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Sehr geehrte Damen und Herren, da das IQB insbesondere einen interdisziplinären Ansatz zwischen den Schnittpunkten Medizin / Pflege / Recht &. Betriebswirtschaft verfolgt, sind insbesondere auch Autoren aufgerufen, ggf. ihre Manuskripte zum Zwecke der Veröffentlichung einzureichen. Hinweise für Autoren Manuskripte:
Manuskripte sind in einfacher
Ausfertigung an die Schriftleitung zu senden und zwar als Anhang per e-mail im
gängigen word.format. Sofern Ihnen eine Zusendung durch e-mail nicht möglich
ist, reichen Sie bitte Ihr Manuskript in einfacher Ausfertigung auf postalischem
Wege, ggf. abgespeichert auf einer Diskette ein. Das IQB haftet nicht für
Manuskripte, die unverlangt eingereicht werden. Die Annahme zur Veröffentlichung im Web muss schriftlich erfolgen; ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung besteht nicht; die gilt auch für Leserbriefe. Mit der Annahme zur Veröffentlichung zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem IQB das ausschließliche Verlagsrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechtes. Hierin ist insbesondere auch eingeschlossen, dass dem IQB die Befugnis zur Einspeicherung in eine Datenbank sowie das Recht der weiteren Vervielfältigung zu nichtgewerblichen Zwecken im Wege eines fotomechanischen oder anderen Verfahrens eingeräumt wird. Dem Autor ist das Recht eingeräumt, nach Ablauf eines halben Jahres anderen Verlagen und/oder Kommunikationsmedien eine einfache Abdruckgenehmigung zu erteilen. Da das IQB keine gewerbliche Zwecke mit den von den Autoren eingesandten Manuskripten anstrebt und verfolgt, steht dem Autor für seinen Beitrag kein Honorar zu. Soweit aus dem Internetprojekt gleichwohl ein Kompendium in klassischer Buchform aus einzelnen Fachbeiträgen folgen sollte, wird das IQB die Autoren der zur Veröffentlichung vorgesehenen Fachbeiträge schriftlich benachrichtigen, um dann die Fragen des Honorars abklären zu können. Urheberrechte- und Verlagsrechte:
Alle in resp.
auf dieser website veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre
Leitsätze, denn diese sind geschützt, soweit sie vom Einsender oder von der
Schriftleitung erarbeitet oder redigiert worden sind. Dies gilt auch im Hinblick
auf Datenbanken und/oder ähnliche Einrichtungen / Institutionen.
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