IQB – Internetportal zum Medizin-, Pflege- und
Getontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Jahresarchiv Newsflash 2010
Das
IQB-Internetportal zum gesamten Pflege- und Medizinrecht:
Ein Informationsportal nicht nur für Entscheider und Fachkräfte, sondern für
alle Interessierten an medizin-, pflege- und gerontopsychiatrierechtlichen
Themen.
Das IQB stieß auch im vergangenen
Jahr auf ein großes Interesse unserer Leserinnen und Leser. Hierbei
zeichneten wir uns durch eine kontinuierliche und aktuelle Berichterstattung
und Informationsvermittlung und es nimmt daher nicht wunder, dass unser
täglicher Newsflash und der Newsletter neben den kostenlosen
Rechtsprechungshinweisen die tragenden Säulen des Internetportals sind.
Wir haben unseren eigenen Anspruch –
wie wir glauben – eingelöst und so manch scheinbaren „Konkurrenten“ aus der
Pflegerechtsszene hinter uns gelassen.
Mit unserem „Mixed“ aus
Berichterstattung und Beiträgen rund um das Spannungsfeld
Medizin-Pflege-Ethik-Recht gehen wir durchaus selbstbewusst davon aus, dass wir
Fachzeitschriften gerade zum Pflegerecht in nichts nachstehen: Wir sind bemüht,
wissenschaftliche Streitfragen objektiv darzustellen und freilich zu
kommentieren und dass derzeit zum „Nulltarif“! Unsere Aktualität mit Blick auf
Rechtsthemen ist hierbei ebenso erwähnenswert wie der nach wie vor kostenlose
Rechtsprechungsreport; wir „verkaufen“ eben keine Urteile, die weitestgehend
frei zugänglich sind und auch sein sollten.
Wir möchten an dieser Stelle all
denen danken, die uns die entsprechenden Genehmigungen zur Direktverlinkung
erteilt haben; dies gilt auch für renommierte Ärzte-Zeitschriften, deren Beiträge
wir nicht selten zum Anlass nehmen, diese aus rechtlicher Perspektive zu
kommentieren.
Das unser Konzept von der
Leserschaft angenommen wird, verdeutlichen einige Zahlen des vergangenen Jahres
2010:
Mehr als 262 000 Besucher
haben mehr als 500 000 Seiten aufgerufen!

Damit setzt sich der Trend
seit dem 01.01.2008 fort:

Das IQB-Internetportal befindet sich
auf einem guten Weg, als überregionales Informations- und Wissensportal
in der Praxis wahrgenommen zu werden, auch wenn manche Kollegen, Institutionen
und Verbände nach wie vor „Berührungsängste“ haben, uns in ihrem
Linkverzeichnis aufzunehmen:
Jahresgrafik 2010

Unsere BLOG-Aktivitäten
haben Ihr reges Interesse gefunden und wir hoffen, auch mit unseren kritischen
Stellungnahmen und Beiträge zur intensiven Diskussion insgesamt beigetragen zu
haben:



Insgesamt eine positive Entwicklung,
die das IQB-Internetportal trotz (oder vielleicht gerade wegen?) seiner
zeitweilig kritischen Berichtserstattung und Kommentare genommen hat.
In diesem Jahr werden wir verstärkt
auf unsere Kollegenschaft, aber auch Mediziner und Ethiker zugehen, um diese
davon überzeugen zu können, ggf. das IQB-Internetportal mit einigen
Gastbeiträgen zu bereichern.
Ein Wort sei noch abschließend
gestattet: Der Initiator des Portals, namentlich Lutz Barth, möchte mit seinen
Beiträgen und kritischen Kommentaren der einen oder anderen Berufsgruppe oder
Verbände und Institutionen nicht „gefallen“ und sich vor allem nicht
instrumentalisieren lassen. Denen, die sich im Einzelfall persönlich
angegriffen fühlten, möchte ich auf diesem Wege mitteilen, dass es mir
ausnahmslos um die „Sache“ geht und von daher gelegentlich auch deutliche Worte
gestattet sein müssen.
Wir vom IQB-Internetportal hoffen,
auch im neuen Jahr weitere Akzente setzen zu können und in diesem Sinne
wünschen wir Ihnen neben Gesundheit auch im Beruf alles Gute.
Ihr IQB-Redaktionsteam
Lutz Barth und Tomke Claußen
(01.01.11)
Ein
„unbequemer“ Jahresrückblick 2010 (?)
Liebe LeserInnen.
Das Jahr neigt sich nunmehr dem Ende
entgegen und es war beileibe mal wieder ein Jahr der ethischen und moralischen
Botschaften, die von verschiedenen Institutionen und Einzelpersonen ausgesendet
wurden.
>>> weiter
Der Kurzbeitrag v. L. Barth
(31.12.10) ist im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie
mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
BLOG
>>> Zum Beitrag <<<
Streit
in der Ärztekammer über Suizid-Beihilfe
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
30.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/635165/streit-aerztekammer-suizid-beihilfe.html
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
31.12.10):
"Ich bin bei dem Thema
entschieden gegen einen Kurswechsel und auch dagegen, dass wir den Eindruck
eines Kurswechsels erwecken", so Rudolf Henke, der u.a. der Vorsitzende
des Marburger Bundes ist.
Damit spricht sich R. Henke gegen
eine Liberalisierung des ärztlichen Berufs- und Standesrechts aus. Das
Statement überzeugt indes nicht, zumal es hohe Zeit ist, aus Gründen des
Selbstbestimmungsrechts und der Gewissensfreiheit sowohl die Patienten als auch
vornehmlich die Ärzteschaft von den ethischen Zwangsfesseln einer verstaubten
Arztethik zu befreien.
Vgl. dazu auch den Kurzkommentar v.
Lutz Barth v. 30.12.10 im
BLOG
>>> Zum Beitrag <<<
Zöller:
Schnellere Hilfe für Opfer von Behandlungsfehlern
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
30.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/635145/zoeller-schnellere-hilfe-opfer-behandlungsfehlern.html?sh=13&h=200371831
<<< (html)
Auch
Herodes hat damals eine Selektion vorgenommen
Wer PID akzeptiere, sei auch bereit,
„assistierte Selbsttötung“ durch Ärzte zu akzeptieren, so Kardinal Meißner.
Quelle: kath.net v. 28.12.10
>>> http://www.kath.net/detail.php?id=29515
<<< (html)
Bei der
Schmerztherapie liegt noch ein großes Optimierungspotenzial brach
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
30.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/634824/schmerztherapie-liegt-noch-grosses-optimierungspotenzial-brach.html
<<< (html)
Neujahrsbotschaft:
Neopaternalisten – „Bleibt bei Euren Leisten“!
Kaum hat der Präsident der BÄK zur
Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts Stellung genommen, zeigen sich
unsere namhaften Oberethiker in unserem Lande wenn nicht empört, so doch zumindest
verunsichert.
Der Präsident möge standhaft bleiben
– so wird ihm geraten und auch aus den eigenen Reihen werden nunmehr
Botschaften in der Öffentlichkeit transportiert, mit denen gleichsam eine
Änderung des bisherigen konservativen – im Übrigen aber verfassungswidrig
bedenklichen – Berufs- und Standesrechts abgelehnt werden.
Dass Rudolf Henke sich gegen eine
Liberalisierung ausspricht, ist insofern bedauerlich, weil von ihm gerade in
seiner Eigenschaft als Abgeordneter erwartet werden darf, dass er sich dem
Grundrechtsschutz besonders verpflichtet weiß. Denn auch ihm dürfte nicht
entgangen sein, dass die Ärztekammer nicht private Organisationen sind, die
gleichsam nach Gutsherrenart eine Ethik und Moral vorgeben können, die dann von
der verfassten Ärzteschaft als verbindlich zu internalisieren sind.
Auch öffentlich-rechtliche
Körperschaften müssen für einen Grundrechtsschutz Sorge tragen und dort, wo
dieser nicht gewährleistet oder wie in der Vergangenheit, schlicht verkannt
worden ist, wieder hergestellt werden. Hierzu bietet dann sich in der Tat eine
Novellierung des Berufs- und Standesrechts der Ärzteschaft an und es ist
unverständlich, warum sich die verfasste Ärzteschaft bei individuellen
Gewissensentscheidungen derart „gängeln“ lässt.
Weder den Herren Hoppe, Montgomery,
Henke oder anderen namhaften Vertretern der Zunft der Ethik oder
Hobbyphilosophie kommt das „Recht“ zu, Einfluss auf das Recht zur individuellen
Gewissensentscheidung zu nehmen.
Nicht der tausendjährige Mief unter
den Arztkitteln ist zu bewahren, sondern es ist vielmehr Zeit für ein
zeitgemäßes Berufs- und Standesrecht, dass mehr die einzelne Ärztinnen und
Ärzte in den Blickpunkt nimmt und nicht eine „Institution“ und deren
Organwalter, die da glauben, ihre ureigene Auffassung von Moral und Ethik zum
Maßstab aller Entscheidungen erheben zu können.
Die bisherigen Formulierungen im
ärztlichen Berufs- resp. Standesrecht sind entgegen der Auffassung von R. Henke
nicht „beizubehalten“, sondern dringend zu ändern, anderenfalls die Rechtsaufsicht
des Staates gehalten wäre, diesbezüglich zu intervenieren!
Wir brauchen keine „Oberethiker“
oder Neopaternalisten, die da meinen, einer gesamten Berufsgruppe eine
„Gewissensentscheidung“ verordnen zu können. Als geeignete „Therapie“ könnte
diesbezüglich ein Lesestudium eines allgemein zugänglichen
Grundgesetzkommentars empfohlen werden und zumindest in diesem Zusammenhang
stehend wird allzu deutlich, dass der professionsinternen Normsetzung zwingend
Grenzen zu setzen sind.
Alle Ärztinnen und Ärzte „guten
Willens“ sind aufgerufen, für ihren Grundrechtsschutz einzutreten und dort, wo
es besonders dringlich erscheint, sollten ihnen aufgeklärte Verfassungsjuristen
und im Zweifel die bei der BÄK eingerichtete Ethikkommission hilfreich zur
Seite stehen. Es kann und darf nicht sein, dass einige Funktionäre meinen, die
ethische und moralische „Marschrichtung“ eines gesamten Berufsstandes vorgeben
zu können.
Lutz Barth (30.12.10)
PKV
zieht gegen Landesverbände der Pflegekassen vor Gericht
Quelle: Ärzte Zeotung online v.
30.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=635110
<<< (html)
Kassen
wollen rasche Lösung beim Pflege-TÜV
Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/44072/Kassen_wollen_rasche_Loesung_beim_Pflege-TUeV.htm
<<< (html)
Deutsche
Hospiz Stiftung warnt vor offener Tür für die gewerbsmäßige Suizidvermittlung
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
28.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/?sid=635065
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
29.12.10):
Nicht vor der Liberalisierung des
ärztlichen Berufsrechts ist zu warnen, sondern vielmehr vor den unsäglichen
Botschaften des geschäftsführenden Vorstands der Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung, zumal dieser meint, die Praxis in der Schweiz rügen
zu müssen.
Um es deutlich zu sagen: Wir
benötigen keine Predigten von namhaften Oberethikern, die da meinen, uns ihre
Visionen von einem vermeintlich würdevollen Sterben nahe bringen zu wollen, mal
ganz davon abgesehen, dass schwersterkrankte und sterbende Menschen geradezu
dazu genötigt werden, bei Aufrechterhaltung des moralisch inspirierten
Widerstandes ins europäische Ausland zu reisen, um dort selbstbestimmt sterben
zu können.
Es geht zuvörderst um den Schutz des
Selbstbestimmungsrechts und nicht um die Verfolgung einer Leitidee, die sich
kaum durch Toleranz auszeichnet und im Übrigen einer Machbarkeitsideologie
Vorschub leistet, die weder die Hospizidee noch die Palliativmedizin einzulösen
vermag. Punkt um!
Die Bundesärztekammer sollte sich
nicht von den Botschaften der Deutschen Hospiz Stiftung beirren lassen; die
Zeit ist vielmehr reif für eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und
nicht für die Zementierung einer verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen
Position, nach der das Selbstbestimmungsrecht nachhaltig verkannt wird.
Ärztekammerpolitik
von Suizidbeihilfe bis Rationierung: Bilanz 2010
v. O. Tolmein (28.12.10)
Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog
Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/12/28/aerztekammerpolitik-von-suizidbeihilfe-bis-rationierung-bilanz-2010.aspx?CommentPosted=true#commentmessage
<<< (html)
Neue
Regeln für Suizidbeihilfe
Das ärztliche Berufsrecht für
Beihilfe beim Suizid soll geändert werden - entscheidend bleibt das ärztliche
Gewissen.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/634905/neue-regeln-suizidbeihilfe.html
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
28.12.10):
Ein wichtiger Schritt in die
richtige Richtung. Nun sollte es auch den Palliativmedizinern daran gelegen
sein, ihren ethischen Sonderweg, den diese u.a. mit der Charta zur Betreuung
schwerstkranker und sterbender Menschen eingeschlagen haben, zu überdenken: Die
ärztliche Suizidhilfe (und nach diesseitiger Auffassung in Einzelfällen auch
die aktive Sterbehilfe) ist ein humanitärer Akt, der moralisch und ethisch zu
akzeptieren ist. Ansonsten läuft die ethische Werthaltung führender
Palliativmediziner Gefahr, das unsägliche Leiden mancher schwerkranker und
sterbender Patienten zu negieren und so einer Machbarkeitsideologie zu
erliegen, nach der gleichsam unerträgliches Leid aus der Innenperspektive des
Patienten um der Palliativmedizin willen zu tragen sei, in dem diese ganz auf
die weitere palliativmedizinische Forschung zu setzen haben.
Es bedarf nicht der moralischen und
ethischen Ächtung des frei verantwortlichen Suizids eines schwersterkrankten
und sterbenden Menschen, um daran zu erinnern, dass die Palliativmedizin
dringend auszubauen sei und dass hierdurch ein Beitrag zum „Sterben in Würde“
geleistet werde. In dem die Initiatoren der Charta und ihnen erkennbar folgend
Institutionen und Einzelpersonen die Suizidbeihilfe nicht zu akzeptieren bereit
sind, leisten diese der Palliativmedizin, aber auch der Hospizidee einen
Bärendienst, der ihnen mehr schadet denn nützt. >>> weiter dazu
BLOG
>>> Zum Beitrag <<<
Union
will Vier-Bett-Zimmer in Krankenhäusern abschaffen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/44043/Union_will_Vier-Bett-Zimmer_in_Krankenhaeusern_abschaffen.htm
<<< (html)
Die
Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen – ein „Evangelium“
der Palliativmediziner (?)
Am 23.12.10 haben mehr als 250
Institutionen und 150 Einzelpersonen die Charta zur Betreuung schwerstkranker
und sterbender Menschen unterzeichnet und in der Tat ist hierüber die Freude
groß: Die frohe Botschaft der Palliativmediziner scheint angekommen zu sein und
da könnte es dann auch Sinn machen, an dieser Stelle kritisch zu hinterfragen,
wer eigentlich für das „Evangelium“ für die Schwersterkrankten und Sterbenden
maßgeblich die Verantwortung zeichnet, geht es doch auch darum, die
Palliativmedizin mit einem zeitgemäßen ethischen Grundsatzprogramm zu versehen,
dass auf einen zweiten Blick nicht ohne weiteres mit dem verfassungsrechtlich
verbürgten Selbstbestimmungsrecht übereinstimmen dürfte, wenn und soweit wir
uns von einem liberalen und toleranten Verfassungsverständnis leiten lassen. >>> weiter
Der Kurzbeitrag v. L. Barth
(27.12.10) ist im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie
mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
BLOG
>>> Zum Beitrag <<<
Ärztepräsident
Jörg-Dietrich Hoppe im FR-Interview
„Ein PID-Verbot wäre unlogisch“
Der Präsident der Bundesärztekammer
Jörg-Dietrich Hoppe spricht mit der Frankfurter Rundschau über die umstrittene
Präimplantationsdiagnostik und Sterbehilfe.
Quelle: Frankfurter Rundschau v.
26.12.10 >>> http://www.fr-online.de/politik/-ein-pid-verbot-waere-unlogisch-/-/1472596/5043306/-/view/asFirstTeaser/-/index.html
<<< (html)
Unter-
und Mangelernährung im Krankenhaus: Klinische Folgen, moderne
Therapiestrategien, Budgetrelevanz
v. Chr. Löser, in Dtsch Arztebl Int
2010; 107(51-52): 911-7; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79795
<<< (html)
Online-Paten
in Brandenburg sollen pflegende Angehörige ins Netz bringen
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
23.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/634972/online-paten-brandenburg-sollen-pflegende-angehoerige-netz-bringen.html
<<< (html)
Ärzte
und informierte Patienten: Ambivalentes Verhältnis
v. J. Baumgart, in Dtsch Arztebl
2010; 107(51-52): A-2554 / B-2217 / C-2173; online unter Ärzteblatt.de
>>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79862
<<< (html)
Zu
wissen, es ist Placebo - selbst dann spüren Patienten eine Besserung
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
24.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/magen_darm/article/634993/wissen-placebo-selbst-dann-spueren-patienten-besserung.html
<<< (html)
Pädiatrie:
Tod nach Alternativmedizin
Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/44039/Paediatrie_Tod_nach_Alternativmedizin.htm
<<< (html)
Tiefe
Hirnstimulation bei Parkinson-Krankheit: Worüber sich Experten international
einig sind
v. J. Gulden, in Dtsch Arztebl 2010;
107(51-52): A-2559 / B-2224 / C-2180; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79822
<<< (html)
Was
darf ein Jahr Leben kosten?
Grundsatz der Verhältnismässigkeit
gebietet Abwägen von Kosten und Nutzen
Quelle: Neue Züricher Zeitung v.
23.12.10 >>> http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/was_darf_ein_jahr_leben_kosten_1.8837417.html
<<< (html)
Gesunde
Ernährung im Alter: Chance auf ein langes Leben
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
23.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/diabetes/article/634893/gesunde-ernaehrung-alter-chance-langes-leben.html
<<< (html)
Eine
Erfahrung wie ein Erdbeben: Wie bewerten die Kirchen heute den Suizid?
Quelle: Osthessen News >>> http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1191546
<<< (html)
PID:
Designerbabies für Ärztekammer Wesfalen-Lippe auf jeden Fall ein Tabu
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
23.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/634983/pid-designerbabies-aerztekammer-wesfalen-lippe-jeden-fall-tabu.html
<<< (html)
Nur
eine Minderheit in Deutschland erhält professionelle Sterbebegleitung/
Demenziell Erkrankte brauchen endlich Zugang zu Palliativ-Angeboten
Quelle: Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung, Mitteilung v. 22.12.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung419.html
<<< (html)
HPCV-Studie
2010: Im Spannungsfeld zwischen Bedarf und Wirklichkeit - Hospizliche
Begleitung und Palliative-Care- Versorgung in Deutschland
Quelle: Quelle:
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Studie >>> http://www.hospize.de/docs/hib/HPCV-Studie%202010.pdf
<<< (pdf.)
BGH:
Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben
BGH, Urt. v. 22.12.10 (Az. 3 StR
239/10)
Auf die Revision des Angeklagten hat
der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach
gegen den früheren Chefarzt einer Klinik in Wegberg aufgehoben, mit dem dieser
wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr
und drei Monaten mit Bewährung verurteilt worden war. >>> weiter
Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr.
246/2010 v. 22.12.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=54458&pos=0&anz=246
<<< (html)
BVerfG:
Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal
verstößt nicht gegen zahnärztliche Berufspflichten
BVerfG, Beschl. v. 08.12.10 (Az. 1
BvR 1287/08)
Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr.
119/2010 vom 22. Dezember 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-119.html
<<< (html)
Aktive
Sterbehilfe: Gibt es einen Paradigmenwechsel?
Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=634298
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
22.12.10):
In der Tat ist ein Paradigmenwechsel
zu verzeichnen und dieser ist insofern begrüßenswert, weil es u.a. gilt, in der
Debatte der Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe das
Selbstbestimmungsrecht der Patienten, aber auch die Grundrechte der Ärzteschaft
in den Vordergrund zu stellen. Eine „Berufs- resp. Standesethik“ vermag diesen
individuellen Rechten nur in einem beschränkten Maße Grenzen ziehen, wobei der
Maßstab sich im Einzelnen aus der Verfassung ergibt.
Die verfasste Ärzteschaft sollte
darauf drängen, vom „ethischen Zwangskorsett“ der Kammern und etwaiger
Arbeitsgemeinschaften befreit zu werden, da die Frage nach der ärztlichen
Suizidassistenz eine höchst individuelle Gewissensentscheidung ist, die nicht
nur durch einen „demokratisch“ initiierten „Konsens“ ersetzt werden kann.
Die Befragung des
Allensbach-Instituts mag zwar belegen, dass die Bundesärztekammer mit ihrer
ablehnenden Haltung zur Liberalisierung der Suizidbeihilfe die „große
Mehrheit“ der Ärzteschaft hinter sich weiß, wenngleich es hierauf eben nicht
ankommt. Entscheidend ist und bleibt die individuelle
Gewissensentscheidung der einzelnen Ärztinnen und Ärzte und nicht die ethischen
Botschaften der BÄK oder der Landesärztekammern. Ich denke, dass die
Ärzteschaft jedenfalls in dieser Frage nicht den Rat von Oberethikern bedarf
und durchaus selbst in der Lage ist, hierzu eine eigene Gewissensentscheidung
zu treffen, die dann in der Folge zu akzeptieren und zu tolerieren ist.
Neuer
Studiengang „Physician Assistant“ startet in Rheine
Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43998/Neuer_Studiengang_Physician_Assistant_startet_in_Rheine.htm
<<< (html)
Pfleger
soll Kinder in Berliner Klinik missbraucht haben
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
21.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/634884/pfleger-soll-kinder-berliner-klinik-missbraucht.html
<<< (html)
Allparteien-Eckpunkte
für PID-Verbot und ein Gesetzentwurf
v. O. Tolmein (20.12.10)
Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik)
>>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/12/20/allparteien-eckpunkte-fuer-pid-verbot-und-ein-gesetzentwurf.aspx
<<< (html)
Präimplantationsdiagnostik
Ehrfurcht
vor dem Leben
Warum er die
Präimplantationsdiagnostik in Einzelfällen befürwortet, erklärt der Arzt und
evangelische Präsident des 2. Ökumenischen Kirchentages.
v. Eckhard Nagel
Quelle: Der Kirchentag - Das
Magazin, 4/2010, Seite 20 >>> http://www.kirchentag.de/fileadmin/dateien/PDF/DEKT33_Magazin_PID.pdf
<<< (pdf.)
Mediziner
Nagel für begrenzte Zulassung von Embryonen-Tests
Quelle: epd Nachrichten v. 19.12.10
>>> http://www.epd.de/nachrichten/nachrichten_index_83324.html
<<< (html)
Viele
Pflegedienste in NRW lassen sich prüfen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/634654/viele-pflegedienste-nrw-lassen-pruefen.html?sh=13&h=209934249
<<< (html)
Kassen
halten Pflegezusatzversicherung für unnötig
Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43971/Kassen_halten_Pflegezusatzversicherung_fuer_unnoetig.htm
<<< (html)
"Die
PID ist mit dem Schutz des Lebens nicht vereinbar"
Unionsfraktionschef Kauder über
Präimplantationsdiagnostik, S 21 und vorweihnachtliche Stimmung mit Chris de
Burgh
Quelle: Berliner Zeitung v. 20.12.10
>>> http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/1220/politik/0018/index.html
<<< (html)
Das
Patientenverfügungsrecht in der Praxis
Dr. Heinrich-Walter Greuel, Chefarzt
des Marien-Hospitals Wattenscheid, im Gespräch mit W. Crefeld
Quelle: BT-Portal >>> http://www.bt-portal.de/wissen/interviews/patientenverfuegungsrecht-in-der-praxis.html
<<< (html)
Hoppe:
„Ärzte dürfen nicht länger Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse sein“
Quelle: Bundesärztekammer,
Mitteilung v. 17.12.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8871.8893
<<< (html)
Ethikrat
diskutierte mit Sachverständigen über die Praxis der Präimplantationsdiagnostik
im europäischen Vergleich
Quelle: Deutscher Ethikrat,
Pressemitteilung 11/2010 v. 17.12.10 >>> http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung-11-2010
<<< (html)
„Altersmedizin
ist Zukunftsmedizin“
200 Teilnehmer interessierten sich
auf dem 10. Oldenburger Ärztetag für sechs Fachvorträge zum Thema
„Herausforderung Altersmedizin“
Quelle: Nds. ÄBl. 12/2010
>>> http://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=3261
<<< (html)
Arzt
genervt von Alten
„Ich kann das Gejammer der Rentner nicht mehr hören“
v. A. zu CASTELL-RÜDENHAUSEN
Quelle: Bild.de v. 16.12.10
>>> http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gesund-fit/2010/12/16/arzt-genervt-von-gejammer/der-rentner-kann-es-nicht-mehr-hoeren.html
<<< (html)
"Tötung
auf Verlangen" bleibt Tötung und darf nicht straffrei werden
Bioethikkommission der Schweizer
Bischofskonferenz reagiert auf ein Neuenburger Gerichtsurteil
Quelle: SBK v. 15.12.10 >>>
http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/text_detail.php?nemeid=126953&sprache=d
<<< (html)
Fraktionsübergreifender
Gruppenantrag auf PID-Verbot
Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43955/Fraktionsuebergreifender_Gruppenantrag_auf_PID-Verbot_steht.htm
<<< (html)
Um das
Thema Pflege machen viele einen weiten Bogen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/634387/thema-pflege-machen-viele-weiten-bogen.html
<<< (html)
Um das
Thema Pflege machen viele einen weiten Bogen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/634387/thema-pflege-machen-viele-weiten-bogen.html
<<< (html)
Unser BLOG zur „Ärztlichen Suizidbeihilfe“ findet
nach wie vor beachtliches Interesse bei unseren Besuchern!
Im November haben 2762
Besucher 6621 Seiten aufgerufen. Dies entspricht 2,39 Seiten pro Besuch
und wir können davon ausgehen, dass unsere LeserInnen regelmäßig unseren BLOG
virtuell besuchen.
Dies freut uns besonders, haben wir
doch – soweit ersichtlich – bisher den einzigen kontinuierlich gepflegten BLOG
zur „ärztlichen Suizidbeihilfe“ eingerichtet, mit dem wir zur weiteren
Diskussion anregen wollen.
Hierbei ist evident, dass zunehmend
auch die Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen in den
Mittelpunkt gerückt ist und wir uns freilich nicht scheuen, auch diesbezüglich
Kritik anzumelden, mag es auch nicht dem Mainstream entsprechen. Gleichwohl
verbleibt es einstweilen dabei, dass die Initiatoren der Charta der ihnen
zukommenden Argumentationslasten bisher nicht in einem ausreichenden Umfang
nachgekommen sind und zwar insbesondere im Hinblick auf die Bewertung des
Selbstbestimmungsrechts der schwersterkrankten und sterbenden Menschen.
Insbesondere mag die Frage
beantwortet werden, wie die Palliativmedizin mit den Patienten umzugehen
gedenkt, die trotz eines Aufklärungsgesprächs und eines einfühlsamen Dialogs
zwischen den Akteuren mit ihren Patienten an ihrem frei verantwortlichen
Sterbewunsch festhalten wollen?
Wenn ein frei verantwortliches
Sterben im Sinne einer palliativmedizinischen Ethik nicht gewünscht ist, sollte
dies auch so deutlich erklärt werden, zumal dann nach Alternativen gesucht
werden kann. Die „Würde“ des schwersterkrankten und sterbenden Menschen wird
bei einer dauerhaften Negierung des frei verantwortlichen Sterbewunsches
letztlich nur zum Teil gewahrt und es fragt sich, an wen diese Patienten sich
dann in der Folge wenden sollen.
Den Initiatoren der Charta bleibt es
freilich anheim gestellt, ggf. sich aktiv an dem BLOG zu beteiligen und ggf.
dort ihre Kommentare einzustellen.
„Beredtes Schweigen“ hilft auf Dauer
nicht weiter und wir vom IQB werden auch weiterhin „unbequeme Fragen“ stellen.
Lutz Barth, 16.12.10
BGH:
Zum rechtfertigenden Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens
nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 25. Juni 2010 (2 StR
454/09)
BGH, Beschl. v. 10.11.10 (Az. 2 StR
320/10)
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BAG:
Stufenzuordnung eines Oberarztes
BAG, Urt. v. 16.12.10 (Az. 6 AZR
357/09)
Oberarzt im Sinne des am 1. August
2006 in Kraft getretenen Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen
Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
(TV-Ärzte/VKA) ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für
selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom
Arbeitgeber ausdrücklich übertragen ist. Eingruppiert ist ein Oberarzt nach §
16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA in die Entgeltgruppe III, die zwei Stufen umfasst.
Gemäß § 19 Abs. 1 Buchst. c TV-Ärzte/VKA wird die Stufe 2 nach dreijähriger
oberärztlicher Tätigkeit erreicht.
Der im Arbeitsvertrag als Oberarzt
bezeichnete Kläger ist seit Februar 1986 im beklagten städtischen Klinikum
beschäftigt. Dieses übertrug ihm mit einem Schreiben vom 13. Juni 2007
rückwirkend zum 1. August 2006 die medizinische Verantwortung für den
selbständigen Funktions-/Teilbereich Neuroradiologie in der Abteilung Institut
für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Nuklearmedizin und zahlte
ihm ab diesem Zeitpunkt Vergütung der Entgeltgruppe III, Stufe 1, TV-Ärzte/VKA.
Mit seiner Klage verlangte der Kläger seine Zuordnung zur Stufe 2 ab dem 1.
August 2006 mit der Begründung, er habe bereits seit seiner Einstellung eine
oberärztliche Tätigkeit im Tarifsinne ausgeübt. Das beklagte Klinikum hat dies
bestritten und gemeint, die Berechtigung des Klägers zur Führung der
Bezeichnung „Oberarzt“ sei unter der Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags
nicht vergütungsrelevant gewesen.
Das Landesarbeitsgericht hat die
Klage abgewiesen.
Die Revision des Klägers hatte vor
dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die erforderliche
Zeit für das Erreichen der nächsten Stufe innerhalb derselben Entgeltgruppe
beginnt nach § 19 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA grundsätzlich nicht vor der
Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen. Allerdings haben die
Tarifvertragsparteien bei einer ärztlichen Tätigkeit in der Entgeltgruppe I und
einer fachärztlichen Tätigkeit in der Entgeltgruppe II in § 19 Abs. 2
TV-Ärzte/VKA die Anrechnung einer Vorbeschäftigung als Arzt bzw. Facharzt auf
die Stufenlaufzeiten der Entgeltgruppe I und II geregelt. Von der Anrechnung
einer Vorbeschäftigung als Arzt, Facharzt oder Oberarzt auf die Stufenlaufzeit
der Entgeltgruppe III haben sie jedoch abgesehen. Damit stand dem Kläger
ungeachtet der Frage, ob und gegebenenfalls welche Verantwortung ihm bereits
vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA übertragen war, Vergütung der
Entgeltgruppe III, Stufe 2, TV-Ärzte/VKA nicht bereits ab dem 1. August 2006,
sondern erst nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit in der Entgeltgruppe
III TV-Ärzte/VKA zu.
Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr.
96/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14822&pos=0&anz=96
<<< (html)
OLG
Bremen: Fall Kevin - Ärztliche Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit des
Fallmanagers dürfen dem Amt für Soziale Dienste zur Verfügung gestellt werden
Quelle: Hanseatisches
Oberlandesgericht in Bremen, Pressemitteilung v. 06.12.10 >>> http://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung%20vom%2006.pdf
<<< (pdf.)
Organspende:
Neue Beatmungstechnik verdoppelt Zahl der Transplantatlungen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43933/Organspende_Neue_Beatmungstechnik_verdoppelt_Zahl_der_Transplantatlungen.htm
<<< (html)
"Menschliches
Leid verringern"
EMBRYONENTESTS
Der französische Ethiker Axel Kahn
über den entspannten Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik in seinem Land
und was Deutschland daraus lernen kann >>> weiter
Das Interview führte Heike Haarhoff
Quelle: taz.de v. 15.12.10
>>> http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=in&dig=2010%2F12%2F15%2Fa0064&cHash=517697c161
<<< (html)
Häusliche
Pflege
Die Unschätzbaren
Frau Ledo, Frau Gruhn und Herr
Lemsky haben sich entschieden, demenzkranke Familienmitglieder selbst zu
pflegen. Aus Liebe, auch aus Pflichtgefühl. Ihr Berufsleben steht still, ihre
Partnerschaften leiden - oft jahrelang.
Quelle: Frankfurter Rundschau v.
15.12.10 >>> http://www.fr-online.de/panorama/die-unschaetzbaren/-/1472782/4923494/-/index.html
<<< (html)
PID-Gegner
erwarten Unterstützung aus allen Fraktionen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43929/PID-Gegner_erwarten_Unterstuetzung_aus_allen_Fraktionen.htm
<<< (html)
OLG
Koblenz: Keine Haftung von Arzt und Pfleger für Sturz einer
bewegungsbeeinträchtigten Patientin nach Aufklärung über das Unfallrisiko
OLG Koblenz, Beschl. v. 21.07.10
(Az. 5 U 761/10)
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Elektronisches
Gesundheitsbuch soll für mehr Transparenz in der Pflege sorgen
"Mutti, wie wirst Du
gepflegt?" Eine Antwort darauf sollen Angehörige in Form einer
Online-Pflegeakte bekommen.
v. Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/633985/elektronisches-gesundheitsbuch-soll-transparenz-pflege-sorgen.html
<<< (html)
BFH:
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche
Belastung abziehbar
BFH, Urt. v. 02.09.10 (Az. VI
R 11/09)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit
Urteil vom 2. September 2010 VI R 11/09 entschieden, dass Aufwendungen für eine
immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung nach § 33
Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden können. >>>
weiter
Quelle: Bundesfinanzhof,
Pressemitteilung Nr. 103 vom 01. Dezember 2010 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2010&nr=22689&pos=4&anz=107
<<< (html)
"Nötig
ist ein Patientenrechtegesetz, kein Schutzgesetz"
Der Patientenbeauftragte Zöller
wirbt für ein Patientenrechtegesetz, Ärzte plädieren für Kostentransparenz.
v. Dirk Schnack
Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/630044/zoeller-noetig-patientenrechtegesetz-kein-schutzgesetz.html
<<< (html)
Schmerztherapie:
Opioide bei älteren Patienten riskanter
Quelle: Ärzteblatt.de v. 14.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43913/Schmerztherapie_Opioide_bei_aelteren_Patienten_riskanter.htm
<<< (html)
Schwester
Agnes wird jetzt auch als Fallmanagerin aktiv
Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/634218/schwester-agnes-jetzt-fallmanagerin-aktiv.html?sh=4&h=1494536298
<<< (html)
Zur
Verbesserung der Lebensqualität von Brustkrebspatientinnen. Neue Studie startet
2011
Quelle:
v.
14.12.10 >>> http://idw-online.de/pages/de/news401640
<<< (html)
Versorgung
in Kliniken nur durch geimpftes Personal?
Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/influenza_grippe/article/633932/versorgung-kliniken-nur-durch-geimpftes-personal.html
<<< (html)
KG
Berlin: Zur Auslegung eines auf die Aufhebung einer Betreuung gerichteten
Antrags als Beschwerde gegen die Betreuerbestellung.
KG Berlin, Beschl. v. 30.11.10 (Az.
1 W 93/10)
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Pflege
auf türkisch
Viele der ehemaligen Gastarbeiter
sind heute pflegebedürftig. Einrichtungen haben sich auf sie spezialisiert
v. Alice Lanzke
Quelle: >>> taz.de v. 14.12.10 <<< (html)
Altenbericht:
Schlechte Noten für Ärzte
Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/633945/altenbericht-schlechte-noten-aerzte.html
<<< (html)
Der
schwersterkrankte Patient – ein „Objekt“ der palliativmedizinischen Versorgung?
„Der schwerstkranke und sterbende
Mensch darf niemals zum Objekt der Versorgung oder des Helfens werden“, so ein bedeutsamer Hinweis in der
Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
(Charta, S. 9)
Ein Satz, den ich nur allzu gerne
unterstreichen und um den Hinweis ergänzen möchte, dass dies freilich auch für
eine Sonderethik der Palliativmedizin (!) gilt. Entscheidend ist allein das
Selbstbestimmungsrecht des Menschen und jedweder Versuch, den Sterbewillen in
einen Lebenswillen abzuändern, an dem dann jeweils der Erfolg des dialogischen
Gesprächs mit dem schwererkrankten und sterbenden Menschen gemessen wird,
kann für sich genommen mit einer Instrumentalisierung des Patienten
gleichgesetzt werden, die sich ebenfalls strikt verbietet.
Der ethische Sonderweg, den die
Initiatoren der Charta beschritten haben, führt in ein Dilemmata, dass
insbesondere dadurch entsteht, in dem die Initiatoren eher unreflektiert den
Fürsorgeanspruch in einem direkten Widerspruch zu den Entscheidungsalternativen
aus der Innenperspektive des Patienten setzen und so zumindest den nachhaltigen
Sterbewunsch im Sinne eines ärztlichen begleiteten Suizids bewusst
ausblenden.
Die Palliativmedizin versagt in
letzter Konsequenz dem schwersterkrankten und sterbenden Menschen ein letzten
humanitären Akt und es fragt sich, warum dies so ist?
Per definitionem resp. vom
Selbstverständnis der Palliativmedizin her erscheint es ausgeschlossen zu sein,
für die Liberalisierung der Sterbehilfe (und im Zweifel für die Legalisierung
der Tötung auf Verlangen) einzutreten, während demgegenüber zugleich betont
wird:
„Schwerstkranke und sterbende
Menschen benötigen einen besonderen Schutz ihrer Menschenrechte. Die
Gewährleistung von menschenwürdigen Rahmenbedingungen für schwerstkranke und
sterbende Menschen, die Garantie sozialer Rechte und einer angemessenen Begleitung
gehören ebenso wie die Sicherung von Autonomie und Selbstbestimmung zu den
Merkmalen einer Gesellschaft, die die Rechte Schwerstkranker und Sterbender als
hohes Gut ansieht und verteidigt.“ (Charta, aaO., S. 9)
Wie aber soll die Sicherung der Autonomie
und der Selbstbestimmung gelingen, wenn von vornherein in einer im Zweifel
begrenzten Zahl von Einzelfällen die Handlungsoption, ggf. qua (aktiver)
ärztlicher Suizidbeihilfe aus dem Leben zu scheiden, nicht eröffnet wird?
Dies gelingt augenscheinlich „nur“
dadurch, in dem der Autonomiebegriff und vor allem der Grund und die Reichweite
des verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts fehlgedeutet wird –
ein Umstand, der zum besonderen Nachdenken anregen muss und es bleibt zu
hoffen, dass die Initiatoren der Charta sich an die grundrechtlich verbürgten
Freiheiten auch des schwersterkrankten und sterbenden Menschen erinnern.
Lutz Barth, 14.12.10
Der Kurzbeitrag ist auch im BLOG
„Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie mögen, können Sie dort
einen Kommentar hinterlassen.
BLOG >>> Zum Beitrag <<<
PKV
wehrt sich gegen Vorwürfe einer BGH-Richterin
Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/633928/pkv-wehrt-vorwuerfe-bgh-richterin.html
<<< (html)
Erleichterte
Zustimmung - mehr Organspenden?
Auch in Deutschland fehlen
Spenderorgane, manche Experten bezeichnen die Lage gar als prekär. Nun fordern
Chirurgen eine "erleichterte Zustimmungslösung". Organe dürften dann
entnommen werden, wenn Angehörige dies nicht ausdrücklich ablehnen.
v. Philipp Grätzel von Grätz
Quelle: Ärzte Zeitung v. 13.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/633638/erleichterte-zustimmung-organspenden.html
<<< (html)
PID-Befürworter
haben sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt
Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43899/PID-Befuerworter_haben_sich_auf_einen_Gesetzentwurf_geeinigt.htm
<<< (html)
Katholiken
für ein PID-Verbot
Quelle: Frankfurter Neue Presse v.
13.12.10 >>> http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/katholiken-fuer-ein-pidverbot_rmn01.c.8504300.de.html
<<< (html)
Viele
Bürger kennen ihre Rechte als Patienten nicht
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
13.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/633893/viele-buerger-kennen-ihre-rechte-patienten-nicht.html
<<< (html)
Demenz
- Ende der Selbstbestimmung?
Auf den Seiten des Deutschen
Ethikrats ist die Dokumentation (einschl. Audioprotokolle im MP3 – Format) der
öffentlichen Tagung v. 24.11.10 abrufbar.
Vgl. dazu den nachfolgenden Link
>>> http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/auswaertige-veranstaltungen/demenz-ende-der-selbstbestimmung
<<< (html)
Rechtsprechung
zur telefonischen Aufklärung
In einfach gelagerten Fällen kann
der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über
die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit
einverstanden ist
v. J. Neu
Quelle: Nds. Äbl. 11/2010; online
unter >>> http://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=3237
<<< (html)
Pflege:
73.000 erhalten Mindestlohn
Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/633576/pfege-73000-erhalten-mindestlohn.html?sh=4&h=-1988726426
<<< (html)
Innovationspreis
für ambulantes Pflegekonzept
Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/633535/innovationspreis-ambulantes-pflegekonzept.html
<<< (html)
Windhorst:
Ja oder Nein - Jeder muss sich zur Organspende erklären - Kammer begrüßt
EU-Initiative zur Organspende und stellt Maßnahmenkatalog vor
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe,
Mitteilung v. 10.12.10 >>> http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=808&tx_ttnews[backPid]=117&cHash=6cf4ffd7d7
<<< (html)
Online-Plattform
ermöglicht Austausch zum Thema „In Würde Altern“
Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.12.10 >>>
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43871/Online-Plattform_ermoeglicht_Austausch_zum_Thema_In_Wuerde_Altern.htm
<<< (html)
BGH-Richterin
gibt Einblick in verborgene Prozess-Strategien der PKV
Wenn es für private
Krankenversicherer im Prozess nicht gut läuft, verhindern diese systematisch
für Patienten und Ärzte positive Gerichtsurteile. Eine BGH-Richterin hat diese
Praxis nun im Fall der Lasik-Op aufgedeckt.
v. Emil Brodski
Quelle: Ärzte Zeitung v. 10.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/633581/bgh-richterin-gibt-einblick-verborgene-prozess-strategien-pkv.html
<<< (html)
AG
Düsseldorf: Zur Misshandlung von Schutzbefohlenen in einer stationären
Alteneinrichtung
AG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.09 (Az.
101 Ls-90 Js 5539/07-72/08)
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Urteil
gegen Arzt
"Keine aktive Sterbehilfe"
v. Frederike Poggel
Quelle: Stuttgarter Zeitung v.
09-12-10 >>> http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2738124_0_9223_-urteil-gegen-arzt-keine-aktive-sterbehilfe-.html
<<< (html)
LSG
Baden-Württemberg: Kosten für eine Montessori-Therapie können als Hilfen zu
einer angemessenen Schulbildung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe
gehören
LSG Baden-Württemberg, Urt. v.
18.11.10 (Az. L 7 SO 6090/08)
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Kosten für eine
Montessori-Therapie können als Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung i.S.v.
§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 EinglVO zu den Leistungen
der Eingliederungshilfe gehören.
2. Die Gewährung von Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für eine
Montessori-Therapie ist nicht bereits deshalb durch den Grundsatz des Nachrangs
der Sozialhilfe im Hinblick auf eine Zuständigkeit der Schule ausgeschlossen,
weil die Montessori-Therapie auch pädagogische Elemente enthält. Maßgeblich ist
vielmehr, ob die Maßnahme dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer
im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule zuzuordnen ist; auch
unter Berücksichtigung der Änderung der schulrechtlichen Bestimmungen im
Zusammenhang mit einer zunehmenden integrativen Beschulung behinderter Kinder
und Jugendlicher kann daneben ein ergänzender Eingliederungsbedarf bestehen.
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=2&nr=13624&pos=28&anz=933
<<< (html)
Pflegeverbände
fordern von Rösler "nach der Visite auch Therapie der Probleme"
Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/633081/pflegeverbaende-fordern-roesler-nach-visite-therapie-probleme.html
<<< (html)
Medizinische
Fachangestellte fordern höhere Einstiegsgehälter
Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43853/Medizinische_Fachangestellte_fordern_hoehere_Einstiegsgehaelter.htm
<<< (html)
Prävention
wirkt gegen Rückenleid in der Pflege
Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/633409/praevention-wirkt-rueckenleid-pflege.html?sh=16&h=-566963523
<<< (html)
Pflegereport:
Jede zweite Frau wird im Alter dement
Quelle: Dtsch Arztebl 2010;
107(49): A-2418 / B-2098 / C-2058; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79685
<<< (html)
Neue
Wege aus dem Organmangel - in der BRD nur nach Gesetzesänderungen
Über 12 000 Patienten warten in
Deutschland auf Spenderorgane, mehr als 8000 auf Nieren. Der Ton, mit dem nun
viele Mediziner Liberalisierungen bei der Organspende fordern, ist schärfer
geworden.
v. Nicola Siegmund-Schultze
Quelle: Ärzte Zeitung v. 09.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/urologische-krankheiten/niereninsuffizienz/article/632914/neue-wege-organmangel-brd-nur-nach-gesetzesaenderungen.html
<<< (html)
Nachgehakt:
Sterbehilfe – wer darf bestimmen, wie wir sterben?
Ein Kurzkommentar v. Lutz Barth
(09.12.10) zur Sendung v. Beckmann unter dem gleichnamigen Titel (vgl. dazu Das
Erste Mediathek >>> http://www.daserste.de/beckmann/sendung_dyn~uid,c3xlrlbyev34la4bfvjx9rub~cm.asp
<<< (html)
Es erscheint mehr als schwierig, auf
die Kernfrage, „wer darf bestimmen, wie wir sterben dürfen“, eine Antwort zu
geben. Dass hierüber einzig die betroffene Bürgerinnen und Bürger befindet,
dürfte zwar allgemeinhin einleuchtend sein, wenngleich hieraus nicht die notwenigen
Konsequenzen gezogen werden. Die sicherlich bewegenden Einzelschicksale, die in
einen solchen Diskurs einleiten sollen, mögen zwar die Dimensionen des
unsäglichen Leids ansatzweise beschreiben können, ohne dass allerdings hieraus
gleichsam allgemeine Antworten auf ein allgemeines ethisches Problem gegeben
werden können. Entscheidend ist und bleibt wohl die Frage, ob wir den Rubikon
überschreiten dürfen und zwar vornehmlich unter Inanspruchnahme ärztlicher
Suizidbeihilfe, auch wenn und soweit die Medizin alle Hoffnungen in eine
Palliativmedizin und deren weiteren Ausbau setzt.
Indes war der Hinweis von dem Arzt
Michael de Ridder, dass gleichsam die Palliativmedizin das ursprüngliche
Anliegen, nämlich Leiden zu lindern, im Gegensatz zur kurativen Medizin der
Ärzteschaft war, durchaus interessant und zielführend. Dass derzeit allerdings
die Palliativmedizin einen ethischen Sonderweg beschreitet und letztlich der
ärztlichen Suizidbeihilfe eine konsequente Absage erteilt (wie nicht zuletzt
auch durch die Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen
dokumentiert), lässt allerdings darauf schließen, dass das ursprünglichen
Anliegen der Medizin in Gestalt der palliativmedizinischen Betreuung wenn nicht
einen Paradigmenwechsel, so aber zumindest um eine weitere Dimension zu
erweitern ist: die aktive Sterbehilfe durch Palliativmediziner und bezogen auf
schwerste Einzelschicksale, die ansonsten nicht ohne einen aktiven
Handlungsbeitrag aus dem Leben scheiden können. Auch die Palliativmediziner
müssen wohl lernen, sich vom „Leben“ zu verabschieden und das Sterben
zuzulassen und dort ihre Hilfe zuteil werden lassen, wo der schwersterkrankte
und sterbende Mensch nicht in der Lage ist, seinem individuellen Leid zu
entfliehen.
Entgegen manchen anderen Kommentaren
waren in der Sendung keine „verwirrenden Botschaften“ zum selbstbestimmten
Sterben zu vernehmen, denn ein Jeder der teilnehmenden Gäste beurteilte das
selbstbestimmte Sterben aus seiner ureigenen Innenperspektive, wenngleich doch
über die Frage, wer letztlich über „mein Sterben“ und damit meinen Tod zu einem
beliebigen Zeitpunkt bestimmen darf, kein ernsthafter Dissens bestand: Der
betroffene Patient!
Zu klären ist lediglich die Frage,
ob auch eine aktive ärztliche Suizidbeihilfe zu legalisieren ist, mag diese
auch „nur“ in Ausnahmesituationen zur Anwendung zu gelangen.
Ich hatte nicht den Eindruck, dass
es zu einem irritierenden Schlagabtausch über Urteile deutscher Gerichte zum
Thema Sterbehilfe in der Sendung gekommen ist, zumal nunmehr mit der letzten
zentralen Entscheidung des BGH die bisher streitigen Fragen einer halbwegs
befriedigenden Lösung zugeführt worden sind. Ob allerdings der EGMR ein
bahnbrechendes Urteil auf den Weg bringen wird, sehe ich eher skeptisch und die
zentrale Frage auch nach der Entscheidung des BGH aus dem Juni 2010 bleibt
allen voran diejenige, die mit dem dritten Leitsatz der BGH-Entscheidung
zunächst „nur“ aus höchstrichterlicher Sicht beantwortet worden ist:
„Gezielte Eingriffe in das Leben
eines Menschen, die nicht in einem Zusammenhang mit dem Abbruch einer
medizinischen Behandlung stehen, sind einer Rechtfertigung durch Einwilligung
nicht zugänglich.“
Vgl. dazu
BGH 2 StR 454/09 v. 25.06.10; online unter BGH, Entscheidungssammlung
>>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0c60331e51a7e171cd86d3eeb05c1261&nr=52999&pos=1&anz=2
<<< (pdf.)
Die Tötung durch einen anderen
Menschen , die ein schwersterkrankter und sterbender Patient „verlangt“, ist
demzufolge nach wie vor strafbewehrt und insofern bleibt der Patient derzeit
zunächst noch auf einen „Abbruch einer medizinischen Behandlung“ angewiesen.
In diesem Zusammenhang stehend war
es nicht der Schlagabtausch über Urteile, die zur Verwirrung beigetragen hat,
sondern vielmehr der beharrliche Hinweis in der seit Jahren schwelenden
Fachdiskussion darüber, dass ohnehin alles „rechtlich geklärt sei“. Dem war
mitnichten so, mag dies auch von einigen Anwaltskollegen anders gesehen werden
und in diesem Sinne sollte wir uns nach der Entscheidung des BGH im Juni 2010
darauf konzentrieren, die Kernfrage einer Beantwortung zuzuführen: Dürfen wir
den Rubikon überschreiten – ja oder nein?
EU-Gesundheitskommissar
fordert neue Gesetze für Organspenden
Quelle: Ärzteblatt.de v. 08.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43843/EU-Gesundheitskommissar_fordert_neue_Gesetze_fuer_Organspenden.htm
<<< (html)
EKD-Ratsvorsitzender
strikt gegen aktive Sterbehilfe
Quelle: Evangelischer Pressedienst
v. 08.12.10 >>> http://www.epd.de/index_82876.html
<<< (html)
DPR
unterstreicht Mitverantwortung der Arbeitgeber zur Lösung des Personalmangels
Quelle: DPR >>> Pressemitteilung v. 08.12.10 <<<
(pdf.)
„Schmerz
in der Pflege – eine Herausforderung“
Ottilie Randzio im Gespräch mit Jodok
in Bayerisches Ärzteblatt 12/2010,
S. 679; online unter >>> http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2010/BAB_1210_679.pdf
<<< (pdf.)
Wehret
den Anfängen: Die meisten Fehler passieren bei der Diagnostik
v. Ilse Schlingensiepen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/632735/meisten-aerzte-fehler-passieren-diagnostik.html
<<< (html)
TV-Kritik
Verwirrende Botschaften zum selbstbestimmten Sterben
v. Christoph Fuhr
Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/632862/tv-kritik-verwirrende-botschaften-selbstbestimmten-sterben.html
<<< (html)
Moderne
Palliativmedizin ist definitiv mehr als nur "Sterbemedizin"
Quelle: Ärzte Zeitung v. 06.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/zertifizierte_fortbildung/article/632262/moderne-palliativmedizin-definitiv-nur-sterbemedizin.html
<<< (html)
DPR
begrüßt Auftakt zum Pflegedialog und verbindliche Aussagen Röslers für die
Pflege in 2011
Quelle: DPR >>> Pressemitteilung v. 07.12.10 <<<
(pdf.)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
07.12.10):
Erneut ist von einem „Meilenstein“
die Rede und nehmen wir die Meilensteine der letzten Jahre insgesamt zur Kenntnis,
die der DPR „verkündet“ hat, dann hätten wir es wahrlich mit einem „Hochhaus
der Pflege“ zu tun.
„Die Brisanz und Relevanz unseres Pflegethemas ist angekommen und ich freue
mich darüber, dass der Dialog einen Anfang gefunden hat“, so der Präsident des
DPR und so gesehen dürfte der DPR zuversichtlich in eine Zukunft blicken, dass
es ihm gelingen wird, endlich in der Gesundheitspolitik ein entscheidendes Wort
mitreden zu können, auch wenn es letztlich sehr optimistisch ist, dass sich mit
den Zielen des DPR 1,2 Millionen Beschäftigte identifizieren.
Präimplantationsdiagnostik:
Montgomery hält Zulassung für wahrscheinlich
Quelle: Ärzteblatt.de v. 07.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43812/Praeimplantationsdiagnostik_Montgomery_haelt_Zulassung_fuer_wahrscheinlich.htm
<<< (html)
Anmerkung (L. Barth, 07.12.10):
Der Vizepräsident der BÄK geht davon
aus, dass es die „ethische Pflicht der Ärztekammern“ sei, für die Einhaltung
der Grenzen der PID Sorge zu tragen.
Montgomery stellt fest: „Ich habe
immer davor gewarnt, dass die PID einen selektionistischen Ansatz enthält“.(…)
„Deshalb ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche
Kommission genau festzulegen und Grenzen zu setzen“ und angesichts so mancher
ethischer Grundsatzdebatte steht erneut zu befürchten an, dass ggf. die BÄK
eher einen restriktiven Kurs einschlagen wird. Es scheint, als ob die
Ärzteschaft ohne eine ethische und moralische Werteorientierung nicht in der
Lage ist, eigene individuelle Gewissensentscheidungen zu treffen. So gesehen
obliegt es dann dem Vorstand der BÄK, eine moralisch vertretbare Position zur
PID zu „verordnen“, auch wenn zunächst davon ausgegangen werden darf, dass der
Vizepräsident der BÄK in Aussicht stellt, dass in einer Vorstandssitzung mit
Wissenschaftlern und Ethikern das Thema diskutiert werden soll. Angesichts der
bisherigen Verlautbarungen dürfte allerdings das Ergebnis dieser
Vorstandssitzung nicht sonderlich überraschend sein.
Vgl. dazu im Übrigen das Interview
mit Dr. med. Frank Ulrich
Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer
Hamburg „Wahrscheinlich wird die PID in engen Grenzen kommen“
Quelle: Ärzteblatt.de v. 07.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=79693
<<< (html)
Rösler
setzt auf Reform der Pflegeausbildung
Quelle: Ärzte Zeitung v. 07.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/632860/roesler-setzt-reform-pflegeausbildung.html
<<< (html)
Arbeitslose
sollen weiter Pflegemängel ausgleichen
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
07.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/633084/arbeitslose-sollen-weiter-pflegemaengel-ausgleichen.html
<<< (html)
Erfahrungen
und Gedanken über den Alterungsprozeß im Senium
v. G. Panzram,
in ÄBl. Thüringen 12/2010, S- 719
ff.; online unter >>> http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu10_719.pdf
<<< (pdf.)
Schwindel
und Stürze im höheren Lebensalter
v. Leif Erik Walther,
in Äbl. Thüringen 12/2010, S. 699
ff.; online unter >>> http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu10_699.pdf
<<< (pdf.)
Wann
ist ein Mensch gestorben?
Die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung ist auf "Infotour". Bürger sollen ihre
Bereitschaft zur Organspende erklären. Medizinethiker streiten derweil darüber,
ob der Hirntod das Lebensende darstellt. >>> weiter
Quelle: Südwest Presse v. 04.12.10
>>> http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Wann-ist-ein-Mensch-gestorben-;art4306,752956
<<< (html)
In 15
Jahren fehlen rund 150.000 Pflegekräfte
Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43796/In_15_Jahren_fehlen_rund_150_000_Pflegekraefte.htm
<<< (html)
Brandschutz
in Pflegeheimen muss Priorität bekommen / Patientenschutzorganisation Deutsche
Hospiz Stiftung fordert technische Nachrüstung und bessere Kontrollen
Quelle: Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 06.12.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung417.html
<<< (html)
Servicementalität
in der Sterbehilfe (?)
Der Beitrag von Adorján F. Kovács
Servicementalität
in der Sterbehilfe
Quelle:
Freie Welt v. 05.12.10 >>> http://www.freiewelt.net/blog-2574/die-servicementalit%E4t-in-der-sterbehilfe.html
<<< (html)
verdient insofern Beachtung, weil er
m.E. deutlich die Dilemmata in der aktuellen Diskussion um die ärztliche
Suizidbeihilfe offenbart: Aus der Sicht der Neopaternalisten wird stets darauf
hingewiesen, dass die ärztliche Suizidassistenz gegen den Hippokratischen Eid
verstößt. >>> weiter
Ein Kommentar v. Lutz Barth, 06.12.10,
in
Quelle: BLOG „Ärztliche Assistenz
beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar
hinterlassen.
BLOG >>> Zum Beitrag <<<
LG
Ulm: Zur Anbringung eines Türschlosses mit einem Zahlencode (hier:
Demenzstation)
LG Ulm, Beschl. v. 11.06.10 (Az. 3 T
49/10)
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken
<<<
Kauder
hält an Kapitaldeckung für Pflegeversicherung fest
Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43789/Kauder_haelt_an_Kapitaldeckung_fuer_Pflegeversicherung_fest.htm
<<< (html)
DBfK-Aktion
„Gelbe Karte“ mit einer Kundgebung vor dem Kanzleramt vorläufig beendet
Quelle: DBfK, Pressemitteilung v.
06.12.10 >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=DBfK-Aktion-Gelbe-Karte-mit-einer-Kundgebung-vor-dem-Kanzleramt-vorlaeufig-beendet.php&navid=100
<<< (html)
Ärztekammer
sieht „versteckte Rationierung“
Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43788/Aerztekammer_sieht_versteckte_Rationierung.htm
<<< (html)
Rösler
sucht nach Strategien gegen den Fachkräftemangel in der Pflege
Quelle: Ärzte Zeitung v. 06.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/632602/roesler-sucht-nach-strategien-fachkraeftemangel-pflege.html
<<< (html)
Auf ein
Wort zum Sonntag: Das „Selbstentleibungsverbot“
Msgr. Elio Sgreccia, der jüngst von
Papst Benedikt XVI. zum Kardinal erhobene ehemalige Präsident der Päpstlichen
Akademie für das Leben, fordert ein Umdenken beim Thema Selbstmord und da nimmt
es nicht wunder, dass auch er neben einem Zentraldogma an zwei große
Philosophen erinnert:
„Platon sagte, daß das Leben nicht
in den Händen des Menschen liege und daher niemand das Recht habe, es sich zu
nehmen. Kant erklärte, daß nur das erlaubt sei, was von allen gemacht werden
könne. Deshalb sei Selbstmord nicht erlaubt, denn wenn ihn alle begehen würden,
würde die gesamte Menschheit aussterben. “Wenn es Kant verstanden hat, dann
können es also alle verstehen” (Quelle: Katholisches, Kardinal Sgreccia: Nicht Selbstmord,
sondern Selbstmörder respektieren – Wenn Kant es verstanden hat, kann es jeder
verstehen >>> http://www.katholisches.info/?p=10323
<<< html).
Nun soll hier allerdings nicht
verschwiegen werden, dass es auch andere namhafte Philosophen gibt, die durchaus
eine diametral entgegengesetzte Position vertreten und es fragt sich, wie nun
die interessierte Bürgerin und der Bürger mit diesen Grundinformationen
umzugehen gedenkt.
Es ist kein Geheimnis, dass ganz
aktuell sich Philosophen und solche, die sich das große Spektrum der
Philosophie gleichsam als Hobby ausgesucht haben, in aller Regel bemüht sind,
die gedanklichen Überlieferungen Kants in Erinnerungen zu bringen, ist dieser
mit seinen Lehren doch durchaus prägend für unsere Rechtskultur, aus denen dann
gewissermaßen philosophische Gebote kreiert werden, die nach Verbindlichkeit
heischen. Ein moralischer Ungehorsam – etwa gegen das „Selbstentleibungsverbot“
– wird umgehend „abzustrafen“ sein und da wiegt es natürlich besonders schwer,
wenn gar die Gattung Mensch insgesamt vom Aussterben bedroht sei, wenn alle
eine Selbstentleibung begehen würde.
Nun – wenn es Kant verstanden hat,
so die Kunde des Kardinals, dann können, wir es alle verstehen. Es erscheint
außerhalb jeglicher Betrachtungsweise, dass das Kantsche
Selbstentleibungsverbot – und freilich auch die Lehre Platons – mit Prämissen
versehen wurde, die aufzustellen ausdrücklich in das Ermessen des Einzelnen
gestellt sind. Der Mensch ist nicht verpflichtet, sich für die Gattung
Mensch instrumentalisieren zu lassen – einem Akt der Instrumentalisierung,
in der das Individuum weniger als Subjekt sondern mehr als Objekt erscheinen
muss, da er als der Gattung zugehörig eben um den Erhalt dieser wegen sich der
Gattung nicht entziehen und damit in der Folge „verweigern“ darf. So gesehen
kulminiert der Gattungsgedanke in eine Pflicht zum „Leben“ und zwar solange,
bis der biologisch vergängliche Körper aufgrund von körperlicher Pein wieder
zur Asche wird (und wir im Übrigen hinüber gleiten in eine transzendente Welt,
so wir denn glauben) und dieser Prozess ausdrücklich nicht von eigener oder
fremder Hand in Gang gesetzt werden darf.
Es ist keine Frage: Auch wir werden
hier den „Streit“ nicht befrieden können und es erscheint mir persönlich daher
auch mehr als müßig, sich mit den Lehren Kants oder Platons, aber eben auch mit
modernen Gegenwartsethikern und Hobbyphilosophen aufzuhalten, da wir auf ein
Grundgesetz zurückblicken können, dass jenseits der Philosophie, der Ethik und
der Moraltheologie uns ein Mehr an Autonomie einräumt und es eben keine Pflicht
zum „Leben“ gibt! Punkt um!
In diesem Sinne hoffe ich also, dass
all diejenigen, die das „Ob“ und „Wie“ – mithin also den verfassungsrechtlich
zentralen Hintergrund des freien Selbstbestimmungsrechts – „verstehen“, sich
letztlich nicht von Kant oder Platon und seinen modernen Gegenwartsjüngern
beirren lassen und so das Selbstentleibungsverbot als einen Mythos entlarven.
Der frei verantwortliche Suizid bedarf keiner Rechtfertigung, auch nicht um den
Erhalt der Gattung Mensch wegen!
Gleichwohl mag es spannend sein,
hierüber vortrefflich zu philosophieren; die langen Winterabende laden hierzu
ein, um sich mit bedeutsamen Fragen der Mythen- und Legendenschöpfung zu
befassen und da kann es durchaus sein, dass wir vielleicht auch die Frage
aufwerfen, ob die Gattung Mensch stets erhaltenswert gewesen ist: Nun will ich
hier nicht über die „Sintflut“ mit all ihren Implikationen spekulieren, aber
immerhin war es wohl einigen Gerechten vorbehalten, der „Strafe Gottes“ zu
entgehen.
So gesehen dürfen wir denn auch alle
frohen Mutes sein, denn es wird sicherlich einige gerechte und geläuterte
Ethiker und Philosophen in unserem Lande geben, die den Freiheitsverbürgungen
unseres Grundgesetzes eine Absage erteilen; sie frönen dem „Selbstentleibungsverbot“
und sichern so in der Folge den Bestand der Gattung Mensch auch in
unserem Staats- und Hoheitsgebiet.
Setzen wir die „Sintflut“ gedanklich
mit dem „egozentrischen Egoismus der Individualisten“ gleich, so dass die
latente Gefahr besteht, dass unsere Gesellschaft moralisch verrohen wird, da
u.a. einige (?) Individualisten glauben, sich selbst entleiben zu dürfen und
insofern der Selbstbestimmungsidee verfallen sind, besteht für die Gutmenschen
innerhalb unserer Gattung kein konkreter Handlungsbedarf, bleiben diese doch
„gerecht“ und gelten als besonders moralisch und ethisch integer, so dass eben
die Gattung Mensch nicht untergehen wird.
Indes werden die egozentrischen
Individualisten ihr Schicksal selbst besiegeln und so gesehen wäre dann die
Gesellschaft ein Stück weit „moralischer“ geworden, haben sich doch die
unbequemen Gesellschaftsmitglieder, die nicht den Botschaften der Oberethiker
in diesem Lande ihr uneingeschränktes Vertrauen schenken wollen, selbst ins
„Abseits“ und vor allem ins „Jenseits“ befördert.
Dies wäre ein Vision, die den
namhaften Oberethikern doch gelegen sein dürfte und von daher könnte einiges
dafür sprechen, für einen kollektiven Suizid jedenfalls der egozentrischen
Individualisten wenn nicht schon zu „werben“, so ihn doch zumindest für legal
zu bewerten.
Nun, dies wird freilich nicht
geschehen, befinden sich doch die Gerechten auf einer Mission und es liegt nun
einmal dem missionarischen Gedanken zugrunde, die Individualisten von ihrem
Irrweg abzuhalten.
Aber gerade die Verfechter des
Selbstbestimmungsrechts dürften standfester denn je sein und von daher bleibt
der ethische Hochdiskurs nach wie vor spannend.
Ihr Lutz Barth (05.12.10)
Der Kurzbeitrag ist auch im BLOG
„Ärztliche Assistenz beim Suizid“ eingestellt. Wenn Sie mögen, können Sie dort
einen Kommentar hinterlassen.
BLOG >>> Zum Beitrag <<<
Organtransplantation:
Zwischen Effektivität und Gerechtigkeit
v. N. Siegmund-Schultze,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(48):
A-2367 / B-2051 / C-2015; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79521
<<< (html)
Vorsicht
mit Hypnotika bei alten Menschen!
Oft liegt's an Inaktivität,
schlechter Schlafhygiene oder Langeweile, wenn alte Menschen meinen, schlecht
zu schlafen. Ohne eine gründliche Anamnese sind Hypnotika daher tabu.
v. Thomas
Quelle: Ärzte Zeitung v. 03.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/article/619031/vorsicht-hypnotika-alten-menschen.html
<<< (html)

Pflegeheim
ohne Personal
Als eine Bewohnerin gegen 20:30 Uhr
zurück ins Heim gebracht wird, finden die Sanitäter keine Pflegenden vor.
Mehr zum kritischen Ereignis
erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den
Bericht kommentieren.
Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online
Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 02.12.10)
<<< (html)
Aus
unserem Rechtsprechungsarchiv!
Im Nachgang zu der mitgeteilten
Entscheidung des >>> LG Itzehoe <<< dürfen wir auf die
nachstehende Entscheidung des OLG Saarbrücken verweisen.
OLG
Saarbrücken: Zu den Grenzen der Obhutspflichten des Pflegepersonals eines
Altenheims gegenüber einem halbseitig gelähmten Rollstuhlfahrer
OLG Saarbrücken, Urt. v. 29.01.08
(Az. 4 U 318/07 – 115)
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken
<<<
Sterben
– Phase der Ungewissheit
Quelle: Main Post – aktualisiert am
02.12.10 >>> http://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Sterben-ndash-Phase-der-Ungewissheit;art764,5853216
<<< (html)
BGH:
Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen nicht berufsrechtswidrig
BGH, Urt. v. 01.12.10 (Az. I
ZR 55/08)
Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr.
230/10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=54236&pos=1&anz=231
<<< (html)
Im Team
mit EVA - Die ersten "Entlastenden Versorgungs-Assistentinnen" in
Westfalen haben ihre Zertifikate erhalten
Quelle: ÄK Westfalen-Lippe,
Pressemeldung v. 02.12.10 >>> http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=806&tx_ttnews[backPid]=117&cHash=72f00b6943
<<< (html)
Arzthaftungsrecht:
Sorgfaltsanforderungen bei Einsatz von Medizinprodukten
v. Thomas K. Heinz,
in Hess. ÄBL.12/2010, S. 753; online
unter >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2010/2010_12/2010_12_08.pdf
<<< (pdf.)
Beihilfe
zur Selbsttötung in Schottland weiterhin strafbar
Quelle: Ärzteblatt.de v. 02.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43751/Beihilfe_zur_Selbsttoetung_in_Schottland_weiterhin_strafbar.htm
<<< (html)
Kooperation
von Ärzten und Heilpraktikern
Arzt und Recht - Folge 61
v. D. Schulenburg,
in Rheinisches ÄBL. 12/2010; online
unter >>> http://www.aekno.de/page.asp?pageID=8676&noredir=True
<<< (html)
Neuroenhancement:
Falsche Voraussetzungen in der aktuellen Debatte
v. R. Kipke; H. Heimann; U. Wiesing;
A. Heinz,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(48):
A-2384 / B-2064 / C-2026; online unter Ärztebaltt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79523
<<< html)
Hirndoping
- viele haben kein Problem damit
Viele Menschen sind einer Steigerung
ihrer kognitiven Leistung durch Medikamente nicht abgeneigt. Allerdings wird
der Effekt des Neuroenhancements mit den bisher verfügbaren Arzneien meist
überschätzt.
v. Philipp Grätzel von Grätz
Quelle: Ärzte Zeitung für Neurologen/Psychiater
v. 03.12.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/article/631487/hirndoping-viele-kein-problem-damit.html
<<< (html)
Pflegeeinrichtungen:
Weiter Streit um den „Pflege-TÜV“
v. B. Hibbeler,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(48):
A-2376 / B-2058 / C-2021; online unter Ärzteblatt.de >>> Dtsch Arztebl
2010; 107(48): A-2376 / B-2058 / C-2021 <<< (html)
Pflegekassen
geht ohne Reform 2014 das Geld aus
Quelle: Ärzteblatt.de v. 02.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43750/Pflegekassen_geht_ohne_Reform_2014_das_Geld.htm
<<< (html)
Pflegereport
konfrontiert Ökonomie mit Menschenwürde
v. O. Tolmein (30.11.10)
Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog
Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/11/30/pflegereport-konfrontiert-oekonomie-mit-menschenwuerde.aspx
<<< (html)
Verband
der Pflegedirektionen
Adel verpflichtet
Quelle: KMA 09/08 >>> http://www.vpu-online.de/de/pdf/Seiten_aus_kma0908.pdf
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
02.12.10):
Der Verband der Pflegedirektionen
der Unikliniken (VPU) sieht sich als der Aristokrat unter den Pflegeverbänden
und so gesehen darf ich hier den Hinweis, wonach „Adel verpflichtet“,
dergestalt aufnehmen und ggf. den VPU ersuchen, ein Stück weit zur Transparenz
der Pflegeberufsverbände beizutragen.
Nach wie vor hüllt sich die Mehrheit
der Pflegeberufsverbände, die im DPR organisiert sind und freilich auch der DPR
als Arbeitsgemeinschaft der Verbände beharrlich in Stillschweigen, wenn es
darum geht, konkretes Zahlenmaterial über den Grad ihrer Organisiertheit offen
zu legen.
Gerade in einer Zeit der
Neustrukturierung ist dies insofern von Bedeutung, nicht zuletzt auch deswegen,
weil erst kürzlich der G-BA dem DPR die Möglichkeit zur Stellungnahme in den
gewichtigen Fragen der Neuordnung der Gesundheitsfachberufe eingeräumt hat.
Nach der Satzung des DPR dürfte hier also eine Rückbindung an die
Mitgliedsverbände erforderlich sein und diesbezüglich interessiert gerade vor
dem Hintergrund der Stimmrechtsgewichtung in einer entsprechenden
Mitgliederversammlung der Grad der Organisiertheit der einzelnen Verbände, die
dem DPR als ordentliche Mitglieder zugehörig sind.
Mit Verlaub – die diesseits bereits
gerügte >>> Geheimniskrämerei <<< um einen
aktuellen Mitgliederbestand (auch der Einzelverbände) ist weder nachvollziehbar
noch akzeptabel.
In diesem Sinne möchte ich hier der
Hoffnung Ausdruck verleihen, dass vielleicht die Aristokraten unter den
Pflegeberufsverbänden sich um der Transparenz willen dafür einsetzen, dass ggf.
zeitnah ein entsprechendes Zahlenmaterial der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt wird. Es reicht eben nicht zu, sich selbst als ein „Sprachrohr für
mehr 1,2 Millionen Beschäftigte“ zu bezeichnen, wenn und soweit der Grad der
Organisiertheit bescheidener ausfällt und so freilich auch die Frage nach der
Legitimation berufspolitischen Handelns zumindest diskutabel erscheint.
Umgestaltung
der gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg durch
Familiengesundheitspflege
Potsdam, 02. Dezember 2010
Familienorientierte Pflegekonzepte
haben Zukunft. Das bestätigten die Teilnehmer des heutigen Workshops
Familiengesundheitspflege in Potsdam. Die Veränderung der
Bevölkerungszusammensetzung und die Auflösung traditioneller Familienstrukturen
machen sie notwendig. Im Land Brandenburg wird es 2030 voraussichtlich 70% mehr
pflegebedürftige Menschen geben als 2007. Bisherige Strategien der
Angehörigenpflege sowie der Leistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
geraten damit an ihre Grenzen.
Hartmut Reiners, Gesundheitsökonom,
forderte: „Prävention und Gesundheitsförderung müssen ausgebaut werden, um die
Bevölkerung möglichst gesund zu halten. So kann die Zahl der Pflegebedürftigen
sowohl absolut als auch nach ihrer Pflegebedürftigkeit reduziert werden.“ Mit
den Kenntnissen aus seiner langjährigen Tätigkeit im Ministerium fasste er
seine Empfehlungen für Brandenburg zusammen.
„Das Land Brandenburg hat die
Chance, durch den Einsatz von Familiengesundheitspflegerinnen eine
Vorreiterrolle in Deutschland zu übernehmen“, hob Dr. Andreas Büscher von der
Hochschule Osnabrück hervor. Aus wissenschaftlicher Perspektive empfahl er, wie
international längst üblich, Prävention und Gesundheitsförderung stärker in die
Pflege mit einzubeziehen.
Drei in Deutschland tätige
Familiengesundheitspflegerinnen berichteten von ihrer Arbeit in
unterschiedlichen Settings. Der familiensystemische Ansatz ermöglicht ihnen,
benachteiligte Familien zu begleiten und zu beraten. Dadurch werden die
Familien stabilisiert und entlastet. Kati Nast, ambulanter Pflegedienst Future
Care in der Stadt Brandenburg, erbringt Leistungen für die Zielgruppe Familie
mit Kindern und kommt damit dem Bedarf nach. „Die Angst der Familien vor
Stigmatisierung entfällt, denn eine ‚Kinderkrankenschwester’ braucht jeder mal“, gab sie zu bedenken.
Auch Bewohner abgelegener Gebiete
profitieren davon, dass Schulung zur Gesundheitsförderung, Unterstützung in
sozialen Notlagen und pflegerische Versorgung in der Hand einer
Familiengesundheitspflegerin liegen. Davon konnten sich beim Workshop auch
Vertreter von Institutionen und Behörden des Gesundheits- und Sozialwesens
überzeugen. Das Potenzial des neuen pflegerischen Leistungsangebotes für das
Bundesland wurde deutlich. Die Leistung der Pflegefachkräfte und Hebammen mit
zweijähriger Weiterbildung kann bei Kranken- und Pflegekassen,
Pflegestützpunkten und ambulanten Dienste angebunden sein. Mehr Infos unter: www.familiengesundheitspflege.de
Quelle: DBfK Nordost e.V. ,
Pressemitteilung v. 02.12.10
Pflegeheim:
Patient misshandelt Mitbewohner
v. B. Bussang, J, Stock u. G. Voogt
Quelle: Rp online v. 02.12.10
>>> http://www.rp-online.de/duesseldorf/hilden/nachrichten/Pflegeheim-Patient-misshandelt-Mitbewohner_aid_937442.html
<<< (html)
Vgl.
dazu auch die Stellungnahme zur Berichterstattung der Rheinischen Post vom
1. Dezember 2010 über unser Haus Ahorn >>> http://www.graf-recke-stiftung.de/stellungnahme-haus-ahorn.html
<<< (html)
Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung zum Pflegereport 2010:
„Pflegernotstand und
Vernachlässigung von Demenzkranken sind die Hauptprobleme"/ Studie des
Zentrums für Sozialpolitik: Patientenschutzorganisation fordert als Konsequenz
politisches Handeln
Quelle: Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 30.11.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung415.html
<<< (html)
Moderater
Beitragsanstieg in der Pflege? Verwirrung um Ministeriums-Prognose
Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.12.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/632138/moderater-beitragsanstieg-pflege-verwirrung-ministeriums-prognose.html
<<< (html)
Psychiatrische
Fachgesellschaften gründen europäisches Netzwerk
Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.12.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43720/Psychiatrische_Fachgesellschaften_gruenden_europaeisches_Netzwerk.htm
<<< (html)
Erweiterte
Aufgaben für häusliche Krankenpflege
Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/631725/erweiterte-aufgaben-haeusliche-krankenpflege.html?sh=12&h=2084124783
<<< (html)
Literaturhinweis!
Patientenautonomie
und ärztliche Verantwortung im Licht dialogischer Ethik
v. Hartmut Kreß
Referat auf dem 11. Mannheimer
Ethik-Symposium am 6. November 2010 in der Universität Mannheim mit dem
Rahmenthema „Ethik der Arztes, Ethik des Patienten, Ethik der Gesellschaft“
Quelle: >>> http://www.ich-studiere-in-bonn.de/fakultaet/sozialethik/kress/vortraege/kress_patientenautonomie_arzt_dialogik_6.11.2010.pdf
<<< (pdf.)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
01.12.10):
Es ist schon bemerkenswert, aber die
Beiträge von Hartmut Kreß, Professor für Systematische Theologie, insbesondere
Ethik, in der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn, heben
sich wohlwollend von den Gegenwartspublikationen namhafter Ethiker ab; aus den
Beiträgen folgen nicht selten wertvolle Impulse für die modernen Ethikdiskurse,
in denen es erkennbar gilt, dass traditionell überlieferte Arztbild einer
kritischen Reflektion zu unterziehen und da muss es besonders erwähnenswert
erscheinen, dass es auch Autoren gibt, die sich nicht ohne weiteres dem
Mainstream anschließen und dem ärztlichen Paternalismus gerade mit seinem Fürsorgeanspruch
durchaus eine „Absage“ erteilen.
Dies ist nachhaltig zu begrüßen und
in der Tat weist H. Kreß in seinem veröffentlichten Vortrag völlig zu recht
darauf hin, dass die insoweit bekannte hippokratische Formel „salus aegroti
suprema lex“ abzuwandeln resp. umzuformulieren ist. Die Formel muss vielmehr
lauten: „salus ex voluntate aegroti suprema lex“ und somit muss das Wohl, wie
es sich aus dem Willen des Patienten heraus ergibt oder bestimmen lässt, für
die Ärztin und den Arzt das „höchste Gesetz“ sein – nicht zuletzt auch
deswegen, weil es wohl auch in den modernen Gegenwartsdebatten darauf
hinzuweisen gilt , dass „die Ärzte der Kranken wegen da sind, nicht die Kranken
um der Ärzte willen“ und dass diese Erkenntnis nicht ohne weitere
Folgewirkungen für das Arztbild im 21. Jahrhundert bleiben darf: Es ist m.E.
ggf. ein fataler Irrtum, annehmen zu wollen, dass die Patientenautonomie mit
einem „Arztethos“ gleichsam konkurriert und es der verfassten Ärzteschaft
anheim gestellt sei, die befürchteten Kollisionen mit ihrem ureigenen
Verständnis vom Hippokratischen Eid und des hieraus visionär erschlossenen
ärztlichen Selbstbildnisses zur Auflösung bringen zu wollen. Die
„Wertekollision“ wird vielmehr auf höchster normativer Abstraktionsebene zu
lösen sein und von daher kann kein Zweifel darüber bestehen, dass der
Patientenautonomie ein ungleich höherer Wert beizumessen ist, die eben nicht
durch eine intraprofessionelle Arztethik unterlaufen oder ausgehöhlt werden
darf. Speziell das Verfassungsrecht übernimmt nicht (!) das, was die Arztethik
ggf. als verbindlich deklariert und so manche Gegenwartsdebatte ließe sich
insbesondere dadurch befrieden, wenn gerade die führenden Gegenwartsethiker
verinnerlichen, dass es nicht darauf ankommt, in ständig wiederholter Rede „zu
moralisieren“ und auf diesem Wege der ganz und gar untaugliche Versuch
unternommen wird, „unechte Grundrechtsschranken“ zu generieren, die zumeist in
moralischen Geboten bestehen und so das Selbstbestimmungsrecht der Patienten
bis ins Mark erschüttern.
Ihr
Informations- und Wissensportal: Das IQB-Internetportal zum Pflege- und
Medizinrecht

LG
Itzehoe: U.a. zur Beweislast bei Unfällen in Pflegeheimen
LG Itzehoe, Urt. v. 29.10.09 (Az. 7
O 246/08)
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
Pdf.
Dokument aufrufen und drucken <<<
"Designbaby
ist biologisch Unsinn"
Ethikratmitglied spricht sich für
eng begrenzte Zulassung der umstrittenen PID aus
v. Steffen Gross
Quelle: Mittelhessen.de v. 29.11.10
>>> http://www.mittelhessen.de/lokales/topnews_aus_mittelhessen/298030_Designbaby_ist_biologisch_Unsinn.html
<<< (html)
Steigende
Zahl von Demenzkranken treibt Pflegekosten kräftig nach oben
Der neue Pflegereport der Barmer GEK
lässt aufhorchen: Auf Deutschlands gesetzliche Kranken- und Pflegekassen rollt
demnach eine Kostenwelle zu.
v. Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/631722/steigende-zahl-demenzkranken-treibt-pflegekosten-kraeftig-nach-oben.html
<<< (html)
Unipolare
Depression: Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie aus der aktuellen S3- und
Nationalen Versorgungsleitlinie „Unipolare Depression“
v. Härter, Martin; Klesse,
Christian; Bermejo, Isaac; Schneider, Frank; Berger, Mathias,
in PP 9, Ausgabe November 2010,
Seite 505; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79155
<<< (html)
Neuordnung der Gesundheitsfachberufe
Festlegung
des Kreises der stellungnahmeberechtigten Organisationen für Entscheidungen zu
Richtlinien nach § 63 Abs. 3c
Quelle: G-BA >>> Mitteilung
v. 30.11.10 >>> http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1225/
<<< (html)
Dort auch mit der Möglichkeit, die
tragenden Gründe zum Beschluss nachzulesen.
Kurze Anmerkung (L. Barth,
30.11.10):
Hat die „Demokratie im Kleinen“
obsiegt (?), so möchte ich hier kritisch zum weiteren Nachdenken anregen.
Der Kreis der
stellungnahmeberechtigten Organisationen „fällt“ durchaus bescheidener aus, als
ursprünglich zu vermuten anstand. Dem DPR, unter dessen Dach sich alle
namhaften Pflegeverbände vereinigen, kommt bei der Frage der Neuordnung der
Gesundheitsfachberufe eine beachtliche Schlüsselstellung zu. Dies insbesondere
deshalb, weil der G-BA – soweit aus dem Beschluss ersichtlich – offensichtlich
der mitgliedschaftlichen Stellung der Einzelverbände im DPR eine ganz zentrale
Rolle beigemessen hat. Mit Blick auf die Mitgliedschaft wurde so der
Bundesarbeitsgemeinschaft leitender
Pflegepersonen e.V. (BALK) kein Recht zur Stellungnahme eingeräumt, da dieser
über ihre Mitgliedschaft im stellungnahmeberechtigten Deutschen Pflegerat DPR
e.V. bereits die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben ist.
Auch der Dienstleistungsgewerkschaft
Ver.di wurde kein Recht zur Stellungnahme eingeräumt, da diese nicht den
maßgeblichen Verbänden der Pflegeberufe zuzurechnen ist, sondern ihrer
Aufgabenstellung nach prioritär gewerkschaftliche arbeitnehmerseitige
Interessenvertretung wahrnimmt.
Nun bleibt abzuwarten, ob es dem DPR
gelingt, den Prozess der Entscheidungsfindung basisdemokratisch zu
organisieren, zumal die Interessen der Einzelpflegeverbänden nicht stets
kongruent sein dürften, mal abgesehen von dem Umstand, dass hier einem privaten
Verband eine durchaus beachtliche Gestaltungsmacht über die „Nichtmitglieder“
dergestalt eingeräumt wird, in dem der DPR in erster Linie wohl seine
gesundheitspolitischen Visionen vertreten wird und somit als
„Arbeitsgemeinschaft“ der Einzelpflegeverbände seine Stimme in der Debatte
erheben wird. So gesehen entscheidet schon bereits jetzt der DPR im Wege einer
„faktischen Zwangsmitgliedschaft“ über die berufspolitischen Ziele der
Nichtmitglieder.
Von daher wäre es durchaus
wünschenswert gewesen, dass etwa die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sich
mit seinen Vorstellungen hätte einbringen können, zumal es in der Folge eben
auch darauf ankommt, nicht „nur“ der Selbstverwaltungs-Idee“ Geltung zu
verschaffen, sondern zugleich auch die arbeitnehmerseitigen Interessen im Fokus
der Betrachtungen zu stellen. Dies deshalb, weil es immerhin auch gilt, im Zuge
der Neuordnung der Gesundheitsberufe die kollektiven Interessenvertretungen auf
betrieblicher Organisationsebene einzubinden.
BGH:
Zum Anspruch des externen Arztes gegen einen Wahlleistungspatienten auf Ersatz
von Auslagen für aufgewendete Sachkosten.
BGH, Urt. v. 04.11.10 (Az.III ZR
323/09)
Quelle: BGH, Entscheidungssammlung;
die Entscheidung kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link aufgerufen
werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=333c7c6e6b670b364f53855ecd9328a7&nr=54067&pos=0&anz=845
<<< (pdf.)
Zielwerte,
Medikation, Nebenwirkungen
Hypertonie im Alter: Was ist anders?
v. R. Kreutz u. J. Scholze, in
MMW-Fortschr. Med. Nr. 47 / 2010 (152. Jg.), S. 31 ff.; online unter MMW online
>>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-147059.html?pdf=true
<<< (pdf.)
G-BA-Qualitätsreport:
Stationäre Behandlung auf gutem Niveau
Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43712/G-BA-Qualitaetsreport_Stationaere_Behandlung_auf_gutem_Niveau.htm
<<< (html)
Falsches
Bein amputiert: Deutscher Arzt in Österreich verurteilt
Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/631655/falsches-bein-amputiert-deutscher-arzt-oesterreich-verurteilt.html?sh=7&h=1430409203
<<< (html)
Plädoyer
für Adipositas-Chirurgie als Therapieoption
Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/adipositas/article/631330/plaedoyer-adipositas-chirurgie-therapieoption.html
<<< (html)
Vorwürfe
gegen Anästhesie-Chefarzt wegen Studienfälschung
Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43693/Vorwuerfe_gegen_Anaesthesie-Chefarzt_wegen_Studienfaelschung.htm
<<< (html)
Medizin-Bachelor
stößt in Hessen auf Widerstand
Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/631366/medizin-bachelor-stoesst-hessen-widerstand.html?sh=15&h=1430409203
<<< (html)
Todeswunsch
wird respektiert
v. Eduard Gautschi.
Freitodbegleitung und
Palliativpflege ergänzen sich, stossen aber immer wieder an ethische und
rechtliche Grenzen.
Quelle: Tagesanzeiger (Zürich) v. 26.11.10
>>> http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/oberland/Todeswunsch-wird-respektiert-/story/18177313
<<< (html)
DBfK-Aktion
„Gelbe Karte an die Bundeskanzlerin“ zeigt Wirkung
Quelle: DBfK >>> Pressemitteilung v. 26.11.10 <<<
(html)
Behandlungskosten
und der Wert des Alters - Grundfragen des Systems
Quelle: Westfälische Nachrichten v.
25.11.10 >>> http://www.westfaelische-nachrichten.de/aktuelles/muensterland/1452827_Behandlungskosten_und_der_Wert_des_Alters_Grundfragen_des_Systems.html
<<< (html)
Onlineabstimmung
Der Klick fürs Leben
... oder dagegen: Ein US-Ehepaar
trägt seinen Ehestreit öffentlich aus und lässt per Internet darüber abstimmen,
ob es sein ungeborenes Kind abtreiben lassen soll oder nicht.
Quelle: Frankfurter Rundschau v.
25.11.10 >>> http://www.fr-online.de/panorama/der-klick-fuers-leben/-/1472782/4866520/-/view/asFirstTeaser/-/index.html
<<< (html)
Ethikrat
bietet öffentliches Forum für die Diskussion zur Selbstbestimmung bei Demenz
Quelle: Deutscher Ethikrat,
Pressemitteilung 10/2010 v. 25.11.10 >>> http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung-10-2010
<<< (html)
Hinweis (L. Barth, 26.11.10):
Laut Pressemitteilung werden weitere
Informationen zur Veranstaltung sowie in Kürze auch der Audiomitschnitt, die
Fotos und die Simultanmitschrift unter
http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/auswaertige-veranstaltungen/demenz-ende-der-selbstbestimmung
abrufbar sein.
Vgl. im Übrigen auch den
diesseitigen Nachruf zur VA
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken
<<<
'Den
meisten Menschen kann man helfen'
Passive Sterbehilfe in Deutschland
möglich
Quelle: Sueddeutsche.de v. 25.11.10
>>> http://www.sueddeutsche.de/F5k38j/3743219/Den-meisten-Menschen-kann-man-helfen.html
BSG:
Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der
häuslichen Krankenpflege ist rechtmäßig, wenn er der "Billigkeit"
entspricht
BSG, Urt. v. 25.11.10 (Az. B 3 KR
1/10 R)
Streitig war die durch einen
Schiedsspruch erfolgte Anhebung der Vergütung für Leistungen der häuslichen
Krankenpflege (§ 37 SGB V) für die Zeit vom 1.7.2007 bis zum
31.12.2008. Kläger waren die in Hessen tätigen Krankenkassen bzw.
Krankenkassenverbände. Beklagter zu 1 war eine vom Hessischen
Sozialministerium nach § 132a Abs. 2 Satz 7 SGB V bestellte
Schiedsperson. Beigeladen und seit dem SG-Verfahren ebenfalls beklagt waren
zehn in Hessen tätige Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Beklagte zu 2
bis 11). Die Klage gegen deren Dachverband, der nur als
Verfahrensbevollmächtigter der Mitgliedsverbände auftrat, wurde im
Revisionsverfahren zurückgenommen.
Der zwischen den Klägern und den
Beklagten zu 2 bis 11 im Jahr 1996 geschlossene Rahmenvertrag über
die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V in Hessen wurde 2001
gekündigt, aber bis zum 31.12.2004 weiter angewendet. Zum 1.1.2005 wurde dieser
Vertrag dann durch einen neuen Vertrag ersetzt (Rahmenvertrag 2005). Gemäß
§ 38 Abs. 1 Rahmenvertrag 2005 erfolgt die Vergütung der erbrachten
Leistungen nach der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung der Anlage 1.
Die Beteiligten konnten sich bei den
Vertragsverhandlungen über diverse Vergütungsfragen nicht einigen. Der
Rahmenvertrag 2005 enthielt somit nicht die zu § 38 Abs. 1
vorgesehene Anlage 1. Zur Herbeiführung einer Einigung wurde deshalb im
November 2006 ein Schiedsverfahren eingeleitet. Es endete mit dem Schiedsspruch
des Beklagten zu 1 vom 2.5.2007. Darin wurden die Vergütungen der
Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie die Hausbesuchspauschale für die
Zeit vom 1.7.2007 bis zum 31.12.2008 jeweils um 5,98 % erhöht. Dieser
Entscheidung war eine Aufsummierung der Veränderungen der Grundlohnsummen der
Jahre 2001 bis 2007 zugrunde gelegt worden, nachdem es zuletzt im Jahre 1999
eine allgemeine Anhebung der Vergütungen gegeben hatte. Die Kläger hatten im
Schiedsverfahren eine Anhebung der Vergütungen um 3,2 % angeboten, wollten
aber die Hausbesuchspauschale unverändert lassen; die Beklagten hatten eine
Anhebung aller Abrechnungsposten um jeweils 15,77 % gefordert.
Im Gerichtsverfahren haben die
Kläger in erster Linie die Aufhebung des Schiedsspruchs sowie die Verurteilung
des Beklagten zu 1 begehrt, über den Schiedsantrag unter Beachtung der
Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Sollte dies nicht möglich
sein, verlangten sie im Verhältnis zu den Beklagten zu 2 bis 11, den
Schiedsspruch aufzuheben und die Vergütung durch das Gericht analog § 319
Abs. 1 Satz 2 BGB nach billigem Ermessen bestimmen zu lassen. Das
Sozialgericht hat die Klagen abgewiesen, das Landessozialgericht die Berufungen
der Kläger zurückgewiesen.
Der 3. Senat des
Bundessozialgerichts hat in seiner heutigen Sitzung die Revisionen der Kläger
zurückgewiesen. Die Vorinstanzen haben zu Recht entschieden, dass die gegen den
Beklagten zu 1 gerichtete Klage unzulässig ist, weil der Schiedsspruch
einer Schiedsperson nach § 132a Abs. 2 SGB V keinen Verwaltungsakt
darstellt und deshalb eine gegen die Schiedsperson gerichtete Anfechtungs- und
Verpflichtungsklage von vornherein ausgeschlossen ist. Anders als die Schiedsämter
(§ 89 SGBV) und die diversen Schiedsstellen nach dem SGB V und SGB XI
sind die Schiedspersonen nach § 132a Abs. 2 SGB V keine Behörde
im Sinne des § 1 Abs. 2 SGB X, weil sie aufgrund einer
Vereinbarung der Vertragspartner der häuslichen Krankenpflege tätig werden und
nur als "Vertragshelfer" analog § 317 BGB fungieren. Demgemäß
stellen ihre Schiedssprüche keine Verwaltungsakte dar.
Zulässig war demzufolge nur die
gegen die Beklagten zu 2 bis 11 gerichtete "Ersetzungsklage"
analog § 319 Abs. 1 BGB, bei der ein rechtswidriger Schiedsspruch
durch eine Billigkeitsentscheidung des Gerichts ersetzt wird. Der Schiedsspruch
vom 2.5.2007 war rechtmäßig, weil er "billigem Ermessen" (analog
§ 317 BGB) entsprach. Anders als im Bereich der sozialen
Pflegeversicherung, wo Vergütungsvereinbarungen für die häusliche Pflege nur
für jeden Pflegedienst gesondert getroffen werden dürfen (§ 89 Abs. 2
Satz 2 SGB XI), können bei der häuslichen Krankenpflege (§ 37
SGB V) Vergütungsvereinbarungen sowohl für den einzelnen
Krankenpflegedienst als auch ‑ wie hier ‑ für eine
Mehrzahl von Krankenpflegediensten bzw. ganze Gruppen von Leistungserbringern
abgeschlossen werden. Bei solchen Rahmenverträgen kann die Vergütung an der
Steigerung der jeweiligen Grundlohnsummen ausgerichtet werden. Das ist hier
geschehen. Bei Vergütungsvereinbarungen für den einzelnen
Krankenpflegedienst sind hingegen jene Grundsätze entsprechend anzuwenden, die
der Senat für die Vergütungsvereinbarungen der häuslichen Pflege nach § 89
SGB XI (Urteil vom 17.12.2009 ‑ B 3 P 3/08 R ‑)
entwickelt hat.
Quelle: BSG, Medieninformation Nr.
45/10 v. 25.11.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11775&pos=0&anz=45
<<< (html)
Stationäre
Versorgung: Mit einem Präventionsprogramm lässt sich das Sturzrisiko bei
Älteren reduzieren
v. S. Heinzl,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(47):
A-2335 / B-2020 / C-1985; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79432
<<< (html)
Pflegeberatung:
Hilfe für den Alltag
v. B. Hibbeler,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(47):
A-2326 / B-2011 / C-1976; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79428
<<< (html)
Präimplantationsdiagnostik:
Gespaltene Gesellschaft
v. N. Jachertz; E. Richter-Kuhlmann,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(47):
A-2314 / B-2002 / C-1966; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79411
<<< (html)
Bundesärztekammer:
Sterbehilfe-Urteil verunsichert Ärzte
Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43662/Bundesaerztekammer_Sterbehilfe-Urteil_verunsichert_Aerzte.htm
<<< (html)
Bundesärztekammer:
Sterbehilfe-Urteil verunsichert Ärzte
Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43662/Bundesaerztekammer_Sterbehilfe-Urteil_verunsichert_Aerzte.htm
<<< (html)
Dem
Schmerz nicht das Feld überlassen!
Hoher Leidensdruck, eine passive
Versorgungserwartung gepaart mit der fatalistischen Einschätzung, selbst nichts
gegen die Krankheit tun zu können - dies sind oft die besonderen Probleme von
Patienten mit chronischen Schmerzen. Compliance ist hier eher das Ziel der
Behandlung als das sie sich voraussetzen ließe.
v. Thomas Meißner
Quelle: Apotheker plus (Ärzte
Zeitung de.) v. 26.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/article/628859/schmerz-nicht-feld-ueberlassen.html
<<< (html)
Pflegeverband
wehrt sich gegen Kritik an „Blockadehaltung“
Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43665/Pflegeverband_wehrt_sich_gegen_Kritik_an_Blockadehaltung.htm
<<< (html)
Kassen:
Zwei kleine Verbände schuld am Scheitern der Pflege-TÜV-Gespräche
Nach dem Aus der Verhandlungen über
Korrekturen am umstrittenen Pflege-TÜV wird heftig darüber gestritten, wer
schuld ist.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 25.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/630942/kassen-zwei-kleine-verbaende-schuld-scheitern-pflege-tuev-gespraeche.html
<<< (html)
Kopftuchverbot:
KV tadelt hessischen Hausarzt
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
25.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/vertragsarztrecht/article/631052/kopftuchverbot-kv-tadelt-hessischen-hausarzt.html?sh=17&h=1729007641
<<< (html)
Demenz
– Ende der Selbstbestimmung?
Ein Nachruf v. Lutz Barth (25.11.10)
zur öffentlichen Tagung des Deutschen Ethikrats am 24.11.10 in Hamburg
Voller Erwartungen an die
Veranstaltung des Deutschen Ethikrats zu einem mehr als spannenden und vor
allem zentralen Thema der Zukunft gerade an der Schnittstelle zwischen Recht
und Ethik habe ich mich mit einigen Kollegen und Bekannten in den frühen
Morgenstunden aufgemacht, um an der Veranstaltung auch pünktlich teilnehmen zu
können, denn immerhin ist die A1 seit geraumer Zeit eine Großbaustelle. >>> weiter
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken
<<<
Anmerkung:
Der vorliegende Beitrag wurde auch
im BLOG „Patientenverfügung / Patientenautonmie“ eingestellt. Gerne können Sie
dort einen Kommentar hinterlassen oder uns Ihren persönlichen Eindruck von der
Veranstaltung am 24.11.10 schildern, sofern Sie zugegen waren.
BLOG >>> Zum Beitrag <<<
Sterbehilfe
"In Einzelfällen sollten tödliche Medikamente erlaubt sein"
Darf man Todkranken tödliche Medizin
verweigern? Es wäre schon viel geholfen, wenn die legalen Möglichkeiten genutzt
würden, sagt der Medizinethiker Jochen Vollmann.
Quelle: Zeit online v. 24.11.10
>>> http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2010-11/sterbehilfe-strassburg?page=all
<<< (html)
Kliniken
müssen OPs wegen Fachkräftemangel schließen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 24.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43651/Kliniken_muessen_OPs_wegen_Fachkraeftemangel_schliessen.htm
<<< (html)
Pflege-TÜV:
Gespräche über Nachbesserungen vorläufig gescheitert
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
24.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/630867/pflege-tuev-gespraeche-nachbesserungen-vorlaeufig-gescheitert.html
<<< (html)
Schlaganfall:
Thrombolyse im hohen Alter sinnvoll
Quelle: Ärzteblatt.de v. 24.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43657/Schlaganfall_Thrombolyse_im_hohen_Alter_sinnvoll.htm
<<< (html)
Pflegeverbände
VDAB und ABVP ziehen die Notbremse – sonst keine Chance auf eine grundlegende
Überarbeitung der Pflegetransparenzvereinbarungen
Quelle: VDAB >>> Mitteilung v. 22.11.10 <<< (html)
PORTRÄT
CHRISTIAN WALTER ANWALT FÜR DEUTSCHLAND: „Es gibt keine Pflicht zur
Suizidhilfe“
v. Jost
Quelle: Der Tagesspiegel v. 23.11.10
>>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/es-gibt-keine-pflicht-zur-suizidhilfe/3201424.html
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
24.11.10):
„Vorstöße zur Sterbehilfe haben am
christlich geprägten Bundesverfassungsgericht kaum Chancen, zuletzt haben auch
die beiden von CDU und SPD ins Amt gehobenen neuen Richter ihren Eid auf Gott
geschworen.“
Es darf angenommen werden, dass
dieser Hinweis in dem Porträt nicht vom Porträtierten selber stammt, denn
gerade das BVerfG resp. seine Richter werden sich sicherlich der Bedeutung
nicht nur der religiösen, sondern auch ethischen und moralischen
Neutralitätsverpflichtung bewusst sein. Mögen auch einzelne Verfassungsrichter
ihren Eid unter Berufung auf Gott geschworen haben, so folgt hieraus keine
verbindende „Richtlinie“ zur Auslegung unserer Grundrechte und es darf vermutet
werden, dass auch die Richter am Bundesverfassungsgericht sich zuvörderst am
Toleranzprinzip orientieren und so trotz ihres Glaubensbekenntnisses ein
plurales Werteverständnis akzeptieren.
Indes ist es derzeit keineswegs
ausgemacht, dass es keine „Pflicht zur Suizidbeihilfe“ gibt. Diese „Pflicht“
des Staates könnte u.a. darin erblickt werden, die Möglichkeit zur
Suizidbeihilfe prozedural abzusichern und insbesondere sich dazu entscheiden,
auch die aktive Suizidbeihilfe zu legalisieren, wenn und soweit der Suizident
nicht in der Lage ist, seinen nachhaltigen Sterbewunsch aufgrund seiner
Krankheit konkret in die Tat umzusetzen. Insoweit steht dem Gesetzgeber ein
weiter Beurteilungs- und damit Regelungsspielraum offen, der gleichsam auch im
Interesse der schwersterkrankten und sterbenden Patienten genutzt werden
sollte, wenn diese beabsichtigen, aufgrund ihres unsäglichen Leids angesichts
ihrer irreversiblen Krankheit sterben zu wollen.
Diese Suizidbeihilfe sollte nach
hiesiger Vorstellung in den bewährten Händen eines qualifizierten Arztes resp.
einer Ärztin liegen und angesichts aktueller Umfragen besteht kein Zweifel
daran, dass es auch Ärzte gibt, die sich diesem besonderen Akt der Humanität
nicht verschließen würden. Eine derartige ärztliche Suizidassistenz (ggf. auch
in aktiver Form) hat mit einer „Tötung von Staats wegen“ nichts gemein, so dass
der Gesetzgeber lediglich darüber zu befinden hat, ob er u.a. das Vertrauen in
die bundesdeutsche Ärzteschaft hegt, dass diese gleichsam mit Augenmaß die
einzufordernden gesetzlichen Kriterien zur Liberalisierung der (aktiven)
Sterbehilfe einhalten werden. Ich persönlich hege keinen Zweifel an der
Redlichkeit der bundesdeutschen Ärzteschaft, zumal ein Blick in andere
Rechtsordnungen zeigt, dass durchaus hohe Hürden errichtet werden können.
Bedenken muss vielmehr auslösen,
dass derzeit (auch im Sinne einer palliativmedizinischen Ethik) vielfach „nur“
das Motiv entscheidend ist: Der Arzt will Leiden mindern, aber nicht töten.
Bleibt eigentlich nur noch nachzufragen, ob im Einzelfall dieses Motiv
tatsächlich handlungsleitend war und ist.
Union
bleibt skeptisch zu Ethikbeirat des Bundestags
Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43629/Union_bleibt_skeptisch_zu_Ethikbeirat_des_Bundestags.htm
<<< (html)
Straßburger
Sterbehilfe-Prozess: Es gibt kein Recht auf Tötung - Alternativen stehen zur
Verfügung / Palliativmedizin kann würdevolles Sterben ermöglichen
Quelle: Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung, Mitteilung v. 23.11.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung414.html
<<< (html)
Sterbehilfe:
Verhandlung vor europäischem Gericht
Begehrtes Gift
v. Wolfgang Janisch und Nina von
Hardenberg
Quelle: Sueddeutsche.de v. 23.11.10
>>> http://www.sueddeutsche.de/politik/sterbehilfe-verhandlung-vor-europaeischem-gericht-begehrtes-gift-1.1027435
<<< (html)
Verbände
warnen vor Entprofessionalisierung in der Pflege
Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43628/Verbaende_warnen_vor_Entprofessionalisierung_in_der_Pflege.htm
<<< (html)
SPD:
Pflegepläne Röslers sind reine Klientelpolitik
Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/630641/spd-pflegeplaene-roeslers-reine-klientelpolitik.html
<<< (html)
Kommentar
Pflegeprämie: Kein Stein der Weisen!
v. Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/630581/kommentar-pflegepraemie-kein-stein-weisen.html?sh=1&h=-72051939
<<< (html)
Schmerztherapie:
Opiat-Alternative Ziconotid unter Suizidverdacht
Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43637/Schmerztherapie_Opiat-Alternative_Ziconotid_unter_Suizidverdacht.htm
<<< (html)
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Ihr IQB-Redaktionsteam (24.11.10)
Pflege:
CSU hat Vorbehalte gegen Kapitaldeckung
Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/630597/pflege-csu-vorbehalte-kapitaldeckung.html
<<< (html)
Kammer
Nordrhein pocht auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43608/Kammer_Nordrhein_pocht_auf_Einhaltung_des_Arbeitszeitgesetzes.htm
<<< (html)
Wird
der Berliner Arzt Dr. Michael de Ridder den „Gang nach Canossa“ antreten
müssen?
Nun möchte ich mich hier nicht dazu
hinreißen lassen, irgendwelchen Spekulationen Tür und Tor zu öffnen, zumal ich
denke, dass Michael de Ridder einem möglichen „Druck“ – von wem auch immer –
Stand halten wird.
Andererseits ist es allerdings
bemerkenswert, dass er nur allzu selten in aller Öffentlichkeit Zustimmung zu
seinen Thesen von seinen Kollegen bekommt, während dies in persönlichen
Gesprächen anders aussehen mag.
Woran liegt es, dass er derzeit
weitestgehend alleine auf weiter Flur steht? Getrauen sich seine Kollegen
nicht, ein Stück weit die Öffentlichkeit an ihrer individuellen
Gewissensentscheidung teilhaben zu lassen?
Wie solide ist der wissenschaftliche
Diskurs über eine palliativmedizinische Ethik, wenn gewissermaßen „nur“ eine
Handvoll erlesener Stimmen sich zu Worte melden, während demgegenüber die große
Masse der Palliativmediziner sich in Schweigen hüllen? Getrauen diese sich
letztlich nur, ihre Meinung in anonymen Umfragen zu äußern? Und wenn dem so
sein sollte, bliebe doch weiter nachzufragen, warum dies so ist?
Nun – Fragen, die ich nicht
beantworten kann, da ich dieser Profession nicht zugehörig bin; zum Glück,
möchte ich fast meinen, denn ich würde wohl den unrühmlichen Titel einer
„schwarzen Seele“ genießen, der da von sich vielleicht meint, „Herr über Leben
und Tod“ spielen zu können: kurzum: „Ein Palliativmediziner als „Dr. Tod“ –
undenkbar, so scheint es jedenfalls, denn „Ärzte sind schließlich keine
Mechaniker des Todes“ und schon gar nicht solche der Palliativmedizin.
Aber dennoch darf nachgefragt
werden: Wo sind denn all die Stimmen derjenigen Ärztinnen und Ärzte, die sich
für eine Liberalisierung der Sterbehilfe – auch in Form der ärztlichen
Suizidbeihilfe – aussprechen?
Wird nicht gerade ein offener
Diskussionsprozess eingefordert, der zur Enttabuisierung eines brennenden
Gegenwartsthemas beitragen könnte?
Die ethische Grundposition des
Arztes M. de Ridder ist nicht nur vertretbar, sondern auch Ausdruck einer wohlverstandenen
Toleranz und da könnte ich als Außenstehender mir gut vorstellen – wenn denn
schon ein Gang nach Canossa erforderlich sein sollte – dass er auf diesem Weg
der „Läuterung“ von einigen Kollegen begleitet wird, um so in der
Öffentlichkeit dokumentieren zu können, dass es auch Ärztinnen und Ärzte gibt,
die sich nicht der vermeintlichen herrschenden Lehre „beugen“ wollen.
Wenn schon nicht die „Absolution“
durch die Oberethiker in diesem unseren Lande erteilt wird, so können doch die
scheinbaren Abweichler darauf zählen, dass ihre Position ganz und gar dem
Wertessystem unserer Verfassung entspricht und dies wäre für sich betrachtet
ein ungeheurer Fortschritt in der Debatte – oder nicht?
Nicht Dr. de Ridder oder einigen
seiner Kollegen obliegt die hohe Last der Argumentationsführung, sondern gerade
denjenigen, die da meinen, moralische Pflichten eines schwersterkrankten und
sterbenden Menschen generieren zu wollen.
Und spätestens an diesem Punkte
dürfen wir Juristen dann auch leidenschaftlich mitdiskutieren und ich
persönlich lasse keinen Zweifel daran aufkommen, dass die derzeit „führenden“
Ethiker weit davon entfernt sind, ihre fragwürdigen Botschaften auch nur
ansatzweise halbwegs plausibel aus verfassungsdogmatischer Sicht begründet zu
haben. Es reicht nicht zu, an den Philosophen Kant zu erinnern und da würde ich
mir gelegentlich wünschen, wenn sich die Herren Ethiker ein wenig mehr
„Literatur“ zumuten und hierbei auch einen nachhaltigen Blick in eine solche
riskieren würden, die ggf. neue Einsichten und Perspektiven eröffnet.
Ihr Lutz Barth (23.11.10)
Giftbecher
auf Bestellung
Europäischer Gerichtshof verhandelt
Fall von Sterbehilfe
Quelle: sueddeutsche.de v. 23.11.10
>>> http://www.sueddeutsche.de/s54389/3738820/Giftbecher-auf-Bestellung.html
<<< (html)
Umfrage:
Mehrheit der Deutschen für Zulassen der PID
Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43595/Umfrage_Mehrheit_der_Deutschen_fuer_Zulassen_der_PID.htm
<<< (html)
Ist die
herrschende Ethik der Palliativmedizin inhuman?
v. Lutz Barth (23.11.10), in „Ärztliche
Suizidassistenz?“ Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
BLOG >>> Zum Beitrag <<<
Sterbehilfe
Klage auf Hilfe beim Freitod
v. U. Knapp
Quelle: Frankfurter Rundschau v.
23.11.10 >>> http://www.fr-online.de/politik/klage-auf-hilfe-beim-freitod/-/1472596/4860078/-/index.html
<<< (html)
Anmerkung (L. Barth, 23.11.10):
Auch das BVerfG hatte sich mit dem
Sachverhalt zu befassen; vgl. dazu den Beschluss unter
BVerfG, 1 BvR 1832/07 vom 4.11.2008, Absatz-Nr. (1 - 10), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081104_1bvr183207.html
Erste
Stadt spart bei Pflege armer Senioren
v. E. Quadbeck u. G. Voogt
Quelle: Rheinische Post
v. 23.11.2010 >>> http://lokale-wirtschaft.rp-online.de/nachrichten/detail/-/specific/Erste-Stadt-spart-bei-Pflege-armer-Senioren-1036186394
<<< (html)
Deutschland
ist nicht Dignitas - EGMR verhandelt gegen BRD
v. O. Tolmein (23.11.10)
Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog
Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/11/23/deutschland-ist-nicht-dignitas-klage-vor-dem-egmr-in-strassburg.aspx?CommentPosted=true#commentmessage
<<< (html)
Ihre
Meinung ist gefragt!
Aktuelle Umfrage von hartaberfair
Sollte es genauso viel Geld für
häusliche Pflege wie für Pflege im Heim geben?
>>> http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/voting_ergebnis.php5?votingName=HartAberFair_20101124&votingID=890
<<< (html)
Hintergrund:
Wenn Mutter plötzlich hilflos ist:
Wer kann sich noch gute Pflege leisten?
Sendung am 24.11.2010
Rechtzeitig ins Heim – oder möglichst lange zu Hause bleiben? An dieser
Frage verzweifeln immer mehr Alte und ihre Angehörigen. Denn gute Pflege ist
teuer – und schwer zu finden. Pflegekräfte sind unterbezahlt und überlastet.
Gibt es vom Staat bald nur noch die Grundversorgung? Wird Pflege so zur
Existenzfrage, an der Familien zerbrechen?
Quelle: WDR >>> http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendungen/2010/20101124.php5?akt=1
<<< (html)
Quelle: Statistisches Bundesamt
>>> Pressemitteilung Nr. 429 vom 22.11.2010
<<< (html)
Demografischer
Wandel führt zu 50% mehr Pflegebedürftigen im Jahr 2030
Quelle: Statistisches Bundesamt
>>> Pressemitteilung Nr. 429 vom 22.11.2010
<<< (html)
Ein
Klinikgesetz, das niemand braucht?
Die Bremer Gesundheitssenatorin
plant für das kleinste Bundesland ein Krankenhausgesetz. Kassen und
Krankenhausgesellschaft finden das völlig überflüssig.
v. Christian Beneker
Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=630340
<<< (html)
Ärzte
verteidigen die Tarifpluralität
Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43609/Aerzte_verteidigen_die_Tarifpluralitaet.htm
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
23.11.10):
Die Diskussion wird zunehmend
vitaler geführt: „Wer die Koalitionsfreiheit aushöhlt, legt die Axt an die
Wurzel unserer Verfassung“, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke und vieler
Orten wird in Ärztekreisen vor Eingriffen in die tarifpolitischen Rechte der
Fach- und Berufsgewerkschaften gewarnt.
Behandlungsfehler:
Jeder siebte Verdacht bestätigt
Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/vertragsarztrecht/default.aspx?sid=630383
<<< (html)
Kurioses
am Rande!
Vorsicht! Kollision mit Eichhörnchen ist kein „Wildunfall“…
und - was besonders erwähnenswert
erscheint: ein „Eichhörnchen ist kein Hase“!
Mehr zu diesem spektakulären Fall,
der vor dem LG Coburg verhandelt und durch eine DNA-Sequenzanalyse gelöst
wurde, erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link bei Kostenlose Urteile.de
unter >>> http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg-Zusammenstoss-mit-Eichhoernchen-ist-kein-Wildunfall.news10413.htm
<<< (html)
OLG
Nürnberg: Zur Verletzung der Garantenpflicht des Leitungspersonals eines
Pflegeheimes durch Unterlassen
Was war passiert?
Mit Urteil v. 22.12.09 des
Amtsgerichts Nürnberg war der 54-jährige damalige Verwaltungschef des
Pflegezentrums Sebastianspital in Nürnberg vom Vorwurf der versuchten
Freiheitsberaubung und Nötigung durch Unterlassen freigesprochen worden. Die
Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, im Jahr 2006 die Anbringung eines
Bettgitters bei einem Heimbewohner sowie – zu einem späteren Zeitpunkt - seine
Fixierung mittels Bauchgurt und auch an den Gliedmaßen zugelassen zu haben,
ohne die hierfür erforderlichen Genehmigungen des Vormundschaftsgerichts zu
erholen. Die Fixierung diente dazu, die Ernährung mittels Bauchsonde zu
ermöglichen. Der Geschädigte soll auf beiden Augen erblindet gewesen sein und
an Demenz gelitten haben.
Die Staatsanwaltschaft hält ihren
Vorwurf gegen den Angeklagten nach wie vor aufrecht und hat die Überprüfung des
Urteils des Amtsgerichts durch den Strafsenat darauf, ob Rechtsfehler
vorliegen, beantragt (vgl. dazu Terminsmitteilung Nr. 34/10 des OLG Nürnberg)
Nunmehr hat das OLG Nürnberg mit
Urt. v. 18.10.10 (Az. 1 St OLG Ss 2106/10) darauf erkannt, dass ein Mitglied
der Leitung eines Pflegeheims die ihm gegenüber den Bewohnern obliegende
Garantenpflicht im Rahmen der Nötigung durch Unterlassen dann nicht verletzt,
wenn er sich bei der Frage der Erforderlichkeit einer regelmäßigen Fixierung
auf eine entsprechende ärztliche Anordnung verlässt.
Zürcher
Kantonsrat gegen Sterbehilfe-Verbot
EDU-Initiative «Stopp der
Suizidhilfe» abgelehnt
Quelle: NZZ online v. 22.11.10
>>> http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/edu-initiative_stopp_der_suizidhilfe_abgelehnt_1.8453820.html
<<< (html)
Kanada:
80 Prozent für aktive Sterbehilfe
Quelle: Radio Vatikan v. 22.11.10
>>> http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=441037
<<< (html)
Kostenlose
Moral CDU beschenkt Konservative mit PID-Verbot
Quelle: Der Tagesspiegel v. 21.11.10
>>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/kostenlose-moral-cdu-beschenkt-konservative-mit-pid-verbot/3089592.html
<<< (html)
Mitbestimmen
über das eigene Lebensende
v. Jörg Brause
Erstmals zeigt eine Studie der
Ruhr-Universität, wie die Schmerzspezialisten ihre Patienten behandeln
Quelle: Telepolis v. 21.11.10
>>> http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33581/1.html
<<< (html)
Verband
BALK und DBfK fordern das Ende der inflationären Vergabe der Bezeichnung
‚Fachkraft’ bei einfache Qualifizierungen
Quelle: BALK >>> Gemeinsame PM v. 22.11.10 <<<
(html)
Hungriger
Pfleger: Klinik darf nicht sofort kündigen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/630324/hungriger-pfleger-klinik-darf-nicht-sofort-kuendigen.html
<<< (html)
Ärztekammern
kritisieren Entwurf für Patientenrechtegesetz
Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43605/Aerztekammern_kritisieren_Entwurf_fuer_Patientenrechtegesetz.htm
<<< (html)
Zöller
gegen Zwangsmeldung von Behandlungsfehlern
Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=624012
<<< (html)
OVG
NRW: Zu den Grenzen der Befugnisse ärztlicher Selbstverwaltungskörperschaften
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v.
09.11.10 (Az. 13 B 1143/10)
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken
<<<
ArbG
Hamburg: Zur Zulässigkeit von Streiks, Warnstreiks und sonstigen
Arbeitsniederlegungen in kirchlichen Einrichtungen
ArbG Hamburg, Urt. v. 01.09.10 (Az.
28 Ca 105/10)
Quelle: Rechtsprechung Hamburg.de;
den Volltext der Entscheidung des ArbG können Sie unter dem nachfolgenden Link
nachlesen >>> http://www.rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=JURE100070419&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
<<< (html)
Takotsubo-Kardiomyopathie
bei einer 83-jährigen Witwe
Die Trauer um den Ehemann „brach“
ihr das Herz
v. Horst J. Koch; Koautoren: Thomas
Ketteler, Richard Dirsch,
in MMW-Fortschr. Med. Nr. 46 / 2010
(152. Jg.), S. 41. ff.; online unter >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-146968.html
<<< (html)
In der
Palliativmedizin muss der Gesetzgeber nachbessern
Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=630338
<<< (html)
Sonntagsinterview
mit dem Mediziner Dr. Michael de Ridder
„Ich möchte unter freiem Himmel sterben“
Moderne Medizin kann vieles – doch
wann darf ein Mensch das Leben verlassen? Michael de Ridder ist dem Tod
1000-mal begegnet. Ein Gespräch zum Totensonntag
Quelle: Der Tagesspiegel v. 21.11.10
>>> http://www.tagesspiegel.de/zeitung/ich-moechte-unter-freiem-himmel-sterben/2930204.html
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
21.11.10):
In dem Interview wird u.a. die Frage
aufgeworfen, ob es unprofessionell sei, wenn der Arzt weint, wenn der Tod ihn
ergriffen hat. Nun – selbstverständlich bleibt es den Therapeuten vorbehalten,
auch mit Blick auf das Einzelschicksal ihrer Patienten Anteilnahme zu nehmen
und somit auch ihren Gefühlen freien Lauf zu lassen. Dies ist nicht
unprofessionell, sondern kann als Zeichen dafür gewertet werden, dass der Arzt,
die Ärztin oder auch andere Professionelle gerade bei all ihrer
Professionalität ihren Patienten besonders nah sein können und insofern darf
sich ein Abschied von ihren Patienten auch unter Tränen vollziehen, wenn und
soweit sich der Tod eingestellt hat.
Der Therapeut braucht sich seiner
Tränen nicht zu schämen und zwar vornehmlich nicht in solchen Situationen, in
denen er intensiv den Patienten betreut und bis zu seinem Lebensende begleitet
hat.
Dass der Arzt Michael de Ridder sich
gegen die organisierte Suizidhilfe ausspricht, erscheint aus seiner Sicht
nachvollziehbar und vertretbar, zumal er darauf verweist, dass die ärztliche
Suizidbeihilfe nur als äußerste Option in Erwägung gezogen werden soll und vor
allem sich durch ein besonders gewachsenes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt
und Patient auszeichnet, das gleichsam als besonderer Intimraum Geltung
beansprucht.
Dem wird nicht widersprechen zu
sein, wenngleich es doch zumindest aus ärztlicher Sicht gewisser Regelungen
bedarf, die die ärztliche Suizidassistenz liberalisieren und ggf. das nähere
Verfahren regeln und zwar auch für die diejenigen Fälle, in denen der Arzt nach
einem intensiven dialogischen Prozess mit seinem Patienten bei einem frei
verantwortlichen und nachhaltigen Suizidwunsch mitzuwirken gedenkt und der
Patient nicht (!) in der Lage ist, die Tat eigenständig auszuüben.
Das Fallbeispiel in dem Interview,
in dem das Schicksal der Naturwissenschaftlerin geschildert wird, verdeutlicht
die ganze Dramatik der ärztlichen Suizidassistenz und zwar gerade unter der
Annahme, dass ggf. die Patientin einen Suizid begehen möchte und hierzu
aufgrund ihres hohen Querschnitts nicht in der Lage ist. Sie bedürfte wohl der
Suizidassistenz und zwar in Form einer aktiven (!) Hilfe und zwar gerade auch
unter der Voraussetzung, dass sie nicht auf die Nahrungs- und
Flüssigkeitszufuhr verzichten möchte, sondern vielmehr um einen „schnellen Tod“
nachsucht.
Bischöfe
kritisieren PID-Votum der CDU
Quelle: Sueddeutsche.de v. 19.11.10
>>> http://www.sueddeutsche.de/j5m38j/3729996/Bischoefe-kritisieren-PID-Votum-der-CDU.html
<<< (html)
Söder
kritisiert Haltung der Evangelischen Kirche zur PID
Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43589/Soeder_kritisiert_Haltung_der_Evangelischen_Kirche_zur_PID.htm
<<< (html)
Für den
approbierten Arzt, gegen den Bachelor-Master-Mediziner - Windhorst:
Medizinisches "Schnell-Studium" führt zu Qualitätsverlust in der
Versorgung
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe
>>> Pressemitteilung v. 17.11.10 <<<
(html)
Sturzneigung
älterer Menschen: Die Angst vor Stürzen erhöht das Risiko zu fallen
v. Christine Vetter,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(46):
A-2289 / B- 1979 / C-1943; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79348
<<< (html)
Palliativmedizin:
Alltag in der Hausarztpraxis
v. Eva Richter-Kuhlmann,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(46):
A-2276 / B-1970 / C-1934; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79322
<<< (html)
Gentests
an Embryonen: Lager der PID-Befürworter spaltet sich
Bei der Debatte um die
Präimplantationsdiagnostik deuten sich drei Regelungsvarianten an. Ein
Totalverbot, eine sehr restriktive sowie eine weitergehende Erlaubnis für PID.
v. Florian Staeck
Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/630069/gentests-embryonen-lager-pid-befuerworter-spaltet.html
<<< (html)
Krankenhaustag:
Kliniken erwarten dramatischen Pflegemangel
Quelle: Ärzteblatt.de v. 18.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43563/Krankenhaustag_Kliniken_erwarten_dramatischen_Pflegemangel.htm
<<< (html)
Neue Therapien
für alte Herzen
Luftnot, Brustschmerz, plötzlicher
Kollaps: Das Herz kann im Alter viele Probleme machen. Minimalinvasive
Verfahren nehmen Herzklappenoperationen den Schrecken. Und clevere EKG-
Rekorder erlauben immer zuverlässigere Diagnosen.
v. Philipp Grätzel von Grätz
Quelle: Ärzte Zeitung, Medica
aktuell v. 19.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/613311/neue-therapien-alte-herzen.html
<<< (html)
Charta
zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen findet breite
Unterstützung
Es war nicht anders zu erwarten,
dass nach der Veröffentlichung die Charta zur Betreuung schwerstkranker und
sterbender Menschen eine breite Unterstützung erfährt: Nach dem Stand v.
17.11.10 haben bereits 191 Institutionen und Einrichtungen die Charta
unterzeichnet (Quelle: http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/tl_files/dokumente/CHARTA-UNTERSTUeTZER-Institutionen.pdf
)
Mit ihrer Unterschrift hat die
Institution/Einrichtung erklärt, dass sie die Ziele und Inhalte der „Charta zur
Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ mit trägt.
Sie bekundet ihre Bereitschaft, sich
im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und
sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehenden einzusetzen und
auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte einzutreten.
In diesem Zusammenhang stehend darf
einmal die Frage aufgeworfen werden, ob und ich welchem Umfange ggf. die
Unterzeichnung der Charta durch die Institutionen und Einrichtungen einer (demokratischen)
Legitimation bedarf?
Diese Frage ist beileibe nicht
eine solche rethorischer Natur, sondern angesichts der körperschaftlichen
Verfassung mancher Organisationen und Einrichtungen ist nicht selten ein Votum
der organisierten Mitglieder einzuholen, es sei denn, wir würden davon
ausgehen, dass die Unterzeichnung der Charta zu den Angelegenheiten zu zählen
ist, die von der Vertretungsbefugnis der entsprechenden Organe umfasst ist.
Ein Blick in die Unterzeichnerliste
zeigt, dass über Städte hinaus auch so manche Krankenhäuser und Vereine die
Charta unterstützen und da würde ich gerne nachfragen wollen, ob im Zweifel die
Erklärung nach außen hin in einem Verfahren, z.B. einer Mitgliederversammlung,
legitimiert wurde?
Vielleicht kann hier ein Insider zur
Orientierung beitragen.
Lutz Barth (18.11.10)
Nicht
verbieten, appellieren oder moralisieren
Psychiater Elmar Etzersdorfer
spricht über Suizidalität
v. Lidija Lenic
Quelle: Stuttgarter Wochenblatt v.
18.11.10 >>> http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/2712181
<<< (html)
Deutschland
– eine Insel der glückseligen Moralisten?
Nachdem unsere Gegenwartsethiker und
nicht wenige politisch Verantwortlichen – vornehmlich solche, die das „C“ in
ihrem Parteinamen tragen – mit ihrer moralischen Werthaltung hierzulande den
Sterbe-Tourismus befördern, steht nunmehr zu befürchten an, dass eine ähnliche
Entwicklung auch für die PID eintreten wird.
Deutschland wird sich mehr denn je
als ein „Schlusslicht“ innerhalb der Europäischen Union präsentieren, wenn und
soweit es darum geht, ggf. zeitgemäße Antworten auf gewichtige Fragen der
Gegenwartsethik zu geben.
Bleibt nur zu hoffen, dass es
tatsächlich keinen „Fraktionszwang“ geben wird und dass das vermeintliche
Expertentum sich ihrer Rolle als „Überzeugungstäter“ endlich begibt.
Es soll nicht bestritten werden,
dass im Zweifel der „Glaube Berge versetzen kann“ so wie es derzeit führenden
Medizinethiker vortrefflich gelingt, ihren ethischen Paternalismus mit
wohlgesetzten Worten mehr als empathisch zu umschreiben, um auch die
schwerkranken und sterbenden Menschen von ihrem ethischen Sonderweg in der
Palliativmedizin überzeugen zu können. Indes bleibt aber darauf hinzuweisen,
dass dieser Sonderweg nur deshalb ermöglicht wird, weil es namhafte
Gegenwartsethiker derzeit geschickt verstehen, sich nicht auf einen handfesten
Diskurs einzulassen, der sich weniger durch Glaubensbotschaften denn durch
überzeugende und im Einklang mit der Verfassung stehenden fundamentalen Werte
auszeichnen sollte.
Über dieses Dilemma kann auch nicht
dadurch hinweggetäuscht werden, in dem sich namhafte Akademiker von hohem Rang
zu Worte melden und die Bürgerinnen und Bürger – zumal die schwerkranken und
sterbenden Menschen – gleichsam in Ehrfurcht vor den Experten erstarren, so
dass ein Widerspruch letztlich anzumelden kaum zu erwarten ansteht und – mit
Verlaub – in einigen Hörsälen der Universitäten der unbequeme Diskutant Gefahr
läuft, aufgrund des Benotungssystems „abgestraft“ zu werden.
Eine Debatte ist halt nicht
gewünscht und so gesehen können unsere Oberethiker nahezu alltäglich
ungehindert ihre Botschaften verkünden, ohne sich der Gefahr auszusetzen, ggf.
Rede und Antwort für ihre manchmal unsäglichen Thesen geben zu müssen.
Sofern dann noch Experten regelmäßig
eine öffentliche Plattform geboten bekommen – vorzugsweise in sog. Talkrunden –
wird in vorbildlicher Weise dem selbst auferlegten moralischen
Grunderziehungsauftrag der Oberethiker in unserem Lande entsprochen, so dass im
Zweifel die „Abweichler“ in einem bedeutsamen Wertediskurs als „unmoralisch“
erscheinen müssen, während demgegenüber die Moralisten doch stets nur das Gute
wollen.
Medienwirksam wird ein Bild vom
guten Paternalisten skizziert, dass nach und nach immer festerer Konturen
erhält: „Frage nicht Deinen Arzt oder Apotheker, sondern Deinen Ethiker“.
Und in der Tat: So soll es
geschehen, und zwar weniger im Himmel als hier auf Erden, denn unsere Ethiker
sind fortwährend darum bemüht, uns auf das Jenseits vorzubereiten und uns auf
diesem Weg ein stückweit zu begleiten, auch wenn wir im Zweifel dafür einen
hohen Preis zahlen müssen: Erst durch das Leiden erschließt sich uns die wahre
Freiheit und da wäre es doch letztlich ungehörig, sich diesem Leiden durch eine
„Selbstentleibung“ zu entziehen oder doch nicht?
Wenn Sie meinen, diese Frage für
sich ganz individuell entscheiden zu können und zu dürfen, könnte es Sinn
machen, über Toleranz nachzudenken, es sei denn, Sie sind bereit, gleichsam den
Botschaften der Oberethiker in einem „kindlichen Gehorsam“ nachzufolgen und
darauf zu vertrauen, dass die Experten schon wissen, was für Sie ganz
persönlich „gut“ ist.
Lutz Barth (18.11.10)
BGH:
Nicht immer muss der Arzt alles „wissen“
BGH, Urt. v. 19.10.10 (Az. VI ZR
241/09)
Leitsatz des Gerichts:
Ist dem behandelnden Arzt ein Risiko
im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt und musste es ihm auch nicht
bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen
Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, entfällt die
Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung.
Quelle: BGH, Entscheidungssammlung
>>> zum Volltext der Entscheidung <<<
(pdf.)
Interview
„An der PID kommt man nicht mehr vorbei“
Gespräch mit Professor Jochen
Taupitz, Direktor des Instituts für Internationales Medizinrecht der
Universität Mannheim.
Quelle: Der Westen v. 16.11.10
>>> http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/An-der-PID-kommt-man-nicht-mehr-vorbei-id3952543.html
<<< (html)
DBfK-Aktion
„Gelbe Karte an die Bundeskanzlerin“ findet große Resonanz in der Bevölkerung
Quelle: DBfK, Mitteilung v. 12.11.10
>>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=DBfK-Aktion-Gelbe-Karte-an-die-Bundeskanzlerin-findet-grosse-Resonanz-in-der-Bevoelkerung.php&navid=100
<<< (html)
Anästhesist
wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
Quelle: >>> Ärzteblatt.de v. 17.11.10 <<<
(html)
PID-Befürworter
wollen in Kürze Gesetzentwurf vorlegen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43542/PID-Befuerworter_wollen_in_Kuerze_Gesetzentwurf_vorlegen.htm
<<< (html)
Kommentar
Was ist uns gute Pflege wert?
v. Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.11.10 >>>
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/629752/uns-gute-pflege-wert.html
<<< (html)
Pflege
wird zum Schlachtfeld zwischen Regierung und Opposition
Der von der Koalition geplante
kapitalgedeckte Pflegezusatzbeitrag bedeute das Ende der Solidarität, so die
Kritiker.
v. Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=629872
<<< (html)
„Überhaupt
wird bei uns viel zu viel von Werten geredet“
„Überhaupt wird bei uns viel zu viel
von Werten geredet. Da braucht nur jemand mit einem anderen Wertesystem kommen,
und schon können wir uns die Ganzen Überlegungen sparen.“, so der Philosoph
Robert Spaemann (vgl. „Es sollen nicht Krankheiten, sondern die Kranken selbst
eliminiert werden“, Interview mit Robert Spaemann, in Cicero v. 15.11.10
>>> http://cicero.de/97.php?ress_id=9&item=5574
<<< (html)
Ob das Statement des Philosophen
Spaemann und die darin enthaltenen Botschaften überzeugend sind, mag ein Jeder
für sich entscheiden. Indes sei aber darauf hingewiesen, dass es vielleicht
auch an der Zeit ist, Verfassungsinterpretation nicht mit Philosophie zu
verwechseln, denn auch gerade letzterer kommt es erkennbar darauf an, ggf.
einer Wertekultur das Wort zu reden, die längst überwunden sein sollte.
Es mag zwar besonderen Eindruck
hinterlassen, auf die Einsichten Kants zu verweisen, wenngleich doch auch die
Kantsche Philosophie und ihre daraus gezogenen Konsequenzen für eine
rechtsethische Pflichtenbindung des Individuums mehr als diskussionswürdig
erscheinen.
Ganz und gar überflüssig ist
allerdings der Hinweis auf das Euthanasieprogramm Goebbels; auch Spaemann kommt
gelegentlich nicht umhin, sich eines berühmten – weil mehr als unrühmlichen –
Totschlagsarguments zu bedienen, um seiner Befürchtung Ausdruck verleihen zu
können, dass bei einem möglichen Scheitern, dem Leidenden zu helfen, dieser
ggf. beseitigt wird.
Hier wäre ein Blick in das
Verfassungsrecht und insbesondere in die Judikatur des BVerfG angeraten, da
eine „Beseitigung des Leidenden“ im Sinne eines staatlichen
Entsorgungsprogramms auf ewig ausgeschlossen ist.
Im Übrigen darf über „Werte“
diskutiert werden, denn gerade unsere Gesellschaft und insbesondere die
Verfassungsordnung zeichnet sich durch eine Wertepluralität aus, ohne dass es
darauf ankäme, sich einem bestimmten Wertesystem verpflichtet zu fühlen
(abgesehen von den fundamentalen Grundwerten unserer Verfassung).
Und in diesem Sinne können wir
durchaus von unseren europäischen Nachbarländern (so also auch von den
Niederlanden) lernen und da finde ich es persönlich ein stückweit ungehörig,
eher unreflektiert in einem Interview darauf hinzuweisen, dass Menschen in
Holland heute schon ohne ihre Zustimmung in den Tod befördert werden. Dass dies
nicht legal sein dürfte, liegt erkennbar auf der Hand, wenngleich es doch im
Diskurs ganz entscheidend um die Frage geht, ob der schwerkranke und sterbende
Mensch überhaupt seine Zustimmung in den eigenen Tod erteilen darf. Wie bereits
des Öfteren angemerkt, ist genau dies die Kardinalfrage, die – wenn wir den
Philosophen, Ethikern und Theologen „Glauben schenken wollen“, bereits seit
Jahrhunderten (manchmal auch seit Jahrtausenden) entschieden ist. Und genau in
diesem Punkt liegt der Irrtum!
Lutz Barth (17.11.10), in „Ärztliche
Suizidassistenz?“ Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
BLOG >>> Zum Beitrag <<<
BAG:
Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
BAG, Urt. v. 16.11.10 (Az. 9 AZR
573/09)
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner
vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) auf das Wohl und die
berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Hierzu zählt
auch das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers
resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung. >>> weiter
Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr.
84/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14745&pos=1&anz=85
<<< (html)
Privater
Pflegebeitrag könnte monatlich 15 Euro kosten
Quelle: Ärzteblatt.de v. 16.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43526/Privater_Pflegebeitrag_koennte_monatlich_15_Euro_kosten.htm
<<< (html)
Alzheimer-Gesellschaft
fordert mehr Spielraum für Ärzte
Beim Kongress der Alzheimer
Gesellschaft in Braunschweig wurde deutlich, wie dringend Fachleute auf die
Pflegereform warten.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/629541/alzheimer-gesellschaft-fordert-spielraum-aerzte.html
<<< (html)
LSG
Nordrhein-Westfalen: Pflege - TÜV bleibt in NRW umstritten
LSG Nordrhein-Westfalen v.
15.11.2010 Az. 10 P 76/10 B ER)
Das Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen in Essen (LSG NRW) hat heute einen Eilbeschluss des
Sozialgerichts Münster aufgehoben, mit dem die Veröffentlichung der Pflegenoten
(sog. Transparenzbericht) über ein Alten- und Pflegeheim in Bocholt aus
verfassungsrechtlichen Erwägungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der
Hauptsache untersagt worden war. Das Heim hatte bei einer Prüfung durch die
Landesverbände der Pflegekassen aus dem Mittelwert der 64 Einzelkriterien
lediglich die Gesamtnote 4,3 erhalten.
Das System der Pflegenoten und ihre Veröffentlichung
im Internet ist nach Ansicht des LSG NRW rechtmäßig, wenn die Noten auf einer
neutralen, objektiven und sachkundigen Qualitätsprüfung des zuständigen
medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) basieren.
Bewusste Fehlurteile oder Verzerrungen
seien im Fall des beschwerdeführenden Pflegeheimes nicht erkennbar. Das
Pflegeheim hatte unzutreffende Feststellungen des MDK uA im Hinblick auf
Hygiene und Sauberkeit angeführt. Die Einrichtung sei zu schlecht bewertet
worden. Dadurch entstünden ihr Wettbewerbsnachteile sowie ein nicht wieder
gutzumachender Reputationsschaden.
Demgegenüber hat das LSG die
angeführten Falschbewertungen im Rahmen des einstweiligen
Rechtsschutzverfahrens nicht als glaubhaft gemacht angesehen. Ob die Mängel im
Einzelfall bereits beseitigt seien, sei unerheblich. Es sei auf den
Prüfungszeitpunkt abzustellen und der Transparenzbericht stelle insoweit eine
Momentaufnahme dar.
Soweit bemängelt werde, dass es
derzeit noch keine pflege - wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung der
Pflegequalität gebe, ist das LSG dem Einwand nicht beigetreten. Dies bedeute
nicht, dass dadurch die Gütequalität des Verfahrens in Frage gestellt werde.
Der Gesetzgeber habe den schnellen Einsatz des von ihm neu geschaffenen
Instruments zur Transparenzherstellung trotz der bestehenden Unsicherheiten
gewollt, diese bewusst in Kauf genommen und das Informations-bedürfnis der
Pflegebedürftigen in den Vordergrund gestellt.
Der Beschluss ist rechtskräftig
(Beschluss vom 15.11.2010, 10 P 76/10 B ER; Vorinstanz SG Münster, S 6 P 35/10
ER SG).
Die Rechtsansicht des LSG NRW über
die Rechtmäßigkeit der Pflegebenotung teilen inzwischen eine Reihe weiterer
Landessozialgericht in Deutschland (so Bayrisches LSG, Hessisches LSG, LSG
Sachsen, LSG Sachsen-Anhalt) Lediglich das LSG Berlin-Brandenburg hält den
Pflege-TÜV grundsätzlich für rechtswidrig.
Das LSG NRW wird am 15.12.2010 ab
11:15 Uhr über die Berufung der Landesverbände der Pflegekassen und damit
erstmals über ein Hauptsacheverfahren zum Thema Transparenzbericht entscheiden.
Der Fall betrifft ebenfalls das Alten- und Pflegeheim aus Bocholt.
Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen,
Pressemitteilung v. 15.11.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/16_11_2010/index.php
<<< (html)
CDU-Parteitag
stimmt für PID-Verbot
Quelle: Ärzteblatt.de v. 16.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43531/CDU-Parteitag_stimmt_fuer_PID-Verbot.htm
<<< (html)
OLG
Dresden: Zur Ablehnung eines Sachverständigen im Arzthaftungsprozess
OLG Dresden, Beschl. v. 04.11.10
(Az. 4 W 0020/10)
Leitsatz des Gerichts:
Ergeben sich die Gründe, auf die die
Ablehnung des Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten, ist der
Befangenheitsantrag innerhalb der nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten oder
verlängerten Frist zu stellen, wenn sich die Besorgnis der Befangenheit erst
aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten
ergibt. 2. Nicht jede für die Partei ungünstige Beurteilung kann als einseitig
zu ihren Lasten qualifiziert werden, soweit der Sachverständige hierdurch den
Boden einer sachlichen Auseinandersetzung nicht verlässt. 3. Zur Frage, ob
folgende Äußerung des Sachverständigen einen Befangenheitsgrund darstellt: Das
von der Beklagten vertretene Verständnis des Operationsberichts kennzeichne
"entweder eine völlig absurde und abenteuerliche Vorstellung der Beklagten
bezüglich offener Bauchchirurgie oder (sei) eine bewusste Verleugnung besseren
Wissens und entbehrt dann jeglicher Sachargumentation".
Quelle: OLG Dresden
(Justiz.Sachsen.de); der Beschluss kann unter dem nachfolgenden Link im Volltext
abgerufen werden (pdf.) >>> http://www.justiz.sachsen.de/elvis/documents/4W0020.10.pdf
<<<
Kapitalgedeckte
Zusatzversicherung
Minister Rösler kündigt Umbau der
Pflege an
v. K. Kammholz
Quelle: Hamburger Abendblatt v.
15.11.10 >>> http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1695636/Minister-Roesler-kuendigt-Umbau-der-Pflege-an.html
<<< (html)
Neues
Kapitel im Medizinstudium: Bachelor in Oldenburg und Groningen startet
v. Christian Beneker
Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/629318/neues-kapitel-medizinstudium-bachelor-oldenburg-groningen-startet.html?sh=3&h=-526231330
<<< (html)
Vgl. dazu auch
Keine Bachelor-/ Masterstruktur in der Medizin
Quelle:
BÄK, Pressemitteilung v. 12.11.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8816.8828
<<< (html)
Merkel
schwört CDU-Parteitag auf ein PID-Verbot ein
Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/629450/merkel-schwoert-cdu-parteitag-pid-verbot-ein.html
<<< (html)
„Uns
trägt der Glaube“
Merkel betont christliche Grundlagen
der CDU
Quelle: domradio.de v. 15.11.10
>>> http://www.domradio.de/aktuell/69204/uns-traegt-der-glaube.html
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
15.11.10):
Auch wenn die Bundeskanzlerin Konrad
Adenauer zitiert, um das „Wertefundament“ der Partei zu beschreiben und von
daher weder der Staat, noch die Wirtschaft noch die Kultur Selbstzweck seien
und diese letztlich . „eine dienende Funktion gegenüber der Person haben“
wonach „jeder Mensch eine einzigartige Würde hat, und der Wert jedes einzelnen
Menschen unersetzlich ist“, wird der Ruf nach der Legalisierung der Sterbehilfe
nicht verhallen.
Gerade das Selbstbestimmungsrecht
des Menschen – zumal der schwerkranken und sterbenden – ist untrennbar mit der
Würde verbunden und gerade diese Patienten sind nicht verpflichtet, ihr
individuelles Leid anzunehmen und hierbei auf die palliativmedizinischen
Möglichkeiten angewiesen zu sein.
Insofern ist es bedauerlich, wenn
die Bundeskanzlerin meint, dass es „mit uns niemals aktive Sterbehilfe geben
wird“ – mal ganz abgesehen davon, dass das christliche Wertefundament nicht die
alleinige Richtschnur in dieser Debatte sein kann, mehr noch, aufgrund der
religiösen Neutralitätsverpflichtung nicht sein darf! Politik und die
Wahrnehmung grundrechtlicher Schutzverpflichtungen ist keine
„Glaubensveranstaltung“!
SG
Dortmund: Operative Magenbandverkleinerung als Kassenleistung nur nach
integrierter Adipositastherapie
SG Dortmund, Urt. v. 31.08.10 (Az. S
40 KR 313/07)
Krankenkassen tragen die Kosten
einer operativen Magenbandverkleinerung für übergewichtige Versicherte nur
dann, wenn zuvor unter ärztlicher Anleitung eine sechs- bis zwölfmonatige
integrierte Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie stattgefunden hat.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund
im Falle einer 49-jährigen Versicherten aus Dortmund, die ihre Krankenkasse
verklagt hatte, ihr eine minimalinvasive operative Magenverkleinerung
(Magenband) als Sachleistung zu gewähren.
Das Sozialgericht Dortmund wies die
Klage als unbegründet ab. Trotz eines erheblichen Übergewichts der Klägerin mit
einem BMI von über 40kg/m² und Begleiterscheinungen in Gestalt eines Diabetes
mellitus sowie Knie- und Wirbelsäulenbeschwerden komme die stationäre operative
Maßnahme erst in Betracht, wenn geeignete konservative Behandlungsmöglichkeiten
ausgeschöpft seien. Hierzu gehöre die von der Klägerin bislang nicht
absolvierte multimodale Adipositastherapie im Sinne der Leitlinien zur
Prävention und Therapie der Adipositas der Deutschen Adipositas-Gesellschaft.
Soweit die Klägerin sich darauf
berief, an Diät- Programmen zur Gewichtsreduktion teilgenommen zu haben, genügt
dies nach Auffassung des Sozialgerichts nicht den qualitativen Anforderungen an
ein langfristig wirkendes integriertes Therapiekonzept. Es fehle bei diesen
Programmen an Elementen der Bewegungs- und Verhaltenstherapie, an der
Einbeziehung von Ernährungsfachkräften und an fortlaufender ärztlicher
Begleitung.
Quelle: SG Dortmund,
Pressemitteilung v. 15.11.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/15_11_2010/index.php
<<< (html)
"Arzt-Patienten-Verhältnis
lässt sich mit Gesetzen nicht regulieren"
Der Vize der Bundesärztekammer Dr.
Frank Ulrich Montgomery zeigt sich sicher: Ein Patientenrechtegesetz wird die
Stellung der Versicherten nicht stärken.
v. Anno Fricke
Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/629415/arzt-patienten-verhaeltnis-laesst-gesetzen-nicht-regulieren.html
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.11.10):
Zu fragen bleibt, wem hier die
„Einsicht“ fehlt.
Freilich bleibt es dem
Vizepräsidenten der BÄK unbenommen, sich zu einem gewichtigen Thema zu Worte zu
melden. Gleichwohl liegt er – wie schon mit Blick auf das
Patientenverfügungsgesetz – mit seiner schlichten Argumentationsführung neben
der Sache, zumal kein Zweifel darüber besteht, dass ein Patientenrechtegesetz
mehr als überfällig ist.
Problematisch erscheint es ferner,
wenn der Vize ein „Mehr“ an polizeirechtlichen Befugnissen einfordert. Hier scheint
der Wunsch der Vater des Gedankens zu sein.
Patientenverfügung
- Der letzte Wille entscheidet
Umfrage: Für die meisten deutschen
Mediziner steht der Patientenwunsch an erster Stelle – sogar vor einer
ärztlichen Entscheidung
Quelle: CompuGroup Medical AG
>>> http://www.cgm-gesundheitsmonitor.de/presses/view/30
<<< (html)
Rösler
will Umbau der Pflege bald angehen
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
15.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/629285/roesler-will-umbau-pflege-bald-angehen.html
<<< (html)
Pflege-TÜV:
Politik macht Druck auf Selbstverwaltung
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
12.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=629160
<<< (html)
Pflegekräfte:
Pflege warnt vor „totalem Kollaps“
v. B. Hibbeler, in Dtsch Arztebl
2010; 107(45): A-2212 / B-1918 / C-1886; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79229
<<< (html)
Aus der
Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle
Diesmal: Zweiteingriff wegen eines verlorenen Tupfers
v. Jochen Gille, Ärztliches Mitglied
der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen
Ärztekammern
Quelle: Schlichtungsstelle für
Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern GbR >>> http://www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/fileadmin/container/FB10-10.pdf
<<< (pdf.)
Ehrenworte!
Minister Rösler sagt Hebammen Unterstützung aus seinem Ministerium zu
Quelle: Bund Deutscher Hebammen,
Mitteilung v. 10.11.10 >>> http://www.hebammenverband.de/index.php?id=1642
<<< (html)
VG
Hannover: Zur Beihilfefähigkeit eines Neugeborenen-Screenings
VG Hannover, Gerichtsbescheid v.
25.10.10 (Az. 13 A 2895/10)
Aus den Gründen:
… Beihilfefähig sind nach § 120 NBG
n.F. iVm. § 87c Abs. 1 NBG in der bis März 2009 geltenden Fassung und iVm. mit
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) Aufwendungen, die
dem Grunde nach notwendig und der Höhe nach angemessen sind. Dazu zählt
grundsätzlich auch das hier umstrittene Neugeborenen-Screening. Nach § 10 Abs.
1 Nr. 1 BhV sind aus Anlass von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten
nach Maßgabe der hierzu ergangenen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte
und Krankenkassen die Aufwendungen bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten
Lebensjahres die Kosten für Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,
die eine körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht
geringfügigem Maße gefährden, ausdrücklich beihilfefähig …
Quelle: VG Hannover, in Niedersächsisches
Oberverwaltungsgericht Rechtsprechungsdatenbank >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05200201000289513%20A
<<< (html)
Menschenwürde
Leichen auf Klick und per Post
Steffan Heidt im Gespräch mit dem
Medizinrechtler und Medizinethiker Prof. Dr. Hans Lilie.
Quelle: Legal Tribune v. 03.11.10
>>> http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1857/leichen-auf-klick-und-per-post/
<<< (html)
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Die
Indikation als Einfallstor für Recht und Ethik in der Palliativmedizin
v. Dr. jur. Peter Holtappels
(11.11.10)
Versucht man zu klären, welche
Bedeutung die Autoren der führenden Lehrbücher der Palliativmedizin (Aulbert,
Nauck, Radbruch, Klaschick und Huseboe) dem Begriff der Indikation beimessen,
so wird man dort nichts finden. Das kann nicht auf Unkenntnis, sondern nur auf
mangelndes Interesse zurückzuführen sein. Aber ist es eine rein zufällige
Koinzidenz, dass diese Autoren sich auch unter denjenigen befinden, die von
Philosophen und Juristen geziehen werden, sie kultivierten eine beruflichen
Schweigekodex um die ungelösten medizinischen, ethischen und rechtlichen Fragen
am Lebensende?
>>> weiter
Das Dokument ist frei zugänglich!
Gastbeitrag als Pdf. Dokument aufrufen und drucken.
OVG
Lüneburg: Zu den Anforderungen an den Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis wegen
mangelnder Zuverlässigkeit und der Anordnung dessen sofortiger Vollziehung.
OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.10.10
(Az. 8 ME 181/10)
Leitsätze des
Gerichts:
1. An der Zuverlässigkeit im Sinne
des § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG fehlt es, wenn Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, der Heilpraktiker werde in Zukunft die Vorschriften und
Pflichten nicht beachten, die sein Beruf mit sich bringt, und sich dadurch
Gefahren für die Allgemeinheit oder die von ihm behandelten Patienten ergeben.
2. Für die nach § 2 Abs. 1 Buchst. f 1. DVO-HeilprG zu treffende Prognose sind
die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung
maßgeblich.
3. Eine wesentliche Berufspflicht des Heilpraktikers ist es, sich der Grenzen
seines Wissens und Könnens bewusst zu sein und einer notwendigen ärztlichen
Behandlung seines Patienten nicht im Wege zu stehen. Ein Heilpraktiker darf das
Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe weder veranlassen
noch stärken.
4. Die Jahresfrist des § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. §§ 49 Abs. 2 Satz 1, 48 Abs. 4
Satz 1 VwVfG gilt im Widerrufsverfahren nach § 7 1. DVO-HeilprG nicht.
5. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Widerrufs nach § 7 Abs. 1 1.
DVO-HeilprG setzt voraus, dass sie zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige
Gemeinschaftsgüter notwendig und auch im Übrigen verhältnismäßig ist.
Quelle: OVG Lüneburg, in
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Rechtsprechungsdatenbank >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020100001818%20ME
<<< (html)
In
Niedersachsen geht das Projekt MoNi an den Start
In zwei Modellregionen im Nordwesten
übernimmt eine MFA die Aufgaben beim Hausbesuch
Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/628348/niedersachsen-geht-projekt-moni-start.html
<<< (html)
Babylonische
Sprachverwirrung
v. H. Gerlof
Agnes, Eva, Verah und jetzt MoNi -
wenn es darum geht, die Arbeit der medizinischen Fachangestellten (MFA)
aufzuwerten, dann sind alle Beteiligten sehr erfinderisch - vor allem wenn es
um die Namensgebung geht. >>> weiter
Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/628341/kommentar-babylonische-sprachverwirrung.html?sh=4&h=-279125598
<<< (html)
Klöckner
spricht sich gegen Präimplantationsdiagnostik aus
Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43445/Kloeckner_spricht_sich_gegen_Praeimplantationsdiagnostik_aus.htm
<<< (html)
Präimplantationsdiagnostik:
Vom Kinderwunsch zum Wunschkind
v. N. Jachertz, in PP 9, Ausgabe
November 2010, Seite 492; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79148
<<< (html)
Ministerium
nimmt sich der Pflege an - "in Kürze"
Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/628431/ministerium-nimmt-pflege-kuerze.html
<<< (html)
Verehrte LeserInnen.
An dieser Stelle möchte ich mich
persönlich für das Interesse an unserem kostenlosen Informationsangebot
bedanken. Das IQB-Internetportal war aus einer Idee heraus entstanden und ist
nunmehr im Begriff, sich zu einem Informationsportal für Mitarbeiter aus den
Gesundheitsberufen zu entwickeln, das weiter über die Grenzen von
Norddeutschland hinaus ragt.

Mehr als 224 000 Besucher haben
bisher mehr als 424 000 Seiten in diesem Jahr aufgerufen und ich kann Ihnen
versichern, dass es bei unserem kostenlosen Informationsservice verbleibt.
Wir haben – so glaube ich – Akzente
gesetzt und wir werden bemüht sein, auch weiterhin unseren eigenen Ansprüchen
gerecht zu werden. Wir wollen uns nun nicht über den „Klee“ selbst loben, aber
das IQB-Internetportal nimmt im Vergleich zu den Mitdiskutanten gerade in
ethischen Diskursen derzeit eine Vorreiterrolle ein und da dürfte es doch
eigentlich nur noch eine Frage der Zeit sein, bis sich die anderen Diskutanten
auf einen wissenschaftlichen Dialog einlassen.
„Schweigen“ hilft nun wahrlich nicht
weiter und wir werden in unserem Bemühen um eine dringend geforderte offene
Diskussionskultur nicht nachlassen.
Wissenschaft ist der Wettbewerb um
das bessere Argument und da stände es so manchem Zeitgenossen gut zu Gesichte,
endlich „Butter bei die Fische zu bringen“, wie wir Norddeutsche zu sagen
pflegen.
Es scheitert wohl nicht an der
„Lernfähigkeit“, wohl aber daran, dass manche Diskutanten „lernunwillig“ zu
sein scheinen. Es bleibt zu hoffen, dass dies kein Dauerzustand ist.
Ihnen weiterhin einen angenehmen
Abend gewünscht und ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr Lutz
Barth (10.11.10)
Der
G-BA informiert: U.a. mit Beschlüssen zur Häuslichen Krankenpflege.
Der G-BA informiert mit aktuellem
Newsletter über die Ergebnisse der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) am 21. Oktober 2010. Eine Kommentierung der Beschlüsse durch den
Unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Dr. Rainer Hess, finden Sie am Ende des
Newsletters.
Quelle: G-BA >>> http://www.g-ba.de/institution/sys/newsletter/105/
<<< (htmk)
Nur
fünf Meter: Gehtest verrät viel über postoperatives Risiko bei Alten
Quelle: Ärzte Zeitung v. 10.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/default.aspx?sid=628416
<<< (html)
Glosse
„Apanatschi auf ethischem Kriegspfad“
Uschi Glas, die mit der Titelrolle
der Apanatschi in dem Karl-May-Film „Winnetou und das Halbblut Apanatschi“ von
der Rialto-Produktion die Chance einer großen Filmkarriere erhielt, befindet
sich spätestens seit der gestrigen Sendung von Markus Lanz - Muss Sterbehilfe
in Deutschland erlaubt sein? auf einem „Kriegspfad besonderer Art“.
Das Wort „Sterbehilfe“ sei ganz und
gar aus dem deutschen Sprachgebrauch zu verdammen und vielmehr durch die
ehrenhafte Sterbebegleitung zu ersetzen. Nun ist es sicherlich allgemein
bekannt, dass Uschi Glas Schirmherrin der Patientenschutzorganisation Deutsche
Hospiz Stiftung ist und ich von daher in einem gewissen Rahmen sogar
Verständnis dafür habe, dass um der Außenpräsentation willen ein stückweit
ethische Botschaften verkündet werden, die allerdings nach wie vor der
kritischen Reflexion bedürfen.
Die Botschaft ist denn auch
sicherlich bei möglichen Millionen von Fernsehzuschauern angekommen und es
scheint, dass im Kulturkampf um ein würdevolles Sterben demnächst die
„Friedenspfeife“ geraucht werden kann, auch wenn wir natürlich um des
Nichtraucherschutzes willen uns die „Friedenspfeife“ nur virtuell denken
dürfen.
Sympathieträger der Deutschen
bringen sich mit ihren tugendhaften Botschaften in den Wertediskurs ein und da
kann denn schon einmal innerhalb weniger Minuten des Volkes Meinung umgestimmt
werden.
Mit der „Friedenspfeife“ verströmt
sich gleichsam ein liebsamer, ja geradezu betörender Duft – man könnte fast
meinen, ein „Rauch“ dessen Zeichen weithin wahrgenommen werden und alle sich
darauf verlassen können, dass es nicht „Sache des Rauches sei, über das Erlöschen
der Friedenspfeife“ zu befinden.
So gesehen wird fortwährend der
„Dunst“ des Schleiers aus dem Pfeifenkessel aufrechterhalten, der den Blick auf
das Gebotene in dem Wertediskurs verhüllt.
Na denn – bleibt nur zu hoffen, dass
sowohl Raucher als auch Nichtraucher keinen „Hustenanfall“ bekommen.
Ihr Lutz Barth (10.11.10)
Bessere
Versorgung für psychisch Kranke
In Hamburg ist eine Versorgungslücke
geschlossen worden - in einem MVZ können psychisch Kranke ambulant behandelt
werden.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 10.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/627997/bessere-versorgung-psychisch-kranke.html
<<< (html)
DPR
warnt vor Aushöhlung der Fachkraftquote in Pflegeheimen
Quelle: DPR >>> Presseinformation v. 09.11.10 <<<
(pdf.)
Rösler
will Hebammen bei Haftpflichtprämie entgegenkommen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43426/Roesler_will_Hebammen_bei_Haftpflichtpraemie_entgegenkommen.htm
<<< (html)
"PID
mit christlichem Menschenbild nicht vereinbar"
Quelle: Ärzte Zeitung v. 09.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/628270/pid-christlichem-menschenbild-nicht-vereinbar.html?sh=22&h=1336052323
<<< (html)
Markus
Lanz
Muss Sterbehilfe in Deutschland erlaubt sein?
Mir fällt es schwer, zu dieser
Diskussion in der Sendung die passenden Worte zu finden, geschweige denn eine
Bewertung abzugeben.
Ich traute meine Ohren nicht, wie
viel Inkompetenz sich in einer relativ kurzen Sendezeit ballen kann und da
enthalte ich mich dann doch lieber eines Statements und überlasse es den
Interessierten im Wertediskurs, sich selbst ein Bild von den mehr als
fragwürdigen Botschaften der Diskussionsrunde zu skizzieren, bevor ich im
Begriff bin, mich mit einer inhaltlichen Kritik den Grenzen einer sog.
Schmähkritik anzunähern.
In der ZDF Mediathek kann im
Nachgang zur ausgestrahlten Sendung das entsprechende Video aufgerufen werden
>>> http://markuslanz.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,7243009_idDispatch:10085167,00.html
<<< (html) und ich wünsche Ihnen „starke Nerven“, damit Sie nicht aus
dem „Sessel herausfahren“.
Ich saß zuweilen sprachlos vor dem
Bildschirm und da war es leider auch nicht tröstlich, dass zumindest M.
Friedmann bemüht war, die derzeitige unbestrittene Rechtslage hierzulande
darzustellen. Nahezu ungläubig verfolgte ich dann den Diskussionsbeitrag von C.
Roth, die m.E. seltsame und höchst fragwürdige „verfassungsrechtliche
Botschaften“ verkündete und war dann in der Folge immer wieder „fasziniert“ von
dem Engagement unserer Schauspielerin Uschi Glas, die sich scheinbar auf einer
besonderen Mission befand und sich immer mal wieder einschalten musste.
Bliebe noch nachzutragen, dass der
Hamburger Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke und der Günther Beckstein in der
Diskussionsrunde zugegen waren.
Aber immerhin hatte die Sendung
eines zu Tage gefördert: Den scheinbaren Meinungswandel des Publikums nach der
Diskussionsrunde. Hieran zeigt sich, mit welchen fragwürdigen Botschaften in
einem höchst bedeutsamen Wertediskurs die „Einstellung“ zur Sterbehilfe
verändert werden kann.
Wie wäre wohl die Abstimmung
verlaufen, wenn ein Diskussionspartner in der Runde zugegen gewesen wäre, der
ohne erkennbare Not und Mühen gleichsam mit einem Federstrich die vorgetragenen
Argumente entmythologisiert hätte?
Die ethische „Nebelbombe“, die in
der Sendung gezündet wurde, verfehlte daher offensichtlich nicht ihre Wirkung
und da darf dann eigentlich nur noch darauf gehofft werden, dass jedenfalls in
Fachkreisen das gewichtige Thema wissenschaftlich seriöser und frei von
moralischen Botschaften angegangen wird.
Lutz Barth (10.11.10)
Rechtsmediziner
warnen vor Suizidanleitungen im Internet
Quelle: Ärzteblatt.de v. 08.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43410/Rechtsmediziner_warnen_vor_Suizidanleitungen_im_Internet.htm
<<< (html)
„Pro
Sterbehilfe“
Wussten Sie eigentlich,
dass mehr als 660 Personen
(Stand: 08.11.10) den Solidaritätsaufruf „Pro Sterbehilfe“ unterzeichnet
haben?
Mehr dazu erfahren Sie unter dem
folgenden Link:
>>> http://prosterbehilfe.de/
<<< (html)
Ethische
Grundlagen der Priorisierung im Gesundheitswesen
v. G. Marckmann, in Saarl. Ärztebl., 63 (11), 17 - 22, 2010; online unter >>> http://www.aerzteblatt-saar.de/pdf/saar1011_017.pdf
<<< (pdf.)
Jetzt
doch: Bestechung und Bestechlichkeit bei Vertragsärzten
Drohen Vertragsärzten neue
Strafbarkeitsrisiken?
v. A. Wienke, A. Mündnichin, in
Hessisches Ärzteblatt 11/2010, S. 710 fff.; online
unter >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2010/2010_11/2010_11_14.pdf
<<< (pdf.)
Arzthaftpflicht
in der Krise
v. Jürgen Brenn und Bülent
Erdogan-Griese, in Rheinisches Ärzteblatt 11/2010; online unter
>>> http://www.aekno.de/page.asp?pageID=8586&noredir=True
<<< (html)
Die
Debatte um die ärztliche Beihilfe zum Suizid
v. Alfred Simon,
in Hessisches Ärzteblatt 11/2010, S.
708 fff.; online unter >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2010/2010_11/2010_11_13.pdf
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
09.11.10):
Der Beitrag ist instruktiv und die
Botschaft in ihm dürfte unüberlesbar sein:
„Eine mögliche Zulassung der
Beihilfe zum Suizid setzt voraus, dass sich Regelungen finden lassen, die das
Eintreten dieser Gefahren weitestgehend ausschließen. Die Bestimmung solcher
Regelungen kann – wenn überhaupt – nur Ergebnis einer breiten gesellschaftlichen
Diskussion sein. Diese Diskussion nicht zu führen, wäre ebenso unverantwortlich,
wie die Augen vor den möglichen Gefahren einer Zulassung der ärztlichen
Beihilfe zum Suizid zu verschließen.“ (Simon, aaO., S. 709).
In diesem Sinne ist und bleibt also
eine offene Diskussion anzumahnen und sie ist insbesondere deshalb nicht
entbehrlich, weil gleichsam eine Charta zur Betreuung schwerkranker und
sterbender Menschen verabschiedet worden ist.
Hinweise
zu den Kompetenzen von Assistenzärzten
v. Martina Jaklin, Leiterin
Abteilung 4, Ärztekammer Berlin,
in BERLINER ÄRZTE 11/2010 S. 26; online unter >>> http://www.berliner-aerzte.net/pdf/bae1011_026.pdf
<<< (pdf.)
Literaturhinweis:
Über die nachstehenden Beiträge
hinaus enthält
Das Parlament Nr. 45 v.
08.11.2010
weitere instruktive Beiträge zu
Fragen am Beginn und Ende des Lebens.
Die Themenübersicht finden Sie
hierzu unter dem nachfolgenden Link:
>>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/index.html
<<< (html)
Ärztlich
begleiteten Suizid legalisieren?
PRO UND CONTRA
Michael de Ridder und Eckhard Nagel
diskutieren, ob Ärzte Todkranken straffrei Beihilfe zum Suizid leisten dürfen
sollen,
in Das Parlament, 08.11.2010, Seite
10 >>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/32124060.html
<<< (html)
Selbstbestimmt
in den Tod
Patientenverfügung
Nach jahrelangen Debatten hat sich
der Bundestag 2009 auf eine weitgehend liberale Lösung geeinigt
v. Bernard Bode,
in Das Parlament, 08.11.2010,
Seite 11 >>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/32124111.html
<<< (html)
"Dammbruch
beim Lebensschutz"
Vergleich
Aktive und passive Sterbehilfe ist
in manchen Ländern Europas legal. Deutschland gehört nicht dazu
v. Susanne Kailitz,
in Das Parlament, 08.11.2010, Seite
11 >>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/32124149.html
<<< (html)
Unerfüllter
Wunsch nach letzter Würde
Palliativversorgung - 70 Prozent der
Sterbenden fehlt angemessener Beistand
v. Monika Pilath,
in Das Parlament, 08.11.2010, Seite
13 >>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/32124200.html
<<< (html)
"Du
sollst nicht töten" - Vom schwierigen Umgang mit dem Fünften Gebot
Zwischenruf
Wo liegt die Trennlinie zwischen erlaubter und verbotener Sterbehilfe? Die
Patientenautonomie am Lebensende wird sich vermutlich nie definieren lassen
v. Knut Teske,
in Das Parlament, 08.11.2010, Seite
13 >>> http://www.das-parlament.de/2010/45/Themenausgabe/32124219.html
<<< (html)
Gemeinsame Pressemitteilung der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer
KBV und
BÄK fördern Dialog in der Palliativversorgung
Kooperationstagung – Wie kann die
ambulante Versorgung Sterbender verbessert werden? Zu diesem Thema diskutierten
Vertreter von Patienten, Ärzten und Politik
Quelle: BÄK, Gemeinsame
Pressemitteilung v. 08.11.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8816.8817
<<< (html)
Die Beiträge zur Tagung können auf
der Website der KBV unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen weden:
>>> http://www.kbv.de/veranstaltungen/26448.html
<<<
Studie:
Pflegestützpunkte zeigen Alternativen zu Heimunterbringung auf
In Pflegestützpunkten wird
kostenfrei und professionell beraten – Fachexpertise des Kuratoriums Deutsche
Altershilfe bewertet Arbeit der Pflegestützpunkte
Quelle: KDA, Pressemitteilung v.
08.11.10 >>> http://www.kda.de/news-detail/items/studie-pflegestuetzpunkte-zeigen-alternativen-zu-heimunterbringung-auf.html
<<< (html)
Handreichungen
zur Ethik in der Palliativmedizin
Palliativstation im Asklepios
Westklinikum Hamburg. Verantwortliche Verfasser Dr. jur. Peter Holtappels, Dr.
med. Hans-Joachim Lehmann, Fassung vom 19.2.2008
Quelle: Förderverien
Palliativstation Asklepios Westklinikum Hamburg >>> http://www.palliativ-rissen.de/fileadmin/user_upload/Download/Handreichungen_Ethik_Website_190208.pdf
<<< (pdf.)
Recht
auf Selbsttötung? - Psychiatrisches Handeln zwischen Achtung der Autonomie des
Menschen und dem Schutz des Lebens
v. U. Eibach
(Erweiterte Fassung eines Vortrags
auf der Herbsttagung (24.09.04) der Deutschen Gesellschaft für
Suizidprävention)
Quelle: Institut für Glaube und
Wissenschaft >>> http://www.institutfuerglaubeundwissenschaft.de/texte/tung.Suizidprophylaxe.pdf
<<< (pdf.)
Kurze Anmerkung (Lutz Barth,
08.11.10):
Der Beitrag v. Eibach fordert
geradezu eine ethische Reflexion heraus und wirft im Kern mehr Fragen, denn
Antworten auf.
Pfleger
mit ausländischen Wurzeln gefragt
Vor allem in der Altenpflege wird es
große Chancen geben, meinen Experten. Zweisprachigkeit und interkulturelle
Kompetenz sind wichtig
Quelle: Senioren Ratgeber v.
27.10.10 >>> http://www.senioren-ratgeber.de/Pflege/Pfleger-mit-auslaendischen-Wurzeln-gefragt-78081.html
<<< (html)
Die
NEWS vom Oktober 2010 haben wir aktuell archiviert.
Auf dem nachfolgenden Link können
Sie das Archiv für den Oktober 2010 als Pdf. Dokument aufrufen.
>>> Archiv Oktober 2010 <<< (pdf.)
Ihr IQB-Redaktionsteam (08.11.10)
„Braucht
das Land neue Ethiker?“
Der moderne Gegenwartsethiker soll
und darf nicht denken, was dem Leben abträglich erscheint; ob es ein Glück oder
Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, dass geht ihn nur soweit an, als dass
er sich in seinem Denken an die Pflichtethik der weisen Oberethiker gebunden
fühlt und den Ärzten die ethische Unterweisung erteilt, sich ihrer Fürsorge für
das Leben und der fundamentalen Bedeutung des christlichen Menschenbildes
bewusst zu sein; anderenfalls würde der Gegenwartsethiker zum „gefährlichsten
Mann im Staate“ werden und der Autonomie des Patienten einen Vorrang gegenüber
einer rechten Tugendethik einräumen, den zu beanspruchen dieser nicht hat.
Lutz Barth (08.11.10)
Neue
gesetzliche Grundlage für die SAPV?
Quelle:
Ärzte Zeitung v. 08.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/default.aspx?sid=627729
<<< (html)
Glauben:
Mut zur Religionskritik
v. F. Hichert, in PP 9, Ausgabe
September 2010, Seite 414; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78273
<<< (html)
Anm. L.
Barth (08.11.10): Leserbrief zum Beitrag v. Marion Sonnenmoser, Psychotherapie
mit religiösen Fundamentalisten: Religion als Hürde und Chance, in PP 9,
Ausgabe Juli 2010, Seite 320; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=77532
<<< (html)
Ist die
Position der DGP zur ärztlichen Suizidbeihilfe „gesellschaftlich tragfähig“?
Die Deutsche Gesellschaft für
Palliativmedizin e.V. hat sich in seiner Stellungnahme zur Studie von
Schildmann et al., Pall Med, 2010 wie folgt unter Ziff. 5 eingelassen:
„Das praktische Verhalten einzelner
Ärzte kann nicht als Legitimation für eine Revision der ethischen Beurteilung
von Tötung auf Verlangen oder assistiertem Suizid herangezogen werden. Die DGP
steht für eine bestmögliche Verbesserung der Lebensqualität von schwerkranken
und sterbenden Menschen. Dabei ist weder beabsichtigt den Tod zu beschleunigen
noch ihn zu verzögern. Tötung auf Verlangen oder assistierter Suizid werden
abgelehnt. Eine ethische Argumentation, die sich an der nicht ausreichend
belegten Praxis Einzelner orientiert, ist gesellschaftlich nicht tragfähig und
kann keine Basis für die Diskussion dieses sensiblen Themas sein.“ (vgl. dazu
Stellungnahme der DGP >>> http://www.dgpalliativmedizin.de/images/stories/DGP_Stellungnahme_zu_Studie_End-of-life_practices_in_palliative_care_Schildmann_et_al.pdf
<<< pdf.)
Das Argument mag für sich zunächst
schlüssig sein, wenngleich es hierauf in der Gänze nicht ankommen dürfte: Bei
der Frage nach der der gesellschaftlichen Tragfähigkeit wird in erster Linie
darauf abzustellen sein, wie die ärztliche Suizidbeihilfe aus der Sicht der
einzelnen Gesellschaftsmitglieder beurteilt wird und in diesem Sinne kann kein
Zweifel anhand mehrerer Umfragen darüber bestehen, dass jedenfalls ein Großteil
der Bevölkerung für eine Liberalisierung der Sterbehilfe eintritt.
Von daher befindet sich die Praxis
Einzelner wohl im besten Einvernehmen mit dem ethischen Grundverständnis eines
Großteils der Bevölkerung und es ist daher die Gegenfrage zu stellen, ob eine
ethische (und moralische!) Engführung der Debatte um die Liberalisierung der
ärztliche Suizidhilfe (weitergehend der Legalisierung der Tötung auf Verlangen)
eine tragfähige Basis ist.
Dies steht nachhaltig zu bezweifeln
an und insofern vernehmen wir die Stimme der DGP als eine Stimme im Wertediskurs,
die zwar gehört wird, aber letztlich dadurch von seiner Pflicht zur
nachhaltigen Argumentationsführung nicht entbunden wird.
Lutz Barth (07.11.10)
In eigener Sache: Offener Brief und
„Unterstützer-Liste“
Verehrte LeserInnen.
Nach dem wir am 26.10.10 einen
Offenen Brief an die Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und
sterbender Menschen online gestellt haben, konnten wir einen regen Zugriff auf
unseren BLOG zur „Ärztlichen Suizidassistenz“
verzeichnen.
Da wir nicht damit gerechnet haben,
dass die Träger auf unsere Anfrage reagieren, gleichwohl wir aber das Interesse
unserer LeserInnen geweckt haben dürften, werden wir diese „Aktion“ für beendet
erklären (freilich bleibt es den führenden Gegenwartsethiker unbenommen, einen
Kommentar im BLOG zu hinterlassen).
Aus guten Gründen haben wir uns
weiter dazu entschlossen, die „Unterstützer-Liste“ nicht zu veröffentlichen; es
entspricht derzeit offensichtlich nicht dem Mainstream, unmittelbare Anfragen,
geschweige denn Kritik an die Träger der Charta zu richten resp. heranzutragen.
In der Sache selbst ändert dies
freilich nichts und auch künftig werden wir vom IQB den Diskurs über die
Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe und der Diskussion um die
Legalisisierung der aktiven Sterbehilfe kritisch begleiten, mag dies auch nicht
im Interesse namhafter Ethiker und (Palliativ)Mediziner liegen, die sich von
einem anderen Werteverständnis leiten lassen, dass jedenfalls kritisch zu
hinterfragen ist.
Maßgeblich sind und bleiben die in
unserer Verfassung niedergelegten Grundrechte und der mit ihnen verbundenen
Werte, für die es sich lohnt, allemal leidenschaftlich zu streiten.
Ihr Lutz Barth (07.11.10)
30
Jahre Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
(dgpd Augsburg und Berlin) Die
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. feiert ihr 30-jähriges
Bestehen. Am 7. November 1980 wurde die DGHS als Bürgerrechtsbewegung in
Nürnberg gegründet und setzt sich seitdem dafür ein, Menschen ein subjektiv als
unerträglich, sinn- und würdelos empfundenes Leiden ohne Aussicht auf Besserung
zu ersparen. Bereits ein Jahr nach der Gründung wurde eine erste eigene
Patientenverfügung entwickelt, im Jahr 1991 ein umfassender
Patientenschutzbrief, der den DGHS-Mitgliedern Rechtsschutz gewährt. Seit 1999
bietet die DGHS allen Bundesbürgern die Möglichkeit an, ihre
Patientenverfügungen in der Bundeszentrale für Patientenschutz der DGHS
zu hinterlegen. DGHS-Mitglieder können zudem seit 2007 ihre
Patientenverfügungen bei der DGHS einscannen lassen, so dass diese weltweit
rund um die Uhr übers Internet abrufbar sind und nur noch ein kleiner
Notfallausweis bei sich getragen werden muss.
Immer wieder erstellte die DGHS
Vorlagen für Juristentage und Ärzteverbände und wandte sich direkt an Politiker
und Parteivorsitzende. Nach langem Kampf trat am 1. September 2009 endlich das
Patientenverfügungsgesetz (BGB § 1901) in Kraft, für das die DGHS lange
gestritten hatte. „Das allein genügt aber noch nicht. Die sich daraus
ergebenden Verpflichtungen müssen eingehalten werden, Ärzte und Pflegende
besser geschult werden“, sagt DGHS-Präsidentin
In einem Grußwort von
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) anlässlich des
Jubiläums heißt es: „Die Diskussion um aktive oder passive Sterbehilfe, die von
der DGHS immer vorangetrieben wurde, ist zu Recht eine sehr schwierige
Diskussion, die mit großer Vorsicht und gegenseitigem Respekt vor dem Glauben
und den Befindlichkeiten jedes Menschen geführt werden muss. An einer solchen
Debatte hat die DGHS immer respektvoll und maßvoll teilgenommen. Ich bin froh,
dass wir in Deutschland, auch dank des Engagements der DGHS, ein Gesetz zur
Patientenverfügung haben, das es jedem Bürger ermöglicht, selbst zu
entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen, um sein
Leben zu verlängern.“
Am Freitag, 12. November, 18.00 Uhr,
wird im Europa-Center Berlin der Arthur-Koestler-Preis der DGHS für
herausragende Publikationen zum selbstbestimmten Sterben verliehen, der in
diesem Jahr zum zehnten Mal ausgeschrieben war.
Die Festveranstaltung „30 Jahre
DGHS“ findet am Samstag, 13. November, ab 19.30 Uhr im Hotel Palace Berlin,
Budapester Straße 45, 10787 Berlin statt.
Beide Veranstaltungen sind
öffentlich. U.A.w.g.
Quelle: DGHS, Pressemitteilung v.
04.11.10
>>> http://www.dghs.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/30-jahre-deutsche-gesellschaft-fuer-humanes-sterben-dghs.html
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
07.11.10):
Die Bundesjustizministerin hat es
vortrefflich auf den Punkt gebracht: „An einer solchen Debatte hat die DGHS
immer respektvoll und maßvoll teilgenommen“ und in der Tat ist hierfür der
DGHS Lob zu zollen, grenzt sich doch auch die DGHS im Vergleich zu anderen
Organisationen dadurch aus, in dem diese sich durch ein Höchstmaß an Toleranz
auszeichnet. Die DGHS plädiert für eine tolerante und verantwortungsvolle
Sterbe-Ethik und für eine ausgewogene Gesetzesregelung, die auch hierzulande
selbstbestimmte und menschenwürdige Sterbebedingungen garantiert, ohne dass es
darauf ankäme, moralische Pflichten für den Einzelnen zu generieren.
Hierin äußert sich eine Werthaltung
der DGHS, die ich persönlich besonders begrüße und gutheiße, offenbart sich doch
in ihr ein rechtes Verständnis von der in unserer Verfassung garantierten
Wertepluralität, die nur dann vollends zur Entfaltung gelangen kann, wenn und
soweit wir uns dem Toleranzprinzip verpflichtet wissen, mögen wir auch eine
andere persönliche Gewissensentscheidung mit Blick auf das individuelle
„Sterben“ mit all seinen Wünschen und Erwartungen getroffen haben.
Ich wünsche der DGHS auch weiterhin
ein rechtes Augenmaß für die bedeutsamen Gegenwartsfragen in der Debatte um das
selbstbestimmte und frei verantwortliche Sterben.
Die
Hilfe beim Suizid bleibt Privatsache
Verbot von Sterbehilfevereinen
scheitert im Bundesrat - Freitod-Befürworter aus drei europäischen Ländern
fordern Liberalisierungen
v. M. Kamann
Quelle: Welt online v. 06.11.10
>>> http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article10763402/Die-Hilfe-beim-Suizid-bleibt-Privatsache.html
<<< (html)
Berlin
und Brandenburg wollen Patientenrechtegesetz
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
05.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/627783/berlin-brandenburg-wollen-patientenrechtegesetz.html
<<< (html)
San
Francisco sagt "Happy Meals" den Kampf an
Spielzeuge haben bei kalorienreichen
"Happy Meals" nichts zu suchen. Davon ist zumindest der Stadtrat von
San Francisco überzeugt, der jetzt mit einem umstrittenen Verbot gegen
Fast-Food-Ketten ins Feld zieht.
v. Barbara Munker
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
04.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/627529/san-francisco-sagt-happy-meals-kampf.html
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 07.11.10)
Der Vorstoß in San Francisco könnte
auch den einen oder anderen Gesundheitsexperten hierzulande dazu inspirieren,
weitere Wege in der Gesundheitserziehung zu gehen (vgl. dazu bereits die
diesseitige Kolumne v. 28.02.07 >>> http://www.openpr.de/news/122576/EU-Minister-sagen-Uebergewicht-den-Kampf-an-Was-nun-Frau-Schmidt.html
<<<)
Sterbehilfe
- Aufklärung ist geboten!
Nach dem die Träger der Charta zur
Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen den Text in der Öffentlichkeit
vorgestellt haben, sah sich auch der HVD – Bundeszentralstelle
Patientenverfügung veranlasst, ein kurzes Statement abzugeben. >>> weiter
v. Lutz Barth (05.11.10), im BLOG
„Ärztliche Suizidassistenz?“ Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar
hinterlassen.
BLOG >>> Zum Beitrag <<<
VGH
Baden-Württemberg: Zur Zulässigkeit einer Organisationsmaßnahme eines
Universitätsklinikums, deren Vollzug eine Schmälerung des
Zuständigkeitsbereichs der von der Antragstellerin geleiteten Klinik zur Folge
hätte
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v.
15.10.10 (Az. 9 S 1935/10)
Leitsätze des Gerichts:
Organisatorische Maßnahmen zur
Änderung der bestehenden Struktur von Kliniken sind grundsätzlich ein
zulässiges Mittel, um unabhängig vom vorwerfbaren Fehlverhalten des leitenden
Chefarztes und unterhalb der Kündigungsschwelle auf Missstände zu reagieren.
Sie setzen aber voraus, dass die Änderungen selbst sachlich geeignet und
zumutbar erscheinen.
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13531&pos=12&anz=823
<<< (html)
VG
Gießen: Berufsgericht für Heilberufe verurteilt Arzt wegen Nichtannahme einer
Patientin im Notdienst
VG Gießen, Urt. v. 20.10.10 (Az. 21
K 3235/09. GI.B)
Das Berufsgericht für Heilberufe bei
dem Verwaltungsgericht Gießen – das für Berufspflichtverstöße hessenweit
zuständig ist – hat einem Allgemeinmediziner, der mit Kassenzulassung in
einer aus mehreren Ortsteilen bestehenden Gemeinde niedergelassen ist, eine
Geldbuße in Höhe von 3000,- EURO auferlegt und ihm wegen Verstoßes gegen seine
Berufspflichten einen Verweis erteilt.
Der Arzt betreibt seine Praxis im
Erdgeschoß seines Wohnhauses und war an jenem Wochenende vom 01. bis 03.
Dezember 2006 zum Notdienst eingeteilt. Er erhielt zwischen 21 Uhr und 22 Uhr
einen Anruf aus einem anderen Ortsteil der Gemeinde, wonach es einer älteren
Dame sehr schlecht gehe. Der Arzt bestellte die Frau für 23 Uhr in seine
Praxis. Die Nichte der alleinlebenden Frau, die an Diabetes mellitus litt und
an jenem Abend hohe Blutzuckerwerte hatte, fuhr mit ihrem Mann und dessen
Mutter, die den Weg zur Praxis weisen sollte, die Tante zur Arztpraxis, die sie
zwischen 23 Uhr und 23.10 Uhr erreichten. Die Tante hatte sich unterwegs
mehrfach übergeben, was die Fahrt verzögert hatte. Trotz mehrfachen Läutens an
allen Klingeln, die sich im Eingangsbereich des Hauses befanden, wurde ihnen
die Tür nicht geöffnet. Da sich der Zustand der alten Dame zunehmend
verschlechterte, fuhren die Verwandten sie ins nächstgelegene Krankenhaus. Dort
mussten sie, wie andere, vor ihnen eingetroffene Hilfesuchende auch,
längere Zeit an der Notaufnahme warten. Einem Arzt fiel der schlechte
Gesundheitszustand der Frau auf, ihre Behandlung wurde vorgezogen und ein
schwerer Herzinfarkt festgestellt, an dem sie in der Nacht noch verstarb.
Der Ehemann der Nichte der
Verstorbenen, ein Polizeioberkommissar, erstattete Anzeige.
Nach Einstellung des
strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung leitete die
Landeärztekammer Hessen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen
Berufspflichten ein, das dann zur Anschuldigung beim Berufsgericht für
Heilberufe führte. Im gesamten Verfahren bestritt der Arzt, ein Klingeln an
seiner Praxistür oder im Wohnhaus wahrgenommen zu haben. Er habe zwischen 23
Uhr und 23.20 Uhr in der Praxis vergeblich auf die angekündigte Person
gewartet. Nach umfangreicher Beweisaufnahme gelangte das Gericht zu der
Überzeugung, dass die Kranke mit ihren Angehörigen tatsächlich vergeblich an
der Eingangstür zur Praxis und zum Haus geläutet bzw. gewartet hatte.
Mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2010 verurteilte das Gericht den Arzt wegen
Verstoßes gegen seine Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung gemäß § 22
Hessisches Heilberufsgesetz.
Nach Auffassung des Gerichts hat ein
Arzt, der gemäß seiner Verpflichtung aus § 23 Hessisches Heilberufsgesetz zum
Notdienst eingeteilt ist, alle Personen in ärztliche Obhut zu nehmen, die um
ärztliche Hilfe nachsuchen. Der Arzt muss auch tatsächlich und nicht nur
telefonisch erreichbar sein. Eine Fallgestaltung, nach welcher das Ansinnen um
ärztlichen Beistand erkennbar überflüssig, unsinnig oder aus sonstigen Gründen
für den Arzt nicht zumutbar wäre, habe hier ersichtlich nicht vorgelegen.
Allerdings beinhalte diese
Verpflichtung zur Leistung ärztlicher Fürsorge im Notdienst nicht, dass der
Arzt auch tatsächlich eine Heilbehandlung durchführe. Er sei vielmehr lediglich
verpflichtet, sein ärztliches Wissen/Können zur Prüfung des ihm vorgetragenen
oder vor Augen geführten Leidens dergestalt einzusetzen, dass er entscheide, ob
Behandlungsbedürftigkeit vorliege und, ggf., wie und vom wem die
Behandlung durchgeführt werde.
Diese Verpflichtung bestehe derzeit als eine Art „hergebrachte Regel ärztlicher
Berufsausübung“ auf der Grundlage der §§ 22, 23 Hessisches
Heilberufsgesetz, sie könne allerdings nicht, wie die Landesärztekammer
offenbar meine, auf die „Notdienstordnung der kassenärztlichen Vereinigung
Hessen“ gestützt werden, da der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen insoweit
keine Regelungsbefugnis gegenüber den Ärzten zustehe.
Das Hessische Heilberufsgesetz
in Verbindung mit der einschlägigen Berufsordnung sehe vor, dass die
Landesärztekammer selbst für die Einrichtung und Durchführung eines
Notfalldienstes Richtlinien erlasse (§ 26 Absatz 2 der Berufsordnung). Diese
lägen aber bisher nicht vor, so dass auf die allgemeine gesetzliche Regelung
der Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung zurückgegriffen werden
müsse.
Gegen das Urteil kann Berufung zum
Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in
Kassel eingelegt werden.
Quelle: VG Gießen >>> Pressemitteilung v. 05.11.10 <<<
(html)
Bereits
mehr als 10.000 Gelbe Karten für bessere Pflege
Quelle: DBfK, Mitteilung v. 04.11.10
>>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=Bereits-mehr-als-10-000-Gelbe-Karten-fuer-bessere-Pflege.php&navid=100
<<< (html)
Vgl. dazu
auch den Bericht in der Ärzte Zeitung online v. 05.11.10
Pflegeprotest: Schon Zehntausende Gelbe Karten an Merkel verschickt
Quelle:
Ärzte Zeitung online v. 05.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=627679
<<< (html)
Anregung
für die Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen!
Über die rund 200 Experten hinaus,
die in dem Projekt der Charta in Arbeitsteams involviert waren und es auch wohl
noch sind, könnte es zugleich von erheblichen Interesse sein, was die Deutsche
Bevölkerung von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe hält.
Dies gilt um so mehr, als dass sich
in der aktuellen Wertedebatte Meinungsführerschaften herauskristallisiert
haben, die zunächst noch nicht unmittelbar die Einstellung der bundesdeutschen
Bevölkerung zu den bedeutsamen ethischen, aber eben auch rechtlichen
Fragestellungen erhoben und analysiert haben. Dies ist insofern aber
erforderlich, weil es in erster Linie um den Menschen als solchen geht und in
diesem Sinne es nur redlich ist, auch seine Einstellungen hierzu entsprechend
zu erfahren, anders ausgedrückt: es ist hohe Zeit, endlich die Bevölkerung einmal
selbst zu Worte kommen zu lassen!
Da liegt es natürlich nahe, dass es
gerade im Interesse der Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und
sterbender Menschen liegen sollte, sich über die Einstellungen der Bürgerinnen
und Bürger hierzulande Klarheit zu verschaffen, zumal dann als höchst
angenehmer Nebeneffekt darauf hingewiesen werden kann, dass eine Erhebung durch
die Träger selbst verantwortlich durchgeführt worden ist und insofern das
Risiko, die Umfrage als methodisch fragwürdig zu verwerfen, als relativ gering
einzuschätzen ist. Immerhin bürgen dann namhafte Experten für ein seriöses
Umfragedesign.
In diesem Sinne erlaube ich mir, auf
eine Umfrage hinzuweisen, die vom Kriminologischen Institut der Universität
Zürich durchgeführt und im September 2010 präsentiert wurde.
Was
die Schweizer Bevölkerung von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe hält
Medienkonferenz
vom 2. September 2010
Prof.
Dr. Christian Schwarzenegger
Dr. phil. Patrik Manzoni
Cand. lic. phil. David Studer
BLaw Catia Leanza
Quelle: >>> http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/schwarzenegger/Bericht_Sterbehilfe.pdf
<<< (pdf.)
Vielleicht kann hier zwischen den
Trägern der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Patienten und dem
Schweizer Kriminologischen Institut ein Kontakt hergestellt oder vermittelt
werden, so dass eine ähnliche Umfrage durchgeführt werden kann. Dies hätte den
Vorteil, dass zugleich ein unmittelbarer Vergleich mit der Einstellung der
Schweizer Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird und somit auch ein Transfer
besonderer Art stattfindet.
Lutz Barth (05.11.10)
Stationäre
Versorgung: Für menschliche Zuwendung ist keine Zeit mehr
v. I. Luthe,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(44):
A-2197 / B-1905 / C-1873; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79020
<<< (html)
Kardinal
Sterzinsky: Organisierte Suizidhilfe verbieten
Quelle: Ärzteblatt.de v. 04.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43373/Kardinal_Sterzinsky_Organisierte_Suizidhilfe_verbieten.htm
<<< (html)
Hoppe:
"Medizin braucht Vielfalt"
Nach Ansicht des
Bundesärztekammer-Chefs Jörg-Dietrich Hoppe sollten alternative Heilmethoden
stärker in die medizinische Versorgung integriert werden. Doch diese sind nach
wie vor heftig umstritten.
v. Sunna Gieseke
Quelle: Ärzte Zeitung v. 04.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/627483/hoppe-staerkt-alternativmedizin-medizin-braucht-vielfalt.html
<<< (html)
Präimplantationsdiagnostik:
Eile ist kein guter Berater
v. E. Richter-Kuhlmann,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(44):
A-2137 / B-1857 / C-1829; online unter >>> Ärzteblatt.de http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=79049
<<< (html)
Neuer
Zoff: CSU wirft Rösler "Taten- und Lustlosigkeit" beim Thema Pflege
vor
Kaum haben sich Union und FDP auf
zwei Reformen verständigt, gibt es neuen Streit in der Koalition. Minister
Philipp Rösler vernachlässige die Pflege, grummelt die CSU.
v. Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
04.11.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=627433
<<< (html)
Aktive
Sterbehilfe und ärztliche Suizidassistenz – ein bioethischer „Diskurs“?
Die Medizinethiker haben es in der
Gegenwart wahrlich nicht leicht: sie werden mit Begehrlichkeiten nicht nur der
medizinischen Forschung konfrontiert, die rasant fortschreitet, sondern müssen
sich vor allem auch – je nach individuellem Werteverständnis – als Gralshüter
von „Werten“ bewähren, will man/frau nicht unversehens die Gesellschaft in eine
unmoralische Gesellschaft driften lassen, in der das Leben als der
(vermeintliche) Höchstwert in unserer Verfassung zunehmend gering geschätzt
wird. >>>
weiter
v. Lutz Barth (04.11.10), in
„Ärztliche Suizidassistenz?“ Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar
hinterlassen.
BLOG >>> Zum Beitrag <<<
BGH: Zu
den Voraussetzungen der Genehmigung einer Zwangsmedikation bei der
Unterbringung des Betroffenen gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
BGH, Beschl. v. 22.09.10 (Az. XII ZB
135/10)
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken
<<<
Arbeitgeberverband
Pflege: Bündnis aus Pflegewirtschaft und Politik für den steigenden
Fachkräftebedarf gefordert
Quelle: Arbeitgeberverband Pflege
>>> http://www.arbeitgeberverband-pflege.de/downloads/Pressemitteilungen/101103_AGVP_Buendnis_Zukunft_Fachkraefte.pdf
<<< pdf.)
Computergestützte
Sturzprävention im Krankenhaus erfolgreich
Quelle: Ärzteblatt.de v. 03.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43355/Computergestuetzte_Sturzpraevention_im_Krankenhaus_erfolgreich.htm
<<< (html)
Mit
Vitamin D weniger Stürze und Brüche
Vitamin-D-Mangel erhöht nicht nur
das Sturz- und Frakturrisiko, sondern fördert auch KHK und
Erkältungskrankheiten. Supplementation bietet Schutz.
v. Ingrid Kreutz
Quelle: Ärzte Zeitung v. 04.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/osteoporose/article/626673/vitamin-d-weniger-stuerze-brueche.html
<<< (html)
Gynäkologen
rufen zur Mitzeichnung ihrer Petition auf
Quelle: GenoGyn Rheinland
>>> http://www.genogyn-rheinland.de/content_gg/cont_10018.php
<<< (html)
Hessisches
LSG: Die Benotung eines Pflegeheims darf veröffentlich werden, soweit sie auf
einer neutral, objektiv und sachkundig durchgeführten Qualitätsprüfung des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen basiert. Dies entschied in einem heute
veröffentlichten Beschluss der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Träger des Pflegeheims will Veröffentlichung verhindern
Eine im Hochtaunuskreis ansässige Gesellschaft betreibt in Berlin ein Pflegeheim
mit 160 Pflegeplätzen. Die Qualität dieser Einrichtung wurde im November 2009
geprüft und mit der Note 3,0 (befriedigend) bewertet. Die hiergegen erhobenen
Einwände wiesen die Pflegekassen zurück. Um eine Veröffentlichung zu
verhindern, stellte der Träger des Pflegeheims einen gerichtlichen Eilantrag.
Das Sozialgericht Frankfurt am Main untersagte daraufhin den Pflegekassen die
Veröffentlichung der Prüfbewertung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über
das Unterlassungsbegehren – längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2010. Die
Bewertung beruhe nicht auf zutreffenden Tatsachenfeststellungen, sondern auf
subjektiven Werturteilen der Prüfer. Die Veröffentlichung könne zu erheblichen
Wettbewerbsnachteilen führen und den Träger des Pflegeheims in seinem Grundrecht
auf freie Berufsausübung verletzen. Gegen diesen Eilbeschluss legten die
Pflegekassen Beschwerde ein.
Landessozialgericht: „Pflegenoten“ müssen hingenommen werden
Die Darmstädter Richter gaben den Pflegekassen Recht und hoben den
sozialgerichtlichen Beschluss auf. Der Gesetzgeber habe die Landesverbände der
Pflegekassen dazu verpflichtet, Leistung und Qualität der Pflegeeinrichtungen
zu veröffentlichen (§ 115 Abs. 1 a SGB XI). Hierdurch solle mehr
Markttransparenz und Vergleichbarkeit von Qualitätsprüfungen erreicht werden.
Zwar habe eine wissenschaftliche Auswertung des Prüfverfahrens ergeben, dass
aufgrund struktureller Gründe unklar sei, ob tatsächlich Pflegequalität
gemessen werde. Dennoch existierten Qualitätsindikatoren. Das Prüfverfahren sei
daher nicht prinzipiell ungeeignet. Auch deuteten Forschungsergebnisse aus den
USA darauf hin, dass bereits die Veröffentlichung von Prüfberichten positive
Effekte hätte. Das Bewertungssystem und die Kriterien der Veröffentlichung
seien auf breiter Basis - unter Einbeziehung der Pflegeheime sowie der
Interessenverbände der Pflegebedürftigen - erarbeitet worden. Da der
Transparenzbericht auch für die Betroffenen verständlich und übersichtlich sein
muss, sei eine kurze Darstellung von Ergebnissen erforderlich. Dies geschehe
üblicherweise mit Noten. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, dass
Pflegeheime eine Dokumentation ihrer Gegendarstellung im Bericht verlangen
könnten. So werde gewährleistet, dass zeitnah Korrekturen zu Bewertungen
berücksichtigt und fehlende Gesichtspunkte ergänzt werden könnten.
Quelle: Hessisches LSG >>> Pressemitteilung v. 03.11.10 <<<
(html)
Sterbehilfe
Wenn unheilbar kranke Patienten vorzeitig sterben wollen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 03.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/zertifizierte_fortbildung/default.aspx?sid=626917
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
03.11.10):
Ein instruktiver CME-Beitrag der
Autoren S. Stiel · F. Elsner · M. Pestinger · L. Radbruch (Klinik für
Palliativmedizin, Universitätsklinikum der RWTH Aachen) in Schmerz 2010 ·
24:177–189, der zum weiteren Nachdenken anregen kann.
Allerdings fordert der Beitrag im
Rahmen einer zertifizierten Fortbildung insoweit Kritik heraus, weil aktuelle
Umfragen über die anonyme Fragebogenuntersuchung v.
Es hätten den Autoren gut zu
Gesichte gestanden, jedenfalls auf die aktuelle Debatte inhaltlich einzugehen
und insoweit auch auf die aktuellen Umfragen hinzuweisen, die auf eine
Veränderung der ärztlichen Haltung bezüglich der Liberalisierung der
Sterbehilfe schließen lassen, mal ganz davon abgesehen, dass es vermehrt
Stimmen in der Fachliteratur gibt, die in der ärztlichen Suizidbeihilfe einen
Akt der Humanität erblicken.
Die anonyme Fragebogenuntersuchung
v.
„Die offiziellen Verlautbarungen zum
ärztlichen Standesethos stimmen offenbar nicht mit den moralischen Bewertungen
und Handlungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte in Deutschland überein“, sagt
Prof. Vollmann. „Die neuen empirischen Forschungsergebnisse sollten als
Grundlage für eine ehrliche Debatte über zeitgemäße ethische Richtlinien zum
ärztlichen Handeln am Lebensende genutzt werden“, so Vollmann (vgl. idw-online v.
06.09.2010 >>> http://idw-online.de/pages/de/news385079
<<<).
Dem ist beizupflichten und von daher
wäre es angebracht gewesen, auch die neuen empirischen Forschungsergebnisse
gebührend in einem Beitrag zu berücksichtigen.
Sterbehilfe
Dem Schutz des Selbstbestimmungsrechts verpflichtet!
Unterstützen
auch Sie unseren Offenen Brief, adressiert an die Träger der Charta zur
Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen
Mehr dazu erfahren Sie auf dem
nachfolgenden Link.
Lutz Barth (03.11.10)
„Die
Gelbe Karte an die Bundeskanzlerin“
DPR unterstützt Aktion seines Mitgliedsverbandes
Quelle: DPR >>> Pressemitteilung v. 02.11.10 <<<
(pdf.)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
03.11.10):
„Alle intensiven und dringend
notwendigen Bemühungen zur Entwicklung der Pflegeberufe – dazu gehören unter
anderem Themen wie Nachwuchsgewinnung, Attraktivitätssteigerung, der
herrschende Stellenabbau, die Neuverteilung der Aufgaben innerhalb der
Gesundheitsberufe – sind bislang bei der Bundesregierung ungehört verhallt“, so
Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR in Berlin.
Jedenfalls mit Blick auf die
Neuverteilung der Aufgaben innerhalb der Gesundheitsberufe dürfte hier der
Präsident des DPR neben der Sache liegen, wie sich unschwer aus dem
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ergibt: Immerhin öffnet sich der Gesetzgeber
für eine Neustrukturierung der Aufgaben in Gesundheitsinstitutionen und hat den
Weg für die sog. Modellklauseln (vgl. § 63c SGB V) geebnet. Dass der G-BA immer
noch nach mehr als zwei Jahren keine „Richtlinie“ verabschiedet hat, ist
durchaus kritikwürdig, wenngleich doch die Praxis offensichtlich in der
Umsetzung von Modellen im Hinblick auf die Neuverteilung arztspezifischer
Aufgaben weit vorgeschritten sein dürfte und eben die Praxis sich nicht daran
gehindert sieht, weitere Modellvorhaben auf den Weg zu bringen.
Staatssekretär
Karren: „Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zuerst Augenmerk auf vorhandene
inländische Potenziale richten“
Quelle: Saarland, Ministerium für
Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, Pressemitteilung vom
27.10.2010 >>> http://www.saarland.de/59841_72629.htm
<<< (html)
BVerwG:
Lebenspartnerschaft und Beihilfe
Das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig hat am 28. Oktober 2010 in mehreren Fällen über die Gleichstellung von
Beamtinnen und Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben,
mit verheirateten Beamtinnen und Beamten entschieden.
Es hat in drei Verfahren
beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung
vorzulegen, ob die einem Beamten von seinem Dienstherrn gewährte Beihilfe für
krankheitsbedingte Aufwendungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie
2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für
die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fällt. Die
Kläger hatten geltend gemacht, dass ihnen Leistungen der beamtenrechtlichen
Krankenversorgung (Beihilfe) auch für ihre Lebenspartner in gleicher Weise
zustünden wie verheirateten Beamten. >>> weiter
Quelle: BverwG >>> Pressemitteilung Nr. 97/2010 v. 29.10.10
<<< (html)
Depressionen:
Hohes Rückfallrisiko bei Teenagern
Quelle: Ärzteblatt.de v. 02.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43334/Depressionen_Hohes_Rueckfallrisiko_bei_Teenagern.htm
<<< (html)
Kommentar
Erfolg für den Nichtraucherschutz
v. Thomas
Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/allgemeinmedizin/article/627049/erfolg-nichtraucherschutz.html?sh=3&h=2128966344
<<< (html)
Pflegebranche
Alarm im Altenheim
Quelle: Der Tagesspiegel v. 02.11.10
>>> http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/alarm-im-altenheim/1972198.html
<<< (html)
Leichen
aus dem Internet
Der Plastinator Gunther von Hagens
eröffnet morgen seinen Online-Shop - dagegen regt sich Widerstand
v. Katrin Bischoff
Quelle: Berliner Zeitung v. 02.11.10
>>> http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/1102/brandenburg/0017/index.html
<<< (html)
Gericht:
Geistheilen ist keine Ausübung von Heilkunde
Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.11.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=627035
<<< (html)
PatientInnen
stärken – Plädoyer für mehr Patientenrechte
Fachgespräch am 29.11.2010, 13:30
- 18:00
VeranstalterInnen: Bündnis 90/Die
Grünen Bundestagsfraktion
Quelle: Mitteilung der Grünen -
Bundestagsfraktion vom 01.11.2010 >>> http://www.gruene-bundestag.de/cms/termine/dok/358/358874.patientinnen_staerken_plaedoyer_fuer_meh.html
<<<
Weitere Informationen zum
Fachgespräch finden Sie auf dem o.a. Link.
Sterbehilfe
vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
(Hintergrundinformationen)
Assistierter Suizid und
Verpflichtung zur Abgabe eines Pharmakons?
VG Köln, Urt. v. 21.02.06 – Az. 7 K
2040/05
Die
Ehefrau des Klägers hatte beantragt, die Abgabe von 15g Natrium-Pentobarbital
zum Zwecke der Durchführung eines assistierten Suizids von einem Apotheker an
einen Vertreter des Vereins „DIGNITAS“ zu gestatten.
Die Antragstellerin ist wenige Tage vor Erlass des Widerspruchsbescheides
verstorben, so dass der Ehemann der Verstorbenen Klage eingereicht hat, nachdem
er im Widerspruchsverfahren dem Verwaltungsverfahren beigetreten ist. Die Klage
hatte keinen Erfolg.
Nunmehr wird sich am 23.11.10 der EGMR mit der Frage auseinandersetzen zu
haben. Wir werden dann zeitnah über den Ausgang des Verfahrens berichten.
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
Pdf. Dokument aufrufen und drucken
<<<
Pflegebranche
leidet unter katastrophalem Personalmangel
Quelle: Ärzteblatt.de v. 01.11.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43315/Pflegebranche_leidet_unter_katastrophalem_Personalmangel.htm
<<< (html)
DBfK
startet Aktion ‚Gelbe Karte an die Bundeskanzlerin‘
Mit einer Pressekonferenz hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe
(DBfK) heute in Berlin seine Aktion „Die Gelbe Karte an die Bundeskanzlerin“ gestartet.
Auslöser ist die desolate Situation in vielen Bereichen der Pflege,
gekennzeichnet durch Versorgungsdefizite und immensen Arbeitsdruck für immer
weniger qualifizierte Mitarbeiter. Die daraus resultierende Gefährdung für
Patienten und Pflegebedürftige ist hoch. Der Pflegenotstand ist längst da, die
Betroffenen erleben dies täglich. Und die Politik schweigt dazu und verliert
wertvolle Zeit. „Es kann so nicht weitergehen“, sagt DBfK-Präsidentin Gudrun
Gille. „Der DBfK ruft deshalb die Öffentlichkeit, betroffene Patienten,
Angehörige, Pflegekräfte und besorgte Bürger auf, der Bundeskanzlerin für ihre
Gesundheits- und Pflegepolitik jetzt die Gelbe Karte zu zeigen.“
>>> weiter
Quelle: DBfK, Pressemitteilung
v. 01.11.10 >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=DBfK-startet-Aktion-Gelbe-Karte-an-die-Bundeskanzlerin-.php&navid=100
Organspende:
Medizinethiker E. Nagel für Erklärungspflicht
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
30.10.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/626884/organspende-medizinethiker-erklaerungspflicht.html
<<< (html)
Wann
sind wir tot?
Neue Erkenntnisse bringen alte
Fragen neu aufs Tapet
Quelle: NZZ online (NZZ vom Sonntag,
31.10.10) >>> http://www.nzz.ch/nachrichten/wissenschaft/wann_sind_wir_tot_1.8204978.html
<<< (html)
Das
erzwungene Geschenk
Erklärungspflicht oder nicht?
Ethikrat sucht Position in der Debatte um Organspenden
v. Ulrike Henning
Quelle: Neues Deutschland v.
01.11.10 >>> http://www.neues-deutschland.de/artikel/183125.das-erzwungene-geschenk.html
<<< (html)
Totschlagsprozess
Der Fall Bach als beispielloser Gutachterstreit
Quelle: Hannoversche Allgemeine v.
01.11.10 >>> http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Der-Fall-Bach-als-beispielloser-Gutachterstreit
<<< (html)
IQB –
Internetportal: Eine Referenzadresse für Fachwissen und zeitgenössischer Kritik
18.924 Besucher haben im Oktober
41.706 Seiten aufgerufen; ein Beleg dafür, dass wir mit unserem Service auf der
Höhe der Zeit liegen.

Der BLOG zur Ärztlichen Suizidasssistenz hat bei
2411 Besuchern besonderes Interesse gefunden und dies freut uns insofern, weil
wir nach wie vor hoffen, in der Debatte wertvolle Impulse entgegen dem
Mainstream setzen zu können.
Unser kostenloser
Rechtsprechungsreport wird - wie immer – überproportional häufig aufgerufen
so wie der Beitrag Dekubitus und Ulcus cruris - wer trägt die
haftungsrechtliche Verantwortung? (2006).
Wir danken für Ihr reges Interesse
an unserem Informationsangebot und würden uns freuen, wenn Sie uns
weiterempfehlen können. Vielleicht entschließt sich ja auch einer der
Pflegeberufsverbände sich dazu, uns in ihrem Linkverzeichnis anzugeben, auch
wenn wir mit Blick auf die Verkammerung der Pflegeberufe eine kritische Haltung
annehmen.
Der DBfK hat seit geraumer Zeit
einen Link auf unsere Seiten gesetzt und wir glauben, dass dies auch insofern
eine wohlüberlegte Entscheidung war, weil wir im Vergleich zu anderen
Pflegerechtlern keine wohldosierten Informationen „liefern“, sondern vor allem
auch in aller Regel Originalurteile, die ansonsten „nur“ in Fachzeitschriften
nachgelesen werden können, freilich überwiegend gegen Entgelt.
So gesehen bieten wir einen
„Premium-Service“ zum Nulltarif an und wir meinen, dass dies auch im besonderen
Interesse der beruflich Pflegenden, aber auch anderen Berufsgruppen zu liegen
scheint und hierbei mit unserem Informationsangebot den Vergleich mit
Fachzeitschriften nicht scheuen müssen.
Das wir hierbei gelegentlich auch
„unbequeme Positionen“ vertreten, wird die Fachwelt „aushalten müssen“ und es
bleibt den einzelnen Fachkreisen unbenommen, ggf. hierauf Stellung zu beziehen,
zumal es sich gerade bei dem Spannungsverhältnis zwischen Recht und Ethik
vielfach um dogmatische Grundlehren handelt, mit der nicht selten gerade die
Ethiker mit einer gewissen Leichtigkeit hinwegfegen und so zwangsläufig Kritik
– zuweilen auch harsche – herausfordern muss.
Ihr Lutz Barth (01.11.10)
Komplementär-Medizin
für Kinder mit Krebs beliebt
Homöopathie und anthroposophische
Medizin sind bei Eltern mit krebskranken Kindern beliebt.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 01.11.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/krebs/article/619146/komplementaer-medizin-kinder-krebs-beliebt.htmlUH
<<< (html)
Wachsende
Zahl der PID-Befürworter in der CDU
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 31.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/626883/wachsende-zahl-pid-befuerworter-cdu.html?sh=12&h=-686822861UH
<<< (html)
Ist die
Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen hinreichend
demokratisch legitimiert – oder anders gefragt: ideologiefrei?
v. Lutz Barth (31.10.10), in
„Ärztliche Suizidassistenz?“ Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar
hinterlassen.
BLOG
>>> HUZum BeitragUH <<<
Nachgefragt:
Was will der Humanistische Verband Deutschlands
Bundeszentralstelle Patientenverfügung mit seinen an die DGHS adressierten
Fragen erreichen?
Nachdem ich gestern einen Kurzbeitrag sowohl auf der Internetpräsenz des
IQB als auch im BLOG zur „Ärztlichen Suizidassistenz“ zum möglichen
Konkurrenzdenken zwischen den einzelnen Sterbehilfeorganisationen – zumeist
organisiert in Vereinen – kurz Stellung bezogen habe, bietet nur einen Tag
später der PV-Newsletter v. 30.10.10 die Möglichkeit, konkreter u.a. bei dem
HVD - Bundeszentralstelle Patientenverfügung nachzufragen, was er denn mit
seinen Fragen an die DGHS (vgl. dazu >>> HUhttp://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank/2010-10-30/was-tun-oder-wollen-derzeit-sterbehilfeorganisationen-in-deutschlandUH
<<< html) zu bezwecken beabsichtigt?
Nach diesseitiger Auffassung werden die vom HVD - Bundeszentralstelle
Patientenverfügung aufgeworfenen Fragen auf der Homepage der DGHS einer Klärung
zugeführt, insbesondere mit Blick auf die Frage, welche gesetzliche Regelung
die DGHS nun letztlich verfolge. Vgl. dazu ausführlich etwa den nachfolgenden
Link >>> HUhttp://www.dghs.de/positionen/leitsaetze-zu-sterbehilfe-und-begleitung.htmlUH
<<<.
Hiernach kann kein Zweifel bestehen,
dass die DGHS aus verschiedenen Gründen für eine gesetzliche Regelung eintritt,
die im Übrigen im Grundsatz sich an den Alternativ-Entwurf (Sterbehilfe)
orientiert und insbesondere deshalb eingefordert wird, um damit einen Beitrag
zur Rechtssicherheit (z.B. im Hinblick auf die Garantenstellung) leisten zu
können.
Wenn die Sterbehilfeorganisationen
in einem Zeitpunkt einer Wertedebatte anfangen, sich gegenseitig Fragen
vorzulegen und im Zweifel tatsächlich auf Antworten hoffen, so erscheint es mir
persönlich vordringlicher, Fragen an namhafte Ethiker und Ärztefunktionäre zu
stellen, ob diese bereit sind, ihren (berufs-)ethischen Widerstand gegen eine
Liberalisierung u.a. der ärztlichen Suizidbeihilfe aufzugeben.
Warum nun aber der HVD -
Bundeszentralstelle Patientenverfügung offensichtlich einen Versuch unternimmt,
die DGHS vermeintlich aus der „Reserve“ zu locken, bleibt einstweilen noch sein
Geheimnis, wobei es im Übrigen auch nicht uninteressant ist, zu wissen, dass
der Mediziner Dr. Michael de Ridder nicht nur ganz exklusiv dem Gremium des Kuratoriums
des Humanistische Verband Deutschlands Berlin e. V. angehört, sondern auch dem
Wissenschaftlichen Beirat der DGHS.
Es steht zu vermuten an, dass es dem
Mediziner Michael de Ridder vordringlich um die Sache als solche geht und
sofern er sich mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen in beiden Organisationen
einbringt, ist dieses zu begrüßen, zumal ich persönlich nicht glaube, dass er
der Versuchung unterliegt, der einen oder anderen Organisation gleichsam in
einem ethischen Oberseminar Fragen vorzulegen, um so Einfluss auf einen nach
wie vor geforderten Dialog auch zwischen den verschiedenen Institutionen zu
bedeutsamen Fragen des Selbstbestimmungsrechts schwerkranker und sterbender
Menschen zu nehmen, mal ganz davon abgesehen, dass ich nach persönlichen
Gesprächen mit Michael de Ridder den Eindruck gewonnen habe, dass auch er sich
nicht „instrumentalisieren“ lässt und durchaus sich seinem individuellen
Gewissen verpflichtet weiß.
Nun – ohne Frage ist dies mein
subjektiv gewonnener Eindruck, aber auch ich persönlich hege prinzipiellen
Argwohn gegenüber Versuchen, mich für irgendeine Sache instrumentalisieren zu
lassen, geht es doch in der gegenwärtigen Debatte ganz entscheidend darum, sich
auf eine „Werteordnung“ zu besinnen, die gleichermaßen für alle (!) zur
Orientierung verbindliche Maßstäbe setzt und uns dennoch einen exklusiven
Freiraum zur Selbstentscheidung belässt: die Verfassung und näher dort unsere
Grundrechte!
Unserer Verfassung liegt ein
Werteverständnis zugrunde, dass sich insbesondere durch seine Pluralität
auszeichnet und so gesehen haben alle Organisationen einschließlich der
verfassten Amtskirchen die Möglichkeit, einen konstruktiven Beitrag zur
Wertedebatte zu leisten und sich dabei in gegenseitiger Toleranz zu üben.
Es stände den Organisationen gut zu
Gesichte, sich auf die zentralen Fragen im Wertediskurs zu besinnen und hierbei
es den Paternalisten gleich zu tun: Ein gemeinsames Eintreten für die Wahrung
des Selbstbestimmungsrechts und sei es auch „nur“ im Rahmen einer
Grundsatzerklärung über unverrückbare Positionen, die sich aus der
geschriebenen Verfassung ergeben!
Und – mit Verlaub: Auch ich bin
derzeit ein wenig verwundert über die „Reaktionen“ auf meinen Offenen Brief an
die Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen, dem
sich bisher nur eine Person angeschlossen hat. Dies nehme ich zur Kenntnis und
käme gleichwohl nicht auf die Idee, Ursachenforschung darüber zu betreiben,
warum wohl die eine oder andere Organisation offensichtlich nicht willens ist,
die Anfrage zu unterstützen, obgleich diese doch letztlich unverfänglich ist.
Nun will ich um der Redlichkeit
willen hier nicht verschweigen, dass sich mir bestimmte Gründe aufdrängen, aber
mir persönlich geht es letztlich darum, dass der Wertekonflikt nur dadurch
entschärft werden kann, wenn der meinungsbildende Prozess von ideologischen und
gleichsam fundamentalistischen Lehren frei gehalten wird und wir uns alle des
zentralen Fundaments unserer Freiheiten erinnern: die Verfassung, aus der sich
im Übrigen dann auch Maßgaben nicht nur für die zivilrechtliche Behandlung
einer Streitfrage (siehe PatVerfG), sondern auch für die Strafbarkeit und ggf.
ein hierzu notwendiger Revisionsbedarf ergeben.
Lutz Barth (31.10.10)
Die
Befürworter einer Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe sollten mit
einer „Sprache“ sprechen und sich entsprechend organisieren!
Im Vergleich zu den Bemühungen der
Befürworter eines konsequenten Lebensschutzes in nahezu allen bioethischen
Diskursen ist auffällig, dass die diejenigen, die dem Selbstbestimmungsrecht
des Patienten ein höheres Gewicht beimessen wollen und hierbei zugleich für
eine Liberalisierung der Sterbehilfe eintreten, entweder als „Einzelkämpfer“
oder in Verbänden und Vereinen in der Öffentlichkeit auftreten.
Nicht selten „konkurrieren“ hierbei
Vereine, die da jeweils für sich in Anspruch nehmen, im Zweifel im Vergleich zu
anderen Institutionen u.a. eine nahezu „rechtssichere“ Patientenverfügung
anzubieten und sofern es dann gilt, auch mit Blick auf ethische Gegenwartsthemen
Stellung zu beziehen, streben diese Vereine nicht selten nach einer
Meinungsführerschaft (gelegentlich auch mit kritischen „Seitenhieben“ auf
Mitkonkurrenten).
In diesem Sinne verwundert es nicht,
dass es derzeit nicht gelingt, im Teildiskurs über die Frage der
Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe eine gemeinsame Position zu
beziehen, während demgegenüber die Gegner der ärztlichen Suizidbeihilfe sich
schon längst – auch öffentlichkeitswirksam – organisiert haben und einen
ethisch und moralischen Grundkonsens verkünden und dementsprechend auch im Wege
einer Selbstverpflichtung salonfähig machen.
Hierüber weitere Ursachenforschung
zu betreiben, erscheint nicht ergiebig zu sein, zumal der Wertediskurs
jedenfalls von namhaften Palliativmedizinern und Berufsethikern längst zur
„Entscheidungsreife“ gebracht worden ist und da mag es der Mehrheit von
Ärztinnen und Ärzte wohl schwer fallen, eine abweichende Position zu beziehen,
will man/frau sich nicht der Kritik – und schon gar nicht einer öffentlichen Kritik
– durch die spezialisierte Fachkollegenschaft aussetzen, geschweige denn als
ein „Abweichler“ von einem wohlverstandenen ärztlichen Paternalismus – freilich
mit Hinweis auf die Gebote des Hippokratischen Eides – gelten.
Es gelingt den Befürwortern einer
Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe derzeit nicht, sich auf eine
zentrale Argumentationslinie zu verständigen und da könnte es dann schon
sinnvoll sein, über die (legitimen) Vereinsinteressen hinaus es den Gegner
gleich zu machen und ein „Konsensusverfahren“ zu organisieren.
Ich persönlich mache keinem Hehl
daraus, dass eine Charta zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts bei der
Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen mehr als sinnvoll ist, auch
wenn ich meine, dass sich in einer solchen Charta – mit Verlaub –
verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten widerspiegeln. Aber in einem
bedeutsamen Wertediskurs, der zunehmend durch ExpertInnen besetzt worden ist,
kann es auch Sinn machen, in einer Charta Selbstverständlichkeiten in Erinnerung
zu rufen, auch wenn diese nicht den Anspruch erhebt, gleichsam verbindlich zu
sein.
Vielleicht gelingt es ja, dass die
Befürworter einer ärztlichen Suizidassistenz um der rechtsethischen (!) „Sache“
willen über ihren eigenen Schatten springen und so über die legitimen
Vereinsinteressen hinaus in einer gemeinsamen „Aktion“ für die Wahrung des
Selbstbestimmungsrechts schwerkranker und sterbender Menschen eintreten.
Ich wage einfach mal die These, dass
jedenfalls aus rechtsethischer und verfassungsrechtlicher Perspektive die
Befürworter einer ärztlichen Suizidbeihilfe über die besseren und vor allem
einschlägigen Argumente verfügen und so gemeinsam dazu beitragen können, einen
ethischen und moralischen Grundsatzkonflikt zu entschärfen.
Der „ethische Zeitgeist“ führender
Gegenwartsethiker und Palliativmediziner entspricht nicht dem ethischen und
moralischen Grundverständnis großer Teile in der Bevölkerung (und natürlich
auch nicht der (arzt-)ethischen Werthaltung bei mehr als einem Drittel der
Ärzteschaft) und in diesem Sinne sollten wir alle gemeinsam dafür Sorge tragen,
dass der Wertekonflikt jedenfalls vor dem Hintergrund des Verfassungsrechts
ausgetragen wird, mit dem letztlich unspektakuläre „Lösungen“ vorgezeichnet
sind.
Denn eines dürfte doch allen klar
sein: der „Kulturkampf“ um das Sterben kann nur dann befriedet werden, wenn
eine der widerstreitenden „Parteien“ im Diskurs sich ihrer fundamentalen
Grundpositionen begeben und da dies nicht zu erwarten ansteht, muss die
Wertordnung des Grundgesetzes den Konflikt entscheiden.
Das Selbstbestimmungsrecht sowie die
Gewissensfreiheit sind Werte allerhöchsten Ranges und da entspricht es meiner
festen Rechtsüberzeugung, dass ein berufsethischer Konsens lediglich von
marginaler Bedeutung ist und zwar in dem Sinn, dass hieraus keine allgemeinen
moralischen Gebote (!) folgen und so die Ärzteschaft binden.
Nun will ich das ethische Bemühen
auch um eine moralische Integrität eines Berufsstandes nicht gering schätzen;
aber bei allen Bemühungen sollte nicht vergessen werden, dass wir im Diskurs
gerade unserem Grundgesetz verpflichtet sind und dieses zeichnet sich durch
eine Wertepluralität aus, in dem ein „Jeder nach seiner Facon“ nicht nur selig
werden, sondern auch sterben darf.
Den Preis, den die
palliativmedizinische Ethik derzeit von den Schwererkrankten und Sterbenden
einfordert, ist mir im konkreten Abwägungsprozess schlicht zu hoch, denn im
Ergebnis müsste sich der schwerkranke und sterbende Mensch einstweilen seines
Selbstbestimmungsrechts begeben und da darf und muss die Frage aufgeworfen
werden, ob nicht in dem Beharren auf fundamentalistische Positionen nicht
gerade auch eine Instrumentalisierung einer Patientengruppe erblickt werden
kann.
Ich möchte hier nicht noch weiteres
Öl ins Feuer gießen, aber es sei mir gestattet, nochmals in Erinnerung zu
rufen, dass einige Ethiker mehr oder minder direkt diesen Patienten einen
„egozentrischen Individualismus“ vorwerfen und ernsthaft dabei in den Raum
stellen, dass das Begehren nach einer Suizidbeihilfe „moralisch unanständig“
sei.
Ich bin nun wahrlich nicht
„sprachlos“ – aber eigentlich verschlägt es mir bei solchen Aussagen schon die
Sprache und es kostet nicht selten Mühe, hierbei die Ruhe zu bewahren.
Nimmt es da wunder, dass man/frau
gelegentlich sich an eine Bibelstelle erinnert, in der der „Besen“ geschwungen
wurde?
Ihnen ein schönes und vielleicht
auch nachdenkliches Wochenende gewünscht.
Ich habe den Kurzbeitrag auch im
BLOG „Ärztliche Suizidassistenz?“ eingestellt; wenn Sie mögen, können Sie dort
einen Kommentar hinterlassen.
BLOG
>>> HUZum BeitragUH <<<
Ihr Lutz Barth (30.10.10)
Kulturpreis
Bayern geht nach Passau
Dr. Mirja Feldmann wurde für ihre
Doktorarbeit mit dem Thema „Die Strafbarkeit an Mitwirkungshandlungen am
Suizid“ mit dem Kulturpreis der E.ON Bayern AG ausgezeichnet.
Quelle: Wochenblatt.de v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.wochenblatt.de/nachrichten/passau/regionales/Kulturpreis-Bayern-geht-nach-Passau;art1173,18762UH
<<< (html)
Abschied
in Würde
v. Dieter Weihrauch
Quelle: Gesundheitsmagazin v. 28.10.10 >>> HUhttp://www.gesund-magazin.de/artikel/sterbehilfe-palliativmedizinUH
<<< (html)
Patient
erhielt Blasenspülung mit ätzender Lösung – Lebensgefahr
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/626748/patient-erhielt-blasenspuelung-aetzender-loesung-lebensgefahr.htmlUH
<<< (html)
CDU-Politiker
sprechen sich für uneingeschränktes Verbot der PID aus
Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43299/CDU-Politiker_sprechen_sich_fuer_uneingeschraenktes_Verbot_der_PID_aus.htmUH
<<< (html)
Termin-
und Leistungsdruck setzt immer mehr Bundesbürgern kräftig zu
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/626795/termin-leistungsdruck-setzt-immer-bundesbuergern-kraeftig.htmlUH
<<< (html)
Eine
Sepsis schadet offenbar auch dem Gehirn
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/medizin/article/626769/sepsis-schadet-offenbar-gehirn.htmlUH
<<< (html)
Mit dem
Organspendeausweis zum Führerschein
Ärztekammerpräsident schlägt
Spendeausweise für Fahrschüler vor
Quelle: LÄK Hessen, Mitteilung v. 28.10.10 >>> HUhttp://www.laekh.de/index-b-754-5032.htmlUH
<<< (html)
Es
besteht kein „Fraktionszwang“ in ethischen Grundsatzfragen für die verfasste
Ärzteschaft!
Die freie Ärzteschaft darf sich auch
in einem Wertediskurs „frei“ (!) äußern und unterliegt nicht der ethischen
Weisungsbefugnis der Kammern, geschweige denn namhafter Medizinethiker.
Ein Blick in das Grundgesetz
erleichtert hier all denjenigen die Rechtsfindung, die da meinen, in Anbetracht
einer ethischen Grundsatzfrage moralischen „Druck“ auf die Ärztinnen und Ärzte
aufbauen zu können.
Mit Blick auf die Liberalisierung
der ärztlichen Suizidassistenz steht die These eines namhaften Mediziners zur
Beantwortung an, ob ggf. die ärztliche Suizidbeihilfe auch eine ethische Option
(im Zweifel ein „Gebot“) auch der Palliativmedizin ist.
Beharrliches Schweigen zu dieser
Anfrage aus intraprofessioneller Sicht hilft dauerhaft nicht weiter, werden wir
doch vom IQB ebenso beharrlich daran erinnern, dass eine Liberalisierung der
ärztlichen Suizidbeihilfe nicht nur wünschenswert, sondern vor allem auch von
der Verfassung her geboten ist.
Das Selbstbestimmungsrecht der
schwerkranken und sterbenden Menschen und das Recht zur individuellen
Gewissensentscheidung der Ärzte wiegen mehr, als ein bereichspezifischer
Konsens der Hospiz- und Palliativbewegung und es muss nachdenklich stimmen,
dass hierüber offensichtlich kein (!) Konsens besteht, sondern das Gegenteil zu
befürchten ansteht, wonach es erkennbar gilt, „neue moralische Pflichten“ auch
des schwerkranken und sterbenden Patienten zu generieren.
Für mich ein unglaublicher Vorgang,
der so nicht hingenommen werden darf und es bleibt kritisch nachzufragen, wer
hier auf wen, welchen moralischen Druck aufbaut?
Lutz Barth (29.10.10)
100-Jährige
muss ins Altersheim
Quelle: SZON (Schwäbische) v. 25.10.10 >>> HUhttp://www.schwaebische.de/lokales/markdorf/meersburg_artikel,-100-Jaehrige-muss-ins-Altersheim-_arid,4180004.htmlUH
<<< (html)
LAG
Baden-Württemberg: Diskriminierung wegen Behinderung; Erkundigungspflicht des
Arbeitgebers
ULAG Baden-Württemberg, Urt. v. 06.09.10 (Az. 4 Sa 18/10)
Leitsätze des Gerichts:
Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter HUhttp://www.justiz.baden-wuerttemberg.deUH
Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LAG
>>> HUhttp://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13515&pos=4&anz=805UH
<<< (html)
KBV-Philosophie
"Mehr Ärzte" erzürnt Pflegeverbände
Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/626589/kbv-philosophie-aerzte-erzuernt-pflegeverbaende.htmlUH
<<< (html)
Gesundheitsministerium:
„Organspende sollte freiwillig bleiben, keine moralische oder rechtliche
Pflicht“
Quelle: Ärzteblatt.de v. 28.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43286/Gesundheitsministerium_Organspende_sollte_freiwillig_bleiben_keine_moralische_oder_rechtliche_Pflicht.htmUH
<<< (html)
Unterstützen
auch Sie unseren Offenen Brief!
Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgendenHU LinkUH.
Ihr Lutz Barth (28.10.10)
Bremen:
Nachfolgeregelung zum Heimgesetz
Das Bremische Wohn- und
Betreuungsgesetz (BremWoBeG) ist am 21.10.2010 in Kraft getreten. Dieses Gesetz
ist die Nachfolgeregelung zum bisher gültigen Heimgesetz. Das Gesetz schützt
wie bisher die Bewohner/innen von Pflegeheimen, jetzt aber auch die
Bewohner/innen von institutionellen
Altenpflege-Wohngemeinschaften und Service-Wohnen. >>> weiter
Quelle: Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
>>> HUhttp://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.9612.deUH
<<< (html)
Pflege
fühlt sich von Rösler ausgeschlossen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43270/Pflege_fuehlt_sich_von_Roesler_ausgeschlossen.htmUH
<<< (html)
Tod nach
Stammzelltherapie: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ärztin
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 27.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/626433/tod-nach-stammzelltherapie-staatsanwaltschaft-ermittelt-aerztin.html?sh=9&h=-801853003UH
<<< (html)
Unterlassungsentscheidung
gegen AOK-Pflegenavigator
Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43268/Unterlassungsentscheidung_gegen_AOK-Pflegenavigator.htmUH
<<< (html)
Literaturspiegel
Funktionalität
des Online-Formulars ist nunmehr gewährleistet!
Nach Hinweisen aus der Praxis können
wir Ihnen mitteilen, dass der Konfigurationsfehler im Formular zur
Unterstützung der Anfrage an die Träger der Charta zur Betreuung von
schwerstkranker und sterbender Menschen behoben worden.
Nunmehr können Sie das HUOnline-FormularUH aufrufen und dort Ihren Namen
eintragen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich
zugleich darauf hinweisen, dass es in der Sache nicht darum geht, die Träger
der Charta unter einen wie auch immer gearteten „Zugzwang“ zu setzen, sondern
ausschließlich um eine – wie ich meine – legitime Anfrage an
Fachgesellschaften.
Es darf daran erinnert werden, dass
die Träger der Charta sich dafür dafür einsetzen, ein
Sterben unter würdigen Bedingungen
zu ermöglichen und insbesondere den Bestrebungen nach einer Legalisierung der
Tötung auf Verlangen durch eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen
Miteinanders entgegenzuwirken und dass das Verbot der Tötung auf Verlangen zu
erhalten ist.
Zu fragen also bleibt, ob zumindest
in Schwerstfällen ggf. die ärztliche Suizidassistenz eine ethische Option auch
nach der Charta aus der Sicht der Träger (und somit auch der Mitunterzeichner)
ist.
Diese Anfrage ist unverfänglich und
deren Beantwortung könnte in der Folge dazu beitragen, ggf. die Wertedebatte
auf zentrale Punkte zu fokussieren.
IQB – Lutz Barth (27.10.10)
Niedersachsen
übernimmt die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres in der Pflege
bpa fordert
die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen
Quelle: bpa, Pressemitteilung v. 26. Oktober 2010 (Nr. 44/10)
>>> HUhttp://www.bpa.de/upload/public/doc/20101026_bgst_bpa_PM_Niedersachsen_als_Vorreiter.pdfUH
<<< (pdf.)
Union
und FDP heben Fraktionszwang bei PID auf
Quelle: Ärzteblatt.de v. 26.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43249/Union_und_FDP_heben_Fraktionszwang_bei_PID_auf.htmUH
<<< (html)
Merkels
Angst vor der schiefen Ebene
v. Alexander Mäder
Quelle: Stuttgarter Nachrichten v. 26.10.10 >>> HUhttp://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2683933_0_9223_-bioethik-merkels-angst-vor-der-schiefen-ebene.htmlUH
<<< (html)
Erythropoetin
als Sterberisiko bei Senioren
Quelle: Ärzteblatt.de v. 26.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43254/Erythropoetin_als_Sterberisiko_bei_Senioren.htmUH
<<< (html)
Bundestag
verschiebt Entscheidung über Ethikbeirat
Quelle: Ärzteblatt.de v. 26.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43247/Bundestag_verschiebt_Entscheidung_ueber_Ethikbeirat.htmUH
<<< (html)
Verehrte LeserInnen.
An mich wurde kurz nach der
Einstellung des offenen Briefes die Idee herangetragen, ggf. die an die
Träger der Charta zur Betreuung von schwersterkrankten und sterbenden Menschen
von Interessierten an der Fragestellung mitzeichnen zu lassen.
Gerne habe ich diesen Vorschlag
aufgenommen und wenn Sie mögen, können Sie die diesseitige Anfrage gerne auf
dem nachfolgenden Link mit ihrer Namensnennung unterstützen.
>>> HUhttp://iqb-info.de/tinc?key=xRazOHlh&formname=Offener_BriefUH <<<
Alternativ können Sie den offenen
Brief auch mit dem nachstehenden Online-Formular mitzeichnen.
Mit der Unterzeichnung der Unterstützerliste erklären Sie zugleich auch Ihr
Einverständnis, dass Ihr Name veröffentlicht wird.
Aus diesem Grunde werden wir vor
Veröffentlichung eine nochmalige Bestätigung durch eine Emailanfrage vornehmen,
so dass auch tatsächlich sichergestellt ist, dass Sie persönlich den Offenen
Brief unterstützen wollen.
Eine Veröffentlichung Ihrer
Emailadresse findet freilich nicht (!) statt.
Ihr Lutz Barth (26.10.10)
Offener
Brief an die Träger der Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender
Menschen.
Sehr verehrte Damen und Herren.
Ich möchte im Nachgang zum diesseits aktuell eingestellten HUBLOG-BeitragUH Sie ganz herzlich
bitten, die am Schluss des Beitrages gestellte Frage zu beantworten.
Wie Ihnen sicherlich gegenwärtig, wird
das IQB-Internetportal zum Medizin- und Pflegerecht und der BLOG „Zur
ärztlichen Suizidassistenz“ von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen und
da würde ich es ganz persönlich begrüßen, wenn auch Sie die Möglichkeit nutzen
würden, ein kurzes Statement abzugeben.
Der Wertediskurs leidet derzeit m.E.
ein stückweit daran, dass einige Grundpositionen nicht hinreichend präzise
formuliert sind und von daher aufklärungsbedürftig erscheinen.
Die Divergenz zwischen
Expertenmeinung und der Wahrnehmung einer ethischen Grundsatzfrage aus der
Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist offensichtlich und da wäre es hilfreich,
wenn Sie einen Beitrag zur Abklärung der Frage leisten könnten, ob mit der
Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Patienten zugleich auch
eine Absage an die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz verbunden
ist.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit
und hoffe gerade auch im Interesse eines ethisch und moralisch höchst
bedeutsamen Diskurses auf eine aufrichtige Antwort, der Sie sich nicht
verschließen mögen.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth (26.10.10)
Vom
„Wesen“ einer Charta im Allgemeinen und der Charta zur Betreuung
schwersterkrankter und sterbender Menschen im Besonderen
Es scheint hohe Zeit zu sein, die
Diskussion um die ärztliche Suizidbeihilfe und die „Tötung auf Verlangen“
erneut zu beleben, bevor konservative Eliten die Möglichkeit haben, einen
ethischen und moralischen Konsens (?) im Hinblick auf das selbstbestimmte
Sterben auch eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen zu etablieren,
der in höchstem Maße dem geschriebenen Verfassungsrecht abträglich zu sein
scheint und so unversehens dazu führen könnte, dass künftig nur noch ein
„moralischer Wert“ strikte Geltung beansprucht, während demgegenüber
divergierende Werthaltungen als „unmoralisch“ diskreditiert werden – wenn nicht
expressis verbis, dann doch aufgrund einer überwältigen Mehrheit, die sich im
Rahmen einer Selbstverpflichtung den Text der Charta zueigen machen, auch wenn
diese nicht nach strikter Verbindlichkeit strebt.
Ein Blick in die Definition der „Selbstverpflichtung“ bei Wikipedia
(>>> HUhttp://de.wikipedia.org/wiki/SelbstverpflichtungUH
<<<) lässt erahnen, warum wir in dem ethischen Hochdiskurs über
das Leben und Sterben und näher dem Teildiskurs über die ärztlichen
Suizidassistenz etwa durch die Palliativmediziner besondere Sorgfalt walten
lassen müssen, damit nicht ein gesamtgesellschaftlich gebotener Diskurs durch
eine bereichsspezifische Sonderethik der Palliativmedizin gleichsam vollständig
internalisiert wird.
Eine zuweilen aus der Perspektive
der Ethikexperten sicherlich angenehme Folge einer wie auch immer gearteten
Selbstverpflichtungserklärung dürfte darin bestehen, dass über den eigentlich
Inhalt eines Chartatextes hinaus bereits mit der Wahl des Begriffs „Charta“
derzeit wohl eine ganz zentrale Funktion fruchtbar gemacht werden soll: Der
Hinweis an die Öffentlichkeit, namhafte Experten haben sich zu einem
grundlegenden und verantwortungsvollen Konsens durchgerungen und sofern dieser
ethische (und moralische!) Konsens dann in der Folge auch noch von einer
Vielzahl von Personen und Institutionen über die eigentlichen Initiatoren
hinaus mitgetragen wird, erscheint es nahezu unmöglich, diesem
intraprofessionellen Konsens die Legitimität absprechen zu wollen (denn
schließlich käme ja auch keiner auf die Idee, etwa die UN-Menschenrechtscharta
kritisch zu hinterfragen).
Innerhalb der Ärzteschaft hat eine
kleine, aber durchaus erlesene Schar von modernen Gegenwartsethiker der
Palliativmedizin ein ethisches Gepräge verliehen, dass nach allgemeiner
Beachtung strebt und im Übrigen offenbaren soll, dass die Bereichsethik der
Palliativmedizin für sich einen Expertenstatus reklamiert, der sich deutlich
von der Medizinethik im Allgemeinen abhebt, dem alle Mediziner scheinbar
verpflichtet sind, wollen sie doch dem Bild eines guten und fürsorglich
handelnden Arztes entsprechen.
Der (Allgemein-)Mediziner – sei es
auch derjenige mit ausgewiesenen Facharztqualifikationen – wird von den
Palliativmedizinern in Sachen bereichsspezifischer (Sonder-)Ethik unterwiesen
und da nimmt es dann nicht wunder, wenn die Experten der Palliativmedizin sich
dazu berufen fühlen, auch bei ethischen Irrwegen ihre Kollegen – wohl
überwiegend Vertreter der kurativen Medizin – zu maßregeln; Unmut macht sich
unter den führenden Palliativmediziner breit, wenn diese mit aktuellen Umfragen
konfrontiert werden und dienstbeflissen wird um der Sache willen gerne schnell
darauf hingewiesen, dass die Umfrage resp. Untersuchung in und von der
Öffentlichkeit entweder überbewertet, falsch interpretiert oder im günstigsten
Fall als methodisch unhaltbar verworfen wird.
Eine „Charta“ kommt da zum rechten
Zeitpunkt, wird in ihr doch das geballte von der Fürsorge geprägte ethische
Grundverständnis einer hochspezialisierten Teildisziplin transportiert und der
missionarische Sonderweg hat gerade mit der Veröffentlichung der Charta eine
bedeutsame Zwischenstation erreicht: Auch wenn ganz allgemein ein
herrschaftsfreier Diskurs über die bedeutsamen Fragen am Lebensende angemahnt
wird, hat es ganz aktuell die Palliativmedizin als Teildisziplin verstanden,
den ethischen Diskurs nicht nur zu besetzen, sondern zugleich auch ihre Rolle
als Leitprofession zu festigen. Der Versuch, dieses existentielle Thema aus dem
gesellschaftlichen Diskurs heraus zu sezieren, dürfte als gelungen angesehen
werden, wurde es doch in einem ersten Schritt zunächst oligopolisiert und da
scheint der Weg zu einem (Ethik-)Monopol nicht mehr weit zu sein.
So gesehen erweist sich gerade in
der Zukunft der ethische Diskurs um den Grund und die Grenzen der
Palliativmedizin vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben für
ein zu wahrendes Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden
Patienten als ein ethischer Hochdiskurs, der in erster Linie durch seinen
aristokratischen, paternalistischen und zuweilen sicherlich auch
imperalitischen Charakter gekennzeichnet ist.
Der Soziologe Klaus Feldmann weist völlig zu recht darauf hin, dass
vornehmlich ethische Hochdiskurse in einem zunehmenden Maße dadurch geprägt
sind, „dass sie …von Experten geführt (werden) und es kommen nur Experten
und konforme ‚Hochmenschen’ zu Wort. Die Ethiken und Moralen der anderen
Menschen treten in diesen Diskursen nicht, vor allem nicht gleichberechtigt,
auf. Philosophen, Theologen und Hüter des abendländischen Geistes missachten
empirische Untersuchungen, Meinungsumfragen, Punktionen im Körper des gemeinen
Volkes. Somit ist es auch nicht verwunderlich, dass die meisten Menschen
ethische Nullrezipienten sind und sein sollen (?), und auch gebildete
Westmenschen als passive Empfänger, nicht als Ethikproduzenten anerkannt
werden. Schlichte Tatsachen werden in diesen Elitediskursen diskret verschwiegen:
Ethik ist ein wissenschaftliches Spezialgebiet wie Finnische Literatur und
Moral ist Privatsache, ein Staatsbürger ist nur an das Recht gebunden – und an
die Normen der Gruppen und Organisationen, von denen er abhängig ist. Dass
herrschende und privilegierte Akteure ihre eigenen ‚Tausch- und
Gebrauchsethiken’ und ‚sterilisierten Luxusterritorien’ geschaffen haben, ist
für die von staatlichen oder anderen Organisationen abhängigen EthikexpertInnen
verständlicherweise kein öffentliches Thema. Ethik geriert sich als ‚nicht
normales’ Spezialgebiet der Philosophie wie Erkenntnistheorie und Ästhetik, da
ein immer größerer Teil der privilegierten PositionsinhaberInnen im Dienste von
mächtigeren Institutionen und Feldern tätig ist: Medizin, Recht, Wirtschaft,
Religion, Politik. Somit werden Ethiken immer mehr zu Dienstleistungs-, Werbe
und Legitimationsprodukten macht- und ressourcenverschlingender Organisationen.
Die Medizinethik hat Aufgaben übernommen, die wissenschaftlich besser von den
Sozialwissenschaften erfüllt werden könnten, doch sie dient erfolgreich dem
Establishment der Medizin und damit verbundenen Gruppen des Staats-, Rechts-
und Wirtschaftsadels. Die Errichtung von Instituten für Ethik und Geschichte
der Medizin hat u.a. die Funktion, für das ‚Gesundheitswesen’ wichtige Aspekte,
Klassifikationen und Rahmensetzungen, die durch Philosophie und andere
Humanwissenschaften vorgeschlagen und legitimiert werden, unter Kontrolle des
medizinischen Systems zu bringen, d.h. die Verfügung über wertvolles symbolisches
Kapital zu monopolisieren oder zu oligopolisieren.“ (Klaus Feldmann,
Sterben, Sterbehilfe, Töten, Suizid. Bausteine für eine kritische Thanatologie
und für eine Kultivierungstheorie, 2010, - Vers. 166, S. 131 ff. >>> HUhttp://www.feldmann-k.de/tl_files/kfeldmann/pdf/thantosoziologie/feldmann_sterben_sterbehilfe_toeten_suizid.pdfUH
<<<)
Sind also, so muss man/frau kritisch
die Frage an die Ethikexperten der Palliativmedizin richten, nicht nur die
Allgemein- und Palliativmediziner „ethische Nullrezipienten“, sondern vor allem
auch die schwersterkrankten und sterbenden Patienten?
Die möglichen Antworten hierauf
enthalten freilich erheblichen ethischen und moralischen Sprengstoff, so dass
wohl auch in Zukunft damit gerechnet werden muss, dass eben diese
entscheidungserhebliche Frage nicht (!) geklärt werden soll.
Was also würde hier zur weiteren
Orientierung beitragen können?
Nun – ich denke, es müsste zwar
nicht der ethische Hochdiskurs der Palliativmediziner in der Gänze ersetzt,
wohl aber um eine wesentliche Kategorie ergänzt werden: die Anbindung an
fundamentale Werte, die ihren Ursprung nicht aus philosophischen oder ethischen
Heilsbotschaften beziehen, sondern aus der Verfassung. Es reicht eben nicht zu,
sich auf die „Würde“ des schwersterkrankten und sterbenden Patienten zu
beziehen und hierbei zugleich das Selbstbestimmungsrecht eben dieser Patienten
auf „Null“ zu reduzieren, in dem es für den Patienten (oder aber für den
Mediziner schlechthin) keine andere Entscheidung gibt, als sich zu einer
„Charta“ zu bekennen.
Die alles entscheidende Frage soll
daher wie folgt an die Adresse des Ethikregimes gerichtet werden:
Darf der schwersterkrankte und
sterbende Patient darauf hoffen, dass ihm auch nach der Präsentation der Charta
die bereichsspezifische Ethik der Palliativmedizin ein Weg eröffnet,
selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden und – sofern er dazu aufgrund seines Einzelsckicksals
nicht mehr in der Lage ist – dabei auch auf die ärztliche Suizidassistenz eines
Palliativmediziners zählen kann?
Anders gewendet: Treten die Träger
der Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen zugleich
auch für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe ein?
Vielleicht sieht sich einer der Gegenwartsethiker in der Lage, diese
Frage einer kurzen Antwort hier im HUBLOGUH zuzuführen.
Gerne würde ich dazu freilich auch
die Meinung derjenigen erfahren, die bisher die Charta unterzeichnet haben.
Alternativ haben wir dazu auch eine
Online-Umfrage gestaltet.
Lutz Barth (26.10.10)
Vorwurf
Sterbehilfe: Münchner Arzt vor Gericht
Quelle: sueddeutsche.de v. 25.10.10 >>> HUhttp://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/vermischtes/landgericht-stuttgart-vorwurf-sterbehilfe-muenchner-arzt-vor-gericht-1.1015819UH
<<< (html)
Ausbildung
von Psychotherapeuten - Regierung sieht keinen Grund zur Eile
Quelle: Ärzte Zeitung v. 25.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/625827/ausbildung-psychotherapeuten-regierung-sieht-keinen-grund-eile.html?sh=14&h=-1081969362UH
<<< (html)
"Kanzlerin
handelt unchristlich"
Der Gentest im Reagenzglas kann
Fehlgeburten und viel Leid verhindern
v. Claudia Ehrenstein
Quelle: welt online - Welt am Sonntag v. 24.10.10 >>> HUhttp://www.welt.de/print/wams/politik/article10500330/Kanzlerin-handelt-unchristlich.htmlUH
<<< (html)
Ärztliche
Verantwortung lässt sich nicht teilen
Landesärztekammer spricht sich gegen
Substitution ärztlicher Leistungen aus
"Ärzte sind für die
Verschreibung von Medikamenten am besten qualifiziert." Das hat jetzt der
Weltärztebund (World Medical Association/WMA) am 16. Oktober auf seiner
Jahresversammlung in Vancouver erklärt. Auch die Landesärztekammer Hessen
wendet sich entschieden gegen das Ansinnen nichtärztlicher Berufsgruppen,
Medikamente verschreiben zu dürfen - Zusammenarbeit ja, Übernahme ärztlicher
Leistungen nein.
>>> weiter
Quelle: LÄK Hessen, Mitteilung v. 20.10.10 >>> HUhttp://www.laekh.de/index-b-754-5026.htmlUH
<<< (html)
Pflegepersonalmangel:
Regierung soll handeln
Quelle: Ärzte Zeitung v. 25.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/625645/pflegepersonalmangel-regierung-soll-handeln.html?sh=24&h=-642843247UH
<<< (html)
Frauen
und Mädchen vor körperlicher und psychischer Gewalt schützen
Quelle: BÄK, Mitteilung v. 25.10.10 >>> HUhttp://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8776.8800UH
<<< (html)

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Auf ein
Wort zum Sonntag: Das „theologische Fundament“ einer palliativmedizinischen
Ethik (?)
Immer dann, wenn ich einige Gedanken
zur Sonderethik der Palliativmedizin und der ärztlichen Suizidassistenz zu
„Papier“ bringe und hier auf den Seiten des IQB-Internetportal veröffentliche,
erhalte ich nicht selten Zuschriften, die keinerlei Verständnis für die
diesseitige Interpretation der derzeitigen Gegenwartsethik namhafter
Medizinethiker aufbringen; es wird zuweilen gerügt, dass ich von
„Überzeugungstätern“ schreibe und die derzeitige Sonderethik als
Religionsersatz bezeichne.
Nun – dieser Kritik stelle ich mich
insofern an dem heutigen Sonntag und ich darf schlicht an das Evangelium vitae
erinnern, dass zumindest für ein „C“ nicht nur in einigen Parteinamen streitet,
sondern zugleich auch den sittlich annehmbaren Weg für eine
palliativmedizinische Ethik vorzeichnet, aus dem sich in erster Linie die
Grenzen der Palliativmedizin ergeben:
„Ich bin es, der tötet und der
lebendig macht« (Dtn 32, 39): das Drama der Euthanasie“
Hieraus folgt ohne Frage für einen
gläubigen Palliativmediziner eine Botschaft, die er um seiner selbst willen
stets zu beachten hat: Es geht um seinen individuellen Willen, der sich
jedenfalls nicht als „Vorsatz“ zur Euthanasie erweisen darf, auch wenn und
soweit der Palliativmediziner durchaus gehalten ist, sich im Zweifel einem
therapeutischen Übereifer zu enthalten.
Auch wenn aus der Sicht der
schwersterkrankten und sterbenden Patienten die moralische Pflicht besteht,
sich behandeln und pflegen zu lassen, wird doch diese Pflicht jeweils an dem
konkreten Einzelschicksal modifiziert, so dass durchaus ein Verzicht auf
außergewöhnliche oder unverhältnismäßige Heilmittelmittel erklärt werden kann,
ohne sich zugleich der Gefahr aussetzen zu müssen, gleichsam einen Selbstmord
zu begehen oder aus der Sicht der behandelnden Therapeuten Euthanasie zu
betreiben.
In diesem Sinne zieht die
(„herrschende Lehre“?) der palliativmedizinischen Ethik ihre derzeitige
Legitimationsbasis aus einem christlichen Verständnis über die „Heiligkeit des
Lebens“ und der damit verbundenen Intentionen etwa katholischer Zentraldogmen
und erteilt (einstweilen noch) der ärztlichen Assistenz beim frei
verantwortlichen Suizid eine konsequente Absage. Der „Wille“ des
Palliativmediziners ist eben nicht darauf gerichtet, einen schwersterkrankten
und sterbenden Menschen zu töten, sondern den Patienten palliativmedizinisch
mit einem therapeutischen Angebot zu behandeln, die das Leiden im Endstadium der
Krankheit erträglicher machen und gleichzeitig für den Patienten eine
angemessene menschliche Begleitung gewährleisten sollen. Die Situation des
schwersterkrankten und sterbenden Menschen wird demzufolge akzeptiert und diese
Akzeptanz ist – wenn auch in bestimmten Grenzen – moraltheologisch anerkannt
und ein Verzicht auf eine Lebenserhaltung um jeden Preis ist möglich, mehr noch
– auch eine nicht gewollte Lebensverkürzung durch eine entsprechende Medikation
zieht kein Unbill nach sich.
Sehen wir einmal davon ab, dass
jedenfalls die „terminale resp. palliative Sedierung“ noch einige
Schwierigkeiten aufwerfen könnte, verbleibt es also in jedem Falle dabei, dass
die Palliativmedizin einen Weg beschreitet, der auch in Übereinstimmung mit den
christlichen Werten gangbar ist, hat doch die Palliativmedizin in der „Charta“
der ärztlichen Liberalisierung der Suizidbeihilfe eine deutliche Absage
erteilt.
Hiermit ist zweierlei gewonnen: Der
Palliativmediziner übt keine (aktive) Euthanasie aus und der schwersterkrankte
und sterbende Patient wird mit seinem Wunsch nach einem Suizid jedenfalls von
den gläubigen Palliativmediziner nicht gehört werden. Dies erscheint jedenfalls
dann unproblematisch, wenn und soweit auch der Patient zutiefst gläubig ist; in
einem solchen Fall ist freilich auch der Selbstmord sittlich unannehmbar, da in
seinem tiefsten Kern der Selbstmord eine Zurückweisung der absoluten
Souveränität Gottes über Leben und Tod darstellt.
Sowohl für den Palliativmediziner
und den Patienten ergibt sich also folgender Schluss:
„Die Selbstmordabsicht eines anderen
zu teilen und ihm bei der Ausführung durch die sog. »Beihilfe zum Selbstmord«
behilflich zu sein heißt Mithelfer und manchmal höchstpersönlich Täter eines
Unrechts zu werden, das niemals, auch nicht, wenn darum gebeten worden sein
sollte, gerechtfertigt werden kann. »Es ist niemals erlaubt — schreibt mit
überraschender Aktualität der hl. Augustinus —, einen anderen zu töten: auch
wenn er es wollte, ja selbst, wenn er darum bitten würde, weil er, zwischen Leben
und Tod schwebend, fleht, ihm zu helfen die Seele zu befreien, die gegen die
Fesseln des Leibes kämpft und sich von ihnen zu lösen sucht; es ist nicht
einmal dann erlaubt, wenn ein Kranker nicht mehr zu leben imstande wäre«.
85 Auch wenn sie nicht durch die egoistische Weigerung motiviert ist,
sich mit der Existenz des leidenden Menschen zu belasten, muß die Euthanasie
als falsches Mitleid, ja als eine bedenkliche »Perversion« desselben bezeichnet
werden: denn echtes »Mitleid« solidarisiert sich mit dem Schmerz des anderen,
tötet nicht den, dessen Leiden unerträglich ist. Die Tat der Euthanasie
erscheint um so perverser, wenn sie von denen ausgeführt wird, die — wie die
Angehörigen — ihrem Verwandten mit Geduld und Liebe beistehen sollten, oder von
denen, die — wie die Ärzte — auf Grund ihres besonderen Berufes den Kranken
auch im leidvollsten Zustand seines zu Ende gehenden Lebens behandeln müßten.“ (Evangelium vitae, 84, 85)
Aus der Sicht der Katholischen
Kirche dürfte sich also die „herrschende Lehre“ der Sonderethik in der
Palliativmedizin auf einem sittlich annehmbaren Weg befinden und da wäre es
eigentlich auch nur konsequent, wenn die politisch Verantwortlichen diesem
Beispiel Folge leisten würden, gilt es doch gerade gegenwärtig, dass „C“ in einigen
Parteinamen zu revitalisieren.
Allerdings muss betont werden, dass
hier die Abgeordneten – so wie auch die Palliativmediziner und der gläubige
Patient – keine echten Alternativen zur Entscheidung besitzen: An einer
gesetzlichen Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe – geschweige denn an
einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Grenzfällen – dürfen diese
keineswegs mitwirken; eher das Gegenteil ist anzunehmen: sie sind zum
nachhaltigen Widerstand aufgerufen und in diesem Sinne macht es dann wieder aus
meiner Sicht Sinn, an den Grundsatz der religiösen Neutralität zu erinnern.
Für mich verbleibt es demzufolge
dabei, dass ich jedenfalls mit Sorge eine zunehmende Klerikalisierung der
palliativmedizinischen Ethik beobachtete, hierbei allerdings nicht den Stab
über diejenigen breche, die für sich nach den Geboten ihres Glaubens auch ihre
individuelle Gewissensentscheidung ausrichten und demzufolge sowohl dem Suizid
und der Euthanasie eine strikte Absage erteilen.
Allerdings würde ich es doch auch begrüßen
wollen, wenn andere Auffassungen dazu respektiert und toleriert werden und
sofern dies nicht der Fall ist, halte ich einen Hinweis auf „Überzeugungstäter“
durchaus für angemessen, zumal unserer Grundgesetz sich trotz seiner
christlichen Wurzeln und seiner Präambel einer pluralen Wertewelt verpflichtet
weiß!
Lutz Barth (24.10.10)
Rösler
will Pflege umkrempeln
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 23.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/625701/roesler-will-pflege-umkrempeln.htmlUH
<<< (html)
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zeichnet uns aus und bei uns finden Sie nahezu täglich neue und interessante
Informationen.
IQB – Lutz Barth (23.10.10)
SG
Stuttgart: Apalliker hat keinen Anspruch auf die Zuerkennung des Merkzeichens
BI (Blindheit)
USG Stuttgart, Entscheidung v. 30.06.10 (Az. S 24 SB 1531/08)
Leitsätze des Gerichts:
1. Auch nach dem Inkrafttreten der
Versorgungsmedizinischen Grundsätze ist weiterhin von
einem bundeseinheitlich geltenden Begriff der Blindheit im Sozialhilferecht und
im Schwerbehindertenrecht auszugehen.
2. Zu den Anforderungen der Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" bei
einem vollständigen apallischen Syndrom.
Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter HUhttp://www.justiz.baden-wuerttemberg.deUH
Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des SG
>>> HUhttp://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=2&nr=13479&pos=21&anz=780UH
<<< (html)
DPR:
Dramatischer Fachkräftemangel in den Pflegeberufen durch weitere Studien
bestätigt
Quelle: DPR >>> HUPresseinformation v. 21.10.10UH
<<< (pdf.)
DBfK
fordert Sofortmaßnahmen gegen miserable Arbeitsbedingungen
Quelle: DBfK, Pressemitteilung v. 20.10.10 >>> HUhttp://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=DBfK-fordert-Sofortmassnahmen-gegen-miserable-Arbeitsbedingungen-.php&navid=100UH
<<< (html)
Haftbefehl:
Krankenschwester unter Mordverdacht
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 21.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=625401UH
<<< (html)
G-BA:
Anspruch auf häusliche Krankenpflege auch in Tages- oder
Nachtpflegeeinrichtungen
GKV-Versicherte, die nicht nach § 14
SGB XI pflegebedürftig sind, können künftig auch während eines Aufenthalts in
Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen häusliche Krankenpflege beanspruchen. Das
hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin entschieden,
nachdem bereits im April dieses Jahres der Anspruch auf Kurzpflegeeinrichtungen
ausgeweitet worden war. Bei den Beratungen zu dieser Neuregelung hatte der G-BA
den Hinweis bekommen und mit dem Votum der Patientenvertretung umgesetzt, dass
beispielsweise dementen Patientinnen und Patienten, die in keine Pflegestufe
eingruppiert sind, aber niederschwellige Betreuungsleistungen erhalten,
medizinisch-pflegerische Leistungen auch in Einrichtungen der Tages- oder
Nachtpflege zur Verfügung stehen müssen.
Die Entscheidung wird dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach
erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der
Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender
Seite im Internet veröffentlicht:
HUhttp://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/33/U
Quelle: HUG-BA >>> Mitteilung v. 21.10.10UH
<<< (html)
Übelkeit
und Erbrechen nach Operationen in Allgemeinanästhesie: Eine evidenzbasierte Übersicht
über Risikoeinschätzung, Prophylaxe und Therapie
v. Rüsch, Dirk; Eberhart, Leopold H. J.; Wallenborn, Jan; Kranke, Peter,
in Dtsch Arztebl Int 2010; 107(42): 733-41; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78823UH
<<< (html)
Suchtprobleme
im Alter werden unterschätzt
Immer mehr ältere Menschen sind
abhängig von Alkohol oder Tabletten. Ein neues Modellprojekt des
Bundesgesundheitsministeriums will Fachkräfte der Alten- und Suchthilfe für das
Thema sensibilisieren und schulen.
v. Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/625382/suchtprobleme-alter-unterschaetzt.html?sh=4&h=-405113389UH
<<< (html)
Pflegestützpunkte
nur durchschnittlich bewertet
Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43196/Pflegestuetzpunkte_nur_durchschnittlich_bewertet.htmUH
<<< (html)
Ethikrat-Chef
fordert Gesetz zu PID
In der Debatte um Gentests an
Embryos hat der Chef des Deutschen Ethikrats, Edzard Schmidt-Jortzig, ein
Gesetz angemahnt.
Quelle: Tagesspiegel v. 20.10.10 >>> HUhttp://www.tagesspiegel.de/politik/ethikrat-chef-fordert-gesetz-zu-pid/1961392.htmlUH
<<< (html)
Künstliche
Befruchtung – die „jüngere Schwester der Eugenik“?
Einem Bericht der >>> HUSueddeutschen v. 20.10.10UH
<<< zufolge drohen Polens Bischöfe mit der Exkommunikation; die
polnischen Abgeordneten sollen vielmehr ein Gesetz zur künstlichen Befruchtung
ablehnen.
Hierzulande würde ein solches
Ansinnen der Katholischen Kirche sicherlich zu einem Sturm der Entrüstung
führen, wenngleich es natürlich der Kirche unbenommen bleibt, ihren Mitgliedern
„Sanktionen“ in Aussicht zu stellen. In der Sache selbst sind der Staat und
damit die Abgeordneten zur religiösen Neutralität verpflichtet und in diesem
Sinne sollten sich die Abgeordneten von derartigen Ankündigungen unbeeindruckt
zeigen.
Dreiländer-Treffen
zum Internationalen Tag des Selbstbestimmungsrechts
Zum 3. Internationalen Tag des
Selbstbestimmungsrechts findet am 2. November 2010 ein Dreiländertreffen von
Sterbehilfe-, Bürger- und Menschenrechtsorganisationen aus Deutschland, der
Schweiz und Frankreich statt. Im gemeinsamen Kampf um mehr Selbstbestimmung am
Lebensende und für gesetzliche Regelungen im Bereich der Sterbehilfe finden
sich führende Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
e. V. (Deutschland), Exit (Schweiz), EX International (Schweiz), und ADMD
(Frankreich) auf der Dreiländerbrücke zwischen Huningue (Frankreich) und Weil
am Rhein (Deutschland) ein. >>> weiter
Quelle: DGHS, Mitteilung v. 19.10.10 >>> HUhttp://www.dghs.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/dreilaender-treffen-zum-internationalen-tag-des-selbstbestimmungsrechts.htmlUH
<<< (html)
UKurze Anmerkung (L. Barth, 21.10.10):
Die Präsidentin der DGHS,
„Wir wollen in Deutschland weder
eine Kommerzialisierung noch eine pauschale Legalisierung der aktiven
Sterbehilfe, sondern wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass in absoluten
Ausnahmefällen und nach genauester medizin-ethischer und gutachterlicher
Prüfung auch ein ärztlich assistierter Freitod in Deutschland möglich und
gesetzlich geregelt wird“, so
Dem kann ich nur beipflichten und in
der Tat ist der Gesetzgeber gefordert, hier für eine liberalere Regelung Sorge
zu tragen; entscheidend dabei ist, dass die Suizidbeihilfe in den Händen der
Ärztinnen und Ärzte liegen sollte, wobei freilich ihnen die Freiheit zur
Gewissensentscheidung für eine Mitwirkung an einer ärztlichen Suizidassistenz
zu belassen ist.
Sofern die DGHS meint, es sind die „illegalen und kommerziellen
Machenschaften von dubiosen Sterbehilfeorganisationen zu unterbinden“,
erscheint dies ohne Frage ein wünschenswertes Ziel, wobei es sich hierbei
entgegen der vom HUSterbehilfeDeutschland e.V.UH
vertretenen Meinung nicht um eine „Verbal-Entgleisung“ handelt, die im Zweifel
„menschlich nachvollziehbar sei“ - aus welchen Gründen auch immer.
Alle (!) Diskutanten in dem
Wertediskurs bleiben aufgerufen, sich eines angemessenen Argumentationsstils zu
befleißigen. Dies gilt selbstverständlich auch für Vereine, die ihre Mitglieder
in ihrem Wunsch nach einem selbst bestimmten Lebensende unterstützen wollen.
LSG
Sachsen-Anhalt: Veröffentlichung Transparenzbericht
ULSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.10.10 (Az. L 4 P 12/10 B ER)
(…)Die vom Sozialgericht Halle
erlassene einstweilige Anordnung zur Unterlassung der Veröffentlichung bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist aufzuheben, weil die
Voraussetzungen für eine solche einstweilige Anordnung nicht gegeben sind.
Da weder in der Ankündigung der Veröffentlichung eines Transparenzberichtes
noch in dem Transparenzbericht oder der Veröffentlichung selbst ein
Verwaltungsakt liegt, kann vorläufiger Rechtsschutz zur Abwehr drohenden
Verwaltungshandelns nur über den Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 86b
Abs. 2 Satz 1 SGG erreicht werden. Sowohl dem Transparenzbericht selbst als
auch seiner Veröffentlichung und der Ankündigung dieses Vorhabens fehlt es für
eine Qualifizierung als Verwaltungsakt an einer verbindlichen Regelung der Rechtslage
gegenüber der Antragstellerin (vgl. § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch –
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X). Hierdurch werden
keine Rechte oder Pflichten begründet. Die Pflicht zum Handeln nach bestimmten
Vorgaben ergibt sich für den Träger der Pflegeeinrichtung nur aus einem
Maßnahmebescheid nach § 115 Abs. 2 SGB XI. Die Pflicht der Pflegeeinrichtung,
die Veröffentlichung zu dulden, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, nicht
aus der Ankündigung der Veröffentlichung oder dieser selbst (…)
Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter HUhttp://www.sozialgerichtsbarkeit.deUH
Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG
>>> HUhttp://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=134896UH
<<< (html)
Hartmannbund
kritisiert Heilkunde durch die Hintertür
Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43171/Hartmannbund_kritisiert_Heilkunde_durch_die_Hintertuer.htmUH
<<< (html)
Mehr
Last auf weniger Schultern - in Deutschland fehlen Fachkräfte
Eine Studie zeigt: In den nächsten
20 Jahren wird es in Deutschland eine Million Ärzte und Pflegekräfte zu wenig
geben.
v. Sunna Gieseke
Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=625216UH
<<< (html)
Medizinethik:
Zu Themen des Lebensbeginns
Vgl. dazu u.a. die instruktiven
Beiträge v. Hartmut Kreß, die auf dem nachfolgenden Link downgeloadet
werden können.
Quelle: >>> HUhttp://www.ich-studiere-in-bonn.de/fakultaet/sozialethik/kress/vortraege#section-1UH
<<< (html)
Fahndung
nach Behinderungen: FDP und CDU im PID-Spagat
v. O. Tolmein (18.10.10)
Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> HUhttp://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/10/18/fahndung-nach-behinderungen-fdp-und-cdu-im-pid-spagat.aspxUH
<<< (html)
Berlin
und Brandenburg starten Bundesratsinitiative für mehr Patientenrechte
Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43160/Berlin_und_Brandenburg_starten_Bundesratsinitiative_fuer_mehr_Patientenrechte.htmUH
<<< (html)
ArbG
Ulm: Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei
langandauernder Arbeitsunfähigkeit
UArbG Ulm, Urt. v. 16.09.10 (Az. 5 Ca 563/09)
Leitsätze des Gerichts:
1. Während der dauerhaften
krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unterliegen Urlaubsansprüche im
bestehenden Arbeitsverhältnis weder der gesetzlichen Verjährung noch der
tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD.
2. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des
Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt er
der gesetzlichen Verjährung sowie der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs.
1 TVöD.
Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter HUhttp://www.justiz.baden-wuerttemberg.deUH
Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des ArbG
>>> HUhttp://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13412&pos=18&anz=725UH
<<< (html)
Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43159/Steffens_fordert_bundesweit_einheitlichen_Nichtraucherschutz.htmUH
<<< (html)
ArbG
Mönchengladbach: Pflichtverletzung einer Altenpflegerin mit schwerwiegenden
Folgen, Erforderlichkeit einer Abmahnung.
UArbG Mönchengladbach, Urt. v. 22.04.10 (Az. 1 Ca 497/10)
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>HU Pdf. Dokument aufrufen und druckenUH
<<<
Polens
Bischöfe verlangen Nein zur künstlichen Befruchtung
Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43158/Polens_Bischoefe_verlangen_Nein_zur_kuenstlichen_Befruchtung.htmUH
<<< (html)
Patientenschutz
in der Pflege soll gestärkt werden
Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=624629UH
<<< (html)
Sterbehilfe
– „Leben wir, so leben wir um der Palliativmedizin willen“
v. Lutz Barth (19.10.10)
(…) Das UIQB-InternetportalU
steht für eine konsequente Absicherung des Selbstbestimmungsrechts der
schwersterkrankten und sterbenden Menschen. Der assistierte Suizid und die
„Tötung auf Verlangen“ in Ausnahmefällen werden nachhaltig gefordert. Eine
ethische Grund- und Werthaltung einschlägiger Berufsverbände, Institutionen
oder öffentlich-rechtliche Körperschaften ist für einen gebotenen Konsens in
einer durch die Pluralität von Werten gekennzeichneten Gesellschaft nicht
prägend; maßgeblich sind insoweit die von der Verfassung geschützten Werte und
hierin nimmt das Selbstbestimmungsrecht einen überragenden Stellenwert ein. (…)
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
HUPdf. Dokument aufrufen und druckenUH
<<<

Pflege
trotz gekündigtem Pflegevertrag
Ein Bewohner wird in einer betreuten
Wohngruppe gepflegt, obwohl der Pflegevertrag bereits vor längerer Zeit
gekündigt wurde. >>> weiter
Mehr zum kritischen Ereignis
erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den
Bericht kommentieren.
Quelle: >>> HUKDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online
Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 15.10.10)UH
<<< (html)
85
Jahre und kein neues Hüftgelenk?
Bayerische Ärzte diskutieren über
Medizin, die Patienten nach Rangfolge behandelt
Quelle: Nordbayern.de (Nürnberger Nachrichten) v. 18.10.10 >>>
HUhttp://www.nordbayern.de/85-jahre-und-kein-neues-huftgelenk-1.249121UH
<<< (html)
BÄK
fordert klare gesetzliche Regelung für Präimplantationsdiagnostik
Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 18.10.10 >>> HUhttp://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8776.8794UH
<<< (html)
Augenmerk
auf Fehlerprävention in Kliniken
Mehrere Millionen Euro
Schadenersatzleistungen sind heute in Deutschland nach Behandlungsfehlern im
Krankenhaus keine Seltenheit mehr. Haftpflichtversicherer setzen deshalb vor
allem auf die Fehlervermeidung.
v. Jürgen Stoschek
Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/624622/augenmerk-fehlerpraevention-kliniken.html?sh=15&h=637186186UH
<<< (html)
Merkel
löst neuen Streit über Embryonenschutz aus
Quelle: Ärzteblatt.de v. 18.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43121/Merkel_loest_neuen_Streit_ueber_Embryonenschutz_aus.htmUH
<<< (html)
Fachkräftebedarf:
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll schneller gehen
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 18.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/624678/fachkraeftebedarf-anerkennung-auslaendischer-berufsabschluesse-soll-schneller-gehen.htmlUH
<<< (html)
Chemo
auf dem Sterbebett?
v. R. Stein
Quelle: Tagesspiegel v. 15.10.10 >>> HUhttp://www.tagesspiegel.de/wissen/chemo-auf-dem-sterbebett/1957364.htmlUH
<<< (html)
BSG:
Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut mit hälftigem Versorgungsauftrag
nicht mit Vollzeitbeschäftigung vereinbar
UBSG, Urt. v. 13.10.10 (Az. B 6 KA 40/09)
Der Kläger wandte sich dagegen, dass
seine Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung mit dem Zusatz
verbunden war, dass er seine wöchentliche Dienstzeit aus seinem in Vollzeit
ausgeübten Beamtenverhältnis auf 26 Stunden pro Woche zu reduzieren habe.
Seit dem 1. Januar 2007 sieht das Vertragsarztrecht die Möglichkeit vor,
die Zulassung auf einen hälftigen Versorgungsauftrag zu beschränken.
Mit seinem Urteil vom
13. Oktober 2010 - B 6 KA 40/09 R - hat der 6. Senat des
Bundessozialgerichts die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt und die
Revision des Klägers zurückgewiesen. Die Aufhebung der Bedingung, das
Dienstverhältnis auf 26 Wochenstunden zu reduzieren, kann der Kläger nicht
beanspruchen. Auch ein hälftiger Versorgungsauftrag iS des § 19a Ärzte-ZV
kann nicht neben einer vollzeitig ausgeübten Tätigkeit wahrgenommen werden. Ein
regelmäßiges und verlässliches Angebot von Sprechstunden und
Gesprächsleistungen zu Zeiten, die für solche Behandlungen üblich sind, kann
unter diesen Umständen auch im Umfang eines hälftigen Versorgungsauftrags nicht
gemacht werden. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte und das SG ausgehend
von der Rechtsprechung des Senats, wonach neben einer vollen Zulassung zur
vertragspsychotherapeutischen Versorgung nur eine Tätigkeit im Umfang von
13 Wochenstunden ausgeübt werden darf, jedenfalls als Höchstgrenze für
eine neben einer Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut mit hälftigem
Versorgungsauftrag ausgeübte Tätigkeit in einem beamtenrechtlichen
Dienstverhältnis 26 Wochenstunden ansehen.
Quelle: Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 40/10 v. 14.10.10
>>> HUhttp://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11724&pos=0&anz=40UH
<<< (html)
Uni
Witten-Herdecke unterzeichnet Patientencharta
Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/624509/uni-witten-herdecke-unterzeichnet-patientencharta.html?sh=10&h=57680103UH
<<< (html)
Meta-Analyse:
Laien-Reanimation ohne Atemspende vorteilhaft
Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43117/Meta-Analyse_Laien-Reanimation_ohne_Atemspende_vorteilhaft.htmUH
<<< (html)
Innenansichten
einer Krankenpflegekraft
„Als Krankenpflegekraft habe ich oft
das Gefühl, Dinge tun zu müssen, für die ich den Beruf nicht hätte erlernen
müssen“ >>>weiter
Quelle: Heilberufe online (BLOG) v. 04.10.10 >>> HUhttp://blog.heilberufe-online.de/2010/10/04/erniedrigend/UH
<<< (html)
Unsere
Literaturempfehlung!

Petra Baltz
Lebenserhaltung als Haftungsgrund
1. Aufl. - Berlin : Springer Berlin, 2010. - XV, 298 S. - (MedR Schriftenreihe
Medizinrecht)
„In der Arbeit wird untersucht,
unter welchen Voraussetzungen die Erhaltung menschlichen Lebens
Schadensersatzansprüche desjenigen begründet, der - einstweilig - am Leben
erhalten wird.
Diese möglicherweise befremdlich anmutende Fragestellung ergibt sich aus der
Existenz des Patientenrechts auf Selbstbestimmung, das auch die Ablehnung
lebenserhaltender Maßnahmen umfasst.
Nach Darstellung der strafrechtlichen Rahmenbedingungen und der
arzthaftungsrechtlichen Grundlagen wird unter Berücksichtigung des Dritten
Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29.7.2009 erläutert, wer in
welcher Situation nach welchem Maßstab die Entscheidung über die Vornahme oder
Nichtvornahme lebenserhaltender Maßnahmen zu treffen hat.
Anschließend wird anhand
verschiedener Fallkonstellationen geprüft, inwieweit lebenserhaltende Maßnahmen
bei Sterbenden, tödlich Kranken, Wachkomapatienten, Suizidwilligen und
Patienten, die aus religiösen Gründen eine vital indizierte Behandlung
ablehnen, Schadensersatzansprüche auslösen.“
"Das
Thema Sterben muss enttabuisiert werden" …
so Birgit Weihrauch auf einer Podiumstagung in Halle (Quelle: mz-web.de
v. 15.10.10, Heidi Pohle, HUFür ein Sterben in WürdeUH).
Dem kann nur beigepflichtet werden
und es bleibt zu hoffen, dass dies auch tatsächlich beabsichtigt ist. Mit Blick
auf die Debatte um die ärztliche Suizidbeihilfe allerdings habe ich gewisse
Zweifel, ob hier ein Umdenken gerade in der Palliativmedizin und der
Hospizbewegung stattfinden wird. Eine Enttabuisierung wird insbesondere dann
gelingen, wenn einige namhafte Ethiker und Palliativmediziner davon Abstand,
ihre ureigenen moralischen Gebote zu verkünden, die sich im Kern als
individuelle Gewissensentscheidungen erweisen und keinen Raum für eine
selbstbestimmte Entscheidung des schwersterkrankten Patienten belassen.
Eine Enttabuisierung setzt u.a.
voraus, nicht länger einem Widerspruch zwischen der Palliativmedizin und der
Sterbehilfe das Wort zu reden.
Lutz Barth (16.10.10)
LAG
Schleswig-Holstein: Zur Kündigung eines Schwerbehinderten (hier: Pflicht,
innerhalb von 3 Wochen den Arbeitgeber über Schwerbehindertenantrag zu
informieren
Wusste der Arbeitgeber nichts von
einer Schwerbehinderteneigenschaft oder einem Neuantrag auf Feststellung einer
Schwerbehinderung, muss ihm der schwerbehinderte Arbeitnehmer dieses innerhalb
von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung mitteilen. Geschieht dieses nicht,
kann er sich nicht auf den besonderen Kündigungsschutz berufen. Dies hat das
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 06.07.2010 entschieden
(1 Sa 403 e/09). >>> weiter
Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. 15.10.10
>>> HUhttp://www.schleswig-holstein.de/LAG/DE/Service/MedienInformationen/PI/prm1410.htmlUH
<<< (html)
Sterbehilfe:
Palliativmedizin verlängert das Leben!
v. Thomas Sitte; Matthias Thöns, in Dtsch Arztebl 2010; 107(41): A-1984
/ B-1731 / C-1704; online unter Ärzteblatt.de >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78769UH
<<< (html)
Mehr
Versorgungsprojekte für psychisch Kranke
Psychisch kranke Menschen im Norden
werden überwiegend stationär behandelt. Experten fordern einen deutlichen
Ausbau der ambulanten Versorgung.
v. Dirk Schnack
Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/623019/versorgungsprojekte-psychisch-kranke.html?sh=11&h=-2089766702UH
<<< (html)
Junge
Union geht beim Embryonenschutz auf Konfrontationskurs zur FDP
Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43115/Junge_Union_geht_beim_Embryonenschutz_auf_Konfrontationskurs_zur_FDP.htmUH
<<< (html)
Tätigkeit
als Arzt und Heilpraktiker
v. B. Berner, in Dtsch Arztebl 2010; 107(41): A-2011 / B-1755 / C-1727;
online unter Ärzteblatt.de >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78804UH
<<< (html)
BVerfG:
Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus
Kapitalleistungen einer betrieblich abgeschlossenen Lebensversicherung bei
teilweiser Prämienzahlung durch den Arbeitnehmer
Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 94/2010 vom 15. Oktober 2010
>>> HUhttp://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-094.htmlUH
<<< (html)
Bundeskanzlerin
erteilt aktiver Sterbehilfe strikte Absage!
„Wir werden aktiver Sterbehilfe niemals das Wort reden“, so Angela Merkel auf einer
CDU-Regionalkonferenz in Halle. ((Quelle: Frankfurter Allgemeine >>> HUF.A.Z.net v. 14.10.10UH <<< (html)
Schon der Volksmund meint, „man/frau
sollte niemals nie sagen“ und angesichts der Wünsche
schwersterkrankter und sterbender Patienten wird sich auch die Bundeskanzlerin
mit den ethischen Dilemmata thematisch zu befassen haben, die in erster Linie
durch einen ethischen Paternalismus konservativer Palliativmediziner,
Ärztefunktionäre und freilich auch Theologen heraufbeschworen worden sind. Der
Diskurs um die aktive Sterbehilfe wird zunehmend durch eine Moraldebatte
überfrachtet, die zu führen sinnvoll erscheinen mag, gleichwohl aber das Gebot
zur ethischen und moralischen Neutralität nicht aufzuhebt. Ein Bekenntnis zum
„C“ im Parteinamen und der Versuch, auch wieder konservative Wähler für die
Partei zu gewinnen, ist legitim, ändert aber selbstverständlich nichts daran,
dass auch eine Bundesregierung das Selbstbestimmungsrecht des
schwersterkrankten und sterbenden Menschen zu respektieren hat und zwar auch
unter der Voraussetzung, dass einzelne Regierungsmitglieder resp. Abgeordnete
des Deutschen Bundestages mit Blick auf den frei verantwortlichen Suizd ggf.
eine andere Gewissensentscheidung für sich selbst getroffen haben.
Die „Tötung auf Verlangen“ ist in
Ausnahmefällen ein ethisches Postulat derjenigen Patienten, die ihrem Leid
entfliehen wollen und unsere Gesellschaft würde gut daran tun, sich dieser
Forderung im Einzelfall nicht zu verschließen, zumal anderenfalls unsere politisch
Verantwortlichen dem Sterbetourismus weiter Vorschub leisten würden.
Stellen Sie sich einmal vor: Der
schwersterkrankte und sterbende Patient muss um „Asyl zum selbstbestimmten
Sterben“ in unseren aufgeklärten europäischen Nachbarländern nachsuchen und im
Zweifel bangen, dass für ihn der Grenzübergang zu einem unüberwindbaren
Hindernis aufgrund seiner fortgeschrittenen Krankheit wird oder gar
verschlossen bleibt, weil unsere Nachbarn dem „Sterbetourismus“ einen Riegel
vorschieben.
Keine gute Aussichten,
wie ich meine!
Wir haben den Kurzbeitrag auch im
BLOG eingestellt; wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
BLOG
>>>HU
Zum BeitragUH
<<<
Ambulante
Palliativversorgung – Vision und Wirklichkeit
Kooperationstagung der
Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
USamstag, 6. November 2010
Quelle: BÄK >>> HUhttp://www.bundesaerztekammer.de/event.asp?his=&id=69UH
<<< (html)
Auf dem o.a. Link können Sie das
Programm und die Anmeldung downloaden.
Vgl. dazu auch das UonlineU zugängliche Programm auf den Seiten
der KBV >>> HUhttp://www.kbv.de/patienteninformation/26448.htmlU
<<< (html)
Informationstechnologien:
Haftungsschutz oder Haftungsfalle?
Die Nutzung medizinischer
Informationstechnologie führt umso eher zum Haftungsschutz, je deutlicher
es dem medizinischen Standard entspricht, sie einzusetzen. Resultate dürfen
allerdings nicht unkritisch übernommen werden.
v. Jochen Taupitz, in Dtsch Arztebl 2010; 107(41): A-1972 / B-1720 /
C-1692; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78778UH
<<<
Therapie
gegen Harndrang für alte Menschen
Wissenschaftler haben eine Tabelle
mit Medikamenten zusammengestellt, die sich für alte Menschen eignen. Darin
empfehlen sie Wirkstoffe, die bei Multimorbidität günstig sind, darunter auch
bei überaktiver Blase.
v. Angela Speth
Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/urologische-krankheiten/harninkontinenz/default.aspx?sid=622046UH
<<< (html)
Fall
Mechthild B.
Prozess gegen Krebsärztin bis 2012 terminiert
Seit knapp einem Jahr steht die
ehemalige Krebsärztin Mechthild B. vor Gericht, weil sie in der
Paracelsus-Klinik im niedersächsischen Langenhagen 13 Patienten mit zu hohen
Schmerzmittel-Dosen getötet haben soll. Der Streit unter den Gutachtern
verlängert den Prozess immer mehr.
Quelle: Spiegel online v. 14.10.10 >>> HUhttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,723024,00.htmlUH
<<< (html)
Demenz
- Ende der Selbstbestimmung?
Öffentliche Veranstaltung des
Deutschen Ethikrats am 24. November 2010 in Hamburg.
Der Deutsche Ethikrat veranstaltet
am 24. November 2010, von 10:30 – 18:00 Uhr in der Handwerkskammer in Hamburg
eine Tagung zum Thema Demenz und Selbstbestimmung.
Auf dem nachfolgenden Link finden
Sie das Programm und das Anmeldeformular für die Online-Registrierung auf den
Seiten des Deutschen Ethikrats.
Quelle: Deutscher Ethikrat >>> HUhttp://www.ethikrat.org/veranstaltungen/auswaertige-veranstaltungen/demenz-ende-der-selbstbestimmungUH
<<< (html)
Transplantationsärzte
wollen Widerspruchslösung
Organspende-Experten sprechen sich
überwiegend für eine Widerspruchslösung bei Transplantationen aus.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/article/623861/transplantationsaerzte-wollen-widerspruchsloesung.htmlUH
<<< (html)
Ausländische
Qualifikationen anerkennen –Fachkräftepotentiale für die Pflege ausschöpfen
bpa begrüßt Anträge im Bundestag und
fordert rasche Umsetzung
Quelle: bpa, Mitteilung v. 13.10.10 >>> HUhttp://www.bpa.de/upload/public/doc/20101013_bgst_39_10_Anerkennung_auslaendischer_Qualifikationen.pdfUH
<<< (pdf.)
Arzthaftpflicht:
Zwischen Behandlungsfehlern und Wirtschaftlichkeit
Die Prämien für Arzthaftpflicht
steigen auf breiter Front. Gleichzeitig nimmt die Sorge vieler Ärzte zu, von Patienten
mit einem Behandlungsfehlervorwurf konfrontiert zu werden. Nach Ansicht von
Gutachtern sollte diese Angst jedoch nicht überbewertet werden.
v. Anja Krüger
Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/623876/arzthaftpflicht-zwischen-behandlungsfehlern-wirtschaftlichkeit.htmlUH
<<< (html)
Der berechtigte
Wunsch nach einem Sterben in Würde
Quelle: Gelnhäuser Tageblatt v. 13.10.10 >>> HUhttp://www.gelnhaeuser-tageblatt.de/lokales/main-kinzig-kreis/bad-orb/9514836.htmUH
<<< (html)
UKurze Anmerkung (L. Barth, 13.10.10):
Rainer Beckmann, Betreuungsrichter
in Würzburg, hat in einem erst jüngst gehaltenen Vortrag die These geäußert,
„dass die Selbsttötung kein Akt der Autonomie sei, weil sie die eigene „Vernichtung“
einschließe und dadurch dem Autonomiebegriff in sich widerspreche".
Grundsätzlich sei vielmehr das Selbstbestimmungsrecht von Schwerkranken und
Sterbenden zu stärken, auch die Patientenverfügungen seien innerhalb ethischer
Grenzen voll zu respektieren“, wobei er erkennbar keinen Zweifel daran ließ,
dass eben auch Gefahren mit einer Patientenverfügung einhergingen.
Mit dieser These nimmt Beckmann das
„Selbstentleibungsverbot“ von Kant auf, dass scheinbar einer kritischen
Reflexion nicht zugänglich ist. Dem ist aber mitnichten so, da der
schwersterkrankte und sterbende Mensch sich selber das Leben nehmen
kann und darf. Der Mensch ist nicht verpflichtet, sein Leben zu bewahren und
noch weniger ist er dazu verpflichtet, dass mit einer schweren Erkrankung
verbundene Leid zu ertragen. Den Philosophen Kant in allen Ehren gehalten, aber
in diesem Punkte unterlag er einem beachtlichen Irrtum, der leider auch in der
Gegenwart noch nachwirkt.
Es geht nicht darum, dass die
Selbstbestimmung auch mit Blick auf die Patientenverfügung „überbetont werde“,
sondern dass das Selbstbestimmungsrecht neben der Würde des Menschen das
höchste Rechtsgut in unserer Rechtsordnung ist und insofern ist weder der Staat
noch irgendeine Philosophie geschweige denn die Palliativmedizin dazu
legitimiert, vermeintliche ethische Grenzen zu ziehen und damit moralische
Hürden zu errichten, die auf ein Verbot des selbstbestimmten Sterbens auch im
Wege eines frei verantwortlichen Suizids eines schwersterkrankten und
sterbenden Menschen hinauslaufen.
Besonders bedenklich ist, wenn
Beckmann zugleich darauf hinweist, dass „die Gefahr (besteht), die Alternativen
zur kurativen Medizin, nämlich Palliativmedizin und das Hospizangebot, zu
vernachlässigen.“ Mit Verlaub – sowohl die Palliativmedizin als auch die
Hospizidee müssen aus sich selbst heraus überzeugend wirken, ohne dass der
schwersterkrankte und sterbende Patient gehalten wäre, zum Gelingen und damit
zum Erfolg des weiteren Ausbaus der Palliativmedizin oder der Verbreitung der
Hospizidee beizutragen. Gerade hierin liegt der diesseits erhobene
Vorwurf begründet, dass ggf. der schwersterkrankte und sterbender
Patient zum Gelingen – von was auch immer – instrumentalisiert wird.
Aktive
Sterbehilfe – dem Leiden ausweichen!
Euthanasie darf nicht länger
tabuisiert werden. Der schwersterkrankte und sterbende Mensch ist nicht zum
„ewigen“ Leben verpflichtet; er darf aufgrund einer individuellen Entscheidung
seinem Leiden entfliehen und sofern er hierzu der Hilfe eines Dritten in Form
der ärztlichen Suizidassistenz bedarf, ist in dieser Hilfe ein Akt höchster
Humanität zu erblicken. Eine diesbezügliche Gewissensentscheidung einer Ärztin
oder eines Arztes verdient höchsten Respekt und es bleibt zu hoffen, dass
führende Medizinethiker ihren ethischen Widerstand gegen eine ärztliche
Suizidbeihilfe aufgeben.
Der Gesetzgeber hingegen ist zur
ethischen und moralischen Neutralität verpflichtet und sollte dafür Sorge
tragen, dass die Würde des Menschen auch am Lebensende nicht zur „kleinen
Münze“ geschlagen wird. Die „Tötung auf Verlangen“ entspricht dem
nachvollziehbaren Wunsch eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen, wenn
und soweit er der Krankheit die vitale Basis ihrer Entstehung zu entziehen
gedenkt, weil er zur eigenen Tat nicht mehr fähig ist.
Der schwersterkrankte und sterbende
Mensch darf über sein Leben verfügen und nur er bestimmt, wann er den Rubikon
überschreiten möchte. Eine Medizinethik, die darauf ausgerichtet ist, seinen
Sterbewillen in einen Lebenswillen abzuändern, verdient insofern Kritik, als
dass diese aufs gröblichste das Selbstbestimmungsrecht des Patienten missachtet
und um „ihrer Ethik willen“ lediglich bereit ist, dem schwersterkrankten und
sterbenden Patienten ein palliativmedizinisches Therapieangebot zu
unterbreiten, bei dem das „Motiv“ mehr Fragen denn Antworten aufwirft: Leiden
mindern, ohne die Absicht zu verfolgen, den Tod des schwersterkrankten zu
beschleunigen.
Ist es so abwegig zu behaupten, dass
auch Palliativmediziner in Anbetracht des ihnen sich darstellenden individuellen
Leids ihrer Patienten sich manchmal „wünschen“, dass der Patient bald seinen
„Frieden“ findet?
Wenn dem so sein sollte (und
Umfragen bestätigen dies durchaus zum Ärgernis mancher Palliativmediziner und
Ethiker), dann drängt sich die Frage auf, warum dann die palliativmedizinische
Ethik ein erhebliches Problem damit hat, ggf. den nachhaltigen und
selbstbestimmten Wunsch eines schwersterkrankten und sterbenden Patienten zu
erfüllen, zumindest aber die Entscheidung des Patienten zu respektieren, ohne ethischen
oder moralischen Druck dahingehend zu erzeugen, dass der Schwersterkrankte
einen „Lebenswillen“ zu fassen habe?
„Ein
Individuum, das in einer derartigen Situation aus leicht nachvollziehbaren
Gründen selbst seinen Tod wünscht, kann eine rechtliche Regelung, die es unter
Strafe verbietet, ihm zu helfen, nur als deutliche Mißachtung seiner Interessen
betrachten“, so
Norbert Hoerster (Rechtsethische Überlegungen zur Sterbehilfe, in Beiträge zur
Thanatologie, Heft 18 – 2000, S. 12 >>> HUhttp://www.psych.uni-mainz.de/abteil/soz/thanatologie/Literatur/heft18.pdfUH
<<< pdf.).
Um wie
viel mehr wird das Individuum allerdings auch Groll gegen all diejenigen
Paternalisten hegen, die einer Ethik das Wort reden, nach der es ihm schlicht
untersagt ist, sich selbst das Leben zu nehmen und ihm ggf. die Hilfe hierzu
versagt wird, wenn er dazu eigens nicht mehr in der Lage ist?
Wer will
da einen Stab über den schwersterkrankten Patienten brechen und ihm
„egozentrischen Egoismus“ vorwerfen?
Mit
Verlaub: im übertragenen Sinne sollten wir nicht die „Kirche“, sondern vielmehr
die „Ethik“ im Dorf lassen. Es ist für mich im höchsten Maße unerträglich,
derartige Botschaften im „Wertediskurs“ lesen zu müssen und so mancher Ethiker
ist weit davon entfernt, „ein guter Ethiker“ zu sein.
In der
Tat: heftige Kritik, die ich da übe, aber entbehrlich ist diese insbesondere
deswegen nicht, weil die Medizinethik in Teilen im Begriff ist, zur „Ersatzreligion“
zu werden und alle darauf hoffen, dass das individuelle Leid in der Akzeptanz
der Palliativmedizin durch den schwersterkrankten und sterbenden Patienten im
wahrsten Sinne des Wortes überwunden wird.
So
gesehen hat sich der Leidende in den Dienst der Palliativmedizin zu stellen und
es fragt sich, ob dies ethisch und moralisch vertretbar ist, wenn wir die Würde
auch des schwersterkrankten und sterbenden Menschen ernst nehmen wollen?
Nach
diesseitiger Auffassung ist von den führenden Ethikern und Palliativmedizinern
mehr Toleranz einzufordern – eigentlich eine Selbstverständlichkeit oder?
Lutz Barth (13.10.10)
Wir haben den Kurzbeitrag auch im
BLOG eingestellt; wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
BLOG
>>> HUZum
BeitragUH
<<<
BGH:
u.a. zum Betreuerwechsel
UBGH, Beschl. v. 15.09.10 (Az. XII ZB 166/10)
Leitsätze des Gerichts:
a) Im Verfahren über die
Verlängerung einer bestehenden Betreuung nach § 295 FamFG ist gegen die
Beschwerdeentscheidung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 FamFG statthaft. Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht
gegen die Verlängerung der Betreuung, sondern nur gegen die Auswahl des
Betreuers wendet.
b) Ist im Zusammenhang mit der
Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über
einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers
nicht nach § 1908 b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines
Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB.
c) Eine von dem volljährigen
Betreuten als Betreuer vorgeschlagene Person kann deshalb nur dann abgelehnt
werden, wenn deren Bestellung dem Wohl des Volljährigen zuwiderlaufen würde, §
1897 Abs. 4 Satz 1 BGB.
Quelle: BGH, Entscheidungssammlung;
den Volltext des Beschlusses können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen
>>> HUhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&nr=53578&pos=30&anz=541UH<<<
(pdf.)
Ein
Praktikum in der Pflege - guter Start in Ausbildung und Beruf
Ist es die richtige Berufswahl -
oder doch nur eine Überbrückungszeit? Pflegepraktika sind jedenfalls eine
Chance, die Eignung auf einen harten Beruf zu testen.
v. Dirk Schnack
Quelle: Ärzte Zeitung v. 13.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/618958/praktikum-pflege-guter-start-ausbildung-beruf.htmlUH
<<< (html)
Koalition
droht bei Embryonenschutz Zerreißprobe
Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43056/Koalition_droht_bei_Embryonenschutz_Zerreissprobe.htmUH
<<< (html)
PID-Frage
des Gewissens
Julia Klöckner erwartet Probleme mit
FDP
Quelle: Domradio.de v. 12.10.10 >>> HUhttp://www.domradio.de/aktuell/68287/es-gibt-nicht-ein-bisschen-schwanger-sein.htmlUH
<<< (html)
Kampagne
will Bundesbürger zu Organspende animieren
Noch immer haben nur wenige
Bundesbürger einen Organspendeausweis. Experten sehen Handlungsbedarf.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/623649/kampagne-will-bundesbuerger-organspende-animieren.html?sh=10&h=-2116155351UH
<<< (html)
MRSA-Test
für alle stationären Patienten im Saarland
Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43061/MRSA-Test_fuer_alle_stationaeren_Patienten_im_Saarland.htmUH
<<< (html)
Patientenverfügungen
aus christlich-diakonischer Sicht
v. Sieglind Scholl, Dr. Friederike
Mußgnug, Alexander Brodt-Zabka
Unter Mitarbeit von Oberkirchenrätin
Dr. Renate Knüppel, Kirchenamt der EKD
1. Aufl. September 2010
Herausgeber: Diakonisches Werk der
Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
Stafflenbergstraße 76, 70184 Stuttgart
Quelle: Diakonischer Fachverband für Betreuungsvereine >>> HUhttp://www.fachverband-betreuungsvereine.de/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=36&Itemid=60UH
<<<.
Auf dem o.a. Link findet
sich die Möglichkeit zum Download des Ratgebers.
Unikliniken
fordern stärkere Zentralisierung in der Versorgung von Frühchen
Quelle:Ärzteblatt.de v. 11.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43048/Unikliniken_fordern_staerkere_Zentralisierung_in_der_Versorgung_von_Fruehchen.htmUH
<<< (html)
LSG
Nordrhein-Westfalen: Bei Rückkehr aus dem Urlaub kann für pflegende Angehörige
Versicherungsschutz bestehen
ULSG NRW, Urt. v. 17.09.10 (Az. L 4 U 57/09)
Für eine pflegende Angehörige kann
bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf dem Rückweg aus deren
Urlaub Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Das hat jetzt das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem noch nicht veröffentlichten
aktuellen Urteil entschieden.
Die Essener Richter gaben einer
Klägerin aus Wuppertal Recht, die ihre pflegebedürftigen Eltern in deren
Spanienurlaub gepflegt und auch auf dem Heimflug begleitet hatte. Die Klägerin
war nach dem Rückflug noch auf dem Flughafen Düsseldorf gestürzt und hatte sich
einen komplizierten Schenkelhalsbruch zugezogen. Die Essener Richter sahen
darin einen Wegeunfall, der für Klägerin Versicherungsschutz in der
gesetzlichen Unfallversicherung begründe. Nach Ansicht des LSG NRW hatte die
als Pflegeperson anerkannte Klägerin während des Spanienurlaubs durch die nicht
erwerbsmäßigen Pflege ihrer (nach Pflegestufe I respektive II)
pflegebedürftigen Eltern eine (nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 des Siebten Buch des
Sozialgesetzbuches) versicherte Tätigkeit verrichtet. Im Vordergrund habe ihre
Motivation gestanden, die vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
umfasste Pflegetätigkeit zu erbringen. Der Wunsch, selbst in Spanien Urlaub zu
verbringen, sei demgegenüber zweitrangig gewesen. Die Begleitung der Eltern auf
dem Weg von der Zweitwohnung in Spanien zur Erstwohnung in Deutschland habe
zwar nicht mehr zur versicherten Pflegetätigkeit gehört. Die Klägerin habe sich
jedoch zum Unfallzeitpunkt auf dem Nachhauseweg vom Ort der versicherten
Tätigkeit zu ihrer Wohnung befunden, den der Versicherungsschutz der
gesetzlichen Unfallversicherung mit umfasse.
Der Senat hat die Revision
zugelassen, weil es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum
Unfallversicherungsschutz bei Wegeunfällen nach einer versicherten, nicht
erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit gibt. Das Urteil ist daher noch nicht
rechtskräftig.
Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 11.10.10
>>> HUhttp://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_10_2010/index.phpUH
<<< (html)
"Der
Mensch entscheidet, wer überlebt - das ist unerträglich"
Erzbischof Robert Zollitsch über die
künstliche Befruchtung und den Umgang der Kirche mit dem Missbrauchsskandal
v. Andra Seibel;Matthias
Kamann;Lucas Wiegelmann
Quelle: Welt online v. 11.10.10 >>> HUhttp://www.welt.de/print/die_welt/politik/article10205956/Der-Mensch-entscheidet-wer-ueberlebt-das-ist-unertraeglich.htmlUH
<<< (html)
Der
Nobelpreis für Medizin verärgert die katholische Kirche
v. Pia Heinemann
Quelle: Welt online (Welt am Sonntag) v. 10.10.10 >>> HUhttp://www.welt.de/print/wams/vermischtes/article10190348/Der-Nobelpreis-fuer-Medizin-veraergert-die-katholische-Kirche.htmlUH
<<< (html)
Das IQB
– Internetportal zum gesamten Medizin- und Pflegerecht: Auf dem Weg zur
überregionalen Informationsportal.
Aktuell und kritisch.
Unser kostenloses Webangebot wurde
heute u.a. aus folgenden Gebieten aufgerufen.

Wenn Sie mögen, empfehlen Sie
uns weiter!
Ihr Lutz Barth und Team (11.10.10)
PID:
Kauder warnt vor Koalitionsstreit
Quelle: Ärzteblatt.de v. 11.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43047/PID_Kauder_warnt_vor_Koalitionsstreit.htmUH
<<< (html)
DGSS fordert
nationalen Aktionsplan gegen Schmerz
Acht Millionen Deutsche betroffen,
25 Milliarden Euro jährliche Kosten
Quelle: DGSS, Mitteilung v. 09.10.10 >>> HUhttp://www.dgss.org/index.php?id=98&tx_ttnews[tt_news]=227&tx_ttnews[backPid]=15&cHash=295582ab79UH
<<< (html)
World
Hospice and Palliative Care Day – die Arztbibliothek informiert
"Nicht dem Leben mehr Tage hinzufügen, sondern den Tagen mehr Leben
geben." So lautet das Leitmotiv der Hospizarbeit, frei nach ihrer
Begründerin Cicely Saunders. Seit dem Beginn ihrer Arbeit in den 70er Jahren
entstanden weltweit mehr als 8.000 Hospize. In Deutschland werden auf
Palliativstationen und in stationären Hospizen knapp 50.000 Menschen pro Jahr
am Ende ihres Lebens betreut. Noch einmal die gleiche Anzahl erfährt Pflege
durch ambulante, ehrenamtliche Hospizdienste – in der Klinik, im Pflegeheim,
vor allem aber auch zu Hause. Schritte in die richtige Richtung angesichts der
Tatsache, dass die allermeisten Menschen in Deutschland zu Hause sterben
möchten.
Quelle: HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in
Deutschland 2007. In: Sonder Hospiz Info Brief 2008(8):2-22.
Die Arztbibliothek hat anlässlich des "World Hospice and Palliative Care
Day" am 9. Oktober Leitlinien und weitere Informationen als Thema des
Monats zusammengestellt.
HUwww.arztbibliothek.deU
Quelle: BÄK, Mitteilung v. 11.10.10 >>> HUhttp://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8776.8783UH
<<< (html)
UKurze Anmerkung (L. Barth, 11.10.10):
Das die Arztbibliothek – ein Service
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Zusammenarbeit mit der
Bundesärztekammer – anlässlich des "World Hospice and Palliative Care Day“
Leitlinien und weitere Informationen zusammengestellt hat, ist durchaus
begrüßenswert, wenngleich doch die gegenwärtige Diskussion etwa um die Ethik in
der Palliativmedizin vor dem Hintergrund der ärztlichen Suizidbeihilfe nicht
adäquat abgebildet wird. Dies mag insofern noch tolerierbar sein, wenngleich
doch insbesondere einige Aussagen in den Leitlinien nicht nur Verwunderung,
sondern vielleicht auch zu Anregungen bei einer künftigen Aktualisierung führen
sollten.
Die Leitlinie
Palliativversorgung, herausgegeben von der LGHessen mit dem Leitlinienthema:
Palliativversorgung; Fachgebiete/Zielgruppe: Innere- und Allgemeinmedizin
(Hausarzt) widmet sich in einem Unterabschnitt unter Ziff. 17 rechtlichen
Erwägungen
(vgl. dazu >>> HUhttp://www.arztbibliothek.de/mdb/downloads/palliativversorgung/lghessen/hessenpalliativ.pdf#page=70UH
<<<)
und diese scheinen insofern
ergänzungsbedürftig zu sein, als dass diese den auch bei ihrer Aktualisierung
im März 2009 sich abzeichnenden Diskussionsbedarf nicht widerspiegeln. Es ist
mehr als strittig, ob das ärztliche Standesrecht die ärztliche Suizidbeihilfe
„verbieten“ kann. Hier kann es also Sinn machen, bis zur nächsten avisierten
Aktualisierung im Januar 2011 die einschlägige Literatur zu sichten und entsprechend
zu werten, wobei es im Übrigen auch angeraten erscheint, einen intensiveren
Blick in die rechtswissenschaftliche und allgemein zugängliche Literatur zu
werfen. Es dürfte nicht zureichend sein, sich bei ganz zentralen (Rechts)Fragen
etwa nur auf die Stimmen einiger weniger Palliativmediziner zu stützen, ohne
hierbei auf gewichtige rechtswissenschaftliche Expertisen zurückzugreifen.
Psychische
Erkrankungen rechtzeitig erkennen und behandeln
"Die Auswirkungen psychischer
Erkrankungen auf die Arbeitswelt bereiten großen Anlass zur Sorge“, sagte Dr.
med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), im
Vorfeld des Internationalen Tages der seelischen Gesundheit am 10. Oktober.
"Die Zahl der psychisch Erkrankten nimmt kontinuierlich zu, und auch die
Fehlzeiten am Arbeitsplatz aufgrund von Depressionen oder somatoformen
Störungen sind deutlich angestiegen", hob Dr. Wenker hervor. >>> weiter
Quelle: Ärztekammer Niedersachsen, Mitteilung v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aekn.de/web_aekn/webstatistik.nsf/WebAccess?CreateDocument&open=/web_aekn/home.nsf/ContentView/Presse_psychische_erkrankungen_behandelnUH
<<< (html)
Substanzlose
Kritik an Preisverleihung
Der SterbeHilfeDeutschland e.V. übt an der Preisverleihung vom
Freundeskreis der Evangelischen Akademie Baden in Bad Herrenalb an dem
Theologieprofessor Hartmut Kreß Kritik (>>> HUhttp://www.sterbehilfedeutschland.deUH
<<<)
Der Theologieprofessor Hartmut Kreß
sei nach Auffassung des SterbeHilfeDeutschland e.V für einen „Unsinn“
ausgezeichnet worden. Anlass für diese herbe Kritik ist ein Satz, der aus dem
Vortrag von H. Kreß herausgehoben wurde: „Patienten aus Deutschland
machen davon Gebrauch, dass im Nachbarland Schweiz zum begleiteten Suizid
liberalere Regelungen vorhanden sind als hier“.
(Quelle:
Sozialethik Uni Bonn, H. Kreß, "Menschenwürde und das Grundrecht auf
Selbstbestimmung im Umgang mit dem Lebensende – mit Blick auf Anschlussfragen
nach der Verabschiedung des Patientenverfügungsgesetzes und auf die Problematik
des medizinisch assistierten Suizids"
Referat am 02.10.2009 auf der Tagung „Selbstbestimmt
bis zuletzt? Patientenverfügung – Assistierter Suizid – Sterbehilfe“ der Evang.
Akademie Baden in Verbindung mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der
Bezirksärztekammer Nordbaden und der Ärzteschaft Karlsruhe >>> HUhttp://www.sozialethik.uni-bonn.de/kress/vortraege/kress_selbstbestimmung_lebensende_2._okt._2009.pdfUH,
S. 8) <<< pdf.)
Mal ganz davon abgesehen, dass die
Aussage von H. Kreß stimmt, wäre es für den Diskurs hilfreich, wenn in der
Sache fundiert vorgetragen wird. In diesem Sinne reicht es nicht zu, sich
einfach einen Satz aus einem Referat heraus zu picken, um damit „Kritik“ üben
zu wollen, die sich dann in der Folge als „Unsinn“ erweist.
H. Kreß ist ein zu recht
ausgezeichneter Preisträger, wie sich unschwer aus vielen seiner Publikationen
ergibt, so auch aus dem o.a. Referat.
Lutz Barth (11.10.10)
"Um
den Erfolg bei Transplantationen zu erhöhen, ist ein neues Gesetz
notwendig"
Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/623274/erfolg-transplantationen-erhoehen-neues-gesetz-notwendig.htmlUH
<<< (html)
Pflegende
Angehörige können bei Unfall Versicherungsschutz haben
Quelle: Ärzteblatt.de v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43020/Pflegende_Angehoerige_koennen_bei_Unfall_Versicherungsschutz_haben.htmUH
<<< (html)
Jeder
Fehler bei der Dokumentation ist ein Risiko für den Arzt
Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/623160/jeder-fehler-dokumentation-risiko-arzt.htmlUH
<<< (html)
ZdK-Präsident
Glück: Politik muss mehr für Hospizdienste tun
Quelle: Domradio.de v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.domradio.de/news/68220/zdk-praesident-glueck-politik-muss-mehr-fuer-hospizdienste-tun.htmlUH
<<< (html)
Darf an der „Sonderethik der Palliativmedizin“ Kritik geübt
werden?
v. Lutz
Barth (10.10.10)
Wir vom IQB – Internetportal stehen
gerade in den aktuellen Wertedebatten für eine Geistes- und Werthaltung, die
ganz zentral von einem liberalen Verfassungsverständnis geprägt ist. Dies gilt
freilich auch für die Beiträge zur Verfassungsdogmatik und wir bekennen uns
ausdrücklich zu einem individuellen grundrechtstheoretrischen Ansatz, ohne
hierbei etwa objektiv-rechtliche Elemente in unserer Verfassungsordnung leugnen
zu wollen.
Dies zu betonen, erscheint deshalb
zweckmäßig, weil gegenwärtig die medizinethischen Diskurse zu entgleiten
drohen, da von Medizinethikern und vermehrt auch von namhaften
Palliativmedizinern eine „Verfassungsinterpretation“ zelebriert wird, die nicht
nur verwundern muss, sondern vor allem sich zu einem nachhaltigen Ärgernis
entwickelt.
>>> weiter
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>>
HUPdf. Dokument aufrufen und druckenUH
<<<
Auf ein
Wort zum Sonntag
„Die Mediziner laden Schuld auf sich“
Der evangelische Theologe Wolfgang
Huber und Internist Michael de Ridder über Suizidwünsche von Patienten und die
Grenzen der Fürsorge im Gespräch mit Charlotte Frank und Nina von Hardenberg
(in Süddeutsche Zeitung v. 28.08.10, Nr. 224, S. 8)
UEin Kurzkommentar v. Lutz Barth (10.10.10)
Die Frage, ob „Mediziner Schuld auf
sich laden“, konnte freilich auch in dem Interview mit den beiden Herren nicht
geklärt werden, bleibt dies doch letztlich einer individuellen
Gewissensentscheidung vorbehalten, deren Legitimität angesichts von Art. 4 GG
außer Frage stehen dürfte und im Übrigen davon abhängt, ob der Gesetzgeber
angesichts von – zugegebenermaßen - Einzelfällen gehalten ist, jenseits
von ethisch-moralischen Kategorien der „Schuldfrage“ die strafrechtliche Schuld
dergestalt zu beseitigen, in dem eben in diesen Einzelfällen, hinter denen sich
individuelle Schicksale offenbaren, die Tötung auf Verlangen und damit die
aktive Sterbehilfe für rechtlich zulässig erklärt wird.
Ich persönlich neige denn auch dazu,
der Bitte des Herrn Huber in aller Deutlichkeit nachzukommen: Ja, wir sollten
im Diskurs nicht nach weichgespülten Worten ringen, sondern den Diskurs mit
Begriffen führen, die insbesondere unter strafrechtlichen Aspekten betrachtet
Eingang in das Gesetz gefunden haben und da ist es denn in erster Linie
aufrichtig, auch den Begriff des „Tötens“ zu verwenden.
Nun will ich damit keinesfalls zum
Ausdruck bringen, dass Michael de Ridder „unaufrichtig“ sei – eher das
Gegenteil ist mit seiner offensiven Kritik an der Arztethik anzunehmen -, aber
es scheint den Mitdiskutanten erkennbar schwer zu fallen, nachzuvollziehen,
dass er aus seiner Sicht nicht der aktiven Sterbehilfe das Wort redet, da er
davon ausgeht, dass die „Tatherrschaft“ auch bei einem assistierten Suizid
einzig beim selbstbestimmungsfähigen Patienten liegt, der in seinen
Entscheidungen „frei“ ist.
Es geht nach Michael de Ridder nicht
um „Tötung“ als aktives Moment, sondern darum, schwersterkrankten Menschen, die
keine andere Möglichkeit sehen, aus dem Leben zu scheiden, um ihrer Würde
willen eben diese Möglichkeit zu eröffnen und ggf. dabei zu helfen.
Ich als Jurist habe es da sicherlich
einfacher: In der ärztlichen Suizidbeihilfe erblicke ich ein aktives Tun, wenn
und soweit ein Dritter die Tathandlung ausführt, weil der Suizident nicht
eigens dazu in der Lage ist. Ohne meine Hilfe, ohne meinen originären
Tatbeitrag rückt der Tod zunächst noch in die Ferne und „nur“ weil ich ein
todbringendes Mittel verabreiche, wird das Leben ausgelöscht. Und in diesem
Sinne handelt es sich dann um den Straftatbestand der Tötung auf Verlangen,
denn die Finalität meines Handeln soll ja vordergründig darin bestehen, dass
Leben (auf Wunsch eines schwersterkrankten Patienten) endgültig und damit
unwiderruflich zu beenden.
Der Patient ist tot und der „Täter
ist der Arzt“, der diese Handlung für den Patienten in Ermangelung eigener
Handlungsmöglichkeiten vollzogen hat.
Zu fragen also ist, ob wir diese
Handlung durch die Ärztin oder Arzt ermöglichen wollen, wenn und soweit ein
schwersterkrankter Patient meint, sein Leid nicht länger ertragen zu wollen?
Das Handeln des Arztes – also die
Suizidbeihilfe – muss dann auch von einem dolus directus getragen sein, denn
Ziel der ärztlichen Assistenz beim Suizid ist der zu bewerkstelligende Tod des
schwersterkrankten Menschen. Der „Tod“ ist also der Erfolg, der sich bei einer
ärztlichen Suizidassistenz einstellen muss und dass dieser sich auch
tatsächlich einstellen wird, steht aufgrund der medizinischen resp.
pharmakologischen Kenntnisse des handelnden Dritten (vorzugsweise der Ärztin
oder Arzt) nicht zu bezweifeln an. Dem Wunsch des schwersterkrankten Patienten,
seinem individuellen Leid ein Ende zu bereiten und damit der unsäglichen
Krankheit zu entfliehen, wurde erfüllt und wir alle müssen für uns zunächst
selbst die Frage stellen, ob wir diesen Geschehensablauf als solchen zu
akzeptieren gedenken.
Sollte dies der Fall sein, dann
könnte der Gesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen regeln, zumal das
„Sterben“ entgegen einer weitläufigen Ansicht sehr wohl „normierbar“ ist, zumal
das „Leben“ wahrlich nicht das „höchste Gut“ ist.
Aber auch in diesem Zusammenhang
stehend darf darauf hingewiesen werden, dass selbstverständlich aus
moraltheologischer Perspektive eine andere Bewertung erfolgen kann, die
allerdings in einem säkularen und damit zur ethischen und religiösen
Neutralität verpflichteten Staat nicht zum „allgemeinen Gesetz“ erhoben werden
darf.
Entscheidend ist und bleibt bei der
Frage bei der ärztlichen Suizidassistenz das Selbstbestimmungsrecht, dass nicht
zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt und der Gesetzgeber ist dazu
berufen, für sich die Frage zu beantworten, ob er auch bereit ist, den
Einzelschicksalen die Möglichkeit zu eröffnen, der „Pflicht zum Weiterleben“
sich auch dadurch entziehen zu können, in dem diese mangels eigener
Handlungsmöglichkeiten sich der Hilfe eines Dritten bedienen dürfen und können.
Der gesetzgeberische
Beurteilungsspielraum ist freilich ein großer und da könnte es dann in der
Folge Sinn machen, sich in die Lage der bewegenden Einzelschicksale zu
versetzen (sofern dies überhaupt möglich ist) und sich selbst die Frage zu
stellen: wollen wir zu einem solchen „Leben“ verdammt sein, wie es uns als
Einzelschicksal auferlegt worden ist?
Die Frage kann also auch dahingehend
formuliert werden, ob im Zweifel „Mediziner, Theologen und Ethiker Schuld auf
sich laden“, wenn diese nicht erkennen wollen, dass das Selbstbestimmungsrecht
neben der Würde des Menschen das höchste Rechtsgut ist und so gesehen dem
Toleranzprinzip eine konsequente Absage erteilen, da es vornehmlich darum gehen
dürfte, seiner eigenen Gesinnung ein tugendhaftes Gepräge verleihen zu können,
um so den hohen Wert der selbstbestimmten Entscheidung gerade des
schwersterkrankten Patienten „leugnen“ zu können?
Die Frage nach der „Schuld“ wird
nicht zur Befriedung der Wertedebatte beitragen, sind wir doch alle „Täter“ –
zumindest in der Rolle als „Überzeugungstäter“ und wenn wir uns hierzu
bekennen, dann ist der freiheitliche Rechtsstaat gefordert, aufgrund zentraler
Verfassungsmaximen den Konflikt widerstreitender Ethiken und Moralen zu
neutralisieren.
Mehr – aber eben auch nicht weniger
ist gefordert und ich persönlich bin zutiefst davon überzeugt, dass es einzig
darauf ankommt, zumindest den Versuch zu unternehmen, die „Innenperspektive“
des schwersterkrankten Patienten einzunehmen, dessen „Sterben“ aufgrund der
Errungenschaften der modernen Medizin in die weite Ferne gerückt ist, er aber
sein Leben beenden möchte und dazu aber nicht mehr eigens in der Lage ist.
Das „Recht“ kann hier einen – wenn
nicht gar den entscheidenden – Beitrag leisten, in dem es den Weg für eine
Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe auch in Form der aktiven
Sterbehilfe ebnet, die – um hier im Beitrag auch konsequent zu bleiben – in dem
„Töten“ eines schwersterkrankten Menschen besteht, um die der Patient
selbstbestimmt und frei von kognitiven Einbußen nachsucht.
Dass dies auch möglich ist, zeigt
uns ein unbefangener Blick in andere Rechtsordnungen, in denen die „aktive“
Sterbehilfe zulässig ist und wer von uns will da einen „Stab brechen“ und diese
Rechtsordnungen zu den Schlusslichtern in Europa in Sachen Rechts- und
Lebensschutz degradieren?
Lutz Barth (10.10.10)
Aus der
Rechtsprechung des BSG
Was war passiert?
Der Kläger betreibt ein Pflegeheim, in dem eine bei der beklagten
Pflegekasse Versicherte bis zu ihrem Tod am 22.5.2006 stationär gepflegt worden
ist. Pflegebegründend war vor allem eine langjährig bestehende
paranoid-halluzinatorische Psychose mit situativer Orientierungsstörung. Die
Versicherte bezog seit April 1995 Pflegeleistungen nach Pflegestufe I und
beantragte nach formloser Aufforderung durch den Kläger im März 2005,
Leistungen nach Pflegestufe II zu erhalten. Die nach Ablehnung dieses Antrags
erhobene Klage nahm die beigeladene Rechtsnachfolgerin der Versicherten nach
deren Tod im November 2006 zurück.
Noch vor Rücknahme der Klage im Rechtsstreit zwischen der Versicherten und der
Beklagten hat der Kläger im Juni 2006 Klage mit dem Ziel erhoben, die Beklagte
für den Zeitraum von März 2005 bis Mai 2006 zur Zahlung ihres Anteil an der
höheren Vergütung bei Pflegeklasse II iHv 256 Euro monatlich, mithin insgesamt
3.840 Euro, zu verurteilen. Diese Klage und die anschließende Berufung sind
ohne Erfolg geblieben. Das SG hat ausgeführt, entgegen der Rechtsprechung des
BSG sei für die Ansprüche im Verhältnis zwischen Heimträger und Pflegekasse
allein die bestandskräftige Einstufung der Versicherten maßgebend; mit seiner
anderweitigen Entscheidung habe sich das BSG über eine Wertentscheidung des
Gesetzgebers hinweggesetzt und den Gestaltungsspielraum rechtsprechender Gewalt
überschritten. Dagegen hat das LSG darauf abgestellt, dass
der BSG-Rechtsprechung grundsätzlich zu folgen sei. Einzuhalten seien hierbei
jedoch die Bedingungen des - hier nicht einschlägigen - § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB
XI oder des - zum 1.1.2002 eingeführten - § 87a Abs. 2 SGB XI. Dies diene dem
Schutz der Pflegebedürftigen. Deshalb könne eine Zahlungsklage wie hier nur
erfolgreich geführt werden, wenn der Heimträger entweder das Verfahren nach §
84 Abs. 2 Satz 3 SGB XI wähle oder den Heimbewohner vor Erhebung der Zahlungsklage
nach § 87a Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XI und unter Wahrung der darin aufgestellten
Anforderungen förmlich aufgefordert habe, bei seiner Pflegekasse die Zuordnung
zu einer höheren Pflegestufe zu beantragen. Daran fehle es hier. Ungeachtet
dessen sei die Zuordnung der Versicherten zur Pflegestufe I nach überzeugender
sachverständiger Begutachtung aber auch der Sache nach richtig gewesen.
Mit seiner Revision rügt der Kläger die Verletzung formellen und materiellen
Rechts. In der Sache sei das Erhöhungsverlangen weder an die vorherige
Durchführung eines Verfahrens nach § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB XI noch an eine
förmliche Aufforderung nach § 87a Abs. 2 SGB XI gebunden. Gerade letztere Norm
sei keine Schutzvorschrift zugunsten der Heimbewohner, sondern gewähre ein
Recht im Interesse des Heimträgers. Habe der Heimbewohner - wie hier - von sich
aus die Höherstufung beantragt, komme es auf die Einhaltung der Anforderungen
nach § 87a Abs. 2 SGB XI nicht an (vgl. dazu Terminvorschau des BSG
>>> HUhttp://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11692UH
<<<)
Der Senat hat die Revision des Klägers
zurückgewiesen und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass ein
Pflegeheimträger von der Pflegekasse die Zahlung des Pflegesatzes einer höheren
Pflegeklasse verlangen kann, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege und der
hauswirtschaftlichen Versorgung die Zuordnung des Versicherten zu einer höheren
Pflegestufe rechtfertigt (BSGE 95, 102).
Zutreffend hat das LSG jedoch darauf hingewiesen, dass dabei grundsätzlich die
Regularien des § 87a Abs. 2 SGB XI einzuhalten sind, denn dies dient dem Schutz
der Pflegebedürftigen und der notwendigen Klarheit im Verfahrensablauf. Die
Zahlungsklage des Heimträgers kann deshalb nur erfolgreich sein, wenn dieser
den Heimbewohner zuvor nach § 87a Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XI unter Beachtung
der dort aufgestellten Anforderungen förmlich aufgefordert hat, bei seiner
Pflegekasse die Zuordnung zu einer höheren Pflegestufe zu beantragen. Dies gilt
auch für den eher seltenen Fall, dass der Heimbewohner die Erhöhung der
Pflegestufe von sich aus beantragt hat - insoweit hat die Aufforderung nur
klarstellenden Charakter. Rechtsirrig und schon vom LSG beanstandet ist
allerdings die Auffassung des SG, für die Ansprüche im Verhältnis zwischen
Heimträger und Pflegekasse sei allein die bestandskräftige Einstufung des
Versicherten maßgebend; mit seiner anderweitigen Entscheidung habe sich das BSG
über die Wertentscheidung des Gesetzgebers hinweggesetzt und den
Gestaltungsspielraum rechtsprechender Gewalt verlassen. Damit verkennt das SG
offensichtlich das Verfassungsgebot zur Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes
gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt (Art 19 Abs. 4 GG).
Bundessozialgericht - B 3 P 4/09 R –
Quelle: BSG, Terminbericht Nr. 52/10 v. 07.10.10 unter Ziff. 3
>>> HUhttp://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11716UH
<<< (html)
Arzthonorare
steigen erneut – jetzt muss endlich auch die Pflege an die Reihe kommen
bpa fordert leistungsgerechte
Finanzierung von Pflegeeinrichtungen
Quelle: BPA, Mitteilung v. 07.10.10 >>> HUhttp://www.bpa.de/upload/public/doc/20101008_bgst_bpa_PM_Arzthonorare.pdfUH
<<< (pdf.)
Widmann-Mauz:
Der Mensch im Mittelpunkt – Wir machen Pflege besser
Quelle: BMG, Mitteilung v. 04.10.10 >>> HUhttp://www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_160/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/10-10-04-wimau-pflege.html?__nnn=trueUH
<<< (html)
Altenpflege
und ihr Image: Bergische Universität Wuppertal an internationaler Studie
beteiligt
Vor dem Hintergrund eines drohenden
Pflegenotstands spielt das Ansehen von Pflegeberufen eine wichtige Rolle. Im
Rahmen einer internationalen Studie finden jetzt in den USA, Schottland,
Schweden, Slowenien, Japan und Deutschland Befragungen von Mitarbeitern im
Gesundheitswesen statt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der
professionellen Einstellung zur Arbeit in der Pflege und Betreuung älterer
Menschen.
>>> weiter
Quelle:
idw-online
>>> HUhttp://idw-online.de/pages/de/news390079UH
<<< (html)
AOK-Pflegenavigator
hilft Versicherten bei der Suche nach geeigneten Pflegeheimen
Angriffe des VDAB als
transparenzfeindlich zurückgewiesen
Quelle: AOK Bundesverband, Mitteilung v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2010/index_04809.htmlUH
<<< (html)
Patientenschutz:
Nicht selbstverständlich
Der Verarbeitung sensibler Daten spielt
im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle. Der Datenschutz steht dabei im
Spannungsverhältnis unterschiedlicher Interessen.
v. Heike E. Krüger-Brand, in Dtsch Arztebl 2010; 107(40): A-1892 /
B-1666 / C-1638; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78629UH
<<< (html)
Hautkrebs-Screening
Wie läuft es praktisch?
v. Dr. med. Diethard Sturm, in MMW-Fortschr. Med. Nr. 40 / 2010 (152.
Jg.); online unter MMW online >>> HUhttp://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-146015.html?pdf=trueUH
<<< (html)
Aus unserem Nachbarland Schweiz
Die
geltende Sterbehilfe-Praxis regeln
Forschungsergebnisse werden kaum zur Kenntnis genommen – die Moraldebatte
dominiert
In der Diskussion um die Regelung
der Suizidbeihilfe zeigt sich die Schweiz zerrissen zwischen einem
freiheitlichen, der angelsächsischen Tradition nahestehenden Zugang und dem
Einfluss wertkonservativer Nachbarländer.
v. Georg Bosshard
Quelle: >>> HUhttp://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/die_geltende_sterbehilfe-praxis_regeln_1.7870357.htmlUH
<<< (html)
Zurückhaltung
geboten
Minimalstaat in Moralfragen
In moralisch umstrittenen Fragen wie
der Sterbehilfe sollte sich ein liberaler Staat wertneutral verhalten. Dies
sagt der Ethiker Peter Schaber. Er plädiert für ein zurückhaltendes Agieren des
Staats bei der Neuregulierung der Suizidbeihilfe.
v. Markus Hofmann
Quelle: NZZ online v. 07.10.10 >>> HUhttp://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/zurueckhaltung_geboten_1.7870409.htmlUH
<<< (html)
UKurze Anmerkung (L. Barth, 08.10.10):
Wir können viel von unseren
Schweizer Nachbarn lernen, auch die Ethiker!
Sterbehilfe
– eine „Sandkasten-Diskussion“ (?)
Mit einer aktuellen Pressemitteilung
v. 07.10.10 kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch die aktuelle
Entscheidung des BGH zur „Tötung auf Verlangen“ und lässt sich hierbei von der
folgenden Vorstellung leiten:
„Einzelfallethik kann nicht die
Rolle des Gesetzgebers sein, sondern bleibt allein den Gerichten überlassen.
Deshalb muss all denjenigen widersprochen werden, die glauben, durch das
Streichen des Straftatbestandes der Tötung auf Verlangen Einzelfallethik
herzustellen.“
Quelle: Erklärung des Geschäftsführenden Vorstands
Eugen Brysch zur aktuellen Entscheidung des BGH v. 07.10.10 in Sachen
"Tötung auf Verlangen" >>> HUhttp://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung412.htmlUH
<<< (html)
Mit Verlaub – es ist weder die
Aufgabe des Gesetzgebers noch die der Gerichte, eine „Einzelfallethik“ zu
betreiben, sondern in erster Linie dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen
Normen im Einklang mit dem geltenden Verfassungsrecht stehen! Die
„Einzelfallethik“ spiegelt vielmehr die individuelle Entscheidung des zur
Selbstbestimmung berufenen Patienten wider und mit Blick auf diese Entscheidung
ist er im wahrsten Sinne des Wortes frei, ohne dabei auf eine „ethische
Entscheidung“ des Gesetzgebers noch des Richters angewiesen zu sein. In erster
Linie wird der Gesetzgeber dafür Sorge tragen müssen, dass die von ihm zu erlassenen
Regelungen verfassungskonform sind und sofern sich diesbezüglich ein
rechtspolitischer Reformbedarf im Hinblick auf die Legalisierung der
Sterbehilfe aufdrängt, wird er sich dieser eminent wichtigen Aufgabe nicht (!)
entziehen können und gleichsam das Problem an die staatlichen Gerichte einfach
„durchzureichen“. Auch der BGH ist in letzter Instanz nicht dauerhaft dazu
berufen, „Recht“ zu produzieren; ihm werden wir derzeit allenfalls eine
„Notkompetenz“ zubilligen müssen, wenngleich in der Sache der Gesetzgeber mehr
denn je gefordert ist, endlich einer unsäglichen Ethikdebatte über das
selbstbestimmte Sterben ein Ende zu bereiten.
In der Tat gilt es, durch
entsprechende Gesetzgebungsaktivitäten die „Sandkasten-Diskussion“ zu beenden,
wobei hier ausdrücklich nicht der Frage nachgegangen werden soll, wer mit wem
hier im „Sandkasten“ spielt.
Die politisch Verantwortlichen
werden erkennen müssen, dass in der „Ethikdebatte“ keine nennenswerten
Erkenntnisse zu erwarten sind, die über den bisherigen Stand der Debatte
hinausragen. Das gebetsmühlenartige Betonen allhergebrachter Argumente sollte
für den Gesetzgeber Anlass genug sein, endlich auch im Strafrecht für eine
transparente Regelung Sorge zu tragen, nach der in Ausnahmefällen eine „Tötung
auf Verlangen“ straffrei bleibt.
Auch wenn der Deutsche Ethikrat
Anfang letzten Jahres angekündigt hat, sich des Themas der ärztlichen
Suizidassistenz annehmen zu wollen, besteht angesichts der fortschreitenden
Klerikalisierung der Palliativmedizin und der Hospizbewegung aktueller
Handlungsbedarf, zumal es keiner großen Phantasie bedarf, zu welchen
Erkenntnissen die Mitglieder des Deutschen Ethikrats gelangen werden.
Prominente Mitglieder des Deutschen Ethikrats lassen uns vermehrt an ihren
individuellen (!) Gewissensentscheidungen teilhaben und da würde es gleichsam
verwundern, wenn eine(r) der Damen und Herren einen Richtungswechsel vollziehen
würden. Freilich werden wir diese individuellen Gewissensentscheidungen zu
akzeptieren haben, aber es dürfte ein Fehlschluss aller ersten Ranges sein,
wenn der Gesetzgeber meint, auch nur eine dieser Expertenmeinungen zum Anlass
nehmen zu wollen, eine künftige Regelung zur ärztlichen Suizidassistenz
mit einem hierauf ausgerichteten und versehenen Inhalt zu verabschieden (oder eben
in der Gänze davon Abstand zu nehmen, weil eben das „Sterben nicht normierbar“
sei).
Die grundrechtlichen Schutzpflichten
gebieten lediglich eine gesetzgeberische Regelung, die unabhängig von einem
ethischen und moralischen Grundkonsens über eine wie auch immer zu definierende
ars moriendi in unserer Gesellschaft ist. Der schwersterkrankte Patient darf
sterben und es ist allein durch den Gesetzgeber zu entscheiden, ob er diesem
humanitären Anliegen eines sterbenden Patienten durch die Legalisierung der ärztlichen
Suizidbeihilfe auch in Form eines aktiven Tuns Rechnung zu tragen gedenkt, wenn
und soweit der Patient selbst aufgrund seiner Krankheit nicht zur „Tat“
schreiten kann.
Lutz Barth (08.10.10)
Wir haben den Kurzbeitrag auch im
BLOG eingestellt; wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
BLOG
>>> HUZum
BeitragUH
<<<
Ambulanter
Kinderhospizverein: Eine unentbehrliche Hilfe
v. G. Klinkhammer, in Dtsch Arztebl 2010; 107(40): A-1900 / B-1670 /
C-1642; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78637UH
<<< (html)
Faszination
Placebo-Effekt
Förderpreis für
Schmerzforschung an Forscher aus Hamburg und Zürich
Quelle: DEUTSCHE GESELLSCHAFT ZUM
STUDIUM DES SCHMERZES e.V. (DGSS), Pressemitteilung v. 07.10.10
>>> HUhttp://www.schmerzkongress2010.de/de/Pressemeldungen.htmUH
<<<
Dort kann die PM als Pdf.- Dokument
downgeloadet werden.
Gottvertrauen
senkt das Sterberisiko nach Op
Der Glaube an Gott begünstigt
offenbar die Heilung. Nach Lebertransplantation hatten Gläubige deutlich
verbesserte Überlebenschancen, so italienische Forscher.
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/panorama/article/623061/gottvertrauen-senkt-sterberisiko-nach-op.html?sh=5&h=-1493427794UH
<<< (html)
Gewissenskonflikt
für Ärzte
Sterbehilfe
Editorial v. Michael Datz, in ÄBW 09 • 2010, S. 364; online unter
>>> HUhttp://www.aerztekammer-bw.de/aerzteblatt/archiv/2010/Aerzteblatt_Baden-Wuerttemberg_09-2010.pdfUH
<<< (pdf.)
Der
etwas „andere BLOG“: Ärztliche Suizidassistenz als bioethisches Reizthema

Kritische Anmerkungen zu einem Thema
der Gegenwart!
BLOG
>>> HUZum
BLOGUH
<<<
>>>
HUPdf. Dokument aufrufen und druckenU
BGH:
Zum Begriff der Krankheit i.S. von § 1 (2) MB/ (hier Inseminationsbehandlungen,
In-vitro-Fertilisationen mit intracytoplasmatischen Spermien-Injektionen)
UBGH, Urt. v. 15.09.10 (Az. IV ZR 187/07)
Im Streit um die
Erstattungsfähigkeit von Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen
(hier Inseminationsbehandlungen, In-vitro-Fertilisationen mit
intracytoplasmatischen Spermien-Injektionen) genügt der Versicherungsnehmer
einer privaten Krankheitskostenversicherung der ihn treffenden Darlegungs- und
Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Krankheit, wenn er
nachweist, dass bei ihm eine Spermienanomalie vorliegt, die seine Fähigkeit,
ein Kind zu zeugen, beeinträchtigt.
Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können
Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> HUhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=53517&pos=4&anz=545UH
<<< (pdf.)
Transplantationsmediziner
rufen zur Organspende auf
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 08.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/panorama/article/623323/transplantationsmediziner-rufen-organspende.htmlUH
<<< (html)
BGH:
Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben
UBGH, Urt. v. 07.10.10 (Az. 3 StR 168/10)
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil
des Landgerichts Verden aufgehoben, durch das ein Angeklagter, der seine
Ehefrau erschossen hatte, wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe
von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Gegen das Urteil hat
die Tochter des Tatopfers als Nebenklägerin Revision eingelegt; sie erstrebt
einen Schuldspruch wegen Mordes.
Nach den Feststellungen tötete der
Angeklagte, ein damals 74-jähriger Geschäftsmann, am Morgen des 3. Juni 2009
seine 53-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung durch einen Revolverschuss
in den Kopf. Unmittelbar danach schoss er sich mit einer Pistole in die Brust,
überlebte aber schwer verletzt. Das Landgericht ist der Darstellung des
Angeklagten gefolgt, seine Ehefrau habe ihm kurz vor der Tat eröffnet, sie
leide an einem bösartigen Unterleibstumor und könne die Schmerzen nicht mehr
ertragen. Sie habe ihn deshalb gebeten, sie zu erschießen. Bei der Obduktion
des Tatopfers fand sich lediglich ein gutartiges Myom, wenngleich von beträchtlicher
Größe.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil
schon deswegen aufgehoben, weil das Landgericht die Glaubhaftigkeit der
erstmals am vierten Tag der Hauptverhandlung abgegebenen Erklärung des
Angeklagten zum Tötungsverlangen seiner Ehefrau nur unzureichend geprüft hat
und daher vorschnell davon ausgegangen ist, diese sei nicht zu widerlegen. Der
Angeklagte hatte sich bereits im Ermittlungsverfahren zu der Tat eingelassen,
insbesondere anlässlich der psychiatrischen Untersuchung zur Frage seiner Schuldfähigkeit.
Was er dort zum Tatgeschehen, namentlich zum Tatanlass angegeben hat, teilt das
landgerichtliche Urteil indes nicht mit, sondern führt lediglich aus, das
frühere Einlassungsverhalten des Angeklagten sei nicht geeignet, die
Richtigkeit seiner Einlassung in der Hauptverhandlung zu widerlegen. Damit
fehlt es aber an der entscheidenden Grundlage für die revisionsrechtliche
Prüfung, ob das Landgericht alle maßgeblichen Umstände hinreichend in seine
Überzeugungsbildung einbezogen hat, bevor es den Grundsatz "in dubio pro
reo" angewendet und seinem Urteil die Erklärung des Angeklagten zugrunde
gelegt hat.
Hinzu kommt, dass das Landgericht
das unmittelbare Tatvorgeschehen nur unzureichend dargestellt, insbesondere den
Inhalt einer längeren Diskussion nicht mitteilt hat, die nach den
Urteilsfeststellungen nach dem Tötungsverlangen des Opfers zwischen diesem und
dem Angeklagten entstanden war. Der Bundesgerichtshof hat sich deswegen nicht
in der Lage gesehen zu prüfen, ob das vom Angeklagten behauptete Tötungsverlangen
überhaupt ernstlich im Sinne der Vorschrift des § 216 Abs. 1 StGB war. An
der erforderlichen Ernstlichkeit fehlt es jedenfalls dann, wenn das
Tötungsverlangen erkennbar nur einer Augenblicksstimmung entspringt und ihm
daher keine tiefere Reflexion des Tatopfers über seinen Todeswunsch zugrunde
liegt. Hier lagen Umstände vor, die gegen ein ernstliches Tötungsverlangen
sprachen. So ist der Ehefrau des Angeklagten nach den Urteilsfeststellungen
jedenfalls geraume Zeit vor der Tat ihre Erkrankung bewusst geworden, was sie
aber nicht gehindert hatte, Unternehmungen für den bevorstehenden Sommer zu
planen sowie Vorbereitungen für die am Tattag beginnende Renovierung des
gemeinsamen Hauses zu treffen. In der Nacht zuvor war sie bis etwa 01.00 Uhr zudem
ihren gewohnten Freizeitbeschäftigungen am Computer nachgegangen. Vor diesem
Hintergrund kann die Ernstlichkeit ihres Todeswunsches nicht ohne Kenntnis des
näheren Inhalts ihres Gesprächs mit dem Angeklagten vor der Tat festgestellt
werden.
Die Sache muss daher nochmals
verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren hierzu an das
Landgerichts Stade zurückverwiesen.
Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 189/2010 v. 07.10.10 >>> HUhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53527&pos=1&anz=190UH
<<< (html)
ALfA
ruft zum Widerstand gegen McCafferty-Bericht auf - Kaminski appelliert an
deutsche Mitglieder des Europarates: "Reichen Sie Ihre Hand nicht denen,
die die Freiheit der Gewissen abschaffen wollen"
Quelle: Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Pressemitteilung v.
06.10.10 >>> HUhttp://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-anzeige/article/06-oktober-2010/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&cHash=ff63832d2aUH
<<< (html)
Depression:
Engmaschige Betreuung depressiver Patienten senkt Suizidrisiko
Quelle: DGPPN, Presse-Information Nr. 29/ 06.10.2010 >>> HUhttp://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/149/depression-1.htmlUH
<<< (html)
Hüppe
fordert Verbot der Präimplantationsdiagnostik
Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42993/Hueppe_fordert_Verbot_der_Praeimplantationsdiagnostik.htmUH
<<< (html)
"Wir
können dem Leben nicht mehr Tage geben, aber den Tagen mehr Leben"
Schwer, aber auch erfüllend: Wie
ehrenamtliche Helfer in Hamburg sterbenskranke Kinder betreuen - Letzter Teil
der Bürgerschaftsserie
v. Eva Eusterhus
Quelle: Welt online v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.welt.de/die-welt/politik/article10080843/Wir-koennen-dem-Leben-nicht-mehr-Tage-geben-aber-den-Tagen-mehr-Leben.htmlUH
<<< (html)
Die
Gewissensfreiheit gehört zu den Grundrechten des Menschen
Bischof Klaus Küng appelliert im
Vorfeld einer umstrittenen Abstimmung im Europaparlament an die Abgeordneten:
Niemand darf gezwungen werden, etwas zu tun, was seinem Gewissen - und den in
der Schöpfung selbst verankerten Geboten - widerspricht.
Quelle: kath.net v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.kath.net/detail.php?id=28390UH
<<< (html)
Vgl. dazu auch
Petition
gegen die Einschränkung der Gewissensfreiheit
Report-Entwurf
von Ms Christine McCafferty über das „Problem mit unregulierten
Gewissenseinwänden“ bei Abtreibung, Euthanasie und sonstigen lebensbedrohenden
medizinischen (Beratungs-) Handlungen.
Quelle: Österreichische Gesellschaft zum Schutz von
Tradition, Familie und Privateigentum >>> HUhttp://tfp.at/petitiongewissensfreiheit.php#petitionUH
<<< (html)
Organspende:
Lebendspenden helfen aus dem Tief
Strukturen müssen zugunsten der
Widerspruchslösung verändert werden
von Volker Heiliger, Ärztekammer Westfalen-Lippe, in WESTFÄLISCHES
ÄRZTEBLATT 10|10, S. 17 ff.; online unter WESTFÄLISCHES ÄRZTEBLATT 10|10
>>> HUhttp://www.aekwl.de/fileadmin/aerzteblatt/pdf/waeb1010.pdfUH
<<< (pdf.)
Aktive
Sterbehilfe und ärztliche Suizidassistenz
v. Lutz Barth, 06.10.10, im BLOG
„Ärztliche Assistenz beim Suizid?“
BLOG
>>> HUZum
BeitragUH
<<<
Dem
Ehemann beim Freitod geholfen
Quelle: Nürnberger Zeitung v. 04.10.10 >>> HUhttp://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-bayern/dem-ehemann-beim-freitod-geholfen-1.216930UH
<<< (html)
Qualität
der Versorgung in Altenpflegeheimen steigt – immer noch Defizite
Quelle: Ärzteblatt.de v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42969/Qualitaet_der_Versorgung_in_Altenpflegeheimen_steigt_-_immer_noch_Defizite.htmUH
<<< (html)
Vatikan
kritisiert Medizin-Nobelpreis für Entwicklung der künstlichen Befruchtung
Als "vollkommen
deplatziert" bezeichnete ein Sprecher des Vatikans die Verleihung des
diesjährigen Medizin-Nobelpreises.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/hormonstoerungen/article/622342/vatikan-kritisiert-medizin-nobelpreis.htmlUH
<<< (html)
Tiefenhirnstimulation
gegen Zwangsstörungen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42978/Tiefenhirnstimulation_gegen_Zwangsstoerungen.htmUH
<<< (html)
Online-Hilfe
zur parenteralen Ernährung
Supplement: PRAXiS
v. Heike E. Krüger-Brand
in Dtsch Arztebl 2010; 107(38): [2]; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78440UH
<<< (html)
Zöller
will mehr Macht für Patienten auf allen Ebenen der Selbstverwaltung
Der Patientenbeauftragte Zöller will
neue Mitspieler in die Selbstverwaltung bringen - die Patienten.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 05.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/622361/zoeller-will-macht-patienten-allen-ebenen-selbstverwaltung.htmlUH
<<< (html)
Neue
Sterbehilfe-Kampagne in Großbritannien
Quelle: Ärzteblatt.de v. 04.10.10 >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42950/Neue_Sterbehilfe-Kampagne_in_Grossbritannien.htmUH
<<< (html)
Präventivmedizin:
Wie wollen wir alt werden?
v. Scholl, Johannes; Albrecht, Christian, in PP 9, Ausgabe September
2010, Seite 409; online unter >>> HUhttp://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78313UH
<<< (html)
Darf
der Arzt auch den Tod bringen? Die Grenzen der Selbstbestimmung sind strittig
Am Beispiel der Diskussion über
Sterbehilfe und Patientenautonomie zeigt sich, wie kontrovers der Kern des
Konzepts von Menschenwürde interpretiert wird.
v. Thomas Trappe
Quelle: Ärzte Zeitung v. 04.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/622151/darf-arzt-tod-bringen.htmlUH
<<< (html)
Patientenverfügungen
- für Ärzte unerlässlich
Patientenverfügungen? Unbedingt! Die
dafür notwendigen Dokumente sollten allerdings nach Auffassung einer großen
Mehrheit der niedergelassenen Ärzte in Deutschland niemals ohne das Know-how
von Experten erstellt werden.
v. Christoph Fuhr
Quelle: Ärzte Zeitung v. 04.10.10 >>> HUhttp://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/622144/patientenverfuegungen-aerzte-unerlaesslich.htmlUH
<<< (html)
„Die
Rechtslage war immer klar“
…so
Das Interview lockt mit seinen
Aussagen dort zum nachhaltigen Widerspruch auf, die über die eigene Bewertung
des Freispruchs in letzter Instanz durch den seinerzeitigen Angeklagten
hinausragen und so selbstverständlich eigentlich nicht war, wie uns nunmehr
seit geraumer Zeit öffentlichkeitswirksam mitgeteilt wird. Die „längst geltende
Rechtslage“ war so klar nicht und es überrascht ein wenig, dass dies nun in
entsprechenden Verlautbarungen so transportiert wird, wobei ich freilich ein
gewisses Maß an Verständnis dafür habe, wenn und soweit man/frau meint, dass
die „geltende Rechtslage“ immerhin seit 1995 dazu führte, das 270
Behandlungsabbrüche rechtlich abgesichert werden konnten und so gesehen über
diese Information hinaus sich gleichsam auch weitere „Botschaften“ aufdrängen.
Schnippisch könnte also hieraus der
Schluss gezogen werden, als habe man/frau bereits seit 1995 die „geltende
Rechtslage“ zur Anwendung gebracht und es war nur eine Frage der Zeit, bis dies
auch der BGH in letzter Instanz erkannt hat.
Mit Verlaub – dem ist mitnichten so
und dem Freispruch wurde insbesondere nach diesseitiger Rechtsauffassung der
Weg insbesondere deshalb geebnet, weil es dem Strafsenat möglich war, vor dem
Hintergrund des zwischenzeitlich erlassenen Patientenverfügungsgesetzes die
sog. „Einheit der Rechtsordnung“ zu bemühen, so dass die Divergenz zwischen
„zivil- und strafrechtlicher Sicht“ mit Blick auf die sog. „Einheit der
Rechtsordnung“ gleichsam befriedet werden konnte, auch wenn der Strafsenat
gleich umgehend mitteilt, dass nun allerdings die strafrechtlichen Problemlage
nicht nur als zivilakzessorisches Problem begriffen werden darf.
Nun – wie soll es auch anders
sein, hatte doch der Strafsenat beim BGH über eine bis dato immer noch nicht
hinreichend abgeklärte strafrechtsdogmatische Frage zu befinden und nicht ein
Zivilsenat und von daher ist in der Tat ein „Wunsch eines Angeklagten“ in
Erfüllung gegangen, der naturgemäß in einem Freispruch besteht, dessen Qualität
allerdings durchaus kritisch hinterfragt werden kann, auch wenn eine Kritik im
Zweifel dazu führt, von einer namhaften humanistischen Organisation gleichsam
einen „Rüffel zu erhalten“, da offensichtlich sich eine Kritik an dem Urteil
des BGH nicht schickt und noch weniger an irgendwelchen Verfahrensbeteiligten.
Sei es drum – hierüber zu
philosophieren, soll nicht das Anliegen meiner kurzen Stellungnahme sein,
sondern vielmehr der Hinweis in dem Interview, dass es nach Auffassung von Putz
es wohl keinen weiteren Aspekt aus dem Themenbereich Sterbehilfe gibt, den der
Gesetzgeber regeln sollte.
Abermals mit Verlaub:
Selbstverständlich gibt es derartige Regelungsbereiche und zwar gerade mit
Blick auf die aktive Sterbehilfe in solchen Fällen, in denen über den Weg der
ärztlichen Assistenz beim freien Suizid des schwersterkrankten Patienten
letztere nicht in der Lage ist, eigens die „Tat“ auszuüben.
Mit einer ärztlichen
standesrechtlichen Liberalisierung resp. Legalisierung der ärztlichen
Suizidbeihilfe ist es beileibe nicht getan, ungeachtet des Umstandes, dass hier
dem „Normgesetzgeber“ des Berufs- und Standesrechts keine Normsetzungskompetenz
zukommt, sondern vielmehr der Vorbehalt des Gesetzes greift und demzufolge der
parlamentarische und im Übrigen demokratisch legitimierte Gesetzgeber zur
Entscheidung und damit Regelung einzig berufen ist.
Das Selbstbestimmungsrecht des
schwersterkrankten Patienten droht ins Leere zu laufen, wenn der Gesetzgeber
nicht einen Rahmen dafür schafft, dass auch bei einigen Fallkonstellationen dem
Schwersterkrankten die Möglichkeit eröffnet wird, qua eines freiwilligen
Suizids aus dem Leben zu scheiden und er hierfür die aktive (!) Hilfe eines
Dritten – freilich vorzugsweise in Gestalt einer Ärztin oder eines Arztes –
bedarf.
Im Übrigen scheint es mir derzeit
verfrüht zu sein, an der These des BGH unverrückbar festhalten zu wollen, dass
den Pflegekräften und den Ärzten es verwehrt sei, sich auf ihre individuelle
Gewissensentscheidung zurückziehen zu können. Es streiten gute Argumente dafür,
dass es im Interesse einer pluralen Wertegemeinschaft liegen sollte, hier nach
einer angemessenen dogmatischen Lösung zu streben, die insbesondere die
Interessen aller Beteiligten angemessen zum Ausgleich zu bringen in der Lage
ist.
Grundrechtsdogmatisch ist eine
Lösung nicht nur vorstellbar, sondern m.E. nach auch geboten, die weder das
Grundrecht der Gewissensentscheidung noch das Selbstbestimmungsrecht „opfern“
muss, in dem die miteinander konfligierenden Wertvorstellungen einen schonenden
Ausgleich erfahren. Das Toleranzprinzip eröffnet eine zeitgemässe Normexegese
der insoweit betroffenen Grundrechtsgarantien, so dass diesbezüglich
eingangbarer Weg beschritten werden kann, zumal ich persönlich der festen
Überzeugung bin, dass die Freiheit des einen nicht die Unfreiheit des anderen
bedeutet und – anders gewendet – nicht zur Unfreiheit im Sinne einer
Fremdbestimmung führt.
Abschließend sei darauf hingewiesen,
dass in der Tat auch die Pflegekräfte „äußerst wirksame Instrumente an der Hand
(haben)“, wie RA Putz zu bedenken gibt. Problematisch erscheint mir allerdings
in diesem Zusammenhang zu sein, dass wir insoweit Gefahr laufen, die
Ärzteschaft mit ihrer individuellen Gewissensentscheidung strafrechtlich zu
stigmatisieren, wenn und soweit neben der Einschaltung des Betreuungsrechts
zugleich auch die Möglichkeit besteht, ggf. Strafanzeige gegen den Arzt zu
stellen, da dieser gegen den Willen des Patienten letzteren behandelt.
Damit hier allerdings keine
Spekulationen aufkommen: Selbstverständlich ist der Patientenwille zu respektieren
und ich möchte vielmehr eine Diskussion darüber anregen, ob uns nicht das
„Recht“ Mittel und Wege eröffnet, hier einen scheinbar schwierigen Spagat
zwischen der Selbstbestimmung und der Akzeptanz einer Gewissensentscheidung
eines Dritten vollziehen zu können. Ich meine, dass dies nicht unmöglich ist
und ein Streben nach einem schonenden Ausgleich der widerstreitenden ethischen
Wert- und Gewissensentscheidungen jedenfalls nicht über eine „Strafanzeige“
gelöst werden sollte – die denkbar schlechteste Alternative, die einen zu
erwartenden Diskurs über die im Zweifel gebotene aktive Sterbehilfe über Gebühr
strapazieren und die Dialogbereitschaft zwischen Befürwortern und Gegner nicht
sonderlich erhöhen dürfte.
Nur in Parenthese sei denn auch
abschließend angemerkt, dass sich die Strafjustiz auch gegen die Pflegenden
wenden könnte, wie wir eindrucksvoll dem Interview entnehmen können: Die
Verantwortlichen des Pflegeheimes sind unter allen rechtlichen Aspekten
angezeigt worden, so RA Putz und der eigentliche Skandal sei gewesen, dass sich
die „Staatsmacht auf die Seite der Täter gestellt (hat)“.
Wie es scheint, ist der Kreis der
„potentiellen Straftäter“ durchaus weit zu ziehen, zumal wohl auch die
(personifizierte) Staatsmacht nicht immer den Durchblick über die anscheinend
klare Rechtslage besitzt.
Lutz Barth, 03.10.10
VG
Sigmaringen: Anspruch eines dienstlich reisenden Personalrats auf mobilen
Computer (Laptop, Notebook)
UVG Sigmaringen, Beschl. v. 13.09.10, (Az. PL 11 K 4215/09)
ULeitsatz des Gerichts:
Notwendige Reisetätigkeit erfordert
für den Personalrat einen mobilen Computer (Laptop, Notebook) mit
Anschlussmöglichkeit an das Intranet, wenn kein zumutbarer Zugriff über einen
stationären PC besteht.
Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter HUhttp://www.justiz.baden-wuerttemberg.deUH
Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG
>>> HUhttp://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&Seite=1&nr=13412&pos=18&anz=725UH
<<< (html)
Psychotherapeutische
Behandlungsansätze bei Depressionen
v. G. Plöttner, in Ärzteblatt Sachsen 9 / 2010, S. 506 ff.; online unter
>>> HUhttp://www.slaek.de/50aebl/2010/archiv/09/pdf/0910_506.pdfUH
<<< (html)
BGH:
Zur Abgrenzung von Medizinprodukt und (Funktions-)Arzneimittel (hier:
Photodynamische Therapie)
UBGH, Urt. v. 24.06.10 (Az. I ZR 166/08)
ULeitsatz des Gerichts:
Bei der im jeweiligen Einzelfall zu
treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein
Medizinprodukt ist, sind neben seinen un-mittelbaren Wirkungen auch seine
Neben- und Folgewirkungen zu berücksichti-gen und führen diese, soweit sie auf
immunologischem, metabolischem oder pharmakologischem Gebiet liegen, zu seiner
Einordnung als Arzneimittel.
Quelle: BGH, Entscheidungssammlung; den Volltext der Entscheidung können
Sie unter dem nachfolgenden Link aufrufen >>> HUhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12290&nr=53437&pos=21&anz=543UH
<<< (pdf.)
Auf ein
Wort zum Sonntag: Gehört das „Töten“ zum Aufgabenspektrum eines Arztes?
„Das ärztliche Standesrecht stellt
bis jetzt einen klaren ethischen Wegweiser und einen Schutzwall gegen die
Ansprüche eines Teils der Gesellschaft dar, welcher dem Arzt nicht nur die
Aufgabe des Heilens, sondern auch des Tötens zuweisen möchte. Denn eins ist
klar, wenn die Beihilfe zum Suizid zugelassen wird, dann wird der nächste
Schritt der Sterbehilfebefürworter die Forderung der aktiven Sterbehilfe durch
einen Arzt, womöglich als einklagbares Recht und natürlich auf Krankenschein,
sein. Wenn den Arzt das Berufsrecht nicht mehr schützt, dann wird er zum
Vollstrecker des Todeswunsches seiner Patienten, denn nur er hat den Zugang zu
den erforderlichen Giften und die notwendigen Kenntnisse, sie richtig
einzusetzen“,
so Stefan Grieser-Schmitz in einem Kommentar, Suizidbeihilfe durch Ärzte
- der falsche Weg!; online unter >>> HUhttp://www.cdl-rlp.de/Lebensrechts-Blog/Kommentar-Sterbehilfe-Aerztliches-Berufsrecht.htmlUH
<<< (html).
Nun – ob Ärzte die berufenen
„Mechaniker des Todes“ sind, steht in Anbetracht ihrer fachlichen Kompetenz
wohl nicht zu bestreiten an und insofern könnte er durchaus zu den
„Vollstreckern“ eines auf einem freiwilligen Entschluss und nicht
beeinträchtigten Willens basierenden Suizids eines schwersterkrankten und
sterbenden Menschen werden.
Nehmen wir in diesem Zusammenhang
stehend die aktuellen Umfragen – auch solche unter den Palliativmedizinern –
zur Kenntnis, dann dürfte es nicht wenige „Vollstrecker“ geben, die ihren
Patienten diesen letzten Wunsch erfüllen würden und insofern muss die Aussage
von Grieser-Schmitz dahingehend relativiert und wohl auch sachgerecht
eingeordnet werden, dass ein Automatismus nicht zu befürchten ansteht, wonach
eine Ärztin oder ein Arzt zum „Vollstrecker“ bestimmt wird. Die Ärzteschaft
bedarf insoweit nicht des Schutzes durch das Berufsrecht, dass ohnehin seinen
wesentlichen Inhalt aus der Verfassung und dort aus den verbürgten Grundrechten
bezieht und insofern sind nach wie vor an erster Stelle die BÄK und die
namhaften Gegenwartsethiker dazu aufgerufen, ihren arztethischen Widerstand
gegen eine Legalisierung der ärztlichen Suizidassistenz aufzugeben und zwar
auch mit Blick auf eine in Teilen gebotene aktive Sterbehilfe. Dieser von
Grieser-Schmitz prognostizierte weitere Schritt ist längst schon gegangen
worden, denn ganz aktuell ist nicht die Frage der Legalisierung der ärztlichen
Suizidassistenz das Problem, sondern vielmehr die Frage, wie wir darauf zu
reagieren denken, wenn ein schwersterkrankter Patient seinem Leben ein Ende
aufgrund des ihm übermächtig erscheinenden Leids bereiten möchte und er hierzu
eigens nicht in der Lage ist. Mit einer solch verstandenen ärztlichen Suizidassistenz
wäre dann in der Tat ein aktives Moment verbunden, in dem der Arzt resp. die
Ärztin dafür Sorge trägt, dass der schwersterkrankte Patient auch stirbt, in
dem etwa ein entsprechendes todbringendes Medikament appliziert wird – freilich
lege artis.
Auch wenn im Nachgang zu der
Aufsehen erregenden Sterbehilfe-Entscheidung des BGH zunächst noch davon
ausgegangen wird, dass die aktive Sterbehilfe, also das gezielte Töten von
schwer erkrankten Patienten auch weiterhin verboten und damit strafbar bleibt,
wird hierüber in der Fachliteratur diskutiert und nach diesseitiger Auffassung
ist in dem „nächsten Schritt“ der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ein
weiterer humanitärer Fortschritt mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht des
Patienten zu erblicken, ohne dass der sterbewillige Patient darauf angewiesen
ist, in dem freiwilligen Verzicht auf die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
einen probaten Problemlöser zu erblicken.
Die Debatte nimmt seit Jahren immer
festere Konturen an: Der unsägliche Widerstand gegenüber dem
Patientenverfügungsgesetz wurde aufgegeben; eine Liberalisierung des ärztliches
Berufs- und Standesrechts ist verfassungsrechtlich dringend geboten und wohl
auch unumgänglich und nun stehen wir vor der Frage, ob es Grenzsituationen gibt,
in denen die Ärztin oder der Arzt aktive Sterbehilfe leisten dürfen, wenn und
soweit der Patient einen hierauf gerichteten freien Willen äußert, er aber
nicht in der Lage ist, die „Tat“ selber auszuführen.
Für mich steht außer Frage, dass
hier ein Regelungsbedarf besteht und gute Gründe dafür streiten, die aktive
Sterbehilfe in noch näher zu diskutierenden Situationen zu legalisieren. Diese
Gründe sind in erster Linie rechtsdogmatischer, aber eben auch ethischer Natur
und von daher sollte sich die Diskussion hierauf konzentrieren, nachdem in
letzter Zeit überwiegend über verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten
"verhandelt" worden ist und der Versuch, die Bürgerinnen und Bürger
quasi in einem "ethischen Oberseminar" zu läutern, gleichsam als
gescheitert angesehen werden muss: Das Selbstbestimmungsrecht wiegt mehr, als
die eine oder andere ethische Botschaft!
Lutz Barth, 03.10.10
Ethischer
Zweifel im Umgang mit dem Lebensbeginn und dem Lebensende
Verleihung des Bad Herrenalber Akademiepreises 2010 an Professor Dr.
Hartmut Kreß am 10. Oktober (vgl. dazu mehr unter >>> HUhttp://www.ev-akademie-baden.de/programm/2010/2010-43.pdfUH
<<<)
UKurze Anmerkung (L. Barth, 02.10.10):
Es freut mich besonders, dass Herrn
Prof. Dr. Hartmut Kreß die Ehre zuteil wird und er den Bad Herrenalber
Akademiepreises 2010 für seinen Vortrag
"Menschenwürde
und das Grundrecht auf Selbstbestimmung im Umgang mit dem Lebensende – mit
Blick auf Anschlussfragen nach der Verabschiedung des
Patientenverfügungsgesetzes und auf die Problematik des medizinisch
assistierten Suizids"
Referat
am 02.10.2009 auf der Tagung „Selbstbestimmt bis zuletzt? Patientenverfügung –
Assistierter Suizid – Sterbehilfe“ der Evang. Akademie Baden in Verbindung mit
der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirksärztekammer Nordbaden und
der Ärzteschaft Karlsruhe
(Quelle: Sozialethik Uni Bonn >>> HUhttp://www.sozialethik.uni-bonn.de/kress/vortraege/kress_selbstbestimmung_lebensende_2._okt._2009.pdfUH
<<< pdf.)
verliehen bekommt.
Hartmut Kreß besticht im
Wertediskurs mit seiner stringenten Argumentation und über den o.a. Vortrag
hinaus legen weitere (einige sind online zugänglich) Beiträge/Vorträge von ihm
beredtes Zeugnis darüber ab, dass es ihm gelingt, den ohne Frage wichtigen
Spagat zwischen Fürsorgegedanken und Selbstbestimmung des Patienten zu
vollziehen. Über diesen Teilaspekt im medizinethischen Diskurs ist Hartmut Kreß
an vielfältigen Themen aus dem weiten Spektrum der Ethik als Wissenschaft
interessiert und seine Beiträge hierzu öffnen so manche „Horizonte“, die von
anderen Mitdiskutanten im Wertediskurs nicht immer gesehen werden.
Ein Preisträger, der es angesichts
seiner Offenheit und Dialogbereitschaft mehr als verdient hat! Herzlichen
Glückwunsch.
Hungerstreikende
Gefangene: Zwangsernährung und Patientenrechte
v. O. Tolmein (30.09.10)
Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog Biopolitik) >>> HUhttp://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/09/30/zwangsernaehrung-und-patientenrechte.aspx?CommentPosted=true#commentmessageUH
<<< (html)
Sterbehilfe
Schwarze Schafe?
Offiziell lehnen Palliativmediziner
die aktive Sterbehilfe ab. Inoffiziell helfen sie durchaus
v. H. Albrecht
Quelle: ZEIT online v. 30.09.10 >>> HUhttp://www.zeit.de/2010/40/Sterbehilfe-PalliativmedizinUH
<<< (html)
HUMANISMUS /
Ein Verband will sich als Alternative zu den Kirchen profilieren.
„Das ist ein Bekenntnis“
Horst Groschopp im Gespräch mit
Benjamin Lassiwe
Quelle: Rheinischer Merkur Nr. 39, 30.09.2010; online unter
>>> HUhttp://www.merkur.de/2010_39__Das_ist_ein_Beke.45042.0.html?&no_cache=1UH
<<< (html)
Ethik
für eine alternde Welt
Eine Tagung der Uni Greifswald zum
demografischen Wandel in Europa und Nordamerika
v. Ingeborg Breuer
Quelle: Deutschlandradio v. 30.09.10 >>> HUhttp://www.dradio.de/dlf/sendungen/studiozeit-ks/1283954/UH
<<< (html)
Regierung
verlängert Förderung zur Begutachtung von Pflegeheimen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 01.10.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42921/Regierung_verlaengert_Foerderung_zur_Begutachtung_von_Pflegeheimen.htm
<<< (html)
Patient
nach Hyperglykämie gestorben: Ärztin verurteilt
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
01.10.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/622121/patient-nach-hyperglykaemie-gestorben-aerztin-verurteilt.html
<<< (html)
|
|
Michael de Ridder Wie wollen wir sterben? Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in
Zeiten der Hochleistungsmedizin Gebunden mit Schutzumschlag, 317 Seiten |
„Es ist ein Buch, das der Medizin in Deutschland, welche oftmals immer
noch einem falsch verstandenen Fürsorgegedanken nachhängt, sehr guttun wird“,
so Matthis Synofzik in seiner Buchrezension (Quelle: Ärzteblatt.de, PP 9,
Ausgabe August 2010, Seite 372 >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=Sterbehilfe%2A&id=77907
<<<).
Aus meiner Sicht ein leidenschaftliches und einfühlsames
Plädoyer, wie das "Leben mit dem Sterben" miteinander versöhnt werden
kann, auch wenn dies mehr als schwer sein dürfte. Die beeindruckende
"Streitschrift" spricht für sich "selbst" und eröffnet uns
allen eine Perspektive, uns mit dem "Sterben" auszusöhnen und es
bleibt zu hoffen, dass dieses Buch und die dahinter stehende Botschaft
insbesondere auch von den Medizinethikern in unserem Lande gelesen und gehört
wird.
Lassen wir das Buch mit seinen dort geschilderten
Schicksalen auf uns wirken, dann macht sich nicht nur Betroffenheit breit,
sondern vor allem auch eine Zuversicht, dass es im Zweifel Ärztinnen und Ärzte
gibt, denen wir uns auch bei größtem individuellen Leid anvertrauen und auch
auf wohlverstandene Hilfe hoffen können. Eine "Hoffnung", die sich
nicht als trügerische erweisen sollte, haben wir doch alle den größtmöglichen
Respekt und Toleranz gegenüber dem Willen der schwersterkrankten Menschen zu
erweisen und keiner darf sich neben dem Patienten zum "Herrn über Leben
und Tod" aufschwingen: Seine Entscheidung ist einzig die maßgebliche,
trifft er sie insbesondere auch im Bewusstsein, lediglich auf einen Akt der
Humanität hoffen zu können, wenn und soweit er nicht mehr eigens dazu in der
Lage ist, aufgrund seiner Krankheit eben dieser entfliehen zu können!
Lutz Barth, 30.09.10
Vorsorge
unterliegt der Eigenverantwortung
Sind Ärzte verpflichtet,
Vorsorgemuffel an ihre versäumten Termine zu erinnern? Nein, meinte jüngst das
Oberlandesgericht Koblenz. Das Urteil schafft endlich Klarheit - für Ärzte und
Patienten, schreibt unser Gastautor.
v. Ingo Pflugmacher
Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/621629/gastbeitrag-vorsorge-unterliegt-eigenverantwortung.html
<<< (html)
Vgl. dazu die Entscheidung des OLG
Koblenz
OLG Koblenz: Hinweispflichten des Arztes zur
Terminswahrnehmung (?)
OLG Koblenz, Urt. v. 24.06.10 (Az. 5 U 186/10)
Leitsatz des Gerichts:
Wenn der Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit
einer erneuten Vorsorgeuntersuchung hinweist und ihm dafür einen Zeitkorridor
nennt, gibt es in der Regel keine rechtliche Pflicht, den Patienten an die
Terminswahrnehmung zu erinnern. Abweichende Fallkonstellationen aufgrund des
konkreten Einzelfalles sind allerdings denkbar.
Das Dokument ist frei zugänglich!
>>> Pdf. Dokument
aufrufen und drucken <<<
Webdokumentation
für die Palliativversorgung
v. Krüger-Brand, Heike E.,
in Dtsch Arztebl 2010; 107(38): [2]
Supplement: PRAXiS; online unter
>>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78430
<<< (html)
Demenz - Ende der Selbstbestimmung?
Öffentliche Veranstaltung des
Deutschen Ethikrats am 24. November 2010 in Hamburg.
Der Deutsche Ethikrat veranstaltet
am 24. November 2010, von 10:30 – 18:00 Uhr in der Handwerkskammer in Hamburg
eine Tagung zum Thema Demenz und Selbstbestimmung.
Zu den Referenten zählen u. a. Prof. Rolf-Dieter Hirsch, Prof. Otfried Höffe,
Prof. Andreas Kruse, Prof. Ursula Lehr und Peter Wißmann.
Ab Anfang Oktober
finden Sie das Programm und das Anmeldeformular für die Online-Registrierung
auf den Seiten des Deutschen Ethikrats.
Quelle: Deutscher Ethikrat
>>> http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/auswaertige-veranstaltungen/demenz_und_selbstbestimmung
<<< (html)
Deutschland
ist führend bei der Selbstmedikation
Wichtige Arzneimittelwirkstoffe sind
in den letzten Jahren rezeptfrei geworden. Eine Herausforderung auch für Ärzte.
Experten plädieren deshalb für die arztgestützte Selbstmedikation - um Risiken
zu meiden.
v. Ursula Jung
Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/621522/deutschland-fuehrend-selbstmedikation.html
<<< (html)
BVerfG:
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim
Sozialgericht
BVerfG, Beschl. v. 24.08.10 (Az. 1
BvR 331/10 )
Der 1958 geborene Beschwerdeführer
war selbständig tätig und nicht krankenversichert. Seine finanzielle Situation
war schwierig. Am 3. Mai 2005 erlitt er einen beidseitigen Hirninfarkt und ist
seither pflegebedürftig. Der Krankenhausträger, in dessen Klinikum der
Beschwerdeführer nach seinem Hirninfarkt mehrere Monate behandelt worden war,
macht gegen ihn Krankenhaus- und Pflegekosten von über 86.000 € geltend. Nach
seinem Hirninfarkt wurde der Beschwerdeführer von einer GmbH als deren
Arbeitnehmer ab dem 1. Mai 2005 zur Sozialversicherung angemeldet. Die
betroffene gesetzliche Krankenkasse stellte jedoch im Jahr 2006 mit Bescheid
fest, dass eine Mitgliedschaft des Beschwerdeführers bei ihr nicht bestehe.
Hiergegen erhob dieser am 24. Juni
2006 Klage beim Sozialgericht. Nach Klagebegründung im Juli 2006 und weiterem
Schriftwechsel der Verfahrensbeteiligten verfügte die Kammervorsitzende im
April 2007 das Verfahren ins Terminsfach. Auf zwei Sachstandsanfragen teilte
die Vorsitzende u. a. mit, dass noch weitaus ältere Verfahren vorrangig zu
entscheiden seien; zuletzt wies sie im September 2008 darauf hin, es würden
derzeit Klagen aus dem Jahrgang 2004 terminiert. Die Klage wurde schließlich
mit Urteil vom 27. Mai 2010 durch das Sozialgericht abgewiesen. Mit seiner
bereits im Januar 2010 eingelegten Verfassungsbeschwerde rügt der
Beschwerdeführer die überlange Verfahrensdauer.
Die 3. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die überlange Dauer des
sozialgerichtlichen Verfahrens von knapp vier Jahren den Beschwerdeführer in
seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Absatz 4 Satz 1 GG
verletzt.
>>> weiter
Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr.
88/2010 vom 29. September 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-088.html
<<< (html)
„Alternativ-Charta sinnvoll?“
Im Forum von Werner
Schell hat sich eine Debatte entwickelt, auf die ich hier gerne verweisen
möchte.
Quelle: Werner Schell, Forum
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=14759&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=
<<< (html)
Niedersachsen
wirbt für Impfschutz bei Klinikpersonal
Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/621468/niedersachsen-wirbt-impfschutz-klinikpersonal.html?sh=5&h=-1598061108
<<< (html)

Pflegedienstleitung
stimmt allen Beschwerden zu
Eine Angehörige, der nichts recht
gemacht werden kann, bekommt bei jeder Beschwerde Zustimmung von der
Pflegedienstleitung.
Mehr zum kritischen Ereignis
erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den
Bericht kommentieren.
Quelle: >>> KDA -
Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die
Altenpflege (Bericht v. 27.09.09) <<< (html)
Nur
jeder Fünfte würde Angehörigen pflegen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/621556/nur-jeder-fuenfte-wuerde-angehoerigen-pflegen.html?sh=11&h=439953505
<<< (html)
OLG
Brandenburg: Zum Erstattungsanspruch der Vergütung für ein ärztliches Zeugnis,
dass nach einer Bitte des Gerichts vom Betreuer beigebracht wird
OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.08.10
(Az. 2 Wx 1/10)
Quelle: Gerichtsentscheidungen
Berlin-Brandenburg >>> Zum
Beschluss des Gerichts <<< (html)
Kauder
gegen Gentests bei Embryonen
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
28.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/621577/kauder-gentests-embryonen.html?sh=18&h=-1598061108
<<< (html)
VerfGH
Bayern: Rauchverbot in Shisha-Cafés
Mit Urteil v. 24.09.10 (Az. Vf.
12-VII-10) hat der Bayerische Verfassungsgerichtshofs eine Ausnahme vom
Rauchverbot für Shisha-Cafés abgelehnt.
Quelle: Verfassungsgerichtshof
Bayern>>> http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/12-VII-10-e.A.-Entscheidung.htm
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 29.09.10):
Die Entscheidung überzeugt sowohl
vom Ergebnis als auch von der Begründung her und zwar lediglich unter
Voraussetzung, dass das BVerfG ein striktes Rauchverbot ausdrücklich als
Alternative zu einem Gesetz mit Ausnahmeregelungen ermöglicht hat.
Hierüber zu wehklagen, hilft nicht
weiter, auch wenn ich persönlich nach wie vor davon ausgehe, dass es „keinen
Zwang zum Besuch einer Rauchergaststätte“ gibt und es daher ausdrücklich dem
Einzelnen überlassen bleibt, sich für den Besuch einer Rauchergaststätte zu
entscheiden. Ein Gesetz mit Ausnahmereglungen hätte daher einem von „Freiheit“
geprägten Verfassungsstaat nach diesseitiger Auffassung besser zu Gesichte
gestanden, als ein striktes Verbotsgesetz, zumal diese Option auch nach der
Rechtsprechung des BVerfG zu den sog. Nichtraucherschutzgesetzen besteht.
Sei es drum. Der „staatliche“
Paternalismus kennt scheinbar auch keine Grenzen und da ließen sich dann noch
weitere Verbotsnormen denken.
Irgendwie hat das leidige Thema auch
etwas mit Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu tun und da sträuben sich
mir schon ein wenig die Nackenhaare, wenn der Ruf nach dem Gesetzgeber
erschallt, obgleich doch ein Jeder für sich verantwortlich ist. Der ungeübte
Freizeitsportler wird sich sicherlich auch nicht dazu aufschwingen, die Alpen
erklimmen zu wollen so wie er bei strikter Beachtung einer gesunden Ernährung
ggf. auch davon Abstand nehmen wird, sich dem ungehemmten Genuss von Weis- oder
Currywürsten nebst dem Maß Bier hinzugeben, zumal hier nicht selten die Gefahr eines
Übergewichtes mit unangenehmen gesundheitlichen Folgen drohen könnte.
Na ja – dem gesundheitlichen
Fürsorgeanspruch des Staates sind aber offensichtlich keine Grenzen gesetzt und
wenn wir aufmerksam die Berichterstattung gerade in medizinischen Fachzeitschriften
verfolgen, dann scheint das Thema „gesunder Lebenswandel“ immer mehr
Berücksichtigung zu finden und da könnte es dann nicht ausgeschlossen sein,
dass wir uns langsam aber sicher von einigen „Gewohnheiten“ zu verabschieden
haben – frei nach dem Motto: die Krankenkassen werden es uns danken! Die
selbsternannten „Gesundheitspädagogen“ haben mal wieder eines ihrer
Etappenziele erreicht und allein die Vorstellung, dass eine Allianz mit
Gegenwartsethikern möglich erscheint, lässt auf wenig Gutes hoffen: Künftig
könnte es „unanständig“ sein, eine Currywurst zu essen oder einen Freizeitsport
auszuüben, der im Zweifel aufgrund seiner Gefahrgeneigtheit die
Solidargemeinschaft zu belasten droht. Zeichnen wir uns lieber durch eine
vornehme Blässe aus und entsagen allen Lastern und dort, wo keine Einsicht zu
erwarten ansteht, sollte der Gesetzgeber umgehend handeln.
Und wir denken da noch über ein
„selbstbestimmtes Sterben“ und die Legalisierung der Sterbehilfe nach?
Wenn wir schon zu „Lebzeiten“ kein
Vertrauen in die Selbstverantwortung hegen, um wie viel mehr mag dies wohl für
Entscheidungen am Lebensende gelten, bei denen wir in einer besonderen Art und
Weise auf das fürsorgliche Engagement der Paternalisten angewiesen sein
dürften?
Die „Gesundheitstage“ – auch solche in Gestalt von „Welttagen“ -
erfreuen sich zunehmend größter Beliebtheit.
Kaum vergeht ein „Tag“,
an dem wir nicht einem besonderen Anlass zu gedenken resp. unsere gehörige
Aufmerksamkeit zu schenken haben.
Nun – dies ist insofern
ehrenwert, richten wir doch alle gemeinsam unseren Fokus auf Anliegen, die
einer gewissen gesamtgesellschaftlichen Relevanz nicht entbehren.
Auch wir vom IQB treten
nun für einen „Welttag der Selbstbestimmung für Schwersterkrankte und
Sterbende“ ein, der sich nun allerdings von den ansonsten als „Welttage“
bezeichneten Anlässen dadurch unterscheidet, in dem ihm gleichsam an jeden Tag
des Jahres die gehörige Aufmerksamkeit zuteil werden sollte.
Lutz Barth, 28.09.10
Falsches
Attest kann für den Arzt teuer werden
Es kommt nicht oft vor, dass ein
Arzt für ein falsches oder fahrlässig erstelltes Attest zur Rechenschaft
gezogen wird. Wenn aber doch, dann kann das für ihn möglicherweise drastische
Folgen haben.
v. Frank Stebner
Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/621339/gastbeitrag-falsches-attest-kann-arzt-teuer.html
<<< (html)
Krankenhäuser:
5.500 Arztstellen können nicht besetzt werden
Quelle: Ärzteblatt.de v. 28.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42878/Krankenhaeuser_5_500_Arztstellen_koennen_nicht_besetzt_werden.htm
<<< (html)
Mein
Arzt, der Sterbehelfer
Quelle: Sueddeutsche.de v. 28.09.10
>>> http://www.sueddeutsche.de/55y38R/3613998/Mein-Arzt-der-Sterbehelfer.html
<<< (html)
Vgl.
dazu auch in der Printausgabe:
„Die
Mediziner laden Schuld auf sich“
Bischof Wolfgang Huber und der Internist Michael de Ridder über Suizidwünsche
von Patienten und die Grenzen der Fürsorge
Süddeutsche Zeitung, vom 28.09.2010, Seite 8
Kiel:
Innovativer Defibrillator soll plötzlichen Herztod verhindern
Quelle: Ärzteblatt.de v. 28.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42881/Kiel_Innovativer_Defibrillator_soll_ploetzlichen_Herztod_verhindern.htm
<<< (html)
LSG
Rheinland-Pfalz: Krankenkasse muss Magenverkleinerung erst nach Ausschöpfung
anderer Therapiemöglichkeiten zahlen
LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v.
19.08.10 (Az. L 5 KR 101/10)
Leitsatz des Gerichts:
Die Krankenkassen sind nicht
verpflichtet, ihren Versicherten ungefragt konkrete vorrangige
Behandlungsmöglichkeiten zu benennen.
Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz, LSG
>>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7b3EE7F93D-CE96-43A3-89FD-515A22EB1A49%7d
<<< (html)
Alkohol
im Alter wird in Pflegeheimen zum Problem
Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/621674/alkohol-alter-pflegeheimen-problem.html
<<< (html)
Der
aggressive Patient
Medizinisches Personal in Lebensgefahr
v. Anja Schneider
Quelle: MMW-Fortschr. Med. Nr. 38 /
2010 (152. Jg.), S. 31 ff.; online unter: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-145903.html
<<< (pdf.)
Was kann die Medizinethik von der „Religion“ lernen?
Wenn wir schon mit der
„heiligen Indikation“ in der Medizin konfrontiert werden, so könnte es Sinn
machen, gelegentlich einmal über den Tellerrand hinweg zu schauen, auch wenn
die Frage nach möglichen Parallelen zwischen der Medizinethik und Religion
zunächst den Verdacht aufkeimen lässt, als werde hier „Äpfel mit Birnen“
verglichen.
Ob dem tatsächlich so
ist, bleibt einstweilen Ihrer eigenen Phantasie überlassen und in diesem Sinne
möchte ich auf einen Beitrag von
Hartmut Kreß,
Dogmatisierung ethischer Fragen
Kirchliche Stellungnahmen zu ethischen Themen: Neue
Dogmatisierungen, Konfessionalisierungen und die Retardierung der kirchlichen
ethischen Urteilsfindung
Quelle: MD – Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts
Bentheim 01/2010; online zugänglich unter >>> http://www.ich-studiere-in-bonn.de/fakultaet/sozialethik/kress/vortraege/kress_dogmatisierung_mdki_2010.pdf <<< (pdf,)
hinweisen.
Der Beitrag ist höchst
instruktiv und zeigt aus meiner Sicht völlig zu Recht die möglichen
Schattenseiten auch einer „Dogmatisierungstendenz“ etwa der
palliativmedizinischen Ethik auf, die ganz aktuell erste Formen nicht nur in
der „Charta für schwersterkrankte und sterbende Menschen“ angenommen hat,
sondern vornehmlich auch in den Verlautbarungen so mancher Oberethiker erblickt
werden kann, bei denen die Frage zu diskutieren ist, warum die Medizinethik
nicht bereit ist, die normative Logik des Selbstbestimmungsrecht in all seinen
Facetten zu akzeptieren. Übertragen wir die Kerngedanken des Beitrags von H.
Kreß auf die Medizinethik, die im Begriff ist, zu einer Art „Ersatzreligion“ zu
werden, kann sich eine veränderte Perspektive in der Beurteilung der Frage, ob
wir diese Art „Ethik“ benötigen, ergeben.
Lutz Barth, 28.09.10
Krankenhäuser:
Pflegekräfte sollen entlastet werden
v. B. Hibbeler, in Dtsch Arztebl
2010; 107(37): A-1732 / B-1532 / C-1512; online unter Ärzteblatt.de
>>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78361
<<< (html)
Verbände:
Bundesregierung schwächt Umschulung zu Altenpflegern
Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/621373/verbaende-bundesregierung-schwaecht-umschulung-altenpflegern.html
<<< (html)
Zur
Pflege nur ein Lippenbekenntnis
Ein Kommentar v. Thomas Hommel
Quelle: Quelle: Ärzte Zeitung v.
27.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/621254/pflege-nur-lippenbekenntnis.html
<<< (html)
Ratgeber
Pflege: Alles was Sie zur Pflege wissen müssen.
Der Pflege-Ratgeber bietet einen
Überblick über das Pflegesystem und beantwortet die häufigsten Fragen im
Zusammenhang mit der Pflege. Er soll Ihnen helfen, sich zurechtzufinden und
sich zu informieren über die Möglichkeiten, die die soziale Pflegeversicherung
bietet.
Umfang: 108 Seiten; Stand: August
2010
Quelle: BMG >>> http://www.bmg.bund.de/cln_178/nn_1376632/SharedDocs/Publikationen/DE/Pflege/BMG-P-07055-Ratgeber-Pflege-Alles-Was-Sie-Wissen-Muessen.html?__nnn=true
<<< (html)
Dort findet sich die Möglichkeit zum
Download des Ratgebers.
Bündnis
für Pflege und Betreuung gegründet: Weil Pflege nur gemeinsam gelingt
Quelle: Bundesverband Europäischer
Betreuungs- und Pflegekräfte e.V. (BEBP), Mitteilung v. 17.09.10 >>> http://www.bebp.eu/no_cache/presse/aktuelles/details/article/buendnis-fuer-pflege-und-betreuung-gegruendet-weil-pflege-nur-gemeinsam-gelingt.html
<<< (html)
Befinden
sich die führenden „Palliativmediziner“ in Deutschland auf einer Mission?
„Sie meinen die Beihilfe zum
Suizid...
...die nicht in den Verantwortungsbereich der Palliativmedizin gehört! Im
Gegenteil, die Palliativmedizin versteht sich ja als Alternative, als Angebot
an Menschen, die den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe haben. Wir wollen helfen,
andere Wege aufzuzeigen.“, so der Palliativmediziner
Quelle: Emsdettener Volkszeitung v.
10.09.10 Palliativ-Medizin: "Alternative zu aktiver Sterbehilfe"
>>> http://www.emsdettenervolkszeitung.de/nachrichten/politik/inland/art29862,1027339%20
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
27.09.10):
Nehmen wir diese Aussage des
Palliativmediziners ernst – und das müssen wir -, dann ist im ersten Zugriff
auf den Patienten die kurative Medizin gefordert, die bei einem nachhaltigen
Sterbewunsch ggf. zur ärztlichen Assistenz beim Suzid berufen ist. Die
ärztliche Suizidbeihilfe gehöre nicht in den Verantwortungsbereich der
Palliativmedizin; dies mag bedauert werden und die These ist im Übrigen nicht
ganz unbestritten, wenngleich doch in der Palliativmedizin eine echte
Alternative zur aktiven Sterbehilfe erblickt wird.
So gesehen befindet
sich die Ethiker der Palliativmedizin auf einer echten Mission, geht es doch
darum, andere Wege aufzuzeigen und tunlichst auch zu gehen. Der Sterbewille
wird in einen Lebenswillen trotz ungeheuren Leids abzuändern sein und von daher
verschließt sich die Palliativmedizin dem Selbstbestimmungsrecht eines schwersterkrankten
Patienten, der einen nachhaltigen und freien Willen zum Suizid geäußert hat und
diesen im Zweifel aufgrund des Krankheitsbildes nicht eigens in die Tat
umsetzen kann.
Die („terminale“) palliative
Sedierung mag zwar eine Alternative sein und vielleicht erblickt hierin der
eine oder andere Palliativmediziner die Möglichkeit, sein „wahres Motiv“ nicht
offenbaren zu müssen, muss er doch damit rechnen, von seinen Berufskollegen
entsprechend gescholten zu werden, da er den Sinn und Zweck der Palliativmedizin
nicht erkannt hat.
Denn immerhin gilt:
„Die palliative Sedierung muss
von der Euthanasie deutlich unterschieden werden: „Bei der Euthanasie ist die
Intention, den Patienten zu töten. Das Vorgehen besteht darin, ein tödliches
Medikament zu verabreichen und das erfolgreiche Ergebnis ist der sofortige Tod.
Die Intention von palliativer Sedierung ist es, unerträgliches Leiden zu
lindern. Das Vorgehen besteht darin, ein bewusstseinsdämpfendes Medikament zur
Symptomkontrolle einzusetzen und das erfolgreiche Ergebnis dieser Maßnahme ist
die Linderung der belastenden Symptome…“ (Positionspapier der European
Association for Palliative Care).
Quelle: Krebsgesellschaft.de,
Ob allerdings in der palliativen
Sedierung eine Wunderwaffe für ein humanes Sterben erblickt werden kann, steht
doch aus vielerlei Gründen zu bezweifeln an
(vgl.
dazu etwa, Terminale Sedierung: Die Wunderwaffe‘ für ein humanes Sterben?“ -
Großveranstaltung der DGHS mit einer spannenden Podiumsdiskussion, ein Bericht
v. E. Dahl (Quelle: DGHS, online unter >>> http://www.dghs.de/pdf/21_23_HLS3_06.pdf
<<< (html)
- nicht zuletzt auch deswegen, weil
das eigentliche „Motiv“ der Überzeugungstäter im Dunkeln verbleibt und mir es
redlicher erscheint, die Euthanasie als ethische Option auch im Bereich der
Palliativmedizin nicht kategorisch abzulehnen und zwar vor dem Hintergrund,
dass hier ein schwersterkrankter und sterbender Mensch einen „Wunsch“ als
selbstbestimmten Willen formuliert und sich ein „Fach“ erdreistet, den
schwersterkrankten Patienten trotz seines nachhaltigen Wunsches in einen
schnellen Tod für eine ethische Idee begeistern und überzeugen zu können.
Fehlt eigentlich nur noch, dass
schwersterkrankte und sterbende Patienten als „unanständig“ bezeichnet werden,
wenn und soweit diese trotz gehöriger Aufklärung es ablehnen, bis zum
„natürlichen Ende“ palliativmedizinisch betreut zu werden. Bleibt nur zu
hoffen, dass einige Mediziner in der Wertedebatte standhaft bleiben und weiter
mit ihren Kollegen trotz Schelte in der Sache streiten, bevor die schwersterkrankten
und sterbenden Patienten endgültig für die Zwecke einer Palliativmedizin
instrumentalisiert werden.
Ob wir es mit einem „sanften
Paternalismus“ gegenwärtig zu tun haben, wie
Die Palliativmediziner glauben, sich
auf einem Weg zu befinden, der in Teilen ein „Königsweg“ zu sein scheint und
vergessen hierbei in erster Linie, den „Patienten“ in seiner Rolle als mündiger
Patient mitzunehmen. Denn nur so dürfte erklärbar sein, warum man/frau meint,
in letzter Konsequenz die patientenautonome Entscheidung für einen ärztlich
begleiteten Suizid nicht mittragen zu müssen und zwar als Fachdisziplin (dies
zu betonen ist insbesondere deshalb wichtig, weil das Selbstbestimmungsrecht
des Patienten auch nicht zur Fremdbestimmung über einen Palliativmediziner
führt).
Nun – der Berliner Arzt Dr. Michael
de Ridder wird es wahrlich nicht leicht haben, seine Kollegen von der Richtigkeit
seiner These zu überzeugen, dass auch in Grenzfällen die (aktive) ärztliche
Assistenz beim Suizid eine ethisch gebotene Handlungsoption im Rahmen der
palliativmedizinischen Betreuung sein kann. Nur in Parenthese sei angemerkt,
das selbstverständlich entgegen der von G. Neumann in ihrem o.a. Newsletter
vertretenen Auffassung durchaus namhafte Persönlichkeiten oder Organisationen
offen dafür eintreten, ggf. über ein Legalisierung der „Tötung auf Verlangen“
nachzudenken, sofern man/frau in der „Tötung auf Verlangen“ auch die ärztliche
Suizidbeihilfe in Form eines aktiven Tatbeitrages durch den Arzt zu erblicken
hat, wenn und soweit der Patient hierzu eigens nicht mehr aufgrund seiner
Krankheit in der Lage ist.
Auch diesbezüglich sollten wir
„Farbe“ bekennen, und zwar insbesondere mit Blick auf eingeführte
Begrifflichkeiten: Es kann sich dann auch bei der ärztlichen Suizidassistenz in
bestimmten Fallkonstellationen um aktive Sterbehilfe handeln!
„Dammbruch“ – Argument und Sterbehilfe: Was will uns das BVerfG
sagen?
„Dem Grundgesetz liegen
Prinzipien der Staatsgestaltung zugrunde, die sich nur aus der geschichtlichen
Erfahrung und der geistig-sittlichen Auseinandersetzung mit dem vorangegangenen
System des Nationalsozialismus erklären lassen.
Gegenüber der Allmacht
des totalitären Staates, der schrankenlose Herrschaft über alle Bereiche des
sozialen Lebens für sich beanspruchte und dem bei der Verfolgung seiner
Staatsziele die Rücksicht auch auf das Leben des Einzelnen grundsätzlich nichts
bedeutete, hat das Grundgesetz eine wertgebundene Ordnung aufgerichtet, die den
einzelnen Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt aller seiner Regelungen
stellt.
Dem liegt, wie das
Bundesverfassungsgericht bereits früh ausgesprochen hat (BVerfGE 2, 1 [12]),
die Vorstellung zugrunde, daß der Mensch in der Schöpfungsordnung einen eigenen
selbständigen Wert besitzt, der die unbedingte Achtung vor dem Leben jedes
einzelnen Menschen, auch dem scheinbar sozial "wertlosen",
unabdingbar fordert und der es deshalb ausschließt, solches Leben ohne
rechtfertigenden Grund zu vernichten.
Diese Grundentscheidung
der Verfassung bestimmt Gestaltung und Auslegung der gesamten Rechtsordnung.
Auch der Gesetzgeber ist ihr gegenüber nicht frei; gesellschaftspolitische
Zweckmäßigkeitserwägungen, ja staatspolitische Notwendigkeiten können diese
verfassungsrechtliche Schranke nicht überwinden (BVerfGE 1, 14 [36]). Auch ein
allgemeiner Wandel der hierüber in der Bevölkerung herrschenden Anschauungen -
falls er überhaupt festzustellen wäre - würde daran nichts ändern können.
Das
Bundesverfassungsgericht, dem von der Verfassung aufgetragen ist, die Beachtung
ihrer grundlegenden Prinzipien durch alle Staatsorgane zu überwachen und
gegebenenfalls durchzusetzen, kann seine Entscheidungen nur an diesen
Prinzipien orientieren, zu deren Entfaltung es selbst in seiner Rechtsprechung
entscheidend beigetragen hat.
Damit wird kein
absprechendes Urteil über andere Rechtsordnungen gefällt, "die diese
Erfahrungen mit einem Unrechtssystem nicht gemacht haben und die aufgrund einer
anders verlaufenen geschichtlichen Entwicklung, anderer staatspolitischer
Gegebenheiten und staatsphilosophischer Grundauffassungen eine solche
Entscheidung für sich nicht getroffen haben" (BVerfGE 18, 112 [117]).“
Quelle: BVerfGE 39, 1 (68); online nachlesbar im Deutschen
Fallrecht (DFR) unter >>> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039001.html <<< (html)
Dort auch mit weiteren Querverweisen!
Kurzkommentar:
Diese bedeutungsvolle
Passage findet sich in der ersten großen Entscheidung des BVerfG zum
Schwangerschaftsabbruch und könnte uns einen Einblick dahingehend ermöglichen,
wie wir in der Folge der ethischen Grundsatzdebatte über die Frage der
Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe das vielfach beliebte
„Dammbruch-Argument“ einordnen können, das häufig von Medizinethikern als
gewichtiges Pfund ins Feld geführt wird.
Das BVerfG bekräftigt die
Wertentscheidungen des Grundgesetzes, die sich insbesondere vor dem Hintergrund
geschichtlichen Erfahrung und der geistig-sittlichen Auseinandersetzung mit dem
vorangegangenen System des Nationalsozialismus erklären lassen, ohne dass ich
allerdings hierin ein Argument zu erblicken vermag, dass von vornherein
geeignet ist, bereits eine notwendige Diskussion etwa über die
ärztliche/nichtärztliche Suizidbeihilfe im Keime zu ersticken.
Entscheidend ist
vielmehr, dass der Allmacht des totalitären Staates deutliche Grenzen gezogen
werden und – was nicht minder gewichtig ist – eine Grenzverschiebung auch nicht
aufgrund des Volkes Wille demokratisch legitimierbar ist: Anschauungen des
Staatsvolkes über den Wert des Lebens an sich sind ebenso unbeachtlich wie
Zweckmäßigkeitserwägungen oder sog. Staatsnotwendigkeiten, so dass das Leben
eines jeden Menschen, also auch der schwachen, behinderten, sterbenden und
schwersterkrankten, stets zu achten ist und zwar primär durch alle
Staatsorgane.
Ein „sozialverträglicher
Zwang zum Frühableben“ ist damit ausgeschlossen, jedenfalls soweit er
staatlich organisiert werden soll und ggf. hierüber sich auch die herrschende
Anschauung in der Bevölkerung geändert haben sollte.
Zu fragen allerdings ist,
ob die Bürgerin und der Bürger für sich eine individuelle Entscheidung treffen
dürfen, in der sie/er für sich meinen, die Kategorien eines „lebensunwerten
Lebens“ erschließen zu dürfen und ob der Gesetzgeber angehalten ist, hier den
Grundrechtsträgern als Adressat der grundrechtlichen Freiheitsverbürgungen
einen Rechtsrahmen zu eröffnen, der ihnen dieses exklusive Wahlrecht
ermöglicht?
Gerne möchten wir mit Ihnen hierüber im BLOG „Ärztliche
Assistenz beim Suizid?“ diskutieren und wenn Sie mögen, können Sie dazu
einen Kommentar einstellen.
Lutz Barth, 27.09.10
Wenn
Schwersterkrankte „sterben“ und der Gemeinschaft nicht länger „zur Last fallen“
wollen …
stellt sich in Anbetracht
aktueller Ethikdebatten die Frage, ob wir diesen Wunsch der sterbenden und
schwersterkrankten Menschen akzeptieren sollten.
Hierzu würden wir gerne
Ihre Meinung erfahren.
Was meinen Sie,
darf der Schwersterkrankte um einen alsbaldigen Tod nachsuchen
(ggf. auch im Wege der Suizidassistenz), wenn er z.B. seinen Angehörigen oder
der Gesellschaft mit Blick auf die Kosten nicht mehr zur Last fallen möchte?
>>> Zur Umfrage <<<
Wir hoffen auf eine rege
Beteiligung.
Lutz Barth, 27.09.10
Therapieverzicht:
Selbstbestimmung nur wenn das Ergebnis passt?
v. O. Tolmein (26.09.10)
Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog
Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/09/26/therapieverzicht-selbstbestimmung-nur-wenn-das-ergebnis-passt.aspx
<<< (html)
In der
Pflegeberatung geht Sachsen-Anhalt eigene Wege
Nach dem Erfolg in zwei
Modellregionen wollen Kommunen und Kassen gemeinsam Beratungsstellen aufbauen.
v. Petra Zieler
Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/621144/pflegeberatung-geht-sachsen-anhalt-eigene-wege.html
<<< (html)
Erste
habilitierte Hebamme in Deutschland
Quelle: Ärzte zeitung v. 25.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/allgemeinmedizin/article/620888/erste-habilitierte-hebamme-deutschland.html?sh=8&h=276522293
(html)
Auf ein Wort zum Sonntag: Gemeinsamkeiten zwischen der Ethik und
den Mythen um das „Bermuda-Dreieck“!
Mich haben in den letzten
Tagen einige persönliche Zuschriften erreicht, in denen sich Unmut über meine
derzeitige Einschätzung zur Medizinethik im Allgemeinen und einer
palliativmedizinischen Ethik im Besonderen regte.
Diese Kritik lässt mich
zwar nicht unberührt, ändert aber freilich derzeit nichts an meiner
individuellen Auffassung über den modernen ethischen Paternalismus, in dem zur
Zeit an vorderster Front die einzufordernde Rationalität eines geforderten
Diskurses durch ethische Nebelbomben eingehüllt werden soll, um sich zu den
entscheidenden Fragen der Sterbehilfe nicht stellen zu müssen.
Nun ist es allerdings
nicht so, dass ich meine, die Trivialität des Wertediskurses schlechthin rügen
zu müssen, sondern es geht erkennbar um die Frage nach den
Erkenntnisfortschritten der Debatten aus den letzten Jahren resp. Jahrzehnten
und da ist und bleibt es zunächst auffällig, dass einige bisher im Diskurs
vertretene Positionen schlicht auf „geheimnisvolle“ Art und Weise als
„verschollen“ gelten müssen!
Zu fragen ist, warum die
Ethik als Wissenschaftsdisziplin jedenfalls bezogenen auf die
Sterbehilfe-Debatte ganz überwiegend davon Abstand genommen hat, in aktuellen
Beiträgen einige Autoren ihrer eigenen Zunft geflissentlich zu übergehen – so,
als sei die Diskussion erst im Jahre 2009/2010 nach den Verlautbarungen aus dem
Deutschen Ethikrat etwa zur ärztlichen Suizidassistenz neu entbrannt. Dem ist
mitnichten so, wie uns die umfangreiche Literatur zur Thematik lehrt und im
Übrigen u.a. auch durch die Stellungnahme des Nationalen Ethikrats
„Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende“ (hrsg. v. Nationalen Ethikrat
2006) in Teilen dokumentiert ist.
Mein „Groll“ richtet sich
vornehmlich gegen das vermeintliche Gespenst der sog. „herrschenden Lehre“, mal
ganz davon abgesehen, dass die von der Lebensschützer-Fraktion
gebetsmühlenartig vorgetragenen Argumente sattsam bekannt und vor allem entmythologisiert
worden sind – so wie die Mythen um das Bermuda-Dreieck, die allerdings auch
heute noch den einen oder anderen in ihren Bann zu ziehen vermögen.
Die jüngst der
Öffentlichkeit präsentierte „Charta für schwersterkrankte und sterbende
Menschen“ mag für sich genommen ehrenwert sein, ändert aber freilich nichts an
der Frage, wie wir künftig auf den Wunsch einiger schwersterkrankter Patienten
reagieren „wollen“, wenn und soweit diese das „Leben am Lebensende“ nicht
annehmen wollen, sondern sich für einen schnellen Tod entscheiden.
Geht es diesbezüglich
wirklich um die Frage, was „wir wollen“ und vielleicht nicht doch eher um die
Frage, was ggf. uns die Rechtsordnung auch unter rechtsethischen Perspektiven
vorzeichnet und demzufolge einer positivrechtlichen Umsetzung harrt?
Ich persönlich habe
keinen Zweifel daran, dass der Weg in die Legalisierung der ärztlichen
Suizidbeihilfe verfassungsrechtlich geboten ist und ferner gute Gründe dafür
streiten, dass die „Tötung auf Verlangen“ gleichsam aus der Binnenperspektive
des sterbewilligen Patienten auch durch den Gesetzgeber neu ausgelotet werden
sollte, ohne dass der schwersterkrankte oder sterbende Patient darauf
angewiesen wäre, die palliativmedizinischen Behandlungs- und Betreuungsangebote
anzunehmen.
Dieses zu denken ist mir
persönlich insbesondere deshalb möglich, weil ich es mit unserer Verfassung
durchaus ernst nehme und den Freiheitsrechten den Rang einzuräumen bereit bin,
der ihnen gleichsam zukommt.
Von daher ist es für mich
manchmal unverständlich – zuweilen auch unerträglich -, mit welcher
Leichtigkeit manche Autoren glauben, eines der zentralen Rechte aufgrund ihrer
fragwürdigen Botschaften zu versenken, obgleich es doch einen Fundus an
gesicherten Erkenntnissen gibt, über den wir nun wahrlich nicht mehr im 21.
Jahrhundert „verhandeln“ können.
Ohne Frage bleibt es den
am Diskurs Interessierten vorbehalten, an Mythen und Legenden zu glauben, so
wie es vielleicht dem Seefahrer trotz besseren Wissens gewissermaßen ein Gefühl
des Unwohlseins bescheren wird, wenn er an das „Bermuda-Dreieck“ denkt.
Andererseits darf sich
eine „aufgeklärte“ (?) Wissenschaft – auch eine solche der Ethik“ hiervon nicht
beeindrucken lassen und dort, wo der untaugliche Versuch unternommen wird, an
einer Legendenschöpfung fleißig mitzuarbeiten, muss eine entsprechende
Aufklärung ggf. durch andere Wissenschaftsdisziplinen erfolgen, um nicht die
Errungenschaften der Aufklärung in Gestalt fundamentaler Freiheitsrechte in
einem säkularen Verfassungsstaat mit offenen und wachen Augen
„untergehen“ zu sehen.
Allein der (hoffentlich
weitsichtige) Gesetzgeber ist in der Lage, der Mythen- und Legendenschöpfung
ein Ende zu bereiten: Er wird den ohne Frage schwierigen Spagat zwischen den
grundrechtlichen Schutzpflichten und der Autonomie resp. der Selbstbestimmung
zu vollziehen haben, zumal der „Wertekonflikt“ unverändert fortbesteht und
nicht entschärft werden kann, da sich einige Apologeten einer Wertekultur nicht
ihrer Rolle als „Überzeugungstäter“ begeben wollen und dies vielleicht auch
nicht können.
„Entschuldbar“ ist dies
allerdings keineswegs, da Verfassungsinterpretation keine „Hobbyphilosophie“
ist und es ein Anliegen des Gesetzgebers sein sollte, die „humanitäre Lücke“
mit Blick auf die ärztliche Suizidassistenz und ggf. der „Tötung auf Verlangen“
zu schließen, wenn und soweit der schwersterkrankte Patient hierzu nicht mehr
eigens in der Lage sein sollte.
Und da dies meine feste
Überzeugung ist, werde ich auch weiterhin gelegentlich bissige Kommentare in
dem Diskurs abgegeben und zumindest davor warnen, dass die Ethik Gefahr läuft,
ein „Opium fürs Volk“ zu werden, allerdings weniger um der Therapie willen,
sondern vielmehr um der Zwangskollektivierung einzelner Patienten- und
Gruppenschicksale für die palliativmedizinische Ethik und der Hospizidee
willen, die dann unversehens in die Instrumentalisierung der schwersterkrankten
und sterbenden Patienten führt und der Einzelne mit seinen selbstbestimmten
Wünschen auf der „Strecke zu bleiben“ droht. Um es deutlich hervorzuheben: Mit
einer derartigen „Ethik“ wird der schwersterkrankte und sterbende Mensch zum
Objekt einer Wissenschaftsdisziplin und einer Palliativmedizin degradiert – ein
Schluss, der so ungewöhnlich eben nicht ist, wenn wir einigen Ethikern mit
ihren Botschaften und Verheißungen „Glauben“ schenken wollen.
Lutz Barth, 26.09.10
Ethikrat
erarbeitet Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik
Der Deutsche Ethikrat wird im Rahmen
seiner Beratungen zur Fortpflanzungsmedizin voraussichtlich bis zum Sommer 2011
eine Stellungnahme zum Thema Präimplantationsdiagnostik erarbeiten. Dies ist
das Ergebnis der Plenarsitzung am Donnerstag in Berlin. >>> weiter
Quelle: Deutscher Ethikrat,
Pressemitteilung 08/2010 v. 24.09.10 >>> http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung-08-2010
<<< (html)
BGH: Im
Unterbringungsverfahren kann auch der behandelnde Arzt zum Sachverständigen
bestellt werden
BGH, Beschl. v. 15.09.10 (Az.
XII ZB 383/10)
Was war
passiert?
Der 1972 geborene Betroffene wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die
gerichtliche Genehmigung seiner Unterbringung.
Der Betroffene steht seit Dezember 2006 unter rechtlicher Betreuung. Die
Betreuerin, zu deren Aufgabenkreis u.a. die Aufenthaltsbestimmung und
Unterbringung gehören, hat mit Schreiben vom 1. Juni 2010 die Genehmigung zur
Unterbringung des Betroffenen beantragt. Das Amtsgericht hat daraufhin dessen
behandelnde Hausärztin, Frau Dr. med. V., Fachärztin für Allgemeinmedizin,
Akupunktur und suchtmedizinische Grundversorgung mit der Erstellung eines
Sachverständigengutachtens beauftragt.
Nach Anhörung des Betroffenen und Bestellung eines Verfahrenspflegers hat das
Amtsgericht - Betreuungsgericht - mit Formularbeschluss vom 17. Juni 2010 die
Unterbringung des Betroffenen in der geschlossenen Abteilung eines
psychiatrischen Krankenhauses bis zum 17. September 2010 genehmigt. Ferner hat
es "die zeitweise oder regelmäßige Freiheitsentziehung des Betroffenen durch
mechanische Vorrichtungen, nämlich Fixierung der Extremitäten, (…) bis zur
Entscheidung der Betreuerin genehmigt".
Mit Beschluss vom 21. Juli 2010 hat das Landgericht nach Anhörung des
Betroffenen und der behandelnden Ärztin die Beschwerde des Betroffenen
zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner
Rechtsbeschwerde.
Leitsätze der BGH-Entscheidung:
Auch der behandelnde Arzt des
Betroffenen kann im Unterbringungsverfahren gemäß § 321 Abs. 1 FamFG zum
Sachverständigen bestellt werden, solange es sich nicht um Unterbringungen mit
einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren handelt, § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG.
Der Verwertung eines
Sachverständigengutachtens des behandelnden Arztes steht nicht entgegen, dass
der Betroffene ihn nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden hat.
Ist der Sachverständige nicht Arzt
für Psychiatrie, muss das Gericht prüfen und in der Entscheidung darlegen, ob
er als Arzt über Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie i.S.v. § 321 Abs. 1
Satz 4 Halbsatz 2 FamFG verfügt. Ein pauschaler Verweis auf die
Selbsteinschätzung des Sachverständigen genügt nicht.
Ist der Sachverständige im Sinne von
§ 321 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht hinreichend qualifiziert, kann das von ihm
angefertigte Gutachten nicht verwertet werden.
Dem Betroffenen sind vor seiner
Untersuchung durch den Sachverständigen dessen Ernennung und der Zweck der
Untersuchung bekanntzugeben.
Quelle:BGH, Entscheidungssammlung
>>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=61b505f391c9b0e7fd461b091e7dbc9b&nr=53359&pos=0&anz=829
<<< (pdf.
Der
sprachlose Patient
Wie Sie das Schweigen durchbrechen
v. Berend Malchow, Koautoren: Prof.
Dr. med. Peter Falkai, PD Dr. med. Thomas Wobrock,
in MMW-Fortschr. Med. Nr. 38 / 2010 (152. Jg.)
Quelle: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-145863.html?pdf=true
<<< (html)
Aus unserem Nachbarland Schweiz
Sterbehilfe-Initiative
„nicht umsetzbar“
Der Regierungsrat beantragt dem
Kantonsrat, die EDU-Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton
Zürich!» abzulehnen.
Quelle: 20 Minuten online v.
23.09.10 >>> http://www.20min.ch/news/zuerich/story/12489118
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L.
Barth, 24.09.10):
Liebe SchweizerInnen.
Ohne mich hier in die
Schweizer Angelegenheiten einmischen zu wollen, würde ich es persönlich sehr
begrüßen, wenn Sie einstweilen davon Abstand nehmen, dem „Sterbetourismus“ eine
konsequente Absage zu erteilen.
Bei uns hier in
Deutschland haben wir leider noch einen ethischen Widerstand zu überwinden, der
es einigen Patienten nahezu verunmöglicht, selbstbestimmt zu sterben. Dass
wirkmächtige Organisationen hierzulande nicht die Tragweite des
Selbstbestimmungsrechts zu erfassen vermögen, ist mehr als bedauerlich und vor
allem tragisch, da auch schwersterkrankte und sterbende Menschen nicht selten
darauf angewiesen sind, bis zu ihrem natürliche Tode auf „ewig“
palliativmedizinisch betreut zu werden.
Ich empfinde ich es als
eine große Geste, wenn Ihr Land unseren Patienten nach wie vor die Möglichkeit
bietet, ihr hierzulande „zu Grabe getragenes“ Selbstbestimmungsrecht ausüben zu
können und so nach ihrem Willen auch in der schönen Schweiz sich würdevoll aus
dem Leben verabschieden können.
Mein „Heimatland“
zeichnet sich derzeit nach wie vor durch einen ethischen Paternalismus aus, der
seinesgleichen in Europa sucht und insofern könnte fast die These aufgestellt
werden, dass einige Patienten in Ihrem Land „Sterbe-Asyl“ begehren.
Ich würde mir wünschen ,
dass Sie diese Bitte nicht abschlagen, denn in Sachen Selbstbestimmungsrecht
sind wir jedenfalls in der Frage eines selbstbestimmten Sterbens noch ein
Entwicklungsland und da darf man/frau eigentlich dankbar sein, wenn ein
fortschrittliches Land wie das Ihrige ein stückweit humanitären Beistand
leistet.
Ihr Lutz Barth (24.09.10)
Australien:
Parlament stimmt gegen freiwillige Sterbehilfe
Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42829/Australien_Parlament_stimmt_gegen_freiwillige_Sterbehilfe.htm
<<< (html)

|
|
|
Immer
mehr Berufsbetreuer in Deutschland: Rechtliche Betreuung alter, kranker und
behinderter Menschen nimmt zu – Auch nebenberufliche Betreuer müssen sich
sozialversichern
Quelle: BGW-online v. 22.09.10
>>> Presseinformation
<<<
DPR
besorgt über die Pläne der Bundesregierung zur Reform der GKV-Finanzierung
Quelle: DPR, Presseinformation v.
22.09.10 >>> http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/A327871C6A820F0FC1257796003A1B4C
<<< (html)
Altersgicht
verkleidet sich oft als Arthrose
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
24.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/620293/altersgicht-verkleidet-oft-arthrose.html?sh=18&h=-1688666315
<<< (html)
Für
Einheit von Diagnose und Therapie im Arztberuf - Kammervorstand warnt vor
Gefahren für die Patientenversorgung
Quelle: ÄK Westfalen-Lippe,
Mitteilung v. 23.09.10 >>> http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=792&tx_ttnews[backPid]=117&cHash=a2210c1688
<<< (html)
Mehr
Spätabtreibungen - weil die Statistik präziser ist
Aufgrund einer veränderten
Erhebungsgrundlage ist die Zahl der Spätabtreibungen im laufenden Jahr stark gestiegen.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/620759/spaetabtreibungen-weil-statistik-praeziser.html
<<< (html)
Patientensicherheit:
Motivation zur Fehlersuche
v. Sven R. Kantelhardt, in Dtsch
Arztebl 2010; 107(38): A-1806 / B-1582 / C-1562; online unter
Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78465
<<< (html)
MRT-Variante
bringt Apoplexie-Forscher voran
Neue MRT-Verfahren helfen Ärzten,
gesundes von totem Gewebe nach einem Schlaganfall besser zu unterscheiden und
Hirnmetastasen von Tumoren sicher aufzuspüren.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/schlaganfall/article/620758/mrt-variante-bringt-apoplexie-forscher-voran.html
<<< (html)
OECD
warnt vor Gefahren und Kosten zunehmender Adispositas
Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42828/OECD_warnt_vor_Gefahren_und_Kosten_zunehmender_Adispositas.htm
<<< (html)
OLG
Karlsruhe: Ein Erstattungsanspruch eines privaten Krankenversicherers gegen
eine gesetzliche Unfallversicherung ist vor den Gerichten der
Sozialgerichtsbarkeit geltend zu machen.
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.09.10
(Az. 12 W 59/10)
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13351&pos=0&anz=705
<<< (html)
LAG
Baden-Württemberg: Zugangsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zu
einem kirchlichen Betrieb zum Zwecke der Mitgliederwerbung.
LAG Baden-Württemberg, Urt. v.
08.09.10 (Az. 2 Sa 24/10)
Leitsatz des Gerichts:
Ein betriebliches Zugangsrecht der
Gewerkschaften zum Zwecke der Mitgliederwerbung in einen kirchlichen Betrieb
ist in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.1981 jedenfalls
dann verneint worden, wenn die Gewerkschaft im kirchlichen Betrieb bereits
durch Mitglieder vertreten ist.
Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich
unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13409&pos=5&anz=705
<<< (html)
Mecklenburg-Vorpommerns
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) bekräftigt Teilnahme an Ethikkongress
über Sterbehilfe
Quelle: Ostsee Blick Nienhagen v.
22.09.10 >>> http://www.ostseeblick-nienhagen.de/news/1285160428-kuder-bekraeftigt-teilnahme-an-ethikkongress-ueber-sterbehilfe/
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 23.0910):
„Empörung“ sollte nicht der eine
oder andere Vortrag zur „Sterbehilfe-Problematik“ hervorrufen, sondern vielmehr
die Aufforderung der Grünen, die Justizministerin Mecklenburg-Vorpommerns solle
ihre Teilnahme an der Veranstaltung absagen.
Ein
Kurzkommentar zum Beitrag v. Rainer Beckmann, Richter am AG Würzburg in seinem
Beitrag Selbstbestimmung á la BGH, in Lebensforum
Ausgabe 94 - 2/2010, S. 15 ff. (S.17)
Ganz Unrecht hat der Mann ja nicht,
wenn er auf den Sachverhalt mit der zeitlichen Diskrepanz hinweist, bis die
Kinder der Verstorbenen deren "mutmaßlichen" Willen dargetan haben.
Auf der anderen Seite finde ich das
Verhalten der Kinder absolut "menschlich" und nachvollziehbar; auch
wenn meine Einstellung dazu rein juristisch definitiv nicht korrekt ist!
Entweder hatte a) die Mutter
den Wunsch und die Kinder haben sich zunächst gescheut ihn kundzutun (also
gleichsam alle Hoffnungen aufzugeben!), oder b) die Mutter hatte sich gar nicht
geäußert und die Kinder haben das Leid nicht mehr ertragen können (weil sie es
an ihrer Stelle für sich selbst auch nicht gewollt hätten) oder aber im
schlimmsten Fall, c) die Mutter hat sich tatsächlich gegen einen
Behandlungsabbruch entschieden und die Kinder haben es gegen ihren Willen
getan. Letzteres kann ich mir absolut nicht vorstellen; und selbst wenn, dann
würde ich zu Gunsten der Kinder immer noch werten, dass die Mutter die
Tragweite ihrer Entscheidung - nämlich das jahrelange Siechtum- nicht erahnt
hat.
Wie ich es auch drehe und wende,
kann ich mir das von Beckmann ins Feld geführte Argument, es wären jetzt den
finanziellen und persönlichen Interessen der Angehörigen Tür und Tor geöffnet,
wenn es nur noch auf den mutmaßlichen Willen ankäme, nicht so richtig
anschließen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anteil derjenigen, der in
solch einem Moment eine solche Entscheidung zu treffen hat, diese losgelöst von
ehrlichem Mitgefühl nur aufgrund ökonomischer oder praktischer Erwägungen
trifft, groß ist.
Beckmann hat aber insoweit Recht,
als dass er auf das Patientenverfügungsgesetz hinweist und damit die
Schriftlichkeit einfordert. Für das Groh der Fälle ist
das wohl auch machbar. Was ist aber mit all denen die "unverhofft" in
eine solche Lage kommen und eben keine Zeit mehr für diese Verfügung haben?
Pech gehabt? Egal, ob sie ihren Willen häufig genug offen bekundet haben? Sind
mir dann trotzdem als Angehöriger auf Ewig die Hände gebunden und muss ich
tatenlos zu sehen ohne helfen zu können, in dem Wissen, dass dies nicht der
Wunsch des Patienten ist?
Das kann es doch auch nicht sein!
Wie ich es auch drehe und wende, die
Entscheidung des BGH hält mit Sicherheit eine kleine "Hintertür" auf,
und das finde ich eigentlich ganz schön!
v. einer Leserin, n.n. (22.09.10)
Pflegekräfte
und Friseure haben gehäuft Hautkrankheiten
Hautschäden stehen seit Jahren an
der Spitze der angezeigten Berufskrankheiten. Darunter am häufigsten: das
Handekzem.
v. Angela Speth
Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/news/news_panorama/article/620194/pflegekraefte-friseure-gehaeuft-hautkrankheiten.html?sh=4&h=1898031314
<<< (html)
Depressive
Erkrankungen – GBE-Heft 51
In der Reihe
"Gesundheitsberichterstattung des Bundes" ist das neue GBE-Heft des
Robert Koch-Institut erschienen. Auf dem u.a. Link können Sie das Heft
downloaden.
Quelle: RKI >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42810/Neues_GBE-Heft_zu_Depressionen_erschienen.htm
<<< (html)
GKV-Reformgesetz:
Kritik von allen Seiten
Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42818/GKV-Reformgesetz_Kritik_von_allen_Seiten.htm
<<< (html)
Universitätsklinik
Freiburg startet Präventionsprogramm für Pflegende
Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42795/Universitaetsklinik_Freiburg_startet_Praeventionsprogramm_fuer_Pflegende.htm
<<< (html)
Wer
ängstlich ist, fällt eher
Sturzrisiko im Alter
Quelle: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/aktuelle_medizin/nachrichten/content-145756.html
<<< (html)
Hoffnungsschimmer
für Schmerz-Patienten
Viele Schmerzpatienten warten
darauf, adäquat versorgt zu werden. Aktuelle Zahlen belegen einen enormen
Bedarf. Das SchmerzNetzNRW will neue Wege gehen, um im Schulterschluss mit Hausärzten
die Versorgung zu verbessern. Zu einem ersten Austausch kam es in Köln.
v. Wolfgang van den Bergh
Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/619301/hoffnungsschimmer-schmerz-patienten.html
<<< (html)
Appendizitis:
Sofort-Operation bei Erwachsenen häufig unnötig
Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42806/Appendizitis_Sofort-Operation_bei_Erwachsenen_haeufig_unnoetig.htm
<<< (html)
Kopftuchverbot:
Wächtersbacher Arzt drohen jetzt Konsequenzen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/620426/kopftuchverbot-waechtersbacher-arzt-drohen-jetzt-konsequenzen.html?sh=9&h=1935263728
<<< (html)
Nachgehakt:
Der Wachkoma-Patient und ein „öffentlichkeitswirksamer“ Rechtsstreit - die
„zulässige Sterbehilfe“ aus anwaltlicher Sicht?!
Sehr verehrte LeserInnen.
Der o.a. >>> Beitrag <<< (pdf.) von
mir stammt aus dem Jahre 2005 und findet derzeit reges Interesse bei einigen
Besuchern unseres Internetportals.
Mit diesem Beitrag habe
ich zu verdeutlichen versucht, dass ich abweichend zur der mittlerweile wohl
herrschenden Lehre die Auffassung vertrete, dass den Grundrechten der
Ärzteschaft resp. der beruflich Pflegenden durchaus eine Bedeutung mit Blick
auf die „Sterbehilfe“ resp. den „Behandlungsabbruch“ beigemessen werden kann.
Wie Ihnen sicherlich
gegenwärtig, sieht dies u.a. der BGH anders, in dem er ausführt:
„Die Frage, ob das
Verlangen des Klägers die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) des Pflegepersonals
berührte, kann letztlich dahinstehen. Soweit das Strafrecht die künstliche
Ernährung eines willensunfähigen Patienten gebietet (vgl. dazu unter 2.),
bedarf es eines Rückgriffs auf Art. 4 Abs. 1 GG nicht; niemand darf zu
unerlaubten Handlungen gezwungen werden. Im Übrigen verleiht die
Gewissensfreiheit dem Pflegepersonal aber kein Recht, sich durch aktives
Handeln über das Selbstbestimmungsrecht des durch seinen Betreuer vertretenen
Klägers hinwegzusetzen und seinerseits in dessen Recht auf körperliche
Unversehrtheit einzugreifen.“
(BGH, Beschl. v. 08.06.05
– Az. XII ZR 177/03; online unter BGH, Rechtsprechungsdatenbank >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=18b2e05f196c730f4fd03538d9ec4c8a&nr=33300&pos=0&anz=1 <<<)
An den diesseits im
Beitrag angestellten Erörterungen wird dem Grunde nach festgehalten, da ich
insoweit der Überzeugung bin, dass mit Blick auf die Grundrechtsstellung der
Beteiligten eine differenzierte Betrachtungsweise anbefohlen ist.
Dass auch seinerzeit ein
Münchener Rechtsanwalt in den Fokus der Betrachtungen gerückt ist, hing ganz
maßgeblich damit zusammen, dass die Kanzlei zum Verfahren eine Pressemitteilung
herausgegeben hat, die aus meiner Sicht einer Kommentierung bedurfte.
Nun ist es kein
Geheimnis, dass es sich hierbei um den Kollegen RA Putz aus der Kanzlei Putz
und Steldinger handelt, der überproportional häufig mit derartigen Fällen
befasst ist und von daher eine gewisse mediale Aufmerksamkeit auf sich zieht,
nicht zuletzt bedingt durch sein Strafverfahren vor dem BGH.
Ungeachtet dessen fällt
allerdings auf, dass einige Pressemitteilungen der Kanzlei auf den Weg gebracht
werden, die überwiegend auf den Seiten des HVD – patientenverfügung.de (vgl.
dazu u.a. >>> http://www.patientenverfuegung.de/views/infodatenbank ) veröffentlicht und von
hier aus wohl von Werner Schell in sein Forum übernommen werden.
Diese Pressemitteilungen
werfen zeitweilig mehr Fragen, denn Antworten auf und von daher sei es
gestattet, auch diese Pressemitteilungen zu kommentieren (vgl. dazu bsph. den
Thread bei Werner Schell unter http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=14475&postdays=0&postorder=asc&highlight=geldern&start=15 ).
Lutz Barth (21.09.10)
Pflegekammer
Ärzte und Kassen dürfen nicht länger
über unsere Köpfe hinweg entscheiden
Quelle: Heilberufe online, PFLEGE
POSITIONEN - Der Newsletter des DPR 9 | 2010 >>> http://www.heilberufe-online.de/archiv/2010/09/dpr_9_10.pdf?PHPSESSID=aa2c20ba24603db3903009529bf1becf
<<< (pdf.)
Service
soll Medizin und Pflege ergänzen
Durch eine grundlegende
Umorganisation in Krankenhäusern und Pflegeheimen könnten Missstände teilweise
behoben werden, meint ein Pflegemanager.
v. Ina Harloff
Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/default.aspx?sid=619853
<<< (html)
Krankenkassen
sollen Kosten für Tabakentwöhnung übernehmen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42780/Krankenkassen_sollen_Kosten_fuer_Tabakentwoehnung_uebernehmen.htm
<<< (html)
Patienten-Informationen
Alzheimer
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
21.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/demenz/article/619908/patienten-informationen-alzheimer.html?sh=5&h=-1642580794
<<< (html)
Sucht
wird bei Älteren oft ignoriert“
Quelle: Gießener Anzeiger v.
20.09.10 >>> http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/kreis-giessen/buseck/9418085.htm
<<< (html)
Krebstherapie:
Apotheker in der Verantwortung
Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42758/Krebstherapie_Apotheker_in_der_Verantwortung.htm
<<< (html)
Richter
vom Amtsgericht Würzburg übt Kritik an der Sterbehilfe-Entscheidung des BGH
"Die Problematik der »Sterbehilfe«
bleibt auch nach dem BGH-Urteil für Politik und Rechtsprechung auf der
Tagesordnung. Die unaufhaltsame Zunahme des Anteils alter Menschen an der
Gesamtbevölkerung wird den Streit über den richtigen Umgang mit Leben, Leiden,
Sterben und Tod noch weiter verschärfen", so Rainer Beckmann, Richter am AG Würzburg in
seinem Beitrag Selbstbestimmung á la BGH, in Lebensforum Ausgabe 94 -
2/2010, S. 15 ff. (S.17)
Quelle: Aktion Lebensrecht für Alle
e.V.; online unter >>> http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upload/Lebensforum/2010/lf_0210-5-bgh-sterbehilfe-urteil-selbstbestimmung.pdf
<<< (pdf.)
Kurze Anmerkung (L. Barth.
20.09.10):
Über die dogmatischen Erwägungen zur
Willensbestimmung hinaus kritisert Beckmann insbesondere die Feststellung des
für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts, bei dem nach ihm gewichtige
Aspekte außer Ansatz geblieben sind. Das Argument, der BGH könne als
Revisionsinstanz nur Rechtsfragen klären, sei für ihn nur die „halbe Wahrheit“.
Kauder
will Organspende-Hinweis im Pass
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
19.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/619925/kauder-will-organspende-hinweis-pass.html?sh=9&h=345838049
<<< (html)
Coburger
Psychiater muss erneut auf die Anklagebank
Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/619746/coburger-psychiater-muss-erneut-anklagebank.html?sh=14&h=345838049
<<< (html)
Wird die „Charta für schwersterkrankte und sterbende Menschen“ zum
Zwecke eines arztethischen Paternalismus instrumentalisiert?
Die „Charta“ ist für sich
betrachtet unproblematisch, dokumentiert sie doch zunächst
Selbstverständlichkeiten, die dringend der Umsetzung bedürfen. Es steht außer
Frage, dass die Palliativmedizin insgesamt ausgebaut gehört und hierfür endlich
die ausreichenden finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.
Mit einer derartigen
Zielsetzung kann sich wohl jeder einverstanden erklären, wenngleich doch
derzeit kaum eine Berichterstattung auskommt, mit einem Seitenhieb die unlängst
wiederholte erhobene Forderung nach einer Legalisierung der ärztlichen
Suizidassistenz zu geißeln:
„Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der BÄK, hofft durch
die Charta auf eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Themen
Sterben und Sterbebegleitung. Besonders wichtig ist es ihm, den Forderungen
nach ärztlicher Beihilfe zum Suizid eine Absage zu erteilen. „Wir Ärztinnen und
Ärzte treten dafür ein, Schwerstkranken und Sterbenden ein Sterben unter
würdigen Bedingungen zu ermöglichen und vor allem Bestrebungen nach einer
Legalisierung der Tötung auf Verlangen eine Perspektive der Fürsorge und des
menschlichen Miteinanders entgegenzusetzen“, betont er.“
(Quelle: G. Klinkhammer,
Palliativmedizin: Charta will Defizite überwinden, in Dtsch Arztebl 2010;
107(37): A-1744 / B-1536 / C-1516; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78375
<<< (html)
Die Position des
Präsidenten der BÄK ist hinlänglich bekannt und es steht nicht zu erwarten an,
dass er diese ändern wird. Freilich muss es nachdenklich stimmen, dass er
verabsäumt, zumindest in aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass dies
zunächst seine individuelle (Gewissens-)Entscheidung ist, die nun allerdings
nicht von allen Ärztinnen und Ärzten geteilt wird. Dies belegen mehrere
aktuelle Umfragen und da ist es mehr als ärgerlich, wenn der Präsident der BÄK
jede Gelegenheit nutzt, von „wir Ärzte“ zu sprechen. Dem ist mitnichten so und
allein diese Beharrlichkeit des Präsidenten mit Blick auf seine individuelle
Werthaltung lässt nur den Schluss zu, die verfasste Ärzteschaft von der
scheinbar schwierigen Aufgabe, gleichsam die Ärztinnen und Ärzte in die
Freiheit ihrer eigenen Gewissensentscheidung zu entlassen, zu entbinden! Der
Gesetzgeber ist gefordert, da im Zweifel zu befürchten ansteht, dass in Teilen
die Ärztefunktionäre über das Berufsrecht standesethische Weichen zu stellen
beabsichtigen, die unversehens in einer Grundrechtsbeeinträchtigung münden.
Lutz Barth (19.09.10)
Ein durchweg interessantes und instruktives Werk!
Eine kurze Rezension v.
Lutz Barth

Petra Baltz
Lebenserhaltung als Haftungsgrund
1. Aufl. - Berlin : Springer Berlin,
2010. - XV, 298 S. - (MedR Schriftenreihe Medizinrecht)
„In der Arbeit wird untersucht,
unter welchen Voraussetzungen die Erhaltung menschlichen Lebens
Schadensersatzansprüche desjenigen begründet, der - einstweilig - am Leben
erhalten wird. Diese möglicherweise befremdlich anmutende Fragestellung ergibt
sich aus der Existenz des Patientenrechts auf Selbstbestimmung, das auch die
Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen umfasst. Nach Darstellung der
strafrechtlichen Rahmenbedingungen und der arzthaftungsrechtlichen Grundlagen
wird unter Berücksichtigung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts
vom 29.7.2009 erläutert, wer in welcher Situation nach welchem Maßstab die
Entscheidung über die Vornahme oder Nichtvornahme lebenserhaltender Maßnahmen
zu treffen hat. Anschließend wird anhand verschiedener Fallkonstellationen
geprüft, inwieweit lebenserhaltende Maßnahmen bei Sterbenden, tödlich Kranken,
Wachkomapatienten, Suizidwilligen und Patienten, die aus religiösen Gründen
eine vital indizierte Behandlung ablehnen, Schadensersatzansprüche auslösen.“
Diese kurze, aber
gleichwohl prägnante Inhaltsangabe findet sich auf der Rückseite des Buchcovers
und lässt den/die zunächst noch unbefangen LeserInnen erahnen, welch scheinbar
seltsam anmutendes Themas sich die Autorin Petra Baltz angenommen hat.
Der Titel „Lebenserhaltung“
als Haftungsgrund muss in einer Zeit der aufgeregten Ethikdebatten inmitten
eines vielleicht als historisch geltenden Wertediskurses nicht nur nachdenklich
stimmen, sondern vielleicht auch über Gebühr strapazieren: Der Begriff der
„Lebenserhaltung“ ist in der Tat ein zunächst überwiegend positiv besetzter
Begriff und muss zwangsläufig zu Irritationen führen, wenn insbesondere
diejenigen Fälle näher untersucht werden, in denen der Menschen resp. Patienten
eine Erhaltung ihres Lebens nicht wünschen.
Die Autorin Petra Baltz
konnte sich diesem Thema ersichtlich unvoreingenommen annehmen, handelt es sich
doch bei ihrem vorgelegten Werk um die aktualisierte Fassung ihrer
Dissertation, die der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg im
Sommersemester 2009 vorgelegen hat und von daher konnte sie losgelöst von einem
„Kulturkampf“ um die Würde schwersterkrankter und sterbewilliger Patienten ihre
Arbeit rechtswissenschaftlich entfalten und hierbei Akzente setzen.
Nun möchte ich mich hier
als Rezensent in der Frage der Bewertung des Buches, wie es allgemein üblich
ist und hier vielleicht auch erwartet wird, bescheiden, geht es doch
ausnahmslos um die Dogmatik, die die Autorin einerseits dargestellt und
andererseits weiter entfaltet hat, um sich anschließend dogmatisch in der Frage
nach der „Lebenserhaltung als Haftungsgrund“ positionieren zu können.
Dieses Vorhaben war, ist
und bleibt auch weiterhin anspruchsvoll, ist doch die Diskussion innerhalb der
Rechtswissenschaft in dieser Frage beileibe nicht abgeschlossen und da kommt
der überarbeiteten Dissertation von Petra Baltz ohne Frage das Verdienst zu,
neben ihrer dogmatischen Sichtweise zugleich auch die dazu vertretenen
Rechtauffassungen in ihrer Vielfalt knapp und präzise dargestellt zu haben, um
im Nachgang hieran ihre eigenen Schlüsse ziehen zu können.
Freilich gäbe es in der
einen oder anderen Frage Diskussionsbedarf und nun darf man/frau nicht
erwarten, dass „fertige Lösungen“ präsentiert werden, auf die sich ein
allgemein gültiger Konsens gründen ließe.
In diesem Sinne ist die
überarbeitete Dissertation ein hervorragendes Argument für die
„Leistungsfähigkeit“ der Rechtswissenschaft schlechthin, in der es um einen
„Wettbewerb um das bessere Argument“ geht und auch einen ganz entscheidenden
Beitrag zur Befriedung einer Wertedebatte leisten kann, die leider allzu häufig
von der Ethik als Wissenschaftsdisziplin dominiert wird und so das „Recht“ ins
Hintertreffen gerät, sehen wir einmal von zentralen Einzelfallentscheidungen
der Gerichte ab, die in der Öffentlichkeit auf besonderes Interesse stoßen.
Das Buch widmet sich
zentralen Fragen der strafrechtlichen Vorgaben zur Sterbehilfe, den Grundlagen
der Haftung für die medizinische Behandlung, den rechtlichen Implikationen bei
der Vornahme lebenserhaltender Maßnahmen auch mit Blick auf solche bei
Sterbenden, unheilbar Kranken und anhaltend bewusstlosen Patienten und allein
dieser Themenkomplex lässt erahnen, wie inhaltsreich die Dissertation angelegt
ist, zumal aus verschiedener Perspektive die zivilrechtlichen und (!)
strafrechtlichen Ansätze intensiv beleuchtet werden.
Der lebensrettenden
Bluttransfusion ohne die Einwilligung des heilungsfähigen Patienten – u.a.
illustriert an der Entscheidung des OLG München v. 31.01.2002 im Falle einer
Bluttransfusion bei einer Zeugin Jehovas – und der Rettung eines Suizidenten
sind weitere Einzelkapitel gewidmet, ohne dass hier allerdings der Eindruck
entsteht, als stünden diese isoliert neben den vorangegangen Kapiteln, in denen
vorbildliche „Grundlagenarbeit“ von der Autorin geleistet wurde.
Allerdings soll mit dem
diesseitigen Hinweis auf die „Grundlagenarbeit“ keinesfalls der Eindruck
vermittelt werden, als handele es sich hierbei um „leichte“ bzw. „seichte
Kost“, die den interessierten Leser gleichsam auf eine „Reise“ mitnimmt, an
deren Ende man/frau sich entspannt in den Sessel zurücklehnen kann, um die
Ergebnisse entweder als „richtig“ oder „falsch“ bewerten zu können.
Auch bei der
überarbeiteten Fassung handelt es sich nach wie vor um eine
rechtswissenschaftliche Dissertation, die den einen oder anderen Diskutanten
zur kritischen Reflexion einlädt, ja sogar einladen muss und von daher bin ich
der festen Überzeugung, dass uns das Werk von Frau Baltz auch künftig in den
noch bevorstehenden Debatten über die Sterbehilfe im Allgemeinen und der
ärztlichen Suizidassistenz im Besonderen buchstäblich begegnen wird, zumal es
ihr gelungen ist, die hiermit zusammenhängenden Probleme in einen zivil- und
strafrechtlichen Kontext zu stellen und somit sowohl den Straf- und
Zivilrechtler auf den „Plan“ rufen dürfte, mal ganz davon abgesehen, dass auch
das ärztliche Standesrecht immer mal wieder eine Erwähnung findet und – aus
meiner Sicht – auch interessante Rückschlüsse über den Grad der Verbindlichkeit
der Arztethik für den einen oder anderen Medizinethiker eröffnet.
Das Buch eignet sich über
den juristischen Adressatenkreis hinaus also insbesondere auch für andere
Wissenschaftsdisziplinen als wertvolle Lektüre und beim Schreiben dieser Zeilen
sah ich mich an einen Titel von E. Steffen erinnert: Mit uns Juristen auf Leben
und Tod (2007).
Die überarbeitete
Dissertation von Petra Baltz wird diesem „Anspruch“ mehr als gerecht und als
durchaus kritischer Zeitgenosse gerade in den Ethikdiskursen der Moderne darf
ich festhalten, dass Frau Baltz mehr als nur ein „qualifiziertes Zeugnis“
darüber abgelegt hat, dass jedenfalls auch die Sterbehilfe-Debatte aus
juristischer Perspektive beileibe keine „Hobbyphilosophie“ ist.
Die Dissertation kann ich
uneingeschränkt zum näheren Studium empfehlen und ich möchte hier – dies
mag nun ein wenig ungewöhnlich für eine Rezension sein – der Autorin Petra
Baltz ein aufrichtiges Kompliment für ihre hervorragende Arbeit aussprechen. Eine
für mich durchweg gelungene und vor allem auch in die Tiefe gehende
Aufarbeitung der rechtswissenschaftlichen Diskussionsgrundlagen im Rahmen der
Sterbehilfe-Debatte.
Es gibt aus meiner Sicht
keine Kritik, die ich zu üben hätte und selbst dort, wo ich eine andere Lösung
favorisieren würde, schweige ich dezent, zumal sich später einmal die
Gelegenheit bieten dürfte, auf das eine oder andere Argument der Autorin näher
einzugehen.
Lutz Barth (18.09.10)
Finanzgericht Münster: Aufwendungen für alternative
Heilbehandlungsmethoden können nur bei nachgewiesener medizinischer
Notwendigkeit als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden
FG Münster, Urt. v.
16.06.10 (Az. 10 K 1655/09 E)
U.a. zu energitischen
Heilbehandlungen, Energieberatung, Feng Shui-Arbeiten, Spirituelles
Lebensmanagement
Das Dokument ist frei
zugänglich!
>>> Pdf.
Dokument aufrufen und drucken <<<
Kann
ein Kuschelroboter Therapeut sein?
Sein japanischer Erfinder beschreibt
ihn als "Zuwendnungsroboter": In einem Bremer Pflegeheim für Demenzkranke
soll "Paro" als Therapie-Tier erprobt werden.
v. Christian Beneker
Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/615422/kann-kuschelroboter-therapeut.html
<<< (html)
Gemeinsame
Pressemitteilung von Bundesärztekammer und MdEP Anja Weisgerber
Bessere Patienteninformation über
verschreibungspflichtige Arzneimittel / Strenges Werbeverbot für Medikamente
bleibt bestehen
Quelle: BÄK, Mitteilung v. 15.09.10
>>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8722.8738
<<< (html)
Der „Traum“ der Pflegeberufsverbände (?!) – die „Pflegekammer“!
Der Wunsch nach einer
„Verkammerung“ der beruflich Pflegenden scheint ungebrochen zu sein, wenngleich
doch mehr denn je nachzufragen sein wird, ob hierdurch die Berufsverbände unter
dem vereinigten Dach des DPR sich selbst ein „Beschäftigungsprogramm“ für
bestimmte Funktionäre verordnen wollen, um so vielleicht den „Niederungen“ der
bodenständigen Pflege entfliehen zu können.
Bedenklich vor allem muss
stimmen, dass erkennbar die Berufsverbände mit ihrer zentralen
berufspolitischen Forderung nach einer Verkammerung jedenfalls nicht die
Mehrheit ihrer eigenen Berufsangehörigen überzeugen können, so dass ganz
ungeniert eher auf die einen „wohlmeinenden Zwang“ gesetzt wird und sich
hierbei auch auf ein Statement eines prominenten Rechtswissenschaftlers berufen
können, der gerade in dieser Pflichtmitgliedschaft einen besonderen Vorteil
erblickt, der allerdings nach diesseitiger Auffassung wenig überzeugend ist.
Allein die groß angelegte
Offensive der freiwilligen Registrierung zeigt jedenfalls vom Ergebnis her,
dass offensichtlich die beruflich Pflegenden keinen gesteigerten Drang
verspüren, sich verkammern zu lassen. Die Anzahl der bisher Registrierten ist
mehr als dürftig und da nimmt es denn auch nicht wunder, wenn der Vorsitzende
der Gesellschafterversammlung der eigens zum Zwecke der Registrierung
gegründeten RbP GmbH, namentlich Franz Wagner, verkündet: „Ziel der
Registrierungsinitiative ist es, den Gesetzgeber zu einer verpflichtenden
Registrierung zu bewegen“ (Quelle: dpv-online >>> http://www.dpv-online.de/registrierung.htm <<< html).
Nun – wie es scheint,
kommen die Berufsverbände ohne „Zwang“ nicht aus und so gesehen mag denn auch
in der „Verkammerung“ ein probates Mittel gesehen werden, endlich die
berufspolitischen Visionen und Träume wahr werden zu lassen: ein Traum, der von
manchen Funktionären geträumt wird, der hoffentlich nicht zum „Alptraum der
beruflich Pflegenden“ wird.
Mit einer „Verkammerung“
begeben sich die künftigen Pflichtmitglieder ein stückweit ihrer Mobilität und
dies ist eigentlich umso unverständlicher, als dass Art. 9 Grundgesetz mit all
seinen Möglichkeiten eine vitale Basis für ein gemeinsames berufliches, aber
eben auch „druckvolles“ Engagement bietet.
Sei es drum: ein Jeder
ist seines „Glückes Schmied“ und da darf nur gehofft werden, dass die Politik
jedenfalls aus basisdemokratischer Sicht ein stückweit die ganz große Mehrheit
der beruflich Pflegenden vor einer „Zwangsverkammerung“ schützt, in dem die politisch
Verantwortlichen dem ständigen „Werben“ der Berufsfunktionäre nicht
nachgegeben, mal ganz davon abgesehen davon, dass wir keine weiteren
„Bürokratiemonster“ benötigen.
Wertschätzung gegenüber
dem Pflegeberuf äußert sich nicht in einer „Kammer“; vielmehr darf kritisch
angemerkt werden, dass es offensichtlich den Berufsverbänden nicht gelingt, die
große Breite ihrer Berufsangehörigen zu erreichen resp. zu überzeugen und dann
finde ich es persönlich eher problematisch, die vorhandenen Schwierigkeiten über
den Weg einer „Zwangsmitgliedschaft“ umschiffen zu wollen.
Lutz Barth, 17.09.10
Der Kurzbeitrag ist auch
im BLOG „Brauchen wir Pflegekammern in Deutschland?“ eingestellt worden
und wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
BLOG
>>> Zum
Beitrag <<<
LSG
Baden-Württemberg: U.a. zum Anspruch auf Vergütung von ärztlich verordneten
Leistungen häuslicher Krankenpflege (hier: Medikamentengabe)
LSG Baden-Württemberg, Urt. v.
20.07.10 (Az. L 11 KR 1960/09)
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Vergütungsanspruch der
Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist ein vom
Leistungsanspruch des Versicherten unabhängiger eigenständiger Anspruch. Er
korrespondiert idR mit dem Leistungsanspruch der Versicherten, kann aber unter
besonderen Umständen auch ohne einen solchen Leistungsanspruch bestehen oder
trotz Bestehens eines Leistungsanspruchs nicht gegeben sein.
2. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege kann auch die Medikamentengabe
sowie die Kontrolle der Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten umfassen.
3. Auch die Ärzte einer Psychiatrischen Institutsambulanz sind berechtigt, im
Einzelfall häusliche Krankenpflege zu verordnen.
4. Leistungen der häuslichen Krankenpflege bedürfen grundsätzlich der
vorherigen Beantragung durch den Versicherten und der
vorherigen Bewilligung gegenüber dem Versicherten durch die zuständige
Krankenkasse.
5. Verweigert die Krankenkasse die Bezahlung der (verordneten und erbrachten)
Leistungen gegenüber dem Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege,
weil sie der Ansicht ist, dass diese Leistungen im Leistungsspektrum der
Institutsambulanz bereits enthalten sind, liegt darin keine Leistungsablehnung,
die der Leistungserbringer gegen sich gelten lassen müsste.
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13347&pos=7&anz=673
<<< (html)
Zurückgeschlagen
Als ein demenziell erkrankter
Bewohner nach einer Pflegekraft schlägt, schlägt diese zurück.
Was ist passiert?
Ein demenziell erkrankter Bewohner
wehrt sich vehement gegen die Grundpflege und versucht zu kneifen. Als er nach
der Pflegekraft schlägt, schlägt ihm diese ins Gesicht.
Mehr zum kritischen Ereignis
erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den
Bericht kommentieren.
Quelle: >>> KDA -
Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die
Altenpflege (Bericht v. 15.07.09) <<< (html)
Grüne
kritisieren geplante Sterbehilfe-Konferenz in Heringsdorf
Quelle: T-online v. 17.09.10
>>> http://nachrichten.t-online.de/gruene-kritisieren-geplante-sterbehilfe-konferenz-in-heringsdorf/id_42879694/index
<<< (html)
Schlechte
Noten für Schmerztherapie im Krankenhaus
Quelle: Ärzteblatt.de v. 16.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42755/Schlechte_Noten_fuer_Schmerztherapie_im_Krankenhaus.htm
<<< (html)
Zukunft
der Pflege liegt in der IV-Versorgung
Da die Zahl der pflegebedürftigen
Menschen weiter steigen wird, sind neue Versorgungskonzepte gefragt.
v. Anno Fricke
Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/619637/zukunft-pflege-liegt-iv-versorgung.html
<<< (html)
Verbraucher
vertrauen weiter auf homöopathische Arzneimittel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/619639/verbraucher-vertrauen-weiter-homoeopathische-arzneimittel.html
<<< (html)
Schockenhoff:
Bei PID werden Embryonen geopfert
Quelle: Ärzteblatt.de v. 16.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42754/Schockenhoff_Bei_PID_werden_Embryonen_geopfert.htm
<<< (html)
Begleitmedikation
gilt es zu hinterfragen
Bei Schwangeren mit CED müssen nicht
nur die Standardtherapeutika hinterfragt werden, sondern auch
Begleitmedikamente.
v. Christina Ott
Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/magen_darm/chronische_darmentzuendungen/article/616554/begleitmedikation-gilt-hinterfragen.html?sh=5&h=780887115
<<< (html)
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. jur.
Rissing-van Saan, rügt Medienberichterstattung und nimmt zur
Sterbehilfe-Entscheidung ihres Senats Stellung
v. RA(in) Tomke Claußen
(16.09.10)
Das Dokument ist frei
zugänglich!
Quelle: PMR >>> Zum
Beitrag <<<
(pdf.)
DBfK
Aktionsprogramm 2020 online
Das vorliegende 10-Jahresprogramm,
eine lange Tradition im DBfK, legt die mittel- bis langfristigen Ziele fest,
die als Orientierung für die Arbeit in allen Gremien und Gliederungen des
Gesamtverbandes dienen.
Quelle: DBfK >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=Aktionsprogramm-2020.php&navid=100
<<<
Dort können Sie das Aktionsprogramm
2020 als Pdf. Dokument herunterladen.
Volles
Wartezimmer - oft auch wegen Bagatellen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/619332/volles-wartezimmer-oft-wegen-bagatellen.html
<<< (html)
Bundesarbeitsgericht:
Chefarzt ist kein leitender Angestellter
Bei Personalangelegenheiten
leitender Angestellter haben Betriebsräte nichts zu sagen. Doch wie sieht es
bei Chefärzten aus? Ein Fall aus NRW könnte Schule machen.
v. Martin Wortmann
Quelle: Ärzte Zeitung
(Klinik-Report) v. 15.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/619152/bundesarbeitsgericht-chefarzt-kein-leitender-angestellter.html
<<< (html)
Hinweis:Für die Pflegedienstleitungen, vgl.
etwa
Barth, Lutz,
Der betriebsverfassungsrechtliche Status der Pflegedienstleitung (2006)
>>>
http://www.iqb-info.de/Pflegedienstleitung_Status.pdf
<<< (pdf.)
Höchstrichterliche Entscheidungen: aktuell und interessant!
BGH: Elternunterhalt - Heranziehung des
unterhaltspflichtigen
Kindes durch den Sozialhilfeträger
BGH,
Urt. v. 15.09.10 - XII ZR 148/09
Der
für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen
Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem im Heim lebenden Elternteil
Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten
verlangen kann.
Die
Klägerin, Trägerin der öffentlichen Hilfe, nimmt den Beklagten aus
übergegangenem Recht auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene
Mutter in Anspruch. Die Mutter, die sich seit April 2005 in einem Pflegeheim
befindet, litt schon während der Kindheit des Beklagten an einer Psychose mit
schizophrener Symptomatik und damit einhergehend an Antriebsschwäche und
Wahnideen. Sie hat den Beklagten nur bis zur Trennung und Scheidung von ihrem
damaligen Ehemann im Jahr 1973 - mit Unterbrechungen wegen zum Teil
längerer stationärer Krankenhausaufenthalte - versorgt. Seit spätestens 1977
besteht so gut wie kein Kontakt mehr zwischen dem Beklagten und seiner Mutter.
Der
Beklagte wendet zum einen Verwirkung wegen verspäteter Geltendmachung des
Unterhaltsanspruchs durch den Sozialhilfeträger und u. a. wegen Fehlverhaltens
seiner Mutter ein. Da sie ihn als Kind nie gut behandelt habe, würde es zum
anderen eine unbillige Härte bedeuten, wenn er gegenüber dem Sozialhilfeträger
kraft Rechtsübergangs für den Unterhalt der Mutter aufkommen müsste.
Auf
die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht den Beklagten im
Wesentlichen antragsgemäß verurteilt. Mit seiner Revision begehrt der Beklagte
Abweisung der Klage.
Die
Revision des Beklagten blieb erfolglos. Der Unterhaltsanspruch ist nicht
verwirkt.
Eine
Verwirkung wegen verspäteter Geltendmachung scheitert bereits am hier nicht
erfüllten Zeitmoment, wonach der Gläubiger seinen Anspruch nur dann verliert,
wenn er sein Recht längere Zeit- mindestens ein Jahr - nicht geltend macht,
obwohl er dazu in der Lage wäre. Hier hat sich die Behörde durchgängig um die
Realisierung des auf sie übergangenen Unterhaltsanspruchs bemüht. Deshalb
durfte sich der Beklagte auch nicht darauf einrichten, dass die Klägerin ihr
Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (so genanntes Umstandsmoment).
Weiter
hat der Senat entschieden, dass eine psychische Erkrankung, die dazu geführt
hat, dass der pflegebedürftige Elternteil der früheren Unterhaltsverpflichtung
seinem Kind gegenüber nicht gerecht werden konnte, nicht als ein schuldhaftes
Fehlverhalten im Sinne des § 1611 BGB mit der Konsequenz eines
Anspruchsverlustes betrachtet werden kann.
Wegen
der vom Gesetz geforderten familiären Solidarität rechtfertigen die als
schicksalsbedingt zu qualifizierende Krankheit der Mutter und deren
Auswirkungen auf den Beklagten es nicht, die Unterhaltslast dem Staat
aufzubürden. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Lebenssachverhalt
auch soziale bzw. öffentliche Belange beinhaltet. Das ist u. a. der Fall, wenn
ein erkennbarer Bezug zu einem Handeln des Staates vorliegt. Eine solche
Konstellation lag der Senatsentscheidung vom 21. April 2004
(XII ZR 251/01 - FamRZ 2004, 1097) zugrunde, in der die
psychische Erkrankung des unterhaltsberechtigten Elternteils und die damit
einhergehende Unfähigkeit, sich um sein Kind zu kümmern, auf seinem Einsatz im
zweiten Weltkrieg beruhte. Soziale Belange, die einen Übergang des
Unterhaltsanspruchs auf die Behörde ausschließen, können sich auch aus dem
sozialhilferechtlichen Gebot ergeben, auf die Interessen und Beziehungen in der
Familie Rücksicht zu nehmen. Der Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den
Sozialhilfeträger bleibt damit auf Ausnahmefälle beschränkt.
Quelle:
Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr.174/2010 v. 15.09.10
_______________________________
BSG: Eigenkündigung zum Zwecke der Erreichung längerer
Arbeitslosengeld-Bezugszeit rechtfertigt Sperrzeit von drei Wochen
BSG,
Urt. v. 14.09.10 - B 7 AL 33/09 R
Der
1953 geborene Kläger war seit 1978 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde von
der Arbeitgeberin im Juni 2005 aus betrieblichen Gründen zum 31. Januar
2006 gekündigt. Im Januar 2006 kündigte dann der Kläger sein am 31. Januar
2006 ohnedies endendes Arbeitsverhältnis selbst zum 30. Januar 2006, um
einer Verkürzung der Dauer seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) nach einer
am 1. Februar 2006 wirksam werdenden Gesetzesänderung (nur noch für
höchstens 12 Monate Arbeitslosengeld gegenüber früheren 26 Monaten)
zu entgehen. Nach § 434r Abs 1 SGB III gelten die Altregelungen
über die (längere) Arbeitslosengeld-Dauer nur für Ansprüche fort, die vor dem
1. Februar 2006 entstanden sind, sodass die Arbeitslosigkeit des Klägers
vor diesem Zeitpunkt eintreten musste, um einen längeren Anspruch noch nach
der alten Rechtslage zu erwerben. Die beklagte Bundesagentur für Arbeit bewilligte
ihm zwar Arbeitslosengeld für 26 Monate, stellte jedoch den Eintritt einer
Sperrzeit wegen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Kläger ohne
wichtigen Grund fest und lehnte die Gewährung von Arbeitslosengeld für die
Sperrzeit ab. Dabei verkürzte sie die Sperrzeit von 12 Wochen auf drei
Wochen, weil das Beschäftigungsverhältnis des Klägers ohnedies innerhalb von
sechs Wochen geendet hätte.
Mit
seinem Urteil vom 14. September 2010 ‑ B 7 AL
33/09 R ‑ hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts die
Entscheidung der Beklagten bestätigt und das Urteil des Landessozialgerichts
insoweit aufgehoben, weil dem Kläger für die Lösung des
Beschäftigungsverhältnisses durch seine Kündigung ein wichtiger Grund nicht zur
Seite stand. Zwar sind für die Beurteilung eines wichtigen Grundes auch die
Rechtsfolgen zu beachten, die sich ohne das Verhalten des Arbeitslosen
ergäben, und die Dauer der Sperrzeit darf nicht außer Verhältnis zu dem dem
Kläger vorgeworfenen Verhalten stehen. § 144 Abs 3 SGB III enthält
jedoch für Fälle der Vorverlagerung eines ohnedies endenden Beschäftigungsverhältnisses
eine angemessene Regelung; danach verkürzt sich die Sperrzeit von 12 auf drei
Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ohnedies innerhalb von sechs Wochen nach der
Kündigung ohne Sperrzeit geendet hätte. Entsprechend dieser Regelung ist die
Beklagte verfahren; dabei hat sie dem Kläger den vom ihm gewünschten
Arbeitslosengeld-Anspruch mit einer Dauer von 26 Monaten nach altem Recht
zugebilligt. Damit ist den Interessen des Klägers, der für die Vorverlegung des
Beschäftigungsendes weder berufliche noch private Gründe geltend gemacht hat,
ausreichend Rechnung getragen.
Quelle:
Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 37/10 v. 14.09.10
Nachgefragt: Wo bleibt das Engagement der
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung mit Blick auf die jüngst
der Öffentlichkeit vorgestellten Charta für schwersterkrankte und sterbende
Menschen?
Die
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung gehört in aller Regel zu
denjenigen Institutionen, die sich durch eine rege Kommentierung auszeichnen,
wenn und soweit Themen in der Öffentlichkeit behandelt werden, die irgendwie
mit den Rechten schwersterkrankter und sterbender Patienten und freilich auch
der Suizidbeihilfe zusammenhängen.
Verwunderung muss nun
allerdings das verhaltene Engagement auslösen, wonach es scheinbar der
Patientenschutzorganisation noch nicht einmal eine Nachrichtenzeile wert ist,
dass nunmehr die Charta für schwersterkrankte und sterbende Menschen der
Öffentlichkeit vorgestellt und allgemein zugänglich gemacht worden ist.
Was mag hierfür die
Ursache sein?
Im Zuge meiner Recherche
bin ich auf eine eher beiläufige Randnotiz im Internet unter www.domradio.de
v. 08.09.10 gestoßen:
„Die Charta wird nicht
von der Deutschen Hospiz Stiftung mitgetragen. Da es am Anfang des Prozesses
offenbar Meinungsverschiedenheiten darüber gab, wie konkret die Charta
formuliert sein soll, beteiligte sich die Patientenschutzorganisation nicht an
der Erarbeitung der Charta.“ (Quelle: domradio v. 08.09.10, Würdige
Bedingungen schaffen - Neue Charta soll Betreuung Sterbender verbessern
>>>
http://www.domradio.de/aktuell/67249/wuerdige-bedingungen-schaffen.html <<< (html).
Nun – man/frau muss ja
nicht immer einer Meinung sein, aber wenn ich den Kern der Charta recht
verstehe, dann scheinen mir doch die Leitsätze jedenfalls in dem Maße
unproblematisch, als dass diese die Interessen der schwersterkrankten und
sterbenden Menschen mehr als bisher behandelt und gewahrt wissen wollen.
Dies ist auch ein Ziel
der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, wie wir dem
„Leitbild“ resp. der Beschreibung von den eigenen Intentionen und Zielen auf
der Homepage entnehmen können (http://www.hospize.de/ ).
Wo also liegt das
Problem, so möchte ich hier nachfragen, zumal doch klar sein dürfte, dass die
Charta als solche nicht verbindlich ist und vielmehr zum weiteren Nachdenken
anregen soll, mögen auch die verschiedenen Institutionen die „Charta“
dergestalt „mitzeichnen“ können, als dass diese erklären, dass sie
„Ziele und Inhalte
der„Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ (mittragen,
L. Barth)). Sie bekundet ihre Bereitschaft, sich im Sinne der Charta für die
Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen, ihrer
Familien und der ihnen Nahestehenden einzusetzen und auf dieser Grundlage für
die Einlösung ihrer Rechte einzutreten.“
Es stände einer
Patientenschutzorganisation gut zu Gesichte, hier einen Beitrag zur
„Aufklärung“ zu leisten.
Lutz Barth, 16.09.10
Selbstbestimmung
Nicht gegen meinen Willen
Eine Patientenverfügung stärkt psychisch
Kranke – aber stürzt Ärzte in Gewissensnöte.
v. K. Zeug
Quelle: Zeit online v. 11.09.10
>>> http://www.zeit.de/2010/37/M-Patientenverfuegung
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.09.10):
Im Nachgang zum BLOG v. O. Tolmein (siehe Info unten) kann zur
weiteren Orientierung auf den o.a. Beitrag verwiesen werden. Ob allerdings die
von manchen Personen und Verbänden propagierte Auffassung stichhaltig ist,
wonach nunmehr der „Zwangspschiatrie“ mit dem Patientenverfügungsgesetz ein
Ende bereitet wurde, steht mehr als zu bezweifeln an und fordert eine weitere
Stellungnahme geradezu heraus. Demnächst soll hierzu ein Beitrag erfolgen, um
ggf. die entstandenen Irritationen auflösen zu können.
Aus unserem Nachbarland Schweiz
Weshalb
Katholiken weniger häufig Suizid begehen
Quelle: Baseler Zeitung v. 15.09.10
>>> http://bazonline.ch/schweiz/standard/Weshalb-Katholiken-weniger-haeufig-Suizid-begehen/story/16414136
<<< (html)
Aus unserem Nachbarland Österreich
Einfacher
ist es, den Giftbecher zu reichen
v. M. Perterer
Quelle: Salzburger Nachrichten v.
15.09.10 >>> http://mein.salzburg.com/blog/standpunkt/2010/09/einfacher-ist-es-den-giftbeche.html
<<< (html)
Notfall:
Herzdruckmassage in bestimmten Fällen überlegen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 14.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42699/Notfall_Herzdruckmassage_in_bestimmten_Faellen_ueberlegen.htm
<<< (html)
„Wie wollen Sie sterben“?
Schnell, unkompliziert,
in Würde und …
>>> Pdf. Dokument aufrufen und
drucken <<<
Die „christliche Patientenverfügung“ – mehr als nur ein „Formular“
(!?)
Im Tauziehen um die
vermeintlich „rechtssichere“ Patientenverfügung wird gelegentlich vor der
„christlichen Patientenverfügung“ gewarnt. Ob diese „Warnung“ gerechtfertigt
ist oder letztlich der bewussten Eigendarstellung in der Öffentlichkeit und
damit eine „Monopolstellung“ bei dem Vertrieb von Patientenverfügungsformularen
einschließlich der damit angebotenen Beratung angestrebt wird, ist lediglich
eine Frage von untergeordnetem Interesse, ist doch letztlich hervorzuheben,
dass die „christliche Patientenverfügung“ mehr als nur ein Formular darstellt
und zwar insbesondere mit Blick auf den Einführungstext.
Trotz meiner
religionskritischen Haltung besteht für mich kein Zweifel darüber, dass es auch
den gläubigen Christen gestattet sein muss, eine Patientenverfügung zu
verfassen, die neben der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der künftigen
Patienten zugleich auch die Wahrung zentraler Glaubensgrundsätze in ihrem Kern
beabsichtigt, mag hieraus auch eine (vordergründige) Indifferenz zum
Patientenverfügungsgesetz mit dem in ihm eröffneten Möglichkeiten erblickt
werden.
Die privatautonome
(Rechts-)Gestaltung einer Patientenverfügung ist – freilich in den Grenzen des
ius cogens – durchaus in das Belieben der subjektiven Grundrechtsträger
gestellt und sofern diese es für geboten erachten, können die Verfügungen
selbstverständlich auch dem Inhalte nach eine Patientenverfügung verfassen, die
auf eine sog. Reichweitenbeschränkung hinauslaufen und insofern den
behandelnden Arzt resp. das therapeutische Team unmittelbar „binden“.
Gleichwohl können in Ansehnung an das komplexe Krankheitspanorama und den sich
hieran anschließenden Krankheitsverläufen – zumal bei einer Multimorbidität –
nicht alle Fallkonstellationen erfasst werden, wenngleich es in erster Linie
darauf ankommen muss, zu verdeutlichen, dass dem künftigen Patienten ein hohes
Maß an Selbstverantwortung zukommt und sofern er sich dessen bewusst ist, ihm
auch die Möglichkeit zugebilligt wird, sich für eine christliche
Patientenverfügung zu entscheiden, die der tragenden Lehre etwa der verfassten
Amtskirchen positiv Rechnung trägt.
Auch das
Patientenverfügungsgesetz ist als staatliches Gesetz „religiös und ethisch
neutral“ und favorisiert ausnahmslos das Selbstbestimmungsrecht des späteren
Patienten und so gesehen bleibt jedenfalls aus der Innenperspektive des
Verfügenden die Frage, ob etwa einer „christlichen“ oder einer „humanen“
Patientenverfügung der Vorzug gebührt, zuvörderst eine „offene Frage“, die nur
er selbst für sich beantworten kann.
Freilich bleibt es dem
Verfügungswilligen unbenommen, diesbezüglich bei einer der miteinander
konkurrierenden Institutionen resp. öffentlich-rechtlichen Körperschaften um
eine entsprechende Aufklärung nachzusuchen, denn auch hier gilt sinngemäß und
damit in einem übertragenen Sinne: Ein Jeder darf nach seiner Facon selig
werden und demzufolge auch mehr oder weniger selbstbestimmt sterben!
„Mehr oder weniger“
deshalb, weil es selbstverständlich dem gläubigen Christen gestattet ist, seine
Patientenverfügung an den für ihn höheren und gleichsam verbindlichen Werten
auszurichten, ohne hierbei der Gefahr zu laufen, dass die Patientenverfügung
später einmal einem „Prozess der Säkularisierung“ unterzogen wird und somit der
Inhalt auf humanistische Ideale reduziert wird, die ganz und gar dem weltlichen
Humanismus zu entsprechen in der Lage sind.
Sofern also etwa die
verfassten Amtskirchen beabsichtigen
(vgl. dazu jüngst das Statement von Bischof Fürst, unter Ärzteblatt.de
v. 15.06.10, Bischof überarbeitet christliche Patientenverfügung >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41593/Bischof_ueberarbeitet_christliche_Patientenverfuegung.htm <<< html)
ihren Vorschlag von einer
„christlichen Patientenverfügung“ zu überarbeiten und hierbei gleichwohl dafür
eintreten, ggf. einem „rigorosen Autonomie-Konzept“ eine Absage zu erteilen und
für eine eingeschränkte Reichweite – mithin also bei unwiderruflich zum Tode
führenden Erkrankungen – einzutreten und dies auch in dem christlichen
„Patientenverfügungsformular“ zum Ausdruck kommt, werden wir dies zu
respektieren haben.
Entscheidend ist in
diesem Zusammenhang stehend lediglich eine „Aufklärung“ dahingehend, dass es
auch andere Alternativen gibt – eine „Pflicht“, die auch von überzeugten
Humanisten zu beherzigen ist, wenn und soweit es darum geht, etwa religiöse
Vorstellungen bei dem Abfassen einer Patientenverfügung zu berücksichtigen,
auch wenn es einem weltlichen Humanismus manchmal mehr als schwer fällt, sich
auf die zentralen Lehren einer Religionsgemeinschaft jedenfalls in dem Maße
einzulassen, wie es der individuelle Patientenwille „erfordert“.
Ungeachtet dessen bleibt
es freilich den miteinander konkurrierenden Anbietern von
„Patientenverfügungen“ vorbehalten, für ihre ideellen Ziele einzutreten und
entsprechend zu werben – allerdings stets in dem Bewusstsein, dass das
Toleranzprinzip zu beachten ist, denn nur der individuelle Wille zählt
und nicht die dahinter stehende „Glaubensbotschaft“ – sei es nun eine von den
verfassten Amtskirchen, der Humanisten oder von namhaften Vertretern der Ethik
und „Ständeorganisationen“, es sei denn, der Verfügende identifiziert sich mit
diesen „Botschaften“ und möchte diese expressis verbis in seiner (!)
Patientenverfügung aufgenommen und abgesichert wissen.
Lutz Barth (15.09.10)
Der Kurzbeitrag ist auch
im BLOG „Patientenverfügung und Patientenautonomie“ eingestellt worden
und wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
BLOG
>>> Zum
Beitrag <<<
Hüftfraktur:
Schnelle Operation senkt Sterblichkeit
Quelle: Ärzteblatt.de v. 14.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42718/Hueftfraktur_Schnelle_Operation_senkt_Sterblichkeit.htm
<<< (html)
Nachgehakt:
Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz - dem Laufstall nicht entkommen
Der Bioethik-BLOG v. O. Tolmein in der F.A.Z.net hat „Fahrt“ aufgenommen; es hat sich
eine lebhafte Diskussion entwickelt, in der u.a. die von der DGPPN in Auftrag
gegebene gutachterliche Expertise zu den Auswirkungen des
Patientenverfügungsgesetzes auf die medizinische Versorgung psychisch Kranker
thematisiert wurde.
Mehr dazu können Sie im BLOG v. O.
Tolmein unter dem nachfolgenden Link nachlesen:
>>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/08/31/ein-jahr-patientenverfuegungsgesetz-dem-laufstall-nicht-entkommen.aspx
<<< (html)
Regierung
und Fraktionen für Änderungen bei Organspenden
Quelle: Ärzteblatt.de v. 14.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42717/Regierung_und_Fraktionen_fuer_Aenderungen_bei_Organspenden.htm
<<< (html)
Freitod
von Eberhard von Brauchitsch: Neue Diskussion über aktive Sterbehilfe
Quelle: Ärzteblatt.de (BLOG
„Gratwanderung“) v. 14.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/blogs/42722/Freitod_von_Eberhard_von_Brauchitsch_Neue_Diskussion_ueber_aktive_Sterbehilfe.htm
<<< (html)
Das IQB – Internetportal zum Pflege- und Medizinrecht: Ein
überregionales Informationsportal für beruflich Pflegende, Mediziner und
Auszubildende.
Stets aktuell und
informativ.
Am 14.09.10 haben 718 Besucher 1614 Seiten aufgerufen.
Wenn Sie mögen, empfehlen
Sie uns bitte weiter.
Ihr IQB – Team (15.09.10)
Hirntod
Ist die Organspende noch zu retten?
Bundesregierung und Ethikrat möchten
diese Debatte vermeiden: Was wir heute über den sogenannten Hirntod wissen,
stellt die Transplantationsmedizin auf den Prüfstand. Biologische und
neurologische Kriterien genügen nicht zur Entscheidung über Leben und Tod.
v. Stephan Sahm
Quelle: >>> F.A.Z.net
v. 14.09.10 <<<
Heftige
Kritik an Sterbehilfeorganisationen
Quelle: Frankfurter Rundschau v.
13.09.10 >>> http://www.fr-online.de/wirtschaft/heftige--kritik-an-sterbehilfeorganisationen/-/1472780/4639016/-/index.html
<<< (html)
EU-Gesundheitsminister
einigen sich auf Regelungen zur Patientenmobilität
Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42681/EU-Gesundheitsminister_einigen_sich_auf_Regelungen_zur_Patientenmobilitaet.htm
<<< (html)
Die
10-Minutensprechstunde
Leichte Gedächtnisstörungen im Alter
v. Ralf Ihl (10.09.10)
Quelle: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/10-min_sprechstunde/content-145718.html
<<< (html)
Niedersachsens
Passbehörden sollen für Organspenden werben
Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42685/Niedersachsens_Passbehoerden_sollen_fuer_Organspenden_werben.htm
<<< (html)
Suizidbegleitung
in Deutschland möglich - Staatsanwalt stellt Ermittlung ein
Suizidhilfe im Familienkreis:
Staatsanwaltschaft bestätigt erstmals die Rechtmäßigkeit trotz bestehender
Garantenpflicht
Quelle: patientenverfügung.de v.
13.09.10 >>> http://www.patientenverfuegung.de/newsletter/2010-09-12/suizidhilfe-staatsanwaltschaft-bestaetigt-rechtmaessigkeit
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
13.09.10):
Der HVD - Bundeszentralstelle
Patientenverfügung geht erkennbar in seiner aktuellen PM v. 13.09.10 davon aus,
dass nunmehr in Deutschland die Suizidbegleitung möglich sei und im Übrigen die
Rechtsmäßigkeit trotz bestehender Garantenpflicht durch die StA München I
festgestellt worden ist.
In der Tat ist die
Einstellungsverfügung der StA insofern eindeutig, als dass hieran anlehnend der
Schluss gezogen werden kann, dass sich die StA von der Garantenpflicht
verabschiedet hat. Fraglich ist allerdings, ob dem tatsächlich so ist und ob
hieraus allgemeine Rechtskonsequenzen gezogen werden können.
Einstweilen ist zunächst noch
Skepsis angebracht und zwar insbesondere auch nach der jüngsten
Entscheidung des 2. Strafsenats beim BGH. Hierzu wird in Kürze ein Kurzbeitrag
erfolgen.
Hospiz-Stiftung
zum Fall von Brauchitsch: Berlin muss handeln
Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42679/Hospiz-Stiftung_zum_Fall_von_Brauchitsch_Berlin_muss_handeln.htm
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
13.09.10):
In der Tat muss Berlin handeln und
den Weg in eine Liberalisierung der Sterbehilfe beschreiten und sich hierbei
ggf. an der Schweizer Regelung orientieren. Eugen Brysch von der
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung belegt mit seiner „Kritik“
einmal mehr, dass er – mit Verlaub – ein höchst seltsames Verständnis vom
Selbstbestimmungsrecht hegt, mal ganz davon abgesehen, dass ich es für
ungehörig finde, sich in die Schweizer Angelegenheiten einzumischen.
Wir würden alle gut beraten sein,
hierzulande eine offene Diskussion zu führen und vielleicht gelangt dann die
Hospiz Stiftung zu geänderten, weil richtigen Einsichten. Der Diskurs ist
zwingend zu entmythologisieren und dazu gehört vielleicht auch, den einen oder
anderen „Überzeugungstäter“ als solchen zu entlarven. Deutschland darf nicht in
Sachen Sebstbestimmungsrecht länger das Schlusslicht in Europa bleiben!
LSG
NRW: Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen
LSG NRW, Urt. v. 26.04.10 (Az. L 16
KR 45/09)
Erwachsene Krankenversicherte haben
keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein selbstbeschafftes
Rollstuhlbike („Speedy-bike“) oder einen Elektrorollstuhl, wenn sie sich mit
einem gewöhnlichen Aktiv(Greif)rollstuhl in einem Umkreis von 500 m um ihre
Wohnung in zumutbarer Zeit noch selbstständig bewegen können. Das hat das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt
veröffentlichten Urteil im Fall eines gehbehinderten erwachsenen Klägers aus
Nottuln als erstes Landessozialgericht in Deutschland entschieden. >>> weiter
Die Entscheidung ist noch nicht
rechtskräftig.
Quelle: LSG NRW, Pressemitteilung v.
13.09.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/13_09_2010/index.php
<<< (html)
www.betreuung.nrw.de
- Informationen rund um Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung im Internet
Die nordrhein-westfälische Justiz
hat mit der neuen Homepage www.betreuung.nrw.de
ein weiteres Internet-Serviceangebot für die Bürgerinnen und Bürger
freigeschaltet.
"Viele Menschen fragen sich,
wie sie für wichtige Bereiche des täglichen Lebens Vorsorge treffen können. Mit
www.betreuung.nrw.de
möchten wir Hilfestellung geben und über das wichtige Themenfeld
Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich
informieren", erklärte Justizminister Thomas Kutschaty heute (Freitag, 10.
September 2010) in Düsseldorf.
Die Homepage zeigt auf, weshalb
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung streng voneinander zu trennen sind.
Sie erklärt, weshalb durch den Gebrauch einer Vorsorgevollmacht ein
Betreuungsverfahren vermieden werden kann. Es wird ein Überblick über den
Ablauf eines Betreuungsverfahrens gegeben und erläutert, was eine
Patientenverfügung ist. Als weitergehender Service steht eine Vielzahl von
Formularen zum Herunterladen zur Verfügung, unter anderem das Muster einer
Vorsorgevollmacht. Auch die häufig nachgefragte Broschüre des
Justizministeriums Nordrhein-Westfalen zur Vorsorgevollmacht und zum
Betreuungsrecht kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.
"Ich hoffe, dass die neue
Homepage dazu beiträgt, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes Orientierung
in für den juristischen Laien nicht immer einfachen Rechtsfragen zu geben," betonte der Justizminister. "Gerade in
einem so wichtigen Bereich wie der rechtlichen Vertretung in Situationen, in
denen man seine Angelegenheit nicht mehr selber regeln kann, ist es wichtig,
dass man eingehend und zuverlässig informiert ist. Nur dann kann man wichtige
Entscheidungen bereits jetzt verantwortungsvoll für die Zukunft treffen."
Quelle: Justiz.Nrw.de, Mitteilung v.
10.09.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/10-09-10/index.php
<<< (html)
Interview
Ins Hospiz
geht der Betroffene zum Leben, nicht zum Sterben
Am 2. Oktober findet der Hospiz- und
Palliativtag Schleswig-Holstein in Geesthacht statt. Ein Gespräch mit dem
ärztlichen Leiter Dr. Hans-Bernd Sittig.
Quelle: Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 09/2010, S. 20 ff.; online unter >>> http://www.aeksh.de/download/SHAE_20100920_hospiz_zum_leben_1.pdf
<<< (pdf.)
Medizinische
Rehabilitation bei Diabetes mellitus
v.Frank Möller und Sabine Victor
Quelle: Ärzteblatt Thüringen, 21
(7), 422 - 425, 2010; online unter >>> http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu10_422.pdf
<<< (pdf.)
Diabetisches
Fußsyndrom
Epidemiologie, Diagnostik,
Behandlung und Prävention
v. Thomas Werner; Claudia Lindloh;
Reinhard Fünfstück
Quelle: Ärzteblatt Thüringen,
21 (7), 416 - 421, 2010; online unter >>> http://vg01.met.vgwort.de/na/d6d1ba0b28034be496372fb388ac3891?l=http://www.aerzteblatt-thueringen.de/pdf/thu10_416.pdf
<<< (pdf.)
Aus der Fallsammlung der
Norddeutschen Schlichtungsstelle
Verzögerte
Diagnose einer Neugeborenensepsis mit tödlichem Ausgang
Quelle: Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21
(2010) 9, S. 25 ff.; online unter >>> http://www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de/02/images/stories/10_heft_09/25-26.pdf
<<< (pdf.)
Neuroenhancement
Eine thesenhafte Stellungnahme des
Gesprächskreises Ethik in der Medizin der Sächsischen Landesärztekammer
Quelle: ÄK Sachsen, Ärzteblatt
Sachsen 9 / 2010, S. 510 ff.; online unter >>> http://www.slaek.de/50aebl/2010/archiv/09/pdf/0910_510.pdf
<<< (pdf.)
Wir
nehmen es doch hin
Matthias Kamann erkennt nach dem
Freitod des Ehepaars Brauchitsch, dass viele Deutsche gegenüber der Sterbehilfe
in Wahrheit toleranter sind, als sie zugeben
v. Matthias Kamann
Quelle: Welt am Sonntag (in
welt-online.de) v. 12.09.10.>>> http://www.welt.de/die-welt/debatte/article9576517/Wir-nehmen-es-doch-hin.html
<<< (html)
Qualität
der Schmerztherapie in deutschen Krankenhäusern
v. Maier, Christoph; Nestler, Nadja;
Richter, Helmut; Hardinghaus, Winfried; Pogatzki-Zahn, Esther; Zenz, Michael;
Osterbrink, Jürgen, in Dtsch Arztebl Int 2010; 107(36): 607-14; online unter
Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78168
<<< (html)
Wirbel
um Studie zur Sterbehilfe
v. Matthias Korfmann
Quelle: Der Westen v. 09.09.10
>>> http://www.derwesten.de/nachrichten/Wirbel-um-Studie-zur-Sterbehilfe-id3687210.html
<<< (html)
LSG Sachsen-Anhalt: Zur Veröffentlichung der Transparenzberichte
(hier: Zulässigkeit der Veröffentlichung)
LSG Sachsen-Anhalt,
Beschl. v. 14.06.10 (rechtskräftig)
Das
Dokument ist frei zugänglich!
>>> Pdf.
Dokument aufrufen und drucken <<<
Aktuelle Umfrage bei der Ärzte Zeitung online
Was halten Sie von
Patientenverfügungen?
Wenn Sie mögen, können auch Sie sich
an der Umfrage beteiligen!
Quelle: Ärzte Zeitung online (linker
Frame) >>> http://www.aerztezeitung.de/
<<< (html)
Sparpläne
bedrohen 20.000 Stellen in Krankenhäusern
Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42661/Sparplaene_bedrohen_20_000_Stellen_in_Krankenhaeusern.htm
<<< (html)
Internationaler
Tag der Suizidprävention : Jährliche 10.000 Selbstmorde
Quelle: BÄK, Mitteilung v. 10.09.10
>>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8722.8732
<<< (html)
Mit weiterführenden Hinweisen.
Pflege-TÜV:
Experten sehen Nachbesserungsbedarf
v. B. Hibbeler, in Dtsch Arztebl
2010; 107(36): A-1658 / B-1470 / C-1450;
online unter Ärzteblatt.de
>>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78209
<<< (html)
KVen
starten Initiative Pflegeheim
Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42672/KVen_starten_Initiative_Pflegeheim.htm
<<< (html)
Regierung:
Mindestlohn in Pflegebranche darf nicht als Norm missverstanden werden
Der Mindestlohn in der Pflegebranche
ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Untergrenze und darf nicht als
Normlohn missverstanden werden. Die Mindestentgelte sollen laut Bundesregierung
die Attraktivität des Pflegeberufs steigern, betont die Bundesregierung in
ihrer Antwort (17/2844)
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2768). Den
Unterschied des Branchenmindestlohns zwischen Ost- und Westdeutschland
begründet die Regierung mit den bestehenden Vergütungsstrukturen der
Pflegebranche. Den Angaben zufolge beträgt der durchschnittliche
Bruttostundenverdienst derzeit mehr als 14 Euro im Westen und im Osten rund 3
Euro weniger.
Quelle: Bundestag.de, Mitteilung v.
10.09.10 >>> http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_09/2010_287/01.html
<<< (html)
Leiharbeit
zur Lösung des Pflegekräftemangels ungeeignet
Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.09.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42651/Leiharbeit_zur_Loesung_des_Pflegekraeftemangels_ungeeignet.htm
<<< (html)
Experten
warnen vor neuen Schnellschüssen bei Wartungsarbeiten am Pflege-TÜV
Seit einem Jahr benotet der MDK die
Qualität von Pflege. Doch die Kritik am sogenannten Pflege-TÜV verstummt nicht.
Jetzt wollen Pflegekassen und Anbieter die Mängel des Verfahrens abstellen.
Manchen geht das zu schnell.
v. Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 10.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=618361
<<< (html)
BGH
entscheidet über Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht
zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in sechs am
15. April 2010 verhandelten Sachen, in denen es jeweils um die Frage der
Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln ging, die Entscheidungen verkündet.
Die unter dem Gesichtspunkt des
Rechtsbruchs (§ 4 Nr. 11 UWG*) sowie teilweise auch unter dem einer
unangemessenen Kundenbeeinflussung (§ 4 Nr. 1 UWG*) auf Unterlassung
in Anspruch genommenen Apothekeninhaber gewährten ihren Kunden beim Bezug von
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach unterschiedlichen Systemen
Preisnachlässe, die Rückerstattung der Praxisgebühr, Einkaufsgutscheine
und/oder Prämien. Die Kläger - in drei Fällen die Wettbewerbszentrale und
in den übrigen Fällen Mitbewerber der Beklagten - sahen darin u.a.
Verstöße gegen die im Arzneimittelrecht enthaltenen Preisbindungsvorschriften
(§ 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1
AMG**; § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV***) sowie gegen das im
Heilmittelwerberecht geregelte Verbot von Werbegaben (§ 7 HWG****).
Die Vorinstanzen hatten die gegenüber den Rabatt- und Bonussystemen erhobenen
Beanstandungen überwiegend für begründet erachtet und jeweils die Revision
zugelassen.
Der Bundesgerichtshof hat einen
Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht nur dann als
gegeben angesehen, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem
anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis
abgibt. Er hat einen solchen Verstoß vielmehr auch dann bejaht, wenn für das preisgebundene
Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt
mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für
ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen. Die insoweit einschlägigen
Bestimmungen des Arzneimittelrechts sind neben § 7 HWG**** anwendbar, da
diese Vorschrift den Verbraucher vor unsachlichen Beeinflussungen schützen soll
und daher einen anderen Zweck verfolgt als die arzneimittelrechtliche
Preisregelung, die insbesondere die im öffentlichen Interesse gebotene
flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln
sicherstellen soll. Die Bestimmungen der
§ 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1
AMG**, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV***** stellen auch
Marktverhaltensregelungen i.S. des § 4 Nr. 11 UWG dar, weil sie dazu
bestimmt sind, den (Preis-)Wettbewerb unter den Apotheken zu regeln.
Das beanstandete Verhalten der
Apotheker ist aber nur dann geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und
sonstigen Marktteilnehmern i.S. des § 3 Abs. 1 UWG******
spürbar zu beeinträchtigen, wenn keine nach
§ 7 Abs. 1 Satz 1 HWG zulässige Werbegabe vorliegt.
Der BGH hat eine Werbegabe im Wert von einem Euro noch als zulässig angesehen,
bei einer Werbegabe im Wert von 5 € dagegen eine spürbare Beeinträchtigung
bejaht.
In der Sache I ZR 72/08 stellte
sich außerdem die Frage, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im
Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt. In dem
zugrunde liegenden Fall hatte eine in den Niederlanden ansässige Apotheke im
Wege des Internet-Versandhandels Medikamente für den deutschen Markt angeboten
und mit einem Bonussystem geworben, nach dem der Kunde beim Kauf
verschreibungspflichtiger Medikamente auf Kassenrezept einen Bonus von 3% des
Warenwerts, mindestens aber 2,50 € und höchstens 15 € pro verordneter
Packung erhalten sollte. Der Bonus sollte unmittelbar mit dem Rechnungsbetrag
oder im Rahmen einer künftigen Bestellung verrechnet werden.
Der Senat möchte die Frage, ob das
deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach
Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt, bejahen, sieht sich hieran aber
durch eine Entscheidung des 1. Senats des Bundessozialgerichts gehindert,
der in anderem Zusammenhang entschieden hat, dass das deutsche
Arzneimittelpreisrecht für solche Arzneimittel nicht gilt (BSGE 101, 161
Tz. 23 ff.). Diese Frage wird deshalb dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes
zur Entscheidung vorgelegt. >>> weiter
Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr.
172/10 v. 09.09.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010&nr=53287&linked=pm&Blank=1
<<< (html)
Alternativ-Charta zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts
schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland (!?)
Kernthese:
Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein freiverantwortliches Sterben
unter würdigen Bedingungen ermöglicht wird und hierbei insbesondere dafür
eintreten, dass den Bestrebungen nach einer ärztlichen Suizidbegleitung durch
eine ethische Perspektive der Selbstbestimmung der schwersterkrankten und
sterbender Patienten unter Respektierung der Gewissensfreiheit der Ärzteschaft
abgesichert wird, ohne dass es gilt, einen nicht vorhandenen Widerspruch
zwischen Palliativmedizin resp. hospizlicher Begleitung und ärztlicher
Suizidbegleitung auflösen zu müssen, wobei im Einzelfall auch ein „aktives“ Tun
der Ärzteschaft ermöglicht wird, wenn und soweit der Suizident nicht in der
Lage ist, die Tathandlung selbst auszuüben.
Der freiverantwortliche Wille des Suizidenten ist gegenüber einer
palliativmedizinischen Ethik und einem hierauf sich gründenden Werteverständnis
dergestalt prioritär und stets zu akzeptieren, als dass der
intraprofessionellen Standesethik durch die Gewissensentscheidung der Ärztinnen
und Ärzte eine echte Grenze gezogen wird und die ärztliche Suizidassistenz
regelmäßig dann zulässig ist, wenn und soweit hierüber in einem
vertrauensvollen Gespräch zwischen dem schwersterkrankten und ggf. sterbenden
Patienten und den ihn behandelnden Arzt Einvernehmen hergestellt worden ist,
zumal das Selbstbestimmungsrecht des Patienten mit Blick auf den Wunsch nach
einer ärztlichen Suizidbegleitung nicht zur Fremdbestimmung über die Ärztinnen
und Ärzte führt.
Die „Tötung durch Verlangen“ schwersterkrankter und sterbender
Menschen bedarf der weiteren Liberalisierung, sofern der Patient nicht in der
Lage ist, seine freie Suizidentscheidung qua eigener Handlung in die Tat
umzusetzen.
Was meinen Sie? Kann hierüber in unserer Gesellschaft und einschlägigen
Fachkreisen Konsens hergestellt werden?
Gerne nehme ich Ihre
Anregungen und Kommentare zu weiteren Überlegungen für eine Alternativ-Charta
zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts schwerstkranker und sterbender Menschen
in Deutschland auf.
Die Kernthese ist auch im
>>> BLOG
„Ärztliche Assistenz beim Suizid“ <<< eingestellt worden und wir
hoffen auf interessante Anmerkungen.
Lutz Barth, 09.09.10
Alterssurvey:
Bundesfamilienministerin Schröder muss Realitäten in den Blick nehmen
Quelle: Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 08.09.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung411.html
<<< (html)
Studie:
Bedeutung der Pflege in der Familie steigt
Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=618334
<<< (html)
Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in
Deutschland – eine konsequente Fortschreibung des ethischen Paternalismus?
Dass den Menschen ein
„Sterben“ unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen ist, dürfte eigentlich
selbstverständlich sein und insofern ist die Charta in Teilen mit seinen
Leitsätzen insofern begrüßenswert, weil es nach wie vor gilt, hier für
entsprechende Rahmenbedingungen Sorge zu tragen.
Gleichwohl bin ich mehr
als enttäuscht, ist es doch den Expertinnen und Experten insbesondere der
Arbeitsgruppe 1 nicht gelungen, trotz wohlgesetzter Worte ein vorbehaltloses
Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht der Schwersterkrankten abzugeben.
Der Leitsatz 1 -
Gesellschaftspolitische Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche
Kommunikation enthält einen folgenschweren Satz:
„Wir werden uns dafür einsetzen, ein Sterben unter würdigen
Bedingungen zu ermöglichen und insbesondere den Bestrebungen nach einer
Legalisierung der Tötung auf Verlangen durch eine Perspektive der Fürsorge und
des menschlichen Miteinanders entgegenzuwirken.“
Auch wenn in den
Erläuterungen – wie im Übrigen mehrfach in der Charta – die Sicherung der
Autonomie und Selbstbestimmung besonders betont wird, bleibt doch ein
gewichtiger Aspekt gänzlich außer Betracht: Der Wunsch des schwersterkrankten
Patienten, lieber „sterben“ als palliativmedizinisch betreut zu werden. Nun sei
es den Expertinnen und Experten zugestanden, der Legalisierung der Tötung auf
Verlangen eine Absage zu erteilen, wenngleich hiermit allerdings nicht die
Probleme um die ärztliche Suizidassistenz gelöst werden. Auch die Frage, ob
ggf. die Perspektive der Fürsorge gegenüber einem Suizidwunsch auch im Rahmen
einer palliativen Betreuung nachrangig ist oder aber, wie derzeit jüngst
debattiert, gar die Suizidassistenz eine ethische Handlungsoption auch im Sinne
der Palliativmedizin ist, wird nicht thematisiert und dies stand wohl auch nach
den Bekenntnissen namhafter Palliativmediziner und Ethiker im Wertediskurs über
die Legalisierung der Sterbehilfe nicht zu erwarten an.
In diesem Sinne ist denn
die Charta wahrlich „nur“ ein erster Schritt in die richtige Richtung, hingt
diese doch der aktuellen Wertediskussion ein stückweit hinterher.
Von daher kann ich mich
persönlich nur in Teilen mit der Charta identifizieren, birgt diese doch nach
ihrem ersten Leitsatz einstweilen noch die „Gefahr“ in sich, dass nicht
vollständig das Selbstbestimmungsrecht des schwersterkrankten Patienten nach
einem freiverantwortlichen „schnellen Tod“ akzeptiert und das Prinzip
„Fürsorge“ bemüht wird, in dem sich ein ganz bestimmtes Werteverständnis
widerspiegelt und das nicht zu Unrecht in der Vergangenheit als Ausdruck eines
ethischen Paternalismus gewertet und kritisiert wurde.
Insofern ist es
begrüßenswert, wenn die Expertinnen und Experten der Charta sich einen
weiterführenden Diskussionsprozess wünschen und in diesem Sinne bin ich mir
sicher, dass auch perspektivisch die Palliativmedizin keine Berührungsängste
mehr mit der ärztlichen Suizidbeihilfe haben wird, vorausgesetzt, die Experten
enthalten sich einer Rolle als „Überzeugungstäter“ und öffnen sich einem
Grundrechtsverständnis, bei dem kein Zweifel an dem hohen Gut der Selbstbestimmung
aufkommt.
Lutz Barth, 09.09.10
Ein
Votum für das Sterben in Würde
Eine Charta nimmt sich der Rechte
von Sterbenden an. Ein großer Erfolg - aber erst der Anfang.
v. Sunna Gieseke
Quelle: Ärzte Zeitung v. 09.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/618431/votum-sterben-wuerde.html
<<< (html)
Pressemitteilung der Bundesärztekammer,
der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und des Deutschen Hospiz- und
Palliativverbands
Jeder
Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen
Charta zur Betreuung schwerstkranker
und sterbender Menschen in Deutschland vorgestellt
Quelle: BÄK, Pressemitteilung v.
08.09.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8722.8728
<<< (html)
Kopftuchverbot
in Praxis wieder aufgehoben
Arzt aus dem hessischen Wächtersbach
entschuldigt sich bei islamischen Patienten.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=618217
<<< (html)
Nachgeliefert:
Einstellungsverfügung der StA
Werner Schell hat nunmehr ganz
aktuell die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München (siehe dazu
die Meldung unten) auf seiner Homepage unter der Rubrik Aktuelle / Beiträge
eingestellt >>> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
<<<.
Dort besteht die Möglichkeit, die
Einstellungsverfügung downzuloaden.
Es ist beabsichtigt, diesseits die
Einstellungsverfügung der StA zu kommentieren, auch wenn sich bereits zu diesem
Zeitpunkt abzeichnet, dass einige Fragen offenbleiben müssen. Mehr dazu aber in
Kürze.
Lutz Barth (08.09.10)
Angehörige
leisten Beihilfe beim Suizid der Mutter - Staatsanwaltschaft München bestätigt
Rechtmäßigkeit des Handelns
Quelle: Werner Schell.de (Forum)
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=14756
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 08.09.10):
Hierbei handelt es sich um eine PM der Kanzlei Putz und Steldinger. Von hier
aus wurde bei Herrn Werner Schell nachgefragt, ob eine Übersendung der
Einstellungsverfügung der StA München möglich ist.
Der „aktuelle Wille“ und die
„Patientenverfügung“ eines Demenzerkrankten
Eine kurze Rezension zum Beitrag v. Katja Schönfelder,
Selbstbestimmungsrecht – Patientenverfügung und Demenz, in Die Schwester/Der
Pfleger, 49. Jahrg. 09/10, S. 870 ff.
v. Lutz Barth (08.09.10)
Die Autorin Katja Schönfelder hat in einem aktuellen Beitrag die
Frage thematisiert, ob der aktuelle Wille eines dementiell erkrankten Menschen
beachtet werden muss und zwar unter der Voraussetzung, dass dieser „Wille“ des
Demenzpatienten dem zuvor in einer Patientenverfügung geäußerten Willen
widerspricht. >>> weiter
Das Dokument ist frei
zugänglich!
Quelle: PMR >>> Zum
Beitrag <<<
(html)
Ab 2011
mehr Personal in saarländischen Pflegeheimen
Quelle: Saarländische
Pflegegesellschaft e.V. >>> http://www.saarlaendische-pflegegesellschaft.de/arbeitsschwerpunkte/ab-2011-mehr-personal-in-saarländischen-pflegeheimen.html
<<< (html)
"Gemeindeschwester
und MVZ sind Alternativen"
Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=618296
<<< (html)
Und ewig grüßt das Murmeltier …
Das Thema „Pflegekammer“
bewegt nach wie vor die Gemüter der Funktionäre und es wird der Frage
nachgegangen, ob die Pflegekammer ein Relikt mit Zukunft sei (so aktuell in Die
Schwester/Der Pfleger 09/2010 – Positionen Pro &. Contra, S. 856).
Die Argumente der
Befürworter als auch der Kritiker einer Pflegekammer sind hinreichend bekannt
und so gesehen macht es denn auch Sinn, allmonatlich auf die Notwendigkeit
einer Verkammerung hinzuweisen. Substantiell Neues wird im Rahmen des
Abwägungsprozesses nicht zutage gefördert, auch wenn nunmehr Rolf Höfert zu
bedenken gibt, dass das bisherige Argument seitens der Politik, die Pflege sei sich
in der Frage der Verkammerung uneinig, keine Geltung mehr beanspruchen kann: Er
verweist darauf, dass der DPR mit seinen 14 Mitgliedsverbänden sich am
22.01.09 bereits positioniert und umgehend Gesetzesinitiativen in den
Bundesländern zur Schaffung von Pflegekammern als Körperschaften des
öffentlichen Rechts gefordert hat. Selbstverständlich fehlt in diesem
Zusammenhang nicht der Hinweis auf das sog. Igl-Gutachten, in dem G. Igl alle
bisherigen Gegenargumente (scheinbar) entkräftet hat und da muss es wohl
verwundern, warum die politisch Verantwortlichen nicht reagieren.
Mal abgesehen davon, dass
es zwar der berufspolitischen Intention des DPR entspricht, flächendeckend für
eine Etablierung von Pflegerechtskammern Sorge zu tragen und sich schon als
„Bundespflegekammer“ zu betrachten, fehlt es doch derzeit immer noch an einer
hinreichenden Basis für dieses berufspolitische Projekt, wie sich unschwer an
der (bescheidenen!) Anzahl der beruflich Registrierten ablesen lässt. Denn
immerhin ist ja auch die Registrierung der beruflich Pflegenden ein besonderes
Anliegen der Berufsverbände und da muss es doch letztlich nachdenklich stimmen,
ob hier die Funktionäre entgegen dem Trend an der Basis eine Berufspolitik mit
dem Ziel einer Verkammerung verfolgen, so dass im Zweifel der Gedanke an eine
Verkammerung aufgegeben werden sollte.
Nun – dies zu
entscheiden, bleibt freilich den Funktionären der Berufsverbände überantwortet.
Späteres Wehklagen darüber, dass gerade den Pflegekammern als
öffentlich-rechtliche Körperschaften ein stückweit die „Mobilität“ in
berufspolitischen Angelegenheiten qua „Rechtsformwahl“ genommen wurde, werden
wir dann mehr oder minder achselzuckend nach dem Motto „ihr wusstet, was ihr
getan habt“ zur Kenntnis nehmen müssen, wenngleich das Bedauern sich dann
durchaus in Grenzen halten wird.
Und in der Tat: sich hier
der Worte des Kritikers Heinz Lohmann bedienend kann einstweilen diesbezüglich
diagnostiziert werden: „Im Bremserhäuschen werden keine Weichen gestellt,
deshalb ist der Umstieg auf die Lokomotive notwendig.“ (Die Schwester/Der
Pfleger, aaO.)
Lutz Barth, 08.09.10
___________________________
Die Anmerkung ist auch im
BLOG „Brauchen wir in Deutschland Pflegekammern?“ eingestellt worden und
wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar hinterlassen.
BLOG
>>> Zum
Beitrag <<<
LSG Baden-Württemberg:
Zum unfallbedingten Zusammenhang eines psychischen Leidens (hier:
Anpassungsstörung)
LSG Baden-Württemberg:, Urt. v.
27.08.10 (Az. L 8 U 1427/10)
Leitsätze des Gerichts:
Ein wesentlicher unfallbedingter
Zusammenhang eines psychischen Leidens (hier: Anpassungsstörung) liegt nicht
schon dann vor, wenn in der Persönlichkeitsstruktur des Versicherten angelegte
Eigenschaften (hier: niedrige Frustrationstoleranz, Aggressionsbereitschaf)
durch das Unfallereignis, die physischen Unfallfolgen oder durch die
Unfallabwicklung des Unfallversicherungsträgers stimuliert wurden. Maßstab der
wertenden Beurteilung ist, dass nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand aus
objektiver Sicht ein Zusammenhang herzustellen ist; allein die subjektive Sicht
des Versicherten reicht nicht aus.
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13319&pos=0&anz=646
<<< (html)
Tötung
auf Verlangen wird durch gute Palliativversorgung überflüssig!
"In einem Vierteljahrhundert
Palliativversorgung habe ich selbst viel erleben und lernen müssen. Ich habe
gelernt, den Patientenwillen zu respektieren. Und ich habe gelernt, dass ich
ohne assistierten Suizid auskomme."
v. Thomas Sitte
Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/618087/toetung-verlangen-durch-gute-palliativversorgung-ueberfluessig.html
<<< (html)
OLG
Brandenburg: Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung gilt auch für
Schwerkranke
OLG Brandenburg, Urt. v. 07.07.10
(Az. 13 UF 55/09)
Was war passiert?
Ein Mann und eine Frau heirateten am
21.10.2008. Die Trauung fand wegen der Erkrankung des Ehemannes nicht im
Standesamt, sondern im Pflegeheim statt. Der Mann leidet u. a. unter dem sog.
Korsakow-Syndrom, bei dem sich der Patient nichts merken kann. Er stand
deswegen in medizinischer Behandlung.
Das brandenburgische
Innenministerium erhob als zuständige Verwaltungsbehörde wegen der Erkrankung
des Ehemannes beim Amtsgericht Klage auf Aufhebung der Ehe. Dieser Klage hat
das Amtsgericht stattgegeben und die Ehe aufgehoben.
Hiergegen hat die Ehefrau mit Erfolg
Berufung eingelegt. >>> mehr dazu
Quelle: OLG Brandenburg >>>
Pressemitteilung
v. 07.09.10 <<< (pdf.)
DPR
entsetzt über Äußerung von Merkel zur Lösung des Personalproblems in der Pflege
Quelle: DPR, Mitteilung v. 06.09.10
>>> http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/A327871C6A820F0FC1257796003A1B4C
<<< (html)
DBfK
kritisiert Vorschlag der Bundeskanzlerin zur Behebung des Personalmangels in
der Pflege durch Hartz IV Empfänger
Quelle: DBfK, Mitteilung v. 06.09.10
>>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=Behebung-des-Personalmangels-in-der-Pflege.php&navid=100
<<< (html)
Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht: Ärztekammer stellt neue Broschüre vor
Westfalen-Lippe: Selbstbestimmung
des Patienten auch in medizinischen Grenzsituationen
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe,
Pressemitteilung v. 06.09.10 >>> http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=789&tx_ttnews[backPid]=117&cHash=7269c5335b
<<< (html)
Auch
Palliativmediziner mögens manchmal paternalistisch
v. O. Tolmein (06.09.10)
Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog
Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/09/06/auch-palliativmediziner-moegens-manchmal-paternalistisch.aspx?CommentPosted=true#commentmessage
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 07.09.10)
In der Tat kann die neuerliche
Umfrage insbesondere vor dem Hintergrund der von der BÄK unlängst
veröffentlichten Umfrage zur ärztlichen Suizidassistenz nur als Anstoß dafür
gewertet werden, nunmehr eine offene und ehrliche Debatte zu führen.
„Die offiziellen Verlautbarungen zum
ärztlichen Standesethos stimmen offenbar nicht mit den moralischen Bewertungen
und Handlungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte in Deutschland überein“, sagt
Prof. Vollmann. „Die neuen empirischen Forschungsergebnisse sollten als
Grundlage für eine ehrliche Debatte über zeitgemäße ethische Richtlinien zum
ärztlichen Handeln am Lebensende genutzt werden“ (Vollmann, in
Presseinformation unter >>> http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2010/pm00270.html.de
)
Dem Statement kann nur beigetreten
werden und in diesem Sinne bleibt freilich auch die Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung aufgerufen, ihren partiellen ethischen Widerstand
gegen einer Liberalisierung der Suizidbeihilfe aufzugeben. Die Legalisierung
der ärztlichen Suizidbeihilfe liegt zuvörderst auch im Interesse
schwersterkrankter Patienten und von daher ist es nicht nachvollziehbar,
weshalb diesbezüglich die Deutsche Hospiz Stiftung eine ablehnende Haltung
einnimmt.
Auf Dauer stellt sich hierdurch die
Stiftung ins „Abseits“ und muss sich die Frage gefallen lassen, wie ernst es
ihr mit dem Selbstbestimmungsrecht ist, dass im Übrigen nicht zur
Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt. Wohlwollende Sonntagsreden ersetzen
beileibe nicht ein unvoreingenommenes Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht.
In der Sache selbst ist in der
ärztlichen Suizidassistenz auch durch Palliativmediziner eine ethische
Handlungsoption zu erblicken, die in sich keinen Widerspruch verbirgt. Der
Berliner Arzt Michael de Ridder liegt mit dieser These gar nicht so falsch,
neigt doch immerhin auch ein Teil der Palliativmediziner dazu, diese Option in
Erwägung zu ziehen. Dass hierbei das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu
wahren ist, bedarf keiner nennenswerten Erläuterung, so dass den „Willen“ des
Schwersterkrankten ersetzende Alleinentscheidungen der Palliativmediziner
schwerlich akzeptabel sind. Völlig daneben liegt allerdings der Hinweis von
Eugen Brysch, wonach ein Handeln der Ärzte ohne Zustimmung die Argumentation
von „Todesengel“ rechtfertigen würde. Mit Verlaub – hier wird ein ein Vergleich
bemüht, der unerträglich ist. Wer bitte schön ist denn nun ein Todesengel? Etwa
all diejenigen, die für eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe
eintreten? Ein derartiger Hinweis ist lediglich stigmatisierend und wird der
Bedeutung der ethischen Debatte nicht gerecht. Vielleicht macht es Sinn, nicht
in „jedes vor den Mund gehaltenes Mikrofon zu sprechen“ und gelegentlich vorher
nachzudenken, bevor solche unsägliche Behauptungen gestreut werden. Auch
„rasches Reagieren“ erfordert ein Nachdenken.
Wie
Palliativmediziner am Lebensende entscheiden
Ärzte nehmen häufig
Lebenszeitverkürzung in Kauf
Bochumer Medizinethiker
veröffentlichen Umfrage-Ergebnisse
Quelle: Ruhr-Universität Bochum,
Presseinformation >>> http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2010/pm00270.html.de
<<< (html)
Vgl. dazu
auch
Palliativmediziner verzichten auf Lebensverlängerung um
jeden Preis
Quelle:
Ärzteblatt.de v. 06.09.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42604/Palliativmediziner_verzichten_auf_Lebensverlaengerung_um_jeden_Preis.htm
<<< (html)
Verbände
kontra Merkel: Bezieher von Hartz IV lösen Pflegekräftemangel nicht
Quelle: Ärzte Zeitung v. 06.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/617994/verbaende-kontra-merkel-bezieher-hartz-iv-loesen-pflegekraeftemangel-nicht.html
<<< (html)
LG Freiburg: Keine gesonderte betreuungsgerichtliche Genehmigung
von freiheitsentziehenden und -beschränkenden Maßnahmen nach § 1906 Abs.4 BGB
bei geschlossen untergebrachten Betreuten
LG Freiburg, Beschl. v.
20.07.10 (4 T 133/10)
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(posted by Gerontopsychiatrierecht.de – L.
Barth, 06.09.10)
Experte:
Pflegepersonal ohne Zivis überlastet
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
06.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=617959
<<< (html)
TÜV
Miese Noten für Pflege
Das vor einem Jahr eingeführte
Benotungssystem für Pflegeheime und Pflegedienste erweist sich immer mehr als
hochproblematisch.
Quelle: Frankfurter Rundschau v.
03.09 >>> http://www.fr-online.de/politik/miese-noten-fuer-pflege/-/1472596/4613470/-/index.html
<<< (html)
Deutsche
Hospiz-Stiftung fordert Gesundheitsminister Rösler zum Handeln auf
„Bei Pflegenoten dringend
nachbessern“
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung v.
02.09.10 >>> https://www.noz.de/deutschland-und-welt/politik/47421851/bei-pflegenoten-dringend-nachbessern
<<< (html)
Organspende
muss eine freie Entscheidung bleiben
v. Bischof Markus Dröge
Quelle: B.Z. v. 02.09.10
>>> http://www.bz-berlin.de/archiv/organspende-muss-eine-freie-entscheidung-bleiben-article966553.html
<<< (html)
Gibt es für Ärzte eine ethische Grauzone am Bett von
schwerstkranken Menschen?
Der assistierte Suizid widerspricht
sowohl dem ärztlichen Ethos als auch dem Berufsrecht. Eine Umfrage unter Ärzten
sorgt für kontroverse Diskussionen.
v.
Christian Beneker
Quelle:
Ärzte Zeitung v. 02.09.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/617340/gibt-aerzte-ethische-grauzone-schwerstkranken.html
<<< (html)
SG Münster:
Veröffentlichung eines Transparenzberichts verletzt das Grundrecht auf
Berufsausübungsfreiheit
SG Münster, Urt. v. 20.08.10 (Az. S 6 P 111/10)
Das Dokument ist frei
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(posted by IQB – L. Barth, 02.09.10)
ArbG Berlin: Pflege eines erkrankten Kindes im
Urlaubszeitraum - Erlöschen des Urlaubsanspruchs
ArbG
Berlin, Urt. v. 17.06.10 (Az. 2 Ca 1648/10)
Leitsätze des Gerichts
Ist es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin
während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubes wegen der Pflege eines
erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt, so kommt es gleichwohl zum Erlöschen
des Urlaubsanspruches im Umfang seiner Bewilligung. § 9 BUrlG ist hierauf nicht
entsprechend anzuwenden.
Da es nicht Zweck des § 45 SGB V ist, den Arbeitnehmer vor
Vergütungseinbußen wegen der Pflege eines erkrankten Kindes zu schützen, kommt
in diesem Falle auch kein Schadensersatzanspruch auf Nachgewährung von
Erholungsurlaub in Betracht. Will der Arbeitnehmer Nachteile bei der Vergütung
vermeiden, so ist er in diesem Falle gehalten, von der Arbeitsfreistellung nach
§ 45 SGB V keinen Gebrauch zu machen und das erkrankte Kind während des
Urlaubszeitraumes zu pflegen.
Quelle:
Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg; den Volltext der Entscheidung können
Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100064561&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
<<< (html)
OLG Karlsruhe: Zur Haftung der Ärzte bei Behandlung
deutscher Patienten in Schweizer Kantonsspitälern
Leitsatz des Gerichts:
Bei Behandlung deutscher Patienten
in Schweizer Kantonsspitälern können die nach Schweizer Recht nicht haftenden
Ärzte zu einer deliktischen Haftung nach deutschem Recht nicht herangezogen
werden, weil der Sachverhalt wegen des Behandlungsvertrages mit dem
Kantonsspital nach Art. 41 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB eine wesentlich engere Verbindung
zum Schweizer Recht als zum deutschen Recht aufweist und deshalb Schweizer
Recht Anwendung findet.
OLG
Karlsruhe, Urt. v. 03.08.10 (Az. 13 U
233/09)
Quelle: Die
Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender
Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13298&pos=1&anz=627
<<< (html)
VG Trier: Behandlungen nach Traditioneller Chinesischer
Medizin erfordern Heilpraktikererlaubnis
VG
Trier, Urt. v. 18.08.10 (Az. 5 K 221/10.TR)
Wer – ohne Arzt zu sein - Behandlungen
im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin durchführt, bedarf hierzu
einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Dies hat die 5. Kammer des
Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 18. August 2010 entschieden.
Dem Kläger, der in einer Arztpraxis
in den Bereichen Akupunktur, Akupressur, chinesische Puls- und
Zungendiagnostik, TUINA-Massage und chinesische Reflexzonen-Therapie tätig ist
und der zuvor mehrere Jahre in einer TCM-Fachklinik gearbeitet, einen staatlich
zugelassenen Lehrgang Akupunktur absolviert hat sowie über ein chinesisches
Zertifikat für TUINA Massage verfügt, war die Ausübung dieser Tätigkeiten mit
der Begründung untersagt worden, dass er über keine Erlaubnis nach dem
Heilpraktikergesetz verfüge. Hiergegen wandte der Kläger zunächst im
Widerspruchs- und dann im Klageverfahren ein, er benötige keine
Heilpraktikererlaubnis, weil er lediglich abhängige, weisungsgebundene
Tätigkeiten ausübe. Die Anordnungsverantwortung bezüglich Diagnostik und
Therapie liege ausschließlich beim Facharzt, der sich während der Behandlungen
stets in Rufnähe aufhalte. Dem hielt die Beklagte entgegen, dass es sich bei
den ausgeübten Tätigkeiten um die Ausübung von Heilkunde handele, die nicht auf
Hilfskräfte übertragen werden dürfe, sondern vielmehr eine eigene medizinische
Qualifikation erfordere.
Dem stimmten die Richter der 5.
Kammer zu. Der gesamte Bereich der TCM sei der Heilkunde i.S.d.
Heilpraktikergesetzes zuzuordnen. Da sich die TCM als umfassende
Gesamtbetrachtung gesundheitlicher Probleme verstehe, bestehe in ihrem gesamten
Anwendungsbereich bei einer Ausführung durch nicht hinreichend sachkundige
Personen eine potentielle Gesundheitsgefährdung alleine deshalb, weil
möglicherweise eine erforderliche ärztliche Behandlung verzögert werde. Hinzu komme,
dass es bei der TCM entscheidend auf den Wissensstand der unmittelbar
handelnden Person ankomme, sodass die ausgeübten Tätigkeiten von vorneherein
einer Ausführung durch Hilfspersonen ohne medizinische Qualifikation nicht
zugänglich seien.
Gegen die Entscheidung steht den
Beteiligten innerhalb eines Monats die vom Verwaltungsgericht wegen
grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung an das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz zu.
Quelle: VG
Trier >>> Pressemnitteilung
<<<
Ein Jahr
Patientenverfügungsgesetz - dem Laufstall nicht entkommen
v. O. Tolmein (31.08.10)
Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog
Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/08/31/ein-jahr-patientenverfuegungsgesetz-dem-laufstall-nicht-entkommen.aspx
<<< (html)
Experten
informieren über rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung
Ratschläge per Telefon für
Angehörige und Betroffene am Donnerstag, 2. September 2010 von 15.00 bis 16.30
Uhr.
Das Justizministerium teilt
mit:
Vorsorge für sich selbst - schnell,
kostenlos und wichtig für jeden
Schon für junge, gesunde Menschen
ist eine Vorsorgevollmacht wichtig. Denn unvorhergesehen kann ein Ereignis
eintreten, das dazu führt, das man seine rechtlichen
Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Nur wenn man vorher eine
Vorsorgevollmacht erteilt hat, kann ein Mensch, dem man vertraut, für einen
selber handeln. Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man sie
ganz einfach erstellt, erfahren Sie am Telefon: Über die Möglichkeiten der
Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am
Donnerstag, 2. September 2010, Experten aus der Justiz.
In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr
können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180
3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für
Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Weitere Informationen zum Thema sind
auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de
eingestellt. Über Nordrhein-Westfalen direkt kann zudem eine kostenlose
Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer
Vorsorgevollmacht bestellt werden: Nordrhein-Westfalen direkt ist immer montags
bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erreichbar. Nordrhein-Westfalen direkt
(allg. Bürgerservice): 0180 3 100 110 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz,
Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Quelle: Justiz.NRW.de >>> Mitteilung
v. 31.08.10 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
01.09.10):
Weitere Informationen zum Thema
Pflegefall/Todesfall finden Sie u.a. auf dem nachfolgenden Link >>> http://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen_neu/pflegefall/index.php
<<< (html)
VG
Trier: Behandlungen nach Traditioneller Chinesischer Medizin erfordern
Heilpraktikererlaubnis
VG Trier, Urt. v. 18.08.10 (Az. 5 K
221/10.TR)
Wer – ohne Arzt zu sein -
Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin durchführt,
bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Dies hat die 5.
Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 18. August 2010
entschieden.
Dem Kläger, der in einer Arztpraxis
in den Bereichen Akupunktur, Akupressur, chinesische Puls- und
Zungendiagnostik, TUINA-Massage und chinesische Reflexzonen-Therapie tätig ist
und der zuvor mehrere Jahre in einer TCM-Fachklinik gearbeitet, einen staatlich
zugelassenen Lehrgang Akupunktur absolviert hat sowie über ein chinesisches
Zertifikat für TUINA Massage verfügt, war die Ausübung dieser Tätigkeiten mit
der Begründung untersagt worden, dass er über keine Erlaubnis nach dem
Heilpraktikergesetz verfüge. Hiergegen wandte der Kläger zunächst im
Widerspruchs- und dann im Klageverfahren ein, er benötige keine
Heilpraktikererlaubnis, weil er lediglich abhängige, weisungsgebundene
Tätigkeiten ausübe. Die Anordnungsverantwortung bezüglich Diagnostik und
Therapie liege ausschließlich beim Facharzt, der sich während der Behandlungen
stets in Rufnähe aufhalte. Dem hielt die Beklagte entgegen, dass es sich bei
den ausgeübten Tätigkeiten um die Ausübung von Heilkunde handele, die nicht auf
Hilfskräfte übertragen werden dürfe, sondern vielmehr eine eigene medizinische
Qualifikation erfordere.
Dem stimmten die Richter der 5.
Kammer zu. Der gesamte Bereich der TCM sei der Heilkunde i.S.d.
Heilpraktikergesetzes zuzuordnen. Da sich die TCM als umfassende
Gesamtbetrachtung gesundheitlicher Probleme verstehe, bestehe in ihrem gesamten
Anwendungsbereich bei einer Ausführung durch nicht hinreichend sachkundige
Personen eine potentielle Gesundheitsgefährdung alleine deshalb, weil
möglicherweise eine erforderliche ärztliche Behandlung verzögert werde. Hinzu
komme, dass es bei der TCM entscheidend auf den Wissensstand der unmittelbar
handelnden Person ankomme, sodass die ausgeübten Tätigkeiten von vorneherein
einer Ausführung durch Hilfspersonen ohne medizinische Qualifikation nicht
zugänglich seien.
Gegen die Entscheidung steht den
Beteiligten innerhalb eines Monats die vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher
Bedeutung zugelassene Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
zu.
Quelle: VG Trier >>> Pressemitteilung
<<<
SAPV-Angebot
im Norden löst Disput mit Kassen aus
Quelle: Ärzte Zeitung v. 01.09.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/617100/sapv-angebot-norden-loest-disput-kassen.html
<<< (html)
GKV-Verband
lobt Pflegenoten
Quelle: Ärzteblatt.de v. 31.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42544/GKV-Verband_lobt_Pflegenoten.htm
<<< (html)
US-Infektiologen
fordern Impfpflicht für Mitarbeiter in Kliniken und Heimen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 31.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/impfen/article/617329/us-infektiologen-fordern-impfpflicht-mitarbeiter-kliniken-heimen.html
<<< (html)
Ein
Jahr Patientenverfügungsgesetz
Statement von Prof. Dr.
Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer vom 31.08.2010
Quelle: BÄK, Statement >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.75.77.8715
<<< (html)
Sozialgericht
verdammt Pflegenoten als "Täuschung" der Verbraucher
Quelle: Ärzte Zeitung v. 31.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/617147/sozialgericht-verdammt-pflegenoten-taeuschung-verbraucher.html
<<< (html)
Leistet
Widerstand gegen den Zeitgeist!
In Fulda ging am Sonntag der
Kongress „Freude am Glauben“ zu Ende – Ein Kath.Net-Bericht von Michael
Hesemann.
Quelle: kath.net v. 30.08.10
>>> http://www.kath.net/detail.php?id=27915
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L.
Barth, 31.08.10):
„Es ist mehr Welt in die
Kirche geflossen als umgekehrt.“ Satan habe sich einst der römischen Kaiser
bedient, um die Christen zu verfolgen, heute habe er sich die
Theologieprofessoren geschnappt und sei damit erfolgreicher, so Prof. Albers
auf dem Kongress (Quelle: kath.net, aaO.).
Ob dieser harsche Vorwurf
gerechtfertigt ist, soll hier nicht beurteilt werden, wenngleich doch insgesamt
darauf hinzuweisen ist, dass in einer säkularen Gesellschaft den
Einflussmöglichkeiten der verfassten Amtskirchen durchaus ganz bewusst Grenzen
gezogen werden. Nicht „Satan“ wirkt hier, sondern lediglich aufgeklärte
Bürgerinnen und Bürger, die ungeachtet der Prinzipien etwa der katholischen
Kirche meinen, ihr „Leben“ selbstbestimmt ausrichten zu wollen, ohne so sich
ihrer zentralen Freiheiten begeben zu müssen. Dass der „Glaube“ in der
Legislative verdrängt werde, ist nicht sonderlich überraschend, trägt doch
diese zunehmende Tendenz in erster Linie dem religiösen Neutralitätsgebot des
Staates Rechnung und so gesehen ist es geradezu eine Verpflichtung des
Gesetzgebers, mit Blick auf die derzeit geführten Wertedebatten nach einer
„Regelung“ zu streben, die dem Neutralitätsgebot und dem Toleranzprinzip
entsprechen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die
„Sterbehilfe-Diskussion“.
Sofern einige Theologieprofessoren
diesen vermeintlichen „Paradigmenwechsel“ vollziehen, ist dies allemal
begrüßenswert, münden doch gewisse Prinzipien der verfassten Amtskirchen nicht
in ein für alle allgemein gültiges Gesetz, das zu beachten wäre!
Zwar soll hier keiner
„gezwungen“ werden, seine ureigenen Prinzipien gleichsam über „Bord werfen“ zu
müssen, wenngleich doch insgesamt mehr Toleranz auch von den Kirchen
einzufordern ist. In diesem Sinne wäre es fatal, wenn in der Legislative sich
eine fundamentale Werthaltung widerspiegelt, die sich „nur“ an der christlichen
Wertekultur orientiert. Auch die Abgeordneten sind jedenfalls bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur religiösen Neutralität verpflichtet!
Organe
spenden - zukünftig Gemeinschaftspflicht auf Widerruf?
v. O. Tolmein (30.08.10)
Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Blog
Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/08/30/organe-spenden-zukuenftig-gemeinschaftspflicht-auf-widerruf.aspx?CommentPosted=true#commentmessage
<<< (html)
In
eigener Sache: Technische Umstellung
Sehr verehrte UserInnen.
Wir werden zum 01.
September 2010 unseren Telekomunikationsanbieter wechseln und hoffen, dass
dieser Wechsel reibungslos stattfinden wird.
Gleichwohl ist es nicht
ausgeschlossen, dass es hierdurch bedingt zu einigen Störungen kommen kann und
wir die Webseiten aus unserem Internetangebot nicht zeitnah pflegen und
aktualisieren können. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Aus diesem Grunde haben
wir auch – abweichend vom üblichen Turnus – unseren „Mittwochs-Newsletter“ auf
den heutigen Tag vorgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
IQB – Lutz Barth &.
Team (31.08.10)
Leutheusser-Schnarrenberger
will Verbesserung bei Organspenden
Justizministerin für Diskussion über
Widerspruchsregelung - Debatte über Entnahme ohne vorherige Zustimmung der
Toten
v. Alexander Kohnen
Quelle: Welt online v. 30.08.10
>>> http://www.welt.de/die-welt/politik/article9279887/Leutheusser-Schnarrenberger-will-Verbesserung-bei-Organspenden.html
<<< (html)
Ärzte
sind bei Verordnung starker Schmerzmittel unsicher
Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42525/Aerzte_sind_bei_Verordnung_starker_Schmerzmittel_unsicher.htm
<<< (html)
Rösler:
"Eine Organspende kann und darf nicht gesetzlich verordnet werden"
Interview
v. Philipp Neumann
Quelle: Welt online v. 29.08.10
>>> http://www.welt.de/die-welt/politik/article9263574/Roesler-Eine-Organspende-kann-und-darf-nicht-gesetzlich-verordnet-werden.html
<<< (html)
Forderungen
nach Reform bei Organspende
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
30.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/616836/forderungen-nach-reform-organspende.html?sh=21&h=-1092581974
<<< (html)
Widerspruchslösung
ernsthaft diskutieren
Quelle: BÄK, Mitteilung v. 30.08.10
>>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.75.77.8710
<<< (html)
Contergan-Geschädigte
verklagen Bundesrepublik
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
30.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/article/617027/contergan-geschaedigte-verklagen-bundesrepublik.html?sh=15&h=-1092581974
<<< (html)
Ärztekammer
Sachsen kritisiert mangelhafte Hygienekontrollen in Krankenhäusern
Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42526/Kammer_Sachsen_kritisiert_mangelhafte_Hygienekontrollen_in_Krankenhaeusern.htm
<<< (html)
Raus
aus der Psychiatrie, rein in die Psychiatrie
Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/616864/raus-psychiatrie-rein-psychiatrie.html?sh=13&h=109218649
<<< (html)
OLG
Saarbrücken: Kündigung eines Hebammen-Belegvertrags ist am rechtlichen Maßstab
des § 626 BGB zu messen (hier: Ausspruch der Kündigung durch den
Krankenhausträger)
OLG Saarbrücken, Urt. v.
13.07.10 (Az. 4 U 496/09 – 142)
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(posted by IQB – L. Barth, 30.08.10)
Patientenverfügung:
Klarstellung vermisst
v. Gerhard Lorenz, in Dtsch Arztebl
2010; 107(34-35): A-1634 / B-1450 / C-1430; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78086
<<< (html)
Präventivmedizin:
Wie wollen wir alt werden?
v. Scholl, Johannes; Albrecht,
Christian, in Dtsch Arztebl 2010; 107(34-35): A-1616 / B-1436 / C-1416; online
unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78099
<<< (html)
Es wäre
ganz einfach, genug Organe zu bekommen
Der Fall Steinmeier verleiht einem
alten Problem neue Aufmerksamkeit: In Deutschland werden zu wenige Organe
gespendet. Dabei ist Abhilfe ganz einfach.
v. O. Gersemann, T. Kaiser
Quelle: Welt online v. 29.08.10
>>> http://www.welt.de/wirtschaft/article9264967/Es-waere-ganz-einfach-genug-Organe-zu-bekommen.html
<<< (html)
Wieso
diese Therapie? Jeder zweite Patient möchte mehr Infos
Bei Entscheidungen über eine
medizinische Behandlung wollen 53 Prozent der Patienten in Bayern vom Arzt
"mehr eingebunden" werden, hat eine Umfrage ergeben.
v. Jürgen Stoschek
Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/616450/diese-therapie-jeder-zweite-patient-moechte-infos.html
<<< (html)
Mediziner:
Gesetz zu Patientenverfügungen schafft kaum Klarheit
Quelle: Ärzteblatt.de v. 26.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42505/Mediziner_Gesetz_zu_Patientenverfuegungen_schafft_kaum_Klarheit.htm
<<< (html)
MEDIZIN: Diskussion
Berufsverbot
v. R. Rapp, in Dtsch Arztebl Int
2010; 107(33): 569-70; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=77958
<<< (html)
zu dem Beitrag Placebo:
Missverständnisse und Vorurteile von PD Dr. med. habil. Matthias Breidert,
Prof. Dr. med. Karl Hofbauer, in Dtsch Arztebl Int 2009; 106(46): 751-5; online
unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=66733
<<< (html)
Borreliose:
Patientenbeauftragter sieht Handlungsbedarf
Eva A. Richter-Kuhlmann, in Dtsch
Arztebl 2010; 107(33): A-1548 / B-1380 / C-1360; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78019
<<< (html)
BVerwG:
Behandlung nach der Synergetik-Methode ist erlaubnispflichtige Ausübung der
Heilkunde
BVerwG, Urt. v. 26.08.10 (Az. 3 C
29.09)
Das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig hat entschieden, dass die Behandlung nach der Synergetik-Methode eine
erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes
ist.
Der Kläger versteht sich als
Begründer der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profilings. Dabei sollen -
so die Eigendarstellung - während einer sog. Innenweltreise durch eine
Veränderung der neuronalen Informationsstruktur des Gehirns
Selbstheilungskräfte mobilisiert werden. Anwendbar sei die Methode bei nahezu
allen seelischen und körperlichen Krankheiten, auch bei schweren oder
vermeintlich unheilbaren Erkrankungen wie Krebs. Gemeinsam mit der Klägerin
eröffnete der Kläger im Jahr 2004 in Goslar ein Informationscenter, in dem die
Synergetik-Methode angeboten wurde. Die beklagte Behörde untersagte ihnen diese
Tätigkeit mit der Begründung, es handele sich um Ausübung der Heilkunde, die
ohne eine Heilpraktikererlaubnis strafbar sei. Die dagegen geführten Klagen
blieben in den Vorinstanzen ohne Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die
Revisionen der Kläger zurückgewiesen und damit die Urteile der Vorinstanzen
bestätigt. Die Anwendung der Synergetik-Methode sei Ausübung der Heilkunde. Die
Kläger erweckten in ihren Eigendarstellungen den Eindruck, Krankheiten mit
wissenschaftlich begründeten Methoden heilen zu können. Dass die Methode auf
eine Selbstheilung durch die Patienten abziele, ändere nichts daran, dass die
Kläger in den Therapie-Sitzungen zum Zweck der Heilbehandlung tätig würden,
indem sie die Patienten in einen Zustand der Tiefenentspannung versetzten und
sie auf der "Innenweltreise" begleiteten. Anders als sog. Geist- oder
Wunderheiler präsentiere sich die Synergetik als Ersatz für eine ärztliche
Behandlung; denn sie nehme für sich in Anspruch, Krankheiten besser als die
Schulmedizin heilen zu können, weil sie nicht nur die Symptome bekämpfe,
sondern den "Krankheitshintergrund" auflösen könne. Von der Tätigkeit
gingen unmittelbare Gefährdungen für Patienten mit bestimmten psychischen
Erkrankungen aus; zudem bestehe die Gefahr, dass Patienten von einem
notwendigen Arztbesuch abgehalten würden. Da die Kläger somit Heilkunde
ausübten, ohne als Ärzte bestallt zu sein, benötigten sie eine staatliche
Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, zu deren Erlangung eine Prüfung über
Grundkenntnisse der Heilkunde abgelegt werden müsse. Diese gesetzlichen
Vorgaben dienten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die Berufsfreiheit der
Kläger aus Art. 12 des Grundgesetzes werde dadurch nicht unverhältnismäßig
beeinträchtigt.
Quelle: BverwG >>> Pressemitteilung
v. 26.08.10 <<< (html)
VGH
Baden-Württemberg: „Beschränkte“ Austrittserklärung aus der Kirche und
Kirchensteuerpflicht
VGH Baden-Württemberg, Urt. v.
04.05.10 (Az. 1 S 1953/09)
Leitsatz des Gerichts
Wer den Austritt aus einer Kirche
erklärt, die nach staatlichem Recht den Status einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts hat und deswegen u.a. zur Erhebung von Kirchensteuer
berechtigt ist, kann seine Austrittserklärung nicht auf den staatlichen
Rechtskreis beschränken.
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Sort=12290&nr=13278&pos=2&anz=620
<<< (html)
Der
Anästhesist Walter Klein sprach über „Ethik in der Medizin“
„Tägliche Konflikte auf der Intensivstation“
Quelle: Kreiszzeitung.de (Achim) v.
25.08.10 >>> http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-verden/achim/taegliche-konflikte-intensivstation-891575.html
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
26.08.10):
Ohne hier im Detail den Beitrag
kommentieren zu wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass ggf. eine ärztliche
Nachfrage im Hinblick auf einen patientenautonomen Wunsch nach einer Operation
und deren möglichen Folgen rechtzeitig zu erfolgen hat!
Anlass zu diesem Hinweis besteht
insofern, weil aus dem o.a. Bericht entnommen werden kann, dass der Anästhesist
auch das Problem der Patientenverfügung in einem Vortrag problematisiert hat: „Sie
glauben gar nicht, wie viele Menschen das von sich schieben, wenn ich sie vor
der OP frage, ob sie sich Gedanken gemacht haben, was mit ihnen passieren soll,
wenn sie nach der Operation künstlich beatmet werden müssen“, meinte Walter
Klein (Kreiszeitung, s.o.).
Der Zeitpunkt „vor OP“ ist wenig
präzise, mal ganz davon abgesehen, dass ggf. die OP eine „künstliche Ernährung“
im Nachgang bedingt, wenn auch nur für wenige Tage oder Wochen.
Ob der durchschnittliche Patient –
wenn es ihn denn geben soll – ggf. im Zusammenhang mit einer konkret
anstehenden OP diese Frage tatsächlich „unerörtert“ lässt und damit „weit von
sich schiebt“, steht m.E. insofern zu bezweifeln an, da eine Risikoaufklärung
vor Einwilligungserteilung durch den Arzt geschuldet ist, dieser zugleich aber
auch den Patienten auf die medizinisch indizierte künstliche Ernährung hinweisen
wird, die sich aus der Art der Erkrankung und des damit verbundenen operativen
Eingriffs (ggf. notwendig!) ergibt. In diesem Sinne gibt es freilich
Fallkonstellationen, in denen die künstliche Ernährung auch nach einer OP
medizinisch indiziert ist!
Klinik-Pfleger
soll Patientin getötet haben
Quelle: suedkurier.de v. 26.08.10
>>> http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/singen/Klinik-Pfleger-soll-Patientin-getoetet-haben;art372458,4449587
<<< (html)
Krankenhaus-Hygiene:
"Wir wissen, wie es geht - machen aber nichts"
v. Helmut Laschet und Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 26.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=616232
<<< (html)
DBfK
fordert die nötigen Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Hygienerichtlinien
Quelle: DBfK, Mitteilung v. 25.08.10
>>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=DBfK-fordert-die-noetigen-Rahmenbedingungen-zur-Umsetzung-von-Hygienerichtlinien.php&navid=100
<<< (html)
Sozialgericht
Münster erklärt Pflegenoten für unzulässig
Quelle: Ärzteblatt.de v. 25.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=42478
<<< (html)
Statement
der Bundesärztekammer
Nicht auf Kosten der Hygiene sparen
Quelle: BÄK v. 25.08.10 >>>
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.75.77.8706
<<< (html)
Deutsche
Krankenhaus Gesellschaft zur aktuellen Diskussion um Hygienestandards in
Kliniken
Kliniken offen für
bundeseinheitliche Hygienevorschriften - Refinanzierung der Mehrkosten
unabdingbar
Quelle: DKG v. 25.08.10 >>>
http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/38/aid/7406/title/DKG_zur_aktuellen_Diskussion_um_Hygienestandards_in_Kliniken
<<< (html)
Gesucht:
die bestmögliche Versorgung Sterbenskranker
Quelle: Ärzte Zeitung v. 25.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/616066/gesucht-bestmoegliche-versorgung-sterbenskranker.html?sh=15&h=1323025796
<<< (html)
Handhygiene
reduziert den Krankenstand
Quelle: Ärzte Zeitung v. 24.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/magen-darminfekte/default.aspx?sid=616083
<<< (html)
Steinmeiers
Organspende Der Körper als Geschenk
Ein Kommentar von Werner Bartens
Quelle: Sueddeutsche.de v. 24.08.10
>>> http://www.sueddeutsche.de/wissen/steinmeiers-organspende-der-koerper-als-geschenk-1.991499
<<< (html)
Die
Kammern sollen die Versorgung steuern
BÄK-Vize Montgomery will mehr
Verantwortung für Ärzte-Selbstverwaltung
Quelle: Ärzte Zeitung v. 24.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/616079/baek-vize-montgomery-will-verantwortung-aerzte-selbstverwaltung.html
<<< (html)
BAG:
Diskriminierung eines Stellenbewerbers wegen seines Alters
BAG, Urt. v. 19.08.10 (Az. 8 AZR
530/09)
Eine Stellenausschreibung verstößt
grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“
Bewerber gesucht wird. >>> weiter
Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr.
64/10 v. 19.08.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14582&pos=0&anz=64
<<< (html)
Alle
Möglichkeiten für Organspende nutzen
Ärzteschaft unterstützt
Regierungspläne für Einsatz von Transplantationsbeauftragten
Quelle: BÄK, Pressemitteilung v.
24.08.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8685.8698
<<< (html)
Moraltheologe
Reiter: Patientenverfügungsgesetz nachbessern
Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42445/Moraltheologe_Reiter_Patientenverfuegungsgesetz_nachbessern.htm
<<< (html)
Keime
in Infusionslösung - zwei Säuglinge tot
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
22.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/innere_medizin/article/615899/keime-infusionsloesung-zwei-saeuglinge-tot.html
<<< (html)
Qualitätssicherung:
Zu viel Alarm
90 Prozent falsch positive
Verdächtigungen auf Qualitätsmängel in Kliniken - das ist den
Qualitätssicherern von Aqua zu viel.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/615758/qualitaetssicherung-kliniken-alarm.html
<<< (html)
Rösler
fordert mehr Toleranz für psychisch Erkrankte
Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/615897/roesler-fordert-toleranz-psychisch-erkrankte.html
<<< (html)
Bistum
Trier korrigiert Position zur 'Embryonenoffensive'
Quelle: kath.net v. 20.08.10
>>> http://www.kath.net/detail.php?id=27829
<<< (html)
Bischof
verbietet Arbeit mit Donum Vitae
Tebartz-van Elst kritisiert den
katholischen Schwangeren-Beratungsverein Donum Vitae scharf. >>> weiter
Quelle: Frankfurter Rundschau v.
20.08.10 >>> http://www.fr-online.de/rhein-main/bischof-verbietet-arbeit-mit-donum-vitae/-/1472796/4573122/-/index.html
<<< (html)
Rösler
beklagt verbreitete „Sprachlosigkeit“ beim Thema Sterben
Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42419/Roesler_beklagt_verbreitete_Sprachlosigkeit_beim_Thema_Sterben.htm
<<< (html)
Klinikbetriebsrat
in Marburg klagt wegen Op-Leihputzkräften
Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/615802/klinikbetriebsrat-marburg-klagt-wegen-op-leihputzkraeften.html
<<< (html)
Sterbehilfe
Selbstjustiz am Krankenbett
Aktive oder passive Sterbehilfe,
wo ist der Unterschied? Und welche Rolle haben Pflegekräfte beim
Behandlungsabbruch im juristischen Sinn? Eine Analyse der schriftlichen Begründung
des Bundesgerichtshofs zu seinem Sterbehilfeurteil.
v. Oliver Tolmein
Quelle: F.A.Z net v. 18.08.10
>>> http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~EEE25EC187EF7440E95A27FA8D9C52767~ATpl~Ecommon~Scontent.html
<<< (html)
LG Hagen: Zur Herausgabe von Krankenunterlagen (hier: zur
Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses)
LG Hagen, Urt. v. 11.08.10
(Az. 2 O 170/10)
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BGH:
Rechtsbeschwerden oder andere Rechtsbehelfe zum Bundesgerichtshof können in Betreuungs-
und Unterbringungssachen von einem Beteiligten formgerecht nur durch einen
bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (§ 10 Abs.
4 FamFG). Dies gilt seit Inkrafttreten des Familienverfahrensgesetzes ohne
Ausnahme.
Quelle: BGH, Beschl. v. 28.07.10
(Az. XII ZB 317/10); online unter BGH, Entscheidungsdatenbank >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=16155b098fd59072ce96f2d4b13d49e7&nr=52888&pos=0&anz=1
<<< (pdf.)
Der Patient in palliativer Situation: „Ein besserer Umgang mit
sterbenskranken Menschen“
v. G. Klinkhammer, in Dtsch Arztebl
2010; 107(33): A-1566 / B-1394 / C-1374; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=78013
<<< (html)
Heim-Mitarbeiter
wegen Misshandlung verurteilt
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
19.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/615622/heim-mitarbeiter-wegen-misshandlung-verurteilt.html?sh=10&h=-859578974
<<< (html)

Isolation
nach Übergriffen
Einem Heimbewohner droht nach Übergriffen gegen Pflegerinnen die soziale
Isolation.
Was ist passiert?
Pflegerinnen gingen mit einem
Heimbewohner täglich außerhalb des Pflegeheimes spazieren. Dies stellte die
einzige Beschäftigung für ihn dar, da er von den anderen Bewohnern ignoriert
wird.
Anfangs verliefen diese Spaziergänge sehr harmonisch, doch dann fing der
Bewohner an, die Pflegerinnen grob und auch unsittlich anzufassen.
Dies hat zur Folge, dass die Pflegerinnen sich weigern, weiterhin Spaziergänge
zu unternehmen. Jetzt besteht die Gefahr, dass der Bewohner sozial
isoliert wird. >>>
weiter
Mehr zum kritischen Ereignis
erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den
Bericht kommentieren.
Quelle: >>> KDA -
Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die
Altenpflege (Bericht v. 26.07.10) <<< (html)
Akupunktur:
Wissenschaft oder Scharlatanerie?
Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/615354/akupunktur-wissenschaft-scharlatanerie.html?sh=14&h=-859578974
<<< (html)
Das IQB – Internetportal: Das Informationsportal rund um das
Pflege- und Medizinrecht
Das IQB erfreut sich
weiter zunehmender Beliebtheit: 908 Besucher haben gestern 1538 Seiten
aufgerufen. Hierbei fanden die Beiträge zur „Sterbehilfe“ neben dem
Rechtsprechungsreport Ihr besonderes Interesse.

BSG:
Sozialhilfeträger zuständig für den Hygienebedarf eines an AIDS erkrankten
Leistungsempfängers der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Der 14. Senat des
Bundessozialgerichts hat am 19. August 2010 in dem Verfahren B 14 AS
13/10 R entschieden, dass die Kosten des Hygienebedarfs eines an AIDS
erkrankten Leistungsempfängers nach dem SGB II in vergangenen Zeiträumen
vom Träger der Sozialhilfe und nicht vom Grundsicherungsträger zu tragen
waren. In der Zukunft dürfte allerdings eine Zuständigkeit der
SGB II-Leistungsträger für Fälle wie den vorliegenden aufgrund der neuen
Norm des § 21 Abs 6 SGB II bestehen. >>> weiter
Quelle:
BSG, Medieninformation Nr. 31/10 v. 19.08.10 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11634&pos=1&anz=32
<<< (html)
Wie wird (oder soll!?) die aktuelle Debatte um die ärztliche
Suizidbeihilfe von der Öffentlichkeit wahrgenommen (werden)?
Spätestens seit der
Erscheinung des schon im Gewande eines „Klassikers“ uns allen offenbarten
Buches des Berliner Arztes Dr. Michael de Ridder mit dem Titel „Wie wollen
wir sterben“: ?: Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten
der Hochleistungsmedizin (2010) mag der eine oder andere Interessierte den
Eindruck gewinnen, als werde mit dem Thema insgesamt ethisches Neuland betreten
und da dem so sei, erscheint es allemal angebracht, einstweilen noch vornehme
Zurückhaltung in den Diskussionen zu üben, zumal wir Deutsche doch gerade eine
besondere Verantwortung vor dem Hintergrund unserer ureigenen Vergangenheit zu
tragen und vor allem auch wahrzunehmen haben. >>> weiter
v. Lutz Barth,
19.08.2010, im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“
BLOG >>> Zum
Beitrag <<<
1,1
Millionen über 80-Jährige sind pflegebedürftig
Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=615589
<<< (html)
Wissenswertes
über die Deutsche Gesellschaft Humanes Sterben e.V. (DGHS)
„Die Deutsche Gesellschaft für
Humanes Sterben, kurz DGHS, ist eine Patientenschutz-
Organisation und
Bürgerrechtsbewegung, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 dem
lebenslangen Selbstbestimmungsrecht der Menschen verpflichtet fühlt. Sie setzt
sich dafür ein, den Menschen ein unerträgliches und sinnloses Leiden zu
ersparen und ihnen auch im Sterben ihre Menschenwürde zu erhalten.
Als erste, bundesweit aktive
Patientenschutz-Organisation bietet die DGHS zahlreiche Hilfestellungen: Mit
der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht zur
Heilbehandlung sowie der Beratung über Organspende wird ein umfassender
Patientenschutz angeboten, der dem Wunsch des Patienten Rechnung trägt. Jeder
kann individuell für sich entscheiden und verbindlich dokumentieren lassen, ob
er den Einsatz von lebenserhaltenden Therapien wünscht oder ablehnt. Mit dem
Notfallausweis ermöglicht die DGHS rund um die Uhr den datengeschützten Abruf
der Verfügungen im Internet.
Die von der DGHS bereits 1999 eingerichtete
Bundeszentrale für Patientenschutz erlaubt auch Nicht-Mitgliedern kostenfrei
die Hinterlegung von Patientenverfügungen. Die Akademie für Sterbebegleitung
(AfS) der DGHS klärt in Seminaren und Vorträgen zu den Themen Krankheit,
Sterben, Tod, Trauer und Bestattung auf. Die Hospiz-Informationsstelle sowie
das Info-Telefon zur Schmerztherapie informieren über wohnortnahe Hospize,
Palliativstationen und Schmerztherapeuten.
Die demokratisch aufgebaute
Patientenschutz-Organisation hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Sie arbeitet für menschenwürdige Bedingungen in Altenheimen, eine bessere
Ärzteausbildung im Hinblick auf die Betreuung älterer und kranker Menschen, die
flächendeckende Versorgung mit schmerztherapeutischen Einrichtungen sowie eine
angemessene Honorierung der Gespräche mit Schwerstkranken und Sterbenden.
Die DGHS setzt sich für jedes
Mitglied persönlich ein; im Ernstfall auch mit Rechtsanwalt und vor Gericht.“
Quelle: DGHS, Pressemappe (dort mit
weiteren Informationen) >>> http://www.dghs.de/typo3/fileadmin/pdf/pressemappe-180810.pdf
<<< (pdf.)
DGHS
weist auf Notwendigkeit von Patientenverfügungen hin
Sterbehilfe durch Unterlassen,
Begrenzen oder Abbruch lebenserhaltender Behandlung ist laut BGH-Urteil nicht
strafbar, wenn dies dem Patientenwillen entspricht >>> weiter
Quelle: DGHS, Pressemitteilung v.
18.08.10 >>> http://www.dghs.de/typo3/index.php?id=115&no_cache=1&tx_mininews_pi1[showUid]=423&cHash=a696be36ff
<<< (html)
BÄK-Präsident
Hoppe erntet Kritik von der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz
Stiftung
Nachdem der BÄK-Präsident gegenüber
der Rheinischen Post (siehe dazu unten) sich dahingehend geäußert hat, dass er
sich eine Formulierung im Berufsrecht vorstellen kann, wonach ein Arzt einem
Menschen beim Suizid helfe dürfe, wenn er das mit seinem Gewissen vereinbaren
könne, erntete er gleich postwendend Kritik von Eugen Brysch von der Deutschen
Hospiz Stiftung. Damit wachse der Druck auf schwerstkranke Menschen, von einem
ärztlich assistierten Suizid Gebrauch zu machen, um anderen nicht zur Last zu
fallen, so offensichtlich Brysch (vgl. dazu Ärzteblatt.de v. 18.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42393/Aerzte_wollen_Sterbehilfe_im_Berufsrecht_neu_regeln.htm
<<<).
Dieses von Brysch bemühte Argument
ist nicht durchschlagend, mal abgesehen davon, dass es auch in der Kompetenz
und Verantwortung eines jeden Einzelnen liegt, hierüber entscheiden zu können.
Allerdings befindet sich Brysch mit
seiner Meinung durchaus in prominenter Gesellschaft: Auch Alexander Sitte,
Vorstandschef der Deutschen Palliativstiftung, gibt zu bedenken, „dass Ärzte
beim Suizid nicht assistieren. (dürfen). Das gehört absolut nicht zu ihrer
Aufgabe“. Heiner Melching, Geschäftsführer Gesellschaft für Palliativmedizin,
betont darüber hinaus, dass die ärztliche Suizidbeihilfe nicht zur
einforderbaren Aufgabe des Arztes werden kann (vgl. dazu Südwest Presse, Das
Gewissen entscheidet >>> http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/art4306,599636
<<<).
Das „Last-Argument“ – wie im Übrigen
andere Dammbruchargumente auch – erfreut sich seit jeher in der Debatte größter
Beliebtheit, auch wenn es „nur“ zur Schilderung von Szenarien dient, die
besonders eindringlich zu sein scheinen, gleichwohl aber davon ausgegangen
werden kann, dass gegenüber solchen Visionen jedenfalls unsere Verfassung im
wahrsten Sinne des Wortes „verfassungsfest“ ist. Entscheidend ist nicht ein
„gesellschaftlicher Druck“, sondern einzig die Werthaltung des Suizidenten und
sofern dieser meint, mit seiner Schwersterkrankung und seinem Leid seiner
Umgebung – mithin also wohl in erster Linie den Verwandten – nicht zur Last
fallen zu wollen, werden wir dies schlicht zu akzeptieren haben.
Im Übrigen ist es bezeichnend, dass
gerade im Zusammenhang mit solchen Botschaften nunmehr auch die aktuelle
Umfrage zur ärztlichen Suizidbeihilfe, die die BÄK in Auftrag gegeben hat,
bemüht wird und sogleich mitgeteilt wird, dass die Mehrheit der Ärzte eine
Legalisierung der ärztlichen Sterbehilfe ablehnt und viel mehr davon überzeugt
ist, dass der Ausbau der Palliativmedizin die Wünsche nach Sterbehilfe
verringern würde.
Mit Verlaub: Hier sollten nicht
„Äpfel“ mit „Birnen“ verglichen werden, denn es wird nicht der „aktiven
Sterbehilfe“ das Wort geredet und sofern überhaupt der Verweis auf den Ausbau
der Palliativmedizin bemüht wird, sollte diesbezüglich eher davor gemahnt
werden, darauf zu achten, dass der schwersterkrankte Patient nicht um den
„Preis“ einer ohne Frage auszubauenden Palliativmedizin instrumentalisiert
wird. Ein Sterbewunsch des Patienten ist hiervon gänzlich unabhängig, wenn und
soweit der Patient meint, hier und jetzt eine individuelle Entscheidung treffen
zu müssen, mag ihm auch in Gesprächen bedeutet werden, dass im Zweifel sein
„Sterben“ den Fortschritt der modernen Schmerzmedizin oder den weiteren Ausbau
der Palliativmedizin verhindere. Zu fragen ist also, wer hier auf wen und mit
welchen Mitteln Druck auszuüben beabsichtigt?
Legen wir allerdings die Auffassung
mancher Gegenwartsethiker zugrunde, so werden wir uns vielmehr die Frage
gefallen lassen müssen, ob wir letztlich „unanständig“ seien, da wir einen
Suizidwunsch hegen und zugleich uns hierbei auch von dem Motiv im Zweifel
leiten lassen, unserer Familie nicht zur Last fallen zu wollen.
Nun – wenn es der ethischen Debatte
dienlich ist: Ja, wir dürfen „unanständig“ sein und dies gar mit „Segen“
unserer Verfassungsordnung!
Lutz Barth (19.08.10)
Experten
begrüßen baldige Zulassung cannabishaltiger Medikamente
Quelle: Ärzteblatt.de v. 18.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42398/Experten_begruessen_baldige_Zulassung_cannabishaltiger_Medikamente.htm
<<< (html)
Sterbehilfe:
Ärzte wollen Berufsrecht liberalisieren
v. Eva Quadbeck
Quelle: RP-online v. 18.08.10
>>> http://nachrichten.rp-online.de/politik/sterbehilfe-aerzte-wollen-berufsrecht-liberalisieren-1.97031
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
18.08.10):
"Ich kann mir für unser
Berufsrecht eine Formulierung vorstellen, die zum Ausdruck bringt, dass es
nicht zur Aufgabe des Arztes gehört, Menschen beim Suizid zu helfen. Wenn der
Arzt als Mensch dies aber mit seinem Gewissen vereinbaren kann, dann darf er
dies tun", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe
gegenüber der Rheinischen Post.
Eines vorweg: Dass die BÄK nunmehr
beabsichtigt, das entsprechende Berufsrecht zu liberalisieren, ist insofern
lobenswert, wenngleich auch zwingend erforderlich: Auch das ärztliche
Berufsrecht „bricht“ insofern nicht das Verfassungsrecht.
Indes fragt sich, ob die - wie vom
Präsidenten der BÄK angedachte Formulierung - den Kern des Problems erfasst. Es
könnte vielmehr zunächst auch Sinn machen, über die vom Mediziner Dr. Michael
de Ridder zunächst in Form einer These vertretene Position näher nachzudenken,
wonach auch der ärztlich assistierte Suizid zu einer äußersten Maßnahme
palliativer Medizin werden kann (vgl. dazu M. de Ridder, Palliativmedizin -
Letzte Hilfe, Wir müssen Todkranken die Macht über ihr Leben geben. Ein
Plädoyer für die ärztliche Beihilfe zum Suizid, online unter: Quelle: Zeit
online v. 26.07.10 >>> http://www.zeit.de/2010/30/M-Sterbehilfe
<<< (html).
Sofern dies der Fall sein sollte,
ist der Arzt ohne Frage auch Mensch (wie soll es auch anders sein!) und sofern
er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann er insbesondere nach einer
„medizinischen Indikation“ für die ärztliche Suizidassistenz auch als Arzt (!)
eben bei einem freiverantwortlichen Suizid eines Schwersterkrankten mitwirken
(und im Übrigen hierfür auch ein Honorar beziehen).
Sterben – ein
fundamentales Freiheitsrecht!(?)
v. Lutz Barth (18.08.10)
Ludger Lütkehaus,
Philosoph und Professor für Literaturwissenschaft an der Universität
Freiburg, hat in einem aktuellen Artikel zu den Beiträgen von Eckard Nagel und
Michael de Ridder in durchaus ungewohnter Schärfe Stellung bezogen.
Diese Schärfe im Diskurs
darf eigentlich nicht verwundern, wird doch zunehmend unter dem Tarnmäntelchen
einer vorgeblich beabsichtigten Enttabuisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe
vielmehr gerade das Gegenteil initiiert: Die Aufrechterhaltung eines scheinbar
letzten Tabus >>> weiter dazu
>>>
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Tod
eines Zweijährigen: Narkosearzt vor Gericht - Mutter fassungslos
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
17.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/615239/tod-zweijaehrigen-narkosearzt-gericht-mutter-fassungslos.html
<<< (html)
Krankenpfleger
töteten seit 1990 326 Patienten
Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42376/Krankenpfleger_toeteten_seit_1990_326_Patienten.htm
<<< (html)
Koalition
macht Weg frei für Cannabis als Arzneimittel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/615200/koalition-macht-weg-frei-cannabis-arzneimittel.html?sh=5&h=1828537421
<<< (html)
Reanimation
oder nicht - wer entscheidet?
Ein Nephrologe und ein Notarzt
geraten aneinander, weil sie beide im Sinne des Patienten handeln wollen. Das
Beispiel aus Alzey zeigt, welche Hürden sich für Ärzte bei der Erfüllung des Patientenwillen auftun. Doch noch eines mehr zeigt der
Fall: Zwei Sätze hätten genügt, um den Streit zu vermeiden, meint unser
Gastautor.
v. Ingo Pflugmacher
Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=615209
<<< (html)
Hintergrund
"Wir
könnten sofort bis zu 10 000 Pflegekräfte einstellen"
Gegen den Fachkräftemangel in der
Pflege wirkt der Ärztemangel wie ein Sturm im Wasserglas. In den kommenden zehn
Jahren müssen in Deutschland 300.000 zusätzliche Pflegefachkräfte her. Die aber
fehlen, warnen Experten. Die Suche um das beste Konzept hat begonnen.
v. Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/615104/wir-koennten-sofort-bis-10000-pflegekraefte-einstellen.html
<<< (html)
Vgl. dazu auch den Kommentar
Herr
Rösler, was ist mit der Pflege?
v. Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/615061/kommentar-herr-roesler-pflege.html?sh=1&h=-908562785
<<< (html)
Literaturhinweise
Der Täter hinter dem Täter.
Persönliche Verantwortung der "patientenfernen" Entscheider bei der
gerichtlichen Würdigung von medizinischen Katastrophen in Zivil- und
Strafprozessen
v. Uwe Schulte-Sasse, Uwe, in ArzR
08/2010, S. 200 ff.
Bestandteil der Basispflege oder
eigenständige Maßnahme? Moraltheologische Überlegungen zur künstlichen
Ernährung und Hydrierung.
v. Eberhard Schockenhoff, in
Zeitschrift für medizinische Ethik (ZfmE) 56 (2010), S. 131 ff.
vgl. im
Übrigen zu den weiteren Beiträgen in der vorstehenden Ausgabe mit dem
Schwerpunkt Künstliche Ernährung >>> http://195.30.246.247/vs1/userseite/start.asp?par=8&heft_jahr=2010&heftnr=2
<<< (html)
Pflege-Missstände
in Heimen: Staatsanwaltschaft ermittelt in 31 Fällen
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
13.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=615040
<<< (html)
Aktuell Eine erste Stellungnahme zur
„Sterbehilfe-Entscheidung“ des BGH v. 25. Juni 2010
v. Lutz Barth (16.08.10)
Nach dem das Urteil des
BGH in den Medien und von einschlägigen Kreisen sowohl „Lob“ als auch „Tadel“
erfahren hat und in diesem Zusammenhang stehend die erstinstanzliche
Entscheidung des Landgerichts Fulda wohl überwiegend als „Fehlurteil“
bezeichnet wurde, können sich nun die Richter der Strafkammer des Landgerichts
Fulda durchaus als „rehabilitiert“ fühlen, lag doch ihre Entscheidung nicht
„ganz neben der Sache“. >>> weiter
>>>
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BFH: Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger unterliegen nicht der
Gewerbesteuer
Urteil vom 15.06.10 VIII R
10/09
Urteil vom 15.06.10 VIII R
14/09
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine
Rechtsprechung zur Qualifikation der Einkünfte von berufsmäßigen Betreuern und
Verfahrenspflegern geändert und die Einkünfte als nicht gewerblich behandelt
(Urteile vom 15. Juni 2010 VIII R 10/09 und VIII R 14/09). Damit unterliegen
die Einkünfte nicht mehr der Gewerbesteuer.
In den entschiedenen Fällen hatte
das Finanzamt die Einkünfte von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen
Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig waren, und die Einkünfte einer Volljuristin,
die als Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger agierte, als Einkünfte aus
Gewerbebetrieb eingestuft. Der BFH entschied, dass es sich nicht um Einkünfte
aus Gewerbebetrieb handele, sondern um Einkünfte aus sonstiger selbständiger
Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes), für die keine
Gewerbesteuer anfällt.
Danach sind die genannten
Tätigkeiten den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit zuzuordnen, weil
sie ebenso wie die in der Vorschrift bezeichneten Regelbeispiele
(Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Tätigkeit als
Aufsichtsratsmitglied) durch eine selbständige fremdnützige Tätigkeit in einem
fremden Geschäftskreis sowie durch Aufgaben der Vermögensverwaltung geprägt
sind.
An der früheren Beurteilung, nach
der Einkünfte berufsmäßiger Betreuer als gewerblich eingestuft wurden
(BFH-Urteil vom 4. November 2004 IV R 26/03), hält der BFH nicht mehr fest.
Quelle: BFH, Pressemitteilung
70/2010 v. 13.08.10 >>> http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2010&nr=22003&pos=0&anz=70
<<< (html)
Dort finden Sie auch einen Link zu
den Volltexten der beiden Entscheidungen.
BGH: Abbruch lebenserhaltender
Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar (Strafsache
RA Putz)
Leitsätze des Gerichts
1.
Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen
medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) ist gerechtfertigt, wenn dies dem
tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und
dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen
Lauf zu lassen.
2. Ein
Behandlungsabbruch kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Tun
vorgenommen werden.
3.
Gezielte Eingriffe in das Leben eines Menschen, die nicht in einem Zusammenhang
mit dem Abbruch einer medizinischen Behandlung stehen, sind einer
Rechtfertigung durch Einwilligung nicht zugänglich.
BGH, Urt.v. 25.06.10 (Az. 2 StR
454/09)
Quelle: BGH
(Rechtsprechungsdatenbank); der Volltext der Entscheidung kann unter dem
nachfolgenden Link abgerufen werden >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=52999&pos=1&anz=649
<<< (html)
Über
„RESPEKT“ und „beizeiten begleiten“
Auf den Seiten der Juristischen
Fakultät der Universität Augsburg wird das Projekt näher vorgestellt, in dem es
zuvörderst darum gehen soll, eine bessere Beratungspraxis für
Patientenverfügungen zu entwickeln.
Mehr zu diesem Projekt erfahren Sie
unter dem nachfolgenden Link.
Quelle: Jura Uni Augsburg
>>> http://www.jura.uni-augsburg.de/forschung/respekt/Selbstdarstellung.html
<<< (html)
Niederländische Regierung soll Sterbehilfefälle beziffern
Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42327/Niederlaendische_Regierung_soll_Sterbehilfefaelle_beziffern.htm
<<< (html)
Verdi:
Arbeitgeber umgehen Pflege-Mindestlohn
Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42326/Verdi_Arbeitgeber_umgehen_Pflege-Mindestlohn.htm
<<< (html)
LAG Baden-Württemberg: Zur Reichweite des Direktionsrechts des
Arbeitsgebers(hier: Beauftragung einer leitenden Röntgenfachkraft mit der
Reinigung und Aufarbeitung von endoskopischen Geräten während des
Bereitschaftsdienstes
LAG Baden-Württemberg,
Urt. v. 25.03.10 (Az. 11 Sa 70/09)
Das Dokument ist frei
zugänglich!
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Nachgefragt:
Wie fassen Medizinethiker eigentlich ihre persönlichen Patientenverfügungen ab?
Im Rahmen der Diskussion um das
Patientenverfügungsgesetz galt es in erster Linie, den arztethischen Widerstand
mit einer rechtsethischen Argumentation zu überwinden, glaubte man/frau doch im
Diskurs, das „Sterben sei nicht normierbar“ - jedenfalls mit der Folge, hier
stoße die Regelungsmacht des Gesetzgebers an die Grenzen.
Nachdem uns der Präsident der BÄK
erkennbar am Wortlaut seiner „Patientenverfügung“ hat teilhaben lassen wollen
„Ich möchte gern, dass mich die Ärzte nach den Grundsätzen zur Sterbebegleitung
der Bundesärztekammer behandeln.“ (Quelle: Deutsches Ärzteblatt 2008; 105(22)
30.05.08), sah ich mich veranlasst, der Frage nachzugehen, wie wohl
Medizinethiker beabsichtigen, ihre Patientenverfügung zu verfassen.
Nun – meine Recherche ist nahezu
„ergebnislos“ verlaufen, wenngleich ich Ihnen doch eine Fundstelle nicht
vorenthalten möchte:
„Ich
habe deshalb in diesen Tagen nach langem Zögern meine persönliche Konsequenz
gezogen und eine „Patientenverfügung“ eigener Art geschrieben. Sie liegt bei
meiner Organspende-Erklärung neben dem Perosnalausweis. Ihr Text stammt von dem
Berliner Universitätsprofessor Christoph Wilhelm Hufeland (1762-1836), dem
Leibarzt des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm III. (1770-1840).
Er
lautet: „Wenn ein Kranker von unheilbaren Uebeln gepeinigt wird, wenn er sich
selbst den Tod wünscht, wenn Schwangerschaft Krankheit und Lebensgefahr
erzeugt, wie leicht kann da, selbst in der Seele des Besten, der Gedanke
aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt, ja sogar Pflicht sein, jenen Elenden etwas
früher von seiner Bürde zu befreien, oder das Leben der Frucht dem Wohle der
Mutter aufzuopfern? - So viel Scheinbares ein solches Raisonnement für sich
hat, so sehr es selbst durch die Stimme des Herzens unterstützt werden kann, so
ist es doch falsch, und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten
Grade unrecht und strafbar sein. Sie hebt geradezu das Wesen des Arztes auf. Er
soll und darf nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder
Unglück sei, ob es Werth habe oder nicht, dies geht ihn nichts an, und maasst
er sich einmal an, diese Rücksicht mit in sein Geschäft aufzunehmen, so sind
die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mann im Staate; denn
ist einmal die Linie überschritten, glaubt sich der Arzt einmal berechtigt,
über die Nothwendigkeit eines Lebens zu entscheiden, so braucht es nur
stufenweiser Progression, um den Unwerth und folglich die Unnöthigkeit eines
Menschenlebens auch auf andere Fälle anzuwenden“
Ob die „Patientenverfügung“ des
Medizinethikers praxistauglich ist, kann durchaus bezweifelt werden und dürfte
bei immerhin 1/3 der Ärzteschaft ohne nachhaltigen Eindruck bleiben, wenn und
soweit diese gar für eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe
eintreten.
Natürlich möchte ich nicht
verabsäumen, Ihnen die Quelle des vorstehenden Zitats mit einem Zitat
anzugeben, zumal der Text insgesamt lesenswert erscheint, da er einem medizinethischen
Paternalismus Vorschub leistet, der aus rechtsethischer Perspektive kaum
nachvollziehbar ist.
Autonomie
am Lebensende: Realität, Ideal, Illussion?
Vortrag
im Rahmen der 6. Süddeutschen Hospiztage
Selbstbestimmung bis zuletzt – wer hat am Lebensende die Regie?
im Diözesanbildungshaus St. Bernhard in Rastatt am 30. Juni 2005
v.
Axel W. Bauer (Quelle: >>> http://www.hirzel.de/universitas/archiv/bauerautonomie.pdf <<<
pdf.)
An dieser Einstellung wird der
Referent wohl nach wie vor festhalten, wie sich im Übrigen unschwer aus seinen
Nachfolgepublikationen ergibt und die eine diesseitige nachhaltige Kritik
herausgefordert hat (vgl. dazu u.a. den BLOG
Ärztliche Assistenz beim Suizid?“)
Auch wenn kein ernsthafter Zweifel
daran begründet werden kann, dass auch Gesunde für den Fall einer späteren
Demenz eine Patientenverfügung treffen können, möchte ich ferner auf eine
Textpassage in dem veröffentlichten Vortrag hinweisen, in der Axel W. Bauer
eine ähnliche Position vertritt, wie der Palliativmediziner Student.
„Damit
spricht der Ethikrat dem Bürger A das Recht zu, dass dieser bereits heute unwiderruflich
über jenen Demenzpatienten B letzte Verfügungen treffen darf, der vielleicht in
einigen Jahren oder Jahrzehnten einmal aus ihm selbst geworden sein wird. Doch
warum sollte man eine Patientenverfügung des Bürgers A aus dem Jahre 2005
eigentlich noch beachten, wo es doch der reale Demenzpatient A* sein wird, der
im Jahre 2015 gemäß seinem „natürlichen“ Willen offenkundig noch weiterleben
will? Und wer sollte dann gegen eine „widerrechtliche“ Weiterbehandlung von A*
Klage erheben? Demenzpatient A* sicherlich nicht, denn er möchte ja leben, und
Bürger A existiert ja gar nicht mehr, allenfalls dessen gesetzlicher Betreuer.
Doch wen betreut der Betreuer – den ehemaligen Staatsbürger A oder den
Demenzpatienten A*? Mir scheint, dass sich der Nationale Ethikrat hier in
perfektionistischer Regelungsfreude und in einem kaum mehr rationalen
Autonomie-Enthusiasmus in schwere rechtsphilosophische Konsistenz-Probleme und
in eine moralische Sackgasse hinein manövriert hat.“ (Bauer, aaO., S. 17, 18)
Ob der Nationale Ethikrat einen
„kaum mehr rationalen Autonomie-Enthusiasmus“ gefrönt hat, steht doch
jedenfalls in dem Maße zu bezweifeln an, als dass eben der Nationale Ethikrat
erkennbar um die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und
Bürger weiß und hierbei sich ganz auf dem gesicherten Boden des
Verfassungsrechts befindet, während demgegenüber mancher Ethiker doch eher
geneigt ist, in die berühmte „ethische Glaskugel“ zu schauen, aus der dann
„moralischen Pflichten“ entlehnt werden, die gleichsam in das Belieben der
jeweiligen Interpreten gestellt sind und durchaus fantasievoll generiert werden
können (vgl. dazu weiterführend und m.w.N: Lutz Barth, Sterbewille,
Patientenverfügung und assistierter Suizid - Grenzen eines drohenden
(palliativ)medizinethischen Paternalismus! (20.11.07) >>> http://www.iqb-info.de/Patientenverfuegung_und_ethischer_Paternalismus.pdf
<<<).
Eher das Gegenteil steht zu
befürchten an: Nicht das konsequente Bekenntnis zur grundrechtlichen Freiheit
führt in eine „moralische Sackgasse“, sondern vielmehr der unsägliche ethische
Paternalismus, der im Kern offensichtlich bereit ist, sich von grundlegenden
Freitheitsverbürgungen zu verabschieden und so eine Grundrechtsinterpretation
zu zelebrieren, die auf eine unmittelbare Instrumentalisierung der Bürgerinnen
und Bürger und damit zugleich auch der schwersterkrankten Patienten
hinausläuft.
Nicht die Rechtsphilosophie und
Rechtsethik werfen „Konsistenzprobleme“ auf, sondern ein enthemmter
medizinethischer Paternalismus, der im Begriff ist, zentrale Grundrechte in
ihrem Wesensgehalt zu leugnen und zwar auch im Hinblick auf den Gesunden, der
für den Fall einer späteren Demenzerkrankung beabsichtigt, eine
Patientenverfügung zu verfassen.
Lutz Barth (13.08.10)
Weiterführend zur „Ethik“ und „Recht“ – jeweils mit
Einzelbeiträgen v. L. Barth mit weiterführenden Hinweisen:
„Sterbehilfe - In dubio pro libertate - Kommt der Tod auf „ethisch leisen
Sohlen“ daher oder öffnen wir ihm die Türen?“
Ein Kompendium rund um den ethischen und rechtlichen Diskurs der
Sterbehilfe-Problematik v. L. Barth (Dezember 2007)
>>>
Pdf.
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Lutz Barth, 2008 – ein Jahr der Ethik, der Missionare und Hobbyphilosophen,
Beiträge des IQB über die Ethik, das Sterben und die Grenzen der
Selbstbestimmung (2009)
>>>
Pdf.
Dokument aufrufen und drucken <<<
Lutz Barth, „Dürfen wir den Rubikon überschreiten?“ Über die
„Ethikfürsten“ im 21. Jahrhundert, Beiträge des IQB über die Ethik, das
Sterben und die Grenzen der Selbstbestimmung (2010)
>>>
Pdf. Dokument
aufrufen und drucken <<<
SG
Stuttgart: Maßnahmen zur Verhütung einer Schwangerschaft (hier Sterilisation)
können ausnahmsweise dann der Krankenbehandlung zuzurechnen sein, wenn sie im
Einzelfall erforderlich sind, um von der Versicherten die Gefahr einer
schwerwiegenden Schädigung ihres körperlichen oder geistig-seelischen
Gesundheitszustandes abzuwenden (im Anschluss an BSG, Urteil vom 13.12.1975, 3
RK 68/73).
SG Stuttgart, Urt. v. 24.6.10 (Az. S
16 KR 3236/08)
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=8&nr=13111&pos=83&anz=580
<<< (html)
Interview
"Frau Merkel muss Pflege zur Chefsache machen"
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
12.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/614883/interview-frau-merkel-muss-pflege-chefsache-machen.html
<<< (html)
Thomas Hommel im Gespräch mit Bernd
Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa)
OLG Stuttgart:
Zur Einsetzung des Heimes als alleiniger Nacherbe
LS des Gerichts:
1. Die Einsetzung des Heimes, in dem
sich der einzige Sohn und Vorerbe der Erblasserin befindet, als alleiniger Nacherbe
ist nicht gem. §§ 14 HeimG ,134 BGB nichtig, wenn die Testamentserrichtung vor
dem zum 1. Januar 1975 erfolgten Inkrafttreten des Heimgesetzes vom 7. August
1974 vorgenommen wurde.
2. Bei der Beurteilung der Frage, ob
ein Verstoß gegen §§ 14 HeimG ,134 BGB vorliegt, kommt es auf den Zeitpunkt der
Testamentserrichtung an und nicht auf den Eintritt des Erbfalls. Eine
Rückwirkung wurde dem HeimG nach den Übergangsvorschriften in § 23 HeimG nicht
beigemessen, auch nicht bezüglich seines § 14.
OLG Stuttgart, Urt. v. 24.06.10 (Az.
8 W 241/10)
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=8&nr=13206&pos=82&anz=580
<<< (html)
Brandenburgs
Gesundheitsministerin Tack zu alten Problemen und neuen Chancen der
medizinischen Versorgung
Brandenburgs Gesundheitsministerin
Anita Tack (Linke) hat heute in Potsdam Maßnahmen zur Sicherstellung einer
gesundheitlichen Versorgung auf hohem Niveau im Flächenland Brandenburg
vorgestellt. "Die medizinischen Möglichkeiten, die technische Entwicklung
und der Zwang, Antworten auf drängende Versorgungsfragen zu finden, eröffnen
auch neue Chancen", sagte sie. >>> weiter
Quelle: Ministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz (Brandenburg), PM v. 11.08.10 >>> http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.140014.de
<<< (html)
VGH
Baden-Württemberg: Aufwendungen für eine Autohomologe Immuntherapie sind auch
bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden
Krebserkrankung nicht beihilfefähig.
VGH Baden-Württemberg. Urt. v.
14.07.10 (Az. 11 S 2730/09)
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=3&nr=13226&pos=31&anz=580
<<< (html)
Leben
bis zuletzt
Wie lässt sich die Qualität der Palliativmedizin messen?
Die Palliativmedizin hat die
Aufgabe, Schwerstkranke und Sterbende zu begleiten. Eine interdisziplinäre
Arbeitsgruppe am Universitätsklinikum Aachen untersucht, unter welchen
Voraussetzungen Patienten und ihre Angehörigen mit der Betreuung in dieser
letzten Lebensphase zufrieden sind. Dabei werden sowohl körperliche als auch
psychosoziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Deutsche Krebshilfe fördert
dieses Projekt mit 260.000 Euro. >>> weiter
Quelle: Deutsche Krebshilfe v.
11.08.10 >>> http://www.krebshilfe.de/aktuelle-themen.html?&tx_ttnews[tt_news]=2867&tx_ttnews[backPid]=158&cHash=cd38d7b427
<<< (html)
Bürgerschaft
muss noch zustimmen
Neues Heimgesetz für das Land Bremen
Quelle: Radio Bremen v. 10.08.10
>>> http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/politiksozialesheimgesetzbremen100.html
<<< (html)
Kosten
für Demenz und Depression schießen in die Höhe
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
11.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/614783/kosten-demenz-depression-schiessen-hoehe.html
<<< (html)
Krankenpflege
Patienten zweiter Klasse
Wer im Hospital landet, sollte eines
nicht sein: alt und schwach. Immer wieder tun sich Kliniken schwer, Leute zu
versorgen, die sich selbst nicht helfen können.
v. E. Geisslinger
Quelle: taz.de v. 10.08.10
>>> http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/patienten-zweiter-klasse/
<<< (html)
In eigener Sache: Zuschriften
Sehr geehrte Damen und
Herren.
Uns erreichen vermehrt
Zuschriften von interessierten UserInnen aus der Praxis, in denen Rechtsfragen
aufgeworfen werden, die in einem engen Zusammenhang mit entsprechenden
Publikationen von unseren Fachkollegen stehen.
Ganz aktuell betrifft
dies u.a. die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Hebamme im OP
instrumentieren darf.
Dieser Frage ist der
Kollege H. Böhme aktuell in einem gleichnamigen Beitrag unter der Rubrik
„Rechtsrat“ in der Zeitschrift Die Schwester/Der Pfleger 08/10, S. 821 ff.
nachgegangen und er kommt im Ergebnis zu der Feststellung, dass Hebammen dann
im OP-Dienst mit dem Instrumentieren beauftragt werden können, wenn diese
hierfür eine entsprechende Anleitung im Sinne einer Fort- oder Weiterbildung
haben.
Es bleibt einer
gesonderten Stellungnahme vorbehalten, hierauf näher einzugehen, wenngleich ich
doch darauf hinweisen möchte, dass die von einer Pflegedienstleitung
aufgeworfene Frage sich wohl in erster Linie auf die sog. Beleghebammen
bezieht, die sich vom Status her von einer sog. „Anstaltshebamme“ durchaus in
gewichtigen Punkten unterscheidet. Diese zwingend erforderliche Differenzierung
bleibt m.E. nach nicht folgenlos für die von der Pflegedienstleitung gestellten
Frage und deren Beantwortung, wie sich unschwer u.a. aus den Empfehlungen zur
Zusammenarbeit von Arzt und Hebamme in der Geburtshilfe der AWMF (letzte
Aktualisierung: 05/2008) (vgl. dazu Quelle: AWMF online >>> http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/015-030.htm <<<) ergeben
dürfte.
In den Empfehlungen der
AWMF unter Ziff. 3.4 Entbindung im Krankenhaus (Vollanstalt) wird zu recht
darauf hingewiesen, dass mit Blick auf die freiberuflichen Hebammen in
Abgrenzung zu den angestellten Hebammen ein besonderer Regelungsbedarf besteht
und m.E. dieser Regelungsbedarf durchaus zu unterschiedlichen Konsequenzen im
Rahmen der rechtlichen Bewertung der arbeitsteiligen Prozesse führen kann.
Ob in diesem Zusammenhang
stehend der Hinweis auf die OTA rechtlich verfängt und hier insbesondere der
sog. Erst-recht-Schluss (argumentum a minori ad maius) trägt, wonach dies erst
recht für angelernte Hebammen gelten müsse (vgl. dazu Böhme, aaO., S. 822),
erscheint ebenso diskussionswürdig wie die Frage, welche Folgerungen sich aus
dem sog. Fachpflegestandard in Analogie zum Facharztstandard (Böhme, S. 823)
ergeben, mal ganz davon abgesehen, dass auch diesbezüglich entscheidend ist, ob
eine freiberufliche oder angestellte Hebamme zu Zwecken der Instrumentierung
bei einer OP eingesetzt werden soll.
Gerne können Sie zu der
aufgeworfenen Frage uns Ihre Auffassung mitteilen; wir haben die diesseitige
Anmerkung auch im BLOG „Brennpunkt
Pflegerecht“ eingestellt und dort können Sie gerne einen Kommentar
abgegeben, den wir dann in einem Folgebeitrag einfließen lassen bzw. den
Gedanken mit aufnehmen werden.
Lutz Barth (11.08.10)

Das IQB Internetportal
zum gesamten Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht hat eine beachtliche
Entwicklung genommen.
397.037 Besucher haben in dem
Zeitraum v. 01.01.08 bis zum 31.07.10 mehr als 742.000 Seiten
aufgerufen.
Allein im laufenden
Kalenderjahr haben mehr als 156.000 Besucher rund 290.000 Seiten aufgerufen.
Ein Hinweis darauf, dass
das IQB mit seinem fachjournalistischen Angebot und Informationsservice von der
Praxis und zunehmend von der Theorie angenommen wird?
Wir denken "ja"
und wir hoffen, auch weiterhin Impulse und Akzente mit unserem Team rund um das
IQB mit seinen Webpräsenzen setzen zu können, die Sie, verehrte Leserschaft,
überzeugt.
Bei uns sind Sie immer
gut informiert – aktuell, pünktlich und zuverlässig! Unser Newsletter –
basierend auf dem nahezu täglichen Newsflash - ist nicht nur in der „Bewerbung“
unsere tragende Säule, sondern wir lösen dieses auch Woche für Woche ein.
Ihnen weiterhin einen
erfolgreichen Arbeitstag gewünscht.
Ihr Lutz Barth und Team
(11.08.10)
Online-Patientendokumentation
soll Palliativversorgung verbessern
Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42294/Online-Patientendokumentation_soll_Palliativversorgung_verbessern.htm
<<< (html)
LG
Landau: Zur Beschwerdebefugnis von Angehörigen, die am erstinstanzlichen
Verfahren über die Errichtung einer Betreuung nicht beteiligt worden sind.
LG Landau, Beschl. v. 15.06.10 (Az.
3 T 42/10)
Quelle: OLG Koblenz, in Rheinland
Pfalz, Ministerium der Justiz, Entscheidungsdatenbank >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7bC31412F3-8FD7-41E8-96CD-7D4220439BB1%7d
<<< (htmll)
Vorsorge
für den Notfall
Patientenverfügungen für Altersheime
Ärzte, Juristen und Ethiker testen
in einem Modellprojekt, wie Altenheimbewohner überzeugt werden können, eine
Patientenverfügung zu erstellen.
v. Klaus-Peter Görlitzer
Quelle: taz.de v. 09.08.10
>>> http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/patientenverfuegungen-fuer-altersheime/
<<< (html)
Reanimation
oder nicht? Notarzt und Internist liefern sich handfesten Streit vor
Krankenwagen
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
09.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=614665
<<< (html)
Schweiz
diskutiert Sterbehilfe neu
Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42267/Schweiz_diskutiert_Sterbehilfe_neu.htm
<<< (html)
Interview
"Ärzte und Kassen dürfen nicht länger über unsere Köpfe hinweg
entscheiden"
An der Forderung nach der
Einrichtung von Pflegekammern scheiden sich die Geister: Kritiker wenden ein,
eine solche Zwangsveranstaltung bringe der Pflegeprofession wenig. Rolf Höfert,
Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbands und Mitglied im Pflegerat,
widerspricht dem energisch. Nur eine Kammer sei die "richtige Institution,
um weitere Fehlentwicklungen in der Pflege zu verhindern", betont er im
Interview mit der "Ärzte Zeitung".
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
09.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=614627
<<< (html)
Wachstumsbranche
Pflege: Paritätischer fordert politische Initiative gegen drohenden
Pflegenotstand
v. Gwendolyn Stilling
Quelle: Der Paritätische,
Pressemeldung vom 09.08.2010 >>> http://www.der-paritaetische.de/245/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=3953&cHash=595edfe39d
<<< (html)
Viele
alte Menschen bekommen potenziell gefährliche Arzneien
Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42262/Viele_alte_Menschen_bekommen_potenziell_gefaehrliche_Arzneien.htm
<<< (html)
Ärztliche
Fehler bei der Dekubitusprophylaxe
Aus der Arbeit der Gutachterkommisson
v. Beate Weber und Hans-Joachim
Castrup; In Westfälisches Ärzteblatt 08/2010; online unter http://www.aekwl.de/fileadmin/aerzteblatt/pdf/waeb0810.pdf
(S. 55)
Deutsches
Netzwerk Primary Nursing gibt Empfehlungen zur Personalentwicklung heraus
Quelle: DBfK, Mitteilung v. 03.08.10
>>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=Deutsches-Netzwerk-Primary-Nursing-gibt-Empfehlungen-zur-Personalentwicklung-heraus.php&navid=100
<<< (html)
Dort findet sich auch die
Möglichkeit zum Download der Empfehlungen.
BGH:
Tägliche Versorgung (Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT) in einer
Fachpflegeeinrichtung und Teilungsabkommen
BGH, Beschl. v. 28.04.10 (Az. IV ZR
205/09)
Aus dem Beschluss:
… Die pflegerische Betreuung in der
Fachpflegeeinrichtung obliegt dem Heimpersonal. Dazu gehört auch die Umsetzung
einer von Ärzten und Psychologen vorgegebenen Pflegetherapeutik wie die nach
der hier in Rede stehenden Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT). Die
tägliche Versorgung unter Einschluss dieses DBT-Konzeptes wird damit nicht
selbst zu einer medizinischen Heilbehandlung und auch nicht zu einer Maßnahme
auf dem Gebiet des Heilwesens durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, an die § 1
(5) Abs. 1 und 2 TA den Anwendungsausschluss knüpfen…
Quelle: BGH, Entscheidungssammlung.
Auf dem nachfolgenden Link gelangen Sie zum Volltext des Beschlusses
>>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6e1dc0715b32f84328fd8031af475c46&nr=52408&pos=0&anz=1
<<< (pdf.)
Run auf
die Bochumer Hochschule für Gesundheitsberufe
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
06.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/614596/run-bochumer-hochschule-gesundheitsberufe.html
<<< (html)
FG
Berlin-Brandenburg: Zahlungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht
immer steuerfrei (hier: Bereitschaftsdienste eines Arztes im Krankenhaus)
Quelle: Legal Tribune online v.
05.08.10 >>> http://www.lto.de/index.php/de/html/nachrichten/1150/Zahlungen-fC3BCr-Sonntags-,-Feiertags--und-Nachtarbeit-nicht-immer-steuerfrei/
<<< (html)
Hinweis: Der Kläger hat gegen dieses
Urteil Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH erhoben.
Das IQB – Internetportal zum gesamten Pflege- und Medizinrecht
Mit uns sind Sie auf der
Höhe der Zeit; unser kostenloser Rechtsprechungsreport ist ein Service, der von
der Praxis sehr gerne angenommen wird und nicht die Seiten unserer
Onlinezeitschrift PMR „füllen“ soll.
Wir haben Akzente
gesetzt, an denen sich auch andere Anbieter aus der Internetgemeinde zum
Pflegerecht messen lassen müssen und da fällt doch auf, dass wir höchst aktuell
in unserer Berichtserstattung sind, während sich auf anderen Webseiten zum
Pflegerecht über Wochen hinweg kaum etwas „bewegt“.
Wir vom IQB werden weiter
bemüht sein, den Ansprüchen nach zeitnaher Berichterstattung gerecht zu werden
und versuchen, mit unseren Beiträgen zugleich die Diskussion um Rechtsfragen an
der Nahtstelle zwischen „Recht“, „Medizin“ und „Ethik“ zu befördern.
Ihr IQB – Lutz Barth
(06.08.10)
NRW sichert
ambulante Palliativversorgung für Kinder
Quelle: Ärzte Zeitung v. 05.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/614540/nrw-sichert-ambulante-palliativversorgung-kinder.html
<<< (html)
LG
Freiburg: Keine gesonderte betreuungsgerichtliche Genehmigung von
freiheitsentziehenden und -beschränkenden Maßnahmen nach § 1906 Abs.4 BGB bei
geschlossen untergebrachten Betreuten
LG Freiburg, Beschl. v. 20.07.10
(Az. 4 T 133/10)
Leitsätze des Gerichts:
Bei bereits nach § 1906 Abs. 1 BGB
untergebrachten Betreuten ist entsprechend des eindeutigen Gesetzeswortlauts eine
weitere betreuungsgerichtliche Genehmigung freiheitsentziehender oder
-beschränkender Maßnahmen nach § 1906 Abs.4 BGB nicht erforderlich. Auch eine
dahingehende verfassungskonforme Auslegung des § 1906 Abs. 4 BGB ist nicht
veranlasst.
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des LG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13175&pos=6&anz=530
<<< (html)
Mit
Gotteshilfe gegen Stress
Kann das Denken an Gott eine
Strategie zur Stressbewältigung sein?
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
05.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/default.aspx?sid=614553
<<< (html)
VG
Sigmaringen: Zur Unwirksamkeit einer Entwicklungs- und Anpassungsklausel in
einem Chefarztvertrag zwischen Universitätsklinikum und beamteten
Hochschulprofessor
VG Sigmaringen, Beschl. v. 26.07.10
(Az. 8 K 273/10)
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des VG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&nr=13174&pos=3&anz=530
<<< (html)
Sturzprävention
– Gesundheit im Alter fördern
Stürze bei Seniorinnen und Senioren
sind eine häufige Ursache für Einschränkungen von Mobilität und Selbständigkeit
im Alter. Ärztinnen und Ärzte können einen wichtigen Beitrag zur
Sturzprävention leisten.
v. Andrea Icks, Sabine
Schindler-Marlow, in Hess. Äbl. 08/2010, S. 497 ff.; online unter >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2010/2010_08/2010_08_10.pdf
<<< (pdf.)
Sensoren
für Senioren: Programm soll Ältere fit halten
In digitalem Fitnesstrainer steckt
künstliche Intelligenz
Fit bis ins hohe Alter:
Kaiserslauterer Wissenschaftler haben ein interaktives Programm mitentwickelt,
das ältere Menschen zu mehr Bewegung animieren soll. Bis zur Marktreife dauert
es aber noch.
v. Marc Strehler
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
04.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/article/614494/sensoren-senioren-programm-soll-aeltere-fit-halten.html
<<< (html)
Neuordnung
von Aufgaben des Pflegedienstes Sehen Patienten den Wald vor lauter Bäumen
nicht mehr?
Das Deutsche Krankenhaus-Institut
(DKI) hat eine neue Studie zur „Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes
unter Beachtung weiterer Berufsgruppen“ vorgelegt. Tenor: Tätigkeiten im
„grundpflegerischen Bereich“ sollten vermehrt an Servicekräfte delegiert
werden. Der Pflegerat fordert einen weitergehenden Schritt. >>> weiter
Quelle: Heilberufe online,
PflegePositionen – Newsletter des DPR 08/2010 >>> http://www.heilberufe-online.de/archiv/2010/08/dpr_8_10.pdf?PHPSESSID=d3f2336ee2ea1ade416531c80beee18c
<<< pdf.)
Webbasierte
Patientendokumentation in ambulanter Palliativmedizin angestrebt
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
04.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxis_edv/article/614507/webbasierte-patientendokumentation-ambulanter-palliativmedizin-angestrebt.html?sh=8&h=1856111013
<<< (html)
BVerfG:
Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten
erfolglos
Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr.
58/2010 vom 4. August 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-058.html
<<< (html)
In der PM des BVerfG findet sich ein
Link zum Volltext des Beschlusses.
Kammer
Niedersachsen bildet nichtärztliche Praxisassistentinnen aus
Quelle: Ärzteblatt. de v. 04.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42224/Kammer_Niedersachsen_bildet_nichtaerztliche_Praxisassistentinnen_aus.htm
<<< (html)
Gesundheit
des Pflegepersonals muss bereits in der Ausbildung stärker beachtet werden
Studie Bremer Pflegeforscher in
allen bundesdeutschen Pflegeschulen belegt: Angehende Pflegefachkräfte sind
schon in der Ausbildung belastet
Quelle: nstitut für Public Health
und Pflegeforschung (IPP), Mitteilung v. 03.08.10 >>> http://www.public-health.uni-bremen.de/pages/aktuell.php?SPRACHE=de#191
<<< (html)
Pathophysiologie
der Chorea Huntington weiter entschlüsselt
Quelle: Ärzteblatt.de v. 04.08.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42226/Pathophysiologie_der_Chorea_Huntington_weiter_entschluesselt.htm
<<< (html)
Aktuell Sollen wir sterben dürfen? Der Gesetzgeber ist
mehr denn je gefordert!
Drohende Gefahren einer schier entfesselten Medizinethik!
Eine aktuelle
Stellungnahme zu Michael de Ridder, Eckhard Nagel und G. D. Borasio
v. Lutz Barth (04.08.10)
>>>
Pdf.
Dokument aufrufen und drucken <<<
Hinweis: Der Beitrag ist
zur Veröffentlichung freigegeben; Belegnachweis wird erbeten.
Bei Wunsch kann der Beitrag per Email im Word-Format angefordert werden.
OLG
Köln: Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung für ehemaligen Klinikchef
Der 18. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Köln hat dem ehemaligen Klinikchef der städtischen
Krankenhaus-Gesellschaft, Professor Jekabs Leititis, mit einem heute
verkündeten Urteil Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil
der ursprünglich mit dem Mediziner bestehende 5-Jahres-Vertrag aus
Altersgründen nicht verlängert worden war. Der Senat stellte fest, dass die
städtischen Kliniken sämtliche materielle Schäden zu tragen hat, die aus der
nicht erfolgten (Weiter-)Anstellung zum 01.09.2009 resultieren; darüber hinaus
ist eine Entschädigung für immaterielle Schäden in Höhe von 36.600,- € zu
zahlen (Az. 18 U 196/09). Damit wurde erstmals dem Organ einer Gesellschaft
(hier: GmbH-Geschäftsführer) ein entsprechender Ersatz wegen Benachteiligung im
Sinne des Allg. Gleichstellungsgesetzes (AGG) zuerkannt.
Der 1947 geborene Prof. Leititis war
vom 01.10.2004 bis zum 30.09.2009 als medizinischer Geschäftsführer der
städtischen Kliniken Köln angestellt. Der Aufsichtsrat der Kliniken lehnte im
Oktober 2008 eine Verlängerung der Anstellung über 5 Jahre hinaus ab, die
Stelle wurde mit einem 41-jährigen Nachfolger besetzt. Prof. Leititis machte im
Prozess geltend, seine erneute Bestellung zum Geschäftsführer sei allein aus
Altersgründen gescheitert, und begehrte Schadenersatz nach dem AGG. Die
Kliniken zogen sich darauf zurück, dass man mit den fachlichen Leistungen des
Geschäftsführers unzufrieden gewesen sei.
Der 18. Senat geht in der Begründung
seines Urteils davon aus, dass Prof. Leititis wegen seines Alters beim Zugang
zu einer Erwerbstätigkeit behindert und somit benachteiligt worden sei. Dem
früheren Klinikchef komme die gesetzliche Beweiserleichterung des § 22 AGG
zugute; die Benachteiligung aus Altersgründen stehe aufgrund von Indizien fest,
die die städtischen Kliniken im Prozess nicht widerlegt hätten. Die
seinerzeitige Presseberichterstattung zeige auf, dass für die Nichtverlängerung
des Vertrages die Tatsache von Bedeutung war, dass Prof. Leititis das 60.
Lebensjahr bereits überschritten hatte. Die gegen ihn gefallene Entscheidung
werde eindeutig in einen Zusammenhang damit gestellt, dass man ihn nicht für
weitere fünf Jahre beschäftigen könne, ohne die für die Leistungsämter der
Stadt vorgesehene Altersgrenze von 65 Lebensjahren zu überschreiten. Klarer
könne man einen bestimmenden Einfluss des Altersfaktors nicht umschreiben. Da
die Presseberichte auf Äußerungen aus dem Aufsichtsrat der Kliniken beruhten,
seien sie der Trägergesellschaft auch zuzurechnen. Ebenfalls in Bezug auf die
Altersgrenze habe sich ein Aufsichtsratsmitglied in der entscheidenden Sitzung
vom 15.10.2008 geäußert. In diesen Umständen hat der Senat eine hinreichende
Indizwirkung gesehen. Die Kliniken hätten demgegenüber einen Zusammenhang
zwischen dem Alter und der Nichtanstellung nicht nachvollziehbar und sicher
ausschließen können. Es reiche insbesondere nicht aus, dass in früheren
Aufsichtsratssitzungen die angebliche Unzufriedenheit mit den Leistungen von
Prof. Leititis thematisiert worden sei. Die Kliniken könnten sich auch nicht
darauf berufen, die Benachteiligung aus Altersgründen sei hier aus anderen
Gründen gerechtfertigt gewesen, etwa weil es mit Rücksicht auf den Umbruch auf
dem Gesundheitsmarkt um eine längerfristige Bindung eines neuen
Geschäftsführers gegangen sei. Auch eine Vertragsverlängerung bis zum 65.
Lebensjahr sei durchaus denkbar gewesen. Der Senat hat festgestellt, dass dem
früheren Klinikchef Nachteile entstanden sind, weil er sein früheres Einkommen
nicht mehr weiter erzielen konnte; konkret beziffert wurde der Schaden noch
nicht. Daneben wurde eine immaterielle Entschädigung in Höhe von 36.600,- €
zugesprochen, 1/3 des ursprünglich verlangten Betrages. Als Grund für die
Kürzung führt der Senat hier an, insgesamt wiege die Altersdiskriminierung
nicht besonders schwer, da selbst in der Presseberichterstattung nicht der
Eindruck erweckt worden sei, Prof. Leititis gehöre wegen verminderter
Leistungen bereits "zum alten Eisen".
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung
der Rechtssache hat das OLG die Revision zugelassen.
Quelle: OLG Köln, Pressemitteilung
v. 29.07.10 >>> http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/archiv/archiv_2010/019_07_29_leititis.pdf
<<< (pdf.)
SG
Dortmund: Zuschuss für Terrassentür als Leistung der Pflegeversicherung
SG Dortmund, Urt. v. 12.03.10 (Az. S
39 KN 98/08 P)
Die Pflegekasse hat den Umbau eines
Küchenfensters in eine behinderungsgerechte Terrassentür zu bezuschussen,
soweit die pflegebedürftige Versicherte hierdurch in die Lage versetzt wird,
ohne fremde Hilfe mit ihrem Rollstuhl die Terrasse zu nutzen.
Dies entschied das Sozialgericht
Dortmund im Falle einer pflegebedürftigen Frau aus Dortmund, die infolge einer
zu engen Terrassentür im Wohnzimmer mit ihrem Rollstuhl keinen Zugang zu
Terrasse und Garten hat.
Die Knappschaft-Bahn-See in Bochum
lehnte als Pflegekasse die Kostentragung für die Umbaumaßnahme ab, weil sie zur
selbständigen Lebensführung der Pflegebedürftigen nicht erforderlich sei und
die Terrasse nicht zum Wohnumfeld im Sinne des § 40 Sozialgesetzbuch XI gehöre.
Dem widersprach das Sozialgericht
Dortmund: Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des
individuellen Wohnumfeldes seien u.a. dann zu gewähren, wenn dadurch im
Einzelfall eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen
wiederhergestellt werde. Die Terrasse gehöre zum individuellen Wohnumfeld der
Klägerin. Der Begriff des Wohnumfeldes beinhalte über den eigentlichen Wohnraum
hinaus auch die Nutzung von angrenzenden Terrassen und Balkonen. Durch den
Umbau des Küchenfensters werde die Selbständigkeit der Lebensführung der
Klägerin insoweit verbessert, als sie ohne Hilfestellung mit ihrem Rollstuhl
die Terrasse erreiche.
Quelle: SG Dortmund, Mitteilung v.
03.08.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/03_08_2010/index.php
<<< (html)
Studie
zeigt große Defizite bei Versorgung Sterbenskranker
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
03.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/default.aspx?sid=614459
<<< (html)
Ermittlung
der Stellungnahme-Berechtigten für Entscheidungen über die RL zur Übertragung
heilkundlicher Tätigkeiten
Quelle: G-BA >>> http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1160/
<<< (html)
Mangelernährung
in Heimen oft zu spät erkannt
Mangelernährung ist nicht nur ein
Thema in unterentwickelten Ländern. In vielen Heimen in Deutschland werde die
Gefahr nicht erkannt, so Ernährungsexperten. Sie beklagen Wissensdefizite bei
vielen Ärzten.
v. Thomas Trappe
Quelle: Ärzte Zeitung online v.
03.08.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=608087
<<< (html)
Keiner
stirbt für sich allein
v. Borasio
Quelle: Süddeutsche de. V. 02.08.10
>>> http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/508771
<<< (html)
Lückenhafte
Dokumentation kann für Ärzte zum Fallstrick werden
Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.08.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxis_edv/default.aspx?sid=614387
<<< (html)
Sterbehilfe
Dem Schutz des Daseins verpflichtet
Die ärztliche Beihilfe zum Suizid
ist keine menschliche Zuwendung. Dies zu verwechseln hätte dramatische
Konsequen
v. E. Nagel
Quelle: Zeit online v. 30.07.10
>>> http://www.zeit.de/2010/31/Replik-Sterbehilfe
<<< (html)
Palliativmedizin
Letzte Hilfe
Wir müssen Todkranken die Macht über
ihr Leben geben. Ein Plädoyer für die ärztliche Beihilfe zum Suizid
v. Michael de Ridder
Quelle: Zeit online v. 26.07.10
>>> http://www.zeit.de/2010/30/M-Sterbehilfe
<<< (html)
IQB – Internetportal zum Medizin – und Pflegerecht

Wir danken für Ihr
Interesse an unserem Webangebot und gerne können Sie uns Ihre Kritik oder
Anregungen mitteilen.
Ihr IQB – Lutz Barth
&. Team (02.08.10)
Viele
Pflegeschüler haben Rückenschmerzen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42174/Viele_Pflegeschueler_haben_Rueckenschmerzen.htm
<<< (html)
Krankenhäuser:
Sonderprogramm Pflege mit erster Bilanz
v. B. Hibbeler, in Dtsch Arztebl
2010; 107(30): A-1428 / B-1264 / C-1244; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=77678
<<< (html)
Wenn
nur das Verhalten Aufschluss über Schmerzen gibt
Bei Patienten, die sich zu ihren
Schmerzen nicht mehr äußern können, sind Fremdbeurteilungsskalen und die
Angaben von Pflegenden zur Schmerzbeurteilung wichtig.
v. U. Maronde
Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/schmerz/article/611999/wenn-nur-verhalten-aufschluss-schmerzen-gibt.html?sh=14&h=-570160638
<<< (html)
Alternative
Therapieverfahren: Homöopathie in der Kritik
v. M. Meißner, in Dtsch Arztebl
2010; 107(30): A-1433 / B-1269 / C-1249; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=77721
<<< (html)
Streitfrage:
Sollte die aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt werden?
v. Rosemarie Will und Hermann Barth
Quelle: Neues Deutschland v.
30.07.10 >>> http://www.neues-deutschland.de/artikel/176309.streitfrage-sollte-die-aktive-sterbehilfe-gesetzlich-erlaubt-werden.html
<<< (html)
Harninkontinenz
im Alter: Teil 3 der Serie Inkontinenz
v. Goepel, Mark; Kirschner-Hermanns,
Ruth; Welz-Barth, Annette; Steinwachs, Klaus-Christian; Rübben, Herbert, in
Dtsch Arztebl Int 2010; 107(30): 531-6; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=77668
<<< (html)
Versuchte
Sterbehilfe im Gelderner Hospiz
Aus aktuellen Anlass
möchte ich an dieser Stelle auf einen Thread im Forum von Werner Schell
aufmerksam machen, der sich nunmehr zu einer höchst spannenden Diskussion
entwickeln kann, nachdem dort eine Pressemeldung der Sozietät Putz &.
Steldinger vom heutigen Tage eingestellt worden ist.
Quelle: Werner Schell
(Forum) >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=14475
<<< (html)
In der
Pflege herrscht bald Notstand
„Die privaten
Alten-Pflegeeinrichtungen fürchten einen dramatischen Fachkräftemangel und
schlagen Alarm. „Es herrscht Pflegenotstand“, sagte der Präsident des
Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer.“ >>>
weiter
Quelle: Nordsee-Zeitung v. 29.07.10
>>> http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Startseite/In-der-Pflege-herrscht-bald-Notstand-_arid,404249_puid,1_pageid,52.html
<<< (html)
Nachgefragt:
Welches „Schicksal“ hat denn der „Lahrer Kodex“ erfahren?
Zur Erinnerung: Mediziner mehrerer
großer Kliniken haben sich seinerzeit in einer Selbstverpflichtungserklärung
für eine Stärkung der Patientenautonomie ausgesprochen, während demgegenüber
die BÄK den Vorstoß skeptisch gesehen hat (vgl. dazu u.a. Rabbata, Samir,
Patientenverfügungen: Verhaltenskodex für Ärzte, in Dtsch Arztebl 2007;
104(40): A-2694 / B-2384 / C-2312; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=57115
<<<).
Noch im Jahre 2007 konnte Rabbata
Samir schreiben: „Noch ist Leben in den Blättern. Der Herbst hat sie gelb
werden lassen. Doch bis das Laub trocken von den Ästen fällt, wird es etwas
dauern“ und in der Tat: Heute sind die Blätter mehr als welk geworden und sang
und klanglos „entsorgt“ worden, denn es ist nicht viel vom Lahrer Kodex übrig
geblieben. Lediglich noch „Restspuren“ im weltumspannenden Web lassen sich
auffinden, allerdings ohne weiteren nennenswerten Informationswert; zwar sind
noch einzelne Frames im Internet aufrufbar (z.B. unter >>> http://www.lahrer-kodex.de/lahrer-kodex.html
<<<); aber die ursprüngliche Homepage der Initiatoren rund um den
Lahrer Kodex besteht nicht mehr und so gesehen hat Samir bereits im Jahre 2007
– ob gewollt oder ungewollt – dass doch eher unrühmliche Schicksal des Lahres
Kodex – gleichsam vorausgesehen.
Aber immerhin: Einer der
Erstunterzeichner des Lahrer Kodex ist uns im derzeitigen Diskurs erhalten
geblieben: der Berliner Mediziner Dr. de Ridder und er plädiert
leidenschaftlich für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe.
Der „Lahrer Kodex“ hingegen konnte
augenscheinlich nicht „überleben“, konkurrierte er in letzter Konsequenz wohl
mit dem hippokratischen Eid, der so standfest von Funktionären der Kammern und
einigen namhaften Ethikern verteidigt wird.
Andererseits kann im Internet bei
einer entsprechenden Suchanfrage durchaus die Intention der Initiatoren des
Lahrer Kodex nachvollzogen werden und wir können uns nach wie vor davon
überzeugen, dass dieser Kodex „so überflüssig nun wahrlich nicht gewesen
ist“.Dies gilt eigentlich mehr denn je und die „Blätter verwelken“ nicht,
sondern sind vielmehr „immergrün“, wie sich derzeit aus der leidenschaftlich
geführten Debatte um die Liberalisierung der Sterbehilfe ablesen lässt.
Grundrechte unterliegen keinem
Erosionsprozess und dort, wo diese ihres Kerns beraubt werden sollen, werden
diese wehrhaft zu verteidigen sein, mag auch der Eine oder Andere der Illusion
erliegen, dass Selbstbestimmungsrecht auch der Schwersterkrankten und der
Sterbenden mit moralischen Pflichten belegen zu wollen.
Lutz Barth, 29.07.10
Deutscher
Ethikrat: Neue Ratsmitglieder berufen
Neben dem früheren Ratsvorsitzenden
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Berliner Bischof Wolfgang
Huber wurde die Biologin Heike Walles, die am Stuttgarter Fraunhofer-Institut
für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik die Abteilung Zellsysteme leitet,
als neue Ratsmitglieder berufen.
Quelle: Deutscher Ethikrat
„Infobrief 02/2010“, S. 11 >>> http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/infobrief-2010-02-online.pdf
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
29.07.10):
Leider ist u.a. Frau Prof. Dr.
Bettina Schöne-Seifert auf eigenen Wunsch aus dem Deutschen Ethikrat
ausgeschieden. Mit ihr hat der Deutsche Ethikrat eine Medizinethikerin
„verloren“, die sich in den Wertediskursen durch ein hohes Maß an Sachverstand
und Toleranz ausgezeichnet hat.
Ich möchte hier insoweit mein
Bedauern über das Ausscheiden zum Ausdruck bringen, weil gerade Frau
Schöne-Seifert in den „anstrengenden“ Diskursen uns allen gezeigt hat, dass
auch die Ethik eine Wissenschaft ist und vor allem sein kann, in der es gilt,
für die besseren Argumente zu werben. Meinem persönlichen Eindruck zufolge
stand gerade Frau Seifert für einen interprofessionellen Dialog, in dem sie die
Verfassungsinterpretation nicht mit der Philosophie gleichsetzte und insoweit
davon Abstand genommen hat, ihre persönlichen Überzeugungen zum Maßstab
scheinbar höherer sittlicher Werte zu erheben.
Dies zu betonen ist mir insbesondere
deshalb wichtig, weil gelegentlich in den aktuellen Wertediskursen die zwingend
notwendige Toleranz vermisst wird und Frau Schöne-Seifert in den Jahren ihrer
Mitarbeit beim Nationalen und Deutschen Ethikrat Impulse gesetzt hat, die von
einer hohen rechtsethischen Intuition zeugen. Dies ist mehr als erwähnens- und
lobenswert, zählt sie doch letztlich nicht zu der Gruppe von
„Überzeugungstätern“, die da meinen und „glauben“, subjektive Grundrechte ihres
eigentlichen Kerns „berauben“ zu können.
Ich persönlich wünsche Frau
Schöne-Seifert weiterhin viel Schaffenskraft, steht sie doch in dem
Wissenschaftsbetrieb für konstruktive Beiträge in einer von Wertediskursen
geplagten Gesellschaft.
Aktuell Legalisierung des ärztlich begleiteten Suizids:
Befürworter und Gegner sind zur Toleranz aufgerufen!
v. Lutz Barth (29.07.10)
„Als ein Befürworter der aktiven Sterbehilfe (freilich beschränkt auf
entsprechende Fallkonstruktionen) habe ich in den letzten Jahren immer wieder
den Paternalismus nicht nur der Funktionäre der BÄK, sondern vornehmlich auch
denjenigen der Ethiker und Theologen, aber auch so mancher
Rechtswissenschaftler gerügt.
Aus der Veröffentlichung der aktuellen Repräsentativumfrage bei der
Ärzteschaft können allerdings wesentliche Schlüsse für eine offene und
zielführende Debatte gezogen werden. Der wohl wichtigste Aspekt ist hierbei das
Toleranzprinzip, denn das Streben nach einem allgemeinen Grundkonsens wird
nicht von Erfolg gekrönt sein – mehr noch, ein „Erfolg“ kann sich auch nicht
einstellen, da die Grund- und Werthaltung der einzelnen Diskutanten prinzipiell
von unserer Verfassungsordnung her geschützt ist und gerade in der Pluralität
der Meinungen und Auffassungen ein Wert in sich zu erblicken ist.“ >>> weiter
>>>
Pdf.
Dokument aufrufen und drucken <<<
Mediziner
Nagel gegen assistierten Suizid
Quelle: Ärzteblatt.de v. 28.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42151/Mediziner_Nagel_gegen_assistierten_Suizid.htm
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
29.07.10):
Auch der Mediziner Eckard Nagel,
Mitglied im Deutschen Ethikrat, unterliegt in der Debatte um den ärztlichen
Suizid einem erheblichen Irrtum: Er lässt sich von der Vorstellung leiten, als
gäbe es moralische Pflichten, die dem Selbstbestimmungsrecht Grenzen setzen. Zu
diesen Pflichten gehören die „Ehrfurcht vor dem eigenen Leben“ und die
„Akzeptanz des Nichterklärbaren“, so Eckard Nagel und da darf denn schon einmal
nachgefragt werden, woher Nagel diese seine Erkenntnis schöpft.
In einem säkularen
Gemeinschaftswesen, in dem gerade die Wertepluralität nicht nur für wünschens-,
sondern zugleich auch für schützenswert erachtet wurde, kommt dem
Selbstbestimmungsrecht ein Höchstrang zu. Unverständlich ist und bleibt, warum
einige Mediziner, Philosophen und Ethiker erhebliche Probleme haben,
diese verfassungsrechtliche Binsenweisheit zu akzeptieren. Es ist durchaus
unbestritten, dass die Medizin ihre eigene Ethik und Moral und die dafür
maßgeblichen „Werte“ intraprofessionell generieren kann; allerdings dürfte es
ein stückweit vermessen sein, damit zugleich die Vorstellung zu verbinden, als
folge hieraus zugleich ethische Gebote, geschweige denn moralische Pflichten,
die von Jedermann zu beachten seien.
In dem Wertediskurs könnte es Sinn
machen, sich wieder mehr der Rechtsethik zu erinnern, die im Übrigen auch das
Argument vom „Dammbruch“ zu entschärfen in der Lage ist: Abusus non tollit
usum!
Das gebetsmühlenartige Betonen einer
„Pflicht gegen sich selbst“ – mehr noch: der „Heiligkeit des Lebens“ – fordert
eine vitale Diskussion heraus, da sich in diesen Botschaften ein
Grundrechtsverständnis offenbart, dass kaum zu akzeptieren ist und ferner die
gebotene Toleranz vermissen lässt. Auch mit Blick auf die Mitglieder des
Deutschen Ethikrats gilt: Wir benötigen keine weiteren „Überzeugungstäter“ im
Diskurs, sondern eine Rückbesinnung auf ein liberales Grundrechtsverständnis,
das leider in der Debatte verlustig gegangen zu sein scheint.
Die Argumentation Nagels (aber auch
die einiger seiner Kollegen und mancher Berufsethiker) ist keineswegs „brilliant“,
sondern geradezu symptomatisch für eine schier entfesselte Medizinethik, die im
Begriff ist, Verfassungsinterpretation als Hobbyphilosophie zu zelebrieren und
dadurch zu denatuieren und da dürfen denn auch schon mal deutliche Worte an die
Adresse der „Sendboten“ und „Ethikfürsten“ gerichtet und mehr Toleranz
eingefordert werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Diskurs nicht auf diesem
Niveau verharrt.
Palliativmedizin
Letzte Hilfe
Wir müssen Todkranken die Macht über
ihr Leben geben. Ein Plädoyer für die ärztliche Beihilfe zum Suizid
v. Michael de Ridder
Quelle: Zeit online v. 26.07.10
>>> http://www.zeit.de/2010/30/M-Sterbehilfe
<<< (html)
Ambulanter
Hospizdienst der Caritas
"Hilfe leisten im, nicht zum Sterben
Quelle: OVB online v. 27.07.10
>>> http://www.ovb-online.de/chiemgau/hilfe-leisten-nicht-sterben-855635.html
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 28.07.10):
„Die oft zitierte Selbstbestimmung
(Autonomie) des Menschen habe ihre Grenzen, weil autonomes Handeln auch andere
und die Gemeinschaft berühre. "Ein
menschenwürdiges Sterben ist nur unter der Bedingung möglich, dass ein Angebot
menschlicher Nähe aufrecht erhalten und Solidarität
gezeigt wird." Ein Sich-aus-dem-Leben-schleichen, um anderen nicht zur
Last zu fallen, dürfe es nicht geben“, so u.a. Prälat Hans Lindenberger,
Direktor des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Mitbegründer des Caritas-Ethikrats
in seinem Vortrag.
Nun – wenn sich diese Position aus
moraltheologischer Perspektive ergeben sollte, wird man/frau diese zu
tolerieren haben. Indes folgt hieraus aber nicht ein allgemeines Verbot, sich
„nicht aus dem Leben schleichen zu dürfen“. Unsere Verfassung ist durch das
Toleranzprinzip gekennzeichnet und demzufolge ist es nur konsequent, wenn sich
diese auch zur ethischen und moralischen Neutralität verpflichtet weiß.
Aktuell Die „Neuordnung“ des pflegerischen Dienstes –
„Verwirrung pur?“
oder nur eine Glosse des Autors Barth?
- eine erste
„Stellungnahme“ zum Bericht des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI)
Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes unter Beachtung weiterer
Berufsgruppen
Dr. Matthias Offermanns unter Mitarbeit von Prof. Dr. Karl Otto Bergmann
(Kapitel 5) - Mai 2010
v. Lutz Barth (28.07.10)
>>>
Pdf.
Dokument aufrufen und drucken <<<
Nach Vorfällen in Mönchengladbach
Ministerin
für härtere Kontrolle der Pflegeheime
Quelle: RP Online >>> http://www.rp-online.de/landtagswahl/nachrichten/Ministerin-fuer-haertere-Kontrolle-der-Pflegeheime_aid_885240.html
<<< (html)
Vgl. auch
Mönchengladbach
Neue Verfügung für Caritas-Altenheim
Quelle:
RP Onlune >>> http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/Neue-Verfuegung-fuer-Caritas-Altenheim_aid_885184.html
<<< (html)
VG
Berlin: Keine Erstattung von durch die Botschaft in Bangkok übernommenen
Krankenhauskosten
VG Berlin, Urt. v. 26.07.10 (Az. VG
34 A 87.05)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat
einer Klage stattgegeben, mit der sich der Kläger gegen eine Forderung des
Auswärtigen Amtes wegen Krankenhauskosten wandte, die die Deutsche Botschaft
für die Behandlung seines in Thailand verstorbenen Vaters bezahlt hatte. >>> weiter
Quelle: VG Berlin, Pressemitteilung Nr. 40/2010 v. 26.07.10 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20100726.1730.304201.html
<<< (html)
Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung:
Prione können auch spontan entstehen
Quelle: Quelle: Ärzteblatt.de v.
27.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42142/Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung_Prione_koennen_auch_spontan_entstehen.htm
<<< (html)
Bald
jeder Rentner mit Endoprothese?
Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/613579/bald-jeder-rentner-endoprothese.html
<<< (html)
Krankenhausreport
2010: Psychische Störungen häufigste Ursache für stationäre Behandlung
Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42137/Krankenhausreport_2010_Psychische_Stoerungen_haeufigste_Ursache_fuer_stationaere_Behandlung.htm
<<< (html)

Moralischer
Druck einspringen zu müssen
Auf Pflegende wird moralischer
Druck aufgebaut, trotz Frei immer wieder einspringen zu müssen.
Was ist passiert?
Wohnbereichs- bzw.
Pflegedienstleitung rufen immer wieder bei Pflegenden, die frei haben, zu Hause
an, weil sie jemanden suchen, die/der bei krankheitsbedingten Ausfällen
einspringt.
Wir Pflegende können uns im Frei gar nichts mehr vornehmen, weil wir im
Hinterkopf haben, die Leitung könnte wieder anrufen.
Es stellt sich auch keine richtige Erholung mehr ein. >>> weiter
Mehr zum kritischen Ereignis
erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den
Bericht kommentieren.
Quelle: >>> KDA -
Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die
Altenpflege (Bericht v. 26.07.10) <<< (html)
Suizidrisiko
durch Antiepileptika unterschiedlich
Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42140/Suizidrisiko_durch_Antiepileptika_unterschiedlich.htm
<<< (html)
ULD
untersagt Datenübermittlung an Hausarztverband
Das Unabhängige Landeszentrum für
Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat in einer Verfügung dem
Hausärzteverband Schleswig-Holstein e. V. (HÄV SH) unter Androhung eines
Zwangsgeldes in Höhe von 30.000 Euro untersagt, gemäß dem zwischen der AOK
Schleswig-Holstein, dem HÄV SH und Dienstleistern abgeschlossenen Vertrag von
eingeschriebenen Hausärzten stammende Patientendaten weiterzugeben oder diese
selbst zu nutzen. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wurde angeordnet.
Der Hausarztvertrag zwischen AOK und HÄV SH war durch einen Schlichterspruch
zustande gekommen. >>>
weiter
Quelle: Datenschutzzentrum.de,
Mitteilung v. 26.07.10 >>> https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20100726-datenuebermittlung-hausarztverband.htm
<<< (html)
Baden-Württemberg
liegt bei Pflegenoten vorn
Quelle: Ärzteblatt.de v. 26.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42118/Baden-Wuerttemberg_liegt_bei_Pflegenoten_vorn.htm
<<< (html)
KG Berlin:
Lehnt der Betroffene die Bestellung einer bestimmten Person zum Betreuer ab,
sind die dafür maßgeblichen Gründe des Betroffenen durch die Tatgerichte zu
ermitteln.
KG Berlin, Beschl. v. 01.06.10 (Az.
1 W 36/10)
Quelle: KG Berlin, in
Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg; den Volltext des Beschlusses können
Sie unter dem folgenden Link nachlesen >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE217422010&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
<<< (html)
Lesehilfe
erleichtert Verstehen der Pflegenoten
Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/613437/lesehilfe-erleichtert-verstehen-pflegenoten.html
<<< (html)
Verdi:
Pflegemängel bei Versorgung Sterbender
Quelle: Saarbrücker Zeitung v.
25.07.10 >>> http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Verdi-Pflege-Sterbende-Hospiz-Kliniken-Krankenhaus;art27857,3366390
<<< (html)
Mehr
Alte, höhere Ausgaben? Für Deutschland gilt das in der Pflege nicht
v. Kerstin Mitternacht
Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/610559/alte-hoehere-ausgaben-deutschland-gilt-pflege-nicht.html
<<< (html)
Grüne
in Hessen setzen auf die Gemeindeschwester
Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/613226/gruene-hessen-setzen-gemeindeschwester.html?sh=23&h=-211298639
<<< (html)
Eine
GSG 9 gegen Missstände in Pflegeheimen?
v. O. Tolmein (24.07.10)
Quelle: FAZ.net (F.A.Z. Bllog
Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/07/24/eine-gsg-9-gegen-missstaende-in-pflegeheimen.aspx
<<< (html)
Reproduktionsmedizin
Leben und Würde
Ob die Präimplantationsdiagnostik
mit der Menschenwürde vereinbar ist, bleibt umstritten. Das gilt ebenso für die
unlängst getroffene Entscheidung zur Sterbehilfe. Aber der Gesetzgeber muss
nicht handeln wie ein Ethikrat, wenn es um Leben und Sterben geht.
v. Reinhard
Quelle: F.A.Z.net v. 23.07.10
>>> http://www.faz.net/s/RubAB001F8C99BB43319228DCC26EF52B47/Doc~ED1B823B70CB949469ADAE582CE5729F9~ATpl~Ecommon~Scontent.html
<<< (html)
Geriatrie
entlastet Sozialkassen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42099/Geriatrie_entlastet_Sozialkassen.htm
<<< (html)
Eckpunkte
für Pflegeberufsgesetz sollen Ende März 2011 vorliegen
Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Crone, Christel Humme, Petra Ernstberger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – >>> Drucksache
17/2051 <<< (pdf.) –
Ausgestaltung der Pflegeberufe und
Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen
Quelle: dip21.bundestag.de
>>> BT-Drs.
17/2301 <<< (pdf.)
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
"Weiterentwicklung der Pflegeberufe" beabsichtigt, bis
voraussichtlich Ende März 2011 Eckpunkte für ein neues Berufsgesetz vorzulegen.
Wann
der Tod kommen darf
v. Matthias Kamann
Quelle: Welt online v. 21.07.10
>>> http://www.welt.de/die-welt/debatte/article8556181/Wann-der-Tod-kommen-darf.html
<<< (html)
BGH: Zu
den Aufklärungspflichten bei einer PRT - Behandlung
BGH, Urt. v. 06.07.10 (Az. VI ZR
198/09)
Leitsätze des Gerichts:
Der Umstand, dass bei der konkreten
Behandlung (hier: PRT) über eine Querschnittlähmung noch nicht berichtet worden
ist, reicht nicht aus, dieses Risiko als lediglich theoretisches Risiko
einzustufen und eine Aufklärungspflicht zu verneinen.
Liegen der Beurteilung des
gerichtlichen Sachverständigen medizinische Fragen zugrunde, muss der Richter
mangels eigener Fachkenntnisse Unklarheiten und Zweifel bei den Bekundungen des
Sachverständigen durch eine gezielte Befragung klären.
Quelle: BGH, Entscheidungssammlung;
auf dem nachfolgenden Link findet sich der Volltext zur Entscheidung
>>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=52745&pos=12&anz=620
<<<
Ethikrat
sieht Reformbedarf beim Embryonenschutzgesetzes
Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42093/Ethikrat_sieht_Reformbedarf_beim_Embryonenschutzgesetzes.htm
<<< (html)
BVerwG:
Wehrübende Ärzte erhalten Betriebsausgabenerstattung nach dem
Unterhaltssicherungsgesetz nur bei ruhender Praxis
BverwG, Urt. v. 21.07.10 (Az. 6 C
1.09)
Leistet ein selbständig tätiger
Arzt eine Wehrübung ab, kann er eine Erstattung der Betriebsausgaben, die für
seine Praxis während der Zeit seiner Abwesenheit anfallen, nach dem
Unterhaltssicherungsgesetz (USG) nur dann verlangen, wenn in dieser Zeit in der
Praxis keinerlei erwerbsbezogene Tätigkeiten verrichtet werden. Dies hat das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute im Fall eines Facharztes für
Orthopädie und Oberstabsarztes der Reserve aus Oldenburg entschieden, der im
Februar 2005 zu einer zehntägigen Wehrübung eingezogen worden war. >>>
weiter
Quelle: BverwG >>> Pressemitteilung
Nr. 65/2010 <<< (html)
Nachbesserungsbedarf
beim Pflege-TÜV
Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42083/Nachbesserungsbedarf_beim_Pflege-TUeV.htm
<<< (html)
MRSA-Infektionen
- infiziert ist jeder 13. Heimbewohner
Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/613037/mrsa-infektionen-infiziert-jeder-13-heimbewohner.html?sh=9&h=-999713676
<<< (html)
BAG:
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten von Ärzten kann in der
gesetzlichen Ruhezeit erfolgen
BAG, Urt. v. 22.07.10 (Az. 6
AZR 78/09)
Der Tarifvertrag für Ärztinnen und
Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006 verpflichtet Ärzte,
Bereitschaftsdienste zu leisten. Diese Bereitschaftsdienste werden mit einem
tariflich festgelegten Faktor in Arbeitszeit umgerechnet und sind mit einem
ebenfalls tariflich festgelegten, von der Entgeltgruppe abhängigen Stundenlohn
zu vergüten oder gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-Ärzte/VKA durch
entsprechende Freizeit abzugelten (Freizeitausgleich). Dieser Freizeitausgleich
kann auch in der gesetzlichen Ruhezeit nach § 5 ArbZG erfolgen. >>> weiter
Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr.
53/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14488&pos=0&anz=53
<<< (html)
Training
senkt Zahl der Stürze in Pflegeheimen um ein Fünftel
Projekt der AOK-Bayern zur Sturzprävention
zeigt: Mit geringem Aufwand lassen sich viele Frakturen vermeiden.
v. Jürgen Stoschek
Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/612880/aok-projekt-weniger-stuerze-pflegeheim-dank-training.html
<<< (html)
Unser Service für Sie: Das IQB – Newsflash – Archiv I.
Halbjahr 2010 als Pdf. Dokument ab sofort downloadbar.
Manchen Zeitschriften zum
Pflegerecht eilt der Ruf voran, „unumstösslich“ die „Nummer 1“ zu sein. Ob dem
tatsächlich so ist, können und wollen wir nicht bewerten, wenngleich wir doch
darauf hinweisen möchten, dass das IQB-Internetportal mit seinem Onlineangebot
zum gesamten Pflege- und Medizinrecht Akzente gesetzt hat, die sich mehr als
sehen lassen können.
Höchste Aktualität ist
neben unserem kostenlosen (!) Rechtsprechungsservice unser „Markenzeichen“ und
da nimmt es nicht wunder, dass wir uns auf einem Weg zu einer der ersten
Adressen speziell im Pflegerecht im Onlinemarkt befinden.
Wir werden diesen Weg -
unbeeindruckt von den Printmedien - weitergehen, lassen wir uns doch von der
Vision leiten, dass künftig das IQB – Internetportal vielleicht auch einmal den
Ruf für sich beanspruchen kann, die erste Onlinezeitschrift zum gesamten
Pflege- und Medizinrecht „verlegt“ zu haben.
Das unsere Kollegen es
nach wie vor vermeiden, auf unsere Webseiten hinzuweisen, dürfen wir als Beleg
dafür werten, dass wir als ernstzunehmender „Konkurrent“ wahrgenommen werden
und vor allem aufgrund unserer Aktualität der Berichterstattung die Praxis,
aber auch den Wissenschaftsbetrieb, überzeugen: Gerade im Internet gilt die
alte Weisheit für die Printmedien, dass „nichts älter ist, als die Zeitung von
gestern“.
In diesem Sinne erreichen
uns auch zunehmend Email-Zuschriften, die sich insbesondere für den kostenlosen
Service bedanken und es verwundert nicht, dass gerade diesbezüglich der
Rechtsprechungsreport rund um das Pflege- und Medizinrecht auf besonderes
Interesse stößt.
Nun – hieran werden wir
unverändert festhalten, auch wenn üblicherweise die „Urteile im Namen des
Volkes“ kommerziell vermarktet werden und wir vom IQB – Redaktionsteam im Begriff
sind, die Zeitschrift >>> PMR <<< als feste
Größe in der Praxis und Theorie zu etablieren.
Wohin uns diesbezüglich
die „Reise führt“, ist derzeit noch nicht absehbar, führen wir doch derzeit
Gespräche mit mehreren Autoren und Sponsoren, die zum Gelingen einer
erfolgreichen Onlinezeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht zu höchst
angenehmen Konditionen beitragen möchten.
Das Projekt "IQB -
Internetportal" hat mittlerweile eine Dimension angenommen, die es
überlegenswert erscheinen lässt, bei weiteren Kollegen um eine entsprechende
Mitwirkung nachzusuchen, zumal wir vom IQB mit unseren Beiträgen Impulse
setzen, über die kurz oder lang unsere „Konkurrenz“ nicht vorbeikommen dürfte.
Wir wünschen Ihnen einen
angenehmen Tag und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr Lutz Barth &.
Team (21.07.10)
>>>
Download
IQB – Newsflash – Archiv I. Halbjahr 2010 <<< (pdf.)
Die älteren News (bis
01.07.10) sind aktuell im Online Archiv eingepflegt worden!
>>> IQB - 2010 <<< (html)
Aufgrund des Umfanges der
Informationen kann es zu längeren Ladezeiten der Seite kommen.
VGH
Baden-Württemberg: Keine Beihilfe für Autohomologe Immuntherapie eines
unheilbar an Krebs erkrankten Beamten
VGH Baden-Württemberg, Urt. v.
14.07.10 (Az. 11 S 2730/09)
Der 11. Senat des
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat entschieden, dass die Kosten für eine
Autohomologe Immuntherapie, die ein unheilbar an Krebs erkrankter Beamter
durchführen ließ, vom Land Baden-Württemberg nicht zu erstatten sind. Damit hat
der VGH eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart
aufgehoben.
Quelle: VGH Baden-Württemberg,
Mitteilung v. 14.07.10 >>> http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1256773/index.html?ROOT=1153033
<<< (html)
Deutscher
Pflegerat kritisiert Sparpläne für Kliniken
Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42061/Pflegerat_kritisiert_Sparplaene_fuer_Kliniken.htm
<<< (html)
Durchbruch
gegen Halbwahrheiten und Suizid-Märchen
Fragen an die Adresse der
Bundesärztekammer bleiben angezeigt
Quelle: DGHS, Mitteilung v. 19.07.10
>>> http://www.dghs.de/typo3/index.php?id=115&no_cache=1&tx_mininews_pi1[showUid]=422&cHash=43991a7660
<<< (html)
Wer
determiniert die Hirnforscher?
Ändert die Hirnforschung das
Menschenbild - und damit auch das Strafrecht? Ein FR-Gespräch mit dem
Rechtswissenschaftler Klaus Lüderssen über die Herausforderungen durch die
Hirnforschung.
Quelle: Frankfurter Rundschau online
v. 19.07.10 >>> http://www.fr-online.de/top_news/2860706_Was-ist-Willensfreiheit-4-Wer-determiniert-die-Hirnforscher.html
<<< (html)
Das
Geschäft mit den Todkranken
PHARMAINDUSTRIE Zwar steckt in fast
jedem Medikament öffentliche Forschung, doch die Patente hält die Industrie.
Das bedroht Menschenleben, wie das Beispiel Aids zeigt. Als erstes Uniklinikum
in Deutschland will die Berliner Charité das nicht mehr hinnehmen
v. Ingo Arzt und Katja Schmidt, in
Die Tageszeitung v. 19.07.10; online unter >>> http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2010%2F07%2F19%2Fa0097&cHash=5cffda93ab
<<< (html)
Ethik-Debatte
Ärztekammer-Chef zeigt Verständnis für Sterbehilfe
v. Beate Lakotta
Quelle: Spiegel online v. 16.07.10
>>> http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,706927,00.html
<<< (html)
"Tötung
völlig überflüssig"
Palliativmediziner kritisieren
Suizidhilfebereitschaft und sind empört
Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/612388/toetung-voellig-ueberfluessig.html
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
20.07.10):
Die Empörung der Palliativmediziner ist nicht so recht nachvollziehbar; auch
diese sind zur Toleranz aufgerufen, zumal der stets behauptete Widerspruch
zwischen ärztlicher Suizidbegleitung und Palliativmedizin nicht besteht! Der
Patient kann, muss aber nicht die palliativmedizinischen Angebote annehmen.
OLG Koblenz:
In der Regel keine rechtliche Pflicht, den Patienten an die Terminswahrnehmung
zu erinnern.
OLG Koblenz, Urt. v. 24.06.10 (Az. 5
U 186/10)
Leitsatz des Gerichts:
Wenn der Arzt den Patienten auf die
Notwendigkeit einer erneuten Vorsorgeuntersuchung hinweist und ihm dafür einen
Zeitkorridor nennt, gibt es in der Regel keine rechtliche Pflicht, den
Patienten an die Terminswahrnehmung zu erinnern. Abweichende
Fallkonstellationen aufgrund des konkreten Einzelfalles sind allerdings
denkbar.
Quelle: OLG Koblenz, in Rheinland
Pfalz, Ministerium der Justiz, Entscheidungsdatenbank >>> http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={921FF9E7-6B88-4282-821A-72E4A6E7C39F}
<<< (html)
Drehtüreffekt
in der Psychiatrie
Quelle: Ärzteblatt v. 19.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42045/Drehtuereffekt_in_der_Psychiatrie.htm
<<< (html)
Am Puls der Zeit - von der „Liberalisierung“ der Sterbehilfe (?!)
v. Lutz Barth (19.07.10),
im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“
BLOG >>> Zum
Beitrag <<<
Interview
v. G. Klinkhammer mit Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer: Keine Suizidbeihilfe
Quelle: Dtsch Arztebl 2010;
107(28-29): A-1385 / B-1225 / C-1205; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=77634
<<< (html)
Wo
bleibt die evidenzbasierte Sachlichkeit in der aktuellen Homöopathie-Debatte?
Wirkt sie nun, oder wirkt sie nicht?
Die aktuelle Diskussion über Homöopathie wird der alternativen Heilmethode
nicht gerecht. Das zeigt eine Analyse der Thesen von Gegnern der Homöopathie.
v. Dr. Mirko Berger
Quelle: Ärzte Zeitung v. 19.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/612209/wo-bleibt-evidenzbasierte-sachlichkeit-aktuellen-homoeopathie-debatte.html?sh=4&h=-1822513297
<<< (html)
Jeder
zweite Hausarzt wurde schon um Suizidhilfe gebeten
Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/612492/jeder-zweite-hausarzt-wurde-schon-suizidhilfe-gebeten.html?sh=19&h=2008810556
<<< (html)
Einstellung
der Ärzte zur Suizidbeihilfe: Ausbau der Palliativmedizin gefordert
v. A. Simon
Quelle: Dtsch Arztebl 2010;
107(28-29): A-1383 / B-1223 / C-1203; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=77636
<<< (html)
Ärzte
bereit zur Hilfe beim Suizid
Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/default.aspx?sid=612200
<<< (html)
Ärzte-Umfrage: Nicht Sterbehilfe
soll zum Normalfall werden, sondern der Zugang zu moderner Palliativmedizin
Quelle: BÄK, Pressemitteilung v.
17.07.10 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8666.8669
<<< (html)
Hinweis: Dort findet sich auch ein
Link zur Umfrage des Allenbach-Instituts mit den Ergebnissen zur
Repräsentativbefragung Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe aus
der Sicht der deutschen Ärzteschaft (Juli 2010)
OLG
Oldenburg: Zur Haftung des Durchgangsarztes
OLG Oldenburg, Urt. v. 30.06.10 (Az.
5 U 15/10)
Leitsatz des Gerichts:
Ein Durchgangsarzt, der die
besondere Heilbehandlung anordnet und selbst übernimmt, haftet auch dann persönlich
nach zivilrechtlichen Grundsätzen, wenn das Unterlassen einer sachgerechten
Behandlung auf der fehlerhaften Auswertung einer Röntgenaufnahme beruht, die
vor seiner Entscheidung über die Anordnung der besonderen Heilbehandlung
erfolgt ist.
Quelle: OLG Oldenburg, in
Rechtsprechungsdatenbank, Entscheidungen der Nds. Oberlandesgerichte; der
Volltext der Entscheidung kann unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden
>>> http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5349&ident=
<<< (html)
LAG
Niedersachsen: Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten
E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit
LAG Niedersachsen, Urt. v. 31.05.10
(Az. 12 SA 875/09)
Die außerordentliche Kündigung eines
langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene
einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitabeiter über einen
Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben
und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem
zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben
mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive"
Privatnutzung des Dienst-PC.
Quelle: LAG Niedersachsen, in
Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit – Rechtspechungsdatenbank >>> http://www.db-lag.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=07000200900087512%20SA
<<< (html)
ArbG
Berlin: Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum - Erlöschen des
Urlaubsanspruchs
ArbG Berlin, Urt. v. 17.06.10 (Az. 2
Ca 1648/10)
Leitsatz des Gerichts:
Ist es nach ärztlichem Zeugnis
erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin während eines bereits bewilligten
Erholungsurlaubes wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit
fernbleibt, so kommt es gleichwohl zum Erlöschen des Urlaubsanspruches im
Umfang seiner Bewilligung. § 9 BUrlG ist hierauf nicht entsprechend anzuwenden.
Da es nicht Zweck des § 45 SGB V ist, den Arbeitnehmer vor Vergütungseinbußen
wegen der Pflege eines erkrankten Kindes zu schützen, kommt in diesem Falle
auch kein Schadensersatzanspruch auf Nachgewährung von Erholungsurlaub in
Betracht. Will der Arbeitnehmer Nachteile bei der Vergütung vermeiden, so ist
er in diesem Falle gehalten, von der Arbeitsfreistellung nach § 45 SGB V keinen
Gebrauch zu machen und das erkrankte Kind während des Urlaubszeitraumes zu
pflegen.
Quelle: ArbG Berlin, in
Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/djd/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100064561%3Ajuris-r03&documentnumber=29&numberofresults=887&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true#focuspoint
<<< (html)
BÄK-Präsident
Hoppe: Homöopathie als Kassenleistung beibehalten
Quelle: BÄK, Mitteilung v. 15.07.10
>>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8666.8667
<<< (html)
Großbritannien
Spitzenreiter bei der Palliativmedizin
Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42012/Grossbritannien_Spitzenreiter_bei_der_Palliativmedizin.htm
<<< (html)
1,4
Millionen Euro mehr für sächsische Hospizdienste
Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/611824/14-millionen-euro-saechsische-hospizdienste.html?sh=24&h=-1315900291
<<< (html)
Europaabgeordneter
fordert Verbot der PID
Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42013/Europaabgeordneter_fordert_Verbot_der_PID.htm
<<< (html)
Versuchte
Sterbehilfe im Gelderner Hospiz
Niederrhein, 14.07.2010, Rosali
Kurtzbach
Quelle: Der Westen v, 14.07.10
>>> http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein/Versuchte-Sterbehilfe-im-Gelderner-Hospiz-id3236210.html
<<< (html)
Aus unserem Nachbarland Österreich
Schwer
kranke Ehefrau erschossen: Urteil
Es war eine Tötung auf Verlangen,
das steirische Ehepaar hatte gemeinsam beschlossen, aus dem Leben zu scheiden.
Doch er überlebte.
Quelle. Kurier.at, Artikel v.
14.07.10 >>> http://kurier.at/nachrichten/2016589.php
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
15.07.10):
Erst unlängst hat der Medizinethiker
Axel W. Bauer gemeint, wir sollten statt in die Schweiz vielmehr lieber einen
Blick nach Österreich richten. Wir wollen hier nicht ethisch „richten“, sondern
allenfalls die Frage aufwerfen, ob hier vielleicht in einem gemeinsamen
würdevollen Sterben unter ärztlicher Assistenz ein Akt besonderer Humanität zu
erblicken gewesen wäre, der wohl ganz dem selbstbestimmten Willen der Ehegatten
entsprochen hätte?
Versorgungsbedarf
älterer Menschen wird umfassender berücksichtigt
Quelle: G-BA, Mitteilung v. 15.07.10
>>> http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/346/
<<< (html)
„Ärzte
zur passiven Sterbehilfe gezwungen“
Podiumsdiskussion zum Thema
Patientenverfügung bei Woche der Justiz in Ravensburg
Quelle: suedkurier.de v.
14.07.10 >>> http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/ravensburg/-bdquo-Aerzte-zur-passiven-Sterbehilfe-gezwungen-ldquo-;art372490,4380121
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
15.07.10):
Der Artikel ist insofern lesenswert,
ermöglicht er doch uns allen einen Blick in die Innensichten u.a. eines
Chefarztes, die so ungewöhnlich für die Ärzte wohl nicht sein dürften, aber
dennoch mit gewaltigen Irrtümern behaftet sind.
Hier ist mehr denn je Aufklärung
geboten und zwar insbesondere durch die örtlich und sachlich zuständigen (!)
Landesärztekammern!
Blinzeln
bewahrt Gelähmten vor Sterbehilfe
Quelle: welt-online v. 14.07.10
>>> http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article8463298/Blinzeln-bewahrt-Gelaehmten-vor-Sterbehilfe.html
<<< (html)
BAG:
Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
BAG, Beschl. v. 14.07.10 (Az. 7 ABR
80/08)
Der Betriebsrat kann, sofern
berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die
Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen
auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die
laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und
Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Die Beurteilung, ob ein Mittel
der Informations- und Kommunikationstechnik der Erfüllung von Betriebsratsaufgaben
dient, ist Sache des Betriebsrats. Er hat dabei einen Beurteilungsspielraum.
Bei seiner Entscheidung muss er die entgegenstehenden Belange des Arbeitgebers,
darunter insbesondere die diesem entstehenden Kosten berücksichtigen. Wie das
Bundesarbeitsgericht bereits wiederholt entschieden hat, kann der Betriebsrat
die Einholung von Informationen aus dem Internet als zur Erfüllung seiner
Aufgaben erforderlich ansehen. In Wahrnehmung seines Beurteilungsspielraums
darf er auch davon ausgehen, dass die Eröffnung von Internetanschlüssen für die
einzelnen Mitglieder - etwa zu deren Vorbereitung auf
Betriebsratssitzungen - der Aufgabenerfüllung des Betriebsrats dient. Auch
durch die Entscheidung, seinen Mitgliedern eigene E-Mail-Adressen zum Zwecke
der externen Kommunikation einzurichten, überschreitet der Betriebsrat seinen
Beurteilungsspielraum nicht. Ebenso wie die Informationsbeschaffung kann die
Kommunikation einzelner Betriebsratsmitglieder mit nicht zum Betrieb gehörenden
Dritten Teil der Betriebsratstätigkeit sein.
Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daher - anders als die
Vorinstanzen - den Anträgen eines Betriebsrats stattgegeben, der vom
Arbeitgeber für sämtliche Mitglieder die Eröffnung von Zugängen zum Internet
sowie die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen verlangt hat. Berechtigte
Kosteninteressen des Arbeitgebers standen dem Verlangen nicht entgegen, da die
Betriebsratsmitglieder alle an PC-Arbeitsplätzen beschäftigt sind, so dass es
lediglich der Freischaltung des Internets und der Einrichtung einer
E-Mail-Adresse bedarf.
Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr.
50/10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14471&pos=1&anz=51
<<< (html)
Versicherer
fordern mehr Geld für Hebammen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/611785/versicherer-fordern-geld-hebammen.html
<<< (html)
"Sterbequalität"
in Großbritannien am besten
Quelle: Ärzte Zeitung v. 14.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/611845/sterbequalitaet-grossbritannien-besten.html?sh=16&h=-989955327
<<< (html)
Kabinett
beschließt Mindestlohn für die Pflege
Quelle: Ärzteblatt.de v. 14.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41990/Kabinett_beschliesst_Mindestlohn_fuer_die_Pflege.htm
<<< (html)
Zahl
der Organspenden gestiegen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41968/Zahl_der_Organspenden_gestiegen.htm
<<< (html)
Änderung
des Mutterschutzes für Ärztinnen gefordert
Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41967/Aenderung_des_Mutterschutzes_fuer_Aerztinnen_gefordert.htm
<<< (html)
KDA
warnt vor Fehlentwicklungen in der Pflege
Pflegenoten fördern Wettbewerb und
Verbrauchervertrauen
Quelle: KDA, Pressemitteilung v.
13.07.10 >>> http://www.kda.de/news-detail/items/kda-warnt-vor-fehlentwicklungen-in-der-pflege.html
<<< (html)
BGH: In
einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in
einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs
aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist.
BGH, Urt. v. 15.06.10 (Az. VI ZR
204/09)
Quelle: BGH, Entscheidungsdatenbank
>>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=52599&pos=10&anz=607
<<<
Niedersachsen
Plädoyer für Landespflegekammer
Quelle: PflegePositionen, Newsletter
des DPR 07/2010, S. 4 >>> http://www.heilberufe-online.de/archiv/2010/07/dpr_7_10.pdf?PHPSESSID=b3a121984d0372160d2509df27f52b07
<<< (pdf.)
Vgl. im Übrigen auch
Erneut
Forderung nach einer Pflege-Kammer
Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/611410/erneut-forderung-nach-pflege-kammer.html?sh=7&h=1055649593
<<< (html)
Medizin-Bachelor:
Oldenburg hält an Projekt fest
Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/611289/medizin-bachelor-oldenburg-haelt-projekt-fest.html
<<< (html)
Deutsche
Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
Die Deutsche Gesellschaft für
Humanes Sterben (DGHS) setzt sich dafür ein, den Menschen ein unerträgliches
und sinnloses Leiden zu ersparen und ihnen auch beim Sterben ihre Menschenwürde
zu erhalten. Sie will die Bedingungen für Schwerstkranke und Sterbende in
diesem Land verbessern.
Die DGHS ist ein gemeinwohlorientierter,
bundesweit tätiger Verein und versteht sich als Bürgerrechtsbewegung zur
Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des Menschen bis zur letzten
Lebensminute. Sie ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die sich
das Recht auf eine Sterbensverkürzung aus humanitären Gründen sichern wollen.
Als Patientenschutz- und Menschenrechtsorganisation hat sie sich dem Einsatz
für die Durchsetzung der Rechte von alten, pflegebedürftigen, schwerkranken und
sterbenden Menschen verschrieben. Die DGHS lehnt Fremdbestimmung ab und setzt
sich auf vielfältige Weise für mehr Freiheit am Lebensende ein.
Mehr über die DGHS zu ihrem
Selbstverständnis, den Grundsatzpositionen und in erster Linie zu ihren
Hilfsangeboten finden Sie auf dem nachfolgenden Link
>>> Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben
<<<
Wir vom IQB halten das Engagement
der DGHS in dem Wertediskurs über das Selbstbestimmungsrecht und für mehr
Freiheit am Lebensende für unverzichtbar, handelt es sich doch hierbei um eine
„Stimme“, die sich eben auch für mehr Toleranz in dem ethischen Diskurs über
ein selbstbestimmtes Sterben ausspricht und den Willen des Patienten (resp. des
Sterbenden) bei Beachtung entsprechender Sorgfaltskriterien als entscheidendes
Kriterium abgesichert wissen will.
Dem können wir nur beitreten, gehen
wir selbst doch davon aus, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten ein
eminent hoher Wert in unserer gesamten Rechtsordnung ist, der letztlich ganz
maßgeblich von der Verfassung her vorgegeben und nicht in die Beliebigkeit der
Norminterpreten gestellt ist. Die Position der DGHS hebt sich aus unserer Sicht
wohlwollend aus dem weiten Spektrum an "Meinungs- und Wertebildern"
ab und wir hoffen, dass die DGHS weiterhin Impulse in der Debatte setzt.
Lutz Barth, 12.07.10
Pflegestützpunkte:
föderale Kirchturmpolitik prägt das Bild
v. Thomas Hommel
Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/611311/pflegestuetzpunkte-foederale-kirchturmpolitik-praegt-bild.html
<<< (html)
Union
debattiert über Präimplantationsdiagnostik
Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41941/Union_debattiert_ueber_Praeimplantationsdiagnostik.htm
<<< (html)
Beske
stellt Rechtsanspruch auf SAPV in Frage
Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=611277
<<< (html)
"Pflegekammer
wäre eher Bremse denn Motor"
Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=609020
<<< (html)
Auch Demente kommen in den Himmel…
v. Lutz Barth (08.07.10),
im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“
BLOG >>> Zum
Beitrag <<<
Vielen
älteren Menschen werden Reha-Leistungen vorenthalten
Pflegebedürftigkeit vermeiden -
darum geht es bei der Rehabilitation älterer Menschen. Bei der Umsetzung gibt
es aber Probleme. Es mangelt an Transparenz, und die ambulant-stationäre
Vernetzung hat oft Defizite.
v. Anno Fricke
Quelle: Ärzte Zeitung v. 07.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/610878/vielen-aelteren-menschen-reha-leistungen-vorenthalten.html
<<< (html)
Deutsche
Krankenhaus Gesellschaft zur DKI-Studie "Neuordnung von Aufgaben des Pflegedienstes
unter Beachtung weiterer Berufsgruppen"
Kernkompetenzen der Pflege müssen
gestärkt werden
Quelle DKG, Mitteilung v. 07.07.10
>>> http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/38/aid/7287/title/DKG_zur_DKI-Studie_%E2%80%9ENeuordnung_von_Aufgaben_des_Pflegedienstes_unter_Beachtung_weiterer_Berufsgruppen%E2%80%9C
<<< (html)
Anm.:
Auf vorstehenden Link kann die Studie sowohl in der Kurz- als auch Langfassung
Der BLOG „Ärztliche
Assistenz beim Suizid“ findet nach wie vor beachtliches Interesse in der Öffentlichkeit.

Wir tragen auf diesem
Wege ein Thema in die Öffentlichkeit, dass nach wie vor einer intensiven
Aufarbeitung bedarf. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der insbesondere von
der BÄK praktizierte „arztethische Widerstand“ seiner „ethischen Grundlage“
entbehrt und sich im Übrigen von der fehlgeleiteten Vorstellung leiten lässt,
dass das Arztethos „verbindlich“ sei, mal ganz davon abgesehen, dass ein
allgemeiner Konsens innerhalb der ärztlichen Profession nun wahrlich nicht
festgestellt werden kann.
Der eine oder andere
Kommentar soll freilich bewusst provozieren, wenngleich doch in der Sache
selbst hierbei keine „Abstriche“ vorgenommen werden. Gelegentlich erreichen
mich persönlich Zuschriften, die – mit meinen Worten ausgedrückt – wenig von Toleranz
geprägt sind und letztlich offenbaren, dass hier wohl tatsächlich ein
„Kulturkampf“ tobt, der allerdings weniger durch sachbezogene Argumente, denn
durch Stigmatisierungsversuche charakterisiert ist. Die offensichtlich höchst
empfindsame „Seele“ nicht nur des Berufsethikers wird daher von den
diesseitigen „Botschaften“ nicht verschont bleiben, geht es doch in erster
Linie darum, das „Arztethos“ zu entstauben und mit einem zeitgemässen Programm
zu versehen, dass einerseits der Verfassungswirklichkeit Rechnung trägt und
andererseits dem „Recht“ die Rolle eines „Mediators“ zuweist, nach dem
erkennbar die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften die Grenzen der
prinzipiellen Möglichkeit zur intraprofessionellen Normsetzung nicht zu wahren
und zu beachten beabsichtigen oder aber schlicht überfordert zu sein scheinen.
Über die „Motivlage“ zu
spekulieren, hilft in der Sache nicht weiter und es ist dringend angeraten, die
Ärzteschaft von den „ethischen Fesseln“ einiger namhafter Ärztefunktionäre und
Medizinethiker zu befreien und im Diskurs darauf zu drängen, dass hier die
individualethischen Vorstellungen einiger Weniger nicht vom „Recht“ übernommen
werden!
Lutz Barth, 07.07.10
OLG
Karlsruhe: Benachteiligung wegen einer Behinderung bei Abschluss einer privatrechtlichen
Versicherung
OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.05.10 (Az.
9 U 156/09)
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2010&Seite=1&nr=13037&pos=19&anz=411
<<< (html)
Über den Tellerrand geschaut!
VG
Mainz: Ausschluss vom Masterstudium wegen Bachelor-Note zulässig
Es ist rechtlich nicht zu
beanstanden, wenn die Hochschule in der Prüfungsordnung für einen konsekutiven
Masterstudiengang die Zulassung eines Bachelorabsolventen zu diesem Studiengang
davon abhängig macht, dass der Bewerber das Bachelorstudium mit einer
bestimmten ECTS-Note abgeschlossen hat. Dies folgt aus einem Beschluss der 6.
Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz. >>> weiter
Quelle: VG Mainz >>> Mitteilung
Nr. 10/2010 v. 05.07.10 <<<
Hebammen
und Krankenkassen beschließen Erhöhung der Hebammenvergütung
Quelle: GKV – Spitzenverband,
Mitteilung v. 06.07.10 >>> https://www.gkv-spitzenverband.de/PM_2010_07_06_Hebammen.gkvnet
<<< (html)
PEG-Sonde:
Vereinfachte Antibiotikaprophylaxe
Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41881/PEG-Sonde_Vereinfachte_Antibiotikaprophylaxe.htm
<<< (html)
"Kein
Freibrief für Designer-Babies"
Statement von Prof. Dr.
Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zum Urteil des BGH zur
Präimplantationsdiagnostik
Quelle: BÄK, Mitteilung v. 06.07.10
>>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.75.77.8656
<<< (html)
BGH:
Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des
extrakorporal erzeugten Embryos ist nicht strafbar
BGH, Urt. v. 06.07.10 (Az. 5 StR
386/09)
Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr.
137/2010 v. 06.07.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=52539&pos=0&anz=137
<<< (html)
Aus der
Fehleranalyse gemeinsam lernen
Am 6. Juli startet ein neues
überregionales Fehlerberichtssystem für Krankenhäuser (vgl. dazu die Mitteilung
unter >>> http://www.aezq.de/nachrichten/aus-der-fehleranalyse-gemeinsam-lernen
<<<), an dem u.a. das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin
(ÄZQ), das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Pflegerat (DPR) mitwirkt.
Zahnärzte
setzen sich für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen ein
KZBV und BZÄK stellen Reformkonzept
für bessere zahnärztliche Versorgung vor
Quelle: BZÄK v. 16.06.10
>>> http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/16/06/2010/zahnaerzte-setzen-sich-fuer-pflegebeduerftige-und-menschen-mit-behinderungen-ein.html
<<< (html)
Ärzte
freuen sich über Ausgang des Volksentscheids
Quelle: Ärzte Zeitung v. 05.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=610285
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
06.07.10):
Diese „Freude“ war zu erwarten,
wenngleich doch auch der Hoffnung Ausdruck verliehen werden soll, dass sich die
Landesärztekammern nunmehr auch mit Blick auf die Wahrung patientenautonomer
Entscheidungen besonders engagiert zeigen und sich dafür einsetzen, dass ein
stückweit die Möglichkeit zur Sterbehilfe liberalisiert und so „ihre“ verfasste
Ärzteschaft in die wohlverstandene Freiheit (!) ihrer Gewissensentscheidung
entlassen wird.
Der Kommentar von Jürgen Stoschek
„Reine Luft über den Stammtischen“ (in Ärzte Zeitung v. 05.07.10 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=610281
<<<) belegt indes auch die Möglichkeit, in der Debatte um die
Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe in die europäischen Nachbarländer
(wie eben beim Nichtraucherschutz) zu schauen, die dem Arztethos ein
zeitgemässes „Programm“ verordnet haben. Insofern dürfte es nicht
ausgeschlossen sein, dass die hiesigen Kammern wertvolle Impulse für die
hierzulande geführte zähe Debatte erlangen und durchaus zu richtigen Einsichten
gelangen.
Nichtraucherschutz
soll Ländersache bleiben
Quelle: Ärzteblatt.de v. 05.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41860/Nichtraucherschutz_soll_Laendersache_bleiben.htm
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
06.07.10):
Als ein bekennender Freund der
„direkten Demokratie“ wird das Ergebnis des Volksentscheids in Bayern zum
Nichtraucherschutz zu akzeptieren sein, auch wenn sich die Regelungen in
der Konsequenz als nicht (!) ausgewogen darstellen. Von daher ist es zumindest
löblich, dass einige Bundesländer derzeit keinen Reformbedarf bei ihren
Nichtraucherschutzgesetzen erblicken, haben diese doch einen Kompromiss
zwischen den verschiedenen Interessen gefunden und so der Entscheidungsfreiheit
der Einzelnen einen gewissen Vorrang eingeräumt.
Nun steht allerdings zu „befürchten“
an, dass die Mission einiger „Überzeugungstäter“ aus Bayern bundesweit
fortgesetzt werden soll und da bleibt eigentlich zu hoffen, dass wir jedenfalls
in unserem kleinen Bundesland Bremen standfest bleiben und es letztlich den
Bürgerinnen und Bürgern selbst überlassen, über den Besuch einer Raucherkneipe
im Einzelfall zu entscheiden. Dieser unsägliche Paternalismus bekennender
Nichtraucher-Aktivisten sollte einer gewissen Toleranz weichen, zumal ich nicht
davon ausgehe, dass der einzelne Nichtraucher zum Besuch einer Eckkneipe
„gezwungen“ wird und er durchaus in der Lage sein sollte, diesbezüglich eine
seine Vorstellungen entsprechende eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.
Auffällig jedenfalls ist, dass in
der leidigen Debatte des „Volkes Meinung“ größtes Gewicht beigemessen wird,
während in anderen existentiellen Bereichen des Lebens (z.B. der
Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe) die Meinung des Volkes (bzw.
einer Berufsgruppe) eher unwichtig zu sein scheint und hier unausgesprochen dem
Staatsvolk die Fähigkeit abgesprochen wird, überhaupt entscheiden zu können.
Das „Problem“ wird daher einstweilen lieber in die Verantwortlichkeit der
Ethikräte delegiert, in denen allerdings auch mehr oder weniger
„Überzeugungstäter“ sitzen, die gelegentlich einen ausgewogenen Blick auf das
Selbstbestimmungsrecht vermissen lassen und wohl auch von der Bedeutung eben
dieser grundrechtlichen Freiheit nicht zu überzeugen sind. Eher das Gegenteil
ist anzunehmen und insofern befinden sich einige „Aktivisten“ – wie beim
Nichtraucherschutz – auf einer Mission, bei der Toleranz aufgrund des eigenen
„Wertekanons“ geradezu hinderlich wäre!
Keine gute Aussichten, wie ich meine
und da könnten dann auch die Frage aufgeworfen werden „Wie dürfen wir
sterben?“, da der Wille des Einzelnen zwar feststehen dürfte, aber in
allerletzter Konsequenz von den „Ethikfürsten der Neuzeit“ für unbeachtlich
erklärt und dort, wo sich Widerstand regt, die selbstbestimmte Entscheidung pathologisiert
wird.
„Das Leben ist ein unverdientes, wunderbares Geschenk“
…so Eckhard Nagel,
geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinmanagement und
Gesundheitswissenschaften der Universität Bayreuth, stellv. Vorsitzender des
Deutschen Ethikrats in einem aktuellen Leserbrief (in Der Tagesspiegel v.
04.07.10 >>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/ist-sterbehilfe-ethisch-vertretbar/1874756.html).
Hieran anschließend
bemerkt er: „Wir dürfen es annehmen und müssen mit seinen natürlichen
Gefährdungen umgehen lernen. Weder kann die moderne Medizin an der Endlichkeit
unseres Daseins etwas ändern, noch sollten wir ein Menschenbild befördern, das
in Notsituationen das Leben zur Disposition stellt.“
Leider unterliegt er
diesbezüglich einem ganz erheblichen Irrtum: So wundervoll auch das Leben sein
mag, so können und dürfen wir hierüber verfügen, auch wenn es ein „Geschenk“
sein sollte. Derartige Lobpreisungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass
es Grenzsituationen gibt, in denen Krankheit und Pein bei einem
Schwersterkrankten einen Sterbewunsch aufkeimen lässt, den wir
selbstverständlich zu akzeptieren haben und in diesem Sinne kann der Einzelne
auch in für ihn als existentielle Notsituationen erfahrbare „Leidzustände“ um
ärztliche Suizidbeihilfe nachsuchen, wenn er denn hierzu eigens nicht mehr in
der Lage sein sollte. Gerade in der ärztlichen Suizidbeihilfe ist ein höchster
Akt der Humanität zu erblicken, die letztlich ihr Fundament in dem Menschenbild
des Grundgesetzes – abgesichert durch den Würdekern und dem verbürgten
Selbstbestimmungsrecht – findet.
Das „Leben“ brauchen wir
eben nicht annehmen, geschweige denn sind wir zum Leben verpflichtet und dies
gilt in einem besonderen Maße auch für diejenigen Schwersterkrankten, die in
einem „schnellen“ und schmerzfreien Tod ein „Geschenk“ erblicken, dass ihnen
allerdings derzeit noch von einigen namhaften Ethikern und Ärztefunktionären
aufgrund einer archaisch anmutenden Werthaltung (noch) versagt bleibt. Auch E.
Nagel geht einstweilen noch von der irrtümlichen, aber letztlich folgenschweren
Vorstellung aus, dass die Haltung der deutschen Ärzteschaft „klar“ sei; dem ist
aber mitnichten so, wie sich aus zahlreichen Umfragen innerhalb der deutschen
Ärzteschaft ablesen lässt und wir dürfen daher gespannt sein, wann die BÄK
interessierten Fachkreisen die im Januar 2010 durchgeführte Umfrage bei den
deutschen Ärztinnen und Ärzten der interessierten Fachöffentlichkeit zur
Verfügung stellt.
Dass dies noch nicht
geschehen ist, wird sicherlich seine Ursachen haben …, über die ich allerdings
nicht spekulieren möchte.
Entscheidend ist und
bleibt allein, dass es keine Pflicht zum Leben gibt, auch wenn es ein
„unverdientes“ und „wundervolles“ Geschenk sein sollte – ein „Geschenk“, dass
manche Schwersterkrankte wohl nicht hätten empfangen wollen und im Übrigen ein
„Umtausch“ ausgeschlossen ist! In dieser Frage darf das Individuum durchaus
„selbstherrlich“ sein, ist er doch mit Blick auf sein „Sterben“ keiner
moralischen oder ethischen Richtlinie unterworfen, die nun so ethisch auch
wieder nicht ist, ringt man/frau doch dem Schwersterkrankten die „Pflicht“ zur
Leidtragung ab. Das „Geschenk“ abzulehnen, ist demzufolge nicht unmoralisch,
sondern Ausdruck einer höchst individuellen Entscheidung, die ein Jeder für
sich – und nur für sich – verantworten sollte und muss und zwar ungeachtet der
Tatsache, ob Andere in der Situation eine andere Entscheidung getroffen hätten.
Lutz Barth (05.07.10)
Der kurze Beitrag ist
auch im BLOG „Ärztliche
Assistenz beim Suizid“ eingestellt worden, wo Sie gerne einen Kommentar
hinterlassen können.
Brandenburgisches
OLG: Zur Sicherstellung der Atmung des Neugeborenen durch Einsatz eines
Guedel-Tubus (hier: Diagnose der Choanalatresie)
OLG Brandenburg, Urt. v. 20.05.10
(Az. 12 U 4/09)
Quelle: OLG Brandenburg, Gerichtsentscheidungen
Berlin-Brandenburg; die Entscheidung kann auf dem nachfolgenden Link im
Volltext nachgelesen werden >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100063233&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
<<< (html)
Bayern
stimmen für bundesweit schärfstes Rauchverbot
Quelle: Ärzteblatt.de v. 05.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41845/Bayern_stimmen_fuer_bundesweit_schaerfstes_Rauchverbot.htm
<<< (html)

Ernährung
mittels Spritze
Bewohner, die den Mund nicht öffnen,
wird mit einer Sondenspritze die Nahrung und die Flüssigkeit in den Mund
gedrückt.
Was ist passiert?
Bewohner mit fortgeschrittener
Demenz, die den Mund nicht mehr öffnen, werden mit einer Spritze ernährt.
Die Spritze wird zwischen die Lippen geschoben und es werden immer wieder 10ml
Nahrung oder Flüssigkeit in den Mund gedrückt.
Es gibt Bewohner, die diese Art der Ernährung zu akzeptieren scheinen. Andere
zeigen Widerwillen oder Abwehr. >>> weiter
Mehr zum kritischen Ereignis
erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den
Bericht kommentieren.
Quelle: >>> KDA -
Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die
Altenpflege (Bericht v. 29.06.10) <<< (html)
Das
Berufsbild des Arztes zwischen Ethos, Spardiktat und Schönheitsideal
v. F. Kirchhof, in Rheinisches
Ärzteblatt 07/2010; online unter >>> http://www.aekno.de/page.asp?pageID=8344&noredir=True
<<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth,
04.07.10):
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident
des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats, plädiert u.a.
für eine Deregulierung der klassischen ärztlichen Tätigkeit und bei der sog.
Enhancement-Medizin für Rechtsregeln zur Vorbeugung vor Risiken und Gefahren.
Der
Patientenwille darf nicht zum Spielball werden
Stellungnahme der
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung zum Urteil des
Bundesgerichtshofes im so genannten Sterbehilfeprozess (Aktenzeichen:
Bundesgerichtshof 2 StR 454/09)
Quelle: Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung, Sonder Hospiz Info Brief 2 / 2010 v. 02.07.10
>>> http://www.hospize.de/docs/hib/Sonder_HIB_02_10.pdf
<<< (pdf.)
Hinweis (L. Barth, 04.07.10):
Die Entscheidung des BGH liegt
derzeit noch nicht im Volltext vor, so dass die eine oder andere Kommentierung
durchaus „mutig“ erscheint. Wir warten nach wie vor die Veröffentlichung des
Entscheidungstextes ab, um das Urteil entsprechend würdigen zu können.
Ist
Sterbehilfe ethisch vertretbar?
Quelle: Der Tagesspiegel v. 03.07.10
>>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/ist-sterbehilfe-ethisch-vertretbar/1874756.html
<<< (html)
Kardinal
will Abtreibungen verhindern - Klinik-Verkauf geplatzt
Quelle: kath.net v. 02.07.10
>>> http://www.kath.net/detail.php?id=27263
<<< (html)
LSG
Sachsen-Anhalt: Keine freie Arztwahl bei "Lucentis®"- Behandlung
LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v.
15.04.10 (Az. L 5 KR 5/10 B ER, rechtskräftig)
Das Arzneimittel Lucentis® wird bei
Netzhauterkrankungen in den Glaskörper des Auges injiziert. Diese Behandlung
kann von Ärzten bei den gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht abgerechnet
werden. In Sachsen-Anhalt sind daher von den Krankenkassen Versorgungsverträge
u.a. mit der Universitätsklinik Halle geschlossen worden. Dort wird eine
Ampulle des Arzneimittels durch die Universitätsapotheke in zwei Einzeldosen
aufgeteilt, um die sehr hohen Kosten zu senken.
Eine gesetzlich Krankenversicherte
hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, die Krankenkasse zur
Kostenübernahme für eine Behandlung bei ihrem Augenarzt zu verpflichten. Sie
habe ein Recht auf freie Arztwahl. Wegen der Aufteilung des Arzneimittels in
zwei Einzeldosen sei diese Behandlung von geringerer Qualität und damit
unzumutbar.
Das Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt hat den Antrag zurückgewiesen. Nach Auffassung der Richter wäre
die begehrte Behandlung fast doppelt so teuer wie die in der
Universitätsklinik. Die fachgerechte Aufteilung des Arzneimittels in zwei
Einzeldosen führte auch nicht zu einer schlechteren Behandlungsqualität, zumal
die Ausstattung und gebündelte ärztliche Erfahrung einer Universitätsklinik
denen eines niedergelassenen Arztes überlegen seien. Die Beschränkung der
freien Arztwahl sei wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots der Krankenkassen
hinzunehmen.
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr. 06/10 v. 02.07.10 >>> http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/lsg/2010/006_2010_5f0581d62f469d579041ebde8a6bdc78.htm
<<< (html)
LAG
Niedersachsen: Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten
E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit
LAG Niedersachsen, Urt. v. 31.05.10
(Az. 12 SA 875/09)
Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers
kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn
der Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich
mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an
mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die
Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall
um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.
Quelle: Niedersächsische
Arbeitsgerichtsbarkeit – Rechtsprechungsdatenbank; die Entscheidung kann im
Volltext unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden >>> http://www.db-lag.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=07000200900087512%20SA
<<< (html)
LSG
Nordrhein-Westfalen: Gesetzlich Krankenversicherte können Auskunft über
medizinische Behandlungen verlangen
LSG NRW, Urt. v. 20.05.10 (Az.L 5 KR
153/09)
Gesetzlich Krankenversicherte können
von der für sie zuständigen kassenärztlichen Vereinigung (KV) Auskunft über
dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten verlangen, wenn der KV dadurch
kein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. Das hat das Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall
eines gesetzlich krankenversicherten Mannes aus Brühl entschieden. Der Mann
hatte die für ihn zuständige kassenärztliche Vereinigung um Auskunft gebeten
hatte, welche medizinischen Leistungen sie in den letzten vier Jahren seiner
Mitgliedschaft abgerechnet hatte. Er benötige diese Angaben für die Beantragung
einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die beklagte kassenärztliche
Vereinigung erteilte lediglich eine so genannte Versichertenauskunft für das
Geschäftsjahr vor der Antragstellung. Auskunft über Daten hinsichtlich
Behandlungen in weiter zurückliegenden Jahren könne der Kläger nach der
gesetzlichen Regelung im Recht der gesetzlichen Krankenkassen (§ 305 Abs. 1
Sozialgesetzbuch 5. Buch) nicht verlangen.
Die Essener Richter ließen diese
Argumentation wie vor ihnen das Sozialgericht Düsseldorf nicht gelten. Der
Anspruch des Klägers auch auf Auskünfte für länger zurückliegende Zeiträume
folge aus der entsprechenden Regel des allgemeinen Sozialrechts (§ 83
Sozialgesetzbuch 10. Buch). Der dort geregelte allgemeine Auskunftsanspruch sei
Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Um es
einzuschränken, hätte es einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft,
die aber fehle. Es sei nirgendwo erkennbar, dass der Gesetzgeber diesen
allgemeinen Auskunftsanspruch für das Recht der gesetzlichen
Krankenversicherung habe einschränken wollen.
Allerdings bestehe der
Auskunftsanspruch des Klägers nicht unbeschränkt. Vielmehr seien seine privaten
Interessen abzuwägen mit dem sachlichen und personellen Aufwand, den die
Auskunft der betroffenen Behörde verursache. Im Falle des Klägers ergab diese
Abwägung, dass er Auskunft nur für ein weiteres Jahr rückwirkend und nur
insoweit verlangen konnte, wie seine Sozialdaten von der EDV der Beklagten
gespeichert waren.
Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig, weil der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles
die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hat.
Quelle: LSG NRW, Pressemitteilung v.
02.07.10 >>> http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/02_07_2010/index.php
<<< (html)
Thüringer
OLG: Zur Notwendigkeit einer Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden
Thüringer OLG, Urt. v. 15.06.10 (Az.
4 U 797/09)
Kern der Aufklärung eines Patienten
ist die Behandlungsaufklärung; d.h. die Erläuterung des Arztes über die Art der
konkreten Behandlung (Medikation, Operation). Als Nebenpflicht des
Behandlungsvertrages erfordert sie auch die Erläuterung der Tragweite des
beabsichtigten Eingriffs.
Zwar ist die Wahl der
Behandlungsmethode grundsätzlich Sache des Arztes. Das bedeutet, dass der Arzt
dem Patienten nicht ungefragt erläutern muss, welche Behandlungsmethode in
Betracht kommt und was für bzw. gegen die eine oder andere Methode spricht, so
lange der Arzt eine Behandlungsmethode wählt, die dem medizinischen Standard –
zum Zeitpunkt der Behandlung – entspricht.
Wählt der Arzt eine medizinisch
indizierte, dem ärztlichen Standard entsprechende
Behandlungsmethode, bedarf es der Aufklärung über eine anderweitige,
gleichfalls
dem ärztlichen Standard entsprechende (alternative) Methode dann nicht, wenn
die
gewählte Therapiemethode hinsichtlich ihrer Heilungschancen einerseits und den
mit
der Behandlung für den Patienten verbundenen Belastungen andererseits gegenüber
der alternativen Methode gleichwertig oder sogar vorzuziehen ist.
Eine Aufklärung (über die
Behandlungsalternative) ist nur dann erforderlich, wenn
die in Betracht kommenden Methoden unterschiedliche Risiken/Belastungen und
Erfolgschancen bieten, insbesondere die Behandlungsalternative risikoärmer ist
bei gleich anzusetzendem Erfolg.
Quelle: Thüringer Oberlandesgericht,
Entscheidungen. Das Urteil kann auf dem nachfolgenden Link im Volltext
aufgerufen werden >>> http://www.thueringen.de/de/olg/entscheidungen/
<<< (html). Es öffnet sich dort die Suchanfrage, in die
Sie z.B. das Aktenzeichen eintragen können.
Alternativ klicken Sie einfach auf den Button „Suche
starten“, ohne eine Angabe vorzunehmen. Es werden jeweils die aktuellen
Entscheidungen angezeigt.
Zugleich möchten wir Ihr Augenmerk auf eine weitere aktuelle Entscheidung
des
Thüringer
OLG v. 22.06.10 (Az. 4 U 519/07) zu den vorvertraglichen Obliegenheiten des
Antragstellers und späteren Versicherungsnehmer (hier: Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung – vorvertragliche Obliegenheitsverletzung bei
unwahrer Beantwortung von Gesundheitsfragen)
lenken.
Die Entscheidungen kann ebenfalls
auf dem vorstehend angegeben Link im Volltext nachgelesen werden.
Auch Demente kommen in den Himmel…
und so gesehen wird sich
wohl der gläubige Christ bereits hier auf Erden mit der Frage auseinanderzusetzen
haben, welchen Willen er in seiner Patientenverfügung niederzuschreiben
gedenkt.
Die Diskussion darüber,
ob der zunächst noch von kognitiven Einbußen „verschonte“ Erdenbürger überhaupt
für den Fall einer späteren Demenz eine Patientenverfügung treffen darf,
scheint „eingeschlafen“ zu sein. >>> weiter
v. Lutz Barth,
02.07.2010, im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“
BLOG >>>
Zum Beitrag <<<
BGH:
Will ein Patient abweichend von den Grundsätzen des totalen
Krankenhausaufnahmevertrags seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff auf
einen bestimmten Arzt beschränken, muss er seinen entsprechenden Willen eindeutig
zum Ausdruck bringen (LS. des Gerichts)
BGH, Urt. v. 11.05.10 (Az. VI ZR
252/08)
Aus den Entscheidungsgründen:
... Die Klägerin hat mit der
Beklagten einen einheitlichen, so genannten totalen Krankenhausaufnahmevertrag
geschlossen. Bei dieser Regelform der stationären Krankenhausbetreuung hat der
Patient grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Arzt
behandelt und operiert zu werden. Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem
Behandlungsvertrag kann sich der Krankenhausträger vielmehr grundsätzlich
seines gesamten angestellten Personals bedienen...
... Dem Krankenhausträger als
alleinigem Vertragspartner ist es insbesondere überlassen, den Operationsplan
so aufzustellen, dass alle Krankenhausärzte nach Möglichkeit gleichmäßig
herangezogen und entsprechend ihrem jeweiligen Können eingesetzt werden, so
dass einerseits die höher qualifizierten und erfahrenen Ärzte für die
schwierigeren Eingriffe zur Verfügung stehen und andererseits den noch nicht so
erfahrenen Assistenzärzten - unter Überwachung durch einen erfahrenen Kollegen
- die Möglichkeit gegeben werden kann, sich anhand von weniger schwierigen
Eingriffen weiter zu bilden. Anders wäre die Aufstellung eines den
verschiedenen Schwierigkeitsgraden der Eingriffe gerecht werdenden Operationsplans
wie auch eine vernünftige Aus- und Weiterbildung der Ärzte in Krankenhäusern
nicht möglich...
... Auch beim totalen
Krankenhausaufnahmevertrag bleibt es dem Patienten allerdings unbenommen zu
erklären, er wolle sich nur von einem bestimmten Arzt operieren lassen. In
diesem Fall darf ein anderer Arzt den Eingriff nicht vornehmen. Einen Anspruch
darauf, dass der gewünschte Operateur tätig wird, hat der Patient jedoch nicht;
er muss sich, wenn er nicht doch noch darin einwilligt, dass ein anderer Arzt den
Eingriff vornimmt, gegebenenfalls damit abfinden, unbehandelt entlassen zu
werden. Ist ein Eingriff durch einen bestimmten Arzt, regelmäßig den Chefarzt,
vereinbart oder konkret zugesagt, muss der Patient rechtzeitig aufgeklärt
werden, wenn ein anderer Arzt an seine Stelle treten soll...
Quelle: BGH, Entscheidungssammlung;
den Volltext der Entscheidung (nebst Rechtsprechungshinweisen) können Sie unter
dem nachfolgenden Link nachlesen >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=820b1a6213d418b7385ea68b2a32b38d&nr=52387&pos=1&anz=803
<<< (pdf.)
Bayerischer
VGH: Ärztin hat keinen Anspruch auf Heilpraktikererlaubnis
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof,
Beschluss vom 16.06.2010 (Az. 21 ZB 10.606)
Quelle: Kostenlose Urteile.de
>>> http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9869
<<< (html)
In
Berlin startet die flächendeckende Palliativversorgung
Quelle: Ärzte Zeitung v. 01.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/609372/berlstartet-flaechendeckende-palliativversorgung.html?sh=7&h=-790191819
<<< (html)
Kliniken
erhielten 186 Millionen Euro für zusätzliche Pflegestellen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 01.07.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41820/Kliniken_erhielten_186_Millionen_Euro_fuer_zusaetzliche_Pflegestellen.htm
<<< (html)
Herzstiftung
stützt Volksentscheid zum Nichtrauchen in Bayern
Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/suchtkrankheiten/article/609800/herzstiftung-stuetzt-volksentscheid-nichtrauchen.html?sh=3&h=1695195985
<<< (html)
Bayerischer
VerfGH: Rauchverbot im Gesundheitsschutzgesetz mit Bayerischer Verfassung
vereinbar
Entscheidung vom 25.06.2010 -
1-VII-08
Quelle: Bayerischer VerfGH, Pressemitteilung
zur Entscheidung v. 28.06.10 >>> http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/1-VII-08-Pressemitteilung.htm
<<< (html)
Ärztliche Suizidbegleitung und Hilfe
beim Suizid: Konflikt zwischen Strafrecht und Standesrecht?
Vortrag v. Prof. Dr. jur. Jochen
Taupitz,
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und
Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik, Universität
Mannheim
Mitglied des Deutschen Ethikrates
Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe
im Sommersemester 2010 "Medizinethik am Lebensende" des
Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin in Kooperation mit
NRW-Nachwuchsforschergruppe "Medizinethik am Lebensende: Norm und
Empirie"
Zentrum für Medizinische Ethik Bochum (05.05.10)
Quelle: Ruhr-Universität Bochum
>>> https://connect.ruhr-uni-bochum.de/malakow-050510-taupitz/
<<< Video
Ersparnisse
in Milliardenhöhe im Gesundheitswesen über ein fallgesteuertes
Behandlungsmanagement
Die Dauer und damit die Kosten einer
Behandlung lassen sich erheblich verringern, wenn ein modernes und
fallgesteuertes Behandlungsverfahren in der Versorgung chronischer Wunden
gewählt wird. Zu diesem Ergebnis gelangt eine Studie des Instituts für Pflege-
und Gesundheitsökonomie an der Hochschule Bremen unter der Leitung von Prof.
Dr. Heinz Janßen. >>> weiter
Quelle:
idw-online
v. 29.06.10 >>> http://idw-online.de/pages/de/news374113
<<< (html)
LAG
Düsseldorf: Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam
LAG Düsseldorf, Urt. v. 01.07.10
(Az. 5 Sa 996/09)
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf
hat heute festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt)
eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter
Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte
das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt.
Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die
Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. >>> weiter
Quelle: LAG Düsseldorf,
Pressemitteilung v. 01.07.10 >>> http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/940_17_10.pdf
<<< (pdf.)
VG
Saarlouis: Keine Beihilfenfähigkeit der Bioresonanztherapie
VG Saarlouis, Urt. v. 01.06.10 (Az.
3 K 185/10)
In einer aktuellen Entscheidung hat
das VG Saarlouis darauf erkannt, dass die Bioresonanztherapie als Behandlungsmethode
wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt ist; die Aufwendungen hierfür sind
daher nicht beihilfefähig.
Quelle: VG Saarlouis (Rechtsprechung
Saarland)
Die Entscheidung kann auf dem
nachfolgenden Link im Volltext nachgelesen werden >>> http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2010&nr=2832&pos=6&anz=227
<<< (html)
BAG:
Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds
BAG, Beschl. v. 23.06.10 (Az.
7 ABR 103/08)
Der Arbeitgeber muss im
erforderlichen Umfang die Kosten erstatten, die einem alleinerziehenden
Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen
Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder
entstehen. >>> weiter
Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr.
47/10 v. 23.06.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14426&pos=0&anz=47
<<< (html)
Medizinethiker sollten ihren „Horizont“ erweitern!
v. Lutz Barth,
01.07.2010, im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“
BLOG >>> Zum
Beitrag <<<
Freibrief
für Sterbehelfer?
Die Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Freitag wird als Meilenstein der
Rechtsprechung in Sachen Sterbehilfe gefeiert, noch bevor die schriftliche
Begründung vorliegt. In Wahrheit sind viele Fragen offen.
v. Alexander S. Kekulé
Quelle Der Tagesspiegel v. 30.06.10
>>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/freibrief-fuer-sterbehelfer/1871754.html
<<< (html)
Das IQB – Internetportal erfreut sich zunehmender Akzeptanz: Ein
Informationsportal, dass mit seinem kostenlosen Newsletter Akzente setzt und
von der Praxis angenommen wird.


Wir bleiben unserer Linie
treu und warten mit einem kostenlosen Service zur aktuellen Rechtsprechung zum
Pflege- und Medizinrecht auf und da nimmt es nicht wunder, dass seit Monaten
die Rubrik „Aktuelle Rechtsprechung“ zu den TOP-Webseiten unseres kostenlosen
Angebots zählt.
Das IQB – Internetprotal
mit seinen Verbundwebpräsenzen zum Gerontopsychiatrierecht und der Zeitschrift
zum gesamten Pflege- und Medizinrecht sind diejenigen Adressen, die unter
„Favoriten“ sich zu speichern lohnen, denn allein unser Rechtsprechungsreport
nimmt Entscheidungen „vorweg“, die vielfach erst Wochen oder Monate später in
einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht werden.
Vielleicht lohnt es sich,
über Ihre Abo`s etwas intensiver nachzudenken, zumal wir glauben, dass wir den
Ansprüchen höchster Aktualität mehr als gerecht werden und im Übrigen nicht
selten Beiträge rund um das Pflege- und Medizinrecht aus eigener Feder
veröffentlichen, die auf der Höhe der Zeit liegen und den fachlichen Diskurs
beflügeln.
Ich wünsche Ihnen einen
guten Start in den – hoffentlich auch vom schönen Wetter verwöhnten – Juli und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr Lutz Barth, 01.07.10
IQB – Internetportal zum Medizin-, Pflege- und
Getontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Archiv Newsflash II. Quartal 2010
Das IQB – Internetportal erfreut sich zunehmender Akzeptanz: Ein
Informationsportal, dass mit seinem kostenlosen Newsletter Akzente setzt und
von der Praxis angenommen wird.


Wir bleiben unserer Linie
treu und warten mit einem kostenlosen Service zur aktuellen Rechtsprechung zum
Pflege- und Medizinrecht auf und da nimmt es nicht wunder, dass seit Monaten
die Rubrik „Aktuelle Rechtsprechung“ zu den TOP-Webseiten unseres kostenlosen
Angebots zählt.
Das IQB – Internetprotal
mit seinen Verbundwebpräsenzen zum Gerontopsychiatrierecht und der Zeitschrift
zum gesamten Pflege- und Medizinrecht sind diejenigen Adressen, die unter
„Favoriten“ sich zu speichern lohnen, denn allein unser Rechtsprechungsreport
nimmt Entscheidungen „vorweg“, die vielfach erst Wochen oder Monate später in
einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht werden.
Vielleicht lohnt es sich,
über Ihre Abo`s etwas intensiver nachzudenken, zumal wir glauben, dass wir den
Ansprüchen höchster Aktualität mehr als gerecht werden und im Übrigen nicht
selten Beiträge rund um das Pflege- und Medizinrecht aus eigener Feder
veröffentlichen, die auf der Höhe der Zeit liegen und den fachlichen Diskurs
beflügeln.
Ich wünsche Ihnen einen
guten Start in den – hoffentlich auch vom schönen Wetter verwöhnten – Juli und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr Lutz Barth, 01.07.10
Sterbehilfe
Politische
Unsicherheiten nach dem BGH-Urteil
Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.06.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41805/Politische_Unsicherheiten_nach_dem_BGH-Urteil.htm
<<< (html)
Ministerium
will nicht für Hebammen intervenieren
Quelle: Ärzte Zeitung v. 01.07.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/609753/ministerium-will-nicht-hebammen-intervenieren.html
<<< (html)
Kirchliche
Verbände fordern Reform der Pflegeausbildung
Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.06.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41801/Kirchliche_Verbaende_fordern_Reform_der_Pflegeausbildung.htm
<<< (html)
Gestörter
Kreislauf - das macht im Alter schwindelig
Quelle: Ärzte Zeitung v. 30.06.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/article/608526/gestoerter-kreislauf-macht-alter-schwindelig.html
<<< (html)
Ambulante
Palliativversorgung in Berlin flächendeckend
Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.06.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41782/Ambulante_Palliativversorgung_in_Berlin_flaechendeckend.htm
<<< (html)
Bundestag
berät über Ethikbeirat
Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.06.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41785/Bundestag_beraet_ueber_Ethikbeirat.htm
<<< (html)
Hospize:
Große Unterschiede zwischen Stadt und Land
Quelle: Ärzteblatt.de v. 29.06.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41776/Hospize_Grosse_Unterschiede_zwischen_Stadt_und_Land.htm
<<< (html)
BVerfG:
Gericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen
Schwangerschaftsabbrüche auf
BVerfG, Beschl. v. 08.06.10 (Az. 1
BvR 1745/06)
Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr.
43/2010 vom 29. Juni 2010 >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-043.html
<<< (html)
Brandenburgisches
OLG: Zu den Aufklärungspflichten einer Nervenverletzung (hier: Vagusnerv)
Brandenburgisches Oberlandesgericht,
Urt. v. 17.06.10 (Az. 12 U 202/09)
Was ist passiert?
Der Kläger macht gegenüber den
Beklagten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit einer
von dem Beklagten zu 2. am 07.10.2003 in der chirurgischen Klinik der Beklagten
zu 1. vorgenommenen operativen Behandlung einer chronischen Refluxkrankheit
mittels laparoskopischer Fundoplicatio nach Toupet geltend. Der Kläger
behauptet, bei diesem Eingriff sei es zu einer Verletzung des Vagusnervs
gekommen. Über dieses mit dem Eingriff verbundene Risiko sei er vor der
Operation nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, weshalb der vorgenommene
Eingriff rechtswidrig sei. Aufgrund dieser Verletzung leide er seitdem an
andauernden schmerzhaften Bauchkrampfattacken, begleitet von massiven
sturzartigen Stuhlentleerungen, Herzrasen und Atemaussetzern sowie anhaltenden
Oberbauchschmerzen.
Den Volltext der Entscheidung können
Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen.
Quelle: Brandenburgisches
Oberlandesgericht >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100064412&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
<<< (html)
VG
Hannover: Gericht bestätigt Entzug einer Heilpraktikererlaubnis
Die 5. Kammer des Gerichts lehnt
Eilantrag eines in Bückeburg tätigen 67-jährigen Heilpraktikers durch Beschluss
vom 25.06.2010 (Az. 5 B 2650/10) ab.
Quelle: VG Hannover, Mitteilung v.
28.06.10 >>> http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C63844183_N4432171_L20_D0_I3748247.html
<<< (html)
Es gibt
keine Zwangsbehandlung gegen den eigenen Willen
Sterben lassen ist keine
Sterbehilfe. Auf diese einfache Formel lässt sich das Urteil des
Bundesgerichtshofs im Fall des Münchner Medizinrechtlers Putz bringen. Was so
einfach klingt, ist freilich das Ergebnis eines jahrelangen Streits.
v. Martin Wortmann
Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.06.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/609215/gibt-keine-zwangsbehandlung-eigenen-willen.html
<<< (html)
Sterbehilfe
Freispruch kein Freibrief für eigenmächtiges Handeln
MB-Vorsitzender Henke zum
sogenannten Sterbehilfe-Urteil des BGH
Quelle: Marburger Bund, Mitteilung
Nr, 68/2010 v. 25.06.10 >>> http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/bundesverband/presse/pressemitteilungen/pm2010/pm68_10.php
<<< (html)
Am
Rande der Gesellschaft? Mitten im Leben! Gerontopsychiatrische
Hochschulambulanz öffnet in Ulm
Vorträge und Diskussion im Stadthaus
am Donnerstag, den 1. Juli 2010, um 17 Uhr
Stadthaus Ulm, Münsterplatz 2, 89073 Ulm
Quelle:
idw-online
v. 25.06.10 >>> http://idw-online.de/pages/de/news376376
<<< (html)
Das
aktuelle Urteil des BGH zur Sterbehilfeproblematik im Spiegelbild der Meinungen
„Ein spektakulärer Prozess für
den Rechtsanwalt, ein schwarzer Tag für die Schwerstkranken in Deutschland“, so
die Kernaussage von Brysch.
Quelle:
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung408.html
<<< (html)
So die
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer
Pressemitteilung v. 25.06.10
Quelle:
Bundesministerium der Justiz >>> Pressemitteilung
v. 25.06.10 <<< (html)
Stärkung
des Patientenwillens und größere Rechtssicherheit für Ärzte und Angehörige
Quelle:
EKD >>> http://www.ekd.de/presse/pm134_2010_bgh_urteil_sterbehilfe.html
<<< (html)
Quelle:
Deutsche Bischofskonferenz >>> http://www.dbk.de/252.html?&tx_ttnews[tt_news]=1607&tx_ttnews[backPid]=233&cHash=ad7f168841
<<< (html)
v. Oliver
Tolmein
Quelle:
FAZ.net (F.A.Z. Bllog Biopolitik) >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2010/06/25/bgh-hilft-sterbe-selbsthelfern.aspx?CommentPosted=true#commentmessage
<<< (html)
Ich persönlich sehe
derzeit von einer „Wertung“ des BGH-Urteils ab, da wir zunächst über die
Presseerklärung des BGH hinaus die Veröffentlichung der
Urteils im Volltext abwarten sollten. L. Barth (26.06.10)
BGH: Abbruch lebenserhaltender
Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar
Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr.
129/2010 v. 25.06.10 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=52416&pos=0&anz=129
<<< (html)
LG
Kleve: Zum sog. „Negativatttest“ des Betreuungsgerichts, wenn zwischen Arzt und
Betreuer Einvernehmen über den Patientenwillen besteht.
LG Kleve, Beschl. v.
31.05.10 (Az. 4 T 77/10)
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Sterbehilfe
Der Anwalt der Sterbenden
Er wollte einer alten Frau einen
friedlichen Tod ermöglichen. Nun steht Rechtsanwalt Putz wegen versuchten
Totschlags vor Gericht. Kurz vor dem Urteil spricht der Jurist über seine
Beweggründe – und
die Selbstherrlichkeit der Medizin.
v. FOCUS-Online-Redakteurin Catrin
Gesellensetter
Quelle: Focus.de v. 24.06.10
>>> http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-18732/sterbehilfe-der-anwalt-der-sterbenden_aid_521963.html
<<< (html)
Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung zum erwarteten Urteil des Bundesgerichtshofs zur
Sterbehilfe: Lebenserhaltende Maßnahmen dürfen nur eingestellt werden, wenn der
Patient es selbst verlangt hat
Quelle: Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 24.06.10 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2010/mitteilung407.html
<<< (html)
bad e.
V. kritisiert „Modell Niedersachsen“ von Kassenärztlicher Vereinigung,
Sozialministerium und einigen gesetzlichen Kassen zur Entlastung von Hausärzten
in unterversorgten Regionen
Quelle: Bundesverband
Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., Mitteilung v.
17.06.10 >>> http://www.bad-ev.de/index.php?option=com_content&view=category&id=31:pressemitteilungen&layout=blog&Itemid=51
<<< (html)
Richtlinie
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (Anpassung an Gesetzesänderungen /
Auflagen und Hinweise des BMG)
Der Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses vom 15. April 2010 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und
tritt am 25. Juni 2010 in Kraft.
Quelle: G-BA >>> http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1121/
<<< (html)
BGH
urteilt über Sterbehilfe
Quelle: Ärzteblatt.de v. 24.06.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41721/BGH_urteilt_ueber_Sterbehilfe.htm
<<< (html)
Fachtag
"In Würde sterben im Pflegeheim"
Sozialministerin Haderthauer: "Wünsche alter und pflegebedürftiger
Menschen ernst nehmen!" - Harsche Kritik an Pflege-TÜV
Quelle: Bayerisches Staatsministerium
für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Pressemitteilung 192.10 v.
24.06.10 >>> http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=1006-192.htm
<<< (html)
BVerwG:
Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals
Das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig hat in zwei Klageverfahren selbständiger Apotheker aus Rheinland-Pfalz
und Baden-Württemberg die Abgabe von Arzneimitteln mittels sog. Apothekenterminals
im Wesentlichen für unzulässig erklärt. >>> weiter
Quelle: BverwG, >>> Pressemitteilung
Nr. 57/2010 v. 24.06.10 <<< (html)
Widmann-Mauz
will mehr Unterstützung für pflegende Anghörige
Quelle: Ärzteblatt.de v. 24.06.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41722/Widmann-Mauz_will_mehr_Unterstuetzung_fuer_pflegende_Anghoerige.htm
<<< (html)
Anlass
zu zweifeln: Wie sicher ist die derzeitige Diagnostik des Hirntodes?
Ein in Deutschland bislang noch
wenig beachtetes US-amerikanisches Positionspapier könnte die Debatte um die
Diagnostik des Hirntodes möglicherweise wieder aufleben lassen.
v. Nicola Siegmund-Schultze
Quelle: Ärzte Zeitung v. 24.06.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/default.aspx?sid=608610
<<< (html)
Erste
Versorgungsassistentinnen schließen Ausbildung ab
Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.06.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41696/Erste_Versorgungsassistentinnen_schliessen_Ausbildung_ab.htm
<<< (html)
Gedanken
aus dem Wachkoma
Quelle: Welt online v. 23.06.10
>>> http://www.welt.de/die-welt/wissen/article8149337/Gedanken-aus-dem-Wachkoma.html
<<< (html)
Leihkräfte
müssen in der Pflege einspringen
Quelle: Ärzte Zeitung v. 24.06.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/608604/leihkraefte-muessen-pflege-einspringen.html
<<< (html)
BAG:
Grundsatz der Tarifeinheit
Der Zehnte Senat des
Bundesarbeitsgerichts hat sich der vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts
im Anfragebeschluss vom 27. Januar 2010 dargelegten Rechtsauffassung zur
Tarifeinheit (vgl. Pressemitteilung Nr. 9/10) angeschlossen. Auch nach
Auffassung des Zehnten Senats gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die
den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen,
für Beschäftigte kraft Koalitionsmitgliedschaft nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG
unmittelbar. Dies wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für den Betrieb kraft
Tarifbindung des Arbeitgebers (Verbandsmitgliedschaft oder eigener Abschluss
des Tarifvertrags) mehr als ein Tarifvertrag Anwendung findet, wenn für den
einzelnen Arbeitnehmer jeweils nur ein Tarifvertrag gilt (sog.
Tarifpluralität). Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für
verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur
einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.
Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom
23. Juni 2010 - 10 AS 2/10 - und - 10 AS 3/10 -
Bundesarbeitsgericht, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 537/08 (A) - und -
4 AZR 549/0
Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr.
46/10 v. 23.06.10 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14424&pos=1&anz=47
<<< (html)
Vgl. zu dieser Entscheidung auch
Ein Krankenhaus – zwei
Tarifverträge: Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Position des Marburger
Bundes
Quelle: Ärzteblatt. De v. 23.06.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41695/Ein_Krankenhaus_-_zwei_Tarifvertraege_Das_Bundesarbeitsgericht_staerkt_die_Position_des_Marburger_Bundes.htm
<<< (html)
Rechte
der Patienten umsetzen – ohne wenn und aber
Bundesärztekammer stellt
Behandlungsfehler-Statistik 2009 vor
Quelle: BÄK, Pressemitteilung v.
23.06.10 >>>
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8597.8642
<<< (html)
VGH
Baden-Württemberg: Zum Widerruf der Approbation eines Psyhologischen
Psychotherapeuten
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v.
16.06.10 (Az. 9 S 2530/09)
Leitsätze des Gerichts:
Quelle: Die Entscheidung ist
erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de
Nachfolgender Link führt Sie zum
Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&Datum=2010&nr=12978&pos=0&anz=72
<<< (html)
Eine
Frage der Würde
Vor dem Bundesgerichtshof-Urteil zur Sterbehilfe
v. Ingrid Füller
Am Freitag wird vom
Bundesgerichtshof ein Urteil erwartet, dass grundlegend für den Umgang mit
Sterbenskranken sein kann. Die Karlsruher Richter befassen sich mit der Frage,
wo die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe verläuft und wie mit
Patientenverfügungen umzugehen ist, in der ein Sterbewille geäußert wird. >>> weiter
Quelle: Deutschlandfunk (dradio.de)
v. 23.06.10 >>> http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1209594/
<<< (html)
Anmerkung (L. Barth, 24.06.10):
U.a. mit Statements von dem Arzt
Michael de Ridder, dem Vizepräsidenten der BÄK Montgomery und dem
Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, R.
Merkel.
BFH:
Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen
Belastungen
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil
vom 15. April 2010 (Az. VI R 51/09) entschieden, dass Aufwendungen des nicht
pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten
in ein Wohnstift übersiedelt, nicht als außergewöhnliche Belastung bei der
Einkommensteuer abziehbar sind. >>> weiter
Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 57
vom 23. Juni 2010 >>> http://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen?newiframecontent=http%3a%2f%2fjuris.bundesfinanzhof.de%2fcgi-bin%2frechtsprechung%2fdocument.py%3fGericht%3dbfh%26amp%3bArt%3dpm%26amp%3bpm_nummer%3d0057%2f10
<<< (html)
Interview:
Axel W. Bauer, Professor für Medizinethik in Mannheim, über die Angst vor dem
Sterben, Reanimation und den Sinn von Patientenverfügungen
"Die
Maßstäbe für ein würdiges Leben verschieben sich"
Quelle: Mannheimer Morgen v.
22.06.10 (morgenweb.de) >>> http://www.morgenweb.de/nachrichten/dritte_seite/20100622_mmm0000000163854.html
<<<
Kurze Anmerkung (L. Barth,
23.06.10):
Der Medizinethiker Axel W. Bauer
hält die Vorstellung von einem Älterwerden ohne Krankheit und Leid für
unrealistisch und mit dieser Prognose dürfte er gar nicht mal neben der Sache
liegen, korrelliert doch in gewissermaßen ein hohes Lebensalter zugleich mit
der Möglichkeit, einem vielfältigen Krankheitspanorama ausgesetzt zu sein.
Gleichwohl ist mit dieser Erkenntnis zunächst für den aktuellen Diskurs über
das selbstbestimmte Sterben nichts gewonnen, da es entgegen der allgemeinen
Auffassung von Medizinethikern entscheidend darauf ankommt, welche patientenautonome
Entscheidung etwa der Schwersterkrankte am Ende des „verlöschenden“ Lebens zu
treffen gedenkt.
Es ist hohe Zeit, dass die
Medizinethiker ihren „Horizont“ dergestalt erweitern, als dass diese zu
akzeptieren haben, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen mehr wiegt und
demzufolge er auch für sich individuell entscheiden kann, dem mit einer
Krankheit verbundenen Leid zu entfliehen.
Die Medizinethik ist insgesamt gut
beraten, wenn sie sich von einer fundamentalistischen Grundhaltung distanziert
und sich mehr dem Prinzip der Toleranz verschreiben würde. Die individuellen
Ängste und Schreckensvisionen einzelner Ethiker haben wir freilich zu
akzeptieren, auch wenn wir diese Ängste nicht zu teilen bereit sind; der
Ethiker selbst ringt um eine Orientierung im Diskurs und sofern es seine
Gewissensentscheidung gebietet, im Diskurs so zu votieren, wie vielfach
geschehen, dann haben wir dies zu respektieren – allerdings in dem Bewusstsein,
dass hier eine individuelle Gewissensentscheidung offenbart wird, die nicht (!)
moralisch oder ethisch verpflichtend ist, wie sich im Übrigen unschwer aus der
geschriebenen Verfassung ergibt!
So gesehen „werben“ Medizinethiker
um Beachtung ihrer eigenen Gewissensentscheidung in der von einer Pluralität
gekennzeichneten Wertewelt – ein Umstand, der nicht anrüchig ist und gerade den
Missionierungscharakter mancher Wertedebatten offen legt. Aber eines muss
deutlich bleiben: Jeder Einzelne kann für sich entscheiden, dem „Leid“ zu
entfliehen oder sich alternativ diesem zu stellen.
Moralischen „Druck“ zu erzeugen –
egal, welche „Sendboten“ sich hierzu aufschwingen – ist allerdings zutiefst
„unmoralisch“ und aus ethischer Perspektive nicht akzeptabel.
Telemedizin
für die letzte Lebensphase
Viele Palliativ-Patienten wollen ihr
Leben zu Hause beschließen. Wie Telemedizin bei ihrer Versorgung helfen kann,
wird in einem neuen Projekt erprobt.
v. Christian Beneker
Quelle: Ärzte Zeitung v. 23.06.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/telemedizin/article/608433/telemedizin-letzte-lebensphase.html
<<< (html)
Europarats-Ausschuss
will Regeln für Gewissensgründe bei Ärzten
Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.06.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41685/Europarats-Ausschuss_will_Regeln_fuer_Gewissensgruende_bei_Aerzten.htm
<<< (html)
Verfassungsgerichtshof
des Saarlandes: Zur Folgenabwägung bei Erlass einer einstweiligen Anordnung
gegen den Vollzug eines strikten Rauchverbots in Gaststätten, wenn sich
angesichts der existentiellen Bedeutung für einige Gaststättengruppen auch die
Frage nach ausreichenden Übergans- oder Ausgleichsregelungen stellt.
Der Verfassungsgerichtshof des
Saarlandes hat mit Beschluss v. 21.06.10 das bundesweit strengste
Nichtraucherschutz-Gesetz kurz vor seinem Inkrafttreten gestoppt.
Quelle: Verfassungsgerichtshof des
Saarlandes
Die Entscheidung steht auf den
Seiten des Verfassungsgerichtshof im Volltext zum Download zur Verfügung;
Entscheidungsdatenbank >>> http://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/frames/index.html
<<< (html)
Krebsforscher
fordern strenges Rauchverbot
Die Nichtraucherschutzgesetze in der
Gastronomie waren ein guter Anfang: Doch ein bundesweit einheitliches Gesetz
fehlt, kritisiert das Deutsche Krebsforschungszentrum.
v. Sunna Gieseke
Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.06.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/608561/krebsforscher-fordern-strenges-rauchverbot.html
<<< (html)
186.000
MitzeichnerInnen unterstützen den Deutschen Hebammenverband bei der Rettung der
Hebammenhilfe
Die E-Petition des DHV hat die
kühnsten Erwartungen übertroffen. Am Ende der Unterzeichnungsfrist haben mehr
als 105.300 Menschen die Petition online unterzeichnet und ca. 80.970 auf
Papier.
Quelle: Deutscher Hebammenverband,
Mitteilung v. 20.06.10 >>> http://www.hebammenverband.de/index.php?id=764&tx_ttnews[tt_news]=53&tx_ttnews[backPid]=8&cHash=742d082571
<<< (html)
Einmal
Zürich und nicht zurück
Die Schweiz praktiziert die weltweit
liberalste Regelung der Sterbehilfe. Deshalb gibt es mittlerweile einen
"Sterbetourismus", den die Regierung nun eindämmen will
v. Thomas Schmid
Quelle: Berliner Zeitung v. 21.06.10
>>> http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0621/seite3/0001/index.html
<<< (html)
Pflegekräftemangel
ist auch im größten Bundesland ein handfestes Problem
Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.06.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/608324/pflegekraeftemangel-groessten-bundesland-handfestes-problem.html
<<< (html)
Koma-Patienten
kommunizieren via Computer
Quelle: Der Standard v. 21.06.10
>>> http://derstandard.at/1276413620830/Koma-Patienten-kommunizieren-via-Computer
<<< (html)
Landgericht
Berlin: Haftstrafen im Verfahren wegen der Abrechnung gefälschter
Arztrechnungen gegenüber der Beihilfestelle des Landes Berlin
Quelle: LG Berlin, Pressemitteilung
Nr. 31/2010 vom 21.06.2010 >>> http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20100621.1335.300093.html
<<< (html)
Neurologische
Erkrankungen auf dem Vormarsch
Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.06.10
>>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41672/Neurologische_Erkrankungen_auf_dem_Vormarsch.htm
<<< (html)
"Pflege
für Schwerstkranke gibt es nicht zum Nulltarif"
Seit drei Jahren haben
GKV-Versicherte einen Rechtsanspruch auf SAPV. Der Pallivativmediziner Dr.
Thomas Sitte kämpft für deren Umsetzung: Denn bisher hänge es von vielen
Zufällen ab, ob ein Patient eine angemessene Versorgung erhalte. >>> weiter
Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.06.10
>>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/608140/pflege-schwerstkranke-gibt-nicht-nulltarif.html
<<< (html)
Hinweis in eigener Sache!
Aus gegebenem Anlass
möchten wir darauf hinweisen, dass es auch im Internet den guten
wissenschaftlichen Arbeitsstandards entsprechen sollte, ordentlich zu zitieren
oder zu verweisen, mal ganz davon abgesehen, dass im Wissenschaftsbetrieb die
ordentliche Zitation zwingend gefordert ist.
Wir würden es daher
begrüßen, wenn künftig unter Angabe der jeweiligen Quelle (und damit ist die
Webpräsenz einschließlich des Links, ggf. im Original gemeint) auf die
Dokumente verwiesen wird. Ein solches gilt freilich nicht nur für unsere
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Wir bitten daher, wir
folgt die Zitation oder die Verweise einzuleiten:
Autor/Gericht, Titel, in PMR (2010) >>> Link <<<