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Archiv IQB - Newsflash 2. Halbjahr 2009

 

RECHT AUF WÜRDIGEN TOD
Ärztepräsident fordert Ausbau der Palliativmedizin

Hoppe will dadurch „Ruf nach aktiver Sterbehilfe verhallen lassen“ – Verbot der Patentierbarkeit von Genen verlangt

Quelle: Epoch times v. 31.12.09 >>> http://www.epochtimes.de/articles/2009/12/31/532609.html <<< (html)


Autonomie am Lebensende - Neue Studie zu Patientenverfügungen in Österreich

Gastbeitrag von Ulrich H.J. Körtner am 17. Dezember 2009

Vor drei Jahren ist in Österreich das Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten. Seine praktischen Auswirkungen im medizinischen Alltag hat das Wiener Institut für Ethik und Recht in der Medizin im Auftrag des Gesundheitsministeriums untersucht. Jetzt liegen die Ergebnisse der Studie vor.

Quelle: Universität Wien, die universitaet-online.at v. 17.12.09 >>> http://www.dieuniversitaet-online.at/beitraege/news/autonomie-am-lebensende-neue-studie-zu-patientenverfuegungen-in-oesterreich/10.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 31.12.09):

O. Tolmein hat sich zur Studie in einem aktuellen BLOG unter faz.net v. 30.12.09 >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/12/30/patientenverfuegungsgesetz-in-oesterreich-ziemlich-a-bisserl-bewaehrt.aspx <<< geäußert und wohl im Ergebnis feststellen wollen, dass mehr Fragen denn Antworten aufgeworfen worden sind.

Ob dies tatsächlich der Fall ist, soll hier nicht näher untersucht werden. Vielmehr möchte ich auf einen Aspekt in der Studie hinweisen,  dass es wohl nach wie vor eine Gruppe von Ärzten gibt, die sich in der Rolle als Lebensretter wähnen und sich manche Ärzte dabei sogar vorstellen können, „sich über eine Patientenverfügung hinwegzusetzen, auch dann, wenn ihre Aussage klar ist. Andere verstehen die Patientenverfügung als Angriff auf ihre Entscheidungskompetenz und als Zeichen, dass ihr Fachwissen nicht weiter gewünscht wird.“ (vgl. Körtner, aaO.).

Ob nun in Österreich oder hierzulande: in einem Patientenverfügungsgesetz ist bereits schon dann ein „Gewinn“ zu sehen, wenn und soweit der Selbstherrlichkeit der Ärzte deutliche Grenzen gezogen werden, wobei es letztlich auch nicht entscheidend ist, ob und in welchem Umfange die Bürgerinnen und Bürger hiervon Gebrauch machen. Das Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen korrespondiert gleichsam auch mit der Eigenverantwortung und insofern bleibt es auch den Einzelnen überlassen, darüber zu befinden, ob sie sich überhaupt mit dem „Sterben“ auseinanderzusetzen gedenken. Die Anzahl der verfassten Patientenverfügungen, ob nun verbindlicher oder „beachtlicher“ Natur, ist kein Indikator für die Qualität eines Patientenverfügungsgesetzes, sondern allein die Tatsache, dass mit einem solchen Gesetz dem Selbstbestimmungsrecht auch in der Arzt-Patienten-Beziehung eine zentrale Rolle beigemessen wird, über die sich die Ärzteschaft nicht einfach hinwegsetzen kann. In diesem Zusammenhang stehend ist es denn auch geradezu unsäglich, wenn einige Ärzte glauben, dass ihr Fachwissen nicht weiter gewünscht werde. Eine solche Einstellung ist – mit Verlaub – geradezu kindisch und lässt allenfalls vermuten, dass hier der Arzt sich in seiner Ehre gekränkt und im Übrigen mit Blick auf sein Arztethos missverstanden fühlt. Wenn dem so sein sollte, spricht einiges für den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung, in der u.a. die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts für das Arzt-Patienten-Verhältnis thematisiert wird.

Die von O. Tolmein aufgeworfene Frage, wer eigentlich die Erfahrungen mit dem Patientenverfügungsgesetz in Deutschland evaluiert, dürfte sich von selbst beantworteten: in erster Linie wohl die Verfechter einer ars moriendi, denen die Tragweite des Selbstbestimmungsrechts zwar bekannt, ihr aber mit Blick auf die im stillen Kämmerlein generierten höheren sittliche Werte nicht genehm sein dürfte. Nicht ausgeschlossen freilich ist hierbei, dass auch die verfasste Ärzteschaft sich der „Evaluation“ annehmen wird, sieht sich diese doch in der Verpflichtung, das ärztliche Selbstbildnis vom guten und fürsorgenden Arzt in unserer Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Die Zahl der abgeschlossenen Patientenverfügungen könnte dann als Beleg dafür dienen, dass wohl die Mehrheit der Bevölkerung sich ihren Glauben an die deutsche Ärzteschaft bewahrt hat. Indes kommt es aber hierauf nicht an: entscheidend ist vielmehr der Umstand, dass der Gesetzgeber bereits vor Erlass des Gesetzes die Notwendigkeit zur Regelung erkannt hat und hierdurch – was wohl von überragender Bedeutung sein dürfte – seiner grundrechtlichen Schutzverpflichtung nachgekommen ist, die keiner nachträglichen „Evaluierung“ bedarf!


Nachgefragt: wurde dem Leitfaden zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten des Verbandes der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektionen der Universitätsklinika in Deutschland (VPU 2004) die „haftungsrechtliche Absolution“ erteilt und welche Bedeutung kommt ihm für die Neuordnung der Pflegefachberufe zu?

v. Lutz Barth, Kurzbeitrag, 30.12.09

Das Dokument ist frei zugänglich!

Quelle: PMR >>> >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Bagatellkündigungen
Sturm der Empörung gegen höchste Arbeitsrichterin

v. Susanne Amann und Veit Medick

Quelle: Spiegel Online v. 29.12.09 >>> http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,669468,00.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 30.12.09):

"Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand" und da scheint es denn auch angeraten zu sein, zunächst die in Aussicht gestellte Entscheidung des BAG Mitte des kommenden Jahres abzuwarten.

Es bleibt zu hoffen, dass sich der „Sturm der Entrüstung“ legen wird und das Problem der sog. „Bagatellkündigungen“ frei von Emotionen diskutiert wird. Aus der Sicht der Politiker mag die Urteilsschelte legitim sein, wenngleich doch im Einzelfall nicht immer klar zu sein scheint, ob die „Urteilsschelte“ nicht dazu dienen soll, dass soziale Profil der eigenen Partei zu schärfen, um sich so ins rechte Licht der Gerechtigkeit rücken zu können.

Gerichtsentscheidungen sind freilich kritikfähig und da könnte es denn auch Sinn machen, nicht aus dem „Bauch heraus“ einen Sturm im Wasserglas zu erzeugen, sondern ggf. fundiert dogmatisch zu argumentieren.

Entgegen der Erwartungshaltung u.a. der Opposition steht allerdings zu vermuten an, dass etwaige Gesetzesinitiativen scheitern werden, die im Kern eine strafbare Handlung salonfähig machen würden. Das Problem sollte dort gelöst werden, wo eine Einzelfallbetrachtung ohnehin anbefohlen ist: bei der Interessenabwägung.


Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts
Ingrid Schmidt verteidigt Bagatell-Kündigungen
 

Quelle: RP-online v. 29.12.09 >>> http://www.rp-online.de/wirtschaft/news/Ingrid-Schmidt-verteidigt-Bagatell-Kuendigungen_aid_800850.html <<< (html)


VGH Baden-Württemberg

Leitsätze des Gerichts:

1. In einer Tagesklinik als psychiatrischer Einrichtung für Erwachsene werden regelmäßig psychisch Kranke behandelt, die nicht oder nicht mehr vollstationär behandlungsbedürftig sind.

2. Besondere Verhältnisse im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 1 Psych-PV, die eine von diesem Regeldienst abweichende Feststellung der Zahl der Personalstellen erlauben, liegen vor, wenn in einer solchen Klinik auch akut psychisch Erkrankte aufgenommen werden.

3. Schiedsstellenentscheidungen, die das Maß der im konkreten Fall gebotenen Abweichung feststellen, sind gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob diese Feststellung auch von den an einer Pflegesatzvereinbarung Beteiligten selbst hätte im Wege der Vereinbarung getroffen werden können.

4. Vereinbarungen können auch im Fall des § 3 Abs. 4 Satz 1 Psych-PV in der Form getroffen werden, dass die vorgesehenen Behandlungszeiten pro Patient und Woche (Minutenwerte) von den für den Regeldienst vorgegebenen Werten abweichen.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.11.09 (Az. 9 S 906/08)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2009&Seite=1&nr=12388&pos=19&anz=940 <<< (html)


LSG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Versicherte haben grundsätzlich auch dann Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 SGB V, wenn sie in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe leben.

2. Eine stationäre Wohneinrichtung ist dann ein geeigneter Ort im Sinne von § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V, wenn der Versicherte keinen Anspruch auf Behandlungspflege gegen den Einrichtungsträger hat.

Rechtlich unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob es sich bei der Einrichtung um ein Heim im Sinne des Heimgesetzes handelt.

LSG Hamburg, Beschl. v. 12.11.09 (Az. L 1 B 202/09 ER KR)

Quelle: Landesrechtsprechung Hamburg.de >>> http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=ha&Art=en&Datum=2009&nr=2989&pos=10&anz=303 <<< (html)


OLG Karlsruhe: Erfüllungsort für Forderungen der Klinik gegen den Patienten aus einem Krankenhausaufnahmevertrag ist der Sitz der Klinik

OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.12.09 (Az. 13 U 126/09)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des OLG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=OLG+Karlsruhe&Art=en&Datum=2009&nr=12390&pos=0&anz=53 <<< (html)


Patientenverfügungen
Der Patientenwille ist kein Himmelreich

v. Santiago Ewig

Quelle: Faz.net v. 29.12.09 >>> http://www.faz.net/s/Rub268AB64801534CF288DF93BB89F2D797/Doc~EDB4E791B886643108DB19B2D294413A4~ATpl~Ecommon~Scontent.html <<< (html)


"Damen mit Durchblick" ­ Medizinisch-technische Assistentinnen im Porträt

Rund 90.000 Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten

(MTA) gibt es in Deutschland, die meisten von ihnen sind Frauen. Sie arbeiten in der Laboratoriums- und Veterinärmedizin, Radiologie sowie Funktionsdiagnostik. Die Kölner Journalistin Monika Eschner schildert in der Januar-Ausgabe des AOK-Magazins "Gesundheit und Gesellschaft" (G+G) den Alltag Medizinisch-technischer Radiologie-Assistentinnen in einer Praxis.

Weitere Infos sowie die G+G-Reportage zum Download unter: http://www.aok-bv.de/mediathek/gg/index_01984.html

Quelle: AOK – Bundesverband v. 28.12.09 >>> http://www.aok-bv.de/mediathek/gg/index_01984.html <<< (html)


BÄK - Präsident Hoppe sieht Chance für "neue Gesundheitskultur"

Quelle: BÄK v. 28.12.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7917.7959 <<< (html)


Schärfere Sanktionen für Ärzte ohne Berufshaftpflicht gefordert

Quelle: Ärzte Zeitung v. 28.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/default.aspx?sid=582283 <<< (html)


Umfragen

Sehr verehrte UserInnen.

Bis zum Jahresende haben Sie noch die Möglichkeit, sich an unseren >>> aktuellen Umfragen <<< zu beteiligen.

Die Ergebnisse werden dann im Januar 2010 veröffentlicht.

Im Übrigen planen wir derzeit einen Relaunch unserer Web-Projekte. In diesem Zusammenhang stehend werden umfangreiche Neuerungen und Änderungen – auch an der Navigationsstruktur – vorgenommen, die aber das Informationsangebot auch in der Zeit der Überarbeitung weitestgehend nicht beeinträchtigen sollen.

Lutz Barth, 28.12.09


Pflegekraft soll Katheter wechseln


Die Aussage einer Pflegefachkraft, dass sie nicht die Kompetenz besitzt, einen suprapubischen Katheter zu wechseln, führt zur Androhung einer Kündigung.

Was ist passiert?

Ein Bewohner mit einem suprapubischen Katheter verliert unerwartet wieder Urin über die Harnröhre.
Der zuständige Urologe wird darüber informiert. Dieser weist die diensthabende Pflegefachkraft am Telefon an, den Katheter zu wechseln.

Die Pflegefachkraft gibt dem Arzt zu verstehen, dass sie dies nicht ausführen kann, da ihr die Qualifikation dazu fehle.

Nach dem darauffolgenden Streitgespräch erscheint der Urologe äußerst widerwillig und wechselt den Katheter selbst.

Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren.

Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 22.12.09) <<< (html)


Verehrte Damen und Herren,
liebe Freunde und Bekannte.

Wir vom IQB wünschen Ihnen/Euch ein geruhsames Weihnachtsfest im Kreise der Familie und einen guten Start ins neue Jahr. Auch für das kommende Jahr wünschen wir Ihnen/Euch alles erdenklich Gute und vor allem viel Gesundheit.

Es war ein spannendes Jahr, das hinter uns liegt und wir freuen uns darauf, Sie/Euch mit unserem Newsletter auch im kommenden Jahr begleiten zu können.

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels werden wir in den nächsten 2 Wochen unsere Webpräsenzen nachhaltig pflegen und umgestalten. In dieser Zeit stehen Ihnen – wenn auch sicherlich nicht mit der Informationsfülle – selbstverständlich auch der tägliche Newsflash sowie die anderen Inhalte weiter zur Verfügung.

An dieser Stelle möchte ich mich persönlich für das ungeheure Interesse an unserem Webangebot bedanken.

Der zuletzt eingestellte Literaturhinweis

Gebete mit Schwerkranken
Haben Sie Mut zur Spiritualität

bleibt einstweilen unkommentiert; der Grund hierfür liegt aber nicht in dem bevorstehenden Weihnachtsfest, sondern in der Tatsache, dass der Beitrag von Lorenzl zum intensiven Nachdenken und vielleicht auch zur Dankbarkeit, aber auch zur Bescheidenheit anregt.

Für mich steht außer Zweifel, dass der „Glaube durchaus Berge versetzen kann“ und sofern Schwersterkrankte aus ihrem Glauben heraus Kraft und Zuversicht schöpfen, sind ihnen hierzu auch die Möglichkeiten zu öffnen.

Sofern wir alle ein stückweit mehr Mut zur Toleranz haben, erscheinen mir persönlich auch einige vermeintlich unüberbrückbare ethische Grundsatzpositionen durchaus der Harmonisierung zugänglich.

Es grüßt Sie/Euch ganz herzlich

Lutz Barth &. Team, 23.12.09


Alzheimer-Patienten in Kanada sollen GPS-Sender bekommen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39460/Alzheimer-Patienten_in_Kanada_sollen_GPS-Sender_bekommen.htm <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 23.12.09):

„Viele Alzheimer-Patienten laufen von zu Hause weg“ und man könnte hinzufügen, auch aus stationären Alteneinrichtungen, sofern hier nicht besondere Fürsorgepflichten gegenüber einem Demenzpatienten wahrgenommen werden.

Auch auf die Gefahr hin, dass zum Ende des Jahres an eine „vitale Diskussion“ unter Pflegerechtlern erinnert wird und sich manche Kollegen mehr oder minder direkt angesprochen fühlen, soll diesseits darauf hingewiesen werden, dass es wohl kaum mit der Lebensqualität der betroffenen Bewohner zu vereinbaren ist, wenn – wie im o.a. Bericht berichtet – ein Demenzpatient nach drei Tagen tot im Schnee aufgefunden wird.

Vgl. dazu den Meinungsstand mit weiterführenden Hinweisen

  • Aufsichtspflichten und Mobilität – ein Gegensatz per se?

v. L. Barth, in

BLOG >>> „Brennpunkt Pflegerecht“ <<<

Ferner

  • Nachgehakt: „Aufsichtspflichten“ und „Herausforderndes Verhalten“

v. L. Barth >>> http://www.iqb-info.de/Nachgehakt_Demenz_Herausforderndes_Verhalten_Barth_Mai_2009.pdf <<< (html)

Aus der Rechtsprechung insbesondere

  • LG Ulm: Genehmigungspflicht eines Desorientiertenüberwachungssystems: hier Funkchip sowie zum Zurückhalten der Betroffenen in einem Altenzentrum

LG Ulm, Beschl. v. 25.6.2008 (Az. 3 T 54/08)

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

 

  • Der Sendechip im Schuh eines Demenzpatienten!

Was war passiert?

Die Betroffene leidet nach dem Ergebnis eines fachpsychiatrischen Gutachten vom  an einer Altersdemenz mit deutlichen Einschränkungen im Bereich der Orientierung, der Auffassung und des Gedächtnisses. Aufgrund dessen kommt es bei der Betroffenen immer wieder zu einer psycho-motorischer Unruhe mit Weglauftendenz. So verlässt die Betroffene immer wieder das Gelände des Pflegeheimes, in dem sie lebt, zum Teil auch nachts. Hierbei ist die Betroffene mehrfach gestürzt und hat sich verletzt. Sie leidet zusätzlich an internistischen Erkrankungen, die eine regelmäßige Indikation erforderlich machen, was im Falle des Weglaufens nicht zu realisieren ist.

Bei dem Betreuer der Betroffenen handelt es sich um ihren Sohn, der u. a. mit dem Aufgabenkreis „Einwilligung in unterbringungsähnliche Maßnahmen„ gem. § 1906 Abs. 4 BGB bestellt worden ist. Schriftsätzlich hat der Betreuer beim Amtsgericht beantragt, für die Betroffene einen Sicherheitschip in ihre Schuhe einlegen zu lassen. Durch diesen Chip wird beim Passieren der Außentüren des Heimes, die mit einer Induktionsschleife ausgerüstet sind, ein Signal ausgelöst. Das Pflegepersonal soll hierdurch in die Lage versetzt werden, die Betroffene zur Rückkehr zu bewegen.

Kurze Anmerkung (L. Barth):

Mit diesem praktischen Fall ist die brisante Frage aufgeworfen, ob sog. Personenortungsanlagen als freiheitsentziehende Maßnahmen einzuordnen sind; sowohl in Rechtsprechung als auch Literatur ist diese Frage umstritten.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Beschluss v. 19.06.06 (Az. 11 Wx 59/05) sich zu der Rechtsfrage deutlich positioniert und ist zu der Auffassung gelangt, nach der das Einlegen eines Sendechips in den Schuh der Betroffenen noch keine freiheitsentziehende Maßnahme i.S.v. § 1906 Abs. 4 BGB darstellt.

Quelle: OLG Brandenburg >>> zur Entscheidung im Volltext <<< (pdf.)


Gebete mit Schwerkranken
Haben Sie Mut zur Spiritualität

v. S. Lorenzl

in, MMW-Fortschr. Med. Nr. 51-52 / 2009 (151. Jg.); online unter MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-141008.html <<< (pdf.)


GEK-Report zeigt regionale Unterschiede in der Pflegequalität

Quelle: Ärzteblatt.de v. 22.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39448/GEK-Report_zeigt_regionale_Unterschiede_in_der_Pflegequalitaet.htm <<< (html)


Das IQB – Internetportal erfährt immer größere Akzeptanz!

Die Mediadaten spiegeln die hohe Akzeptanz und die stetige Entwicklung des Internetportals IQB zum gesamten Pflege- und Medizinrecht wieder.

Im November 2009 haben wir im Vergleich zum Vorjahresmonat November mit unserem kostenlosen Internetangebot ca. 150% mehr an Besuchern erreicht und die Seitenaufrufe konnten hierbei um mehr als 200% gesteigert werden.

Der beachtliche Erfolg seit März 2009 ist u.a. darauf zurückzuführen, dass der verantwortliche Herausgeber Lutz Barth sich ganz auf seine Internetprojekte konzentrieren konnte, nachdem die ständige Mitarbeit für eine Pflegerechtszeitschrift beendet worden ist.

Die Vorteile liegen indes auf der Hand: unserer Philosophie entsprechend konnten wir ohne weitere Zeitverzögerung aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen skizzieren und kostenlos veröffentlichen.

Der kostenlose Newsletter hat sich neben den BLOG`s zur zentralen Säule im Informationsangebot entwickelt, wobei der tägliche Newsflash derzeit im Schnitt von mehr als 500 Besuchern täglich aufgerufen wird.

In einem anderen Zusammenhang stehend habe ich persönlich darauf hingewiesen, dass einige andere Autoren (jedenfalls im Sterbehilfediskurs) es mittlerweile für notwendig erachten, darauf hinzuweisen, dass es ihnen ausschließlich um Sachfragen und nicht um Personen geht, die ggf. eine andere Auffassung hegen.

Es bedarf keine langatmigen Ausführungen, dass dies der Unterzeichnende auch so sieht, auch wenn und soweit so manche Diskussion etwas vitaler zu führen ist.

Entscheidend ist die „Qualität der Argumente“ und da habe ich denn auch registrieren können, dass jedenfalls der DBfK als eine der Pflegeberufsverbände offensichtlich kein Problem damit hat, einen Link auf die diesseitige Internetpräsenz zu setzen, auch wenn diesseits gelegentlich eine andere Auffassung etwa zur Neuordnung der Pflegeberufe und insbesondere zur Verkammerung vertreten wird.

Zugleich möchte ich hier und heute die Gelegenheit dazu nutzen, auch auf Folgendes hinzuweisen: Ethische Grundsatzdebatten sind notwendig und freilich bleibt es den Kirchen unbenommen, sich in den verschiedenen Diskursen zu Wort zu melden. Sofern diesseits Kritik an der einen oder anderen Auffassung geübt wird, so ist es doch auch nach der diesseitigen Grundhaltung unbestritten, dass basierend auf Art. 4 des Grundgesetzes ein Jeder nach „seiner Facon selig“ werden kann. Entscheidend ist allerdings in der Diskussion, dass das christliche Menschenbild und ggf. hierauf gründend die zentralen Werte in einem säkularen Verfassungsstaat nicht nach strikter Verbindlichkeit heischen.

So gesehen bleibt es freilich auch den Ethikern unbenommen, ihre Ethik zu entfalten, wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, dass die Ethik als Wissenschaftsdisziplin sich an gewissen Standards zu orientieren hat, die in einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Sachthemen zu wahren sind. Derzeit könnte in der Diskussion der Eindruck entstehen, als sei der Ethik eine dominierende Rolle einzuräumen, die gelegentlich dazu führt, dass verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten negiert werden. Dem ist aber nicht so, da sich die zentralen Wertmaßstäbe zuvörderst aus dem Grundgesetz ergeben. Die Grundrechte des Grundgesetzes dienen uns allen zur Orientierung und da ist es eben auch erforderlich, die konkreten Gewährleistungen zur Kenntnis zu nehmen und sich mit diesen inhaltlich auseinander zu setzen, sofern man/frau glaubt, die Schutz- und damit die konkreten Gewährleistungsbereiche einzelner Grundrechte neu justieren zu können.

Das Selbstbestimmungsrecht ist (neben der Würde) der oberste Wert in unserer Verfassung und da ist es denn auch manchmal erforderlich, deutliche Worte zu verlieren, wenn dieses Recht über Gebühr eingeschränkt werden soll.

Lutz Barth, 22.12.09


Aktuell und interessant!

VG Braunschweig: Keine Rundfunkgebühren für Internet-PC          

VG Braunschweig, Urt. v. 20.11.09 (Az. 4 A 188/09)

Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem aktuellen Urteil entschieden. Das Gericht gab damit der Klage einer PC-Nutzerin aus dem Landkreis Goslar gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) statt.   

Quelle: VG Braunschweig, Pressemitteilung v. 21.12.09 >>> http://www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/master/C60613770_N3789159_L20_D0_I3747998.html <<< (html)


Delegation ja - aber wenn, dann am ehesten an die eigene MFA

Neue Aufgaben für die Arzthelferin - nicht "ob", sondern "wie" ist die Frage. Vor neun Monaten wurden Agnes, Verah und Co die Türen zur Regelversorgung geöffnet, aber etabliert sind sie noch nicht.

v. Angela Mißlbeck

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/jahresendausgabe-2009/default.aspx?sid=581862 <<< (html)


Berufspolitische Barrieren behindern die Zusammenarbeit von Ärzten und Pflegern

Ärzte sollen Aufgaben an nicht-ärztliche Gesundheitsberufe abgeben. Darüber, ob dies per Delegation oder Substitution geschieht, wird heftig gestritten. Nun soll das Gerangel beendet und die Debatte versachlicht werden.

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/jahresendausgabe-2009/default.aspx?sid=581860 <<< (html)


P o s i t i o n s p a p i e r
Es geht voran: neuer Pflegeberuf kommt!

Aktuelle Studie der Universität Bremen stützt das innovative Konzept „Pflegebildung offensiv“ des Deutschen Bildungsrates für Pflegeberufe (DBR) mit Forschungsergebnissen.

Quelle: Institut für Public Health und Pflegeforschung, Pressemitteilung v. 21.12.09 >>> http://www.public-health.uni-bremen.de/downloads/abteilung3/PositionspapierDBR.pdf <<< (html)

 

OLG Düsseldorf: Zu den Grenzsituationen der „PEG-Sondenproblematik“

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.09 (Az. I-25 Wx 25/09)

Oder:

Über das „Verhungern und Verdursten“ - wenn der Patient länger lebt, als in der Prognose angenommen. (L. Barth, 21.12.09)

Das Dokument ist frei zugänglich!

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


BAG: Entschädigung wegen Diskriminierung bei der Stellenbesetzung aufgrund einer vermuteten Behinderung

BAG, Urt. v. 17.12.09 (Az. 8 AZR 670/08)

Nach § 7 Abs. 1 Halbs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die Benachteiligung eines Beschäftigten auch dann untersagt, wenn der Benachteiligende ein Diskriminierungsmerkmal nur annimmt. Die in einem Bewerbungsgespräch gestellten Fragen nach näher bezeichneten gesundheitlichen Beeinträchtigungen können auf die Nachfrage, ob eine Behinderung vorliege, schließen lassen.

Der Beklagte ist Arzt und Inhaber einer in der Forschung und Entwicklung im Medizinbereich tätigen Firma. Er hatte über die Bundesagentur für Arbeit eine Stelle für einen Biologen oder Tierarzt mit akademischem Titel zur Mitarbeit an wissenschaftlichen Studien und in der klinischen Forschung ausgeschrieben. Der Kläger - ein promovierter Diplom-Biologe - hat sich erfolglos darauf beworben. Während eines der Bewerbungsgespräche wurde der Kläger gefragt, ob er psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelt werde und aufgefordert zu unterschreiben, dass dies nicht der Fall sei. Außerdem äußerte der Beklagte, dass bestimmte Anzeichen beim Kläger auf Morbus Bechterew (eine chronisch verlaufende entzündlich-rheumatische Erkrankung) schließen ließen.

Mit seiner Klage begehrt der Kläger eine Entschädigungszahlung nach § 15 Abs. 2 AGG. Das Arbeitsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben; das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Beklagten die Klage abgewiesen. Der Argumentation des Landesarbeitsgerichts, der Beklagte habe mit seinen Fragen und Äußerungen nur auf das Vorliegen einer Krankheit und nicht einer Behinderung gezielt, ist der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht gefolgt. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 118/09 v. 17.12.09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13975&pos=2&anz=120 <<< (html)


BGH prüft Strafbarkeit von Gendiagnose bei künstlicher Befruchtung

Quelle: Ärztezeitung.de v. 18.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39407/BGH_prueft_Strafbarkeit_von_Gendiagnose_bei_kuenstlicher_Befruchtung.htm <<< (html)

 

Rechtsprechungshinweis:

KG Berlin: Zur Frage der Strafbarkeit der Präimplantationsdiagnostik nach § 1 Abs.1 Nr.2 und § 2 Abs.1 des Embryonenschutzgesetzes.

KG Berlin, Beschl. v. 09.10.08 (Az. 3 Ws 139/08, 1 AR 678/06 - 3 Ws 139/08)

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg.de >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE206922009&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


Mehr Spenderorgane durch verbesserte Inhouse-Koordination

Quelle: Ärzteblatt.de v. 18.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39404/Mehr_Spenderorgane_durch_verbesserte_Inhouse-Koordination.htm <<< (html)


Vgl. dazu auch

Osterloh, Falk; Richter-Kuhlmann, Eva

Interview mit Prof. Dr. Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer: „Wir müssen mit tief greifenden Veränderungen rechnen“,

in Dtsch Arztebl 2009; 106(51-52): A-2537, online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=67197 <<< (html)


In der Sterbehilfe-Debatte ist mehr Toleranz einzufordern!

Zwischen der BÄK und der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung scheint eine „heftige Fehde“ darüber entbrannt zu sein, wie nun letztlich der „Tötung auf Verlangen“ strafrechtlich zu begegnen sei.

Ungeachtet der Tatsache, dass es sich hierbei lediglich um „zwei Stimmen“ im Sterbehilfediskurs handelt, erscheint es doch an der Zeit, einem ethischen Fundamentalismus – mag dieser auch religiös motiviert sein – eine konsequente Absage zu erteilen.

Diesbezüglich könnte das Toleranzgebot zur Befriedigung einer Wertedebatte beitragen und von daher darf ich auf zwei interessante Beiträge von Prof. Dr. Hartmut Kreß verweisen. 

Nachdenklich muss im Übrigen stimmen, dass auch H. Kreß es für erforderlich hielt, etwa bei seiner Kritik am sog. „Böckenförde-Diktum“ vorab darauf hinzuweisen, dass es ihm „um Sachfragen der Staatsdeutung und nicht um Personen geht – im Sinn dessen, was Hans Kelsen vor achtzig Jahren im Vorwort eines Buches geschrieben hatte: Wenn er Kritik übe, solle diese die von ihm jeweils kommentierte „Lehrmeinung und ihre Methode, nicht aber irgendwelche Personen … treffen“ (vgl. Kreß, "Werte, Religion und Toleranz im säkularen Staat. Mit kritischen Anmerkungen zum 'Böckenförde – Diktum“, aaO., S. 1).

In der Tat zeichnet sich auch die Diskussion und teilweise die wissenschaftliche Auseinandersetzung um die Sterbehilfeproblematik durch mangelnde Toleranz aus; allzu schnell werden Diskutanten gerne mal als „Dr. Tod“ diskreditiert oder aber es wird der historische Kontext als Argument bemüht, um auf Gefahren aufmerksam machen zu können, ohne hierbei der Frage nachzugehen, ob unsere Verfassung nunmehr gegenüber derart moralischen und ethischen Entgleisungen verfassungsfest ist.

Die Beiträge sind zum Lesestudium empfohlen und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der eine oder andere Ethiker in einer stillen Stunde zur Erkenntnis gelangt, dass die von ihm beschrittene Mission wenig tugendhaft ist (L. Barth, 18.12.09)


Innenansichten eines Philosophen zur Sterbehilfe und zur vermeintlich „zwingenden Logik“: Robert Spaemann

Sterbehilfe ist nur ein anderes Wort für Töten
Robert Spaemann, veröffentlicht am 26.10.2005

Plädoyer für die Achtung des Lebens

(…)

„Er darf nicht, mit der Begründung oder unter dem Vorwand, den anderen als Freiheitssubjekt zu achten, ebendieses Freiheitssubjekt vernichten. Hier gilt Hegels Wort: "Das Werk der absoluten Freiheit ist der Tod." Und kein Mensch hat das Recht, von einem anderen zu erbitten, dass er zu ihm sagt: "Du sollst nicht mehr sein."

Es muss ihm klar sein, dass er dieses Recht nicht hat. Denn wenn er es hat, dann ist es unvermeidlich, dass aus diesem Recht eine Pflicht wird. Wenn er dieses Recht hat, dann hat er die volle Verantwortung für alle Mühen, Kosten und Entbehrungen, die seine Mitmenschen aufbringen, um ihn zu pflegen. Er könnte sie ja durch einen Federstrich von dieser Last befreien, statt das Familienvermögen zu verbrauchen. Welcher sensible Mensch wird nicht unter solchen Umständen eine moralische Pflicht empfinden, der stummen Geste zu folgen, die ihm sagt: "Da ist der Ausgang!" Die rechtliche Möglichkeit der Tötung auf Verlangen produziert eben dieses Verlangen. Es handelt sich hier um eine zwingende Logik.“

(…)

Quelle: Stuttgarter Zeitung v. 26.10.05 >>> http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1033896_0_6456_-sterbehilfe-ist-nur-ein-anderes-wort-fuer-toeten.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 18.12.09):

Ob es sich „hier um eine zwingende Logik“ handelt, mag – wie immer bei den hier geschilderten Innenansichten bedeutsamer Persönlichkeiten – ein Jeder für sich selbst entscheiden. Dieser logische Schluss verträgt sich allerdings nicht mit dem grundrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger und demzufolge gelingt dieser Schluss auch nur deshalb, wenn – wie von Spaemann vollzogen – gleichsam der Versuch unternommen wird, das Selbstbestimmungsrecht als ein fiktives Recht zu entlarven, freilich mit Hinweis darauf, dass in dem „Augenblick größter Schwäche und reduzierter Autonomie“ der Leidende nur eines braucht, „nämlich Zuwendung, Solidarität und Linderung der Schmerzen“.

Dies mag durchaus so sein, aber mit Verlaub: es gibt eben auch Schwersterkrankte, die für sich andere Prioritäten setzen und letztlich auf die Zuwendung, Solidarität und temporäre Linderung der Schmerzen verzichten und sich gar von dem Motiv leiten lassen, nicht der Familie zur Last fallen zu wollen. Diejenigen, die das Selbstbestimmungsrecht in den Mittelpunkt ihrer „dogmatischen Überlegungen“ stellen, sind nicht „zynisch“,  sondern respektieren schlicht – und vielleicht auch ergreifend – den Willen des Individuums, das sich zum freien Suizid entschieden hat, zumal das innere Motiv des Sterbenden hierbei völlig unbeachtlich ist, sofern es seinem freien Willen entspricht. In diesem Sinne dürfen wir also auch – und ich schließe hierbei mich ausdrücklich nicht aus – uns dazu entscheiden, der Familie nicht zur Last fallen zu wollen oder das Leben mit einer ausgeprägten Demenz für nicht „lebenswert“ zu erachten. Auch den Philosophen steht nicht die Befugnis zu, darüber zu befinden, was der „Leidende“ im Einzelfall bedarf, sondern in erster Linie dem Schwersterkrankten selber. Allein dies ist die geforderte, aber letztlich auch verfassungsrechtliche gebotene Richtschnur im Sterbehilfe-Diskurs, mit der im Übrigen auch nicht ausgeschlossen ist, dass wir als mündige Bürgerinnen und Bürger uns später zu einer anderen selbstbestimmten Entscheidung durchringen können.

Zugespitzt formuliert: der in spätem Lebensalter geläuterte Atheist, der nunmehr den christlichen Werten besonders nahe steht, steht freilich auch das Recht (!) zu, sich an den zentralen Lehren etwa der katholischen Kirche zu orientieren und hieran angelehnt vom Suizidwunsch überhaupt Abstand zu nehmen, will und vor allem darf (!) er doch keine Sünde auf sich laden.

Nur in Parenthese sei hier erwähnt, dass der Atheismus dem Philosophen Spaemann ein besonderer Dorn im Auge ist, wie sich ganz aktuell aus einem Interview ergibt (vgl. dazu Die Meinungsfreiheit schon jetzt auf katastrophale Weise eingeschränkt, Quelle: kath.net  v. 11.12.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=24887 <<< (html).

Insofern ist mein gewähltes Beispiel durchaus mit Bedacht gewählt worden, denn wenn wir uns auf die christliche Lehre und die maßgeblichen Werte besinnen, dann ist es gerade um das Selbstbestimmungsrecht und der Wissenschaftsfreiheit eben nicht gut bestellt!

Tiefere Einblicke in die „Logik des Glaubens“ und der hierin gründenden Inpflichtnahme der Individuen und Relativierung (bis hin zur Aufhebung) der Selbstbestimmung ermöglicht ein unaufgeregter Blick in den Katechismus der katholischen Kirche – der, wenn wir diesen als Handlungsanleitung als „normgerechtes Verhalten“ auch im übergeordneten Sinne des Naturrechts  begreifen, durchaus „Stoff“ für handfeste verfassungsrechtliche Erörterungen bietet, ohne dass wir uns darauf zurückziehen können, dass es sich hierbei lediglich nur um „Träume“ handelt.

Lassen wir uns auf die Logik des Glaubens und dem Wahrheitsgehalt christlicher Lehren und der darin vorgegebene Werthierarchie ein, dann ist es in der Tat um die Atheisten – aber eben auch um zentrale Verfassungswerte -  nicht gut bestellt, mal ganz davon abgesehen, wer sich hier nun wen als „Schwiegertochter“ oder „Schwiegersohn“ wünschen würde (vgl. dazu die m.E. merkwürdigen Ansichten Spaemanns, aaO.), so wie auch die Frage nach einer genehmen „Schwiegermutter“ oder eines „Schwiegervaters“ hier nicht sonderlich von Interesse sein dürfte.

Da wiegt es doch um einiges schwerer, dass sich die (behaupteten) Grenzen von der Idee eines säkularen Verfassungsstaats aus der Glaubenslehre selbst generieren – mehr noch, sie sind vielmehr nach der Logik des Glaubens als immanente „Hürden“ ausgewiesen, die zu übersteigen dem gläubigen Katholiken nicht gestattet sind, es sei denn, er nimmt hierfür einschneidende (Rechts)Folgen quasi billigend in Kauf: Der Tod ist der Sünde Lohn.

Diese höchst unangenehme „Rechtsfolge“ müssen wohl auch die Atheisten hinnehmen – freilich immer vorausgesetzt, dass es sich um „Wahrheiten“ handelt, die verkündet werden.


'Staatliche Gesetze müssen auf Naturrecht gründen'

Quelle: kath.net v. 16.12.09 >>> http://www.kath.net/detail.php?id=24940 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 18.12.09):

Papst bei Generalaudienz: „Gesetze, die Abtreibung oder Euthanasie erlauben oder die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau relativieren, sind demnach in keiner Weise angemessen!”, so lautet gleich zu Beginn eines Artikels der Einführungssatz.

Die Positionen sind hinreichend bekannt, wenngleich doch hier nochmals darauf hingewiesen werden soll, dass eine „Diktatur des Relativismus“ nicht droht, wie der Papst glaubt, mutmaßen zu müssen. In den wichtigen Fragen des Lebens und Sterbens ist entgegen der Doktrin der katholischen Kirche sehr wohl das „Ich“ das Maß aller Dinge, wenn und soweit mit dem „Ich“ das Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen gemeint sein soll.

Der Appell des Papstes an die Politiker, gleichsam darauf zu achten, dass die Gesetze auf der allgemeinen universellen Grundlage des Naturrechts stehen müssen, ist aus katholischer Sicht nachvollziehbar, aber darf dennoch nicht von den Politikern in dem Sinne beherzigt werden, dass hieraus sich etwa das generelle Verbot über die Liberalisierung der ärztlichen Assistenz beim Suizid ableiten ließe.

Dem ist mitnichten so, wie sich unschwer aus unserer Verfassungsordnung ergibt.


Aus unserem Nachbarland Schweiz

Sterbetourismus-Initiative ungültig?

Laut Geschäftsleitung des Kantonsrats verstösst das EDU-Volksbegehren gegen das Bundesrecht. Die Volksinitiative zum Sterbetourismus soll vom Zürcher Kantonsparlament für ungültig erklärt werden. >>> weiter

Quelle: a-z.ch v. 17.12.09 >>> http://www.a-z.ch/news/politik/sterbetourismus-initiative-ungueltig-5276741 <<< (html)


Multimodal gegen Schmerzen alter Menschen

Bei älteren Menschen mit chronischen Schmerzen ist die Behandlung schrittweise zu intensivieren. Per multimodalem Therapieplan sollten auch andere Schwachpunkte angegangen werden.

v. Katharina Arnheim

Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/depressionen/default.aspx?sid=556490 <<< (html)


Ermittlungen gegen Krankenschwester eingestellt

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=581989 <<< (html)


Mehr Pflege im Krankenhaus? DBfK veröffentlicht Situationsbericht der Pflege in den Kliniken

Quelle: DBfK, Pressemitteilung v. 17.12.09 >>> http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/wPages/index.php?action=showArticle&article=Mehr-Pflege-im-Krankenhaus-DBfK-veroeffentlicht-Situationsbericht-der-Pflege-in-den-Kliniken.php&navid=100 <<< (html)


BSG: Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen

BSG, Urt. v. 17.12.09 (Az. B 3 KR 20/08 R)

Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 59/09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=11286&pos=1&anz=60 <<< (html)


INFO: BGH mit neu gestaltetem Internetauftritt

Der >>> Bundesgerichtshof <<< hat seinen Internetauftritt neu gestaltet und teilweise neu gehostet. Da auch wir vom IQB auf die Inhalte des BGH so manchen Link gesetzt haben, kann es sein, dass ggf. eine Nachkorrektur erforderlich ist.

Aufgrund des mittlerweile beachtlichen Umfangs unserer Webpräsenz zum Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht kann es sein, dass wir eine Linkänderung übersehen haben. Wir würde uns daher freuen, wenn auch Sie uns ggf. über einen leerlaufenden Link informieren würden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Lutz Barth, 17.12.09


Heftiger Streit um Suizidbeihilfe entbrannt

Die Bundesärztekammer sieht die kommerzielle Sterbehilfe durch geltendes Strafrecht untersagt. Neue Gesetze seien nicht nötig. Die Hospiz-Stiftung widerspricht.

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 17.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/news/news_politik_gesellschaft/article/581804/heftiger-streit-suizidbeihilfe-entbrannt.html <<< (html)


Neuer DAK-Vertrag für orthopädische Reha älterer Patienten

Quelle: Ärzteblatt v. 16.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39367/Neuer_DAK-Vertrag_fuer_orthopaedische_Reha_aelterer_Patienten.htm <<< (html)


Papst kritisiert Legalisierung von Abtreibung und Sterbehilfe

Quelle: kathweb v. 16.12.09 >>> http://www.kathweb.at/content/site/nachrichten/database/29975.html <<< (html)


Wir werden auch weiterhin Maßstäbe setzen: Aktualität, gelegentlich auch mit brisanten und zeitkritischen Themen rund um das gesamte Pflege- und Medizinrecht und freilich gepaart mit einem wissenschaftlichen Anspruch, den einzulösen eine Selbstverständlichkeit ist.

Der Preis kann sich sehen lassen: ein Jahresabo für 25.-- €.

Mehr dazu erfolgt Kürze.

Ihr Lutz Barth, 16.12.09


Suizidbeihilfe und «Lebensmüdigkeit»

v. Dr. med. Jean Martin, ehemaliger Kantonsarzt und Mitglied der nationalen Ethikkommissio,
in Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2008;89: 48, S. 2098

„In meinen Augen ist die Tätigkeit der Organisationen bei Menschen, die an einer tödlichen Erkrankung leiden und deren Tod kurz bevorsteht, akzeptabel und wirft keine erheblichen Probleme auf – die Nationale Ethikkommission (NEK) ist zu der  Einschätzung gelangt, dass Ärzte, die unter diesen Voraussetzungen einen Wirkstoff in letaler Dosis verabreichen, weder moralisch noch berufsethisch zu verurteilen sind.“

Quelle: Schweizerische Ärztezeitung, online unter >>> Zum Beitrag im Volltext <<< (pdf.)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 16.12.09):

Dem ist ungeschränkt beizupflichten!
Die bundesdeutsche Ärzte resp. ihre Funktionäre können also durchaus von ihren Schweizer Kollegen lernen.


 Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen

"Wer stellt das Marcumar?"

Dieses Ereignis wird von einem Mitglied des Pflegeteams einer geriatrischen Tagesklinik berichtet.

Was ist passiert?

Pat. wurde in die geriatrische Tagesklinik aufgenommen. Bei Aufnahme zeigte sie den Marcumarausweis, der von der behandelnden Hausärztin schon für die nächsten zwei Wochen ausgefüllt war. Die Frage, ob sie ihr Marcumar wie gewohnt selbst weiternehmen wolle, wurde bejaht. Problem: Die restlichen Tabletten werden von den Schwestern der Tagesklinik gestellt.
Die Patientin rechnete damit, das Marcumar sei auch dabei, wir gingen davon aus, sie nehme es selbst nach Plan so wie immer (auch von den Schwestern nochmal nachgefragt und sogar so in der Kurve dokumentiert).

Mehr Informationen dazu, siehe nachfolgender Link!

Quelle: Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen >>> Fehler des Monats 12.2009 Report Nr. 514 <<< (html)


Lebensrechtler übergeben dem Präsident des Europäischen Parlaments 500.000 Unterschriften - Kaminski: "Europa muss das Recht auf Leben stärker respektieren"

Quelle: ALfA, Mitteilung v. 15.12.09 >>> http://www.alfa-ev.de/presse-publikationen/pressemitteilungen/mitteilungen-anzeige/article/15-dezember-2009/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=1&cHash=6984dc9c1f <<< (html)


Internisten wegen Kopftuchverbot angeklagt

Ärzte kündigten muslimische Arzthelferin nach Tragen des Kopftuchs in der Praxis

Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/?sid=581516 <<< (html)


Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung vergleicht „Äpfel mit Birnen“ (?!)

Lutz Barth übt erneut Kritik an den Verlautbarungen der Patientenschutzorganisation (16.12.09)

BLOG >>> „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ <<<


Deutsche Hospiz Stiftung benennt sich um in Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung / Stiftungsratsvorsitzender Farthmann: „Wir sind für die Menschen da“

Quelle: Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, PM v. 15.12.09 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2009/mitteilung390.html <<< (html)


OVG Lüneburg: Widerruf der ärztlichen Approbation wegen fortgesetzter (Einkommen-)Steuerhinterziehung

OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.12.09 (Az. 8 LA 197/09)

Quelle: Nds. OVG, Rechtsprechungsdatenbank >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020090001978%20LA <<< (html)


Sterbehilfe
Ärztekammer gegen Gesetzesregelung zur Suizidbeihilfe

Die Bundesärztekammer hat sich gegen eine gesetzliche Änderung bei der Beihilfe zum Suizid ausgesprochen.

Quelle: Hamburger Abendblatt v. 15.12.09 >>> http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1308473/Aerztekammer-gegen-Gesetzesregelung-zur-Suizidbeihilfe.html <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.12.09):

Der Präsident der BÄK warnte vor einem „grundlegenden Wandel im Ärzte-Bild“. Nun – diese Auffassung verwundert nicht, wenngleich es doch an der Zeit ist, dass das Ärzte-Bild, das von den Kammern gezeichnet wird, den Realitäten angepasst wird. Zwar dürfte dem Präsidenten der BÄK nicht entgangen sein, dass immerhin mehr als ein Drittel der bundesdeutschen Ärzte für liberalere Regelungen in der Sterbehilfe votieren, aber dies scheint wohl ohne Belang zu sein. Hier wird erkennbar auf die „Standesethik“ als verbindliche Richtschnur gesetzt, der allerdings keine normative Verbindlichkeit zukommt.

„Wer partout aus dem Leben scheiden will, dem wird man den Weg in die Schweiz nicht verbieten können“, so der Präsident der BÄK weiter; offen bleibt, ob hier ein Ausdruck des Bedauerns mitschwingt. Ungeachtet der Bedenken, die gebetsmühlenartig gegen eine ärztliche Assistenz beim freien Suizid gerade aus deutscher Sicht vorgetragen werden, verbleibt es bei der schlichten Feststellung, dass die Bundesärztekammer mit ihrer ablehnenden Haltung entscheidend dazu beiträgt, dass der Sterbewunsch eines schwersterkrankten Patienten an und durch die Hand eines qualifizierten Arztes einstweilen noch in Deutschland verhindert wird.


Anti-Sturz-Training bei alten Menschen durch Pflegedienste hat sich bewährt

Sturzprävention ist im Nordosten gefragt und offenbar erfolgreich.

v. Dirk Schnack

Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=581189 <<< (html)


Morgens drei, mittags zwei, abends drei Tabletten...
Problem Multimedikation bei Älteren - RUBIN: Studie soll Lösungsansätze bringen

Quelle: Ruhr Universität Bochum >>> http://www.ruhr-uni-bochum.de/rubin/rubin-winter-0910/beitraege/beitrag12.html <<< (html).

Auf den Seiten findet sich auch die Möglichkeit zum Download des Beitrages.


Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesärztekammer und des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste

Ärzte und Pflegeheime wollen Kooperation verbessern

Quelle: BÄK, PM v. 14.12.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7917.7942 <<< (html)


Nutzer wollen nicht für Internet-Inhalte zahlen

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 11.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=581227 <<< (html)
 

Vgl. dazu auch

GfK-Studie zur Internetnutzung in 17 Ländern

Die Bereitschaft für Internetinhalte zu bezahlen ist gering

Quelle: Portel.de v. 11.12.09 >>> http://www.portel.de/nc/nachricht/artikel/41674-gfk-studie-zur-internetnutzung-in-17-laendern/12/ <<< (html)

 

Kurze Anmerkung (L. Barth, 14.12.09):

Die GfK – Studie spiegelt in der Tat in allgemeines Phänomenen wieder, dass allen Anbietern von kostenpflichtigen Webinhalten bekannt sein dürfte.

Gleichwohl vertreten wir vom IQB diesbezüglich eine differenzierte Auffassung, zumal auf Dauer das Internet Vorteile mit Blick auf die Preisgestaltung insbesondere im Hinblick auf die Fachliteratur bietet, die so vom Printmedienbereich nicht angeboten werden können. Dies gilt auch für den Bereich des Pflege- und Medizinrechts, in dem vergleichbare Produkte als Printmedien zu einem ungleich höheren Preis angeboten und perspektivisch mit den im Web angebotenen Inhalten konkurrieren werden. Das Konzept vom IQB ist diesbezüglich denn auch transparent: es wird auf den klassischen Buch- und Zeitschriftendruck etc. verzichtet und es bleibt den NutzerInnen anheim gestellt, die jeweils zum Download angebotenen Inhalte auszudrucken. Freilich bleiben wir diesbezüglich unserer Linie treu – wie erst kürzlich  >>> mitgeteilt <<<, da wir es für sinnvoll und notwendig erachten, bestimmte Rechtsinformationen, z.B. Urteile, den interessierten Fachkreisen kostenlos zur Verfügung zustellen, da redaktionell nicht aufbereite Urteile – etwa in Form einer Entscheidungsrezension – keinen Urheberrechtsschutz genießen. Der „Verkauf“ von Urteilen – auch nicht solcher zum vermeintlichen „Schnäppchenpreis“ – entspricht nicht unserer Philosophie, zumal wir ein anderes Verständnis von einer Urteilsrezension hegen.

Die GFK-Studie hindert uns also nicht, unsere „Projektidee“ von einer Onlinezeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht weiter zu verfolgen, zumal in dieses Projekt Inhalte eingebunden werden, die für sich genommen schon allein den Preis für ein Jahresabo rechtfertigen würden.

Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang stehend nur auf das vorgesehene Alternativlehrbuch zum gesamten Recht der Pflege, dass in einem „work in progress – Verfahren“ Monat für Monat „entstehen“ wird. Die NutzerInnen können so den Entstehungsprozess eines Lehrbuches mitverfolgen und jeweils die einzelnen Kapitel „durcharbeiten“. Darüber hinaus können die NutzerInnen auch Anregungen oder Kritik  erteilen, die dann – freilich wissenschaftlich aufgearbeitet – Eingang in das Lehrbuch finden werden.

Wenn Sie so wollen: wir treten mit unseren LeserInnen in einen Dialog und erhoffen uns hierbei auch eine weitere thematische Fokussierung auf diejenigen Inhalte und Probleme, die in der Praxis besonders relevant sind.

Wir vom IQB – Internetportal haben in den letzten zwei Jahren Impulse gesetzt, die so manchen Pflegerechtler dazu inspiriert haben dürften, mit eigenen Portalen aufzuwarten. Indes beflügelt uns diese „Konkurrenz“ auf dem Internetmarkt, in entscheidenden Punkten die „Nase weiter vorne“ zu haben, auch was das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ anbelangt.


Gemeinsamer Aufruf zur Impfung gegen die Neue Grippe

Im Bundesministerium für Gesundheit fand am 07.12. ein zweites Spitzengespräch zur Impfung gegen die Neue Grippe auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler statt. >>> weiter dazu

Quelle: BMG >>> http://www.neuegrippe.bund.de/nn_1674276/SharedDocs/Berichte/NeueGrippe/DE/pm-07-12-09-impfgipfel.html?__nnn=true <<< (html)


Pflegekammern gegen Pflege-Krise

v. Achim Beinsen

Quelle: pflegen-online, Der Pflegebrief, Ausgabe 04/2009 (Nr. 111) >>> http://pflegen-online.de/html/pflegebrief/pflegebrief_2009_04.pdf?PHPSESSID=b71925ff0a2196d3c6bf38033e093a85

Die führende Fachzeitschrift auf dem Gebiet des Betreuungsrechts bietet aktuelle und umfassende Informationen, interdisziplinäre Diskussionsforen und konkrete Praxishilfe zum gesamten Betreuungsrecht.

Nachfolgender Link führt Sie zum Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe 06/2009; dort ist auch das Editorial online eingestellt.

Quelle: btprax.de >>> http://www.btprax.de/cnt/btprax_inhalt.php? <<< (html)


Erste Professorin für Hebammenwissenschaft

Fachhochschule Osnabrück beruft die bundesweit erste Professorin für Hebammenwissenschaft

Quelle: idw-online v. 11.12.09 >>> http://idw-online.de/pages/de/news348727 <<< (html)


In eigener Sache!

Verehrte BesucherInnen unserer Webportale zum gesamten Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht.

Heute ist für uns durchaus ein besonderer Tag: wir können vermelden, dass ganz aktuell mehr als 155 000 Besucher über 300 000 Seiten aufgerufen haben.

Wir empfehlen uns weiterhin durch eine aktuelle Berichterstattung in einem interprofessionellen Rahmen und wir glauben, Sie auch im nächsten Jahr durch unser kostenloses Internetangebot überzeugen zu können.

Wie bereits angekündigt, beabsichtigen wir, im Rahmen der beabsichtigten Exzellenzinitiative auch eine Onlinezeitschrift aufzulegen. Diese soll künftig zu einem geringen Entgelt angeboten werden, um so u.a. auch Fremdautoren finanzieren zu können. Wir hoffen auch diesbezüglich auf Ihr reges Interesse, zumal wir bisher schon mit unseren kostenlosen Aktivitäten  - die im Übrigen unverändert beibehalten werden - einen Vergleich mit renommierten Fachzeitschriften nicht scheuen.

Bei allem gebotenen Respekt vor den anderen Kollegen: aber im Kern ist festzustellen, dass wir mit unserem Onlineauftritt Akzente gesetzt haben und unserer Linie treu geblieben sind; unser täglicher Newsflash als auch der wöchentliche Newsletter zum gesamten Medizin- und Pflegerecht sind unsere tragenden Säulen und verschaffen Ihnen einen Informationsvorsprung, der zudem auch kostenlos ist.

Wir „verkaufen“ keine Urteile – auch nicht zum vermeintlichen Schnäppchenpreis – und wir sind stets bemüht, Sie über die aktuelle Rechtsprechung zu informieren. Wir meinen, dass dies uns zunehmend gelungen ist, denn die Besucherzahlen als auch die Seitenaufrufe bestätigen uns in dieser Annahme.

Für die Onlinezeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht sind die Voraussetzungen geschaffen und ich mache hier keinen Hehl daraus, dass wir uns mit der Preisgestaltung sehr schwer getan haben.

Was ist es dem UserInnen wert, Monat für Monat am Puls der Zeit liegende Fachbeiträge online lesen oder entsprechend im Pdf.-Dateiformat downloaden zu können?

Nach reiflicher Überlegung haben wir uns dazu entschlossen, für das Jahresabo einen Betrag von 25.-- € zu erheben. Das „Monatsheft“ wird durchschnittlich 50-60 Seiten umfassen.

Wir glauben, dass dies ein faires Angebot ist, auch wenn Sie dafür kein Printmedium in Ihrem Briefkasten erhalten. Das Projekt steht und fällt natürlich mit der Akzeptanz durch die interessierten Fachkreise; aber wir hoffen, mit unserer Onlinezeitschrift neue Wege in der Informationsvermittlung gehen zu können, die ein Abo dauerhaft rechtfertigen wird.

Wir scheuen nicht die sog. „vergleichende Werbung“, wenngleich es Ihnen überlassen werden soll, bereits unser kostenloses Informationsangebot mit einschlägigen Konkurrenzpublikationen zu vergleichen – ein Angebot, das auch neben der Onlinezeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht unverändert aufrechterhalten bleibt.

Da wir an unsere Idee glauben, etwas im Recht bewirken und letztlich Impulse setzen zu können, öffnen wir uns auch in einem bescheidenen Rahmen für ein Sponsoring, um hierdurch renommierte Fachautoren auch ein übliches Honorar für ihre Beiträge in Aussicht stellen zu können.

Unsere Mediadaten können hier für den einen oder anderen Sponsor einen Anreiz bieten, das Projekt einer Onlinezeitschrift zu unterstützen.

Einer Zuschrift oder anderweitigen Vorschlägen sehen wir gerne mit Interesse entgegen und wir sind auch gegenüber Kooperationen mit Fachverlagen und Instituten zum Medizin- und Gesundheitsrecht aufgeschlossen.

Wenn Sie diesbezüglich unsere Ihre Ideen und Vorschläge unterbreiten wollen, wenden Sie sich bitte an

Lutz Barth
Sieverner Str. 156, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Email:
webmaster@iqb-info.de

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende und einen geruhsamen dritten Advent.

Ihr Lutz Barth

Die vorstehende Meldung können Sie >>> hier downloaden <<< (pdf.) und wenn Sie mögen, an Freunde und Bekannte weiterleiten. (L.B., 11.12.09)


Von unseren Schweizer Nachbarn

«Suizidhilfe fällt unter die Kategorie der Tötungsdelikte»

v. Michael Meier.

Otfried Höffe, der neue Präsident der Nationalen Ethikkommission, äussert sich erstmals zum umstrittenen Gesetzesentwurf zur Suizidbeihilfe.

Quelle: Basler Zeitung v. 11.12.09 >>> http://bazonline.ch/schweiz/standard/Suizidhilfe-faellt-unter-die-Kategorie-der-Toetungsdelikte/story/29861101 <<< (html)


Nicht nur für Krebs- und Schmerzpatienten
Alle Schwerstkranken haben ein Recht auf Palliativbetreuung

  • Unbemerkte Leiden von Demenzpatienten. Wie erkennt man die Signale?
    v. M. Kojer
     
  • Begleitung sterbender Patienten. Sieben wichtige ärztliche Aufgaben am Lebensende
    Von G. D. Borasio, M. Führer
     
  • M. Parkinson und atypische Parkinsonsyndrome. Welche Behandlung am Lebensende?
    v. S. Lorenzl

Quelle: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-140861.html?abstract=true <<< (html)


BAG: Oberärztin/Oberarzt - neue Eingruppierungsregeln

Der Senat hat über sieben Eingruppierungsklagen entschieden, in denen es um die Eingruppierung als Oberärztin/Oberarzt ging. Sie waren teilweise erfolgreich, wurden aber überwiegend abgewiesen. Dabei hatte der Senat Gelegenheit, die neuen Tarifbestimmungen zu den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen auszulegen. >>> weiter

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 114/09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13951&pos=1&anz=115 <<< (html)


Aktive Sterbehilfe in Europa: Eine anhaltende Bedrohung

v. G. Klinkhammer, in Dtsch Arztebl 2009; 106(50): A-2497; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=67116 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 11.12.09):

Die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und damit die ärztliche Assistenz beim Suizid in unseren europäischen Nachbarländern wird – wie nicht anders zu erwarten – hierzulande nach wie vor mit Skepsis und größer Sorge beobachtet.

Auffällig hierbei ist, dass unsere europäischen Nachbarn erkennbar dem Selbstbestimmungsrecht eine ungleich höhere Bedeutung beimessen, während in Deutschland nach wie vor gebetsmühlenartig behauptet wird, dass sich die Palliativmedizin und eine aktive Sterbehilfe widerspreche, mal abgesehen von dem Argument unserer deutschen Vergangenheit.

Dieser Widerspruch besteht indes nicht und von daher sollte der ärztlich assistierte Suizid nach wie vor konsequent als therapeutische Aufgabe an die Medizin herangetragen werden.

Überlegungen zur Euthanasie sind keine anhaltende Bedrohung für eine wirklich konsequente und humanitäre Versorgung der Menschen am Lebensende, wie der Präsident der European Association for Palliative Care, Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, mutmaßt, sondern ausnahmslos dem Gedanken einer freien Selbstbestimmung schwersterkrankter Patienten geschuldet, die für sich den Weg einer palliativmedizinischen Betreuung ausgeschlossen haben, wobei die inneren Motive hierfür keiner Rechtfertigung bedürfen!

Die Integration der Möglichkeit der ärztlichen Suizidbegleitung in das palliativmedizinische Betreuungskonzept ist daher nicht nur wünschenswert, sondern vor allem auch insoweit geboten, als dass der schwersterkrankte Patient auch jederzeit frei verantwortlich die Entscheidung treffen kann, die palliativmedizinisch durchaus sinnvollen Angebote abzulehnen. Freilich nehmen wir die Erfahrungen der Palliativmediziner ernst, dass der Wunsch nach einer Tötung resp. ärztliche Suizidassistenz sich vielfach relativiert, wenn die Patienten auf einer Palliativstation liegen. Dies ist allerdings unbeachtlich bei der Frage, ob den Patienten zumindest die Option eröffnet wird, diesbezüglich auch eine andere Entscheidung treffen zu können. Sofern die Palliativmedizin diesem Wunsch – ggf. aus spezifischen ethischen Gründen – nicht zu entsprechen vermag, wird der Patient im Zweifel wieder an die kurative Medizin zu überstellen sein. Ob dies allerdings im Interesse aller Beteiligten und hier freilich im besonderen Interesse der schwersterkrankten Patienten zu liegen scheint, steht doch nachhaltig zu bezweifeln an, mal ganz abgesehen davon, dass mit dieser „Verweigerungshaltung“ der Palliativmedizin der Sterbetourismus begünstigt wird.

Der schwersterkrankte Patient ist nicht von der Palliativmedizin in dem Sinne „einzuverleiben“, als dass er nur nach ihren „ethischen Bedingungen“ sterben darf und schlimmstenfalls daran erinnert wird, dass ansonsten sein Wunsch nach ärztlicher Suizidbegleitung die aktuellen Forschungsbemühungen um eine weitere Schmerzmedikation und dem Ausbau des Palliativ- und Hospizgedankens ganz allgemein behindere.

Dem ist mitnichten so und muss zum intensiven Nachdenken anregen.

Einige Palliativmediziner sind im Begriff, die schwersterkrankten Patienten in eine ethisch-kulturelle Sterbegemeinschaft einzugemeinden, die für sich glaubt, auf höhere sittliche und moralische Werte verweisen zu können. Hierbei wird allerdings gerne übersehen, dass mit den ethischen Botschaften mancher Palliativmediziner der Patient in eine Rolle gedrängt wird, die mit einem „mündigen Patienten“ nichts mehr gemein hat. Um es pointiert auszudrücken: der schwersterkrankte Patient mit seinem Sterbewunsch schuldet (auch!) der Palliativmedizin rein gar nichts und auch die palliativmedizinische Betreuung bedarf der Akzeptanz durch den Patienten, der nach einer entsprechenden Aufklärung seine Einwilligung in die palliativmedizinische Behandlung erteilen kann und vor allem nicht  m u s s!

Am Ende des verlöschenden Lebens ist der schwersterkrankte Patient „nur“ sich selbst verpflichtet und jedweder Versuch, ihn – auch unter Verweis auf die unsägliche deutsche Vergangenheit – „moralisch“ in die Pflicht nehmen zu wollen, ist für mich nicht nur als ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sondern auch als solcher auf die Würde des Menschen zu qualifizieren.

Der Grund und die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts ergeben sich ausnahmslos aus der Verfassung und nicht aus einer „palliativmedizinischen Sonderethik“, die in allerletzter Konsequenz den Patienten für ihr Gelingen instrumentalisiert!

Hierüber wird auch weiter zu diskutieren sein, mag es auch zu einem Schlüsselerlebnis für eine geradezu entfesselte Medizinethik werden. Die ehemalige Annahme – auch des BVerfG – dass das Recht weithin das übernehme, was die Medizin für sich als ethisch verpflichtend erachtet, kann (auch gegenwärtig!) keine Geltung beanspruchen, würde doch dadurch gleichsam einer Relativierung des zwingend gebotenen Grundrechtsschutzes Vorschub geleistet werden.

Die vorstehende Anmerkung ist auch im

BLOG >>> „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ <<<

eingestellt worden. Wenn Sie mögen, können Sie gerne einen Kommentar dazu abgeben.

Im Übrigen darf ich denn auch in gewohnter Schärfe darauf hinweisen, dass die Diskussion nicht deshalb (!) beendet ist, weil in der Fachöffentlichkeit es geschickt verstanden wird, unbequeme Positionen (und vielleicht auch Wahrheiten) nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen. Der ethische Paternalismus speist sich aus einem „Grundrechtsverständnis“ (?), dass zwingend harsche Kritik nach sich ziehen muss und die teilweise unglaubliche Arroganz in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema besteht m.E. zuvörderst darin, dass ohne einen fundierten Blick in die Verfassung „Werte generiert“ werden, die nur vordergründig den Anschein erwecken, als seien diese in der Verfassung verortet und entsprächen so etwa der grundrechtlichen Verbürgung des Selbstbestimmungsrechts. Mit anderen Worten: es reicht beileibe nicht zu, um der Legitimität der Thesen willen das „Selbstbestimmungsrecht“ als Grundrecht in den ethischen Proklamationen zu erwähnen, sondern es ist mit „Leben“ zu füllen und da wundert es schon, dass in – von seltenen Fällen mal abgesehen – manchen Publikationen kaum die öffentlich zugängliche verfassungsrechtlicher Literatur zur Kenntnis genommen, geschweige denn „verarbeitet“ wird.

Die diesseitige These ist denn auch unspektakulär: der medizin-ethische Paternalismus ist grundrechtsfeindlich, von daher in höchstem Maße verfassungswidrig und hat mit einem konsequenten Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten wenig bis gar nichts gemein!


KVen starten Initiative zur besseren Versorgung in Pflegeheimen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39287/KVen_starten_Initiative_zur_besseren_Versorgung_in_Pflegeheimen.htm <<< (html)


48 Menschenleben in zwei Jahren gerettet – Neues Notfallmanagement bei Blutvergiftung senkt Sterblichkeitsrate deutlich Greifswalder Qualitätsprojekt „Sepsis“ soll ausgeweitet werden

Quelle: Universitätsklinikum Greifswald, Mitteilung v. 09.12.09 >>> http://www.klinikum.uni-greifswald.de/fileadmin/user_upload/presse/2009/medieninformation_80_091209.pdf <<< (pdf.)


Pflege – eine sterbende Profession

v. M. Hasseler, in Der Pflegebrief, Das Online Magazin für die Pflege Ausgabe 04/2009 - Nr. 111 - 9. Dezember 2009, S. 2 ff.

Quelle: pflegen online.de http://pflegen-online.de/html/pflegebrief/pflegebrief_2009_04.pdf?PHPSESSID=d7f45bd5321ed4f375b0747dab939275

Kurze Anmerkung (L. Barth, 10.12.09):

Allein die Tenorierung des Beitrages lässt darauf schließen, dass die Pflege sich nicht verstanden fühlt, auch wenn gleich zu Beginn des Beitrages die Autorin nicht verabsäumt, darauf hinzuweisen, dass sie  nicht darüber Klage führen will, „dass die Pflege nicht ausreichend anerkannt wird, obwohl sie die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen darstellt“

Und in der Tat: „Diese Strategie erregt nicht mal mehr Mitleid“, so die Erkenntnis der Autorin und da mag ich ihr vorbehaltlos zustimmen wollen, vielleicht ergänzt um den Hinweis, dass eben eine beabsichtigte Akademisierung der Pflege allein, gepaart mit dem Motto: „Gebt uns das Vertrauen, wir können das“ nicht ausreichend sein dürfte, sich als Profession zu gerieren und als solche im Diskurs wahrgenommen zu werden.

Der Beitrag mag als gelungen bezeichnet werden, fokussiert er sich doch auf die derzeit zentralen Diskussionspunkte, die immer noch streitig sind.

Einer dieser streitigen „Punkte“ ist die Diskussion um den Hauptschulabschluss, der nunmehr den Zugang zur Pflegeausbildung eröffnet.

Darüber, ob die Argumente der Autorin einschlägig sind, mögen Sie sich selbst ein Bild machen; ich hingegen möchte nur daran erinnern, dass im Zuge der „Akademisierung“ der Pflege eine durchaus beachtliche Zahl von Hochschullehrerinnen und –lehrer (inflationär?!) inthronisiert wurden, bei denen sich ein Blick in die Vita zu lohnen scheint.

„Offensichtlich hat sich niemand gefragt, welche Auswirkungen diese Maßnahme auf Interessenten mit anderen Schulabschlüssen haben wird, Realschulabsolventen oder Abiturienten etwa.“

Freilich ist dieses Zitat nicht auf die Akademiker gemünzt, sondern vielmehr auf die Hauptschüler und sofern dann in der Folge behauptet wird, die Öffnung der Pflegeausbildungen für Hauptschulabsolventen führe letztlich in die Deprofessionalisierung des gesamten Berufsstandes, so hat zugegebenermaßen der diesseitige Hinweis auf die Akademisierungswelle der beruflich Pflegenden ein „gewisses Gschmäckle“, könnte doch die Öffnung zum Pflegeberuf für HauptschülerInnen als besonders störend für den weiteren Gang der Akademisierung der Pflege empfunden werden. Macht sich hier etwa elitäres Denken breit?

Nicht wenige Pflegewissenschaftler haben bewiesen, dass der Realabschluss und eine Krankenpflegeausbildung nicht daran hindern, eine Tätigkeit in Forschung und Lehre auszuüben und – dieser Weg ist durch § 63 Abs. 3c SGB V vorgezeichnet – spricht derzeit wohl auch einiges dafür, dass die beruflich Pflegenden nach erfolgter Qualifizierung genuin ärztliche Tätigkeiten wahrnehmen können, ohne hierbei Medizin studiert zu haben.

Vielleicht ist hier eine stückweite Gelassenheit angeraten, denn immerhin müssen diejenigen, die sich für den Pflegeberuf oder eben für die Heilbehandlung im weitesten Sinne entscheiden, zunächst einmal die Hürde der formellen Qualifizierung nehmen. Begreifen wir die Öffnung zur Pflegeausbildung auch als „Modellvorhaben“ – denn es erscheint derzeit auch keineswegs gesichert, dass die Möglichkeit zur Ausübung von ärztlichen Aufgaben durch die beruflich Pflegenden von „Erfolg gekrönt“ ist.


OVG Lüneburg: Widerruf der Erlaubnis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung "Logopädin"

Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen den Widerruf der "Berufserlaubnis" beim dringenden Verdacht, dass eine gegenwärtig nicht berufstätige Logopädin an einer Psychose leidet

OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.11.09 (Az. 8 ME 196/09)

Quelle: Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020090001968%20ME <<< (html)


CDU-Politiker Hüppe wird Behindertenbeauftragter

Quelle: Ärzte Zeitung v. 10.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=580735 <<< (html)


OVG Lüneburg: Ärztekammerbeitrag

Auch der Verwaltungsleiter eines Krankenhauses übt i. S. d. der Beitragsordnung der Niedersächsischen Ärztekammer eine "ärztliche" Tätigkeit aus.

OVG Lüneburg, Urt. v. 23.11.09 (Az. 8 LA 200/09)

Quelle: Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit >>> http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020090002008%20LA <<< (html)


Gerichtshof für Menschenrechte prüft irisches Abtreibungsverbot

Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39275/Gerichtshof_fuer_Menschenrechte_prueft_irisches_Abtreibungsverbot.htm <<< (html)


"Wir müssen aktiv für Organspende werben"

Quelle: Ärzte Zeitung v. 10.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/fachbereiche/chirurgie/article/580050/wir-muessen-aktiv-organspende-werben.html <<< (html)

Professor Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO, im Gespräch mit der Ärzte Zeitung. Das Interview führte Nicola Siegmund-Schultze


OECD-Statistik
Immer mehr fettleibige Kinder

Trotz aller Aufrufe zur gesunden Ernährung - der Anteil fettleibiger Mädchen in Deutschland hat sich binnen fünf Jahren laut einer OECD-Statistik verdoppelt. 2001 waren 5,5 Prozent der 15-jährigen Mädchen fettleibig, 2006 bereits 11 Prozent.

Quelle: zm-online v. 09.12.09 >>> http://www3.zm-online.de/zmPortal.nsf/MNachrichten/D07315715C3B70BCC1257687003E1444?OpenDocument <<< (html)

Hinweis (L. Barth, 09.12.09):

In der vorstehenden Mitteilung finden Sie auch einen Link auf die Nationale Verzehrsstudie II - Die bundesweite Befragung zur Ernährung von Jugendlichen und Erwachsenen

Vgl. im Übrigen auch

  • Übergewicht aus neuen Blickwinkeln

v. Leinmüller, Renate, in Dtsch Arztebl 2009; 106(15): A-690 / B-588 / C-572; online unter Ärzteblatt.de >>> http://ww.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=64096 <<< (html) 

  • Morbidität und Mortalität bei Übergewicht und Adipositas im Erwachsenenalter: Eine systematische Übersicht

v. Lenz, Matthias; Richter, Tanja; Mühlhauser, Ingrid, in Dtsch Arztebl Int 2009; 106(40): 641-8; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=%DCbergewicht&id=66141 <<< (html) 

  • Adipositasprävention

Das Projekt T.A.F.F. (Telefonberatung zur Adipositasprävention Für Familien) – Ein innovativer Ansatz zur Adipositasprävention bei Kindern und Jugendlichen 

v. F. Hauskeller, S. Zschaler, R. Gausche, W. Kiess, S. Blüher, in Ärzteblatt Sachsen 8 / 2009, S. 445; online unter slaek.de >>> http://www.slaek.de/50aebl/2009/archiv/08/pdf/0809_442.pdf <<< (pdf.)


Suizid im Alter

Quelle: Suedkurier.de v. 09.12.09 >>> http://www.suedkurier.de/news/panorama/panorama/art410967,4073234 <<< (html)


Studie zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Altenpflege
Umfrage startet am Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember 2009)

Staatsrätin Claudia Hübner: Würdevolles Altern unterstützen

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, Mitteilung v. 09.12.09 >>> http://www.stm.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/220844.html?referer=103605&template=min_meldung_html&_min=_stm <<< (html)


Hamburg: Montgomery fordert Nichtraucherschutz

Lichter aus für den Qualm

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 09.12.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.8.5627.7937 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.12.09):

Der Präsident der Ärztekammer Hamburg und Vize der BÄK ist nicht um deutliche Worte verlegen, wenn es darum geht, für einen konsequenten Nichtrauscherschutz einzutreten. So sollte nach ihm dem Gaststättenverband und den anderen rein kommerziell interessierten Lobbyisten endlich mal ein Licht aufgehen, um zu erkennen, dass sie leichtfertig und ignorant die Gesundheit vieler Menschen aufs Spiel setzen. Hier nimmt er darauf Bezug, dass auf den Weihnachtsmärkten in Hamburg heute aus Protest gegen das Gesetz die Lichter ausgehen sollen.

Nun – vielleicht geht im Wertediskurs über die Liberalisierung der Sterbehilfe und hier insbesondere die Zulässigkeit der ärztlichen Suizidassistenz auch einigen Herrschaften ein „Licht“ auf, so dass ein ungetrübter Blick auf das verfassungsrechtlich Gebotene, aber eben auch Erforderliche ermöglicht wird.

Im Übrigen dürfen wir gespannt sein, wann die Ärzteschaft beginnt, sich massiv für einen staatlichen Gewichtskommissar auszusprechen und im Zweifel für die Schließung von Fastfood-Ketten plädiert sowie angesichts des bevorstehenden Weihnachtsfestes einen Appell an die bundesdeutsche Bevölkerung richtet, auf den Weihnachtsmann in Schokolade und weiterer Köstlichkeiten zu verzichten. Stellen Sie sich einmal vor: ein Volksbegehren in Bayern gegen die Abschaffung der Weißwurst, Brezel und Weizenbier!

Wenn ich es recht überblicke, befinden sich einige Ärztefunktionäre auf einer besonderen Mission, so dass neben dem Dauerbrenner des Nichtraucherschutzes im Übrigen auch die „Schwergewichtigen“ wohl künftig ins Visier der Kammern geraten könnten; auch hier dürften die direkten und indirekten Kosten immens sein, die durch einen ungezügelten Appetit und ungesunder Ernährungsweise die Solidargemeinschaft belasten.

Bleibt nur zu hoffen, dass unserer neuer Gesundheitsminister standfest bleibt und keine „Weisung“ von „oben“ erhält, auch wenn insoweit seine berufsethische Seele nach ständiger Harmonie mit dem Hippokratischen Eid und sonstige arztethischen Verlautbarungen der Ärztekammern streben sollte.

Wir benötigen keinen (weiteren) "Katechismus der bundesdeutschen Ärzteschaft"!


Krebsforscher verlangen massiv höhere Steuern für Tabakwaren

Quelle: Ärzte Zeitung v. 09.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=580575 <<< (html)


Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): BGW bietet Praxisleitfaden für die ambulante und stationäre Altenpflege an

Quelle: BGW, Mitteilung v. 08.12.09 >>> http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/Presseinformation/Aktuelle__Pressemeldungen/PM__BEM__Altenpflege.html <<< (html)


Innenansichten einer Pflegewissenschaftlerin zur Patientenverfügung!

Dr. Angelika Zegelin fordert Ergänzungen zur Patientenverfügung

In ihrem eigenen Entwurf geht es nur auf den ersten Blick um Kleinigkeiten. Zegelin: "Mein Fuß muss immer 'rausgucken"

Quelle: Universität Witten/Herdecke, Pressemitteilung v. 08.12.09 >>> http://www.uni-wh.de/die-uwh/presse/pressemitteilungen/?L=0&tx_uwhpressemitteilungen_pi1%5BshowUid%5D=308 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.12.09):

Neben der PM können Sie auch den Auszug über die persönliche Anmerkungen v. A. Zegelin (in Schnell, M. (2009): Patientenverfügung) lesen und da es sich hierbei um höchst persönliche Ein- und Ansichten handelt, ist bei der Kommentierung freilich Zurückhaltung geboten.

Gleichwohl darf und muss wohl auch darauf hingewiesen werden, dass das „Einpacken“ der Füße nicht den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, so wie im Übrigen das Anziehen eines Schlafanzuges nicht als Ausübung körperlicher Gewalt im normativen Sinne gewertet werden kann.

Im Übrigen bleibt es aber den Verfügenden unbenommen, in einer Patientenverfügung für den Fall der Einwilligungsfähigkeit die „Kleinigkeiten des Alltags“ zu regeln, wenngleich sich doch dann die Frage aufdrängt, ob hier nicht das Instrument einer Patientenverfügung überstrapaziert und seines eigentlichen Sinnes beraubt wird.


Klinische Ethikkomitees: Sicht der Pflegekräfte zu wenig berücksichtigt

v. Richter-Kuhlmann, Eva A., in Dtsch Arztebl 2009; 106(49): A-2440; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=66976 <<< (html)


Pflegefall Deutschland braucht Kind oder Geld

Prognosen zeigen, dass Deutschland vergreist. Was ist zu tun, damit Pflege auch morgen finanzierbar bleibt? Vorsorge - so die Antwort des Ökonomen Professor Hans Rothgang.

v. Th. Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 08.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/580185/pflegefall-deutschland-braucht-kind-geld.html <<< (html)


Patientin erhält wegen Behandlungsfehler eine Million Euro

Quelle: Ärzteblatt.de v. 07.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39241/Patientin_erhaelt_wegen_Behandlungsfehler_eine_Million_Euro.htm <<< (html)


Zu wenig Geld für psychisch und neurologisch Schwerkranke

Quelle: Ärzteblatt.de v. 07.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39237/Zu_wenig_Geld_fuer_psychisch_und_neurologisch_Schwerkranke.htm <<< (html)


LG Detmold: Kein Anspruch auf Schadensersatz der Patientin für ein mit einer Serviette abgedecktes Gebiss auf dem Frühstückstablett, das vom Pflegepersonal entsorgt wurde

LG, Detmold, Urt. v. 30.09.09 (Az. 10 S 81/09)

Das Dokument ist frei zugänglich

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<< 


Adipositas überholt Rauchen als Gesundheitsproblem

Quelle: Ärzte Zeitung v. 07.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/adipositas/default.aspx?sid=580231 <<< (html)


Arbeitskreis medizinischer Ethikkommissionen: „Kein Sonderstatus für Sterbende“

v. G. Klinkhammer, in Dtsch Arztebl 2009; 106(49): A-2449; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=66984 <<< (html)


Andreas Westerfellhaus im Gespräch
„Berufsideologische Barrieren einreißen!“

Die Diskussion Delegation versus Substitution muss beendet werden. Es geht um Kooperation im Sinne der uns anvertrauten Menschen“, so der neue Präsident des DPR.

Quelle: DPR, DPR – Newsletter 11/2009 >>> http://www.deutscher-pflegerat.de/balk.nsf/66DA0A3E587DC931C1257624004208EA/$File/DPR-Newsletter%20-%20November%202009.pdf <<< (pdf.)


Auf ein Wort zum Sonntag: Von der Verklärung des Leids

          „Das heute vielbeschworene Prinzip des Respekts vor der Autonomie bedeutet nicht interessenlose Unterwerfung unter die Willkürentscheidung des Patienten, sondern interessierte, ja engagierte Stärkung des Willens eines leidenden Subjekts, sich dem Leiden zu stellen in dem Wissen, dabei nicht allein gelassen zu werden. Hierin zeigt sich die Humanität einer Gesellschaft. Insofern ist Hospiz ein »Versprechen«.”

Quelle: H. Baranzke, Ethik und Leiden, in Die Hospiz-Zeitschrift, Nr. 34 (2007), S. 11 ff. (12)

Ist es an einem Sonntag despektierlich, an eine Furcht und Ängste verbreitende paternalistische Ethik zu erinnern, deren Mission vielfach darin besteht, einen zuweilen dornigen Weg für einen gewünschten moralischen Konsens in unserer Gesellschaft zu ebnen, der nur dann gelingen kann, wenn der Schwersterkrankte für den Ausbau der Palliativmedizin und hierauf gerichteter Forschungsbemühungen und einer Hospizidee instrumentalisiert wird?

Die Humanität unserer Gesellschaft zeigt sich zuvörderst darin, dass wir darauf achten sollten, die schwersterkrankten und sterbenden Patienten nicht nur unsere Zwecke, Ideen und manchmal auch Visionen von einem gelungenen Sterben zu instrumentalisieren. Ethischer Ungehorsam ist überall dort anbefohlen, in dem aus einem „Versprechen“ eine Verpflichtung dergestalt wird, sich dem Leiden stellen zu müssen, obgleich doch der autonome Wille ein anderer ist.

Wir müssen nicht das „Naturrecht“ bemühen und dieses ebenfalls verklären. Ein Blick in das Grundgesetz erleichtert uns die „Rechtsfindung“, auch wenn wir dadurch Gefahr laufen, einem „fragilen Rechtspositivismus“ zu frönen und im Zweifel als sog. „Schläfer“, deren terroristisches Potential aufgewacht ist, entlarvt zu werden!

Mag auch Hospiz ein Versprechen und im Zweifel auch eine „Lebenshaltung“ sein, so ist es doch in erster Linie ein „Angebot“, dass anzunehmen in den freien Willen und die selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen gestellt ist, ohne dass der Schwersterkrankte mit seinem Anspruch auf Autonomie zugleich die Intention verfolgt, Dritte unter seine „Willkürentscheidung“ zu unterwerfen.

Selbstbestimmung führt nicht zur Fremdbestimmung, wenngleich aber darauf hinzuweisen ist, dass es gerade die beabsichtigte Abänderung des Sterbewillens in einen Lebenswillens ist, die unmittelbar zur Instrumentalisierung (auch der Würde des Einzelnen) der Schwersterkrankten führen dürfte. Die Grenzen einer „engagierten Stärkung“ des Willens eines leidenden Subjekts, sich dem Leiden zu stellen in dem Wissen, dabei nicht allein gelassen zu werden, ergeben sich unmittelbar aus der Verfassung und insofern ist das „Engagement“ mit seiner Eingriffsintensität besonders kritisch zu beobachten.

Nicht nur, dass wir nicht dem Herrn sterben, sondern wir sterben auch nicht auf ein „Versprechen“ hin, bei dem wir uns dem Leiden stellen müssen.

Lutz Barth, 06.12.09


Aktueller denn je: die Substitution genuin ärztlicher Tätigkeiten und die Wahrung des Facharztstandards!

Delegation ärztlicher Leistung: Mangel macht vieles möglich

v. Flintrop, Jens; Merten, Martina; Gerst, Thomas, in Dtsch Arztebl 2008; 105(19): A-979 / B-853 / C-833; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=60046 <<< (html)


Kurze Anmerkung (L. Barth, 05.12.09):

Auch wenn der Beitrag aus 2008 stammt, hat er nichts von seiner Aktualität eingebüßt, da die hierin aufgeworfenen (Rechts)Probleme nach wie vor einer Klärung bedürfen. Insbesondere wird in diesem Beitrag deutlich, dass strikt zwischen der Delegation und der Substitution differenziert werden muss – eine Unterscheidung, die leider in der Fachliteratur nicht immer konsequent vollzogen wird.

Ungeachtet der Tatsache, dass der G-BA noch keine Richtlinie zu den ärztlichen Tätigkeiten, die auf die Pflegekräfte substituiert werden können, verabschiedet hat, sollte indes deutlich werden, dass bei einer echten Substitution auch die Wahrung des „Facharztstandards“ von den Pflegekräften eingefordert werden muss.

Thromboembolierisiko nach Operation unterschätzt

Quelle: Ärzteblatt.de v. 04.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39221/Thromboembolierisiko_nach_Operation_unterschaetzt.htm <<< (html)
 

Literaturhinweis:

Vgl. allgemein zur Thromboembolieprophylaxe auch


Neue BVMed-Informationsbroschüre zur Thrombose-Prophylaxe im stationären und ambulanten Bereich


Quelle: BVmed, Pressemitteilung v. 11.11.2009 - 103/09 >>> http://www.bvmed.de/presse/pressemitteilung/Neue_BVMed-Informationsbroschuere_zur_Thrombose-Prophylaxe.html <<<.

Dort findet sich die Möglichkeit zum Download der Informationsbroschüre mit weiteren Hinweisen, u.a. auch zu den rechtlichen Aspekten.


Mehr Geld für Schmerztherapie gefordert

Quelle: Ärzteblatt.de v. 03.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39193/Mehr_Geld_fuer_Schmerztherapie_gefordert.htm <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 04.12.09):

Dass bei der Zulassung der aktiven Sterbehilfe die Gesellschaft zusammenbrechen werde, wie der Mediziner Grönemeyer mutmaßt, steht allerdings nicht zu befürchten an.


Volksbegehren zum Nichtraucherschutz in Bayern erfolgreich

Quelle: Ärzteblatt.de v. 03.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39194/Volksbegehren_zum_Nichtraucherschutz_in_Bayern_erfolgreich.htm <<< (html)


Das Pflegeheim, das neue Totenreich

v. M. Kamann

Quelle: Berliner Morgenpost, 03.12.09 >>> http://www.morgenpost.de/kultur/article1212085/Das-Pflegeheim-das-neue-Totenreich.html <<< (html)


Wachkoma: Mediziner bezweifeln, dass Rom Houben kommuniziert

Quelle: Welt online v. 28.11.09 >>> http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/article5356046/Wachkoma-Mediziner-bezweifeln-dass-Rom-Houben-kommuniziert.html <<< (html)


Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung: Noten des Pflege-TÜVs sind weichgespült und geschönt / Die Würde Zehntausender wird Tag für Tag verletzt

Quelle: Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung v. 03.12.09 >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2009/mitteilung389.html <<< (html)


Kritik am pseudowissenschaftlichen Diskussionsklima über die Neuordnung der Gesundheitsfachberufe

v. Lutz Barth, 03.12.09

BLOG >>> Zum Blog-Beitrag <<< (html)


Länger im Krankenhaus wegen Medikationsfehlern

Mangelhafte Organisation, hochgradige Arbeitsteilung mit der Tendenz zu Kommunikationsbrüchen, Fehler bei Abläufen und Unwissen führen an den Kliniken immer wieder zu Komplikationen bei der Medikation.

v. Bülent Erdogan

Quelle: Ärzte Zeitung v. 03.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/578885/laenger-krankenhaus-wegen-medikationsfehlern.html <<< (html)


Jeder zweite Intensivpatient hat Infektionen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 02.12.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39177/Jeder_zweite_Intensivpatient_hat_Infektionen.htm <<< (html)


Sauberkeit allein genügt vor Gericht nicht
Arzt muss Praxishygiene belegen können

v. Anke Thomas (Stand: 01.12.09)

Quelle: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/unternehmen_arztpraxis/gesundheitspolitik/content-140662.html?abstract=true <<< (html)

Rechtsprechungshinweis:

Zur Darlegungs- und Beweislast des Arztes nach den Grundsätzen voll beherrschbarer Risiken bei einem Spritzenabszess des Patienten infolge einer Infektion durch eine als Keimträger feststehende Arzthelferin (Fortführung von Senat, Urteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - VersR 1991, 467).


BGH, Urteil v. 20.03.07 (Az. VI ZR 158/06)


Quelle: BGH, >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=b81890f9ee55f802a473531daab72b67&client=13&nr=39610&pos=0&anz=1 <<<


Die Substitution ärztlicher Tätigkeiten ist nicht in die Beliebigkeit der Träger gestellt!

Im Nachgang zur diesseitigen Mitteilung über die Handlungsempfehlung der KOK (>>> siehe unten <<<) soll darauf hingewiesen werden, dass nach der gesetzlichen Regelung des § 63 Abs. 3c SGB V derzeit kein Raum für entsprechende Modellvorhaben besteht, etwaige ärztliche Tätigkeiten auf das Pflegepersonal im Wege der Substitution zu übertragen. Dies deshalb, weil der G-BA diesbezüglich noch keine Richtlinie verabschiedet hat.

Dass derzeit in der Praxis Rechtsunsicherheiten bestehen, dürfte wohl darauf zurückzuführen sein, dass nicht sorgfältig zwischen der Delegation und der Substitution differenziert wird. Es entsteht zunehmend der Eindruck, dass über den Weg der Delegation ärztliche Aufgaben übertragen werden sollen, die allerdings zu übertragen derzeit nicht möglich und daher nicht zulässig sind!

Leider setzen sich hier die beklagenswerten Rechtsirrtümer fort, zu denen einige Pflegerechtler erheblich mit ihren Publikationen beigetragen haben. In diesem Zusammenhang stehend ist es schon erstaunlich, mit welcher „Leichtigkeit“ über gewichtige Rechtsfragen hinweggegangen wird. Wer in der Diskussion nun wen zu seinem „Lieblingsfeind“ erklärt hat, ist – mit Verlaub – völlig ohne Belang; entscheidend ist die Qualität der Argumente und ggf. die stringente Argumentationsführung und da scheint gerade bei Pflegekundlern einiges im Argen zu liegen. Pflegerecht eignet sich nicht als pseudowissenschaftliche Spielweise, in der nicht selten rechtkundige Pflegedirektoren oder Pflegewissenschaftler meinen, phantasievoll auf der Klaviatur des Rechts spielen zu können. Dass diese hierbei gelegentlich Unterstützung von Juristen bekommen, ändert an der diesseitigen harschen Kritik rein gar nichts.

Beredtes Beispiel hierfür dürfte das vorgelegte Gutachten

Gutachten zu den zukünftigen Handlungsfeldern in der Krankenhauspflege

Erstellt im Auftrag des Sozialministeriums Rheinland-Pfalz

Projektleitung:

Prof. Dr. Renate Stemmer

GutachterInnen:
Prof. Dr. Renate Stemmer, Katholische Fachhochschule Mainz
Prof. Dr. Manfred Haubrock, Fachhochschule Osnabrück
Prof. Hans Böhme, Fachhochschule Jena; Institut für Gesundheitsrecht und -politik, Mössingen

unter Mitarbeit von: Rita Schnabel / Undine Tiemann, Februar 2008

mit seinem Teilgutachten zu den Rechtsfragen sein  (Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen / Referat Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.) >>> http://www.masfg.rlp.de/pictures/infomaterial/BP_Nr9_Handlungsfelder%20Krankenhauspflege.pdf <<< pdf.).

Die Ausführungen Böhmes in dem Teilgutachten begegnen in den zentralen Fragen erheblichen Bedenken und es würde hier den Rahmen sprengen, im Einzelnen darauf einzugehen.

Gleichwohl soll hier nicht verabsäumt werden, darauf hinzuweisen, dass Böhme im Begriff ist, neue „(Rechts)Prinzipien“ zu generieren.

Ein solches Prinzip wird von ihm im „Grundsatz“ 'my home is my castle' gesehen, wie sich eindrucksvoll aus seinen Vorbemerkungen zum Delegations- und Übernahmerecht ergeben und er hier den Versuch unternimmt, den Sorgfaltsbegriff zu erhellen (vgl. dazu GA, aaO., S. 237 ff.). Die zentrale Folge aus seinen Thesen zum Sorgfaltsbegriff besteht zuvörderst in seiner Erkenntnis, dass „pflegerische Tätigkeitsbereiche bei der Delegierbarkeit großzügiger zu beurteilen (sind) als ärztliche Tätigkeitsfelder“ (GA, aaO., S. 39), so dass er feststellt:

„Im Übrigen muss auch nach der Art der Einrichtung unterschieden werden, denn nur im Krankenhaus gilt im somatischen Bereich der Grundsatz 'oberstes Gebot ist die Sicherheit der PatientInnen', während in der Häuslichkeit der strikt entgegengesetzte Grundsatz 'my home is my castle' zur Anwendung kommt“ (GA, ebenda).

  • Wie bitte ist das nun zu verstehen, zumal Böhme offensichtlich dazu neigt, aufgrund der „Arztferne“ etwa in stationären Einrichtungen der Altenpflege gerade diese Einrichtungen diesem „neuen Prinzip“ unterstellen zu wollen?
     

  • Folgen hieraus etwa Haftungsprivilegien  für die Profession der beruflich Pflegenden?
     

  • Richten sich künftig die haftungsrechtlichen Implikationen nach anderen Sorgfaltsmaßstäben, als denen der lege artis Behandlung auch im Sinne medizinisch-pflegerischer (Arzt-)Tätigkeiten nach erfolgter Substitution, „nur“ weil die Patienten in ihrer eigenen Häuslichkeit, denen die stationären Alteneinrichtungen stark angenähert seien (GA, aaO., S. 270), fernab eines jeden Arztes umfassend medizinisch und pflegerisch betreut werden?
     

  • Führt der Grundsatz „my home is my castle” etwa dazu, dass künftig auch (leichtere?) chirurgische Eingriffe auf dem Küchentisch vorgenommen werden können, weil diese Möglichkeit der Selbstdiagnose – und therapie  prinzipiell den Laien in ihrer eigenen Häuslichkeit eingeräumt und freigestellt ist - frei nach dem Motto: „jedem sein Skalpell“?

Nun – wir werden an diesen „Fragen“ dran bleiben müssen, nicht zuletzt auch deswegen, weil auf dem demnächst stattfindenden 7. Thüringer Pflegetag (04. und 05.12.09 in Jena) im Forum 1.2  Prof. Dr. Renate Stemmer (Mainz) (vgl. dazu den nachfolgenden Link >>> http://conventus.de/index.php?id=pflege09-wissensch_programm <<< html.) über

  • Zukünftige Handlungsfelder der Krankenhauspflege – Ergebnisse eines Gutachtens aus Rheinland-Pfalz

referieren wird und es zu vermuten ansteht, dass es sich hierbei um das o.a. Gutachten handeln dürfte.

In diesem Sinne könnte auch der „Lieblingsfeind“ Böhmes, namentlich Robert Roßbruch aufgerufen sein, zur Klärung der Rechtslage beizutragen, zumal er erneut in das Visier seines Kollegen Böhme im Gutachten geraten ist.

Einstweilen bleiben Sie aufgerufen, dass Gutachten ein stückweit kritischer – als vielleicht bisher - zu lesen und hieraus ggf. die notwendigen Folgerungen zu ziehen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass ggf. der Gutachter Böhme – wenn ich es richtig verstanden habe - die These vertritt, dass etwa § 63 Abs. 3c SGB V (Modellvorhaben) bezüglich der Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten im stationären Krankenhaussektor keine nennenswerte (?) Rolle spielen dürfte (vgl. dazu GA, aaO., S. 260).

Lutz Barth, 02.12.09


Schwangere nicht auf HIV getestet: Arzt muss 1,4 Millionen Euro zahlen

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 01.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/vertragsarztrecht/default.aspx?sid=579434 <<< (html)


Das neue »Patientenverfügungsgesetz«Hinweise zu ärztlichem Handeln

v. Sven Niemeck, Stellvertretender Leiter der Abteilung Berufs- und Satzungsrecht, Ärztekammer Berlin, in BERLINER ÄRZTE 12/2009 S. 15; online unter >>> http://www.berliner-aerzte.net/pdf/bae0912_014.pdf <<< (html)


Mancher Patient will mit entscheiden

Darf der Patient mit entscheiden, steigert das den Therapieerfolg. Das gilt, wie eine Studie zeigt, allerdings nur für Patienten, die auch das Bedürfnis nach dem so genannten "Shared Decision-Making" haben.

v. Ursula Armstrong

Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/special-arzt-patient/article/577710/mancher-patient-will-entscheiden.html <<< (html)


Arztassistenten - echte Hilfe oder verkappte Billig-Ärzte?

Neues Ausbildungsangebot startet 2010 in Karlsruhe / Kritik von der Ärztekammer

Quelle: Ärzte Zeitung v. 01.12.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=579236 <<< (html)


Erste Pflegeheim-Benotungen im AOK-Pflegenavigator veröffentlicht

MDK-Transparenzberichte sind online

Quelle: AOK – Bundesverband v. 01.12.09 >>> http://www.aok-bv.de/gesundheit/pflege/index_01940.html <<< (html)


Handlungsempfehlung der KOK
Applikation von Zytostatika durch Pflegefachkräfte

November 2009

Autorin: Barbara Strohbücker im Auftrage der DKG / KOK
Hrsg. Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
Konferenz Onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege (KOK)

Quelle: DKG Krebsgesellschaft; auf dem nachfolgenden Link findet sich die Möglichkeit zum Download der Stellungnahme >>> http://www.krebsgesellschaft.de/pr_stellungnahmen,898.html <<< (html)

 Kurze Anmerkung (L. Barth, 01.12.09):

„Die Konferenz onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege (KOK) nimmt hier Stellung zu den aktuellen Entwicklungen und gibt Empfehlungen für die Übernahme der Zytostatika-Therapie durch Pflegekräfte. Dieses Manual soll den Pflegekräften in der Praxis sowie den Leitungs- und Lehrkräften Empfehlungen für die Reorganisation und Schulung an die Hand zu geben“, so lautet ein entsprechender Hinweis der Autorin auf S. 3 der Handlungsempfehlung.

Die Handlungsempfehlung wirft allerdings mehr Fragen, denn Antworten auf. Gewichtige Rechtsfragen bleiben außer Betracht und es scheint, als ob sich fundamentale Rechtsirrtümer beharrlich zu manifestieren drohen:  „Die Frage, ob eine Tätigkeit delegierbar ist, ist eine medizin-fachliche Frage und kann nicht juristisch beantwortet werden; prinzipiell ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist“, so die Autorin mit Hinweis auf Böhme/Hasseler (2006). Hier scheint es der Autorin völlig entgangen zu sein, dass gerade dieser eklatante Rechtsirrtum auf nachhaltigen Widerspruch in der Fachwelt gestoßen ist und da darf und muss man/frau erwarten, dass eine Stellungnahme hierauf zumindest hinweist. Neben Barth kritisiert auch Roßbruch die unsägliche These des Pflegerechtlers Böhme, wonach alles erlaubt sei, was gesetzlich nicht verboten (>>> http://www.openpr.de/news/229994.html <<<)

Hier wäre es eine Aufgabe der Autorin gewesen, die allgemein zugängliche Literatur zu recherchieren.

Mal ganz ehrlich … So geht das nicht!


Unsere Media – Daten im November 2009: 17.823 Besucher – ein neuer Rekord!

Das IQB – Internetportal mit seinem Informationsangebot hat auch im November wieder Maßstäbe gesetzt. Wir freuen uns, dass unser kostenloses Angebot von der Theorie und Praxis so zahlreich frequentiert wird.

Wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns bitte weiter.

Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, auf zwei Veranstaltungen im kommenden Jahr hinzuweisen, die sowohl für Mediziner, Pflegekräfte aber auch Juristen von besonderem Interesse sein könnten:

19. – 20. Februar 2010

Grundrechte im Arzt – Pfleger – Patientenverhältnis

Referent: Prof. Dr. Horst Dreier, Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Würzburg

 

26. – 27. März 2010

Der Demenzpatient – Subjekt oder Objekt in der Medizin? 

Referent: Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Universität Mannheim, Ordinarius, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung; Geschäftsführender Direktor, Institut für Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik, Uni Mannheim

Die Veranstaltungen finden jeweils in Worpswede statt.

Es ist uns gelungen, diese beiden hochkarätigen Referenten jeweils für eine zweitägige Veranstaltung gewinnen. Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link >>> http://www.iqb-info.de/Seminare.htm <<<.

Ihr Lutz Barth, 01.12.09


Fehler durch Kostendruck: Keine rechtlichen Konsequenzen bei „Managerpfusch“

 v. U. Schulte-Sasse, in Dtsch Arztebl 2009; 106(42): A-2061; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=66388 <<< (html)


„Die Versuchung, Probleme durch Euthanasie zu lösen, wächst“

Quelle: Bischof Küng, Wie viel wert ist menschliches Leben?, in Die Tagespost >>> http://www.die-tagespost.de/2008/index.php?option=com_content&task=view&id=100053459&Itemid=1 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 29.11.09):

„Die Gefahr, dass es früher oder später trotzdem zu einer Legalisierung der Euthanasie kommen könnte, ist aber nicht zu unterschätzen. Das hängt mit den beschriebenen wirtschaftlichen Problemen zusammen, aber auch mit den sich in einer fortschreitend säkularisierten Gesellschaft verbreitenden Einstellungen“, so Bischof Küng in dem o.a. Artikel.

Sofern der Prozess der Säkularisierung weiter voranschreitet, ist dies freilich zu begrüßen und kennzeichnend für einen säkularen Verfassungsstaat ist und bleibt der Grundsatz der religiösen Neutralität des Staates. Nur in Parenthese sei angemerkt, dass dies erkannt und festgestellt zu haben, durchaus dem EMGR hoch anzurechnen ist. Der Streit um das „Kreuz“ konnte nur – wie im Übrigen auch durch das BVerfG geschehen – mit dem jetzt vorliegenden Ergebnis entschieden werden.

Die These Küngs allerdings, dass die Gefahr einer Legalisierung der Euthanasie mehr oder minder direkt in einer Säkularisierung zu erblicken sei, verfängt nur in dem Maße, in dem den christlichen Werten ein überragender Stellenwert beigemessen und zugleich der moralische Integritätsanspruch der Kirche mit einem „Herrschaftsanspruch“ gleichgesetzt wird, dem sich die Gesellschaftsmitglieder zu unterwerfen haben. Die zu gewährende „Freiheit“ in einem säkularen Verfassungsstaat ist allerdings nicht von dem elitären Anspruch einer unverrückbaren Wahrheit der Kirchen abhängig, mal ganz davon abgesehen, dass gerade die (mühsam erkämpfte) Trennung von Staat und Kirche auch dazu geführt hat, die Gesellschaft aus der Unfreiheit zu führen.


Auf ein Wort zum Sonntag: Innenansichten des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz

Unabhängig davon, dass Bischof Norbert Brunner es für möglich hält, den Pflichtzölibat für Priester abzuschaffen – dies dürfte zu nachhaltigen Diskussionen führen – hat er nach konsequenter Lesart der Kirche durchaus Recht mit seiner Annahme, dass „wir nicht über das Leben verfügen dürfen“.

Auf die Frage „Und wenn eine Person dies wünscht?“ antwortete er:

„Nicht einmal die Person kann über ihr eigenes Leben verfügen. Die Alternative ist die Palliativmedizin: So können die Menschen bis zum Tod begleitet werden. Zudem muss das Leben nicht um jeden Preis künstlich verlängert werden.“

Quelle: NZZ Online v. 29.11.09 >>> http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/den_pflichtzoelibat_abschaffen_1.4078224.html <<< (html)

Auch wenn ich nicht zu den sog. „aggressiven Atheisten“ zähle, vertrete ich dennoch in einer säkularen Gesellschaftsordnung eine andere Auffassung, die allerdings nicht dazu führt, dass die katholische Kirche sich von einem ihren zentralen Dogmen zu verabschieden hat. Unsere bundesdeutsche Verfassung räumt den Amtkirchen bedeutsame Freiräume und da kommt neben Art. 140 GG dem Art. 4 GG eine besondere Rolle zu.

Uns allen ist es frei gestellt, dass theologische Interpretationsangebot von der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens anzunehmen oder – in Ausprägung des Art. 4 GG – dieses dergestalt abzulehnen, als dass wir uns auf die weiteren Werte in unserer Verfassung beziehen, die eben uns dieses Recht der „Selbstentleibung“ garantiert und zwar ohne die Implikationen, die aus einer christlichen Wertekultur folgen.

Gleichwohl hat der Bischof wohl nicht ohne Bedacht mit Blick auf die Gesetzesinitiative der EVP, dass Christentum als Leitkultur in der schweizerischen Bundesverfassung zu verankern, darauf hingewiesen, dass „gemäss der letzten Volkszählung (…)sich 80 Prozent der Schweizer als Christen (bezeichnen). Damit ist das christliche Umfeld durch die Realität klar definiert. Wenn alle Getauften das Christentum leben, ist die christliche Leitkultur doch dadurch gegeben.

Nun – auch hierzulande wird immer wieder der Versuch unternommen, u.a. das christliche Menschenbild als Leitbild für verbindlich zu erklären und nicht selten sind es hierbei Politiker, die gelegentlich die Auffassung vertreten, hierzu mit ihrem politischen Mandat legitimiert zu sein. Dass dem nicht so ist, wurde bereits anderenorts dargelegt, vgl. etwa

 

Sterbehilfe, Religionsfreiheit und Werte: von der „Wende“ der „kopernikanischen Wende“?

 „Einer muss die Fackel hochhalten“

Mit diesem pathetisch anmutenden und zugleich mahnenden Titel wird auf einen Redebeitrag der Bundestagsabgeordneten Julia Klöckner über Werte in der Politik  im Wiesbadener Tagblatt hingewiesen, der Anlass zu einigen Anmerkungen bietet.

v. Lutz Barth, 08.06.09

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

 

„Sperrfrist“ zur Veröffentlichung abgelaufen! Innenansichten einer Landestagspräsidentin u.a. zur Bedeutung der Religion in unserer Gesellschaft

Anlässlich des Festakts „75 Jahre Barmer Bekenntnis“ in der Gemarker Kirche zu Wuppertal-Barmen am Freitag, 29. Mai 2009, 19 Uhr, hat die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen, Regina van Dinther, eine bemerkenswerte Rede gehalten, die uns einen Einblick nicht nur in das Verhältnis zwischen Staat und Religion, sondern zugleich auch zur Rolle einer „Gewissensentscheidung“ eines Abgeordneten gestattet.

Quelle: Evangelische Kirche im Rheinland, Mitteilung v. 29.05.09 >>> http://www.ekir.de/ekir/233_54167.php <<<.

Dort finden Sie auch einen Download der Rede.

Eine Kommentierung bleibt einstweilen an dieser Stelle ausgespart, wenngleich doch die Rede nachhaltig zum Widerspruch auffordert (L. Barth, 30.05.09)

 

Unsere Verfassung hingegen kennt kein einheitliches Menschbild und insofern spricht einiges dafür, dass ein Jeder nach seiner Facon selig werden oder eben auch sterben darf.

Lutz Barth, 29.11.09


Kurz mitgeteilt

Der diesseitige Kommentar wurde (siehe dazu nachstehend die Mitteilung) wurde gestern noch v. O. Tolmein in seinem BLOG veröffentlicht.

L. Barth, 29.11.09


Suizidbeihilfe auch für Gesunde und die Schweizer Besonderheiten

v. O. Tolmein, 24.11.09, in F.A.Z Blogs – Biopolitik >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/11/24/suizidbeihilfe-auch-fuer-gesunde-und-die-schweizer-besonderheiten.aspx?CommentPosted=true#commentmessage <<< (html)

Kurze Anmerkung:

Der BLOG hat insofern „Fahrt“ aufgenommen, als dass hier sich Jemand von meinen Beiträgen genervt fühlt.

Nun – da ich durchaus gegenüber einer Kritik aufgeschlossen bin, habe ich hier auch kein Problem, die folgende pars pro toto aus dem Blog-Eintrag zu zitieren:

"Sehr geehrter Herr Barth, Ihre Kommentare als vehementer Verfechter des "selbstbestimmten Sterbens" in diesem Blog sind langsam, mit Verlaub gesagt, einfach nur nervig und kaum noch Ernst zu nehmen. So wie Sie bei jeder Gelegenheit unter Herrn Tolmeins Beiträgen zum Thema Sterben permanent kritisieren, dass Sterbehilfe- / Suizidbeihilfe-GegnerInnen Anderen ihre Meinung überstülpen wollen und kritisieren, diese würden glauben, sie hätten die Wahrheit gepachtet, machen Sie das Gleiche in grün - nur eben pro Sterbehilfe/Suizidbegleitung. Sie sprechen von "selbsternannten Ethikfürsten" deren "Saat langsam aufgeht" und erheben sich im Grunde genau zu solch einem "Ethikfürst". Einem, der offenbar maßlos von sich und seinen Argumenten als das einzig Wahre überzeugt ist und der Anderen dabei gelegentlich die Kompetenz abspricht. Hauptsache Sie sind kompetent genug, um dazu etwas zu sagen/ zu schreiben... Hilfreich in den Debatten zu Fragen am Lebensende finde ich Ihre Beiträge schon länger nicht mehr. Aber erspart werden uns Ihre Beiträge leider auch nicht bleiben, befürchte ich.

Zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Beitrag von Herrn Tolmein kann ich mich nur den Kommentatoren davor (mit Ausnahme von Heinz und Herrn Barth) anschließen."

Ich selbst habe hierauf „erwidert“ und hoffe darauf, dass der Kollege Tolmein den Eintrag zur Veröffentlichung freigibt.

Lutz Barth, 28.11.09


„Ethikfürsten“ im 21. Jahrhundert: zweiter Akt: Furcht und Schrecken vor der „Medizinethik“ (!?) oder
Wie viel „Recht“ verträgt die „Medizinethik“ und umgekehrt?

v. Lutz Barth, 28.11.09

Der Beitrag ist frei zugänglich!

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<



 

Medikamentengabe unterbleibt

Da für ein Medikament, das aufgrund der Verordnung des Hausarztes als Tropfen vorhanden ist, nur die Dosierung für Tabletten vorliegt, unterbleibt eine Gabe seitens der Pflegekräfte.

Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren.

Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 25.11.09) <<< (html)


Ärztliche Dokumentationspflichten: Das Ende der Fahnenstange

v. H.D. Schirmer / M. Hübner,

in Dtsch Arztebl 2009; 106(48): A-2408; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=66915 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 28.11.09):

Der Beitrag vermittelt eine gute Übersicht zu den Dokumentationspflichten, insbesondere mit Hinweisen zur Rechtsprechung.

In diesem Zusammenhang stehend darf auf den diesseitigen Beitrag

 

Pflicht des Arztes zur Dokumentation und Gegenzeichnung in der „fremden“ (Heim)Dokumentation einer stationären Alteneinrichtung?

Von Lutz Barth

(Quelle: PflR 09/2007, S. 413 – 422, mit freundlicher Genehmigung des Verlags Wolters Kluwer Deutschland GmbH)

 >>> Beitrag als Pdf.- Dokument aufrufen und ausdrucken <<<

hingewiesen werden; vgl. im Übrigen auch

Gemeinsame Empfehlungen der Heimaufsicht, der Verbände der Pflegekassen und des MDK als Mitglieder der AG 20 Pflege (Arbeitsgemeinschaft nach § 20 HeimG) und der Landesärztekammer Brandenburg

Quelle: Brandenburgisches Ärzteblatt 2/2009, S. 15

Vgl. dazu unmittelbar im Anschluss auch die Erläuterungen zur gemeinsamen Empfehlung

„Dokumentation ärztlich angeordneter Maßnahmen in Heimen“

v. D. Sobotta, Justitiar der Landesärztekammer Brandenburg, in Brandenburgisches Ärzteblatt 2/2009, S. 16

Das Heft Nr. 02/2009 ist auf den Seiten der Landesärztekammer im Pdf. Format eingestellt: >>> http://www.laekb.de/40presse/20Aerzteblatt/10Titelseite/index.html <<<


Babyklappen – „Ethik im Spiegel der Meinung des Volkes“!

Der Deutsche Ethikrat hat sich zur Frage der Babyklappen positioniert und eine Empfehlung dazu abgegeben.

Wir vom IQB würden dazu gerne Ihre Meinung hören.

Was meinen Sie,
sollten die Babyklappen geschlossen werden?

>>> Zur Online – Umfrage <<< (html)


„Innenansichten“ eines Palliativmediziners auf die Frage:
„Und wie möchten Sie sterben?“

„So, dass meine Familie am wenigsten darunter leidet. Und wenn möglich im Frieden mit mir selber. Ein fernöstlicher Meister sagte einmal: Meine Religion besteht darin, mich auf meinem Totenbett nicht schämen zu müssen. Das würde ich mir wünschen.“

Quelle: Faz.net v. 23.11.09, Im Gespräch: Medizinprofessor Borasio, Wann dürfen wir sterben? >>> http://www.faz.net/s/Rub867BF88948594D80AD8AB4E72C5626ED/Doc~EEB5AA99B5E4B427BB9DC962204BE2BA3~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlenews <<< (html)


Kurioses am Rande!

Ein von Flatulenz geplagtes Hausschwein hat einen Gas-Alarm ausgelöst, so eine aktuelle Mitteilung in der Ärzte Zeitung v. 27.11.09 (>>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=578577 <<<).

Dies hier auf den Internetseiten des IQB zu erwähnen, macht insofern Sinn, weil ich mich hier an einen „Nobelpreis“ besonderer Art erinnerte, der im Jahre 2004 im Fachbereich Biologie vergeben wurde.

Hierbei handelte es sich um den sog. Ig-Nobelpreis (vgl. dazu u.a. wikipedia >>> http://de.wikipedia.org/wiki/Ig-Nobelpreis <<<): eine Forschergruppe um Ben Wilson vom Marine Science Center in Bamfield (Kanada) sind der Flatulenz von Altantik Heringen auf die Spur gekommen (vgl. dazu u.a. welt.de v. 06.11.03 >>> http://www.welt.de/wissenschaft/article271116/Furzende_Fische.html <<<).

Ob das Hausschein aus Australien den Versuch unternommen hat, mit den Heringen im Atlantik zu kommunizieren, ist derzeit noch eine offene Frage sowie der Umstand, ob ggf. hierzu ein weiteres Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll. Anlass zu dieser Frage bietet die seinerzeitige Arbeitshypothese der „Ig-Nobelpreisträger“, wonach das „rätselhafte Blubbern“ eine Art von Kommunikation darstellen könne.

Lutz Barth, 27.11.09


Hoppe: Die Gutachter leisten bei Fehlern gute Arbeit

Ein Patientenschutzgesetz ist überflüssig, so BÄK - Präsident Hoppe. Dabei hat er die Arbeit der Gutachterkommission zu Arztfehlern seiner Ärztekammer im Blick.

v. Ilse Schlingensiepen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 27.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/default.aspx?sid=578148 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 27.11.09):

Mit Verlaub – auch wenn in dem Bericht darauf hingewiesen wird, dass ein Präsident a.D. eines  OLG neben dem Präsidenten der Bundesärztekammer sich gegen ein Patientenrechtegesetz ausgesprochen hat, wird die ablehnende Haltung der BÄK hierdurch nicht plausibler, so wie eben auch der Hinweis auf die gute Arbeit der Gutachterkommissionen rein gar nichts an der Zielvorstellung, ggf. auch über ein Patientenrechtegesetz für Transparenz und Rechtssicherheit Sorge tragen zu wollen, zu ändern vermag.

Instruktiv hierzu:

Rechtsgutachten zum Inhalt und zur Machbarkeit eines Patientenrechtegesetzes (PatRG) in Deutschland (2005)

v. D. Hart, R. Franke

Quelle: IGMR >>> http://www.igmr.uni-bremen.de/deutsch/projekte/PatRGZusammenfassung.pdf <<< (pdf.)

Zitat aus dem Resümee der beiden Gutachter:

„Es bestehen erhebliche Normativitätsdefizite und Normalitätsdefizite. Die Normativitätsdefizite bei individuellen Patientenrechten bestehen insbesondere im Bereich von Grundsatz- oder Prinzipiennormen und des Rechtefortbildungsbedarfs; sie existieren aber auch als gravierende Interpretationsdifferenzen bestehender Regelungen. Ähnliches kann man für den Bereich der kollektiven Bürgerrechte feststellen.“ (Hart / Franke, aaO., S. 2)

Hierbei verwundert es im Übrigen nicht, dass auch die beiden Autoren ein „allumgreifendes Einheitsgesetz“  weder für wünschenswert noch empfehlenswert erachten, sondern für eine sinnvolle Kombinationslösung plädieren (vgl. dazu insbesondere S. 5 ff. in der Zusammenfassung des GA). Dem ist nachhaltig zuzustimmen.


SG Dresden: Krankenversicherten sind Unannehmlichkeiten bei der Umstellung des Lieferanten von Inkontinenzmaterial zumutbar

SG Dresden, Urt. v. 23.09.09 (Az. S 25 KR 603/08 - nicht rechtskräftig)

Quelle: justiz.sachsen.de, SG Dresden, Mitteilung v. 26.11.09 >>> http://www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/684.php <<< (html)


S3-Leitlinien zu Depression und Demenz

Quelle: Ärzte Zeitung v. 26.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/demenz/default.aspx?sid=578737 <<< (html)


Ethikrat legt Stellungnahme zur anonymen Kindesabgabe vor

Unter dem Titel "Das Problem der anonymen Kindesabgabe" hat der Deutsche Ethikrat heute seine erste Stellungnahme verabschiedet.

Quelle: Deutscher Ethikrat, Pressemitteilung v. 26.11.09 >>> http://www.ethikrat.org/de_presse/pm2009_006.php <<< (html)


Alte und Kinderlose kontra Junge und Eltern - Forscher weisen erstmals Verteilungskonflikte in sozialpolitischen Meinungen nach

Quelle: idw-online v. 25.11.09 >>> http://idw-online.de/pages/de/news345842 <<< (html)

Anmerkung v. Lutz Barth, 25.11.09:

Vgl. dazu insbesondere auch den Literaturhinweis in der o.a. Mitteilung. 

Das Alter – für die Politik kein Kinderspiel

Steigende Lebenserwartung auf der einen Seite, niedrige Geburtenraten auf der anderen –

welche Auswirkungen der demografische Wandel auf die Gesellschaft haben wird, hat sich inzwischen weitgehend herumgesprochen. Weitaus weniger bekannt sind jedoch die Folgen einer solchen Altersstruktur für sozialpolitische Entscheidungen.

v. H. Wilkoszewski, in MaxPlanckForschung 3 | 09, S. 10 ff., online unter >>> http://www.mpg.de/bilderBerichteDokumente/multimedial/mpForschung/2009/heft03/pdf10.pdf <<< (pdf.)

u.a. zum Gesundheits- und Pflegebereich.

Anhand dieser Forschungsergebnisse ließen sich mehrere Szenarien auch für die Sterbehilfe-Debatte denken; es ist damit zu rechnen, dass aufgrund des demografischen Wandels künftig die Hochaltrigen ein beachtliches Wählerpotential stellen werden und abgesehen von den Verteilungskonflikten wird könnte dies auch dazu führen, dass das Schreckensszenario von einem „sozialverträglichen Ableben“ sich nur als eine Vision derjenigen erweisen wird, die da meinen, gegenwärtig in der Debatte um die ärztliche Assistenz beim frei verantworteten Suizid Furcht und Schrecken verbreiten zu müssen – freilich um einen hohen Preis, der zuvörderst in der Bescheidung des Selbstbestimmungsrechts und im Übrigen in der Marginalisierung der Würde als normativer Verfassungsbegriff zu bestehen scheint.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die künftige Mehrheit der Wählerinnen und Wähler in unserer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie politische Parteien bzw. deren Positionen unterstützt, die gleichsam darauf drängen, dass sich die Wählerinnen und Wähler über kurz oder lang „sozialverträglich“ zu „verabschieden“ haben, ungeachtet der Tatsache, dass unsere Verfassung gegenüber solchen Tendenzen – wenn sie denn feststellbar sein sollten – verfassungsfest ist.

Gleichwohl wird allerdings der „Verteilungskampf“ unter den Generationen an Schärfe zunehmen und die gegenwärtig geführte Debatte um Priorisierung und Rationierung von denen der Gesundheit förderlichen und dienlichen Leistungen wird nach diesseitiger Einschätzung in den kommenden Jahren an Schärfe zunehmen. Nicht ausgeschlossen werden kann allerdings eine „Koalition“ der gesunden Hochaltrigen und der jüngeren Generation, die ein gemeinsames Interesse an bestimmten wohlfahrtsstaatlichen Leistungen begründen könnten, die ihnen ein Höchstmaß an individueller Lebensqualität gewähren und hiernach ihre Wahlentscheidung auszurichten gedenken.

Die weitere Entwicklung wird zu beobachten sein, auch wenn wir einige Szenarien nicht mehr überprüfen können, weil unsere Lebensuhr schlicht abgelaufen ist – das Jahr 2050 ist noch „weit weg“, so wie das Jahr der Veröffentlichung einer zu zweifelhaftem „Ruhm“ gelangten Schrift aus dem Jahr 1920 bereits lange „zurückliegt“; gemeint ist hier das Werk von Binding/Hoche mit dem Titel „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“, in der ein „Verteilungskampf“ von Hoche prognostiziert wurde und den auszufechten nachkommende Generationen wohl überantwortet ist. Indes aber gilt gegenwärtig und auch für die Zukunft: der „Verteilungskampf“ ist mit unserem Grundgesetz bereits entschieden und da dem so ist und auch bleiben wird, sollten sich die Diskutanten bei der Frage nach der Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe auf die zentralen Gegenwartsfragen konzentrieren, statt mit einem Argument aufzuwarten, dass jedweden Diskurs bereits im Keime zu ersticken droht.


Pflegekräfte sehen für sich Dauerkonjunktur

Die demografische Entwicklung stimmt Pflegekräfte optimistisch. Auf sie kommt immer mehr Arbeit zu. Mit besserer Qualifikation wollen sie auf ärztlichem Terrain, aber auch mit Pflegeassistenten neue Berufe schaffen.

v. Marion Lisson

Quelle: Ärzte Zeitung v. 25.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=570782 <<< (html)


Frankreich: Nein des Parlaments zu Sterbehilfe-Gesetz

Quelle: kath.web v. 25.11.09 >>> http://www.kathweb.at/content/site/nachrichten/database/29529.html <<< (html)


Assistenten sollen Opioide geben dürfen

Breites Bündnis aus Notärzten, Intensivmedizinern und Verbänden will mehr Kompetenzen für Rettungsassistenten

Quelle: Ärzte Zeitung v. 25.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=578175 <<< (html)


Meta-Analyse: Psychotrope Medikamente begünstigen Stürze älterer Menschen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 24.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39078/Meta-Analyse_Psychotrope_Medikamente_beguenstigen_Stuerze_aelterer_Menschen.htm <<< (html)


Kooperationserklärung zwischen dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) e.V., Landesgruppe Hessen, und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH)

Quelle: bpa, Gemeinsame Presseerklärung vom 04.11.2009 >>> http://www.bpa.de/upload/public/doc/HE_Gem__PM_Kooperation_041109.pdf <<< (html)


Aktuell – pünktlich in der Erscheinung und am Puls der Zeit kritischer Themenkomplexe: der Newsletter v. IQB rund um die Medizin &. Pflege &. das Recht

>>> Der aktuelle Newsletter ist erschienen <<< (html)


Weitere Säule in der Gesundheitsversorgung etabliert sich

Zweiter Zwischenbericht Pflegestützpunkte veröffentlicht

Quelle: KDA, Pressemitteilung v. 24.11.09 >>> http://www.kda.de/news-detail/items/weitere-saeule-in-der-gesundheitsversorgung-etabliert-sich.html <<< (html)


Worpsweder Rechtsgespräche zur Medizin &. Pflege

Im Rahmen unserer beabsichtigten Exzellenzinitiative zum gesamten Pflege- und Medizinrecht ist uns gelungen, namhafte Referenten aus Forschung, Lehre und Praxis für ein Seminarprogramm in Kooperation mit dem Seminar- und Kongressveranstalter Nursing-Health zu gewinnen, das von der Themenwahl her nicht aktueller und interessanter sein kann.

Wir möchten auch mit unseren Seminaren Akzente setzen, die Sie davon überzeugen werden, in uns einen kompetenten Partner bei der Aufarbeitung von aktuellen und wichtigen Themen unserer Zeit zu erblicken. Wie bereits angekündigt, setzen wir auch beim Preis – Leistungsverhältnis für ein zweitägiges Seminar Maßstäbe und wir hoffen, dass Ihnen das Winterprogramm 2009/2010 zusagen wird.

Mit dieser „kleinen“, aber erlesenen Veranstaltungsreihe nehmen wir im Rahmen unserer Exzellenzinitiative den praxisorientierten Wissenstransfer auf; es sollen dann in der Folge weitere Seminare angeboten werden.

Besonders erfreut es uns, Ihnen die Referenten Prof. Dr. Horst Dreier und Prof. Dr. Jochen Taupitz mit Einzelveranstaltungen zu hochinteressanten Themen  präsentieren zu dürfen.
 

19. – 20. Februar 2010 

Grundrechte im Arzt – Pfleger – Patientenverhältnis

Referent: Prof. Dr. Horst Dreier, Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Würzburg

Veranstaltungsort: Worpswede

 

26. – 27. März 2010

Der Demenzpatient – Subjekt oder Objekt in der Medizin?

Referent: Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Universität Mannheim, Ordinarius, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung; Geschäftsführender Direktor, Institut für Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik, Uni Mannheim

Veranstaltungsort: Worpswede

Auf dem nachfolgenden Link >>> http://www.iqb-info.de/Seminare.htm <<< können Sie den Veranstaltungsflyer downloaden.

Ihr Lutz Barth, 24.11.09


Französische Bischöfe gegen Sterbehilfe und Präimplantationsdiagnostik

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39048/Franzoesische_Bischoefe_gegen_Sterbehilfe_und_Praeimplantationsdiagnostik.htm <<< (html)

 

Kurze Anmerkung (L. Barth, 24.11.09):

Die Überschrift zum Kurzbeitrag überrascht keineswegs, werden doch letztlich „Selbstverständlichkeiten“ betont, die gerade von der katholischen Kirche im Sterbehilfediskurs aufgrund ihrer Glaubenslehre vertreten werden müssen.

Auffällig ist dennoch, dass all diejenigen, die ggf. für eine Liberalisierung der Sterbehilfe eintreten, nunmehr sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, all diejenigen zu „beleidigen“, die sich für die Betroffenen engagieren.

Mit Verlaub – die Diskutanten mit ihren unterschiedlichen Standpunkten werden es aushalten müssen, wenn zuweilen auch lebhaft über die Frage diskutiert wird und da ist es ohne Belang, ob der eine oder andere meint, mit seinem Engagement nicht gebührend anerkannt zu werden und er sich letztlich „beleidigt“ fühlt. Auch die französischen Bischofe werden verinnerlichen müssen, dass im säkularen Verfassungsstaat nicht ihr Verständnis von Freiheit maßgeblich ist und da macht es wenig Sinn, darauf hinzuweisen, dass etwa die Befürworter einer aktiven Sterbehilfe in der letzten Konsequenz die engagierten Verfechter der Hospizidee oder auch der palliativmedizinischen Ethik „beleidigen“. Dem ist im Übrigen mitnichten so, zumal über den Grund und die Grenzen einer aktiven Sterbehilfe gerade in Form der ärztlichen Assistenz beim Suizid vortrefflich gestritten werden muss, bevor sich eine konservative Werthaltung durchsetzt, in der dann für ein selbstbestimmtes Sterben kein Raum mehr verbleibt.


Palliativmediziner: Aktive Sterbehilfe und Palliativmedizin nicht vermischen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39043/Palliativmediziner_Aktive_Sterbehilfe_und_Palliativmedizin_nicht_vermischen.htm <<< (html)

Vgl. auch

Im Gespräch: Gian Domenico Borasio
Wann dürfen wir sterben?

Quelle: F.A.S; online unter F.A.Z.net v. 23.11.09 >>> http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~EEB5AA99B5E4B427BB9DC962204BE2BA3~ATpl~Ecommon~Scontent.html <<< (html)


Vermeintlicher Wachkoma-Patient jahrzehntelang bei Bewusstsein

Quelle: Ärzteblatt.de v. 23.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39045/Vermeintlicher_Wachkoma-Patient_jahrzehntelang_bei_Bewusstsein.htm <<< (html)


Thorbrietz´ Diagnosen
Der Tod als bessere Alternative

Das Leiden mancher Menschen ist so schwer, dass keine noch so gute Betreuung es lindern kann. Für sie kann Sterben eine Lösung sein. Von FOCUS-Online-Autorin P. Thorbrietz

Quelle: Focus online – Gesundheit v. 19.11.09 >>> http://www.focus.de/gesundheit/arzt-klinik/thorbrietzkolumne/thorbrietz-diagnosen-der-tod-als-bessere-alternative_aid_455546.html <<< (html)


Patientenverfügungen: Werte, Wünsche und Ängste

v. Hans-Martin Sass, in Dtsch Arztebl 2009; 106(47): A-2358; online unter Ärzteblatt.de v. 20.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=66830 <<< (html)


Suizidbeihilfe, Schweizer Grenzen und die Vernichtung der Juden

v. O. Tolmein, 21.11.09, in F.A.Z Blogs - Biopolitik

Quelle: >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/11/21/suizidbeihilfe-schweizer-grenzen-und-die-vernichtung-der-juden.aspx <<< (html)


Was Sterbende erleben

Die Leiterin der Abteilung Psychoonkologie am Kantonsspital St. Gallen, Monika Renz hat 680 Sterbende begleitet und ist dabei auf erstaunliche Vorgänge gestoßen.

Quelle: jesus.ch v. 20.11.09 (Autor: F. Imhof) >>> http://www.jesus.ch/index.php/D/article/24-Spiritualitaet/49222-Was_Sterbende_erleben/ <<< (html)

 

Kurze Anmerkung (L. Barth, 21.11.09):

Der Autor Imhof berichtet über eine Tagung christlicher Ärzte am 8. November 20009 in Quarten SG und es scheint in der Tat so zu sein, dass auf dieser Tagung erstaunliche Ergebnisse zutage gefördert wurden.

Die Erkenntnis der Psychologin und Theologin Monika Renz überrascht allerdings keineswegs: „Es gehöre zum Sterbeprozess, die Selbstbestimmung aufzugeben und sich dem Geschehen zu überlassen.“

Von daher erscheint es auch konsequent zu sein, zu fordern, dass der Sterbeprozess nicht durch einen Suizid und eine entsprechende Suizidhilfe „abzuwürgen“ sei.

Immerhin räumt Renz ein, dass Selbstbestimmung ein wichtiger Wert im Leben ist „Sterben aber bedeutet Loslassen von allem Ichhaften“ und insoweit wird wohl nach ihr die Rolle und Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts relativiert.

Dass eine solche Auffassung freilich im säkularen Verfassungsstaat nicht haltbar ist, versteht sich von selbst; dies zu behaupten ist nur deshalb möglich, weil den Christen besondere „Pflichten“ auch mit Blick auf ihr Sterben auferlegt werden, die nicht ganz „ohne“ sind.

Vgl. dazu weiterführend

 

·          Setzen die katholischen Dogmen der Palliativmedizin Grenzen?

v. Lutz Barth, 21.12.07

Die Frage löst zuweilen Irritationen aus, konfrontiert diese doch die Medizinethik mit ihrem emanzipatorischen Anspruch auf vermeintlich höhere sittliche Werte nach einem ethisch konsentierten Tod und Sterben und dem proklamierten Anspruch, dass Sterben als einen Vorgang weitestgehend erträglicher zu machen, so dass der Patient nicht auf seinen egozentrischen Willen nach einem vorzeitigen Ableben beharren muss.

>>> Zum Kurzbeitrag <<< (pdf.)

 

·          „Gott allein hat die Macht, zu töten und zum Leben zu erwecken“

... so steht es geschrieben im Evangelium vitae, III 66.

Zu fragen bleibt, ob dem wirklich so ist oder nur eine Fiktion, die im wohlverstandenen Interesse der katholischen Kirche liegt.

Quelle: IQB – Internetportal >>> Kurzbeitrag v. Lutz Barth (13.03.08) <<< pdf.

 

·          Nachgehakt: Sterbehilfe bei HartaberFair - Nur Glaubensbekenntnisse und die weichgespülte Ethik des Sterbens

Ein >>> Kurzbeitrag v. Lutz Barth (10.07.08) <<< (pdf.)

 

·          Unseliger Papst –Tod?
Die künstliche Ernährung und die katholische Glaubenslehre

von Lutz Barth, 07.11.07 >>> zum Beitrag <<< (pdf.)


AOK Bayern startet ambulante Sturzprävention

Quelle: AOK Bayern, Pressemitteilung v. 20.11.09 >>> http://www.aok.de/bay/tool/pressedb/ansicht01.php?ID=939 <<< (html)


EU-Kommission rügt deutsche Bestimmungen zur Pflegeversicherung

Quelle: Ärzteblatt.de v. 20.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39035/EU-Kommission_ruegt_deutsche_Bestimmungen_zur_Pflegeversicherung.htm <<< (html)


Hospizstiftung: Antisemitismus von Dignitas-Chef unerträglich

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39018/Hospizstiftung_Antisemitismus_von_Dignitas-Chef_unertraeglich.htm <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 20.11.09):

In der Tat sind die Äußerungen Minellis bedenklich und durchaus zu kritisieren. Dass hierbei allerdings Eugen Brysch von der Deutschen Hospiz Stiftung die Gelegenheit nutzt, gleichsam den Außenminister aufzufordern, die Kräfte in der Schweiz zu unterstützen, die dem Geschäftmachen mit dem Suizid ein Ende machen wollen, um so ggf. auch einer „Sogwirkung“ entgegen wirken zu können, ist hingegen überflüssig und ein stückweit auch unverfroren.

Die Schweizer bedürfen nicht eines wie auch immer gearteten „Rechtsrats“ durch bundesdeutsche Politiker oder auch Personen, die Patientenschutzverbänden hierzulande vorstehen. Eher das Gegenteil dürfte anzunehmen sein: so manche Ethiker und Hobbyphilosophen könnten von der Schweiz lernen!

Vielmehr gilt festzustellen: die „Sogwirkung“ eines enthemmten ethischen Paternalismus ist ebenso fatal wie die Freigabe des kommerziellen Suizids. Gerade deshalb erscheint es dringend erforderlich, dass die verfasste Ärzteschaft ihren Widerstand aufgibt, denn ohne Frage sind die Ärzte die berufenen und vor allem kompetenten Vertreter bei einer ärztlichen Assistenz beim frei verantwortlichen Suizid.


Caritas kündigt Behinderter wegen Teewurst

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 20.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=577444 <<< (html)


Ältere Patienten fordern bessere Infos über Nebenwirkungen

Patientengespräch. Nicht immer sind ältere Menschen zufrieden, wenn sie über verordnete Medikamente informiert werden.

v. Marion Lisson

Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=570005 <<< (html)


Kliniken droht massiver Fachkräftemangel

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39012/Kliniken_droht_massiver_Fachkraeftemangel.htm <<< (html)


Auch alte Menschen können neue Herzklappen bekommen

v. Peter Overbeck

Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/herzinsuffizienz/default.aspx?sid=575146 <<<


Deutschland wird zum Land der Hochbetagten

v. Bülent Erdogan

Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=577342 <<< (html)


Nachüberlegungen v. Klaus Feldmann zu seinem Werk

Sterben, Sterbehilfe, Töten, Suizid.

Bausteine für eine kritische Thanatologie und für eine Kultivierungstheorie.

Hannover 2009

work in progress (kritische Stellungnahmen und Anregungen erwünscht)

Version 82

Quelle: Klaus Feldmann >>> http://www.feldmann-k.de/tl_files/kfeldmann/pdf/thantosoziologie/feldmann_sterben_sterbehilfe_toeten_suizid.pdf <<< (pdf.)

„Die Nachüberlegungen betreffen die gedankliche Zuspitzung, die in den Autor bei seinem inzwischen Monate langem Basteln an diesem Text gefahren ist. Zugespitzte Prozessthese: Die Kämpfe um Suizid, Beihilfe zum Suizid und aktive Sterbehilfe und um das „Tötungsverbot“ sind mit der globalen Inhumanität und Lebensunkultur verflochten und zwar nicht in der Weise, wie einige Funktionäre, Theologen, Juristen und Wissenschaftler mit normativem Überhang hochkultiviert und gelehrt konstruieren, nämlich dass sie (vor allem die Inhumanität) durch den „Dammbruch“ ihre Fließgeschwindigkeit verstärken würde, sondern dass sie durch den „Damm“ erhalten und genährt wird.“ (S. 2)

Der Autor Klaus Feldmann weist im Folgenden darauf hin, dass Argumente zur Differenzierung und vorläufigen Stützung dieser These in seinem Text findet und wir dürfen weiter darauf gespannt sein, ob die von ihm zugespitzte Prozessthese den einen oder anderen Diskutanten dazu veranlasst, hierauf entsprechend zu erwidern.

In der Tat spricht einiges dafür, dass wir den sog. Rubikon überschreiten sollten, um dem Selbstbestimmungsrecht etwa der Schwersterkrankten gerecht werden zu können.

Vgl. dazu Lutz Barth,

Vom ethischen Selbstbildnis des „guten“ Arztes und dem „humanistischen Erbe“, >>> http://www.iqb-info.de/Selbstbildnis_der_Aerzteschaft_Paternalismus_Barth_2009.pdf <<< (pdf.)

Der häufig bemühte "Dammbruch" hindert nicht, das Thema offensiv zu diskutieren.

Im Übrigen ist die wissenschaftstheoretische Nachbemerkung v. K. Feldmann für den derzeitigen „Diskurs“ mehr als bezeichnend (Feldmann, aaO. – Vers.8.2., S. 107). Tatsächlich ist man/frau in dem vermeintlich herrschaftsfreien Diskurs bemüht, andere gewichtige Stimmen beharrlich nicht zur Kenntnis zu nehmen und daher bewusst auszublenden; dies gilt einerseits für kritische Stimmen aus der eigenen Profession, mehr aber noch für solche aus anderen Wissenschaftsdisziplinen. Es ist ein offenes Geheimnis und vor allem ein zunehmendes Ärgernis, wenn einige Diskutanten meinen, grundlegende Wertentscheidungen in unserer Gesellschaften intraprofessionell diskutieren und entscheiden zu können, zumal einiges dafür spricht, dass eben diese Wertentscheidungen in Gestalt eines effektiven Grundrechtsschutzes nicht zur (alleinigen) Disposition stehen und es dabei gilt, die in unserer Verfassung errichteten hohen Hürden zu respektieren! Das grundrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht ist nicht (!) – ich wiederhole ausdrücklich – nicht (!) verhandelbar und sofern einige Diskutanten meinen, hier neue Grenzen ziehen zu wollen, obliegt ihnen freilich die hohe Last der Argumentation, die bei einigen freilich zur Bürde wird.

Die zunehmend befürchtete Trivialisierung eines „ethischen Diskurses“ ist mehr als bedenklich, scheinen doch die maßgeblichen Meinungsmacher sich an einem Ort zu befinden, an dem keine anderweitige Literatur mit Ausnahme der eigenen „ethischen Glaskugel“ verfügbar ist. Dies muss allerdings besonderen Argwohn erwecken, denn immerhin ist Klaus Feldmann neben anderen Autoren jemand, der die vermeintlich „ganz herrschende Lehre“ in einem ethischen Diskurs ihrer Mythen entkleidet und da muss es geradezu ein Kennzeichnen von „Wissenschaft“ sein, die vorgetragenen Argumente hinreichend zu berücksichtigen -  alles andere wäre schlicht wissenschaftliche Arroganz und lässt den Gedanken an einer „Märchenstunde“ aufkommen. Führende Ethiker und Moralisten in dem Diskurs – mögen sie auch religiös motiviert und inspiriert sein – besitzen nicht (!) das einzigartige, aber deswegen nicht minder zweifelhafte Privileg, unverrückbare „Wahrheiten“ zu verkünden. Zugegeben: diese Erkenntnis zu verinnerlichen, scheint einigen Diskutanten schwer zu fallen, entpflichtet diese aber letztlich nicht, die Gebote des guten wissenschaftlichen Arbeitens zu wahren und hierzu zählt nun einmal auch eine Auseinandersetzung mit der Literatur!

Und mit Verlaub: vielleicht liegt es auch daran, dass das Literaturstudium gelegentlich mit „schwerer Kost“ verbunden ist und hier der eine oder andere schlicht überfordert ist, die Fülle der Informationen und Thesen auf einen aktuellen Diskurs herunter zu brechen, so dass ohne Frage der Blick in die ethische Glaskugel angenehmer sein dürfte. Es werden da schon lieber „eigene Wahrheiten“ verkündet, auch wenn die „Glaskugel“ noch so verstaubt ist und ein Blick hierin keine zeitgemäßen Ergebnisse oder Thesen zutage fördern kann.


Ärztekammer kritisiert Schweinegrippe-Impfgegnerin

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 19.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/schweinegrippe/default.aspx?sid=577368 <<< (html)


Aus unserem IQB – Archiv

Der betriebsverfassungsrechtliche Status einer Pflegedienstleitung

v. L. Barth (25.03.06)

Immer noch aktuell!(?)

Anlass zu dieser Frage besteht insbesondere deshalb, weil sich derzeit erneut die Wahlvorstände auf die turnusmäßigen Betriebsratswahlen vorbereiten. Pflegeeinrichtungen sind hiervon nicht ausgenommen und in diesem Sinne soll der Beitrag in seiner Fassung aus 2006 zur weiteren Diskussion anregen.

Der Beitrag ist frei zugänglich!

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Ministerin Dr. Stolz: „Alle pflegebedürftigen Menschen haben das Recht auf gute und menschenwürdige Hilfe“

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 18.11.09 >>> http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/218952.html?referer=82188&template=min_meldung_html&_min=_sm <<< (html)


BAG: Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst (hier: OP-Schwester)

BAG, Urt. v. 19.11.09 (Az. 6 AZR 624/08)

Die Klage hatte in allen Instanzen keinen Erfolg.

Quelle: BAG, Pressemitteilung Nr. 112/09 v. 19.11.09 >>> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13919&pos=1&anz=113 <<< (html)

(Posted by IQB – Lutz Barth, 19.11.09)


OLG Frankfurt: Anforderungen an ein Allgemeinkrankenhaus zur Unterbringung eines akut psychiotischen Patienten zwecks Verhinderung von Selbstgefährdung/Suizid

OLG Frankfurt, Urt. v. 27.10.09 (Az. 8 U 170/07)

Das Dokument ist frei zugänglich

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Neuordnung der Gesundheitsfachberufe: Die nicht geklärte Rolle der Pflegedienstleitungen / Pflegedirektionen!?

Im Zuge der Neuordnung der Gesundheitsfachberufe ist zwar auffällig, dass nach wie vor mehr der „Delegation“ als der „Substitution“ genuin ärztlicher Tätigkeiten das Wort geredet wird, obgleich doch der grammatikalische Wortlaut des § 63 Abs. 3c SGV eindeutig ist:

Modellvorhaben nach Absatz 1 können eine Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbständige Ausübung von Heilkunde handelt und für die die Angehörigen der im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe auf Grund einer Ausbildung nach § 4 Abs. 7 des Krankenpflegegesetzes qualifiziert sind, auf diese vorsehen. Satz 1 gilt für die Angehörigen des im Altenpflegegesetz geregelten Berufes auf Grund einer Ausbildung nach § 4 Abs. 7 des Altenpflegegesetzes entsprechend. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in Richtlinien fest, bei welchen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf die Angehörigen der in den Sätzen 1 und 2 genannten Berufe im Rahmen von Modellvorhaben erfolgen kann. Vor der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist der Bundesärztekammer sowie den maßgeblichen Verbänden der Pflegeberufe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Stellungnahmen sind in die Entscheidungen einzubeziehen.

Sofern also die Kranken- und Altenpflegekräfte hinreichend qualifiziert sind, können diesen in Modellvorhaben ärztliche Tätigkeiten – mithin also die selbständige Ausübung von Heilkunde – übertragen werden.

Ungeachtet der Tatsache, dass jeweils mit Blick auf die verschiedenen Versorgungssektoren (Krankenhäuser und z.B. stationäre Altenpflegeeinrichtungen) die Bedingungen für die Übertragung der ärztlichen Aufgaben im Sinne einer Substitution (!) unter rechtlichen Aspekten betrachtet bis dato nur ansatzweise diskutiert wurden, lässt sich doch zunächst eine Gemeinsamkeit feststellen: der pflegerische Dienst wird ganz allgemein durch die Pflegedienstleitung resp. der Pflegedirektion organisiert und sofern wir uns der herrschenden Lehre zum Pflegerecht anzuschließen vermögen, so stehen die Pflegefachkräfte allein unter dem Direktionsrecht der Pflegedienstleitungen/Pflegedirektionen mit der Folge, dass dem Arzt – vorbehaltlich einer etwaigen Anordnungsbefugnis – kein Weisungsrecht zusteht.

Aufgrund dieser herrschenden Lehre scheint nun allerdings ein weiteres Problem diskussionswürdig zu sein; denn zu fragen ist: setzt die Substitution ärztlicher Leistungen auf die beruflich Pflegenden zunächst voraus, dass die Pflegedienstleitungen/Pflegedirektionen hinreichend formell und materiell qualifiziert sind, bevor diese unabhängig von Weisungsrechten des ärztlichen Personals etwa in einem Klinikum ihre Aufgabe der Fachverantwortlichkeit nachkommen können?

Dies wäre dann mit der weiteren – durchaus heiklen – Frage zu verbinden, ob ggf. das Pflegefachpersonal nach erfolgreicher Qualifizierung über ein Mehr an Fachkompetenz mit Blick auf die ärztliche Heilkunde verfügt, als die jeweilige Pflegedienstleitung und könnte es da ggf. Sinn machen, den pflegerischen Dienst etwa der „Aufsicht“ des ärztlichen Direktors zu unterstellen, wenn und soweit genuin ärztliche Aufgabe übertragen werden?

Fragen, die sich insofern aufdrängen, weil ohne Frage mit der Einführung von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V gute Gründe dafür streiten, die künftige medizin-pflegerische Behandlung im Sinne ärztlicher Heilkunde organisationsrechtlich denjenigen Personen zu unterstellen, die zumindest in der Qualifikation nicht denjenigen gegenüber nachstehen, denen sie „Weisungen“ insbesondere fachlicher Natur erteilen dürfen und ggf. auch müssen, wenn und soweit es darum geht, im Interesse der Patientensicherheit den medizinisch-pflegerischen „Fachstandard“ einzuhalten.

Insofern spricht also vieles dafür, neben der Qualifizierungswelle für das Pflegefachpersonal zugleich sich auch über die Qualifizierung der Pflegedirektionen und Pflegedienstleitungen Gedanken zu machen, um sich so nicht im Zuge der Einführung von Modellvorhaben dem Vorwurf aussetzen zu müssen, die ärztlichen Tätigkeiten des Pflegefachpersonals unter der „Weisung“ einer Pflegedienstleitung zu stellen, die nicht für diese genuin ärztlichen Aufgaben hinreichend qualifiziert ist. Freilich sind hier insbesondere die Träger von Gesundheitseinrichtungen gefordert, da ihnen jeweils die Organisation mit Blick auf die Rahmenbedingungen für die Modellvorhaben obliegt, auch wenn im Einzelfall diese trägerspezifischen Pflichten „delegiert“ werden können.

Stellen wir uns vor: das Pflegefachpersonal ist hinreichend formell und materiell qualifiziert, um ärztliche Heilkunde selbständig ausüben zu können, während es demgegenüber an Pflegedienstleitungen ermangelt, die aus fachlicher Sicht Weisungen erteilen können, gleichwohl aber diese Position bekleiden.

Ein denkbar haftungsträchtiges Szenario, wie ich meine.

Dieser Kurzbeitrag ist auch im BLOG „Neuordnung der Gesundheitsberufe“ eingestellt worden und wenn Sie mögen, können Sie dort gerne einen Kommentar verfassen.

BLOG >>> Zum Kurzbeitrag <<< (html)

Lutz Barth, 19.11.09


Französische Nationalversammlung berät Gesetz zu Sterbehilfe

Quelle: Ärzteblatt.de v. 18.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38988/Franzoesische_Nationalversammlung_beraet_Gesetz_zu_Sterbehilfe.htm <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 19.11.09):

„Sterbebegleitende Medizin um jeden Preis“ – so könnte die Überschriftenzeile für einen Kommentar lauten, in dem Schwersterkrankten ein Akt der Humanität versagt bleibt. Auch in Frankreich ist es um das Selbstbestimmungsrecht der Schwersterkrankten nicht gut bestellt, wenn sie ihrem Leiden entfliehen wollen, dass sie für sich als unerträglich empfinden. Heute berät die Nationalversammlung über das Gesetz zur Sterbehilfe und es ist wohl nicht damit zu rechnen, dass liberale Regelungen zur Sterbehilfe auf den Weg gebracht werden. So können die Franzosen – wie wir Deutsche im Übrigen auch – nur darauf hoffen, dass unsere europäischen Nachbarländer, in denen die Sterbehilfe legalisiert ist, ihre „Grenzen offen lassen“. Der Sterbe-Tourismus verbleibt dann nur noch als letzte Option, mit dem dann die Fahrkarte ins Jenseits eingelöst werden kann – keine gute Aussichten für ein selbstbestimmtes Sterben schwersterkrankter Patienten, für die sich die Palliativmedizin nur noch als „Opium“ erweist und der Patient zum ewigen Sterben verbannt ist, um so den palliativmedizinischen Fortschritt und Ausbau nicht zu behindern.

Die Ignoranz gegenüber dem letzten Willen von Schwersterkrankten wird auch hierzulande unerträglicher und die zähe Debatte hierüber dokumentiert eigentlich nur, dass eine Enttabuisierung im Kern nicht beabsichtigt ist. Heerscharen von Ethikern befinden sich auf einer Mission, die einem Kreuzzug gleichkommt und bei dem es vordergründig darum geht, vermeintlich höhere sittliche Werte zu bewahren und gegenüber Andersdenkenden konsequent durchzusetzen, die nun aber nicht wenige sind! Rund Dreiviertel der Franzosen sind für aktive Sterbehilfe; auch die hierzulande durchgeführten Umfragen sprechen eine deutliche Sprache, mal ganz davon abgesehen, dass sich auch die Ärzteschaft (mehr als 1/3) jedenfalls in anonymen Befragungen für liberalere Regelungen ausspricht.

Dass dieses nicht geschieht, ist letztlich einem Bollwerk verstaubter Moral- und Ethikvorstellungen geschuldet, mit denen nicht wenige in unserer Gesellschaft glauben, uns beglücken zu müssen und da wohl die Mehrheit für ein selbstbestimmtes Sterben votiert, übt eine Minderheit einen gesinnungsethisch motivierten Zwang auf die breite Mehrheit der Bevölkerung aus, die dann kurzerhand für den Fall ihrer Unbelehrbarkeit für „psychisch krank“ oder zu „Engel des Todes“ erklärt werden.

Wir sterben nicht dem „Herrn“ und noch weniger den Ethikern, die da glauben, uns einen Königweg in die wahre Freiheit bereitet zu haben, auf dem das „Leiden“ uns erst zu wahren Größe reifen lässt – mehr noch, dass erst durch Leiden das hohe Gut der Freiheit gekostet werden kann. Die Palliativmedizin und eine hierauf sich spezialisierende Ethik erscheint mir persönlich gut beraten zu sein, sich von einer Verklärung ihrer eigenen, ohne Frage aber im Übrigen notwendigen, Wissenschaft zu verabschieden, denn der derzeit vielerorts beschrittene Irrweg führt in eine Instrumentalisierung der Schwersterkrankten, die in der Debatte zur „kleinen Münze“ – also letztlich verobjektiviert – geschlagen werden!


Jeder Zweite wird pflegebedürftig

Quelle: Ärzteblatt.de v. 18.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38993/Jeder_Zweite_wird_pflegebeduerftig.htm <<< (html)

Anmerkung (L. Barth, 19.11.09):

Vgl. dazu weiterführend die aktuelle Pressemitteilung der GEK v. 18.11.09 zum GEK-Pflegereport 2009 unter >>> https://www.gek.de/presse/meldungen/pm/archiv-2009/2009-11-18.html <<< (html). Dort steht der Pflegereport zum Download zur Verfügung.


OVG Berlin-Brandenburg: Betretensrechte der Heimbeschäftigten für Privaträume der Heimbewohner

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.10.09 (Az. 6 N 25.08)

Leitsatz des Gerichts:
Es stellt keinen Mangel im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG dar, wenn ein Heimvertrag keine Bestimmungen enthält, die Betretensrechte der Heimbeschäftigten für die Privaträume der Heimbewohner regeln. Das gilt unabhängig davon, ob den Heimbewohnern ein Hausrecht hinsichtlich ihrer Privaträume zusteht. Das Fehlen solcher Bestimmungen kann deshalb nicht zum Gegenstand einer Anordnung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG gemacht werden.

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE090003318&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


  Ein kritisches Ereignis - aktueller denn je!

Pflegende zweigen Nahrungsmittel ab

Pflegekräfte zweigen vor der Ausgabe der Mahlzeiten Nahrungsmittel für sich ab.

Was ist passiert?

Einige Pflegekräfte schätzen vor der Ausgabe der Mahlzeiten ab, was übrig bleiben könnte und zweigen dann Teile der Mahlzeiten wie Brötchen, Frühstückseier, Nachspeisen, Obst, Joghurt, Kuchen, Käse und Wurst für sich ab.

Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren.

Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 15.04.08) <<< (html)


KG Berlin: Betreuer bedarf zum Abschluss eines Überziehungskredits ("Dispositionskredits") der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

KG Berlin, Beschl. v. 13.10.09 (Az. 1 W 161/08)

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE227102009&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


Weshalb sind die "Internet-Entscheidungen" kostenlos abrufbar?

„Der Bundesgesetzgeber hat Anfang 2001 entschieden, dass die Gerichte des Bundes befugt sind, wichtige Entscheidungen für jedermann kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn dies in elektronischer Form geschieht und weitere Kosten damit nicht verbunden sind.

Geregelt ist dies in § 4 Abs. 7 Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO).

Dort wird Behörden gestattet, Daten zur nicht gewerblichen Nutzung unentgeltlich bereitzustellen“, so der Hinweis auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts (Quelle: BVerfG >>> http://www.bverwg.de/enid/fe784a238154020dfd8326b8c84bc82f,0/Bundesverwaltungsgericht/Entscheidungen_96.html <<< (html)

Von dieser Möglichkeit hat u.a. das Bundesverwaltungsgericht Gebrauch gemacht. Das Gericht erhofft sich hierbei, dass jedermann einen besseren Zugang zu der Arbeitsweise des Gerichts erhält und wir vom IQB – Internetportal teilen diese Auffassung (auch mit Blick auf andere Gerichte) ausdrücklich.

Wir stellen kostenlose Informationen in einem interdisziplinären Rahmen einem breiten Publikum zur Verfügung und sofern Sie Anregungen oder Kritik haben, lassen Sie es uns gerne wissen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Sie auf die aktuellen Umfragen des IQB - Internetportals hinzuweisen - freilich verbunden mit der Hoffnung, dass Sie ggf. Ihre Stimme abgegeben werden.

Lutz Barth, 18.11.09


"Koordination und Integration - Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens"

Das Sondergutachten 2009 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen "Koordination und Integration - Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens" steht auf den Seiten des Rates in der Lang- und Kurzfassung zum Download zur Verfügung.

Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen >>> http://www.svr-gesundheit.de/Startseite/Startseite.htm <<< (html)

Das Kapitel 5 befasst sich hierbei mit speziellen Gesundheits- bzw. Krankheitszuständen und Versorgungsanforderungen älterer und alter Menschen. Dabei wird auf das geriatrische Phänomen der Multimorbidität eingegangen, die Spezifik der Arzneimitteltherapie im Alter erörtert und die Pflegebedürftigkeit als eine im Alter stark zunehmende Versorgungssituation diskutiert (Sondergutachten, aaO., S. 439 ff.).

In diesem Zusammenhang stehend darf mit Blick auf die rechtlichen Aspekte der Pharmakotherapie eines multimorbiden hochaltrigen Patienten auf den diesseitigen zweiteiligen Beitrag (2004) >>> Teil 1 (pdf.) <<< und >>> Teil 2 (pdf.) <<< verwiesen werden, der allerdings in Teilen einer Aktualisierung bedarf.


LG Kiel: Zum medizinischen Standard auf einer chirurgischen Station in einem allgemeinen Krankenhaus bei desorientierten Patienten

LG Kiel, Urt. v. 04.04.08 (Az. 8 O 27/05)

u.a. zur Frage, ob es dem Standard auf chirurgischen Abteilungen von allgemeinen Krankenhäusern entspricht, für demente, frisch operierte, unruhige Patienten Sitzwachen einzurichten.

In der vorliegenden Entscheidung wurde dies verneint. Die Berufung der Klägerin wurde mit  Beschluss des OLG Schleswig zum Az. 4 U 39/08 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 02. März 2009 zurückgewiesen

Das Dokument ist frei zugänglich

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<
 

Experte sieht Regierung bei Pflege auf gutem Kurs

v. Angela Mißlbeck

Quelle: Ärzte Zeitung v. 18.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=575819 <<< (html)


IQB – Internetportal zum Medizin- und Pflegerecht

576 UserInnen haben uns überwiegend aus den unten in der Grafik dargestellten Postleitzahlenbereichen am 17.11.09 besucht und hierbei 1111 Seiten aufgerufen.

Der BLOG zur >>> Neuordnung der Gesundheitsberufe <<< als auch der Beitrag >>> Dekubitus und Ulcus cruris - wer trägt die haftungsrechtliche Verantwortung? (2006) <<< hat dabei Ihr besonderes Interesse gefunden wie die Einstiegsseite zur aktuellen Rechtsprechung unter >>> http://www.iqb-info.de/rechtsprechung1.htm <<<.

Ich danke für das große Interesse an unserem Webseitenangebot.

Ihr Lutz Barth, 18.11.09


Veranstaltungshinweis!

UNESCO-Welttag der Philosophie 2009
Moral und Recht? Recht oder Moral?

20. November 2009, 09:30 bis 18:00, 

Bremen, Haus der Wissenschaft

Vortragende sind die Professoren Hans Jörg Sandkühler (Bremen), Dietmar von der Pfordten (Göttingen), Georg Mohr (Bremen), Dagmar Borchers (Bremen), Georg Lohman (Magdeburg) und Dr. Sarhan Dhouib (Tunis/Bremen).

Nach den Vorträgen ist jeweils eine halbe Stunde für Diskussionen vorgesehen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Quelle: Deutsche Abteilung «Menschenrechte und Kulturen» des europäischen UNESCO-Lehrstuhls für Philosophie (Paris) Institut für Philosophie der Universität Bremen >>> Zum Veranstaltungsprogramm (pdf.) >>> http://www.unesco-phil.uni-bremen.de/UNESCO-Welttage%20der%20Philosophie/Plakat%20Unesco-Tagung%20Nov.%202009.pdf <<< (pdf.)


Wir haben für Sie unseren aktuellen IQB - Newsletter vom heutigen Tage online gestellt!

Quelle: IQB – Internetportal >>> Newsletter v. 18.11.09 <<< (html)


Nadelstichverletzungen: Viele Kliniken arbeiten mit unsicheren Instrumenten

Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38967/Nadelstichverletzungen_Viele_Kliniken_arbeiten_mit_unsicheren_Instrumenten.htm <<< (html)


Jonitz: Deutschland bei Patientensicherheit vorbildlich

Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 17.11.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7836.7885 <<< (html)


Schweinegrippe: Paul-Ehrlich-Institut kritisiert Bundesländer

Quelle: Ärzteblatt.de v. 17.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38973/Schweinegrippe_Paul-Ehrlich-Institut_kritisiert_Bundeslaender.htm <<< (html)


"Hier will ich wohnen bleiben" - Projekte zur Alternsforschung

Quelle: idw-online v. 17.11.09 >>> http://idw-online.de/pages/de/news344377 <<< (html)


Bundesärztekammer bietet der Bundesregierung Zusammenarbeit an

Quelle: BÄK, Brief an die Bundesregierung v. 13.11.09, >>> http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Schreiben_Roesler_13112009.pdf <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 17.11.09):

Prinzipiell ein lobenswerter Ansatz, wenn und soweit die Bundesärztekammer sich einer Zusammenarbeit mit der Bundesregierung nicht verschließt.

Besonders erwähnenswert erscheint mir zu sein, dass ganz aktuell die BÄK sich nunmehr für eine Kodifizierung der Patientenrechte ausspricht, auch wenn es ihrem Willen nach zunächst nur um eine deskriptive Kodifikation der bereits bestehenden Rechtslage gehen soll. Gleichwohl steht die BÄK allerdings einem (klassischen) „Schutzgesetz“ ablehnend gegenüber und plädiert vielmehr für ein Patientengesetz, in dem die Rechte des Patienten auf notwendige, ausreichende und individuelle Behandlung und Betreuung zusammengefasst werden.

In der bisherigen Debatte um ein Patientenrechtegesetz haben sich insbesondere die Ärztefunktionäre sehr weit aus dem Fenster gelehnt: instruktiv und erhellend hierzu etwa  

 

  • Brauchen wir ein „Patientenrechtegesetz“?
    v. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Nordrhein, in Rheinisches Ärzteblatt August 2009, online unter (Quelle: Ärztekammer Nordrhein.de >>> http://www.aekno.de/page.asp?pageId=7300&noredir=True <<< html)

 

Die zuweilen harsche und manchmal auch überzogene Kritik richtete sich hierbei vornehmlich gegen das Eckpunkte-Papier der SPD (vgl. dazu L. Barth, Patientenrechtegesetz ist mehr als nur sinnvoll - Nicht den „Bock zum Gärtner machen“, in openPR >>> http://www.openpr.de/news/322007/Patientenrechtegesetz-ist-mehr-als-nur-sinnvoll-Nicht-den-Bock-zum-Gaertner-machen.html <<<).

Dass nun zwischenzeitlich versöhnlichere Töne angeschlagen werden, lässt zumindest darauf hoffen, dass sich die Ärztevertreter einem konstruktiven Dialog mit der neuen Regierung nicht verschließen werden, denn immerhin hat man/frau auch ganz artig den neuen Regierungsparteien zum Wahlerfolg gratuliert (vgl. dazu Hoppe gratuliert Union und FDP zum Wahlsieg, Mitteilung der BÄK v. 28.09.09 – Quelle: BÄK >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7693.7762 <<< (html).

Dass die Koalitionspartner sich darauf verständigt haben, die Patientenrechte in einem eigenen Patientenschutzgesetz zu bündeln, ist nachhaltig zu begrüßen und da scheint ein Widerstand - egal von wem initiiert oder organisiert – wohl nicht von Erfolg gekrönt zu sein.

So gesehen liegt in der angekündigten „Zusammenarbeit“ einzig die Chance, zumindest die Position der verfassten Ärzteschaft an das Ohr der politisch Verantwortlichen dringen zu lassen, mal ganz davon abgesehen, dass ein dauerhafter Widerstand der Ärzteschaft gegen ein Patientenrechtegesetz nicht dazu beitragen wird, verloren gegangenes Vertrauen wieder zu erlangen!

Das ärztliche Selbstbildnis wird zunehmend durch den kritischen und mündigen Patienten desillusioniert und zwar insbesondere deshalb, weil die Patientinnen und Patienten kein Verständnis für einen wohlmeinenden ethischen Paternalismus hegen, der sich durch eine neue „Qualität“ (?) auszeichnet. Der mündige Patient wird es noch im „Ohr haben“, dass es in erster Linie die Ärztefunktionäre waren, die sich vehement gegen ein Patientenverfügungsgesetz zur Wehr gesetzt haben – zwar ohne Erfolg, aber dennoch war es bezeichnend, dass namhafte Funktionäre der Ärzteschaft ein doch eher seltsames Verständnis vom Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten an den Tag gelegt haben und von daher durchaus Anlass besteht, das Angebot der Kammern nach einer verstärkten Kooperation mit den politischen Entscheidungsträgern kritisch zu begleiten.

Es besteht keine Veranlassung, aus Respekt vor den Ärztekammern und der BÄK einstweilen davon Abstand zu nehmen, dem wünschenswerten Patientenrechtegesetz entsprechende Konturen zu geben, so wie es seinerzeit eine Partei praktiziert hat, aus Rücksicht vor den Kirchen einstweilen davon abzusehen, einen eigenen Entwurf zum Patientenverfügungsgesetz auf den Weg zu bringen.

Auch die neue Regierung ist nicht der verlängerte Arm von gesellschaftlichen Gruppen, die entweder für sich den Anspruch von der Verkündigung einer unfehlbaren „Wahrheit“ reklamieren oder aber einem ethischen Paternalismus huldigen, der unweigerlich in die Unmündigkeit der Patientinnen und Patienten führt und hierdurch das Selbstbestimmungsrecht „zu Grabe getragen“ wird.


BÄK fordert mehr Kooperation im Gesundheitswesen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 16.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38947/BAeK_fordert_mehr_Kooperation_im_Gesundheitswesen.htm <<< (html)


Hoppe fordert konsequentes Rauchverbot in der Gastronomie

Quelle: BÄK v. 16.11.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7836.7873 <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 16.11.09):

Der “Kreuzzug gegen die Raucher” wird von der BÄK fortgesetzt; hier könnte es hilfreich sein, wenn die BÄK, allen voran der Präsident und der Vize es schlicht akzeptieren würden, dass ein “Flickenteppich” unserem föderalen System entspricht und die Länder gerade nach der Entscheidung des BVerfG einen Kompromiss gefunden haben, der gangbar und nach diesseitiger Einschätzung im Übrigen auch geboten ist.

In der Tat brauchen wir „klare Verhältnisse“: wir haben die Stimme der BÄK und ihr folgend der LÄK gehört und damit sollte es sein bewenden haben; den Kammern kommt kein allgemeines gesundheitspädagogisches Mandat zu. Es ist bedauerlich, dass die BÄK und einige LÄK nicht in der Lage sind, die Entscheidung des BVerfG und damit die alternativen Regelungsmöglichkeiten eines Nichtraucherschutzes inhaltlich zu akzeptieren.

Allerdings erscheint es aber auch müßig zu sein, hier weiter zu diskutieren, denn die BÄK befindet sich offensichtlich auf einer „Mission besonderer Art“.


Pflegeskandal
Altenheim in der Nacht geräumt

v. Thomas Heinemann

Quelle: Kölnische Rundschau – rundschau online v. 14.11.09 >>> http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1257858511788.shtml <<< (html)


Delegationsgefasel?

Einen aktuellen Kommentar im Forum von W. Schell möchte ich Ihnen nicht vorenthalten.

Quelle: Werner Schell – Forum Pflegerecht und Gesundheitswesen >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=13182 <<< (html)

Dieser Kommentar ist zugleich auch im diesseitigen BLOG „Neuordnung der Gesundheitsfachberufe“ eingestellt worden

BLOG >>> http://blog-neuordnung-gesundheitsberufe.iqb-info.de/2009/11/15/delegationsgefasel/ <<< (html)

und “steht” zur Kommentierung bereit. Andererseits können Sie auch gerne hierzu einen Kommentar im Forum von Werner Schell abgeben.

L. Barth, 15.11.09


Depressionen und die Diskussion um Sterbehilfe

v. O. Tolmein, 14.11.09, in F.A.Z Blogs - Biopolitik

>>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/11/14/depressionen-und-die-diskussion-um-sterbehilfe.aspx <<< (html)


VGH Baden-Württemberg: Zur Einführung einer Altenpflegeausbildungsumlage zur Verhinderung des Mangels an Ausbildungsplätzen

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.09.09 (Az. 2 S 1117/07)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2009&Seite=6&nr=12091&pos=69&anz=809 <<< (html)


Placebo: Missverständnisse und Vorurteile

v. Breidert, Matthias; Hofbauer, Karl,

in Dtsch Arztebl Int 2009; 106(46): 751–5
DOI: 10.3238/arztebl.2009.0751; online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=66733 <<< (html)


Veranstaltungshinweis!

UNESCO-Welttag der Philosophie 2009
Moral und Recht? Recht oder Moral?

20. November 2009, 09:30 bis 18:00, 

Bremen, Haus der Wissenschaft

Vortragende sind die Professoren Hans Jörg Sandkühler (Bremen), Dietmar von der Pfordten (Göttingen), Georg Mohr (Bremen), Dagmar Borchers (Bremen), Georg Lohman (Magdeburg) und Dr. Sarhan Dhouib (Tunis/Bremen).

Nach den Vorträgen ist jeweils eine halbe Stunde für Diskussionen vorgesehen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Quelle: Deutsche Abteilung «Menschenrechte und Kulturen» des europäischen UNESCO-Lehrstuhls für Philosophie (Paris) Institut für Philosophie der Universität Bremen >>> Zum Veranstaltungsprogramm (pdf.) >>> http://www.unesco-phil.uni-bremen.de/UNESCO-Welttage%20der%20Philosophie/Plakat%20Unesco-Tagung%20Nov.%202009.pdf <<< (pdf.)


Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Auslegung der Biopatentrichtlinie vor

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 231/09 v. 12.11.09 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=49841&pos=2&anz=233 <<< (html)


Nutzen auch Sie die Vorteile des Internets!

 

Zur Erforderlichkeit einer Betreuung

- Die Einrichtung einer Betreuung kommt nur in Betracht, soweit davon auszugehen ist, dass der Betreuer in seinen Aufgabenkreisen auch tatsächlich tätig werden und dem Betroffenen Hilfen zukommen lassen kann; für die Bestellung eines Betreuers ist dann kein Raum, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen lässt.


- Eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge kann nur eingerichtet werden, wenn der Betroffene entweder freiwillig die benötigte Hilfe des Betreuers zumindest teilweise annehmen würde oder bei vollständig fehlender Bereitschaft, sich einer Heilbehandlung zu unterziehen, eine Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung nach § 1906 BGB in Betracht kommt.

- Mit dem Ziel einer (Zwangs-) Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung kann eine Betreuung für die Aufgabenkreise der Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung nur dann angeordnet werden, wenn die Behandlung bei einer vorläufigen Einschätzung Erfolg versprechend und nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unumgänglich erscheint, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung des Betroffenen abzuwenden.

OLG Schleswig, Beschluss vom 01. September 2009, 2 W 100/09

Kurze Anmerkung (L. Barth, 13.11.09):

„Zitate:
Wir werden gerne zitiert. Bitte geben Sie bei allen Zitaten unbedingt die Quelle an!“
,

so steht es im aktuellen BtPrax-Newsletter 11/09 geschrieben und wir kommen dieser Aufforderung gerne nach, auch wenn es ganz allgemein üblich sein sollte, die jeweiligen Fundstellen ordnungsgemäß anzugeben.

Quelle: BtPrax – Bundesanzeiger Verlag, BtPrax-Newsletter 11/09, online unter >>> http://redirect2.mailingwork.de/mailingarchive.php?C=52c409f1571f500e28f490a302a12540&L=83451e7ef8755c2a8f464093c808f529&M=e58722de09fcb62bbe5d26ce467474e5&P=ee79ce01&T=html <<< (html)

Auch Sie sollten diesen hervorragenden Service für sich prüfen und ggf. den monatlichen Newsletter speziell zum Betreuungsrecht kostenlos beziehen.

Mehr Informationen hierzu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link (Der kostenlose Informationsdienst zum Betreuungsrecht) >>> http://www.btprax.de/?main=n00 <<< (html)

Entscheider, Führungs- und Fachkräfte, aber auch Auszubildende und Studenten und freilich auch Betreuer sind so immer auf der Höhe der Zeit, zumal auch der Bundesanzeiger Verlag keine „Geheimniskrämerei“ um die Urteils- und Beschlussdaten (u.a. mit Aktenzeichen) betreibt, wie anderenorts manche Kollegen speziell zum Pflegerecht, die gleichsam auf den Urteilen wie die „Henne auf den Kücken“ zu sitzen scheinen.

Wir vom IQB vertreten eine andere Philosophie; vgl. dazu etwa die diesseitige Pressemitteilung v. 04.07.08 bei openPR >>> http://www.openpr.de/news/224426/Nachgefragt-Freie-Rechtsinformationen-fuer-den-freien-Staatsbuerger.html <<< (html)


 „Delegation“ oder „Substitution“? – das ist die entscheidende Frage!

Im Zuge der Neuordnung der Gesundheitsfachberufe mehren sich die Stimmen zur Problematik. Auffällig hierbei ist allerdings, dass nicht selten die Beiträge eher in der Sache die seit Jahren schwelende Debatte um die „Delegationsproblematik ärztlicher Leistungen auf die nicht-ärztlichen Berufe“ beleben, denn mit der an sich beabsichtigten Substitution ärztlicher Leistungen auf die beruflich Pflegenden und andere Fachberufe sich thematisch auseinandersetzen.

Heute möchte ich Ihr Augenmerk auf einen Vortrag v. Wolfgang Frahm - Haftung bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung - lenken, den er auf dem 10. Deutscher Medizinrechtstag 2009 gehalten hat.

Quelle: Medizinrechts-Beratungsnetz.de >>> http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de/PDF/MRT2009/Vortrag_Frahm.pdf <<< (pdf.)

„Auch der Gesetzgeber ist infolge der Ausführungen des Sachverständigenrates mit zum 01.07.2008 in Kraft getretenen Vorschriften im SGB V zur gesetzlichen Krankenversicherung aktiv geworden, z.B. in § 63 Abs. 3b und 3c SGB V (Modellvorhaben: Delegation auf Kranken- und Altenpfleger). Nun muss allerdings erst dort einmal die Ausbildung der Pflegekräfte reformiert werden“, so W. Frahm in seinem Vortrag.

Ungeachtet der Frage einer Novellierung der Ausbildung deutet der Hinweis auf die Modellvorhaben „Delegation auf Kranken- und Altenpfleger“ nach diesseitiger Einschätzung darauf hin, dass eine alte Debatte in einem neuen Gewande aufgelegt wird, dies aber nicht in der Intention des Gesetzgebers liegt. Die Modellvorhaben insbesondere nach § 63 Abs. 3c SGB V sind nicht auf solche der „Delegation“ bezogen oder gar beschränkt, sondern vielmehr auf eine echte Substitution ärztlicher Tätigkeiten. Insofern sind die damit aufgeworfenen Rechtsfragen nicht mit den „alten Rechtsregeln“ der in Teilen bisher zulässigen Delegation zu lösen, sondern erfahren durchaus eine eigenständige Bedeutung.

Lutz Barth, 13.11.09


„Das macht man, aber da redet man nicht drüber.“

Beate Lakotta erhält den Arthur-Koestler-Preis 2009 für einen „Spiegel“-Artikel über die Haltung von deutschen Ärzten zur Sterbehilfe

Quelle: Presseinfo der DGHS v. 12.11.09 >>> Download der Pressemitteilung <<< (pdf.)


Erfolgreiches Hochdruckmanagement
Das Gesamtrisiko bestimmt die Therapie

v. A. Reinhardt, P. Linsel-Nitschke, H. Schunkert, in MMW-Fortschr. Med. Nr. 46 / 2009 (151. Jg.), S. 33 ff.

Quelle: MMW online >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-140265.html?pdf=true <<< (pdf.)


Streit um Nichtraucherschutz in Hamburg

Gesundheitssenator besteht nicht auf absolutem Rauchverbot

Quelle: Hamburger Abendblatt.de v. 10.11.09 >>> http://www.abendblatt.de/hamburg/article1265135/Gesundheitssenator-besteht-nicht-auf-absolutem-Rauchverbot.html <<< (html)


PKV-Anbieter etabliert sich als Pflegedienstbetreiber

Pflege im Franchise-System - an diesem Konzept arbeitet die Deutsche Krankenversicherung (DKV).

Quelle: Ärzte Zeitung v. 13.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/default.aspx?sid=575701 <<< (html)


Österreich unterbindet „Impftourismus”

Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38912/Oesterreich_unterbindet_Impftourismus.htm <<< (html)


Ulla Schmidt kritisiert Pflegepläne von Schwarz-Gelb

Quelle: Ärzte Zeitung v. 13.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=575910 <<< (html)


Ärzte und Kassen fordern Enttabuisierung von psychischen Erkrankungen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 12.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38906/Aerzte_und_Kassen_fordern_Enttabuisierung_von_psychischen_Erkrankungen.htm <<< (html)


Streit um Patientenrechte jenseits der Grenze

Probleme grenzüberschreitender Versorgung werden im Europäischen Parlament weiter kontrovers diskutiert

Quelle: Ärzte Zeitung v. 13.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/default.aspx?sid=576040 <<< (html)


Symposium der Bundesärztekammer: „Alte Menschen wertschätzen“

v. Falk Osterloh, in Dtsch Arztebl 2009; 106(46): A-2305; online unter >>> Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=66794 <<< (html)


LAG Hamm: Dreiwöchige Klagefrist im Kündigungsschutzverfahren ist auch bei Unkenntnis der Schwangerschaft einzuhalten (hier: Altenpflegerin)

LAG Hamm, Urt. v. 05.08.09 (Az. 3 Sa 1677/08)

Das Dokument ist frei zugänglich

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Atemgerät von behindertem britischen Baby soll abgeschaltet werden

Quelle: Ärzteblatt.de v. 11.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38880/Atemgeraet_von_behindertem_britischen_Baby_soll_abgeschaltet_werden.htm <<< (html)


BÄK –Präsident Hoppe fordert ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Medikamente

Quelle: BÄK, Pressemitteilung v. 11.11.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7836.7856 <<< (html)


Aktuelle Umfrage!

Sehr verehrte UserInnen.

Wir vom IQB haben bisher nur sehr verhalten auf die Berichterstattung zur sog. „Schweinegrippe“ reagiert. Dies hat mehrere Gründe, die hier einstweilen nicht zur Erörterung anstehen.

Gleichwohl möchten wir Ihr Augenmerk auf den Umstand lenken, dass die Ärzteschaft resp. die Kassenärztlichen Versammlungen offensichtlich das für die Impfung vorgesehene Honorar für nicht „auskömmlich“ erachtet (vgl. dazu ganz aktuell: Schweinegrippe: Berliner Senat hat Mühe, Impfpraxen zu finden, in Ärzte Zeitung v. 11.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/default.aspx?sid=575467 <<< (html)

Hierzu hätten wir gerne Ihre Meinung gehört.

Was meinen Sie,
widerspricht es dem Arztethos, wenn angesichts einer möglichen drohenden Pandemie die Impf-Aktivitäten der Ärzteschaft einstweilen von der Höhe des Honorars abhängen?

 >>> Zum Online-Voting >>>


Schweinegrippe: Was tun, wenn sich Hebammen einer Klinik nicht impfen lassen?

Quelle: Ärzte Zeitung v. 11.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/schweinegrippe/default.aspx?sid=575529 <<< (html)


Ärztevertreter fordern konsequenten Nichtraucherschutz

Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38864/Aerztevertreter_fordern_konsequenten_Nichtraucherschutz.htm <<< (html)

 

Kurze Anmerkung (L. Barth, 11.11.09):

Die Ärztevertreter einschl. des Vizepräsidenten der BÄK sollten sich daran gewöhnen, dass insbesondere nach der Rspr. des BVerfG ein Mittelweg zwischen den berechtigten Interessen eines Nichtraucherschutzes und der ggf. den Gastronomen, Bürgerinnen und Bürgern zugestandenen „Freiheit“ gefunden wurde.

Das beharrliche Nachsetzen der Ärztefunktionäre ist daher nicht nur entbehrlich, sondern auch angesichts einer ausgewogenen Regelung ungebührlich!

Das Staatsvolk bedarf keiner gesundheitspädagogischen Erziehung durch die verfasste Ärzteschaft, die auf eine Kultur des neuen Maßes hinausläuft. Da ist es denn auch bezeichnend, dass die Ärzteschaft sich gegen ein Patientenrechtegesetz zu stemmen versucht.

Das allgemeinpolitische Engagement der Ärzteschaft in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaften nimmt derzeit bedenkliche Ausmaße an und muss nachhaltig kritisiert werden.

Wenn und soweit einige Funktionäre meinen, in der ganz „großen Politik“ mitmischen zu wollen, dann sollten diese bei nächster Gelegenheit es dem Vorsitzenden des Marburger Bundes gleichtun und für ein politisches Mandat resp. Amt kandidieren. Dann hätten sie die Möglichkeit, zu vielfältigen Themen ihre Statements abzugeben, mag auch im Hinblick auf das eine oder andere Sachthema die Kompetenz fraglich sein.

Kurzum: wir benötigen keiner gesundheitspädagogischen Erziehung durch die Funktionäre der verfassten Ärzteschaft, deren Mandat durchaus auf ihre Zwangsmitglieder beschränkt ist!


Studie: Gesundheitsprämie kaum finanzierbar

Quelle: Ärzteblatt.de v. 10.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38857/Studie_Gesundheitspraemie_kaum_finanzierbar.htm <<< (html)


Lutz Barth vom IQB – Internetportal zum Medizin- und Pflegerecht: „Wir bleiben unserer Linie treu!“

Das IQB – Internetportal mit seinen beiden zentralen Säulen – dem täglichen Newsflash und dem wöchentlichen Newsletter – erfährt mehr und mehr Zuspruch durch die Praxis. Dies freut uns, vertreten wir doch nach wie vor die Ansicht, dass auch beruflich Pflegende und Ärzte einen Anspruch auf kostenlose Rechtsinformationen haben.

Zwischenzeitlich besuchen täglich mehr als 500 UserInnen unsere Webseiten und dies dürfen wir als Zeichen dafür werten, dass wir uns zu einer der ersten Referenzadressen zum gesamten Pflege- und Medizinrecht entwickeln.

Neben dem kostenlosen Rechtsprechungsservice finden unsere – zuweilen auch kritischen Beiträge – Ihr reges Interesse.

Wenn Sie mögen, können Sie uns gerne weiter empfehlen und für die Berufsverbände und unsere Kollegen könnte es Sinn machen, einfach direkt auf unsere Webseiten zu verlinken. Dass dies derzeit eher noch verhalten geschieht, hängt wohl in erster Linie damit zusammen, dass wir einerseits kostenlose Informationen anbieten und andererseits auch gelegentlich nicht mit Kritik an der einen oder anderen Position gerade zum Pflegerecht sparen.

Dies gehört allerdings zu einer Pflegerechtswissenschaft, die ernst genommen werden will, schlicht dazu und da muss es nachdenklich stimmen, wenn selbsternannte „Pflegerechtspäpste“ meinen, auf kritische Stimmen unserer Zeit nicht eingehen zu müssen. Im Übrigen ein Phänomen, dass auch in anderen Wissenschaftsdisziplinen – etwa der Medizinethik – zunehmend feststellbar ist.

Dies ist ein schlechter wissenschaftlicher Arbeitsstil, der nachhaltig zu beklagen ist.

Hiervon allerdings unbeeindruckt werden wir vom IQB weiterhin unser Anliegen verfolgen, als Stimme nicht nur in der pflegerechtlichen Debatte wahrgenommen zu werden, sondern gleichsam auch Akzente zu setzen.

Manche Pflegerechtler und Pflegekundler werden es aushalten müssen, dass gelegentlich kritische Juristen den „fachlichen Diskurs“ gleichsam „belasten“.

In diesem Sinne würde ich es persönlich auch begrüßen, wenn insbesondere der wissenschaftliche Nachwuchs sich dazu durchringen könnte, ggf. hier auf den Seiten des IQB - Internetportals einige Gedanken zur weiteren Diskussion beizutragen. Seit geraumer Zeit stellen wir fest, dass wir auch zunehmend von den „Hochburgen“ zum Pflegerecht wahrgenommen werden, in denen namhafte Pflegerechtler residieren und ihre Vorlesungen halten. Neben Kiel betrifft dies insbesondere die Städte Freiburg, Koblenz, Köln, Münster und Saarbrücken.

Dies ist nachhaltig zu begrüßen, spiegelt sich doch hierin gewissermaßen auch das wissenschaftliche Interesse an vielleicht unbequemen, aber dennoch durchaus gewichtigen Stimmen im pflegerechtlichen Diskurs wider – denn: mit jedem dieser Städte ließen sich Pflegerechtler personifizieren.

Insgesamt gilt: Wissenschaft ist der Wettbewerb um das bessere Argument und da erscheint es mir persönlich förderlich zu sein, wenn auch in Teilen die Pflegerechtswissenschaft sich zu emanzipieren beginnt und die ganz entscheidenden Fragen nicht überwiegend den Bezugswissenschaften zur Klärung überantwortet. Erstaunen löst bei mir allerdings zuweilen der Umstand aus, dass namhafte Pflegerechtler es vermeiden, sich gegenseitig zu zitieren oder zumindest sich kritisch mit den Thesen anderer Kollegen auszusetzen; die Literaturverarbeitung ist nicht selten mäßig bis desolat und erscheint es da despektierlich, wenn in „einer stillen Stunde“ der Gedanke einer „wissenschaftlichen Borniertheit“ aufkeimt?

Eine Frage, die wir hier nicht einer Antwort zuführen wollen, zumal es gerade in den Rechtswissenschaften wohl in erster Linie darauf ankommt, so etwas wie „herrschende Lehre“ zu produzieren: der oder die „Schüler“ folgen ihrem „Lehrer“ nach und so ist die Pflegerechtswissenschaft auf dem besten Wege, zur „geschlossenen Gesellschaft“ von einigen wenigen Pflegerechtlern zu werden, zu denen sich  gelegentlich einige rechtskundige Pflegedirektoren und Funktionäre gesellen dürfen.

Wir vom IQB hingegen werden uns auch weiterhin für kritische Themen und Stimmen unserer Zeit öffnen und dies wird sich auch in der ersten Online-Zeitschrift zum gesamten Pflege- und Medizinrecht widerspiegeln, die voraussichtlich im nächsten Jahr erscheinen wird.

Vielleicht findet der wissenschaftliche Nachwuchs Interesse daran, an diesem anspruchsvollen Projekt mitzuwirken. Dazu würden wir mit Ihnen gerne ins Gespräch kommen und zwar fakultätsübergreifend!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Ihr Lutz Barth, 10.11.09


LSG Baden-Württemberg:

Ein Pflegebedürftiger (Stufe III) kann gegen die Krankenkasse einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege zur Überprüfung, Reinigung und eventuellen Neulegung einer Magensonde haben (sog verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme).

LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.11.09 (Az. L11 KR 4504/09 ER-B)

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des LSG >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2009&nr=12147&pos=2&anz=792 <<< (html)

(posted by IQB – L. Barth, 10.11.09)


Verhandlungen über Arbeitszeitrichtlinie werden wieder aufgenommen

Quelle: Ärzteblatt.de v. 09.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38850/Verhandlungen_ueber_Arbeitszeitrichtlinie_werden_wieder_aufgenommen.htm <<< (html)


Bundeskongress für immaterielle Lebensvorsorge "vorjurlife" wird verschoben.

Neue Repräsentanten aus Politik, Recht, Medizin werden in Diskussion einbezogen.

Der für den 27./28. November 2009 geplante Bundeskongress "vorjurlife" in Darmstadt muss kurzfristig verschoben werden.

Quelle: vorjurlife.de, Mitteilung >>> http://www.vorjurlife.de/ <<< (html)


Neuordnung der Gesundheitsberufe: Müssen wir uns vom „Drei-Fallgruppenmodell“ der Delegation verabschieden?

v. Lutz Barth, 09.11.09

Der ganz aktuell präsentierte Projektabschlussbericht des Forschungsprojekts der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) des Saarlandes in Kooperation mit dem Institut für Gesundheits- und Pflegerecht

Entwicklung einer grenzüberschreitenden Entscheidungsgrundlage für die Anpassung des pflegefachlichen Aufgabenprofils (v. v.  Mischke, Claudia / Meyer, Martha (HTW des Saarlandes ) Roßbruch, Robert (IGPR), Stand: Oktober 2009)

gibt  Anlass zu grundsätzlichen Erwägungen.

Hierbei konzentrieren sich die diesseitigen Erwägungen ausschließlich auf die rechtlichen Ausführungen in dem Projektabschlussbericht.

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Marburger Bund: Patientenschutz ohne eigenes Gesetz

Quelle: Ärzteblatt.de v. 08.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38839/Marburger_Bund_Patientenschutz_ohne_eigenes_Gesetz.htm <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 09.11.09):

Der Marburger Bund als Ärztegewerkschaft sollte sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Das Statement zum geplanten Patientenrechtegesetz ist nicht nur höchst überflüssig, sondern in der Sache vor allem auch verfehlt.

Vgl. dazu auch Barth, L., Patientenrechtegesetz ist mehr als nur sinnvoll - Nicht den „Bock zum Gärtner machen“, in openPR >>> http://www.openpr.de/news/322007/Patientenrechtegesetz-ist-mehr-als-nur-sinnvoll-Nicht-den-Bock-zum-Gaertner-machen.html# <<< (html)


Entwicklung einer grenzüberschreitenden Entscheidungsgrundlage für die
Anpassung des pflegefachlichen Aufgabenprofils

Projektabschlussbericht des Forschungsprojekts der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) des Saarlandes in Kooperation mit dem Institut für Gesundheits- und Pflegerecht (IGPR), Koblenz

Stand Oktober 2009

v.  Mischke, Claudia / Meyer, Martha (HTW des Saarlandes ) /Roßbruch, Robert (IGPR)

Quelle: HTW – Saarland (06.10.09) >>> http://www.htw-saarland.de/fut/fue-berichte/entwicklung-einer-grenzuberschreitenden-entscheidungsgrundlage-fur-die-anpassung-des-pflegefachlichen-aufgabenprofils/view <<< mit der Möglichkeit zum Download.
 

Kurzer Hinweis und Anmerkung (L. Barth, 08.11.09):

Zum Projektabschlussbericht wird in Kürze eine diesseitige Stellungnahme veröffentlicht.


Gesellschaftlicher Druck zur Selbstentsorgung

Quelle: Gießener Allgemeine v. 06.11.09 >>> http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Lich/Gesellschaftlicher-Druck-zur-Selbstentsorgung-_arid,141609_regid,1_puid,1_pageid,48.html <<< (html)


Vom ethischen Selbstbildnis des „guten“ Arztes und dem „humanistischen Erbe“

Zitat:

„Von einer „Seligsprechung“ einer verfassten Ärzteschaft mit einer tugendethischen und moralphilosophischen Grundhaltung sind wir – wem immer auch dafür Dank geschuldet sei – weit entfernt.

Vertrauen wir lieber auf das Grundgesetz, in dem unserer Selbstbestimmungsrecht – zugegeben mit der Last einer hohen Selbstverantwortung – verankert ist.“

v. L. Barth, Vom ethischen Selbstbildnis des „guten“ Arztes und dem „humanistischen Erbe“ (12.06.09)

Quelle: >>> http://www.iqb-info.de/Selbstbildnis_der_Aerzteschaft_Paternalismus_Barth_2009.pdf <<< (pdf.)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 06.11.09):

Dieses Zitat kann freilich auch auf so manche Medizinethiker gemünzt werden, die sich auf einer besonderen Mission befinden.


VG Mainz: Azubi ohne Vertrag - Geldbuße für Apotheker

„Weil er der Landesapothekerkammer keinen Ausbildungsvertrag für seine Auszubildende zur Genehmigung vorgelegt hat, hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe) einem Apotheker wegen Verletzung seiner Berufspflichten einen Verweis erteilt und ihm eine Geldbuße in Höhe von 7.000,-- € auferlegt“ .>>> weiter

Quelle: VG Mainz, Pressemitteilung 25/2009 v. 05.11.09 >>> http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/613/613ee694-b59c-11d4-a73a-0050045687ab,42630de9-fd03-c421-30b3-76b4077fe9e3,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042 <<< (html)


Palliative Medizin in ethischer Perspektive

Zitat:

„Hospize für Sterbende und die palliative Medizin werden bisweilen in einer Form dargestellt, die das Sterben geradezu beschönigt und verklärt. Hier kommt es meines Erachtens auf den richtigen Zungenschlag, auf den angemessenen Akzent an. Palliative Medizin oder Hospizbegleitung vermögen Leiden zu lindern und Menschen human zu begleiten. Dies ist sehr zu unterstreichen. Aber sie vermitteln keine Sinnstiftung und sollten auch nicht in der Weise dargestellt werden, dass sie eine Instanz der Sinnvermittlung seien.“

v. H. Kreß, Palliative Medizin in ethischer Perspektive
Referat auf dem 3. Düsseldorfer Palliativmedizin-Tag, 22.03.2006,
„Kaiserswerther Gesundheitstage“

Quelle: >>> http://www.ich-studiere-in-bonn.de/fakultaet/sozialethik/kress/vortraege/Palliativmedizin_29_3_06.pdf <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 06.11.09)

Wohl wahr…!


Marburger Bund für eine neue Fehlerkultur

Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38827/Marburger_Bund_fuer_eine_neue_Fehlerkultur.htm <<< (html)


Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler in Oberaudorf
Kultur der Barmherzigkeit

Quelle: OVB online v. 05.11.09 >>> http://www.ovb-online.de/land/kultur-barmherzigkeit-516994.html <<< (html)


Bundesweite Studie
Arbeitsverdichtung verursacht Pflege-Fehler

Quelle: zm-online v. 06.11.09 >>> http://www3.zm-online.de/zmPortal.nsf/MNachrichten/D2BD412EA90CA66FC12576650048A72D?OpenDocument <<< (html)


Diakonie warnt vor Privatisierung der Gesundheitsvorsorge

Quelle: Ärzteblatt.de v. 06.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38828/Diakonie_warnt_vor_Privatisierung_der_Gesundheitsvorsorge.htm <<< (html)


In eigener Sache!

Die Vorteile des Internets sprechen für sich.

Kaum, dass die diesseitige Mitteilung über die Leichenschau in Krankenhäusern und Pflegeheimen veröffentlicht worden ist, haben den Unterzeichnenden einige Zuschriften erreicht, die sich empört hierüber zeigten.

Nun – das IQB ist und bleibt unabhängig und dies gilt zuvörderst auch für die kritischen Kommentare des durchaus streitbaren Juristen Lutz Barth, der federführend für das Internetportal Verantwortung zeichnet. Sofern die Deutsche Hospiz Stiftung in letzter Zeit vermehrt unsere Aufmerksamkeit erfahren hat, hängt dies in erster Linie mit der Debatte um die ärztliche Assistenz beim Suizid zusammen, in der nach wie vor leidenschaftlich zu streiten ist. Immerhin stehen nach diesseitigem Verständnis der Grundrechtsschutz der Schwersterkrankten auf dem Spiel und da ich persönlich diesbezüglich eine andere Werthaltung einnehme und ein anderes Grundrechtsverständnis habe, werde ich in meinem Bemühen nicht nachlassen, in dem Diskurs für eine verfassungsrechtlich ausgewogene Position zu streiten – zuweilen auch durchaus lebhaft!

Ganz aktuell sah ich mich veranlasst, mehr oder minder eine unreflektierte Berichterstattung zur amtlichen Leichenschau zu kritisieren, da mit einigen Aussagen unweigerlich in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen muss, als werden in Gesundheitsinstitutionen „tausendfach“ Tötungsdelikte begangen. Dem ist mitnichten so und die damit einhergehende Stigmatisierung eines gesamten Berufsstandes ist ungebührlich.

In diesem Zusammenhang stehend darf darauf verwiesen werden, dass der Unterzeichnende seit längerem die auf Schlagzeilen fokussierte Berichterstattung gerade mit Blick auf die Pflegeheime rügt (siehe dazu etwa Sind Pflegekritiker kritikfähig? >>> http://www.openpr.de/news/133092/Sind-Pflegekritiker-kritikfaehig.html <<<) und im Übrigen gelegentlich auch die eigene Zunft kritisiert und in der fachlichen Auseinandersetzung offensichtlich den „Ruf“ genießt, unbequem zu sein.

Hieran wird sich auch künftig nichts ändern, zumal es einzig darauf ankommt, dass die besseren Argumente sich perspektivisch durchsetzen werden.

Es bleibt freilich in erster Linie den Kritikern anheim gestellt, sich zu den diesseitigen Positionen zu äußern, gerne auch in den vom IQB eingerichteten BLOGs (speziell zu der hier angesprochenen Thematik im BLOG Brennpunkt Pflegerecht >>> http://blog-brennpunkt-pflegerecht-lutz-barth.iqb-info.de/2009/11/06/tausendfache-unentdeckte-totungsdelikte-in-heimen-und-krankenhausern/ <<<)

Andererseits könnte es im Übrigen auch Sinn machen sich in der Sache mit den vorgetragenen Argumenten thematisch auseinanderzusetzen, denn insgesamt steht eine Entprofessionalisierung insbesondere des pflege- und rechtsethischen Diskurses an. Dass dies nicht geschieht und im Übrigen auch andere kritischen Autoren mit „Nichtbeachtung“ abgestraft werden, spricht für eine nach wie vor desolate Diskussionskultur nicht nur in der Sterbehilfe-Debatte.

So wenig wie ich der „Pflegemafia“ und dem „Mord auf Raten“ das Wort reden möchte, gilt dies auch im Hinblick auf das „tausendfache unentdeckte Töten“ und es bleibt an dieser Stelle nur noch nachzutragen, dass die mich erreichte Kritik nicht von der Deutschen Hospiz Stiftung stammt.

Lutz Barth, 06.11.09


Deutsche Hospiz Stiftung: Todesfälle in Heimen genau prüfen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 06.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=574702 <<< (html)


Kurze Anmerkung (L. Barth, 06.11.09):

Die Meldung in der Ärzte Zeitung ist kurz und knapp. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert verpflichtende amtsärztliche Leichenschauen für Todesfälle in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

„Nur so können wir das tausendfache unentdeckte Töten verhindern", sagte DHS-Geschäftsführer Eugen Brysch.

Was aber bitte folgt aus dieser Aussage? Wird in Krankenhäusern und Pflegeheimen tausendfach getötet? Vielleicht wird gar aktive Sterbehilfe praktiziert?

Nach Bayern schickt sich nunmehr offensichtlich die gesamte Bundesrepublik an, den Tätern auf die Spur zu kommen (vgl. dazu die diesseitige PM v. 12.04.07, openPR >>> http://www.openpr.de/news/129806/Tatort-Pflegeheim-Den-ungeklaerten-Todesfaellen-auf-der-Spur.html <<<).

Die Forderung der Deutschen Hospiz Stiftung ist indes nicht neu; bereits im Mai 2009 hat diese eine amtliche Leichenschau gefordert (vgl. dazu Hospizstiftung fordert amtliche Leichenschau, in Ärzte Zeitung v. 07.05.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=546824 <<<).

Es ist dringend davor zu warnen, hier ein Horrorszenario zu skizzieren. Sofern die Justizminister beabsichtigen, für mehr Qualität bei den Leichenschauen Sorge zu tragen, ist dies freilich zu begrüßen (vgl. dazu Justizminister: Mehr Profis bei der Leichenschau, in Ärzte Zeitung v. 04.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/574259/justizminister-profis-leichenschau.html?sh=2&h=-96464558 <<<). Stigmatisierungseffekte ganzer Berufsgruppen sind hierbei allerdings zu vermeiden, denn es steht nicht zu vermuten an, dass Ärzte oder Pflegekräfte sich durch eine erhöhte kriminelle Energie auszeichnen.

Vgl. im Übrigen zur Problematik ganz allgemein:

Verhalten bei nicht natürlichen Todesfällen

Das Merkblatt der Staatsanwaltschaft Stuttgart für Ärzte zeigt auf, wann ein nicht natürlicher Todesfall vorliegt und was nach dessen Feststellung zu veranlassen ist.

Quelle: ÄK Baden-Württemberg (10.08.09) >>> http://www.aerztekammer-bw.de/20/leichenschau/ungeklaert.pdf <<< (pdf.)


FDP fordert Prämienmodell für Pflegeversicherung

Quelle: Ärzteblatt.de v. 05.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38811/FDP_fordert_Praemienmodell_fuer_Pflegeversicherung.htm <<< (html)


„Neuordnung“ der Gesundheitsfachberufe und Patientenverfügungsgesetz: hier ambulante Pflege

Anlässlich eines aktuellen Kommentars v. R. Richter v. 04.11.09Klarheit bei der Patientenverfügung – (Quelle: Häusliche Pflege online v. 04.11.09 >>> http://www.haeusliche-pflege.vincentz.net/infopool/nachrichten/articles/165084/klarheit-bei-der-patientenverfuegung/ <<<) sei darauf hingewiesen, dass eine Patientenverfügung unmittelbar auch für die beruflich Pflegenden verbindlich ist und nicht nur mittelbar. Hierauf hinzuweisen erscheint deshalb notwendig, weil der Kommentator Richter feststellt: „Behandlungsabbruch heißt nicht, dass auch die Pflege eingestellt wird. Im Gegenteil: die dann notwendige Palliativversorgung stellt große Anforderungen an die ambulante Pflege.“

Dem ist vorbehaltlich einer ganz entscheidenden Ergänzung insofern zuzustimmen, als dass das therapeutische Gesamtkonzept derzeit noch vom Arzt vollinhaltlich zu verantworten ist und somit die „Pflege“ nach wie vor sich in erster Linie als eine vom Arzt geschuldete Therapie erweist, die in Grenzen der Delegation zugänglich ist. Dies gilt auch für den Bereich der ambulanten Pflege, so dass über die Gesamtverantwortung des Arztes zugleich auch die beruflich Pflegenden unmittelbar an die Patientenverfügung gebunden sind, ohne dass es hier noch etwaiger spezieller Regelungen in einer Patientenverfügung für den Fall der „Behandlungspflege durch die beruflich Pflegenden“ bedarf.

Hier schlägt sich die „alte Debatte“ um die Abgrenzung pflegerischer von den ärztlichen Tätigkeiten nieder, die auch gegenwärtig als nicht gelöst betrachtet werden kann. Das „Setzen einer Spritze“ mag als (ambulante) Behandlungspflege charakterisiert werden, bleibt aber dem Kern nach eine therapeutische Maßnahme, über die derzeit noch der Arzt oder die Ärztin aufzuklären hat und hieraufhin der Patient seine Einwilligung in die ärztliche Maßnahme erteilt, so dass bei der zunächst anzunehmenden tatbestandlichen Körperverletzung die Rechtswidrigkeit entfällt. Der Arzt ordnet die konkrete medizinisch-therapeutische Maßnahme an und dies gilt freilich auch im Bereich der ambulanten Pflege.

Ob hier ggf. eine Neubewertung erforderlich wird, wenn und soweit die beruflich Pflegenden genuin ärztlich Aufgaben wahrnehmen können, steht in der Tat zu vermuten an. Dies hängt allerdings im Wesentlichen davon ab, ob mit der beabsichtigten Substitution ärztlicher Tätigkeiten auch tatsächlich das volle Verantwortungsspektrum und damit Pflichtengefüge auf die Pflegenden übertragen werden, aufgrund derer dann künftig eigenständige Rechte und Pflichten auch und gerade vor dem zivilen Haftungsrecht begründet sind.

Lutz Barth, 05.11.09


OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.10.09 (Az. 6 N 7.08)

Heimrecht; Pflegeheim; Heimaufsicht; Anordnung der Rückzahlung; einseitige Entgelterhöhung; Investitionskosten; Ankündigungsfrist; ernstliche Richtigkeitszweifel; grundsätzliche Bedeutung; besondere Schwierigkeiten; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Rückwirkungsverbot
 

Leitsätze des Gerichts:

1. a) Eine heimaufsichtsrechtliche Anordnung zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche der Heimbewohner kann auf § 17 Abs. 1 HeimG in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001, BGBl. I S. 2970 - HeimG n.F. - gestützt werden; einschlägig ist insoweit die Anordnungsbefugnis "zur Sicherung der Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten".

b) Dies gilt auch für Pflichtverletzungen des Heimträgers, die zeitlich vor dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 1 HeimG n.F. am 1. Januar 2002 lagen.

2. § 4e Abs. 2 HeimG in der Fassung des Artikels 19 Nr. 2 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014 - HeimG a.F. -, der dem Heimträger gegenüber Versicherten der sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit nimmt, das Entgelt gemäß § 4c HeimG a.F.durch einseitige Erklärung neu festzulegen, gilt nur für die Bereiche "allgemeine Pflegeleistungen" (§ 84 Abs. 4 SGB XI), "Unterkunft und Verpflegung" (§ 87 SGB XI) und "Zusatzleistungen" (§ 88 SGB XI), vgl. § 4e Abs. 1 HeimG a.F., nicht aber für die gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gemäß § 82 Abs. 4 SGB XI.

3. Demgemäß richtet sich die einseitige Erhöhung von Investitionskostenentgelten in nicht nach Landesrecht geförderten Pflegeeinrichtungen nach § 4c HeimG a.F.

Quelle: Gerichtsentscheidungen Berlin-Brandenburg.de >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE090003286&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


 Veranstaltungsempfehlung!

19. – 20. Februar 2010

Grundrechte im Arzt – Pfleger – Patientenverhältnis

Referent: Prof. Dr. Horst Dreier, Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Würzburg

>>> Zum Veranstaltungsflyer <<< (pdf.)


Sterbehilfe
Macht die Tür auf!

Ein aktueller Kurzbeitrag v. Lutz Barth, 05.11.09, im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“

BLOG >>> Zum Beitrag <<<


Palliativ-Teams fehlt qualifiziertes Personal

v. Sabine Schiner

Quelle: Ärzte Zeitung v. 05.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/article/569073/palliativ-teams-fehlt-qualifiziertes-personal.html <<< (html)


IQB - Info!

Die älteren News sind aktuell im Online Archiv eingepflegt worden.

>>> IQB – Newsflash / III. Quartal 2009 <<<  (html)

Aufgrund des Umfanges der Informationen kann es zu längeren Ladezeiten der Seite kommen.

Lutz Barth, 05.11.09


Praxen und Pflegeheime in Hessen wollen enger zusammenarbeiten

Quelle: Ärzteblatt.de v. 04.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38794/Praxen_und_Pflegeheime_in_Hessen_wollen_enger_zusammenarbeiten.htm <<< (html)


Der Anfang vom Ende des Zivis: Welche Einschnitte muss die Pflege verkraften?

Zum "Lerndienst" für junge Menschen soll der Zivildienst werden, wenn die Wehrpflicht auf sechs Monate verkürzt wird. Für den Einsatz der Zivis in den Pflegeeinrichtungen bedeutet das empfindliche Auswirkungen.

v. Rebecca Beerheide

Quelle: Ärzte Zeitung v. 04.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=574125 <<< (html)


Schweizerische Evangelische Allianz:

Organisierte Beihilfe zum Suizid
Problematik, Herausforderungen, Alternativen

sea dokumentation
stellungnahme nr. 95

Die Schweizerische Evangelische Allianz hat zur organisierten Sterbehilfe (Beihilfe zum Suizid) sowie zu den Alternativen zu Sterbeihilfeorganisationen Stellung bezogen.

Quelle: Schweizerische Evangelische Allianz (02.11.09) >>> http://www.each.ch/filepool/Stellungnahme_Beihilfe_zum_Suizid-_-_-6ace41534793b28c13b7fd88619619a7.pdf <<< (pdf.)


Alt und behindert sein - wie fühlt sich das an?

Wie ist das, wenn ich sehbehindert bin und meine Arme oder Beine nur noch extrem eingeschränkt bewegen kann? An der Uni Erlangen werden Medizinstudenten im Fach Geriatrie für Probleme alter Menschen sensibilisiert.

v. Annette Kaltwasser

Quelle: Ärzte Zeitung v. 04.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/panorama/default.aspx?sid=567240 <<< (html)


Geplante Strafrecht-Verschärfung
Sterbehilfe-Verbot spaltet Schwarz-Gelb

v. Anett Meiritz

Quelle: Spiegel online v. 03.11.09 >>> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,658688,00.html <<< (html)


Nach Reform mehr Studenten beim Psychiater

Quelle: Ärzte Zeitung online v. 04.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/default.aspx?sid=574222 <<< (html)


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Kardinal Meißners Predigt zu Allerheiligen hat Irritationen ausgelöst

Vgl. dazu

  

Kurze Anmerkung (L. Barth, 03.11.09):

Kardinal Meisner geißelt den wissenschaftlichen Atheismus in seiner Predigt zu Allerheiligen und nicht selten dokumentiert er in seinen Statements das „katholische Selbst- und Siegesbewusstsein“. Er rät einigen Wissenschaftlern „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ und da könnte es dann vielleicht auch Sinn machen, darüber nachzudenken, ob diese dringende Mahnung nicht auch für den einen oder anderen Amtsträger der katholischen Kirche Geltung beansprucht.

Es ist keineswegs ausgemacht, dass „die Kirche … das Osterhalleluja noch singen (wird), wenn der wissenschaftliche Atheismus vielleicht nur noch in den Geschichtsbüchern als Relikt menschlicher Verirrung vermerkt wird“ (Quelle: kath.net v. 01.11.09, aaO.), auch wenn sich der Kardinal hier an Gespräche mit Gregor Gysi erinnert.

In diesem Sinne wirkt es auch nicht beruhigend, wenn der Kölner Generalvikar Schwaderlapp die Rede von Kardinal Meisner zu Allerheiligen verteidigt (kath.net v. 02.11.09, aaO.) Nach ihm habe Kardinal Meisner „grundlegende christliche Wahrheiten über die menschliche Person und ihre Würde in Erinnerung gerufen“.

Nun – ich will hier die Predigt des Kardinals nicht bewerten, auch wenn ein Gefühl des Unbehagens aufkommt; entscheidend dürfte sein, dass die „christliche Wahrheit“ die Wissenschaft schlechthin nicht zu ersetzen vermag und daher gilt es in Erinnerung zu rufen, dass wir alle in einem säkularen Verfassungsstaat leben und nicht verpflichtet sind, einem bestimmten Menschenbild zu frönen.

Die aktuelle Grundrechtsauslegung im Sterbehilfediskurs - insbesondere im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht – wird jedenfalls nicht als ein Relikt menschlicher Verirrung in den Geschichtsbüchern vermerkt werden, sondern vielmehr gleichsam die wissenschaftliche Lehrmeinung u.a. in den Grundgesetzkommentaren widerspiegeln, mögen auch verschiedene Grundrechtsinterpretationen angeboten werden. Das unverrückbare Festhalten an den „christlichen Wahrheiten“ jedenfalls wird nicht dazu führen, dass das Verfassungsrecht keine weiteren Erkenntnisfortschritte erzielen wird, auch wenn im Diskurs das spezifisch „christliche Menschenbild“ um besondere Beachtung heischt.


"Dann wird die Welt heller"

Glaube 

Der Benediktiner-Pater Anselm Grün aus Münsterschwarzach beeindruckte die Zuhörer seines Vortrags in Eltmann. Der Ordensmann beschäftigte sich mit dem Leid als Teil des Lebens.

v. Sabine Weinbeer

Quelle: in franken.de v. 31.10.09 >>> http://www.infranken.de/nc/nachrichten/lokales/artikelansicht/article/dann-wird-die-welt-heller-38351.html <<< (html)

Querverweise:

 

 

 


„Patientenverfügungsgesetz bringt mehr Rechtssicherheit“

Das Rheinische Ärzteblatt sprach mit Professor Dr. Dirk Olzen, Direktor des Instituts für Rechtsfragen der Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, über das neue Patientenverfügungsgesetz und den sich daraus ergebenden Veränderungen für die Praxis.

Quelle: Rheinisches Ärzteblatt 11/2009 >>> http://www.aekno.de/page.asp?pageID=7668&noredir=True <<< (html)


Jeder Zehnte legt Betreuer im Pflegefall fest

Quelle: Ärzte Zeitung v. 03.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=573850 <<< (html)


3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
Ethische und rechtliche Aspekte der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung

v. Timo Sauer, Gisela Bockenheimer-Lucius

Quelle: Hessisches Ärzteblatt 11/2009, S. 719 ff. >>> http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2009/2009_11/2009_11_11.pdf <<< (pdf.)


Patientenverfügung

Seit dem 1. September gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine Regelung über Patientenverfügungen.

v. Nina Rutschmann und Dorthe Kieckbusch

Quelle: Hamburger Ärzteblatt 10/2009, S. 11 ff.; online unter (Quelle) >>> http://www.aerztekammer-hamburg.de/funktionen/aebonline/pdfs/1255338307.pdf <<< pdf.)

 

Vgl. dazu auch das Editorial v. Frank Ulrich Montgomery in der gleichen Ausgabe zum Titelthema Patientenverfügung

Apodiktische Formularlösung

“Statt Rechtssicherheit zu schaffen(die es schon gab), werden Zweifel und Angst geschürt.“

Quelle: Hamburger Ärzteblatt 10/2009, S. 3 >>> http://www.aerztekammer-hamburg.de/funktionen/aebonline/pdfs/1255338307.pdf <<< (pdf.)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 03.11.09):

Wir haben bereits des Öfteren darauf hingewiesen, dass die persönliche Auffassung v. Montgomery nicht überzeugt und er im Übrigen den Sinn und Zweck des Patientenverfügungsgesetzes nicht adäquat erfasst.


Modellprojekt CIRS-Berlin erfolgreich gestartet

v. Sascha Rudat, in  BERLINER ÄRZTE 11/2009 S. 28 ff.; online unter Quelle: >>> http://www.berliner-aerzte.net/pdf/bae0911_028.pdf <<< (pdf.)

Daten-Clearing-Stelle Pflege in NRW gestartet

Quelle: Ärzteblatt.de v. 02.11.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38763/Daten-Clearing-Stelle_Pflege_in_NRW_gestartet.htm <<< (html)


KDA zu Inhalten des Koalitionsvertrages der neuen Regierung

 „Förderung des Freiwilligen-Engagements, Ausbau altersgerechter Wohnmodelle und Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger weisen in richtige Richtung.“

Quelle: KDA, Pressemitteilung v. 30.10.09 >>> http://www.kda.de/news-detail/items/kda-zu-inhalten-des-koalitionsvertrages-der-neuen-regierung.html <<< (html)


Bei Vergütung und Fortbildung hat Agnes noch Nachholbedarf

Die Honorarregelungen für Versorgungsassistentinnen könnten sich als unzureichend erweisen, befürchtet eine Expertin.

Von Angela Mißlbeck

Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=573462 <<< (html)


Nach der Berufsordnung nun auch eine Kammer für Pflege?

Quelle: Ärzte Zeitung v. 02.11.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=573433 <<< (html)


Käßmann sieht Grenzbereiche bei Sterbehilfe und erntet postwendend Kritik von der Deutschen Hospiz Stiftung

v. L. Barth, 02.11.09 im BLOG „Patientenverfügung und Patientenautonomie“.
Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar abgeben.

BLOG >>> Zum Beitrag <<<


Unsere Mediadaten im Oktober 2009

Das IQB – Internetportal im Verbund mit seinen Webpräsenzen ist eine der TOP-Adressen zum gesamten Medizin- und Pflegerecht geworden. Höchste Aktualität zeichnet uns aus und wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns gerne weiter.

Neben dem BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“ ruft nach wie vor der BLOG zur „Neuordnung der Gesundheitsfachberufe“ und zur „Pflegekammerproblematik“ großes Interesse hervor so wie der kostenlose Rechtsprechungsreport.

Überproportional häufig werden zudem die Beiträge zur Medizinethik heruntergeladen; dies freut mich insofern, weil die Stellungnahmen durchaus eine kritische Grundhaltung zu aktuellen Tendenzen in der Medizinethik offenbaren und ich dabei mich von der Vorstellung leiten lasse, dass der neue ethische Paternalismus künftig ein wenig kritischer beäugt wird, als dass dies bisher der Fall war.

Erstaunlich ist, dass im Rahmen der Literaturbesprechung festgestellt werden kann, dass gerade namhafte Ethiker es tunlichst vermeiden, auch ausreichend kritische Literatur zu würdigen. Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht zum „Standard“ wird, zumal von einigen führenden Ethikern noch nicht einmal der Hinweis gegeben wird, dass selbst innerhalb ihrer Zunft der Medizinethik differente Positionen vertreten werden. Ein solche mangelhafte Literaturverarbeitung entspricht nicht den Geboten wissenschaftlichen Arbeitens und erfährt auch dadurch keine „Entschuldigung“, in dem sich einige Apologeten scheinbar auf einer Mission hin zu einer sittlich und moralisch gewünschten neuen Wertekultur wähnen. Wissenschaft ist in erster Linie ein Wettbewerb um das bessere Argument und da lässt es sich nicht vermeiden, ggf. auch auf die Gegenargumente einzugehen.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Sonntag und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Lutz Barth, 01.11.09


Sterbehilfe: leitet Käßmann Kurswechsel der EKD ein?

Ein aktueller BLOG-Beitrag v. O. Tolmein (30.10.09)

Quelle: Faz.net >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/10/30/sterbehilfe-leitet-kaessmann-kurswechsel-der-ekd-ein.aspx?CommentPosted=true#commentmessage <<< (html)
 

Erzbischof und Mediziner für Förderung der Palliativmedizin

Quelle: Ärzteblatt.de v. 30.10.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38738/Erzbischof_und_Mediziner_fuer_Foerderung_der_Palliativmedizin.htm <<< (html)

 

Kurze Anmerkung (L. Barth, 31.10.09):

Wie nicht anders zu erwarten, wird erneut das Argument vom „Dammbruch“ bemüht, wonach das medizinische Töten als gängige Alternative in der letzten Lebensphase erscheint.  Zu fragen ist, ob die Medizinethik künftig gewillt ist, einen Beitrag dazu zu leisten, dass dieser unsägliche und vor allem vermeintliche „Widerspruch“ zwischen Palliativmedizin und dem Selbstbestimmungsrecht aufgelöst wird. Es mutet mittlerweile grotesk an, wenn gebetsmühlenartig darauf hingewiesen wird, dass allein mit dem Ausbau der Palliativmedizin dem Sterbewillen einsichtsfähiger Menschen etwas entgegenzusetzen sei, ohne hierbei zu erkennen, dass es auch Patienten gibt, die das palliativmedizinische Angebot nicht anzunehmen bereit sind. Der ärztlich begleitete Suizid ist und bleibt eine Alternative zur Palliativmedizin und über diese Alternative entscheidet einzig der Patient und freilich die Ärztin oder der Arzt, die einen solchen Weg als human werten und demzufolge mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

Der Hinweis auf das „christliche Menschenbild“ hilft hier nun wahrlich nicht weiter, denn unser Grundgesetz kennt kein allgemein verbindliches „Menschenbild“.


AGnES und Co im Visier des DPR – Das zweifelhafte Argument von den „Parallelstrukturen“!

v. L. Barth, 31.10..09 im BLOG „Neuordnung der Gesundheitsfachberufe“.
Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar abgeben.

BLOG >>> Zum Beitrag <<<


LAG Schleswig-Holstein: Aufgrund unwahrer ehrverletzender Kündigungsgründe kann der Arbeitnehmer die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangen (hier: Altenpflegehelferin)

LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.09.09 (2 Sa 105/09)

Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Mitteilung v. 30.10.09 >>> http://www.schleswig-holstein.de/LAG/DE/Service/Presse/prm_20609.html <<< (html)


OVG Berlin-Brandenburg: Rettungshelfer; Rettungssanitäter; Rettungsassistent; 520-Stunden-Programm; Beginn der Ausbildung nach dem 520-Stunden-Programm; Vertrauensschutz für Rettungssanitäter; Übergangsvorschrift

Leitsatz des Gerichts:

Hat ein Rettungssanitäter die von ihm erfolgreich durchlaufene Rettungssanitäterausbildung nach dem Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes begonnen und durchlaufen, so kann er nicht deshalb, weil auf die Rettungssanitäterausbildung eine vor dem Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes erfolgreich absolvierte Ausbildung zum Rettungshelfer teilweise angerechnet worden ist, so gestellt werden, als habe er die Rettungssanitäterausbildung vor dem Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes begonnen.

Quelle: OVG Berlin-Brandenburg >>> http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE090003245&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 <<< (html)


Deutscher Pflegerat kritisiert Versorgungsmodelle in Niedersachsen

Quelle: Bibliomed, Mitteilung v. 30.10.09 >>> http://www.bibliomed.de/cps/rde/xchg/bibliomed/hs.xsl/90_16937.htm <<< (html)


Veranstaltungshinweis! 

Vorsorgen für den Demenzfall
DGHS-Tagung am 13.11.2009 in Berlin

(dgpd Augsburg und Berlin)

Immer mehr ältere Menschen erkranken an Demenz, einer irreversiblen Krankheit des Gehirns, in deren Verlauf erlernte geistige und soziale Fähigkeiten verschwinden. Die Wahrscheinlichkeit, mit steigendem Lebensalter Opfer dieser Krankheit zu werden, ist hoch. Bei fortgeschrittener Erkrankung sind Entscheidungen des Patienten über Fragen der medizinischen Behandlung schwierig. Wie können Menschen aber dennoch ein Höchstmaß an Selbstbestimmung sicherstellen? Hilft eine so genannte „Demenz-Verfügung“?

Zu diesem hochaktuellen Thema lädt der Wissenschaftliche Beirat der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ein zur

Tagung in Berlin:
"Demenz und Selbstbestimmungsrecht. Patientenverfügung als Vorsorgeinstrument?"
am Freitag, 13. November 2009, 18.00 Uhr
Beginn 17.00 Uhr mit Verleihung des Arthur-Koestler-Preises
Ort: Urania e.V., Kleist-Saal, An der Urania 17

Es diskutieren:

Prof. Dr. Dieter Birnbacher (Ethiker und Philosoph, Universität Düsseldorf)
Prof. Dr. em. Wolfgang van den Daele (Soziologe)
Rechtsanwalt Wolfgang Putz (Medizinrecht-Experte, Universität München)
Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert (Expertin für Medizinethik, Universität Münster)

Moderation: Dr. Kurt F. Schobert (Chefredakteur der DGHS-Verbandszeitschrift)

Quelle: DGHS, Mitteilung v. 29.10.09 >>> http://www.dghs.de/typo3/index.php?id=149&tx_mininews_pi1[showUid]=402&cHash=9ebf6947fa <<< (html)


Sendet die Deutsche Hospiz Stiftung seit Jahren „falsche“ Signale?

Nun mag es dem einen oder anderen despektierlich erscheinen, wenn nur wenige Wochen nach der Vergabe des in diesem Jahr erstmals verliehenen „Charity-Award“ des Springer-Fachverlags an die Deutsche Hospiz Stiftung der durchaus provozierenden Frage nachgegangen werden soll, ob die Patientenschutzorganisation seit Jahren falsche Signale sendet, wenn es darum geht, den Grund und die Reichweite des grundrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts zu markieren.

Zunächst ist daher „nur“ beabsichtigt, ihr Augenmerk auf eine Stellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung zu den Thesen, Beschlüssen und einem Gutachten zum 66. Deutschen Juristentag (>>>Sonderausgabe Hospiz Patientenschutz Aktuell zum 66. Deutschen Juristentag (PDF) v. 01.09.2006) zu lenken, in der die Deutsche Hospiz Stiftung u.a. zu der Frage der ärztlichen Assistenz beim Suizid Position bezogen und hierbei die Brücke zur Palliativmedizin und der Hospizidee geschlagen hat.

In Kürze wird dann aus diesseitiger Sicht die Position der Deutschen Hospiz Stiftung einer kritischen Prüfung unterzogen, zumal es hohe Zeit sein dürfte, die Diskussion um die ärztliche Assistenz beim Suizid etwas vitaler zu führen.

Lutz Barth, 30.10.09


Schweiz:

«Wir möchten nicht zum Land des Sterbetourismus werden»

v. Pascal Schwendener

Quelle: tagesanzeiger.ch v. 29.10.09 >>> http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Wir-moechten-nicht-zum-Land-des-Sterbetourismus-werden/story/11340846 <<< (html)
 

Kurze Anmerkung (L. Barth, 30.10.09):

Die Schweizer Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf lehnt einen Sterbetourismus ab und es soll ein pragmatischer Weg gesucht werden, zumal nach wie vor die Schweiz Sterbehilfe-Organisationen nicht vollständig verbieten will.

In diesem Sinne ist auch hierzulande dringend eine nachhaltige Diskussion einzufordern, damit künftig Schwersterkrankte nicht zum Sterben in die Schweiz „reisen müssen“. Der ethische und moralische Widerstand gegen die ärztliche Assistenz beim Suizid ist aufzugeben. An einem Verbot festhalten zu wollen, hieße nicht nur das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten zu missachten, sondern liefe zugleich auf eine unmittelbare Instrumentalisierung der Sterbewilligen hinaus, so dass die Würde der Menschen zur kleinen Münze geschlagen wird.


EuGH: Schwangeren Arbeitnehmerinnen, denen gekündigt wurde, muss ein wirksamer gerichtlicher Schutz der ihnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte zur Verfügung stehen

EuGH, Urteil in der Rechtssache C-63/08

Quelle: EuGH, Pressemitteilung Nr. 98/09 v. 29.10.09 >>> http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2009-10/cp090098de.pdf <<< (pdf.)


Neuroenhancement: Auf dem Weg zum optimierten Gehirn

v. Gisela Klinkhammer,

in Dtsch Arztebl 2009; 106(44): A-2179, online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=66554 <<< (html)


LAG Köln: Zur verfälschende Darstellung des Kündigungssachverhalts und Betriebsratsanhörung (hier: Altenpflegerin)

LAG Köln, Urt. v. 17.12.08 (Az. 3 Sa 1194/08)

Das Dokument ist frei zugänglich

 >>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<


Medizinischer Dienst ist immer öfter gefragt

v. Ilse Schlingensiepen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.10.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/default.aspx?sid=571217 <<< (html)


VGH Baden-Württemberg: Zu den Folgen nicht medizinisch indizierter Impfungen (hier: Abrechnung ggü. der Krankenkasse und entsprechende Zerstörung des Vertrauensverhältnis zu Patienten)

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.09.2009 (Az. 9 S 1783/09)  

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2009&Seite=2&nr=12094&pos=21&anz=757 <<< (html)


Müssen wir uns künftig vom „Sterbetourismus“ verabschieden?

v. L. Barth, 29.10..09 im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“.
Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar abgeben.

BLOG >>> Zum Beitrag <<<


Auf der Reformbaustelle Pflege liegt viel Arbeit vor Schwarz-Gelb

Neben der Kranken- gehört auch die Pflegeversicherung zu den großen Reformbaustellen der neuen Bundesregierung. Dem System mangelt es nicht nur an Geld, sondern auch an Personal.

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 29.10.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=573036 <<< (html)


Sterbehilfe
«Der Kommerz ist ein Riesenproblem»

v. Joel Bedetti

Quelle: 20Minuten online.ch v. 28.10.09 >>> http://www.20min.ch/news/schweiz/story/31182707 <<< (html)

Joel Bedetti im Interview mit Brigitte Tag, Strafrechtsprofessorin und Gesundheitsethikerin. Ein aufschlussreiches Interview mit Blick auf die Verhältnisse in der Schweiz, die im Übrigen auch hierzulande wünschenswert wären. Besonders erwähnenswert scheint mir zu sein, dass auch von der Ethikerin, aber eben auch in ihrer Eigenschaft als Juristin der bei uns in Deutschland stets bemühte (scheinbare!) Widerspruch zwischen Sterbehilfe resp. Suizid und palliativmedizinischer Betreuung nicht in dieser Schärfe gesehen wird. Dies ist ein richtiger Ansatz, weil man/frau solchen Menschen es erlauben sollte, auch selbstbestimmt früher zu gehen, statt sich der Palliativmedizin anzuvertrauen.

Lutz Barth, 28.10.09


BSG: Weiterhin kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

BSG, Urt. v. 28.10.09 (Az. B 6 KA 45/08 R und B 6 KA 11/09 R)

„Zwei Therapeuten, die sich in den 1980ger Jahren in dem Therapieverfahren "Gesprächspsycho­therapie" weitergebildet haben, sind am 28. Oktober 2009 vor dem Bundessozialgericht mit ihrem Begehren erfolglos geblieben, als Gesprächspsychotherapeuten die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln zu dürfen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 24. April 2008, die Gesprächspsychotherapie (GT) nicht als geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen, verletzt die Rechte der Therapeuten nicht.“ >>> weiter

Quelle: BSG, Medieninformation Nr. 49/09 v. 28.10.09 >>> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=11216&pos=0&anz=49 <<< (html)


Das IQB – Internetportal zum gesamten Pflege- und Medizinrecht:

Aktuell – pünktlich in der Erscheinung des Newsletters und am Puls der Zeit kritischer Themenkomplexe.

Wir freuen uns über Ihr starkes Interesse an unserem kostenlosen Informationsangebot; im laufenden Monat haben bereits mehr als 14500 Besucher 29268 Seiten (Stand: 28.10.09 – 8.00 Uhr) aufgerufen.

Wir sind auf gutem Wege, weiterhin Akzente im Pflege- und Medizinrecht zu setzen und kommen so unserem Ziel, eine Online-Tageszeitung zum gesamten Gesundheitsrecht im Internet aufzulegen, immer näher. Auch unsere „Mitkonkurrenten“ – vornehmlich im Pflegerecht - scheinen das IQB – Internetportal als dass wahrzunehmen, was es ist: ein zuverlässiger und kompetenter „Partner“ im Bereich der Informationsvermittlung.

Da könnte es Sinn machen, ggf. auch direkt auf unsere Webseiten zu verweisen.

Ihr Lutz Barth, 28.10.09


Vertrag soll Versorgung für bayerische Heimbewohner verbessern

Quelle: Ärzteblatt.de v. 27.10.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38680/Vertrag_soll_Versorgung_fuer_bayerische_Heimbewohner_verbessern.htm <<< (html)


Wenn der Patient nur Bahnhof versteht

Viele Patienten verstehen nicht alles, was ihr Arzt ihnen erklärt. Für solche Fälle bietet die Techniker Krankenkasse Hilfe an. Mediziner versuchen, Missverständnisse aufzuklären und auf diese Weise Ängste abzubauen.

v. Sabine Schiner

Quelle: Ärzte Zeitung.de v. 28.10.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/default.aspx?sid=570082 <<< (html)


Aktuelle Umfrage - Ihre Meinung ist gefragt!

Was meinen Sie,

folgt aus dem Gebot der Nächstenliebe eine moralische Verpflichtung der Einzelnen, ihre Organe zu spenden?

Wir hoffen auf eine rege Beteiligung!

Ihr Lutz Barth, 27.10.09


Organspende und Sterbehilfe sind vordringliche Themen!

Auch wenn neben der Organspendeproblematik die Sterbehilfe als ein weiteres Thema im Koalitionsvertrag auf die Agenda gesetzt wird, ist es hohe Zeit, sich neben der ärztlichen Assistenz beim Suizid auch der Problematik der Organspende anzunehmen.

Jüngst hat hierzu der 67. Bayerische Ärztetag in Ingolstadt hat als erste Landesärztekammer in Deutschland die Widerspruchsregelung bei der Organspende befürwortet.

Wir dürfen gespannt sein, wie dieser Vorschlag insbesondere auch von der BÄK aufgenommen wird, zumal auf dem 110. Deutschen Ärztetag Vorbehalte gegen eine Widerspruchslösung vorgetragen wurden.

In jedem Falle ist eine offene Debatte zu führen, bei der insbesondere namhafte Funktionäre der BÄK sich nicht darauf berufen können, dass mit einem „wir sind gegen eine Widerspruchsregelung“ die gesamte verfasste Ärzteschaft gemeint sein kann, wie dies beispielsweise der Öffentlichkeit im Rahmen der Diskussion um das Patientenverfügungsgesetz Glauben geschenkt werden sollte. Auch dort gab es zumindest eine Präsidentin einer Landesärztekammer, die für eine rechtliche Regelung um der Rechtssicherheit und Transparenz willen plädiert hat.

Insofern kann der Anstoß zu einer erneuten Debatte über eine Widerspruchslösung bei der Organspende nur begrüßt werden und es streiten gute Gründe dafür, eben auf eine Widerspruchslösung zu setzen.

Oliver Tolmein hat zur Organspendeproblematik einen neuen BLOG-Eintrag unter dem Tenor „Umdenken im Kreisverkehr? Biopolitik im Koalitionvertrag (I)“ verfasst (Quelle: FAZ.net >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/10/27/umdenken-im-kreisverkehr-biopolitik-im-koalitionvertrag-i.aspx <<<) und wenn Sie mögen, können Sie sich dort mit einem Kommentar einbringen.

Lutz Barth, 27.10.09


DKG zum Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP

Gesundheitszentrum Krankenhaus stärken - nicht schwächen

Quelle: Deutsche Krankenhaus Gesellschaft, Mitteilung v. 26.10.09 >>> http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/38/aid/6529/title/DKG_zum_Koalitionsvertrag_zwischen_CDU_CSU_und_FDP <<< (html)


Nachts im nassen Bett

Was ist passiert?  

Eine an Demenz erkrankte Bewohnerin entfernt sich jeden Abend, nachdem sie ins Bett gebracht worden ist, ihr Inkontinenzmaterial. Das Pflegeteam entscheidet daher, dass diese Bewohnerin nachts kein Inkontinenzmaterial mehr angelegt bekommt.

Die Folge ist, dass die Bewohnerin die ganze Nacht in einem nassen Bett liegt, obwohl sie sehr kälteempfindlich ist.

Mehr zum kritischen Ereignis erfahren Sie unter dem folgenden Link und wenn Sie mögen, können Sie dort den Bericht kommentieren.

Quelle: >>> KDA - Aus kritischen Ereignissen lernen - Online Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Bericht v. 19.10.09) <<< (html)


Bosbach: Menschenwürde endet nicht im Koma

Quelle: HWelt v. 26.10.09 >>> http://www.hwelt.de/c/content/view/4810/1/ <<< (html)

 Kurze Anmerkung (L. Barth, 27.10.09):

Der o.a. Mitteilung kann entnommen werden, dass Bosbach (CDU) die neuen Regelungen des Patientenverfügungsgesetzes kritisiert und er sich gegen eine Dominanz des Wortes „Selbstbestimmung“ wendet.

Dies ist nicht sonderlich verwunderlich, hat sich doch Bosbach mit einem nach ihm benannten „Entwurf zum Patientenverfügungsgesetz“ nicht durchsetzen können. Das Selbstbestimmungsrecht ist das zentrale Grundrecht in unserer Verfassung und auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dies schlicht zu akzeptieren haben.


Somatische und psychosomatische Aspekte
Ganzheitlich gegen chronische Obstipation

v. Prof. Dr. med. M. Scheurlen

Quelle: MMW online (Stand: 22-10-2009) >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/cme/content-139916.html?abstract=true <<< (html)


Wie Ärzte alte Patienten zu mehr Bewegung bringen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 26.10.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=571794 <<< (html)


Neuro-Enhancement
Das optimierte Gehirn

„Nicht nur psychisch Kranke nehmen Medikamente, die auf das Gehirn wirken – auch immer mehr Gesunde dürften in Zukunft zu pharmazeutischen Mitteln greifen, um ihre geistige Leistungsfähigkeit oder ihre Stimmung zu verbessern. Wie wollen wir den Herausforderungen des »Neuro-Enhancements« als Einzelne und als Gesellschaft begegnen? Ein Memorandum sieben führender Experten“

Von Thorsten Galert, Christoph Bublitz, Isabella Heuser, Reinhard Merkel, Dimitris Repantis, Bettina Schöne-Seifert und Davinia Talbot

Quelle: wissenschaft online.de, Gehirn&Geist 11_2009, Memorandum Neuro-Enhancement; auf dem nachfolgenden Link finden Sie die Möglichkeit zum Download (pdf.) >>> http://www.wissenschaft-online.de/artikel/1009096&template=d_sdwv_pdf <<< (html)

Vgl. dazu auch den BLOG-Eintrag, Ärzteblatt.de v. 23.10.09 - Neuroenhancement ­– fragwürdiges Menschenbild  >>> http://www.aerzteblatt.de/blogs/38651/Neuroenhancement_-_fragwuerdiges_Menschenbild.htm <<< (html)


Pflegestudie: Geringverdiener sind am stärksten belastet

Universität Hamburg und AOK veröffentlichen erste Ergebnisse einer Langzeitstudie zur häuslichen Pflege

Quelle: AOK, Mitteilung v. 26.10.09 >>> http://www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2009/index_01874.html <<< (html)


Moderne Innenansichten eines Professors für Systematische Theologie, insbesondere Ethik, in der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn, Abt. Sozialethik: Hartmut Kreß

Heute ist es mir ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass es nicht nur „Sendboten“ unter den Ethikern gibt, wie ich gelegentlich in meinen Beiträgen anklingen lasse.

Im Gegenteil: es gibt auch gewichtige und überzeugende Stimmen, auf die ich nunmehr auch hinweisen möchte. Dies insbesondere deshalb, weil sich in der (medizin- und sozialethische!) Debatte nicht der Eindruck verfestigen darf, als gäbe es innerhalb der Zunft der Ethiker keine Kritikern eines – mit meinen Worten umschrieben – enthemmten ethischen und moralischen Paternalismus, der ganz konkret die überragenden Freiheitsrechte eines jeden Einzelnen bedrohen kann.

Der Vortrag v. Hartmut Kreß ist nicht nur lesenswert, sondern er streitet auch mit guten Argumenten für das Selbstbestimmungsrecht als Ausdruck wohlverstandener Freiheit und zwar nach dem Motto: in dubio pro libertate.

Der nachfolgende Link führt Sie zum Vortrag mit dem Titel

"Menschenwürde und das Grundrecht auf Selbstbestimmung im Umgang mit dem Lebensende – mit Blick auf Anschlussfragen nach der Verabschiedung des Patientenverfügungsgesetzes und auf die Problematik des medizinisch assistierten Suizids"

Hartmut Kreß, Referat am 02.10.2009 auf der Tagung „Selbstbestimmt bis zuletzt? Patientenverfügung – Assistierter Suizid – Sterbehilfe“ der Evang. Akademie Baden in Verbindung mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirksärztekammer Nordbaden und der Ärzteschaft Karlsruhe

Quelle: Sozialethik Uni Bonn.de >>> http://www.sozialethik.uni-bonn.de/kress/vortraege/kress_selbstbestimmung_lebensende_2._okt._2009.pdf <<< (pdf.)
 

Lutz Barth, 25.10.09


Auf ein Wort zum Sonntag: Koalitionsvertrag und „Sterbehilfe“

v. Lutz Barth, 25.10.09

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Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben gerät in den Fokus von Stefan Rehder

Eine kurze Anmerkung v. L. Barth, 24.10.09, im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“.
Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar abgeben.

BLOG >>> Zum Beitrag <<<


EuGH: Entschädigung für Arbeitnehmer bei Entlassung in der Elternteilzeit ist auf der Grundlage seines Vollzeitgehalts zu berechnen

EuGH, Urt. v. 22.10.09 (Az.: C-116/08, Christel Meerts vs. Proost NV)

Quelle: © Europäische Gemeinschaften, http://eur-lex.europa.eu/.

Der nachfolgende Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung >>> http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62008J0116:DE:HTML <<< (html)


Schmerzmittel wirken keine Wunder - TU-Psychologen entwickeln medizinische Leitlinien für opioidhaltige Schmerzmittel

Quelle: idw-online v. 23.10.09 >>> http://idw-online.de/pages/de/news340531 <<< (html)


Goesmann fordert neue Versorgungskultur für alte Menschen

Quelle: BÄK, Mitteilung v. 23.10.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7773.7829 <<< (html)


Gesundheitsausschuss
Streit um Personalie Henke

Quelle: zm online v. 23.10.09 >>> http://www3.zm-online.de/zmPortal.nsf/MNachrichten/B5B83721635C6EB5C125765800410758?OpenDocument <<< <8html)


ArbG Stuttgart: Keine mehrmalige Inanspruchnahme von Pflegezeit pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen

ArbG Stuttgart, Urt. v. 24.09.09 (Az. 12 Ca 1792/09)

Leitsatz des Gerichts:

Die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG kann pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen nur einmal ununterbrochen bis zu einer Gesamtdauer von längestens 6 Monaten beansprucht werden.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des ArbG Stuttgart >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&Datum=2009&nr=12106&pos=3&anz=60 <<< (html)


Beim Thema Organspende sehen Experten vor allem die Krankenhäuser in der Pflicht

Die Wartelisten für Spenderorgane werden länger und länger. Experten nehmen die Kliniken in die Verantwortung. Längst nicht überall wird offen mit Angehörigen über Organspende gesprochen. Und nicht alle Kliniken melden zuverlässig potenzielle Spender.

v. Thomas Hommel

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.10.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/default.aspx?sid=572031 <<< (html)


Schweinegrippe: Ärzte haften nicht für Impf-Folgen

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.10.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=572060 <<< (html)


Ethische Fallbesprechungen: Das Beste für den Patienten

v. Klinkhammer, Gisela

Quelle: Dtsch Arztebl 2009; 106(43): A-2142, online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=66507 <<< (html)


TV-Kritik
Schweinegrippe: "Hart aber fair" - Bühne für einen Verschwörungsfeldzug

v. Wolfgang van den Bergh

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.10.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=572061 <<< (html)


ArbG Lörrach: Diebstahl von 6 Maultaschen  rechtfertigt außerordentliche Kündigung

ArbG Lörrach, Urt. v. 16.10.09, Az. (4 Ca 248/09)

Leitsatz des Gerichts:

Der Diebstahl von 6 Maultaschen aus übriggebliebener Bewohnerverpflegung durch eine Altenpflegerin ist geeignet eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn ein ausdrückliches und der Arbeitnehmerin auch bekanntes Verbot hinsichtlich der Verwertung von Resten durch das Personal besteht.

Hinweis:

Wie bereits in der PM v. ArbG angekündigt, ist nunmehr das Urteil online in der Landesrechtssprechungsdatenbank v. Baden-Württemberg eingepflegt worden.

Quelle: Die Entscheidung ist erhältlich unter unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Nachfolgender Link führt Sie zum Volltext der Entscheidung des ArbG Lörrach >>> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2009&nr=12096&pos=1&anz=746 <<< (html)


Mangel an Klarheit

Die Einigung von Union und FDP hinsichtlich des Verbots organisierter Suizidhilfe ist interpretierbar

v. Stefan Rehder   

Quelle: Die Tagespost, Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur >>> http://www.die-tagespost.de/2008/index.php?option=com_content&task=view&id=100052484&Itemid=1 <<< (html)


Hilfe bei Durst
Flüssigkeitsmanagement bei Schwerkranken und Sterbenden

Quelle: Nds. Ärzteblatt, 10/2009 >>> http://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=2751 <<< (html)

Vgl. im Übrigen die weiteren Beiträge in der Ausgabe 10/2009 zum Themenkomplex Palliativmedizin >>> http://www.haeverlag.de/nae/index.php?sheft=10&jgang=2009 <<< (html)


Pflegenotstand - Fehlende Arbeitskräfte in der Altenpflege

Quelle: rbb online v. 21.10.09 >>> http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_21_10/pflegenotstand___fehlende.html <<< (html)


FDP bestätigt Plan für Einstieg in private Säule bei Pflege

Quelle: Ärzteblatt.de v. 21.10.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38614/FDP_bestaetigt_Plan_fuer_Einstieg_in_private_Saeule_bei_Pflege.htm <<< (html)


Auch alten Patienten nützt späte Lyse

Apoplexie-Patienten profitieren von längerem Lysezeitfenster - unabhängig von Alter, Geschlecht und Hypertonie

Quelle: Ärzte Zeitung v. 22.10.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/herzkreislauf/schlaganfall/default.aspx?sid=571665 <<< (html)


Genervter Altenpfleger versetzt Patienten ins Koma

Quelle: Ärzte Zeitung v. 21.10.09 >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=572011 <<< <html)


AG Mannheim: Verweigerung ärztlicher Heilbehandlungsmaßnahmen durch Betreuer

AG Mannheim, Beschl. v. 24.02.09 (Az. Gut 2 XVII 8740/09)

Das Dokument ist frei zugänglich

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Menschenbilder in der Medizinethik: Prägend für das ärztliche Handeln

v. Klinkhammer, Gisela, in Dtsch Arztebl 2009; 106(42): A-2048, online unter Ärzteblatt.de >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=66381 <<< (html)


„Ich möchte keinem zur Last fallen“
Oder anders gewendet: Wer versklavt hier eigentlich wen?

v. Lutz Barth, 20.10.09

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Aktive Sterbehilfe – ein Gnadenakt (!?)

"Käme ich in eine solche aussichtslose, quälende Situation, würde ich mir mit dem Bewußtsein von heute wahrscheinlich wünschen, dass sich meiner jemand erbarmt."

Quelle: Berliner Morgenpost, Leutheusser-Schnarrenberger für Zulassung der aktiven Sterbehilfe, Dienstag, 10. Juni 2008  - v. J. Peter >>> http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article355957/Leutheusser_Schnarrenberger_fuer_Zulassung_der_aktiven_Sterbehilfe.html <<< (html)

Auch wenn der FDP-Vorsitzende Westerwelle seinerzeit zugleich anmerkte, dass er über diese grundsätzliche Frage noch einige Zeit nachdenken möchte, ist doch sein Statement klar und unmissverständlich. Es gibt Grenzsituationen, in denen die aktive Sterbehilfe sich als ein Akt höchster Humanität darstellt und in den kommenden Debatten sollten wir Obacht geben, dass das Selbstbestimmungsrecht auf einen selbstbestimmten Tod nicht dauerhaft versenkt wird.

Diesbezüglich könnte es Sinn machen, sich den Thesen und Beschlüssen des 66. Deutschen Juristentages zu erinnern.

Eine gute Übersicht über den Meinungsstand findet sich auf der Webseite der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.sterbehilfe-debatte.de/sterbehilfe-debatte_juristentag-sterbehilfe-24-09-06.html <<< (html)

Es bedarf keiner großen Propheterie, dass neben der BÄK zugleich auch die Deutsche Hospiz Stiftung zu den Kritikern der Beschlüsse des DJT und dem Grundsatzreferat des Bonner Strafrechtlers Th. Verrel zählten. Dies hindert allerdings nicht, die Debatte um die ärztliche Assistenz beim Suizid erneut auf die Agenda zu setzen, zumal seinerzeit bereits die Argumente sowohl der BÄK als auch der Deutschen Hospiz Stiftung nicht zu überzeugen vermochten. Dies war und ist ganz maßgeblich der Verkennung vom Grund und der Reichweite des grundrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechtes geschuldet und da ganz aktuell zunächst „nur“ über ein Kommerzialisierungsverbot diskutiert wird, steht gleichwohl zu befürchten an, dass insgesamt die Sterbehilfe weiter tabuisiert und ggf. mit weiteren Sanktionen belegt werden soll.

Es bleibt zu hoffen, dass nach 60 Jahren Grundgesetz unsere Bürgerinnen und Bürger nicht darauf angewiesen sind, dass unsere fortschrittlichen europäischen Nachbarn ihre „Grenzen“ offen lassen und so uns weiterhin die Möglichkeit zum selbstbestimmten Sterben eröffnen.

Nachdenklich muss insbesondere stimmen, wenn der Geschäftführer der Deutschen Hospiz Stiftung meint, dass allen Machenschaften mit der Not von lebensmüden Menschen … ein Riegel vorgeschoben werden (müsse)

(Quelle: beck aktuell >>> http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=291412&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10 )

Was im Einzelnen hierunter zu verstehen ist, bleibt zunächst eine noch offene Frage. Vielleicht denkt man/frau bereits darüber nach, den kritischen Diskurs durch Denk- und Sprachverbote zu unterbinden; dies könnte ja insofern Sinn machen, weil renommierte Wissenschaftler sich des Problems angenommen haben und insofern aus wissenschaftlicher Perspektive mit guten Argumenten dafür eintreten, die ärztliche Assistenz beim Suizid zu liberalisieren – auch ein Aspekt, der unter die „Machenschaften“ zu subsumieren wäre?

Dass die ärztliche Assistenz beim Suizid hierzulande weiterhin mit einem Tabu belegt werden soll, ist mehr als ärgerlich und da scheint es angeraten zu sein, konsequenter als bisher für die Liberalisierung der ärztlichen Assistenz beim Suizid zu werben! Es wird den konservativen Kräften in unserem Lande wohl kaum gelingen, dass künftig das Eintreten für einen gebotenen Grundrechtsschutz unter „Strafe“ gestellt wird oder den Befürwortern einer ausgewogenen Regelung die „öffentliche Plattform“ genommen wird.

Lutz Barth, 20.10.09


Welche Besuchsgebühr ist berechnungsfähig?
Privatpatient im Pflegeheim

Quelle: MMW online, Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann (Stand: 15-10-2009) >>> http://www.mmw.de/mmw/unternehmen_arztpraxis/abrechnung/content-139754.html?abstract=true <<< (html)


VG Stuttgart: Klage gegen Widerruf der Approbation wegen sexuellen Missbrauchs abgewiesen

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 01.10.2009 die Klage eines Psychotherapeuten gegen den Widerruf seiner Approbation im Jahre 2009 durch das Landesgesundheitsamt Bad.-Württ. (im Regierungspräsidium Stuttgart) zurückgewiesen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22.09.2009) >>> weiter

Quelle: VG Stuttgart, Pressemitteilung v. 19.10.09 >>> http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1246877/index.html?ROOT=1192939 <<< (html)


Prozess gegen Ärztin wegen 13-fachen Totschlags beginnt

Quelle: Ärzteblatt.de v. 19.10.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38571/Prozess_gegen_Aerztin_wegen_13-fachen_Totschlags_beginnt.htm <<< (html)


Ärztliche Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid Schwerstkranker und Sterbender bedarf der gesetzlichen Regelung

Der Gesetzgeber sollte die Möglichkeit nutzen, im Rahmen des nunmehr diskutierten Verbots der Kommerzialisierung der Suizidbeihilfe zugleich eine Regelung dahingehend zu treffen, dass in bestimmte Situationen Schwersterkrankte und Sterbende die Möglichkeit haben, ihren nachhaltigen Suizidwunsch gegenüber Ärzten zu artikulieren und sofern diese sich zur Assistenz bereit erklären, diese von Strafe und vor allem berufsrechtlichen Sanktionen durch die Ärztekammern zu frei zu stellen. Entscheidend hierbei ist, dass das Arztethos rechtlich nicht verbindend ist und im Übrigen die Hospizidee es aushalten muss, dass es Situationen gibt, in denen in der ärztlichen Assistenz beim Suizid ein Akt der Humanität erblickt werden kann.

Lutz Barth, 19.10.09


Verbot „kommerzieller“ Suizidbeihilfe (?)

Eine kurze Anmerkung v. L. Barth, 19.10..09 im BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid“.
Wenn Sie mögen, können Sie dort einen Kommentar abgeben.

BLOG >>> Zum Beitrag <<<


Priorisierung: Notwendiger rechtlicher Gestaltungsspielraum

v. Dannecker, Gerhard; Huster, Stefan; Katzenmeier, Christian; Bohmeier, André; Schmitz-Luhn, Björn; Streng, Anne Franziska, in

Dtsch Arztebl 2009; 106(41): A-2007, online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=66226 <<< (html)


Selbstverwaltung - Zeit zum Umdenken

Hierzu eine Kurzanmerkung v. L. Barth (17.10.09) im BLOG “Brauchen wir Pflegekammern in Deutschland”

 BLOG >>> Beitrag <<< (html)


ArbG Lörrach: „Maultaschenfall“ - Bagatellkündigung einer Altenpflegerin

Vgl. dazu die Pressemitteilung des ArbG Lörrach/Kammern Radolfzell v. 16.10.09, Quelle: ArbG Lörrach >>> http://www.arbg-loerrach.de/servlet/PB/menu/1246821/index.html?ROOT=1177925 <<< (html)

Die Entscheidung ist in Kürze in vollständiger, aber anonymisierter Fassung auf der Homepage des Landesarbeitsgerichts http://www.lag-baden-württemberg.de unter ArbG Lörrach/Kammern Radolfzell, Aktenzeichen 4 Ca 248 /09  abrufbar.

Vgl. im Übrigen:

Bagatellkündigung
Jobverlust wegen Maultaschen
 

Quelle: ksta.de , Kölner Stadtanzeiger v. 16.10.09 >>> http://www.ksta.de/html/artikel/1255507167799.shtml <<< (html)


Palliativmedizin: Dialyse kann Lebensqualität verschlechtern

Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.10.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38532/Palliativmedizin_Dialyse_kann_Lebensqualitaet_verschlechtern.htm <<< (html)


Dementer Patient
Wo ist die PEG geblieben?

Quelle: MMW online (Stand: 15.10.09); Autor: BSMO Redaktion  >>> http://www.mmw.de/mmw/fortbildung/cme/uebersichtsarbeiten/content-139759.html#abs_2 <<< (html)


Kritik an Noten für Pflegedienste

Quelle: Ärzteblatt.de v. 15.10.09 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38518/Kritik_an_Noten_fuer_Pflegedienste.htm <<< (html)


Behandlung Demenzkranker
Ruhig gestellt mit Neuroleptika

Immer mehr Demenzkranke müssen Neuroleptika schlucken,obwohl sie gravierende Nebenwirkungen haben können: erhöhte Schlaganfallgefahr, Diabetes und Kreislaufprobleme. VON MARIA HAENSCH

Quelle: taz.de v. 15.10.09 >>>