen lassen müssen, mag auch das Berufsrecht der Ärzte oder die Vorgaben einer ärztlichen Standesethik keine (einklagbaren) Rechte für den Patienten verbürgen.
Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ist und bleibt frei von ethischen Grundüberzeugungen, sofern es um die Grenzfragen des eigenen Sterbens geht. Hier lässt sich ein ethischer Konsens zwar vermitteln, aber eben nicht verpflichtend und hierauf wird der Gesetzgeber zu achten haben.
Lutz Barth (24.06.08)
Rauchverbot – Sollen Ausnahmen zugelassen werden?
Die Debatte um das Rauchverbot ist schärfer geworden, nachdem einige Verfassungsgerichte der Länder einstweilen einige Ausnahmen zugelassen haben und demnächst das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit hat, über drei Verfassungsbeschwerden zu entscheiden.
Das aktuelle Thema ist von der Zeitschrift Ärztliche Praxis in Form einer Umfrage aufgenommen worden und wenn Sie mögen, können auch Sie Ihre Stimme hierzu abgegeben.
>>> http://www.aerztlichepraxis.de/
Das derzeitige Zwischenergebnis überrascht nicht, da mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen (insgesamt derzeit 932: Stand heute – 7.00 Uhr) Ausnahmen erlauben würden. Interessant freilich ist, dass es sich bei der Ärztlichen Praxis um eine medizinische Fachzeitschrift handelt und die berechtigte Vermutung besteht, dass in erster Linie wohl Ärzte Ihr Votum abgegeben haben.
Das Zwischenergebnis überrascht ein wenig, weil in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, dass die Ärzteschaft im Allgemeinen keine Ausnahmen zulassen würden. Nun – ich denke, dass die Ärzte und Ärztinnen offensichtlich ein wenig mehr Gespür für das Selbstbestimmungsrecht der Bürger (und auch Patienten) haben, wie vielleicht von den Funktionären der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften angenommen.
Zwischenergebnis - Stand: 24.06 – 7.00 Uhr:
Lutz Barth
Palliativmediziner warnen vor Aktionismus
Quelle: Ärzte Zeitung.de >>> zum Kurzbeitrag v. B. Erdogan (24.06.08) <<< (html)
LSG Baden-Württ. - Zur Kostenübernahme eines Blutgerinnungsmessgeräts
Was war passiert?
Die Klägerin begehrt von der beklagten Krankenkasse die Versorgung mit einem Blutgerinnungsmessgerät, einem so genannten CoaguChek-Gerät.
Bei der 1941 geborenen Klägerin ist nach mehreren tiefen Beinvenenthrombosen eine lebenslange Behandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulation mit Marcumar) erforderlich. Deswegen wird durch den behandelnden Arzt regelmäßig der Blutgerinnungswert (Quick-Wert) gemessen.
>>> mehr dazu <<< (pdf.)
Fälschungen von Pflegeprotokollen - Missstände in Pflegeheimen
Wir haben am Wochenende über die Vorkommnisse in München kurz berichtet. Wie nicht anders zu erwarten, wird dieser neuerliche Fall öffentlichwirksam durch die Pflegekritiker aufbereitet.
In diesem Zusammenhang stehend dürfen wir auf die Stellungnahme v. Roswitha Hiefinger v. 23.06.08 (Gründerin des 1. Pflegestammtisches in München "IN WÜRDE ALT WERDEN - WIR KÄMPFEN DAFÜR!" FORUM ZUR VERBESSERUNG DER SITUATION PFLEGEBEDÜRFTIGER E.V.) im Forum bei Werner Schell verweisen.
Kurze Anmerkung hierzu (eingestellt im Forum):
Der engagierte
"Kampfaufruf" und die darin enthaltenen "Praxistipps" lösen sich m.E. schnell in
"Wohlgefallen" auf, wenn weitestgehend auf eine populistische Herangehensweise
an dass ohne Frage gewichtige Thema verzichtet wird.
Ein Blick in das Gesetz und die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung dürfte
hier einen entscheidenden Beitrag zur Rechtsfindung leisten.
Die Fälschung der Dokumentation ist unter verschiedenen Aspekten beleuchtet
rechtlich sanktionierbar. Neben der strafrechtlichen Sanktionierung (hier
insbesondere Urkundenfälschung und Abrechnungsbetrug) kommen freilich auch
arbeitsrechtliche Sanktionen in Betracht. Zu fragen wäre lediglich, ob hier bei
der Prüfung einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist
und ob die Verstöße gegen die Dokumentationspflichten eine außerordentliche,
hilfsweise eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Ob ein sog. kollusives
Verhalten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorliegt, muss freilich
ermittelt werden.
"Sie stehen nicht täglich mit einem Fuß im Gefängnis", wenn die Pflege insgesamt
sich anschickt, endlich auch für sich die rechtlichen Grenzen ihrer Handlungen
zu akzeptieren und ein stückweit selbst für ihre "Rechtssicherheit" Sorge zu
tragen.
Problematisch ist, dass vielfach Rechtsirrtümer in der Pflege produziert und
nachhaltig aufrecht erhalten werden und hier scheint mehr Disziplin -
insbesondere auch bei den selbsternannten Pflegerechtlern und Pflegekritikern -
einzufordern zu sein.
Gelegentlich ist es unerträglich, wie Laien das Recht überstrapazieren und
fehlinterpretieren.
Lutz Barth (23.06.08)
Quelle: WernerSchell.de >>> zum Forumsbeitrag <<< (html)
OLG Stuttgart: Erhöhtes Karriesrisiko bei einer festen Zahnspange und Aufklärungspflichten
Auf ein erhöhtes Karriesrisiko bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festen Zahnspange ist nicht im Rahmen der Risikoaufklärung, sondern im Rahmen der therapeutischen Sicherheitsaufklärung hinzuweisen, so dass OLG Stuttgart (Urteil v. 20.5.2008 – Az. 1 U 122/07)
Quelle: Landesrechtsprechung BW >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
Fälschungen von Pflegeprotokollen
Missstände in Pflegeheimen
"Bewohner
schläft": Die Heimaufsicht ist auf Fälschungen gestoßen. Gleich mehrere
Pflegekräfte hatten nötige Kontrollen unterlassen, aber als erledigt
protokolliert. »»»
Quelle: Süddeutsche.de >>>
Sven Loerzer, Fälschungen von Pflegeprotokollen,
18.06.08 - 18.19 Uhr <<< (html)
Kurzer Hinweis (L. Barth):
Zur kündigungsrechtlichen Relevanz der Fälschung resp. Vordatierung pflegerischer Leistungen vgl. auch das Urteil des >>> LAG Bremen v. 29.06.06 – Az. 3 Sa 222/05 (Quelle: LAG Bremen.de) <<< (pdf.)
Streit um menschwürdiges Sterben - Patientenverfügungen im
Bundestag ![]()
Am kommenden
Donnerstag, 26.06.2008, wird der Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf zur
Verbindlichkeit von Patientenverfügungen beraten und U. Scharlack hat hierzu in
GlaubeAktuell.net aus seiner Perspektive einen informativen Sachstandsbericht
über die einzelnen Positionen verfasst.
Quelle: GlaubeAktuell.net >>>
U. Scharlack, Streit um menschwürdiges Sterben -
Patientenverfügungen im Bundestag, 22.06.08
<<< ![]()
Dienstgeberverbände von Diakonie und Caritas gegen gesetzlichen
Mindestlohn![]()
Unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
„Caritas und Diakonie vereinbaren ihre Vergütungen auf dem „Dritten Weg“ einvernehmlich zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern in paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen; ein staatlicher Eingriff in diese verfassungsrechtlich gesicherte kirchliche Selbstbestimmung durch Mindestlöhne ist deswegen unzulässig“, so die Haltung der Dienstgeberverbände der Diakonie und Caritas aus dem April 2008.
Quelle: >>> GemeinsamePressemitteilung von VdDD und AcU Berlin, 17.4.2008 <<< (html)
Kurze Anmerkung:
Ob diese (Rechts)Auffassung der Diakonie und Caritas zutreffend ist, steht nachhaltig zu bezweifeln an. Auch wenn der sog. „Dritte Weg“ der Kirchen im Arbeitsrecht grundsätzlich unbestritten ist, ergeben sich gleichwohl Grenzen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts, die sich aus der Verfassung ergeben. Hierzu wird in Kürze ein Beitrag erfolgen.
L. Barth (22.06.08)
Aus der Reihe:
Irrtümer in der Sterbehilfedebatte
„Die gesellschaftlichen Folgen der Zulassung einer gewerblichen und organisierten Sterbehilfe sind nicht tolerabel: Es bestünde die Gefahr, dass die Hemmschwelle zur Selbsttötung herabgesetzt wird. Alte und kranke Menschen könnten sich wegen des Angebots einer Sterbehilfe einem Erwartungsdruck ausgesetzt sehen, dieses wahrzunehmen, um beispielsweise den Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Schließlich könnte die Etablierung einer gewerblichen Sterbehilfe dazu führen, dass die Möglichkeiten der Palliativmedizin beschnitten und die bewährten Einrichtungen der Sterbebegleitung zurückgedrängt würden“, so der hessische Justizminister Jürgen Banzer.
Quelle: Hess. Ministerium der Justiz >>> Pressemitteilung v. 17.06.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung :
Ob ein entsprechender Erwartungsdruck bei alten und kranken Menschen aufgebaut werde, weil diese beispielsweise ihren Angehörigen nicht zur Last fallen wollen, ist nach wie vor eine überprüfungsbedürftige These, ungeachtet der Tatsache, dass der Wille von Patienten, im Zweifel ihren Angehörigen nicht zur Last fallen zu wollen, selbstverständlich zu respektieren ist. Der hessische Justizminister nimmt im Übrigen das unselige Argument mancher Palliativmediziner und Ethiker auf, wonach der Patient zu bedenken hat, dass der Abschluss einer Patientenverfügung auch dazu führe könne, dass die Schmerzmittelforschung resp. der Ausbau der Palliativmedizin nicht mit aller Ernsthaftigkeit forciert werde. Mit Verlaub – der Patient hat sich bei der Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts nicht in den Dienst einer Wissenschaft zu stellen. Bei einer solchen Argumentation wird die Würde des Menschen „zur kleinen Münze geschlagen“ und der Patient selbst wird zum „Objekt“ von forschungswilligen und –bereiten Medizinern.
L. Barth (22.06.08)
Pflegerechtler Böhme und sein Motto: „Erlaubt ist, was gesetzlich nicht verboten ist“
Seit Jahren hält sich dieses Motto des Pflegerechtlers Böhme hartnäckig in einschlägigen Fachzeitschriften und ganz aktuell hat er in seinem Vortrag in Leipzig auf dem Jura Health Congress hieran wieder erinnert und überdies nicht verabsäumt, an seinen „Lieblingsfeind“ – den Pflegerechtler Robert Roßbruch – einige dogmatische Botschaften zu senden, die allerdings umgehend von Roßbruch in seinem Vortrag widerlegt worden sind. »»»
Quelle: Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht >>> zum Kurzbeitrag v. Lutz Barth <<< (pdf.)
Kurze Anmerkung:
Sofern
hier dem Autor die "Ehre" zuteil wird, künftig auch zu den "Lieblingsfeinden"
des Kollegen Böhme gehören zu dürfen, wäre ich außerordentlich dankbar. In der
Sache selbst ist aber mehr Disziplin einzufordern!
L. Barth (20.06.06)
Aus Tagesordnung der 169. Sitzung des Deutschen Bundestages,
Donnerstag, 19.06.2008
Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leben am Lebensende - Bessere Rahmenbedingungen für Schwerkranke und Sterbende
schaffen
Quelle:
DIP21.de >>>
Zum Antrag der Grünen, BT-Dr. 16/9442
<<< (pdf.)
vgl. dazu auch den Kurzbericht: Menschen sollen zu Hause sterben können, in Ärzte Zeitung.de v. 20.06.08 (html)
„Sterne fürs Pflegeheim“: Veröffentlichung nicht nur der Kriterien gefordert!
Auch wenn derzeit die ersten Pflegeheime mit „Sternen ausgezeichnet“ worden sind, darf doch noch einmal nachgefragt werden, wann mit einer Präsentation des Bewertungssystems gerechnet werden darf. Der Initiator, namentlich der Pflege-Selbsthilfeverband, dürfte insoweit „gefordert“ sein, für ausreichende Transparenz auch bei der Vorstellung seines Bewertungssystems Sorge zu tragen. In der Gesamtbewertung liegen alle bisher geprüften Einrichtungen bei „drei Sternen“. Der Pflege-Selbsthilfeverband räumt ein, dass dies zunächst zur Enttäuschung geführt habe und die Frage aufkam, ob die Kriterien nicht zu hoch angesetzt seien.
„Vergleicht man die Qualität die wir in den geprüften Häusern vorfanden, mit der durchschnittlich anzutreffenden Qualität in deutschen Pflegeheimen, hätten die o.g. Einrichtungen allesamt 5 Sterne verdient. Doch Maßstab kann nicht der Unterschied zu wesentlich schlechteren Häusern sein, sondern die Gewährleistung von Grundrechten auf die jeder Bürger, auch und gerade im Zustand der Abhängigkeit von Hilfe, Anspruch hat. Darum geht es dem Pflege-Selbsthilfeverband in erster Linie und diesem Ziel entspricht das System "Auszeichnung menschenwürdige Pflege“, so der Pflege-Selbsthilfeverband auf seiner Homepage (Quelle: >>> http://www.pflege-shv.de/heimauszeichnung/Aktuell.htm ).
Demzufolge scheint mit der Vergabe von „Sternen“ primär wohl der „Grundrechtsschutz“, der den Bewohnern resp. den zu Betreuenden zuteil wird, prämiert werden. Das bedeutet also im Kern, dass die höchste Kategorie (fünf Sterne) bei nahezu vorbildlichem Grundrechtsschutz und –Wahrung verliehen wird – mithin werden Selbstverständlichkeiten mit einem oder mehreren Sternen belohnt.
Wie also sind „drei Sterne“ zu bewerten? Einen Aufschluss hierüber kann das System nur selbst liefern und demzufolge plädiere ich nochmals für eine kurzfristige Offenlegung.
„Der komplette Kriterienkatalog kann vorläufig aus Schutzgründen nicht ins Netz gestellt werden. Interessierte Einrichtungen können diese über den Pflege-SHV anfordern“, so der Pflege-Selbsthilfeverband auf seiner Homepage (Quelle: >>> http://www.pflege-shv.de/heimauszeichnung/Kriterien.htm ).
Letzteres Argument verdient insofern Beachtung, wenn und soweit „Marken- oder Patentrechte“ beantragt werden und das Verfahren noch andauert. Ob dies der Fall ist, kann freilich nicht beantwortet werden, aber sofern das Verfahren beendet ist, dürfte eigentlich einer Veröffentlichung des gesamten Bewertungssystems (nicht nur der Kriterien) nichts mehr im Wege stehen.
Vielleicht ist es Herrn Schell möglich, uns ggf. die Hinderungsgründe mitzuteilen, damit einstweilen der kritische Zeitgeist befriedet wird.
Denn sofern es dem Pflege-Selbsthilfeverband im Rahmen seines „Sterne-Systems“ in erster Linie um den (aktiven) Grundrechtsschutz geht, dürfte vielmehr das Gegenteil anzunehmen sein: Publizität des Systems, da zu vermuten ansteht, dass die einzelnen Kriterien ggf. einen Beitrag zur Interpretation von Grundrechten leisten sollen.
Lutz Barth (20.06.08)
Mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters Kluwer Deutschland GmbH und damit der renommierten Zeitschrift Pflegerecht

Pflicht des Arztes zur Dokumentation und Gegenzeichnung in der „fremden“ (Heim)Dokumentation einer stationären Alteneinrichtung?
Von Lutz Barth
(Quelle: PflR 09/2007, S. 413 – 422)
>>>
Beitrag als Pdf.- Dokument aufrufen und ausdrucken
<<<
Antrittsvorlesung
Am Dienstag,
dem 24. Juni 2008, 17 Uhr c.t., hält
Prof. Dr. Benedikt
Buchner, LL.M. (UCLA)
Geschäftsführender Direktor des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht
seine Antrittsvorlesung zum Thema
„Der mündige
Patient“
(HS H0070, GW 1, Universität Bremen)
Quelle: IGMR >>>
Aktuelle Hinweise <<< (html)
Rauchverbot: Ausnahmen zulassen?
Die Verfassungsrichter müssen demnächst entscheiden, ob es für Diskotheken und kleine Kneipen Ausnahmen vom Rauchverbot geben darf. Würden Sie Ausnahmen erlauben?
Zwischenergebnis: Stand 19.06.08 – 6.55 Uhr (abgegebene Stimmen bisher: 535)

Patientenverfügung
"Die gesetzliche Regelung macht uns Bauchschmerzen"
Andreas Zieger, Prof. für Neurowissenschaften an der Uni Oldenburg, im Interview mit Dieter Kassel über Patientenautonomie, Patientenverfügung und Fürsorge der Ärzteschaft
Quelle: Deutschlandradio >>> Interview v. 17.06.08 <<<
Vgl. dazu auch:
Patientenverfügungen: Kein „Sterben in Würde“
v. Dörner, Klaus;
Zieger, Andreas; Bavastro, Paolo; Holfelder, Hans Hermann, in Dtsch Arztebl
2002; 99(14): A-917 / B-770 / C-718
Quelle: Ärzteblatt Online >>>
Archiv <<< (pdf.)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
„Eine Aufwertung der Ethik der Autonomie des Einzelnen bedeutet eine Dominanz des Stärkeren über die Ethik des Schwachen“, so die Einleitung von den Autoren zum o.a. Beitrag und diese These hält sich hartnäckig im aktuellen Wertediskurs.
Gerade diese Hartnäckigkeit ist es, die mir persönlich „Bauchschmerzen“ bereitet und ich erblicke eine geeignete Therapie in einem weiterführenden Lesestudium des Verfassungsrechts, das nach wie vor einigen Sendboten eines neu aufkommenden medizinethischen Paternalismus anzuraten ist. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und seine selbstverantwortete Entscheidung übe seinen Tod und sein Sterben bedarf keiner Legitimation durch Medizinethiker und noch weniger einer Umdeutung des Sterbewillens in einen Lebenswillen. Beachtlich ist nur, dass die Selbstbestimmung des Patienten nicht zur Fremdbestimmung der Ärzte führt und umgekehrt eine neopaternalistische Werthaltung nicht zur Fremdbestimmung über den Patienten führen darf.
Lutz Barth, 18.06.08
Erste bundesweite Interessenvertretung für pflegende Angehörige gegründet
Weitere Infos hierzu im Internet unter >>> www.wir-pflegen.net <<<
Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V
Diese Richtlinie ist am 11.06.08 in Kraft getreten. Auf den Seiten des G-BA können Sie diese Richtlinien nebst weiteren Informationen downloaden.
Quelle: G-BA >>> Informationsarchiv – Richtlinien <<< (html)
Patientensicherheit in der Pflege gefährdet
Quelle: >>> Deutsches Ärzteblatt v. 16.06.08 <<< (html)
Aktuelle Umfrage bei Ärztliche Praxis
Rauchverbot: Ausnahmen zulassen?
Die Verfassungsrichter müssen demnächst entscheiden, ob es für Diskotheken und kleine Kneipen Ausnahmen vom Rauchverbot geben darf. Würden Sie Ausnahmen erlauben?
Zwischenergebnis: Stand 17.06.08 – 17.00 Uhr (abgegebene Stimmen bisher: 414)

Wenn Sie mögen, können auch Sie noch Ihre Stimme abgegeben!
Quelle: >>> Ärztliche Praxis v. 17.06.08 <<<
Gesundheitsministerin hält neue berufsrechtliche Regelungen für die Pflege für nicht unbedingt förderlich
In einem aktuellen Interview in dem aktuellen Newsletter des DPR hat U. Schmidt mit Blick auf die Neuordnung der Gesundheitsberufe darauf hingewiesen, dass sie ein Berufsgesetz für die Pflege (z.B. wie in Österreich) nicht für förderlich erachtet, weil Regelungen, die über das bisherige Krankenpflegegesetz hinausgehen, möglicherweise in der Praxis eine flexible Zusammenarbeit der Berufsgruppener erschweren könnten.
Das vollständige Interview können Sie im DPR – Newsletter 06/2008 nachlesen.
Quelle: PflegePositionen >>> DPR Newsletter 06/2008 <<< (pdf.)
Paracetamol wird teilweise rezeptpflichtig
Ab dem 1. April 2009 werden Schmerz- und Fiebermittel mit dem Wirkstoff Paracetamol verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind. Dieser neuen Regelung hat der Bundesrat zugestimmt. »»»
Quelle: >>> zm – online v. 16.06.08 <<< (html)
Zwangsernährung Sterbender
Magensonde wird schleichend zum medizinischen Standard
„Nach Ansicht des Präsidenten der Bundesärztekammer, JörgDietrich Hoppe, kann eine Magensonde für Sterbende sehr belastend sein. Der Arzt sei verpflichtet, Sterbenden so zu helfen, dass sie unter menschenwürdigen Bedingungen aus dem Leben scheiden könnten.
„Die Hilfe besteht in palliativmedizinischer Versorgung und damit auch in Beistand und Sorge für Basisbetreuung. Dazu gehören nicht immer Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr durch eine Magensonde, da sie für Sterbende eine schwere Belastung darstellen können“, sagte Hoppe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.“ »»»
Quelle: >>> Faz.net v. 15.06.08 <<<
Vgl. dazu auch den Kurzbericht im >>> Deutschen Ärzteblatt v. 16.06.08 <<< (html)
Aus der Stellungnahme des Deutschen Pflegerates zum Ulmer-Papier des 111. Deutschen Ärztetages:
„Dem Deutschen Pflegerat geht es nicht um die Übernahme von ärztlichen Leistungen, für die Pflegende nicht hinreichend ausgebildet sind, wie dies in der Vergangenheit oftmals polemisch unterstellt wurde“, betont Marie-Luise Müller. Wenn Pflegende ärztliche Aufgaben übernehmen sollen, aber jüngst vom Deutschen Krankenhausinstitut gefordert, wird man sich dem nicht verschließen - so die Ansicht des Deutschen Pflegerates. Allerdings muss vorausgesetzt werden, dass die notwendigen Qualifikationen vorliegen und haftungsrechtliche und berufsrechtliche Fragen eindeutig geklärt wurden“
Quelle: >>> DPR v. 27.05.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.06.08):
Unterstellt, die notwendigen Qualifikationen liegen vor und die berufsrechtlichen Fragen sind geklärt, stellt sich nicht mehr die die Haftungsfrage: Das Pflegepersonal wird bei einer selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der ihm übertragenen (ärztlichen) Aufgaben in das geltende Haftungssystem entlassen, dass allerdings – je nach Versorgungssektor und Art der Beschäftigung resp. Dienstleistung – variieren wird.
Innenansichten von Prominenten zur Sterbehilfe, Patientenautonomie und dem Selbstbestimmungsrecht
Heute: Bischöfin Käßmann
>>> mehr dazu <<<
Nationaler Pflegegipfel im Herbst und zusätzliches Finanzierungsprogramm!
Von dem Engagement unserer Bundesgesundheitsministerin ist die Präsidentin des DPR offensichtlich sehr angetan. In einem Interview äußerte Frau Müller: „Die Pflege ist endlich bei der Politik angekommen“.
Quelle: KMA >>> Mitteilung v. 10.06.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Unsere Gesundheitsministerin hat mit einem „Geschenkepaket besonderer Art“ aufgewartet und die Pflegefunktionäre sind sichtlich erleichtert, dass ihr unablässiges Werben für mehr Aufgaben in den einzelnen Versorgungssektoren nun doch nicht auf taube Ohren gestoßen ist.
Im Info-Kanal für die Gesundheitswirtschaft „KMA-TV“ ist ein >>> Filmbericht <<< zu dem Thema: „Was Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt der Pflege zum zehnjährigen Geburtstag dem Deutschen Pflegerat mitgebracht hat“ eingestellt (Quelle: http://www.kma-online.de/kmatv/index.html).
Wenn dann die Pflegefunktionäre auch noch die Kritik des Pflegerechtlers R. Roßbruch in seinem Editorial (PflR 05/2008) beherzigen, darf in naher Zukunft die Freischwimmerprüfung im >>> „Haifischbecken der Selbstverwaltung“ (Quelle: Rolf Heine, Editorial - Auf Augenhöhe, in Newsletter des DPR 09/2007) abgelegt werden, auch wenn derzeit noch die Institutionalisierung der Pflegekammern noch nicht auf der Agenda der Gesundheitsministerin steht. Aber auch im nächsten Jahr ist wieder „Weihnachten“ und vielleicht verteilt dann die Ministerin erneut Geschenke.
Injektion - Qualifikation ist erforderlich!
In dem Forum von Werner Schell wurde die Frage von einer Forumsteilnehmerin aufgeworfen, wer Insulin spritzen darf.
Hierzu sind einige Mitgliederbeiträge verfasst worden und es wird die Frage problematisiert, warum für eine Insulintätigkeit eine Qualifikation erforderlich ist.
Quelle: Werner Schell.de >>> Forum: Wer darf Insulin spritzen? <<< (html)
Kurze Anmerkung:
In diesem Zusammengang stehend darf auf Folgendes hingewiesen werden:
Das Ziel der Pharmakotherapie besteht zuvörderst darin, den Zustand eines Organismus chemisch zu beeinflussen. Im Gegensatz zu der beabsichtigten lokalen Wirkung des Arzneimittels muss das entsprechende Pharmakon, um systemisch wirken zu können, in die Blutbahn aufgenommen werden, so dass es zu seinem (bestimmten) Wirkort gelangen kann.
Eine Möglichkeit, wie das Pharmakon in den Organismus gelangt, ist die Injektion, bei der freilich mehrere (technische) Applikationsformen unterschieden werden können.
Unabhängig von den technischen Applikationsmethoden ist vielmehr die mit der Applikation eines Pharmakons verbundene (und gleichsam beabsichtigte) pharmakologische Wirkung und die Resorption von zentraler Bedeutung. Hier sind umfassende Kenntnisse erforderlich. Die Pharmakotherapietherapie wird von dem Prinzip der sog. Wechselwirkung beherrscht, wonach
Einflüsse des Pharmakons auf den Organismus einschließlich der
Dosierung, Toxikologie und der Interaktionen der Substanz, sog. Pharmakodynamik
und
Einflüsse des Organismus und seiner altersbedingten
Funktionsveränderungen auf das Pharmakon, sog. Pharmakokinetik
gemeinsam die pharmakologische Wirkung des Arzneimittels bestimmen. Diese Zusammenhänge zu erkennen und ggf. in ein rationalen pharmakologisches Therapiekonzept münden zu lassen, sind einige der ganz maßgeblichen Gründe für eine hinreichende formelle und materielle Qualifikation der Pflegefachkräfte, wenn und soweit diese zur Assistenz (oder ggf. in Folge der Neuordnung der Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich) zur Mitarbeit bei der Medikation herangezogen werden. Der Patient freilich hat hierauf einen Anspruch, denn auch die Pflege schuldet eine lege artis Behandlung, mal ganz abgesehen davon, dass in aller Regel die Pharmakotherapie und die unterschiedlichen Applikationsmethoden einen Eingriff in die körperlichen und psychischen Integritätsinteressen der Patienten (Bewohner) darstellen, die nur deshalb sanktionslos bleiben, wenn und soweit der umfassend informierte Bewohner in seiner Eigenschaft als Patient seine Einwilligung erteilt hat.
Dies sind m.E. nach hinreichende Gründe, für eine solide formelle und materielle Qualifikation derjenigen Sorge zu tragen, die bei einer Pharmakotherapie mitwirken, zumal gerade das vielfältige Krankheitspanorama und die damit nicht selten verbundene polypharmakologische Therapie des geriatrischen Patienten ein Höchstmaß an pharmakologischen Kenntnissen voraussetzt, um überhaupt sinnvoll therapieren zu können.
Pharmakologische Fehlschläge sind zu vermeiden und dies setzt m.E. eine hinreichende Qualifikation voraus.
Sofern also eine durchaus umfassende pharmakokologische Grundausbildung einzufordern ist, wird dieser Standard nicht dadurch gemildert, in dem das Problem der Injektionstätigkeiten durch das Pflegepersonal auf die Insulinproblematik reduziert wird und hierfür gleichsam Ausnahmen reklamiert werden. Der Hinweis darauf, dass es Bereiche der Selbstmedikation gibt, ändert m.E. nichts an der einzufordernden Qualifikation, zumal hier die Risikosphären eine andere haftungs- und strafrechtliche Beurteilung erfahren. Dies ist dem Recht nicht fremd, da nach einigen Regelungen die Familienpflege (z.B. auch mit Blick auf die Pflege psychiatrisch belasteter Angehöriger) dergestalt privilegiert ist, als dass ihnen „weichere Kriterien“ bei der Beurteilung haftungsrechtlicher Problemlagen insbesondere von der Rechtsprechung zugrunde gelegt werden.
Insgesamt mag dies legitim sein, wenngleich doch diese Haftungsprivilegierung für den professionellen Pflegebereich keine Option darstellt, da sich hier die einzelnen Pflichten aus einem pflegertherapeutischen (Behandlung-)Vertrag mit all seinen rechtlichen Implikationen ergeben.
Lutz Barth (14.06.08)
Zivilcourage in der Altenpflege
Mut beweisen
Menschen, die an ihrem Arbeitsplatz Missstände erkennen und diese öffentlich machen, sind in der Fachwelt als "Whistleblower" bekannt. Wer sich in der Altenpflege zu einem solchen Schritt entschließt, muss sich der Gefahren und möglichen Konsequenzen bewusst sein
Was soll eine Altenpflegerin in einem Pflegeheim tun, wenn sie Missstände feststellt, die trotz ihrer Vorsprachen bei Vorgesetzten, Heimleitung oder Heimträger nicht abgestellt werden? Soll sie den Mund halten und "wegsehen"? Oder soll sie sich an Angehörige oder an die Heimaufsicht, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), die Staatsanwaltschaft, ihre Gewerkschaft oder gar direkt an die Presse wenden?
v. Dieter Deiseroth, in Altenpflege 06/2008
Quelle: Vincentz.net >>> Aus dem Inhalt der Zeitschrift Altenpflege 06/2008 <<< (html)
Hinweis: Vgl. dazu auch weiter unten
>>> Kontroverse um Informantenschutz für Arbeitnehmer – Whistleblower - Problematik <<<
Künstliche Ernährung von Intensivpatienten verbessert Überlebensrate - Rechtzeitiger Beginn, richtige Dosis und Zusammensetzung sorgt für weniger Sterblichkeit
Quelle: idw-online >>> Rita Wilp,Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. v. 12.06.2008 <<<
Mangelernährung im Überfluss - Wie sich Mangelernährung im Krankenhaus auswirkt
Auszug aus der PM:
„Die Netzwerkstudie "Mangelernährung" der DGEM hatte Ende 2006 ergeben, dass 43 Prozent der Krankenhauspatienten über 70 Jahre mangelernährt waren, dazu litten im Vergleich nur 7,8 Prozent der Patienten unter 30 Jahren an Mangelernährung. Die meisten Fälle von Mangelernährung wurden in geriatrischen (56,2 %), onkologischen (37,6 %) und gastroenterologischen (32,6 %) Abteilungen beobachtet. Insgesamt mussten mangelernährte Patienten mit einer 43-prozentigen Verlängerung ihres Krankenhausaufenthaltes rechnen.“
Quelle: idw-online >>> Rita Wilp, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. v. 12.06.2008 <<<
Zwei Drittel der Deutschen gehen bei kleinen Beschwerden in die Apotheke
Apotheker mausern sich zum Arztersatz »»»
Quelle: >>> Ärztliche Praxis v. 12.06.08 <<< (html)
LAG Mainz: Altenpflege – Diebstahl von Medikamenten rechtfertigt Kündigung
Was war passiert?
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Parteien, in dessen Rahmen die Klägerin seit 1992 als examinierte Altenpflegerin beschäftigt war, durch die Kündigung der Beklagten vom 24.09.2003, welche als außerordentliche und vorsorglich ordentliche Kündigung erklärt wurde, beendet worden ist.
Die Kündigung hat die Beklagte auf einen am 23.09.2003 entdeckten Diebstahls von Medikamenten gestützt, wobei die Klägerin insgesamt 17 Tabletten des Schlafmittels Adumbran unstreitig entnommen hat.
Quelle: Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht >>> zur Entscheidung <<< (pdf.)
Kontroverse um Informantenschutz für Arbeitnehmer – Whistleblower - Problematik
In der Anhörung vor dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 04.06.08 wurde – wie zu erwarten war – der Informantenschutz der sog. Whistleblower kontrovers diskutiert.
Das Thema hat spätestens seit dem Fall der B. Heinisch auch in der Altenpflege Hochkonjunktur, da insbesondere seinerzeit das LAG Berlin mit seiner Berufungsentscheidung heftige Urteilsschelte erfahren hat.
Die geplanteNeuregelung § 612 a (neu) BGB scheint mehr Fragen aufzuwerfen, denn Lösungen anzubieten.
Aufschlussreich ist hierbei insbesondere die Einschätzung der Herren Deiseroth (Richter am BverwG) und Rinck (Richter beim BAG), freilich aber auch die anderen Expertenmeinungen.
In Anbetracht der erst kürzlich stattgefundenen Anhörung möchte ich hier auf den Stand der Diskussion auf den Seiten des Deutschen Bundestages / Ausschüsse unter dem nachfolgenden Link verweisen:
>>> http://www.bundestag.de/ausschuesse/a10/anhoerungen/a10_81/index.html <<<
Dort finden Sie einstweilen alle relevanten Informationen nebst der geplanten gesetzlichen Neuregelung.
Lutz Barth (12.06.08)
BGH: "Freiheit zur Krankheit" und vorläufige Unterbringung
Was war passiert?
Der 27-jährige Betroffene, der an einer Schizophrenie leidet und seit 2003 unter Betreuung steht, war bereits wiederholt untergebracht. Auf Antrag der Betreuerin hat das Amtsgericht - nach einem tätlichen Übergriff des Betroffenen auf die Betreuerin - die vorläufige Unterbringung des Betroffenen bis längstens 7. März 2008 genehmigt. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hat das Landgericht durch die Einzelrichterin - unter Heranziehung eines psychiatrischen Gutachtens und nach Anhörung des Betroffenen - zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen.
Das Oberlandesgericht hat die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung über die sofortige weitere Beschwerde vorgelegt.
Der BGH hat die sofortige Beschwerde für nicht begründet erachtet: Die von § 30 Abs. 1 Satz 3 FGG eröffnete Möglichkeit des Beschwerdegerichts, Rechtssachen nach Maßgabe des § 526 ZPO dem Einzelrichter zur Entscheidung zu übertragen, besteht auch in Betreuungs- und Unterbringungssachen. Aus § 69 g Abs. 5 Satz 2, § 70 m Abs. 3 FGG ergibt sich nichts Gegenteiliges.
(BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - Az. XII ZB 37/08)
Quelle: Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht >>> zur Entscheidung <<< (pdf.)
Wir möchten auf die Fachveranstaltung
"Benchmarking mit der Pflege-Charta - Ergebnispräsentation",
die die Leitstelle Altenpflege im Deutschen Zentrum für Altersfragen in Zusammenarbeit mit Konkret Consult Ruhr und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchführt, hinweisen.
Anknüpfend an die erste bundesweite Fachtagung zur Charta im Januar 2008 in Berlin bilden Resultate und Praxisbeispiele eines Benchmarkingkreises stationärer Pflegeeinrichtungen den Kern des Programms.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 19. Juni 2008 von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Wissenschaftspark Gelsenkirchen statt.
>>> Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des DZA <<< (html)
LAG Schleswig-Holstein: Zur Kündigung im Falle lang anhaltender Krankheit – Widerlegung der negativen Gesundheitsprognose nur durch substantiierten Vortrag des Arbeitnehmers möglich.
LAG Schleswig-Holstein v. 11.03.08 (Az. 2 Sa 11/08)
Quelle: Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht >>> zur Entscheidung mit einer Vorbemerkung v. Lutz Barth <<< (pdf.)
Hauptstadtsymposium der DGPPN: Demenzerkrankungen - Versorgungsproblem für eine alternde Gesellschaft?
Mittwoch, den 25.
Juni 2008, von 12 bis 17 Uhr in Berlin
Haus
der Land- und Ernährungswirtschaft, Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin-Mitte
Mehr Informationen finden dazu unter dem nachfolgenden Link
Quelle: DGPPN >>> mehr dazu <<< (html)
Die „Patientenverfügung“ des Präsidenten der BÄK
„Ich möchte gern, dass mich die Ärzte nach den Grundsätzen zur Sterbebegleitung der Bundesärztekammer behandeln.“ Aus diesem Satz besteht offensichtlich die Patientenverfügung des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, an der uns nunmehr teilhaben lässt (Quelle: Deutsches Ärzteblatt 2008; 105(22) 30.05.08)
Mein Praxistipp dazu:
Folgen Sie bitte diesem Beispiel nicht (!), denn diese „Patientenverfügung“ ist nicht hinreichend substantiiert, mal ganz abgesehen davon, dass hiermit der Status quo der ethischen Grundsatzüberlegungen der BÄK zementiert wird. Herr Hoppe hat erkennbar übersehen, zumindest einen Passus aufzunehmen, wonach er auf die jeweils gültige Fassung hinweist. Fraglich wäre dann aber, ob jemand seinen Willen auf Grundsätze ausrichten kann, die dem Verfügenden noch nicht bekannt sind!
Zugleich erscheint es irreführend, wenn in dem o.a. Artikel allein mit dem Hinweis darauf, dass die jüngst aufgelegte Broschüre der BÄK zu den Grundsätzen der Sterbebegleitung mittlerweile vergriffen sei, der Schluss gezogen werde, dass viele seiner Kollegen seine Auffassung teilen, wonach die Grundsätze eine umfassende und gute Orientierung für ärztliches Handeln im Umfeld von Sterben biete.
Dies ist – mit Verlaub – geradezu ein abenteuerlicher Schluss, zumal die berechtigte Annahme besteht, dass die Broschüre insbesondere deshalb ihren besonderen Absatz findet, weil im Zweifel die Ärzte sich auf der sicheren berufsrechtlichen Seite wissen und mit keinen berufsständischen Sanktionen zu rechnen haben, wie dies unlängst einem Berliner Arzt in Aussicht gestellt wurde. Wir haben darüber berichtet.
Eine gesetzliche Regelung wird nicht zur Verwirrung der Ärzteschaft führen, wie der Präsident der BÄK glaubt, mutmaßen zu müssen. Es reicht völlig zu, wenn die Ärzteschaft eine gesetzliche Regelung zur Kenntnis nimmt und diese schlicht anwendet.
Lutz Barth (10.06.08)
Wie wollen die Deutschen tatsächlich sterben?
Umfrage: Zwei Drittel der Verfasser von Patientenverfügungen möchten, dass ihr Wille im Entscheidungsfall strikt befolgt wird (Quelle: >>> Welt online v. 09.06.08 <<<)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Ergebnis der Umfrage, die federführend von dem Münchener Palliativmediziner Borasio durchgeführt wurde, überrascht keineswegs. Der Patient resp. der befragte Bürger wünscht Autonomie statt staatlicher Bevormundung. Wir dürfen darauf gespannt sein, wie nunmehr die politisch Verantwortlichen, aber auch die Alltagsphilosophen im Hinblick auf diese neue Umfrage reagieren werden. Es steht zu befürchten an, dass sich die Gegner einer umfassenden und vor allem ohne (!) Reichweitenbeschränkung ausgestaltete Gesetzesregelung hiervon nicht beeindrucken lassen. Der Grad zwischen einem wohlmeinenden Paternalismus unter strikter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts und verklärter Selbstherrlichkeit, ggf. über den Willen eines Anderen bestimmen zu können, ist in unserer Gesellschaft in den letzten Monaten sehr schmal geworden. Sendboten aus den großen ethischen Lagern schwingen sich auf, uns an ihren Visionen von einem gelungenen Abschied aus dem Leben teilhaben zu lassen. Dies erscheint nur solange unproblematisch, wie eben diese Alltagsphilosophen das Selbstbestimmungsrecht der Patienten respektieren und uns nicht mit der wenig haltbaren These konfrontieren, dass der Ruf des Bürgers als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrecht nach einer Bindung an seinen patientenautonomen Willen in Gestalt eben dieser Patientenverfügung auf einen egozentrischen Individualismus schließen lasse. Von denjenigen, die da meinen, der sterbewillige Patient mit seiner Patientenverfügung sei egozentrisch, gehen nicht unerhebliche Gefahren für den zu fordernden Grundrechtsschutz aus. Den Normexergeten stände es gut zu Gesichte, sich etwas zu bescheiden und den Blick in die ethische Glaskugel durch einen Blick das Verfassungsrecht zu ersetzen. Die ethischen Nebelbomben der Gegner werden dadurch weitestgehend entschärft und eröffnet so den klaren Blick für das verfassungsrechtlich Gebotene. Wenn überhaupt Appelle gefordert sind, ob in Hamburg, Freiburg oder in weiteren beliebigen Orten, so sollten diese sich auf das konzentrieren, was ganz aktuell geboten ist: Die konsequente Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts und nicht etwa die Generierung sittlicher Werte, die den aufgeklärten Bürgern in einem säkularen Verfassungsstaat archaisch vorkommen müssen.
Es ist bemerkenswert, wie sich die Gegner der Patientenverfügung aufschwingen, sich über den erklärten Willen des Patienten hinwegzusetzen. Hier offenbart sich eine Ignoranz und Selbstherrlichkeit, die in dem Wertediskurs – der scheinbar herrschaftsfrei ist – als überwunden galten. Wir werden eines Besseren belehrt!
Lutz Barth (10.06.08)
Mitteilung – Änderung der Verlinkung!
Sehr geehrte Damen und Herren.
Auf Anfragen hin kann ich bestätigen, dass die Dokumente des Kollegen Robert Roßbruch nicht mehr frei verfügbar sind. Insofern liegt es nicht (!) an der diesseitigen Verlinkung, die bis dato funktioniert hat.
Ein Download der Dokumente ist daher über diese Webseite resp. eine der von mir im Verbund unterhaltenen Webseiten nicht mehr möglich.
Insofern habe ich die nicht mehr einschlägigen Links entsprechend gelöscht und ich darf in diesem Zusammenhang auf die Quellenangabe im Printmedium verweisen.
Lutz Barth (10.06.08)
LSG Hessen: Anspruch auf Therapiedreirad für Behinderte verneint
Behinderte Menschen haben in der Regel gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch darauf, zum Ausgleich ihrer Behinderung mit einem entsprechenden Fahrrad versorgt zu werden. Erst wenn ein Therapiedreirad zur Befriedigung der elementaren Bewegungsfreiheit erforderlich ist, besteht eine entsprechende Versorgungspflicht im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, so das LSG Hessen in einer aktuellen Entscheidung v. 24.04.08 (Az. L 8 KR 40/07).
Die Revision wurde nicht zugelassen.
Quelle: LSG Hessen >>> Pressemitteilung v. 09.06.08 <<< (pdf.)
Wissen über Tumorschmerzbehandlung erweitern
Curriculum Tumorschmerz für Ärzte und Pflegende
Quelle: Ärztliche Praxis v. 09.06.08 (Downloadmöglichkeit der Folien >>> Curriculum Tumorschmerz (PDF, 3,24 MB) <<<
„Drastische Verschlechterung des Arbeitsschutzes“
Die Bundesärztekammer hat die Bundesregierung aufgefordert, den Änderungsvorschlag zur Europäischen Arbeitszeitrichtlinie im EU-Ministerrat abzulehnen. „Die geplante Änderung der Arbeitszeitrichtlinie würde den Arbeitsschutz der Krankenhausmitarbeiter in Europa drastisch verschlechtern und die Versorgung der Patienten gefährden. Der Schutz vor Überlastung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhauses werden hier den wirtschaftlichen Interessen der Krankenhausarbeitgeber geopfert“, so der Vizepräsident der BÄK, Montgomery. »»»
Quelle: BÄK >>> Pressemitteilung v. 07.06.08 <<< (html)
Wir bitten Sie um Ihre Meinung!
Sehr verehrte UserInnen.
Wenn Sie mögen, schenken Sie uns bitte 1 Minute Ihrer Aufmerksamkeit für eine aktuelle Umfrage zur Online – Zeitschrift zum Altenpflegerecht. Ihre Meinung ist uns wichtig und wir möchten unserer Zeitschrift ein Gepräge geben, das sich weitestgehend an Ihren Vorstellungen orientiert.
Herzlichen Dank für Bemühungen
>>> Hier geht es zum Umfrageformular <<<
Lutz Barth (08.06.08)
BGH: Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher Abgabe von Substitutionsmitteln rechtskräftig
Was war passiert?
Der angeklagte Arzt hat in den Jahren von 2000 bis 2005 in einer Vielzahl von Fällen an von ihm substituierte Betäubungsmittelabhängige das Substitutionspräparat Polamidon zur freien Verfügung gegeben, ohne dabei die ihm bekannten ärztlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. In einem dieser Fälle kam es dabei im Januar 2004 zum Tod eines Substitutionspatienten. Obwohl dieser Patient, den der Angeklagte zuvor seit mehreren Monaten nicht gesehen hatte, von sich aus einen kurz zuvor geschehenen Heroinrückfall schilderte, unterließ der Angeklagte insbesondere die gebotene körperliche Untersuchung. Stattdessen verabreichte er dem Patienten noch in der Praxis eine hohe Dosis Polamidon und gab ihm zudem eine weitere, gleich hohe Dosis zur freien Verfügung nach Hause mit. Der Patient starb am folgenden Tag an einer Atemdepression, nachdem er sich noch in der Nacht die ihm überlassene Dosis injiziert hatte.
Hinweis: Die Entscheidung liegt derzeit noch nicht gedruckt vor. Sobald diese zugänglich ist, werden wir entsprechend darauf hinweisen (L. Barth)
Quelle: BGH >>> Pressemitteilung Nr.106/2008 <<< (html)
OLG Düsseldorf: Keine Haftung eines Pflegeheims bei Unfall nach ungeklärtem Lösen eines Sicherheitsgurtes an einem Rollstuhl
OLG Düsseldorf,Beschl. vom 20.03.2008 (Az.I-24 U 166/07)
Quelle: Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht >>> zur Entscheidung mit einer Vorbemerkung v. Lutz Barth <<< (pdf.)
Michael Kauch (FDP): Grüne torpedieren Beratung von Patientenverfügungsgesetz
„Zur erneuten Verschiebung der Beratung des Entwurfs zum Patientenverfügungsgesetz erklärt der Sprecher für Palliativmedizin der FDP-Bundestagsfraktion und Mitinitiator des fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs, Michael Kauch:
Die grüne
Faktionsvorsitzende Renate Künast hat es mit Unterstützung der CDU/CSU
geschafft, die Beratung des Entwurfs für ein Patientenverfügungsgesetz im
Bundestag erneut zu verhindern. Die Grünen haben einen Antrag zur
Palliativmedizin auf die Tagesordnung gesetzt und gleichzeitig verhindert, dass
dieser Antrag zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Patientenverfügung beraten
wird.
Es ist unerträglich, dass die Grünen eine gute Versorgung und die
Selbstbestimmung von Sterbenden gegeneinander ausspielen.
Die FDP wird nun versuchen, eine Beratung in der letzten Juni-Woche zu erreichen.“
Quelle: Michael Kauch, Mitglied des Deutschen Bundestages (FDP) >>> Mitteilung v. 06.06.08 <<<
Kurze Anmerkung:
„Was wünschen Sie
sich für die Bundestagsdebatten der nächsten Wochen?
Das Thema Patienten-Verfügung gehört zu den schwierigsten Fragen, über die wir
als Parlamentarier zu entscheiden haben. Deswegen wünsche ich mir, dass wir uns
wirklich die Zeit und die Konzentration nehmen, uns der Debatte in ihrer ganzen
Tiefe zu widmen. Wir sollten dabei nicht nur über das Sterben sprechen. Wir
müssen meines Erachten auch darüber diskutieren, wie die letzten Lebensmonate
eines Menschen aussehen sollten, über die ars moriendi, wenn Sie so wollen.“
Quelle: Renate Künast >>>
Interview v. Steffen Hebestreit mit Renate Künast
in der Frankfurter Rundschau vom 29.03.2007 <<<
Das vollständige Interview ist bei Frau Künast auf ihrer Homepage unter dem Tenor „Die Kunst zu sterben ist bei uns tabu“ nachzulesen und eröffnet uns einen Einblick in die Sichtweise der Politikerin. Die Auffassung mag man/frau akzeptieren, wenngleich wir doch nachfragen wollen, wie lange Frau Künast noch Zeit für sich reklamiert, um über die ars moriendi nachdenken und vor allem zu debattieren zu wollen.
Mein Rat an Frau Künast: Widmen Sie sich in den kommenden Tagen etwas intensiver dem Quellenstudium und Sie werden zu der an sich nicht überraschenden Erkenntnis gelangen, dass die Debatte in der Tiefe durchdrungen ist. Die Diskussion scheint an einem Punkt angelangt zu sein, wo die bisherigen Ergebnisse in „der Tiefe versenkt werden“ sollen und so zur endgültigen Tabuisierung eines vermeintlich enttabuisierten Themas führt.
Verehrte Frau Künast: Die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates und damit die konsequente Umsetzung des Selbstbestimmungsrecht mit Blick auf die Patientenverfügung duldet keinen weiteren Aufschub und wir können beileibe nicht bis zu dem Zeitpunkt zuwarten, wo Sie meinen, ggf. das Thema hinreichend durchdrungen zu haben.
Lutz Barth (06.06.08)
So nicht, Herr Montgomery - Vize- Präsident der BÄK bekräftigt Nein der Ärzte zu Sterbehilfe
Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 04.04.08 <<< (html)
Kurzkommentar v. Lutz Barth
Herr Montgomery als Vizepräsident der BÄK ist durchaus legitimiert, zur Problematik der Sterbehilfe-Debatte seine Meinung zu äußern. Insofern handelt es sich nur um eine Stimme unter vielen, die gehört werden will, so wie der Präsident der BÄK gebetsmühlenartig seine Botschaften im Wertediskurs verkündet.
Zentraler Maßstab für den Gesetzgeber ist allerdings die von ihm wahrzunehmende grundrechtliche Schutzverpflichtung. Diese Aufgabe ist nicht delegierbar, insbesondere auch nicht auf eine ärztliche Standesorganisation, die in der Frage offensichtlich der Auffassung der Kirchen und der Parteien, die das „C“ in ihrem Namen tragen, sehr nahe steht. Dies ist allerdings ohne Belang, da der Staat und damit auch die Abgeordneten zur religiösen Neutralität verpflichtet sind.
Palliativmedizin und Sterbehilfe stehen in keinem direkten Widerspruch zueinander, wie sich im Übrigen unschwer aus der terminalen Sedierung ergibt. Dieser prinzipielle Gegensatz wird immer wieder in der Debatte behauptet, ohne dass dieser allerdings zutrifft. Dies gilt vornehmlich aus der Patientenperspektive, der letztlich nur seinen (!) Willen umgesetzt wissen möchte.
Dass die Ärzteschaft die „Gunst der Stunde“ nutzen will, ist für sich verständlich. Fraglich ist nur, ob Montgomery sich der Basis, derer er sich berühmt – namentlich die Ärzteschaft – in dieser Frage tatsächlich hinter sich hat. Hier dürfen berechtigte Zweifel angemeldet werden, wie nicht wenige Umfragen belegen. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass hier ausreichend Druck durch die Kammern auch auf die Ärzte aufgebaut wird, um so einen vermeintlichen ethischen Konsens in der Öffentlichkeit präsentieren zu können. Die BÄK hat in dieser Frage kein ethisches Monopol und ist vor allem gut beraten, die Gewissensentscheidung der Ärzte gebührend zu respektieren.
Lutz Barth (05.06.08)
Zeitschrift zum Altenpflegerecht – Aktuelle Info zum Stand des Projekts
Wir sind über die Nachfrage und die Besucherzahlen unserer Homepage zur Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht hoch erfreut. Zahlreiche Zuschriften haben uns erreicht und uns hilfreiche Anregungen erteilt.
Wir werden nunmehr Ihre Anregungen aufnehmen und unser Online-Portal entsprechend fortentwickeln. Vielfach wurde an uns der Wunsch herangetragen, ggf. über den thematischen Schwerpunkt zum Altenpflegerecht hinaus auch Rechtsfragen zum allgemeinen Pflegerecht zu problematisieren. Auch wenn diesbezüglich noch keine letzte Entscheidung gefällt worden ist, möchten wir darauf hinweisen, dass zumindest ein Kompromiss in Aussicht genommen worden ist.
Über die pflegerechtsrelevanten Informationen – insbesondere auf unserer Homepage IQB – Internetportal – hinausgehend werden wir eine weitere Sparte in der Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht einrichten, die sich ausgewählten Problemen aus dem gesamten Pflegerecht widmen soll. Wir hoffen, hiermit einstweilen Ihren Interessen gerecht werden zu können.
Besonders dankbar sind wir überdies für den Hinweis, dass offensichtlich ein erhebliches Interesse daran besteht, sich im Rahmen einer Online-Zeitschrift von einer turnusmäßig erscheinenden Ausgabe zu verabschieden und fortlaufend einzelne Beiträge oder Urteilsrezensionen einzustellen. Hierüber werden wir uns intensiv Gedanken machen müssen, zumal wir es nach wie vor für sinnvoll erachten, dass die Abonnenten jeweils die „Ausgaben“ im Pdf. – Format erhalten.
Freilich wollen wir unseren „Wettbewerbsvorteil“ gegenüber anderen Anbietern für uns und damit letztlich auch für Sie als Kunden fruchtbar machen, in dem wir unseren Ruf, höchst aktuell zu sein, auch mit dem Produkt einer Online-Zeitschrift nachhaltig dokumentieren.
Nicht ausgeschlossen ist, dass wir Ihre Anregungen in einem erweiterten Online-Projekt einfließen lassen werden. Diesbezüglich bereiten wir Sondierungsgespräche mit einigen Experten sowohl aus der Praxis als auch dem Verlagswesen vor.
Zielvorgabe hierbei ist jedoch, dass unsere Preiskonditionen (Jahresabo 60.-- €) unverändert bleiben. Auf diesbezügliche Nachfragen möchten wir mitteilen, dass es unserer Philosophie entspricht, keine gesonderten Entgelte für reine Informationen im Zeitalter des www zu erheben. Dies gilt auch und vielleicht gerade besonders im Recht, wo die Urteile „im Namen des Volkes“ ergehen und demzufolge die Interessierten einen berechtigten Anspruch darauf haben, dass ihnen diese Informationen zuteil werden.
Hierbei ist uns klar, dass dies differenziert zu betrachten ist, zumal Autoren nicht selten die Urteile kommentieren und wir mit dem IQB- Internetportal unsere Zeit investieren. Aber wir begeben uns nichts, wenn wir Sie an unserer Recherchearbeit teilhaben lassen, zumal wir daneben den ehrgeizigen Anspruch erheben, etwas in der Theorie und Praxis bewirken zu wollen. Die Umsetzung unserer Idee und dem damit verbundenen Abschied von einer „Idee-Plagiat-Kultur“ im Pflegerecht (hier aber speziell auch zum Altenpflegerecht) erfolgt dann in der Online-Zeitschrift zu – wie wir meinen – durchaus angemessenen Konditionen.
Wir hoffen auf weitere Anregungen und selbstverständlich auch Kritik von Ihnen. Die Online-Zeitschrift firmiert nicht umsonst derzeit noch unter dem Tenor eines Projektes, so dass wir die Möglichkeit haben, auf konstruktive Vorschläge und Kritik einzugehen.
Aus diesem Grunde haben wir uns auch dazu entschlossen, die Präsentationsphase der Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht zu verlängern.
>>> http://www.apflr-zeitschrift.iqb-info.de/
Wenn Sie mögen, können Sie ab sofort (!) eine kostenlose Benutzerkennung bei uns durch eine einfache Email anfordern, so dass Sie einstweilen im künftig „geschlossenen Bereich“ probeweise recherchieren und „surfen“ können.
Der offizielle
Start der Online-Zeitschrift wird voraussichtlich zum 01. August 2008 erfolgen.
Unter diesem Zeitpunkt erlischt dann automatisch der kostenlose Zugang zur
Zeitschrift zum Altenpflegerecht, es sei denn, es wird etwas Anderes bekannt
gegeben.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!
Lutz Barth (05.06.08)
Aktuell! Brauchen wir tatsächlich Pflegekammern in Deutschland?
Hintergrund:
Diese Frage wird
nicht selten allzu leidenschaftlich diskutiert und im Zuge der anstehenden
Neuordnung der Gesundheitsberufe – insbesondere nach dem vorgelegten Gutachten
des Sachverständigenrats und der DKI-Studie der Deutschen
Krankenhausgesellschaft – ist es keineswegs überraschend, dass die Frage
vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wird.
Die mit der Errichtung einer Pflegekammer aufgeworfenen Fragen sind hinreichend
identifiziert und sind mittlerweile einer Beantwortung durch namhafte
Pflegerechtler zugeführt worden. Zu fragen bleibt also, ob wir tatsächlich
Pflegekammern benötigen?
Hierzu führen wir vom IQB eine aktuelle Umfrage durch!
>>> zur Umfrage <<<
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und bedanken uns bereits im voraus für Ihre Stimmabgabe!
Lutz Barth (05.06.08)
Neue Professorin für Klinische Pflegeforschung
Prof. Dr. Gabriele Meyer an der Universität Witten/Herdecke eingeführt
“Gabriele Meyer ist neue Universitätsprofessorin für klinische Pflegeforschung an der Universität Witten/Herdecke. "Seit Beginn meiner wissenschaftlichen Tätigkeit verfolge ich das Thema evidenz-basierte Pflege", sagt die Forscherin, die jetzt mit einer Feier im Institut für Pflegewissenschaft offiziell in ihr Amt eingeführt wurde.“ »»»
Quelle: Universität Herdegen >>> Pressemitteilung v. 04.06.08 <<< (html)
Wachsende Zweifel an Gesetz zu Patientenverfügungen?
Nach Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), sollte der Bundestag mit Blick auf die gesetzliche Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung „größte Zurückhaltung“ üben.
Dem ist mitnichten so, Herr Röttgen. Statt Zurückhaltung ist ein aktives Mitwirken aller Abgeordneten gefordert. Mag auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber vielfach ein beachtlicher Ermessens- und Gestaltungsspielraum eingeräumt werden, so wird zuvörderst zur Kenntnis zu nehmen sein, dass es hier um die Wahrnehmung des grundrechtlichen Schutzauftrages des Gesetzgebers im Rahmen des Vorbehalt des Gesetzes geht!
Die Bundesbürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Grundrechte auch im Hinblick auf die letzte Phase des Lebens gewahrt bleiben. Es ist unerträglich, wenn hier einzelne Abgeordnete meinen, ihre gebotene Parlamentsarbeit „zu verweigern“! Es geht nicht an, dass unter dem Eindruck einer „Wertediskussion“ die Abgeordneten dem Druck der Kirchen nachgeben und stetig betonen, dass der „Tod rechtlich nicht normierbar“ sei. Dass ist er in der Tat wohl nicht, aber sehr wohl das Selbstbestimmungsrecht. Der „Tod“ ist in erster Linie wohl die unvermeidliche Folge des biologischen Organismus vor dem Hintergrund seiner Vergänglichkeit, während demgegenüber das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht dem Patienten Handlungs- und Entscheidungsoptionen eröffnet, auf die er ganz individuell Einfluss nehmen kann.
Es ist also nicht gefordert, in der Debatte über das „Ob“ einer Regelung zu philosophieren, sondern lediglich eine verfassungskonforme Regelung auf den Weg zu bringen. An Vorschlägen hierzu mangelt es freilich nicht und die Abgeordneten bleiben aufgefordert, sich endlich dieser Thematik nachhaltig anzunehmen.
Lutz Barth (04.06.08)
Wichtig! BGH: Zur Bedeutung von „Leitlinien“ (Beschl. v. 28.03.08 (Az. VI ZR 57/07))
Der Beschluss des BGH ist durchaus von zentraler Bedeutung, markiert er doch die Grenzen der „Verbindlichkeit“ von ärztlichen Leitlinien. Insbesondere muss darauf hingewiesen werden, dass die Leitlinien nicht (!) ohne weiteres mit dem zur Beurteilung eines Behandlungsfehlers gebotenen medizinischen Standard gleichgesetzt werden können und überdies kein Sachverständigengutachten ersetzen.
Dieser Beschluss des BGH hat insoweit auch eine Bedeutung für die Expertenstandards in der Pflege, die in gleicher Weise wie die ärztlichen Leitlinien nicht unbesehen mit dem zur Beurteilung eines Pflegefehlers gebotenen pflegetherapeutischen Standards gleichgesetzt resp. übernommen werden können.
Lutz Barth (04.06.08)
Aus den Gründen des Beschl.:
(...)
3. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts würde ein Behandlungsfehler auch dann nicht vorliegen, wenn der frühere Zweitbeklagte tatsächlich gegen die entsprechende Leitlinie verstoßen haben sollte.
4. Leitlinien
von ärztlichen Fachgremien oder Verbänden können (im Gegensatz zu den
Richtlinien der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen) nicht unbesehen
mit dem zur Beurteilung eines Behandlungsfehlers gebotenen medizinischen
Standard gleichgesetzt werden. Sie können kein Sachverständigengutachten
ersetzen und nicht unbesehen als Maßstab für den Standard übernommen werden.
Letztendlich obliegt die Feststellung des Standards der Würdigung des
sachverständig beratenen Tatrichters, dessen Ergebnis revisionsrechtlich nur auf
Rechts- und Verfahrensfehler überprüft werden kann, also insbesondere darauf, ob
ein Verstoß gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze vorliegt, das
Gericht den Begriff des medizinischen Standards verkannt oder den ihm
unterbreiteten Sachverhalt nicht erschöpfend gewürdigt hat (vgl. Geiß/Greiner,
Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B. Rn. 9a).
5. Das Berufungsgericht ist dem Sachverständigen gefolgt, der die herkömmliche "chirurgische Schule" zum Zeitpunkt der Operation der Klägerin letztlich nicht als standardwidrig bezeichnet hat. Dies ist eine tatrichterliche Würdigung in einem Einzelfall, die - auch unter Berücksichtigung des vermeintlich übergangenen Vorbringens - keinen Zulassungsgrund erkennen lässt.
6. Das Berufungsgericht hat bei der Beurteilung des Standards auch nicht in Abweichung zu der Senatsentscheidung vom 22. September 1987 - VI ZR 238/86 - NJW 1988, 763 f. einen falschen Maßstab angelegt. Nach dieser Entscheidung ist zwar der Zeitpunkt, von dem ab eine bestimmte Behandlungsmaßnahme veraltet und überholt ist, so dass ihre Anwendung nicht mehr dem einzuhaltenden Qualitätsstandard genügt und damit zu einem Behandlungsfehler wird, jedenfalls dann gekommen, wenn neue Methoden risikoärmer sind und/oder bessere Heilungschancen versprechen, in der medizinischen Wissenschaft im Wesentlichen unumstritten sind und deshalb nur ihre Anwendung von einem sorgfältigen und auf Weiterbildung bedachten Arzt verantwortet werden kann. Diese Voraussetzungen lagen aber nach den Feststellungen des sachkundig beratenen Berufungsgerichts hier nicht vor. Danach ist bis heute noch nicht sicher, ob Operationen der Schilddrüse unter Darstellung des Nervus recurrens tatsächlich zu weniger Verletzungen dieses Nervs führen als Operationen nach der herkömmlichen "chirurgischen Schule".
(...)
Quelle: BGH >>> Zum Beschluss im Volltext <<< (pdf.)
JuraHealth Congress 2008 in Leipzig
13. und14. Juni 2008
>>> hier erfahren Sie mehr über die Veranstaltung <<<
2. Ochsenzoller Psychiatrietage vom 9. bis 14. Juni: Vorträge, Workshops und Infoveranstaltungen in der Asklepios Klinik
Zum zweiten Mal öffnet die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll im Rahmen der Ochsenzoller Psychiatrietage ihre Türen. Nach sehr erfolgreichem Auftakt im vergangenen Jahr geht es nun in die zweite Runde. Die Ochsenzoller Psychiatrietage bieten Vorträge, Workshops, Gesprächskreise und Informationsveranstaltungen für Fachpersonal wie ambulant tätige psychiatrische und psychotherapeutische Ärzte und Psychologen, psychiatrieinteressierte Laien und Angehörige. Ein umfangreiches Programm mit renommierten Experten wartet auf alle Interessierten.
Auf den Seiten der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH steht ein Flyer zur Veranstaltung zum Download (pdf.)
Quelle: Asklepios Kliniken Hamburg GmbH >>> mehr dazu <<<.(html)
OLG Brandenburg: Koloskopie und Aufklärungspflichten!
Urteil v. 27.03.2008 (Az. 12 U 239/06)
Quelle: IQB – Internetportal >>> mehr dazu <<< (pdf.)
Parkinson-Krankheit und Parkinson-Syndrom
Differentialdiagnostik und aktuelle Behandlungsoptionen
v. A. Rössler, A. Niesen, R. Baum, in >>> Ärztebl. Thüringen, 19 (5), 273 - 277, 2008 <<< (pdf.)
"Freizeit ist kein Luxus, sondern Pflicht"
„Wer sich mit Leib und Seele dauerhaft für ein Ziel engagiert und dabei andere Aspekte des Lebens vernachlässigt, läuft Gefahr, sich chronisch zu überlasten, zu frustrieren und zu erschöpfen.“ »»»
Der Neurologe, Psychiater und Psychotherapeut Professor Volker Faust im Interview-Gespräch mit Helga Brettschneider von der "Ärzte Zeitung".
Quelle: >>> Ärzte Zeitung.de v. 03.06.08 <<< (html)
Patientenbroschüre
Prophylaxe für Menschen in der zweiten Lebenshälfte
für Zahnärzte und Patienten.
Anmerkung: Auf den Seiten der BLZK (Referat Prophylaxe / Alterszahnmedizin / Behindertenzahnmedizin) finden sich verschiedene Downloads zum Thema Gerostomatologie.
Quelle: >>> Bayerische Landeszahnärztekammer (Hrsg.) <<<
LSG Rheinland-Pfalz: Zum Anspruch auf Kostenerstattung für eine mobile Rampe
Was war passiert?
Der am 1986 geborene Kläger ist an einer Duchenne´schen Muskeldystrophie
erkrankt und bedarf zur Fortbewegung eines Elektrorollstuhls. Unter Vorlage
eines Kostenvoranschlages der Firma S und B und einer ärztlichen Verordnung des
Allgemeinmediziners W beantragte er Ende 2003 die Neuversorgung mit einem
Elektrorollstuhl Permobil Chairman SS nebst Zubehör. Die Beklagte gewährte ihm
dieses Hilfsmittel, lehnte aber ua eine mobile Auffahrhilfe ab, da eine
derartige Leistung in den eigenverantwortlichen Bereich des Klägers falle
(Bescheid vom 28.1.2004).
>>>
mehr dazu <<<
Landesbischöfin Margot Käßmann kritisiert heftig Vorstoß zur Embryonen-Auswahl bei Brustkrebsgefahr
Quelle: kma-online.de >>> Mitteilung v. 29.05.08 <<< (html)
vgl. dazu auch die Meldung unten:
Neuer Vorstoß der Präimplantationsdiagnostik in den Niederlanden
Genetische Auswahl der Embryonen-Auswahl bei Brustkrebsgefahr
Quelle: Quelle: >>> zm – online.de v. 28.05.08 <<< (html)
Deutsche Hospiz Stiftung zu Patientenverfügungen: Gesetzgeber darf sich nicht seiner Verantwortung entziehen
Quelle: Deutsche Hospiz Stiftung >>> Pressemitteilung v. 29.05.08 <<< (html)
BSG: Vorgaben des Bewertungsausschusses für Psychotherapeuten-Vergütung überwiegend rechtmäßig
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 28.05.2008 entschieden, dass die vom Bewertungsausschuss zuletzt getroffenen Regelungen zur Berechnung von Mindestpunktwerten für bestimmte psychotherapeutische Leistungen überwiegend nicht zu beanstanden sind. »»»
Quelle: BSG >>> Pressemitteilung Nr. 21/08 v. 28.05.08 <<<
LSG Hessen: Fenstersturz und Opferentschädigung
Flüchtet eine Person, die ihrer Freiheit beraubt wurde, mangels Alternativen aus dem Fenster im dritten Obergeschoss, so kann eine Opferentschädigung für die bei dem Sturz erlittenen Schäden nicht wegen grob vernunftwidrigen Verhaltens versagt werden, so eine aktuelle Entscheidung des LSG Hessen.
Quelle: LSG Hessen >>> Mitteilung v. 28.05.08 <<< (pdf.)
Menschliche Zuwendung statt kalter Gerätemedizin
Universitätsklinikum Jena begeht am 30. Mai erstmals einen „Tag des
Intensivpatienten“
Quelle: Uni-Klinikum Jena.de >>> zur Pressemitteilung <<< (html)
Lückenhaftigkeit der Dokumentation ergibt sich nicht ohne
weiteres aus dem Nichtvorliegen eines sog. Suizidbogens
OLG Braunschweig, Hinweisbeschl. v. 11.02.08 (Az. 1 U 2/08)
>>> mehr dazu <<<
Abgeordnete weisen Kirchenkritik zu Patientenverfügung zurück
Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 28.05.08 <<<
Zum pauschalierten Vergütungssystem der §§ 4 und 5 VBVG
OLG Celle, Beschl. v. 05.05.08 (Az. 17 W 36/08)
>>> mehr dazu <<<
Gefahr durch Zecken stark überschätzt
Nach Auffassung der Dermatologin Dr. Christina Schnopp von der TU München sei das Risiko einer Erkrankung nach Zeckenstich relativ gering, überdies habe man im Falle einer Borreliose viel Zeit, etwas zu unternehmen. »»»
Quelle: >>> Ärztliche Praxis v. 28.05.08 <<< (html)
vgl. dazu auch
weiter unten:
Der Sommer ist da und die gemeine Zecke auch!
Neuer Vorstoß der Präimplantationsdiagnostik in den Niederlanden
Genetische Auswahl der Embryonen-Auswahl bei Brustkrebsgefahr
Quelle: Quelle: >>> zm – online.de v. 28.05.08 <<< (html)
Rheinland-Pfalz: Musterdokumentation für stationäre Pflege neu aufgelegt
Die Musterdokumentationen für die ambulante Pflege und für diestationäre Pflege sollen Pflegekräfte von Bürokratie entlasten und sie in der Dokumentationsarbeit unterstützen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz (www.masgff.rlp.de)
Der Sommer ist da und die gemeine Zecke auch!
Anlässlich des schönen Wetters dürfen wir an dieser Stelle auf den sehr instruktiven Beitrag von Ebbo Schnaith in der renommierten Fachzeitschrift Der Hausarzt verweisen.
Krank nach Zeckenstich
Klinik und Therapie von Lyme-Borreliose und FSME
v. Ebbo Schnaith, in >>> Der Hausarzt 07/2008, S. 34 ff. <<< (pdf.)
Stellungnahme des Deutschen Pflegerates zum Ulmer-Papier des 111. Deutschen Ärztetages
Quelle: DPR >>> zur Stellungnahme <<< (html)
Palliativmedizin – Neuer Verein von Fach- und Hausärzten in Stuttgart gegründet!
Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 28.05.08 <<<
„Sehnsüchte der Schwerstkranken“?
Anlässlich der Ehrung der Deutschen Hospizstiftung am 25.05.08 im Gocher Rathaus mit dem „Arnold-Janssen-Preis hat die Landesjustizministerin Müller-Piepenkötter im Rahmen ihrer Laudatio uns Folgendes mitgeteilt: „Schwerkranke Menschen sehnen sich in Wirklichkeit nach einer würdevollen Sterbebegleitung und nicht nach aktiver Sterbehilfe“ (Quelle: rp-online v. 26.05.08, Begleiten ja – Töten nein, v. Jens Helmus).
Nachzufragen bleibt, woher die Justizministerin des Landes NRW diese Erkenntnis nimmt? Nicht selten wünschen sich Schwerstkranke einen „schnellen Tod“ und es drängt sich die Frage auf, ob diese Patienten in Wirklichkeit die „Wirklichkeit“ ihres Willens verkennen?
Hier ist an das unselige Forschungsvorhaben mancher Palliativmediziner zu erinnern, wonach es gelte, den Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern. Indes aber gilt: der hinreichend konkretisierte Wille des Patienten ist nicht abzuändern und es ist dringend davor zu warnen, bei Vorliegen einer Patientenverfügung sich auf die Suche nach dem „wirklichen Willen“ des Patienten zu begeben, wenn dieser doch eindeutig seinen Willen dokumentiert und im Zweifel im Gespräch bekräftigt hat. Nicht „Sehnsuchtswünsche“ sind der Maßstab für die Beurteilung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, sondern in erster Linie sein geäußerter Wille. Allein dieser prägt die „Wirklichkeit“ und nicht „Sehnsuchtswünsche“, die hier auf Erden zu erfüllen kaum möglich sind. Der Patientenverfügung muss die gebührende Beachtung geschenkt werden und es ist schon sonderbar, wenn uns eine Justizministerin an ihren Spekulationen über die „Wirklichkeit“ eines schwerkranken Patienten teilhaben lässt.
Lutz Barth (27.05.08)
Wertkonservative Zentraldogmen der Kirchen – ein gemeinsamer Schatz im Hinblick auf die Patientenverfügung?
Einer Mitteilung im Ärzteblatt.de v. 26.05.08 können wir entnehmen, dass Kardinal Lehmann einen „Riss“ zwischen den Kirchen bei der Bioethik mit Blick auf die zuletzt geführte Debatte um das Stammzellgesetz beklage.
Gleichwohl komme man in den nächsten Wochen wieder zu Gesprächen zusammen. Nach Lehmann seien die verbliebenen Gemeinsamkeiten ein „kostbarer Schatz, der gehütet und weiter entfaltet werden muss“. Das gelte gerade bei den wichtigen Fragen wie Patientenverfügungen oder Spätabtreibungen.
Nun – ob die Vorstellungen von der Heiligkeit des Lebens mit den sich daraus ergebenden Folgen für die Patientenverfügung des autonomen Patienten ein „gemeinsamer Schatz“ ist, soll hier nicht beurteilt werden. Vielmehr werden die Kirchen stetig daran zu erinnern sein, dass ihre bereichsspezifischen Moralvorstellungen und ihren Vorstellungen von einem gelungenem Sterben keine Verbindlichkeit erzeugen und es dem Patienten anheim gestellt ist, seine Regie für seinen selbstbestimmten und freiverantwortlichen Tod zu führen, ohne dass er gehalten wäre, seine Entscheidung an „höheren Gesetzen“ auszurichten. Hieran wird sich auch nichts ändern, wenn die beiden großen Kirchen zumindest mit Blick auf die Patientenverfügungs-Debatte wieder enger zusammenrücken sollten.
Lutz Barth (27.05.08)
Anerkennung und Ausgleich überobligatorischer Pflegeleistungen im Erbrecht
Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf (BT -DRS 16/8954) u.a. mit Änderungen zum Erbrecht zugeleitet.
Der Entwurf sieht u.a. vor, Leistungen aufgrund von Familiensolidarität stärker zu honorieren und auszugleichen. Hierzu zählt insbesondere die Pflegeleistung. Angehörige erbringen vielfach einen beachtlichen Dienst und tragen so dazu bei, dass ältere Familienmitglieder statt im Heim ihren Lebensabend zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbringen können.
Quelle: dip21.bundestag.de >>> BT -DRS 16/8954 (Gesetzentwurf) <<< (pdf.)
Geheimniskrämerei um Kriterien bei der Vergabe von „Sternen fürs Pflegeheim“!
„Der komplette Kriterienkatalog kann vorläufig aus Schutzgründen nicht ins Netz gestellt werden. Interessierte Einrichtungen können diese über den Pflege-SHV anfordern“, so können wir der Homepage Auszeichnung für menschenwürdige Pflege (Pflege-Selbsthilfeverband) entnehmen.
Diese Information müssen wir zur Kenntnis nehmen, wenngleich diese in der Gänze nicht nachvollziehbar ist. Sofern ein Verband antritt, „Sterne fürs Pflegeheim“ vergeben zu wollen, ist es erforderlich, diese in der Öffentlichkeit transparent und ggf. einer Fachdiskussion zugänglich zu machen.
Der Hinweis, wonach die 120 Ergebniskriterien sich an der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen orientiere, mag zwar zunächst lobenswert sein, entbindet aber die Initiatoren sicherlich nicht von der Verpflichtung, hier für ausreichende Transparenz Sorge zu tragen.
Die Vergabe eines oder mehrerer „Sterne“ für die Pflegeeinrichtungen wird nach einer Ankündigung im Rahmen eines kleinen Festakts vorgenommen und die Öffentlichkeit wird hierüber sicherlich auch gebührend informiert werden. Die Frage aber, ob der Stern tatsächlich für Qualität bürgt, bleibt solange offen, wie nicht das Bewertungssystem insgesamt der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Die Tatsache allein, dass hier renommierte Pflegekritiker des Pflege-Selbsthilfeverbandes federführend für die Initiative verantwortlich zeichnen, ist noch kein Garant dafür, dass auch die Vergabe eines Sternes mit der qualitätsgerechten und menschlichen Pflege gleichzusetzen ist, so wie es wohl den Kirchen nicht gelingen dürfte, gelegentlich feststellbare Defizite in ihren Institutionen mit Hinweis auf den karitativen oder diakonischen Gedanken ad absurdum führen zu wollen.
Die Geheimniskrämerei sollte sein Ende finden, zumal der Verband seit Monaten die Öffentlichkeit darauf vorbereitet, demnächst die Kriterien vorstellen zu wollen. Nunmehr sehen sich Interessierte enttäuscht, da plötzlich aus „Schutzgründen“ der Kriterienkatalog nicht veröffentlicht werden könne.
Lutz Barth (27.05.08)
Hochaltrige und multimorbide Patienten Stiefkinder in der „Leitlinien-Kultur“?
Einer Mitteilung der Ärzte Zeitung online v. 27.05.08 zufolge hat der Deutsche Ärztetag erst jüngst wieder kritisiert, dass bei der Mehrzahl der klinischen Studien Menschen in höheren Lebensaltern nicht berücksichtigt werden. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und die wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften sind daher von den Delegierten aufgefordert worden, speziell diese Patientengruppe stärker in den einschlägigen Leitlinien und Studien zu berücksichtigen.
So sehr das Votum der Delegierten auch überzeugt, stimmt es gleichwohl mehr als nachdenklich. Es darf an dieser Stelle daran erinnert werden, dass insgesamt die Pharmakotherapie des multimorbiden und hochaltrigen Patienten spätestens seit dem Symposium der AkdÄ im Rahmen des 31.Interdisziplinären Forums der Bundesärztekammer (2007) auf der Agenda steht (vgl. dazu PM der BÄK v. 13.01.07 - Arzneitherapie im Alter: Dosierungen häufig zu hoch).
Die Erkenntnis, dass Therapieempfehlungen in aller Regel den „idealen Patienten“ vor Augen haben, ist also keineswegs neu, so wie es auch hinreichend bekannt ist, dass die polypharmakologische Therapie des geriatrischen Patienten den Therapeuten besondere Kompetenzen abverlangt.
Die AkdÄ als ein wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer bleibt also in der Tat aufgerufen, sich dem Problem nachhaltiger anzunehmen.
Lutz Barth (27.05.08)
Ärzte tragen die therapeutische Verantwortung.
... so die Einschätzung vom Präsidenten der Landesärztekammer Sachsen-Anhalt, Jan Schulze.
Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 26.05.08 <<<
VG Gelsenkirchen: Dienstherr muss unzureichende Beihilfe für stationären Heimaufenthalt aufstocken
Leitsatz des Gerichts:
Reichen die Bezüge - hier Versorgungsbezüge-, die Leistungen der Beihilfe und die obligatorische Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten für einen stationären Pflegeheimaufenthalt einschließlich eines Minimums an Lebenskomfort nicht aus, hat der Fürsorgegeber im Rahmen seines Fürsorgeermessens für Abhilfe zu sorgen, soweit der Beihilfeberechtigte unverschuldet in die Notsituation geraten ist.
Zur Entscheidung im Volltext gelangen Sie mit dem nachfolgenden Link >>>
Quelle: Justiz
NRW.de >>>
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen; Urt. v. 18.04.2008
(Aktenzeichen: 3 K 535/05)
<<< (html)
Kritik des Deutschen Pflegerates (DPR) am „Ulmer-Papier“
Wie nicht anders zu erwarten, stoßen die die von der Bundesärztekammer auf dem 111. Deutschen Ärztetag in Ulm vorgelegten Grundsätze zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungsstrukturen in Deutschland bei Vertretern des Deutschen Pflegerates (DPR) auf nachhaltige Kritik (Quelle: kma – Artikel v. 23.05.08).
Es werden die altbekannten Positionen wiederholt und mehr oder weniger direkt darauf hingewiesen, dass sich der DPR im guten Einvernehmen mit dem Sachverständigenrat im Gesundheitswesen und dem Deutschen Krankenhausinstitut weiß. Wenn letztlich Pflegekräfte insbesondere nach der Expertise des DKI ärztliche Aufgaben übernehmen sollen, werde man sich nicht verschließen, so die Präsidentin des DPR.
Der DPR ist freilich nunmehr zur Einsicht gelangt, dass hierfür besondere Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Ein solches gilt insbesondere für die berufs- und haftungsrechtlichen Implikationen, die mit einer Neuordnung der ärztlichen Tätigkeiten resp. Aufgaben verbunden sind.
Die „Garantieerklärung“ des DPR, wonach eine hohe fachliche Expertise, die sich auf wissenschaftliche Forschungen und Begründungen stütze, zugesichert werde könne, reicht für sich allein genommen nicht aus.
Der emanzipatorische Anspruch jedenfalls der Funktionäre der Berufsverbände und mancher rechtskundiger Pflegedirektoren nach dem Motto, „wir können das“, reicht nicht zu, um die pflegetherapeutische Ausrichtung des Pflegeberufs umfassend rechtlich absichern zu können.
Wir dürfen nunmehr gespannt sein, welche rechtspolitischen Vorschläge vom DPR unterbreitet werden, die letztlich zur Rechtssicherheit der von den Berufsverbänden vertretenen Pflegenden beitragen sollen. Hier beginnt die „Arbeit“ im Detail und ein bisheriges Wunschdenken wird konkreten Vorschlägen weichen müssen.
Neben dem obersten Ziel der Patientensicherheit wird der DPR darauf zu achten haben, dass auch die Belange der Pflegenden hinreichend berücksichtigt werden, die allen voran nach berechtigterweise nach Rechtssicherheit streben.
Um es gleich vorwegzunehmen: Der Hinweis mancher Pflegerechtler, dass das Risiko nicht sonderlich groß sei, weil dieses versicherungstechnisch ausgeschlossen, zumindest aber gemildert werde könne, überzeugt in der Gänze nicht. Hier entziehen sich die Pflegerechtsexperten einer dogmatischen Diskussion – wohlwissend um die Tragweite der geplanten Neuordnung der Aufgaben im Gesundheitswesen und die damit einhergehende Pflichtenbindung der Pflegenden.
Es ist dringend davor zu warnen, den „Pflegenden mehr Steine statt Brot“ zu geben.
Lutz Barth (26.05.08)
Die Umfrage
Halten Sie den Lahrer Kodex für überflüssig?
ist mittlerweile beendet. Das Endergebnis lautet wie folgt (Stimmen insgesamt: 602):

Wir danken allen Teilnehmenden für Ihr Votum.
Lutz Barth (26.05.08)
Bundesrat beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Rettungsassistenten
Der Bundesrat hat am 23.05.08 (Drucksache 256/08-Beschluss) einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Ausbildungsstrukturen in bestimmten nichtärztlichen Heilberufen, namentlich der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten, durch die Einführung von Modellklauseln in den Berufsgesetzen erweitert werden sollen.
Quelle: Bundesrat >>> Beschluss v. 23.05.08 (Drucksache 256/08) <<< (pdf.)
Bestandsaufnahme der palliativen Versorgung in Hessen
Studie von Gießener Soziologen liegt vor - Pressekonferenz am 28. Mai 2008 um 11 Uhr im Institut für Soziologie »»»
Ärztetag: Keine Substitution von ärztlichen Leistungen an Nicht-Ärzte
Wie zu erwarten war, hat der Ärztetag Bundesärztekammer eine Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Nicht-Ärzte abgelehnt. Damit hat sich der Ärztetag gegen Modellvorhaben ausgesprochen, die auf einen Arztersatz und Aufweichung des Facharztstandes in Diagnostik und Therapie hinauslaufen.
Quelle: BÄK v. 23.05.08 >>> mehr dazu <<< (html)
Neu Patientenverfügung – Keine Macht den Kirchen!
Bei der gesetzlichen Regelung des Umgangs mit Patientenverfügungen sehen die beiden großen Kirchen nach wie vor Klärungsbedarf. Sie haben deutliche Vorbehalte gegen mehrere Punkte des Gesetzentwurfs des Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), wie sich aus einem gemeinsamen Schreiben an die Bundestags-Fraktionsvorsitzenden ergibt.
Quelle: IQB – Lutz Barth >>> zur Mitteilung <<< (pdf.)

Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland am Beispiel Demenz
>>> Aktuelles dazu auf den Seiten v. Gerontopsychiatrierecht.de <<<
Patientenverfügung - wem gehört der Mensch?
Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Ob wir leben oder wir sterben, wir gehören dem Herrn (Römer 14, 8 – Einheitsübersetzung) und wie es scheint, gehören wir nunmehr auch einigen Parlamentsvertretern, die im Begriff sind, aus Respekt vor den Kirchen ihre gebotene Parlamentsarbeit nachhaltig zu verweigern. »»»
Quelle: IQB – Lutz Barth >>> Mitteilung v. 22.05.08 <<< (pdf.)
Ärztetag fordert mehr Finanzmittel für die Behandlung Demenzkranker
U.a. lehnen die Ärztevertreter die Ermächtigung von so genannten Heimärzten ab. Stattdessen sollten in stationären Pflegeeinrichtungen Kooperationen mit besonders qualifizierten Vertragsärzten beschlossen werden. »»»
Quelle: BÄK >>> Pressemitteilung v. 21.05.08 <<<
Volkskrankheit Inkontinenz
Urologen brechen Tabus – Prominente helfen mit!
Neue Patientenbroschüre soll Hemmschwellen abbauen. Interessierte können den neuen Ratgeber kostenlos auf dem Portal bestellen
Quelle: Urologenportal >>> Mitteilung v. 14.04.08 <<<
Neu Selbstmedikation des geriatrischen Bewohners und Verantwortung des Pflegepersonals
Darauf, dass die Pharmakotherapie des multimorbiden Geriatriepatienten einen besonderen Behandlungsstandard erfordert, haben wir schon des Öfteren hingewiesen. Dies gilt nicht nur für die sog. ärztlich angeordnete Bedarfsmedikation im Besonderen, sondern gleichsam auch für die rationale Pharmakotherapie im Allgemeinen.
Quelle: IQB – Lutz Barth >>> Mitteilung v. 21.05.08 <<< (pdf.)

BAG - Aktuelle Rechtsprechungsänderung:
Resturlaubsanspruch geht auch bei zweiter Elternzeit nicht verloren!
Bisher hat der Neunte Senat beim BAG § 17 Abs. 2 BErzGG so ausgelegt, dass der auf Grund einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub auch dann mit Ablauf des auf diese Elternzeit folgenden Urlaubsjahrs verfällt, wenn er wegen einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann.
An dieser Rechtsprechung hält der Senat mit Urteil vom 20. Mai 2008 - 9 AZR 219/07 nicht mehr fest.
Quelle: BAG >>> Pressemitteilung Nr. 40/08 <<<
Demenzerkrankung – die Herausforderung unserer Zeit!
>>> Vgl. dazu die aktuellen Informationen bei Gerontopsychiatrierecht.de <<< (html)
Die Dokumentation des
4. Kongress "Qualitätssicherung in ärztlicher Hand - zum Wohle
der Patienten"
am 1. März 2008 in Düsseldorf
findet sich auf den Seiten der Ärztekammer Nordrhein und wir möchten hier auf einen der thematischen Schwerpunkte verweisen:
Der alte und der demente Patient - Anforderungen an die medizinische Versorgung
Die Dokumente sind jeweils im Pdf.-Format downloadbar.
Quelle: Ärztekammer Nordrhein >>> Zur Dokumentation <<<
Pflegerat soll Konfrontationskurs beenden
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. verwahrt sich entschieden gegen die Äußerungen des Pflegerates, mit der Delegation ärztlicher Leistungen an Medizinische Fachangestellte in der Häuslichkeit des Patienten werde den Versicherten und Leistungsempfängern eine "Scheinwelt der Fachlichkeit vorgegaukelt". »»»
Quelle: VMF-online.de >>> Mitteilung v. 14.05.08 <<<
Pflegekritiker Claus Fussek erneut in die Kritik geraten!
40% der Pflegenden seien für ihren Beruf ungeeignet, so Claus Fussek einer Mitteilung in CAREkonkret v. 16.05.08 zufolge.
In dem Forum von >>> Werner Schell <<< beklagen einzelne Mitglieder, dass C. Fussek mit dieser Aussage den gesamten Berufsstand verunglimpft.
Neu SG Aachen: u.a. zur Erstattung der Kosten für Rufbereitschaft
Was war passiert?
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für Rufbereitschaft sowie die Erstattung weiterer Kosten selbst beschaffter häuslicher Krankenpflege (HKP) ab 01.01.2006.
Die 1978 geborene Klägerin leidet seit einem Verkehrsunfall im Januar 1998 an einer Querschnittslähmung ab dem Halsbereich mit Atemlähmung und Blasen-/Mastdarmlähmung sowie Zustand nach Blasenaugmentation mit dem Erfordernis 6-8-maliger täglicher Katheterisierung. Sie ist insbesondere wegen notwendiger künstlicher Beatmung auf Behandlungspflege rund um die Uhr sowie weitere Pflegeverrichtungen angewiesen. Ihre Pflege wird durch den von ihren Eltern und ihrem Bruder betriebenen Pflegedienst I. GmbH durchgeführt. Die Beklagte erstattet der Klägerin Kosten der HKP. Bis zum 31.12.2005 bestand zwischen der Beklagten und der HELIOS GmbH ein im Dezember 2004 nach § 132a Abs. 2 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geschlossener Versorgungsvertrag. Dieser sah in der Vergütungsvereinbarung (Anlage 2) eine Vergütungspauschale von 40,55 EUR je Stunde (Ziffer 1) und eine Fahrkostenpauschale von 5,75 EUR je Einsatz (Ziffer 2) vor. § 1 Ziffer 4 dieser Vergütungsvereinbarung lautete: "Die Kosten einer Rufbereitschaft sind mit der Vergütung nach Ziffer 1 abgegolten."
Als ein neuer Versorgungsvertrag zwischen der Beklagten und der I. GmbH nicht zustande kam, schlossen die Klägerin und der Pflegedienst I. am 17.01.2006 ohne Beteiligung der Beklagten mit Wirkung am 01.01.2006 einen neuen HKP-Vertrag. In § 1 der Vergütungsvereinbarung (Anlage 2) zu diesem Vertrag vereinbarten die Klägerin und I. eine Vergütungspauschale von 50,15 EUR je Stunde (Ziffer 1) und eine Fahrkostenpauschale von 6,75 EUR je Einsatz (Ziffer 2). § 1 Ziffer 4 der Vergütungsvereinbarung dieses Vertrages lautet: "Die Kosten der Rufbereitschaft sind zusätzlich zu geleisteten Pflegeaufwandszeit mit 12,5 % der i. H. der Vergütungspauschale zu (1) zu regulieren." Die Beklagte trat diesem Vertrag nicht bei.»»»
Nach Auffassung des SG Aachen ist die Klage nicht begründet!
Quelle: Justiz NRW.de >>> SG Aachen, Urt. v. 04.03.08 (Az. S 13 KR 31/07) <<< (Volltext html)
Neu VG Minden: Zimtkapseln sind Arzneimittel
Kapseln mit Zimtextrakt, denen eine blutzuckersenkende Wirkung zugeschrieben wird, sind Arzneimittel, so dass VG Minden in einer aktuellen Entscheidung v. 14.05.08 (Az. 7 K 727/06).
Die zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts hat das Produkt aus zwei Gründen als Arzneimittel angesehen: „Zum einen sei es wegen seiner Präsentation (arzneimitteltypische Verpackung, Vertrieb ausschließlich in Apotheken und Werbung, die sich an Personen mit Diabetes mellitus Typ II richtet) als Arzneimittel zu qualifizieren. Zum anderen habe das Präparat nach den vorgelegten Gutachten bei Personen mit dieser Erkrankung tatsächlich eine blutzuckersenkende Wirkung, die auch „arzneilich“ sei. Ohne arzneimittelrechtliche Zulassung dürfe es nicht verkauft werden“.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: Justiz NRW.de >>> Mitteilung v. 14.05.08 <<<
Neu Die sterile Aufbereitung von Instrumenten in der Arztpraxis
Quelle: v. R. Kiesecker / M. Eissler, in ÄBW 04/2008, S. 174 ff. (pdf.)
Neu Hygiene und Injektionsprävention
Quelle:v. H. Kamps, in ÄBW 04/2008, S. 174 ff. (pdf.)
Neu Hygienemängel: „Voll beherrschbare Risiken“
Bei Verstößen gegen Hygienestandards führt deren Aufdeckung fast automatisch zur Haftung des Arztes oder der Klinik.
Quelle: >>> v. M. Klein, (Dtsch Arztebl 2008; 105(17): A-915),in >>> Ärzteblatt.de <<< (html)
Neu BSG: Härtefallleistung nur bei höherem Pflegesatz
Was war passiert?
Die im Jahre 1912 geborene, bei der beklagten Pflegekasse versicherte Klägerin leidet an schwerer Demenz mit vollständiger Desorientierung, Wahrnehmungsstörungen, Apraxie, kompletter Harn- und Stuhlinkontinenz, Gang- und Standstörungen, Rumpfinstabilität, Sprachstörungen, Schwerhörigkeit, Osteoporose sowie degenerativen Gelenk- und Wirbelsäulenveränderungen. Sie lebt seit 1982 in einem Pflegeheim in Essen.
>>> mehr dazu <<< (html)
Neu BSG: Fahrten im rollstuhlgerecht umgebauten Privat-Kraftfahrzeug sind keine "Krankentransporte"
Was war passiert?
Die 1972 geborene Klägerin (schwerbehindert mit GdB 100 sowie Merkzeichen "B", "aG" und "H") ist bei der beklagten KK versichert. Sie nimmt außerhalb ihres Wohnorts zweimal wöchentlich an Rehabilitationssport-Gruppenveranstaltungen teil, zu denen sie von einem Familienmitglied in einem rollstuhlgerecht umgerüsteten privaten Kraftfahrzeug gefahren wird.
>>> mehr dazu <<< (html)
In eigener Sache!
Wir nehmen einige Anfragen zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass unser Newsletter und Newsflash auch künftig kostenlos angeboten wird und zwar unabhängig von unserem Internetprojekt einer >>> Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht <<<. In der Zeitschrift werden Rechtsprobleme aus der Medizin, Geriatrie und Pflege vertiefend erörtert, während demgegenüber bei den Newslettern der reine Informationsgedanke im Vordergrund steht.
Wir begreifen dies als reine Serviceleistung, auch wenn mit Blick auf die Rubrik „Rechtsprechung“ Kurzkommentare eingebunden werden.
Allen Anfragen zum Trotz verbleiben wir auch bei unserer Einstellung, keine Werbung auf unseren Webseiten zu schalten, mal von den Veranstaltungshinweisen und Danksagungen für einige Fachverlage abgesehen, von denen wir freundlicherweise die Genehmigung zur direkten Verlinkung erhalten haben.
Lutz Barth (14.05.08)

>>> Zeitschrift für soziale Arbeit, gutachterliche Tätigkeit und Rechtsanwendung in der Betreuung <<<
Aus dem Inhalt 02/2008:
(Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags)
>>> mehr zum Inhalt erfahren Sie unter unserer Rubrik >>> Literaturauswertung <<<
Über die Landesgrenzen hinweg geschaut: Österreich
ÖGKV: Professionalität sichert Versorgungsqualität
Quelle: Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) >>> Mitteilung v. 08.05.08 <<<
10 Jahre Deutscher Pflegerat – 10 Jahre eine Stimme für die Pflege
Am 3. Juni feiert der Deutsche Pflegerat (DPR) als Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen in Berlin zehnjähriges Bestehen und der DPR hat hierzu gleich mehrere Presserklärungen (insbesondere zur Neuordnung der Gesundheitsberufe) auf der Homepage veröffentlicht.
Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite des DPR.
Quelle: >>> DPR Presseinformationen <<<
Zur Problematik von Kindstötungen
Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP)
Quelle: DGPPN >>> Zur Gemeinsamen Stellungnahme (07.05.08) <<< (pdf.)
Ärzte fordern klares Nein zur Übertragung von Leistungen an andere Gesundheitsberufe!
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände lehnt eine Übertragung ärztlicher Aufgaben an andere Gesundheitsberufe "grundsätzlich und ohne jede Diskussion" ab, so die aktuelle Mitteilung in der Ärzte Zeitung.
Lesen Sie mehr dazu unter dem nachfolgenden Link!
Quelle: >>> Ärzte Zeitung (online v. 15.05.08) <<<
Das Ethik-Kartell und seine Folgen für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten!
Wir haben schon des Öfteren darüber berichten müssen, dass mit Blick auf die patientenautonomen Entscheidungen des Patienten in unserem Lande ein erheblicher Normierungsbedarf besteht. Die einst so lebhaft geführte Debatte um die Patientenverfügung scheint langsam aber sicher aus dem Bewusstsein einzelner Abgeordneten zu schwinden, die eigentlich dazu berufen sind, aktiv an den grundrechtlichen Schutzverpflichtungen des Bundesgesetzgebers mitzuwirken. Das Patientenverfügungsgesetz rückt in die Ferne und es steht zu befürchten an, dass sich keine Mehrheiten hierzu finden lassen. Die Parteien, die das „C“ in ihrem Namen tragen, begeben sich auf die Suche nach Gleichgesinnten, die da meinen könnten, dass die Rechtsfragen um die Patientenautonomie und ein selbstbestimmtes Sterben nicht normierbar seien. Die große ethische Gemeinschaft, bestehend aus Bundesärztekammer, den Christdemokraten und Christsozialen und freilich den Kirchen, ist im Begriff, konservative Werte in unserem vermeintlich säkularen Verfassungsstaat zu revitalisieren. Die Folgen stellen sich dann auch prompt ein: Manche Abgeordnete erliegen der ethischen Instrumentalisierung durch die wertkonservativen Denker unserer Zeit und „verweigern“ ihre konstruktive Mitarbeit im Parlament. Die gebotene säkulare Ethik, die unabhängig von Wertedebatten stets dem Geiste unserer Verfassung innewohnt, wird durch ein Ethik-Kartell verdrängt, dass „höhere sittliche Werte generiert“. Der selbstbestimmungswillige Grundrechtsträger in seiner Rolle als autonomer Patient wird mit einer transzendenten Verheißung konfrontiert, die nicht mehr als ein Blick in die ethische Glaskugel ist. Schleichend entziehen sich wohl große Teile der Abgeordneten ihrer „Berufung“ und „Bestimmung“ aus Respekt vor den Kirchen und damit verabschieden wir uns endgültig von der zwingend geboten Neutralität des Staates in Glaubensfragen. Der „Glaube versetzt nicht nur Berge“ oder ermöglicht die „Speisung der Fünftausend“, sondern er führt im Zweifel auch dazu, dass den Bürgerinnen und Bürger ihrer selbstverständlichen Grundrechte verlustig gehen.
Dass die Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung normierbar sind, zeigen die entsprechenden Alternativ-Entwürfe und sofern hier einzelne Politiker überfordert sind, mögen diese – wie im Übrigen in anderen Sachbereichen auch – qualifizierten und ggf. außerparlamentarischen Sachverstand einbinden.
Es reicht völlig zu, wenn der Einzelne sich dafür entscheidet, seinen speziellen christlichen Tod zu sterben, um nicht mit dem eisernen Gesetz von der „Heiligkeit des Lebens“ in Konflikt zu geraten. Dieses „Gesetz“ ist allerdings nicht rechtsverbindlich, mag dies auch dem Wunsch der Mitglieder des Ethik-Kartells entsprechen.
Lutz Barth (15.05.08)
Entzündungshemmung schützt nicht vor Alzheimer
Quelle: >>> Ärzte Zeitung (online v. 14.05.08) <<<

Kritisches Ereignis in der Pflege: Doppelte Dosis Morphium
Eine Bewohnerin bekommt die doppelte Menge Morphium injiziert, da eine Pflegekraft die Dosis für morgens und die für abends in eine Spritze aufzieht.
Was ist passiert?
Eine Pflegekraft
zieht anstatt einer halben Ampulle eine ganze Ampulle Morphium in eine Spritze
auf. Die Spritze soll nach Meinung der Pflegekraft einmal morgens und einmal
abends genutzt werden.
Die Pflegekraft, die die Spritze verabreicht, vertraut darauf, dass die
Injektion korrekt vorbereitet wurde. Sie wurde von der Pflegekraft, die die
Spritze aufgezogen hatte, nicht informiert und hat auch nicht nachgefragt.
Infolgedessen erhält eine Bewohnerin morgens die doppelte Dosis Morphium
injiziert.
Die Pflegekraft hat sich die Predigten vom Sparen der Einrichtungsleitung zu Herzen genommen. Es sollten die Kosten für eine Spritze gespart werden. Sie hat dabei nicht daran gedacht, dass diese Kosten nicht das Heim, sondern die Krankenkasse trägt.
Quelle: KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für die Altenpflege – Aus kritischen Ereignissen lernen >>> Bericht v. 13.05.08 <<< (html)
Informationsportal zu Psychosen im Internet
Ärzte und Psychologen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben in Zusammenarbeit mit Betroffenen und Angehörigen ein einzigartiges Internet-Informationsportal zu Psychosen und Bipolaren Störungen erstellt. Es ist weltweit das erste, das diese beiden Erkrankungen zusammen betrachtet.
Die Website www.psychose.de wurde jetzt im Rahmen eines Fachkongresses in Bonn vor 800 Psychiatern vorgestellt. Mit dem neuen Angebot wollen die Autoren zur besseren Aufklärung über die zwei Krankheiten beitragen. »»»
Quelle: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) >>> Pressemitteilung vom 21. April 2008 <<<
INTERVIEW der Ärzte Zeitung mit dem Präsidenten der BÄK
"Wer rationiert, muss auch dazu stehen"
Quelle: >>> Ärzte Zeitung (online) v. 14.05.07 <<<
Standortbestimmung der Ärzteschaft
u.a. neben dem sog. „Ulmer Papier“ mit einer Standortbestimmung über das Arztbild der Zukunft und die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen und die Situation pflegebedürftiger Menschen mit Demenz in Deutschland.
Quelle: BÄK v. 13.03.08 >>> Aktuelle Ausgabe von BÄK-intern <<< (pdf.)
Neuer Bluttest erkennt Darmkrebs
Erste klinische Studie mit viel versprechenden
Ergebnissen. Ein neuer Bluttest scheint Tumoren des Dick- und Enddarms schon im
Frühstadium nachweisen zu können. »»»
>>> mehr dazu <<<
Kontakt:
Priv. Doz. Dr. Gisela Walgenbach-Brünagel
Institut für Klinische Chemie und Pharmakologie der Universität Bonn
Telefon: 0228/287-12100
E-Mail:
Gisela.Bruenagel@ukb.uni-bonn.de

Foto: Johann Saba, Universitätsklinikum Bonn
Quelle: Institut für Klinische Chemie und Pharmakologie der Universität Bonn >>> Mitteilung v. 13.05.08 <<<
Kongress
Lebensqualität bei
Demenzerkrankung
19. Mai 2008
Hier können Sie das Veranstaltungsprogramm downloaden.
>>> http://www.gero.uni-heidelberg.de/Flyer_Uni_HD_Kongress.pdf <<<
Die Tagung beginnt um 10.00 Uhr und endet gegen 18.00 Uhr.
Die Tagung ist kostenlos und richtet sich an alle Personen, die an wissenschaftlichen und praktischen Fragen zur Betreuung demenzkranker alter Menschen interessiert sind. Eine kostenfreie Verpflegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird gestellt.
Anmeldung ist noch möglich unter: Institut für Gerontologie, Sekretariat, Bergheimer Straße 20, 69 126 Heidelberg.
Ganzheitlich gegen Inkontinenz bei Demenz
Quelle: >>> Ärzte Zeitung (online) v. 08.05.05 <<<
LG Köln: Einsatz von Lagerungshilfen bei einer OP zwingend notwendig
Das Nichtverwenden von Lagerungshilfen im Rahmen einer mehrstündigen Operation insbesondere im Kniebereich ist ein Verstoß gegen den ärztlichen Standard, so dass Landgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung.
Die Klägerin hat ihre Behandlungsfehlerbehauptungen zum großen Teil bewiesen. Auf Grund der Beweisaufnahme steht fest, dass die Klägerin innerhalb der 12-stündigen Operation nicht ordnungsgemäß gelagert war. Zum anderen sind den Mitarbeitern der Beklagten bei Diagnose und Versorgung des postoperativ aufgetretenen Kompartment-Syndroms entscheidende Versäumnisse unterlaufen. Dies folgt aus den sehr gut nach-vollziehbaren und überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen, der als Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie an der Charité in besonderer Weise zur Beantwortung der streitgegenständlichen Fragen berufen ist.
Die Landgericht folgt dem Sachverständigen nach eigener Prüfung seiner Darlegungen, die für die Kammer nachvollziehbar und überzeugend sind. Daraus ergibt sich folgendes:
Bezüglich der Art und Weise der Lagerung war die Lagerung in Rückenlage unverzichtbar. Ob eine Lagerung auf Gelmatten, wie von der Beklagten behauptet stattgefunden hat, kann dahin stehen. Denn jedenfalls sind bei der Lagerung der Klägerin in der Operation nicht die vom Sachverständigen für erforderlich gehaltenen Lagerungshilfen wie Keile unter der Lendenregion und unter den Knien verwendet worden. Die Beklagten haben zwar behauptet, dass Gelmatten verwendet worden seien. Dass allerdings auch die erwähnten Lagerungshilfen für die Lendenregion und insbesondere unter den Knien verwendet wurden, wird von Beklagtenseite nicht behauptet. Auch nach Vorlage des Sachverständigen-Gutachtens und entsprechendem Vortrag des Kläger-Vertreters hat die Beklagte ihren Vortrag zur Lagerung nicht ergänzt.
Das Nichtverwenden von Lagerungshilfen insbesondere im Kniebereich ist ein schlechthin unverständlicher Verstoß gegen den ärztlichen Standard. Der Sachverständige hat sich einen solchen Verstoß nicht vorstellen können, weil es aus seiner Sicht selbstverständlich sei, dass die erwähnten Lagerungshilfen verwendet werden: Hierbei handele es sich um einen selbstverständlichen Standard, der in jedem Operationssaal vorgehalten werde. Damit handelt es sich bei dem Unterlassen einer Lagerungshilfe insbesondere mit der Knierolle um einen unverständlichen Elementarverstoß, der schlechthin nicht vorkommen kann. Rechtlich ist dies ein grober Behandlungsfehler.
Quelle: Justiz.NRW.de >>> LG Köln, Urt. v. 19.03.2008 (Az. 25 O 180/05) <<<
OLG Koblenz: Träger psychiatrischer Fachklinik haftet für Suizidversuch
Was war passiert?
Eine damals 56 Jahre alte Patientin hatte bis zu ihrer stationären Aufnahme in einer psychiatrischen Fachklinik bereits zahlreiche Suizidversuche unternommen. Während ihres Klinikaufenthaltes versuchte sie, sich zunächst mit Tabletten und später mit einem Bademantelgürtel das Leben zu nehmen. Bei einem weiteren Selbstmordversuch zündete sie mit einem Feuerzeug ihre Kleidung an. Hierbei erlitt sie schwerste Verbrennung. Für die dadurch entstandenen Behandlungskosten haftet nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz (Urteil vom 26. September 2008, Az.: 10 O 561/04) die Klinik, da deren Mitarbeiter den Unfall durch konkrete Sicherungsmaßnahmen hätten vermeiden müssen.
Gegen das erstinstanzliche Urteil des LG hat die Klinik die Berufung eingelegt. Die Berufung hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz durch Beschluss vom 3. März 2008 zurückgewiesen (Az.: 5 U 1343/07).
Danach war das Krankenhauspersonal aufgrund der Vorgeschichte der Patientin dazu verpflichtet, alle Gefahren abzuwenden und für die Überwachung und Sicherung der Patientin Sorge zu tragen. Es wäre sicherzustellen gewesen, dass die unüberwachte Patientin keinen Zugriff auf Feuerzeuge oder sonstige für eine Selbstgefährdung geeignete Gegenstände hat.
Quelle: OLG Koblenz >>> Medienmitteilung <<<
„Ein großer Gewinn für alle“ – Pflegende lernen voneinander!
Klinikum Bremen-Ost und Altenpflegeeinrichtung Egestorff-Stiftung initiieren ungewöhnliches Kooperationsprojekt
Quelle: >>> Klinikum Bremen-Ost, Mitteilung v. 22.04.08 <<<
Pflege-Ausgaben in der EU werden stark steigen
Quelle: >>> Ärzte Zeitung (online) v. 07.05.08 <<<
SPD drängt auf Gesetz zum Patientenwillen
Quelle: >>> Ärzte Zeitung (online) v. 08.05.08 <<<
Arbeits- und Sozialministerin Stolz: „Der Schutz der Heimbewohner hat für mich oberste Priorität“
»Ein Heimgesetz
für Baden-Württemberg muss nach meiner Auffassung zuallererst für die Bewohner
der Heime da sein“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am
Mittwoch (30.4.) bei der Einbringung des Heimgesetzes in den Landtag. „Der
Schutz ihrer Menschenwürde ist oberstes Ziel dieses Gesetzes.“ Als einen der
wichtigsten Bausteine des Gesetzentwurfs bezeichnete die Ministerin daher die
Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen.
„Ein wesentlicher Faktor“ sei hierzu ausreichendes und qualifiziertes Personal.
„Wir schreiben daher die Fachkraftquote gesetzlich fest. Künftig müssen 50
Prozent des Personals Fachkräfte sein“, so die Ministerin. Ihrer Ansicht nach
führt eine zu geringe Besetzung mit Fachkräften schnell zu einer Überforderung
der Mitarbeiter, was letztlich zu fatalen Fehlern führen könnte. Den vielen
engagierten Pflegekräften sei es zu verdanken, dass die Bewohner in den
allermeisten Einrichtungen gut betreut werden, betonte die Ministerin.«
Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg >>> Meldung v. 30.04.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (Lutz Barth):
Dass die Fachkraftquote von 50% in BW festgeschrieben werden soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dies zu betonen gilt insbesondere deshalb, weil gerade das Land Baden-Württemberg bei der seinerzeitigen Kompetenz des Bundes eine Initiative gestartet hat, dass die Fachkraftquote abzusenken sei. Danach sollte die Fachkraftquote in Pflegeheimen im Rahmen der Debatte um „Bürokratieabbau“ von 50 Prozent auf 33 1/3 Prozent abgesenkt werden. Insofern ist das Bekenntnis zur 50%igen Fachkraftquote nachhaltig zu begrüßen, geht es in erster Linie doch darum, eine qualifizierte Pflege zu leisten.
Ergotherapie erleichtert Alltag Demenzkranker
Quelle: >>> Ärzte Zeitung (online) v. 06.05.08 <<<
Patientenverfügung - Politiker müssen Selbstbestimmungsrecht achten!
Die ethischen Nebelbomben und der Kulturkampf wider einer Kultur des Todes tragen nunmehr Früchte: Der Christdemokrat Kauder präsentiert sich in der Öffentlichkeit als weitsichtiger Philosoph, in dem er feststellt, dass ggf. die Politik zur Einsicht gelangt, dass es Lebenssituationen gibt, die sich einer gesetzlichen Regelung entziehen. Da kann es nur hilfreich sein, wenn Hubert Hüppe (CDU) ihm gleichsam Schützenhilfe leistet, wenn er alte Klischees - gleichwohl aber von besonderer Durchschlagskraft - bedient und darauf hinweist, dass ein Betreuer auch ein „lauernder Erbe“ sein könne. Ethische Fundamentalpositionen gewinnen mehr an Boden und es droht die Gefahr, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auf der Strecke bleibt. Ängste werden nicht nur „bedient“, sondern vor allem auch geschürt. So wie eine Enthistorisierung in der Debatte um die Patientenverfügung zu fordern ist, muss auch dringend darauf hingewiesen werden, dass entgegen den Bekundungen der Lebensbefürworter und der Verfechter einer Kultur des Lebens es wohl tatsächlich darum gehen dürfte, den angeblich historisch bedeutsamen Wertediskurs weiter zu tabuisieren. Freilich finden sich einige Politiker in prominenter Gesellschaft, wenn es darum geht, verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten schlichtweg zu ignorieren. Es geht in der Debatte nicht um den „lauernden Erben“, sondern darum, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, Grundrechtsgefährdungen sachgerecht zu begegnen. Der Gesetzgeber darf nicht dauerhaft das Problem an die Gerichte „delegieren“, denn diese sind einstweilen nur dazu berufen, dem Bürger und den Bürgerinnen ihren Rechtsschutz nicht zu versagen, wenn und soweit der parlamentarische Gesetzgeber aufgrund des Vorbehalt des Gesetzes noch keine Regelung getroffen hat.
Wird, so die berechtigte Frage, die Debatte um die Patientenverfügung ein jähes Ende finden? Scheitert die Wahrnehmung des Schutzauftrages durch den Gesetzgeber an der Revitalisierung vermeintlich höherer Werte?
Die These, dass die Rechtsfragen nicht „normierbar“ seien, kommt einer beharrlichen Arbeitsverweigerung gleich und so bleibt nur noch zu prognostizieren, dass künftig der „Sterbehilfe-Tourismus“ weiter boomen wird.
Keine guten Aussichten für einen selbstbestimmten Tod in diesem unserem Lande!
Herr Hüppe könnte im Übrigen vortrefflich darüber weiter nachdenken, ob in der Folge der Betreuer „als künftiger Erbe“ qua Gesetzes wegen gehalten wäre, ein entsprechendes Erbe nicht anzutreten. Sofern der Betreuer als Erbe ausscheidet und sich keine weiteren Erben finden lassen, fällt bekanntermaßen das Vermögen dem Fiskus zu. Dieser Umstand könnte einige Finanzpolitiker frohlocken, trägt doch auch so der Patient mit seiner patientenautonomen Erklärung zur weiteren Konsolidierung der Staatsfinanzen bei. Dass hierbei im Zweifel der Testierfreiheit Grenzen zu setzen sind, erscheint als wenig problematisch, denn die „Freiheit zur Selbstbestimmung“ wird zur Disposition der Alltagsphilosophen gestellt und da spielt es keine nennenswerte Rolle mehr, dass das „Dosenpfand“ mit seinen jeweiligen Ergänzungsverordnungen wohl das zentralere rechtspolitische Problem der vergangenen Jahre war.
Was also bleibt? Die „neue“ Debatte (freilich im alten Gewande) um den Schwangerschaftsabbruch sollte erst gar nicht eröffnet und geführt werden. Legen wir diese schlicht zu den Akten, denn eine ernsthafte Diskussion – mal von dem gebetsmühlenartigen Rezitieren von philosophischen Grundweisheiten, die für sich den Anspruch der „Wahrheit“ beanspruchen, abgesehen – steht nicht zu erwarten an.
Lutz Barth (06.05.08)
Vorsicht Falle:
Anästhesisten warnen dringend vor „Schwesternarkosen“
Quelle: DGAI >>> Presseerklärung v. 02.05.2008 der DGAI und BDA <<< (pdf.)
Patientenverfügungsgesetz auf der Kippe?

Es war eigentlich zu vermuten. Nachdem die CDU/CSU aus Respekt vor den Kirchen „einstweilen“ davon Abstand genommen haben, nach der SPD ihren eigenen Entwurf zur Regelung der Patientenverfügung ins Parlament einzubringen, scheint nunmehr die Botschaft des Herrn Kauder eindeutig zu sein: er hält es für möglich, dass es kein Gesetz geben werde. Kauder philosophiert über die Frage, dass vielleicht die Politik erkennen müsse, dass bestimmte Lebenssituationen sich einer gesetzlichen Regelung verschließen (Quelle: Tagesspiegel – online v. 04.05.08).
Damit liegt Kauder im Übrigen ganz auf der Linie des Präsidenten der Bundesärztekammer, der in der Debatte stets betont hat, dass „letzte Fragen“ des Lebens (und freilich auch des Sterbens) nicht normierbar seien.
Verweigert also die CDU den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Lande den notwendigen Grundrechtsschutz? Anlass zu dieser kritischen Nachfrage besteht allemal, ist es doch unbestritten, dass der Staat vor seinen Rechtssetzungsaufgaben nicht kapitulieren kann, denn schließlich hat er seiner Verpflichtung zum Grundrechtsschutz nachzukommen. Die Gerichte sind auf Dauer wohl nicht nur überfordert, die Rechtsfragen im Wege des rechtsfortbildenden „Richterrechts“ zu entscheiden, sondern vor allem hierfür auch nicht (!) zuständig, mal ganz von den Differenzen zwischen dem Straf- und Zivilsenat beim BGH abgesehen.
Der Vorbehalt des Gesetzes weist einzig in die richtige Richtung und deshalb müssen die Fragen in einem rechtsförmigen Gesetzgebungsverfahren geregelt werden!
Sollte die CDU tatsächlich ihre Mitwirkung mit Blick auf die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates nachhaltig verweigern, trägt diese ohne Frage in einem ganz entscheidenden Punkt zum Untergang einer Rechtskultur bei und überantwortet ein gesamtes Staatsvolk in die Hände eines „Schattengesetzgebers“. Die Integrität und die Tugendhaftigkeit der BÄK und Kirchen steht hier nicht in Frage, wohl aber ihr „Sendungsbewusstsein“, den Patienten bei den von ihm zu entscheidenden Fragen an seinem Lebensende „ethisch zwangsbeglücken zu wollen“.
Die Bundestagsabgeordneten sind aufgefordert, in dieser Frage fraktionsübergreifend sich dem Problem anzunehmen und ihre parlamentarischen Pflichten wahrnehmen. Einen Fraktionszwang (auch nicht einen solcher „faktischer Natur“) darf es nicht geben und es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Abgeordneten sich ihrer Verantwortung und der Bedeutung des Vorbehalt des Gesetzes bewusst werden.
Sollten das Patientenverfügungsgesetz und die Bestrebungen hierzu „begraben“ werden, hat die Patientenautonomie nachhaltigen Schaden genommen.
Lutz Barth (05.05.08)
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften e.V. (AWMF):
Ausübung der Heilkunde muss in ärztlicher Hand und Verantwortung bleiben
Quelle: >>> AWMF-Stellungnahme v. 02.05.08 <<< (pdf.)
Berufspolitische Querelen bahnen sich an – der DPR „beklagt“ Parallelstrukturen!
Ungeachtet der Tatsache, dass der DPR bisher in seinen Stellungnahmen zur Neuordnung der Gesundheitsfachberufe es vermieden hat, sich mit Sachargumenten thematisch auseinanderzusetzen und statt dessen gebetsmühlenartig betonte, dass die Pflege mehr könne, als diese bisher leiste (besser wohl leisten möchte), wird ganz aktuell erneut Kritik an dem Gemeindeschwestermodell AGnES geübt.
Die Kritik des DPR selbst ist geradezu abenteuerlich und in Teilen durchaus unverfroren.
Selbstverständlich bleibt es den hausärztlichen Praxen überlassen, im Rahmen der mit dem Pflege – Weiterentwicklungsgesetz geschaffenen Möglichkeiten dass organisatorisch ihnen zugeordnete Personal mit weiteren oder neuen Aufgaben zu betrauen, sofern dieses hinreichend formell und materiell qualifiziert ist. Es werden nicht die „Partikularinteressen der Hausärzte bedient“, wie sich der Deutsche Pflegerat auszudrücken pflegt, sondern die hausärztliche Versorgung der Patienten soll mithilfe des Praxisteams optimiert werden. Unverfroren ist allerdings die Behauptung, dass die Medizinischen Fachangestellten auf diese Aufgabe nicht vorbereitet seien und daher der Eindruck entstehen könne, dass den Versicherten und Leistungsempfängern eine „Scheinwelt der Fachlichkeit vorgegaukelt“ werde, „die sie im Versorgungsprozess in Sicherheit wiegt und böses Erwachen vorprogrammiert“ (Quelle: >>> Newsletter des DPR 05/2008 – Pflege Positionen <<< pdf.)
Hier ist dem Deutschen Pflegerat ein intensives Lesestudium anbefohlen und sofern dies erfolgt ist, wird sicherlich auch den Funktionären des DPR nicht entgehen, dass auch das Projekt AGnES untrennbar mit einer entsprechenden Qualifikation resp. Fort- oder Weiterbildung verbunden ist. Der Vorwurf einer „Scheinwelt der Fachlichkeit“ ist schlicht und ergreifend unverschämt. Der DPR wäre gut beraten, nicht mit Steinen zu werfen, wenn er selbst im Glashaus sitzt. Selbstverständlich steht auch den Medizinischen Fachangestellten das „Recht“ zu, sich entsprechend weiter zu qualifizieren und es ist nicht erkennbar, warum hier das im DPR organisierte Pflegepersonal eher dazu „berufen“ ist, arztentlastende Tätigkeiten zu übernehmen, zumal jedenfalls unter dem Aspekt der Patientensicherheit betrachtet einiges dafür sprechen dürfte, gerade den Hausarzt mit seinem Praxisteam verstärkt in die Versorgung einzubinden. Denn im Kern geht es den Medizinischen Fachangestellten nicht um eine Substitution ärztlicher Leistungen, sondern um weitere Möglichkeiten der Delegation unter der nach wie vor wünschenswerten therapeutischen Gesamtverantwortung des Arztes. Insofern bleiben die PraxismitarbeiterInnen Erfüllungsgehilfen der Ärztin bzw. des Arztes und diese akzeptieren somit auch das dem ärztlichen Therapeuten zukommende Weisungsrecht – ein nicht ganz unwesentlicher Aspekt in der Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsberufe, die ganz zentral unter der Zielvorgabe der Patientensicherheit geführt wird.
Es ist schon seltsam, dass ein Pflegeberufsverband meint, „Erbhöfe“ gegenüber einem anderen nichtärztlichen Fachberuf besetzen zu wollen, obgleich gerade die Pflegeberufsverbände meinen, sich dem Diktat des Arztes entziehen zu müssen. Sofern das medizinische Fachpersonal über die zwingend gebotene fachliche Qualifikation verfügt, besteht kein Anlass, ihnen diese Möglichkeit zur weiteren Berufsausübung absprechen zu wollen. Auch das etablierte Pflegepersonal wird erst den Nachweis erbringen müssen, dass dieses hinreichend für das von ihm reklamierte Aufgabenspektrum qualifiziert ist.
Überdies gilt daran zu erinnern, dass die verschiedenen Versorgungssektoren durchaus verschiedene Antworten und Strategien bedürfen. Was im Krankenhaus Geltung beanspruchen mag, muss längst nicht für die Hausarztpraxis gelten und schon gar nicht für die Betreuung multimorbider Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen.
Lutz Barth (02.05.08)
Emanzipation der Arzthelferinnen
Die Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsberufe und damit um die bedeutsamen Fragen der Delegation und im Zweifel der gewünschten Substitution ärztlicher Leistungen war bisher durch die Pflegeberufsverbände, allen voran dem Deutschen Pflegerat (DPR), dem Deutschen Pflegeverband (DPV) und dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bestimmt worden. Die Arzthelferinnen bzw. die medizinischen Fachangestellten empfehlen sich ganz aktuell für eine weitere konstruktive Partnerschaft und damit Übernahme neuer Aufgaben insbesondere im Hinblick auf die ambulante Versorgung der Patienten und mit Beginn von Juni an werden sich die Arzthelferinnen eine eigene Berufsordnung geben.
Ein Schritt in die richtige Richtung, zumal nach wie vor den Hausärztinnen und Hausärzten eine zentrale Rolle bei der Versorgung der Patienten zukommt und so das Praxisteam insgesamt mit Blick auf ein therapeutisches Gesamtkonzept verantwortungsvoll zusammenrückt.
„Da Medizinische Fachangestellte die Patienten aus der Praxis kennen und auch direkt mit dem Arzt in Verbindung stehen, ist die Arztentlastung über sie auch wesentlich effizienter als der Aufbau neuer Parallelstrukturen“, so die Präsidentin Sabine Rothe des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. in einer Mitteilung v. 08.04.08.
Unausgesprochen klingt hier freilich auch die selbstbewusste Abgrenzung zu den Pflegeberufen im Allgemeinen an und dies macht insofern Sinn, wenn und soweit den Hausärzten tatsächlich die „Lotsenfunktion“ bei der Versorgung der Patienten zukommen soll. Es bedarf dann in der Tat nicht der Schaffung neuer Parallelstrukturen und demzufolge ist es zu begrüßen, dass auch die medizinischen Fachangestellten in der Modellklausel des Pflege – Weiterentwicklungsgesetzes eine Chance erblicken.
Lutz Barth (02.05.08)
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts
Drs-Nr: 16/8442 v. 06.03.2008
Gesetzentwurf der Abgeordneten Stünker u.a.
Quelle: DIP21.Bundestag.de >>> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf <<< (pdf.)
Kollidiert der medizinische Fortschritt mit gesundheitspolitischen Sparzwängen?
Experten haben über die Versorgungssituation in der Psychiatrie diskutiert und hierbei ganz allgemein die Feststellung getroffen, dass diese mehr als besorgniserregend sein.
>>> mehr dazu <<< (html)
DKI-Studie "Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes"
Neben der Kurzfassung hat nunmehr das DKI die Langfassung der Studie im Internet mit der Möglichkeit zum >>> Download <<< (pdf.) eingestellt.
Quelle: DKI >>> Mitteilung <<<
Ringvorlesung der Universität des Saarlandes
„Religion in der modernen Gesellschaft – überholte Tradition oder wegweisende
Orientierung?“
>>> mehr dazu <<<
Versorgungssituation in der Psychiatrie besorgniserregend!
Quelle: >>> Ärzte Zeitung – online v. 30.04.08 <<<
Gerontopsychatrischen Kliniken fehlt das Personal
Quelle: DGGPP e.V. >>> Aktuelle Stellungnahme der DGGPP aus April 2008 <<<
BAG: Entschädigungspflicht nach geschlechtsspezifischer Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei Stellenbesetzung
„Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber, so hat die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht, wenn sie außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vermuten lassen. An diesen weiteren Tatsachenvortrag sind keine strengen Anforderungen zu stellen.“ »»»
Quelle: BAG >>> Pressemitteilung Nr. 35/08 v. 24.04.08 <<<
Neuordnung der Gesundheitsfachberufe. Viel Rhetorik der Berufsverbände – aber kaum Substantielles!?
In ungewöhnlicher Schärfe hat der renommierte Pflegerechtler Robert Roßbruch in seinem Editorial zur April-Ausgabe der Zeitschrift PflegeRecht die Pflegeverbände und an deren Spitze den Deutschen Pflegerat kritisiert. »»»
>>> mehr dazu <<< (pdf.)
Medizinethik im Aufwind - Die BÄK zwischen ethischer Selbstreflexion und gewünschten Wertedebatten?
Die Debatte um die Reichweite von Patientenverfügungen ist innerhalb der Ärzteschaft auch gegenwärtig noch nicht intensiv geführt worden, da droht schon ein weiterer revitalisierter Kulturkampf um die Würde des Menschen bei der Frage nach der Spätinterruptio (und wohl auch des Fetozids).
>>> mehr dazu <<<
Aktuelle Entwicklung - Umfrage zur Sterbehilfe!
Wir vom IQB – das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - führen derzeit eine Umfrage durch, ob die bundesdeutschen Bürgerinnen und Bürger sich ein Referendum (Volksentscheid) zur Sterbehilfe-Debatte vorstellen können und somit begrüßen würden. Darüber haben wir hier berichtet.
Wir zeigten uns darüber verwundert, dass innerhalb der letzten Tage haben mehr als tausend TeilnehmerInnen an der Umfrage teilgenommen haben. Über die verweisenden Domains konnten festgestellt werden, dass insbesondere unsere polnischen Nachbarn ihre Stimme online abgegeben haben.
Auch wenn wir die Einzeldaten nicht zurückverfolgen können, bietet unsere Statistikauswertung unseres Providers die Möglichkeit, zumindest die Domains nachzuvollziehen.
Bei dieser Gelegenheit haben wir feststellen müssen, dass eine polnische Online-Zeitung einen permanenten Link auf unsere Abstimmung gesetzt hat. Dies ist im Kern nicht zu beanstanden, solange die polnischen Bürger und Bürgerinnen frei darüber entscheiden können, wie sie votieren möchten. Dies ist aber bei der Verlinkung auf der polnischen Online-Zeitung ausgeschlossen, so dass nur mit einem „Nein“ abgestimmt werden kann.
Es versteht sich von selbst, dass wir ein anderes Verständnis von einer freien Abstimmung hegen, mag auch der Einführungstext zu der beabsichtigten Abstimmung mit einer religionskritischen Anmerkung versehen sein.
Wir üben Toleranz gegenüber den Gläubigen, gleich welcher Konfession und wir erwarten schlicht ein solche auch von den gläubigen Christen in einem säkularem Verfassungsstaat. Eine bewusste Manipulation eines freien Meinungsbildungsprozesses und Abstimmung durch eine polnische Online-Zeitung muss daher mehr als nachdenklich stimmen.
Lutz Barth
Bürger wollen „TÜV“ für die Pflege
Im Auftrag der Marseille-Kliniken AG ist eine neue TNS Emnid-Studie "Die Pflegesituation in Deutschland - die Sicht der Betroffenen" erstellt worden. Die repräsentative Untersuchung (1056 Bürger wurden befragt) war an Personen gerichtet, die entweder einen pflegebedürftigen Partner oder im Verwandtenkreis eine erwachsende Person haben, die pflegebefürftig ist.
Die Ergebnisse dieser Studie dürften angesichts der öffentlichen Debatte über die beklagenswerten defizitären Umstände in den stationären Alteneinrichtungen keineswegs überraschend sein. Das Wohl und die menschenwürdige Behandlung, aber auch die Kompetenz und eine gute medizinische und therapeutische Versorgung sind von überragender Bedeutung bei der Auswahl einer in Frage kommenden Einrichtung. In erster Linie vertrauen die Angehörigen ihrem eigenem Urteil, wobei aber auch auf unabhängige und standardisierte Qualitätskontrollen Wert gelegt wird. In diesem Sinne kann durchaus davon ausgegangen werden, dass die befragten Bürgerinnen und Bürger einen „TÜV für die Pflege“ fordern (Quelle: Marseille-Klinken.de v. 24.04.08).
Auf den Seiten der Marseille-Kliniken können Sie die Studie downloaden.
Lutz Barth
Gemeindeschwester in Brandenburg weiter auf dem Vormarsch!
Modellversuch wird fortgesetzt und ausgeweitet.
Quelle: >>> Ärztliche Praxis v. 24.04.08 <<<
Australien: Bereitschaft zu Sterbehilfe abhängig vom Fachgebiet des Arztes
Quelle: Ärzteblatt.de >>> Nachricht v. 22.04.08 <<<
Vivantes setzt auf den Heim-Arzt
Quelle: >>> Ärzte Zeitung online v. 24.04.08 <<<
Prozess gegen „Krebsärztin“
Richter im Rosenkrieg
Von Robert von Lucius, Hannover
Quelle: >>> FAZ.net v. 21.04.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 22.04.08):
Der Befangenheitsantrag gegen einen mitwirkenden Richter wurde abgelehnt und der Prozess wird in der bisherigen Besetzung fortgeführt. Indes rücken die beiden Sachverständigen zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Zwei renommierte Schmerzmediziner vertreten hierbei offensichtlich diametral entgegengesetzte Auffassungen und es bleibt abzuwarten, wie ggf. der Streit der Gutachter „geschlichtet“ wird. Wir enthalten uns hier weitergehender Kommentare, denn auch im Recht erscheint es manchmal angeraten zu sein, auf unzulässige „Ferndiagnosen“ zu verzichten. Die Gutachterfrage freilich ist von ganz zentraler Bedeutung, handelt es sich doch bei einem von ihnen um den „Kronzeugen“ der Anklage, während demgegenüber der andere von der Verteidigung in den Strafprozess eingeführt worden ist.
Mehr Qualität in der Pflege
Interview mit Peter Pick
Quelle: >>> Magazin für Soziales, Familie und Bildung Nr. 062 04/2008, S. 8 ff. <<< (pdf.)
VG Stuttgart: Klage von Physiotherapeuten auf Heilpraktikererlaubnis stattgegeben.
„Die 4. Kammer
des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlungen vom
10.04.2008 den Klagen zweier Physiotherapeuten gegen das Land
Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Heilbronn, wegen Erteilung
einer Heilpraktikererlaubnis stattgegeben (Az.:4 K 5891/07 und 4 K 6118/07).
Das beklagte Land wurde verpflichtet, den Klägern ohne weitere Eignungsprüfung
unter Freistellung von der Verpflichtung zur Führung der Berufsbezeichnung
„Heilpraktiker“ die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde zu erteilen, bezogen
und beschränkt auf den Bereich der physikalischen Therapie und der
Physiotherapie im Sinne des Physiotherapeutengesetzes. Ausgenommen wurden
Behandlungen zur Traktion der Wirbelsäule und der Durchführung von Thermalbädern
als Vollbäder inklusive Stangerbäder“. »»»
Quelle: VG Stuttgart >>>
Pressemitteilung v. 15.04.08 <<<
(html)
Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier wird nicht Vize des Bundesverfassungsgerichts
In dem Drama um die Kandidatur und Wahl des mit hoher Kompetenz ausgestatteten Würzbürger Staats- und Verfassungsrechtlers Horst Dreier zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgericht wurde nun der letzte Akt geschrieben »»»
Quelle: Lutz Barth.de >>> zur Mitteilung v. 19.04.08 <<< (pdf.)
Das „Lebensrisiko“ des Dementen und sein (Grund)Recht auf psychische Krankheit?
In der fachlichen Debatte bei der Frage nach geeigneten und erforderlichen Versorgungs- und Betreuungskonzepten von Demenzpatienten gilt es, ein rechtes Augenmaß zu entwickeln. »»»
Quelle: Gerontopsychiatrierecht.de >>> mehr dazu <<< (html)
SPD-Sozialexperte Wahnschaffe: Wo Qualität draufsteht, ist Bürokratie drin
Das Bayerische Heim- und Pflegequalitätsgesetz hält nicht das, was es verspricht - nämlich mehr Qualität und bessere Pflege für die Menschen in Bayern. „Wo Qualität draufsteht, ist Bürokratie drin", so die Kritik vom Vorsitzenden des sozialpolitischen Landtagsausschusses und Sozialexperten der SPD-Fraktion.
Quelle: Bayern SPD – Landtag >>> zur Mitteilung v. 11.04.08 <<<
Mysteriöse Todesfälle in Ratzeburg
Warum mussten
drei Behinderte sterben?
v. Hauke Mormann
Quelle: shz.de >>> Artikel v. 15.04.08 <<<
Kompetenzen ergänzen
Gute Lösungen in der Pflege können Schule machen - von Einrichtung zu Einrichtung!
Eine jüngst hierzu veröffentlichte Broschüre der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) möchte in Form von Handlungshilfen und Praxisbeispielen Anregungen geben.
Auf den Seiten von INQA, eine Gemeinschaftsinitiative aus Bund, Ländern, Sozialpartnern, Sozialversicherungsträgern, Stiftungen und Unternehmen, ist ein kostenloser Download eingerichtet.
Quelle: INQA >>> zur Hompage mit Downloadmöglichkeit der Broschüre <<<
Studie zum Risiko von Schenkelhalsfrakturen
Schleifendiuretika als Osteoporoserisiko
Die Einnahme von Schleifendiuretika erhöht offenbar bei älteren Männern die Knochenabbau-Rate speziell im Bereich der Hüften.
Quelle: Ärzteblatt.de >>> Nachricht v. 15.04.08 <<<
LAG Rheinland - Pfalz: Nichtigkeit einer Kündigung per Telefax
Was war passiert?
Die Parteien streiten u.a. darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis infolge einer Eigenkündigung der Klägerin, die diese mit per Telefax an die Beklagte übermittelten Schreiben vom 14.12.2006 zum 15.01.2007 erklärt hatte, seine Beendigung gefunden hat.
>>> mehr dazu <<<
Neuordnung des ärztlichen Dienstes?
„Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters, hat eine verstärkte Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an andere medizinische Berufsgruppen im Krankenhaus gefordert. "Für die Krankenhäuser ist der effiziente Personaleinsatz eine schiere Überlebensnotwendigkeit", erklärte Kösters bei der Vorstellung einer aktuellen Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zur "Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes" (Quelle: Deutsche Krankenhaus Gesellschaft, Mitteilung v. 15.04.08).
Wie nicht anders zu erwarten, sehen die Pflegeberufsverbände in der Studie eine Bestätigung der von ihnen vertretenen Positionen. „Jetzt wird die Sache endlich auf den Punkt gebracht“, so die Präsidentin Marie-Luise Müller in einer >>> aktuellen Mitteilung <<<.
Ist dem tatsächlich so?
Dieser Frage soll in Anbetracht der vorgelegten Studie mit Blick auf die dort angesprochenen Rechtsfragen demnächst in einem Beitrag intensiver nachgegangen werden. Die rechtliche Expertise in der Studie stammt aus der Feder des Juristen Karl Otto Bergmann und es könnte der Eindruck entstehen, als sei das Tätigkeitsfeld des Arztes nicht eindeutig von dem des nichtärztlichen Personals abgrenzbar. Es wird in der Studie die These geäußert, dass die berufsrechtliche Aufgabenverteilung zwischen Arzt und nichtärztlichem Personal nicht geregelt sei. Dem ist mitnichten so, wie sich unschwer aus dem Heilpraktiker-Gesetz ergibt. Es bedarf nach der Gesetzeslage nicht der „Abgrenzung“ der Tätigkeiten, da zunächst der Arzt dazu berufen ist, die Anamnese, Diagnose, Indikation und Therapie zu erbringen. Hierzu wird in Kürze eine umfassende Stellungnahme erfolgen müssen.
Lutz Barth (17.04.08)
DKG zur DKI-Studie "Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen
Dienstes"
Effizienter Personaleinsatz erfordert neue Aufgabenverteilung im Krankenhaus
„Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters, hat eine verstärkte Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an andere medizinische Berufsgruppen im Krankenhaus gefordert. "Für die Krankenhäuser ist der effiziente Personaleinsatz eine schiere Überlebensnotwendigkeit", erklärte Kösters bei der Vorstellung einer aktuellen Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zur "Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes" »»» mehr dazu
Quelle: Deutsche Krankenhaus Gesellschaft >>> Mitteilung v. 15.04.08 <<<
BSG: Zur Frage der Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung "aus medizinischen Gründen" und deren gerichtlicher Überprüfung
Was war passiert?
>>> mehr dazu <<<
Stammzellentscheidung: "Ethik des Heilens" ist inhumaner Fundamentalismus?
Die "Ethik des Heilens" sei ein inhumaner Fundamentalismus, so der Papstberater Manfred Lütz vor der Stammzellentscheidung des Bundestages in der letzten Woche. Nach ihm habe die Ethik des Heilens „mit vernünftiger Ethik nichts zu tun“, sondern sei "ein Kampfbegriff, der jedes Gegenargument als unmenschlich aus dem Feld schlagen soll. Dabei ist sie selbst unmenschlich“ so Lütz.
Quelle: >>> Kölner Stadtanzeiger (10.04.08) <<< (html)
Umfrage zur Sterbehilfe – ein erstes Zwischenergebnis!
Wir vom IQB – Internetportal führen derzeit eine Umfrage zu der Frage durch, ob es die Bürgerinnen und Bürger begrüßen würden, wenn im Zuge der Debatte der Sterbehilfe bundesweit ein Referendum durchgeführt werden würde.
Bei dieser Umfrage haben wir auf Frankreich verwiesen, wo ganz aktuell eine französische Bürgerin um ein Referendum beim Staatspräsidenten nachgesucht hat, damit ggf. das Verbot der aktiven Sterbehilfe für unheilbare Patienten aufgehoben wird.
Hieran anknüpfend haben wir unsere Frage formuliert und das Zwischenergebnis zeigt einen überdeutlichen Trend. Von den derzeit 246 abgegebenen Stimmen begrüßen 97% (238) kein Referendum resp. keine Volksentscheidung (Stand 14.04.08: 6.00 Uhr).
Wir bitten weiterhin um Ihre Stimme auf unserem Internetportal zum Medizin- und Pflegerecht unter
>>> http://www.iqb-info.de/aktuelle_umfragen.htm
und wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Mitwirkung.
Lutz Barth
Pflegereform ebnet Schwester Agnes den Weg
Nach Ansicht der Wissenschaftler des Instituts für Community Medicine der Uni Greifswald wird das Konzept der Gemeindeschwester schon sehr bald bundesweit in die Regelversorgung übernommen werden. Sie gehen davon aus, dass die neuen Regeln zur Delegierung ärztlicher Leistungen ein solches ermöglichen.
Quelle: >>> Ärztliche Praxis v. 11.04.08 <<<
LG München I: Kündigung eines Heimvertrages
Ein Heim haftet in der Regel nicht für den Verlust von Wertsachen. Ferner bestehe auch kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Dies gelte zumindest dann, wenn der Heimvertrag keine besonderen Regelungen diesbezüglich trifft, so das Landgericht München I in einer aktuellen Entscheidung v. 29.03.08 (Az. 31 S 24439/07).
Quelle: Landgericht München I >>> Mitteilung v. 08.04.08 <<<
Leberversagen durch Paracetamol?
Studie legt neue Erkenntnisse vor
Quelle: Universitätsklinikum Essen >>> zur Mitteilung v. 08.04.08 <<< (html)
BGH: Lebenslange Freiheitsstrafe für Berliner Krankenschwester bestätigt
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Revision der angeklagten Krankenschwester zu entscheiden. Er hat das Rechtsmittel überwiegend verworfen, allerdings den Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Angeklagte wegen Mordes in drei Fällen sowie wegen Totschlags in zwei Fällen verurteilt ist, was die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe unberührt lässt.
Quelle: BGH >>> Pressemitteilung Nr. 68 v. 07.04.08 <<< (html)
Vgl. dazu auch den >>> Beschluss des BGH v. 03.04.08 (Az. 5 StR 525/07) <<< (pdf.)
BAG: Tarifwechsel nach Übertragung einer Krankenhausküche
„Bei einem Betriebs- oder Betriebsteilübergang werden die in dem veräußerten Betrieb geltenden Rechte und Pflichten aus tariflichen Normen nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des auf den neuen Inhaber übergegangenen Arbeitsverhältnisses, wenn dieser nicht an diese Tarifverträge gebunden ist. Das gilt nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch einen anderen Tarifvertrag geregelt sind. Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die kongruente Tarifbindung voraus, dh. der andere Tarifvertrag muss kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das übergegangene Arbeitsverhältnis gelten. Zuvor ist aber in jedem Falle erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis überhaupt in den Geltungsbereich des anderen Tarifvertrages fällt.“ »»»
(Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 09.0408 – Az.: 4 AZR 164/07)
Quelle: Bundesarbeitsgericht >>> Pressemitteilung Nr. 29/08 <<<
Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt Gesetzentwurf von Bayern und Baden-Württemberg für ein Verbot von Suizid-Organisationen
Quelle: DHS >>> Mitteilung v. 08.04.08 <<< (html)
Schmerzensgeld für die Sendung von Filmaufnahmen in der Psychiatrie
Das Landgericht München I hat mit Urteil v. 20.03.08 (Az. 7 O 12954/05) einem Psychiatriepatienten 30.000 EUR Schmerzensgeld wegen Filmaufnahmen zugesprochen, da insoweit die Kammer einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers angenommen hat.
Eine zentrale Frage hierbei war, ob der Kläger seine Zustimmung zu den Filmaufnahmen erteilt hat bzw. ob er – ggf. durch schlüssiges Verhalten – diese hierzu überhaupt hat erteilen können.
Der ärztliche Direktor hatte die Patienten, die auf dem Gang der Station versammelt waren, vor den Filmaufnahmen gebeten, auf ihr Zimmer zu gehen, wenn sie nicht gefilmt werden wollten; der Regisseur hatte daraufhin die Patienten gefragt, wer mitwirken wolle und nochmals darauf hingewiesen, dass nur gefilmt werde, wer damit einverstanden sei. Daraus, dass der Kläger geblieben sei und im weiteren Verlauf sogar mehrmals versucht habe, ins Bild zu kommen, sei - so die Beklagten - die Einwilligung des Klägers zu schließen gewesen.
Dieser Auffassung haben sich die erkennende Kammer nicht angeschlossen, nachdem der gerichtlich bestellte Sachverständige erläutert hatte, dass der Kläger in seinem Zustand der "psychotischen Ambivalenz" zu bewusst-rationalen Entscheidungen gar nicht in der Lage gewesen sei: Die Erkrankung des Klägers zeichne sich gerade dadurch aus, dass er sich in der akuten Phase nicht entscheiden könne und daher mal so, mal anders und dann auch wieder gar nicht entscheide. Gerade impulshaftes und provokantes Verhalten - wie das sich-ins-Bild-Drängen - sei Teil des Krankheitsbildes.
Quelle: >>> Mitteilung (19/08) des Landgerichts München v. 01.04.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Die Entscheidung des Landgerichts München I überzeugt sowohl vom Ergebnis als auch der Begründung her.
Allgemein ist hierzu anmerken, dass aus Art. 1 und Art. 2 I GG ein besonderer Schutzauftrag folgt und demzufolge die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und seiner besonderen Erscheinungsformen wie dem Recht am eigenen Bild bei einer lebenden Person einen Anspruch auf Ausgleich immaterieller Schäden begründen (§ 823 I BGB i.V.m. Art. 1 und Art. 2 GG) kann. Der postmortale Schutz des Persönlichkeitsrechts hingegen ergibt sich dagegen aus Art. 1 GG. Das Grundrecht aus Art. 2 I GG setzt einen lebenden Menschen unabdingbar voraus, da es auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit ausgerichtet ist und mithin die Existenz einer wenigstens potentiell oder zukünftig handlungsfähigen Person erfordert, so der BGH in einer Entscheidung v. 6. Dezember 2005 (VI ZR 265/04) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 30, 173 (194).
Walter Jens und die Reise ins Vergessen
„Ich bete, dass er eines Morgens nicht mehr aufwacht“
Quelle: Welt (online).de >>> Zum Beitrag v. 02.04.08 <<< (html)
Der ärztliche Notfall
Nicht selten kommt es zur Annahme eines „medizinischen Notfalls“ in Alteneinrichtungen. Die Rechtsfragen hierbei sind vielschichtig und die Frage, ob der Arzt zum „Hausbesuch“ verpflichtet ist, wird immer wieder vom Pflegepersonal aufgeworfen.
Entscheidend dürfte vor allem sein, ob der hinzugerufene Arzt gleichsam seinen (!) Patienten, den er dauerhaft ärztlich und medizinisch betreut, aufgrund eines Hinweises durch das Pflegepersonal aufsuchen soll. Aufgrund eines gewachsenen Arzt-Patienten-Verhältnisses ergeben sich dann besondere Pflichten für den gerufenen Hausarzt. Dies haben über die Zivilgerichte hinaus insbesondere auch die Berufsgerichte für die Ärzteschaft mehrfach betont.
Im Übrigen besteht nicht unbedingt die regelmäßige Verpflichtung eines Arztes, einen Patienten aufzusuchen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, dass der Arzt bisher keinen regelmäßigen Kontakt zum Patienten hatte. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in den jeweiligen Kammerbezirken ein ärztlicher Bereitschaftsdienst resp. Notfalldienst eingerichtet ist, der sich im Übrigen von den Aufgaben eines Notarztes strikt zu unterscheiden ist. Gerade der ärztliche Bereitschafts- resp. Notfalldienst soll in den Zeiten, wo ggf. der Hausarzt (z.B. am Wochenende) nicht erreichbar ist, die medizinische Versorgung der Patienten sicherstellen.
Für das Pflegepersonal gilt ferner, dass dies auch in Akutsituationen regelmäßig verpflichtet ist, für anderweitige Hilfe (also Ärztin oder Arzt) Sorge zu tragen.
Vgl. dazu insgesamt weiterführend die nachfolgenden Beiträge
v v. Dirk Schulenburg, Die Besuchspflicht des Arztes
>>> http://www.aekno.de/htmljava/frameset.asp?typ=i&seite=themenmeldung.asp?id=495
v Der ärztliche Notfalldienst, v. Britta Susen, ein Bericht von einem Symposium
>>> http://www.aekno.de/htmljava/frameset.asp?typ=i&seite=themenmeldung.asp?id=741
v In diesem Zusammenhang stehend darf auch auf die diesseitige >>> Urteilsrezension der BGH Entscheidung v. 02.12.97 – Az. VI ZR 386/96 (Der psychiatrische Notfall) pdf. <<< verwiesen werden.
Lutz Barth
MRSA in Praxis, Pflegeheim und häuslichem Umfeld
„Der Umgang mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) kolonisierten Patienten stellt sich zunehmend als Problem in Pflegeheimen, Arztpraxen sowie häuslichem Umfeld dar. Die Notwendigkeit über Standardhygienemaßnahmen hinausgehender, zusätzlicher hygienischer Maßnahmen ist vom Maß einer potenziellen Gefährdung von Kontaktpersonen abhängig.“ »»»
v. Borgmann / Kaiser / Stark / Witte
Quelle: >>> Bayerisches Ärzteblatt 03/2008, S. 176 ff. <<< (pdf.)
Das Literaturverzeichnis zum Beitrag kann im Internet unter www.blaek.de (>>> Ärzteblatt/Literaturhinweise pdf. <<<) abgerufen werden.
Zum Anspruch einer Altenpflegerin auf Zustimmung des Arbeitgebers
zur Annahme eines Vermächtnisses einer Altenheimbewohnerin
LAG Hamm, Urt. v. 22.11.07 (Az. 17 Sa 1119/07)
>>> mehr dazu <<<
Charité-Forscher um Prof. Dr. Stein entschlüsseln Morphintoleranz
Körpereigene Endorphine helfen Patienten bei Schmerzlinderung
Quelle: Charite.de >>> Zur Mitteilung v. 02.04.08 <<<
Kurze Anmerkung (L. Barth, 03.04.08):
Die Ergebnisse sind von gewichtiger Bedeutung für die Schmerzforschung, die sich ggf. in der Folge in einer adäquaten palliativmedizinischen Therapie niederschlagen dürften.
Besonders bedeutsam hierbei ist für mich hierbei allerdings auch die Erkenntnis, dass zu erwarten ansteht, dass etwa bei infausten Krankheiten künftig eine eventuell erforderliche (terminale) Sedierung des Bewusstseins der Patienten nicht mehr notwendig ist, so dass sich hieraus eminent wichtige Rückschlüsse neben der Frage der verbleibenden Lebensqualität auch für den Erhalt der freien Willensentschließung (im juristischen Sinne) ergeben können.
Das wäre ein schöner Erfolg in der Schmerzmittelforschung und für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch bei schwersten Erkrankungen, mal ganz abgesehen davon, dass die unerwünschten Nebenwirkungen sich erheblich reduzieren werden. Sofern also im Rahmen einer rationalen Pharmakotherapie Schmerzmittel am besten geeignet sind, die nicht das Gehirn, sondern spezielle Nervenfasern unter der Haut und in den Gelenken ansteuern, ist dies insofern erfreulich, als dass hierdurch ggf. dem schwersterkrankten Patienten weitestgehend die Möglichkeit erhalten bleibt, auch seinen tatsächlichen Willen unmisständlich zu äußern, ohne dass ggf. die Therapeuten oder ein ethisches Konzil aufgerufen wären, im Zweifel nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten zu „forschen“, weil er dauerhaft sediert worden ist.
Resolution des
Deutschen Schmerztags:
Sparpolitik verletzt Grundrechte von Schmerzkranken
Quelle: >>> Ärztliche Praxis v. 12.03.08 <<<
Der Tod als heroische Tat?
Die katholische Kirche in Belgien, die bereits die bestehenden Regelungen ablehnt, kritisiert die Reformpläne zur weiteren Legalisierung der Sterbehilfe u.a. für Demenzkranke in Belgien . "Den Tod zu umgehen, ist keine heroische Tat", so der Erzbischof von Brüssel-Mechelen, Godfried Daneels (Quelle: Ärzte Zeitung online v. 03.04.08)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 03.04.08):
Was möge man/frau dem Erzbischof auf diese seine Feststellung erwidern? In Anbetracht der Verklärung des Leides, des Todes und freilich in erster Linie bei der Verabsolutierung der „Heiligkeit des Lebens“ fällt es schwer, hierauf zu antworten, zumal uns ein Blick in das Evangelium vitae die volle Tragweite derartiger Äußerungen eröffnet. Das Sterben kann per se für den katholischen Christen – ggf. auch unter Schmerzen – heroisch sein: „Auch wenn jemand, der das Leiden aus freien Stücken annimmt, indem er auf schmerzlindernde Maßnahmen verzichtet, um seine volle Geistesklarheit zu bewahren und, wenn er gläubig ist, bewußt am Leiden des Herrn teilzuhaben, in der Tat des Lobes würdig ist, so kann diese »heroische« Haltung doch nicht als für alle verpflichtend angenommen werden. Schon Pius XII. hatte gesagt, den Schmerz durch Narkotika zu unterdrücken, auch wenn das eine Trübung des Bewußtseins und die Verkürzung des Lebens zur Folge habe, sei erlaubt, »falls keine anderen Mittel vorhanden sind und unter den gegebenen Umständen dadurch nicht die Erfüllung anderer religiöser und moralischer Verpflichtungen behindert wird«“, so steht es geschrieben im Evangelium vitae.
Ja – so ist es mit dem Sterben nach katholischer Lesart: Derjenige, der bewusst am Leiden des Herrn teilnimmt, ist des Lobes würdig und die Palliativmedizin wird um ein entscheidendes Analgetikum (ggf. ohne erwünschte Nebenwirkungen) bereichert: Die Religion – (frei nach Heine, Marx und Engels).
Was bleibt? Eigentlich nur die Hoffnung, dass der säkulare Verfassungsstaat sich bei der Regelung patientenautonomer Verfügungen gegenüber den Kirchen als verfassungsfest erweisen wird.
Verliert die deutsche Ärzteschaft an Ansehen?
Quelle: openPR >>> IQB – Mitteilung v. 03.04.08 <<<
Das wissenschaftliche Streitgespräch zwischen zwei Experten über die Frage der gebotenen Kommunikation und Kommunikationsformen in der Pflege, u.a. zur Dokumentationsverantwortung.
>>> mehr dazu <<<
Demenz und Wachkoma – die „Geburtsstunden“ einer „anderen Person“?
In der Debatte um die Reichweite und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen veranlasst die (Rechts-)Auffassung mancher Juristen von der sog. antizipativen Willenserklärung und damit gleichsam einem Willenskontinuum die Palliativmediziner dazu, aus psychologischer und anthropologischer Sicht diese Auffassung ad absurdum führen zu wollen. »»»
>>> IQB – Mitteilung v. 02.04.08 <<< pdf.
Der Schierlingsbecher durch den Arzt?
Wie nicht anders zu erwarten, sah sich der Präsident der LÄK Sachsen bei einem Diskussionsabend in Dresden dazu veranlasst, die Position der BÄK unmissverständlich darzustellen, wonach die aktive Sterbehilfe abzulehnen sei (Quelle: Ärzte-Zeitung online v. 31.03.08).
Die Veranstaltung speziell mit dem Tenor „Lizenz zum Töten“ und die Auswahl der Referenten ließ denn wohl auch kein Zweifel aufkommen, dass es auch künftig keine ärztliche Assistenz zum freiverantwortlichen Suizid des Patienten geben werde. Indes gilt aber weiterhin, dass es sich hierbei um einige wenige Stimmen innerhalb des Wertediskurses handeln, die beileibe nicht unumstritten sind. Der Justizminister Sachsens sah sich denn auch dazu berufen, Selbstverständlichkeiten zu betonen, die in der Debatte nicht zur Diskussion stehen: Eine Pflicht (?!) des Arztes zur Sterbehilfe gibt es in der Tat nicht, denn das Selbstbestimmungsrecht das Patienten führt regelmäßig nicht zur Fremdbestimmung der Ärzteschaft. Auch hat er durchaus Recht mit seiner Annahme, dass es ein juristisches Recht auf Leben gebe; ob dies allerdings auch für das Sterben Geltung beanspruchen kann, steht zur Diskussion an, zumal es keinen Zwang zum Leben gibt und hierüber bestimmt einzig der Patient. In diesem Sinne dürfte es zum weiteren Nachdenken anregen, wenn der Präsident der LÄK Sachsen meint, dass das Ziel daher darin bestehen müsse, „dem Lebenden ein Angebot zu unterbreiten, um den Sterbewunsch in einen Lebenswunsch zu wandeln“. Hier knüpft der Kammerpräsident erkennbar an die von einzelnen Medizinethiker und Palliativmediziner zunehmend in den Fokus der Debatte gerückten These von dem egozentrischen Patienten an, der mit seiner Patientenverfügung etwa der Palliativmedizin einen „Bärendienst“ erweist und dass es darum gehe, den Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern. Es liegt auf der Hand, dass ein derartiger neuer medizinethischer Neopaternalismus im Begriff ist, den nachhaltig bekundeten Willen des Patienten im Zweifel abzuändern, wenn nicht gar in zu „beugen“. Allein die mit dieser neopaternalistischen ethischen Grundhaltung verbundenen Gefahren sind ein Beleg dafür, dass die Fragen rund um die Patientenverfügung einer gesetzlichen Regelung bedürfen.
Lutz Barth
Meinungsbilder zur Sterbehilfe-Debatte
Neun von zehn Franzosen wollen Sterbehilfe
Quelle: >>> Deutsches Ärzteblatt v. 28.03.08 <<<
Repräsentative Forsa - Umfrage (März 2007) im Auftrag der DGHS: Meinungen zur Patientenverfügung und zur Sterbehilfe.
Quelle: DGHS >>> Download als pdf. Datei <<<
Nachfragt: Lahrer Kodex – was nun Herr Fuchs?
Erinnern wir uns: Der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Christoph Fuchs, hat den sog. Lahrer Kodex für überflüssig erachtet. "Es bedarf keines weiteren Kodexes, um Grundsätze ärztlicher Sterbebegleitung zu verdeutlichen", so Fuchs. Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet.
Der „Lahrer Kodex“ ist eine Selbstverpflichtungserklärung von Ärzten und die Verfasser des Kodex sind Mediziner und nicht-medizinische Experten zum Thema Patientenrecht, die sich zum Lahrer Kreis zusammengeschlossen haben. In dem Kodex verpflichten sich die Ärztinnen und Ärzte insbesondere dazu, die Patientenverfügungen für verbindlich zu erachten.
Wir vom IQB führen dazu derzeit eine Umfrage durch und fragen bei der Ärzteschaft nach, ob diese den Lahrer Kodex für überflüssig erachtet.
Das Zwischenergebnis dürfte ein deutliches Signal setzen: Von den bis dato abgegebenen 116 Stimmen halten derzeit 78% (= 91 Stimmen) den Lahrer Kodex nicht für überflüssig. Hier fragt sich, ob die Lesart der berufsständischen Bundesärztekammer immer die Meinung der Basis widerspiegelt. Es steht vielmehr zu vermuten an, dass hier nicht selten der „Wunsch des Vater“ des Gedankens ist und den Ärztekammern aufgegeben ist, gerade im Hinblick auf den ethischen Diskurs über die Patientenverfügung und Sterbehilfe-Debatte ihre ethischen Grundsatzproklamationen zumindest auch am Willen ihrer Mitglieder auszurichten. Mit der Zwangsmitgliedschaft in den entsprechenden Landesärztekammern hat freilich die Ärzteschaft ihr Gewissen nicht „draussen vor der Tür an den Nagel gehängt“ und es mutet seltsam an, dass hier einzelne Funktionärsträger sich zum allgemeinen Sprachrohr einer gesamten Berufsgruppe aufschwingen und hierbei offensichtlich nicht bereit sind, die Einstellung ihrer Mitglieder hierzu näher zu eruieren. Es verfestigt sich zunehmend der Eindruck, dass die Kammern einschließlich der Bundesärztekammer sich davor scheuen, eine offensiv geführte Diskussion mit ihren Mitglieder an der Basis zu führen. Dies sind beileibe keine gute Aussichten.
Die >>> Umfrage <<< hierzu finden Sie hier auf den Seiten des IQB - Internetportal und wir dürfen Sie bitten, Ihre Stimme hierzu abzugeben.
Lutz Barth
Einbindung der Arzthelferin verbessert medizinische Versorgung
Hausärzte, die ihre medizinischen Fachangestellten bei der Betreuung von Arthrosepatienten gut einbinden, können damit deren Versorgung verbessern.
Zu dem Ergebnis kommt eine Studie des Universitätsklinikums Heidelberg.
Quelle: zm – online >>> Zum Kurzbericht v. 28.03.08 <<< (html)
Ein Auftrag der Ärzte: die Assistenz bei einem humanen Sterben?
„Unser ärztlicher Auftrag ist: Leben erhalten, Gesundheit schützen und wieder herstellen, Leiden lindern und Sterbenden bis zum Tod beistehen.
Deshalb lehnen wir aktive Sterbehilfe ab, wozu ich ausdrücklich auch den ärztlich assistierten Suizid zähle.
Es gibt also Situationen, in denen Ärzte den in einer Patientenverfügung erklärten Willen eines Menschen nicht akzeptieren können, weil er ihrem ärztlichen Gewissen widerspricht. In unseren Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung heißt es dazu unmissverständlich:
„Ein Arzt kann nicht zu einer seinem Gewissen widersprechenden Behandlung oder zu bestimmten Maßnahmen gezwungen werden.“ (Quelle: Aus dem >>> Statement des Präsidenten der BÄK zur Pressekonferenz "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" am 27. März 2007 in Berlin <<<).
Diese immer noch aktuelle Stellungnahme des Präsidenten der BÄK aus dem Jahr 2007 im bedeutsamen Wertediskurs über die Reichweite patientenautonomer Verfügungen ist durchaus begrüßenswert, mal davon abgesehen, dass er auch den ärztlich assistierten Suizid ablehnt. Leider ist in der aktuellen Debatte festzustellen, dass der Präsident die Tragweite seiner eigenen Worte offensichtlich nicht zu überblicken vermag, denn in der Tat kann kein Arzt zu einer seinem Gewissen widersprechenden Behandlung oder zu bestimmten Maßnahmen gezwungen werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die „ethischen Weisungen“ der Landesärztekammern resp. der Bundesärztekammer (!) und dies scheint einer der neuralgischen Punkte in der intraprofessionellen Debatte der Ärzteschaft zu sein. Die Entscheidung bleibt jeweils auf den Einzelfall bezogen den Ärztinnen und Ärzten überlassen und sofern der Gesetzgeber in eng begrenzten Fällen den ärztlich begleiteten Suizid der Ärzteschaft als Handlungsoption ermöglichen sollte (was diesseits nachhaltig zu begrüßen wäre), haben die Ärzte für sich ihre Gewissensentscheidung zu treffen, ohne dass hier die Bundes- oder die jeweils zuständige Landesärztekammer Weisungen von oben erteilen könnte.
Lutz Barth
Immer noch aktuell:
Aktive Sterbehilfe: soziologische Analysen
v. Klaus Feldmann (2001) Universität Hannover
Quelle: Klaus Feldmann >>> Download des Beitrages <<< (pdf.)
Zypries hat erneut für weitreichende Selbstbestimmung bei Patientenverfügungen plädiert
Zugleich hat die Bundesjustizministerin angemerkt, dass es für sich nicht recht nachvollziehbar sei, dass die Union noch Gespräche mit der Kirche führen wolle.
„Denn in der Verfügung legt der Patient doch nur fest, wann er einen medizinischen Eingriff ablehnt. Das heißt: Dem natürlichen Geschehen, das Gott vorgesehen hat, soll seinen Lauf gelassen werden, ohne dass der Mensch eingreift.“, so die Ministerin.
Quelle: >>> Deutsches Ärzteblatt (online) v. 25.03.08 <<<
EKD-Ratsvorsitzender Huber kritisiert Unsterblichkeits-Streben in der Medizin
Quelle: >>> Deutsches Ärzteblatt (online) v. 25.03.08 <<<
Debatte um Sterbehilfe in Belgien – wird durch Sterbehilfe dem Tod seinen Sinn genommen?
Kardinal Godfried Danneels hat mit kritischen Bemerkungen zur Sterbehilfe eine heftige Debatte in Belgien ausgelöst. Ihm wird in der Diskussion vorgeworfen, dass dieser möglicherweise ein „überholtes Weltbild“ habe und er offenbar davon ausgehe, dass man durch Leiden seine Seele retten könne, so der der Freidenker-Präsident Pierre Galand.
In einer Osterpredigt hatte der Brüsseler Erzbischof die Medienberichterstattung über spektakuläre Sterbehilfe-Fälle kritisiert. Er spielte damit unter anderem auf den Tod des belgischen Schriftstellers Hugo Claus an, der als Alzheimer-Patient in der vergangenen Woche um aktive Sterbehilfe nachgesucht hatte. Danneels bekräftigte über Ostern im Fernsehen, es gebe andere Möglichkeiten, Leiden zu lindern. Durch Sterbehilfe werde dem Tod sein Sinn genommen. (Quelle: Radio Vatikan >>> kna v. 25.03.2008 <<< )
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Aus katholischer Sicht mag die Lesart des Kardinals zur Sterbehilfe plausibel sein. Wir haben in diesem Zusammenhang stehend bereits öfters darauf hingewiesen, dass das „Sterben“ für einen katholischen Christen nicht gerade leicht ist und er im Zweifel auch angehalten ist, eine erhöhte Toleranzbereitschaft zum Leiden zu entwickeln, da er bei (klaren) Bewusstsein und seiner Verantwortung vor seinem Schöpfer und Herrn zu treten habe, so jedenfalls die Botschaft im Evangelium vitae. Freilich bleibt es der katholischen Kirche unbenommen, dem Tod einen entsprechenden Sinn zu geben und zugleich die Heiligkeit des Lebens zu betonen. Diese Auffassung indes bindet aber in einem säkularen Verfassungsstaat nicht den Gesetzgeber, eine andere Beurteilung des Sterbens vor dem Hintergrund des Selbstbestimmungsrechts Patienten vorzunehmen. Die katholische Kirche wirbt vielmehr auf dem bunten Marktplatz ethischer Grundüberzeugungen für ihre Werthaltung und diese Botschaften scheinen auch bei bundesdeutschen Abgeordneten – freilich vornehmlich bei denjenigen, die das „C“ in ihrem Parteinamen tragen – auf einem fruchtbaren Boden zu fallen, jedenfalls in dem Maße, als dass die Abgeordneten rund um den Bosbach-Entwurf zu einem Patientenverfügungsgesetz aus „Respekt vor den Kirchen“ einstweilen davon Abstand genommen haben, den Entwurf ins Parlament einzubringen.
Selbstverständlich bleibt es den Abgeordneten anheim gestellt, „ihre Seele zu retten“, in dem diese persönlich das „Leiden“ vorzuziehen gedenken – aber mit Verlaub: Die individuelle Leidensbereitschaft der einzelnen Abgeordneten mit dem Ziel, „ihre Seele“ zu retten und ganz bewusst ihrem Schöpfer gegenüberzutreten, kann nicht dazu führen, dass Andersdenkenden das Recht zum selbstbestimmten Tod auf unzumutbare Weise verkürzt wird, in dem auf einen irreversiblen Krankheitsverlauf und einem unmittelbar bevorstehenden Tod verwiesen wird.
Einsatz von Arzthelferinnen als sog. Case – Managerinnen
Das Rollenbild von Hausärzten steht vor einem grundlegenden Wandel, so eine aktuelle Mitteilung in der Ärztezeitung (25.03.08)
Hiernach wird der Allgemeinmediziner von morgen mehr Koordinator und Manager eines interdisziplinären Praxisteams sein, dessen einzelne Mitglieder mehr Verantwortung übernehmen. Die Versorgungsassistentin "VERAH" wird hierbei nach dem Willen des Deutschen Hausärzteverbandes eine zentrale Rolle einnehmen und wird dabei so dem Gemeindeschwestermodell (AGnES) Konkurrenz machen. Die Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe, Sabine Rothe, sieht die eigenen Kolleginnen gut gerüstet für die neuen Aufgaben: "Uns braucht man nicht neu zu erfinden. Wir sind schon da", so das selbstbewusste Credo der Präsidentin.
Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main, betont in diesem Zusammenhang stehend, dass der Einsatz von Arzthelferinnen als Case - Managerinnen in der Begleitung von chronisch kranken Patienten nicht nur zu einer Entlastung des Arztes beiträgt, sondern offenbar auch zu einer besseren Therapie. Zu diesem Schluss kommen zwei aktuelle Studien, deren Kernaussagen von F. Gerlach in Berlin vorstellt wurden.
Der Freiburger Appell: Cave Patientenverfügung
der Professoren Thomas Klie und Christoph Student
Einige kritische Anmerkungen zu den Botschaften v. Lutz Barth (März 2008)
Quelle: IQB – Internetportal >>> Zum Download des Beitrages <<< (pdf.)
Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz zu den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen nach §§ 112, 114 i. V. m. § 80 SGB XI in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz
>>> Zur Pressemitteilung des MDK Rheinland-Pfalz v. 10.03.08 <<< (pdf.)
>>> Zum Download des Berichts <<< (pdf.)
Niederlande: Keine Sterbehilfe für Lebensmüde
Quelle: >>> Deutsches Ärzteblatt v. 20.03.08 <<<
KBV – Vorstand Müller: Kooperation von Heimen und Niedergelassenen ist der richtige Weg
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung >>> Mitteilung v. 14.03.08 <<< (html)
Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl
Behinderte, die in einem Kraftfahrzeug nur in einem Rollstuhl sitzend transportiert werden können und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Schulpflicht auf einen solchen Transport angewiesen sind, haben gegen die gesetzliche Krankenversicherung Anspruch auf Gewährung eines so genannten Kraftknotens als Zubehör zu ihrem Rollstuhl, so dass LSG Rheinland-Pfalz in einer Entscheidung v. 21.02.08 (Az. L 5 KR 129/07)
Quelle: LSG Rheinland-Pfalz >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
Pilot-Pflegestützpunkte können bundesweit starten
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat ausgewählt, in welchen Regionen Pilot-Pflegestützpunkte eingerichtet werden.»»»
Quelle: BMG >>> Mitteilung v. 19.03.08 <<<
Französin mit unheilbarem Krebsgeschwür tot
Wenige
Tage nach ihrem gescheiterten Antrag auf Sterbehilfe ist Chantal Sébires tot.
Wie sie starb, ist noch unklar.
Quelle: zm-online >>> Mitteilung v. 20.03.08 <<<
Fixierung einer Betroffenen zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft ist nicht genehmigungsfähig.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7.2.2008, 19 Wx 44/07
Was war passiert?
Die Betroffene steht unter Betreuung. Sie leidet an einer chronisch paranoiden, halluzinatorischen Psychose und einem Diabetes mellitus Typ I und ist - vermutlich aufgrund eines frühkindlichen Hirnschadens - intellektuell minderbegabt. Die Betreuung erstreckt sich auf die Aufgabenkreise Vermögenssorge, Sorge für die Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung. Zudem ist ein Einwilligungsvorbehalt für den Abschluss von Mietverträgen angeordnet.
Die Betroffene hat regelmäßig sexuellen Kontakt mit Männern. Sie hat mehrfach geäußert, sie wolle Kinder bekommen. Die Betreuerin regte mit Schreiben vom 10. Januar 2006 (AS 941) an, eine Sterilisationsbetreuung einzurichten. Sie machte geltend, die Betroffene habe regelmäßig Kontakt zu Männern und habe den erklärten Wunsch, unbedingt ein Kind zu bekommen. Die Betroffene lehne sämtliche Verhütungsmittel vehement ab. Eine Schwangerschaft wäre für die Betroffene lebensbedrohend. Zugleich legte die Betreuerin ein ärztliches Attest des Dr. med. R. vom 14. Dezember 2005 (AS 943) vor. Das Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - Schopfheim wies die Betreuerin darauf hin, dass eine Sterilisation gegen den Willen der Betroffenen nicht möglich sei (AS 943 verso). Daraufhin hielt die Betreuerin ihren Antrag, eine Sterilisationsbetreuung einzurichten, nicht mehr aufrecht. Mit Schreiben vom 24. Januar 2006 (AS 945) beantragte sie stattdessen, eine freiheitsentziehende Maßnahme gemäß § 1906 Abs. 4 BGB zu genehmigen. Der Betroffenen solle eine 3-Monatsspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft mittels körperlichen Zwangs durch Festhalten verabreicht werden. Nach Anhörung der Betroffenen genehmigte das Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - Schopfheim am 24. April 2006 (AS 967) „die Fixierung der Betroffenen zum Zwecke der Verabreichung einer 3-Monatsspritze“ bis zum 24. April 2007.
Quelle: Landesrechtsprechung BW.de >>> Zum Beschluss im Volltext <<< (html)
Zur ärztlichen Delegation – KBV favorisiert Förderung medizinischer Fachangestellter
–„Delegation ja, Substitution nein.“ Mit dieser Kursbestimmung hat sich heute Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zum Thema „Entlastung des Arztes“ positioniert.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung >>> Pressemitteilung KBV v. 19.03.08 <<<
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen.
Das BVerfG streicht die Obergrenzen für steuerlichen Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen (BVerfG v. 13.02.08 (Az. 2 BvL 1/06))
Quelle: Bundesverfassungsgericht >>> Zum Beschluss im Volltext <<< (html)
Nachbarschaftliches Zusammenleben mit Pflegebedürftigen erfordert ein erhöhtes Maß von Toleranzbereitschaft
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.3.2007 (Az. 14 U 43/06)
Leitsätze:
1. Im nachbarlichen Zusammenleben mit Pflegebedürftigen ist ein erhöhtes Maß von Toleranzbereitschaft zu fordern. Die Grenze der Duldungspflicht ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zuzumuten ist.
2. Der Betreiber eines Pflegeheims hat als mittelbarer Störer zur Verhinderung von durch Anlieferverkehr ausgehenden Belästigungen (hier: unzulässiges Halten von Lieferwagen mit laufendem Motor) die ihm billigerweise zumutbaren Maßnahmen zu treffen. Das Maß des ihm Zumutbaren ergibt sich aus einer Gewichtung der von den Lieferanten verursachten Beeinträchtigungen der Nachbarn einerseits und der zu ihrer Abstellung erforderlichen Maßnahmen andererseits.
3. Einem sich nachts durch eine auf dem Gelände eines Pflegeheims vorhandene Lichtquelle gestört fühlenden Nachbarn ist zuzumuten, der Störung durch Schließen vorhandener Klappläden selbst abzuhelfen.
4. Die Notwendigkeit, sich vor unerwünschten Einblicken durch die Verwendung durch Sichtschutz zu schützen, stellt keine unzumutbare Beschränkung der Nutzung von in innerstädtischen Gebieten mit geschlossener Bebauung gelegenen Gebäuden und Gärten dar und rechtfertigt keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch.
5. Einem Rechtsanwalt, der Verkehrsordnungsverstöße von Anlieferern eines benachbarten Pflegeheims zur Anzeige bringt, stehen hierfür gegen den Heimbetreiber keine Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag zu.
Quelle: Landesrechtsprechung BW.de >>> Zum des Beschluss des OLG im Volltext <<< (html)
Immer noch aktuell
Ansichten eines Palliativmediziners über den „Zwang zum Leben“
„In einer Umfrage unter neurologischen Chefärzten gab tatsächlich fast die Hälfte an, ihre eigene Ausbildung für die Begleitung in der Sterbephase sei "mäßig bis schlecht". Sechzig Prozent räumten Angst vor Rechtsfolgen beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ein. Ähnliches ergaben Umfragen unter Hausärzten und Onkologen - übrigens auch bei Vormundschaftsrichtern.“
Quelle: >>> Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.01.2007, Nr. 16, S. 42 (Feuilleton) <<< - Ein Gespräch mit dem Münchner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio über den Zwang zum Leben
Kurze Anmerkung (L. Barth, 19.03.08):
Nehmen wir dieses Statement des Palliativmediziners Borasio ernst, kann kein Zweifel daran bestehen, dass zwingend ein Regelungsbedarf besteht. Es gilt vornehmlich, den Ärzten die „Angst vor den Rechtsfolgen“ beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zu nehmen. Hierbei erscheint es wenig förderlich, vor einer gesetzlichen Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung zu warnen, wie sich einige Fundamentalethiker anschicken. Insbesondere wird der Gesetzgeber darauf zu achten haben, dass das ärztliche Berufsrecht den normativen Vorgaben des Gesetzes folgen wird. Borasio hat Recht mit seiner Annahme, dass in der Debatte um die Reichweitenbeschränkung der Patientenverfügung diese sich zugleich als“Ersatz des alten medizinischen Paternalismus durch einen neuen - und schlimmeren - ethischen Paternalismus“ erweist. „Das zentrale Prinzip des Lebensschutzes wird zum Dogma des Lebenszwangs umgedeutet und damit entwertet. Das hat in meinen Augen etwas Fundamentalistisches“, so Borasio unmittelbar in seinem Gespräch weiter und dem muss insbesondere in einem säkularen Verfassungsstaat beigepflichtet werden. Dass nunmehr insbesondere die CDU/CSU aus Respekt vor den Kirchen etwa den sog. Bosbach-Entwurf mit seiner „Reichweitenbeschränkung“ noch nicht ins Parlament einbringen wollen, ist ein beredtes Beispiel dafür, dass im Wesentlichen die Debatte durch Fundamentalisten geführt wird und letztlich wohl auch entschieden werden soll. Ungeachtet dessen ist nunmehr der sog. Stünker-Entwurf ins Parlament eingebracht worden, der keine Reichweitenbeschränkung patientenautonomer Verfügungen vorsieht und es bleibt zu hoffen, dass alsbald der Gesetzgeber zur Tat schreiten wird. „Rechtssicherheit“ ist das Gebot der Stunde und nicht die Etablierung einer neuen Kultur des Sterbens, bei der sich im Zweifel der vermeintlich egozentrische Patient mit seinem selbstbestimmten Willen in den Dienst der Palliativmedizin oder einer Ärzteinstitution zu stellen hat. In einem solchen Fall wird der Patient zum „Objekt“ einer antiquarischen Standesethik (und freilich auch der Wissenschaft und Forschung) degradiert und damit wird zugleich die „Würde“ des Menschen zur „kleinen Münze“ „geschlagen“. Beileibe keine gute Aussichten für ein individuelles Sterben, zumal wenn das Selbstbestimmungsrecht des Patienten mit einer vorgeblichen herrschenden Moral konfrontiert wird, die zudem über metajuristische Rechtsnormen und transzendenten Werten abgesichert werden soll. Hier ist dringend daran zu erinnern, dass der Staat zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist und jedenfalls den religionsspezifischen Dogmen von Verfassungswegen ebenso deutliche Grenzen gesetzt sind, wie den Bestrebungen der Ärztekammern, nachhaltigen Einfluss auf die Gewissensentscheidung ihrer Kammermitglieder qua Standesethik und –recht üben zu können.
Freitod durch Luftballongas
Dignitas setzt auf Helium
Quelle: n-tv .de >>> Mitteilung v. 18.03.08 <<<
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Da nach wie vor (auch in der Schweiz) an der strikten Rezeptpflicht von Natrium-Pentobarbital festgehalten wird, wurde bereits in der Stellungnahme v. 15.08.07 v. Dignitas deutlich, dass sich ggf. die für die Freitodhilfe tätigen Organisationen Alternativen überlegen müssen.
Quelle: Dignitas.ch – Der Generalsekretär Ludwig A. Minelli in seiner >>> Stellungnahme v. 15.08.07 zum „Entwurf von Richtlinien für die organisierte Sterbehilfe“ <<< (pdf.)
„Um einen angst- und schmerzfreien Tod zu gewährleisten, kommt (...) – in erster Linie die Helium-Methode in Betracht, welche in der einschlägigen Literatur bereits ausführlich beschrieben worden ist.“
In der o.a. Stellungnahme selbst weist Dignitas allerdings auf ein enormes gesellschaftliches Risiko hin, dass mit dieser Methode verbunden sei.
„Alle dafür
erforderlichen Materialien sind für jedermann leicht erhältlich. Ist die
Methode einmal allgemein bekannt – und die Medien werden ja kaum
verantwortungsvoll handeln, wenn sie die Freitodhilfe-Organisationen wegen der
Anwendung dieser Methode zum Zwecke des Absatzes ihrer Medienprodukte
kritisieren werden –, dann muss mit einem starken Anstieg von Suiziden vor
allem von Jugendlichen gerechnet werden. Es sollte daher tunlichst vermieden
werden, dass die Freitodhilfe-Organisationen faktisch zu diesem Schritt
gezwungen werden.“
so Minelli in seiner obigen Stellungnahme.
Den Bekundungen des Leitenden Zürcher Oberstaatsanwaltes, Andreas Brunner,
zufolge hat Dignitas mit dieser neuen Methode Sterbehilfe geleistet (Quelle:
swissinfo.ch >>>
Meldung v. 18.03.08 <<<). Er drängt
nunmehr auf gesetzliche Regeln.
Mit dieser Methode scheint in der Tat die Rezeptpflicht keine Rolle mehr zu spielen und die ärztliche Kontrolle wird ausgehebelt.
Hausärzte müssen nicht bei jedem Patienten den Blutdruck messen! Dennoch ist Vorsicht geboten!
Das OLG München hat in einer Entscheidung v. 01.03.2007 (Az. 1 U 4028/06) entschieden, dass ein praktischer Arzt ungeachtet der Beschwerden und der persönlichen Konstitution eines Patienten nicht verpflichtet ist, zu Beginn oder im Verlauf der Behandlung stets vorsorglich den Blutdruck zu messen, um den Gefahren einer Hypertonie vorzubeugen.
Quelle: IQB – Internetportal >>> Zur Entscheidungsrezension <<< (pdf.)
Französisches Gericht weist Antrag auf Sterbehilfe ab
Quelle: >>> Deutsches Ärzteblatt (17.03.08) <<<
Gesetzentwurf (v. Abgeordneten Stünker u.a.) zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung in den Deutschen Bundestag eingebracht (06.03.08)
Quelle: Deutscher Bundestag.de (06.03.08) >>> BT-Drucksache 16/8442 <<< (pdf.)
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
Quelle: Deutscher Bundestag.de (14.03.08) >>> BT-Drucksache 16/7439 <<< (pdf.)
Aufsichtspflichten über einen Demenzerkrankten?
In der fachlichen Debatte über die sog. Aufsichtspflichten über einen dementiell veränderten Bewohner wird nicht selten die Auffassung vertreten, als sei mit dem dementiellen Erkrankungsprozess zugleich ein „Recht auf psychische Krankheit“ verbunden (vgl. dazu näher L. Barth, in PflR 01/2008, S. 3 ff. und den Folgebeiträgen).
Hierbei lassen sich mehr oder weniger die ambitionierten Pflegerechtler von der Vorstellung leiten, als dass mit dieser Einschätzung es nicht mehr fachlich begründet sei, sog. Aufsichtspflichten des Trägers einer stationären Alteneinrichtung über einen Dementen anzunehmen. Dies erscheint mehr als fraglich, zumal nach wie vor die Frage virulent ist, wo die psychisch veränderten Alterspatienten geblieben sind. Dass hierbei einige Pflegerechtler dazu neigen, dass Krankheitsbild der Demenz zu verklären, erscheint in diesem Zusammenhang stehend nicht sonderlich hilfreich, verschließt es doch einen Blick auf die bedeutsamen Folgen kognitiver Störungen nicht nur mit Blick auf die Aufsichtspflichten, sondern auch im weitesten Sinne auf die Frage sog. antizipierter Willenserklärungen des späteren Demenzpatienten.
Es liegt auf der Hand, dass sich hier ein Problem aufgetan hat, dass unmittelbar seinen Niederschlag in der Frage nach der Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen gefunden hat. Dass das Leben eines Demenzpatienten „lebenswert“ ist, steht außer Frage, wenngleich bereits im Vorfeld der künftige Patient für sich eine andere Wertung vornehmen und dies in einer patientenautonomen Verfügung dokumentieren kann.
Hier scheint Klärungsbedarf dringend geboten, denn mit der „Verklärung“ der Demenz als Krankheit wird ggf. der Weg dafür geebnet, eben den vorher fixierten patientenautonomen Willen um vermeintlich höherer moralischer und sittlicher Werte „umzudeuten“, um es moderat auszudrücken.
Die Rechtslage indes ist hinreichend klar: auch wir als künftige Demenzpatienten können eben für den Fall der dementiellen Erkrankung Vorsorge treffen und hierbei auch für den Fall einer stationären Unterbringung dafür Sorge treffen, dass wir in „weniger lichten Momenten“ am Weggehen gehindert werden. Wem nützt das „Recht auf psychische Krankheit“, wenn der Patient sich im Zustande der Desorientiertheit „verflüchtigt“ und zu nachhaltigem Schaden kommt?
Lutz Barth (14.03.08)
Neue Meldepflichten gegenüber den Krankenkassen
NAV: Pflegereform macht Ärzte zu Petzen
„Die Pflegereform ist heute im Bundestag verabschiedet worden. Der NAV-Virchow-Bund weist darauf hin, dass auch klammheimlich eine Schnüffelpflicht für Ärzte eingeführt wird. Künftig müssen Fälle von missglückten Schönheitsoperationen oder Folgeerkrankungen bei Piercing an die Kassen gemeldet werden.“ »»»
Quelle: >>> Ärztliche Praxis (14.03.08) <<<
Neuer Streit um Sterbehilfe bewegt Frankreich
Quelle: Deutsches Ärzteblatt >>> Mitteilung v. 13.03.08 <<<
Fachberufekonferenz diskutiert Kooperation und Verantwortung im Gesundheitswesen
„Unterschiedlich beurteilen Ärzte und Gesundheitsfachberufe die im Pflegeweiterentwicklungsgesetz vorgesehenen Kompetenzerweiterungen der Pflegeberufe und der Physiotherapeuten. Das wurde auf der 20. Fachberufekonferenz der Bundesärztekammer deutlich, zu der gestern rund 40 Berufsverbände des Gesundheitswesens zusammentrafen.“ »»»
Quelle: Bundesärztekammer >>> Pressemitteilung v. 13.03.08 <<< (html)
„Gott allein hat die Macht, zu töten und zum Leben zu erwecken“
... so steht es geschrieben im Evangelium vitae, III 66.
Zu fragen bleibt, ob dem wirklich so ist oder nur eine Fiktion, die im wohlverstandenen Interesse der katholischen Kirche liegt.
Quelle: IQB – Internetportal >>> Kurzbeitrag v. Lutz Barth (13.03.08) <<< pdf.
„Lizenz zum Töten? – Ärzte zwischen Sterbebegleitung und Tod auf Verlangen“
Heute (13.03.08) findet eine Podiumsdiskussion unter dem o.a. Thema statt, die von der Sächsischen Landesärztekammer gemeinsam mit dem Deutschen Hygiene-Museum Dresden veranstaltet wird.
„Anlass und
Hintergrund ist die Ankündigung des deutschen Sterbehilfe-Vereins Dignitate in
einem Spiegel-Artikel vom 26. November 2007, sobald als möglich mit einem
pensionierten Arzt und einem todeswilligen Patienten einen Musterprozess
anzustrengen, um den ärztlich begleiteten Suizid auf diesem Weg auch in
Deutschland zu legalisieren.
Die Verunsicherung bei Patienten und Ärzten ist groß. Patienten möchten sich das
Recht auf Selbstbestimmung auch bei dieser letzten Entscheidung nicht nehmen
lassen. Die Ärzteschaft hingegen lehnt die Tötung auf Verlangen ab. Ärztliches
Ziel ist es, Palliativmedizin und Schmerztherapie zu stärken und weiter zu
entwickeln, um todkranke Menschen bestmöglich auf ihrem letzten Weg zu versorgen
und zu begleiten. In diesem Spannungsfeld soll die Podiumsdiskussion eine
vorurteilsfreie Darstellung der ärztlich-ethischen, theologischen, juristischen
und philosophischen Sichtweise zur Sterbebegleitung und Sterbehilfe ermöglichen
und Ärzte wie Betroffene bei der Auseinandersetzung mit diesem schwierigen Thema
unterstützen.“ (Quelle: >>>
PM der Sächsischen Landesärztekammer v. 05.03.08
<<<)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 13.03.08):
Ob die Veranstaltung ihren Ziel gerecht wird, eine „vorurteilsfreie Darstellung“ der differenten Sichtweisen zu ermöglichen und hierbei die Ärzte als auch die unmittelbar Betroffenen bei der thematischen Auseinandersetzung mit dem Thema „Sterbehilfe“ zu unterstützen, bleibt zunächst eine offene Frage. Die Tenorierung „Lizenz zum Töten“ lassen diesseits aber bereits Zweifel aufkommen, wobei in der Tat die Verunsicherung bei Patienten und Ärzten groß ist.
Dass die Ärzteschaft die Tötung auf Verlangen ablehnt, dürfte freilich eine nach wie vor überprüfungsbedürftige These sein. Indes gilt vor allem: Auch die Bundesärztekammer und ihr folgend die ganz überwiegende Mehrzahl der Landesärztekammern trägt ganz entscheidend zur Verunsicherung in der Sterbehilfe-Debatte bei, schwingen diese sich doch auf, qua fragwürdiger berufsethischer Standespolitik der Bevölkerung Glauben schenken zu wollen, als seien die Statements von einem einheitlichen Willen der gesamten Ärzteschaft getragen. Dem dürfte mitnichten so sein, wie sich unschwer aus Umfragen ergeben dürfte, wonach die Ärzte durchaus sich eine Liberalisierung der Sterbebegleitung vorstellen können.
Die theologischen und philosophischen Sichtweisen zur Sterbebegleitung und Sterbehilfe bieten lediglich einen Orientierungsrahmen für die selbstbestimmte Entscheidung des Patienten, aber auch der Ärzte, die hieran ihre eigene individuelle Gewissensentscheidung ausrichten können. Dies ist legitim, wenngleich es dabei bleibt, dass in unserer säkularen Gesellschaft die Verfassungsinterpretation nicht mit Philosophie gleichzusetzen ist und somit aus den Vorgaben eben der Theologie und Philosophie keine verbindlichen (!) Maßstäbe folgen.
Experten prangern mangelhafte Versorgung von Dementen an
Studie: Jeder zweite Kranke erhält keine Medikamente, andere werden falsch versorgt
Für eine bessere Versorgung von Demenzkranken müssen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nach Ansicht des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP), Professor Hans Gutzmann, zusammengeführt werden.
Quelle: >>> Ärzte Zeitung online (13.03.2008) <<< html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Demenzpatienten – auf dem Weg einer verordneten Intoxikationspsychose?
Dass die Pharmakotherapie eines multimorbiden und zudem an Demenz erkrankten Alterspatienten höchste Anforderungen an den Therapeuten stellt, ist seit langem bekannt.
Eine aktuelle Studie belegt indes erneut, dass gravierende Defizite zu beklagen sind. Jeder zweite erhält keine Medikamente und andere werden schlicht falsch versorgt. "Entschieden zu häufig" werden Psychopharmaka, insbesondere aus der Gruppe der Neuroleptika, verordnet, wobei jedoch mit deren Einnahme ein höheres Risiko eines schnelleren kognitiven Abbaus verbunden sei.
Solange Demenz nur als Pflegeproblem betrachtet werde, würden die Chancen, die eine frühzeitliche ärztliche Diagnostik und Behandlung böten, nicht genutzt, so der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP), Professor Hans Gutzmann (Quelle: Ärzte Zeitung online v. 13.03.08).
Ein für sich genommen höchst dramatisches Ergebnis einer (weiteren!) Studie, die im Kern belegt, dass nach wie vor beachtliche Wissensdefizite bei der Pharmakotherapie eines multimorbiden Alterspatienten zu beklagen sind und so insbesondere auch ein Beitrag dazu geleistet wird, dass die kognitiven Leistungen des Alterspatienten durch eine nicht angezeigte oder angemessene Therapie neben dem Krankheitsbild der Demenz noch zusätzlich beeinträchtigt werden. Ist es da vermessen oder ungehörig, von einer ärztlich verordneten Intoxikationspsychose zu sprechen? Ich meine nein!
Lutz Barth (13.03.08)
Pflegereform im Bundestagsausschuss verabschiedet
Demenzkranke bekommen bessere Betreuung
Quelle: >>> Ärztliche Praxis (12.03.08) <<< (html)
OLG Saarbrücken: Zu den Aufsichtspflichten einer Pflegeeinrichtung
Hat sich das Pflegepersonal davon überzeugt, dass ein halbseitig gelähmter Heimbewohner noch dazu in der Lage ist, sich im Außengelände ohne fremde Hilfe aktiv im Rollstuhl fortzubewegen, besteht keine Veranlassung für ein Verbot, das Heim mit dem Rollstuhl unbegleitet zu verlassen; auch ist die Heimleitung nicht gehalten, den Heimbewohner beim oder nach dem Verlassen des Gebäudes ständig zu beobachten.
Quelle: Rechtsprechung Saarland.de - OLG Saarbrücken Urteil vom 29.1.2008, 4 U 318/07-115 >>> zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
Zum neuen internetbasierten Fehlerberichts- und Lernsystem für die Altenpflege
v. RA Robert Roßbruch, >>> in Editorial PflR 01/2008, S. 1ff. <<<
Ich danke hier dem Herausgeber der Zeitschrift PflegeRecht, Herrn Robert Roßbruch und dem Verlag, für die freundliche Genehmigung, sein o.a. Editorial hier veröffentlichen zu können.
Windhorst kritisiert geplante Aufwertung der Pflegeberufe
Arztvorbehalt in der Pflege akut gefährdet
Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, wittert einen schleichenden Verfall des medizinischen Standards in Deutschland.
Quelle: >>> Ärztliche Praxis (07.03.08) <<<
Bundesärztekammer warnt vor "fragwürdigem Automatismus"
„Der Gesetzentwurf von gut 200 Bundestagsabgeordneten zu Patientenverfügungen ist auf deutliche Kritik der Bundesärztekammer gestoßen. Eine solche detaillierte gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen werde "der Individualität des Sterbens nicht gerecht und läuft Gefahr, einen fragwürdigen Automatismus am Ende des Lebens zu erzeugen", sagte Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) (06.03.2008) in Berlin. Es stelle sich die Frage, inwieweit überhaupt eine gesetzliche Regelung notwendig sei.“ »»»
Quelle: BÄK >>> zur Mitteilung (06.03.08) <<<
Kurze Anmerkung
(L. Barth):
Mit Verlaub - die Frage, inwieweit überhaupt eine gesetzliche Regelung notwenig
sei, stellt sich nicht! Allein die ständigen ethischen Grundsatzproklamationen
mit ihren neopaternalistischen Zügen macht eine baldige Gesetzesregelung
dringender denn je. Es darf nicht sein, dass eine berufsständische Institution
sich aufschwingt, qua fragwürdiger Berufs- und standesethischer Politik eine
verfassungskonforme Absicherung des Selbstbestimmungsrecht der Patienten
dauerhaft zu torpedieren.
Aktuelle Umfrage bei der Ärzte Zeitung
Prominente Ärzte haben ihre Fehler öffentlich dokumentiert. Was halten Sie
davon?
Quelle: >>> Ärzte Zeitung Online (auf der Startseite rechts unten) <<<
BÄK – Präsident Hoppe befürchtet "ethischen Dammbruch in Europa"
Nach der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Luxemburg befürchtet der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, einen "ethischen Dammbruch in Europa", so die aktuelle Pressemitteilung der BÄK (Quelle: Homepage BÄK v. 03.03.08).
Im Gegensatz zu Herrn Hoppe befürchten nicht wenige innerhalb von Europa und zunehmend auch in Deutschland einen neu aufkommenden medizinethischen Neopaternalismus, der die Diskussion um die Patientenautonomie eigentlich obsolet werden lässt. Eine ernsthafte Debatte ist von den Fundamentalethiker nicht gewünscht, sehen diese sich doch mit der „harten Dogmatik“ des Verfassungsrechts konfrontiert.
Hier könnte es Sinn machen, dass die bei der BÄK angesiedelte Ethikkommission sich zu Worte meldet und sich im „Wertdiskurs“ positioniert. Die erst vor kurzem durch die medizinische Fachzeitschrift Ärztliche Praxis durchgeführte Umfrage zur aktiven Sterbehilfe zeigt, dass 57% von 340 insgesamt abgegebenen Stimmen sich für eine liberale Regelung aussprechen.
Zugleich darf auf die diesseitige Umfrage auf dem IQB - Internetportal unter Aktuelles / Umfragen verwiesen werden, wonach gefragt wird, ob die Ärzteschaft den „Lahrer Kodex“ für überflüssig erachtet. Auch diesbezüglich ist der Trend unübersehbar, wonach dies nicht der Fall ist. In diesem Zusammenhang stehend sei daran erinnert, dass die BÄK davon ausgeht, dass der „Lahrer Kodex“ überflüssig sei. Dem ist mitnichten so und die BÄK bleibt nach wie vor aufgefordert, ihre grundsatzethischen Voten basisdemokratisch bei den Ärztinnen und Ärzten zu legitimieren. Auf dem kommenden Deutschen Ärztetag im Mai bietet sich hierzu eine exklusive Möglichkeit, um sich eines demokratischen Votums der Kammermitglieder versichern zu können. Freilich wird diesbezüglich zu berücksichtigen sein, dass im Vorfeld (!) die jeweiligen Landesärztekammern ebenfalls eine Befragung durchführen, bevor die Delegierten sich auf die Reise zum Deutschen Ärztetag begeben.
Es ist in dieser Frage keine „Demokratie im Kleinen“ gefordert, sondern das persönliche ethische Votum der einzelnen Ärzte und Ärztinnen, zumal diese ohnehin nicht nur verpflichtet, sondern vor allem auch berechtigt (!) sind, ihren Beruf „gewissenhaft“ auszuüben. Dies schließt, wie sich unschwer aus § 2 Abs. 1 MBO-Ä ergibt, auch die persönliche Gewissensentscheidung mit ein. Sofern sich also der Gesetzgeber aus guten Gründen dazu entschließt, die Sterbebegleitung und ggf. auch den verfassungsrechtlich gebotenen ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid eines Patienten zu regeln, wird die Musterberufsordnung der Deutschen Ärzteschaft in Teilen neu zu formulieren sein. Dies gilt vornehmlich mit Blick auf § 16 MBO-Ä (Beistand für Sterbende), aber auch für die Richtlinien der BÄK zur Sterbehilfe, mögen diese auch keine normative Rechtsverbindlichkeit entfalten. Nach § 2 Abs. 1 MBO-Ä sind dann in der Folge die Ärzte (endgültig und für jedermann erkennbar) frei in ihrer Entscheidung , zumal sie nicht verpflichtet sind, (ethischen) Anordnungen nachzukommen, deren Befolgung sie nicht verantworten können.
Im aufgeklärten 21. Jahrhundert bedarf die Berufsgruppe der Ärzteschaft keiner ethischen Weisung von „oben“, um sich normgerecht und ihrem Gewissen entsprechend zu verhalten. Das Berufsbild der Ärzteschaft wird kein Schaden nehmen und es stände den berufsständischen Institutionen gut zu Gesichte, das elitäre Kastendenken durch eine basisdemokratische Legitimation zu ersetzen.
Lutz Barth (06.03.08)
Bettlägerigen nützt lange Thrombose-Prophylaxe
Immobilisierte internistische Patienten haben bei mehr als zehntägiger Enoxaparin-Therapie weniger Thromboembolien
Quelle: >>> Ärzte Zeitung Online v. 06.03.08 <<<
Patientenverfügungen – eine Bedrohung für die Patientensicherheit in
Deutschland?
“Eine erneute Initiative zur Patientenverfügung von Abgeordneten des Deutschen
Bundestages unter Führung des SPD-Mannes Stünker könnte der Patientenautonomie
in Deutschland schaden“, so einleitend Christoph Student in seiner aktuellen
Mitteilung (Quelle: Homepage C. Student,
Pressemitteilung v. 05.03.08 )
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Eigentlich hätte man erwarten dürfen, dass bei den Kritikern der Patientenverfügungen endlich ein wenig mehr Vernunft einkehren wird. Dies ist leider nicht der Fall, wie uns die vorstehende aktuelle Pressemitteilung lehrt. »»»
Quelle: IQB – Internetportal >>> zur Pressemitteilung v. 06.03.08 <<< (pdf.)
Sterbehilfeorganisation „Dignitas“
Das Reisebüro für Lebensmüde
v. Ludger Fittkau
Quelle: FAZ.net (03.03.08) >>> zum Beitrag <<<

Erneutes Votum des Präsidenten der BÄK gegen Beihilfe zum Suizid
Quelle: Deutsches Ärzteblatt (03.03.08) >>> zur Nachricht <<<
Das persönliche
Engagement des Präsidenten in allen Ehren: ihm steht es freilich zu, dafür Sorge
zu tragen, dass die Liberalisierung der Sterbehilfe in den Beneluxländern "keine
Infektion wird". Offensichtlich gebietet dies die individuelle
Gewissensentscheidung des Präsidenten der BÄK. Aber mit Verlaub: Herrn Hoppe
kommt nicht die Befugnis zu, über die Revitalisierung des paternalistischen
ärztlichen Gedankens und vermeintlich guter ärztlicher Tugendethik gleichsam
ethische Supergrundrechtsschranken zu kreieren, die ein ganzes Staatsvolk binden
sollen. Zureichend dürfte es sein, wenn der Präsident gemäß seiner individuellen
Gewissensentscheidung zu handeln gedenkt.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass in unserer Gesellschaft kein neuer Boden für
den medizinethischen Neopaternalismus bereitet wird. Herr Hoppe scheut erkennbar
eine offensiv geführte Debatte, in der zugleich auch die maßgebenden Grundrechte
der Beteiligten zu diskutieren wären. Es ist zunehmend ein Ärgernis, wenn
gewichtige Grundrechtsfragen tugendethisch erschlossen werden sollen.
Es ist kein Blick in die ethische Glaskugel gefordert, sondern in das
Verfassungsrecht und Verfassungsinterpretation ist eben nicht mit Philosophie im
Allgemeinen und im Besonderen gleichzusetzen. Vorrangiges Ziel muss es also
sein, gegen derartige „Infektionen“ aktiv Stellung zu beziehen, damit nicht der
Patient (oder alternativ der bundesdeutsche Gesetzgeber)
zwangsinstrumentalisiert wird.
Die gesamte Ärzteschaft ist und bleibt aufgefordert, sich im Diskurs zu Worte zu melden und ggf. darauf hinzuwirken, dass die Tagesordnung des kommenden 111. Deutschen Ärztetages um ein ganz entscheidendes Thema erweitert wird.
Die Ignoranz gegenüber anderslautenden Stimmen aus der Ärzteschaft ist nicht länger hinnehmbar.
Lutz Barth
Neue Studie zur Arzneimittelgabe in Pflegeheimen
Fehler bei mehr als der Hälfte der Heimbewohner
Quelle: 7x4 Pharma GmbH (Pressemeldung v. 24.01.08) >>>
Hier finden Sie auch einen entsprechenden Download für die Studie im pdf. Format
<<<
ALTENHEIM-Rechtsrat im aktuellen Vincentz.net - Newsletter - 04.03.2008: Zum Umgang mit Entscheidungssituationen am Lebensende
Kurze Anmerkung v. Lutz Barth (04.03.08)
In dem aktuellen Vincentz.net – Newsletter wird u.a. auf den Beschluss des AG Siegen v. 28.09.07 (Az. 33 XVII B 710) zur
Ermittlung des tatsächlichen oder mutmaßlichen Willens eines an
Demenz erkrankten Betreuten.
Auslegung einer Patientenverfügung.
Aufsicht des Vormundschaftsgerichts über die Beendigung
lebenserhaltender Maßnahmen
hingewiesen.
Dem Beschluss des AG Siegen kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, als dass dieser sich ausführlich den Fragen der Ermittlung des Willens widmet und in der Literatur sicherlich zu lebhaften Diskussionen führen wird.
Insbesondere der im Newsletter dargelegte Leitsatz Nr. 2
„Ein menschenfreundlicher Umgang mit Kranken und Sterbenden kann der Würde des Menschen gerechter werden als die schnelle Beendigung des Lebens.“
ist lediglich aus den Entscheidungsgründen entlehnt.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle zunächst darauf, dass es sich nicht (!) bei den im Vincentz.net-Newsletter erwähnten Leitsätze um die sog. amtlichen Leitsätze des AG Siegen handelt, sondern vielmehr um die Leitsätze der jeweiligen Bearbeiter.
Ich darf die Stelle im Kontext (!)aus dem Beschluss hier zitieren:
„Insoweit muss hingenommen werden, dass die Betroffenen ein Leben erdulden muss, welches sie, ihre Angehörigen und andere nahestehende Personen möglicherweise als "lebensunwürdig" empfinden. Das Gericht gibt aber auch zu bedenken, dass ein menschenfreundlicher Umgang mit Kranken und Sterbenden der Würde des Menschen gerechter werden kann als die schnelle Beendigung des Lebens. Tod oder Qual müssen sich nicht alternativlos gegenüberstehen (Landau, ZRP 2005, 50 (51)). Die Betreuerin wird deshalb auch zu prüfen haben, ob die Möglichkeiten der Würdewahrung durch Pflege und Zuwendung ausgeschöpft sind oder ob möglicherweise die Unterbringung der Betroffenen in einer anderen Einrichtung in Betracht kommt, welche besser auf die Bedürfnisse hochgradig dementer Bewohner spezialisiert ist.“
In diesem Sinne darf daher auf den Beschluss des AG Siegen im Volltext auf der Internetseite der Rechtsprechungsdatenbank NRW unter dem folgenden Link verwiesen werden >>> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html
Der Beschluss selbst gibt zum Nachdenken besonderen Anlass und wird demnächst in einer gesonderten Urteilsrezension zu diskutieren sein. Gerade im Hinblick auf den vermeintlichen Leitsatz Nr. 2 des AG Siegen muss nachdenklich stimmen, dass das Gericht höchst subjektiv seine Auffassung darlegt, was als „gerecht“ zu erscheinen hat. Dazu aber demnächst mehr.
Lutz Barth

MRSA und fehlende Mund- und Nasenschutzmasken
Eine Pflegekraft soll eine Bewohnerin mit MRSA im Mund- und Rachenraum ohne Mund- und Nasenschutzmaske versorgen.
Was ist passiert?
Eine Pflegekraft
soll eine Bewohnerin mit MRSA im Mund-/Rachenraum pflegen.
Die Pflegekraft weigert sich die Pflege ohne Mund- und Nasenschutzmaske
durchzuführen, da im Haus keine Mund- und Nasenschutzmasken vorhanden waren
Es kam zu
Konflikten im Pflegeteam; schließlich versorgte eine andere Pflegekraft die
Bewohnerin ohne Mundschutz.
Die Woche darauf wurden Mund- und Nasenschutzmasken besorgt.
Quelle: KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege >>> zum Bericht <<< (html)
Literaturempfehlungen (L. Barth):
Vgl. dazu
insbesondere die Informationen des RKI zu Methicillin-resistenten Staphylococcus
aureus (MRSA) >>>
zur Übersicht auf den Seiten des (RKI)
<<< (html)

Erneutes Votum des Präsidenten der BÄK gegen Beihilfe zum Suizid
Quelle: Deutsches Ärzteblatt (03.03.08) >>> zur Nachricht <<<
Das persönliche
Engagement des Präsidenten in allen Ehren: ihm steht es freilich zu, dafür Sorge
zu tragen, dass die Liberalisierung der Sterbehilfe in den Beneluxländern "keine
Infektion wird". Offensichtlich gebietet dies die individuelle
Gewissensentscheidung des Präsidenten der BÄK. Aber mit Verlaub: Herrn Hoppe
kommt nicht die Befugnis zu, über die Revitalisierung des paternalistischen
ärztlichen Gedankens und vermeintlich guter ärztlicher Tugendethik gleichsam
ethische Supergrundrechtsschranken zu kreieren, die ein ganzes Staatsvolk binden
sollen. Zureichend dürfte es sein, wenn der Präsident gemäß seiner individuellen
Gewissensentscheidung zu handeln gedenkt.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass in unserer Gesellschaft kein neuer Boden für
den medizinethischen Neopaternalismus bereitet wird. Herr Hoppe scheut erkennbar
eine offensiv geführte Debatte, in der zugleich auch die maßgebenden Grundrechte
der Beteiligten zu diskutieren wären. Es ist zunehmend ein Ärgernis, wenn
gewichtige Grundrechtsfragen tugendethisch erschlossen werden sollen.
Es ist kein Blick in die ethische Glaskugel gefordert, sondern in das
Verfassungsrecht und Verfassungsinterpretation ist eben nicht mit Philosophie im
Allgemeinen und im Besonderen gleichzusetzen. Vorrangiges Ziel muss es also
sein, gegen derartige „Infektionen“ aktiv Stellung zu beziehen, damit nicht der
Patient (oder alternativ der bundesdeutsche Gesetzgeber)
zwangsinstrumentalisiert wird.
Die gesamte Ärzteschaft ist und bleibt aufgefordert, sich im Diskurs zu Worte zu melden und ggf. darauf hinzuwirken, dass die Tagesordnung des kommenden 111. Deutschen Ärztetages um ein ganz entscheidendes Thema erweitert wird.
Die Ignoranz gegenüber anderslautenden Stimmen aus der Ärzteschaft ist nicht länger hinnehmbar.
Lutz Barth
Adelheid von Stösser im Interview mit Mandy Buder u.a. zum Pflege-Selbsthilfeverband und den „Sternen fürs Pflegeheim“
Ein Kurzkommentar v. L. Barth >>> mehr dazu <<< (pdf.)
Außerordentliche Kündigung wegen menschenverachtender Äußerungen
Menschenunwürdiges, beleidigendes und gewalttätiges Verhalten gegenüber pflegebedürftigen und hilflosen Heimbewohnern ist leider keine Seltenheit »»»
Eine kurze Stellungnahme v. L. Barth (03.03.08) zu P. Jacobs, Praxistipp in Die Schwester/Der Pfleger 03/2008 zur Entscheidung des LAG München v. 08.08.07
Quelle: IQB – Internetportal >>> mehr dazu <<< (pdf.)
(Innen-)Ansichten eines Chirurgen zur Patientenverfügung
DIE ZEIT - Ich hasse den Tod
v. Lutz Barth (03.03.08)
Immer noch aktuell und lesenswert!
>>> mehr dazu <<< (pdf.)
Adelheid von Stösser im Interview mit Mandy Buder
u.a. zum Pflege-Selbsthilfeverband und den „Sternen fürs Pflegeheim“
Quelle: FinanzWeb-TV >>> zum Interview <<< (web-player)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Interview sollte gehört resp. angeschaut werden. Leider gibt es, obwohl das Bewertungssystem noch in diesem Monat in die Offensive gehen soll, noch keine hinreichende Transparenz über die einzelnen Bewertungskriterien. Das Interview, geführt von Mandy Buder, gibt hierüber ebensowenig Aufschluss wie die bisher veröffentlichten Beiträge zum System.
Klar scheint nur zu sein, dass es sich um subjektive Kriterien, sog. "weiche Kriterien", handeln soll.
"Fünf Sterne" zu
erreichen, scheint nach den Ausführungen von Adelheid von Stösser kaum möglich,
aber insgesamt wird der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass entsprechender Druck
auf schlechte Heime ausgeübt werde, so dass dann in der Folge in der Tat die
künftigen Verbraucher nachfragen werden, warum ggf. Heime über keine "Sterne"
verfügen.
Das Bewertungssystem - und da wird keiner widersprechen wollen - ist in der Tat
"eine Marktlücke", wie Frau von Stösser angemerkt, und die der private Verein
erkannt hat und ausfüllen wird.
Die
Marketingstrategie rund um das neue Bewertungssystem kann durchaus als geschickt
bewertet werden, wird doch ein entsprechender öffentlichwirksamer Druck
aufgebaut und dieser Druck scheint den Trägern genommen, wenn und soweit diese
sich dem neuen "weichen" Bewertungsverfahren stellen. Zu fragen bliebe also
noch, was der Träger hierfür an Kosten aufzuwenden hat.
Diese Frage wurde im Interview leider nicht gestellt und daher harren wir noch
einer baldigen Antwort, mal ganz abgesehen davon, dass es mehr als seltsam
erscheint, dass die Bewertungskriterien so kurz vor dem Start noch nicht bekannt
gegeben werden.
Arbeitsrecht: ArbG Hamburg - Religionszugehörigkeit und Gleichbehandlung bei Bewerbung
Mit Urteil v. 04.12.2007 (Az. 20 Ca 105/07) hat das Arbeitsgericht Hamburg einer muslimischen Bewerberin wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot eine angemessene Entschädigung (hier: drei Monatsverdienste) zugesprochen.
Leitsätze des Gerichts
„Der Ausschluss einer muslimischen Bewerberin aus dem Auswahlverfahren um die Besetzung einer von einer Einrichtung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland ausgeschriebenen Stelle einer Sozialpädagogin für ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des Bundes finanziertes Projekt zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten wegen Nichtzugehörigkeit zur christlichen Religion verstößt in unzulässiger Weise gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG und begründet einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 15 AGG. Die Voraussetzungen für eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der evangelischen Kirche oder auf eine nach der Art der Tätigkeit gerechtfertigte berufliche Anforderung im Sinne von § 9 AGG sind in einem solchen Fall nicht gegeben.“
Quelle: Hamburg.de – Urteilsdatenbank – zur Entscheidung im Volltext >>> ArbG Hamburg Urteil vom 4.12.2007 (Az. 20 Ca 105/07) (html)
BSG: Keine Versorgung mit «Lorenzos Öl» auf Kosten der Krankenkasse
Bei Lorenzos Öl handelt es sich weder um ein Heil- noch um ein Hilfsmittel, sondern entweder um ein nicht zugelassenes Fertigarznei- oder um ein Lebensmittel. In beiden denkbaren Fällen besteht jedoch keine Leistungspflicht der Beklagten, so dass BSG in einer aktuellen Entscheidung v. 28.02.08 (Az. B 1 KR 16/07).
Quelle: juris.Bundessozialgericht >>> Medieninformation Nr. 10/08 <<<
Oft wird zu spät daran gedacht – auch die Hausärzte sind
gefordert
Viele Sepsisopfer könnten noch leben!
Jährlich sterben in Deutschland etwa 75 000 Menschen an einer Sepsis. Die „Blutvergiftung“ ist in manchen Krankenhausabteilungen die Todesursache Nummer eins. Viele Menschen könnten gerettet werden, wenn schneller gehandelt würde. Da sich ein Drittel der Patienten die Sepsis ambulant zuzieht, steht dabei auch der Hausarzt in der Verantwortung!
v. H. Gross , in Quelle: >>> MMW-Fortschr. Med. Nr. 9 / 2008 (150. Jg.), S. 12 ff. <<<
Vgl. in diesem Zusammenhang stehend auch:
MRSA - Krank durch die Klinik
Jährlich sterben mehr Menschen an Krankenhauskeimen als an der Immunschwäche Aids. Vor allem Infektionen mit dem resistenten Bakterium MRSA bereitet Medizinern große Sorgen.
Quelle: >>> FOCUS, v. FOCUS-Online-Redakteurin Julia Bidder (26.02.08) <<< (html)
Infektionen nach Injektion und Infusion - So vermeiden Sie Hygienefehler
v. L. Bader, in Quelle: >>> MMW Fortschr Med. 2005;147(4), S. 28 ff. (pdf.) <<<
Infektionsprävention in Heimen
Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI)
Quelle: RKI - >>> Infektionsprävention in Heimen (20.09.2005) (pdf.) <<<
Situation der Hygienefachkräften in Krankenhäusern
Stellungnahme der DGKH- Sektion Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation und Bestätigung durch den DGKH- Vorstand
Quelle: DGKH >>> Zur Stellungnahme der DGKH <<< (html)
Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
Hier finden Sie umfangreiche Informationen des RKI.und die dazugehörigen Links.
Quelle: RKI >>> zu den Empfehlungen <<< (html)
Bei Sepsisverdacht keine Zeit verlieren
In jeden Notfallkoffer gehört auch ein Breitband-Antibiotikum
Ein Interview mit F. Bloos
in Quelle: >>> MMW-Fortschr. Med. Nr. 9 / 2008 (150. Jg.), S. 16 ff. <<<
Medizin am Lebensende: Sondenernährung steigert nur selten die Lebensqualität
v. M. de Ridder, in Quelle: >>> Dtsch Ärztebl 2008; 105(9): A-449 ff. <<<
Ginkgo biloba bei Alzheimer Demenz: Verfügbare Studien liefern widersprüchliche Ergebnisse
Ob Patienten mit Alzheimer-Demenz von Medikamenten profitieren, die Ginkgo-biloba-Extrakt enthalten, bleibt eine ungeklärte Frage. Derzeit verfügbare Studien liefern widersprüchliche Ergebnisse. Zu dieser vorläufigen Schlussfolgerung kommt der >>> Vorbericht 2.0 des IQWiG <<< .
Mit seiner Veröffentlichung am 29. Februar 2008 beginnt eine Frist von vier Wochen, in der interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen abgeben können.
Quelle: IQWiG (29.02.08) >>> Zur Mitteilung <<<
Fehlerursachen erkennen und Fehler vermeiden
„In Anbetracht der Komplexität moderner Medizin brauchen wir eine systematische Aufarbeitung von Fehlern im Sinne einer Fehlervermeidungskultur. Deshalb unterstützen wir aktiv die neu entstandenen anonymen Fehlermeldesysteme und deshalb auch sorgen wir für größtmögliche Transparenz bei der Behandlungsfehlerstatistik unserer Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe anlässlich der Vorstellung der Broschüre „Aus Fehlern lernen“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, die in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer erarbeitet wurde. »»»
Quelle. BÄK (28.02.08) >>> Das Statement von Prof. Dr. Hoppe im Wortlaut <<<
Auf den Seiten der BÄK können Sie auch die Broschüre „Aus Fehler lernen“ (pdf.) downloaden.
Dort finden Sie auch einen Hinweis auf eine gemeine Presseerklärung >>> Aus Fehlern lernen - Patientensicherheit weiter stärken <<<
Koalition einigt sich auf Pflegestützpunkte
und für Demenzkranke soll es mehr Geld geben
Der Weg für die Pflegereform ist frei. Die Spitzen von Union und SPD haben eine sich auf einen Kompromiss über die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen für Pflegebedürftige und Angehörige geeinigt.
Quelle: >>> Ärztliche Praxis v. 27.02.08 <<<
Deutsche Hospiz Stiftung stellt Studie vor: Hospizliche und palliative Versorgung in Deutschland noch immer mangelhaft
Auf den Seiten steht ein Link zum Download der Studie zur Verfügung.
Quelle: Deutsche Hospiz Stiftung >>> Pressemitteilung v. 26.02.08 <<< (html)
Deutlicher Anstieg bei Zahl der Registrierten beruflich Pflegender
Quelle: DPR >>> Presseinformation v. 26.02.08 <<< (html)
Ärztekammer Berlin hat Untersagungsverfügung in Sachen Sterbehilfe erlassen
Die Debatte um die Sterbehilfe und damit um die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid wird offensichtlich flankierend durch berufsrechtliche Verfügungen „entschärft“. »»»
Quelle: IQB – Internetportal >>> Mitteilung v. 26.02.08 <<< (pdf.)
Papst Benedikt XVI. zur aktiven Sterbehilfe - Wider eine „Kultur des Alleinlassens“
Papst Benedikt XVI. hat bei einem Empfang für Teilnehmer des internationalen Ethik-Kongresses im Vatikan nachdrücklich vor einem utilitaristischen Menschenbild gewarnt und jedweden Formen aktiver Sterbehilfe eine Absage erteilt.
Eine solche Sicht
setze besonders Alte und sozial Schwache unter einen „Euthanasie-Druck“. Schon
jetzt drohten in einer von der Dynamik der Produktivität und von
Wirtschaftszwängen bestimmten Gesellschaft labile Personen und arme Familien
überrannt zu werden.
Er forderte für jeden Menschen den Anspruch auf angemessene medizinische
Leistungen zum Erhalt des Lebens ein. Daneben gebe es im Bereich des medizinisch
Machbaren außerordentliche Therapien, die moralisch erlaubt, aber für keine
Seite verpflichtend seien. Besonders bei schweren und langen Erkrankungen müsse
es auch Hilfen für die Familienangehörigen des Patienten geben (Quelle: >>>
Domradio v. 25.02.08 <<< html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Auch Papst Benedikt XVI. ist nicht frei von verfassungsrechtlichen Irrtümern. In einer säkularen Gesellschaft ist es freilich der katholischen Kirche und ihrem Oberhaupt freigestellt, sich in dem ethischen Wertediskurs zu Worte zu melden und insofern positioniert sich die Kirche in einer aktuellen Debatte. Ungeachtet dessen ist allerdings mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass unsere Verfassung kein einheitlich verpflichtendes Menschenbild – so also auch nicht das christliche Menschenbild mit den sich daraus ergebenden Verpflichtungen – kennt und der parlamentarische Gesetzgeber hierauf bei einer möglichen Regelung der patientenautonomen Verfügungen am Lebensende zu achten hat. Moraltheologische Überlegungen zum Menschenbild haben bei einer grundrechtskonformen Gesetzesregelung außer Betracht zu bleiben, so dass einem Wertkonservativismus deutliche Grenzen gesetzt sind.
Änderungen im sozial- und arbeitsgerichtlichen Verfahren beschlossen!
Ein neues Gesetz, das der Bundestag am 21.02.08 verabschiedete, soll die sozialgerichtlichen Verfahren straffen und die Sozial- und Arbeitsgerichte entlasten. Der Entwurf der Bundesregierung (BT-Dr. 16/7716) sieht unter anderem vor, die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen für Prozessbeteiligte zu verschärfen und Musterprozesse beim Sozialgericht zu ermöglichen. Über einzelne Verfahren soll dann durch Beschluss entschieden werden können.
Die wichtigsten Änderungen: Bei mehr als 20 ähnlichen Verfahren kann das Gericht einen Musterprozess ansetzen und der Schwellenwert für die Berufung in Sozialgerichtsverfahren wird von Betroffenen von 500 auf 750 Euro angehoben.
Quelle: Bundestag >>> elektronische Vorabfassung BT-Dr. 16/7716 <<< (pdf.)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Die Gesetzesänderungen sind auf Kritik gestoßen. Vgl. dazu etwa die >>> Pressemitteilung des SoVD v. 21.02.08 <<< (html)
Ambulante Pflegedienste fürchten Konkurrenz!
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt informierte erst kürzlich in Magdeburg über das Modellprojekt „mobile Praxisassistentin“. Ziel des seit Dezember 2007 laufenden Projekt ist es u.a., die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern. Im Rahmen des Modellvorhabens kommen mobile Krankenschwestern in verschiedenen Regionen Sachsen-Anhalts zum Einsatz und hiergegen regt sich nunmehr weiterer Widerstand.
„Mobile Praxisassistentinnen leisten nichts, was professionelle
Pflegedienste nicht bereits heute leisten bzw. bei Vergütung leisten könnten“,
erklärt Gisela Gerling-Koehler, Leiterin der Geschäftsstelle Magdeburg des
Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Durch die
Einführung mobiler Praxisassistentinnen werden funktionierende Strukturen in der
pflegerischen Versorgung zerstört“, warnt Gerling-Koehler. Außerdem entstehe mit
dem Modellprojekt eine staatlich geförderte Konkurrenz zu etablierten
Pflegediensten (Quelle:
VDAB Pressemitteilung v. 21.02.08).
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Neben dem Verteilungskampf zwischen den Ärzten und den nichtärztlichen Heilberufen bei der Frage nach der Neuordnung der Gesundheitsberufe und damit dem Aufgabenspektrum erscheint es eine logische Konsequenz zu sein, dass nunmehr die eingeführten Pflegedienste um ihre „Erbhöfe“ fürchten. Bemerkenswert ist, dass diese auf die funktionierenden Strukturen in der pflegerischen Versorgung hinweisen und davor warnen, dass gleichsam eine Konkurrenzsituation entstehen werde. Ob dem tatsächlich so ist, kann durchaus bezweifelt werden, denn in erster Linie geht es um die langjährigen Patienten der Hausärzte, die dann in der Folge durch Personal des Arztes resp. der Ärztin betreut werden.
Billiglohnklausel im Arbeitsvertrag – Stundenlohn von 5.-- € sittenwidrig
Mehrere Kammern des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven haben in ähnlich gelagerten Verfahren entschieden, dass ein vereinbarter Stundenlohn von 5 € für Arbeitnehmer/innen, die als Auspackhilfen in Supermärkten beschäftigt sind, sittenwidrig niedrig ist, da er um mehr als ein Drittel unter der Vergütung des Tarifvertrages der Branche (von zuletzt 9,70 €) zurückbleibt. Der Arbeitgeber ist deshalb verurteilt worden, den Arbeitnehmerinnen die tarifliche Vergütung nachzuzahlen.
Quelle: Arbeitsgericht Bremen – Bremerhaven >>> Pressemitteilung 02/08 v. 18.02.08 <<<
Krankentransport eines Dementen und Notwendigkeit einer Begleitperson – Wer trägt die Kosten für den Krankentransport?
Was ist passiert?
Aus dem Sachverhalt: „Streitig ist, wer die anlässlich des Krankentransportes von der W. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie W. in das Arbeiterwohlfahrt-Seniorenheim in M. am 13.05.2002 entstandenen Fahrkosten zu tragen hat.»»»
Quelle: Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth >>> mehr dazu <<<
Sozialministerin Stewens und die großen Irrtümer in der Sterbehilfe-Debatte.
v. Lutz Barth (23.02.08)
In einer aktuellen Pressemitteilung bekräftigt die Bayerische Sozialministerin erneut ihre Absage an aktiver Sterbehilfe (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (092.08) >>>Zum Volltext der Pressemitteilung v. 21.02.08 <<<)
Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, ebenso erneut auf die großen und ganz zentralen Irrtümer in der Sterbehilfe-Debatte hinzuweisen, wobei die Argumentation von Frau Stewens gleichsam stellvertretend für die Argumentation von vielen Sterbehilfe-Kritikern steht, insbesondere von solchen, die dem Wertkonservativismus und der katholischen Kirchenlehre besonders das Wort reden.
>>> Zum Beitrag <<< (pdf.)
MDS wehrt sich gegen Gutachten
"Mit überzogenen Forderungen sollen Qualitätsprüfungen der MDK in Misskredit gebracht werden"
Quelle: pflegen-online.de >>> Mitteilung v. 22.02.08 <<<
Bundesgesundheitsministerium hat Richtlinie zur Palliativmedizin genehmigt
Einer Mitteilung in der Ärzte Zeitung Online v. 22.02.08 zufolge hat das BMG die Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Richtlinie) genehmigt, hierbei zugleich aber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert, bei der nächsten Überarbeitung Änderungen vorzunehmen. Nach der Richtlinie können Klinikärzte die SAPV derzeit nur für maximal sieben Tage verordnen. Diese Befristung soll dann nicht gelten, wenn sich der Patient in der akuten Sterbephase befindet. (Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.02.08)
Auf den Seiten des G-BA finden Sie den nach folgenden Download der Richtlinie:
Quelle: G-BA >>> Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Richtlinie) <<< (pdf.) [Verabschiedung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss am 20.12.2007]
Behandlung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses ist auch dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn Patient oder Betreuer hierzu ihr Einverständnis erteilt haben.
Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss v. 31.01.08 in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung BGHZ 38, 49 und vom 19. Januar 1984 - III ZR 172/82 = NJW 1985, 677) daran festgehalten, dass die Behandlung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses auch dann öffentlich-rechtlicher Natur ist, wenn sie im Einverständnis des Patienten und seines Betreuers und nicht etwa aufgrund einer hoheitlichen Unterbringung erfolgt.
Nach der Rechtsauffassung des BGH ist die Grundlage für Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern daher die Amtshaftung und nicht etwa eine privatrechtliche Haftung wegen positiver Vertragsverletzung.
Aus den Gründen:
Der III. Zivilsenat hat bereits in seinem Urteil BGHZ 38, 49 entschieden, „dass die Behandlung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses auch dann öffentlich-rechtlicher Natur ist, wenn sie im Einverständnis des Patienten und nicht etwa aufgrund einer hoheitlichen Unterbringung erfolgt. Der Senat hat sich hierbei von der Erwägung leiten lassen, dass die Aufgabe des Landeskrankenhauses in der Verwahrung und Heilbehandlung von Geistes- und Gemütskranken und gegebenenfalls auch in dem Schutz der Außenwelt vor ihnen besteht. Es geht also um Aufgaben, die schon seit langem vom Staat als öffentliche Aufgaben angesehen werden und die im Rahmen sozialstaatlicher, mithin öffentlicher Pflichten des Staates liegen. Der Wahrnehmung von Hoheitsbefugnissen steht nicht entgegen, dass der Patient selbst sich mit der Aufnahme einverstanden erklärt hat. Diese Einverständniserklärung hat nicht die Bedeutung, dass damit etwa die Regelung des Verhältnisses des Krankenhauses zu den mit der Unterbringung einverstandenen Patienten zum Gegenstand einer bürgerlich-rechtlichen vertraglichen Abmachung gemacht wird. Der Einverständniserklärung kommt vielmehr lediglich einmal die Bedeutung zu, dass es bei ihrem Vorliegen des besonderen in den Unterbringungsgesetzen geregelten Unterbringungsverfahrens nicht bedarf. Zum anderen bedeutet das Einverständnis des Betroffenen mit der Unterbringung, dass die mit dieser in einer geschlossenen Anstalt verbundenen Freiheitsbeschränkungen weder im Blick auf die Bestimmungen des Art. 104 GG und des § 823 Abs. 1 BGB noch im Blick auf strafrechtliche Vorschriften rechtswidrig sind. Dementsprechend ist die hier in Rede stehende Einverständniserklärung nicht Rechtsgeschäft oder Willenserklärung im technischen Sinne, sondern die Gestattung von Handlungen oder sonstigen Maßnahmen, die in rechtlich geschützte Güter des Betroffenen eingreifen. Aus alledem folgt, dass das Einverständnis der Versicherten mit ihrer Aufnahme in das Landeskrankenhaus für die Frage, ob die Rechtsbeziehungen zwischen ihr und dem Landeskrankenhaus dem bürgerlichen Recht zuzuordnen sind oder nicht, nicht von entscheidender Bedeutung ist (Senatsurteil BGHZ 38, 49, 53 f). Entgegen der Betrachtungsweise der Beschwerde ändert sich daran durch das Hinzutreten der weiteren Einverständniserklärung des Betreuers nichts.
Diese besagt lediglich, dass auch aus seiner Sicht gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen keine Einwände bestehen.“
Quelle: BGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - III ZR 186/06 >>> zum Beschluss im Volltext <<< (pdf.)
Neue britische Ethik-Richtlinien stark umstritten – soll künftig auch die Krankenschwester über die künstliche Lebenserhaltung entscheiden?
Einer Mitteilung in der Ärzte Zeitung v. 21.02.08 zufolge möchte der britische Ärztebund (British Medical Association, BMA) es künftig außer Haus- und Fachärzten auch "besonders gut ausgebildeten Krankenschwestern und -pflegern" erlauben, zu entscheiden, ob ein unheilbar kranker Patient künstlich am Leben gehalten werden soll oder nicht.
Bislang haben allein Ärzte dieses Recht und britische Patientenverbände kritisieren die neuen Richtlinien als "unverantwortlich".
"Diese Empfehlungen sind deshalb schlecht, weil sie es Ärzten und Krankenpflegepersonal künftig deutlich erleichtern werden, alte und schwerkranke Patienten nicht länger am Leben zu halten. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, da die schwächsten Patienten darunter leiden werden", so eine Sprecherin der Patient Association (PA) in London.
Das Londoner Gesundheitsministerium selbst hat darauf hingewiesen, dass es Sache der ärztlichen Selbstverwaltung sei, entsprechende Regelungen zu finden.
Quelle: Ärzte Zeitung (21.02.08)
Gutachten zu den MDK-Qualitätsprüfungen und den Qualitätsberichten im Auftrag der Hamburgischen Pflegegesellschaft e.V.
„Gegenstand des von der iap-expert GmbH, einem Kooperationspartner der Universität Bremen, erstellten Gutachtens ist die Beurteilung des Prüfinstrumentes des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Konkret wird die Frage bearbeitet, inwiefern das Prüfinstrument des MDK die Qualität und dabei insbesondere die Ergebnisqualität von Pflegeeinrichtungen tatsächlich beurteilt bzw. beurteilen kann. Im Einzelnen stellen sich dazu folgende Fragen, die vom Auftraggeber, der Hamburgischen Pflegegesellschaft e.V. (HPG), vorgegeben waren:
1.) Wie ist die Aussagekraft der Prüfberichte bezüglich der Ergebnisqualität der Einrichtungen einzuschätzen?
2.) Welche Aussagekraft besitzt die im Prüfbericht befindliche abschließende Bewertungsmatrix?
3.) Sind die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bezüglich der festgestellten Mängel folgerichtig?“
v. Prof. Dr. Stefan Görres (federführend), Prof. Dr. Martina Hasseler, Barbara Mittnacht unter Mitarbeit von Elke Munderloh Eva Reischuck, Februar 2008
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e.V. >>> Auf den Seiten der BAGFW findet sich ein Download (pdf.)<<<
Sterbehilfe – Grenzen einer ärztlicher Standespolitik sind erreicht!
Es ist allgemein hin bekannt, dass der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Jörg- Dietrich Hoppe, vehement für ein gesetzliches Verbot aktiver Sterbehilfe eintritt. Er kritisierte im rbb-Inforadio das Vorhaben der Organisation Dignitate, einem Ableger des Schweizer Vereins Dignitas, Menschen bei der Selbsttötung zu helfen: „Töten gehört nicht zum Handwerk des Arztes und der Ärztin, und Beihilfe auch nicht, das ist seit Hippokrates so.“ Da stehe schon: „Ich werde niemand ein tödliches Gift geben.“ Das würde das Vertrauen in den Arztberuf stark erschüttern.
Quelle: >>> Urologische Nachrichten v. 05.12.07 <<<
Die persönliche Gewissensentscheidung des Präsidenten der BÄK ist zu akzeptieren. Allerdings unterliegt er einem fundamentalen Irrtum, wenn er glaubt, dass Jahrhunderte nach dem Wirken und den Lehren des Hippokrates sich nicht die gesellschaftliche Rechtsethik hierzu geändert hat, mal ganz abgesehen davon, dass dem Hippokratischen Eid keine normative Rechtsverbindlichkeit zukommt. Entscheidend ist allein, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren ist und nicht die Revitalisierung eines Eides, der gegenwärtig in seinem grammatikalischen Wortlaut höchst antiquarisch wirkt. Es ist zunehmend ein Ärgernis, wenn die Ärzteschaft mit der Ethik-Botschaft ihrer Bundesärztekammer konfrontiert wird, die lediglich die Auffassung einiger Kammermitglieder widerspiegelt, gleichwohl aber die verfassungsrechtlichen Spannungslagen nicht zu lösen vermag. Es geht nicht an, dass die Grundrechtsausübung durch die einzelnen Ärzte in einem historisch bedeutsamen Wertediskurs sich an dem Willen des Hippokrates oder an einzelnen Ärztefunktionären zu orientieren haben. In diesem Sinne scheint es dringend geboten, dass die bei der Bundesärztekammer eingerichtete Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) Stellung bezieht und sich insbesondere der Frage widmet, ob mit Blick auf die Sterbehilfe-Debatte nicht die Grenzen standespolitischer Einflussnahme überschritten wird.
Lutz Barth (17.02.08)
Union einstweilen mit Vorstoß gegen Dignitas gescheitert!
Nach einer Mitteilung im Deutschen Ärzteblatt unter Berufung auf einen Zeitungsbericht in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ zufolge ist die Union mit dem Versuch gescheitert, die Arbeit der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas in Deutschland unter Strafe zu stellen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt (15.02.08) >>> mehr dazu <<<
Kein Anspruch auf Gewährung eines Cholesterinmessgerätes
Quelle: Justiz.Nrw.de >>> Zum Beschluss des Landessozialgericht NRW v. 28.01.08 (Az. L 11 KR 49/07) <<< (html)
Sterne fürs Pflegeheim - „Spreu vom Weizen trennen“?
Das angekündigte neue Gütesiegel „Sterne fürs Pflegeheim“ des Pflege-Selbsthilfeverbandes kann derzeit nicht verlässlich beurteilt werden, sind doch gewichtige Aspekte (etwa mit Blick auf die Beurteilungskriterien etc.) in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend vorgestellt worden. In diesem Sinne könnte es Sinn machen, über die bisherigen Meldungen hinaus das System hinreichend zu beschreiben und das Prozedere der Fachöffentlichkeit vorzustellen, damit eine inhaltliche Bewertung vorgenommen werden kann. Allein der Hinweis darauf, dass Pflegeheime sich verpflichten, die Pflegecharta für sich als verbindlich anzuerkennen und ggf. dies auch schriftlich zu dokumentieren, dürfte nicht zureichend sein, da die Pflegecharta letztlich Selbstverständlichkeiten betont, die sowohl nach dem Verfassungsrecht und dem einfachen unterverfassungsrechtlichen Gesetz den Trägern von Einrichtungen als Pflichten obliegen. Nachdenklich muss allerdings stimmen, dass es sich bei den Beurteilungskriterien wohl in erster Linie um sog. weiche, subjektive Kriterien handeln soll, so dass sich die Frage stellt, auf welcher Gesamtgrundlage insbesondere durch wen die künftige „Sterne“ vergeben werden. Die Bedingungen, unter denen dann ein entsprechendes Gütesiegel vergeben wird, beinhalten nach ersten Verlautbarungen wohl auch den Umstand, dass der Träger verbindlich erklären muss, dass seine Mitarbeiter ohne Nachteile einem privatrechtlichen Verband ggf. Informationen über das „Heimleben“ und möglicher Defizite mitteilen darf. Ob sich hierzu die Träger durchringen, ist derzeit überhaupt nicht absehbar, bleiben doch gewichtige rechtliche Fragen offen.
Ungeachtet dessen wird sich die „Spreu vom Weizen“ insbesondere dann nicht (!) trennen, wenn die Praxis zur Einsicht gelangen sollte, dass mit der Vergabe eines oder mehrerer Sterne lediglich ein weiteres Zertifizierungsverfahren angeboten wird, dass nicht zwingend durchzuführen ist. Ein „mittelbarer Zwang“ zur Zertifizierung könnte allenfalls dadurch begründet werden, wenn hinter der Vergabe der „Sterne“ durch eine entsprechende Lobbyarbeit der Eindruck geschürt werde, als sei die Zertifizierung gleichsam der einzige Garant für ein hinreichend qualifiziertes und nach den gebotenen Sorgfaltsmaßstäben arbeitendes Pflegeheim, dass zugleich auch die Pflegecharta für sich verbindlich erachtet und im Übrigen darüber ein „Verein“ wacht, der dann in der Folge auch die „Sterne“ wieder entziehen kann.
Derzeit ist das neue Zertifizierungsverfahren resp. Gütesiegel noch zu sehr in nebulöse Schemen eingehüllt und um es sachgerecht beurteilen zu können, bedarf es hier der Offenlegung aller maßgeblichen Kriterien.
Denn derzeit wissen wir eigentlich nichts, was da auf die Praxis mit welchen Kosten zukommen soll. Vielleicht geht der Stern unter, bevor er am Firmament in vollem Glanze zu strahlen beginnt.
Lutz Barth, 16.02.08
Keine einstweilige Anordnung bei gesicherter "Offlabel-use-Behandlung"
Die Antragstellerin (ASt.) begehrt im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens die Versorgung mit dem Immunglobulin Octagam®, einer Lösung zur intravenösen Infusion, über den Zulassungsbereich hinaus im sog. "off-label-use".
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>> LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.01.2008, L 16 B 102/07 KR ER <<< (html)
Arzt trägt Darlegungs- und Beweispflicht für die Erbringung von abgerechneten Leistungen
Ein Arzt muss beim Honorarprozess nicht nur die tatsächliche Erbringung der abgerechneten Leistungen, sondern auch deren medizinische Notwendigkeit beweisen, so das OLG Nürnberg in einem Urteil vom 21.12.2007 (Az. 5 U 2308/05).
Der Kläger ist ein Arzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie und hat die Beklagte auf Zahlung von Honorar für ärztliche und kieferchirurgische Leistungen in der Zeit vom 18.07.1995 bis 15.02.1996 in Anspruch genommen.
Quelle: Jurion.de

Qualitätsentwicklung per Click - praxistauglich, lehrreich und
realitätsnah:
Lernen mit Hilfe des Internets anhand kritischer Ereignisse in der Altenpflege
>>> mehr dazu (KDA Pressemitteilung vom 13. Februar 2008) <<<
ArbG Hamburg: Religionszugehörigkeit und Gleichbehandlung bei Bewerbung
Mit Urteil v. 04.12.2007 (Az. 20 Ca 105/07) hat das Arbeitsgericht Hamburg einer muslimischen Bewerberin wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot eine angemessene Entschädigung (hier: drei Monatsverdienste) zugesprochen.
Leitsätze des Gerichts
„Der Ausschluss einer muslimischen Bewerberin aus dem Auswahlverfahren um die Besetzung einer von einer Einrichtung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland ausgeschriebenen Stelle einer Sozialpädagogin für ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des Bundes finanziertes Projekt zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten wegen Nichtzugehörigkeit zur christlichen Religion verstößt in unzulässiger Weise gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG und begründet einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 15 AGG. Die Voraussetzungen für eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der evangelischen Kirche oder auf eine nach der Art der Tätigkeit gerechtfertigte berufliche Anforderung im Sinne von § 9 AGG sind in einem solchen Fall nicht gegeben.“
Quelle: Hamburg.de – Urteilsdatenbank – zur Entscheidung im Volltext >>> ArbG Hamburg Urteil vom 4.12.2007 (Az. 20 Ca 105/07) (html)
Älterer Patient klagt über Kopfschmerzen - An welchen Ursachen Sie denken müssen
v. V.M. Reinisch, P. Sostak, A. Straube,
in >>> MMW Fortsch. Med. Nr. 6 / 2008, S. 42 ff. <<< (pdf.)
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eröffnet Palliativstation
Quelle: UKE – Mitteilung v. 04.02.08 >>> mehr dazu <<<
Hamburger Uni-Klinik beschwert sich über Überweisungen
Überlasten Hausärzte die UKE-Notaufnahme?
„Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) hat den Hausärzten vorgeworfen, zu viele Patienten ins Krankenhaus statt zum Facharzt zu schicken. KV-Hamburg-Vizechef Walter Plassmann reagierte verärgert: Kein Hausarzt schicke einen Patienten als Notfall ins UKE.“ »»»
Quelle: Ärztliche Praxis v. 08.02.08 >>> mehr dazu <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der Notfallkoordinator des UKE, U. Mayer, sieht neben anderen Gründen für den Patientenzuwachs in der Notaufnahme u.a. auch den Umstand an, dass eine bessere ärztliche Versorgung in den Pflegeheimen viele Notfälle vermeiden könnte. Dieser Hinweis dürfte in der Tat nicht von der Hand zu weisen sein, hat sich doch in den letzten Jahren eine Tendenz abgezeichnet, wo sich mehr oder minder schleichend ein arztfreier Bereich bei der Betreuung der multimorbiden Alterspatienten herausgebildet hat. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass auch das BVerfG in seiner Entscheidung v. 24.10.02 zum Altenpflegegesetz nach sachverständiger Beratung deutlich darauf hingewiesen hat, dass im Gegensatz etwa zur Krankenpflege im Krankenhausbereich die Altenpflege eher nicht als sog. Arzt-Pfleger-Beziehung und damit Assistenz ausgestaltet ist [vgl. dazu auch den Online - Beitrag v. L. Barth, Die bundeseinheitliche Altenpflegeausbildung – Anmerkungen zur Entscheidung des BVerfG v. 24.10.02 – Az. 2 BvF 1/01 – Ein Pyrrhussieg für die Pflege?. 2005 (pdf.)].
Die Konsequenz liegen daher auf der Hand: In der Praxis müssen nicht selten die Pflegekräfte (eigene) medizinische Entscheidungen gerade mit Blick auf eingetretene Notfallsituationen treffen.
In der aktuellen Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsberufe wird diesem Umstand nur unzureichend Rechnung getragen, spricht doch das vielfältige Krankheitspanorama des polymorbiden Alterspatienten eher dafür, die Ärzte mehr als bisher bei der Behandlung und Betreuung der Patienten zu integrieren.
Transparenzinitiative Pflege – Thüringen
Anlässlich des Erfurter Pflegefachtages am 30.01.2008 fand mit Vertretern aus Politik, Interessenvertretungen und Praxis eine Diskussion darüber statt, wie Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung im Sinne von mehr Verbraucherfreundlichkeit geholfen werden kann.
Auf den Seiten
des Verbands der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK)
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. finden Sie die einzelne Vorträge der
Referenten.
Quelle: Verband
der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK)
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. >>>
zur Mitteilung <<<
BVerfG: Durchsuchung einer Arztpraxis war verfassungswidrig
In einem aktuellen Beschluss (Az.: 2 BvR 1219/07) v. 21.01.08 hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde einer Ärztin abgeholfen.
Was war passiert?
>>> mehr dazu in einer Kurzmitteilung v. Lutz Barth, 08.02.08 <<< (pdf.)
Pflege-Selbsthilfeverband e.V. geht mit neuem Klassifizierungsverfahren für Pflegeeinrichtungen an den Start – Charta ist zentraler Maßstab des neuen Markenzeichens für Heime
>>> mehr dazu in einer Kurzmitteilung v. Lutz Barth, 08.02.08 <<< (pdf.)
Anonymität gewährt Schutz von Ärzten und Patienten
Online üben Ärzte zaghaft Selbstkritik
„17.000 Menschen sterben nach Angaben des «Aktionsbündnis Patientensicherheit» jedes Jahr in deutschen Krankenhäusern, weil ein Klinikmitarbeiter einen Fehler gemacht hat. Zugegeben werden diese Pannen nur selten. Das soll sich jetzt ändern, unter anderem mit Hilfe des Internets. Dort können Ärzte oder Pflegepersonal anonym Schnitzer "beichten" und gemeinsam aus ihnen lernen“ »»»
Quelle: Ärztliche Praxis (Sandra Trauner, dpa) 06.02.08 >>> mehr dazu <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Ingesamt eine begrüßenswerte Entwicklung, da neben der Ärzteschaft zugleich auch die Pflegenden im Begriff sind, einen Weg in eine neue Fehlerkultur einzuschlagen. In dem o.a. Beitrag finden Sie auch einen Überblick über eine Auswahl wichtiger Links im Internet zu Fehlerberichts- und Lernsystemen.
Die sog. No-Blame Kultur eröffnet den Interessierten in Online-Portalen die Möglichkeit, bei gewahrter Anonymität über Fehler und kritische Ereignisse in Medizin und Pflege zu berichten. Vereinzelt wurde gegen solche Systeme Kritik geäußert, die allerdings nicht stichhaltig ist. Im Kern geht es darum, zu erkennen, dass auch die Medizin &. Pflege nicht frei von Fehlern ist und die einzelnen Systeme u.a. die Chance zur kritischen Selbstreflexion des eigenen ärztlichen und pflegerischen Handelns ermöglichen.
Bürokratie belastet Pfleger über Gebühr
„Die Bundesbürger haben im Alltag erhebliche bürokratische Hürden zu überwinden - das kostet nicht nur Nerven, sondern auch viel Zeit und Geld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung, mit der die Bürokratiebelastung der Deutschen erstmals gemessen wurde.“
Quelle: Bertelmann – Stiftung (03.02.08) >>> zur Mitteilung im Volltext <<< (html)
Präsident der Ärztekammer Berlin - Ärzte dürfen keine Sterbehelfer sein?
Nahezu einhellig folgen die Landesärztekammern dem grundsatzethischen Votum des Präsidenten der Bundesärztekammer und unterliegen insoweit einem durchaus fundamentalen Irrtum.
Es wird die standesethische Auffassung vertreten, dass Ärzte keine „Sterbehelfer“ sein dürfen. Zwar werde ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs begrüßt, von dem aber die Ärzteschaft ausgenommen zu sein scheint. Jedenfalls sollten sich hierbei die Ärzte nicht in die erste Reihe dieser Diskussion stellen oder sich gar zum Steigbügelhalter von Geschäftemachern machen lassen, so jüngst der Präsident der Berliner Landesärztekammer Jonitz in Berliner Ärzteblatt 45(1), 2008, S. 6.
Kritisch ist daher nachzufragen, ob nunmehr den Ärzten nicht nur ihre freie Gewissensentscheidung abgenommen werden soll, sondern zugleich auch die arztethische Disziplin eingefordert wird, in dem die Ärzteschaft sich in den meinungsbildenden Diskussionsprozessen vornehm zurückhalten soll? Keine gute Aussichten für den mündigen Arzt und Ärztin, die im Eifer der Generaldebatte um die Sterbehilfe zur Unmündigkeit erzogen wird.
Den Kammern scheint hier ein Blick in das Verfassungsrecht anbefohlen zu sein, der die Rechtsfindung erleichtert. Es bedarf keiner ethischen Vordenker in Gestalt der Ärztefunktionäre, die da meinen, ihre ethischen „Grundweisheiten“ als magna charta verordnen zu können. Dem Berufs- und Standesrecht sind hier deutliche Grenzen gezogen und es nimmt daher wunder, dass hiergegen die Ärzteschaft nicht aufbegehrt. Wo also liegen die Ursachen, dass die Ärzteschaft – mal von wenigen Ausnahmen abgesehen – ihre Meinung zur Debatte öffentlich nicht frei äußert? Gibt es hier Sprach- und Denkverbote, die ggf. flankierend mit Hinweis auf die (vermeintlichen) Verstöße gegen das ärztliche Berufs- und Standesrecht abgesichert werden und so der Arzt Sanktionen seiner Kammer zu befürchten hat?
Es entsteht zunehmend der Eindruck, dass in der Debatte die Grundrechte der Ärzte und Ärztinnen „versenkt“ werden und ihre Teilnahme an der Diskussion wohl standespolitisch nicht erwünscht ist. Hierbei erkennen die Kammern offensichtlich nicht, dass diese selbst einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass der vielgescholtene Präzedenzfall unumgänglich wird. In einem rechtsförmigen Verfahren wird sich dann die Spreu vom Weizen trennen und der Blick in die ethische Glaskugel wird durch eine verfassungskonforme Entscheidung ersetzt, die nicht zuletzt auch die Grenzen einer standesethischen Einflussnahme markieren wird.
Lutz Barth, 04.02.08
Pflege-Selbsthilfeverband e.V. geht mit neuem Klassifizierungsverfahren für Pflegeeinrichtungen an den Start – Charta ist zentraler Maßstab des neuen Markenzeichens für Heime
Quelle: Werner Schell >>> http://www.wernerschell.de/images/carekonkret.jpg <<<
Einem Bericht in CAREkonkret v. 01.02.08 zufolge will der Verband voraussichtlich im März 2008 mit seinem neuen Gütesiegel für Pflegeeinrichtungen an den Start. Ein neuer „Stern für Pflegeheime“ scheint am allgemeinen Firmament der Zertifizierung aufzugehen und wir dürfen gespannt sein, nach welchen Kriterien die Gutachter eine Bewertung vornehmen werden. Rund 120 Zielkriterien sollen es sein und diese basieren wohl in erster Linie auf der Charta für pflegebedürftige Menschen.
„Überwiegend handelt es sich dabei um subjektiv erfassbare „weiche“ Kriterien, eben solche die bei den bislang üblichen Kontrollen und Zertifizierungen kaum erfasst werden“ (vgl. dazu den Bericht in CAREkonkret v. 01.02.08).
Dem Vernehmen der Vorsitzenden des Verbandes nach machen allerdings die ersten Probeläufe deutlich, dass es wohl der Mehrzahl der Heime nicht gelingen werde, eine Auszeichnung im oberen Bewertungsbereich zu erreichen. „Solche Häuser würden dieses Markenzeichen erst gar nicht anstreben“, so die These der Vorsitzenden des Pflege-Selbsthilfeverbandes.
Ob dem tatsächlich so ist, soll hier zunächst unerörtert bleiben, zumal es nicht zwingend notwendig erscheint, sich einer privaten „Zertifizierung“ eines Vereins zu unterziehen.
Weitaus gewichtiger scheint mir allerdings zu sein, dass zunächst einmal die Bewertungskriterien und das Prozedere schlechthin der Fachöffentlichkeit präsentiert werden, um nachvollziehen zu können, wie „subjektiv“ die Kriterien ausfallen und ggf. aus der Perspektive des Bewertenden diesem Bewertungsspielräume eröffnet werden, die ebenfalls höchst subjektiver Natur sind.
Lutz Barth, 02.02.08
Neuordnung der Gesundheitsberufe – Zwischen Pragmatismus und Lobbyismus!
Bei der Frage nach der Neuordnung der Gesundheitsberufe ist nach der Vorlage des Zweiten Gutachtens des Sachverständigenrats eine lebhafte Debatte entstanden, die sich nicht zuletzt auch in der Anhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes niedergeschlagen hat.
Insbesondere die Stellungnahmen der Einzelsachverständigen (hier sei insbesondere auf die fachliche Expertisen der Herren Rossbruch und Görres) sind beredte Beispiele dafür, dass aus der Sicht der Professionellen kein Anlass zur Euphorie bestehen dürfte.
Die Argumentation der Pflegeberufsverbände ist mehr dem berufspolitischen Lobbyismus geschuldet, denn einer stringenten Auseinandersetzung mit dem Thema. Die Sachverständigen selbst stehen der Neuordnung – wenn auch nicht unbedingt mit nachhaltiger Skepsis – so zumindest mit Blick auf die rechtlichen Aspekte durchaus verhalten gegenüber, bleiben doch gewichtigen Fragen einstweilen nach dem Gesetzentwurf ungeklärt. Die Auffassung der Präsidentin des DPR, wonach Fragen der Delegation rechtlich geklärt seien, ist daher nicht nachvollziehbar und wird insgesamt auch dadurch nicht plausibler, wenn rechtkundige Pflegedirektoren stereotyp darauf verweisen, dass zunehmend sich insgesamt die Pflege anschickt, sich zu akademisieren. Görres hat durchaus Recht mit seiner Einschätzung, dass ggf. aus professionspolitischer Sicht eine andere Betrachtung anbefohlen ist, wenngleich diese Sichtweise nicht dazu führen darf, über die erheblichen Rechtsunsicherheiten durch undifferenzierte Stellungnahmen der Verbände hinwegzutäuschen.
Ob der Wunsch der Pflegeberufsverbände nach mehr Verantwortung und der Übernahme neuer (arztspezifischer) Aufgaben sich erfüllen wird, bleibt zunächst noch eine offene Frage, mag auch dieser Wunsch unaufhörlich an das Ohr der politisch Verantwortlichen dringen. Unter rein rechtlichen Gesichtspunkten jedenfalls wird mit der Neuordnung der Gesundheitsberufe ein neues Kapitel nicht nur im Berufs-, sondern auch im Haftungsrecht aufgeschlagen, dass noch der weiteren inhaltlichen Diskussion bedarf.
Einen Überblick über die einzelnen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) und weiteren Anträgen vor dem Ausschuss für Gesundheit finden Sie auf den Seiten des Bundestages unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/071_072_074_075/index.html
Lutz Barth (31.01.08)
LG Mönchengladbach: Einsichtnahme in Pflegeunterlagen – Anspruch kann nicht abgetreten werden
Bei dem Anspruch auf Einsichtnahme in Pflegeunterlagen handelt es sich um einen höchstpersönlichen Anspruch aus dem Pflegevertrag, der nicht abgetreten werden kann, so dass LG LG Mönchengladbach in einem Urteil v. 31.10.07 (Az. 2 S 34/07).
Quelle: Justiz NRW >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
LSG Hessen: Eingliederungshilfe für Behinderte darf nicht willkürlich gekürzt werden
Behinderte Menschen haben zum Ausgleich für ihre eingeschränkten Möglichkeiten, am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe, so dass LSG Hessen in einer aktuellen Entscheidung v. 22.01.08 (Az. L 9 SO 162/07 ER).
Die Eingliederungshilfe für Behinderte darf nach der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts nicht willkürlich gekürzt werden, solange sie dem Ziel der sozialen Integration förderlich ist.
Was war passiert?
Einem jungen Mann aus dem Kreis Gießen, der an Autismus leidet, wurden die Betreuungsstunden von 13 auf 3 Stunden im Monat gekürzt.. Der 22Jährige arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und hatte bisher jeden Freitag mit einem Betreuer Waldausflüge gemacht und dabei Holz gesammelt und verarbeitet. Die enge Bezugsperson und der soziale Kontakt zu ihr hätten, so die Ärzte des behinderten Mannes, seine aggressiven Schübe stark reduziert und seine soziale Integration verbessert. Der Landkreis Gießen, der für die Eingliederungshilfe zuständig ist, argumentierte hingegen, der junge Mann sei selbständiger geworden, in der Werkstatt für Behinderte nicht auffällig geworden und daher mit 3 Betreuungsstunden im Monat ausreichend versorgt.
Im konkreten Fall sprachen die Darmstädter Richter dem Kläger jetzt wöchentlich 2,5 Betreuungsstunden zu, weil sie es für erwiesen hielten, dass bei einer autistischen Störung eine regelmäßige wöchentliche Betreuung notwendig ist.
Quelle: LSG Hessen – Pressemitteilung v. 22.01.08 (pdf.)
Wider den therapeutischen Nihilismus - Wirksame Therapiestrategien bei Demenz
v. A. Fellgiebel, J. Peters und I. Schermuly
Der Durchbruch zur kausalen Behandlung von Demenzerkrankungen steht noch bevor. Unsere gegenwärtigen Therapieoptionen sind sicherlich nur ein erster Schritt, aber zu einem therapeutischen Nihilismus besteht – auch in Zeiten knapper Budgets – kein Anlass. Diese Übersicht fasst die gegenwärtig verfügbaren medikamentösen und nicht medikamentösen Therapieoptionen bei Demenz bewertend zusammen und gibt einen kurzen Überblick über die in Entwicklung befindlichen neuen Substanzen zur Behandlung der Alzheimererkrankung.
Quelle: DNP Heft
01/2007, S. 45 ff. >>>
zum vollständigen Artikel <<< (pdf.)
Wie Ärzte voneinander lernen: Behandlungsfehler durch Erfahrungsaustausch vermeiden
„Missverständnisse zwischen Ärzten und Assistenten im Operationssaal, falsch gelagertes oder etikettiertes Material, mangelnde Kommunikation: Oftmals sind es vergleichsweise harmlose Auslöser, die zu einem Sicherheitsrisiko für Patienten werden können. Künftige Behandlungsfehler vermeiden, indem kritische Ereignisse aus der Vergangenheit zur Diskussion gestellt werden – das ist die Idee von CIRSmedical. Die Abkürzung CIRS steht für Critical Incident Reporting System. Als internetbasiertes System dient es Ärzten und medizinischem Fachpersonal als Diskussionsforum. Ziel ist es, kritische Ereignisse und (Beinahe-)Fehler sowie deren Ursachen zu erkennen und durch den gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu verhindern.“
Quelle: KBV – Pressemitteilung (14.01.08)
Schavan: "Weg für Deutsches Demenzzentrum ist frei"
Forschung soll in neuem Helmholtz-Zentrum gebündelt werden.
"Immer mehr Menschen erkranken an Demenzen. Um ihnen zu helfen, brauchen wir Erfolge in der Forschung. Dazu führen wir die besten Wissenschaftler und Ärzte unter einem Dach zusammen", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan am Dienstag in Berlin. Sie kündigte die Gründung des "Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen" an. Es soll als ein neues Zentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft entstehen. "Damit stellen wir uns der großen gesellschaftspolitischen Herausforderung angesichts der steigenden Lebenserwartung und der demographischen Entwicklung der Bevölkerung", betonte Schavan.
Quelle: BMBF 29.01.2008 [Pressemitteilung 013/2008] >>> zur vollständigen Mitteilung <<< (html)
Stellungnahme v.
RA Robert Roßbruch als Einzelsachverständiger
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur strukturellen Weiterentwicklung der
Pflegeversicherung unter Einbeziehung der Stellungnahme des Bundesrates und der
Gegenäußerung der Bundesregierung
Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages v.
Rechtsanwalt Robert Roßbruch, Januar 2008 Quelle: Deutscher Bundestag -
Ausschuss für Gesundheit >>>
zur Stellungnahme <<< (pdf.)
Medizin- und Rechtsethik und die Revitalisierung des Naturrechtsgedankens
In der Hospiz-Zeitschrift 34/2007, S. 4 ff. haben die Autoren Klaus Dörner und Paul Timmermanns zum Verhältnis von Ethik und Recht und damit zum „Hintergrundrauschen in der gesellschaftlichen Debatte der Patientenverfügung Stellung genommen („Für den Fall, dass ...soll gelten...“, in Hospiz-Zeitschrift 04/2007, S. 4 ff.)
Vgl. dazu den Kurzkommentar von L. Barth (25.01.08) >>> mehr dazu <<< (pdf.)
Mordserien in Pflegeheimen?
"Man müsste viel mehr die Todesfälle aus den Alten- und Pflegeheimen mit einer Obduktion untersuchen. Damit würde man Mordserien aufdecken können - davon würden auch die Lebenden profitieren", fordert Prof. Dr. Michael Tsokos, Leiter des Instituts der Rechtsmedizin an der Charité Berlin, in der Sendung "DGF Der Talk" des Deutschen Gesundheitsfernsehens.
Quelle: kma – online >>> zum Volltext <<<
Der „Lahrer Kodex“ – auch eine Option für die Hausärzte?
Der sog. „Lahrer Kodex“ möchte den Patienten mehr Sicherheit geben. Die Präambel des Kodex legt beredtes Zeugnis von der Intention der Ärzte und Ärztinnen des Herzzentrums Lahr/Baden ab. »»»
>>> HTML - Format >>> http://www.iqb-info.de/offener_brief.htm
Delegation von Aufgaben an Pflegekräfte ist rechtlich nicht hinreichend geklärt!
„Die Delegierung dieser Aufgaben ist rechtlich geklärt und heute eine Frage der Organisation und des Managements von Einrichtungen,“ sagte Präsidentin Marie-Luise Müller.
Ob dem tatsächlich so ist, steht nachhaltig zu bezweifeln an.
Quelle IQB – Internetportal (openPR) >>> mehr dazu <<<
Nachgefragt – Das ethische Zwangskorsett der Bundesärztekammer?
Es ist schon erstaunlich, dass nahezu eine gesamte Profession „schweigt“. Nur hier und da regt sich ein leiser „Widerstand“ gegen eine berufsständisch verordnete Standesethik und nicht selten setzen sich diejenigen, die da meinen, sich in einer ethischen Wertedebatte positionieren zu wollen, der Gefahr aus, im Zweifel standesrechtlich belangt zu werden.
Quelle IQB – Internetportal (openPR) >>> mehr dazu <<<
Die Pflegeversicherung in der Krise - Neues von den Gesundheitsökonomen
Quelle IQB – Internetportal (openPR) >>> mehr dazu <<<
LSG Baden-Württ.: Überwachung künstlicher Beatmung gehört zum Bereich der Behandlungspflege
Nach Auffassung des LSG Baden-Württemberg sind das Absaugen und ein Wechsel der Trachealkanüle bei Verlegung eines ab dem zweiten Halswirbel abwärts gelähmten Patienten, der künstlich beatmet werden muss, nicht der Grundpflege zuzuordnen.
Maßnahmen der Krisenintervention und damit die Sicherstellung und Überwachung der Beatmungsfunktion gehören zur Behandlungspflege, so dass jederzeit notfallmäßig eingegriffen werden kann.
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>> Zur Entscheidung im Volltext <<< (html)
Stürze bei Senioren an den meisten Knochenbrüchen schuld
Frakturprophylaxe: Sturzrisiko kommt zu kurz
Quelle: Ärztliche Praxis (22.01.08) >>> mehr dazu <<<
Minister Karl-Josef Laumann (NRW): „Berichte von Altenheimen müssen für jeden Bürger verständlich sein“ - Neues Projekt: „Kundenorientierte Qualitätsberichte“
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat unter dem 15.01.08 mitgeteiltt:
„Die Menschen erfahren über die Qualität der Arbeit in den Pflegeheimen meist nur dann etwas, wenn es Anlass zur Kritik gibt. Mit Hilfe des neuen Heimrechtes werde ich deshalb dafür sorgen, dass es regelmäßige und unangemeldete Prüfungen und eine Pflicht zur Veröffentlichung der Prüfberichte gibt. Diese Berichte müssen aber für jeden verständlich sein“, betonte heute (15. Januar 2008) der nordrheinwestfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann in Mönchengladbach. Hier besuchte der Minister das Städtische Alteinheim Windberg, wo das Projekt „Kundenorientierte Qualitätsberichte“ der Sozialholding der Stadt vorgestellt wurde.“ »»»
Quelle:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (15.01.08) >>>
zur Mitteilung im Volltext <<< (html)
Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Goesmann: Pflegereform ist mit heißer Nadel gestrickt
„Die Pflegereform ist mit heißer Nadel gestrickt. Eine eingehende Überarbeitung ist unumgänglich“, fordert die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Cornelia Goesmann. »»»
Mehr Informationen nebst einer Gemeinsamen Stellungnahme der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Entwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes finden Sie auf den Seiten der BÄK
Quelle: BÄK (21.01.08) >>> mehr dazu <<<
Zum neuen internetbasierten Fehlerberichts- und Lernsystem für die Altenpflege
v. R. Roßbruch, in Editorial Zeitschrift PflegeRecht 01/2008
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Der
renommierte Pflegerechtler R. Roßbruch hat sich in der Januarausgabe der
Zeitschrift PflegeRecht deutlich zum KDA Fehlerberichts und Lernsystem für die
Altenpflege positioniert und begrüßt ausdrücklich das System. Nach ihm geht es
nicht darum, Missstände offenzulegen, sondern letztlich darum, aus Fehlern der
Vergangenheit für die Zukunft zu lernen. Es kann also nach ihm keine Rede davon
sein, dass das KDA-System ein „Jammerportal“ ist.
Der Unterzeichnende selbst hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Kritik am System nicht stichhaltig ist und es in der Tat darum geht, eine neue „Fehlerkultur“ zu etablieren.
Brauchen wir Pflegekammern in Deutschland?
Diese Frage wird nicht selten allzu leidenschaftlich diskutiert und im Zuge der anstehenden Neuordnung der Gesundheitsberufe – insbesondere nach dem vorgelegten Gutachten des Sachverständigenrats – ist es keineswegs überraschend, dass die Frage vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wird.
Quelle: IQB – Mitteilung (21.01.08) >>> mehr dazu <<< (pdf.)
Ethikberatung: Hier sind Hausärzte gefragt
Nicht nur Klinikärzte suchen bei den Ethikkomitees um Rat nach.
Quelle: IQB (openPR) >>> zur Pressemitteilung <<<
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Menschen können in verschiedenen Lebenslagen hilfe- und pflegebedürftig sein und die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" tritt den Versuch an, zu beschreiben, welche Rechte diese Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland haben und informiert darüber, wie der Hilfe- und Pflegeprozess konkret gestaltet werden kann.
Quelle: BMG >>> mehr dazu <<<
Offene Strukturen von Pflegeheimen stiften Verwirrung
Konservative Architektur hilft Demenzpatienten
„Die Architektur moderner Pflegeheime ist zumeist offen, in kleineren Gebäudestrukturen und Innenhöfen gehalten. Für die Orientierung von Demenzpatienten ist dies jedoch eher von Nachteil, fanden Wissenschaftler der TU Dresden in einer aktuellen Studie heraus. Gerade, lange Flure mit wenigen Richtungswechseln seien leichter zu erinnern.“ »»»
Quelle: Ärztliche Praxis (17.01.08) >>> zum Artikel <<<
Union will Pflegestützpunkte zu Fall bringen
Quelle: Ärztliche Praxis (16.01.07) >>> mehr dazu <<<
Deutsche Hospiz-Stiftung: Zuwachs bei Beratungen in 2007 zu verzeichnen
In einer aktuellen Pressemitteilung (15.01.08) weist die Deutsche Hospiz-Stiftung darauf hin, dass im vergangenen Jahr rund 20.500 Mal fachkundige Hilfe geleistet wurde.
Das sind rund 1.200 Anfragen mehr im Bereich Patientenberatung und Schmerz- und Hospiztelefon als im Jahr 2006. „Diese Zahl zeigt, wie groß der Bedarf an fachkundiger Information und vor allem an persönlicher Unterstützung bei Fragen rund um Patientenschutz, Pflege und Sterbebegleitung ist“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. »»»
Quelle: Deutsche Hospiz-Stiftung (PM v. 15.01.08) >>> zur Mitteilung <<<
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Wie allgemein bekannt, plädiert die Deutsche Hospiz-Stiftung für ein striktes Tötungsverbot. Dazu gehört nicht nur die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe, sondern auch des assistierten Suizids. Mit Blick auf den reklamierten gesetzgeberischen Reformbedarf hält die Deutsche Hospiz-Stiftung die seinerzeitigen Signale des 66. Deutschen Juristentages (2006) für verfehlt, wonach insbesondere der Strafrechtler Verrel in seinem Gutachten für eine „Relativierung des Tötungsverbots“ eingetreten sei (so die Auffassung der Deutschen Hospiz-Stiftung in ihrer >>> Stellungnahme zum Gutachten (pdf.) <<<)
Von ihrem Selbstverständnis her ist diese Positionierung der Deutschen Hospiz-Stiftung durchaus nachvollziehbar, wenngleich die Argumentation mit Blick auf den ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid nach diesseitiger Auffassung nicht verfängt. Auch die Deutsche Hospiz-Stiftung koppelt letztendlich die selbstbestimmte Entscheidung des Patienten an den Ausbau der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung, die die Schmerztherapie einschließt, an und verkennt so m.E. den Stellenwert einer patientenautonomen Entscheidung, die eben auch in der Ablehnung palliativmedizinischer Bemühungen bestehen kann. Der Patient ist nicht gehalten, sich in den „Dienst“ der Palliativmedizin zu stellen und unabhängig davon, ob die Palliativmedizin derzeit noch eine „Randexistenz“ ist, bleibt daher die Frage nach einem ärztlich assistierten Suizid durchaus virulent. Etwas anderes annehmen zu wollen, bedeutet letztlich, dass der Patient einstweilen in die Rolle als ein „Objekt“ einer sich etablierenden Wissenschaft hineinwächst, ohne dass seine subjektiven Vorstellungen vom eigenen Sterben hinreichend berücksichtigt werden. Der neuralgische Punkt in der Debatte besteht also vielmehr darin, dass der Patient zugunsten der Etablierung der Palliativmedizin instrumentalisiert wird. Ohne Frage ist es außerordentlich begrüßenswert, wenn die Angebote palliativmedizinischer Betreuung weiter ausgebaut werden, nicht aber um den Preis, dass einstweilen dem Patienten vorgehalten wird, dass er mit seinem Wunsch nach assistierter Sterbehilfe einem egozentrischen Individualismus frönt und er im Übrigen einen Beitrag dazu leistet, dass die Palliativmedizin nicht weiter ausgebaut werde. Hier wird die Würde des Patienten nebst seinem Selbstbestimmungsrecht um der Wissenschaft willen zur „kleinen Münze“ geschlagen.
Eine Marktlücke – Praktische Ethik im Abonnement.
Die aktuelle Debatte um Patientenverfügungen und der noch immer nicht umgesetzte Regelungsbedarf durch den Gesetzgeber lässt es mancherorts sinnvoll erscheinen, auf schnelle und unkomplizierte Weise qua Abo Hilfestellungen bei der ethischen Entscheidungsfindung anzubieten. Ob hier die Ethik seltsame „Blüten“ treibt, soll nicht nachgefragt werden, sondern es gilt vielmehr um die Frage, was einen Ethiker dazu veranlassen könnte, ein ethisches Abo an ein breites Publikum auch der Professionellen zu offerieren, wo doch zunächst der unmittelbar Betroffene ggf. um eine Orientierung in der Debatte ringt? »»»
Ein Kurzbeitrag v. L. Barth (15.01.08) >>> mehr dazu <<< (pdf.)
Präsident der Bundesärztekammer droht mit Strafanzeige!
„Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, will persönlich Anzeige erstatten, sobald ein Arzt in Deutschland Sterbehilfe leistet. „Wir werden das nicht tatenlos beobachten, wir werden dagegen kämpfen“, sagte er der „Rheinischen Post“ vom Montag. Der assistierte Suizid sei mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar und würde Patienten zutiefst verunsichern, so der Ärztepräsident.“
Quelle: >>> ärzteblatt.de (14.01.08) <<<
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das neuerliche Statement des Präsidenten der BÄK verdeutlich einmal mehr, dass der Gesetzgeber dringend aufgefordert ist, sich nachhaltig der Problematik rund um die Sterbehilfe anzunehmen.
Wir können nicht tatenlos zusehen, wie das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und die einschlägigen Grundrechte der Ärzteschaft ganzjährig nicht nur in dem berühmten Sommerloch versenkt werden. Das ärztliche Ethos ist keine ethische Superschranke, die den Gesetzgeber hindern könnte, den ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid als Option für den Patienten und die Ärzte (!) vorzusehen. Das ethische Mandat der BÄK stößt insofern an seine Grenzen, als dass das ärztliche Ethos durchaus an der individuellen Gewissensentscheidung der Ärzte und Ärztinnen zu messen ist und von daher durchaus übereinstimmen kann, aber nicht zwangsläufig muss. Die Drohgebärde mit einer möglichen Strafanzeige mag besonders eindrucksvoll sein, enttarnt sich aber bei genauerer Betrachtung um die Ankündigung einer höchst fragwürdigen und vor allem einschneidenden Maßnahme, die in erster Linie der ethischen Erziehung zu dienen bestimmt ist und zugleich als eine mahnende Botschaft an die gesamte Ärzteschaft gerichtet sein dürfte. Der kommende 111. Deutsche Ärztetag im Mai dürfte die Möglichkeit bieten, zugleich auch die Bedeutung der individuellen Grundrechte der Ärzte und Ärztinnen in Erinnerung zu rufen, bevor eine ethische Gleichschaltung erfolgt und der Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen könnte, dass mit „wir“ tatsächlich die gesamte Ärzteschaft hinter dem Votum der BÄK steht. Freilich bleibt es Einzelpersonen überlassen, „gegen die Sterbehilfe“ zu kämpfen, denn auch diese nehmen am Wertediskurs teil. Problematisch wird es nur, wenn hiermit der eigenen Profession ethische Grundwerte verordnet werden, die in dem Maße jedenfalls nicht von der Verfassung vorgegeben sind und im Übrigen die Freiheit zur Gewissensentscheidung in empfindlicher Weise beschränkt, wenn nicht gar aufhebt.
BÄK und KBV lassen
Diskussionsforum überarbeiten
Fehler vermeiden durch Erfahrungsaustausch
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben das ärztliche Diskussionsforum CIRSmedical überarbeiten lassen. Derzeit wird ein Fachbeirat eingerichtet.
Quelle: Ärztliche Praxis (14.01.08) >>> mehr dazu >>>
Kurze Anmerkung (L. Barth):
"Fehler können schon dadurch vermieden werden, indem man Erfahrungen miteinander teilt. So lassen sich Parallelen erkennen und Risiken minimieren", erklärt Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, den Sinn des Forums. Dem kann nur beigetreten werden und es bleibt zu wünschen, dass ein entsprechender Sinn auch in dem Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege erkannt wird. Den Kritikern des Systems, wonach es sich hierbei um ein „Jammerportal“ handele, muss in erster Linie entgegen gehalten werden, dass diese sich weitestgehend mit den Literaturstimmen nicht auseinandersetzen und sich so einer ernsthaften Diskussion verschließen.
Solidarisierung in der Pflege gefordert
„Jetzt oder nie – von der Notwendigkeit der Solidarisierung in der Pflege“, so lautet ein aktueller berufspolitischer Beitrag von Georg Baur, Thomas Hibbe, Sascha Leppert, Bernadett Lietz und Sven Steppat in der Zeitschrift Kinderkrankenschwester 1/2008, S. 14 ff., wobei die Autoren u.a. für die neue Initiative „Pflege im Aufbruch“ verantwortlich zeichnen.
Auch wenn wir vom IQB die berufspolitischen Aktivitäten insbesondere der einschlägigen Berufsverbände eher mit gebotener Skepsis begleiten, ist doch die Gemeinschaftsaktion der Initiatoren durchaus begrüßenswert, beklagen diese doch im Kern die Legitimationsprobleme der Pflegeberufsverbände. Aufgrund der Zersplitterung hat derzeit keiner der Berufsverbände eine Größe und vor allem Legitimation erreicht, die es möglich erscheinen lässt, als generelles Sprachrohr für die ca. 1,2 Mio. Pflegenden aufzutreten, mal ganz abgesehen davon, dass es durchaus erhebliche Differenzen zwischen den Verbänden gibt. Ob es allerdings zwingend notwendig ist, sich zu „verkammern“, soll hier einstweilen ausgespart bleiben, denn die Botschaft ist zunächst eine andere: die Pflegenden fühlen sich offensichtlich nicht hinreichend vertreten und in der Folge wird es ganz entscheidend darauf ankommen, dass entsprechende Bewusstsein bei den Pflegenden für mehr Solidarität zu wecken. Ohne Zweifel braucht die „Pflege Eliten“, aber nicht in Gestalt von Funktionären, die vom grünen Tisch aus Berufspolitik betreiben, ohne hierbei für eine ausreichende demokratische Legitimation Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang stehend könnte es dann in der Tat hilfreich sein, wenn die Initiative „Pflege im Aufbruch“ fordert, ggf. die Mitgliedsbeiträge abzusenken.
Mehr Informationen dazu erfahren Sie auf der Homepage der Initiatoren unter >>> www.pflegeimaufbruch.de <<<
Lutz Barth
Keine Personalunion von Heimleitung und verantwortlicher Pflegeperson!
In einer aktuellen Entscheidung v. 16.11.07 hat das LSG Baden-Württemberg (Az. L 4 P 2359/04) umfassend zur Frage der Personalunion von Heimleitung und verantwortlicher Pflegeperson Stellung bezogen.
Nach Auffassung des Gerichts genügt die Personalunion nicht den Grundsätzen der pflegerischen Gesamtverantwortung, wenn und soweit der "Hausdirektor" eines Pflegestifts gleichzeitig die Aufgaben von Heimleitung und ständig verantwortlicher Pflegeperson wahrnimmt. Dies gilt unabhängig von der Größe des Pflegeheims bzw. der Zahl der Pflegeplätze. Demnach ist es erforderlich, dass die ständig verantwortliche ausgebildete Pflegefachkraft wesentlich im Pflegebereich tätig ist.
Die Entscheidung überzeugt sowohl vom Ergebnis als auch von der Begründung her. Wegen der Bedeutung der Rechtssache hat das LSG die Revision zugelassen.
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>>LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2007, L 4 P 2359/04 <<< (html)
Krankenkasse muss häusliche Krankenpflege auch außer Haus zahlen
Besteht ein
Anspruch auf häusliche Krankenpflege, so muss die Krankenkasse diese auch dann
sicherstellen und finanzieren, wenn der Patient sie nicht zu Hause in Anspruch
nimmt, so dass Hessische Landessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung
vom 17.12.2007 – Az. L 1 KR 110/06
Quelle: >>>
Pressemitteilung Nr. 01/08 des LSG Hessen vom
08.01.2008 <<< (pdf.)
Was war passiert?
Ein heute 44jährigen Mann aus dem Odenwald, der an Epilepsie und Diabetes leidet und in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, muss jeden Mittag eine Insulininjektion erhalten, die er sich nicht selber setzen kann. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme für die mittägliche Insulinspritze verweigert, weil sie nicht beim Patienten zuhause, sondern an seinem Arbeitsplatz gesetzt werden müsse. Nach Auffassung der Krankenkasse beschränke sich die häusliche Krankenpflege auf Leistungen, die in der Wohnung der Patienten erbracht würden und könne nicht auf deren Arbeitsplatz ausgedehnt werden.
Dies sahen das Hessische LSG und im Übrigen die Vorinstanz zu Recht anders.
Hausarztmodelle in der heutigen Form weitgehend wirkungslos
Die Ausgestaltung der Hausarztmodelle muss verbessert werden.
„Die seit vier Jahren in Deutschland angebotenen Hausarztmodelle der gesetzlichen Krankenkassen haben bisher nicht die erwünschte Wirkung gebracht. Zu diesem Ergebnis kommt der Gesundheitsmonitor der Bertelsmann Stiftung. Demnach fühlen sich Patienten in Hausarztmodellen von ihren Ärzten nicht besser versorgt als Patienten, die nicht an den Modellen teilnehmen. Auch die Anzahl der Facharztbesuche konnte bei den Modellteilnehmern nicht bedeutend gesenkt werden.“ »»»
Quelle: Bertelsmann-Stiftung (10.01.08) >>> zur Pressemitteilung <<<
Palliativversorgung statt aktiver Sterbehilfe – kein Widerspruch!
„Die Palliativmedizin muss fester Bestandteil der heutigen Medizin werden“, forderte Klaschik im Hinblick auf die Diskussion der vergangenen Jahre zum Thema aktive Sterbehilfe. Palliativmedizin habe sich zum Ziel gesetzt, Menschen in ihrer Ganzheitlichkeit zu betreuen, d.h. in ihrer physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Dimension, um so Leiden umfassend zu lindern und dabei die Würde und Autonomie des Menschen zu achten. „Der Unterschied zwischen der aktiven Sterbehilfe und der Palliativmedizin liegt darin, dass nicht der Leidende, sondern die Symptome des Leids wie Schmerz und Einsamkeit beseitigt werden“, so Klaschik.
Quelle: BÄK >>> Mitteilung v. 10.01.08 <<< (html)
Kurze Anmerkung
(L. Barth):
Dass die Zahl der Palliativstationen und Hospize weiter erhöht
werden muss, steht im Rahmen der allgemeinen Debatte um die Sterbehilfe und der
Patientenverfügung nicht in Abrede. Dies ist ausdrücklich zu fordern. Entgegen
der Auffassung von Eberhard Klaschik vom Malteser Krankenhaus Bonn/Rhein-Sieg
besteht allerdings der behauptete Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe und
der Palliativmedizin nicht darin, dass mit Blick auf erster der Leidende
„beseitigt“ wird. Es geht hier nicht um die „Entsorgung“ von Patienten, sondern
um den Respekt vor einer selbstautonomen Entscheidung des Patienten, der in
voller Verantwortung für sich selbst aus dem Leben zu scheiden gedenkt. Der
Patient selbst kann darüber entscheiden, wie er seinem individuellen Leid zu
begegnen gedenkt und insofern ist der Patient im Zweifel dankbar, wenn ihm die
Hilfe durch einen Arzt zuteil wird, der ihm hierbei ärztlich assistiert, wenn er
nicht mehr alleine dazu in der Lage sein sollte. Die palliativmedizinische
Therapie, Betreuung und Begleitung steht nicht im direkten Widerspruch zur
aktiven Sterbehilfe.
Zahnärzte aufgepasst – Der grüne Apfel und die mögliche Abmahnung
„Seit einiger
Zeit werden Zahnärzte zunehmend wegen angeblicher Verstöße gegen Werbeverbote
abgemahnt. Jetzt rollt eine neue Welle von Abmahnungen wegen angeblicher
Verletzungen von Schutzrechten an. Eine Kieferorthopädin in Süddeutschland mahnt
Zahnärzte ab, die auf ihrer Homepage einen Apfel zeigen. Durch diese Abmahnungen
drohen dem abgemahnten Zahnarzt hohe Kosten“, so eine aktuelle Meldung bei
zm-online
Hintergrund:
Die Kieferorthopädin macht über ihre Rechtsanwälte geltend, dass sie auf ihrer
Homepage mit einem "Apfel in Granny-Smithfarben" wirbt, den sie sich beim
Deutschen Patent- und Markenamt hat schützen lassen.
Auf den Seiten von zm-online halten Sie weitere Informationen hierzu, so u.a. einen Literaturhinweis zum Thema "Abmahnung" vom Autor, Zahnarzt und Rechtsanwalt, in zm Ausgabe 15/2007, Rubrik Recht, Seite 78/79.
Quelle: >>> zm – online (Mitteilung v. 10.01.08) <<<
Sterne fürs Pflegeheim – oder droht ein Kometeneinschlag?
Der Pflege-Selbsthilfeverband entwickelt seit geraumer Zeit ein neues Gütesiegel und nun scheint es vollbracht: ein neuer Stern in Gestalt eines weiteren Gütesiegels wird am Firmament der stationären Altenpflegeheime aufgehen und wir dürfen gespannt sein, wie der Begutachtungs- resp. Kriterienkatalog aussehen wird, damit in erster Linie die Ergebnisqualität und damit wohl die menschliche Betreuungsqualität adäquat erfasst wird. »»»
>>> mehr dazu <<< (pdf.)
Neue Chroniker – Richtlinie - Medizinische Vorsorge wird gestärkt
Neue Chroniker–Richtlinie
tritt am 1. Januar 2008 in Kraft: Versicherte, die sich informieren und beraten
lassen, sind im Vorteil, so das Bundesministerium für Gesundheit.
Um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und erfolgreich zu behandeln sind
Vorsorgeuntersuchungen wichtig. Mit der Chroniker-Richtlinie ab dem 1. Januar
2008 treten neue Regelungen in Kraft, die zu einer stärkeren Teilnahme an
Früherkennungsuntersuchungen motivieren sollen. Was das genau für Sie bedeutet,
können Sie auf dem nachfolgenden Link auf der Seite des BGM nachlesen.
Quelle: BGM >>> zur Mitteilung des BGM (17.12.07) <<< (html)
Info - Aktuelle Umfrage bei Vincentz.net – Kontrollen in Pflegeheimen
Die Umfrage bei Vincentz.net nimmt ein Problem auf, dass seit Jahren bekannt ist. Im Kern geht es um die defizitären Pflegezustände in manchen stationären Pflegeeinrichtungen, wie nicht zuletzt auch der 2. Bericht des MDK belegt hat.
„Um Missstände in Pflegeheimen in den Griff zu kriegen, sieht die Pflegereform Kontrollen im dreijährigen Turnus vor. Für jährliche Kontrollen und strengere Kontroll-Standards sprechen sich hingegen führende SPD-Sozialpolitiker aus. Wie stehen Sie dazu?“
So haben bereits 102 VINCENTZ.NET Besucher (Stand: 04.01.08 – 7.30 Uhr) entschieden:
Strikte engmaschige Kontrollen sind notwendig; dies sollte sich
in der Pflegereform widerspiegeln (33.33 %)
Die Forderungen sind überzogen, die bisherigen Vorgaben in der
Pflegereform sind ausreichend (66.67 %)
Auch Sie können Ihr Votum bei Vinventz.net unter www.vincentz.net abgeben.
Nachgehakt – Der „Lahrer Kodex“ – ein ethisches Sondervotum der Ärzteschaft?
Wir haben hier darüber berichtet, dass der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Christoph Fuchs, den sog. Lahrer Kodex für überflüssig erachtet. "Es bedarf keines weiteren Kodexes, um Grundsätze ärztlicher Sterbebegleitung zu verdeutlichen", so Fuchs. Die BÄK verweist darauf, dass sie den Ärzten mit den "Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung" und den "Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis" wesentliche Orientierungshilfen an die Hand gegeben habe.“ »»»
Quelle: IQB (openPR) >>> PM v. 04.01.08 <<<
Gesundheit – ein hohes Gut aus der Perspektive des Bürgers!
„Gesundheit ist in Deutschland zur Ersatzreligion geworden, sagt Dr. Manfred Lütz. Immer mehr Gläubige ließen sich in den Bann ziehen von Heilsbotschaften, die selbst ernannte Priester, Apostel und Gesundheitspäpste - oft wohlwollend unterstützt von Massenmedien - öffentlich verkünden.“
Quelle: Ärzte Zeitung, 19.12.2007
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Manfred Lütz ist in dem o.a. Beitrag der Frage nachgegangen, ob die Gesundheit wirklich das höchste Gut sei. »»»
Quelle: IQB (openPR) >>> PM v. 04.01.08 <<<
„Große ethische Koalition“ der Palliativmediziner
Die Schweizerische Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung ruft zur allgemeinen Gegenoffensive auf.
Quelle: IQB – PM (openPR) >>> mehr dazu <<<
Pflegerecht, Ethik und Grundrechtsschutz neu denken – wider einer paternalistischen Geistesströmung!
Nach Jahren endloser Debatten ist es an der Zeit, sich deutlich in den pflegerechtlichen und speziell in den psychiatrierechtlichen Diskursen zu positionieren. Dies gilt um so mehr, als dass nach der Überwindung des "alten" medizinischen Paternalismus gegenwärtig ein "neuer" medizinethischer Paternalismus "virusartig" um sich greift und die Pflegenden hiervon nicht ausgenommen zu sein scheinen.
Quelle: IQB – PM (openPR) >>> mehr dazu <<<

Wohnkonzepte für Menschen mit Demenz - Aktuelle Länderumfrage zeigt: Großes Interesse an den umstrittenen Pflegeoasen
KDA befürchtet Rückschritt in die Ära der Mehrbettzimmer
„Die stationäre Altenhilfe befindet sich im Hinblick auf Konzepte für die Versorgung von Menschen mit Demenz zur Zeit in einem bedenklichen Zwiespalt", stellt Klaus Großjohann, Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), in der gerade erschienenen Ausgabe 4/2007 von PRO ALTER fest.
Quelle: KDA – Pressemitteilung v. 21.12.07 >>> zum Text der Mitteilung <<<
Dekubitus – ein vom Demenzpatienten zu tragendes (unvermeidbares) Risiko?
Was war passiert?
„Der Gesundheitszustand einer neunzigjährigen Frau war wesentlich gekennzeichnet durch eine(n)
zerebro-vaskuläre Insuffizienz mit seniler Demenz und wechselnder
neurologisch-psychischer Symptomatik, schwankend zwischen zeitweiser
Kooperationsfähigkeit und schwerer Verwirrtheit mit vollständiger
Kooperationsunfähigkeit,
insulinpflichtigen Diabetes mellitus,
kompensierte chronische Niereninsuffizienz.
In einem Zustand hochgradiger Verwirrung und wechselnder Bewusstseinsstörungen
wurde die Patientin in einer Klinik für Innere Medizin stationär aufgenommen und
wegen der Hirndurchblutungsstörung spezifisch behandelt. Der
neurologisch-psychische Befund bildete sich im Laufe der Behandlung weitgehend
zurück, so dass die Patientin nach drei Wochen wieder in die häusliche Pflege
entlassen werden konnte.
Im Rahmen der stationären Behandlung traten Dekubitalulzera am Gesäß und an
beiden Fersen auf, die im Laufe des stationären Aufenthaltes nicht abheilten.
Die Angehörigen sahen die Ursache für die Druckgeschwüre in ärztlichen und
pflegerischen Versäumnissen.“ »»»
Quelle: nä 12/2007 aus der Serie: von fall zu fall - Aus der Sammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle. Diesmal: Unterlassene Dekubitusprophylaxe – Fehler, aber kein Haftungsanspruch v. Prof. Dr. med. Heinrich Vinz >>> zum vollständigen Text >>> http://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=1941
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Erst vor kurzem hat sich Sträßner in seinem zweiteiligen Beitrag der Dekubitus-Problematik aus rechtlicher Sicht angenommen, Der Dekubitus im Lichte der jüngeren Rechtsprechung, Teil 1 in PflR 10/2007, S. 461 und Teil 2 in PflR 11/2007, S. 514 ff. Heinz R. Sträßner geht u.a. der Frage nach, ob die gelegentlich von der Rechtsprechung aufgestellten These, dass das Auftreten von Dekubitalgeschwüren immer vermeidbar sei, haltbar ist.
Der vorliegende Fall aus der Sammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle scheint als Beleg dafür zu werten sein, dass dies wohl nicht angenommen werden kann.
Sterben wir unseren „eigenen Tod“ oder brauchen wir hierzu ein Faltblatt der Ärzteschaft, der Theologen und anderen Ethikern?
In dem aktuellen Wertediskurs über den Grund und die Grenzen unserer Patientenverfügung ringen wir alle um eine Orientierung.
Es geht hierbei um fundamentale Entscheidungen und neben den Parteien fühlen sich insbesondere auch Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts dazu berufen, uns an ihrer Sichtweise teilhaben zu lassen.
Nicht immer können wir uns mit den „Lehren“ identifizieren und es wächst die Sorge, dass unser aller „Sterben“ instrumentalisiert wird.
Das hier präsentierte und zum kostenlosen Download angebotene Buch mit dem Titel
„Sterbehilfe - In dubio pro libertate - Kommt der Tod auf „ethisch leisen Sohlen“ daher oder öffnen wir ihm die Türen?“
soll in erster Linie mit seinen Einzelbeiträgen dazu anregen, dass Sie, verehrte Damen und Herren, sich dem kritischen Dialog gleichsam aus Ihrer Innenperspektive heraus stellen, ohne dass Sie zwingend einen Gesprächspartner benötigen.
Der Haupttitel des Kompendiums in dubio pro libertate ist deshalb gewählt, weil ich Sorge habe, dass wir in unserer säkularisierten Gesellschaft Gefahr laufen, in einem höchst individuellen Freiheitsbereich, namentlich unserer Selbstbestimmung, instrumentalisiert zu werden.
Die Idee, meine einzelnen Beiträge zusammenfassend in einem Buch vorzustellen, ist einer intensiven Diskussion mit Kollegen und Freunden geschuldet, die in weiten Teilen eine andere Rechtsauffassung und Lebensphilosophie vertreten.
Es handelt sich hierbei um Grenzbereiche, in denen nahezu jede Position vertretbar erscheint und deshalb möchte ich sie durch ihr Lesestudium einladen, an meinem individuellen Wertediskurs teilzuhaben und ihn kritisch zu reflektieren.
Hingegen ist nicht beabsichtigt, Sie von meiner Position zu „überzeugen“: allein Sie tragen für sich selber die hohe Verantwortung bei einer entsprechenden Wahrnehmung Ihres Selbstbestimmungsrechts.
Die persönliche Last zur individuellen Entscheidung hierbei wird Ihnen nicht von den Mediziner, Juristen und etwa der Theologen abgenommen.
Zum Download des Buches auf den Seiten des IQB im pdf. Format >>> download <<<
Ihr Lutz Barth
Bremerhaven, 20. Dezember 2007
Emanzipation der Pflege – vom „Meilenstein zum Stolperstein“?
Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) Stellung bezogen und hierbei in weiten Teilen dem emanzipatorischen Anspruch der Pflegeberufsverbände und ihnen insofern folgend dem Bundesgesetzgeber eine deutliche Absage erteilt.
Quelle: IQB – Lutz Barth >>> mehr dazu <<< (pdf.)
Mundgesundheit Pflegebedürftiger wird zu oft vernachlässigt
In der Diskussion über eine Reform der Pflegeversicherung hält die Landeszahnärztekammer Thüringen eine Verbesserung der zahnmedizinischen Betreuung pflegebedürftiger Menschen für dringend erforderlich.
Quelle: Landeszahnärztekammer Thüringen >>> zur Mitteilung >>>
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Vielerorts wird die Auffassung vertreten, Hochbetagte und Gebissträger bräuchten keinen Zahnarzt mehr. Dies kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen – bis hin zur handfesten Malnutrition.
Oberstes Ziel eines gerostomatologischen Therapiekonzeptes muss hierbei sein, dass die eigenen Zähne des Alterspatienten möglichst lange erhalten bleiben, so dass gerade die Zahnpflege mit zunehmenden Alter immer wichtiger wird. Hier ist freilich in einem besonderem Maße auch die Pflege gefordert
Fehlerhaft wäre es in diesem Zusammenhang, den Speisezettel nach der Gebissfunktion zu richten, da dieses unweigerlich in einen Teufelskreis mündet. „Je schlechter der Biss, desto zuckerhaltiger die Nahrung, desto mehr Karies, desto schlechter der Biss“ so wie unter zeitlichen Gesichtspunkten betrachtet überhaupt Abstand von einer regelmäßigen Zahn- oder Gebisspflege zu nehmen.
„Um den Pflegeaufwand gering zu halten, wird alten Menschen mitunter auch zugemutet, auf Benutzung ihrer funktionstüchtigen Zahnprothese zu verzichten.“, bemängelt Dr. Wagner von der Landesärztekammer Thüringen. Gerade der Prophylaxe kommt eine entscheidende Bedeutung zu und Nachlässigkeiten in diesem Bereich der klassischen Grundpflege führen ggf. zur Haftung.
Vgl. hierzu auch den Beitrag v. Lutz Barth, Die zahnärztliche Behandlung des Alterspatienten - eine rechtliche Orientierung, in IQB-Internetportal >>> zum Beitrag (pdf.) >>>
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