|
|
|
|
BGH: Zum Freiheitsentzug durch geschlossene Unterbringung (u.a. zur Gefählichkeitsprognose) BGH, Beschl. v. 14.12.11 (Az. XII ZB 488/11)
Aus dem Sachverhalt: Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; der Beschluss kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=58952&pos=15&anz=616 <<< BGH: Zur Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB BGH, Beschl. V. 14.12.11 ( XII ZB 171/11) Aus dem Sachverhalt: Für die Betroffene besteht seit Oktober 2009 eine rechtliche Betreuung. Sie leidet an einer organischen psychotischen Störung und ist an Multipler Sklerose erkrankt. Sie hat sechs Kinder von vier Vätern. Durch die angefochtenen Beschlüsse hat das Amtsgericht die Unterbringung der Betroffenen genehmigt, die sich seit Januar 2011 in einer Klinik befindet. Außerdem hat es die Betreuung um die Aufgabenkreise "Wohnungsangelegenheiten" und "Entgegennahme und Öffnen der Post" erweitert. Dagegen hat der Verfahrenspfleger Beschwerde eingelegt, die vom Landgericht nach einer vom beauftragten Richter durchgeführten Anhörung der Betroffenen zurückgewiesen worden ist. Mit der von ihr eingelegten Rechtsbeschwerde erstrebt die Betroffene die Aufhebung der amtsgerichtlichen Beschlüsse. Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen; der Beschluss kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext nachgelesen werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=58916&pos=6&anz=649 <<< (html) BGH: Zur Qualität eines Sachverständigengutachtens im Betreuungsverfahren BGH, Beschl. v. 09.11.11 (Az. XII ZB 286/11)
a) Das gemäß § 280 FamFG im Betreuungsverfahren
einzuholende Sachverständigengutachten muss so gefasst sein, dass das Gericht es
auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine
Schlüssigkeit hin überprüfen kann (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 19.
Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 12 mwN). Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können Sie auf dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=925c763d5f298e45e8179f700ca238f4&nr=58430&pos=4&anz=974 <<< BGH: Keine erhöhte Vergütung für Berufsbetreuerin (hier: einjährige Ausbildung zur Krankenpflegehelferin) BGH, Beschl. v. 26.10.11 (Az. XII ZB 312/11)
Leitsätze des
Gerichts: Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=2db7797bc7aab24c608beb333ba15575&nr=58321&pos=0&anz=961&Blank=1.pdf <<< (pdf.) BGH: Zur Betreuerbestellung BGH, Beschl. v. 21.09.11 (Az. XII ZB 287/11) Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=01f4b6ed8bcf3643ac1c13062ee73a64&nr=57911&pos=9&anz=960 <<< (html) AG Nürtingen: Zwangsweise Behandlung psychisch Kranker bei Unterbringung nach UBG Baden-Württemberg AG Nürtingen, Beschl. v. 10.11.11 (Az. 11 XIV 80/11)
Leitsatz des Gerichts: Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des AG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&nr=14977&pos=2&anz=947 <<< (html) BGH: Zur Bestellung eines Verfahrenspflegers BGH, Beschl. v. 28.09.11 (Az. XII ZB 16/11) Leitsätze des Gerichts: Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt. Für einen in diesem Sinne umfassenden Verfahrensgegenstand spricht, dass die vom Gericht getroffene Maßnahme die Betreuung auf Aufgabenkreise erstreckt, die in ihrer Gesamtheit alle wesentlichen Bereiche der Lebensgestaltung des Betroffenen umfassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648). Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können Sie auf dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=57943&pos=31&anz=467&Blank=1.pdf <<< (pdf.) OLG Oldenburg: Zur Zustimmung der Eltern zur nächtlichen Fixierung ihres Kindes in der offenen heilpädagogischen Einrichtung OLG Oldenburg, Beschl. v. 26.09.11 (Az. 14 UF 66/11)
Leitsatz des
Gerichts: Quelle: Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Oberlandesgerichte – efundus -; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link aufrufen >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5771&ident= <<< (html) BGH: Zur Unterbringung (hier: Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung) BGH, Beschl. v. 17.08.11 (Az. XII ZB 241/11)
Leitsätze des
Gerichts: Aus dem Sachverhalt: Der Betroffene wendet sich gegen die Genehmigung seiner Unterbringung. Der 1973 geborene Betroffene leidet an einem hirnorganischen Psychosyndrom bei Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma mit frontotemporalem Substanzdefekt sowie an einer langjährigen Alkoholabhängigkeit, die bereits zu einer Leberschädigung geführt hat. Wegen dieser Erkrankung musste der Betroffene seit 2001 vielfach in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht und behandelt werden. Der Beteiligte zu 1 ist zu dessen Betreuer u.a. für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung bestellt worden. Auf Antrag des Beteiligten zu 1 hat das Betreuungsgericht mit Beschluss vom 6. Januar 2011 die Unterbringung des Betroffenen in der beschützenden Abteilung einer Pflegeeinrichtung bis längstens 6. Dezember 2012 genehmigt. Das Landgericht hat die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner Rechtsbeschwerde. >>> weiter Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können Sie auf dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=61a098a55206798bfa1fbb30bbab4e7f&nr=57634&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf <<< (pdf.) BGH: Zum Umfang der gebotenen Ermittlungen bei einer Betreuerauswahl (u.a. Anhörung des Betroffenen) BGH, Beschl. v. 27.07.11 (Az. XII ZB 118/11)
Leitsätze des Gerichts: Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link auf den Seiten des BGH abrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=57365&pos=16&anz=759&Blank=1.pdf <<< (pdf.)
Hinweis: Aus der Rechtsprechung des BGH: Zum Betreuungsrecht
Soll in einem Betreuungsverfahren eine Entscheidung, die die Rechte des Betroffenen beeinträchtigt, auf Ausführungen eines Sachverständigen gestützt werden, die dieser im Termin zur Anhörung in Abwesenheit des Betroffenen gemacht hat, so ist dem Betroffenen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. August 2010 XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278).
Quelle: BGH,
Gerichtsentscheidungen >>>
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=536f2d16dc3741e9009cd73d854b1e1c&nr=57290&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf
<<< (pdf.)
a) Ein Verfahrenspfleger ist im Betreuungsverfahren dann zu bestellen, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden. b) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist im Verfahren auf Aufhebung der Betreuung grundsätzlich nur geboten, wenn tatsächliche Ermittlungen anzustellen sind. Das setzt wiederum greifbare Anhaltspunkte für eine Veränderung der tatsächlichen Umstände voraus, die der Betreuerbestellung zugrunde lagen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Februar 2011 XII ZB 467/10 - FamRZ 2011, 556 Rn. 10). Bei unveränderter Sachlage hätte die Bestellung eines Verfahrenspflegers einen rein formalen Charakter. Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=01eec316d53084bfff0f21b80594e375&nr=57289&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf <<< (pdf.) BGH: Verfahrenspflegerbestellung bei Absehen von Bekanntgabe eines Gutachtens BGH, Beschl. v. 08.06.11 (Az. XII ZB 43/11)
Leitsätze des Gerichts: Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0d8753fae772c4511b3fbf68fa1a3d62&nr=56853&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf << (pdf.) BGH: Zur Betreuervergütung nach einem Betreuerwechsel BGH, Besch. v. 25.05.11 (Az.) XII ZB 440/10
Leitsatz des
Gerichts: Quelle: BGH, Gerichtsentscheidungen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=106354a9c1bdb4e45848bcc8b018aefa&nr=56650&pos=0&anz=1 <<< (pdf.) LG Kassel: Zur Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme LG Kassel, Beschl. v. 27.06.11 (Az. 3 T 343/11)
Was war passiert? Quelle: LG Kassel, Hessenrecht, Landesrechtsprechungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> Zum Volltext <<< (html) <<< BGH: Zur geschlossenen Unterbringung eines Betreuten BGH, Beschl. v. 18.05.11 (Az. XII ZB 47/11)
Leitsatz des
Gerichts: Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=423e6fae8671f6fe78b41ea6c28455a5&nr=56461&pos=0&anz=1 <<< (pdf.) BGH: Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht BGH, Beschl. v. 30.03.11 (Az. XII ZB 537/10)
Was war passiert? Quelle: Bundesgerichtshof, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f4184ccd3ba4e2922690919e92c9d584&Seite=1&nr=56184&pos=41&anz=44 <<< (pdf.) BGH: Zur Vorsorgevollmacht und Bestellung eines Betreuers BGH, Beschl. v. 13.04.11 (Az. XII ZB 584/10)
Leitsätze des
Gerichts: Quelle: Bundesgerichtshof, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f4184ccd3ba4e2922690919e92c9d584&Seite=1&nr=56184&pos=41&anz=44 <<< (pdf.) BGH: Zur persönlichen Anhörung des Betroffenen BGH, Beschl. v. 16.03.11 (Az. XII ZB 601/10)
BGH: Zur Bestellung eines Betreuers und zum sog. „freien Willen“ (u.a. eines an Demenz Erkrankten) BGH, Beschl. v. 09.02.11 (Az. XII ZB 526/10)
BGH: Zur Kündigung des Heimvertrages bei Veränderung des Gesundheitszustandes des Bewohners BGH, Beschl. v. 15.12.10 (Az. XII ZB 90/09) Das Dokument ist frei zugänglich! Neu Mit Verlinkung zur einschlägigen Rechtsprechung!
LG Saarbrücken , Beschl. v. 04.01.11 (Az. 5 T 522/10) – Zum Betreuungsrecht Leitsätze des Gerichts;
Quelle: Rechtsprechung Saarland.de; die Entscheidung kann im Volltext online unter >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2011-1&nr=3204&pos=15&anz=17 <<< nachgelesen werden. BGH: Zur Behandlung des erstmals in zweiter Instanz gestellten Antrags auf Wechsel des Betreuers. BGH, Beschl. v . 05.01.11 (Az. XII ZB 240/10) Was war passiert? Aus dem Sachverhalt: „Für die Betroffene wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 15. September 2009 die Beteiligte zu 2 zur Betreuerin mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der Gesundheitsfürsorge, Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten und Unterbringung bestellt. Die Frist zur Überprüfung der Betreuung wurde auf den 15. September 2010 bestimmt. Auf Anregung der Beteiligten zu 2 hat das Amtsgericht nach Anhörung der Betroffenen mit Beschluss vom 19. Februar 2010 die für die Betroffene geführte Betreuung aufrecht erhalten mit der Maßgabe, dass der Aufgabenkreis der Betreuerin um die Postangelegenheiten erweitert wird. Auch die auf den 15. September 2010 festgelegte Überprüfungsfrist hat es beibehalten. Hiergegen hat die Betroffene Beschwerde eingelegt und erstmals gefordert, ihren Ehemann anstelle der Beteiligten zu 2 zum Betreuer zu bestellen. Das Landgericht hat darauf hingewiesen, dass ein Betreuerwechsel im landgerichtlichen Verfahren nicht erfolgen könne, da die Auswahl der Betreuungsperson nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sei. Sodann hat es den Beschluss des Amtsgerichts dahin abgeändert, dass die Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis der Postangelegenheiten aufgehoben wird. Im Übrigen hat es die Beschwerde zurückgewiesen. Dagegen wendet sich die Betroffene mit der Rechtsbeschwerde.“ >>> weiter Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie mit dem nachfolgenden Link aufrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e5080bf3196bdc21fa29017c3f855787&nr=54797&pos=1&anz=801 <<< (pdf.) BGH: Zur Verwaltung von Barbeträgen eines geistig behinderten Bewohners in einer Alteneinrichtung BGH, Urteil vom 2. Dezember 2010 (Az. III ZR 19/10) a) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Heimträger verpflichtet ist, die seinem geistig behinderten Bewohner bewilligten Barbeträge zur persönlichen Verfügung (§ 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) zu verwalten, wenn dieser neben dem Lebensunterhalt in Einrichtungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Form der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder Hilfe zur Pflege erhält. b) Die für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge eingerichtete Betreuung verpflichtet den Betreuer nicht zu tatsächlichen Hilfeleistungen für den Betroffenen, sondern nur zu deren Organisation. Sie erübrigt daher in Ansehung der Verwaltung der Barbeträge entsprechende Leistungen der Soziahilfe nicht. Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie mit dem nachfolgenden Link aufrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=92300c951db4d07de5d8df0bef6f0468&nr=54409&pos=0&anz=1 <<< (pdf.) BGH: Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschl. v. 15.12.10 (Az. XII ZB 165/10) Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank; den Volltext der Entscheidung können Sie mit dem nachfolgenden Link aufrufen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d570eee1e9f211d34a53c0fd0688a418&nr=54729&pos=1&anz=953 <<< (pdf.) OLG Saarbrücken: Zur erfolgreichen Inanspruchnahme eines Betreuers auf Herausgabe von aus dem Vermögen der Betreuten stammenden Geldes, welches nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde. OLG Saarbrücken, Urt. v. 22.12.10 (Az. 8 U 622/09 – 164) Das Dokument ist frei zugänglich!
KG Berlin: Zur Auslegung eines auf die Aufhebung einer Betreuung gerichteten Antrags als Beschwerde gegen die Betreuerbestellung. KG Berlin, Beschl. v. 30.11.10 (Az. 1 W 93/10) Das Dokument ist frei zugänglich!
LG Ulm, Beschl. v. 11.06.10 (Az. 3 T 49/10) Das Dokument ist frei zugänglich!
BGH: Zu den Voraussetzungen der Genehmigung einer Zwangsmedikation bei der Unterbringung des Betroffenen gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB. BGH, Beschl. v. 22.09.10 (Az. XII ZB 135/10) Das Dokument ist frei zugänglich!
BGH: u.a. zum Betreuerwechsel BGH, Beschl. v. 15.09.10 (Az. XII ZB 166/10) Leitsätze des Gerichts: a) Im Verfahren über die Verlängerung einer bestehenden Betreuung nach § 295 FamFG ist gegen die Beschwerdeentscheidung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthaft. Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht gegen die Verlängerung der Betreuung, sondern nur gegen die Auswahl des Betreuers wendet. b) Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908 b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB. c) Eine von dem volljährigen Betreuten als Betreuer vorgeschlagene Person kann deshalb nur dann abgelehnt werden, wenn deren Bestellung dem Wohl des Volljährigen zuwiderlaufen würde, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB. Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext des Beschlusses können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=53578&pos=30&anz=541<<< (pdf.)OLG Brandenburg: Zum Erstattungsanspruch der Vergütung für ein ärztliches Zeugnis, dass nach einer Bitte des Gerichts vom Betreuer beigebracht wird OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.08.10 (Az. 2 Wx 1/10) Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> Zum Beschluss des Gerichts <<< (html) BGH: Im Unterbringungsverfahren kann auch der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt werden BGH, Beschl. v. 15.09.10 (Az. XII ZB 383/10)
Was war passiert? Leitsätze der BGH-Entscheidung:
Quelle:BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=61b505f391c9b0e7fd461b091e7dbc9b&nr=53359&pos=0&anz=829 <<< (pdf.
BGH: Rechtsbeschwerden oder andere Rechtsbehelfe zum Bundesgerichtshof können in Betreuungs- und Unterbringungssachen von einem Beteiligten formgerecht nur durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (§ 10 Abs. 4 FamFG). Dies gilt seit Inkrafttreten des Familienverfahrensgesetzes ohne Ausnahme. Quelle: BGH, Beschl. v. 28.07.10 (Az. XII ZB 317/10); online unter BGH, Entscheidungsdatenbank >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=16155b098fd59072ce96f2d4b13d49e7&nr=52888&pos=0&anz=1 <<< (pdf.) LG Landau: Zur Beschwerdebefugnis von Angehörigen, die am erstinstanzlichen Verfahren über die Errichtung einer Betreuung nicht beteiligt worden sind. LG Landau, Beschl. v. 15.06.10 (Az. 3 T 42/10) Quelle: OLG Koblenz, in Rheinland Pfalz, Ministerium der Justiz, Entscheidungsdatenbank >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7bC31412F3-8FD7-41E8-96CD-7D4220439BB1%7d <<< (htmll) LG Freiburg: Keine gesonderte betreuungsgerichtliche Genehmigung von freiheitsentziehenden und -beschränkenden Maßnahmen nach § 1906 Abs.4 BGB bei geschlossen untergebrachten Betreuten LG Freiburg, Beschl. v. 20.07.10 (Az. 4 T 133/10) Leitsätze des Gerichts: Bei bereits nach § 1906 Abs. 1 BGB untergebrachten Betreuten ist entsprechend des eindeutigen Gesetzeswortlauts eine weitere betreuungsgerichtliche Genehmigung freiheitsentziehender oder -beschränkender Maßnahmen nach § 1906 Abs.4 BGB nicht erforderlich. Auch eine dahingehende verfassungskonforme Auslegung des § 1906 Abs. 4 BGB ist nicht veranlasst. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13175&pos=6&anz=530 <<< (html) KG Berlin: Lehnt der Betroffene die Bestellung einer bestimmten Person zum Betreuer ab, sind die dafür maßgeblichen Gründe des Betroffenen durch die Tatgerichte zu ermitteln. KG Berlin, Beschl. v. 01.06.10 (Az. 1 W 36/10) Quelle: KG Berlin, in Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; den Volltext des Beschlusses können Sie unter dem folgenden Link nachlesen >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE217422010&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)
LG Kleve, Beschl. v. 31.05.10 (Az. 4 T 77/10) Das Dokument ist frei zugänglich!
BGH: Zu den Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Unterbringung durch Betreuer BGH, Beschl. v. 13.01.10 (Az. XII ZB 248/09) Die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr voraus; notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten. Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist. Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank des BGH >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=4548c5be854c37fb149a8831c28f390c&nr=50636&pos=0&anz=1 <<< (pdf.) KG Berlin: Zum Zeitpunkt der Prüfung, ob ein Volljähriger in der Lage ist, einen freien Willen zu äußern LS des Gerichts:
KG Berlin, Beschl. v. 15.12.09 (Az. 1 W 213 und 214/09, 1 W 213/09, 1 W 214/09) Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg.de >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE200842010&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html) BGH: Zur Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. BGB zum Zwecke einer angestrebten Heilbehandlung BGH, Beschl. v. 28.12.09 (Az. XII ZB 225/09) Orientierungssätze des BGH: Eine Unterbringung kann nicht gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. BGB ("... weil … eine Heilbehandlung … notwendig ist, …“) genehmigt werden, wenn die angestrebte Heilbehandlung - aus welchen Gründen auch immer - nicht oder nicht mehr durchgeführt wird. Deshalb darf eine bereits erteilte Genehmigung nicht länger aufrechterhalten werden, wenn der Betreute bereits untergebracht ist, sich aber sodann herausstellt, dass die in der Unterbringungseinrichtung tätigen Ärzte - in Abweichung von dem der Genehmigung zugrunde liegenden ärztlichen Gutachten - eine Heilbehandlung für medizinisch nicht geboten erachten und eine solche Behandlung deshalb nicht durchführen. Quelle: BGH >>> http://www.bundesgerichtshof.de/cln_136/DE/Home/home_node.html <<< Den Volltext des Beschlusses finden Sie unter dem nachfolgenden Link >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=00edf9118a10020a789af85888b7659c&nr=50418&pos=0&anz=763 <<< (html) KG Berlin: Zur Zwangsheilbehandlung und Aufgabenkreis KG Berlin, Beschl. v. 19.11.09 (Az. 1 W 225/09) Leitsatz des Gerichts: Kann eine notwendige Heilbehandlung erfolgreich nur mit Zwang durchgeführt werden, genügt der Aufgabenkreis "Wahrnehmung der Rechte bei der psychiatrischen Heilbehandlung" ohne gleichzeitige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hierzu nicht. Eine Betreuung ist dann im Hinblick auf diesen Aufgabenkreis nicht erforderlich und auf die Beschwerde des Betroffenen entsprechend einzuschränken. Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg.de >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE232562009&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 LG Aachen: § 69i Abs. 1 FGG i.V.m. § 1908d Abs. 3 BGB verlangt im Falle der (dauerhaften) Erweiterung der Betreuung um den Bereich der Aufenthaltsbestimmung die Vorlage eines Gutachtens. LG Aachen, Beschl. v. 11.12.09 (Az. 3 T 400/09) Das Dokument ist frei zugänglich!
|
|
|