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BGH: Grober Behandlungsfehler

BGH, Urt. v. 25.10.11 (Az. VI ZR 139/10)

Leitsatz des Gerichts:
Ein Behandlungsfehler ist als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=58691&pos=7&anz=644&Blank=1.pdf <<< (pdf.)


LG Osnabrück: Erfolglose Klagen gegen Ärzte trotz schwerwiegender Folgen von Mandeloperationen

Urteile der Arzthaftungskammer sind rechtskräftig

„Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Osnabrück hat sich in zwei Verfahren mit den schwerwiegenden Folgen von Mandeloperationen beschäftigen müssen.

In dem Rechtsstreit zum Aktenzeichen 2 O 3/09 verklagte ein Ehepaar aus dem Südkreis Osnabrück einen Hals-, Nasen- und Ohrenarzt, weil ihre Tochter eine Woche nach einer Mandeloperation verstorben war. Das 6 Jahre alte Kind litt unter Asthma bronchiale, Allergien und Mandelentzündungen. Im Sommer 2006 wurden ihr daher vom Beklagten in einem Krankenhaus die Rachen- und Gaumenmandeln entfernt. Vier Tage nach der Operation wurde die Patientin, der zuvor Antibiotikum und Schmerzmittel verordnet worden waren, entlassen. Als die Eltern ihr zwei Tage nach der Entlassung das Schmerzmittel verabreichten, verschluckte sich ihre Tochter und hustete. Weil sie auch Blut spuckte, riefen die Eltern sofort den Notarzt, der leider dem Kind nicht mehr helfen konnte. Es war an der Bluteinatmung erstickt.

In dem zweiten Verfahren, Aktenzeichen 2 O 1471/09, hatte der inzwischen 53-jährige Kläger aus Hasbergen einen HNO-Arzt auf Schmerzensgeld in Höhe von 350.000,- € verklagt. Ende 2006 wurden dem Kläger, der unter Mandelentzündungen und Schnarchstörungen litt, in einer Belegklinik im Landkreis Osnabrück die Gaumenmandeln entfernt (sog. Tonsillektomie). Nach der Operation erlitt der Kläger einen Hustenreiz, der eine massive spritzende Nachblutung verursachte. Daraufhin wurde der Kläger erneut intubiert und per Notarztwagen in ein städtisches Krankenhaus überführt, welches über eine umfassendere Versorgungsmöglichkeit verfügt. Auf der Intensivstation kam es dann zu einem Lungen- und Nierenversagen. Seitdem ist der Kläger dauerhaft schwerstbehindert und gelähmt.“  >>> weiter

Quelle: LG Osnabrück, Pressemitteilung Nr. 38/11 v. 30.08.11 >>> http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22465&article_id=98479&_psmand=157 <<< (html)


LG Heidelberg: Blutentnahme und Aufklärungspflicht

LG Heidelberg, Urt. v. 29.06.11 (Az. 4 O 95/08)

Leitsatz des Gerichts:
Arzthaftungsrecht: Vor Durchführung einer medizinisch indizierten Blutentnahme bedarf es - anders als im Fall einer fremdnützigen Blutspende - keiner Aufklärung des Patienten über das Risiko einer Nervenirritation durch die eingeführte Nadel

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OLG Oldenburg: Zu den Aufsichtspflichten eines psychiatrischen Krankenhauses bei Patienten mit fraglichen suizidalen Absichten

OLG Oldenburg, Beschl. v. 17.01.11 (Az. 5 U 187/10)

Auch bei einem Patienten, der nach Selbstverletzung in fraglicher suizidaler Absicht und möglicher psychotischer Störung in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen wird, ist bei einem Toilettengang nicht stets eine Begleitung oder Videoüberwachung erforderlich (Ls. des Gerichts).

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BGH: Behandlung eines deutschen Patienten in einem Schweizer Kantonsspital – Anwendung deutschen oder Schweizer Rechts

BGH, Urt. v. 19.07.11 (Az. VI ZR 217/10)

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 139/2011 v. 19.07.11 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=56931&pos=1&anz=132 <<< (html)


BGH: Zur Beweislastumkehr bei einfachem Befunderhebungsfehler

BGH, Urt. v. 07.06.11 (Az. VI ZR 87/10)

Leitsätze des Gerichts:

Bei einem einfachen Befunderhebungsfehler kommt eine Beweislastumkehr für die Frage des Ursachenzusammenhangs mit dem tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden auch dann in Betracht, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde, und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen.

Hingegen ist nicht Voraussetzung für die Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten, dass die Verkennung des Befundes und das Unterlassen der gebotenen Therapie völlig unverständlich sind (Senatsurteil vom 29. September 2009
* - VI ZR 251/08, VersR 2010, 115 zum groben Befunderhebungsfehler).

Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des BGH unter der Rubrik Entscheidungen >>> http://www.bundesgerichtshof.de/cln_136/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html <<< veröffentlicht.

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=50a8524ba1836158a5e180a4bad46d4b&nr=56802&pos=0&anz=1 <<< (pdf.)

*Querverweis: 

Quelle: BGH, Urt. v. 29. September 2009 - VI ZR 251/08 >>>
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e632b3eab1fcee3cffe850ef4e246ed0&nr=49856&pos=2&anz=3&Blank=1.pdf <<< (pdf.)


BGH: Pflicht zur (vorsorglichen) Aufklärung der werdenden Mutter über alternative Entbindungen

BGH, Urt. v. 17.05.11 (Az. VI ZR 69/10)

Ist eine Schnittentbindung aufgrund besonderer Umstände relativ indiziert und ist sie deshalb eine echte Alternative zu einer vaginal-operativen Entbindung, besteht eine Pflicht zur Aufklärung der Mutter über die Möglichkeit der Schnittentbindung (Ls. des Gerichts)

Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des BGH unter der Rubrik Entscheidungen >>> http://www.bundesgerichtshof.de/cln_136/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html <<< veröffentlicht.

Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=56732&pos=6&anz=680 <<< (pdf.)


 OLG Köln: Zu den Obhutspflichten einer Einrichtung für Tagespflege

OLG Köln, Beschl. v. 25.08.10 (Az. 5 U 73/10)

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 Zu den Obhutspflichten eines Pflegeheims (hier: Sturz)

Erstinstanzliche Entscheidung (LG Wuppertal, Urt. v. 01.07.09 (Az. 3 O 74/09)) und ein entsprechender Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf v. 16.02.10 (Az. I-24 U 141/09)

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 OLG Thüringen: Pflegeheimbetreiber verletzt seine Betreuungspflichten, wenn er Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz nicht genügend beaufsichtigt

OLG Thüringen, Urt. v. 23.03.11 (Az. 2 U 567/10)

Quelle: OLG Thüringen, Pressemitteilung 04/2011 >>> http://www.thueringen.de/de/olg/infothek/pressemitteilungen/data/54169/content.html <<< (html)


 LG Berlin: Zur Verletzung von Obhutspflichten eines Heimträgers gegenüber dementen Hausbewohnern

LG Berlin, Urt. v. 15.02.11 (Az. 37 O 516/09)

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LG Heidelberg: Schmerzensgeldansprüche wegen vorgeblich nicht indizierter und nicht eingewilligter Extraktion von Zähnen

LG Heidelberg, Urt. v. 16.02.11 (Az. 4 O 133/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=14001&pos=11&anz=96  <<< (html)


OLG Celle: Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes müssen auch bestehende erhebliche Vorschädigungen und die darauf beruhenden Risiken (hier: Herzinfarkt mit anschließenden Angstgefühlen) Berücksichtigung finden (LS des Gerichts)

OLG Celle, Beschl. v. 01.02.11 (Az. W 47/10)

Quelle:  Entscheidungen der nds. Oberlandesgerichte, Rechtsprechungsdatenbank >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5541&ident= <<< (html)


OLG Frankfurt: Als allgemein bekanntes Risiko einer größeren Operation muss auf die Möglichkeit, daran unter ungünstigen Umständen versterben zu können, nicht ohne Weiteres hingewiesen werden (LS des Gerichts)

OLG Frankfurt, Urt. v. 16.11.10 (Az. 8 U 88/10)

Quelle: OLG Frankfurt, Hess. Landesrechtsprechungsdatenbank – Rspr. der OLG; der nachfolgende Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung >>> http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1ns6/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE230332010%3Ajuris-r00&documentnumber=24&numberofresults=2072&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint <<< (html)


LG Osnabrück: Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflichten durch Reha-Klinik

Es liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflichten vor, wenn eine Reha-Klinik einen Patienten einer stationären Rehabilitationsmaßnahme mehr als 14 Stunden lang nicht in seinem Einzelzimmer aufsucht, obwohl dieser weder zu den Mahlzeiten noch zu den verabredeten Therapiemaßnahmen erscheint. >>> weiter

Dies hat am 26.01.11 die 2. Zivilkammer (Arzthaftungskammer) des Landgerichts Osnabrück durch ein Grundurteil zum Aktenzeichen 2 O 2278/08 entschieden.

Quelle: LG Osnabrück, Mitteilung v. 27.01.11 >>> http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=22465&article_id=93748&_psmand=157 <<< (html)


BGH: Zu den berufsspezifischen Sorgfaltsanforderungen eines Arztes (u.a. „Zufallsbefunde“)

BGH, Urt. v. 21.12.10 (Az. VI ZR 284/09)

LS des Gerichts:

1. Den Arzt verpflichten auch die Ergebnisse solcher Untersuchungen zur Einhaltung der berufsspezifischen Sorgfalt, die medizinisch nicht geboten waren, aber trotzdem - beispielsweise aus besonderer Vorsicht - veranlasst wurden.

2. Der für die Auswertung eines Befundes im konkreten Fall medizinisch verantwortliche Arzt hat all die Auffälligkeiten zur Kenntnis und zum Anlass für die gebotenen Maßnahmen zu nehmen, die er aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs unter Berücksichtigung der in seinem Fachbereich vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Behandlungssituation feststellen muss. Vor in diesem Sinne für ihn erkennbaren "Zufallsbefunden" darf er nicht die Augen verschließen.

3. Zur Abgrenzung des Befunderhebungsfehlers vom Diagnoseirrtum.

Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie mit dem nachfolgenden Link aufrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0ca2ac6782e7c0835ba0f496010fffd5&nr=54820&pos=0&anz=864 <<< (pdf.)


LG Berlin: Duogynon-Klage wegen Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche abgewiesen

Aus rechtlichen Gründen hat heute das Landgericht Berlin die am 30. November 2010 verhandelte Auskunftsklage gegen die Bayer Schering Pharma AG wegen behaupteter Gesundheitsschäden durch das Medikament Duogynon bzw. Cumorit abgewiesen. >>> weiter

Quelle: LG Berlin, Pressemitteilung 01/2011 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110111.1235.326146.html <<< (html)

Hinweis (L. Barth, 17.01.11):

Vgl. dazu auch die PM 04/11 des LG Berlin: Urteilstext im Duogynon-Verfahren vor dem Landgericht Berlin liegt vor
>>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110114.1155.326689.html <<<. Dort findet sich ein Link zum Download der Entscheidung im Volltext.


OLG Frankfurt: Wer als Patient auf Empfehlung einer "Geistheilerin" notwendige und ärztlich verordnete Medikamente zur Abwehr eines neuen Schubs einer schweren Autoimmunerkrankung (Lupus Erythematodes) unter Missachtung der Warnungen Dritter absetzt, wirkt an der Entstehung des daraus folgenden Schadens in gleichem Maße wie die "Geistheilerin" mit. (LS des Gerichts)

OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.10 (Az. 8 U 108/07 )

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OLG Koblenz: Keine Haftung von Arzt und Pfleger für Sturz einer bewegungsbeeinträchtigten Patientin nach Aufklärung über das Unfallrisiko

OLG Koblenz, Beschl. v. 21.07.10 (Az. 5 U 761/10)

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Aus unserem Rechtsprechungsarchiv!

Im Nachgang zu der mitgeteilten Entscheidung des >>> LG Itzehoe <<< dürfen wir auf die nachstehende Entscheidung des OLG Saarbrücken verweisen.

OLG Saarbrücken: Zu den Grenzen der Obhutspflichten des Pflegepersonals eines Altenheims gegenüber einem halbseitig gelähmten Rollstuhlfahrer

OLG Saarbrücken, Urt. v. 29.01.08 (Az. 4 U 318/07 – 115)

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LG Itzehoe: U.a. zur Beweislast bei Unfällen in Pflegeheimen

LG Itzehoe, Urt. v. 29.10.09 (Az. 7 O 246/08)

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BGH: Nicht immer muss der Arzt alles „wissen“

BGH, Urt. v. 19.10.10 (Az. VI ZR 241/09)

Leitsatz des Gerichts:

Ist dem behandelnden Arzt ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> zum Volltext der Entscheidung <<< (pdf.)


OLG Dresden: Zur Ablehnung eines Sachverständigen im Arzthaftungsprozess

OLG Dresden, Beschl. v. 04.11.10 (Az. 4 W 0020/10)

Leitsatz des Gerichts:

Ergeben sich die Gründe, auf die die Ablehnung des Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten, ist der Befangenheitsantrag innerhalb der nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten oder verlängerten Frist zu stellen, wenn sich die Besorgnis der Befangenheit erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten ergibt. 2. Nicht jede für die Partei ungünstige Beurteilung kann als einseitig zu ihren Lasten qualifiziert werden, soweit der Sachverständige hierdurch den Boden einer sachlichen Auseinandersetzung nicht verlässt. 3. Zur Frage, ob folgende Äußerung des Sachverständigen einen Befangenheitsgrund darstellt: Das von der Beklagten vertretene Verständnis des Operationsberichts kennzeichne "entweder eine völlig absurde und abenteuerliche Vorstellung der Beklagten bezüglich offener Bauchchirurgie oder (sei) eine bewusste Verleugnung besseren Wissens und entbehrt dann jeglicher Sachargumentation".

Quelle: OLG Dresden (Justiz.Sachsen.de); der Beschluss kann unter dem nachfolgenden Link im Volltext abgerufen werden (pdf.) >>> http://www.justiz.sachsen.de/elvis/documents/4W0020.10.pdf <<<


OLG Karlsruhe: Zur Haftung der Ärzte bei Behandlung deutscher Patienten in Schweizer Kantonsspitälern

Leitsatz des Gerichts:

Bei Behandlung deutscher Patienten in Schweizer Kantonsspitälern können die nach Schweizer Recht nicht haftenden Ärzte zu einer deliktischen Haftung nach deutschem Recht nicht herangezogen werden, weil der Sachverhalt wegen des Behandlungsvertrages mit dem Kantonsspital nach Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB eine wesentlich engere Verbindung zum Schweizer Recht als zum deutschen Recht aufweist und deshalb Schweizer Recht Anwendung findet.

OLG Karlsruhe,  Urt. v. 03.08.10 (Az. 13 U 233/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13298&pos=1&anz=627 <<< (html)


BGH: Tägliche Versorgung (Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT) in einer Fachpflegeeinrichtung und Teilungsabkommen  

BGH, Beschl. v. 28.04.10 (Az. IV ZR 205/09)

Aus dem Beschluss:

… Die pflegerische Betreuung in der Fachpflegeeinrichtung obliegt dem Heimpersonal. Dazu gehört auch die Umsetzung einer von Ärzten und Psychologen vorgegebenen Pflegetherapeutik wie die nach der hier in Rede stehenden Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT). Die tägliche Versorgung unter Einschluss dieses DBT-Konzeptes wird damit nicht selbst zu einer medizinischen Heilbehandlung und auch nicht zu einer Maßnahme auf dem Gebiet des Heilwesens durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, an die § 1 (5) Abs. 1 und 2 TA den Anwendungsausschluss knüpfen…

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung. Auf dem nachfolgenden Link gelangen Sie zum Volltext des Beschlusses >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6e1dc0715b32f84328fd8031af475c46&nr=52408&pos=0&anz=1  <<< (pdf.)


BGH: Zu den Aufklärungspflichten bei einer PRT - Behandlung

BGH, Urt. v. 06.07.10 (Az. VI ZR 198/09)

Leitsätze des Gerichts:

  • Der Umstand, dass bei der konkreten Behandlung (hier: PRT) über eine Querschnittlähmung noch nicht berichtet worden ist, reicht nicht aus, dieses Risiko als lediglich theoretisches Risiko einzustufen und eine Aufklärungspflicht zu verneinen.
     
  • Liegen der Beurteilung des gerichtlichen Sachverständigen medizinische Fragen zugrunde, muss der Richter mangels eigener Fachkenntnisse Unklarheiten und Zweifel bei den Bekundungen des Sachverständigen durch eine gezielte Befragung klären.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; auf dem nachfolgenden Link findet sich der Volltext zur Entscheidung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=52745&pos=12&anz=620 <<<


Brandenburgisches OLG: Zur Sicherstellung der Atmung des Neugeborenen durch Einsatz eines Guedel-Tubus (hier: Diagnose der Choanalatresie)

OLG Brandenburg, Urt. v. 20.05.10 (Az. 12 U 4/09)

Quelle: OLG Brandenburg, Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; die Entscheidung kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext nachgelesen werden >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100063233&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


Thüringer OLG: Zur Notwendigkeit einer Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden

Thüringer OLG, Urt. v. 15.06.10 (Az. 4 U 797/09)

  • Kern der Aufklärung eines Patienten ist die Behandlungsaufklärung; d.h. die Erläuterung des Arztes über die Art der konkreten Behandlung (Medikation, Operation). Als Nebenpflicht des Behandlungsvertrages erfordert sie auch die Erläuterung der Tragweite des beabsichtigten Eingriffs.
     
  • Zwar ist die Wahl der Behandlungsmethode grundsätzlich Sache des Arztes. Das bedeutet, dass der Arzt dem Patienten nicht ungefragt erläutern muss, welche Behandlungsmethode in Betracht kommt und was für bzw. gegen die eine oder andere Methode spricht, so lange der Arzt eine Behandlungsmethode wählt, die dem medizinischen Standard – zum Zeitpunkt der Behandlung – entspricht.
     
  • Wählt der Arzt eine medizinisch indizierte, dem ärztlichen Standard entsprechende
    Behandlungsmethode, bedarf es der Aufklärung über eine anderweitige, gleichfalls
    dem ärztlichen Standard entsprechende (alternative) Methode dann nicht, wenn die
    gewählte Therapiemethode hinsichtlich ihrer Heilungschancen einerseits und den mit
    der Behandlung für den Patienten verbundenen Belastungen andererseits gegenüber
    der alternativen Methode gleichwertig oder sogar vorzuziehen ist.
     
  • Eine Aufklärung (über die Behandlungsalternative) ist nur dann erforderlich, wenn
    die in Betracht kommenden Methoden unterschiedliche Risiken/Belastungen und Erfolgschancen bieten, insbesondere die Behandlungsalternative risikoärmer ist bei gleich anzusetzendem Erfolg.

Quelle: Thüringer Oberlandesgericht, Entscheidungen. Das Urteil kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext aufgerufen werden >>> http://www.thueringen.de/de/olg/entscheidungen/ <<< (html). Es öffnet sich dort die Suchanfrage, in die Sie z.B. das Aktenzeichen eintragen können.

Alternativ klicken Sie einfach auf den Button „Suche starten“, ohne eine Angabe vorzunehmen. Es werden jeweils die aktuellen Entscheidungen angezeigt.


Brandenburgisches OLG: Zu den Aufklärungspflichten einer Nervenverletzung (hier: Vagusnerv)

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 17.06.10 (Az. 12 U 202/09)

Was ist passiert?

Der Kläger macht gegenüber den Beklagten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit einer von dem Beklagten zu 2. am 07.10.2003 in der chirurgischen Klinik der Beklagten zu 1. vorgenommenen operativen Behandlung einer chronischen Refluxkrankheit mittels laparoskopischer Fundoplicatio nach Toupet geltend. Der Kläger behauptet, bei diesem Eingriff sei es zu einer Verletzung des Vagusnervs gekommen. Über dieses mit dem Eingriff verbundene Risiko sei er vor der Operation nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, weshalb der vorgenommene Eingriff rechtswidrig sei. Aufgrund dieser Verletzung leide er seitdem an andauernden schmerzhaften Bauchkrampfattacken, begleitet von massiven sturzartigen Stuhlentleerungen, Herzrasen und Atemaussetzern sowie anhaltenden Oberbauchschmerzen.

Den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen.

Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100064412&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


LG Heilbronn: Sturz eines Heimbewohners unter Begleitung einer ungelernten Hilfskraft

LG Heilbronn, Urt. v. 29.07.2009 (Az. 1 O 195/08)

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OLG Hamm: Zum Diagnosefehler und der ärztlichen Befunderhebungspflicht

OLG Hamm, Urt. v. 05.03.10 (Az. 26 U 147/08)

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OLG Koblenz: Patient bekommt 384.000 Euro wegen verspäteter Operation an Bandscheibe

OLG Koblenz, Urt. v. 29.10.09 (Az. 5 U 55/09)

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OLG Karlsruhe: Nach dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit muss der in Beweisnot befindliche Kläger im Arzthaftungsprozess jedenfalls dann persönlich zu dem behaupteten Behandlungsfehler (hier: Hygienemangel bei einer intraartikulären Injektion) angehört werden, wenn das Gericht dem beklagten Arzt bei der Frage der Aufklärung eben diese Möglichkeit der Beweisführung eröffnet.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.04.10 (Az. 7 U 114/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2010&nr=12732&pos=0&anz=20  <<< (html)


OLG Koblenz: Aufklärungspflicht - unter ärztlichen Kollegen reicht die Kurzversion (hier: Lagerungsschaden)

OLG Koblenz, Urt. v. 22.10.09 (Az. 5 U 662/08)

Quelle: >>> Pharmazeutische Zeitung v. 19.03.10 <<< (html)


LG Coburg: Zur Haftung einer Pflegeeinrichtung beim Sturz einer Bewohnerin

LG Coburg, Urt. v. 25.08.09 (Az. Az. 11 O102/09); Oberlandesgericht Bamberg Beschluss vom 01.02.2010 Az.: 6 U 54/09; rechtskräftig)

Was war passiert?

Die damals 83-Jährige Bewohnerin eines Pflegeheims erlitt während des Toilettengangs in der Nasszelle ihres Zimmers eine Oberschenkelfraktur. Die Heimbewohnerin benötigte aufgrund ihrer Erkrankungen Hilfe beim Stehen und Gehen. Die gesetzliche Krankenkasse der Heimbewohnerin klagte beim Pflegeheim und dessen Mitarbeitern 7.000,00 Euro Behandlungskosten ein, die infolge des Sturzes entstanden waren. Die Krankenkasse meinte, mindestens zwei Pflegekräfte hätten die alte Dame auf die Toilette begleiten müssen. Zudem hätte das Pflegeheim weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen treffen müssen. Das Pflegeheim hat sich damit verteidigt, dass eine ihrer Mitarbeiterinnen die Bewohnerin beim Sturz noch habe auffangen können. Der Bruch ließ sich jedoch dadurch nicht vermeiden. Von Gleichgewichtsstörungen sei dem Pflegeheim nichts bekannt gewesen.

Das LG hat die Klage der Krankenkasse zurückgewiesen.

Mehr zu den Entscheidungsgründen erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link.

Quelle: LG Coburg (justiz.bayern.de), Mitteilung 441/10 v. 19.03.10 >>> http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/co/presse/archiv/2010/02496/index.php <<< (html)


OLG Bremen: Haftung eines Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett? (hier: Anbringung von Bettgittern)

OLG Bremen, Urt. v. 22.10.09 (Az. 5 U 25/09)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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LG Osnabrück: Geburtsfehler - Ärzte haften trotz Abfindungsvergleichs für Kosten von Eingliederungsmaßnahmen

LG Osnabrück, Urt. v. 13.01.10 (Az. 2 O 1097/09)

Müssen Ärzte wegen eines Fehlers bei der Geburt dem geschädigten Kind Schadensersatz leisten, so umfasst dieser auch die Kosten, die später durch Maßnahmen für die Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen entstehen. Finanziert die Bundesagentur für Arbeit eine solche Eingliederungsmaßnahme, kann sie die hierdurch entstehenden Kosten von den schadensersatzpflichtigen Ärzten ersetzt verlangen. >>> weiter

Quelle: LG Osnabrück, Mitteilung >>> http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/master/C61024108_N7508084_L20_D0_I4798959.html <<< (html)


LG Osnabrück: Angestellte Krankenhausärzte haften nicht für Fehler von Hebammen

LG Osnabrück, Urt. v. 24.02.10  (Az. 2 O 3935/04) – nicht rechtskräftig

Quelle: Krankenkassen Deutschland, Mitteilung v. 24.02.10 >>> http://www.krankenkassen.de/dpa/167164.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 25.02.10):

Die Entscheidung des LG Osnabrück verdient insofern besondere Beachtung, weil das LG in seinen Entscheidungsgründen davon ausgeht, dass die Hebamme keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfin der angestellten Krankenhausärzte sei. Nach Auffassung des LG sei die Rechtsprechung des BGH mit Blick auf die Haftung sog. Belegärzte für Fehler der Hebammen ab der Übernahme der Geburtsleitung nicht anwendbar.

BGH: Zur Haftung des Betreibers eines Geburtshauses, in dessen Prospekt neben der Betreuung durch Hebammen auch ärztliche Leistungen in Aussicht gestellt werden.

BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 212/03

Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7a168fe1ea333e9b36396c1eafd311e7&nr=31627&pos=0&anz=1 <<<


OLG Dresden: Medizinisch-technische Assistentin für Radiologie und intravenöse Injektionen

OLG Dresden, Urt. v. 24.07.08 (Az. 4 U 1857/07)

Leitsatz des Gerichts

Es stellt keinen Behandlungsfehler dar, wenn einer erfahrenen und fachgerecht ausgebildeten Medizinisch-technischen Assistentin für Radiologie intravenöse Injektionen zur Vorbereitung von Diagnosemaßnahmen übertragen werden, sofern für eine regelmäßige Kontrolle und Überwachung durch den Arzt Sorge getragen wird. Ein Patient ist vor einer intravenösen Injektion in die Ellenbogenbeuge über das Risiko von Nervenirritationen aufzuklären.

Quelle: Quelle: OLG Dresden (Justiz.Sachsen.de) >>> http://www.justiz.sachsen.de/elvis/documents/4U1857.07.pdf <<< (pdf.)


OLG Naumburg: Diagnosefehler / Beweislast / potentielle Eigengefährdung des Patienten

OLG Naumburg, Urt. v.17.12.09, (Az. 1 U 41/09)

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Beweis eines Diagnosefehlers in Gestalt einer unvertretbaren Fehlinterpretation setzt eine gesicherte Rekonstruktion der Befundlage zur Zeit der Diagnosestellung durch den behandelnden Arzt voraus. Misslingt der Nachweis solcher für den Arzt erkennbarer Symptome, aus denen aus ex ante-Sicht des Arztes auf die Herausbildung eines Volldelirs und eine potenzielle Eigengefährdung durch einen Sprung aus dem Fenster des Patientenzimmers geschlossen werden konnte, bleibt der Patient beweisfällig.

2. Eine Entzugssymptomatik, die sich in innerer Unruhe, Bettflüchtigkeit und Schlaflosigkeit zeigt, nicht jedoch in vegetativen Ausfällen,  rechtfertigt eine – vorsorgliche – Fixierung des Patienten regelmäßig nicht.

Quelle: OLG Naumburg, Sachsen-Anhalt.de, Zur Veröffentlichung freigegebene Entscheidungen im Leitsatz; Dezember 2009 >>> http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_MJ/gericht/OLG/pdf/2010/OLGLS-0609.pdf <<< (pdf.)


LG Osnabrück: Geburtsfehler - Ärzte haften trotz Abfindungsvergleichs für Kosten von Eingliederungsmaßnahmen

LG Osnabrück, Urt. v. 13.01.10 (Az. 2 O 1097/09)

Müssen Ärzte wegen eines Fehlers bei der Geburt dem geschädigten Kind Schadensersatz leisten, so umfasst dieser auch die Kosten, die später durch Maßnahmen für die Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen entstehen. Finanziert die Bundesagentur für Arbeit eine solche Eingliederungsmaßnahme, kann sie die hierdurch entstehenden Kosten von den schadensersatzpflichtigen Ärzten ersetzt verlangen.  >>> weiter

Quelle: LG Osnabrück, Presseinformation v. 13.01.10 >>> http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/master/C61024108_N7508084_L20_D0_I4798959.html <<< (html)


OLG Hamm: Pflege- und Versorgungsfehler durch das diensthabende Pflegepersonal (hier: nicht erfolgtes Herbeirufen eines Arztes)

OLG Hamm, Urt. v. 27.10.09 (Az. 26 U 44/08)

Orientierungssatz (L. Barth, 10.01.09):

Auch ohne besondere Anweisung kann von einer ausgebildeten Fachkraft erwartet werden, dass im Falle einer respiratorischen Insuffiziens diese einen Arzt herbeiruft, um weitere Maßnahmen zur Behebung der Atemnot einzuleiten.

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LG Detmold: Kein Anspruch auf Schadensersatz der Patientin für ein mit einer Serviette abgedecktes Gebiss auf dem Frühstückstablett, das vom Pflegepersonal entsorgt wurde

LG, Detmold, Urt. v. 30.09.09 (Az. 10 S 81/09)

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OLG Frankfurt: Anforderungen an ein Allgemeinkrankenhaus zur Unterbringung eines akut psychiotischen Patienten zwecks Verhinderung von Selbstgefährdung/Suizid

OLG Frankfurt, Urt. v. 27.10.09 (Az. 8 U 170/07)

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LG Kiel: Zum medizinischen Standard auf einer chirurgischen Station in einem allgemeinen Krankenhaus bei desorientierten Patienten

LG Kiel, Urt. v. 04.04.08 (Az. 8 O 27/05)

u.a. zur Frage, ob es dem Standard auf chirurgischen Abteilungen von allgemeinen Krankenhäusern entspricht, für demente, frisch operierte, unruhige Patienten Sitzwachen einzurichten.

In der vorliegenden Entscheidung wurde dies verneint. Die Berufung der Klägerin wurde mit  Beschluss des OLG Schleswig zum Az. 4 U 39/08 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 02. März 2009 zurückgewiesen

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LG München I: Krankenhaus haftet für Sprung aus dem Fenster

LG München I, Urt. v. 02.09.09 (Az. 9 O 23635/06) - nicht rechtskräftig

Das LG hat die Frage zu beantworten, ob ein Klinikum für Psychiatrie gegen Sorgfaltspflichten gegenüber einer seit Jahren an einer Psychose leidenden Patientin, wenn diese ohne Überwachung in einem Zimmer mit ungesichertem Fenster untergebracht wird, verstößt.

Quelle: Justiz in Bayern.de, Landgericht München I, Mitteilung v. 02.09.09 >>> http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2009/02208/index.php <<<


LG Kiel: Festgestellte Gangunsicherheit eines Bewohners führt zu besonderen Sorgfaltspflichten (hier: Sturz eines Bewohners)

LG Kiel, Urt. v. 09.04.09 (Az. 7 S 37/07)

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(posted by IQB – L. Barth, 03.08.09)


OLG Oldenburg: Zum Sturz eines Patienten in der geriatrischen Abteilung einer Reha-Klinik beim Verlassen des Bettes

OLG Oldenburg, Beschl. v. 09.10.08 (Az. 5 W 91/08)

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OLG Oldenburg: Eigenmächtige Benutzung eines Laufbandes und Schadensersatzverpflichtung

OLG Oldenburg, Urt. v. 13.02.09 (Az. 6 U 212/08)

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LG München I: Schmerzensgeld für Pflegemängel - mangelnde Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus –

LG München I, Urt. v. 14.01.09 (Az. 9 O 10239/04; nicht rechtskräftig)


Zur Zahlung von 15.000,-- € Schmerzensgeld verurteilte heute die für Arzthaftungsrecht zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts München I die Stadt München als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Grund: Zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder Pflege.

>>> zur Pressemitteilung des Gerichts, siehe nachstehenden Link.

Quelle: Landgericht München I, Pressemitteilung (Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier) >>> http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2009/01772/index.php <<< (html)


OLG Hamm: Bei intraabdominellen Komplikationen kommt dem Zeitfaktor eine entscheidende Bedeutung zu, so dass in einer solchen Situation „eher einmal zu viel als einmal zu wenig in den Bauch hineingeguckt werden sollte“!

OLG Hamm, Urt. v. 10.09.08 (Az. 3 U 199/07)

 Vorabveröffentlichung der demnächst online erreichbaren Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht

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OLG Karlsruhe: Keine Haftung eines pharmazeutischen Unternehmens, wenn Patient an den Nebenwirkungen leidet, die bei der Zulassung des Medikaments bekannt waren und als vertretbar beurteilt worden sind

OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.10.08 (Az. 7 U 200/07)

Quelle: OLG Karlsruhe >>> Pressemitteilung  v.  12.11.08 <<< (html)


BGH: Zur Bedeutung des in der Haftpflichtversicherung geltenden Trennungsprinzips für die Auslegung eines Teilungsabkommens (hier: Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Heilbehandlung der verletzten Heimbewohner)

BGH, Urt. v. 01.10.08 (Az. IV ZR 285/06)

Was war passiert?

Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer von Pflegeheimen aus einem zwischen dem Bundesverband der Ortskrankenkassen und der Beklagten geschlossenen Teilungsabkommen, dem die Klägerin beigetreten ist, auf Ersatz von Kosten in Höhe von 24.130 € in Anspruch, die sie für die Heilbehandlung von 16 in Pflegeheimen gestürzte, bei ihr gesetzlich krankenversicherte pflegebedürftige Heimbewohner aufgewendet hatte.

Entgegen der Rechtsauffassung des OLG Naumburg hat die Klägerin nach § 1 Abs. 9b, § 4 TA einen Anspruch auf Ersatz der für die Heilbehandlung der verletzten Heimbewohner aufgewendeten Kosten.

Überzeugend hat der IV. Zivilsenat des BGH in seinen Entscheidungsgründen dargelegt, dass das Berufungsgericht die rechtlichen Grundlagen der Haftpflichtversicherung, insbesondere das Trennungsprinzip, nicht hinreichend beachtet und deshalb auch Sinn und Zweck des Teilungsabkommens nicht zutreffend erfasst hat.

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LG Köln: Auch bei minderjährigen Patienten ist der Arzt grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (hier: Schwangerschaft und Mitteilung ggü. den Eltern)

LG Köln, Urt. v. 17.09.08 (Az. 25 O 35/08)

Was war passiert?

Die Klägerin nimmt die Beklagte unter dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung, insbesondere einer nicht ausreichenden Betreuung während der Schwangerschaft der Klägerin, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.

Die Klägerin hat u.a. hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs behauptet, dass sie  während der Schwangerschaft einer erheblichen psychischen Belastung ausgesetzt gewesen sei, da sie durch die Beklagte sich selbst überlassen worden sei. Sie ist der Ansicht, die Beklagte sei zu einer Information der Eltern verpflichtet gewesen.

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OLG Stuttgart: Ärztlicher Behandlungsfehler vor und unmittelbar nach der Geburt rechtfertigt ein Schmerzensgeld bei schwersten hypoxische Hirnschäden i.H.v. 500.000.-- €

OLG Stuttgart, Urt. v. 09.09.08 (Az.1 U 152/07)

Die Parteien haben in der Folge weiter über die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs gestritten, nachdem die Haftung dem Grunde nach unstreitig ist.

Das LG hat erstinstanzlich im Wesentlichen dem Klagantrag entsprochen und ein Schmerzensgeld i.H.v. 500.000.-- € für gerechtfertigt angesehen, nachdem die Beklagte bereits einen Beitrag i.H.v. 153.387,56 EUR bezahlt hat.

Mit der eingelegten Berufung verfolgt die Beklagte ihre erstinstanzlichen Anträge weiter und sie ist der Ansicht, dass das zugesprochene Schmerzensgeld überhöht sei.

Das bereits gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von 153.387,56 EUR sei ausreichend.

Die Beklagte vertritt hierbei die Auffassung, dass bei der Bemessung des Schmerzensgeldes das Landgericht nicht berücksichtigt habe, dass der Geschädigte nicht in der Lage sei, sein Schicksal zu erfassen. In einem solchen Fall komme die neben der Ausgleichsfunktion bestehende Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes nicht zum Tragen.

Dies hat das OLG zu Recht anders gesehen.

Die körperlichen und geistigen Schäden, die dem Kläger hierdurch entstanden sind, liegen in dem Bereich, der die denkbar schwerste Schädigung eines Menschen charakterisiert. Das OLG hat daher in Übereinstimmung mit dem Landgericht einen Betrag in Höhe von 500.000 EUR für angemessen erachtet.

Die Entscheidung des OLG überzeugt sowohl von der Begründung als auch vom Ergebnis her.

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OLG Oldenburg: Aufklärungspflichten bei einer chiropraktischen Manipulation an der Halswirbelsäule

In einer aktuellen Entscheidung des OLG Oldenburg hat der 5. Zivilsenat zu den Aufklärungspflichten eines niedergelassenen Arztes für Allgemeinmedizin, Sportmedizin und Chirotherapie Stellung bezogen.

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LG Köln: Einsatz von Lagerungshilfen bei einer OP zwingend notwendig

Das Nichtverwenden von Lagerungshilfen im Rahmen einer mehrstündigen Operation insbesondere im Kniebereich ist ein Verstoß gegen den ärztlichen Standard, so dass Landgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung.

Die Klägerin hat ihre Behandlungsfehlerbehauptungen zum großen Teil bewiesen. Auf Grund der Beweisaufnahme steht fest, dass die Klägerin innerhalb der 12-stündigen Operation nicht ordnungsgemäß gelagert war. Zum anderen sind den Mitarbeitern der Beklagten bei Diagnose und Versorgung des postoperativ aufgetretenen Kompartment-Syndroms entscheidende Versäumnisse unterlaufen. Dies folgt aus den sehr gut nach-vollziehbaren und überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen, der als Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie an der Charité in besonderer Weise zur Beantwortung der streitgegenständlichen Fragen berufen ist.

Die Landgericht folgt dem Sachverständigen nach eigener Prüfung seiner Darlegungen, die für die Kammer nachvollziehbar und überzeugend sind. Daraus ergibt sich folgendes:

Bezüglich der Art und Weise der Lagerung war die Lagerung in Rückenlage unverzichtbar. Ob eine Lagerung auf Gelmatten, wie von der Beklagten behauptet stattgefunden hat, kann dahin stehen. Denn jedenfalls sind bei der Lagerung der Klägerin in der Operation nicht die vom Sachverständigen für erforderlich gehaltenen Lagerungshilfen wie Keile unter der Lendenregion und unter den Knien verwendet worden. Die Beklagten haben zwar behauptet, dass Gelmatten verwendet worden seien. Dass allerdings auch die erwähnten Lagerungshilfen für die Lendenregion und insbesondere unter den Knien verwendet wurden, wird von Beklagtenseite nicht behauptet. Auch nach Vorlage des Sachverständigen-Gutachtens und entsprechendem Vortrag des Kläger-Vertreters hat die Beklagte ihren Vortrag zur Lagerung nicht ergänzt.

Das Nichtverwenden von Lagerungshilfen insbesondere im Kniebereich ist ein schlechthin unverständlicher Verstoß gegen den ärztlichen Standard. Der Sachverständige hat sich einen solchen Verstoß nicht vorstellen können, weil es aus seiner Sicht selbstverständlich sei, dass die erwähnten Lagerungshilfen verwendet werden: Hierbei handele es sich um einen selbstverständlichen Standard, der in jedem Operationssaal vorgehalten werde. Damit handelt es sich bei dem Unterlassen einer Lagerungshilfe insbesondere mit der Knierolle um einen unverständlichen Elementarverstoß, der schlechthin nicht vorkommen kann. Rechtlich ist dies ein grober Behandlungsfehler.

Quelle: Justiz.NRW.de >>> LG Köln, Urt. v. 19.03.2008 (Az. 25 O 180/05) <<<


OLG Koblenz: Träger psychiatrischer Fachklinik haftet für Suizidversuch

Was war passiert?

Eine damals 56 Jahre alte Patientin hatte bis zu ihrer stationären Aufnahme in einer psychiatrischen Fachklinik bereits zahlreiche Suizidversuche unternommen. Während ihres Klinikaufenthaltes versuchte sie, sich zunächst mit Tabletten und später mit einem Bademantelgürtel das Leben zu nehmen. Bei einem weiteren Selbstmordversuch zündete sie mit einem Feuerzeug ihre Kleidung an. Hierbei erlitt sie schwerste Verbrennung. Für die dadurch entstandenen Behandlungskosten haftet nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz (Urteil vom 26. September 2008, Az.: 10 O 561/04) die Klinik, da deren Mitarbeiter den Unfall durch konkrete Sicherungsmaßnahmen hätten vermeiden müssen.

Gegen das erstinstanzliche Urteil des LG hat die Klinik die Berufung eingelegt. Die Berufung hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz durch Beschluss vom  3. März 2008 zurückgewiesen (Az.: 5 U 1343/07).

Danach war das Krankenhauspersonal aufgrund der Vorgeschichte der Patientin dazu verpflichtet, alle Gefahren abzuwenden und für die Überwachung und Sicherung der Patientin Sorge zu tragen. Es wäre sicherzustellen gewesen, dass die unüberwachte Patientin keinen Zugriff auf Feuerzeuge oder sonstige für eine Selbstgefährdung geeignete Gegenstände hat.

Quelle: OLG Koblenz >>> Medienmitteilung <<<


Schmerzensgeld für die Sendung von Filmaufnahmen in der Psychiatrie

Das Landgericht München I hat mit Urteil v. 20.03.08 (Az. 7 O 12954/05) einem Psychiatriepatienten 30.000 EUR Schmerzensgeld wegen Filmaufnahmen zugesprochen, da insoweit die Kammer einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers angenommen hat.

Eine zentrale Frage hierbei war, ob der Kläger seine Zustimmung zu den Filmaufnahmen erteilt hat bzw. ob er – ggf. durch schlüssiges Verhalten – diese hierzu überhaupt hat erteilen können.

Der ärztliche Direktor hatte die Patienten, die auf dem Gang der Station versammelt waren, vor den Filmaufnahmen gebeten, auf ihr Zimmer zu gehen, wenn sie nicht gefilmt werden wollten; der Regisseur hatte daraufhin die Patienten gefragt, wer mitwirken wolle und nochmals darauf hingewiesen, dass nur gefilmt werde, wer damit einverstanden sei. Daraus, dass der Kläger geblieben sei und im weiteren Verlauf sogar mehrmals versucht habe, ins Bild zu kommen, sei - so die Beklagten - die Einwilligung des Klägers zu schließen gewesen.

Dieser Auffassung haben sich die erkennende Kammer nicht angeschlossen, nachdem der gerichtlich bestellte Sachverständige erläutert hatte, dass der Kläger in seinem Zustand der "psychotischen Ambivalenz" zu bewusst-rationalen Entscheidungen gar nicht in der Lage gewesen sei: Die Erkrankung des Klägers zeichne sich gerade dadurch aus, dass er sich in der akuten Phase nicht entscheiden könne und daher mal so, mal anders und dann auch wieder gar nicht entscheide. Gerade impulshaftes und provokantes Verhalten - wie das sich-ins-Bild-Drängen - sei Teil des Krankheitsbildes.

Quelle: >>> Mitteilung (19/08) des Landgerichts München v. 01.04.08 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Die Entscheidung des Landgerichts München I überzeugt sowohl vom Ergebnis als auch der Begründung her.

Allgemein ist hierzu anmerken, dass aus Art. 1 und Art. 2 I GG ein besonderer Schutzauftrag folgt und demzufolge die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und seiner besonderen Erscheinungsformen wie dem Recht am eigenen Bild bei einer lebenden Person einen Anspruch auf Ausgleich immaterieller Schäden begründen (§ 823 I BGB i.V.m. Art. 1 und Art. 2 GG) kann. Der postmortale Schutz des Persönlichkeitsrechts hingegen ergibt sich dagegen aus Art. 1 GG. Das Grundrecht aus Art. 2 I GG setzt einen lebenden Menschen unabdingbar voraus, da es auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit ausgerichtet ist und mithin die Existenz einer wenigstens potentiell oder zukünftig handlungsfähigen Person erfordert, so der BGH in einer Entscheidung v. 6. Dezember 2005 (VI ZR 265/04) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 30, 173 (194).

 


Behandlung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses ist auch dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn Patient oder Betreuer hierzu ihr Einverständnis erteilt haben.

Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss v. 31.01.08 in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung BGHZ 38, 49 und vom 19. Januar 1984 - III ZR 172/82 = NJW 1985, 677) daran festgehalten, dass die Behandlung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses auch dann öffentlich-rechtlicher Natur ist, wenn sie im Einverständnis des Patienten und seines Betreuers und nicht etwa aufgrund einer hoheitlichen Unterbringung erfolgt.

Nach der Rechtsauffassung des BGH ist die Grundlage für Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern daher die Amtshaftung und nicht etwa eine privatrechtliche Haftung wegen positiver Vertragsverletzung.

Aus den Gründen:

Der III. Zivilsenat hat bereits in seinem Urteil BGHZ 38, 49 entschieden, „dass die Behandlung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Landeskrankenhauses auch dann öffentlich-rechtlicher Natur ist, wenn sie im Einverständnis des Patienten und nicht etwa aufgrund einer hoheitlichen Unterbringung erfolgt. Der Senat hat sich hierbei von der Erwägung leiten lassen, dass die Aufgabe des Landeskrankenhauses in der Verwahrung und Heilbehandlung von Geistes- und Gemütskranken und gegebenenfalls auch in dem Schutz der Außenwelt vor ihnen besteht. Es geht also um Aufgaben, die schon seit langem vom Staat als öffentliche Aufgaben angesehen werden und die im Rahmen sozialstaatlicher, mithin öffentlicher Pflichten des Staates liegen. Der Wahrnehmung von Hoheitsbefugnissen steht nicht entgegen, dass der Patient selbst sich mit der Aufnahme einverstanden erklärt hat. Diese Einverständniserklärung hat nicht die Bedeutung, dass damit etwa die Regelung des Verhältnisses des Krankenhauses zu den mit der Unterbringung einverstandenen Patienten zum Gegenstand einer bürgerlich-rechtlichen vertraglichen Abmachung gemacht wird. Der Einverständniserklärung kommt vielmehr lediglich einmal die Bedeutung zu, dass es bei ihrem Vorliegen des besonderen in den Unterbringungsgesetzen geregelten Unterbringungsverfahrens nicht bedarf. Zum anderen bedeutet das Einverständnis des Betroffenen mit der Unterbringung, dass die mit dieser in einer geschlossenen Anstalt verbundenen Freiheitsbeschränkungen weder im Blick auf die Bestimmungen des Art. 104 GG und des § 823 Abs. 1 BGB noch im Blick auf strafrechtliche Vorschriften rechtswidrig sind. Dementsprechend ist die hier in Rede stehende Einverständniserklärung nicht Rechtsgeschäft oder Willenserklärung im technischen Sinne, sondern die Gestattung von Handlungen oder sonstigen Maßnahmen, die in rechtlich geschützte Güter des Betroffenen eingreifen. Aus alledem folgt, dass das Einverständnis der Versicherten mit ihrer Aufnahme in das Landeskrankenhaus für die Frage, ob die Rechtsbeziehungen zwischen ihr und dem Landeskrankenhaus dem bürgerlichen Recht zuzuordnen sind oder nicht, nicht von entscheidender Bedeutung ist (Senatsurteil BGHZ 38, 49, 53 f). Entgegen der Betrachtungsweise der Beschwerde ändert sich daran durch das Hinzutreten der weiteren Einverständniserklärung des Betreuers nichts.

Diese besagt lediglich, dass auch aus seiner Sicht gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen keine Einwände bestehen.“

Quelle: BGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - III ZR 186/06 >>> zum Beschluss im Volltext <<< (pdf.)


LG München I: Kein Schadensersatz für im Krankenhaus zerstörte Brille

Mit einer aktuellen Entscheidung v. 13.12.07 hat das LG München (Az. 31 S 9676/07) u.a. zu den Fürsorgepflichten eines Krankenhauses gegenüber eines narkotisierten Patienten Stellung bezogen.

Was war passiert? >>> mehr dazu <<<


OLG Brandenburg: Aufklärungspflicht und Dokumentation

„Es bedarf zur Nachweisführung nicht zwingend einer Dokumentation des Aufklärungsgespräches in den Patientenunterlagen, wobei in Fällen, in denen die Tatsache eines Gespräches zwischen den Parteien unstreitig ist, es nicht unbedingt darauf ankommt, ob der Arzt sich noch an den Patienten und an die konkreten Inhalte des einzelnen Gespräches erinnern kann, sondern es kann auch genügen, auf eine so genannte ständige Pra­xis zu verweisen. Ist aber streitig, ob überhaupt ein Aufklärungsgespräch stattgefun­den hat und existieren auch keine sonstigen Unterlagen wie z. B. ein Fragebogen über die Durchführung eines Aufklärungsgespräches, so können sich Zweifel daran ergeben, ob vor­liegend tatsächlich eine hinreichende Aufklärung der Klägerin stattgefunden hat“, so das OLG Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung v. 12.07.07 – Az. 12 U 207/06.

Quelle: Brandenburgisches OLG >>> zur Entscheidung im Volltext  (pdf.) >>>
 

OLG Jena - Beweislast bei Lagerungsschäden während einer Operation

Mit Urteil v. 28.03.07 (4 U 1030/04) hat das OLG Jena zur Beweislast des Patienten bei Lagerungsschäden während einer Operation entschieden.

Quelle: (OLG Jena) >>> vgl. dazu weiter unter IQB >>> OLG Jena - Beweislast bei Lagerungsschäden >>> http://www.iqb-info.de/OLG_Jena_Krankentransport.pdf