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LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.01.12 (Az. 6 Sa 2159/11) Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion, die während der Probezeit ausgesprochen wurde, für wirksam gehalten und auch die Klage auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen.
Das
Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen. OVG Saarlouis: Zur Verneinung der für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) erforderlichen Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. f der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz - DVO-HeilprG-1 bei Konsum cannaboidhaltiger Substanzen durch den Erlaubnisbewerber. OVG Saarlouis, Besch. v. 09.12.11 (Az. 3 A 271/10)
Leitsätze des
Gerichts: Quelle: Rechtsprechung Saarland.de >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2011-12&nr=3769&pos=6&anz=14 <<< (html) OLG Brandenburg: Klinik darf ihre Arbeitnehmer nicht zum Krankenkassenwechsel drängen Kliniken dürfen Bewerber um einen Arbeitplatz und die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter nicht zu einem Krankenkassenwechsel veranlassen. >>> weiter Quelle: OLG Brandenburg >>> Pressemitteilung v. 27.12.11 <<< (pdf.) OVG Saarlouis: Zum Erwerb einer Zusatzbezeichnung durch einen Chefarzt OVG Saarlouis. Urt. v. 04.11.11 (Az. 3 A 163/10)
Leitsätze des
Gerichts: Quelle: Rechtsprechung Saarland.de >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2011-11&nr=3738&pos=16&anz=17 <<< (html) ArbG Lörrach: Zur außerordentlichen Kündigung eines Chefarztes ArbG Lörrach, Urt. v. 25.10.11 (Az. 4 Ca 88/11) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des ArbG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=15015&pos=12&anz=976 <<< (html) BAG: Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung BAG, Urt. v. 08.09.11 (Az. 2 AZR 543/10)
Die
Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen
Krankenhaus rechtfertigt nicht in jedem Fall seine ordentliche Kündigung. Zwar
haben Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen das
verfassungsmäßige Recht, von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten im Sinne
ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können. Als Loyalitätsverstoß
kommt auch der Abschluss einer nach katholischem Verständnis ungültigen Ehe in
Betracht. Eine Kündigung ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn der
Loyalitätsverstoß auch bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile im
Einzelfall ein hinreichend schweres Gewicht hat. Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 69/11 v. 08.09.11 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=15406&pos=0&anz=69 <<< (html)
VG Stuttgart, Urt. v. 19.07.11 (Az. 4 K 766/11)
LAG Schleswig-Holstein: Zur Höhergruppierung einer Fachberaterin und damit qualifizierte Spezialistin in dem Teilbereich „Häusliche Krankenpflege/Pflegeversicherung“ LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.01.11 (Az. 5 Sa 149/10 ) Quelle: LAG Schleswig-Holstein; den Volltext zur Entscheidung können Sie auf dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/unid/E577B0F5BD78F144C125785500784B03/$FILE/U_5Sa149-10_27-01-2011.pdf <<< (pdf.) BSG: Kein subjektiv-öffentliches Recht auf Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 Abs 3 SGB XI BSG, Urt. v. 18.05.11 (Az. B 3 P 5/10 R) Was war passiert? Aus der Terminvorschau Nr. 17/2011 des BSG:
Es ist streitig, ob
die Klägerin von den Pflegekassen die Anerkennung als verantwortliche
Pflegefachkraft (vPfK) nach § 71 Abs 3 SGB XI verlangen kann und ob die
Pflegekassen hierüber eine Anerkennungserklärung abzugeben haben.
Das LSG hat
die Berufung der Klägerin zurückgewiesen: Zwar sei ein Feststellungsinteresse
bezüglich eines konkreten Rechtsverhältnisses zu bejahen. In der Sache könne das
Feststellungsbegehren jedoch keinen Erfolg haben, weil die § § 71 und 72 SGB XI
keine individuellen Ansprüche von Arbeitnehmern regelten, sondern nur die
Qualitätsanforderungen an Pflegeeinrichtungen. Ein formelles
Anerkennungsverfahren als vPfK sehe das Gesetz nicht vor (Urteil vom 10.3.2010).
Quelle: Terminvorschau Nr. 17/2011 des BSG >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11942 <<< (html)
Der 3. Senat des
Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 18. Mai 2011 wie folgt: Die Vorschrift regelt die Beziehung der Pflegekassen zu den Leistungserbringern, und zwar hier konkret die Voraussetzungen zum Abschluss von Versorgungsverträgen. Um indes einen Zulassungsantrag ordnungsgemäß in die Wege leiten und begründen zu können, haben Einrichtungsträger allerdings einen Auskunftsanspruch gegen die Pflegekassen - etwa zur Frage, ob eine Pflegefachkraft die Voraussetzungen des § 71 Abs 3 SGB XI erfüllt. Daraus folgt als Rechtsreflex auch ein Anspruch der Pflegefachkraft gegen die Pflegekassen auf Auskunftserteilung. Zum Zeitpunkt der damaligen Antragstellung (Februar 2008) hatten die Beklagten jedoch zutreffend darauf abgestellt, dass die Klägerin in der maßgeblichen Rahmenfrist von fünf Jahren nicht über die erforderliche Berufserfahrung von zwei Jahren verfügte und eine Verlängerung der Rahmenfrist wegen der Absolvierung eines 22monatigen Lehrgangs "Pflegemanagement" nicht in Betracht kam, da es an einem vom Gesetz geforderten staatlich anerkannten Abschluss fehlte.
Auf entsprechenden
Hilfsantrag der Klägerin hat der Senat jedoch festgestellt, dass die Beklagten
zukünftig verpflichtet sind, einer Pflegefachkraft stichtagsbezogen Auskunft zu
der Frage zu erteilen, ob sie die Voraussetzungen für die Tätigkeit einer
verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 Abs 3 SGB XI in einer ambulanten oder
stationären Pflegeeinrichtung erfüllt… LAG Nürnberg: Rufbereitschaft an einem Wochenfeiertag (hier: Oberarzt) LAG Nürnberg, Urt. v. 23.05.11 (Az. 7 Sa 757/10) Ordnet der Arbeitgeber für einen Wochenfeiertag Rufbereitschaft an, hat der Arbeitnehmer für die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme Anspruch auf Vergütung gemäß § 11 Absatz 1 TV-Ärzte/VKA. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zur Feiertagsvergütung. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum BAT findet auf die Regelungen im TV-Ärzte/VKA Anwendung. Das LAG hat für die Beklagte die Revision zugelassen. Quelle: Arbeitsgerichtsbarkeit Bayern, LAG Nürnberg >>> http://www.arbg.bayern.de/nuernberg/entscheidungen/arbeitsrecht/neue/21653/index.html; den Volltext der Entscheidung können Sie auf dem dort angegebenen Link abrufen. BAG: Ersatz des Unfallschadens - Einsatz eines Privatfahrzeugs im Rahmen der Rufbereitschaft BAG, Urt. v. 22.06.11 (Az. 8 AZR 102/10)
Ein Arbeitnehmer,
der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur
Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch
gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Die
Höhe dieses Ersatzanspruchs bemisst sich nach den Regeln des innerbetrieblichen
Schadensausgleichs. Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 52/11 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=15263&pos=0&anz=52 <<< (html) Bundesgerichtshof zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde bei Synergetik-Therapie (…) Nach verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift des § 1 Abs.2 HeilprG ist es erforderlich, dass die Ausübung der Heilkunde im konkreten Fall eine zumindest potentielle Gefahr für die Gesundheit der behandelten Personen verursacht. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nicht beanstandet, dass das Landgericht in den einzelnen Behandlungsfällen eine solche potenzielle Gefahr der Therapiemethode angenommen hat, und hat die Revision der Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. (…) Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 111 v. 22. Juni 2011 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=56627&linked=pm&Blank=1 <<< (html) VG Berlin: Blindheit schließt Zulassung als Heilpraktikerin nicht generell aus VG Berlin, Urt. v. 31.05.11 (Az. VG 14 K 31.10) „Die 1971 geborene Klägerin ist blind. Ab dem Jahr 2006 absolvierte sie eine Ausbildung zur Heilpraktikerin. Ihren Antrag, ihr die Ausübung der Heilkunde zu erlauben, lehnte das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin mit der Begründung ab, ihr fehle die gesundheitliche Eignung, den Heilpraktikerberuf auszuüben. Auch eine auf die Heilung und Linderung von Krankheiten beschränkte Erlaubnis könne nicht erteilt werden, da die Klägerin außerstande sei, den Erfolg ihrer Behandlungsmaßnahmen sowie Änderungen im Krankheitsverlauf in Augenschein zu nehmen. Die dadurch notwendig werdende fortwährende Begleitung der Behandlungstätigkeit durch Diagnosestellungen Dritter scheide aus, da der Heilpraktikerberuf eigenverantwortlich ausgeübt werden müsse.“ >>> weiter Quelle: VG Berlin, Pressemitteilung Nr. 28/2011 vom 21.06.2011 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20110621.1210.348587.html <<< (html) VG Münster: Behandlungsfehler eines Arztes berufsrechtlich geahndet VG Münster, Beschl. v. 27.04.11 (Az. 14 K 791/10.T)
„Das Berufsgericht
für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Münster hat durch jetzt rechtskräftig
gewordenen Beschluss vom 27. April 2011 einem 68jährigen Arzt aus Witten wegen
Berufsvergehens einen Verweis erteilt und ihm eine Geldbuße von 7.000,- Euro
auferlegt. Quelle: VG Münster, Pressemitteilung v. 08.06.11 >>> http://www.vg-muenster.nrw.de/presse/pressemitteilungen/06_110608/index.php <<< (html) VG Gießen: Berufsgericht für Heilberufe verurteilt Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie wegen fehlerhafter Erstellung eines Attestes zur Vorlage in einem Sorgerechtsstreit geschiedener Eltern VG Gießen, Urt. v. 15.02.11 (Az. 21 K 1582/10.GI.B) Mit Urteil vom 15. Februar 2011 verurteilte das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht in Gießen eine Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie unter Erteilung eines Verweises zu einer Geldbuße von 500,- EURO, weil sie über eine Person, die sie nie untersucht, insbesondere auch niemals gesehen hatte, ein Attest ausgestellt hatte, das ihre Fähigkeit zur Kindererziehung in Abrede stellte. >>> weiter Quelle: VG Gießen >>> Pressemitteilung v. 10.03.11 <<< (html) VG Gießen: Schönheitschirurgen können bei Vorliegen eines hinreichenden Grundes ihren Patienten ein bestimmtes Kosmetikinstitut empfehlen. VG Gießen, Urt. v. 10.01.11 (Az. 21 K 1584/10.GI.B) Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie vom Vorwurf des Verstoßes gegen die ärztliche Berufsordnung freigesprochen. Mit einem aktuell bekanntgegebenen Urteil hat das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen, das hessenweit für die Ahndung von Verstößen von Ärzten, Zahnärzten, Psychologen, Apothekern und Tierärzten gegen das einschlägige Berufsrecht zuständig ist, eine Ärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie vom Vorwurf der unzulässigen Zusammenarbeit mit einem Anbieter gewerblicher Leistungen freigesprochen. >>> weiter Quelle: VG Gießen >>> Pressemitteilung v. 09.03.11 <<< (html) BVerfG: Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung BVerfG, Beschl. v. 25.01.11 (Az. 1 BvR 1741/09) Im Jahr 2005 kam das Land Hessen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Probleme der Universitätskliniken zu dem Entschluss, die Universitätskliniken Gießen und Marburg zusammenzufassen und sodann zu privatisieren. Das hierzu erlassene und am 1. Juli 2005 in Kraft getretene Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKG) regelt, dass alle Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der bislang selbständigen Universitätskliniken im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf das „Universitätsklinikum Gießen und Marburg“ als neu errichtete Anstalt des öffentlichen Rechts übergehen. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 UKG wurden die Arbeitsverhältnisse der in der Krankenversorgung und Verwaltung der beiden Kliniken tätigen nichtwissenschaftlichen Beschäftigten, die bis dahin im Dienst des Landes Hessen standen, auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg übergeleitet. Eine der Vorschrift des § 613a Abs. 6 BGB entsprechende Regelung, die bei einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang den betroffenen Arbeitnehmern ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betriebsinhaber einräumt, wurde nicht aufgenommen. Das Gesetz enthält ferner die Ermächtigung, die neue Anstalt im Wege der Rechtsverordnung zu privatisieren. Die Privatisierung erfolgte 2006. Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg wurde in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Das Land verkaufte 95 % der Geschäftsanteile der neu geschaffenen Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH an einen privaten Krankenhausbetreiber, der sich verpflichtete, bis Ende 2010 keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen. Die Beschwerdeführerin war als Krankenschwester und damit als nicht wissenschaftlich tätige Arbeitnehmerin des Klinikums Marburg beim Land beschäftigt. Sie widersprach dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg und später auf die GmbH. Ihre Klage gegen das Land Hessen auf Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis mit dem Land fortbesteht, hatte zwar vor dem Arbeitsgericht, nicht aber vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Der Beschwerdeführerin stehe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Widerspruchsrecht zu. Sowohl die Überleitung der Arbeitsverhältnisse als auch die Nichteinräumung eines Widerspruchsrechts sei durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt. >>> weiter Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 15/2011 vom 16. Februar 2011 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-015.html <<< (html) VGH Baden-Württemberg: Im Rahmen des Verfahrens der erstmaligen Erteilung einer Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Physiotherapeut führen zu dürfen, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Antragstellers die mündliche Verhandlung vor dem Tatsachengericht. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.01.11 (Az. 9 S 2769/10) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2011&Sort=12290&Seite=1&nr=13900&pos=15&anz=36 <<< (html) Ärztliche Approbation nach Abrechnungsbetrug zu Recht widerrufen
VG Lüneburg, Urt. v.
19.01.11 (Az. 5 A 96/09)
Einem Arzt, der wegen
Abrechnungsbetruges zu einer Bewährungsstrafe Quelle: VG Lüneburg, Pressemitteilung v. 19.01.11 >>> http://www.verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=19487&article_id=93531&_psmand=127 <<< (html) BAG: Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung BAG, Urt. v. 27.01.11 (Az. 8 AZR 483/09) Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem Mann, so hat die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht, wenn sie außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vermuten lassen. An diesen weiteren Tatsachenvortrag sind keine strengen Anforderungen zu stellen. >>> weiter Quelle: BAG, Pressemitteilung 11/2011 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=14937&pos=0&anz=11 <<< (html) BAG: Schutz behinderter, aber nicht schwerbehinderter Menschen BAG, Urt. v. 27.01.11 (Az. 8 AZR 580/09) Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 kann sich auf die Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) nur berufen, wer unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt. Das sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 oder die diesen durch ein förmliches Verfahren gleichgestellten Menschen. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, kann sich zur Abwehr einer Benachteiligung wegen Behinderung ab August 2006 auf das AGG berufen. >>> weiter Quelle: BAG, Pressemitteilung 10/2011 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2011&nr=14936&pos=2&anz=12 <<< (html) LAG Hamm: Streik in kirchlichen Einrichtungen nicht ausnahmslos unzulässig Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm hat am 13.01.01 das Berufungsverfahren 8 Sa 788/10 entschieden, in dem es um die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen im Bereich der Evangelischen Kirche geht. Im August 2008 hatte die Gewerkschaft ver.di den Verband der Diakonischen Dienstgeber zu Tarifverhandlungen aufgefordert, was dieser ablehnte. Daraufhin rief die Gewerkschaft die Mitarbeiter in Diakonischen Einrichtungen in NRW zu Aktionen und Warnstreiks auf. Im Mai 2009 fand eine Streik- und Aktionswoche statt. Gegen die Arbeitskampfmaßnahmen regte sich die von der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover sowie Diakonischen Werken, Diakonien und weiteren Einrichtungen beim Arbeitsgericht Bielefeld erhobene Klage. Mit Urteil vom 03.03.2010 hat das Arbeitsgericht die Gewerkschaft ver.di zur Unterlassung von Streikmaßnahmen gegenüber der Evangelischen Kirche, dem Diakonischen Werk und einzelner Einrichtungen verurteilt. Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat die Klage im Gegensatz zur Vorinstanz abgewiesen, da auch in kirchlichen Einrichtungen gewerkschaftlich organisierte Streikmaßnahmen nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind. Bei der Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und dem nach Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Streikrecht ist zu berücksichtigen, dass in kirchlichen Einrichtungen auch Arbeitnehmer beschäftigt werden, deren Tätigkeit nicht zum in christlicher Überzeugung geleisteten „Dienst am Nächsten“ zählen. Äußerlich erkennbar wird dies u. a. daran, dass bestimmte Aufgabenbereiche mit Hilfsfunktionen (z. B. Krankenhausküche, Reinigungsdienst) ausgegliedert und auf nicht kirchliche Einrichtungen übertragen werden können. Daher ist ein Ausschluss des Streikrechts in kirchlichen Einrichtungen unverhältnismäßig. Schon deswegen ist der umfassende Unterlassungsantrag der Kläger unbegründet. Der Ausschluss des Streikrechts lässt sich auch nicht dadurch rechtfertigen, dass in kirchlichen Einrichtungen der „Dritte Weg“ beschritten wird. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch Beschlüsse der „Arbeitsrechtlichen Kommission“ stellt kein gleichwertiges System zur Regelung der Arbeitsbedingungen nach § 9 Abs. 3 GG dar. Da ⅔ der Arbeitnehmervertreter der „Arbeitsrechtlichen Kommission“ im kirchlichen Dienst tätig sein müssen, können hauptamtliche Gewerkschaftsvertreter keinen maßgeblichen Einfluss ausüben. Weitere Einschränkungen gewerkschaftlicher Interessenvertretung erfolgt dadurch, dass sich die Arbeitnehmervertreter aus sämtlichen in der Einrichtung vertretenen Mitarbeitervereinigung zusammensetzen müssen. Daher kann auch die formale Gleichheit der Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberstimmen in der Kommission die im Vergleich zum staatlichen Tarif- und Arbeitskampfrecht erkennbare Beschränkung der kollektiven Interessenvertretung nicht ausgleichen. Welche Einschränkungen des Streikrechts aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen folgen und wie der „Dritte Weg“ auszugestalten ist, um eine Gleichwertigkeit der Gestaltung der Arbeitsbedingungen annehmen zu können, musste die Kammer nicht entscheiden. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Quelle: LAG Hamm, Pressemitteilung v. 13.01.11 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/13_01_2011/index.php <<< (html) BAG: Stufenzuordnung eines Oberarztes BAG, Urt. v. 16.12.10 (Az. 6 AZR 357/09) Oberarzt im Sinne des am 1. August 2006 in Kraft getretenen Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen ist. Eingruppiert ist ein Oberarzt nach § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA in die Entgeltgruppe III, die zwei Stufen umfasst. Gemäß § 19 Abs. 1 Buchst. c TV-Ärzte/VKA wird die Stufe 2 nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit erreicht. Der im Arbeitsvertrag als Oberarzt bezeichnete Kläger ist seit Februar 1986 im beklagten städtischen Klinikum beschäftigt. Dieses übertrug ihm mit einem Schreiben vom 13. Juni 2007 rückwirkend zum 1. August 2006 die medizinische Verantwortung für den selbständigen Funktions-/Teilbereich Neuroradiologie in der Abteilung Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Nuklearmedizin und zahlte ihm ab diesem Zeitpunkt Vergütung der Entgeltgruppe III, Stufe 1, TV-Ärzte/VKA. Mit seiner Klage verlangte der Kläger seine Zuordnung zur Stufe 2 ab dem 1. August 2006 mit der Begründung, er habe bereits seit seiner Einstellung eine oberärztliche Tätigkeit im Tarifsinne ausgeübt. Das beklagte Klinikum hat dies bestritten und gemeint, die Berechtigung des Klägers zur Führung der Bezeichnung „Oberarzt“ sei unter der Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags nicht vergütungsrelevant gewesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die erforderliche Zeit für das Erreichen der nächsten Stufe innerhalb derselben Entgeltgruppe beginnt nach § 19 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA grundsätzlich nicht vor der Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen. Allerdings haben die Tarifvertragsparteien bei einer ärztlichen Tätigkeit in der Entgeltgruppe I und einer fachärztlichen Tätigkeit in der Entgeltgruppe II in § 19 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA die Anrechnung einer Vorbeschäftigung als Arzt bzw. Facharzt auf die Stufenlaufzeiten der Entgeltgruppe I und II geregelt. Von der Anrechnung einer Vorbeschäftigung als Arzt, Facharzt oder Oberarzt auf die Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe III haben sie jedoch abgesehen. Damit stand dem Kläger ungeachtet der Frage, ob und gegebenenfalls welche Verantwortung ihm bereits vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA übertragen war, Vergütung der Entgeltgruppe III, Stufe 2, TV-Ärzte/VKA nicht bereits ab dem 1. August 2006, sondern erst nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit in der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA zu. Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 96/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14822&pos=0&anz=96 <<< (html) OVG NRW: Zu den Grenzen der Befugnisse ärztlicher Selbstverwaltungskörperschaften OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 09.11.10 (Az. 13 B 1143/10) Das Dokument ist frei zugänglich!
ArbG Hamburg: Zur Zulässigkeit von Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen in kirchlichen Einrichtungen ArbG Hamburg, Urt. v. 01.09.10 (Az. 28 Ca 105/10) Quelle: Rechtsprechung Hamburg.de; den Volltext der Entscheidung des ArbG können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://www.rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=JURE100070419&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint <<< (html) VGH Baden-Württemberg: Zur Zulässigkeit einer Organisationsmaßnahme eines Universitätsklinikums, deren Vollzug eine Schmälerung des Zuständigkeitsbereichs der von der Antragstellerin geleiteten Klinik zur Folge hätte VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.10.10 (Az. 9 S 1935/10) Leitsätze des Gerichts: Organisatorische Maßnahmen zur Änderung der bestehenden Struktur von Kliniken sind grundsätzlich ein zulässiges Mittel, um unabhängig vom vorwerfbaren Fehlverhalten des leitenden Chefarztes und unterhalb der Kündigungsschwelle auf Missstände zu reagieren. Sie setzen aber voraus, dass die Änderungen selbst sachlich geeignet und zumutbar erscheinen. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13531&pos=12&anz=823 <<< (html) VG Gießen: Berufsgericht für Heilberufe verurteilt Arzt wegen Nichtannahme einer Patientin im Notdienst VG Gießen, Urt. v. 20.10.10 (Az. 21 K 3235/09. GI.B) Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen – das für Berufspflichtverstöße hessenweit zuständig ist – hat einem Allgemeinmediziner, der mit Kassenzulassung in einer aus mehreren Ortsteilen bestehenden Gemeinde niedergelassen ist, eine Geldbuße in Höhe von 3000,- EURO auferlegt und ihm wegen Verstoßes gegen seine Berufspflichten einen Verweis erteilt. Der Arzt betreibt seine Praxis im Erdgeschoß seines Wohnhauses und war an jenem Wochenende vom 01. bis 03. Dezember 2006 zum Notdienst eingeteilt. Er erhielt zwischen 21 Uhr und 22 Uhr einen Anruf aus einem anderen Ortsteil der Gemeinde, wonach es einer älteren Dame sehr schlecht gehe. Der Arzt bestellte die Frau für 23 Uhr in seine Praxis. Die Nichte der alleinlebenden Frau, die an Diabetes mellitus litt und an jenem Abend hohe Blutzuckerwerte hatte, fuhr mit ihrem Mann und dessen Mutter, die den Weg zur Praxis weisen sollte, die Tante zur Arztpraxis, die sie zwischen 23 Uhr und 23.10 Uhr erreichten. Die Tante hatte sich unterwegs mehrfach übergeben, was die Fahrt verzögert hatte. Trotz mehrfachen Läutens an allen Klingeln, die sich im Eingangsbereich des Hauses befanden, wurde ihnen die Tür nicht geöffnet. Da sich der Zustand der alten Dame zunehmend verschlechterte, fuhren die Verwandten sie ins nächstgelegene Krankenhaus. Dort mussten sie, wie andere, vor ihnen eingetroffene Hilfesuchende auch, längere Zeit an der Notaufnahme warten. Einem Arzt fiel der schlechte Gesundheitszustand der Frau auf, ihre Behandlung wurde vorgezogen und ein schwerer Herzinfarkt festgestellt, an dem sie in der Nacht noch verstarb. Der Ehemann der Nichte der Verstorbenen, ein Polizeioberkommissar, erstattete Anzeige.
Nach
Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung
leitete die Landeärztekammer Hessen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes
gegen Berufspflichten ein, das dann zur Anschuldigung beim Berufsgericht für
Heilberufe führte. Im gesamten Verfahren bestritt der Arzt, ein Klingeln an
seiner Praxistür oder im Wohnhaus wahrgenommen zu haben. Er habe zwischen 23 Uhr
und 23.20 Uhr in der Praxis vergeblich auf die angekündigte Person gewartet.
Nach umfangreicher Beweisaufnahme gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass
die Kranke mit ihren Angehörigen tatsächlich vergeblich an der Eingangstür zur
Praxis und zum Haus geläutet bzw. gewartet hatte. Nach Auffassung des Gerichts hat ein Arzt, der gemäß seiner Verpflichtung aus § 23 Hessisches Heilberufsgesetz zum Notdienst eingeteilt ist, alle Personen in ärztliche Obhut zu nehmen, die um ärztliche Hilfe nachsuchen. Der Arzt muss auch tatsächlich und nicht nur telefonisch erreichbar sein. Eine Fallgestaltung, nach welcher das Ansinnen um ärztlichen Beistand erkennbar überflüssig, unsinnig oder aus sonstigen Gründen für den Arzt nicht zumutbar wäre, habe hier ersichtlich nicht vorgelegen.
Allerdings beinhalte diese Verpflichtung zur Leistung ärztlicher Fürsorge im
Notdienst nicht, dass der Arzt auch tatsächlich eine Heilbehandlung durchführe.
Er sei vielmehr lediglich verpflichtet, sein ärztliches Wissen/Können zur
Prüfung des ihm vorgetragenen oder vor Augen geführten Leidens dergestalt
einzusetzen, dass er entscheide, ob Behandlungsbedürftigkeit vorliege und, ggf.,
wie und vom wem die Behandlung durchgeführt werde. Das Hessische Heilberufsgesetz in Verbindung mit der einschlägigen Berufsordnung sehe vor, dass die Landesärztekammer selbst für die Einrichtung und Durchführung eines Notfalldienstes Richtlinien erlasse (§ 26 Absatz 2 der Berufsordnung). Diese lägen aber bisher nicht vor, so dass auf die allgemeine gesetzliche Regelung der Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung zurückgegriffen werden müsse. Gegen das Urteil kann Berufung zum Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. Quelle: VG Gießen >>> Pressemitteilung v. 05.11.10 <<< (html)
ArbG Mönchengladbach, Urt. v. 22.04.10 (Az. 1 Ca 497/10) Das Dokument ist frei zugänglich!
ArbG Ulm: Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit ArbG Ulm, Urt. v. 16.09.10 (Az. 5 Ca 563/09) Leitsätze des Gerichts: 1.
Während der dauerhaften krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unterliegen
Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis weder der gesetzlichen
Verjährung noch der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des ArbG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13412&pos=18&anz=725 <<< (html) VG Trier: Behandlungen nach Traditioneller Chinesischer Medizin erfordern Heilpraktikererlaubnis VG Trier, Urt. v. 18.08.10 (Az. 5 K 221/10.TR) Wer – ohne Arzt zu sein - Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin durchführt, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 18. August 2010 entschieden. Dem Kläger, der in einer Arztpraxis in den Bereichen Akupunktur, Akupressur, chinesische Puls- und Zungendiagnostik, TUINA-Massage und chinesische Reflexzonen-Therapie tätig ist und der zuvor mehrere Jahre in einer TCM-Fachklinik gearbeitet, einen staatlich zugelassenen Lehrgang Akupunktur absolviert hat sowie über ein chinesisches Zertifikat für TUINA Massage verfügt, war die Ausübung dieser Tätigkeiten mit der Begründung untersagt worden, dass er über keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz verfüge. Hiergegen wandte der Kläger zunächst im Widerspruchs- und dann im Klageverfahren ein, er benötige keine Heilpraktikererlaubnis, weil er lediglich abhängige, weisungsgebundene Tätigkeiten ausübe. Die Anordnungsverantwortung bezüglich Diagnostik und Therapie liege ausschließlich beim Facharzt, der sich während der Behandlungen stets in Rufnähe aufhalte. Dem hielt die Beklagte entgegen, dass es sich bei den ausgeübten Tätigkeiten um die Ausübung von Heilkunde handele, die nicht auf Hilfskräfte übertragen werden dürfe, sondern vielmehr eine eigene medizinische Qualifikation erfordere. Dem stimmten die Richter der 5. Kammer zu. Der gesamte Bereich der TCM sei der Heilkunde i.S.d. Heilpraktikergesetzes zuzuordnen. Da sich die TCM als umfassende Gesamtbetrachtung gesundheitlicher Probleme verstehe, bestehe in ihrem gesamten Anwendungsbereich bei einer Ausführung durch nicht hinreichend sachkundige Personen eine potentielle Gesundheitsgefährdung alleine deshalb, weil möglicherweise eine erforderliche ärztliche Behandlung verzögert werde. Hinzu komme, dass es bei der TCM entscheidend auf den Wissensstand der unmittelbar handelnden Person ankomme, sodass die ausgeübten Tätigkeiten von vorneherein einer Ausführung durch Hilfspersonen ohne medizinische Qualifikation nicht zugänglich seien. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. Quelle: VG Trier >>> Pressemitteilung <<<
OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.07.10 (Az. 4 U 496/09 – 142) Das Dokument ist frei zugänglich!
(posted by IQB – L. Barth, 30.08.10) BVerwG: Behandlung nach der Synergetik-Methode ist erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde BVerwG, Urt. v. 26.08.10 (Az. 3 C 29.09) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Behandlung nach der Synergetik-Methode eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist. Der Kläger versteht sich als Begründer der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profilings. Dabei sollen - so die Eigendarstellung - während einer sog. Innenweltreise durch eine Veränderung der neuronalen Informationsstruktur des Gehirns Selbstheilungskräfte mobilisiert werden. Anwendbar sei die Methode bei nahezu allen seelischen und körperlichen Krankheiten, auch bei schweren oder vermeintlich unheilbaren Erkrankungen wie Krebs. Gemeinsam mit der Klägerin eröffnete der Kläger im Jahr 2004 in Goslar ein Informationscenter, in dem die Synergetik-Methode angeboten wurde. Die beklagte Behörde untersagte ihnen diese Tätigkeit mit der Begründung, es handele sich um Ausübung der Heilkunde, die ohne eine Heilpraktikererlaubnis strafbar sei. Die dagegen geführten Klagen blieben in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger zurückgewiesen und damit die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Die Anwendung der Synergetik-Methode sei Ausübung der Heilkunde. Die Kläger erweckten in ihren Eigendarstellungen den Eindruck, Krankheiten mit wissenschaftlich begründeten Methoden heilen zu können. Dass die Methode auf eine Selbstheilung durch die Patienten abziele, ändere nichts daran, dass die Kläger in den Therapie-Sitzungen zum Zweck der Heilbehandlung tätig würden, indem sie die Patienten in einen Zustand der Tiefenentspannung versetzten und sie auf der "Innenweltreise" begleiteten. Anders als sog. Geist- oder Wunderheiler präsentiere sich die Synergetik als Ersatz für eine ärztliche Behandlung; denn sie nehme für sich in Anspruch, Krankheiten besser als die Schulmedizin heilen zu können, weil sie nicht nur die Symptome bekämpfe, sondern den "Krankheitshintergrund" auflösen könne. Von der Tätigkeit gingen unmittelbare Gefährdungen für Patienten mit bestimmten psychischen Erkrankungen aus; zudem bestehe die Gefahr, dass Patienten von einem notwendigen Arztbesuch abgehalten würden. Da die Kläger somit Heilkunde ausübten, ohne als Ärzte bestallt zu sein, benötigten sie eine staatliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, zu deren Erlangung eine Prüfung über Grundkenntnisse der Heilkunde abgelegt werden müsse. Diese gesetzlichen Vorgaben dienten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die Berufsfreiheit der Kläger aus Art. 12 des Grundgesetzes werde dadurch nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt. Quelle: BverwG >>> Pressemitteilung v. 26.08.10 <<< (html) LAG Baden-Württemberg: Zur Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitsgebers(hier: Beauftragung einer leitenden Röntgenfachkraft mit der Reinigung und Aufarbeitung von endoskopischen Geräten während des Bereitschaftsdienstes LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.03.10 (Az. 11 Sa 70/09) Das Dokument ist frei zugänglich!
VG Sigmaringen: Zur Unwirksamkeit einer Entwicklungs- und Anpassungsklausel in einem Chefarztvertrag zwischen Universitätsklinikum und beamteten Hochschulprofessor VG Sigmaringen, Beschl. v. 26.07.10 (Az. 8 K 273/10) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13174&pos=3&anz=530 <<< (html) BAG: Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten von Ärzten kann in der gesetzlichen Ruhezeit erfolgen BAG, Urt. v. 22.07.10 (Az. 6 AZR 78/09) Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006 verpflichtet Ärzte, Bereitschaftsdienste zu leisten. Diese Bereitschaftsdienste werden mit einem tariflich festgelegten Faktor in Arbeitszeit umgerechnet und sind mit einem ebenfalls tariflich festgelegten, von der Entgeltgruppe abhängigen Stundenlohn zu vergüten oder gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-Ärzte/VKA durch entsprechende Freizeit abzugelten (Freizeitausgleich). Dieser Freizeitausgleich kann auch in der gesetzlichen Ruhezeit nach § 5 ArbZG erfolgen. >>> weiter Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 53/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14488&pos=0&anz=53 <<< (html) Bayerischer VGH: Ärztin hat keinen Anspruch auf Heilpraktikererlaubnis Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.06.2010 (Az. 21 ZB 10.606) Quelle: Kostenlose Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9869 <<< (html) LAG Düsseldorf: Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam LAG Düsseldorf, Urt. v. 01.07.10 (Az. 5 Sa 996/09) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. >>> weiter Quelle: LAG Düsseldorf, Pressemitteilung v. 01.07.10 >>> http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/940_17_10.pdf <<< (pdf.) VG Hannover: Gericht bestätigt Entzug einer Heilpraktikererlaubnis Die 5. Kammer des Gerichts lehnt Eilantrag eines in Bückeburg tätigen 67-jährigen Heilpraktikers durch Beschluss vom 25.06.2010 (Az. 5 B 2650/10) ab. Quelle: VG Hannover, Mitteilung v. 28.06.10 >>> http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C63844183_N4432171_L20_D0_I3748247.html <<< (html) BAG: Grundsatz der Tarifeinheit Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anfragebeschluss vom 27. Januar 2010 dargelegten Rechtsauffassung zur Tarifeinheit (vgl. Pressemitteilung Nr. 9/10) angeschlossen. Auch nach Auffassung des Zehnten Senats gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, für Beschäftigte kraft Koalitionsmitgliedschaft nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar. Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für den Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers (Verbandsmitgliedschaft oder eigener Abschluss des Tarifvertrags) mehr als ein Tarifvertrag Anwendung findet, wenn für den einzelnen Arbeitnehmer jeweils nur ein Tarifvertrag gilt (sog. Tarifpluralität). Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.
Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 10 AS 2/10 - und - 10 AS
3/10 - Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 46/10 v. 23.06.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14424&pos=1&anz=47 <<< (html) Vgl. zu dieser Entscheidung auch
VGH Baden-Württemberg: Zum Widerruf der Approbation eines Psychologischen Psychotherapeuten VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.06.10 (Az. 9 S 2530/09) Leitsätze des Gerichts:
Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&Datum=2010&nr=12978&pos=0&anz=72 <<< (html) Aktuell Die „Neuordnung des ärztlichen und pflegerischen Dienstes – eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme (?!) Das VG Saarlouis hat sich in einem für die Praxis bedeutsamen Beschluss mit der Frage zu befassen gehabt, ob die Delegation ärztlicher Maßnahmen auf das Pflegepersonal i.R. von Pilotprojekten eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ist. v. Ass.jur. Lutz Barth, 19.06.10
Berufsgericht für Heilberufe Berlin: Nach
Kapitel C Nr. 3 der BO soll der Arzt bei der Ausübung seiner ärztlichen
Tätigkeit nichtärztliche Mitarbeiter nicht diskriminieren und insbesondere die
arbeitsrechtlichen Bestimmungen beachten. Berufsgericht für Heilberufe Berlin, Beschl. v. 31.05.10 (Az. 90 A 8.07) Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; zum Beschluss im Volltext >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/8x6/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100063264%3Ajuris-r01&documentnumber=13&numberofresults=720&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true#focuspoint <<< (html) LAG Mainz: Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel im Tarifvertrag über eine Zuwendung (ZTV Pro Seniore) - dynamische Bezugnahmeklausel im Formulararbeitsvertrag - Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch den MTV Pro Seniore LAG Mainz, Urt. v. 25.03.10 (Az. 10 Sa 695/09) Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz über die Zahlung einer Sonderzuwendung (von Nov. 2008 bis Aug. 2009), Schadensersatz wegen Nichtreinigung der Dienstkleidung (von Jan. 2009 bis Sept. 2009) und Versicherungsbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (von Juni 2005 bis Mai 2009). Quelle: LAG Mainz, justiz.rlp.de >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={ABF20927-89EB-4F5B-ACC0-7210932F0F6D LAG Baden-Württemberg: Das Pflegezeitgesetz lässt nach § 4 Abs. 1 PflegeZG nur eine einmalige Pflegezeitnahme mit unmittelbarer anschließender Verlängerungsmöglichkeit, nicht aber eine Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Abschnitte zu. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 31.03.10 (Az. 20 Sa 87/09) Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LAG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=4&nr=12889&pos=41&anz=285 <<< (html) BAG: Zum Umfang der ärztlichen Schweigepflicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren BAG, Beschl. v. 23.02.10 (Az. 9 AZN 876/09) Das Dokument ist frei zugänglich!
BAG: Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik (hier: Zulage nach § 43 Nr. 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 idF des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 13. März 2008) BAG, Urt. v. 24.02.10 (Az. 10 AZR 1035/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
BAG: Zur Eingruppierung einer Altenpflegehelferin BAG, Urt. v. 24.02.10 (Az. 4 AZR 657/08) Das Dokument ist frei zugänglich!
BVerwG: Widerruf der Berufserlaubnis als Logopäde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes Quelle: BVerwG, >>> Pressemitteilung Nr. 31/10 v. 28.04.10 <<< (html) Hinweis: Das hier in Bezug genommene Urteil des BVerwG steht als Download unter Angabe eines entsprechenden Links in der Pressemitteilung zur Verfügung. LG Hannover: Dialysearzt darf Patienten nicht mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten "erstatten" LG Hannover, Beschl. v. 22.03.10 (Az. 18 O 70/10) In einem aktuellen Beschluss hat die 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt, dass ein Dialysearzt seinen Patienten eine "Erstattung" zahlt, die mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten beträgt. Dies sei unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen sowie das Heilmittelwerbegesetz, so die Richter. >>> weiter Quelle: LG Hannover, PM v. 17.04.10 >>> http://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C62914545_L20_D0_I4800694_h1.html <<< (html) LAG Hamm: Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit – EuGH und kein Ende LAG Hamm, Beschl. v. 15.04.10 (Az. 16 Sa 1176/09) Das Landesarbeitsgericht Hamm hat den Europäischen Gerichtshof wegen der Frage angerufen, ob bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für jedes Jahr erhalten bleibt, so dass der betroffene Arbeitnehmer über Jahre Urlaubsansprüche ansammelt. >>> weiter Quelle: LAG Hamm, Pressemitteilung v. 15.04.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/15_04_2010/index.php <<< (html) VG Gießen: Facharzt für Neurologie und Psychiatrie wegen fehlerhafter Ausstellung eines nervenärztlichen Attestes verurteilt VG Gießen, Urt. v. 04.03.10 (Az. 21 K 381/09.GI.B) Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen hat einem Psychiater einen Verweis erteilt und ihm wegen Verstoßes gegen seine Berufspflichten eine Geldbuße in Höhe von 2000,-- Euro auferlegt, weil er ein ärztliches Zeugnis (Attest) ausgestellt hatte, ohne sich zuvor mit der fachlich erforderlichen Sorgfalt und unter Anwendung der fachlichen Regeln von der Richtigkeit seines Inhalts überzeugt zu haben. >>> weiter Quelle: VG Gießen >>> Mitteilung v. 23.03.10 <<< (html) BAG: Zulage für ständige Wechselschichtarbeit - Urlaub (hier: Krankenpfleger) BAG, Urt. v. 24.03.10 (Az. 10 AZR 58/09) Nach
den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst in der für
kommunale Krankenhäuser geltenden Fassung (TVöD-K) haben Beschäftigte, die
ständig Wechselschichtarbeit leisten, Anspruch auf eine Zulage von 105,00 Euro
monatlich. Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten 40,00 Euro
monatlich. Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem
Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeit in
Wechselschichten vorsieht, bei denen der Beschäftigte längstens nach Ablauf
eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Hinweis: Dem Senat lagen am heutigen Tag zwei weitere Verfahren mit ähnlichen Fragestellungen zur Entscheidung vor, in denen die Revision ebenfalls Erfolg hatte (10 AZR 152/09 - Wechselschichtzulage; 10 AZR 570/09 - Schichtzulage). Quelle: BAG >>> Pressemitteilung Nr. 27/10 <<< (html) VG Karlsruhe: Zur Unzuverlässigkeit einer Altenpflegerin und Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung VG Karlsruhe, Urt. v. 14.01.10 (Az. 6 K 1545/08)
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LAG Baden-Württemberg: Umkleidezeit; Vorbereitungszeiten; Vergütungspflicht (hier: Pfleger auf Intensivstation eines Krankenhauses) LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 08.02.10 (Az. 3 Sa 24/08) Leitsatz des Gerichts: Nach Inkrafttreten des TVÖD besteht im öffentlichen Dienst grundsätzlich keine Vergütungspflicht für Umkleidezeiten als Vor- bzw. Nachbereitungszeiten. Etwas anderes gilt für Zeiten der Desinfektion bei der der Arbeitnehmer bereits besondere Sorgfaltspflichten zu beachten hat. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&sid=e26a77b64237a0683310f13a8dffbbc3&nr=12686&pos=2&anz=66 <<< (html) BAG: Politische Betätigung des Betriebsrats BAG, Beschl. v. 17.03.10 (Az. 7 ABR 95/08) Der Betriebsrat hat nach § 74 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 BetrVG ebenso wie der Arbeitgeber jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen. Davon wird nicht jede allgemeinpolitische Äußerung erfasst. Verstößt der Betriebsrat gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot, begründet dies keinen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers. Die Rechte des Arbeitgebers bei groben Verstößen des Betriebsrats gegen seine gesetzlichen Pflichten ergeben sich aus § 23 Abs. 1 BetrVG. Danach kann der Arbeitgeber in einem solchen Fall beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats beantragen. Ein Unterlassungsanspruch gegen den Betriebsrat ist dagegen gesetzlich nicht vorgesehen. >>> weiter Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 21/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14212&pos=3&anz=24 <<< (html) LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung bei vorheriger Abmahnung wegen falscher Angaben über Krankheitsdauer LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.12.09 (Az. 6 Sa 1239/09) Leitsatz des Gerichts: Macht ein Arbeitnehmer bei seiner nicht unverzüglichen Krankmeldung falsche Angaben über die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit und mahnt ihn der Arbeitgeber nur wegen dieser falschen Angaben ab, so ist eine verhaltensbedingte Kündigung wegen erneuter, diesmal aber bloß verspäteter Krankmeldung nicht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt. Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg, >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/page/sammlung.psml/bs/10/ <<< (html) Den Volltext der Entscheidung finden Sie unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100054200&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html) LAG Hamm: Keine "Gelähmtenzulage" und keine "Intensivzulage" nach der Anmerkung 1 zum Entgeltgruppenplan zum BAT-KF für Angestellte im Pflegedienst (Anlage 2 zum BAT-KF) (Pflegepersonal-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF-PEGP.BAT-KF) LAG Hamm, Urt. v. 25.09.09 (Az. 19 Sa 784/09) Das Dokument ist frei zugänglich!
BAG: Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen BAG, Urt. v. 25.02.10 (Az. 6 AZR 911/08) Nimmt der Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten über 55jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis aus, dem er im Rahmen einer Personalabbaumaßnahme den Abschluss von Aufhebungsverträgen gegen Abfindungen anbietet, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Alters. Es fehlt bereits an einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Alters iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG. Den älteren Arbeitnehmern bleibt ihr Arbeitsplatz erhalten. Sie werden deshalb nicht weniger günstig als die jüngeren Arbeitnehmer behandelt, die ihren Arbeitsplatz - wenn auch unter Zahlung einer Abfindung - verlieren. >>> weiter Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 18/10 v. 25.02.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14171&pos=0&anz=18 <<< (html) LAG Baden-Württemberg: Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber LAG Baden-Württemberg, Urt. v.10.02.10 (Az. 2 Sa 59/09) Leitsätze des Gerichts 1. Wenn
kritische Äußerungen des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber (hier:
Internetbeitrag) vom Grundrecht der freien Meinungsäußerungen gedeckt sind,
verletzen sie auch keine arbeitsvertraglichen (Rücksichtnahme-)Pflichten. Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LAG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=12587&pos=5&anz=71 <<< (html) LAG Niedersachsen: Klinische Chemiker ohne Medizinstudium unterfallen nicht dem persönlichen Geltungsbereich des § 1 Abs. 1 TV-Ärzte und des § 41 Nr. 1 TV-L. LAG Niedersachsen, Urt. v. 02.12.09 (Az. 15 SA 1366/08) Hinweis.: Das Gericht hat die Revision zugelassen. Quelle: Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit – Rechtsprechungsdatenbank – >>> http://www.db-lag.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=07000200800136615%20SA <<< (html)
LAG München, Urt. v. 03.12.09 (Az. 4 Sa 602/09) Quelle: Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern >>> http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/neue/20756/index.html <<< (html). Dort können Sie den Volltext der Entscheidung downloaden.
BAG: Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund BAG, Urt. v. 29.01.10 (Az. 2 AZR 764/08) „Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er - zB aus Gründen der Qualitätssicherung - schriftliche Arbeitsanweisungen einführt.“ >>> weiter Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 10/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14078&pos=0&anz=10 <<< (html) Aktuelles aus der Arbeitsgerichtsbarkeit!
„Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in dem erforderlichen Umfang auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört das Internet.“ >>> weiter BAG, Urt. v. 20.01.10 (Az. 7 ABR 79/08 ) Quelle: BAG, Pressemitteilung 03/2010 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14029&pos=3&anz=6 <<< (html)
„Die an einen ausländischen Arbeitnehmer, dessen Muttersprache nicht deutsch ist, gerichtete Aufforderung, einen Deutschkurs zu besuchen, stellt keine Belästigung im Sinne von § 3 Absatz 3 AGG aufgrund der ethnischen Herkunft dar.“ >>> weiter LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.12.09 (Az. 6 Sa 158/09) Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Mitteilung v. 15.01.10 >>> http://www.schleswig-holstein.de/LAG/DE/Service/MedienInformationen/PI/prm410.html <<< (html)
1. Das Unionsrecht, insbesondere das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ist dahin auszulegen, dass es einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden. 2. Es obliegt dem nationalen Gericht, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die Beachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 sicherzustellen, indem es erforderlichenfalls entgegenstehende Vorschriften des innerstaatlichen Rechts unangewendet lässt, unabhängig davon, ob es von seiner Befugnis Gebrauch macht, in den Fällen des Art. 267 Abs. 2 AEUV den Gerichtshof der Europäischen Union im Wege der Vorabentscheidung um Auslegung dieses Verbots zu ersuchen. EuGH, Urt. v. 19.01.10 (Az. C‑555/07) Quelle: curia.europa.eu; folgen Sie bitte dem u.a. Link, der Sie zum Suchformular führt; geben Sie dort dann das Aktenzeichen C‑555/07 ein und in einem gesonderten Fenster werden die verfahrensrelevanten Dokumente einschl. der Entscheidung aufgelistet >>> http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/ <<< (html) „Mobbing“ im Spiegelbild der Rechtsprechung Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind nicht selten Gegenstand sog. „Mobbing“- Prozesse, wenngleich hier insbesondere nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber auch der Landesarbeitsgerichte grundsätzlich darauf hinzuweisen ist, dass die Schilderung etwaiger Verhaltensweisen von Vorgesetzten oder Kollegen als sog. „Mobbing“ keinen Einfluss auf die rechtliche Prüfung zeitig. Vielmehr ist davon auszugehen, dass "Mobbing" kein Rechtsbegriff und erst recht keine Anspruchsgrundlage ist. Hieraus wird der Schluss gezogen, dass „Mobbing“ an sich kein rechtliches Phänomen, sondern als tatsächliche Erscheinung rechtlich zu würdigen sei. Nicht alles, was als „Mobbing“ bezeichnet wird ist von rechtlicher, d.h. insbesondere arbeitsrechtlicher und schadensrechtlicher Relevanz. Auch den zahlreichen von Rechtsprechung und Lehre entwickelten Begriffsdefinitionen ist gemein, dass sie keine rechtlichen Subsumtionshilfen bieten. Die rechtliche Würdigung eines als „Mobbing“ bezeichneten Sachverhaltes hat daraufhin zu erfolgen, ob arbeitsrechtliche Pflichten oder ein Recht bzw. Rechtsgut i.S.d. §§ 823 ff. BGB verletzt wurden, so das BAG in seiner grundlegenden Entscheidung v. 16.05.07. Dass viele Gerichte Vorbehalte haben und nicht schon jede mittlere Streitigkeit zwischen Vorgesetztem und Arbeitnehmer als Mobbing verstanden wissen wollen als auch die sich im Prozess ergebenden Beweisprobleme können als wesentliche Ursachen für die bisherige „Zurückhaltung“ der Arbeitsgerichte angenommen werden. Weiterführend möchte ich hier auch auf einen sehr instruktiven Beitrag mit umfassenden Rechtsprechungshinweisen (online und kostenlos aufrufbar!) von RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht Buschmann, Berlin, hinweisen, der auf seiner Homepage seinen Beitrag unter dem Titel
Urteile zu Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Mobbing Beobachtungen zur Rechtsprechung zum Mobbing Quelle: anderas-buschmann.net >>> http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/mobbing/mobbing_urteile_schmerzensgeld_schadensersatz.htm eingestellt hat. Lutz Barth, 19.01.10 OVG Lüneburg: Erteilung einer ärztlichen Approbation (hier: „Unwürdigkeit“ des Antragstellers) LS des Gerichts: Die Approbationsbehörde kann bei der Entscheidung über die Eignung eines Bewerbers als Arzt auch strafgerichtliche Verurteilungen - hier u.a. wegen Totschlages - berücksichtigen, die zwar nicht mehr in ein Führungszeugnis aufzunehmen, aber weiterhin im Bundeszentralregister enthalten sind.
OVG
Lüneburg, Beschl. v. 10.12.09 (Az. 8 LA 185/09) LAG Mainz: Störung des Betriebsfriedens und ordentliche Kündigung (hier: Ärztin) LAG Mainz, Urt. v. 22.07.09 (Az. 7 Sa 541/08)
Vorbemerkung (L. Barth, 15.01.10): Das Dokument ist frei zugänglich!
ArbG Cottbus, Urt. v. 08.07.09 (Az. 7 Ca 1960/08) Leitsätze des Gerichts: 1.) Betreibt der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, indem er durch unterschiedliche Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen den Arbeitnehmer zur Aufgabe des Arbeitsplatzes zu bewegen sucht, verletzt das Handeln des Arbeitgebers dessen Treue- und Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber und hierdurch zugleich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und rechtfertigt die Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgeldes (hier: 30.000 €). 2.) Von der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist in einem solchen Falle dann auszugehen, wenn der Arbeitgeber fortgesetzt, ineinander übergreifend, aufeinander aufbauend mit seinen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Maßnahmen den Arbeitnehmer schikaniert, benachteiligt oder diskriminiert und damit ein von der Rechtsordnung nicht gebilligtes Ziel verfolgt (Mobbing). 3.) Von
der Rechtsordnung nicht gebilligt ist das Ziel des Arbeitgebers, ein
Arbeitsverhältnis dergestalt zu torpedieren, in der Absicht der Arbeitnehmer
werde seinerseits sein Ansinnen und Bestreben auf Fortsetzung dessen aufgeben,
indem
Quelle: Arbeitsgericht Cottbus, unter http://www.arbg-cottbus.brandenburg.de. Die Entscheidung des ArbG kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden >>> http://www.arbg-cottbus.brandenburg.de/sixcms/media.php/4750/7_Ca_1960_08.pdf <<< (pdf.) |
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