IQB – Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Getontopsychiatrierecht - Lutz Barth

Jahresarchiv Newsflash 2010

 

 

 

 

Das IQB-Internetportal zum gesamten Pflege- und Medizinrecht:

Ein Informationsportal nicht nur für Entscheider und Fachkräfte, sondern für alle Interessierten an medizin-, pflege- und gerontopsychiatrierechtlichen Themen.

Das IQB stieß auch im vergangenen Jahr auf ein großes Interesse unserer Leserinnen und Leser. Hierbei zeichneten wir uns durch eine kontinuierliche und aktuelle Berichterstattung und Informationsvermittlung und es nimmt daher nicht wunder, dass unser täglicher Newsflash und der Newsletter neben den kostenlosen Rechtsprechungshinweisen die tragenden Säulen des Internetportals sind.

Wir haben unseren eigenen Anspruch – wie wir glauben – eingelöst und so manch scheinbaren „Konkurrenten“ aus der Pflegerechtsszene hinter uns gelassen.

Mit unserem „Mixed“ aus Berichterstattung und Beiträgen rund um das Spannungsfeld Medizin-Pflege-Ethik-Recht gehen wir durchaus selbstbewusst davon aus, dass wir Fachzeitschriften gerade zum Pflegerecht in nichts nachstehen: Wir sind bemüht, wissenschaftliche Streitfragen objektiv darzustellen und freilich zu kommentieren und dass derzeit zum „Nulltarif“! Unsere Aktualität mit Blick auf Rechtsthemen ist hierbei ebenso erwähnenswert wie der nach wie vor kostenlose Rechtsprechungsreport; wir „verkaufen“ eben keine Urteile, die weitestgehend frei zugänglich sind und auch sein sollten.

Wir möchten an dieser Stelle all denen danken, die uns die entsprechenden Genehmigungen zur Direktverlinkung erteilt haben; dies gilt auch für renommierte Ärzte-Zeitschriften, deren Beiträge wir nicht selten zum Anlass nehmen, diese aus rechtlicher Perspektive zu kommentieren.

Das unser Konzept von der Leserschaft angenommen wird, verdeutlichen einige Zahlen des vergangenen Jahres 2010:

Mehr als 262 000 Besucher haben mehr als 500 000 Seiten aufgerufen!

Damit setzt sich der Trend seit dem 01.01.2008 fort:

Das IQB-Internetportal befindet sich auf einem guten Weg, als überregionales Informations- und Wissensportal in der Praxis wahrgenommen zu werden, auch wenn manche Kollegen, Institutionen und Verbände nach wie vor „Berührungsängste“ haben, uns in ihrem Linkverzeichnis aufzunehmen:

Jahresgrafik 2010

Unsere BLOG-Aktivitäten haben Ihr reges Interesse gefunden und wir hoffen, auch mit unseren kritischen Stellungnahmen und Beiträge zur intensiven Diskussion insgesamt beigetragen zu haben:

 

 

Insgesamt eine positive Entwicklung, die das IQB-Internetportal trotz (oder vielleicht gerade wegen?) seiner zeitweilig kritischen Berichtserstattung und Kommentare genommen hat.

In diesem Jahr werden wir verstärkt auf unsere Kollegenschaft, aber auch Mediziner und Ethiker zugehen, um diese davon überzeugen zu können, ggf. das IQB-Internetportal mit einigen Gastbeiträgen zu bereichern.

Ein Wort sei noch abschließend gestattet: Der Initiator des Portals, namentlich Lutz Barth, möchte mit seinen Beiträgen und kritischen Kommentaren der einen oder anderen Berufsgruppe oder Verbände und Institutionen nicht „gefallen“ und sich vor allem nicht instrumentalisieren lassen. Denen, die sich im Einzelfall persönlich angegriffen fühlten, möchte ich auf diesem Wege mitteilen, dass es mir ausnahmslos um die „Sache“ geht und von daher gelegentlich auch deutliche Worte gestattet sein müssen.

Wir vom IQB-Internetportal hoffen, auch im neuen Jahr weitere Akzente setzen zu können und in diesem Sinne wünschen wir Ihnen neben Gesundheit auch im Beruf alles Gute.

Ihr IQB-Redaktionsteam

Lutz Barth und Tomke Claußen (01.01.11)


Ein „unbequemer“ Jahresrückblick 2010 (?)

Liebe LeserInnen.

Das Jahr neigt sich nunmehr dem Ende entgegen und es war beileibe mal wieder ein Jahr der ethischen und moralischen Botschaften, die von verschiedenen Institutionen und Einzelpersonen ausgesendet wurden. >>> weiter

Der Kurzbeitrag v. L. Barth (31.12.10) ist im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<


Streit in der Ärztekammer über Suizid-Beihilfe

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 30.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/635165/streit-aerztekammer-suizid-beihilfe.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 31.12.10):

"Ich bin bei dem Thema entschieden gegen einen Kurswechsel und auch dagegen, dass wir den Eindruck eines Kurswechsels erwecken", so Rudolf Henke, der u.a. der Vorsitzende des Marburger Bundes ist.

Damit spricht sich R. Henke gegen eine Liberalisierung des ärztlichen Berufs- und Standesrechts aus. Das Statement überzeugt indes nicht, zumal es hohe Zeit ist, aus Gründen des Selbstbestimmungsrechts und der Gewissensfreiheit sowohl die Patienten als auch vornehmlich die Ärzteschaft von den ethischen Zwangsfesseln einer verstaubten Arztethik zu befreien.

Vgl. dazu auch den Kurzkommentar v. Lutz Barth v. 30.12.10 im

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<


Zöller: Schnellere Hilfe für Opfer von Behandlungsfehlern

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 30.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/635145/zoeller-schnellere-hilfe-opfer-behandlungsfehlern.html?sh=13&h=200371831 <<< (html)


Auch Herodes hat damals eine Selektion vorgenommen

Wer PID akzeptiere, sei auch bereit, „assistierte Selbsttötung“ durch Ärzte zu akzeptieren, so Kardinal Meißner.

Quelle: kath.net v. 28.12.10 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=29515 <<< (html)


Bei der Schmerztherapie liegt noch ein großes Optimierungspotenzial brach

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 30.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/634824/schmerztherapie-liegt-noch-grosses-optimierungspotenzial-brach.html <<< (html)


Neujahrsbotschaft: Neopaternalisten – „Bleibt bei Euren Leisten“!

Kaum hat der Präsident der BÄK zur Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts Stellung genommen, zeigen sich unsere namhaften Oberethiker in unserem Lande wenn nicht empört, so doch zumindest verunsichert.

Der Präsident möge standhaft bleiben – so wird ihm geraten und auch aus den eigenen Reihen werden nunmehr Botschaften in der Öffentlichkeit transportiert, mit denen gleichsam eine Änderung des bisherigen konservativen – im Übrigen aber verfassungswidrig bedenklichen – Berufs- und Standesrechts abgelehnt werden.

Dass Rudolf Henke sich gegen eine Liberalisierung ausspricht, ist insofern bedauerlich, weil von ihm gerade in seiner Eigenschaft als Abgeordneter erwartet werden darf, dass er sich dem Grundrechtsschutz besonders verpflichtet weiß. Denn auch ihm dürfte nicht entgangen sein, dass die Ärztekammer nicht private Organisationen sind, die gleichsam nach Gutsherrenart eine Ethik und Moral vorgeben können, die dann von der verfassten Ärzteschaft als verbindlich zu internalisieren sind.

Auch öffentlich-rechtliche Körperschaften müssen für einen Grundrechtsschutz Sorge tragen und dort, wo dieser nicht gewährleistet oder wie in der Vergangenheit, schlicht verkannt worden ist, wieder hergestellt werden. Hierzu bietet dann sich in der Tat eine Novellierung des Berufs- und Standesrechts der Ärzteschaft an und es ist unverständlich, warum sich die verfasste Ärzteschaft bei individuellen Gewissensentscheidungen derart „gängeln“ lässt.

Weder den Herren Hoppe, Montgomery, Henke oder anderen namhaften Vertretern der Zunft der Ethik oder Hobbyphilosophie kommt das „Recht“ zu, Einfluss auf das Recht zur individuellen Gewissensentscheidung zu nehmen.

Nicht der tausendjährige Mief unter den Arztkitteln ist zu bewahren, sondern es ist vielmehr Zeit für ein zeitgemäßes Berufs- und Standesrecht, dass mehr die einzelne Ärztinnen und Ärzte in den Blickpunkt nimmt und nicht eine „Institution“ und deren Organwalter, die da glauben, ihre ureigene Auffassung von Moral und Ethik zum Maßstab aller Entscheidungen erheben zu können.

Die bisherigen Formulierungen im ärztlichen Berufs- resp. Standesrecht sind entgegen der Auffassung von R. Henke nicht „beizubehalten“, sondern dringend zu ändern, anderenfalls die Rechtsaufsicht des Staates gehalten wäre, diesbezüglich zu intervenieren!

Wir brauchen keine „Oberethiker“ oder Neopaternalisten, die da meinen, einer gesamten Berufsgruppe eine „Gewissensentscheidung“ verordnen zu können. Als geeignete „Therapie“ könnte diesbezüglich ein Lesestudium eines allgemein zugänglichen Grundgesetzkommentars empfohlen werden und zumindest in diesem Zusammenhang stehend wird allzu deutlich, dass der professionsinternen Normsetzung zwingend Grenzen zu setzen sind.

Alle Ärztinnen und Ärzte „guten Willens“ sind aufgerufen, für ihren Grundrechtsschutz einzutreten und dort, wo es besonders dringlich erscheint, sollten ihnen aufgeklärte Verfassungsjuristen und im Zweifel die bei der BÄK eingerichtete Ethikkommission hilfreich zur Seite stehen. Es kann und darf nicht sein, dass einige Funktionäre meinen, die ethische und moralische „Marschrichtung“ eines gesamten Berufsstandes vorgeben zu können.

Lutz Barth (30.12.10)


PKV zieht gegen Landesverbände der Pflegekassen vor Gericht

Quelle: Ärzte Zeotung online v. 30.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=635110 <<< (html)


Kassen wollen rasche Lösung beim Pflege-TÜV

Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/44072/Kassen_wollen_rasche_Loesung_beim_Pflege-TUeV.htm <<< (html)


Deutsche Hospiz Stiftung warnt vor offener Tür für die gewerbsmäßige Suizidvermittlung

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 28.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/?sid=635065 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 29.12.10):

Nicht vor der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts ist zu warnen, sondern vielmehr vor den unsäglichen Botschaften des geschäftsführenden Vorstands der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, zumal dieser meint, die Praxis in der Schweiz rügen zu müssen.

Um es deutlich zu sagen: Wir benötigen keine Predigten von namhaften Oberethikern, die da meinen, uns ihre Visionen von einem vermeintlich würdevollen Sterben nahe bringen zu wollen, mal ganz davon abgesehen, dass schwersterkrankte und sterbende Menschen geradezu dazu genötigt werden, bei Aufrechterhaltung des moralisch inspirierten Widerstandes ins europäische Ausland zu reisen, um dort selbstbestimmt sterben zu können.

Es geht zuvörderst um den Schutz des Selbstbestimmungsrechts und nicht um die Verfolgung einer Leitidee, die sich kaum durch Toleranz auszeichnet und im Übrigen einer Machbarkeitsideologie Vorschub leistet, die weder die Hospizidee noch die Palliativmedizin einzulösen vermag. Punkt um!

Die Bundesärztekammer sollte sich nicht von den Botschaften der Deutschen Hospiz Stiftung beirren lassen; die Zeit ist vielmehr reif für eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und nicht für die Zementierung einer verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Position, nach der das Selbstbestimmungsrecht nachhaltig verkannt wird.


Ärztekammerpolitik von Suizidbeihilfe bis Rationierung: Bilanz 2010

v. O. Tolmein (28.12.10)

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/12/28/aerztekammerpolitik-von-suizidbeihilfe-bis-rationierung-bilanz-2010.aspx?CommentPosted=true#commentmessage  <<< (html)


Neue Regeln für Suizidbeihilfe

Das ärztliche Berufsrecht für Beihilfe beim Suizid soll geändert werden - entscheidend bleibt das ärztliche Gewissen.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/634905/neue-regeln-suizidbeihilfe.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 28.12.10):

Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nun sollte es auch den Palliativmedizinern daran gelegen sein, ihren ethischen Sonderweg, den diese u.a. mit der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen eingeschlagen haben, zu überdenken: Die ärztliche Suizidhilfe (und nach diesseitiger Auffassung in Einzelfällen auch die aktive Sterbehilfe) ist ein humanitärer Akt, der moralisch und ethisch zu akzeptieren ist. Ansonsten läuft die ethische Werthaltung führender Palliativmediziner Gefahr, das unsägliche Leiden mancher schwerkranker und sterbender Patienten zu negieren und so einer Machbarkeitsideologie zu erliegen, nach der gleichsam unerträgliches Leid aus der Innenperspektive des Patienten um der Palliativmedizin willen zu tragen sei, in dem diese ganz auf die weitere palliativmedizinische Forschung zu setzen haben.

Es bedarf nicht der moralischen und ethischen Ächtung des frei verantwortlichen Suizids eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen, um daran zu erinnern, dass die Palliativmedizin dringend auszubauen sei und dass hierdurch ein Beitrag zum „Sterben in Würde“ geleistet werde. In dem die Initiatoren der Charta und ihnen erkennbar folgend Institutionen und Einzelpersonen die Suizidbeihilfe nicht zu akzeptieren bereit sind, leisten diese der Palliativmedizin, aber auch der Hospizidee einen Bärendienst, der ihnen mehr schadet denn nützt. >>> weiter dazu

BLOG >>> Zum Beitrag <<<


Union will Vier-Bett-Zimmer in Krankenhäusern abschaffen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/44043/Union_will_Vier-Bett-Zimmer_in_Krankenhaeusern_abschaffen.htm <<< (html)


Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen – ein „Evangelium“ der Palliativmediziner (?)

Am 23.12.10 haben mehr als 250 Institutionen und 150 Einzelpersonen die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen unterzeichnet und in der Tat ist hierüber die Freude groß: Die frohe Botschaft der Palliativmediziner scheint angekommen zu sein und da könnte es dann auch Sinn machen, an dieser Stelle kritisch zu hinterfragen, wer eigentlich für das „Evangelium“ für die Schwersterkrankten und Sterbenden maßgeblich die Verantwortung zeichnet, geht es doch auch darum, die Palliativmedizin mit einem zeitgemäßen ethischen Grundsatzprogramm zu versehen, dass auf einen zweiten Blick nicht ohne weiteres mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht übereinstimmen dürfte, wenn und soweit wir uns von einem liberalen und toleranten Verfassungsverständnis leiten lassen. >>> weiter

Der Kurzbeitrag v. L. Barth (27.12.10) ist im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

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Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe im FR-Interview
„Ein PID-Verbot wäre unlogisch“

Der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe spricht mit der Frankfurter Rundschau über die umstrittene Präimplantationsdiagnostik und Sterbehilfe.

Quelle: Frankfurter Rundschau v. 26.12.10 >>> http://www.fr-online.de/politik/-ein-pid-verbot-waere-unlogisch-/-/1472596/5043306/-/view/asFirstTeaser/-/index.html <<< (html)


Unter- und Mangelernährung im Krankenhaus: Klinische Folgen, moderne Therapiestrategien, Budgetrelevanz

v. Chr. Löser, in Dtsch Arztebl Int 2010; 107(51-52): 911-7; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79795 <<< (html)


Online-Paten in Brandenburg sollen pflegende Angehörige ins Netz bringen

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 23.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/634972/online-paten-brandenburg-sollen-pflegende-angehoerige-netz-bringen.html <<< (html)


Ärzte und informierte Patienten: Ambivalentes Verhältnis

v. J. Baumgart, in Dtsch Arztebl 2010; 107(51-52): A-2554 / B-2217 / C-2173; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79862 <<< (html)


Zu wissen, es ist Placebo - selbst dann spüren Patienten eine Besserung

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 24.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/magen_darm/article/634993/wissen-placebo-selbst-dann-spueren-patienten-besserung.html <<< (html)


Pädiatrie: Tod nach Alternativmedizin

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/44039/Paediatrie_Tod_nach_Alternativmedizin.htm <<< (html)


Tiefe Hirnstimulation bei Parkinson-Krankheit: Worüber sich Experten international einig sind

v. J. Gulden, in Dtsch Arztebl 2010; 107(51-52): A-2559 / B-2224 / C-2180; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79822 <<< (html)


Was darf ein Jahr Leben kosten?

Grundsatz der Verhältnismässigkeit gebietet Abwägen von Kosten und Nutzen

Quelle: Neue Züricher Zeitung v. 23.12.10 >>> http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/was_darf_ein_jahr_leben_kosten_1.8837417.html <<< (html)


Gesunde Ernährung im Alter: Chance auf ein langes Leben

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 23.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/diabetes/article/634893/gesunde-ernaehrung-alter-chance-langes-leben.html <<< (html)


Eine Erfahrung wie ein Erdbeben: Wie bewerten die Kirchen heute den Suizid?

Quelle: Osthessen News >>> http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1191546 <<< (html)


PID: Designerbabies für Ärztekammer Wesfalen-Lippe auf jeden Fall ein Tabu

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 23.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/634983/pid-designerbabies-aerztekammer-wesfalen-lippe-jeden-fall-tabu.html <<< (html)


Nur eine Minderheit in Deutschland erhält professionelle Sterbebegleitung/ Demenziell Erkrankte brauchen endlich Zugang zu Palliativ-Angeboten

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Mitteilung v. 22.12.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung419.html <<< (html)


HPCV-Studie 2010: Im Spannungsfeld zwischen Bedarf und Wirklichkeit - Hospizliche Begleitung und Palliative-Care- Versorgung in Deutschland


Quelle: Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Studie >>> http://www.hospize.de/docs/hib/HPCV-Studie%202010.pdf <<< (pdf.)


BGH: Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

BGH, Urt. v. 22.12.10 (Az. 3 StR 239/10)

Auf die Revision des Angeklagten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach gegen den früheren Chefarzt einer Klinik in Wegberg aufgehoben, mit dem dieser wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung verurteilt worden war. >>> weiter

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 246/2010 v. 22.12.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=54458&pos=0&anz=246 <<< (html)


BVerfG: Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal verstößt nicht gegen zahnärztliche Berufspflichten

BVerfG, Beschl. v. 08.12.10 (Az. 1 BvR 1287/08)

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 119/2010 vom 22. Dezember 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-119.html <<< (html)


Aktive Sterbehilfe: Gibt es einen Paradigmenwechsel?

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.12.10 >>>  http://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=634298 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 22.12.10):

In der Tat ist ein Paradigmenwechsel zu verzeichnen und dieser ist insofern begrüßenswert, weil es u.a. gilt, in der Debatte der Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe das Selbstbestimmungsrecht der Patienten, aber auch die Grundrechte der Ärzteschaft in den Vordergrund zu stellen. Eine „Berufs- resp. Standesethik“ vermag diesen individuellen Rechten nur in einem beschränkten Maße Grenzen ziehen, wobei der Maßstab sich im Einzelnen aus der Verfassung ergibt.

Die verfasste Ärzteschaft sollte darauf drängen, vom „ethischen Zwangskorsett“ der Kammern und etwaiger Arbeitsgemeinschaften befreit zu werden, da die Frage nach der ärztlichen Suizidassistenz eine höchst individuelle Gewissensentscheidung ist, die nicht nur durch einen „demokratisch“ initiierten „Konsens“ ersetzt werden kann.

Die Befragung des Allensbach-Instituts mag zwar belegen, dass die Bundesärztekammer mit ihrer ablehnenden Haltung zur Liberalisierung der  Suizidbeihilfe die „große Mehrheit“ der Ärzteschaft hinter sich weiß, wenngleich es hierauf eben nicht ankommt. Entscheidend ist und bleibt die individuelle Gewissensentscheidung der einzelnen Ärztinnen und Ärzte und nicht die ethischen Botschaften der BÄK oder der Landesärztekammern. Ich denke, dass die Ärzteschaft jedenfalls in dieser Frage nicht den Rat von Oberethikern bedarf und durchaus selbst in der Lage ist, hierzu eine eigene Gewissensentscheidung zu treffen, die dann in der Folge zu akzeptieren und zu tolerieren ist.


Neuer Studiengang „Physician Assistant“ startet in Rheine

Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43998/Neuer_Studiengang_Physician_Assistant_startet_in_Rheine.htm <<< (html)


Pfleger soll Kinder in Berliner Klinik missbraucht haben

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 21.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/634884/pfleger-soll-kinder-berliner-klinik-missbraucht.html <<< (html)


Allparteien-Eckpunkte für PID-Verbot und ein Gesetzentwurf

v. O. Tolmein (20.12.10)

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/12/20/allparteien-eckpunkte-fuer-pid-verbot-und-ein-gesetzentwurf.aspx  <<< (html)


Präimplantationsdiagnostik

Ehrfurcht vor dem Leben

Warum er die Präimplantationsdiagnostik in Einzelfällen befürwortet, erklärt der Arzt und evangelische Präsident des 2. Ökumenischen Kirchentages.

v. Eckhard Nagel

Quelle: Der Kirchentag - Das Magazin, 4/2010, Seite 20 >>> http://www.kirchentag.de/fileadmin/dateien/PDF/DEKT33_Magazin_PID.pdf <<< (pdf.)


Mediziner Nagel für begrenzte Zulassung von Embryonen-Tests

Quelle: epd Nachrichten v. 19.12.10 >>> http://www.epd.de/nachrichten/nachrichten_index_83324.html <<< (html)


Viele Pflegedienste in NRW lassen sich prüfen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/634654/viele-pflegedienste-nrw-lassen-pruefen.html?sh=13&h=209934249 <<< (html)


Kassen halten Pflege­zusatz­versicherung für unnötig

Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43971/Kassen_halten_Pflegezusatzversicherung_fuer_unnoetig.htm <<< (html)


"Die PID ist mit dem Schutz des Lebens nicht vereinbar"

Unionsfraktionschef Kauder über Präimplantationsdiagnostik, S 21 und vorweihnachtliche Stimmung mit Chris de Burgh

Quelle: Berliner Zeitung v. 20.12.10 >>> http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/1220/politik/0018/index.html <<< (html)


Das Patientenverfügungsrecht in der Praxis

Dr. Heinrich-Walter Greuel, Chefarzt des Marien-Hospitals Wattenscheid, im Gespräch mit W. Crefeld

Quelle: BT-Portal >>> http://www.bt-portal.de/wissen/interviews/patientenverfuegungsrecht-in-der-praxis.html <<< (html)


Hoppe: „Ärzte dürfen nicht länger Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse sein“

Quelle: Bundesärztekammer, Mitteilung v. 17.12.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8871.8893 <<< (html)


Ethikrat diskutierte mit Sachverständigen über die Praxis der Präimplantationsdiagnostik im europäischen Vergleich

Quelle: Deutscher Ethikrat, Pressemitteilung 11/2010 v. 17.12.10 >>> http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung-11-2010 <<< (html)


„Altersmedizin ist Zukunftsmedizin“

200 Teilnehmer interessierten sich auf dem 10. Oldenburger Ärztetag für sechs Fachvorträge zum Thema „Herausforderung Altersmedizin“

Quelle: Nds. ÄBl. 12/2010 >>> http://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=3261 <<< (html)


Arzt genervt von Alten
„Ich kann das Gejammer der Rentner nicht mehr hören“

v. A. zu CASTELL-RÜDENHAUSEN

Quelle: Bild.de v. 16.12.10 >>> http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gesund-fit/2010/12/16/arzt-genervt-von-gejammer/der-rentner-kann-es-nicht-mehr-hoeren.html <<< (html)


"Tötung auf Verlangen" bleibt Tötung und darf nicht straffrei werden

Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz reagiert auf ein Neuenburger Gerichtsurteil

Quelle: SBK v. 15.12.10 >>> http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/text_detail.php?nemeid=126953&sprache=d <<< (html)


Fraktionsübergreifender Gruppenantrag auf PID-Verbot

Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43955/Fraktionsuebergreifender_Gruppenantrag_auf_PID-Verbot_steht.htm <<< (html)


Um das Thema Pflege machen viele einen weiten Bogen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/634387/thema-pflege-machen-viele-weiten-bogen.html <<< (html)


Um das Thema Pflege machen viele einen weiten Bogen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/634387/thema-pflege-machen-viele-weiten-bogen.html <<< (html)


Unser BLOG zur „Ärztlichen Suizidbeihilfe“ findet nach wie vor beachtliches Interesse bei unseren Besuchern!

Im November haben 2762 Besucher 6621 Seiten aufgerufen. Dies entspricht 2,39 Seiten pro Besuch und wir können davon ausgehen, dass unsere LeserInnen regelmäßig unseren BLOG virtuell besuchen.

Dies freut uns besonders, haben wir doch – soweit ersichtlich – bisher den einzigen kontinuierlich gepflegten BLOG zur „ärztlichen Suizidbeihilfe“ eingerichtet, mit dem wir zur weiteren Diskussion anregen wollen.

Hierbei ist evident, dass zunehmend auch die Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen in den Mittelpunkt gerückt ist und wir uns freilich nicht scheuen, auch diesbezüglich Kritik anzumelden, mag es auch nicht dem Mainstream entsprechen. Gleichwohl verbleibt es einstweilen dabei, dass die Initiatoren der Charta der ihnen zukommenden Argumentationslasten bisher nicht in einem ausreichenden Umfang nachgekommen sind und zwar insbesondere im Hinblick auf die Bewertung des Selbstbestimmungsrechts der schwersterkrankten und sterbenden Menschen.

Insbesondere mag die Frage beantwortet werden, wie die Palliativmedizin mit den Patienten umzugehen gedenkt, die trotz eines Aufklärungsgesprächs und eines einfühlsamen Dialogs zwischen den Akteuren mit ihren Patienten an ihrem frei verantwortlichen Sterbewunsch festhalten wollen?

Wenn ein frei verantwortliches Sterben im Sinne einer palliativmedizinischen Ethik nicht gewünscht ist, sollte dies auch so deutlich erklärt werden, zumal dann nach Alternativen gesucht werden kann. Die „Würde“ des schwersterkrankten und sterbenden Menschen wird bei einer dauerhaften Negierung des frei verantwortlichen Sterbewunsches letztlich nur zum Teil gewahrt und es fragt sich, an wen diese Patienten sich dann in der Folge wenden sollen.

Den Initiatoren der Charta bleibt es freilich anheim gestellt, ggf. sich aktiv an dem BLOG zu beteiligen und ggf. dort ihre Kommentare einzustellen.

„Beredtes Schweigen“ hilft auf Dauer nicht weiter und wir vom IQB werden auch weiterhin „unbequeme Fragen“ stellen.

Lutz Barth, 16.12.10


 BGH: Zum rechtfertigenden Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 25. Juni 2010  (2 StR 454/09)

BGH, Beschl. v. 10.11.10 (Az. 2 StR 320/10)

Das Dokument ist frei zugänglich!

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


BAG: Stufenzuordnung eines Oberarztes

BAG, Urt. v. 16.12.10 (Az. 6 AZR 357/09)

Oberarzt im Sinne des am 1. August 2006 in Kraft getretenen Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen ist. Eingruppiert ist ein Oberarzt nach § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA in die Entgeltgruppe III, die zwei Stufen umfasst. Gemäß § 19 Abs. 1 Buchst. c TV-Ärzte/VKA wird die Stufe 2 nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit erreicht.

Der im Arbeitsvertrag als Oberarzt bezeichnete Kläger ist seit Februar 1986 im beklagten städtischen Klinikum beschäftigt. Dieses übertrug ihm mit einem Schreiben vom 13. Juni 2007 rückwirkend zum 1. August 2006 die medizinische Verantwortung für den selbständigen Funktions-/Teilbereich Neuroradiologie in der Abteilung Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Nuklearmedizin und zahlte ihm ab diesem Zeitpunkt Vergütung der Entgeltgruppe III, Stufe 1, TV-Ärzte/VKA. Mit seiner Klage verlangte der Kläger seine Zuordnung zur Stufe 2 ab dem 1. August 2006 mit der Begründung, er habe bereits seit seiner Einstellung eine oberärztliche Tätigkeit im Tarifsinne ausgeübt. Das beklagte Klinikum hat dies bestritten und gemeint, die Berechtigung des Klägers zur Führung der Bezeichnung „Oberarzt“ sei unter der Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags nicht vergütungsrelevant gewesen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen.

Die Revision des Klägers hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die erforderliche Zeit für das Erreichen der nächsten Stufe innerhalb derselben Entgeltgruppe beginnt nach § 19 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA grundsätzlich nicht vor der Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen. Allerdings haben die Tarifvertragsparteien bei einer ärztlichen Tätigkeit in der Entgeltgruppe I und einer fachärztlichen Tätigkeit in der Entgeltgruppe II in § 19 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA die Anrechnung einer Vorbeschäftigung als Arzt bzw. Facharzt auf die Stufenlaufzeiten der Entgeltgruppe I und II geregelt. Von der Anrechnung einer Vorbeschäftigung als Arzt, Facharzt oder Oberarzt auf die Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe III haben sie jedoch abgesehen. Damit stand dem Kläger ungeachtet der Frage, ob und gegebenenfalls welche Verantwortung ihm bereits vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA übertragen war, Vergütung der Entgeltgruppe III, Stufe 2, TV-Ärzte/VKA nicht bereits ab dem 1. August 2006, sondern erst nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit in der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA zu.

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 96/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14822&pos=0&anz=96 <<< (html)


OLG Bremen: Fall Kevin - Ärztliche Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit des Fallmanagers dürfen dem Amt für Soziale Dienste zur Verfügung gestellt werden

Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Pressemitteilung v. 06.12.10 >>> http://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung%20vom%2006.pdf <<< (pdf.)


Organspende: Neue Beatmungstechnik verdoppelt Zahl der Transplantatlungen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43933/Organspende_Neue_Beatmungstechnik_verdoppelt_Zahl_der_Transplantatlungen.htm <<< (html)


"Menschliches Leid verringern"
EMBRYONENTESTS

Der französische Ethiker Axel Kahn über den entspannten Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik in seinem Land und was Deutschland daraus lernen kann >>> weiter

Das Interview führte Heike Haarhoff

Quelle: taz.de v. 15.12.10 >>> http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=in&dig=2010%2F12%2F15%2Fa0064&cHash=517697c161 <<< (html)


Häusliche Pflege
Die Unschätzbaren

Frau Ledo, Frau Gruhn und Herr Lemsky haben sich entschieden, demenzkranke Familienmitglieder selbst zu pflegen. Aus Liebe, auch aus Pflichtgefühl. Ihr Berufsleben steht still, ihre Partnerschaften leiden - oft jahrelang.

Quelle: Frankfurter Rundschau v. 15.12.10 >>> http://www.fr-online.de/panorama/die-unschaetzbaren/-/1472782/4923494/-/index.html <<< (html)


PID-Gegner erwarten Unterstützung aus allen Fraktionen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43929/PID-Gegner_erwarten_Unterstuetzung_aus_allen_Fraktionen.htm <<< (html)


OLG Koblenz: Keine Haftung von Arzt und Pfleger für Sturz einer bewegungsbeeinträchtigten Patientin nach Aufklärung über das Unfallrisiko

OLG Koblenz, Beschl. v. 21.07.10 (Az. 5 U 761/10)

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Elektronisches Gesundheitsbuch soll für mehr Transparenz in der Pflege sorgen

"Mutti, wie wirst Du gepflegt?" Eine Antwort darauf sollen Angehörige in Form einer Online-Pflegeakte bekommen.

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/633985/elektronisches-gesundheitsbuch-soll-transparenz-pflege-sorgen.html <<< (html)


BFH: Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung abziehbar

BFH, Urt. v. 02.09.10  (Az. VI R 11/09)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 2. September 2010 VI R 11/09 entschieden, dass Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden können. >>> weiter

Quelle: Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nr. 103 vom 01. Dezember 2010 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2010&nr=22689&pos=4&anz=107 <<< (html)


"Nötig ist ein Patientenrechtegesetz, kein Schutzgesetz"

Der Patientenbeauftragte Zöller wirbt für ein Patientenrechtegesetz, Ärzte plädieren für Kostentransparenz.

v. Dirk Schnack

Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/630044/zoeller-noetig-patientenrechtegesetz-kein-schutzgesetz.html <<< (html)


Schmerztherapie: Opioide bei älteren Patienten riskanter

Quelle: Ärzteblatt.de v. 14.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43913/Schmerztherapie_Opioide_bei_aelteren_Patienten_riskanter.htm <<< (html)


Schwester Agnes wird jetzt auch als Fallmanagerin aktiv

Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/634218/schwester-agnes-jetzt-fallmanagerin-aktiv.html?sh=4&h=1494536298 <<< (html)


Zur Verbesserung der Lebensqualität von Brustkrebspatientinnen. Neue Studie startet 2011

Quelle:  v. 14.12.10 >>> http://idw-online.de/pages/de/news401640 <<< (html)


Versorgung in Kliniken nur durch geimpftes Personal?

Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/influenza_grippe/article/633932/versorgung-kliniken-nur-durch-geimpftes-personal.html <<< (html)


KG Berlin: Zur Auslegung eines auf die Aufhebung einer Betreuung gerichteten Antrags als Beschwerde gegen die Betreuerbestellung.

KG Berlin, Beschl. v. 30.11.10 (Az. 1 W 93/10)

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Pflege auf türkisch

Viele der ehemaligen Gastarbeiter sind heute pflegebedürftig. Einrichtungen haben sich auf sie spezialisiert

v. Alice Lanzke

Quelle: >>> taz.de v. 14.12.10 <<< (html)


Altenbericht: Schlechte Noten für Ärzte

Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/633945/altenbericht-schlechte-noten-aerzte.html <<< (html)


Der schwersterkrankte Patient – ein „Objekt“ der palliativmedizinischen Versorgung?

„Der schwerstkranke und sterbende Mensch darf niemals zum Objekt der Versorgung oder des Helfens werden“, so ein bedeutsamer Hinweis in der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland (Charta, S. 9)

Ein Satz, den ich nur allzu gerne unterstreichen und um den Hinweis ergänzen möchte, dass dies freilich auch für eine Sonderethik der Palliativmedizin (!) gilt. Entscheidend ist allein das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und jedweder Versuch, den Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern, an dem dann jeweils der Erfolg des dialogischen Gesprächs mit dem schwererkrankten und sterbenden Menschen gemessen wird,  kann für sich genommen mit einer Instrumentalisierung des Patienten gleichgesetzt werden, die sich ebenfalls strikt verbietet.

Der ethische Sonderweg, den die Initiatoren der Charta beschritten haben, führt in ein Dilemmata, dass insbesondere dadurch entsteht, in dem die Initiatoren eher unreflektiert den Fürsorgeanspruch in einem direkten Widerspruch zu den Entscheidungsalternativen aus der Innenperspektive des Patienten setzen und so zumindest den nachhaltigen Sterbewunsch im Sinne eines  ärztlichen begleiteten Suizids bewusst ausblenden.

Die Palliativmedizin versagt in letzter Konsequenz dem schwersterkrankten und sterbenden Menschen ein letzten humanitären Akt und es fragt sich, warum dies so ist?

Per definitionem resp. vom Selbstverständnis der Palliativmedizin her erscheint es ausgeschlossen zu sein, für die Liberalisierung der Sterbehilfe (und im Zweifel für die Legalisierung der Tötung auf Verlangen) einzutreten, während demgegenüber zugleich betont wird:

„Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen einen besonderen Schutz ihrer Menschenrechte. Die Gewährleistung von menschenwürdigen Rahmenbedingungen für schwerstkranke und sterbende Menschen, die Garantie sozialer Rechte und einer angemessenen Begleitung gehören ebenso wie die Sicherung von Autonomie und Selbstbestimmung zu den Merkmalen einer Gesellschaft, die die Rechte Schwerstkranker und Sterbender als hohes Gut ansieht und verteidigt.“ (Charta, aaO., S. 9)

Wie aber soll die Sicherung der Autonomie und der Selbstbestimmung gelingen, wenn von vornherein in einer im Zweifel begrenzten Zahl von Einzelfällen die Handlungsoption, ggf. qua (aktiver) ärztlicher Suizidbeihilfe aus dem Leben zu scheiden, nicht eröffnet wird?

Dies gelingt augenscheinlich „nur“ dadurch, in dem der Autonomiebegriff und vor allem der Grund und die Reichweite des verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts fehlgedeutet wird – ein Umstand, der zum besonderen Nachdenken anregen muss und es bleibt zu hoffen, dass die Initiatoren der Charta sich an die grundrechtlich verbürgten Freiheiten auch des schwersterkrankten und sterbenden Menschen erinnern.

Lutz Barth, 14.12.10

Der Kurzbeitrag ist auch im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<


PKV wehrt sich gegen Vorwürfe einer BGH-Richterin

Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/633928/pkv-wehrt-vorwuerfe-bgh-richterin.html <<< (html)


Erleichterte Zustimmung - mehr Organspenden?

Auch in Deutschland fehlen Spenderorgane, manche Experten bezeichnen die Lage gar als prekär. Nun fordern Chirurgen eine "erleichterte Zustimmungslösung". Organe dürften dann entnommen werden, wenn Angehörige dies nicht ausdrücklich ablehnen.

v. Philipp Grätzel von Grätz

Quelle: Ärzte Zeitung v. 13.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/633638/erleichterte-zustimmung-organspenden.html <<< (html)


PID-Befürworter haben sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt

Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43899/PID-Befuerworter_haben_sich_auf_einen_Gesetzentwurf_geeinigt.htm <<< (html)


Katholiken für ein PID-Verbot

Quelle: Frankfurter Neue Presse v. 13.12.10 >>> http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/katholiken-fuer-ein-pidverbot_rmn01.c.8504300.de.html <<< (html)


Viele Bürger kennen ihre Rechte als Patienten nicht

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 13.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/633893/viele-buerger-kennen-ihre-rechte-patienten-nicht.html <<< (html)


Demenz - Ende der Selbstbestimmung?

Auf den Seiten des Deutschen Ethikrats ist die Dokumentation (einschl. Audioprotokolle im MP3 – Format) der öffentlichen Tagung v. 24.11.10 abrufbar.

Vgl. dazu den nachfolgenden Link >>> http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/auswaertige-veranstaltungen/demenz-ende-der-selbstbestimmung <<< (html)


Rechtsprechung zur telefonischen Aufklärung

In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist

v. J. Neu

Quelle: Nds. Äbl. 11/2010; online unter >>> http://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=3237 <<< (html)


Pflege: 73.000 erhalten Mindestlohn

Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/633576/pfege-73000-erhalten-mindestlohn.html?sh=4&h=-1988726426 <<< (html)


Innovationspreis für ambulantes Pflegekonzept

Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/633535/innovationspreis-ambulantes-pflegekonzept.html <<< (html)


Windhorst: Ja oder Nein - Jeder muss sich zur Organspende erklären - Kammer begrüßt EU-Initiative zur Organspende und stellt Maßnahmenkatalog vor

Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Mitteilung v. 10.12.10 >>> http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=808&tx_ttnews[backPid]=117&cHash=6cf4ffd7d7 <<< (html)


Online-Plattform ermöglicht Austausch zum Thema „In Würde Altern“

Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43871/Online-Plattform_ermoeglicht_Austausch_zum_Thema_In_Wuerde_Altern.htm <<< (html)


BGH-Richterin gibt Einblick in verborgene Prozess-Strategien der PKV

Wenn es für private Krankenversicherer im Prozess nicht gut läuft, verhindern diese systematisch für Patienten und Ärzte positive Gerichtsurteile. Eine BGH-Richterin hat diese Praxis nun im Fall der Lasik-Op aufgedeckt.

v. Emil Brodski

Quelle: Ärzte Zeitung v. 10.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/633581/bgh-richterin-gibt-einblick-verborgene-prozess-strategien-pkv.html <<< (html)


AG Düsseldorf: Zur Misshandlung von Schutzbefohlenen in einer stationären Alteneinrichtung

AG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.09 (Az. 101 Ls-90 Js 5539/07-72/08)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Urteil gegen Arzt
"Keine aktive Sterbehilfe"

v. Frederike Poggel

Quelle:  Stuttgarter Zeitung v. 09-12-10 >>>  http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2738124_0_9223_-urteil-gegen-arzt-keine-aktive-sterbehilfe-.html <<< (html)


LSG Baden-Württemberg: Kosten für eine Montessori-Therapie können als Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.10 (Az. L 7 SO 6090/08)

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Kosten für eine Montessori-Therapie können als Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung i.S.v. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 EinglVO zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören.


2. Die Gewährung von Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für eine Montessori-Therapie ist nicht bereits deshalb durch den Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe im Hinblick auf eine Zuständigkeit der Schule ausgeschlossen, weil die Montessori-Therapie auch pädagogische Elemente enthält. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Maßnahme dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule zuzuordnen ist; auch unter Berücksichtigung der Änderung der schulrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit einer zunehmenden integrativen Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicher kann daneben ein ergänzender Eingliederungsbedarf bestehen.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=2&nr=13624&pos=28&anz=933  <<< (html)


Pflegeverbände fordern von Rösler "nach der Visite auch Therapie der Probleme"

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/633081/pflegeverbaende-fordern-roesler-nach-visite-therapie-probleme.html <<< (html)


Medizinische Fachangestellte fordern höhere Einstiegsgehälter

Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43853/Medizinische_Fachangestellte_fordern_hoehere_Einstiegsgehaelter.htm <<< (html)


Prävention wirkt gegen Rückenleid in der Pflege

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/633409/praevention-wirkt-rueckenleid-pflege.html?sh=16&h=-566963523 <<< (html)


Pflegereport: Jede zweite Frau wird im Alter dement

Quelle:  Dtsch Arztebl 2010; 107(49): A-2418 / B-2098 / C-2058; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79685 <<< (html)


Neue Wege aus dem Organmangel - in der BRD nur nach Gesetzesänderungen

Über 12 000 Patienten warten in Deutschland auf Spenderorgane, mehr als 8000 auf Nieren. Der Ton, mit dem nun viele Mediziner Liberalisierungen bei der Organspende fordern, ist schärfer geworden.

v. Nicola Siegmund-Schultze

Quelle: Ärzte Zeitung v. 09.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/urologische-krankheiten/niereninsuffizienz/article/632914/neue-wege-organmangel-brd-nur-nach-gesetzesaenderungen.html <<< (html)


Nachgehakt:  Sterbehilfe – wer darf bestimmen, wie wir sterben?

Ein Kurzkommentar v. Lutz Barth (09.12.10) zur Sendung v. Beckmann unter dem gleichnamigen Titel (vgl. dazu Das Erste Mediathek >>> http://www.daserste.de/beckmann/sendung_dyn~uid,c3xlrlbyev34la4bfvjx9rub~cm.asp <<< (html)

Es erscheint mehr als schwierig, auf die Kernfrage, „wer darf bestimmen, wie wir sterben dürfen“, eine Antwort zu geben. Dass hierüber einzig die betroffene Bürgerinnen und Bürger befindet, dürfte zwar allgemeinhin einleuchtend sein, wenngleich hieraus nicht die notwenigen Konsequenzen gezogen werden. Die sicherlich bewegenden Einzelschicksale, die in einen solchen Diskurs einleiten sollen, mögen zwar die Dimensionen des unsäglichen Leids ansatzweise beschreiben können, ohne dass allerdings hieraus gleichsam allgemeine Antworten auf ein allgemeines ethisches Problem gegeben werden können. Entscheidend ist und bleibt wohl die Frage, ob wir den Rubikon überschreiten dürfen und zwar vornehmlich unter Inanspruchnahme ärztlicher Suizidbeihilfe, auch wenn und soweit die Medizin alle Hoffnungen in eine Palliativmedizin und deren weiteren Ausbau setzt.

Indes war der Hinweis von dem Arzt Michael de Ridder, dass gleichsam die Palliativmedizin das ursprüngliche Anliegen, nämlich Leiden zu lindern, im Gegensatz zur kurativen Medizin der Ärzteschaft war, durchaus interessant und zielführend. Dass derzeit allerdings die Palliativmedizin einen ethischen Sonderweg beschreitet und letztlich der ärztlichen Suizidbeihilfe eine konsequente Absage erteilt (wie nicht zuletzt auch durch die Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen dokumentiert), lässt allerdings darauf schließen, dass das ursprünglichen Anliegen der Medizin in Gestalt der palliativmedizinischen Betreuung wenn nicht einen Paradigmenwechsel, so aber zumindest um eine weitere Dimension zu erweitern ist: die aktive Sterbehilfe durch Palliativmediziner und bezogen auf schwerste Einzelschicksale, die ansonsten nicht ohne einen aktiven Handlungsbeitrag aus dem Leben scheiden können. Auch die Palliativmediziner müssen wohl lernen, sich vom „Leben“ zu verabschieden und das Sterben zuzulassen und dort ihre Hilfe zuteil werden lassen, wo der schwersterkrankte und sterbende Mensch nicht in der Lage ist, seinem individuellen Leid zu entfliehen.

Entgegen manchen anderen Kommentaren waren in der Sendung keine „verwirrenden Botschaften“ zum selbstbestimmten Sterben zu vernehmen, denn ein Jeder der teilnehmenden Gäste beurteilte das selbstbestimmte Sterben aus seiner ureigenen Innenperspektive, wenngleich doch über die Frage, wer letztlich über „mein Sterben“ und damit meinen Tod zu einem beliebigen Zeitpunkt bestimmen darf, kein ernsthafter Dissens bestand: Der betroffene Patient!

Zu klären ist lediglich die Frage, ob auch eine aktive ärztliche Suizidbeihilfe zu legalisieren ist, mag diese auch „nur“ in Ausnahmesituationen zur Anwendung zu gelangen.

Ich hatte nicht den Eindruck, dass es zu einem irritierenden Schlagabtausch über Urteile deutscher Gerichte zum Thema Sterbehilfe in der Sendung gekommen ist, zumal nunmehr mit der letzten zentralen Entscheidung des BGH die bisher streitigen Fragen einer halbwegs befriedigenden Lösung zugeführt worden sind. Ob allerdings der EGMR ein bahnbrechendes Urteil auf den Weg bringen wird, sehe ich eher skeptisch und die zentrale Frage auch nach der Entscheidung des BGH aus dem Juni 2010 bleibt allen voran diejenige, die mit dem dritten Leitsatz der BGH-Entscheidung zunächst „nur“ aus höchstrichterlicher Sicht beantwortet worden ist:

„Gezielte Eingriffe in das Leben eines Menschen, die nicht in einem Zusammenhang mit dem Abbruch einer medizinischen Behandlung stehen, sind einer Rechtfertigung durch Einwilligung nicht zugänglich.“

Vgl. dazu BGH 2 StR 454/09 v. 25.06.10; online unter BGH, Entscheidungssammlung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0c60331e51a7e171cd86d3eeb05c1261&nr=52999&pos=1&anz=2 <<< (pdf.)

Die Tötung durch einen anderen Menschen , die ein schwersterkrankter und sterbender Patient „verlangt“, ist demzufolge nach wie vor strafbewehrt und insofern bleibt der Patient derzeit zunächst noch auf einen „Abbruch einer medizinischen Behandlung“ angewiesen.

In diesem Zusammenhang stehend war es nicht der Schlagabtausch über Urteile, die zur Verwirrung beigetragen hat, sondern vielmehr der beharrliche Hinweis in der seit Jahren schwelenden Fachdiskussion darüber, dass ohnehin alles „rechtlich geklärt sei“. Dem war mitnichten so, mag dies auch von einigen Anwaltskollegen anders gesehen werden und in diesem Sinne sollte wir uns nach der Entscheidung des BGH im Juni 2010 darauf konzentrieren, die Kernfrage einer Beantwortung zuzuführen: Dürfen wir den Rubikon überschreiten – ja oder nein?


EU-Gesundheitskommissar fordert neue Gesetze für Organspenden

Quelle: Ärzteblatt.de v. 08.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43843/EU-Gesundheitskommissar_fordert_neue_Gesetze_fuer_Organspenden.htm <<< (html)


EKD-Ratsvorsitzender strikt gegen aktive Sterbehilfe

Quelle: Evangelischer Pressedienst v. 08.12.10 >>> http://www.epd.de/index_82876.html <<< (html)


DPR unterstreicht Mitverantwortung der Arbeitgeber zur Lösung des Personalmangels

Quelle: DPR >>> Pressemitteilung v. 08.12.10 <<< (pdf.)


„Schmerz in der Pflege – eine Herausforderung“

Ottilie Randzio im Gespräch mit Jodok Müller

in Bayerisches Ärzteblatt 12/2010, S. 679; online unter >>> http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2010/BAB_1210_679.pdf <<< (pdf.)


Wehret den Anfängen: Die meisten Fehler passieren bei der Diagnostik

v. Ilse Schlingensiepen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/632735/meisten-aerzte-fehler-passieren-diagnostik.html <<< (html)


TV-Kritik
Verwirrende Botschaften zum selbstbestimmten Sterben

v. Christoph Fuhr

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/632862/tv-kritik-verwirrende-botschaften-selbstbestimmten-sterben.html <<< (html)


Moderne Palliativmedizin ist definitiv mehr als nur "Sterbemedizin"

Quelle: Ärzte Zeitung v. 06.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/zertifizierte_fortbildung/article/632262/moderne-palliativmedizin-definitiv-nur-sterbemedizin.html <<< (html)


DPR begrüßt Auftakt zum Pflegedialog und verbindliche Aussagen Röslers für die Pflege in 2011

Quelle: DPR >>> Pressemitteilung v. 07.12.10 <<< (pdf.)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 07.12.10):

Erneut ist von einem „Meilenstein“ die Rede und nehmen wir die Meilensteine der letzten Jahre insgesamt zur Kenntnis, die der DPR „verkündet“ hat, dann hätten wir es wahrlich mit einem „Hochhaus der Pflege“ zu tun.

„Die Brisanz und Relevanz unseres Pflegethemas ist angekommen und ich freue mich darüber, dass der Dialog einen Anfang gefunden hat“, so der Präsident des DPR und so gesehen dürfte der DPR zuversichtlich in eine Zukunft blicken, dass es ihm gelingen wird, endlich in der Gesundheitspolitik ein entscheidendes Wort mitreden zu können, auch wenn es letztlich sehr optimistisch ist, dass sich mit den Zielen des DPR 1,2 Millionen Beschäftigte identifizieren.


Präimplantationsdiagnostik: Montgomery hält Zulassung für wahrscheinlich

Quelle: Ärzteblatt.de v. 07.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43812/Praeimplantationsdiagnostik_Montgomery_haelt_Zulassung_fuer_wahrscheinlich.htm <<< (html)

Anmerkung (L. Barth, 07.12.10):

Der Vizepräsident der BÄK geht davon aus, dass es die „ethische Pflicht der Ärztekammern“ sei, für die Einhaltung der Grenzen der PID Sorge zu tragen.

Montgomery stellt fest: „Ich habe immer davor gewarnt, dass die PID einen selektionistischen Ansatz enthält“.(…) „Deshalb ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche Kommission genau festzulegen und Grenzen zu setzen“ und angesichts so mancher ethischer Grundsatzdebatte steht erneut zu befürchten an, dass ggf. die BÄK eher einen restriktiven Kurs einschlagen wird. Es scheint, als ob die Ärzteschaft ohne eine ethische und moralische Werteorientierung nicht in der Lage ist, eigene individuelle Gewissensentscheidungen zu treffen. So gesehen obliegt es dann dem Vorstand der BÄK, eine moralisch vertretbare Position zur PID zu „verordnen“, auch wenn zunächst davon ausgegangen werden darf, dass der Vizepräsident der BÄK in Aussicht stellt, dass in einer Vorstandssitzung mit Wissenschaftlern und Ethikern das Thema diskutiert werden soll. Angesichts der bisherigen Verlautbarungen dürfte allerdings das Ergebnis dieser Vorstandssitzung nicht sonderlich überraschend sein.

Vgl. dazu im Übrigen das Interview

mit Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Hamburg „Wahrscheinlich wird die PID in engen Grenzen kommen“

Quelle: Ärzteblatt.de v. 07.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=79693 <<< (html)


Rösler setzt auf Reform der Pflegeausbildung

Quelle: Ärzte Zeitung v. 07.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/632860/roesler-setzt-reform-pflegeausbildung.html <<< (html)


Arbeitslose sollen weiter Pflegemängel ausgleichen

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 07.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/633084/arbeitslose-sollen-weiter-pflegemaengel-ausgleichen.html <<< (html)


Erfahrungen und Gedanken über den Alterungsprozeß im Senium

v. G. Panzram,

in ÄBl. Thüringen 12/2010, S- 719 ff.; online unter >>> http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu10_719.pdf <<< (pdf.)


Schwindel und Stürze im höheren Lebensalter

v. Leif Erik Walther,

in Äbl. Thüringen 12/2010, S. 699 ff.; online unter >>> http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu10_699.pdf <<< (pdf.)


Wann ist ein Mensch gestorben?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist auf "Infotour". Bürger sollen ihre Bereitschaft zur Organspende erklären. Medizinethiker streiten derweil darüber, ob der Hirntod das Lebensende darstellt. >>> weiter

Quelle: Südwest Presse v. 04.12.10 >>> http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Wann-ist-ein-Mensch-gestorben-;art4306,752956 <<< (html)


In 15 Jahren fehlen rund 150.000 Pflegekräfte

Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43796/In_15_Jahren_fehlen_rund_150_000_Pflegekraefte.htm <<< (html)


Brandschutz in Pflegeheimen muss Priorität bekommen / Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung fordert technische Nachrüstung und bessere Kontrollen

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 06.12.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung417.html <<< (html)


Servicementalität in der Sterbehilfe (?)

Der Beitrag von Adorján F. Kovács

Servicementalität in der Sterbehilfe

Quelle: Freie Welt v. 05.12.10 >>> http://www.freiewelt.net/blog-2574/die-servicementalit%E4t-in-der-sterbehilfe.html <<< (html)

verdient insofern Beachtung, weil er m.E. deutlich die Dilemmata in der aktuellen Diskussion um die ärztliche Suizidbeihilfe offenbart: Aus der Sicht der Neopaternalisten wird stets darauf hingewiesen, dass die ärztliche Suizidassistenz gegen den Hippokratischen Eid verstößt. >>> weiter

Ein Kommentar v. Lutz Barth, 06.12.10, in

Quelle: BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

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LG Ulm: Zur Anbringung eines Türschlosses mit einem Zahlencode (hier: Demenzstation)

LG Ulm, Beschl. v. 11.06.10 (Az. 3 T 49/10)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Kauder hält an Kapitaldeckung für Pflegeversicherung fest

Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43789/Kauder_haelt_an_Kapitaldeckung_fuer_Pflegeversicherung_fest.htm <<< (html)


DBfK-Aktion „Gelbe Karte“ mit einer Kundgebung vor dem Kanzleramt vorläufig beendet

Quelle: DBfK, Pressemitteilung v. 06.12.10 >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=DBfK-Aktion-Gelbe-Karte-mit-einer-Kundgebung-vor-dem-Kanzleramt-vorlaeufig-beendet.php&navid=100 <<< (html)


Ärztekammer sieht „versteckte Rationierung“

Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43788/Aerztekammer_sieht_versteckte_Rationierung.htm <<< (html)


Rösler sucht nach Strategien gegen den Fachkräftemangel in der Pflege

Quelle: Ärzte Zeitung v. 06.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/632602/roesler-sucht-nach-strategien-fachkraeftemangel-pflege.html <<< (html)


Auf ein Wort zum Sonntag: Das „Selbstentleibungsverbot“

Msgr. Elio Sgreccia, der jüngst von Papst Benedikt XVI. zum Kardinal erhobene ehemalige Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, fordert ein Umdenken beim Thema Selbstmord und da nimmt es nicht wunder, dass auch er neben einem Zentraldogma an zwei große Philosophen erinnert:

„Platon sagte, daß das Leben nicht in den Händen des Menschen liege und daher niemand das Recht habe, es sich zu nehmen. Kant erklärte, daß nur das erlaubt sei, was von allen gemacht werden könne. Deshalb sei Selbstmord nicht erlaubt, denn wenn ihn alle begehen würden, würde die gesamte Menschheit aussterben. “Wenn es Kant verstanden hat, dann können es also alle verstehen” (Quelle: Katholisches, Kardinal Sgreccia: Nicht Selbstmord, sondern Selbstmörder respektieren – Wenn Kant es verstanden hat, kann es jeder verstehen >>> http://www.katholisches.info/?p=10323 <<< html).

Nun soll hier allerdings nicht verschwiegen werden, dass es auch andere namhafte Philosophen gibt, die durchaus eine diametral entgegengesetzte Position vertreten und es fragt sich, wie nun die interessierte Bürgerin und der Bürger mit diesen Grundinformationen umzugehen gedenkt.

Es ist kein Geheimnis, dass ganz aktuell sich Philosophen und solche, die sich das große Spektrum der Philosophie gleichsam als Hobby ausgesucht haben, in aller Regel bemüht sind, die gedanklichen Überlieferungen Kants in Erinnerungen zu bringen, ist dieser mit seinen Lehren doch durchaus prägend für unsere Rechtskultur, aus denen dann gewissermaßen philosophische Gebote kreiert werden, die nach Verbindlichkeit heischen. Ein moralischer Ungehorsam – etwa gegen das „Selbstentleibungsverbot“ – wird umgehend „abzustrafen“ sein und da wiegt es natürlich besonders schwer, wenn gar die Gattung Mensch insgesamt vom Aussterben bedroht sei, wenn alle eine Selbstentleibung begehen würde.

Nun – wenn es Kant verstanden hat, so die Kunde des Kardinals, dann können, wir es alle verstehen. Es erscheint außerhalb jeglicher Betrachtungsweise, dass das Kantsche Selbstentleibungsverbot – und freilich auch die Lehre Platons – mit Prämissen versehen wurde, die aufzustellen ausdrücklich in das Ermessen des Einzelnen gestellt sind. Der Mensch ist nicht verpflichtet, sich für die Gattung Mensch instrumentalisieren zu lassen – einem Akt der Instrumentalisierung, in der das Individuum weniger als Subjekt sondern mehr als Objekt erscheinen muss, da er als der Gattung zugehörig eben um den Erhalt dieser wegen sich der Gattung nicht entziehen und damit in der Folge „verweigern“ darf. So gesehen kulminiert der Gattungsgedanke in eine Pflicht zum „Leben“ und zwar solange, bis der biologisch vergängliche Körper aufgrund von körperlicher Pein wieder zur Asche wird (und wir im Übrigen hinüber gleiten in eine transzendente Welt, so wir denn glauben) und dieser Prozess ausdrücklich nicht von eigener oder fremder Hand in Gang gesetzt werden darf.

Es ist keine Frage: Auch wir werden hier den „Streit“ nicht befrieden können und es erscheint mir persönlich daher auch mehr als müßig, sich mit den Lehren Kants oder Platons, aber eben auch mit modernen Gegenwartsethikern und Hobbyphilosophen aufzuhalten, da wir auf ein Grundgesetz zurückblicken können, dass jenseits der Philosophie, der Ethik und der Moraltheologie uns ein Mehr an Autonomie einräumt und es eben keine Pflicht zum „Leben“ gibt! Punkt um!

In diesem Sinne hoffe ich also, dass all diejenigen, die das „Ob“ und „Wie“ – mithin also den verfassungsrechtlich zentralen Hintergrund des freien Selbstbestimmungsrechts – „verstehen“, sich letztlich nicht von Kant oder Platon und seinen modernen Gegenwartsjüngern beirren lassen und so das Selbstentleibungsverbot als einen Mythos entlarven. Der frei verantwortliche Suizid bedarf keiner Rechtfertigung, auch nicht um den Erhalt der Gattung Mensch wegen!

Gleichwohl mag es spannend sein, hierüber vortrefflich zu philosophieren; die langen Winterabende laden hierzu ein, um sich mit bedeutsamen Fragen der Mythen- und Legendenschöpfung zu befassen und da kann es durchaus sein, dass wir vielleicht auch die Frage aufwerfen, ob die Gattung Mensch stets erhaltenswert gewesen ist: Nun will ich hier nicht über die „Sintflut“ mit all ihren Implikationen spekulieren, aber immerhin war es wohl einigen Gerechten vorbehalten, der „Strafe Gottes“ zu entgehen.

So gesehen dürfen wir denn auch alle frohen Mutes sein, denn es wird sicherlich einige gerechte und geläuterte Ethiker und Philosophen in unserem Lande geben, die den Freiheitsverbürgungen unseres Grundgesetzes eine Absage erteilen; sie frönen dem „Selbstentleibungsverbot“ und sichern so in der Folge den Bestand der Gattung Mensch auch in unserem Staats- und Hoheitsgebiet.

Setzen wir die „Sintflut“ gedanklich mit dem „egozentrischen Egoismus der Individualisten“ gleich, so dass die latente Gefahr besteht, dass unsere Gesellschaft moralisch verrohen wird, da u.a. einige (?) Individualisten glauben, sich selbst entleiben zu dürfen und insofern der Selbstbestimmungsidee verfallen sind, besteht für die Gutmenschen innerhalb unserer Gattung kein konkreter Handlungsbedarf, bleiben diese doch „gerecht“ und gelten als besonders moralisch und ethisch integer, so dass eben die Gattung Mensch nicht untergehen wird.

Indes werden die egozentrischen Individualisten ihr Schicksal selbst besiegeln und so gesehen wäre dann die Gesellschaft ein Stück weit „moralischer“ geworden, haben sich doch die unbequemen Gesellschaftsmitglieder, die nicht den Botschaften der Oberethiker in diesem Lande ihr uneingeschränktes Vertrauen schenken wollen, selbst ins „Abseits“ und vor allem ins „Jenseits“ befördert.

Dies wäre ein Vision, die den namhaften Oberethikern doch gelegen sein dürfte und von daher könnte einiges dafür sprechen, für einen kollektiven Suizid jedenfalls der egozentrischen Individualisten wenn nicht schon zu „werben“, so ihn doch zumindest für legal zu bewerten.

Nun, dies wird freilich nicht geschehen, befinden sich doch die Gerechten auf einer Mission und es liegt nun einmal dem missionarischen Gedanken zugrunde, die Individualisten von ihrem Irrweg abzuhalten.

Aber gerade die Verfechter des Selbstbestimmungsrechts dürften standfester denn je sein und von daher bleibt der ethische Hochdiskurs nach wie vor spannend.

Ihr Lutz Barth (05.12.10)

Der Kurzbeitrag ist auch im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

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Organtransplantation: Zwischen Effektivität und Gerechtigkeit

v. N. Siegmund-Schultze,

in Dtsch Arztebl 2010; 107(48): A-2367 / B-2051 / C-2015; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79521  <<< (html)


Vorsicht mit Hypnotika bei alten Menschen!

Oft liegt's an Inaktivität, schlechter Schlafhygiene oder Langeweile, wenn alte Menschen meinen, schlecht zu schlafen. Ohne eine gründliche Anamnese sind Hypnotika daher tabu.

v. Thomas Müller

Quelle: Ärzte Zeitung v. 03.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/article/619031/vorsicht-hypnotika-alten-menschen.html <<< (html)


Pflegeheim ohne Personal

Als eine Bewohnerin gegen 20:30 Uhr zurück ins Heim gebracht wird, finden die Sanitäter keine Pflegenden vor.

Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren.

Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 02.12.10) <<< (html)


Aus unserem Rechtsprechungsarchiv!

Im Nachgang zu der mitgeteilten Entscheidung des >>> LG Itzehoe <<< dürfen wir auf die nachstehende Entscheidung des OLG Saarbrücken verweisen.

OLG Saarbrücken: Zu den Grenzen der Obhutspflichten des Pflegepersonals eines Altenheims gegenüber einem halbseitig gelähmten Rollstuhlfahrer

OLG Saarbrücken, Urt. v. 29.01.08 (Az. 4 U 318/07 – 115)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Sterben – Phase der Ungewissheit

Quelle: Main Post – aktualisiert am 02.12.10 >>> http://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Sterben-ndash-Phase-der-Ungewissheit;art764,5853216 <<< (html)


BGH: Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen nicht berufsrechtswidrig

BGH, Urt. v. 01.12.10 (Az. I ZR 55/08)

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 230/10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=54236&pos=1&anz=231 <<< (html)


Im Team mit EVA - Die ersten "Entlastenden Versorgungs-Assistentinnen" in Westfalen haben ihre Zertifikate erhalten

Quelle: ÄK Westfalen-Lippe, Pressemeldung v. 02.12.10 >>> http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=806&tx_ttnews[backPid]=117&cHash=72f00b6943 <<< (html)


Arzthaftungsrecht:
Sorgfaltsanforderungen bei Einsatz von Medizinprodukten

v. Thomas K. Heinz,

in Hess. ÄBL.12/2010, S. 753; online unter >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2010/2010_12/2010_12_08.pdf <<< (pdf.)


Beihilfe zur Selbsttötung in Schottland weiterhin strafbar

Quelle: Ärzteblatt.de v. 02.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43751/Beihilfe_zur_Selbsttoetung_in_Schottland_weiterhin_strafbar.htm <<< (html)


Kooperation von Ärzten und Heilpraktikern

Arzt und Recht - Folge 61

v. D. Schulenburg,

in Rheinisches ÄBL. 12/2010; online unter >>> http://www.aekno.de/page.asp?pageID=8676&noredir=True <<< (html)


Neuroenhancement: Falsche Voraussetzungen in der aktuellen Debatte

v. R. Kipke; H. Heimann; U. Wiesing; A. Heinz,

in Dtsch Arztebl 2010; 107(48): A-2384 / B-2064 / C-2026; online unter Ärztebaltt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79523 <<< html)


Hirndoping - viele haben kein Problem damit

Viele Menschen sind einer Steigerung ihrer kognitiven Leistung durch Medikamente nicht abgeneigt. Allerdings wird der Effekt des Neuroenhancements mit den bisher verfügbaren Arzneien meist überschätzt.

v. Philipp Grätzel von Grätz

Quelle: Ärzte Zeitung für Neurologen/Psychiater v. 03.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/article/631487/hirndoping-viele-kein-problem-damit.html <<< (html)


Pflegeeinrichtungen: Weiter Streit um den „Pflege-TÜV“

v. B. Hibbeler,

in Dtsch Arztebl 2010; 107(48): A-2376 / B-2058 / C-2021; online unter Ärzteblatt.de >>> Dtsch Arztebl 2010; 107(48): A-2376 / B-2058 / C-2021 <<< (html)


Pflegekassen geht ohne Reform 2014 das Geld aus

Quelle: Ärzteblatt.de v. 02.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43750/Pflegekassen_geht_ohne_Reform_2014_das_Geld.htm <<< (html)


Pflegereport konfrontiert Ökonomie mit Menschenwürde

v. O. Tolmein (30.11.10)

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/11/30/pflegereport-konfrontiert-oekonomie-mit-menschenwuerde.aspx  <<< (html)


Verband der Pflegedirektionen
Adel verpflichtet

Quelle: KMA 09/08 >>> http://www.vpu-online.de/de/pdf/Seiten_aus_kma0908.pdf <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 02.12.10):

Der Verband der Pflegedirektionen der Unikliniken (VPU) sieht sich als der Aristokrat unter den Pflegeverbänden und so gesehen darf ich hier den Hinweis, wonach  „Adel verpflichtet“, dergestalt aufnehmen und ggf. den VPU ersuchen, ein Stück weit zur Transparenz der Pflegeberufsverbände beizutragen. 

Nach wie vor hüllt sich die Mehrheit der Pflegeberufsverbände, die im DPR organisiert sind und freilich auch der DPR als Arbeitsgemeinschaft der Verbände beharrlich in Stillschweigen, wenn es darum geht, konkretes Zahlenmaterial über den Grad ihrer Organisiertheit offen zu legen.

Gerade in einer Zeit der Neustrukturierung ist dies insofern von Bedeutung, nicht zuletzt auch deswegen, weil erst kürzlich der G-BA dem DPR die Möglichkeit zur Stellungnahme in den gewichtigen Fragen der Neuordnung der Gesundheitsfachberufe eingeräumt hat. Nach der Satzung des DPR dürfte hier also eine Rückbindung an die Mitgliedsverbände erforderlich sein und diesbezüglich interessiert gerade vor dem Hintergrund der Stimmrechtsgewichtung in einer entsprechenden Mitgliederversammlung der Grad der Organisiertheit der einzelnen Verbände, die dem DPR als ordentliche Mitglieder zugehörig sind.

Mit Verlaub – die diesseits bereits gerügte >>> Geheimniskrämerei <<< um einen aktuellen Mitgliederbestand (auch der Einzelverbände) ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel.

In diesem Sinne möchte ich hier der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass vielleicht die Aristokraten unter den Pflegeberufsverbänden sich um der Transparenz willen dafür einsetzen, dass ggf. zeitnah ein entsprechendes Zahlenmaterial der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Es reicht eben nicht zu, sich selbst als ein „Sprachrohr für mehr 1,2 Millionen Beschäftigte“ zu bezeichnen, wenn und soweit der Grad der Organisiertheit bescheidener ausfällt und so freilich auch die Frage nach der Legitimation berufspolitischen Handelns zumindest diskutabel erscheint.


Umgestaltung der gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg durch Familiengesundheitspflege

Potsdam, 02. Dezember 2010

Familienorientierte Pflegekonzepte haben Zukunft. Das bestätigten die Teilnehmer des heutigen Workshops Familiengesundheitspflege in Potsdam. Die Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung und die Auflösung traditioneller Familienstrukturen machen sie notwendig. Im Land Brandenburg wird es 2030 voraussichtlich 70% mehr pflegebedürftige Menschen geben als 2007. Bisherige Strategien der Angehörigenpflege sowie der Leistungen des Gesundheits- und Sozialwesens geraten damit an ihre Grenzen.

Hartmut Reiners, Gesundheitsökonom, forderte: „Prävention und Gesundheitsförderung müssen ausgebaut werden, um die Bevölkerung möglichst gesund zu halten. So kann die Zahl der Pflegebedürftigen sowohl absolut als auch nach ihrer Pflegebedürftigkeit reduziert werden.“ Mit den Kenntnissen aus seiner langjährigen Tätigkeit im Ministerium fasste er seine Empfehlungen für Brandenburg zusammen.

„Das Land Brandenburg hat die Chance, durch den Einsatz von Familiengesundheitspflegerinnen eine Vorreiterrolle in Deutschland zu übernehmen“, hob Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück hervor. Aus wissenschaftlicher Perspektive empfahl er, wie international längst üblich, Prävention und Gesundheitsförderung stärker in die Pflege mit einzubeziehen.

Drei in Deutschland tätige Familiengesundheitspflegerinnen berichteten von ihrer Arbeit in unterschiedlichen Settings. Der familiensystemische Ansatz ermöglicht ihnen, benachteiligte Familien zu begleiten und zu beraten. Dadurch werden die Familien stabilisiert und entlastet. Kati Nast, ambulanter Pflegedienst Future Care in der Stadt Brandenburg, erbringt Leistungen für die Zielgruppe Familie mit Kindern und kommt damit dem Bedarf nach. „Die Angst der Familien vor Stigmatisierung entfällt, denn eine ‚Kinderkrankenschwester’ braucht jeder mal“, gab sie zu bedenken.

Auch Bewohner abgelegener Gebiete profitieren davon, dass Schulung zur Gesundheitsförderung, Unterstützung in sozialen Notlagen und pflegerische Versorgung in der Hand einer Familiengesundheitspflegerin liegen. Davon konnten sich beim Workshop auch Vertreter von Institutionen und Behörden des Gesundheits- und Sozialwesens überzeugen. Das Potenzial des neuen pflegerischen Leistungsangebotes für das Bundesland wurde deutlich. Die Leistung der Pflegefachkräfte und Hebammen mit zweijähriger Weiterbildung kann bei Kranken- und Pflegekassen, Pflegestützpunkten und ambulanten Dienste angebunden sein. Mehr Infos unter: www.familiengesundheitspflege.de

Quelle: DBfK Nordost e.V. , Pressemitteilung v. 02.12.10


Pflegeheim: Patient misshandelt Mitbewohner

v. B. Bussang, J, Stock u. G. Voogt

Quelle: Rp online v. 02.12.10 >>> http://www.rp-online.de/duesseldorf/hilden/nachrichten/Pflegeheim-Patient-misshandelt-Mitbewohner_aid_937442.html <<< (html) 

Vgl. dazu auch die Stellungnahme zur Berichterstattung der Rheinischen Post vom 1. Dezember 2010 über unser Haus Ahorn >>> http://www.graf-recke-stiftung.de/stellungnahme-haus-ahorn.html <<< (html)


Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung zum Pflegereport 2010:

 „Pflegernotstand und Vernachlässigung von Demenzkranken sind die Hauptprobleme"/ Studie des Zentrums für Sozialpolitik: Patientenschutzorganisation fordert als Konsequenz politisches Handeln

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 30.11.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung415.html <<< (html)


Moderater Beitragsanstieg in der Pflege? Verwirrung um Ministeriums-Prognose

Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/632138/moderater-beitragsanstieg-pflege-verwirrung-ministeriums-prognose.html <<< (html)


Psychiatrische Fachgesellschaften gründen europäisches Netzwerk

Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.12.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43720/Psychiatrische_Fachgesellschaften_gruenden_europaeisches_Netzwerk.htm <<< (html)


Erweiterte Aufgaben für häusliche Krankenpflege

Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/631725/erweiterte-aufgaben-haeusliche-krankenpflege.html?sh=12&h=2084124783 <<< (html)


Literaturhinweis!

Patientenautonomie und ärztliche Verantwortung im Licht dialogischer Ethik

v. Hartmut Kreß

Referat auf dem 11. Mannheimer Ethik-Symposium am 6. November 2010 in der Universität Mannheim mit dem Rahmenthema „Ethik der Arztes, Ethik des Patienten, Ethik der Gesellschaft“

Quelle: >>> http://www.ich-studiere-in-bonn.de/fakultaet/sozialethik/kress/vortraege/kress_patientenautonomie_arzt_dialogik_6.11.2010.pdf <<< (pdf.)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 01.12.10):

Es ist schon bemerkenswert, aber die Beiträge von Hartmut Kreß, Professor für Systematische Theologie, insbesondere Ethik, in der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn, heben sich wohlwollend von den Gegenwartspublikationen namhafter Ethiker ab; aus den Beiträgen folgen nicht selten wertvolle Impulse für die modernen Ethikdiskurse, in denen es erkennbar gilt, dass traditionell überlieferte Arztbild einer kritischen Reflektion zu unterziehen und da muss es besonders erwähnenswert erscheinen, dass es auch Autoren gibt, die sich nicht ohne weiteres dem Mainstream anschließen und dem ärztlichen Paternalismus gerade mit seinem Fürsorgeanspruch durchaus eine „Absage“ erteilen.

Dies ist nachhaltig zu begrüßen und in der Tat weist H. Kreß in seinem veröffentlichten Vortrag völlig zu recht darauf hin, dass die insoweit bekannte hippokratische Formel „salus aegroti suprema lex“ abzuwandeln resp. umzuformulieren ist. Die Formel muss vielmehr lauten: „salus ex voluntate aegroti suprema lex“ und somit muss das Wohl, wie es sich aus dem Willen des Patienten heraus ergibt oder bestimmen lässt, für die Ärztin und den Arzt das „höchste Gesetz“ sein – nicht zuletzt auch deswegen, weil es wohl auch in den modernen Gegenwartsdebatten darauf hinzuweisen gilt , dass „die Ärzte der Kranken wegen da sind, nicht die Kranken um der Ärzte willen“ und dass diese Erkenntnis nicht ohne weitere Folgewirkungen für das Arztbild im 21. Jahrhundert bleiben darf: Es ist m.E. ggf. ein fataler Irrtum, annehmen zu wollen, dass die Patientenautonomie mit einem „Arztethos“ gleichsam konkurriert und es der verfassten Ärzteschaft anheim gestellt sei, die befürchteten Kollisionen mit ihrem ureigenen Verständnis vom Hippokratischen Eid und des hieraus visionär erschlossenen ärztlichen Selbstbildnisses zur Auflösung bringen zu wollen. Die „Wertekollision“ wird vielmehr auf höchster normativer Abstraktionsebene zu lösen sein und von daher kann kein Zweifel darüber bestehen, dass der Patientenautonomie ein ungleich höherer Wert beizumessen ist, die eben nicht durch eine intraprofessionelle Arztethik unterlaufen oder ausgehöhlt werden darf. Speziell das Verfassungsrecht übernimmt nicht (!) das, was die Arztethik ggf. als verbindlich deklariert und so manche Gegenwartsdebatte ließe sich insbesondere dadurch befrieden, wenn gerade die führenden Gegenwartsethiker verinnerlichen, dass es nicht darauf ankommt, in ständig wiederholter Rede „zu moralisieren“ und auf diesem Wege der ganz und gar untaugliche Versuch unternommen wird, „unechte Grundrechtsschranken“ zu generieren, die zumeist in moralischen Geboten bestehen und so das Selbstbestimmungsrecht der Patienten bis ins Mark erschüttern.


Ihr Informations- und Wissensportal: Das IQB-Internetportal zum Pflege- und Medizinrecht


LG Itzehoe: U.a. zur Beweislast bei Unfällen in Pflegeheimen

LG Itzehoe, Urt. v. 29.10.09 (Az. 7 O 246/08)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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"Designbaby ist biologisch Unsinn"

Ethikratmitglied spricht sich für eng begrenzte Zulassung der umstrittenen PID aus

v. Steffen Gross

Quelle: Mittelhessen.de v. 29.11.10 >>> http://www.mittelhessen.de/lokales/topnews_aus_mittelhessen/298030_Designbaby_ist_biologisch_Unsinn.html <<< (html)


Steigende Zahl von Demenzkranken treibt Pflegekosten kräftig nach oben

Der neue Pflegereport der Barmer GEK lässt aufhorchen: Auf Deutschlands gesetzliche Kranken- und Pflegekassen rollt demnach eine Kostenwelle zu.

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/631722/steigende-zahl-demenzkranken-treibt-pflegekosten-kraeftig-nach-oben.html <<< (html)


Unipolare Depression: Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie aus der aktuellen S3- und Nationalen Versorgungsleitlinie „Unipolare Depression“

v. Härter, Martin; Klesse, Christian; Bermejo, Isaac; Schneider, Frank; Berger, Mathias,

in PP 9, Ausgabe November 2010, Seite 505; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79155 <<< (html)


Neuordnung der Gesundheitsfachberufe

Festlegung des Kreises der stellungnahmeberechtigten Organisationen für Entscheidungen zu Richtlinien nach § 63 Abs. 3c

Quelle: G-BA >>> Mitteilung v. 30.11.10 >>> http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1225/ <<< (html)

Dort auch mit der Möglichkeit, die tragenden Gründe zum Beschluss nachzulesen.

Kurze Anmerkung (L. Barth, 30.11.10):

Hat die „Demokratie im Kleinen“ obsiegt (?), so möchte ich hier kritisch zum weiteren Nachdenken anregen.

Der Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen „fällt“ durchaus bescheidener aus, als ursprünglich zu vermuten anstand. Dem DPR, unter dessen Dach sich alle namhaften Pflegeverbände vereinigen, kommt bei der Frage der Neuordnung der Gesundheitsfachberufe eine beachtliche Schlüsselstellung zu. Dies insbesondere deshalb, weil der G-BA – soweit aus dem Beschluss ersichtlich – offensichtlich der mitgliedschaftlichen Stellung der Einzelverbände im DPR eine ganz zentrale Rolle beigemessen hat. Mit Blick auf die Mitgliedschaft wurde so der

Bundesarbeitsgemeinschaft leitender Pflegepersonen e.V. (BALK) kein Recht zur Stellungnahme eingeräumt, da dieser über ihre Mitgliedschaft im stellungnahmeberechtigten Deutschen Pflegerat DPR e.V. bereits die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben ist.

Auch der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di wurde kein Recht zur Stellungnahme eingeräumt, da diese nicht den maßgeblichen Verbänden der Pflegeberufe zuzurechnen ist, sondern ihrer Aufgabenstellung nach prioritär gewerkschaftliche arbeitnehmerseitige Interessenvertretung wahrnimmt.

Nun bleibt abzuwarten, ob es dem DPR gelingt, den Prozess der Entscheidungsfindung basisdemokratisch zu organisieren, zumal die Interessen der Einzelpflegeverbänden nicht stets kongruent sein dürften, mal abgesehen von dem Umstand, dass hier einem privaten Verband eine durchaus beachtliche Gestaltungsmacht über die „Nichtmitglieder“ dergestalt eingeräumt wird, in dem der DPR in erster Linie wohl seine gesundheitspolitischen Visionen vertreten wird und somit als „Arbeitsgemeinschaft“ der Einzelpflegeverbände seine Stimme in der Debatte erheben wird. So gesehen entscheidet schon bereits jetzt der DPR im Wege einer „faktischen Zwangsmitgliedschaft“ über die berufspolitischen Ziele der Nichtmitglieder.

Von daher wäre es durchaus wünschenswert gewesen, dass etwa die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sich mit seinen Vorstellungen hätte einbringen können, zumal es in der Folge eben auch darauf ankommt, nicht „nur“ der Selbstverwaltungs-Idee“ Geltung zu verschaffen, sondern zugleich auch die arbeitnehmerseitigen Interessen im Fokus der Betrachtungen zu stellen. Dies deshalb, weil es immerhin auch gilt, im Zuge der Neuordnung der Gesundheitsberufe die kollektiven Interessenvertretungen auf betrieblicher Organisationsebene einzubinden.


BGH: Zum Anspruch des externen Arztes gegen einen Wahlleistungspatienten auf Ersatz von Auslagen für aufgewendete Sachkosten.

BGH, Urt. v. 04.11.10 (Az.III ZR 323/09)

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; die Entscheidung kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=333c7c6e6b670b364f53855ecd9328a7&nr=54067&pos=0&anz=845 <<< (pdf.)


Zielwerte, Medikation, Nebenwirkungen
Hypertonie im Alter: Was ist anders?

v. R. Kreutz u. J. Scholze, in MMW-Fortschr. Med. Nr. 47 / 2010 (152. Jg.), S. 31 ff.; online unter MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-147059.html?pdf=true <<< (pdf.)


G-BA-Qualitätsreport: Stationäre Behandlung auf gutem Niveau

Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43712/G-BA-Qualitaetsreport_Stationaere_Behandlung_auf_gutem_Niveau.htm <<< (html)


Falsches Bein amputiert: Deutscher Arzt in Österreich verurteilt

Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/631655/falsches-bein-amputiert-deutscher-arzt-oesterreich-verurteilt.html?sh=7&h=1430409203 <<< (html)


Plädoyer für Adipositas-Chirurgie als Therapieoption

Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/adipositas/article/631330/plaedoyer-adipositas-chirurgie-therapieoption.html <<< (html)


Vorwürfe gegen Anästhesie-Chefarzt wegen Studienfälschung

Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43693/Vorwuerfe_gegen_Anaesthesie-Chefarzt_wegen_Studienfaelschung.htm <<< (html)


Medizin-Bachelor stößt in Hessen auf Widerstand

Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/631366/medizin-bachelor-stoesst-hessen-widerstand.html?sh=15&h=1430409203 <<< (html)


Todeswunsch wird respektiert

v. Eduard Gautschi.

Freitodbegleitung und Palliativpflege ergänzen sich, stossen aber immer wieder an ethische und rechtliche Grenzen.

Quelle: Tagesanzeiger (Zürich) v. 26.11.10 >>> http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/oberland/Todeswunsch-wird-respektiert-/story/18177313 <<< (html)


DBfK-Aktion „Gelbe Karte an die Bundeskanzlerin“ zeigt Wirkung

Quelle: DBfK >>> Pressemitteilung v. 26.11.10 <<< (html)


Behandlungskosten und der Wert des Alters - Grundfragen des Systems

Quelle: Westfälische Nachrichten v. 25.11.10 >>> http://www.westfaelische-nachrichten.de/aktuelles/muensterland/1452827_Behandlungskosten_und_der_Wert_des_Alters_Grundfragen_des_Systems.html <<< (html)


Onlineabstimmung
Der Klick fürs Leben

... oder dagegen: Ein US-Ehepaar trägt seinen Ehestreit öffentlich aus und lässt per Internet darüber abstimmen, ob es sein ungeborenes Kind abtreiben lassen soll oder nicht.

Quelle: Frankfurter Rundschau v. 25.11.10 >>> http://www.fr-online.de/panorama/der-klick-fuers-leben/-/1472782/4866520/-/view/asFirstTeaser/-/index.html <<< (html)


Ethikrat bietet öffentliches Forum für die Diskussion zur Selbstbestimmung bei Demenz

Quelle: Deutscher Ethikrat, Pressemitteilung 10/2010 v. 25.11.10 >>> http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung-10-2010 <<< (html)

Hinweis (L. Barth, 26.11.10):

Laut Pressemitteilung werden weitere Informationen zur Veranstaltung sowie in Kürze auch der Audiomitschnitt, die Fotos und die Simultanmitschrift unter http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/auswaertige-veranstaltungen/demenz-ende-der-selbstbestimmung abrufbar sein.

Vgl. im Übrigen auch den diesseitigen Nachruf zur VA

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


'Den meisten Menschen kann man helfen'

Passive Sterbehilfe in Deutschland möglich

Quelle: Sueddeutsche.de v. 25.11.10 >>> http://www.sueddeutsche.de/F5k38j/3743219/Den-meisten-Menschen-kann-man-helfen.html


BSG: Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist rechtmäßig, wenn er der "Billigkeit" entspricht

BSG, Urt. v. 25.11.10 (Az. B 3 KR 1/10 R)

Streitig war die durch einen Schiedsspruch erfolgte Anhebung der Vergütung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) für die Zeit vom 1.7.2007 bis zum 31.12.2008. Kläger waren die in Hessen tätigen Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände. Beklagter zu 1 war eine vom Hessischen Sozialministerium nach § 132a Abs. 2 Satz 7 SGB V bestellte Schiedsperson. Beigeladen und seit dem SG-Verfahren ebenfalls beklagt waren zehn in Hessen tätige Verbände der Freien Wohl­fahrtspflege (Beklagte zu 2 bis 11). Die Klage gegen deren Dachverband, der nur als Verfahrensbevollmächtigter der Mitgliedsverbände auftrat, wurde im Revisionsverfahren zurückgenommen.

Der zwischen den Klägern und den Beklagten zu 2 bis 11 im Jahr 1996 geschlossene Rahmenvertrag über die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V in Hessen wurde 2001 gekündigt, aber bis zum 31.12.2004 weiter angewendet. Zum 1.1.2005 wurde dieser Vertrag dann durch einen neuen Vertrag ersetzt (Rahmenvertrag 2005). Gemäß § 38 Abs. 1 Rahmenvertrag 2005 erfolgt die Vergütung der erbrachten Leistungen nach der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung der Anlage 1.

Die Beteiligten konnten sich bei den Vertragsverhandlungen über diverse Vergütungsfragen nicht einigen. Der Rahmenvertrag 2005 enthielt somit nicht die zu § 38 Abs. 1 vorgesehene Anlage 1. Zur Herbeiführung einer Einigung wurde deshalb im November 2006 ein Schiedsverfahren eingeleitet. Es endete mit dem Schiedsspruch des Beklagten zu 1 vom 2.5.2007. Darin wurden die Vergütungen der Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie die Hausbesuchspauschale für die Zeit vom 1.7.2007 bis zum 31.12.2008 jeweils um 5,98 % erhöht. Dieser Entscheidung war eine Aufsummierung der Veränderungen der Grundlohnsummen der Jahre 2001 bis 2007 zugrunde gelegt worden, nachdem es zuletzt im Jahre 1999 eine allgemeine Anhebung der Vergütungen gegeben hatte. Die Kläger hatten im Schiedsverfahren eine Anhebung der Vergütungen um 3,2 % angeboten, wollten aber die Hausbesuchspauschale unverändert lassen; die Beklagten hatten eine Anhebung aller Abrechnungs­posten um jeweils 15,77 % gefordert.

Im Gerichtsverfahren haben die Kläger in erster Linie die Aufhebung des Schiedsspruchs sowie die Verurteilung des Beklagten zu 1 begehrt, über den Schiedsantrag unter Beachtung der Rechtsauf­fassung des Gerichts neu zu entscheiden. Sollte dies nicht möglich sein, verlangten sie im Verhältnis zu den Beklagten zu 2 bis 11, den Schiedsspruch aufzuheben und die Vergütung durch das Gericht analog § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB nach billigem Ermessen bestimmen zu lassen. Das Sozialgericht hat die Klagen abgewiesen, das Landessozialgericht die Berufungen der Kläger zurückgewiesen.

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat in seiner heutigen Sitzung die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Die Vorinstanzen haben zu Recht entschieden, dass die gegen den Beklagten zu 1 gerichtete Klage unzulässig ist, weil der Schiedsspruch einer Schiedsperson nach § 132a Abs. 2 SGB V keinen Verwaltungsakt darstellt und deshalb eine gegen die Schiedsperson gerichtete An­fechtungs- und Verpflichtungsklage von vornherein ausgeschlossen ist. Anders als die Schiedsämter (§ 89 SGBV) und die diversen Schiedsstellen nach dem SGB V und SGB XI sind die Schiedspersonen nach § 132a Abs. 2 SGB V keine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 SGB X, weil sie aufgrund einer Vereinbarung der Vertragspartner der häuslichen Krankenpflege tätig werden und nur als "Vertragshelfer" analog § 317 BGB fungieren. Demgemäß stellen ihre Schiedssprüche keine Verwaltungsakte dar.

Zulässig war demzufolge nur die gegen die Beklagten zu 2 bis 11 gerichtete "Ersetzungsklage" analog § 319 Abs. 1 BGB, bei der ein rechtswidriger Schiedsspruch durch eine Billigkeitsentscheidung des Gerichts ersetzt wird. Der Schiedsspruch vom 2.5.2007 war rechtmäßig, weil er "billigem Ermessen" (analog § 317 BGB) entsprach. Anders als im Bereich der sozialen Pflegeversicherung, wo Vergütungsvereinbarungen für die häusliche Pflege nur für jeden Pflegedienst gesondert getroffen werden dürfen (§ 89 Abs. 2 Satz 2 SGB XI), können bei der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) Vergütungsvereinbarungen sowohl für den einzelnen Krankenpflegedienst als auch ‑ wie hier ‑ für eine Mehrzahl von Krankenpflegediensten bzw. ganze Gruppen von Leistungserbringern abgeschlossen werden. Bei solchen Rahmenverträgen kann die Vergütung an der Steigerung der jeweiligen Grundlohnsummen ausgerichtet werden. Das ist hier geschehen. Bei Vergütungsvereinbarungen für den einzelnen Krankenpflegedienst sind hingegen jene Grundsätze entsprechend anzuwenden, die der Senat für die Vergütungsvereinbarungen der häuslichen Pflege nach § 89 SGB XI (Urteil vom 17.12.2009 ‑ B 3 P 3/08 R ‑) entwickelt hat.

Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 45/10 v. 25.11.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11775&pos=0&anz=45 <<< (html)


Stationäre Versorgung: Mit einem Präventionsprogramm lässt sich das Sturzrisiko bei Älteren reduzieren

v. S. Heinzl,

in Dtsch Arztebl 2010; 107(47): A-2335 / B-2020 / C-1985; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79432 <<< (html)


Pflegeberatung: Hilfe für den Alltag

v. B. Hibbeler,

in Dtsch Arztebl 2010; 107(47): A-2326 / B-2011 / C-1976; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79428 <<< (html)


Präimplantationsdiagnostik: Gespaltene Gesellschaft

v. N. Jachertz; E. Richter-Kuhlmann,

in Dtsch Arztebl 2010; 107(47): A-2314 / B-2002 / C-1966; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79411 <<< (html)


Bundesärztekammer: Sterbehilfe-Urteil verunsichert Ärzte

Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43662/Bundesaerztekammer_Sterbehilfe-Urteil_verunsichert_Aerzte.htm <<< (html)


Bundesärztekammer: Sterbehilfe-Urteil verunsichert Ärzte

Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43662/Bundesaerztekammer_Sterbehilfe-Urteil_verunsichert_Aerzte.htm <<< (html)


Dem Schmerz nicht das Feld überlassen!

Hoher Leidensdruck, eine passive Versorgungserwartung gepaart mit der fatalistischen Einschätzung, selbst nichts gegen die Krankheit tun zu können - dies sind oft die besonderen Probleme von Patienten mit chronischen Schmerzen. Compliance ist hier eher das Ziel der Behandlung als das sie sich voraussetzen ließe.

v. Thomas Meißner

Quelle: Apotheker plus (Ärzte Zeitung de.) v. 26.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/article/628859/schmerz-nicht-feld-ueberlassen.html <<< (html)


Pflegeverband wehrt sich gegen Kritik an „Blockadehaltung“

Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43665/Pflegeverband_wehrt_sich_gegen_Kritik_an_Blockadehaltung.htm <<< (html)


Kassen: Zwei kleine Verbände schuld am Scheitern der Pflege-TÜV-Gespräche

Nach dem Aus der Verhandlungen über Korrekturen am umstrittenen Pflege-TÜV wird heftig darüber gestritten, wer schuld ist.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 25.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/630942/kassen-zwei-kleine-verbaende-schuld-scheitern-pflege-tuev-gespraeche.html <<< (html)


Kopftuchverbot: KV tadelt hessischen Hausarzt

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 25.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/vertragsarztrecht/article/631052/kopftuchverbot-kv-tadelt-hessischen-hausarzt.html?sh=17&h=1729007641 <<< (html)


Demenz – Ende der Selbstbestimmung?

Ein Nachruf v. Lutz Barth (25.11.10)

zur öffentlichen Tagung des Deutschen Ethikrats am 24.11.10 in Hamburg

Voller Erwartungen an die Veranstaltung des Deutschen Ethikrats zu einem mehr als spannenden und vor allem zentralen Thema der Zukunft gerade an der Schnittstelle zwischen Recht und Ethik habe ich mich mit einigen Kollegen und Bekannten in den frühen Morgenstunden aufgemacht, um an der Veranstaltung auch pünktlich teilnehmen zu können, denn immerhin ist die A1 seit geraumer Zeit eine Großbaustelle. >>> weiter

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

Anmerkung:

Der vorliegende Beitrag wurde auch im BLOG „Patientenverfügung / Patientenautonmie“ eingestellt. Gerne können Sie dort einen Kommentar hinterlassen oder uns Ihren persönlichen Eindruck von der Veranstaltung am 24.11.10 schildern, sofern Sie zugegen waren.

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<


Sterbehilfe
"In Einzelfällen sollten tödliche Medikamente erlaubt sein"

Darf man Todkranken tödliche Medizin verweigern? Es wäre schon viel geholfen, wenn die legalen Möglichkeiten genutzt würden, sagt der Medizinethiker Jochen Vollmann.

Quelle: Zeit online v. 24.11.10 >>> http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2010-11/sterbehilfe-strassburg?page=all <<< (html)


Kliniken müssen OPs wegen Fachkräftemangel schließen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 24.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43651/Kliniken_muessen_OPs_wegen_Fachkraeftemangel_schliessen.htm <<< (html)


Pflege-TÜV: Gespräche über Nachbesserungen vorläufig gescheitert

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 24.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/630867/pflege-tuev-gespraeche-nachbesserungen-vorlaeufig-gescheitert.html <<< (html)


Schlaganfall: Thrombolyse im hohen Alter sinnvoll

Quelle: Ärzteblatt.de v. 24.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43657/Schlaganfall_Thrombolyse_im_hohen_Alter_sinnvoll.htm <<< (html)


Pflegeverbände VDAB und ABVP ziehen die Notbremse – sonst keine Chance auf eine grundlegende Überarbeitung der Pflegetransparenzvereinbarungen

Quelle: VDAB >>> Mitteilung v. 22.11.10 <<< (html)


PORTRÄT
CHRISTIAN WALTER ANWALT FÜR DEUTSCHLAND: „Es gibt keine Pflicht zur Suizidhilfe“

v. Jost Müller-Neuhof

Quelle: Der Tagesspiegel v. 23.11.10 >>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/es-gibt-keine-pflicht-zur-suizidhilfe/3201424.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 24.11.10):

„Vorstöße zur Sterbehilfe haben am christlich geprägten Bundesverfassungsgericht kaum Chancen, zuletzt haben auch die beiden von CDU und SPD ins Amt gehobenen neuen Richter ihren Eid auf Gott geschworen.“

Es darf angenommen werden, dass dieser Hinweis in dem Porträt nicht vom Porträtierten selber stammt, denn gerade das BVerfG resp. seine Richter werden sich sicherlich der Bedeutung nicht nur der religiösen, sondern auch ethischen und moralischen Neutralitätsverpflichtung bewusst sein. Mögen auch einzelne Verfassungsrichter ihren Eid unter Berufung auf Gott geschworen haben, so folgt hieraus keine verbindende „Richtlinie“ zur Auslegung unserer Grundrechte und es darf vermutet werden, dass auch die Richter am Bundesverfassungsgericht sich zuvörderst am Toleranzprinzip orientieren und so trotz ihres Glaubensbekenntnisses ein plurales Werteverständnis akzeptieren.

Indes ist es derzeit keineswegs ausgemacht, dass es keine „Pflicht zur Suizidbeihilfe“ gibt. Diese „Pflicht“ des Staates könnte u.a. darin erblickt werden, die Möglichkeit zur Suizidbeihilfe prozedural abzusichern und insbesondere sich dazu entscheiden, auch die aktive Suizidbeihilfe zu legalisieren, wenn und soweit der Suizident nicht in der Lage ist, seinen nachhaltigen Sterbewunsch aufgrund seiner Krankheit konkret in die Tat umzusetzen. Insoweit steht dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungs- und damit Regelungsspielraum offen, der gleichsam auch im Interesse der schwersterkrankten und sterbenden Patienten genutzt werden sollte, wenn diese beabsichtigen, aufgrund ihres unsäglichen Leids angesichts ihrer irreversiblen Krankheit sterben zu wollen.

Diese Suizidbeihilfe sollte nach hiesiger Vorstellung in den bewährten Händen eines qualifizierten Arztes resp. einer Ärztin liegen und angesichts aktueller Umfragen besteht kein Zweifel daran, dass es auch Ärzte gibt, die sich diesem besonderen Akt der Humanität nicht verschließen würden. Eine derartige ärztliche Suizidassistenz (ggf. auch in aktiver Form) hat mit einer „Tötung von Staats wegen“ nichts gemein, so dass der Gesetzgeber lediglich darüber zu befinden hat, ob er u.a. das Vertrauen in die bundesdeutsche Ärzteschaft hegt, dass diese gleichsam mit Augenmaß die einzufordernden gesetzlichen Kriterien zur Liberalisierung der (aktiven) Sterbehilfe einhalten werden. Ich persönlich hege keinen Zweifel an der Redlichkeit der bundesdeutschen Ärzteschaft, zumal ein Blick in andere Rechtsordnungen zeigt, dass durchaus hohe Hürden errichtet werden können.

Bedenken muss vielmehr auslösen, dass derzeit (auch im Sinne einer palliativmedizinischen Ethik) vielfach „nur“ das Motiv entscheidend ist: Der Arzt will Leiden mindern, aber nicht töten. Bleibt eigentlich nur noch nachzufragen, ob im Einzelfall dieses Motiv tatsächlich handlungsleitend war und ist.


Union bleibt skeptisch zu Ethikbeirat des Bundestags

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43629/Union_bleibt_skeptisch_zu_Ethikbeirat_des_Bundestags.htm <<< (html)


Straßburger Sterbehilfe-Prozess: Es gibt kein Recht auf Tötung - Alternativen stehen zur Verfügung / Palliativmedizin kann würdevolles Sterben ermöglichen

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Mitteilung v. 23.11.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung414.html <<< (html)


Sterbehilfe: Verhandlung vor europäischem Gericht

Begehrtes Gift

v. Wolfgang Janisch und Nina von Hardenberg

Quelle: Sueddeutsche.de v. 23.11.10 >>> http://www.sueddeutsche.de/politik/sterbehilfe-verhandlung-vor-europaeischem-gericht-begehrtes-gift-1.1027435 <<< (html)


Verbände warnen vor Entprofessionalisierung in der Pflege

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43628/Verbaende_warnen_vor_Entprofessionalisierung_in_der_Pflege.htm <<< (html)


SPD: Pflegepläne Röslers sind reine Klientelpolitik

Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/630641/spd-pflegeplaene-roeslers-reine-klientelpolitik.html <<< (html)


Kommentar
Pflegeprämie: Kein Stein der Weisen!

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/630581/kommentar-pflegepraemie-kein-stein-weisen.html?sh=1&h=-72051939 <<< (html)


Schmerztherapie: Opiat-Alternative Ziconotid unter Suizidverdacht

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43637/Schmerztherapie_Opiat-Alternative_Ziconotid_unter_Suizidverdacht.htm <<< (html)


Das IQB-Internetportal: Ihr unabhängiges Wissens- und Informationsportal zum gesamten Pflege- und Medizinrecht.

798 Besucher haben gestern 1598 Seiten aufgerufen und wir freuen uns über die hohe Akzeptanz unseres Engagements.

Ihr IQB-Redaktionsteam (24.11.10)


Pflege: CSU hat Vorbehalte gegen Kapitaldeckung

Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/630597/pflege-csu-vorbehalte-kapitaldeckung.html <<< (html)


Kammer Nordrhein pocht auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes

Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43608/Kammer_Nordrhein_pocht_auf_Einhaltung_des_Arbeitszeitgesetzes.htm <<< (html)


Wird der Berliner Arzt Dr. Michael de Ridder den „Gang nach Canossa“ antreten müssen?

Nun möchte ich mich hier nicht dazu hinreißen lassen, irgendwelchen Spekulationen Tür und Tor zu öffnen, zumal ich denke, dass Michael de Ridder einem möglichen „Druck“ – von wem auch immer – Stand halten wird.

Andererseits ist es allerdings bemerkenswert, dass er nur allzu selten in aller Öffentlichkeit Zustimmung zu seinen Thesen von seinen Kollegen bekommt, während dies in persönlichen Gesprächen anders aussehen mag.

Woran liegt es, dass er derzeit weitestgehend alleine auf weiter Flur steht? Getrauen sich seine Kollegen nicht, ein Stück weit die Öffentlichkeit an ihrer individuellen Gewissensentscheidung teilhaben zu lassen?

Wie solide ist der wissenschaftliche Diskurs über eine palliativmedizinische Ethik, wenn gewissermaßen „nur“ eine Handvoll erlesener Stimmen sich zu Worte melden, während demgegenüber die große Masse der Palliativmediziner sich in Schweigen hüllen? Getrauen diese sich letztlich nur, ihre Meinung in anonymen Umfragen zu äußern? Und wenn dem so sein sollte, bliebe doch weiter nachzufragen, warum dies so ist?

Nun – Fragen, die ich nicht beantworten kann, da ich dieser Profession nicht zugehörig bin; zum Glück, möchte ich fast meinen, denn ich würde wohl den unrühmlichen Titel einer „schwarzen Seele“ genießen, der da von sich vielleicht meint, „Herr über Leben und Tod“ spielen zu können: kurzum: „Ein Palliativmediziner als „Dr. Tod“ – undenkbar, so scheint es jedenfalls, denn „Ärzte sind schließlich keine Mechaniker des Todes“ und schon gar nicht solche der Palliativmedizin.

Aber dennoch darf nachgefragt werden: Wo sind denn all die Stimmen derjenigen Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine Liberalisierung der Sterbehilfe – auch in Form der ärztlichen Suizidbeihilfe – aussprechen?

Wird nicht gerade ein offener Diskussionsprozess eingefordert, der zur Enttabuisierung eines brennenden Gegenwartsthemas beitragen könnte?

Die ethische Grundposition des Arztes M. de Ridder ist nicht nur vertretbar, sondern auch Ausdruck einer wohlverstandenen Toleranz und da könnte ich als Außenstehender mir gut vorstellen – wenn denn schon ein Gang nach Canossa erforderlich sein sollte – dass er auf diesem Weg der „Läuterung“ von einigen Kollegen begleitet wird, um so in der Öffentlichkeit dokumentieren zu können, dass es auch Ärztinnen und Ärzte gibt, die sich nicht der vermeintlichen herrschenden Lehre „beugen“ wollen.

Wenn schon nicht die „Absolution“ durch die Oberethiker in diesem unseren Lande erteilt wird, so können doch die scheinbaren Abweichler darauf zählen, dass ihre Position ganz und gar dem Wertessystem unserer Verfassung entspricht und dies wäre für sich betrachtet ein ungeheurer Fortschritt in der Debatte – oder nicht?

Nicht Dr. de Ridder oder einigen seiner Kollegen obliegt die hohe Last der Argumentationsführung, sondern gerade denjenigen, die da meinen, moralische Pflichten eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen generieren zu wollen.

Und spätestens an diesem Punkte dürfen wir Juristen dann auch leidenschaftlich mitdiskutieren und ich persönlich lasse keinen Zweifel daran aufkommen, dass die derzeit „führenden“ Ethiker weit davon entfernt sind, ihre fragwürdigen Botschaften auch nur ansatzweise halbwegs plausibel aus verfassungsdogmatischer Sicht begründet zu haben. Es reicht nicht zu, an den Philosophen Kant zu erinnern und da würde ich mir gelegentlich wünschen, wenn sich die Herren Ethiker ein wenig mehr „Literatur“ zumuten und hierbei auch einen nachhaltigen Blick in eine solche riskieren würden, die ggf. neue Einsichten und Perspektiven eröffnet.

Ihr Lutz Barth (23.11.10)


Giftbecher auf Bestellung

Europäischer Gerichtshof verhandelt Fall von Sterbehilfe

Quelle: sueddeutsche.de v. 23.11.10 >>> http://www.sueddeutsche.de/s54389/3738820/Giftbecher-auf-Bestellung.html <<< (html)


Umfrage: Mehrheit der Deutschen für Zulassen der PID

Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43595/Umfrage_Mehrheit_der_Deutschen_fuer_Zulassen_der_PID.htm <<< (html)


Ist die herrschende Ethik der Palliativmedizin inhuman?

v. Lutz Barth (23.11.10), in „Ärztliche Suizidassistenz?“ Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<


Sterbehilfe

Klage auf Hilfe beim Freitod

v. U. Knapp

Quelle: Frankfurter Rundschau v. 23.11.10 >>> http://www.fr-online.de/politik/klage-auf-hilfe-beim-freitod/-/1472596/4860078/-/index.html <<< (html)

Anmerkung (L. Barth, 23.11.10):

Auch das BVerfG hatte sich mit dem Sachverhalt zu befassen; vgl. dazu den Beschluss unter
BVerfG, 1 BvR 1832/07 vom 4.11.2008, Absatz-Nr. (1 - 10), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081104_1bvr183207.html


Erste Stadt spart bei Pflege armer Senioren

v. E. Quadbeck u. G. Voogt

Quelle: Rheinische Post v. 23.11.2010 >>> http://lokale-wirtschaft.rp-online.de/nachrichten/detail/-/specific/Erste-Stadt-spart-bei-Pflege-armer-Senioren-1036186394 <<< (html)


Deutschland ist nicht Dignitas - EGMR verhandelt gegen BRD

v. O. Tolmein (23.11.10)

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/11/23/deutschland-ist-nicht-dignitas-klage-vor-dem-egmr-in-strassburg.aspx?CommentPosted=true#commentmessage  <<< (html)


Ihre Meinung ist gefragt!
Aktuelle Umfrage von hartaberfair

Sollte es genauso viel Geld für häusliche Pflege wie für Pflege im Heim geben?

>>> http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/voting_ergebnis.php5?votingName=HartAberFair_20101124&votingID=890 <<< (html)

Hintergrund:

Wenn Mutter plötzlich hilflos ist:
Wer kann sich noch gute Pflege leisten?

Sendung am 24.11.2010

Rechtzeitig ins Heim – oder möglichst lange zu Hause bleiben? An dieser Frage verzweifeln immer mehr Alte und ihre Angehörigen. Denn gute Pflege ist teuer – und schwer zu finden. Pflegekräfte sind unterbezahlt und überlastet. Gibt es vom Staat bald nur noch die Grundversorgung? Wird Pflege so zur Existenzfrage, an der Familien zerbrechen?

Quelle: WDR >>> http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendungen/2010/20101124.php5?akt=1 <<< (html)

Quelle: Statistisches Bundesamt >>> Pressemitteilung Nr. 429 vom 22.11.2010 <<< (html)


Demografischer Wandel führt zu 50% mehr Pflegebedürftigen im Jahr 2030

Quelle: Statistisches Bundesamt >>> Pressemitteilung Nr. 429 vom 22.11.2010 <<< (html)


Ein Klinikgesetz, das niemand braucht?

Die Bremer Gesundheitssenatorin plant für das kleinste Bundesland ein Krankenhausgesetz. Kassen und Krankenhausgesellschaft finden das völlig überflüssig.

v. Christian Beneker

Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=630340 <<< (html)


Ärzte verteidigen die Tarifpluralität

Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43609/Aerzte_verteidigen_die_Tarifpluralitaet.htm <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 23.11.10):

Die Diskussion wird zunehmend vitaler geführt: „Wer die Koalitionsfreiheit aushöhlt, legt die Axt an die Wurzel unserer Verfassung“, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke und vieler Orten wird in Ärztekreisen vor Eingriffen in die tarifpolitischen Rechte der Fach- und Berufsgewerkschaften gewarnt.


Behandlungsfehler: Jeder siebte Verdacht bestätigt

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/vertragsarztrecht/default.aspx?sid=630383 <<< (html)


Kurioses am Rande!
Vorsicht! Kollision mit Eichhörnchen ist kein „Wildunfall“…

und - was besonders erwähnenswert erscheint: ein „Eichhörnchen ist kein Hase“!

Mehr zu diesem spektakulären Fall, der vor dem LG Coburg verhandelt und durch eine DNA-Sequenzanalyse gelöst wurde, erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link bei Kostenlose Urteile.de unter >>> http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg-Zusammenstoss-mit-Eichhoernchen-ist-kein-Wildunfall.news10413.htm <<< (html)


OLG Nürnberg: Zur Verletzung der Garantenpflicht des Leitungspersonals eines Pflegeheimes durch Unterlassen

Was war passiert?

Mit Urteil v. 22.12.09 des Amtsgerichts Nürnberg war der 54-jährige damalige Verwaltungschef des Pflegezentrums Sebastianspital in Nürnberg vom Vorwurf der versuchten Freiheitsberaubung und Nötigung durch Unterlassen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, im Jahr 2006 die Anbringung eines Bettgitters bei einem Heimbewohner sowie – zu einem späteren Zeitpunkt - seine Fixierung mittels Bauchgurt und auch an den Gliedmaßen zugelassen zu haben, ohne die hierfür erforderlichen Genehmigungen des Vormundschaftsgerichts zu erholen. Die Fixierung diente dazu, die Ernährung mittels Bauchsonde zu ermöglichen. Der Geschädigte soll auf beiden Augen erblindet gewesen sein und an Demenz gelitten haben.

Die Staatsanwaltschaft hält ihren Vorwurf gegen den Angeklagten nach wie vor aufrecht und hat die Überprüfung des Urteils des Amtsgerichts durch den Strafsenat darauf, ob Rechtsfehler vorliegen, beantragt (vgl. dazu Terminsmitteilung Nr. 34/10 des OLG Nürnberg)

Nunmehr hat das OLG Nürnberg mit Urt. v. 18.10.10 (Az. 1 St OLG Ss 2106/10) darauf erkannt, dass ein Mitglied der Leitung eines Pflegeheims die ihm gegenüber den Bewohnern obliegende Garantenpflicht im Rahmen der Nötigung durch Unterlassen dann nicht verletzt, wenn er sich bei der Frage der Erforderlichkeit einer regelmäßigen Fixierung auf eine entsprechende ärztliche Anordnung verlässt.


Zürcher Kantonsrat gegen Sterbehilfe-Verbot

EDU-Initiative «Stopp der Suizidhilfe» abgelehnt

Quelle: NZZ online v. 22.11.10 >>> http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/edu-initiative_stopp_der_suizidhilfe_abgelehnt_1.8453820.html <<< (html)


Kanada: 80 Prozent für aktive Sterbehilfe

Quelle: Radio Vatikan v. 22.11.10 >>> http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=441037 <<< (html)


Kostenlose Moral CDU beschenkt Konservative mit PID-Verbot

Quelle: Der Tagesspiegel v. 21.11.10 >>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/kostenlose-moral-cdu-beschenkt-konservative-mit-pid-verbot/3089592.html <<< (html)


Mitbestimmen über das eigene Lebensende

v. Jörg Brause

Erstmals zeigt eine Studie der Ruhr-Universität, wie die Schmerzspezialisten ihre Patienten behandeln

Quelle: Telepolis v. 21.11.10 >>> http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33581/1.html <<< (html)


Verband BALK und DBfK fordern das Ende der inflationären Vergabe der Bezeichnung ‚Fachkraft’ bei einfache Qualifizierungen

Quelle: BALK >>> Gemeinsame PM v. 22.11.10 <<< (html)


Hungriger Pfleger: Klinik darf nicht sofort kündigen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/630324/hungriger-pfleger-klinik-darf-nicht-sofort-kuendigen.html <<< (html)


Ärztekammern kritisieren Entwurf für Patientenrechtegesetz

Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43605/Aerztekammern_kritisieren_Entwurf_fuer_Patientenrechtegesetz.htm <<< (html)


Zöller gegen Zwangsmeldung von Behandlungsfehlern

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=624012 <<< (html)


OVG NRW: Zu den Grenzen der Befugnisse ärztlicher Selbstverwaltungskörperschaften

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 09.11.10 (Az. 13 B 1143/10)

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


ArbG Hamburg: Zur Zulässigkeit von Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen in kirchlichen Einrichtungen

ArbG Hamburg, Urt. v. 01.09.10 (Az. 28 Ca 105/10)

Quelle: Rechtsprechung Hamburg.de; den Volltext der Entscheidung des ArbG können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://www.rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=JURE100070419&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint <<< (html)


Takotsubo-Kardiomyopathie bei einer 83-jährigen Witwe

Die Trauer um den Ehemann „brach“ ihr das Herz

v. Horst J. Koch; Koautoren: Thomas Ketteler, Richard Dirsch,

in MMW-Fortschr. Med. Nr. 46 / 2010 (152. Jg.), S. 41. ff.; online unter >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-146968.html <<< (html)


In der Palliativmedizin muss der Gesetzgeber nachbessern

Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=630338 <<< (html)


Sonntagsinterview mit dem Mediziner Dr. Michael de Ridder
„Ich möchte unter freiem Himmel sterben“

Moderne Medizin kann vieles – doch wann darf ein Mensch das Leben verlassen? Michael de Ridder ist dem Tod 1000-mal begegnet. Ein Gespräch zum Totensonntag

Quelle: Der Tagesspiegel v. 21.11.10 >>> http://www.tagesspiegel.de/zeitung/ich-moechte-unter-freiem-himmel-sterben/2930204.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 21.11.10):

In dem Interview wird u.a. die Frage aufgeworfen, ob es unprofessionell sei, wenn der Arzt weint, wenn der Tod ihn ergriffen hat. Nun – selbstverständlich bleibt es den Therapeuten vorbehalten, auch mit Blick auf das Einzelschicksal ihrer Patienten Anteilnahme zu nehmen und somit auch ihren Gefühlen freien Lauf zu lassen. Dies ist nicht unprofessionell, sondern kann als Zeichen dafür gewertet werden, dass der Arzt, die Ärztin oder auch andere Professionelle gerade bei all ihrer Professionalität ihren Patienten besonders nah sein können und insofern darf sich ein Abschied von ihren Patienten auch unter Tränen vollziehen, wenn und soweit sich der Tod eingestellt hat.

Der Therapeut braucht sich seiner Tränen nicht zu schämen und zwar vornehmlich nicht in solchen Situationen, in denen er intensiv den Patienten betreut und bis zu seinem Lebensende begleitet hat.

Dass der Arzt Michael de Ridder sich gegen die organisierte Suizidhilfe ausspricht, erscheint aus seiner Sicht nachvollziehbar und vertretbar, zumal er darauf verweist, dass die ärztliche Suizidbeihilfe nur als äußerste Option in Erwägung gezogen werden soll und vor allem sich durch ein besonders gewachsenes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auszeichnet, das gleichsam als besonderer Intimraum Geltung beansprucht.

Dem wird nicht widersprechen zu sein, wenngleich es doch zumindest aus ärztlicher Sicht gewisser Regelungen bedarf, die die ärztliche Suizidassistenz liberalisieren und ggf. das nähere Verfahren regeln und zwar auch für die diejenigen Fälle, in denen der Arzt nach einem intensiven dialogischen Prozess mit seinem Patienten bei einem frei verantwortlichen und nachhaltigen Suizidwunsch mitzuwirken gedenkt und der Patient nicht (!) in der Lage ist, die Tat eigenständig auszuüben.

Das Fallbeispiel in dem Interview, in dem das Schicksal der Naturwissenschaftlerin geschildert wird, verdeutlicht die ganze Dramatik der ärztlichen Suizidassistenz und zwar gerade unter der Annahme, dass ggf. die Patientin einen Suizid begehen möchte und hierzu aufgrund ihres hohen Querschnitts nicht in der Lage ist. Sie bedürfte wohl der Suizidassistenz und zwar in Form einer aktiven (!) Hilfe und zwar gerade auch unter der Voraussetzung, dass sie nicht auf die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr verzichten möchte, sondern vielmehr um einen „schnellen Tod“ nachsucht.


Bischöfe kritisieren PID-Votum der CDU

Quelle: Sueddeutsche.de v. 19.11.10 >>> http://www.sueddeutsche.de/j5m38j/3729996/Bischoefe-kritisieren-PID-Votum-der-CDU.html <<< (html)


Söder kritisiert Haltung der Evangelischen Kirche zur PID

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43589/Soeder_kritisiert_Haltung_der_Evangelischen_Kirche_zur_PID.htm <<< (html)


Für den approbierten Arzt, gegen den Bachelor-Master-Mediziner - Windhorst: Medizinisches "Schnell-Studium" führt zu Qualitätsverlust in der Versorgung

Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe >>> Pressemitteilung v. 17.11.10 <<< (html)


Sturzneigung älterer Menschen: Die Angst vor Stürzen erhöht das Risiko zu fallen

v. Christine Vetter,

in Dtsch Arztebl 2010; 107(46): A-2289 / B- 1979 / C-1943; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79348 <<< (html)


Palliativmedizin: Alltag in der Hausarztpraxis

v. Eva Richter-Kuhlmann,

in Dtsch Arztebl 2010; 107(46): A-2276 / B-1970 / C-1934; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79322 <<< (html)


Gentests an Embryonen: Lager der PID-Befürworter spaltet sich

Bei der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik deuten sich drei Regelungsvarianten an. Ein Totalverbot, eine sehr restriktive sowie eine weitergehende Erlaubnis für PID.

v. Florian Staeck

Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/630069/gentests-embryonen-lager-pid-befuerworter-spaltet.html <<< (html)


Krankenhaustag: Kliniken erwarten dramatischen Pflegemangel

Quelle: Ärzteblatt.de v. 18.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43563/Krankenhaustag_Kliniken_erwarten_dramatischen_Pflegemangel.htm <<< (html)


Neue Therapien für alte Herzen

Luftnot, Brustschmerz, plötzlicher Kollaps: Das Herz kann im Alter viele Probleme machen. Minimalinvasive Verfahren nehmen Herzklappenoperationen den Schrecken. Und clevere EKG- Rekorder erlauben immer zuverlässigere Diagnosen.

v. Philipp Grätzel von Grätz

Quelle: Ärzte Zeitung, Medica aktuell v. 19.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/613311/neue-therapien-alte-herzen.html <<< (html)


Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen findet breite Unterstützung

Es war nicht anders zu erwarten, dass nach der Veröffentlichung die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen eine breite Unterstützung erfährt: Nach dem Stand v. 17.11.10 haben bereits 191 Institutionen und Einrichtungen die Charta unterzeichnet (Quelle: http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/tl_files/dokumente/CHARTA-UNTERSTUeTZER-Institutionen.pdf )

Mit ihrer Unterschrift hat die Institution/Einrichtung erklärt, dass sie die Ziele und Inhalte der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ mit trägt.

Sie bekundet ihre Bereitschaft, sich im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehenden einzusetzen und auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte einzutreten. 

In diesem Zusammenhang stehend darf einmal die Frage aufgeworfen werden, ob und ich welchem Umfange ggf. die Unterzeichnung der Charta durch die Institutionen und Einrichtungen einer (demokratischen) Legitimation bedarf?

 Diese Frage ist beileibe nicht eine solche rethorischer Natur, sondern angesichts der körperschaftlichen Verfassung mancher Organisationen und Einrichtungen ist nicht selten ein Votum der organisierten Mitglieder einzuholen, es sei denn, wir würden davon ausgehen, dass die Unterzeichnung der Charta zu den Angelegenheiten zu zählen ist, die von der Vertretungsbefugnis der entsprechenden Organe umfasst ist.

Ein Blick in die Unterzeichnerliste zeigt, dass über Städte hinaus auch so manche Krankenhäuser und Vereine die Charta unterstützen und da würde ich gerne nachfragen wollen, ob im Zweifel die Erklärung nach außen hin in einem Verfahren, z.B. einer Mitgliederversammlung, legitimiert wurde?

Vielleicht kann hier ein Insider zur Orientierung beitragen.

Lutz Barth (18.11.10)


Nicht verbieten, appellieren oder moralisieren

Psychiater Elmar Etzersdorfer spricht über Suizidalität

v. Lidija Lenic

Quelle: Stuttgarter Wochenblatt v. 18.11.10 >>> http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/2712181 <<< (html)


Deutschland – eine Insel der glückseligen Moralisten?

Nachdem unsere Gegenwartsethiker und nicht wenige politisch Verantwortlichen – vornehmlich solche, die das „C“ in ihrem Parteinamen tragen – mit ihrer moralischen Werthaltung hierzulande den Sterbe-Tourismus befördern, steht nunmehr zu befürchten an, dass eine ähnliche Entwicklung auch für die PID eintreten wird.

Deutschland wird sich mehr denn je als ein „Schlusslicht“ innerhalb der Europäischen Union präsentieren, wenn und soweit es darum geht, ggf. zeitgemäße Antworten auf gewichtige Fragen der Gegenwartsethik zu geben.

Bleibt nur zu hoffen, dass es tatsächlich keinen „Fraktionszwang“ geben wird und dass das vermeintliche Expertentum sich ihrer Rolle als „Überzeugungstäter“ endlich begibt.

Es soll nicht bestritten werden, dass im Zweifel der „Glaube Berge versetzen kann“ so wie es derzeit führenden Medizinethiker vortrefflich gelingt, ihren ethischen Paternalismus mit wohlgesetzten Worten mehr als empathisch zu umschreiben, um auch die schwerkranken und sterbenden Menschen von ihrem ethischen Sonderweg in der Palliativmedizin überzeugen zu können. Indes bleibt aber darauf hinzuweisen, dass dieser Sonderweg nur deshalb ermöglicht wird, weil es namhafte Gegenwartsethiker derzeit geschickt verstehen, sich nicht auf einen handfesten Diskurs einzulassen, der sich weniger durch Glaubensbotschaften denn durch überzeugende und im Einklang mit der Verfassung stehenden fundamentalen Werte auszeichnen sollte.

Über dieses Dilemma kann auch nicht dadurch hinweggetäuscht werden, in dem sich namhafte Akademiker von hohem Rang zu Worte melden und die Bürgerinnen und Bürger – zumal die schwerkranken und sterbenden Menschen – gleichsam in Ehrfurcht vor den Experten erstarren, so dass ein Widerspruch letztlich anzumelden kaum zu erwarten ansteht und – mit Verlaub – in einigen Hörsälen der Universitäten der unbequeme Diskutant Gefahr läuft, aufgrund des Benotungssystems „abgestraft“ zu werden.

Eine Debatte ist halt nicht gewünscht und so gesehen können unsere Oberethiker nahezu alltäglich ungehindert ihre Botschaften verkünden, ohne sich der Gefahr auszusetzen, ggf. Rede und Antwort für ihre manchmal unsäglichen Thesen geben zu müssen.

Sofern dann noch Experten regelmäßig eine öffentliche Plattform geboten bekommen – vorzugsweise in sog. Talkrunden – wird in vorbildlicher Weise dem selbst auferlegten moralischen Grunderziehungsauftrag der Oberethiker in unserem Lande entsprochen, so dass im Zweifel die „Abweichler“ in einem bedeutsamen Wertediskurs als „unmoralisch“ erscheinen müssen, während demgegenüber die Moralisten doch stets nur das Gute wollen.

Medienwirksam wird ein Bild vom guten Paternalisten skizziert, dass nach und nach immer festerer Konturen erhält: „Frage nicht Deinen Arzt oder Apotheker, sondern Deinen Ethiker“.

Und in der Tat: So soll es geschehen, und zwar weniger im Himmel als hier auf Erden, denn unsere Ethiker sind fortwährend darum bemüht, uns auf das Jenseits vorzubereiten und uns auf diesem Weg ein stückweit zu begleiten, auch wenn wir im Zweifel dafür einen hohen Preis zahlen müssen: Erst durch das Leiden erschließt sich uns die wahre Freiheit und da wäre es doch letztlich ungehörig, sich diesem Leiden durch eine „Selbstentleibung“ zu entziehen oder doch nicht?

Wenn Sie meinen, diese Frage für sich ganz individuell entscheiden zu können und zu dürfen, könnte es Sinn machen, über Toleranz nachzudenken, es sei denn, Sie sind bereit, gleichsam den Botschaften der Oberethiker in einem „kindlichen Gehorsam“ nachzufolgen und darauf zu vertrauen, dass die Experten schon wissen, was für Sie ganz persönlich „gut“ ist.

Lutz Barth (18.11.10)


BGH: Nicht immer muss der Arzt alles „wissen“

BGH, Urt. v. 19.10.10 (Az. VI ZR 241/09)

Leitsatz des Gerichts:

Ist dem behandelnden Arzt ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung >>> zum Volltext der Entscheidung <<< (pdf.)


Interview
„An der PID kommt man nicht mehr vorbei“

Gespräch mit Professor Jochen Taupitz, Direktor des Instituts für Internationales Medizinrecht der Universität Mannheim.

Quelle: Der Westen v. 16.11.10 >>> http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/An-der-PID-kommt-man-nicht-mehr-vorbei-id3952543.html <<< (html)


DBfK-Aktion „Gelbe Karte an die Bundeskanzlerin“ findet große Resonanz in der Bevölkerung

Quelle: DBfK, Mitteilung v. 12.11.10 >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=DBfK-Aktion-Gelbe-Karte-an-die-Bundeskanzlerin-findet-grosse-Resonanz-in-der-Bevoelkerung.php&navid=100 <<< (html)


Anästhesist wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 17.11.10 <<< (html)


PID-Befürworter wollen in Kürze Gesetzentwurf vorlegen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43542/PID-Befuerworter_wollen_in_Kuerze_Gesetzentwurf_vorlegen.htm <<< (html)


Kommentar
Was ist uns gute Pflege wert?

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/629752/uns-gute-pflege-wert.html <<< (html)


Pflege wird zum Schlachtfeld zwischen Regierung und Opposition

Der von der Koalition geplante kapitalgedeckte Pflegezusatzbeitrag bedeute das Ende der Solidarität, so die Kritiker.

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=629872 <<< (html)


„Überhaupt wird bei uns viel zu viel von Werten geredet“

„Überhaupt wird bei uns viel zu viel von Werten geredet. Da braucht nur jemand mit einem anderen Wertesystem kommen, und schon können wir uns die Ganzen Überlegungen sparen.“, so der Philosoph Robert Spaemann (vgl. „Es sollen nicht Krankheiten, sondern die Kranken selbst eliminiert werden“, Interview mit Robert Spaemann, in Cicero v. 15.11.10 >>> http://cicero.de/97.php?ress_id=9&item=5574 <<< (html)

Ob das Statement des Philosophen Spaemann und die darin enthaltenen Botschaften überzeugend sind, mag ein Jeder für sich entscheiden. Indes sei aber darauf hingewiesen, dass es vielleicht auch an der Zeit ist, Verfassungsinterpretation nicht mit Philosophie zu verwechseln, denn auch gerade letzterer kommt es erkennbar darauf an, ggf. einer Wertekultur das Wort zu reden, die längst überwunden sein sollte.

Es mag zwar besonderen Eindruck hinterlassen, auf die Einsichten Kants zu verweisen, wenngleich doch auch die Kantsche Philosophie und ihre daraus gezogenen Konsequenzen für eine rechtsethische Pflichtenbindung des Individuums mehr als diskussionswürdig erscheinen.

Ganz und gar überflüssig ist allerdings der Hinweis auf das Euthanasieprogramm Goebbels; auch Spaemann kommt gelegentlich nicht umhin, sich eines berühmten – weil mehr als unrühmlichen – Totschlagsarguments zu bedienen, um seiner Befürchtung Ausdruck verleihen zu können, dass bei einem möglichen Scheitern, dem Leidenden zu helfen, dieser ggf. beseitigt wird.

Hier wäre ein Blick in das Verfassungsrecht und insbesondere in die Judikatur des BVerfG angeraten, da eine „Beseitigung des Leidenden“ im Sinne eines staatlichen Entsorgungsprogramms auf ewig ausgeschlossen ist.

Im Übrigen darf über „Werte“ diskutiert werden, denn gerade unsere Gesellschaft und insbesondere die Verfassungsordnung zeichnet sich durch eine Wertepluralität aus, ohne dass es darauf ankäme, sich einem bestimmten Wertesystem verpflichtet zu fühlen (abgesehen von den fundamentalen Grundwerten unserer Verfassung).

Und in diesem Sinne können wir durchaus von unseren europäischen Nachbarländern (so also auch von den Niederlanden) lernen und da finde ich es persönlich ein stückweit ungehörig, eher unreflektiert in einem Interview darauf hinzuweisen, dass Menschen in Holland heute schon ohne ihre Zustimmung in den Tod befördert werden. Dass dies nicht legal sein dürfte, liegt erkennbar auf der Hand, wenngleich es doch im Diskurs ganz entscheidend um die Frage geht, ob der schwerkranke und sterbende Mensch überhaupt seine Zustimmung in den eigenen Tod erteilen darf. Wie bereits des Öfteren angemerkt, ist genau dies die Kardinalfrage, die – wenn wir den Philosophen, Ethikern und Theologen „Glauben schenken wollen“, bereits seit Jahrhunderten (manchmal auch seit Jahrtausenden) entschieden ist. Und genau in diesem Punkt liegt der Irrtum!

Lutz Barth (17.11.10), in „Ärztliche Suizidassistenz?“ Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<


BAG: Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

BAG, Urt. v. 16.11.10 (Az. 9 AZR 573/09)

Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Hierzu zählt auch das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 84/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14745&pos=1&anz=85 <<< (html)


Privater Pflegebeitrag könnte monatlich 15 Euro kosten

Quelle: Ärzteblatt.de v. 16.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43526/Privater_Pflegebeitrag_koennte_monatlich_15_Euro_kosten.htm <<< (html)


Alzheimer-Gesellschaft fordert mehr Spielraum für Ärzte

Beim Kongress der Alzheimer Gesellschaft in Braunschweig wurde deutlich, wie dringend Fachleute auf die Pflegereform warten.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/629541/alzheimer-gesellschaft-fordert-spielraum-aerzte.html <<< (html)


LSG Nordrhein-Westfalen: Pflege - TÜV bleibt in NRW umstritten

LSG Nordrhein-Westfalen v. 15.11.2010 Az. 10 P 76/10 B ER)

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen (LSG NRW) hat heute einen Eilbeschluss des Sozialgerichts Münster aufgehoben, mit dem die Veröffentlichung der Pflegenoten (sog. Transparenzbericht) über ein Alten- und Pflegeheim in Bocholt aus verfassungsrechtlichen Erwägungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt worden war. Das Heim hatte bei einer Prüfung durch die Landesverbände der Pflegekassen aus dem Mittelwert der 64 Einzelkriterien lediglich die Gesamtnote 4,3 erhalten.

Das System der Pflegenoten und ihre Veröffentlichung im Internet ist nach Ansicht des LSG NRW rechtmäßig, wenn die Noten auf einer neutralen, objektiven und sachkundigen Qualitätsprüfung des zuständigen medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) basieren.

Bewusste Fehlurteile oder Verzerrungen seien im Fall des beschwerdeführenden Pflegeheimes nicht erkennbar. Das Pflegeheim hatte unzutreffende Feststellungen des MDK uA im Hinblick auf Hygiene und Sauberkeit angeführt. Die Einrichtung sei zu schlecht bewertet worden. Dadurch entstünden ihr Wettbewerbsnachteile sowie ein nicht wieder gutzumachender Reputationsschaden.

Demgegenüber hat das LSG die angeführten Falschbewertungen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht als glaubhaft gemacht angesehen. Ob die Mängel im Einzelfall bereits beseitigt seien, sei unerheblich. Es sei auf den Prüfungszeitpunkt abzustellen und der Transparenzbericht stelle insoweit eine Momentaufnahme dar.

Soweit bemängelt werde, dass es derzeit noch keine pflege - wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung der Pflegequalität gebe, ist das LSG dem Einwand nicht beigetreten. Dies bedeute nicht, dass dadurch die Gütequalität des Verfahrens in Frage gestellt werde. Der Gesetzgeber habe den schnellen Einsatz des von ihm neu geschaffenen Instruments zur Transparenzherstellung trotz der bestehenden Unsicherheiten gewollt, diese bewusst in Kauf genommen und das Informations-bedürfnis der Pflegebedürftigen in den Vordergrund gestellt.

Der Beschluss ist rechtskräftig (Beschluss vom 15.11.2010, 10 P 76/10 B ER; Vorinstanz SG Münster, S 6 P 35/10 ER SG).

Die Rechtsansicht des LSG NRW über die Rechtmäßigkeit der Pflegebenotung teilen inzwischen eine Reihe weiterer Landessozialgericht in Deutschland (so Bayrisches LSG, Hessisches LSG, LSG Sachsen, LSG Sachsen-Anhalt) Lediglich das LSG Berlin-Brandenburg hält den Pflege-TÜV grundsätzlich für rechtswidrig.

Das LSG NRW wird am 15.12.2010 ab 11:15 Uhr über die Berufung der Landesverbände der Pflegekassen und damit erstmals über ein Hauptsacheverfahren zum Thema Transparenzbericht entscheiden. Der Fall betrifft ebenfalls das Alten- und Pflegeheim aus Bocholt.

Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 15.11.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/16_11_2010/index.php <<< (html)


CDU-Parteitag stimmt für PID-Verbot

Quelle: Ärzteblatt.de v. 16.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43531/CDU-Parteitag_stimmt_fuer_PID-Verbot.htm <<< (html)


OLG Dresden: Zur Ablehnung eines Sachverständigen im Arzthaftungsprozess

OLG Dresden, Beschl. v. 04.11.10 (Az. 4 W 0020/10)

Leitsatz des Gerichts:

Ergeben sich die Gründe, auf die die Ablehnung des Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten, ist der Befangenheitsantrag innerhalb der nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten oder verlängerten Frist zu stellen, wenn sich die Besorgnis der Befangenheit erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten ergibt. 2. Nicht jede für die Partei ungünstige Beurteilung kann als einseitig zu ihren Lasten qualifiziert werden, soweit der Sachverständige hierdurch den Boden einer sachlichen Auseinandersetzung nicht verlässt. 3. Zur Frage, ob folgende Äußerung des Sachverständigen einen Befangenheitsgrund darstellt: Das von der Beklagten vertretene Verständnis des Operationsberichts kennzeichne "entweder eine völlig absurde und abenteuerliche Vorstellung der Beklagten bezüglich offener Bauchchirurgie oder (sei) eine bewusste Verleugnung besseren Wissens und entbehrt dann jeglicher Sachargumentation".

Quelle: OLG Dresden (Justiz.Sachsen.de); der Beschluss kann unter dem nachfolgenden Link im Volltext abgerufen werden (pdf.) >>> http://www.justiz.sachsen.de/elvis/documents/4W0020.10.pdf <<<


Kapitalgedeckte Zusatzversicherung

Minister Rösler kündigt Umbau der Pflege an

v. K. Kammholz

Quelle: Hamburger Abendblatt v. 15.11.10 >>> http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1695636/Minister-Roesler-kuendigt-Umbau-der-Pflege-an.html <<< (html)


Neues Kapitel im Medizinstudium: Bachelor in Oldenburg und Groningen startet

v. Christian Beneker

Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/629318/neues-kapitel-medizinstudium-bachelor-oldenburg-groningen-startet.html?sh=3&h=-526231330 <<< (html)

 
Vgl. dazu auch

Keine Bachelor-/ Masterstruktur in der Medizin

Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 12.11.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8816.8828 <<< (html)


Merkel schwört CDU-Parteitag auf ein PID-Verbot ein

Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/629450/merkel-schwoert-cdu-parteitag-pid-verbot-ein.html <<< (html)


„Uns trägt der Glaube“

Merkel betont christliche Grundlagen der CDU

Quelle: domradio.de v. 15.11.10 >>> http://www.domradio.de/aktuell/69204/uns-traegt-der-glaube.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.11.10):

Auch wenn die Bundeskanzlerin Konrad Adenauer zitiert, um das „Wertefundament“ der Partei zu beschreiben und von daher weder der Staat, noch die Wirtschaft noch die Kultur Selbstzweck seien und diese letztlich . „eine dienende Funktion gegenüber der Person haben“ wonach „jeder Mensch eine einzigartige Würde hat, und der Wert jedes einzelnen Menschen unersetzlich ist“, wird der Ruf nach der Legalisierung der Sterbehilfe nicht verhallen.

Gerade das Selbstbestimmungsrecht des Menschen – zumal der schwerkranken und sterbenden – ist untrennbar mit der Würde verbunden und gerade diese Patienten sind nicht verpflichtet, ihr individuelles Leid anzunehmen und hierbei auf die palliativmedizinischen Möglichkeiten angewiesen zu sein.

Insofern ist es bedauerlich, wenn die Bundeskanzlerin meint, dass es „mit uns niemals aktive Sterbehilfe geben wird“ – mal ganz abgesehen davon, dass das christliche Wertefundament nicht die alleinige Richtschnur in dieser Debatte sein kann, mehr noch, aufgrund der religiösen Neutralitätsverpflichtung nicht sein darf! Politik und die Wahrnehmung grundrechtlicher Schutzverpflichtungen ist keine „Glaubensveranstaltung“!


SG Dortmund: Operative Magenbandverkleinerung als Kassenleistung nur nach integrierter Adipositastherapie

SG Dortmund, Urt. v. 31.08.10 (Az. S 40 KR 313/07)

Krankenkassen tragen die Kosten einer operativen Magenbandverkleinerung für übergewichtige Versicherte nur dann, wenn zuvor unter ärztlicher Anleitung eine sechs- bis zwölfmonatige integrierte Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie stattgefunden hat.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 49-jährigen Versicherten aus Dortmund, die ihre Krankenkasse verklagt hatte, ihr eine minimalinvasive operative Magenverkleinerung (Magenband) als Sachleistung zu gewähren.

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Trotz eines erheblichen Übergewichts der Klägerin mit einem BMI von über 40kg/m² und Begleiterscheinungen in Gestalt eines Diabetes mellitus sowie Knie- und Wirbelsäulenbeschwerden komme die stationäre operative Maßnahme erst in Betracht, wenn geeignete konservative Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. Hierzu gehöre die von der Klägerin bislang nicht absolvierte multimodale Adipositastherapie im Sinne der Leitlinien zur Prävention und Therapie der Adipositas der Deutschen Adipositas-Gesellschaft.

Soweit die Klägerin sich darauf berief, an Diät- Programmen zur Gewichtsreduktion teilgenommen zu haben, genügt dies nach Auffassung des Sozialgerichts nicht den qualitativen Anforderungen an ein langfristig wirkendes integriertes Therapiekonzept. Es fehle bei diesen Programmen an Elementen der Bewegungs- und Verhaltenstherapie, an der Einbeziehung von Ernährungsfachkräften und an fortlaufender ärztlicher Begleitung.

Quelle: SG Dortmund, Pressemitteilung v. 15.11.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/15_11_2010/index.php <<< (html)


"Arzt-Patienten-Verhältnis lässt sich mit Gesetzen nicht regulieren"

Der Vize der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery zeigt sich sicher: Ein Patientenrechtegesetz wird die Stellung der Versicherten nicht stärken.

v. Anno Fricke

Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/629415/arzt-patienten-verhaeltnis-laesst-gesetzen-nicht-regulieren.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.11.10):

Zu fragen bleibt, wem hier die „Einsicht“ fehlt.

Freilich bleibt es dem Vizepräsidenten der BÄK unbenommen, sich zu einem gewichtigen Thema zu Worte zu melden. Gleichwohl liegt er – wie schon mit Blick auf das Patientenverfügungsgesetz – mit seiner schlichten Argumentationsführung neben der Sache, zumal kein Zweifel darüber besteht, dass ein Patientenrechtegesetz mehr als überfällig ist.

Problematisch erscheint es ferner, wenn der Vize ein „Mehr“ an polizeirechtlichen Befugnissen einfordert. Hier scheint der Wunsch der Vater des Gedankens zu sein.


Patientenverfügung - Der letzte Wille entscheidet

Umfrage: Für die meisten deutschen Mediziner steht der Patientenwunsch an erster Stelle – sogar vor einer ärztlichen Entscheidung

Quelle: CompuGroup Medical AG >>> http://www.cgm-gesundheitsmonitor.de/presses/view/30 <<< (html)


Rösler will Umbau der Pflege bald angehen

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 15.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/629285/roesler-will-umbau-pflege-bald-angehen.html <<< (html)


Pflege-TÜV: Politik macht Druck auf Selbstverwaltung

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 12.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=629160 <<< (html)


Pflegekräfte: Pflege warnt vor „totalem Kollaps“

v. B. Hibbeler, in Dtsch Arztebl 2010; 107(45): A-2212 / B-1918 / C-1886; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79229 <<< (html)


Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle
Diesmal: Zweiteingriff wegen eines verlorenen Tupfers

v. Jochen Gille, Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen  Ärztekammern

Quelle: Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern GbR >>> http://www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/fileadmin/container/FB10-10.pdf <<< (pdf.)


Ehrenworte! Minister Rösler sagt Hebammen Unterstützung aus seinem Ministerium zu

Quelle: Bund Deutscher Hebammen, Mitteilung v. 10.11.10 >>> http://www.hebammenverband.de/index.php?id=1642 <<< (html)


VG Hannover: Zur Beihilfefähigkeit eines Neugeborenen-Screenings

VG Hannover, Gerichtsbescheid v. 25.10.10 (Az. 13 A 2895/10)

Aus den Gründen:

… Beihilfefähig sind nach § 120 NBG n.F. iVm. § 87c Abs. 1 NBG in der bis März 2009 geltenden Fassung und iVm. mit § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) Aufwendungen, die dem Grunde nach notwendig und der Höhe nach angemessen sind. Dazu zählt grundsätzlich auch das hier umstrittene Neugeborenen-Screening. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 BhV sind aus Anlass von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten nach Maßgabe der hierzu ergangenen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen die Aufwendungen bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres die Kosten für Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die eine körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden, ausdrücklich beihilfefähig …

Quelle: VG Hannover, in Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Rechtsprechungsdatenbank >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05200201000289513%20A <<< (html)


Menschenwürde
Leichen auf Klick und per Post

Steffan Heidt im Gespräch mit dem Medizinrechtler und Medizinethiker Prof. Dr. Hans Lilie.

Quelle: Legal Tribune v. 03.11.10 >>> http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1857/leichen-auf-klick-und-per-post/ <<< (html)


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                      Gerontopsychiatrierecht


Die Indikation als Einfallstor für Recht und Ethik in der Palliativmedizin

v. Dr. jur. Peter Holtappels (11.11.10)

Versucht man zu klären, welche Bedeutung die Autoren der führenden Lehrbücher der Palliativmedizin (Aulbert, Nauck, Radbruch, Klaschick und Huseboe) dem Begriff der Indikation beimessen, so wird man dort nichts finden. Das kann nicht auf Unkenntnis, sondern nur auf mangelndes Interesse zurückzuführen sein. Aber ist es eine rein zufällige Koinzidenz, dass diese Autoren sich auch unter denjenigen befinden, die von Philosophen und Juristen geziehen werden, sie kultivierten eine beruflichen Schweigekodex um die ungelösten medizinischen, ethischen und rechtlichen Fragen am Lebensende? >>> weiter

Das Dokument ist frei zugänglich!

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OVG Lüneburg: Zu den Anforderungen an den Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis wegen mangelnder Zuverlässigkeit und der Anordnung dessen sofortiger Vollziehung.

OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.10.10 (Az. 8 ME 181/10)

Leitsätze des Gerichts:

1. An der Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Heilpraktiker werde in Zukunft die Vorschriften und Pflichten nicht beachten, die sein Beruf mit sich bringt, und sich dadurch Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben.

2. Für die nach § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG zu treffende Prognose sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich.

3. Eine wesentliche Berufspflicht des Heilpraktikers ist es, sich der Grenzen seines Wissens und Könnens bewusst zu sein und einer notwendigen ärztlichen Behandlung seines Patienten nicht im Wege zu stehen. Ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe weder veranlassen noch stärken.

4. Die Jahresfrist des § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. §§ 49 Abs. 2 Satz 1, 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG gilt im Widerrufsverfahren nach § 7 1. DVO-HeilprG nicht.

5. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Widerrufs nach § 7 Abs. 1 1. DVO-HeilprG setzt voraus, dass sie zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter notwendig und auch im Übrigen verhältnismäßig ist.

Quelle: OVG Lüneburg, in Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Rechtsprechungsdatenbank >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020100001818%20ME <<< (html)


In Niedersachsen geht das Projekt MoNi an den Start

In zwei Modellregionen im Nordwesten übernimmt eine MFA die Aufgaben beim Hausbesuch

Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/628348/niedersachsen-geht-projekt-moni-start.html <<< (html)


Babylonische Sprachverwirrung

v. H. Gerlof

Agnes, Eva, Verah und jetzt MoNi - wenn es darum geht, die Arbeit der medizinischen Fachangestellten (MFA) aufzuwerten, dann sind alle Beteiligten sehr erfinderisch - vor allem wenn es um die Namensgebung geht. >>> weiter

Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/628341/kommentar-babylonische-sprachverwirrung.html?sh=4&h=-279125598 <<< (html)


Klöckner spricht sich gegen Präimplantationsdiagnostik aus

Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43445/Kloeckner_spricht_sich_gegen_Praeimplantationsdiagnostik_aus.htm <<< (html)


Präimplantationsdiagnostik: Vom Kinderwunsch zum Wunschkind

v. N. Jachertz, in PP 9, Ausgabe November 2010, Seite 492; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79148 <<< (html)


Ministerium nimmt sich der Pflege an - "in Kürze"

Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/628431/ministerium-nimmt-pflege-kuerze.html <<< (html)


Verehrte LeserInnen.

An dieser Stelle möchte ich mich persönlich für das Interesse an unserem kostenlosen Informationsangebot bedanken. Das IQB-Internetportal war aus einer Idee heraus entstanden und ist nunmehr im Begriff, sich zu einem Informationsportal für Mitarbeiter aus den Gesundheitsberufen zu entwickeln, das weiter über die Grenzen von Norddeutschland hinaus ragt.

 

Mehr als 224 000 Besucher haben bisher mehr als 424 000 Seiten in diesem Jahr aufgerufen und ich kann Ihnen versichern, dass es bei unserem kostenlosen Informationsservice verbleibt.

Wir haben – so glaube ich – Akzente gesetzt und wir werden bemüht sein, auch weiterhin unseren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir wollen uns nun nicht über den „Klee“ selbst loben, aber das IQB-Internetportal nimmt im Vergleich zu den Mitdiskutanten gerade in ethischen Diskursen derzeit eine Vorreiterrolle ein und da dürfte es doch eigentlich nur noch eine Frage der Zeit sein, bis sich die anderen Diskutanten auf einen wissenschaftlichen Dialog einlassen.

„Schweigen“ hilft nun wahrlich nicht weiter und wir werden in unserem Bemühen um eine dringend geforderte offene Diskussionskultur nicht nachlassen.

Wissenschaft ist der Wettbewerb um das bessere Argument und da stände es so manchem Zeitgenossen gut zu Gesichte, endlich „Butter bei die Fische zu bringen“, wie wir Norddeutsche zu sagen pflegen.

Es scheitert wohl nicht an der „Lernfähigkeit“, wohl aber daran, dass manche Diskutanten „lernunwillig“ zu sein scheinen. Es bleibt zu hoffen, dass dies kein Dauerzustand ist.

Ihnen weiterhin einen angenehmen Abend gewünscht und ich verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Lutz Barth (10.11.10)
 


Der G-BA informiert: U.a. mit Beschlüssen zur Häuslichen Krankenpflege.

Der G-BA informiert mit aktuellem Newsletter über die Ergebnisse der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 21. Oktober 2010. Eine Kommentierung der Beschlüsse durch den Unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Dr. Rainer Hess, finden Sie am Ende des Newsletters.

Quelle: G-BA >>> http://www.g-ba.de/institution/sys/newsletter/105/ <<< (htmk)


Nur fünf Meter: Gehtest verrät viel über postoperatives Risiko bei Alten

Quelle: Ärzte Zeitung v. 10.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/default.aspx?sid=628416 <<< (html)


Glosse
„Apanatschi auf ethischem Kriegspfad“

Uschi Glas, die mit der Titelrolle der Apanatschi in dem Karl-May-Film „Winnetou und das Halbblut Apanatschi“ von der Rialto-Produktion die Chance einer großen Filmkarriere erhielt, befindet sich spätestens seit der gestrigen Sendung von Markus Lanz - Muss Sterbehilfe in Deutschland erlaubt sein? auf einem „Kriegspfad besonderer Art“.

Das Wort „Sterbehilfe“ sei ganz und gar aus dem deutschen Sprachgebrauch zu verdammen und vielmehr durch die ehrenhafte Sterbebegleitung zu ersetzen. Nun ist es sicherlich allgemein bekannt, dass Uschi Glas Schirmherrin der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist und ich von daher in einem gewissen Rahmen sogar Verständnis dafür habe, dass um der Außenpräsentation willen ein stückweit ethische Botschaften verkündet werden, die allerdings nach wie vor der kritischen Reflexion bedürfen.

Die Botschaft ist denn auch sicherlich bei möglichen Millionen von Fernsehzuschauern angekommen und es scheint, dass im Kulturkampf um ein würdevolles Sterben demnächst die „Friedenspfeife“ geraucht werden kann, auch wenn wir natürlich um des Nichtraucherschutzes willen uns die „Friedenspfeife“ nur virtuell denken dürfen.

Sympathieträger der Deutschen bringen sich mit ihren tugendhaften Botschaften in den Wertediskurs ein und da kann denn schon einmal innerhalb weniger Minuten des Volkes Meinung umgestimmt werden.

Mit der „Friedenspfeife“ verströmt sich gleichsam ein liebsamer, ja geradezu betörender Duft – man könnte fast meinen, ein „Rauch“ dessen Zeichen weithin wahrgenommen werden und alle sich darauf verlassen können, dass es nicht „Sache des Rauches sei, über das Erlöschen der Friedenspfeife“ zu befinden.

So gesehen wird fortwährend der „Dunst“ des Schleiers aus dem Pfeifenkessel aufrechterhalten, der den Blick auf das Gebotene in dem Wertediskurs verhüllt.

Na denn – bleibt nur zu hoffen, dass sowohl Raucher als auch Nichtraucher keinen „Hustenanfall“ bekommen.

Ihr Lutz Barth (10.11.10)


Bessere Versorgung für psychisch Kranke

In Hamburg ist eine Versorgungslücke geschlossen worden - in einem MVZ können psychisch Kranke ambulant behandelt werden.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 10.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/627997/bessere-versorgung-psychisch-kranke.html <<< (html)


DPR warnt vor Aushöhlung der Fachkraftquote in Pflegeheimen

Quelle: DPR >>> Presseinformation v. 09.11.10 <<< (pdf.)


Rösler will Hebammen bei Haftpflichtprämie entgegenkommen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43426/Roesler_will_Hebammen_bei_Haftpflichtpraemie_entgegenkommen.htm <<< (html)


"PID mit christlichem Menschenbild nicht vereinbar"

Quelle: Ärzte Zeitung v. 09.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/628270/pid-christlichem-menschenbild-nicht-vereinbar.html?sh=22&h=1336052323 <<< (html)


Markus Lanz
Muss Sterbehilfe in Deutschland erlaubt sein?

Mir fällt es schwer, zu dieser Diskussion in der Sendung die passenden Worte zu finden, geschweige denn eine Bewertung abzugeben.

Ich traute meine Ohren nicht, wie viel Inkompetenz sich in einer relativ kurzen Sendezeit ballen kann und da enthalte ich mich dann doch lieber eines Statements und überlasse es den Interessierten im Wertediskurs, sich selbst ein Bild von den mehr als fragwürdigen Botschaften der Diskussionsrunde zu skizzieren, bevor ich im Begriff bin, mich mit einer inhaltlichen Kritik den Grenzen einer sog. Schmähkritik anzunähern.

In der ZDF Mediathek kann im Nachgang zur ausgestrahlten Sendung das entsprechende Video aufgerufen werden >>> http://markuslanz.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,7243009_idDispatch:10085167,00.html <<< (html) und ich wünsche Ihnen „starke Nerven“, damit Sie nicht aus dem „Sessel herausfahren“.

Ich saß zuweilen sprachlos vor dem Bildschirm und da war es leider auch nicht tröstlich, dass zumindest M. Friedmann bemüht war, die derzeitige unbestrittene Rechtslage hierzulande darzustellen. Nahezu ungläubig verfolgte ich dann den Diskussionsbeitrag von C. Roth, die m.E. seltsame und höchst fragwürdige „verfassungsrechtliche Botschaften“ verkündete und war dann in der Folge immer wieder „fasziniert“ von dem Engagement unserer Schauspielerin Uschi Glas, die sich scheinbar auf einer besonderen Mission befand und sich immer mal wieder einschalten musste.

Bliebe noch nachzutragen, dass der Hamburger Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke und der Günther Beckstein in der Diskussionsrunde zugegen waren.

Aber immerhin hatte die Sendung eines zu Tage gefördert: Den scheinbaren Meinungswandel des Publikums nach der Diskussionsrunde. Hieran zeigt sich, mit welchen fragwürdigen Botschaften in einem höchst bedeutsamen Wertediskurs die „Einstellung“ zur Sterbehilfe verändert werden kann.

Wie wäre wohl die Abstimmung verlaufen, wenn ein Diskussionspartner in der Runde zugegen gewesen wäre, der ohne erkennbare Not und Mühen gleichsam mit einem Federstrich die vorgetragenen Argumente entmythologisiert hätte?

Die ethische „Nebelbombe“, die in der Sendung gezündet wurde, verfehlte daher offensichtlich nicht ihre Wirkung und da darf dann eigentlich nur noch darauf gehofft werden, dass jedenfalls in Fachkreisen das gewichtige Thema wissenschaftlich seriöser und frei von moralischen Botschaften angegangen wird.

Lutz Barth (10.11.10)


Rechtsmediziner warnen vor Suizidanleitungen im Internet

Quelle: Ärzteblatt.de v. 08.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43410/Rechtsmediziner_warnen_vor_Suizidanleitungen_im_Internet.htm <<< (html)


„Pro Sterbehilfe“

Wussten Sie eigentlich,

dass mehr als 660 Personen (Stand: 08.11.10) den Solidaritätsaufruf „Pro Sterbehilfe“ unterzeichnet haben?

Mehr dazu erfahren Sie unter dem folgenden Link:

>>> http://prosterbehilfe.de/ <<< (html)


Ethische Grundlagen der Priorisierung im Gesundheitswesen

v. G. Marckmann, in Saarl. Ärztebl., 63 (11), 17 - 22, 2010; online unter >>> http://www.aerzteblatt-saar.de/pdf/saar1011_017.pdf <<< (pdf.)


Jetzt doch: Bestechung und Bestechlichkeit bei Vertragsärzten

Drohen Vertragsärzten neue Strafbarkeitsrisiken?

v. A. Wienke, A. Mündnichin, in Hessisches Ärzteblatt 11/2010, S. 710 fff.; online unter >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2010/2010_11/2010_11_14.pdf <<< (pdf.)


Arzthaftpflicht in der Krise

v. Jürgen Brenn und Bülent Erdogan-Griese, in Rheinisches  Ärzteblatt 11/2010; online unter >>> http://www.aekno.de/page.asp?pageID=8586&noredir=True <<< (html)


Die Debatte um die ärztliche Beihilfe zum Suizid

v. Alfred Simon,

in Hessisches Ärzteblatt 11/2010, S. 708 fff.; online unter >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2010/2010_11/2010_11_13.pdf <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.11.10):

Der Beitrag ist instruktiv und die Botschaft in ihm dürfte unüberlesbar sein:

„Eine mögliche Zulassung der Beihilfe zum Suizid setzt voraus, dass sich Regelungen finden lassen, die das Eintreten dieser Ge­fahren weitestgehend ausschließen. Die Bestimmung solcher Regelungen kann – wenn überhaupt – nur Ergebnis einer breiten ge­sellschaftlichen Diskussion sein. Diese Diskussion nicht zu führen, wäre ebenso un­verantwortlich, wie die Augen vor den möglichen Gefahren einer Zulassung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid zu verschließen.“ (Simon, aaO., S. 709).

In diesem Sinne ist und bleibt also eine offene Diskussion anzumahnen und sie ist insbesondere deshalb nicht entbehrlich, weil gleichsam eine Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen verabschiedet worden ist.


Hinweise zu den Kompetenzen von Assistenzärzten

v. Martina Jaklin, Leiterin Abteilung 4, Ärztekammer Berlin,

in BERLINER ÄRZTE 11/2010 S. 26; online unter >>> http://www.berliner-aerzte.net/pdf/bae1011_026.pdf <<< (pdf.)


Literaturhinweis:

Über die nachstehenden Beiträge hinaus enthält

Das Parlament Nr. 45  v. 08.11.2010

weitere instruktive Beiträge zu Fragen am Beginn und Ende des Lebens.

Die Themenübersicht finden Sie hierzu unter dem nachfolgenden Link:

>>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/index.html <<< (html)


Ärztlich begleiteten Suizid legalisieren?

PRO UND CONTRA

Michael de Ridder und Eckhard Nagel diskutieren, ob Ärzte Todkranken straffrei Beihilfe zum Suizid leisten dürfen sollen,

in Das Parlament, 08.11.2010, Seite 10 >>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/32124060.html <<< (html)


Selbstbestimmt in den Tod

Patientenverfügung

Nach jahrelangen Debatten hat sich der Bundestag 2009 auf eine weitgehend liberale Lösung geeinigt

v. Bernard Bode,

in  Das Parlament, 08.11.2010, Seite 11 >>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/32124111.html <<< (html)


"Dammbruch beim Lebensschutz"

Vergleich

Aktive und passive Sterbehilfe ist in manchen Ländern Europas legal. Deutschland gehört nicht dazu

v. Susanne Kailitz,

in Das Parlament, 08.11.2010, Seite 11 >>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/32124149.html <<< (html)


Unerfüllter Wunsch nach letzter Würde

Palliativversorgung - 70 Prozent der Sterbenden fehlt angemessener Beistand

v. Monika Pilath,

in Das Parlament, 08.11.2010, Seite 13 >>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/32124200.html <<< (html)


"Du sollst nicht töten" - Vom schwierigen Umgang mit dem Fünften Gebot

Zwischenruf
Wo liegt die Trennlinie zwischen erlaubter und verbotener Sterbehilfe? Die Patientenautonomie am Lebensende wird sich vermutlich nie definieren lassen

v. Knut Teske,

in Das Parlament, 08.11.2010, Seite 13 >>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/32124219.html <<< (html)


Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer

KBV und BÄK fördern Dialog in der Palliativversorgung

Kooperationstagung – Wie kann die ambulante Versorgung Sterbender verbessert werden? Zu diesem Thema diskutierten Vertreter von Patienten, Ärzten und Politik

Quelle: BÄK, Gemeinsame Pressemitteilung v. 08.11.10  >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8816.8817 <<< (html)

Die Beiträge zur Tagung können auf der Website der KBV unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen weden: >>> http://www.kbv.de/veranstaltungen/26448.html <<<


Studie: Pflegestützpunkte zeigen Alternativen zu Heimunterbringung auf

In Pflegestützpunkten wird kostenfrei und professionell beraten – Fachexpertise des Kuratoriums Deutsche Altershilfe bewertet Arbeit der Pflegestützpunkte

Quelle: KDA, Pressemitteilung v. 08.11.10 >>> http://www.kda.de/news-detail/items/studie-pflegestuetzpunkte-zeigen-alternativen-zu-heimunterbringung-auf.html <<< (html)


Handreichungen zur Ethik in der Palliativmedizin

Palliativstation im Asklepios Westklinikum Hamburg. Verantwortliche Verfasser Dr. jur. Peter Holtappels, Dr. med. Hans-Joachim Lehmann, Fassung vom 19.2.2008

Quelle: Förderverien Palliativstation Asklepios Westklinikum Hamburg >>> http://www.palliativ-rissen.de/fileadmin/user_upload/Download/Handreichungen_Ethik_Website_190208.pdf <<< (pdf.)


Recht auf Selbsttötung? - Psychiatrisches Handeln zwischen Achtung der Autonomie des Menschen und dem Schutz des Lebens

v. U. Eibach

(Erweiterte Fassung eines Vortrags auf der Herbsttagung (24.09.04) der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention)

Quelle: Institut für Glaube und Wissenschaft >>> http://www.institutfuerglaubeundwissenschaft.de/texte/tung.Suizidprophylaxe.pdf <<< (pdf.)

Kurze Anmerkung (Lutz Barth, 08.11.10):

Der Beitrag v. Eibach fordert geradezu eine ethische Reflexion heraus und wirft im Kern mehr Fragen, denn Antworten auf.


Pfleger mit ausländischen Wurzeln gefragt

Vor allem in der Altenpflege wird es große Chancen geben, meinen Experten. Zweisprachigkeit und interkulturelle Kompetenz sind wichtig

Quelle: Senioren Ratgeber v. 27.10.10 >>> http://www.senioren-ratgeber.de/Pflege/Pfleger-mit-auslaendischen-Wurzeln-gefragt-78081.html <<< (html)


Die NEWS vom Oktober 2010 haben wir aktuell archiviert.

Auf dem nachfolgenden Link können Sie das Archiv für den Oktober 2010 als Pdf. Dokument aufrufen.

>>> Archiv Oktober 2010 <<< (pdf.)

Ihr IQB-Redaktionsteam (08.11.10)


„Braucht das Land neue Ethiker?“

Der moderne Gegenwartsethiker soll und darf nicht denken, was dem Leben abträglich erscheint; ob es ein Glück oder Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, dass geht ihn nur soweit an, als dass er sich in seinem Denken an die Pflichtethik der weisen Oberethiker gebunden fühlt und den Ärzten die ethische Unterweisung erteilt, sich ihrer Fürsorge für das Leben und der fundamentalen Bedeutung des christlichen Menschenbildes bewusst zu sein; anderenfalls würde der Gegenwartsethiker zum „gefährlichsten Mann im Staate“ werden und der Autonomie des Patienten einen Vorrang gegenüber einer rechten Tugendethik einräumen, den zu beanspruchen dieser nicht hat.

Lutz Barth (08.11.10)


Neue gesetzliche Grundlage für die SAPV?

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/default.aspx?sid=627729 <<< (html)
 


Glauben: Mut zur Religionskritik

v. F. Hichert, in PP 9, Ausgabe September 2010, Seite 414; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78273 <<< (html)

Anm. L. Barth (08.11.10): Leserbrief zum Beitrag v. Marion Sonnenmoser, Psychotherapie mit religiösen Fundamentalisten: Religion als Hürde und Chance, in PP 9, Ausgabe Juli 2010, Seite 320; online unter  >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=77532 <<< (html)


Ist die Position der DGP zur ärztlichen Suizidbeihilfe „gesellschaftlich tragfähig“?

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. hat sich in seiner Stellungnahme zur Studie von Schildmann et al., Pall Med, 2010  wie folgt unter Ziff. 5 eingelassen:

„Das praktische Verhalten einzelner Ärzte kann nicht als Legitimation für eine Revision der ethischen Beurteilung von Tötung auf Verlangen oder assistiertem Suizid herangezogen werden. Die DGP steht für eine bestmögliche Verbesserung der Lebensqualität von schwerkranken und sterbenden Menschen. Dabei ist weder beabsichtigt den Tod zu beschleunigen noch ihn zu verzögern. Tötung auf Verlangen oder assistierter Suizid werden abgelehnt. Eine ethische Argumentation, die sich an der nicht ausreichend belegten Praxis Einzelner orientiert, ist gesellschaftlich nicht tragfähig und kann keine Basis für die Diskussion dieses sensiblen Themas sein.“ (vgl. dazu Stellungnahme der DGP >>> http://www.dgpalliativmedizin.de/images/stories/DGP_Stellungnahme_zu_Studie_End-of-life_practices_in_palliative_care_Schildmann_et_al.pdf <<< pdf.)

Das Argument mag für sich zunächst schlüssig sein, wenngleich es hierauf in der Gänze nicht ankommen dürfte: Bei der Frage nach der der gesellschaftlichen Tragfähigkeit wird in erster Linie darauf abzustellen sein, wie die ärztliche Suizidbeihilfe aus der Sicht der einzelnen Gesellschaftsmitglieder beurteilt wird und in diesem Sinne kann kein Zweifel anhand mehrerer Umfragen darüber bestehen, dass jedenfalls ein Großteil der Bevölkerung für eine Liberalisierung der Sterbehilfe eintritt.

Von daher befindet sich die Praxis Einzelner wohl im besten Einvernehmen mit dem ethischen Grundverständnis eines Großteils der Bevölkerung und es ist daher die Gegenfrage zu stellen, ob eine ethische (und moralische!) Engführung der Debatte um die Liberalisierung der ärztliche Suizidhilfe (weitergehend der Legalisierung der Tötung auf Verlangen) eine tragfähige Basis ist.

Dies steht nachhaltig zu bezweifeln an und insofern vernehmen wir die Stimme der DGP als eine Stimme im Wertediskurs, die zwar gehört wird, aber letztlich dadurch von seiner Pflicht zur nachhaltigen Argumentationsführung nicht entbunden wird.

Lutz Barth (07.11.10)


In eigener Sache: Offener Brief und „Unterstützer-Liste“

Verehrte LeserInnen.

Nach dem wir am 26.10.10 einen Offenen Brief an die Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen online gestellt haben, konnten wir einen regen Zugriff auf unseren BLOG zur „Ärztlichen Suizidassistenz“ verzeichnen.

Da wir nicht damit gerechnet haben, dass die Träger auf unsere Anfrage reagieren, gleichwohl wir aber das Interesse unserer LeserInnen geweckt haben dürften, werden wir diese „Aktion“ für beendet erklären (freilich bleibt es den führenden Gegenwartsethiker unbenommen, einen Kommentar im BLOG zu hinterlassen).

Aus guten Gründen haben wir uns weiter dazu entschlossen, die „Unterstützer-Liste“ nicht zu veröffentlichen; es entspricht derzeit offensichtlich nicht dem Mainstream, unmittelbare Anfragen, geschweige denn Kritik an die Träger der Charta zu richten resp. heranzutragen.

In der Sache selbst ändert dies freilich nichts und auch künftig werden wir vom IQB den Diskurs über die Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe und der Diskussion um die Legalisisierung der aktiven Sterbehilfe kritisch begleiten, mag dies auch nicht im Interesse namhafter Ethiker und (Palliativ)Mediziner liegen, die sich von einem anderen Werteverständnis leiten lassen, dass jedenfalls kritisch zu hinterfragen ist.

Maßgeblich sind und bleiben die in unserer Verfassung niedergelegten Grundrechte und der mit ihnen verbundenen Werte, für die es sich lohnt, allemal leidenschaftlich zu streiten.

Ihr Lutz Barth (07.11.10)


30 Jahre Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

(dgpd Augsburg und Berlin) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. feiert ihr 30-jähriges Bestehen. Am 7. November 1980 wurde die DGHS als Bürgerrechtsbewegung in Nürnberg gegründet und setzt sich seitdem dafür ein, Menschen ein subjektiv als unerträglich, sinn- und würdelos empfundenes Leiden ohne Aussicht auf Besserung zu ersparen. Bereits ein Jahr nach der Gründung wurde eine erste eigene Patientenverfügung entwickelt, im Jahr 1991 ein umfassender Patientenschutzbrief, der den DGHS-Mitgliedern Rechtsschutz gewährt. Seit 1999 bietet die DGHS allen Bundesbürgern die Möglichkeit an, ihre Patientenverfügungen in der Bundeszentrale für  Patientenschutz der DGHS zu hinterlegen. DGHS-Mitglieder können zudem seit 2007 ihre Patientenverfügungen bei der DGHS einscannen lassen, so dass diese weltweit rund um die Uhr übers Internet abrufbar sind und nur noch ein kleiner Notfallausweis bei sich getragen werden muss.

Immer wieder erstellte die DGHS Vorlagen für Juristentage und Ärzteverbände und wandte sich direkt an Politiker und Parteivorsitzende. Nach langem Kampf trat am 1. September 2009 endlich das Patientenverfügungsgesetz (BGB § 1901) in Kraft, für das die DGHS lange gestritten hatte. „Das allein genügt aber noch nicht. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen müssen eingehalten werden, Ärzte und Pflegende besser geschult werden“, sagt DGHS-Präsidentin Elke Baezner anlässlich des Jubiläums. Und weiter: „Es muss endlich auch in Deutschland möglich sein, selbstbestimmt zu sterben und dabei unter verschiedenen Optionen wählen zu können.“ Zurzeit hat die DGHS knapp 30.000 Mitglieder. Mehr Infos zu den zahlreichen Hilfsangeboten der DGHS im kürzlich relaunchten Internet-Auftritt: www.dghs.de

In einem Grußwort von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) anlässlich des Jubiläums heißt es: „Die Diskussion um aktive oder passive Sterbehilfe, die von der DGHS immer vorangetrieben wurde, ist zu Recht eine sehr schwierige Diskussion, die mit großer Vorsicht und gegenseitigem Respekt vor dem Glauben und den Befindlichkeiten jedes Menschen geführt werden muss. An einer solchen Debatte hat die DGHS immer respektvoll und maßvoll teilgenommen. Ich bin froh, dass wir in Deutschland, auch dank des Engagements der DGHS, ein Gesetz zur Patientenverfügung haben, das es jedem Bürger ermöglicht, selbst zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen, um sein Leben zu verlängern.“

Am Freitag, 12. November, 18.00 Uhr, wird im Europa-Center Berlin der Arthur-Koestler-Preis der DGHS für herausragende Publikationen zum selbstbestimmten Sterben verliehen, der in diesem Jahr zum zehnten Mal ausgeschrieben war.

Die Festveranstaltung „30 Jahre DGHS“ findet am Samstag, 13. November, ab 19.30 Uhr im Hotel Palace Berlin, Budapester Straße 45, 10787 Berlin statt.

Beide Veranstaltungen sind öffentlich. U.A.w.g.

Quelle: DGHS, Pressemitteilung v. 04.11.10
>>> http://www.dghs.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/30-jahre-deutsche-gesellschaft-fuer-humanes-sterben-dghs.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 07.11.10):

Die Bundesjustizministerin hat es vortrefflich auf den Punkt gebracht: „An einer solchen Debatte hat die DGHS immer respektvoll und maßvoll teilgenommen“ und in der Tat ist hierfür der DGHS Lob zu zollen, grenzt sich doch auch die DGHS im Vergleich zu anderen Organisationen dadurch aus, in dem diese sich durch ein Höchstmaß an Toleranz auszeichnet. Die DGHS plädiert für eine tolerante und verantwortungsvolle Sterbe-Ethik und für eine ausgewogene Gesetzesregelung, die auch hierzulande selbstbestimmte und menschenwürdige Sterbebedingungen garantiert, ohne dass es darauf ankäme, moralische Pflichten für den Einzelnen zu generieren.

Hierin äußert sich eine Werthaltung der DGHS, die ich persönlich besonders begrüße und gutheiße, offenbart sich doch in ihr ein rechtes Verständnis von der in unserer Verfassung garantierten Wertepluralität, die nur dann vollends zur Entfaltung gelangen kann, wenn und soweit wir uns dem Toleranzprinzip verpflichtet wissen, mögen wir auch eine andere persönliche Gewissensentscheidung mit Blick auf das individuelle „Sterben“ mit all seinen Wünschen und Erwartungen getroffen haben.

Ich wünsche der DGHS auch weiterhin ein rechtes Augenmaß für die bedeutsamen Gegenwartsfragen in der Debatte um das selbstbestimmte und frei verantwortliche Sterben.


Die Hilfe beim Suizid bleibt Privatsache

Verbot von Sterbehilfevereinen scheitert im Bundesrat - Freitod-Befürworter aus drei europäischen Ländern fordern Liberalisierungen

v. M. Kamann

Quelle: Welt online v. 06.11.10 >>> http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article10763402/Die-Hilfe-beim-Suizid-bleibt-Privatsache.html <<< (html)


Berlin und Brandenburg wollen Patientenrechtegesetz

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 05.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/627783/berlin-brandenburg-wollen-patientenrechtegesetz.html <<< (html)


San Francisco sagt "Happy Meals" den Kampf an

Spielzeuge haben bei kalorienreichen "Happy Meals" nichts zu suchen. Davon ist zumindest der Stadtrat von San Francisco überzeugt, der jetzt mit einem umstrittenen Verbot gegen Fast-Food-Ketten ins Feld zieht.

v. Barbara Munker

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 04.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/627529/san-francisco-sagt-happy-meals-kampf.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 07.11.10)

Der Vorstoß in San Francisco könnte auch den einen oder anderen Gesundheitsexperten hierzulande dazu inspirieren, weitere Wege in der Gesundheitserziehung zu gehen (vgl. dazu bereits die diesseitige Kolumne v. 28.02.07 >>> http://www.openpr.de/news/122576/EU-Minister-sagen-Uebergewicht-den-Kampf-an-Was-nun-Frau-Schmidt.html <<<)


Sterbehilfe - Aufklärung ist geboten!

Nach dem die Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen den Text in der Öffentlichkeit vorgestellt haben, sah sich auch der HVD – Bundeszentralstelle Patientenverfügung veranlasst, ein kurzes Statement abzugeben. >>> weiter

v. Lutz Barth (05.11.10), im BLOG „Ärztliche Suizidassistenz?“ Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<


VGH Baden-Württemberg: Zur Zulässigkeit einer Organisationsmaßnahme eines Universitätsklinikums, deren Vollzug eine Schmälerung des Zuständigkeitsbereichs der von der Antragstellerin geleiteten Klinik zur Folge hätte

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.10.10 (Az. 9 S 1935/10)

Leitsätze des Gerichts:

Organisatorische Maßnahmen zur Änderung der bestehenden Struktur von Kliniken sind grundsätzlich ein zulässiges Mittel, um unabhängig vom vorwerfbaren Fehlverhalten des leitenden Chefarztes und unterhalb der Kündigungsschwelle auf Missstände zu reagieren. Sie setzen aber voraus, dass die Änderungen selbst sachlich geeignet und zumutbar erscheinen.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13531&pos=12&anz=823  <<< (html)


VG Gießen: Berufsgericht für Heilberufe verurteilt Arzt wegen Nichtannahme einer Patientin im Notdienst

VG Gießen, Urt. v. 20.10.10 (Az. 21 K 3235/09. GI.B)

Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen – das für Berufspflichtverstöße hessenweit zuständig ist – hat einem Allgemeinmediziner, der mit Kassenzulassung  in einer aus mehreren Ortsteilen bestehenden Gemeinde niedergelassen ist, eine Geldbuße in Höhe von 3000,- EURO auferlegt und ihm wegen Verstoßes gegen seine Berufspflichten einen Verweis erteilt.

Der Arzt betreibt seine Praxis im Erdgeschoß seines Wohnhauses und war an jenem Wochenende vom 01. bis 03. Dezember 2006 zum Notdienst eingeteilt. Er erhielt zwischen 21 Uhr und 22 Uhr einen Anruf aus einem anderen Ortsteil der Gemeinde, wonach es einer älteren Dame sehr schlecht gehe. Der Arzt bestellte die Frau für 23 Uhr in seine Praxis. Die Nichte der alleinlebenden Frau, die an Diabetes mellitus litt und an jenem Abend hohe Blutzuckerwerte hatte, fuhr mit ihrem Mann und dessen Mutter, die den Weg zur Praxis weisen sollte, die Tante zur Arztpraxis, die sie zwischen 23 Uhr und 23.10 Uhr erreichten. Die Tante hatte sich unterwegs mehrfach übergeben, was die Fahrt verzögert hatte. Trotz mehrfachen Läutens an allen Klingeln, die sich im Eingangsbereich des Hauses befanden, wurde ihnen die Tür nicht geöffnet.  Da sich der Zustand der alten Dame zunehmend verschlechterte, fuhren die Verwandten sie ins nächstgelegene Krankenhaus. Dort mussten sie, wie andere,  vor ihnen eingetroffene Hilfesuchende auch, längere Zeit an der Notaufnahme warten. Einem Arzt  fiel der schlechte Gesundheitszustand der Frau auf, ihre Behandlung wurde vorgezogen und ein schwerer Herzinfarkt festgestellt, an dem sie in der Nacht noch verstarb.

Der Ehemann der Nichte der Verstorbenen, ein Polizeioberkommissar, erstattete Anzeige.

Nach Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung leitete die Landeärztekammer Hessen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Berufspflichten ein, das dann zur Anschuldigung beim Berufsgericht für Heilberufe führte. Im gesamten Verfahren bestritt der Arzt, ein Klingeln an seiner Praxistür oder im Wohnhaus wahrgenommen zu haben. Er habe zwischen 23 Uhr und 23.20 Uhr in der Praxis vergeblich auf die angekündigte Person gewartet. Nach umfangreicher Beweisaufnahme gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass die Kranke mit ihren Angehörigen tatsächlich vergeblich an der Eingangstür zur Praxis und zum Haus geläutet bzw. gewartet hatte.

Mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2010 verurteilte das Gericht den Arzt wegen Verstoßes gegen seine Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung gemäß § 22 Hessisches Heilberufsgesetz.

Nach Auffassung des Gerichts hat ein Arzt, der gemäß seiner Verpflichtung aus § 23 Hessisches Heilberufsgesetz zum Notdienst eingeteilt ist, alle Personen in ärztliche Obhut zu nehmen, die um ärztliche Hilfe nachsuchen. Der Arzt muss auch tatsächlich und nicht nur telefonisch erreichbar sein. Eine Fallgestaltung, nach welcher das Ansinnen um ärztlichen Beistand erkennbar überflüssig, unsinnig oder aus sonstigen Gründen für den Arzt nicht zumutbar wäre, habe hier ersichtlich nicht vorgelegen.

Allerdings beinhalte diese Verpflichtung zur Leistung ärztlicher Fürsorge im Notdienst nicht, dass der Arzt auch tatsächlich eine Heilbehandlung durchführe. Er sei vielmehr lediglich verpflichtet, sein ärztliches Wissen/Können zur Prüfung des ihm vorgetragenen oder vor Augen geführten Leidens dergestalt einzusetzen, dass er entscheide, ob Behandlungsbedürftigkeit vorliege und, ggf., wie und vom wem die Behandlung  durchgeführt werde.

Diese Verpflichtung bestehe derzeit als eine Art „hergebrachte Regel ärztlicher Berufsausübung“  auf der Grundlage der §§ 22, 23 Hessisches Heilberufsgesetz, sie könne allerdings nicht,  wie die Landesärztekammer offenbar meine, auf die „Notdienstordnung der kassenärztlichen Vereinigung Hessen“ gestützt werden, da der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen insoweit keine Regelungsbefugnis gegenüber den Ärzten zustehe.

Das Hessische Heilberufsgesetz  in Verbindung mit der einschlägigen Berufsordnung sehe vor, dass die Landesärztekammer selbst für die Einrichtung und Durchführung  eines Notfalldienstes Richtlinien erlasse (§ 26 Absatz 2 der Berufsordnung). Diese lägen aber bisher nicht vor, so dass auf die allgemeine gesetzliche Regelung der Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung zurückgegriffen werden  müsse.

Gegen das Urteil kann Berufung zum Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Quelle: VG Gießen >>> Pressemitteilung v. 05.11.10 <<< (html)


Bereits mehr als 10.000 Gelbe Karten für bessere Pflege

Quelle: DBfK, Mitteilung v. 04.11.10 >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=Bereits-mehr-als-10-000-Gelbe-Karten-fuer-bessere-Pflege.php&navid=100 <<< (html)

Vgl. dazu auch den Bericht in der Ärzte Zeitung online v. 05.11.10

Pflegeprotest: Schon Zehntausende Gelbe Karten an Merkel verschickt

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 05.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=627679 <<< (html)


Anregung für die Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen!

Über die rund 200 Experten hinaus, die in dem Projekt der Charta in Arbeitsteams involviert waren und es auch wohl noch sind, könnte es zugleich von erheblichen Interesse sein, was die Deutsche Bevölkerung von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe hält.

Dies gilt um so mehr, als dass sich in der aktuellen Wertedebatte Meinungsführerschaften herauskristallisiert haben, die zunächst noch nicht unmittelbar die Einstellung der bundesdeutschen Bevölkerung zu den bedeutsamen ethischen, aber eben auch rechtlichen Fragestellungen erhoben und analysiert haben. Dies ist insofern aber erforderlich, weil es in erster Linie um den Menschen als solchen geht und in diesem Sinne es nur redlich ist, auch seine Einstellungen hierzu entsprechend zu erfahren, anders ausgedrückt: es ist hohe Zeit, endlich die Bevölkerung einmal selbst zu Worte kommen zu lassen!

Da liegt es natürlich nahe, dass es gerade im Interesse der Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen liegen sollte, sich über die Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger hierzulande Klarheit zu verschaffen, zumal dann als höchst angenehmer Nebeneffekt darauf hingewiesen werden kann, dass eine Erhebung durch die Träger selbst verantwortlich durchgeführt worden ist und insofern das Risiko, die Umfrage als methodisch fragwürdig zu verwerfen, als relativ gering einzuschätzen ist. Immerhin bürgen dann namhafte Experten für ein seriöses Umfragedesign.

In diesem Sinne erlaube ich mir, auf eine Umfrage hinzuweisen, die vom Kriminologischen Institut der Universität Zürich durchgeführt und im September 2010 präsentiert wurde.

Was die Schweizer Bevölkerung von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe hält
Medienkonferenz vom 2. September 2010

Prof. Dr. Christian Schwarzenegger
Dr. phil. Patrik Manzoni
Cand. lic. phil. David Studer
BLaw Catia Leanza


Quelle: >>> http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/schwarzenegger/Bericht_Sterbehilfe.pdf <<< (pdf.)

Vielleicht kann hier zwischen den Trägern der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Patienten und dem Schweizer Kriminologischen Institut ein Kontakt hergestellt oder vermittelt werden, so dass eine ähnliche Umfrage durchgeführt werden kann. Dies hätte den Vorteil, dass zugleich ein unmittelbarer Vergleich mit der Einstellung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird und somit auch ein Transfer besonderer Art stattfindet.

Lutz Barth (05.11.10)


Stationäre Versorgung: Für menschliche Zuwendung ist keine Zeit mehr

 v. I. Luthe,

in Dtsch Arztebl 2010; 107(44): A-2197 / B-1905 / C-1873; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79020 <<< (html)


Kardinal Sterzinsky: Organisierte Suizidhilfe verbieten

Quelle: Ärzteblatt.de v. 04.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43373/Kardinal_Sterzinsky_Organisierte_Suizidhilfe_verbieten.htm <<< (html)


Hoppe: "Medizin braucht Vielfalt"

Nach Ansicht des Bundesärztekammer-Chefs Jörg-Dietrich Hoppe sollten alternative Heilmethoden stärker in die medizinische Versorgung integriert werden. Doch diese sind nach wie vor heftig umstritten.

v. Sunna Gieseke

Quelle: Ärzte Zeitung v. 04.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/627483/hoppe-staerkt-alternativmedizin-medizin-braucht-vielfalt.html <<< (html)


Präimplantationsdiagnostik: Eile ist kein guter Berater

v. E. Richter-Kuhlmann,

in Dtsch Arztebl 2010; 107(44): A-2137 / B-1857 / C-1829; online unter >>> Ärzteblatt.de http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79049 <<< (html)


Neuer Zoff: CSU wirft Rösler "Taten- und Lustlosigkeit" beim Thema Pflege vor

Kaum haben sich Union und FDP auf zwei Reformen verständigt, gibt es neuen Streit in der Koalition. Minister Philipp Rösler vernachlässige die Pflege, grummelt die CSU.

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 04.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=627433 <<< (html)


Aktive Sterbehilfe und ärztliche Suizidassistenz – ein bioethischer „Diskurs“?

Die Medizinethiker haben es in der Gegenwart wahrlich nicht leicht: sie werden mit Begehrlichkeiten nicht nur der medizinischen Forschung konfrontiert, die rasant fortschreitet, sondern müssen sich vor allem auch – je nach individuellem Werteverständnis – als Gralshüter von „Werten“ bewähren, will man/frau nicht unversehens die Gesellschaft in eine unmoralische Gesellschaft driften lassen, in der das Leben als der (vermeintliche) Höchstwert in unserer Verfassung zunehmend gering geschätzt wird. >>> weiter

v. Lutz Barth (04.11.10), in „Ärztliche Suizidassistenz?“ Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

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BGH: Zu den Voraussetzungen der Genehmigung einer Zwangsmedikation bei der Unterbringung des Betroffenen gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

BGH, Beschl. v. 22.09.10 (Az. XII ZB 135/10)

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Arbeitgeberverband Pflege: Bündnis aus Pflegewirtschaft und Politik für den steigenden Fachkräftebedarf gefordert

Quelle: Arbeitgeberverband Pflege >>> http://www.arbeitgeberverband-pflege.de/downloads/Pressemitteilungen/101103_AGVP_Buendnis_Zukunft_Fachkraefte.pdf <<< pdf.)


Computergestützte Sturzprävention im Krankenhaus erfolgreich

Quelle: Ärzteblatt.de v. 03.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43355/Computergestuetzte_Sturzpraevention_im_Krankenhaus_erfolgreich.htm <<< (html)


Mit Vitamin D weniger Stürze und Brüche

Vitamin-D-Mangel erhöht nicht nur das Sturz- und Frakturrisiko, sondern fördert auch KHK und Erkältungskrankheiten. Supplementation bietet Schutz.

v. Ingrid Kreutz

Quelle: Ärzte Zeitung v. 04.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/osteoporose/article/626673/vitamin-d-weniger-stuerze-brueche.html <<< (html)


Gynäkologen rufen zur Mitzeichnung ihrer Petition auf

Quelle: GenoGyn Rheinland >>> http://www.genogyn-rheinland.de/content_gg/cont_10018.php  <<< (html)


Hessisches LSG: Die Benotung eines Pflegeheims darf veröffentlich werden, soweit sie auf einer neutral, objektiv und sachkundig durchgeführten Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen basiert. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.


Träger des Pflegeheims will Veröffentlichung verhindern

Eine im Hochtaunuskreis ansässige Gesellschaft betreibt in Berlin ein Pflegeheim mit 160 Pflegeplätzen. Die Qualität dieser Einrichtung wurde im November 2009 geprüft und mit der Note 3,0 (befriedigend) bewertet. Die hiergegen erhobenen Einwände wiesen die Pflegekassen zurück. Um eine Veröffentlichung zu verhindern, stellte der Träger des Pflegeheims einen gerichtlichen Eilantrag.

Das Sozialgericht Frankfurt am Main untersagte daraufhin den Pflegekassen die Veröffentlichung der Prüfbewertung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Unterlassungsbegehren – längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2010. Die Bewertung beruhe nicht auf zutreffenden Tatsachenfeststellungen, sondern auf subjektiven Werturteilen der Prüfer. Die Veröffentlichung könne zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen und den Träger des Pflegeheims in seinem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzen. Gegen diesen Eilbeschluss legten die Pflegekassen Beschwerde ein.

Landessozialgericht: „Pflegenoten“ müssen hingenommen werden

Die Darmstädter Richter gaben den Pflegekassen Recht und hoben den sozialgerichtlichen Beschluss auf. Der Gesetzgeber habe die Landesverbände der Pflegekassen dazu verpflichtet, Leistung und Qualität der Pflegeeinrichtungen zu veröffentlichen (§ 115 Abs. 1 a SGB XI). Hierdurch solle mehr Markttransparenz und Vergleichbarkeit von Qualitätsprüfungen erreicht werden. Zwar habe eine wissenschaftliche Auswertung des Prüfverfahrens ergeben, dass aufgrund struktureller Gründe unklar sei, ob tatsächlich Pflegequalität gemessen werde. Dennoch existierten Qualitätsindikatoren. Das Prüfverfahren sei daher nicht prinzipiell ungeeignet. Auch deuteten Forschungsergebnisse aus den USA darauf hin, dass bereits die Veröffentlichung von Prüfberichten positive Effekte hätte. Das Bewertungssystem und die Kriterien der Veröffentlichung seien auf breiter Basis - unter Einbeziehung der Pflegeheime sowie der Interessenverbände der Pflegebedürftigen - erarbeitet worden. Da der Transparenzbericht auch für die Betroffenen verständlich und übersichtlich sein muss, sei eine kurze Darstellung von Ergebnissen erforderlich. Dies geschehe üblicherweise mit Noten. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, dass Pflegeheime eine Dokumentation ihrer Gegendarstellung im Bericht verlangen könnten. So werde gewährleistet, dass zeitnah Korrekturen zu Bewertungen berücksichtigt und fehlende Gesichtspunkte ergänzt werden könnten.

Quelle: Hessisches LSG >>> Pressemitteilung v. 03.11.10 <<< (html)


Sterbehilfe
Wenn unheilbar kranke Patienten vorzeitig sterben wollen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 03.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/zertifizierte_fortbildung/default.aspx?sid=626917 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 03.11.10):

Ein instruktiver CME-Beitrag der Autoren S. Stiel · F. Elsner · M. Pestinger · L. Radbruch (Klinik für Palliativmedizin, Universitätsklinikum der RWTH Aachen) in Schmerz 2010 · 24:177–189, der zum weiteren Nachdenken anregen kann. 

Allerdings fordert der Beitrag im Rahmen einer zertifizierten Fortbildung insoweit Kritik heraus, weil aktuelle Umfragen über die anonyme Fragebogenuntersuchung v. Müller-Busch (2004) von Ärztinnen und Ärzten  zu ihren Vorstellungen von Behandlungen von Patienten am Lebensende und der Legalisierung von lebenbeendenden Maßnahmen hinaus nicht erwähnt werden, diese aber gleichwohl darauf schließen, dass sich mehr als ein Drittel der Ärzteschaft für eine Liberalisierung der Sterbehilfe aussprechen.

Es hätten den Autoren gut zu Gesichte gestanden, jedenfalls auf die aktuelle Debatte inhaltlich einzugehen und insoweit auch auf die aktuellen Umfragen hinzuweisen, die auf eine Veränderung der ärztlichen Haltung bezüglich der Liberalisierung der Sterbehilfe schließen lassen, mal ganz davon abgesehen, dass es vermehrt Stimmen in der Fachliteratur gibt, die in der ärztlichen Suizidbeihilfe einen Akt der Humanität erblicken.

Die anonyme Fragebogenuntersuchung v. Müller-Busch spiegelt jedenfalls die Werthaltung der verfassten Ärzteschaft nicht mehr aktuell wider und dies dürfte allein maßgeblich sein, wie sich letztlich auch aus der von BÄK erst unlängst veröffentlichten Befragung, aber auch aus der Bochumer Studie eindrucksvoll ergibt.

„Die offiziellen Verlautbarungen zum ärztlichen Standesethos stimmen offenbar nicht mit den moralischen Bewertungen und Handlungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte in Deutschland überein“, sagt Prof. Vollmann. „Die neuen empirischen Forschungsergebnisse sollten als Grundlage für eine ehrliche Debatte über zeitgemäße ethische Richtlinien zum ärztlichen Handeln am Lebensende genutzt werden“, so Vollmann (vgl. idw-online v. 06.09.2010 >>> http://idw-online.de/pages/de/news385079 <<<).

Dem ist beizupflichten und von daher wäre es angebracht gewesen, auch die neuen empirischen Forschungsergebnisse gebührend in einem Beitrag zu berücksichtigen.


Sterbehilfe
Dem Schutz des Selbstbestimmungsrechts verpflichtet!

Unterstützen auch Sie unseren Offenen Brief, adressiert an die Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen

Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link.

Lutz Barth (03.11.10)


„Die Gelbe Karte an die Bundeskanzlerin“
DPR unterstützt Aktion seines Mitgliedsverbandes

Quelle: DPR >>> Pressemitteilung v. 02.11.10 <<< (pdf.)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 03.11.10):

„Alle intensiven und dringend notwendigen Bemühungen zur Entwicklung der Pflegeberufe – dazu gehören unter anderem Themen wie Nachwuchsgewinnung, Attraktivitätssteigerung, der herrschende Stellenabbau, die Neuverteilung der Aufgaben innerhalb der Gesundheitsberufe – sind bislang bei der Bundesregierung ungehört verhallt“, so Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR in Berlin.

Jedenfalls mit Blick auf die Neuverteilung der Aufgaben innerhalb der Gesundheitsberufe dürfte hier der Präsident des DPR neben der Sache liegen, wie sich unschwer aus dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ergibt: Immerhin öffnet sich der Gesetzgeber für eine Neustrukturierung der Aufgaben in Gesundheitsinstitutionen und hat den Weg für die sog. Modellklauseln (vgl. § 63c SGB V) geebnet. Dass der G-BA immer noch nach mehr als zwei Jahren keine „Richtlinie“ verabschiedet hat, ist durchaus kritikwürdig, wenngleich doch die Praxis offensichtlich in der Umsetzung von Modellen im Hinblick auf die Neuverteilung arztspezifischer Aufgaben weit vorgeschritten sein dürfte und eben die Praxis sich nicht daran gehindert sieht, weitere Modellvorhaben auf den Weg zu bringen.


Staatssekretär Karren: „Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zuerst Augenmerk auf vorhandene inländische Potenziale richten“

Quelle: Saarland, Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, Pressemitteilung vom 27.10.2010 >>> http://www.saarland.de/59841_72629.htm <<< (html)


BVerwG: Lebenspartnerschaft und Beihilfe

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 28. Oktober 2010 in mehreren Fällen über die Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit verheirateten Beamtinnen und Beamten entschieden.

Es hat in drei Verfahren beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, ob die einem Beamten von seinem Dienstherrn gewährte Beihilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fällt. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass ihnen Leistungen der beamtenrechtlichen Krankenversorgung (Beihilfe) auch für ihre Lebenspartner in gleicher Weise zustünden wie verheirateten Beamten. >>> weiter

Quelle: BverwG >>> Pressemitteilung Nr. 97/2010 v. 29.10.10 <<< (html)


Depressionen: Hohes Rückfallrisiko bei Teenagern

Quelle: Ärzteblatt.de v. 02.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43334/Depressionen_Hohes_Rueckfallrisiko_bei_Teenagern.htm <<< (html)


Kommentar
Erfolg für den Nichtraucherschutz

v. Thomas Müller

Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/allgemeinmedizin/article/627049/erfolg-nichtraucherschutz.html?sh=3&h=2128966344 <<< (html)


Pflegebranche
Alarm im Altenheim

Quelle: Der Tagesspiegel v. 02.11.10 >>> http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/alarm-im-altenheim/1972198.html <<< (html)


Leichen aus dem Internet

Der Plastinator Gunther von Hagens eröffnet morgen seinen Online-Shop - dagegen regt sich Widerstand

v. Katrin Bischoff

Quelle: Berliner Zeitung v. 02.11.10 >>> http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/1102/brandenburg/0017/index.html <<< (html)


Gericht: Geistheilen ist keine Ausübung von Heilkunde

Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=627035 <<< (html)


PatientInnen stärken – Plädoyer für mehr Patientenrechte

Fachgespräch am 29.11.2010, 13:30 - 18:00

VeranstalterInnen: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Quelle: Mitteilung der Grünen - Bundestagsfraktion vom 01.11.2010 >>> http://www.gruene-bundestag.de/cms/termine/dok/358/358874.patientinnen_staerken_plaedoyer_fuer_meh.html <<<

 Weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie auf dem o.a. Link.


Sterbehilfe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
(Hintergrundinformationen)

Assistierter Suizid und Verpflichtung zur Abgabe eines Pharmakons?

VG Köln, Urt. v. 21.02.06 – Az. 7 K 2040/05

Die Ehefrau des Klägers hatte beantragt, die Abgabe von 15g Natrium-Pentobarbital zum Zwecke der Durchführung eines assistierten Suizids von einem Apotheker an einen Vertreter des Vereins „DIGNITAS“ zu gestatten.
Die Antragstellerin ist wenige Tage vor Erlass des Widerspruchsbescheides verstorben, so dass der Ehemann der Verstorbenen Klage eingereicht hat, nachdem er im Widerspruchsverfahren dem Verwaltungsverfahren beigetreten ist. Die Klage hatte keinen Erfolg.

Nunmehr wird sich am 23.11.10 der EGMR mit der Frage auseinandersetzen zu haben. Wir werden dann zeitnah über den Ausgang des Verfahrens berichten.

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Pflegebranche leidet unter katastrophalem Personalmangel

Quelle: Ärzteblatt.de v. 01.11.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43315/Pflegebranche_leidet_unter_katastrophalem_Personalmangel.htm <<< (html)


DBfK startet Aktion ‚Gelbe Karte an die Bundeskanzlerin‘


Mit einer Pressekonferenz hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) heute in Berlin seine Aktion „Die Gelbe Karte an die Bundeskanzlerin“ gestartet. Auslöser ist die desolate Situation in vielen Bereichen der Pflege, gekennzeichnet durch Versorgungsdefizite und immensen Arbeitsdruck für immer weniger qualifizierte Mitarbeiter. Die daraus resultierende Gefährdung für Patienten und Pflegebedürftige ist hoch. Der Pflegenotstand ist längst da, die Betroffenen erleben dies täglich. Und die Politik schweigt dazu und verliert wertvolle Zeit. „Es kann so nicht weitergehen“, sagt DBfK-Präsidentin Gudrun Gille. „Der DBfK ruft deshalb die Öffentlichkeit, betroffene Patienten, Angehörige, Pflegekräfte und besorgte Bürger auf, der Bundeskanzlerin für ihre Gesundheits- und Pflegepolitik jetzt die Gelbe Karte zu zeigen.“ >>> weiter

 Quelle: DBfK, Pressemitteilung v. 01.11.10 >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=DBfK-startet-Aktion-Gelbe-Karte-an-die-Bundeskanzlerin-.php&navid=100


Organspende: Medizinethiker E. Nagel für Erklärungspflicht

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 30.10.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/626884/organspende-medizinethiker-erklaerungspflicht.html <<< (html)


Wann sind wir tot?

Neue Erkenntnisse bringen alte Fragen neu aufs Tapet

Quelle: NZZ online (NZZ vom Sonntag, 31.10.10) >>> http://www.nzz.ch/nachrichten/wissenschaft/wann_sind_wir_tot_1.8204978.html <<< (html)


Das erzwungene Geschenk

Erklärungspflicht oder nicht? Ethikrat sucht Position in der Debatte um Organspenden

v. Ulrike Henning

Quelle: Neues Deutschland v. 01.11.10 >>> http://www.neues-deutschland.de/artikel/183125.das-erzwungene-geschenk.html <<< (html)


Totschlagsprozess
Der Fall Bach als beispielloser Gutachterstreit

Quelle: Hannoversche Allgemeine v. 01.11.10 >>> http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Der-Fall-Bach-als-beispielloser-Gutachterstreit <<< (html)


IQB – Internetportal: Eine Referenzadresse für Fachwissen und zeitgenössischer Kritik

18.924 Besucher haben im Oktober 41.706 Seiten aufgerufen; ein Beleg dafür, dass wir mit unserem Service auf der Höhe der Zeit liegen.

Der BLOG zur Ärztlichen Suizidasssistenz hat bei 2411 Besuchern besonderes Interesse gefunden und dies freut uns insofern, weil wir nach wie vor hoffen, in der Debatte wertvolle Impulse entgegen dem Mainstream setzen zu können.

Unser kostenloser Rechtsprechungsreport wird  - wie immer – überproportional häufig aufgerufen so wie der Beitrag Dekubitus und Ulcus cruris - wer trägt die haftungsrechtliche Verantwortung? (2006).

Wir danken für Ihr reges Interesse an unserem Informationsangebot und würden uns freuen, wenn Sie uns weiterempfehlen können. Vielleicht entschließt sich ja auch einer der Pflegeberufsverbände sich dazu, uns in ihrem Linkverzeichnis anzugeben, auch wenn wir mit Blick auf die Verkammerung der Pflegeberufe eine kritische Haltung annehmen.

Der DBfK hat seit geraumer Zeit einen Link auf unsere Seiten gesetzt und wir glauben, dass dies auch insofern eine wohlüberlegte Entscheidung war, weil wir im Vergleich zu anderen Pflegerechtlern keine wohldosierten Informationen „liefern“, sondern vor allem auch in aller Regel Originalurteile, die ansonsten „nur“ in Fachzeitschriften nachgelesen werden können, freilich überwiegend gegen Entgelt.

So gesehen bieten wir einen „Premium-Service“ zum Nulltarif an und wir meinen, dass dies auch im besonderen Interesse der beruflich Pflegenden, aber auch anderen Berufsgruppen zu liegen scheint und hierbei mit unserem Informationsangebot den Vergleich mit Fachzeitschriften nicht scheuen müssen.

Das wir hierbei gelegentlich auch „unbequeme Positionen“ vertreten, wird die Fachwelt „aushalten müssen“ und es bleibt den einzelnen Fachkreisen unbenommen, ggf. hierauf Stellung zu beziehen, zumal es sich gerade bei dem Spannungsverhältnis zwischen Recht und Ethik vielfach um dogmatische Grundlehren handelt, mit der nicht selten gerade die Ethiker mit einer gewissen Leichtigkeit hinwegfegen und so zwangsläufig Kritik – zuweilen auch harsche – herausfordern muss.

Ihr Lutz Barth (01.11.10)


 

Komplementär-Medizin für Kinder mit Krebs beliebt

Homöopathie und anthroposophische Medizin sind bei Eltern mit krebskranken Kindern beliebt.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 01.11.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/krebs/article/619146/komplementaer-medizin-kinder-krebs-beliebt.htmlUH <<< (html)


Wachsende Zahl der PID-Befürworter in der CDU

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 31.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/626883/wachsende-zahl-pid-befuerworter-cdu.html?sh=12&h=-686822861UH <<< (html)


Ist die Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen hinreichend demokratisch legitimiert – oder anders gefragt: ideologiefrei?

v. Lutz Barth (31.10.10), in „Ärztliche Suizidassistenz?“ Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

 BLOG >>> HUZum BeitragUH <<<


Nachgefragt: Was will der Humanistische Verband Deutschlands
Bundeszentralstelle Patientenverfügung mit seinen an die DGHS adressierten Fragen erreichen?

Nachdem ich gestern einen Kurzbeitrag sowohl auf der Internetpräsenz des IQB als auch im BLOG zur „Ärztlichen Suizidassistenz“ zum möglichen Konkurrenzdenken zwischen den einzelnen Sterbehilfeorganisationen – zumeist organisiert in Vereinen – kurz Stellung bezogen habe, bietet nur einen Tag später der PV-Newsletter v. 30.10.10 die Möglichkeit, konkreter u.a. bei dem HVD - Bundeszentralstelle Patientenverfügung nachzufragen, was er denn mit seinen Fragen an die DGHS (vgl. dazu >>> HUhttp://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank/2010-10-30/was-tun-oder-wollen-derzeit-sterbehilfeorganisationen-in-deutschlandUH <<< html) zu bezwecken beabsichtigt?

Nach diesseitiger Auffassung werden die vom HVD - Bundeszentralstelle Patientenverfügung aufgeworfenen Fragen auf der Homepage der DGHS einer Klärung zugeführt, insbesondere mit Blick auf die Frage, welche gesetzliche Regelung die DGHS nun letztlich verfolge. Vgl. dazu ausführlich etwa den nachfolgenden Link >>> HUhttp://www.dghs.de/positionen/leitsaetze-zu-sterbehilfe-und-begleitung.htmlUH <<<.

Hiernach kann kein Zweifel bestehen, dass die DGHS aus verschiedenen Gründen für eine gesetzliche Regelung eintritt, die im Übrigen im Grundsatz sich an den Alternativ-Entwurf (Sterbehilfe) orientiert und insbesondere deshalb eingefordert wird, um damit einen Beitrag zur Rechtssicherheit (z.B. im Hinblick auf die Garantenstellung) leisten zu können.

Wenn die Sterbehilfeorganisationen in einem Zeitpunkt einer Wertedebatte anfangen, sich gegenseitig Fragen vorzulegen und im Zweifel tatsächlich auf Antworten hoffen, so erscheint es mir persönlich vordringlicher, Fragen an namhafte Ethiker und Ärztefunktionäre zu stellen, ob diese bereit sind, ihren (berufs-)ethischen Widerstand gegen eine Liberalisierung u.a. der ärztlichen Suizidbeihilfe aufzugeben.

Warum nun aber der HVD - Bundeszentralstelle Patientenverfügung offensichtlich einen Versuch unternimmt, die DGHS vermeintlich aus der „Reserve“ zu locken, bleibt einstweilen noch sein Geheimnis, wobei es im Übrigen auch nicht uninteressant ist, zu wissen, dass der Mediziner Dr. Michael de Ridder nicht nur ganz exklusiv dem Gremium des Kuratoriums des Humanistische Verband Deutschlands Berlin e. V. angehört, sondern auch dem Wissenschaftlichen Beirat der DGHS.

Es steht zu vermuten an, dass es dem Mediziner Michael de Ridder vordringlich um die Sache als solche geht und sofern er sich mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen in beiden Organisationen einbringt, ist dieses zu begrüßen, zumal ich persönlich nicht glaube, dass er der Versuchung unterliegt, der einen oder anderen Organisation gleichsam in einem ethischen Oberseminar Fragen vorzulegen, um so Einfluss auf einen nach wie vor geforderten Dialog auch zwischen den verschiedenen Institutionen zu bedeutsamen Fragen des Selbstbestimmungsrechts schwerkranker und sterbender Menschen zu nehmen, mal ganz davon abgesehen, dass ich nach persönlichen Gesprächen mit Michael de Ridder den Eindruck gewonnen habe, dass auch er sich nicht „instrumentalisieren“ lässt und durchaus sich seinem individuellen Gewissen verpflichtet weiß.

Nun – ohne Frage ist dies mein subjektiv gewonnener Eindruck, aber auch ich persönlich hege prinzipiellen Argwohn gegenüber Versuchen, mich für irgendeine Sache instrumentalisieren zu lassen, geht es doch in der gegenwärtigen Debatte ganz entscheidend darum, sich auf eine „Werteordnung“ zu besinnen, die gleichermaßen für alle (!) zur Orientierung verbindliche Maßstäbe setzt und uns dennoch einen exklusiven Freiraum zur Selbstentscheidung belässt: die Verfassung und näher dort unsere Grundrechte!

Unserer Verfassung liegt ein Werteverständnis zugrunde, dass sich insbesondere durch seine Pluralität auszeichnet und so gesehen haben alle Organisationen einschließlich der verfassten Amtskirchen die Möglichkeit, einen konstruktiven Beitrag zur Wertedebatte zu leisten und sich dabei in gegenseitiger Toleranz zu üben.

Es stände den Organisationen gut zu Gesichte, sich auf die zentralen Fragen im Wertediskurs zu besinnen und hierbei es den Paternalisten gleich zu tun: Ein gemeinsames Eintreten für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts und sei es auch „nur“ im Rahmen einer Grundsatzerklärung über unverrückbare Positionen, die sich aus der geschriebenen Verfassung ergeben!

Und – mit Verlaub: Auch ich bin derzeit ein wenig verwundert über die „Reaktionen“ auf meinen Offenen Brief an die Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen, dem sich bisher nur eine Person angeschlossen hat. Dies nehme ich zur Kenntnis und käme gleichwohl nicht auf die Idee, Ursachenforschung darüber zu betreiben, warum wohl die eine oder andere Organisation offensichtlich nicht willens ist, die Anfrage zu unterstützen, obgleich diese doch letztlich unverfänglich ist.

Nun will ich um der Redlichkeit willen hier nicht verschweigen, dass sich mir bestimmte Gründe aufdrängen, aber mir persönlich geht es letztlich darum, dass der Wertekonflikt nur dadurch entschärft werden kann, wenn der meinungsbildende Prozess von ideologischen und gleichsam fundamentalistischen Lehren frei gehalten wird und wir uns alle des zentralen Fundaments unserer Freiheiten erinnern: die Verfassung, aus der sich im Übrigen dann auch Maßgaben nicht nur für die zivilrechtliche Behandlung einer Streitfrage (siehe PatVerfG), sondern auch für die Strafbarkeit und ggf. ein hierzu notwendiger Revisionsbedarf ergeben.

Lutz Barth (31.10.10)


Die Befürworter einer Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe sollten mit einer „Sprache“ sprechen und sich entsprechend organisieren!

Im Vergleich zu den Bemühungen der Befürworter eines konsequenten Lebensschutzes in nahezu allen bioethischen Diskursen ist auffällig, dass die diejenigen, die dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten ein höheres Gewicht beimessen wollen und hierbei zugleich für eine Liberalisierung der Sterbehilfe eintreten, entweder als „Einzelkämpfer“ oder in Verbänden und Vereinen in der Öffentlichkeit auftreten.

Nicht selten „konkurrieren“ hierbei Vereine, die da jeweils für sich in Anspruch nehmen, im Zweifel im Vergleich zu anderen Institutionen u.a. eine nahezu „rechtssichere“ Patientenverfügung anzubieten und sofern es dann gilt, auch mit Blick auf ethische Gegenwartsthemen Stellung zu beziehen, streben diese Vereine nicht selten nach einer Meinungsführerschaft (gelegentlich auch mit kritischen „Seitenhieben“ auf Mitkonkurrenten).

In diesem Sinne verwundert es nicht, dass es derzeit nicht gelingt, im Teildiskurs über die Frage der Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe eine gemeinsame Position zu beziehen, während demgegenüber die Gegner der ärztlichen Suizidbeihilfe sich schon längst – auch öffentlichkeitswirksam – organisiert haben und einen ethisch und moralischen Grundkonsens verkünden und dementsprechend auch im Wege einer Selbstverpflichtung salonfähig machen.

Hierüber weitere Ursachenforschung zu betreiben, erscheint nicht ergiebig zu sein, zumal der Wertediskurs jedenfalls von namhaften Palliativmedizinern und Berufsethikern längst zur „Entscheidungsreife“ gebracht worden ist und da mag es der Mehrheit von Ärztinnen und Ärzte wohl schwer fallen, eine abweichende Position zu beziehen, will man/frau sich nicht der Kritik – und schon gar nicht einer öffentlichen Kritik – durch die spezialisierte Fachkollegenschaft aussetzen, geschweige denn als ein „Abweichler“ von einem wohlverstandenen ärztlichen Paternalismus – freilich mit Hinweis auf die Gebote des Hippokratischen Eides – gelten.

Es gelingt den Befürwortern einer Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe derzeit nicht, sich auf eine zentrale Argumentationslinie zu verständigen und da könnte es dann schon sinnvoll sein, über die (legitimen) Vereinsinteressen hinaus es den Gegner gleich zu machen und ein „Konsensusverfahren“ zu organisieren.

Ich persönlich mache keinem Hehl daraus, dass eine Charta zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts bei der Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen mehr als sinnvoll ist, auch wenn ich meine, dass sich in einer solchen Charta – mit Verlaub – verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten widerspiegeln. Aber in einem bedeutsamen Wertediskurs, der zunehmend durch ExpertInnen besetzt worden ist, kann es auch Sinn machen, in einer Charta Selbstverständlichkeiten in Erinnerung zu rufen, auch wenn diese nicht den Anspruch erhebt, gleichsam verbindlich zu sein.

Vielleicht gelingt es ja, dass die Befürworter einer ärztlichen Suizidassistenz um der rechtsethischen (!) „Sache“ willen über ihren eigenen Schatten springen und so über die legitimen Vereinsinteressen hinaus in einer gemeinsamen „Aktion“ für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts schwerkranker und sterbender Menschen eintreten.

Ich wage einfach mal die These, dass jedenfalls aus rechtsethischer und verfassungsrechtlicher Perspektive die Befürworter einer ärztlichen Suizidbeihilfe über die besseren und vor allem einschlägigen Argumente verfügen und so gemeinsam dazu beitragen können, einen ethischen und moralischen Grundsatzkonflikt zu entschärfen.

Der „ethische Zeitgeist“ führender Gegenwartsethiker und Palliativmediziner entspricht nicht dem ethischen und moralischen Grundverständnis großer Teile in der Bevölkerung (und natürlich auch nicht der (arzt-)ethischen Werthaltung bei mehr als einem Drittel der Ärzteschaft) und in diesem Sinne sollten wir alle gemeinsam dafür Sorge tragen, dass der Wertekonflikt jedenfalls vor dem Hintergrund des Verfassungsrechts ausgetragen wird, mit dem letztlich unspektakuläre „Lösungen“ vorgezeichnet sind.

Denn eines dürfte doch allen klar sein: der „Kulturkampf“ um das Sterben kann nur dann befriedet werden, wenn eine der widerstreitenden „Parteien“ im Diskurs sich ihrer fundamentalen Grundpositionen begeben und da dies nicht zu erwarten ansteht, muss die Wertordnung des Grundgesetzes den Konflikt entscheiden.

Das Selbstbestimmungsrecht sowie die Gewissensfreiheit sind Werte allerhöchsten Ranges und da entspricht es meiner festen Rechtsüberzeugung, dass ein berufsethischer Konsens lediglich von marginaler Bedeutung ist und zwar in dem Sinn, dass hieraus keine allgemeinen moralischen Gebote (!) folgen und so die Ärzteschaft binden.

Nun will ich das ethische Bemühen auch um eine moralische Integrität eines Berufsstandes nicht gering schätzen; aber bei allen Bemühungen sollte nicht vergessen werden, dass wir im Diskurs gerade unserem Grundgesetz verpflichtet sind und dieses zeichnet sich durch eine Wertepluralität aus, in dem ein „Jeder nach seiner Facon“ nicht nur selig werden, sondern auch sterben darf.

Den Preis, den die palliativmedizinische Ethik derzeit von den Schwererkrankten und Sterbenden einfordert, ist mir im konkreten Abwägungsprozess schlicht zu hoch, denn im Ergebnis müsste sich der schwerkranke und sterbende Mensch einstweilen seines Selbstbestimmungsrechts begeben und da darf und muss die Frage aufgeworfen werden, ob nicht in dem Beharren auf fundamentalistische Positionen nicht gerade auch eine Instrumentalisierung einer Patientengruppe erblickt werden kann.

Ich möchte hier nicht noch weiteres Öl ins Feuer gießen, aber es sei mir gestattet, nochmals in Erinnerung zu rufen, dass einige Ethiker mehr oder minder direkt diesen Patienten einen „egozentrischen Individualismus“ vorwerfen und ernsthaft dabei in den Raum stellen, dass das Begehren nach einer Suizidbeihilfe „moralisch unanständig“ sei.

Ich bin nun wahrlich nicht „sprachlos“ – aber eigentlich verschlägt es mir bei solchen Aussagen schon die Sprache und es kostet nicht selten Mühe, hierbei die Ruhe zu bewahren.

Nimmt es da wunder, dass man/frau gelegentlich sich an eine Bibelstelle erinnert, in der der „Besen“ geschwungen wurde?

Ihnen ein schönes und vielleicht auch nachdenkliches Wochenende gewünscht.

Ich habe den Kurzbeitrag auch im BLOG „Ärztliche Suizidassistenz?“ eingestellt; wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

 BLOG >>> HUZum BeitragUH <<<

Ihr Lutz Barth (30.10.10)


Kulturpreis Bayern geht nach Passau

Dr. Mirja Feldmann wurde für ihre Doktorarbeit mit dem Thema „Die Strafbarkeit an Mitwirkungshandlungen am Suizid“ mit dem Kulturpreis der E.ON Bayern AG ausgezeichnet.

Quelle: Wochenblatt.de v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.wochenblatt.de/nachrichten/passau/regionales/Kulturpreis-Bayern-geht-nach-Passau;art1173,18762UH <<< (html)


Abschied in Würde

v. Dieter Weihrauch

Quelle: Gesundheitsmagazin v. 28.10.10 >>> HUhttp://www.gesund-magazin.de/artikel/sterbehilfe-palliativmedizinUH <<< (html)


Patient erhielt Blasenspülung mit ätzender Lösung – Lebensgefahr

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/626748/patient-erhielt-blasenspuelung-aetzender-loesung-lebensgefahr.htmlUH <<< (html)


CDU-Politiker sprechen sich für uneingeschränktes Verbot der PID aus

Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43299/CDU-Politiker_sprechen_sich_fuer_uneingeschraenktes_Verbot_der_PID_aus.htmUH <<< (html)


Termin- und Leistungsdruck setzt immer mehr Bundesbürgern kräftig zu

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/626795/termin-leistungsdruck-setzt-immer-bundesbuergern-kraeftig.htmlUH <<< (html)


Eine Sepsis schadet offenbar auch dem Gehirn

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/medizin/article/626769/sepsis-schadet-offenbar-gehirn.htmlUH <<< (html)


Mit dem Organspendeausweis zum Führerschein

Ärztekammerpräsident schlägt Spendeausweise für Fahrschüler vor

Quelle: LÄK Hessen, Mitteilung v. 28.10.10 >>> HUhttp://www.laekh.de/index-b-754-5032.htmlUH <<< (html)


Es besteht kein „Fraktionszwang“ in ethischen Grundsatzfragen für die verfasste Ärzteschaft!

Die freie Ärzteschaft darf sich auch in einem Wertediskurs „frei“ (!) äußern und unterliegt nicht der ethischen Weisungsbefugnis der Kammern, geschweige denn namhafter Medizinethiker.

Ein Blick in das Grundgesetz erleichtert hier all denjenigen die Rechtsfindung, die da meinen, in Anbetracht einer ethischen Grundsatzfrage moralischen „Druck“ auf die Ärztinnen und Ärzte aufbauen zu können.

Mit Blick auf die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz steht die These eines namhaften Mediziners zur Beantwortung an, ob ggf. die ärztliche Suizidbeihilfe auch eine ethische Option (im Zweifel ein „Gebot“) auch der Palliativmedizin ist.

Beharrliches Schweigen zu dieser Anfrage aus intraprofessioneller Sicht hilft dauerhaft nicht weiter, werden wir doch vom IQB ebenso beharrlich daran erinnern, dass eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe nicht nur wünschenswert, sondern vor allem auch von der Verfassung her geboten ist.

Das Selbstbestimmungsrecht der schwerkranken und sterbenden Menschen und das Recht zur individuellen Gewissensentscheidung der Ärzte wiegen mehr, als ein bereichspezifischer Konsens der Hospiz- und Palliativbewegung und es muss nachdenklich stimmen, dass hierüber offensichtlich kein (!) Konsens besteht, sondern das Gegenteil zu befürchten ansteht, wonach es erkennbar gilt, „neue moralische Pflichten“ auch des schwerkranken und sterbenden Patienten zu generieren.

Für mich ein unglaublicher Vorgang, der so nicht hingenommen werden darf und es bleibt kritisch nachzufragen, wer hier auf wen, welchen moralischen Druck aufbaut?

Lutz Barth (29.10.10)


100-Jährige muss ins Altersheim

Quelle: SZON (Schwäbische) v. 25.10.10 >>> HUhttp://www.schwaebische.de/lokales/markdorf/meersburg_artikel,-100-Jaehrige-muss-ins-Altersheim-_arid,4180004.htmlUH <<< (html)


LAG Baden-Württemberg: Diskriminierung wegen Behinderung; Erkundigungspflicht des Arbeitgebers

ULAG Baden-Württemberg, Urt. v. 06.09.10 (Az. 4 Sa 18/10)

Leitsätze des Gerichts:

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter HUhttp://www.justiz.baden-wuerttemberg.deUH

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LAG >>>  HUhttp://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13515&pos=4&anz=805UH <<< (html)


KBV-Philosophie "Mehr Ärzte" erzürnt Pflegeverbände

Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/626589/kbv-philosophie-aerzte-erzuernt-pflegeverbaende.htmlUH <<< (html)


Gesundheitsministerium: „Organspende sollte freiwillig bleiben, keine moralische oder rechtliche Pflicht“

Quelle: Ärzteblatt.de v. 28.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43286/Gesundheitsministerium_Organspende_sollte_freiwillig_bleiben_keine_moralische_oder_rechtliche_Pflicht.htmUH <<< (html)


Unterstützen auch Sie unseren Offenen Brief!

Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgendenHU LinkUH.

Ihr Lutz Barth (28.10.10)


Bremen: Nachfolgeregelung zum Heimgesetz

Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) ist am 21.10.2010 in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist die Nachfolgeregelung zum bisher gültigen Heimgesetz. Das Gesetz schützt wie bisher die Bewohner/innen von Pflegeheimen, jetzt aber auch die Bewohner/innen von institutionellen Altenpflege-Wohngemeinschaften und Service-Wohnen. >>> weiter

Quelle: Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales >>> HUhttp://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.9612.deUH <<< (html)


Pflege fühlt sich von Rösler ausgeschlossen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43270/Pflege_fuehlt_sich_von_Roesler_ausgeschlossen.htmUH <<< (html)


Tod nach Stammzelltherapie: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ärztin

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 27.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/626433/tod-nach-stammzelltherapie-staatsanwaltschaft-ermittelt-aerztin.html?sh=9&h=-801853003UH <<< (html)


Unterlassungsentscheidung gegen AOK-Pflegenavigator

Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43268/Unterlassungsentscheidung_gegen_AOK-Pflegenavigator.htmUH <<< (html)


Literaturspiegel


 Funktionalität des Online-Formulars ist nunmehr gewährleistet!

Nach Hinweisen aus der Praxis können wir Ihnen mitteilen, dass der Konfigurationsfehler im Formular zur Unterstützung der Anfrage an die Träger der Charta zur Betreuung von schwerstkranker und sterbender Menschen behoben worden.

Nunmehr können Sie das HUOnline-FormularUH aufrufen und dort Ihren Namen eintragen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich zugleich darauf hinweisen, dass es in der Sache nicht darum geht, die Träger der Charta unter einen wie auch immer gearteten „Zugzwang“ zu setzen, sondern ausschließlich um eine – wie ich meine – legitime Anfrage an Fachgesellschaften.

Es darf daran erinnert werden, dass die Träger der Charta sich dafür dafür einsetzen, ein

Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen und insbesondere den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen durch eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders entgegenzuwirken und dass das Verbot der Tötung auf Verlangen zu erhalten ist.

Zu fragen also bleibt, ob zumindest in Schwerstfällen ggf. die ärztliche Suizidassistenz eine ethische Option auch nach der Charta aus der Sicht der Träger (und somit auch der Mitunterzeichner) ist.

Diese Anfrage ist unverfänglich und deren Beantwortung könnte in der Folge dazu beitragen, ggf. die Wertedebatte auf zentrale Punkte zu fokussieren.

IQB – Lutz Barth (27.10.10)


Niedersachsen übernimmt die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres in der Pflege

bpa fordert die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen

Quelle: bpa, Pressemitteilung v. 26. Oktober 2010 (Nr. 44/10) >>> HUhttp://www.bpa.de/upload/public/doc/20101026_bgst_bpa_PM_Niedersachsen_als_Vorreiter.pdfUH <<< (pdf.)


Union und FDP heben Fraktionszwang bei PID auf

Quelle: Ärzteblatt.de v. 26.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43249/Union_und_FDP_heben_Fraktionszwang_bei_PID_auf.htmUH <<< (html)


Merkels Angst vor der schiefen Ebene

v. Alexander Mäder

Quelle:  Stuttgarter Nachrichten v. 26.10.10 >>> HUhttp://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2683933_0_9223_-bioethik-merkels-angst-vor-der-schiefen-ebene.htmlUH <<< (html)


Erythropoetin als Sterberisiko bei Senioren

Quelle: Ärzteblatt.de v. 26.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43254/Erythropoetin_als_Sterberisiko_bei_Senioren.htmUH <<< (html)


Bundestag verschiebt Entscheidung über Ethikbeirat

Quelle: Ärzteblatt.de v. 26.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43247/Bundestag_verschiebt_Entscheidung_ueber_Ethikbeirat.htmUH <<< (html)


Verehrte LeserInnen.

An mich wurde kurz nach der Einstellung des offenen Briefes die Idee herangetragen, ggf. die an die Träger der Charta zur Betreuung von schwersterkrankten und sterbenden Menschen von Interessierten an der Fragestellung mitzeichnen zu lassen.

Gerne habe ich diesen Vorschlag aufgenommen und wenn Sie mögen, können Sie die diesseitige Anfrage gerne auf dem nachfolgenden Link mit ihrer Namensnennung unterstützen.

>>> HUhttp://iqb-info.de/tinc?key=xRazOHlh&formname=Offener_BriefUH <<<

Alternativ können Sie den offenen Brief auch mit dem nachstehenden Online-Formular mitzeichnen.


Mit der Unterzeichnung der Unterstützerliste erklären Sie zugleich auch Ihr Einverständnis, dass Ihr Name veröffentlicht wird. 

Aus diesem Grunde werden wir vor Veröffentlichung eine nochmalige Bestätigung durch eine Emailanfrage vornehmen, so dass auch tatsächlich sichergestellt ist, dass Sie persönlich den Offenen Brief unterstützen wollen.

Eine Veröffentlichung Ihrer Emailadresse findet freilich nicht (!) statt.

Ihr Lutz Barth (26.10.10)


Offener Brief an die Träger der Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen.

Sehr verehrte Damen und Herren.

Ich möchte im Nachgang zum diesseits aktuell eingestellten HUBLOG-BeitragUH Sie ganz herzlich bitten, die am Schluss des Beitrages gestellte Frage zu beantworten.

Wie Ihnen sicherlich gegenwärtig, wird das IQB-Internetportal zum Medizin- und Pflegerecht und der BLOG „Zur ärztlichen Suizidassistenz“ von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen und da würde ich es ganz persönlich begrüßen, wenn auch Sie die Möglichkeit nutzen würden, ein kurzes Statement abzugeben.

Der Wertediskurs leidet derzeit m.E. ein stückweit daran, dass einige Grundpositionen nicht hinreichend präzise formuliert sind und von daher aufklärungsbedürftig erscheinen.

Die Divergenz zwischen Expertenmeinung und der Wahrnehmung einer ethischen Grundsatzfrage aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist offensichtlich und da wäre es hilfreich, wenn Sie einen Beitrag zur Abklärung der Frage leisten könnten, ob mit der Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Patienten zugleich auch eine Absage an die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz verbunden ist.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe gerade auch im Interesse eines ethisch und moralisch höchst bedeutsamen Diskurses auf eine aufrichtige Antwort, der Sie sich nicht verschließen mögen.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Barth (26.10.10)


Vom „Wesen“ einer Charta im Allgemeinen und der Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen im Besonderen

Es scheint hohe Zeit zu sein, die Diskussion um die ärztliche Suizidbeihilfe und die „Tötung auf Verlangen“ erneut zu beleben, bevor konservative Eliten die Möglichkeit haben, einen ethischen und moralischen Konsens (?) im Hinblick auf das selbstbestimmte Sterben auch eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen zu etablieren, der in höchstem Maße dem geschriebenen Verfassungsrecht abträglich zu sein scheint und so unversehens dazu führen könnte, dass künftig nur noch ein „moralischer Wert“ strikte Geltung beansprucht, während demgegenüber divergierende Werthaltungen als „unmoralisch“ diskreditiert werden – wenn nicht expressis verbis, dann doch aufgrund einer überwältigen Mehrheit, die sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung den Text der Charta zueigen machen, auch wenn diese nicht nach strikter Verbindlichkeit strebt.

Ein Blick in die Definition der „Selbstverpflichtung“ bei Wikipedia (>>> HUhttp://de.wikipedia.org/wiki/SelbstverpflichtungUH <<<) lässt erahnen,  warum wir in dem ethischen Hochdiskurs über das Leben und Sterben und näher dem Teildiskurs über die ärztlichen Suizidassistenz etwa durch die Palliativmediziner besondere Sorgfalt walten lassen müssen, damit nicht ein gesamtgesellschaftlich gebotener Diskurs durch eine bereichsspezifische Sonderethik der Palliativmedizin gleichsam vollständig internalisiert wird.

Eine zuweilen aus der Perspektive der Ethikexperten sicherlich angenehme Folge einer wie auch immer gearteten Selbstverpflichtungserklärung dürfte darin bestehen, dass über den eigentlich Inhalt eines Chartatextes hinaus bereits mit der Wahl des Begriffs „Charta“ derzeit wohl eine ganz zentrale Funktion fruchtbar gemacht werden soll: Der Hinweis an die Öffentlichkeit, namhafte Experten haben sich zu einem grundlegenden und verantwortungsvollen Konsens durchgerungen und sofern dieser ethische (und moralische!) Konsens dann in der Folge auch noch von einer Vielzahl von Personen und Institutionen über die eigentlichen Initiatoren hinaus mitgetragen wird, erscheint es nahezu unmöglich, diesem intraprofessionellen Konsens die Legitimität absprechen zu wollen (denn schließlich käme ja auch keiner auf die Idee, etwa die UN-Menschenrechtscharta kritisch zu hinterfragen).

Innerhalb der Ärzteschaft hat eine kleine, aber durchaus erlesene Schar von modernen Gegenwartsethiker der Palliativmedizin ein ethisches Gepräge verliehen, dass nach allgemeiner Beachtung strebt und im Übrigen offenbaren soll, dass die Bereichsethik der Palliativmedizin für sich einen Expertenstatus reklamiert, der sich deutlich von der Medizinethik im Allgemeinen abhebt, dem alle Mediziner scheinbar verpflichtet sind, wollen sie doch dem Bild eines guten und fürsorglich handelnden Arztes entsprechen.

Der (Allgemein-)Mediziner – sei es auch derjenige mit ausgewiesenen Facharztqualifikationen – wird von den Palliativmedizinern in Sachen bereichsspezifischer (Sonder-)Ethik unterwiesen und da nimmt es dann nicht wunder, wenn die Experten der Palliativmedizin sich dazu berufen fühlen, auch bei ethischen Irrwegen ihre Kollegen – wohl überwiegend Vertreter der kurativen Medizin – zu maßregeln; Unmut macht sich unter den führenden Palliativmediziner breit, wenn diese mit aktuellen Umfragen konfrontiert werden und dienstbeflissen wird um der Sache willen gerne schnell darauf hingewiesen, dass die Umfrage resp. Untersuchung in und von der Öffentlichkeit entweder überbewertet, falsch interpretiert oder im günstigsten Fall als methodisch unhaltbar verworfen wird.

Eine „Charta“ kommt da zum rechten Zeitpunkt, wird in ihr doch das geballte von der Fürsorge geprägte ethische Grundverständnis einer hochspezialisierten Teildisziplin transportiert und der missionarische Sonderweg hat gerade mit der Veröffentlichung der Charta eine bedeutsame Zwischenstation erreicht: Auch wenn ganz allgemein ein herrschaftsfreier Diskurs über die bedeutsamen Fragen am Lebensende angemahnt wird, hat es ganz aktuell die Palliativmedizin als Teildisziplin verstanden, den ethischen Diskurs nicht nur zu besetzen, sondern zugleich auch ihre Rolle als Leitprofession zu festigen. Der Versuch, dieses existentielle Thema aus dem gesellschaftlichen Diskurs heraus zu sezieren, dürfte als gelungen angesehen werden, wurde es doch in einem ersten Schritt zunächst oligopolisiert und da scheint der Weg zu einem (Ethik-)Monopol nicht mehr weit zu sein.

So gesehen erweist sich gerade in der Zukunft der ethische Diskurs um den Grund und die Grenzen der Palliativmedizin vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben für ein zu wahrendes Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Patienten als ein ethischer Hochdiskurs, der in erster Linie durch seinen aristokratischen, paternalistischen und zuweilen sicherlich auch imperalitischen Charakter gekennzeichnet ist.

Der Soziologe Klaus Feldmann weist völlig zu recht darauf hin, dass vornehmlich ethische Hochdiskurse in einem zunehmenden Maße dadurch geprägt sind, „dass sie …von Experten geführt (werden) und es kommen nur Experten und konforme ‚Hochmenschen’ zu Wort. Die Ethiken und Moralen der anderen Menschen treten in diesen Diskursen nicht, vor allem nicht gleichberechtigt, auf. Philosophen, Theologen und Hüter des abendländischen Geistes missachten empirische Untersuchungen, Meinungsumfragen, Punktionen im Körper des gemeinen Volkes. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass die meisten Menschen ethische Nullrezipienten sind und sein sollen (?), und auch gebildete Westmenschen als passive Empfänger, nicht als Ethikproduzenten anerkannt werden. Schlichte Tatsachen werden in diesen Elitediskursen diskret verschwiegen: Ethik ist ein wissenschaftliches Spezialgebiet wie Finnische Literatur und Moral ist Privatsache, ein Staatsbürger ist nur an das Recht gebunden – und an die Normen der Gruppen und Organisationen, von denen er abhängig ist. Dass herrschende und privilegierte Akteure ihre eigenen ‚Tausch- und Gebrauchsethiken’ und ‚sterilisierten Luxusterritorien’ geschaffen haben, ist für die von staatlichen oder anderen Organisationen abhängigen EthikexpertInnen verständlicherweise kein öffentliches Thema. Ethik geriert sich als ‚nicht normales’ Spezialgebiet der Philosophie wie Erkenntnistheorie und Ästhetik, da ein immer größerer Teil der privilegierten PositionsinhaberInnen im Dienste von mächtigeren Institutionen und Feldern tätig ist: Medizin, Recht, Wirtschaft, Religion, Politik. Somit werden Ethiken immer mehr zu Dienstleistungs-, Werbe und Legitimationsprodukten macht- und ressourcenverschlingender Organisationen. Die Medizinethik hat Aufgaben übernommen, die wissenschaftlich besser von den Sozialwissenschaften erfüllt werden könnten, doch sie dient erfolgreich dem Establishment der Medizin und damit verbundenen Gruppen des Staats-, Rechts- und Wirtschaftsadels. Die Errichtung von Instituten für Ethik und Geschichte der Medizin hat u.a. die Funktion, für das ‚Gesundheitswesen’ wichtige Aspekte, Klassifikationen und Rahmensetzungen, die durch Philosophie und andere Humanwissenschaften vorgeschlagen und legitimiert werden, unter Kontrolle des medizinischen Systems zu bringen, d.h. die Verfügung über wertvolles symbolisches Kapital zu monopolisieren oder zu oligopolisieren.“ (Klaus Feldmann, Sterben, Sterbehilfe, Töten, Suizid. Bausteine für eine kritische Thanatologie und für eine Kultivierungstheorie, 2010, - Vers. 166, S. 131 ff. >>> HUhttp://www.feldmann-k.de/tl_files/kfeldmann/pdf/thantosoziologie/feldmann_sterben_sterbehilfe_toeten_suizid.pdfUH <<<)

Sind also, so muss man/frau kritisch die Frage an die Ethikexperten der Palliativmedizin richten, nicht nur die Allgemein- und Palliativmediziner „ethische Nullrezipienten“, sondern vor allem auch die schwersterkrankten und sterbenden Patienten?

Die möglichen Antworten hierauf enthalten freilich erheblichen ethischen und moralischen Sprengstoff, so dass wohl auch in Zukunft damit gerechnet werden muss, dass eben diese entscheidungserhebliche Frage nicht (!) geklärt werden soll.

Was also würde hier zur weiteren Orientierung beitragen können?

Nun – ich denke, es müsste zwar nicht der ethische Hochdiskurs der Palliativmediziner in der Gänze ersetzt, wohl aber um eine wesentliche Kategorie ergänzt werden: die Anbindung an fundamentale Werte, die ihren Ursprung nicht aus philosophischen oder ethischen Heilsbotschaften beziehen, sondern aus der Verfassung. Es reicht eben nicht zu, sich auf die „Würde“ des schwersterkrankten und sterbenden Patienten zu beziehen und hierbei zugleich das Selbstbestimmungsrecht eben dieser Patienten auf „Null“ zu reduzieren, in dem es für den Patienten (oder aber für den Mediziner schlechthin) keine andere Entscheidung gibt, als sich zu einer „Charta“ zu bekennen.

Die alles entscheidende Frage soll daher wie folgt an die Adresse des Ethikregimes gerichtet werden:

Darf der schwersterkrankte und sterbende Patient darauf hoffen, dass ihm auch nach der Präsentation der Charta die bereichsspezifische Ethik der Palliativmedizin ein Weg eröffnet, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden und – sofern er dazu aufgrund seines Einzelsckicksals nicht mehr in der Lage ist – dabei auch auf die ärztliche Suizidassistenz eines Palliativmediziners zählen kann?

Anders gewendet: Treten die Träger der Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen zugleich auch für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe ein?

Vielleicht sieht sich einer der Gegenwartsethiker in der Lage, diese Frage einer kurzen Antwort hier im HUBLOGUH zuzuführen.

Gerne würde ich dazu freilich auch die Meinung derjenigen erfahren, die bisher die Charta unterzeichnet haben.

Alternativ haben wir dazu auch eine Online-Umfrage gestaltet.

HUHaben Sie die Charta bereits unterzeichnet? Wenn ja, treten Sie gleichwohl auch für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe ein?U

Lutz Barth (26.10.10)


Vorwurf Sterbehilfe: Münchner Arzt vor Gericht

Quelle: sueddeutsche.de v. 25.10.10 >>> HUhttp://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/vermischtes/landgericht-stuttgart-vorwurf-sterbehilfe-muenchner-arzt-vor-gericht-1.1015819UH <<< (html)


Ausbildung von Psychotherapeuten - Regierung sieht keinen Grund zur Eile

Quelle: Ärzte Zeitung v. 25.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/625827/ausbildung-psychotherapeuten-regierung-sieht-keinen-grund-eile.html?sh=14&h=-1081969362UH <<< (html)


"Kanzlerin handelt unchristlich"

Der Gentest im Reagenzglas kann Fehlgeburten und viel Leid verhindern

v. Claudia Ehrenstein

Quelle: welt online  - Welt am Sonntag v. 24.10.10 >>> HUhttp://www.welt.de/print/wams/politik/article10500330/Kanzlerin-handelt-unchristlich.htmlUH <<< (html)


Ärztliche Verantwortung lässt sich nicht teilen

Landesärztekammer spricht sich gegen Substitution ärztlicher Leistungen aus

"Ärzte sind für die Verschreibung von Medikamenten am besten qualifiziert." Das hat jetzt der Weltärztebund (World Medical Association/WMA) am 16. Oktober auf seiner Jahresversammlung in Vancouver erklärt. Auch die Landesärztekammer Hessen wendet sich entschieden gegen das Ansinnen nichtärztlicher Berufsgruppen, Medikamente verschreiben zu dürfen - Zusammenarbeit ja, Übernahme ärztlicher Leistungen nein. >>> weiter

Quelle: LÄK Hessen, Mitteilung v. 20.10.10 >>> HUhttp://www.laekh.de/index-b-754-5026.htmlUH <<< (html)


Pflegepersonalmangel: Regierung soll handeln

Quelle: Ärzte Zeitung v. 25.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/625645/pflegepersonalmangel-regierung-soll-handeln.html?sh=24&h=-642843247UH <<< (html)


Frauen und Mädchen vor körperlicher und psychischer Gewalt schützen

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 25.10.10 >>> HUhttp://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8776.8800UH <<< (html)


 


...Die nahezu in aller Regelmäßigkeit erscheinenden Statements bedeutender Funktionäre der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften aber auch namhafter Medizinethiker lassen mittlerweile keinen Zweifel aufkommen, dass der neue ethische Paternalismus salonfähig geworden ist und zunehmend in Wissenschaftskreisen der Eindruck entsteht, als entspringe dieser enthemmten Paternalismus gleichsam einer sich im Laufe der letzten Jahre herauskristallisierten sog. „herrschenden Lehre“, in der es allerdings nach diesseitigem Eindruck weniger um die Lehre, sondern vielmehr um das herrschende Element – mithin also Machtausübung – geht. ...

 >>> HUPdf. Dokument aufrufen und druckenUH <<<

 


Auf ein Wort zum Sonntag: Das „theologische Fundament“ einer palliativmedizinischen Ethik (?)

Immer dann, wenn ich einige Gedanken zur Sonderethik der Palliativmedizin und der ärztlichen Suizidassistenz zu „Papier“ bringe und hier auf den Seiten des IQB-Internetportal veröffentliche, erhalte ich nicht selten Zuschriften, die keinerlei Verständnis für die diesseitige Interpretation der derzeitigen Gegenwartsethik namhafter Medizinethiker aufbringen; es wird zuweilen gerügt, dass ich von „Überzeugungstätern“ schreibe und die derzeitige Sonderethik als Religionsersatz bezeichne.

Nun – dieser Kritik stelle ich mich insofern an dem heutigen Sonntag und ich darf schlicht an das Evangelium vitae erinnern, dass zumindest für ein „C“ nicht nur in einigen Parteinamen streitet, sondern zugleich auch den sittlich annehmbaren Weg für eine palliativmedizinische Ethik vorzeichnet, aus dem sich in erster Linie die Grenzen der Palliativmedizin ergeben:

„Ich bin es, der tötet und der lebendig macht« (Dtn 32, 39): das Drama der Euthanasie“

Hieraus folgt ohne Frage für einen gläubigen Palliativmediziner eine Botschaft, die er um seiner selbst willen stets zu beachten hat: Es geht um seinen individuellen Willen, der sich jedenfalls nicht als „Vorsatz“ zur Euthanasie erweisen darf, auch wenn und soweit der Palliativmediziner durchaus gehalten ist, sich im Zweifel einem therapeutischen Übereifer zu enthalten.

Auch wenn aus der Sicht der schwersterkrankten und sterbenden Patienten die moralische Pflicht besteht, sich behandeln und pflegen zu lassen, wird doch diese Pflicht jeweils an dem konkreten Einzelschicksal modifiziert, so dass durchaus ein Verzicht auf außergewöhnliche oder unverhältnismäßige Heilmittelmittel erklärt werden kann, ohne sich zugleich der Gefahr aussetzen zu müssen, gleichsam einen Selbstmord zu begehen oder aus der Sicht der behandelnden Therapeuten Euthanasie zu betreiben.

In diesem Sinne zieht die („herrschende Lehre“?) der palliativmedizinischen Ethik ihre derzeitige Legitimationsbasis aus einem christlichen Verständnis über die „Heiligkeit des Lebens“ und der damit verbundenen Intentionen etwa katholischer Zentraldogmen und erteilt (einstweilen noch) der ärztlichen Assistenz beim frei verantwortlichen Suizid eine konsequente Absage. Der „Wille“ des Palliativmediziners ist eben nicht darauf gerichtet, einen schwersterkrankten und sterbenden Menschen zu töten, sondern den Patienten palliativmedizinisch mit einem therapeutischen Angebot zu behandeln, die das Leiden im Endstadium der Krankheit erträglicher machen und gleichzeitig für den Patienten eine angemessene menschliche Begleitung gewährleisten sollen. Die Situation des schwersterkrankten und sterbenden Menschen wird demzufolge akzeptiert und diese Akzeptanz ist – wenn auch in bestimmten Grenzen – moraltheologisch anerkannt und ein Verzicht auf eine Lebenserhaltung um jeden Preis ist möglich, mehr noch – auch eine nicht gewollte Lebensverkürzung durch eine entsprechende Medikation zieht kein Unbill nach sich.

Sehen wir einmal davon ab, dass jedenfalls die „terminale resp. palliative Sedierung“ noch einige Schwierigkeiten aufwerfen könnte, verbleibt es also in jedem Falle dabei, dass die Palliativmedizin einen Weg beschreitet, der auch in Übereinstimmung mit den christlichen Werten gangbar ist, hat doch die Palliativmedizin in der „Charta“ der ärztlichen Liberalisierung der Suizidbeihilfe eine deutliche Absage erteilt.

Hiermit ist zweierlei gewonnen: Der Palliativmediziner übt keine (aktive) Euthanasie aus und der schwersterkrankte und sterbende Patient wird mit seinem Wunsch nach einem Suizid jedenfalls von den gläubigen Palliativmediziner nicht gehört werden. Dies erscheint jedenfalls dann unproblematisch, wenn und soweit auch der Patient zutiefst gläubig ist; in einem solchen Fall ist freilich auch der Selbstmord sittlich unannehmbar, da in seinem tiefsten Kern der Selbstmord eine Zurückweisung der absoluten Souveränität Gottes über Leben und Tod darstellt.

Sowohl für den Palliativmediziner und den Patienten ergibt sich also folgender Schluss:

„Die Selbstmordabsicht eines anderen zu teilen und ihm bei der Ausführung durch die sog. »Beihilfe zum Selbstmord« behilflich zu sein heißt Mithelfer und manchmal höchstpersönlich Täter eines Unrechts zu werden, das niemals, auch nicht, wenn darum gebeten worden sein sollte, gerechtfertigt werden kann. »Es ist niemals erlaubt — schreibt mit überraschender Aktualität der hl. Augustinus —, einen anderen zu töten: auch wenn er es wollte, ja selbst, wenn er darum bitten würde, weil er, zwischen Leben und Tod schwebend, fleht, ihm zu helfen die Seele zu befreien, die gegen die Fesseln des Leibes kämpft und sich von ihnen zu lösen sucht; es ist nicht einmal dann erlaubt, wenn ein Kranker nicht mehr zu leben imstande wäre«. 85 Auch wenn sie nicht durch die egoistische Weigerung motiviert ist, sich mit der Existenz des leidenden Menschen zu belasten, muß die Euthanasie als falsches Mitleid, ja als eine bedenkliche »Perversion« desselben bezeichnet werden: denn echtes »Mitleid« solidarisiert sich mit dem Schmerz des anderen, tötet nicht den, dessen Leiden unerträglich ist. Die Tat der Euthanasie erscheint um so perverser, wenn sie von denen ausgeführt wird, die — wie die Angehörigen — ihrem Verwandten mit Geduld und Liebe beistehen sollten, oder von denen, die — wie die Ärzte — auf Grund ihres besonderen Berufes den Kranken auch im leidvollsten Zustand seines zu Ende gehenden Lebens behandeln müßten.“ (Evangelium vitae, 84, 85)

Aus der Sicht der Katholischen Kirche dürfte sich also die „herrschende Lehre“ der Sonderethik in der Palliativmedizin auf einem sittlich annehmbaren Weg befinden und da wäre es eigentlich auch nur konsequent, wenn die politisch Verantwortlichen diesem Beispiel Folge leisten würden, gilt es doch gerade gegenwärtig, dass „C“ in einigen Parteinamen zu revitalisieren.

Allerdings muss betont werden, dass hier die Abgeordneten – so wie auch die Palliativmediziner und der gläubige Patient – keine echten Alternativen zur Entscheidung besitzen: An einer gesetzlichen Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe – geschweige denn an einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Grenzfällen – dürfen diese keineswegs mitwirken; eher das Gegenteil ist anzunehmen: sie sind zum nachhaltigen Widerstand aufgerufen und in diesem Sinne macht es dann wieder aus meiner Sicht Sinn, an den Grundsatz der religiösen Neutralität zu erinnern.

Für mich verbleibt es demzufolge dabei, dass ich jedenfalls mit Sorge eine zunehmende Klerikalisierung der palliativmedizinischen Ethik beobachtete, hierbei allerdings nicht den Stab über diejenigen breche, die für sich nach den Geboten ihres Glaubens auch ihre individuelle Gewissensentscheidung ausrichten und demzufolge sowohl dem Suizid und der Euthanasie eine strikte Absage erteilen.

Allerdings würde ich es doch auch begrüßen wollen, wenn andere Auffassungen dazu respektiert und toleriert werden und sofern dies nicht der Fall ist, halte ich einen Hinweis auf „Überzeugungstäter“ durchaus für angemessen, zumal unserer Grundgesetz sich trotz seiner christlichen Wurzeln und seiner Präambel einer pluralen Wertewelt verpflichtet weiß!

Lutz Barth (24.10.10)


Rösler will Pflege umkrempeln

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 23.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/625701/roesler-will-pflege-umkrempeln.htmlUH <<< (html)


Wussten Sie schon

dass im Oktober bisher U13 710 BesucherU unser Informationsangebot genutzt und hierbei mehr als U29 000 SeiteUn aufgerufen haben?

Das IQB-Internetportal mit seinen Verbundseiten bietet Ihnen aktuelle und kostenlose Informationen, ohne dass Sie sich anmelden müssen. Unser „Premium-Abo“ können Sie jederzeit online aufrufen und es freut uns, dass unser kostenloser Rechtsprechungsservice bei Ihnen als UserInnen auf besonderes Interesse stößt.

Wir meinen, Ihnen fachspezifische Informationen zu liefern, die den Vergleich mit kostenpflichtigen Produkten keinesfalls zu scheuen brauchen. Unsere kontinuierliche Berichterstattung zeichnet uns aus und bei uns finden Sie nahezu täglich neue und interessante Informationen.

IQB – Lutz Barth (23.10.10)


SG Stuttgart: Apalliker hat keinen Anspruch auf die Zuerkennung des Merkzeichens BI (Blindheit)

USG Stuttgart,  Entscheidung v. 30.06.10 (Az. S 24 SB 1531/08)

Leitsätze des Gerichts:

1. Auch nach dem Inkrafttreten der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ist weiterhin von einem bundeseinheitlich geltenden Begriff der Blindheit im Sozialhilferecht und im Schwerbehindertenrecht auszugehen.

2. Zu den Anforderungen der Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" bei einem vollständigen apallischen Syndrom.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter HUhttp://www.justiz.baden-wuerttemberg.deUH

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG >>> HUhttp://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=2&nr=13479&pos=21&anz=780UH <<< (html)


DPR: Dramatischer Fachkräftemangel in den Pflegeberufen durch weitere Studien bestätigt

Quelle: DPR >>> HUPresseinformation v. 21.10.10UH <<< (pdf.)


DBfK fordert Sofortmaßnahmen gegen miserable Arbeitsbedingungen

Quelle: DBfK, Pressemitteilung v. 20.10.10 >>> HUhttp://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=DBfK-fordert-Sofortmassnahmen-gegen-miserable-Arbeitsbedingungen-.php&navid=100UH <<< (html)


Haftbefehl: Krankenschwester unter Mordverdacht

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 21.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=625401UH <<< (html)


G-BA: Anspruch auf häusliche Krankenpflege auch in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen

GKV-Versicherte, die nicht nach § 14 SGB XI pflegebedürftig sind, können künftig auch während eines Aufenthalts in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen häusliche Krankenpflege beanspruchen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin entschieden, nachdem bereits im April dieses Jahres der Anspruch auf Kurzpflegeeinrichtungen ausgeweitet worden war. Bei den Beratungen zu dieser Neuregelung hatte der G-BA den Hinweis bekommen und mit dem Votum der Patientenvertretung umgesetzt, dass beispielsweise dementen Patientinnen und Patienten, die in keine Pflegestufe eingruppiert sind, aber niederschwellige Betreuungsleistungen erhalten, medizinisch-pflegerische Leistungen auch in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege zur Verfügung stehen müssen.

Die Entscheidung wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

HUhttp://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/33/U

Quelle: HUG-BA >>> Mitteilung v. 21.10.10UH <<< (html)


Übelkeit und Erbrechen nach Operationen in Allgemeinanästhesie: Eine evidenzbasierte Übersicht über Risikoeinschätzung, Prophylaxe und Therapie

v. Rüsch, Dirk; Eberhart, Leopold H. J.; Wallenborn, Jan; Kranke, Peter, in Dtsch Arztebl Int 2010; 107(42): 733-41; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78823UH <<< (html)


Suchtprobleme im Alter werden unterschätzt

Immer mehr ältere Menschen sind abhängig von Alkohol oder Tabletten. Ein neues Modellprojekt des Bundesgesundheitsministeriums will Fachkräfte der Alten- und Suchthilfe für das Thema sensibilisieren und schulen.

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/625382/suchtprobleme-alter-unterschaetzt.html?sh=4&h=-405113389UH <<< (html)


Pflegestützpunkte nur durchschnittlich bewertet

Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43196/Pflegestuetzpunkte_nur_durchschnittlich_bewertet.htmUH <<< (html)


Ethikrat-Chef fordert Gesetz zu PID

In der Debatte um Gentests an Embryos hat der Chef des Deutschen Ethikrats, Edzard Schmidt-Jortzig, ein Gesetz angemahnt.

Quelle: Tagesspiegel v. 20.10.10 >>> HUhttp://www.tagesspiegel.de/politik/ethikrat-chef-fordert-gesetz-zu-pid/1961392.htmlUH <<< (html)


Künstliche Befruchtung – die „jüngere Schwester der Eugenik“?

Einem Bericht der >>> HUSueddeutschen v. 20.10.10UH <<< zufolge drohen Polens Bischöfe mit der Exkommunikation; die polnischen Abgeordneten sollen vielmehr ein Gesetz zur künstlichen Befruchtung ablehnen.

Hierzulande würde ein solches Ansinnen der Katholischen Kirche sicherlich zu einem Sturm der Entrüstung führen, wenngleich es natürlich der Kirche unbenommen bleibt, ihren Mitgliedern „Sanktionen“ in Aussicht zu stellen. In der Sache selbst sind der Staat und damit die Abgeordneten zur religiösen Neutralität verpflichtet und in diesem Sinne sollten sich die Abgeordneten von derartigen Ankündigungen unbeeindruckt zeigen.


Dreiländer-Treffen zum Internationalen Tag des Selbstbestimmungsrechts

Zum 3. Internationalen Tag des Selbstbestimmungsrechts findet am 2. November 2010 ein Dreiländertreffen von Sterbehilfe-, Bürger- und Menschenrechtsorganisationen aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich statt. Im gemeinsamen Kampf um mehr Selbstbestimmung am Lebensende und für gesetzliche Regelungen im Bereich der Sterbehilfe finden sich führende Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. (Deutschland), Exit (Schweiz), EX International (Schweiz),  und ADMD (Frankreich) auf der Dreiländerbrücke zwischen Huningue (Frankreich) und Weil am Rhein (Deutschland) ein. >>> weiter

Quelle: DGHS, Mitteilung v. 19.10.10 >>> HUhttp://www.dghs.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/dreilaender-treffen-zum-internationalen-tag-des-selbstbestimmungsrechts.htmlUH <<< (html)

UKurze Anmerkung (L. Barth, 21.10.10):

Die Präsidentin der DGHS, Elke Baezner, betont in der o.a. Mitteilung, dass der menschenunwürdige Freitodtourismus oder illegale und kommerzielle Machenschaften von dubiosen Sterbehilfeorganisationen zu unterbinden sind.

„Wir wollen in Deutschland weder eine Kommerzialisierung noch eine pauschale Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, sondern wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass in absoluten Ausnahmefällen und nach genauester medizin-ethischer und gutachterlicher Prüfung auch ein ärztlich assistierter Freitod in Deutschland möglich und gesetzlich geregelt wird“, so Elke Baezner.

Dem kann ich nur beipflichten und in der Tat ist der Gesetzgeber gefordert, hier für eine liberalere Regelung Sorge zu tragen; entscheidend dabei ist, dass die Suizidbeihilfe in den Händen der Ärztinnen und Ärzte liegen sollte, wobei freilich ihnen die Freiheit zur Gewissensentscheidung für eine Mitwirkung an einer ärztlichen Suizidassistenz zu belassen ist.

Sofern die DGHS meint, es sind die „illegalen und kommerziellen Machenschaften von dubiosen Sterbehilfeorganisationen zu unterbinden“, erscheint dies ohne Frage ein wünschenswertes Ziel, wobei es sich hierbei entgegen der vom HUSterbehilfeDeutschland e.V.UH vertretenen Meinung nicht um eine „Verbal-Entgleisung“ handelt, die im Zweifel „menschlich nachvollziehbar sei“ - aus welchen Gründen auch immer.

Alle (!) Diskutanten in dem Wertediskurs bleiben aufgerufen, sich eines angemessenen Argumentationsstils zu befleißigen. Dies gilt selbstverständlich auch für Vereine, die ihre Mitglieder in ihrem Wunsch nach einem selbst bestimmten Lebensende unterstützen wollen.


LSG Sachsen-Anhalt: Veröffentlichung Transparenzbericht

ULSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.10.10 (Az. L 4 P 12/10 B ER)

(…)Die vom Sozialgericht Halle erlassene einstweilige Anordnung zur Unterlassung der Veröffentlichung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist aufzuheben, weil die Voraussetzungen für eine solche einstweilige Anordnung nicht gegeben sind.

Da weder in der Ankündigung der Veröffentlichung eines Transparenzberichtes noch in dem Transparenzbericht oder der Veröffentlichung selbst ein Verwaltungsakt liegt, kann vorläufiger Rechtsschutz zur Abwehr drohenden Verwaltungshandelns nur über den Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 1 SGG erreicht werden. Sowohl dem Transparenzbericht selbst als auch seiner Veröffentlichung und der Ankündigung dieses Vorhabens fehlt es für eine Qualifizierung als Verwaltungsakt an einer verbindlichen Regelung der Rechtslage gegenüber der Antragstellerin (vgl. § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X). Hierdurch werden keine Rechte oder Pflichten begründet. Die Pflicht zum Handeln nach bestimmten Vorgaben ergibt sich für den Träger der Pflegeeinrichtung nur aus einem Maßnahmebescheid nach § 115 Abs. 2 SGB XI. Die Pflicht der Pflegeeinrichtung, die Veröffentlichung zu dulden, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, nicht aus der Ankündigung der Veröffentlichung oder dieser selbst  (…)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter HUhttp://www.sozialgerichtsbarkeit.deUH

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> HUhttp://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=134896UH  <<< (html)


Hartmannbund kritisiert Heilkunde durch die Hintertür

Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43171/Hartmannbund_kritisiert_Heilkunde_durch_die_Hintertuer.htmUH <<< (html)


Mehr Last auf weniger Schultern - in Deutschland fehlen Fachkräfte

Eine Studie zeigt: In den nächsten 20 Jahren wird es in Deutschland eine Million Ärzte und Pflegekräfte zu wenig geben.

v. Sunna Gieseke

Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=625216UH <<< (html)


Medizinethik: Zu Themen des Lebensbeginns

Vgl. dazu u.a. die instruktiven Beiträge v. Hartmut Kreß, die auf dem nachfolgenden Link downgeloadet werden können.

Quelle: >>> HUhttp://www.ich-studiere-in-bonn.de/fakultaet/sozialethik/kress/vortraege#section-1UH <<< (html)


Fahndung nach Behinderungen: FDP und CDU im PID-Spagat

v. O. Tolmein (18.10.10)

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> HUhttp://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/10/18/fahndung-nach-behinderungen-fdp-und-cdu-im-pid-spagat.aspxUH  <<< (html)


Berlin und Brandenburg starten Bundesratsinitiative für mehr Patientenrechte

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43160/Berlin_und_Brandenburg_starten_Bundesratsinitiative_fuer_mehr_Patientenrechte.htmUH <<< (html)


ArbG Ulm: Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit

UArbG Ulm, Urt. v. 16.09.10 (Az. 5 Ca 563/09)

Leitsätze des Gerichts:

1. Während der dauerhaften krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unterliegen Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis weder der gesetzlichen Verjährung noch der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD.

2. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt er der gesetzlichen Verjährung sowie der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter HUhttp://www.justiz.baden-wuerttemberg.deUH

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des ArbG >>> HUhttp://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13412&pos=18&anz=725UH  <<< (html)


Steffens fordert bundesweit einheitlichen Nichtraucherschutz

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43159/Steffens_fordert_bundesweit_einheitlichen_Nichtraucherschutz.htmUH <<< (html)


ArbG Mönchengladbach: Pflichtverletzung einer Altenpflegerin mit schwerwiegenden Folgen, Erforderlichkeit einer Abmahnung.

UArbG Mönchengladbach, Urt. v. 22.04.10 (Az. 1 Ca 497/10)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Polens Bischöfe verlangen Nein zur künstlichen Befruchtung

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43158/Polens_Bischoefe_verlangen_Nein_zur_kuenstlichen_Befruchtung.htmUH <<< (html)


Patientenschutz in der Pflege soll gestärkt werden

Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=624629UH <<< (html)


Sterbehilfe – „Leben wir, so leben wir um der Palliativmedizin willen“

v. Lutz Barth (19.10.10)

(…) Das UIQB-InternetportalU steht für eine konsequente Absicherung des Selbstbestimmungsrechts der schwersterkrankten und sterbenden Menschen. Der assistierte Suizid und die „Tötung auf Verlangen“ in Ausnahmefällen werden nachhaltig gefordert. Eine ethische Grund- und Werthaltung einschlägiger Berufsverbände, Institutionen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften ist für einen gebotenen Konsens in einer durch die Pluralität von Werten gekennzeichneten Gesellschaft nicht prägend; maßgeblich sind insoweit die von der Verfassung geschützten Werte und hierin nimmt das Selbstbestimmungsrecht einen überragenden Stellenwert ein.  (…)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Pflege trotz gekündigtem Pflegevertrag

Ein Bewohner wird in einer betreuten Wohngruppe gepflegt, obwohl der Pflegevertrag bereits vor längerer Zeit gekündigt wurde. >>> weiter

Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren.

Quelle: >>> HUKDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 15.10.10)UH <<< (html)


85 Jahre und kein neues Hüftgelenk?

Bayerische Ärzte diskutieren über Medizin, die Patienten nach Rangfolge behandelt

Quelle: Nordbayern.de (Nürnberger Nachrichten) v. 18.10.10 >>> HUhttp://www.nordbayern.de/85-jahre-und-kein-neues-huftgelenk-1.249121UH <<< (html)


BÄK fordert klare gesetzliche Regelung für Präimplantationsdiagnostik

Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 18.10.10 >>> HUhttp://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8776.8794UH <<< (html)


Augenmerk auf Fehlerprävention in Kliniken

Mehrere Millionen Euro Schadenersatzleistungen sind heute in Deutschland nach Behandlungsfehlern im Krankenhaus keine Seltenheit mehr. Haftpflichtversicherer setzen deshalb vor allem auf die Fehlervermeidung.

v. Jürgen Stoschek

Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/624622/augenmerk-fehlerpraevention-kliniken.html?sh=15&h=637186186UH <<< (html)


Merkel löst neuen Streit über Embryonenschutz aus

Quelle: Ärzteblatt.de v. 18.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43121/Merkel_loest_neuen_Streit_ueber_Embryonenschutz_aus.htmUH <<< (html)


Fachkräftebedarf: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll schneller gehen

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 18.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/624678/fachkraeftebedarf-anerkennung-auslaendischer-berufsabschluesse-soll-schneller-gehen.htmlUH <<< (html)


Chemo auf dem Sterbebett?

v. R. Stein

Quelle: Tagesspiegel v. 15.10.10 >>> HUhttp://www.tagesspiegel.de/wissen/chemo-auf-dem-sterbebett/1957364.htmlUH <<< (html)


BSG: Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut mit hälftigem Versorgungsauftrag nicht mit Vollzeitbeschäftigung vereinbar

UBSG, Urt. v. 13.10.10 (Az. B 6 KA 40/09)

Der Kläger wandte sich dagegen, dass seine Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung mit dem Zusatz verbunden war, dass er seine wöchentliche Dienstzeit aus seinem in Vollzeit ausgeübten Beamtenverhältnis auf 26 Stunden pro Woche zu reduzieren habe. Seit dem 1. Januar 2007 sieht das Vertragsarztrecht die Möglichkeit vor, die Zulassung auf einen hälftigen Versorgungsauftrag zu beschränken.

Mit seinem Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 40/09 R - hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt und die Revision des Klägers zurückgewiesen. Die Aufhebung der Bedingung, das Dienstverhältnis auf 26 Wochenstunden zu reduzieren, kann der Kläger nicht beanspruchen. Auch ein hälftiger Versorgungsauftrag iS des § 19a Ärzte-ZV kann nicht neben einer vollzeitig ausgeübten Tätigkeit wahrgenommen werden. Ein regelmäßiges und verlässliches Angebot von Sprechstunden und Gesprächsleistungen zu Zeiten, die für solche Behandlungen üblich sind, kann unter diesen Umständen auch im Umfang eines hälftigen Versorgungsauftrags nicht gemacht werden. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte und das SG ausgehend von der Rechtsprechung des Senats, wonach neben einer vollen Zulassung zur vertrags­psychotherapeutischen Versorgung nur eine Tätigkeit im Umfang von 13 Wochenstunden ausgeübt werden darf, jedenfalls als Höchstgrenze für eine neben einer Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut mit hälftigem Versorgungsauftrag ausgeübte Tätigkeit in einem beamtenrechtlichen Dienstverhältnis 26 Wochenstunden ansehen.

Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 40/10 v. 14.10.10 >>> HUhttp://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11724&pos=0&anz=40UH <<< (html)


Uni Witten-Herdecke unterzeichnet Patientencharta

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/624509/uni-witten-herdecke-unterzeichnet-patientencharta.html?sh=10&h=57680103UH <<< (html)


Meta-Analyse: Laien-Reanimation ohne Atemspende vorteilhaft

Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43117/Meta-Analyse_Laien-Reanimation_ohne_Atemspende_vorteilhaft.htmUH <<< (html)


Innenansichten einer Krankenpflegekraft

„Als Krankenpflegekraft habe ich oft das Gefühl, Dinge tun zu müssen, für die ich den Beruf nicht hätte erlernen müssen“ >>>weiter

Quelle: Heilberufe online (BLOG) v. 04.10.10 >>> HUhttp://blog.heilberufe-online.de/2010/10/04/erniedrigend/UH <<< (html)


Unsere Literaturempfehlung!

Petra Baltz
Lebenserhaltung als Haftungsgrund
1. Aufl. - Berlin : Springer Berlin, 2010. - XV, 298 S. - (MedR Schriftenreihe Medizinrecht)
 

„In der Arbeit wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Erhaltung menschlichen Lebens Schadensersatzansprüche desjenigen begründet, der - einstweilig - am Leben erhalten wird.

Diese möglicherweise befremdlich anmutende Fragestellung ergibt sich aus der Existenz des Patientenrechts auf Selbstbestimmung, das auch die Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen umfasst.

Nach Darstellung der strafrechtlichen Rahmenbedingungen und der arzthaftungsrechtlichen Grundlagen wird unter Berücksichtigung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29.7.2009 erläutert, wer in welcher Situation nach welchem Maßstab die Entscheidung über die Vornahme oder Nichtvornahme lebenserhaltender Maßnahmen zu treffen hat.

Anschließend wird anhand verschiedener Fallkonstellationen geprüft, inwieweit lebenserhaltende Maßnahmen bei Sterbenden, tödlich Kranken, Wachkomapatienten, Suizidwilligen und Patienten, die aus religiösen Gründen eine vital indizierte Behandlung ablehnen, Schadensersatzansprüche auslösen.“


"Das Thema Sterben muss enttabuisiert werden" …

so Birgit Weihrauch auf einer Podiumstagung in Halle (Quelle: mz-web.de v. 15.10.10, Heidi Pohle, HUFür ein Sterben in WürdeUH).

Dem kann nur beigepflichtet werden und es bleibt zu hoffen, dass dies auch tatsächlich beabsichtigt ist. Mit Blick auf die Debatte um die ärztliche Suizidbeihilfe allerdings habe ich gewisse Zweifel, ob hier ein Umdenken gerade in der Palliativmedizin und der Hospizbewegung stattfinden wird. Eine Enttabuisierung wird insbesondere dann gelingen, wenn einige namhafte Ethiker und Palliativmediziner davon Abstand, ihre ureigenen moralischen Gebote zu verkünden, die sich im Kern als individuelle Gewissensentscheidungen erweisen und keinen Raum für eine selbstbestimmte Entscheidung des schwersterkrankten Patienten belassen.

Eine Enttabuisierung setzt u.a. voraus, nicht länger einem Widerspruch zwischen der Palliativmedizin und der Sterbehilfe das Wort zu reden.

Lutz Barth (16.10.10)


LAG Schleswig-Holstein: Zur Kündigung eines Schwerbehinderten (hier: Pflicht, innerhalb von 3 Wochen den Arbeitgeber über Schwerbehindertenantrag zu informieren

Wusste der Arbeitgeber nichts von einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einem Neuantrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung, muss ihm der schwerbehinderte Arbeitnehmer dieses innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung mitteilen. Geschieht dieses nicht, kann er sich nicht auf den besonderen Kündigungsschutz berufen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 06.07.2010 entschieden (1 Sa 403 e/09). >>> weiter

Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. 15.10.10 >>> HUhttp://www.schleswig-holstein.de/LAG/DE/Service/MedienInformationen/PI/prm1410.htmlUH <<< (html)


Sterbehilfe: Palliativmedizin verlängert das Leben!

v. Thomas Sitte; Matthias Thöns, in Dtsch Arztebl 2010; 107(41): A-1984 / B-1731 / C-1704; online unter Ärzteblatt.de >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78769UH <<< (html)


Mehr Versorgungsprojekte für psychisch Kranke

Psychisch kranke Menschen im Norden werden überwiegend stationär behandelt. Experten fordern einen deutlichen Ausbau der ambulanten Versorgung.

v. Dirk Schnack

Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/623019/versorgungsprojekte-psychisch-kranke.html?sh=11&h=-2089766702UH <<< (html)


Junge Union geht beim Embryonenschutz auf Konfrontationskurs zur FDP

Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43115/Junge_Union_geht_beim_Embryonenschutz_auf_Konfrontationskurs_zur_FDP.htmUH <<< (html)


Tätigkeit als Arzt und Heilpraktiker

v. B. Berner, in Dtsch Arztebl 2010; 107(41): A-2011 / B-1755 / C-1727; online unter Ärzteblatt.de >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78804UH <<< (html)


BVerfG: Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus Kapitalleistungen einer betrieblich abgeschlossenen Lebensversicherung bei teilweiser Prämienzahlung durch den Arbeitnehmer

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 94/2010 vom 15. Oktober 2010 >>> HUhttp://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-094.htmlUH <<< (html)


Bundeskanzlerin erteilt aktiver Sterbehilfe strikte Absage!

„Wir werden aktiver Sterbehilfe niemals das Wort reden“, so Angela Merkel auf einer CDU-Regionalkonferenz in Halle. ((Quelle: Frankfurter Allgemeine >>> HUF.A.Z.net v. 14.10.10UH <<< (html)

Schon der Volksmund meint, „man/frau sollte niemals nie sagen“ und angesichts der Wünsche schwersterkrankter und sterbender Patienten wird sich auch die Bundeskanzlerin mit den ethischen Dilemmata thematisch zu befassen haben, die in erster Linie durch einen ethischen Paternalismus konservativer Palliativmediziner, Ärztefunktionäre und freilich auch Theologen heraufbeschworen worden sind. Der Diskurs um die aktive Sterbehilfe wird zunehmend durch eine Moraldebatte überfrachtet, die zu führen sinnvoll erscheinen mag, gleichwohl aber das Gebot zur ethischen und moralischen Neutralität nicht aufzuhebt. Ein Bekenntnis zum „C“ im Parteinamen und der Versuch, auch wieder konservative Wähler für die Partei zu gewinnen, ist legitim, ändert aber selbstverständlich nichts daran, dass auch eine Bundesregierung das Selbstbestimmungsrecht des schwersterkrankten und sterbenden Menschen zu respektieren hat und zwar auch unter der Voraussetzung, dass einzelne Regierungsmitglieder resp. Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit Blick auf den frei verantwortlichen Suizd ggf. eine andere Gewissensentscheidung für sich selbst getroffen haben.

Die „Tötung auf Verlangen“ ist in Ausnahmefällen ein ethisches Postulat derjenigen Patienten, die ihrem Leid entfliehen wollen und unsere Gesellschaft würde gut daran tun, sich dieser Forderung im Einzelfall nicht zu verschließen, zumal anderenfalls unsere politisch Verantwortlichen dem Sterbetourismus weiter Vorschub leisten würden.

Stellen Sie sich einmal vor: Der schwersterkrankte und sterbende Patient muss um „Asyl zum selbstbestimmten Sterben“ in unseren aufgeklärten europäischen Nachbarländern nachsuchen und im Zweifel bangen, dass für ihn der Grenzübergang zu einem unüberwindbaren Hindernis aufgrund seiner fortgeschrittenen Krankheit wird oder gar verschlossen bleibt, weil unsere Nachbarn dem „Sterbetourismus“ einen Riegel vorschieben.

Keine gute Aussichten, wie ich meine!

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Ambulante Palliativversorgung – Vision und Wirklichkeit

Kooperationstagung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

USamstag, 6. November 2010

Quelle: BÄK >>> HUhttp://www.bundesaerztekammer.de/event.asp?his=&id=69UH <<< (html)

Auf dem o.a. Link können Sie das Programm und die Anmeldung downloaden.

Vgl. dazu auch das UonlineU zugängliche Programm auf den Seiten der KBV >>> HUhttp://www.kbv.de/patienteninformation/26448.htmlU

 <<< (html)


Informationstechnologien: Haftungsschutz oder Haftungsfalle?

Die Nutzung medizinischer Informationstechnologie führt umso eher zum Haftungsschutz, je deutlicher es dem medizinischen Standard entspricht, sie einzusetzen. Resultate dürfen allerdings nicht unkritisch übernommen werden.

v. Jochen Taupitz, in Dtsch Arztebl 2010; 107(41): A-1972 / B-1720 / C-1692; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78778UH <<<


Therapie gegen Harndrang für alte Menschen

Wissenschaftler haben eine Tabelle mit Medikamenten zusammengestellt, die sich für alte Menschen eignen. Darin empfehlen sie Wirkstoffe, die bei Multimorbidität günstig sind, darunter auch bei überaktiver Blase.

v. Angela Speth

Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/urologische-krankheiten/harninkontinenz/default.aspx?sid=622046UH <<< (html)


Fall Mechthild B.
Prozess gegen Krebsärztin bis 2012 terminiert

Seit knapp einem Jahr steht die ehemalige Krebsärztin Mechthild B. vor Gericht, weil sie in der Paracelsus-Klinik im niedersächsischen Langenhagen 13 Patienten mit zu hohen Schmerzmittel-Dosen getötet haben soll. Der Streit unter den Gutachtern verlängert den Prozess immer mehr.

Quelle: Spiegel online v. 14.10.10 >>> HUhttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,723024,00.htmlUH <<< (html)


Demenz - Ende der Selbstbestimmung?

Öffentliche Veranstaltung des Deutschen Ethikrats am 24. November 2010 in Hamburg.

Der Deutsche Ethikrat veranstaltet am 24. November 2010, von 10:30 – 18:00 Uhr in der Handwerkskammer in Hamburg eine Tagung zum Thema Demenz und Selbstbestimmung.

Auf dem nachfolgenden Link finden Sie das Programm und das Anmeldeformular für die Online-Registrierung auf den Seiten des Deutschen Ethikrats.

Quelle: Deutscher Ethikrat >>> HUhttp://www.ethikrat.org/veranstaltungen/auswaertige-veranstaltungen/demenz-ende-der-selbstbestimmungUH  <<< (html)


Transplantationsärzte wollen Widerspruchslösung

Organspende-Experten sprechen sich überwiegend für eine Widerspruchslösung bei Transplantationen aus.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/623861/transplantationsaerzte-wollen-widerspruchsloesung.htmlUH <<< (html)


Ausländische Qualifikationen anerkennen –Fachkräftepotentiale für die Pflege ausschöpfen

bpa begrüßt Anträge im Bundestag und fordert rasche Umsetzung

Quelle: bpa, Mitteilung v. 13.10.10 >>> HUhttp://www.bpa.de/upload/public/doc/20101013_bgst_39_10_Anerkennung_auslaendischer_Qualifikationen.pdfUH <<< (pdf.)


Arzthaftpflicht: Zwischen Behandlungsfehlern und Wirtschaftlichkeit

Die Prämien für Arzthaftpflicht steigen auf breiter Front. Gleichzeitig nimmt die Sorge vieler Ärzte zu, von Patienten mit einem Behandlungsfehlervorwurf konfrontiert zu werden. Nach Ansicht von Gutachtern sollte diese Angst jedoch nicht überbewertet werden.

v. Anja Krüger

Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/623876/arzthaftpflicht-zwischen-behandlungsfehlern-wirtschaftlichkeit.htmlUH <<< (html)


Der berechtigte Wunsch nach einem Sterben in Würde

Quelle: Gelnhäuser Tageblatt v. 13.10.10 >>> HUhttp://www.gelnhaeuser-tageblatt.de/lokales/main-kinzig-kreis/bad-orb/9514836.htmUH <<< (html)

UKurze Anmerkung (L. Barth, 13.10.10):

Rainer Beckmann, Betreuungsrichter in Würzburg, hat in einem erst jüngst gehaltenen Vortrag die These geäußert, „dass die Selbsttötung kein Akt der Autonomie sei, weil sie die eigene „Vernichtung“ einschließe und dadurch dem Autonomiebegriff in sich widerspreche". Grundsätzlich sei vielmehr das Selbstbestimmungsrecht von Schwerkranken und Sterbenden zu stärken, auch die Patientenverfügungen seien innerhalb ethischer Grenzen voll zu respektieren“, wobei er erkennbar keinen Zweifel daran ließ, dass eben auch Gefahren mit einer Patientenverfügung einhergingen.

Mit dieser These nimmt Beckmann das „Selbstentleibungsverbot“ von Kant auf, dass scheinbar einer kritischen Reflexion nicht zugänglich ist. Dem ist aber mitnichten so, da der schwersterkrankte und sterbende Mensch sich selber das Leben nehmen kann und darf. Der Mensch ist nicht verpflichtet, sein Leben zu bewahren und noch weniger ist er dazu verpflichtet, dass mit einer schweren Erkrankung verbundene Leid zu ertragen. Den Philosophen Kant in allen Ehren gehalten, aber in diesem Punkte unterlag er einem beachtlichen Irrtum, der leider auch in der Gegenwart noch nachwirkt.

Es geht nicht darum, dass die Selbstbestimmung auch mit Blick auf die Patientenverfügung „überbetont werde“, sondern dass das Selbstbestimmungsrecht neben der Würde des Menschen das höchste Rechtsgut in unserer Rechtsordnung ist und insofern ist weder der Staat noch irgendeine Philosophie geschweige denn die Palliativmedizin dazu legitimiert, vermeintliche ethische Grenzen zu ziehen und damit moralische Hürden zu errichten, die auf ein Verbot des selbstbestimmten Sterbens auch im Wege eines frei verantwortlichen Suizids eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen hinauslaufen.

Besonders bedenklich ist, wenn Beckmann zugleich darauf hinweist, dass „die Gefahr (besteht), die Alternativen zur kurativen Medizin, nämlich Palliativmedizin und das Hospizangebot, zu vernachlässigen.“ Mit Verlaub – sowohl die Palliativmedizin als auch die Hospizidee müssen aus sich selbst heraus überzeugend wirken, ohne dass der schwersterkrankte und sterbende Patient gehalten wäre, zum Gelingen und damit zum Erfolg des weiteren Ausbaus der Palliativmedizin oder der Verbreitung der Hospizidee beizutragen. Gerade hierin liegt der diesseits erhobene Vorwurf begründet, dass ggf. der schwersterkrankte und sterbender Patient zum Gelingen – von was auch immer – instrumentalisiert wird.


Aktive Sterbehilfe – dem Leiden ausweichen!

Euthanasie darf nicht länger tabuisiert werden. Der schwersterkrankte und sterbende Mensch ist nicht zum „ewigen“ Leben verpflichtet; er darf aufgrund einer individuellen Entscheidung seinem Leiden entfliehen und sofern er hierzu der Hilfe eines Dritten in Form der ärztlichen Suizidassistenz bedarf, ist in dieser Hilfe ein Akt höchster Humanität zu erblicken. Eine diesbezügliche Gewissensentscheidung einer Ärztin oder eines Arztes verdient höchsten Respekt und es bleibt zu hoffen, dass führende Medizinethiker ihren ethischen Widerstand gegen eine ärztliche Suizidbeihilfe aufgeben.

Der Gesetzgeber hingegen ist zur ethischen und moralischen Neutralität verpflichtet und sollte dafür Sorge tragen, dass die Würde des Menschen auch am Lebensende nicht zur „kleinen Münze“ geschlagen wird. Die „Tötung auf Verlangen“ entspricht dem nachvollziehbaren Wunsch eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen, wenn und soweit er der Krankheit die vitale Basis ihrer Entstehung zu entziehen gedenkt, weil er zur eigenen Tat nicht mehr fähig ist.

Der schwersterkrankte und sterbende Mensch darf über sein Leben verfügen und nur er bestimmt, wann er den Rubikon überschreiten möchte. Eine Medizinethik, die darauf ausgerichtet ist, seinen Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern, verdient insofern Kritik, als dass diese aufs gröblichste das Selbstbestimmungsrecht des Patienten missachtet und um „ihrer Ethik willen“ lediglich bereit ist, dem schwersterkrankten und sterbenden Patienten ein palliativmedizinisches Therapieangebot zu unterbreiten, bei dem das „Motiv“ mehr Fragen denn Antworten aufwirft: Leiden mindern, ohne die Absicht zu verfolgen, den Tod des schwersterkrankten zu beschleunigen.

Ist es so abwegig zu behaupten, dass auch Palliativmediziner in Anbetracht des ihnen sich darstellenden individuellen Leids ihrer Patienten sich manchmal „wünschen“, dass der Patient bald seinen „Frieden“ findet?

Wenn dem so sein sollte (und Umfragen bestätigen dies durchaus zum Ärgernis mancher Palliativmediziner und Ethiker), dann drängt sich die Frage auf, warum dann die palliativmedizinische Ethik ein erhebliches Problem damit hat, ggf. den nachhaltigen und selbstbestimmten Wunsch eines schwersterkrankten und sterbenden Patienten zu erfüllen, zumindest aber die Entscheidung des Patienten zu respektieren, ohne ethischen oder moralischen Druck dahingehend zu erzeugen, dass der Schwersterkrankte einen „Lebenswillen“ zu fassen habe?

„Ein Individuum, das in einer derartigen Situation aus leicht nachvollziehbaren Gründen selbst seinen Tod wünscht, kann eine rechtliche Regelung, die es unter Strafe verbietet, ihm zu helfen, nur als deutliche Mißachtung seiner Interessen betrachten“, so Norbert Hoerster (Rechtsethische Überlegungen zur Sterbehilfe, in Beiträge zur Thanatologie, Heft 18 – 2000, S. 12 >>> HUhttp://www.psych.uni-mainz.de/abteil/soz/thanatologie/Literatur/heft18.pdfUH <<< pdf.).

Um wie viel mehr wird das Individuum allerdings auch Groll gegen all diejenigen Paternalisten hegen, die einer Ethik das Wort reden, nach der es ihm schlicht untersagt ist, sich selbst das Leben zu nehmen und ihm ggf. die Hilfe hierzu versagt wird, wenn er dazu eigens nicht mehr in der Lage ist?

Wer will da einen Stab über den schwersterkrankten Patienten brechen und ihm „egozentrischen Egoismus“ vorwerfen?

Mit Verlaub: im übertragenen Sinne sollten wir nicht die „Kirche“, sondern vielmehr die „Ethik“ im Dorf lassen. Es ist für mich im höchsten Maße unerträglich, derartige Botschaften im „Wertediskurs“ lesen zu müssen und so mancher Ethiker ist weit davon entfernt, „ein guter Ethiker“ zu sein.

In der Tat: heftige Kritik, die ich da übe, aber entbehrlich ist diese insbesondere deswegen nicht, weil die Medizinethik in Teilen im Begriff ist, zur „Ersatzreligion“ zu werden und alle darauf hoffen, dass das individuelle Leid in der Akzeptanz der Palliativmedizin durch den schwersterkrankten und sterbenden Patienten im wahrsten Sinne des Wortes überwunden wird.

So gesehen hat sich der Leidende in den Dienst der Palliativmedizin zu stellen und es fragt sich, ob dies ethisch und moralisch vertretbar ist, wenn wir die Würde auch des schwersterkrankten und sterbenden Menschen ernst nehmen wollen?

Nach diesseitiger Auffassung ist von den führenden Ethikern und Palliativmedizinern mehr Toleranz einzufordern – eigentlich eine Selbstverständlichkeit oder?

Lutz Barth (13.10.10)

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BGH: u.a. zum Betreuerwechsel

UBGH, Beschl. v. 15.09.10 (Az. XII ZB 166/10)

Leitsätze des Gerichts:

a) Im Verfahren über die Verlängerung einer bestehenden Betreuung nach § 295 FamFG ist gegen die Beschwerdeentscheidung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthaft. Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht gegen die Verlängerung der Betreuung, sondern nur gegen die Auswahl des Betreuers wendet.

b) Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908 b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB.

c) Eine von dem volljährigen Betreuten als Betreuer vorgeschlagene Person kann deshalb nur dann abgelehnt werden, wenn deren Bestellung dem Wohl des Volljährigen zuwiderlaufen würde, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext des Beschlusses können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> HUhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=53578&pos=30&anz=541UH<<< (pdf.)
 


Ein Praktikum in der Pflege - guter Start in Ausbildung und Beruf

Ist es die richtige Berufswahl - oder doch nur eine Überbrückungszeit? Pflegepraktika sind jedenfalls eine Chance, die Eignung auf einen harten Beruf zu testen.

v. Dirk Schnack

Quelle: Ärzte Zeitung v. 13.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/618958/praktikum-pflege-guter-start-ausbildung-beruf.htmlUH <<< (html)


Koalition droht bei Embryonenschutz Zerreißprobe

Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43056/Koalition_droht_bei_Embryonenschutz_Zerreissprobe.htmUH <<< (html)


PID-Frage des Gewissens

Julia Klöckner erwartet Probleme mit FDP

Quelle: Domradio.de v. 12.10.10 >>> HUhttp://www.domradio.de/aktuell/68287/es-gibt-nicht-ein-bisschen-schwanger-sein.htmlUH <<< (html)


Kampagne will Bundesbürger zu Organspende animieren

Noch immer haben nur wenige Bundesbürger einen Organspendeausweis. Experten sehen Handlungsbedarf.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/623649/kampagne-will-bundesbuerger-organspende-animieren.html?sh=10&h=-2116155351UH <<< (html)


MRSA-Test für alle stationären Patienten im Saarland

Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43061/MRSA-Test_fuer_alle_stationaeren_Patienten_im_Saarland.htmUH <<< (html)


Patientenverfügungen aus christlich-diakonischer Sicht

v. Sieglind Scholl, Dr. Friederike Mußgnug, Alexander Brodt-Zabka

Unter Mitarbeit von Oberkirchenrätin Dr. Renate Knüppel, Kirchenamt der EKD 

1. Aufl. September 2010 

Herausgeber: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
Stafflenbergstraße 76, 70184 Stuttgart

Quelle: Diakonischer Fachverband für Betreuungsvereine >>> HUhttp://www.fachverband-betreuungsvereine.de/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=36&Itemid=60UH <<<.

 Auf dem o.a. Link findet sich die Möglichkeit zum Download des Ratgebers. 


Unikliniken fordern stärkere Zentralisierung in der Versorgung von Frühchen

Quelle:Ärzteblatt.de v. 11.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43048/Unikliniken_fordern_staerkere_Zentralisierung_in_der_Versorgung_von_Fruehchen.htmUH <<< (html)


LSG Nordrhein-Westfalen: Bei Rückkehr aus dem Urlaub kann für pflegende Angehörige Versicherungsschutz bestehen

ULSG NRW, Urt. v. 17.09.10 (Az. L 4 U 57/09)

Für eine pflegende Angehörige kann bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf dem Rückweg aus deren Urlaub Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem noch nicht veröffentlichten aktuellen Urteil entschieden.

Die Essener Richter gaben einer Klägerin aus Wuppertal Recht, die ihre pflegebedürftigen Eltern in deren Spanienurlaub gepflegt und auch auf dem Heimflug begleitet hatte. Die Klägerin war nach dem Rückflug noch auf dem Flughafen Düsseldorf gestürzt und hatte sich einen komplizierten Schenkelhalsbruch zugezogen. Die Essener Richter sahen darin einen Wegeunfall, der für Klägerin Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung begründe. Nach Ansicht des LSG NRW hatte die als Pflegeperson anerkannte Klägerin während des Spanienurlaubs durch die nicht erwerbsmäßigen Pflege ihrer (nach Pflegestufe I respektive II) pflegebedürftigen Eltern eine (nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 des Siebten Buch des Sozialgesetzbuches) versicherte Tätigkeit verrichtet. Im Vordergrund habe ihre Motivation gestanden, die vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasste Pflegetätigkeit zu erbringen. Der Wunsch, selbst in Spanien Urlaub zu verbringen, sei demgegenüber zweitrangig gewesen. Die Begleitung der Eltern auf dem Weg von der Zweitwohnung in Spanien zur Erstwohnung in Deutschland habe zwar nicht mehr zur versicherten Pflegetätigkeit gehört. Die Klägerin habe sich jedoch zum Unfallzeitpunkt auf dem Nachhauseweg vom Ort der versicherten Tätigkeit zu ihrer Wohnung befunden, den der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit umfasse.

Der Senat hat die Revision zugelassen, weil es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz bei Wegeunfällen nach einer versicherten, nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit gibt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 11.10.10 >>> HUhttp://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_10_2010/index.phpUH <<< (html)


"Der Mensch entscheidet, wer überlebt - das ist unerträglich"

Erzbischof Robert Zollitsch über die künstliche Befruchtung und den Umgang der Kirche mit dem Missbrauchsskandal

v. Andra Seibel;Matthias Kamann;Lucas Wiegelmann

Quelle: Welt online v. 11.10.10 >>> HUhttp://www.welt.de/print/die_welt/politik/article10205956/Der-Mensch-entscheidet-wer-ueberlebt-das-ist-unertraeglich.htmlUH <<< (html)


Der Nobelpreis für Medizin verärgert die katholische Kirche

v. Pia Heinemann

Quelle: Welt online (Welt am Sonntag) v. 10.10.10 >>> HUhttp://www.welt.de/print/wams/vermischtes/article10190348/Der-Nobelpreis-fuer-Medizin-veraergert-die-katholische-Kirche.htmlUH <<< (html)


Das IQB – Internetportal zum gesamten Medizin- und Pflegerecht: Auf dem Weg zur überregionalen Informationsportal.

Aktuell und kritisch.

Unser kostenloses Webangebot wurde heute u.a. aus folgenden Gebieten aufgerufen.

 

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Ihr Lutz Barth und Team (11.10.10)


PID: Kauder warnt vor Koalitionsstreit

Quelle: Ärzteblatt.de v. 11.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43047/PID_Kauder_warnt_vor_Koalitionsstreit.htmUH <<< (html)


DGSS fordert nationalen Aktionsplan gegen Schmerz

Acht Millionen Deutsche betroffen, 25 Milliarden Euro jährliche Kosten

Quelle: DGSS, Mitteilung v. 09.10.10 >>> HUhttp://www.dgss.org/index.php?id=98&tx_ttnews[tt_news]=227&tx_ttnews[backPid]=15&cHash=295582ab79UH <<< (html)


World Hospice and Palliative Care Day – die Arztbibliothek informiert

"Nicht dem Leben mehr Tage hinzufügen, sondern den Tagen mehr Leben geben."  So lautet das Leitmotiv der Hospizarbeit, frei nach ihrer Begründerin Cicely Saunders. Seit dem Beginn ihrer Arbeit in den 70er Jahren entstanden weltweit mehr als 8.000 Hospize. In Deutschland werden auf Palliativstationen und in stationären Hospizen knapp 50.000 Menschen pro Jahr am Ende ihres Lebens betreut. Noch einmal die gleiche Anzahl erfährt Pflege durch ambulante, ehrenamtliche Hospizdienste – in der Klinik, im Pflegeheim, vor allem aber auch zu Hause. Schritte in die richtige Richtung angesichts der Tatsache, dass die allermeisten Menschen in Deutschland zu Hause sterben möchten.

Quelle: HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007. In: Sonder Hospiz Info Brief 2008(8):2-22.

Die Arztbibliothek hat anlässlich des "World Hospice and Palliative Care Day" am 9. Oktober Leitlinien und weitere Informationen als Thema des Monats zusammengestellt.

HUwww.arztbibliothek.deU

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 11.10.10 >>> HUhttp://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8776.8783UH <<< (html)

UKurze Anmerkung (L. Barth, 11.10.10):

Das die Arztbibliothek – ein Service der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer – anlässlich des "World Hospice and Palliative Care Day“ Leitlinien und weitere Informationen zusammengestellt hat, ist durchaus begrüßenswert, wenngleich doch die gegenwärtige Diskussion etwa um die Ethik in der Palliativmedizin vor dem Hintergrund der ärztlichen Suizidbeihilfe nicht adäquat abgebildet wird. Dies mag insofern noch tolerierbar sein, wenngleich doch insbesondere einige Aussagen in den Leitlinien nicht nur Verwunderung, sondern vielleicht auch zu Anregungen bei einer künftigen Aktualisierung führen sollten.

Die Leitlinie Palliativversorgung, herausgegeben von der LGHessen mit dem Leitlinienthema: Palliativversorgung; Fachgebiete/Zielgruppe: Innere- und Allgemeinmedizin (Hausarzt) widmet sich in einem Unterabschnitt unter Ziff. 17 rechtlichen Erwägungen

(vgl. dazu >>> HUhttp://www.arztbibliothek.de/mdb/downloads/palliativversorgung/lghessen/hessenpalliativ.pdf#page=70UH <<<)

und diese scheinen insofern ergänzungsbedürftig zu sein, als dass diese den auch bei ihrer Aktualisierung im März 2009 sich abzeichnenden Diskussionsbedarf nicht widerspiegeln. Es ist mehr als strittig, ob das ärztliche Standesrecht die ärztliche Suizidbeihilfe „verbieten“ kann. Hier kann es also Sinn machen, bis zur nächsten avisierten Aktualisierung im Januar 2011 die einschlägige Literatur zu sichten und entsprechend zu werten, wobei es im Übrigen auch angeraten erscheint, einen intensiveren Blick in die rechtswissenschaftliche und allgemein zugängliche Literatur zu werfen. Es dürfte nicht zureichend sein, sich bei ganz zentralen (Rechts)Fragen etwa nur auf die Stimmen einiger weniger Palliativmediziner zu stützen, ohne hierbei auf gewichtige rechtswissenschaftliche Expertisen zurückzugreifen.


Psychische Erkrankungen rechtzeitig erkennen und behandeln

"Die Auswirkungen psychischer Erkrankungen auf die Arbeitswelt bereiten großen Anlass zur Sorge“, sagte Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), im Vorfeld des Internationalen Tages der seelischen Gesundheit am 10. Oktober. "Die Zahl der psychisch Erkrankten nimmt kontinuierlich zu, und auch die Fehlzeiten am Arbeitsplatz aufgrund von Depressionen oder somatoformen Störungen sind deutlich angestiegen", hob Dr. Wenker hervor. >>> weiter

Quelle: Ärztekammer Niedersachsen, Mitteilung v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aekn.de/web_aekn/webstatistik.nsf/WebAccess?CreateDocument&open=/web_aekn/home.nsf/ContentView/Presse_psychische_erkrankungen_behandelnUH <<< (html)


Substanzlose Kritik an Preisverleihung

Der SterbeHilfeDeutschland e.V. übt an der Preisverleihung vom Freundeskreis der Evangelischen Akademie Baden in Bad Herrenalb an dem  Theologieprofessor Hartmut Kreß Kritik (>>> HUhttp://www.sterbehilfedeutschland.deUH <<<)

Der Theologieprofessor Hartmut Kreß sei nach Auffassung des SterbeHilfeDeutschland e.V für einen „Unsinn“ ausgezeichnet worden. Anlass für diese herbe Kritik ist ein Satz, der aus dem Vortrag von H. Kreß herausgehoben wurde: „Patienten aus Deutschland machen davon Gebrauch, dass im Nachbarland Schweiz zum begleiteten Suizid liberalere Regelungen vorhanden sind als hier“.

(Quelle: Sozialethik Uni Bonn, H. Kreß, "Menschenwürde und das Grundrecht auf Selbstbestimmung im Umgang mit dem Lebensende – mit Blick auf Anschlussfragen nach der Verabschiedung des Patientenverfügungsgesetzes und auf die Problematik des medizinisch assistierten Suizids"

Referat am 02.10.2009 auf der Tagung „Selbstbestimmt bis zuletzt? Patientenverfügung – Assistierter Suizid – Sterbehilfe“ der Evang. Akademie Baden in Verbindung mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirksärztekammer Nordbaden und der Ärzteschaft Karlsruhe  >>> HUhttp://www.sozialethik.uni-bonn.de/kress/vortraege/kress_selbstbestimmung_lebensende_2._okt._2009.pdfUH, S. 8) <<< pdf.)

Mal ganz davon abgesehen, dass die Aussage von H. Kreß stimmt, wäre es für den Diskurs hilfreich, wenn in der Sache fundiert vorgetragen wird. In diesem Sinne reicht es nicht zu, sich einfach einen Satz aus einem Referat heraus zu picken, um damit „Kritik“ üben zu wollen, die sich dann in der Folge als „Unsinn“ erweist.

H. Kreß ist ein zu recht ausgezeichneter Preisträger, wie sich unschwer aus vielen seiner Publikationen ergibt, so auch aus dem o.a. Referat.

Lutz Barth (11.10.10)


"Um den Erfolg bei Transplantationen zu erhöhen, ist ein neues Gesetz notwendig"

Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/623274/erfolg-transplantationen-erhoehen-neues-gesetz-notwendig.htmlUH <<< (html)


Pflegende Angehörige können bei Unfall Versicherungsschutz haben

Quelle: Ärzteblatt.de v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43020/Pflegende_Angehoerige_koennen_bei_Unfall_Versicherungsschutz_haben.htmUH <<< (html)


Jeder Fehler bei der Dokumentation ist ein Risiko für den Arzt

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/623160/jeder-fehler-dokumentation-risiko-arzt.htmlUH <<< (html)


ZdK-Präsident Glück: Politik muss mehr für Hospizdienste tun

Quelle: Domradio.de v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.domradio.de/news/68220/zdk-praesident-glueck-politik-muss-mehr-fuer-hospizdienste-tun.htmlUH <<< (html)


Darf an der „Sonderethik der Palliativmedizin“ Kritik geübt werden?

v. Lutz Barth (10.10.10)

Wir vom IQB – Internetportal stehen gerade in den aktuellen Wertedebatten für eine Geistes- und Werthaltung, die ganz zentral von einem liberalen Verfassungsverständnis geprägt ist. Dies gilt freilich auch für die Beiträge zur Verfassungsdogmatik und wir bekennen uns ausdrücklich zu einem individuellen grundrechtstheoretrischen Ansatz, ohne hierbei etwa objektiv-rechtliche Elemente in unserer Verfassungsordnung leugnen zu wollen.

Dies zu betonen, erscheint deshalb zweckmäßig, weil gegenwärtig die medizinethischen Diskurse zu entgleiten drohen, da von Medizinethikern und vermehrt auch von namhaften Palliativmedizinern eine „Verfassungsinterpretation“ zelebriert wird, die nicht nur verwundern muss, sondern vor allem sich zu einem nachhaltigen Ärgernis entwickelt. >>> weiter

Das Dokument ist frei zugänglich!

 >>> HUPdf. Dokument aufrufen und druckenUH <<<


Auf ein Wort zum Sonntag
„Die Mediziner laden Schuld auf sich“

Der evangelische Theologe Wolfgang Huber und Internist Michael de Ridder über Suizidwünsche von Patienten und die Grenzen der Fürsorge im Gespräch mit Charlotte Frank und Nina von Hardenberg (in Süddeutsche Zeitung v. 28.08.10, Nr. 224, S. 8)

UEin Kurzkommentar v. Lutz Barth (10.10.10)

Die Frage, ob „Mediziner Schuld auf sich laden“, konnte freilich auch in dem Interview mit den beiden Herren nicht geklärt werden, bleibt dies doch letztlich einer individuellen Gewissensentscheidung vorbehalten, deren Legitimität angesichts von Art. 4 GG außer Frage stehen dürfte und im Übrigen davon abhängt, ob der Gesetzgeber angesichts von – zugegebenermaßen  - Einzelfällen gehalten ist, jenseits von ethisch-moralischen Kategorien der „Schuldfrage“ die strafrechtliche Schuld dergestalt zu beseitigen, in dem eben in diesen Einzelfällen, hinter denen sich individuelle Schicksale offenbaren, die Tötung auf Verlangen und damit die aktive Sterbehilfe für rechtlich zulässig erklärt wird.

Ich persönlich neige denn auch dazu, der Bitte des Herrn Huber in aller Deutlichkeit nachzukommen: Ja, wir sollten im Diskurs nicht nach weichgespülten Worten ringen, sondern den Diskurs mit Begriffen führen, die insbesondere unter strafrechtlichen Aspekten betrachtet Eingang in das Gesetz gefunden haben und da ist es denn in erster Linie aufrichtig, auch den Begriff des „Tötens“ zu verwenden.

Nun will ich damit keinesfalls zum Ausdruck bringen, dass Michael de Ridder „unaufrichtig“ sei – eher das Gegenteil ist mit seiner offensiven Kritik an der Arztethik anzunehmen -, aber es scheint den Mitdiskutanten erkennbar schwer zu fallen, nachzuvollziehen, dass er aus seiner Sicht nicht der aktiven Sterbehilfe das Wort redet, da er davon ausgeht, dass die „Tatherrschaft“ auch bei einem assistierten Suizid einzig beim selbstbestimmungsfähigen Patienten liegt, der in seinen Entscheidungen „frei“ ist.

Es geht nach Michael de Ridder nicht um „Tötung“ als aktives Moment, sondern darum, schwersterkrankten Menschen, die keine andere Möglichkeit sehen, aus dem Leben zu scheiden, um ihrer Würde willen eben diese Möglichkeit zu eröffnen und ggf. dabei zu helfen.

Ich als Jurist habe es da sicherlich einfacher: In der ärztlichen Suizidbeihilfe erblicke ich ein aktives Tun, wenn und soweit ein Dritter die Tathandlung ausführt, weil der Suizident nicht eigens dazu in der Lage ist. Ohne meine Hilfe, ohne meinen originären Tatbeitrag rückt der Tod zunächst noch in die Ferne und „nur“ weil ich ein todbringendes Mittel verabreiche, wird das Leben ausgelöscht. Und in diesem Sinne handelt es sich dann um den Straftatbestand der Tötung auf Verlangen, denn die Finalität meines Handeln soll ja vordergründig darin bestehen, dass Leben (auf Wunsch eines schwersterkrankten Patienten) endgültig und damit unwiderruflich zu beenden.

Der Patient ist tot und der „Täter ist der Arzt“, der diese Handlung für den Patienten in Ermangelung eigener Handlungsmöglichkeiten vollzogen hat.

Zu fragen also ist, ob wir diese Handlung durch die Ärztin oder Arzt ermöglichen wollen, wenn und soweit ein schwersterkrankter Patient meint, sein Leid nicht länger ertragen zu wollen?

Das Handeln des Arztes – also die Suizidbeihilfe – muss dann auch von einem dolus directus getragen sein, denn Ziel der ärztlichen Assistenz beim Suizid ist der zu bewerkstelligende Tod des schwersterkrankten Menschen. Der „Tod“ ist also der Erfolg, der sich bei einer ärztlichen Suizidassistenz einstellen muss und dass dieser sich auch tatsächlich einstellen wird, steht aufgrund der medizinischen resp. pharmakologischen Kenntnisse des handelnden Dritten (vorzugsweise der Ärztin oder Arzt) nicht zu bezweifeln an. Dem Wunsch des schwersterkrankten Patienten, seinem individuellen Leid ein Ende zu bereiten und damit der unsäglichen Krankheit zu entfliehen, wurde erfüllt und wir alle müssen für uns zunächst selbst die Frage stellen, ob wir diesen Geschehensablauf als solchen zu akzeptieren gedenken.

Sollte dies der Fall sein, dann könnte der Gesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen regeln, zumal das „Sterben“ entgegen einer weitläufigen Ansicht sehr wohl „normierbar“ ist, zumal das „Leben“ wahrlich nicht das „höchste Gut“ ist.

Aber auch in diesem Zusammenhang stehend darf darauf hingewiesen werden, dass selbstverständlich aus moraltheologischer Perspektive eine andere Bewertung erfolgen kann, die allerdings in einem säkularen und damit zur ethischen und religiösen Neutralität verpflichteten Staat nicht zum „allgemeinen Gesetz“ erhoben werden darf.

Entscheidend ist und bleibt bei der Frage bei der ärztlichen Suizidassistenz das Selbstbestimmungsrecht, dass nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt und der Gesetzgeber ist dazu berufen, für sich die Frage zu beantworten, ob er auch bereit ist, den Einzelschicksalen die Möglichkeit zu eröffnen, der „Pflicht zum Weiterleben“ sich auch dadurch entziehen zu können, in dem diese mangels eigener Handlungsmöglichkeiten sich der Hilfe eines Dritten bedienen dürfen und können.

Der gesetzgeberische Beurteilungsspielraum ist freilich ein großer und da könnte es dann in der Folge Sinn machen, sich in die Lage der bewegenden Einzelschicksale zu versetzen (sofern dies überhaupt möglich ist) und sich selbst die Frage zu stellen: wollen wir zu einem solchen „Leben“ verdammt sein, wie es uns als Einzelschicksal auferlegt worden ist?

Die Frage kann also auch dahingehend formuliert werden, ob im Zweifel „Mediziner, Theologen und Ethiker Schuld auf sich laden“, wenn diese nicht erkennen wollen, dass das Selbstbestimmungsrecht neben der Würde des Menschen das höchste Rechtsgut ist und so gesehen dem Toleranzprinzip eine konsequente Absage erteilen, da es vornehmlich darum gehen dürfte, seiner eigenen Gesinnung ein tugendhaftes Gepräge verleihen zu können, um so den hohen Wert der selbstbestimmten Entscheidung gerade des schwersterkrankten Patienten „leugnen“ zu können?

Die Frage nach der „Schuld“ wird nicht zur Befriedung der Wertedebatte beitragen, sind wir doch alle „Täter“ – zumindest in der Rolle als „Überzeugungstäter“ und wenn wir uns hierzu bekennen, dann ist der freiheitliche Rechtsstaat gefordert, aufgrund zentraler Verfassungsmaximen den Konflikt widerstreitender Ethiken und Moralen zu neutralisieren.

Mehr – aber eben auch nicht weniger ist gefordert und ich persönlich bin zutiefst davon überzeugt, dass es einzig darauf ankommt, zumindest den Versuch zu unternehmen, die „Innenperspektive“ des schwersterkrankten Patienten einzunehmen, dessen „Sterben“ aufgrund der Errungenschaften der modernen Medizin in die weite Ferne gerückt ist, er aber sein Leben beenden möchte und dazu aber nicht mehr eigens in der Lage ist.

Das „Recht“ kann hier einen – wenn nicht gar den entscheidenden – Beitrag leisten, in dem es den Weg für eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe auch in Form der aktiven Sterbehilfe ebnet, die – um hier im Beitrag auch konsequent zu bleiben – in dem „Töten“ eines schwersterkrankten Menschen besteht, um die der Patient selbstbestimmt und frei von kognitiven Einbußen nachsucht.

Dass dies auch möglich ist, zeigt uns ein unbefangener Blick in andere Rechtsordnungen, in denen die „aktive“ Sterbehilfe zulässig ist und wer von uns will da einen „Stab brechen“ und diese Rechtsordnungen zu den Schlusslichtern in Europa in Sachen Rechts- und Lebensschutz degradieren?

Lutz Barth (10.10.10)


Aus der Rechtsprechung des BSG

Was war passiert?

Der Kläger betreibt ein Pflegeheim, in dem eine bei der beklagten Pflegekasse Versicherte bis zu ihrem Tod am 22.5.2006 stationär gepflegt worden ist. Pflegebegründend war vor allem eine langjährig bestehende paranoid-halluzinatorische Psychose mit situativer Orientierungsstörung. Die Versicherte bezog seit April 1995 Pflegeleistungen nach Pflegestufe I und beantragte nach formloser Aufforderung durch den Kläger im März 2005, Leistungen nach Pflegestufe II zu erhalten. Die nach Ablehnung dieses Antrags erhobene Klage nahm die beigeladene Rechtsnachfolgerin der Versicherten nach deren Tod im November 2006 zurück.

Noch vor Rücknahme der Klage im Rechtsstreit zwischen der Versicherten und der Beklagten hat der Kläger im Juni 2006 Klage mit dem Ziel erhoben, die Beklagte für den Zeitraum von März 2005 bis Mai 2006 zur Zahlung ihres Anteil an der höheren Vergütung bei Pflegeklasse II iHv 256 Euro monatlich, mithin insgesamt 3.840 Euro, zu verurteilen. Diese Klage und die anschließende Berufung sind ohne Erfolg geblieben. Das SG hat ausgeführt, entgegen der Rechtsprechung des BSG sei für die Ansprüche im Verhältnis zwischen Heimträger und Pflegekasse allein die bestandskräftige Einstufung der Versicherten maßgebend; mit seiner anderweitigen Entscheidung habe sich das BSG über eine Wertentscheidung des Gesetzgebers hinweggesetzt und den Gestaltungsspielraum rechtsprechender Gewalt überschritten. Dagegen hat das LSG darauf abgestellt, dass der BSG-Rechtsprechung grundsätzlich zu folgen sei. Einzuhalten seien hierbei jedoch die Bedingungen des - hier nicht einschlägigen - § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB XI oder des - zum 1.1.2002 eingeführten - § 87a Abs. 2 SGB XI. Dies diene dem Schutz der Pflegebedürftigen. Deshalb könne eine Zahlungsklage wie hier nur erfolgreich geführt werden, wenn der Heimträger entweder das Verfahren nach § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB XI wähle oder den Heimbewohner vor Erhebung der Zahlungsklage nach § 87a Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XI und unter Wahrung der darin aufgestellten Anforderungen förmlich aufgefordert habe, bei seiner Pflegekasse die Zuordnung zu einer höheren Pflegestufe zu beantragen. Daran fehle es hier. Ungeachtet dessen sei die Zuordnung der Versicherten zur Pflegestufe I nach überzeugender sachverständiger Begutachtung aber auch der Sache nach richtig gewesen.

Mit seiner Revision rügt der Kläger die Verletzung formellen und materiellen Rechts. In der Sache sei das Erhöhungsverlangen weder an die vorherige Durchführung eines Verfahrens nach § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB XI noch an eine förmliche Aufforderung nach § 87a Abs. 2 SGB XI gebunden. Gerade letztere Norm sei keine Schutzvorschrift zugunsten der Heimbewohner, sondern gewähre ein Recht im Interesse des Heimträgers. Habe der Heimbewohner - wie hier - von sich aus die Höherstufung beantragt, komme es auf die Einhaltung der Anforderungen nach § 87a Abs. 2 SGB XI nicht an (vgl. dazu Terminvorschau des BSG >>> HUhttp://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11692UH <<<)

Der Senat hat die Revision des Klägers zurückgewiesen und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass ein Pflegeheimträger von der Pflegekasse die Zahlung des Pflegesatzes einer höheren Pflegeklasse verlangen kann, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die Zuordnung des Versicherten zu einer höheren Pflegestufe rechtfertigt (BSGE 95, 102).

Zutreffend hat das LSG jedoch darauf hingewiesen, dass dabei grundsätzlich die Regularien des § 87a Abs. 2 SGB XI einzuhalten sind, denn dies dient dem Schutz der Pflegebedürftigen und der notwendigen Klarheit im Verfahrensablauf. Die Zahlungsklage des Heimträgers kann deshalb nur erfolgreich sein, wenn dieser den Heimbewohner zuvor nach § 87a Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XI unter Beachtung der dort aufgestellten Anforderungen förmlich aufgefordert hat, bei seiner Pflegekasse die Zuordnung zu einer höheren Pflegestufe zu beantragen. Dies gilt auch für den eher seltenen Fall, dass der Heimbewohner die Erhöhung der Pflegestufe von sich aus beantragt hat - insoweit hat die Aufforderung nur klarstellenden Charakter. Rechtsirrig und schon vom LSG beanstandet ist allerdings die Auffassung des SG, für die Ansprüche im Verhältnis zwischen Heimträger und Pflegekasse sei allein die bestandskräftige Einstufung des Versicherten maßgebend; mit seiner anderweitigen Entscheidung habe sich das BSG über die Wertentscheidung des Gesetzgebers hinweggesetzt und den Gestaltungsspielraum rechtsprechender Gewalt verlassen. Damit verkennt das SG offensichtlich das Verfassungsgebot zur Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt (Art 19 Abs. 4 GG).

Bundessozialgericht - B 3 P 4/09 R –

Quelle: BSG, Terminbericht Nr. 52/10 v. 07.10.10 unter Ziff. 3 >>> HUhttp://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11716UH <<< (html)


Arzthonorare steigen erneut – jetzt muss endlich auch die Pflege an die Reihe kommen

bpa fordert leistungsgerechte Finanzierung von Pflegeeinrichtungen

Quelle: BPA, Mitteilung v. 07.10.10 >>> HUhttp://www.bpa.de/upload/public/doc/20101008_bgst_bpa_PM_Arzthonorare.pdfUH <<< (pdf.)


Widmann-Mauz: Der Mensch im Mittelpunkt – Wir machen Pflege besser

Quelle: BMG, Mitteilung v. 04.10.10 >>> HUhttp://www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_160/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/10-10-04-wimau-pflege.html?__nnn=trueUH <<< (html)


Altenpflege und ihr Image: Bergische Universität Wuppertal an internationaler Studie beteiligt

Vor dem Hintergrund eines drohenden Pflegenotstands spielt das Ansehen von Pflegeberufen eine wichtige Rolle. Im Rahmen einer internationalen Studie finden jetzt in den USA, Schottland, Schweden, Slowenien, Japan und Deutschland Befragungen von Mitarbeitern im Gesundheitswesen statt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der professionellen Einstellung zur Arbeit in der Pflege und Betreuung älterer Menschen. >>> weiter

Quelle: idw-online >>> HUhttp://idw-online.de/pages/de/news390079UH <<< (html)


AOK-Pflegenavigator hilft Versicherten bei der Suche nach geeigneten Pflegeheimen

Angriffe des VDAB als transparenzfeindlich zurückgewiesen

Quelle: AOK Bundesverband, Mitteilung v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2010/index_04809.htmlUH <<< (html)


Patientenschutz: Nicht selbstverständlich

Der Verarbeitung sensibler Daten spielt im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle. Der Datenschutz steht dabei im Spannungsverhältnis unterschiedlicher Interessen.

v. Heike E. Krüger-Brand, in Dtsch Arztebl 2010; 107(40): A-1892 / B-1666 / C-1638; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78629UH <<< (html)


Hautkrebs-Screening
Wie läuft es praktisch?

v. Dr. med. Diethard Sturm, in MMW-Fortschr. Med. Nr. 40 / 2010 (152. Jg.); online unter MMW online >>> HUhttp://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-146015.html?pdf=trueUH <<< (html)


Aus unserem Nachbarland Schweiz

Die geltende Sterbehilfe-Praxis regeln
Forschungsergebnisse werden kaum zur Kenntnis genommen – die Moraldebatte dominiert

In der Diskussion um die Regelung der Suizidbeihilfe zeigt sich die Schweiz zerrissen zwischen einem freiheitlichen, der angelsächsischen Tradition nahestehenden Zugang und dem Einfluss wertkonservativer Nachbarländer.

v. Georg Bosshard

Quelle:  >>> HUhttp://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/die_geltende_sterbehilfe-praxis_regeln_1.7870357.htmlUH <<< (html)


Zurückhaltung geboten
Minimalstaat in Moralfragen

In moralisch umstrittenen Fragen wie der Sterbehilfe sollte sich ein liberaler Staat wertneutral verhalten. Dies sagt der Ethiker Peter Schaber. Er plädiert für ein zurückhaltendes Agieren des Staats bei der Neuregulierung der Suizidbeihilfe.

v. Markus Hofmann

Quelle: NZZ online v. 07.10.10 >>> HUhttp://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/zurueckhaltung_geboten_1.7870409.htmlUH <<< (html)

UKurze Anmerkung (L. Barth, 08.10.10):

Wir können viel von unseren Schweizer Nachbarn lernen, auch die Ethiker!


Sterbehilfe – eine „Sandkasten-Diskussion“ (?)

Mit einer aktuellen Pressemitteilung v. 07.10.10 kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch die aktuelle Entscheidung des BGH zur „Tötung auf Verlangen“ und lässt sich hierbei von der folgenden Vorstellung leiten:

„Einzelfallethik kann nicht die Rolle des Gesetzgebers sein, sondern bleibt allein den Gerichten überlassen. Deshalb muss all denjenigen widersprochen werden, die glauben, durch das Streichen des Straftatbestandes der Tötung auf Verlangen Einzelfallethik herzustellen.“

Quelle: Erklärung des Geschäftsführenden Vorstands Eugen Brysch zur aktuellen Entscheidung des BGH v. 07.10.10 in Sachen "Tötung auf Verlangen" >>> HUhttp://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung412.htmlUH <<< (html)

Mit Verlaub – es ist weder die Aufgabe des Gesetzgebers noch die der Gerichte, eine „Einzelfallethik“ zu betreiben, sondern in erster Linie dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Normen im Einklang mit dem geltenden Verfassungsrecht stehen! Die „Einzelfallethik“ spiegelt vielmehr die individuelle Entscheidung des zur Selbstbestimmung berufenen Patienten wider und mit Blick auf diese Entscheidung ist er im wahrsten Sinne des Wortes frei, ohne dabei auf eine „ethische Entscheidung“ des Gesetzgebers noch des Richters angewiesen zu sein. In erster Linie wird der Gesetzgeber dafür Sorge tragen müssen, dass die von ihm zu erlassenen Regelungen verfassungskonform sind und sofern sich diesbezüglich ein rechtspolitischer Reformbedarf im Hinblick auf die Legalisierung der Sterbehilfe aufdrängt, wird er sich dieser eminent wichtigen Aufgabe nicht (!) entziehen können und gleichsam das Problem an die staatlichen Gerichte einfach „durchzureichen“. Auch der BGH ist in letzter Instanz nicht dauerhaft dazu berufen, „Recht“ zu produzieren; ihm werden wir derzeit allenfalls eine „Notkompetenz“ zubilligen müssen, wenngleich in der Sache der Gesetzgeber mehr denn je gefordert ist, endlich einer unsäglichen Ethikdebatte über das selbstbestimmte Sterben ein Ende zu bereiten.

In der Tat gilt es, durch entsprechende Gesetzgebungsaktivitäten die „Sandkasten-Diskussion“ zu beenden, wobei hier ausdrücklich nicht der Frage nachgegangen werden soll, wer mit wem hier im „Sandkasten“ spielt.

Die politisch Verantwortlichen werden erkennen müssen, dass in der „Ethikdebatte“ keine nennenswerten Erkenntnisse zu erwarten sind, die über den bisherigen Stand der Debatte hinausragen. Das gebetsmühlenartige Betonen allhergebrachter Argumente sollte für den Gesetzgeber Anlass genug sein, endlich auch im Strafrecht für eine transparente Regelung Sorge zu tragen, nach der in Ausnahmefällen eine „Tötung auf Verlangen“ straffrei bleibt.

Auch wenn der Deutsche Ethikrat Anfang letzten Jahres angekündigt hat, sich des Themas der ärztlichen Suizidassistenz annehmen zu wollen, besteht angesichts der fortschreitenden Klerikalisierung der Palliativmedizin und der Hospizbewegung aktueller Handlungsbedarf, zumal es keiner großen Phantasie bedarf, zu welchen Erkenntnissen die Mitglieder des Deutschen Ethikrats gelangen werden. Prominente Mitglieder des Deutschen Ethikrats lassen uns vermehrt an ihren individuellen (!) Gewissensentscheidungen teilhaben und da würde es gleichsam verwundern, wenn eine(r) der Damen und Herren einen Richtungswechsel vollziehen würden. Freilich werden wir diese individuellen Gewissensentscheidungen zu akzeptieren haben, aber es dürfte ein Fehlschluss aller ersten Ranges sein, wenn der Gesetzgeber meint, auch nur eine dieser Expertenmeinungen zum Anlass nehmen zu wollen, eine künftige Regelung zur ärztlichen Suizidassistenz  mit einem hierauf ausgerichteten und versehenen Inhalt zu verabschieden (oder eben in der Gänze davon Abstand zu nehmen, weil eben das „Sterben nicht normierbar“ sei).

Die grundrechtlichen Schutzpflichten gebieten lediglich eine gesetzgeberische Regelung, die unabhängig von einem ethischen und moralischen Grundkonsens über eine wie auch immer zu definierende ars moriendi in unserer Gesellschaft ist. Der schwersterkrankte Patient darf sterben und es ist allein durch den Gesetzgeber zu entscheiden, ob er diesem humanitären Anliegen eines sterbenden Patienten durch die Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe auch in Form eines aktiven Tuns Rechnung zu tragen gedenkt, wenn und soweit der Patient selbst aufgrund seiner Krankheit nicht zur „Tat“ schreiten kann.

Lutz Barth (08.10.10)

Wir haben den Kurzbeitrag auch im BLOG eingestellt; wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

 BLOG >>> HUZum BeitragUH <<<


Ambulanter Kinderhospizverein: Eine unentbehrliche Hilfe

v. G. Klinkhammer, in Dtsch Arztebl 2010; 107(40): A-1900 / B-1670 / C-1642; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78637UH <<< (html)


Faszination Placebo-Effekt
Förderpreis für Schmerzforschung an Forscher aus Hamburg und Zürich

Quelle: DEUTSCHE GESELLSCHAFT ZUM

STUDIUM DES SCHMERZES e.V. (DGSS), Pressemitteilung v. 07.10.10 >>> HUhttp://www.schmerzkongress2010.de/de/Pressemeldungen.htmUH <<<

Dort kann die PM als Pdf.- Dokument downgeloadet werden.


Gottvertrauen senkt das Sterberisiko nach Op

Der Glaube an Gott begünstigt offenbar die Heilung. Nach Lebertransplantation hatten Gläubige deutlich verbesserte Überlebenschancen, so italienische Forscher.

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/panorama/article/623061/gottvertrauen-senkt-sterberisiko-nach-op.html?sh=5&h=-1493427794UH <<< (html)


Gewissenskonflikt für Ärzte
Sterbehilfe

Editorial v. Michael Datz, in ÄBW 09 • 2010, S. 364; online unter >>> HUhttp://www.aerztekammer-bw.de/aerzteblatt/archiv/2010/Aerzteblatt_Baden-Wuerttemberg_09-2010.pdfUH <<< (pdf.)


Der etwas „andere BLOG“: Ärztliche Suizidassistenz als bioethisches Reizthema

 

Kritische Anmerkungen zu einem Thema der Gegenwart!

 BLOG >>> HUZum BLOGUH <<<


 
 >>> HUPdf. Dokument aufrufen und druckenU


BGH: Zum Begriff der Krankheit i.S. von § 1 (2) MB/ (hier Inseminationsbehandlungen, In-vitro-Fertilisationen mit intracytoplasmatischen Spermien-Injektionen)

UBGH, Urt. v. 15.09.10 (Az. IV ZR 187/07)

Im Streit um die Erstattungsfähigkeit von Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen (hier Inseminationsbehandlungen, In-vitro-Fertilisationen mit intracytoplasmatischen Spermien-Injektionen) genügt der Versicherungsnehmer einer privaten Krankheitskostenversicherung der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Krankheit, wenn er nachweist, dass bei ihm eine Spermienanomalie vorliegt, die seine Fähigkeit, ein Kind zu zeugen, beeinträchtigt.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> HUhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=53517&pos=4&anz=545UH <<< (pdf.)


Transplantationsmediziner rufen zur Organspende auf

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/panorama/article/623323/transplantationsmediziner-rufen-organspende.htmlUH <<< (html)


BGH: Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben

UBGH, Urt. v. 07.10.10 (Az. 3 StR 168/10)

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Verden aufgehoben, durch das ein Angeklagter, der seine Ehefrau erschossen hatte, wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Gegen das Urteil hat die Tochter des Tatopfers als Nebenklägerin Revision eingelegt; sie erstrebt einen Schuldspruch wegen Mordes.

Nach den Feststellungen tötete der Angeklagte, ein damals 74-jähriger Geschäftsmann, am Morgen des 3. Juni 2009 seine 53-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung durch einen Revolverschuss in den Kopf. Unmittelbar danach schoss er sich mit einer Pistole in die Brust, überlebte aber schwer verletzt. Das Landgericht ist der Darstellung des Angeklagten gefolgt, seine Ehefrau habe ihm kurz vor der Tat eröffnet, sie leide an einem bösartigen Unterleibstumor und könne die Schmerzen nicht mehr ertragen. Sie habe ihn deshalb gebeten, sie zu erschießen. Bei der Obduktion des Tatopfers fand sich lediglich ein gutartiges Myom, wenngleich von beträchtlicher Größe.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil schon deswegen aufgehoben, weil das Landgericht die Glaubhaftigkeit der erstmals am vierten Tag der Hauptverhandlung abgegebenen Erklärung des Angeklagten zum Tötungsverlangen seiner Ehefrau nur unzureichend geprüft hat und daher vorschnell davon ausgegangen ist, diese sei nicht zu widerlegen. Der Angeklagte hatte sich bereits im Ermittlungsverfahren zu der Tat eingelassen, insbesondere anlässlich der psychiatrischen Untersuchung zur Frage seiner Schuldfähigkeit. Was er dort zum Tatgeschehen, namentlich zum Tatanlass angegeben hat, teilt das landgerichtliche Urteil indes nicht mit, sondern führt lediglich aus, das frühere Einlassungsverhalten des Angeklagten sei nicht geeignet, die Richtigkeit seiner Einlassung in der Hauptverhandlung zu widerlegen. Damit fehlt es aber an der entscheidenden Grundlage für die revisionsrechtliche Prüfung, ob das Landgericht alle maßgeblichen Umstände hinreichend in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat, bevor es den Grundsatz "in dubio pro reo" angewendet und seinem Urteil die Erklärung des Angeklagten zugrunde gelegt hat.

Hinzu kommt, dass das Landgericht das unmittelbare Tatvorgeschehen nur unzureichend dargestellt, insbesondere den Inhalt einer längeren Diskussion nicht mitteilt hat, die nach den Urteilsfeststellungen nach dem Tötungsverlangen des Opfers zwischen diesem und dem Angeklagten entstanden war. Der Bundesgerichtshof hat sich deswegen nicht in der Lage gesehen zu prüfen, ob das vom Angeklagten behauptete Tötungsverlangen überhaupt ernstlich im Sinne der Vorschrift des § 216 Abs. 1 StGB war. An der erforderlichen Ernstlichkeit fehlt es jedenfalls dann, wenn das Tötungsverlangen erkennbar nur einer Augenblicksstimmung entspringt und ihm daher keine tiefere Reflexion des Tatopfers über seinen Todeswunsch zugrunde liegt. Hier lagen Umstände vor, die gegen ein ernstliches Tötungsverlangen sprachen. So ist der Ehefrau des Angeklagten nach den Urteilsfeststellungen jedenfalls geraume Zeit vor der Tat ihre Erkrankung bewusst geworden, was sie aber nicht gehindert hatte, Unternehmungen für den bevorstehenden Sommer zu planen sowie Vorbereitungen für die am Tattag beginnende Renovierung des gemeinsamen Hauses zu treffen. In der Nacht zuvor war sie bis etwa 01.00 Uhr zudem ihren gewohnten Freizeitbeschäftigungen am Computer nachgegangen. Vor diesem Hintergrund kann die Ernstlichkeit ihres Todeswunsches nicht ohne Kenntnis des näheren Inhalts ihres Gesprächs mit dem Angeklagten vor der Tat festgestellt werden.

Die Sache muss daher nochmals verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren hierzu an das Landgerichts Stade zurückverwiesen.

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 189/2010 v. 07.10.10 >>> HUhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53527&pos=1&anz=190UH <<< (html)


ALfA ruft zum Widerstand gegen McCafferty-Bericht auf - Kaminski appelliert an deutsche Mitglieder des Europarates: "Reichen Sie Ihre Hand nicht denen, die die Freiheit der Gewissen abschaffen wollen"

Quelle: Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Pressemitteilung v. 06.10.10 >>> HUhttp://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-anzeige/article/06-oktober-2010/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&cHash=ff63832d2aUH <<< (html)


Depression: Engmaschige Betreuung depressiver Patienten senkt Suizidrisiko

Quelle: DGPPN, Presse-Information Nr. 29/ 06.10.2010 >>> HUhttp://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/149/depression-1.htmlUH <<< (html)


Hüppe fordert Verbot der Präimplantationsdiagnostik

Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42993/Hueppe_fordert_Verbot_der_Praeimplantationsdiagnostik.htmUH <<< (html)


"Wir können dem Leben nicht mehr Tage geben, aber den Tagen mehr Leben"

Schwer, aber auch erfüllend: Wie ehrenamtliche Helfer in Hamburg sterbenskranke Kinder betreuen - Letzter Teil der Bürgerschaftsserie

v. Eva Eusterhus

Quelle: Welt online v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.welt.de/die-welt/politik/article10080843/Wir-koennen-dem-Leben-nicht-mehr-Tage-geben-aber-den-Tagen-mehr-Leben.htmlUH <<< (html)


Die Gewissensfreiheit gehört zu den Grundrechten des Menschen

Bischof Klaus Küng appelliert im Vorfeld einer umstrittenen Abstimmung im Europaparlament an die Abgeordneten: Niemand darf gezwungen werden, etwas zu tun, was seinem Gewissen - und den in der Schöpfung selbst verankerten Geboten - widerspricht.

Quelle: kath.net v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.kath.net/detail.php?id=28390UH <<< (html)


Vgl. dazu auch

Petition gegen die Einschränkung der Gewissensfreiheit

Report-Entwurf von Ms Christine McCafferty über das „Problem mit unregulierten Gewissenseinwänden“ bei Abtreibung, Euthanasie und sonstigen lebensbedrohenden medizinischen (Beratungs-) Handlungen.

Quelle: Österreichische Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum >>> HUhttp://tfp.at/petitiongewissensfreiheit.php#petitionUH <<< (html)


Organspende: Lebendspenden helfen aus dem Tief

Strukturen müssen zugunsten der Widerspruchslösung verändert werden

von Volker Heiliger, Ärztekammer Westfalen-Lippe, in WESTFÄLISCHES ÄRZTEBLATT 10|10, S. 17 ff.; online unter WESTFÄLISCHES ÄRZTEBLATT 10|10 >>> HUhttp://www.aekwl.de/fileadmin/aerzteblatt/pdf/waeb1010.pdfUH <<< (pdf.)


Aktive Sterbehilfe und ärztliche Suizidassistenz

v. Lutz Barth, 06.10.10, im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“

 BLOG >>> HUZum BeitragUH <<<


Dem Ehemann beim Freitod geholfen

Quelle: Nürnberger Zeitung v. 04.10.10 >>> HUhttp://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-bayern/dem-ehemann-beim-freitod-geholfen-1.216930UH <<< (html)


Qualität der Versorgung in Altenpflegeheimen steigt – immer noch Defizite

Quelle: Ärzteblatt.de v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42969/Qualitaet_der_Versorgung_in_Altenpflegeheimen_steigt_-_immer_noch_Defizite.htmUH <<< (html)


Vatikan kritisiert Medizin-Nobelpreis für Entwicklung der künstlichen Befruchtung

Als "vollkommen deplatziert" bezeichnete ein Sprecher des Vatikans die Verleihung des diesjährigen Medizin-Nobelpreises.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/hormonstoerungen/article/622342/vatikan-kritisiert-medizin-nobelpreis.htmlUH <<< (html)


Tiefenhirnstimulation gegen Zwangsstörungen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42978/Tiefenhirnstimulation_gegen_Zwangsstoerungen.htmUH <<< (html)


Online-Hilfe zur parenteralen Ernährung

Supplement: PRAXiS

v. Heike E. Krüger-Brand

in Dtsch Arztebl 2010; 107(38): [2]; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78440UH <<< (html)


Zöller will mehr Macht für Patienten auf allen Ebenen der Selbstverwaltung

Der Patientenbeauftragte Zöller will neue Mitspieler in die Selbstverwaltung bringen - die Patienten.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/622361/zoeller-will-macht-patienten-allen-ebenen-selbstverwaltung.htmlUH <<< (html)


Neue Sterbehilfe-Kampagne in Großbritannien

Quelle: Ärzteblatt.de v. 04.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42950/Neue_Sterbehilfe-Kampagne_in_Grossbritannien.htmUH <<< (html)


Präventivmedizin: Wie wollen wir alt werden?

v. Scholl, Johannes; Albrecht, Christian, in PP 9, Ausgabe September 2010, Seite 409; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78313UH <<< (html)


Darf der Arzt auch den Tod bringen? Die Grenzen der Selbstbestimmung sind strittig

Am Beispiel der Diskussion über Sterbehilfe und Patientenautonomie zeigt sich, wie kontrovers der Kern des Konzepts von Menschenwürde interpretiert wird.

v. Thomas Trappe

Quelle: Ärzte Zeitung v. 04.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/622151/darf-arzt-tod-bringen.htmlUH <<< (html)


Patientenverfügungen - für Ärzte unerlässlich

Patientenverfügungen? Unbedingt! Die dafür notwendigen Dokumente sollten allerdings nach Auffassung einer großen Mehrheit der niedergelassenen Ärzte in Deutschland niemals ohne das Know-how von Experten erstellt werden.

v. Christoph Fuhr

Quelle: Ärzte Zeitung v. 04.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/622144/patientenverfuegungen-aerzte-unerlaesslich.htmlUH <<< (html)


„Die Rechtslage war immer klar“

…so RA Wolfgang Putz in einem aktuellen Interview mit dem Titel „ Pflegekräfte haben äußerst wirksame Instrumente an der Hand“, welches Martina Weber für die Zeitschrift Die Schwester/Der Pfleger (Ausgabe 10/2010, S. 1033) führte.

Das Interview lockt mit seinen Aussagen dort zum nachhaltigen Widerspruch auf, die über die eigene Bewertung des Freispruchs in letzter Instanz durch den seinerzeitigen Angeklagten hinausragen und so selbstverständlich eigentlich nicht war, wie uns nunmehr seit geraumer Zeit öffentlichkeitswirksam mitgeteilt wird. Die „längst geltende Rechtslage“ war so klar nicht und es überrascht ein wenig, dass dies nun in entsprechenden Verlautbarungen so transportiert wird, wobei ich freilich ein gewisses Maß an Verständnis dafür habe, wenn und soweit man/frau meint, dass die „geltende Rechtslage“ immerhin seit 1995 dazu führte, das 270 Behandlungsabbrüche rechtlich abgesichert werden konnten und so gesehen über diese Information hinaus sich gleichsam auch weitere „Botschaften“ aufdrängen.

Schnippisch könnte also hieraus der Schluss gezogen werden, als habe man/frau bereits seit 1995 die „geltende Rechtslage“ zur Anwendung gebracht und es war nur eine Frage der Zeit, bis dies auch der BGH in letzter Instanz erkannt hat.

Mit Verlaub – dem ist mitnichten so und dem Freispruch wurde insbesondere nach diesseitiger Rechtsauffassung der Weg insbesondere deshalb geebnet, weil es dem Strafsenat möglich war, vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich erlassenen Patientenverfügungsgesetzes die sog. „Einheit der Rechtsordnung“ zu bemühen, so dass die Divergenz zwischen „zivil- und strafrechtlicher Sicht“ mit Blick auf die sog. „Einheit der Rechtsordnung“ gleichsam befriedet werden konnte, auch wenn der Strafsenat gleich umgehend mitteilt, dass nun allerdings die strafrechtlichen Problemlage nicht nur als zivilakzessorisches Problem begriffen werden darf.

Nun – wie soll es auch  anders sein, hatte doch der Strafsenat beim BGH über eine bis dato immer noch nicht hinreichend abgeklärte strafrechtsdogmatische Frage zu befinden und nicht ein Zivilsenat und von daher ist in der Tat ein „Wunsch eines Angeklagten“ in Erfüllung gegangen, der naturgemäß in einem Freispruch besteht, dessen Qualität allerdings durchaus kritisch hinterfragt werden kann, auch wenn eine Kritik im Zweifel dazu führt, von einer namhaften humanistischen Organisation gleichsam einen „Rüffel zu erhalten“, da offensichtlich sich eine Kritik an dem Urteil des BGH nicht schickt und noch weniger an irgendwelchen Verfahrensbeteiligten.

Sei es drum – hierüber zu philosophieren, soll nicht das Anliegen meiner kurzen Stellungnahme sein, sondern vielmehr der Hinweis in dem Interview, dass es nach Auffassung von Putz es wohl keinen weiteren Aspekt aus dem Themenbereich Sterbehilfe gibt, den der Gesetzgeber regeln sollte.

Abermals mit Verlaub: Selbstverständlich gibt es derartige Regelungsbereiche und zwar gerade mit Blick auf die aktive Sterbehilfe in solchen Fällen, in denen über den Weg der ärztlichen Assistenz beim freien Suizid des schwersterkrankten Patienten letztere nicht in der Lage ist, eigens die „Tat“ auszuüben.

Mit einer ärztlichen standesrechtlichen Liberalisierung resp. Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe ist es beileibe nicht getan, ungeachtet des Umstandes, dass hier dem „Normgesetzgeber“ des Berufs- und Standesrechts keine Normsetzungskompetenz zukommt, sondern vielmehr der Vorbehalt des Gesetzes greift und demzufolge der parlamentarische und im Übrigen demokratisch legitimierte Gesetzgeber zur Entscheidung und damit Regelung einzig berufen ist.

Das Selbstbestimmungsrecht des schwersterkrankten Patienten droht ins Leere zu laufen, wenn der Gesetzgeber nicht einen Rahmen dafür schafft, dass auch bei einigen Fallkonstellationen dem Schwersterkrankten die Möglichkeit eröffnet wird, qua eines freiwilligen Suizids aus dem Leben zu scheiden und er hierfür die aktive (!) Hilfe eines Dritten – freilich vorzugsweise in Gestalt einer Ärztin oder eines Arztes – bedarf.

Im Übrigen scheint es mir derzeit verfrüht zu sein, an der These des BGH unverrückbar festhalten zu wollen, dass den Pflegekräften und den Ärzten es verwehrt sei, sich auf ihre individuelle Gewissensentscheidung zurückziehen zu können. Es streiten gute Argumente dafür, dass es im Interesse einer pluralen Wertegemeinschaft liegen sollte, hier nach einer angemessenen dogmatischen Lösung zu streben, die insbesondere die Interessen aller Beteiligten angemessen zum Ausgleich zu bringen in der Lage ist.

Grundrechtsdogmatisch ist eine Lösung nicht nur vorstellbar, sondern m.E. nach auch geboten, die weder das Grundrecht der Gewissensentscheidung noch das Selbstbestimmungsrecht „opfern“ muss, in dem die miteinander konfligierenden Wertvorstellungen einen schonenden Ausgleich erfahren. Das Toleranzprinzip eröffnet eine zeitgemässe Normexegese der insoweit betroffenen Grundrechtsgarantien, so dass diesbezüglich eingangbarer Weg beschritten werden kann, zumal ich persönlich der festen Überzeugung bin, dass die Freiheit des einen nicht die Unfreiheit des anderen bedeutet und – anders gewendet – nicht zur Unfreiheit im Sinne einer Fremdbestimmung führt.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass in der Tat auch die Pflegekräfte „äußerst wirksame Instrumente an der Hand (haben)“, wie RA Putz zu bedenken gibt. Problematisch erscheint mir allerdings in diesem Zusammenhang zu sein, dass wir insoweit Gefahr laufen, die Ärzteschaft mit ihrer individuellen Gewissensentscheidung strafrechtlich zu stigmatisieren, wenn und soweit neben der Einschaltung des Betreuungsrechts zugleich auch die Möglichkeit besteht, ggf. Strafanzeige gegen den Arzt zu stellen, da dieser gegen den Willen des Patienten letzteren behandelt.

Damit hier allerdings keine Spekulationen aufkommen: Selbstverständlich ist der Patientenwille zu respektieren und ich möchte vielmehr eine Diskussion darüber anregen, ob uns nicht das „Recht“ Mittel und Wege eröffnet, hier einen scheinbar schwierigen Spagat zwischen der Selbstbestimmung und der Akzeptanz einer Gewissensentscheidung eines Dritten vollziehen zu können. Ich meine, dass dies nicht unmöglich ist und ein Streben nach einem schonenden Ausgleich der widerstreitenden ethischen Wert- und Gewissensentscheidungen jedenfalls nicht über eine „Strafanzeige“ gelöst werden sollte – die denkbar schlechteste Alternative, die einen zu erwartenden Diskurs über die im Zweifel gebotene aktive Sterbehilfe über Gebühr strapazieren und die Dialogbereitschaft zwischen Befürwortern und Gegner nicht sonderlich erhöhen dürfte.

Nur in Parenthese sei denn auch abschließend angemerkt, dass sich die Strafjustiz auch gegen die Pflegenden wenden könnte, wie wir eindrucksvoll dem Interview entnehmen können: Die Verantwortlichen des Pflegeheimes sind unter allen rechtlichen Aspekten angezeigt worden, so RA Putz und der eigentliche Skandal sei gewesen, dass sich die „Staatsmacht auf die Seite der Täter gestellt (hat)“.

Wie es scheint, ist der Kreis der „potentiellen Straftäter“ durchaus weit zu ziehen, zumal wohl auch die (personifizierte) Staatsmacht nicht immer den Durchblick über die anscheinend klare Rechtslage besitzt.

Lutz Barth, 03.10.10


VG Sigmaringen: Anspruch eines dienstlich reisenden Personalrats auf mobilen Computer (Laptop, Notebook)

UVG Sigmaringen,  Beschl. v. 13.09.10, (Az. PL 11 K 4215/09)

ULeitsatz des Gerichts:

Notwendige Reisetätigkeit erfordert für den Personalrat einen mobilen Computer (Laptop, Notebook) mit Anschlussmöglichkeit an das Intranet, wenn kein zumutbarer Zugriff über einen stationären PC besteht.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter HUhttp://www.justiz.baden-wuerttemberg.deUH

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> HUhttp://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13412&pos=18&anz=725UH  <<< (html)


Psychotherapeutische Behandlungsansätze bei Depressionen

v. G. Plöttner, in Ärzteblatt Sachsen 9 / 2010, S. 506 ff.; online unter >>> HUhttp://www.slaek.de/50aebl/2010/archiv/09/pdf/0910_506.pdfUH <<< (html)


BGH: Zur Abgrenzung von Medizinprodukt und (Funktions-)Arzneimittel  (hier: Photodynamische Therapie)

UBGH, Urt. v. 24.06.10 (Az. I ZR 166/08)

ULeitsatz des Gerichts:

Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen un-mittelbaren Wirkungen auch seine Neben- und Folgewirkungen zu berücksichti-gen und führen diese, soweit sie auf immunologischem, metabolischem oder pharmakologischem Gebiet liegen, zu seiner Einordnung als Arzneimittel.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link aufrufen >>> HUhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12290&nr=53437&pos=21&anz=543UH <<< (pdf.)


Auf ein Wort zum Sonntag: Gehört das „Töten“ zum Aufgabenspektrum eines Arztes?

„Das ärztliche Standesrecht stellt bis jetzt einen klaren ethischen Wegweiser und einen Schutzwall gegen die Ansprüche eines Teils der Gesellschaft dar, welcher dem Arzt nicht nur die Aufgabe des Heilens, sondern auch des Tötens zuweisen möchte. Denn eins ist klar, wenn die Beihilfe zum Suizid zugelassen wird, dann wird der nächste Schritt der Sterbehilfebefürworter die Forderung der aktiven Sterbehilfe durch einen Arzt, womöglich als einklagbares Recht und natürlich auf Krankenschein, sein. Wenn den Arzt das Berufsrecht nicht mehr schützt, dann wird er zum Vollstrecker des Todeswunsches seiner Patienten, denn nur er hat den Zugang zu den erforderlichen Giften und die notwendigen Kenntnisse, sie richtig einzusetzen“,

so Stefan Grieser-Schmitz in einem Kommentar, Suizidbeihilfe durch Ärzte - der falsche Weg!; online unter >>> HUhttp://www.cdl-rlp.de/Lebensrechts-Blog/Kommentar-Sterbehilfe-Aerztliches-Berufsrecht.htmlUH <<< (html).

Nun – ob Ärzte die berufenen „Mechaniker des Todes“ sind, steht in Anbetracht ihrer fachlichen Kompetenz wohl nicht zu bestreiten an und insofern könnte er durchaus zu den „Vollstreckern“ eines auf einem freiwilligen Entschluss und nicht beeinträchtigten Willens basierenden Suizids eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen werden.

Nehmen wir in diesem Zusammenhang stehend die aktuellen Umfragen – auch solche unter den Palliativmedizinern – zur Kenntnis, dann dürfte es nicht wenige „Vollstrecker“ geben, die ihren Patienten diesen letzten Wunsch erfüllen würden und insofern muss die Aussage von Grieser-Schmitz dahingehend relativiert und wohl auch sachgerecht eingeordnet werden, dass ein Automatismus nicht zu befürchten ansteht, wonach eine Ärztin oder ein Arzt zum „Vollstrecker“ bestimmt wird. Die Ärzteschaft bedarf insoweit nicht des Schutzes durch das Berufsrecht, dass ohnehin seinen wesentlichen Inhalt aus der Verfassung und dort aus den verbürgten Grundrechten bezieht und insofern sind nach wie vor an erster Stelle die BÄK und die namhaften Gegenwartsethiker dazu aufgerufen, ihren arztethischen Widerstand gegen eine Legalisierung der ärztlichen Suizidassistenz aufzugeben und zwar auch mit Blick auf eine in Teilen gebotene aktive Sterbehilfe. Dieser von Grieser-Schmitz prognostizierte weitere Schritt ist längst schon gegangen worden, denn ganz aktuell ist nicht die Frage der Legalisierung der ärztlichen Suizidassistenz das Problem, sondern vielmehr die Frage, wie wir darauf zu reagieren denken, wenn ein schwersterkrankter Patient seinem Leben ein Ende aufgrund des ihm übermächtig erscheinenden Leids bereiten möchte und er hierzu eigens nicht in der Lage ist. Mit einer solch verstandenen ärztlichen Suizidassistenz wäre dann in der Tat ein aktives Moment verbunden, in dem der Arzt resp. die Ärztin dafür Sorge trägt, dass der schwersterkrankte Patient auch stirbt, in dem etwa ein entsprechendes todbringendes Medikament appliziert wird – freilich lege artis.

Auch wenn im Nachgang zu der Aufsehen erregenden Sterbehilfe-Entscheidung des BGH zunächst noch davon ausgegangen wird, dass die aktive Sterbehilfe, also das gezielte Töten von schwer erkrankten Patienten auch weiterhin verboten und damit strafbar bleibt, wird hierüber in der Fachliteratur diskutiert und nach diesseitiger Auffassung ist in dem „nächsten Schritt“ der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ein weiterer humanitärer Fortschritt mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu erblicken, ohne dass der sterbewillige Patient darauf angewiesen ist, in dem freiwilligen Verzicht auf die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr einen probaten Problemlöser zu erblicken.

Die Debatte nimmt seit Jahren immer festere Konturen an: Der unsägliche Widerstand gegenüber dem Patientenverfügungsgesetz wurde aufgegeben; eine Liberalisierung des ärztliches Berufs- und Standesrechts ist verfassungsrechtlich dringend geboten und wohl auch unumgänglich und nun stehen wir vor der Frage, ob es Grenzsituationen gibt, in denen die Ärztin oder der Arzt aktive Sterbehilfe leisten dürfen, wenn und soweit der Patient einen hierauf gerichteten freien Willen äußert, er aber nicht in der Lage ist, die „Tat“ selber auszuführen.

Für mich steht außer Frage, dass hier ein Regelungsbedarf besteht und gute Gründe dafür streiten, die aktive Sterbehilfe in noch näher zu diskutierenden Situationen zu legalisieren. Diese Gründe sind in erster Linie rechtsdogmatischer, aber eben auch ethischer Natur und von daher sollte sich die Diskussion hierauf konzentrieren, nachdem in letzter Zeit überwiegend über verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten "verhandelt" worden ist und der Versuch, die Bürgerinnen und Bürger quasi in einem "ethischen Oberseminar" zu läutern, gleichsam als gescheitert angesehen werden muss: Das Selbstbestimmungsrecht wiegt mehr, als die eine oder andere ethische Botschaft!

Lutz Barth, 03.10.10


Ethischer Zweifel im Umgang mit dem Lebensbeginn und dem Lebensende

Verleihung des Bad Herrenalber Akademiepreises 2010 an Professor Dr. Hartmut Kreß am 10. Oktober (vgl. dazu mehr unter >>> HUhttp://www.ev-akademie-baden.de/programm/2010/2010-43.pdfUH <<<)

UKurze Anmerkung (L. Barth, 02.10.10):

Es freut mich besonders, dass Herrn Prof. Dr. Hartmut Kreß die Ehre zuteil wird und er den Bad Herrenalber Akademiepreises 2010 für seinen Vortrag

"Menschenwürde und das Grundrecht auf Selbstbestimmung im Umgang mit dem Lebensende – mit Blick auf Anschlussfragen nach der Verabschiedung des Patientenverfügungsgesetzes und auf die Problematik des medizinisch assistierten Suizids"

Referat am 02.10.2009 auf der Tagung „Selbstbestimmt bis zuletzt? Patientenverfügung – Assistierter Suizid – Sterbehilfe“ der Evang. Akademie Baden in Verbindung mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirksärztekammer Nordbaden und der Ärzteschaft Karlsruhe

(Quelle: Sozialethik Uni Bonn >>> HUhttp://www.sozialethik.uni-bonn.de/kress/vortraege/kress_selbstbestimmung_lebensende_2._okt._2009.pdfUH <<< pdf.)

verliehen bekommt.

Hartmut Kreß besticht im Wertediskurs mit seiner stringenten Argumentation und über den o.a. Vortrag hinaus legen weitere (einige sind online zugänglich) Beiträge/Vorträge von ihm beredtes Zeugnis darüber ab, dass es ihm gelingt, den ohne Frage wichtigen Spagat zwischen Fürsorgegedanken und Selbstbestimmung des Patienten zu vollziehen. Über diesen Teilaspekt im medizinethischen Diskurs ist Hartmut Kreß an vielfältigen Themen aus dem weiten Spektrum der Ethik als Wissenschaft interessiert und seine Beiträge hierzu öffnen so manche „Horizonte“, die von anderen Mitdiskutanten im Wertediskurs nicht immer gesehen werden.

Ein Preisträger, der es angesichts seiner Offenheit und Dialogbereitschaft mehr als verdient hat! Herzlichen Glückwunsch.


Hungerstreikende Gefangene: Zwangsernährung und Patientenrechte

v. O. Tolmein (30.09.10)

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> HUhttp://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/09/30/zwangsernaehrung-und-patientenrechte.aspx?CommentPosted=true#commentmessageUH  <<< (html)


Sterbehilfe
Schwarze Schafe?

Offiziell lehnen Palliativmediziner die aktive Sterbehilfe ab. Inoffiziell helfen sie durchaus

v. H. Albrecht

Quelle: ZEIT online v. 30.09.10 >>> HUhttp://www.zeit.de/2010/40/Sterbehilfe-PalliativmedizinUH <<< (html)


HUMANISMUS / Ein Verband will sich als Alternative zu den Kirchen profilieren.

„Das ist ein Bekenntnis“

Horst Groschopp im Gespräch mit Benjamin Lassiwe

Quelle: Rheinischer Merkur Nr. 39, 30.09.2010; online unter >>> HUhttp://www.merkur.de/2010_39__Das_ist_ein_Beke.45042.0.html?&no_cache=1UH <<< (html)


Ethik für eine alternde Welt

Eine Tagung der Uni Greifswald zum demografischen Wandel in Europa und Nordamerika

v. Ingeborg Breuer

Quelle: Deutschlandradio v. 30.09.10 >>> HUhttp://www.dradio.de/dlf/sendungen/studiozeit-ks/1283954/UH <<< (html)

 

 

 

Regierung verlängert Förderung zur Begutachtung von Pflegeheimen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 01.10.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42921/Regierung_verlaengert_Foerderung_zur_Begutachtung_von_Pflegeheimen.htm <<< (html)

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Patient nach Hyperglykämie gestorben: Ärztin verurteilt

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 01.10.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/622121/patient-nach-hyperglykaemie-gestorben-aerztin-verurteilt.html <<< (html)

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Michael de Ridder

Wie wollen wir sterben?

Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin

Gebunden mit Schutzumschlag, 317 Seiten
€ 19,95 [D] / € 20,60 [A] / CHF 34,90
ISBN 978-3-421-04419-8
Deutsche Verlags-Anstalt, München


„Es ist ein Buch, das der Medizin in Deutschland, welche oftmals immer noch einem falsch verstandenen Fürsorgegedanken nachhängt, sehr guttun wird“, so Matthis Synofzik in seiner Buchrezension (Quelle: Ärzteblatt.de, PP 9, Ausgabe August 2010, Seite 372 >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=Sterbehilfe%2A&id=77907 <<<).

Aus meiner Sicht ein leidenschaftliches und einfühlsames Plädoyer, wie das "Leben mit dem Sterben" miteinander versöhnt werden kann, auch wenn dies mehr als schwer sein dürfte. Die beeindruckende "Streitschrift" spricht für sich "selbst" und eröffnet uns allen eine Perspektive, uns mit dem "Sterben" auszusöhnen und es bleibt zu hoffen, dass dieses Buch und die dahinter stehende Botschaft insbesondere auch von den Medizinethikern in unserem Lande gelesen und gehört wird.

Lassen wir das Buch mit seinen dort geschilderten Schicksalen auf uns wirken, dann macht sich nicht nur Betroffenheit breit, sondern vor allem auch eine Zuversicht, dass es im Zweifel Ärztinnen und Ärzte gibt, denen wir uns auch bei größtem individuellen Leid anvertrauen und auch auf wohlverstandene Hilfe hoffen können. Eine "Hoffnung", die sich nicht als trügerische erweisen sollte, haben wir doch alle den größtmöglichen Respekt und Toleranz gegenüber dem Willen der schwersterkrankten Menschen zu erweisen und keiner darf sich neben dem Patienten zum "Herrn über Leben und Tod" aufschwingen: Seine Entscheidung ist einzig die maßgebliche, trifft er sie insbesondere auch im Bewusstsein, lediglich auf einen Akt der Humanität hoffen zu können, wenn und soweit er nicht mehr eigens dazu in der Lage ist, aufgrund seiner Krankheit eben dieser entfliehen zu können!

Lutz Barth, 30.09.10

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Vorsorge unterliegt der Eigenverantwortung

Sind Ärzte verpflichtet, Vorsorgemuffel an ihre versäumten Termine zu erinnern? Nein, meinte jüngst das Oberlandesgericht Koblenz. Das Urteil schafft endlich Klarheit - für Ärzte und Patienten, schreibt unser Gastautor.

v. Ingo Pflugmacher

Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/621629/gastbeitrag-vorsorge-unterliegt-eigenverantwortung.html <<< (html)

Vgl. dazu die Entscheidung des OLG Koblenz

OLG Koblenz: Hinweispflichten des Arztes zur Terminswahrnehmung (?)

OLG Koblenz, Urt. v. 24.06.10 (Az. 5 U 186/10)

Leitsatz des Gerichts:

Wenn der Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit einer erneuten Vorsorgeuntersuchung hinweist und ihm dafür einen Zeitkorridor nennt, gibt es in der Regel keine rechtliche Pflicht, den Patienten an die Terminswahrnehmung zu erinnern. Abweichende Fallkonstellationen aufgrund des konkreten Einzelfalles sind allerdings denkbar.

Das Dokument ist frei zugänglich!

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

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Webdokumentation für die Palliativversorgung

v. Krüger-Brand, Heike E.,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(38): [2]

Supplement: PRAXiS; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78430  <<< (html)

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 Demenz - Ende der Selbstbestimmung?

Öffentliche Veranstaltung des Deutschen Ethikrats am 24. November 2010 in Hamburg.

Der Deutsche Ethikrat veranstaltet am 24. November 2010, von 10:30 – 18:00 Uhr in der Handwerkskammer in Hamburg eine Tagung zum Thema Demenz und Selbstbestimmung.
Zu den Referenten zählen u. a. Prof. Rolf-Dieter Hirsch, Prof. Otfried Höffe, Prof. Andreas Kruse, Prof. Ursula Lehr und Peter Wißmann.

Ab Anfang Oktober finden Sie das Programm und das Anmeldeformular für die Online-Registrierung auf den Seiten des Deutschen Ethikrats.

Quelle: Deutscher Ethikrat >>> http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/auswaertige-veranstaltungen/demenz_und_selbstbestimmung <<< (html)

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Deutschland ist führend bei der Selbstmedikation

Wichtige Arzneimittelwirkstoffe sind in den letzten Jahren rezeptfrei geworden. Eine Herausforderung auch für Ärzte. Experten plädieren deshalb für die arztgestützte Selbstmedikation - um Risiken zu meiden.

v. Ursula Jung

Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/621522/deutschland-fuehrend-selbstmedikation.html <<< (html)

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BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht

BVerfG, Beschl. v. 24.08.10 (Az. 1 BvR 331/10 )

Der 1958 geborene Beschwerdeführer war selbständig tätig und nicht krankenversichert. Seine finanzielle Situation war schwierig. Am 3. Mai 2005 erlitt er einen beidseitigen Hirninfarkt und ist seither pflegebedürftig. Der Krankenhausträger, in dessen Klinikum der Beschwerdeführer nach seinem Hirninfarkt mehrere Monate behandelt worden war, macht gegen ihn Krankenhaus- und Pflegekosten von über 86.000 € geltend. Nach seinem Hirninfarkt wurde der Beschwerdeführer von einer GmbH als deren Arbeitnehmer ab dem 1. Mai 2005 zur Sozialversicherung angemeldet. Die betroffene gesetzliche Krankenkasse stellte jedoch im Jahr 2006 mit Bescheid fest, dass eine Mitgliedschaft des Beschwerdeführers bei ihr nicht bestehe.

Hiergegen erhob dieser am 24. Juni 2006 Klage beim Sozialgericht. Nach Klagebegründung im Juli 2006 und weiterem Schriftwechsel der Verfahrensbeteiligten verfügte die Kammervorsitzende im April 2007 das Verfahren ins Terminsfach. Auf zwei Sachstandsanfragen teilte die Vorsitzende u. a. mit, dass noch weitaus ältere Verfahren vorrangig zu entscheiden seien; zuletzt wies sie im September 2008 darauf hin, es würden derzeit Klagen aus dem Jahrgang 2004 terminiert. Die Klage wurde schließlich mit Urteil vom 27. Mai 2010 durch das Sozialgericht abgewiesen. Mit seiner bereits im Januar 2010 eingelegten Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer die überlange Verfahrensdauer.

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die überlange Dauer des sozialgerichtlichen Verfahrens von knapp vier Jahren den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Absatz 4 Satz 1 GG verletzt.  >>> weiter

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 88/2010 vom 29. September 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-088.html <<< (html)

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„Alternativ-Charta sinnvoll?“

Im Forum von Werner Schell hat sich eine Debatte entwickelt, auf die ich hier gerne verweisen möchte.

Quelle: Werner Schell, Forum >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=14759&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight= <<< (html)

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Niedersachsen wirbt für Impfschutz bei Klinikpersonal

Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/621468/niedersachsen-wirbt-impfschutz-klinikpersonal.html?sh=5&h=-1598061108 <<< (html)

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Pflegedienstleitung stimmt allen Beschwerden zu

Eine Angehörige, der nichts recht gemacht werden kann, bekommt bei jeder Beschwerde Zustimmung von der Pflegedienstleitung.

Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren.

Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 27.09.09) <<< (html)

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Nur jeder Fünfte würde Angehörigen pflegen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/621556/nur-jeder-fuenfte-wuerde-angehoerigen-pflegen.html?sh=11&h=439953505 <<< (html)

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OLG Brandenburg: Zum Erstattungsanspruch der Vergütung für ein ärztliches Zeugnis, dass nach einer Bitte des Gerichts vom Betreuer beigebracht wird

OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.08.10 (Az. 2 Wx 1/10)

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> Zum Beschluss des Gerichts <<< (html)

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Kauder gegen Gentests bei Embryonen

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 28.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/621577/kauder-gentests-embryonen.html?sh=18&h=-1598061108 <<< (html)

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VerfGH Bayern: Rauchverbot in Shisha-Cafés

Mit Urteil v. 24.09.10 (Az. Vf. 12-VII-10) hat der Bayerische Verfassungsgerichtshofs eine Ausnahme vom Rauchverbot für Shisha-Cafés abgelehnt.

Quelle: Verfassungsgerichtshof  Bayern>>> http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/12-VII-10-e.A.-Entscheidung.htm <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 29.09.10):

Die Entscheidung überzeugt sowohl vom Ergebnis als auch von der Begründung her und zwar lediglich unter Voraussetzung, dass das BVerfG ein striktes Rauchverbot ausdrücklich als Alternative zu einem Gesetz mit Ausnahmeregelungen ermöglicht hat.

Hierüber zu wehklagen, hilft nicht weiter, auch wenn ich persönlich nach wie vor davon ausgehe, dass es „keinen Zwang zum Besuch einer Rauchergaststätte“ gibt und es daher ausdrücklich dem Einzelnen überlassen bleibt, sich für den Besuch einer Rauchergaststätte zu entscheiden. Ein Gesetz mit Ausnahmereglungen hätte daher einem von „Freiheit“ geprägten Verfassungsstaat nach diesseitiger Auffassung besser zu Gesichte gestanden, als ein striktes Verbotsgesetz, zumal diese Option auch nach der Rechtsprechung des BVerfG zu den sog. Nichtraucherschutzgesetzen besteht.

Sei es drum. Der „staatliche“ Paternalismus kennt scheinbar auch keine Grenzen und da ließen sich dann noch weitere Verbotsnormen denken.

Irgendwie hat das leidige Thema auch etwas mit Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu tun und da sträuben sich mir schon ein wenig die Nackenhaare, wenn der Ruf nach dem Gesetzgeber erschallt, obgleich doch ein Jeder für sich verantwortlich ist. Der ungeübte Freizeitsportler wird sich sicherlich auch nicht dazu aufschwingen, die Alpen erklimmen zu wollen so wie er bei strikter Beachtung einer gesunden Ernährung ggf. auch davon Abstand nehmen wird, sich dem ungehemmten Genuss von Weis- oder Currywürsten nebst dem Maß Bier hinzugeben, zumal hier nicht selten die Gefahr eines Übergewichtes mit unangenehmen gesundheitlichen Folgen drohen könnte.

Na ja – dem gesundheitlichen Fürsorgeanspruch des Staates sind aber offensichtlich keine Grenzen gesetzt und wenn wir aufmerksam die Berichterstattung gerade in medizinischen Fachzeitschriften verfolgen, dann scheint das Thema „gesunder Lebenswandel“ immer mehr Berücksichtigung zu finden und da könnte es dann nicht ausgeschlossen sein, dass wir uns langsam aber sicher von einigen „Gewohnheiten“ zu verabschieden haben – frei nach dem Motto: die Krankenkassen werden es uns danken! Die selbsternannten „Gesundheitspädagogen“ haben mal wieder eines ihrer Etappenziele erreicht und allein die Vorstellung, dass eine Allianz mit Gegenwartsethikern möglich erscheint, lässt auf wenig Gutes hoffen: Künftig könnte es „unanständig“ sein, eine Currywurst zu essen oder einen Freizeitsport auszuüben, der im Zweifel aufgrund seiner Gefahrgeneigtheit die Solidargemeinschaft zu belasten droht. Zeichnen wir uns lieber durch eine vornehme Blässe aus und entsagen allen Lastern und dort, wo keine Einsicht zu erwarten ansteht, sollte der Gesetzgeber umgehend handeln.

Und wir denken da noch über ein „selbstbestimmtes Sterben“ und die Legalisierung der Sterbehilfe nach?

Wenn wir schon zu „Lebzeiten“ kein Vertrauen in die Selbstverantwortung hegen, um wie viel mehr mag dies wohl für Entscheidungen am Lebensende gelten, bei denen wir in einer besonderen Art und Weise auf das fürsorgliche Engagement der Paternalisten angewiesen sein dürften?

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Die „Gesundheitstage“ – auch solche in Gestalt von „Welttagen“ -  erfreuen sich zunehmend größter Beliebtheit.

Kaum vergeht ein „Tag“, an dem wir nicht einem besonderen Anlass zu gedenken resp. unsere gehörige Aufmerksamkeit zu schenken haben.

Nun – dies ist insofern ehrenwert, richten wir doch alle gemeinsam unseren Fokus auf Anliegen, die einer gewissen gesamtgesellschaftlichen Relevanz nicht entbehren.

Auch wir vom IQB treten nun für einen „Welttag der Selbstbestimmung für Schwersterkrankte und Sterbende“ ein, der sich nun allerdings von den ansonsten als „Welttage“ bezeichneten Anlässen dadurch unterscheidet, in dem ihm gleichsam an jeden Tag des Jahres die gehörige Aufmerksamkeit zuteil werden sollte.

Lutz Barth, 28.09.10

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Falsches Attest kann für den Arzt teuer werden

Es kommt nicht oft vor, dass ein Arzt für ein falsches oder fahrlässig erstelltes Attest zur Rechenschaft gezogen wird. Wenn aber doch, dann kann das für ihn möglicherweise drastische Folgen haben.

v. Frank Stebner

Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/621339/gastbeitrag-falsches-attest-kann-arzt-teuer.html <<< (html)

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Krankenhäuser: 5.500 Arztstellen können nicht besetzt werden

Quelle: Ärzteblatt.de v. 28.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42878/Krankenhaeuser_5_500_Arztstellen_koennen_nicht_besetzt_werden.htm <<< (html)

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Mein Arzt, der Sterbehelfer

Quelle: Sueddeutsche.de v. 28.09.10 >>> http://www.sueddeutsche.de/55y38R/3613998/Mein-Arzt-der-Sterbehelfer.html <<< (html)

Vgl. dazu auch in der Printausgabe:

„Die Mediziner laden Schuld auf sich“
 
Bischof Wolfgang Huber und der Internist Michael de Ridder über Suizidwünsche von Patienten und die Grenzen der Fürsorge

Süddeutsche Zeitung, vom 28.09.2010, Seite 8

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Kiel: Innovativer Defibrillator soll plötzlichen Herztod verhindern

Quelle: Ärzteblatt.de v. 28.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42881/Kiel_Innovativer_Defibrillator_soll_ploetzlichen_Herztod_verhindern.htm <<< (html)

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LSG Rheinland-Pfalz: Krankenkasse muss Magenverkleinerung erst nach Ausschöpfung anderer Therapiemöglichkeiten zahlen

LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.08.10 (Az. L 5 KR 101/10)

Leitsatz des Gerichts:

Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, ihren Versicherten ungefragt konkrete vorrangige Behandlungsmöglichkeiten zu benennen.

Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz, LSG >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7b3EE7F93D-CE96-43A3-89FD-515A22EB1A49%7d <<< (html)

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Alkohol im Alter wird in Pflegeheimen zum Problem

Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/621674/alkohol-alter-pflegeheimen-problem.html <<< (html)

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Der aggressive Patient
Medizinisches Personal in Lebensgefahr

v. Anja Schneider

Quelle: MMW-Fortschr. Med. Nr. 38 / 2010 (152. Jg.), S. 31 ff.; online unter: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-145903.html <<< (pdf.)

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Was kann die Medizinethik von der „Religion“ lernen?

Wenn wir schon mit der „heiligen Indikation“ in der Medizin konfrontiert werden, so könnte es Sinn machen, gelegentlich einmal über den Tellerrand hinweg zu schauen, auch wenn die Frage nach möglichen Parallelen zwischen der Medizinethik und Religion zunächst den Verdacht aufkeimen lässt, als werde hier „Äpfel mit Birnen“ verglichen.

Ob dem tatsächlich so ist, bleibt einstweilen Ihrer eigenen Phantasie überlassen und in diesem Sinne möchte ich auf einen Beitrag von

  Hartmut Kreß,

Dogmatisierung ethischer Fragen

Kirchliche Stellungnahmen zu ethischen Themen: Neue Dogmatisierungen, Konfessionalisierungen und die Retardierung der kirchlichen ethischen Urteilsfindung

Quelle: MD – Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts Bentheim 01/2010; online zugänglich unter >>> http://www.ich-studiere-in-bonn.de/fakultaet/sozialethik/kress/vortraege/kress_dogmatisierung_mdki_2010.pdf <<< (pdf,)

hinweisen. 

Der Beitrag ist höchst instruktiv und zeigt aus meiner Sicht völlig zu Recht die möglichen Schattenseiten auch einer „Dogmatisierungstendenz“ etwa der palliativmedizinischen Ethik auf, die ganz aktuell erste Formen nicht nur in der „Charta für schwersterkrankte und sterbende Menschen“ angenommen hat, sondern vornehmlich auch in den Verlautbarungen so mancher Oberethiker erblickt werden kann, bei denen die Frage zu diskutieren ist, warum die Medizinethik nicht bereit ist, die normative Logik des Selbstbestimmungsrecht in all seinen Facetten zu akzeptieren. Übertragen wir die Kerngedanken des Beitrags von H. Kreß auf die Medizinethik, die im Begriff ist, zu einer Art „Ersatzreligion“ zu werden, kann sich eine veränderte Perspektive in der Beurteilung der Frage, ob wir diese Art „Ethik“ benötigen, ergeben.

Lutz Barth, 28.09.10

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Krankenhäuser: Pflegekräfte sollen entlastet werden

v. B. Hibbeler, in Dtsch Arztebl 2010; 107(37): A-1732 / B-1532 / C-1512; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78361 <<< (html)

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Verbände: Bundesregierung schwächt Umschulung zu Altenpflegern

Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/621373/verbaende-bundesregierung-schwaecht-umschulung-altenpflegern.html <<< (html)

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Zur Pflege nur ein Lippenbekenntnis

Ein Kommentar v. Thomas Hommel

Quelle: Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/621254/pflege-nur-lippenbekenntnis.html <<< (html)

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Ratgeber Pflege: Alles was Sie zur Pflege wissen müssen.

Der Pflege-Ratgeber bietet einen Überblick über das Pflegesystem und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege. Er soll Ihnen helfen, sich zurechtzufinden und sich zu informieren über die Möglichkeiten, die die soziale Pflegeversicherung bietet.

Umfang: 108 Seiten; Stand: August 2010

Quelle: BMG >>> http://www.bmg.bund.de/cln_178/nn_1376632/SharedDocs/Publikationen/DE/Pflege/BMG-P-07055-Ratgeber-Pflege-Alles-Was-Sie-Wissen-Muessen.html?__nnn=true <<< (html)

Dort findet sich die Möglichkeit zum Download des Ratgebers.

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Bündnis für Pflege und Betreuung gegründet: Weil Pflege nur gemeinsam gelingt

Quelle: Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte e.V. (BEBP), Mitteilung v. 17.09.10 >>> http://www.bebp.eu/no_cache/presse/aktuelles/details/article/buendnis-fuer-pflege-und-betreuung-gegruendet-weil-pflege-nur-gemeinsam-gelingt.html <<< (html)

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Befinden sich die führenden „Palliativmediziner“ in Deutschland auf einer Mission?

„Sie meinen die Beihilfe zum Suizid...
...die nicht in den Verantwortungsbereich der Palliativmedizin gehört! Im Gegenteil, die Palliativmedizin versteht sich ja als Alternative, als Angebot an Menschen, die den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe haben. Wir wollen helfen, andere Wege aufzuzeigen.“, so der Palliativmediziner Müller-Busch im Gespräch mit der Zeitung.

Quelle: Emsdettener Volkszeitung v. 10.09.10 Palliativ-Medizin: "Alternative zu aktiver Sterbehilfe" >>> http://www.emsdettenervolkszeitung.de/nachrichten/politik/inland/art29862,1027339%20 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 27.09.10):

Nehmen wir diese Aussage des Palliativmediziners ernst – und das müssen wir -, dann ist im ersten Zugriff auf den Patienten die kurative Medizin gefordert, die bei einem nachhaltigen Sterbewunsch ggf. zur ärztlichen Assistenz beim Suzid berufen ist. Die ärztliche Suizidbeihilfe gehöre nicht in den Verantwortungsbereich der Palliativmedizin; dies mag bedauert werden und die These ist im Übrigen nicht ganz unbestritten, wenngleich doch in der Palliativmedizin eine echte Alternative zur aktiven Sterbehilfe erblickt wird.

So gesehen befindet sich die Ethiker der Palliativmedizin auf einer echten Mission, geht es doch darum, andere Wege aufzuzeigen und tunlichst auch zu gehen. Der Sterbewille wird in einen Lebenswillen trotz ungeheuren Leids abzuändern sein und von daher verschließt sich die Palliativmedizin dem Selbstbestimmungsrecht eines schwersterkrankten Patienten, der einen nachhaltigen und freien Willen zum Suizid geäußert hat und diesen im Zweifel aufgrund des Krankheitsbildes nicht eigens in die Tat umsetzen kann.

Die („terminale“) palliative Sedierung mag zwar eine Alternative sein und vielleicht erblickt hierin der eine oder andere Palliativmediziner die Möglichkeit, sein „wahres Motiv“ nicht offenbaren zu müssen, muss er doch damit rechnen, von seinen Berufskollegen entsprechend gescholten zu werden, da er den Sinn und Zweck der Palliativmedizin nicht erkannt hat.

Denn immerhin gilt:

Die palliative Sedierung muss von der Euthanasie deutlich unterschieden werden: „Bei der Euthanasie ist die Intention, den Patienten zu töten. Das Vorgehen besteht darin, ein tödliches Medikament zu verabreichen und das erfolgreiche Ergebnis ist der sofortige Tod. Die Intention von palliativer Sedierung ist es, unerträgliches Leiden zu lindern. Das Vorgehen besteht darin, ein bewusstseinsdämpfendes Medikament zur Symptomkontrolle einzusetzen und das erfolgreiche Ergebnis dieser Maßnahme ist die Linderung der belastenden Symptome…“ (Positionspapier der European Association for Palliative Care).

Quelle: Krebsgesellschaft.de, Müller-Busch, Palliative Sedierung am Lebensende, >>> http://www.krebsgesellschaft.de/download/ll_n_05.pdf <<< (pdf.)

Ob allerdings in der palliativen Sedierung eine Wunderwaffe für ein humanes Sterben erblickt werden kann, steht doch aus vielerlei Gründen zu bezweifeln an

(vgl. dazu etwa, Terminale Sedierung: Die Wunderwaffe‘ für ein humanes Sterben?“ - Großveranstaltung der DGHS mit einer spannenden Podiumsdiskussion, ein Bericht v. E. Dahl (Quelle: DGHS, online unter >>> http://www.dghs.de/pdf/21_23_HLS3_06.pdf <<< (html)

- nicht zuletzt auch deswegen, weil das eigentliche „Motiv“ der Überzeugungstäter im Dunkeln verbleibt und mir es redlicher erscheint, die Euthanasie als ethische Option auch im Bereich der Palliativmedizin nicht kategorisch abzulehnen und zwar vor dem Hintergrund, dass hier ein schwersterkrankter und sterbender Mensch einen „Wunsch“ als selbstbestimmten Willen formuliert und sich ein „Fach“ erdreistet, den schwersterkrankten Patienten trotz seines nachhaltigen Wunsches in einen schnellen Tod für eine ethische Idee begeistern und überzeugen zu können.

Fehlt eigentlich nur noch, dass schwersterkrankte und sterbende Patienten als „unanständig“ bezeichnet werden, wenn und soweit diese trotz gehöriger Aufklärung es ablehnen, bis zum „natürlichen Ende“ palliativmedizinisch betreut zu werden. Bleibt nur zu hoffen, dass einige Mediziner in der Wertedebatte standhaft bleiben und weiter mit ihren Kollegen trotz Schelte in der Sache streiten, bevor die schwersterkrankten und sterbenden Patienten endgültig für die Zwecke einer Palliativmedizin instrumentalisiert werden.

Ob wir es mit einem „sanften Paternalismus“ gegenwärtig zu tun haben, wie Gita Neumann v. HVD in dem aktuellen Newsletter mutmaßt (vgl. dazu: Fragwürdige Sterbehilfe im Verborgenen durch Palliativmedizin?, Newsletter v. 27.09.10 >>> http://www.patientenverfuegung.de/newsletter/2010-09-27/fragwuerdige-sterbehilfe-im-verborgenen-durch-palliativmedizin <<< (html), soll hier ebenso nicht nachgegangen werden, wie der These, ob die Palliativmedizin gewisser „Allmachts- und Alleinvertretungsansprüchen“ erliegt, sprechen doch die Botschaften der Palliativmediziner eine mehr als deutliche Sprache.

Die Palliativmediziner glauben, sich auf einem Weg zu befinden, der in Teilen ein „Königsweg“ zu sein scheint und vergessen hierbei in erster Linie, den „Patienten“ in seiner Rolle als mündiger Patient mitzunehmen. Denn nur so dürfte erklärbar sein, warum man/frau meint, in letzter Konsequenz die patientenautonome Entscheidung für einen ärztlich begleiteten Suizid nicht mittragen zu müssen und zwar als Fachdisziplin (dies zu betonen ist insbesondere deshalb wichtig, weil das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch nicht zur Fremdbestimmung über einen Palliativmediziner führt).

Nun – der Berliner Arzt Dr. Michael de Ridder wird es wahrlich nicht leicht haben, seine Kollegen von der Richtigkeit seiner These zu überzeugen, dass auch in Grenzfällen die (aktive) ärztliche Assistenz beim Suizid eine ethisch gebotene Handlungsoption im Rahmen der palliativmedizinischen Betreuung sein kann. Nur in Parenthese sei angemerkt, das selbstverständlich entgegen der von G. Neumann in ihrem o.a. Newsletter vertretenen Auffassung durchaus namhafte Persönlichkeiten oder Organisationen offen dafür eintreten, ggf. über ein Legalisierung der „Tötung auf Verlangen“ nachzudenken, sofern man/frau in der „Tötung auf Verlangen“ auch die ärztliche Suizidbeihilfe in Form eines aktiven Tatbeitrages durch den Arzt zu erblicken hat, wenn und soweit der Patient hierzu eigens nicht mehr aufgrund seiner Krankheit in der Lage ist.

Auch diesbezüglich sollten wir „Farbe“ bekennen, und zwar insbesondere mit Blick auf eingeführte Begrifflichkeiten: Es kann sich dann auch bei der ärztlichen Suizidassistenz in bestimmten Fallkonstellationen um aktive Sterbehilfe handeln!

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„Dammbruch“ – Argument und Sterbehilfe: Was will uns das BVerfG sagen?

„Dem Grundgesetz liegen Prinzipien der Staatsgestaltung zugrunde, die sich nur aus der geschichtlichen Erfahrung und der geistig-sittlichen Auseinandersetzung mit dem vorangegangenen System des Nationalsozialismus erklären lassen.

Gegenüber der Allmacht des totalitären Staates, der schrankenlose Herrschaft über alle Bereiche des sozialen Lebens für sich beanspruchte und dem bei der Verfolgung seiner Staatsziele die Rücksicht auch auf das Leben des Einzelnen grundsätzlich nichts bedeutete, hat das Grundgesetz eine wertgebundene Ordnung aufgerichtet, die den einzelnen Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt aller seiner Regelungen stellt.

Dem liegt, wie das Bundesverfassungsgericht bereits früh ausgesprochen hat (BVerfGE 2, 1 [12]), die Vorstellung zugrunde, daß der Mensch in der Schöpfungsordnung einen eigenen selbständigen Wert besitzt, der die unbedingte Achtung vor dem Leben jedes einzelnen Menschen, auch dem scheinbar sozial "wertlosen", unabdingbar fordert und der es deshalb ausschließt, solches Leben ohne rechtfertigenden Grund zu vernichten.

Diese Grundentscheidung der Verfassung bestimmt Gestaltung und Auslegung der gesamten Rechtsordnung. Auch der Gesetzgeber ist ihr gegenüber nicht frei; gesellschaftspolitische Zweckmäßigkeitserwägungen, ja staatspolitische Notwendigkeiten können diese verfassungsrechtliche Schranke nicht überwinden (BVerfGE 1, 14 [36]). Auch ein allgemeiner Wandel der hierüber in der Bevölkerung herrschenden Anschauungen - falls er überhaupt festzustellen wäre - würde daran nichts ändern können.

Das Bundesverfassungsgericht, dem von der Verfassung aufgetragen ist, die Beachtung ihrer grundlegenden Prinzipien durch alle Staatsorgane zu überwachen und gegebenenfalls durchzusetzen, kann seine Entscheidungen nur an diesen Prinzipien orientieren, zu deren Entfaltung es selbst in seiner Rechtsprechung entscheidend beigetragen hat.

Damit wird kein absprechendes Urteil über andere Rechtsordnungen gefällt, "die diese Erfahrungen mit einem Unrechtssystem nicht gemacht haben und die aufgrund einer anders verlaufenen geschichtlichen Entwicklung, anderer staatspolitischer Gegebenheiten und staatsphilosophischer Grundauffassungen eine solche Entscheidung für sich nicht getroffen haben" (BVerfGE 18, 112 [117]).“

Quelle: BVerfGE 39, 1 (68); online nachlesbar im Deutschen Fallrecht (DFR) unter >>> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039001.html <<< (html)

Dort auch mit weiteren Querverweisen!

Kurzkommentar:

Diese bedeutungsvolle Passage findet sich in der ersten großen Entscheidung des BVerfG zum Schwangerschaftsabbruch und könnte uns einen Einblick dahingehend ermöglichen, wie wir in der Folge der ethischen Grundsatzdebatte über die Frage der Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe das vielfach beliebte „Dammbruch-Argument“ einordnen können, das häufig von Medizinethikern als gewichtiges Pfund ins Feld geführt wird.

Das BVerfG bekräftigt die Wertentscheidungen des Grundgesetzes, die sich insbesondere vor dem Hintergrund geschichtlichen Erfahrung und der geistig-sittlichen Auseinandersetzung mit dem vorangegangenen System des Nationalsozialismus erklären lassen, ohne dass ich allerdings hierin ein Argument zu erblicken vermag, dass von vornherein geeignet ist, bereits eine notwendige Diskussion etwa über die ärztliche/nichtärztliche Suizidbeihilfe im Keime zu ersticken.

Entscheidend ist vielmehr, dass der Allmacht des totalitären Staates deutliche Grenzen gezogen werden und – was nicht minder gewichtig ist – eine Grenzverschiebung auch nicht aufgrund des Volkes Wille demokratisch legitimierbar ist: Anschauungen des Staatsvolkes über den Wert des Lebens an sich sind ebenso unbeachtlich wie Zweckmäßigkeitserwägungen oder sog. Staatsnotwendigkeiten, so dass das Leben eines jeden Menschen, also auch der schwachen, behinderten, sterbenden und schwersterkrankten, stets zu achten ist und zwar primär durch alle Staatsorgane.

Ein „sozialverträglicher Zwang zum Frühableben“ ist damit ausgeschlossen, jedenfalls soweit er staatlich organisiert werden soll und ggf. hierüber sich auch die herrschende Anschauung in der Bevölkerung geändert haben sollte.

Zu fragen allerdings ist, ob die Bürgerin und der Bürger für sich eine individuelle Entscheidung treffen dürfen, in der sie/er für sich meinen, die Kategorien eines „lebensunwerten Lebens“ erschließen zu dürfen und ob der Gesetzgeber angehalten ist, hier den Grundrechtsträgern als Adressat der grundrechtlichen Freiheitsverbürgungen einen Rechtsrahmen zu eröffnen, der ihnen dieses exklusive Wahlrecht ermöglicht?

 Gerne möchten wir mit Ihnen hierüber im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“ diskutieren und wenn Sie mögen, können Sie dazu einen Kommentar einstellen.

Lutz Barth, 27.09.10

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Wenn Schwersterkrankte „sterben“ und der Gemeinschaft nicht länger „zur Last fallen“ wollen …

stellt sich in Anbetracht aktueller Ethikdebatten die Frage, ob wir diesen Wunsch der sterbenden und schwersterkrankten Menschen akzeptieren sollten.

Hierzu würden wir gerne Ihre Meinung erfahren.

Was meinen Sie,

darf der Schwersterkrankte um einen alsbaldigen Tod nachsuchen (ggf. auch im Wege der Suizidassistenz), wenn er z.B. seinen Angehörigen oder der Gesellschaft mit Blick auf die Kosten nicht mehr zur Last fallen möchte?

>>> Zur Umfrage <<<

Wir hoffen auf eine rege Beteiligung.

Lutz Barth, 27.09.10

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Therapieverzicht: Selbstbestimmung nur wenn das Ergebnis passt?

v. O. Tolmein (26.09.10)

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/09/26/therapieverzicht-selbstbestimmung-nur-wenn-das-ergebnis-passt.aspx  <<< (html)

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In der Pflegeberatung geht Sachsen-Anhalt eigene Wege

Nach dem Erfolg in zwei Modellregionen wollen Kommunen und Kassen gemeinsam Beratungsstellen aufbauen.

v. Petra Zieler

Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/621144/pflegeberatung-geht-sachsen-anhalt-eigene-wege.html <<< (html)

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Erste habilitierte Hebamme in Deutschland

Quelle: Ärzte zeitung v. 25.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/allgemeinmedizin/article/620888/erste-habilitierte-hebamme-deutschland.html?sh=8&h=276522293 (html)

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Auf ein Wort zum Sonntag: Gemeinsamkeiten zwischen der Ethik und den Mythen um das „Bermuda-Dreieck“!

Mich haben in den letzten Tagen einige persönliche Zuschriften erreicht, in denen sich Unmut über meine derzeitige Einschätzung zur Medizinethik im Allgemeinen und einer palliativmedizinischen Ethik im Besonderen regte.

Diese Kritik lässt mich zwar nicht unberührt, ändert aber freilich derzeit nichts an meiner individuellen Auffassung über den modernen ethischen Paternalismus, in dem zur Zeit an vorderster Front die einzufordernde Rationalität eines geforderten Diskurses durch ethische Nebelbomben eingehüllt werden soll, um sich zu den entscheidenden Fragen der Sterbehilfe nicht stellen zu müssen.

Nun ist es allerdings nicht so, dass ich meine, die Trivialität des Wertediskurses schlechthin rügen zu müssen, sondern es geht erkennbar um die Frage nach den Erkenntnisfortschritten der Debatten aus den letzten Jahren resp. Jahrzehnten und da ist und bleibt es zunächst auffällig, dass einige bisher im Diskurs vertretene Positionen schlicht auf „geheimnisvolle“ Art und Weise als  „verschollen“ gelten müssen!

Zu fragen ist, warum die Ethik als Wissenschaftsdisziplin jedenfalls bezogenen auf die Sterbehilfe-Debatte ganz überwiegend davon Abstand genommen hat, in aktuellen Beiträgen einige Autoren ihrer eigenen Zunft geflissentlich zu übergehen – so, als sei die Diskussion erst im Jahre 2009/2010 nach den Verlautbarungen aus dem Deutschen Ethikrat etwa zur ärztlichen Suizidassistenz neu entbrannt. Dem ist mitnichten so, wie uns die umfangreiche Literatur zur Thematik lehrt und im Übrigen u.a. auch durch die Stellungnahme des Nationalen Ethikrats „Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende“ (hrsg. v. Nationalen Ethikrat 2006) in Teilen dokumentiert ist.

Mein „Groll“ richtet sich vornehmlich gegen das vermeintliche Gespenst der sog. „herrschenden Lehre“, mal ganz davon abgesehen, dass die von der Lebensschützer-Fraktion gebetsmühlenartig vorgetragenen Argumente sattsam bekannt und vor allem entmythologisiert worden sind – so wie die Mythen um das Bermuda-Dreieck, die allerdings auch heute noch den einen oder anderen in ihren Bann zu ziehen vermögen.

Die jüngst der Öffentlichkeit präsentierte „Charta für schwersterkrankte und sterbende Menschen“ mag für sich genommen ehrenwert sein, ändert aber freilich nichts an der Frage, wie wir künftig auf den Wunsch einiger schwersterkrankter Patienten reagieren „wollen“, wenn und soweit diese das „Leben am Lebensende“ nicht annehmen wollen, sondern sich für einen schnellen Tod entscheiden.

Geht es diesbezüglich wirklich um die Frage, was „wir wollen“ und vielleicht nicht doch eher um die Frage, was ggf. uns die Rechtsordnung auch unter rechtsethischen Perspektiven vorzeichnet und demzufolge einer positivrechtlichen Umsetzung harrt?

Ich persönlich habe keinen Zweifel daran, dass der Weg in die Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe verfassungsrechtlich geboten ist und ferner gute Gründe dafür streiten, dass die „Tötung auf Verlangen“ gleichsam aus der Binnenperspektive des sterbewilligen Patienten auch durch den Gesetzgeber neu ausgelotet werden sollte, ohne dass der schwersterkrankte oder sterbende Patient darauf angewiesen wäre, die palliativmedizinischen Behandlungs- und Betreuungsangebote anzunehmen.

Dieses zu denken ist mir persönlich insbesondere deshalb möglich, weil ich es mit unserer Verfassung durchaus ernst nehme und den Freiheitsrechten den Rang einzuräumen bereit bin, der ihnen gleichsam zukommt.

Von daher ist es für mich manchmal unverständlich – zuweilen auch unerträglich -, mit welcher Leichtigkeit manche Autoren glauben, eines der zentralen Rechte aufgrund ihrer fragwürdigen Botschaften zu versenken, obgleich es doch einen Fundus an gesicherten Erkenntnissen gibt, über den wir nun wahrlich nicht mehr im 21. Jahrhundert „verhandeln“ können.

Ohne Frage bleibt es den am Diskurs Interessierten vorbehalten, an Mythen und Legenden zu glauben, so wie es vielleicht dem Seefahrer trotz besseren Wissens gewissermaßen ein Gefühl des Unwohlseins bescheren wird, wenn er an das „Bermuda-Dreieck“ denkt.

Andererseits darf sich eine „aufgeklärte“ (?) Wissenschaft – auch eine solche der Ethik“ hiervon nicht beeindrucken lassen und dort, wo der untaugliche Versuch unternommen wird, an einer Legendenschöpfung fleißig mitzuarbeiten, muss eine entsprechende Aufklärung ggf. durch andere Wissenschaftsdisziplinen erfolgen, um nicht die Errungenschaften der Aufklärung in Gestalt fundamentaler Freiheitsrechte in einem säkularen Verfassungsstaat  mit offenen und wachen Augen „untergehen“ zu sehen.

Allein der (hoffentlich weitsichtige) Gesetzgeber ist in der Lage, der Mythen- und Legendenschöpfung ein Ende zu bereiten: Er wird den ohne Frage schwierigen Spagat zwischen den grundrechtlichen Schutzpflichten und der Autonomie resp. der Selbstbestimmung zu vollziehen haben, zumal der „Wertekonflikt“ unverändert fortbesteht und nicht entschärft werden kann, da sich einige Apologeten einer Wertekultur nicht ihrer Rolle als „Überzeugungstäter“ begeben wollen und dies vielleicht auch nicht können.

„Entschuldbar“ ist dies allerdings keineswegs, da Verfassungsinterpretation keine „Hobbyphilosophie“ ist und es ein Anliegen des Gesetzgebers sein sollte, die „humanitäre Lücke“ mit Blick auf die ärztliche Suizidassistenz und ggf. der „Tötung auf Verlangen“ zu schließen, wenn und soweit der schwersterkrankte Patient hierzu nicht mehr eigens in der Lage sein sollte.

Und da dies meine feste Überzeugung ist, werde ich auch weiterhin gelegentlich bissige Kommentare in dem Diskurs abgegeben und zumindest davor warnen, dass die Ethik Gefahr läuft, ein „Opium fürs Volk“ zu werden, allerdings weniger um der Therapie willen, sondern vielmehr um der Zwangskollektivierung einzelner Patienten- und Gruppenschicksale für die palliativmedizinische Ethik und der Hospizidee willen, die dann unversehens in die Instrumentalisierung der schwersterkrankten und sterbenden Patienten führt und der Einzelne mit seinen selbstbestimmten Wünschen auf der „Strecke zu bleiben“ droht. Um es deutlich hervorzuheben: Mit einer derartigen „Ethik“ wird der schwersterkrankte und sterbende Mensch zum Objekt einer Wissenschaftsdisziplin und einer Palliativmedizin degradiert – ein Schluss, der so ungewöhnlich eben nicht ist, wenn wir einigen Ethikern mit ihren Botschaften und Verheißungen „Glauben“ schenken wollen.

Lutz Barth, 26.09.10

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Ethikrat erarbeitet Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik

Der Deutsche Ethikrat wird im Rahmen seiner Beratungen zur Fortpflanzungsmedizin voraussichtlich bis zum Sommer 2011 eine Stellungnahme zum Thema Präimplantationsdiagnostik erarbeiten. Dies ist das Ergebnis der Plenarsitzung am Donnerstag in Berlin.  >>> weiter

Quelle: Deutscher Ethikrat, Pressemitteilung 08/2010 v. 24.09.10 >>> http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung-08-2010 <<< (html)

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BGH: Im Unterbringungsverfahren kann auch der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt werden

BGH, Beschl. v. 15.09.10  (Az. XII ZB 383/10)

Was war passiert?

Der 1972 geborene Betroffene wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die gerichtliche Genehmigung seiner Unterbringung. 

Der Betroffene steht seit Dezember 2006 unter rechtlicher Betreuung. Die Betreuerin, zu deren Aufgabenkreis u.a. die Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung gehören, hat mit Schreiben vom 1. Juni 2010 die Genehmigung zur Unterbringung des Betroffenen beantragt. Das Amtsgericht hat daraufhin dessen behandelnde Hausärztin, Frau Dr. med. V., Fachärztin für Allgemeinmedizin, Akupunktur und suchtmedizinische Grundversorgung mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt.
Nach Anhörung des Betroffenen und Bestellung eines Verfahrenspflegers hat das Amtsgericht - Betreuungsgericht - mit Formularbeschluss vom 17. Juni 2010 die Unterbringung des Betroffenen in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bis zum 17. September 2010 genehmigt. Ferner hat es "die zeitweise oder regelmäßige Freiheitsentziehung des Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, nämlich Fixierung der Extremitäten, (…) bis zur Entscheidung der Betreuerin genehmigt".

Mit Beschluss vom 21. Juli 2010 hat das Landgericht nach Anhörung des Betroffenen und der behandelnden Ärztin die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner Rechtsbeschwerde.

Leitsätze der BGH-Entscheidung: 

*       Auch der behandelnde Arzt des Betroffenen kann im Unterbringungsverfahren gemäß § 321 Abs. 1 FamFG zum Sachverständigen bestellt werden, solange es sich nicht um Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren handelt, § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG.
 

*       Der Verwertung eines Sachverständigengutachtens des behandelnden Arztes steht nicht entgegen, dass der Betroffene ihn nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden hat.
 

*       Ist der Sachverständige nicht Arzt für Psychiatrie, muss das Gericht prüfen und in der Entscheidung darlegen, ob er als Arzt über Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie i.S.v. § 321 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 FamFG verfügt. Ein pauschaler Verweis auf die Selbsteinschätzung des Sachverständigen genügt nicht.
 

*       Ist der Sachverständige im Sinne von § 321 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht hinreichend qualifiziert, kann das von ihm angefertigte Gutachten nicht verwertet werden.
 

*       Dem Betroffenen sind vor seiner Untersuchung durch den Sachverständigen dessen Ernennung und der Zweck der Untersuchung bekanntzugeben.

Quelle:BGH, Entscheidungssammlung >>>  http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=61b505f391c9b0e7fd461b091e7dbc9b&nr=53359&pos=0&anz=829 <<< (pdf.

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Der sprachlose Patient
Wie Sie das Schweigen durchbrechen

v. Berend Malchow, Koautoren: Prof. Dr. med. Peter Falkai, PD Dr. med. Thomas Wobrock,
in MMW-Fortschr. Med. Nr. 38 / 2010 (152. Jg.)

Quelle: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-145863.html?pdf=true <<< (html)

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 Aus unserem Nachbarland Schweiz

Sterbehilfe-Initiative „nicht umsetzbar“

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die EDU-Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» abzulehnen.

Quelle: 20 Minuten online v. 23.09.10 >>> http://www.20min.ch/news/zuerich/story/12489118 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 24.09.10):

Liebe SchweizerInnen.

Ohne mich hier in die Schweizer Angelegenheiten einmischen zu wollen, würde ich es persönlich sehr begrüßen, wenn Sie einstweilen davon Abstand nehmen, dem „Sterbetourismus“ eine konsequente Absage zu erteilen.

Bei uns hier in Deutschland haben wir leider noch einen ethischen Widerstand zu überwinden, der es einigen Patienten nahezu verunmöglicht, selbstbestimmt zu sterben. Dass wirkmächtige Organisationen hierzulande nicht die Tragweite des Selbstbestimmungsrechts zu erfassen vermögen, ist mehr als bedauerlich und vor allem tragisch, da auch schwersterkrankte und sterbende Menschen nicht selten darauf angewiesen sind, bis zu ihrem natürliche Tode auf „ewig“ palliativmedizinisch betreut zu werden.

Ich empfinde ich es als eine große Geste, wenn Ihr Land unseren Patienten nach wie vor die Möglichkeit bietet, ihr hierzulande „zu Grabe getragenes“ Selbstbestimmungsrecht ausüben zu können und so nach ihrem Willen auch in der schönen Schweiz sich würdevoll aus dem Leben verabschieden können.

Mein „Heimatland“ zeichnet sich derzeit nach wie vor durch einen ethischen Paternalismus aus, der seinesgleichen in Europa sucht und insofern könnte fast die These aufgestellt werden, dass einige Patienten in Ihrem Land „Sterbe-Asyl“ begehren.

Ich würde mir wünschen , dass Sie diese Bitte nicht abschlagen, denn in Sachen Selbstbestimmungsrecht sind wir jedenfalls in der Frage eines selbstbestimmten Sterbens noch ein Entwicklungsland und da darf man/frau eigentlich dankbar sein, wenn ein fortschrittliches Land wie das Ihrige ein stückweit humanitären Beistand leistet.

Ihr Lutz Barth (24.09.10)

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Australien: Parlament stimmt gegen freiwillige Sterbehilfe

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42829/Australien_Parlament_stimmt_gegen_freiwillige_Sterbehilfe.htm <<< (html)

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...Die nahezu in aller Regelmäßigkeit erscheinenden Statements bedeutender Funktionäre der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften aber auch namhafter Medizinethiker lassen mittlerweile keinen Zweifel aufkommen, dass der neue ethische Paternalismus salonfähig geworden ist und zunehmend in Wissenschaftskreisen der Eindruck entsteht, als entspringe dieser enthemmten Paternalismus gleichsam einer sich im Laufe der letzten Jahre herauskristallisierten sog. „herrschenden Lehre“, in der es allerdings nach diesseitigem Eindruck weniger um die Lehre, sondern vielmehr um das herrschende Element – mithin also Machtausübung – geht. ...

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

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Immer mehr Berufsbetreuer in Deutschland: Rechtliche Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen nimmt zu – Auch nebenberufliche Betreuer müssen sich sozialversichern

Quelle: BGW-online v. 22.09.10 >>> Presseinformation <<<

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DPR besorgt über die Pläne der Bundesregierung zur Reform der GKV-Finanzierung

Quelle: DPR, Presseinformation v. 22.09.10 >>> http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/A327871C6A820F0FC1257796003A1B4C <<< (html)

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Altersgicht verkleidet sich oft als Arthrose

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 24.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/620293/altersgicht-verkleidet-oft-arthrose.html?sh=18&h=-1688666315 <<< (html)

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Für Einheit von Diagnose und Therapie im Arztberuf - Kammervorstand warnt vor Gefahren für die Patientenversorgung

Quelle: ÄK Westfalen-Lippe, Mitteilung v. 23.09.10 >>> http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=792&tx_ttnews[backPid]=117&cHash=a2210c1688 <<< (html)

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Mehr Spätabtreibungen - weil die Statistik präziser ist

Aufgrund einer veränderten Erhebungsgrundlage ist die Zahl der Spätabtreibungen im laufenden Jahr stark gestiegen.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/620759/spaetabtreibungen-weil-statistik-praeziser.html <<< (html)

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Patientensicherheit: Motivation zur Fehlersuche

v. Sven R. Kantelhardt, in Dtsch Arztebl 2010; 107(38): A-1806 / B-1582 / C-1562; online unter

Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78465 <<< (html)

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MRT-Variante bringt Apoplexie-Forscher voran

Neue MRT-Verfahren helfen Ärzten, gesundes von totem Gewebe nach einem Schlaganfall besser zu unterscheiden und Hirnmetastasen von Tumoren sicher aufzuspüren.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/schlaganfall/article/620758/mrt-variante-bringt-apoplexie-forscher-voran.html <<< (html)

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OECD warnt vor Gefahren und Kosten zunehmender Adispositas

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42828/OECD_warnt_vor_Gefahren_und_Kosten_zunehmender_Adispositas.htm <<< (html)

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OLG Karlsruhe: Ein Erstattungsanspruch eines privaten Krankenversicherers gegen eine gesetzliche Unfallversicherung ist vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geltend zu machen.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.09.10 (Az. 12 W 59/10)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13351&pos=0&anz=705  <<< (html)

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LAG Baden-Württemberg: Zugangsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zu einem kirchlichen Betrieb zum Zwecke der Mitgliederwerbung.

LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 08.09.10 (Az. 2 Sa 24/10)

Leitsatz des Gerichts:

Ein betriebliches Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Zwecke der Mitgliederwerbung in einen kirchlichen Betrieb ist in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.1981 jedenfalls dann verneint worden, wenn die Gewerkschaft im kirchlichen Betrieb bereits durch Mitglieder vertreten ist.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13409&pos=5&anz=705 <<< (html)

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Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) bekräftigt Teilnahme an Ethikkongress über Sterbehilfe

Quelle: Ostsee Blick Nienhagen v. 22.09.10 >>> http://www.ostseeblick-nienhagen.de/news/1285160428-kuder-bekraeftigt-teilnahme-an-ethikkongress-ueber-sterbehilfe/ <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 23.0910):

„Empörung“ sollte nicht der eine oder andere Vortrag zur „Sterbehilfe-Problematik“ hervorrufen, sondern vielmehr die Aufforderung der Grünen, die Justizministerin Mecklenburg-Vorpommerns solle ihre Teilnahme an der Veranstaltung absagen.

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Ein Kurzkommentar zum Beitrag v. Rainer Beckmann, Richter am AG Würzburg in seinem Beitrag Selbstbestimmung á la BGH, in Lebensforum Ausgabe 94 - 2/2010, S. 15 ff. (S.17)

Ganz Unrecht hat der Mann ja nicht, wenn er auf den Sachverhalt mit der zeitlichen Diskrepanz hinweist, bis die Kinder der Verstorbenen deren "mutmaßlichen" Willen dargetan haben.

Auf der anderen Seite finde ich das Verhalten der Kinder absolut "menschlich" und nachvollziehbar; auch wenn meine Einstellung dazu rein juristisch definitiv nicht korrekt ist!

Entweder hatte a)  die Mutter den Wunsch und die Kinder haben sich zunächst gescheut ihn kundzutun (also gleichsam alle Hoffnungen aufzugeben!), oder b) die Mutter hatte sich gar nicht geäußert und die Kinder haben das Leid nicht mehr ertragen können (weil sie es an ihrer Stelle für sich selbst auch nicht gewollt hätten) oder aber im schlimmsten Fall, c) die Mutter hat sich tatsächlich gegen einen Behandlungsabbruch entschieden und die Kinder haben es gegen ihren Willen getan. Letzteres kann ich mir absolut nicht vorstellen; und selbst wenn, dann würde ich zu Gunsten der Kinder immer noch werten, dass die Mutter die Tragweite ihrer Entscheidung - nämlich das jahrelange Siechtum- nicht erahnt hat.

Wie ich es auch drehe und wende, kann ich mir das von Beckmann ins Feld geführte Argument, es wären jetzt den finanziellen und persönlichen Interessen der Angehörigen Tür und Tor geöffnet, wenn es nur noch auf den mutmaßlichen Willen ankäme, nicht so richtig anschließen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anteil derjenigen, der in solch einem Moment eine solche Entscheidung zu treffen hat, diese losgelöst von ehrlichem Mitgefühl nur aufgrund ökonomischer oder praktischer Erwägungen trifft, groß ist.

Beckmann hat aber insoweit Recht, als dass er auf das Patientenverfügungsgesetz hinweist und damit die Schriftlichkeit einfordert. Für das Groh der Fälle ist das wohl auch machbar. Was ist aber mit all denen die "unverhofft" in eine solche Lage kommen und eben keine Zeit mehr für diese Verfügung haben? Pech gehabt? Egal, ob sie ihren Willen häufig genug offen bekundet haben? Sind mir dann trotzdem als Angehöriger auf Ewig die Hände gebunden und muss ich tatenlos zu sehen ohne helfen zu können, in dem Wissen, dass dies nicht der Wunsch des Patienten ist?

Das kann es doch auch nicht sein!

Wie ich es auch drehe und wende, die Entscheidung des BGH hält mit Sicherheit eine kleine "Hintertür" auf, und das finde ich eigentlich ganz schön!

v. einer Leserin, n.n. (22.09.10)

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Pflegekräfte und Friseure haben gehäuft Hautkrankheiten

Hautschäden stehen seit Jahren an der Spitze der angezeigten Berufskrankheiten. Darunter am häufigsten: das Handekzem.

v. Angela Speth

Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/news/news_panorama/article/620194/pflegekraefte-friseure-gehaeuft-hautkrankheiten.html?sh=4&h=1898031314 <<< (html)

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Depressive Erkrankungen – GBE-Heft 51

In der Reihe "Gesundheitsberichterstattung des Bundes" ist das neue GBE-Heft des Robert Koch-Institut erschienen. Auf dem u.a. Link können Sie das Heft downloaden.

Quelle: RKI >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42810/Neues_GBE-Heft_zu_Depressionen_erschienen.htm <<< (html)

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GKV-Reformgesetz: Kritik von allen Seiten

Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42818/GKV-Reformgesetz_Kritik_von_allen_Seiten.htm <<< (html)

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Universitätsklinik Freiburg startet Präventionsprogramm für Pflegende

Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42795/Universitaetsklinik_Freiburg_startet_Praeventionsprogramm_fuer_Pflegende.htm <<< (html)

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Wer ängstlich ist, fällt eher
Sturzrisiko im Alter

Quelle: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/aktuelle_medizin/nachrichten/content-145756.html <<< (html)

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Hoffnungsschimmer für Schmerz-Patienten

Viele Schmerzpatienten warten darauf, adäquat versorgt zu werden. Aktuelle Zahlen belegen einen enormen Bedarf. Das SchmerzNetzNRW will neue Wege gehen, um im Schulterschluss mit Hausärzten die Versorgung zu verbessern. Zu einem ersten Austausch kam es in Köln.

v. Wolfgang van den Bergh

Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/619301/hoffnungsschimmer-schmerz-patienten.html <<< (html)

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Appendizitis: Sofort-Operation bei Erwachsenen häufig unnötig

Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42806/Appendizitis_Sofort-Operation_bei_Erwachsenen_haeufig_unnoetig.htm <<< (html)

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Kopftuchverbot: Wächtersbacher Arzt drohen jetzt Konsequenzen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/620426/kopftuchverbot-waechtersbacher-arzt-drohen-jetzt-konsequenzen.html?sh=9&h=1935263728 <<< (html)

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Nachgehakt:
Der Wachkoma-Patient und ein „öffentlichkeitswirksamer“ Rechtsstreit - die „zulässige Sterbehilfe“ aus anwaltlicher Sicht?!

Sehr verehrte LeserInnen.

Der o.a. >>> Beitrag <<< (pdf.) von mir stammt aus dem Jahre 2005 und findet derzeit reges Interesse bei einigen Besuchern unseres Internetportals.

Mit diesem Beitrag habe ich zu verdeutlichen versucht, dass ich abweichend zur der mittlerweile wohl herrschenden Lehre die Auffassung vertrete, dass den Grundrechten der Ärzteschaft resp. der beruflich Pflegenden durchaus eine Bedeutung mit Blick auf die „Sterbehilfe“ resp. den „Behandlungsabbruch“ beigemessen werden kann.

Wie Ihnen sicherlich gegenwärtig, sieht dies u.a. der BGH anders, in dem er ausführt:

„Die Frage, ob das Verlangen des Klägers die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) des Pflegepersonals berührte, kann letztlich dahinstehen. Soweit das Strafrecht die künstliche Ernährung eines willensunfähigen Patienten gebietet (vgl. dazu unter 2.), bedarf es eines Rückgriffs auf Art. 4 Abs. 1 GG nicht; niemand darf zu unerlaubten Handlungen gezwungen werden. Im Übrigen verleiht die Gewissensfreiheit dem Pflegepersonal aber kein Recht, sich durch aktives Handeln über das Selbstbestimmungsrecht des durch seinen Betreuer vertretenen Klägers hinwegzusetzen und seinerseits in dessen Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen.“

(BGH, Beschl. v. 08.06.05 – Az. XII ZR 177/03; online unter BGH, Rechtsprechungsdatenbank >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=18b2e05f196c730f4fd03538d9ec4c8a&nr=33300&pos=0&anz=1 <<<)

An den diesseits im Beitrag angestellten Erörterungen wird dem Grunde nach festgehalten, da ich insoweit der Überzeugung bin, dass mit Blick auf die Grundrechtsstellung der Beteiligten eine differenzierte Betrachtungsweise anbefohlen ist.

Dass auch seinerzeit ein Münchener Rechtsanwalt in den Fokus der Betrachtungen gerückt ist, hing ganz maßgeblich damit zusammen, dass die Kanzlei zum Verfahren eine Pressemitteilung herausgegeben hat, die aus meiner Sicht einer Kommentierung bedurfte.

Nun ist es kein Geheimnis, dass es sich hierbei um den Kollegen RA Putz aus der Kanzlei Putz und Steldinger handelt, der überproportional häufig mit derartigen Fällen befasst ist und von daher eine gewisse mediale Aufmerksamkeit auf sich zieht, nicht zuletzt bedingt durch sein Strafverfahren vor dem BGH.

Ungeachtet dessen fällt allerdings auf, dass einige Pressemitteilungen der Kanzlei auf den Weg gebracht werden, die überwiegend auf den Seiten des HVD – patientenverfügung.de (vgl. dazu u.a. >>> http://www.patientenverfuegung.de/views/infodatenbank ) veröffentlicht und von hier aus wohl von Werner Schell in sein Forum übernommen werden.

Diese Pressemitteilungen werfen zeitweilig mehr Fragen, denn Antworten auf und von daher sei es gestattet, auch diese Pressemitteilungen zu kommentieren (vgl. dazu bsph. den Thread bei Werner Schell unter http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=14475&postdays=0&postorder=asc&highlight=geldern&start=15 ).

Lutz Barth (21.09.10)

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Pflegekammer

Ärzte und Kassen dürfen nicht länger über unsere Köpfe hinweg entscheiden

Quelle: Heilberufe online, PFLEGE POSITIONEN - Der Newsletter des DPR 9 | 2010 >>> http://www.heilberufe-online.de/archiv/2010/09/dpr_9_10.pdf?PHPSESSID=aa2c20ba24603db3903009529bf1becf <<< (pdf.)

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Service soll Medizin und Pflege ergänzen

Durch eine grundlegende Umorganisation in Krankenhäusern und Pflegeheimen könnten Missstände teilweise behoben werden, meint ein Pflegemanager.

v. Ina Harloff

Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/default.aspx?sid=619853 <<< (html)

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Krankenkassen sollen Kosten für Tabakentwöhnung übernehmen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42780/Krankenkassen_sollen_Kosten_fuer_Tabakentwoehnung_uebernehmen.htm <<< (html)

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Patienten-Informationen Alzheimer

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 21.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/demenz/article/619908/patienten-informationen-alzheimer.html?sh=5&h=-1642580794 <<< (html)

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Sucht wird bei Älteren oft ignoriert“

Quelle: Gießener Anzeiger v. 20.09.10 >>> http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/kreis-giessen/buseck/9418085.htm <<< (html)

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Krebstherapie: Apotheker in der Verantwortung

Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42758/Krebstherapie_Apotheker_in_der_Verantwortung.htm <<< (html)

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Richter vom Amtsgericht Würzburg übt Kritik an der Sterbehilfe-Entscheidung des BGH

"Die Problematik der »Sterbehilfe« bleibt auch nach dem BGH-Urteil für Politik und Rechtsprechung auf der Tagesordnung. Die unaufhaltsame Zunahme des Anteils alter Menschen an der Gesamtbevölkerung wird den Streit über den richtigen Umgang mit Leben, Leiden, Sterben und Tod noch weiter verschärfen", so Rainer Beckmann, Richter am AG Würzburg in seinem Beitrag Selbstbestimmung á la BGH, in Lebensforum Ausgabe 94 - 2/2010, S. 15 ff. (S.17)

Quelle: Aktion Lebensrecht für Alle e.V.; online unter >>> http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upload/Lebensforum/2010/lf_0210-5-bgh-sterbehilfe-urteil-selbstbestimmung.pdf <<< (pdf.)

Kurze Anmerkung (L. Barth. 20.09.10):

Über die dogmatischen Erwägungen zur Willensbestimmung hinaus kritisert Beckmann insbesondere die Feststellung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts, bei dem nach ihm gewichtige Aspekte außer Ansatz geblieben sind. Das Argument, der BGH könne als Revisionsinstanz nur Rechtsfragen klären, sei für ihn nur die „halbe Wahrheit“.

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Kauder will Organspende-Hinweis im Pass

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 19.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/619925/kauder-will-organspende-hinweis-pass.html?sh=9&h=345838049 <<< (html)

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Coburger Psychiater muss erneut auf die Anklagebank

Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/619746/coburger-psychiater-muss-erneut-anklagebank.html?sh=14&h=345838049 <<< (html)

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Wird die „Charta für schwersterkrankte und sterbende Menschen“ zum Zwecke eines arztethischen Paternalismus instrumentalisiert?

Die „Charta“ ist für sich betrachtet unproblematisch, dokumentiert sie doch zunächst Selbstverständlichkeiten, die dringend der Umsetzung bedürfen. Es steht außer Frage, dass die Palliativmedizin insgesamt ausgebaut gehört und hierfür endlich die ausreichenden finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.

Mit einer derartigen Zielsetzung kann sich wohl jeder einverstanden erklären, wenngleich doch derzeit kaum eine Berichterstattung auskommt, mit einem Seitenhieb die unlängst wiederholte erhobene Forderung nach einer Legalisierung der ärztlichen Suizidassistenz zu geißeln: 

„Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der BÄK, hofft durch die Charta auf eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Themen Sterben und Sterbebegleitung. Besonders wichtig ist es ihm, den Forderungen nach ärztlicher Beihilfe zum Suizid eine Absage zu erteilen. „Wir Ärztinnen und Ärzte treten dafür ein, Schwerstkranken und Sterbenden ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen und vor allem Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders entgegenzusetzen“, betont er.“

(Quelle: G. Klinkhammer, Palliativmedizin: Charta will Defizite überwinden, in Dtsch Arztebl 2010; 107(37): A-1744 / B-1536 / C-1516; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78375 <<< (html)

Die Position des Präsidenten der BÄK ist hinlänglich bekannt und es steht nicht zu erwarten an, dass er diese ändern wird. Freilich muss es nachdenklich stimmen, dass er verabsäumt, zumindest in aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass dies zunächst seine individuelle (Gewissens-)Entscheidung ist, die nun allerdings nicht von allen Ärztinnen und Ärzten geteilt wird. Dies belegen mehrere aktuelle Umfragen und da ist es mehr als ärgerlich, wenn der Präsident der BÄK jede Gelegenheit nutzt, von „wir Ärzte“ zu sprechen. Dem ist mitnichten so und allein diese Beharrlichkeit des Präsidenten mit Blick auf seine individuelle Werthaltung lässt nur den Schluss zu, die verfasste Ärzteschaft von der scheinbar schwierigen Aufgabe, gleichsam die Ärztinnen und Ärzte in die Freiheit ihrer eigenen Gewissensentscheidung zu entlassen, zu entbinden! Der Gesetzgeber ist gefordert, da im Zweifel zu befürchten ansteht, dass in Teilen die Ärztefunktionäre über das Berufsrecht standesethische Weichen zu stellen beabsichtigen, die unversehens in einer Grundrechtsbeeinträchtigung münden.

Lutz Barth (19.09.10)

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Ein durchweg interessantes und instruktives Werk!

Eine kurze Rezension v. Lutz Barth

Petra Baltz

Lebenserhaltung als Haftungsgrund

1. Aufl. - Berlin : Springer Berlin, 2010. - XV, 298 S. - (MedR Schriftenreihe Medizinrecht)

„In der Arbeit wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Erhaltung menschlichen Lebens Schadensersatzansprüche desjenigen begründet, der - einstweilig - am Leben erhalten wird. Diese möglicherweise befremdlich anmutende Fragestellung ergibt sich aus der Existenz des Patientenrechts auf Selbstbestimmung, das auch die Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen umfasst. Nach Darstellung der strafrechtlichen Rahmenbedingungen und der arzthaftungsrechtlichen Grundlagen wird unter Berücksichtigung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29.7.2009 erläutert, wer in welcher Situation nach welchem Maßstab die Entscheidung über die Vornahme oder Nichtvornahme lebenserhaltender Maßnahmen zu treffen hat. Anschließend wird anhand verschiedener Fallkonstellationen geprüft, inwieweit lebenserhaltende Maßnahmen bei Sterbenden, tödlich Kranken, Wachkomapatienten, Suizidwilligen und Patienten, die aus religiösen Gründen eine vital indizierte Behandlung ablehnen, Schadensersatzansprüche auslösen.“

 

Diese kurze, aber gleichwohl prägnante Inhaltsangabe findet sich auf der Rückseite des Buchcovers und lässt den/die zunächst noch unbefangen LeserInnen erahnen, welch scheinbar seltsam anmutendes Themas sich die Autorin Petra Baltz angenommen hat.

Der Titel „Lebenserhaltung“ als Haftungsgrund muss in einer Zeit der aufgeregten Ethikdebatten inmitten eines vielleicht als historisch geltenden Wertediskurses nicht nur nachdenklich stimmen, sondern vielleicht auch über Gebühr strapazieren: Der Begriff der „Lebenserhaltung“ ist in der Tat ein zunächst überwiegend positiv besetzter Begriff und muss zwangsläufig zu Irritationen führen, wenn insbesondere diejenigen Fälle näher untersucht werden, in denen der Menschen resp. Patienten eine Erhaltung ihres Lebens nicht wünschen.

Die Autorin Petra Baltz konnte sich diesem Thema ersichtlich unvoreingenommen annehmen, handelt es sich doch bei ihrem vorgelegten Werk um die aktualisierte Fassung ihrer Dissertation, die der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg im Sommersemester 2009 vorgelegen hat und von daher konnte sie losgelöst von einem „Kulturkampf“ um die Würde schwersterkrankter und sterbewilliger Patienten ihre Arbeit rechtswissenschaftlich entfalten und hierbei Akzente setzen.

Nun möchte ich mich hier als Rezensent in der Frage der Bewertung des Buches, wie es allgemein üblich ist und hier vielleicht auch erwartet wird, bescheiden, geht es doch ausnahmslos um die Dogmatik, die die Autorin einerseits dargestellt und andererseits weiter entfaltet hat, um sich anschließend dogmatisch in der Frage nach der „Lebenserhaltung als Haftungsgrund“ positionieren zu können.

Dieses Vorhaben war, ist und bleibt auch weiterhin anspruchsvoll, ist doch die Diskussion innerhalb der Rechtswissenschaft in dieser Frage beileibe nicht abgeschlossen und da kommt der überarbeiteten Dissertation von Petra Baltz ohne Frage das Verdienst zu, neben ihrer dogmatischen Sichtweise zugleich auch die dazu vertretenen Rechtauffassungen in ihrer Vielfalt knapp und präzise dargestellt zu haben, um im Nachgang hieran ihre eigenen Schlüsse ziehen zu können.

Freilich gäbe es in der einen oder anderen Frage Diskussionsbedarf und nun darf man/frau nicht erwarten, dass „fertige Lösungen“ präsentiert werden, auf die sich ein allgemein gültiger Konsens gründen ließe.

In diesem Sinne ist die überarbeitete Dissertation ein hervorragendes Argument für die „Leistungsfähigkeit“ der Rechtswissenschaft schlechthin, in der es um einen „Wettbewerb um das bessere Argument“ geht und auch einen ganz entscheidenden Beitrag zur Befriedung einer Wertedebatte leisten kann, die leider allzu häufig von der Ethik als Wissenschaftsdisziplin dominiert wird und so das „Recht“ ins Hintertreffen gerät, sehen wir einmal von zentralen Einzelfallentscheidungen der Gerichte ab, die in der Öffentlichkeit auf besonderes Interesse stoßen.

Das Buch widmet sich zentralen Fragen der strafrechtlichen Vorgaben zur Sterbehilfe, den Grundlagen der Haftung für die medizinische Behandlung, den rechtlichen Implikationen bei der Vornahme lebenserhaltender Maßnahmen auch mit Blick auf solche bei Sterbenden, unheilbar Kranken und anhaltend bewusstlosen Patienten und allein dieser Themenkomplex lässt erahnen, wie inhaltsreich die Dissertation angelegt ist, zumal aus verschiedener Perspektive die zivilrechtlichen und (!) strafrechtlichen Ansätze intensiv beleuchtet werden.

Der lebensrettenden Bluttransfusion ohne die Einwilligung des heilungsfähigen Patienten – u.a. illustriert an der Entscheidung des OLG München v. 31.01.2002 im Falle einer Bluttransfusion bei einer Zeugin Jehovas – und der Rettung eines Suizidenten sind weitere Einzelkapitel gewidmet, ohne dass hier allerdings der Eindruck entsteht, als stünden diese isoliert neben den vorangegangen Kapiteln, in denen vorbildliche „Grundlagenarbeit“ von der Autorin geleistet wurde.

Allerdings soll mit dem diesseitigen Hinweis auf die „Grundlagenarbeit“ keinesfalls der Eindruck vermittelt werden, als handele es sich hierbei um „leichte“ bzw. „seichte Kost“, die den interessierten Leser gleichsam auf eine „Reise“ mitnimmt, an deren Ende man/frau sich entspannt in den Sessel zurücklehnen kann, um die Ergebnisse entweder als „richtig“ oder „falsch“ bewerten zu können.

Auch bei der überarbeiteten Fassung handelt es sich nach wie vor um eine rechtswissenschaftliche Dissertation, die den einen oder anderen Diskutanten zur kritischen Reflexion einlädt, ja sogar einladen muss und von daher bin ich der festen Überzeugung, dass uns das Werk von Frau Baltz auch künftig in den noch bevorstehenden Debatten über die Sterbehilfe im Allgemeinen und der ärztlichen Suizidassistenz im Besonderen buchstäblich begegnen wird, zumal es ihr gelungen ist, die hiermit zusammenhängenden Probleme in einen zivil- und strafrechtlichen Kontext zu stellen und somit sowohl den Straf- und Zivilrechtler auf den „Plan“ rufen dürfte, mal ganz davon abgesehen, dass auch das ärztliche Standesrecht immer mal wieder eine Erwähnung findet und – aus meiner Sicht – auch interessante Rückschlüsse über den Grad der Verbindlichkeit der Arztethik für den einen oder anderen Medizinethiker eröffnet.

Das Buch eignet sich über den juristischen Adressatenkreis hinaus also insbesondere auch für andere Wissenschaftsdisziplinen als wertvolle Lektüre und beim Schreiben dieser Zeilen sah ich mich an einen Titel von E. Steffen erinnert: Mit uns Juristen auf Leben und Tod (2007).

Die überarbeitete Dissertation von Petra Baltz wird diesem „Anspruch“ mehr als gerecht und als durchaus kritischer Zeitgenosse gerade in den Ethikdiskursen der Moderne darf ich festhalten, dass Frau Baltz mehr als nur ein „qualifiziertes Zeugnis“ darüber abgelegt hat, dass jedenfalls auch die Sterbehilfe-Debatte aus juristischer Perspektive beileibe keine „Hobbyphilosophie“ ist.

Die Dissertation kann ich uneingeschränkt zum näheren Studium empfehlen und ich möchte hier – dies mag nun ein wenig ungewöhnlich für eine Rezension sein – der Autorin Petra Baltz ein aufrichtiges Kompliment für ihre hervorragende Arbeit aussprechen. Eine für mich durchweg gelungene und vor allem auch in die Tiefe gehende Aufarbeitung der rechtswissenschaftlichen Diskussionsgrundlagen im Rahmen der Sterbehilfe-Debatte.

Es gibt aus meiner Sicht keine Kritik, die ich zu üben hätte und selbst dort, wo ich eine andere Lösung favorisieren würde, schweige ich dezent, zumal sich später einmal die Gelegenheit bieten dürfte, auf das eine oder andere Argument der Autorin näher einzugehen.

Lutz Barth (18.09.10)

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Finanzgericht Münster: Aufwendungen für alternative Heilbehandlungsmethoden können nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden

FG Münster, Urt. v. 16.06.10 (Az. 10 K 1655/09 E)

U.a. zu energitischen Heilbehandlungen, Energieberatung, Feng Shui-Arbeiten, Spirituelles Lebensmanagement

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Kann ein Kuschelroboter Therapeut sein?

Sein japanischer Erfinder beschreibt ihn als "Zuwendnungsroboter": In einem Bremer Pflegeheim für Demenzkranke soll "Paro" als Therapie-Tier erprobt werden.

v. Christian Beneker

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/615422/kann-kuschelroboter-therapeut.html <<< (html)

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Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesärztekammer und MdEP Anja Weisgerber

Bessere Patienteninformation über verschreibungspflichtige Arzneimittel / Strenges Werbeverbot für Medikamente bleibt bestehen

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 15.09.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8722.8738 <<< (html)

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Der „Traum“ der Pflegeberufsverbände (?!) – die „Pflegekammer“!

Der Wunsch nach einer „Verkammerung“ der beruflich Pflegenden scheint ungebrochen zu sein, wenngleich doch mehr denn je nachzufragen sein wird, ob hierdurch die Berufsverbände unter dem vereinigten Dach des DPR sich selbst ein „Beschäftigungsprogramm“ für bestimmte Funktionäre verordnen wollen, um so vielleicht den „Niederungen“ der bodenständigen Pflege entfliehen zu können.

Bedenklich vor allem muss stimmen, dass erkennbar die Berufsverbände mit ihrer zentralen berufspolitischen Forderung nach einer Verkammerung jedenfalls nicht die Mehrheit ihrer eigenen Berufsangehörigen überzeugen können, so dass ganz ungeniert eher auf die einen „wohlmeinenden Zwang“ gesetzt wird und sich hierbei auch auf ein Statement eines prominenten Rechtswissenschaftlers berufen können, der gerade in dieser Pflichtmitgliedschaft einen besonderen Vorteil erblickt, der allerdings nach diesseitiger Auffassung wenig überzeugend ist.

Allein die groß angelegte Offensive der freiwilligen Registrierung zeigt jedenfalls vom Ergebnis her, dass offensichtlich die beruflich Pflegenden keinen gesteigerten Drang verspüren, sich verkammern zu lassen. Die Anzahl der bisher Registrierten ist mehr als dürftig und da nimmt es denn auch nicht wunder, wenn der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der eigens zum Zwecke der Registrierung gegründeten RbP GmbH, namentlich Franz Wagner, verkündet: „Ziel der Registrierungsinitiative ist es, den Gesetzgeber zu einer verpflichtenden Registrierung zu bewegen“ (Quelle: dpv-online >>> http://www.dpv-online.de/registrierung.htm <<< html).

Nun – wie es scheint, kommen die Berufsverbände ohne „Zwang“ nicht aus und so gesehen mag denn auch in der „Verkammerung“ ein probates Mittel gesehen werden, endlich die berufspolitischen Visionen und Träume wahr werden zu lassen: ein Traum, der von manchen Funktionären geträumt wird, der hoffentlich nicht zum „Alptraum der beruflich Pflegenden“ wird.

Mit einer „Verkammerung“ begeben sich die künftigen Pflichtmitglieder ein stückweit ihrer Mobilität und dies ist eigentlich umso unverständlicher, als dass Art. 9 Grundgesetz mit all seinen Möglichkeiten eine vitale Basis für ein gemeinsames berufliches, aber eben auch „druckvolles“ Engagement bietet.

Sei es drum: ein Jeder ist seines „Glückes Schmied“ und da darf nur gehofft werden, dass die Politik jedenfalls aus basisdemokratischer Sicht ein stückweit die ganz große Mehrheit der beruflich Pflegenden vor einer „Zwangsverkammerung“ schützt, in dem die politisch Verantwortlichen dem ständigen „Werben“ der Berufsfunktionäre nicht nachgegeben, mal ganz davon abgesehen davon, dass wir keine weiteren „Bürokratiemonster“ benötigen.

Wertschätzung gegenüber dem Pflegeberuf äußert sich nicht in einer „Kammer“; vielmehr darf kritisch angemerkt werden, dass es offensichtlich den Berufsverbänden nicht gelingt, die große Breite ihrer Berufsangehörigen zu erreichen resp. zu überzeugen und dann finde ich es persönlich eher problematisch, die vorhandenen Schwierigkeiten über den Weg einer „Zwangsmitgliedschaft“ umschiffen zu wollen.

Lutz Barth, 17.09.10

Der Kurzbeitrag ist auch im BLOG „Brauchen wir Pflegekammern in Deutschland?“ eingestellt worden und wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<

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LSG Baden-Württemberg: U.a. zum Anspruch auf Vergütung von ärztlich verordneten Leistungen häuslicher Krankenpflege (hier: Medikamentengabe)

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.07.10 (Az. L 11 KR 1960/09)

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Vergütungsanspruch der Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist ein vom Leistungsanspruch des Versicherten unabhängiger eigenständiger Anspruch. Er korrespondiert idR mit dem Leistungsanspruch der Versicherten, kann aber unter besonderen Umständen auch ohne einen solchen Leistungsanspruch bestehen oder trotz Bestehens eines Leistungsanspruchs nicht gegeben sein.

2. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege kann auch die Medikamentengabe sowie die Kontrolle der Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten umfassen.

3. Auch die Ärzte einer Psychiatrischen Institutsambulanz sind berechtigt, im Einzelfall häusliche Krankenpflege zu verordnen.

4. Leistungen der häuslichen Krankenpflege bedürfen grundsätzlich der vorherigen Beantragung durch den Versicherten und der vorherigen Bewilligung gegenüber dem Versicherten durch die zuständige Krankenkasse.

5. Verweigert die Krankenkasse die Bezahlung der (verordneten und erbrachten) Leistungen gegenüber dem Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, weil sie der Ansicht ist, dass diese Leistungen im Leistungsspektrum der Institutsambulanz bereits enthalten sind, liegt darin keine Leistungsablehnung, die der Leistungserbringer gegen sich gelten lassen müsste.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13347&pos=7&anz=673  <<< (html)

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Zurückgeschlagen

Als ein demenziell erkrankter Bewohner nach einer Pflegekraft schlägt, schlägt diese zurück.

Was ist passiert?

Ein demenziell erkrankter Bewohner wehrt sich vehement gegen die Grundpflege und versucht zu kneifen. Als er nach der Pflegekraft schlägt, schlägt ihm diese ins Gesicht.

Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren.

Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 15.07.09) <<< (html)

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Grüne kritisieren geplante Sterbehilfe-Konferenz in Heringsdorf

Quelle: T-online v. 17.09.10 >>> http://nachrichten.t-online.de/gruene-kritisieren-geplante-sterbehilfe-konferenz-in-heringsdorf/id_42879694/index <<< (html)

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Schlechte Noten für Schmerztherapie im Krankenhaus

Quelle: Ärzteblatt.de v. 16.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42755/Schlechte_Noten_fuer_Schmerztherapie_im_Krankenhaus.htm <<< (html)

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Zukunft der Pflege liegt in der IV-Versorgung

Da die Zahl der pflegebedürftigen Menschen weiter steigen wird, sind neue Versorgungskonzepte gefragt.

v. Anno Fricke

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/619637/zukunft-pflege-liegt-iv-versorgung.html <<< (html)

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Verbraucher vertrauen weiter auf homöopathische Arzneimittel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/619639/verbraucher-vertrauen-weiter-homoeopathische-arzneimittel.html <<< (html)

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Schockenhoff: Bei PID werden Embryonen geopfert

Quelle: Ärzteblatt.de v. 16.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42754/Schockenhoff_Bei_PID_werden_Embryonen_geopfert.htm <<< (html)

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Begleitmedikation gilt es zu hinterfragen

Bei Schwangeren mit CED müssen nicht nur die Standardtherapeutika hinterfragt werden, sondern auch Begleitmedikamente.

v. Christina Ott

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/magen_darm/chronische_darmentzuendungen/article/616554/begleitmedikation-gilt-hinterfragen.html?sh=5&h=780887115 <<< (html)

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Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. jur. Rissing-van Saan, rügt Medienberichterstattung und nimmt zur Sterbehilfe-Entscheidung ihres Senats Stellung

v. RA(in) Tomke Claußen (16.09.10)

Das Dokument ist frei zugänglich!

Quelle: PMR >>> Zum Beitrag <<< (pdf.)

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DBfK Aktionsprogramm 2020 online

Das vorliegende 10-Jahresprogramm, eine lange Tradition im DBfK, legt die mittel- bis langfristigen Ziele fest, die als Orientierung für die Arbeit in allen Gremien und Gliederungen des Gesamtverbandes dienen.

Quelle: DBfK >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=Aktionsprogramm-2020.php&navid=100 <<<

Dort können Sie das Aktionsprogramm 2020 als Pdf. Dokument herunterladen.

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Volles Wartezimmer - oft auch wegen Bagatellen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/619332/volles-wartezimmer-oft-wegen-bagatellen.html <<< (html)

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Bundesarbeitsgericht: Chefarzt ist kein leitender Angestellter

Bei Personalangelegenheiten leitender Angestellter haben Betriebsräte nichts zu sagen. Doch wie sieht es bei Chefärzten aus? Ein Fall aus NRW könnte Schule machen.

v. Martin Wortmann

Quelle: Ärzte Zeitung (Klinik-Report) v. 15.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/619152/bundesarbeitsgericht-chefarzt-kein-leitender-angestellter.html <<< (html)
 

Hinweis:Für die Pflegedienstleitungen, vgl. etwa  

Barth, Lutz, Der betriebsverfassungsrechtliche Status der Pflegedienstleitung (2006)

 >>> http://www.iqb-info.de/Pflegedienstleitung_Status.pdf <<< (pdf.)

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Höchstrichterliche Entscheidungen: aktuell und interessant!

BGH: Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen
Kindes durch den Sozialhilfeträger

BGH, Urt. v. 15.09.10 - XII ZR 148/09

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem im Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann.

Die Klägerin, Trägerin der öffentlichen Hilfe, nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene Mutter in Anspruch. Die Mutter, die sich seit April 2005 in einem Pflegeheim befindet, litt schon während der Kindheit des Beklagten an einer Psychose mit schizophrener Symptomatik und damit einhergehend an Antriebsschwäche und Wahnideen. Sie hat den Beklagten nur bis zur Trennung und Scheidung von ihrem damaligen Ehemann im Jahr 1973 - mit Unterbrechungen wegen zum Teil längerer stationärer Krankenhausaufenthalte - versorgt. Seit spätestens 1977 besteht so gut wie kein Kontakt mehr zwischen dem Beklagten und seiner Mutter.

Der Beklagte wendet zum einen Verwirkung wegen verspäteter Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialhilfeträger und u. a. wegen Fehlverhaltens seiner Mutter ein. Da sie ihn als Kind nie gut behandelt habe, würde es zum anderen eine unbillige Härte bedeuten, wenn er gegenüber dem Sozialhilfeträger kraft Rechtsübergangs für den Unterhalt der Mutter aufkommen müsste.

Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht den Beklagten im Wesentlichen antragsgemäß verurteilt. Mit seiner Revision begehrt der Beklagte Abweisung der Klage.

Die Revision des Beklagten blieb erfolglos. Der Unterhaltsanspruch ist nicht verwirkt.

Eine Verwirkung wegen verspäteter Geltendmachung scheitert bereits am hier nicht erfüllten Zeitmoment, wonach der Gläubiger seinen Anspruch nur dann verliert, wenn er sein Recht längere Zeit- mindestens ein Jahr - nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre. Hier hat sich die Behörde durchgängig um die Realisierung des auf sie übergangenen Unterhaltsanspruchs bemüht. Deshalb durfte sich der Beklagte auch nicht darauf einrichten, dass die Klägerin ihr Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (so genanntes Umstandsmoment).

Weiter hat der Senat entschieden, dass eine psychische Erkrankung, die dazu geführt hat, dass der pflegebedürftige Elternteil der früheren Unterhaltsverpflichtung seinem Kind gegenüber nicht gerecht werden konnte, nicht als ein schuldhaftes Fehlverhalten im Sinne des § 1611 BGB mit der Konsequenz eines Anspruchsverlustes betrachtet werden kann.

Wegen der vom Gesetz geforderten familiären Solidarität rechtfertigen die als schicksalsbedingt zu qualifizierende Krankheit der Mutter und deren Auswirkungen auf den Beklagten es nicht, die Unterhaltslast dem Staat aufzubürden. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Lebenssachverhalt auch soziale bzw. öffentliche Belange beinhaltet. Das ist u. a. der Fall, wenn ein erkennbarer Bezug zu einem Handeln des Staates vorliegt. Eine solche Konstellation lag der Senatsentscheidung vom 21. April 2004 (XII ZR 251/01 - FamRZ 2004, 1097) zugrunde, in der die psychische Erkrankung des unterhaltsberechtigten Elternteils und die damit einhergehende Unfähigkeit, sich um sein Kind zu kümmern, auf seinem Einsatz im zweiten Weltkrieg beruhte. Soziale Belange, die einen Übergang des Unterhaltsanspruchs auf die Behörde ausschließen, können sich auch aus dem sozialhilferechtlichen Gebot ergeben, auf die Interessen und Beziehungen in der Familie Rücksicht zu nehmen. Der Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den Sozialhilfeträger bleibt damit auf Ausnahmefälle beschränkt.

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr.174/2010 v. 15.09.10

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BSG: Eigenkündigung zum Zwecke der Erreichung längerer Arbeitslosengeld-Bezugszeit rechtfertigt Sperrzeit von drei Wochen

BSG, Urt. v. 14.09.10 - B 7 AL 33/09 R

Der 1953 geborene Kläger war seit 1978 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde von der Arbeit­geberin im Juni 2005 aus betrieblichen Gründen zum 31. Januar 2006 gekündigt. Im Januar 2006 kündigte dann der Kläger sein am 31. Januar 2006 ohnedies endendes Arbeitsverhältnis selbst zum 30. Januar 2006, um einer Verkürzung der Dauer seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) nach einer am 1. Februar 2006 wirksam werdenden Gesetzesänderung (nur noch für höchstens 12 Monate Arbeitslosengeld gegenüber früheren 26 Monaten) zu entgehen. Nach § 434r Abs 1 SGB III gelten die Altregelungen über die (längere) Arbeitslosengeld-Dauer nur für Ansprüche fort, die vor dem 1. Februar 2006 ent­standen sind, sodass die Arbeitslosigkeit des Klägers vor diesem Zeitpunkt ein­treten musste, um einen längeren Anspruch noch nach der alten Rechtslage zu erwerben. Die be­klagte Bundesagentur für Arbeit bewilligte ihm zwar Arbeitslosengeld für 26 Monate, stellte jedoch den Eintritt einer Sperrzeit wegen Lösung des Be­schäftigungs­verhältnisses durch den Kläger ohne wichti­gen Grund fest und lehnte die Gewährung von Arbeitslosengeld für die Sperrzeit ab. Dabei verkürzte sie die Sperrzeit von 12 Wochen auf drei Wochen, weil das Be­schäftigungsverhältnis des Klägers ohnedies innerhalb von sechs Wochen geendet hätte.

Mit seinem Urteil vom 14. September 2010 ‑ B 7 AL 33/09 R ‑ hat der 7. Senat des Bundes­sozial­gerichts die Entscheidung der Beklagten bestätigt und das Urteil des Landessozialgerichts insoweit auf­gehoben, weil dem Kläger für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch seine Kündigung ein wichtiger Grund nicht zur Seite stand. Zwar sind für die Beurteilung eines wichtigen Grundes auch die Rechts­folgen zu beachten, die sich ohne das Verhalten des Arbeitslosen ergäben, und die Dauer der Sperr­zeit darf nicht außer Verhältnis zu dem dem Kläger vorgeworfenen Verhalten stehen. § 144 Abs 3 SGB III enthält jedoch für Fälle der Vor­verlagerung eines ohnedies endenden Beschäftigungs­ver­hältnisses eine an­gemessene Regelung; danach verkürzt sich die Sperrzeit von 12 auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ohnedies innerhalb von sechs Wochen nach der Kündigung ohne Sperr­zeit geendet hätte. Entsprechend dieser Regelung ist die Beklagte verfahren; dabei hat sie dem Kläger den vom ihm gewünschten Arbeitslosengeld-Anspruch mit einer Dauer von 26 Monaten nach altem Recht zugebilligt. Damit ist den Interessen des Klägers, der für die Vorverlegung des Beschäftigungsendes weder berufliche noch private Gründe geltend gemacht hat, ausreichend Rech­nung getragen.

Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 37/10 v. 14.09.10

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Nachgefragt: Wo bleibt das Engagement der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung mit Blick auf die jüngst der Öffentlichkeit vorgestellten Charta für schwersterkrankte und sterbende Menschen?

Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung gehört in aller Regel zu denjenigen Institutionen, die sich durch eine rege Kommentierung auszeichnen, wenn und soweit Themen in der Öffentlichkeit behandelt werden, die irgendwie mit den Rechten schwersterkrankter und sterbender Patienten und freilich auch der Suizidbeihilfe zusammenhängen.

Verwunderung muss nun allerdings das verhaltene Engagement auslösen, wonach es scheinbar der Patientenschutzorganisation noch nicht einmal eine Nachrichtenzeile wert ist, dass nunmehr die Charta für schwersterkrankte und sterbende Menschen der Öffentlichkeit vorgestellt und allgemein zugänglich gemacht worden ist.

Was mag hierfür die Ursache sein?

Im Zuge meiner Recherche bin ich auf eine eher beiläufige Randnotiz im Internet unter www.domradio.de v. 08.09.10 gestoßen:

„Die Charta wird nicht von der Deutschen Hospiz Stiftung mitgetragen. Da es am Anfang des Prozesses offenbar Meinungsverschiedenheiten darüber gab, wie konkret die Charta formuliert sein soll, beteiligte sich die Patientenschutzorganisation nicht an der Erarbeitung der Charta.“ (Quelle: domradio v. 08.09.10, Würdige Bedingungen schaffen - Neue Charta soll Betreuung Sterbender verbessern >>> http://www.domradio.de/aktuell/67249/wuerdige-bedingungen-schaffen.html <<< (html).

Nun – man/frau muss ja nicht immer einer Meinung sein, aber wenn ich den Kern der Charta recht verstehe, dann scheinen mir doch die Leitsätze jedenfalls in dem Maße unproblematisch, als dass diese die Interessen der schwersterkrankten und sterbenden Menschen mehr als bisher behandelt und gewahrt wissen wollen.

Dies ist auch ein Ziel der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, wie wir dem „Leitbild“ resp. der Beschreibung von den eigenen Intentionen und Zielen auf der Homepage entnehmen können (http://www.hospize.de/ ).

Wo also liegt das Problem, so möchte ich hier nachfragen, zumal doch klar sein dürfte, dass die Charta als solche nicht verbindlich ist und vielmehr zum weiteren Nachdenken anregen soll, mögen auch die verschiedenen Institutionen die „Charta“ dergestalt „mitzeichnen“ können, als dass diese erklären, dass sie

„Ziele und Inhalte der„Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ (mittragen, L. Barth)). Sie bekundet ihre Bereitschaft, sich im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehenden einzusetzen und auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte einzutreten.“

Es stände einer Patientenschutzorganisation gut zu Gesichte, hier einen Beitrag zur „Aufklärung“ zu leisten.

Lutz Barth, 16.09.10

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Selbstbestimmung
Nicht gegen meinen Willen

Eine Patientenverfügung stärkt psychisch Kranke – aber stürzt Ärzte in Gewissensnöte.

v. K. Zeug

Quelle: Zeit online v. 11.09.10 >>> http://www.zeit.de/2010/37/M-Patientenverfuegung <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.09.10):

Im Nachgang zum BLOG v. O. Tolmein (siehe Info unten) kann zur weiteren Orientierung auf den o.a. Beitrag verwiesen werden. Ob allerdings die von manchen Personen und Verbänden propagierte Auffassung stichhaltig ist, wonach nunmehr der „Zwangspschiatrie“ mit dem Patientenverfügungsgesetz ein Ende bereitet wurde, steht mehr als zu bezweifeln an und fordert eine weitere Stellungnahme geradezu heraus. Demnächst soll hierzu ein Beitrag erfolgen, um ggf. die entstandenen Irritationen auflösen zu können.

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Aus unserem Nachbarland Schweiz 

Weshalb Katholiken weniger häufig Suizid begehen

Quelle: Baseler Zeitung v. 15.09.10 >>> http://bazonline.ch/schweiz/standard/Weshalb-Katholiken-weniger-haeufig-Suizid-begehen/story/16414136 <<< (html)

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Aus unserem Nachbarland Österreich

Einfacher ist es, den Giftbecher zu reichen

v. M. Perterer

Quelle: Salzburger Nachrichten v. 15.09.10 >>> http://mein.salzburg.com/blog/standpunkt/2010/09/einfacher-ist-es-den-giftbeche.html <<< (html)

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Notfall: Herzdruckmassage in bestimmten Fällen überlegen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 14.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42699/Notfall_Herzdruckmassage_in_bestimmten_Faellen_ueberlegen.htm <<< (html)

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„Wie wollen Sie sterben“?

Schnell, unkompliziert, in Würde und …

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

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Die „christliche Patientenverfügung“ – mehr als nur ein „Formular“ (!?)

Im Tauziehen um die vermeintlich „rechtssichere“ Patientenverfügung wird gelegentlich vor der „christlichen Patientenverfügung“ gewarnt. Ob diese „Warnung“ gerechtfertigt ist oder letztlich der bewussten Eigendarstellung in der Öffentlichkeit und damit eine „Monopolstellung“ bei dem Vertrieb von Patientenverfügungsformularen einschließlich der damit angebotenen Beratung angestrebt wird, ist lediglich eine Frage von untergeordnetem Interesse, ist doch letztlich hervorzuheben, dass die „christliche Patientenverfügung“ mehr als nur ein Formular darstellt und zwar insbesondere mit Blick auf den Einführungstext.

Trotz meiner religionskritischen Haltung besteht für mich kein Zweifel darüber, dass es auch den gläubigen Christen gestattet sein muss, eine Patientenverfügung zu verfassen, die neben der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der künftigen Patienten zugleich auch die Wahrung zentraler Glaubensgrundsätze in ihrem Kern beabsichtigt, mag hieraus auch eine (vordergründige) Indifferenz zum Patientenverfügungsgesetz mit dem in ihm eröffneten Möglichkeiten erblickt werden.

Die privatautonome (Rechts-)Gestaltung einer Patientenverfügung ist – freilich in den Grenzen des ius cogens – durchaus in das Belieben der subjektiven Grundrechtsträger gestellt und sofern diese es für geboten erachten, können die Verfügungen selbstverständlich auch dem Inhalte nach eine Patientenverfügung verfassen, die auf eine sog. Reichweitenbeschränkung hinauslaufen und insofern den behandelnden Arzt resp. das therapeutische Team unmittelbar „binden“. Gleichwohl können in Ansehnung an das komplexe Krankheitspanorama und den sich hieran anschließenden Krankheitsverläufen – zumal bei einer Multimorbidität – nicht alle Fallkonstellationen erfasst werden, wenngleich es in erster Linie darauf ankommen muss, zu verdeutlichen, dass dem künftigen Patienten ein hohes Maß an Selbstverantwortung zukommt und sofern er sich dessen bewusst ist, ihm auch die Möglichkeit zugebilligt wird, sich für eine christliche Patientenverfügung zu entscheiden, die der tragenden Lehre etwa der verfassten Amtskirchen positiv Rechnung trägt.

Auch das Patientenverfügungsgesetz ist als staatliches Gesetz „religiös und ethisch neutral“ und favorisiert ausnahmslos das Selbstbestimmungsrecht des späteren Patienten und so gesehen bleibt jedenfalls aus der Innenperspektive des Verfügenden die Frage, ob etwa einer „christlichen“ oder einer „humanen“ Patientenverfügung der Vorzug gebührt, zuvörderst eine „offene Frage“, die nur er selbst für sich beantworten kann.

Freilich bleibt es dem Verfügungswilligen unbenommen, diesbezüglich bei einer der miteinander konkurrierenden Institutionen resp. öffentlich-rechtlichen Körperschaften um eine entsprechende Aufklärung nachzusuchen, denn auch hier gilt sinngemäß und damit in einem übertragenen Sinne: Ein Jeder darf nach seiner Facon selig werden und demzufolge auch mehr oder weniger selbstbestimmt sterben!

„Mehr oder weniger“ deshalb, weil es selbstverständlich dem gläubigen Christen gestattet ist, seine Patientenverfügung an den für ihn höheren und gleichsam verbindlichen Werten auszurichten, ohne hierbei der Gefahr zu laufen, dass die Patientenverfügung später einmal einem „Prozess der Säkularisierung“ unterzogen wird und somit der Inhalt auf humanistische Ideale reduziert wird, die ganz und gar dem weltlichen Humanismus zu entsprechen in der Lage sind.

Sofern also etwa die verfassten Amtskirchen beabsichtigen

(vgl. dazu jüngst das Statement von Bischof Fürst, unter Ärzteblatt.de v. 15.06.10, Bischof überarbeitet christliche Patientenverfügung >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41593/Bischof_ueberarbeitet_christliche_Patientenverfuegung.htm <<< html)

ihren Vorschlag von einer „christlichen Patientenverfügung“ zu überarbeiten und hierbei gleichwohl dafür eintreten, ggf. einem „rigorosen Autonomie-Konzept“ eine Absage zu erteilen und für eine eingeschränkte Reichweite – mithin also bei unwiderruflich zum Tode führenden Erkrankungen – einzutreten und dies auch in dem christlichen „Patientenverfügungsformular“ zum Ausdruck kommt, werden wir dies zu respektieren haben.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang stehend lediglich eine „Aufklärung“ dahingehend, dass es auch andere Alternativen gibt – eine „Pflicht“, die auch von überzeugten Humanisten zu beherzigen ist, wenn und soweit es darum geht, etwa religiöse Vorstellungen bei dem Abfassen einer Patientenverfügung zu berücksichtigen, auch wenn es einem weltlichen Humanismus manchmal mehr als schwer fällt, sich auf die zentralen Lehren einer Religionsgemeinschaft jedenfalls in dem Maße einzulassen, wie es der individuelle Patientenwille „erfordert“.

Ungeachtet dessen bleibt es freilich den miteinander konkurrierenden Anbietern von „Patientenverfügungen“ vorbehalten, für ihre ideellen Ziele einzutreten und entsprechend zu werben – allerdings stets in dem Bewusstsein, dass das Toleranzprinzip zu beachten ist, denn nur der individuelle Wille zählt und nicht die dahinter stehende „Glaubensbotschaft“ – sei es nun eine von den verfassten Amtskirchen, der Humanisten oder von namhaften Vertretern der Ethik und „Ständeorganisationen“, es sei denn, der Verfügende identifiziert sich mit diesen „Botschaften“ und möchte diese expressis verbis in seiner (!) Patientenverfügung aufgenommen und abgesichert wissen.

Lutz Barth (15.09.10)

Der Kurzbeitrag ist auch im BLOG „Patientenverfügung und Patientenautonomie“ eingestellt worden und wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<

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Hüftfraktur: Schnelle Operation senkt Sterblichkeit

Quelle: Ärzteblatt.de v. 14.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42718/Hueftfraktur_Schnelle_Operation_senkt_Sterblichkeit.htm <<< (html)

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Nachgehakt: Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz - dem Laufstall nicht entkommen

Der Bioethik-BLOG v. O. Tolmein in der F.A.Z.net hat „Fahrt“ aufgenommen; es hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt, in der u.a. die von der DGPPN in Auftrag gegebene gutachterliche Expertise zu den Auswirkungen des Patientenverfügungsgesetzes auf die medizinische Versorgung psychisch Kranker thematisiert wurde.

Mehr dazu können Sie im BLOG v. O. Tolmein unter dem nachfolgenden Link nachlesen:

>>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/08/31/ein-jahr-patientenverfuegungsgesetz-dem-laufstall-nicht-entkommen.aspx <<< (html)

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Regierung und Fraktionen für Änderungen bei Organspenden

Quelle: Ärzteblatt.de v. 14.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42717/Regierung_und_Fraktionen_fuer_Aenderungen_bei_Organspenden.htm <<< (html)

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Freitod von Eberhard von Brauchitsch: Neue Diskussion über aktive Sterbehilfe

Quelle: Ärzteblatt.de (BLOG „Gratwanderung“) v. 14.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/blogs/42722/Freitod_von_Eberhard_von_Brauchitsch_Neue_Diskussion_ueber_aktive_Sterbehilfe.htm <<< (html)

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Das IQB – Internetportal zum Pflege- und Medizinrecht: Ein überregionales Informationsportal für beruflich Pflegende, Mediziner und Auszubildende.

 

Stets aktuell und informativ.

Am 14.09.10 haben 718 Besucher 1614 Seiten aufgerufen.

Wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns bitte weiter.

Ihr IQB – Team (15.09.10)

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Hirntod
Ist die Organspende noch zu retten?

Bundesregierung und Ethikrat möchten diese Debatte vermeiden: Was wir heute über den sogenannten Hirntod wissen, stellt die Transplantationsmedizin auf den Prüfstand. Biologische und neurologische Kriterien genügen nicht zur Entscheidung über Leben und Tod.

v. Stephan Sahm

Quelle: >>> F.A.Z.net v. 14.09.10 <<<

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Heftige Kritik an Sterbehilfeorganisationen

Quelle: Frankfurter Rundschau v. 13.09.10 >>> http://www.fr-online.de/wirtschaft/heftige--kritik-an-sterbehilfeorganisationen/-/1472780/4639016/-/index.html <<< (html)

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EU-Gesundheitsminister einigen sich auf Regelungen zur Patientenmobilität

Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42681/EU-Gesundheitsminister_einigen_sich_auf_Regelungen_zur_Patientenmobilitaet.htm <<< (html)

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Die 10-Minutensprechstunde
Leichte Gedächtnisstörungen im Alter

v. Ralf Ihl (10.09.10)

Quelle: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/10-min_sprechstunde/content-145718.html <<< (html)

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Niedersachsens Passbehörden sollen für Organspenden werben

Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42685/Niedersachsens_Passbehoerden_sollen_fuer_Organspenden_werben.htm <<< (html)

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Suizidbegleitung in Deutschland möglich - Staatsanwalt stellt Ermittlung ein

Suizidhilfe im Familienkreis: Staatsanwaltschaft bestätigt erstmals die Rechtmäßigkeit trotz bestehender Garantenpflicht

Quelle: patientenverfügung.de v. 13.09.10 >>> http://www.patientenverfuegung.de/newsletter/2010-09-12/suizidhilfe-staatsanwaltschaft-bestaetigt-rechtmaessigkeit <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 13.09.10):

Der HVD - Bundeszentralstelle Patientenverfügung geht erkennbar in seiner aktuellen PM v. 13.09.10 davon aus, dass nunmehr in Deutschland die Suizidbegleitung möglich sei und im Übrigen die Rechtsmäßigkeit trotz bestehender Garantenpflicht durch die StA München I festgestellt worden ist.

In der Tat ist die Einstellungsverfügung der StA insofern eindeutig, als dass hieran anlehnend der Schluss gezogen werden kann, dass sich die StA von der Garantenpflicht verabschiedet hat. Fraglich ist allerdings, ob dem tatsächlich so ist und ob hieraus allgemeine Rechtskonsequenzen gezogen werden können.

Einstweilen ist zunächst noch Skepsis angebracht und zwar insbesondere auch nach der jüngsten  Entscheidung des 2. Strafsenats beim BGH. Hierzu wird in Kürze ein Kurzbeitrag erfolgen.

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Hospiz-Stiftung zum Fall von Brauchitsch: Berlin muss handeln

Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42679/Hospiz-Stiftung_zum_Fall_von_Brauchitsch_Berlin_muss_handeln.htm <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 13.09.10):

In der Tat muss Berlin handeln und den Weg in eine Liberalisierung der Sterbehilfe beschreiten und sich hierbei ggf. an der Schweizer Regelung orientieren. Eugen Brysch von der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung belegt mit seiner „Kritik“ einmal mehr, dass er – mit Verlaub – ein höchst seltsames Verständnis vom Selbstbestimmungsrecht hegt, mal ganz davon abgesehen, dass ich es für ungehörig finde, sich in die Schweizer Angelegenheiten einzumischen.

Wir würden alle gut beraten sein, hierzulande eine offene Diskussion zu führen und vielleicht gelangt dann die Hospiz Stiftung zu geänderten, weil richtigen Einsichten. Der Diskurs ist zwingend zu entmythologisieren und dazu gehört vielleicht auch, den einen oder anderen „Überzeugungstäter“ als solchen zu entlarven. Deutschland darf nicht in Sachen Sebstbestimmungsrecht länger das Schlusslicht in Europa bleiben!

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LSG NRW: Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen

LSG NRW, Urt. v. 26.04.10 (Az. L 16 KR 45/09)

Erwachsene Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein selbstbeschafftes Rollstuhlbike („Speedy-bike“) oder einen Elektrorollstuhl, wenn sie sich mit einem gewöhnlichen Aktiv(Greif)rollstuhl in einem Umkreis von 500 m um ihre Wohnung in zumutbarer Zeit noch selbstständig bewegen können. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall eines gehbehinderten erwachsenen Klägers aus Nottuln als erstes Landessozial­gericht in Deutschland entschieden. >>> weiter

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: LSG NRW, Pressemitteilung v. 13.09.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/13_09_2010/index.php <<< (html)

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www.betreuung.nrw.de - Informationen rund um Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Internet

Die nordrhein-westfälische Justiz hat mit der neuen Homepage www.betreuung.nrw.de ein weiteres Internet-Serviceangebot für die Bürgerinnen und Bürger freigeschaltet.

"Viele Menschen fragen sich, wie sie für wichtige Bereiche des täglichen Lebens Vorsorge treffen können. Mit www.betreuung.nrw.de möchten wir Hilfestellung geben und über das wichtige Themenfeld Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich informieren", erklärte Justizminister Thomas Kutschaty heute (Freitag, 10. September 2010) in Düsseldorf.

Die Homepage zeigt auf, weshalb Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung streng voneinander zu trennen sind. Sie erklärt, weshalb durch den Gebrauch einer Vorsorgevollmacht ein Betreuungsverfahren vermieden werden kann. Es wird ein Überblick über den Ablauf eines Betreuungsverfahrens gegeben und erläutert, was eine Patientenverfügung ist. Als weitergehender Service steht eine Vielzahl von Formularen zum Herunterladen zur Verfügung, unter anderem das Muster einer Vorsorgevollmacht. Auch die häufig nachgefragte Broschüre des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

"Ich hoffe, dass die neue Homepage dazu beiträgt, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes Orientierung in für den juristischen Laien nicht immer einfachen Rechtsfragen zu geben," betonte der Justizminister.  "Gerade in einem so wichtigen Bereich wie der rechtlichen Vertretung in Situationen, in denen man seine Angelegenheit nicht mehr selber regeln kann, ist es wichtig, dass man eingehend und zuverlässig informiert ist. Nur dann kann man wichtige Entscheidungen bereits jetzt verantwortungsvoll für die Zukunft treffen."

Quelle: Justiz.Nrw.de, Mitteilung v. 10.09.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/10-09-10/index.php <<< (html)

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Interview

Ins Hospiz geht der Betroffene zum Leben, nicht zum Sterben

Am 2. Oktober findet der Hospiz- und Palliativtag Schleswig-Holstein in Geesthacht statt. Ein Gespräch mit dem ärztlichen Leiter Dr. Hans-Bernd Sittig.

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 09/2010, S. 20 ff.; online unter >>> http://www.aeksh.de/download/SHAE_20100920_hospiz_zum_leben_1.pdf <<< (pdf.)

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Medizinische Rehabilitation bei Diabetes mellitus

v.Frank Möller und Sabine Victor

Quelle: Ärzteblatt Thüringen, 21 (7), 422 - 425, 2010; online unter >>> http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu10_422.pdf <<< (pdf.)

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Diabetisches Fußsyndrom  

Epidemiologie, Diagnostik, Behandlung und Prävention    

v. Thomas Werner; Claudia Lindloh; Reinhard Fünfstück

Quelle:  Ärzteblatt Thüringen, 21 (7), 416 - 421, 2010; online unter >>> http://vg01.met.vgwort.de/na/d6d1ba0b28034be496372fb388ac3891?l=http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu10_416.pdf <<< (pdf.)

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Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle

Verzögerte Diagnose einer Neugeborenensepsis mit tödlichem Ausgang

Quelle: Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 9, S. 25 ff.; online unter >>> http://www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de/02/images/stories/10_heft_09/25-26.pdf <<< (pdf.)

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Neuroenhancement

Eine thesenhafte Stellungnahme des Gesprächskreises Ethik in der Medizin der Sächsischen Landesärztekammer

Quelle: ÄK Sachsen, Ärzteblatt Sachsen 9 / 2010, S. 510 ff.; online unter >>> http://www.slaek.de/50aebl/2010/archiv/09/pdf/0910_510.pdf <<< (pdf.)

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Wir nehmen es doch hin

Matthias Kamann erkennt nach dem Freitod des Ehepaars Brauchitsch, dass viele Deutsche gegenüber der Sterbehilfe in Wahrheit toleranter sind, als sie zugeben

v. Matthias Kamann

Quelle: Welt am Sonntag (in welt-online.de) v. 12.09.10.>>> http://www.welt.de/die-welt/debatte/article9576517/Wir-nehmen-es-doch-hin.html <<< (html)

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Qualität der Schmerztherapie in deutschen Krankenhäusern

v. Maier, Christoph; Nestler, Nadja; Richter, Helmut; Hardinghaus, Winfried; Pogatzki-Zahn, Esther; Zenz, Michael; Osterbrink, Jürgen, in Dtsch Arztebl Int 2010; 107(36): 607-14; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78168 <<< (html)

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Wirbel um Studie zur Sterbehilfe

v. Matthias Korfmann

Quelle: Der Westen v. 09.09.10 >>> http://www.derwesten.de/nachrichten/Wirbel-um-Studie-zur-Sterbehilfe-id3687210.html <<< (html)

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LSG Sachsen-Anhalt: Zur Veröffentlichung der Transparenzberichte (hier: Zulässigkeit der Veröffentlichung)

LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.06.10 (rechtskräftig)

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

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Aktuelle Umfrage bei der Ärzte Zeitung online

Was halten Sie von Patientenverfügungen?

Wenn Sie mögen, können auch Sie sich an der Umfrage beteiligen!

Quelle: Ärzte Zeitung online (linker Frame) >>> http://www.aerztezeitung.de/ <<< (html)

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Sparpläne bedrohen 20.000 Stellen in Krankenhäusern

Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42661/Sparplaene_bedrohen_20_000_Stellen_in_Krankenhaeusern.htm <<< (html)

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Internationaler Tag der Suizidprävention : Jährliche 10.000 Selbstmorde

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 10.09.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8722.8732 <<< (html)

Mit weiterführenden Hinweisen.

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Pflege-TÜV: Experten sehen Nachbesserungsbedarf

v. B. Hibbeler, in Dtsch Arztebl 2010; 107(36): A-1658 / B-1470 / C-1450;

online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78209 <<< (html)

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KVen starten Initiative Pflegeheim

Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42672/KVen_starten_Initiative_Pflegeheim.htm <<< (html)

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Regierung: Mindestlohn in Pflegebranche darf nicht als Norm missverstanden werden

Der Mindestlohn in der Pflegebranche ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Untergrenze und darf nicht als Normlohn missverstanden werden. Die Mindestentgelte sollen laut Bundesregierung die Attraktivität des Pflegeberufs steigern, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2844) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2768). Den Unterschied des Branchenmindestlohns zwischen Ost- und Westdeutschland begründet die Regierung mit den bestehenden Vergütungsstrukturen der Pflegebranche. Den Angaben zufolge beträgt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst derzeit mehr als 14 Euro im Westen und im Osten rund 3 Euro weniger.

Quelle: Bundestag.de, Mitteilung v. 10.09.10 >>> http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_09/2010_287/01.html <<< (html)

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Leiharbeit zur Lösung des Pflegekräftemangels ungeeignet

Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42651/Leiharbeit_zur_Loesung_des_Pflegekraeftemangels_ungeeignet.htm <<< (html)

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Experten warnen vor neuen Schnellschüssen bei Wartungsarbeiten am Pflege-TÜV

Seit einem Jahr benotet der MDK die Qualität von Pflege. Doch die Kritik am sogenannten Pflege-TÜV verstummt nicht. Jetzt wollen Pflegekassen und Anbieter die Mängel des Verfahrens abstellen. Manchen geht das zu schnell.

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 10.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=618361 <<< (html)

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BGH entscheidet über Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in sechs am 15. April 2010 verhandelten Sachen, in denen es jeweils um die Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ging, die Entscheidungen verkündet.

Die unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs (§ 4 Nr. 11 UWG*) sowie teilweise auch unter dem einer unangemessenen Kundenbeeinflussung (§ 4 Nr. 1 UWG*) auf Unterlassung in Anspruch genommenen Apothekeninhaber gewährten ihren Kunden beim Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach unterschiedlichen Systemen Preisnachlässe, die Rückerstattung der Praxisgebühr, Einkaufsgutscheine und/oder Prämien. Die Kläger - in drei Fällen die Wettbewerbszentrale und in den übrigen Fällen Mitbewerber der Beklagten - sahen darin u.a. Verstöße gegen die im Arzneimittelrecht enthaltenen Preisbindungsvorschriften (§ 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG**; § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV***) sowie gegen das im Heilmittelwerberecht geregelte Verbot von Werbegaben (§ 7 HWG****). Die Vorinstanzen hatten die gegenüber den Rabatt- und Bonussystemen erhobenen Beanstandungen überwiegend für begründet erachtet und jeweils die Revision zugelassen.

Der Bundesgerichtshof hat einen Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann als gegeben angesehen, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt. Er hat einen solchen Verstoß vielmehr auch dann bejaht, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen. Die insoweit einschlägigen Bestimmungen des Arzneimittelrechts sind neben § 7 HWG**** anwendbar, da diese Vorschrift den Verbraucher vor unsachlichen Beeinflussungen schützen soll und daher einen anderen Zweck verfolgt als die arzneimittelrechtliche Preisregelung, die insbesondere die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellen soll. Die Bestimmungen der § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG**, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV***** stellen auch Marktverhaltensregelungen i.S. des § 4 Nr. 11 UWG dar, weil sie dazu bestimmt sind, den (Preis-)Wettbewerb unter den Apotheken zu regeln.

Das beanstandete Verhalten der Apotheker ist aber nur dann geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern i.S. des § 3 Abs. 1 UWG****** spürbar zu beeinträchtigen, wenn keine nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG zulässige Werbegabe vorliegt. Der BGH hat eine Werbegabe im Wert von einem Euro noch als zulässig angesehen, bei einer Werbegabe im Wert von 5 € dagegen eine spürbare Beeinträchtigung bejaht.

In der Sache I ZR 72/08 stellte sich außerdem die Frage, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt. In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine in den Niederlanden ansässige Apotheke im Wege des Internet-Versandhandels Medikamente für den deutschen Markt angeboten und mit einem Bonussystem geworben, nach dem der Kunde beim Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente auf Kassenrezept einen Bonus von 3% des Warenwerts, mindestens aber 2,50 € und höchstens 15 € pro verordneter Packung erhalten sollte. Der Bonus sollte unmittelbar mit dem Rechnungsbetrag oder im Rahmen einer künftigen Bestellung verrechnet werden.

Der Senat möchte die Frage, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt, bejahen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des 1. Senats des Bundessozialgerichts gehindert, der in anderem Zusammenhang entschieden hat, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht für solche Arzneimittel nicht gilt (BSGE 101, 161 Tz. 23 ff.). Diese Frage wird deshalb dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorgelegt. >>> weiter

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 172/10 v. 09.09.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010&nr=53287&linked=pm&Blank=1 <<< (html)

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Alternativ-Charta zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland (!?)

Kernthese:

Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein freiverantwortliches Sterben unter würdigen Bedingungen ermöglicht wird und hierbei insbesondere dafür eintreten, dass den Bestrebungen nach einer ärztlichen Suizidbegleitung durch eine ethische Perspektive der Selbstbestimmung der schwersterkrankten und sterbender Patienten unter Respektierung der Gewissensfreiheit der Ärzteschaft abgesichert wird, ohne dass es gilt, einen nicht vorhandenen Widerspruch zwischen Palliativmedizin resp. hospizlicher Begleitung und ärztlicher Suizidbegleitung auflösen zu müssen, wobei im Einzelfall auch ein „aktives“ Tun der Ärzteschaft ermöglicht wird, wenn und soweit der Suizident nicht in der Lage ist, die Tathandlung selbst auszuüben.

Der freiverantwortliche Wille des Suizidenten ist gegenüber einer palliativmedizinischen Ethik und einem hierauf sich gründenden Werteverständnis dergestalt prioritär und stets zu akzeptieren, als dass der intraprofessionellen Standesethik durch die Gewissensentscheidung der Ärztinnen und Ärzte eine echte Grenze gezogen wird und die ärztliche Suizidassistenz regelmäßig dann zulässig ist, wenn und soweit hierüber in einem vertrauensvollen Gespräch zwischen dem schwersterkrankten und ggf. sterbenden Patienten und den ihn behandelnden Arzt Einvernehmen hergestellt worden ist, zumal das Selbstbestimmungsrecht des Patienten mit Blick auf den Wunsch nach einer ärztlichen Suizidbegleitung nicht zur Fremdbestimmung über die Ärztinnen und Ärzte führt.

Die „Tötung durch Verlangen“ schwersterkrankter und sterbender Menschen bedarf der weiteren Liberalisierung, sofern der Patient nicht in der Lage ist, seine freie Suizidentscheidung qua eigener Handlung in die Tat umzusetzen.


Was meinen Sie? Kann hierüber in unserer Gesellschaft und einschlägigen Fachkreisen Konsens hergestellt werden?

Gerne nehme ich Ihre Anregungen und Kommentare zu weiteren Überlegungen für eine Alternativ-Charta zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland auf.

Die Kernthese ist auch im >>> BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ <<< eingestellt worden und wir hoffen auf interessante Anmerkungen.

Lutz Barth, 09.09.10

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Alterssurvey: Bundesfamilienministerin Schröder muss Realitäten in den Blick nehmen

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 08.09.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung411.html <<< (html)

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Studie: Bedeutung der Pflege in der Familie steigt

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=618334 <<< (html)

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Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland – eine konsequente Fortschreibung des ethischen Paternalismus?

Dass den Menschen ein „Sterben“ unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen ist, dürfte eigentlich selbstverständlich sein und insofern ist die Charta in Teilen mit seinen Leitsätzen insofern begrüßenswert, weil es nach wie vor gilt, hier für entsprechende Rahmenbedingungen Sorge zu tragen.

Gleichwohl bin ich mehr als enttäuscht, ist es doch den Expertinnen und Experten insbesondere der Arbeitsgruppe 1 nicht gelungen, trotz wohlgesetzter Worte ein vorbehaltloses Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht der Schwersterkrankten abzugeben.

Der Leitsatz 1 - Gesellschaftspolitische Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation enthält einen folgenschweren Satz:

„Wir werden uns dafür einsetzen, ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen und insbesondere den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen durch eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders entgegenzuwirken.“

Auch wenn in den Erläuterungen – wie im Übrigen mehrfach in der Charta – die Sicherung der Autonomie und Selbstbestimmung besonders betont wird, bleibt doch ein gewichtiger Aspekt gänzlich außer Betracht: Der Wunsch des schwersterkrankten Patienten, lieber „sterben“ als palliativmedizinisch betreut zu werden. Nun sei es den Expertinnen und Experten zugestanden, der Legalisierung der Tötung auf Verlangen eine Absage zu erteilen, wenngleich hiermit allerdings nicht die Probleme um die ärztliche Suizidassistenz gelöst werden. Auch die Frage, ob ggf. die Perspektive der Fürsorge gegenüber einem Suizidwunsch auch im Rahmen einer palliativen Betreuung nachrangig ist oder aber, wie derzeit jüngst debattiert, gar die Suizidassistenz eine ethische Handlungsoption auch im Sinne der Palliativmedizin ist, wird nicht thematisiert und dies stand wohl auch nach den Bekenntnissen namhafter Palliativmediziner und Ethiker im Wertediskurs über die Legalisierung der Sterbehilfe nicht zu erwarten an.

In diesem Sinne ist denn die Charta wahrlich „nur“ ein erster Schritt in die richtige Richtung, hingt diese doch der aktuellen Wertediskussion ein stückweit hinterher.

Von daher kann ich mich persönlich nur in Teilen mit der Charta identifizieren, birgt diese doch nach ihrem ersten Leitsatz einstweilen noch die „Gefahr“ in sich, dass nicht vollständig das Selbstbestimmungsrecht des schwersterkrankten Patienten nach einem freiverantwortlichen „schnellen Tod“ akzeptiert und das Prinzip „Fürsorge“ bemüht wird, in dem sich ein ganz bestimmtes Werteverständnis widerspiegelt und das nicht zu Unrecht in der Vergangenheit als Ausdruck eines ethischen Paternalismus gewertet und kritisiert wurde.

Insofern ist es begrüßenswert, wenn die Expertinnen und Experten der Charta sich einen weiterführenden Diskussionsprozess wünschen und in diesem Sinne bin ich mir sicher, dass auch perspektivisch die Palliativmedizin keine Berührungsängste mehr mit der ärztlichen Suizidbeihilfe haben wird, vorausgesetzt, die Experten enthalten sich einer Rolle als „Überzeugungstäter“ und öffnen sich einem Grundrechtsverständnis, bei dem kein Zweifel an dem hohen Gut der Selbstbestimmung aufkommt.

Lutz Barth, 09.09.10

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Ein Votum für das Sterben in Würde

Eine Charta nimmt sich der Rechte von Sterbenden an. Ein großer Erfolg - aber erst der Anfang.

v. Sunna Gieseke

Quelle: Ärzte Zeitung v. 09.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/618431/votum-sterben-wuerde.html <<< (html)

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Pressemitteilung der Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands

Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland vorgestellt

Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 08.09.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8722.8728 <<< (html)

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Kopftuchverbot in Praxis wieder aufgehoben

Arzt aus dem hessischen Wächtersbach entschuldigt sich bei islamischen Patienten.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=618217 <<< (html)

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Nachgeliefert: Einstellungsverfügung der StA

Werner Schell hat nunmehr ganz aktuell die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München (siehe dazu die Meldung unten) auf seiner Homepage unter der Rubrik Aktuelle / Beiträge eingestellt >>> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php <<<.

Dort besteht die Möglichkeit, die Einstellungsverfügung downzuloaden.

Es ist beabsichtigt, diesseits die Einstellungsverfügung der StA zu kommentieren, auch wenn sich bereits zu diesem Zeitpunkt abzeichnet, dass einige Fragen offenbleiben müssen. Mehr dazu aber in Kürze.

Lutz Barth (08.09.10)

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Angehörige leisten Beihilfe beim Suizid der Mutter - Staatsanwaltschaft München bestätigt Rechtmäßigkeit des Handelns

Quelle: Werner Schell.de (Forum) >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=14756 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 08.09.10):

Hierbei handelt es sich um eine PM der Kanzlei Putz und Steldinger. Von hier aus wurde bei Herrn Werner Schell nachgefragt, ob eine Übersendung der Einstellungsverfügung der StA München möglich ist.

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Der „aktuelle Wille“ und die „Patientenverfügung“ eines Demenzerkrankten

Eine kurze Rezension zum Beitrag v. Katja Schönfelder, Selbstbestimmungsrecht – Patientenverfügung und Demenz, in Die Schwester/Der Pfleger, 49. Jahrg. 09/10, S. 870 ff.

v. Lutz Barth (08.09.10)

Die Autorin Katja Schönfelder hat in einem aktuellen Beitrag die Frage thematisiert, ob der aktuelle Wille eines dementiell erkrankten Menschen beachtet werden muss und zwar unter der Voraussetzung, dass dieser „Wille“ des Demenzpatienten dem zuvor in einer Patientenverfügung geäußerten Willen widerspricht. >>> weiter

Das Dokument ist frei zugänglich!

Quelle: PMR >>> Zum Beitrag <<< (html)

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Ab 2011 mehr Personal in saarländischen Pflegeheimen

Quelle: Saarländische Pflegegesellschaft e.V. >>> http://www.saarlaendische-pflegegesellschaft.de/arbeitsschwerpunkte/ab-2011-mehr-personal-in-saarländischen-pflegeheimen.html <<< (html)

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"Gemeindeschwester und MVZ sind Alternativen"

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=618296 <<< (html)

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Und ewig grüßt das Murmeltier …

Das Thema „Pflegekammer“ bewegt nach wie vor die Gemüter der Funktionäre und es wird der Frage nachgegangen, ob die Pflegekammer ein Relikt mit Zukunft sei (so aktuell in Die Schwester/Der Pfleger 09/2010 – Positionen Pro &. Contra, S. 856).

Die Argumente der Befürworter als auch der Kritiker einer Pflegekammer sind hinreichend bekannt und so gesehen macht es denn auch Sinn, allmonatlich auf die Notwendigkeit einer Verkammerung hinzuweisen. Substantiell Neues wird im Rahmen des Abwägungsprozesses nicht zutage gefördert, auch wenn nunmehr Rolf Höfert zu bedenken gibt, dass das bisherige Argument seitens der Politik, die Pflege sei sich in der Frage der Verkammerung uneinig, keine Geltung mehr beanspruchen kann: Er verweist darauf, dass der DPR mit seinen 14 Mitgliedsverbänden  sich am 22.01.09 bereits positioniert und umgehend Gesetzesinitiativen in den Bundesländern zur Schaffung von Pflegekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts gefordert hat. Selbstverständlich fehlt in diesem Zusammenhang nicht der Hinweis auf das sog. Igl-Gutachten, in dem G. Igl alle bisherigen Gegenargumente (scheinbar) entkräftet hat und da muss es wohl verwundern, warum die politisch Verantwortlichen nicht reagieren.

Mal abgesehen davon, dass es zwar der berufspolitischen Intention des DPR entspricht, flächendeckend für eine Etablierung von Pflegerechtskammern Sorge zu tragen und sich schon als „Bundespflegekammer“ zu betrachten, fehlt es doch derzeit immer noch an einer hinreichenden Basis für dieses berufspolitische Projekt, wie sich unschwer an der (bescheidenen!) Anzahl der beruflich Registrierten ablesen lässt. Denn immerhin ist ja auch die Registrierung der beruflich Pflegenden ein besonderes Anliegen der Berufsverbände und da muss es doch letztlich nachdenklich stimmen, ob hier die Funktionäre entgegen dem Trend an der Basis eine Berufspolitik mit dem Ziel einer Verkammerung verfolgen, so dass im Zweifel der Gedanke an eine Verkammerung aufgegeben werden sollte.

Nun – dies zu entscheiden, bleibt freilich den Funktionären der Berufsverbände überantwortet. Späteres Wehklagen darüber, dass gerade den Pflegekammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften ein stückweit die „Mobilität“ in berufspolitischen Angelegenheiten qua „Rechtsformwahl“ genommen wurde, werden wir dann mehr oder minder achselzuckend nach dem Motto „ihr wusstet, was ihr getan habt“ zur Kenntnis nehmen müssen, wenngleich das Bedauern sich dann durchaus in Grenzen halten wird.

Und in der Tat: sich hier der Worte des Kritikers Heinz Lohmann bedienend kann einstweilen diesbezüglich diagnostiziert werden: „Im Bremserhäuschen werden keine Weichen gestellt, deshalb ist der Umstieg auf die Lokomotive notwendig.“ (Die Schwester/Der Pfleger, aaO.)

Lutz Barth, 08.09.10
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Die Anmerkung ist auch im BLOG „Brauchen wir in Deutschland Pflegekammern?“ eingestellt worden und wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<

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LSG Baden-Württemberg: Zum unfallbedingten Zusammenhang eines psychischen Leidens (hier: Anpassungsstörung)

LSG Baden-Württemberg:, Urt. v. 27.08.10 (Az. L 8 U 1427/10)

Leitsätze des Gerichts:

Ein wesentlicher unfallbedingter Zusammenhang eines psychischen Leidens (hier: Anpassungsstörung) liegt nicht schon dann vor, wenn in der Persönlichkeitsstruktur des Versicherten angelegte Eigenschaften (hier: niedrige Frustrationstoleranz, Aggressionsbereitschaf) durch das Unfallereignis, die physischen Unfallfolgen oder durch die Unfallabwicklung des Unfallversicherungsträgers stimuliert wurden. Maßstab der wertenden Beurteilung ist, dass nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand aus objektiver Sicht ein Zusammenhang herzustellen ist; allein die subjektive Sicht des Versicherten reicht nicht aus.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13319&pos=0&anz=646 <<< (html)

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Tötung auf Verlangen wird durch gute Palliativversorgung überflüssig!

"In einem Vierteljahrhundert Palliativversorgung habe ich selbst viel erleben und lernen müssen. Ich habe gelernt, den Patientenwillen zu respektieren. Und ich habe gelernt, dass ich ohne assistierten Suizid auskomme."

v. Thomas Sitte

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/618087/toetung-verlangen-durch-gute-palliativversorgung-ueberfluessig.html <<< (html)

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OLG Brandenburg: Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung gilt auch für Schwerkranke

OLG Brandenburg, Urt. v. 07.07.10 (Az. 13 UF 55/09)

Was war passiert?

Ein Mann und eine Frau heirateten am 21.10.2008. Die Trauung fand wegen der Erkrankung des Ehemannes nicht im Standesamt, sondern im Pflegeheim statt. Der Mann leidet u. a. unter dem sog. Korsakow-Syndrom, bei dem sich der Patient nichts merken kann. Er stand deswegen in medizinischer Behandlung.

Das brandenburgische Innenministerium erhob als zuständige Verwaltungsbehörde wegen der Erkrankung des Ehemannes beim Amtsgericht Klage auf Aufhebung der Ehe. Dieser Klage hat das Amtsgericht stattgegeben und die Ehe aufgehoben.

Hiergegen hat die Ehefrau mit Erfolg Berufung eingelegt. >>> mehr dazu

Quelle: OLG Brandenburg >>> Pressemitteilung v. 07.09.10 <<< (pdf.)

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DPR entsetzt über Äußerung von Merkel zur Lösung des Personalproblems in der Pflege

Quelle: DPR, Mitteilung v. 06.09.10 >>> http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/A327871C6A820F0FC1257796003A1B4C <<< (html)

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DBfK kritisiert Vorschlag der Bundeskanzlerin zur Behebung des Personalmangels in der Pflege durch Hartz IV Empfänger

Quelle: DBfK, Mitteilung v. 06.09.10 >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=Behebung-des-Personalmangels-in-der-Pflege.php&navid=100 <<< (html)

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Ärztekammer stellt neue Broschüre vor

Westfalen-Lippe: Selbstbestimmung des Patienten auch in medizinischen Grenzsituationen

Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Pressemitteilung v. 06.09.10 >>> http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=789&tx_ttnews[backPid]=117&cHash=7269c5335b <<< (html)

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Auch Palliativmediziner mögens manchmal paternalistisch

v. O. Tolmein (06.09.10)

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/09/06/auch-palliativmediziner-moegens-manchmal-paternalistisch.aspx?CommentPosted=true#commentmessage  <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 07.09.10)

In der Tat kann die neuerliche Umfrage insbesondere vor dem Hintergrund der von der BÄK unlängst veröffentlichten Umfrage zur ärztlichen Suizidassistenz nur als Anstoß dafür gewertet werden, nunmehr eine offene und ehrliche Debatte zu führen.

„Die offiziellen Verlautbarungen zum ärztlichen Standesethos stimmen offenbar nicht mit den moralischen Bewertungen und Handlungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte in Deutschland überein“, sagt Prof. Vollmann. „Die neuen empirischen Forschungsergebnisse sollten als Grundlage für eine ehrliche Debatte über zeitgemäße ethische Richtlinien zum ärztlichen Handeln am Lebensende genutzt werden“ (Vollmann, in Presseinformation unter >>>  http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2010/pm00270.html.de )

Dem Statement kann nur beigetreten werden und in diesem Sinne bleibt freilich auch die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung aufgerufen, ihren partiellen ethischen Widerstand gegen einer Liberalisierung der Suizidbeihilfe aufzugeben. Die Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe liegt zuvörderst auch im Interesse schwersterkrankter Patienten und von daher ist es nicht nachvollziehbar, weshalb diesbezüglich die Deutsche Hospiz Stiftung eine ablehnende Haltung einnimmt.

Auf Dauer stellt sich hierdurch die Stiftung ins „Abseits“ und muss sich die Frage gefallen lassen, wie ernst es ihr mit dem Selbstbestimmungsrecht ist, dass im Übrigen nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt. Wohlwollende Sonntagsreden ersetzen beileibe nicht ein unvoreingenommenes Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht.

In der Sache selbst ist in der ärztlichen Suizidassistenz auch durch Palliativmediziner eine ethische Handlungsoption zu erblicken, die in sich keinen Widerspruch verbirgt. Der Berliner Arzt Michael de Ridder liegt mit dieser These gar nicht so falsch, neigt doch immerhin auch ein Teil der Palliativmediziner dazu, diese Option in Erwägung zu ziehen. Dass hierbei das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren ist, bedarf keiner nennenswerten Erläuterung, so dass den „Willen“ des Schwersterkrankten ersetzende Alleinentscheidungen der Palliativmediziner schwerlich akzeptabel sind. Völlig daneben liegt allerdings der Hinweis von Eugen Brysch, wonach ein Handeln der Ärzte ohne Zustimmung die Argumentation von „Todesengel“ rechtfertigen würde. Mit Verlaub – hier wird ein ein Vergleich bemüht, der unerträglich ist. Wer bitte schön ist denn nun ein Todesengel? Etwa all diejenigen, die für eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe eintreten? Ein derartiger Hinweis ist lediglich stigmatisierend und wird der Bedeutung der ethischen Debatte nicht gerecht. Vielleicht macht es Sinn, nicht in „jedes vor den Mund gehaltenes Mikrofon zu sprechen“ und gelegentlich vorher nachzudenken, bevor solche unsägliche Behauptungen gestreut werden. Auch „rasches Reagieren“ erfordert ein Nachdenken.

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Wie Palliativmediziner am Lebensende entscheiden

Ärzte nehmen häufig Lebenszeitverkürzung in Kauf

Bochumer Medizinethiker veröffentlichen Umfrage-Ergebnisse

Quelle: Ruhr-Universität Bochum, Presseinformation >>> http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2010/pm00270.html.de <<< (html)

Vgl. dazu auch

Palliativmediziner verzichten auf Lebensverlängerung um jeden Preis

Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42604/Palliativmediziner_verzichten_auf_Lebensverlaengerung_um_jeden_Preis.htm <<< (html)

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Verbände kontra Merkel: Bezieher von Hartz IV lösen Pflegekräftemangel nicht

Quelle: Ärzte Zeitung v. 06.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/617994/verbaende-kontra-merkel-bezieher-hartz-iv-loesen-pflegekraeftemangel-nicht.html <<< (html)

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LG Freiburg: Keine gesonderte betreuungsgerichtliche Genehmigung von freiheitsentziehenden und -beschränkenden Maßnahmen nach § 1906 Abs.4 BGB bei geschlossen untergebrachten Betreuten

LG Freiburg, Beschl. v. 20.07.10 (4 T 133/10)

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

 (posted by Gerontopsychiatrierecht.de – L. Barth, 06.09.10)

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Experte: Pflegepersonal ohne Zivis überlastet

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 06.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=617959 <<< (html)

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TÜV
Miese Noten für Pflege

Das vor einem Jahr eingeführte Benotungssystem für Pflegeheime und Pflegedienste erweist sich immer mehr als hochproblematisch.

Quelle: Frankfurter Rundschau v. 03.09 >>> http://www.fr-online.de/politik/miese-noten-fuer-pflege/-/1472596/4613470/-/index.html <<< (html)

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Deutsche Hospiz-Stiftung fordert Gesundheitsminister Rösler zum Handeln auf

„Bei Pflegenoten dringend nachbessern“

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung v. 02.09.10 >>> https://www.noz.de/deutschland-und-welt/politik/47421851/bei-pflegenoten-dringend-nachbessern <<< (html)

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Organspende muss eine freie Entscheidung bleiben

v. Bischof Markus Dröge

Quelle: B.Z. v. 02.09.10 >>> http://www.bz-berlin.de/archiv/organspende-muss-eine-freie-entscheidung-bleiben-article966553.html <<< (html)

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Gibt es für Ärzte eine ethische Grauzone am Bett von schwerstkranken Menschen?

 

Der assistierte Suizid widerspricht sowohl dem ärztlichen Ethos als auch dem Berufsrecht. Eine Umfrage unter Ärzten sorgt für kontroverse Diskussionen.

 

v. Christian Beneker

 

Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/617340/gibt-aerzte-ethische-grauzone-schwerstkranken.html <<< (html)

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SG Münster: Veröffentlichung eines Transparenzberichts verletzt das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit

 

SG Münster, Urt. v. 20.08.10 (Az. S 6 P 111/10)

Das Dokument ist frei zugänglich!

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

 (posted by IQB – L. Barth, 02.09.10)

 

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ArbG Berlin: Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum - Erlöschen des Urlaubsanspruchs

 

ArbG Berlin, Urt. v. 17.06.10 (Az. 2 Ca 1648/10)

 

Leitsätze des Gerichts

*       Ist es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubes wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt, so kommt es gleichwohl zum Erlöschen des Urlaubsanspruches im Umfang seiner Bewilligung. § 9 BUrlG ist hierauf nicht entsprechend anzuwenden.

 

*       Da es nicht Zweck des § 45 SGB V ist, den Arbeitnehmer vor Vergütungseinbußen wegen der Pflege eines erkrankten Kindes zu schützen, kommt in diesem Falle auch kein Schadensersatzanspruch auf Nachgewährung von Erholungsurlaub in Betracht. Will der Arbeitnehmer Nachteile bei der Vergütung vermeiden, so ist er in diesem Falle gehalten, von der Arbeitsfreistellung nach § 45 SGB V keinen Gebrauch zu machen und das erkrankte Kind während des Urlaubszeitraumes zu pflegen.

 

Quelle: Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg; den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100064561&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)

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OLG Karlsruhe: Zur Haftung der Ärzte bei Behandlung deutscher Patienten in Schweizer Kantonsspitälern

 

Leitsatz des Gerichts:

 

Bei Behandlung deutscher Patienten in Schweizer Kantonsspitälern können die nach Schweizer Recht nicht haftenden Ärzte zu einer deliktischen Haftung nach deutschem Recht nicht herangezogen werden, weil der Sachverhalt wegen des Behandlungsvertrages mit dem Kantonsspital nach Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB eine wesentlich engere Verbindung zum Schweizer Recht als zum deutschen Recht aufweist und deshalb Schweizer Recht Anwendung findet.

 

OLG Karlsruhe,  Urt. v. 03.08.10 (Az. 13 U 233/09)

 

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13298&pos=1&anz=627 <<< (html)

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VG Trier: Behandlungen nach Traditioneller Chinesischer Medizin erfordern Heilpraktikererlaubnis

 

VG Trier, Urt. v. 18.08.10 (Az. 5 K 221/10.TR)

 

Wer – ohne Arzt zu sein - Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin durchführt, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 18. August 2010 entschieden.

Dem Kläger, der in einer Arztpraxis in den Bereichen Akupunktur, Akupressur, chinesische Puls- und Zungendiagnostik, TUINA-Massage und chinesische Reflexzonen-Therapie tätig ist und der zuvor mehrere Jahre in einer TCM-Fachklinik gearbeitet, einen staatlich zugelassenen Lehrgang Akupunktur absolviert hat sowie über ein chinesisches Zertifikat für TUINA Massage verfügt, war die Ausübung dieser Tätigkeiten mit der Begründung untersagt worden, dass er über keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz verfüge. Hiergegen wandte der Kläger zunächst im Widerspruchs- und dann im Klageverfahren ein, er benötige keine Heilpraktikererlaubnis, weil er lediglich abhängige, weisungsgebundene Tätigkeiten ausübe. Die Anordnungsverantwortung bezüglich Diagnostik und Therapie liege ausschließlich beim Facharzt, der sich während der Behandlungen stets in Rufnähe aufhalte. Dem hielt die Beklagte entgegen, dass es sich bei den ausgeübten Tätigkeiten um die Ausübung von Heilkunde handele, die nicht auf Hilfskräfte übertragen werden dürfe, sondern vielmehr eine eigene medizinische Qualifikation erfordere.

Dem stimmten die Richter der 5. Kammer zu. Der gesamte Bereich der TCM sei der Heilkunde i.S.d. Heilpraktikergesetzes zuzuordnen. Da sich die TCM als umfassende Gesamtbetrachtung gesundheitlicher Probleme verstehe, bestehe in ihrem gesamten Anwendungsbereich bei einer Ausführung durch nicht hinreichend sachkundige Personen eine potentielle Gesundheitsgefährdung alleine deshalb, weil möglicherweise eine erforderliche ärztliche Behandlung verzögert werde. Hinzu komme, dass es bei der TCM entscheidend auf den Wissensstand der unmittelbar handelnden Person ankomme, sodass die ausgeübten Tätigkeiten von vorneherein einer Ausführung durch Hilfspersonen ohne medizinische Qualifikation nicht zugänglich seien.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

 

Quelle: VG Trier >>> Pressemnitteilung <<<

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Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz - dem Laufstall nicht entkommen

v. O. Tolmein (31.08.10)

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/08/31/ein-jahr-patientenverfuegungsgesetz-dem-laufstall-nicht-entkommen.aspx <<< (html)

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Experten informieren über rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung

Ratschläge per Telefon für Angehörige und Betroffene am Donnerstag, 2. September 2010 von 15.00 bis 16.30 Uhr.

Das Justizministerium teilt mit:

Vorsorge für sich selbst - schnell, kostenlos und wichtig für jeden

Schon für junge, gesunde Menschen ist eine Vorsorgevollmacht wichtig. Denn unvorhergesehen kann ein Ereignis eintreten, das dazu führt, das man seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann.  Nur wenn man vorher eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, kann ein Mensch, dem man vertraut, für einen selber handeln. Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man sie ganz einfach erstellt, erfahren Sie am Telefon: Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag,  2. September 2010, Experten aus der Justiz.

In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über Nordrhein-Westfalen direkt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Nordrhein-Westfalen direkt ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erreichbar. Nordrhein-Westfalen direkt (allg. Bürgerservice): 0180 3 100 110  (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Quelle: Justiz.NRW.de >>> Mitteilung v. 31.08.10 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 01.09.10):

Weitere Informationen zum Thema Pflegefall/Todesfall finden Sie u.a. auf dem nachfolgenden Link >>> http://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen_neu/pflegefall/index.php <<< (html)

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VG Trier: Behandlungen nach Traditioneller Chinesischer Medizin erfordern Heilpraktikererlaubnis

VG Trier, Urt. v. 18.08.10 (Az. 5 K 221/10.TR)

Wer – ohne Arzt zu sein - Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin durchführt, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 18. August 2010 entschieden.

Dem Kläger, der in einer Arztpraxis in den Bereichen Akupunktur, Akupressur, chinesische Puls- und Zungendiagnostik, TUINA-Massage und chinesische Reflexzonen-Therapie tätig ist und der zuvor mehrere Jahre in einer TCM-Fachklinik gearbeitet, einen staatlich zugelassenen Lehrgang Akupunktur absolviert hat sowie über ein chinesisches Zertifikat für TUINA Massage verfügt, war die Ausübung dieser Tätigkeiten mit der Begründung untersagt worden, dass er über keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz verfüge. Hiergegen wandte der Kläger zunächst im Widerspruchs- und dann im Klageverfahren ein, er benötige keine Heilpraktikererlaubnis, weil er lediglich abhängige, weisungsgebundene Tätigkeiten ausübe. Die Anordnungsverantwortung bezüglich Diagnostik und Therapie liege ausschließlich beim Facharzt, der sich während der Behandlungen stets in Rufnähe aufhalte. Dem hielt die Beklagte entgegen, dass es sich bei den ausgeübten Tätigkeiten um die Ausübung von Heilkunde handele, die nicht auf Hilfskräfte übertragen werden dürfe, sondern vielmehr eine eigene medizinische Qualifikation erfordere.

Dem stimmten die Richter der 5. Kammer zu. Der gesamte Bereich der TCM sei der Heilkunde i.S.d. Heilpraktikergesetzes zuzuordnen. Da sich die TCM als umfassende Gesamtbetrachtung gesundheitlicher Probleme verstehe, bestehe in ihrem gesamten Anwendungsbereich bei einer Ausführung durch nicht hinreichend sachkundige Personen eine potentielle Gesundheitsgefährdung alleine deshalb, weil möglicherweise eine erforderliche ärztliche Behandlung verzögert werde. Hinzu komme, dass es bei der TCM entscheidend auf den Wissensstand der unmittelbar handelnden Person ankomme, sodass die ausgeübten Tätigkeiten von vorneherein einer Ausführung durch Hilfspersonen ohne medizinische Qualifikation nicht zugänglich seien.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

Quelle: VG Trier >>> Pressemitteilung <<<

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SAPV-Angebot im Norden löst Disput mit Kassen aus

Quelle: Ärzte Zeitung v. 01.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/617100/sapv-angebot-norden-loest-disput-kassen.html <<< (html)

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GKV-Verband lobt Pflegenoten

Quelle: Ärzteblatt.de v. 31.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42544/GKV-Verband_lobt_Pflegenoten.htm <<< (html)

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US-Infektiologen fordern Impfpflicht für Mitarbeiter in Kliniken und Heimen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 31.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/impfen/article/617329/us-infektiologen-fordern-impfpflicht-mitarbeiter-kliniken-heimen.html <<< (html)

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Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz

Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer vom 31.08.2010

Quelle: BÄK, Statement >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.75.77.8715 <<< (html)

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Sozialgericht verdammt Pflegenoten als "Täuschung" der Verbraucher

Quelle: Ärzte Zeitung v. 31.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/617147/sozialgericht-verdammt-pflegenoten-taeuschung-verbraucher.html <<< (html)

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Leistet Widerstand gegen den Zeitgeist!

In Fulda ging am Sonntag der Kongress „Freude am Glauben“ zu Ende – Ein Kath.Net-Bericht von Michael Hesemann.

Quelle: kath.net v. 30.08.10 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=27915 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 31.08.10):

„Es ist mehr Welt in die Kirche geflossen als umgekehrt.“ Satan habe sich einst der römischen Kaiser bedient, um die Christen zu verfolgen, heute habe er sich die Theologieprofessoren geschnappt und sei damit erfolgreicher, so Prof. Albers auf dem Kongress (Quelle: kath.net, aaO.).

Ob dieser harsche Vorwurf gerechtfertigt ist, soll hier nicht beurteilt werden, wenngleich doch insgesamt darauf hinzuweisen ist, dass in einer säkularen Gesellschaft den Einflussmöglichkeiten der verfassten Amtskirchen durchaus ganz bewusst Grenzen gezogen werden. Nicht „Satan“ wirkt hier, sondern lediglich aufgeklärte Bürgerinnen und Bürger, die ungeachtet der Prinzipien etwa der katholischen Kirche meinen, ihr „Leben“ selbstbestimmt ausrichten zu wollen, ohne so sich ihrer zentralen Freiheiten begeben zu müssen. Dass der „Glaube“ in der Legislative verdrängt werde, ist nicht sonderlich überraschend, trägt doch diese zunehmende Tendenz in erster Linie dem religiösen Neutralitätsgebot des Staates Rechnung und so gesehen ist es geradezu eine Verpflichtung des Gesetzgebers, mit Blick auf die derzeit geführten Wertedebatten nach einer „Regelung“ zu streben, die dem Neutralitätsgebot und dem Toleranzprinzip entsprechen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die „Sterbehilfe-Diskussion“.

Sofern einige Theologieprofessoren diesen vermeintlichen „Paradigmenwechsel“ vollziehen, ist dies allemal begrüßenswert, münden doch gewisse Prinzipien der verfassten Amtskirchen nicht in ein für alle allgemein gültiges Gesetz, das zu beachten wäre!

Zwar soll hier keiner „gezwungen“ werden, seine ureigenen Prinzipien gleichsam über „Bord werfen“ zu müssen, wenngleich doch insgesamt mehr Toleranz auch von den Kirchen einzufordern ist. In diesem Sinne wäre es fatal, wenn in der Legislative sich eine fundamentale Werthaltung widerspiegelt, die sich „nur“ an der christlichen Wertekultur orientiert. Auch die Abgeordneten sind jedenfalls bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur religiösen Neutralität verpflichtet!

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Organe spenden - zukünftig Gemeinschaftspflicht auf Widerruf?

v. O. Tolmein (30.08.10)

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/08/30/organe-spenden-zukuenftig-gemeinschaftspflicht-auf-widerruf.aspx?CommentPosted=true#commentmessage <<< (html)

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In eigener Sache: Technische Umstellung

Sehr verehrte UserInnen.

Wir werden zum 01. September 2010 unseren Telekomunikationsanbieter wechseln und hoffen, dass dieser Wechsel reibungslos stattfinden wird.

Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass es hierdurch bedingt zu einigen Störungen kommen kann und wir die Webseiten aus unserem Internetangebot nicht zeitnah pflegen und aktualisieren können. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.

Aus diesem Grunde haben wir auch – abweichend vom üblichen Turnus – unseren „Mittwochs-Newsletter“ auf den heutigen Tag vorgezogen.

Mit freundlichen Grüßen

IQB – Lutz Barth &. Team (31.08.10)

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Leutheusser-Schnarrenberger will Verbesserung bei Organspenden

Justizministerin für Diskussion über Widerspruchsregelung - Debatte über Entnahme ohne vorherige Zustimmung der Toten

v. Alexander Kohnen

Quelle: Welt online v. 30.08.10 >>> http://www.welt.de/die-welt/politik/article9279887/Leutheusser-Schnarrenberger-will-Verbesserung-bei-Organspenden.html <<< (html)

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Ärzte sind bei Verordnung starker Schmerzmittel unsicher

Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42525/Aerzte_sind_bei_Verordnung_starker_Schmerzmittel_unsicher.htm <<< (html)

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Rösler: "Eine Organspende kann und darf nicht gesetzlich verordnet werden"

Interview

v. Philipp Neumann

Quelle: Welt online v. 29.08.10 >>> http://www.welt.de/die-welt/politik/article9263574/Roesler-Eine-Organspende-kann-und-darf-nicht-gesetzlich-verordnet-werden.html <<< (html)

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Forderungen nach Reform bei Organspende

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 30.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/616836/forderungen-nach-reform-organspende.html?sh=21&h=-1092581974 <<< (html)

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Widerspruchslösung ernsthaft diskutieren

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 30.08.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.75.77.8710 <<< (html)

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Contergan-Geschädigte verklagen Bundesrepublik

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 30.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/article/617027/contergan-geschaedigte-verklagen-bundesrepublik.html?sh=15&h=-1092581974 <<< (html)

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Ärztekammer Sachsen kritisiert mangelhafte Hygienekontrollen in Krankenhäusern

Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42526/Kammer_Sachsen_kritisiert_mangelhafte_Hygienekontrollen_in_Krankenhaeusern.htm <<< (html)

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Raus aus der Psychiatrie, rein in die Psychiatrie

Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/616864/raus-psychiatrie-rein-psychiatrie.html?sh=13&h=109218649 <<< (html)

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OLG Saarbrücken: Kündigung eines Hebammen-Belegvertrags ist am rechtlichen Maßstab des § 626 BGB zu messen (hier: Ausspruch der Kündigung durch den Krankenhausträger)

OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.07.10 (Az. 4 U 496/09 – 142)

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(posted by IQB – L. Barth, 30.08.10)

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Patientenverfügung: Klarstellung vermisst

v. Gerhard Lorenz, in Dtsch Arztebl 2010; 107(34-35): A-1634 / B-1450 / C-1430; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78086 <<< (html)

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Präventivmedizin: Wie wollen wir alt werden?

v. Scholl, Johannes; Albrecht, Christian, in Dtsch Arztebl 2010; 107(34-35): A-1616 / B-1436 / C-1416; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78099 <<< (html)

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Es wäre ganz einfach, genug Organe zu bekommen

Der Fall Steinmeier verleiht einem alten Problem neue Aufmerksamkeit: In Deutschland werden zu wenige Organe gespendet. Dabei ist Abhilfe ganz einfach.

v. O. Gersemann, T. Kaiser

Quelle: Welt online v. 29.08.10 >>> http://www.welt.de/wirtschaft/article9264967/Es-waere-ganz-einfach-genug-Organe-zu-bekommen.html <<< (html)

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Wieso diese Therapie? Jeder zweite Patient möchte mehr Infos

Bei Entscheidungen über eine medizinische Behandlung wollen 53 Prozent der Patienten in Bayern vom Arzt "mehr eingebunden" werden, hat eine Umfrage ergeben.

v. Jürgen Stoschek

Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/616450/diese-therapie-jeder-zweite-patient-moechte-infos.html <<< (html)

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Mediziner: Gesetz zu Patientenverfügungen schafft kaum Klarheit

Quelle: Ärzteblatt.de v. 26.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42505/Mediziner_Gesetz_zu_Patientenverfuegungen_schafft_kaum_Klarheit.htm <<< (html)

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MEDIZIN: Diskussion

Berufsverbot

v. R. Rapp, in Dtsch Arztebl Int 2010; 107(33): 569-70; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=77958 <<< (html)

zu dem Beitrag Placebo: Missverständnisse und Vorurteile von PD Dr. med. habil. Matthias Breidert, Prof. Dr. med. Karl Hofbauer, in Dtsch Arztebl Int 2009; 106(46): 751-5; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=66733 <<< (html)

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Borreliose: Patientenbeauftragter sieht Handlungsbedarf

Eva A. Richter-Kuhlmann, in Dtsch Arztebl 2010; 107(33): A-1548 / B-1380 / C-1360; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78019 <<< (html)

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BVerwG: Behandlung nach der Synergetik-Methode ist erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde

BVerwG, Urt. v. 26.08.10 (Az. 3 C 29.09)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Behandlung nach der Synergetik-Methode eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist.

Der Kläger versteht sich als Begründer der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profilings. Dabei sollen - so die Eigendarstellung - während einer sog. Innenweltreise durch eine Veränderung der neuronalen Informationsstruktur des Gehirns Selbstheilungskräfte mobilisiert werden. Anwendbar sei die Methode bei nahezu allen seelischen und körperlichen Krankheiten, auch bei schweren oder vermeintlich unheilbaren Erkrankungen wie Krebs. Gemeinsam mit der Klägerin eröffnete der Kläger im Jahr 2004 in Goslar ein Informationscenter, in dem die Synergetik-Methode angeboten wurde. Die beklagte Behörde untersagte ihnen diese Tätigkeit mit der Begründung, es handele sich um Ausübung der Heilkunde, die ohne eine Heilpraktikererlaubnis strafbar sei. Die dagegen geführten Klagen blieben in den Vorinstanzen ohne Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger zurückgewiesen und damit die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Die Anwendung der Synergetik-Methode sei Ausübung der Heilkunde. Die Kläger erweckten in ihren Eigendarstellungen den Eindruck, Krankheiten mit wissenschaftlich begründeten Methoden heilen zu können. Dass die Methode auf eine Selbstheilung durch die Patienten abziele, ändere nichts daran, dass die Kläger in den Therapie-Sitzungen zum Zweck der Heilbehandlung tätig würden, indem sie die Patienten in einen Zustand der Tiefenentspannung versetzten und sie auf der "Innenweltreise" begleiteten. Anders als sog. Geist- oder Wunderheiler präsentiere sich die Synergetik als Ersatz für eine ärztliche Behandlung; denn sie nehme für sich in Anspruch, Krankheiten besser als die Schulmedizin heilen zu können, weil sie nicht nur die Symptome bekämpfe, sondern den "Krankheitshintergrund" auflösen könne. Von der Tätigkeit gingen unmittelbare Gefährdungen für Patienten mit bestimmten psychischen Erkrankungen aus; zudem bestehe die Gefahr, dass Patienten von einem notwendigen Arztbesuch abgehalten würden. Da die Kläger somit Heilkunde ausübten, ohne als Ärzte bestallt zu sein, benötigten sie eine staatliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, zu deren Erlangung eine Prüfung über Grundkenntnisse der Heilkunde abgelegt werden müsse. Diese gesetzlichen Vorgaben dienten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die Berufsfreiheit der Kläger aus Art. 12 des Grundgesetzes werde dadurch nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt.

Quelle: BverwG >>> Pressemitteilung v. 26.08.10 <<< (html)

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VGH Baden-Württemberg: „Beschränkte“ Austrittserklärung aus der Kirche und Kirchensteuerpflicht

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 04.05.10 (Az. 1 S 1953/09)

Leitsatz des Gerichts

Wer den Austritt aus einer Kirche erklärt, die nach staatlichem Recht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat und deswegen u.a. zur Erhebung von Kirchensteuer berechtigt ist, kann seine Austrittserklärung nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränken.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13278&pos=2&anz=620 <<< (html)

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Der Anästhesist Walter Klein sprach über „Ethik in der Medizin“
„Tägliche Konflikte auf der Intensivstation“

Quelle: Kreiszzeitung.de (Achim) v. 25.08.10 >>> http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-verden/achim/taegliche-konflikte-intensivstation-891575.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 26.08.10):

Ohne hier im Detail den Beitrag kommentieren zu wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass ggf. eine ärztliche Nachfrage im Hinblick auf einen patientenautonomen Wunsch nach einer Operation und deren möglichen Folgen rechtzeitig zu erfolgen hat!

Anlass zu diesem Hinweis besteht insofern, weil aus dem o.a. Bericht entnommen werden kann, dass der Anästhesist auch das Problem der Patientenverfügung in einem Vortrag problematisiert hat: „Sie glauben gar nicht, wie viele Menschen das von sich schieben, wenn ich sie vor der OP frage, ob sie sich Gedanken gemacht haben, was mit ihnen passieren soll, wenn sie nach der Operation künstlich beatmet werden müssen“, meinte Walter Klein (Kreiszeitung, s.o.).

Der Zeitpunkt „vor OP“ ist wenig präzise, mal ganz davon abgesehen, dass ggf. die OP eine „künstliche Ernährung“ im Nachgang bedingt, wenn auch nur für wenige Tage oder Wochen.

Ob der durchschnittliche Patient – wenn es ihn denn geben soll – ggf. im Zusammenhang mit einer konkret anstehenden OP diese Frage tatsächlich „unerörtert“ lässt und damit „weit von sich schiebt“, steht m.E. insofern zu bezweifeln an, da eine Risikoaufklärung vor Einwilligungserteilung durch den Arzt geschuldet ist, dieser zugleich aber auch den Patienten auf die medizinisch indizierte künstliche Ernährung hinweisen wird, die sich aus der Art der Erkrankung und des damit verbundenen operativen Eingriffs (ggf. notwendig!) ergibt. In diesem Sinne gibt es freilich Fallkonstellationen, in denen die künstliche Ernährung auch nach einer OP medizinisch indiziert ist!

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Klinik-Pfleger soll Patientin getötet haben

Quelle: suedkurier.de v. 26.08.10 >>> http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/singen/Klinik-Pfleger-soll-Patientin-getoetet-haben;art372458,4449587 <<< (html)

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Krankenhaus-Hygiene: "Wir wissen, wie es geht - machen aber nichts"

v. Helmut Laschet und Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 26.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=616232 <<< (html)

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DBfK fordert die nötigen Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Hygienerichtlinien

Quelle: DBfK, Mitteilung v. 25.08.10 >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=DBfK-fordert-die-noetigen-Rahmenbedingungen-zur-Umsetzung-von-Hygienerichtlinien.php&navid=100 <<< (html)

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Sozialgericht Münster erklärt Pflegenoten für unzulässig

Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=42478 <<< (html)

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Statement der Bundesärztekammer
Nicht auf Kosten der Hygiene sparen

Quelle: BÄK v. 25.08.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.75.77.8706 <<< (html)

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Deutsche Krankenhaus Gesellschaft zur aktuellen Diskussion um Hygienestandards in Kliniken

Kliniken offen für bundeseinheitliche Hygienevorschriften - Refinanzierung der Mehrkosten unabdingbar

Quelle: DKG v. 25.08.10 >>> http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/38/aid/7406/title/DKG_zur_aktuellen_Diskussion_um_Hygienestandards_in_Kliniken <<< (html)

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Gesucht: die bestmögliche Versorgung Sterbenskranker

Quelle: Ärzte Zeitung v. 25.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/616066/gesucht-bestmoegliche-versorgung-sterbenskranker.html?sh=15&h=1323025796 <<< (html)

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Handhygiene reduziert den Krankenstand

Quelle: Ärzte Zeitung v. 24.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/magen-darminfekte/default.aspx?sid=616083 <<< (html)

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Steinmeiers Organspende Der Körper als Geschenk

Ein Kommentar von Werner Bartens

Quelle: Sueddeutsche.de v. 24.08.10 >>> http://www.sueddeutsche.de/wissen/steinmeiers-organspende-der-koerper-als-geschenk-1.991499 <<< (html)

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Die Kammern sollen die Versorgung steuern

BÄK-Vize Montgomery will mehr Verantwortung für Ärzte-Selbstverwaltung

Quelle: Ärzte Zeitung v. 24.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/616079/baek-vize-montgomery-will-verantwortung-aerzte-selbstverwaltung.html <<< (html)

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BAG: Diskriminierung eines Stellenbewerbers wegen seines Alters

BAG, Urt. v. 19.08.10 (Az. 8 AZR 530/09)

Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 64/10 v. 19.08.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14582&pos=0&anz=64 <<< (html)

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Alle Möglichkeiten für Organspende nutzen

Ärzteschaft unterstützt Regierungspläne für Einsatz von Transplantationsbeauftragten

Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 24.08.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8685.8698 <<< (html)

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Moraltheologe Reiter: Patientenverfügungsgesetz nachbessern

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42445/Moraltheologe_Reiter_Patientenverfuegungsgesetz_nachbessern.htm <<< (html)

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Keime in Infusionslösung - zwei Säuglinge tot

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 22.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/innere_medizin/article/615899/keime-infusionsloesung-zwei-saeuglinge-tot.html <<< (html)

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Qualitätssicherung: Zu viel Alarm

90 Prozent falsch positive Verdächtigungen auf Qualitätsmängel in Kliniken - das ist den Qualitätssicherern von Aqua zu viel.

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/615758/qualitaetssicherung-kliniken-alarm.html <<< (html)

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Rösler fordert mehr Toleranz für psychisch Erkrankte

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/615897/roesler-fordert-toleranz-psychisch-erkrankte.html <<< (html)

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Bistum Trier korrigiert Position zur 'Embryonenoffensive'

Quelle: kath.net v. 20.08.10 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=27829 <<< (html)

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Bischof verbietet Arbeit mit Donum Vitae

Tebartz-van Elst kritisiert den katholischen Schwangeren-Beratungsverein Donum Vitae scharf. >>> weiter

Quelle: Frankfurter Rundschau v. 20.08.10 >>> http://www.fr-online.de/rhein-main/bischof-verbietet-arbeit-mit-donum-vitae/-/1472796/4573122/-/index.html <<< (html)

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Rösler beklagt verbreitete „Sprachlosigkeit“ beim Thema Sterben

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42419/Roesler_beklagt_verbreitete_Sprachlosigkeit_beim_Thema_Sterben.htm <<< (html)

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Klinikbetriebsrat in Marburg klagt wegen Op-Leihputzkräften

Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/615802/klinikbetriebsrat-marburg-klagt-wegen-op-leihputzkraeften.html <<< (html)

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Sterbehilfe
Selbstjustiz am Krankenbett

Aktive oder passive Sterbehilfe, wo ist der Unterschied? Und welche Rolle haben Pflegekräfte beim Behandlungsabbruch im juristischen Sinn? Eine Analyse der schriftlichen Begründung des Bundesgerichtshofs zu seinem Sterbehilfeurteil.

v. Oliver Tolmein

Quelle: F.A.Z net v. 18.08.10 >>> http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~EEE25EC187EF7440E95A27FA8D9C52767~ATpl~Ecommon~Scontent.html <<< (html)

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LG Hagen: Zur Herausgabe von Krankenunterlagen (hier: zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses)

LG Hagen, Urt. v. 11.08.10 (Az. 2 O 170/10)

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BGH: Rechtsbeschwerden oder andere Rechtsbehelfe zum Bundesgerichtshof können in Betreuungs- und Unterbringungssachen von einem Beteiligten formgerecht nur durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (§ 10 Abs. 4 FamFG). Dies gilt seit Inkrafttreten des Familienverfahrensgesetzes ohne Ausnahme.

Quelle: BGH, Beschl. v. 28.07.10 (Az. XII ZB 317/10); online unter BGH, Entscheidungsdatenbank >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=16155b098fd59072ce96f2d4b13d49e7&nr=52888&pos=0&anz=1 <<< (pdf.)

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Der Patient in palliativer Situation: „Ein besserer Umgang mit sterbenskranken Menschen“

v. G. Klinkhammer, in Dtsch Arztebl 2010; 107(33): A-1566 / B-1394 / C-1374; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78013 <<< (html)

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Heim-Mitarbeiter wegen Misshandlung verurteilt

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 19.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/615622/heim-mitarbeiter-wegen-misshandlung-verurteilt.html?sh=10&h=-859578974 <<< (html)

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Isolation nach Übergriffen
Einem Heimbewohner droht nach Übergriffen gegen Pflegerinnen die soziale Isolation.

Was ist passiert? 

Pflegerinnen gingen mit einem Heimbewohner täglich außerhalb des Pflegeheimes spazieren. Dies stellte die einzige Beschäftigung für ihn dar, da er von den anderen Bewohnern ignoriert wird.
Anfangs verliefen diese Spaziergänge sehr harmonisch, doch dann fing der Bewohner an, die Pflegerinnen grob und auch unsittlich anzufassen.
Dies hat zur Folge, dass die Pflegerinnen sich weigern, weiterhin Spaziergänge zu unternehmen. Jetzt  besteht die Gefahr, dass der Bewohner sozial isoliert wird.
>>> weiter

Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren.

Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 26.07.10) <<< (html)

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Akupunktur: Wissenschaft oder Scharlatanerie?

Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/615354/akupunktur-wissenschaft-scharlatanerie.html?sh=14&h=-859578974 <<< (html)

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Das IQB – Internetportal: Das Informationsportal rund um das Pflege- und Medizinrecht

Das IQB erfreut sich weiter zunehmender Beliebtheit: 908 Besucher haben gestern 1538 Seiten aufgerufen. Hierbei fanden die Beiträge zur „Sterbehilfe“ neben dem Rechtsprechungsreport Ihr besonderes Interesse.

 

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BSG: Sozialhilfeträger zuständig für den Hygienebedarf eines an AIDS erkrankten Leistungsempfängers der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 19. August 2010 in dem Verfahren B 14 AS 13/10 R entschieden, dass die Kosten des Hygienebedarfs eines an AIDS erkrankten Leistungsempfängers nach dem SGB II in vergangenen Zeiträumen vom Träger der Sozialhilfe und nicht vom Grundsiche­rungsträger zu tragen waren. In der Zukunft dürfte allerdings eine Zuständigkeit der SGB II-Leistungs­träger für Fälle wie den vorliegenden aufgrund der neuen Norm des § 21 Abs 6 SGB II bestehen. >>> weiter

Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 31/10 v. 19.08.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11634&pos=1&anz=32 <<< (html)
 

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Wie wird (oder soll!?) die aktuelle Debatte um die ärztliche Suizidbeihilfe von der Öffentlichkeit wahrgenommen (werden)?

Spätestens seit der Erscheinung des schon im Gewande eines „Klassikers“ uns allen offenbarten Buches des Berliner Arztes Dr. Michael de Ridder mit dem Titel „Wie wollen wir sterben“: ?: Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin (2010) mag der eine oder andere Interessierte den Eindruck gewinnen, als werde mit dem Thema insgesamt ethisches Neuland betreten und da dem so sei, erscheint es allemal angebracht, einstweilen noch vornehme Zurückhaltung in den Diskussionen zu üben, zumal wir Deutsche doch gerade eine besondere Verantwortung vor dem Hintergrund unserer ureigenen Vergangenheit zu tragen und vor allem auch wahrzunehmen haben. >>> weiter

v. Lutz Barth, 19.08.2010, im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<

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1,1 Millionen über 80-Jährige sind pflegebedürftig

Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=615589 <<< (html)

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Wissenswertes über die Deutsche Gesellschaft Humanes Sterben e.V. (DGHS)

„Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist eine Patientenschutz-

Organisation und Bürgerrechtsbewegung, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 dem lebenslangen Selbstbestimmungsrecht der Menschen verpflichtet fühlt. Sie setzt sich dafür ein, den Menschen ein unerträgliches und sinnloses Leiden zu ersparen und ihnen auch im Sterben ihre Menschenwürde zu erhalten.

Als erste, bundesweit aktive Patientenschutz-Organisation bietet die DGHS zahlreiche Hilfestellungen: Mit der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht zur Heilbehandlung sowie der Beratung über Organspende wird ein umfassender Patientenschutz angeboten, der dem Wunsch des Patienten Rechnung trägt. Jeder kann individuell für sich entscheiden und verbindlich dokumentieren lassen, ob er den Einsatz von lebenserhaltenden Therapien wünscht oder ablehnt. Mit dem Notfallausweis ermöglicht die DGHS rund um die Uhr den datengeschützten Abruf der Verfügungen im Internet.

Die von der DGHS bereits 1999 eingerichtete Bundeszentrale für Patientenschutz erlaubt auch Nicht-Mitgliedern kostenfrei die Hinterlegung von Patientenverfügungen. Die Akademie für Sterbebegleitung (AfS) der DGHS klärt in Seminaren und Vorträgen zu den Themen Krankheit, Sterben, Tod, Trauer und Bestattung auf. Die Hospiz-Informationsstelle sowie das Info-Telefon zur Schmerztherapie informieren über wohnortnahe Hospize, Palliativstationen und Schmerztherapeuten.

Die demokratisch aufgebaute Patientenschutz-Organisation hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Sie arbeitet für menschenwürdige Bedingungen in Altenheimen, eine bessere Ärzteausbildung im Hinblick auf die Betreuung älterer und kranker Menschen, die flächendeckende Versorgung mit schmerztherapeutischen Einrichtungen sowie eine angemessene Honorierung der Gespräche mit Schwerstkranken und Sterbenden.

Die DGHS setzt sich für jedes Mitglied persönlich ein; im Ernstfall auch mit Rechtsanwalt und vor Gericht.“

Quelle: DGHS, Pressemappe (dort mit weiteren Informationen) >>> http://www.dghs.de/typo3/fileadmin/pdf/pressemappe-180810.pdf <<< (pdf.)

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DGHS weist auf Notwendigkeit von Patientenverfügungen hin

Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Abbruch lebenserhaltender Behandlung ist laut BGH-Urteil nicht strafbar, wenn dies dem Patientenwillen entspricht >>> weiter

Quelle: DGHS, Pressemitteilung v. 18.08.10 >>> http://www.dghs.de/typo3/index.php?id=115&no_cache=1&tx_mininews_pi1[showUid]=423&cHash=a696be36ff <<< (html)

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BÄK-Präsident Hoppe erntet Kritik von der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung

Nachdem der BÄK-Präsident gegenüber der Rheinischen Post (siehe dazu unten) sich dahingehend geäußert hat, dass er sich eine Formulierung im Berufsrecht vorstellen kann, wonach ein Arzt einem Menschen beim Suizid helfe dürfe, wenn er das mit seinem Gewissen vereinbaren könne, erntete er gleich postwendend Kritik von Eugen Brysch von der Deutschen Hospiz Stiftung. Damit wachse der Druck auf schwerstkranke Menschen, von einem ärztlich assistierten Suizid Gebrauch zu machen, um anderen nicht zur Last zu fallen, so offensichtlich Brysch (vgl. dazu Ärzteblatt.de v. 18.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42393/Aerzte_wollen_Sterbehilfe_im_Berufsrecht_neu_regeln.htm <<<).

Dieses von Brysch bemühte Argument ist nicht durchschlagend, mal abgesehen davon, dass es auch in der Kompetenz und Verantwortung eines jeden Einzelnen liegt, hierüber entscheiden zu können.

Allerdings befindet sich Brysch mit seiner Meinung durchaus in prominenter Gesellschaft: Auch Alexander Sitte, Vorstandschef der Deutschen Palliativstiftung, gibt zu bedenken, „dass Ärzte beim Suizid nicht assistieren. (dürfen). Das gehört absolut nicht zu ihrer Aufgabe“. Heiner Melching, Geschäftsführer Gesellschaft für Palliativmedizin, betont darüber hinaus, dass die ärztliche Suizidbeihilfe nicht zur einforderbaren Aufgabe des Arztes werden kann (vgl. dazu Südwest Presse, Das Gewissen entscheidet >>> http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/art4306,599636 <<<).

Das „Last-Argument“ – wie im Übrigen andere Dammbruchargumente auch – erfreut sich seit jeher in der Debatte größter Beliebtheit, auch wenn es „nur“ zur Schilderung von Szenarien dient, die besonders eindringlich zu sein scheinen, gleichwohl aber davon ausgegangen werden kann, dass gegenüber solchen Visionen jedenfalls unsere Verfassung im wahrsten Sinne des Wortes „verfassungsfest“ ist. Entscheidend ist nicht ein „gesellschaftlicher Druck“, sondern einzig die Werthaltung des Suizidenten und sofern dieser meint, mit seiner Schwersterkrankung und seinem Leid seiner Umgebung – mithin also wohl in erster Linie den Verwandten – nicht zur Last fallen zu wollen, werden wir dies schlicht zu akzeptieren haben.

Im Übrigen ist es bezeichnend, dass gerade im Zusammenhang mit solchen Botschaften nunmehr auch die aktuelle Umfrage zur ärztlichen Suizidbeihilfe, die die BÄK in Auftrag gegeben hat, bemüht wird und sogleich mitgeteilt wird, dass die Mehrheit der Ärzte eine Legalisierung der ärztlichen Sterbehilfe ablehnt und viel mehr davon überzeugt ist, dass der Ausbau der Palliativmedizin die Wünsche nach Sterbehilfe verringern würde.

Mit Verlaub: Hier sollten nicht „Äpfel“ mit „Birnen“ verglichen werden, denn es wird nicht der „aktiven Sterbehilfe“ das Wort geredet und sofern überhaupt der Verweis auf den Ausbau der Palliativmedizin bemüht wird, sollte diesbezüglich eher davor gemahnt werden, darauf zu achten, dass der schwersterkrankte Patient nicht um den „Preis“ einer ohne Frage auszubauenden Palliativmedizin instrumentalisiert wird. Ein Sterbewunsch des Patienten ist hiervon gänzlich unabhängig, wenn und soweit der Patient meint, hier und jetzt eine individuelle Entscheidung treffen zu müssen, mag ihm auch in Gesprächen bedeutet werden, dass im Zweifel sein „Sterben“ den Fortschritt der modernen Schmerzmedizin oder den weiteren Ausbau der Palliativmedizin verhindere. Zu fragen ist also, wer hier auf wen und mit welchen Mitteln Druck auszuüben beabsichtigt?

Legen wir allerdings die Auffassung mancher Gegenwartsethiker zugrunde, so werden wir uns vielmehr die Frage gefallen lassen müssen, ob wir letztlich „unanständig“ seien, da wir einen Suizidwunsch hegen und zugleich uns hierbei auch von dem Motiv im Zweifel leiten lassen, unserer Familie nicht zur Last fallen zu wollen.

Nun – wenn es der ethischen Debatte dienlich ist: Ja, wir dürfen „unanständig“ sein und dies gar mit „Segen“ unserer Verfassungsordnung!

Lutz Barth (19.08.10)

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Experten begrüßen baldige Zulassung cannabishaltiger Medikamente

Quelle: Ärzteblatt.de v. 18.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42398/Experten_begruessen_baldige_Zulassung_cannabishaltiger_Medikamente.htm <<< (html)

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Sterbehilfe: Ärzte wollen Berufsrecht liberalisieren

v. Eva Quadbeck

Quelle: RP-online v. 18.08.10 >>> http://nachrichten.rp-online.de/politik/sterbehilfe-aerzte-wollen-berufsrecht-liberalisieren-1.97031 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 18.08.10):

"Ich kann mir für unser Berufsrecht eine Formulierung vorstellen, die zum Ausdruck bringt, dass es nicht zur Aufgabe des Arztes gehört, Menschen beim Suizid zu helfen. Wenn der Arzt als Mensch dies aber mit seinem Gewissen vereinbaren kann, dann darf er dies tun", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe gegenüber der Rheinischen Post.

Eines vorweg: Dass die BÄK nunmehr beabsichtigt, das entsprechende Berufsrecht zu liberalisieren, ist insofern lobenswert, wenngleich auch zwingend erforderlich: Auch das ärztliche Berufsrecht „bricht“ insofern nicht das Verfassungsrecht.

Indes fragt sich, ob die - wie vom Präsidenten der BÄK angedachte Formulierung - den Kern des Problems erfasst. Es könnte vielmehr zunächst auch Sinn machen, über die vom Mediziner Dr. Michael de Ridder zunächst in Form einer These vertretene Position näher nachzudenken, wonach auch der ärztlich assistierte Suizid zu einer äußersten Maßnahme palliativer Medizin werden kann (vgl. dazu M. de Ridder, Palliativmedizin - Letzte Hilfe, Wir müssen Todkranken die Macht über ihr Leben geben. Ein Plädoyer für die ärztliche Beihilfe zum Suizid, online unter: Quelle: Zeit online v. 26.07.10 >>> http://www.zeit.de/2010/30/M-Sterbehilfe <<< (html).

Sofern dies der Fall sein sollte, ist der Arzt ohne Frage auch Mensch (wie soll es auch anders sein!) und sofern er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann er insbesondere nach einer „medizinischen Indikation“ für die ärztliche Suizidassistenz auch als Arzt (!) eben bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Schwersterkrankten mitwirken (und im Übrigen hierfür auch ein Honorar beziehen).

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Sterben – ein fundamentales Freiheitsrecht!(?)

v. Lutz Barth (18.08.10)

Ludger Lütkehaus, Philosoph und Professor für Literaturwissenschaft an der Universität Freiburg, hat in einem aktuellen Artikel zu den Beiträgen von Eckard Nagel und Michael de Ridder in durchaus ungewohnter Schärfe Stellung bezogen.

Diese Schärfe im Diskurs darf eigentlich nicht verwundern, wird doch zunehmend unter dem Tarnmäntelchen einer vorgeblich beabsichtigten Enttabuisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe vielmehr gerade das Gegenteil initiiert: Die Aufrechterhaltung eines scheinbar letzten Tabus >>> weiter dazu

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Tod eines Zweijährigen: Narkosearzt vor Gericht - Mutter fassungslos

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 17.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/615239/tod-zweijaehrigen-narkosearzt-gericht-mutter-fassungslos.html <<< (html)

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Krankenpfleger töteten seit 1990 326 Patienten

Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42376/Krankenpfleger_toeteten_seit_1990_326_Patienten.htm <<< (html)

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Koalition macht Weg frei für Cannabis als Arzneimittel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/615200/koalition-macht-weg-frei-cannabis-arzneimittel.html?sh=5&h=1828537421 <<< (html)

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Reanimation oder nicht - wer entscheidet?

Ein Nephrologe und ein Notarzt geraten aneinander, weil sie beide im Sinne des Patienten handeln wollen. Das Beispiel aus Alzey zeigt, welche Hürden sich für Ärzte bei der Erfüllung des Patientenwillen auftun. Doch noch eines mehr zeigt der Fall: Zwei Sätze hätten genügt, um den Streit zu vermeiden, meint unser Gastautor.

v. Ingo Pflugmacher

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=615209 <<< (html)

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Hintergrund

"Wir könnten sofort bis zu 10 000 Pflegekräfte einstellen"

Gegen den Fachkräftemangel in der Pflege wirkt der Ärztemangel wie ein Sturm im Wasserglas. In den kommenden zehn Jahren müssen in Deutschland 300.000 zusätzliche Pflegefachkräfte her. Die aber fehlen, warnen Experten. Die Suche um das beste Konzept hat begonnen.

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/615104/wir-koennten-sofort-bis-10000-pflegekraefte-einstellen.html <<< (html)

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Vgl. dazu auch den Kommentar

Herr Rösler, was ist mit der Pflege?

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/615061/kommentar-herr-roesler-pflege.html?sh=1&h=-908562785 <<< (html)

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Literaturhinweise

Der Täter hinter dem Täter. Persönliche Verantwortung der "patientenfernen" Entscheider bei der gerichtlichen Würdigung von medizinischen Katastrophen in Zivil- und Strafprozessen

v. Uwe Schulte-Sasse, Uwe, in ArzR 08/2010, S. 200 ff.

 

Bestandteil der Basispflege oder eigenständige Maßnahme? Moraltheologische Überlegungen zur künstlichen Ernährung und Hydrierung.

v. Eberhard Schockenhoff, in Zeitschrift für medizinische Ethik (ZfmE) 56 (2010), S. 131 ff.

vgl. im Übrigen zu den weiteren Beiträgen in der vorstehenden Ausgabe mit dem Schwerpunkt Künstliche Ernährung >>> http://195.30.246.247/vs1/userseite/start.asp?par=8&heft_jahr=2010&heftnr=2 <<< (html)

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Pflege-Missstände in Heimen: Staatsanwaltschaft ermittelt in 31 Fällen

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 13.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=615040 <<< (html)

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Aktuell Eine erste Stellungnahme zur „Sterbehilfe-Entscheidung“ des BGH v. 25. Juni 2010

v. Lutz Barth (16.08.10)

Nach dem das Urteil des BGH in den Medien und von einschlägigen Kreisen sowohl „Lob“ als auch „Tadel“ erfahren hat und in diesem Zusammenhang stehend die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Fulda wohl überwiegend als „Fehlurteil“ bezeichnet wurde, können sich nun die Richter der Strafkammer des Landgerichts Fulda durchaus als „rehabilitiert“ fühlen, lag doch ihre Entscheidung nicht „ganz neben der Sache“. >>> weiter

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BFH: Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger unterliegen nicht der Gewerbesteuer

Urteil vom 15.06.10   VIII R 10/09

Urteil vom 15.06.10   VIII R 14/09

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Qualifikation der Einkünfte von berufsmäßigen Betreuern und Verfahrenspflegern geändert und die Einkünfte als nicht gewerblich behandelt (Urteile vom 15. Juni 2010 VIII R 10/09 und VIII R 14/09). Damit unterliegen die Einkünfte nicht mehr der Gewerbesteuer.

In den entschiedenen Fällen hatte das Finanzamt die Einkünfte von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig waren, und die Einkünfte einer Volljuristin, die als Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger agierte, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft. Der BFH entschied, dass es sich nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handele, sondern um Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes), für die keine Gewerbesteuer anfällt.

Danach sind die genannten Tätigkeiten den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit zuzuordnen, weil sie ebenso wie die in der Vorschrift bezeichneten Regelbeispiele (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied) durch eine selbständige fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis sowie durch Aufgaben der Vermögensverwaltung geprägt sind.

An der früheren Beurteilung, nach der Einkünfte berufsmäßiger Betreuer als gewerblich eingestuft wurden (BFH-Urteil vom 4. November 2004 IV R 26/03), hält der BFH nicht mehr fest.

Quelle: BFH, Pressemitteilung 70/2010 v. 13.08.10 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2010&nr=22003&pos=0&anz=70 <<< (html)

Dort finden Sie auch einen Link zu den Volltexten der beiden Entscheidungen.

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BGH: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar (Strafsache RA Putz)

Leitsätze des Gerichts

1. Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) ist gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen.

2. Ein Behandlungsabbruch kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Tun vorgenommen werden.

3. Gezielte Eingriffe in das Leben eines Menschen, die nicht in einem Zusammenhang mit dem Abbruch einer medizinischen Behandlung stehen, sind einer Rechtfertigung durch Einwilligung nicht zugänglich.

BGH, Urt.v. 25.06.10 (Az. 2 StR 454/09)

Quelle: BGH (Rechtsprechungsdatenbank); der Volltext der Entscheidung kann unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=52999&pos=1&anz=649 <<< (html)

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Über „RESPEKT“ und „beizeiten begleiten“

Auf den Seiten der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg wird das Projekt näher vorgestellt, in dem es zuvörderst darum gehen soll, eine bessere Beratungspraxis für Patientenverfügungen zu entwickeln.

Mehr zu diesem Projekt erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link.

Quelle: Jura Uni Augsburg >>> http://www.jura.uni-augsburg.de/forschung/respekt/Selbstdarstellung.html <<< (html)

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Niederländische Regierung soll Sterbehilfefälle beziffern

Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42327/Niederlaendische_Regierung_soll_Sterbehilfefaelle_beziffern.htm <<< (html)

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Verdi: Arbeitgeber umgehen Pflege-Mindestlohn

Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42326/Verdi_Arbeitgeber_umgehen_Pflege-Mindestlohn.htm <<< (html)

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LAG Baden-Württemberg: Zur Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitsgebers(hier: Beauftragung einer leitenden Röntgenfachkraft  mit der Reinigung und Aufarbeitung von endoskopischen Geräten während des Bereitschaftsdienstes

LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.03.10 (Az. 11 Sa 70/09)

Das Dokument ist frei zugänglich!

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Nachgefragt: Wie fassen Medizinethiker eigentlich ihre persönlichen Patientenverfügungen ab?

Im Rahmen der Diskussion um das Patientenverfügungsgesetz galt es in erster Linie, den arztethischen Widerstand mit einer rechtsethischen Argumentation zu überwinden, glaubte man/frau doch im Diskurs, das „Sterben sei nicht normierbar“ - jedenfalls mit der Folge, hier stoße die Regelungsmacht des Gesetzgebers an die Grenzen.

Nachdem uns der Präsident der BÄK erkennbar am Wortlaut seiner „Patientenverfügung“ hat teilhaben lassen wollen „Ich möchte gern, dass mich die Ärzte nach den Grundsätzen zur Sterbebegleitung der Bundesärztekammer behandeln.“ (Quelle: Deutsches Ärzteblatt 2008; 105(22) 30.05.08), sah ich mich veranlasst, der Frage nachzugehen, wie wohl Medizinethiker beabsichtigen, ihre Patientenverfügung zu verfassen.

Nun – meine Recherche ist nahezu „ergebnislos“ verlaufen, wenngleich ich Ihnen doch eine Fundstelle nicht vorenthalten möchte:

„Ich habe deshalb in diesen Tagen nach langem Zögern meine persönliche Konsequenz gezogen und eine „Patientenverfügung“ eigener Art geschrieben. Sie liegt bei meiner Organspende-Erklärung neben dem Perosnalausweis. Ihr Text stammt von dem Berliner Universitätsprofessor Christoph Wilhelm Hufeland (1762-1836), dem Leibarzt des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm III. (1770-1840).

Er lautet: „Wenn ein Kranker von unheilbaren Uebeln gepeinigt wird, wenn er sich selbst den Tod wünscht, wenn Schwangerschaft Krankheit und Lebensgefahr erzeugt, wie leicht kann da, selbst in der Seele des Besten, der Gedanke aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt, ja sogar Pflicht sein, jenen Elenden etwas früher von seiner Bürde zu befreien, oder das Leben der Frucht dem Wohle der Mutter aufzuopfern? - So viel Scheinbares ein solches Raisonnement für sich hat, so sehr es selbst durch die Stimme des Herzens unterstützt werden kann, so ist es doch falsch, und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten Grade unrecht und strafbar sein. Sie hebt geradezu das Wesen des Arztes auf. Er soll und darf nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder Unglück sei, ob es Werth habe oder nicht, dies geht ihn nichts an, und maasst er sich einmal an, diese Rücksicht mit in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mann im Staate; denn ist einmal die Linie überschritten, glaubt sich der Arzt einmal berechtigt, über die Nothwendigkeit eines Lebens zu entscheiden, so braucht es nur stufenweiser Progression, um den Unwerth und folglich die Unnöthigkeit eines Menschenlebens auch auf andere Fälle anzuwenden“

Ob die „Patientenverfügung“ des Medizinethikers praxistauglich ist, kann durchaus bezweifelt werden und dürfte bei immerhin 1/3 der Ärzteschaft ohne nachhaltigen Eindruck bleiben, wenn und soweit diese gar für eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe eintreten.

Natürlich möchte ich nicht verabsäumen, Ihnen die Quelle des vorstehenden Zitats mit einem Zitat anzugeben, zumal der Text insgesamt lesenswert erscheint, da er einem medizinethischen Paternalismus Vorschub leistet, der aus rechtsethischer Perspektive kaum nachvollziehbar ist.

Autonomie am Lebensende: Realität, Ideal, Illussion?

Vortrag im Rahmen der 6. Süddeutschen Hospiztage
Selbstbestimmung bis zuletzt – wer hat am Lebensende die Regie?
im Diözesanbildungshaus St. Bernhard in Rastatt am 30. Juni 2005

v. Axel W. Bauer (Quelle: >>> http://www.hirzel.de/universitas/archiv/bauerautonomie.pdf <<< pdf.)

An dieser Einstellung wird der Referent wohl nach wie vor festhalten, wie sich im Übrigen unschwer aus seinen Nachfolgepublikationen ergibt und die eine diesseitige nachhaltige Kritik herausgefordert hat (vgl. dazu u.a. den BLOG Ärztliche Assistenz beim Suizid?“)

Auch wenn kein ernsthafter Zweifel daran begründet werden kann, dass auch Gesunde für den Fall einer späteren Demenz eine Patientenverfügung treffen können, möchte ich ferner auf eine Textpassage in dem veröffentlichten Vortrag hinweisen, in der Axel W. Bauer eine ähnliche Position vertritt, wie der Palliativmediziner Student.

„Damit spricht der Ethikrat dem Bürger A das Recht zu, dass dieser bereits heute unwiderruflich über jenen Demenzpatienten B letzte Verfügungen treffen darf, der vielleicht in einigen Jahren oder Jahrzehnten einmal aus ihm selbst geworden sein wird. Doch warum sollte man eine Patientenverfügung des Bürgers A aus dem Jahre 2005 eigentlich noch beachten, wo es doch der reale Demenzpatient A* sein wird, der im Jahre 2015 gemäß seinem „natürlichen“ Willen offenkundig noch weiterleben will? Und wer sollte dann gegen eine „widerrechtliche“ Weiterbehandlung von A* Klage erheben? Demenzpatient A* sicherlich nicht, denn er möchte ja leben, und Bürger A existiert ja gar nicht mehr, allenfalls dessen gesetzlicher Betreuer. Doch wen betreut der Betreuer – den ehemaligen Staatsbürger A oder den Demenzpatienten A*? Mir scheint, dass sich der Nationale Ethikrat hier in perfektionistischer Regelungsfreude und in einem kaum mehr rationalen Autonomie-Enthusiasmus in schwere rechtsphilosophische Konsistenz-Probleme und in eine moralische Sackgasse hinein manövriert hat.“ (Bauer, aaO., S. 17, 18)

Ob der Nationale Ethikrat einen „kaum mehr rationalen Autonomie-Enthusiasmus“ gefrönt hat, steht doch jedenfalls in dem Maße zu bezweifeln an, als dass eben der Nationale Ethikrat erkennbar um die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger weiß und hierbei sich ganz auf dem gesicherten Boden des Verfassungsrechts befindet, während demgegenüber mancher Ethiker doch eher geneigt ist, in die berühmte „ethische Glaskugel“ zu schauen, aus der dann „moralischen Pflichten“ entlehnt werden, die gleichsam in das Belieben der jeweiligen Interpreten gestellt sind und durchaus fantasievoll generiert werden können (vgl. dazu weiterführend und m.w.N: Lutz Barth, Sterbewille, Patientenverfügung und assistierter Suizid - Grenzen eines drohenden (palliativ)medizinethischen Paternalismus! (20.11.07) >>> http://www.iqb-info.de/Patientenverfuegung_und_ethischer_Paternalismus.pdf <<<).

Eher das Gegenteil steht zu befürchten an: Nicht das konsequente Bekenntnis zur grundrechtlichen Freiheit führt in eine „moralische Sackgasse“, sondern vielmehr der unsägliche ethische Paternalismus, der im Kern offensichtlich bereit ist, sich von grundlegenden Freitheitsverbürgungen zu verabschieden und so eine Grundrechtsinterpretation zu zelebrieren, die auf eine unmittelbare Instrumentalisierung der Bürgerinnen und Bürger und damit zugleich auch der schwersterkrankten Patienten hinausläuft.

Nicht die Rechtsphilosophie und Rechtsethik werfen „Konsistenzprobleme“ auf, sondern ein enthemmter medizinethischer Paternalismus, der im Begriff ist, zentrale Grundrechte in ihrem Wesensgehalt zu leugnen und zwar auch im Hinblick auf den Gesunden, der für den Fall einer späteren Demenzerkrankung beabsichtigt, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Lutz Barth (13.08.10)

 

Weiterführend zur „Ethik“ und „Recht“ – jeweils mit Einzelbeiträgen v. L. Barth mit weiterführenden Hinweisen:

„Sterbehilfe - In dubio pro libertate - Kommt der Tod auf „ethisch leisen Sohlen“ daher oder öffnen wir ihm die Türen?“

Ein Kompendium rund um den ethischen und rechtlichen Diskurs der Sterbehilfe-Problematik v. L. Barth (Dezember 2007)

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Lutz Barth, 2008 – ein Jahr der Ethik, der Missionare und Hobbyphilosophen, Beiträge des IQB über die Ethik, das Sterben und die Grenzen der Selbstbestimmung (2009)


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Lutz Barth,  „Dürfen wir den Rubikon überschreiten?“ Über die „Ethikfürsten“ im 21. Jahrhundert,
Beiträge des IQB über die Ethik, das Sterben und die Grenzen der Selbstbestimmung (2010)

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SG Stuttgart: Maßnahmen zur Verhütung einer Schwangerschaft (hier Sterilisation) können ausnahmsweise dann der Krankenbehandlung zuzurechnen sein, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um von der Versicherten die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung ihres körperlichen oder geistig-seelischen Gesundheitszustandes abzuwenden (im Anschluss an BSG, Urteil vom 13.12.1975, 3 RK 68/73).

SG Stuttgart, Urt. v. 24.6.10 (Az. S 16 KR 3236/08)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=8&nr=13111&pos=83&anz=580 <<< (html)

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Interview
"Frau Merkel muss Pflege zur Chefsache machen"

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 12.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/614883/interview-frau-merkel-muss-pflege-chefsache-machen.html <<< (html)

Thomas Hommel im Gespräch mit Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa)

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OLG Stuttgart: Zur Einsetzung des Heimes als alleiniger Nacherbe

LS des Gerichts:                        

1. Die Einsetzung des Heimes, in dem sich der einzige Sohn und Vorerbe der Erblasserin befindet, als alleiniger Nacherbe ist nicht gem. §§ 14 HeimG ,134 BGB nichtig, wenn die Testamentserrichtung vor dem zum 1. Januar 1975 erfolgten Inkrafttreten des Heimgesetzes vom 7. August 1974 vorgenommen wurde.

2. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen §§ 14 HeimG ,134 BGB vorliegt, kommt es auf den Zeitpunkt der Testamentserrichtung an und nicht auf den Eintritt des Erbfalls. Eine Rückwirkung wurde dem HeimG nach den Übergangsvorschriften in § 23 HeimG nicht beigemessen, auch nicht bezüglich seines § 14.

OLG Stuttgart, Urt. v. 24.06.10 (Az. 8 W 241/10)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=8&nr=13206&pos=82&anz=580 <<< (html)

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Brandenburgs Gesundheitsministerin Tack zu alten Problemen und neuen Chancen der medizinischen Versorgung

Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) hat heute in Potsdam Maßnahmen zur Sicherstellung einer gesundheitlichen Versorgung auf hohem Niveau im Flächenland Brandenburg vorgestellt. "Die medizinischen Möglichkeiten, die technische Entwicklung und der Zwang, Antworten auf drängende Versorgungsfragen zu finden, eröffnen auch neue Chancen", sagte sie. >>> weiter

Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Brandenburg), PM v. 11.08.10 >>> http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.140014.de <<< (html)

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VGH Baden-Württemberg: Aufwendungen für eine Autohomologe Immuntherapie sind auch bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krebserkrankung nicht beihilfefähig.

VGH Baden-Württemberg. Urt. v. 14.07.10 (Az. 11 S 2730/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=3&nr=13226&pos=31&anz=580 <<< (html)

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Leben bis zuletzt
Wie lässt sich die Qualität der Palliativmedizin messen?

Die Palliativmedizin hat die Aufgabe, Schwerstkranke und Sterbende zu begleiten. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe am Universitätsklinikum Aachen untersucht, unter welchen Voraussetzungen Patienten und ihre Angehörigen mit der Betreuung in dieser letzten Lebensphase zufrieden sind. Dabei werden sowohl körperliche als auch psychosoziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Deutsche Krebshilfe fördert dieses Projekt mit 260.000 Euro. >>> weiter

Quelle: Deutsche Krebshilfe v. 11.08.10 >>> http://www.krebshilfe.de/aktuelle-themen.html?&tx_ttnews[tt_news]=2867&tx_ttnews[backPid]=158&cHash=cd38d7b427 <<< (html)

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Bürgerschaft muss noch zustimmen
Neues Heimgesetz für das Land Bremen

Quelle: Radio Bremen v. 10.08.10 >>> http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/politiksozialesheimgesetzbremen100.html <<< (html)

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Kosten für Demenz und Depression schießen in die Höhe

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 11.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/614783/kosten-demenz-depression-schiessen-hoehe.html <<< (html)

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Krankenpflege
Patienten zweiter Klasse

Wer im Hospital landet, sollte eines nicht sein: alt und schwach. Immer wieder tun sich Kliniken schwer, Leute zu versorgen, die sich selbst nicht helfen können.

v. E. Geisslinger

Quelle: taz.de v. 10.08.10 >>> http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/patienten-zweiter-klasse/ <<< (html)

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In eigener Sache: Zuschriften

Sehr geehrte Damen und Herren.

Uns erreichen vermehrt Zuschriften von interessierten UserInnen aus der Praxis, in denen Rechtsfragen aufgeworfen werden, die in einem engen Zusammenhang mit entsprechenden Publikationen von unseren Fachkollegen stehen.

Ganz aktuell betrifft dies u.a. die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Hebamme im OP instrumentieren darf.

Dieser Frage ist der Kollege H. Böhme aktuell in einem gleichnamigen Beitrag unter der Rubrik „Rechtsrat“ in der Zeitschrift Die Schwester/Der Pfleger 08/10, S. 821 ff. nachgegangen und er kommt im Ergebnis zu der Feststellung, dass Hebammen dann im OP-Dienst mit dem Instrumentieren beauftragt werden können, wenn diese hierfür eine entsprechende Anleitung im Sinne einer Fort- oder Weiterbildung haben.

Es bleibt einer gesonderten Stellungnahme vorbehalten, hierauf näher einzugehen, wenngleich ich doch darauf hinweisen möchte, dass die von einer Pflegedienstleitung aufgeworfene Frage sich wohl in erster Linie auf die sog. Beleghebammen bezieht, die sich vom Status her von einer sog. „Anstaltshebamme“ durchaus in gewichtigen Punkten unterscheidet. Diese zwingend erforderliche Differenzierung bleibt m.E. nach nicht folgenlos für die von der Pflegedienstleitung gestellten Frage und deren Beantwortung, wie sich unschwer u.a. aus den Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Arzt und Hebamme in der Geburtshilfe der AWMF (letzte Aktualisierung: 05/2008) (vgl. dazu Quelle: AWMF online >>> http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/015-030.htm <<<) ergeben dürfte.

In den Empfehlungen der AWMF unter Ziff. 3.4 Entbindung im Krankenhaus (Vollanstalt) wird zu recht darauf hingewiesen, dass mit Blick auf die freiberuflichen Hebammen in Abgrenzung zu den angestellten Hebammen ein besonderer Regelungsbedarf besteht und m.E. dieser Regelungsbedarf durchaus zu unterschiedlichen Konsequenzen im Rahmen der rechtlichen Bewertung der arbeitsteiligen Prozesse führen kann.

Ob in diesem Zusammenhang stehend der Hinweis auf die OTA rechtlich verfängt und hier insbesondere der sog. Erst-recht-Schluss (argumentum a minori ad maius) trägt, wonach dies erst recht für angelernte Hebammen gelten müsse (vgl. dazu Böhme, aaO., S. 822), erscheint ebenso diskussionswürdig wie die Frage, welche Folgerungen sich aus dem sog. Fachpflegestandard in Analogie zum Facharztstandard (Böhme, S. 823) ergeben, mal ganz davon abgesehen, dass auch diesbezüglich entscheidend ist, ob eine freiberufliche oder angestellte Hebamme zu Zwecken der Instrumentierung bei einer OP eingesetzt werden soll.

Gerne können Sie zu der aufgeworfenen Frage uns Ihre Auffassung mitteilen; wir haben die diesseitige Anmerkung auch im BLOG „Brennpunkt Pflegerecht“ eingestellt und dort können Sie gerne einen Kommentar abgegeben, den wir dann in einem Folgebeitrag einfließen lassen bzw. den Gedanken mit aufnehmen werden.

Lutz Barth (11.08.10)

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Das IQB Internetportal zum gesamten Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht hat eine beachtliche Entwicklung genommen.

397.037 Besucher haben in dem Zeitraum v. 01.01.08 bis zum 31.07.10 mehr als 742.000 Seiten aufgerufen.

Allein im laufenden Kalenderjahr haben mehr als 156.000 Besucher rund 290.000 Seiten aufgerufen.

Ein Hinweis darauf, dass das IQB mit seinem fachjournalistischen Angebot und Informationsservice von der Praxis und zunehmend von der Theorie angenommen wird?

Wir denken "ja" und wir hoffen, auch weiterhin Impulse und Akzente mit unserem Team rund um das IQB mit seinen Webpräsenzen setzen zu können, die Sie, verehrte Leserschaft, überzeugt.

Bei uns sind Sie immer gut informiert – aktuell, pünktlich und zuverlässig! Unser Newsletter – basierend auf dem nahezu täglichen Newsflash - ist nicht nur in der „Bewerbung“ unsere tragende Säule, sondern wir lösen dieses auch Woche für Woche ein.

Ihnen weiterhin einen erfolgreichen Arbeitstag gewünscht.

Ihr Lutz Barth und Team (11.08.10)

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Online-Patientendokumentation soll Palliativversorgung verbessern

Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42294/Online-Patientendokumentation_soll_Palliativversorgung_verbessern.htm <<< (html)

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LG Landau: Zur Beschwerdebefugnis von Angehörigen, die am erstinstanzlichen Verfahren über die Errichtung einer Betreuung nicht beteiligt worden sind.

LG Landau, Beschl. v. 15.06.10 (Az. 3 T 42/10)

Quelle: OLG Koblenz, in Rheinland Pfalz, Ministerium der Justiz, Entscheidungsdatenbank >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7bC31412F3-8FD7-41E8-96CD-7D4220439BB1%7d <<< (htmll)

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Vorsorge für den Notfall
Patientenverfügungen für Altersheime

Ärzte, Juristen und Ethiker testen in einem Modellprojekt, wie Altenheimbewohner überzeugt werden können, eine Patientenverfügung zu erstellen.

v. Klaus-Peter Görlitzer

Quelle: taz.de v. 09.08.10 >>> http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/patientenverfuegungen-fuer-altersheime/ <<< (html)

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Reanimation oder nicht? Notarzt und Internist liefern sich handfesten Streit vor Krankenwagen

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 09.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=614665 <<< (html)

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Schweiz diskutiert Sterbehilfe neu

Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42267/Schweiz_diskutiert_Sterbehilfe_neu.htm <<< (html)

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Interview
"Ärzte und Kassen dürfen nicht länger über unsere Köpfe hinweg entscheiden"

An der Forderung nach der Einrichtung von Pflegekammern scheiden sich die Geister: Kritiker wenden ein, eine solche Zwangsveranstaltung bringe der Pflegeprofession wenig. Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbands und Mitglied im Pflegerat, widerspricht dem energisch. Nur eine Kammer sei die "richtige Institution, um weitere Fehlentwicklungen in der Pflege zu verhindern", betont er im Interview mit der "Ärzte Zeitung".

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 09.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=614627 <<< (html)

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Wachstumsbranche Pflege: Paritätischer fordert politische Initiative gegen drohenden Pflegenotstand

v. Gwendolyn Stilling

Quelle: Der Paritätische, Pressemeldung vom 09.08.2010 >>> http://www.der-paritaetische.de/245/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=3953&cHash=595edfe39d <<< (html)

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Viele alte Menschen bekommen potenziell gefährliche Arzneien

Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42262/Viele_alte_Menschen_bekommen_potenziell_gefaehrliche_Arzneien.htm <<< (html)

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Ärztliche Fehler bei der Dekubitusprophylaxe
Aus der Arbeit der Gutachterkommisson

v. Beate Weber und Hans-Joachim Castrup; In Westfälisches Ärzteblatt 08/2010; online unter http://www.aekwl.de/fileadmin/aerzteblatt/pdf/waeb0810.pdf (S. 55)

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Deutsches Netzwerk Primary Nursing gibt Empfehlungen zur Personalentwicklung heraus

Quelle: DBfK, Mitteilung v. 03.08.10 >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=Deutsches-Netzwerk-Primary-Nursing-gibt-Empfehlungen-zur-Personalentwicklung-heraus.php&navid=100 <<< (html)

Dort findet sich auch die Möglichkeit zum Download der Empfehlungen.

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BGH: Tägliche Versorgung (Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT) in einer Fachpflegeeinrichtung und Teilungsabkommen  

BGH, Beschl. v. 28.04.10 (Az. IV ZR 205/09)

Aus dem Beschluss:

… Die pflegerische Betreuung in der Fachpflegeeinrichtung obliegt dem Heimpersonal. Dazu gehört auch die Umsetzung einer von Ärzten und Psychologen vorgegebenen Pflegetherapeutik wie die nach der hier in Rede stehenden Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT). Die tägliche Versorgung unter Einschluss dieses DBT-Konzeptes wird damit nicht selbst zu einer medizinischen Heilbehandlung und auch nicht zu einer Maßnahme auf dem Gebiet des Heilwesens durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, an die § 1 (5) Abs. 1 und 2 TA den Anwendungsausschluss knüpfen…

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung. Auf dem nachfolgenden Link gelangen Sie zum Volltext des Beschlusses >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6e1dc0715b32f84328fd8031af475c46&nr=52408&pos=0&anz=1  <<< (pdf.)

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Run auf die Bochumer Hochschule für Gesundheitsberufe

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 06.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/614596/run-bochumer-hochschule-gesundheitsberufe.html <<< (html)

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FG Berlin-Brandenburg: Zahlungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht immer steuerfrei (hier: Bereitschaftsdienste eines Arztes im Krankenhaus)

Quelle: Legal Tribune online v. 05.08.10 >>> http://www.lto.de/index.php/de/html/nachrichten/1150/Zahlungen-fC3BCr-Sonntags-,-Feiertags--und-Nachtarbeit-nicht-immer-steuerfrei/ <<< (html)

Hinweis: Der Kläger hat gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH erhoben.

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Das IQB – Internetportal zum gesamten Pflege- und Medizinrecht

Mit uns sind Sie auf der Höhe der Zeit; unser kostenloser Rechtsprechungsreport ist ein Service, der von der Praxis sehr gerne angenommen wird und nicht die Seiten unserer Onlinezeitschrift PMR „füllen“ soll.

Wir haben Akzente gesetzt, an denen sich auch andere Anbieter aus der Internetgemeinde zum Pflegerecht messen lassen müssen und da fällt doch auf, dass wir höchst aktuell in unserer Berichtserstattung sind, während sich auf anderen Webseiten zum Pflegerecht über Wochen hinweg kaum etwas „bewegt“.

Wir vom IQB werden weiter bemüht sein, den Ansprüchen nach zeitnaher Berichterstattung gerecht zu werden und versuchen, mit unseren Beiträgen zugleich die Diskussion um Rechtsfragen an der Nahtstelle zwischen „Recht“, „Medizin“ und „Ethik“ zu befördern.

Ihr IQB – Lutz Barth (06.08.10)

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NRW sichert ambulante Palliativversorgung für Kinder

Quelle: Ärzte Zeitung v. 05.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/614540/nrw-sichert-ambulante-palliativversorgung-kinder.html <<< (html)

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LG Freiburg: Keine gesonderte betreuungsgerichtliche Genehmigung von freiheitsentziehenden und -beschränkenden Maßnahmen nach § 1906 Abs.4 BGB bei geschlossen untergebrachten Betreuten

LG Freiburg, Beschl. v. 20.07.10 (Az. 4 T 133/10)

Leitsätze des Gerichts:

Bei bereits nach § 1906 Abs. 1 BGB untergebrachten Betreuten ist entsprechend des eindeutigen Gesetzeswortlauts eine weitere betreuungsgerichtliche Genehmigung freiheitsentziehender oder -beschränkender Maßnahmen nach § 1906 Abs.4 BGB nicht erforderlich. Auch eine dahingehende verfassungskonforme Auslegung des § 1906 Abs. 4 BGB ist nicht veranlasst.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13175&pos=6&anz=530 <<< (html)

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Mit Gotteshilfe gegen Stress

Kann das Denken an Gott eine Strategie zur Stressbewältigung sein?

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 05.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/default.aspx?sid=614553 <<< (html)

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VG Sigmaringen: Zur Unwirksamkeit einer Entwicklungs- und Anpassungsklausel in einem Chefarztvertrag zwischen Universitätsklinikum und beamteten Hochschulprofessor

VG Sigmaringen, Beschl. v. 26.07.10 (Az. 8 K 273/10)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13174&pos=3&anz=530 <<< (html)

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Sturzprävention – Gesundheit im Alter fördern

Stürze bei Seniorinnen und Senioren sind eine häufige Ursache für Einschränkungen von Mobilität und Selbständigkeit im Alter. Ärztinnen und Ärzte können einen wichtigen Beitrag zur Sturzprävention leisten.

v. Andrea Icks, Sabine Schindler-Marlow, in Hess. Äbl. 08/2010, S. 497 ff.; online unter >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2010/2010_08/2010_08_10.pdf <<< (pdf.)

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Sensoren für Senioren: Programm soll Ältere fit halten

In digitalem Fitnesstrainer steckt künstliche Intelligenz

Fit bis ins hohe Alter: Kaiserslauterer Wissenschaftler haben ein interaktives Programm mitentwickelt, das ältere Menschen zu mehr Bewegung animieren soll. Bis zur Marktreife dauert es aber noch.

v. Marc Strehler

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 04.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/article/614494/sensoren-senioren-programm-soll-aeltere-fit-halten.html <<< (html)

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Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes Sehen Patienten den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr?

Das Deutsche Krankenhaus-Institut (DKI) hat eine neue Studie zur „Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes unter Beachtung weiterer Berufsgruppen“ vorgelegt. Tenor: Tätigkeiten im „grundpflegerischen Bereich“ sollten vermehrt an Servicekräfte delegiert werden. Der Pflegerat fordert einen weitergehenden Schritt. >>> weiter

Quelle: Heilberufe online, PflegePositionen – Newsletter des DPR 08/2010 >>> http://www.heilberufe-online.de/archiv/2010/08/dpr_8_10.pdf?PHPSESSID=d3f2336ee2ea1ade416531c80beee18c  <<< pdf.)

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Webbasierte Patientendokumentation in ambulanter Palliativmedizin angestrebt

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 04.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxis_edv/article/614507/webbasierte-patientendokumentation-ambulanter-palliativmedizin-angestrebt.html?sh=8&h=1856111013 <<< (html)

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BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 58/2010 vom 4. August 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-058.html <<< (html)

In der PM des BVerfG findet sich ein Link zum Volltext des Beschlusses.

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Kammer Niedersachsen bildet nichtärztliche Praxisassistentinnen aus

Quelle: Ärzteblatt. de v. 04.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42224/Kammer_Niedersachsen_bildet_nichtaerztliche_Praxisassistentinnen_aus.htm <<< (html)

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Gesundheit des Pflegepersonals muss bereits in der Ausbildung stärker beachtet werden

Studie Bremer Pflegeforscher in allen bundesdeutschen Pflegeschulen belegt: Angehende Pflegefachkräfte sind schon in der Ausbildung belastet

Quelle: nstitut für Public Health und Pflegeforschung (IPP), Mitteilung v. 03.08.10 >>> http://www.public-health.uni-bremen.de/pages/aktuell.php?SPRACHE=de#191 <<< (html)

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Pathophysiologie der Chorea Huntington weiter entschlüsselt

Quelle: Ärzteblatt.de v. 04.08.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42226/Pathophysiologie_der_Chorea_Huntington_weiter_entschluesselt.htm <<< (html)

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Aktuell Sollen wir sterben dürfen? Der Gesetzgeber ist mehr denn je gefordert!
Drohende Gefahren einer schier entfesselten Medizinethik!

Eine aktuelle Stellungnahme zu Michael de Ridder, Eckhard Nagel und G. D. Borasio

v. Lutz Barth (04.08.10)

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

Hinweis: Der Beitrag ist zur Veröffentlichung freigegeben; Belegnachweis wird erbeten.
Bei Wunsch kann der Beitrag per Email im Word-Format angefordert werden.

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OLG Köln: Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung für ehemaligen Klinikchef

Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat dem ehemaligen Klinikchef der städtischen Krankenhaus-Gesellschaft, Professor Jekabs Leititis, mit einem heute verkündeten Urteil Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil der ursprünglich mit dem Mediziner bestehende 5-Jahres-Vertrag aus Altersgründen nicht verlängert worden war. Der Senat stellte fest, dass die städtischen Kliniken sämtliche materielle Schäden zu tragen hat, die aus der nicht erfolgten (Weiter-)Anstellung zum 01.09.2009 resultieren; darüber hinaus ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden in Höhe von 36.600,- € zu zahlen (Az. 18 U 196/09). Damit wurde erstmals dem Organ einer Gesellschaft (hier: GmbH-Geschäftsführer) ein entsprechender Ersatz wegen Benachteiligung im Sinne des Allg. Gleichstellungsgesetzes (AGG) zuerkannt.

Der 1947 geborene Prof. Leititis war vom 01.10.2004 bis zum 30.09.2009 als medizinischer Geschäftsführer der städtischen Kliniken Köln angestellt. Der Aufsichtsrat der Kliniken lehnte im Oktober 2008 eine Verlängerung der Anstellung über 5 Jahre hinaus ab, die Stelle wurde mit einem 41-jährigen Nachfolger besetzt. Prof. Leititis machte im Prozess geltend, seine erneute Bestellung zum Geschäftsführer sei allein aus Altersgründen gescheitert, und begehrte Schadenersatz nach dem AGG. Die Kliniken zogen sich darauf zurück, dass man mit den fachlichen Leistungen des Geschäftsführers unzufrieden gewesen sei.

Der 18. Senat geht in der Begründung seines Urteils davon aus, dass Prof. Leititis wegen seines Alters beim Zugang zu einer Erwerbstätigkeit behindert und somit benachteiligt worden sei. Dem früheren Klinikchef komme die gesetzliche Beweiserleichterung des § 22 AGG zugute; die Benachteiligung aus Altersgründen stehe aufgrund von Indizien fest, die die städtischen Kliniken im Prozess nicht widerlegt hätten. Die seinerzeitige Presseberichterstattung zeige auf, dass für die Nichtverlängerung des Vertrages die Tatsache von Bedeutung war, dass Prof. Leititis das 60. Lebensjahr bereits überschritten hatte. Die gegen ihn gefallene Entscheidung werde eindeutig in einen Zusammenhang damit gestellt, dass man ihn nicht für weitere fünf Jahre beschäftigen könne, ohne die für die Leistungsämter der Stadt vorgesehene Altersgrenze von 65 Lebensjahren zu überschreiten. Klarer könne man einen bestimmenden Einfluss des Altersfaktors nicht umschreiben. Da die Presseberichte auf Äußerungen aus dem Aufsichtsrat der Kliniken beruhten, seien sie der Trägergesellschaft auch zuzurechnen. Ebenfalls in Bezug auf die Altersgrenze habe sich ein Aufsichtsratsmitglied in der entscheidenden Sitzung vom 15.10.2008 geäußert. In diesen Umständen hat der Senat eine hinreichende Indizwirkung gesehen. Die Kliniken hätten demgegenüber einen Zusammenhang zwischen dem Alter und der Nichtanstellung nicht nachvollziehbar und sicher ausschließen können. Es reiche insbesondere nicht aus, dass in früheren Aufsichtsratssitzungen die angebliche Unzufriedenheit mit den Leistungen von Prof. Leititis thematisiert worden sei. Die Kliniken könnten sich auch nicht darauf berufen, die Benachteiligung aus Altersgründen sei hier aus anderen Gründen gerechtfertigt gewesen, etwa weil es mit Rücksicht auf den Umbruch auf dem Gesundheitsmarkt um eine längerfristige Bindung eines neuen Geschäftsführers gegangen sei. Auch eine Vertragsverlängerung bis zum 65. Lebensjahr sei durchaus denkbar gewesen. Der Senat hat festgestellt, dass dem früheren Klinikchef Nachteile entstanden sind, weil er sein früheres Einkommen nicht mehr weiter erzielen konnte; konkret beziffert wurde der Schaden noch nicht. Daneben wurde eine immaterielle Entschädigung in Höhe von 36.600,- € zugesprochen, 1/3 des ursprünglich verlangten Betrages. Als Grund für die Kürzung führt der Senat hier an, insgesamt wiege die Altersdiskriminierung nicht besonders schwer, da selbst in der Presseberichterstattung nicht der Eindruck erweckt worden sei, Prof. Leititis gehöre wegen verminderter Leistungen bereits "zum alten Eisen".

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das OLG die Revision zugelassen.

Quelle: OLG Köln, Pressemitteilung v. 29.07.10 >>> http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/archiv/archiv_2010/019_07_29_leititis.pdf <<< (pdf.)

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SG Dortmund: Zuschuss für Terrassentür als Leistung der Pflegeversicherung

SG Dortmund, Urt. v. 12.03.10 (Az. S 39 KN 98/08 P)

Die Pflegekasse hat den Umbau eines Küchenfensters in eine behinderungsgerechte Terrassentür zu bezuschussen, soweit die pflegebedürftige Versicherte hierdurch in die Lage versetzt wird, ohne fremde Hilfe mit ihrem Rollstuhl die Terrasse zu nutzen.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer pflegebedürftigen Frau aus Dortmund, die infolge einer zu engen Terrassentür im Wohnzimmer mit ihrem Rollstuhl keinen Zugang zu Terrasse und Garten hat.

Die Knappschaft-Bahn-See in Bochum lehnte als Pflegekasse die Kostentragung für die Umbaumaßnahme ab, weil sie zur selbständigen Lebensführung der Pflegebedürftigen nicht erforderlich sei und die Terrasse nicht zum Wohnumfeld im Sinne des § 40 Sozialgesetzbuch XI gehöre.

Dem widersprach das Sozialgericht Dortmund: Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes seien u.a. dann zu gewähren, wenn dadurch im Einzelfall eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werde. Die Terrasse gehöre zum individuellen Wohnumfeld der Klägerin. Der Begriff des Wohnumfeldes beinhalte über den eigentlichen Wohnraum hinaus auch die Nutzung von angrenzenden Terrassen und Balkonen. Durch den Umbau des Küchenfensters werde die Selbständigkeit der Lebensführung der Klägerin insoweit verbessert, als sie ohne Hilfestellung mit ihrem Rollstuhl die Terrasse erreiche.

Quelle: SG Dortmund, Mitteilung v. 03.08.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/03_08_2010/index.php <<< (html)

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Studie zeigt große Defizite bei Versorgung Sterbenskranker

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 03.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/default.aspx?sid=614459 <<< (html)

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Ermittlung der Stellungnahme-Berechtigten für Entscheidungen über die RL zur Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten

Quelle: G-BA >>> http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1160/ <<< (html)

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Mangelernährung in Heimen oft zu spät erkannt

Mangelernährung ist nicht nur ein Thema in unterentwickelten Ländern. In vielen Heimen in Deutschland werde die Gefahr nicht erkannt, so Ernährungsexperten. Sie beklagen Wissensdefizite bei vielen Ärzten.

v. Thomas Trappe

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 03.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=608087 <<< (html)

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Keiner stirbt für sich allein

v. Borasio

Quelle: Süddeutsche de. V. 02.08.10 >>> http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/508771 <<< (html)

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Lückenhafte Dokumentation kann für Ärzte zum Fallstrick werden

Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxis_edv/default.aspx?sid=614387 <<< (html)

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Sterbehilfe
Dem Schutz des Daseins verpflichtet

Die ärztliche Beihilfe zum Suizid ist keine menschliche Zuwendung. Dies zu verwechseln hätte dramatische Konsequen

v. E. Nagel

Quelle: Zeit online v. 30.07.10 >>> http://www.zeit.de/2010/31/Replik-Sterbehilfe <<< (html)

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Palliativmedizin
Letzte Hilfe

Wir müssen Todkranken die Macht über ihr Leben geben. Ein Plädoyer für die ärztliche Beihilfe zum Suizid

v. Michael de Ridder

Quelle: Zeit online v. 26.07.10 >>> http://www.zeit.de/2010/30/M-Sterbehilfe <<< (html)

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IQB – Internetportal zum Medizin – und Pflegerecht

Wir danken für Ihr Interesse an unserem Webangebot und gerne können Sie uns Ihre Kritik oder Anregungen mitteilen.

Ihr IQB – Lutz Barth &. Team (02.08.10)

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Viele Pflegeschüler haben Rückenschmerzen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42174/Viele_Pflegeschueler_haben_Rueckenschmerzen.htm <<< (html)

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Krankenhäuser: Sonderprogramm Pflege mit erster Bilanz

v. B. Hibbeler, in Dtsch Arztebl 2010; 107(30): A-1428 / B-1264 / C-1244; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=77678 <<< (html)

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Wenn nur das Verhalten Aufschluss über Schmerzen gibt

Bei Patienten, die sich zu ihren Schmerzen nicht mehr äußern können, sind Fremdbeurteilungsskalen und die Angaben von Pflegenden zur Schmerzbeurteilung wichtig.

v. U. Maronde

Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/schmerz/article/611999/wenn-nur-verhalten-aufschluss-schmerzen-gibt.html?sh=14&h=-570160638 <<< (html)

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Alternative Therapieverfahren: Homöopathie in der Kritik

v. M. Meißner, in Dtsch Arztebl 2010; 107(30): A-1433 / B-1269 / C-1249; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=77721 <<< (html)

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Streitfrage: Sollte die aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt werden?

v. Rosemarie Will und Hermann Barth

Quelle: Neues Deutschland v. 30.07.10 >>> http://www.neues-deutschland.de/artikel/176309.streitfrage-sollte-die-aktive-sterbehilfe-gesetzlich-erlaubt-werden.html <<< (html)

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Harninkontinenz im Alter: Teil 3 der Serie Inkontinenz

v. Goepel, Mark; Kirschner-Hermanns, Ruth; Welz-Barth, Annette; Steinwachs, Klaus-Christian; Rübben, Herbert, in Dtsch Arztebl Int 2010; 107(30): 531-6; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=77668 <<< (html)

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Versuchte Sterbehilfe im Gelderner Hospiz

Aus aktuellen Anlass möchte ich an dieser Stelle auf einen Thread im Forum von Werner Schell aufmerksam machen, der sich nunmehr zu einer höchst spannenden Diskussion entwickeln kann, nachdem dort eine Pressemeldung der Sozietät Putz &. Steldinger vom heutigen Tage eingestellt worden ist.

Quelle: Werner Schell (Forum) >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=14475 <<< (html)

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In der Pflege herrscht bald Notstand

„Die privaten Alten-Pflegeeinrichtungen fürchten einen dramatischen Fachkräftemangel und schlagen Alarm. „Es herrscht Pflegenotstand“, sagte der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer.“ >>> weiter

Quelle: Nordsee-Zeitung v. 29.07.10 >>> http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Startseite/In-der-Pflege-herrscht-bald-Notstand-_arid,404249_puid,1_pageid,52.html <<< (html)

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Nachgefragt: Welches „Schicksal“ hat denn der „Lahrer Kodex“ erfahren?

Zur Erinnerung: Mediziner mehrerer großer Kliniken haben sich seinerzeit in einer Selbstverpflichtungserklärung für eine Stärkung der Patientenautonomie ausgesprochen, während demgegenüber die BÄK den Vorstoß skeptisch gesehen hat (vgl. dazu u.a. Rabbata, Samir, Patientenverfügungen: Verhaltenskodex für Ärzte, in Dtsch Arztebl 2007; 104(40): A-2694 / B-2384 / C-2312; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=57115 <<<).

Noch im Jahre 2007 konnte Rabbata Samir schreiben: „Noch ist Leben in den Blättern. Der Herbst hat sie gelb werden lassen. Doch bis das Laub trocken von den Ästen fällt, wird es etwas dauern“ und in der Tat: Heute sind die Blätter mehr als welk geworden und sang und klanglos „entsorgt“ worden, denn es ist nicht viel vom Lahrer Kodex übrig geblieben. Lediglich noch „Restspuren“ im weltumspannenden Web lassen sich auffinden, allerdings ohne weiteren nennenswerten Informationswert; zwar sind noch einzelne Frames im Internet aufrufbar (z.B. unter >>> http://www.lahrer-kodex.de/lahrer-kodex.html <<<); aber die ursprüngliche Homepage der Initiatoren rund um den Lahrer Kodex besteht nicht mehr und so gesehen hat Samir bereits im Jahre 2007 – ob gewollt oder ungewollt – dass doch eher unrühmliche Schicksal des Lahres Kodex – gleichsam vorausgesehen.

Aber immerhin: Einer der Erstunterzeichner des Lahrer Kodex ist uns im derzeitigen Diskurs erhalten geblieben: der Berliner Mediziner Dr. de Ridder und er plädiert leidenschaftlich für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe.

Der „Lahrer Kodex“ hingegen konnte augenscheinlich nicht „überleben“, konkurrierte er in letzter Konsequenz wohl mit dem hippokratischen Eid, der so standfest von Funktionären der Kammern und einigen namhaften Ethikern verteidigt wird.

Andererseits kann im Internet bei einer entsprechenden Suchanfrage durchaus die Intention der Initiatoren des Lahrer Kodex nachvollzogen werden und wir können uns nach wie vor davon überzeugen, dass dieser Kodex „so überflüssig nun wahrlich nicht gewesen ist“.Dies gilt eigentlich mehr denn je und die „Blätter verwelken“ nicht, sondern sind vielmehr „immergrün“, wie sich derzeit aus der leidenschaftlich geführten Debatte um die Liberalisierung der Sterbehilfe ablesen lässt.

Grundrechte unterliegen keinem Erosionsprozess und dort, wo diese ihres Kerns beraubt werden sollen, werden diese wehrhaft zu verteidigen sein, mag auch der Eine oder Andere der Illusion erliegen, dass Selbstbestimmungsrecht auch der Schwersterkrankten und der Sterbenden mit moralischen Pflichten belegen zu wollen.

Lutz Barth, 29.07.10

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Deutscher Ethikrat: Neue Ratsmitglieder berufen

Neben dem früheren Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Berliner Bischof Wolfgang Huber wurde die Biologin Heike Walles, die am Stuttgarter Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik die Abteilung Zellsysteme leitet, als neue Ratsmitglieder berufen.

Quelle: Deutscher Ethikrat „Infobrief 02/2010“, S. 11 >>> http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/infobrief-2010-02-online.pdf <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 29.07.10):

Leider ist u.a. Frau Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert auf eigenen Wunsch aus dem Deutschen Ethikrat ausgeschieden. Mit ihr hat der Deutsche Ethikrat eine Medizinethikerin „verloren“, die sich in den Wertediskursen durch ein hohes Maß an Sachverstand und Toleranz ausgezeichnet hat.

Ich möchte hier insoweit mein Bedauern über das Ausscheiden zum Ausdruck bringen, weil gerade Frau Schöne-Seifert in den „anstrengenden“ Diskursen uns allen gezeigt hat, dass auch die Ethik eine Wissenschaft ist und vor allem sein kann, in der es gilt, für die besseren Argumente zu werben. Meinem persönlichen Eindruck zufolge stand gerade Frau Seifert für einen interprofessionellen Dialog, in dem sie die Verfassungsinterpretation nicht mit der Philosophie gleichsetzte und insoweit davon Abstand genommen hat, ihre persönlichen Überzeugungen zum Maßstab scheinbar höherer sittlicher Werte zu erheben.

Dies zu betonen ist mir insbesondere deshalb wichtig, weil gelegentlich in den aktuellen Wertediskursen die zwingend notwendige Toleranz vermisst wird und Frau Schöne-Seifert in den Jahren ihrer Mitarbeit beim Nationalen und Deutschen Ethikrat Impulse gesetzt hat, die von einer hohen rechtsethischen Intuition zeugen. Dies ist mehr als erwähnens- und lobenswert, zählt sie doch letztlich nicht zu der Gruppe von „Überzeugungstätern“, die da meinen und „glauben“, subjektive Grundrechte ihres eigentlichen Kerns „berauben“ zu können.

Ich persönlich wünsche Frau Schöne-Seifert weiterhin viel Schaffenskraft, steht sie doch in dem Wissenschaftsbetrieb für konstruktive Beiträge in einer von Wertediskursen geplagten Gesellschaft.

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Aktuell Legalisierung des ärztlich begleiteten Suizids: Befürworter und Gegner sind zur Toleranz aufgerufen!

v. Lutz Barth (29.07.10)

„Als ein Befürworter der aktiven Sterbehilfe (freilich beschränkt auf entsprechende Fallkonstruktionen) habe ich in den letzten Jahren immer wieder den Paternalismus nicht nur der Funktionäre der BÄK, sondern vornehmlich auch denjenigen der Ethiker und Theologen, aber auch so mancher Rechtswissenschaftler gerügt.

Aus der Veröffentlichung der aktuellen Repräsentativumfrage bei der Ärzteschaft können allerdings wesentliche Schlüsse für eine offene und zielführende Debatte gezogen werden. Der wohl wichtigste Aspekt ist hierbei das Toleranzprinzip, denn das Streben nach einem allgemeinen Grundkonsens wird nicht von Erfolg gekrönt sein – mehr noch, ein „Erfolg“ kann sich auch nicht einstellen, da die Grund- und Werthaltung der einzelnen Diskutanten prinzipiell von unserer Verfassungsordnung her geschützt ist und gerade in der Pluralität der Meinungen und Auffassungen ein Wert in sich zu erblicken ist.“ >>> weiter

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Mediziner Nagel gegen assistierten Suizid

Quelle: Ärzteblatt.de v. 28.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42151/Mediziner_Nagel_gegen_assistierten_Suizid.htm <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 29.07.10):

Auch der Mediziner Eckard Nagel, Mitglied im Deutschen Ethikrat, unterliegt in der Debatte um den ärztlichen Suizid einem erheblichen Irrtum: Er lässt sich von der Vorstellung leiten, als gäbe es moralische Pflichten, die dem Selbstbestimmungsrecht Grenzen setzen. Zu diesen Pflichten gehören die „Ehrfurcht vor dem eigenen Leben“ und die „Akzeptanz des Nichterklärbaren“, so Eckard Nagel und da darf denn schon einmal nachgefragt werden, woher Nagel diese seine Erkenntnis schöpft.

In einem säkularen Gemeinschaftswesen, in dem gerade die Wertepluralität nicht nur für wünschens-, sondern zugleich auch für schützenswert erachtet wurde, kommt dem Selbstbestimmungsrecht ein Höchstrang zu. Unverständlich ist und bleibt, warum einige  Mediziner, Philosophen und Ethiker erhebliche Probleme haben, diese verfassungsrechtliche Binsenweisheit zu akzeptieren. Es ist durchaus unbestritten, dass die Medizin ihre eigene Ethik und Moral und die dafür maßgeblichen „Werte“ intraprofessionell generieren kann; allerdings dürfte es ein stückweit vermessen sein, damit zugleich die Vorstellung zu verbinden, als folge hieraus zugleich ethische Gebote, geschweige denn moralische Pflichten, die von Jedermann zu beachten seien.

In dem Wertediskurs könnte es Sinn machen, sich wieder mehr der Rechtsethik zu erinnern, die im Übrigen auch das Argument vom „Dammbruch“ zu entschärfen in der Lage ist: Abusus non tollit usum!

Das gebetsmühlenartige Betonen einer „Pflicht gegen sich selbst“ – mehr noch: der „Heiligkeit des Lebens“ – fordert eine vitale Diskussion heraus, da sich in diesen Botschaften ein Grundrechtsverständnis offenbart, dass kaum zu akzeptieren ist und ferner die gebotene Toleranz vermissen lässt. Auch mit Blick auf die Mitglieder des Deutschen Ethikrats gilt: Wir benötigen keine weiteren „Überzeugungstäter“ im Diskurs, sondern eine Rückbesinnung auf ein liberales Grundrechtsverständnis, das leider in der Debatte verlustig gegangen zu sein scheint.

Die Argumentation Nagels (aber auch die einiger seiner Kollegen und mancher Berufsethiker) ist keineswegs „brilliant“, sondern geradezu symptomatisch für eine schier entfesselte Medizinethik, die im Begriff ist, Verfassungsinterpretation als Hobbyphilosophie zu zelebrieren und dadurch zu denatuieren und da dürfen denn auch schon mal deutliche Worte an die Adresse der „Sendboten“ und „Ethikfürsten“ gerichtet und mehr Toleranz eingefordert werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Diskurs nicht auf diesem Niveau verharrt.

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Palliativmedizin
Letzte Hilfe

Wir müssen Todkranken die Macht über ihr Leben geben. Ein Plädoyer für die ärztliche Beihilfe zum Suizid

v. Michael de Ridder

Quelle: Zeit online v. 26.07.10 >>> http://www.zeit.de/2010/30/M-Sterbehilfe <<< (html)

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Ambulanter Hospizdienst der Caritas
"Hilfe leisten im, nicht zum Sterben

Quelle: OVB online v. 27.07.10 >>> http://www.ovb-online.de/chiemgau/hilfe-leisten-nicht-sterben-855635.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 28.07.10):

„Die oft zitierte Selbstbestimmung (Autonomie) des Menschen habe ihre Grenzen, weil autonomes Handeln auch andere und die Gemeinschaft berühre. "Ein menschenwürdiges Sterben ist nur unter der Bedingung möglich, dass ein Angebot menschlicher Nähe aufrecht erhalten und Solidarität gezeigt wird." Ein Sich-aus-dem-Leben-schleichen, um anderen nicht zur Last zu fallen, dürfe es nicht geben“, so u.a. Prälat Hans Lindenberger, Direktor des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Mitbegründer des Caritas-Ethikrats in seinem Vortrag.

Nun – wenn sich diese Position aus moraltheologischer Perspektive ergeben sollte, wird man/frau diese zu tolerieren haben. Indes folgt hieraus aber nicht ein allgemeines Verbot, sich „nicht aus dem Leben schleichen zu dürfen“. Unsere Verfassung ist durch das Toleranzprinzip gekennzeichnet und demzufolge ist es nur konsequent, wenn sich diese auch zur ethischen und moralischen Neutralität verpflichtet weiß.

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Aktuell Die „Neuordnung“ des pflegerischen Dienstes – „Verwirrung pur?“
oder nur eine Glosse des Autors Barth?

- eine erste „Stellungnahme“ zum Bericht des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI)

Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes unter Beachtung weiterer Berufsgruppen
Dr. Matthias Offermanns unter Mitarbeit von Prof. Dr. Karl Otto Bergmann (Kapitel 5) - Mai 2010

v. Lutz Barth (28.07.10)

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

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Nach Vorfällen in Mönchengladbach

Ministerin für härtere Kontrolle der Pflegeheime

Quelle: RP Online >>> http://www.rp-online.de/landtagswahl/nachrichten/Ministerin-fuer-haertere-Kontrolle-der-Pflegeheime_aid_885240.html <<< (html)

Vgl. auch

Mönchengladbach

Neue Verfügung für Caritas-Altenheim

Quelle: RP Onlune >>> http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/Neue-Verfuegung-fuer-Caritas-Altenheim_aid_885184.html <<< (html)

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VG Berlin: Keine Erstattung von durch die Botschaft in Bangkok übernommenen Krankenhauskosten

VG Berlin, Urt. v. 26.07.10 (Az. VG 34 A 87.05)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer Klage stattgegeben, mit der sich der Kläger gegen eine Forderung des Auswärtigen Amtes wegen Krankenhauskosten wandte, die die Deutsche Botschaft für die Behandlung seines in Thailand verstorbenen Vaters bezahlt hatte. >>> weiter

Quelle: VG Berlin, Pressemitteilung Nr. 40/2010 v. 26.07.10 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20100726.1730.304201.html <<< (html)

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Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung: Prione können auch spontan entstehen

Quelle: Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42142/Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung_Prione_koennen_auch_spontan_entstehen.htm <<< (html)

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Bald jeder Rentner mit Endoprothese?

Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/613579/bald-jeder-rentner-endoprothese.html <<< (html)

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Krankenhausreport 2010: Psychische Störungen häufigste Ursache für stationäre Behandlung

Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42137/Krankenhausreport_2010_Psychische_Stoerungen_haeufigste_Ursache_fuer_stationaere_Behandlung.htm <<< (html)

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Moralischer Druck einspringen zu müssen

Auf  Pflegende wird moralischer Druck aufgebaut, trotz Frei immer wieder einspringen zu müssen.

Was ist passiert?

Wohnbereichs- bzw. Pflegedienstleitung rufen immer wieder bei Pflegenden, die frei haben, zu Hause an, weil sie jemanden suchen, die/der bei krankheitsbedingten Ausfällen einspringt.

Wir Pflegende können uns im Frei gar nichts mehr vornehmen, weil wir im Hinterkopf haben, die Leitung könnte wieder anrufen.
Es stellt sich auch keine richtige Erholung mehr ein. >>> weiter

Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren.

Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 26.07.10) <<< (html)

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Suizidrisiko durch Antiepileptika unterschiedlich

Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42140/Suizidrisiko_durch_Antiepileptika_unterschiedlich.htm <<< (html)

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ULD untersagt Datenübermittlung an Hausarztverband

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat in einer Verfügung dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein e. V. (HÄV SH) unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 30.000 Euro untersagt, gemäß dem zwischen der AOK Schleswig-Holstein, dem HÄV SH und Dienstleistern abgeschlossenen Vertrag von eingeschriebenen Hausärzten stammende Patientendaten weiterzugeben oder diese selbst zu nutzen. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wurde angeordnet. Der Hausarztvertrag zwischen AOK und HÄV SH war durch einen Schlichterspruch zustande gekommen. >>> weiter

Quelle: Datenschutzzentrum.de, Mitteilung v. 26.07.10 >>> https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20100726-datenuebermittlung-hausarztverband.htm  <<< (html)

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Baden-Württemberg liegt bei Pflegenoten vorn

Quelle: Ärzteblatt.de v. 26.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42118/Baden-Wuerttemberg_liegt_bei_Pflegenoten_vorn.htm <<< (html)

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KG Berlin: Lehnt der Betroffene die Bestellung einer bestimmten Person zum Betreuer ab, sind die dafür maßgeblichen Gründe des Betroffenen durch die Tatgerichte zu ermitteln.

KG Berlin, Beschl. v. 01.06.10 (Az. 1 W 36/10)

Quelle: KG Berlin, in Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; den Volltext des Beschlusses können Sie unter dem folgenden Link nachlesen >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE217422010&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)

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Lesehilfe erleichtert Verstehen der Pflegenoten

Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/613437/lesehilfe-erleichtert-verstehen-pflegenoten.html <<< (html)

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Verdi: Pflegemängel bei Versorgung Sterbender

Quelle: Saarbrücker Zeitung v. 25.07.10 >>> http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Verdi-Pflege-Sterbende-Hospiz-Kliniken-Krankenhaus;art27857,3366390 <<< (html)

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Mehr Alte, höhere Ausgaben? Für Deutschland gilt das in der Pflege nicht

v. Kerstin Mitternacht

Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/610559/alte-hoehere-ausgaben-deutschland-gilt-pflege-nicht.html <<< (html)

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Grüne in Hessen setzen auf die Gemeindeschwester

Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/613226/gruene-hessen-setzen-gemeindeschwester.html?sh=23&h=-211298639 <<< (html)

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Eine GSG 9 gegen Missstände in Pflegeheimen?

v. O. Tolmein (24.07.10)

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Bllog Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/07/24/eine-gsg-9-gegen-missstaende-in-pflegeheimen.aspx <<< (html)

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Reproduktionsmedizin
Leben und Würde

Ob die Präimplantationsdiagnostik mit der Menschenwürde vereinbar ist, bleibt umstritten. Das gilt ebenso für die unlängst getroffene Entscheidung zur Sterbehilfe. Aber der Gesetzgeber muss nicht handeln wie ein Ethikrat, wenn es um Leben und Sterben geht.

v. Reinhard Müller

Quelle: F.A.Z.net v. 23.07.10 >>> http://www.faz.net/s/RubAB001F8C99BB43319228DCC26EF52B47/Doc~ED1B823B70CB949469ADAE582CE5729F9~ATpl~Ecommon~Scontent.html <<< (html)

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Geriatrie entlastet Sozialkassen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42099/Geriatrie_entlastet_Sozialkassen.htm <<< (html)

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Eckpunkte für Pflegeberufsgesetz sollen Ende März 2011 vorliegen

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Crone, Christel Humme, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – >>> Drucksache 17/2051 <<< (pdf.) –

Ausgestaltung der Pflegeberufe und Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen

Quelle: dip21.bundestag.de >>> BT-Drs. 17/2301 <<< (pdf.)

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung der Pflegeberufe" beabsichtigt, bis voraussichtlich Ende März 2011 Eckpunkte für ein neues Berufsgesetz vorzulegen.

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Wann der Tod kommen darf

v. Matthias Kamann

Quelle: Welt online v. 21.07.10 >>> http://www.welt.de/die-welt/debatte/article8556181/Wann-der-Tod-kommen-darf.html <<< (html)

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BGH: Zu den Aufklärungspflichten bei einer PRT - Behandlung

BGH, Urt. v. 06.07.10 (Az. VI ZR 198/09)

Leitsätze des Gerichts:

*       Der Umstand, dass bei der konkreten Behandlung (hier: PRT) über eine Querschnittlähmung noch nicht berichtet worden ist, reicht nicht aus, dieses Risiko als lediglich theoretisches Risiko einzustufen und eine Aufklärungspflicht zu verneinen.
 

*       Liegen der Beurteilung des gerichtlichen Sachverständigen medizinische Fragen zugrunde, muss der Richter mangels eigener Fachkenntnisse Unklarheiten und Zweifel bei den Bekundungen des Sachverständigen durch eine gezielte Befragung klären.

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; auf dem nachfolgenden Link findet sich der Volltext zur Entscheidung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=52745&pos=12&anz=620 <<<

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Ethikrat sieht Reformbedarf beim Embryonenschutzgesetzes

Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42093/Ethikrat_sieht_Reformbedarf_beim_Embryonenschutzgesetzes.htm <<< (html)

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BVerwG: Wehrübende Ärzte erhalten Betriebsausgabenerstattung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz nur bei ruhender Praxis

BverwG, Urt. v. 21.07.10 (Az. 6 C 1.09)

Leistet ein selbständig tätiger Arzt eine Wehrübung ab, kann er eine Erstattung der Betriebsausgaben, die für seine Praxis während der Zeit seiner Abwesenheit anfallen, nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) nur dann verlangen, wenn in dieser Zeit in der Praxis keinerlei erwerbsbezogene Tätigkeiten verrichtet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute im Fall eines Facharztes für Orthopädie und Oberstabsarztes der Reserve aus Oldenburg entschieden, der im Februar 2005 zu einer zehntägigen Wehrübung eingezogen worden war. >>> weiter

Quelle: BverwG >>> Pressemitteilung Nr. 65/2010 <<< (html)

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Nachbesserungsbedarf beim Pflege-TÜV

Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42083/Nachbesserungsbedarf_beim_Pflege-TUeV.htm <<< (html)

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MRSA-Infektionen - infiziert ist jeder 13. Heimbewohner

Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/613037/mrsa-infektionen-infiziert-jeder-13-heimbewohner.html?sh=9&h=-999713676 <<< (html)

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BAG: Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten von Ärzten kann in der gesetzlichen Ruhezeit erfolgen

BAG, Urt. v.  22.07.10 (Az. 6 AZR 78/09)

Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006 verpflichtet Ärzte, Bereitschaftsdienste zu leisten. Diese Bereitschaftsdienste werden mit einem tariflich festgelegten Faktor in Arbeitszeit umgerechnet und sind mit einem ebenfalls tariflich festgelegten, von der Entgeltgruppe abhängigen Stundenlohn zu vergüten oder gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-Ärzte/VKA durch entsprechende Freizeit abzugelten (Freizeitausgleich). Dieser Freizeitausgleich kann auch in der gesetzlichen Ruhezeit nach § 5 ArbZG erfolgen. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 53/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14488&pos=0&anz=53 <<< (html)

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Training senkt Zahl der Stürze in Pflegeheimen um ein Fünftel

Projekt der AOK-Bayern zur Sturzprävention zeigt: Mit geringem Aufwand lassen sich viele Frakturen vermeiden.

v. Jürgen Stoschek

Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/612880/aok-projekt-weniger-stuerze-pflegeheim-dank-training.html <<< (html)

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Unser Service für Sie: Das IQB – Newsflash – Archiv  I. Halbjahr 2010 als Pdf. Dokument ab sofort downloadbar.

Manchen Zeitschriften zum Pflegerecht eilt der Ruf voran, „unumstösslich“ die „Nummer 1“ zu sein. Ob dem tatsächlich so ist, können und wollen wir nicht bewerten, wenngleich wir doch darauf hinweisen möchten, dass das IQB-Internetportal mit seinem Onlineangebot zum gesamten Pflege- und Medizinrecht Akzente gesetzt hat, die sich mehr als sehen lassen können.

Höchste Aktualität ist neben unserem kostenlosen (!) Rechtsprechungsservice unser „Markenzeichen“ und da nimmt es nicht wunder, dass wir uns auf einem Weg zu einer der ersten Adressen speziell im Pflegerecht im Onlinemarkt befinden.

Wir werden diesen Weg - unbeeindruckt von den Printmedien - weitergehen, lassen wir uns doch von der Vision leiten, dass künftig das IQB – Internetportal vielleicht auch einmal den Ruf für sich beanspruchen kann, die erste Onlinezeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht „verlegt“ zu haben.

Das unsere Kollegen es nach wie vor vermeiden, auf unsere Webseiten hinzuweisen, dürfen wir als Beleg dafür werten, dass wir als ernstzunehmender „Konkurrent“ wahrgenommen werden und vor allem aufgrund unserer Aktualität der Berichterstattung die Praxis, aber auch den Wissenschaftsbetrieb, überzeugen: Gerade im Internet gilt die alte Weisheit für die Printmedien, dass „nichts älter ist, als die Zeitung von gestern“.

In diesem Sinne erreichen uns auch zunehmend Email-Zuschriften, die sich insbesondere für den kostenlosen Service bedanken und es verwundert nicht, dass gerade diesbezüglich der Rechtsprechungsreport rund um das Pflege- und Medizinrecht auf besonderes Interesse stößt.

Nun – hieran werden wir unverändert festhalten, auch wenn üblicherweise die „Urteile im Namen des Volkes“ kommerziell vermarktet werden und wir vom IQB – Redaktionsteam im Begriff sind, die Zeitschrift >>> PMR <<< als feste Größe in der Praxis und Theorie zu etablieren.

Wohin uns diesbezüglich die „Reise führt“, ist derzeit noch nicht absehbar, führen wir doch derzeit Gespräche mit mehreren Autoren und Sponsoren, die zum Gelingen einer erfolgreichen Onlinezeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht zu höchst angenehmen Konditionen beitragen möchten.

Das Projekt "IQB - Internetportal" hat mittlerweile eine Dimension angenommen, die es überlegenswert erscheinen lässt, bei weiteren Kollegen um eine entsprechende Mitwirkung nachzusuchen, zumal wir vom IQB mit unseren Beiträgen Impulse setzen, über die kurz oder lang unsere „Konkurrenz“ nicht vorbeikommen dürfte.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ihr Lutz Barth &. Team (21.07.10)

  >>> Download IQB – Newsflash – Archiv  I. Halbjahr 2010 <<< (pdf.)

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Die älteren News (bis 01.07.10) sind aktuell im Online Archiv eingepflegt worden!

>>> IQB - 2010 <<<  (html)

Aufgrund des Umfanges der Informationen kann es zu längeren Ladezeiten der Seite kommen.

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VGH Baden-Württemberg: Keine Beihilfe für Autohomologe Immuntherapie eines unheilbar an Krebs erkrankten Beamten

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.07.10 (Az. 11 S 2730/09)

Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat entschieden, dass die Kosten für eine Autohomologe Immuntherapie, die ein unheilbar an Krebs erkrankter Beamter durchführen ließ, vom Land Baden-Württemberg nicht zu erstatten sind. Damit hat der VGH eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart aufgehoben.

Quelle: VGH Baden-Württemberg, Mitteilung v. 14.07.10 >>> http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1256773/index.html?ROOT=1153033 <<< (html)

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Deutscher Pflegerat kritisiert Sparpläne für Kliniken

Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42061/Pflegerat_kritisiert_Sparplaene_fuer_Kliniken.htm <<< (html)

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Durchbruch gegen Halbwahrheiten und Suizid-Märchen

Fragen an die Adresse der Bundesärztekammer bleiben angezeigt

Quelle: DGHS, Mitteilung v. 19.07.10 >>> http://www.dghs.de/typo3/index.php?id=115&no_cache=1&tx_mininews_pi1[showUid]=422&cHash=43991a7660 <<< (html)

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Wer determiniert die Hirnforscher?

Ändert die Hirnforschung das Menschenbild - und damit auch das Strafrecht? Ein FR-Gespräch mit dem Rechtswissenschaftler Klaus Lüderssen über die Herausforderungen durch die Hirnforschung.

Quelle: Frankfurter Rundschau online v. 19.07.10 >>> http://www.fr-online.de/top_news/2860706_Was-ist-Willensfreiheit-4-Wer-determiniert-die-Hirnforscher.html <<< (html)

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Das Geschäft mit den Todkranken

PHARMAINDUSTRIE Zwar steckt in fast jedem Medikament öffentliche Forschung, doch die Patente hält die Industrie. Das bedroht Menschenleben, wie das Beispiel Aids zeigt. Als erstes Uniklinikum in Deutschland will die Berliner Charité das nicht mehr hinnehmen

v. Ingo Arzt und Katja Schmidt, in Die Tageszeitung v. 19.07.10; online unter >>> http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2010%2F07%2F19%2Fa0097&cHash=5cffda93ab <<< (html)

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Ethik-Debatte
Ärztekammer-Chef zeigt Verständnis für Sterbehilfe

v. Beate Lakotta

Quelle: Spiegel online v. 16.07.10 >>> http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,706927,00.html <<< (html)

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"Tötung völlig überflüssig"

Palliativmediziner kritisieren Suizidhilfebereitschaft und sind empört

Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/612388/toetung-voellig-ueberfluessig.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 20.07.10):
Die Empörung der Palliativmediziner ist nicht so recht nachvollziehbar; auch diese sind zur Toleranz aufgerufen, zumal der stets behauptete Widerspruch zwischen ärztlicher Suizidbegleitung und Palliativmedizin nicht besteht! Der Patient kann, muss aber nicht die palliativmedizinischen Angebote annehmen.

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OLG Koblenz: In der Regel keine rechtliche Pflicht, den Patienten an die Terminswahrnehmung zu erinnern.

OLG Koblenz, Urt. v. 24.06.10 (Az. 5 U 186/10)

Leitsatz des Gerichts:

Wenn der Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit einer erneuten Vorsorgeuntersuchung hinweist und ihm dafür einen Zeitkorridor nennt, gibt es in der Regel keine rechtliche Pflicht, den Patienten an die Terminswahrnehmung zu erinnern. Abweichende Fallkonstellationen aufgrund des konkreten Einzelfalles sind allerdings denkbar. 

Quelle: OLG Koblenz, in Rheinland Pfalz, Ministerium der Justiz, Entscheidungsdatenbank >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={921FF9E7-6B88-4282-821A-72E4A6E7C39F} <<< (html)

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Drehtüreffekt in der Psychiatrie

Quelle: Ärzteblatt v. 19.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42045/Drehtuereffekt_in_der_Psychiatrie.htm <<< (html)

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Am Puls der Zeit - von der „Liberalisierung“ der Sterbehilfe (?!)

v. Lutz Barth (19.07.10), im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<

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Interview v. G. Klinkhammer mit Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer: Keine Suizidbeihilfe

Quelle: Dtsch Arztebl 2010; 107(28-29): A-1385 / B-1225 / C-1205; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=77634 <<< (html)

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Wo bleibt die evidenzbasierte Sachlichkeit in der aktuellen Homöopathie-Debatte?

Wirkt sie nun, oder wirkt sie nicht? Die aktuelle Diskussion über Homöopathie wird der alternativen Heilmethode nicht gerecht. Das zeigt eine Analyse der Thesen von Gegnern der Homöopathie.

v. Dr. Mirko Berger

Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/612209/wo-bleibt-evidenzbasierte-sachlichkeit-aktuellen-homoeopathie-debatte.html?sh=4&h=-1822513297 <<< (html)

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Jeder zweite Hausarzt wurde schon um Suizidhilfe gebeten

Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/612492/jeder-zweite-hausarzt-wurde-schon-suizidhilfe-gebeten.html?sh=19&h=2008810556 <<< (html)

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Einstellung der Ärzte zur Suizidbeihilfe: Ausbau der Palliativmedizin gefordert

v. A. Simon

Quelle: Dtsch Arztebl 2010; 107(28-29): A-1383 / B-1223 / C-1203; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=77636 <<< (html)

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Ärzte bereit zur Hilfe beim Suizid

Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/default.aspx?sid=612200 <<< (html)

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Ärzte-Umfrage: Nicht Sterbehilfe soll zum Normalfall werden, sondern der Zugang zu moderner Palliativmedizin

Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 17.07.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8666.8669 <<< (html)

Hinweis: Dort findet sich auch ein Link zur Umfrage des Allenbach-Instituts mit den Ergebnissen zur Repräsentativbefragung Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe aus der Sicht der deutschen Ärzteschaft (Juli 2010)

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OLG Oldenburg: Zur Haftung des Durchgangsarztes

OLG Oldenburg, Urt. v. 30.06.10 (Az. 5 U 15/10)

Leitsatz des Gerichts:

Ein Durchgangsarzt, der die besondere Heilbehandlung anordnet und selbst übernimmt, haftet auch dann persönlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen, wenn das Unterlassen einer sachgerechten Behandlung auf der fehlerhaften Auswertung einer Röntgenaufnahme beruht, die vor seiner Entscheidung über die Anordnung der besonderen Heilbehandlung erfolgt ist.

Quelle: OLG Oldenburg, in Rechtsprechungsdatenbank, Entscheidungen der Nds. Oberlandesgerichte; der Volltext der Entscheidung kann unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden >>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5349&ident= <<< (html)

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LAG Niedersachsen: Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit

LAG Niedersachsen, Urt. v. 31.05.10 (Az. 12 SA 875/09)

Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitabeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.

Quelle: LAG Niedersachsen, in Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit – Rechtspechungsdatenbank >>> http://www.db-lag.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=07000200900087512%20SA <<< (html)

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ArbG Berlin: Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum - Erlöschen des Urlaubsanspruchs

ArbG Berlin, Urt. v. 17.06.10 (Az. 2 Ca 1648/10)

Leitsatz des Gerichts:

Ist es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubes wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt, so kommt es gleichwohl zum Erlöschen des Urlaubsanspruches im Umfang seiner Bewilligung. § 9 BUrlG ist hierauf nicht entsprechend anzuwenden.

Da es nicht Zweck des § 45 SGB V ist, den Arbeitnehmer vor Vergütungseinbußen wegen der Pflege eines erkrankten Kindes zu schützen, kommt in diesem Falle auch kein Schadensersatzanspruch auf Nachgewährung von Erholungsurlaub in Betracht. Will der Arbeitnehmer Nachteile bei der Vergütung vermeiden, so ist er in diesem Falle gehalten, von der Arbeitsfreistellung nach § 45 SGB V keinen Gebrauch zu machen und das erkrankte Kind während des Urlaubszeitraumes zu pflegen.

Quelle: ArbG Berlin, in Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/djd/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100064561%3Ajuris-r03&documentnumber=29&numberofresults=887&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint <<< (html)

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BÄK-Präsident Hoppe: Homöopathie als Kassenleistung beibehalten

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 15.07.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8666.8667 <<< (html)

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Großbritannien Spitzenreiter bei der Palliativmedizin

Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42012/Grossbritannien_Spitzenreiter_bei_der_Palliativmedizin.htm <<< (html)

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1,4 Millionen Euro mehr für sächsische Hospizdienste

Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/611824/14-millionen-euro-saechsische-hospizdienste.html?sh=24&h=-1315900291 <<< (html)

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Europaabgeordneter fordert Verbot der PID

Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42013/Europaabgeordneter_fordert_Verbot_der_PID.htm <<< (html)

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Versuchte Sterbehilfe im Gelderner Hospiz

Niederrhein, 14.07.2010, Rosali Kurtzbach

Quelle: Der Westen v, 14.07.10 >>> http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein/Versuchte-Sterbehilfe-im-Gelderner-Hospiz-id3236210.html <<< (html)

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Aus unserem Nachbarland Österreich

Schwer kranke Ehefrau erschossen: Urteil

Es war eine Tötung auf Verlangen, das steirische Ehepaar hatte gemeinsam beschlossen, aus dem Leben zu scheiden. Doch er überlebte.

Quelle. Kurier.at, Artikel v. 14.07.10 >>> http://kurier.at/nachrichten/2016589.php <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.07.10):

Erst unlängst hat der Medizinethiker Axel W. Bauer gemeint, wir sollten statt in die Schweiz vielmehr lieber einen Blick nach Österreich richten. Wir wollen hier nicht ethisch „richten“, sondern allenfalls die Frage aufwerfen, ob hier vielleicht in einem gemeinsamen würdevollen Sterben unter ärztlicher Assistenz ein Akt besonderer Humanität zu erblicken gewesen wäre, der wohl ganz dem selbstbestimmten Willen der Ehegatten entsprochen hätte?

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Versorgungsbedarf älterer Menschen wird umfassender berücksichtigt

Quelle: G-BA, Mitteilung v. 15.07.10 >>> http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/346/ <<< (html)

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„Ärzte zur passiven Sterbehilfe gezwungen“

Podiumsdiskussion zum Thema Patientenverfügung bei Woche der Justiz in Ravensburg

Quelle:  suedkurier.de v. 14.07.10 >>> http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/ravensburg/-bdquo-Aerzte-zur-passiven-Sterbehilfe-gezwungen-ldquo-;art372490,4380121 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.07.10):

Der Artikel ist insofern lesenswert, ermöglicht er doch uns allen einen Blick in die Innensichten u.a. eines Chefarztes, die so ungewöhnlich für die Ärzte wohl nicht sein dürften, aber dennoch mit gewaltigen Irrtümern behaftet sind.

Hier ist mehr denn je Aufklärung geboten und zwar insbesondere durch die örtlich und sachlich zuständigen (!) Landesärztekammern!

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Blinzeln bewahrt Gelähmten vor Sterbehilfe

Quelle: welt-online v. 14.07.10 >>> http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article8463298/Blinzeln-bewahrt-Gelaehmten-vor-Sterbehilfe.html <<< (html)

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BAG: Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

BAG, Beschl. v. 14.07.10 (Az. 7 ABR 80/08)

Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.

Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Die Beurteilung, ob ein Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik der Erfüllung von Betriebsratsaufgaben dient, ist Sache des Betriebsrats. Er hat dabei einen Beurteilungsspielraum. Bei seiner Entscheidung muss er die entgegenstehenden Belange des Arbeitgebers, darunter insbesondere die diesem entstehenden Kosten berücksichtigen. Wie das Bundesarbeitsgericht bereits wiederholt entschieden hat, kann der Betriebsrat die Einholung von Informationen aus dem Internet als zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ansehen. In Wahrnehmung seines Beurteilungsspielraums darf er auch davon ausgehen, dass die Eröffnung von Internetanschlüssen für die einzelnen Mitglieder - etwa zu deren Vorbereitung auf Betriebsratssitzungen - der Aufgabenerfüllung des Betriebsrats dient. Auch durch die Entscheidung, seinen Mitgliedern eigene E-Mail-Adressen zum Zwecke der externen Kommunikation einzurichten, überschreitet der Betriebsrat seinen Beurteilungsspielraum nicht. Ebenso wie die Informationsbeschaffung kann die Kommunikation einzelner Betriebsratsmitglieder mit nicht zum Betrieb gehörenden Dritten Teil der Betriebsratstätigkeit sein.

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daher - anders als die Vorinstanzen - den Anträgen eines Betriebsrats stattgegeben, der vom Arbeitgeber für sämtliche Mitglieder die Eröffnung von Zugängen zum Internet sowie die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen verlangt hat. Berechtigte Kosteninteressen des Arbeitgebers standen dem Verlangen nicht entgegen, da die Betriebsratsmitglieder alle an PC-Arbeitsplätzen beschäftigt sind, so dass es lediglich der Freischaltung des Internets und der Einrichtung einer E-Mail-Adresse bedarf.

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 50/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14471&pos=1&anz=51 <<< (html)

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Versicherer fordern mehr Geld für Hebammen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/611785/versicherer-fordern-geld-hebammen.html <<< (html)

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"Sterbequalität" in Großbritannien am besten

Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/611845/sterbequalitaet-grossbritannien-besten.html?sh=16&h=-989955327 <<< (html)

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Kabinett beschließt Mindestlohn für die Pflege

Quelle: Ärzteblatt.de v. 14.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41990/Kabinett_beschliesst_Mindestlohn_fuer_die_Pflege.htm <<< (html)

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Zahl der Organspenden gestiegen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41968/Zahl_der_Organspenden_gestiegen.htm <<< (html)

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Änderung des Mutterschutzes für Ärztinnen gefordert

Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41967/Aenderung_des_Mutterschutzes_fuer_Aerztinnen_gefordert.htm <<< (html)

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 KDA warnt vor Fehlentwicklungen in der Pflege

Pflegenoten fördern Wettbewerb und Verbrauchervertrauen

Quelle: KDA, Pressemitteilung v. 13.07.10 >>> http://www.kda.de/news-detail/items/kda-warnt-vor-fehlentwicklungen-in-der-pflege.html <<< (html)

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BGH: In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist.

BGH, Urt. v. 15.06.10 (Az. VI ZR 204/09)

Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=52599&pos=10&anz=607 <<<

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Niedersachsen
Plädoyer für Landespflegekammer

Quelle: PflegePositionen, Newsletter des DPR 07/2010, S. 4 >>> http://www.heilberufe-online.de/archiv/2010/07/dpr_7_10.pdf?PHPSESSID=b3a121984d0372160d2509df27f52b07 <<< (pdf.)

Vgl. im Übrigen auch

Erneut Forderung nach einer Pflege-Kammer

Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/611410/erneut-forderung-nach-pflege-kammer.html?sh=7&h=1055649593 <<< (html)

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Medizin-Bachelor: Oldenburg hält an Projekt fest

Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/611289/medizin-bachelor-oldenburg-haelt-projekt-fest.html <<< (html)

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Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) setzt sich dafür ein, den Menschen ein unerträgliches und sinnloses Leiden zu ersparen und ihnen auch beim Sterben ihre Menschenwürde zu erhalten. Sie will die Bedingungen für Schwerstkranke und Sterbende in diesem Land verbessern.

Die DGHS ist ein gemeinwohlorientierter, bundesweit tätiger Verein und versteht sich als Bürgerrechtsbewegung zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des Menschen bis zur letzten Lebensminute. Sie ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die sich das Recht auf eine Sterbensverkürzung aus humanitären Gründen sichern wollen. Als Patientenschutz- und Menschenrechtsorganisation hat sie sich dem Einsatz für die Durchsetzung der Rechte von alten, pflegebedürftigen, schwerkranken und sterbenden Menschen verschrieben. Die DGHS lehnt Fremdbestimmung ab und setzt sich auf vielfältige Weise für mehr Freiheit am Lebensende ein.

Mehr über die DGHS zu ihrem Selbstverständnis, den Grundsatzpositionen und in erster Linie zu ihren Hilfsangeboten finden Sie auf dem nachfolgenden Link

>>> Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben <<<

Wir vom IQB halten das Engagement der DGHS in dem Wertediskurs über das Selbstbestimmungsrecht und für mehr Freiheit am Lebensende für unverzichtbar, handelt es sich doch hierbei um eine „Stimme“, die sich eben auch für mehr Toleranz in dem ethischen Diskurs über ein selbstbestimmtes Sterben ausspricht und den Willen des Patienten (resp. des Sterbenden) bei Beachtung entsprechender Sorgfaltskriterien als entscheidendes Kriterium abgesichert wissen will.

Dem können wir nur beitreten, gehen wir selbst doch davon aus, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten ein eminent hoher Wert in unserer gesamten Rechtsordnung ist, der letztlich ganz maßgeblich von der Verfassung her vorgegeben und nicht in die Beliebigkeit der Norminterpreten gestellt ist. Die Position der DGHS hebt sich aus unserer Sicht wohlwollend aus dem weiten Spektrum an "Meinungs- und Wertebildern" ab und wir hoffen, dass die DGHS weiterhin Impulse in der Debatte setzt.

Lutz Barth, 12.07.10

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Pflegestützpunkte: föderale Kirchturmpolitik prägt das Bild

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/611311/pflegestuetzpunkte-foederale-kirchturmpolitik-praegt-bild.html <<< (html)

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Union debattiert über Präimplantationsdiagnostik

Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41941/Union_debattiert_ueber_Praeimplantationsdiagnostik.htm <<< (html)

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Beske stellt Rechtsanspruch auf SAPV in Frage

Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=611277 <<< (html)

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"Pflegekammer wäre eher Bremse denn Motor"

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=609020 <<< (html)

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Auch Demente kommen in den Himmel…

v. Lutz Barth (08.07.10), im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<

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Vielen älteren Menschen werden Reha-Leistungen vorenthalten

Pflegebedürftigkeit vermeiden - darum geht es bei der Rehabilitation älterer Menschen. Bei der Umsetzung gibt es aber Probleme. Es mangelt an Transparenz, und die ambulant-stationäre Vernetzung hat oft Defizite.

v. Anno Fricke

Quelle: Ärzte Zeitung v. 07.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/610878/vielen-aelteren-menschen-reha-leistungen-vorenthalten.html <<< (html)

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Deutsche Krankenhaus Gesellschaft zur DKI-Studie "Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes unter Beachtung weiterer Berufsgruppen"

Kernkompetenzen der Pflege müssen gestärkt werden

Quelle DKG, Mitteilung v. 07.07.10 >>> http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/38/aid/7287/title/DKG_zur_DKI-Studie_%E2%80%9ENeuordnung_von_Aufgaben_des_Pflegedienstes_unter_Beachtung_weiterer_Berufsgruppen%E2%80%9C <<< (html)

Anm.: Auf vorstehenden Link kann die Studie sowohl in der Kurz- als auch Langfassung
 

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Der BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ findet nach wie vor beachtliches Interesse in der Öffentlichkeit.

Wir tragen auf diesem Wege ein Thema in die Öffentlichkeit, dass nach wie vor einer intensiven Aufarbeitung bedarf. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der insbesondere von der BÄK praktizierte „arztethische Widerstand“ seiner „ethischen Grundlage“ entbehrt und sich im Übrigen von der fehlgeleiteten Vorstellung leiten lässt, dass das Arztethos „verbindlich“ sei, mal ganz davon abgesehen, dass ein allgemeiner Konsens innerhalb der ärztlichen Profession nun wahrlich nicht festgestellt werden kann.

Der eine oder andere Kommentar soll freilich bewusst provozieren, wenngleich doch in der Sache selbst hierbei keine „Abstriche“ vorgenommen werden. Gelegentlich erreichen mich persönlich Zuschriften, die – mit meinen Worten ausgedrückt – wenig von Toleranz geprägt sind und letztlich offenbaren, dass hier wohl tatsächlich ein „Kulturkampf“ tobt, der allerdings weniger durch sachbezogene Argumente, denn durch Stigmatisierungsversuche charakterisiert ist. Die offensichtlich höchst empfindsame „Seele“ nicht nur des Berufsethikers wird daher von den diesseitigen „Botschaften“ nicht verschont bleiben, geht es doch in erster Linie darum, das „Arztethos“ zu entstauben und mit einem zeitgemässen Programm zu versehen, dass einerseits der Verfassungswirklichkeit Rechnung trägt und andererseits dem „Recht“ die Rolle eines „Mediators“ zuweist, nach dem erkennbar die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften die Grenzen der prinzipiellen Möglichkeit zur intraprofessionellen Normsetzung nicht zu wahren und zu beachten beabsichtigen oder aber schlicht überfordert zu sein scheinen.

Über die „Motivlage“ zu spekulieren, hilft in der Sache nicht weiter und es ist dringend angeraten, die Ärzteschaft von den „ethischen Fesseln“ einiger namhafter Ärztefunktionäre und Medizinethiker zu befreien und im Diskurs darauf zu drängen, dass hier die individualethischen Vorstellungen einiger Weniger nicht vom „Recht“ übernommen werden!

Lutz Barth, 07.07.10

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OLG Karlsruhe: Benachteiligung wegen einer Behinderung bei Abschluss einer privatrechtlichen Versicherung

OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.05.10 (Az. 9 U 156/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=1&nr=13037&pos=19&anz=411 <<< (html)

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Über den Tellerrand geschaut!

VG Mainz: Ausschluss vom Masterstudium wegen Bachelor-Note zulässig

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Hochschule in  der Prüfungsordnung für einen konsekutiven Masterstudiengang die Zulassung eines Bachelorabsolventen zu diesem Studiengang davon abhängig macht, dass der Bewerber das Bachelorstudium  mit einer bestimmten ECTS-Note abgeschlossen hat. Dies folgt aus einem Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz. >>> weiter

Quelle: VG Mainz >>> Mitteilung Nr. 10/2010 v. 05.07.10 <<<

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Hebammen und Krankenkassen beschließen Erhöhung der Hebammenvergütung

Quelle: GKV – Spitzenverband, Mitteilung v. 06.07.10 >>> https://www.gkv-spitzenverband.de/PM_2010_07_06_Hebammen.gkvnet <<< (html)

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PEG-Sonde: Vereinfachte Antibiotikaprophylaxe

Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41881/PEG-Sonde_Vereinfachte_Antibiotikaprophylaxe.htm <<< (html)

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"Kein Freibrief für Designer-Babies"

Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zum Urteil des BGH zur Präimplantationsdiagnostik

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 06.07.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.75.77.8656 <<< (html)

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BGH: Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des extrakorporal erzeugten Embryos ist nicht strafbar

BGH, Urt. v. 06.07.10 (Az. 5 StR 386/09)

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 137/2010 v. 06.07.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=52539&pos=0&anz=137 <<< (html)

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Aus der Fehleranalyse gemeinsam lernen

Am 6. Juli startet ein neues überregionales Fehlerberichtssystem für Krankenhäuser (vgl. dazu die Mitteilung unter >>> http://www.aezq.de/nachrichten/aus-der-fehleranalyse-gemeinsam-lernen <<<), an dem u.a. das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Pflegerat (DPR) mitwirkt.

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Zahnärzte setzen sich für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen ein

KZBV und BZÄK stellen Reformkonzept für bessere zahnärztliche Versorgung vor

Quelle: BZÄK v. 16.06.10 >>> http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/16/06/2010/zahnaerzte-setzen-sich-fuer-pflegebeduerftige-und-menschen-mit-behinderungen-ein.html <<< (html)

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Ärzte freuen sich über Ausgang des Volksentscheids

Quelle: Ärzte Zeitung v. 05.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=610285 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 06.07.10):

Diese „Freude“ war zu erwarten, wenngleich doch auch der Hoffnung Ausdruck verliehen werden soll, dass sich die Landesärztekammern nunmehr auch mit Blick auf die Wahrung patientenautonomer Entscheidungen besonders engagiert zeigen und sich dafür einsetzen, dass ein stückweit die Möglichkeit zur Sterbehilfe liberalisiert und so „ihre“ verfasste Ärzteschaft in die wohlverstandene Freiheit (!) ihrer Gewissensentscheidung entlassen wird.

Der Kommentar von Jürgen Stoschek „Reine Luft über den Stammtischen“ (in Ärzte Zeitung v. 05.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=610281 <<<) belegt indes auch die Möglichkeit, in der Debatte um die Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe in die europäischen Nachbarländer (wie eben beim Nichtraucherschutz) zu schauen, die dem Arztethos ein zeitgemässes „Programm“ verordnet haben. Insofern dürfte es nicht ausgeschlossen sein, dass die hiesigen Kammern wertvolle Impulse für die hierzulande geführte zähe Debatte erlangen und durchaus zu richtigen Einsichten gelangen.

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Nichtraucherschutz soll Ländersache bleiben

Quelle: Ärzteblatt.de v. 05.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41860/Nichtraucherschutz_soll_Laendersache_bleiben.htm <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 06.07.10):

Als ein bekennender Freund der „direkten Demokratie“ wird das Ergebnis des Volksentscheids in Bayern zum Nichtraucherschutz zu akzeptieren sein, auch wenn sich die Regelungen in  der Konsequenz als nicht (!) ausgewogen darstellen. Von daher ist es zumindest löblich, dass einige Bundesländer derzeit keinen Reformbedarf bei ihren Nichtraucherschutzgesetzen erblicken, haben diese doch einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen gefunden und so der Entscheidungsfreiheit der Einzelnen einen gewissen Vorrang eingeräumt.

Nun steht allerdings zu „befürchten“ an, dass die Mission einiger „Überzeugungstäter“ aus Bayern bundesweit fortgesetzt werden soll und da bleibt eigentlich zu hoffen, dass wir jedenfalls in unserem kleinen Bundesland Bremen standfest bleiben und es letztlich den Bürgerinnen und Bürgern selbst überlassen, über den Besuch einer Raucherkneipe im Einzelfall zu entscheiden. Dieser unsägliche Paternalismus bekennender Nichtraucher-Aktivisten sollte einer gewissen Toleranz weichen, zumal ich nicht davon ausgehe, dass der einzelne Nichtraucher zum Besuch einer Eckkneipe „gezwungen“ wird und er durchaus in der Lage sein sollte, diesbezüglich eine seine Vorstellungen entsprechende eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.

Auffällig jedenfalls ist, dass in der leidigen Debatte des „Volkes Meinung“ größtes Gewicht beigemessen wird, während in anderen existentiellen Bereichen des Lebens (z.B. der Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe) die Meinung des Volkes (bzw. einer Berufsgruppe) eher unwichtig zu sein scheint und hier unausgesprochen dem Staatsvolk die Fähigkeit abgesprochen wird, überhaupt entscheiden zu können. Das „Problem“ wird daher einstweilen lieber in die Verantwortlichkeit der Ethikräte delegiert, in denen allerdings auch mehr oder weniger „Überzeugungstäter“ sitzen, die gelegentlich einen ausgewogenen Blick auf das Selbstbestimmungsrecht vermissen lassen und wohl auch von der Bedeutung eben dieser grundrechtlichen Freiheit nicht zu überzeugen sind. Eher das Gegenteil ist anzunehmen und insofern befinden sich einige „Aktivisten“ – wie beim Nichtraucherschutz – auf einer Mission, bei der Toleranz aufgrund des eigenen „Wertekanons“ geradezu hinderlich wäre!

Keine gute Aussichten, wie ich meine und da könnten dann auch die Frage aufgeworfen werden „Wie dürfen wir sterben?“, da der Wille des Einzelnen zwar feststehen dürfte, aber in allerletzter Konsequenz von den „Ethikfürsten der Neuzeit“ für unbeachtlich erklärt und dort, wo sich Widerstand regt, die selbstbestimmte Entscheidung pathologisiert wird.

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„Das Leben ist ein unverdientes, wunderbares Geschenk“

…so Eckhard Nagel, geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften der Universität Bayreuth, stellv. Vorsitzender des Deutschen Ethikrats in einem aktuellen Leserbrief (in Der Tagesspiegel v. 04.07.10 >>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/ist-sterbehilfe-ethisch-vertretbar/1874756.html).

Hieran anschließend bemerkt er: „Wir dürfen es annehmen und müssen mit seinen natürlichen Gefährdungen umgehen lernen. Weder kann die moderne Medizin an der Endlichkeit unseres Daseins etwas ändern, noch sollten wir ein Menschenbild befördern, das in Notsituationen das Leben zur Disposition stellt.“

Leider unterliegt er diesbezüglich einem ganz erheblichen Irrtum: So wundervoll auch das Leben sein mag, so können und dürfen wir hierüber verfügen, auch wenn es ein „Geschenk“ sein sollte. Derartige Lobpreisungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Grenzsituationen gibt, in denen Krankheit und Pein bei einem Schwersterkrankten einen Sterbewunsch aufkeimen lässt, den wir selbstverständlich zu akzeptieren haben und in diesem Sinne kann der Einzelne auch in für ihn als existentielle Notsituationen erfahrbare „Leidzustände“ um ärztliche Suizidbeihilfe nachsuchen, wenn er denn hierzu eigens nicht mehr in der Lage sein sollte. Gerade in der ärztlichen Suizidbeihilfe ist ein höchster Akt der Humanität zu erblicken, die letztlich ihr Fundament in dem Menschenbild des Grundgesetzes – abgesichert durch den Würdekern und dem verbürgten Selbstbestimmungsrecht – findet.

Das „Leben“ brauchen wir eben nicht annehmen, geschweige denn sind wir zum Leben verpflichtet und dies gilt in einem besonderen Maße auch für diejenigen Schwersterkrankten, die in einem „schnellen“ und schmerzfreien Tod ein „Geschenk“ erblicken, dass ihnen allerdings derzeit noch von einigen namhaften Ethikern und Ärztefunktionären aufgrund einer archaisch anmutenden Werthaltung (noch) versagt bleibt. Auch E. Nagel geht einstweilen noch von der irrtümlichen, aber letztlich folgenschweren Vorstellung aus, dass die Haltung der deutschen Ärzteschaft „klar“ sei; dem ist aber mitnichten so, wie sich aus zahlreichen Umfragen innerhalb der deutschen Ärzteschaft ablesen lässt und wir dürfen daher gespannt sein, wann die BÄK interessierten Fachkreisen die im Januar 2010 durchgeführte Umfrage bei den deutschen Ärztinnen und Ärzten der interessierten Fachöffentlichkeit zur Verfügung stellt.

Dass dies noch nicht geschehen ist, wird sicherlich seine Ursachen haben …, über die ich allerdings nicht spekulieren möchte.

Entscheidend ist und bleibt allein, dass es keine Pflicht zum Leben gibt, auch wenn es ein „unverdientes“ und „wundervolles“ Geschenk sein sollte – ein „Geschenk“, dass manche Schwersterkrankte wohl nicht hätten empfangen wollen und im Übrigen ein „Umtausch“ ausgeschlossen ist! In dieser Frage darf das Individuum durchaus „selbstherrlich“ sein, ist er doch mit Blick auf sein „Sterben“ keiner moralischen oder ethischen Richtlinie unterworfen, die nun so ethisch auch wieder nicht ist, ringt man/frau doch dem Schwersterkrankten die „Pflicht“ zur Leidtragung ab. Das „Geschenk“ abzulehnen, ist demzufolge nicht unmoralisch, sondern Ausdruck einer höchst individuellen Entscheidung, die ein Jeder für sich – und nur für sich – verantworten sollte und muss und zwar ungeachtet der Tatsache, ob Andere in der Situation eine andere Entscheidung getroffen hätten.

Lutz Barth (05.07.10)

Der kurze Beitrag ist auch im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt worden, wo Sie gerne einen Kommentar hinterlassen können.

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Brandenburgisches OLG: Zur Sicherstellung der Atmung des Neugeborenen durch Einsatz eines Guedel-Tubus (hier: Diagnose der Choanalatresie)

OLG Brandenburg, Urt. v. 20.05.10 (Az. 12 U 4/09)

Quelle: OLG Brandenburg, Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; die Entscheidung kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext nachgelesen werden >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100063233&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)

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Bayern stimmen für bundesweit schärfstes Rauchverbot

Quelle: Ärzteblatt.de v. 05.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41845/Bayern_stimmen_fuer_bundesweit_schaerfstes_Rauchverbot.htm <<< (html)

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Ernährung mittels Spritze

Bewohner, die den Mund nicht öffnen, wird mit einer Sondenspritze die Nahrung und die Flüssigkeit in den Mund gedrückt.

Was ist passiert?

Bewohner mit fortgeschrittener Demenz, die den Mund nicht mehr öffnen, werden mit einer Spritze ernährt.
Die Spritze wird zwischen die Lippen geschoben und es werden immer wieder 10ml Nahrung oder Flüssigkeit in den Mund gedrückt.
Es gibt Bewohner, die diese Art der Ernährung zu akzeptieren scheinen. Andere zeigen Widerwillen oder Abwehr.
>>> weiter

Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren.

Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 29.06.10) <<< (html)

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Das Berufsbild des Arztes zwischen Ethos, Spardiktat und Schönheitsideal

v. F. Kirchhof, in Rheinisches Ärzteblatt 07/2010; online unter >>> http://www.aekno.de/page.asp?pageID=8344&noredir=True <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 04.07.10):

Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats, plädiert u.a. für eine Deregulierung der klassischen ärztlichen Tätigkeit und bei der sog. Enhancement-Medizin für Rechtsregeln zur Vorbeugung vor Risiken und Gefahren.

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Der Patientenwille darf nicht zum Spielball werden

Stellungnahme der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung zum Urteil des Bundesgerichtshofes im so genannten Sterbehilfeprozess (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 2 StR 454/09)

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Sonder Hospiz Info Brief 2 / 2010 v. 02.07.10 >>> http://www.hospize.de/docs/hib/Sonder_HIB_02_10.pdf <<< (pdf.)

Hinweis (L. Barth, 04.07.10):

Die Entscheidung des BGH liegt derzeit noch nicht im Volltext vor, so dass die eine oder andere Kommentierung durchaus „mutig“ erscheint. Wir warten nach wie vor die Veröffentlichung des Entscheidungstextes ab, um das Urteil entsprechend würdigen zu können.

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Ist Sterbehilfe ethisch vertretbar?

Quelle: Der Tagesspiegel v. 03.07.10 >>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/ist-sterbehilfe-ethisch-vertretbar/1874756.html <<< (html)

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Kardinal will Abtreibungen verhindern - Klinik-Verkauf geplatzt

Quelle: kath.net v. 02.07.10 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=27263 <<< (html)

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LSG Sachsen-Anhalt: Keine freie Arztwahl bei "Lucentis®"- Behandlung

LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.04.10 (Az. L 5 KR 5/10 B ER, rechtskräftig)

Das Arzneimittel Lucentis® wird bei Netzhauterkrankungen in den Glaskörper des Auges injiziert. Diese Behandlung kann von Ärzten bei den gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht abgerechnet werden. In Sachsen-Anhalt sind daher von den Krankenkassen Versorgungsverträge u.a. mit der Universitätsklinik Halle geschlossen worden. Dort wird eine Ampulle des Arzneimittels durch die Universitätsapotheke in zwei Einzeldosen aufgeteilt, um die sehr hohen Kosten zu senken.

Eine gesetzlich Krankenversicherte hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, die Krankenkasse zur Kostenübernahme für eine Behandlung bei ihrem Augenarzt zu verpflichten. Sie habe ein Recht auf freie Arztwahl. Wegen der Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen sei diese Behandlung von geringerer Qualität und damit unzumutbar.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat den Antrag zurückgewiesen. Nach Auffassung der Richter wäre die begehrte Behandlung fast doppelt so teuer wie die in der Universitätsklinik. Die fachgerechte Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen führte auch nicht zu einer schlechteren Behandlungsqualität, zumal die Ausstattung und gebündelte ärztliche Erfahrung einer Universitätsklinik denen eines niedergelassenen Arztes überlegen seien. Die Beschränkung der freien Arztwahl sei wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots der Krankenkassen hinzunehmen.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr. 06/10 v. 02.07.10 >>> http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lsg/2010/006_2010_5f0581d62f469d579041ebde8a6bdc78.htm <<< (html)

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LAG Niedersachsen: Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit

LAG Niedersachsen, Urt. v. 31.05.10 (Az. 12 SA 875/09)

Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.

Quelle: Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit – Rechtsprechungsdatenbank; die Entscheidung kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden >>> http://www.db-lag.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=07000200900087512%20SA <<< (html)

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LSG Nordrhein-Westfalen: Gesetzlich Krankenversicherte können Auskunft über medizinische Behandlungen verlangen

LSG NRW, Urt. v. 20.05.10 (Az.L 5 KR 153/09)

Gesetzlich Krankenversicherte können von der für sie zuständigen kassenärztlichen Vereinigung (KV) Auskunft über dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten verlangen, wenn der KV dadurch kein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall eines gesetzlich krankenversicherten Mannes aus Brühl entschieden. Der Mann hatte die für ihn zuständige kassenärztliche Vereinigung um Auskunft gebeten hatte, welche medizinischen Leistungen sie in den letzten vier Jahren seiner Mitgliedschaft abgerechnet hatte. Er benötige diese Angaben für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die beklagte kassenärztliche Vereinigung erteilte lediglich eine so genannte Versichertenauskunft für das Geschäftsjahr vor der Antragstellung. Auskunft über Daten hinsichtlich Behandlungen in weiter zurückliegenden Jahren könne der Kläger nach der gesetzlichen Regelung im Recht der gesetzlichen Krankenkassen (§ 305 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 5. Buch) nicht verlangen.

Die Essener Richter ließen diese Argumentation wie vor ihnen das Sozialgericht Düsseldorf nicht gelten. Der Anspruch des Klägers auch auf Auskünfte für länger zurückliegende Zeiträume folge aus der entsprechenden Regel des allgemeinen Sozialrechts (§ 83 Sozialgesetzbuch 10. Buch). Der dort geregelte allgemeine Auskunftsanspruch sei Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Um es einzuschränken, hätte es einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft, die aber fehle. Es sei nirgendwo erkennbar, dass der Gesetzgeber diesen allgemeinen Auskunftsanspruch für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung habe einschränken wollen.

Allerdings bestehe der Auskunftsanspruch des Klägers nicht unbeschränkt. Vielmehr seien seine privaten Interessen abzuwägen mit dem sachlichen und personellen Aufwand, den die Auskunft der betroffenen Behörde verursache. Im Falle des Klägers ergab diese Abwägung, dass er Auskunft nur für ein weiteres Jahr rückwirkend und nur insoweit verlangen konnte, wie seine Sozialdaten von der EDV der Beklagten gespeichert waren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hat.

Quelle: LSG NRW, Pressemitteilung v. 02.07.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/02_07_2010/index.php <<< (html)

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Thüringer OLG: Zur Notwendigkeit einer Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden

Thüringer OLG, Urt. v. 15.06.10 (Az. 4 U 797/09)

*       Kern der Aufklärung eines Patienten ist die Behandlungsaufklärung; d.h. die Erläuterung des Arztes über die Art der konkreten Behandlung (Medikation, Operation). Als Nebenpflicht des Behandlungsvertrages erfordert sie auch die Erläuterung der Tragweite des beabsichtigten Eingriffs.
 

*       Zwar ist die Wahl der Behandlungsmethode grundsätzlich Sache des Arztes. Das bedeutet, dass der Arzt dem Patienten nicht ungefragt erläutern muss, welche Behandlungsmethode in Betracht kommt und was für bzw. gegen die eine oder andere Methode spricht, so lange der Arzt eine Behandlungsmethode wählt, die dem medizinischen Standard – zum Zeitpunkt der Behandlung – entspricht.
 

*       Wählt der Arzt eine medizinisch indizierte, dem ärztlichen Standard entsprechende
Behandlungsmethode, bedarf es der Aufklärung über eine anderweitige, gleichfalls
dem ärztlichen Standard entsprechende (alternative) Methode dann nicht, wenn die
gewählte Therapiemethode hinsichtlich ihrer Heilungschancen einerseits und den mit
der Behandlung für den Patienten verbundenen Belastungen andererseits gegenüber
der alternativen Methode gleichwertig oder sogar vorzuziehen ist.
 

*       Eine Aufklärung (über die Behandlungsalternative) ist nur dann erforderlich, wenn
die in Betracht kommenden Methoden unterschiedliche Risiken/Belastungen und Erfolgschancen bieten, insbesondere die Behandlungsalternative risikoärmer ist bei gleich anzusetzendem Erfolg.

Quelle: Thüringer Oberlandesgericht, Entscheidungen. Das Urteil kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext aufgerufen werden >>> http://www.thueringen.de/de/olg/entscheidungen/ <<< (html). Es öffnet sich dort die Suchanfrage, in die Sie z.B. das Aktenzeichen eintragen können.

Alternativ klicken Sie einfach auf den Button „Suche starten“, ohne eine Angabe vorzunehmen. Es werden jeweils die aktuellen Entscheidungen angezeigt.


Zugleich möchten wir Ihr Augenmerk auf eine weitere aktuelle Entscheidung des

Thüringer OLG v. 22.06.10 (Az. 4 U 519/07) zu den vorvertraglichen Obliegenheiten des Antragstellers und späteren Versicherungsnehmer (hier: Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung – vorvertragliche Obliegenheitsverletzung bei unwahrer Beantwortung von Gesundheitsfragen)

lenken.

Die Entscheidungen kann ebenfalls auf dem vorstehend angegeben Link im Volltext nachgelesen werden.

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Auch Demente kommen in den Himmel…

und so gesehen wird sich wohl der gläubige Christ bereits hier auf Erden mit der Frage auseinanderzusetzen haben, welchen Willen er in seiner Patientenverfügung niederzuschreiben gedenkt.

Die Diskussion darüber, ob der zunächst noch von kognitiven Einbußen „verschonte“ Erdenbürger überhaupt für den Fall einer späteren Demenz eine Patientenverfügung treffen darf, scheint „eingeschlafen“ zu sein. >>> weiter

v. Lutz Barth, 02.07.2010, im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<

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BGH: Will ein Patient abweichend von den Grundsätzen des totalen Krankenhausaufnahmevertrags seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beschränken, muss er seinen entsprechenden Willen eindeutig zum Ausdruck bringen (LS. des Gerichts)

BGH, Urt. v. 11.05.10 (Az. VI ZR 252/08)

Aus den Entscheidungsgründen:

... Die Klägerin hat mit der Beklagten einen einheitlichen, so genannten totalen Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Bei dieser Regelform der stationären Krankenhausbetreuung hat der Patient grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Arzt behandelt und operiert zu werden. Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Behandlungsvertrag kann sich der Krankenhausträger vielmehr grundsätzlich seines gesamten angestellten Personals bedienen...

... Dem Krankenhausträger als alleinigem Vertragspartner ist es insbesondere überlassen, den Operationsplan so aufzustellen, dass alle Krankenhausärzte nach Möglichkeit gleichmäßig herangezogen und entsprechend ihrem jeweiligen Können eingesetzt werden, so dass einerseits die höher qualifizierten und erfahrenen Ärzte für die schwierigeren Eingriffe zur Verfügung stehen und andererseits den noch nicht so erfahrenen Assistenzärzten - unter Überwachung durch einen erfahrenen Kollegen - die Möglichkeit gegeben werden kann, sich anhand von weniger schwierigen Eingriffen weiter zu bilden. Anders wäre die Aufstellung eines den verschiedenen Schwierigkeitsgraden der Eingriffe gerecht werdenden Operationsplans wie auch eine vernünftige Aus- und Weiterbildung der Ärzte in Krankenhäusern nicht möglich...

... Auch beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag bleibt es dem Patienten allerdings unbenommen zu erklären, er wolle sich nur von einem bestimmten Arzt operieren lassen. In diesem Fall darf ein anderer Arzt den Eingriff nicht vornehmen. Einen Anspruch darauf, dass der gewünschte Operateur tätig wird, hat der Patient jedoch nicht; er muss sich, wenn er nicht doch noch darin einwilligt, dass ein anderer Arzt den Eingriff vornimmt, gegebenenfalls damit abfinden, unbehandelt entlassen zu werden. Ist ein Eingriff durch einen bestimmten Arzt, regelmäßig den Chefarzt, vereinbart oder konkret zugesagt, muss der Patient rechtzeitig aufgeklärt werden, wenn ein anderer Arzt an seine Stelle treten soll...

Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung (nebst Rechtsprechungshinweisen) können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=820b1a6213d418b7385ea68b2a32b38d&nr=52387&pos=1&anz=803 <<< (pdf.)

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Bayerischer VGH: Ärztin hat keinen Anspruch auf Heilpraktikererlaubnis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.06.2010 (Az. 21 ZB 10.606)

Quelle: Kostenlose Urteile.de >>> http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9869 <<< (html)

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In Berlin startet die flächendeckende Palliativversorgung

Quelle: Ärzte Zeitung v. 01.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/609372/berlstartet-flaechendeckende-palliativversorgung.html?sh=7&h=-790191819 <<< (html)

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Kliniken erhielten 186 Millionen Euro für zusätzliche Pflegestellen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 01.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41820/Kliniken_erhielten_186_Millionen_Euro_fuer_zusaetzliche_Pflegestellen.htm <<< (html)

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Herzstiftung stützt Volksentscheid zum Nichtrauchen in Bayern

Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/suchtkrankheiten/article/609800/herzstiftung-stuetzt-volksentscheid-nichtrauchen.html?sh=3&h=1695195985 <<< (html)

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Bayerischer VerfGH: Rauchverbot im Gesundheitsschutzgesetz mit Bayerischer Verfassung vereinbar

Entscheidung vom 25.06.2010 - 1-VII-08

Quelle: Bayerischer VerfGH, Pressemitteilung zur Entscheidung v. 28.06.10 >>> http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/1-VII-08-Pressemitteilung.htm <<< (html)

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Ärztliche Suizidbegleitung und Hilfe beim Suizid: Konflikt zwischen Strafrecht und Standesrecht?

Vortrag  v. Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz,

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik, Universität Mannheim
Mitglied des Deutschen Ethikrates

Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe im Sommersemester 2010 "Medizinethik am Lebensende" des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin in Kooperation mit NRW-Nachwuchsforschergruppe "Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie"
Zentrum für Medizinische Ethik Bochum (05.05.10)

Quelle: Ruhr-Universität Bochum >>> https://connect.ruhr-uni-bochum.de/malakow-050510-taupitz/ <<< Video

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Ersparnisse in Milliardenhöhe im Gesundheitswesen über ein fallgesteuertes Behandlungsmanagement

Die Dauer und damit die Kosten einer Behandlung lassen sich erheblich verringern, wenn ein modernes und fallgesteuertes Behandlungsverfahren in der Versorgung chronischer Wunden gewählt wird. Zu diesem Ergebnis gelangt eine Studie des Instituts für Pflege- und Gesundheitsökonomie an der Hochschule Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Janßen. >>> weiter

Quelle: idw-online v. 29.06.10 >>> http://idw-online.de/pages/de/news374113 <<< (html)

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LAG Düsseldorf: Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam

LAG Düsseldorf, Urt. v. 01.07.10 (Az. 5 Sa 996/09)

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. >>> weiter

Quelle: LAG Düsseldorf, Pressemitteilung v. 01.07.10 >>> http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/940_17_10.pdf <<< (pdf.)

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VG Saarlouis: Keine Beihilfenfähigkeit der Bioresonanztherapie

VG Saarlouis, Urt. v. 01.06.10 (Az. 3 K 185/10)

In einer aktuellen Entscheidung hat das VG Saarlouis darauf erkannt, dass die Bioresonanztherapie als Behandlungsmethode wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt ist; die Aufwendungen hierfür sind daher nicht beihilfefähig.

Quelle: VG Saarlouis (Rechtsprechung Saarland)

Die Entscheidung kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext nachgelesen werden >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2010&nr=2832&pos=6&anz=227 <<< (html)

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BAG: Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

BAG, Beschl. v.  23.06.10 (Az.  7 ABR 103/08)

Der Arbeitgeber muss im erforderlichen Umfang die Kosten erstatten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder entstehen. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 47/10 v. 23.06.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14426&pos=0&anz=47 <<< (html)

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Medizinethiker  sollten ihren „Horizont“ erweitern!

v. Lutz Barth, 01.07.2010, im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“

 BLOG >>> Zum Beitrag <<<

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Freibrief für Sterbehelfer?

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Freitag wird als Meilenstein der Rechtsprechung in Sachen Sterbehilfe gefeiert, noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt. In Wahrheit sind viele Fragen offen.

v. Alexander S. Kekulé

Quelle Der Tagesspiegel v. 30.06.10 >>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/freibrief-fuer-sterbehelfer/1871754.html <<< (html)

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Das IQB – Internetportal erfreut sich zunehmender Akzeptanz: Ein Informationsportal, dass mit seinem kostenlosen Newsletter Akzente setzt und von der Praxis angenommen wird.

Wir bleiben unserer Linie treu und warten mit einem kostenlosen Service zur aktuellen Rechtsprechung zum Pflege- und Medizinrecht auf und da nimmt es nicht wunder, dass seit Monaten die Rubrik „Aktuelle Rechtsprechung“ zu den TOP-Webseiten unseres kostenlosen Angebots zählt.

Das IQB – Internetprotal mit seinen Verbundwebpräsenzen zum Gerontopsychiatrierecht und der Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht sind diejenigen Adressen, die unter „Favoriten“ sich zu speichern lohnen, denn allein unser Rechtsprechungsreport nimmt Entscheidungen „vorweg“, die vielfach erst Wochen oder Monate später in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht werden.

Vielleicht lohnt es sich, über Ihre Abo`s etwas intensiver nachzudenken, zumal wir glauben, dass wir den Ansprüchen höchster Aktualität mehr als gerecht werden und im Übrigen nicht selten Beiträge rund um das Pflege- und Medizinrecht aus eigener Feder veröffentlichen, die auf der Höhe der Zeit liegen und den fachlichen Diskurs beflügeln.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den – hoffentlich auch vom schönen Wetter verwöhnten – Juli und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Lutz Barth, 01.07.10

 

 

 

IQB – Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Getontopsychiatrierecht - Lutz Barth

Archiv Newsflash II. Quartal 2010

 

Das IQB – Internetportal erfreut sich zunehmender Akzeptanz: Ein Informationsportal, dass mit seinem kostenlosen Newsletter Akzente setzt und von der Praxis angenommen wird.

Wir bleiben unserer Linie treu und warten mit einem kostenlosen Service zur aktuellen Rechtsprechung zum Pflege- und Medizinrecht auf und da nimmt es nicht wunder, dass seit Monaten die Rubrik „Aktuelle Rechtsprechung“ zu den TOP-Webseiten unseres kostenlosen Angebots zählt.

Das IQB – Internetprotal mit seinen Verbundwebpräsenzen zum Gerontopsychiatrierecht und der Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht sind diejenigen Adressen, die unter „Favoriten“ sich zu speichern lohnen, denn allein unser Rechtsprechungsreport nimmt Entscheidungen „vorweg“, die vielfach erst Wochen oder Monate später in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht werden.

Vielleicht lohnt es sich, über Ihre Abo`s etwas intensiver nachzudenken, zumal wir glauben, dass wir den Ansprüchen höchster Aktualität mehr als gerecht werden und im Übrigen nicht selten Beiträge rund um das Pflege- und Medizinrecht aus eigener Feder veröffentlichen, die auf der Höhe der Zeit liegen und den fachlichen Diskurs beflügeln.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den – hoffentlich auch vom schönen Wetter verwöhnten – Juli und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Lutz Barth, 01.07.10


Sterbehilfe

Politische Unsicherheiten nach dem BGH-Urteil

Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41805/Politische_Unsicherheiten_nach_dem_BGH-Urteil.htm <<< (html)


Ministerium will nicht für Hebammen intervenieren

Quelle: Ärzte Zeitung v. 01.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/609753/ministerium-will-nicht-hebammen-intervenieren.html <<< (html)


Kirchliche Verbände fordern Reform der Pflegeausbildung

Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41801/Kirchliche_Verbaende_fordern_Reform_der_Pflegeausbildung.htm <<< (html)


Gestörter Kreislauf - das macht im Alter schwindelig

Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.06.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/article/608526/gestoerter-kreislauf-macht-alter-schwindelig.html <<< (html)


Ambulante Palliativversorgung in Berlin flächendeckend

Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41782/Ambulante_Palliativversorgung_in_Berlin_flaechendeckend.htm <<< (html)


Bundestag berät über Ethikbeirat

Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41785/Bundestag_beraet_ueber_Ethikbeirat.htm <<< (html)


Hospize: Große Unterschiede zwischen Stadt und Land

Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41776/Hospize_Grosse_Unterschiede_zwischen_Stadt_und_Land.htm <<< (html)


BVerfG: Gericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen Schwangerschaftsabbrüche auf

BVerfG, Beschl. v. 08.06.10 (Az. 1 BvR 1745/06)

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 43/2010 vom 29. Juni 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-043.html <<< (html)


Brandenburgisches OLG: Zu den Aufklärungspflichten einer Nervenverletzung (hier: Vagusnerv)

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 17.06.10 (Az. 12 U 202/09)

Was ist passiert?

Der Kläger macht gegenüber den Beklagten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit einer von dem Beklagten zu 2. am 07.10.2003 in der chirurgischen Klinik der Beklagten zu 1. vorgenommenen operativen Behandlung einer chronischen Refluxkrankheit mittels laparoskopischer Fundoplicatio nach Toupet geltend. Der Kläger behauptet, bei diesem Eingriff sei es zu einer Verletzung des Vagusnervs gekommen. Über dieses mit dem Eingriff verbundene Risiko sei er vor der Operation nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, weshalb der vorgenommene Eingriff rechtswidrig sei. Aufgrund dieser Verletzung leide er seitdem an andauernden schmerzhaften Bauchkrampfattacken, begleitet von massiven sturzartigen Stuhlentleerungen, Herzrasen und Atemaussetzern sowie anhaltenden Oberbauchschmerzen.

Den Volltext der Entscheidung können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen.

Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100064412&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


VG Hannover: Gericht bestätigt Entzug einer Heilpraktikererlaubnis

Die 5. Kammer des Gerichts lehnt Eilantrag eines in Bückeburg tätigen 67-jährigen Heilpraktikers durch Beschluss vom 25.06.2010 (Az. 5 B 2650/10) ab.

Quelle: VG Hannover, Mitteilung v. 28.06.10 >>> http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C63844183_N4432171_L20_D0_I3748247.html <<< (html)


Es gibt keine Zwangsbehandlung gegen den eigenen Willen

Sterben lassen ist keine Sterbehilfe. Auf diese einfache Formel lässt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall des Münchner Medizinrechtlers Putz bringen. Was so einfach klingt, ist freilich das Ergebnis eines jahrelangen Streits.

v. Martin Wortmann

Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.06.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/609215/gibt-keine-zwangsbehandlung-eigenen-willen.html <<< (html)


Sterbehilfe
Freispruch kein Freibrief für eigenmächtiges Handeln

MB-Vorsitzender Henke zum sogenannten Sterbehilfe-Urteil des BGH

Quelle: Marburger Bund, Mitteilung Nr, 68/2010 v. 25.06.10 >>> http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/bundesverband/presse/pressemitteilungen/pm2010/pm68_10.php <<< (html)


Am Rande der Gesellschaft? Mitten im Leben! Gerontopsychiatrische Hochschulambulanz öffnet in Ulm

Vorträge und Diskussion im Stadthaus
am Donnerstag, den 1. Juli 2010, um 17 Uhr
Stadthaus Ulm, Münsterplatz 2, 89073 Ulm 

Quelle: idw-online v. 25.06.10 >>> http://idw-online.de/pages/de/news376376 <<< (html)


Das aktuelle Urteil des BGH zur Sterbehilfeproblematik im Spiegelbild der Meinungen

 

  

 „Ein spektakulärer Prozess für den Rechtsanwalt, ein schwarzer Tag für die Schwerstkranken in Deutschland“, so die Kernaussage von Brysch.

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung408.html <<< (html)

 

So die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Pressemitteilung v. 25.06.10

Quelle: Bundesministerium der Justiz >>> Pressemitteilung v. 25.06.10 <<< (html)

  

Stärkung des Patientenwillens und größere Rechtssicherheit für Ärzte und Angehörige

Quelle: EKD >>> http://www.ekd.de/presse/pm134_2010_bgh_urteil_sterbehilfe.html <<< (html)

  

Quelle: Deutsche Bischofskonferenz >>> http://www.dbk.de/252.html?&tx_ttnews[tt_news]=1607&tx_ttnews[backPid]=233&cHash=ad7f168841 <<< (html) 

 

v. Oliver Tolmein

Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Bllog Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/06/25/bgh-hilft-sterbe-selbsthelfern.aspx?CommentPosted=true#commentmessage <<< (html)

Ich persönlich sehe derzeit von einer „Wertung“ des BGH-Urteils ab, da wir zunächst über die Presseerklärung des BGH hinaus die Veröffentlichung der Urteils im Volltext abwarten sollten. L. Barth (26.06.10)

 

BGH: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 129/2010 v. 25.06.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=52416&pos=0&anz=129 <<< (html)


LG Kleve: Zum sog. „Negativatttest“ des Betreuungsgerichts, wenn zwischen Arzt und Betreuer Einvernehmen über den Patientenwillen besteht.

LG Kleve, Beschl. v. 31.05.10 (Az. 4 T 77/10)

Das Dokument ist frei zugänglich!

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Sterbehilfe
Der Anwalt der Sterbenden

Er wollte einer alten Frau einen friedlichen Tod ermöglichen. Nun steht Rechtsanwalt Putz wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Kurz vor dem Urteil spricht der Jurist über seine Beweggründe – und die Selbstherrlichkeit der Medizin.

v. FOCUS-Online-Redakteurin Catrin Gesellensetter

Quelle: Focus.de v. 24.06.10 >>> http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-18732/sterbehilfe-der-anwalt-der-sterbenden_aid_521963.html <<< (html)


Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung zum  erwarteten Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe: Lebenserhaltende Maßnahmen dürfen nur eingestellt werden, wenn der Patient es selbst verlangt hat

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 24.06.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung407.html <<< (html)


bad e. V. kritisiert „Modell Niedersachsen“ von Kassenärztlicher Vereinigung, Sozialministerium und einigen gesetzlichen Kassen zur Entlastung von Hausärzten in unterversorgten Regionen

Quelle: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., Mitteilung v. 17.06.10 >>> http://www.bad-ev.de/index.php?option=com_content&view=category&id=31:pressemitteilungen&layout=blog&Itemid=51 <<< (html)


Richtlinie Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (Anpassung an Gesetzesänderungen / Auflagen und Hinweise des BMG)

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. April 2010 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 25. Juni 2010 in Kraft.

Quelle: G-BA >>> http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1121/ <<< (html)


BGH urteilt über Sterbehilfe

Quelle: Ärzteblatt.de v. 24.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41721/BGH_urteilt_ueber_Sterbehilfe.htm <<< (html)


Fachtag "In Würde sterben im Pflegeheim"
Sozialministerin Haderthauer: "Wünsche alter und pflegebedürftiger Menschen ernst nehmen!" -
Harsche Kritik an Pflege-TÜV

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Pressemitteilung 192.10 v. 24.06.10 >>> http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=1006-192.htm <<< (html)


BVerwG: Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Klageverfahren selbständiger Apotheker aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Abgabe von Arzneimitteln mittels sog. Apothekenterminals im Wesentlichen für unzulässig erklärt. >>> weiter

Quelle: BverwG, >>> Pressemitteilung Nr. 57/2010 v. 24.06.10 <<< (html)


Widmann-Mauz will mehr Unterstützung für pflegende Anghörige

Quelle: Ärzteblatt.de v. 24.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41722/Widmann-Mauz_will_mehr_Unterstuetzung_fuer_pflegende_Anghoerige.htm <<< (html)


Anlass zu zweifeln: Wie sicher ist die derzeitige Diagnostik des Hirntodes?

Ein in Deutschland bislang noch wenig beachtetes US-amerikanisches Positionspapier könnte die Debatte um die Diagnostik des Hirntodes möglicherweise wieder aufleben lassen.

v. Nicola Siegmund-Schultze

Quelle: Ärzte Zeitung v. 24.06.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/default.aspx?sid=608610 <<< (html)


Erste Versorgungsassistentinnen schließen Ausbildung ab

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41696/Erste_Versorgungsassistentinnen_schliessen_Ausbildung_ab.htm <<< (html)


Gedanken aus dem Wachkoma

Quelle: Welt online v. 23.06.10 >>> http://www.welt.de/die-welt/wissen/article8149337/Gedanken-aus-dem-Wachkoma.html <<< (html)


Leihkräfte müssen in der Pflege einspringen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 24.06.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/608604/leihkraefte-muessen-pflege-einspringen.html <<< (html)


BAG: Grundsatz der Tarifeinheit

Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anfragebeschluss vom 27. Januar 2010 dargelegten Rechtsauffassung zur Tarifeinheit (vgl. Pressemitteilung Nr. 9/10) angeschlossen. Auch nach Auffassung des Zehnten Senats gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, für Beschäftigte kraft Koalitionsmitgliedschaft nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar. Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für den Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers (Verbandsmitgliedschaft oder eigener Abschluss des Tarifvertrags) mehr als ein Tarifvertrag Anwendung findet, wenn für den einzelnen Arbeitnehmer jeweils nur ein Tarifvertrag gilt (sog. Tarifpluralität). Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.

Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 10 AS 2/10 - und - 10 AS 3/10 -
Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 537/08 (A) - und - 4 AZR 549/0

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 46/10 v. 23.06.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14424&pos=1&anz=47 <<< (html)

Vgl. zu dieser Entscheidung auch

Ein Krankenhaus – zwei Tarifverträge: Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Position des Marburger Bundes

Quelle: Ärzteblatt. De v. 23.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41695/Ein_Krankenhaus_-_zwei_Tarifvertraege_Das_Bundesarbeitsgericht_staerkt_die_Position_des_Marburger_Bundes.htm <<< (html)


Rechte der Patienten umsetzen – ohne wenn und aber

Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehler-Statistik 2009 vor

Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 23.06.10 >>>

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8597.8642 <<< (html)


VGH Baden-Württemberg: Zum Widerruf der Approbation eines Psyhologischen Psychotherapeuten

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.06.10 (Az. 9 S 2530/09)

Leitsätze des Gerichts:

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&Datum=2010&nr=12978&pos=0&anz=72  <<< (html)


Eine Frage der Würde
Vor dem Bundesgerichtshof-Urteil zur Sterbehilfe

v. Ingrid Füller

Am Freitag wird vom Bundesgerichtshof ein Urteil erwartet, dass grundlegend für den Umgang mit Sterbenskranken sein kann. Die Karlsruher Richter befassen sich mit der Frage, wo die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe verläuft und wie mit Patientenverfügungen umzugehen ist, in der ein Sterbewille geäußert wird. >>> weiter

Quelle: Deutschlandfunk (dradio.de) v. 23.06.10 >>> http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1209594/ <<< (html)


Anmerkung (L. Barth, 24.06.10):

U.a. mit Statements von dem Arzt Michael de Ridder, dem Vizepräsidenten der BÄK Montgomery  und dem Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, R. Merkel.


BFH: Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen Belastungen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15. April 2010 (Az. VI R 51/09) entschieden, dass Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind. >>> weiter

Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 57 vom 23. Juni 2010 >>> http://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen?newiframecontent=http%3a%2f%2fjuris.bundesfinanzhof.de%2fcgi-bin%2frechtsprechung%2fdocument.py%3fGericht%3dbfh%26amp%3bArt%3dpm%26amp%3bpm_nummer%3d0057%2f10 <<< (html)


Interview: Axel W. Bauer, Professor für Medizinethik in Mannheim, über die Angst vor dem Sterben, Reanimation und den Sinn von Patientenverfügungen

"Die Maßstäbe für ein würdiges Leben verschieben sich"

Quelle: Mannheimer Morgen v. 22.06.10 (morgenweb.de) >>> http://www.morgenweb.de/nachrichten/dritte_seite/20100622_mmm0000000163854.html <<<

Kurze Anmerkung (L. Barth, 23.06.10):

Der Medizinethiker Axel W. Bauer hält die Vorstellung von einem Älterwerden ohne Krankheit und Leid für unrealistisch und mit dieser Prognose dürfte er gar nicht mal neben der Sache liegen, korrelliert doch in gewissermaßen ein hohes Lebensalter zugleich mit der Möglichkeit, einem vielfältigen Krankheitspanorama ausgesetzt zu sein. Gleichwohl ist mit dieser Erkenntnis zunächst für den aktuellen Diskurs über das selbstbestimmte Sterben nichts gewonnen, da es entgegen der allgemeinen Auffassung von Medizinethikern entscheidend darauf ankommt, welche patientenautonome Entscheidung etwa der Schwersterkrankte am Ende des „verlöschenden“ Lebens zu treffen gedenkt.

Es ist hohe Zeit, dass die Medizinethiker ihren „Horizont“ dergestalt erweitern, als dass diese zu akzeptieren haben, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen mehr wiegt und demzufolge er auch für sich individuell entscheiden kann, dem mit einer Krankheit verbundenen Leid zu entfliehen.

Die Medizinethik ist insgesamt gut beraten, wenn sie sich von einer fundamentalistischen Grundhaltung distanziert und sich mehr dem Prinzip der Toleranz verschreiben würde. Die individuellen Ängste und Schreckensvisionen einzelner Ethiker haben wir freilich zu akzeptieren, auch wenn wir diese Ängste nicht zu teilen bereit sind; der Ethiker selbst ringt um eine Orientierung im Diskurs und sofern es seine Gewissensentscheidung gebietet, im Diskurs so zu votieren, wie vielfach geschehen, dann haben wir dies zu respektieren – allerdings in dem Bewusstsein, dass hier eine individuelle Gewissensentscheidung offenbart wird, die nicht (!) moralisch oder ethisch verpflichtend ist, wie sich im Übrigen unschwer aus der geschriebenen Verfassung ergibt!

So gesehen „werben“ Medizinethiker um Beachtung ihrer eigenen Gewissensentscheidung in der von einer Pluralität gekennzeichneten Wertewelt – ein Umstand, der nicht anrüchig ist und gerade den Missionierungscharakter mancher Wertedebatten offen legt. Aber eines muss deutlich bleiben: Jeder Einzelne kann für sich entscheiden, dem „Leid“ zu entfliehen oder sich alternativ diesem zu stellen.

Moralischen „Druck“ zu erzeugen – egal, welche „Sendboten“ sich hierzu aufschwingen – ist allerdings zutiefst „unmoralisch“ und aus ethischer Perspektive nicht akzeptabel.


Telemedizin für die letzte Lebensphase

Viele Palliativ-Patienten wollen ihr Leben zu Hause beschließen. Wie Telemedizin bei ihrer Versorgung helfen kann, wird in einem neuen Projekt erprobt.

v. Christian Beneker

Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.06.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/telemedizin/article/608433/telemedizin-letzte-lebensphase.html <<< (html)


Europarats-Ausschuss will Regeln für Gewissensgründe bei Ärzten

Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41685/Europarats-Ausschuss_will_Regeln_fuer_Gewissensgruende_bei_Aerzten.htm <<< (html)


Verfassungsgerichtshof des Saarlandes: Zur Folgenabwägung bei Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug eines strikten Rauchverbots in Gaststätten, wenn sich angesichts der existentiellen Bedeutung für einige Gaststättengruppen auch die Frage nach ausreichenden Übergans- oder Ausgleichsregelungen stellt.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Beschluss v. 21.06.10 das bundesweit strengste Nichtraucherschutz-Gesetz kurz vor seinem Inkrafttreten gestoppt.

Quelle: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Die Entscheidung steht auf den Seiten des Verfassungsgerichtshof im Volltext zum Download zur Verfügung; Entscheidungsdatenbank >>> http://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/frames/index.html <<< (html)


Krebsforscher fordern strenges Rauchverbot

Die Nichtraucherschutzgesetze in der Gastronomie waren ein guter Anfang: Doch ein bundesweit einheitliches Gesetz fehlt, kritisiert das Deutsche Krebsforschungszentrum.

v. Sunna Gieseke

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.06.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/608561/krebsforscher-fordern-strenges-rauchverbot.html <<< (html)


186.000 MitzeichnerInnen unterstützen den Deutschen Hebammenverband bei der Rettung der Hebammenhilfe

Die E-Petition des DHV hat die kühnsten Erwartungen übertroffen. Am Ende der Unterzeichnungsfrist haben mehr als 105.300 Menschen die Petition online unterzeichnet und ca. 80.970 auf Papier.

Quelle: Deutscher Hebammenverband, Mitteilung v. 20.06.10 >>> http://www.hebammenverband.de/index.php?id=764&tx_ttnews[tt_news]=53&tx_ttnews[backPid]=8&cHash=742d082571 <<< (html)


Einmal Zürich und nicht zurück

Die Schweiz praktiziert die weltweit liberalste Regelung der Sterbehilfe. Deshalb gibt es mittlerweile einen "Sterbetourismus", den die Regierung nun eindämmen will

v. Thomas Schmid

Quelle: Berliner Zeitung v. 21.06.10 >>> http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0621/seite3/0001/index.html <<< (html)


Pflegekräftemangel ist auch im größten Bundesland ein handfestes Problem

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.06.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/608324/pflegekraeftemangel-groessten-bundesland-handfestes-problem.html <<< (html)


Koma-Patienten kommunizieren via Computer

Quelle: Der Standard v. 21.06.10 >>> http://derstandard.at/1276413620830/Koma-Patienten-kommunizieren-via-Computer <<< (html)


Landgericht Berlin: Haftstrafen im Verfahren wegen der Abrechnung gefälschter Arztrechnungen gegenüber der Beihilfestelle des Landes Berlin

Quelle: LG Berlin, Pressemitteilung Nr. 31/2010 vom 21.06.2010 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20100621.1335.300093.html <<< (html)


Neurologische Erkrankungen auf dem Vormarsch

Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41672/Neurologische_Erkrankungen_auf_dem_Vormarsch.htm <<< (html)


"Pflege für Schwerstkranke gibt es nicht zum Nulltarif"

Seit drei Jahren haben GKV-Versicherte einen Rechtsanspruch auf SAPV. Der Pallivativmediziner Dr. Thomas Sitte kämpft für deren Umsetzung: Denn bisher hänge es von vielen Zufällen ab, ob ein Patient eine angemessene Versorgung erhalte. >>> weiter

Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.06.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/608140/pflege-schwerstkranke-gibt-nicht-nulltarif.html <<< (html)


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    Autor/Gericht, Titel, in PMR (2010) >>> Link <<<